Olaf Scholz hat heute Nachmittag mit Russlands Präsident
Wladimir Putin telefoniert. Der Bundeskanzler
verurteilte den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und
forderte Präsident Putin auf, diesen zu beenden und Truppen
zurückzuziehen. Olaf Scholz drängte auf eine
Bereitschaft Russlands zu Verhandlungen mit der Ukraine mit dem Ziel
eines gerechten und dauerhaften Friedens und betonte die
unverbrüchliche Entschlossenheit Deutschlands, die Ukraine in ihrem
Abwehrkampf gegen die russische Aggression so lange wie nötig zu
unterstützen.
Der Bundeskanzler hat im Vorfeld mit dem
ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert und wird es
auch im Nachgang zu dem Gespräch mit dem russischen Präsidenten tun.
Bombenfund in Duisburg-Ruhrort
Die englische Fünf-Zentner-Bombe wurde um 14.20 Uhr durch Tim
Hoferichter und sein Team erfolgreich entschärft. Die Straßensperren
werden jetzt aufgehoben. Zur Entwarnung informiert die Warn-App
NINA.
Entschärfung heute
Auf der Landzunge Pontwert zwischen der
Ruhr und dem Hafenkanal in Duisburg-Ruhrort wurde heute eine
englische Fünf-Zentner-Bombe mit einem Aufschlagzünder gefunden. Die
Bombe wird noch heute durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst
entschärft. Das Bürger- und Ordnungsamt organisiert derzeit die
weiteren Maßnahmen. Anwohnerinnen und Anwohner werden vor Ort durch
die Einsatzkräfte informiert.
In der Evakuierungszone
(Umkreis von 500 Metern um den Fundort) sind 135 Personen im Bereich
der Dammstraße und der Krausstraße betroffen. Eine Sicherheitszone
wird nach Rücksprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht
eingerichtet. Auch im Bereich des Kaßlerfelder Gewerbegebietes
werden die Wege entlang der Ruhr gesperrt. Die Entschärfung ist für
heute, 13 Uhr, vorgesehen.
Ein Aufenthalt in der
Evakuierungszone ist ab 12 Uhr nicht mehr gestattet. Von der
Evakuierung ist der am Vinckekanal liegende Bereich Ruhrorts entlang
der Dammstraße und Krausstraße betroffen. Ortskundige werden
gebeten, diesen Bereich zu umfahren. Bus- und Straßenbahnlinien sind
nicht betroffen, Einschränkungen gibt es lediglich für den
Schiffsverkehr. Die Schifffahrt auf dem Rhein ist nicht betroffen.
Wichtig: Weitere Infos, auch wann mit den Sperrungen
sowie der Entschärfung zu rechnen ist, folgen online unter
www.duisburg.de und über die Social-Media-Kanäle der Stadt Duisburg.
Informationen gibt es auch über Call Duisburg unter 0203 283-2000
und das
Gefahrentelefon der Feuerwehr unter 0800
112 13 13. Auch die Warnapp NINA informiert
über Gefahrenlagen.
Evakuierungszone
Eilantrag gegen das Verbot des
Vereins Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Eilantrag des Vereins PSDU,
das Verbot des Vereins durch das Ministerium des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen (IM NRW) vorläufig auszusetzen, abgelehnt.
Mit Verbotsverfügung vom 18.03.2024 stellte das IM NRW unter
Anordnung der sofortigen Vollziehung fest, dass der Verein PSDU sich
gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der
Völkerverständigung richte, deshalb verboten sei und aufgelöst
werde. Der dagegen gerichtete Eilantrag des Vereins PSDU, die
aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Verbotsverfügung
wiederherzustellen, hatte beim erstinstanzlich zuständigen
Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg.
Zur Begründung hat
der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt:
Nach der Prüfung im Eilverfahren trifft die Annahme des IM NRW zu,
dass der Verein PSDU sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung
richtet, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und
damit Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und
Palästinensern hineinträgt.
Eine Gesamtbetrachtung der
in der angefochtenen Verbotsverfügung aufgeführten Indizien belegt,
dass der Verein PSDU sich nicht, wie er vorträgt, für ein
friedliches Zusammenleben der Völker einsetzt und lediglich die
gewaltsamen Zustände, Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen etc.
kritisiert sowie vom Völkerrecht gedeckte Positionen vertritt. In
der Verbotsverfügung wird ihm auch nachgewiesen, dass er konkrete
Gewalthandlungen, die nicht vom Völkerrecht gedeckt sind, gebilligt
hat.
Diese Einschätzung ergibt sich bereits daraus, dass
der Verein PSDU die HAMAS unterstützt, die ihrerseits durch Ausübung
von Gewalt das friedliche Miteinander der Völker beeinträchtigt. Die
HAMAS ist von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung
gelistet und das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit
Verfügung vom 02.11.2023 ein Betätigungsverbot gegenüber der HAMAS
erlassen, weil ihre Tätigkeit in Deutschland Strafgesetzen
zuwiderläuft und sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung
richtet.
Der Verein PSDU sympathisiert und solidarisiert
sich mit den Angriffen der HAMAS. Er unterstützt diese
terroristische Vereinigung, indem er sie und die von ihr verübten
völkerrechtswidrigen Angriffe verherrlicht, propagiert und
legitimiert. Darüber hinaus verneint der Verein PSDU das
Existenzrecht des Staates Israel und ruft zu seiner gewaltsamen
Beseitigung auf. Erweist sich die Verbotsverfügung schon deshalb als
rechtmäßig, kommt es auf die weiteren von dem IM NRW in der
Verbotsverfügung angeführten Gründe und die entsprechenden Einwände
des Vereins nicht an. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen:
5 B 558/24
Die FernUniversiät Hagen wird 50
Hagen Am heutigen Freitag (15. November) feiert die
FernUniversität Hagen ihr 50-jähriges Jubiläum. Die Hochschule wurde
1974 durch ein vom NRW-Landtag beschlossenes Gesetz gegründet und
nahm 1975 den Lehrbetrieb mit 1.300 Studierenden auf. Heute ist sie
mit über 70.000 Studierenden die größte Universität und die einzige
staatliche Fernuniversität in Deutschland.
Sie ermöglicht
Studierenden mit den unterschiedlichsten Bildungshintergründen
persönliche und berufliche Weiterentwicklung durch
lebensbegleitendes Lernen, zeit- und ortsunabhängig sowie digital
gestützt. Die FernUniversität in Hagen stehe seit 50 Jahren für
Bildung für alle und überall und vor allem auch für faire
Bildungschancen, so NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst: "Sie ist
deutschlandweit ein echtes Markenzeichen und eine unentbehrliche
Größe in unserem Bildungssystem." idr - Informationen:
https://50jahre.fernuni-hagen.de/
•„Vorlesen schafft Zukunft“:
Oberbürgermeister beteiligt sich am bundesweiten Vorlesetag
Begeistert lauschende Schüler der GGS Böhmerstraße - Fotos Tanja
Pickartz / Stadt Duisburg Bundesweiter
Vorlesetag 2024 Setzen Sie mit uns gemeinsam am 15. November 2024 ein
Zeichen für das Vorlesen. Unter dem Jahresmotto „Vorlesen schafft
Zukunft“ machen wir auf die zentrale Bedeutung des Vorlesens für
Kinder, aber auch uns als Gesellschaft aufmerksam. Denn durch
Vorlesen lernen Kinder zum einen selbst leichter lesen und erhalten
somit eine Grundfähigkeit für das gesamte (Bildungs-)Leben.
