EU-Archiv Juli - Dezember 2024
|
Neue Bewerbungsrunde für
DiscoverEU: rund 6.000 Zugtickets allein für junge
Reisende aus Deutschland European Union
|
Brüssel, 2. Oktober 2024 -
Ab dem nächsten Frühjahr können
wieder über 35.000 junge Menschen im Alter von 18 Jahren
Europa kostenlos mit dem Zug kennenlernen. Für Reisende
aus Deutschland stehen 6104 Traveltickets zur Verfügung.
Die Kommission hat gerade die Bewerbungen für die neue
Runde der DiscoverEU-Initiative geöffnet. Wer 18 Jahre
alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März
2025 für 30 Tage durch Europa reisen.
Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis
Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden. Iliana
Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur,
Bildung und Jugend ermutigte alle 18-Jährigen, diese
Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu
nutzen: „DiscoverEU ist eine unglaubliche Gelegenheit für
junge Menschen, ihren Horizont zu erweitern, die reiche
Vielfalt Europas zu erleben und Verbindungen über Grenzen
hinweg aufzubauen.
Mit diesen kostenlosen Reisepässen fördern wir ein
tieferes Verständnis der europäischen Kulturen, Werte und
Geschichte.“
•
Teilnahme am Quiz gehört zur Bewerbung
Zur Verfügung stehen insgesamt 35.500 Reisepässe. Um sich
zu qualifizieren, müssen junge Menschen, die zwischen dem
1. Januar und dem 31. Dezember 2006 geboren sind,
zunächst ein Quiz beantworten, das aus fünf Fragen über
die EU besteht, sowie eine zusätzliche Frage zum Europäischen
Jugendportal. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden
auf der Grundlage ihrer Antworten in eine Rangliste
aufgenommen, und die Reisepässe werden auf der Grundlage
dieser Rangliste verteilt.
•
Die Aufforderung steht
jungen Menschen aus der Europäischen Union und den mit
dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern offen,
darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen,
Serbien und die Türkei. Die Ausschreibung läuft bis
zum 16. Oktober um 12:00 Uhr.
•
Tipps zur Routenplanung
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können entweder
ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden
Routen inspirieren lassen, wie z. B. der „Feel
Good Route“, die sich auf die körperliche und
geistige Gesundheit auf Reisen konzentriert. Die
Teilnehmer können sich auch von der DiscoverEU
Kultur Route inspirieren lassen, einer Initiative des
Europäischen Jahres der Jugend 2022, die verschiedene
Ziele mit Schwerpunkt auf Architektur, Musik, bildender
Kunst, Theater, Mode und Design miteinander verbindet.
•
Eine weitere Möglichkeit ist eine Reise zu den Kulturhauptstädten
Europas, den Stätten auf der UNESCO-Liste
des Weltkulturerbes oder mit dem Europäischen
Kulturerbe-Siegel oder in Städte, die mit dem Access
City Award ausgezeichnet wurden. Gute Vorbereitung
und Vernetzung Zusätzlich zum kostenlosen Reisepass
erhalten die Teilnehmer eine Rabattkarte mit
über 40.000 Angeboten für öffentliche Verkehrsmittel,
Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere
Dienstleistungen.
Darüber hinaus organisieren die nationalen
Erasmus+ Agenturen vor der Abreise
Informationstreffen und DiscoverEU
Meet-ups, Lernprogramme, die ein bis drei Tage
dauern. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk
beantwortet in Deutschland alle Fragen
zu DiscoverEU.
|
Digital Services Act: EU fordert Informationen
von YouTube, Snapchat und TikTok |
Brüssel, 2.
Oktober 2024 - European Union Die EU-Kommission hat im
Rahmen des Digital
Services Act (DSA) ein Auskunftsersuchen an YouTube,
Snapchat und TikTok gerichtet und die Plattformen
aufgefordert, mehr Informationen über die Gestaltung und
Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme zu liefern. Gemäß
dem DSA müssen die Plattformen Risiken bewerten, die von
ihren Empfehlungssystemen ausgehen, und angemessen
abmildern. Dazu gehören auch Risiken für die psychische
Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die
Verbreitung schädlicher Inhalte, die sich aus dem auf
Interaktion beruhenden Aufbau dieser Algorithmen ergeben.
Die Plattformen müssen bis zum 15. November antworten.
YouTube und Snapchat YouTube und Snapchat werden
aufgefordert, detaillierte Informationen zu folgenden
Bereichen zu liefern: zu den Parametern, die ihre
Algorithmen verwenden, um Nutzern Inhalte zu empfehlen;
zu ihrer Rolle bei der Verstärkung bestimmter
systemischer Risiken, einschließlich derjenigen, die mit
dem Wahlprozess und dem zivilgesellschaftlichen Diskurs,
dem psychischen Wohlbefinden der Nutzer (z. B.
Suchtverhalten und „Kaninchenlöcher“ in den Inhalten) und
dem Schutz von Minderjährigen zusammenhängen.
Zu den Maßnahmen, um den potenziellen Einfluss ihrer
Empfehlungssysteme auf die Verbreitung illegaler Inhalte,
wie die Förderung illegaler Drogen und Hassreden,
abzuschwächen. TikTok Die Plattform TikTok wurde
aufgefordert, mehr Informationen zu liefern, wie sie die
Manipulation des Dienstes durch schädliche Akteure
verhindert; wie sie die Risiken im Zusammenhang mit
Wahlen, Medienpluralismus und zivilgesellschaftlichem
Diskurs mindert, die durch bestimmte Empfehlungssysteme
verstärkt werden können.
Weitere Schritte Auf der Grundlage der Bewertung der
Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte
festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines
Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß
Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für
unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in
den Antworten auf die RFI verhängen. Bei
Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche
Aufforderung durch Entscheidung erlassen.
In diesem Fall kann die Nichteinhaltung der Antwortfrist
die Verhängung von Zwangsgeldern zur Folge haben. Die
Kommission hat sich seit Inkrafttreten des DSA auf die
Einhaltung der Bestimmungen des DSA in Bezug auf
Empfehlungssysteme konzentriert. Empfehlungssysteme sind
unter anderem ein zentraler Bestandteil der förmlichen
Vertragsverletzungsverfahren, die gegen TikTok, AliExpress, Facebook
und Instagram eingeleitet wurden.
|
EU-Kommission eröffnet zwei
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland |
Brüssel, 26.
September 2024 - 26 Mitgliedstaaten haben der
EU-Kommission nicht mitgeteilt, wie sie fünf
EU-Richtlinien in den Bereichen Justiz, Stabilität des
Finanzsystems, Energie und Umwelt in nationales Recht
umsetzen. Im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahrens
haben sie deshalb Aufforderungsschreiben erhalten. Sie
müssen nun binnen zwei Monaten antworten und die
Umsetzung vollständig abschließen. Andernfalls kann die
Kommission die nächste Stufe des Verfahrens, eine
begründete Stellungnahme, einleiten. Deutschland ist in
zwei Bereichen betroffen.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
17 Mitgliedstaaten, auch Deutschland, haben ihre
nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der
Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie
2013/34/EU), der Transparenzrichtlinie (Richtlinie
2004/109/EG) und der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie
2014/56/EU) in der durch die Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie
(EU) 2022/2464, CRSD) geänderten Fassung noch nicht
mitgeteilt. Die Umsetzungsfrist ist am 6. Juli 2024
abgelaufen.
Die EU-Kommission hat daher Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet und Aufforderungsschreiben an die
betreffenden Mitgliedstaaten geschickt. Sie haben nun
zwei Monate Zeit, um zu antworten und ihre Umsetzung
abzuschließen. Erhält die Kommission keine
zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine
begründete Stellungnahme abzugeben. Neben Deutschland
sind betroffen: Belgien, Tschechien, Estland,
Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg,
Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Slowenien und Finnland.
Hintergrund zur CSRD
Mit der Richtlinie CRSD wurden neue Vorschriften für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung
eingeführt: demnach müssen große Unternehmen und
börsennotierte Unternehmen (keine Kleinstunternehmen)
Informationen über die Risiken, denen sie in den
Bereichen Umwelt und Soziales ausgesetzt sind, und
Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschen und die
Umwelt offenlegen. So soll Anlegern und anderen
Interessenträgern geholfen werden, die
Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten.
Die neuen Vorschriften für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024
beginnen. Ohne eine vollständige Umsetzung kann die
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU nicht
harmonisiert werden, und Anleger haben keine Möglichkeit,
die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bei ihren
Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
2. Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich
erneuerbare Energien Die Europäische Kommission hat
beschlossen, mit der Übermittlung von
Aufforderungsschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen 26 Mitgliedstaaten einzuleiten, weil diese die
überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug
auf vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren
nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.
Zu diesen Staaten gehört auch Deutschland. Die
überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie
(EU) 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie
(EU) 2018/2001) trat im November 2023 in Kraft;
einige Bestimmungen mussten bis zum 1. Juli 2024 in
nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehören Maßnahmen
zur Vereinfachung und Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren sowohl für Projekte im Bereich der
erneuerbaren Energien als auch für Infrastrukturprojekte
zur Einspeisung der zusätzlichen Energie aus erneuerbaren
Quellen in das Stromnetz.
Betroffen sind außerdem die Festlegung klarer Fristen für
die Genehmigungsverfahren für bestimmte Technologien oder
bestimmte Arten von Projekten, die Stärkung der Rolle der
zentralen Anlaufstelle für Anträge und die Annahme, dass
Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der
damit verbundenen Netzinfrastruktur von überwiegendem
öffentlichen Interesse sind.
Bis dato hat nur Dänemark die vollständige Umsetzung
dieser Bestimmungen fristgerecht bis zum 1. Juli
2024 gemeldet. Die Kommission richtet daher
Aufforderungsschreiben an alle anderen EU-Staaten, neben
Deutschland also auch Belgien, Bulgarien, Tschechien,
Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich,
Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und
Schweden. Sie müssen nun innerhalb von zwei Monaten
reagieren und die Umsetzung abschließen. Andernfalls kann
die Kommission beschließen, mit Gründen versehene
Stellungnahmen zu übermitteln.
Die Vertragsverletzungsverfahren vom 26. September
|
Hitze, Hagel, Dürre, Frost: EU-Kommission will
Bauern auch in Deutschland mit Millionensummen helfen |
Brüssel, 23.
September 2024 - Die Europäische Kommission hat
vorgeschlagen, 119,7 Millionen Euro aus der
Agrarreserve bereitzustellen und damit Landwirtinnen und
Landwirte in Deutschland und vier anderen EU-Staaten
(Bulgarien, Estland, Italien und Rumänien) zu
unterstützen. Sie waren im Frühjahr und Anfang des
Sommers von außergewöhnlich widrigen
Witterungsverhältnissen betroffen. Für bäuerliche
Betriebe in Deutschland sollen 46,5 Millionen
Euro bereitstehen.
Im April hatte Frost in Teilen des Landes Obstplantagen
und Reben erheblich geschädigt, nachdem sie nach milden
Temperaturen im März zu wachsen begonnen hatten.
EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sprach
von Solidarität der EU mit Bauern und Bäuerinnen, die
Schäden und Einkommensverluste erlitten haben. „Unsere
Landwirtinnen und Landwirte sind bei der Bekämpfung des
Klimawandels nicht allein – sie können auf die
Unterstützung der Europäischen Kommission zählen, um auf
Krisen zu reagieren, sich an neue Herausforderungen
anzupassen und die Zukunft ihrer landwirtschaftlichen
Betriebe und Familien zu schützen.“
Wojciechowski betonte auch, dass diese Zuweisung
durch bis zu 200 Prozent aus nationalen Mitteln ergänzt
werden kann. Betroffene in Bulgarien sollen insgesamt
10,9 Millionen Euro erhalten, in Estland 3,3 Millionen
Euro, in Italien 37,4 Millionen Euro und in Rumänien 21,6
Millionen Euro. Nächste Schritte Nach ihrer Annahme
müssen die nationalen Behörden diese Beihilfen bis zum
30. April 2025 verteilen und sicherstellen, dass die
Landwirte die Endbegünstigten sind.
Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen der Kommission
außerdem bis zum 31. Dezember 2024 unter anderem
mitteilen, welche sie Kriterien für die Gewährung von
Einzelbeihilfen anwenden werden und wie
Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensationen vermieden
werden sollen. Der Vorschlag der Kommission wird mit
allen Mitgliedstaaten erörtert, bevor diese auf der
Sitzung des Ausschusses
für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte am 7.
Oktober über seine Annahme
entscheiden.
|
Ursula von der Leyen stellt Kollegium der
EU-Kommission 2024-2029 vor
|
Brüssel, 17.
September 2024 - Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen hat dem Europäischen Parlament die geplante
Struktur und die designierten Mitglieder des neuen
Kollegiums der EU-Kommission vorgestellt. Nach ihrem
Treffen mit der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des
Parlaments sagte von der Leyen: die Struktur leite sich
von Kernprioritäten ab, die sich um Wohlstand, Sicherheit
und Demokratie drehen, sowie vom Thema
Wettbewerbsfähigkeit im aktuellen digitalen und
ökologischen Wandel. „Das gesamte College ist der
Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet. Wir haben die engen
und starren Zuständigkeitskorridore abgeschafft.“
Gemeinsames Ziel: Europa stärker machen Insgesamt gibt es
26 Kommissarinnen und Kommissare, sechs von ihnen
sogenannte Exekutive Vizepräsidentinnen bzw.
-präsidenten. Von der Leyen betonte bei der
Vorstellung: „Sie haben unterschiedliche Hintergründe.
Aber alle eint das gemeinsame Ziel und das ist, Europa
stärker zu machen.“
Die sechs Exekutiv-Vizepräsidentinnen/-präsidenten
•
Teresa Ribera: zuständig für einen
sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang. Das
beinhaltet die Wettbewerbspolitik und die Umsetzung des
europäischen Grünen Deals. Von der Leyen: „Wir wollen
unsere Wirtschaft gleichzeitig dekarbonisieren und
industrialisieren.“
•
Henna Virkkunen: zuständig für
Sicherheit, Demokratie und Werte.
Das beinhaltet Digitales, disruptive Technologien,
Aspekte der inneren und äußeren Sicherheit und die
Grundlagen unserer Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit. „Wir müssen sie schützen, wo immer
sie angegriffen wird.“
•
Stéphane Séjourné: zuständig für
Wohlstand und eine europäische Industriestrategie.
Das umfasst Industrie, KMUs und den Binnenmarkt. „Er wird
die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere
Unternehmen weiter Erfolg haben – von Investitionen und
Innovation, über wirtschaftliche Stabilität, bis hin zu
Handel und wirtschaftlicher Sicherheit.“
•
Kaja Kallas: Hohe Vertreterin der
EU für Außen- und Sicherheitspolitik.
Von der Leyen sieht ihre Aufgabe darin, Brücken zwischen
der europäischen Innen- und Außenpolitik zu
schlagen: „Wir befinden uns in einer Ära geostrategischer
Rivalitäten und Instabilität. Unsere Außen- und
Sicherheitspolitik muss diese Realität stets im
Hinterkopf haben. Und sie muss stärker auf unsere eigenen
europäischen Interessen ausgerichtet sein.“
•
Roxana Mînzatu: zuständig für
Fachkräfte, Kompetenzen und Vorausschau.
Dazu gehören Kompetenzen, Bildung und Kultur, hochwertige
Arbeitsplätze und soziale Rechte. „Roxana wird sich
führend um eine Europäische Union der Kompetenzen und die
europäische Säule sozialer Rechte kümmern. Diese Bereiche
sind entscheidend, um unsere Gesellschaften
zusammenzuhalten.“
•
Raffaele Fitto: zuständig für
Kohäsion und Reformen.
„Er soll zur Modernisierung Europas beitragen, und unsere
Kohäsions- und Wachstumspolitiken stärken.“ Dazu kommen:
Maroš Šefčovič: Kommissar für Handel und wirtschaftliche
Sicherheit (umfasst auch die Zollpolitik) sowie die
Zuständigkeit für interinstitutionelle Beziehungen und
Transparenz.
•
Valdis Dombrovskis: Kommissar für
Wirtschaft und Produktivität, außerdem verantwortlich für
Implementierung und Vereinfachung.
•
Dubravka
Šuica: Kommissarin für den Mittelmeerraum, zuständig auch
für die weitere südliche Nachbarschaft.
•
Olivér Várhely: Kommissar für
Gesundheit und Tierschutz.
Dazu gehört der Aufbau der Europäischen Gesundheitsunion,
der Kampf gegen Krebs und Gesundheitsvorsorge.
•
Wopke Hoekstra: Kommissar für
Klima, Netto-Null Emissionen und sauberes Wachstum.
Das umfasst die Implementierung der Klimaziele und
Klima-Anpassung, Klimadiplomatie und Dekarbonisierung.
Hoekstra soll auch für Steuern zuständig sein.
•
Andrius Kubilius: Kommissar für
Verteidigung und Raumfahrt.
Dazu gehört die Entwicklung der Europäischen
Verteidigungsunion und mehr Investitionen und
industrielle Kapazitäten.
•
Marta Kos: Das
Nominierungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Sie soll Kommissarin für Erweiterung werden, auch
zuständig für die östliche Nachbarschaft und den
Wiederaufbau der Ukraine.
•
Jozef Síkela: Kommissar für
internationale Partnerschaften.
Dazu gehört Global Gateway.
•
Costas Kadis: Kommissar für
Fischerei und Ozeane.
Dieser Sektor soll resilienter, wettbewerbsfähiger und
nachhaltiger werden. Von der Leyen kündigte an: „Er wird
den ersten Europäischen Pakt für die Ozeane vorstellen.“
•
Maria Luís Albuquerque:
EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar-
und Investitionsunion.
