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DU
94 00 49 - DU-Fallzahlen
Inzidenzstufen -
Sonderimpfungen
2G-Regelung für städtische Kultur- und
Freizeitveranstaltungen ab dem 1. November
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Dezentrale und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg
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Kinderimpfungen und Ausstellung
Impfzertifikate
Duisburg, 28. Dezember 2021 -
Die Stadt Duisburg bietet auch in der kommenden
Woche wieder dezentrale Impfungen an folgenden
Standorten jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr an:
- Montag, 03.01.: Evangelische Kirchengemeide
Alt-Duisburg, Lutherkirche Duissern, Martinstraße
39, 47058 Duisburg
- Dienstag, 04.01.: Katholische Kirchengemeinde St.
Dionysius Walsum, Elisabethstraße 8, 47178 Duisburg
- Mittwoch, 05.01.: Evangelische Kirchengemeinde
Rumeln-Kaldenhausen, Ulmenstraße 31, 47239 Duisburg
- Donnerstag, 06.01.: Pfarrzentrum Christus König
Rheinhausen, Langestraße 14, 47228 Duisburg
Freitag, 07.01.: Verein City-Wärme, Grabenstraße
180, 47057 Duisburg
Neben den dezentralen Angeboten, besteht auch
weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der
nachstehenden vier Standorte von 10.30 bis 17.30 Uhr
impfen zu lassen. Achtung: die stationären Standorte
sind vom 31.1.2021 bis 2.1.2022 geschlossen.
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg,
Lauerstraße, 47198 Duisburg
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee,
Warbruckstraße 51, 47169 Duisburg
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße,
47269 Duisburg
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz),
Mercatorstraße, 47051 Duisburg
Impfung: Vorherige
Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig.
Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu
halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen
(2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x
Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt
mitzubringen. Die Unterlagen können auf der
Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an
allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu
erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der
Zweitimpfung möglich. Personen, bei denen die
Grundimmunisierung weniger als fünf Monate
zurückliegt, werden nicht zurückgewiesen und
ebenfalls geimpft, sofern ein Mindestabstand von
vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung frühestens
vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist
ausschließlich für immundefiziente Personen mit
einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als
Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.
Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen
hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die
Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen
Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen
(BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt
immer mit einem mRNA Impfstoff. Für die Impfung an
einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges
Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend
die Bescheinigung über die bereits erfolgten
Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher
empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Kinderimpfungen
In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof
sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30
Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis 17.30
Uhr auch Kinderimpfungen möglich.
Das Kindeimpfzelt ist vom 31.1.2021 bis 2.1.2022
geschlossen
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl
Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten
Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen.
Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden
Kinderarzt geklärt werden. Die Stadt Duisburg bittet
Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt
aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere
gesundheitliche Problemen haben.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der
sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei
Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person
bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen
sorgeberechtigten Person eingeholt wurde.
Entsprechend der Empfehlung der ständigen
Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen
COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung
vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für
Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma
Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.
Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit,
als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich.
Verbindliche Termine können unter
https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de
online vereinbart werden.
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der
Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im
Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im
entsprechenden Zeitraum angeboten.
- Ausstellung von
Impfzertifikaten
Der Container zur Ausstellung der Impfzertifikate am
Theater am Marientor ist in dieser Woche
geschlossen. Ab dem kommenden Montag, 3.1.2022,
stehen die Kolleginnen und Kollegen wie gewohnt
montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16.30
Uhr zur Verfügung.
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Neue NRW-Coronaschutzverordnung |
Duisburg, 23.
Dezember 2021 Die NRW-Landesregierung hat am
heutigen Nachmittag eine neue Coronaschutzverordnung
veröffentlicht, die am 28.12.2021 inkraft tritt. Diese
beinhaltet u.a. eine Reduzierung von Kontakten auch für
Immunisierte. Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer
statt, bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen
und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern. Die Maskenpflichten
und 2G+-Regel für den Freizeitbereich werden ausgeweitet.
Detaillierte Infos zu den neuen Regelungen gibt es auf der
Seite des Landes unter
www.land.nrw
Krisenstabsleiter Martin Murrack gehen diese Regelungen
nicht weit genug: "Im Hinblick auf das zu erwartende
Pandemiegeschehen hätte ich mir seitens des Landes eine
deutlich klarere und weitergehende Regelung gewünscht. Es
kann nicht sein, dass sich im Privatbereich maximal 10
Personen treffen dürfen, aber gleichzeitig Veranstaltungen
mit bis zu 750 Teilnehmern stattfinden können."
Er ruft die Duisburgerinnen und
Duisburger dazu auf, überall dort, wo es möglich ist, die
Kontakte zu reduzieren: "Nicht alles, was erlaubt ist, ist
auch sinnvoll. Es ist wichtig, dass wir die Ausbreitung der
neuen Omikron-Variante möglichst lange hinauszögern. Dazu
können wir alle beitragen, in dem wir uns nur mit wenigen
Menschen treffen, auch an den Feiertagen auf größere
Familientreffen verzichten und vor einem Treffen testen. Ich
weiß, wie schwer das für uns alle ist, aber nur so wird es
uns gelingen, unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu
schützen. Und: lassen Sie sich impfen!"
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Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder
- Weitere 338 Luftreinigungsgeräte für Duisburger Schulen
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Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder
Duisburg, 23. Dezember 2021 - Zu Beginn des Jahres
2021 wurde mit Mitteln des Bundes und des Landes NRW ein
Förderprogramm zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
an Grundschulen aufgelegt. Die Stadt Duisburg hat daran
erfolgreich teilgenommen und unter Einsatz eines 15
prozentigen Eigenanteils Fördergelder in Höhe von über 6
Millionen Euro verausgabt.
Alle Grundschulen in Duisburg wurden mit entsprechenden
Möbeln zu multifunktionalen Klassenräumen ausgestattet, die
sowohl im Vormittagsbereich für den Unterricht und im
Nachmittagsbereich für Angebote der Offenen Ganztagschule
geeignet sind. Es wurden unter anderem 319 festverbaute
Schrankwände und über 9.000 Tische und Stühle innerhalb
weniger Monate ausgeliefert und aufgebaut. Außerdem wurden
zur Verbesserung der Ausstattung der Schulmensen
Elektrogeräte im Volumen von über 300.000 Euro verbaut.
Die gesamte Maßnahme wurde durch das Amt für Schulische
Bildung begleitet und organisiert. Die äußerst kurze
Zeitscheine bis Ende des Jahres 2021 wurde durch das Land
NRW vorgegeben und stellte gerade unter den aufgrund der
Coronapandemie erschwerten Lieferbedingungen eine besondere
Herausforderung dar. Bildungsdezernentin Frau Astrid Neese:
„Das Programm so kurzfristig umzusetzen, war ein Kraftakt.
Mit der Verbesserung der räumlichen Situation sind wir einen
deutlichen Schritt weiter, um die Versorgung mit Plätzen des
offenen Ganztags zu erhöhen. Der Bedarf steigt und ab dem
Schuljahr 2026/2027 wird es einen Rechtsanspruch gegeben.
Daher forcieren wir schon jetzt den Ausbau, denn nur durch
eine Ganztagsbetreuung werden die Bildungschancen vieler
Kinder steigen.“
Weitere 338 Luftreinigungsgeräte für Duisburger Schulen
Das Immobilien-Management Duisburg (IMD) hat sich
auch am zweiten Förderprogramm des Landes NRW zur
Beschaffung von Luftreinigungsgeräten beteiligt. Gefördert
werden in dieser Runde die Beschaffung von
Luftreinigungsgeräten für gemeinschaftlich genutzte Räume in
Schulen, in denen sich die Fenster nicht vollständig öffnen
lassen (Räume der Kategorie 2). Wie schon beim ersten
Förderprogramm hat das IMD nochmals die Schulleitungen aller
Duisburger Schulen befragt. Auf Basis der Rückmeldungen
wurden dann insgesamt rund 313.000 Euro beim Fördergeber
beantragt und bewilligt. Hiervon wurden 338 Geräte für 27
Schulen angeschafft. Im Dezember wurden bereits 85 Geräte
ausgeliefert und installiert.
Anfang Januar geht es dann mit der Ausstattung der
restlichen Schulen weiter. IMD Geschäftsführer Thomas
Krützberg: „Ich freue mich sehr darüber, dass unser Antrag,
der die Bedarfslage an den Duisburger Schulen abgebildet
hat, zu 100 Prozent bewilligt wurde. Luftfiltergeräte
stellen in nicht oder nicht ausreichend zu lüftenden Räumen
eine gute Ergänzung zu den anderen Hygienemaßnahmen dar.
Daher ist das Einhalten der AHA-Regeln sowie das Stoßlüften
weiterhin zwingend und unvermeidbar.“ Zusammen mit den
Fördergeldern in Höhe von 440.000 Euro aus der
Fördermaßnahme des Jahres 2020 konnten nun insgesamt 438
Geräte für 56 Schulen beschafft werden.
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Städtische
Impfstationen an beiden kommenden Feiertagswochenenden
geschlossen |
Duisburg, 22. Dezember 2021 - Wie angekündigt bleiben die
städtischen Impfstationen an den beiden kommenden
Feiertagswochenenden geschlossen. Die Resonanz war zuletzt
zurückgegangen. An den übrigen Tagen, auch zwischen
Weihnachten und Silvester, sind die Stationen wie gewohnt
geöffnet.
Krisenstabsleiter Martin Murrack: "Die Kolleginnen und
Kollegen arbeiten seit fast zwei Jahren am Limit und darüber
hinaus. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich
bedanken. Ergänzend zu den Hausarztpraxen bieten wir seit
Wochen Impfungen im gesamten Stadtgebiet an, sowohl an vier
festen Standorten als auch an wechselnden mobilen
Standorten. Wir könnten so pro Tag 4.000 Menschen impfen.
Aktuell kommen jedoch pro Tag nicht mehr als 2.000 Personen
zu uns. Daher werden die städtischen Impfzentren an den
Feiertagen nicht öffnen. Alle, die dort im Einsatz sind,
haben sich eine kurze Pause mehr als verdient, um Kraft für
die kommenden Wochen zu schöpfen. Ich lade aber alle ein,
die Zeit zwischen den Jahren und zu Beginn des neuen Jahres
zu nutzen, sich impfen oder boostern zu lassen."
Die Stadt Duisburg bietet auch weiter stationäre Impfungen
an (jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr)
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße,
47198 Duisburg
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51,
47169 Duisburg
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269
Duisburg
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz),
Mercatorstraße, 47051 Duisburg
Vom 24. bis 26.12.2021 und vom 31.12.2021 bis 2. Januar 2022
werden keine Impfungen durchgeführt!
Darüber hinaus gibt es in der kommenden Woche ein
dezentrales Impfangebot am
Dienstag, 28.12.: Verein für Jugendhilfe und Soziales
Ruhrort, Bergiusstraße 26, 47119 Duisburg
Öffnungszeiten 10.30 -
17.30 Uhr
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Verlängerung der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und
in der Innenstadt
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Feuerwerksverbot an Silvester
Duisburg, 21. Dezember 2021 - Um auch weiterhin der
epidemiologischen Lage zu begegnen, insbesondere vor dem
Hintergrund einer Gefährdung durch die
Omikron-Virusvariante, hat die Stadt Duisburg die
Allgemeinverfügungen bezüglich der Maskenpflicht auf
Wochenmärkten und in der Innenstadt verlängert und wie im
letzten Jahr ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern an
bestimmten Örtlichkeiten ausgesprochen.
Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten
Auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen
Wochenmärkten in den Stadtteilen besteht vom 22. Dezember
2021 bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 zu den jeweiligen
Marktzeiten die Pflicht zum Tragen mindestens einer
medizinischen Maske (sog. OP-Maske).
Maskenpflicht in der Innenstadt
Im Bereich der Innenstadt und des Weihnachtsmarktes besteht
vom 22. Dezember bis zum Ablauf des 30. Dezember 2021
montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr,
freitags und samstags in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie
sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr ebenfalls die Pflicht
zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog.
OP-Maske).
Ausnahmen finden sich in der aktuellen
Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in
den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder
Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.
Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes
Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier
betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig
gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden
können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen
stärker betroffenen Gebieten anreisen.
Feuerwerksverbot
In der Silvesternacht und am Neujahrstag besteht wie auch im
letzten Jahr an den nachstehenden Örtlichkeiten ein
Feuerwerkverbot, um Menschenansammlungen entgegenzuwirken
und das Infektionsrisiko zu minimieren:
- Hamborner Altmarkt
- Marktplatz Hochemmerich
- Platz um die Pauluskirche in Hochfeld
- Kaiserberg
- Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger&Turtle
Außerdem gilt an den vorgenannten Bereichen am 31. Dezember
2021 ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 3 Uhr die Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Generell appelliert
die Stadt, auf das Zünden von Feuerwerk wegen der hohen
Verletzungsgefahr zu verzichten, um so die bereits enorm
belasteten Krankenhäuser nicht weiter zu strapazieren.
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Dezentrale und stationäre Impfangebote der Stadt
Duisburg |
Duisburg, 16. Dezember 2021 -
Die Stadt Duisburg bietet auch in
den letzten beiden Wochen dieses Jahres wieder Impfungen an.
Diese werden an folgenden Standorten jeweils von 10.30 bis
17.30 Uhr angeboten:
'Montag, 20.12.: Begegnungszentrum Bruckhausen,
Schulstraße 29, 47166 Duisburg. Dienstag, 21.12.:
Pfarrzentrum St. Marien Rheinhausen, Lindenallee 29, 47229
Duisburg. Mittwoch, 22.12.: Dorfkirche Baerl,
Denkmalstraße 2, 47199 Duisburg.
Dienstag, 28.12.: Verein für Jugendhilfe und
Soziales Ruhrort, Bergiusstraße 26, 47119 Duisburg
Neben den
dezentralen Angeboten, besteht auch weiterhin die
Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte
von 10.30 bis 17.30 Uhr, impfen zu lassen.
Vom 24. bis 26.12.2021 und vom 31.12.2021 bis 2. Januar 2022
werden an den nachgenannten Standorte keine
Impfungen durchgeführt werden!
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße,
47198 Duisburg
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51,
47169 Duisburg
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269
Duisburg
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz),
Mercatorstraße, 47051 Duisburg
Hinweise zur Impfung: Vorherige
Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die
Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird
empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen,
2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt
mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite
des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen
Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die
Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der Zweitimpfung
möglich. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger
als fünf Monate zurückliegt, werden nicht zurückgewiesen und
ebenfalls geimpft, sofern ein Mindestabstand von vier
Monaten erreicht ist. Eine Impfung frühestens vier Wochen
nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für
immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark
verminderten Impfantwort als Optimierung der primären
Impfserie zu ermöglichen.
Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt
dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die
Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff
vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder
Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA
Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein
gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer
Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung
über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen.
Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Kinderimpfungen: In dem Zelt auf dem
Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis
freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden
jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen
möglich.
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis,
Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und
Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort
mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden. Die Stadt
Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen
Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere
gesundheitliche Problemen haben.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der
sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei
Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt
diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten
Person eingeholt wurde. Entsprechend der Empfehlung der
ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen
COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort
erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen
freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder
entsprechend dosiert ist.
Die Impfung in dieser Altersgruppe ist
sowohl mit, als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich.
Verbindliche Termine können unter
https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de
online vereinbart werden.
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung
vorgenommen werden. Bei der Buchung im Onlineportal wird
direkt ein Zweittermin im entsprechenden Zeitraum angeboten.
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Impfungen für Kinder in Duisburg
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Duisburg, 14. Dezember 2021 -
Die Stadt Duisburg bietet ab dem kommenden
Freitag, 17. Dezember, die Möglichkeit an, Kinder im Alter
von fünf bis elf Jahren zu impfen. In einem eigens für die
Kinderimpfungen errichteten Zelt auf dem Portsmouthplatz am
Hauptbahnhof ist dies von montags bis freitags zwischen 13
und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis
17.30 Uhr möglich.
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis,
Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und
Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort
mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden. Eltern, deren
Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben, bittet die
Stadt Duisburg ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt
aufzusuchen.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der
sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift
nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die
Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt
wurde. Für die Impfung gegen COVID-19 ist entsprechend der
Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) eine
ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich.
Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener
Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend
dosiert ist.
Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit, als auch
ohne vorherige Terminabsprache möglich. Verbindliche Termine
können unter
https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de
online vereinbart werden. Eine Zweitimpfung kann drei Wochen
nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im
Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im entsprechenden
Zeitraum angeboten.
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- Zentralbibliothek bleibt Ende Dezember
geöffnet
- Betriebsferien im Landschaftspark
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Zentralbibliothek bleibt Ende Dezember
geöffnet
Duisburg, 13. Dezember 2021 -
Die Zentralbibliothek im Stadtfenster an der
Steinsche Gasse 26 in Duisburg- Mitte bleibt in
diesem Jahr zwischen den Feiertagen von Montag, 27.
Dezember bis Donnerstag, 30. Dezember geöffnet.
Duisburgerinnen und Duisburger können die Bibliothek
zu den gewohnten Zeiten besuchen und sich mit
Lesestoff, Spielen, Zeitschriften, Filmen und
anderen Medien versorgen. Auch der Aufenthalt vor
Ort ist möglich.
Die Öffnungszeiten in dieser Zeit sind am Montag von
13 bis 19 Uhr und von Dienstag bis Donnerstag von 11
bis 19 Uhr. Für den Besuch der Bibliothek gilt die
2G-Regel. Ausnahmen sind im Internet unter
www.duisburg.de/corona zu finden. Für Abholungen und
Rückgaben gilt die 3G-Regel. Außerdem ist das Tragen
einer FFP2/KN95-Maske erforderlich. Weitere
Informationen gibt es bei der Stadtbibliothek
telefonisch unter 0203 283-4218 (montags von 13 bis
19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr
sowie samstags von 11 bis 16 Uhr) und auf der
Internetseite unter
www.stadtbibliothek-duisburg.de.
Betriebsferien im Landschaftspark
Rund um die
Weihnachtsfeiertage und an Silvester sind
die Geschäftsstellen im Landschaftspark
Duisburg-Nord nur eingeschränkt besetzt. Im
neuen Jahr meldet die Parkverwaltung sich
zurück.
Das
Besucherzentrum im Landschaftspark ist
während der Weihnachtsfeiertage am 24.
Dezember 2021, am 25. Dezember 2021, am 31.
Dezember 2021 und an Neujahr geschlossen. An
allen übrigen Dezembertagen ist das
Besucherzentrum wie gewohnt geöffnet: Montag
bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr und
Samstag, Sonntag und feiertags von 11 Uhr
bis 18 Uhr. Für touristische Angebote gilt
die 2G-Regelung. Auch die Leitung des
Landschaftsparks macht zum Jahresende eine
Pause und geht vom 23. Dezember 2021 bis
einschließlich 2. Januar 2022 in
Betriebsferien.
Veranstaltungs- und Drehanfragen werden in
dieser Zeit nicht bearbeitet. Das gesamte
Team bittet um Verständnis und wünscht
ruhige Festtage und Gesundheit und Glück für
das kommende Jahr. Ab dem 3. Januar 2022 ist
die Parkverwaltung wieder wie gewohnt im
Einsatz. Pandemiebedingt bleiben die
Jugendherberge und der DAV-Klettergarten
weiterhin geschlossen. Das Restaurant
Hauptschalthaus ist aufgrund von
Betriebsferien ab dem 20. Dezember 2021 bis
Ende Januar 2022 geschlossen.
Für Besucher*innen ist das
Landschaftsparkgelände jedoch weiterhin rund
um die Uhr und kostenfrei geöffnet.
Ebenfalls begehbar ist der Hochofen 5 und
seine Aussichtsplattform. Dieser wird aus
Sicherheitsgründen nur an Silvester ab 12.00
Uhr bis zum Neujahrstag 12.00 Uhr
geschlossen. Die Lichtinstallation an den
Hochofenanlagen erstrahlt vom 20. Dezember
2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 jeden
Abend in voller Pracht. Mit durchschnittlich
einer Million Besuchern pro Jahr gehört der
Landschaftspark Duisburg-Nord zu den
beliebtesten Natur- und Kulturlandschaften
in Nordrhein-Westfalen.
