'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    25. Kalenderwoche: 21. Juni
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Montag, 23. Juni 2025

Da freuen sich Igel- und Gartenfeunde

Foto Barbara Jeschke

Bei heißen und trockenen Tagen haben alle Durst. Und auch Igel und Vögel müssen trinken. Darauf weist auch das Igel-Notnetz mit einer Wurfsendung in Vororten mit Gärten eindringlich hin. Im Bild sind wohl Mutter Igel am Samstagabend mit Nachwuchs an der Vogeltränke. Mehr auch unter info@igel-notnetzt.net

Die DVG weicht für Straßenbauarbeiten in Homberg vom Linienweg ab  
Von Montag, 23. Juni, circa 6 Uhr, bis voraussichtlich Freitag, 18. Juli, Betriebsende, müssen die Busse der Linie 923 der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) in Duisburg-Homberg eine Umleitung fahren. Grund hierfür sind Straßenbauarbeiten auf der Hochfeldstraße, weshalb diese gesperrt wird.  

Linie 923: In Fahrtrichtung Dubliner Straße fahren die Busse ab der Haltestelle „Zollstraße“ eine örtliche Umleitung über die Rheindeichstraße und Lauerstraße. Ab da gilt der normale Linienweg. Die Haltestelle „Stadtbad Homberg“ wird auf die Rheindeichstraße vor die Zufahrt zur Hochfeldstraße verlegt. Die Haltestelle „Margarethenstraße“ entfällt.

Die DVG bittet die Fahrgäste die Ersatzhaltestellen „Stadtbad Homberg“ und „Verbandstraße“ zu nutzen. Die Haltestelle „Verbandstraße“ wird auf die Lauerstraße hinter die Kreuzung Hochfeldstraße verlegt. In Gegenrichtung wird die Umleitung sinngemäß gefahren.

Autounfall im EU-Ausland – Gut vorbereitet in den Urlaub
Ein Autounfall im Ausland kann die Urlaubsfreude schnell trüben. Doch wer gut vorbereitet reist, kann unnötigen Stress vermeiden – und im Nachhinein Verzögerungen oder hohe Kosten, sollte es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.

Foto: © Adobe Stock / mpix-foto

Beispiel aus der juristischen Beratung des EVZ
Basil M. aus Schleswig-Holstein war mit seiner Familie in Belgien unterwegs, als eine niederländische Autofahrerin auf einem Parkplatz sein Fahrzeug beschädigte. Die Polizei nahm den Unfall auf, und Basil M. informierte die gegnerische Versicherung in den Niederlanden.
Wegen ungeklärter Schuldfrage verweigerte diese jedoch die Kostenübernahme. Erst nach Intervention der EVZ-Juristen konnte die Schuldfrage geklärt und der Schaden vollständig reguliert werden.

Diese Unterlagen sollten mit ins Auto
Im Handschuhfach sollte der Europäische Unfallbericht nicht fehlen. Das europaweit einheitliche Formular, erhältlich bei Automobilclubs oder Versicherungen, erleichtert die spätere Schadensregulierung. Sinnvoll ist auch die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“), die alle wichtigen Versicherungsdaten enthält.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, folgende Telefonnummern griffbereit zu haben: den Zentralruf der Autoversicherer, den Schadenservice der eigenen Versicherung sowie den Pannendienst des Automobilclubs.

Was bei einem Unfall vor Ort zu tun ist
Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnblinker).
Bei Personenschaden europaweit die einheitliche Notrufnummer 112 wählen.
Polizei verständigen (Hinweis: In einigen Ländern wie Frankreich kommt bei Blechschäden nicht immer eine Streife).

Kontaktdaten mit dem Unfallgegner austauschen, ggf. Zeugen notieren.
Fotos und Videos der Unfallstelle machen. Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen – möglichst vollständig und sorgfältig.

Hinweise zur Schadensregulierung
Wird der Unfall selbst verschuldet, übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Für den eigenen Schaden ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.

Liegt die Schuld beim Unfallgegner, sollte der Schaden schnell bei dessen Versicherung gemeldet werden – über den Schadensregulierungsbeauftragten. Jede europäische Versicherung muss einen solchen Beauftragten in Deutschland benennen. Er ist Ansprechpartner für alle in Deutschland wohnhaften Personen, die Ansprüche gegen eine ausländische Kfz-Versicherung geltend machen. Dessen Kontaktdaten kann man über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.