•
Hadja Lahbib: Kommissarin für
Vorsorge und Krisenmanagement, ein neues Portfolio, das
sich mit Resilienz, Vorsorge und Katastrophenschutz
befasst. Dazu gehört auch die Koordinierung der
humanitären Hilfe.
•
Magnus Brunner: Kommissar für
Inneres und Migration.
Dazu gehört die Implementierung des Asyl- und
Migrationspakets, die Stärkung unserer Grenzen und eine
neue Strategie der inneren Sicherheit.
•
Jessika Roswall: Kommissarin für
Umwelt, Wassersicherheit und eine wettbewerbsfähige
Kreislaufwirtschaft.
„Es geht um den wichtigen Schutz unserer Umwelt und ein
Bewusstsein dafür, dass es keine nachhaltig intakte
Wirtschaft ohne intakte Umwelt gibt.“
•
Piotr Serafin: Kommissar für
Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung.
Ein Kernpunkt ist die Vorbereitung des nächsten
langfristigen Haushaltsplans.
•
Dan Jørgensen: Kommissar für
Energie und Wohnungswesen.
Dazu gehören Investitionen in saubere Energie und ein
Abbau von Abhängigkeiten. Im Bereich Wohnungsbau geht es
um Aspekte von der Energieeffizienz über Investitionen
bis hin zum Bauwesen.
•
Ekaterina Zaharieva: Kommissarin
für Start-Ups, Forschung und Innovation.
„Sie wird dazu beitragen, dass wir mehr investieren und
unsere Gelder stärker auf strategische Prioritäten und
bahnbrechende Innovationen konzentrieren.“
•
Michael McGrath: Kommissar für
Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit.
Dazu gehört auch der Kampf gegen Korruption sowie der
Verbraucherschutz.
•
Apostolos Tzitzikostas: Kommissar
für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, verantwortlich
für die Mobilität von Gütern und Personen.
•
Christophe Hansen: Kommissar für
Landwirtschaft und Ernährung. „Auf der Grundlage des
Strategischen Dialogs wird er in den ersten 100 Tagen des
Mandats eine neue Vision für Landwirtschaft und Ernährung
in Europa entwickeln.“
•
Glenn Micallef: Kommissar für
Generationengerechtigkeit, Kultur, Jugend und
Sport. „Generationengerechtigkeit ist ein
Querschnittsthema. Es betrifft uns alle und vor allem
junge Menschen. Es geht um die richtige Balance in einer
Gesellschaft.“
Sechs Kernprioritäten, die die Struktur der neuen
Kommission prägen Stärkung unserer technologischen
Souveränität, unserer Sicherheit und Demokratie.
Aufbau einer wettbewerbsfähigen, dekarbonisierten
Kreislaufwirtschaft – und einem fairen Übergang für
alle.
Entwicklung einer mutigen Industriestrategie, bei der
Innovation und Investitionen im Mittelpunkt stehen.
Stärkung des europäischen Zusammenhalts und der
Regionen.
Die Menschen in Europa bestmöglich unterstützen, ihre
Kompetenzen stärken und unser Sozialmodell zukunftsfest
machen.
Alles dafür tun, dass Europa seine Interessen durchsetzt
und in der Welt eine Führungsrolle einnehmen kann.
Vernetztere und schlankere Struktur
Bei der Strukturierung waren auch noch andere
Gesichtspunkte prägend. Ursula von der Leyen begründete
den Wegfall der Ebene
„Vizepräsidentinnen/-präsidentinnen“ so: „Wir
verschlanken die Struktur, wir wollen interaktiver und
vernetzter agieren.“
Die Kommissionspräsidentin betonte in diesem
Zusammenhang, dass alle Mitglieder des Kollegiums
gleichberechtigt sind, sich für die gemeinsamen
Prioritäten einsetzen und zusammenarbeiten müssen: „Denn
was die Sicherheit betrifft, tangiert zwangsläufig auch
die Demokratie. Was die Wirtschaft beeinflusst, wirkt
sich meist auch auf die Gesellschaft aus. Und was Klima
und Umwelt beeinflusst, trifft am Ende auch Menschen und
Unternehmen.“
Gut austarierte Balance
Zum Gesichtspunkt Balance nannte von der Leyen mehrere
Aspekte, die zu berücksichtigen sind: Geschlecht,
Themenschwerpunkte und Geografie. In dem von ihr
vorgeschlagenen Kollegium sitzen elf Frauen, das
entspricht einer Quote von 40 Prozent (und ist damit
besser als die ursprünglichen 22 Prozent, die sich aus
den ersten Nominierungen der EU-Mitgliedstaaten ergeben
hätten).
Nächste Schritte
Die designierten Kommissionsmitglieder gehen nun in ihre
Anhörungen vor dem für ihr Ressort zuständigen Ausschuss
des Europäischen Parlaments. Sobald alle 26 designierten
Kommissionsmitglieder bestätigt worden sind, müssen sie
zusammen mit der gewählten Präsidentin und der Hohen
Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik in einem
Zustimmungsvotum vom Europäischen Parlament bestätigt
werden. Der Europäische Rat ernennt alle
Kommissionsmitglieder formell mit qualifizierter
Mehrheit in ihr jeweiliges Amt.
|
Vestager zu den Urteilen des
EuGH zu Apple und Google Shopping: „Ein großer Gewinn für
die europäischen Bürgerinnen und Bürger und für
Steuergerechtigkeit“
|
2016
hatte Irland Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt,
die zurückzufordern ist
Brüssel, 10. September 2024 - Bei einer Pressekonferenz
im Anschluss an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zur Besteuerung von Apple in Irland und einer
Wettbewerbsstrafe gegen Google Shopping sagte
Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe
Vestager: „Heute ist ein großer Gewinn für die
europäischen Bürgerinnen und Bürger und für
Steuergerechtigkeit. Der Gerichtshof bestätigt die
Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr
2016: Irland gewährte Apple rechtswidrige Beihilfen, die
Irland nun zurückfordern muss. Und dieses Urteil ist
rechtskräftig. Das Gericht bestätigt auch den Beschluss
der Kommission im Kartellverfahren gegen Google Shopping.
Und dies ist auch ein rechtskräftiges Urteil.“
Steuernachzahlungen für Apple
Vestager nannte die Entscheidung des EuGH zu Apple einen
Gewinn für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt
und für Steuergerechtigkeit: „In ihrem Beschluss von 2016
kam die Kommission zu dem Schluss, dass zwei irische
Steuervorbescheide rechtswidrige staatliche Beihilfen
darstellten. Sie hätten die von Apple in Irland gezahlten
Steuern seit 1991 künstlich gesenkt. Die Kommission
betrachtete dies als fehlerhafte Anwendung der irischen
Steuervorschriften und forderte Irland auf, bis zu 13
Milliarden Euro von Apple zurückzufordern.“
Die Exekutiv-Vizepräsidentin sagte weiter: „Konkret hat
der Gerichtshof heute den Ansatz der Kommission
bestätigt, wonach die Lizenzen für geistiges Eigentum der
irischen Tochtergesellschaften von Apple und die damit
verbundenen Gewinne den irischen Zweigniederlassungen
hätten zugewiesen werden müssen. Apple hätte Steuern in
Höhe von 13 Milliarden Euro auf alle damit verbundenen
Gewinne in Irland zahlen müssen.“
Das heiße, dass die eingezogenen Steuern, die in Irland
während des laufenden Gerichtsverfahrens seit einigen
Jahren auf einem Treuhandkonto stehen, nun an den
irischen Staat weitergegeben werden müssen. Vestager
betonte, dass die Anstrengungen in diesem Bereich auf dem
Grundsatz der Fairness beruhten und auf allen Ebenen
fortgesetzt werden müssen.
Wettbewerbsstrafe gegen Google Shopping: „Ein Meilenstein
in der Geschichte der Regulierungsmaßnahmen gegen große
Technologieunternehmen“ Zu dem Urteil gegen Google
Shopping sagte Vestager: „Mit diesem wichtigen Urteil
wird der Ansatz der Kommission in Bezug auf solche
Praktiken bestätigt. Wir nennen dies
‚Selbstbevorzugung‘.“
Sie betonte, dass mit diesem EuGH-Urteil die Entscheidung
der Kommission zu Google Shopping bestätigt werde: „In
diesem Beschluss stellte die Kommission fest, dass Google
im Rahmen seiner allgemeinen Suchergebnisse seinen
eigenen Vergleichsdienst ‚Google Shopping‘ gegenüber den
von seinen Wettbewerbern angebotenen Diensten bevorzugte.
Der Gerichtshof bestätigt, dass die Begünstigung seiner
eigenen Dienstleistungen durch ein marktbeherrschendes
Unternehmen unter bestimmten Umständen einen Verstoß
gegen Artikel 102 AEUV darstellen kann.“
Die Kommission werde dafür sorgen, dass die in diesem
rechtskräftigen Urteil verankerten Grundsätze zum Nutzen
aller europäischen Verbraucher gewahrt würden. Dieser
Fall stelle einen entscheidenden Wandel in der Art und
Weise dar, wie digitale Unternehmen reguliert und auch
wahrgenommen würden. Es sei ein Präzedenzfall geschaffen
und der Weg für weitere Regulierungsmaßnahmen geebnet
worden, darunter das Gesetz über digitale Märkte (DMA)
der Europäischen Union.
Gerichtshof der Europäischen Union, 10. September
2024
Urteil des
Gerichtshofs in der Rechtssache C-465/20 P |
Kommission / Irland u. a.
Die Europäische Kommission hatte 2016 entschieden, dass
Irland Gesellschaften des Apple-Konzerns von 1991 bis
2014 Steuervergünstigungen gewährt habe, die eine
staatliche Beihilfe darstellten. Die Beihilfe betraf die
steuerliche Behandlung von durch Tätigkeiten außerhalb
der Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinnen von
Apple.
Das Gericht erklärte den Beschluss der Kommission 2020
für nichtig, weil die Kommission nicht hinreichend
nachgewiesen habe, dass den betreffenden Gesellschaften
ein selektiver Vorteil verschafft worden sei. Der
Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf ein
Rechtsmittel hin auf und entscheidet endgültig über den
Rechtsstreit. Anders als das Gericht bestätigt er den
Beschluss der Kommission. 1991 und 2007 erteilte Irland
zwei Gesellschaften irischen Rechts des Apple-Konzerns (Apple
Sales International, ASI, und Apple Operations Europe,
AOE), die steuerlich jedoch nicht in Irland
ansässig waren, Steuervorbescheide (sog. Tax Rulings).
Damit wurden die Methoden gebilligt, die ASI und AOE zur
Ermittlung des in Irland zu versteuernden Gewinns aus
Geschäftstätigkeiten ihrer jeweiligen irischen
Zweigniederlassung anwandten. Die Europäische Kommission
nahm 2016 an, dass die durch die Nutzung der von ASI und
AOE gehaltenen Lizenzen des geistigen Eigentums
erwirtschafteten Gewinne durch die Steuervorbescheide mit
der Begründung, dass sich die Verwaltungssitze dieser
Gesellschaften außerhalb von Irland befänden und die
Verwaltung der Lizenzen des geistigen Eigentums von
Entscheidungen abhänge, die in den Vereinigten Staaten
auf der Ebene des Apple-Konzerns getroffen würden, von
der Steuerbemessungsgrundlage ausgeschlossen worden seien
und den genannten Gesellschaften damit von 1991 bis 2014
eine rechtswidrige, nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare
staatliche Beihilfe gewährt worden sei, die dem
Apple-Konzern insgesamt zugute gekommen sei.
Sie ordnete deshalb die Rückforderung der Beihilfe
an.1 Die Kommission ging nach ihren Schätzungen davon
aus, dass Irland Apple rechtswidrige
Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Mrd. Euro gewährt
habe.
2 Auf Klagen von Irland und von ASI und AOE hin erklärte
das Gericht den Beschluss der Kommission 2020 für
nichtig, weil die Kommission nicht dargetan habe, dass
mit den in Rede stehenden Steuervorbescheiden die
Bemessungsgrundlage für die Steuer in Irland gegenüber
der normalen Besteuerung verringert und damit ein
selektiver Vorteil verschafft worden wäre.
3 Mit seinem Urteil hebt der Gerichtshof das Urteil des
Gerichts auf ein Rechtsmittel der Kommission hin auf und
entscheidet endgültig über den Rechtsstreit. Der
Gerichtshof stellt fest, dass das Gericht zu Unrecht
angenommen hat, dass die Kommission nicht hinreichend
nachgewiesen habe, dass die von ASI und AOE gehaltenen
Lizenzen des geistigen Eigentums und die entsprechenden,
durch die Verkäufe von Apple-Produkten außerhalb der
Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinne steuerlich
den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen
werden müssen.
Insbesondere hat das Gericht zu Unrecht angenommen, dass
die Haupterwägungen der Kommission auf unzutreffenden
Annahmen betreffend die normale Besteuerung nach dem im
vorliegenden Fall anwendbaren irischen Steuerrecht
beruhten, und den von Irland und von ASI und AOE gegen
die Tatsachenfeststellungen der Kommission betreffend die
Tätigkeiten der irischen Zweigniederlassungen von ASI und
AOE und die Tätigkeiten außerhalb dieser
Zweigniederlassungen erhobenen Rügen zu Unrecht
stattgegeben.
Der Gerichtshof hebt das angefochtene Urteil deshalb auf.
Er ist der Auffassung, dass die Klagen entscheidungsreif
sind und – soweit der Rechtsstreit noch bei ihm anhängig
ist – endgültig über sie zu entscheiden ist. Der
Gerichtshof bestätigt die Auffassung der Kommission, dass
die Tätigkeiten der Zweigniederlassungen von ASI und AOE
in Irland nach der einschlägigen Vorschrift des irischen
Rechts betreffend die Ermittlung der von gebietsfremden
Gesellschaften zu entrichtenden Steuer nicht mit den
Tätigkeiten anderer Gesellschaften des Apple-Konzerns wie
etwa einer Muttergesellschaft in den Vereinigten Staaten,
sondern mit den Tätigkeiten anderer Einheiten von ASI und
AOE, insbesondere der sich nicht in Irland befindenden
Verwaltungssitze dieser Gesellschaften, zu vergleichen
sind.
Gegen ein Urteil oder einen Beschluss des Gerichts kann
beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes
Rechtsmittel eingelegt werden. Das Rechtsmittel hat
grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Ist das
Rechtsmittel zulässig und begründet, hebt der Gerichtshof
die Entscheidung des Gerichts auf. Ist die Rechtssache
zur Entscheidung reif, kann der Gerichtshof den
Rechtsstreit selbst entscheiden. Andernfalls verweist er
die Rechtssache an das Gericht zurück, das an seine
Entscheidung über das Rechtsmittel gebunden ist.
|
Von der Leyen bei ESMC-Spatenstich in Dresden:
„Europa ist innovativer als viele wissen!“ |
Dresden, 20.
August 2024 - Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen hat den Spatenstich für das Halbleiterwerk der
European Semiconductor Manufacturing Company (ESMC) in
Dresden als Bestätigung dafür bezeichnet, dass Europa ein
weltweit angesehenes Innovationszentrum ist: „Der größte
Chip-Hersteller der Welt kommt zu uns und schließt sich
mit drei der wichtigsten Unternehmen Europas zusammen.
Und das kommt uns weit über Dresden und Sachsen hinaus
zugute.“
Win-Win-Situation
Von der Leyen nannte konkret 11.000 neue Arbeitsplätze in
der Region und in Europa, Zugang der europäischen
Unternehmen zu neuen Technologien und
Produktionskapazitäten, zuverlässigere Lieferketten und
neue maßgeschneiderte Produkte; der taiwanesische Konzern
TSMC profitiere seinerseits von einer Diversifizierung
Richtung Europa in Zeiten wachsender geopolitischer
Spannungen und einem besseren Zugang zu den europäischen
Stärken wie der Automobilindustrie und dem
Binnenmarkt. „Das ist eine wahre Win-Win-Situation.“
Wirtschaftsstandort Dresden
Von der Leyen würdigte den Standort Dresden mit seiner
Nähe zu vielen Top-Unternehmen der Autoindustrie. In
Sachsen verbinde sich fachliches Können der Menschen mit
unternehmerischem Mut und einer weitsichtigen
wirtschaftspolitischen Strategie. „Das schmeckt nach
Zukunft, nach Chancen und langfristigen
Wohlstandsperspektiven für eine ganze Region.“
Europa habe dafür seinen Beitrag geleistet. Silicon
Saxony: Cluster für Innovationen Die
Kommissionspräsidentin betonte, hier gebe es einen in
Europa einzigartigen Cluster für Innovationen. „Silicon
Saxony bietet alles, was Europa für Investoren und
Innovatoren attraktiv macht.“ Dazu gehöre ein attraktives
Arbeitskräftepotential und eine beeindruckende
Zusammenarbeit von Start-ups und Weltkonzernen ebenso wie
von Unternehmen und Hochschulen.
