2. Duisburger Katastrophenschutztag:
Innenstadt wird zur Rettungszone Rettungshunde im Einsatz,
Taucher im Wasser und eine Hubschrauberlandung – und das alles
mitten in der City. Am Samstag, 30. August, startet die Stadt
Duisburg ihren zweiten Katastrophenschutztag und große und kleine
Besucherinnen und Besucher können erleben, was der
Bevölkerungsschutz zu bieten hat.
Von 10.30 bis 17 Uhr
präsentieren sich Königstraße in der Fußgängerzone der Duisburger
Innenstadt auf der Kuh- und Organisationen und Einsatzkräfte mit
ihren Fahrzeugen und ihrer Ausrüstung. Dabei zeigen sie, wie sich
das #teamduisburg auf den Ernstfall vorbereitet. Mit dabei sind das
Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser
Hilfsdienst, die DLRG, die Ambulante Erst-Versorgung, I.S.A.R.
Germany, das Technische Hilfswerk (THW), die Freiwillige Feuerwehr,
die Bundeswehr, die Bundes- und Landespolizei, der Rettungsdienst
und die Berufsfeuerwehr.
„Die Einsatzbereitschaft und das
unermüdliche Engagement der vielen Ehrenamtlichen im
Katastrophenschutz sind ein eindrucksvolles Beispiel für gelebte
Solidarität“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Ich bin stolz, auf
diese starke und verlässliche Gemeinschaft zählen zu können – sie
macht unsere Stadt nicht nur sicherer, sondern auch menschlicher und
herzlicher.“
Das Programm des Katastrophenschutztages ist
vielfältig: Es werden gemeinsame Einheiten und Gerät aus den
Katastrophenschutz- und Sanitäts-Konzepten vorgestellt und die
Jugendverbände der Organisationen bieten viele Möglichkeiten zum
Mitmachen oder Ausprobieren an. I.S.A.R. Germany wird Übungen mit
ihrer Rettungshundestaffel vorführen und die DLRG in ihrem Tauchturm
die Arbeit von Rettungstauchern mitten in der Innenstadt
präsentieren.
Am Sandsackfüllplatz des THW können kleine
Duisburgerinnen und Duisburger aktiv am Hochwasserschutz mitwirken,
in dem sie helfen, echte Sandsäcke für den Notfall zu befüllen. Von
12 bis 15 Uhr wird die Zivilschutz-Mehrzweckanlage im Bereich des
U-Bahnhofs König-Heinrich-Platz geöffnet sein, wo dann interessierte
Gäste einen Blick in Bereiche dieses Schutzbaus werfen können, die
normalerweise nicht öffentlich zugänglich sind.
Auf dem
König-Heinrich-Platz und vor dem Stadttheater wird außerdem das
50-jährige Standort-Jubiläum des Rettungshubschraubers „Christoph 9“
mit einem abwechslungsreichen Programm gefeiert: Gegen 12 Uhr
erleben die Besucherinnen und Besucher den Hubschrauber hautnah bei
seiner Landung vor dem Theater Duisburg auf dem Opernplatz. Danach
steht er zur Besichtigung bereit.
Zum 40. mit Landung und Präsentation auf dem
König-Heinrich-Platzvor 10 Jahren

Am 19. September 2015 gab es Fragen zu Hauf - bis der
Star des Tages Airbus-Helikopter H 135 einflog.
Publikumsgerecht flog er noch eine Runde über die
Besuchermenge, bis es zur Landung vor dem Citypalais auf
dem abgesperrten Areal des König-Heinrich-Platzes ging.

Hubschrauberpilot und Polizist André
Huber setzte den neuen Christoph9 ganz sachte wie bei
einem Rettungseinsatz auf den Boden. BZ-Fotos haje
2025 feiert „Christoph 9“ in Duisburg Jubiläum.
Seit September 1975 ist „Christoph 9“ am BG Klinikum
Duisburg stationiert und steht für schnelle,
professionelle Hilfe aus der Luft. In den vergangenen fünf
Jahrzehnten hat er mehr als 47.000 Einsätze geflogen,
Menschenleben gerettet und sich als unverzichtbarer
Bestandteil der Notfallversorgung am Niederrhein und im
Ruhrgebiet etabliert.
Auch ein bereits außer
Dienst gestellter Rettungshubschrauber, der von einem
Förderverein instandgehalten wird, ist direkt neben der
aktuellen Maschine ausgestellt. In einem
HubschrauberSimulator können Nachwuchs-Pilotinnen und
-Piloten ihr Geschick probieren. Stadtdirektor und
Feuerwehrdezernent Martin Murrack erklärt, warum die
Stationierung des Rettungshubschraubers in Duisburg am BG
Klinikum so wichtig ist: „Seit einem halben Jahrhundert
stehen der Christoph 9 und seine Crew für schnelle,
professionelle und verlässliche Hilfe aus der Luft – sie
sind ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen
Notfallversorgung in unserer Region.“
Wer Lust
hat, sich selbst für den Katastrophenschutz zu engagieren,
findet vor Ort alle Informationen zu
Einstiegsmöglichkeiten und die richtigen Kontaktpersonen.
Stadtmuseum: Cash! Eine Geschichte des
Geldes Gästeführer Roland Wolf lädt die
Besucherinnen und Besucher des Kulturund Stadthistorischen
Museums, Johannes-Corputius-Platz 1 am Duisburger
Innenhafen, am Sonntag, 24. August, um 15 Uhr zu einer
Führung durch die neue Dauerausstellung „Cash! Eine
Geschichte des Geldes“ ein.
