'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    46. Kalenderwoche: 14. November
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Freitag, 15. November 2024

Olaf Scholz hat heute Nachmittag mit Russlands Präsident Wladimir Putin telefoniert.
Der Bundeskanzler verurteilte den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und forderte Präsident Putin auf, diesen zu beenden und Truppen zurückzuziehen.
Olaf Scholz drängte auf eine Bereitschaft Russlands zu Verhandlungen mit der Ukraine mit dem Ziel eines gerechten und dauerhaften Friedens und betonte die unverbrüchliche Entschlossenheit Deutschlands, die Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen die russische Aggression so lange wie nötig zu unterstützen.

Der Bundeskanzler hat im Vorfeld mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert und wird es auch im Nachgang zu dem Gespräch mit dem russischen Präsidenten tun.

Bombenfund in Duisburg-Ruhrort
Die englische Fünf-Zentner-Bombe wurde um 14.20 Uhr durch Tim Hoferichter und sein Team erfolgreich entschärft. Die Straßensperren werden jetzt aufgehoben. Zur Entwarnung informiert die Warn-App NINA.

Entschärfung heute
Auf der Landzunge Pontwert zwischen der Ruhr und dem Hafenkanal in Duisburg-Ruhrort wurde heute eine englische Fünf-Zentner-Bombe mit einem Aufschlagzünder gefunden. Die Bombe wird noch heute durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst entschärft. Das Bürger- und Ordnungsamt organisiert derzeit die weiteren Maßnahmen. Anwohnerinnen und Anwohner werden vor Ort durch die Einsatzkräfte informiert.


In der Evakuierungszone (Umkreis von 500 Metern um den Fundort) sind 135 Personen im Bereich der Dammstraße und der Krausstraße betroffen. Eine Sicherheitszone wird nach Rücksprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht eingerichtet. Auch im Bereich des Kaßlerfelder Gewerbegebietes werden die Wege entlang der Ruhr gesperrt. Die Entschärfung ist für heute, 13 Uhr, vorgesehen.


Ein Aufenthalt in der Evakuierungszone ist ab 12 Uhr nicht mehr gestattet. Von der Evakuierung ist der am Vinckekanal liegende Bereich Ruhrorts entlang der Dammstraße und Krausstraße betroffen. Ortskundige werden gebeten, diesen Bereich zu umfahren. Bus- und Straßenbahnlinien sind nicht betroffen, Einschränkungen gibt es lediglich für den Schiffsverkehr. Die Schifffahrt auf dem Rhein ist nicht betroffen.


Wichtig: Weitere Infos, auch wann mit den Sperrungen sowie der Entschärfung zu rechnen ist, folgen online unter www.duisburg.de und über die Social-Media-Kanäle der Stadt Duisburg. Informationen gibt es auch über Call Duisburg unter 0203 283-2000 und das

Gefahrentelefon der Feuerwehr unter 0800 112 13 13. Auch die Warnapp NINA informiert

über Gefahrenlagen.

Evakuierungszone

Eilantrag gegen das Verbot des Vereins Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Eilantrag des Vereins PSDU, das Verbot des Vereins durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) vorläufig auszusetzen, abgelehnt.


Mit Verbotsverfügung vom 18.03.2024 stellte das IM NRW unter Anordnung der sofortigen Vollziehung fest, dass der Verein PSDU sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richte, deshalb verboten sei und aufgelöst werde. Der dagegen gerichtete Eilantrag des Vereins PSDU, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen, hatte beim erstinstanzlich zuständigen Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg.


Zur Begründung hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt: Nach der Prüfung im Eilverfahren trifft die Annahme des IM NRW zu, dass der Verein PSDU sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und damit Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und Palästinensern hineinträgt.


Eine Gesamtbetrachtung der in der angefochtenen Verbotsverfügung aufgeführten Indizien belegt, dass der Verein PSDU sich nicht, wie er vorträgt, für ein friedliches Zusammenleben der Völker einsetzt und lediglich die gewaltsamen Zustände, Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen etc. kritisiert sowie vom Völkerrecht gedeckte Positionen vertritt. In der Verbotsverfügung wird ihm auch nachgewiesen, dass er konkrete Gewalthandlungen, die nicht vom Völkerrecht gedeckt sind, gebilligt hat.


Diese Einschätzung ergibt sich bereits daraus, dass der Verein PSDU die HAMAS unterstützt, die ihrerseits durch Ausübung von Gewalt das friedliche Miteinander der Völker beeinträchtigt. Die HAMAS ist von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet und das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit Verfügung vom 02.11.2023 ein Betätigungsverbot gegenüber der HAMAS erlassen, weil ihre Tätigkeit in Deutschland Strafgesetzen zuwiderläuft und sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Der Verein PSDU sympathisiert und solidarisiert sich mit den Angriffen der HAMAS. Er unterstützt diese terroristische Vereinigung, indem er sie und die von ihr verübten völkerrechtswidrigen Angriffe verherrlicht, propagiert und legitimiert. Darüber hinaus verneint der Verein PSDU das Existenzrecht des Staates Israel und ruft zu seiner gewaltsamen Beseitigung auf. Erweist sich die Verbotsverfügung schon deshalb als rechtmäßig, kommt es auf die weiteren von dem IM NRW in der Verbotsverfügung angeführten Gründe und die entsprechenden Einwände des Vereins nicht an. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 5 B 558/24


Die FernUniversiät Hagen wird 50 Hagen
Am heutigen Freitag (15. November) feiert die FernUniversität Hagen ihr 50-jähriges Jubiläum. Die Hochschule wurde 1974 durch ein vom NRW-Landtag beschlossenes Gesetz gegründet und nahm 1975 den Lehrbetrieb mit 1.300 Studierenden auf. Heute ist sie mit über 70.000 Studierenden die größte Universität und die einzige staatliche Fernuniversität in Deutschland.

Sie ermöglicht Studierenden mit den unterschiedlichsten Bildungshintergründen persönliche und berufliche Weiterentwicklung durch lebensbegleitendes Lernen, zeit- und ortsunabhängig sowie digital gestützt. Die FernUniversität in Hagen stehe seit 50 Jahren für Bildung für alle und überall und vor allem auch für faire Bildungschancen, so NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst: "Sie ist deutschlandweit ein echtes Markenzeichen und eine unentbehrliche Größe in unserem Bildungssystem." idr - Informationen: https://50jahre.fernuni-hagen.de/

„Vorlesen schafft Zukunft“: Oberbürgermeister beteiligt sich am bundesweiten Vorlesetag

Begeistert lauschende Schüler der GGS Böhmerstraße - Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Bundesweiter
Vorlesetag 2024
 
Setzen Sie mit uns gemeinsam am 15. November 2024 ein Zeichen für das Vorlesen. Unter dem Jahresmotto „Vorlesen schafft Zukunft“ machen wir auf die zentrale Bedeutung des Vorlesens für Kinder, aber auch uns als Gesellschaft aufmerksam. Denn durch Vorlesen lernen Kinder zum einen selbst leichter lesen und erhalten somit eine Grundfähigkeit für das gesamte (Bildungs-)Leben.