Für die Schadensmeldung sind der Europäische Unfallbericht, ein Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten sowie ggf. weitere Nachweise wie eine Ersatzwagenrechnung einzureichen. Mit der Einreichung sollte nicht zu lange gewartet werden, denn in einigen Ländern gibt es strenge Ausschlussfristen.

Wichtig: in der Regel werden Unfälle wie der oben geschilderte nach dem Recht des Landes abgewickelt, in dem der Unfall passiert ist. Dort können ganz andere Regeln gelten als in Deutschland. Erkundigen Sie sich bei der gegnerischen Versicherung genau, welche Kosten übernommen werden und welche nicht. Halten Sie die Kosten vor einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Versicherung so gering wie möglich, sonst bleiben Sie eventuell darauf sitzen.

Innerhalb von drei Monaten muss die gegnerische Versicherung den Schaden regulieren oder ein konkretes Entschädigungsangebot unterbreiten. Ist die Schuldfrage unklar, kann sich das Verfahren über sechs Monate oder länger hinziehen.

Unfall mit einem Mietwagen – was ist zu beachten?
Kommt es mit einem Mietwagen zu einem Unfall, muss in jedem Fall der Autovermieter informiert werden. Die meisten Mietverträge schreiben zudem die Verständigung der Polizei vor – auch bei kleinen Schäden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz entfallen. Ein Nachweis, dass man versucht hat, die Polizei zu kontaktieren, kann im Zweifel hilfreich sein.

Wer hilft?
Wenn sich die Schadensregulierung als schwierig erweist oder ins Stocken gerät, unterstützt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland kostenlos bei grenzüberschreitenden Fällen. Zum Online-Formular. Alternativ können sich Verbraucher auch an eine Schlichtungsstelle für Versicherungen im Land des Versicherer wenden.
Ausführliche Informationen zum Thema Autounfall im EU-Ausland und speziell zum Vorgehen bei Unfällen in Frankreich.

Pater Tobias läuft für das Ameland-Ferienlager - 1.500 Euro Spende für die „Insel der Kinder“
Mit jedem Schritt für eine gute Sache: Pater Tobias, Prämonstratenser aus der Abtei Hamborn und als „Marathon-Pater“ bekannt, ist eigens zugunsten des Ferienlagers der Pfarrei St. Johann auf Ameland beim Marathon in Rheda-Wiedenbrück angetreten. Das Ergebnis: Eine Spende in Höhe von 1.500 Euro, die nun offiziell an Abt Albert übergeben wurde - als Unterstützung für das Sommerferienlager vom 12. bis 26. Juli 2025.

„Ich freue mich, dass mein Lauf den Kindern direkt zugutekommt. Ferien in guter Gemeinschaft sind unbezahlbar - besonders für Familien, die sich so etwas sonst nicht leisten könnten“, betont Pater Tobias. Das zweiwöchige Lager auf der niederländischen Nordseeinsel ist für viele Kinder ein echtes Highlight. Ameland, wegen der zahlreichen Ferienfreizeiten auch als „Insel der Kinder“ bekannt - bietet mit ihren Dünen, Stränden, Wäldern und Ortschaften ideale Voraussetzungen für Abenteuer, Spiel und Gemeinschaft.

Abt Albert, der das Lager seit vielen Jahren begleitet, zeigte sich dankbar: „Diese Spende hilft uns ganz konkret, auch Kindern aus einkommensschwachen Familien eine Teilnahme zu ermöglichen.“ Und weiter: „Unser Ferienlager lebt von Gemeinschaft, Glauben und echter Lebensfreude. Dank solcher Unterstützung können wir das weiter ermöglichen.“

Foto: Projekt LebensWert

Untergebracht ist die Gruppe wieder in der bewährten Unterkunft der Familie Brouwer nahe dem Dorf Buren - mitten in der Natur, mit viel Platz für kreative Spiele, Ausflüge und gemeinsame Aktivitäten. Neben Geländespielen, Bastelangeboten, Fahrradtouren und Ausflügen ans Meer gibt es geistliche Impulse, Abendrunden und gemeinsame Gottesdienste.