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„2G-Zugangsbändchen“: Sichere Zugangslösung für
Einzelhandel und Weihnachtsmarkt |
Duisburg, 10. Dezember 2021 -
Duisburg hat auf die verschärften Corona-Regelungen
zur Eindämmung des Infektionsgeschehens reagiert und
bietet ab Samstag, 11. Dezember, eine vereinfachte
Zugangslösung für Geimpfte und Genesene in der
Duisburger Innenstadt an. Hier gilt bekanntlich die
2G-Regelung im Einzelhandel und für den
Weihnachtsmarkt.
Ein kostenfreies „2G-Zugangsbändchen“ mit täglich
wechselnden Farben ermöglicht Besucherinnen und
Besuchern für den jeweiligen Tag den unbeschwerten
Zugang zu Geschäften und Ständen. Voraussetzung ist
die einmalige Vorlage eines Impf- oder
Genesenennachweises in Verbindung mit dem gültigen
amtlichen Ausweisdokument. Wer das Bändchen am Arm
vorweisen kann, muss nicht mehr vor Betreten der
Geschäfte aufs Neue seinen 2G- Nachweis erbringen.
Auf Wunsch der Duisburger Einzelhändler haben
Duisburg Business & Innovation (DBI) und Duisburg
Kontor das Konzept gemeinsam mit dem
Wirtschaftsdezernat erarbeitet.
Die DBI ist dabei in finanzielle Vorleistung
getreten und hat zunächst 300.000 Bändchen bei einem
Spezial-Hersteller geordert, die mit dem Logo
„Duisburg ist echt“ bedruckt sind. Die
Bändchen werden täglich neu ausgegeben und
sind für Kundinnen und Kunden kostenlos. Um
Missbrauch zu vermeiden, sind sie nicht ohne Schäden
am Band vom Handgelenk zu lösbar. Um nicht
missbräuchlich weitergegeben werden zu können,
müssen sie direkt beim Nachweis des Impfstatus von
dem jeweiligen Personal, das die Prüfung der Daten
durchführt, angelegt und verschlossen werden. Die
Kontrolle der Bändchen erfolgt im Geschäft durch das
Vorzeigen des Bandes gegenüber dem Personal an den
Eingängen.
Wichtig: Das Bändchen ist keine Pflicht, es
erleichtert lediglich die Zugänge – ohne bleibt der
Impfnachweis in Geschäften obligatorisch. Erste
Ausgabepunkte für die Bänder sind die Einkaufzentren
Forum, Galeria und Knüllermarkt sowie Spielwaren
Roskothen. Duisburg Kontor übernimmt die Verteilung
der Bändchen für den Weihnachtsmarkt.
Rasmus C. Beck, Geschäftsführer der DBI: „Kundinnen
und Kunden, die einmal kontrolliert wurden, müssen
dank des Bändchens nicht in jedem weiteren Geschäft
erneut Impfnachweis und Personalausweis herausholen.
Das reduziert im Weihnachtsgeschäft lange
Warteschlangen und ermöglicht ein stressfreieres
Einkaufserlebnis in Duisburg.“
Andree Haack, Wirtschaftsdezernat: „Der Einzelhandel
ist durch Corona ohnehin schwer strapaziert. Jetzt
haben wir einen gemeinsamen Weg in Duisburg, wie in
der traditionell umsatzstärksten Zeit des Jahres ein
Einkaufen gewährleistet werden kann.“
Uwe Kluge, Geschäftsführer von Duisburg Kontor: „Es
ist sehr erfreulich, dass für die Duis- burger
Innenstadt für alle Kundinnen und Kunden des
Weihnachtsmarktes und des Einzelhandels mit den
farbigen Bändchen eine Lösung zum bequemeren Shoppen
angeboten werden kann. Besonders an den
Verzehrständen erleichtert das allen den Umgang.“
Fragen und Antworten auf einen Blick:
- Wo bekomme ich die Bänder?
Zunächst bei den sog. Ankerpunkten Forum, Galeria,
Knüllermarkt und Spielwaren Roskothen.
- Wann bekomme ich die Bänder?
Zu den üblichen Öffnungszeiten.
- Was kosten die Bänder?
Für Kunden sind sie kostenlos.
- Sind die Bändchen Pflicht?
Nein, sie sind ein
freiwilliges Angebot. Neben den Bändchen ist auch
weiterhin die individuelle
Ausweisung via Impfpass-
oder Zertifikat auf dem Smartphone in Verbindung mit
einem
amtlichen
Ausweis
möglich.
Es
handelt
sich
um
ein
zusätzliches
Angebot.
- Ab wann geht es los?
Start ist Samstag, der 11. Dezember.
- Welche Farbe wird an welchem Tag ausgegeben?
An jedem Tag eine andere, beginnend mit neongrün am
Samstag, am Sonntag entfällt die
Regelung.
- Wie lange gilt das Band?
Jeweils bis zum Ende des laufenden Tages.
- Wer bekommt
ein Band?
Jeder Kunde
und jede Kundin
nach erfolgtem 2-G-Check.
- Wie ist Missbrauch zu verhindern?
Durch persönliches Anlegen vor Ort mit einem ohne
Zerstörung nicht ablösbaren Armband.
- Wie lange dauert die Aktion?
Sie ist zunächst geplant bis
Jahresende.
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IHK ist zwischen den Feiertagen erreichbar
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Außenwirtschaftsdokumente werden in
dringenden Fällen bearbeitet
Duisburg, 10. Dezember 2021 - Der internationale
Handel steht zwischen den Feiertagen nicht still.
Deswegen bleibt die Niederrheinische IHK in der Zeit
von Weihnachten bis Neujahr für exportorientierte
Unternehmen geöffnet und stellt Beglaubigungen für
den Außenwirtschaftsverkehr aus.
An drei Tagen zwischen den Jahren können Unternehmen
sich in dringenden Fällen jeweils von 9 bis 14 Uhr
bei der IHK melden. Räumlich ist dieser Service auf
die Hauptgeschäftsstelle und die Zweigstellen
aufgeteilt: Am Montag, 27. Dezember, stehen die
IHK-Experten in Kleve zur Verfügung, am Dienstag,
28. Dezember, in Wesel und am Donnerstag, 30.
Dezember, in Duisburg. Sowohl manuell als auch
elektronisch eingereichte Dokumente bearbeitet die
IHK in diesen Tagen.
Diese Öffnungszeiten gelten nur für Beglaubigungen
im Außenwirtschaftsverkehr, die keinen weiteren
Aufschub dulden. Ab dem 3. Januar 2022 stehen
sämtliche Ansprechpartner und Services in Duisburg,
Wesel und Kleve wie gewohnt wieder zur Verfügung.
(c) Niederrheinische IHK Jacqueline Wardeski
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Dezentrale und stationäre
Impfangebote der Stadt Duisburg |
Duisburg, 08.
Dezember 2021 - Die Stadt Duisburg bietet
nächste Woche wieder dezentrale Impfungen an
folgenden Standorten, jeweils von 10.30 bis
17.30 Uhr, kostenlos an:
Montag, 13.12.: Katholische Kirchengemeinde
St. Dionysius Walsum, Pfarrhaus Kardinal von
Galen, Elisabethstraße 8, 47178 Duisburg
Dienstag,
14.12.: Evangelische Kirchengemeinde
Rumeln-Kaldenhausen, Eingang Ulmenstraße 31,
47239 Duisburg
Mittwoch, 15.12.: Katholische
Kirchengemeinde St. Judas Thaddäus Buchholz,
Karl-Martin-Haus, Münchener Straße 40A,
47249 Duisburg
Donnerstag, 16.12.: Friedenskirche Hamborn,
Duisburger Straße 174, 47166 Duisburg
Freitag, 17.12.: Evangelische Gemeinde
Hochfeld, Pauluskirche, Paulusstraße 10,
47053 Duisburg
Neben den dezentralen Angeboten, besteht
auch weiterhin die Möglichkeit, sich an
einem der nachstehenden vier Standorte
jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis
17.30 Uhr, impfen zu lassen:
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg,
Lauerstraße, 47198 Duisburg - Fläche
gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße
51, 47169 Duisburg
- Ehemaliger
Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269
Duisburg - Vorplatz des Hauptbahnhofes
(Portsmouthplatz), Mercatorstraße, 47051
Duisburg
Hinweise zur
Impfung: Vorherige Anmeldungen sind an
keinem der Standorte notwendig. Um die
Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu
halten, wird empfohlen, die benötigten
Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x
Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt
und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen
können auf der Internetseite des RKI
heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung
besteht die Möglichkeit, an allen Standorten
die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die
Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach
der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort
verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt
dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem
gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den
Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die
Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA
Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten
Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument
vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und
Drittimpfung ist zudem zwingend die
Bescheinigung über die bereits erfolgten
Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher
empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
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Betriebsferien der Stadtverwaltung
Duisburg
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Duisburg, 6. Dezember 2021 - Auch in diesem
Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung
einschließlich der
städtischen
Kindertageseinrichtungen in der Zeit
zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 27.
Dezember bis einschließlich 2. Januar, in
weiten Bereichen geschlossen bleiben.
Einzelne Dienststellen sind von dieser
Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die
Feuerwehr, das Gesundheitsamt sowie der
Städtische Außendienst des Bürger- und
Ordnungsamtes. Diese Dienststellen sind an
allen Tagen erreichbar.
- Für die zentrale Beurkundung von
Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet
ist für Bestatter im Standesamt West am
Körnerplatz 1 in Rheinhausen vom 27. bis 30.
Dezember ein Notdienst eingerichtet.
- Die Zentralbibliothek ist von Montag, den
27. Dezember, ab 13 Uhr, bis Donnerstag, 30.
Dezember, 19 Uhr, geöffnet.
- Die Volkshochschule, die Musik- und
Kunstschule sowie die Bezirks- und
Stadtteilbibliotheken bleiben bis
einschließlich 2. Januar geschlossen. Die
Onleihe mit mehr als 50.000 E-Medien sowie
weitere digitale Angebote sind natürlich
während der gesamten Zeit über die Homepage
www.stadtbibliothek-duisburg.de mit einem
gültigen Bibliotheksausweis nutzbar.
- Die gesamte Verwaltung ist ab dem 3.
Januar wieder erreichbar. Mit den
Betriebsferien können durch den Abbau von
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung
von Energiekosten weitere Einsparungen zur
Haushaltskonsolidierung erzielt werden.
Durch die CO2-Reduzierung (Heizung, Strom,
Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte
für die Umwelt.
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Städtische Bäder über Weihnachten und Neujahr geschlossen
Das Rhein-Ruhr-Bad in Hamborn, sowie die
Hallenbäder am Toeppersee in Rheinhausen und an der
Memelstraße in Neudorf bleiben von Freitag, 24. Dezember
2021 bis einschließlich Samstag, 1. Januar 2022 geschlossen.
Das Allwetterbad in Walsum schließt ebenfalls ab dem 24.
Dezember, öffnet aufgrund von Wartungsarbeiten jedoch erst
wieder am Montag, 10. Januar 2022. Weitere Informationen zu
den städtischen Bädern, Öffnungszeiten und Ticketbuchungen
gibt es online auf dem Bäderportal unter
www.baederportal-duisburg.de.
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Maskenpflicht auf Wochenmärkten -
3G-Regelung und verschärfte Maskenpflicht in
städtischen Gebäuden
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Maskenpflicht auf Wochenmärkten
Duisburg, 03. Dezember
2021 -
Weil das Infektionsgeschehen weiterhin
zunimmt, hat die Stadt Duisburg eine weitere
Allgemeinverfügung erlassen, um die
Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Daher gilt ab Montag, 6.12.2021, bis zum
Ablauf des 21.12.2021, dass auf dem
Bauernmarkt in der Innenstadt sowie auf
allen anderen Wochenmärkten in den
Stadtteilen zu den jeweiligen Marktzeiten
mindestens eine medizinische Maske (sog.
OP-Maske) zu tragen ist.
3G-Regelung und verschärfte
Maskenpflicht in städtischen Gebäuden
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der
Infektionszahlen gilt in allen städtischen
Dienstgebäuden ab sofort die 3G-Regelung und
eine verschärfte Maskenpflicht. Mit diesen
Maßnahmen soll die Sicherheit der
Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und
Besucher erhöht werden.
Zugang zu städtischen Einrichtungen haben
daher nur Personen, die nachweisen können,
dass sie vollständig geimpft oder genesen
sind oder einen negativen Corona-Test
vorlegen können. Ein bestätigter Schnelltest
(Bürgertest) darf nicht älter als 24
Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48
Stunden sein. Neben vorgenannten Nachweisen
ist ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument
vorzulegen.
Für städtische Veranstaltungen und
Einrichtungen im Kultur-, Sport und
Freizeitbereich gilt weiterhin die 2G-Regel.
Hier ist der Besuch nur für immunisierte
Personen möglich, die vollständig geimpft
oder genesen sind. Zudem muss in allen
städtischen Dienstgebäuden eine FFP2-Maske
getragen werden. Das Tragen einer
medizinischen Maske reicht nicht mehr aus.
Auf die vorgenannten Bestimmungen wird
bereits in Einladungsschreiben und durch
entsprechende Aushänge in den Dienstgebäuden
hingewiesen.
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Städtische Bäder über Weihnachten
und Neujahr geschlossen
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Duisburg, 03. Dezember
2021 -
Das Rhein-Ruhr-Bad in Hamborn, sowie die
Hallenbäder am Toeppersee in Rheinhausen und
an der Memelstraße in Neudorf bleiben von
Freitag, 24. Dezember 2021 bis
einschließlich Samstag, 1. Januar 2022
geschlossen.
Das Allwetterbad in Walsum schließt
ebenfalls ab dem 24. Dezember, öffnet
aufgrund von Wartungsarbeiten jedoch erst
wieder am Montag, 10. Januar 2022. Weitere
Informationen zu den städtischen Bädern,
Öffnungszeiten und Ticketbuchungen gibt es
online auf dem Bäderportal unter
www.baederportal-duisburg.de.
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3G-Pflicht im ÖPNV ab dem 24.
November und wird von DVG, Stadt und Polizei
kontrolliert |
Duisburg, 23. November 2021 - Mit
Inkrafttreten des neuen
Infektionsschutzgesetzes gilt ab Mittwoch,
24. November, die 3G-Pflicht im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV). Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) appelliert an
ihre Fahrgäste, der Verpflichtung
nachzukommen und nur noch genesen, geimpft
oder getestet Bus und Bahn zu fahren. Die
3G-Regel gilt auch für myBUS.
„Die Gesundheit und Sicherheit unserer
Fahrgäste und Beschäftigten stehen für die
DVG an oberster Stelle“, sagt Marcus Wittig,
Vorstandsvorsitzender der DVG. „Bitte halten
Sie sich zur Sicherheit aller daher dringend
an die 3G-Pflicht.“ Fahrgäste müssen in Bus
und Bahn einen Impf- oder
Genesenen-Nachweis, einen negativen
Schnelltest oder einen negativen PCR-Test,
der nicht älter als 24 Stunden ist, sowie
einen Lichtbildausweis mit sich führen. Nur
wenn alle Fahrgäste sich an die neue
Regelung halten, lässt sich ein
reibungsloser Betriebsablauf ermöglichen.
Die Stadt Duisburg, DVG und Polizei Duisburg
werden die Einhaltung der 3G-Pflicht
stichprobenartig und zusätzlich mit
sogenannten Schwerpunktkontrollen
überprüfen. „Wir werden zum Schutze aller
Fahrgäste gemeinsam jeden Verstoß gegen die
3G-Pflicht konsequent sanktionieren“, sagt
Martin Murrack Stadtdirektor und
Krisenstabsleiter der Stadt Duisburg. „Die
3G-Regel in Bus und Bahn ist eine weitere
notwendige Maßnahme im Kampf gegen das
Corona-Virus. Es liegt in der Verantwortung
jedes Einzelnen sich an die neue Regel zu
halten.“
Ausgenommen von der 3G-Pflicht sind
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter
sechs Jahren. Die DVG informiert die
Fahrgäste über die 3G-Regel mit Plakaten,
Durchsagen und Aufklebern in den Fahrzeugen
und an Haltestellen, über Hinweise auf den
digitalen Informationstafeln sowie über ihre
Internetseite und Social-Media-Kanäle.
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Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt
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Duisburg,
18. November 2021 - Die Stadt Duisburg
reagiert auf die stark ansteigenden
Infektionszahlen und hat eine
Allgemeinverfügung zum Schutz der Duisburger
Bevölkerung erlassen. Die Allgemeinverfügung
gilt ab morgen, 19. November, und führt die
Maskenpflicht für Teile der Duisburger
Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein.
Durch diese Maßnahme wird der weiterhin
besorgniserregenden
infektionsepidemiologischen Gesamtlage
begegnet, die durch ein hohes und weiter
steigendes Niveau an Neuinfektionen und
einen noch nicht hinreichenden
Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der
erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus
Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet
ist.
Öffentlichen
Außenbereichen kommt ein besonderes
Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie
die hier betreffenden Teile der Duisburger
Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind,
Abstandsregeln nicht eingehalten werden
können und zahlreiche Besucher aus vom
Infektionsgeschehen stärker betroffenen
Gebieten anreisen. Eine besondere
Frequentierung der Innenstadt ergibt sich
daraus, dass sich in diesem Bereich
zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels sowie
Gastronomiebetriebe befinden, die gerade in
der Vorweihnachtszeit etwa zum Einkaufen von
Geschenken oder zum Flanieren aufgesucht
werden.
Verstärkt wird dieser Umstand durch die
Durchführung des weit über die Grenzen
Duisburgs hinaus beliebten
Weihnachtsmarktes. Dieser führt dazu, dass
sich viele Menschen in den von der
Maskenpflicht erfassten öffentlichen
Außenbereiche der Duisburger Innenstadt
nicht nur zu den Öffnungszeiten des
Weihnachtsmarktes, sondern auch noch geraume
Zeit danach, insbesondere zum weiteren
Verzehr von Speisen und Getränken,
aufhalten.
Die Erkenntnisse seit Eröffnung des
Weihnachtsmarktes am 11. November haben
zudem gezeigt, dass er weitaus stärker
besucht wurde als erwartet. Entgegen der
ursprünglichen Planung lässt sich infolge
des Andrangs in den betreffenden
öffentlichen Außenbereichen die Einhaltung
des erforderlichen Abstands oftmals nicht
einhalten.
Die Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, 24.
November 2021 wie folgt: montags bis
donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr,
freitags und samstags
in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie sonntags
in der Zeit von 13 bis 22 Uhr.
Die Pflicht zum Tragen mindestens einer
medizinischen Maske (sog. OP-Maske) gilt in
den öffentlichen Außenbereichen der
Duisburger Innenstadt entsprechend des
beigefügten Lageplans.
Ausnahmen finden sich in der aktuellen
Coronaschutzverordnung. So kann die Maske
beispielsweise in den betreffenden Bereichen
für den Verzehr von Speisen oder Getränken
oder in der Außengastronomie abgenommen
werden.
Aktuelles Impfgeschehen
Die Stadt Duisburg hat am gestrigen
Mittwoch 1700 Impfungen durchgeführt. Rund
80 Prozent davon waren Booster-Impfungen.
Aufgrund der großen Nachfrage, aus der sich
entsprechend lange Wartezeiten ergeben
haben, hat die Stadt Duisburg weitere
Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen
Vereinigung angefordert. Neben den
Booster-Impfungen werden an den
Impfstationen, deren Übersicht man auch auf
der Webseite der Stadt Duisburg unter: https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php
findet, natürlich auch Erst- und
Zweitimpfungen durchgeführt.
