BZ-Home Politik des Bundes Archiv 2022 Sonderseiten



BZ-Sitemap

NRW-Landtag
Politik in Duisburg

Gesetzliche
Änderungen 2021


Archiv:

2021 09 - 12
2021 05 - 08
2021 01 - 04
2020
2013 - 2019










 

Bundesrat macht Weg frei für 31 Gesetze aus dem Bundestag

1029. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2022
Energiepreisbremsen beschlossen: Entlastung erfolgt automatisch

In der letzten Sitzung des Jahres 2022 absolvierte der Bundesrat noch einmal ein umfangreiches Programm. Er billigte 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie geplant in Kraft treten - einige schon zum 1. Januar 2023.

Zu den Vorlagen aus dem Bundestag gehören unter anderem:

- zwei Gesetze mit Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom (TOP 72 und TOP 73) sollen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleine, mittlere Unternehmen entlasten, aber auch größere Verbraucher, die nicht von den Dezember-Soforthilfen profitiert haben.

Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen - rückwirkend auch für Januar und Februar.

- das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (TOP 18): Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.


- das Jahressteuergesetz (TOP 10): Es vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die teilweise zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice.

Änderungen im Bewertungsgesetz könnten hingegen zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.

- das Haushaltsgesetz 2023 (TOP 2): Der geplante Bundeshaushalt für das nächste Jahr umfasst über 476 Milliarden Euro Ausgaben - mehr als 45 Milliarden Euro Neuverschuldung und mehr als 71 Milliarden Euro an Investitionen.

- das Gesetz zum Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) (TOP 26): Mit ihm soll der Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorangetrieben werden. Teile des Abkommens, die sich auf die die alleinige Zuständigkeit der EU beziehen, sind bereits seit September 2017 in Kraft. Seine vollständige Wirkung entfaltet das Abkommen, wenn es alle EU- Mitgliedstaaten ratifiziert haben.


- das KiTa-Qualitätsgesetz (TOP 7): Es enthält für 2023 und 2024 ein 4-Milliarden-Euro- Programm des Bundes für mehr Qualität bei Betreuung, frühkindlicher Bildung, guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung. Es sieht zudem die vom Bundesrat geforderte Fortführung des Förderprogramms „Sprach-KiTas“ bis Sommer 2023 vor.

- das Chancen-Aufenthaltsgesetz (TOP 15): Mit ihm sollen langjährig geduldete Ausländer künftig mehr Chancen für ein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Es sieht eine 18-monatige Aufenthaltsberechtigung für gut integrierte Ausländer vor. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.

- das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (TOP 12): Hier geht es um Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche etwa durch die Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und das Verbot von Bargeldzahlungen bei Immobilientransaktionen.


- das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (TOP 13): Es soll Krankenhäuser verpflichten, ausreichend Pflegekräfte einzustellen. Außerdem ermöglicht es in geeigneten Fällen eine Krankenhaustagesbehandlung, bei der Patientinnen und Patienten statt in der Klinik zu Hause übernachten. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.


- die Änderung des Europawahlgesetzes (TOP 14): Mit dessen Umsetzung sind bereits bei der nächsten Europawahl im Jahr 2024 16- und 17-Jährige wahlberechtigt.


- Änderungen im so genannten Regionalisierungsgesetz (TOP 71) setzen eine Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler von Anfang November um: Der Bund zahlt den Ländern im Jahr 2022 eine Milliarde Euro mehr für die Finanzierung des Regionalverkehrs als ursprünglich geplant; ab dem nächsten Jahr steigt die Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8 Prozent. Initiativen der Länder, der Bundesregierung und der EU

Der Bundesrat beschloss darüber hinaus eigene Initiativen zum Schutz vor hohen Mietsteigerungen und zum Umgang mit Gesundheitsdaten, nahm Stellung zu fünf Gesetzentwürfen der Bundesregierung sowie acht Vorlagen aus dem EU-Bereich und stimmte zehn Regierungsverordnungen zu - diese können nun ebenfalls wie geplant in Kraft treten, teilweise allerdings nur mit Änderungen. Keine Zustimmung fand dagegen die so genannte Bedarfsgegenständeverordnung.

 Landesinitiativen Top 28b
Bundesrat schlägt Änderungen bei Mietspiegeln und Indexmieten vor
Top 29 Bundesrat fordert Gesundheitsdatenschutzgesetz

Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 07. Dezember 2022

Reformvorschläge für Krankenhäuser  
Eine schnelle und gute Versorgung sicherstellen Probleme in der Krankenhausversorgung sind seit langem bekannt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will jetzt gegensteuern: „Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie überall, auch in ländlichen Regionen, schnell und gut versorgt werden sowie medizinische und nicht ökonomische Gründe ihre Behandlung bestimmen“. Das betonte er anlässlich der Übergabe von Reformvorschlägen durch eine Regierungskommission.  
→ mehr erfahren  


Aktuelles aus dem Bundeskabinett  
Preisdeckel für Strom und Gas  
Energiepreisbremsen beschlossen  
Privathaushalte und Unternehmen werden mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Die Energiepreisbremsen sollen ab März 2023 rückwirkend zum Januar 2023 wirksam werden.  

Barrierefreiheit  
Deutschland soll barrierefrei werden  

Mobilität, Wohnen Gesundheit, Digitales
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in zahlreichen Bereichen verbessern. Davon profitieren Menschen mit Behinderungen, geringen Deutschkenntnissen und Ältere.


Berichte zur Rentenversicherung  Im Alter gut abgesichert  
Das Rentenniveau und der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleiben stabil. Aktuell sind die meisten Rentnerinnen und Rentner gut versorgt – das zeigen aktuelle Berichte zur Renteversicherung.  


Reform der private Altersvorsorge   Fokusgruppe eingesetzt  
Die private Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform, mit der ihre Attraktivität und Verbreitung gesteigert werden. Eine neu einberufene Fokusgruppe wird dazu Empfehlungen vorlegen.


Alle beschlossenen Entlastungen auf einen Blick Was gilt wann für wen?

Die Bundesregierung ist ein Jahr im Amt. Fast 100 Gesetze hat sie in dieser Zeit auf den Weg gebracht. Dazu gehören umfangeiche Entlastungspakete. Hier gibt es den Überblick: Vom Heizkostenzuschuss über das steigende Kindergeld, das Bürgergeld bis hin zum geplanten „Deutschlandticket“.  
→ mehr erfahren  


Podcast „Aus Regierungskreisen“  
Wie funktioniert die Gas- und Strompreisbremse?

Jörg Kukies ist Staatssekretär im Bundeskanzleramt und war ganz nah dran bei der Entwicklung der Entlastungspakete. Er erklärt in dieser Folge, wie der Staat konkret hilft – nicht nur beim Begleichen der Gas- und Stromrechnung. Ebenfalls Thema: Warum es sich für uns alle auszahlt, sparsam mit Ressourcen umzugehen.  
→ mehr erfahren    

Verbraucherzentralen  
Energiekrise: Informationen und Beratungs­angebote Haben auch Sie eine Preiserhöhung Ihres Versorgers erhalten? Das können Sie tun, um die Kosten diesen Winter besser zu bewältigen. Alle aktuellen Informationen und Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zur Energiepreiskrise finden Sie hier.  
→ mehr erfahren

- Bundessrat:  Bürgergeld kommt
- Kohlendioxidabgabe bei Mietwohnungen wird künftig aufgeteilt
- Länder billigen Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken

1028. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2022

Berlin, 25. November 2022 - Der Bundesrat hat am 25. November 2020 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.


Das Gesetz wandelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende in ein Bürgergeld um. Der so genannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ziel ist eine möglichst langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und nicht mehr die schnellstmögliche Vermittlung in eine Arbeitsstelle. Die Reform gestaltet die Berechnung der Regelbedarfe neu - sie werden künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.

Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 wird etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher. Karenzzeit Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, enthält das Gesetz eine sogenannte Karenzzeit zu Beginn des Bürgergeldbezuges: Die Kosten für die Unterkunft werden in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen, die Heizkosten in angemessener Höhe.

Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Der durch den Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht eine Karenzzeit von einem Jahr statt wie ursprünglich geplant zwei Jahren vor. Schonvermögen Bezüglich der Schonvermögen enthält das Vermittlungsergebnis ebenfalls eine Reduzierung: Vermögen ist danach erheblich, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet.

Der erste Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro vorgesehen. Auch nach der Karenzzeit gelten höhere Vermögens-Freibeträge als vor dem Bürgergeld-Gesetz. Außerdem findet eine entbürokratisierte Vermögensprüfung Anwendung.


Kooperationsplan
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird im Bürgergeld-Gesetz durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Gänzlich entfallen wird nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären. Pflichtverletzungen können also weiter von Anfang an sanktioniert werden. Dabei findet ein dreistufiges System Anwendung:
Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Es darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter
Geringqualifizierte werden auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.


Höhere Freibeträge für Nebenjobs
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste gelten bis zu drei Monate nach Schulabschluss.


Ausfertigung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es dann zu wesentlichen Teilen am 1. Januar 2023.

Kohlendioxidabgabe bei Mietwohnungen wird künftig aufgeteilt
Mieterinnen und Mieter müssen künftig die CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas nicht mehr allein tragen: Der Bundesrat billigte am 25. November 2022 einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden - es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.


Aufteilung nach energetischer Qualität
Künftig werden die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet - sie orientieren sich damit an der energetischen Qualität des Gebäudes. Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden tragen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe. Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung der Wohnungen verhindern. Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten.


Informationspflichten für Brennstoffhandel
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Mieterinnen und Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, können dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen. Auf Anregung des Bundesrates haben sie dafür 12 Monate Zeit. Brennstofflieferanten sind verpflichtet, Mieterinnen und Mieter Informationen zum Erstattungsverfahren zukommen zu lassen.


Anreize für beide Seiten
Ziel der Aufteilung nach dem neuen Stufenmodell ist es laut Gesetzesbegründung, Anreize zu energetischen Sanierungen auf Vermieterseite und zu energieeffizientem Verhalten auf Mieterseite zu setzen. Inkrafttreten zum neuen Jahr Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Bundesrat fordert weitere Maßnahmen
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass die Klimaziele des Gebäudesektors 2020 und 2021 verfehlt wurden. Mieterinnen und Mieter müssten daher weiterhin hohe Kohlendioxidkosten anteilig zahlen, während sie den energetischen Standard der Gebäude kaum beeinflussen können. Der Bundesrat fordert daher eine Überarbeitung der Gebäudepolitik und ambitioniertere, flankierende Maßnahmen, um soziale Härten zu vermeiden und dem Klimawandel zu begegnen.


Sorge über Fachkräftemangel
Zudem betont der Bundesrat, dass die vorgesehenen Investitionsanreize baulicher Umsetzungen bedürften, um die Einspar- und Klimaschutzeffekte zu realisieren. Er zeigt sich besorgt über möglichen Fachkräftemangel für diese Maßnahmen und verweist auf modulare Sanierungslösungen durch sogenanntes serielles Sanieren. Qualifizierungsoffensive nötig

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern kurzfristig eine Qualifizierungsoffensive zu starten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Denn die Einsparungen im Gebäudebereich seien nur mit Hilfe von ausgebildetem und geschultem Fachpersonal zu erreichen. Länderöffnungsklauseln gefordert Bestehende ambitioniertere Länderanforderungen im Bereich der Gebäudeenergie müssten weiterhin durch Länderöffnungsklauseln abgesichert werden - sie sollen sicherstellen, dass die Regelungen des Bundes nicht unterschritten werden können, fordert der Bundesrat. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Schutz vor Diskriminierung bei intensiv-medizinischer Behandlung
Am 25. November 2022 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt, die Menschen mit Behinderung im Falle knapper intensiv-medizinischer Kapazitäten vor Benachteiligung bewahren sollen. Das Gesetz steht zur abschließenden Befassung auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 25. November 2022.


Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Gesetz geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr zurück. Dieses hatte vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie entschieden, dass sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. Besteht das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichtet sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht.


Entscheidend ist, dass eine gesetzliche Regelung hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung bewirkt. Diskriminierungsfreie Zuteilungsentscheidung Nach dem Gesetzesbeschluss ist künftig bei der ärztlichen Entscheidung ausschließlich die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten relevant. Niemand darf benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.


Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr zur Disposition stehen, solange eine solche Behandlung noch indiziert ist und dem Patientenwillen entspricht. Erfahrene Fachkräfte Darüber hinaus enthält es Regelungen zum Verfahren, in dem die Zuteilungsentscheidung zu treffen ist.

 

Zuständig hierfür sind zwei mehrjährig intensivmedizinisch erfahrene und praktizierende Fachärztinnen und Fachärzte, die die Patientinnen oder Patienten unabhängig voneinander begutachtet haben. Zuteilungsentscheidung im Vorfeld vermeiden Bevor eine Zuteilungsentscheidung notwendig wird, sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Engpass zu verhindern.


Die Neuregelung ist ausschließlich für den Fall gedacht, dass dies nicht gelingt. Sie scheidet aus, wenn betroffene Patientinnen oder Patienten regional oder überregional verlegt und intensivmedizinisch behandelt werden können. Durch organisatorische Maßnahmen kann das Risiko, Zuteilungsentscheidungen treffen zu müssen, reduziert werden - wie zum Beispiel durch Verschiebung planbarer, nicht zeitkritischer Operationen oder durch Verteilung betroffener Patientinnen oder Patienten in andere Krankenhäuser.


Zudem sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, eine Zuteilungsentscheidung unverzüglich der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde anzuzeigen. Weitere Schritte Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und dann wie geplant am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.


Länder billigen Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25. November 2022 grünes Licht für den befristeten Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 gegeben und die entsprechenden Änderungen am Atomgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen, das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Sicherheit der Energieversorgung
Das Gesetz soll die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten. Der Leistungsbetrieb der drei Kraftwerke soll zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter beitragen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Hintergrund: Schwierige Situation an den Energiemärkten Aufgrund der angespannten Versorgungslage infolge der russischen Invasion in der Ukraine sei eine unvorhersehbare, außergewöhnliche und äußerst volatile Lage am Gasmarkt und in der Folge auch am Strommarkt entstanden.

Hinzu komme, dass sich die Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft habe. Aufgrund dieser Entwicklungen komme es auch zu ansteigenden Stromtransiten und entsprechenden größeren Anforderungen an den Stromnetzbetrieb. Endgültige Abschaltung im April 2023 Das Gesetz sieht vor, dass die Kernkraftwerke spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb beenden.

 

 

Verbraucherschutz aktuell

Bürgergeld im Vermittlungsausschuss

Berlin, 24. November 2022:

Mehr Respekt und neue Chancen auf Arbeit
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss zum Bürgergeld verständigt. Stimmen Bundestag und Bundesrat abschließend dem Gesetz zu, kann es zum 1. Januar in Kraft treten. Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können.   → mehr erfahren    

Aktuelle Themen der Bundesregierung  
BAföG-Reform und Zuschüsse   So entlastet der Bund Studierende  
Eine höhere BAföG-Förderung, Energiepreispauschale, Heizkostenzuschuss und eine Einmalzahlung für alle Studierenden: Aufgrund der gestiegenen Preise entlastet die Bundesregierung Studierende und BAföG-Geförderte. Ein Überblick.  


Renten   Härtefallfonds auf den Weg gebracht  
Die Bundesregierung hat beschlossen, einen Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler einzurichten. Die Betroffenen sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.                

Mit Erneuerbaren heizen   Mit Wärmepumpen Tempo machen für die Klimawende   Wir müssen mehr Energie sparen – besonders beim Heizen von Gebäuden. Hier helfen energetische Sanierungen und neue Heiztechniken, wie etwa Wärmepumpen. Ab 2024 sollen pro Jahr 500.000 neue Wärmepumpen in Deutschland installiert werden.  


Verkehrswende   Mehr Geld für den ÖPNV  
Die Regionalisierungsmittel werden in diesem Jahr um eine Milliarde Euro erhöht. Das hat die Bundesregierung beschlossen. So können die Länder den öffentlichen Nahverkehr attraktiver gestalten – für mehr Klimaschutz und den Einstieg in die Verkehrswende.      


Energiekrise: Aktuelles zu den Entlastungen    
Strom- und Gaspreisbremse: So funktionieren die geplanten Entlastungen       Kabinett beschließt Energiepreispauschale für Studierende      
FAQ zum Heizkostenzuschuss für Menschen mit kleinem Einkommen       


Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: So sicher ist unsere Energieversorgung
Was hat eigentlich das Wetter mit unserer Energieversorgung zu tun? Was kann ich tun, um weniger Gas zu verbrauchen? Warum müssen wir schon jetzt für den übernächsten Winter planen und was hat das alles mit Europa zu tun? Diese und weitere Fragen beantwortet Klaus Müller im Podcast.   → mehr erfahren    


Corona-News  
Arbeitsschutz, Kurzarbeit, Grundsicherung - Welche Regelungen gelten?      
STIKO-Empfehlung zur Corona-Impfung für Kleinkinder mit Vorerkrankungen       Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung      
Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung verlängert


Kampagne „Pflege kann was“  
Sieben gute Gründe für eine Pflegeausbildung 2021 haben sich sieben Prozent mehr Menschen als im Vorjahr für eine Ausbildung im Bereich der Pflege entschieden. Eine gute Entwicklung: Das Interesse an einer Ausbildung in der Pflege steigt und die Reform der Pflegeausbildung wirkt: Mit der Neuausrichtung wurden die Ausbildungsbedingungen deutlich verbessert.   → mehr erfahren    

Tipps und Fakten    
Haushalt des BMUV 2023: Verbraucherzentralen werden gestärkt       Baukindergeld noch bis zum 31.12.2022 beantragen      
Bausparen: Rechtswidrige Gebühren zurückerstatten lassen      
Black Friday: Fünf Tipps gegen Shopping-Fallen      
EU-weite Regelungen für weniger Elektroschrott      
KulturPass für 18-Jährige: 200 Euro für Platten, Kino oder Museum       Smartphones und Tablets sind zukünftig leichter reparierbar      

Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche mit digitalen Kreditkarten      
Nachhaltige Textilien: Wiederverwendung statt Verschwendung       Gesundheitlichen Risiken von hanfhaltigen Lebens- und Futtermitteln      
Digital Service Act/Digital Market Act – mehr Schutz für Internetnutzer    
Neue Lernplattform der EU: Mit „Learn“ Desinformation erkennen    


Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Bürgergeld

Berlin, 23. November 2022 - Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss: Vertreterinnen und Vertreter von Bundesrat und Bundestag haben sich am 23. November 2022 im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor.


Kürzere Karenzzeit
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, die so genannte Karenzzeit, in der die Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen werden, auf ein Jahr zu halbieren; der Bundestagsbeschluss hatte zwei Jahre vorgesehen.

Geringere Schonvermögen
Bezüglich der Schonvermögen in der Karenzzeit enthält der gefundene Kompromiss ebenfalls eine deutliche Reduzierung. Vermögen ist danach nicht zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet. Der Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 bzw. 30.000 Euro vorgesehen.

Änderung bei Wohneigentum
Überdies enthält die Einigung eine neue Härtefallregelung bei selbst genutztem Wohneigentum. Nach dem Gesetz zählt ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zum Schonvermögen, bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter.

Nach dem Kompromiss können auch größere Häuser bzw. Wohnungen zum Schonvermögen gerechnet werden, wenn andernfalls eine besondere Härte entstünde. Sanktionen von Beginn an möglich Gänzlich entfallen soll nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag beschlossene sechsmonatige Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären.

Bei solchen Sanktionen soll nach dem Vermittlungsergebnis ein dreistufiges System Anwendung finden: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Auch nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat erforderlich
Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am 14. November 2022 angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss in der Plenarsitzung des Bundesrates am selben Tage die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen verfehlt hatte. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag den Einigungsvorschlag noch annehmen, auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Aller Voraussicht nach werden beide Abstimmungen am Freitag, dem 25. November 2022, stattfinden.



Bundesrat: Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt
Bundesrat versagt Bürgergeld die Zustimmung

1027 Sitzung des Bundesrates
Berlin, 14. November 2022 - Am 14. November 2022 hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die der Bundestag am 10. November 2022 beschlossen hatte. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Entlastung beim Abschlag im Dezember
Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas werden durch die einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten entlastet - als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt. Unabhängig vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.


Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.

Sonderregeln für Mieterinnen und Mieter
Für Mieterinnen und Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch diese Haushalte zeitnah von den Kostensteigerungen zu entlasten. Erstattung über KfW Die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen können sich die ausgefallenen Dezemberzahlungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten lassen.


ERP-Wirtschaftsförderung in Millionenhöhe
Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz wurde an das Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen angehängt, um das Verfahren im Bundestag zu beschleunigen. Dieses sieht unter anderem Finanzierungshilfen für Unternehmensgründungen, Förderung mittelständischer Unternehmen, Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland vor.

Basis ist das European Recovery Programm, das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht. Es stellt im nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro zur Verfügung. Rasches Inkrafttreten Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Die Erdgas-Wärme-Soforthilfen treten direkt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die ERP-Förderungen am 1. Januar 2023.


Bundesrat versagt Bürgergeld die Zustimmung

Der Bundesrat hat am 14. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt: In der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen.

Bundestag oder Bundesregierung können nun den
Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln. Was der Bundestagsbeschluss vorsieht Durch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen sich laut Begründung die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.

Der Gesetzesbeschluss gestaltet zudem die Berechnung der Regelbedarfe neu - sie sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher.

Karenzzeit
Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, sieht der Gesetzesbeschluss für die ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit vor: Die Kosten für die Unterkunft sollen in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen werden, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Leistungsberechtigte müssen eine Selbstauskunft erteilen, um zu bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet.

Freibeträge und Kooperationsplan
Für Bürgergeldbeziehende sind zudem höhere Freibeträge geplant als bislang. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Dieser Plan soll dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess gelten. Mit Abschluss des Kooperationsplans gilt eine Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum wird ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt.

Leistungsminderungen weiter möglich
Wer Termine nicht wahrnimmt, müsste nach dem Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung auch weiterhin mit Sanktionen rechnen - allerdings nur im Wiederholungsfall. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.

Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen. Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter Geringqualifizierte sollen auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Höhere Freibeträge für Nebenjobs
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende könnten künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste würden bis zu drei Monate nach Schulabschluss gelten.