In der Ausstellung
geht es auf eine Reise rund um die Welt zu verschiedenen
Formen, Funktionen und Folgen des Geldes im Lauf von sechs
Jahrtausenden. Die Gäste erfahren, was Geld eigentlich
ist, ob es sich lohnt, steinreich zu sein, wieso die Münze
drei Mal erfunden wurde und wie das älteste Papiergeld der
Welt aussieht. Ein kleines Tauschregal in der Ausstellung
darf gern um ein Mitbringsel bereichert werden – dafür
darf man sich dann natürlich auch etwas mitnehmen.
Die Veranstaltung ist im Museumseintritt enthalten und
kostet für Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt 2 Euro. Das
vollständige Programm des Stadtmuseums ist im Internet
unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.
Zum Welttag der humanitären Hilfe
UNICEF-Deutschland: „Kinder in Not und humanitäre Teams dürfen niemals
Zielscheibe von Angriffen sein“
BDP kritisiert
Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär
Schutzberechtigte und sieht darin klare Verletzung von
nationalem sowie europäischem Recht auf Familienleben
Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz
zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär
Schutzberechtigte soll laut Aussage der Bundesregierung
die „Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland
entlasten“ und nur in Härtefällen nicht zur Anwendung
kommen. Das Gesetz gilt zunächst für zwei Jahre mit einer
Prüfoption auf Verlängerung. Bis dahin sind keine
Wartelisten-Registrierungen möglich, es werden keine
Anträge bearbeitet und subsidiär Schutzberechtigte können
ihre engsten Familienangehörigen wie Ehepartner*innen und
minderjährige Kinder nicht nach Deutschland nachholen.

Das Vorgehen wird von Organisationen wie PRO ASYL, dem
Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) und
der evangelischen Kirche scharf kritisiert. Der
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
(BDP) schließt sich der Kritik an und sieht darin eine
klare Verletzung von nationalem und europäischem Recht auf
Familienleben. Dieses Recht ist durch das Grundgesetz
(Art. 6), die Grundrechtecharta (Art. 7) und die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 8)
geschützt.
Die Aussetzung bedeutet für die durch
Flucht und Vertreibung oft schwer traumatisierten
Geflüchteten, neben den bestehenden physischen und
psychischen Belastungen, zusätzliches Leid durch die Sorge
um das Leben ihrer Verwandten. Das kann
Integrationsbemühungen von Betroffenen negativ
beeinflussen und es ist davon auszugehen, dass sich nun
wieder vermehrt Menschen auf die gefährlichen Fluchtrouten
begeben. In diesem Zusammenhang weist der Verband auch auf
eine mögliche Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention
hin, wenn Kinderrechte missachtet und Kindeswohl durch die
Aussetzung des Familiennachzugs nicht gewährleistet
werden.
Dabei ist laut Mediendienst Integration die
Zahl der Asylsuchenden in Deutschland ohnehin rückläufig
und nur rund 8 % der Visa für Familienzusammenführung
gingen in den letzten Jahren an Angehörige von subsidiär
Schutzberechtigten.
Die Wartezeiten bei den
Nachzugsverfahren hingegen sind enorm lang und die
Situation bei der psychosozialen Versorgung von
Geflüchteten in Deutschland nach wie vor prekär. Ein hoher
Bedarf trifft in den spezialisierten Psychosozialen
Zentren (PSZ) auf eine große Versorgungslücke und massiv
überlastetes Personal. „Nicht behandelte durch Krieg und
Verfolgung entwickelte Traumata von Geflüchteten werden
oft durch eine prekäre Unterbringung,
Diskriminierungserfahrungen und Isolation noch
chronifiziert und führen zu Traumafolgestörungen wie
Depressionen“, erläutert Leo Teigler,
BDP-Präsidiumsbeauftragte*r für Menschenrechtsfragen.
Auch bei frühzeitig erkannten Bedarfen sieht das
Asylbewerberleistungsgesetz erst nach 36 Monaten eine
psychotherapeutische Versorgung vor und die Wartezeiten
sind oft noch deutlich länger. Um der Versorgungsknappheit
entgegenzuwirken, bräuchte es einen deutlich früheren
Zugang zu Therapieplätzen mit Sprachmittlung sowie den
Ausbau von niedrigschwelligen psychologischen
Beratungsangeboten, die Betroffene stabilisieren, einer
Chronifizierung von psychischen Erkrankungen und der
Entwicklung von destruktiven Coping-Mechanismen
entgegenzuwirken.
Die realen Zahlen im Bereich
Flucht und Migration sowie die Bedarfe von Geflüchteten
stehen im direkten Kontrast zur restriktiven Migrations-
und Flüchtlingspolitik der aktuellen Bundesregierung.
Damit verletzt die Bundesregierung nationales und
europäisches Recht und kommt ihrer humanitären
Verantwortung nicht nach.
Auch subsidiär
Schutzberechtigte haben ein Recht auf Familienleben und es
gilt grundsätzlich die Rechte und das Wohl von
Minderjährigen zu schützen. Der BDP appelliert an die
Regierung, ihrer Verantwortung nachzukommen und einer
weiteren Ausgrenzung und Diskriminierung von Geflüchteten,
auch subsidiär Schutzberechtigten, entgegenzutreten.
Innovativer Brückenschutz in Duisburg: Neuer
Korrosionsschutz wird in Hamborn getestet Die
Stadt Duisburg setzt beim Erhalt ihrer Infrastruktur auf
zukunftsweisende Ideen: Gemeinsam mit der Grillo Zink
Metals GmbH und der Wittig GmbH geht die Stadt an einer
Hamborner Brücke für Radfahrende sowie für Fußgängerinnen
und -gänger neue Wege bei der Konservierung. Zum Einsatz
kommt erstmals eine neue Technik, die eine
Spritzverzinkung mit einer speziellen
Kunststoffbeschichtung kombiniert.