"Das
Infektionsgeschehen trifft uns im Moment mit
voller Wucht. Deshalb ist es gut, dass wir
unser Impfangebot ausbauen und die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter
dabei unterstützen können, gemeinsam die
vierte Welle zu brechen. Der Blick auf die
Intensivstationen, ob in Duisburg oder
anderswo, zeigt mehr als deutlich, dass es
für den Kampf gegen Corona kein anderes
wirksames Mittel gibt, als eine Impfung",
sagt Krisenstabsleiter und Stadtdirektor
Martin Murrack."
Hinweise zur Impfung:
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der
Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch
so kurz wie möglich zu halten, wird
empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x
Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x
Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt
mitzubringen. Die Unterlagen können auf der
Internetseite des RKI heruntergeladen werden
(www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die
Möglichkeit, an einem der Standorte die
Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die
Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach
der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort
verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt
dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch
mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie
bei den Erstimpfungen (BioNTech oder
Moderna).
Für die Impfung an einem der vorgenannten
Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument
vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und
Drittimpfung ist zudem zwingend die
Bescheinigung über die bereits erfolgten
Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher
empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
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Stadt Duisburg passt die
Impfangebote an |
Duisburg, 17. November
2021 - Die Stadt
Duisburg bietet seit Oktober allen
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit,
sich an verschiedenen, über das Stadtgebiet
verteilten Standorten, gegen das Coronavirus
impfen zu lassen (https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php).
Ab heute gibt es drei
weitere dezentrale Angebote, die jeweils
montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30
Uhr, an folgenden Standorten Impfungen
anbieten:
Bürger-Wendel-Platz in Alt-Homberg,
Warbruckstraße 51, auf der Fläche gegenüber
der Moschee in Marxloh Buscherstraße 66, auf
dem ehemaligen Parkplatz von REAL in
Großenbaum
Unabhängig von den vorgenannten
Örtlichkeiten kann das Impfangebot auch
jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis
17.30 Uhr, am Vorplatz des Hauptbahnhofes
(Portsmouthplatz) wahrgenommen werden. Ab
Freitag werden die Container durch Zelte
ersetzt und so die Kapazitäten erhöht. In
den Zelten sind dann bis zu sechs
Impfkabinen untergebracht (in den Containern
vormals zwei). Zudem wird es in dem Zelt
einen Wartebereich mit (begrenzten)
Sitzgelegenheiten geben.
Um neben den vorgenannten stationären
Standorten auch weiterhin ein
flächendeckendes und wohnortnahes
Impfangebot sicherzustellen, wurden die
Standorte und Uhrzeiten des Impfbusses
angepasst. An nachstehenden Standorten ist
die kostenlose Impfung jeweils von 10.30 bis
17.30 Uhr möglich:
Donnerstag, 18.11.: Marktplatz
Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
Freitag, 19.11.:
Bürgermeister-Bongartz-Platz, 47198
Duisburg
Samstag, 20.11.: Marktplatz
Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137
Duisburg
Montag, 22.11.: Marktplatz
Friemersheim, Kronprinzenstraße, 47229
Duisburg
Dienstag, 23.11.: Hamborner
Altmarkt, 47166 Duisburg
Mittwoch, 24.11.: Marktplatz
Buchholz, Norbert-Spitzer-Platz, 47249
Duisburg
Donnerstag, 25.11.: Marktplatz
Hochemmerich, Gillhausen Straße, 47226
Duisburg
Freitag, 26.11.: Marktplatz
Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137
Duisburg
Neben den kostenlosen Impfungen, die an den
verschiedenen Standorten stattfinden, wird
in der kommenden Woche noch ein weiterer
Termin angeboten:
Dienstag, 23. November, von 10.30 bis 17.30
Uhr, am Petershof an der Mittelstraße 2 in
Marxloh
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der
Standorte notwendig, so dass es teilweise zu
Wartezeiten kommen kann. Um die Wartezeit
jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird
empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x
Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x
Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt
mitzubringen. Die Unterlagen können auf der
Internetseite des RKI heruntergeladen werden
(www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die
Möglichkeit, an einem der Standorte die
Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die
Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach
der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort
verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt
dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch
mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie
bei den Erstimpfungen (BioNTech oder
Moderna).
Für die Impfung an einem
der vorgenannten Standorte muss ein gültiges
Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer
Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend
die Bescheinigung über die bereits erfolgten
Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher
empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
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Stadt Duisburg erweitert bestehende
Impfangebote |
Duisburg, 11. November
2021 - Die Stadt
Duisburg bietet seit Oktober allen
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit,
sich an verschiedenen, über das Stadtgebiet
verteilten Standorten, gegen das Coronavirus
impfen zu lassen (https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php).
Die aktuelle Erlasslage ermöglicht es nun
auch, das bereits vorhandene städtische
Impfangebot auszuweiten und so die steigende
Nachfrage zu bedienen. Daher beabsichtigt
die Stadt Duisburg, weitere dezentrale
Angebote ab Mittwoch, 17. November, jeweils
montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30
Uhr, an folgenden Standorten anzubieten:
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg
Warbruckstraße 51, auf der Fläche gegenüber
der Moschee in Marxloh
- Buscherstraße 66, auf dem ehemaligen
Parkplatz von REAL in Großenbaum
Unabhängig von den vorgenannten
Örtlichkeiten kann das Impfangebot auch
jeweils montags bis samstags, von 12 bis 18
Uhr, am Vorplatz des Hauptbahnhofes
(Portsmouthplatz) wahrgenommen werden. Ab
dem 17. November wird das Angebot auch hier
angepasst. Impfungen sind dann montags bis
sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr möglich.
Neben den kostenlosen Impfungen, die montags
bis freitags an den verschiedenen Standorten
stattfinden, werden in der kommenden Woche
noch zwei weitere Termine angeboten:
- Montag, 15. und Dienstag, 16. November,
jeweils von 12 bis 18 Uhr: Pauluskirche,
Wanheimer Straße 80, 47053 Duisburg.
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der
Standorte notwendig, so dass es teilweise zu
Wartezeiten kommen kann. Um die Wartezeit
jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird
empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x
Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x
Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt
mitzubringen. Die Unterlagen können auf der
Internetseite des RKi heruntergeladen werden
(www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die
Möglichkeit, an einem der Standorte die
Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die
Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach
der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort
verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt
dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch
mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie
bei den Erstimpfungen (BioNTech oder
Moderna).
Für die Impfung an einem
der vorgenannten Standorte muss ein gültiges
Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer
Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend
die Bescheinigung über die bereits erfolgten
Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher
empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
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Stadt Duisburg bietet zwei weitere
Sonderimpfaktionen in der kommenden Woche an
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Duisburg, 5. November 2021 - Die Stadt
Duisburg bietet auch in diesem Monat wieder
allen Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit an, sich gegen das Coronavirus
impfen zu lassen. Die Impfstandorte sind
über das gesamte Stadtgebiet verteilt (https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php).
Neben den kostenlosen Impfungen, die montags
bis freitags an den verschiedenen Standorten
stattfinden, können noch zwei weitere
Termine angeboten werden:
- Dienstag, 9. November, von 12 bis 18
Uhr:
EKZ Rheinhausen, Asterlager Straße 90, 47228
Duisburg
- Mittwoch, 10. November, von 12 bis 18 Uhr:
Uni Duisburg/Essen, Eingang Lotharstraße,
47057 Duisburg
Unabhängig von den vorgenannten
Örtlichkeiten, kann das Impfangebot auch
jeweils montags bis samstags, von 12 bis 18
Uhr, am Vorplatz des Hauptbahnhofes
(Portsmouthplatz) wahrgenommen werden. Um
Wartezeiten zu verringern und gleichzeitig
mehr Menschen impfen zu können, erweitert
die Stadt Duisburg zudem ihr Impfangebot: Ab
Montag, 8. November, wird sowohl an der
Impfstation am Hauptbahnhof, als auch im
Impfbus eine zweite Impfkabine eingerichtet,
in der ein zweiter Arzt zusätzlich impfen
wird.
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der
Standorte notwendig. Neben der Zweitimpfung
besteht die Möglichkeit, an einem der
Standorte die Erst- und Drittimpfung zu
erhalten. Der vor Ort verwendete Impfstoff
für Erstimpfungen hängt dabei von der
jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweit- und
Drittimpfungen werden jedoch mit dem
gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den
Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).
Für die Impfung an einem der vorgenannten
Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument
vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und
Drittimpfung ist zudem zwingend die
Bescheinigung über die bereits erfolgten
Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher
empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
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Kältemaßnahmen für obdach-
und wohnungslose Menschen |
Duisburg, 4. November 2021 - Aufgrund der
aktuellen Witterungsverhältnisse weist die
zuständige Beigeordnete für Bildung, Arbeit
und Soziales der Stadt Duisburg, Astrid
Neese, darauf hin, dass wohnungslose
Personen nicht ungeschützt den Einflüssen
des winterlichen Wetters ausgesetzt sein
müssen. Im Rahmen des präventiven Ansatzes
im Hilfesystem ist generell die
wohnraummäßige Versorgung aller von
Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen
Personen erklärtes Ziel aller Aktivitäten.
„In Duisburg wird niemand, der um einen
beheizten Schlafplatz bittet, ohne ein
Hilfsangebot abgewiesen. Dieses System gilt
in Duisburg unabhängig von der
Witterungslage und der Jahreszeit.“
Anlaufstelle für alle Betroffenen ist
werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die
Zentrale Anlauf-, Beratungs- und
Vermittlungsstelle (ZABV) der Diakoniewerk
Duisburg GmbH, Beekstraße 45, in der
Duisburger Innenstadt.
Über diesen Zeitraum hinaus sind jederzeit
Vorsprachen in den entsprechenden
Notübernachtungsstellen möglich. Für Männer
befindet sich diese im
Wolfgang-Eigemann-Haus, Ruhrorter Straße
124-126, in 47059 Duisburg; für Frauen in
der Paul-Rücker-Str. 52 in 47059 Duisburg.
Haustiere sind in den Notschlafstellen aus
hygienischen Gründen nicht erlaubt. Solange
sich ihre Halterinnen und Halter in einer
Notschlafeinrichtung befinden, müssen die
Tiere im Tierheim untergebracht und versorgt
werden.
Dennoch gibt es einige Personen, die diese
Hilfeangebote aus ganz individuellen Gründen
ablehnen. Eine witterungsgeschützte
Rückzugsmöglichkeit steht insbesondere für
die Nachtstunden am Hauptbahnhof
(Ostseite/Mülheimer Straße/Ecke Neudorfer
Straße) mit der geöffneten U-Bahn Station
zur Verfügung. Hier besteht während des
Aufenthalts Maskenpflicht.
Hinweise auf obdachlose Personen in unserer
Stadt nimmt die Fachstelle für
Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern (0203)
2838870, (0203) 2838885 oder über
Call-Duisburg (0203) 94000 entgegen.
Weitergehende Informationen können auch in
der ZABV (0203 9313100), der
Notübernachtungsstelle für Männer (0203
992990) oder der Notübernachtungsstelle für
Frauen (0203 609680) eingeholt werden. Udo
Horwat, Geschäftsführer der Diakoniewerk
Duisburg GmbH, bittet die Duisburger und
Duisburgerinnen: „Wer eine obdachlose Person
kaum geschützt in der Kälte schlafen sieht,
sollte sie ansprechen und fragen, ob sie
Hilfe benötigt. Bei unklarem
Gesundheitszustand sollte man in jedem Fall
einen Krankenwagen rufen.“
Das Diakoniewerk bietet Hilfen mit einem
differenzierten Angebot für Wohnungslose und
für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.
Die Angebote der Wohnungslosenhilfe sind
genau aufeinander abgestimmt und ermöglichen
es den Klientinnen und Klienten, einen Weg
aus der Wohnungslosigkeit zu finden. Auch
der Verein Gemeinsam gegen Kälte Duisburg e.
V. wird in der Winterperiode die
aufsuchende Hilfe mit seinem Betreuungsmobil
fortsetzen.
Kurt Schreiber, Vorsitzender des
Vereins, erklärt: „Wir sind ganzjährig an
den bekannten Anlaufstellen unterwegs. In
den Wintermonaten fahren wir Sondereinsätze.
Mit an Bord unseres Mobils sind neben warmen
Getränken und Essen auch Kleidung,
Schlafsäcke und Hygieneartikel. Als Teil und
Unterstützer des Duisburger Hilfesystems
nutzen wir die persönlichen Gespräche, um
die Personen an professionelle Dienste
weiterzuleiten.“
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Stadt Duisburg setzt Impfangebote im November
fort
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Duisburg, 28. Oktober 2021 - Die Stadt
Duisburg bietet auch im November allen
Bürgerinnen und Bürgern wieder die
Möglichkeit an, sich gegen das Coronavirus
impfen zu lassen. Über das gesamte
Stadtgebiet sind die Impfstandorte verteilt,
so dass diese für alle Bürgerinnen und
Bürger gut mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln zu erreichen sind.
Die kostenlosen Impfungen werden jeweils
montags bis samstags in der Zeit von 12 bis
18 Uhr, außer am Montag, 1. November
(Allerheiligen), an nachstehenden Standorten
angeboten.
Montag: Bezirksamt Süd,
Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
Dienstag: August-Bebel-Platz,
47169 Duisburg
Mittwoch: Marktplatz Hochemmerich,
Atroper Straße, 47226 Duisburg
Donnerstag: Marktplatz Aldenrade,
Kometenplatz, 47179 Duisburg
Freitag:
Bürgermeister-Bongartz-Platz, 47198 Duisburg
Samstag: Marktplatz Meiderich,
Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg.
Zusätzlich zu den o.g. Standorten des
Impfbusses, werden noch zwei Impftermine bei
Kaufland in Hamborn und Ruhrort, jeweils von
12 bis 18 Uhr angeboten:
Dienstag, 2. November:
Kaufland, Duisburger Straße 303, 47166
Duisburg
Mittwoch, 3. November: Kaufland,
Friedrich-Ebert-Straße 2, 47119 Duisburg
Unabhängig von den vorgenannten
Örtlichkeiten, kann das Impfangebot auch
jeweils montags bis samstags, von 12 bis 18
Uhr, am Vorplatz des Hauptbahnhofes
(Portsmouthplatz) wahrgenommen werden.
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der
Standorte notwendig. Neben der Zweitimpfung
besteht die Möglichkeit, an einem der
Standorte die Erst- und Drittimpfung zu
erhalten. Der vor Ort verwendete Impfstoff
für Erstimpfungen hängt dabei von der
jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweit- und
Drittimpfungen werden jedoch mit dem
gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den
Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).
Für die Impfung an einem der vorgenannten
Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument
vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und
Drittimpfung ist zudem zwingend die
Bescheinigung über die bereits erfolgten
Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher
empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
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Bürger-Service-Hamborn: Einwöchige
Schließung wegen umfangreicher
Umbaumaßnahmen
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Duisburg, 25. Oktober
2021 -
In der Bürger-Service-Station Hamborn (im
Rathaus Hamborn) werden von Freitag, 5.
November bis Freitag, 12. November
umfangreiche Umbau- und Verkabelungsarbeiten
durchgeführt. Die Bürger-Service-Station
bleibt daher geschlossen. Termine wurden für
den Schließungszeitraum nicht vergeben.
Bürgerinnen und Bürger aus Hamborn können in
diesem Zeitraum Termine in anderen
Duisburger Bürger-Service-Stationen über die
Online-Terminvergabe zu buchen:
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/terminvereinbarung-buergerservice.php
Für die Abholung von Ausweisdokumenten, die
im Bürger-Service Hamborn beantragt wurden
und nach Fertigstellung nur dort abgeholt
werden können, bittet die Stadtverwaltung
die betreffenden Bürgerinnen und Bürger, die
Schließung der Bürger-Service-Station
einzuplanen. Sollten dennoch im
Umbauzeitraum 5. bis 12. November
kurzfristig dringende Aushändigungen von
beantragten Ausweisdokumenten erforderlich
sein, so kann dies über Call Duisburg unter
(0203) 94000 oder unter
bss.hamborn@stadt-duisburg.de abgestimmt
werden.
Bei reibungslosem Verlauf der Umbauarbeiten
wird der Bürger-Service Hamborn
voraussichtlich ab Montag, 15. November, mit
neuer Rezeption und Wartezone wieder zur
Verfügung stehen.
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Telefonische
Sprechstunde des Instituts für Jugendhilfe
für Kinder, Jugendliche und Eltern
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Corona und seine
Folgen
Duisburg, 20. Oktober 2021 -
Corona hat das Familienleben
durcheinandergebracht. Wie sind
Verhaltensänderungen bei Kindern zu
verstehen, wie reagiert man auf ungünstige
Entwicklungen oder welche Hilfen gibt es bei
besonderen Problemstellungen? Für Antworten
auf diese und ähnliche Fragen bietet das
Institut für Jugendhilfe am Mittwoch, den
27.Oktober, von 9 Uhr bis 11 Uhr eine
Sprechstunde unter der Telefonnummer:
02065/2838413 an.
Corona und die Folgen
im Bereich der Sozialkontakte, das
Homeschooling und Homeoffice, zeitweise
sehr kurzfristig wechselnde schulische
Anforderungen und Betreuungssituationen und
die weiter bestehende Unsicherheit, wie sich
die gesamte Situation in der nächsten Zeit
entwickeln wird, stellen sowohl für die
Kinder und Jugendliche als auch für die
Eltern nach wie vor eine besondere
Herausforderung dar. Aufgrund des langen
Lockdowns sind häufig altersgemäße
Entwicklungen, die Entwicklung sozialer
Kompetenz, die Loslösung von den Eltern und
die gesamte psychische Befindlichkeit
beeinträchtigt worden.
Es fehlten der
Ausgleich und das soziale Erprobungsfeld
durch die Beschränkung der außerfamiliären
Kontakte, der Freizeit- und sportlichen
Aktivitäten. Manchen Kindern und
Jugendlichen fällt es jetzt nach der
Wiederöffnung der Kitas und der Schulen
schwer, sich wieder auf die Gruppen- oder
schulische Situation einzustellen und die
dortigen Regeln zu akzeptieren. Es zeigen
sich auf einmal soziale Ängste, obwohl die
Kinder in der Schule und dem Kindergarten
vor dem Lockdown gut eingewöhnt waren.
Einige Kinder und
Heranwachsende haben auch Gewohnheiten
entwickelt, ein verändertes Essverhalten
oder einen erhöhten Medienkonsum und haben
jetzt Probleme, sich wieder auf andere
Beschäftigungen einzulassen. Andere Kinder
reagieren auf einmal aggressiv und
verweigern die Mitarbeit, möchten lieber zu
Hause bleiben.
Grundsätzlich ist das
Institut für Jugendhilfe Ansprechpartner für
Kinder, Jugendliche und Eltern bei Fragen
zur Entwicklung, zur Erziehung, zum
familiären Zusammenleben, bei Krisen
Jugendlicher. Es bietet Beratung und
therapeutische Unterstützung. Anmeldungen
können persönlich, telefonisch oder per
E-Mail erfolgen. Die Beratung ist kostenfrei
und streng vertraulich. Institut für
Jugendhilfe, Heckenstr. 22, 47058 Duisburg;
Tel.: 3019860,
institut-jugendhilfe@stadt-duisburg.de;
www.duisburg.de
Informationen zu
Impfaktionen in der 43. Kalenderwoche
Aufgrund von Umbaumaßnahmen bleibt die
stationäre Impfstation am Hauptbahnhof am
kommenden Montag, 25. Oktober, geschlossen.
Alternativ bietet die Stadt an diesem Tag
Impfungen im Forum Duisburg von 12 bis 18
Uhr an. Ab Dienstag wird dann wieder wie
gewohnt am Hauptbahnhof geimpft.
Zusätzlich zu den Impfungen im Impfbus und
am Hauptbahnhof bietet die Stadt am
Dienstag, 26. Oktober und am Donnerstag, 28.
Oktober, jeweils von 12 bis 18 Uhr eine
Sonderimpfaktion in der Turnhalle Hitzestr.