Sozialer Arbeitsmarkt
Außerdem sollen die Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ unbefristet gelten. Deren Ziel ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Bislang sollte die Regelung am 31. Dezember 2024 auslaufen.


Bundesratsitzung: Präsidiumswahl - Bürgergeld - Energiekosten

Berlin, 28. Oktober 2022 - Im Mittelpunkt der Plenarsitzung standen die Wahl des Präsidiums und weitere wichtige Personalien für das neue Geschäftsjahr 2022/2023, das am 1. November beginnt.

Der Bundesrat wählte Peter Tschentscher einstimmig zu seinem neuen Präsidenten, Bodo Ramelow und Manuela Schwesig zu Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin. Außerdem bestimmte er den Vorsitz für die Europakammer neu, bestätigte die Vorsitzenden der 16 Fachausschüsse in ihren Ämtern und wählte zwei Schriftführer.

Zu Beginn der Sitzung hatte der scheidende Präsident Bodo Ramelow Bilanz seiner Amtszeit gezogen. Milliardenschwere Gesetze aus dem Bundestag Anschließend gab das Plenum grünes Licht für zehn Gesetze aus dem Bundestag, unter anderem zum Heizkostenzuschuss, zur Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger sowie zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Zugestimmt haben die Länder auch der Finanzierung eines „Abwehrschirms“ in Höhe von 200 Milliarden Euro, der die Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise abmildern soll.

Stellungnahmen zu Regierungsplänen
Der Bundesrat äußerte sich zu mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung - wie den Plänen für ein Bürgergeld, für eine umfassende Wohngeldreform und für ein Inflationsausgleichsgesetz sowie zu mehreren EU-Vorlagen.


Unterstützung für kleine Unternehmen
Die Länderkammer fasste zudem mehrere Entschließungen, darunter die Forderung nach einer Ausweitung von Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiekosten, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe wie Bäckereien. Neu vorgestellt wurde eine Länderinitiative zum Schutz vor Energiesperren. Schließlich stimmten die Länder mehreren Verordnungsentwürfen der Bundesregierung zu.


Eine Auswahl an Vorlagen stellt die Rubrik BundesratKOMPAKT nachfolgend vor. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie
hier. Alle Videos in der Mediathek Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit. Personalien

Top 1
Dr. Peter Tschentscher neuer Bundesratspräsident
Top 2 Neue Vorsitzende für Europakammer des Bundesrates
Top 3 Vorsitzende der Fachausschüsse wiedergewählt
Top 4 Georg Eisenreich und Dr. Olaf Joachim zu Schriftführern im Bundesrat wiedergewählt  

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Top 37
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Top 38 Grünes Licht für Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Top 41 Zweiter Heizkostenzuschuss kann kommen
Top 46 Bundesrat stimmt Abwehrschirm gegen hohe Energiepreise zu   Landesinitiativen

Top 10
Keine Mehrheit für Initiative zum grauen Kapitalmarkt
Top 13 Bundesrat fordert Austausch zu Fallanalysen in der Jugendhilfe
Top 15 Bundesrat fordert mehr Unterstützung für kleine Betriebe
Top 43 Schutz vor Energiesperren  

Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Top 16
Regierungspläne für Bürgergeld - Bundesrat nimmt Stellung
Top 18 Entlastungspaket III: Bundesrat fordert Verständigung über Kostenaufteilung
Top 23 Bundesrat wünscht weniger Bürokratie bei geplanter Wohngeldreform
Top 44 Keine Stellungnahme der Länder zum geplanten Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken



Bundesrat fordert Maßnahmen gegen Versorgungsengpässe bei Medizinprodukten

- Unterstützung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt abgesenkt
- Gasversorgung sichern - reduzierte Umsatzsteuer auf Gas
- Bundesrat fordert einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“
- Vereinfachung beim Infektionsschutzgesetz - Verschärfung bei EU-Sanktionen
- Weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
- Hinzuverdienst durch Minijobs vereinfacht
- Elektronische Kommunikation mit den Standesämtern
- Entwurf für ein Kita-Qualitätsgesetz - Bundesrat nimmt Stellung

1025. Sitzung des Bundesrates am 7. Oktober 2022

© Foto: AdobeStock | Africa Studio

Berlin/Duisburg, 07. Oktober 2022 - Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung. Dies macht er in einer am 7. Oktober gefassten Entschließung deutlich. Darin bittet er die Bundesregierung, auf EU-Ebene auf Erleichterungen für versorgungsrelevante Nischen- und Bestandsprodukte hinzuwirken und somit die Versorgungssicherheit mit sicheren Medizinprodukten zu gewährleisten.

Versorgungsengpässe befürchtet
Das grundsätzliche Ziel der Europäischen Medizinprodukteverordnung, den Patientenschutz zu stärken, sei zwar zu begrüßen. Allerdings sei der Aufwand zur Zertifizierung von Medizinprodukten deutlich gestiegen, was zu erhöhten Kosten und Personalaufwand für die Hersteller führe. Deshalb zeichne sich für einige Produkte eine immer deutlichere Versorgungsproblematik ab, da Hersteller als Konsequenz auf gestiegene Kosten und Aufwand sichere und bewährte Medizinprodukte vom Markt nehmen, warnt die Länderkammer.

Qualität medizinischer Versorgung
Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die Versorgung mit den notwendigen sicheren Medizinprodukten weiterhin zu gewährleisten. Die Berichte aus der Ärzteschaft, dass Eingriffe nicht mehr in gewohnter Qualität möglich seien, seien nicht mehr hinnehmbar.

Herzkatheter für Babys unwirtschaftlich
Deshalb spricht sich der Bundesrat insbesondere für sofortige Lösungen für versorgungsrelevante Nischenprodukte wie etwa Herzkatheter für Kleinstkinder aus, deren Herstellung aufgrund der geringen Stück- und Absatzzahl angesichts der hohen Zertifizierungskosten unwirtschaftlich geworden ist und die deshalb vom Markt genommen werden.

Erleichterungen für Bestandsprodukte gefordert
Auch seien zeitnah Erleichterungen für Bestandsprodukte erforderlich, die sich über Jahre hinweg auf dem Markt bewährt haben. Weiter sei sicherzustellen, dass die Zertifizierung von neuen, innovativen Medizinprodukten in Europa, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen, im aktuellen Rechtsrahmen zügig und mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Einsatz von Ressourcen bei Zertifizierung
Außerdem brauche es mehr Kapazität für Zertifizierungen bei den staatlich autorisierten Stellen, die dafür zuständig sind - den so genannten „Benannten Stellen“. Hierfür müssten zum einen die vorhandenen knappen Ressourcen besser eingesetzt werden; zum anderen müsste es neue weitere Benannte Stellen geben, um dem Kapazitätsengpass entgegenzuwirken. Bundesregierung am Zug Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat stimmt reduzierter Umsatzsteuer auf Gas zu
Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Prämien zum Inflationsausgleich steuerfrei
Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Rückwirkendes Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

Appell an die Bundesregierung
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Unterstützung für Strom- und Gaspreisbremse
Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat - sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat fordert einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“
Der Bundesrat setzt sich für eine nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund ein. Eine entsprechende Entschließung hat er am 7. Oktober 2022 auf Initiative von sieben Ländern gefasst und der Bundesregierung zugeleitet Änderung der Sicherheitslage.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt grundlegend verändert. Bund und Länder müssten drauf gemeinsam sicherheitspolitisch reagieren, fordert der Bundesrat.

Priorität des Bevölkerungsschutzes
Der Schutz der Bevölkerung müsse oberste Priorität haben. Hierfür sei neben der Stärkung der Bundeswehr und den dort vorgesehenen Investitionen von 100 Milliarden Euro eine nachhaltige und sektorübergreifende Stärkung des Bevölkerungsschutzes mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie auch auf künftige Auswirkungen des Klimawandels, Mehrfachlagen und hybride Bedrohungen zwingend erforderlich.

10 Milliarden Euro an Bundesmitteln
Das Bewusstsein für die Risiken und die Verantwortung für den wirksamen Schutz der Bevölkerung in Bund und Ländern müsse sich durch Erhöhung der Kapazitäten und Ressourcen und durch konkrete, auch mittel- und langfristige Vorsorgemaßnahmen niederschlagen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ bereitstellt.

Damit könnten notwendige Strukturen geschaffen bzw. wiederaufgebaut werden, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen adäquaten Schutz zu bieten.

Gemeinsames Krisenmanagement
Notwendig sei es, das gemeinsame Krisenmanagements von Bund und Ländern bei länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen zu verbessern sowie Maßnahmen zur Digitalisierung des gemeinsamen Krisenmanagements und zum Aufbau nationaler Reserven zu ergreifen.

Präventionskampagne
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, gemeinsam mit den Ländern eine Präventionskampagne durchzuführen, um das Gefahrenbewusstsein zu stärken und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu steigern.

Wie es weitergeht
Die Bundesregierung entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen aus der ihr zugeleiteten Entschließung befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

 

Vereinfachung beim Infektionsschutzgesetz - Verschärfung bei EU-Sanktionen
Am 7. Oktober 2022 stimmt der Bundesrat über ein Gesetz aus dem Bundestag ab, das die Durchsetzung von EU-Sanktionen verbessern soll. Rückkehr in Schul- und Kitabetrieb und Kinderheime vereinfacht Es enthält zudem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der letzten Bundesratssitzung per Protokollerklärung angekündigt hatte: Lehr-, Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen, Kitas oder Kinderheimen können damit nach einer Corona-Infektion künftig ihre Arbeit wieder ohne negatives Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung aufnehmen.

An der bisherigen Regelung hatte es im Bundesrat deutliche Kritik gegeben. Der neue Passus war kurzfristig an den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EU-Sanktionsrecht angefügt worden.

Einheitliche Durchsetzung von EU-Sanktionen
Das Gesetz ermächtigt den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union, einem Beschlussentwurf des Rates zuzustimmen, der die Durchsetzung von EU-Sanktionen harmonisieren soll. Ziel ist es, Sanktionsverstößen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ahnen zu können.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert.

Entwurf für ein Kita-Qualitätsgesetz - Bundesrat nimmt Stellung
Der Bundesrat hat sich am 7. Oktober 2022 zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, die Länder bei der Verbesserung der Personalsituation in den Kitas zu unterstützen. In seiner Stellungnahme begrüßt er, dass der mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ begonnene gemeinsame Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern, fortgesetzt wird.

Kritik an Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge
Die Länder formulieren aber auch Kritik. So lehnen sie etwa die im Gesetzentwurf vorgesehene bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien ab. Diese greife unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein.

Was die Regierung vorhat
Die Bundesregierung will das sog. Gute-KiTa-Gesetz auf Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation und unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Monitorings weiterentwickeln. Beabsichtigt ist eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Kindertagesbetreuung. Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen können fortgeführt werden.

Die Länder dürfen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 aber ausschließlich zur Weiterentwicklung bestimmter im Gesetz festgelegter Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung ergreifen (bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft- Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung und Stärkung der Kita-Leitung).

Betreuungsschlüssel und sprachliche Bildung
Ziel ist es, den so genannten Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken. Gleichzeitig sind Investitionen in bedarfsgerechte Angebote und in sprachliche Bildung geplant, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen. Auch die Kindertagespflege soll gestärkt werden.

Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärken
Darüber hinaus nimmt der Entwurf - als Konsequenz aus der Corona-Pandemie - Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.

Soziale Teilhabe
Weiteres Ziel ist es, die soziale Teilhabe an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen sich künftig die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit staffeln.

Die Evaluation habe gezeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Kommunen die Beiträge nach dem Einkommen staffelt. Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sind grundsätzlich weiter möglich. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung würden aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert. Damit soll sich die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringern.

Vier Milliarden Euro für 2023 und 2024
Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit insgesamt vier Milliarden Euro unterstützen. Qualitätsentwicklungsgesetz Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem weiteren Schritt abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Bundestag am Zug
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann sich dazu äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Verabschiedet dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, stimmt der Bundesrat noch einmal darüber ab.

Elektronische Kommunikation mit den Standesämtern
Bürgerinnen und Bürger sollen leichter elektronisch mit den Standesämtern kommunizieren können. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür hatte der Bundestag am 29. September 2022 beschlossen, der Bundesrat hat sie am 7. Oktober 2022 gebilligt. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Once-Only-Prinzip
Das Gesetz soll auch das so genannte Onlinezugangsgesetz umsetzen. Bürgerinnen und Bürger können zukünftig ihre Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal erfassen und dem zuständigen Standesamt übersenden. Dieses tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen Behörde aus - die Daten werden nur einmal erfasst.

Verzicht auf Papiernachweise
Dadurch können Standesämter in bestimmten Fällen auf die Vorlage urkundlicher Nachweise verzichten - zum Beispiel beim Ausstellen einer Personenstandsurkunde oder eines Ehefähigkeitszeugnisses, Anmeldung einer Eheschließung, Anzeige eines Geburts- bzw. Sterbefalls.

Datenaustausch zwischen Behörden
Damit Bürgerinnen und Bürger Nachweise für die Beurkundung nicht mehr selbst vorlegen müssen, tauschen die verschiedenen Standesämter ihre Registerdaten elektronisch aus. Das Gesetz regelt dazu das automatisierte Abrufverfahren zwischen den Behörden. Papiergebundenen Alteinträge sollen in den elektronischen Personenstandsregistern intensiver nacherfasst werden, um den Datenaustausch zu erleichtern.

Religionsgemeinschaft nicht mehr beurkundet
Die auf Wunsch der Betroffenen derzeit noch mögliche Beurkundung der Religionszugehörigkeit entfällt zukünftig. Diese Änderung wurde erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Regierungsentwurf eingefügt.

 

Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt abgesenkt
Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Gastronomie stützen
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen. Kleine Brauereien stärken Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Gasversorgung sichern
Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.


Umsetzung von EU-Recht
Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt - unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen - die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu hat der Bundesrat am 7. Oktober 2022 gebilligt. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Sonderregeln aus Corona-Zeit
Die Sonderregeln zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld waren 2020 wegen der Corona-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Dies ist nun auch über den 30. September 2022 hinaus möglich.

Vereinfachte Prüfung
Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält weitere Verordnungsermächtigungen. So kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen. Dies betrifft zum Beispiel den Verzicht auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie die Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können.

Hinzuverdienst durch Minijobs vereinfacht
Bis zum 30. Juni 2023 ist der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit möglich.

Ausbildungsförderung in Notlagen: Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 der 28. BAföG-Novelle zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz wie geplant zum 1. November 2022 in Kraft treten. Es ermächtigt die Bundesregierung, den Kreis der BAföG-Berechtigten künftig per Rechtsverordnung auszuweiten - auch auf Personen, die normalerweise nicht bezugsberechtigt sind.
Voraussetzung ist eine bundesweite Notlage, die erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für studentische oder ausbildungsbegleitende Nebenjobs hat - so wie es in der Corona-Pandemie der Fall war. Damals waren viele junge Menschen in finanzielle Not geraten, weil ihre Jobs z.B. in der Gastronomie aufgrund des Lockdowns wegfielen.

Schnelles Handeln in künftigen Krisen
Um für künftige Krisenlagen vorbereitet zu sein, wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, schnell handlungsfähig zu sein: Sie kann dann per Verordnung neben Studierenden auch Personen zum BAföG-Bezug berechtigen, die sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden. Sofern die Notlage es nahelegt, können zum Beispiel auch Grenzpendler profitieren.

Bundesrat fordert Unterstützung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu unterstützen. Am 7. Oktober 2022 fasste er auf Anregung mehrerer Länder eine Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet. Gestiegene Energie- und Sachkosten abfedern Darin fordert der Bundesrat, unverzüglich gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um die Liquidität der Krankenhäuser rasch zu sichern.

Ziel ist es, die aktuell extrem steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Tageskliniken zeitnah gegenzufinanzieren - ggf. durch unterjährige Zuschlagszahlungen. Auch für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen, z. B. Arztpraxen, seien ebenfalls Regelungen zu treffen, um nicht refinanzierte Kostensteigerungen zu kompensieren.

Zuschuss aus Steuermitteln gefordert
Damit die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken. Für Pflegeeinrichtungen fordert der Bundesrat einen Mechanismus, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen. Er weist auf die erwarteten Preissteigerungen im Jahr 2023 hin - auch diese seien zu finanzieren.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

Neuregelungen Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes

Schulen in NRW: Handlungskonzept Corona gilt im Wesentlichen unverändert fort

Berlin, 30. September 2022 -
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick. 


Bundesweite Regelungen (1. Oktober 2022 bis 7. April 2023) gelten in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Diess gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.

Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.  1. Stufe: Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. 

Maskenpflicht: im öffentlichen Personennahverkehr in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind. in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist) Testpflicht: in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen.

2. Stufe: Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage
Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden. Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. 

Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.
Neuerungen zum Impfstatus Ab dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,  - wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder - wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder - wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig. „Impf-Guide“  führt zur persönlichen Impfempfehlung.

Verbraucherschutz ab Oktober 2022
Zusätzliche Belastungen abmildern
Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt

30.9.2022 - Angesichts der hohen Gaspreise entlastet die Bundesregierung die Menschen in Deutschland bei der Mehrwertsteuer. Künftig soll die Steuer auf ... Verbraucherschutz aktuell – Ausgabe 17/2022

Coronavirus-Einreiseverordnung verlängertRegeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert

Wer nach Deutschland einreist, braucht auch ab Oktober weiterhin keinen Nachweis, dass er oder sie gegen das Coronavirus geimpft, genesen ...

FAQ für Reisende
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende Das Bundeskabinett hat die seit Juni geltenden Regeln der Coronavirus-Einreiseverordnung bis 31. Januar 2023 verlängert.
Was Sie bei der ...
Neuregelungen Corona-Schutzmaßnahmen – was ab Oktober gilt Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. 

Deutscher Verbrauchertag
Soziale Härten abmildern
Angesichts steigender Energie- und Lebensmittelpreise will die Bundesregierung soziale Härten abmildern

Im Bundestag beschlossen
Was ändert sich beim BAföG?
Dem BAföG einen neuen Schub verleihen und damit die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger deutlich steigern.

Fußball-WM in KatarPublic Viewing bis in die Nacht möglich
Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2022 wird es auch bei späten Anstoßzeiten wieder möglich sein, die Spiele auf Großleinwänden im Freien zu ermöglichen

Kommunen für den Klimawandel wappnen
Der Sommer hat es gezeigt: Städte und Gemeinden müssen sich auf Hitzewellen, Trockenperioden oder Unwetter mit Starkregen einstellen.
Fragen und Antworten
Das bringen die Entlastungen bereits
Ob an der Kasse im Supermarkt oder bei der Heizkostenabrechnung: Die steigenden Preise treffen viele Menschen hart.

Bundesregierung: 200 Mrd Euro für "Abwehrschrim Gaspreisbremse"

Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges Deutschland durch die Krise führen, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen helfen, den Gasmarkt stabilisieren, Versorgungssicherheit gewährleisten

Berlin, 29. September 2022 - Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist auch ein Angriff auf Europa und unser Land. Es geht um unsere Sicherheit, um unsere Freiheit und um unseren Wohlstand. Mit unseren Partnern in Europa und der Welt unterstützen wir deshalb die Ukraine und verteidigen die Werte von Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie in Europa. Präsident Putin hat diesen Krieg zu verantworten, mit all seinen Konsequenzen. Russland kämpft nicht nur einen militärischen Krieg in der Ukraine, Russland nutzt auch Energie als Waffe.


In den letzten Wochen hat sich die Lage dramatisch zugespitzt. Seit Beginn des Krieges hat Präsident Putin die Gasversorgung als politische und ökonomische Waffe gegen die Unterstützung der westlichen Welt, insbesondere Europa, eingesetzt. Ab jetzt ist mit Gaslieferungen aus Russland nicht mehr zu rechnen. Die Bundesregierung hat mit ihren bisherigen Entscheidungen stets konsequent auf die Lage reagiert. Sie hat Gasimporteure und Energieversorgungsunternehmen mit Liquidität und Krediten gestützt.


Einzelne Unternehmen wurden unter staatliche Treuhand gestellt oder verstaatlicht, um die Energieversorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft zu erhalten. Mit den Sabotageakten auf die Gaspipelines in der Ostsee ist eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs belasten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland stark – insbesondere die steigenden Energiekosten führen zu anhaltend hoher Inflation. Dadurch geht Kaufkraft verloren, Unternehmen verlieren an Wettbewerbsfähigkeit. Wir stehen daher einig und solidarisch zusammen. Wir werden die wirtschaftliche Substanz unseres Wohlstandes erhalten. Niemand in Deutschland wird mit den Folgen des Krieges alleingelassen.


2 Die neue Lage erfordert erneut eine konsequente Antwort: Mit einem umfassenden Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert. Dies wahrt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes. Es werden mehr Kapazitäten bei Wärme und Strom in den Markt gebracht. Durch Einsparungen wird die Abhängigkeit von Gas – und auch anderen fossilen Energieträgern – schneller reduziert.

Neben der Strompreisbremse wird die Bundesregierung eine Gaspreisbremse einführen. Für den Abwehrschirm stellt die Bundesregierung umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Für den Abwehrschirm werden als Krisenreaktion die notwendigen Ressourcen mobilisiert. Die Einschränkungen in der kurzfristigen Verfügbarkeit von Energie und die extremen Steigerungen und Schwankungen in den Preisen für Energie stellen jetzt eine außergewöhnliche Herausforderung für die deutsche Volkswirtschaft dar.


Auf die Aggression Russlands reagieren wir entschlossen und stellen heute klar, dass es keinen Zweifel daran gibt, dass wir die notwendigen finanziellen Ressourcen aufbringen um gegenzuhalten. Dafür stellen wir, auch als Signal an Russland und für die Planbarkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen, bereits heute ein so hohes Finanzvolumen zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können darauf vertrauen, dass der Abwehrschirm mit ausreichenden finanziellen Ressourcen ausgestattet ist.

Das Volumen ist erheblich, aber gemessen an der Größe und Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft verhältnismäßig und langfristig tragbar. Die fiskalischen Reserven Deutschlands werden weiterhin nicht ausgeschöpft, um stets Handlungsfähigkeit zu erhalten. Die fiskalische Resilienz und nachhaltige Finanzstabilität des deutschen Staates wird geachtet. Die Fiskalpolitik wird die Inflation nicht zusätzlich befeuern. Für den Bundeshaushalt wird daher ab dem nächsten Jahr weiter mit der Regelgrenze der Schuldenbremse geplant. Dafür sind weiterhin Priorisierungen im Haushalt notwendig.