„Europa ist viel innovativer, als viele wissen. Die
Forschung und Entwicklung im Bereich der Halbleiter, die
hier bei uns geleistet wird, ist rund um den Globus
anerkannt. Wir bauen extrem leistungsfähige Computer. Die
weltweit führenden Anlagenbauer für Chips kommen hier aus
Europa.“
Fabrik ist eine „neuartige Anlage“ und damit
beihilfeberechtigt Das Halbleiterwerk in Dresden wird
nach dem europäischen Chip-Gesetz als neuartige Anlage
eingestuft. Von der Leyen betonte, dass die dort
hergestellten Produkte nirgendwo sonst in Europa
vorhanden oder auch nur geplant sind. „Das bedeutet, dass
dieses Werk auch auf nationaler Ebene finanzielle
Unterstützung erhalten darf. So haben wir heute Morgen
Beihilfen Deutschlands für dieses Projekt genehmigt, in
Höhe von 5 Milliarden Euro. Seit seinem Start hat das
europäische Chip-Gesetz bereits öffentliche und private
Investitionszusagen in der Größenordnung von 115
Milliarden Euro ausgelöst. Das ist für Europas
Chip-Branche wirklich eine Investitionsrevolution.“
Mehr zur beihilferechtlichen Entscheidung von heute lesen
Sie hier.
Detaillierte Informationen zum Europäischen Chip-Gesetz
mit dem Ziel, Europas Anteil an der weltweiten
Chip-Produktion zu verdoppeln und auf 20 Prozent zu
erhöhen, finden Sie hier.
Globales Wettrennen um die Technologien von morgen
In ihrer Rede betonte von der Leyen, dass die nächste
Europäische Kommission die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit als zentrale Säule verfolgen wird.
Die Kommissionspräsidentin kündigte einen Vorschlag für
einen neuen europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit
an. Innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Amtszeit
werde sie zudem einen neuen Deal für eine saubere
Industrie vorschlagen, mit dem Fokus auf Zugang zu
günstiger Energie und günstigen Rohstoffen. Und drittens
gehe es darum, eine Union der Kompetenzen zu sein, mit
einer hochwertigen Ausbildung für hochwertige Jobs. „Das
globale Wettrennen um die Technologien von morgen hat
begonnen. Und ich will, dass Europa einen Gang zulegt.“
|
ESMC-Halbleiterfabrik: Kommission genehmigt
deutsche Beihilfe von 5 Milliarden Euro |
Brüssel, 20. August 2024 -
Die Europäische Kommission hat
eine 5 Milliarden Euro schwere deutsche Maßnahme zur
Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing
Company („ESMC“) beim Bau und Betrieb eines
Mikrochip-Werks in Dresden nach den
EU-Beihilfevorschriften genehmigt. ESMC ist ein
Gemeinschaftsunternehmen von Taiwan Semiconductor
Manufacturing Company („TSMC“), Bosch, Infineon und NXP.
Die Maßnahme wird im Einklang mit den Zielen der Mitteilung
über das europäische Chip-Gesetz die
Versorgungssicherheit, Resilienz und digitale
Souveränität Europas im Bereich Halbleitertechnologien
stärken. Außerdem leistet sie einen Beitrag zum digitalen
und grünen Wandel.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige
Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe
Vestager sagte: „Diese mit 5 Milliarden Euro
ausgestattete deutsche Maßnahme wird die
Halbleiterproduktionskapazitäten in Europa stärken,
unseren grünen und digitalen Wandel unterstützen und hoch
qualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Da die Maßnahme auf
einen offenen Fertigungsbetrieb ausgerichtet ist, wird
ein breiter Zugang zu energieeffizienten Chips, auch für
kleinere Unternehmen und Start-up-Unternehmen, ohne
übermäßige Verfälschung des Wettbewerbs gewährleistet.“
Die deutsche Beihilfemaßnahme im Detail Deutschland hat
eine geplante Unterstützung des ESMC-Projekts zum Bau und
Betrieb einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden
bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Ziel des
Projekts ist es, die Nachfrage nach Mikrochips für
Anwendungen in der Automobilindustrie und anderen
Industriezweigen zu decken. In der geförderten neuen
Großfertigungsanlage werden Hochleistungschips auf
300-mm-Siliziumwafern mit Strukturbreiten von 28/22 nm
und 16/12 nm hergestellt werden.
Diese unter Einsatz von FinFet-Technik gefertigten Chips,
in die mehrere zusätzliche Funktionen integriert werden
können, sind leistungsfähiger und verringern gleichzeitig
den Gesamtenergieverbrauch. Die Fertigungsanlage soll bis
2029 volle Auslastung erreichen und dann jährlich 480 000
Siliziumwafer produzieren. Die Anlage wird ein offener
Fertigungsbetrieb sein, d. h. ihre Kunden – so auch die
drei anderen Anteilseigner neben TSMC – können
spezifische Chips in Auftrag geben. Dieses Betriebsmodell
ist für das Halbleiter-Ökosystem der EU insgesamt
wichtig, insbesondere angesichts der Zusagen von ESMC,
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und
Start-up-Unternehmen in Europa gezielt zu unterstützen,
um deren Know-how und Kompetenzen zu stärken.
Zudem werden KMU und europäische Hochschulen besonderen
Zugang zu den Produktionskapazitäten erhalten, wodurch
auch die Forschung und die Wissenserzeugung in Europa
gefördert werden. Die beihilferechtliche Würdigung der
Kommission Die Kommission hat die Maßnahme Deutschlands
nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere
nach Artikel
107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den
Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser
Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu
fördern, sowie nach den Grundsätzen der Mitteilung
über das europäische Chip-Gesetz.
Im Rahmen der Prüfung stellte die Kommission Folgendes
fest: Die Maßnahme fördert die Entwicklung bestimmter
Wirtschaftszweige, indem sie den Bau einer neuen Anlage
zur Massenproduktion von innovativen Technologieprodukten
und Mikrochips in Europa ermöglicht. Die Anlage ist in
Europa neuartig, da es dort bisher keine vergleichbare
Anlage für die Massenfertigung von Produkten mit diesen
technologischen Funktionen gibt.
ESMC wird der erste offene Fertigungsbetrieb sein, der
Siliziumwafer mit Strukturbreiten von 28/22 nm und 16/12
nm unter Einsatz von FinFet-Technik mit
Technologieprozessen für Logik-, Mischsignal und
Funkfrequenz-Anwendungen und eingebettete nichtflüchtige
Speicher herstellen wird. Diese spezifischen Technologien
unterscheiden sie von anderen vorhandenen Kapazitäten und
ergänzen die von den europäischen Kunden benötigten
Produktionskapazitäten.
Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da der
Beihilfeempfänger die Investition ohne die öffentliche
Förderung nicht tätigen würde. Die Maßnahme hat begrenzte
Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel innerhalb der EU.
Sie ist erforderlich und geeignet, um die Resilienz der
europäischen Halbleiter-Lieferkette zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Beihilfe angesichts der
nachgewiesenen Finanzierungslücke angemessen und auf das
erforderliche Minimum begrenzt (d. h., es wird nur in dem
Umfang gefördert, der erforderlich ist, damit es zu der
Investition kommt).
Schließlich hat sich ESMC bereit erklärt, potenzielle
Gewinne, die über die derzeitigen Erwartungen
hinausgehen, mit Deutschland zu teilen. Die Maßnahme
hat weitreichende positive Auswirkungen auf das
europäische Halbleiter-Ökosystem und trägt zur Stärkung
der Versorgungssicherheit Europas bei, insbesondere durch
die Errichtung eines offenen Fertigungsbetriebs, der für
europäische Kunden, einschließlich KMU und
Start-up-Unternehmen, produziert. Sie wird auch eine
zusätzliche Unterstützung für europäische Hochschulen
ermöglichen. Außerdem hat sich ESMC verpflichtet,
vorrangige Aufträge im Sinne des EU-Chip-Gesetzes zu
erfüllen, um im Krisenfall krisenrelevante Produkte in
Europa herzustellen.
Die Kommission stellte ferner fest, dass ESMC sich
verpflichtet hat, die Anerkennung als offener
EU-Fertigungsbetrieb im Rahmen des EU-Chip-Gesetzes zu
beantragen, und alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit
diesem Status erfüllen wird. ESMC sagte auch zu, in
kontinuierliche Innovationen in der EU zu investieren, um
durch Vorbereitung von Technologien der nächsten
Generation und Investitionen in die Talentpipeline der
Union konkrete Fortschritte in der Halbleitertechnologie
zu erzielen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die
Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften
genehmigt.
|
Welttag der humanitären Hilfe 2024
|
Brüsel, 19. August 2024 -
Zum heutigen Welttag der
humanitären Hilfe, der die unentbehrlichen und
unermüdlichen Bemühungen zur Rettung von Menschenleben
auf der ganzen Welt würdigt, haben der Hohe Vertreter der
EU Josep Borrell und Kommissar Janez Lenarčič ein
gemeinsames Statement veröffentlicht: „Wenn Katastrophen
hereinbrechen, Krisen ausbrechen und Konflikte entstehen,
gehören humanitäre Helferinnen und Helfer zu den ersten,
die vor Ort Soforthilfe für die Betroffenen leisten.
Diese selbstlose Berufung, den Schwächsten der
Gesellschaft Hilfe zu leisten – aber auch Hoffnung zu
geben –, muss geehrt und bewahrt werden.“
Gefahren für die Helferinnen und Helfer Borrell und
Lenarčič verweisen auf die akuten Gefahren für die
Menschen, die sich in der humanitären Hilfe engagieren –
in Kriegsgebieten und unsicheren Gegenden. 2023 war das
Jahr mit den meisten Todesfällen von humanitären
Helferinnen und Helfer seit Beginn der
Aufzeichnungen. „Wir haben jedes Jahr betont, dass
humanitäre Helferinnen und Helfer ausnahmslos und um
jeden Preis geschützt werden müssen. Doch in dieser
zunehmend instabilen Welt reichen Worte allein nicht aus.
Es ist an der Zeit, zu handeln.“
Rechtlicher Beistand, schnelle Finanzhilfen Aus diesem
Grund hat die EU die Initiative „Protect
Aid Workers“ ins Leben gerufen. Bei Angriffen oder
anderen Sicherheitsvorfällen bekommen humanitäre
Helferinnen und Helfern vor Ort rechtlichem Beistand und
rasche Finanzhilfen. Seit Februar 2024 wurden im Rahmen
dieses Mechanismus in 25 Fällen Finanzhilfen (insgesamt
240.000 Euro) an unterstützungsbedürftige humanitäre
Helferinnen und Helfer vergeben.
Noch größere Gefahr für die Ortskräfte Dieser Mechanismus
ist auch gedacht als eine Art Sicherheitsnetz für
Ortskräfte, für die die Gefahr, während ihrer Einsätze
getötet, entführt oder verletzt zu werden, am größten
ist. Die meisten über die Plattform eingegangenen Anträge
stammen aus den besetzten palästinensischen Gebieten im
Westjordanland und dem Gazastreifen.
„In Gebieten wie diesen, in denen jeder Tag einen
Überlebenskampf für die Zivilbevölkerung bedeutet,
bewirkt die Arbeit der humanitären Gemeinschaft zur
Rettung von Menschenleben spürbare Verbesserungen.“
Missachtung grundlegender Normen des
humanitären Völkerrechts Borrell und Lenarčič betonen
außerdem: „In den vergangenen Jahren ist der verheerende
Trend zu beobachten, dass einige Staaten die
grundlegenden Normen des humanitären Völkerrechts in den
Konflikten, an denen sie beteiligt sind, eklatant
missachten. Dies erfordert ein entschlossenes Handeln der
gesamten internationalen Gemeinschaft zur Verteidigung
des humanitären Völkerrechts als Teil des Fundaments der
regelbasierten internationalen Ordnung.“
Die beiden Kommissionsmitglieder bezeichnen den Schutz
der humanitären Helferinnen und Helfer als rechtliche
Verpflichtung im Rahmen des humanitären Völkerrechts. Der
heutige Gedenktag solle „auch daran erinnern, dass die
Alternative zur Aufrechterhaltung des humanitären
Völkerrechts die Gesetzlosigkeit und eine sich
verschärfende Missbrauchsspirale ist, für die die
Zivilbevölkerung sowie humanitäre Helferinnen und Helfer
den höchsten Preis zahlen werden.“
Der Aktionstag wurde von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen ausgerufen, im Gedenken an die Opfer
des verheerenden Bombenanschlags am 19.8.2003 auf das
Hauptquartier der Vereinten Nationen in Bagdad. Zu den
Opfern gehörte auch der UN-Sonderbeauftragte für den
Irak, Sergio de Mello.
|
- Gesetz zur Wiederherstellung
der Natur tritt in Kraft
- Kommission richtet DSA-Auskunftsersuchen an Meta
|
Gesetz zur Wiederherstellung
der Natur tritt in Kraft
Brüssel/Duisburg, 16. August 2024 - Am Sonntag
(18. August) tritt das Gesetz zur Wiederherstellung der
Natur in Kraft. Es ist ein weiterer Schritt, um den
Verlust der Natur rückgängig zu machen, Klimaneutralität
zu erreichen und die Bereitschaft und
Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber den Auswirkungen
des Klimawandels zu erhöhen.
Die Regelung wird der EU und ihren Mitgliedstaaten
helfen, das Wiederherstellungsziel zu erreichen, zu dem
sie sich im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von
Kunming-Montréal auf der COP15 im Dezember 2022
verpflichtet haben. Sie ist auch ein Schlüsselelement des
Europäischen Grünen Deals und der
EU-Biodiversitätsstrategie. Landflächen und Meeresgebiete
Das Gesetz wird einen Prozess zur kontinuierlichen und
nachhaltigen Wiederherstellung der Natur auf dem Land und
im Meer der EU in Gang setzen.
Als Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll,
werden die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens
jeweils 20 Prozent der Landflächen und der Meeresgebiete
der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Bis 2050
sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme umgesetzt
sein, die eine Wiederherstellung benötigen.
Alle zwei Jahre nationale Wiederherstellungspläne
Für die verschiedenen Ökosysteme gelten unterschiedliche
Wiederherstellungsziele: von Mooren, Wäldern,
landwirtschaftlichen Flächen, Meeresgebieten und
Süßwasserkörpern bis hin zu Städten, in denen mehr Bäume
und Grünflächen zur Luftreinigung und Abkühlung beitragen
werden.
Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche
spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet
durchgeführt werden sollen. Sie werden in offener und
transparenter Weise ihre nationalen
Wiederherstellungspläne entwickeln, der Bedarf und die
Maßnahmen werden an den nationalen Kontext angepasst.
Unterstützung durch die Europäische Kommission
Die Kommission wird die nationalen Behörden bei der
Ausarbeitung ihrer Pläne unterstützen. Die Planentwürfe
werden der Kommission innerhalb von zwei Jahren ab dem
18. August vorgelegt und enthalten Etappenziele für die
Jahre 2030, 2040 und 2050. Biologische Vielfalt nimmt
weiter alarmierend ab Durch diese Maßnahmen und
Zielvorgaben wird das neue Gesetz dazu beitragen, die
biologische Vielfalt in der EU wiederherzustellen und den
weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, der
immer noch in alarmierendem Ausmaß anhält.
Heute weisen über 80 Prozent der Bewertungen des
Erhaltungszustands europäischer Lebensraumtypen auf einen
schlechten oder sehr schlechten Zustand hin, wobei sich
der Zustand vieler Lebensräume weiter verschlechtert.
Die biologische
Vielfalt ist bei Herausforderungen wie
Wasserknappheit, Bedrohungen der Ernährungssicherheit
oder Zoonose-Krankheiten von wesentlicher Bedeutung.
Erfolgreiche Beispiele
von Wiederherstellungsprojekten in ganz Europa
zeigen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt viele
soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.
Kommission richtet DSA-Auskunftsersuchen an Meta
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste
(DSA) hat die Kommission heute Meta, den Anbieter von
Facebook und Instagram, ein Auskunftsersuchen
übermittelt. Darin fordert sie das Unternehmen nach der
Einstellung von CrowdTangle am 14. August 2024 auf,
weitere Informationen bereitzustellen. Es geht um die
ergriffenen Maßnahmen, damit Forscher Zugang zu Daten
haben, die gemäß dem DSA auf der Online-Schnittstelle von
Facebook und Instagram öffentlich zugänglich sind;
außerdem um die Pläne, wie Meta seine Funktionen zur
Beobachtung von Wahlen und des gesellschaftlichen
Diskurses aktualisiert.
Insbesondere bittet die Kommission um Informationen über
die Inhaltsbibliothek und die
Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) von Meta. Das
schließt die Zulassungskriterien, das Antragsverfahren,
die Daten, auf die zugegriffen werden kann, und die
Funktionen mit ein.
Förmliches Verfahren Ende April eingeleitet
Am 30. April 2024 leitete die Kommission ein förmliches
Verfahren gegen Meta im Rahmen des Gesetzes über
digitale Dienste ein. Dieses Verfahren läuft noch. Eine
der Beschwerden konzentrierte sich auf die fehlende
Verfügbarkeit eines wirksamen zivilgesellschaftlichen
Diskurses und eines Instruments für die Überwachung von
Wahlen durch Dritte im Vorfeld der Wahlen zum
Europäischen Parlament und der nationalen Wahlen sowie
auf Mängel bei der Bereitstellung des Zugangs von
Forschern zu öffentlich zugänglichen Daten durch Meta.
Um die Bedenken der Kommission im Hinblick auf die Wahlen
zum Europäischen Parlament auszuräumen, führte Meta Ende
Mai in CrowdTangle neue Funktionen ein: insbesondere 27
neue öffentliche visuelle Dashboards in Echtzeit, eines
für jeden Mitgliedstaat, um Dritten einen Bürgerdiskurs
und eine Wahlbeobachtung in Echtzeit zu ermöglichen.
Diese Funktionen wurden inzwischen eingestellt. Frist
für die Vorlage der angeforderten Informationen: 6.9.2024
Meta muss die angeforderten Informationen bis zum 6.
September 2024 vorlegen.
Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die
Kommission die nächsten Schritte festlegen, die
vorläufige Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung
umfassen könnten. Die Kommission kann auch
Verpflichtungszusagen von Meta akzeptieren, mit denen die
im Verfahren aufgeworfenen Probleme behoben werden
sollen.
Sanktionsmöglichkeiten
Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale
Dienste kann die Kommission Geldbußen wegen unrichtiger,
unvollständiger oder irreführender Informationen in
Beantwortung eines Auskunftsersuchens verhängen. Wird
keine Antwort gegeben, kann die Kommission per Beschluss
einen förmlichen Antrag stellen. In diesem Fall könnte
die Nichteinhaltung der Frist zur Verhängung von
Zwangsgeldern führen.
|
Wettbewerb für Schulen: Ideen
für Europas grüne Zukunft gesucht |
Brüssel/Duisburg, 7. August 2024 -
Die Europäische Union ist auf dem Weg in eine grünere
Zukunft: Wie der Europäische Grüne Deal gestaltet wird,
muss von Kindern und Jugendlichen mitentschieden werden.
Was können Schülerinnen und Schüler konkret für den
Umweltschutz tun? Was sollten wir in Zukunft in Europa
beim Klimaschutz anders machen?
Die EUROPE DIRECT Zentren in Saarbrücken, Ulm, Dresden,
Kaiserslautern, Ingelheim, Karlsruhe und der EU-Klimapakt starten
zusammen mit der Vertretung der Europäischen Kommission
in Deutschland den Ideenwettbewerb „Europas grüne Zukunft
gestalten“. Gesucht werden innovative und kreative Ideen
von Schülerinnen und Schülern für eine nachhaltigere
Zukunft.
Ideen als Inspiration für alle
Die Vertreterin der EU-Kommission in Deutschland Barbara
Gessler sagte: „Viele junge Menschen sorgen sich um den
Zustand unserer Erde und um ihre eigene Zukunft auf
diesem Planeten. Sie wollen gehört und einbezogen werden,
sie wollen Verantwortung übernehmen und gestalten. Die
Ideen dieser jungen Generation für eine grünere und
gesündere Zukunft sind wertvoll und können eine
Inspiration für uns alle sein. Auch in den
Jugenddialogen, die Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen in ihrer zweiten Amtszeit noch stärken will. Ich
hoffe, dass in den kommenden Monaten in den Klassen und
Schulen viel diskutiert wird und daraus viele kreative
Wettbewerbsbeiträge entstehen.“
Beste Ideen bekommen ein Preisgeld von 1.000 Euro
Egal, ob umweltfreundliche Technologien, Projekte zur
Müllvermeidung, Konzepte für erneuerbare Energien oder
Initiativen zur Bewusstseinsbildung – alle Vorschläge mit
Bezug zum Europäischen
Grünen Deal sind willkommen. Die besten Ideen von
Schülerinnen und Schülern werden mit einem Preisgeld von
1.000 Euro ausgezeichnet – der erste Grundstock für die
spätere Umsetzung der Siegerideen. Hier kann
man sich mit seinem Projekt online eintragen.
Ziele des Wettbewerbs
Förderung von Umweltbewusstsein: Wie können die
Herausforderungen hin zu einer nachhaltigen Zukunft
bewältigt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, sich
aktiv einzubringen? Im Zentrum steht das
Umweltbewusstsein von Schülerinnen und Schüler
Kreativität und Innovation: Wann entstehen die besten
Einfälle?
Kreative Ideen und innovative Lösungen zu entwickeln und
zu präsentieren, ist ein zentrales Anliegen des
Wettbewerbs. Partizipation und Engagement: Die eigene
Stimme für die Zukunft Europas erheben, sich einbringen
und die Zukunft aktiv mitgestalten soll jungen Menschen
im Rahmen des Wettbewerbs möglich gemacht werden. Die
Förderung der Lern- und Leistungsbereitschaft und der
Austausch untereinander stehen dabei natürlich auch im
Fokus!
Würdigung des Europäischen Grünen Deals
Die Klimaneutralität in der EU bis 2050 betrifft uns alle
– und dieser Wettbewerb soll zeigen, dass sich alle
einbringen können, Eigeninitiative zeigen und
Klimaschutzmaßnahmen wertschätzen. Tipps für Ihr
Projektthema Klima, Transport, Energie, Landwirtschaft,
Umwelt & Ozeane – alle Kernbereichen des Europäischen
Grünen Deals freuen sich über kreative und innovative
Projekte.
Eine nicht erschöpfende Liste an Beispielen beinhaltet:
Klima: Beispiele sind Klima-Schülerräte, politische
Planspiele & Parlamentsdebatten, Klimaanpassung durch
naturbasierte Lösungen auf dem Schulgelände, Bildung von
Schüler -AGs zum Thema Nachhaltigkeit,
Klimaschutz-Informationskampagnen für die Schule.
Transport: denkbar sind Initiativen rund ums Fahrrad,
Mobilitätswochen, Fahrgemeinschaftszentrale für
Schülerinnen und Schüler mit weitem Schulweg.
Energie
Hier sind Informationskampagnen zu Energiearmut,
Energieeffizienz und –sparen im Schulgebäude, Gewinnung
von erneuerbaren Energien & Nutzung während des
Unterrichts möglich. Landwirtschaft: Beispiele
sind Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung bei
Pausenbroten, nachhaltiger Konsum von Lebensmitteln,
nachhaltige Schulkantine, Anlegen eines Schulgartens.
Umwelt & Ozeane
Mögliche Aktionen sind das Anlegen von Biotopen auf dem
Schulgelände, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung zu
reduzieren, eine Aktionswoche Müllvermeidung,
Entsiegelung des Schulhofs, Clean-ups auf dem
Schulgelände und darüber hinaus. Bei Ideen und deren
Format sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Bewerbungen können bis zum 30. November 2024 eingereicht
werden.
|
Gesetz über digitale Dienste:
„TikTok Lite Rewards“ wird dauerhaft aus der EU
zurückgezogen
|
Brüssel, 5. August 2024 - Die
Kommission hat die Zusagen von TikTok, das Programm
„TikTok Lite Rewards“ dauerhaft aus der EU
zurückzuziehen, für bindend erklärt. Damit ist das
förmliche Verfahren beendet, das die Kommission im April
gegen TikTok eingeleitet hatte.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig
für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“,
erklärte, die Kommission werde die Einhaltung der
Vorschriften durch TikTok sorgfältig überwachen.
Der Beschluss sende auch eine klare Botschaft an die
gesamte Branche der sozialen Medien.
Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton sagte: „Die
verfügbare „Brain Time“ junger Europäerinnen und Europäer
ist keine Währung für die sozialen Medien – und sie wird
nie sein. Wir haben die dauerhafte Rücknahme des
Programms „TikTok Lite Rewards“, das sehr suchterzeugende
Folgen hätte haben können, erreicht. Das Gesetz über
digitale Dienste ist in vollem Gange.“
Oberste Priorität für Sicherheit und Wohlergehen der
Nutzer sozialer Medien Gestaltungsmerkmale auf
Plattformen mit suchterzeugender Wirkung gefährden das
Wohlbefinden ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Die Kommission
hat daher die Verpflichtungen von TikTok im Rahmen des
Gesetzes über digitale Dienste für rechtsverbindlich
erklärt. Die Verpflichtungszusagen wurden von TikTok
vorgelegt, um die Bedenken auszuräumen, die die
Kommission in dem am 22. April gegen TikTok
eingeleiteten förmlichen
Verfahren geäußert hatte, und um die Einhaltung des Gesetzes
über digitale Dienste (DSA) sicherzustellen.
Zwei Verpflichtungs-Zusagen der Plattform: Programm
„TikTok Lite Rewards“ wird dauerhaft aus der EU
zurückgezogen; Es werden keine anderen Programme auf den
Weg gebracht, die das umgehen würden. Mit dem heutigen
Beschluss werden diese Verpflichtungszusagen für
rechtlich bindend erklärt. Das bedeutet, dass jeder
Verstoß gegen die Verpflichtungszusagen sofort einen
Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste darstellen
und daher zu Geldbußen führen würde.
Mit dieser Entscheidung stellt die Kommission auch das am
22. April gegen TikTok eröffnete förmliche Verfahren ein.
Dies ist der erste Fall, den die Kommission im Rahmen des
Gesetzes über digitale Dienste 105 Tage nach Einleitung
des Verfahrens einstellt. Dies ist auch das erste Mal,
dass die Kommission Verpflichtungszusagen einer benannten Online-Plattform
akzeptiert, gegen die sie ein förmliches Verfahren nach
dem Gesetz über digitale Dienste eingeleitet hatte.
Nächste Schritte
Die Kommission wird sorgfältig überwachen, ob TikTok die
verbindlichen Verpflichtungen, die die Plattform gemäß
Artikel 71 des Gesetzes über digitale Dienste angeboten
hat, sowie die anderen Verpflichtungen aus dem Gesetz
über digitale Dienste erfüllt. Das erste
förmliche Verfahren der Kommission gegen TikTok, das
am 19. Februar eingeleitet wurde, ist noch nicht
abgeschlossen und die Untersuchung wird fortgesetzt.
Hintergrund
TikTok Lite ist eine neue separate Version der
TikTok-App. Nach seinem Start in Spanien und Frankreich
im April 2024 äußerte die Kommission Bedenken in Bezug
auf das Programm „TikTok Lite Rewards“, das es den
Nutzern ermöglichte, Punkte zu erhalten, während sie
bestimmte „Aufgaben“ auf TikTok Lite ausführen, wie z. B.
Videos anschauen, Liking-Inhalte, Nachschaffende,
Einladung von Freunden zu TikTok usw.
Die Kommission hatte Bedenken, dass das Programm „TikTok
Lite Rewards“ ohne vorherige sorgfältige Bewertung der
damit verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf
die Suchtwirkung des Rewards-Programms, und ohne dass
wirksame Risikominderungsmaßnahmen ergriffen wurden. Das
Rewards-Programm, das Suchtverhalten stimulieren kann,
könnte sich möglicherweise negativ auf die körperliche
und geistige Gesundheit der Nutzer auswirken. Dies ist
besonders für Minderjährige von Belang, die
möglicherweise eine erhöhte Sensibilität gegenüber
solchen Merkmalen haben.
Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen sehr große
Online-Plattformen eine Risikobewertung durchführen und
den Dienststellen der Kommission einen Bericht vorlegen,
bevor sie neue Funktionen einführen, die wahrscheinlich
kritische Auswirkungen auf Systemrisiken haben. Außerdem
müssen sie wirksame Risikominderungsmaßnahmen ergreifen,
um den ermittelten Risiken entgegenzuwirken.
Da TikTok keinen Risikobewertungsbericht im Zusammenhang
mit der Einleitung von TikTok Lite vorlegte, erließ die
Kommission am 22. April einen Beschluss zur Einleitung
eines förmlichen Verfahrens gegen TikTok und warnte
TikTok vor seiner Absicht, das Programm „TikTok Lite
Rewards“ in der EU auszusetzen. Am 24. April nahm die
Kommission die Entscheidung von TikTok zur Kenntnis, das
Programm „TikTok Lite Rewards“ in der Europäischen Union
freiwillig auszusetzen.
Derzeit laufen förmliche Verfahren im Rahmen des Gesetzes
über digitale Dienste gegen X (ab Dezember 2023,
für das am 12. Juli 2024 vorläufige Feststellungen
getroffen wurden), TikTok (Februar 2024),
AliExpress (März 2024)
und Meta (April und Mai 2024).
|
Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende
Unternehmen |
Kommission startet
Konsultation European Union
Brüssel, 2. August 2024 - Behinderungsmissbrauch schadet
sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern. Er führt zu
höheren Preisen, weniger Innovation und schlechterer
Qualität von Waren und Dienstleistungen. Daher brauchen
wir klare Spielregeln, damit wir gegen
Behinderungsmissbrauch wirksam vorgehen können. Die
Kommission hat eine öffentliche
Konsultation eingeleitet: Alle Interessenträger
werden aufgefordert, zum Entwurf der Leitlinien zum
Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende
Unternehmen Stellung zu nehmen.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und
zuständig für Wettbewerbspolitik, forderte alle
Interessenträger auf, zu dem Entwurf Stellung zu
nehmen: „Unser Leitlinienentwurf soll einen klaren,
kohärenten und praktikablen Rahmen für die Beurteilung
von missbräuchlichen Verhaltensweisen bieten. Der Entwurf
spiegelt unsere Auslegung der EU-Rechtsprechung und die
wertvolle Erfahrung wider, die die Kommission bei der
Durchsetzung der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften
gewonnen hat.“
Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) verbietet marktbeherrschenden
Unternehmen missbräuchliche Verhaltensweisen, so auch
Verhaltensweisen, die Wettbewerber vom Markt
ausschließen. Beispiele für Behinderungsmissbrauch durch
marktbeherrschende Unternehmen sind Verdrängungspreise,
Kosten-Preis-Schere, Ausschließlichkeitsbindungen und
Lieferverweigerungen.
Die Durchsetzung des Artikels 102 AEUV ist von
entscheidender Bedeutung dafür, dass auf den Märkten
wirksamer Wettbewerb herrscht, alle Unternehmen eine
faire Chance bekommen, sich im Wettbewerb zu behaupten,
und die Verbraucher von den Vorteilen
wettbewerbsorientierter Märkte profitieren können. Die
Kommission hat bei der Durchsetzung des Artikels 102
AEUV umfassende Erfahrung gesammelt, insbesondere im
Bereich Behinderungsmissbrauch. Gleichzeitig ist
Artikel 102 AEUV der einzige Bereich des
EU-Wettbewerbsrechts, in dem noch keine Leitlinien die
Anwendung der Bestimmungen klären.
Neue Leitlinien werden Rechtssicherheit erhöhen
Der heute veröffentlichte Leitlinienentwurf soll
darlegen, wie die Kommission die Rechtsprechung der
EU-Gerichte zum Behinderungsmissbrauch auslegt, und die
Beschlusspraxis der Kommission widerspiegeln. Dies wird
die Rechtssicherheit zum Nutzen der Verbraucher und
Unternehmen sowie der nationalen Wettbewerbsbehörden und
Gerichte erhöhen.
Insbesondere enthält der Leitlinienentwurf
Orientierungshilfen zu verschiedenen Schlüsselfragen im
Zusammenhang mit Behinderungsmissbrauch durch
marktbeherrschende Unternehmen, unter anderem zum Zweck
der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und zum Konzept
des Verbraucherwohls im EU-Recht, auch in Bezug auf
Behinderungsmissbrauch; zu den wichtigsten Grundsätzen
für die Beurteilung einer alleinigen und einer
kollektiven marktbeherrschenden Stellung; zur
Anwendung allgemeiner Grundsätze für die Feststellung, ob
ein Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens
wahrscheinlich einen Missbrauch darstellt, und
insbesondere zu den Begriffen „Leistungswettbewerb“ und
„Verdrängungswirkungen“; zu den Beweisen, die
erforderlich sind, um zu belegen, dass ein Verhalten
geeignet ist, Verdrängungswirkungen zu entfalten.
In dem Leitlinienentwurf wird unterschieden zwischen:
i) Kategorien von Verhaltensweisen, für die der Nachweis
erbracht werden muss, dass sie Verdrängungswirkungen
entfalten können,
ii) Kategorien von Verhaltensweisen, die ein hohes
Potenzial haben, zu Verdrängungswirkungen zu führen, und
iii) reinen Beschränkungen, die automatisch zu
Verdrängungswirkungen führen; zum materiellrechtlichen
Maßstab für die Feststellung der Möglichkeit, dass ein
Verhalten Verdrängungswirkungen entfalten könnte; zum
Analyserahmen für bestimmte
Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen. In dem
Entwurf wird unterschieden zwischen:
i) Verhaltensweisen, die spezifischen, in der
EU-Rechtsprechung verankerten rechtlichen Prüfungen
unterliegen (d. h. Ausschließlichkeitsbindungen, Kopplung
und Bündelung, Lieferverweigerung, Verdrängungspreise und
Kosten-Preis-Schere), und ii) Verhaltensweisen, die
keinen spezifischen rechtlichen Prüfungen
unterliegen (d. h. bedingte Rabatte, Bündel- oder
Paketrabatte, Selbstbevorzugung und
Zugangsbeschränkungen); zu den allgemeinen Grundsätzen
für die Beurteilung objektiver Rechtfertigungen, die das
beherrschende Unternehmen vorbringen kann.
Nächste Schritte
Alle Interessenträger können sich bis
zum 31. Oktober 2024 zu dem Leitlinienentwurf äußern.
Weitere Informationen, einschließlich Anweisungen zur
Einreichung von Stellungnahmen, sind hier abrufbar.
Die Kommission plant derzeit, den Entwurf der Leitlinien
zum Behinderungsmissbrauch auf der Grundlage der im
Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingegangenen
Stellungnahmen im Laufe des Jahres 2025 fertigzustellen.
Hintergrundinformationen
Artikel 102 AEUV, der auch von den nationalen
Wettbewerbsbehörden und Gerichten angewendet werden kann,
verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer
beherrschenden Stellung, die den Handel zwischen
Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb
verhindern oder beschränken kann.
|
Schutz Minderjähriger im Internet: EU-Kommission
startet Sondierung zu DSA-Leitlinien |
Brüssel, 31. Juli 2024 -
Online-Plattformen müssen Minderjährige schützen, so
schreibt es das europäische Gesetz über digitale
Dienste (DSA) vor. Die EU-Kommission hat heute eine
Sondierung zu den Leitlinien zum Schutz von
Minderjährigen im Internet eröffnet. Nach ihrer
Verabschiedung werden diese Leitlinien vorgeben, wie
Online-Plattformen ein hohes Maß an Datenschutz,
Sicherheit und Schutz für Minderjährige im Internet gemäß
dem DSA umsetzen müssen.