25, 47055 Duisburg (Eingang/Einfahrt über
Rheintörchenstr.) an.
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Zusätzliche mobile Impfangebote vor Ort in
der kommenden Woche
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Duisburg, 15. Oktober 2021 - Nach der
Schließung des Impfzentrums in Duisburg wird
es in der kommenden Wochen zusätzlich zu den
bereits bekanntgegebenen Impfangeboten vor
dem Hauptbahnhof und per Impfbus weitere
Möglichkeiten zur Impfung vor Ort geben:
- Dienstag, 19. Oktober auf dem Parkplatz
Helios St. Anna in 47259 Duisburg
(Huckingen)
- Mittwoch, 20. Oktober auf dem Ikea
Parkplatz in 47166 Duisburg (Hamborn)
Die kostenlosen Impfungen sind ohne
vorherigen Terminabsprache jeweils in der
Zeit zwischen 12 bis 18 Uhr möglich. Montags
bis samstags werden außerdem Impfungen vor
dem Duisburger Hauptbahnhof angeboten,
ebenfalls in der Zeit zwischen 12 und 18
Uhr.
Der Impfbus hält mit seinem Impfangebot an
verschiedenen Standorten in der Stadt,
jeweils von 12 bis 18 Uhr:
- Montags: Bezirksamt Süd, Sittardsberger
Allee 14, 47249 Duisburg
- Dienstags: August-Bebel-Platz, 47169
Duisburg
- Mittwochs: Marktplatz Aldenrade,
Kometenplatz, 47179 Duisburg
- Donnerstags: Marktplatz Hochemmerich,
Atroper Straße, 47226 Duisburg
- Freitags: Bürgermeister-Wendel-Platz,
47198 Duisburg
- Samstags: Marktplatz Meiderich,
Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg
Alle Personen über 16 Jahren können sich im
Rahmen der Impfaktionen mit dem Impfstoff
von Moderna impfen lassen. Hier ist eine
vollständige Immunisierung nur mit einer
Zweitimpfung gegeben. Eine Impfung mit dem
Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18
Jahren möglich.
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine
Meldeadresse in Duisburg zu besitzen.
Geimpft werden kann grundsätzlich jeder, der
sich ausweisen kann. Empfohlen wird zudem
die Mitnahme des Impfausweises. Eine
vorherige Terminvereinbarung ist nicht
erforderlich.
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Ausstellung von Impf- und
Genesenendokumentationen |
Duisburg, 13. Oktober
2021 - In einem Container auf dem
Parkplatz des Theaters am Marientor können
ab heute Impf- und Genesenendokumentationen
ausgestellt werden.
Folgende
Angelegenheiten werden hier bearbeitet:
•
Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten
(Impfnachweis und Lichtbildausweis
mitbringen)
•
Ausstellung von digitalen
Genesenenzertifikaten (bitte Dokumentation
vom
positiven PCR-Test
und Lichtbildausweis mitbringen)
•
Impfpassnachtragungen (Impfnachweis - wenn
vorhanden - und
Lichtbildausweis
mitbringen)
•
Impfpassausstellung (Impfnachweis - wenn
vorhanden - und Lichtbildausweis
mitbringen)
Die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung
Nordrhein über die im Impfzentrum Duisburg
durchgeführten Impfungen liegen nicht
automatisch vor und müssen einzeln abgerufen
werden. Dadurch kann es bei der Ausstellung
von Impfzertifikaten für im Impfzentrum
durchgeführte Impfungen zu längeren
Bearbeitungszeiten kommen.
Ausgestellt werden
die Dokumente in der Zeit von Montag bis
Freitag von 8 bis 13 und 13.30 bis 16.30
Uhr. Der Container befindet sich auf dem
Parkplatz an der Rückseite des Theaters am
Marientor.
Zusätzlich dazu
können sich Bürgerinnen und Bürger bei
Anfragen zur Impfdokumentation bei Covid-19
an impfdokumentation@stadt-duisburg.de
wenden.
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2G-Regelung für städtische Kultur- und
Freizeit-veranstaltungen ab dem 1. November |
Duisburg, 04. Oktober 2021 -
Aktuell sind die Infektionszahlen in
Duisburg und NRW rückläufig. Leider erwarten
die meisten Experten allerdings für den
fortschreitenden Herbst steigende
Infektionszahlen. Die Impfquote ist nach wie
vor zu gering, um sicher durch den Winter zu
kommen.
Der überwiegende Teil der aktuell
Infizierten ist nicht geimpft, auch in den
Kliniken sind die schweren Fälle, gerade die
der jüngeren Patientinnen und Patienten,
nicht geimpft. Die hohe Inzidenz bei den
Schülerinnen und Schülern mit einem hohen
Anteil nicht geimpfter Kinder stützt die
These, dass es sich mittlerweile um eine
"Pandemie der Ungeimpften" handelt.
Geimpfte und Genesene haben ein deutlich
niedrigeres Risiko, sich erneut anzustecken.
In den wenigen Fällen, in denen sich
geimpfte Personen wieder infizieren, ist das
Risiko einen schweren Krankheitsverlauf
erheblich gemindert.
In Anbetracht dieser Einschätzung hat sich
die Stadt Duisburg dazu entschlossen, ab dem
1. November nur noch geimpfte oder genesene
Besucherinnen und Besucher in von ihr
ausgerichteten Kultur- und
Freizeitveranstaltungen zuzulassen. Das wird
zukünftig auch den Zoo und größere Feste wie
den Weihnachtsmarkt betreffen. Die Details
dazu werden noch geklärt. Für Angebote im
Bildungsbereich (z.B. VHS-Kurse, Lehrgänge,
Integrationskurse) gilt die neue Regelung
nicht, diese finden unter Beachtung der
3G-Regel statt, d.h. es können auch
getestete Personen teilnehmen.
Diese Regelung gilt für alle Personen, für
die es eine Impfempfehlung gibt. Ausgenommen
sind Kinder unter 12 Jahren oder Personen,
die ein ärztliches Attest vorlegen. Wegen
der besonderen Situation von Schwangeren
wird für diese Personengruppe trotz
bestehender Impfempfehlung eine Ausnahme
gemacht. Für die beiden letztgenannten
Personengruppen genügt ein bestätigter
negativer Antigen-Schnelltest.
Oberbürgermeister Sören Link betont: „Wir
sind von der Wirksamkeit der 2G-Regel
überzeugt und hätten uns vom Land NRW eine
umfassende Regelung gewünscht. Diese gibt es
bis heute nicht. Die ersten Monate der Krise
haben gezeigt, wie unglücklich ein
Flickenteppich an verschiedenen kommunalen
Lösungen ist.“
Krisenstabsleiter Martin Murrack ergänzt:
„Wir ermuntern ausdrücklich auch private
Veranstalter, unserem Beispiel zu folgen und
2G umzusetzen. Jeder hat die Chance, sich
kostenfrei impfen zu lassen, sowohl zum
eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der
Mitmenschen. Nur wenn wir die Impfquote
deutlich erhöhen, werden wir die Pandemie in
den Griff bekommen.“
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Zusätzliche mobile Impfangebote vor Ort in
der kommenden Woche
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Duisburg, 30. September
2021 - Nach der Schließung
des Impfzentrums in Duisburg wird es in der
kommenden Wochen zusätzlich zu den bereits
bekanntgegebenen Impfangeboten vor dem
Hauptbahnhof und per Impfbus weitere
Möglichkeiten zur Impfung vor Ort geben:
- Dienstag, 5. Oktober am
Stewes Baumarkt, Holtener Straße 209 47179
Duisburg-Walsum
- Mittwoch, 6. Oktober, Wochenmarkt
Vierlinden, Franz-Lenze-Platz 1, 47178
Duisburg
Die kostenlosen Impfungen sind ohne
vorherigen Terminabsprache jeweils in der
Zeit zwischen 12 bis 18 Uhr möglich.
Ab dem 4. Oktober werden
montags bis samstags außerdem Impfungen vor
dem Duisburger Hauptbahnhof angeboten,
ebenfalls in der Zeit zwischen 12 und 18
Uhr. Der Impfbus startet zeitgleich am 4.
Oktober mit seinem Impfangebot an
verschiedenen Standorten in der Stadt,
jeweils von 12 bis 18 Uhr:
- Montags: Bezirksamt Süd, Sittardsberger
Allee 14, 47249 Duisburg
- Dienstags: August-Bebel-Platz, 47169
Duisburg
- Mittwochs: Marktplatz Aldenrade,
Kometenplatz, 47179 Duisburg
- Donnerstags: Marktplatz Hochemmerich,
Atroper Straße, 47226 Duisburg
- Freitags: Bürgermeister-Wendel-Platz,
47198 Duisburg
- Samstags: Marktplatz Meiderich,
Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg
Alle Personen über 16 Jahren können sich im
Rahmen der Impfaktionen mit dem Impfstoff
von Moderna impfen lassen. Hier ist eine
vollständige Immunisierung nur mit einer
Zweitimpfung gegeben. Eine Impfung mit dem
Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18
Jahren möglich.
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine
Meldeadresse in Duisburg zu besitzen.
Geimpft werden kann grundsätzlich jeder, der
sich ausweisen kann. Empfohlen wird zudem
die Mitnahme des Impfausweises. Eine
vorherige Terminvereinbarung ist nicht
erforderlich.
Unabhängig von den
dezentralen Impfaktionen besteht die
Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin,
noch bis heute 17 Uhr im Impfzentrum/Theater
am Marientor an der Plessingstraße 20 in
Duisburg-Mitte impfen zu lassen.
Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen
mit Moderna oder BioNTech. Eine freie
Auswahlmöglichkeit besteht nicht. Auch hier
ist eine vollständige Immunisierung nur mit
einer Zweitimpfung gegeben. Diese muss dann
beim Hausarzt oder bei den mobilen Angeboten
erfolgen, da das Impfzentrum dann bereits
geschlossen ist.
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Duisburger Impfzentrum schließt nach 232
ununterbrochenen Betriebstagen – mobiler
Impfbus ermöglicht niederschwelliges Angebot
in Duisburg
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Duisburg, 28. September
2021 - Nach 232 Tagen im pausenlosen Einsatz
schließt das Duisburger Impfzentrum im
ehemaligen Theater am Marientor am
Donnerstag, 30. September, um 17 Uhr
endgültig. Errichtet worden war es von der
Feuerwehr Duisburg im Dezember 2020
innerhalb kürzester Zeit.
Die Schließung der Einrichtung zum jetzigen
Stichtag war von der Landesregierung für
alle Impfzentren in Nordrhein-Westfalen
beschlossen worden. Im
Corona-Center-Duisburg hat es mehr als
383.000 Impfungen (Stand 27. September, 20
Uhr, inklusive mobiler Impfungen) gegeben.
Zudem haben mobile Impfteams knapp 130
Einrichtungen wie zum Beispiel Alten- und
Pflegeheime oder auch
Justizvollzugsanstalten angefahren, um vor
Ort zu impfen.
Duisburgs
Impfzentrum im Theater am
Marientor
Ab 1. Oktober sollen Impfungen in der
Hauptsache von niedergelassenen und
Ärztinnen und Ärzten übernommen werden. In
Duisburg wird es weiterhin das bekannte
stationäre Impfangebot vor dem Hauptbahnhof
geben. Ergänzt wird dieses durch einen
mobilen Impfbus, der regelmäßig an
verschiedenen Standorten in Duisburg ein
niederschwelliges Angebot bereit hält – um
zum Beispiel Menschen ohne Hausarzt oder mit
einer vorhandenen Sprachbarriere eine
möglichst einfache und unkomplizierte
Impfung zu ermöglichen.
„Vor rund zehn Monaten war das Duisburger
Impfzentrum als eines der ersten in unserem
Land startbereit. Die dann folgenden mehr
als 383.000 Impfungen haben die Impfkampagne
in unserer Stadt maßgeblich vorangetrieben“,
sagt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt
Duisburg.
„Trotz der teilweise hohen Belastung haben
sich alle Beteiligten vor Ort fürsorglich um
die Menschen gekümmert, die zum Impfen
gekommen sind. Es liegt mir daher sehr am
Herzen, den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und allen Helferinnen und
Helfern des Impfzentrums für ihre Leistung
und Einsatzbereitschaft in dieser
herausfordernden Zeit zu danken.“
Krisenstabsleiter Martin Murrack ergänzt:
„Die hohe Zahl der Impfungen zeigt, wie
professionell die Impfungen durchgeführt
wurden. In Spitzenzeiten waren es mehr als
3.200 Immunisierungen am Tag. Dieser
Zuspruch hat uns sehr gefreut, dennoch
hätten wir uns gerade in den letzten zwei
Monaten deutlich mehr Impfwillige
gewünscht.“
Insgesamt waren im
Corona-Center Duisburg rund 1.500 Menschen
beschäftigt, davon etwa 300 Ärztinnen und
Ärzte und 70 Bundeswehrsoldatinnen und
–soldaten. Den reibungslosen Ablauf im
Impfzentrum sichergestellt haben auch die
vielen medizinischen und pharmazeutischen
Fachkräfte, Apothekerinnen und Apotheker,
Sicherheitsleute, Parkwächterinnen und
Parkwächter, Lageristinnen und Lageristen,
Reinigungskräfte und viele weitere. Der
Dienst wurde von den Mitarbeitenden in zwei
Schichten am Tag vollzogen.
Stationäres Impfangebot:
Auf dem Platz vor dem Hauptbahnhof sind
weiterhin ohne vorherige Terminabsprache
kostenlose Impfungen möglich. Dort werden
montags bis samstags in der Zeit von 12 bis
18 Uhr Erst-, Zweit- und falls erforderlich
auch Drittimpfungen angeboten. Samstags wird
dieses Angebot erstmalig ab 8. Oktober
bereit stehen.
Mobiles Impfangebot:
In einem eigens dafür umgebauten Bus bietet
die Stadt Duisburg wiederkehrend an
verschiedenen Standorten ohne vorherige
Terminabsprache kostenlose Impfungen an.
Dort werden montags bis samstags in der Zeit
von 12 bis 18 Uhr Erst-, Zweit- und falls
erforderlich auch Drittimpfungen angeboten.
Der Impfbus startet ab 4. Oktober mit seiner
Tour.
Vorerst wird die mobile Impfstation an
folgenden Standorten betrieben:
Montags: Bezirksamt Süd, Sittardsberger
Allee 14, 47249 Duisburg
Dienstags: August-Bebel-Platz, 47169
Duisburg
Mittwochs: Marktplatz Aldenrade,
Kometenplatz, 47179 Duisburg
Donnerstags: Marktplatz Hochemmerich,
Atroper Straße, 47226 Duisburg
Freitags: Bürgermeister-Wendel-Platz, 47198
Duisburg
Samstags: Marktplatz Meiderich,
Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg
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Bundestagswahl am 26. September 2021 |
Zahlen, Daten, Fakten Allgemeines
Duisburg, 22. September 2021 - Am Sonntag, 26. September,
findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum
Bundestag statt. Das Gebiet der Stadt
Duisburg ist dazu in 323 Wahlbezirke (an 157
Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden
für die Bundestagswahl 105 Briefwahlbezirke
eingerichtet (48 mehr als zur Bundestagswahl
2017). Die Stimmabgabe ist
grundsätzlich in allen 323 Stimmbezirken
möglich (vorausgesetzt der/die Wähler/in ist
im Wählerverzeichnis eingetragen bzw. legt
den entsprechenden Wahlschein vor).
Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen
Wahlberechtigten mit der
Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Im Internet
findet man das Wahllokal unter
https://wahlergebnis.duisburg.de/.
Für die Besetzung der Wahlvorstände in
den Wahllokalen wurden rund 4.200
ehrenamtliche Helfer*innen berufen.
Insgesamt sind 318.683 Duisburgerinnen und
Duisburger für die Bundestagswahl
wahlberechtigt. Hiervon sind 165.129 Frauen
und 153.554 Männer wahlberechtigt. Erstmalig
wählen dürfen bei der Bundestagswahl 8.088
Bürgerinnen und 8.464 Bürger (gegenüber
Bundestagswahl 2017).
Wahlberechtigung für die Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne
des Art. 116 Abs.1 GG, - die am
Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten in
der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind.
Man muss in der
Regel also seit dem 26.06.2021 in der
Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten.
Wählen kann nur, wer in das
Wählerverzeichnis seiner Gemeinde/Stadt
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag
15. August 2021 erstellt, sodass ab dem 23.
August 2021 die Wahlbenachrichtigungen
versandt werden konnten.
Personen,
die in der Zeit ab dem 16.08.2021 ihren
Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt
haben, bleiben in dem Wählerverzeichnis
ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können
in dem ihnen mit der Wahlbenachrichtigung
mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben.
Sollten sie ihren Hauptwohnsitz in der
Zeit zwischen dem 15. August und 5.
September 2021 von Duisburg in eine andere
Stadt oder umgekehrt verlegen, bleiben sie
in dem Wählerverzeichnis ihrer
ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es
sei denn, sie beantragen die Aufnahme in das
Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde.
Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch
keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben,
so können sie dennoch an der Wahl
teilnehmen.
Für die
Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der
Personalausweis oder Reisepass. Wer sich
nicht sicher ist, in welches Wahllokal
er/sie muss, kann diese Information unter
https://wahlergebnis.duisburg.de abrufen
oder bei Call Duisburg unter der Rufnummer
0203/94000 erfragen. Briefwahl Seit dem
23. August 2021 gibt es die Möglichkeit der
Briefwahl. Briefwahlunterlagen können
mündlich (nicht telefonisch), schriftlich,
per Mail oder elektronisch (Internet:
briefwahl.duisburg.de bzw. per QR- Code)
beantragt werden.
Darüber hinaus
wurden sowohl zentral im Wahlzentrum In den
Haesen als auch in fast allen Duisburger
Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet.
Ausschließlich im Bezirk Mitte wurde die
Briefwahlstelle nicht im Bezirksamt Mitte,
sondern im Rathaus Duisburg am Burgplatz
(Zimmer 60) eingerichtet. In allen
Briefwahlstellen ist nicht nur die
Beantragung der Briefwahl möglich, sondern
es kann nach entsprechender Beantragung
direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.
Die Standorte für
die Briefwahl im Einzelnen: -
Bezirksrathaus Walsum, Zimmer 403
- Bezirksrathaus Hamborn, Zimmer 102
- Bezirksrathaus Meiderich/Beeck,
Zimmer 216 - Bezirksrathaus
Homberg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 201 – 203
- Rathaus Burgplatz, Sitzungszimmer
68 - Bezirksrathaus Rheinhausen,
Zimmer 220 - Bezirksrathaus Süd,
Zimmer 11 - Wahlamt In den
Haesen 84, Homberg Briefwahlanträge
werden bis einschließlich Freitag, 24.
September 2021, 18 Uhr entgegengenommen.
Ausschließlich bei nachgewiesener
plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis
zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, In den
Haesen 84, DU-Homberg entgegengenommen.
Die Beantragung von
Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist
nur bei Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass jede Person nach den
gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal
vier Personen in dieser Angelegenheit
vertreten darf.
Alle
Briefwahlstellen sind noch bis Freitag
entsprechend der regulären Öffnungszeiten,
am Freitag, 24. September, zusätzlich bis 18
Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist
nicht notwendig. An diesem Tag werden um
18 Uhr das letzte Mal vor den Wahlen die
Hausbriefkästen bei den Briefwahlstellen
geleert. Sollte nach Freitag, 18 Uhr, noch
für die Wahlen relevante Post (zum Beispiel
Wahlbriefe) überbracht werden, so ist dies
nur noch direkt bei der Stabsstelle für
Wahlen und Informationslogistik (Wahlamt),
In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg, über
den Hausbriefkasten des Rathauses Duisburg,
Burgplatz 19, Duisburg-Altstadt oder des
Bezirksrathauses Homberg, Bismarckplatz 1 in
Duisburg-Homberg möglich, und das auch nur
bis spätestens 18 Uhr am Wahltag.
