'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    34. Kalenderwoche: 18. August
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Dienstag, 19. August 2025

2. Duisburger Katastrophenschutztag: Innenstadt wird zur Rettungszone Rettungshunde im Einsatz, Taucher im Wasser und eine Hubschrauberlandung – und das alles mitten in der City. Am Samstag, 30. August, startet die Stadt Duisburg ihren zweiten Katastrophenschutztag und große und kleine Besucherinnen und Besucher können erleben, was der Bevölkerungsschutz zu bieten hat.

Von 10.30 bis 17 Uhr präsentieren sich Königstraße in der Fußgängerzone der Duisburger Innenstadt auf der Kuh- und Organisationen und Einsatzkräfte mit ihren Fahrzeugen und ihrer Ausrüstung. Dabei zeigen sie, wie sich das #teamduisburg auf den Ernstfall vorbereitet. Mit dabei sind das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die DLRG, die Ambulante Erst-Versorgung, I.S.A.R. Germany, das Technische Hilfswerk (THW), die Freiwillige Feuerwehr, die Bundeswehr, die Bundes- und Landespolizei, der Rettungsdienst und die Berufsfeuerwehr.

„Die Einsatzbereitschaft und das unermüdliche Engagement der vielen Ehrenamtlichen im Katastrophenschutz sind ein eindrucksvolles Beispiel für gelebte Solidarität“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Ich bin stolz, auf diese starke und verlässliche Gemeinschaft zählen zu können – sie macht unsere Stadt nicht nur sicherer, sondern auch menschlicher und herzlicher.“

Das Programm des Katastrophenschutztages ist vielfältig: Es werden gemeinsame Einheiten und Gerät aus den Katastrophenschutz- und Sanitäts-Konzepten vorgestellt und die Jugendverbände der Organisationen bieten viele Möglichkeiten zum Mitmachen oder Ausprobieren an. I.S.A.R. Germany wird Übungen mit ihrer Rettungshundestaffel vorführen und die DLRG in ihrem Tauchturm die Arbeit von Rettungstauchern mitten in der Innenstadt präsentieren.

Am Sandsackfüllplatz des THW können kleine Duisburgerinnen und Duisburger aktiv am Hochwasserschutz mitwirken, in dem sie helfen, echte Sandsäcke für den Notfall zu befüllen. Von 12 bis 15 Uhr wird die Zivilschutz-Mehrzweckanlage im Bereich des U-Bahnhofs König-Heinrich-Platz geöffnet sein, wo dann interessierte Gäste einen Blick in Bereiche dieses Schutzbaus werfen können, die normalerweise nicht öffentlich zugänglich sind.

Auf dem König-Heinrich-Platz und vor dem Stadttheater wird außerdem das 50-jährige Standort-Jubiläum des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ mit einem abwechslungsreichen Programm gefeiert: Gegen 12 Uhr erleben die Besucherinnen und Besucher den Hubschrauber hautnah bei seiner Landung vor dem Theater Duisburg auf dem Opernplatz. Danach steht er zur Besichtigung bereit.

Zum 40. mit Landung und Präsentation auf dem König-Heinrich-Platzvor 10 Jahren

Am 19. September 2015 gab es Fragen zu Hauf - bis der Star des Tages Airbus-Helikopter H 135 einflog. Publikumsgerecht flog er noch eine Runde über die Besuchermenge, bis es zur Landung vor dem Citypalais auf dem abgesperrten Areal des König-Heinrich-Platzes ging.

Hubschrauberpilot und Polizist André Huber setzte den neuen Christoph9 ganz sachte wie bei einem Rettungseinsatz auf den Boden. BZ-Fotos haje

2025 feiert „Christoph 9“ in Duisburg Jubiläum.
Seit September 1975 ist „Christoph 9“ am BG Klinikum Duisburg stationiert und steht für schnelle, professionelle Hilfe aus der Luft. In den vergangenen fünf Jahrzehnten hat er mehr als 47.000 Einsätze geflogen, Menschenleben gerettet und sich als unverzichtbarer Bestandteil der Notfallversorgung am Niederrhein und im Ruhrgebiet etabliert.

Auch ein bereits außer Dienst gestellter Rettungshubschrauber, der von einem Förderverein instandgehalten wird, ist direkt neben der aktuellen Maschine ausgestellt. In einem HubschrauberSimulator können Nachwuchs-Pilotinnen und -Piloten ihr Geschick probieren. Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin Murrack erklärt, warum die Stationierung des Rettungshubschraubers in Duisburg am BG Klinikum so wichtig ist: „Seit einem halben Jahrhundert stehen der Christoph 9 und seine Crew für schnelle, professionelle und verlässliche Hilfe aus der Luft – sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Notfallversorgung in unserer Region.“

Wer Lust hat, sich selbst für den Katastrophenschutz zu engagieren, findet vor Ort alle Informationen zu Einstiegsmöglichkeiten und die richtigen Kontaktpersonen.