Ziel ist es,
die Widerstandsfähigkeit der Stahlkonstruktion gegen
Korrosion nachhaltig zu verbessern und die Lebensdauer der
Bauwerke deutlich zu verlängern. „Unsere Brücken sind
wichtige Lebensadern unserer Stadt. Mit neuen Verfahren,
entwickelt von Duisburger Firmen, investieren wir nicht
nur in die Sicherheit und Langlebigkeit unserer Bauwerke,
sondern auch in eine effiziente und nachhaltige
Infrastruktur in Duisburg“, sagt Oberbürgermeister Sören
Link.

v.l.: Oberbürgermeister Sören Link infomiert sich bei
Frank Wittig, Wittig Schiffsausrüstung GmbH und Ulrich
Grillo, CEO Grillo-Werke AG über einen neuen, innovativen
Korrosionsschutz. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Die Brücke auf der Frundsbergstraße dient als
Testobjekt, bei der zunächst die gesamte Brücke eine
Spritzverzinkung erhält. Auf einer Hälfte des Bauwerks
wird zusätzlich die sogenannte Polyurea-Beschichtung
aufgetragen. So kann im direkten Vergleich über Jahre
hinweg die Schutzwirkung und Wirtschaftlichkeit der
Methoden beurteilt werden. Die Ergebnisse werden dann für
künftige Sanierungs- und Neubauprojekte berücksichtigt.
Trotz
Belastung durch US-Zollpolitik: Rezessionsrisiko bleibt
niedrig Trotz der erheblichen
wirtschaftlichen Belastungen, insbesondere durch die
aggressive Zollpolitik der US-Regierung, bleibt das
Rezessionsrisiko für die deutsche Wirtschaft niedrig und
hat sich in den vergangenen Wochen kaum verändert. Das
signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des
Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung
(IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
Für den
Zeitraum von August bis Ende Oktober 2025 weist der
Indikator, der die neuesten verfügbaren Daten zu den
wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, eine
Rezessionswahrscheinlichkeit von 25,5 Prozent aus.
Anfang Juli betrug sie für die folgenden drei Monate
23,0 Prozent. Die statistische Streuung des Indikators,
in der sich die Verunsicherung der
Wirtschaftsakteur*innen ausdrückt, ist gleichzeitig von
bereits geringen 7,1 auf 5,7 Prozent gesunken.
Unter dem Strich zeigt der nach dem Ampelsystem
arbeitende Indikator daher aktuell „gelb-grün“, was für
ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in
den kommenden Monaten steht. Nach Analyse des IMK ist
daher die Wahrscheinlichkeit gering, dass die deutsche
Wirtschaft nach dem geringfügigen BIP-Rückgang im
zweiten Quartal im laufenden dritten Quartal erneut
schrumpfen und somit in eine technische Rezession
rutschen könnte.
„Die Datenlage stützt unsere
Einschätzung, dass der ausgehandelte Handelskompromiss
zwischen EU und USA zwar die absehbare leichte
Konjunkturerholung in Deutschland bremst, aber nicht
stoppt“, sagt IMK-Konjunkturexperte Peter Hohlfeld.
Die aktuelle leichte Zunahme des Rezessionsrisikos
beruht in erster Linie auf realwirtschaftlichen
Indikatoren, vor allem auf den Rückgängen bei
Industrieproduktion und Auftragseingängen aus dem
Ausland. Positiver ist der Trend bei Finanzmarkt- und
Stimmungsindikatoren – er verhindert, dass die
Rezessionswahrscheinlichkeit stärker gestiegen ist. Auch
der Index für die Lkw-Fahrleistung, der als
Frühindikator für die Produktion gilt, wies zuletzt nach
oben.
In der Gesamtschau prognostiziert das IMK
weiterhin eine konjunkturelle Stagnation in diesem Jahr,
wobei die absehbar stärkeren privaten und öffentlichen
Investitionen eine wichtige Voraussetzung dafür liefern,
dass sich die Aussichten ab der zweiten Jahreshälfte
aufhellen dürften. „Damit die expansiven fiskalischen
und investiven Maßnahmen der Bundesregierung sich voll
auf die Konjunktur auswirken können, ist es aber
wichtig, dass auch der Konsum der privaten
Verbraucher*innen stärker wächst und die privaten
Haushalte die nach wie vor hohe Sparquote reduzieren“,
sagt Konjunkturforscher Hohlfeld.
„Das passiert
nur, wenn die Menschen wieder mehr Vertrauen in die
wirtschaftliche Lage entwickeln. Periodisch
aufflackernde Debatten über Kürzungen, etwa bei der
sozialen Sicherung, reduzieren das Vertrauen eher.“
Letzte Chance zur Bewerbung:
Aufenthaltsstipendium 2026 für Kulturschaffende
Neue Impulse, frische Perspektiven, kultureller Austausch
und langfristige Neuzugänge, die die Duisburger
Kulturszene bereichern – dafür steht das
Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg. Das beliebte
Aufenthaltsstipendium startet ab Januar 2026.
Erneut lädt die Stadt Duisburg Kulturschaffende aus ganz
Deutschland ein, zeitnah die Bewerbungsunterlagen
einzureichen: Ob bildende Kunst, Fotografie, Illustration,
Performance oder Videokunst – Kulturschaffende unter 40
Jahren sind eingeladen, die ihre Ausbildung/Studium seit
mindestens einem Jahr abgeschlossen haben, sich noch bis
zum 31. August auf den Ateliersplatz im Stadtteil
Rheinhausen zu bewerben.