Es stärkt aber auch das Einfühlungsvermögen, lässt in andere
Lebenswelten blicken, regt die Fantasie an und fördert den Umgang
mit anderen. Dadurch legt Vorlesen den Grundstein für eine
erfolgreiche Zukunft und ein verständnisvolles Miteinander. Die
Botschaft des Mottos: Jede gelesene Geschichte hilft uns dabei,
gemeinsam zu wachsen. Machen Sie mit und mobilisieren Sie mit uns im
Rahmen des Bundesweiten Vorlesetags so viele Menschen wie möglich.
Baustart für Kita in Obermeiderich
Los geht’s in der Wiesbadener Straße: Die GEBAG baut ab der
kommenden Woche im Auftrag des Sondervermögens Kinder- und
Jugendbereich Duisburg (SVK) in Obermeiderich eine neue
Kindertagesstätte in Modulbauweise. An gleicher Stelle hatte die
kommunale Wohnungsbaugesellschaft im Sommer den zweigeschossigen
Bestandsbau aus den 1970er-Jahren abgerissen.
„Die
Sanierung der städtischen Finanzen trägt Früchte: Durch die
Beendigung der Überschuldung sind wir endlich wieder in der Lage zu
investieren, und zwar in die kleinsten Mitbürgerinnen und Mitbürger
und damit in die Zukunft unserer Stadt. Das ist ein gutes Zeichen
für die Duisburger Familien“, betont Martin Murrack, Stadtdirektor
und Betriebsleiter des SVK.
Auf dem knapp 3.200
Quadratmeter großen Grundstück in Meiderich entsteht ein moderner
Neubau in Modulbauweise, der auf über 1.400 Quadratmetern Nutzfläche
insgesamt sieben Kita-Gruppen und über 140 Kindern Platz bieten
wird. Auch ein Familienzentrum wird im Neubau untergebracht,
Betreiberin das Jugendamt der Stadt Duisburg.
Geplant
ist ein dreigeschossiger Modulbau, der im KfW 40-Standard realisiert
wird. Die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Kita sind hoch: „Eine
vollflächige Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage sind Zeugnis
des umweltfreundlichen Baustandards“, erklärt Ralf Lützenrath,
Bereichsleiter Planen und Bauen bei der GEBAG.
„Nicht
nur die herausragende Nachhaltigkeit und Energieeffizienz des
Gebäudes wissen zu überzeugen. Auch das durchdachte Raum- und
Nutzungskonzept mit drei Etagen, wo sich Lern- und Kreativbereiche,
Spielflure oder Spielterrassen sowie der großzügige Außenbereich mit
modernen Spielgeräten finden, sind im Kita-Alltag besonders
hervorzuheben.“
Die Förderung der biologischen
Vielfalt erfolgt durch die Anlage von Grünflächen auf dem
Grundstück, auch das Gründach trägt zum Erhalt der Biodiversität
bei. Auf den Dachflächen sind zusätzlich Nistmöglichkeiten für
Insekten, Wasser- und Sandlinsen sowie Totholzhaufen vorgesehen.
Das Investitionsvolumen für den Neubau in Meiderich liegt
bei 10,2 Millionen Euro, die Fertigstellung wird voraussichtlich im
August 2025 erfolgen. Die GEBAG ist im Rahmen eines
Betriebsführungsvertrags mit der technischen und kaufmännischen
Geschäfts- und Betriebsführung des Sondervermögens Kinder- und
Jugendbereich Duisburg (SVK) beauftragt und kümmert sich um die
Errichtung, Sanierung und Bewirtschaftung aller städtischen Kitas.
Grundsteuerreform: Rat entscheidet über
einheitlichen oder differenzierenden Hebesatz Ab 2025
wird die Grundsteuer neu berechnet. Diese Neuberechnung ist
erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit
Urteil vom 10.04.2018 entschieden hat, dass die bisherigen
Regelungen zur Bewertung der Grundstücke aufgrund veralteter Werte
mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar
sind. Daher erfolgte ab 2022 eine Neubewertung sämtlicher
Grundstücke durch die örtlichen Finanzämter.
Für
sämtliche Grundstücke wurden aktuelle Grundsteuermessbeträge
ermittelt und mit Messbescheiden festgesetzt, die für die Gemeinden
verbindlich sind. Die letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern ab
2025 zu zahlende Grundsteuer errechnet sich - wie bisher auch - aus
der Multiplikation des Messbetrages mit dem von der Gemeinde
festzulegenden Hebesatz. Die Reform der Grundsteuer soll
aufkommensneutral erfolgen, d.h. die Gesamtheit der Steuerzahler
soll nicht mehr Grundsteuer zahlen als bisher (Gesamtbelastung).
„Es wird jedoch Bürgerinnen und Bürger geben, die ab dem
Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen, aber auch
viele, die weniger zu zahlen haben. Das ist nach der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts die zwangsläufige Folge der Reform“,
führt Stadtkämmerer und Stadtdirektor Martin Murrack aus. „Da die
Reform auf eine Beseitigung der Ungleichbehandlung abzielte, waren
und sind Verschiebungen bei der Steuerlast des jeweiligen
Grundsteuereigentümers zwangsläufig und unvermeidbar.“
Folge des in NRW angewandten Bundesmodells ist eine systematische
Belastungsverschiebung zu Lasten der Wohngrundstücke und zu Gunsten
der Geschäftsgrundstücke. Die kommunalen Spitzenverbände haben
bereits frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen. Das Land hätte
die Möglichkeit gehabt, dieser Belastungsverschiebung - wie es
andere Bundesländer getan haben - durch Anpassung der Messzahlen auf
Landesebene entgegenzuwirken.
Stattdessen hat das Land
im Juli 2024 die Be- und Entlastungsfrage auf jede einzelne der 396
Kommunen durch die Einführung der Option eines sogenannten
differenzierenden Hebesatzes abgewälzt. Differenzierender
Hebesatz bedeutet, dass für Wohn- und Nichtwohngrundstücke getrennte
Hebesätze festgelegt werden. Bezüglich der Frage der Rechtmäßigkeit
der Anwendung differenzierender Hebesätze bestehen unterschiedliche
Auffassungen.
Während das Land - gestützt auf ein von
dort in Auftrag gegebenes Gutachten - keinerlei rechtliche Bedenken
hat, kommt ein vom Städtetag in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem
Schluss, dass eine rechtssichere Anwendung der differenzierenden
Hebesätze nicht möglich sei. Bis zu einer endgültigen Klärung durch
die höchstrichterliche Rechtsprechung besteht das Risiko für einen
Steuerausfall, der je nach Dauer der gerichtlichen
Auseinandersetzung mehrere Haushaltsjahre betreffen könnte.
Der Rat der Stadt Duisburg muss nunmehr die ab 2025 gültigen
Hebesätze festlegen. Bevor dies geschieht, steht der Rat noch vor
der Entscheidung, ob er - wie bisher - einen einheitlichen Hebesatz
für die Grundsteuer B (alle Grundstücke, die nicht land- und
forstwirtschaftlich genutzt sind) festlegt oder von der vom
Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit eines differenzierenden
Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke Gebrauch macht.
Die Grundsatzentscheidung, ob 2025 ein einheitlicher oder
ein differenzierender Hebesatz zur Anwendung kommt, wird der Rat in
seiner Sitzung am 25. November treffen. In der darauffolgenden Woche
wird dann der Hebesatz in der nächsten Ratssitzung am 2. Dezember
förmlich beschlossen. Das Land NRW hat am 17.09.2024 eine
aktualisierte Liste der aufkommensneutralen Hebesätze aller
Städte/Gemeinden in NordrheinWestfalen veröffentlicht.