Stadtmuseum: Cash! Eine Geschichte des Geldes
Gästeführer Roland Wolf lädt die Besucherinnen und Besucher des Kulturund Stadthistorischen Museums, Johannes-Corputius-Platz 1 am Duisburger Innenhafen, am Sonntag, 24. August, um 15 Uhr zu einer Führung durch die neue Dauerausstellung „Cash! Eine Geschichte des Geldes“ ein.

In der Ausstellung geht es auf eine Reise rund um die Welt zu verschiedenen Formen, Funktionen und Folgen des Geldes im Lauf von sechs Jahrtausenden. Die Gäste erfahren, was Geld eigentlich ist, ob es sich lohnt, steinreich zu sein, wieso die Münze drei Mal erfunden wurde und wie das älteste Papiergeld der Welt aussieht. Ein kleines Tauschregal in der Ausstellung darf gern um ein Mitbringsel bereichert werden – dafür darf man sich dann natürlich auch etwas mitnehmen.

Die Veranstaltung ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt 2 Euro. Das vollständige Programm des Stadtmuseums ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.

Zum Welttag der humanitären Hilfe
UNICEF-Deutschland: „Kinder in Not und humanitäre Teams dürfen niemals Zielscheibe von Angriffen sein“

BDP kritisiert Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und sieht darin klare Verletzung von nationalem sowie europäischem Recht auf Familienleben
Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte soll laut Aussage der Bundesregierung die „Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland entlasten“ und nur in Härtefällen nicht zur Anwendung kommen. Das Gesetz gilt zunächst für zwei Jahre mit einer Prüfoption auf Verlängerung. Bis dahin sind keine Wartelisten-Registrierungen möglich, es werden keine Anträge bearbeitet und subsidiär Schutzberechtigte können ihre engsten Familienangehörigen wie Ehepartner*innen und minderjährige Kinder nicht nach Deutschland nachholen.


Das Vorgehen wird von Organisationen wie PRO ASYL, dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) und der evangelischen Kirche scharf kritisiert. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) schließt sich der Kritik an und sieht darin eine klare Verletzung von nationalem und europäischem Recht auf Familienleben. Dieses Recht ist durch das Grundgesetz (Art. 6), die Grundrechtecharta (Art. 7) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 8) geschützt.

Die Aussetzung bedeutet für die durch Flucht und Vertreibung oft schwer traumatisierten Geflüchteten, neben den bestehenden physischen und psychischen Belastungen, zusätzliches Leid durch die Sorge um das Leben ihrer Verwandten. Das kann Integrationsbemühungen von Betroffenen negativ beeinflussen und es ist davon auszugehen, dass sich nun wieder vermehrt Menschen auf die gefährlichen Fluchtrouten begeben. In diesem Zusammenhang weist der Verband auch auf eine mögliche Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention hin, wenn Kinderrechte missachtet und Kindeswohl durch die Aussetzung des Familiennachzugs nicht gewährleistet werden.

Dabei ist laut Mediendienst Integration die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland ohnehin rückläufig und nur rund 8 % der Visa für Familienzusammenführung gingen in den letzten Jahren an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten.

Die Wartezeiten bei den Nachzugsverfahren hingegen sind enorm lang und die Situation bei der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten in Deutschland nach wie vor prekär. Ein hoher Bedarf trifft in den spezialisierten Psychosozialen Zentren (PSZ) auf eine große Versorgungslücke und massiv überlastetes Personal. „Nicht behandelte durch Krieg und Verfolgung entwickelte Traumata von Geflüchteten werden oft durch eine prekäre Unterbringung, Diskriminierungserfahrungen und Isolation noch chronifiziert und führen zu Traumafolgestörungen wie Depressionen“, erläutert Leo Teigler, BDP-Präsidiumsbeauftragte*r für Menschenrechtsfragen.

Auch bei frühzeitig erkannten Bedarfen sieht das Asylbewerberleistungsgesetz erst nach 36 Monaten eine psychotherapeutische Versorgung vor und die Wartezeiten sind oft noch deutlich länger. Um der Versorgungsknappheit entgegenzuwirken, bräuchte es einen deutlich früheren Zugang zu Therapieplätzen mit Sprachmittlung sowie den Ausbau von niedrigschwelligen psychologischen Beratungsangeboten, die Betroffene stabilisieren, einer Chronifizierung von psychischen Erkrankungen und der Entwicklung von destruktiven Coping-Mechanismen entgegenzuwirken.

Die realen Zahlen im Bereich Flucht und Migration sowie die Bedarfe von Geflüchteten stehen im direkten Kontrast zur restriktiven Migrations- und Flüchtlingspolitik der aktuellen Bundesregierung. Damit verletzt die Bundesregierung nationales und europäisches Recht und kommt ihrer humanitären Verantwortung nicht nach.

Auch subsidiär Schutzberechtigte haben ein Recht auf Familienleben und es gilt grundsätzlich die Rechte und das Wohl von Minderjährigen zu schützen. Der BDP appelliert an die Regierung, ihrer Verantwortung nachzukommen und einer weiteren Ausgrenzung und Diskriminierung von Geflüchteten, auch subsidiär Schutzberechtigten, entgegenzutreten.