Mitfahren können alle Kinder zwischen 7 und 11 Jahren, unabhängig von Konfession oder Herkunft. Die Plätze sind begrenzt. Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind über die Pfarrei St. Johann erhältlich.

Spendenkonto: Katholische Kirchengemeinde St. Johann
IBAN: DE65 3506 0386 5111 1302 06
Volksbank Rhein-Ruhr. Verwendungszweck: „Ameland-Ferienlager“

Mariéla Santana | Die Stimme aus Havanna in Ruhrort
Aus persönlichen Gründen muss Mariéla Santana ihr Konzert in Ruhrort diesmal leider absagen. Die Veranstaltung wird voraussichtlich später im Jahr nachgeholt.
Nach mitreißenden Konzerten in den letzten beiden Jahren kehrt die Star-Sängerin Mariéla Santana aus Kuba nun endlich mit ihrer ersten CD nach Ruhrort zurück.  

Die professionelle Sängerin hat an der ISP Enrique José Varona (Institut für Kunst in Havanna) Pädagogik und Musik studiert. Ihre Lehrerin war die berühmte Sängerin und Musikpädagogin, Emilia Morales. Seit 15 Jahren tritt die in Havanna geborene Mariéla Diéguez Santana in zahlreichen Shows und als Solistin auf.
Sie ist eine der jüngeren Sänger und Sängerinnen, die in allen In-Szenen Havannas präsent sind, wie z.B. in den Kulturzentren von Artex, „Delirio Habanero“ und „Gato Tuerto“.

In der 'Casa de la Cultura' in Havanna, wo in früheren Zeiten die Auftritte der legendären Gruppe Irakere stattfanden, hat sie gearbeitet.   Mariéla wird mit kubanischer Musik, romantischen Boleros und Balladen, die vom Leben und Lieben erzählen sowie von Salsa, Latin- und Popmusik begeistern.

Mit ihren sympathischen und temperamentvollen Auftritten hat sie in den letzten drei Jahren eine hohe Popularität erreicht und in mehreren Städten Deutschlands und der Schweiz aufgetreten. Sie war Gast bei der Stiftung Udo Lindenberg und hat zwei Mal die Bühne mit dem Panik Orchester verzaubert.  
 
Foto: Arian Irsula  

Mariéla Santana | Die Stimme aus Havanna. Das Plus am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort 26. Juni 2025, 19:00 Uhr Eintritt frei(willig) - Hutveranstaltung

 
Studie zu privaten Krankenversicherungen - Lange Laufzeiten entschärfen Probleme
Langfristige Verträge der privaten Krankenversicherung in Deutschland kommen nah an das, was die Wirtschaftstheorie als „optimal“ beschreibt. Eine internationale Studie mit Beteiligung der Universität Duisburg-Essen zeigt: Viele Probleme des Versicherungsmarkts lassen sich durch lange Laufzeiten abfedern – ganz ohne komplizierte Konstruktion der Verträge. Veröffentlicht wird die Studie im Journal of Political Economy, einem der fünf führenden Fachjournale der Volkswirtschaftslehre.

Einer der vier Studienleiter ist Prof. Dr. Martin Karlsson von der Universität Duisburg-Essen (UDE). Gemeinsam mit Kollegen der Cornell University, der University of Pennsylvania (beide USA) sowie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung analysierte er, wie gut die langfristigen Verträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) funktionieren – gemessen an dem, was die ökonomische Theorie als „optimal“ beschreibt.

Optimal ist ein Vertrag dann, wenn er sich flexibel an die aktuelle Lebenslage anpasst. In einkommensstarken Lebensphasen zahlt man mehr, in schwächeren wird man entlastet. In der Realität funktioniert das kaum. Trotzdem zeigen die Gesundheitsökonomen: Die PKV-Verträge kommen diesem Ideal erstaunlich nah – vor allem, wenn das Einkommen im Lauf des Lebens relativ stabil bleibt.