Die deutschen Bundesanleihen werden so weiterhin das höchste Vertrauen der Finanzmärkte genießen. Auch auf europäischer Ebene gilt es, gemeinsame Beschlüsse zu einer Dämpfung der Gasund Strompreise herbeizuführen. Dafür werden wir uns als Bundesregierung einsetzen. Aufgrund integrierter europäischer Gas- und Strommärkte ist es elementar, zu gemeinsamen Lösungen auf europäischer Ebene zu kommen und die europäischen Überlegungen national miteinzubeziehen.

3. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:
- 1. Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Durch die Ausweitung des Angebots an Energie und die Senkung des Verbrauchs werden wir einen zentralen Beitrag leisten, dass die Gaspreise auf den Märkten wieder sinken. Dazu gehört u.a. eine umfassende Verbesserung des Angebots durch Ausschöpfung aller Potentiale der Erneuerbaren Energie, bei der Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, die Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und der Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals).

Wir schaffen außerdem jetzt die Möglichkeit, die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen zu lassen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird weiter priorisiert und beschleunigt: Wir werden dafür sorgen, dass die geplanten Ausschreibungen für Offshore-Windparks so schnell wie möglich umgesetzt werden. Zudem werden wir mit Ländern, in denen die Möglichkeit zur Erschließung neuer Gasfelder besteht, im Rahmen der Verpflichtungen des Pariser Klimabkommens zusammenarbeiten, um die ausfallenden russischen Gaslieferungen durch neu erschlossenes LNG-Angebot zu ersetzen.


Wir werden im Rahmen der aktuellen europäischen Diskussion den vernetzten Ausbau gemeinsamer Flächen für Offshore Wind, den Ausbau von Interkonnektoren sowie paneuropäische Investitionen in Wasserstoff-kompatible Pipeline-Infrastruktur vorantreiben. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung eingespeicherte Gasmengen über die Wintermonate wieder dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

Dafür werden Spot- und Terminmärkte genutzt. Die Bundesregierung appelliert an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken, und achtet darauf, dass die Preissignale soweit wie möglich wirken. Zudem hat die Bundesregierung bereits eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen, u.a. die Verordnungen zur Senkung des Energieverbrauchs, die Einführung eines Regelenergieproduktes, das Aufsetzen einer umfassenden Energiesparkampagne und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz, die fortlaufend angepasst werden.

2. Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen. Weil Gas aktuell den Preis setzt und weil dieser gerade so hoch ist, erzielen die Nicht-Gaskraftwerke sehr starke Zufallsgewinne. Diese sollen genutzt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen stärker 4 von den günstigen Produktionskosten der erneuerbaren Energien und der übrigen Stromerzeuger profitieren und dies auf ihrer Stromrechnung sehen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent).

Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, zugleich wird zur Reduktion des Verbrauchs angeregt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Es soll administrativ handhabbar sein und zeitlich schnell umgesetzt werden. Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.


- 3.
Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse.
Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Dadurch werden diese finanziell spürbar und sichtbar entlastet. Die Abfederung ist eine temporäre Maßnahme. Daher werden die Preise (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben.

Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden. Ziel ist auch hier, sie administrativ handhabbar zu machen und zeitlich schnell umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse entlang der voranstehenden Leitlinien wird unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden, die bereits Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.


4. Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Dadurch werden die Maßnahmen der Krisenbewältigung von allgemeinen politischen Vorhaben unterschieden. Die Möglichkeiten der Nutzung des WSF sind deshalb auf folgende Aufgaben begrenzt:

- a. Finanzierung der Gaspreisbremse.
b. Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse. Für die Finanzierung der Strompreisbremse wird weiterhin die Abschöpfung der Zufallsgewinne der Stromproduzenten herangezogen. Bei Bedarf können bei Auseinanderfallen der Umsetzung der Entlastung und Abschöpfung jedoch Mittel aus dem WSF als Liquiditätshilfe zeitlich begrenzt genutzt werden.

c. Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Den Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, stehen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung. Diese richten sich zielgerichtet auf durch den Angriffskrieg Russlands verursachte Notlagen und vermeiden Mitnahmeeffekte. Hier soll auch eine Regelung für Härtefälle geschaffen werden.


d. Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und für die Marktstabilität relevante Gasimporteure. Die saldierte Preisanpassung wird daher aufgehoben und für die besonders betroffenen Unternehmen SEFE, Uniper und VNG werden stattdessen maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und KMU-Programm gehen in diesen Maßnahmen auf.

• 5. EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.


6. Reduzierung Umsatzsteuer Gas.

Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.

7. Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie.
Die Krise führt bei vielen Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen. Es wird deshalb sorgfältig darauf geachtet, dass während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen (Belastungsmoratorium). Dafür wird sich die Bundesregierung auch in der Europäischen Union einsetzen.


Die hier beschriebenen Maßnahmen des Bund helfen auch Ländern und Gemeinden. Auch Schulen, Sportvereine und kommunale Unternehmen wie Krankenhäuser und Kultureinrichtungen profitieren vom Abwehrschirm. Hierdurch sinken potentielle Belastungen bei Ländern und Kommunen, die andernfalls diese Unternehmen und Einrichtungen stärker unterstützen müssten.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der erheblichen Kreditaufnahme im Rahmen des WSF erwartet der Bund bei den anstehenden Verhandlungen mit den Ländern zur Finanzierung des Entlastungspakets III, dass die Länder ihren finanziellen Beitrag erbringen können.

 

Corona-Regeln - Haushalt 2023 - Energieversorgung

1024. Sitzung des Bundesrates am 16. September 2022
Berlin, 16. September 2022 -  Zu Beginn gedachten die Bundesratsmitglieder zweier großer kürzlich verstorbener Persönlichkeiten: Königin Elisabeth II. von England und des ehemaligen Staatspräsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow. Schweigeminuten zum Gedenken.

 

In der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause gab der Bundesrat grünes Licht für das COVID-19 Schutzgesetz mit neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter sowie drei weitere Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag. Er beschloss eigene Initiativen zur Förderung der Pressevielfalt und zum Bundesprogramm Sprach-Kitas.

In „erster Lesung beraten“ wurden neue Vorschläge aus den Ländern, unter anderem zum Verbot der Vorkasse bei Flugreisen, zur Unterstützung der Wirtschaft aufgrund des Ukraine-Konflikts, zum Verbraucherschutz für Kleinanleger, zur Stärkung des Katastrophenschutzes, zur Vereinfachung von Gerichtsprozessen in Massenverfahren, zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für Staatsschutzsachen und zur Unterbrechung von Strafprozessen. Ebenfalls vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wurden Landesinitiativen zur Senkung der Kraftstoffpreise, Abschaffung der Gasumlage und zur Sicherung der Krankenhaus-Liquidität.


Debatte zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Die Länder befassten sich mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung, darunter Pläne zum Bundeshaushalt 2023, zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Wegfall der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe, zum besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Ratifizierung des CETA-Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union.


Energie- und Lebensmittelversorgung
Zugestimmt hat der Bundesrat mehreren Regierungsverordnungen, die nun wie geplant in Kraft treten können. Sie regeln unter anderem mittelfristige Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gaskrise sowie zur Lebensmittelversorgung durch verstärkten Getreideanbau.

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu   Landesinitiativen Top 8
Bundesrat verlangt Förderkonzept zum Erhalt der Pressevielfalt Top 10
Niedersachsen fordert Vorkasseverbot bei Flugtickets Top 11a
Länderinitiative für Corona-Sonderregel im Strafprozess
Top 12
Initiative Niedersachsens zur Mittelstandsförderung vorgestellt Top 67
Bundesrat fordert weitere Förderung von Sprach-Kitas To
p 73
Entschließungsantrag zur Senkung der Benzinkosten Top 75
Initiative aus Bayern zur Abschaffung der Gasumlage Top 76
Bayern setzt sich für Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ein   Gesetzentwürfe der

Bundesrat nimmt Stellung zum Haushaltsentwurf 2023 Top 18
Finanzausgleich: Bundesrat kritisiert Festbeträge Top 19
Bundesrat fordert Änderungen am geplanten GKV-Stabilisierungsgesetz To
p 33
Gesetz zum Freihandelsabkommen mit Kanada - Bundesrat hat keine Einwendungen
Mehr Weizenanbau auf landwirtschaftlichen Flächen möglich Top 57
Bundesrat stimmt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu

 

Bürgergeld und höherer Regelbedarf

- Aus der Grundsicherung wird ein Bürgergeld.
- Die Midijob-Grenze steigt auf 2.000 Euro
- 502 Euro für Alleinstehende Erwachsene

Berlin, 14. September 2022 - Die Bundesregierung beschloss am 14. September die Einführung eines Bürgergeldes Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Regelbedarfe fortgeschrieben. Das Bürgergeld soll ab Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen Regelbedarf.

Damit gerade in Zeiten steigender Preise das Existenzminimum für alle gesichert ist, sollen die Bedarfe künftig nicht erst rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden.


Midi-Job-Grenze steigt auf 2.000 Euro

Die Midi-Job-Grenze soll zum 1. Januar 2023 noch einmal um 400 Euro steigen – auf dann 2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober, mit der Einführung des Mindestlohnes von zwölf Euro, verschieben sich die Einkommensgrenzen für Midi-Jobs. Sie liegen dann zwischen 521 und 1.600 Euro. Menschen an der unteren Einkommensgrenze profitieren besonders. Sie behalten mehr Netto vom Brutto. E

inmalzahlung bei Arbeitslosengeld I und Grundsicherung
Zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld haben Empfangsberechtigte von Arbeitslosengeld I eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten. Voraussetzung war, dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder
Grundsicherung haben im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

Telefonat mit Putin

Bundeskanzler Scholz dringt auf Abzug Russlands
Stand: 13.09.2022 20:34 Uhr
Seit Mai herrschte zwischen zwischen Kanzler Scholz und Kreml-Chef Putin Funkstille. Nun haben beide in einem Telefonat wieder miteinander gesprochen. Der Bundeskanzler drang auf eine diplomatische Lösung des Ukraine-Krieges. Viele Wochen sind vergangen seit Kanzler Olaf Scholz das letzte Mal mit Russslands Präsidenten Wladimir Putin sprach. Nun hat der deutsche Regierungschef den Gesprächsfaden wieder aufgenommen. In dem 90-minütigen Gespräch habe der Bundeskanzler auf eine diplomatische Lösung des Ukraine-Krieges gedrungen, teilte Regierungssprecher Steffen Hebestreit mit.   


Diese müsse auf einem Waffenstillstand, einem vollständigen Rückzug der russischen Truppen und der Achtung der territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine basieren. Der Kanzler habe zudem deutlich gemacht, dass "weitere Annexionsschritte Russlands nicht unbeantwortet bleiben und keinesfalls anerkannt würden", so Hebestreit weiter. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden.


Scholz pocht auf Getreide-Abkommen
Nach Angaben der Bundesregierung ging es in dem Gespräch auch um die Lage am Atomkraftwerk Saporischschja. Scholz habe die Notwendigkeit betont, die Sicherheit des von russischen Kräften besetzten Atomkraftwerks zu gewährleisten. Zudem habe er gefordert, jegliche Eskalationsschritte zu vermeiden und die im Bericht der Internationalen Atomenergieagentur empfohlenen Maßnahmen umgehend umzusetzen, teilte Hebestreit mit.

Thema sei auch die globale Lebensmittellage gewesen, die infolge des russischen Angriffskrieges besonders angespannt ist. Scholz appellierte demnach an Putin, das mit der UN und der Türkei vereinbarte Getreide-Abkommen weiter vollständig umzusetzen, um die durch den Angriffskrieg verschärfte globale Lebensmittellage zu entspannen.

Bundesjanzler Scholz zu Entlastungspaket

Berlin. 04. September 2022 - Olaf Scholz: Unser Land steht vor einer schweren Zeit. Das gehört zur Wahrheit in diesen Tagen, und diese Wahrheit muss ausgesprochen werden. Mir ist sehr bewusst, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger sehr viele Sorgen über ihre Zukunft machen. Sie machen sich große Sorgen über hohe Preise von Strom und Gas, über gestiegene Kosten für die Lebenshaltung - all das, was sich mit dem Begriff der Inflation verbindet. Auch die Bundesregierung und die sie tragende Koalition treibt das um. Auslöser für diese sehr, sehr schwierige Lage ist der Überfall Russlands auf die Ukraine - eine furchtbare Katastrophe für die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Aber es ist ein Krieg, der eben auch Auswirkungen auf die ganze Friedensordnung in Europa hat. Er hat sie zertrümmert.

Am Schlimmsten - und das ist mir wichtig - sind Tod und Zerstörung, die Wladimir Putin zu verantworten hat. In dieser schweren Stunde stehen wir an der Seite der Ukraine und werden unsere Partner unterstützen. Wir unterstützen das Land, damit es sich gegen den Aggressor verteidigen kann. Wir helfen mit militärischem Gerät, mit wirtschaftlicher und humanitärer Hilfe, und wir geben Millionen Geflüchteten hier in Deutschland Obdach. Meine Damen und Herren, wir alle spüren die Folgen des russischen Krieges auch bei uns. Ganz Europa und die ganze Welt bekommen diese Folgen zu spüren, durch all die Auswirkungen, die ich schon beschrieben habe.


Das hat Folgen, auch Engpässe bei der Energieversorgung. Putins Russland ist vertragsbrüchig geworden, und es erfüllt seine Lieferverträge schon lange nicht mehr. Etwas, was im Kalten Krieg immer gegolten hat, gilt nicht mehr. Russland ist kein zuverlässiger Energielieferant mehr. Das ist Teil der neuen Realität. Die Bundesregierung hat sich auf diesen Fall vorbereitet. Schon zum Jahreswechsel, etwa 10 Monate nach Beginn des Krieges, werden die ersten LNG-Terminals an der Nordsee einsatzbereit sein. Weitere Terminals werden im Laufe des folgenden Jahres entstehen.


Wir werden die Zeit bis dahin überstehen, weil wir in den vergangenen Monaten rechtzeitig Entscheidungen getroffen haben: Wir haben Gas eingespeichert, setzen wieder Kohlekraftwerke ein und machen „fuel switch“ möglich. Deshalb kann man jetzt an dieser Stelle sagen: Wir werden durch Winter kommen. - Das ist die Frage der Versorgung. Die andere ist die Frage der Kosten. Das ist uns allen bewusst. Die Kosten für Strom, Gas, Heizung und vieles mehr werden in den nächsten Monaten eine große Herausforderung für ganz viele Bürgerinnen und Bürger sein. Viele melden sich.


Kleine Handwerksbetriebe wissen nicht mehr, wie sie ihre Stromrechnung bezahlen sollen, wie sie die Preise abbilden können, die notwendig sind, um die gestiegenen Kosten zu verdienen. Es geht zum Beispiel auch um Mieterinnen und Mieter, die sich über gestiegene Nebenkosten Sorgen machen. Viele andere, auch Unternehmen, fragen sich, ob sie zuverlässig beliefert werden. Wir nehmen alle diese Sorgen sehr, sehr ernst. Deshalb haben die Koalitionsparteien in den vergangenen Tagen und Wochen sehr vertrauensvoll und sehr vertraulich miteinander darüber diskutiert, wie unser Staat helfen und die dringend nötige Entlastung bieten kann. Es gilt mein Versprechen: You’ll never walk alone. Wir werden niemanden allein lassen.


In den intensiven und konstruktiven Gesprächen innerhalb der Bundesregierung zwischen SPD, Grünen und FDP haben wir uns auf eine ganze Reihe von Maßnahmen verständigt. Sie alle haben das Ziel, dass wir gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen. Unsere Beschlüsse bauen aufeinander auf, ergänzen sich und folgen diesem einem Ziel. Es geht darum, unser Land sicher durch diese Krise zu führen. Das dritte Entlastungspaket, das wir jetzt geschnürt haben, ist von seinem Umfang größer als die ersten beiden zusammen. Es hat eine große Dimension, die wir bewegt haben. Es geht um 65 Milliarden Euro, wenn man alles zusammenrechnet.


Es geht um 95 Milliarden Euro, wenn man die beiden ersten Entlastungspakete mit einbezieht. Das ist sehr viel, was wir bewegen. Das ist notwendig, und es soll dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch diese Situation mit uns gemeinsam gehen können. Die erste Frage, die sich stellt, ist natürlich nach den Energiepreisen. Wir erleben dort nicht nur Probleme, die etwas mit dem Mangel und den Schwierigkeiten bei den Lieferungen für Erdgas zu tun haben.


Wir erleben auch, dass es Spekulationen gibt. Das ist ganz besonders der Fall, wenn wir an den Strommarkt denken. Dort gibt es Zufallsgewinne, Übergewinne, die von Produzenten erzielt werden, die einfach die Situation nutzen können, dass der sehr teure Preis für Gas den Strompreis bestimmt, und sie deshalb sehr, sehr viel Geld verdienen. Wir haben uns deshalb fest vorgenommen, dass wir die Marktordnung so ändern, dass diese Zufallsgewinne nicht mehr anfallen oder sie abgeschöpft werden. Wir wissen, dass die Europäische Union an entsprechenden Plänen arbeitet und befinden uns in engem Austausch mit der Europäischen Union.


Ich will Ihnen hier sagen: All das, was ich Ihnen skizziere, werden wir machen, entweder im Einklang mit schnell gefundenen Regelungen Europas, oder aber, indem wir sie auf nationaler Ebene zügig umsetzen. Wir werden eine Erlösobergrenze für diejenigen auf dem Strommarkt festsetzen, die nicht die hohen Gaspreise bezahlen müssen, die also Strom produzieren mit Windenergie, Solarenergie, Biomasse, Kohlekraft oder Nuklearenergie. Wir werden dafür sorgen, dass keine solchen, übermäßigen Gewinne weiter genutzt werden können, indem wir sie gewissermaßen abschöpfen, so wie das bei der EEG-Umlage der Fall ist, nur umgekehrt.


Wir werden die vielen Milliarden, die wir dabei erlösen, einsetzen, um die Bürgerinnen und Bürger mit einer Strompreisbremse zu entlasten, die dazu beiträgt, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Basisversorgung mit Strom zu billigeren Preisen nutzen können. Das wird eine große und dramatische Entlastung auf dem Strommarkt sein, und es wird am Ende auch dazu beitragen, dass die Preise für Strom sinken. Denn wir wollen ja beides erreichen: erstens diese Übergewinne, diese Zufallsgewinne, abschöpfen und zweitens dazu beitragen, dass sie für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden können. Aber wir wollen diese Veränderung auch nutzen, damit diese höheren Preise allmählich verschwinden. Gleichzeitig geht es darum, dass wir auch andere Methoden nutzen, um die Kosten zu senken.


 Die Gefahr steigender Netzentgelte wollen wir bekämpfen, indem wir sie dämpfen, und auch die Mittel, die wir hier einnehmen, nutzen. Außerdem ist unsere feste Überzeugung, dass das jetzt nicht die Zeit ist, in der man den nächsten Schritt bei CO₂-Preisen geht, sondern wir müssen dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mit einer zusätzlichen Herausforderung konfrontiert sind. Auch das ist eine klare feste Entscheidung der Koalition.


Was die Frage der Wärmepreise betrifft, haben wir eine große Herausforderung vor uns, weil das ja Preise sind, die auf internationalen Märkten bestimmt werden und nicht so einfach beeinflussbar sind. Aber wir haben uns fest vorgenommen, uns auch dieser Frage zu stellen, zusammen mit Europa dafür zu sorgen, dass die Preise für Kohle, Öl und Gas sinken, und wir deshalb entsprechende Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger organisieren können. Das wird eine Aufgabe sein, die wir gemeinsam anpacken. Die erste Aufgabe ist also, solche Zufallsgewinne zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen und dafür zu sorgen, dass die Preise für Energie sinken.


Das soll durch die Maßnahmen erreicht werden, die wir in der Infrastruktur tätigen, damit das Angebot groß genug ist, aber auch durch die Maßnahmen, die wir regulatorisch ergreifen. Gleichzeitig geht es darum, dass wir die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Da haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Teil des dritten, sehr großen Entlastungspakets sind. Zunächst einmal werden wir die jetzt in diesem September viele Bürgerinnen und Bürger erreichende Entlastung um 300 Euro auch für Rentnerinnen und Rentner verfügbar machen.


Wir werden auch eine Entlastung für die Studenten und Studentinnen organisieren, sodass alle Gruppen von unserer entsprechenden Entscheidung, die wir vor einiger Zeit getroffen haben, jetzt in diesem Jahr profitieren können. Es ist ein ganz, ganz festes Ziel der Regierung, dass das passiert. Dann haben wir uns überlegt: Wie können wir Entlastung organisieren, entsprechend der verschiedenen Lebenssituationen, die unsere Bürgerinnen und Bürger haben? Einige, die ganz wenig Geld verdienen, brauchen alle Unterstützung, die darauf gerichtet ist. Deshalb haben wir zum Beispiel entschieden, dass wir eine große Wohngeldreform machen.

Das wird die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird dazu führen, dass der Kreis der Berechtigten von 700 000 auf 2 Millionen wächst. Allein daran kann man die Dimension dieser Reform sehen. Sie soll auch Heizkosten dauerhaft mit umfassen. Das hilft denjenigen, die als Rentnerinnen und Rentner oder als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein kleines Einkommen haben. Deshalb ist auch das für uns eine ganz entscheidende Maßnahme, die wir ergriffen haben. Wir werden auch denjenigen helfen, die gar kein Einkommen haben, indem wir die versprochene Bürgergeldreform auf den Weg bringen und das mit substanziellen Entscheidungen auch für die Entwicklung der Regelsätze verbinden.


In Zukunft werden wir uns - damit fangen wir jetzt gleich an - an der bevorstehenden Inflationsrate und Preisentwicklung orientieren. Bisher wird bei den Unterstützungsleistungen immer die lang zurückliegende Zeit betrachtet, die oft gar nicht mehr abbildet, wie die Preise wirklich sind und welche Kosten und Herausforderungen die Bürgerinnen und Bürger zu stemmen haben. Deshalb nehmen wir einen Paradigmenwechsel vor und schauen jetzt immer wie auch in anderen sozialen Sicherungssystemen in die Zukunft. Das wird dazu beitragen, dass wir viele Bürgerinnen und Bürger besser unterstützen können.


Ich komme auf diejenigen zurück, die kleine Einkommen haben und sich fragen, wie sie zurechtkommen. Deshalb gehört für uns auch dazu, dass wir die Unterstützung für Kinder verbessern. Wir werden also eine Kindergelderhöhung auf den Weg bringen, haben errechnet, was im nächsten und übernächsten Jahr notwendig ist und uns dafür entschieden, das in einem Schritt zu tun, indem wir das Kindergeld in einem Schritt um 18 Euro anheben. Das ist für viele eine große Verbesserung der eigenen wirtschaftlichen Situation. Gerade dann, wenn mehrere Kinder im Haus sind, ist es schon sehr günstig und richtig, dass jetzt jeden Monat eine höhere Zahlung mit der so bewährten Leistung des Kindergeldes erfolgt. Auch da haben wir wieder auf diejenigen geschaut, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein kleines Einkommen haben.


Es gibt den Kinderzuschlag, der dazu beitragen soll, dass man mit dem Einkommen, mit dem Wohngeld, über das ich eben gesprochen habe, mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag ein Einkommen oberhalb von Grundsicherungsleistungen hat, also aus dem, was man selbst verdient, und dem, was einem zusteht, zurechtkommen kann. Genau das haben wir in unsere Reform eingebaut. Wir werden dann etwas für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tun, die von Steuerentlastungen nicht profitieren würden. Wenn man wenig verdient, zahlt man ja auch wenig oder fast keine Steuern.


Wenn wir Steuerentlastungen auf den Weg bringen, dann hilft das nicht so viel. Aber gerade dann, wenn man wenig verdient, kämpft man mit den Preisen jetzt ganz besonders. Darum werden wir unsere Reform, die wir in den letzten Jahren Stück für Stück vorangetrieben haben, noch einmal verbessern. Sie wissen, dass es nach den Minijobs eine Zone gibt, in der die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen, nicht gleich voll erhoben werden, sondern in der man nur einen Prozentsatz zahlen muss, wie es auch in anderen Tarifen ist. Es steigt erst allmählich an. Die Grenzen dieser Zone haben wir in den letzten Jahren angehoben und werden sie zum Oktober dieses Jahres auf 1600 Euro anheben.


Die neue Lage ab Oktober ist also 520 Euro bis 1600 Euro. Aber schon im Januar wollen wir den nächsten Schritt gehen und das auf alle Einkünfte bis 2000 Euro ausweiten. Das wird gerade in diesem Bereich der Geringverdiener eine finanzielle Entlastung in Höhe von über einer Milliarde Euro mit sich bringen, was bei diesen Einkommen eine ganz, ganz große Hilfe ist und eine große Reform, die für unseren Arbeitsmarkt auch dauerhaft eine wichtige Rolle spielt. Es gibt einfach mehr Netto vom Brutto, gerade da, wo man mit jedem Cent rechnen muss. Daran schließt sich eine große Steuerentlastung mit dem Inflationsentlastungsgesetz an, das wir auf den Weg bringen und das die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen soll, mit den gestiegenen Preisen besser umzugehen. Diese Entlastung wirkt im unteren und im mittleren Einkommensbereich.

Wenn man alles zusammenrechnet, die Maßnahmen, die wir gemacht haben, die Steuern, das, was man bei den Sozialversicherungen spart, das, was an Unterstützung durch die Kindergeldentwicklung und all die anderen Maßnahmen, die ich genannt habe, gegeben wird, dann kann das im Einzelfall für Familien mit mittleren, kleineren, größeren Einkommen auch Entlastungen in Höhe von über tausend Euro bedeuten, was in dieser Situation wirklich sehr hilfreich ist. Diese große steuerliche Entlastung gehört zu unserer Reform dringend und notwendigerweise dazu. Wir haben uns fest vorgenommen, das zu machen, und glauben, dass wir damit viele Bürgerinnen und Bürger gerade in der jetzigen Situation sehr unterstützen können.


Das wird von vielen steuerlichen Maßnahmen begleitet, die aufzuzählen gar keinen Sinn macht, weil sie so zahlreich sind. Aber ich will hier zwei nennen. Ab dem 1. Januar kann man alle Rentenbeiträge vollständig vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Diese Entlastung macht im nächsten und übernächsten Jahr zusammen über fünf Milliarden Euro aus. Daran kann man sehen, dass das bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirklich einen guten und wichtigen Beitrag leisten wird. Sie wissen, dass wir die Arbeitnehmerpauschale gerade angehoben haben. Das gilt auch im nächsten und in den folgenden Jahren weiter.


Mit vielen anderen Dingen zusammen ist das ein wichtiger Beitrag. Sie wissen auch - das ist mir ganz, ganz wichtig -, dass wir die Sozialpartner gebeten haben, mit uns gemeinsam Wege zu entwickeln, wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gestiegenen Kosten, die aus der Preissteigerung, aus den höheren Energiepreisen resultieren, für sich selbst bewältigen können. Wir hatten schon vor der Sommerpause eine Zusammenkunft der Konzertierten Aktion. Wir werden demnächst wieder eine haben und das dann mit den Sozialpartnern besprechen.


Dabei werden viele der Maßnahmen, die ich Ihnen eben geschildert habe, eine große, große Rolle spielen. Aber es wird auch um weitere Maßnahmen gehen, die dort vorgeschlagen und beredet werden. Eine Sache wollen wir aber auf alle Fälle möglich machen. Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten wegen der gegenwärtigen Entwicklung zusätzlich zu den normalen Einkommen eine Zahlung leisten, um mit der Inflation und den gestiegenen Preisen umgehen zu können, dann soll sie bis zur Summe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei sein.


Wenn das also jetzt flächendeckend, millionenfach, überall in Deutschland geschieht und Arbeitgeber und Beschäftigte zusammen solche Entscheidungen treffen, dann wird das von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen unterstützt, indem es keine Abgaben auf diese zusätzlichen Zahlungen gibt. Für uns ist das etwas, an dem man richtig merkt, wie sich dann alle unterhaken. Mein Gefühl ist, dass das auch in großem Umfang gemacht werden wird. Wir werden deshalb alles dafür tun, dass das tatsächlich stattfinden kann. Dass wir daneben noch sehr viel tun, um die Unternehmen zu unterstützen, die jetzt mit höheren Preisen zu kämpfen haben, dass wir die Unterstützung für Unternehmen mit besonders großen Energiekosten ausweiten, versteht sich von selbst. Aber wir machen es wirklich, und es ist umfangreich.


Dazu gehört zum Beispiel auch unser umfassendes Programm, das Kredithilfen von hundert Milliarden Euro mit beinhalten, mit denen wir all denen helfen können, die jetzt ganz, ganz besondere Schwierigkeiten wegen der plötzlich höheren Zahlung im Bereich der Energielieferungen haben und deshalb in große Schwierigkeiten kommen. All das zusammen und noch viele weitere Maßnahmen werden dazu beitragen, dass wir gemeinsam durch diese Zeit kommen. Wir werden die Situation auch dafür nutzen, um vieles von dem, was wir jetzt schon ausprobiert haben, weiterzuentwickeln. Lassen Sie mich deshalb fast zum Schluss noch ganz kurz das Folgende sagen.


Die Maßnahmen, die wir mit früheren Entlastungpaketen auf den Weg gebracht haben, waren ja doch ganz populär, sogar solche, die anfangs sehr skeptisch beäugt wurden. Ich nenne einmal das Neuneuroticket. Daraus haben wir gelernt, dass es Sinn machen kann, so etwas wie ein bundesweites Ticket für den Nahverkehr zu haben, natürlich nicht zu diesem Preis - das ist ja selbstverständlich -, ein bundesweites Ticket, das man abonnieren kann und das es einem zum Beispiel als Autofahrerin oder Autofahrer leichter macht, den öffentlichen Verkehr zu nutzen oder diese Möglichkeiten für sich einfach viel bequemer nutzen zu können, als es in der Vergangenheit der Fall war.


Wir werden 1,5 Milliarden Euro für ein solches Projekt zur Verfügung stellen und wollen mit den Ländern die notwendigen Vereinbarungen darüber treffen. Deutschland steht in einer schwierigen Zeit zusammen. Wir werden als Land durch diese schwierige Zeit kommen. Wir haben alle Entscheidungen getroffen, damit unsere Energieversorgung sicher ist, auch wenn wir durch die russischen Aktivitäten herausgefordert sind. Wir haben alle Entscheidungen getroffen, die dafür notwendig sind, dass wir uns unterhaken und dass kein Bürger und keine Bürgerin alleingelassen wird. Das ist das, was mit diesem dritten großen Paket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern von uns geplant ist.


uns geplant ist.

1023. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2022

Berlin, 08. Juli 2022 -  In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat 16 Gesetze aus dem Bundestag gebilligt. Damit ist der Weg frei für das so genannte Osterpaket mit mehreren Vorlagen zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Sicherung der Gasversorgung. Ebenfalls die Billigung der Länder fanden Gesetze zur Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, zur BAföG-Reform, zu virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, weiteren Maßnahmen zur Digitalisierung sowie zu beschleunigten Beschaffungsverfahren bei der Bundeswehr.

Osterpaket - NATO-Beitritt
Unmittelbar nach dem Bundestag billigte der Bundesrat den NATO-Beitritt von Finnland und Schweden. Damit ist Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten, die die Norderweiterung ratifiziert haben.

Erhalt der Pressevielfalt
Neu vorgestellt wurden Vorschläge aus dem Länderkreis zum Erhalt der Pressevielfalt, zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen in Krankenhäusern und zur Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Im September werden sich die Fachausschüsse damit befassen, anschließend wiederum das Plenum.

Keine Mehrheit fand eine Länderinitiative zur Einführung einer Übergewinnsteuer.

Kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurden Forderungen nach einem Qualitätssiegel für Recyclingmaterial und einer verlängerten Übergangsfrist beim Tierschutz auf Lebendtransporten.

CO2-Kostenaufteilung
Der Bundesrat nahm Stellung zu zahlreichen Regierungsentwürfen, u.a. zur CO2-Kostenverteilung zwischen Mieter- und Vermieterseite, Änderungen bei der LKW-Maut sowie zu Plänen, die Verkündung von Bundesgesetzen künftig nur noch digital anzubieten.

Europäische Lieferketten
Ausführlich äußerten sich die Länder auch zu EU-Vorschlägen zu schärferen Regeln für Lieferketten, Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, zur stärkeren Nutzung der Solarenergie, zur Unternehmensbesteuerung und zum Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen.

Betreuerregister, Nitratausweisung, Fernwärmeversorgung
Der Bundesrat stimmte mehreren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung zu - teilweise allerdings nur unter der Bedingung von Änderungen. In Kraft treten können damit Einzelheiten zum neuen Register für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, zum Austausch von Finanzbehörden, zur Ausweisung von besonders Nitrat-belasteten „roten“ Gebieten sowie die Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte und Tierärztinnen.

In verkürzter Frist stimmte der Bundesrat Verordnungen zur Preisanpassung bei der Versorgung mit Fernwärme und zum Aufenthalt für Ukraine-Flüchtlinge zu. Alle Videos in der Mediathek Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.


Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Top 2 Bundesrat stimmt neuem Zinssatz für Steuernachzahlungen zu

Top 3 Länder billigen Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds

Top 5 Bundesrat billigt BAföG-Reform

Top 6 Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird aufgehoben

Top 7 Bundesrat billigt Ausweitung der Online-Beglaubigung

Top 8 Bundesrat billigt Maßnahmen zum Stromnetzausbau

Top 50 Bundesrat billigt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Top 51 Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle 2023

Top 52 Ersatzkraftwerke bei Gasmangel - Bundesrat stimmt zu

Top 54 Bundesrat billigt Wind-an-Land-Gesetz

Top 55 Grünes Licht für beschleunigte Beschaffung bei der Bundeswehr

Top 56 Bundesrat billigt Gesetz zum NATO-Beitritt  

Landesinitiativen
Top 10 Keine Mehrheit für Länderinitiative zur Übergewinnsteuer

Top 11 Abgesetzt: Landesinitiative zum Qualitätssiegel für Recycling-Produkte

Top 45 Länderinitiative zum Erhalt der Pressevielfalt vorgestellt  

Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Top 19 Regierungspläne zur Aufteilung von CO2-Kosten - Bundesrat nimmt Stellung  

Rechtsverordnungen

Top 57 Weitergabe von Preisanpassungen bei Fernwärme - Länder stimmen zu  

Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Top 38 Ausweisung Nitrat-belasteter Gebiete: Bundesrat stimmt mit Änderungen zu

 

Verbraucherrechte und Gesetzesänderungen  ab 1. Juli

Berlin, 30. Juni 2022 - Die Rente steigt – die EEG-Umlage fällt Mehr Geld für Rentner, flexiblere Zeiten in der Pflege und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende September: Diese und weitere Neuregelungen gelten ab Juli. Außerdem werden Mietspiegel rechtssicherer und für online geschlossene Verträge wird die Kündigung einfacher.


Durch die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler zu gestalten, können pflegende Angehörige, die berufstätig sind, leichter eine Freistellung in Anspruch nehmen.


Im Ruhestand Renten steigen deutlich
Die Renten steigen zum 1. Juli 2022: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außerdem wird der sogenannte Nachholfaktor wieder eingesetzt. Auch bei Erwerbsminderungsrenten werden Verbesserungen auf den Weg gebracht. Weitere Informationen


Arbeit Kurzarbeitergeld bis 30. September verlängert 
Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regelung wird zum 30. September 2022 verlängert. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft. Weitere Informationen

Pflege Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert
Durch die Corona-Pandemie sind pflegende Angehörige besonders belastet. Auch wenn noch nicht klar ist, wie es im Herbst konkret weitergehen wird, werden die Akuthilfen bereits jetzt bis Ende Dezember 2022 verlängert. Pflegezeit und Familienpflegezeit können somit flexibler gestaltet werden. Auch können im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen


Gesundheit Das gilt jetzt bei Corona-Tests
Zum 30. Juni tritt die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Wichtig: Weiterhin wird es eine flächendeckende Infrastruktur für Bürgertests geben. Bürgerinnen und Bürger müssen sich in bestimmten Fällen mit drei Euro an einem Test beteiligen.
Weitere Informationen


Familie Grundsicherung: Sofortzuschlag für Kinder und Einmalzahlung für Erwachsene Ab Juli erhalten rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland monatlich 20 Euro zusätzlich. Dieser Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt. Erwachsene Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere Härten aufgrund der Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten abfedern. Weiter Informationen


Einmaliger Kinderbonus 2022 Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Er soll Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise abfedern. Der Kinderbonus ist Teil einer Reihe von Entlastungen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Er wird ab Juli ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden. Weitere Informationen


Energie Keine EEG-Umlage mehr Stromkunden müssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Ein entsprechendes Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten. Weiter Informationen


Verbraucherschutz Mietspiegel werden rechtssicherer Anhand von Mietspiegeln können Vermieter Mieterhöhungen begründen - und Mieter können mit ihrer Hilfe überprüfen, ob diese berechtigt sind. Mietspiegel müssen deshalb den Wohnungsmarkt realistisch abbilden. Zum 1. Juli 2022 treten nun Mindestanforderungen an Mietspiegel in Kraft, um mehr Rechtssicherheit zu erreichen. Weitere Informationen


Online-Verträge kündigen mit einem Klick
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat bereits wichtige Verbesserungen gebracht. Am Telefon aufgeschwatzte Verträge – etwa Energielieferverträge oder Zeitungs-Abos – sowie überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gehören der Vergangenheit an. Im Online-Bereich reichen oft wenige Klicks, um Verträge abzuschließen. Nun wird ein Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit eingeführt. Weiter Informationen


Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Das gilt, wenn sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für kleine Elektro-Altgeräte ist dies verpflichtend – unabhängig vom Neukauf eines Gerätes, für größere Altgeräte gilt dies beim Kauf eines entsprechenden neuen Gerätes. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird ab dem 1. Juli 2022 entsprechend geändert. Weitere Informationen


Telefonieren im Ausland ohne Zusatzkosten Im Ausland telefonieren, im Internet surfen oder Kurznachrichten verschicken: Das ist auch weiterhin ohne zusätzliche Kosten möglich. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben einer Verlängerung der geltenden Regelungen für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Die EU-Verordnung gilt in der EU sowie den EWR-Staaten. Weitere Informationen


Soziales Grundsicherung: Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt Jobcenter dürfen vom 1. Juli 2022 bis zum 1. Juni 2023 bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. Damit geht die Bundesregierung einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Bürgergeld. Wird dieses eingeführt, werden auch Sanktionen und Mitwirkungspflichten neu geregelt. Weitere Informationen


Finanzen Sondervermögen: 100 Milliarden Euro für eine leistungsstarke Bundeswehr Deutschland braucht eine gut ausgestattete Bundeswehr, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen gewachsen zu sein. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Sondervermögen zugestimmt. Für umfassende Investitionen stehen nun 100 Milliarden Euro bereit. Weitere Informationen

 

 Verbraucher-Informationen

Berlin, 16. Juni 2022
• Energieversorgung   Weniger Gasverbrauch im Ernstfall
 
Bei einer drohenden Mangelsituation soll Gas bei der Stromerzeugung eingespart werden. Stein- oder Braunkohle sowie Öl sollen den Bedarf dann abdecken. Das hat das Kabinett beschlossen.  

Energiesparen: jeder Beitrag zählt! Deutschland will unabhängig werden von fossiler Energie. Dazu werden die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut. Jeder kann dazu beitragen, auch kleine Schritte zählen! → mehr erfahren    


Kohlekraftwerk am Rande einer Stadt am Fluss. (picture alliance/Daniel Kubirski)

Der Tankrabatt  
Wie funktioniert die Energiesteuersenkung? Die Bundesregierung will die Pkw-Nutzenden angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise unterstützen, indem sie die Energiesteuer befristet abgesenkt hat. Dieser sogenannte Tankrabatt ist darauf ausgerichtet, dass er vollständig an die Endnutzenden weitergegeben wird. Wie hoch ist der Rabatt für die verschiedenen Kraftstoffe? Wie wird er erhoben? Und wie erfolgt die Überwachung der Maßnahme? Antworten gibt der folgende Beitrag.
 → mehr erfahren

Berechnen Sie Ihre Energiesteuer-Entlastung! Die Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr wird für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Diese Maßnahme ist Teil des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung, um die hohen Belastungen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen durch die gestiegenen Energiepreise abzufedern. Hier können Sie berechnen, wie viel steuerliche Entlastung in Ihrer Tankfüllung steckt. 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel   → mehr erfahren  



Eckpunkte für Tierhaltungskennzeichnung: - Grafik Bundesregierung
Mehr Transparenz für Tierwohl Eine fünfstufige Skala für tierische Lebensmittel – von Stall bis Bio – soll Auskunft über die Tierhaltung geben. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir mit den Eckpunkten für eine verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung bekannt gegeben. Wichtige Fragen und Antworten zur neuen Kennzeichnung.   → mehr erfahren    

 
TKG-Novelle Mit der TKG-Novelle für einen schnelleren Netzausbau  
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist der schnelle und flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen. Dazu bedarf es eines modernen und investitionsfreundlichen Rechtsrahmens.            

Corona    
Version 2.23 der Corona-Warn-App: Wenn das Impfzertifikat abläuft      
Reisende: die wichtigsten Fragen und Antworten      
Bonus für Pflegekräfte beschlossen      
Im Bundesrat beschlossen: weitere Corona-Steuerhilfen      
Corona-Impfstoffe im Vergleich: Unterschiede der Impfstoffarten        

Deutsche Badegewässer sind einladend  
Deutsche Badegewässer sind weiterhin ausgezeichnet Über 96 Prozent der deutschen Badegewässer wurden von der EU-Kommission in der vergangenen Saison mit den Noten „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Fast alle Seen, Flüssen und Küsten Deutschlands erfüllten die Mindestanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. Dies zeigt der am 3. Juni 2022 vorgestellte Bericht der EU-Kommission zur Europäischen Badegewässerqualität der Saison 2021.   → mehr erfahren    

Qualität der Badegewässer (Foto Getty Images)

Service und Fakten    
Grundsteuer: Immobilienbesitzer müssen handeln      
Fördermittel: Geld fürs Haus und die neue Heizung      
Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und Finanzprodukte      
Wie gesund ist nachhaltige Ernährung?      
Bio-Lebensmittel: Welche Zusatzstoffe sind erlaubt?      
Unverpacktläden: Was Verbraucher beachten sollten    
Studie zeigt: 60 Prozent der Verbraucher nicht sicher im Netz      
Anspruch auf Internetzugang: Bundesrat stimmt Verordnung zu      
Einheitliche Ladebuchse: Alle Smartphones ab 2024 mit USB-C  


Digitaltag am 24. Juni 2022 Was können Smart Home und AAL? Warum sind Backups ein Muss? Und: Wie nachhaltig ist unser digitales Leben? Antworten auf diese Fragen gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz anlässlich des Digitaltages am 24. Juni in Webseminaren. Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/digitaltag-rlp   → mehr erfahren    

Veröffentlichungen    
 "LandInForm": Ländliche Bioökonomie      
BSI hebt in seinem Jahresbericht die IT-Sicherheit im Automobilbereich hervor      
Ab sofort auch online: Der BfR-Welt-Almanach zur Lebensmittelsicherheit      

SAVE THE DATE  
Die BaFin lädt zum 7. Verbraucherschutzforum am 22. November 2022 ein Die Alterung der Gesellschaft, Nachhaltigkeit, Finanzbildung oder Gamification und deren Auswirkungen auf den Verbraucherschutz stehen auf dem 7. Verbraucherschutzforum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besonders im Fokus von Vorträgen, Paneldiskussionen und Workshops.   → mehr erfahren  

 

 Ralph Tiesler Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Berlin, 15. Juni 2022 - Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute Ralph Tiesler als neuen Präsidenten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorgestellt. Dabei betonten beide die gewachsene Bedeutung des Bevölkerungsschutzes angesichts der vielfältigen Krisen der vergangenen Jahre. Neben den durch die Corona-Pandemie und die Flutkatastrophe 2021 zu Tage getretenen Herausforderungen für das Krisenmanagement in Deutschland gelte es nun vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, ein besonderes Augenmerk auf den Zivilschutz zu legen.

Foto BBK

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich sehr, dass ich mit Ralph Tiesler einen sehr erfahrenen Krisenmanager für die Spitze des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gewinnen konnte. Er hat THW-Auslandseinsätze koordiniert, die Flüchtlingsaufnahme 2015 mit gemanagt und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Krisenmanagement. Die dringend notwendige Neuaufstellung des Bundesamts liegt damit in sehr guten Händen. Wir wappnen uns für die Zukunft sehr viel stärker gegen Krisen und Klimafolgen.

Der Bevölkerungsschutz hat nun endlich die Priorität, die er schon längst hätte haben müssen. Wir werden für moderne Warnsysteme wie Cell Broadcast sorgen – also gezielte Warnhinweise direkt aufs Handy. Wir werden modulare Unterkünfte und die schnelle, umfassende Versorgung in Notsituationen ausbauen. Und wir werden die Zusammenarbeit von Bund und Ländern viel enger verzahnen: im Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz beim BBK, das wir gerade gemeinsam mit den Ländern gegründet haben, und mit einem gemeinsamen Ressourcenmanagement.“

BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Wir brauchen eine bessere Krisenvorsorge und einen starken Bevölkerungsschutz. Als Präsident des BBK sehe ich es als besondere Aufgabe, Deutschland auf allen Ebenen krisenfester zu machen. Als einen Schwerpunkt meiner Amtszeit sehe ich deshalb, dass das BBK die Zusammenarbeit aller Akteure im Bevölkerungsschutz weiter fördert und vertieft. Denn aus meiner Zeit als Vizepräsident des Bundesamtes weiß ich, wie wichtig dafür die enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und der kommunalen Ebene, den Hilfsorganisationen, Feuerwehren, dem THW, der Bundeswehr, anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren, der Wirtschaft und der Wissenschaft ist.

Ein wichtiger Schritt hin zu besserer Vernetzung ist das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz, das wir beim BBK aufbauen. Wir brauchen außerdem eine bessere Risiko- und Krisenkommunikation gegenüber der Bevölkerung. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Bedarfen und Bedürfnissen unterstützen. Dazu bedarf es eines Dialogs und eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit der Bevölkerung.“

Foto BBK

Ralph Tiesler ist seit 30 Jahren im Bundesdienst tätig, davon 24 Jahre im Bevölkerungsschutz. Der Jurist begann seine Laufbahn 1992 im Einsatzreferat des Technischen Hilfswerks. 1993 wurde er Mitglied des Disaster Assessment and Coordination Teams der Vereinten Nationen. Ab 1995 koordinierte er die Auslandseinsätze des THW. Seither ist er ununterbrochen in Führungsaufgaben tätig. 2002 übernahm er die Abteilungsleitung für Krisenmanagement im BBK und war verantwortlich u.a. für das Gemeinsame Lagezentrum von Bund und Ländern bei großflächigen Gefahrenlagen.

Von 2009 bis 2016 war er Vizepräsident des BBK. Von September 2015 an koordinierte er zunächst in München die Verteilung von Geflüchteten, die damals in großer Zahl nach Deutschland kamen, und übernahm im Anschluss die Leitung des Stabs zur Koordinierung der Flüchtlingsankunft im Bundesinnenministerium. Von Oktober 2016 bis Juni 2018 war er Vizepräsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Bis zu seiner Ernennung als neuer Präsident des BBK war Tiesler seit September 2018 Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft. Aktuelle Prioritäten der gemeinsamen Arbeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des BBK sind insbesondere:

▪ Die Bevölkerung besser warnen: Wir wollen die Fähigkeiten für die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren für die Menschen in Deutschland weiter verstärken.
▪ Die Bevölkerung besser schützen: Insbesondere zum Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN-Schutz) wollen wir die Ergänzende Ausstattung der Länder für den Zivilschutz ausbauen.
▪ Die Bevölkerung besser versorgen: Hierfür werden die Nationalen Reserven vor allem in den Bereichen Unterbringung und Betreuung von Evakuierten und Geflüchteten ausgebaut.
▪ Die Bevölkerung besser informieren und einbinden: Wir müssen die Selbsthilfefähigkeit in der Bevölkerung stärken. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wie sie sich in Krisensituationen wie Hochwassern oder Stromausfällen selbst schützen können.

Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2022 Finanzmittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Höhe von 285,88 Millionen Euro und 112 neue Stellen im Haushalt des BMI zur Verfügung. Dies entspricht einem Zuwachs von 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Darüber hinaus sind für das BBK weitere rund 50 Millionen Euro aus dem Ergänzungshaushalt 2022 zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges vorgesehen.

 

Bundesregierung sichert Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig ab und gewährt KfW-Darlehen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten

Berlin, 14. Juni 2022 - Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, wird die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig absichern und das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen vor der Insolvenz bewahren. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit. Dazu haben das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen beschlossen, die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania GmbH (GPG) über September 2022 hinaus zu verlängern.

Konkret soll dafür die Treuhänderschaft stärker an den Erfordernissen der Sicherung der Energieversorgung ausgerichtet und auf Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 17 EnSiG) angeordnet werden. Bislang beruht sie nur auf dem Außenwirtschaftsrecht (AWG) und ist bis Ende September 2022 befristet. Auf Basis des EnSiG erhält der Treuhänder dagegen mehr Möglichkeiten, die Energiesicherheit zu stärken. Auf der neuen Rechtsgrundlage kann die Treuhänderschaft außerdem – anders als bislang - mehrmals verlängert werden. Mit dem KfW-Darlehen wendet die Bundesregierung eine Insolvenz ab und verhindert einen Kaskadeneffekt im Markt.

Das Geld dient der Liquiditätssicherung und der Ersatzbeschaffung von Gas. Es wird sichergestellt, dass das Darlehen nur für den Geschäftsbetrieb der GPG und zur Aufrechterhaltung der Gasversorgung eingesetzt werden darf und nicht nach Russland abfließen kann (sogenanntes Ring-Fencing). In einem nächsten Schritt prüft die Bundesregierung Möglichkeiten, das Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln, um so auch langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Schließlich wird die GPG in „Securing Energy for Europe GmbH“ (SEFE) umbenannt.

Damit geht auch ein deutliches Signal in den Markt, dass das Ziel der getroffenen Maßnahmen ist, die Energieversorgung in Deutschland und Europa zu sichern.  Auf dieser Grundlage wird auch das Geschäftsmodell der SEFE ausgerichtet. Die Gazprom Germania GmbH ist ein Schlüsselunternehmen für die Gasversorgung in Deutschland. Sie betreibt in Deutschland kritische Energieinfrastruktur. Zu den Geschäftsfeldern der GPG zählen der Energiehandel sowie der Gastransport und der Betrieb von Gasspeichern. Mittelbar hängt von der GPG die Gasversorgung zahlreicher Stadtwerke in Deutschland ab. Um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, ist es daher notwendig, den laufenden Geschäftsbetrieb abzusichern.

Informationen zur Einordnung: Die Gazprom Germania GmbH, die zum russischen Gazprom-Konzern gehörte, steht seit dem 4. April unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Hintergrund dafür war unter anderem der undurchsichtige Verkauf des Unternehmens an eine russische Gesellschaft mit unbekanntem wirtschaftlichen Berechtigten sowie die Anordnung dieser Gesellschaft, die Gazprom Germania zu liquidieren. Mit der Treuhandverwaltung sind die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen der GPG an die Bundesnetzagentur übergegangen.

Verfügungen der Gesellschaft benötigen während der aktuell bestehenden Treuhandverwaltung die Zustimmung des Treuhänders. Die Bundesnetzagentur hat einen Geschäftsführer benannt und ist berechtigt, ihm Weisungen zu erteilen. Am 11.05.2022 hatte Russland Sanktionen gegen die Gazprom Germania und nahezu alle Töchter der Gazprom Germania verhängt und so die finanzielle Schieflage des Unternehmens verursacht. Die infolge der russischen Sanktionen ausgefallenen Gaslieferungen und die dadurch notwendigen Ersatzbeschaffungen zu aktuell sehr hohen Marktpreisen sowie u.a. notwendige Sicherheitsleistungen (Margining-Forderungen) haben die finanzielle Lage der GPG so sehr verschlechtert, dass die Bundesregierung die Liquidität mit einem KfW-Darlehen absichern muss.

Informationen zur Treuhandverwaltung nach Energiesicherungsgesetz Die bestehende Treuhandverwaltung der GPG basiert auf einem sogenannten Einzeleingriff nach Außenwirtschaftsgesetz (§ 6 AWG) und ist auf 6 Monate bis Ende September 2022 befristet. Um die Treuhandverwaltung längerfristig abzusichern, wird jetzt die Umstellung der Treuhandverwaltung auf Basis des Energiesicherungsgesetzes vorbereitet.

Das novellierte Energiesicherungsgesetz ist am 22. Mai 2022 in Kraft getreten. Es schafft neue Rechtsgrundlagen für besondere Maßnahmen der Krisenvorsorge, die unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen schon vor Eintritt einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung angewendet werden können.

Dazu gehört, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können, und zwar dann, wenn sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Gemäß § 17 EnSiG muss die Anordnung der Treuhandverwaltung durch Verwaltungsakt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgen. Die Anordnung ist auf 6 Monate befristet, kann aber im Unterschied zur aktuellen Rechtsgrundlage mehrmals verlängert werden.

1022. Sitzung des Bundesrates am 10. Juni 2022. Rente und mehr...

Kinderschutz | Lärmschutz an Umleitungsstrecken | Mindestlohn  |Pflegebonus
Hartz-IV: Sanktionsmoratorium kommt


Bundesrat billigt Rentenerhöhung
Berlin, 10. Juni 2022 - Eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat die Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.

Anpassung zum 1. Juli
Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Nachholfaktor gilt wieder
In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.

Zuschlag für Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Diese Änderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrücklich begrüßt.


Weitere Anpassungen
Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zuschuss für Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. Diese Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen. Schnelles Inkrafttreten geplant Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Bundesrat fordert bessere Kooperation im Kinderschutz
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Beitrag des Bundes für die Bundesstiftung Frühe Hilfen zu erhöhen. Am 10. Juni 2022 beschloss er auf Anregung von 14 Ländern, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Die Forderung: Der Bund müsse die seit 2014 unveränderten Fördermittel entsprechend veränderter Rahmenbedingungen und der Preisentwicklung ab dem Jahr 2023 schrittweise um 45 Millionen Euro auf 96 Millionen im Jahr 2025 erhöhen und in den Folgejahren entsprechend der Entwicklung der Anzahl der Kinder von null bis drei Jahren, der Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes und des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamts anpassen.

Präventiver Kinderschutz und Gesundheitsförderung
Bei den Frühen Hilfen, die unter dem Aspekt des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen entwickelt und aufgebaut worden sind, inzwischen aber auch als Maßnahme der Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern verstanden werden, handele es sich um ein verhältnismäßig junges Arbeitsfeld, betont der Bundesrat in einem Gesetzentwurf. Die ersten Ansätze und Programme seien in den Jahren 2005 bis 2010 entwickelt und – in der Regel mit Modellcharakter – umgesetzt worden.


Am Anfang hätte dabei vor allem die aufsuchende Arbeit durch fortgebildete Familienhebammen im Vordergrund gestanden. Insbesondere auf Grund des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz und der rechtlich auf diesem Gesetz beruhenden Bundesinitiative Frühe Hilfen – seit 1. Januar 2018 Bundesstiftung Frühe Hilfen – hätten sich die Frühen Hilfen zu einem eigenständigen sozial- und gesundheitspolitischen Handlungsfeld entwickelt, das sich bundesweit zunehmend professionalisiert und immer stärker durch fachliche Standards geprägt sei.

Wiederholter Vorstoß
Schon 2019 hatte der Bundesrat einen inhaltlich entsprechenden Entwurf in den Bundestag eingebracht. Dort wurde er jedoch nicht abschließend beraten und unterfiel mit Ende der Legislaturperiode der so genannten Diskontinuität . Er startet nun einen erneuten Versuch, das Thema weiterzuverfolgen. Über die Bundesregierung in den Bundestag Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie nimmt dazu Stellung und legt dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen, wann dieser sich damit befasst, gibt es nicht.

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober
Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen - der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.


Ausnahme vom üblichen Vorgehen
Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Auch Mini- und Midijob-Grenze steigen
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus - die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an. Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich.

Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt. Impuls für die wirtschaftliche Erholung Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprünglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen.

Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben. Rasches Inkrafttreten geplant Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können - u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.


Lärmschutz an Umleitungsstrecken: Bund erstattet Kosten

Anrainer Umleitungsstrecken wegen Baustellensperrungen von Fernstraßen erhalten künftig eine Kostenerstattung für Lärmschutzmaßnahmen. Dies hat der Bundestag am 19. Mai 2022 beschlossen - der Bundesrat stimmte am 10. Juni 2022 zu. Die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag darauf in Kraft.

Ausgleich für erhöhtes Verkehrsaufkommen
Wenn aufgrund der längerfristigen Vollsperrung einer Bundesfernstraße der Verkehr auf andere Straßen umgeleitet wird, nimmt dort das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelastung zu. Um diese zu verringern, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden an der Umleitungsstrecke künftig die Ausgaben für passive Schallschutzmaßnahmen - zum Beispiel den Einbau von besonders gedämmten Fenstern - vom Bund erstattet. Voraussetzung ist, dass der Lärmpegel um mindestens drei Dezibel ansteigt, der so genannte Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung voraussichtlich länger als zwei Jahre andauert.


Bundesrat billigt Pflegebonus
Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Corona-Pflegebonus, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren: Nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat das Pflegebonusgesetz gebilligt. Es kann daher über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.


Bis zu 550 Euro pro Person
Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie kann bis zu 550 Euro betragen und ist steuer- sowie abgabenfrei. Den höchsten Bonus erhalten Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind. Bezugsberechtigt sind auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, DRK-Schwesternschaften, ebenso Beschäftigte von Servicegesellschaften - sowohl in Krankenhäusern als auch in der Alten- und Langzeitpflege.

Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Weitere Gesetzesänderungen im Bundestagsverfahren Der ursprünglich von den Koalitionsfraktionen initiierte Gesetzentwurf wurde während der Bundestagsberatungen um Regelungen ergänzt, die nicht mit dem Bonus zusammenhängen - unter anderem die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen.


Hartz-IV: Sanktionsmoratorium kommt

Die Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern werden für ein Jahr ausgesetzt. Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 entsprechende Änderungen des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches gebilligt, die der Bundestag beschlossen hatte. Bürgergeld geplant Grund für das Moratorium ist einerseits die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines Bürgergeldes, im Zuge derer auch das Sanktionsregime umfassend neugeregelt werden soll. Anderseits muss der Gesetzgeber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2019 umsetzen. Dieses hatte die bisherigen Sanktionen teilweise für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.

 Übergangslösung
Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung setzt das Gesetz die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet für ein Jahr ab Inkrafttreten aus. Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse - ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie - sollen ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden.

Durch die Aussetzung der Sanktionsvorschrift in § 31a SGB II sind im Zeitraum des Moratoriums Pflichtverletzungen nicht sanktionierbar. Verminderte Bezüge, die die Behörden vor Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt haben, sind dann wieder in voller Höhe zu zahlen. Ausnahme: Wiederholte Terminverletzungen

Bei wiederholten Meldeversäumnisse oder Terminverletzungen erfolgen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Inkrafttreten zur Jahresmitte Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und wie geplant zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.


Rentenerhöhung | 9-Euro-Ticket kommt  | Beschleunigte Flüssiggasversorgung
Entlastung der Stromkunden  | Benzinsteuer wird 3 Monate gesenkt

1021. Sitzung des Bundesrates am 20. Mai 2022
 
Bundesrat begrüßt Pläne zur Rentenerhöhung
Berlin, 20. Mai 2022 - Der Bundesrat unterstützt die geplante Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung betont der Bundesrat, die gesetzliche Rentenversicherung müsse auch in Zukunft primärer und verlässlicher Pfeiler der Alterssicherung bleiben.

Zuschlag für Erwerbsminderungsrente
Dass Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von den bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, nun von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten profitieren sollen, begrüßt der Bundesrat ausdrücklich. Nach dem Regierungsentwurf richtet sich die Zuschlagshöhe danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde.

Zum 1. Juli sollen Renten steigen
Die Bundesregierung plant mit ihrem Entwurf, zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro anzuheben. Damit würden die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen. Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Nachholfaktor gilt wieder
In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.

Weitere Anpassungen
Zudem bestimmt der Entwurf für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2022 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in den Bundesrat.

9-Euro-Ticket kommt
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zur Finanzierung des so genannten 9-Euro-Tickets im Nahverkehr zugestimmt, das der Deutsche Bundestag erst am Abend des 19. Mai 2022 verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei für die Einführung des ermäßigten Tickets im Nahverkehr zum 1. Juni 2022.

Entlastung von Energiekosten
Bürgerinnen und Bürger können damit in den Monaten Juni, Juli und August für jeweils neun Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr und zur Einsparung von Kraftstoffen zu setzen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die konkrete Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt allerdings den Ländern und Kommunen, da sie für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind.


Kostenbeteiligung des Bundes
Zur Finanzierung der Kosten überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche so genannte Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu, pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Regionalverkehr zumindest teilweise auszugleichen.

Inkrafttreten zum 1. Juni geplant
Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Weitere Kostenbeteiligung des Bundes erforderlich In einer begleitenden Entschließung bemängelt der Bundesrat, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er erwartet, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert.

Auch zum Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle müsse der Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hälftiger Beteiligung einzuhalten. Strukturelle und dauerhafte Sicherung des Nahverkehrs Der Bundesrat betont, dass erhebliche weitere Mittel erforderlich sind, um das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewährleisten, die Fahrgastzahlen zu steigern und das Angebot auszuweiten, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Er fordert eine zusätzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um die strukturelle Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zu beenden.

Ohne solche Unterstützung werde es nicht möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen 9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten, warnen die Länder. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bunderates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Absenkung auf Null, Ausgleich für Unternehmen
Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (vgl. TOP 13).

Vollständige Abschaffung im nächsten Jahr
Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm (vgl. TOP 19).

Ende nach 22 Jahren Förderung
Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten - geplant ist der 1. Juli 2022.


Beschleunigte Flüssiggasversorgung: Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 einem Gesetz zum beschleunigten Bau von Flüssiggasterminals zugestimmt - in einem beschleunigten Verfahren: Erst am Abend zuvor hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Es kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Aufbau einer Importinfrastruktur
Ziel des Gesetzes ist es, die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gaslieferungen zu mindern und die Gasversorgung anderweitig zu sichern - vor allem durch so genanntes LNG (Liquefied Natural Gas), also verflüssigtes Erdgas. Dieses wird auf Schiffen transportiert und muss in Deutschland an speziellen Terminals angelandet, regasifiziert und weitergeleitet werden. Die hierfür notwendige Importinfrastruktur existiert noch nicht, soll aber möglichst kurzfristig entstehen.

Schnelle Genehmigungsverfahren
Dazu ermöglicht das Gesetz, die Genehmigungsverfahren zu straffen: Behörden dürfen unter konkret definierten Bedingungen und zeitlich befristet von bestimmten Verfahrensanforderungen absehen - insbesondere bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die im beschleunigten Verfahren erteilten Genehmigungen für LNG-Anlagen gelten nur befristet bis spätestens zum 31. Dezember 2043. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus darf nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate erfolgen.

Dies soll sicherstellen, dass das Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045 erreicht wird. Hintergrund: Angriff auf die Ukraine Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe sich die energie- und sicherheitspolitische Bewertung der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen unvorhergesehen kurzfristig und fundamental geändert, heißt es in der amtlichen Gesetzesbegründung.

Der unverzügliche und schnellstmögliche Aufbau einer unabhängigeren nationalen Gasversorgung sei äußerst dringlich und zwingend erforderlich, weil Gas durch andere Energieträger kaum ersetzt werden könne. Rasches Inkrafttreten geplant Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten - voraussichtlich am 1. Juni 2022.

Länder machen den Weg frei für vorübergehende Senkung der Energiesteuern
Die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 in verkürzter Frist gebilligt.

Abmilderung der Folgen hoher Kraftstoffpreise
Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten. Absenkung auf das europarechtlich vorgeschriebene Mindestmaß Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß.

Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Mindereinnahmen für den Bundesetat
Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge haben. Inkrafttreten
Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, so dass es wie geplant zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann.


Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen: Bundesrat verzichtet auf Stellungnahme

Im Bundesrat wurde am 20. Mai 2022 über die Pläne der Bundesregierung debattiert, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen und den entsprechenden Paragraf 219a Strafgesetzbuch gänzlich zu streichen. Von seinem Recht, zu dem Regierungsentwurf Stellung zu nehmen, bevor der Bundestag entscheidet, machte das Plenum jedoch keinen Gebrauch.

Was die Bundesregierung plant Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, Ärztinnen und Ärzten künftig ausführliche öffentliche Informationen darüber zu erlauben, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärztinnen und Ärzte für eine Abtreibung finden können, heißt es in der amtlichen Entwurfsbegründung, die das Bundeskabinett im April beschlossen hatte.


Letzte Änderung im Jahr 2019
Der aktuell geltende, zuletzt im Jahr 2019 geänderte Paragraf 219a Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, wobei als Werbung im Sinne des Gesetzes schon ausführliche Informationen zum Beispiel auf einer Praxis-Homepage über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken gelten. Als Strafmaß drohen eine Geld- oder eine Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren.

 
Irreführende Werbung weiterhin verboten
Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen dem Entwurf der Bundesregierung gewährleisten, dass Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zukünftig nur unter den strengen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes erlaubt ist. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt weiter verboten. Damit werde sichergestellt, dass die Aufhebung des Werbeverbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Rehabilitation früherer Verurteilter
Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um die verurteilten Ärztinnen und Ärzte zu rehabilitieren. Langjährige Diskussionen Die Diskussionen zum Paragraf 219a Strafgesetzbuch beschäftigten den Bundesrat schon seit vielen Jahren.

2017 brachte die Länderkammer einen eigenen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots in den Bundestag ein, der dort jedoch nicht abschließend behandelt wurde. Ein erneuter Versuch mehrerer Länder, die Initiative nochmals in den Bundestag einzubringen, erhielt im September 2021 nicht die erforderliche Mehrheit im Bundesrat.

Nächste Schritte
Die Beratungen im Bundestag haben bereits begonnen. Spätestens drei Wochen, nachdem das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet ist, kommt es zur abschließenden Beratung nochmals in den Bundesrat.


Heizkostenzuschuss - Gasspeicher - Futtermittelversorgung

1019. Sitzung des Bundesrates am 8. April 2022
Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine werden verlängert
Berlin, 08. April 2022 - Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat der Bundesrat mit seiner am 8. April 2022 beschlossenen Zustimmung ermöglicht.

Vereinfachte Einreise
Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten. Diejenigen, die noch nach Deutschland kommen, können vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.

Aufenthaltstitel erst im Bundesgebiet
Die aktuell geltende, allerdings bis 23. Mai 2022 befristete Ausnahmeverordnung befreit einen weiten Kreis von Kriegsflüchtlingen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels und bestimmt, dass diese einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen können. Sie erleichtert Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die nicht ohne weiteres die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, unbürokratisch Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland.

Zugleich verhindert sie eine Überlastung insbesondere der Ausländerbehörden. Verlängerung bis Ende August Durch die nun beschlossene Änderungsverordnung gelten die aktuellen Ausnahmeregelungen bis zum 31. August 2022 fort. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Ausländerbehörden die eingereichten Anträge nicht bis zum 23. Mai 2022 abarbeiten können. Außerdem sei ein hohes Aufkommen an Einreisen auch über den 23. Mai 2022 hinaus zu erwarten.

In seiner Plenarsitzung am 8. April 2022 billigte der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Heizkostenzuschuss für Geringverdiener ebenso wie gesetzliche Vorgaben für den Füllstand von Gasspeichern. Beide Gesetze können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant in Kraft treten.

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen zum kommunalen Vorkaufsrecht, zum Opferschutz, zur Bekämpfung von Hasspostings in Messengerdiensten und zum Krankengeld in der Rente. Zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wurden Landesinitiativen zum Einsatz von Recycling-Baustoffen, zu beschleunigten Verkehrsprojekten und zur Zwangsvollstreckung gegen Hoheitsträger.

Stellungnahme zu Regierungsentwürfen
Die Länder nahmen zu wichtigen Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung, bevor der Bundestag entscheidet - so zum Haushalt 2022, zum Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr, zum Mindestlohn, zu Corona-Steuerhilfen sowie weiteren Steuerentlastungen.

Vorschläge aus Brüssel
Ausführlich äußerte sich der Bundesrat auch zu 21 EU-Vorlagen: zu Richtlinien für energieeffiziente Gebäude und Binnenmärkte für erneuerbare Gas und Wasserstoff, zum Umweltstrafrecht, zu Kommunalwahlen, zum Bildungsbereich im grünen Wandel, zur europäischen Hochschulstrategie und zur Mindeststeuer für internationale Konzerne.


Zustimmung zu Verordnungen
Der Bundesrat stimmte 6 Verordnungen der Bundesregierung zu. Wie geplant in Kraft treten können daher Ausnahmen für ökologische Vorrangflächen zur Futtermittelversorgung, Erleichterungen bei Einreise und Aufenthalt für Ukrainerinnen und Ukrainer sowie verlängerte Unterstützungsleistungen für Reha-Einrichtungen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Top 2 Länder billigen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher
Top 3 Bundesrat billigt Heizkostenzuschuss  
Landesinitiativen
Top 7 Bundesrat fordert stärkere Reglementierung Sozialer Medien
Top 8 Bundesrat will kommunales Vorkaufsrecht stärken  

Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Top 1 Länder nehmen zu Haushaltsentwurf Stellung
Top 9a Beratung über Bundeswehr-Sondervermögen
Top 10 Bundesrat unterstützt Regierungspläne zum neuen Mindestlohn
Top 12 Keine Stellungnahme zu Sanktionsmoratorium bei Hartz IV
Top 14 Keine Einwendungen gegen Steuerentlastungspläne der Regierung  

Rechtsverordnungen
Top 42 Bundesrat stimmt Ausnahmen für ökologische Vorrangflächen zu
Top 47 Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine werden verlängert


 - Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7
- Bundeswehr: Vollausstattung mit persönlicher Ausrüstung bis 2025

Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7
Berlin, 07. April 2022 - Wir, die Staats- und Regierungschefs der Gruppe der 7 (G7), verurteilen die entsetzlichen Gräueltaten, die die russischen Streitkräfte in Butscha und anderen ukrainischen Städten begangen haben, auf das Schärfste. Wir stehen weiterhin in uneingeschränkter Solidarität an der Seite der Ukraine und des ukrainischen Volkes. Der Massenmord an Zivilisten und Nichtkombattanten ist nach dem humanitären Völkerrecht ausdrücklich verboten.

Wir unterstützen die Forderung des VN-Generalsekretärs nach einer unabhängigen Ermittlung, um die Urheber dieser Gräueltaten wirksam zur Rechenschaft zu ziehen. Wir betonen, dass diejenigen, die für Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind, darunter für den willkürlichen Einsatz von Gewalt oder für Angriffe, die sich bewusst gegen Zivilpersonen richten, zur Rechenschaft gezogen werden und eine gerechte Strafe erhalten müssen.

Wir begrüßen und unterstützen die laufenden Ermittlungen und Beweiserhebungen hierzu, unter anderem durch den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzte unabhängige Ermittlungskommission und die Expertenmission der OSZE. Wir werden die Kosten dieses Krieges für die Architekten dieser Aggression, Präsident Putin und seine Komplizen, durch abgestimmtes Vorgehen weiter erhöhen; dabei werden wir bei der Anwendung wirtschaftlicher und finanzieller Maßnahmen als Reaktion auf die fortgesetzte Eskalation des Krieges weiterhin in Einigkeit handeln.

Prioritär werden wir in Übereinstimmung mit unseren jeweiligen rechtlichen Verfahren umgehend folgende Maßnahmen ergreifen:
Erstens
betrachten wir neue Investitionen in die Wirtschaft der Russischen Föderation als mit unseren Sicherheitsinteressen und unserem Ziel, diesen Krieg zu beenden, unvereinbar. Wir untersagen daher neue Investitionen in Schlüsselbranchen der russischen Wirtschaft einschließlich des Energiesektors.
Der beispiellose Rückzug des Privatsektors aus Russland hat die kraftvollen Auswirkungen unserer gemeinsamen Sanktionen bereits verstärkt. Solange dieser Krieg weitergeht, ist Russland mit einem langen Abstieg in die wirtschaftliche, finanzielle und technologische Isolation konfrontiert.

Zweitens werden wir das Ausfuhrverbot auf höher entwickelte Produkte und bestimmte Dienstleistungen, die für Russlands Sicherheit, den Staat und die Wirtschaft von Bedeutung sind, weiter ausbauen. Wir werden auch Einfuhrbeschränkungen auf eine Reihe von Exportprodukten verschärfen, mit denen Russland seine Einnahmen erhöht. Drittens werden wir russische Banken weiterhin vom globalen Finanzsystem abkoppeln.
Wir haben Russlands Finanzsystem bereits in erheblichem Maß entwertet, indem wir Transaktionen, die Einlagen seiner Zentralbank betreffen, und eine Reihe anderer Finanzinstitutionen ins Visier genommen haben.

Viertens
werden wir den Druck erhöhen, auch indem wir staatlichen Entitäten, die zentrale Triebfedern der russischen Wirtschaft bilden, weitere Sanktionen auferlegen. Präsident Putins Regime wird sich nicht länger auf diese Einrichtungen als Sicherheitsnetz für die Stabilisierung seiner Volkswirtschaft und die Verfolgung seiner Ziele verlassen können.

Fünftens werden wir unsere Kampagne gegen die Eliten und ihre Familienangehörigen, die Präsident Putin in seinen Kriegsanstrengungen unterstützen und die Ressourcen der russischen Bevölkerung vergeuden, fortsetzen und verschärfen. In Übereinstimmung mit unseren rechtlichen Rahmenbedingungen werden wir Sanktionen gegen weitere Einzelpersonen und Entitäten verhängen.

Sechstens
werden wir zusätzliche Sanktionen gegen Russlands Verteidigungssektor verhängen, um die Fähigkeiten des russischen Militärs, einen Krieg zu führen, zu unterminieren und auszuhöhlen.


Siebtens
werden wir unsere Pläne zur Verringerung unserer Abhängigkeit von russischer Energie vorantreiben, zu denen auch gehört, schrittweise aus russischer Kohle auszusteigen und sie mit einem Einfuhrverbot zu belegen. Wir werden ferner unsere Arbeiten daran beschleunigen, unsere Abhängigkeit von russischem Öl zu verringern.
Dabei werden wir untereinander und mit Partnern zusammenarbeiten, um eine stabile und nachhaltige globale Energieversorgung zu gewährleisten, auch indem wir die Verringerung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt und unseren Übergang zu sauberer Energie beschleunigen. Wir werden die gemeinsame Umsetzung und Durchsetzung bestehender Maßnahmen intensivieren, auch indem wir unsere einzelstaatlichen Vollzugsbehörden stärken und mit unseren Partnern daran arbeiten, Sanktionsbrüche durch Umgehung, Vermeidung und Ersatz zu verhindern.

Präsident Putins Angriffskrieg führt zu Störungen der Weltwirtschaft. Durch seine Auswirkungen auf den international bedeutsamen Agrarsektor der Ukraine gerät die weltweite Ernährungssicherheit erheblich unter Druck, wofür Präsident Putin und seine Komplizen die volle Verantwortung tragen. Wir werden weiterhin mit Partnern daran arbeiten, die Auswirkungen des russischen Vorgehens auf Energie, Nahrungsmittel und andere Bereiche in Drittstaaten und auf unsere eigenen Bevölkerungen aktiv anzugehen.

Insbesondere werden wir die Folgen der globalen Krise im Bereich Ernährungssicherheit durch eine gemeinsame Anstrengung der G7 in enger Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen wie dem Welternährungsprogramm, multilateralen Entwicklungsbanken und anderen internationalen Finanzinstitutionen sowie auch durch das Sondieren der Mission für die Resilienz im Nahrungs- und Agrarsektor (Food and Agriculture Resilience Mission, FARM) angehen.

Unsere Sanktionspakete sind sorgfältig ausgerichtet, sodass weder die Bereitstellung humanitärer Hilfe noch der globale Handel mit Agrarprodukten behindert wird; dabei werden wir gegebenenfalls spezifische Ausnahmeregelungen treffen. Wir werden dem ukrainischen Volk und der ukrainischen Regierung weiterhin abgestimmte politische, finanzielle, materielle und humanitäre Unterstützung sowohl im Hinblick auf ihre unmittelbaren Bedürfnisse als auch den längerfristigen Wiederaufbau des Landes leisten und dabei auch einen Solidaritätsfonds für die Ukraine prüfen.


Bundeswehr: Vollausstattung mit persönlicher Ausrüstung bis 2025

Der Haushaltsausschuss hat heute den Weg für eine kurzfristige Beschaffung weiterer Ausrüstung für die Soldatinnen und Soldaten geebnet. Nach einer Beratung im Ausschuss wurde dem Vorgehen zugestimmt. Noch ausstehende Formalitäten werden nachgezogen. „Die persönliche Ausrüstung liegt mir besonders am Herzen“, so Ministerin Christine Lambrecht. „Es ging heute um die Schutzausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten. Für die  Zustimmung möchte ich den Abgeordneten meinen tiefen Dank aussprechen.“

Damit beschleunigen wir das Ausstattungsvorhaben, um die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der Bundeswehr in der gegenwärtigen Bedrohungslage schneller als bisher geplant zu erhöhen. Als erste Maßnahme wurde dabei die vorgezogene Beschaffung zusätzlicher Artikel für die aufgabenorientierte Ausstattung der Bundeswehr mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung identifiziert. Bis Ende des Jahres 2025 könnten weitere 305.000 Schutzwestensysteme MOBAST (Modulare ballistische Schutz-und Trageausstattung), 150.000 Kampfbekleidungssätze Streitkräfte, 122.000 Gefechtshelme sowie 250.000 Rucksäcke 110 l geliefert werden.

Damit würde eine vorgezogene Vollausstattung der aktiven Truppe unter Einbeziehung von Regenerationsmengen erreicht. Der Gesamtfinanzbedarf für diese Ausrüstung beläuft sich auf etwa 2,36 Mrd. Euro. Diese Beschaffungsverträge werden aus Gründen besonderer Dringlichkeit unmittelbar beauftragt. Aufgrund der aktuellen Bedrohungssituation sind solche Artikel verstärkt nachgefragt. Um die begrenzten Produktionskapazitäten der Industrie für die Bundeswehr zu sichern, müssen die Bestellungen daher sehr kurzfristig erfolgen.

 

- Bundesrat gibt den Weg frei für neue Corona-Regeln
- Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich

1018. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2022
Berlin, Freitag, 18. März 2022 - In einer Sondersitzung hat der Bundesrat grünes Licht für verschiedene Rechtsänderungen beim Corona-Schutz gegeben, die ab dem 20. März 2022 gelten werden. So haben die Länder trotz erheblicher Kritik aus den eigenen Reihen, die in der Plenardebatte noch einmal zum Ausdruck kam, umfangreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt, in dem sie auf Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichteten.


Die Zustimmung der Länderkammer war für die aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht erforderlich. Unterstützung für Sozialdienste Zugestimmt hat der Bundesrat der erneuten Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, Folgeänderungen in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sowie zwei weiteren Verordnungen, mit denen ursprünglich befristete Corona-Sonderregelungen zur Teilhabe behinderter Menschen entfristet werden.

Top 1a Grünes Licht für neues Corona-Schutz-Regime
Top 3 Existenzsicherung für Soziale

Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich
Berlin, 18. März 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Er sieht diesen Schritt trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber als sachgerecht an. Arztpraxen sind kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben.

Hier treffen vielmehr Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander und bleiben eine gewisse Zeit zusammen. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung (Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Die Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schützt damit Patientinnen und Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden.


Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.


Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. Auslaufende Corona-Sonderregelungen und regionale Auffangoptionen durch spezielles Verfahren und Grundlagenbeschluss Bei anderen Corona-Sonderregelungen aus dem Bereich der Veranlassten Leistungen hat der G-BA entschieden, ab 1. April 2022 zu den regulären Richtlinienregelungen zurückzukehren:
Es gibt derzeit bei den betroffenen Sonder-Regelungen keine Hinweise darauf, dass das Auslaufen der Regelungen zu coronabedingten, bundesweiten Beeinträchtigungen der medizinischen Versorgung führen würde. Sollte jedoch in einzelnen Regionen die notwendige medizinische Versorgung durch die Corona-Pandemie so gefährdet sein, dass die regulär geltenden Richtlinien nicht sinnvoll greifen, kann der G-BA rasch reagieren und die Ausnahmeregelungen im notwendigen Umfang räumlich begrenzt und zeitlich befristet für anwendbar erklären.

Ein solcher Beschluss zu regional begrenzten Ausnahmeregelungen kann beispielsweise auf Wunsch der betroffenen Gebietskörperschaft gefasst werden. Basis ist ein spezielles beschleunigtes Verfahren und ein sogenannter Grundlagenbeschluss des G-BA vom September 2020. Zudem hat der G-BA mittlerweile mehrere seiner Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt:
• die Möglichkeit der Videotherapie bei Heilmitteln
• eine verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und
• die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde Alle bisherigen Sonderregelungen des G-BA zur Corona-Pandemie und deren Geltungsdauer unter: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/

 

Erklärung der G7 Staats- und Regierungschefs
7-Punkte-Maßnahmenkatalog gegen Kriegstreiber Russland und Belarus

Freitag, 11. März 2022 - Wir, die Staats- und Regierungschefs der Gruppe der 7 (G7) stehen weiterhin fest entschlossen an der Seite des ukrainischen Volkes und der ukrainischen Regierung, die auf heldenhafte Weise Widerstand gegen die militärische Aggression des russischen Präsidenten Wladimir Putin und seinen Angriffskrieg gegen ihren souveränen Staat leisten. Dieser grundlose und ungerechtfertigte Angriff verursacht enormes Leid und einen tragischen Verlust an Menschenleben, unter anderem durch die zunehmend willkürliche Bombardierung und den Beschuss von Zivilistinnen und Zivilisten in Schulen, Häusern und Krankenhäusern.

Wir sind geeint in unserer Entschlossenheit, Präsident Putin und sein Regime für diesen ungerechtfertigten und grundlosen Krieg zur Verantwortung zu ziehen, der Russland bereits in der Welt isoliert hat. Die Welt sollte zusammenstehen und gemeinsam Präsident Putin und sein Regime auffordern, sofort seinen laufenden Angriff auf die Ukraine einzustellen und seine Streitkräfte aus der Ukraine abzuziehen. Wir stehen solidarisch an der Seite derer, die mutig Widerstand gegen die Invasion in der Ukraine leisten.


Wir rufen Russland nachdrücklich auf, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang zu den Opfern seines Angriffs in der Ukraine zu gewährleisten und den Zivilistinnen und Zivilisten, die ihr Zuhause verlassen wollen, sichere Fluchtwege zu gewährleisten. Wir fordern dazu auf und verpflichten uns, den Flüchtenden aus der Ukraine humanitäre, medizinische und finanzielle Unterstützung zu leisten. Seit Präsident Putin die Invasion der Russischen Föderation am 24. Februar begonnen hat, haben unsere Länder umfangreiche restriktive Maßnahmen verhängt, die Russlands Wirtschafts- und Finanzsystem schwer beeinträchtigt haben, wie an der massiven Reaktion der Märkte deutlich wurde.


Wir haben gemeinsam wichtige russischen Banken vom globalen Finanzsystem isoliert; die Fähigkeit der russischen Zentralbank, ihre Devisenreserven zu nutzen, geschwächt; weitreichende Ausfuhrverbote und -kontrollen verhängt, wodurch Russland von unseren Spitzentechnologien abgeschnitten ist; und die Architekten dieses Krieges ins Visier genommen, konkret den russischen Präsidenten Wladimir Putin und seine Komplizen sowie das Lukaschenko-Regime in Belarus. Über die bereits angekündigten Pläne hinaus werden wir weitere Bemühungen unternehmen, unsere Abhängigkeit von russischer Energie zu verringern, wobei wir gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass dies geordnet und auf eine Weise erfolgt, die der Welt Zeit gibt, eine alternative und nachhaltige Versorgung sicherzustellen.


Darüber hinaus ziehen sich Unternehmen des Privatsektors in beispiellosem Tempo und mit bisher ungekannter Solidarität aus Russland zurück. Wir stehen unseren Unternehmen zur Seite, die sich in geordneter Weise vom russischen Markt zurückziehen wollen. Wir sind nach wie vor entschlossen, Russland weiter von unseren Volkswirtschaften und dem internationalen Finanzsystem zu isolieren.

Folglich verpflichten wir uns, so bald wie möglich weitere Maßnahmen im Rahmen unserer fortlaufenden Reaktion und im Einklang mit unseren jeweiligen behördlichen Bestimmungen zu ergreifen:
Erstens sind wir bestrebt, im Einklang mit unseren innerstaatlichen Verfahren Schritte zu unternehmen, um Russland den Meistbegünstigungsstatus in Bezug auf Schlüsselprodukte in unseren Märkten zu entziehen.
Damit werden wichtige Vorteile von Russlands Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation aufgehoben und es wird sichergestellt, dass die Produkte russischer Unternehmen in unseren Volkswirtschaften nicht länger nach dem Meistbegünstigungsprinzip behandelt werden. Wir begrüßen die laufenden Vorbereitungen für eine Erklärung einer breiten Koalition von WTO-Mitgliedern, einschließlich der G7, in der sie ankündigen, Russland den Meistbegünstigungsstatus zu entziehen.

Zweitens arbeiten wir gemeinsam daran, zu verhindern, dass Russland Finanzmittel von den führenden multilateralen Finanzinstitutionen, darunter dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung erhält.
Russland kann nicht einen eklatanten Bruch des Völkerrechts begehen und gleichzeitig erwarten, von der internationalen Wirtschaftsordnung zu profitieren. Wir begrüßen die raschen laufenden Anstrengungen des IWF und der Weltbankgruppe, der Ukraine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Ferner begrüßen wir die von der OECD unternommenen Schritte, Russlands Teilnahme an relevanten Gremien zu beschränken.


Drittens verpflichten wir uns, unsere Kampagne zur Ausübung von Druck gegenüber den Präsident Putin nahestehenden russischen Eliten, Vertretern und Oligarchen und gegenüber anderen Architekten des Krieges und ihren Familien und Unterstützern fortzusetzen. Wir würdigen die Arbeit, die von vielen unserer Regierungen geleistet wurde, um bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte sanktionierter Einzelpersonen und Unternehmen zu identifizieren und zu beschlagnahmen beziehungsweise einzufrieren, und sind entschlossen, diese Druckkampagne mit Priorität fortzuführen.

Zu diesem Zweck hat die am 26. Februar angekündigte Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufgenommen, die die Vermögenswerte Präsident Putin nahestehender russischer Eliten und der Architekten seines Krieges ins Visier nehmen wird. Unsere Sanktionspakete sind sorgfältig maßgeschneidert, so dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe nicht behindert wird.


Viertens verpflichten wir uns, die Wirksamkeit unserer restriktiven Maßnahmen aufrechtzuerhalten, gegen deren Umgehung hart vorzugehen und Schlupflöcher zu schließen. Insbesondere werden wir, zusätzlich zu anderen geplanten Schritten zur Verhinderung der Umgehung der Maßnahmen, sicherstellen, dass der russische Staat und die russischen Eliten, Vertreter und Oligarchen keine digitalen Vermögenswerte nutzen können, um die Auswirkungen der internationalen Sanktionen zu umgehen oder zu kompensieren, womit ihr Zugang zum globalen Finanzsystem weiter eingeschränkt wird. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass unsere derzeitigen Sanktionen Krypto-Vermögenswerte umfassen.


Wir verpflichten uns, Maßnahmen zu ergreifen, um jedwede illegale Aktivität besser zu erkennen und zu unterbinden, und wir werden unrechtmäßig handelnden russischen Akteuren, die digitale Vermögenswerte für die Vergrößerung und den Transfer ihres Vermögens nutzen, im Einklang mit unseren innerstaatlichen Verfahren Kosten auferlegen.


Fünftens sind wir entschlossen, die Versuche des russischen Regimes, Desinformation zu verbreiten, abzuwehren. Wir bekräftigen und unterstützen das Recht des russischen Volkes auf freie und unparteiische Informationen.

Sechstens sind wir bereit, weitere Restriktionen auf Ausfuhren und Einfuhren von Schlüsselprodukten und -technologien gegen die Russische Föderation mit dem Ziel zu verhängen, Russland Erlöse zu verwehren und sicherzustellen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger nicht Präsident Putins Krieg finanzieren, wobei wir im Einklang mit unseren innerstaatlichen Verfahren vorgehen werden. Wir stellen fest, dass sich internationale Unternehmen bereits aus dem russischen Markt zurückziehen.

Wir werden dafür sorgen, dass den Eliten, Vertretern und Oligarchen, die Präsident Putins Krieg unterstützen, der Zugang zu Luxusgütern und Vermögenswerten verwehrt wird. Die Eliten, die Putins Kriegsmaschinerie aufrechterhalten, sollen nicht länger die Möglichkeit haben, Gewinne aus diesem System abzuschöpfen und die Ressourcen der russischen Bevölkerung zu verprassen.

Siebtens sollen russische Körperschaften, die den Krieg direkt oder indirekt unterstützen, keinen Zugang zu neuen Fremdmittelanlagen und Kapitalbeteiligungen sowie zu anderen Formen internationalen Kapitals erhalten. Unsere Bürgerinnen und Bürger eint die Auffassung, dass ihre Ersparnisse und Investitionen nicht Unternehmen finanzieren sollen, die die russische Wirtschaft und Kriegsmaschinerie stützen.


Wir werden unsere Zusammenarbeit fortsetzen, um Maßnahmen zu entwerfen und umzusetzen, mit denen die Möglichkeiten Russlands zur Beschaffung finanzieller Mittel auf internationaler Ebene weiter beschränkt werden. Wir stehen in Geschlossenheit und Solidarität geeint mit unseren Partnern, einschließlich Entwicklungs- und Schwellenländern, die ungerechterweise die Kosten tragen und die Auswirkungen dieses Kriegs erdulden müssen, für den wir Präsident Putin, sein Regime und seine Unterstützer sowie das Lukaschenko-Regime uneingeschränkt verantwortlich machen.


Gemeinsam werden wir daran arbeiten, die Stabilität der Energiemärkte sowie die Lebensmittelsicherheit weltweit aufrechtzuerhalten, nun da die russische Invasion die Möglichkeiten der Ukraine, die diesjährige Ernte anzubauen, bedroht. Wir stehen weiterhin an der Seite des ukrainischen Volkes und der Regierung der Ukraine. Wir werden die Auswirkungen unserer Maßnahmen, auch auf Drittländer, fortwährend auswerten und sind bereit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Präsident Putin und sein Regime für seinen Angriff auf die Ukraine zur Verantwortung zu ziehen.  

 

Ukraine - Kurzarbeitergeld - Pflegesituation

1017. Sitzung des Bundesrates, Berlin 11. März 2022 -
Mit einer Schweigeminute gedachte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 11. März 2022 der Opfer des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Anschließend fasste er mehrere Beschlüsse zu Hilfen für die Ukraine und zur Aufnahme der vielen Geflüchteten in den deutschen Bundesländern. Der Bundesrat billigte zwei Gesetze aus dem Bundestag und beschloss, diesem zahlreiche Initiativen aus den eigenen Reihen zur Entscheidung vorzulegen - einige bereits zum wiederholten Mal. 7 neue Ländervorschläge wurden vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildeten Stellungnahmen zu 15 EU-Vorlagen.
Personalien
Top 1 Busse übernimmt Vorsitz im Familienausschuss  
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Top 2 Bundesrat billigt verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld
Top 3 Grünes Licht für ERP-Wirtschaftsplan und Korrektur der Strafprozessordnung  
Landesinitiativen
Top 4 Bundesrat will Aufklärung von Steuerstraftaten verbessern
Top 5 Bundesrat fordert Rauchverbot in Autos
Top 6 Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zu herrenlosen Konten
Top 7a Keine Mehrheit für Vorschlag zum Führungszeugnis
Top 7b Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren
Top 7c Keine Mehrheit für Initiative zur Führungsaufsicht
Top 8 Bundesrat fordert höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung
Top 11 Bundesrat will Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Handelssachen stärken
Top 13 Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch
Top 15 Bundesrat möchte Strafbarkeit für Kindesentführungen erweitern
Top 17 Bundesrat positioniert sich zu Rechtsakt zur Medienfreiheit
Top 18 Länder fordern Wohnheimprogramm für Studierende
Top 45 Bundesrat fordert baurechtliche Erleichterungen für Flüchtlingswohnraum
Top 48 Länder sichern Geflüchteten aus der Ukraine Unterstützung zu  
EU-Vorlagen
Top 32 Bundesrat verurteilt Angriffskrieg gegen Ukraine  
Rechtsverordnungen
Top 39 Corona-Sonderregeln für die Pflege werden verlängert

 

 

Bis zum 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden

Berlin, 16. Februar 2022 - Die Omikron-Variante des Corona-Virus breitet sich in Deutschland aus. Allerdings scheint der Höhepunkt der Omikron-Welle in den meisten Ländern überschritten zu sein. Der Expertenrat der Bundesregierung geht in seiner aktuellen Stellungnahme vom 14. Februar 2022 davon aus, dass der Anstieg der Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen wird. In der Folge werde erwartet, dass sich die Welle abflache, und die Zahl der Neuinfektionen mit der Omikron-Variante BA.1 sinke. Daher sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, vorausschauend Öffnungsstrategien zu planen und zu kommunizieren.


Dank des verantwortlichen und umsichtigen Verhaltens der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat Deutschland die Omikron-Welle bis jetzt vergleichsweise gut bewältigt. Die Infektionsschutzmaßnahmen haben es verhindert, dass ältere und besonders schutzbedürftige Personen in großer Zahl erkrankten. Das hat viele Leben gerettet. Die Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass ungeimpfte Personen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe auch durch Omikron-Infektionen aufweisen – neben den über 60-Jährigen und Menschen mit schweren Grund-erkrankungen.


Derzeit sei die Zahl der Neuinfektionen in der Altersgruppe der über 60-Jährigen im Vergleich zu anderen Altersgruppen noch gering. Diese Zahl nehme jedoch aktuell zu. Damit würde sich für diese Altersgruppe die Zahl der Einweisungen auf die Intensivstationen nunmehr sukzessive erhöhen. Nach Ansicht des Expertenrats werden sich Ungeimpfte und Ältere bei den Lockerungen der Schutzmaßnahmen wahrscheinlich wieder vermehrt infizieren und erkranken. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten weiter geschützt werden.


In der Altersgruppe über 60 Jahre ist die absolute Zahl der nicht geimpften Personen immer noch sehr groß: Derzeit sind knapp drei Millionen nicht „geboostert“ – sie haben sich also ihre dritte Impfung noch nicht verabreichen lassen. 2,8 Millionen dieser Altersgruppe sind sogar ohne den zweifachen Basis-Impfschutz. Viele andere europäischen Staaten, auf die derzeit in Hinblick auf weitreichende Öffnungen geschaut wird, weisen deutlich höhere Impfquoten auf – und haben eine jüngere Bevölkerung.


Zugleich weist der Expertenrat darauf hin, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante BA.2 zu erneut steigenden Inzidenzen und zu einer Verlängerung der Omikron-Welle führen könnte. Spätestens im Herbst besteht vor diesem Hintergrund nach der Einschätzung der Expertinnen und Experten das Risiko erneuter Infektionswellen. Neben dem Risiko weiterer Mutationen zirkulierten bisherige Virusvarianten wie der Deltastamm weiter und könnten neue Infektionswellen auslösen. Nach bisherigen Erkenntnissen seien Ungeimpfte nach einer Infektion mit der Omikron-Variante nicht zuverlässig vor Infektionen mit anderen Varianten geschützt.


Nach Einschätzung des Expertenrats befinden wir uns in einer neuen Phase der Pandemie. Sie erfordere allerdings weiterhin ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen erscheine sinnvoll, sobald ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen sei. Ein zu frühes Öffnen berge die Gefahr eines erneuten Anstieges der Krankheitslast. Von zentraler Bedeutung sei es, dass zunächst weiterhin Masken getragen würden. Diese böten eine hohe Wirksamkeit gerade angesichts hoch ansteckender Varianten wie Omikron.

Die Expertinnen und Experten weisen weiter darauf hin, dass es bei entsprechenden Symptomen wichtig sei, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden (Selbstisolation) und sich zu testen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen. Wichtig ist ein möglichst abgestimmtes Vorgehen in allen 16 Ländern.


Es gilt: Es sollen so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich zurückgenommen werden. Gleichzeitig sollen so viele flankierende Maßnahmen wie nötig aufrechterhalten werden, um das Erreichte nicht zu gefährden und die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor schweren Verläufen möglichst gut zu schützen. Bund und Länder werden weiter intensiv für das Impfen werben und leicht zu erreichende Impfangebote machen. Denn: Impfen hilft. Auch aus der Sicht des Expertenrats ist die zumindest dreifache Impfung das effektivste Instrument, um die Krankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu erreichen.


Bestehende Immunitätslücken sollen geschlossen und einer erneuten Infektionswelle im Herbst/Winter vorgebeugt werden. Vor diesem Hintergrund treffen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgende Vereinbarungen:

1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung.
In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken greifen.
Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind.

 

a. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen.

Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.

 

b. In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.


Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G-Plus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

 

c. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).  

2. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus.

Diese Möglichkeiten sind auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig. Darüber hinaus müssen aus Sicht der Länder für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen.

Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Sie nehmen zur Kenntnis, dass derzeit ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet wird.
Es soll rechtzeitig vor dem 20. März 2022 zum Abschluss kommen und auch eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten zu enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht. Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.  


3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihrer Familien und Freundeskreise weiterhin verantwortungsvoll zu verhalten. Es kommt insbesondere darauf an, bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten zu achten, sich eigenverantwortlich zu testen und angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden zu treffen. Denn dort ist das Risiko von Neuinfektionen weiterhin hoch. Ein verantwortungsvolles Handeln ist in dieser Phase der Pandemie wichtig, um vor allem ältere und vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen und sie sicher an Zusammenkünften und Veranstaltungen teilhaben zu lassen.  

4. Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes eingesetzte Sachverständigenkommission, ihre wichtige Arbeit so rechtzeitig abzuschließen, dass die Erkenntnisse in eine grundlegendere Überarbeitung des Gesetzes rechtzeitig vor dem Herbst 2022 einfließen können.  

 

5. Ein effizientes Monitoring der für die Krankheitslast maßgebenden Indikatoren kann als Frühwarnsystem dienen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, daran zu arbeiten, dass die für die Erfassung der Krankheitslast relevanten Parameter (7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen) altersabhängig, tagaktuell, regionalisiert und mit guter Qualität erfasst und digital übermittelt werden können. Dafür ist eine systematische Datenerfassung erforderlich, wie vom Expertenrat in seiner 4. Stellungnahme vom 22. Januar 2022 gefordert.  


6. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die bestehenden Impfangebote zu nutzen. Impfen hilft. Wir werden das Virus nur besiegen können, wenn sich deutlich mehr Personen auch in Deutschland impfen lassen. Die Impfung ist sicher und schützt. Es stehen ausreichend Impfstoffe zur Verfügung. Der Bund hat zur Unterstützung der Anstrengungen der Länder, einfach zu erreichende Impfangebote überall verfügbar zu machen, eine Informationskampagne gestartet. Sie soll insbesondere diejenigen erreichen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entscheiden konnten.

Alle Expertinnen und Expertinnen sind sich einig: Impfungen können die Krankheitslast durch COVID-19 effektiv verringern und damit schwere Verläufe verhindern. Eine dreifache Impfung schützt gut gegen schwere Verläufe durch die Omikron-Variante. Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen. Denn nur eine hohe Impfquote kann eine hohe Zahl an schweren Verläufen und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems verhindern. Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.  

7. Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollen besser vor einer COVID-19-Erkrankung geschützt werden. Deshalb sind Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, dass sie geimpft oder genesen sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können).
Mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen, befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess. Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip.  

8. Bei der vom Bundesminister der Gesundheit angestoßenen Überarbeitung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung (SchAusnahmV) entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert-Koch-Institut (RKI). Die Rechte der Länder werden gewahrt.  

 

9. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die Testverordnung zu verlängern.  

10. Um den durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen Rechnung zu tragen, wird der Bund die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen. Damit soll vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können. Dies soll bei der anstehenden Überprüfung der einschlägigen Regelungen berücksichtigt werden.

 

11. Um den an Corona erkrankten Personen die bestmögliche Behandlung zukommen lassen zu können, hat das Bundesministerium für Gesundheit frühzeitig die Lieferung des oralen Therapeutikums Paxlovid verhandelt. Bei früher Einnahme des Medikaments hat es eine hohe Wirksamkeit gegen COVID-19.  

12. Kinder und Jugendliche haben in den letzten zwei Jahren große Solidarität gezeigt, leiden aber auch in besonderem Maße unter der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen die Notwendigkeit, auch weiterhin sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern.  

 

13. Die Länder begrüßen den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So wird den seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März 2022 weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern.

Die Länder werden auch aufgrund der hierzu jetzt schon vorliegenden Daten über den Förderzeitraum hinaus ausreichende organisatorische und personelle Ressourcen zu Aufklärung und Verfolgung mutmaßlicher Straftaten bereitstellen. Bund und Länder werden sich regelmäßig gegenseitig unterrichten, welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen sie ergriffen haben. Die Länder begrüßen, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern wird. Die Länder bitten die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Belastungen der Krankenhäuser die Regelungen zu den Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschlägen und zur Bestimmung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu Ersatzkrankenhäusern bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen die Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz vom 8. Februar 2022 und halten weiterhin gezielte Hilfen für notwendig.  

 

14. Bund und Länder werden das weitere Infektionsgeschehen aufmerksam beobachten. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden zur Corona-Pandemie am 17. März 2022 erneut zusammenkommen. Sofern es die Lage erforderlich macht, kommen sie früher zusammen.

 

Bundespräsidentenwahl

Frank-Walter Steinmeier um 14:28 Uhr mit 1045 Ja-Stimmen gewählt
Berlin, 13. Februar 2022 - 737 Stimmen wäre laut Grundgesetz Artikel 54,6 die Mindestzahl gewesen. Auf seine Konkurrenten entfielen 140 Stimmen für Dr. Max Otte, 96 auf den unabhängigen Mediziner aus Mainz Dr. Gerhard Trabert und auf Stefanie Gebauer (Freie Wähler) 58 Stimmen.


1472 Personen (145 aus NRW) wählten in der 17. Bundesversammlung erstmals im Paul-Löbe-Haus und nicht im Rechstag den Bundespräsidenten. Obwohl Alt-Bundespräsident. Es wurden 1437 Stimmen abgegeben, 86 waren Enthaltungen, 12 waren ungültig, 1425 gültig.
Viel beachtet wurde die Eingangsrede von Bundestagspüräsidentin Bärbel Bas, die sehr routiniert die aktuellen Probleme ansprach und mit ihren klaren Worten viel Anerkennung erhielt.

1472 Personen (145 aus NRW) wählten in der Bundesversammlung erstmals im Paul-Löbe-Haus und nicht im Rechstag den Bundespräsidenten. Obwohl Alt-Bundespräsident Theodor Heuss das Mitwirken von Menschen aus dem öffentlichen Leben vorschlug, kam diese Ide erst 2004 zur Anwendung.  Jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, kann kandidieren. Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann Wahlvorschläge bei der Präsidentin des Deutschen Bundestags einreichen. Für den zweiten und dritten Wahlgang können neue Vorschläge gemacht werden.


Gleich drei Mitglieder der SPD Duisburg sind am Sonntag bei der Wahl des Bundespräsidenten in Berlin dabei: Bärbel Bas, Mahmut Özdemir und Sarah Philipp sind Mitglieder der Bundeserversammlung. „Wir freuen uns, dass wir bei dieser ganz besonderen Wahl dabei sein können,“ so die drei Duisburger Abgeordneten.

„Frank-Walter Steinmeier genießt ein hohes Ansehen als Bundespräsidenten im In- und Ausland. Er steht für Verlässlichkeit, Stabilität und sozialen Zusammenhalt. Er ist die richtige Wahl in dieser Zeit.“

 
Eine besondere Rolle übernimmt Bärbel Bas als Bundestagspräsidentin. Sie organisiert die Bundesversammlung und leitet sie am Sonntag auch. „Als Bundestagspräsidentin ist es meine Aufgabe, die Bundesversammlung einzuberufen und so zu organisieren, dass sie in einem angemessen und würdigen Rahmen stattfindet“, sagt Bas. Eine Aufgabe, vor der sie gerade in Pandemie-Zeiten „großen Respekt“ habe.

 

Der am Sonntag, 12. Februar 2017 frisch zum Bundespräsidenten gewählte Franz Walter Steinmeier und Duisburgs SPD-MdL Frank Börne

 

Die bisherigen Bundespräsidenten und ihre Ehefrauen bzw. Lebensgefährtin
Franz Walter Steinmeier (ab 2017) Verwaltungsrichterin Elke Büdenbender (Unicef-Schirmherrin)

© Unicef Henning Schacht

Joachim Gauck  (2012 - 2017) - Daniela Schadt

Christian Wulff (2010 - 2012) - Bettina Wulff

Horst Köhler (2004 - 2010) - Eva Luisa Köhler

Johannes Rau (1999 - 2004) NRW - Christina Rau

Roman Herzog (1994 - 1999) - Christiane Herzog

Richard von Weizsäcker (1984 - 1994) - Marianne von Weizsäcker
Karl Carstens (1979 - 1984) - Veronica Carstens

Walter Scheel (1974 - 1979) NRW - Mildreed Scheel (Krebshilfe-Gründerin)

Gustav Heinemann (1969-1974) NRW - Hilda Heinemann

Heinrich Lübke (1959 - 1969) NRW - Wilhelmine Lübke

Theodor Heuss (1949 - 1959) - Elly Heuss-Knapp

 

Bundesrat will Bußgelder für Mietwucher verdoppeln

1016. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2022
Berlin, 11. Februar 2022 - Mietwucher soll härter bestraft werden. Dies fordert der Bundesrat. Am 11. Februar 2022 beschloss er auf Initiative von fünf Ländern, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Doppelte Bußgelder Der Bundesrat schlägt vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln.

Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß. Nicht mehr erforderlich: das Ausnutzen der Zwangslage Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat.

Dieses Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere laufe, heißt es in der Entwurfsbegründung. Zweiter Anlauf Schon 2019 hatte der Bundesrat einen inhaltsgleichen Entwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht - er war dort jedoch nicht abschließend beraten worden. Mit Ende der 19. Legislaturperiode unterfiel er daher der so genannten Diskontinuität. Nun soll sich der 20. Deutsche Bundestag damit befassen.

Fristverlängerung für Umtausch alter Führerschein-Dokumente
© Foto: AdobeStock | Klaus Eppele
Führerscheininhaber und -inhaberinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 sollen mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente erhalten: Nur unter dieser sowie weiteren Bedingungen stimmte der Bundesrat am 11. Februar 2022 einer Regierungsverordnung zu, die diverse Regelungen zu Erwerb, Geltung und Umschreibung von Führerscheinen enthält.

Setzt die Bundesregierung die so genannten Maßgaben der Länder um, kann sie die Verordnung in Kraft setzen. Gestaffelte Umtauschfristen Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate bestimmt. Dies betrifft ca. 43 Millionen Dokumente - die Fahrerlaubnis selbst ist davon unberührt.

Damit nicht alle Führerscheine zum Ende der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umtauschen. Diese Frist möchte der Bundesrat aufgrund der aktuellen Belastungen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verschieben.

Betroffene sollen keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie ihren alten Führerschein angesichts der aktuellen Corona-Situation noch nicht rechtzeitig umtauschen konnten.

Vorgaben zum Online-Unterricht und Umschreibung ausländischer Führerscheine
Die Verordnung enthält zahlreiche Vorgaben zum Verfahren bei der Führerscheinprüfung, der Fahrlehrerausbildung, zum Online-Unterricht für die theoretische Fahrschulausbildung sowie zur Umschreibung ausländischer Führerscheine - unter anderem für die Länder Albanien, Moldau, Kosovo, das Vereinigte Königreich und Nordirland. Sie können ebenfalls nur in Kraft treten, wenn die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder einpflegt.

Mehr Online-Unterricht
So möchte der Bundesrat den Online-Unterricht bereits dann erlauben, wenn Präsenzunterricht zwar möglich ist, aber Einschränkungen unterliegt. Nach den Plänen der Bundesregierung im zugrundeliegenden Verordnungsentwurf ist Voraussetzung, dass Präsenzunterricht nicht durchgeführt werden kann bzw. darf. Nächste Schritte Die Bundesregierung entscheidet, ob und wie schnell sie die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben umsetzt und die geänderte Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet, damit sie im dritten Folgemonat in Kraft treten kann.

Appell für Digitales Lernen
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat die von der Bundesregierung geplanten Regeln zum digitalen Fahrschulunterricht als unzureichend. Er spricht sich dafür aus, die guten Erfahrungen der Fahrschulen mit digitalen Formaten rasch dauerhaft rechtlich zu verankern. Er fordert den Bund auf, Rahmenbedingungen für verstärktes E-Learning in der theoretischen Fahrschulausbildung zu schaffen und hierbei die fachliche Expertise der Länder einzubeziehen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristen, wann diese sich damit befasst, gibt es nicht


Bundesrat billigt 2. Nachtragshaushalt

Grünes Licht für den Nachtrag zum Budget des Bundes für das Jahr 2021: Am 11. Februar 2022 verzichtete der Bundesrat auf ein Vermittlungsverfahren zu dem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 27. Januar 2022 verabschiedet hatte. Es ist dadurch gebilligt und kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.


60 Milliarden Euro für Klimarücklage
Das Gesetz überträgt nicht genutzte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt des vergangenen Haushaltsjahrs in eine Rücklage des Energie- und Klimafonds EKF, einem Sondervermögen des Bundes. Mit diesen Mitteln will die Bundesregierung in den kommenden Jahren klima- und transformationspolitische Vorhaben finanzieren und private Investitionen anreizen - und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten.


Konkretisierung im Bundestagsverfahren
Im Laufe seiner Beratungen ergänzte der Bundestag den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung um verbindliche Erläuterungen zur Verwendung der an den EKF übertragenen Mittel. Sie stellen klar, dass die Mittel unter anderem für Investitionen zur besseren Energieeffizienz von Gebäuden und Förderung einer klimaneutralen Industrie zu nutzen sind; ebenso zur Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage. Neue Stellen für Bundesregierung und Bundestag Eine weitere Ergänzung im Bundestagsverfahren: Der Gesetzesbeschluss schafft 148 neue Stellen für Bundesministerien und Bundestag.


Bundesrat fordert höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge
Mit einem heute auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen beschlossenen Gesetzentwurf fordert der Bundesrat höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge: Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden. Die Tat wäre damit automatisch als Verbrechen einzustufen.

Die gleiche Qualifizierung soll für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß Paragraf 315b Strafgesetzbuch gelten. Wertungswidersprüche beseitigen Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll Wertungswidersprüche beseitigen, die durch frühere Änderungen des Strafgesetzbuchs entstanden sind, als man zum Beispiel die Strafbarkeit für verbotene Kraftfahrzeugrennen verschärft hat. Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass nach geltendem Recht eine fahrlässige Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen härter bestraft wird als eine fahrlässige Todesverursachung.

Auch diese Ungereimtheit möchten die Länder beseitigen lassen. Reprise einer früheren Bundesratsinitiative Der Beschluss vom 11. Februar 2022 entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im Juli 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der so genannten Diskontinuität.

Wie es weitergeht
Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem erneuten Vorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.


Bundesrat fordert Ausweiskontrollen beim Boarding

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Fluggesellschaften die Identität ihrer Passagiere beim Boarding kontrollieren und mit den Buchungsdaten der Tickets abgleichen müssen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auf Initiative von Niedersachsen hat der Bundesrat am 11. Februar 2022 beschlossen, eine entsprechende Ergänzung im Luftsicherheitsgesetz beim Bundestag einzubringen.

Identität der Passagiere nicht gesichert
Der Bundesrat warnt vor Gefahren für die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht: Gibt jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität werde erschwert, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Vorbild Frankreich
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.

Erneuter Versuch
Mit dem aktuellen Beschluss bekräftigt der Bundesrat eine frühere Forderung: Schon am 21. September 2018 hatte er - ebenfalls auf Initiative von Niedersachsen - einen gleichlautenden Entwurf (BR-Drs.321/18) beim Bundestag eingebracht. Dieser hat ihn vor Ablauf der 19. Legislaturperiode nicht abschließend beraten, so dass er der Diskontinuität unterfiel.

 

Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht

Berlin, 24. Januar 2022 - Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 weisen in ihrer jüngsten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 darauf hin, dass diese schnelle Verbreitung insbesondere daraus resultiert, dass der für die bisherigen Varianten bestehende Schutz vor einer Infektion durch eine vorbestehende Immunität bei der Omikron-Variante verringert ist. Hierdurch habe sich der Anteil der für diese Corona-Infektionen empfänglichen Bevölkerung in etwa verdoppelt. Gleichzeitig sei eine regional stark variable Dynamik zu verzeichnen.

Die geltenden Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger hätten den steilen Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zunächst verlangsamt, der in anderen Staaten zu beobachten ist. Der Expertenrat erwartet einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen. Es könnten regional in der Spitze 7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend erreicht werden. Das Ausmaß der Krankenhausbelastung werde entscheidend davon abhängen, wie sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der ungeimpften Erwachsenen und der über 50-Jährigen entwickelt.

Diese Zahlen seien derzeit noch vergleichsweise niedrig, die Omikron-Variante verbreite sich vor allem in den jüngeren Bevölkerungsgruppen mit vielen Kontakten und weit weniger bei den über 50-Jährigen. Jedoch seien in der Vergangenheit die Infektionen aus der jüngeren Bevölkerung in die Gruppe der Älteren eingetragen worden. Bei den über 50-Jährigen bestehe weiterhin eine zu große Impflücke. Vergleicht man die Situation in Deutschland mit anderen Staaten, so wird deutlich, dass hier der Anteil der ungeimpften Personen in der älteren Bevölkerung mit rund drei Millionen Menschen noch immer sehr hoch ist. Gerade diese älteren Bürgerinnen und Bürger müssen nach den Ausführungen der Expertinnen und Experten bei einer Erkrankung an dem Virus häufig stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Regional sei bei den Zahlen der Krankenhausbehandlungen bereits eine Trendumkehr zu erkennen und ein Wiederanstieg der Aufnahmen. Das entspreche zeitverzögert der international beobachteten Entwicklung. Die Hospitalisierungsrate wird nach Einschätzung der Expertinnen und Experten niedriger als bei der Delta-Variante sein. Der Expertenrat weist jedoch darauf hin, dass sie um eine ganze Größenordnung (Faktor 10) niedriger liegen müsste als im letzten Winter, um die erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Entsprechend seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.

Bereits jetzt bestünden in einigen Regionen Engpässe im Krankenhaus- und Pflegebereich durch Personalausfälle aufgrund von Infektionen. Der zu erwartende Eintrag der Infektionen in die ältere Bevölkerungsgruppe und die infektionsbedingten Ausfälle im Gesundheitswesen gäben daher weiterhin Anlass zur Sorge vor einer erheblichen Belastung des Gesundheitswesens. Der Expertenrat weist darauf hin, dass, wenn in Folge eines weiteren Anstiegs der Inzidenzen kritische Marken, wie z. B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate, erreicht werden, weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle zukünftig notwendig werden können.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind zuversichtlich, dass die weitere Fortsetzung der aktuell bestehenden Maßnahmen die realistische Chance bietet, dass Deutschland gut durch die Omikron-Welle kommt. Sie stimmen daher darin überein, dass der bisherige Kurs fortgesetzt wird und die geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt werden, so wie es auch der Expertenrat empfiehlt. Gleichzeitig wollen Bund und Länder gemeinsam die Impfkampagne intensivieren. Denn: Mit Zunahme der Grundimmunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2-Infektionen und Abnahme der Zahl der Neuinfektionen und der Hospitalisierungsinzidenzen sollen Schutzmaßnahmen perspektivisch wieder stufenweise zurückgefahren werden.

Der Expertenrat weist darauf hin, dass es langfristig dringend erforderlich ist, die verbliebenen Immunitätslücken in der Gesellschaft durch Impfungen zu schließen. Ansonsten sei zyklisch mit erneuten starken Infektions- und Erkrankungswellen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen mit Blick auf die aktuelle Lage folgende Vereinbarungen:

1. Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die bisher geltenden Regeln grundsätzlich weiterhin Bestand haben. Die Entwicklung der Omikron-Welle wird weiter aufmerksam beobachtet. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, werden sie weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbaren.

2. Öffnungsperspektive: Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

3. Überregionale Großveranstaltungen: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf. Sie beauftragen die Chefinnen und Chefs der Staatsund Senatskanzleien der Länder, bis zum 9. Februar 2022 eine einheitliche Regelung zu vereinbaren.

4. Impfen: Impfen hilft. Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen. Sie sind das beste und sicherste Mittel für Gesellschaft und Wirtschaft, um die Pandemie zu überwinden. Entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats werden Bund und Länder ihre Impfkampagne verstärken. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen, den Booster. Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollten sich nunmehr sofort impfen lassen.

Schon die erste Impfung schützt vor einem schweren Verlauf der Krankheit. Es stehen genug Dosen der mRNA-Impfstoffe von Moderna und BioNTech zur Verfügung. Eine Impfung ist leicht und ohne Kosten überall verfügbar. Für alle Bürgerinnen und Bürger über 30 Jahre wird vorrangig der Moderna-Impfstoff eingesetzt. Für Kinder und Bürgerinnen und Bürger bis 30 Jahre gibt es den Impfstoff von BionNTech. Beide Impfstoffe sind sicher und millionenfach erprobt.

Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den beiden mRNA-Impfstoffen ab Ende Februar auch ein proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung.

5. Testen: Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests. Die Labore sind bereits in Teilen überlastet. Bei auftretenden Engpässen ist es daher unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen. Die Länder nehmen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Kenntnis, dass die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden sollen. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.


Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und ggfls. antivirale Therapie zu ermöglichen. Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen. Gleichzeitig müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die PCR-Testkapazitäten zu erhöhen.

6. Quarantäne und Isolation:
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs begrüßen die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts, angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzupassen. Auch für sie gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden.

Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).

7. Genesenen- und Impfstatus:
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, dass die nach der geänderten Covid-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom PaulEhrlich-Institut und Robert-Koch-Institut (RKI) zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden. Sie gehen davon aus, dass der Bund die entsprechenden Vorkehrungen trifft.

8. Kontaktnachverfolgung: Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl der täglichen Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie dem guten Schutz von geboosterten Personen ist auch im Rahmen der Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten eine Priorisierung sinnvoll und notwendig.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, dazu zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut umsetzbare Regelungen zu erarbeiten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen. Sie sollten eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen.


9. Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen:
Die Länder werden die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben. Das Bundesministerium der Gesundheit prüft die Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings.

10. Kritische Infrastruktur:
Bund und Länder unterziehen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante einem kontinuierlichen Monitoring und werden im Bedarfsfall umgehend entsprechend reagieren. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen starken Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Die getroffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass bisher keine Gefährdungen der Grundversorgung eingetreten sind.


11. Digitalisierung: Der Expertenrat hat in einer zweiten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 kurz- und mittelfristige Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems empfohlen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstreichen die Dringlichkeit und bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern (GMK), sich zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrates zu befassen. Die GMK wird darüber hinaus gebeten, bis Ende Februar 2022 einen Bericht über die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie über die Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) in den Krankenhäusern vorzulegen. Kurzfristig sind die digitalen Anwendungen zum Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus (insb. Corona-Warn-App und CovPass-App) fortzuentwickeln, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G-Plus-Regel auf einfachem Wege prüfen zu können.

12. Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld:
Trotz der Pandemie ist der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 9. 10. 11. 12. werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt.  Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Hierzu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen Vorschlag vorlegen.

13. Nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
Die nächste Zusammenkunft findet am 16. Februar 2022 statt, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen.


Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg und Hessen:
1. Baden-Württemberg und Hessen fordern den Bund auf, kurzfristig die Einrichtung eines zentralen Impfregisters zu prüfen, um die aktuelle Impfkampagne in Deutschland zu unterstützen. Damit werden die Grundlagen gelegt, damit künftigen Infektionswellen effektiver begegnet werden kann.

 2.    Ein Impfregister wäre zugleich ein wichtiges Element der Verwaltungsmodernisierung und durch die Möglichkeit der Verknüpfung mit digitalen Patientenakten ein zentraler Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

3.    Kurzfristig sollte zunächst ein „digitaler Impfpass“ mit freiwilliger Registrierung aller Impfungen vorgesehen werden. Rechtliche Möglichkeiten, wie dieser im Pandemiefall auch verpflichtend ausgestaltet werden kann, sind zu prüfen. Protokollerklärung des Landes Thüringen: Resultierend aus der Rechtsprechung in den Ländern und in Anbetracht der Empfehlungen des Expertenrates, Regelungen weiter zu führen und ggfls schnell Verschärfungen vornehmen zu können, erwartet Thüringen eine bundesgesetzliche Regelung zur weiteren Pandemieabwehr.

Dazu zählen 2G und 2 G-plus Regelungen genauso wie einheitliche Umsetzungsvorschriften bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Thüringen bittet zudem die Bundesregierung, umgehend das länderspezifische Liefervolumen für den proteinbasierten Impfstoff Novavax mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser für die von der Impfpflicht betroffenen Beschäftigten in den Gesundheitsberufen vorrangig zur Verfügung gestellt werden kann.


Protokollerklärung der Freistaaten Bayern und Sachsen sowie der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen zu Ziffer 12:
1. Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten eine frühzeitige Entscheidung über die Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den 31. März 2022 hinaus für erforderlich.
2. Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen auch auf kommunale Betriebe für erforderlich.


Neue Vorgaben für Impfnachweise und Quarantäneregel





Berlin, 14. Janaur 2022 - Eine Änderungsverordnung der Bundesregierung passt die Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an und flexibilisiert die Regeln für die Quarantäne - © Foto: AdobeStock | Michael Bihlmayer.
Dem hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 14. Januar 2022 - einen Tag nach dem Bundestag - mit den Stimmen aller Länder zugestimmt. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die bundeseinheitlich geltenden Anforderungen an einen Impfnachweis dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Außerdem sollen die Länder bei Vorschriften zur Quarantäne Genesener, Geimpfter und Getesteter schneller auf neue Umstände reagieren können.


Einheitliche Ausnahmen für Immunisierte und Getestete

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung kann nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die negativ getestet sind, Erleichterungen oder Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen vorsehen. Von dieser Möglichkeit hat sie mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch gemacht. Die Verordnungen ermöglichen den Ländern wiederum, selbst Ausnahmen vorzusehen. Aus ihnen geht auch hervor, wer als geimpft bzw. genesen gilt.

Impfnachweis soll zusätzlichen Vorgaben genügen
Nach der geänderten Fassung beider Verordnungen muss der Impfnachweis den jeweils vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Maßgaben entsprechen. Neben den bisher erforderlichen Angaben zu den anerkannten Impfstoffen und der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Anzahl an Impfungen können auch Angaben zur Anzahl der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Boosterimpfungen bekannt gemacht werden; ebenso zu Zeiten, die nach einer Impfung für eine vollständige Schutzimpfung abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen einzelnen Impfungen liegen dürfen.

Nachweis nur für wirksam Geimpfte
Die Verordnung ermöglicht, dass die Vorgaben für den Impfnachweis auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand gehalten werden können und soll dadurch gewährleisten, dass nur Personen, die tatsächlich wirksam geimpft sind, auch einen gültigen Impfnachweis erhalten.


Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der Infektion

Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.

Quarantäne für bestimmte Geimpfte und Genesene bei entsprechender RKI-Empfehlung
Bisher hatten die Länder nur eingeschränkte Möglichkeiten, auch für bestimmte Geimpfte und Genesene (beispielsweise für Geimpfte ohne Auffrischungsimpfung) eine Quarantänepflicht festzulegen. Künftig werden die Länder dies können, wenn das Robert-Koch-Institut eine solche allgemein empfohlen hat.

Kürzere Quarantäne
Die Regelungen sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass vor allem die Quarantäne-Zeiten für Infizierte und Kontaktpersonen verkürzt werden bzw. ganz wegfallen können. Bund und Länder haben insofern vereinbart, dass künftig Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung haben, von der Quarantäne ausgenommen werden. Außerdem enden Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen bzw. mit negativem Testnachweis nach sieben Tagen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.


Baldiges Inkrafttreten geplant

Die Verordnung kann nun wie geplant am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

 

 Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen) auf 2G beschränkt

Berlin, 07. Januar 2022 - Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 gehen davon aus, dass sich die Omikron-Variante auch in Deutschland durchsetzt und zeitnah flächendeckend dominierend sein wird. Mit der raschen Verbreitung der Variante werde nun auch wieder ein deutlicher Anstieg der 7-Tages-Inzidenz zu erwarten sein, der sich bereits abzeichnet. Daher sei die Stellungnahme des Expertenrats vom 19. Dezember 2021 weiterhin gültig.

In ihrer am 6. Januar veröffentlichten zweiten Stellungnahme haben die Expertinnen und Experten wichtige ergänzende Erkenntnisse zur Omikron-Variante vorgelegt. Das Gremium führt aus, dass Infektionen mit der Omikron-Variante, bezogen auf die Fallzahlen, voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen führen, gleichwohl aufgrund des zeitgleichen Auftretens sehr vieler Infizierter von einer hohen Belastung der Krankenhäuser auszugehen ist. Diese betreffe bezogen auf die Fallzahlen weniger die Intensiv-, als vielmehr die Normalstationen der Krankenhäuser.

Zudem betonen die Expertinnen und Experten, dass sich die Omikron-Variante erst allmählich in älteren Bevölkerungsgruppen ausbreitet und die Krankheitsschwere in dieser gefährdeten Gruppe noch nicht ausreichend beurteilbar sei. Ein weiteres wesentliches Problem entstehe durch die erwarteten hohen Infektionszahlen, die zu Ausfällen beim Personal durch Erkrankung und Quarantäne führen. Diese können in der bei Omikron erwartbaren Größenordnung dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur eingeschränkt wird.


Die Omikron-Variante kann aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften dazu führen, dass die Infektionszahlen massiv ansteigen, was den Vorteil der milderen Verläufe gegenüber der Delta-Variante quantitativ aufzuwiegen droht. Es gilt die Infektionsdynamik genau zu beobachten, um bei Bedarf schnell agieren und nötigenfalls eine weitere Intensivierung der Schutzmaßnahmen vornehmen zu können. Der durch Erst- und Zweit-Impfung vermittelte Immunschutz ist bei der Omikron-Variante eingeschränkt. Daher werden auch Personen erkranken, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen.

Die dritte Impfung reduziert nach Aussage des Gremiums nach allen vorliegenden Studien die Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante deutlich. Das unterstreicht erneut die Bedeutung der Auffrischungsimpfung mit den hochwirksamen mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken dem Expertenrat erneut für seine wichtige Arbeit. Zentraler Baustein dafür, dass Deutschland gut durch diese neue Phase der Pandemie kommt, ist es, die Bürgerinnen und Bürger durch Booster-Impfungen sowie Erst- und Zweitimpfungen zu schützen.

Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen – das gilt bereits ab der ersten Impfung. Jeder und jedem soll ein passgenaues Impfangebot unterbreitet werden. Diejenigen, die bereits grundimmunisiert sind, werden darin bestärkt, sich weiterhin verantwortungsbewusst und solidarisch zu verhalten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten sie, das Angebot einer Auffrischungsimpfung anzunehmen.


Das Ziel, bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wurde erreicht. Jetzt wollen Bund und Länder in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen durchführen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage folgende weiteren Vereinbarungen getroffen:

1. Die neue Virus-Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. Daher ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern. Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.


2. Es bleibt weiterhin notwendig, die Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.


3. Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.

4. Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.


5. Die Länder werden beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist.


6. Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.


7. Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft, die Zahl der Ansteckungen zu verringern.


8. Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es soll zugleich den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für vulnerable Gruppen. Ausgehend von den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen.

Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).

Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Damit wird auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen.


Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).


9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Die Booster-Impfung vermittelt den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden. Spätestens jetzt, mit der neuen und deutlich leichter übertragbaren VirusVariante, ist der Zeitpunkt gekommen, sich zu schützen und die Erst- und Zweitimpfung vorzunehmen. Schon eine frische Erstimpfung schützt zeitnah vor schweren Verläufen.


10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten angesichts der Notwendigkeit, eine hohe Impfquote zu erreichen, eine allgemeine Impfpflicht für nötig. Sie bekräftigen ihre dazu gefassten Beschlüsse vom Dezember 2021. Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird.

11. Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante besprochen. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Nun folgen weitere Schritte. Bund und Länder werden sich hierzu weiter regelmäßig austauschen. Um den vom Expertenrat prognostizierten Personalausfall abzufedern, halten Bund und Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für erforderlich – zunächst durch Nutzung der Möglichkeiten von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.

12. Der Expertenrat weist in seiner zweiten Stellungnahme vom 6. Januar 2022 darauf hin, dass das Gesundheitssystem auf die kommende Infektionswelle vorbereitet werden muss. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern, entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats die Krankenhäuser auf die zu erwartenden hohen Infektionszahlen vorzubereiten.


13. Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.


14. Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten. Die Länder begrüßen den Antragsstart der Überbrückungshilfe IV und die baldige Auszahlung von Abschlagszahlungen. Der Bund und die Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern.

15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die im Dezember beschlossenen Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben daher weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich.

16. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

 

Mehr Online-Unterricht in Fahrschulen

Berlin, 07. Januar 2022 - Fahrerlaubnis-Verordnung liegt dem Bundesrat vor 07.01.2022 Die Fahrausbildung soll digitaler werden: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben dem Bundesrat den Entwurf einer 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften übersandt.

Mit dieser Verordnung sollen insbesondere einheitliche Rahmenbedingungen für Ausnahmen für Online-Angebote in der Fahrschülerausbildung geschaffen werden, die sich während der Corona-Pandemie bewährt haben. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: Wir wollen unser Land moderner und digitaler machen. Mit unserer neuen Fahrerlaubnis-Verordnung nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und schaffen die Voraussetzung, damit die Länder im Ausnahmefall Fahrschulen Theorie-Unterricht online ermöglichen können. Das spart Wege, reduziert Kontakte und ermöglicht es Fahrschülern, sich trotz der Pandemie optimal auf den Führerschein vorzubereiten.

Ein modernes Land braucht eine moderne Fahrausbildung – dies ist ein wichtiger Schritt! Das bedeutet konkret: Das bereits mit den Ländern beratene Konzept sieht bundeseinheitliche Rahmenbedingungen vor, unter denen die nach Landesrecht zuständigen Behörden im Wege von Ausnahmen digitalen Theorieunterricht in Fahrschulen zulassen können. Den obersten Landesbehörden soll in begründeten Ausnahmefällen, in denen ein Präsenzunterricht in den Fahrschulen nicht möglich ist, die Möglichkeit eröffnet werden, Genehmigungen auch für digitalen Unterricht zu erteilen.

Geprüft wird außerdem, inwieweit über diese Ausnahmesituation hinaus der Fahrschulunterricht weiter digitalisiert werden kann. Daneben enthält die Verordnung Regelungen, damit die Nutzung von modernen Fahrerassistenzsystemen auch in der praktischen Prüfung berücksichtigt werden kann. Außerdem werden die Vorgaben für die zum 1. April 2021 geschaffene Möglichkeit präzisiert, die Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B auf Fahrzeugen mit Automatikgetrieben zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen dieser Fahrzeuge beschränkt wird.

Neu ist ebenfalls: Die Sperrfristen für die Wiederholung einer Fahrerlaubnisprüfung werden verlängert, wenn die Fahrerlaubnisprüfung wegen einer Täuschungshandlung nicht bestanden wurde. Darüber hinaus hat eine erste Evaluierung des Fahrlehrerrechts Verbesserungspotenzial aufgezeigt, das kurzfristig insbesondere durch Änderungen an den Rahmenlehrplänen für die Fahrlehrerausbildung umgesetzt werden soll.