Es stärkt aber auch das Einfühlungsvermögen, lässt in andere Lebenswelten blicken, regt die Fantasie an und fördert den Umgang mit anderen. Dadurch legt Vorlesen den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft und ein verständnisvolles Miteinander. Die Botschaft des Mottos: Jede gelesene Geschichte hilft uns dabei, gemeinsam zu wachsen. Machen Sie mit und mobilisieren Sie mit uns im Rahmen des Bundesweiten Vorlesetags so viele Menschen wie möglich. 


Baustart für Kita in Obermeiderich  
Los geht’s in der Wiesbadener Straße: Die GEBAG baut ab der kommenden Woche im Auftrag des Sondervermögens Kinder- und Jugendbereich Duisburg (SVK) in Obermeiderich eine neue Kindertagesstätte in Modulbauweise. An gleicher Stelle hatte die kommunale Wohnungsbaugesellschaft im Sommer den zweigeschossigen Bestandsbau aus den 1970er-Jahren abgerissen.  


„Die Sanierung der städtischen Finanzen trägt Früchte: Durch die Beendigung der Überschuldung sind wir endlich wieder in der Lage zu investieren, und zwar in die kleinsten Mitbürgerinnen und Mitbürger und damit in die Zukunft unserer Stadt. Das ist ein gutes Zeichen für die Duisburger Familien“, betont Martin Murrack, Stadtdirektor und Betriebsleiter des SVK.  


Auf dem knapp 3.200 Quadratmeter großen Grundstück in Meiderich entsteht ein moderner Neubau in Modulbauweise, der auf über 1.400 Quadratmetern Nutzfläche insgesamt sieben Kita-Gruppen und über 140 Kindern Platz bieten wird. Auch ein Familienzentrum wird im Neubau untergebracht, Betreiberin das Jugendamt der Stadt Duisburg.  


Geplant ist ein dreigeschossiger Modulbau, der im KfW 40-Standard realisiert wird. Die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Kita sind hoch: „Eine vollflächige Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage sind Zeugnis des umweltfreundlichen Baustandards“, erklärt Ralf Lützenrath, Bereichsleiter Planen und Bauen bei der GEBAG.


„Nicht nur die herausragende Nachhaltigkeit und Energieeffizienz des Gebäudes wissen zu überzeugen. Auch das durchdachte Raum- und Nutzungskonzept mit drei Etagen, wo sich Lern- und Kreativbereiche, Spielflure oder Spielterrassen sowie der großzügige Außenbereich mit modernen Spielgeräten finden, sind im Kita-Alltag besonders hervorzuheben.“  


Die Förderung der biologischen Vielfalt erfolgt durch die Anlage von Grünflächen auf dem Grundstück, auch das Gründach trägt zum Erhalt der Biodiversität bei. Auf den Dachflächen sind zusätzlich Nistmöglichkeiten für Insekten, Wasser- und Sandlinsen sowie Totholzhaufen vorgesehen.  

Das Investitionsvolumen für den Neubau in Meiderich liegt bei 10,2 Millionen Euro, die Fertigstellung wird voraussichtlich im August 2025 erfolgen. Die GEBAG ist im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags mit der technischen und kaufmännischen Geschäfts- und Betriebsführung des Sondervermögens Kinder- und Jugendbereich Duisburg (SVK) beauftragt und kümmert sich um die Errichtung, Sanierung und Bewirtschaftung aller städtischen Kitas.


Grundsteuerreform: Rat entscheidet über einheitlichen oder differenzierenden Hebesatz
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Diese Neuberechnung ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018 entschieden hat, dass die bisherigen Regelungen zur Bewertung der Grundstücke aufgrund veralteter Werte mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar sind. Daher erfolgte ab 2022 eine Neubewertung sämtlicher Grundstücke durch die örtlichen Finanzämter.


Für sämtliche Grundstücke wurden aktuelle Grundsteuermessbeträge ermittelt und mit Messbescheiden festgesetzt, die für die Gemeinden verbindlich sind. Die letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern ab 2025 zu zahlende Grundsteuer errechnet sich - wie bisher auch - aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz. Die Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen, d.h. die Gesamtheit der Steuerzahler soll nicht mehr Grundsteuer zahlen als bisher (Gesamtbelastung).


„Es wird jedoch Bürgerinnen und Bürger geben, die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen, aber auch viele, die weniger zu zahlen haben. Das ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die zwangsläufige Folge der Reform“, führt Stadtkämmerer und Stadtdirektor Martin Murrack aus. „Da die Reform auf eine Beseitigung der Ungleichbehandlung abzielte, waren und sind Verschiebungen bei der Steuerlast des jeweiligen Grundsteuereigentümers zwangsläufig und unvermeidbar.“


Folge des in NRW angewandten Bundesmodells ist eine systematische Belastungsverschiebung zu Lasten der Wohngrundstücke und zu Gunsten der Geschäftsgrundstücke. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen. Das Land hätte die Möglichkeit gehabt, dieser Belastungsverschiebung - wie es andere Bundesländer getan haben - durch Anpassung der Messzahlen auf Landesebene entgegenzuwirken.


Stattdessen hat das Land im Juli 2024 die Be- und Entlastungsfrage auf jede einzelne der 396 Kommunen durch die Einführung der Option eines sogenannten differenzierenden Hebesatzes abgewälzt. Differenzierender Hebesatz bedeutet, dass für Wohn- und Nichtwohngrundstücke getrennte Hebesätze festgelegt werden. Bezüglich der Frage der Rechtmäßigkeit der Anwendung differenzierender Hebesätze bestehen unterschiedliche Auffassungen.


Während das Land - gestützt auf ein von dort in Auftrag gegebenes Gutachten - keinerlei rechtliche Bedenken hat, kommt ein vom Städtetag in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss, dass eine rechtssichere Anwendung der differenzierenden Hebesätze nicht möglich sei. Bis zu einer endgültigen Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung besteht das Risiko für einen Steuerausfall, der je nach Dauer der gerichtlichen Auseinandersetzung mehrere Haushaltsjahre betreffen könnte.


Der Rat der Stadt Duisburg muss nunmehr die ab 2025 gültigen Hebesätze festlegen. Bevor dies geschieht, steht der Rat noch vor der Entscheidung, ob er - wie bisher - einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B (alle Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt sind) festlegt oder von der vom Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit eines differenzierenden Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke Gebrauch macht.


Die Grundsatzentscheidung, ob 2025 ein einheitlicher oder ein differenzierender Hebesatz zur Anwendung kommt, wird der Rat in seiner Sitzung am 25. November treffen. In der darauffolgenden Woche wird dann der Hebesatz in der nächsten Ratssitzung am 2. Dezember förmlich beschlossen. Das Land NRW hat am 17.09.2024 eine aktualisierte Liste der aufkommensneutralen Hebesätze aller Städte/Gemeinden in NordrheinWestfalen veröffentlicht.