Innovativer Brückenschutz in Duisburg: Neuer Korrosionsschutz wird in Hamborn getestet
Die Stadt Duisburg setzt beim Erhalt ihrer Infrastruktur auf zukunftsweisende Ideen: Gemeinsam mit der Grillo Zink Metals GmbH und der Wittig GmbH geht die Stadt an einer Hamborner Brücke für Radfahrende sowie für Fußgängerinnen und -gänger neue Wege bei der Konservierung. Zum Einsatz kommt erstmals eine neue Technik, die eine Spritzverzinkung mit einer speziellen Kunststoffbeschichtung kombiniert.

Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Stahlkonstruktion gegen Korrosion nachhaltig zu verbessern und die Lebensdauer der Bauwerke deutlich zu verlängern. „Unsere Brücken sind wichtige Lebensadern unserer Stadt. Mit neuen Verfahren, entwickelt von Duisburger Firmen, investieren wir nicht nur in die Sicherheit und Langlebigkeit unserer Bauwerke, sondern auch in eine effiziente und nachhaltige Infrastruktur in Duisburg“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.

v.l.: Oberbürgermeister Sören Link infomiert sich bei Frank Wittig, Wittig Schiffsausrüstung GmbH und Ulrich Grillo, CEO Grillo-Werke AG über einen neuen, innovativen Korrosionsschutz. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Die Brücke auf der Frundsbergstraße dient als Testobjekt, bei der zunächst die gesamte Brücke eine Spritzverzinkung erhält. Auf einer Hälfte des Bauwerks wird zusätzlich die sogenannte Polyurea-Beschichtung aufgetragen. So kann im direkten Vergleich über Jahre hinweg die Schutzwirkung und Wirtschaftlichkeit der Methoden beurteilt werden. Die Ergebnisse werden dann für künftige Sanierungs- und Neubauprojekte berücksichtigt.


Trotz Belastung durch US-Zollpolitik: Rezessionsrisiko bleibt niedrig

Trotz der erheblichen wirtschaftlichen Belastungen, insbesondere durch die aggressive Zollpolitik der US-Regierung, bleibt das Rezessionsrisiko für die deutsche Wirtschaft niedrig und hat sich in den vergangenen Wochen kaum verändert. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Für den Zeitraum von August bis Ende Oktober 2025 weist der Indikator, der die neuesten verfügbaren Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, eine Rezessionswahrscheinlichkeit von 25,5 Prozent aus. Anfang Juli betrug sie für die folgenden drei Monate 23,0 Prozent. Die statistische Streuung des Indikators, in der sich die Verunsicherung der Wirtschaftsakteur*innen ausdrückt, ist gleichzeitig von bereits geringen 7,1 auf 5,7 Prozent gesunken.

Unter dem Strich zeigt der nach dem Ampelsystem arbeitende Indikator daher aktuell „gelb-grün“, was für ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den kommenden Monaten steht. Nach Analyse des IMK ist daher die Wahrscheinlichkeit gering, dass die deutsche Wirtschaft nach dem geringfügigen BIP-Rückgang im zweiten Quartal im laufenden dritten Quartal erneut schrumpfen und somit in eine technische Rezession rutschen könnte.

„Die Datenlage stützt unsere Einschätzung, dass der ausgehandelte Handelskompromiss zwischen EU und USA zwar die absehbare leichte Konjunkturerholung in Deutschland bremst, aber nicht stoppt“, sagt IMK-Konjunkturexperte Peter Hohlfeld.

Die aktuelle leichte Zunahme des Rezessionsrisikos beruht in erster Linie auf realwirtschaftlichen Indikatoren, vor allem auf den Rückgängen bei Industrieproduktion und Auftragseingängen aus dem Ausland. Positiver ist der Trend bei Finanzmarkt- und Stimmungsindikatoren – er verhindert, dass die Rezessionswahrscheinlichkeit stärker gestiegen ist. Auch der Index für die Lkw-Fahrleistung, der als Frühindikator für die Produktion gilt, wies zuletzt nach oben.

In der Gesamtschau prognostiziert das IMK weiterhin eine konjunkturelle Stagnation in diesem Jahr, wobei die absehbar stärkeren privaten und öffentlichen Investitionen eine wichtige Voraussetzung dafür liefern, dass sich die Aussichten ab der zweiten Jahreshälfte aufhellen dürften.
„Damit die expansiven fiskalischen und investiven Maßnahmen der Bundesregierung sich voll auf die Konjunktur auswirken können, ist es aber wichtig, dass auch der Konsum der privaten Verbraucher*innen stärker wächst und die privaten Haushalte die nach wie vor hohe Sparquote reduzieren“, sagt Konjunkturforscher Hohlfeld.

„Das passiert nur, wenn die Menschen wieder mehr Vertrauen in die wirtschaftliche Lage entwickeln. Periodisch aufflackernde Debatten über Kürzungen, etwa bei der sozialen Sicherung, reduzieren das Vertrauen eher.“  

Letzte Chance zur Bewerbung: Aufenthaltsstipendium 2026 für Kulturschaffende
Neue Impulse, frische Perspektiven, kultureller Austausch und langfristige Neuzugänge, die die Duisburger Kulturszene bereichern – dafür steht das Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg. Das beliebte Aufenthaltsstipendium startet ab Januar 2026.