Inflation für 8 von 9 Haushaltstypen unter Zielrate der EZB, weiterer EZB-Zinsschritt notwendig
Die Inflationsrate in Deutschland hat im Mai bei 2,1 Prozent verharrt und liegt damit fast am Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten acht eine haushaltsspezifische Teuerungsrate unter dem Zielwert, der neunte direkt beim Inflationsziel. Konkret reichte die Spannweite im Mai von 1,4 bis 2,0 Prozent, der Unterschied lag also bei 0,6 Prozentpunkten, zeigt der neue Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im Mai 2025 wie in den Vormonaten gering: Der Warenkorb von Paaren mit Kindern und niedrigen Einkommen verteuerte sich um 1,4 Prozent. Auf 1,7 Prozent Inflationsrate kamen Alleinlebende mit niedrigen Einkommen. Alleinerziehende sowie Alleinlebende mit jeweils mittlerem Einkommen wiesen mit 1,5 bzw. 1,6 Prozent ebenfalls relativ niedrige Teuerungsraten auf.



Als einziger Haushaltstyp hatten im Mai Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 2,0 Prozent eine Inflation direkt auf dem Niveau der EZB-Zielrate. Es folgten Paare mit Kindern und hohen Einkommen (1,9 Prozent) sowie Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen (1,8 Prozent). Ein wichtiger Faktor für das etwas höhere Niveau ist, dass bei diesen drei konsumstarken Haushaltstypen die niedrigeren Energiepreise weniger stark ins Gewicht fallen als bei Haushalten mit weniger Einkommen, deren Warenkörbe stärker durch Güter des täglichen Bedarfs geprägt sind.

Zudem fragen Haushalte mit höheren Einkommen stärker Dienstleistungen nach, die sich derzeit noch merklich verteuern, wie Versicherungsdienstleistungen, Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen des Gastgewerbes. Allerdings verzeichneten alle drei Haushaltsgruppen einen leichten Rückgang ihrer Inflationsrate, weil sich der Preisauftrieb bei Pauschalreisen gegenüber dem Vormonat normalisiert hat. In der Folge hat sich die Spanne zwischen den haushaltsspezifischen Inflationsraten von 0,8 Prozentpunkten im April auf 0,6 Prozentpunkte im Mai verringert.

Die beiden anderen untersuchten Haushaltstypen, Familien mit mittleren Einkommen und Alleinlebende mit höheren Einkommen, verzeichneten im Mai eine Inflationsrate von je 1,7 Prozent. Dass aktuell alle vom IMK ausgewiesenen haushaltsspezifischen Inflationsraten leicht unter der Gesamtinflation liegen, wie sie das Statistische Bundesamt berechnet, liegt an unterschiedlichen Gewichtungen: Das IMK nutzt für seine Berechnungen weiterhin die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, während Destatis seit Anfang 2023 die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung heranzieht.

Zusätzliches Argument für Zinssenkung: Euro hat deutlich aufgewertet
Im Jahresverlauf 2025 dürfte sich die Inflationsrate weiter normalisieren und um den Wert von zwei Prozent schwanken, so die Erwartung von Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors. Allerdings sind die Risiken für die Inflationsprognose in den vergangenen Wochen etwas gestiegen, und zwar in beide Richtungen: Während ein länger andauernder Konflikt zwischen Israel und dem Iran zu anhaltend höheren Rohöl- und Erdgaspreisen führen könnte, besteht durch den weiter schwelenden von US-Präsident Donald Trump provozierten Zollkonflikt das Risiko, dass die Teuerung sogar unter die Zielinflation fällt. Denn auch wenn sich die handelspolitische Auseinandersetzung zeitweilig etwas beruhigt hat, hält sie die Gefahr einer weltweiten Rezession hoch, die die Preisentwicklung zusätzlich dämpfen würde.

Tober hält eine weitere Leitzinssenkung durch die EZB für erforderlich. Die Zinsschritte der vergangenen Monate, zuletzt am 11. Juni auf 2,0 Prozent, hätten zwar für Entlastung gesorgt. Sie reichten aber noch nicht aus, zumal seit Jahresbeginn der Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 Prozent aufgewertet hat, was die ohnehin verhaltenen Exportaussichten der Europäer bremst. Ein weiterer Zinsschritt solle „zeitnah folgen, zumal die aktuelle Inflationsprognose der EZB dies ohnehin annimmt“, erklärt die Ökonomin. „Eine Belebung der Binnennachfrage ist dringend erforderlich und könnte zudem einen Beitrag zur Lösung des Zollkonflikts liefern.“

Langfristiger Vergleich: Lebensmittel knapp 40 Prozent teurer als 2019
Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen.

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen.

Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber, zeigt ein längerfristiger Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im Mai 2025 um 39,6 Prozent höher als im Mai 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg. Damit war die Teuerung für diese unverzichtbaren Basisprodukte mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz der Preisrückgänge in letzter Zeit um 33,0 Prozent teurer als im April 2019.

Informationen zum Inflationsmonitor
Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen.

Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

 Ein Drittel des EU-Haushalts fließt in die Kohäsionspolitik
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Die EU-Prüfer ziehen Lehren aus den Schwächen bei der Kohäsionspolitik und beim Corona-Aufbaufonds der EU.
- Kohäsionsmittel können künftig bessere Ergebnisse und einen größeren Mehrwert für die EU-Regionen erzielen.

Kohäsionspolitik ist die Strategie der Europäischen Union zur Förderung und Unterstützung einer "harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes", ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Regionen

Bereits seit Jahren weist der Europäische Rechnungshof auf die Voraussetzungen für eine erfolgreiche EU-Kohäsionspolitik hin: Sie sollte strategische Ziele verfolgen, leistungsorientiert sein, flexibel bei der Planung der Förderung sein, fristgerecht umgesetzt werden und auf einfachen Vorschriften beruhen.

So ließe sich die Wirksamkeit und Effizienz dieses zentralen Politikfelds der EU verbessern, das der Entwicklung der verschiedenen Regionen der EU dient und ehrgeizige Gesamtziele verfolgt. In ihrer heute veröffentlichten Analyse ziehen die EU-Prüfer Lehren aus der Vergangenheit, die der EU dabei helfen sollen, für den nächsten sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 eine bessere Kohäsionspolitik auf die Beine zu stellen.


Zwischen 1989 und 2023 hat die EU über die Kohäsionspolitik rund eine Billion Euro bereitgestellt. Bis 2027 sollen weitere 400 Milliarden Euro folgen, was die EU-Kohäsionspolitik zum weltweit bedeutendsten Faktor für Regionalentwicklung macht. Laut EU-Kommission hat die Kohäsionspolitik zum Abbau der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten in der EU beigetragen.

Den EU-Prüfern zufolge sei dies in den einzelnen Regionen jedoch unterschiedlich gut gelungen. In ihrer Analyse weisen sie auf eine Reihe wichtiger Faktoren hin, die Einfluss darauf hatten, wie wirksam die Kohäsionsmittel eingesetzt wurden. Zudem erläutern sie, welche Lehren aus den Erfahrungen mit dem Corona-Aufbaufonds gezogen werden können. Diese Erkenntnisse sollten bei der Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik für die Jahre ab 2028 berücksichtigt werden. Mehr...

Infoabend zum Konfi-Unterricht
Auf dem Weg zum Erwachsensein begleiten Kinder viele Fragen, dazu gehören auch die nach dem Glauben an Gott. Die Antworten auf die wichtigen Fragen im Leben und Glauben versuchen Engagierte der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd um Jugendpfarrerin Ulrike Kobbe in der Konfirmandenzeit zu finden.

Wie immer wurden im Frühjahr evangelische Schülerinnen und Schüler auf dem Gebiet der Gemeinde angeschrieben, die bald in die 7. Klasse gehen, und zum Konfirmandenunterricht eingeladen. Sie und alle, die keine Nachricht erhalten haben sollten, laden Pfarrerin Kobbe und die Gemeinde zu einem Anmelde- und Infoabend rund um die Konfirmandenzeit ein: am 24. Juni 2025, 18 Uhr im Gemeindezentrum Huckingen, Angerhauser Str. 91, 47249 Duisburg.

Dort werden Fragen beantwortet und es erfahren alle, was für den ca. 18moantigen Konfirmandenunterricht geplant ist.

Fragen vorab rund um das Thema Konfirmandenunterricht oder Konfirmation beantwortet Jugendpastorin Ulrike Kobbe - Foto: www.evgds.de - gerne (Tel.: 0203 9331907 oder Email: ulrike.kobbe@ekir.de).
Infos zur Evangelischen Versöhnungsgemeinde-Duisburg Süd gibt es im Netz unter www.evgds.de.  

Gottesdienst mit Johannitern in der Marienkirche
Am Mittwoch, 25. Juni 2025 begrüßt die Evangelische Kirchengemeinde Alt-Duisburg in der Marienkirche, Josef-Kiefer-Straße 10, im Gottesdienst um 17.30 Uhr wieder Mitglieder des Johanniterordens und Mitarbeitende von der Johanniterunfallhilfe und vom Johanniterjugendverband.