Die Stadt Duisburg beabsichtigt, die Hebesätze entsprechend der Empfehlung des Landes festzusetzen. Bei der einheitlichen Variante würde der Hebesatz für die Grundsteuer B 1.068 v.H. betragen. Bei der Differenzierung ist für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücke) ein Hebesatz von 886 v.H. und für Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke) von 1.469 v.H. vorgesehen.


Die Hebesatzempfehlung für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt 329 v.H. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden wichtige Investitionen in öffentliche Leistungen getätigt: so fließen die Gelder unter anderem in die Infrastruktur, in Soziales sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen.



Duisburg erwägt Anpassung der Grundsteuer - IHK warnt: höherer Steuersatz trifft Mittelstand
Die Stadt Duisburg überlegt, die Grundsteuer für gewerbliche Immobilien zu erhöhen. Privatimmobilien will sie hingegen entlasten. Der Vorschlag kommt vom Land NRW. Am 18. November will die Duisburger Politik darüber entscheiden. Die Niederrheinische IHK warnt: Für Unternehmen kann der Hebesatz bis zu 80 Prozent steigen. Das trifft besonders den Mittelstand: Friseure, Einzelhandel oder auch Eventhallen. Dabei steckt die Wirtschaft immer noch tief in der Rezession.   

Dr. Stefan Dietzfelbinger, Foto IHK

Erst kürzlich entschied Duisburg, die Grund- und Gewerbesteuern zu senken. Ein wichtiges Signal für Unternehmen, dass die Politik ihnen in wirtschaftlich schweren Zeiten zur Seite steht. Nun gibt es Überlegungen, die Grundsteuer für gewerbliche Immobilien zu erhöhen. Dafür sollen Wohngegenden geschont werden. Alternativ bleibt der Steuersatz für alle gleich.   


„Die Wirtschaft leidet schon jetzt unter zu hohen Abgaben, zu viel Bürokratie und schwacher Nachfrage. Mehr geht nicht“, kritisiert Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK. „Unternehmen sollten nicht die Steuerlast schultern müssen. Das ist falsch. Gerade kleine und mittelständische Betriebe kratzen oft an der Existenzgrenze. Wenn die Grundsteuer steigt, will keiner mehr investieren. Wir brauchen aber dringend Wachstum. Die Wirtschaft setzt darauf, dass Duisburg den Erfolgs-Weg fortsetzt.“


Nach dem Ampel-Aus: Wichtige Gesetzesvorhaben sollten parteiübergreifend diskutiert und verabschiedet werden.
Der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl steht fest. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten jetzt wichtige laufende Regelungsvorhaben trotz Wahlkampf über Parteigrenzen hinweg auf den Weg gebracht werden. „Die Parteien sollten ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht werden und wichtige Gesetzesvorhaben im Bundestag verabschieden. Mit einer Blockade um der Blockade willen schaden die Parteien nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der Demokratie und dem Vertrauen in unsere politischen Institutionen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD), NIS2-Gesetz für mehr Cybersicherheit und das Umsetzungsgesetz für den AI Act sollten auf der Agenda weit oben stehen.

Das gelte vor allem für Regelungsvorhaben, in denen es um Fachthemen geht und die nicht den Kern der parteipolitischen Programme betreffen. Der TÜV-Verband sieht bei den folgenden Gesetzesvorhaben Handlungsbedarf: Nachhaltigkeitsberichte: Nationales CSRD-Gesetz verabschieden Das Gesetz für die nationale Umsetzung der europäischen Corporate Social Responsibilty Directive (CSRD) regelt, welche Unternehmen in Zukunft Nachhaltigkeitsberichte erstellen und welche unabhängigen externen Stellen diese dann – wie bei einem Jahresabschluss – prüfen dürfen.


„Das nationale CSRD-Gesetz ist im parlamentarischen Verfahren weit fortgeschritten und könnte mit einer wichtigen Änderung schnell verabschiedet werden“, sagt Bühler. Eine breite Allianz aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen, Prüfungsorganisationen und Rechtsexperten fordert, neben Wirtschaftsprüfern auch technische Sachverständige für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zuzulassen. „Technische Prüforganisationen prüfen bereits seit Jahren Nachhaltigkeitsberichte und sollten das auch in Zukunft tun dürfen“, sagt Bühler.


„Ein breit aufgestellter Prüfmarkt senkt die Kosten für den Mittelstand, nutzt das Fachwissen der technische Sachverständigen und verhindert Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU.“ Die acht wichtigsten Gründe für einen offenen Prüfmarkt hat der TÜV-Verband in einem Thesenpapier zusammengefasst. Die CSRD hätte gemäß den EU-Vorgaben bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.


Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde von der EU-Kommission bereits eingeleitet. Cybersicherheit: NIS2-Umsetzung beschließen Die NIS2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie) hat das Ziel, die Cybersicherheit in der EU zu erhöhen und vor allem die Kritischen Infrastrukturen besser vor Cyberangriffen zu schützen. Das Gesetz für die nationale Umsetzung hat bereits die erste Lesung im Bundestag passiert. Zuletzt hatten aber Unstimmigkeiten innerhalb der Ampelkoalition das Gesetzgebungsverfahren gebremst.


Meinungsverschiedenheiten gibt es zur Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Meldepflichten bei erfolgreichen Cyberangriffen und bei der Ausgestaltung des Chief Information Security Officers für den Bund (Bundes-CISO). „Die NIS2-Umsetzung ist in einer schwierigen geopolitischen Lage ein wichtiger Baustein, um das Niveau der Cybersicherheit zu erhöhen“, sagt Bühler. Bei dem Thema sollte zügig ein parteiübergreifender Kompromiss gefunden werden. Die NIS2-Richtlinie hätte gemäß den EU-Vorgaben bis zum 17. Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.


Künstliche Intelligenz: Nationale Umsetzung des AI Act auf den Weg bringen
Geplant war, dass der Referentenentwurf für die Umsetzung des europäischen AI Act im ersten Quartal 2025 vorgelegt wird. „Die Arbeiten an dem Gesetz sollten jetzt nicht gestoppt und der Referentenentwurf wie geplant vorgelegt werden, damit das Verfahren nicht ins Stocken gerät“, sagt Bühler. In dem Umsetzungsgesetz wird unter anderem geregelt, welche Behörden die Aufsicht für die Anwendungen der Vorgaben des AI Act übernehmen und welche Stellen besonders sicherheitskritische KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) überprüfen können.

Dazu zählen unter anderem innovative Medizinprodukte und Fahrzeuge. Bühler: „Anbieter von KI-Anwendungen und Prüforganisationen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit, damit der deutschen Wirtschaft keine Wettbewerbsnachteile entstehen.“


Elly Awards Gewinner im Landtag    
Es hat schon fast Tradition, dass der Abgeordnete Frank Börner die Gewinner der Elly Awards des Elly Heuss Knapp Gymnasiums zu einem Besuch in den Landtag einlädt - so auch dieses Jahr. Die Elly Awards, die bereits im Sommer stattfanden, zeichnen die Jahrgangsbesten aus bzw. Schülerinnen und Schüler, die sich in Sonderkategorien, z. B. im Sport oder Charity, besonders hervorgetan haben.  