Erneut lädt die Stadt Duisburg Kulturschaffende aus ganz Deutschland ein, zeitnah die Bewerbungsunterlagen einzureichen: Ob bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst – Kulturschaffende unter 40 Jahren sind eingeladen, die ihre Ausbildung/Studium seit mindestens einem Jahr abgeschlossen haben, sich noch bis zum 31. August auf den Ateliersplatz im Stadtteil Rheinhausen zu bewerben.

Sie müssen lediglich die unabhängige Fachjury überzeugen, wieso die Ruhrgebietsstadt genau der richtige Ort für ihre künstlerische Arbeit ist. Die Stipendiatin oder der Stipendiat erhält für die gesamte Dauer des einjährigen Aufenthalts einige kostenlose Benefits: ein Deutschlandticket der Duisburger Verkehrsgesellschaft, eine Publikation, die die Arbeiten bündelt, die in Duisburg entstehen werden, das Atelier, eine mietfreie Wohnung (inklusive Nebenkosten) und eine eigene Ausstellung.

Seit 2018 haben bereits sieben Menschen erfolgreich von der Förderung profitiert. Der aktuelle Stipendiat, Künstler Florian Glaubitz, berichtet: „Das Stipendium bietet Freiraum, Inspiration, eine Perspektive. Ich kann nur Mut machen, sich zu bewerben. Denn es schafft wertschätzende Kontakte – sowohl in die Kunstszene als auch zur Stadt selbst.“

Foto Vanessa Jansen

Die Stadt Duisburg fördert Kunst und Kultur seit Jahrzehnten. Fast 40 städtische Ateliers werden dauerhaft mietfrei vergeben. Die Interessensgemeinschaft Duisburger Künstler bringt sich dabei aktiv in die lokale Szene ein und ist Mitorganisator – auch das Aufenthaltsstipendium wird in Kooperation ermöglicht.

Die Bewerbungsunterlagen können bis 31. August 2025 an die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg gesendet werden (es gilt der Poststempel).
Die Bekanntgabe über die Vergabe des Stipendiums soll voraussichtlich Ende Oktober erfolgen. Weitere Informationen gibt es telefonisch bei Claudia Bohndorf von den Kulturbetrieben unter (0203) 283-62269 oder im Internet unter https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/
foerderung/aufenthaltsstipendium.php

Jugendliches Orgelwunder begeistert die Gemeinde
Ein Abend voller Musik und Emotionen: Am Samstag, 16. August 2025, spielte der 13‑jährige Piet Efker erstmals gleich zwei komplette Heilige Messen an den Orgeln der Gemeinden St. Hildegard und Herz‑Jesu - und bescherte der Pfarrei St. Johann einen unvergesslichen Vorabendgottesdienst. Piet, Schüler des Hamborner Abteigymnasiums und Obermessdiener am „Schmidthorster Dom“, kennt die Herz‑Jesu‑Kirche wie seine Westentasche.

„Pater Tobias hat mir schon 2023 das Üben hier ermöglicht und mir sogar einen Kirchenschlüssel gegeben, damit ich spielen kann, wann es für mich passt“, erzählte Piet im Vorfeld des Konzerts. Gestern saß er nun am Spieltisch und wurde zum musikalischen Mittelpunkt eines bis auf den letzten Platz gefüllten Vorabendgottesdienstes zum 20. Sonntag im Jahreskreis.

Zwei Messen, ein junger Meister Die Herausforderung war groß: Zunächst gestaltete Piet um 17 Uhr die Messe in St. Hildegard, um dann nur 75 Minuten später in Herz-Jesu erneut den Orgeldienst zu übernehmen. Begleitet von seiner Familie, Freunden und zahlreichen Gemeindemitgliedern, meisterte er beide Messen mit beeindruckender Konzentration.

Schon vorab hatte er die Liedauswahl gemeinsam mit Pater Tobias besprochen. Auf dem Programm standen u. a. „Nun jauchzt dem Herren“ zum Einzug, „Herr, wir hören auf dein Wort“, „Gott ist dreifaltig einer“, „Heilig ist Gott in Herrlichkeit“ sowie Bachs „Präludium Nr. 1“ zur Kommunion.

Zum Abschluss sang die Gemeinde „Lobe den Herren“ und „Nun singe Lob, du Christenheit“. Nach dem Segen brandete minutenlanger Beifall auf, und Piet wurde zu einer Zugabe gerufen. Er wählte die berühmte Toccata aus der 5. Orgelsymphonie von Charles-Marie Widor, von Johann Sebastian Bach - und zog mit dem meisterhaft vorgetragenen Stück ein weiteres Mal alle Register.  Der Applaus wollte nicht enden; selbst als die letzten Töne verklungen waren, stand die Gemeinde und jubelte.