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, die Hebesätze entsprechend der
Empfehlung des Landes festzusetzen. Bei der einheitlichen Variante
würde der Hebesatz für die Grundsteuer B 1.068 v.H. betragen. Bei
der Differenzierung ist für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke
(Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und
Mietwohngrundstücke) ein Hebesatz von 886 v.H. und für
Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte
Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke und
unbebaute Grundstücke) von 1.469 v.H. vorgesehen.
Die
Hebesatzempfehlung für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft) beträgt 329 v.H. Für die Kommunen ist die
Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden
wichtige Investitionen in öffentliche Leistungen getätigt: so
fließen die Gelder unter anderem in die Infrastruktur, in Soziales
sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Duisburg erwägt Anpassung der Grundsteuer - IHK
warnt: höherer Steuersatz trifft Mittelstand
Die Stadt Duisburg überlegt, die Grundsteuer für gewerbliche
Immobilien zu erhöhen. Privatimmobilien will sie hingegen
entlasten. Der Vorschlag kommt vom Land NRW. Am 18.
November will die Duisburger Politik darüber entscheiden. Die
Niederrheinische IHK warnt: Für Unternehmen kann der Hebesatz bis
zu 80 Prozent steigen. Das trifft besonders den Mittelstand:
Friseure, Einzelhandel oder auch Eventhallen. Dabei steckt
die Wirtschaft immer noch tief in der Rezession.
Dr. Stefan Dietzfelbinger, Foto IHK
Erst
kürzlich entschied Duisburg, die Grund- und Gewerbesteuern zu
senken. Ein wichtiges Signal für Unternehmen, dass die Politik ihnen
in wirtschaftlich schweren Zeiten zur Seite steht. Nun gibt es
Überlegungen, die Grundsteuer für gewerbliche Immobilien zu
erhöhen. Dafür sollen Wohngegenden geschont werden. Alternativ
bleibt der Steuersatz für alle gleich.
„Die Wirtschaft leidet schon jetzt unter zu hohen Abgaben, zu viel
Bürokratie und schwacher Nachfrage. Mehr geht nicht“, kritisiert Dr.
Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen
IHK. „Unternehmen sollten nicht die Steuerlast schultern müssen. Das
ist falsch. Gerade kleine und mittelständische Betriebe kratzen oft
an der Existenzgrenze. Wenn die Grundsteuer steigt, will keiner mehr
investieren. Wir brauchen aber dringend Wachstum. Die Wirtschaft
setzt darauf, dass Duisburg den Erfolgs-Weg fortsetzt.“
Nach dem Ampel-Aus: Wichtige Gesetzesvorhaben
sollten parteiübergreifend diskutiert und verabschiedet werden.
Der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl steht fest.
Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten jetzt wichtige laufende
Regelungsvorhaben trotz Wahlkampf über Parteigrenzen hinweg auf den
Weg gebracht werden. „Die Parteien sollten ihrer staatspolitischen
Verantwortung gerecht werden und wichtige Gesetzesvorhaben im
Bundestag verabschieden. Mit einer Blockade um der Blockade willen
schaden die Parteien nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der
Demokratie und dem Vertrauen in unsere politischen Institutionen“,
sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD), NIS2-Gesetz für mehr
Cybersicherheit und das Umsetzungsgesetz für den AI Act sollten auf
der Agenda weit oben stehen.
Das gelte vor allem für
Regelungsvorhaben, in denen es um Fachthemen geht und die nicht den
Kern der parteipolitischen Programme betreffen. Der TÜV-Verband
sieht bei den folgenden Gesetzesvorhaben Handlungsbedarf:
Nachhaltigkeitsberichte: Nationales CSRD-Gesetz verabschieden Das
Gesetz für die nationale Umsetzung der europäischen Corporate Social
Responsibilty Directive (CSRD) regelt, welche Unternehmen in Zukunft
Nachhaltigkeitsberichte erstellen und welche unabhängigen externen
Stellen diese dann – wie bei einem Jahresabschluss – prüfen dürfen.
„Das nationale CSRD-Gesetz ist im parlamentarischen
Verfahren weit fortgeschritten und könnte mit einer wichtigen
Änderung schnell verabschiedet werden“, sagt Bühler. Eine breite
Allianz aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen,
Prüfungsorganisationen und Rechtsexperten fordert, neben
Wirtschaftsprüfern auch technische Sachverständige für die Prüfung
der Nachhaltigkeitsberichte zuzulassen. „Technische
Prüforganisationen prüfen bereits seit Jahren
Nachhaltigkeitsberichte und sollten das auch in Zukunft tun dürfen“,
sagt Bühler.
„Ein breit aufgestellter Prüfmarkt senkt
die Kosten für den Mittelstand, nutzt das Fachwissen der technische
Sachverständigen und verhindert Wettbewerbsnachteile innerhalb der
EU.“ Die acht wichtigsten Gründe für einen offenen Prüfmarkt hat der
TÜV-Verband in einem
Thesenpapier zusammengefasst. Die CSRD hätte gemäß den
EU-Vorgaben bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden
müssen.
Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland wurde von der EU-Kommission bereits eingeleitet.
Cybersicherheit: NIS2-Umsetzung beschließen Die NIS2-Richtlinie
(Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie) hat das Ziel, die
Cybersicherheit in der EU zu erhöhen und vor allem die Kritischen
Infrastrukturen besser vor Cyberangriffen zu schützen. Das Gesetz
für die nationale Umsetzung hat bereits die erste Lesung im
Bundestag passiert. Zuletzt hatten aber Unstimmigkeiten innerhalb
der Ampelkoalition das Gesetzgebungsverfahren gebremst.
Meinungsverschiedenheiten gibt es zur Rolle des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Meldepflichten bei
erfolgreichen Cyberangriffen und bei der Ausgestaltung des Chief
Information Security Officers für den Bund (Bundes-CISO). „Die
NIS2-Umsetzung ist in einer schwierigen geopolitischen Lage ein
wichtiger Baustein, um das Niveau der Cybersicherheit zu erhöhen“,
sagt Bühler. Bei dem Thema sollte zügig ein parteiübergreifender
Kompromiss gefunden werden. Die NIS2-Richtlinie hätte gemäß den
EU-Vorgaben bis zum 17. Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt
werden müssen.
Künstliche Intelligenz: Nationale
Umsetzung des AI Act auf den Weg bringen Geplant war, dass der
Referentenentwurf für die Umsetzung des europäischen AI Act im
ersten Quartal 2025 vorgelegt wird. „Die Arbeiten an dem Gesetz
sollten jetzt nicht gestoppt und der Referentenentwurf wie geplant
vorgelegt werden, damit das Verfahren nicht ins Stocken gerät“, sagt
Bühler. In dem Umsetzungsgesetz wird unter anderem geregelt, welche
Behörden die Aufsicht für die Anwendungen der Vorgaben des AI Act
übernehmen und welche Stellen besonders sicherheitskritische
KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) überprüfen können.
Dazu
zählen unter anderem innovative Medizinprodukte und Fahrzeuge.