Ab sofort sollten aber – um die Stimme noch
rechtzeitig abgeben zu können - keine
Briefwahlanträge mehr postalisch gestellt
werden. Die letzte Briefkastenleerung mit
Zustellung an die Stabsstelle für Wahlen und
Informationslogistik erfolgt am Samstag,
25.September! Der sichere Weg ist die
Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten
Briefwahlstellen. Dann erreicht die
abgegebene Stimme in jedem Fall die
Auszählung.
Wenn für
Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt
wurde und sie nicht per Brief gewählt haben,
so können sie gegen Vorlage ihres
Wahlscheines sowie des Personalausweises in
jedem Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises
ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur
in dem Wahllokal seine Stimme abgeben, wo
man in das Wählerverzeichnis eingetragen
ist.
Das
Briefwahlinteresse zur Bundestagswahl 2021
ist bis zum Stichtag 21. September 2021 mit
101.910 ausgestellten Wahlscheinen gegenüber
2017 (55.889) deutlich angewachsen.
Stimmabgabe und Auswirkungen durch die
Corona- Pandemie Das Wahlrecht ausüben
können ohne zusätzliche gesundheitliche
Risiken durch die Corona-Pandemie ausgesetzt
zu sein, ist die Maxime bei den
Vorbereitungen für diese Wahlen im September
2021. Dies gilt nicht nur für die Wählenden
sondern natürlich auch für die eingesetzten
Wahlhelfer*innen. Der Hygiene-Standard in
den Wahllokalen entspricht den aktuellen
Bestimmungen der Coronaschutzverordnung. So
werden für die Wählenden neben der
Möglichkeit, einen eigenen Stift für die
Stimmabgabe zu nutzen, auch Schreibstifte
bereitgehalten, im Eingangsbereich wird eine
Handdesinfektion angeboten und eine
Zutrittsregelung wird gewährleistet.
Die
Wahlhelfer*innen werden sowohl durch eine
Sichtscheibe als auch durch Masken
geschützt. Auch für Wählende gilt im
Wahllokal und auf den Zuwegen eine
Maskenpflicht!
Bei der Vorsprache
im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung
und ein amtlicher Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt
werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht
zur Hand, so ist ein Nachweis der Identität
zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand kann
aber auch trotz Vorlage der
Wahlbenachrichtigung bei Zweifeln an der
Identität die Vorlage eines
Lichtbildausweises verlangen.
Sollte kein amtlicher Lichtbildausweis
vorgelegt werden können, ist der
Wahlvorstand gehalten, die Person
zurückzuweisen und zu bitten, gegen Vorlage
des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist
erforderlich, um möglichen Missbrauch zu
vermeiden und dient ausschließlich dem
Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen
Person.
Wahltag/Ergebnisse Ab
18 Uhr beginnt die Auszählung der
Stimmzettel in allen Wahlbezirken und in den
beiden Briefwahlzentren Gesamtschule
Duisburg-Süd, Großenbaum und
Erich-Kästner-Gesamtschule, Homberg. Alle
Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald
das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses
durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher
verkündet und an den zentralen
Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.
Der Verlauf der
Auszählung kann über die
Wahlergebnispräsentation im Internet unter
https://wahlergebnis.duisburg.de verfolgt
werden. Dort können die Ergebnisse in
Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.
Am 1. Oktober tagt der Wahlausschuss um
13 Uhr öffentlich und stellt das endgültige
amtliche Endergebnis der Bundestagswahl
sowie die in den Wahlkreisen 115 Duisburg I
und 116 Duisburg II gewählten Bewerberinnen
und Bewerber fest.
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Stadt bietet nächste Woche Impfungen
am Hauptbahnhof an |
Duisburg, 17. September 2021 - Die Stadt
bietet in der nächsten Woche wieder
Impfungen am
Bahnhofsvorplatz/Portsmouthplatz in
Duisburg-Mitte an. Hier besteht dann die
Möglichkeit, von Montag, 20. bis Freitag,
24. September, jeweils von 12 bis 18 Uhr vom
kostenlosen Impfangebot Gebrauch zu machen.
Alle Personen über 16 Jahren können sich mit
dem Impfstoff von Moderna impfen lassen.
Eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson &
Johnson ist ab 18 Jahren möglich. Eine
Impfung mit dem Impfstoff von Moderna
bedingt jedoch eine Zweitimpfung, um eine
vollständige Immunisierung zu gewährleisten.
Vor Ort wird über die Standorte informiert,
bei denen eine Zweitimpfung möglich ist.
Unabhängig vom Standort am Bahnhofsvorplatz
besteht noch bis zum 30. September die
Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin,
täglich von 8 bis 20 Uhr (am 30. September
nur bis 17 Uhr) im Impfzentrum/Theater am
Marientor an der Plessingstraße 20 in
Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Für die
Impfung an einem der vorgenannten Standorte
muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt
werden. Bei Inanspruchnahme einer
Zweitimpfung ist zudem zwingend die
Bescheinigung über die Erstimpfung
vorzuzeigen. Gleichfalls wird empfohlen, den
Impfausweis mitzubringen.
Die Stadt Duisburg bietet jedem die
Möglichkeit, sich kostenlos und ohne
vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im
Impfzentrum/Theater am Marientor an der
Plessingstraße 20 impfen zu lassen. Schützen
Sie aber auch sich und andere, indem Sie die
bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter
www.du-testet.de besteht zudem die
Möglichkeit an vielen verschiedenen
Standorten in den Stadtbezirken einen
kostenlosen Coronaschnelltest zu machen.
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Stadt Duisburg setzt mobile Impfungen im
Oktober fort
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Duisburg, 14. September 2021 - Die Stadt
Duisburg wird auch nach Schließung des
Impfzentrums zum 30. September das mobile
Impfangebot sicherstellen. Die Stadt
Duisburg kommt damit dem 1. Erlass zur
Organisation des Impfgeschehens gegen Covid
19 ab Oktober 2021 des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen nach.
„Ich bin froh und dem Land NRW sehr dankbar,
dass die Hinweise aus dem kommunalen Bereich
aufgegriffen wurden und mit diesem Erlass
jetzt eine Regelung vorliegt, die uns das
niedrigschwellige Impfen ab Oktober
pragmatisch ermöglicht“, so Stadtdirektor
und Krisenstabsleiter Martin Murrack.
Hierzu ist vorerst ein wiederkehrendes
Impfangebot an sechs Standorten im
Stadtgebiet vorgesehen. Dadurch stellt die
Stadt Duisburg für alle Bürgerinnen und
Bürger, die bei einer der zahlreichen
Impfaktionen im Stadtgebiet eine Erstimpfung
erhalten haben, die Möglichkeit der
Zweitimpfung sicher. Die Impfstandorte sind
über das gesamte Stadtgebiet verteilt und so
für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger
gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu
erreichen.
Die Impfungen werden im Oktober bis auf
weiteres jeweils montags bis samstags in der
Zeit von 12 bis 18 Uhr an nachstehenden
Standorten angeboten. Eine Anmeldung ist
nicht notwendig.
Montag: Bezirksamt Süd,
Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
Dienstag: August-Bebel-Platz, 47169
Duisburg
Mittwoch: Marktplatz Aldenrade,
Kometenplatz, 47179 Duisburg
Donnerstag: Marktplatz Hochemmerich,
Atroper Straße, 47226 Duisburg
Freitag: Bürgermeister-Wendel-Platz,
47198 Duisburg
Samstag: Marktplatz Meiderich,
Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg
Neben der Zweitimpfung besteht auch
weiterhin die Möglichkeit, an einem der
Standorte die Erstimpfung zu erhalten. Der
vor Ort verwendete Impfstoff für
Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen
Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfung wird
jedoch mit dem gleichen Impfstoff
vorgenommen, wie bei der Erstimpfung
(BioNTech oder Moderna).
Für die Impfung an einem der vorgenannten
Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument
vorgelegt werden. Für die Zweitimpfung ist
zudem zwingend die Bescheinigung über die
Erstimpfung vorzuzeigen. Gleichfalls wird
empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
|
Und mehrmals täglich grüßt per
Schulmail eine erneute Quarantäne-Regelung! |
Duisburg, 10. September
2021 - 18 Uhr:, siehe Update „Aktuelle
Informationen zum Coronavirus“ von 11.16
Uhr.
Dazu Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Die
Coronapandemie bringt seit mittlerweile
eineinhalb Jahren die städtischen
Verwaltungen in den besonders stark
betroffenen Fachbereichen an ihre Leistungs-
und Belastungsgrenzen. Dass die
Landesregierung mit ihren zuständigen
Ministerien auch nach dieser langen Zeit
noch immer nicht in der Lage ist, ihre
Entscheidungen zu koordinieren, macht mich
fassungslos. Dass die Inhalte aus der
Schulmail vom heutigen Tag von den
Regelungen des neuen Erlasses des
Gesundheitsministeriums abweichen, ist ein
deutliches Zeichen dafür, dass das
Krisenmanagement des Landes einen neuen und
traurigen Tiefpunkt erreicht hat.
Leidtragende dieses Versagens sind am Ende
die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien,
denen an einem Freitagabend neue Regelungen
aufgebürdet werden, die schon am nächsten
Schul- und Kitatag umzusetzen sind. Dieses
rücksichtslose Verhalten der
Entscheidungsträger in Düsseldorf zeigt, wie
weit sich die Landesregierung mittlerweile
nicht nur von ihren Kommunen, sondern auch
von den Menschen in Duisburg und vielen
anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
entfernt hat."
Das MAGS NRW hat am
Freitagnachmittag per Erlass die Quarantäne
in Schulen und Kitas neu geregelt.
Hinsichtlich Quarantäne und Testung gibt das
Ministerium nun neue Regelungen vor, die zum
Ziel haben, die Anzahl der durch Quarantäne
vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schüler zu
verringern. Grundsätzlich gilt weiterhin: Um
Infektionen zu vermeiden gelten
uneingeschränkt die AHA+L-Regeln.
Es wurden im Vergleich zur Schulmail von
heute Vormittag folgende Neuregelungen für
den Bereich der Schulen getroffen:
„Freitestung“ von Kontaktpersonen
Kommt es innerhalb der Klasse zu
Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände
eine Quarantäne für Kontaktpersonen
erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR
oder Schnelltest (kein Selbsttest) am 5. Tag
der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach
dem letzten Kontakt zur infizierten Person).
Für Lehrpersonal oder andere in der Schule
tätige Personen gelten die Regelungen der
TestQuarantäneVO mit Gültigkeit vom
11.09.2021. Zudem wurden
folgende Neuregelungen für den Bereich der
Kitas getroffen:
1) Quarantäne nur für unmittelbar infizierte
Personen
Die Quarantäne ist hauptsächlich auf die
infizierten Personen zu beschränken. In
Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter
die Quarantäneregelung zum Schutz vor der
weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung
erweitern. Geimpfte und genesene Personen
sind weiterhin von der Quarantänepflicht
ausgenommen.
2) Zusätzliche Testungen
Um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern sind bei Auftreten eines
Erkrankungsfalles in den folgenden 14 Tagen
drei Antigenselbsttests pro Woche durch die
Eltern durchzuführen. Das nicht immunisierte
oder genesene Personal der betroffenen
Einrichtung muss sich in gleicher Frequenz
testen lassen. Vor dem erneuten Besuch der
Kita muss ein negatives, schriftliches
Testergebnis dort vorgelegt werden.
3) „Freitestung“ von
Kontaktpersonen
Kommt es innerhalb der Gruppe zu
Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände
eine Quarantäne für Kontaktpersonen
erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR
am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am
6. Tag nach dem letzten Kontakt zur
infizierten Person). Eine Freitestung
mittels Schnelltest (kein Selbsttest) kann
frühestens am 7. Tag der Quarantäne
(entsprechend dem 8. Tag nach Kontakt zur
infizierten Person erfolgen).
Für Personal der
Kindertagesbetreuung oder andere in der Kita
tätige Personen gelten die Regelungen der
TestQuarantäneVO mit Gültigkeit vom
11.09.2021. Die Freitestung findet nicht in
der Kita und nicht im Theater am Marientor
statt. Sie kann bei einem niedergelassenen
Arzt oder in einem privaten Testzentrum
durchgeführt werden. Kinder, die sich
derzeit in Quarantäne befinden, können
ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung
Gebrauch machen. Bei positivem PCR-Test kann
die Quarantäne weder verkürzt noch beendet
werden.
|
Stadt beteiligt sich an der
Aktionswoche #HierWirdGeimpft |
Duisburg, 10. September
2021 - Die Stadt Duisburg beteiligt sich vom
13. bis 19. September an der bundesweiten
Impfwoche #HierWirdGeimpft. Gemeinsam mit
dem Stadtsportbund (SSB) und Sportvereinen,
wie beispielsweise dem MSV, Einzelhändlern
und weiteren Akteuren, bietet die Stadt
hierzu Sonderimpfaktionen an verschiedenen
Standorten im gesamten Stadtgebiet an.
Für die kostenlosen und freiwilligen
Impfungen stehen die Vakzine von
Johnson&Johnson (Einmalimpfungen) und
Moderna (Erst- und Zweitimpfungen) zur
Verfügung. Bei einer Erstimpfung mit
Moderna erhalten die betroffenen Personen
nach vier Wochen ihre Zweitimpfung. Hierbei
ist zu beachten, dass bei diesem Impfstoff
nur mit einer Zweitimpfung eine vollständige
Immunisierung gewährleistet werden kann!
Diese ist entsprechend des neusten
Impferlasses bei den niedergelassenen Ärzten
oder durch mobile Angebote möglich. Über die
mobilen Standorte, an denen die
Zweitimpfungen nach Schließung der
Impfzentren vorgenommen werden können, wird
in der nächsten Woche zunächst jeweils an
den nachstehenden Örtlichkeiten informiert.
„Ich bin froh und dem Land NRW sehr dankbar,
dass die Hinweise aus dem kommunalen Bereich
aufgegriffen wurden und mit dem ‘1. Erlass
zur Organisation des Impfgeschehens gegen
Covid 19 ab Oktober 2021‘ jetzt eine
Regelung vorliegt, die uns das
niedrigschwellige Impfen ab Oktober
pragmatisch ermöglicht“, so Stadtdirektor
und Krisenstabsleiter Martin Murrack. Alle
Personen über 16 Jahren können sich im
Rahmen der Impfaktionen mit dem Impfstoff
von Moderna impfen lassen. Eine Impfung mit
dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab
18 Jahren möglich.
Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren
können sich noch bis zum 30. September im
Impfzentrum (TaM) und darüber hinaus auch
bei Kinderärzten/Hausärzten impfen lassen.
Mindestens eine sorgeberechtigte Person
sollte die Kinder bzw. Jugendlichen
begleiten. Eine unterschriebene
Einwilligungserklärung von mindestens einem
Elternteil oder sorgeberechtigten Person ist
vorzulegen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine
Meldeadresse in Duisburg zu besitzen.
Geimpft werden kann grundsätzlich jeder, der
sich ausweisen kann. Empfohlen wird zudem
die Mitnahme des Impfausweises. Eine
vorherige Terminvereinbarung ist nicht
erforderlich. Bei der Aktion werden
Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums bei der Aufklärung
helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren
Herkunftssprachen unterstützen.
Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen
besteht die Möglichkeit, sich kostenlos und
ohne Termin, noch bis zum 30. September,
täglich von 8 bis 20 Uhr im
Impfzentrum/Theater am Marientor an der
Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen
zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen
die Impfungen mit Moderna oder BioNTech.
Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht.
Auch hier ist eine vollständige
Immunisierung nur mit einer Zweitimpfung
gegeben. Diese muss dann beim Hausarzt
erfolgen, da das Impfzentrum dann bereits
geschlossen ist.
Übersicht der Impfangebote:
Montag, 13. September
- Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- Stewes Baumarkt, Holtener Straße 209,
Walsum, 14.30 bis 19 Uhr
- MTV Union Hamborn, Warbruckstraße 181, 15
bis 21 Uhr
- Penny, Essenbergerstraße/Javastraße 1-5,
Neuenkamp, 14 bis 20 Uhr
- GSG Großenbaum, Großenbaumer Allee 201, 14
bis 20 Uhr
Dienstag, 14. September
- Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- EDEKA, Düsseldorfer Landstraße 107,
Buchholz, 14 bis 20 Uhr
- TV Walsum, Schulstraße 11, 14 bis 20 Uhr
- Freibad Wolfssee, Kalkweg 262, Wedau, 12
bis 18 Uhr
- VfB Homberg, Rheindeichstraße 50, 15 bis
20 Uhr
- Petershof, Mittelstraße 2, Marxloh, 11
bis 15 Uhr
- Mittwoch, 15. September Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 8 bis
20 Uhr
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Kupferhütte
10, Hochfeld, 13 bis 17 Uhr
- MTV Union Hamborn, Warbruckstraße 181, 15
bis 21 Uhr
- Universität Duisburg-Essen, Gebäude LK,
Lotharstraße 65, Neudorf, 13 bis 19 Uhr
- DSC Preußen, Futterstraße 30, Duissern, 15
bis 20 Uhr
- MSV Duisburg, Schauinslandreisen-Arena,
Margaretenstraße 5-7, Wanheimerort/Wedau, 10
bis 15 Uhr
Donnerstag, 16. September
- Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- Wochenmarkt „Spätschicht“, Königstraße,
Stadtmitte, 16 bis 22 Uhr
- TV Rumeln, Am Sportplatz 15, 17.30 bis 20
Uhr
- Universität Duisburg-Essen, Gebäude LK,
Lotharstraße 65, Neudorf, 13 bis 19 Uhr
- MC Donalds, Asterlager Straße 59,
Rheinhausen, 16 bis 22 Uhr
- DSV 1900, Düsseldorfer Straße 590,
Wanheimerort, 15 bis 21 Uhr
- MSV Duisburg, Schauinslandreisen-Arena,
Margaretenstraße 5-7, Wanheimerort/Wedau, 10
bis 15 Uhr
Freitag, 17. September
- Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- Ditib Merkez Moschee, Warbruckstraße 51,
Hamborn, 14 bis 17 Uhr
- SC Genc Osman, Oberhauser Allee 14,
Neumühl, 15 bis 22 Uhr
- EDEKA, Schulstraße 4, Baerl, 14 bis 20 Uhr
OSC Rheinhausen, Gartenstraße 9, 15 bis 20
Uhr
|
Anmeldung zur Einschulung der Schulanfänger
|
Duisburg, 10. September 2021 - Kinder, die
im kommenden Jahr (2022) schulpflichtig
werden, müssen im Zeitraum 4. bis 8. Oktober
2021 an den Duisburger Grundschulen
angemeldet werden. Wegen der besonderen
Hygienemaßnahmen aufgrund der
Corona-Pandemie erfolgen die Anmeldungen in
diesem Jahr - nach Kontaktaufnahme mit der
gewünschten Grundschule - an fest
zugewiesenen Terminen. Das Betreten des
Schulgebäudes ist nur unter Beachtung der
geltenden Regeln der
Corona-Betreuungsverordnung möglich.
Schulpflichtig für das kommende Schuljahr
2022/23 sind Kinder, die in der Zeit vom 1.
Oktober 2015 bis 30. September 2016 geboren
wurden. Die Erziehungsberechtigten dieser
Kinder werden hierüber in Kürze vom
Schulamt informiert. Kinder, die nach dem
30. September 2016 geboren wurden, können
auf Antrag ebenfalls angemeldet werden. Auch
hier ist eine vorherige Terminvereinbarung
notwendig. Beim Termin ist das Familienbuch
oder ein anderer amtlicher Geburtennachweis
des Kindes vorzulegen. Alle anzumeldenden
Kinder sollten bei der Anmeldung in der
Schule vorgestellt werden.
|
Land regelt Quarantäne in Schulen neu -
Erweiterte Möglichkeiten der Freitestung |
Duisburg, 10. September 2021 - Hinsichtlich
Quarantäne und Testung gibt das Ministerium
für Schule und Bildung neue Regelungen vor,
die zum Ziel haben, die Anzahl der
durch Quarantäne vom Schulbesuch
ausgeschlossenen Schüler zu verringern.