Talent, Disziplin und Unterstützung
Der Weg zu diesem Höhepunkt war lang. Piet begann seine musikalische Ausbildung am Klavier bei Frau Takeda‑Bauer. Jeden Donnerstag arbeitet er dort an seiner Technik; freitags geht es zum Orgelunterricht bei Danny Neumann, Kreiskantor der Evangelischen Kirche Oberhausen. Zusätzlich übt er wöchentlich nach der Schule in der benachbarten Abteikirche St. Johann.

Bereits als Grundschüler faszinierten ihn die Orgelklänge. Nach einem halben Jahr Klavierunterricht erfüllte ihm seine Familie den Traum von Orgelstunden - eine Leidenschaft, die wohl in seinen Genen liegt, denn erst später erfuhr er, dass sein Urgroßvater und dessen Bruder als Organisten tätig waren. Unterstützung erhielt Piet auch vom Hamborner Musikkolleg.

Leiter Peter Schäfer ermöglichte ihm, verschiedene Orgeln im Duisburger Norden kennenzulernen - in der Abteikirche Hamborn, in Herz Jesu, in St. Hildegard und in St. Barbara. So lernte der junge Musiker die klangliche Vielfalt und die technischen Eigenheiten der Instrumente kennen und bereitete sich gezielt auf seinen großen Tag vor. Begeisterung und Dankbarkeit Nach der Messe in St. Hildegard war Abt Albert Dölken sichtlich bewegt.

Er lobte Piets feines Gespür für die liturgischen Abläufe und nannte den jungen Organisten ein echtes Geschenk für die Pfarrei. „Seine Hingabe und Professionalität sind in diesem Alter außergewöhnlich“, betonte der Abt und dankte dem Nachwuchsmusiker für seine Inspiration. In Herz-Jesu zeigte sich auch Pater Tobias überwältigt und sprach voller Stolz über seinen Schützling. Er hob hervor, wie sehr Piets Spiel Herzen öffnet und wie viel Freude und Hoffnung der 13‑Jährige mit seiner Musik in die Gemeinde trägt. „Es ist großartig zu sehen, wie sich ein so junger Mensch mit Leidenschaft in den Dienst der liturgischen Musik stellt“, sagte Pater Tobias.

Pater Tobias und die ganze Herz-Jesu-Gemeinde zeigten sich insgesamt stolz auf ihren Schützling. „Mit Leidenschaft, Talent und Disziplin beweist Piet, dass große Musik keine Frage des Alters ist, sondern der Hingabe“, sagte Pater Tobias nach dem Gottesdienst. Für Familie und Freunde war es bewegend, ein so junges Talent in der eigenen Mitte zu sehen.

Der Abend hat einmal mehr gezeigt, wie Musik Brücken baut: zwischen Generationen, zwischen Tradition und Moderne, zwischen Glaube und Lebensfreude. Piet Efker hat mit seinem Spiel nicht nur die Orgeln, sondern auch die Herzen seiner Gemeinde zum Klingen gebracht und hat dabei den Segen seines Abtes wie auch die herzliche Anerkennung seines Pastors erfahren.

Foto: Alexander Efker

Pflegewende jetzt! BAGSO stellt Forderungen an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“
 Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende 2025 Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung erarbeiten. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert in ihrer Stellungnahme zum Beschluss „Zukunftspakt Pflege“, eine umfassende Perspektive auf die Thematik einzunehmen und eine zukunftsfähige Pflegepolitik zu entwickeln, die vor allem präventiv und vorsorgend ausgerichtet ist.

Die BAGSO appelliert an die Politik, eine Pflegewende zu gestalten, die Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation deutlich stärkt und Kommunen mehr Verantwortung überträgt. Zudem ist eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige einzuführen. Die Qualitätssicherung in der professionellen Pflege muss sich stärker an der Lebensqualität und Rehabilitation der Pflegebedürftigen orientieren.

Für eine stabile und sozialverträgliche Finanzierung sind alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmenseite zu prüfen, u.a. durch eine Zusammenlegung von Kranken- und Pflegeversicherung. Zu den entscheidenden Stellschrauben, die ein gesundes Älterwerden unterstützen, zählt die BAGSO insbesondere eine wirksame und nachhaltige Seniorenpolitik in den Bundesländern, die Entwicklung altersfreundlicher Städte und Gemeinden, eine aktivierende, gesundheitsfördernde und präventiv wirkende Altenhilfe in den Kommunen, die stärkere Vernetzung von Altenhilfe und Pflege sowie die Stärkung und Weiterentwicklung der altersmedizinischen Versorgung.