Bühler: „Anbieter von KI-Anwendungen und Prüforganisationen brauchen
Planungs- und Rechtssicherheit, damit der deutschen Wirtschaft keine
Wettbewerbsnachteile entstehen.“
Elly Awards Gewinner im Landtag
Es hat schon fast Tradition, dass der Abgeordnete Frank Börner die
Gewinner der Elly Awards des Elly Heuss Knapp Gymnasiums zu einem
Besuch in den Landtag einlädt - so auch dieses Jahr. Die Elly
Awards, die bereits im Sommer stattfanden, zeichnen die
Jahrgangsbesten aus bzw. Schülerinnen und Schüler, die sich in
Sonderkategorien, z. B. im Sport oder Charity, besonders hervorgetan
haben.
Der Tag war gut gewählt, denn die Schülerinnen
und Schüler hatten die Möglichkeit auf der Besuchertribüne die
Plenarsitzung live zu verfolgen. Im anschließenden Gespräch mit
Börner konnten sie alle Themen ansprechen, die ihnen wichtig waren.
„Welche Auswirkungen hat die Auflösung der Ampel-Regierung in Berlin
mit den anstehenden Neuwahlen hier auf Nordrhein-Westfalen? Und „Wie
funktionieren eigentlich unsere Sozialsysteme?“ waren einige der
Fragen, die die Jugendlichen bewegten.
Foto (Büro Börner)
„Wir leben in bewegten Zeiten. Gerade
dann ist es wichtig, Jugendliche für Politik und Demokratie zu
begeistern. Und ich bin beeindruckt, wie gut vorbereitet die
Schülerinnen und Schüler waren. Wir hätten locker noch eine Stunde
hinten dranhängen können. Danke für euren Besuch und bis nächstes
Jahr.“
Fairplay-Turnier „Fußball bei Nacht“ feiert Comeback
Nach mehr als vier Jahren Pause feiert das beliebte
Fairplay-Fußballturnier „Fußball bei Nacht“ der städtischen
Jugendzentren am Freitag, 15. November, ab 20 Uhr im Regionalzentrum
Süd an der Mündelheimer Str. 117, 47259 Duisburg, sein Comeback. Ab
20 Uhr treffen sich die Mannschaften von acht Jugendzentren in der
Altersklasse von zwölf bis 17 Jahren im Regionalzentrum Süd, um eine
Nacht voll Spannung, Teamgeist und Fairness zu erleben.
Als Highlight werden MSV-Legende Joachim Hopp und Zebra-Maskottchen
Ennatz die Spielerinnen und Spieler mit motivierenden Worten auf das
Turnier einstimmen. Bereits heute darf verraten werden, dass die MSV
Duisburg-Vertreter Freikarten für Heimspiele sowie Fanutensilien
mitbringen. Um 21 Uhr starten schließlich die Spiele in der
benachbarten Halle Süd, Mündelheimer Straße 121.
Die
Teams treten im Ligasystem gegeneinander an und kicken bis in die
frühen Morgenstunden (ca. 3 Uhr) gegeneinander – natürlich fair und
respektvoll. Um den sportlichen Wettstreit nicht ganz aus den Augen
zu verlieren, werden Punkte vergeben. Neben üblichen drei Punkten
für einen Sieg und einem Punkt pro Unentschieden winken in jedem
Spiel zusätzlich Fairnesspunkte (maximal 2 pro Spiel), die auch in
die Tabellenwertung einfließen.
Projektvorstellung „PV2School“:
Solarausbau auf Schulgebäuden und Schul-Workshops An
Duisburger Schulen geht schon bald die Sonne auf. Die Stadt Duisburg
plant Schulgebäude mit selbst produziertem Solarstrom zu versorgen.
„PV2School“ heißt das Projekt. Es verbindet die Idee eines
dezentralen Photovoltaik-Kraftwerks über Duisburger Schulen mit der
Möglichkeit, interessierten Schülerinnen und Schülern den Bau von
Stecker-Solargeräten (Balkonsolar) in Workshops näher zu bringen.
So reduziert „PV2School“ langfristig nicht nur die
Stromkosten an Duisburger Schulen und spart zugleich Kohlendioxid
ein, sondern setzt auch Impulse zur Installation von
Do-it-yourself-PV-Anlagen im privaten Bereich. Oberbürgermeister
Sören Link und Umweltdezernentin Linda Wagner informieren am 18.
November im Steinbart-Gymnasium über das Projekt „PV2School“. Einige
Schülerinnen und Schüler bauen im Anschluss in einem Workshop
Balkonsolaranlagen zusammen.
22 Kinos aus dem
Ruhrgebiet erhalten Kinoprogrammpreis 2024 Ruhrgebiet
Die Film- und Medienstiftung NRW zeichnete gestern (13. November)
zum 34. Mal Kinobetreibende aus Nordrhein-Westfalen mit dem
Kinoprogrammpreis aus - darunter 22 aus dem Ruhrgebiet. Drei aus der
Metropole Ruhr schafften es unter die elf Spitzenprämien: 20.000
Euro Programmprämie und 2.000 Euro Kinder- und Jugendprämie gehen an
das sweetSixteen Dortmund.
Das Casablanca in Bochum und
das Filmstudio Glückauf in Essen dürfen sich jeweils über 20.000
Euro freuen. Insgesamt 22 Kinos aus den 12 Ruhrgebietsstädten
Bochum, Dorsten, Dortmund, Duisburg (undotiert), Essen,
Gelsenkirchen, Gevelsberg, Hagen, Herdecke, Mülheim an der Ruhr,
Oberhausen und Wetter wurden ausgezeichnet. Damit fließt mit 273.000
Euro über ein Viertel der Fördersumme an Kinos aus der Metropole
Ruhr.
Die Filmstiftung schüttete 2024 eine Spitzensumme
von eine Millionen Euro aus und ehrt damit herausragende Programme,
die mit einer exzellenten Auswahl überzeugten oder wertvolle Kinder-
und Jugendfilme zeigten. Insgesamt wurden 76 Filmtheater aus 47
Städten Nordrhein-Westfalens ausgezeichnet.
In diesem Jahr
setzte sich die Auswahljury aus Rainer Flaskamp (Splendid Film),
Stephan Holl (Rapid Eye Movies), Elisa May (Kern des Ganzen –
Agentur für Filmkommunikation), Susanne von Kessel-Doelle
(Blickpunkt: Film) und Britta Lengowski (Film- und Medienstiftung
NRW) zusammen. Iidr - nformationen:
http://www.filmstiftung.de/
Ticket-Sonderkontrolle: 194 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrschein Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
(DVG) geht weiter gegen das Fahren ohne Ticket in ihren Bussen und
Bahnen vor. Zusätzlich zu den täglich stattfindenden Überprüfungen
setzt die DVG gemeinsam mit der Polizei Duisburg auf
Schwerpunktkontrollen. Dabei werden über mehrere Stunden konsequent
alle Fahrgäste daraufhin überprüft, ob sie mit einem gültigen Ticket
unterwegs sind.
Eine solche mehrstündige Kontrolle fand am
Mittwoch, 13. November, an der Haltestelle „Steinsche Gasse“ in der
Stadtmitte statt. Das Prüfpersonal der DVG kontrollierte gemeinsam
mit der Duisburg Polizei insgesamt 11.617 Fahrgäste. Das Ergebnis:
194 Fahrgäste wurden ohne gültiges Ticket angetroffen.
Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.
Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen
werden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu
einer Entlastung. Als Wiederholungstäter und -täterinnen gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen
angetroffen wurden.
VHS: Sicher unterwegs mit dem E-Bike
Wie man sich mit dem E-Bike möglichst sicher im
Straßenverkehr bewegen kann, darüber informiert am Donnerstag, 21.