Sie müssen lediglich die
unabhängige Fachjury überzeugen, wieso die
Ruhrgebietsstadt genau der richtige Ort für ihre
künstlerische Arbeit ist. Die Stipendiatin oder der
Stipendiat erhält für die gesamte Dauer des einjährigen
Aufenthalts einige kostenlose Benefits: ein
Deutschlandticket der Duisburger Verkehrsgesellschaft,
eine Publikation, die die Arbeiten bündelt, die in
Duisburg entstehen werden, das Atelier, eine mietfreie
Wohnung (inklusive Nebenkosten) und eine eigene
Ausstellung.
Seit 2018 haben bereits sieben
Menschen erfolgreich von der Förderung profitiert. Der
aktuelle Stipendiat, Künstler Florian Glaubitz, berichtet:
„Das Stipendium bietet Freiraum, Inspiration, eine
Perspektive. Ich kann nur Mut machen, sich zu bewerben.
Denn es schafft wertschätzende Kontakte – sowohl in die
Kunstszene als auch zur Stadt selbst.“

Foto Vanessa Jansen
Die Stadt Duisburg fördert
Kunst und Kultur seit Jahrzehnten. Fast 40 städtische
Ateliers werden dauerhaft mietfrei vergeben. Die
Interessensgemeinschaft Duisburger Künstler bringt sich
dabei aktiv in die lokale Szene ein und ist Mitorganisator
– auch das Aufenthaltsstipendium wird in Kooperation
ermöglicht.
Die Bewerbungsunterlagen können bis
31. August 2025 an die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg,
Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg gesendet werden
(es gilt der Poststempel). Die Bekanntgabe über die
Vergabe des Stipendiums soll voraussichtlich Ende Oktober
erfolgen. Weitere Informationen gibt es telefonisch bei
Claudia Bohndorf von den Kulturbetrieben unter (0203)
283-62269 oder im Internet unter
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/
foerderung/aufenthaltsstipendium.php
Jugendliches Orgelwunder begeistert
die Gemeinde Ein Abend voller Musik und
Emotionen: Am Samstag, 16. August 2025, spielte der
13‑jährige Piet Efker erstmals gleich zwei komplette
Heilige Messen an den Orgeln der Gemeinden St. Hildegard
und Herz‑Jesu - und bescherte der Pfarrei St. Johann
einen unvergesslichen Vorabendgottesdienst. Piet,
Schüler des Hamborner Abteigymnasiums und Obermessdiener
am „Schmidthorster Dom“, kennt die Herz‑Jesu‑Kirche wie
seine Westentasche.
„Pater Tobias hat mir schon
2023 das Üben hier ermöglicht und mir sogar einen
Kirchenschlüssel gegeben, damit ich spielen kann, wann
es für mich passt“, erzählte Piet im Vorfeld des
Konzerts. Gestern saß er nun am Spieltisch und wurde zum
musikalischen Mittelpunkt eines bis auf den letzten
Platz gefüllten Vorabendgottesdienstes zum 20. Sonntag
im Jahreskreis.
Zwei Messen, ein junger Meister
Die Herausforderung war groß: Zunächst gestaltete Piet
um 17 Uhr die Messe in St. Hildegard, um dann nur 75
Minuten später in Herz-Jesu erneut den Orgeldienst zu
übernehmen. Begleitet von seiner Familie, Freunden und
zahlreichen Gemeindemitgliedern, meisterte er beide
Messen mit beeindruckender Konzentration.
Schon
vorab hatte er die Liedauswahl gemeinsam mit Pater
Tobias besprochen. Auf dem Programm standen u. a. „Nun
jauchzt dem Herren“ zum Einzug, „Herr, wir hören auf
dein Wort“, „Gott ist dreifaltig einer“, „Heilig ist
Gott in Herrlichkeit“ sowie Bachs „Präludium Nr. 1“ zur
Kommunion.
Zum Abschluss sang die Gemeinde „Lobe
den Herren“ und „Nun singe Lob, du Christenheit“. Nach
dem Segen brandete minutenlanger Beifall auf, und Piet
wurde zu einer Zugabe gerufen. Er wählte die berühmte
Toccata aus der 5. Orgelsymphonie von Charles-Marie
Widor, von Johann Sebastian Bach - und zog mit dem
meisterhaft vorgetragenen Stück ein weiteres Mal alle
Register. Der Applaus wollte nicht enden; selbst
als die letzten Töne verklungen waren, stand die
Gemeinde und jubelte.
Talent, Disziplin und
Unterstützung Der Weg zu diesem Höhepunkt war lang.
Piet begann seine musikalische Ausbildung am Klavier bei
Frau Takeda‑Bauer. Jeden Donnerstag arbeitet er dort an
seiner Technik; freitags geht es zum Orgelunterricht bei
Danny Neumann, Kreiskantor der Evangelischen Kirche
Oberhausen. Zusätzlich übt er wöchentlich nach der
Schule in der benachbarten Abteikirche St. Johann.
Bereits als Grundschüler faszinierten ihn die
Orgelklänge. Nach einem halben Jahr Klavierunterricht
erfüllte ihm seine Familie den Traum von Orgelstunden -
eine Leidenschaft, die wohl in seinen Genen liegt, denn
erst später erfuhr er, dass sein Urgroßvater und dessen
Bruder als Organisten tätig waren. Unterstützung erhielt
Piet auch vom Hamborner Musikkolleg.