Zum Entwurf der Leitlinien, in den die Beiträge dieser
Sondierung einfließen, wird die EU-Kommission eine
separate Konsultation durchführen. Die Leitlinien sollen
vor dem Sommer 2025 verabschiedet werden.
Zielgruppe und Themen Die Kommission fordert alle
Interessengruppen auf, sich an der Aufforderung zur
Einreichung von Beiträgen zu beteiligen, insbesondere
durch die Bereitstellung von wissenschaftlichen Berichten
und unterstützenden Forschungsarbeiten. Sie bittet um
Feedback zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich und Ansatz
der Leitlinien sowie zu bewährten Verfahren und
Empfehlungen für Maßnahmen zur Minderung der Risiken,
denen Minderjährige online begegnen können.
Online-Plattformen müssen sicherstellen, dass die Rechte
und das Wohl von Kindern bei der Gestaltung ihrer Dienste
im Mittelpunkt stehen. Sie müssen einen risikobasierten
Ansatz verfolgen, regelmäßig Folgenabschätzungen
durchführen und Maßnahmen umsetzen, die alle potenziellen
Risiken für Minderjährige abschwächen, die sich aus ihren
Diensten ergeben.
Die Arbeit zwischen der EU-Kommission und den
Mitgliedstaaten an einem harmonisierten Ansatz für die
Altersverifikation wird ebenfalls in den Leitlinien
enthalten sein. Ausnahme von Kleinst- und
Kleinunternehmen Mit Ausnahme von Kleinst- und
Kleinunternehmen werden die Jugendschutzleitlinien für
alle Online-Plattformen gelten, die für Minderjährige
zugänglich sind. Dazu gehören auch Plattformen, die nicht
für Minderjährige bestimmt sind, aber dennoch
minderjährige Nutzer haben, z. B. aufgrund unzureichender
Mechanismen zur Altersverifizierung.
Zeitrahmen
Der Aufruf zur Einreichung von Beiträgen bleibt bis
zum 30. September 2024 geöffnet. Die Kommission wird die
Beiträge der Interessengruppen zur Erstellung der
Leitlinien verwenden und eine separate Konsultation zum
Entwurf der Leitlinien durchführen, die vor dem Sommer
2025 verabschiedet werden sollen.
|
- Neue EU-Regeln fördern die
Reparatur von Waren
- Giftige Chemikalie Quecksilber wird in der EU schrittweise
aus dem Verkehr gezogen
|
Neue
EU-Regeln fördern die Reparatur von Waren
Brüssel, 30. Juni t2024 - Heute tritt eine neue
EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in
Kraft. Die neuen Regeln fördern einen nachhaltigen
Konsum, sie erleichtern die Reparatur defekter Produkte
und ermutigen die Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre
defekten Produkte zu reparieren, anstatt sie zu ersetzen.
Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Die neuen Regeln
werden dazu führen, dass Reparaturen zur Realität werden
und nicht mehr nur während der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist möglich sind. Dies wird auch zur
Entwicklung des gesamten Ökosystems für Reparatur,
Wiederverwendung und Renovierung beitragen.“
Die Richtlinie wird den Verbrauchern zugutekommen: sie
vermeidet Kosten für Neuanschaffungen, führt zu weniger
Abfall und Treibhausgasemissionen und es werden weniger
Ressourcen benötigt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis
zum 31. Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales
Recht umzusetzen. Reparaturplattform hilft bei der
Suche nach Werkstätten Nach der neuen
Richtlinie sind die
Hersteller bestimmter Produkte (etwa Kühlschränke oder
Smartphones) verpflichtet, den Verbrauchern rechtzeitige
Reparaturdienste zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Um den europäischen Reparaturmarkt zu stärken,
verpflichten die neuen Regeln diese Hersteller,
Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten, und
verbieten ihnen, die Reparatur zu verweigern oder
Praktiken anzuwenden, die die Reparatur verhindern.
Damit die Verbraucher attraktive Reparaturlösungen finden
können, wird eine europäische Reparaturplattform den
Verbrauchern bei der Suche nach geeigneten
Reparaturwerkstätten helfen. Die neue Richtlinie gibt den
Verbrauchern auch ein neues Recht auf eine Verlängerung
ihrer gesetzlichen Garantie um ein Jahr, wenn sie sich
dafür entscheiden, ihr defektes Produkt reparieren zu
lassen, anstatt es vom Verkäufer ersetzen zu lassen.
Giftige Chemikalie Quecksilber wird in der EU
schrittweise aus dem Verkehr gezogen
Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine
Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die
Umwelt darstellt. Heute tritt die überarbeitete
Quecksilberverordnungin Kraft, damit wird die
Verwendung und die Ausfuhr von Dental-Amalgam zum 1.
Januar 2025 eingestellt. Eine befristete Ausnahmeregelung
bis zum 30. Juni 2026 wird den Mitgliedstaaten gewährt,
die mehr Zeit für die Anpassung ihres nationalen
Gesundheitssystems benötigen.
Auch die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr bestimmter
Kategorien von quecksilberhaltigen Lampen werden
eingestellt - je nach Lampenkategorie ab 2026 oder 2027.
Diese werden durch Alternativen wie LEDs ersetzt.
Quecksilberfreie Alternativen: verfügbar und
wirtschaftlich Mit Quecksilber versetzte Produkte,
insbesondere Zahnamalgam und quecksilberhaltige Lampen,
stellen die größte verbleibende absichtliche Verwendung
des Stoffes in der EU dar, die in der vorherigen Quecksilberverordnung von
2017 nicht vollständig berücksichtigt wurde.
Quecksilberfreie Alternativen sind inzwischen leicht
verfügbar und wirtschaftlich. Wenn Quecksilber in die
Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette,
wo es sich anreichert. Eine hohe Quecksilberbelastung
kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das
Immunsystem schädigen. Der delegierte Rechtsakt setzt
internationale Beschlüsse in EU-Recht um Der Vorschlag
der Kommission wurde parallel zu einem delegierten
Rechtsakt angenommen, mit dem die Überarbeitung der
Quecksilberverordnung an die Beschlüsse der vierten
Konferenz der Vertragsparteien (COP4)
des Minamata-Übereinkommens angepasst wurde.
Mit dem im Rahmen der Quecksilberverordnung erlassenen
delegierten Rechtsakt werden die auf der vierten
Konferenz der Vertragsparteien (2022) des
Minamata-Übereinkommens gefassten Beschlüsse in EU-Recht
umgesetzt. Es wird ein Verbot der Herstellung, Einfuhr
und Ausfuhr von acht weiteren quecksilberhaltigen
Produkten, einschließlich quecksilberhaltiger Lampen und
nicht-elektrischer Geräte, eingeführt. Das
Minamata-Übereinkommen ist der wichtigste internationale
Rechtsrahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit
und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und
Freisetzungen von Quecksilber in Luft, Wasser und Boden.
Wie die Quecksilberverordnung behandelt es den gesamten
Lebenszyklus von Quecksilber, vom primären
Quecksilberabbau bis zur Entsorgung von
Quecksilberabfällen. Hintergrund Quecksilber ist eine
hochgiftige Chemikalie, die sowohl für die menschliche
Gesundheit als auch für die Umwelt eine Bedrohung
darstellt. Wenn es in die Umwelt freigesetzt wird,
gelangt es in die Nahrungskette und reichert sich dort an
(hauptsächlich in Fischen). Eine hohe
Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die
Nieren und das Immunsystem schädigen.
In der Vergangenheit wurde Quecksilber in zahlreichen
Anwendungen verwendet, z. B. bei der Goldgewinnung, in
Batterien, Leuchtstoffröhren, Thermometern und
Barometern. In den vergangenen zwanzig Jahren hat die EU
einen umfassenden Bestand an Rechtsvorschriften
entwickelt, insbesondere die Quecksilberverordnung, die
die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor
anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von
Quecksilber schützt und dabei den gesamten Lebenszyklus
von Quecksilber vom primären Quecksilberabbau bis zur
endgültigen Entsorgung von Quecksilberabfällen
berücksichtigt. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Handel
mit quecksilberhaltigen Produkten und zur
Quecksilberverschmutzung.
Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in
Kraft getreten und wurde bisher von der Europäischen
Union und 143 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten,
ratifiziert. Die fünfte Tagung der Konferenz der
Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens über
Quecksilber (COP-5) wird vom 30. Oktober bis zum 3.
November 2023 in Genf, Schweiz, stattfinden.
|
1,55 Milliarden Euro aus immobilisierten
russischen Vermögenswerten für die Ukraine |
Brüssel, 26. Juli 2024 - Die EU stellt
weitere 1,55 Milliarden Euro für die Ukraine bereit –
Geld, das aus den immobilisierten russischen
Vermögenswerten stammt. Diese außerordentlichen Einnahmen
der Zentralverwahrer (CSD, Central Securities Depository)
wurden der Kommission als erste Tranche am 23. Juli zur
Verfügung gestellt. Die Mittel werden über die
Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität
bereitgestellt, als Unterstützung für die militärischen
Fähigkeiten der Ukraine und den Wiederaufbau des Landes.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, betonte:
„Die EU steht an der Seite der Ukraine. Für das Geld des
Kremls gibt es kein besseres Symbol und keine bessere
Verwendung, als die Ukraine und ganz Europa zu einem
sichereren Lebensort zu machen.“
Der Hohe Vertreter der EU für Sicherheits- und
Außenpolitik Josep Borrell fügte hinzu, es gehe um
konkrete Unterstützung vor Ort: „Mit den 1,4 Milliarden
Euro, die der Europäischen Friedensfazilität zugewiesen
wurden, werden wir insbesondere den Erwerb vorrangiger
militärischer Ausrüstung finanzieren - Luftabwehr und
Munition für Artillerie- sowie die Beschaffung für die
ukrainische Verteidigungsindustrie.“
Bereitstellung über zwei Wege
Die Mittel werden über die Europäische Friedensfazilität
und die Ukraine-Fazilität bereitgestellt, als
Unterstützung für die militärischen Fähigkeiten der
Ukraine und den Wiederaufbau des Landes.
Die Immobilisierung der Vermögenswerte der russischen
Zentralbank ist das Ergebnis der EU-Sanktionen gegen
Russland, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine verhängt wurden. Die außerordentlichen Einnahmen,
die von EU-Betreibern erzielt werden, gehören nicht
Russland und werden von Zentralverwahrern gehalten. Die
EU hat nun damit begonnen, diese Einnahmen in die Ukraine
zu leiten.
Hintergrund
Als Reaktion auf den brutalen und ungerechtfertigten
Einmarsch Russlands in die Ukraine haben die Europäische
Union und ihre Mitgliedstaaten mehrere Sanktionspakete
beschlossen. Dabei wurden auch die Vermögenswerte der
russischen Zentralbank, die in der EU gehalten werden,
gesperrt. Das bedeutet, dass keine Transaktionen im
Zusammenhang mit Vermögenswerten und Rücklagen der
russischen Zentralbank und der mit ihr verbundenen
Einrichtungen erlaubt sind. Das wiederum führt zu einer
außergewöhnlichen und ungewöhnlichen Anhäufung von
Barmitteln und Einlagen in den Bilanzen von
Zentralverwahrern aus fällig werdenden Finanzinstrumenten
und generiert außerordentliche Einnahmen.
Im Anschluss an Vorschläge der Kommission und des Hohen
Vertreters hat der Rat im Februar 2024 Folgendes
beschlossen: Zentralverwahrer, die Vermögenswerte und
Reserven der russischen Zentralbank im Wert von mehr als
1 Million Euro halten, die infolge von EU-Sanktionen
stillgelegt wurden, müssen außerordentliche Kassenmittel,
die sich aufgrund von EU-Sanktionen angesammelt haben,
zurücklegen müssen und dürfen nicht über die daraus
resultierenden Nettoeinnahmen der
EU-Wirtschaftsbeteiligten verfügen.
Im Anschluss an die Vorschläge der Kommission und des
Hohen Vertreters im März hat der Rat am 21. Mai 2024 eine
Reihe von Rechtsakten angenommen, die die Verwendung
dieser Nettogewinne zugunsten der Ukraine ermöglichen.
|
Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission verklagt
Deutschland wegen Regeln zu Familienleistungen für mobile
EU-Arbeitnehmer in Bayern |
Brüssel, 25. Juli 2024 - Die
Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor
dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil
es die Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Höhe von
Familienleistungen nicht gewahrt hat. Diese Verletzung
der Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist
eine Diskriminierung und ein Verstoß gegen das EU-Recht
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und
zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
System für Familienleistungen in Bayern ist nicht mit
EU-Recht vereinbar
Bayern hat im Jahr 2018 ein neues System für
Familienleistungen für Einwohner Bayerns mit Kleinkindern
(bis zu drei Jahren) eingeführt. Nach diesem System
erhalten EU-Staatsangehörige, deren Kinder in einem
Mitgliedstaat leben, in dem die Lebenshaltungskosten
unter denen in Bayern liegen, niedrigere Leistungen. Nach
Auffassung der Kommission ist diese Regelung nicht mit
dem EU-Recht vereinbar, da sie mobile Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer aus der EU diskriminiert.
Es ist eines der Grundprinzipien der EU, dass Menschen
ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gleich
behandelt werden. In Anwendung dieses Grundprinzips haben
mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU, die
in gleicher Weise zum Sozialversicherungssystem beitragen
und dieselben Steuern zahlen wie einheimische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Anspruch auf
dieselben Sozialleistungen. Daher sollten mobile
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU, deren
Kinder dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat wohnen,
Familienleistungen in gleicher Höhe erhalten wie andere
Beschäftigte in Bayern.
|
Tierzucht und
Lebensmittel-Kennzeichnung: Kommission registriert zwei
neue Europäische Bürgerinitiativen
|
Brüssel, 24.
Juli 2024 - Die Europäische Kommission hat zwei
Europäische Bürgerinitiativen mit den Titeln „Stop
Cruelty Stop Slaughter“ (Tierquälerei und Schlachtungen
stoppen) und „Stop Fake Food: Origin on Label“ (Stoppt
gefälschte Lebensmittel – Ursprungsangaben auf dem
Etikett) registriert. Die Organisierenden der
Initiative „Stop Cruelty Stop Slaughter“ fordern die
Kommission auf, die Herstellung von pflanzlichen
Proteinen, einschließlich pflanzlicher Milch- und
Ei-Ersatzprodukten, und von Kulturfleisch attraktiver zu
machen.
Sie fordern außerdem, die Zahl der Nutztiere zu
verringern und alle Tierzuchtbetriebe schrittweise zu
schließen. Mit der Initiative „Stop Fake Food: Origin on
Label“ wird die Kommission aufgefordert, Maßnahmen zu
ergreifen, damit europäische Verbraucherinnen und
Verbraucher Zugang zu transparenten Informationen über
die von ihnen gekauften Lebensmittel haben und ihre
Erwartungen in Bezug auf Qualität und Nachhaltigkeit
berücksichtigt werden. Außerdem fordern sie eine klare
und eindeutige Angabe des Ursprungs aller Erzeugnisse und
die Gewährleistung, dass diese dieselben im Binnenmarkt
geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsnormen
erfüllen.
Rechtliche Prüfung bei beiden Initiativen erfolgreich
Beide Europäischen Bürgerinitiativen erfüllen die in den
einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen
Voraussetzungen. Daher sieht die Kommission sie als
rechtlich zulässig an. Eine inhaltliche Prüfung der
Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht vorgenommen. Der Beschluss, eine Initiative zu
registrieren, beruht auf einer rechtlichen Prüfung ihrer
Zulässigkeit gemäß der Verordnung über die Europäische
Bürgerinitiative.
Er greift weder den rechtlichen und politischen
Schlussfolgerungen der Kommission zu diesen Initiativen
noch den Maßnahmen vor, die sie gegebenenfalls ergreifen
würde, falls eine dieser Initiativen die erforderliche
Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen
und -Bürger erhält. Der Inhalt der Initiative spiegelt
nur die Ansichten der Organisierenden wider und ist nicht
als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisierenden
sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu
beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative
innerhalb eines Jahres mindestens eine Million
Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben
verschiedenen Mitgliedstaaten und wird in jedem dieser
Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl erreicht, so
muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet
dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht,
muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische
Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und
Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische
Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde
im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische
Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million
Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben
EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern,
im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen.
Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme
1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem
die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen
Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig
missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht
offenkundig gegen die Werte der Union verstößt. Seit es
die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission
116 Initiativen registriert.
|
Ausbau von Gigabit-Netzen: Kommission genehmigt
Änderung einer deutschen Förderregelung
|
Brüssel, 23. Juli 2024 -
Die Europäische Kommission hat
Änderungen an einer deutschen Beihilferegelung nach den
EU‑Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt, bei denen
es um eine Förderung des Ausbaus von sehr schnellen
Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit
geht. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager,
zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Die
überarbeitete Regelung wird in Deutschland zu einer
wesentlichen Verbesserung der Verfügbarkeit von
Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten
führen. Gigabit-Netze werden die Download- und
Upload-Geschwindigkeiten der bestehenden Netze mindestens
verdreifachen.“
Laufzeit wird bis Ende 2028 verlängert, Mittel werden
aufgestockt
Die Regelung war ursprünglich im November 2020 genehmigt
worden und sollte am 31. Dezember 2025 auslaufen. Durch
die Änderungen wird die Laufzeit der Regelung bis zum
31. Dezember 2028 verlängert und ihre Mittelausstattung
um 26 Milliarden Euro aufgestockt. Zudem wird sie an die
Breitbandleitlinien von 2023 angepasst.