November, um 10 Uhr ein kostenloser Kurs der Volkshochschule im
Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in Duisburg-Mitte. Ute
Preißler und Markus Merten von der Polizei Duisburg geben Tipps und
Empfehlungen, wie man die bereits erworbenen Fähigkeiten und
Verhaltensweisen nutzen kann, um sich an veränderte Bedingungen im
Straßenverkehr anzupassen.
Die Teilnehmenden erfahren,
was sie gerade in der dunklen Jahreszeit zur eigenen Sicherheit
beitragen und wie sich und auch andere Verkehrsteilnehmer schützen
können. Darüber hinaus besteht die Gelegenheit, individuelle
Anliegen zu klären und Fragen zu stellen. Fahrradfahren ist wieder
„in“ und wird immer häufiger zu einer modernen und
umweltfreundlichen Alternative zum Auto. Gerade die ältere
Generation nutzt das E-Bike gerne, um mobil und autonom zu sein und
in Bewegung zu bleiben.
Vor allem elektrounterstützte
Fahrräder verstärken diesen Trend erheblich. Es gibt jedoch
hinsichtlich des Fahrens mit dem E-Bike einige Besonderheiten, die
Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben. Weitere
Informationen gibt es bei Heike Pieper von der VHS, telefonisch
unter 0203/283-2775.
Neuer Intensivkurs der VHS:
Sprechhemmungen abbauen – Englisch auffrischen Die
Volkshochschule Duisburg bietet im Januar 2025 wieder einen
EnglischIntensivkurs zum schnellen Wiedereinstieg an. Eine Woche
lang frischen die Teilnehmenden ihre Englisch-Kenntnisse auf und
bauen Sprechhemmungen ab. Für Anfänger ohne Vorkenntnisse eignet
sich der Intensivkurs nicht. Es sollte mindestens die Niveaustufe A2
abgeschlossen sein. Erfahrene Kursleitungen lehren, wie man flüssig
argumentiert und diskutiert.
Außerdem werden die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Kleingruppen derselben Niveaustufe
Texte zu aktuellen Themen aus Politik, Gesellschaft und Kultur
auswerten und verfassen. Der Kurs findet in der Woche vom 20. bis
24. Januar statt. Er geht jeweils von 9 Uhr bis 15.30 Uhr und kostet
175 Euro (Ermäßigungen möglich).
Eine Anmeldung ist
erforderlich. Der Kurs ist auch als Bildungsurlaub buchbar. Nähere
Informationen erteilt Franziska Russ-Yardimci unter Tel. 0203-283-
2655. Anmeldungen per Mail an
f.russ-yardimci@stadt-duisburg.de.
Grund zur
Besorgnis: Cybersicherheitslage in Deutschland bleibt angespannt.
TÜV-Verband: Vertrauenswürdige IT-Sicherheit als
Voraussetzung für digitale Transformation und Wirtschaftswachstum.
Bewusstsein für Cyberangriffe durch Transparenz schärfen und alle
Mitarbeiter:innen über Gefahren aufklären. Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht Bericht zur Lage der
IT-Sicherheit in Deutschland.
Zum am 12. November
veröffentlichten Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sagt
Marc Fliehe, Fachbereichsleiter Digitalisierung und Bildung des
TÜV-Verbands: „Der aktuelle Lagebericht des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) macht deutlich:
Cyberangriffe werden eine dauerhafte Bedrohung bleiben und richten
hohen wirtschaftlichen Schaden an.
Cybersicherheit ist daher
eine unabdingbare Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und
Stabilität unserer Wirtschaft. Dabei sind nicht nur große
Unternehmen betroffen, sondern viele Angriffe – von DDoS-Attacken
bis hin zu Ransomware-Attacken – richten sich mittlerweile auch
gegen kleine und mittlere Unternehmen. Zu oft sind diese nicht
ausreichend geschützt und daher ein leichtes Ziel für
Cyberkriminelle.
Hier besteht Handlungsbedarf: Alle
Unternehmen, von klein bis groß, müssen ihre Systeme bestmöglich
gegen Angriffe schützen. Vertrauenswürdige, sichere digitale
Infrastrukturen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie sind
entscheidend für die Versorgung der Bevölkerung und das nachhaltige
Wirtschaftswachstum in Deutschland.“
„Durch technische
Innovationen erhalten böswillige Akteure im digitalen Raum neue
Handlungsmöglichkeiten. Cyberkriminelle verfeinern ihre Methoden,
setzen modernste Technologien ein und gehen immer aggressiver vor.
Unabhängig von der fortschreitenden Technik bleibt der Mensch jedoch
das schwächste Glied in der Sicherheitskette. Ein Mitarbeiter mit
gut ausgeprägtem Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken ist durch
Technik nicht zu ersetzen.
Unternehmen, die die eigene
Resilienz gegenüber Cyberangriffen stärken wollen, müssen ihre
Mitarbeitenden mit einem grundlegenden Bewusstsein für
Cybersicherheit ausstatten. Es ist entscheidend, alle Mitarbeitenden
gezielt zu schulen und für Gefahren wie Phishing-Angriffe zu
sensibilisieren.“ Die TÜV-Unternehmen tragen aktiv dazu bei, die
Cybersicherheit von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und
Verbraucher:innen zu erhöhen. Sie bieten ein breites Spektrum an
Dienstleistungen und unterstützen ihre Kunden in jeder Phase des
Cybersicherheitszyklus.
Ehrenamt: Kampagne
„Egal was du kannst, du kannst helfen“ erreicht Meilenstein
In ganz Deutschland wünschen sich Ehrenamtliche des Zivil- und
Katastrophenschutzes Verstärkung. Unter dem Motto „Egal was du
kannst, du kannst helfen“ präsentiert das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) die Vielfalt
des ehrenamtlichen Engagements. Erstmals zeigt eine interaktive
Karte auf einen Blick, welche Möglichkeiten am jeweiligen Wohnort
geboten werden.
Nun hat das Projekt einen Meilenstein erreicht: 10.000
Adressen sind bereits veröffentlicht. Und es kommen jede Woche
weitere hinzu. Die Plattform mit-dir-fuer-uns-alle.de gibt einen
Überblick, wie vielfältig das Ehrenamt im Zivil- und
Katastrophenschutz ist. Auf der Website stellen sich die acht
anerkannten Organisationen vor: das Technische Hilfswerk (kurz:
THW), das Deutsche Rote Kreuz (kurz: DRK), die Deutsche
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (kurz: DLRG), die
Johanniter-Unfall-Hilfe (kurz: JUH), der Malteser Hilfsdienst (kurz:
MHD), der Arbeiter-Samariter-Bund (kurz: ASB) sowie der
Spitzenverband der Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den
Regieeinheiten und einrichtungen des Katastrophenschutzes in der
Bundesrepublik Deutschland (kurz: ARKAT) und der Deutsche
Feuerwehrverband (kurz: DFV)
Ralph Tiesler, Präsident
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: „Das
Ehrenamt im Zivil- und Katastrophenschutz zu stärken, ist ein
unverzichtbarer Baustein, um Deutschland für die Herausforderungen
unserer Zeit zu wappnen. Die neue interaktive Karte unterstützt die
Bemühungen der Länder und Einsatzorganisationen, Menschen für ein
Ehrenamt im Bevölkerungsschutz zu begeistern. Und sie macht es für
Interessierte leichter, ein für sie passendes Ehrenamt zu finden.
Damit tragen wir den drei großen aktuellen Herausforderungen im
Zivil- und Katastrophenschutz Rechnung.