Die Gemeinde erinnert durch die gemeinsame Feier des Gottesdienstes daran, dass Gemeinde und Orden vor allem der christliche Glaube verbindet, dass aber zudem die Marienkirche auf eine sehr lange Johannitertradition zurückblicken kann: Die Johanniter erbauten in der Mitte des 12. Jahrhunderts im Südwesten der Stadt Duisburg eine Hospitalkapelle, die man 1295 in die Stadtmauer einbezog.

Fundamente dieser romanischen Anlage und eines steinernen Wohnturmes aus dem 11. Jahrhundert sind heute noch unter der jetzigen Marien-Kirche vorhanden. Pfarrer Stephan Blank und die Gemeinde laden herzlich zur Feier des Gottesdienstes ein. Infos zur Gemeinde und zur Marienkirche gibt es im Netz unter www.ekadu.de.  

Tiergottesdienst und Sommerfest an der Kreuzeskirche übertreffen die Erwartungen
Die Sorge, ob uns durch das lange Wochenende die Menschen dem Tiergottesdienst- und Sommerfest an der evangelischen Kreuzeskirche in Duisburg Marxloh wegbleiben würden, war völlig unbegründet! 130 Menschen besuchten mit 40 Hunden und der schon bekannten Schildkröte Nepomuk am 21. Juni den Ökumenischen Tiergottesdienst unter freiem Himmel und lauschten der Predigt von Schwester Mariotte und Jessica Wachtel (s. Foto mit Pfarrerin Anja Humbert in der Bildmitte).

(Fotos Ev. Bonhoeffer Gemeinde Marxloh Obermarxloh).  

Anschließend war reges und fröhliches Treiben bis in den Nachmittag hinein rund um die Kirche angesagt. Hüpfburg, Basteln und Geschicklichkeitsspiele, der Eiswagen und der Hundegeschicklichkeitsparcours, die Kirchenführung… alles war gut besucht von vielen fröhlichen kleinen und großen Menschen. 

Evangelische und katholische Kirche danken alle Helferinnen und Helfern, die bei der Hitze über viele Stunden tatkräftig im Einsatz waren. Und an alle, die gekommen sind und einfach fröhlich mitgefeiert haben! „Es war toll!“ freut sich Pfarrerin Anja Humbert von der Evangelischen Bonhoeffer Gemeinde Marxloh Obermarxloh und verkündet fröhlich: „Der Tiertafel werden wir 500,- überweisen können.“ Infos zur Gemeinde gibt es im netz unter www.bonhoeffer-gemeinde.org.    


Meidericher Gemeinde lädt zur Kirchenkneipe ein 
An einem der vier Freitage jeden Monats öffnet im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg Meiderich, Auf dem Damm 8, die Kirchenkneipe. So auch am 27. Juni 2025, wo Besucherinnen und Besucher nach dem 19-Uhr-Wochenabschlussandacht ab 19.30 Uhr wieder gute Getränke, leckere Kleinigkeiten und eine gemütliche Atmosphäre erwarten können, die zum Wohlfühlen einlädt und Platz für nette Gespräche lässt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de oder im Gemeindebüro unter 0203-4519622.



Baugenehmigungen für Wohnungen im April 2025: +4,9 % zum Vorjahresmonat +15,4 % bei Einfamilienhäusern
-9,7 % bei Zweifamilienhäusern
-0,1 % bei Mehrfamilienhäusern

Im April 2025 wurde in Deutschland der Bau von 18 500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 4,9 % oder 900 Baugenehmigungen mehr als im April 2024. Von Januar bis April 2025 wurden insgesamt 73 900 Wohnungen genehmigt. Das waren 3,7 % oder 2 700 Wohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum.

In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im April 2025 insgesamt 15 000 Wohnungen genehmigt. Das waren 5,1 % oder 700 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat.



Januar bis April 2025: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern setzt sich fort, Stagnation bei Mehrfamilienhäusern Von Januar bis April 2025 wurden in Wohn- und Nichtwohngebäuden 4,3 % oder 2 500 mehr Neubauwohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum 2024. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,4 % (+1 900) auf 14 200 an.