Grundsätzlich gilt weiterhin: Um
Infektionen zu vermeiden
gelten uneingeschränkt die AHA+L-Regeln. Es
wurden folgende Neuregelungen getroffen:
1) Quarantäne nur für unmittelbar infizierte
Personen Die Quarantäne ist hauptsächlich
auf infizierte Personen zu beschränken. In
Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter
die Quarantäneregelung zum Schutz vor der
weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung
erweitern. Geimpfte und genesene Personen
sind weiterhin von der Quarantänepflicht
ausgenommen.
2) Zusätzliche Testungen an weiterführenden
Schulen An den weiterführenden Schulen
werden zukünftig drei statt zwei Tests pro
Woche durchgeführt. Die Testungen finden
Montag, Mittwoch und Freitag ab dem
20.September 2021 statt.
Diese Änderung
betrifft nicht die Grund- und Förderschulen
sowie weitere Schulen mit Primarstufen,
in denen das Lolli-Test-Verfahren
durchgeführt wird.
3) „Freitestung“ von Kontaktpersonen Kommt
es innerhalb der Klasse zu
Erkrankungsfällen, bei denen die
Umstände eine Quarantäne
für Kontaktpersonen erfordern, kann eine
Freitestung nach dem 5. Tag der Quarantäne
erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten
Kontakt zur infizierten Person). Die
Freitestung findet nicht in der Schule und
nicht im Theater am Marientor statt. Sie
kann bei einem niedergelassenen Arzt oder in
einem privaten Testzentrum, das
PCR-Testungen anbietet, durchgeführt
werden. Schülerinnen und Schüler, die sich
derzeit in Quarantäne befinden, können
ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung
Gebrauch machen.
Die oben erläuterte Regelung gilt nicht für
Quarantäneanordnungen, die in
nicht-schulischem, z. B. privatem Kontext
erfolgten. Bei positivem PCR-Test kann die
Quarantäne weder verkürzt noch beendet
werden.
4) Zugangsbeschränkung bei Verweigerung von
Maske oder Test
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige
Schüler*innen als Kontaktpersonen in
Quarantäne müssen, sieht die Landesregelung
vor, Schülerinnen und Schüler, die sich
weigern eine Maske zu tragen oder der
Testpflicht nachzukommen, vom Unterricht und
vom Aufenthalt im Schulgebäude
auszuschließen.
Hiervon ausgeschlossen sind Schülerinnen und
Schüler, die ärztlich attestiert von der
Pflicht zum Tragen einer Maske befreit
sind.
Die Stadt Duisburg bietet jedem die
Möglichkeit, sich kostenlos und ohne
vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im
Impfzentrum/Theater am Marientor an der
Plessingstraße 20 impfen zu lassen. Schützen
Sie aber auch sich und andere, indem Sie die
bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter
www.du-testet.de besteht zudem die
Möglichkeit an vielen verschiedenen
Standorten in den Stadtbezirken einen
kostenlosen Coronaschnelltest zu machen.
Außerdem können Sie die offizielle deutsche
Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft
festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer
infizierten Person geraten sind und daraus
ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So
können Infektionsketten schneller
unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot
der Bundesregierung. Download und Nutzung
der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos
im App Store und bei Google Play zum
Download erhältlich. Mehr Infos unter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.
|
Neuer Stadtgutschein vorgestellt
|
Duisburg, 09. September 2021 - Oberbürgermeister Sören Link
stellte heute gemeinsam mit
Wirtschaftsdezernent Andree Haack und
DBI-Geschäftsführer Rasmus C. Beck den neuen
Stadtgutschein vor. Ziel des Stadtgutscheins
ist es, den Umsatz und Gewinn im
Einzelhandel anzukurbeln. Dies gilt
besonders für das Vorweihnachtsgeschäft, um
lockdown-bedingte Umsatzeinbußen abzufedern.
Besucherinnen und Besucher sollen wieder
Geschäfte, Gastronomie und kulturelle
Einrichtungen er- und beleben.
Der
Gutschein kann in mehreren Wertgrößen
erworben und bei den an der Aktion
teilnehmenden Einzelhändlern, Gastronomen
oder im Kulturbereich eingelöst werden.
Jeder Interessierte hat die Möglichkeit, bis
zu drei Gutscheine pro Woche im
Aktionszeitraum zu erwerben. Gutscheine, die
bis Heiligabend 2021 an den teilnehmenden
Verkaufsstellen gekauft werden, haben bei
Einlösung bis zum 31. Dezember 2021 einen
Mehrwert von 20 Prozent (maximal 20 Euro).
Den Mehrwert bezahlen die Stadt Duisburg und
mehrere Stadttöchter. Der bis 31. Dezember
2021 gewährte Bonus beläuft sich auf die
stattliche Summe von 500.000 Euro.
Der Gutschein ist eine Initiative der
Stadt Duisburg und der kommunalen
Unternehmen Duisburger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft (DVV) mbH, GEBAG
Duisburger Baugesellschaft mbH, Sparkasse
Duisburg AöR und Wirtschaftsbetriebe
Duisburg AöR. Die DBI Duisburg Business &
Innovation GmbH koordiniert das Projekt.
„Vom Stadtgutschein geht ein
wichtiges Signal aus. In Duisburg wird nicht
geredet, in Duisburg wird gehandelt. Der
Stadtgutschein ist ein Gewinn für alle: für
Kunden sowie für die besonders von der
Pandemie „gebeutelten“ stationären
Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen
und Kulturschaffenden“, sagt
Oberbürgermeister Sören Link.
Wirtschaftsdezernent Andree Haack ergänzt:
„Ich freue mich auf und über die
konzertierte Aktion von Stadt, DBI Duisburg
Business & Innovation sowie weiterer
Stadttöchter. In Zeiten wie diesen muss man
schnell und mutig neue Wege gehen, damit aus
Gegenwind Rückenwind wird.“
DBI-Geschäftsführer Rasmus C. Beck hält den
Stadtgutschein für „ein wirksames
Instrument, um den Konsum im Einzelhandel
anzukurbeln. Daher ermuntern wir alle
Einzelhändler, Gastronomen und
Kulturschaffenden zum Mitmachen. Denn
mitzumachen ist nicht nur einfach, sondern
zahlt sich auch aus. Dabei schnell zu sein,
lohnt sich.“
Der Stadtgutschein kann ab Samstag, 11.
September, an vier Verkaufsstellen erworben
werden: Dazu zählen die Tourist-Info, die
Kioske im Forum und in der Königsgalerie,
sowie die Buchhandlung Scheuermann. Der
Wertscheck kann mittlerweile an rund 50
Akzeptanzstellen im gesamten Duisburger
Stadtgebiet eingelöst werden. Eine
detaillierte Übersicht finden Interessierte
im Internet unter
www.stadtgutschein-duisburg.de. Wer als
Unternehmer ebenfalls zu einer Verkaufs-
oder Akzeptanzstelle des Stadtgutscheins
werden möchte, erhält dort ebenfalls
ausführliche Informationen.
DBI-Geschäftsführer Rasmus C. Beck,
Oberbürgermeister Sören Link und
Wirtschaftsdezernent Andree Haack
präsentieren den neuen Stadtgutschein
Duisburg
|
Neue Höchstgrenzen für die Kosten
der Unterkunft |
Duisburg, 06.
September 2021 - Gestiegene Mietkosten
führen für Sozialleistungsempfänger zu einer
Anpassung der Höchstgrenzen für die Kosten
der Unterkunft. Grundlage für die Anhebung
ist ein wissenschaftliches Gutachten, das
die Stadt Duisburg bei dem Hamburger
Unternehmen Analyse & Konzepte in Auftrag
gegeben hatte.
Wohnungs- und
Sozialdezernentin Astrid Neese erläutert:
„In Duisburg lässt es sich für eine
Großstadt vergleichsweise preiswert wohnen.
Gleichwohl haben die Mieten in den letzten
Jahren angezogen, das hat uns die
Mietwerterhebung gezeigt, die Basis des
Gutachtens war. Unsere örtlichen
Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft
passen wir folgerichtig nun an die
Marktentwicklung an. Das halte ich nicht nur
für rechtlich, sondern auch für sozial
geboten.“
„Mieterhöhungen von
Bestandmieterinnen und Bestandsmietern, die
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, XII
oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
bekommen, werden nun besser aufgefangen. Für
wohnungssuchende Leistungsempfänger,
insbesondere für große Haushalte, steigt
außerdem die Chance, eine angemessene
Wohnung zu finden“, so Michael Fechner,
Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen, zu
den Auswirkungen der Anpassung.
Anträge sind nicht
erforderlich. Für Leistungsempfänger, die
zum Beispiel die bisherigen Mietobergrenzen
überschritten haben, erfolgt die Umstellung
automatisch durch das Jobcenter bzw. das
Sozialamt. Bisherige und neue
Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete ohne
Heizung):
Personenanzahl in der
Bedarfsgemeinschaft
|
Angemessene Bruttokaltmiete
ab
01.08.2021
|
Angemessene Bruttokaltmiete
seit
01.08.2019
|
Erhöhung
von
2019 auf
2021
|
1
|
396,00 €
|
371,00 €
|
6,7 %
|
2
|
471,90 €
|
443,95 €
|
6,3 %
|
3
|
564,00 €
|
545,60 €
|
3,4 %
|
4
|
687,80 €
|
637,45 €
|
7,9 %
|
5
|
819,50 €
|
723,80 €
|
13,2 %
|
|
Stadt Duisburg bietet wieder
Sonderimpfaktionen an |
Duisburg, 03.
September 2021 - Die Sonderimpfaktionen der
Stadt Duisburg werden nächste Woche an
verschiedenen Standorten im Stadtgebiet
fortgesetzt. Für die kostenlosen und
freiwilligen Impfungen
stehen die Vakzine von Johnson&Johnson und
Moderna zur Verfügung.
Hierbei ist zu
beachten, dass sich ausschließlich Personen
vor Ort zweitimpfen lassen können, die auch
bereits eine Erstimpfung mit einem mRNA
Impfstoff an gleicher Stelle erhalten haben.
Bei einer neuen Erstimpfung mit
Moderna erhalten die betroffenen Personen nach vier Wochen
ihre Zweitimpfung ausschließlich bei den Hausärzten, da das
Impfzentrum (TAM) bis zu diesem Zeitpunkt bereits
geschlossen ist. Darüber hinaus ist zu beachten,
dass bei diesem Impfstoff nur mit
einer Zweitimpfung eine vollständige Immunisierung
gewährleistet werden kann.
Alle Personen über 16 Jahren
können sich im Rahmen der Impfaktionen mit dem Impfstoff von
Moderna impfen lassen. Eine Impfung mit dem Vakazin von
Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren möglich.
Eine Impfung
von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist
ausschließlich bei Hausärzten, und im Impfzentrum noch bis
zum 30. September, möglich.
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Meldeadresse
in Duisburg zu besitzen. Geimpft werden kann grundsätzlich
jeder der sich ausweisen kann.
Empfohlen wird zudem die
Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums werden wie
bisher bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf
in ihren Herkunftssprachen unterstützen.
Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht auch
weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin,
bis zum 30. September,
täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor
an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen.
Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem Moderna
oder BioNTech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht.
Die Impfangebote:
Montag, 6.
September
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
Dienstag, 7. September
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
Mittwoch, 8. September
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
UDE Campus, Gebäude LK, 13 bis 19
Uhr (Zweitimpfungen)
Donnerstag, 9. September
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
MSV Stadion, Bildungsmesse, 10
bis 15 Uhr
Achtung
Besonderheit: Es wird im Rahmen der Bildungsmesse an der
SLR-Arena zusätzlich zum Impfstoff Johnson&Johnson
mit BioNTech (anstelle von Moderna) geimpft.
Alle
Personen, die an diesem Tage mit dem Impfstoff BioNTech
geimpft werden, können am 30.09.2021, noch ihre Zweitimpfung
im Impfzentrum erhalten.
Freitag, 10. September
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
|
Duisburg und akute Coronafälle
|
Duisburg, 31. August 2021 -
In den vergangenen Tagen hat das Duisburger
Gesundheitsamt insbesondere an den Schulen
eine Vielzahl neuer Coronafälle registriert.
Waren es vor einer Woche noch 16 Fälle, so
sind es am gestrigen Montag bereits 166. Mit
dieser erheblichen Zunahme an Infektionen
geht auch eine Vielzahl an
Quarantäneanordnungen einher. So befanden
sich gestern aufgrund eines Kontakts in
Schulen rund 270 Grundschülerinnen und
Grundschüler sowie 430 Schülerinnen und
Schüler weiterführender Schulen in
Quarantäne - die Zahl der durch private
Kontakte in Quarantäne befindlichen Kinder
und Jugendlichen nicht mit eingerechnet.
Geimpfte und Genesene müssen nicht in
Quarantäne. Um den Präsenzunterricht nach
den Vorgaben des Landes NRW weiter
aufrechtzuerhalten, setzen wir die Vorgaben
des Ministeriums um und ordnen daher nur bei
Sitznachbarn der positiv getesteten Person
eine Quarantäne an. Sollten allerdings
mehrere Kinder in einem Klassenverband
positiv sein, sind in Einzelfällen
weitergehende Maßnahmen erforderlich. Auch
bei einem Positivfall im offenen Ganztag
werden derzeit nur die besonders engen
Kontakte zu einer 14-tägigen Quarantäne
verpflichtet.
Die Möglichkeit die
Quarantäne durch Nachweis eines negativen
Testes zu verkürzen besteht nicht.
Einzelfallentscheidung bei speziellen
Fallkonstellationen bleiben dem
Gesundheitsamt dabei immer vorbehalten. In
Kindertageseinrichtungen trifft die
Quarantäne derzeit im Regelfall nur die
Kinder der betroffenen Gruppe. "Wir
versuchen mit großem Einsatz, einen
vertretbaren Kompromiss zwischen dem
Gesundheitsschutz und dem berechtigten
Wunsch der Schülerinnen und Schüler sowie
deren Eltern nach einer regelmäßigen
Beschulung gerecht zu werden. Das sehr
lebhafte Infektionsgeschehen sorgt jedoch
dafür, dass dieser Balanceakt leider nicht
immer gelingen kann", sagt Ludwig Hoeren,
Leiter des Duisburger Gesundheitsamts.
Die Stadt Duisburg bietet jedem die
Möglichkeit, sich kostenlos und ohne
vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im
Impfzentrum/Theater am Marientor an der
Plessingstraße 20 impfen zu lassen. Schützen
Sie aber auch sich und andere, indem Sie die
bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter
www.du-testet.de besteht zudem die
Möglichkeit an vielen verschiedenen
Standorten in den Stadtbezirken einen
kostenlosen Coronaschnelltest zu machen.
Außerdem können Sie die offizielle deutsche
Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft
festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer
infizierten Person geraten sind und daraus
ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So
können Infektionsketten schneller
unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot
der Bundesregierung. Download und Nutzung
der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos
im App Store und bei Google Play zum
Download erhältlich. Mehr Infos unter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.
Corona-Schutzimpfungen: Buchungen von
Einzelterminen ab sofort möglich
Über das Online-Buchungsportal der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein
(https://termin.corona-impfung.nrw/home) ist
ab sofort die Buchung eines einzelnen
Impftermins in einem Impfzentrum im
Rheinland möglich – sowohl für eine Erst-,
Zweit- als auch für eine Genesenenimpfung.
Die Einzeltermine können auch telefonisch
unter der Rufnummer 0800 116 117 01 gebucht
werden. Bislang mussten Bürgerinnen und
Bürger, die nur eine Impfung benötigten,
zunächst den üblichen Doppeltermin (Erst-
und Zweitimpfung) buchen und den Folgetermin
später stornieren. Dies ist nun nicht mehr
notwendig. Online-Termine auch für
Personen ab 12 Jahren buchbar Die
Einzeltermine in einem hiesigen Zentrum
können je nach individuellem Bedarf der
Bürgerinnen und Bürger gebucht und verwaltet
werden. Weiterhin im Buchungssystem möglich
bleibt zudem die Buchung eines doppelten
Impftermins für Paare. Ebenso können nun
auch Personen ab dem 12. Lebensjahr ihre
Impftermine online oder telefonisch über die
KV Nordrhein für ein hiesiges Impfzentrum
buchen.
|
- Stadt Duisburg bietet wieder
Sonderimpfaktionen (24. - 28. August) an
- Impfangebot für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahre
|
Impfangebot für Schülerinnen und
Schüler ab 12 Jahre
Duisburg, 19. August 2021 - Für alle
Schülerinnen und Schüler im Alter ab 12
Jahren gibt es ab sofort im Theater am
Marientor (TaM) ein Impfangebot gegen das
Coronavirus. Auch die zweite Impfung im
Abstand von drei Wochen wird im TaM
erfolgen.
Darüber hinaus besteht ab Montag, 23.
August, für alle Schulen die Möglichkeit
ihre Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahre
impfen zu lassen. Hierfür erhält jede Schule
feste Termine. Für Schülerinnen und Schüler,
denen es nicht möglich ist, selbst zum TaM
zu fahren, wird pro Schule ein Bus zur
Verfügung gestellt, der die Impflinge in der
Zeit zwischen 9 und 16 Uhr zum TaM und
wieder zur Schule transportiert. Begleitende
Lehrkräfte oder Eltern können dieses Angebot
ebenfalls nutzen. Unabhängig von diesem
Angebot können sich alle Schüler und Eltern
an sieben Tagen in der Woche im TaM impfen
lassen. Das Impfzentrum ist dazu in der Zeit
von 8 bis 20 Uhr geöffnet.
Astrid Neese, Beigeordnete für Bildung,
Arbeit und Soziales: „Ich freue mich sehr,
dass wir nach der Entscheidung der Stiko und
der Positionierung des Landes jetzt vor Ort
den Schulunterricht in Präsenz sicherer
machen können. Denn nun erreichen wir mit
unserem Angebot alle Schülerinnen und
Schüler ab 12 Jahren.“
Krisenstabsleiter Martin Murrack: "Wir
machen seit Monaten viele niederschwellige
Impfangebote vor Ort. Daher ist es
selbstverständlich, dass wir auch für die
Schülerinnen und Schüler solche Impfangebote
machen. Darüber hinaus begrüße ich die
Entscheidung der Stiko sehr, dass jetzt auch
Kinder ab 12 geimpft werden können. Je mehr
Duisburgerinnen und Duisburger sich impfen
lassen, desto schneller kommen wir in die
Nähe von Normalität."
Geimpft wird vor Ort mit dem mRNA Impfstoff
von Biontech/Pfizer; dieser ist
bereits für Jugendliche ab 12 Jahren
zugelassen und muss zweimal im Abstand von
mindestens 21 Tagen verimpft werden.
Ergänzend steht der Vektorimpfstoff von
Johnson und Johnson zur Verfügung, welcher
nur einmalig verimpft wird. Dieser Impfstoff
besitzt jedoch erst eine Zulassung ab dem
18. Lebensjahr.
Die Einwilligung zur Impfung kann bei
sicherer Einwilligungsfähigkeit und Reife ab
dem Alter von 16 Jahren durch den/die
Schüler*in selbst erfolgen. Es ist jedoch
ratsam, eine Einwilligungserklärung der
Eltern mitzuführen. Für eine Impfung von
Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis
15 Jahren ist zwingend die mindestens von
einem sorgeberechtigten Elternteil
unterschriebene Einwilligungserklärung
vorzulegen.
Eine Begleitung der Minderjährigen durch
eine sorgeberechtigte Person ist nicht
vorgeschrieben, wird jedoch vom Impfzentrum
dringend empfohlen. Sofern keine Begleitung
zum Impftermin erfolgt, vergewissern sich
die impfenden Ärztinnen und Ärzte im
Zweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des
bzw. der Minderjährigen.