Der Tag war gut gewählt, denn die Schülerinnen und Schüler hatten die Möglichkeit auf der Besuchertribüne die Plenarsitzung live zu verfolgen. Im anschließenden Gespräch mit Börner konnten sie alle Themen ansprechen, die ihnen wichtig waren. „Welche Auswirkungen hat die Auflösung der Ampel-Regierung in Berlin mit den anstehenden Neuwahlen hier auf Nordrhein-Westfalen? Und „Wie funktionieren eigentlich unsere Sozialsysteme?“ waren einige der Fragen, die die Jugendlichen bewegten.  

Foto (Büro Börner)

„Wir leben in bewegten Zeiten. Gerade dann ist es wichtig, Jugendliche für Politik und Demokratie zu begeistern. Und ich bin beeindruckt, wie gut vorbereitet die Schülerinnen und Schüler waren. Wir hätten locker noch eine Stunde hinten dranhängen können. Danke für euren Besuch und bis nächstes Jahr.“

Fairplay-Turnier „Fußball bei Nacht“ feiert Comeback
Nach mehr als vier Jahren Pause feiert das beliebte Fairplay-Fußballturnier „Fußball bei Nacht“ der städtischen Jugendzentren am Freitag, 15. November, ab 20 Uhr im Regionalzentrum Süd an der Mündelheimer Str. 117, 47259 Duisburg, sein Comeback. Ab 20 Uhr treffen sich die Mannschaften von acht Jugendzentren in der Altersklasse von zwölf bis 17 Jahren im Regionalzentrum Süd, um eine Nacht voll Spannung, Teamgeist und Fairness zu erleben.


Als Highlight werden MSV-Legende Joachim Hopp und Zebra-Maskottchen Ennatz die Spielerinnen und Spieler mit motivierenden Worten auf das Turnier einstimmen. Bereits heute darf verraten werden, dass die MSV Duisburg-Vertreter Freikarten für Heimspiele sowie Fanutensilien mitbringen. Um 21 Uhr starten schließlich die Spiele in der benachbarten Halle Süd, Mündelheimer Straße 121.


Die Teams treten im Ligasystem gegeneinander an und kicken bis in die frühen Morgenstunden (ca. 3 Uhr) gegeneinander – natürlich fair und respektvoll. Um den sportlichen Wettstreit nicht ganz aus den Augen zu verlieren, werden Punkte vergeben. Neben üblichen drei Punkten für einen Sieg und einem Punkt pro Unentschieden winken in jedem Spiel zusätzlich Fairnesspunkte (maximal 2 pro Spiel), die auch in die Tabellenwertung einfließen.


Projektvorstellung „PV2School“: Solarausbau auf Schulgebäuden und Schul-Workshops
An Duisburger Schulen geht schon bald die Sonne auf. Die Stadt Duisburg plant Schulgebäude mit selbst produziertem Solarstrom zu versorgen. „PV2School“ heißt das Projekt. Es verbindet die Idee eines dezentralen Photovoltaik-Kraftwerks über Duisburger Schulen mit der Möglichkeit, interessierten Schülerinnen und Schülern den Bau von Stecker-Solargeräten (Balkonsolar) in Workshops näher zu bringen.


So reduziert „PV2School“ langfristig nicht nur die Stromkosten an Duisburger Schulen und spart zugleich Kohlendioxid ein, sondern setzt auch Impulse zur Installation von Do-it-yourself-PV-Anlagen im privaten Bereich. Oberbürgermeister Sören Link und Umweltdezernentin Linda Wagner informieren am 18. November im Steinbart-Gymnasium über das Projekt „PV2School“. Einige Schülerinnen und Schüler bauen im Anschluss in einem Workshop Balkonsolaranlagen zusammen.


22 Kinos aus dem Ruhrgebiet erhalten Kinoprogrammpreis 2024 Ruhrgebiet
Die Film- und Medienstiftung NRW zeichnete gestern (13. November) zum 34. Mal Kinobetreibende aus Nordrhein-Westfalen mit dem Kinoprogrammpreis aus - darunter 22 aus dem Ruhrgebiet. Drei aus der Metropole Ruhr schafften es unter die elf Spitzenprämien: 20.000 Euro Programmprämie und 2.000 Euro Kinder- und Jugendprämie gehen an das sweetSixteen Dortmund.


Das Casablanca in Bochum und das Filmstudio Glückauf in Essen dürfen sich jeweils über 20.000 Euro freuen. Insgesamt 22 Kinos aus den 12 Ruhrgebietsstädten Bochum, Dorsten, Dortmund, Duisburg (undotiert), Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Hagen, Herdecke, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Wetter wurden ausgezeichnet. Damit fließt mit 273.000 Euro über ein Viertel der Fördersumme an Kinos aus der Metropole Ruhr.


Die Filmstiftung schüttete 2024 eine Spitzensumme von eine Millionen Euro aus und ehrt damit herausragende Programme, die mit einer exzellenten Auswahl überzeugten oder wertvolle Kinder- und Jugendfilme zeigten. Insgesamt wurden 76 Filmtheater aus 47 Städten Nordrhein-Westfalens ausgezeichnet.

In diesem Jahr setzte sich die Auswahljury aus Rainer Flaskamp (Splendid Film), Stephan Holl (Rapid Eye Movies), Elisa May (Kern des Ganzen – Agentur für Filmkommunikation), Susanne von Kessel-Doelle (Blickpunkt: Film) und Britta Lengowski (Film- und Medienstiftung NRW) zusammen. Iidr - nformationen: http://www.filmstiftung.de/

Ticket-Sonderkontrolle: 194 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein  
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) geht weiter gegen das Fahren ohne Ticket in ihren Bussen und Bahnen vor. Zusätzlich zu den täglich stattfindenden Überprüfungen setzt die DVG gemeinsam mit der Polizei Duisburg auf Schwerpunktkontrollen. Dabei werden über mehrere Stunden konsequent alle Fahrgäste daraufhin überprüft, ob sie mit einem gültigen Ticket unterwegs sind.  

Eine solche mehrstündige Kontrolle fand am Mittwoch, 13. November, an der Haltestelle „Steinsche Gasse“ in der Stadtmitte statt. Das Prüfpersonal der DVG kontrollierte gemeinsam mit der Duisburg Polizei insgesamt 11.617 Fahrgäste. Das Ergebnis: 194 Fahrgäste wurden ohne gültiges Ticket angetroffen.  

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter und -täterinnen gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.  