Der positive Trend bei den Einfamilienhäusern hält bereits seit Dezember 2024 an. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl in den ersten vier Monaten 2025 um 9,7 % (-400) auf 4 000 genehmigte Wohnungen. Bei den Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, blieb die Zahl der Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 38 600 Wohnungen nahezu konstant (-0,1 % oder -40 Wohnungen).

Leicht unter EU-Schnitt: 40,2 Wochenstunden haben in Vollzeit Erwerbstätige hierzulande 2024 gearbeitet
• Im EU-Durchschnitt arbeiten 15- bis 64-jährige Vollzeitbeschäftigte 40,3 Stunden pro Woche
• Teilzeitquote in Deutschland deutlich höher als in den meisten EU- Staaten
• Erwerbstätigenquote in Deutschland überdurchschnittlich hoch, vor allem bei Frauen

Vollzeitbeschäftigte in Deutschland leisten durchschnittlich etwas weniger Arbeitsstunden pro Woche als im EU-Durchschnitt. 15- bis 64-jährige Erwerbstätige in Vollzeit haben im Jahr 2024 im Schnitt 40,2 Wochenstunden gearbeitet. Sie lagen damit geringfügig unter dem EU-Durchschnitt von 40,3 Wochenstunden, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. In den letzten zehn Jahren ist die Arbeitszeit in Deutschland und EU-weit leicht zurückgegangen: 2014 hatte sie hierzulande noch bei 41,5 Wochenstunden gelegen, EU-weit waren es 41,3 Wochenstunden.



Teilzeitquote in Deutschland mit 29 % eine der höchsten in der EU
Im Jahr 2024 arbeiteten in Deutschland nach Daten der Europäischen Arbeitskräfteerhebung 29 % der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren in Teilzeit. Höher war die Teilzeitquote lediglich in den Niederlanden (43 %) und in Österreich (31 %). EU-weit arbeiteten 18 % der Erwerbstätigen in Teilzeit.

Frauen waren dabei hierzulande mehr als viermal so häufig in Teilzeit tätig wie Männer: Während 48 % der Frauen Teilzeit arbeiteten, traf dies nur auf 12 % der Männer zu. Auf EU-Ebene fallen die Geschlechterunterschiede bei insgesamt deutlich niedrigeren Quoten geringer aus; Frauen arbeiteten gut dreimal so häufig in Teilzeit wie Männer: EU-weit waren 28 % der Frauen in Teilzeit tätig und 8 % der Männer.



Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist EU-weit in den letzten Jahren leicht zurückgegangen (2014: 19 %), was auf einem Rückgang der Teilzeitquote bei den Frauen beruht. In Deutschland ist der Anteil der Teilzeit Arbeitenden hingegen gestiegen, und zwar geschlechterübergreifend: 2014 waren 27 % der Beschäftigten hierzulande in Teilzeit tätig, 9 % der Männer und 46 % der Frauen.

Erwerbstätigenquote mit 77 % deutlich höher als in der EU Eine Teilzeittätigkeit kann als Möglichkeit wahrgenommen werden, Beruf und Familie zu vereinbaren. In Deutschland geht die im EU-Vergleich höhere Teilzeitbeschäftigung mit einer höheren Erwerbstätigkeit, vor allem von Frauen, einher.

77 % der 15- bis 64-jährigen Bevölkerung waren hierzulande im Jahr 2024 erwerbstätig – ein Rekordwert, der deutlich über der EU-Erwerbstätigenquote von 71 % lag. Noch deutlicher war der Unterschied bei der Erwerbstätigkeit von Frauen: Die Quote betrug hierzulande 74 % und war damit 8 Prozentpunkte höher als im EU-Durchschnitt mit 66 %.

Gegenüber 2014 nahm die Erwerbstätigkeit hierzulande zu – damals waren noch knapp drei Viertel (74 %) erwerbstätig. Der Anstieg fiel in diesem Zeitraum bei Frauen (von 70 % auf 74 %) etwas deutlicher aus als bei Männern (von 78 % auf 81 %). EU-weit stieg die Erwerbstätigkeit im selben Zeitraum noch deutlicher an: von 64 % auf 71 %. Bei Männern nahm sie von 69 % auf 75 % zu, bei Frauen von 59 % auf 66 %.