Diese Punkte sind aus Sicht der BAGSO in die zu erarbeitende Pflegereform zu integrieren.  In der Stellungnahme heißt es: „Auch wenn Finanzierungsfragen zu stellen sind, darf es aus Sicht der BAGSO nicht vordringlich darum gehen, wie die Kosten der pflegerischen Versorgung einer alternden Gesellschaft künftig zu verteilen sind. Der Fokus muss vielmehr darauf gerichtet sein, sowohl nach Art und Umfang als auch hinsichtlich ihrer Qualität ausreichende Angebote der Sorge und Pflege sicherzustellen.“

Die BAGSO setzt sich seit Langem für eine grundlegende Pflegereform ein. Ihre Forderungen hat sie im Mai 2023 im Positionspapier "Sorge und Pflege: Neue Strukturen in kommunaler Verantwortung" formuliert.
Zur Stellungnahme "Zeit für die Pflegewende – jetzt!"
Zum Positionspapier "Sorge und Pflege: Neue Strukturen in kommunaler Verantwortung"  

Duisburg, am 19. August 2005: Neue städtische Tränenliste?
Zweistufige Strukturanalyse der Stadtverwaltung Duisburg - die Unternehmensberatung Roland Berger Strategy Consultants hat heute den Ergebnisbericht der Stufe 1 vorgelegt

Im Rahmen der Bemühungen ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungs-konzept vorzulegen, hat der Rat der Stadt Duisburg Anfang Juli des Jahres externe Unterstützung eingeschaltet. In einem zweistufigen Verfahren soll die Stadtverwaltung flächendeckend mit dem Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung untersucht werden. Die jetzt abgeschlossene Stufe 1 hatte zum Ziel, im städtischen Dienstleistungsangebot Felder zu identifizieren, in denen weitere Konsolidierungspotenziale bestehen.

Diese Optimierungsansätze sollen dann im Herbst in einer zweiten Stufe detailliert, mit konkreten Einsparsummen beziffert und zur Umsetzung vorbereitet werden. Nach öffentlicher Ausschreibung wurde der Unternehmensberatung Roland Berger der Auftrag erteilt, im ersten Abschnitt die Grobanalyse durchzuführen. Dazu wurden innerhalb von sechs Wochen alle Politikbereiche der Verwaltung und die großen Beteiligungsunternehmen im Hinblick auf konkrete Ansatzpunkte betrachtet.

Neben einer Analyse des Haushalt- und Stellenplans wurden durch den Vergleich mit anderen Städten (Benchmarking) Auffälligkeiten identifiziert und daraus Optimierungsansätze abgeleitet. Dabei wurde insbesondere die Frage beleuchtet, wie Aufgaben wirtschaftlicher wahrgenommen werden können, z.B. auch durch die Zusammenarbeit mit Nachbarstädten.

Der Ergebnisbericht ist heute der Lenkungsgruppe mit Vertretern aus Politik, Verwaltungsspitze und Personalvertretung vorgelegt und zur Kenntnis genommen worden. Das Konsolidierungspotenzial mit insgesamt 11 Ansatzpunkten für den Duisburger Haushalt beläuft sich nach den Erkenntnissen der Berater auf einen Korridor von 53 bis 83 Mio. EUR pro Jahr.

Da Duisburg eine lange Einsparhistorie hinter sich hat, sind mit den herkömmlichen Konsolidierungsansätzen in der Kernverwaltung zwar noch verschiedene, aber in ihren Auswirkungen nur begrenzte zusätzliche Maßnahmen möglich. Dies betrifft interne Dienstleistungen und die Einrichtungen der öffentlichen Bildung, wo effizientere Abläufe und neue Formen der Zusammenarbeit auch mit anderen Städten Einsparungen bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität ermöglichen.

Ein wesentlicher Hebel ist die Stärkung der ARGE Duisburg bei ihren Aktivitäten zur Integration der SGB II - Empfänger. Nachdem bisher der Fokus auf der Herstellung der Funktionsfähigkeit und der Auszahlung des Arbeitslosengeldes II liegen musste, sollte jetzt die gezielte Aktivierung durch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen die Integration in den Arbeitsmarkt und damit die Reduzierung der Transferzahlungen verstärkt werden.

Eine zweite Säule ist die Neuausrichtung der Duisburger Beteiligungsstruktur durch weitere Vermögensaktivierung und eine Stärkung des Beteiligungscontrollings. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beziehen sich u.a. auf eine Ertragsstabilisierung der Stadtwerke und die Anpassung der Bezuschussung der DVG, die auch im Hinblick auf die Kriterien eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs erforderlich sind. Eine Nichterfüllung birgt das Risiko einer Ausschreibung der Nahverkehrsleistungen.

Die mittelfristige Konsolidierung des Duisburger Haushalts ist nach Ansicht der Unternehmensberatung vor allem mit der Anpassung der Stadtstruktur an die demografische Entwicklung zu erreichen. Aufgrund der langfristigen Prognosen muss sich die Stadt darauf einstellen, dass keine grundlegende Verbesserung der Kommunalfinanzen in Aussicht steht und größere neue Beschäftigungspotenziale nicht absehbar sind. Darüber hinaus sieht sich Duisburg mit einem stetigen, wenngleich auch im Vergleich mit anderen Ruhrgebietsstädten weniger dramatischen, Rückgang und einer deutlichen Alterung der Bevölkerung konfrontiert.

Die jetzt identifizierten Maßnahmen müssen jetzt unter Beteiligung der Fachbereiche detailliert so aufbreitet werden, dass die erzielbaren Einspareffekte bereits in der Haushaltsplanung für 2006 sowie der Mittelfristplanung bis 2009 berücksichtigt werden können. Dazu wird die Verwaltung kurzfristig über das weitere Verfahren und ggf. die weitere Einbindung Externer beschließen.