Leiter
Peter Schäfer ermöglichte ihm, verschiedene Orgeln im
Duisburger Norden kennenzulernen - in der Abteikirche
Hamborn, in Herz Jesu, in St. Hildegard und in
St. Barbara. So lernte der junge Musiker die klangliche
Vielfalt und die technischen Eigenheiten der Instrumente
kennen und bereitete sich gezielt auf seinen großen Tag
vor. Begeisterung und Dankbarkeit Nach der Messe in
St. Hildegard war Abt Albert Dölken sichtlich bewegt.
Er lobte Piets feines Gespür für die
liturgischen Abläufe und nannte den jungen Organisten
ein echtes Geschenk für die Pfarrei. „Seine Hingabe und
Professionalität sind in diesem Alter außergewöhnlich“,
betonte der Abt und dankte dem Nachwuchsmusiker für
seine Inspiration. In Herz-Jesu zeigte sich auch
Pater Tobias überwältigt und sprach voller Stolz über
seinen Schützling. Er hob hervor, wie sehr Piets Spiel
Herzen öffnet und wie viel Freude und Hoffnung der
13‑Jährige mit seiner Musik in die Gemeinde trägt. „Es
ist großartig zu sehen, wie sich ein so junger Mensch
mit Leidenschaft in den Dienst der liturgischen Musik
stellt“, sagte Pater Tobias.
Pater Tobias und
die ganze Herz-Jesu-Gemeinde zeigten sich insgesamt
stolz auf ihren Schützling. „Mit Leidenschaft, Talent
und Disziplin beweist Piet, dass große Musik keine Frage
des Alters ist, sondern der Hingabe“, sagte Pater Tobias
nach dem Gottesdienst. Für Familie und Freunde war es
bewegend, ein so junges Talent in der eigenen Mitte zu
sehen.
Der Abend hat einmal mehr gezeigt, wie
Musik Brücken baut: zwischen Generationen, zwischen
Tradition und Moderne, zwischen Glaube und Lebensfreude.
Piet Efker hat mit seinem Spiel nicht nur die Orgeln,
sondern auch die Herzen seiner Gemeinde zum Klingen
gebracht und hat dabei den Segen seines Abtes wie auch
die herzliche Anerkennung seines Pastors erfahren.

Foto: Alexander Efker
Pflegewende jetzt! BAGSO stellt
Forderungen an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
„Zukunftspakt Pflege“ Eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende 2025 Eckpunkte
für eine Reform der Pflegeversicherung erarbeiten. Die
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der
Seniorenorganisationen fordert in ihrer Stellungnahme
zum Beschluss „Zukunftspakt Pflege“, eine umfassende
Perspektive auf die Thematik einzunehmen und eine
zukunftsfähige Pflegepolitik zu entwickeln, die vor
allem präventiv und vorsorgend ausgerichtet ist.
Die BAGSO appelliert an die Politik, eine
Pflegewende zu gestalten, die Gesundheitsförderung,
Prävention und Rehabilitation deutlich stärkt und
Kommunen mehr Verantwortung überträgt. Zudem ist eine
Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige einzuführen.
Die Qualitätssicherung in der professionellen Pflege
muss sich stärker an der Lebensqualität und
Rehabilitation der Pflegebedürftigen orientieren.
Für eine stabile und sozialverträgliche Finanzierung
sind alle Möglichkeiten zur Verbesserung der
Einnahmenseite zu prüfen, u.a. durch eine Zusammenlegung
von Kranken- und Pflegeversicherung. Zu den
entscheidenden Stellschrauben, die ein gesundes
Älterwerden unterstützen, zählt die BAGSO insbesondere
eine wirksame und nachhaltige Seniorenpolitik in den
Bundesländern, die Entwicklung altersfreundlicher Städte
und Gemeinden, eine aktivierende, gesundheitsfördernde
und präventiv wirkende Altenhilfe in den Kommunen, die
stärkere Vernetzung von Altenhilfe und Pflege sowie die
Stärkung und Weiterentwicklung der altersmedizinischen
Versorgung.
Diese Punkte sind aus Sicht der
BAGSO in die zu erarbeitende Pflegereform zu
integrieren. In der Stellungnahme heißt es: „Auch wenn
Finanzierungsfragen zu stellen sind, darf es aus Sicht
der BAGSO nicht vordringlich darum gehen, wie die Kosten
der pflegerischen Versorgung einer alternden
Gesellschaft künftig zu verteilen sind. Der Fokus muss
vielmehr darauf gerichtet sein, sowohl nach Art und
Umfang als auch hinsichtlich ihrer Qualität ausreichende
Angebote der Sorge und Pflege sicherzustellen.“
Die BAGSO setzt sich seit Langem für eine grundlegende
Pflegereform ein. Ihre Forderungen hat sie im Mai 2023
im Positionspapier "Sorge und Pflege: Neue Strukturen in
kommunaler Verantwortung" formuliert.
Zur Stellungnahme "Zeit für die Pflegewende – jetzt!"
Zum Positionspapier "Sorge und Pflege: Neue Strukturen
in kommunaler Verantwortung"
Duisburg, am 19. August 2005: Neue städtische
Tränenliste? Zweistufige Strukturanalyse der
Stadtverwaltung Duisburg - die Unternehmensberatung Roland
Berger Strategy Consultants hat heute den Ergebnisbericht
der Stufe 1 vorgelegt Im Rahmen der Bemühungen
ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungs-konzept
vorzulegen, hat der Rat der Stadt Duisburg Anfang Juli des
Jahres externe Unterstützung eingeschaltet. In einem
zweistufigen Verfahren soll die Stadtverwaltung
flächendeckend mit dem Ziel einer nachhaltigen
Haushaltskonsolidierung untersucht werden. Die jetzt
abgeschlossene Stufe 1 hatte zum Ziel, im städtischen
Dienstleistungsangebot Felder zu identifizieren, in denen
weitere Konsolidierungspotenziale bestehen.