Die deutsche Regelung Deutschland hat bei der Kommission
die geplante Änderung und Verlängerung der bestehenden
Förderregelung für den Ausbau fester Breitbandnetze
angemeldet, die Endnutzern Datenübertragungsraten von
mindestens 1 Gbit/s (Gigabit/s) im Download- und Upload
(„symmetrisch“) zur Verfügung stellen sollen.
Auf der Grundlage der geänderten Regelung können
Beihilfen für Gebiete gewährt werden, in denen die
folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: i) In
dem Gebiet ist nur ein Netz vorhanden, das Datenraten
von mehr als 100 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) im
Download, aber nur bis zu 300 Mbit/s im Download und
150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt;
ii) das vorhandene Netz kann nicht durch geringfügige
Investitionen aufgerüstet werden, um Geschwindigkeiten
von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im
Upload bereitzustellen; iii) innerhalb desselben
Zeithorizonts ist keine Investition in ein Netz mit
Datenraten von mindestens 1 Gbit/s im Download und
150 Mbit/s im Upload geplant.
Darüber hinaus werden die Mittel um 26 Milliarden Euro
aufgestockt vor, wodurch sich das Gesamtbudget auf
38 Milliarden Euro erhöht. Die Budgeterhöhung wird zu
gleichen Teilen aus dem Gesamthaushalt des Bundes
(13 Milliarden Euro) und den Haushalten der Länder und
lokalen Gebietskörperschaften (13 Milliarden Euro)
finanziert. Die geänderte Regelung wird bis zum
31. Dezember 2028 laufen. Sie zielt darauf ab, jedem
Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen
Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem
Gigabit-Netz zu verschaffen.
Die Beihilfen werden lokalen
Gebietskörperschaften gewährt, die i) das in ihrem
Eigentum stehende Gigabit-Netz selbst aufbauen und dann
im Wege eines offenen, transparenten,
diskriminierungsfreien und wettbewerblichen
Auswahlverfahrens einen Betreiber dafür auswählen oder
ii) sowohl den Aufbau als auch den Betrieb des
Gigabit-Netzes ausschreiben können.
Mit der geänderten Regelung wird der Ausbau der
Infrastruktur (z. B. Leerrohre, Kabelverzweiger,
Knotenpunkte oder unbeschaltete Glasfaserleitungen) und
aktiver Ausrüstung für die Gigabit-Netze finanziert. Die
Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt
und decken bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission Die
Kommission hat die Regelung nach den
EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107
Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den
EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser
Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu
fördern, sowie nach den Breitbandleitlinien
von 2023, die erläutern, wie die Vereinbarkeit von
staatlichen Beihilfen für den Ausbau fester
Breitbandnetze und einschlägiger Dienste mit den
Beihilfevorschriften geprüft wird.
Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission Folgendes
fest: Die geänderte Regelung hat einen Anreizeffekt für
den Ausbau von Gigabit-Netzen, da die Beihilfe auf
Gebiete beschränkt ist, in denen private Betreiber nicht
zu Investitionen bereit sind, da die hohen
Errichtungskosten dort nicht durch die erwarteten
Einnahmen ausgeglichen werden. Die geänderte Regelung
wird die Verfügbarkeit von Gigabit-Anbindungen mit
symmetrischen Datenraten in den Zielgebieten verbessern.
Die geänderte Regelung ist erforderlich, um ein
Marktversagen in den Zielgebieten zu beheben.
Die Beihilfe ist angemessen, da sich die Maßnahme auf
i) eine gründliche Kartierung der vorhandenen
Breitbandnetze und ii) öffentliche Konsultationen zu
künftigen Ausbauplänen stützt, mit denen sichergestellt
wird, dass mit der öffentlichen Maßnahme Marktversagen
behoben wird, ohne dass die Gefahr besteht, dass private
Investitionen verdrängt werden. Die geänderte und
verlängerte Regelung enthält ausreichende Vorkehrungen,
um unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen in
Grenzen zu halten und zu verhindern, dass die
Handelsbedingungen in einer Weise beeinträchtigt werden,
die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen würde.
Insbesondere werden alle privaten Beihilfeempfänger auf
der Grundlage offener, transparenter,
diskriminierungsfreier und wettbewerblicher
Auswahlverfahren im Einklang mit den EU-Vergaberichtlinien ausgewählt,
der Grundsatz der Technologieneutralität wird gewahrt,
und es wird ein wirksamer Zugang auf Vorleistungsebene
gewährleistet. Deshalb hat die Kommission die geänderte
Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund Breitbandanschlüsse sind für das
Wirtschaftswachstum und für Innovation in allen
Wirtschaftszweigen sowie für den sozialen und
territorialen Zusammenhalt in Europa von strategischer
Bedeutung.
Die von Deutschland angemeldete Maßnahme leistet zudem
einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU, die in
der Gigabit-Mitteilung,
der Mitteilung
„Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“, der Mitteilung
„Digitaler Kompass“ und dem Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates über das
Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ festgelegt
sind. Laut dem Länderbericht
2024 zur digitalen Dekade waren im Jahr 2023 rund
75 Prozent der Haushalte in Deutschland an feste Netze
mit sehr hoher Kapazität angebunden, was unter dem
EU-Durchschnitt von 78,8 Prozent lag.
|
Online-Lieferung von Lebensmitteln/Mahlzeiten:
Kommission leitet Kartellverfahren ein |
Brüssel, 23. Juli 2023 - Die
Europäische Kommission prüft, ob Delivery
Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im
Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von
Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern
gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Dazu
wurde ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe
Vestager sagte: „Online-Lieferdienste für Lebensmittel
bilden einen schnell wachsenden Wirtschaftszweig, in dem
der Wettbewerb geschützt werden muss. Darum prüfen wir,
ob Delivery Hero und Glovo Absprachen getroffen haben, um
Märkte untereinander aufzuteilen und keine Arbeitnehmer
voneinander abzuwerben. Falls sich die Vermutungen
bestätigen, könnten diese Verhaltensweisen einen Verstoß
gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen und
möglicherweise negative Auswirkungen auf die Preise, die
Auswahl für die Verbraucher und die Chancen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer haben.“
Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten
Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Das in Deutschland
ansässige Unternehmen Delivery Hero hielt ab Juli 2018
eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022
die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.
Bedenken der EU-Kommission, ergebnisoffenes Verfahren Die
Kommission hat Bedenken, dass die beiden Unternehmen vor
der Übernahme räumliche Märkte untereinander
aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen (z. B.
über Geschäftsstrategien, Preise, Kapazitäten, Kosten und
Produkteigenschaften) ausgetauscht haben könnten.
Ferner hegt die Kommission den Verdacht, dass die
Unternehmen vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer
voneinander abzuwerben. Diese Verhaltensweisen könnten
durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an
Glovo ermöglicht worden sein. Wenn sich die Vermutungen
bestätigen, könnte das Verhalten der Unternehmen gegen
die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, denen zufolge
Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
verboten sind (Artikel 101 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(„AEUV“) und Artikel 53
des EWR-Abkommens).
Die Kommission wird dieser eingehenden Prüfung Vorrang
einräumen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Hintergrund
Im Juni 2022 und
im November 2023 hatte
die Kommission unangekündigte Prüfungen in den
Räumlichkeiten von Delivery Hero und Glovo durchgeführt.
Das in Deutschland ansässige Unternehmen Delivery
Hero ist im Bereich der Bestellung und Lieferung von
Lebensmitteln tätig. Das Unternehmen ist gegenwärtig in
mehr als 70 Ländern weltweit vertreten und kooperiert mit
mehr als 500.000 Restaurants. Delivery Hero ist an der
Frankfurter Börse notiert.
Das in Spanien ansässige Unternehmen Glovo ist ebenfalls
im Bereich der Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln
tätig und gegenwärtig in mehr als 1.300 Städten in
25 Ländern weltweit vertreten. Nachdem Delivery Hero im
Juli 2022 die Mehrheit der Anteile an Glovo erwarb, wurde
Glovo zur Tochtergesellschaft von Delivery Hero. Mit der
heute eingeleiteten Untersuchung verfolgt die Kommission
ihre Bemühungen, im Bereich der Online-Lieferung von
Mahlzeiten und Lebensmitteln für die Verbraucher für
Auswahl zu angemessenen Preisen zu sorgen.
Die Untersuchung trägt auch den Bemühungen der Kommission
Rechnung, einen fairen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, auf
dem Arbeitgeber keine Absprachen treffen, um Umfang und
Qualität der Möglichkeiten für Arbeitnehmer
einzuschränken, sondern um Talente konkurrieren. Es
handelt sich um das erste förmliche
Untersuchungsverfahren zu Abwerbeverzichtsvereinbarungen
(„No-Poach“-Vereinbarungen), das von der Kommission
eingeleitet wurde.
|
EU-Fahrgastrechte: Neue Leitlinien zur besseren
Durchsetzung |
Eurobarometer-Umfrage
veröffentlicht
Brüssel, 22. Juli 2024 - Die
EU-Kommission hat die Leitlinien zu den
EU-Fluggastrechten überarbeitet. Damit sollen die
Vorschriften besser eingehalten und die Durchsetzung
durch die nationalen Stellen harmonisiert werden.
Außerdem hat sie die Ergebnisse zu einem
Eurobarometer-Umfrage zu den Fahrgastrechten
veröffentlicht, dabei ging es unter anderem um
Bahn-Verspätungen.
„Die EU ist der einzige Raum der Welt, in dem die
Passagiere durch eine ganze Reihe von Rechten geschützt
sind – auf die wir stolz sein können. Mit den heutigen
Leitlinien unterstützen wir weiterhin die nationalen
Behörden und Verkehrsunternehmen, insbesondere in Bezug
auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und
Menschen mit eingeschränkter Mobilität“, sagte Wopke
Hoekstra, EU-Kommissar für Klimapolitik und zuständig für
Verkehr.
„Dies wiederum wird den Bürgerinnen und Bürgern helfen,
denn die heutige Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass sie
sich ihrer Rechte nicht immer vollständig bewusst sind.
Im vergangenen November hat die Kommission vorgeschlagen,
dass die Anbieter die Fahrgäste über ihre Rechte
informieren und auf ihre Rechte für multimodale Reisen
eingehen. Ich bitte das Parlament und den Rat, sich rasch
auf diese neuen Vorschriften für multimodale Reisen zu
einigen, um die Europäerinnen und Europäer besser zu
schützen - unabhängig davon, wie sie reisen.“
Leitlinien
Mit der Überarbeitung der Leitlinien reagiert die
EU-Kommission auf die gemeinsamen Anliegen der nationalen
Durchsetzungsstellen, der Fluggäste und ihrer Verbände
sowie der Vertreter der Industrie und trägt den Urteilen
des Gerichtshofs Rechnung. Außerdem wurde ein neuer
Abschnitt über massive Reiseunterbrechungen hinzugefügt
und die Leitlinien zu den Rechten von Flugreisenden mit
Behinderungen und Flugreisenden mit eingeschränkter
Mobilität überarbeitet.
Die auf EU-Ebene festgelegten Fahrgastrechte werden von
den Verkehrsunternehmen angewandt und von den nationalen
Stellen durchgesetzt.
Eurobarometer
Die heutigen Leitlinien gehen mit der Veröffentlichung
einer neuen Eurobarometer-Umfrage einher.
Aus ihr geht hervor, dass die meisten Europäer immer noch
das Gefühl haben, nicht ausreichend über ihre
Fahrgastrechte informiert zu sein.
Informationen zu Fahrgastrechten
Die Befragten fühlen sich am ehesten gut bei Bahnreisen
informiert (33 Prozent, Deutschland 34 Prozent), gefolgt
von Reisen mit dem Flugzeug (30 Prozent, Deutschland 27
Prozent), dem Bus (27 Prozent, Deutschland 22 Prozent)
und dann mit Schiff oder Fähre (16 Prozent, Deutschland
12 Prozent).
Unterbrechungen und Verspätungen
47 Prozent der Bahnreisenden erlebten in den vergangenen
12 Monaten mindestens eine Unterbrechung ihrer Reise. In
Deutschland waren es 72 Prozent. Die häufigste
Unterbrechung war eine Abfahrtsverspätung von ein bis
zwei Stunden (25 Prozent der Bahnreisenden in der EU, 41
Prozent in Deutschland). 30 Prozent der Flugreisenden
erlebten mindestens eine Unterbrechung ihrer Reise (in
Deutschland 36 Prozent).
Nächste Schritte
Die Leitlinien können nun von den Betreibern und den
nationalen Durchsetzungsstellen genutzt werden. Darüber
hinaus stehen die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage
sowie die Leitlinien den Mitgesetzgebern zur Verfügung,
da sie die beiden Vorschläge
der Kommission vom November 2023 zur Durchsetzung
der Fluggastrechte und der
Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen sowie
den Legislativvorschlag
der Kommission aus dem Jahr 2013 zu Fluggastrechten
prüfen.
Eurobarometer ist das Umfrageinstrument, das von den
EU-Organen und -Agenturen eingesetzt wird, um die
öffentliche Meinung in Europa zu Themen im Zusammenhang
mit der Europäischen Union sowie die Einstellungen zu
politischen oder sozialen Themen regelmäßig zu
überwachen. Diese Eurobarometer-Umfrage wurde zwischen
dem 12. Januar und dem 4. Februar 2024 mit 26,601
Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.
|
Ursula von der Leyen als
EU-Kommissionspräsidentin wiedergewählt
|
401 Ja-Stimmen:
Ursula von der Leyen vom Europaparlament als
Kommissionspräsidentin wiedergewählt
Brüssel, 18. Juli 2024 - Nach dem Votum des
Europaparlaments für eine zweite Amtszeit von
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich von
der Leyen bei den Abgeordneten für das Vertrauen bedankt.
Sie sagte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, das sei ein
emotionaler Moment für sie.
Mit Blick auf die 401 Ja-Stimmen sprach von der Leyen von
einem starken Signal des Vertrauens, einer Anerkennung
der gemeinsamen harten Arbeit in den vergangenen fünf
Jahren und einer guten Grundlage für die kommenden fünf
Jahre. Rede zu den Prioritäten für das Europa von morgen
Am Vormittag hatte Ursula von der Leyen den Abgeordneten
des Europäischen Parlaments ihre Prioritäten für ein
Europa skizziert, das seine Zukunft selbst in die Hand
nimmt und den Wandel mitgestaltet.
Oberste Priorität sei für sie Wohlstand und
Wettbewerbsfähigkeit, dafür müsse Europa „einen Gang
hochschalten“. Parallel dazu hat die Kommission von der
Leyens politische
Leitlinien für die Jahre 2024 bis 2029 online
gestellt, einen Plan für europäische Stärke und Einheit.
Nach Wiederwahl: DMB fordert
EU-Kommissionspräsidentin zum Bürokratieabbau auf
Düsseldorf - 18. Juli 2024 - Der Deutsche
Mittelstands-Bund (DMB) gratuliert Ursula von der Leyen
zur Wiederwahl als Präsidentin der Europäischen
Kommission. Gleichzeitig kritisiert der Verband die
Kommission dafür, zuletzt zu wenig für den Mittelstand in
Europa getan zu haben und fordert sie auf, in dieser
Legislaturperiode kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
gezielt zu unterstützen. Aus Sicht des DMB bedeutet
die Wiederwahl von der Leyens fünf weitere Jahre
Stabilität, was grundsätzlich gutzuheißen ist.
Eine Wahlniederlage hätte vermutlich eine Krise inklusive
Führungsvakuum auf EU-Ebene ausgelöst, auch der deutsche
Mittelstand hätte dies gespürt. „Im Namen unserer
Mitglieder möchte ich Ursula von der Leyen zur Wiederwahl
gratulieren. Angesichts größerer Verschiebungen an den
rechten Rändern des EU-Parlaments ist Beständigkeit an
der Spitze der Kommission begrüßenswert. Beständigkeit
darf jedoch nicht gleichbedeutend sein mit Stagnation in
mittelstandspolitischen Fragen, denn davon war die erste
Amtszeit der Kommissionspräsidentin leider zu oft
geprägt“, betont Marc S. Tenbieg, geschäftsführender
Vorstand des DMB.
Damit die zweite Amtszeit der CDU-Politikerin aus der
Perspektive des Mittelstands positiver ausfällt, muss in
den kommenden Jahren insbesondere das leidige Thema
Bürokratie energischer angegangen werden. Schließlich
trat die Kommissionspräsidentin 2019 mit dem Versprechen
an, die bürokratischen Belastungen für Unternehmen
spürbar zu reduzieren. Das Gegenteil ist eingetreten. KMU
mussten in den vergangenen fünf Jahren mehr Bürokratie
aus Brüssel hinnehmen als jemals zuvor. Der DMB fordert
von der Leyen auf, ihr Versprechen aus ihrer ersten
Amtszeit und dem diesjährigen Wahlkampf einzulösen und
die Bürokratie-Belastung abzubauen.