Singen öffnet Körper und Seele Kirchenmusikerin lädt zum Workshop „Atem-Stimme-Klang - Entfalte deinen Gesang“
Die Landesmusikräte aller Bundesländer haben die Stimme zum „Instrument des Jahres“ gewählt. Annette Erdmann, Kantorin aus der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Duisburg Süd, lädt Interessierte aus diesem schönen Anlass ein, sich bei einem Workshop intensiver mit der eigenen Stimme zu befassen und deren Möglichkeiten zu entdecken: Am Dienstag, 19. August können Musikfans entweder am Vormittag von 11 bis 12 Uhr oder am Abend von 19 bis 20 Uhr am Workshop teilnehmen.

Treffpunkt ist jeweils die Versöhnungskirche Großenbaum, Lauenburger Allee 23. Die gute Akustik der Versöhnungskirche lädt dazu ein, den Stimmen Raum zu geben und beim Singen neue Energie zu gewinnen. Mit praktischen Übungen zu Atem, Stimme und Klang erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihr Potential zu entfalten. Gemeinsam soll erlebbar werden, wie das Singen Körper und Seele öffnet, wie die Stimmen kraftvoller werden und wie dabei spürbare Freude entsteht.

Interessierte können sich bis zum 15. August bei Kantorin Annette Erdmann (Tel. 0203 / 76 77 09 oder annette.erdmann@ekir.de) anmelden. Der Workshop ist kostenfrei. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.evgds.de.

Jeder und jede tanzt für sich allein… aber immer gemeinsam mit anderen Rheingemeinde lädt zum „Chaka-Linedance“  
In der Evangelischen Kirchengemeinde Rheingemeinde Duisburg kommt der „Chaka-Linedance“, das Tanzen ohne Partner gut an. Herzlich Willkommen sind weitere Interessierte, die den Tanz in einer Anfängergruppe ohne Vorkenntnisse sowie in netter Gemeinschaft einüben möchten.

Viel Spaß an dem Freizeithit werden alle haben, versichert Ehrenamtskoordinatorin Maria Hönes, die herzlich zum Tanzen mit viel Lachen einlädt. Los geht´s ab dem 28. August 2025, immer von 16.30 Uhr bis 18 Uhr im BBZ neben der Gnadenkirche Wanheimerort.

 Maria Hönes erbittet telefonische Anmeldungen unter 0203 770134.
(Foto: Daniel Drückes)



Baugenehmigungen für Wohnungen im Juni 2025: +7,9 % zum Vorjahresmonat
Baugenehmigungen im Neubau im 1. Halbjahr 2025 zum Vorjahreszeitraum: +14,1 % bei Einfamilienhäusern
-8,3 % bei Zweifamilienhäusern
+0,1 % bei Mehrfamilienhäusern

Im 1. Halbjahr 2025 insgesamt 2,9 % mehr Baugenehmigungen als im Vorjahreszeitraum Baugenehmigungen im Neubau im 1. Halbjahr 2025 zum Vorjahreszeitraum: +14,1 % bei Einfamilienhäusern -8,3 % bei Zweifamilienhäusern +0,1 % bei Mehrfamilienhäusern

Im Juni 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19 000 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 7,9 % oder 1 400 Baugenehmigungen mehr als im Juni 2024. Im gesamten 1. Halbjahr 2025 wurden 110 000 Wohnungen genehmigt. Das waren 2,9 % oder 3 100 Wohnungen mehr als im 1. Halbjahr 2024, als die Zahl genehmigter Wohnungen auf den niedrigsten Stand für eine erste Jahreshälfte seit 2010 gesunken war. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.



1. Halbjahr 2025: Aufwärtstrend nur bei Einfamilienhäusern
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Juni 2025 insgesamt 15 200 Wohnungen genehmigt. Das waren 9,5 % oder 1 300 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Im gesamten 1. Halbjahr 2025 wurden 4,3 % oder 3 700 mehr Neubauwohnungen in Wohngebäuden genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 14,1 % (+2 600) auf 21 300.

Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl um 8,3 % (-500) auf 6 000 genehmigte Wohnungen. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, wurden im 1. Halbjahr 2025 insgesamt 57 300 neue Wohnungen genehmigt. Damit blieb die Zahl genehmigter Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern nahezu unverändert (+0,1 % oder 31 Wohnungen) gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2024 um 14,8 % gestiegen
Deutliche Ausgabenanstiege bei allen Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII Seite teilen Pressemitteilung Nr. 303 vom 18. August 2025 WIESBADEN – Im Jahr 2024 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 20,2 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 14,8 %.

Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe deutlich gestiegen. Der Großteil der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 56,5 % auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen im Jahr 2024 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,4 Milliarden Euro. Sie stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um 13,3 %.

Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um 17,7 % auf 5,3 Milliarden Euro. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 11,1 % mehr als im Vorjahr. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 1,9 Milliarden Euro und damit 19,4 % mehr als im Jahr 2023.

Nettoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX um 12,9 % gestiegen
Die bis Ende 2019 im SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) überführt.

Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden seither in einer eigenen Statistik erfasst: Danach wurden im Jahr 2024 für die Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt 28,7 Milliarden Euro netto ausgegeben. Das war eine Steigerung um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr.

Erwerbstätigkeit im 2. Quartal 2025 nahezu unverändert
Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland, 2. Quartal 2025
0,0 % zum Vorquartal (saisonbereinigt)
+0,4 % zum Vorquartal (nicht saisonbereinigt)
0,0 % zum Vorjahresquartal

Im 2. Quartal 2025 waren rund 46,0 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sank die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal saisonbereinigt unwesentlich um 7 000 Personen (0,0 %). Im 1. Quartal 2025 war die saisonbereinigte Erwerbstätigkeit leicht um 17 000 Personen (0,0 %) angestiegen.



Ohne Bereinigung um saisonale Effekte stieg die Zahl der Erwerbstätigen im 2. Quartal 2025 gegenüber dem 1. Quartal 2025 um 198 000 Personen oder 0,4 %. Ein solcher Anstieg der Erwerbstätigkeit im 2. Quartal eines Jahres ist saisonal üblich. Im Jahr 2025 fiel die Zunahme allerdings deutlich schwächer aus als im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 (+266 000 Personen; +0,6 %).

Erwerbstätigkeit auf dem Vorjahresniveau
Verglichen mit dem 2. Quartal 2024 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im 2. Quartal 2025 geringfügig um 10 000 Personen (0,0 %). Der Beschäftigungsanstieg im Vorjahresvergleich hatte seinen Höhepunkt nach der Corona-Krise im 2. Quartal 2022 (+679 000 Personen; +1,5 %). Danach flachte der Beschäftigungszuwachs immer weiter ab.

Im 1. Quartal 2025 war das Vorjahresniveau nur noch um 40 000 Personen (+0,1 %) überschritten worden. Unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Dienstleistungsbereichen Während im 2. Quartal 2025 die Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahresquartal in den Dienstleistungsbereichen wuchs (+178 000 Personen; +0,5 %), sank die Erwerbstätigkeit außerhalb der Dienstleistungsbereiche um insgesamt 168 000 Personen (‑1,5 %).

Dabei entwickelte sich die Beschäftigung innerhalb der Dienstleistungsbereiche unterschiedlich: Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit setzte seinen langjährigen Aufwärtstrend fort und wuchs kräftig um 225 000 Personen (+1,9 %). Die absolut zweitgrößte, aber ungleich geringere Zunahme innerhalb der Dienstleistungsbereiche im 2. Quartal 2025 verzeichnete der Bereich Sonstige Dienstleistungen (unter anderem Verbände und Interessenvertretungen) mit +24 000 Personen (+0,8 %).

Im Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleister war ein Plus von 19 000 Personen (+1,8 %) zu verzeichnen. Dagegen sank im Bereich Information und Kommunikation die Zahl der Erwerbstätigen weiter, und zwar um 4 000 Personen (-0,3 %). Hier war im 3. Quartal 2024 der fast neun Jahre und über die Corona-Krise hinweg anhaltende Beschäftigungsaufbau zu Ende gegangen.

Im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe vergrößerte sich das Minus auf 38 000 Personen (-0,4 %). Bei den Unternehmensdienstleistern, zu denen auch der Bereich Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften gehört, sank die Zahl der Beschäftigten um 56 000 Personen (-0,9 %).

Abwärtstrend im Produzierenden Gewerbe setzt sich fort Im Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe ging die Erwerbstätigenzahl im 2. Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal weiter kräftig zurück (-141 000 Personen; -1,7 %). Im Baugewerbe sank die Beschäftigung im 2. Quartal 2025 ebenfalls, und zwar um 21 000 Personen (-0,8 %) und in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei nahm sie um 6 000 Personen (-1,0 %) ab.

Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weniger Selbstständige
Erneut war die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahresquartal nicht noch weiter zurückging. Beschäftigungsverluste gab es hingegen bei der Zahl der Beschäftigten mit ausschließlich marginalen Tätigkeiten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten).

Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 2. Quartal 2025 im Vergleich zum 2. Quartal 2024 leicht um 54 000 (+0,1 %) auf 42,3 Millionen Personen. Dagegen ging die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger weiter zurück. Ihre Zahl sank im Vorjahresvergleich um 44 000 Personen (-1,2 %) auf 3,7 Millionen.

Arbeitsvolumen geht um 0,5 % zurück
Die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person sank nach ersten vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit im 2. Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,5 % auf 315,4 Stunden.

Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt aus der kaum veränderten Erwerbstätigenzahl und den gesunkenen geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person – nahm im gleichen Zeitraum ebenfalls um 0,5 % auf 14,5 Milliarden Stunden ab. 

Erwerbstätigenzahlen in der EU Nach Angaben des europäischen Statistikamtes Eurostat vom 14. August 2025 stieg die nach europäisch harmonisierten Methoden berechnete Erwerbstätigkeit im 2. Quartal 2025 in den 27 Staaten der Europäischen Union (EU) und im Euroraum jeweils durchschnittlich um 0,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal.