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Bundesrat macht Weg frei für 31
Gesetze aus dem Bundestag
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1029. Sitzung des
Bundesrates am 16. Dezember 2022
Energiepreisbremsen beschlossen:
Entlastung erfolgt automatisch
In der letzten Sitzung des Jahres 2022
absolvierte der Bundesrat noch einmal ein
umfangreiches Programm. Er billigte 31
Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor
vom Bundestag verabschiedet worden waren.
Sie können nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im
Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie
geplant in Kraft treten - einige schon zum
1. Januar 2023.
Zu den Vorlagen aus
dem Bundestag gehören unter anderem:
- zwei Gesetze mit
Preisbremsen für Gas, Wärme
und Strom
(TOP 72 und
TOP 73) sollen Haushaltskundinnen und
Haushaltskunden sowie kleine, mittlere
Unternehmen entlasten, aber auch größere
Verbraucher, die nicht von den
Dezember-Soforthilfen profitiert haben.
Die Auszahlung der Entlastungsbeträge
soll spätestens im März 2023 erfolgen -
rückwirkend auch für Januar und Februar.
- das
Studierenden-Energiepreispauschalengesetz
(TOP 18): Studierende, Fachschülerinnen
und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine
Einmalzahlung für die gestiegenen
Energiekosten in Höhe von 200 Euro.
- das
Jahressteuergesetz (TOP 10): Es vereint
zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht,
die teilweise zu Entlastungen als auch
Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben
sich unter anderem für den Mietwohnungsbau,
den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und
das Arbeiten im Homeoffice.
Änderungen im Bewertungsgesetz könnten
hingegen zu höheren Steuerbeträgen bei der
Übertragung von Immobilienvermögen führen.
Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-,
Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das
Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.
- das
Haushaltsgesetz 2023 (TOP 2): Der
geplante Bundeshaushalt für das nächste Jahr
umfasst über 476 Milliarden Euro Ausgaben -
mehr als 45 Milliarden Euro Neuverschuldung
und mehr als 71 Milliarden Euro an
Investitionen.
- das Gesetz zum
Handelsabkommen zwischen EU und Kanada
(CETA) (TOP 26): Mit ihm soll der Ausbau
der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten
einerseits sowie Kanada andererseits
vorangetrieben werden. Teile des Abkommens,
die sich auf die die alleinige Zuständigkeit
der EU beziehen, sind bereits seit September
2017 in Kraft. Seine vollständige Wirkung
entfaltet das Abkommen, wenn es alle EU-
Mitgliedstaaten ratifiziert haben.
- das
KiTa-Qualitätsgesetz (TOP 7): Es enthält
für 2023 und 2024 ein 4-Milliarden-Euro-
Programm des Bundes für mehr Qualität bei
Betreuung, frühkindlicher Bildung, guter
Ernährung oder sprachlicher Entwicklung. Es
sieht zudem die vom Bundesrat geforderte
Fortführung des Förderprogramms
„Sprach-KiTas“ bis Sommer 2023 vor.
- das
Chancen-Aufenthaltsgesetz (TOP 15): Mit
ihm sollen langjährig geduldete Ausländer
künftig mehr Chancen für ein Bleiberecht in
Deutschland erhalten. Es sieht eine
18-monatige Aufenthaltsberechtigung für gut
integrierte Ausländer vor. Ihnen soll damit
ermöglicht werden, die Voraussetzungen für
ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.
Dazu zählen insbesondere die Sicherung des
Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen
Sprache und der Identitätsnachweis.
- das
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (TOP 12):
Hier geht es um Maßnahmen zur Bekämpfung von
Finanzkriminalität und Geldwäsche etwa durch
die Einrichtung einer Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung und das Verbot von
Bargeldzahlungen bei
Immobilientransaktionen.
- das
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (TOP 13):
Es soll Krankenhäuser verpflichten,
ausreichend Pflegekräfte einzustellen.
Außerdem ermöglicht es in geeigneten Fällen
eine Krankenhaustagesbehandlung, bei der
Patientinnen und Patienten statt in der
Klinik zu Hause übernachten. Das Gesetz
enthält auch Regelungen zur finanziellen
Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe.
Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen
im Krankenhaus ab 2025 vollständig im
Pflegebudget berücksichtigt werden.
- die Änderung des
Europawahlgesetzes (TOP 14): Mit dessen
Umsetzung sind bereits bei der nächsten
Europawahl im Jahr 2024 16- und 17-Jährige
wahlberechtigt.
- Änderungen im so
genannten
Regionalisierungsgesetz (TOP 71) setzen
eine Vereinbarung der
Ministerpräsidentenkonferenz mit dem
Bundeskanzler von Anfang November um: Der
Bund zahlt den Ländern im Jahr 2022 eine
Milliarde Euro mehr für die Finanzierung des
Regionalverkehrs als ursprünglich geplant;
ab dem nächsten Jahr steigt die
Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8 Prozent.
Initiativen der Länder, der Bundesregierung
und der EU
Der Bundesrat beschloss
darüber hinaus eigene Initiativen zum Schutz
vor hohen Mietsteigerungen und zum Umgang
mit Gesundheitsdaten, nahm Stellung zu fünf
Gesetzentwürfen der Bundesregierung sowie
acht Vorlagen aus dem EU-Bereich und stimmte
zehn Regierungsverordnungen zu - diese
können nun ebenfalls wie geplant in Kraft
treten, teilweise allerdings nur mit
Änderungen. Keine Zustimmung fand dagegen
die so genannte
Bedarfsgegenständeverordnung.
Landesinitiativen
Top 28b
Bundesrat schlägt Änderungen bei
Mietspiegeln und Indexmieten vor Top
29
Bundesrat fordert
Gesundheitsdatenschutzgesetz
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Verbraucherschutz aktuell |
Berlin, 07. Dezember 2022
Reformvorschläge für Krankenhäuser
Eine schnelle und gute
Versorgung sicherstellen Probleme in der
Krankenhausversorgung sind seit langem
bekannt. Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach will jetzt gegensteuern:
„Patientinnen und Patienten sollen sich
darauf verlassen können, dass sie überall,
auch in ländlichen Regionen, schnell und gut
versorgt werden sowie medizinische und nicht
ökonomische Gründe ihre Behandlung
bestimmen“. Das betonte er anlässlich der
Übergabe von Reformvorschlägen durch eine
Regierungskommission.
→ mehr erfahren
Aktuelles aus
dem Bundeskabinett
Preisdeckel für Strom und Gas
Energiepreisbremsen beschlossen
Privathaushalte und Unternehmen werden mit
einer günstigeren Basisversorgung von den
stark gestiegenen Energiekosten entlastet.
Die Energiepreisbremsen sollen ab März 2023
rückwirkend zum Januar 2023 wirksam werden.
Barrierefreiheit
Deutschland soll barrierefrei werden
Mobilität, Wohnen
Gesundheit, Digitales Die
Bundesregierung will die Barrierefreiheit in
zahlreichen Bereichen verbessern. Davon
profitieren Menschen mit Behinderungen,
geringen Deutschkenntnissen und Ältere.
Berichte zur
Rentenversicherung Im
Alter gut abgesichert
Das Rentenniveau und der Beitragssatz
zur Rentenversicherung bleiben stabil.
Aktuell sind die meisten Rentnerinnen und
Rentner gut versorgt – das zeigen aktuelle
Berichte zur Renteversicherung.
Reform der
private Altersvorsorge
Fokusgruppe eingesetzt
Die private Altersvorsorge bedarf
einer grundlegenden Reform, mit der ihre
Attraktivität und Verbreitung gesteigert
werden. Eine neu einberufene Fokusgruppe
wird dazu Empfehlungen vorlegen.
Alle beschlossenen Entlastungen
auf einen Blick Was gilt wann für wen?
Die Bundesregierung ist ein
Jahr im Amt. Fast 100 Gesetze hat sie in
dieser Zeit auf den Weg gebracht. Dazu
gehören umfangeiche Entlastungspakete. Hier
gibt es den Überblick: Vom
Heizkostenzuschuss über das steigende
Kindergeld, das Bürgergeld bis hin zum
geplanten „Deutschlandticket“.
→ mehr erfahren
Podcast „Aus Regierungskreisen“
Wie funktioniert die Gas- und
Strompreisbremse? Jörg Kukies
ist Staatssekretär im Bundeskanzleramt und
war ganz nah dran bei der Entwicklung der
Entlastungspakete. Er erklärt in dieser
Folge, wie der Staat konkret hilft – nicht
nur beim Begleichen der Gas- und
Stromrechnung. Ebenfalls Thema: Warum es
sich für uns alle auszahlt, sparsam mit
Ressourcen umzugehen.
→ mehr erfahren
Verbraucherzentralen
Energiekrise: Informationen und
Beratungsangebote Haben auch Sie eine
Preiserhöhung Ihres Versorgers erhalten? Das
können Sie tun, um die Kosten diesen Winter
besser zu bewältigen. Alle aktuellen
Informationen und Beratungsangebote der
Verbraucherzentralen zur Energiepreiskrise
finden Sie hier.
→ mehr erfahren
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- Bundessrat: Bürgergeld kommt
- Kohlendioxidabgabe bei Mietwohnungen
wird künftig aufgeteilt - Länder billigen
Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken
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1028. Sitzung des Bundesrates am 25.
November 2022
Berlin,
25. November 2022 - Der Bundesrat hat am 25.
November 2020 dem Bürgergeld-Gesetz
zugestimmt, das im
Vermittlungsausschuss nachverhandelt
worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor
den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen
ursprünglichen Beschluss entsprechend
verändert.
Das Gesetz wandelt
die Grundsicherung für Arbeitssuchende in
ein Bürgergeld um. Der so genannte
Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ziel
ist eine möglichst langfristige
Eingliederung in den Arbeitsmarkt und nicht
mehr die schnellstmögliche Vermittlung in
eine Arbeitsstelle. Die Reform gestaltet die
Berechnung der Regelbedarfe neu - sie werden
künftig nicht mehr rückwirkend, sondern
vorausschauend an die Teuerungsraten
angepasst.
Die Regelbedarfe für das
kommende Jahr sind bereits entsprechend
berechnet. Ab 1. Januar 2023 wird etwa ein
alleinstehender Erwachsener 502 Euro
erhalten - 53 Euro mehr als bisher.
Karenzzeit Damit die Leistungsberechtigten
sich auf die Arbeitsuche konzentrieren
können, enthält das Gesetz eine sogenannte
Karenzzeit zu Beginn des Bürgergeldbezuges:
Die Kosten für die Unterkunft werden in
dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt
und übernommen, die Heizkosten in
angemessener Höhe.
Vermögen wird
nicht berücksichtigt, sofern es nicht
erheblich ist. Der durch den
Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss
sieht eine Karenzzeit von einem Jahr statt
wie ursprünglich geplant zwei Jahren vor.
Schonvermögen Bezüglich der Schonvermögen
enthält das Vermittlungsergebnis ebenfalls
eine Reduzierung: Vermögen ist danach
erheblich, wenn es in der Summe 40.000 Euro
für die leistungsberechtigte Person und
15.000 Euro für jede weitere mit dieser in
Bedarfsgemeinschaft lebende Person
überschreitet.
Der erste
Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000
Euro bzw. 30.000 Euro vorgesehen. Auch nach
der Karenzzeit gelten höhere
Vermögens-Freibeträge als vor dem
Bürgergeld-Gesetz. Außerdem findet eine
entbürokratisierte Vermögensprüfung
Anwendung.
Kooperationsplan
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung
wird im Bürgergeld-Gesetz durch einen
Kooperationsplan abgelöst, den
Leistungsberechtigte und
Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten.
Gänzlich entfallen wird nach dem
Vermittlungsergebnis die vom Bundestag
ursprünglich beschlossene Vertrauenszeit, in
der auch bei Pflichtverletzungen keine
Sanktionen verhängt worden wären.
Pflichtverletzungen können also weiter von
Anfang an sanktioniert werden. Dabei findet
ein dreistufiges System Anwendung: Bei
der ersten Pflichtverletzung mindert sich
das Bürgergeld für einen Monat um 10
Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um
20 Prozent und bei der dritten für drei
Monate um 30 Prozent. Es darf keine
Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im
konkreten Einzelfall zu einer
außergewöhnlichen Härte führen.
Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter
Geringqualifizierte werden auf dem Weg zu
einer abgeschlossenen Berufsausbildung
unterstützt, um ihnen den Zugang zum
Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine
umfassende Betreuung soll
Leistungsberechtigten helfen, die besondere
Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.
Höhere Freibeträge
für Nebenjobs Schülerinnen und Schüler,
Studierende und Auszubildende können künftig
mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten,
damit junge Menschen die Erfahrung machen,
dass es sich lohnt, einen Schüler- oder
Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren
Freibeträge für Minijob-Verdienste gelten
bis zu drei Monate nach Schulabschluss.
Ausfertigung -
Verkündung - Inkrafttreten Das Gesetz
kann nach Abschluss des parlamentarischen
Verfahrens und Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt
verkündet werden. Inkrafttreten wird es dann
zu wesentlichen Teilen am 1. Januar 2023.
Kohlendioxidabgabe
bei Mietwohnungen wird künftig aufgeteilt
Mieterinnen und Mieter müssen
künftig die CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl
oder Erdgas nicht mehr allein tragen: Der
Bundesrat billigte am 25. November 2022
einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der
Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite
nach einem Stufenmodell. Das Gesetz kann nun
über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt
werden - es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft
treten.
Aufteilung nach
energetischer Qualität Künftig werden
die Kostenanteile entsprechend dem
Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro
Quadratmeter Wohnfläche berechnet - sie
orientieren sich damit an der energetischen
Qualität des Gebäudes. Je schlechter diese
ist, desto höher ist der Anteil der
Vermieterseite. In der untersten Stufe bei
besonders emissionsreichen Gebäuden tragen
Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe.
Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere
Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn
Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung
der Wohnungen verhindern. Bei
Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine
hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten.
Informationspflichten
für Brennstoffhandel Die
Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der
jährlichen Heizkostenabrechnung. Mieterinnen
und Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen
versorgen, können dem Vermieter gegenüber
Erstattungsansprüche geltend machen.
Auf Anregung des Bundesrates haben sie
dafür 12 Monate Zeit. Brennstofflieferanten
sind verpflichtet, Mieterinnen und Mieter
Informationen zum Erstattungsverfahren
zukommen zu lassen.
Anreize für beide
Seiten Ziel der Aufteilung nach dem
neuen Stufenmodell ist es laut
Gesetzesbegründung, Anreize zu energetischen
Sanierungen auf Vermieterseite und zu
energieeffizientem Verhalten auf Mieterseite
zu setzen. Inkrafttreten zum neuen Jahr Das
Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft
treten.
Bundesrat fordert weitere
Maßnahmen In einer begleitenden
Entschließung weist der Bundesrat darauf
hin, dass die Klimaziele des Gebäudesektors
2020 und 2021 verfehlt wurden. Mieterinnen
und Mieter müssten daher weiterhin hohe
Kohlendioxidkosten anteilig zahlen, während
sie den energetischen Standard der Gebäude
kaum beeinflussen können. Der Bundesrat
fordert daher eine Überarbeitung der
Gebäudepolitik und ambitioniertere,
flankierende Maßnahmen, um soziale Härten zu
vermeiden und dem Klimawandel zu begegnen.
Sorge über Fachkräftemangel
Zudem betont der Bundesrat, dass die
vorgesehenen Investitionsanreize baulicher
Umsetzungen bedürften, um die Einspar- und
Klimaschutzeffekte zu realisieren. Er zeigt
sich besorgt über möglichen Fachkräftemangel
für diese Maßnahmen und verweist auf
modulare Sanierungslösungen durch
sogenanntes serielles Sanieren.
Qualifizierungsoffensive nötig
Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung,
gemeinsam mit den Ländern kurzfristig eine
Qualifizierungsoffensive zu starten, um dem
Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Denn die
Einsparungen im Gebäudebereich seien nur mit
Hilfe von ausgebildetem und geschultem
Fachpersonal zu erreichen.
Länderöffnungsklauseln gefordert Bestehende
ambitioniertere Länderanforderungen im
Bereich der Gebäudeenergie müssten weiterhin
durch Länderöffnungsklauseln abgesichert
werden - sie sollen sicherstellen, dass die
Regelungen des Bundes nicht unterschritten
werden können, fordert der Bundesrat. Die
Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
mit den Forderungen befasst. Feste Fristen
gibt es hierfür nicht.
Schutz vor Diskriminierung bei
intensiv-medizinischer Behandlung
Am 25. November 2022 hat der
Bundesrat die vom Bundestag beschlossenen
Änderungen am Infektionsschutzgesetz
gebilligt, die Menschen mit Behinderung im
Falle knapper intensiv-medizinischer
Kapazitäten vor Benachteiligung bewahren
sollen. Das Gesetz steht zur abschließenden
Befassung auf der Tagesordnung der
Plenarsitzung des Bundesrates am 25.
November 2022.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Gesetz geht auf eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts aus dem
letzten Jahr zurück. Dieses hatte vor dem
Hintergrund der COVID-19-Pandemie
entschieden, dass sich aus Artikel 3 Absatz
3 Satz 2 des Grundgesetzes für den Staat ein
Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer
Benachteiligung wegen ihrer Behinderung
durch Dritte zu schützen. Besteht das
Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung
knapper, überlebenswichtiger
intensivmedizinischer Ressourcen wegen einer
Behinderung benachteiligt werden, verdichtet
sich der Schutzauftrag zu einer konkreten
Schutzpflicht.
Entscheidend ist, dass eine gesetzliche
Regelung hinreichend wirksamen Schutz vor
einer Benachteiligung wegen der Behinderung
bewirkt. Diskriminierungsfreie
Zuteilungsentscheidung Nach dem
Gesetzesbeschluss ist künftig bei der
ärztlichen Entscheidung ausschließlich die
aktuelle und kurzfristige
Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen
Patientinnen und Patienten relevant. Niemand
darf benachteiligt werden, insbesondere
nicht wegen einer Behinderung, des Grades
der Gebrechlichkeit, des Alters, der
ethnischen Herkunft, der Religion oder
Weltanschauung, des Geschlechts oder der
sexuellen Orientierung.
Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass
bereits zugeteilte überlebenswichtige
intensivmedizinische Behandlungskapazitäten
nicht mehr zur Disposition stehen, solange
eine solche Behandlung noch indiziert ist
und dem Patientenwillen entspricht.
Erfahrene Fachkräfte Darüber hinaus enthält
es Regelungen zum Verfahren, in dem die
Zuteilungsentscheidung zu treffen ist.
Zuständig hierfür sind zwei mehrjährig
intensivmedizinisch erfahrene und
praktizierende Fachärztinnen und Fachärzte,
die die Patientinnen oder Patienten
unabhängig voneinander begutachtet haben.
Zuteilungsentscheidung im Vorfeld vermeiden
Bevor eine Zuteilungsentscheidung notwendig
wird, sind alle Anstrengungen zu
unternehmen, um den Engpass zu verhindern.
Die Neuregelung ist ausschließlich für den
Fall gedacht, dass dies nicht gelingt. Sie
scheidet aus, wenn betroffene Patientinnen
oder Patienten regional oder überregional
verlegt und intensivmedizinisch behandelt
werden können. Durch organisatorische
Maßnahmen kann das Risiko,
Zuteilungsentscheidungen treffen zu müssen,
reduziert werden - wie zum Beispiel durch
Verschiebung planbarer, nicht zeitkritischer
Operationen oder durch Verteilung
betroffener Patientinnen oder Patienten in
andere Krankenhäuser.
Zudem sind Krankenhäuser dazu verpflichtet,
eine Zuteilungsentscheidung unverzüglich der
für die Krankenhausplanung zuständigen
Landesbehörde anzuzeigen. Weitere Schritte
Nach Abschluss des parlamentarischen
Verfahrens kann das Gesetz nun vom
Bundespräsidenten unterzeichnet werden und
dann wie geplant am Tag nach der Verkündung
im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Länder billigen
Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am
25. November 2022 grünes Licht für den
befristeten Weiterbetrieb der drei
Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und
Neckarwestheim 2 gegeben und die
entsprechenden Änderungen am Atomgesetz
durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren
gebilligt. Damit ist das parlamentarische
Verfahren abgeschlossen, das Gesetz kann
nach Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten am Tag nach der Verkündung
im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Sicherheit der Energieversorgung Das
Gesetz soll die Energieversorgungssicherheit
in Deutschland gewährleisten. Der
Leistungsbetrieb der drei Kraftwerke soll
zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des
Elektrizitätsversorgungssystems im Winter
beitragen und gleichzeitig dafür sorgen,
dass die Stromversorgung sichergestellt
bleibt, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Hintergrund: Schwierige Situation an den
Energiemärkten Aufgrund der angespannten
Versorgungslage infolge der russischen
Invasion in der Ukraine sei eine
unvorhersehbare, außergewöhnliche und
äußerst volatile Lage am Gasmarkt und in der
Folge auch am Strommarkt entstanden.
Hinzu komme, dass sich die Lage auf den
Energiemärkten weiter verschärft habe.
Aufgrund dieser Entwicklungen komme es auch
zu ansteigenden Stromtransiten und
entsprechenden größeren Anforderungen an den
Stromnetzbetrieb. Endgültige Abschaltung im
April 2023 Das Gesetz sieht vor, dass die
Kernkraftwerke spätestens mit Ablauf des 15.
April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb
beenden.
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Verbraucherschutz aktuell
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Bürgergeld im Vermittlungsausschuss
Berlin,
24. November 2022:
Mehr Respekt und
neue Chancen auf Arbeit Der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss zum
Bürgergeld verständigt. Stimmen Bundestag
und Bundesrat abschließend dem Gesetz zu,
kann es zum 1. Januar in Kraft treten. Mit
dem Bürgergeld sollen sich Menschen im
Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung,
Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren
können.
→ mehr erfahren
Aktuelle
Themen der Bundesregierung
BAföG-Reform und Zuschüsse
So entlastet der Bund Studierende
Eine höhere BAföG-Förderung,
Energiepreispauschale, Heizkostenzuschuss
und eine Einmalzahlung für alle
Studierenden: Aufgrund der gestiegenen
Preise entlastet die Bundesregierung
Studierende und BAföG-Geförderte. Ein
Überblick.
Renten
Härtefallfonds auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung hat beschlossen,
einen Fonds zur Abmilderung von Härtefällen
aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für
jüdische Kontingentflüchtlinge und
Spätaussiedler einzurichten. Die Betroffenen
sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500
Euro erhalten.
Mit Erneuerbaren heizen
Mit Wärmepumpen Tempo machen für die
Klimawende Wir müssen mehr Energie
sparen – besonders beim Heizen von Gebäuden.
Hier helfen energetische Sanierungen und
neue Heiztechniken, wie etwa Wärmepumpen. Ab
2024 sollen pro Jahr 500.000 neue
Wärmepumpen in Deutschland installiert
werden.
Verkehrswende
Mehr Geld für den ÖPNV Die
Regionalisierungsmittel werden in diesem
Jahr um eine Milliarde Euro erhöht. Das hat
die Bundesregierung beschlossen. So können
die Länder den öffentlichen Nahverkehr
attraktiver gestalten – für mehr Klimaschutz
und den Einstieg in die Verkehrswende.
Energiekrise:
Aktuelles zu den Entlastungen
Strom- und Gaspreisbremse: So funktionieren
die geplanten Entlastungen
Kabinett beschließt Energiepreispauschale
für Studierende
FAQ zum Heizkostenzuschuss für Menschen mit
kleinem Einkommen
Klaus Müller, Präsident der
Bundesnetzagentur: So sicher ist unsere
Energieversorgung Was hat eigentlich das
Wetter mit unserer Energieversorgung zu tun?
Was kann ich tun, um weniger Gas zu
verbrauchen? Warum müssen wir schon jetzt
für den übernächsten Winter planen und was
hat das alles mit Europa zu tun? Diese und
weitere Fragen beantwortet Klaus Müller im
Podcast.
→ mehr erfahren
Corona-News
Arbeitsschutz, Kurzarbeit, Grundsicherung -
Welche Regelungen gelten?
STIKO-Empfehlung zur Corona-Impfung für
Kleinkinder mit Vorerkrankungen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur
Corona-Impfung
Corona-Sonderregelung: Telefonische
Krankschreibung verlängert
Kampagne „Pflege kann
was“ Sieben gute Gründe für eine
Pflegeausbildung 2021 haben sich sieben
Prozent mehr Menschen als im Vorjahr für
eine Ausbildung im Bereich der Pflege
entschieden. Eine gute Entwicklung: Das
Interesse an einer Ausbildung in der Pflege
steigt und die Reform der Pflegeausbildung
wirkt: Mit der Neuausrichtung wurden die
Ausbildungsbedingungen deutlich verbessert.
→ mehr erfahren
Tipps und
Fakten
Haushalt des BMUV 2023: Verbraucherzentralen
werden gestärkt
Baukindergeld noch bis zum 31.12.2022
beantragen
Bausparen: Rechtswidrige Gebühren
zurückerstatten lassen
Black Friday: Fünf Tipps gegen
Shopping-Fallen
EU-weite Regelungen für weniger
Elektroschrott
KulturPass für 18-Jährige: 200 Euro für
Platten, Kino oder Museum
Smartphones und Tablets sind zukünftig
leichter reparierbar
Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche mit
digitalen Kreditkarten
Nachhaltige Textilien: Wiederverwendung
statt Verschwendung
Gesundheitlichen Risiken von hanfhaltigen
Lebens- und Futtermitteln
Digital Service Act/Digital Market Act –
mehr Schutz für Internetnutzer
Neue Lernplattform der EU: Mit „Learn“
Desinformation erkennen
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Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Bürgergeld
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Berlin,
23. November 2022 - Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss:
Vertreterinnen und Vertreter von Bundesrat und Bundestag
haben sich am 23. November 2022 im Vermittlungsausschuss
auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz
geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine
Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der
Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor.
Kürzere Karenzzeit Der Vermittlungsausschuss schlägt
vor, die so genannte Karenzzeit, in der die Kosten für
die Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten
in angemessener Höhe anerkannt und übernommen werden,
auf ein Jahr zu halbieren; der Bundestagsbeschluss hatte
zwei Jahre vorgesehen.
Geringere Schonvermögen
Bezüglich der Schonvermögen in der Karenzzeit enthält
der gefundene Kompromiss ebenfalls eine deutliche
Reduzierung. Vermögen ist danach nicht zu
berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für
die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede
weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person
überschreitet. Der Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von
60.000 bzw. 30.000 Euro vorgesehen.
Änderung bei
Wohneigentum Überdies enthält die Einigung eine neue
Härtefallregelung bei selbst genutztem Wohneigentum.
Nach dem Gesetz zählt ein selbstgenutztes Haus mit einer
Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine
selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130
Quadratmetern zum Schonvermögen, bei mehr als vier
Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede
weitere Person um 20 Quadratmeter.
Nach dem
Kompromiss können auch größere Häuser bzw. Wohnungen zum
Schonvermögen gerechnet werden, wenn andernfalls eine
besondere Härte entstünde. Sanktionen von Beginn an
möglich Gänzlich entfallen soll nach dem
Vermittlungsergebnis die vom Bundestag beschlossene
sechsmonatige Vertrauenszeit, in der auch bei
Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden
wären.
Bei solchen Sanktionen soll nach dem
Vermittlungsergebnis ein dreistufiges System Anwendung
finden: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich
das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der
zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der
dritten für drei Monate um 30 Prozent. Auch nach dem
Vorschlag des Vermittlungsausschusses darf keine
Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten
Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Bestätigung in Bundestag und Bundesrat erforderlich
Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am
14. November 2022 angerufen, nachdem der
Bundestagsbeschluss in der Plenarsitzung des Bundesrates
am selben Tage die erforderliche absolute Mehrheit von
35 Stimmen verfehlt hatte. Damit das Gesetz in Kraft
treten kann, muss der Bundestag den Einigungsvorschlag
noch annehmen, auch der Bundesrat muss dem Gesetz
zustimmen. Aller Voraussicht nach werden beide
Abstimmungen am Freitag, dem 25. November 2022,
stattfinden.
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Bundesrat: Dezember-Entlastung für
Gas- und Wärmekunden kommt Bundesrat
versagt Bürgergeld die Zustimmung
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1027 Sitzung des
Bundesrates Berlin,
14. November 2022 - Am 14. November 2022 hat der
Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für
Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von
Wärme gebilligt, die der Bundestag am 10.
November 2022 beschlossen hatte. Das Gesetz
kann daher nach Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten wie geplant in Kraft
treten.
Entlastung beim
Abschlag im Dezember
Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit
einem Jahresverbrauch bis zu 1.500
Megawattstunden Gas werden durch die
einmalige Soforthilfe von den dramatisch
gestiegenen Kosten entlastet - als
Überbrückung, bis im nächsten Jahr die
geplante Gaspreisbremse wirkt. Unabhängig
vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind
unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und
Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten,
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Für die Betroffenen entfällt die
Pflicht, die vertraglich vereinbarten
Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu
leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die
Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die
sich im Wesentlichen an der Höhe des im
September gezahlten Abschlags bemisst.
Sonderregeln für Mieterinnen und
Mieter Für Mieterinnen und
Mieter, die keine eigenen Verträge mit den
Energielieferanten haben, sondern über
Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind
differenzierte Sonderregeln je nach
Vertragsgestaltung gegenüber der
Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch
diese Haushalte zeitnah von den
Kostensteigerungen zu entlasten. Erstattung
über KfW Die Gas- und
Wärmeversorgungsunternehmen können sich die
ausgefallenen Dezemberzahlungen über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten
lassen.
ERP-Wirtschaftsförderung in Millionenhöhe
Das
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz wurde an das
Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen
angehängt, um das Verfahren im Bundestag zu
beschleunigen. Dieses sieht unter anderem
Finanzierungshilfen für
Unternehmensgründungen, Förderung
mittelständischer Unternehmen, Stipendien an
Studentinnen und Studenten und junge
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
sowie die langfristige Förderung von
Informationsreisen von
deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen
und von Multiplikatoren nach Deutschland
vor.
Basis ist das European Recovery
Programm, das auf den Marshallplan der
Nachkriegszeit zurückgeht. Es stellt im
nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943
Millionen Euro zur Verfügung. Rasches
Inkrafttreten Das Gesetz wurde dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet. Die Erdgas-Wärme-Soforthilfen
treten direkt am Tag nach der Verkündung im
Bundesgesetzblatt in Kraft, die
ERP-Förderungen am 1. Januar 2023.
Bundesrat
versagt Bürgergeld die Zustimmung
Der Bundesrat hat am 14. November 2022
dem Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt: In
der Abstimmung erhielt der
Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche
absolute Mehrheit von 35 Stimmen.
Bundestag oder Bundesregierung können nun
den
Vermittlungsausschuss anrufen, um mit
den Ländern über einen Kompromiss zu
verhandeln. Was der Bundestagsbeschluss
vorsieht Durch die vom Bundestag
beschlossenen Änderungen sollen sich laut
Begründung die über 5 Millionen Menschen,
die in Deutschland Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen,
stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung
und Arbeitsuche konzentrieren können.
Der Gesetzesbeschluss gestaltet zudem
die Berechnung der Regelbedarfe neu - sie
sollen künftig nicht mehr rückwirkend,
sondern vorausschauend an die Teuerungsraten
angepasst werden. Die Regelbedarfe für das
kommende Jahr sind bereits entsprechend
berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein
alleinstehender Erwachsener 502 Euro
erhalten - 53 Euro mehr als bisher.
Karenzzeit Damit die
Leistungsberechtigten sich auf die
Arbeitsuche konzentrieren können, sieht der
Gesetzesbeschluss für die ersten zwei Jahre
des Bürgergeldbezugs eine sogenannte
Karenzzeit vor: Die Kosten für die
Unterkunft sollen in tatsächlicher Höhe
anerkannt und übernommen werden, die
Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen
wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht
erheblich ist. Leistungsberechtigte müssen
eine Selbstauskunft erteilen, um zu
bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte
für das Schonvermögen nicht überschreitet.
Freibeträge und Kooperationsplan
Für Bürgergeldbeziehende sind zudem höhere
Freibeträge geplant als bislang. Die
bisherige Eingliederungsvereinbarung wird
durch einen Kooperationsplan abgelöst, den
Leistungsberechtigte und
Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten.
Dieser Plan soll dann als „roter Faden“ im
Eingliederungsprozess gelten. Mit Abschluss
des Kooperationsplans gilt eine
Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum wird ganz
besonders auf Vertrauen und eine
Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt.
Leistungsminderungen weiter
möglich Wer Termine nicht
wahrnimmt, müsste nach dem Gesetz in der vom
Bundestag beschlossenen Fassung auch
weiterhin mit Sanktionen rechnen -
allerdings nur im Wiederholungsfall.
Leistungsminderungen wegen wiederholter
Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse
betragen dann höchstens 30 Prozent des
maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten
der Unterkunft und Heizung werden nicht
gemindert.
Es gibt keine
Leistungsminderung, sollte sie im konkreten
Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte
führen. Die verschärften Sonderregelungen
für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger
entfallen. Arbeitsmarktzugang
Geringqualifizierter Geringqualifizierte
sollen auf dem Weg zu einer abgeschlossenen
Berufsausbildung unterstützt werden, um
ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt
zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll
Leistungsberechtigten helfen, die besondere
Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.
Höhere Freibeträge für
Nebenjobs Schülerinnen und
Schüler, Studierende und Auszubildende
könnten künftig mehr ihres selbstverdienten
Geldes behalten, damit junge Menschen die
Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen
Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die
großzügigeren Freibeträge für
Minijob-Verdienste würden bis zu drei Monate
nach Schulabschluss gelten.
Sozialer Arbeitsmarkt Außerdem
sollen die Regelungen zum „Sozialen
Arbeitsmarkt“ unbefristet gelten. Deren Ziel
ist es, besonders arbeitsmarktfernen
Menschen soziale Teilhabe durch
längerfristige öffentlich geförderte
Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge
in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen.
Bislang sollte die Regelung am 31. Dezember
2024 auslaufen.
|
Bundesratsitzung: Präsidiumswahl -
Bürgergeld - Energiekosten |
Berlin,
28. Oktober 2022 - Im Mittelpunkt der
Plenarsitzung standen die Wahl des
Präsidiums und weitere wichtige Personalien
für das neue Geschäftsjahr 2022/2023, das am
1. November beginnt.
Der Bundesrat
wählte Peter Tschentscher einstimmig zu
seinem neuen Präsidenten, Bodo Ramelow und
Manuela Schwesig zu Vizepräsident bzw.
Vizepräsidentin. Außerdem bestimmte er den
Vorsitz für die Europakammer neu, bestätigte
die Vorsitzenden der 16 Fachausschüsse in
ihren Ämtern und wählte zwei Schriftführer.
Zu Beginn der Sitzung hatte der
scheidende Präsident Bodo Ramelow Bilanz
seiner Amtszeit gezogen. Milliardenschwere
Gesetze aus dem Bundestag Anschließend gab
das Plenum grünes Licht für zehn Gesetze aus
dem Bundestag, unter anderem zum
Heizkostenzuschuss, zur
Energiepreispauschale für Rentner und
Versorgungsempfänger sowie zur Finanzreform
der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zugestimmt haben die Länder auch der
Finanzierung eines „Abwehrschirms“ in Höhe
von 200 Milliarden Euro, der die Folgen der
gestiegenen Gas- und Strompreise abmildern
soll.
Stellungnahmen zu
Regierungsplänen Der Bundesrat äußerte
sich zu mehreren Gesetzentwürfen der
Bundesregierung - wie den Plänen für ein
Bürgergeld, für eine umfassende
Wohngeldreform und für ein
Inflationsausgleichsgesetz sowie zu mehreren
EU-Vorlagen.
Unterstützung für kleine Unternehmen
Die Länderkammer fasste zudem mehrere
Entschließungen, darunter die Forderung nach
einer Ausweitung von Unternehmenshilfen zur
Bewältigung gestiegener Energiekosten,
insbesondere für kleine und mittlere
Betriebe wie Bäckereien. Neu vorgestellt
wurde eine Länderinitiative zum Schutz vor
Energiesperren. Schließlich stimmten die
Länder mehreren Verordnungsentwürfen der
Bundesregierung zu.
Eine Auswahl
an Vorlagen stellt die Rubrik
BundesratKOMPAKT nachfolgend vor. Die
gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen
Drucksachen-Downloads finden Sie
hier. Alle Videos in
der Mediathek Die
Videos der Redebeiträge und ein
Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in
BundesratKOMPAKT, in der
App und in der
Mediathek zum Download bereit.
Personalien
Top 1
Dr. Peter Tschentscher neuer
Bundesratspräsident
Top 2
Neue Vorsitzende für Europakammer des
Bundesrates
Top 3
Vorsitzende der Fachausschüsse wiedergewählt
Top 4
Georg Eisenreich und Dr. Olaf Joachim zu
Schriftführern im Bundesrat wiedergewählt
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Top 37
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und
Rentner
Top 38
Grünes Licht für Finanzreform der
gesetzlichen Krankenversicherung
Top
41
Zweiter Heizkostenzuschuss kann kommen
Top 46
Bundesrat stimmt Abwehrschirm gegen hohe
Energiepreise zu Landesinitiativen
Top 10
Keine Mehrheit für Initiative zum grauen
Kapitalmarkt
Top 13
Bundesrat fordert Austausch zu Fallanalysen
in der Jugendhilfe
Top 15
Bundesrat fordert mehr Unterstützung für
kleine Betriebe
Top 43
Schutz vor Energiesperren
Gesetzentwürfe der Bundesregierung Top
16
Regierungspläne für Bürgergeld - Bundesrat
nimmt Stellung
Top 18
Entlastungspaket III: Bundesrat fordert
Verständigung über Kostenaufteilung
Top 23
Bundesrat wünscht weniger Bürokratie bei
geplanter Wohngeldreform
Top 44
Keine Stellungnahme der Länder zum geplanten
Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken
|
Bundesrat fordert Maßnahmen gegen
Versorgungsengpässe bei Medizinprodukten
|
- Unterstützung
für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt
abgesenkt - Gasversorgung sichern -
reduzierte Umsatzsteuer auf Gas -
Bundesrat fordert einen „Stärkungspakt
Bevölkerungsschutz“ - Vereinfachung beim
Infektionsschutzgesetz - Verschärfung bei
EU-Sanktionen - Weiter vereinfachter
Zugang zum Kurzarbeitergeld -
Hinzuverdienst durch Minijobs vereinfacht
- Elektronische Kommunikation mit den
Standesämtern - Entwurf für ein
Kita-Qualitätsgesetz - Bundesrat nimmt
Stellung
1025. Sitzung des
Bundesrates am 7. Oktober 2022
© Foto: AdobeStock | Africa Studio
Berlin/Duisburg, 07. Oktober 2022 -
Der Bundesrat sieht dringenden
Handlungsbedarf bei der Umsetzung der
Europäischen Medizinprodukteverordnung. Dies
macht er in einer am 7. Oktober gefassten
Entschließung deutlich. Darin bittet er die
Bundesregierung, auf EU-Ebene auf
Erleichterungen für versorgungsrelevante
Nischen- und Bestandsprodukte hinzuwirken
und somit die Versorgungssicherheit mit
sicheren Medizinprodukten zu gewährleisten.
Versorgungsengpässe
befürchtet Das grundsätzliche Ziel der
Europäischen Medizinprodukteverordnung, den
Patientenschutz zu stärken, sei zwar zu
begrüßen. Allerdings sei der Aufwand zur
Zertifizierung von Medizinprodukten deutlich
gestiegen, was zu erhöhten Kosten und
Personalaufwand für die Hersteller führe.
Deshalb zeichne sich für einige Produkte
eine immer deutlichere
Versorgungsproblematik ab, da Hersteller als
Konsequenz auf gestiegene Kosten und Aufwand
sichere und bewährte Medizinprodukte vom
Markt nehmen, warnt die Länderkammer.
Qualität medizinischer Versorgung Es
bestehe dringender Handlungsbedarf, um die
Versorgung mit den notwendigen sicheren
Medizinprodukten weiterhin zu gewährleisten.
Die Berichte aus der Ärzteschaft, dass
Eingriffe nicht mehr in gewohnter Qualität
möglich seien, seien nicht mehr hinnehmbar.
Herzkatheter für Babys
unwirtschaftlich Deshalb spricht sich
der Bundesrat insbesondere für sofortige
Lösungen für versorgungsrelevante
Nischenprodukte wie etwa Herzkatheter für
Kleinstkinder aus, deren Herstellung
aufgrund der geringen Stück- und Absatzzahl
angesichts der hohen Zertifizierungskosten
unwirtschaftlich geworden ist und die
deshalb vom Markt genommen werden.
Erleichterungen für Bestandsprodukte
gefordert Auch seien zeitnah
Erleichterungen für Bestandsprodukte
erforderlich, die sich über Jahre hinweg auf
dem Markt bewährt haben. Weiter sei
sicherzustellen, dass die Zertifizierung von
neuen, innovativen Medizinprodukten in
Europa, insbesondere auch für kleine und
mittelständische Unternehmen, im aktuellen
Rechtsrahmen zügig und mit vertretbarem
Aufwand möglich ist.
Einsatz von
Ressourcen bei Zertifizierung Außerdem
brauche es mehr Kapazität für
Zertifizierungen bei den staatlich
autorisierten Stellen, die dafür zuständig
sind - den so genannten „Benannten Stellen“.
Hierfür müssten zum einen die vorhandenen
knappen Ressourcen besser eingesetzt werden;
zum anderen müsste es neue weitere Benannte
Stellen geben, um dem Kapazitätsengpass
entgegenzuwirken. Bundesregierung am Zug Die
Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür
nicht.
Bundesrat stimmt
reduzierter Umsatzsteuer auf Gas zu
Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am
7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der
befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf
Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis
31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7
Prozent. Unternehmen sollen die Senkung
vollständig an die Verbraucherinnen und
Verbraucher weitergeben, um diese von den
hohen Energiekosten zu entlasten.
Prämien zum Inflationsausgleich steuerfrei
Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen
der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen
Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro
von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht.
Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen
nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet.
Diese Änderung war erst im Laufe der
Bundestagsberatungen in den ursprünglichen
Fraktionsentwurf aufgenommen worden.
Rückwirkendes Inkrafttreten Das
Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet und anschließend im
Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt
rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.
Appell an die Bundesregierung In
einer begleitenden Entschließung fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf,
schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um
die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme
für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen.
Es müsse Anreiz zum Energiesparen
beinhalten, sozial gerecht und praktikabel
vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass
auch der Umbau zu klimafreundlicher
Energieversorgung in allen Sektoren weiter
befördert werden muss.
Unterstützung
für Strom- und Gaspreisbremse Die
geplante Strom- und Gaspreisbremse
unterstützt der Bundesrat - sie müsse jetzt
schnellstmöglich eingeführt werden. Da
Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung
von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt
nicht unmittelbar zur Verfügung stehen,
müsse sie die Bremse anderweitig finanziert
werden. Ein Impuls für den Ausbau der
Sektorenkopplung könnte aus Sicht des
Bundesrates die temporäre Absenkung der
Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß
sein. Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich damit befasst. Feste Fristen
gibt es hierfür nicht.
Bundesrat fordert einen „Stärkungspakt
Bevölkerungsschutz“ Der
Bundesrat setzt sich für eine nachhaltige
Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes
durch den Bund ein. Eine entsprechende
Entschließung hat er am 7. Oktober 2022 auf
Initiative von sieben Ländern gefasst und
der Bundesregierung zugeleitet Änderung der
Sicherheitslage.
Der
völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands
gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage
in Deutschland, Europa und der Welt
grundlegend verändert. Bund und Länder
müssten drauf gemeinsam sicherheitspolitisch
reagieren, fordert der Bundesrat.
Priorität des
Bevölkerungsschutzes Der Schutz der
Bevölkerung müsse oberste Priorität haben.
Hierfür sei neben der Stärkung der
Bundeswehr und den dort vorgesehenen
Investitionen von 100 Milliarden Euro eine
nachhaltige und sektorübergreifende Stärkung
des Bevölkerungsschutzes mit Blick auf den
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
sowie auch auf künftige Auswirkungen des
Klimawandels, Mehrfachlagen und hybride
Bedrohungen zwingend erforderlich.
10 Milliarden Euro an Bundesmitteln Das
Bewusstsein für die Risiken und die
Verantwortung für den wirksamen Schutz der
Bevölkerung in Bund und Ländern müsse sich
durch Erhöhung der Kapazitäten und
Ressourcen und durch konkrete, auch mittel-
und langfristige Vorsorgemaßnahmen
niederschlagen.
Vor diesem
Hintergrund fordert der Bundesrat, dass
neben dem finanziellen Engagement der Länder
der Bund für die Stärkung des
Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10
Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn
Jahre für einen „Stärkungspakt
Bevölkerungsschutz“ bereitstellt.
Damit könnten notwendige
Strukturen geschaffen bzw. wiederaufgebaut
werden, um der Bevölkerung bei
länderübergreifenden Lagen adäquaten Schutz
zu bieten.
Gemeinsames
Krisenmanagement Notwendig sei es, das
gemeinsame Krisenmanagements von Bund und
Ländern bei länderübergreifenden Gefahren-
oder Schadenslagen zu verbessern sowie
Maßnahmen zur Digitalisierung des
gemeinsamen Krisenmanagements und zum Aufbau
nationaler Reserven zu ergreifen.
Präventionskampagne
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung
zudem, gemeinsam mit den Ländern eine
Präventionskampagne durchzuführen, um das
Gefahrenbewusstsein zu stärken und die
Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu
steigern.
Wie es weitergeht Die
Bundesregierung entscheidet, wann sie sich
mit den Anliegen aus der ihr zugeleiteten
Entschließung befasst. Feste Fristen gibt es
hierzu nicht.
Vereinfachung
beim Infektionsschutzgesetz - Verschärfung
bei EU-Sanktionen Am 7. Oktober
2022 stimmt der Bundesrat über ein Gesetz
aus dem Bundestag ab, das die Durchsetzung
von EU-Sanktionen verbessern soll. Rückkehr
in Schul- und Kitabetrieb und Kinderheime
vereinfacht Es enthält zudem eine Änderung
des Infektionsschutzgesetzes, die
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
in der letzten Bundesratssitzung per
Protokollerklärung angekündigt hatte: Lehr-,
Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen,
Kitas oder Kinderheimen können damit nach
einer Corona-Infektion künftig ihre Arbeit
wieder ohne negatives Testergebnis oder
ärztliche Bescheinigung aufnehmen.
An der bisherigen Regelung hatte es im
Bundesrat deutliche Kritik gegeben. Der neue
Passus war kurzfristig an den ursprünglichen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
EU-Sanktionsrecht angefügt worden.
Einheitliche Durchsetzung von EU-Sanktionen
Das Gesetz ermächtigt den deutschen
Vertreter im Rat der Europäischen Union,
einem Beschlussentwurf des Rates
zuzustimmen, der die Durchsetzung von
EU-Sanktionen harmonisieren soll. Ziel ist
es, Sanktionsverstößen in allen
Mitgliedstaaten gleichermaßen ahnen zu
können.
Unterzeichnung - Verkündung
- Inkrafttreten Das Gesetz wird nun über
die Bundesregierung dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am
Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in
Kraft. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die
Bundesregierung, da sie die Verkündung
organisiert.
Entwurf für ein
Kita-Qualitätsgesetz - Bundesrat nimmt
Stellung Der Bundesrat hat sich
am 7. Oktober 2022 zu den Plänen der
Bundesregierung geäußert, die Länder bei der
Verbesserung der Personalsituation in den
Kitas zu unterstützen. In seiner
Stellungnahme begrüßt er, dass der mit dem
„Gute-KiTa-Gesetz“ begonnene gemeinsame
Prozess, die Qualität der
Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und
die Teilhabe zu verbessern, fortgesetzt
wird.
Kritik an Pflicht zur
Staffelung der Kostenbeiträge Die Länder
formulieren aber auch Kritik. So lehnen sie
etwa die im Gesetzentwurf vorgesehene
bundesweit verpflichtende Staffelung der
Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung
nach vorgegebenen Kriterien ab. Diese greife
unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit
und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen
ein.
Was die Regierung vorhat
Die Bundesregierung will das sog.
Gute-KiTa-Gesetz auf Grundlage der
Empfehlungen einer Evaluation und unter
Berücksichtigung der Ergebnisse eines
Monitorings weiterentwickeln. Beabsichtigt
ist eine stärkere Fokussierung auf die
Qualität der Kindertagesbetreuung. Seit 2019
bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur
Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der
Eltern bei den Beiträgen können fortgeführt
werden.
Die Länder dürfen Maßnahmen
ab dem 1. Januar 2023 aber ausschließlich
zur Weiterentwicklung bestimmter im Gesetz
festgelegter Handlungsfelder von vorrangiger
Bedeutung ergreifen (bedarfsgerechtes
Angebot, Fachkraft- Kind-Schlüssel,
Fachkräftesicherung und Stärkung der
Kita-Leitung).
Betreuungsschlüssel und
sprachliche Bildung Ziel ist es, den so
genannten Fachkraft-Kind-Schlüssel zu
verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und
die Kita-Leitung zu stärken. Gleichzeitig
sind Investitionen in bedarfsgerechte
Angebote und in sprachliche Bildung geplant,
um der besonderen Bedeutung der sprachlichen
Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.
Auch die Kindertagespflege soll gestärkt
werden.
Entwicklung, Gesundheit,
Ernährung und Bewegung stärken Darüber
hinaus nimmt der Entwurf - als Konsequenz
aus der Corona-Pandemie - Maßnahmen zur
Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und
Bewegung stärker in den Fokus. Verschiedene
Studien hatten erhebliche Auswirkungen der
Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den
Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen
von psychischen und physischen
Auffälligkeiten.
Soziale Teilhabe
Weiteres Ziel ist es, die soziale Teilhabe
an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder
in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen
sich künftig die Beiträge bundesweit
verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern,
der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder
in der Familie und der individuellen
täglichen Betreuungszeit staffeln.
Die Evaluation habe gezeigt, dass bisher nur
rund ein Drittel der Kommunen die Beiträge
nach dem Einkommen staffelt. Maßnahmen zur
Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen
des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern
umgesetzt wurden, sind grundsätzlich weiter
möglich. Neue Maßnahmen zur
Beitragsentlastung würden aber künftig nicht
mehr mit Bundesmitteln finanziert. Damit
soll sich die Budgetkonkurrenz zwischen
Maßnahmen von Qualität und Teilhabe
verringern.
Vier Milliarden Euro für
2023 und 2024 Der Bund will die Länder
bei den Maßnahmen nach dem neuen
Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit
insgesamt vier Milliarden Euro unterstützen.
Qualitätsentwicklungsgesetz Bis zum Ende der
Legislaturperiode will die Bundesregierung
das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im
Koalitionsvertrag vereinbart – in einem
weiteren Schritt abschließend zu einem
Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten
Standards weiterentwickeln.
Bundestag am Zug Die Stellungnahme des
Bundesrates wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie kann sich dazu äußern, bevor
der Bundestag entscheidet. Verabschiedet
dieser das Gesetz in zweiter und dritter
Lesung, stimmt der Bundesrat noch einmal
darüber ab.
Elektronische
Kommunikation mit den Standesämtern
Bürgerinnen und Bürger sollen leichter
elektronisch mit den Standesämtern
kommunizieren können. Die gesetzlichen
Grundlagen hierfür hatte der Bundestag am
29. September 2022 beschlossen, der
Bundesrat hat sie am 7. Oktober 2022
gebilligt. Das Gesetz kann daher nach
Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
wie geplant in Kraft treten.
Once-Only-Prinzip Das Gesetz soll auch
das so genannte Onlinezugangsgesetz
umsetzen. Bürgerinnen und Bürger können
zukünftig ihre Personenstandsdaten über ein
Verwaltungsportal erfassen und dem
zuständigen Standesamt übersenden. Dieses
tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen
Behörde aus - die Daten werden nur einmal
erfasst.
Verzicht auf
Papiernachweise Dadurch können
Standesämter in bestimmten Fällen auf die
Vorlage urkundlicher Nachweise verzichten -
zum Beispiel beim Ausstellen einer
Personenstandsurkunde oder eines
Ehefähigkeitszeugnisses, Anmeldung einer
Eheschließung, Anzeige eines Geburts- bzw.
Sterbefalls.
Datenaustausch zwischen
Behörden Damit Bürgerinnen und Bürger
Nachweise für die Beurkundung nicht mehr
selbst vorlegen müssen, tauschen die
verschiedenen Standesämter ihre
Registerdaten elektronisch aus. Das Gesetz
regelt dazu das automatisierte
Abrufverfahren zwischen den Behörden.
Papiergebundenen Alteinträge sollen in den
elektronischen Personenstandsregistern
intensiver nacherfasst werden, um den
Datenaustausch zu erleichtern.
Religionsgemeinschaft nicht mehr beurkundet
Die auf Wunsch der Betroffenen derzeit
noch mögliche Beurkundung der
Religionszugehörigkeit entfällt zukünftig.
Diese Änderung wurde erst im Laufe der
Bundestagsberatungen in den ursprünglichen
Regierungsentwurf eingefügt.
Umsatzsteuer in
der Gastronomie bleibt abgesenkt
Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022
zahlreichen Änderungen bei den so genannten
Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag
hatte sie am 22. September 2022 beschlossen,
um Gastronomie und mittelständische
Brauereien zu entlasten und die
Energieversorgung zu stabilisieren. Das
Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet und kann
anschließend wie geplant in Kraft treten.
Gastronomie stützen Bis Ende
2023 bleibt es beim reduzierten
Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf
Restaurant- und
Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen
sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die
in der Corona-Pandemie eingeführte
Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende
2022 ausgelaufen. Kleine Brauereien stärken
Die ebenfalls eigentlich nur temporär
ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel
werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es
nach der amtlichen Begründung, die
einzigartige Biervielfalt und Braukunst
sowie die mittelständisch geprägte
Brauereistruktur zu stärken. Außerdem
befreit das Gesetz Bierwürze, die zur
Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen
Waren verwendet wird, von der Biersteuer.
Gasversorgung sichern
Das Gesetz schafft die
Grundlage, damit der während der
Corona-Pandemie aufgestellte
Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW
Darlehen zur Refinanzierung von so genannten
Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu
gehören Transaktionen zur Stabilisierung der
Energieversorgung, insbesondere zum
Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der
Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche
Kreditermächtigungen sollen die Liquidität
der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen
an Gas- und Strommärkten bedienen.
Umsetzung von EU-Recht Das von der
Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz
dient eigentlich der Umsetzung von
EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde
allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens
um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt -
unter anderem die Absenkung der
Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1.
Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.
Weiter vereinfachter Zugang zum
Kurzarbeitergeld Bis Mitte nächsten
Jahres kann die Bundesregierung den
vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld
weiter per Verordnung ermöglichen - die vom
Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu
hat der Bundesrat am 7. Oktober 2022
gebilligt. Sie kann nach Unterzeichnung
durch den Bundespräsidenten wie geplant in
Kraft treten.
Sonderregeln aus
Corona-Zeit Die Sonderregeln zum
vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld
waren 2020 wegen der Corona-Pandemie
eingeführt und über Verordnungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
mehrfach verlängert worden. Dies ist nun
auch über den 30. September 2022 hinaus
möglich.
Vereinfachte Prüfung
Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält
weitere Verordnungsermächtigungen. So kann
die Bundesagentur für Arbeit künftig
leichter die Anspruchsvoraussetzungen des
Kurzarbeitergeldes prüfen. Dies betrifft zum
Beispiel den Verzicht auf den Einsatz von
Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur
Vermeidung der Kurzarbeit sowie die
Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige
von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch
vornehmen zu können.
Hinzuverdienst
durch Minijobs vereinfacht Bis zum 30.
Juni 2023 ist der anrechnungsfreie
Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs
während der Kurzarbeit möglich.
Ausbildungsförderung in Notlagen: Bundesrat
stimmt zu Der Bundesrat hat am 7.
Oktober 2022 der 28. BAföG-Novelle
zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten kann das Gesetz wie
geplant zum 1. November 2022 in Kraft
treten. Es ermächtigt die Bundesregierung,
den Kreis der BAföG-Berechtigten künftig per
Rechtsverordnung auszuweiten - auch auf
Personen, die normalerweise nicht
bezugsberechtigt sind. Voraussetzung ist
eine bundesweite Notlage, die erhebliche
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für
studentische oder ausbildungsbegleitende
Nebenjobs hat - so wie es in der
Corona-Pandemie der Fall war. Damals waren
viele junge Menschen in finanzielle Not
geraten, weil ihre Jobs z.B. in der
Gastronomie aufgrund des Lockdowns
wegfielen.
Schnelles Handeln in
künftigen Krisen Um für künftige
Krisenlagen vorbereitet zu sein, wird die
Bundesregierung in die Lage versetzt,
schnell handlungsfähig zu sein: Sie kann
dann per Verordnung neben Studierenden auch
Personen zum BAföG-Bezug berechtigen, die
sich in einer förderfähigen Ausbildung
befinden. Sofern die Notlage es nahelegt,
können zum Beispiel auch Grenzpendler
profitieren.
Bundesrat
fordert Unterstützung für Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen Der
Bundesrat setzt sich dafür ein,
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der
aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu
unterstützen. Am 7. Oktober 2022 fasste er
auf Anregung mehrerer Länder eine
Entschließung, die sich an die
Bundesregierung richtet. Gestiegene Energie-
und Sachkosten abfedern Darin fordert der
Bundesrat, unverzüglich gesetzliche
Regelungen auf den Weg zu bringen, um die
Liquidität der Krankenhäuser rasch zu
sichern.
Ziel ist es, die aktuell
extrem steigenden Energie- und Sachkosten
der Krankenhäuser und Tageskliniken zeitnah
gegenzufinanzieren - ggf. durch unterjährige
Zuschlagszahlungen. Auch für den Bereich der
Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für
medizinische Einrichtungen, z. B.
Arztpraxen, seien ebenfalls Regelungen zu
treffen, um nicht refinanzierte
Kostensteigerungen zu kompensieren.
Zuschuss aus Steuermitteln gefordert
Damit die Beiträge der Gesetzlichen
Krankenversicherung stabil bleiben, müsse
die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten
über einen Zuschuss aus Steuermitteln
decken. Für Pflegeeinrichtungen fordert der
Bundesrat einen Mechanismus, der die
außerordentlichen Kostensteigerungen
kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten
den Pflegebedürftigen zur Last fallen. Er
weist auf die erwarteten Preissteigerungen
im Jahr 2023 hin - auch diese seien zu
finanzieren.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates
befasst. Feste Fristen gibt es hierfür
nicht.
|
Neuregelungen Corona-Schutzmaßnahmen
des Bundes |
Schulen in NRW:
Handlungskonzept Corona
gilt im Wesentlichen
unverändert fort
Berlin, 30.
September 2022 -
Von 1. Oktober
2022 bis 7. April 2023
gilt ein neuer
Rechtsrahmen für die
Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel
der Neuregelungen ist,
vor allem den Schutz
vulnerabler Gruppen im
Herbst und Winter zu
verbessern. Was zu
beachten ist – hier ein
Überblick.
Bundesweite Regelungen
(1. Oktober 2022 bis 7.
April 2023) gelten in
bestimmten Bereichen
spezifische
Schutzmaßnahmen:
Im öffentlichen
Personenfernverkehr gilt
eine FFP2-Maskenpflicht.
Kinder und Jugendliche
von sechs bis
einschließlich 13 Jahren
sowie das Personal
können auch medizinische
Masken (OP-Masken)
tragen. Für den Zutritt
zu Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen gilt
eine
FFP2-Maskenpflicht und
eine
Testnachweispflicht.
Diess gilt auch für
Beschäftigte in
ambulanten
Pflegediensten und
vergleichbaren
Dienstleistern.
Für Patientinnen und
Patienten sowie
Besucherinnen und
Besucher in Arztpraxen,
Dialyseeinrichtungen und
weiteren Einrichtungen
des
Gesundheitswesens ist das
Tragen einer FFP2-Maske
verpflichtend. 1.
Stufe: Mögliche
weitergehende Maßnahmen
der Länder Die Länder
können darüber hinaus
weitergehende Regelungen
erlassen, um die
Funktionsfähigkeit des
Gesundheitssystems oder
der sonstigen kritischen
Infrastruktur zu
gewährleisten.
Maskenpflicht:
im öffentlichen
Personennahverkehr
in öffentlich
zugänglichen
Innenräumen. Dies gilt
auch für den
Bereich Kultur, Sport,
Freizeit sowie
Gastronomie. Hier
gibt es eine Ausnahme:
Wer über einen
Testnachweis verfügt,
soll von der
Maskenpflicht
ausgenommen sein. Die
Länder können diese
Ausnahme auf Personen
ausweiten, die
nachweisen können, dass
sie frisch geimpft oder
genesen sind. in Schulen
und sonstigen
Ausbildungseinrichtungen für
Beschäftigte sowie
Schülerinnen und Schüler
ab dem 5. Schuljahr
(soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines
geregelten
Präsenz-Unterrichts
erforderlich ist)
Testpflicht: in Schulen,
Kitas und anderen
Einrichtungen wie
Asylbewerberunterkünften,
Obdachlosenunterkünften,
Hafteinrichtungen.
2. Stufe: Weitere
Maßnahmen bei konkreter
Gefahr der
Gesundheitslage
Stellt ein
Landesparlament für das
gesamte Bundesland oder
eine bestimmte Region
eine konkrete Gefahr für
die Funktionsfähigkeit
des Gesundheitssystems
oder der sonstigen
kritischen Infrastruktur
fest, können weitere
Maßnahmen angeordnet
werden.
Maskenpflicht (FFP2-Maske
oder medizinische Maske)
bei Veranstaltungen im
Außenbereich, wenn ein
Mindestabstand von 1,5
Meter nicht eingehalten
werden kann.
Abstandsgebot und Personenobergrenze für
Veranstaltungen in
öffentlich zugänglichen
Innenräumen.
Verpflichtung zur
Erstellung
von Hygienekonzepten für Groß-
und Einzelhandel,
Betriebe, Einrichtungen,
Gewerbe, Veranstaltungen
im Freizeit-, Kultur-
und Sportbereich.
Neuerungen zum
Impfstatus Ab dem 1.
Oktober 2022 gilt
als rechtlich vollständig
geimpft, wer drei
Mal geimpft ist.
Ausnahmen wird es nach
durchgemachter Infektion
mit dem Corona-Virus
geben: Hier werden zwei
Impfungen reichen,
- wenn vor der ersten
Impfung eine mit
Antikörpertest
nachgewiesene Infektion
erfolgte oder - wenn vor
der zweiten Impfung eine
mit PCR-Test
nachgewiesene Infektion
erfolgte oder
- wenn nach der zweiten
Impfung eine mit
PCR-Test nachgewiesene
Infektion erfolgte und
seit der Testung 28 Tage
vergangen sind.
Der Impfstatus spielt
bei den
Corona-Schutzmaßnahmen
keine Rolle mehr. Er
entscheidet nicht mehr
über
Zugangsmöglichkeiten
etwa zu Restaurants oder
Veranstaltungen wie im
vergangenen Winter. Um
gut geschützt zu sein,
ist eine dritte Impfung
dennoch notwendig. „Impf-Guide“
führt zur persönlichen
Impfempfehlung.
Verbraucherschutz ab
Oktober 2022
Zusätzliche Belastungen
abmildern
Mehrwertsteuer auf Gas
wird gesenkt
30.9.2022 - Angesichts
der hohen Gaspreise
entlastet die
Bundesregierung die
Menschen in Deutschland
bei der Mehrwertsteuer.
Künftig soll die Steuer
auf ...
Verbraucherschutz
aktuell – Ausgabe
17/2022
Coronavirus-Einreiseverordnung
verlängertRegeln bei
Einreise nach
Deutschland bleiben
gelockert
Wer nach Deutschland
einreist, braucht auch
ab Oktober weiterhin
keinen Nachweis, dass er
oder sie gegen das
Coronavirus geimpft,
genesen ...
FAQ für Reisende
Die wichtigsten Fragen
und Antworten für
Reisende
Das
Bundeskabinett hat die
seit Juni geltenden
Regeln
der Coronavirus-Einreiseverordnung
bis 31. Januar 2023
verlängert. Was Sie
bei der ...
Neuregelungen Corona-Schutzmaßnahmen
– was ab Oktober gilt
Von 1. Oktober 2022
bis 7. April 2023 gilt
ein neuer Rechtsrahmen
für die
Corona-Schutzmaßnahmen.
Deutscher Verbrauchertag
Soziale Härten abmildern
Angesichts
steigender Energie- und
Lebensmittelpreise will
die Bundesregierung
soziale Härten abmildern
Im Bundestag beschlossen
Was ändert sich
beim BAföG?
Dem BAföG einen neuen
Schub verleihen und
damit die Zahl der
Empfängerinnen und
Empfänger deutlich
steigern.
Fußball-WM in
KatarPublic Viewing bis
in die Nacht möglich
Zur
Fußball-Weltmeisterschaft
2022 wird es auch bei
späten Anstoßzeiten
wieder möglich sein, die
Spiele auf
Großleinwänden im Freien
zu ermöglichen
Kommunen für den
Klimawandel wappnen
Der Sommer hat es
gezeigt: Städte und
Gemeinden müssen sich
auf Hitzewellen,
Trockenperioden oder
Unwetter mit Starkregen
einstellen.
Fragen und Antworten
Das bringen die
Entlastungen bereits
Ob an der Kasse im
Supermarkt oder bei der
Heizkostenabrechnung:
Die steigenden Preise
treffen viele Menschen
hart.
|
|
Bundesregierung: 200 Mrd Euro für
"Abwehrschrim Gaspreisbremse" |
Wirtschaftlicher
Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen
Angriffskrieges Deutschland durch die Krise
führen, Verbraucherinnen und Verbrauchern
sowie Unternehmen helfen, den Gasmarkt
stabilisieren, Versorgungssicherheit
gewährleisten
Berlin, 29. September
2022 - Der Angriff Russlands auf die Ukraine
ist auch ein Angriff auf Europa und unser
Land. Es geht um unsere Sicherheit, um
unsere Freiheit und um unseren Wohlstand.
Mit unseren Partnern in Europa und der Welt
unterstützen wir deshalb die Ukraine und
verteidigen die Werte von Selbstbestimmung,
Freiheit und Demokratie in Europa. Präsident
Putin hat diesen Krieg zu verantworten, mit
all seinen Konsequenzen. Russland kämpft
nicht nur einen militärischen Krieg in der
Ukraine, Russland nutzt auch Energie als
Waffe.
In den letzten Wochen hat sich die Lage
dramatisch zugespitzt. Seit Beginn des
Krieges hat Präsident Putin die
Gasversorgung als politische und ökonomische
Waffe gegen die Unterstützung der westlichen
Welt, insbesondere Europa, eingesetzt. Ab
jetzt ist mit Gaslieferungen aus Russland
nicht mehr zu rechnen. Die Bundesregierung
hat mit ihren bisherigen Entscheidungen
stets konsequent auf die Lage reagiert. Sie
hat Gasimporteure und
Energieversorgungsunternehmen mit Liquidität
und Krediten gestützt.
Einzelne Unternehmen wurden unter staatliche
Treuhand gestellt oder verstaatlicht, um die
Energieversorgungssicherheit und die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und
europäischen Wirtschaft zu erhalten. Mit den
Sabotageakten auf die Gaspipelines in der
Ostsee ist eine weitere Eskalationsstufe
erreicht. Die wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Folgen des russischen
Angriffskriegs belasten die Bürgerinnen und
Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland
stark – insbesondere die steigenden
Energiekosten führen zu anhaltend hoher
Inflation. Dadurch geht Kaufkraft verloren,
Unternehmen verlieren an
Wettbewerbsfähigkeit. Wir stehen daher einig
und solidarisch zusammen. Wir werden die
wirtschaftliche Substanz unseres Wohlstandes
erhalten. Niemand in Deutschland wird mit
den Folgen des Krieges alleingelassen.
• 2 Die neue Lage erfordert
erneut eine konsequente Antwort: Mit einem
umfassenden Abwehrschirm werden die
steigenden Energiekosten und die schwersten
Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher
sowie Unternehmen abgefedert. Dies wahrt den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die
ökonomische Leistungsfähigkeit unseres
Landes. Es werden mehr Kapazitäten bei Wärme
und Strom in den Markt gebracht. Durch
Einsparungen wird die Abhängigkeit von Gas –
und auch anderen fossilen Energieträgern –
schneller reduziert.
Neben der
Strompreisbremse wird die Bundesregierung
eine Gaspreisbremse einführen. Für
den Abwehrschirm stellt die Bundesregierung
umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu
200 Milliarden Euro zur Verfügung. Für den
Abwehrschirm werden als Krisenreaktion die
notwendigen Ressourcen mobilisiert.
Die Einschränkungen in der kurzfristigen
Verfügbarkeit von Energie und die extremen
Steigerungen und Schwankungen in den Preisen
für Energie stellen jetzt eine
außergewöhnliche Herausforderung für die
deutsche Volkswirtschaft dar.
Auf die Aggression Russlands reagieren wir
entschlossen und stellen heute klar, dass es
keinen Zweifel daran gibt, dass wir die
notwendigen finanziellen Ressourcen
aufbringen um gegenzuhalten. Dafür stellen
wir, auch als Signal an Russland und für die
Planbarkeit der Verbraucherinnen und
Verbraucher und Unternehmen, bereits heute
ein so hohes Finanzvolumen zur Verfügung.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
können darauf vertrauen, dass der
Abwehrschirm mit ausreichenden finanziellen
Ressourcen ausgestattet ist.
Das Volumen ist erheblich, aber gemessen an
der Größe und Leistungsfähigkeit unserer
Volkswirtschaft verhältnismäßig und
langfristig tragbar. Die fiskalischen
Reserven Deutschlands werden weiterhin nicht
ausgeschöpft, um stets Handlungsfähigkeit zu
erhalten. Die fiskalische Resilienz und
nachhaltige Finanzstabilität des deutschen
Staates wird geachtet. Die Fiskalpolitik
wird die Inflation nicht zusätzlich
befeuern. Für den Bundeshaushalt wird daher
ab dem nächsten Jahr weiter mit der
Regelgrenze der Schuldenbremse geplant.
Dafür sind weiterhin Priorisierungen im
Haushalt notwendig.
Die deutschen Bundesanleihen werden so
weiterhin das höchste Vertrauen der
Finanzmärkte genießen. Auch auf europäischer
Ebene gilt es, gemeinsame Beschlüsse zu
einer Dämpfung der Gasund Strompreise
herbeizuführen. Dafür werden wir uns als
Bundesregierung einsetzen. Aufgrund
integrierter europäischer Gas- und
Strommärkte ist es elementar, zu gemeinsamen
Lösungen auf europäischer Ebene zu kommen
und die europäischen Überlegungen national
miteinzubeziehen.
• 3. Der Abwehrschirm umfasst
folgende Maßnahmen:
- 1. Angebot ausweiten,
Verbrauch senken: Durch die Ausweitung des
Angebots an Energie und die Senkung des
Verbrauchs werden wir einen zentralen
Beitrag leisten, dass die Gaspreise auf den
Märkten wieder sinken. Dazu gehört u.a. eine
umfassende Verbesserung des Angebots durch
Ausschöpfung aller Potentiale der
Erneuerbaren Energie, bei der
Kohleverstromung einschließlich
Sicherstellung der entsprechenden
Versorgungstransporte, die Ermöglichung
eines „Fuel Switch“ und der Aufbau von
Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals
(LNG-Terminals).
Wir schaffen
außerdem jetzt die Möglichkeit, die
süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr
2023 laufen zu lassen. Der Ausbau
der Erneuerbaren Energien wird weiter
priorisiert und beschleunigt: Wir werden
dafür sorgen, dass die geplanten
Ausschreibungen für Offshore-Windparks so
schnell wie möglich umgesetzt werden. Zudem
werden wir mit Ländern, in denen die
Möglichkeit zur Erschließung neuer Gasfelder
besteht, im Rahmen der Verpflichtungen des
Pariser Klimabkommens zusammenarbeiten, um
die ausfallenden russischen Gaslieferungen
durch neu erschlossenes LNG-Angebot zu
ersetzen.
Wir werden im Rahmen der aktuellen
europäischen Diskussion den vernetzten
Ausbau gemeinsamer Flächen für Offshore
Wind, den Ausbau von Interkonnektoren sowie
paneuropäische Investitionen in
Wasserstoff-kompatible
Pipeline-Infrastruktur vorantreiben. Wir
werden dafür sorgen, dass über die letzten
Monate mit finanzieller Unterstützung der
Bundesregierung eingespeicherte Gasmengen
über die Wintermonate wieder dem Markt zur
Verfügung gestellt werden.
Dafür werden Spot- und
Terminmärkte genutzt. Die Bundesregierung
appelliert an Unternehmen und private
Haushalte, den Energieverbrauch zu senken,
und achtet darauf, dass die Preissignale
soweit wie möglich wirken. Zudem hat die
Bundesregierung bereits eine Reihe konkreter
Maßnahmen ergriffen, u.a. die Verordnungen
zur Senkung des Energieverbrauchs, die
Einführung eines Regelenergieproduktes, das
Aufsetzen einer umfassenden
Energiesparkampagne und Maßnahmen zur
Energieeinsparung und Steigerung der
Energieeffizienz, die fortlaufend angepasst
werden.
2. Einführung
einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen
und Verbraucher sowie alle Unternehmen.
Weil Gas aktuell den Preis setzt
und weil dieser gerade so hoch ist, erzielen
die Nicht-Gaskraftwerke sehr starke
Zufallsgewinne. Diese sollen genutzt werden,
damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
Unternehmen stärker 4 von den günstigen
Produktionskosten der erneuerbaren Energien
und der übrigen Stromerzeuger profitieren
und dies auf ihrer Stromrechnung sehen. Für
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird
ein sogenannter Basisverbrauch
subventioniert (Basispreis-Kontingent).
Für den
darüberhinausgehenden Verbrauch wird der
jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So
werden Verbraucherinnen und Verbraucher
entlastet, zugleich wird zur Reduktion des
Verbrauchs angeregt. Ziel ist es, den
Endkundenpreis für Strom auf der
Stromrechnung zu senken und von den hohen
Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln.
Es soll administrativ handhabbar sein und
zeitlich schnell umgesetzt werden. Die
übrigen Unternehmen, insbesondere große
Industrieunternehmen, werden in ähnlicher
Weise ebenfalls entlastet, indem ein
spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
- 3. Schnellstmögliche
Einführung einer Gaspreisbremse.
Die Gaspreisbremse wird die in
einer Hochpreisphase auftretenden
Belastungen für Haushalte und Unternehmen
abfedern. Dadurch werden diese finanziell
spürbar und sichtbar entlastet. Die
Abfederung ist eine temporäre Maßnahme.
Daher werden die Preise (zumindest für einen
Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau
gebracht, welches private Haushalte und
Unternehmen vor Überforderung schützt.
Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion
des Gasverbrauchs erhalten bleiben.
Die Gaspreisbremse ist befristet und
kann nach Evaluierung verlängert werden.
Ziel ist auch hier, sie administrativ
handhabbar zu machen und zeitlich schnell
umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung der
Gaspreisbremse entlang der voranstehenden
Leitlinien wird unter Berücksichtigung
entsprechender Vorschläge der
„ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“
festgelegt werden, die bereits Mitte Oktober
einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.
• 4. Reaktivierung und Neuausrichtung des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen
Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel
115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in
Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet
werden. Dadurch werden die Maßnahmen der
Krisenbewältigung von allgemeinen
politischen Vorhaben unterschieden. Die
Möglichkeiten der Nutzung des WSF sind
deshalb auf folgende Aufgaben begrenzt:
- a. Finanzierung
der Gaspreisbremse.
b. Liquidität und Zuschüsse für die
Strompreisbremse. Für die Finanzierung der
Strompreisbremse wird weiterhin die
Abschöpfung der Zufallsgewinne der
Stromproduzenten herangezogen. Bei Bedarf
können bei Auseinanderfallen der Umsetzung
der Entlastung und Abschöpfung jedoch Mittel
aus dem WSF als Liquiditätshilfe zeitlich
begrenzt genutzt werden.
c. Finanzierung weiterer
Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges
in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Den
Unternehmen, die nicht in ausreichendem
Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse
erfasst werden, stehen Liquiditäts- und
Eigenkapitalhilfen zur Verfügung. Diese
richten sich zielgerichtet auf durch den
Angriffskrieg Russlands verursachte Notlagen
und vermeiden Mitnahmeeffekte. Hier soll
auch eine Regelung für Härtefälle geschaffen
werden.
d. Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des
Krieges in Schwierigkeiten geratene und für
die Marktstabilität relevante Gasimporteure.
Die saldierte Preisanpassung wird daher
aufgehoben und für die besonders betroffenen
Unternehmen SEFE, Uniper und VNG werden
stattdessen maßgeschneiderte Lösungen
entwickelt. Energiekostendämpfungsprogramm
(EKDP) und KMU-Programm gehen in diesen
Maßnahmen auf.
• 5. EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich.
Die Bundesregierung unterstützt den
Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Einführung einer Solidarabgabe für
Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und
Raffineriebereich und setzt sich für eine
politische Einigung auf dem
Sonder-Energierat am 30. September ein.
• 6. Reduzierung Umsatzsteuer Gas.
Unabhängig von der
Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf
Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den
reduzierten Satz von 7 Prozent
begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz
wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet.
Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung
der Energiekosten.
• 7. Vermeidung
unverhältnismäßiger Bürokratie.
Die Krise führt bei vielen Unternehmen zu
zusätzlichen Belastungen. Es wird deshalb
sorgfältig darauf geachtet, dass während der
Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen
zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft
beeinträchtigen (Belastungsmoratorium).
Dafür wird sich die Bundesregierung auch in
der Europäischen Union einsetzen.
Die hier beschriebenen Maßnahmen des Bund
helfen auch Ländern und Gemeinden. Auch
Schulen, Sportvereine und kommunale
Unternehmen wie Krankenhäuser und
Kultureinrichtungen profitieren vom
Abwehrschirm. Hierdurch sinken potentielle
Belastungen bei Ländern und Kommunen, die
andernfalls diese Unternehmen und
Einrichtungen stärker unterstützen müssten.
Vor diesem Hintergrund
und angesichts der erheblichen
Kreditaufnahme im Rahmen des WSF erwartet
der Bund bei den anstehenden Verhandlungen
mit den Ländern zur Finanzierung des
Entlastungspakets III, dass die Länder ihren
finanziellen Beitrag erbringen können.
|
Corona-Regeln - Haushalt 2023 -
Energieversorgung |
1024. Sitzung des Bundesrates am 16.
September 2022 Berlin, 16. September
2022 - Zu Beginn gedachten die
Bundesratsmitglieder zweier großer kürzlich
verstorbener Persönlichkeiten: Königin
Elisabeth II. von England und des ehemaligen
Staatspräsidenten der Sowjetunion, Michail
Gorbatschow. Schweigeminuten zum Gedenken.
In
der ersten Sitzung nach der
parlamentarischen Sommerpause gab der
Bundesrat grünes Licht für das COVID-19
Schutzgesetz mit neuen Corona-Regeln für
Herbst und Winter sowie drei weitere
Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen
Bundestag. Er beschloss eigene Initiativen
zur Förderung der Pressevielfalt und zum
Bundesprogramm Sprach-Kitas.
In
„erster Lesung beraten“ wurden neue
Vorschläge aus den Ländern, unter anderem
zum Verbot der Vorkasse bei Flugreisen, zur
Unterstützung der Wirtschaft aufgrund des
Ukraine-Konflikts, zum Verbraucherschutz für
Kleinanleger, zur Stärkung des
Katastrophenschutzes, zur Vereinfachung von
Gerichtsprozessen in Massenverfahren, zur
Beteiligung des Bundes an den Kosten für
Staatsschutzsachen und zur Unterbrechung von
Strafprozessen. Ebenfalls vorgestellt und in
die Ausschüsse überwiesen wurden
Landesinitiativen zur Senkung der
Kraftstoffpreise, Abschaffung der Gasumlage
und zur Sicherung der
Krankenhaus-Liquidität.
Debatte
zum Chancen-Aufenthaltsrecht Die Länder
befassten sich mit zahlreichen
Gesetzentwürfen der Bundesregierung,
darunter Pläne zum Bundeshaushalt 2023, zur
Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts,
zur finanziellen Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung, zum
Wegfall der Kostenheranziehung in der
Jugendhilfe, zum besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur
Ratifizierung des CETA-Abkommens zwischen
Kanada und der Europäischen Union.
Energie- und Lebensmittelversorgung
Zugestimmt hat der Bundesrat mehreren
Regierungsverordnungen, die nun wie geplant
in Kraft treten können. Sie regeln unter
anderem mittelfristige Maßnahmen zur
Sicherung der Energieversorgung in der
aktuellen Gaskrise sowie zur
Lebensmittelversorgung durch verstärkten
Getreideanbau.
Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu
Landesinitiativen Top 8
Bundesrat verlangt Förderkonzept zum Erhalt
der Pressevielfalt Top 10
Niedersachsen fordert Vorkasseverbot bei
Flugtickets Top 11a
Länderinitiative für Corona-Sonderregel im
Strafprozess Top 12
Initiative Niedersachsens zur
Mittelstandsförderung vorgestellt Top 67
Bundesrat fordert weitere Förderung von
Sprach-Kitas To p 73
Entschließungsantrag zur Senkung der
Benzinkosten Top 75
Initiative aus Bayern zur Abschaffung der
Gasumlage Top 76
Bayern setzt sich für Laufzeitverlängerung
von Atomkraftwerken ein Gesetzentwürfe
der
Bundesrat nimmt Stellung zum
Haushaltsentwurf 2023 Top 18
Finanzausgleich: Bundesrat kritisiert
Festbeträge Top 19
Bundesrat fordert Änderungen am geplanten
GKV-Stabilisierungsgesetz To p 33
Gesetz zum Freihandelsabkommen mit Kanada -
Bundesrat hat keine Einwendungen
Mehr Weizenanbau auf landwirtschaftlichen
Flächen möglich Top 57
Bundesrat stimmt Maßnahmen zur Steigerung
der Energieeffizienz zu
|
Bürgergeld und höherer Regelbedarf
|
-
Aus der Grundsicherung wird ein Bürgergeld.
- Die Midijob-Grenze steigt auf 2.000
Euro - 502 Euro für Alleinstehende
Erwachsene
Berlin, 14. September 2022 - Die
Bundesregierung beschloss am 14. September
die Einführung eines Bürgergeldes
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen
zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld
ersetzt werden. Gleichzeitig werden die
Regelbedarfe fortgeschrieben. Das Bürgergeld
soll ab Januar 2023 für alleinstehende
Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein
Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen
Regelbedarf.
Damit gerade in Zeiten
steigender Preise das Existenzminimum für
alle gesichert ist, sollen die Bedarfe
künftig nicht erst rückwirkend, sondern
vorausschauend an die Teuerungsraten
angepasst werden.
Midi-Job-Grenze steigt auf 2.000 Euro
Die Midi-Job-Grenze soll zum 1. Januar 2023
noch einmal um 400 Euro steigen – auf dann
2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober, mit der
Einführung des Mindestlohnes von zwölf Euro,
verschieben sich die Einkommensgrenzen für
Midi-Jobs. Sie liegen dann zwischen 521 und
1.600 Euro. Menschen an der unteren
Einkommensgrenze profitieren besonders. Sie
behalten mehr Netto vom Brutto. E
inmalzahlung bei Arbeitslosengeld I und
Grundsicherung Zusätzlich zu ihrem
Arbeitslosengeld haben Empfangsberechtigte
von Arbeitslosengeld I eine Einmalzahlung
von 100 Euro erhalten. Voraussetzung war,
dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag
Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand.
Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder
Grundsicherung haben im Juli eine
Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.
|
Telefonat mit
Putin |
Bundeskanzler Scholz
dringt auf Abzug Russlands Stand:
13.09.2022 20:34 Uhr Seit Mai herrschte
zwischen zwischen Kanzler Scholz und
Kreml-Chef Putin Funkstille. Nun haben beide
in einem Telefonat wieder miteinander
gesprochen. Der Bundeskanzler drang auf eine
diplomatische Lösung des Ukraine-Krieges.
Viele Wochen sind vergangen seit Kanzler
Olaf Scholz das letzte Mal mit Russslands
Präsidenten Wladimir Putin sprach. Nun hat
der deutsche Regierungschef den
Gesprächsfaden wieder aufgenommen. In dem
90-minütigen Gespräch habe der Bundeskanzler
auf eine diplomatische Lösung des
Ukraine-Krieges gedrungen, teilte
Regierungssprecher Steffen Hebestreit mit.
Diese müsse auf einem
Waffenstillstand, einem vollständigen
Rückzug der russischen Truppen und der
Achtung der territorialen Integrität und
Souveränität der Ukraine basieren. Der
Kanzler habe zudem deutlich gemacht, dass
"weitere Annexionsschritte Russlands nicht
unbeantwortet bleiben und keinesfalls
anerkannt würden", so Hebestreit weiter. Ich
bin damit einverstanden, dass mir Inhalte
von Twitter angezeigt werden.
Scholz pocht auf Getreide-Abkommen Nach
Angaben der Bundesregierung ging es in dem
Gespräch auch um die Lage am Atomkraftwerk
Saporischschja. Scholz habe die
Notwendigkeit betont, die Sicherheit des von
russischen Kräften besetzten Atomkraftwerks
zu gewährleisten. Zudem habe er gefordert,
jegliche Eskalationsschritte zu vermeiden
und die im Bericht der Internationalen
Atomenergieagentur empfohlenen Maßnahmen
umgehend umzusetzen, teilte Hebestreit mit.
Thema sei auch die globale
Lebensmittellage gewesen, die infolge des
russischen Angriffskrieges besonders
angespannt ist. Scholz appellierte demnach
an Putin, das mit der UN und der Türkei
vereinbarte Getreide-Abkommen weiter
vollständig umzusetzen, um die durch den
Angriffskrieg verschärfte globale
Lebensmittellage zu entspannen.
|
Bundesjanzler Scholz zu
Entlastungspaket
|
Berlin. 04. September 2022 - Olaf
Scholz: Unser Land steht vor einer schweren
Zeit. Das gehört zur Wahrheit in diesen
Tagen, und diese Wahrheit muss ausgesprochen
werden. Mir ist sehr bewusst, dass sich
viele Bürgerinnen und Bürger sehr viele
Sorgen über ihre Zukunft machen. Sie machen
sich große Sorgen über hohe Preise von Strom
und Gas, über gestiegene Kosten für die
Lebenshaltung - all das, was sich mit dem
Begriff der Inflation verbindet. Auch die
Bundesregierung und die sie tragende
Koalition treibt das um. Auslöser für diese
sehr, sehr schwierige Lage ist der Überfall
Russlands auf die Ukraine - eine furchtbare
Katastrophe für die Bürgerinnen und Bürger
des Landes. Aber es ist ein Krieg, der eben
auch Auswirkungen auf die ganze
Friedensordnung in Europa hat. Er hat sie
zertrümmert.
Am Schlimmsten -
und das ist mir wichtig - sind Tod und
Zerstörung, die Wladimir Putin zu
verantworten hat. In dieser schweren Stunde
stehen wir an der Seite der Ukraine und
werden unsere Partner unterstützen. Wir
unterstützen das Land, damit es sich gegen
den Aggressor verteidigen kann. Wir helfen
mit militärischem Gerät, mit
wirtschaftlicher und humanitärer Hilfe, und
wir geben Millionen Geflüchteten hier in
Deutschland Obdach. Meine Damen und Herren,
wir alle spüren die Folgen des russischen
Krieges auch bei uns. Ganz Europa und die
ganze Welt bekommen diese Folgen zu spüren,
durch all die Auswirkungen, die ich schon
beschrieben habe.
Das hat
Folgen, auch Engpässe bei der
Energieversorgung. Putins Russland ist
vertragsbrüchig geworden, und es erfüllt
seine Lieferverträge schon lange nicht mehr.
Etwas, was im Kalten Krieg immer gegolten
hat, gilt nicht mehr. Russland ist kein
zuverlässiger Energielieferant mehr. Das ist
Teil der neuen Realität. Die Bundesregierung
hat sich auf diesen Fall vorbereitet. Schon
zum Jahreswechsel, etwa 10 Monate nach
Beginn des Krieges, werden die ersten
LNG-Terminals an der Nordsee einsatzbereit
sein. Weitere Terminals werden im Laufe des
folgenden Jahres entstehen.
Wir
werden die Zeit bis dahin überstehen, weil
wir in den vergangenen Monaten rechtzeitig
Entscheidungen getroffen haben: Wir haben
Gas eingespeichert, setzen wieder
Kohlekraftwerke ein und machen „fuel switch“
möglich. Deshalb kann man jetzt an dieser
Stelle sagen: Wir werden durch Winter
kommen. - Das ist die Frage der Versorgung.
Die andere ist die Frage der Kosten. Das ist
uns allen bewusst. Die Kosten für Strom,
Gas, Heizung und vieles mehr werden in den
nächsten Monaten eine große Herausforderung
für ganz viele Bürgerinnen und Bürger sein.
Viele melden sich.
Kleine
Handwerksbetriebe wissen nicht mehr, wie sie
ihre Stromrechnung bezahlen sollen, wie sie
die Preise abbilden können, die notwendig
sind, um die gestiegenen Kosten zu
verdienen. Es geht zum Beispiel auch um
Mieterinnen und Mieter, die sich über
gestiegene Nebenkosten Sorgen machen. Viele
andere, auch Unternehmen, fragen sich, ob
sie zuverlässig beliefert werden. Wir nehmen
alle diese Sorgen sehr, sehr ernst. Deshalb
haben die Koalitionsparteien in den
vergangenen Tagen und Wochen sehr
vertrauensvoll und sehr vertraulich
miteinander darüber diskutiert, wie unser
Staat helfen und die dringend nötige
Entlastung bieten kann. Es gilt mein
Versprechen: You’ll never walk alone. Wir
werden niemanden allein lassen.
In den intensiven und konstruktiven
Gesprächen innerhalb der Bundesregierung
zwischen SPD, Grünen und FDP haben wir uns
auf eine ganze Reihe von Maßnahmen
verständigt. Sie alle haben das Ziel, dass
wir gemeinsam durch diese schwierige Zeit
kommen. Unsere Beschlüsse bauen aufeinander
auf, ergänzen sich und folgen diesem einem
Ziel. Es geht darum, unser Land sicher durch
diese Krise zu führen. Das dritte
Entlastungspaket, das wir jetzt geschnürt
haben, ist von seinem Umfang größer als die
ersten beiden zusammen. Es hat eine große
Dimension, die wir bewegt haben. Es geht um
65 Milliarden Euro, wenn man alles
zusammenrechnet.
Es geht um 95
Milliarden Euro, wenn man die beiden ersten
Entlastungspakete mit einbezieht. Das ist
sehr viel, was wir bewegen. Das ist
notwendig, und es soll dazu beitragen, dass
die Bürgerinnen und Bürger durch diese
Situation mit uns gemeinsam gehen können.
Die erste Frage, die sich stellt, ist
natürlich nach den Energiepreisen. Wir
erleben dort nicht nur Probleme, die etwas
mit dem Mangel und den Schwierigkeiten bei
den Lieferungen für Erdgas zu tun haben.
Wir erleben
auch, dass es Spekulationen gibt. Das ist
ganz besonders der Fall, wenn wir an den
Strommarkt denken. Dort gibt es
Zufallsgewinne, Übergewinne, die von
Produzenten erzielt werden, die einfach die
Situation nutzen können, dass der sehr teure
Preis für Gas den Strompreis bestimmt, und
sie deshalb sehr, sehr viel Geld verdienen.
Wir haben uns deshalb fest vorgenommen, dass
wir die Marktordnung so ändern, dass diese
Zufallsgewinne nicht mehr anfallen oder sie
abgeschöpft werden. Wir wissen, dass die
Europäische Union an entsprechenden Plänen
arbeitet und befinden uns in engem Austausch
mit der Europäischen Union.
Ich will Ihnen
hier sagen: All das, was ich Ihnen
skizziere, werden wir machen, entweder im
Einklang mit schnell gefundenen Regelungen
Europas, oder aber, indem wir sie auf
nationaler Ebene zügig umsetzen. Wir werden
eine Erlösobergrenze für diejenigen auf dem
Strommarkt festsetzen, die nicht die hohen
Gaspreise bezahlen müssen, die also Strom
produzieren mit Windenergie, Solarenergie,
Biomasse, Kohlekraft oder Nuklearenergie.
Wir werden dafür sorgen, dass keine solchen,
übermäßigen Gewinne weiter genutzt werden
können, indem wir sie gewissermaßen
abschöpfen, so wie das bei der EEG-Umlage
der Fall ist, nur umgekehrt.
Wir
werden die vielen Milliarden, die wir dabei
erlösen, einsetzen, um die Bürgerinnen und
Bürger mit einer Strompreisbremse zu
entlasten, die dazu beiträgt, dass die
Bürgerinnen und Bürger eine Basisversorgung
mit Strom zu billigeren Preisen nutzen
können. Das wird eine große und dramatische
Entlastung auf dem Strommarkt sein, und es
wird am Ende auch dazu beitragen, dass die
Preise für Strom sinken. Denn wir wollen ja
beides erreichen: erstens diese Übergewinne,
diese Zufallsgewinne, abschöpfen und
zweitens dazu beitragen, dass sie für eine
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
genutzt werden können. Aber wir wollen diese
Veränderung auch nutzen, damit diese höheren
Preise allmählich verschwinden. Gleichzeitig
geht es darum, dass wir auch andere Methoden
nutzen, um die Kosten zu senken.
Die Gefahr
steigender Netzentgelte wollen wir
bekämpfen, indem wir sie dämpfen, und auch
die Mittel, die wir hier einnehmen, nutzen.
Außerdem ist unsere feste Überzeugung, dass
das jetzt nicht die Zeit ist, in der man den
nächsten Schritt bei CO₂-Preisen geht,
sondern wir müssen dafür sorgen, dass die
Bürgerinnen und Bürger nicht mit einer
zusätzlichen Herausforderung konfrontiert
sind. Auch das ist eine klare feste
Entscheidung der Koalition.
Was
die Frage der Wärmepreise
betrifft, haben wir eine große
Herausforderung vor uns, weil das ja Preise
sind, die auf internationalen Märkten
bestimmt werden und nicht so einfach
beeinflussbar sind. Aber wir haben uns fest
vorgenommen, uns auch dieser Frage zu
stellen, zusammen mit Europa dafür zu
sorgen, dass die Preise für Kohle, Öl und
Gas sinken, und wir deshalb entsprechende
Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger
organisieren können. Das wird eine Aufgabe
sein, die wir gemeinsam anpacken. Die erste
Aufgabe ist also, solche Zufallsgewinne zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu
nutzen und dafür zu sorgen, dass die Preise
für Energie sinken.
Das soll
durch die Maßnahmen erreicht werden, die wir
in der Infrastruktur tätigen, damit das
Angebot groß genug ist, aber auch durch die
Maßnahmen, die wir regulatorisch ergreifen.
Gleichzeitig geht es darum, dass wir die
Bürgerinnen und Bürger entlasten. Da haben
wir eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den
Weg gebracht, die Teil des dritten, sehr
großen Entlastungspakets sind. Zunächst
einmal werden wir die jetzt in diesem
September viele Bürgerinnen und Bürger
erreichende Entlastung um 300 Euro auch für
Rentnerinnen und Rentner verfügbar machen.
Wir werden auch eine Entlastung
für die Studenten und Studentinnen
organisieren, sodass alle Gruppen von
unserer entsprechenden Entscheidung, die wir
vor einiger Zeit getroffen haben, jetzt in
diesem Jahr profitieren können. Es ist ein
ganz, ganz festes Ziel der Regierung, dass
das passiert. Dann haben wir uns überlegt:
Wie können wir Entlastung organisieren,
entsprechend der verschiedenen
Lebenssituationen, die unsere Bürgerinnen
und Bürger haben? Einige, die ganz wenig
Geld verdienen, brauchen alle Unterstützung,
die darauf gerichtet ist. Deshalb haben wir
zum Beispiel entschieden, dass wir eine
große Wohngeldreform machen.
Das wird die
größte Wohngeldreform in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland. Sie wird dazu
führen, dass der Kreis der Berechtigten von
700 000 auf 2 Millionen wächst. Allein daran
kann man die Dimension dieser Reform sehen.
Sie soll auch Heizkosten dauerhaft mit
umfassen. Das hilft denjenigen, die als
Rentnerinnen und Rentner oder als
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein
kleines Einkommen haben. Deshalb ist auch
das für uns eine ganz entscheidende
Maßnahme, die wir ergriffen haben. Wir
werden auch denjenigen helfen, die gar kein
Einkommen haben, indem wir die versprochene
Bürgergeldreform auf den Weg bringen und das
mit substanziellen Entscheidungen auch für
die Entwicklung der Regelsätze verbinden.
In Zukunft
werden wir uns - damit fangen wir jetzt
gleich an - an der bevorstehenden
Inflationsrate und Preisentwicklung
orientieren. Bisher wird bei den
Unterstützungsleistungen immer die lang
zurückliegende Zeit betrachtet, die oft gar
nicht mehr abbildet, wie die Preise wirklich
sind und welche Kosten und Herausforderungen
die Bürgerinnen und Bürger zu stemmen haben.
Deshalb nehmen wir einen Paradigmenwechsel
vor und schauen jetzt immer wie auch in
anderen sozialen Sicherungssystemen in die
Zukunft. Das wird dazu beitragen, dass wir
viele Bürgerinnen und Bürger besser
unterstützen können.
Ich komme
auf diejenigen zurück, die kleine Einkommen
haben und sich fragen, wie sie
zurechtkommen. Deshalb gehört für uns auch
dazu, dass wir die Unterstützung für Kinder
verbessern. Wir werden also eine
Kindergelderhöhung auf den Weg bringen,
haben errechnet, was im nächsten und
übernächsten Jahr notwendig ist und uns
dafür entschieden, das in einem Schritt zu
tun, indem wir das Kindergeld in einem
Schritt um 18 Euro anheben. Das ist für
viele eine große Verbesserung der eigenen
wirtschaftlichen Situation. Gerade dann,
wenn mehrere Kinder im Haus sind, ist es
schon sehr günstig und richtig, dass jetzt
jeden Monat eine höhere Zahlung mit der so
bewährten Leistung des Kindergeldes erfolgt.
Auch da haben wir wieder auf diejenigen
geschaut, die als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ein kleines Einkommen haben.
Es gibt den Kinderzuschlag, der
dazu beitragen soll, dass man mit dem
Einkommen, mit dem Wohngeld, über das ich
eben gesprochen habe, mit dem Kindergeld und
dem Kinderzuschlag ein Einkommen oberhalb
von Grundsicherungsleistungen hat, also aus
dem, was man selbst verdient, und dem, was
einem zusteht, zurechtkommen kann. Genau das
haben wir in unsere Reform eingebaut. Wir
werden dann etwas für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer tun, die von Steuerentlastungen
nicht profitieren würden. Wenn man wenig
verdient, zahlt man ja auch wenig oder fast
keine Steuern.
Wenn wir
Steuerentlastungen auf den Weg bringen, dann
hilft das nicht so viel. Aber gerade dann,
wenn man wenig verdient, kämpft man mit den
Preisen jetzt ganz besonders. Darum werden
wir unsere Reform, die wir in den letzten
Jahren Stück für Stück vorangetrieben haben,
noch einmal verbessern. Sie wissen, dass es
nach den Minijobs eine Zone gibt, in der die
Sozialversicherungsbeiträge, die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen,
nicht gleich voll erhoben werden, sondern in
der man nur einen Prozentsatz zahlen muss,
wie es auch in anderen Tarifen ist. Es
steigt erst allmählich an. Die Grenzen
dieser Zone haben wir in den letzten Jahren
angehoben und werden sie zum Oktober dieses
Jahres auf 1600 Euro anheben.
Die neue Lage ab Oktober ist also 520 Euro
bis 1600 Euro. Aber schon im Januar wollen
wir den nächsten Schritt gehen und das auf
alle Einkünfte bis 2000 Euro ausweiten. Das
wird gerade in diesem Bereich der
Geringverdiener eine finanzielle Entlastung
in Höhe von über einer Milliarde Euro mit
sich bringen, was bei diesen Einkommen eine
ganz, ganz große Hilfe ist und eine große
Reform, die für unseren Arbeitsmarkt auch
dauerhaft eine wichtige Rolle spielt. Es
gibt einfach mehr Netto vom Brutto, gerade
da, wo man mit jedem Cent rechnen muss.
Daran schließt sich eine große
Steuerentlastung mit dem
Inflationsentlastungsgesetz an, das wir auf
den Weg bringen und das die Bürgerinnen und
Bürger in die Lage versetzen soll, mit den
gestiegenen Preisen besser umzugehen. Diese
Entlastung wirkt im unteren und im mittleren
Einkommensbereich.
Wenn man alles
zusammenrechnet, die Maßnahmen, die wir
gemacht haben, die Steuern, das, was man bei
den Sozialversicherungen spart, das, was an
Unterstützung durch die
Kindergeldentwicklung und all die anderen
Maßnahmen, die ich genannt habe, gegeben
wird, dann kann das im Einzelfall für
Familien mit mittleren, kleineren, größeren
Einkommen auch Entlastungen in Höhe von über
tausend Euro bedeuten, was in dieser
Situation wirklich sehr hilfreich ist. Diese
große steuerliche Entlastung gehört zu
unserer Reform dringend und notwendigerweise
dazu. Wir haben uns fest vorgenommen, das zu
machen, und glauben, dass wir damit viele
Bürgerinnen und Bürger gerade in der
jetzigen Situation sehr unterstützen können.
Das wird von vielen steuerlichen
Maßnahmen begleitet, die aufzuzählen gar
keinen Sinn macht, weil sie so zahlreich
sind. Aber ich will hier zwei nennen. Ab dem
1. Januar kann man alle Rentenbeiträge
vollständig vom zu versteuernden Einkommen
abziehen. Diese Entlastung macht im nächsten
und übernächsten Jahr zusammen über fünf
Milliarden Euro aus. Daran kann man sehen,
dass das bei vielen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern wirklich einen guten und
wichtigen Beitrag leisten wird. Sie wissen,
dass wir die Arbeitnehmerpauschale gerade
angehoben haben. Das gilt auch im nächsten
und in den folgenden Jahren weiter.
Mit vielen anderen Dingen zusammen ist
das ein wichtiger Beitrag. Sie wissen auch -
das ist mir ganz, ganz wichtig -, dass wir
die Sozialpartner gebeten haben, mit uns
gemeinsam Wege zu entwickeln, wie die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
gestiegenen Kosten, die aus der
Preissteigerung, aus den höheren
Energiepreisen resultieren, für sich selbst
bewältigen können. Wir hatten schon vor der
Sommerpause eine Zusammenkunft der
Konzertierten Aktion. Wir werden demnächst
wieder eine haben und das dann mit den
Sozialpartnern besprechen.
Dabei
werden viele der Maßnahmen, die ich Ihnen
eben geschildert habe, eine große, große
Rolle spielen. Aber es wird auch um weitere
Maßnahmen gehen, die dort vorgeschlagen und
beredet werden. Eine Sache wollen wir aber
auf alle Fälle möglich machen. Wenn
Arbeitgeber ihren Beschäftigten wegen der
gegenwärtigen Entwicklung zusätzlich zu den
normalen Einkommen eine Zahlung leisten, um
mit der Inflation und den gestiegenen
Preisen umgehen zu können, dann soll sie bis
zur Summe von 3000 Euro steuer- und
abgabenfrei sein.
Wenn das also
jetzt flächendeckend, millionenfach, überall
in Deutschland geschieht und Arbeitgeber und
Beschäftigte zusammen solche Entscheidungen
treffen, dann wird das von der
Bundesregierung und den sie tragenden
Fraktionen unterstützt, indem es keine
Abgaben auf diese zusätzlichen Zahlungen
gibt. Für uns ist das etwas, an dem man
richtig merkt, wie sich dann alle
unterhaken. Mein Gefühl ist, dass das auch
in großem Umfang gemacht werden wird. Wir
werden deshalb alles dafür tun, dass das
tatsächlich stattfinden kann. Dass wir
daneben noch sehr viel tun, um die
Unternehmen zu unterstützen, die jetzt mit
höheren Preisen zu kämpfen haben, dass wir
die Unterstützung für Unternehmen mit
besonders großen Energiekosten ausweiten,
versteht sich von selbst. Aber wir machen es
wirklich, und es ist umfangreich.
Dazu gehört zum Beispiel auch unser
umfassendes Programm, das Kredithilfen von
hundert Milliarden Euro mit beinhalten, mit
denen wir all denen helfen können, die jetzt
ganz, ganz besondere Schwierigkeiten wegen
der plötzlich höheren Zahlung im Bereich der
Energielieferungen haben und deshalb in
große Schwierigkeiten kommen. All das
zusammen und noch viele weitere Maßnahmen
werden dazu beitragen, dass wir gemeinsam
durch diese Zeit kommen. Wir werden die
Situation auch dafür nutzen, um vieles von
dem, was wir jetzt schon ausprobiert haben,
weiterzuentwickeln. Lassen Sie mich deshalb
fast zum Schluss noch ganz kurz das Folgende
sagen.
Die Maßnahmen, die wir
mit früheren Entlastungpaketen auf den Weg
gebracht haben, waren ja doch ganz populär,
sogar solche, die anfangs sehr skeptisch
beäugt wurden. Ich nenne einmal das
Neuneuroticket. Daraus haben wir gelernt,
dass es Sinn machen kann, so etwas wie ein
bundesweites Ticket für den Nahverkehr zu
haben, natürlich nicht zu diesem Preis - das
ist ja selbstverständlich -, ein
bundesweites Ticket, das man abonnieren kann
und das es einem zum Beispiel als
Autofahrerin oder Autofahrer leichter macht,
den öffentlichen Verkehr zu nutzen oder
diese Möglichkeiten für sich einfach viel
bequemer nutzen zu können, als es in der
Vergangenheit der Fall war.
Wir
werden 1,5 Milliarden Euro für ein solches
Projekt zur Verfügung stellen und wollen mit
den Ländern die notwendigen Vereinbarungen
darüber treffen. Deutschland steht in einer
schwierigen Zeit zusammen. Wir werden als
Land durch diese schwierige Zeit kommen. Wir
haben alle Entscheidungen getroffen, damit
unsere Energieversorgung sicher ist, auch
wenn wir durch die russischen Aktivitäten
herausgefordert sind. Wir haben alle
Entscheidungen getroffen, die dafür
notwendig sind, dass wir uns unterhaken und
dass kein Bürger und keine Bürgerin
alleingelassen wird. Das ist das, was mit
diesem dritten großen Paket zur Entlastung
der Bürgerinnen und Bürgern von
uns geplant ist.
uns
geplant ist.
|
1023. Sitzung des
Bundesrates am 8. Juli 2022
|
Berlin, 08. Juli 2022 - In seiner
letzten Sitzung vor der parlamentarischen
Sommerpause hat der Bundesrat 16 Gesetze aus
dem Bundestag gebilligt. Damit ist der Weg
frei für das so genannte Osterpaket mit
mehreren Vorlagen zum beschleunigten Ausbau
der Erneuerbaren Energien und zur Sicherung
der Gasversorgung. Ebenfalls die Billigung
der Länder fanden Gesetze zur Abschaffung
des Werbeverbots für
Schwangerschaftsabbrüche, zur BAföG-Reform,
zu virtuellen Hauptversammlungen von
Aktiengesellschaften, weiteren Maßnahmen zur
Digitalisierung sowie zu beschleunigten
Beschaffungsverfahren bei der Bundeswehr.
Osterpaket - NATO-Beitritt
Unmittelbar nach dem Bundestag billigte der
Bundesrat den NATO-Beitritt von Finnland und
Schweden. Damit ist Deutschland einer der
ersten Mitgliedstaaten, die die
Norderweiterung ratifiziert haben.
Erhalt der Pressevielfalt Neu
vorgestellt wurden Vorschläge aus dem
Länderkreis zum Erhalt der Pressevielfalt,
zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen
in Krankenhäusern und zur
Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Im
September werden sich die Fachausschüsse
damit befassen, anschließend wiederum das
Plenum.
Keine Mehrheit fand eine
Länderinitiative zur Einführung einer
Übergewinnsteuer.
Kurzfristig von der
Tagesordnung abgesetzt wurden Forderungen
nach einem Qualitätssiegel für
Recyclingmaterial und einer verlängerten
Übergangsfrist beim Tierschutz auf
Lebendtransporten.
CO2-Kostenaufteilung Der Bundesrat nahm
Stellung zu zahlreichen Regierungsentwürfen,
u.a. zur CO2-Kostenverteilung zwischen
Mieter- und Vermieterseite, Änderungen bei
der LKW-Maut sowie zu Plänen, die Verkündung
von Bundesgesetzen künftig nur noch digital
anzubieten.
Europäische Lieferketten Ausführlich
äußerten sich die Länder auch zu
EU-Vorschlägen zu schärferen Regeln für
Lieferketten, Maßnahmen zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen, zur stärkeren Nutzung
der Solarenergie, zur
Unternehmensbesteuerung und zum
Verbraucherschutz bei
Finanzdienstleistungen.
Betreuerregister, Nitratausweisung,
Fernwärmeversorgung Der Bundesrat
stimmte mehreren Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung
zu - teilweise allerdings nur unter der
Bedingung von Änderungen. In Kraft treten
können damit Einzelheiten zum neuen Register
für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer,
zum Austausch von Finanzbehörden, zur
Ausweisung von besonders Nitrat-belasteten
„roten“ Gebieten sowie die Novelle der
Gebührenordnung für Tierärzte und
Tierärztinnen.
In verkürzter Frist stimmte der Bundesrat
Verordnungen zur Preisanpassung bei der
Versorgung mit Fernwärme und zum Aufenthalt
für Ukraine-Flüchtlinge zu. Alle Videos in
der Mediathek Die Videos der Redebeiträge
und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung
stehen in BundesratKOMPAKT, in der
App und in der
Mediathek zum Download bereit.
Gesetzesbeschlüsse des
Bundestages Top 2
Bundesrat stimmt neuem Zinssatz für
Steuernachzahlungen zu
Top 3
Länder billigen Weiterentwicklung des
Energie- und Klimafonds
Top 5
Bundesrat billigt BAföG-Reform
Top 6
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
wird aufgehoben
Top 7
Bundesrat billigt Ausweitung der
Online-Beglaubigung
Top 8
Bundesrat billigt Maßnahmen zum
Stromnetzausbau
Top 50
Bundesrat billigt Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes
Top 51
Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle
2023
Top 52
Ersatzkraftwerke bei Gasmangel - Bundesrat
stimmt zu
Top 54
Bundesrat billigt Wind-an-Land-Gesetz
Top 55
Grünes Licht für beschleunigte Beschaffung
bei der Bundeswehr
Top 56
Bundesrat billigt Gesetz zum NATO-Beitritt
Landesinitiativen Top
10
Keine Mehrheit für Länderinitiative zur
Übergewinnsteuer
Top 11
Abgesetzt: Landesinitiative zum
Qualitätssiegel für Recycling-Produkte
Top 45
Länderinitiative zum Erhalt der
Pressevielfalt vorgestellt
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Top 19
Regierungspläne zur Aufteilung von
CO2-Kosten - Bundesrat nimmt Stellung
Rechtsverordnungen
Top 57
Weitergabe von Preisanpassungen bei
Fernwärme - Länder stimmen zu
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Top 38
Ausweisung Nitrat-belasteter Gebiete:
Bundesrat stimmt mit Änderungen zu
|
Verbraucherrechte und
Gesetzesänderungen ab 1. Juli
|
Berlin, 30. Juni 2022 - Die Rente steigt –
die EEG-Umlage fällt Mehr Geld für
Rentner, flexiblere Zeiten in der Pflege und
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende
September: Diese und weitere Neuregelungen
gelten ab Juli. Außerdem werden Mietspiegel
rechtssicherer und für online geschlossene
Verträge wird die Kündigung einfacher.
•
Durch die Möglichkeit, Pflegezeit und
Familienpflegezeit flexibler zu gestalten,
können pflegende Angehörige, die berufstätig
sind, leichter eine Freistellung in Anspruch
nehmen.
•
Im Ruhestand Renten steigen deutlich Die
Renten steigen zum 1. Juli 2022: im Westen
um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12
Prozent. Außerdem wird der sogenannte
Nachholfaktor wieder eingesetzt. Auch bei
Erwerbsminderungsrenten werden
Verbesserungen auf den Weg gebracht.
Weitere Informationen
•
Arbeit Kurzarbeitergeld bis 30. September
verlängert Kurzarbeitergeld soll
weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent
der Beschäftigten eines Betriebs von
Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regelung
wird zum 30. September 2022 verlängert.
Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die
Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli
2022 in Kraft.
Weitere Informationen
•
Pflege Akuthilfen für pflegende Angehörige
verlängert Durch die Corona-Pandemie
sind pflegende Angehörige besonders
belastet. Auch wenn noch nicht klar ist, wie
es im Herbst konkret weitergehen wird,
werden die Akuthilfen bereits jetzt bis Ende
Dezember 2022 verlängert. Pflegezeit und
Familienpflegezeit können somit flexibler
gestaltet werden. Auch können im Akutfall
bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen
werden.
Weitere Informationen
•
Gesundheit Das gilt jetzt bei Corona-Tests
Zum 30. Juni tritt die neue
Coronavirus-Testverordnung in Kraft.
Wichtig: Weiterhin wird es eine
flächendeckende Infrastruktur für
Bürgertests geben. Bürgerinnen und Bürger
müssen sich in bestimmten Fällen mit drei
Euro an einem Test beteiligen.
Weitere Informationen
•
Familie Grundsicherung: Sofortzuschlag für
Kinder und Einmalzahlung für Erwachsene Ab
Juli erhalten rund 2,9 Millionen von Armut
betroffene Kinder in Deutschland monatlich
20 Euro zusätzlich. Dieser Sofortzuschlag
wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch
ausgezahlt. Erwachsene Bezieher von
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder
Grundsicherung erhalten einmalig 200
Euro. Die Bundesregierung will so besondere
Härten aufgrund der Pandemie und steigender
Lebenshaltungskosten abfedern.
Weiter Informationen
•
Einmaliger Kinderbonus 2022 Für jedes Kind,
das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es
einen Einmalbonus von 100 Euro. Er soll
Familien in Zeiten außergewöhnlicher
Belastungen helfen und die stark
angestiegenen Preise abfedern. Der
Kinderbonus ist Teil einer Reihe von
Entlastungen, die die Bundesregierung auf
den Weg gebracht hat. Er wird ab Juli
ausgezahlt und muss nicht extra beantragt
werden.
Weitere Informationen
•
Energie Keine EEG-Umlage mehr Stromkunden
müssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage
mehr zahlen. Die Stromanbieter müssen die
Absenkung in vollem Umfang an die
Endverbraucher weitergeben. Ein
entsprechendes Gesetz zur Absenkung der
Kostenbelastung durch die EEG-Umlage ist am
28. Mai 2022 in Kraft getreten.
Weiter Informationen
•
Verbraucherschutz Mietspiegel werden
rechtssicherer Anhand von Mietspiegeln
können Vermieter Mieterhöhungen begründen -
und Mieter können mit ihrer Hilfe
überprüfen, ob diese berechtigt sind.
Mietspiegel müssen deshalb den Wohnungsmarkt
realistisch abbilden. Zum 1. Juli 2022
treten nun Mindestanforderungen an
Mietspiegel in Kraft, um mehr
Rechtssicherheit zu erreichen.
Weitere Informationen
•
Online-Verträge kündigen mit einem Klick
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat
bereits wichtige Verbesserungen gebracht. Am
Telefon aufgeschwatzte Verträge – etwa
Energielieferverträge oder Zeitungs-Abos
– sowie überlange Vertragslaufzeiten und
Kündigungsfristen gehören der Vergangenheit
an. Im Online-Bereich reichen oft wenige
Klicks, um Verträge abzuschließen. Nun wird
ein Button als unkomplizierte
Kündigungsmöglichkeit eingeführt.
Weiter Informationen
•
Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte
Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800
Quadratmetern sind zur Rücknahme von
Elektro-Altgeräten verpflichtet. Das gilt,
wenn sie selbst mehrmals im Jahr
Elektrogeräte anbieten. Für kleine
Elektro-Altgeräte ist dies verpflichtend –
unabhängig vom Neukauf eines Gerätes, für
größere Altgeräte gilt dies beim Kauf eines
entsprechenden neuen Gerätes. Das Elektro-
und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird
ab dem 1. Juli 2022 entsprechend geändert.
Weitere Informationen
•
Telefonieren im Ausland ohne Zusatzkosten Im
Ausland telefonieren, im
Internet surfen oder Kurznachrichten
verschicken: Das ist auch weiterhin ohne
zusätzliche Kosten möglich. Das Europäische
Parlament und der Europäische Rat haben
einer Verlängerung der geltenden Regelungen
für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032
zugestimmt. Die EU-Verordnung gilt in
der EU sowie den EWR-Staaten.
Weitere Informationen
•
Soziales Grundsicherung: Sanktionen für ein
Jahr ausgesetzt Jobcenter dürfen vom 1. Juli
2022 bis zum 1. Juni 2023 bei
Pflichtverletzungen keine Sanktionen gegen
Arbeitssuchende erlassen. Damit geht die
Bundesregierung einen Zwischenschritt auf
dem Weg zu einem Bürgergeld. Wird dieses
eingeführt, werden auch Sanktionen und
Mitwirkungspflichten neu geregelt.
Weitere Informationen
•
Finanzen Sondervermögen: 100 Milliarden Euro
für eine leistungsstarke Bundeswehr
Deutschland braucht eine gut ausgestattete
Bundeswehr, um den sicherheitspolitischen
Herausforderungen gewachsen zu sein. Der
Bundestag und der Bundesrat haben dem
Sondervermögen zugestimmt. Für umfassende
Investitionen stehen nun 100 Milliarden Euro
bereit.
Weitere Informationen
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Verbraucher-Informationen
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Berlin, 16. Juni 2022
• Energieversorgung
Weniger Gasverbrauch im Ernstfall Bei
einer drohenden Mangelsituation soll Gas bei
der Stromerzeugung eingespart werden. Stein-
oder Braunkohle sowie Öl sollen den Bedarf
dann abdecken. Das hat das Kabinett
beschlossen.
Energiesparen: jeder Beitrag zählt!
Deutschland will unabhängig werden von
fossiler Energie. Dazu werden die
erneuerbaren Energien weiter ausgebaut.
Jeder kann dazu beitragen, auch kleine
Schritte zählen!
→ mehr erfahren
Kohlekraftwerk am Rande einer Stadt am
Fluss. (picture alliance/Daniel Kubirski)
Der Tankrabatt Wie funktioniert die
Energiesteuersenkung? Die Bundesregierung
will die Pkw-Nutzenden angesichts der
gestiegenen Kraftstoffpreise unterstützen,
indem sie die Energiesteuer befristet
abgesenkt hat. Dieser sogenannte Tankrabatt
ist darauf ausgerichtet, dass er vollständig
an die Endnutzenden weitergegeben wird. Wie
hoch ist der Rabatt für die verschiedenen
Kraftstoffe? Wie wird er erhoben? Und wie
erfolgt die Überwachung der Maßnahme?
Antworten gibt der folgende Beitrag. → mehr
erfahren
Berechnen Sie Ihre
Energiesteuer-Entlastung! Die Energiesteuer
für Kraftstoffe im Straßenverkehr wird für
drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31.
August 2022 gesenkt. Diese Maßnahme ist Teil
des zweiten Entlastungspakets der
Bundesregierung, um die hohen Belastungen
von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen
durch die gestiegenen Energiepreise
abzufedern. Hier können Sie berechnen, wie
viel steuerliche Entlastung in Ihrer
Tankfüllung steckt. 80 Millionen gemeinsam
für Energiewechsel
→ mehr erfahren
•
Eckpunkte für Tierhaltungskennzeichnung: -
Grafik Bundesregierung Mehr Transparenz
für Tierwohl Eine fünfstufige Skala für
tierische Lebensmittel – von Stall bis Bio –
soll Auskunft über die Tierhaltung geben.
Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem
Özdemir mit den Eckpunkten für eine
verbindliche staatliche
Tierhaltungskennzeichnung bekannt gegeben.
Wichtige Fragen und Antworten zur neuen
Kennzeichnung.
→ mehr erfahren
•
TKG-Novelle
Mit der TKG-Novelle für einen schnelleren
Netzausbau Erklärtes Ziel der
Bundesregierung ist der schnelle und
flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen.
Dazu bedarf es eines modernen und
investitionsfreundlichen Rechtsrahmens.
•
Corona
Version 2.23 der Corona-Warn-App: Wenn das
Impfzertifikat abläuft
Reisende: die wichtigsten Fragen und
Antworten
Bonus für Pflegekräfte beschlossen
Im Bundesrat beschlossen: weitere
Corona-Steuerhilfen
Corona-Impfstoffe im Vergleich: Unterschiede
der Impfstoffarten
•
Deutsche Badegewässer sind einladend
Deutsche Badegewässer sind weiterhin
ausgezeichnet Über 96 Prozent der deutschen
Badegewässer wurden von der EU-Kommission in
der vergangenen Saison mit den Noten
„ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Fast
alle Seen, Flüssen und Küsten Deutschlands
erfüllten die Mindestanforderungen der
EU-Badegewässerrichtlinie. Dies zeigt der am
3. Juni 2022 vorgestellte Bericht der
EU-Kommission zur Europäischen
Badegewässerqualität der Saison 2021.
→ mehr erfahren
Qualität der Badegewässer (Foto Getty
Images)
•
Service und Fakten
Grundsteuer: Immobilienbesitzer müssen
handeln
Fördermittel: Geld fürs Haus und die neue
Heizung
Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und
Finanzprodukte
Wie gesund ist nachhaltige Ernährung?
Bio-Lebensmittel: Welche Zusatzstoffe sind
erlaubt?
Unverpacktläden: Was Verbraucher beachten
sollten
Studie zeigt: 60 Prozent der Verbraucher
nicht sicher im Netz
Anspruch auf Internetzugang: Bundesrat
stimmt Verordnung zu
Einheitliche Ladebuchse: Alle Smartphones ab
2024 mit USB-C
•
Digitaltag am 24. Juni 2022 Was können Smart
Home und AAL? Warum sind Backups ein Muss?
Und: Wie nachhaltig ist unser digitales
Leben? Antworten auf diese Fragen gibt die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
anlässlich des Digitaltages am 24. Juni in
Webseminaren. Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung unter
www.verbraucherzentrale-rlp.de/digitaltag-rlp
→ mehr erfahren
•
Veröffentlichungen
"LandInForm":
Ländliche Bioökonomie
BSI hebt in seinem Jahresbericht die
IT-Sicherheit im Automobilbereich hervor
Ab sofort auch online: Der BfR-Welt-Almanach
zur Lebensmittelsicherheit
SAVE THE DATE Die BaFin lädt zum
7. Verbraucherschutzforum am 22. November
2022 ein Die Alterung der Gesellschaft,
Nachhaltigkeit, Finanzbildung oder
Gamification und deren Auswirkungen auf den
Verbraucherschutz stehen auf dem 7.
Verbraucherschutzforum der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht besonders im
Fokus von Vorträgen, Paneldiskussionen und
Workshops.
→ mehr erfahren
|
Ralph Tiesler Präsident des
Bundesamts für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
|
Berlin, 15. Juni
2022 - Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute Ralph Tiesler
als neuen Präsidenten
des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) vorgestellt. Dabei
betonten beide die gewachsene Bedeutung des
Bevölkerungsschutzes angesichts der
vielfältigen Krisen der vergangenen Jahre.
Neben den durch die Corona-Pandemie und die
Flutkatastrophe 2021 zu Tage getretenen
Herausforderungen für das Krisenmanagement
in Deutschland gelte es nun vor dem
Hintergrund des russischen Angriffskrieges
in der Ukraine, ein besonderes Augenmerk auf
den Zivilschutz zu legen.
Foto BBK
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich
freue mich sehr, dass ich mit Ralph Tiesler
einen sehr erfahrenen Krisenmanager für die
Spitze des Bundesamts für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe gewinnen konnte. Er
hat THW-Auslandseinsätze koordiniert, die
Flüchtlingsaufnahme 2015 mit gemanagt und
verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im
Krisenmanagement. Die dringend notwendige
Neuaufstellung des Bundesamts liegt damit in
sehr guten Händen. Wir wappnen uns für die
Zukunft sehr viel stärker gegen Krisen und
Klimafolgen.
Der Bevölkerungsschutz
hat nun endlich die Priorität, die er schon
längst hätte haben müssen. Wir werden für
moderne Warnsysteme wie Cell Broadcast
sorgen – also gezielte Warnhinweise direkt
aufs Handy. Wir werden modulare Unterkünfte
und die schnelle, umfassende Versorgung in
Notsituationen ausbauen. Und wir werden die
Zusammenarbeit von Bund und Ländern viel
enger verzahnen: im Gemeinsamen
Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz beim
BBK, das wir gerade gemeinsam mit den
Ländern gegründet haben, und mit einem
gemeinsamen Ressourcenmanagement.“
BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Wir brauchen
eine bessere Krisenvorsorge und einen
starken
Bevölkerungsschutz.
Als Präsident des BBK sehe ich es als
besondere Aufgabe, Deutschland auf allen
Ebenen krisenfester zu machen. Als einen
Schwerpunkt meiner Amtszeit sehe ich
deshalb, dass das BBK die Zusammenarbeit
aller Akteure im Bevölkerungsschutz weiter
fördert und vertieft. Denn aus meiner Zeit
als Vizepräsident des Bundesamtes weiß ich,
wie wichtig dafür die enge Abstimmung
zwischen Bund, Ländern und der kommunalen
Ebene, den Hilfsorganisationen, Feuerwehren,
dem THW, der Bundeswehr, anderen
zivilgesellschaftlichen Akteuren, der
Wirtschaft und der Wissenschaft ist.
Ein wichtiger Schritt hin zu besserer
Vernetzung ist das Gemeinsame
Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz, das wir
beim BBK aufbauen. Wir brauchen außerdem
eine bessere Risiko- und Krisenkommunikation
gegenüber der Bevölkerung. Wir wollen die
Bürgerinnen und Bürger mit ihren Bedarfen
und Bedürfnissen unterstützen. Dazu bedarf
es eines Dialogs und eines
partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit der
Bevölkerung.“
Foto BBK
Ralph Tiesler ist seit
30 Jahren im Bundesdienst tätig, davon 24
Jahre im Bevölkerungsschutz. Der Jurist
begann seine Laufbahn 1992 im Einsatzreferat
des Technischen Hilfswerks. 1993 wurde er
Mitglied des Disaster Assessment and
Coordination Teams der Vereinten Nationen.
Ab 1995 koordinierte er die Auslandseinsätze
des THW. Seither ist er ununterbrochen in
Führungsaufgaben tätig. 2002 übernahm er die
Abteilungsleitung für Krisenmanagement im
BBK und war verantwortlich u.a. für das
Gemeinsame Lagezentrum von Bund und Ländern
bei großflächigen Gefahrenlagen.
Von
2009 bis 2016 war er Vizepräsident des BBK.
Von September 2015 an koordinierte er
zunächst in München die Verteilung von
Geflüchteten, die damals in großer Zahl nach
Deutschland kamen, und übernahm im Anschluss
die Leitung des Stabs zur Koordinierung der
Flüchtlingsankunft im
Bundesinnenministerium. Von Oktober 2016 bis
Juni 2018 war er Vizepräsident des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Bis zu seiner Ernennung als neuer
Präsident des BBK war Tiesler seit September
2018 Direktor des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft. Aktuelle Prioritäten der
gemeinsamen Arbeit des Bundesministeriums
des Innern und für Heimat und des BBK sind
insbesondere:
▪ Die Bevölkerung
besser warnen: Wir wollen die Fähigkeiten
für die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren
für die Menschen in Deutschland weiter
verstärken. ▪ Die Bevölkerung besser
schützen: Insbesondere zum Schutz vor
chemischen, biologischen, radiologischen und
nuklearen Stoffen (CBRN-Schutz) wollen wir
die Ergänzende Ausstattung der Länder für
den Zivilschutz ausbauen. ▪ Die
Bevölkerung besser versorgen: Hierfür werden
die Nationalen Reserven vor allem in den
Bereichen Unterbringung und Betreuung von
Evakuierten und Geflüchteten ausgebaut.
▪ Die Bevölkerung besser informieren und
einbinden: Wir müssen die
Selbsthilfefähigkeit in der Bevölkerung
stärken. Bürgerinnen und Bürger müssen
wissen, wie sie sich in Krisensituationen
wie Hochwassern oder Stromausfällen selbst
schützen können.
Hierfür stehen im
Haushaltsjahr 2022 Finanzmittel für das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) in Höhe von 285,88
Millionen Euro und 112 neue Stellen im
Haushalt des BMI zur Verfügung. Dies
entspricht einem Zuwachs von 13,5 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. Darüber hinaus sind
für das BBK weitere rund 50 Millionen Euro
aus dem Ergänzungshaushalt 2022 zur
Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges
vorgesehen.
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Bundesregierung sichert Treuhandverwaltung
der Gazprom Germania längerfristig ab und
gewährt KfW-Darlehen, um
Versorgungssicherheit zu gewährleisten
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Berlin, 14. Juni 2022 -
Um die Versorgungssicherheit in Deutschland
zu gewährleisten, wird die Bundesregierung
die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania
längerfristig absichern und das durch
Sanktionen von russischer Seite ins
Straucheln geratene Unternehmen über ein
Darlehen vor der Insolvenz bewahren. Mit
diesem Vorgehen behält die Bundesregierung
den Einfluss auf diesen Teil der kritischen
Energieinfrastruktur und verhindert eine
Gefährdung der Energiesicherheit. Dazu haben
das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz und das
Bundesministerium der Finanzen beschlossen,
die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania
GmbH (GPG) über September 2022 hinaus zu
verlängern.
Konkret soll dafür die
Treuhänderschaft stärker an den
Erfordernissen der Sicherung der
Energieversorgung ausgerichtet und auf
Grundlage des novellierten
Energiesicherungsgesetzes (§ 17 EnSiG)
angeordnet werden. Bislang beruht sie nur
auf dem Außenwirtschaftsrecht (AWG) und ist
bis Ende September 2022 befristet. Auf Basis
des EnSiG erhält der Treuhänder dagegen mehr
Möglichkeiten, die Energiesicherheit zu
stärken. Auf der neuen Rechtsgrundlage kann
die Treuhänderschaft außerdem – anders als
bislang - mehrmals verlängert werden. Mit
dem KfW-Darlehen wendet die Bundesregierung
eine Insolvenz ab und verhindert einen
Kaskadeneffekt im Markt.
Das Geld
dient der Liquiditätssicherung und der
Ersatzbeschaffung von Gas. Es wird
sichergestellt, dass das Darlehen nur für
den Geschäftsbetrieb der GPG und zur
Aufrechterhaltung der Gasversorgung
eingesetzt werden darf und nicht nach
Russland abfließen kann (sogenanntes
Ring-Fencing). In einem nächsten Schritt
prüft die Bundesregierung Möglichkeiten, das
Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln, um so
auch langfristig die Versorgungssicherheit
zu gewährleisten. Schließlich wird die GPG
in „Securing Energy for Europe GmbH“ (SEFE)
umbenannt.
Damit geht auch ein
deutliches Signal in den Markt, dass das
Ziel der getroffenen Maßnahmen ist, die
Energieversorgung in Deutschland und Europa
zu sichern. Auf dieser Grundlage wird auch
das Geschäftsmodell der SEFE ausgerichtet.
Die Gazprom Germania GmbH ist ein
Schlüsselunternehmen für die Gasversorgung
in Deutschland. Sie betreibt in Deutschland
kritische Energieinfrastruktur. Zu den
Geschäftsfeldern der GPG zählen der
Energiehandel sowie der Gastransport und der
Betrieb von Gasspeichern. Mittelbar hängt
von der GPG die Gasversorgung zahlreicher
Stadtwerke in Deutschland ab. Um die
Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten,
ist es daher notwendig, den laufenden
Geschäftsbetrieb abzusichern.
Informationen zur Einordnung: Die Gazprom
Germania GmbH, die zum russischen
Gazprom-Konzern gehörte, steht seit dem 4.
April unter Treuhandverwaltung der
Bundesnetzagentur. Hintergrund dafür war
unter anderem der undurchsichtige Verkauf
des Unternehmens an eine russische
Gesellschaft mit unbekanntem
wirtschaftlichen Berechtigten sowie die
Anordnung dieser Gesellschaft, die Gazprom
Germania zu liquidieren. Mit der
Treuhandverwaltung sind die Stimmrechte aus
den Geschäftsanteilen der GPG an die
Bundesnetzagentur übergegangen.
Verfügungen der Gesellschaft benötigen
während der aktuell bestehenden
Treuhandverwaltung die Zustimmung des
Treuhänders. Die Bundesnetzagentur hat einen
Geschäftsführer benannt und ist berechtigt,
ihm Weisungen zu erteilen. Am 11.05.2022
hatte Russland Sanktionen gegen die Gazprom
Germania und nahezu alle Töchter der Gazprom
Germania verhängt und so die finanzielle
Schieflage des Unternehmens verursacht. Die
infolge der russischen Sanktionen
ausgefallenen Gaslieferungen und die dadurch
notwendigen Ersatzbeschaffungen zu aktuell
sehr hohen Marktpreisen sowie u.a.
notwendige Sicherheitsleistungen
(Margining-Forderungen) haben die
finanzielle Lage der GPG so sehr
verschlechtert, dass die Bundesregierung die
Liquidität mit einem KfW-Darlehen absichern
muss.
Informationen zur
Treuhandverwaltung nach
Energiesicherungsgesetz Die bestehende
Treuhandverwaltung der GPG basiert auf einem
sogenannten Einzeleingriff nach
Außenwirtschaftsgesetz (§ 6 AWG) und ist auf
6 Monate bis Ende September 2022 befristet.
Um die Treuhandverwaltung längerfristig
abzusichern, wird jetzt die Umstellung der
Treuhandverwaltung auf Basis des
Energiesicherungsgesetzes vorbereitet.
Das novellierte Energiesicherungsgesetz
ist am 22. Mai 2022 in Kraft getreten. Es
schafft neue Rechtsgrundlagen für besondere
Maßnahmen der Krisenvorsorge, die unter
bestimmten, klar definierten Voraussetzungen
schon vor Eintritt einer unmittelbaren
Gefährdung oder Störung der
Energieversorgung angewendet werden können.
Dazu gehört, dass Unternehmen, die
kritische Energieinfrastrukturen betreiben,
bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung
gestellt werden können, und zwar dann, wenn
sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend
nachkommen und eine Beeinträchtigung der
Versorgungssicherheit droht. Gemäß § 17
EnSiG muss die Anordnung der
Treuhandverwaltung durch Verwaltungsakt des
Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz erfolgen. Die Anordnung ist auf
6 Monate befristet, kann aber im Unterschied
zur aktuellen Rechtsgrundlage mehrmals
verlängert werden.
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1022. Sitzung des
Bundesrates am 10. Juni 2022. Rente und
mehr...
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Kinderschutz
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Lärmschutz an
Umleitungsstrecken
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Mindestlohn
|Pflegebonus
Hartz-IV:
Sanktionsmoratorium kommt
Bundesrat billigt Rentenerhöhung Berlin,
10. Juni 2022 - Eine Woche nach dem
Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der
Bundesrat die Erhöhung der Altersrenten und
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten
gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten und Verkündung im
Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in
Kraft treten.
Anpassung zum 1. Juli
Das Gesetz, das auf einen Entwurf der
Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli
2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro
und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52
Euro an. Damit steigen die Renten im Westen
um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12
Prozent. Die Zahlen beruhen auf Daten zur
Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts
sowie den Daten für die Berechnung des
Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung
der beitragspflichtigen Bruttolöhne und
-gehälter von der Deutschen
Rentenversicherung Bund.
Nachholfaktor gilt
wieder In diesem Jahr wurden dabei der
so genannte Nachholfaktor reaktiviert:
Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede
aufgrund der Rentengarantie unterbliebene
Rentenkürzung bei einer darauffolgenden
positiven Rentenanpassung verrechnet wird.
In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor
ausgesetzt worden.
Zuschlag für
Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner
im Bestand, die von bisherigen
Leistungsverbesserungen nicht erreicht
wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von
einem pauschalen Zuschlag an persönlichen
Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet
sich danach, wann erstmalig eine
Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Diese
Änderung hatte der Bundesrat in seiner
Stellungnahme zum Regierungsentwurf
ausdrücklich begrüßt.
Weitere Anpassungen
Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit
ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte
in der landwirtschaftlichen Alterssicherung,
die Mindest- und Höchstbeträge des
Pflegegeldes der gesetzlichen
Unfallversicherung sowie den
Anpassungsfaktor für Geldleistungen der
gesetzlichen Unfallversicherung.
Zuschuss für Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung erhält
nochmals einen staatlichen
Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59
Millionen Euro, um die Folgen der
Corona-Pandemie abzufedern und eine
Steigerung der Künstlersozialabgabe zu
dämpfen. Diese Ergänzung des ursprünglichen
Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der
Bundestagsberatungen beschlossen. Schnelles
Inkrafttreten geplant Das Gesetz soll im
Wesentlichen zum 1. Juli 2022 in Kraft
treten.
Bundesrat fordert
bessere Kooperation im
Kinderschutz
Der Bundesrat setzt sich dafür
ein, den Beitrag des Bundes für die
Bundesstiftung Frühe Hilfen zu erhöhen. Am
10. Juni 2022 beschloss er auf Anregung von
14 Ländern, einen Gesetzentwurf in den
Deutschen Bundestag einzubringen.
Die Forderung: Der Bund müsse die seit 2014
unveränderten Fördermittel entsprechend
veränderter Rahmenbedingungen und der
Preisentwicklung ab dem Jahr 2023
schrittweise um 45 Millionen Euro auf 96
Millionen im Jahr 2025 erhöhen und in den
Folgejahren entsprechend der Entwicklung der
Anzahl der Kinder von null bis drei Jahren,
der Tarifsteigerungen des öffentlichen
Dienstes und des Verbraucherpreisindexes des
Statistischen Bundesamts anpassen.
Präventiver Kinderschutz und
Gesundheitsförderung Bei den Frühen
Hilfen, die unter dem Aspekt des Schutzes
von Kindern und Jugendlichen vor
Gefährdungen entwickelt und aufgebaut worden
sind, inzwischen aber auch als Maßnahme der
Gesundheitsförderung und Prävention bei
Kindern verstanden werden, handele es sich
um ein verhältnismäßig junges Arbeitsfeld,
betont der Bundesrat in einem Gesetzentwurf.
Die ersten Ansätze und Programme seien in
den Jahren 2005 bis 2010 entwickelt und – in
der Regel mit Modellcharakter – umgesetzt
worden.
Am Anfang hätte dabei
vor allem die aufsuchende Arbeit durch
fortgebildete Familienhebammen im
Vordergrund gestanden. Insbesondere auf
Grund des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz und der
rechtlich auf diesem Gesetz beruhenden
Bundesinitiative Frühe Hilfen – seit 1.
Januar 2018 Bundesstiftung Frühe Hilfen –
hätten sich die Frühen Hilfen zu einem
eigenständigen sozial- und
gesundheitspolitischen Handlungsfeld
entwickelt, das sich bundesweit zunehmend
professionalisiert und immer stärker durch
fachliche Standards geprägt sei.
Wiederholter Vorstoß Schon 2019 hatte
der Bundesrat einen inhaltlich
entsprechenden
Entwurf in den Bundestag eingebracht.
Dort wurde er jedoch nicht abschließend
beraten und unterfiel mit Ende der
Legislaturperiode der so genannten
Diskontinuität . Er startet nun einen
erneuten Versuch, das Thema
weiterzuverfolgen. Über die Bundesregierung
in den Bundestag Der Entwurf wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie nimmt dazu
Stellung und legt dann beide Dokumente dem
Bundestag zur Entscheidung vor. Feste
Fristen, wann dieser sich damit befasst,
gibt es nicht.
12 Euro
Mindestlohn ab 1.
Oktober Zum 1. Oktober 2022
gilt in Deutschland ein gesetzlicher
Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde.
Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022
beschlossen - der Bundesrat billigte am 10.
Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird
nun über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet und kann anschließend in Kraft
treten.
Ausnahme vom üblichen
Vorgehen Die gesetzliche Festlegung des
Mindestlohns weicht vom üblichen
Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt
die so genannte Mindestlohnkommission, in
der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten
sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn
vor, die dann durch Rechtsverordnung
umgesetzt werden. Derzeit liegt der
Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli
steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro.
Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per
Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige
Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag
der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es
in der amtlichen Begründung.
Auch
Mini- und Midijob-Grenze steigen Die
Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch
auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung
aus - die sogenannte Minijobs oder
450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit
von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich
ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze
auf 520 Euro. Sie passt sich künftig
gleitend an. Die Höchstgrenze für so
genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich
steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro
monatlich.
Ziel ist es,
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
mit geringem Arbeitsentgelt stärker als
bisher zu entlasten und dafür zu sorgen,
dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten
lohnt. Impuls für die wirtschaftliche
Erholung Die Erhöhung betrifft nach Angaben
der Bundesregierung, die das Vorhaben
ursprünglich auf den Weg gebracht hatte,
mehr als sechs Millionen Menschen.
Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und
einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung
zu geben. Rasches Inkrafttreten geplant Das
Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft
treten, damit sich Wirtschaft und
Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung
einstellen können - u.a. auch bei
Tarifvertragsverhandlungen.
Lärmschutz an
Umleitungsstrecken: Bund erstattet Kosten
Anrainer Umleitungsstrecken
wegen Baustellensperrungen von Fernstraßen
erhalten künftig eine Kostenerstattung für
Lärmschutzmaßnahmen. Dies hat der Bundestag
am 19. Mai 2022 beschlossen - der Bundesrat
stimmte am 10. Juni 2022 zu. Die Änderung
des Bundesfernstraßengesetzes kann nun über
die Bundesregierung dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung zugeleitet und
anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet
werden. Es tritt am Tag darauf in Kraft.
Ausgleich für erhöhtes Verkehrsaufkommen
Wenn aufgrund der längerfristigen
Vollsperrung einer Bundesfernstraße der
Verkehr auf andere Straßen umgeleitet wird,
nimmt dort das Verkehrsaufkommen und die
Lärmbelastung zu. Um diese zu verringern,
erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von
Gebäuden an der Umleitungsstrecke künftig
die Ausgaben für passive
Schallschutzmaßnahmen - zum Beispiel den
Einbau von besonders gedämmten Fenstern -
vom Bund erstattet. Voraussetzung ist, dass
der Lärmpegel um mindestens drei Dezibel
ansteigt, der so genannte Beurteilungspegel
von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der
Nacht überschritten wird und die
Streckenumleitung voraussichtlich länger als
zwei Jahre andauert.
Bundesrat billigt
Pflegebonus Pflegekräfte in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
erhalten einen einmaligen
Corona-Pflegebonus, um die besonderen
Belastungen in der Corona-Zeit zu
honorieren: Nach dem Bundestag hat am 10.
Juni 2022 auch der Bundesrat das
Pflegebonusgesetz gebilligt. Es kann daher
über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt
und anschließend im Bundesgesetzblatt
verkündet werden. Es soll am Tag darauf in
Kraft treten.
Bis zu 550 Euro pro
Person Die nach Qualifikation,
Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung
gestaffelte Prämie kann bis zu 550 Euro
betragen und ist steuer- sowie abgabenfrei.
Den höchsten Bonus erhalten Personen, die
Vollzeit in der unmittelbaren
Patientenversorgung tätig sind.
Bezugsberechtigt sind auch Auszubildende,
Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und
Helfer im freiwilligen sozialen Jahr,
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer,
DRK-Schwesternschaften, ebenso Beschäftigte
von Servicegesellschaften - sowohl in
Krankenhäusern als auch in der Alten- und
Langzeitpflege.
Insgesamt stehen für
den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro
bereit. Weitere Gesetzesänderungen im
Bundestagsverfahren Der ursprünglich von den
Koalitionsfraktionen initiierte
Gesetzentwurf wurde während der
Bundestagsberatungen um Regelungen ergänzt,
die nicht mit dem Bonus zusammenhängen -
unter anderem die Verlängerung
pandemiebedingter Sonderregelungen in der
Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in
die Regelversorgung mit
Grippeschutzimpfungen.
Hartz-IV:
Sanktionsmoratorium kommt Die
Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von
Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern
werden für ein Jahr ausgesetzt. Der
Bundesrat hat am 10. Juni 2022 entsprechende
Änderungen des Zweiten Buches des
Sozialgesetzbuches gebilligt, die der
Bundestag beschlossen hatte. Bürgergeld
geplant Grund für das Moratorium ist
einerseits die im Koalitionsvertrag
vereinbarte Einführung eines Bürgergeldes,
im Zuge derer auch das Sanktionsregime
umfassend neugeregelt werden soll.
Anderseits muss der Gesetzgeber eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahre 2019 umsetzen. Dieses hatte
die bisherigen Sanktionen teilweise für mit
dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Übergangslösung
Als Zwischenschritt zu einer
gesetzlichen Neuregelung setzt das Gesetz
die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
befristet für ein Jahr ab Inkrafttreten aus.
Danach soll das Bürgergeld die
Mitwirkungspflichten und die Folgen der
Verstöße neu regeln. Die vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnisse - ergänzt um
die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der
Pandemie - sollen ausgewertet und in die
Konzeption des Bürgergeldes einbezogen
werden.
Durch die Aussetzung der
Sanktionsvorschrift in § 31a SGB II sind im
Zeitraum des Moratoriums Pflichtverletzungen
nicht sanktionierbar. Verminderte Bezüge,
die die Behörden vor Inkrafttreten des
Gesetzes festgelegt haben, sind dann wieder
in voller Höhe zu zahlen. Ausnahme:
Wiederholte Terminverletzungen
Bei
wiederholten Meldeversäumnisse oder
Terminverletzungen erfolgen allerdings auch
künftig Leistungskürzungen von bis zu 10
Prozent des Regelsatzes. Inkrafttreten zur
Jahresmitte Nach Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz
nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet, ausgefertigt und im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und
wie geplant zum 1. Juli 2022 in Kraft
treten.
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Rentenerhöhung
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9-Euro-Ticket
kommt
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Beschleunigte Flüssiggasversorgung
Entlastung der Stromkunden
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Benzinsteuer
wird 3 Monate gesenkt
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1021. Sitzung des
Bundesrates am 20. Mai 2022
Bundesrat begrüßt
Pläne zur Rentenerhöhung
Berlin,
20. Mai 2022 - Der Bundesrat unterstützt die
geplante Erhöhung der Altersrenten und
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf
der Bundesregierung betont der Bundesrat,
die gesetzliche Rentenversicherung müsse
auch in Zukunft primärer und verlässlicher
Pfeiler der Alterssicherung bleiben.
Zuschlag für Erwerbsminderungsrente
Dass Erwerbsminderungsrentnerinnen und
-rentner im Bestand, die von den bisherigen
Leistungsverbesserungen nicht erreicht
wurden, nun von einem pauschalen Zuschlag an
persönlichen Entgeltpunkten profitieren
sollen, begrüßt der Bundesrat ausdrücklich.
Nach dem Regierungsentwurf richtet sich die
Zuschlagshöhe danach, wann erstmalig eine
Erwerbsminderungsrente bezogen wurde.
Zum 1. Juli sollen Renten steigen
Die Bundesregierung plant mit ihrem Entwurf,
zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert
auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert
(Ost) auf 35,52 Euro anzuheben. Damit würden
die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im
Osten um 6,12 Prozent steigen. Die Zahlen
beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des
Statistischen Bundesamts sowie den Daten für
die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors
und zur Entwicklung der beitragspflichtigen
Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen
Rentenversicherung Bund.
Nachholfaktor gilt wieder In diesem Jahr
wurden dabei der so genannte Nachholfaktor
reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass
künftig wieder jede aufgrund der
Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung
bei einer darauffolgenden positiven
Rentenanpassung verrechnet wird. In der
Corona-Pandemie war der Nachholfaktor
ausgesetzt worden.
Weitere
Anpassungen Zudem bestimmt der Entwurf
für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen
Rentenwerte in der landwirtschaftlichen
Alterssicherung, die Mindest- und
Höchstbeträge des Pflegegeldes der
gesetzlichen Unfallversicherung sowie den
Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2022
anzupassenden Geldleistungen der
gesetzlichen Unfallversicherung.
Die
Stellungnahme des Bundesrates wird über die
Bundesregierung in den Bundestag
eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter
und dritter Lesung kommt das Gesetz noch
einmal zur abschließenden Beratung im so
genannten zweiten Durchgang in den
Bundesrat.
9-Euro-Ticket kommt Der
Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zur
Finanzierung des so genannten 9-Euro-Tickets
im Nahverkehr zugestimmt, das der Deutsche
Bundestag erst am Abend des 19. Mai 2022
verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei
für die Einführung des ermäßigten Tickets im
Nahverkehr zum 1. Juni 2022.
Entlastung von Energiekosten Bürgerinnen
und Bürger können damit in den Monaten Juni,
Juli und August für jeweils neun Euro
monatlich den öffentlichen Nahverkehr
nutzen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den
stark steigenden Kosten für Strom,
Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu
entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf
den öffentlichen Nahverkehr und zur
Einsparung von Kraftstoffen zu setzen, heißt
es in der Gesetzesbegründung. Die konkrete
Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt
allerdings den Ländern und Kommunen, da sie
für den öffentlichen Nahverkehr zuständig
sind.
Kostenbeteiligung des
Bundes Zur Finanzierung der Kosten
überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche
so genannte Regionalisierungsmittel in Höhe
von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022.
Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu,
pandemiebedingte Einnahmeausfälle im
Regionalverkehr zumindest teilweise
auszugleichen.
Inkrafttreten zum 1.
Juni geplant Das geplante Gesetz soll
zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird
es über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
vorgelegt und anschließend im
Bundesgesetzblatt verkündet. Weitere
Kostenbeteiligung des Bundes erforderlich In
einer begleitenden Entschließung bemängelt
der Bundesrat, dass die vom Bund zur
Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen
werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket
verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er
erwartet, dass der Bund weitere
Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten
höher ausfallen als bisher prognostiziert.
Auch zum Ausgleich der
Corona-bedingten Einnahmeausfälle müsse der
Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um
seine Zusage nach hälftiger Beteiligung
einzuhalten. Strukturelle und dauerhafte
Sicherung des Nahverkehrs Der Bundesrat
betont, dass erhebliche weitere Mittel
erforderlich sind, um das derzeitige
Verkehrsangebot langfristig zu
gewährleisten, die Fahrgastzahlen zu
steigern und das Angebot auszuweiten, damit
die Klimaschutzziele erreicht werden. Er
fordert eine zusätzliche strukturelle und
dauerhafte Erhöhung der
Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um
die strukturelle Unterfinanzierung des
öffentlichen Nahverkehrs zu beenden.
Ohne solche Unterstützung werde es nicht
möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen
9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten,
warnen die Länder. Die Entschließung wurde
der Bundesregierung zugeleitet. Sie
entscheidet, wann sie sich mit den
Forderungen des Bunderates befasst. Feste
Fristen gibt es hierfür nicht.
Bundesrat
billigt Entlastung der Stromkunden
Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen
Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen
Absenkung der so genannten EEG-Umlage
gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und
-kunden schneller als ursprünglich geplant
von den aktuell stark gestiegenen
Energiepreisen entlastet.
Absenkung
auf Null, Ausgleich für Unternehmen Zum
1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von
bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf
null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird
dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300
Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der
Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind
verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang
an die Endverbraucherinnen und
Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund
erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in
Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem
Sondervermögen Energie- und Klimafonds (vgl.
TOP 13).
Vollständige
Abschaffung im nächsten Jahr Ab Januar
2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer
entfallen. Dies sieht ein Entwurf der
Bundesregierung aus dem so genannten
„Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem
der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm
(vgl.
TOP 19).
Ende nach 22 Jahren
Förderung Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage
wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente
dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-,
Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu
finanzieren und wurde bisher bei den
Endkunden über die Stromrechnung erhoben.
Unterzeichnung, Verkündung und
Inkrafttreten Mit der Billigung des
Bundesrates ist das parlamentarische
Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun
über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
vorgelegt und anschließend im
Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag
darauf in Kraft treten - geplant ist der 1.
Juli 2022.
Beschleunigte
Flüssiggasversorgung: Bundesrat stimmt
zu Der Bundesrat hat am 20. Mai
2022 einem Gesetz zum beschleunigten Bau von
Flüssiggasterminals zugestimmt - in einem
beschleunigten Verfahren: Erst am Abend
zuvor hatte der Bundestag das Gesetz
verabschiedet. Es kann nun über die
Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet werden.
Aufbau einer Importinfrastruktur Ziel
des Gesetzes ist es, die Abhängigkeit
Deutschlands von russischen Gaslieferungen
zu mindern und die Gasversorgung anderweitig
zu sichern - vor allem durch so genanntes
LNG (Liquefied Natural Gas), also
verflüssigtes Erdgas. Dieses wird auf
Schiffen transportiert und muss in
Deutschland an speziellen Terminals
angelandet, regasifiziert und weitergeleitet
werden. Die hierfür notwendige
Importinfrastruktur existiert noch nicht,
soll aber möglichst kurzfristig entstehen.
Schnelle Genehmigungsverfahren
Dazu ermöglicht das Gesetz, die
Genehmigungsverfahren zu straffen: Behörden
dürfen unter konkret definierten Bedingungen
und zeitlich befristet von bestimmten
Verfahrensanforderungen absehen -
insbesondere bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung. Die im
beschleunigten Verfahren erteilten
Genehmigungen für LNG-Anlagen gelten nur
befristet bis spätestens zum 31. Dezember
2043. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über
diesen Zeitpunkt hinaus darf nur für
klimaneutralen Wasserstoff und dessen
Derivate erfolgen.
Dies soll
sicherstellen, dass das Ziel der
Klimaneutralität spätestens 2045 erreicht
wird. Hintergrund: Angriff auf die Ukraine
Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
habe sich die energie- und
sicherheitspolitische Bewertung der
Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen
unvorhergesehen kurzfristig und fundamental
geändert, heißt es in der amtlichen
Gesetzesbegründung.
Der
unverzügliche und schnellstmögliche Aufbau
einer unabhängigeren nationalen
Gasversorgung sei äußerst dringlich und
zwingend erforderlich, weil Gas durch andere
Energieträger kaum ersetzt werden könne.
Rasches Inkrafttreten geplant Das Gesetz
soll am Tag nach der Verkündung im
Bundesgesetzblatt in Kraft treten -
voraussichtlich am 1. Juni 2022.
Länder machen den Weg frei für
vorübergehende Senkung der Energiesteuern
Die Energiesteuer für die
wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten
Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen
entsprechenden Gesetzesbeschluss des
Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat
am 20. Mai 2022 in verkürzter Frist
gebilligt.
Abmilderung der Folgen
hoher Kraftstoffpreise Ziel der Maßnahme
ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und
sozialen Folgen steigender Energiepreise
abzufedern und die breite Mitte der
Gesellschaft zu entlasten. Absenkung auf das
europarechtlich vorgeschriebene Mindestmaß
Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt
das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer
von drei Monaten auf das europäische
Mindestmaß.
Für
Benzin reduziert sich der Steuersatz
nach Angaben der Bundesregierung um 29,55
ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04
ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54
EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und
für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg,
was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.
Mindereinnahmen für den Bundesetat Die
temporäre Senkung der Energiesteuersätze
wird nach Berechnungen der Bundesregierung
Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt
in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge
haben. Inkrafttreten Das Gesetz kann
nach Abschluss des parlamentarischen
Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten
ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht werden, so dass es wie
geplant zum 1. Juni 2022 in Kraft treten
kann.
Abschaffung
des Werbeverbots für Abtreibungen: Bundesrat
verzichtet auf Stellungnahme Im
Bundesrat wurde am 20. Mai 2022 über die
Pläne der Bundesregierung debattiert, das
Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen
und den entsprechenden Paragraf 219a
Strafgesetzbuch gänzlich zu streichen. Von
seinem Recht, zu dem Regierungsentwurf
Stellung zu nehmen, bevor der Bundestag
entscheidet, machte das Plenum jedoch keinen
Gebrauch.
Was die Bundesregierung
plant Ziel des von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, Ärztinnen
und Ärzten künftig ausführliche öffentliche
Informationen darüber zu erlauben, dass und
mit welcher Methode sie Abtreibungen
durchführen. Schwangere sollen so einfacher
als bisher Ärztinnen und Ärzte für eine
Abtreibung finden können, heißt es in der
amtlichen Entwurfsbegründung, die das
Bundeskabinett im April beschlossen hatte.
Letzte Änderung im
Jahr 2019 Der aktuell geltende, zuletzt
im Jahr 2019 geänderte Paragraf 219a
Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für
den Abbruch der Schwangerschaft, wobei als
Werbung im Sinne des Gesetzes schon
ausführliche Informationen zum Beispiel auf
einer Praxis-Homepage über verschiedene
Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie
die damit jeweils verbundenen Risiken
gelten. Als Strafmaß drohen eine Geld- oder
eine Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren.
Irreführende
Werbung weiterhin verboten Begleitende
Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes
sollen dem Entwurf der Bundesregierung
gewährleisten, dass Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche zukünftig nur unter
den strengen Vorgaben des
Heilmittelwerbegesetzes erlaubt ist.
Irreführende oder abstoßende Werbung für
alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen
bleibt weiter verboten. Damit werde
sichergestellt, dass die Aufhebung des
Werbeverbots nicht zu Lücken im
grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für
das ungeborene Leben führt, heißt es in der
Entwurfsbegründung.
Rehabilitation
früherer Verurteilter Durch eine neue
Regelung im Einführungsgesetz zum
Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche
Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen
Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
ergangen sind, aufgehoben und noch laufende
Verfahren eingestellt werden, um die
verurteilten Ärztinnen und Ärzte zu
rehabilitieren. Langjährige Diskussionen Die
Diskussionen zum Paragraf 219a
Strafgesetzbuch beschäftigten den Bundesrat
schon seit vielen Jahren.
2017
brachte die Länderkammer einen eigenen
Gesetzentwurf zur Abschaffung des
Werbeverbots in den Bundestag ein, der dort
jedoch nicht abschließend behandelt wurde.
Ein erneuter
Versuch mehrerer Länder, die Initiative
nochmals in den Bundestag einzubringen,
erhielt im September 2021 nicht die
erforderliche Mehrheit im Bundesrat.
Nächste Schritte Die Beratungen im
Bundestag haben bereits begonnen. Spätestens
drei Wochen, nachdem das Gesetz in zweiter
und dritter Lesung verabschiedet ist, kommt
es zur abschließenden Beratung nochmals in
den Bundesrat.
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Heizkostenzuschuss - Gasspeicher -
Futtermittelversorgung
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1019. Sitzung des
Bundesrates am 8. April 2022
Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete
aus der Ukraine werden verlängert
Berlin, 08. April 2022 - Die
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird
bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat
der Bundesrat mit seiner am 8. April 2022
beschlossenen Zustimmung ermöglicht.
Vereinfachte Einreise Geflüchtete aus
der Ukraine, die noch keine
Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden
Schutz erhalten haben, können sich weiterhin
legal in Deutschland aufhalten. Diejenigen,
die noch nach Deutschland kommen, können
vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.
Aufenthaltstitel erst im
Bundesgebiet Die aktuell geltende,
allerdings bis 23. Mai 2022 befristete
Ausnahmeverordnung befreit einen weiten
Kreis von Kriegsflüchtlingen vom Erfordernis
eines Aufenthaltstitels und bestimmt, dass
diese einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet
einholen können. Sie erleichtert
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die
nicht ohne weiteres die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllen, unbürokratisch
Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland.
Zugleich verhindert sie eine
Überlastung insbesondere der
Ausländerbehörden. Verlängerung bis Ende
August Durch die nun beschlossene
Änderungsverordnung gelten die aktuellen
Ausnahmeregelungen bis zum 31. August 2022
fort. Zur Begründung führt die
Bundesregierung an, dass die
Ausländerbehörden die eingereichten Anträge
nicht bis zum 23. Mai 2022 abarbeiten
können. Außerdem sei ein hohes Aufkommen an
Einreisen auch über den 23. Mai 2022 hinaus
zu erwarten.
In seiner Plenarsitzung
am 8. April 2022 billigte der Bundesrat den
vom Bundestag beschlossenen
Heizkostenzuschuss für Geringverdiener
ebenso wie gesetzliche Vorgaben für den
Füllstand von Gasspeichern. Beide Gesetze
können nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet werden und nach
Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant
in Kraft treten.
Der Bundesrat
beschloss eigene Initiativen zum kommunalen
Vorkaufsrecht, zum Opferschutz, zur
Bekämpfung von Hasspostings in
Messengerdiensten und zum Krankengeld in der
Rente. Zur weiteren Beratung in die
Fachausschüsse überwiesen wurden
Landesinitiativen zum Einsatz von
Recycling-Baustoffen, zu beschleunigten
Verkehrsprojekten und zur
Zwangsvollstreckung gegen Hoheitsträger.
Stellungnahme zu Regierungsentwürfen
Die Länder nahmen zu wichtigen
Gesetzentwürfen der Bundesregierung
Stellung, bevor der Bundestag entscheidet -
so zum Haushalt 2022, zum
Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr,
zum Mindestlohn, zu Corona-Steuerhilfen
sowie weiteren Steuerentlastungen.
Vorschläge aus Brüssel Ausführlich
äußerte sich der Bundesrat auch zu 21
EU-Vorlagen: zu Richtlinien für
energieeffiziente Gebäude und Binnenmärkte
für erneuerbare Gas und Wasserstoff, zum
Umweltstrafrecht, zu Kommunalwahlen, zum
Bildungsbereich im grünen Wandel, zur
europäischen Hochschulstrategie und zur
Mindeststeuer für internationale Konzerne.
Zustimmung zu
Verordnungen Der Bundesrat stimmte 6
Verordnungen der Bundesregierung zu. Wie
geplant in Kraft treten können daher
Ausnahmen für ökologische Vorrangflächen zur
Futtermittelversorgung, Erleichterungen bei
Einreise und Aufenthalt für Ukrainerinnen
und Ukrainer sowie verlängerte
Unterstützungsleistungen für
Reha-Einrichtungen aufgrund der anhaltenden
Corona-Pandemie.
Gesetzesbeschlüsse
des Bundestages Top 2
Länder billigen Füllstandsvorgaben für
Gasspeicher Top 3
Bundesrat billigt Heizkostenzuschuss
Landesinitiativen Top 7
Bundesrat fordert stärkere Reglementierung
Sozialer Medien Top 8
Bundesrat will kommunales Vorkaufsrecht
stärken
Gesetzentwürfe der
Bundesregierung Top 1
Länder nehmen zu Haushaltsentwurf Stellung
Top 9a
Beratung über Bundeswehr-Sondervermögen
Top 10
Bundesrat unterstützt Regierungspläne zum
neuen Mindestlohn Top 12
Keine Stellungnahme zu Sanktionsmoratorium
bei Hartz IV Top 14
Keine Einwendungen gegen
Steuerentlastungspläne der Regierung
Rechtsverordnungen Top 42
Bundesrat stimmt Ausnahmen für ökologische
Vorrangflächen zu Top 47
Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete
aus der Ukraine werden verlängert
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- Erklärung
der Staats- und Regierungschefs der G7 -
Bundeswehr: Vollausstattung mit
persönlicher Ausrüstung bis 2025
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Erklärung
der Staats- und Regierungschefs der G7
Berlin, 07. April 2022 -
Wir, die Staats- und Regierungschefs der
Gruppe der 7 (G7), verurteilen die
entsetzlichen Gräueltaten, die die
russischen Streitkräfte in Butscha und
anderen ukrainischen Städten begangen haben,
auf das Schärfste. Wir stehen weiterhin in
uneingeschränkter Solidarität an der Seite
der Ukraine und des ukrainischen Volkes. Der
Massenmord an Zivilisten und
Nichtkombattanten ist nach dem humanitären
Völkerrecht ausdrücklich verboten.
Wir unterstützen die Forderung des
VN-Generalsekretärs nach einer unabhängigen
Ermittlung, um die Urheber dieser
Gräueltaten wirksam zur Rechenschaft zu
ziehen. Wir betonen, dass diejenigen, die
für Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das
humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind,
darunter für den willkürlichen Einsatz von
Gewalt oder für Angriffe, die sich bewusst
gegen Zivilpersonen richten, zur
Rechenschaft gezogen werden und eine
gerechte Strafe erhalten müssen.
Wir
begrüßen und unterstützen die laufenden
Ermittlungen und Beweiserhebungen hierzu,
unter anderem durch den Ankläger des
Internationalen Strafgerichtshofs, die vom
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
eingesetzte unabhängige
Ermittlungskommission und die
Expertenmission der OSZE. Wir werden die
Kosten dieses Krieges für die Architekten
dieser Aggression, Präsident Putin und seine
Komplizen, durch abgestimmtes Vorgehen
weiter erhöhen; dabei werden wir bei der
Anwendung wirtschaftlicher und finanzieller
Maßnahmen als Reaktion auf die fortgesetzte
Eskalation des Krieges weiterhin in
Einigkeit handeln.
Prioritär werden
wir in Übereinstimmung mit unseren
jeweiligen rechtlichen Verfahren umgehend
folgende Maßnahmen ergreifen:
Erstens betrachten wir neue
Investitionen in die Wirtschaft der
Russischen Föderation als mit unseren
Sicherheitsinteressen und unserem Ziel,
diesen Krieg zu beenden, unvereinbar. Wir
untersagen daher neue Investitionen in
Schlüsselbranchen der russischen Wirtschaft
einschließlich des Energiesektors. Der
beispiellose Rückzug des Privatsektors aus
Russland hat die kraftvollen Auswirkungen
unserer gemeinsamen Sanktionen bereits
verstärkt. Solange dieser Krieg weitergeht,
ist Russland mit einem langen Abstieg in die
wirtschaftliche, finanzielle und
technologische Isolation konfrontiert.
Zweitens werden wir das
Ausfuhrverbot auf höher entwickelte Produkte
und bestimmte Dienstleistungen, die für
Russlands Sicherheit, den Staat und die
Wirtschaft von Bedeutung sind, weiter
ausbauen. Wir werden auch
Einfuhrbeschränkungen auf eine Reihe von
Exportprodukten verschärfen, mit denen
Russland seine Einnahmen erhöht. Drittens
werden wir russische Banken weiterhin vom
globalen Finanzsystem abkoppeln. Wir
haben Russlands Finanzsystem bereits in
erheblichem Maß entwertet, indem wir
Transaktionen, die Einlagen seiner
Zentralbank betreffen, und eine Reihe
anderer Finanzinstitutionen ins Visier
genommen haben.
Viertens
werden wir den Druck erhöhen, auch indem wir
staatlichen Entitäten, die zentrale
Triebfedern der russischen Wirtschaft
bilden, weitere Sanktionen auferlegen.
Präsident Putins Regime wird sich nicht
länger auf diese Einrichtungen als
Sicherheitsnetz für die Stabilisierung
seiner Volkswirtschaft und die Verfolgung
seiner Ziele verlassen können.
Fünftens werden wir unsere
Kampagne gegen die Eliten und ihre
Familienangehörigen, die Präsident Putin in
seinen Kriegsanstrengungen unterstützen und
die Ressourcen der russischen Bevölkerung
vergeuden, fortsetzen und verschärfen. In
Übereinstimmung mit unseren rechtlichen
Rahmenbedingungen werden wir Sanktionen
gegen weitere Einzelpersonen und Entitäten
verhängen.
Sechstens
werden wir zusätzliche Sanktionen gegen
Russlands Verteidigungssektor verhängen, um
die Fähigkeiten des russischen Militärs,
einen Krieg zu führen, zu unterminieren und
auszuhöhlen.
Siebtens werden wir
unsere Pläne zur Verringerung unserer
Abhängigkeit von russischer Energie
vorantreiben, zu denen auch gehört,
schrittweise aus russischer Kohle
auszusteigen und sie mit einem Einfuhrverbot
zu belegen. Wir werden ferner unsere
Arbeiten daran beschleunigen, unsere
Abhängigkeit von russischem Öl zu
verringern. Dabei werden wir
untereinander und mit Partnern
zusammenarbeiten, um eine stabile und
nachhaltige globale Energieversorgung zu
gewährleisten, auch indem wir die
Verringerung unserer Abhängigkeit von
fossilen Brennstoffen insgesamt und unseren
Übergang zu sauberer Energie beschleunigen.
Wir werden die gemeinsame Umsetzung und
Durchsetzung bestehender Maßnahmen
intensivieren, auch indem wir unsere
einzelstaatlichen Vollzugsbehörden stärken
und mit unseren Partnern daran arbeiten,
Sanktionsbrüche durch Umgehung, Vermeidung
und Ersatz zu verhindern.
Präsident
Putins Angriffskrieg führt zu Störungen der
Weltwirtschaft. Durch seine Auswirkungen auf
den international bedeutsamen Agrarsektor
der Ukraine gerät die weltweite
Ernährungssicherheit erheblich unter Druck,
wofür Präsident Putin und seine Komplizen
die volle Verantwortung tragen. Wir werden
weiterhin mit Partnern daran arbeiten, die
Auswirkungen des russischen Vorgehens auf
Energie, Nahrungsmittel und andere Bereiche
in Drittstaaten und auf unsere eigenen
Bevölkerungen aktiv anzugehen.
Insbesondere werden wir die Folgen der
globalen Krise im Bereich
Ernährungssicherheit durch eine gemeinsame
Anstrengung der G7 in enger Zusammenarbeit
mit internationalen Einrichtungen wie dem
Welternährungsprogramm, multilateralen
Entwicklungsbanken und anderen
internationalen Finanzinstitutionen sowie
auch durch das Sondieren der Mission für die
Resilienz im Nahrungs- und Agrarsektor (Food
and Agriculture Resilience Mission, FARM)
angehen.
Unsere Sanktionspakete sind
sorgfältig ausgerichtet, sodass weder die
Bereitstellung humanitärer Hilfe noch der
globale Handel mit Agrarprodukten behindert
wird; dabei werden wir gegebenenfalls
spezifische Ausnahmeregelungen treffen. Wir
werden dem ukrainischen Volk und der
ukrainischen Regierung weiterhin abgestimmte
politische, finanzielle, materielle und
humanitäre Unterstützung sowohl im Hinblick
auf ihre unmittelbaren Bedürfnisse als auch
den längerfristigen Wiederaufbau des Landes
leisten und dabei auch einen
Solidaritätsfonds für die Ukraine prüfen.
Bundeswehr: Vollausstattung mit
persönlicher Ausrüstung bis 2025
Der Haushaltsausschuss hat heute den Weg für eine
kurzfristige Beschaffung weiterer Ausrüstung
für die Soldatinnen und Soldaten geebnet.
Nach einer Beratung im Ausschuss wurde dem
Vorgehen zugestimmt. Noch ausstehende
Formalitäten werden nachgezogen. „Die
persönliche Ausrüstung liegt mir besonders
am Herzen“, so Ministerin Christine
Lambrecht. „Es ging heute um die
Schutzausrüstung unserer Soldatinnen und
Soldaten. Für die Zustimmung möchte ich den
Abgeordneten meinen tiefen Dank
aussprechen.“
Damit beschleunigen
wir das Ausstattungsvorhaben, um die
Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der
Bundeswehr in der gegenwärtigen
Bedrohungslage schneller als bisher geplant
zu erhöhen. Als erste Maßnahme wurde dabei
die vorgezogene Beschaffung zusätzlicher
Artikel für die aufgabenorientierte
Ausstattung der Bundeswehr mit Bekleidung
und persönlicher Ausrüstung identifiziert.
Bis Ende des Jahres 2025 könnten weitere
305.000 Schutzwestensysteme MOBAST (Modulare
ballistische Schutz-und Trageausstattung),
150.000 Kampfbekleidungssätze Streitkräfte,
122.000 Gefechtshelme sowie 250.000
Rucksäcke 110 l geliefert werden.
Damit würde eine vorgezogene Vollausstattung
der aktiven Truppe unter Einbeziehung von
Regenerationsmengen erreicht. Der
Gesamtfinanzbedarf für diese Ausrüstung
beläuft sich auf etwa 2,36 Mrd. Euro. Diese
Beschaffungsverträge werden aus Gründen
besonderer Dringlichkeit unmittelbar
beauftragt. Aufgrund der aktuellen
Bedrohungssituation sind solche Artikel
verstärkt nachgefragt. Um die begrenzten
Produktionskapazitäten der Industrie für die
Bundeswehr zu sichern, müssen die
Bestellungen daher sehr kurzfristig
erfolgen.
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- Bundesrat gibt
den Weg frei für neue Corona-Regeln -
Corona-Sonderregelung: Telefonische
Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich
|
1018. Sitzung des
Bundesrates am 18. März 2022
Berlin, Freitag, 18. März 2022 - In
einer Sondersitzung hat der Bundesrat grünes
Licht für verschiedene Rechtsänderungen beim
Corona-Schutz gegeben, die ab dem 20. März
2022 gelten werden. So haben die Länder
trotz erheblicher Kritik aus den eigenen
Reihen, die in der Plenardebatte noch einmal
zum Ausdruck kam, umfangreiche Änderungen am
Infektionsschutzgesetz gebilligt, in dem sie
auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
verzichteten.
Die Zustimmung der
Länderkammer war für die aktuelle Änderung
des Infektionsschutzgesetzes nicht
erforderlich. Unterstützung für
Sozialdienste Zugestimmt hat der Bundesrat
der erneuten Verlängerung des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes,
Folgeänderungen in der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
sowie zwei weiteren Verordnungen, mit denen
ursprünglich befristete
Corona-Sonderregelungen zur Teilhabe
behinderter Menschen entfristet werden.
Top 1a
Grünes Licht für neues Corona-Schutz-Regime
Top 3
Existenzsicherung für Soziale
Corona-Sonderregelung: Telefonische
Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich
Berlin, 18. März 2022 – Der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) hat heute die
Corona-Sonderregeln für die telefonische
Krankschreibung bei leichten
Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei
Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022
verlängert. Er sieht diesen Schritt trotz
der geplanten bundesweiten Lockerung der
Infektionsschutzmaßnahmen durch den
Gesetzgeber als sachgerecht an. Arztpraxen
sind kein „normaler“ Ort im öffentlichen
Leben.
Hier treffen vielmehr
Menschen mit verschiedenen medizinischen
Problemen aufeinander und bleiben eine
gewisse Zeit zusammen. Um ein mögliches
Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor
klein zu halten, sollen Versicherte eine
Krankschreibung (Feststellung einer
Arbeitsunfähigkeit) bei leichten
Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin
telefonisch erhalten können. Die
Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen
zu vermeiden und schützt damit Patientinnen
und Patienten wie auch die dortigen
Mitarbeitenden.
Patientinnen
und Patienten, die an leichten
Atemwegserkrankungen leiden, können damit
weiterhin telefonisch für bis zu 7
Kalendertage krankgeschrieben werden.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen
sich dabei persönlich vom Zustand der
Patientin oder des Patienten durch eine
eingehende telefonische Befragung
überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der
Krankschreibung kann telefonisch für weitere
7 Kalendertage ausgestellt werden.
Der
Beschluss zur Verlängerung der
Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom
1. April 2022 in Kraft. Unabhängig von der
Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte
im Rahmen einer Videosprechstunde eine
Krankschreibung erhalten können. Auslaufende
Corona-Sonderregelungen und regionale
Auffangoptionen durch spezielles Verfahren
und Grundlagenbeschluss Bei anderen
Corona-Sonderregelungen aus dem Bereich der
Veranlassten Leistungen hat der G-BA
entschieden, ab 1. April 2022 zu den
regulären Richtlinienregelungen
zurückzukehren: Es gibt derzeit bei den
betroffenen Sonder-Regelungen keine Hinweise
darauf, dass das Auslaufen der Regelungen zu
coronabedingten, bundesweiten
Beeinträchtigungen der medizinischen
Versorgung führen würde. Sollte jedoch in
einzelnen Regionen die notwendige
medizinische Versorgung durch die
Corona-Pandemie so gefährdet sein, dass die
regulär geltenden Richtlinien nicht sinnvoll
greifen, kann der G-BA rasch reagieren und
die Ausnahmeregelungen im notwendigen Umfang
räumlich begrenzt und zeitlich befristet für
anwendbar erklären.
Ein solcher
Beschluss zu regional begrenzten
Ausnahmeregelungen kann beispielsweise auf
Wunsch der betroffenen Gebietskörperschaft
gefasst werden. Basis ist ein spezielles
beschleunigtes Verfahren und ein sogenannter
Grundlagenbeschluss des G-BA vom September
2020. Zudem hat der G-BA mittlerweile
mehrere seiner Corona-Sonderregelungen
vollständig oder abgewandelt in die
Regelversorgung überführt: • die
Möglichkeit der Videotherapie bei
Heilmitteln • eine verlängerte
Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der
häuslichen Krankenpflege und • die
Möglichkeit einer Krankschreibung per
Videosprechstunde Alle bisherigen
Sonderregelungen des G-BA zur
Corona-Pandemie und deren Geltungsdauer
unter:
https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/
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Erklärung der G7
Staats- und Regierungschefs
7-Punkte-Maßnahmenkatalog gegen
Kriegstreiber Russland und Belarus
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Freitag, 11. März 2022 -
Wir, die Staats- und Regierungschefs der
Gruppe der 7 (G7) stehen weiterhin fest
entschlossen an der Seite des ukrainischen
Volkes und der ukrainischen Regierung, die
auf heldenhafte Weise Widerstand gegen die
militärische Aggression des russischen
Präsidenten Wladimir Putin und seinen
Angriffskrieg gegen ihren souveränen Staat
leisten. Dieser grundlose und
ungerechtfertigte Angriff verursacht enormes
Leid und einen tragischen Verlust an
Menschenleben, unter anderem durch die
zunehmend willkürliche Bombardierung und den
Beschuss von Zivilistinnen und Zivilisten in
Schulen, Häusern und Krankenhäusern.
Wir sind geeint in unserer
Entschlossenheit, Präsident Putin und sein
Regime für diesen ungerechtfertigten und
grundlosen Krieg zur Verantwortung zu
ziehen, der Russland bereits in der Welt
isoliert hat. Die Welt sollte zusammenstehen
und gemeinsam Präsident Putin und sein
Regime auffordern, sofort seinen laufenden
Angriff auf die Ukraine einzustellen und
seine Streitkräfte aus der Ukraine
abzuziehen. Wir stehen solidarisch an der
Seite derer, die mutig Widerstand gegen die
Invasion in der Ukraine leisten.
Wir rufen Russland
nachdrücklich auf, sicheren und
ungehinderten humanitären Zugang zu den
Opfern seines Angriffs in der Ukraine zu
gewährleisten und den Zivilistinnen und
Zivilisten, die ihr Zuhause verlassen
wollen, sichere Fluchtwege zu gewährleisten.
Wir fordern dazu auf und verpflichten uns,
den Flüchtenden aus der Ukraine humanitäre,
medizinische und finanzielle Unterstützung
zu leisten. Seit Präsident Putin die
Invasion der Russischen Föderation am 24.
Februar begonnen hat, haben unsere Länder
umfangreiche restriktive Maßnahmen verhängt,
die Russlands Wirtschafts- und Finanzsystem
schwer beeinträchtigt haben, wie an der
massiven Reaktion der Märkte deutlich wurde.
Wir haben gemeinsam wichtige
russischen Banken vom globalen Finanzsystem
isoliert; die Fähigkeit der russischen
Zentralbank, ihre Devisenreserven zu nutzen,
geschwächt; weitreichende Ausfuhrverbote und
-kontrollen verhängt, wodurch Russland von
unseren Spitzentechnologien abgeschnitten
ist; und die Architekten dieses Krieges ins
Visier genommen, konkret den russischen
Präsidenten Wladimir Putin und seine
Komplizen sowie das Lukaschenko-Regime in
Belarus. Über die bereits angekündigten
Pläne hinaus werden wir weitere Bemühungen
unternehmen, unsere Abhängigkeit von
russischer Energie zu verringern, wobei wir
gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass dies
geordnet und auf eine Weise erfolgt, die der
Welt Zeit gibt, eine alternative und
nachhaltige Versorgung sicherzustellen.
Darüber hinaus ziehen sich
Unternehmen des Privatsektors in
beispiellosem Tempo und mit bisher
ungekannter Solidarität aus Russland zurück.
Wir stehen unseren Unternehmen zur Seite,
die sich in geordneter Weise vom russischen
Markt zurückziehen wollen. Wir sind nach wie
vor entschlossen, Russland weiter von
unseren Volkswirtschaften und dem
internationalen Finanzsystem zu isolieren.
Folglich verpflichten wir uns, so
bald wie möglich weitere Maßnahmen im Rahmen
unserer fortlaufenden Reaktion und im
Einklang mit unseren jeweiligen behördlichen
Bestimmungen zu ergreifen:
Erstens sind wir bestrebt, im
Einklang mit unseren innerstaatlichen
Verfahren Schritte zu unternehmen, um
Russland den Meistbegünstigungsstatus in
Bezug auf Schlüsselprodukte in unseren
Märkten zu entziehen. Damit werden
wichtige Vorteile von Russlands
Mitgliedschaft in der
Welthandelsorganisation aufgehoben und es
wird sichergestellt, dass die Produkte
russischer Unternehmen in unseren
Volkswirtschaften nicht länger nach dem
Meistbegünstigungsprinzip behandelt werden.
Wir begrüßen die laufenden Vorbereitungen
für eine Erklärung einer breiten Koalition
von WTO-Mitgliedern, einschließlich der G7,
in der sie ankündigen, Russland den
Meistbegünstigungsstatus zu entziehen.
Zweitens arbeiten wir
gemeinsam daran, zu verhindern, dass
Russland Finanzmittel von den führenden
multilateralen Finanzinstitutionen, darunter
dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der
Weltbank und der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung erhält.
Russland kann nicht einen eklatanten Bruch
des Völkerrechts begehen und gleichzeitig
erwarten, von der internationalen
Wirtschaftsordnung zu profitieren. Wir
begrüßen die raschen laufenden Anstrengungen
des IWF und der Weltbankgruppe, der Ukraine
finanzielle Unterstützung zukommen zu
lassen. Ferner begrüßen wir die von der OECD
unternommenen Schritte, Russlands Teilnahme
an relevanten Gremien zu beschränken.
Drittens
verpflichten wir uns, unsere Kampagne zur
Ausübung von Druck gegenüber den Präsident
Putin nahestehenden russischen Eliten,
Vertretern und Oligarchen und gegenüber
anderen Architekten des Krieges und ihren
Familien und Unterstützern fortzusetzen. Wir
würdigen die Arbeit, die von vielen unserer
Regierungen geleistet wurde, um bewegliche
und unbewegliche Vermögenswerte
sanktionierter Einzelpersonen und
Unternehmen zu identifizieren und zu
beschlagnahmen beziehungsweise einzufrieren,
und sind entschlossen, diese Druckkampagne
mit Priorität fortzuführen.
Zu
diesem Zweck hat die am 26. Februar
angekündigte Arbeitsgruppe ihre Arbeit
aufgenommen, die die Vermögenswerte
Präsident Putin nahestehender russischer
Eliten und der Architekten seines Krieges
ins Visier nehmen wird. Unsere
Sanktionspakete sind sorgfältig
maßgeschneidert, so dass die Bereitstellung
humanitärer Hilfe nicht behindert wird.
Viertens
verpflichten wir uns, die Wirksamkeit
unserer restriktiven Maßnahmen
aufrechtzuerhalten, gegen deren Umgehung
hart vorzugehen und Schlupflöcher zu
schließen. Insbesondere werden wir,
zusätzlich zu anderen geplanten Schritten
zur Verhinderung der Umgehung der Maßnahmen,
sicherstellen, dass der russische Staat und
die russischen Eliten, Vertreter und
Oligarchen keine digitalen Vermögenswerte
nutzen können, um die Auswirkungen der
internationalen Sanktionen zu umgehen oder
zu kompensieren, womit ihr Zugang zum
globalen Finanzsystem weiter eingeschränkt
wird. Es besteht allgemeines Einvernehmen
darüber, dass unsere derzeitigen Sanktionen
Krypto-Vermögenswerte umfassen.
Wir verpflichten uns,
Maßnahmen zu ergreifen, um jedwede illegale
Aktivität besser zu erkennen und zu
unterbinden, und wir werden unrechtmäßig
handelnden russischen Akteuren, die digitale
Vermögenswerte für die Vergrößerung und den
Transfer ihres Vermögens nutzen, im Einklang
mit unseren innerstaatlichen Verfahren
Kosten auferlegen.
Fünftens
sind wir entschlossen, die Versuche des
russischen Regimes, Desinformation zu
verbreiten, abzuwehren. Wir bekräftigen und
unterstützen das Recht des russischen Volkes
auf freie und unparteiische Informationen.
Sechstens sind wir
bereit, weitere Restriktionen auf Ausfuhren
und Einfuhren von Schlüsselprodukten und
-technologien gegen die Russische Föderation
mit dem Ziel zu verhängen, Russland Erlöse
zu verwehren und sicherzustellen, dass
unsere Bürgerinnen und Bürger nicht
Präsident Putins Krieg finanzieren, wobei
wir im Einklang mit unseren innerstaatlichen
Verfahren vorgehen werden. Wir stellen fest,
dass sich internationale Unternehmen bereits
aus dem russischen Markt zurückziehen.
Wir werden dafür sorgen, dass den
Eliten, Vertretern und Oligarchen, die
Präsident Putins Krieg unterstützen, der
Zugang zu Luxusgütern und Vermögenswerten
verwehrt wird. Die Eliten, die Putins
Kriegsmaschinerie aufrechterhalten, sollen
nicht länger die Möglichkeit haben, Gewinne
aus diesem System abzuschöpfen und die
Ressourcen der russischen Bevölkerung zu
verprassen.
Siebtens
sollen russische Körperschaften, die den
Krieg direkt oder indirekt unterstützen,
keinen Zugang zu neuen Fremdmittelanlagen
und Kapitalbeteiligungen sowie zu anderen
Formen internationalen Kapitals erhalten.
Unsere Bürgerinnen und Bürger eint die
Auffassung, dass ihre Ersparnisse und
Investitionen nicht Unternehmen finanzieren
sollen, die die russische Wirtschaft und
Kriegsmaschinerie stützen.
Wir werden unsere
Zusammenarbeit fortsetzen, um Maßnahmen zu
entwerfen und umzusetzen, mit denen die
Möglichkeiten Russlands zur Beschaffung
finanzieller Mittel auf internationaler
Ebene weiter beschränkt werden. Wir stehen
in Geschlossenheit und Solidarität geeint
mit unseren Partnern, einschließlich
Entwicklungs- und Schwellenländern, die
ungerechterweise die Kosten tragen und die
Auswirkungen dieses Kriegs erdulden müssen,
für den wir Präsident Putin, sein Regime und
seine Unterstützer sowie das
Lukaschenko-Regime uneingeschränkt
verantwortlich machen.
Gemeinsam werden wir
daran arbeiten, die Stabilität der
Energiemärkte sowie die
Lebensmittelsicherheit weltweit
aufrechtzuerhalten, nun da die russische
Invasion die Möglichkeiten der Ukraine, die
diesjährige Ernte anzubauen, bedroht. Wir
stehen weiterhin an der Seite des
ukrainischen Volkes und der Regierung der
Ukraine. Wir werden die Auswirkungen unserer
Maßnahmen, auch auf Drittländer, fortwährend
auswerten und sind bereit, weitere Maßnahmen
zu ergreifen, um Präsident Putin und sein
Regime für seinen Angriff auf die Ukraine
zur Verantwortung zu ziehen.
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Ukraine - Kurzarbeitergeld -
Pflegesituation
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1017. Sitzung des
Bundesrates, Berlin 11. März 2022 -
Mit einer Schweigeminute gedachte
der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 11.
März 2022 der Opfer des russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine. Anschließend
fasste er mehrere Beschlüsse zu Hilfen für
die Ukraine und zur Aufnahme der vielen
Geflüchteten in den deutschen Bundesländern.
Der Bundesrat billigte zwei Gesetze aus dem
Bundestag und beschloss, diesem zahlreiche
Initiativen aus den eigenen Reihen zur
Entscheidung vorzulegen - einige bereits zum
wiederholten Mal. 7 neue Ländervorschläge
wurden vorgestellt und in die Fachausschüsse
überwiesen. Einen weiteren Schwerpunkt der
Sitzung bildeten Stellungnahmen zu 15
EU-Vorlagen. Personalien Top 1
Busse übernimmt Vorsitz im Familienausschuss
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Top 2
Bundesrat billigt verlängerte Sonderregeln
zum Kurzarbeitergeld Top 3
Grünes Licht für ERP-Wirtschaftsplan und
Korrektur der Strafprozessordnung
Landesinitiativen Top 4
Bundesrat will Aufklärung von
Steuerstraftaten verbessern Top 5
Bundesrat fordert Rauchverbot in Autos
Top 6
Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zu
herrenlosen Konten Top 7a
Keine Mehrheit für Vorschlag zum
Führungszeugnis Top 7b
Kindeswohl in familiengerichtlichen
Verfahren Top 7c
Keine Mehrheit für Initiative zur
Führungsaufsicht Top 8
Bundesrat fordert höhere Strafen für
organisierte Steuerhinterziehung Top
11
Bundesrat will Deutschland als
Gerichtsstandort für internationale
Handelssachen stärken Top 13
Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch
Top 15
Bundesrat möchte Strafbarkeit für
Kindesentführungen erweitern Top 17
Bundesrat positioniert sich zu Rechtsakt zur
Medienfreiheit Top 18
Länder fordern Wohnheimprogramm für
Studierende Top 45
Bundesrat fordert baurechtliche
Erleichterungen für Flüchtlingswohnraum
Top 48
Länder sichern Geflüchteten aus der Ukraine
Unterstützung zu EU-Vorlagen
Top 32
Bundesrat verurteilt Angriffskrieg gegen
Ukraine Rechtsverordnungen Top
39
Corona-Sonderregeln für die Pflege werden
verlängert
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Bis zum 20. März
2022 sollen die weitreichenden
Einschränkungen des gesellschaftlichen,
kulturellen und wirtschaftlichen Lebens
schrittweise zurückgenommen werden
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Berlin, 16. Februar 2022 - Die
Omikron-Variante des Corona-Virus breitet
sich in Deutschland aus. Allerdings scheint
der Höhepunkt der Omikron-Welle in den
meisten Ländern überschritten zu sein. Der
Expertenrat der Bundesregierung geht in
seiner aktuellen Stellungnahme vom 14.
Februar 2022 davon aus, dass der Anstieg der
Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende
kommen wird. In der Folge werde erwartet,
dass sich die Welle abflache, und die Zahl
der Neuinfektionen mit der Omikron-Variante
BA.1 sinke. Daher sei jetzt der Zeitpunkt
gekommen, vorausschauend Öffnungsstrategien
zu planen und zu kommunizieren.
Dank des verantwortlichen und umsichtigen
Verhaltens der großen Mehrheit der
Bürgerinnen und Bürger hat Deutschland die
Omikron-Welle bis jetzt vergleichsweise gut
bewältigt. Die Infektionsschutzmaßnahmen
haben es verhindert, dass ältere und
besonders schutzbedürftige Personen in
großer Zahl erkrankten. Das hat viele Leben
gerettet. Die Expertinnen und Experten
weisen darauf hin, dass ungeimpfte Personen
das höchste Risiko für schwere
Krankheitsverläufe auch durch
Omikron-Infektionen aufweisen – neben den
über 60-Jährigen und Menschen mit schweren
Grund-erkrankungen.
Derzeit sei die Zahl der Neuinfektionen
in der Altersgruppe der über 60-Jährigen im
Vergleich zu anderen Altersgruppen noch
gering. Diese Zahl nehme jedoch aktuell zu.
Damit würde sich für diese Altersgruppe die
Zahl der Einweisungen auf die
Intensivstationen nunmehr sukzessive
erhöhen. Nach Ansicht des Expertenrats
werden sich Ungeimpfte und Ältere bei den
Lockerungen der Schutzmaßnahmen
wahrscheinlich wieder vermehrt infizieren
und erkranken. Diese Gruppen trügen das
höchste Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf und müssten weiter
geschützt werden.
In der Altersgruppe über 60 Jahre ist
die absolute Zahl der nicht geimpften
Personen immer noch sehr groß: Derzeit sind
knapp drei Millionen nicht „geboostert“ –
sie haben sich also ihre dritte Impfung noch
nicht verabreichen lassen. 2,8 Millionen
dieser Altersgruppe sind sogar ohne den
zweifachen Basis-Impfschutz. Viele andere
europäischen Staaten, auf die derzeit in
Hinblick auf weitreichende Öffnungen
geschaut wird, weisen deutlich höhere
Impfquoten auf – und haben eine jüngere
Bevölkerung.
Zugleich weist der Expertenrat darauf
hin, dass die Ausbreitung der
Omikron-Variante BA.2 zu erneut steigenden
Inzidenzen und zu einer Verlängerung der
Omikron-Welle führen könnte. Spätestens im
Herbst besteht vor diesem Hintergrund nach
der Einschätzung der Expertinnen und
Experten das Risiko erneuter
Infektionswellen. Neben dem Risiko weiterer
Mutationen zirkulierten bisherige
Virusvarianten wie der Deltastamm weiter und
könnten neue Infektionswellen auslösen. Nach
bisherigen Erkenntnissen seien Ungeimpfte
nach einer Infektion mit der
Omikron-Variante nicht zuverlässig vor
Infektionen mit anderen Varianten geschützt.
Nach Einschätzung des
Expertenrats befinden wir uns in einer neuen
Phase der Pandemie. Sie erfordere allerdings
weiterhin ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.
Ein Zurückfahren staatlicher
Infektionsschutzmaßnahmen erscheine
sinnvoll, sobald ein stabiler Abfall der
Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen
und -belegung zu verzeichnen sei. Ein zu
frühes Öffnen berge die Gefahr eines
erneuten Anstieges der Krankheitslast. Von
zentraler Bedeutung sei es, dass zunächst
weiterhin Masken getragen würden. Diese
böten eine hohe Wirksamkeit gerade
angesichts hoch ansteckender Varianten wie
Omikron.
Die Expertinnen und
Experten weisen weiter darauf hin, dass es
bei entsprechenden Symptomen wichtig sei,
den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden
(Selbstisolation) und sich zu testen. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder stimmen darin
überein, dass die derzeit geltenden
Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr
verantwortungsbewusst und in kontrollierten
Schritten zurückgefahren werden sollen.
Wichtig ist ein möglichst abgestimmtes
Vorgehen in allen 16 Ländern.
Es
gilt: Es sollen so viele Beschränkungen wie
nach der aktuellen Lage möglich
zurückgenommen werden. Gleichzeitig sollen
so viele flankierende Maßnahmen wie nötig
aufrechterhalten werden, um das Erreichte
nicht zu gefährden und die Bürgerinnen und
Bürger weiterhin vor schweren Verläufen
möglichst gut zu schützen. Bund und Länder
werden weiter intensiv für das Impfen werben
und leicht zu erreichende Impfangebote
machen. Denn: Impfen hilft. Auch aus der
Sicht des Expertenrats ist die zumindest
dreifache Impfung das effektivste
Instrument, um die Krankheitslast durch
COVID-19 zu minimieren und das Ende der
Pandemie schrittweise zu erreichen.
Bestehende Immunitätslücken sollen
geschlossen und einer erneuten
Infektionswelle im Herbst/Winter vorgebeugt
werden. Vor diesem Hintergrund treffen der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder folgende
Vereinbarungen:
1. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder vereinbaren
einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen
überregionaler oder grundsätzlicher
Bedeutung. In den Bereichen,
die keine oder nur geringe überregionale
Auswirkungen haben, werden die Länder
angesichts des unterschiedlichen
Infektionsgeschehens und der Impfquoten
sowie der Belastungen des Gesundheitssystems
eigenverantwortlich über Öffnungsschritte
entscheiden. Bis zum kalendarischen
Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die
weitreichenden Einschränkungen des
gesellschaftlichen, kulturellen und
wirtschaftlichen Lebens schrittweise
zurückgenommen werden. Danach sollen
Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das
Tragen medizinischer Masken greifen. Die
nachfolgende Systematik basiert auf der
gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose.
Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen
zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen
lageangemessen sind.
a. In einem ersten Schritt
werden private Zusammenkünfte
für Geimpfte und Genesene wieder ohne
Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich.
Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht
Geimpften bleiben die für diese Personen
bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März
2022 bestehen.
Sobald eine ungeimpfte Person an einer
Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin
die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte
Personen: Das Treffen ist dann auf den
eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen
eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder
und Jugendliche bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Sofern nicht bereits vorgesehen oder
umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die
bisher häufig geltende Beschränkung des
Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel
soll bundesweit für alle Personen ohne
Kontrollen möglich sein. Um dem
immer noch hohen Infektionsrisiko in
Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen
jedenfalls medizinische Masken getragen
werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird
empfohlen, soweit sie nicht durch
Landesrecht vorgeschrieben ist.
b. In einem zweiten Schritt
wird unter Berücksichtigung der Situation in
den Krankenhäusern ab dem 4. März
2022 der Zugang zur
Gastronomie für Geimpfte, Genesene
und Personen mit tagesaktuellem Test
ermöglicht (3G-Regelung). Auch
Übernachtungsangebote können von Geimpften,
Genesenen und Personen mit tagesaktuellem
Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).
Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“)
werden für Genesene und Geimpfte mit
tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung
(2G-Plus) geöffnet.
Bei überregionalen
Großveranstaltungen (inklusive
Sport) können Genesene und Geimpfte
(2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit
tagesaktuellem Test oder dritter Impfung
(2G-Plus-Regelung) als Zuschauerinnen und
Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in
Innenräumen ist maximal eine Auslastung von
60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität
zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000
Zuschauenden nicht überschritten werden
darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist
maximal eine Auslastung von 75 Prozent der
jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei
die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden
nicht überschritten werden darf. Flankierend
sollten medizinische Masken (möglichst
FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte
vorgesehen werden.
c. In einem dritten und
letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen
alle tiefgreifenderen
Schutzmaßnahmen entfallen,
wenn die Situation in den Krankenhäusern
dies zulässt. Auch die nach dem
Infektionsschutzgesetz verpflichtenden
Homeoffice-Regelungen
entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin
im Einvernehmen mit den Beschäftigten die
Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine
betrieblichen Gründe entgegenstehen und
diese im Interesse des betrieblichen
Infektionsschutzes liegt (z. B. bei
Tätigkeit in Großraumbüros).
2. Der Bundeskanzler und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder stimmen darin überein, dass es
auch über den 19. März 2022 hinaus
niedrigschwelliger
Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung
des Infektionsgeschehens und zum Schutz
vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der
Länder zählen hierzu insbesondere
Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen
von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen
und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine
Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in
bestimmten Bereichen Testerfordernisse
vorzusehen sowie die Pflicht zur
Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und
Teststatus.
Diese Möglichkeiten sind
auch für Schulen und
Kindertageseinrichtungen notwendig. Darüber
hinaus müssen aus Sicht der Länder für
Einrichtungen mit vulnerablen Personen
(insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und
vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin
bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich
sein, um besonders gefährdete Personen auch
wirksam zu schützen.
Die Länder bitten den Deutschen Bundestag,
die rechtliche Grundlage
dafür zu schaffen, dass sie entsprechende
Maßnahmen ergreifen können. Sie nehmen zur
Kenntnis, dass derzeit ein entsprechendes
Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet
wird. Es soll rechtzeitig vor dem 20.
März 2022 zum Abschluss kommen und auch eine
Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für
den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens
in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder
kreisfreien Städten zu enthalten, bei denen
eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des
Gesundheitssystems droht. Sollte sich das
Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022
deutlich verschlechtern und weitergehende
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus
nötig sein, wird die Bundesregierung zügig
die nötigen Gesetzgebungsverfahren
einleiten, um die dazu notwendigen
Rechtsgrundlagen zu schaffen.
3. Der Bundeskanzler
und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder bitten die
Bürgerinnen und Bürger, sich zum Schutz der
eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihrer
Familien und Freundeskreise
weiterhin verantwortungsvoll zu verhalten.
Es kommt insbesondere darauf an, bei
privaten Zusammenkünften die räumlichen
Gegebenheiten zu achten, sich
eigenverantwortlich zu testen und
angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der
Teilnehmenden zu treffen. Denn dort ist das
Risiko von Neuinfektionen weiterhin hoch.
Ein verantwortungsvolles Handeln ist in
dieser Phase der Pandemie wichtig, um vor
allem ältere und vorerkrankte Mitbürgerinnen
und Mitbürger zu schützen und sie sicher an
Zusammenkünften und Veranstaltungen
teilhaben zu lassen.
4.
Der Bundeskanzler und
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bitten die zur Evaluation des
Infektionsschutzgesetzes eingesetzte
Sachverständigenkommission, ihre wichtige
Arbeit so rechtzeitig abzuschließen, dass
die Erkenntnisse in eine grundlegendere
Überarbeitung des Gesetzes rechtzeitig vor
dem Herbst 2022 einfließen können.
5. Ein effizientes Monitoring
der für die Krankheitslast maßgebenden
Indikatoren kann als Frühwarnsystem dienen.
Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bitten die Gesundheitsministerinnen
und Gesundheitsminister, daran zu arbeiten,
dass die für die Erfassung der
Krankheitslast relevanten Parameter
(7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen,
Inzidenz der Hospitalisierungen, Belegung
der Intensivstationen) altersabhängig,
tagaktuell, regionalisiert und mit guter
Qualität erfasst und digital übermittelt
werden können. Dafür ist eine systematische
Datenerfassung erforderlich, wie vom
Expertenrat in seiner 4. Stellungnahme vom
22. Januar 2022 gefordert.
6. Der Bundeskanzler
und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder bitten alle
Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die
bestehenden Impfangebote zu nutzen. Impfen
hilft. Wir werden das Virus nur besiegen
können, wenn sich deutlich mehr Personen
auch in Deutschland impfen lassen. Die
Impfung ist sicher und schützt. Es stehen
ausreichend Impfstoffe zur Verfügung. Der
Bund hat zur Unterstützung der Anstrengungen
der Länder, einfach zu erreichende
Impfangebote überall verfügbar zu machen,
eine Informationskampagne gestartet. Sie
soll insbesondere diejenigen erreichen, die
sich bisher nicht zu einer Impfung
entscheiden konnten.
Alle Expertinnen und Expertinnen sind sich
einig: Impfungen können die Krankheitslast
durch COVID-19 effektiv verringern und damit
schwere Verläufe verhindern. Eine dreifache
Impfung schützt gut gegen schwere Verläufe
durch die Omikron-Variante. Eine hohe
Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um
dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen
verzichten zu können und einen saisonalen
Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen.
Denn nur eine hohe Impfquote kann eine hohe
Zahl an schweren Verläufen und die damit
einhergehende Belastung des
Gesundheitssystems verhindern. Vor diesem
Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler
und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit
der Einführung einer allgemeinen
Impfpflicht.
7.
Patientinnen, Patienten und
Pflegebedürftige und Menschen mit
Behinderung sollen besser vor einer
COVID-19-Erkrankung geschützt werden.
Deshalb sind Beschäftige in Einrichtungen im
Gesundheits- und Pflegebereich und in der
Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung gesetzlich verpflichtet
nachzuweisen, dass sie geimpft oder genesen
sind (oder aus medizinischen Gründen nicht
geimpft werden können). Mit dem Ziel,
dabei auch die Versorgung in den betroffenen
Einrichtungen weiterhin flächendeckend
sicherzustellen, befinden sich die
Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister des Bundes und der
Länder in einem intensiven
Abstimmungsprozess. Die Gesundheitsämter
haben ein Ermessen bei der Umsetzung der
Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die
letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort
flächendeckend automatisch zu derartigen
Betretungsverboten kommen. Bei
Bußgeldverfahren gilt das
Opportunitätsprinzip.
8.
Bei der vom Bundesminister der
Gesundheit angestoßenen Überarbeitung der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung
(SchAusnahmV) entfällt in Hinblick auf die
Festlegungen zum Geimpften- und
Genesenenstatus die Delegation auf das
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und
Robert-Koch-Institut (RKI). Die Rechte der
Länder werden gewahrt.
9. Die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bitten die
Bundesregierung, eine Teststrategie über den
31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die
Testverordnung zu verlängern.
10. Um den durch Omikron
weltweit gestiegenen Inzidenzen Rechnung zu
tragen, wird der Bund die Einstufung der
Hochrisikogebiete anpassen. Damit soll vor
allem auch das Reisen für Familien
erleichtert werden, da Kinder unter 12
Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher
der Quarantäne nicht entgehen können. Dies
soll bei der anstehenden Überprüfung der
einschlägigen Regelungen berücksichtigt
werden.
11. Um den an Corona
erkrankten Personen die bestmögliche
Behandlung zukommen lassen zu
können, hat das Bundesministerium für
Gesundheit frühzeitig die Lieferung des
oralen Therapeutikums Paxlovid verhandelt.
Bei früher Einnahme des Medikaments hat es
eine hohe Wirksamkeit gegen COVID-19.
12. Kinder und Jugendliche
haben in den letzten zwei Jahren große
Solidarität gezeigt, leiden aber auch in
besonderem Maße unter der Pandemie und den
damit verbundenen Beschränkungen. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder betonen die
Notwendigkeit, auch weiterhin sämtliche
Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der
Pandemie für Kinder und Jugendliche
abzumildern.
13. Die Länder begrüßen den
Beschluss der Bundesregierung zur
Verlängerung der Bezugsdauer und
Sonderregelungen des
Kurzarbeitergeldes. So wird den
seit Beginn der COVID-19-Pandemie von
Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch
nach dem 31. März 2022 weiter die
Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld
ermöglicht. Auch die
Überbrückungshilfe IV
als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird
bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um
Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten
in bewährter Weise zu unterstützen. Die
ergänzenden Programme Neustart- und
Härtefallhilfen werden parallel zur
Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und
Länder werden alle notwendigen Maßnahmen
ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der
Wirtschaftshilfen zu verhindern.
Die
Länder werden auch aufgrund der hierzu jetzt
schon vorliegenden Daten über den
Förderzeitraum hinaus ausreichende
organisatorische und personelle Ressourcen
zu Aufklärung und Verfolgung mutmaßlicher
Straftaten bereitstellen. Bund und Länder
werden sich regelmäßig gegenseitig
unterrichten, welche Maßnahmen mit welchen
Ergebnissen sie ergriffen haben. Die Länder
begrüßen, dass der Bund die Hilfen des
Sonderfonds
Kulturveranstaltungen verlängern
wird. Die Länder bitten die Bundesregierung,
vor dem Hintergrund der Belastungen der
Krankenhäuser die Regelungen zu den
Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschlägen
und zur Bestimmung von Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen zu
Ersatzkrankenhäusern bis zum 30. Juni 2022
zu verlängern. Die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bekräftigen
die Beschlüsse der
Wirtschaftsministerkonferenz vom 8. Februar
2022 und halten weiterhin gezielte Hilfen
für notwendig.
14. Bund und Länder werden
das weitere Infektionsgeschehen aufmerksam
beobachten. Der Chef des Bundeskanzleramtes
wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und
Chefs der Staats- und Senatskanzleien über
die Lage austauschen. Der Bundeskanzler und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder werden zur Corona-Pandemie am 17.
März 2022 erneut
zusammenkommen. Sofern es die Lage
erforderlich macht, kommen sie früher
zusammen.
|
Bundespräsidentenwahl
|
Frank-Walter Steinmeier um 14:28 Uhr
mit 1045 Ja-Stimmen gewählt
Berlin, 13. Februar 2022 - 737
Stimmen wäre laut Grundgesetz Artikel 54,6
die Mindestzahl gewesen. Auf seine
Konkurrenten entfielen 140 Stimmen für Dr.
Max Otte, 96 auf den unabhängigen Mediziner
aus Mainz Dr. Gerhard Trabert und auf
Stefanie Gebauer (Freie Wähler) 58 Stimmen.
1472 Personen (145 aus
NRW) wählten in der 17. Bundesversammlung
erstmals im Paul-Löbe-Haus und nicht im
Rechstag den Bundespräsidenten.
Obwohl Alt-Bundespräsident. Es wurden 1437
Stimmen abgegeben, 86 waren Enthaltungen, 12
waren ungültig, 1425 gültig.
Viel beachtet wurde die Eingangsrede von
Bundestagspüräsidentin Bärbel Bas, die sehr
routiniert die aktuellen Probleme ansprach
und mit ihren klaren Worten viel Anerkennung
erhielt.
1472 Personen
(145 aus NRW) wählten in der
Bundesversammlung erstmals im Paul-Löbe-Haus
und nicht im Rechstag den Bundespräsidenten. Obwohl
Alt-Bundespräsident Theodor Heuss das
Mitwirken von Menschen aus dem öffentlichen
Leben vorschlug, kam diese Ide erst 2004 zur
Anwendung. Jeder Deutsche, der das
Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40.
Lebensjahr vollendet hat, kann kandidieren.
Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann
Wahlvorschläge bei der Präsidentin des
Deutschen Bundestags einreichen. Für den
zweiten und dritten Wahlgang können neue
Vorschläge gemacht werden.
Gleich drei
Mitglieder der SPD Duisburg sind am Sonntag
bei der Wahl des Bundespräsidenten in Berlin
dabei: Bärbel Bas, Mahmut Özdemir und Sarah
Philipp sind Mitglieder der
Bundeserversammlung. „Wir freuen uns, dass
wir bei dieser ganz besonderen Wahl dabei
sein können,“ so die drei Duisburger
Abgeordneten.
„Frank-Walter Steinmeier
genießt ein hohes Ansehen als
Bundespräsidenten im In- und Ausland. Er
steht für Verlässlichkeit, Stabilität und
sozialen Zusammenhalt. Er ist die richtige
Wahl in dieser Zeit.“
Eine besondere Rolle übernimmt Bärbel
Bas als Bundestagspräsidentin. Sie
organisiert die Bundesversammlung und leitet
sie am Sonntag auch. „Als
Bundestagspräsidentin ist es meine Aufgabe,
die Bundesversammlung einzuberufen und so zu
organisieren, dass sie in einem angemessen
und würdigen Rahmen stattfindet“, sagt Bas.
Eine Aufgabe, vor der sie gerade in
Pandemie-Zeiten „großen Respekt“ habe.
Der am Sonntag, 12. Februar 2017 frisch
zum Bundespräsidenten gewählte Franz Walter Steinmeier und
Duisburgs SPD-MdL Frank Börne
Die bisherigen
Bundespräsidenten und ihre Ehefrauen bzw.
Lebensgefährtin
Franz Walter Steinmeier (ab 2017)
Verwaltungsrichterin Elke Büdenbender
(Unicef-Schirmherrin)
© Unicef Henning Schacht
Joachim Gauck (2012 - 2017) -
Daniela Schadt
Christian Wulff (2010 - 2012) - Bettina
Wulff
Horst Köhler (2004 - 2010) - Eva Luisa
Köhler
Johannes Rau (1999 - 2004) NRW -
Christina Rau
Roman Herzog (1994 - 1999) - Christiane
Herzog
Richard von Weizsäcker (1984 - 1994) -
Marianne von Weizsäcker
Karl Carstens (1979 - 1984) - Veronica Carstens
Walter Scheel (1974 - 1979) NRW -
Mildreed Scheel (Krebshilfe-Gründerin)
Gustav Heinemann (1969-1974) NRW -
Hilda Heinemann
Heinrich Lübke (1959 - 1969) NRW -
Wilhelmine Lübke
Theodor Heuss (1949 - 1959) - Elly
Heuss-Knapp
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Bundesrat will Bußgelder für
Mietwucher verdoppeln
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1016. Sitzung des Bundesrates am 11.
Februar 2022 Berlin, 11. Februar
2022 - Mietwucher soll härter bestraft
werden. Dies fordert der Bundesrat. Am 11.
Februar 2022 beschloss er auf Initiative von
fünf Ländern, einen entsprechenden
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag
einzubringen. Doppelte Bußgelder Der
Bundesrat schlägt vor, den Bußgeldrahmen für
unangemessen hohe Mietforderungen auf
100.000 Euro zu verdoppeln.
Das
geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei
angesichts des anhaltend knappen
Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß. Nicht
mehr erforderlich: das Ausnutzen der
Zwangslage Die vorgeschlagenen
Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür
sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt
wird. Danach würde es ausreichen, dass die
vereinbarte Miete die ortsübliche
Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und
das Angebot an günstigerem Wohnraum gering
ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass
sie sich vergeblich um eine günstigere
Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese
Zwangslage ausgenutzt hat.
Dieses
Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum
nachweisen, weshalb die Vorschrift zum
Mietwucher faktisch ins Leere laufe, heißt
es in der Entwurfsbegründung. Zweiter Anlauf
Schon 2019 hatte der Bundesrat einen
inhaltsgleichen Entwurf in den Deutschen
Bundestag eingebracht - er war dort jedoch
nicht abschließend beraten worden. Mit Ende
der 19. Legislaturperiode unterfiel er daher
der so genannten
Diskontinuität. Nun soll sich der 20.
Deutsche Bundestag damit befassen.
Fristverlängerung für Umtausch alter
Führerschein-Dokumente
© Foto:
AdobeStock | Klaus Eppele
Führerscheininhaber und -inhaberinnen der
Jahrgänge 1953 bis 1958 sollen mehr Zeit zum
Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente
erhalten: Nur unter dieser sowie weiteren
Bedingungen stimmte der Bundesrat am 11.
Februar 2022 einer Regierungsverordnung zu,
die diverse Regelungen zu Erwerb, Geltung
und Umschreibung von Führerscheinen enthält.
Setzt die Bundesregierung die so
genannten Maßgaben der Länder um, kann sie
die Verordnung in Kraft setzen. Gestaffelte
Umtauschfristen Hintergrund ist eine
EU-Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den
Umtausch sämtlicher Führerscheindokumente in
europaweit einheitlich lesbare und
fälschungssichere Kartenformate bestimmt.
Dies betrifft ca. 43 Millionen Dokumente -
die Fahrerlaubnis selbst ist davon
unberührt.
Damit nicht alle
Führerscheine zum Ende der Frist
gleichzeitig umzutauschen sind und lange
Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland
gestaffelte Umtauschfristen. In der ersten
Stufe müssen Führerscheinbesitzer der
Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten
Papierführerscheine, die bis zum 31.
Dezember 1998 ausgestellt wurden,
umtauschen. Diese Frist möchte der Bundesrat
aufgrund der aktuellen Belastungen der
Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den
19. Juli 2022 verschieben.
Betroffene
sollen keine Sanktionen fürchten müssen,
wenn sie ihren alten Führerschein angesichts
der aktuellen Corona-Situation noch nicht
rechtzeitig umtauschen konnten.
Vorgaben zum Online-Unterricht und
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Die Verordnung enthält zahlreiche Vorgaben
zum Verfahren bei der Führerscheinprüfung,
der Fahrlehrerausbildung, zum
Online-Unterricht für die theoretische
Fahrschulausbildung sowie zur Umschreibung
ausländischer Führerscheine - unter anderem
für die Länder Albanien, Moldau, Kosovo, das
Vereinigte Königreich und Nordirland. Sie
können ebenfalls nur in Kraft treten, wenn
die Bundesregierung die Änderungswünsche der
Länder einpflegt.
Mehr
Online-Unterricht So möchte der
Bundesrat den Online-Unterricht bereits dann
erlauben, wenn Präsenzunterricht zwar
möglich ist, aber Einschränkungen
unterliegt. Nach den Plänen der
Bundesregierung im zugrundeliegenden
Verordnungsentwurf ist Voraussetzung, dass
Präsenzunterricht nicht durchgeführt werden
kann bzw. darf. Nächste Schritte Die
Bundesregierung entscheidet, ob und wie
schnell sie die vom Bundesrat beschlossenen
Maßgaben umsetzt und die geänderte
Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet,
damit sie im dritten Folgemonat in Kraft
treten kann.
Appell für Digitales
Lernen In einer begleitenden
Entschließung kritisiert der Bundesrat die
von der Bundesregierung geplanten Regeln zum
digitalen Fahrschulunterricht als
unzureichend. Er spricht sich dafür aus, die
guten Erfahrungen der Fahrschulen mit
digitalen Formaten rasch dauerhaft rechtlich
zu verankern. Er fordert den Bund auf,
Rahmenbedingungen für verstärktes E-Learning
in der theoretischen Fahrschulausbildung zu
schaffen und hierbei die fachliche Expertise
der Länder einzubeziehen. Die Entschließung
wurde der Bundesregierung zugeleitet. Feste
Fristen, wann diese sich damit befasst, gibt
es nicht
Bundesrat
billigt 2. Nachtragshaushalt
Grünes Licht für den Nachtrag zum Budget des
Bundes für das Jahr 2021: Am 11. Februar
2022 verzichtete der Bundesrat auf ein
Vermittlungsverfahren zu dem Gesetz, das der
Deutsche Bundestag am 27. Januar 2022
verabschiedet hatte. Es ist dadurch
gebilligt und kann nach Unterzeichnung durch
den Bundespräsidenten und Verkündung im
Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar
2021 in Kraft treten.
60 Milliarden Euro
für Klimarücklage Das Gesetz überträgt
nicht genutzte Kreditermächtigungen in Höhe
von 60 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt
des vergangenen Haushaltsjahrs in eine
Rücklage des Energie- und Klimafonds EKF,
einem Sondervermögen des Bundes. Mit diesen
Mitteln will die Bundesregierung in den
kommenden Jahren klima- und
transformationspolitische Vorhaben
finanzieren und private Investitionen
anreizen - und damit einen Beitrag zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten.
Konkretisierung im
Bundestagsverfahren Im Laufe seiner
Beratungen ergänzte der Bundestag den
zugrundeliegenden Gesetzentwurf der
Bundesregierung um verbindliche
Erläuterungen zur Verwendung der an den EKF
übertragenen Mittel. Sie stellen klar, dass
die Mittel unter anderem für Investitionen
zur besseren Energieeffizienz von Gebäuden
und Förderung einer klimaneutralen Industrie
zu nutzen sind; ebenso zur Stärkung der
Nachfrage privater Verbraucher und des
gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung
der EEG-Umlage. Neue Stellen für
Bundesregierung und Bundestag Eine weitere
Ergänzung im Bundestagsverfahren: Der
Gesetzesbeschluss schafft 148 neue Stellen
für Bundesministerien und Bundestag.
Bundesrat
fordert höhere Strafen für Verkehrsdelikte
mit Todesfolge Mit einem heute
auf Initiative von Bayern und
Nordrhein-Westfalen beschlossenen
Gesetzentwurf fordert der Bundesrat höhere
Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge:
Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-,
Luft- oder Straßenverkehrs gemäß Paragraf
315 Strafgesetzbuch beeinträchtigt und
dadurch den Tod einer Person verursacht,
soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr bestraft werden. Die Tat wäre damit
automatisch als Verbrechen einzustufen.
Die gleiche Qualifizierung soll für den
gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
gemäß Paragraf 315b Strafgesetzbuch gelten.
Wertungswidersprüche beseitigen Die
vorgeschlagene Gesetzesänderung soll
Wertungswidersprüche beseitigen, die durch
frühere Änderungen des Strafgesetzbuchs
entstanden sind, als man zum Beispiel die
Strafbarkeit für verbotene
Kraftfahrzeugrennen verschärft hat. Außerdem
weist der Bundesrat darauf hin, dass nach
geltendem Recht eine fahrlässige
Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen
härter bestraft wird als eine fahrlässige
Todesverursachung.
Auch diese
Ungereimtheit möchten die Länder beseitigen
lassen. Reprise einer früheren
Bundesratsinitiative Der Beschluss vom 11.
Februar 2022 entspricht einem
Entwurf, den der Bundesrat im Juli 2020
in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser
hat die Beratungen jedoch nicht
abgeschlossen, daher unterfiel die
Initiative der so genannten
Diskontinuität.
Wie es
weitergeht Zunächst hat die neue
Bundesregierung Gelegenheit, zu dem erneuten
Vorschlag des Bundesrates Stellung zu
nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem
Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser
sich damit befasst, ist nicht festgelegt.
Bundesrat
fordert Ausweiskontrollen beim Boarding
Der Bundesrat setzt sich dafür
ein, dass Fluggesellschaften die Identität
ihrer Passagiere beim Boarding kontrollieren
und mit den Buchungsdaten der Tickets
abgleichen müssen. Dies ist bisher
gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auf
Initiative von Niedersachsen hat der
Bundesrat am 11. Februar 2022 beschlossen,
eine entsprechende Ergänzung im
Luftsicherheitsgesetz beim Bundestag
einzubringen.
Identität der
Passagiere nicht gesichert Der Bundesrat
warnt vor Gefahren für die
Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibt,
wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges
geht: Gibt jemand bei der Buchung eine
falsche Identität an und wird vor dem
Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die
falsche Identität unerkannt. Diese
Informationslücke könnten Kriminelle und
Terroristen zur Verschleierung ihrer
Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von
Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität werde
erschwert, heißt es in der
Entwurfsbegründung.
Vorbild
Frankreich In anderen europäischen
Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien
sind Fluggesellschaften bereits
verpflichtet, die Identität eines Fluggastes
durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten
sicherzustellen.
Erneuter Versuch Mit
dem aktuellen Beschluss bekräftigt der
Bundesrat eine frühere Forderung: Schon am
21. September 2018 hatte er - ebenfalls auf
Initiative von Niedersachsen - einen
gleichlautenden Entwurf (BR-Drs.321/18)
beim Bundestag eingebracht. Dieser hat ihn
vor Ablauf der 19. Legislaturperiode nicht
abschließend beraten, so dass er der
Diskontinuität unterfiel.
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Bundeskanzler und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder bekräftigen Notwendigkeit der
Einführung einer allgemeinen Impfpflicht
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Berlin, 24. Januar 2022 -
Die Mitglieder des Expertenrats der
Bundesregierung zu COVID-19 weisen in ihrer
jüngsten Stellungnahme vom 22. Januar 2022
darauf hin, dass diese schnelle Verbreitung
insbesondere daraus resultiert, dass der für
die bisherigen Varianten bestehende Schutz
vor einer Infektion durch eine vorbestehende
Immunität bei der Omikron-Variante
verringert ist. Hierdurch habe sich der
Anteil der für diese Corona-Infektionen
empfänglichen Bevölkerung in etwa
verdoppelt. Gleichzeitig sei eine regional
stark variable Dynamik zu verzeichnen.
Die geltenden Maßnahmen zur Reduzierung
der Kontakte und das besonnene Verhalten der
Bürgerinnen und Bürger hätten den steilen
Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland
zunächst verlangsamt, der in anderen Staaten
zu beobachten ist. Der Expertenrat erwartet
einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen.
Es könnten regional in der Spitze
7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend
erreicht werden. Das Ausmaß der
Krankenhausbelastung werde entscheidend
davon abhängen, wie sich die Zahl der
Erkrankungen in der Gruppe der ungeimpften
Erwachsenen und der über 50-Jährigen
entwickelt.
Diese Zahlen seien
derzeit noch vergleichsweise niedrig, die
Omikron-Variante verbreite sich vor allem in
den jüngeren Bevölkerungsgruppen mit vielen
Kontakten und weit weniger bei den über
50-Jährigen. Jedoch seien in der
Vergangenheit die Infektionen aus der
jüngeren Bevölkerung in die Gruppe der
Älteren eingetragen worden. Bei den über
50-Jährigen bestehe weiterhin eine zu große
Impflücke. Vergleicht man die Situation in
Deutschland mit anderen Staaten, so wird
deutlich, dass hier der Anteil der
ungeimpften Personen in der älteren
Bevölkerung mit rund drei Millionen Menschen
noch immer sehr hoch ist. Gerade diese
älteren Bürgerinnen und Bürger müssen nach
den Ausführungen der Expertinnen und
Experten bei einer Erkrankung an dem Virus
häufig stationär im Krankenhaus behandelt
werden.
Regional sei bei den Zahlen
der Krankenhausbehandlungen bereits eine
Trendumkehr zu erkennen und ein
Wiederanstieg der Aufnahmen. Das entspreche
zeitverzögert der international beobachteten
Entwicklung. Die Hospitalisierungsrate wird
nach Einschätzung der Expertinnen und
Experten niedriger als bei der
Delta-Variante sein. Der Expertenrat weist
jedoch darauf hin, dass sie um eine ganze
Größenordnung (Faktor 10) niedriger liegen
müsste als im letzten Winter, um die
erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und
das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
Von einer derart starken Reduktion der
Hospitalisierungsrate sei auf der Basis der
aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen
nicht auszugehen. Entsprechend seien bei
weiter steigenden Inzidenzen sehr viele
Krankenhausaufnahmen zu erwarten.
Bereits jetzt bestünden in einigen Regionen
Engpässe im Krankenhaus- und Pflegebereich
durch Personalausfälle aufgrund von
Infektionen. Der zu erwartende Eintrag der
Infektionen in die ältere Bevölkerungsgruppe
und die infektionsbedingten Ausfälle im
Gesundheitswesen gäben daher weiterhin
Anlass zur Sorge vor einer erheblichen
Belastung des Gesundheitswesens. Der
Expertenrat weist darauf hin, dass, wenn in
Folge eines weiteren Anstiegs der Inzidenzen
kritische Marken, wie z. B. eine zu hohe
Hospitalisierungsrate, erreicht werden,
weitergehende Maßnahmen zur
Infektionskontrolle zukünftig notwendig
werden können.
Der Bundeskanzler und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder sind zuversichtlich, dass die
weitere Fortsetzung der aktuell bestehenden
Maßnahmen die realistische Chance bietet,
dass Deutschland gut durch die Omikron-Welle
kommt. Sie stimmen daher darin überein, dass
der bisherige Kurs fortgesetzt wird und die
geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt
werden, so wie es auch der Expertenrat
empfiehlt. Gleichzeitig wollen Bund und
Länder gemeinsam die Impfkampagne
intensivieren. Denn: Mit Zunahme der
Grundimmunität in der Bevölkerung gegen
SARS-CoV-2-Infektionen und Abnahme der Zahl
der Neuinfektionen und der
Hospitalisierungsinzidenzen sollen
Schutzmaßnahmen perspektivisch wieder
stufenweise zurückgefahren werden.
Der Expertenrat weist darauf hin, dass es
langfristig dringend erforderlich ist, die
verbliebenen Immunitätslücken in der
Gesellschaft durch Impfungen zu schließen.
Ansonsten sei zyklisch mit erneuten starken
Infektions- und Erkrankungswellen zu
rechnen. Vor diesem Hintergrund
bekräftigen der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder die Notwendigkeit der Einführung
einer allgemeinen Impfpflicht.
Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder treffen mit
Blick auf die aktuelle Lage folgende
Vereinbarungen:
1.
Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen: Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder sind sich
darin einig, dass die bisher geltenden
Regeln grundsätzlich weiterhin Bestand
haben. Die Entwicklung der Omikron-Welle
wird weiter aufmerksam beobachtet. Wenn eine
Überlastung des Gesundheitssystems droht,
werden sie weitergehende Maßnahmen zur
Infektionskontrolle vereinbaren.
2.
Öffnungsperspektive: Bund und Länder werden
Öffnungsperspektiven entwickeln für den
Moment, zu dem eine Überlastung des
Gesundheitssystems ausgeschlossen werden
kann.
3. Überregionale
Großveranstaltungen: Die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder sind sich
einig, dass es bei der Durchführung von
Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung
der bestehenden Regelungen bedarf. Sie
beauftragen die Chefinnen und Chefs der
Staatsund Senatskanzleien der Länder, bis
zum 9. Februar 2022 eine einheitliche
Regelung zu vereinbaren.
4. Impfen: Impfen hilft.
Impfungen schützen vor schweren
Erkrankungen. Sie sind das beste und
sicherste Mittel für Gesellschaft und
Wirtschaft, um die Pandemie zu überwinden.
Entsprechend der Empfehlungen des
Expertenrats werden Bund und Länder ihre
Impfkampagne verstärken. Der Bundeskanzler
und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder rufen alle
Bürgerinnen und Bürger dazu auf, drei Monate
nach ihrer zweiten Impfung die
Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen,
den Booster. Diejenigen, die bisher noch gar
keine Impfung erhalten haben, sollten sich
nunmehr sofort impfen lassen.
Schon die erste Impfung
schützt vor einem schweren Verlauf der
Krankheit. Es stehen genug Dosen der
mRNA-Impfstoffe von Moderna und BioNTech zur
Verfügung. Eine Impfung ist leicht und ohne
Kosten überall verfügbar. Für alle
Bürgerinnen und Bürger über 30 Jahre wird
vorrangig der Moderna-Impfstoff eingesetzt.
Für Kinder und Bürgerinnen und Bürger bis 30
Jahre gibt es den Impfstoff von BionNTech.
Beide Impfstoffe sind sicher und
millionenfach erprobt.
Mit dem
Impfstoff Novavax steht neben den beiden
mRNA-Impfstoffen ab Ende Februar auch ein
proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung.
5. Testen: Die derzeit hohe und
voraussichtlich weiter steigende Zahl der
Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den
verfügbaren PCR-Tests. Die Labore sind
bereits in Teilen überlastet. Bei
auftretenden Engpässen ist es daher
unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen.
Die Länder nehmen den Beschluss der
Gesundheitsministerkonferenz zur Kenntnis,
dass die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests
auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die
diese betreuen und behandeln, konzentriert
werden sollen. Also auf das Personal
insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen,
in der Pflege, Einrichtungen der
Eingliederungshilfe und für Personen mit dem
Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
Bei diesen soll der
Verdacht auf eine Covid-19-Infektion
weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt
werden. Ebenso sollen PCR-Tests für
Hochrisikopatientinnen und -patienten
(Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte
Patientinnen und Patienten) eingesetzt
werden, um eine frühzeitige Behandlung und
ggfls. antivirale Therapie zu ermöglichen.
Der Bundesminister für Gesundheit wird in
Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen
und Gesundheitsministern der Länder ein
verändertes Testregime ausarbeiten und die
Nationale Teststrategie sowie die
Coronavirus-Testverordnung entsprechend
anpassen. Gleichzeitig müssen alle
Anstrengungen unternommen werden, die
PCR-Testkapazitäten zu erhöhen.
6.
Quarantäne und Isolation: Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs begrüßen die Ankündigung
des Bundesgesundheitsministeriums und des
Robert-Koch-Instituts, angesichts der
Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der
neuen Erkenntnisse zu den
Infektionsverläufen der Omikron-Variante die
Regeln für die Isolation von erkrankten
Beschäftigten in Krankenhäusern,
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der
Eingliederungshilfe anzupassen. Auch für sie
gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die
Isolation nach einer nachgewiesenen
Infektion kann nach sieben Tagen durch einen
zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit
Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48
Stunden Symptomfreiheit beendet werden.
Ohne Test endet sie nach
10 Tagen. Für die Quarantäne von
Kontaktpersonen ist ebenfalls eine
Freitestung durch negativen Antigentest nach
sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen
vollständigen Impfschutz durch die
Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“),
sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen
ausgenommen; dies gilt auch für
vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und
Genesene etc.).
7. Genesenen- und
Impfstatus: Die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder nehmen zur
Kenntnis, dass der Bundesminister für
Gesundheit angekündigt hat, dass die nach
der geänderten Covid-19-
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
(SchAusnahmV) vom PaulEhrlich-Institut und
Robert-Koch-Institut (RKI) zu treffenden
Festlegungen zum Geimpften- und
Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen
Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem
Inkrafttreten angekündigt und begründet
werden. Sie gehen davon aus, dass der Bund
die entsprechenden Vorkehrungen trifft.
8. Kontaktnachverfolgung: Vor dem
Hintergrund der derzeit hohen Zahl der
täglichen Neuinfektionen, der beschränkten
Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie dem
guten Schutz von geboosterten Personen ist
auch im Rahmen der Nachverfolgung der
Kontaktpersonen von Infizierten eine
Priorisierung sinnvoll und notwendig.
Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bitten die Konferenz der
Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister, dazu zeitnah in
Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut
umsetzbare Regelungen zu erarbeiten. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bitten die
Bürgerinnen und Bürger um einen
verantwortlichen Umgang mit etwaigen
Erkrankungen. Sie sollten
eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen
informieren und die verfügbaren
elektronischen Hilfsmittel zur
Kontaktnachvollziehung nutzen.
9. Schutz der Alten-
und Pflegeeinrichtungen: Die Länder
werden die notwendigen Daten zur Impfquote
bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und
Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie
Einrichtungen der Eingliederungshilfe
erheben. Das Bundesministerium der
Gesundheit prüft die Möglichkeiten eines
flächendeckenden Monitorings.
10.
Kritische Infrastruktur: Bund und Länder
unterziehen gemeinsam mit den Betreibern der
kritischen Infrastrukturen die erwarteten
Auswirkungen der raschen Verbreitung der
Virus-Variante einem kontinuierlichen
Monitoring und werden im Bedarfsfall
umgehend entsprechend reagieren. Viele
Bereiche der kritischen Infrastruktur sind
auf einen starken Personalausfall
vorbereitet und haben ihre Pläne
entsprechend angepasst. Die getroffenen
Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass
bisher keine Gefährdungen der
Grundversorgung eingetreten sind.
11. Digitalisierung:
Der Expertenrat hat in einer zweiten
Stellungnahme vom 22. Januar 2022 kurz- und
mittelfristige Maßnahmen im Bereich der
Digitalisierung des Gesundheitssystems
empfohlen. Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder unterstreichen die Dringlichkeit und
bitten die Konferenz der
Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister von Bund und Ländern
(GMK), sich zeitnah mit den Empfehlungen des
Expertenrates zu befassen. Die GMK wird
darüber hinaus gebeten, bis Ende Februar
2022 einen Bericht über die Umsetzung des
Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst sowie über die Einführung
des Deutschen Elektronischen Melde- und
Informationssystems (DEMIS) in den
Krankenhäusern vorzulegen. Kurzfristig sind
die digitalen Anwendungen zum Nachweis des
Impf- oder Genesenenstatus (insb.
Corona-Warn-App und CovPass-App)
fortzuentwickeln, um die Einhaltung der 2G-
bzw. 2G-Plus-Regel auf einfachem Wege prüfen
zu können.
12. Wirtschaftshilfen und
Kurzarbeitergeld: Trotz der Pandemie ist
der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Zahl
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter
ist hoch. Durch die Verlängerung der
Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen
beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022
9. 10. 11. 12. werden Beschäftigte und
Betriebe weiterhin unterstützt. Bund und
Länder sind sich einig, dass zeitnah über
eine Fortführung und Ausgestaltung der
Hilfen und Sonderregelungen entschieden
werden muss. Hierzu wird die Bundesregierung
bis zum nächsten Treffen unter
Berücksichtigung der weiteren Entwicklung
des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen
zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen
Vorschlag vorlegen.
13. Nächste
Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder: Die nächste Zusammenkunft findet
am 16. Februar 2022 statt, sofern nicht das
weitere Infektionsgeschehen eine frühere
Zusammenkunft nötig macht. Der Chef des
Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit
den Chefinnen und Chefs der Staats- und
Senatskanzleien über die Lage austauschen.
Protokollerklärung
der Länder Baden-Württemberg und Hessen:
1. Baden-Württemberg und Hessen fordern den
Bund auf, kurzfristig die Einrichtung eines
zentralen Impfregisters zu prüfen, um die
aktuelle Impfkampagne in Deutschland zu
unterstützen. Damit werden die Grundlagen
gelegt, damit künftigen Infektionswellen
effektiver begegnet werden kann.
2. Ein
Impfregister wäre zugleich ein wichtiges
Element der Verwaltungsmodernisierung und
durch die Möglichkeit der Verknüpfung mit
digitalen Patientenakten ein zentraler
Baustein zur Digitalisierung des
Gesundheitswesens.
3. Kurzfristig
sollte zunächst ein „digitaler Impfpass“ mit
freiwilliger Registrierung aller Impfungen
vorgesehen werden. Rechtliche Möglichkeiten,
wie dieser im Pandemiefall auch
verpflichtend ausgestaltet werden kann, sind
zu prüfen. Protokollerklärung des Landes
Thüringen: Resultierend aus der
Rechtsprechung in den Ländern und in
Anbetracht der Empfehlungen des
Expertenrates, Regelungen weiter zu führen
und ggfls schnell Verschärfungen vornehmen
zu können, erwartet Thüringen eine
bundesgesetzliche Regelung zur weiteren
Pandemieabwehr.
Dazu zählen 2G und 2
G-plus Regelungen genauso wie einheitliche
Umsetzungsvorschriften bei der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Thüringen
bittet zudem die Bundesregierung, umgehend
das länderspezifische Liefervolumen für den
proteinbasierten Impfstoff Novavax
mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass
dieser für die von der Impfpflicht
betroffenen Beschäftigten in den
Gesundheitsberufen vorrangig zur Verfügung
gestellt werden kann.
Protokollerklärung der Freistaaten Bayern
und Sachsen sowie der Länder Hessen und
Nordrhein-Westfalen zu Ziffer 12: 1. Die
Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die
Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten
eine frühzeitige Entscheidung über die
Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den
31. März 2022 hinaus für erforderlich.
2. Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie
die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen
halten eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen
auch auf kommunale Betriebe für
erforderlich.
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Neue Vorgaben für
Impfnachweise und Quarantäneregel
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Berlin, 14.
Janaur 2022 - Eine Änderungsverordnung der
Bundesregierung passt die Vorgaben für Impf-
und Genesenennachweise an aktuelle
wissenschaftliche Erkenntnisse an und
flexibilisiert die Regeln für die Quarantäne
- © Foto: AdobeStock | Michael Bihlmayer.
Dem
hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am
14. Januar 2022 - einen Tag nach dem
Bundestag - mit den Stimmen aller Länder
zugestimmt. Die Verordnung soll
sicherstellen, dass die bundeseinheitlich
geltenden Anforderungen an einen
Impfnachweis dem neuesten Stand
wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen.
Außerdem sollen die Länder bei Vorschriften
zur Quarantäne Genesener, Geimpfter und
Getesteter schneller auf neue Umstände
reagieren können.
Einheitliche Ausnahmen für Immunisierte und
Getestete
Zum Hintergrund: Die
Bundesregierung kann nach dem
Infektionsschutzgesetz für Personen, bei
denen von einer Immunisierung gegen das
Coronavirus auszugehen ist oder die negativ
getestet sind, Erleichterungen oder
Ausnahmen von bestimmten
Infektionsschutzmaßnahmen vorsehen. Von
dieser Möglichkeit hat sie mit der
Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der
Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch
gemacht. Die Verordnungen ermöglichen den
Ländern wiederum, selbst Ausnahmen
vorzusehen. Aus ihnen geht auch hervor, wer
als geimpft bzw. genesen gilt.
Impfnachweis soll zusätzlichen
Vorgaben genügen Nach der
geänderten Fassung beider Verordnungen muss
der Impfnachweis den jeweils vom
Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten
Maßgaben entsprechen. Neben den bisher
erforderlichen Angaben zu den anerkannten
Impfstoffen und der für eine vollständige
Schutzimpfung erforderlichen Anzahl an
Impfungen können auch Angaben zur Anzahl der
für eine vollständige Schutzimpfung
erforderlichen Boosterimpfungen bekannt
gemacht werden; ebenso zu Zeiten, die nach
einer Impfung für eine vollständige
Schutzimpfung abgewartet werden müssen und
die höchstens zwischen einzelnen Impfungen
liegen dürfen.
Nachweis nur
für wirksam Geimpfte Die
Verordnung ermöglicht, dass die Vorgaben für
den Impfnachweis auf dem neuesten
wissenschaftlichen Stand gehalten werden
können und soll dadurch gewährleisten, dass
nur Personen, die tatsächlich wirksam
geimpft sind, auch einen gültigen
Impfnachweis erhalten.
Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der
Infektion Änderungen gibt es
auch beim Genesenennachweis: Er wird im
Einklang mit neueren wissenschaftlichen
Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt
der bestätigten Infektion gelten. Die
Geltungsdauer wird im Zuge einer
europäischen Vereinheitlichung geringfügig
kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage
betragen.
Quarantäne für
bestimmte Geimpfte und Genesene bei
entsprechender RKI-Empfehlung
Bisher hatten die Länder nur eingeschränkte
Möglichkeiten, auch für bestimmte Geimpfte
und Genesene (beispielsweise für Geimpfte
ohne Auffrischungsimpfung) eine
Quarantänepflicht festzulegen. Künftig
werden die Länder dies können, wenn das
Robert-Koch-Institut eine solche allgemein
empfohlen hat.
Kürzere
Quarantäne Die Regelungen
sollen die Voraussetzungen dafür schaffen,
dass vor allem die Quarantäne-Zeiten für
Infizierte und Kontaktpersonen verkürzt
werden bzw. ganz wegfallen können. Bund und
Länder haben insofern vereinbart, dass
künftig Kontaktpersonen, die einen
vollständigen Impfschutz durch die
Auffrischungsimpfung haben, von der
Quarantäne ausgenommen werden. Außerdem
enden Isolation oder Quarantäne nach zehn
Tagen bzw. mit negativem Testnachweis nach
sieben Tagen. Für Schülerinnen und Schüler
sowie Kitakinder kann die Quarantäne als
Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch
einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet
werden, da sie in serielle Teststrategien
eingebunden sind.
Baldiges
Inkrafttreten geplant Die
Verordnung kann nun wie geplant am Tag nach
ihrer Verkündung in Kraft treten.
|
Zugang zur Gastronomie
(Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen) auf
2G beschränkt
|
Berlin, 07. Januar 2022 - Die Mitglieder des
Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19
gehen davon aus, dass sich die
Omikron-Variante auch in Deutschland
durchsetzt und zeitnah flächendeckend
dominierend sein wird. Mit der raschen
Verbreitung der Variante werde nun auch
wieder ein deutlicher Anstieg der
7-Tages-Inzidenz zu erwarten sein, der sich
bereits abzeichnet. Daher sei die
Stellungnahme des Expertenrats vom 19.
Dezember 2021 weiterhin gültig.
In
ihrer am 6. Januar veröffentlichten zweiten
Stellungnahme haben die Expertinnen und
Experten wichtige ergänzende Erkenntnisse
zur Omikron-Variante vorgelegt. Das Gremium
führt aus, dass Infektionen mit der
Omikron-Variante, bezogen auf die
Fallzahlen, voraussichtlich seltener zu
schweren Krankheitsverläufen führen,
gleichwohl aufgrund des zeitgleichen
Auftretens sehr vieler Infizierter von einer
hohen Belastung der Krankenhäuser auszugehen
ist. Diese betreffe bezogen auf die
Fallzahlen weniger die Intensiv-, als
vielmehr die Normalstationen der
Krankenhäuser.
Zudem betonen die
Expertinnen und Experten, dass sich die
Omikron-Variante erst allmählich in älteren
Bevölkerungsgruppen ausbreitet und die
Krankheitsschwere in dieser gefährdeten
Gruppe noch nicht ausreichend beurteilbar
sei. Ein weiteres wesentliches Problem
entstehe durch die erwarteten hohen
Infektionszahlen, die zu Ausfällen beim
Personal durch Erkrankung und Quarantäne
führen. Diese können in der bei Omikron
erwartbaren Größenordnung dazu führen, dass
die Funktionsfähigkeit der kritischen
Infrastruktur eingeschränkt wird.
Die Omikron-Variante kann aufgrund ihrer
besonderen Eigenschaften dazu führen, dass
die Infektionszahlen massiv ansteigen, was
den Vorteil der milderen Verläufe gegenüber
der Delta-Variante quantitativ aufzuwiegen
droht. Es gilt die Infektionsdynamik genau
zu beobachten, um bei Bedarf schnell agieren
und nötigenfalls eine weitere Intensivierung
der Schutzmaßnahmen vornehmen zu können. Der
durch Erst- und Zweit-Impfung vermittelte
Immunschutz ist bei der Omikron-Variante
eingeschränkt. Daher werden auch Personen
erkranken, die lediglich einen solchen Erst-
und Zweit-Impfschutz aufweisen.
Die
dritte Impfung reduziert nach Aussage des
Gremiums nach allen vorliegenden Studien die
Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante
deutlich. Das unterstreicht erneut die
Bedeutung der Auffrischungsimpfung mit den
hochwirksamen mRNA-Impfstoffen von Moderna
und BioNTech. Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder danken dem Expertenrat erneut für
seine wichtige Arbeit. Zentraler Baustein
dafür, dass Deutschland gut durch diese neue
Phase der Pandemie kommt, ist es, die
Bürgerinnen und Bürger durch
Booster-Impfungen sowie Erst- und
Zweitimpfungen zu schützen.
Impfungen
schützen vor schweren Erkrankungen – das
gilt bereits ab der ersten Impfung. Jeder
und jedem soll ein passgenaues Impfangebot
unterbreitet werden. Diejenigen, die bereits
grundimmunisiert sind, werden darin
bestärkt, sich weiterhin
verantwortungsbewusst und solidarisch zu
verhalten. Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bitten sie, das Angebot einer
Auffrischungsimpfung anzunehmen.
Das Ziel, bis Weihnachten 30 Millionen
Impfungen durchzuführen, wurde erreicht.
Jetzt wollen Bund und Länder in einer
gemeinsamen Kraftanstrengung bis Ende Januar
weitere 30 Millionen Impfungen durchführen.
Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder haben vor dem Hintergrund der
aktuellen Lage folgende weiteren
Vereinbarungen getroffen:
1. Die
neue Virus-Variante überträgt sich sehr
leicht von Mensch zu Mensch. Daher ist es
wichtig, in geschlossenen Räumen und beim
Zusammentreffen mit anderen Personen
FFP2-Masken zu tragen. Sie sind besonders
wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern.
Beim Einkaufen in Geschäften und bei der
Nutzung des Öffentlichen Personennah- und
-fernverkehrs wird die Verwendung von
FFP2-Masken dringend empfohlen.
2.
Es bleibt weiterhin notwendig, die Kontakte
auch bei privaten Zusammenkünften deutlich
zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass
private Zusammenkünfte von Geimpften und
Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt
sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte
und nicht genesene Personen gilt weiterhin:
Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des
eigenen Haushalts sowie höchstens zwei
Personen eines weiteren Haushaltes treffen.
Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind
jeweils ausgenommen.
3.
Bundesweit bleibt der Zugang zu
Einrichtungen und Veranstaltungen der
Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos,
Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel
(Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs)
inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und
Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für
Personen, die nicht geimpft werden können
und für Personen, für die keine allgemeine
Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind
ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln
wird streng kontrolliert.
4. Auch
der Zugang zur Gastronomie
(Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.)
ist weiterhin auf Geimpfte und
Genesene beschränkt (2G) und wird
ergänzend kurzfristig bundesweit und
inzidenzunabhängig nur noch mit einem
tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis
einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)
ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich
sein (2G Plus). An diesen Orten können
Masken nicht dauerhaft getragen werden, so
dass sich die Virus-Variante dort besonders
leicht überträgt.
5. Die Länder werden beim Vollzug ein
besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen
legen, in denen aufgrund des direkten
Kontaktes, geringen Abstandes und nicht
durchgehend getragener Masken das Risiko
einer Ansteckung besonders hoch ist.
6.
Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“)
in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres
geschlossen und Tanzveranstaltungen
verboten.
7.
Bund und Länder weisen auf die bestehende
Verpflichtung zum Homeoffice hin. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder rufen
Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das
Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt
zu nutzen. Das Arbeiten von zu Hause
verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf
den Wegen zur Arbeit. Es hilft, die Zahl der
Ansteckungen zu verringern.
8.
Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats
werden Bund und Länder für ein ausgewogenes
Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur
Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es
soll zugleich den Erfordernissen des
Infektionsschutzes gerecht werden,
insbesondere für vulnerable Gruppen.
Ausgehend von den Empfehlungen des
Bundesministeriums für Gesundheit, die sich
auf die entsprechenden Erkenntnisse des
Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund
und Länder die erforderlichen Änderungen der
rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen.
Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit
der Omikron-Virusvariante infizierten Person
eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die
nicht durch einen negativen Test vorzeitig
beendet werden kann. Künftig sollen
diejenigen Kontaktpersonen, die einen
vollständigen Impfschutz durch die
Auffrischungsimpfung vorweisen, von der
Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch
für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte
und Genesene etc.).
Für alle Übrigen enden Isolation bzw.
Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie
können sich nach einer nachgewiesenen
Infektion oder als Kontaktperson nach sieben
Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten
Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit
Nachweis). Damit wird auch den
Herausforderungen für die kritische
Infrastruktur Rechnung getragen.
Um die vulnerablen Personen in
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und
Einrichtungen der Eingliederungshilfe
wirksam zu schützen, kann die Isolation für
die Beschäftigten nach erfolgter Infektion
nach sieben Tagen nur durch einen
obligatorischen PCR-Test mit negativem
Ergebnis beendet und der Dienst
wiederaufgenommen werden, wenn die
Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei
waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie
Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung
kann die Quarantäne als Kontaktperson
bereits nach fünf Tagen durch einen PCR-
oder Antigenschnelltest beendet werden, da
sie in serielle Teststrategien eingebunden
sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind
möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau
(etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht
etc.).
9. Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder stimmen darin überein, dass die
Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt wird.
Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine
Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll
zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht
werden. Die Booster-Impfung vermittelt den
besten Immunschutz gegen die
Omikron-Variante. Diejenigen, die sich
bisher nicht zu einer Impfung entschließen
konnten, sollen noch einmal gezielt
angesprochen werden. Spätestens jetzt, mit
der neuen und deutlich leichter
übertragbaren VirusVariante, ist der
Zeitpunkt gekommen, sich zu schützen und die
Erst- und Zweitimpfung vorzunehmen. Schon
eine frische Erstimpfung schützt zeitnah vor
schweren Verläufen.
10.
Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder halten angesichts der Notwendigkeit,
eine hohe Impfquote zu erreichen, eine
allgemeine Impfpflicht für nötig. Sie
bekräftigen ihre dazu gefassten Beschlüsse
vom Dezember 2021. Die Länder gehen davon
aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die
entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird.
11. Bund und Länder haben in den
vergangenen Wochen gemeinsam mit den
Betreibern der kritischen Infrastrukturen
die erwarteten Auswirkungen der raschen
Verbreitung der Virus-Variante besprochen.
Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur
sind auf einen massiven Personalausfall
vorbereitet und haben ihre Pläne
entsprechend angepasst. Nun folgen weitere
Schritte. Bund und Länder werden sich hierzu
weiter regelmäßig austauschen. Um den vom
Expertenrat prognostizierten Personalausfall
abzufedern, halten Bund und Länder
pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der
Arbeitszeiten für erforderlich – zunächst
durch Nutzung der Möglichkeiten von
Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des
Arbeitszeitgesetzes.
12. Der
Expertenrat weist in seiner zweiten
Stellungnahme vom 6. Januar 2022 darauf hin,
dass das Gesundheitssystem auf die kommende
Infektionswelle vorbereitet werden muss. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bitten die
Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister von Bund und Ländern,
entsprechend der Empfehlungen des
Expertenrats die Krankenhäuser auf die zu
erwartenden hohen Infektionszahlen
vorzubereiten.
13.
Kulturelles Erleben und künstlerisches
Produzieren zeigen gerade in der Pandemie
ihre große Bedeutung und ihren
gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete
Ausgestaltung der Maßnahmen für den
Kulturbereich (insbesondere 2G- und
2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im
Infektionsschutzgesetz hervorgehobene
besondere Begründungspflicht für
Beschränkungen des Kulturbetriebs.
14.
Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den
Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für
die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds
des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem
Sonderfonds des Bundes für
Kulturveranstaltungen, dem Programm
Corona-Hilfen Profisport und dem
KFW-Sonderprogramm steht für die von den
Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen
Unternehmen auch weiterhin finanzielle
Unterstützung zur Verfügung.
Da die
erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für
den Einzelhandel und für die Gastronomie,
einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern
können, berücksichtigt der Bund im Rahmen
der Überbrückungshilfe IV entsprechende
Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten.
Die Länder begrüßen den Antragsstart der
Überbrückungshilfe IV und die baldige
Auszahlung von Abschlagszahlungen. Der Bund
und die Länder werden alle notwendigen
Maßnahmen ergreifen, um kriminellen
Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu
verhindern.
15. Der Bundeskanzler
und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder sind sich darin
einig, dass die im Dezember beschlossenen
Regeln für soziale Kontakte und
Veranstaltungen weiterhin Bestand haben. Die
bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern
bleiben daher weiterhin gültig, sofern
dieser Beschluss keine abweichende
Feststellung trifft. Es handelt sich bei
allen Maßnahmen um die Vereinbarung
bundesweit einheitlicher Mindeststandards,
weitergehende Maßnahmen in den Ländern
bleiben möglich.
16. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder werden am 24.
Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über
die Lage zu beraten.
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Mehr Online-Unterricht in
Fahrschulen
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Berlin, 07. Januar 2022 -
Fahrerlaubnis-Verordnung liegt dem Bundesrat
vor 07.01.2022 Die Fahrausbildung soll
digitaler werden: Das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr und das
Bundesministerium des Innern und für Heimat
haben dem Bundesrat den Entwurf einer 15.
Verordnung zur Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
übersandt.
Mit dieser Verordnung
sollen insbesondere einheitliche
Rahmenbedingungen für Ausnahmen für
Online-Angebote in der Fahrschülerausbildung
geschaffen werden, die sich während der
Corona-Pandemie bewährt haben. Volker
Wissing, Bundesminister für Digitales und
Verkehr: Wir wollen unser Land moderner und
digitaler machen. Mit unserer neuen
Fahrerlaubnis-Verordnung nutzen wir die
Chancen der Digitalisierung und schaffen die
Voraussetzung, damit die Länder im
Ausnahmefall Fahrschulen Theorie-Unterricht
online ermöglichen können. Das spart Wege,
reduziert Kontakte und ermöglicht es
Fahrschülern, sich trotz der Pandemie
optimal auf den Führerschein vorzubereiten.
Ein modernes Land braucht eine moderne
Fahrausbildung – dies ist ein wichtiger
Schritt! Das bedeutet konkret: Das bereits
mit den Ländern beratene Konzept sieht
bundeseinheitliche Rahmenbedingungen vor,
unter denen die nach Landesrecht zuständigen
Behörden im Wege von Ausnahmen digitalen
Theorieunterricht in Fahrschulen zulassen
können. Den obersten Landesbehörden soll in
begründeten Ausnahmefällen, in denen ein
Präsenzunterricht in den Fahrschulen nicht
möglich ist, die Möglichkeit eröffnet
werden, Genehmigungen auch für digitalen
Unterricht zu erteilen.
Geprüft wird
außerdem, inwieweit über diese
Ausnahmesituation hinaus der
Fahrschulunterricht weiter digitalisiert
werden kann. Daneben enthält die Verordnung
Regelungen, damit die Nutzung von modernen
Fahrerassistenzsystemen auch in der
praktischen Prüfung berücksichtigt werden
kann. Außerdem werden die Vorgaben für die
zum 1. April 2021 geschaffene Möglichkeit
präzisiert, die Fahrerlaubnisprüfung für die
Klasse B auf Fahrzeugen mit
Automatikgetrieben zu absolvieren, ohne dass
die Fahrerlaubnis auf das Führen dieser
Fahrzeuge beschränkt wird.
Neu ist
ebenfalls: Die Sperrfristen für die
Wiederholung einer Fahrerlaubnisprüfung
werden verlängert, wenn die
Fahrerlaubnisprüfung wegen einer
Täuschungshandlung nicht bestanden wurde.
Darüber hinaus hat eine erste Evaluierung
des Fahrlehrerrechts Verbesserungspotenzial
aufgezeigt, das kurzfristig insbesondere
durch Änderungen an den Rahmenlehrplänen für
die Fahrlehrerausbildung umgesetzt werden
soll.
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