VHS: Sicher unterwegs mit dem E-Bike
Wie man sich mit dem E-Bike möglichst sicher im Straßenverkehr bewegen kann, darüber informiert am Donnerstag, 21. November, um 10 Uhr ein kostenloser Kurs der Volkshochschule im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in Duisburg-Mitte. Ute Preißler und Markus Merten von der Polizei Duisburg geben Tipps und Empfehlungen, wie man die bereits erworbenen Fähigkeiten und Verhaltensweisen nutzen kann, um sich an veränderte Bedingungen im Straßenverkehr anzupassen.


Die Teilnehmenden erfahren, was sie gerade in der dunklen Jahreszeit zur eigenen Sicherheit beitragen und wie sich und auch andere Verkehrsteilnehmer schützen können. Darüber hinaus besteht die Gelegenheit, individuelle Anliegen zu klären und Fragen zu stellen. Fahrradfahren ist wieder „in“ und wird immer häufiger zu einer modernen und umweltfreundlichen Alternative zum Auto. Gerade die ältere Generation nutzt das E-Bike gerne, um mobil und autonom zu sein und in Bewegung zu bleiben.

Vor allem elektrounterstützte Fahrräder verstärken diesen Trend erheblich. Es gibt jedoch hinsichtlich des Fahrens mit dem E-Bike einige Besonderheiten, die Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben. Weitere Informationen gibt es bei Heike Pieper von der VHS, telefonisch unter 0203/283-2775.


Neuer Intensivkurs der VHS: Sprechhemmungen abbauen – Englisch auffrischen
Die Volkshochschule Duisburg bietet im Januar 2025 wieder einen EnglischIntensivkurs zum schnellen Wiedereinstieg an. Eine Woche lang frischen die Teilnehmenden ihre Englisch-Kenntnisse auf und bauen Sprechhemmungen ab. Für Anfänger ohne Vorkenntnisse eignet sich der Intensivkurs nicht. Es sollte mindestens die Niveaustufe A2 abgeschlossen sein. Erfahrene Kursleitungen lehren, wie man flüssig argumentiert und diskutiert.


Außerdem werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Kleingruppen derselben Niveaustufe Texte zu aktuellen Themen aus Politik, Gesellschaft und Kultur auswerten und verfassen. Der Kurs findet in der Woche vom 20. bis 24. Januar statt. Er geht jeweils von 9 Uhr bis 15.30 Uhr und kostet 175 Euro (Ermäßigungen möglich).

Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Kurs ist auch als Bildungsurlaub buchbar. Nähere Informationen erteilt Franziska Russ-Yardimci unter Tel. 0203-283- 2655. Anmeldungen per Mail an f.russ-yardimci@stadt-duisburg.de.


Grund zur Besorgnis: Cybersicherheitslage in Deutschland bleibt angespannt.
TÜV-Verband: Vertrauenswürdige IT-Sicherheit als Voraussetzung für digitale Transformation und Wirtschaftswachstum. Bewusstsein für Cyberangriffe durch Transparenz schärfen und alle Mitarbeiter:innen über Gefahren aufklären. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland.

Zum am 12. November veröffentlichten Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sagt Marc Fliehe, Fachbereichsleiter Digitalisierung und Bildung des TÜV-Verbands: „Der aktuelle Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) macht deutlich: Cyberangriffe werden eine dauerhafte Bedrohung bleiben und richten hohen wirtschaftlichen Schaden an.

Cybersicherheit ist daher eine unabdingbare Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität unserer Wirtschaft. Dabei sind nicht nur große Unternehmen betroffen, sondern viele Angriffe – von DDoS-Attacken bis hin zu Ransomware-Attacken – richten sich mittlerweile auch gegen kleine und mittlere Unternehmen. Zu oft sind diese nicht ausreichend geschützt und daher ein leichtes Ziel für Cyberkriminelle.

Hier besteht Handlungsbedarf: Alle Unternehmen, von klein bis groß, müssen ihre Systeme bestmöglich gegen Angriffe schützen. Vertrauenswürdige, sichere digitale Infrastrukturen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie sind entscheidend für die Versorgung der Bevölkerung und das nachhaltige Wirtschaftswachstum in Deutschland.“

„Durch technische Innovationen erhalten böswillige Akteure im digitalen Raum neue Handlungsmöglichkeiten. Cyberkriminelle verfeinern ihre Methoden, setzen modernste Technologien ein und gehen immer aggressiver vor. Unabhängig von der fortschreitenden Technik bleibt der Mensch jedoch das schwächste Glied in der Sicherheitskette. Ein Mitarbeiter mit gut ausgeprägtem Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken ist durch Technik nicht zu ersetzen.


Unternehmen, die die eigene Resilienz gegenüber Cyberangriffen stärken wollen, müssen ihre Mitarbeitenden mit einem grundlegenden Bewusstsein für Cybersicherheit ausstatten. Es ist entscheidend, alle Mitarbeitenden gezielt zu schulen und für Gefahren wie Phishing-Angriffe zu sensibilisieren.“ Die TÜV-Unternehmen tragen aktiv dazu bei, die Cybersicherheit von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbraucher:innen zu erhöhen. Sie bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen und unterstützen ihre Kunden in jeder Phase des Cybersicherheitszyklus.


Ehrenamt: Kampagne „Egal was du kannst, du kannst helfen“ erreicht Meilenstein
In ganz Deutschland wünschen sich Ehrenamtliche des Zivil- und Katastrophenschutzes Verstärkung. Unter dem Motto „Egal was du kannst, du kannst helfen“ präsentiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) die Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements. Erstmals zeigt eine interaktive Karte auf einen Blick, welche Möglichkeiten am jeweiligen Wohnort geboten werden.



Nun hat das Projekt einen Meilenstein erreicht: 10.000 Adressen sind bereits veröffentlicht. Und es kommen jede Woche weitere hinzu. Die Plattform mit-dir-fuer-uns-alle.de gibt einen Überblick, wie vielfältig das Ehrenamt im Zivil- und Katastrophenschutz ist. Auf der Website stellen sich die acht anerkannten Organisationen vor: das Technische Hilfswerk (kurz: THW), das Deutsche Rote Kreuz (kurz: DRK), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (kurz: DLRG), die Johanniter-Unfall-Hilfe (kurz: JUH), der Malteser Hilfsdienst (kurz: MHD), der Arbeiter-Samariter-Bund (kurz: ASB) sowie der Spitzenverband der Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den Regieeinheiten und einrichtungen des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: ARKAT) und der Deutsche Feuerwehrverband (kurz: DFV)


Ralph Tiesler, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: „Das Ehrenamt im Zivil- und Katastrophenschutz zu stärken, ist ein unverzichtbarer Baustein, um Deutschland für die Herausforderungen unserer Zeit zu wappnen. Die neue interaktive Karte unterstützt die Bemühungen der Länder und Einsatzorganisationen, Menschen für ein Ehrenamt im Bevölkerungsschutz zu begeistern. Und sie macht es für Interessierte leichter, ein für sie passendes Ehrenamt zu finden. Damit tragen wir den drei großen aktuellen Herausforderungen im Zivil- und Katastrophenschutz Rechnung.