Das ist zum einen
die veränderte Bedrohungslage durch den russischen Angriffskrieg auf
die Ukraine. Es ist zweitens der demografische Wandel und drittens
sind es die viel häufigeren und längeren Einsätze aufgrund der
Folgen des Klimawandels. Mein herzlicher Dank und meine Hochachtung
gilt allen, die sich dazu entscheiden, ein Ehrenamt im
Bevölkerungsschutz zu übernehmen.“
Neun von zehn
Einsätzen im Zivil- und Katastrophenschutz werden von Ehrenamtlichen
getragen. Um dies auch für die Zukunft sicherzustellen, startete das
BBK im Sommer 2019 die Ehrenamtskampagne „Egal was du kannst, du
kannst helfen“. Die Kernbotschaft: Ob beim Kochen, Kommunizieren,
Zuhören oder Organisieren – für jede Fähigkeit gibt es das passende
Ehrenamt.
Etwa 1,7 Millionen ehrenamtliche Helferinnen
und Helfer haben bereits ihre Rolle im Zivil- und Katastrophenschutz
gefunden und setzen sich für das Wohl ihrer Mitmenschen ein. Mit
einem Klick Standorte deutschlandweit finden Wer noch auf der Suche
ist nach dem passenden Ehrenamt, findet unter
mit-dir-fuer-uns-alle.de eine Vielzahl an Möglichkeiten. Eine
interaktive Karte zeigt alle Standorte, an denen in Deutschland
ehrenamtliches Engagement im Zivil- und Katastrophenschutz bei den
acht genannten Organisationen möglich ist. Sie erlaubt eine
unkomplizierte Suche über die Eingabe der Postleitzahl oder den
Klick auf das entsprechende Bundesland.
Zusätzlich kann
nach Organisationen gefiltert und ein Radius für die Suche
eingestellt werden. Nur wenige Klicks sind nötig, um den
persönlichen Kontakt zu einer Organisation in der Nähe aufzunehmen.
Die Organisationen haben der interaktiven Karte innerhalb von drei
Monaten bereits Tausende Einträge hinzugefügt. Jeder einzelne ist
ein Aufruf, sich am Ort ehrenamtlich für den Zivil- und
Katastrophenschutz einzubringen.
Seit heute sind es
10.000 Standorte, die über mit-dir-fuer-uns-alle.de Unterstützung
suchen. Hunderte Ortsverbände nutzen die Plattform, um ihre
Anlaufstellen sichtbar zu machen und so neue Kontaktanfragen für
sich zu generieren. Gewinnbringende Kooperation mit den
Einsatzorganisationen Die interaktive Karte ist Ergebnis der engen
Zusammenarbeit des BBK mit dem ASB, der DLRG, dem DRK, den
Johannitern, den Maltesern, dem THW und dem DFV. Die Standort-
und Kontaktdaten werden kontinuierlich aktualisiert und in der
Datenbank unter mit-dir-fuer-uns-alle.de ergänzt. Zudem können die
Ortsverbände weitere Standorte über eine Eingabemaske hinzufügen.
Neue Einreichungsrunden im Förderwettbewerb
„Grüne Gründungen.NRW“ gestartet Innovationen grüner Gründungen
für die Umweltwirtschaft gesucht Umweltminister Oliver
Krischer: „Grüne Start-ups spielen als Transformationsbeschleuniger
und Brückenbauer zwischen der Wissenschaft und Wirtschaft eine
elementare Rolle für die Green Economy.“ 13.11.2024 Bereits seit
zehn Jahren fördert die Landesregierung Gründungen, die mit
innovativen Geschäftsmodellen zu Umwelt- und Klimaschutz
beitragen. Der kürzlich veröffentlichte Green Start-up Monitor NRW
hat vor diesem Hintergrund gezeigt, dass 86 Prozent der grünen
Start-ups in Nordrhein-Westfalen ihr regionales Start-up-Ökosystem -
weit über dem Bundestrend - mit gut oder sehr gut bewerten.
Um dieses Ökosystem weiterhin zu stärken, führt die
Landesregierung den 2023 etablierten Förderwettbewerb
GrüneGründungen.NRW nun mit zwei weiteren Einreichungsrunden fort.
Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unterstützen Land und
EU in dem Förderwettbewerb Start-ups bei der Entwicklung neuer
Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum
Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von
Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen mit bis zu
600.000 Euro pro Vorhaben.
Hierdurch sollen die
ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in
Nordrhein-Westfalen gehoben und die Attraktivität des Standortes NRW
gestärkt werden. Förderfähig sind Vorhaben im gesamten Spektrum der
Umweltwirtschaft. Gesucht sind zudem innovative, neue und
wegweisende Vorhaben mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial für
den EU-Binnenmarkt, die auf die Ziele der neuen EU-Initiative
„Strategische Technologien für Europa“ (STEP) einzahlen. Sie sollen
die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien (digitale
Technologien und technologienintensive Innovationen, umweltschonende
oder ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien)
unterstützen oder entsprechende Wertschöpfungsketten in der
Europäischen Union sichern.
Es stehen für zwei weitere
Einreichungsrunden rund 10 Millionen Euro aus EU-Mitteln des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung zur Verfügung, die
durch weitere Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen flankiert
werden. Umweltminister Oliver Krischer: „Grüne Start-ups treiben
als Pioniere der ökologischen Wende die Modernisierung des Landes
voran. Sie dienen nicht nur als Motor für Arbeitsmarkt- und
Wirtschaftswachstum, sondern können auch ganz entscheidend zu den
Klimazielen des Landes NRW beitragen. Es liegt in unserer
Verantwortung, junge Start-ups bestmöglich zu unterstützen, und die
Rahmenbedingungen zu bieten, die sie für die Entfaltung ihres
enormen Potenziales benötigen. Seit 10 Jahren setzen wir daher
gezielt auf grüne Gründungs- und Innovationsförderung. Der
Wettbewerb GrüneGründungen.NRW ist hierbei ein entscheidendes
Instrument.“
Antragsberechtigt sind
Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft (Kleine und
Kleinstunternehmen). Mitantragsberechtigt sind nicht-wirtschaftlich
tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei
unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln. Projektskizzen können
in der vierten Einreichungsrunde bis zum 26.02.2025 bei der
Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Eine
weitere fünfte Einreichungsrunde startet voraussichtlich im 2.
Quartal 2025. Weitere Informationen, Voraussetzungen, Unterlagen
sowie Termine von Informationsveranstaltungen und Ansprechpersonen
für individuelle Beratungen finden Sie unter:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/gruene-gruendungen-nrw/
https://www.in.nrw/gruene-gruendungen-nrw
Das Ziel:
800.000 Erwerbstätige und eine Bruttowertschöpfung von jährlich 70
Milliarden Euro in der Umweltwirtschaft Nordrhein-Westfalens bis
2030.
Klimafreundliche und vernetzte Lösungen für eine
Mobilität und Logistik der Zukunft gesucht Der
Innovationswettbewerb „Neue Wege.IN.NRW“ startet in die dritte
Einreichungsrunde 13.11.2024 Ab sofort werden wieder
zukunftsweisende, nachhaltige und vernetzte Mobilitäts- und
Logistiklösungen gesucht: Im Rahmen des Innovationswettbewerbs
„NeueWege.IN.NRW“ des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 können
Förderinteressierte ihre Ideen für klimafreundliche und innovative
Mobilitäts- und Logistikansätze bis zum 28. Januar 2025 einreichen.
Es ist die dritte und letzte Runde in dieser Förderperiode.
Mobilität und Logistik im Schienen-, Straßen-, Wasser- oder
Flugverkehr sind entscheidende Treiber für Wachstum, Beschäftigung
und Wohlstand in Nordrhein-Westfalen. Ziel des Wettbewerbs ist die
Entwicklung von nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen und
zuverlässigen Mobilitätssystemen für Personen und Güter, die auch
die Herausforderungen des Klimawandels berücksichtigen.
„Dieser Wettbewerb zeigt, welches Innovationspotential im Bereich
Mobilität und Logistik in NRW steckt. Ich kann nur alle
interessierten Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen
ermutigen, sich auch in dieser Runde wieder mit kreativen,
innovativen Ideen am Wettbewerb NeueWege.IN.NRW zu beteiligen. In
Zeiten des Klimawandels und Fachkräftemangels kann jedes Projekt
seinen Teil beitragen“, sagt Oliver Krischer, Minister für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr in NRW. Eine besondere Rolle bei den
Innovationsprozessen spielen kleine und mittlere Unternehmen. Sie
sind essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts NRW.
„Neue Wege.IN.NRW“ richtet sich dementsprechend vornehmlich an
KMU, große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale
Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen
sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. „Mit unserem
Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW schaffen wir eine Grundlage
für Innovationen in der Logistikbranche. Ziel ist es, frische Ideen
zu fördern, die dazu beitragen, die Logistik noch effizienter,
nachhaltiger und digitaler zu gestalten. Wir möchten kreative Köpfe
ermutigen, ihre innovativen Ansätze einzubringen und so gemeinsam
die Logistik von morgen zu gestalten“, sagt Mona Neubaur, Ministerin
für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in NRW.
In dieser dritten Wettbewerbsrunde mit einem Fördervolumen
von 40 Millionen Euro werden auch innovative, neue und wegweisende
Vorhaben mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial für den
EU-Binnenmarkt gefördert, die die Ziele der neuen EU-Initiative
„Strategische Technologien für Europa“ (STEP) erfüllen. Dabei können
insbesondere die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer
Technologien in den Bereichen der digitalen Technologien und
technologieintensive Innovationen oder auch umweltschonenden oder
ressourceneffizienten Technologien gefördert werden, um die
Souveränität und wirtschaftliche Lage der Europäischen Union zu
stärken und so langfristig zur Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.
Der Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW“ fokussiert
Projekte mit den folgenden Schwerpunkten: Neue, vernetzte multi- und
intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen Erprobung
klimafreundlicher Technologien und Prototypen für automatisierte und
vernetzte Mobilität Digitalisierung von Mobilitätsdaten für
Mobilitätsdienstleistungen und Logistikanwendungen Neue Ansätze für
intelligente Verkehrsmanagementsysteme und integrierte Vorhaben.
Alle Informationen zum Wettbewerb, zur Bewerbung sowie zu
den geplanten Informationsveranstaltungen finden Sie unter:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/innovationswettbewerb-neuewegeinnrw/
www.in.nrw/neue-wege.
Wintermarkt sowie
Literaturcafé mit Harald Jüngst und irische Wahrheiten
Die „Ecke“, so heißt das kleine Begegnungscafé der Evangelischen
Kirchengemeinde Meiderich auf der Horststr. 44a, hält für Menschen
im Stadtteil zwei besondere Veranstaltungen zum Monatsende bereit:
Am 19. November 2024 ist um 19 Uhr Autor und Erzähler Harald Jüngst
zu Gast im Literaturcafé in der „Ecke“ und stellt erlebte irische
Wahrheiten vor.
Denn Jüngst pendelt seit Mitte der
1970er Jahre mit Leib und Seele, mit Geist und Gefühl sowie mit
Augen und Ohren zwischen Duisburg und dem nordwestirischen Donegal
und kennt seine zweite Heimat ganz genau. Der Eintritt ist frei. Am
23. November wird „die Ecke“ von 13 bis 17 Uhr zum Wintermarkt: Von
der Gemeindegruppe namens „Bastelelfen“ liebevoll gestalteter
Adventsschmuck und andere Handarbeiten können hier erworben werden,
und auch die bekannten leckeren knusprigen Waffeln werden wieder
angeboten.
Außerdem gibt es Kaffee, Kartoffelsuppe, Glühwein
und Kinderpunsch. Mehr Infos hat Yvonne de Temple-Hannappel, die
Leiterin des Begegnungscafés (Tel. 0203 45 57 92 70). Infos zur
Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de.
Gemeindegruppe „die Bastelelfen“ (Foto: www.kirche-meiderich.de).
Schlemmen in netter Gesellschaft beim
Gemeindefrühstück in Wanheimerort In der Evangelischen
Rheingemeinde Duisburg gibt es im Gemeindehaus Vogelsangplatz 1 in
Wanheimerort am 15. November um 9.30 Uhr das nächste Schlemmen in
netter Gesellschaft. Auch bei diesem Frühstucks-Treffen gibt es am
Büffet wieder alles, was neben Lachs, Rührei, Marmeladen, Brötchen
und Kaffee zu einem guten Frühstück gehört.
Kosten von zehn
Euro sollten eingeplant werden. Maria Hönes, Ehrenamtskoordinatorin
der Gemeinde, beantwortet Fragen und nimmt Anmeldungen zum Frühstück
entgegen (Tel.: 0203 / 770134).
Jeder und jede tanzt für sich
allein… aber immer gemeinsam mit anderen Rheingemeinde lädt zum
„Chilly Cha Cha Line Dance“ In der Evangelischen
Kirchengemeinde Rheingemeinde Duisburg kommt der „Chilly Cha Cha
Line Dance“, das Tanzen ohne Partner so gut an, dass es schon eine
Fortgeschrittenengruppe gibt. Herzlich Willkommen sind aber auch
Interessierte, die den Tanz in einer Anfängergruppe ohne
Vorkenntnisse sowie in netter Gemeinschaft einüben möchten.
Viel Spaß an dem Freizeithit werden alle haben, versichert
Ehrenamtskoordinatorin Maria Hönes, die herzlich zum Tanzen mit viel
lachen einlädt. Los geht´s ab dem 15. November, immer um 12.30 Uhr
im Wanheimer Gemeindehaus Knevelshof. Maria Hönes erbittet
telefonische Anmeldungen unter 0203 770134.
Schlemen in netter Gesellschaft beim Gemeindefrühstück in
Wanheimerort In der Evangelischen Rheingemeinde
Duisburg gibt es im Gemeindehaus Vogelsangplatz 1 in Wanheimerort am
15. November um 9.30 Uhr das nächste Schlemmen in netter
Gesellschaft. Auch bei diesem Frühstucks-Treffen gibt es am Büffet
wieder alles, was neben Lachs, Rührei, Marmeladen, Brötchen und
Kaffee zu einem guten Frühstück gehört. Kosten von zehn Euro sollten
eingeplant werden. Maria Hönes, Ehrenamtskoordinatorin der Gemeinde,
beantwortet Fragen und nimmt Anmeldungen zum Frühstück entgegen
(Tel.: 0203 / 770134).
Kirchenkneipe in Neudorf
Gemeinde lädt zum Auspannen ein Am Freitag, 15.
November 2024 gibt es in der Evangelischen Kirchengemeinde
Neudorf-West eine gute Gelegenheit zum Auspannen und zum gemütlichen
Wochenausklang: Um 18 Uhr geht es in Gemeinschaft mit anderen beim
Klönen um Gott und die Welt, denn im Gemeindezentrum an der
Gustav-Adolf-Str. 65 öffnet wieder die Kirchenkneipe. Engagierte,
die die Aktion vorbereiten, laden herzlich zum Klönen ein. Infos zur
Gemeinde gibt es im Netz unter
www.hochfeld-neudorf.de.