Tenbieg sagt: „Konkrete Maßnahmen wie eine
One-In-Two-Out-Regelung und verbindliche KMU-Checks für
neue Rechtsakte sind unerlässlich. Nur so können wir die
zunehmende Bürokratielast tatsächlich reduzieren. Auch
bestehende Rechtsrahmen, beispielsweise die
Datenschutzgrundverordnung oder die
Lieferkettenrichtlinie, müssen auf ihre
Praxistauglichkeit hin evaluiert werden. Wir werden die
Rede zur Lage der Union im September aufmerksam verfolgen
und hoffen darauf, dass sie der Auftakt sein wird für
mutige Zukunftsgriffe. Der Mittelstand hat keine Zeit für
Schönfärbereien und ist gewillt, der Kommission eine
zweite Chance zu geben.“
Neben dem Bürokratieabbau hat der DMB anlässlich der
Europawahl viele weitere Maßnahmen zur Stärkung des
Mittelstands in Europa gefordert. Die einzelnen
Forderungen können Sie in unserem
Positionspapier
nachlesen
|
Milliarden-Förderung für
EU-Verkehrsinfrastruktur, rund 500 Millionen Euro davon
für Deutschland
|
Brüssel, 17. Juli 2024 - Die Europäische
Kommission hat 134 Projekte ausgewählt, die mit über 7 Milliarden
Euro an EU-Zuschüssen aus der Fazilität
„Connecting Europe“ (CEF), dem
EU-Programm für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur,
gefördert werden. Deutschland erhält davon 479 Millionen Euro für
insgesamt 19 Projekte: dazu gehören neun nationale Projekte und zehn
länderübergreifende EU-Projekte mit deutscher Beteiligung.
Außerdem werden der Schienenbauabschnitt des Fehmarnbelt-Tunnels
zwischen Dänemark und Deutschland sowie die südliche Zulaufstrecke
zum Brenner-Basistunnel gefördert.
Umweltfreundlicher, effizienter, sicherer und attraktiver
„Dies ist die größte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im
Rahmen des laufenden CEF-Verkehrsprogramms. Die ausgewählten
Projekte werden dazu beitragen, das europäische Verkehrsnetz
umzugestalten, umweltfreundlichere Verkehrsträger effizienter und
attraktiver für den Personen- und Güterverkehr zu machen und
gleichzeitig die Sicherheit im gesamten TEN-V zu erhöhen“, sagte der
für Klima-und Verkehrspolitik zuständige EU-Kommissar Wopke
Hoekstra.
„Ich freue mich besonders, dass mehrere Projekte zur Unterstützung
der Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine finanziert
wurden. Diese neuen Korridore sind von entscheidender Bedeutung für
die Integration der Ukraine und Moldaus in die EU.“ Rund 83 Prozent
der Mittel dienen der Unterstützung von Projekten, mit denen die
Klimaziele der EU erreicht und das EU-Netz von Eisenbahnen,
Binnenwasserstraßen und Seewegen entlang des transeuropäischen
Verkehrsnetzes (TEN-V) verbessert
und modernisiert werden.
Für Eisenbahnprojekte werden 80 Prozent der 7 Milliarden Euro
bereitgestellt. Darüber hinaus wird die überarbeitete
TEN-V-Verordnung morgen, am 18. Juli, in Kraft treten.
Grenzüberschreitende Eisenbahnverbindungen Gefördert werden
Großprojekte zur Verbesserung der grenzüberschreitenden
Eisenbahnverbindungen entlang des TEN-V- Kernnetzes
– in den baltischen Mitgliedstaaten (Rail Baltica), zwischen
Frankreich und Italien (Lyon-Turin) sowie zwischen Dänemark und
Deutschland (Fehmarnbelt-Tunnel).
Rund 20 Seehäfen in Irland, Spanien, Finnland, den Niederlanden,
Deutschland, Malta, Litauen, Zypern, Kroatien, Griechenland und
Polen werden Unterstützung für den Ausbau der Infrastruktur
erhalten. Einige werden in die Lage versetzt, Schiffe mit
landseitiger Stromversorgung zu versorgen oder erneuerbare Energien
zu transportieren.
Binnenschifffahrt
Die Arbeiten an der Binnenschifffahrtsinfrastruktur werden
die grenzüberschreitenden Verbindungen zwischen Frankreich und
Belgien im Seine-Schelde-Becken sowie zwischen Rumänien und
Bulgarien auf der Donau verbessern. Auch Binnenhäfen in Österreich,
Deutschland und den Niederlanden werden Mittel erhalten, damit sie
weiterhin das europäische Fluss- und Kanalnetz für nachhaltigen
Verkehr fördern können.
Intelligente Verkehrssysteme
Im Straßenverkehr werden wird die Sicherheit sowohl für
Einzelpersonen als auch für Fachkräfte erhöhet, und zwar durch die
Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme und -dienste
(IVS) sowie durch neue, sichere und geschützte Parkplätze.
Flugverkehr Flugverkehrsmanagementprojekte werden weiterhin
einen einheitlichen europäischen Luftraum entwickeln, damit der
Luftverkehr effizienter, sicherer und nachhaltiger wird.
|
„Roaming“ für die Ukraine: Abkommen über
erschwingliche Anrufe wird um ein weiteres Jahr
verlängert |
Brüssel, 10. JUli 2024 -
Flüchtlinge aus der Ukraine können
auch weiterhin über Grenzen hinweg vernetzt bleiben: Die
Kommission begrüßt die fünfte Verlängerung der
freiwilligen Vereinbarung zwischen 22 europäischen und
sieben ukrainischen Telekommunikationsbetreibern um
weitere zwölf Monate.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt
sagte: „Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, dass
Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, erschwingliche
Mobilfunkverbindungen erleichtern und andere
Telekommunikationsbetreiber zum Beitritt ermutigen. Diese
fünfte Verlängerung des Abkommens, die von der Kommission
unterstützt wird, ist ein weiteres Beispiel für
europäische Solidarität und eine rasche und effiziente
Zusammenarbeit in Zeiten äußerster Notwendigkeit. Wir
freuen uns darauf, die Ukraine zu gegebener Zeit im
EU-Roamingraum begrüßen zu können.“
Die Kommission hat die Vereinbarung gemeinsam mit der
nationalen Regulierungsbehörde NCEC, der ukrainischen
Regulierungsbehörde, erleichtert. Erschwingliche Anrufe
ermöglichen es Menschen, die in Europa Zuflucht suchen,
Familienangehörige und Freunde in der Ukraine zu
erreichen und umgekehrt. Dies wurde von den
Unterzeichnern ermöglicht, die sich verpflichtet haben,
ihre Tarife für die grenzüberschreitende Verbindung von
Anrufen zu senken.
Vereinbarung ermöglicht niedrigere Entgelte
Die jüngsten
Daten des Gremiums
der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische
Kommunikation (GEREK) zeigen, dass die Vereinbarung
es den Betreibern ermöglicht hat, erschwingliche Anrufe
anzubieten. Betreiber, die die gemeinsame
Erklärung unterzeichnet haben, kommen in der Regel in
den Genuss beiderseitig niedrigerer Tarife als
diejenigen, die nicht unterzeichnet haben, was wiederum
bedeutet, dass sie ihren Kunden niedrigere Entgelte
anbieten können. Das GEREK stellt ferner fest, dass
sowohl Betreiber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) als auch aus der Ukraine (UA) die Vorteile, die
sich aus diesen niedrigen Sätzen ergeben, an die
Verbraucher weitergeben.
EWR-Betreiber bieten Flüchtlingen weiterhin kostenlose
SIM-Karten, kostenlose Auslandsgespräche in die Ukraine
und monatliche Pakete an, die im Aufnahmeland verwendet
werden können. Neben Telekommunikationsdiensten stellen
EWR-Betreiber auch Smartphones, Strombanken und Laptops
für Flüchtlinge bereit oder unterstützen
Wohltätigkeitsorganisationen.
Trotz des Rückgangs des eingehenden Verkehrs, der
Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der
Teilnehmerbasis sowie der Notwendigkeit, zusätzlich zu
anderen negativen Folgen des anhaltenden rechtswidrigen
Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine in die
Wiederherstellung des Netzes zu investieren, bieten
UA-Betreiber weiterhin kostenlose oder stark reduzierte
Roamingdienste an, die auf die Bedürfnisse der Kunden
ausgerichtet sind.
Die Kommission fordert alle Betreiber auf, sich der
Vereinbarung anzuschließen. Eine aktualisierte Liste der
Unterzeichner finden Sie hier.
Nächste Schritte Parallel dazu hat die Ukraine daran
gearbeitet, ihre Rechtsvorschriften vollständig an die
der EU anzugleichen, um sich in den EU-Roamingraum zu
integrieren.
Das Primärrecht wurde von Präsident Selenskyj
unterzeichnet und am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der
Ukraine veröffentlicht, während Sekundärgesetze noch
verabschiedet werden müssen. Nachdem die Ukraine ihre
vollständige Angleichung mitgeteilt hat, was in den
kommenden Monaten erwartet wird, wird die Europäische
Kommission die Konformität der nationalen
Rechtsvorschriften bewerten.
Vorbehaltlich einer positiven Bewertung durch die
Mitgliedstaaten und eines endgültigen Beschlusses des
Assoziationsausschusses EU-Ukraine wird die Ukraine Teil
des EU-Roamingraums werden, der eine stabilere und
langfristigere Lösung für das Roaming bieten wird.
Hintergrund
Telekommunikationsbetreiber mit Sitz in der EU und der
Ukraine unterzeichneten erstmals im April 2022 die gemeinsame
Erklärung zu ihren koordinierten Bemühungen um die
Sicherung und Stabilisierung erschwinglicher oder
kostenloser Roaming- und Auslandsgespräche zwischen der
EU und der Ukraine. Im April 2023 nahm der
Assoziationsausschuss EU-Ukraine den Vorschlag der
Kommission für den Beitritt der Ukraine zu den
EU-Roamingvorschriften an.
|
EU-Kohäsionsausgaben: Das Kontrollsystem
funktioniert nicht |
Europäischer Rechnungshof
8. Juli 2024 - 2014–2020 machten die Kohäsionsausgaben
mit 409 Milliarden Euro mehr als ein Drittel des
EU-Haushalts aus. Die Ausgabenkontrollen der
EU-Kommission und der Mitgliedstaaten sind nicht scharf
genug. Bei Kohäsionsausgaben treten durchweg höhere
Fehlerquoten auf als in anderen Haushaltsbereichen. Der
EU ist es nicht gelungen, die anhaltend hohe Fehlerquote
bei den Kohäsionsausgaben, mit denen soziale und
wirtschaftliche Ungleichheiten innerhalb der EU abgebaut
werden sollen, deutlich zu senken. Dies geht aus einer
aktuellen Analyse des Europäischen Rechnungshofs hervor.
Die Kontrollen der Europäischen Kommission wie auch der
EU-Länder seien auf allen Ebenen nach wie vor
unzureichend. Die Behörden der EU-Länder könnten laut
Einschätzung der Prüfer mehr Fehler aufdecken und
verhindern. Die Kommission ihrerseits habe nicht nur das
Ausmaß der Fehler zu niedrig eingeschätzt, sondern auch
die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht
ausreichend genutzt, um die Mitgliedstaaten zu einer
Verbesserung ihrer Ausgabenverwaltung und -kontrolle zu
bewegen. Die Kohäsionspolitik ist ein wichtiger
Ausgabenbereich der EU. Es ist aber auch der
Haushaltsbereich, in dem schon seit Jahren die meisten
Fehler bei den Ausgaben auftreten.
Die Fehlerquote, die bei Prüfung der Ausgaben berechnet
wird, trifft keine Aussage über möglichen Betrug bzw.
eine ineffiziente oder verschwenderische Verwendung von
Mitteln. Sie ist vielmehr eine Schätzung der Beträge, die
nicht im Einklang mit den EU- und nationalen Vorschriften
verwendet wurden. In den mehrjährigen EU-Haushaltszyklen
2007–2013 und 2014–2020 sei die bei den Kohäsionsausgaben
insgesamt festgestellte Fehlerquote zwar von 6 % auf
4,8 % zurückgegangen, habe aber jedes Jahr über dem
zulässigen Schwellenwert von 2 % gelegen, wobei sie 2022
mit 6,7 % einen Höchstwert erreicht habe.
"Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten Hand
in Hand, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile
der EU-Kohäsionspolitik zugutekommen. Sie müssen jedoch
mehr tun, um Mittel auch im Sinne der Gesetze
auszugeben", so Helga Berger, das für die Analyse
zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es sind zwar
viele Akteure am Spielfeld, aber die Ergebnisse stimmen
nicht."
Die Kontrollen durch die Verwaltungsbehörden der
Mitgliedstaaten stellen die erste Säule des
Kontrollsystems dar, mit dem die Ordnungsmäßigkeit der
Ausgaben sichergestellt werden soll. Mehr als ein Drittel
der Fehler, die von den EU-Prüfern zwischen 2017 und 2022
festgestellt wurden, hätte von diesen Behörden durch
bessere Kontrollen verhindert werden können. Die
Kontrollen durch die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten
stellen die zweite Säule des Systems dar. Jedoch seien
bei 40 der 43 von den EU-Prüfern kontrollierten
Prüfbehörden Schwachstellen verschiedenster Art und
unterschiedlichen Ausmaßes festgestellt worden.
Die EU-Kommission als die dritte Säule stütze ihre
Bewertungen auf nur bedingt zuverlässige nationale
Kontrollen, wobei einige nationale Behörden bei der
Fehleraufdeckung erfolgreicher seien als andere. Zugleich
wiesen die Instrumente, die die Kommission zur
Aufdeckung, Verhinderung und Berichtigung von Fehlern
nutzt, eine Reihe von Schwächen auf. Da ihre
Aktenprüfungen nicht dafür ausgelegt seien,
vorschriftswidrige Ausgaben aufzudecken, könnte die
Kommission mehr bewirken, würde sie mehr
Compliance-Prüfungen vor Ort durchführen. Bei
schwerwiegenden Kontrollmängeln könne die Kommission
ferner sogenannte Finanzkorrekturen vornehmen, um
negativen Auswirkungen vorschriftwidriger Ausgaben auf
den EU-Haushalt entgegenzuwirken.
Solche Korrekturen hätten bisher jedoch keinen
finanziellen Verlust für das betreffende Land zur Folge
gehabt. Stattdessen hätten die EU-Länder diese
Korrekturen sogar für zusätzliche Projekte nutzen können.
Dadurch gehe nicht nur der abschreckende Charakter der
Korrekturen verloren, sondern es fehle auch der Anreiz
für die EU-Länder, ihre Kontrollsysteme zu verbessern und
so Fehler von vornherein zu vermeiden.
In den letzten Jahren seien die meisten Fehler bei den
Kohäsionsausgaben dadurch zustande gekommen, dass
Ausgaben und Projekte nicht förderfähig waren und die
Mittelempfänger die Vorschriften für staatliche
Beilhilfen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht
eingehalten hätten. Die EU-Prüfer haben drei
Hauptursachen für Fehler identifiziert: Mängel bei der
Verwaltung (darunter unangemessene Entscheidungen und
unwirksame Kontrollen durch die Verwaltungsbehörden),
fahrlässige oder vermutlich vorsätzliche Verstöße gegen
Vorschriften durch die Mittelempfänger sowie Probleme bei
der Auslegung der Vorschriften.
Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass sowohl bei der
Kommission als auch bei den EU-Ländern die Kontrolle der
Kohäsionsausgaben verbessert werden kann. Und sie warnen
vor einem weiterhin hohen Risiko vorschriftswidriger
Ausgaben. Ferner setzten die Überschneidung der
mehrjährigen Ausgabenzeiträume und die zusätzlichen
Mittel aus dem Corona-Aufbaufonds einige Länder unter
zusätzlichen Druck, dafür zu sorgen, dass das Geld
ordnungsgemäß ausgegeben wird.
Hintergrundinformationen
Die Planung des langfristigen EU-Haushalts erfolgt in
Form von siebenjährigen Finanzierungszyklen. Mit der
Kohäsionspolitik sollen wirtschaftliche und soziale
Ungleichheiten zwischen den Ländern und Regionen der EU
abgebaut werden. Die Kohäsionsmittel werden von der
EU-Kommission, die die letztendliche Verantwortung für
den EU-Haushalt trägt, und den Behörden der
Mitgliedstaaten gemeinsam verwaltet; es greift daher ein
mehrschichtiges Kontrollsystem. Für den Zeitraum
2014–2020 stützte sich die Kommission auf die
Prüfungstätigkeit der Mitgliedstaaten, d. h. jede
Kontrollebene baute jeweils auf der Arbeit der vorherigen
Ebene auf.
Die Analyse 3/2024 "Überblick über den
Zuverlässigkeitsrahmen und die wichtigsten Faktoren, die
zu Fehlern bei den Kohäsionsausgaben im Zeitraum
2014–2020 beigetragen haben" ist auf der
Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar. Bei
dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um einen
Prüfungsbericht, sondern eine Analyse, die sich auf die
bisherige Arbeit des Europäischen Rechnungshofs zu den
Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2014–2020 sowie öffentlich
verfügbare Informationen stützt.
|
PARLAMENTSWAHL 2024 |
Wie setzt sich das französische
Parlament zusammen? 8. Juli 2024 - 180 Sitze hat das kurz vor den
Wahlen geschmiedete linke Bündnis Nouveau Front populaire (zu
deutsch: Neue Volksfront) gewonnen. Damit hat der Zusammenschluss
von Sozialisten, Kommunisten und Grünen überraschend die französische
Parlamentswahl für sich entschieden. Ensemble pour la
République, liegt an zweiter Stelle. Indes verlor das Wahlbündnis
vorn Präsident Macron im Vergleich zur Wahl 2022 82 Mandate.
Das Rassemblement Nationale (RN) und seine Verbündeten gilt
dagegen als Verliere der Wahl. Indes hat das extrem rechte Lager die
Zahl seiner Sitze um 54 auf 143 ausgebaut. 32 Prozent der französischen Wähler:innen
stimmten für das von Jordan Bardella geführte RN. Dass die Partei
nicht die neue Regierung stellt ist einzig und allein dem
Mehrheitswahlrecht der fünfte Republik geschuldet.