Das ist zum einen die veränderte Bedrohungslage durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Es ist zweitens der demografische Wandel und drittens sind es die viel häufigeren und längeren Einsätze aufgrund der Folgen des Klimawandels. Mein herzlicher Dank und meine Hochachtung gilt allen, die sich dazu entscheiden, ein Ehrenamt im Bevölkerungsschutz zu übernehmen.“


Neun von zehn Einsätzen im Zivil- und Katastrophenschutz werden von Ehrenamtlichen getragen. Um dies auch für die Zukunft sicherzustellen, startete das BBK im Sommer 2019 die Ehrenamtskampagne „Egal was du kannst, du kannst helfen“. Die Kernbotschaft: Ob beim Kochen, Kommunizieren, Zuhören oder Organisieren – für jede Fähigkeit gibt es das passende Ehrenamt.


Etwa 1,7 Millionen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer haben bereits ihre Rolle im Zivil- und Katastrophenschutz gefunden und setzen sich für das Wohl ihrer Mitmenschen ein. Mit einem Klick Standorte deutschlandweit finden Wer noch auf der Suche ist nach dem passenden Ehrenamt, findet unter mit-dir-fuer-uns-alle.de eine Vielzahl an Möglichkeiten. Eine interaktive Karte zeigt alle Standorte, an denen in Deutschland ehrenamtliches Engagement im Zivil- und Katastrophenschutz bei den acht genannten Organisationen möglich ist. Sie erlaubt eine unkomplizierte Suche über die Eingabe der Postleitzahl oder den Klick auf das entsprechende Bundesland.


Zusätzlich kann nach Organisationen gefiltert und ein Radius für die Suche eingestellt werden. Nur wenige Klicks sind nötig, um den persönlichen Kontakt zu einer Organisation in der Nähe aufzunehmen. Die Organisationen haben der interaktiven Karte innerhalb von drei Monaten bereits Tausende Einträge hinzugefügt. Jeder einzelne ist ein Aufruf, sich am Ort ehrenamtlich für den Zivil- und Katastrophenschutz einzubringen.


Seit heute sind es 10.000 Standorte, die über mit-dir-fuer-uns-alle.de Unterstützung suchen. Hunderte Ortsverbände nutzen die Plattform, um ihre Anlaufstellen sichtbar zu machen und so neue Kontaktanfragen für sich zu generieren. Gewinnbringende Kooperation mit den Einsatzorganisationen Die interaktive Karte ist Ergebnis der engen Zusammenarbeit des BBK mit dem ASB, der DLRG, dem DRK, den Johannitern, den Maltesern, dem THW und dem DFV.
Die Standort- und Kontaktdaten werden kontinuierlich aktualisiert und in der Datenbank unter mit-dir-fuer-uns-alle.de ergänzt. Zudem können die Ortsverbände weitere Standorte über eine Eingabemaske hinzufügen.


Neue Einreichungsrunden im Förderwettbewerb „Grüne Gründungen.NRW“ gestartet
Innovationen grüner Gründungen für die Umweltwirtschaft gesucht

Umweltminister Oliver Krischer: „Grüne Start-ups spielen als Transformationsbeschleuniger und Brückenbauer zwischen der Wissenschaft und Wirtschaft eine elementare Rolle für die Green Economy.“ 13.11.2024 Bereits seit zehn Jahren fördert die Landesregierung Gründungen, die mit innovativen Geschäftsmodellen zu Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Der kürzlich veröffentlichte Green Start-up Monitor NRW hat vor diesem Hintergrund gezeigt, dass 86 Prozent der grünen Start-ups in Nordrhein-Westfalen ihr regionales Start-up-Ökosystem - weit über dem Bundestrend - mit gut oder sehr gut bewerten.


Um dieses Ökosystem weiterhin zu stärken, führt die Landesregierung den 2023 etablierten Förderwettbewerb GrüneGründungen.NRW nun mit zwei weiteren Einreichungsrunden fort. Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unterstützen Land und EU in dem Förderwettbewerb Start-ups bei der Entwicklung neuer Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen mit bis zu 600.000 Euro pro Vorhaben.


Hierdurch sollen die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen gehoben und die Attraktivität des Standortes NRW gestärkt werden. Förderfähig sind Vorhaben im gesamten Spektrum der Umweltwirtschaft.  Gesucht sind zudem innovative, neue und wegweisende Vorhaben mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial für den EU-Binnenmarkt, die auf die Ziele der neuen EU-Initiative „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) einzahlen. Sie sollen die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien (digitale Technologien und technologienintensive Innovationen, umweltschonende oder ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien) unterstützen oder entsprechende Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union sichern. 


Es stehen für zwei weitere Einreichungsrunden rund 10 Millionen Euro aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung zur Verfügung, die durch weitere Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen flankiert werden.  Umweltminister Oliver Krischer: „Grüne Start-ups treiben als Pioniere der ökologischen Wende die Modernisierung des Landes voran. Sie dienen nicht nur als Motor für Arbeitsmarkt- und Wirtschaftswachstum, sondern können auch ganz entscheidend zu den Klimazielen des Landes NRW beitragen. Es liegt in unserer Verantwortung, junge Start-ups bestmöglich zu unterstützen, und die Rahmenbedingungen zu bieten, die sie für die Entfaltung ihres enormen Potenziales benötigen. Seit 10 Jahren setzen wir daher gezielt auf grüne Gründungs- und Innovationsförderung. Der Wettbewerb GrüneGründungen.NRW ist hierbei ein entscheidendes Instrument.“


Antragsberechtigt sind Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft (Kleine und Kleinstunternehmen). Mitantragsberechtigt sind nicht-wirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln. Projektskizzen können in der vierten Einreichungsrunde bis zum 26.02.2025 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.


Eine weitere fünfte Einreichungsrunde startet voraussichtlich im 2. Quartal 2025. Weitere Informationen, Voraussetzungen, Unterlagen sowie Termine von Informationsveranstaltungen und Ansprechpersonen für individuelle Beratungen finden Sie unter:  https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/gruene-gruendungen-nrw/  https://www.in.nrw/gruene-gruendungen-nrw  

Das Ziel: 800.000 Erwerbstätige und eine Bruttowertschöpfung von jährlich 70 Milliarden Euro in der Umweltwirtschaft Nordrhein-Westfalens bis 2030.


Klimafreundliche und vernetzte Lösungen für eine Mobilität und Logistik der Zukunft gesucht
 Der Innovationswettbewerb „Neue Wege.IN.NRW“ startet in die dritte Einreichungsrunde 13.11.2024 Ab sofort werden wieder zukunftsweisende, nachhaltige und vernetzte Mobilitäts- und Logistiklösungen gesucht: Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „NeueWege.IN.NRW“ des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 können Förderinteressierte  ihre Ideen für klimafreundliche und innovative Mobilitäts- und Logistikansätze bis zum 28. Januar 2025 einreichen. Es ist die dritte und letzte Runde in dieser Förderperiode. 