Diese
Optimierungsansätze sollen dann im Herbst in einer zweiten
Stufe detailliert, mit konkreten Einsparsummen beziffert
und zur Umsetzung vorbereitet werden. Nach öffentlicher
Ausschreibung wurde der Unternehmensberatung Roland Berger
der Auftrag erteilt, im ersten Abschnitt die Grobanalyse
durchzuführen. Dazu wurden innerhalb von sechs Wochen alle
Politikbereiche der Verwaltung und die großen
Beteiligungsunternehmen im Hinblick auf konkrete
Ansatzpunkte betrachtet.
Neben einer Analyse des
Haushalt- und Stellenplans wurden durch den Vergleich mit
anderen Städten (Benchmarking) Auffälligkeiten
identifiziert und daraus Optimierungsansätze abgeleitet.
Dabei wurde insbesondere die Frage beleuchtet, wie
Aufgaben wirtschaftlicher wahrgenommen werden können, z.B.
auch durch die Zusammenarbeit mit Nachbarstädten.
Der Ergebnisbericht ist heute der Lenkungsgruppe mit
Vertretern aus Politik, Verwaltungsspitze und
Personalvertretung vorgelegt und zur Kenntnis genommen
worden. Das Konsolidierungspotenzial mit insgesamt 11
Ansatzpunkten für den Duisburger Haushalt beläuft sich
nach den Erkenntnissen der Berater auf einen Korridor von
53 bis 83 Mio. EUR pro Jahr.
Da Duisburg eine
lange Einsparhistorie hinter sich hat, sind mit den
herkömmlichen Konsolidierungsansätzen in der
Kernverwaltung zwar noch verschiedene, aber in ihren
Auswirkungen nur begrenzte zusätzliche Maßnahmen möglich.
Dies betrifft interne Dienstleistungen und die
Einrichtungen der öffentlichen Bildung, wo effizientere
Abläufe und neue Formen der Zusammenarbeit auch mit
anderen Städten Einsparungen bei gleichzeitiger Steigerung
der Qualität ermöglichen.
Ein wesentlicher Hebel
ist die Stärkung der ARGE Duisburg bei ihren Aktivitäten
zur Integration der SGB II - Empfänger. Nachdem bisher der
Fokus auf der Herstellung der Funktionsfähigkeit und der
Auszahlung des Arbeitslosengeldes II liegen musste, sollte
jetzt die gezielte Aktivierung durch aktive
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen die Integration in den
Arbeitsmarkt und damit die Reduzierung der
Transferzahlungen verstärkt werden.
Eine zweite
Säule ist die Neuausrichtung der Duisburger
Beteiligungsstruktur durch weitere Vermögensaktivierung
und eine Stärkung des Beteiligungscontrollings. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen beziehen sich u.a. auf eine
Ertragsstabilisierung der Stadtwerke und die Anpassung der
Bezuschussung der DVG, die auch im Hinblick auf die
Kriterien eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs
erforderlich sind. Eine Nichterfüllung birgt das Risiko
einer Ausschreibung der Nahverkehrsleistungen.
Die
mittelfristige Konsolidierung des Duisburger Haushalts ist
nach Ansicht der Unternehmensberatung vor allem mit der
Anpassung der Stadtstruktur an die demografische
Entwicklung zu erreichen. Aufgrund der langfristigen
Prognosen muss sich die Stadt darauf einstellen, dass
keine grundlegende Verbesserung der Kommunalfinanzen in
Aussicht steht und größere neue Beschäftigungspotenziale
nicht absehbar sind. Darüber hinaus sieht sich Duisburg
mit einem stetigen, wenngleich auch im Vergleich mit
anderen Ruhrgebietsstädten weniger dramatischen, Rückgang
und einer deutlichen Alterung der Bevölkerung
konfrontiert.
Die jetzt identifizierten Maßnahmen
müssen jetzt unter Beteiligung der Fachbereiche
detailliert so aufbreitet werden, dass die erzielbaren
Einspareffekte bereits in der Haushaltsplanung für 2006
sowie der Mittelfristplanung bis 2009 berücksichtigt
werden können. Dazu wird die Verwaltung kurzfristig über
das weitere Verfahren und ggf. die weitere Einbindung
Externer beschließen.
Singen
öffnet Körper und Seele Kirchenmusikerin lädt zum
Workshop „Atem-Stimme-Klang - Entfalte deinen Gesang“
Die Landesmusikräte aller Bundesländer
haben die Stimme zum „Instrument des Jahres“ gewählt.
Annette Erdmann, Kantorin aus der Evangelischen
Versöhnungsgemeinde Duisburg Süd, lädt Interessierte aus
diesem schönen Anlass ein, sich bei einem Workshop
intensiver mit der eigenen Stimme zu befassen und deren
Möglichkeiten zu entdecken: Am Dienstag, 19. August
können Musikfans entweder am Vormittag von 11 bis 12 Uhr
oder am Abend von 19 bis 20 Uhr am Workshop teilnehmen.
Treffpunkt ist jeweils die Versöhnungskirche
Großenbaum, Lauenburger Allee 23. Die gute Akustik der
Versöhnungskirche lädt dazu ein, den Stimmen Raum zu
geben und beim Singen neue Energie zu gewinnen. Mit
praktischen Übungen zu Atem, Stimme und Klang erhalten
die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihr Potential zu
entfalten. Gemeinsam soll erlebbar werden, wie das
Singen Körper und Seele öffnet, wie die Stimmen
kraftvoller werden und wie dabei spürbare Freude
entsteht.