Außerdem zogen in vielen Wahlreisen Kandidat:innen von Volksfront
und Ensemble zurück, um die Chancen des rechten Lagers zu schmälern.
Trotzdem wird der Einfluss der Partei von Marine Le Pen wachsen.
Denn mehr Sitze bedeuten auch mehr Einfluss und mehr Geld aus der
Parteinfinanzierung. Mathias Brandt
RECHTSRUCK IN EUROPA: Wie stark ist die extrem Rechte in Europa?
Die Erleichterung über den Sieg der linken Volksfront
ist groß in Frankreich.
Nachdem das Rassemblement National die erste Runde der
Parlamentswahl recht klar für sich entschieden hatte, reichte es in
der Stichwahl nur für den dritten Platz. Das sollte indes nicht den
Blick drauf verstellen, dass 32 Prozent der französischen
Wähler:innen für die von Marine le Pen geführte extrem rechte Partei
und ihre Verbündeten gestimmt haben.
Daran das Europa
eher nach
rechts rückt, ändert sich also erstmal nichts. Dieses Phänomen
lies sich kürzlich auch bei der Wahl
zum britischen Unterhaus beobachteten. Die von Nigel Farage
geführte UK Reform-Partei konnte rund zehn Prozent der Stimmen auf
sich vereinen und ist erstmals im Londoner Parlament vertreten.
Bereits Ende 2023 triumphierte das Rechts-außen-Lager in den
Niederlanden. Geert Wilders Partij voor de Vrijheid regiert unter
dem parteilosen Ministerpräsidenten Dick Schoof in Den Haag mit.
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Polen. Hier vertrieb
zuletzt ein liberales Bündnis die PIS von der Macht - aber 35
Prozent Stimmenanteil für die ehemalige Regierungspartei stellen
nicht unbedingt einen Linksruck da.
Die möglichen Gründe
für den Aufstieg rechter Parteien und des Rechtspopulismus sind
vielfältig. Dazu gehören Anti-Establishment-Narrative im
Zusammenhang mit Gefühlen sozialer und finanzieller Abgehängtheit
ebenso wie das Formulieren vermeintlich einfacher Antworten auf
komplexe globale Krisen wie den Klimawandel oder die Corona-Pandemie
durch rechte Gruppierungen. Mathias Brandt
SONNTAGSFRAGE: AfD hinter Union an zweiter Stelle
Erst siegt die Labour-Partei bei der Unterhauswahl in England, nun
liegt auch das Linksbündnis bei der Parlamentswahl in Frankreich vor
den Rechtspopulisten um Marine Le Pen. Die europäischen Wahlen der
letzten Wochen zeigen eine Tendenz zu linker Politik - zumindest was
die Ergebnisse betrifft.
Beim Stimmenanteil konnten
sowohl Rassemblement National als auch UK Reform deutlich Zugewinne
verbuchen. Dass sich das nicht in den Parlamenten niederschlägt, ist
allein den jeweiligen Wahlsystemen geschuldet. In Deutschland liegt
die Union weiterhin bei allen Instituten vor allen anderen Parteien.
Zwischen 30 und 31 Prozent der Befragten würden hinter der CDU/CSU
ihr Kreuz machen, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahlen wären.
Die Juli-Umfragen sehen die Alternative für Deutschland
(AfD) bei
stabilen 16 bis 18 Prozent. Sie ist somit die zweitstärkste Partei
hinter der Union. Laut INSA-Umfrage (08. Juli 2024) landet die SPD
auf dem dritten Platz mit 15 Prozent, die Grünen folgen mit einem
Stimmenanteil von etwa elf Prozent.
Für FDP und Linke
sieht weiterhin mau aus - die FDP erreicht aber bei fast allen
Instituten zumindest die 5-Prozent-Hürde für das Bundestagsmandat,
die Linke bleibt weiterhin darunter. Die Liberalen sind nach der SPD
die größten Verlierer im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2021.
Die Stimmenanteile für die Parteineugründung "Bündnis
Sahra Wagenknecht" (BSW) liegen in der aktuellsten INSA-Umfrage bei
rund neun Prozent und damit nur einige Prozentpunkte hinter den
Grünen. Die Sonntagsfrage bildet den aktuellen Wahl-Trend in der Bundesrepublik ab
und wird regelmäßig von den Meinungsforschungsinstituten erhoben.
Renè Bocksch
|
EU-Kommission billigt
geänderten Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands in Höhe
von über 30 Milliarden Euro
|
Brüssel, 1. Juli 2024 - Die
Europäische Kommission hat den überarbeiteten Aufbau- und
Resilienzplan (ARP) Deutschlands samt seinem
REPowerEU-Kapitel positiv bewertet. Deutschland kann im
Rahmen des Plans nun insgesamt über 30,3 Milliarden
Euro Finanzhilfen abrufen, der Plan
deckt 17 Reformen und 28 Investitionen ab.
Das REPowerEU-Kapitel Deutschlands enthält zwei
neue Reformmaßnahmen, zwei neue Investitionen und eine
erweiterte Investitionsmaßnahme, um die Ziele des REPowerEU
Plans zu verwirklichen und Europa weit vor 2030 von
fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen.
Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen die Erhöhung des
Anteils erneuerbarer Energien am deutschen Energiemix
durch Beschleunigung von Planungsverfahren, die
Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs und die
Unterstützung energieeffizienter Renovierungen von
Wohngebäuden. Der überarbeitete Aufbau- und Resilienzplan
umfasst acht Änderungen bestehender Maßnahmen.
Diese Änderungen sind aufgrund objektiver
Umstände gerechtfertigt und spiegeln Entwicklungen wider,
die der Durchführung bestimmter Investitionen in
ursprünglich geplanter Form im Wege stehen, wie etwa der
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere im
IT-Sektor, Unterbrechungen der Lieferkette im Bereich
Informationstechnologie, zunehmende Sicherheitsbedenken
aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine
und die Verfügbarkeit besserer Alternativen, um die
ursprünglichen Ziele bestimmter Reformen und
Investitionen zu erreichen.
Dennoch bleibt der Ehrgeiz der Reformen und damit
verbundener Investitionen, insbesondere für die
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, im
Wesentlichen unverändert, auch wenn die Durchführung
länger dauert als geplant. Ein zusätzlicher Schub für den
ökologischen Wandel in Deutschland Bei dem geänderten
Plan liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem
ökologischen Wandel: Statt der im ursprünglichen Plan
vorgesehenen 47 Prozent sollen nun 49,5 Prozent der
verfügbaren Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der
Klimaziele eingesetzt werden.
Insbesondere tragen die zwei neuen Reformmaßnahmen sowie
die erweiterten und die beiden neuen
Investitionsmaßnahmen im REPowerEU-Kapitel erheblich zur
ökologischen Dimension des Plans bei. Die Reformen zielen
darauf ab, den Ausbau von Onshore- und
Offshore-Windenergie-Anlagen zu beschleunigen. Das
nationale Windenergieflächenbedarfsgesetz legt für jedes
Bundesland das Flächenziel für Windenergie fest. Das
Gesetz enthält auch Bestimmungen, die es den
Bundesländern ermöglichen, zusätzliche Gebiete für die
Onshore-Windenergieerzeugung auszuweisen.
Darüber hinaus werden mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz
die Ziele für den Ausbau der Offshore-Windenergie in
Deutschland von 20 GW auf mindestens 30 GW bis 2030, auf
40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045 gesteigert. Ferner
sieht das Gesetz auch Bestimmungen zur Beschleunigung von
Verwaltungsverfahren vor. Die zwei
neuen Investitionsmaßnahmen fördern die Anschaffung
klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und die Beschleunigung
der Planungs- und Genehmigungsverfahren für
Wasserstoffinfrastrukturvorhaben, wobei digitale
Plattformen zur Straffung von Verwaltungsverfahren
genutzt werden. Schließlich wird mit den erweiterten
Investitionsmaßnahmen die energetische Sanierung von
Wohngebäuden gefördert.
Darüber hinaus sieht der Plan bereits umfassende
Renovierungsprogramme und Einzelmaßnahmen vor, durch die
190.000 zusätzliche einzelne Renovierungsmaßnahmen
unterstützt werden. Stärkung der digitalen Vorsorge und
der sozialen Krisenfestigkeit Deutschlands
Die Digitalisierungsziele des deutschen Plans sind nach
wie vor ambitioniert, da im überarbeiteten Aufbau- und
Resilienzplan immer noch 47,5 Prozent der Mittel für
digitale Maßnahmen vorgesehen sind. Des Weiteren sollen
die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und
Bildung, der digitale Wandel von Gesundheitsdiensten und
Krankenhäusern sowie der digitale Wandel in der
Automobilindustrie vorangebracht werden.
Zwei wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem
Interesse (IPCEI) für Cloud-Infrastruktur und Mikrochips
sind ebenfalls vorgesehen. Der Plan behält auch die
ehrgeizige soziale Dimension bei. Der geänderte ARP,
einschließlich des REPowerEU-Kapitels, enthält ein
umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen
und Investitionen, die zur Bewältigung der
Herausforderungen im Zusammenhang mit der allgemeinen und
beruflichen Bildung, der Erwerbsbeteiligung, der
Besteuerung des Faktors Arbeit sowie der Sozialpolitik
beitragen. Die energetische Gebäudesanierung spielt auch
eine Rolle bei der Eindämmung der Energiearmut.
Nächste Schritte
Der Rat hat nun grundsätzlich vier Wochen Zeit, um die
Bewertung der Kommission zu billigen. Bislang hat
Deutschland aus der Aufbau- und Resilienzfazilität
(ARF) 6,22 Milliarden Euro erhalten: 2,25 Milliarden Euro
als Vorfinanzierung und 3,97 Milliarden Euro mit der
ersten Auszahlung. Weitere Auszahlungen wird die
Kommission genehmigen, wenn die im geänderten Aufbau- und
Resilienzplan Deutschlands festgelegten Etappenziele und
Zielwerte, an denen die Fortschritte bei der Umsetzung
der Investitionen und Reformen gemessen werden,
zufriedenstellend erfüllt sind.
|
Verstoß gegen Gesetz über
digitale Märkte: EU-Kommission sendet vorläufige
Untersuchungsergebnisse an Meta
|
Metas
„Pay-or-Consent“- Modell verstößt nach
vorläufiger Auffassung der EU-Kommission gegen das Gesetz
über digitale Märkte (DMA).
Brüssel, 1. Juli 2024 - Metas Modell zwingt die
Nutzerinnen und Nutzer, der Kombination ihrer
persönlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine
weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der
sozialen Netzwerke von Meta. Ihre Untersuchung dazu
hatte die Kommission im März 2024 eingeleitet.
Die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe
Vestager sagte dazu: „Unsere Untersuchung zielt darauf
ab, die Wettbewerbsfähigkeit auf Märkten zu
gewährleisten, auf denen Gatekeeper wie Meta über viele
Jahre hinweg personenbezogene Daten von Millionen von
EU-Bürgerinnen und -Bürgern gesammelt haben. Unserer
vorläufigen Ansicht nach verstößt das Werbemodell von
Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte. Und wir
wollen die Bürger in die Lage versetzen, die Kontrolle
über ihre eigenen Daten zu übernehmen und eine weniger
personalisierte Werbung zu wählen.“
Vorläufige Ergebnisse zu Metas "Pay or consent"-Modell
Online-Plattformen sammeln häufig personenbezogene Daten
über ihre eigenen Dienste und die von Dritten, um
Online-Werbedienste anzubieten. Aufgrund ihrer
bedeutenden Stellung auf den digitalen Märkten waren die
Torwächter (Gatekeeper) in der Lage, ihrer großen
Nutzerbasis Geschäftsbedingungen aufzuerlegen, die es
ihnen ermöglichten, große Mengen an personenbezogenen
Daten zu sammeln. Dies hat ihnen potenzielle Vorteile
gegenüber Wettbewerbern verschafft, die keinen Zugang zu
solch großen Datenmengen haben, und damit hohe Hürden für
die Erbringung von Online-Werbediensten und Diensten
sozialer Netzwerke errichtet.
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen Torwächter die
Zustimmung der Nutzer für die Kombination ihrer
personenbezogenen Daten zwischen ausgewiesenen
Kerndiensten der Plattform und anderen Diensten einholen.
Wenn ein Nutzer diese Zustimmung verweigert, sollte er
Zugang zu einer weniger personalisierten, aber
gleichwertigen Alternative haben. Gatekeeper dürfen die
Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionalitäten
nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen.
Als Reaktion auf die regulatorischen Änderungen in der EU
führte Meta im November 2023 ein „Pay or consent“-Angebot
ein, bei dem EU-Nutzer von Facebook und Instagram wählen
müssen zwischen: (i) dem Abonnement einer werbefreien
Version dieser sozialen Netzwerke gegen eine monatliche
Gebühr oder (ii) dem kostenlosen Zugang zu einer Version
dieser sozialen Netzwerke mit personalisierter Werbung.
Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass
das "Pay or consent"-Werbemodell von Meta nicht mit dem
DMA vereinbar ist, da es die in Artikel 5 Absatz 2
genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, insbesondere
deshalb: Es erlaubt den Nutzern nicht, sich für einen
Dienst zu entscheiden, der weniger personenbezogene Daten
verwendet , aber ansonsten dem auf „personalisierter
Werbung“ basierenden Dienst gleichwertig ist.
Es erlaubt den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie
Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen
Daten auszuüben. Um die Einhaltung des DMA zu
gewährleisten, sollten Nutzer, die nicht zustimmen,
dennoch Zugang zu einem gleichwertigen Dienst erhalten,
der weniger personenbezogene Daten verwendet, in diesem
Fall für die Personalisierung von Werbung. Während der
gesamten Untersuchung hat sich die Kommission mit den
zuständigen Behörden abgestimmt.
Nächste Schritte
Mit der Übermittlung vorläufiger Feststellungen teilt die
Kommission Meta ihre vorläufige Auffassung mit, dass das
Unternehmen gegen den DMA verstößt. Dies greift dem
Ergebnis der Ermittlungen nicht vor. Meta hat nun die
Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen,
indem es die Unterlagen der Untersuchung der Kommission
prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen
der Kommission antwortet. Die Kommission wird ihre
Untersuchung innerhalb von 12 Monaten nach der Eröffnung
des Verfahrens am 25. März 2024 abschließen.
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission
letztlich bestätigen, würde die Kommission eine
Entscheidung erlassen, in der sie feststellt, dass das
Modell von Meta nicht mit Artikel 5 Absatz 2 des DMA
vereinbar ist. Im Falle der Nichteinhaltung kann die
Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des
weltweiten Gesamtumsatzes des Gatekeepers verhängen. Bei
wiederholten Verstößen können diese Geldbußen bis zu 20
Prozent betragen.
Bei systematischer Nichteinhaltung ist die Kommission
außerdem befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu
ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Torwächters,
ein Geschäft oder Teile davon zu verkaufen, oder das
Verbot für den Torwächter, zusätzliche Dienstleistungen
im Zusammenhang mit der systematischen Nichteinhaltung zu
erwerben. Die Kommission setzt ihren konstruktiven Dialog
mit Meta fort, um einen zufriedenstellenden Weg zur
effektiven Einhaltung der Vorschriften zu finden.
|
So hat Frankreich gewählt - PARLAMENTSWAHL 2024
|
1. Juli 2024 - Bei den
Parlamentswahlen in Frankreich liegt
die rechtsnationalistische Sammelbewegung "Rassemblement
National" (RN) nach dem ersten Wahlgang laut vorläufigem
Auszählungsergebnis deutlich vorn. Marine Le Pens
RN-Partei und ihre Verbündeten erzielten 33,2 Prozent der
Stimmen. Das zeigt die Statista-Infografik mit Daten des
französischen Regierung.
Das Linksbündnis "Nouveau Front Populaire" (NFP/UG) kam
demnach auf 28 Prozent.
Das "Ensemble"-Lager der Mitte um Präsident Emmanuel
Macron landete mit einem Stimmanteil von 20 Prozent auf
Platz drei. Frankreichs Konservative um "Les
Républicains"-Chef Éric Ciotti (LR) konnten einen Anteil
von 6,6 Prozent der Stimmen erzielen. Gewählt wird nach
dem Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen. In der ersten
Runde erhalten jene Kandidaten Sitze in der
Nationalversammlung, die eine absolute Mehrheit der
abgegebenen Stimmen und mindestens 25 Prozent der Stimmen
aller Wahlberechtigter in ihrem Wahlkreis erhalten haben.
Ist eine zweite Runde erforderlich, treten jeweils die
beiden Erstplatzierten sowie sämtliche Kandidaten noch
einmal an, für die mindestens 12,5 Prozent der
Wahlberechtigten gestimmt haben. Es gewinnt derjenige
Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.
Die rechtspopulistische Rassemblement National (RN) und
Parteichefin Marine Le Pen versprechen, Migration und
damit auch finanzielle Leistungen an Migranten zu
reduzieren, Frankreich abzuschotten, auch gegen die EU.
Das neu entstandene linke Bündnis will den Mindestlohn
erhöhen und Preise einfrieren. Beide Seiten wollen
Macrons Rentenreform rückgängig machen, die das
Eintrittsalter von 62 auf 64 Jahre anhebt. Und sie
versprechen milliardenschwere Sozialprogramme, weil viele
Franzosen mit der abnehmenden Kaufkraft hadern. Das wäre
eine Belastung für den Staatshaushalt. Viele bezweifeln,
dass die Finanzierungsvorschläge, die von rechts oder
links gemacht werden, für die Versprechen reichen.
Matthias Janson
|
|
|