Mobilität und Logistik im Schienen-, Straßen-, Wasser- oder Flugverkehr sind entscheidende Treiber für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Nordrhein-Westfalen. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung von nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen und zuverlässigen Mobilitätssystemen für Personen und Güter, die auch die Herausforderungen des Klimawandels berücksichtigen.


„Dieser Wettbewerb zeigt, welches Innovationspotential im Bereich Mobilität und Logistik in NRW steckt. Ich kann nur alle interessierten Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen ermutigen, sich auch in dieser Runde wieder mit kreativen, innovativen Ideen am Wettbewerb NeueWege.IN.NRW zu beteiligen. In Zeiten des Klimawandels und Fachkräftemangels kann jedes Projekt seinen Teil beitragen“, sagt Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW. Eine besondere Rolle bei den Innovationsprozessen spielen kleine und mittlere Unternehmen. Sie sind essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts NRW.

„Neue Wege.IN.NRW“ richtet sich dementsprechend vornehmlich an KMU, große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen.  „Mit unserem Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW schaffen wir eine Grundlage für Innovationen in der Logistikbranche. Ziel ist es, frische Ideen zu fördern, die dazu beitragen, die Logistik noch effizienter, nachhaltiger und digitaler zu gestalten. Wir möchten kreative Köpfe ermutigen, ihre innovativen Ansätze einzubringen und so gemeinsam die Logistik von morgen zu gestalten“, sagt Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in NRW.  


In dieser dritten Wettbewerbsrunde mit einem Fördervolumen von 40 Millionen Euro werden auch innovative, neue und wegweisende Vorhaben mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial für den EU-Binnenmarkt gefördert, die die Ziele der neuen EU-Initiative „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) erfüllen. Dabei können insbesondere die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien in den Bereichen der digitalen Technologien und technologieintensive Innovationen oder auch umweltschonenden oder ressourceneffizienten Technologien gefördert werden, um die Souveränität und wirtschaftliche Lage der Europäischen Union zu stärken und so langfristig zur Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. 


Der Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW“ fokussiert Projekte mit den folgenden Schwerpunkten: Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen Erprobung klimafreundlicher Technologien und Prototypen für automatisierte und vernetzte Mobilität Digitalisierung von Mobilitätsdaten für Mobilitätsdienstleistungen und Logistikanwendungen Neue Ansätze für intelligente Verkehrsmanagementsysteme und integrierte Vorhaben.


Alle Informationen zum Wettbewerb, zur Bewerbung sowie zu den geplanten Informationsveranstaltungen finden Sie unter:  https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/innovationswettbewerb-neuewegeinnrw/ www.in.nrw/neue-wege. 


Wintermarkt sowie Literaturcafé mit Harald Jüngst und irische Wahrheiten 
Die „Ecke“, so heißt das kleine Begegnungscafé der Evangelischen Kirchengemeinde Meiderich auf der Horststr. 44a, hält für Menschen im Stadtteil zwei besondere Veranstaltungen zum Monatsende bereit:  Am 19. November 2024 ist um 19 Uhr Autor und Erzähler Harald Jüngst zu Gast im Literaturcafé in der „Ecke“ und stellt erlebte irische Wahrheiten vor.


Denn Jüngst pendelt seit Mitte der 1970er Jahre mit Leib und Seele, mit Geist und Gefühl sowie mit Augen und Ohren zwischen Duisburg und dem nordwestirischen Donegal und kennt seine zweite Heimat ganz genau. Der Eintritt ist frei. Am 23. November wird „die Ecke“ von 13 bis 17 Uhr zum Wintermarkt: Von der Gemeindegruppe namens „Bastelelfen“ liebevoll gestalteter Adventsschmuck und andere Handarbeiten können hier erworben werden, und auch die bekannten leckeren knusprigen Waffeln werden wieder angeboten.

Außerdem gibt es Kaffee, Kartoffelsuppe, Glühwein und Kinderpunsch. Mehr Infos hat Yvonne de Temple-Hannappel, die Leiterin des Begegnungscafés (Tel. 0203 45 57 92 70). Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de.

Gemeindegruppe „die Bastelelfen“ (Foto: www.kirche-meiderich.de).
 

Schlemmen in netter Gesellschaft beim Gemeindefrühstück in Wanheimerort
In der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg gibt es im Gemeindehaus Vogelsangplatz 1 in Wanheimerort am 15. November um 9.30 Uhr das nächste Schlemmen in netter Gesellschaft. Auch bei diesem Frühstucks-Treffen gibt es am Büffet wieder alles, was neben Lachs, Rührei, Marmeladen, Brötchen und Kaffee zu einem guten Frühstück gehört.

Kosten von zehn Euro sollten eingeplant werden. Maria Hönes, Ehrenamtskoordinatorin der Gemeinde, beantwortet Fragen und nimmt Anmeldungen zum Frühstück entgegen (Tel.: 0203 / 770134). 

Jeder und jede tanzt für sich allein… aber immer gemeinsam mit anderen Rheingemeinde lädt zum „Chilly Cha Cha Line Dance“  
In der Evangelischen Kirchengemeinde Rheingemeinde Duisburg kommt der „Chilly Cha Cha Line Dance“, das Tanzen ohne Partner so gut an, dass es schon eine Fortgeschrittenengruppe gibt. Herzlich Willkommen sind aber auch Interessierte, die den Tanz in einer Anfängergruppe ohne Vorkenntnisse sowie in netter Gemeinschaft einüben möchten.

Viel Spaß an dem Freizeithit werden alle haben, versichert Ehrenamtskoordinatorin Maria Hönes, die herzlich zum Tanzen mit viel lachen einlädt. Los geht´s ab dem 15. November, immer um 12.30 Uhr im Wanheimer Gemeindehaus Knevelshof. Maria Hönes erbittet telefonische Anmeldungen unter 0203 770134.


Schlemen in netter Gesellschaft beim Gemeindefrühstück in Wanheimerort
In der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg gibt es im Gemeindehaus Vogelsangplatz 1 in Wanheimerort am 15. November um 9.30 Uhr das nächste Schlemmen in netter Gesellschaft. Auch bei diesem Frühstucks-Treffen gibt es am Büffet wieder alles, was neben Lachs, Rührei, Marmeladen, Brötchen und Kaffee zu einem guten Frühstück gehört. Kosten von zehn Euro sollten eingeplant werden. Maria Hönes, Ehrenamtskoordinatorin der Gemeinde, beantwortet Fragen und nimmt Anmeldungen zum Frühstück entgegen (Tel.: 0203 / 770134). 

Kirchenkneipe in Neudorf Gemeinde lädt zum Auspannen ein  
Am Freitag, 15. November 2024 gibt es in der Evangelischen Kirchengemeinde Neudorf-West eine gute Gelegenheit zum Auspannen und zum gemütlichen Wochenausklang: Um 18 Uhr geht es in Gemeinschaft mit anderen beim Klönen um Gott und die Welt, denn im Gemeindezentrum an der Gustav-Adolf-Str. 65 öffnet wieder die Kirchenkneipe. Engagierte, die die Aktion vorbereiten, laden herzlich zum Klönen ein. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.hochfeld-neudorf.de.