Evangelisches
Kirchenparlament kommt zur Herbsttagung zusammen Die
Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg – das sogenannte
evangelische Kirchenparlament - tagt am 15. und 16. November 2024 im
Meidericher Gemeindezentrum, Auf dem Damm 8. Vor Beratungsbeginn
versammeln sich die Synodalen - die gewählten Vertreterinnen und
Vertreter aus den Gemeinden und berufene Mitglieder - sowie Gäste um
18 Uhr in der benachbarten Kirche zu einem Abendmahlsgottesdienst.
Der Evangelische Kirchenkreis Duisburg und seine
Gemeinden laden Interessierte herzlich zum Gottesdienst und zur
Tagung ein. Ab 19 Uhr berät dann die Kreissynode den gemeinsamen
Prozess „Wirken mit Weniger“ zu Prioritäten- und Haushaltsfragen im
Kirchenkreis Duisburg. Der Abend wird von der Steuerungsgruppe
Prioritätendiskussion gestaltet.
Am Tagungssamstag
folgen im Gemeindezentrum nach der Andacht um 9 Uhr die Aussprache
zum Bericht des Superintendenten, die zu den Berichten aus
Gemeinden, Einrichtungen, Werken, Synodalaufträgen sowie zum Bericht
zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt. Danach geht es u.a. um
Beschlüsse zur Integration des Diakonischen Werkes in das
Diakoniewerk.
Die Synodalen geben zudem ihr Votum zur
geplanten Kirchensteuerverteilung 2025 und verabschieden die
Haushaltspläne des Kirchenkreises und des Bildungswerkes für das
Jahr 2025. Danach folgen Tagesordnungspunkte zur Finanzierung der
Beratungsstelle Duisburg/Moers, zur Finanzierung der Trägeranteile
für die Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2024/2025
sowie zur Finanzierung der Stelle Mitarbeiterin kreiskirchliche
Kinder- und Jugendarbeit.
Auf der Tagesordnung steht vor
Beratungsende noch ein Wahlmarathon an: So müssen mehrere Fach- und
Synodalausschüsse besetzt werden. Zur Wahl stehen auch mehrere
Positionen im Kreissynodalvorstand, darunter auch die für das Amt
des Assessors, der Stellvertretung des Superintendenten.
Die
Tagung ist öffentlich; Interessierte sind herzlich zur Feier des
Gottesdienstes und zur Teilnahme an der gesamten Tagung eingeladen.
Infos zum Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, den Gemeinden und
Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.
Stichwort Kreissynode: Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis. Sie
ist vergleichbar mit dem Parlament auf politischer Ebene.
Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und
Pfarrer, gewählten Presbyterinnen und Presbyter, die von den
einzelnen Kirchengemeinden als Delegierte entsandt werden, sowie
berufenen Mitgliedern. Laut Kirchenordnung der Evangelischen Kirche
im Rheinland dürfen Theologen in einer Kreissynode nicht in der
Mehrzahl sein. Die Kreissynode trifft sich in der Regel zweimal im
Jahr und tagt ein oder zwei Tage.
Synoden-Tagung im Juni 2024 (Foto: Rolf Schotsch).
Zahl der Schulanfängerinnen und -anfänger 2024 um 0,5 %
gesunken • 827 500 Kinder zum Schuljahresbeginn
2024/2025 eingeschult • Erstmals seit 2015/2016 weniger
Schulanfängerinnen und -anfänger als im Vorjahr
Zu Beginn
des Schuljahres 2024/2025 wurden in Deutschland nach vorläufigen
Ergebnissen rund 827 500 Kinder eingeschult. Das waren rund 4 300
oder 0,5 % weniger Schulanfängerinnen und -anfänger als im Vorjahr,
als die Zahl der Einschulungen auf den höchsten Stand seit dem
Schuljahr 2003/2004 gestiegen war. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Einschulungen in fast
allen Bundesländern zurück.
Den größten prozentualen
Rückgang gab es in Brandenburg (-4,4 %), gefolgt von Thüringen (-3,9
%) und Sachsen-Anhalt (-2,1 %). Nur in Bayern (+0,4 %),
Niedersachsen (+0,3 %) und Baden-Württemberg (+0,1 %) stieg die Zahl
der Einschulungen leicht. Nachdem die Zahl der Einschulungen in den
vorangegangenen Schuljahren aufgrund der demografischen Entwicklung
und der Zuwanderung aus dem Ausland gestiegen war, wurden im
Schuljahr 2024/25 erstmals seit dem Schuljahr 2015/16 wieder weniger
Kinder als im Vorjahr eingeschult.
Der Rückgang der
Einschulungen dürfte unter anderem auf die geringere Zuwanderung
ukrainischer Kinder infolge des russischen Angriffskriegs in der
Ukraine zurückzuführen sein. Während die Zahl der ausländischen
Kinder im einschulungsrelevanten Alter von 5 bis 6 Jahren zum
Jahresende 2022 bundesweit um 19 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen
war, gab es zum Jahresende 2023 nur noch 0,3 % mehr ausländische
Kinder dieser Altersgruppe als im Vorjahr. Insgesamt lag die Zahl
aller Kinder im einschulungsrelevanten Alter von 5 bis 6 Jahren zum
Jahresende 2023 bundesweit um 0,2 % niedriger als im Vorjahr.
3,3 % aller Einschulungen an
Förderschulen Der überwiegende Teil der Kinder (93 %) startete
seine Schullaufbahn an einer Grundschule. 3,3 % wurden an
Förderschulen eingeschult, 2,5 % an Schularten mit drei
Bildungsgängen sowie 0,9 % an Freien Waldorfschulen. Bundesweit
begannen im Vergleich zum Vorjahr 2,5 % mehr Schulanfängerinnen und
-anfänger ihre Schullaufbahn an Förderschulen. An Grundschulen
(-0,6 %) und an Freien Waldorfschulen (-0,4 %) sanken dagegen die
Einschulungen, während sie an Schularten mit drei Bildungsgängen
nahezu auf dem Vorjahresniveau blieben.
51 % der zum
Schuljahresbeginn 2024/2025 eingeschulten Kinder waren Jungen und 49
% Mädchen. Während das Geschlechterverhältnis in Grundschulen (49 %
Mädchen), Schularten mit drei Bildungsgängen (51 % Mädchen) und
Freien Waldorfschulen (52 % Mädchen) weitgehend ausgeglichen war,
wurden deutlich mehr Jungen (69 %) als Mädchen in Förderschulen
eingeschult.
Sterbefallzahlen im Oktober 2024 mit +2 % im Bereich des
mittleren Wertes der Vorjahre Im Oktober 2024 sind in
Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) 86 482 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Bereich
des mittleren Wertes (Median) der Jahre 2020 bis 2023 für diesen
Monat (+2 %). Bei einer Betrachtung nach einzelnen Kalenderwochen
lagen die Zahlen in den ersten Oktoberwochen bis zu 5 % über dem
entsprechenden Vergleichswert, zum Monatsende lagen sie bis zu 6 %
darunter.
Sterbefallzahlen im Oktober in den meisten europäischen Ländern
unauffällig Das EuroMOMO-Netzwerk zur
Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur
Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung
unvollständiger Meldungen und eines
eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein.
Im Oktober wurde dort in den meisten Ländern keine
Abweichung ("no excess") von den erwartbaren Entwicklungen
festgestellt. In einzelnen Wochen gab es geringe Abweichungen ("low
excess") in Italien und Österreich.
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