Interessierte können sich bis zum 15.
August bei Kantorin Annette Erdmann (Tel. 0203 / 76 77
09 oder annette.erdmann@ekir.de) anmelden. Der Workshop
ist kostenfrei. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.evgds.de.
Jeder und jede tanzt für sich allein… aber immer
gemeinsam mit anderen Rheingemeinde lädt zum
„Chaka-Linedance“ In der Evangelischen
Kirchengemeinde Rheingemeinde Duisburg kommt der
„Chaka-Linedance“, das Tanzen ohne Partner gut an.
Herzlich Willkommen sind weitere Interessierte, die den
Tanz in einer Anfängergruppe ohne Vorkenntnisse sowie in
netter Gemeinschaft einüben möchten.
Viel Spaß
an dem Freizeithit werden alle haben, versichert
Ehrenamtskoordinatorin Maria Hönes, die herzlich zum
Tanzen mit viel Lachen einlädt. Los geht´s ab dem 28.
August 2025, immer von 16.30 Uhr bis 18 Uhr im BBZ neben
der Gnadenkirche Wanheimerort.
 Maria
Hönes erbittet telefonische Anmeldungen unter 0203
770134. (Foto: Daniel Drückes)

Baugenehmigungen für Wohnungen im Juni 2025:
+7,9 % zum Vorjahresmonat Baugenehmigungen im
Neubau im 1. Halbjahr 2025 zum Vorjahreszeitraum: +14,1 %
bei Einfamilienhäusern -8,3 % bei Zweifamilienhäusern
+0,1 % bei Mehrfamilienhäusern
Im 1. Halbjahr 2025 insgesamt 2,9 % mehr
Baugenehmigungen als im Vorjahreszeitraum Baugenehmigungen
im Neubau im 1. Halbjahr 2025 zum Vorjahreszeitraum: +14,1
% bei Einfamilienhäusern -8,3 % bei Zweifamilienhäusern
+0,1 % bei Mehrfamilienhäusern
Im Juni 2025 wurde
in Deutschland der Bau von 19 000 Wohnungen genehmigt. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das
7,9 % oder 1 400 Baugenehmigungen mehr als im Juni 2024.
Im gesamten 1. Halbjahr 2025 wurden 110 000 Wohnungen
genehmigt. Das waren 2,9 % oder 3 100 Wohnungen mehr als
im 1. Halbjahr 2024, als die Zahl genehmigter Wohnungen
auf den niedrigsten Stand für eine erste Jahreshälfte seit
2010 gesunken war. In diesen Ergebnissen sind sowohl
Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und
Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in
bestehenden Gebäuden enthalten.

1. Halbjahr 2025: Aufwärtstrend nur bei
Einfamilienhäusern In neu zu errichtenden Wohngebäuden
wurden im Juni 2025 insgesamt 15 200 Wohnungen genehmigt.
Das waren 9,5 % oder 1 300 Wohnungen mehr als im
Vorjahresmonat. Im gesamten 1. Halbjahr 2025 wurden 4,3 %
oder 3 700 mehr Neubauwohnungen in Wohngebäuden genehmigt
als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der
Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 14,1 % (+2 600)
auf 21 300.
Bei den Zweifamilienhäusern sank die
Zahl um 8,3 % (-500) auf 6 000 genehmigte Wohnungen. In
Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart,
wurden im 1. Halbjahr 2025 insgesamt 57 300 neue Wohnungen
genehmigt. Damit blieb die Zahl genehmigter
Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern nahezu unverändert
(+0,1 % oder 31 Wohnungen) gegenüber dem
Vorjahreszeitraum.
Ausgaben für Sozialhilfe
im Jahr 2024 um 14,8 % gestiegen Deutliche
Ausgabenanstiege bei allen Leistungen der Sozialhilfe
nach SGB XII Seite
teilen Pressemitteilung Nr. 303 vom 18. August 2025
WIESBADEN – Im Jahr 2024 haben die Sozialhilfeträger in
Deutschland 20,2 Milliarden Euro netto für
Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die
Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 14,8 %.
Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe
deutlich gestiegen. Der Großteil der Ausgaben für
Sozialhilfeleistungen ging mit 56,5 % auf die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück:
Auf diese Leistungen, die vollständig aus
Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert
werden, entfielen im Jahr 2024 nach Angaben des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,4 Milliarden
Euro. Sie stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um 13,3 %.
Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um
17,7 % auf 5,3 Milliarden Euro. Für die Hilfe zum
Lebensunterhalt wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, das
waren 11,1 % mehr als im Vorjahr. In die Hilfen zur
Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen
flossen zusammen 1,9 Milliarden Euro und damit 19,4 % mehr
als im Jahr 2023.
Nettoausgaben für Leistungen der
Eingliederungshilfe nach SGB IX um 12,9 % gestiegen
Die bis Ende 2019 im SGB XII geregelten Leistungen der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und von
Behinderung bedrohten Menschen wurden zum 1. Januar 2020
durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Neunte Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX) überführt.
Die Ausgaben
der Eingliederungshilfe werden seither in einer eigenen
Statistik erfasst: Danach wurden im Jahr 2024 für die
Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt
28,7 Milliarden Euro netto ausgegeben. Das war eine
Steigerung um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr.
Erwerbstätigkeit im 2. Quartal 2025 nahezu unverändert
Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland, 2.