Zur Impfberatung und für mögliche Fragen zur
Impfung minderjähriger Schülerinnen und
Schüler steht im TaM ein Kinderarzt zur
Verfügung. Die Einwilligungserklärung der
Eltern sowie der Anamnesebogen müssen
ausgefüllt und unterschrieben am Impftag
vorgelegt werden. Die Formulare finden sich
aktuell unter den Seiten des RKI:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html.
Unabhängig von dieser städtischen Impfaktion
kann die Impfung selbstverständlich auch
durch Kinderärzte oder viele andere Ärzte
vorgenommen werden.
Stadt Duisburg bietet wieder
Sonderimpfaktionen (24. - 28. August) an
Die
Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden
nächste Woche an verschiedenen Standorten im
Stadtgebiet fortgesetzt. Für die kostenlosen
und freiwilligen Erstimpfungen stehen die
Vakzine von Johnson&Johnson und für Erst-
oder Zweitimpfungen Moderna zur Verfügung.
Hierbei ist zu beachten, dass sich
ausschließlich Personen vor Ort zweitimpfen
lassen können, die auch bereits eine
Erstimpfung mit einem mRNA Impfstoff an
gleicher Stelle erhalten haben.
Bei einer neuen Erstimpfung mit Moderna
erhalten die betroffenen Personen nach vier
Wochen ihre Zweitimpfung im Duisburger
Impfzentrum (TAM). Bitte beachten Sie, dass
bei diesem Impfstoff nur mit einer
Zweitimpfung eine vollständige Immunisierung
gewährleistet werden kann.
Impfberechtigt sind alle Personen ab 18
Jahren, die sich ausweisen können. Empfohlen
wird zudem die Mitnahme des Impfausweises.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht
erforderlich.
Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums werden wie bisher bei
der Aufklärung helfen und die Menschen bei
Bedarf in ihren Herkunftssprachen
unterstützen. Unabhängig von den dezentralen
Impfaktionen besteht auch weiterhin die
Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin,
täglich von 8 bis 20 Uhr im
Impfzentrum/Theater am Marientor an der
Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen
zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen
die Impfungen mit dem Moderna oder Biontech.
Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht.
Übersicht der Impfangebote:
Montag, 23. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Marktplatz Meiderich, Marktstraße 12, 8 bis
13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Dienstag, 24. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Tafel Duisburg, Brückenstraße 30, Hochfeld
10.30 bis 13.30 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Mittwoch, 25. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Tafel Duisburg, Gelderblomstraße 2,
Meiderich, 10 bis 13.30 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Jobcenter Friedrich-Wilhelm-Str. 103, 8 bis
14 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Donnerstag, 26. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Königstraße, Livesafer - Brunnen, 11 bis 17
Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Tafel Duisburg, Brückenstraße 30, Hochfeld
10.30 bis 13.30 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Freitag, 27. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Mercator Center, Berliner Str. 90,
Meiderich, 14 bis 20 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Samstag, 28. August
MC Donalds Hamborn, Duisburger Str. 236, 18
bis 23 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
|
Land NRW: Neue
Corona-Schutzverordnung |
NRW mit
3G-Regel und einer Inzidenz von 35
oder mehr
Düsseldorf, 17. August 2021 - Die neue und
angepasste NRW-Corona-Schutzverordnung tritt
am Freitag, 20. August 2021, in
Kraft und gilt zunächst bis einschließlich
Freitag, 17. September 2021. Die
Corona-Schutzverordnung mit neuer Systematik
enthält keine Maßnahmenstufen mehr, sondern
knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel
an eine Inzidenz von 35 oder mehr.
Inzidenzwert
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das
Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst,
den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte
aus vorherigen Fassungen der
Corona-Schutzverordnung und damit auch die
vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da
der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht
ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20.
August 2021, einheitlich in ganz
Nordrhein-Westfalen.
3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen
sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer
7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen,
die weder vollständig geimpft noch genesen
sind, eine Pflicht zur Vorlage eines
negativen Antigen-Schnelltests oder eines
negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als
48 Stunden ist. Diese Regel gilt für
folgende Bereiche: Veranstaltungen in
Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
Sport in Innenräumen Innengastronomie
körpernahe Dienstleistungen Beherbergung
Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500
Personen).
Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss
der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche
mit besonders hohem Risiko für
Mehrfachansteckungen, also in Clubs,
Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich
privaten Feiern mit Tanz. Hier muss
allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt
werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht
ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen
Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten-
und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der
Eingliederungshilfe und Unterkünfte für
Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen
der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell,
also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von
35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den
verbindlichen Schultestungen als getestete
Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel
gilt, lediglich ihren Schülerausweis
vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt
sind ohne Vornahme eines Coronatests
getesteten Personen gleichgestellt. Zur
Erläuterung: 3G = Geimpft,
genesen, getestet.
Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von
Inzidenz-Werten und für alle Personen die
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
im öffentlichen Personennahverkehr, im
Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr,
in Warteschlangen und an Verkaufsständen
sowie bei Großveranstaltungen im Freien
(außer am Sitzplatz). Die AHA gelten
ansonsten generell weiterhin als Empfehlung,
bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind
in Einrichtungen mit Besucher- oder
Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.
|
#duisburgimpft: Stadt wirbt mit
Kampagne für Corona-Impfung |
Duisburg, 17.
August 2021 - Die Impfbereitschaft
nimmt landesweit ab und auch in Duisburg ist
die Zahl der Erstimpfungen im Vergleich zu
den vorherigen Monaten deutlich gesunken.
Gleichzeitig stecken sich wieder mehr
Menschen mit COIVD19 an, was unter anderem
an der Verbreitung stark infektiöser
Virusmutationen wie zum Beispiel der
Deltavariante liegt. Mit der morgen
startenden Social Media-Kampagne
„#duisburgimpft!“ möchte die Stadt Duisburg
erneut dafür sensibilisieren, wie wichtig
eine Corona-Impfung im Kampf gegen die
Pandemie ist.
In der visuell getragenen Kampagne kommen
Duisburgerinnen und Duisburger zu Wort, die
bereits geimpft sind. Sie erklären in kurzen
Statements, warum sie sich haben
immunisieren lassen. Transportiert werden
die Botschaften durch mit dem Hashtag
#duisburgimpft gekennzeichnete Sharepics und
Videos auf den Social Media-Kanälen der
Stadt und ihrer Tochterunternehmen. In
Kooperation mit der Duisburger Versorgungs-
und Verkehrsgesellschaft mbH werden die
Motive auch auf den Fahrgast-Screens in
Bussen und Bahnen zu sehen sein. Begleitet
wird die Kampagne außerdem durch
Plakatwerbung in verschiedenen städtischen
Einrichtungen.
„Wir können die Pandemie nicht aussitzen,
weil das Coronavirus nicht einfach wieder
verschwinden wird. Wer sich nicht impfen
lässt, wird sich früher oder später sehr
wahrscheinlich mit dem Virus anstecken und
könnte daran dann auch schwer erkranken“,
sagt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt
Duisburg. Eine hohe Impfquote bedeutet,
Krankheitsverläufe abzumildern und
Todesfälle zu verhindern.
War zu Beginn der Impfkampagne der Impfstoff
lange Zeit Mangelware, gibt es aktuell auch
in Duisburg ausreichend davon. Impfungen
sind zum Beispiel im Corona Center Duisburg
im ehemaligen Theater am Marientor an allen
Tagen zwischen 8 und 20 Uhr ohne Termin
möglich. Für Kurzentschlossene werden auch
in dieser Woche wieder Sonderimpfaktionen
vor dem Hauptbahnhof und in vielen
verschiedenen Stadtteilen angeboten. „Jetzt
ist genau der richtige Zeitpunkt, sich
impfen zu lassen, weil es so einfach ist wie
noch nie“, sagt Martin Murrack, Leiter des
Duisburger Krisenstabs. „Wer sich jetzt für
eine Impfung entscheidet, hilft uns allen,
dass wir mit Blick auf das
Infektionsgeschehen gut gerüstet in den
Herbst starten können.“
|
Serviceportal Duisburg erweitert
digitale Verwaltungsdienstleistungen
|
Duisburg, 17.
August 2021 -
Mit dem Start der Internetseite
service.duisburg.de hat die Stadt Duisburg
einen wesentlichen Grundstein für die
digitale Verwaltung gelegt. Vor genau einem
Jahr ging das Serviceportal Duisburg online
und baut seitdem stetig das Kontingent der
Online-Dienstleistungen aus.
„Die Digitalisierung in Duisburg hat
ordentlich Fahrt aufgenommen. Viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung und der Partnerunternehmen
engagieren sich täglich, um das Thema in
Duisburg voranzubringen, nicht erst seit der
Coronapandemie. Dem Serviceportal kommt
dabei eine besondere Bedeutung zu“, so
Oberbürgermeister Sören Link.
Das Serviceportal bündelt viele digitale
Verwaltungsdienstleistungen bequem und
sicher auf einer Plattform. Durch
Authentifizierung und Verschlüsselung werden
die Daten nach den hohen Anforderungen des
deutschen Datenschutzrechtes erhoben und
verarbeitet. Als zentrale Plattform für den
Zugriff auf alle online verfügbaren
Leistungen, arbeitet die Stadtverwaltung
daran, immer mehr Leistungen vollständig
digital abrufbar zu gestalten.
Ganz ohne Behördengang abzuwickeln sind seit
Beginn die Ausstellung von
Bewohnerparkausweisen und die Beantragung
aller Urkunden. In den vergangenen zwölf
Monaten wurde beispielsweise bereits ein
Drittel der in Duisburg ausgestellten
Bewohnerparkausweise über das Serviceportal
beantragt, bezahlt und sofort zum
Selbstausdrucken am heimischen PC
ausgestellt.
Stadtdirektor und Digitalisierungsdezernent
Martin Murrack bestätigt den Erfolg des
Serviceportal: „Die Bürgerinnen und Bürger
haben das Angebot der Stadtverwaltung gut
angenommen. Die Möglichkeit Behördengänge
bequem und praktisch online zu erledigen,
war grade in der Pandemie ein wichtiger
Zugang zur Verwaltung. Dieses Angebot wollen
wir sukzessive ausbauen.“
Neben der Übersicht zu allen digitalen
Leistungen, wie auch
Online-Terminvereinbarungen und Formulare,
ist die Nutzung von
Online-Bezahlmöglichkeiten ein zentraler
Vorteil für Duisburgerinnen und Duisburger.
Deutlich zeigt sich auch, dass die
städtischen Mitarbeiter von den Mehrwerten
profitieren. Der Publikumsverkehr nimmt
durch die Verlagerung der Vorgänge ab,
sodass auch ein besserer Service für Bürger
und Einwohner, die Anliegen vor Ort
erledigen müssen, möglich ist.
Beigeordnete Kerstin Wittmeier, die auch für
die e-Government-Strategie der Stadt
Duisburg zuständig ist, erklärt: „Das
Serviceportal ist ein zentraler Baustein der
e-Government-Aktivitäten. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
jeweiligen Fachbereiche betreiben einen
hohen Aufwand, um weitere Leistungen in
allen Bereichen digital zu integrieren.“ Das
Serviceportal Duisburg versteht sich
allerdings nicht als Insellösung. Angestrebt
ist ebenfalls die Implementierung von auf
Duisburg angepassten Leistungen, die
Deutschland- und NRW-weit entwickelt werden.
Langfristig sollen alle städtischen
Verfahren online über das Serviceportal
zugänglich gemacht werden. Dabei werden für
alle Prozesse auch die Optimierung und
Digitalisierung der Prozesse im Hintergrund
angestrebt. Zuletzt wurde die Beantragung
der Übernahme von Schülerfahrtkosten an das
Serviceportal angebunden. Die
Digitalisierung der verwaltungsseitigen
Vorgänge bei der Musikschule steht vor dem
Abschluss. Hier wird unter anderem das An-
und Abmelden bei der Duisburger Musikschule
vollständig digital ermöglicht. Weitere
Informationen online auf service.duisburg.de
und
www.duisburgsmartcity.de.
|
Stadt Duisburg bietet wieder
Sonderimpfaktionen an |
Duisburg, 12.
August 2021 - Die Sonderimpfaktionen der
Stadt Duisburg werden nächste Woche an
verschiedenen Standorten im Stadtgebiet
fortgesetzt. Für die kostenlosen und
freiwilligen Erstimpfungen stehen die
Vakzine von Johnson&Johnson und für Erst-
oder Zweitimpfungen Moderna zur Verfügung.
Hierbei ist zu beachten, dass sich
ausschließlich Personen vor Ort zweitimpfen
lassen können, die auch bereits eine
Erstimpfung mit einem mRNA Impfstoff an
gleicher Stelle erhalten haben.
Bei einer neuen Erstimpfung mit Moderna
erhalten die betroffenen Personen nach vier
Wochen ihre Zweitimpfung im Duisburger
Impfzentrum (TAM). Bei diesem Impfstoff kann
nur mit einer Zweitimpfung eine vollständige
Immunisierung gewährleistet werden.
Impfberechtigt sind alle Personen ab 18
Jahren, die sich ausweisen können. Empfohlen
wird zudem die Mitnahme des Impfausweises.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht
erforderlich. Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums werden wie bisher bei
der Aufklärung helfen und die Menschen bei
Bedarf in ihren Herkunftssprachen
unterstützen.
Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen
besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich
kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis
20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor
an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte
impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit
erfolgen die Impfungen mit dem Moderna oder
Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit
besteht nicht.
Übersicht der Impfangebote:
Montag, 16. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
Marxloh
August-Bebel-Platz, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Neumühl
Hohenzollernplatz, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Dienstag, 17.
August
Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Friemersheim
Kaiser-/Kronprinzenstraße, 8 bis 13 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
Mittwoch, 18.
August
Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Hochfelder Markt,
Trautenaustraße, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder
Zweitimpfung)
Donnerstag, 19.
August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erstimpfung)
Duisburger
Werkkiste Bruckhausen, Schulstraße 29, 9 bis
14 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Bissingheim
Marktplatz, Dorfplatz 1, 8 bis 14 Uhr (Erst-
oder Zweitimpfung)
Universität
Duisburg-Essen Gebäude LK - Seminarräume
Campus Duisburg, Lotharstraße 65, 13 bis 19
Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Freitag, 20.
August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erstimpfung)
Kaufland
Kaßlerfeld, Auf der Höhe 20, 14 bis 20 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
Walsum
Marktplatz, Kometenplatz, 8 bis 13 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
|
Impfung von Kindern und
Jugendlichen im Impfzentrum/Theater am
Marientor
|
Am Samstag, 14.
August und Sonntag, 15. August, besteht
jeweils von 10 bis 18 Uhr im
Impfzentrum/Theater am Marientor wieder die
Möglichkeit, Kinder und Jugendliche im Alter
von 12 bis 16 Jahren ohne vorherigen Termin
mit BioNTech impfen zu lassen. Die
schriftliche Einwilligung aller
sorgeberechtigten Erziehungspersonen muss
zwingend zur Impfung vorliegen!
Allerdings reicht es aus, wenn nur ein
Erziehungsberechtigter das Kind/den
Jugendlichen begleitet. Vor der Impfung
erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch
durch den Kinderarzt. Der Termin für die
Zweitimpfung wird ebenfalls im Impfzentrum
stattfinden.
Außerirdische Unterstützung kommt am
Wochenende vom weltgrößten Kostümclub einer
berühmten Science Fiction-Filmreihe des
Medienunternehmens Disney, German Garrison
- Foto-Bildrecht Michael Schmitz.
Die kostümierten Charaktere "aus einer weit
entfernten Galaxis" stehen in der Zeit von
12 bis 16 Uhr für gemeinsame Fotos mit ihren
Fans bereit.
|
Sprengung des Weißen Riesen am 5.
September 2021
|
Duisburg, 05. August 2021
- Der zweite
Weiße Riese an der Ottostraße 24 - 30 in
Duisburg-Hochheide wird am Sonntag, 5.
September 2021, gesprengt. Die Sprengung ist
planmäßig für 12 Uhr vorgesehen. Der Bereich
rund um diesen Einsatzort wird großräumig
abgesperrt und der Verkehr umgeleitet.
Für die Dauer der Sprengung werden
folgende Straßenabschnitte für den
Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt:
►
Moerser Straße (zwischen Kirchstraße
und Kreuzung Rheinpreußen-/Lauerstraße),
lageangepasst beginnt die Sperrung zwischen
08:00 und 10:00 Uhr
►
Ottostraße (zwischen Moerser Straße
und Husemannstraße), ab 08:00 Uhr
►
Husemannstraße (zwischen Kirchstraße
und Lauerstraße), ab 08:00 Uhr
Von den
Verkehrssperrungen sind die Buslinien 911
und 929 der NIAG und die Linien 916, 917 und
926 der DVG betroffen. Auch die genannten
Buslinien werden umgeleitet. Daher werden am
5.September die Haltestellen „Ottostraße“
(Linien 911, 916, 917, 926, 929), Hochheide
Markt (916, 917, 926, 929) und
„Prinzenstraße“ (Linie 926) ab 08:00 Uhr
nicht mehr angefahren. Bei der Linie 926
halten die Busse in Fahrtrichtung Duisburg
an der gleichnamigen Haltestelle der Linie
912 auf der Friedhofsallee.
Weitere Informationen zu den Busumleitungen finden Sie bei den jeweiligen
Verkehrsunternehmen (www.niag-online.de
und www.dvg-duisburg.de) zu entnehmen.
Der erste „Weiße
Riese“ auf der Friedrich-Ebert-Straße
10-16 in Duisburg-Hochheide ist am 24. März 2019
gesprengt worden
Spektakuläres Ereignis und
mit grandioser Präzision fiel der erste Weiße Riese in sich
zusammen
Evakuierungszone
In der Evakuierungszone wohnen ca. 1.750
Personen. Am Tag der Sprengung müssen alle
innerhalb der Evakuierungszone (umrandete
Zone im anliegenden Kartenausschnitt)
lebenden Bewohner ihre Wohnungen bzw. Häuser
und somit auch die Sperrzone bis 8 Uhr
verlassen. Dies betrifft die Adressen:
► Paula-Echter-Straße
11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27,
29
►
Husemannstraße 7, 9, 33, 35,
37, 39, 41
►
Ottostraße 1a - 13b,
15-52
►
Hanielstraße 17, 19, 21,
36, 38, 40, 42
►
Lindenstraße 23, 25, 27,
29, 31, 33, 35, 37, 39, 40, 42, 44
►
Moerser Straße 180
Hilfebedürftige
(Bettlägerige, Rollstuhlfahrer, Blinde etc.)
werden gebeten, sich unter der Rufnummer
0203/283-2000 zu melden. Ein Aufenthaltsraum
steht in der
Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule an
der Hamborner Straße 274 - 278 in 47166
Duisburg zur Verfügung. Vor Ort gibt es
ausreichend Parkplätze. Es wird aber auch
ein Shuttle-Service zum Aufenthaltsraum in
der Hamborner Gesamtschule angeboten. Die
Busse stehen am Tag der Sprengung ab 7.30
Uhr für den Transport an den DVG-
Haltestellen „Prinzenstraße“ und
„Ottostraße“ sowie an der Ecke
Husemannstraße/Lauerstraße bereit (im
Lageplan mit H markiert).
Einsatzkräfte des Bürger- und Ordnungsamtes
stehen betroffenen Anwohnern an den beiden
Haltestellen für Rückfragen zur Verfügung.
Die Transporte werden von städtischen
Ordnungskräften auch organisiert und
begleitet.