Evangelisches Kirchenparlament kommt zur Herbsttagung zusammen
Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg – das sogenannte evangelische Kirchenparlament - tagt am 15. und 16. November 2024 im Meidericher Gemeindezentrum, Auf dem Damm 8. Vor Beratungsbeginn versammeln sich die Synodalen - die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden und berufene Mitglieder - sowie Gäste um 18 Uhr in der benachbarten Kirche zu einem Abendmahlsgottesdienst.


Der Evangelische Kirchenkreis Duisburg und seine Gemeinden laden Interessierte herzlich zum Gottesdienst und zur Tagung ein.  Ab 19 Uhr berät dann die Kreissynode den gemeinsamen Prozess „Wirken mit Weniger“ zu Prioritäten- und Haushaltsfragen im Kirchenkreis Duisburg. Der Abend wird von der Steuerungsgruppe Prioritätendiskussion gestaltet. 


Am Tagungssamstag folgen im Gemeindezentrum nach der Andacht um 9 Uhr die Aussprache zum Bericht des Superintendenten, die zu den Berichten aus Gemeinden, Einrichtungen, Werken, Synodalaufträgen sowie zum Bericht zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt. Danach geht es u.a. um Beschlüsse zur Integration des Diakonischen Werkes in das Diakoniewerk.   


Die Synodalen geben zudem ihr Votum zur geplanten Kirchensteuerverteilung 2025 und verabschieden die Haushaltspläne des Kirchenkreises und des Bildungswerkes für das Jahr 2025. Danach folgen Tagesordnungspunkte zur Finanzierung der Beratungsstelle Duisburg/Moers, zur Finanzierung der Trägeranteile für die Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2024/2025 sowie zur Finanzierung der Stelle Mitarbeiterin kreiskirchliche Kinder- und Jugendarbeit.


Auf der Tagesordnung steht vor Beratungsende noch ein Wahlmarathon an: So müssen mehrere Fach- und Synodalausschüsse besetzt werden. Zur Wahl stehen auch mehrere Positionen im Kreissynodalvorstand, darunter auch die für das Amt des Assessors, der Stellvertretung des Superintendenten.  

Die Tagung ist öffentlich; Interessierte sind herzlich zur Feier des Gottesdienstes und zur Teilnahme an der gesamten Tagung eingeladen. Infos zum Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de. Stichwort Kreissynode: Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis. Sie ist vergleichbar mit dem Parlament auf politischer Ebene.


Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und Pfarrer, gewählten Presbyterinnen und Presbyter, die von den einzelnen Kirchengemeinden als Delegierte entsandt werden, sowie berufenen Mitgliedern. Laut Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland dürfen Theologen in einer Kreissynode nicht in der Mehrzahl sein. Die Kreissynode trifft sich in der Regel zweimal im Jahr und tagt ein oder zwei Tage.  

Synoden-Tagung im Juni 2024 (Foto: Rolf Schotsch).



Zahl der Schulanfängerinnen und -anfänger 2024 um 0,5 % gesunken
• 827 500 Kinder zum Schuljahresbeginn 2024/2025 eingeschult
• Erstmals seit 2015/2016 weniger Schulanfängerinnen und -anfänger als im Vorjahr

Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 827 500 Kinder eingeschult. Das waren rund 4 300 oder 0,5 % weniger Schulanfängerinnen und -anfänger als im Vorjahr, als die Zahl der Einschulungen auf den höchsten Stand seit dem Schuljahr 2003/2004 gestiegen war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Einschulungen in fast allen Bundesländern zurück.


Den größten prozentualen Rückgang gab es in Brandenburg (-4,4 %), gefolgt von Thüringen (-3,9 %) und Sachsen-Anhalt (-2,1 %). Nur in Bayern (+0,4 %), Niedersachsen (+0,3 %) und Baden-Württemberg (+0,1 %) stieg die Zahl der Einschulungen leicht. Nachdem die Zahl der Einschulungen in den vorangegangenen Schuljahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der Zuwanderung aus dem Ausland gestiegen war, wurden im Schuljahr 2024/25 erstmals seit dem Schuljahr 2015/16 wieder weniger Kinder als im Vorjahr eingeschult.


Der Rückgang der Einschulungen dürfte unter anderem auf die geringere Zuwanderung ukrainischer Kinder infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zurückzuführen sein. Während die Zahl der ausländischen Kinder im einschulungsrelevanten Alter von 5 bis 6 Jahren zum Jahresende 2022 bundesweit um 19 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen war, gab es zum Jahresende 2023 nur noch 0,3 % mehr ausländische Kinder dieser Altersgruppe als im Vorjahr. Insgesamt lag die Zahl aller Kinder im einschulungsrelevanten Alter von 5 bis 6 Jahren zum Jahresende 2023 bundesweit um 0,2 % niedriger als im Vorjahr. 

3,3 % aller Einschulungen an Förderschulen 
Der überwiegende Teil der Kinder (93 %) startete seine Schullaufbahn an einer Grundschule. 3,3 % wurden an Förderschulen eingeschult, 2,5 % an Schularten mit drei Bildungsgängen sowie 0,9 % an Freien Waldorfschulen. Bundesweit begannen im Vergleich zum Vorjahr 2,5 % mehr Schulanfängerinnen und -anfänger ihre Schullaufbahn an Förderschulen. An Grundschulen (-0,6 %) und an Freien Waldorfschulen (-0,4 %) sanken dagegen die Einschulungen, während sie an Schularten mit drei Bildungsgängen nahezu auf dem Vorjahresniveau blieben. 


51 % der zum Schuljahresbeginn 2024/2025 eingeschulten Kinder waren Jungen und 49 % Mädchen. Während das Geschlechterverhältnis in Grundschulen (49 % Mädchen), Schularten mit drei Bildungsgängen (51 % Mädchen) und Freien Waldorfschulen (52 % Mädchen) weitgehend ausgeglichen war, wurden deutlich mehr Jungen (69 %) als Mädchen in Förderschulen eingeschult.



Sterbefallzahlen im Oktober 2024 mit +2 % im Bereich des mittleren Wertes der Vorjahre
Im Oktober 2024 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 86 482 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Bereich des mittleren Wertes (Median) der Jahre 2020 bis 2023 für diesen Monat (+2 %). Bei einer Betrachtung nach einzelnen Kalenderwochen lagen die Zahlen in den ersten Oktoberwochen bis zu 5 % über dem entsprechenden Vergleichswert, zum Monatsende lagen sie bis zu 6 % darunter.



Sterbefallzahlen im Oktober in den meisten europäischen Ländern unauffällig
Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein.

Im Oktober wurde dort in den meisten Ländern keine Abweichung ("no excess") von den erwartbaren Entwicklungen festgestellt. In einzelnen Wochen gab es geringe Abweichungen ("low excess") in Italien und Österreich.