Quartal 2025 0,0 % zum Vorquartal (saisonbereinigt)
+0,4 % zum Vorquartal (nicht saisonbereinigt) 0,0 %
zum Vorjahresquartal
Im 2. Quartal 2025 waren
rund 46,0 Millionen Menschen in Deutschland
erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) sank die
Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal
saisonbereinigt unwesentlich um 7 000 Personen (0,0 %).
Im 1. Quartal 2025 war die saisonbereinigte
Erwerbstätigkeit leicht um 17 000 Personen (0,0 %)
angestiegen.

Ohne Bereinigung um saisonale Effekte stieg die Zahl der
Erwerbstätigen im 2. Quartal 2025 gegenüber dem
1. Quartal 2025 um 198 000 Personen oder 0,4 %. Ein
solcher Anstieg der Erwerbstätigkeit im 2. Quartal eines
Jahres ist saisonal üblich. Im Jahr 2025 fiel die
Zunahme allerdings deutlich schwächer aus als im
Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 (+266 000 Personen;
+0,6 %).
Erwerbstätigkeit auf dem
Vorjahresniveau Verglichen mit dem 2. Quartal 2024
stieg die Zahl der Erwerbstätigen im 2. Quartal 2025
geringfügig um 10 000 Personen (0,0 %). Der
Beschäftigungsanstieg im Vorjahresvergleich hatte seinen
Höhepunkt nach der Corona-Krise im 2. Quartal 2022
(+679 000 Personen; +1,5 %). Danach flachte der
Beschäftigungszuwachs immer weiter ab.
Im
1. Quartal 2025 war das Vorjahresniveau nur noch um
40 000 Personen (+0,1 %) überschritten worden.
Unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen
Dienstleistungsbereichen Während im 2. Quartal 2025 die
Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahresquartal in den
Dienstleistungsbereichen wuchs (+178 000 Personen;
+0,5 %), sank die Erwerbstätigkeit außerhalb der
Dienstleistungsbereiche um insgesamt 168 000 Personen
(‑1,5 %).
Dabei entwickelte sich die
Beschäftigung innerhalb der Dienstleistungsbereiche
unterschiedlich: Der Bereich Öffentliche Dienstleister,
Erziehung, Gesundheit setzte seinen langjährigen
Aufwärtstrend fort und wuchs kräftig um 225 000 Personen
(+1,9 %). Die absolut zweitgrößte, aber ungleich
geringere Zunahme innerhalb der Dienstleistungsbereiche
im 2. Quartal 2025 verzeichnete der Bereich Sonstige
Dienstleistungen (unter anderem Verbände und
Interessenvertretungen) mit +24 000 Personen (+0,8 %).
Im Bereich Finanz- und
Versicherungsdienstleister war ein Plus von
19 000 Personen (+1,8 %) zu verzeichnen. Dagegen sank im
Bereich Information und Kommunikation die Zahl der
Erwerbstätigen weiter, und zwar um 4 000 Personen
(-0,3 %). Hier war im 3. Quartal 2024 der fast neun
Jahre und über die Corona-Krise hinweg anhaltende
Beschäftigungsaufbau zu Ende gegangen.
Im
Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe vergrößerte sich
das Minus auf 38 000 Personen (-0,4 %). Bei den
Unternehmensdienstleistern, zu denen auch der Bereich
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften gehört,
sank die Zahl der Beschäftigten um 56 000 Personen
(-0,9 %).
Abwärtstrend im Produzierenden Gewerbe
setzt sich fort Im Produzierenden Gewerbe ohne
Baugewerbe ging die Erwerbstätigenzahl im 2. Quartal
2025 gegenüber dem Vorjahresquartal weiter kräftig
zurück (-141 000 Personen; -1,7 %). Im Baugewerbe sank
die Beschäftigung im 2. Quartal 2025 ebenfalls, und zwar
um 21 000 Personen (-0,8 %) und in der Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei nahm sie um 6 000 Personen
(-1,0 %) ab.
Mehr Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, weniger Selbstständige Erneut war die
positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung maßgeblich dafür verantwortlich, dass die
Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahresquartal nicht
noch weiter zurückging. Beschäftigungsverluste gab es
hingegen bei der Zahl der Beschäftigten mit
ausschließlich marginalen Tätigkeiten (geringfügig
entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in
Arbeitsgelegenheiten).
Insgesamt erhöhte sich
die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
2. Quartal 2025 im Vergleich zum 2. Quartal 2024 leicht
um 54 000 (+0,1 %) auf 42,3 Millionen Personen. Dagegen
ging die Zahl der Selbstständigen einschließlich
mithelfender Familienangehöriger weiter zurück. Ihre
Zahl sank im Vorjahresvergleich um 44 000 Personen
(-1,2 %) auf 3,7 Millionen.
Arbeitsvolumen geht
um 0,5 % zurück Die durchschnittlich geleisteten
Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person sank nach ersten
vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit
im 2. Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal um
0,5 % auf 315,4 Stunden.
Das
gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt
aus der kaum veränderten Erwerbstätigenzahl und den
gesunkenen geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person
– nahm im gleichen Zeitraum ebenfalls um 0,5 % auf
14,5 Milliarden Stunden ab.
Erwerbstätigenzahlen in der EU Nach Angaben des
europäischen Statistikamtes Eurostat vom 14. August 2025
stieg die nach europäisch harmonisierten Methoden
berechnete Erwerbstätigkeit im 2. Quartal 2025 in den
27 Staaten der Europäischen Union (EU) und im Euroraum
jeweils durchschnittlich um 0,7 % gegenüber dem
Vorjahresquartal.
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