Halteverbote
In der gesamten Evakuierungszone wird ein
absolutes Halteverbot (StVO Zeichen 283)
eingerichtet, das schrittweise ab Freitag,
3. September, gilt:
►
Freitag, 3. September:
Ottostraße, Aufstellfläche Sprengmeister und
Einsatzleitung
►
Samstag, 4. September Glückaufstraße,
Bürgermeister-Bongartz-Platz
►
Sonntag, 5. September Husemannstraße,
Ottostraße, Lindenstraße, Hanielstraße,
Moerser Straße, Kichstraße, Parkplatz
Dr.-Kolb-Straße (Glückauhalle), Marktplatz
Hochheide
►
Achtung: Fahrzeuge, die im Halteverbot
halten bzw. parken, werden abgeschleppt.
Sprengsignale
Vor und nach der Sprengung werden gut
vernehmbare Sprengsignale gegeben:
►
Ein langer Ton – Erstes Sprengsignal:
Sofort in Deckung gehen!
►
Zwei kurze Töne – Zweites
Sprengsignal: Es wird gezündet!
►
Drei kurze Töne – Drittes
Sprengsignal: Die Sprengung ist beendet
(noch keine Entwarnung!) oder unterbrochen!
Nach dem ersten Sprengsignal haben alle
Personen, die sich im Sprengbereich
befinden, sofort in Deckungsräume zu gehen
oder den Sprengbereich zu verlassen. Das
zweite Sprengsignal darf erst gegeben
werden, wenn sichergestellt ist, dass sich
alle Personen in Deckungsräumen oder
außerhalb des Sprengbereichs befinden – mit
Ausnahme des Sprengberechtigten oder die
Hilfskraft, der die Sprengsignale gibt.
Nach dem zweiten Sprengsignal haben sich
auch die Sprengberechtigten und Hilfskräfte,
die die Signale gegeben haben, in
Deckungsräume zu begeben oder den
Sprengbereich zu verlassen. Erst dann dürfen
die Sprengladungen gezündet werden.
Das dritte Sprengsignal
darf erst gegeben werden, wenn sich der
Sprengberechtigte nach dem Zünden vom
Ergebnis der Sprengung überzeugt hat. Dabei
hat er auch auf eventuell vorhandene
„Versager“ zu achten. Das dritte
Sprengsignal kann auch gegeben werden, wenn
die Sprengung unterbrochen worden ist. Erst
nach dem dritten Sprengsignal dürfen auch
die anderen Personen die Deckungsräume
verlassen und die Absperrung des
Sprengbereichs aufgehoben werden.
Entwarnung / Freigabe der Zonen
Zusätzlich zu den Signalen zur Sprengung
wird nach der Freigabe der Sicherheitszone
durch den Sprengmeister und die Feuerwehr
eine Entwarnung durch das städtische
Sirenensystem im direkten Umfeld gegeben
(einminütiger Dauerton). Erst nach diesem
Sirenenton können die Anwohner wieder in
ihre Häuser zurück. Dies wird
erfahrungsgemäß ca. ein bis zwei Stunden
nach der eigentlichen Sprengung der Fall
sein. Die in den Sperrzonen angeordneten
Haltverbote enden mit Aufhebung der
Sperrmaßnahmen.
Aufgaben der Feuerwehr und des Bürger- und
Ordnungsamtes
Die Feuerwehr ist am Tag der Sprengung mit
rund 250 Kräften im Einsatz, die aus
Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr,
Freiwilliger Feuerwehr und dem
Rettungsdienst bestehen. Ihr obliegt die
Gesamteinsatzleitung aller eingesetzten
Kräfte und die Organisation der
Betreuungsmaßnahmen für evakuierte Personen.
Das Bürger- und
Ordnungsamt wird ab Anfang August 2021
verstärkt mit Kräften des städtischen
Außendienstes und der Verkehrsüberwachung im
Umfeld des Sprengobjekts präsent sein. Die
Bewohner*innen in der Evakuierungszone
werden nach Möglichkeit persönlich über die
bevorstehenden Maßnahmen und damit
verbundenen Einschränkungen informiert. Auch
auf dem Hochheider Wochenmarkt (mittwochs
und samstags) steht das Bürger- und
Ordnungsamt mit einem Infostand für
Rückfragen im Zusammenhang mit der Sprengung
ab dem 11. August bereit.
Am Tag der Sprengung werden für das Bürger-
und Ordnungsamt ca. 200 Mitarbeiter*innen im
Einsatz sein, die ab 8 Uhr insbesondere die
Räumung der Evakuierungszone kontrollieren.
Viele Mitarbeiter werden an den Sperren im
Umfeld des „Weißen Riesen“ eingesetzt. Diese
Einsatzkräfte haben die Aufgabe, Personen
und Kraftfahrzeuge am verbotenen Betreten
und Befahren der Evakuierungszone zu
hindern. Die Sperrmaßnahmen werden in enger
Abstimmung und mit Unterstützung der Polizei
durchgeführt.
Bitte keine Besucher!
Wegen der weiträumigen Absperrungen, der
Verkehrssituation und da es praktisch keinen
Sichtmöglichkeiten auf das Sprengobjekt
gibt, bittet die Stadt Duisburg von einer
Anreise abzusehen. Stattdessen bietet sich
die Live-Übertragung im WDR-Fernsehen an.
Es wird vor Ort keinerlei Verpflegungsstände
(Getränke/Imbiss) und keinerlei Toiletten
geben. Das Bürger- und Ordnungsamt wird auch
Versuche von mobilen Händlern, die am Tag
der Sprengung vor Ort Waren anbieten
möchten, unterbinden.
Weitere
Informationsmöglichkeiten
Homepage der Stadt Duisburg
www.duisburg.de Hashtag
#sprengungweisseriesen Homepage
„www.diesprengung.de“ und Mailadresse
info@diesprengung.de.
Informationsblätter werden durch den
städtischen Außendienst ab 5. August 2021 in
der Evakuierungszone verteilt. Call Duisburg
unter 0203/283-2000.
Informationsstand des Bürger- und
Ordnungsamtes auf dem Wochenmarkt Hochheide
(mittwochs bzw. samstags) zwischen dem 11.
August und dem 1.September automatischer
Infotext unter 0800/112 1313 (nur am 5.
September ab 8 Uhr)
Am 5. September regelmäßige Updates
über die Social Media Kanäle der Stadt
Duisburg
Darüber hinaus gilt wie üblich, dass bei
medizinischen Notfällen oder Bränden die 112
gewählt werden soll. Bei Verkehrsunfällen,
Straftaten, usw. ist die Duisburger Polizei
über den Notruf 110 erreichbar.
Beschwerden
Beschwerden in
Zusammenhang mit der Sprengung können an
info@diesprengung.de oder an die P&Z
GmbH unter der Rufnummer 01800 – 5000167
gerichtet werden.
Der Einsatz von
Drohnen ist im gesamten Einsatzbereich
untersagt. Gemäß § 21 b) Ziffer 2 der
Luftverkehrs-Ordnung dürfen Drohnen nicht
über Einsatzorten von Behörden (und über
Menschenansammlungen) betrieben werden. Zu
derartigen Einsatzgebieten ist ein
seitlicher Abstand von 100 m einzuhalten.
Der Drohnenverbotsbereich in Hochheide
erstreckt sich somit über den gesamten,
behördlichen Einsatzbereich und noch 100
Meter darüber hinaus. Für den Bereich
außerhalb des Einsatzbereichs ist der
Einsatz von Drohnen grundsätzlich nach den
Gesetzesbestimmungen zu handhaben.
|
Sonderimpfaktionen in der kommenden Woche |
Duisburg, 5.
August 2021 - Die Sonderimpfaktionen der
Stadt Duisburg werden nächste Woche an
verschiedenen Standorten im Stadtgebiet
fortgesetzt. Für die kostenlosen und
freiwilligen Erstimpfungen stehen die
Vakzine von Johnson&Johnson und für Erst-
oder Zweitimpfungen Moderna zur Verfügung.
Hierbei ist zu beachten, dass sich
ausschließlich Personen vor Ort zweitimpfen
lassen können, die auch bereits eine
Erstimpfung mit einem mRNA Impfstoff an
gleicher Stelle erhalten haben.
Bei einer neuen
Erstimpfung mit Moderna erhalten die
betroffenen Personen nach vier Wochen ihre
Zweitimpfung im Duisburger Impfzentrum
(TAM). Bitte beachten Sie, dass bei diesem
Impfstoff nur mit einer Zweitimpfung eine
vollständige Immunisierung gewährleistet
werden kann.Impfberechtigt sind alle
Personen ab 18 Jahren, die sich ausweisen
können. Empfohlen wird zudem die Mitnahme
des Impfausweises. Eine vorherige
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums werden wie bisher bei
der Aufklärung helfen und die Menschen bei
Bedarf in ihren Herkunftssprachen
unterstützen.
Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen
besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich
kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis
20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor
an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte
impfen zu lassen.
Je nach
Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem
Moderna oder Biontech. Eine freie
Auswahlmöglichkeit besteht nicht.
Nachstehend die Übersicht der Impfangebote:
Montag, 9. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erstimpfung)
Dienstag, 10.
August
Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr
(Erstimpfung)
Hamborner
Altmarkt, 8 bis 12 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
Wanheimerort
Michaelsplatz, 8 bis 13 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
Mittwoch, 11. August
Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr
(Erstimpfung)
Universität
Duisburg-Essen Gebäude LK - Seminarräume
Campus Duisburg, Lotharstraße 65, 13 bis 19
Uhr
(Erstimpfung)
Forum Duisburg, 10
bis 14 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)
Donnerstag, 12.
August
Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr
(Erstimpfung)
Wochenmarkt Laar,
Schillstraße, 8 bis 13 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
Wochenmarkt Beeck,
Marktplatz 1, 8 bis 13 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
Kaufland
Hochheide, Kirchstraße 96, 10 bis 16 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
Freitag, 13.
August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des
Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erstimpfung)
Marxloh
August-Bebel-Platz, 8 bis 13 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
Untermeiderich
Spichernplatz, 8 bis 13 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
Kaufland
Hochheide, Kirchstraße 96, 14 bis 20 Uhr
(Erst- oder
Zweitimpfung)
|
-
Ab Samstag gelten Regeln der lokalen
Inzidenzstufe 1 in Duisburg
- Stadt Duisburg bietet wieder
Sonderimpfaktionen an
|
Ab Samstag gelten Regeln der lokalen
Inzidenzstufe 1 in Duisburg
Duisburg, 30. Juli 2021 - Gemäß den Vorgaben
der aktuellen Coronaschutzverordnung des
Landes greift in Duisburg aller Voraussicht
nach ab Samstag, 31. Juli, die lokale
Inzidenzstufe 1. Grund dafür ist, dass die
Inzidenzgrenze 10 mit dem gestrigen
Donnerstag an acht aufeinanderfolgenden
Tagen überschritten wurde, demnach gelten ab
dem übernächsten Tag festgelegte
Verschärfungen. Diese betreffen
beispielsweise die Kontaktbeschränkungen,
die Maskenpflicht, den Freizeit-, Kultur und
Sportbereich sowie die Gastronomie.
Weitere Informationen zu einzelnen
Regelungen sind auf auf
https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
zu finden.
Im Detail können die Regelungen in der
aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab
30. Juli) des Landes Nordrhein-Westfalen
unter folgendem Link (PDF) nachgelesen
werden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210729
_coronaschvo_ab_30.07.2021_lesefassung.pdf
Hinweis: Verbindlich gelten die neuen
Regelungen der lokalen Inzidenzstufe 1, wenn
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales für die Kreise und kreisfreien
Städte die dort jeweils geltenden
Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen
sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für
das Land geltende Inzidenzstufe täglich
aktuell unter
www.mags.nrw veröffentlicht.
Inzidenstufen Zur
Absicherung für den Fall eines
Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch
ansteckendere Virusvarianten oder
Reisetätigkeiten greifen bei Inzidenzwerten
über 10 weiterhin die bekannten und im
wesentlichen unveränderten Regelungen der
Inzidenzstufen 1 (7-Tage-Inzidenz von über
10 bis 35), 2 (über 35 bis 50) und 3 (über
50).
|
Stufe
1 - Inzidenz 10,1 ≤ 35
|
Kontakt-
beschrän- kungen
|
Treffen
im öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus fünf Haushalten; außerdem für
100 Personen mit Test aus beliebigen
Haushalten
|
Außerschulische Bildung
|
ohne
Maske am festen Sitzplatz wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch
innen ohne Test
|
Kinder-/
Jugend- arbeit
|
Gruppenangebote innen 30, außen 50
junge Menschen ohne Altersbegrenzung
ohne Test Ferienangebote und
Ferienreisen mit Test
|
Kultur
|
Veranstaltungen außen und innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu
1.000 Personen (Sitzplan) und Test,
Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger
Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50
Personen, mit Test, mit Gesang /
Blasinstrumenten
ab
27.08.: Musikfestivals mit bis zu
1.000 Zuschauern mit Test und
genehmigtem Konzept
|
Sport
|
Außen und
innen Kontaktsport mit bis zu 100
Personen mit Test Außen über
1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max.
50 Prozent der Kapazität, innen bis
zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33
Prozent der Kapazität, jeweils mit
Sitzplan, Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster, wenn Land
ebenfalls in Inzidenzstufe 1:
Innensport ohne Test ab
27.08.: Sportfeste ohne
Personenbegrenzung mit genehmigtem
Konzept mit Test;
Sportveranstaltungen bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der
Kapazität.
|
Freizeit
|
Freibäder
ohne Test Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit
Außenbereichen bis zu 250 Personen
mit Test ab 27.08.: wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Disko-theken auch
Innen-bereich und ohne
Personenbegrenzung mit Test und
genehmigtem Konzept
|
Einzelhandel
|
Wegfall
Sonderregel für über 800 qm große
Geschäfte
|
Messen/
Märkte
|
ab
27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte
mit Kirmes-elementen ohne Test
|
Tagungen/
Kongresse
|
außen und
innen bis zu 1.000 Personen mit Test
|
Private
Veranstaltungen
|
außen bis
zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu
100 Gäste mit Test
|
Partys
|
Bis zu
100 Personen im Freien und 50 in
Innenräumen ohne Abstand und Maske
aber mit Test und Rückverfolgbarkeit
|
Große
Festveranstaltungen
|
ab
27.08.: Volksfeste, Schützenfeste,
Stadtfeste usw. bis zu 1.000
Besucher mit genehmigtem Konzept;
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
ohne Besucherbegrenzung
|
Gastronomie
|
wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch
Innengastronomie ohne Test
|
Beherbergung/ Tourismus
|
Busreisen
ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn
alle Teilnehmer aus Regionen mit
Inzidenz ≤ 35 kommen
|
Inzidenzstufen
|
Stufe
0
Inzidenz 0-10
|
Stufe
1
Inzidenz 10,1 ≤ 35
|
Stufe
2
Inzidenz 35,1-50
|
Stufe
3
Inzidenz ≥ 50
|
Kontakt-
beschrän-
kungen
|
Keine
Beschränkungen
Mindestabstände als Empfehlung
|
Treffen
im öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test
aus beliebigen Haushalten
|
Treffen
im öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test
aus beliebigen Haushalten
|
Treffen
im öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus zwei Haushalten
|
Außerschulische
Bildung
|
Kontaktdaten erheben, im Übrigen
keine Beschränkungen
|
ohne
Maske am
festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
auch innen ohne Test
|
Präsenzunterricht mit Test ohne
Mindestabstände bei festen
Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit
Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10
Personen mit Test
|
Präsenzunterricht ohne Begrenzung
nach Personen oder Inhalten, innen
mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinst-
rumenten innen mit 5 Personen
|
Kinder-/
Jugend-
arbeit
|
Bei
Ferienfrei-zeiten einmalige
Testpflicht zu Beginn des Angebots,
bei Kinder- und Jugendreisen zu
Anfang und Ende des An-gebots,
ansonsten keine Einschränkungen mehr
|
Gruppenangebote innen 30, außen 50
junge Menschen ohne Altersbegrenzung
ohne Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit
Test
|
Gruppenangebote innen 20, außen 30
junge Menschen ohne Altersbegrenzung
mit Test auch innen ohne Maske
|
Gruppenangebote innen 10, außen 20
junge Menschen ohne Altersbegrenzung
mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit
Test
|
Kultur
|
Bei
Veranstaltungen (Theater, Kino,
Konzert) wahlweise Test oder
Sitzplan nach Schachbrettmuster, im
Übrigen keine Beschränkungen
Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern
Test und Hygienekonzept erforderlich
Besuch von
Museen usw. ohne Einschränkungen
(auch ohne Maske)
Musikfestivals etc. schon vor dem
27.08.
zulässig
|
Veranstaltungen
außen und innen, Theater, Oper,
Kinos mit bis zu 1.000 Personen
(Sitzplan) und Test, Sitzordnung
nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb
innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit
Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab
27.08.: Musikfestivals mit bis zu
1.000 Zuschauern mit Test und
genehmigtem Konzept
|
Konzerte
innen, Theater, Oper, Kinos mit bis
zu 500 Personen (Sitzplan) und Test,
Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb
innen mit 20 Personen, Test, mit
Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
|
Veranstaltungen außen mit bis zu 500
Personen (Sitzplan) und Test,
Sitzordnung nach Schachbrett-muster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250
Personen (Sitzplan) und Test,
Sitzordnung nach Schachtbrett-muster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb
außen ohne Personenbegrenzung, innen
mit 20 Personen, Test, ohne Gesang /
Blasinstrumente
|
Sport
|
Sportausübung ohne Beschränkungen
Sportveranstaltungen bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der
Kapazität.
Bis 5.000 Zuschauer außen ohne
weitere Beschränkungen, innen mit
Test oder Sitzplan im
Schachbrettmuster und einer max.
Auslastung von 33 Prozent der
Kapazität.
Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern
Test und Hygienekonzept erforderlich
|
Außen und
innen Kontaktsport mit bis zu 100
Personen mit Test
Außen über 1.000 bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der
Kapazität, innen bis zu 1.000
Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent
der Kapazität, jeweils mit Sitzplan,
Sitzordnung nach Schachtbrettmuster,
wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe
1: Innensport ohne Test
ab 27.08.: Sportfeste ohne
Personenbegrenzung mit genehmigtem
Konzept mit Test;
Sportveranstaltungen bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der
Kapazität.
|
Außen
Kontaktsport mit bis zu 25 Personen
mit Test, kontaktfreier Sport ohne
Personenbegrenzung und ohne Test
Innen (einschl. Fitnessstudios)
kontaktfreier Sport ohne
Personenbegrenzung, Kontaktsport mit
bis zu 12 Personen, jeweils mit
Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max.
33 Prozent der Kapazität, ohne Test,
innen bis zu 500 Zuschauer mit Test
und Sitzordnung nach
Schachbrettmuster jeweils mit
Sitzplan
|
Kontaktfreier Außensport auf und
außerhalb von Sportanlagen mit bis
zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine
Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test,
Sitz-plan, ohne pro-zentuale
Kapazi-tätsbegrenzung
|
Freizeit
|
Keine
Beschränkungen,
Kontaktnachverfolgung aufgehoben
(wenn auch für das Land
Inzidenzstufe 0 gilt)
Betrieb von Clubs und Diskotheken
innen erlaubt, mit Konzept,
Kontaktnachverfolgung und Test
|
Freibäder
ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit
Außenbereichen bis zu 250 Personen
mit Test
ab 27.08.: wenn Landesinzidenz
ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Disko-theken auch
Innen-bereich und ohne
Personenbegrenzung mit Test und
genehmigtem Konzept
|
Öffnung
aller Bäder, Saunen usw. und
Indoorspielplätze mit Test und
Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50:
Freizeitparks und Spielbanken mit
Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50:
Ausflugsfahrten mit Schiffen,
Kutschen, historischen Eisenbahnen
und ähnlichen Einrichtungen mit Test
|
Öffnung
kleinerer Außen-Einrichtungen:
Minigolf, Kletterpark,
Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw.
mit den Außenbereichen und Test
|
Einzelhandel
|
Wegfall
der flächenmäßigen Begrenzungen
(wenn auch für das Land
Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht
bleibt bestehen
|
Wegfall
Sonderregel für über 800 qm große
Geschäfte
|
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf
eine Person pro 10 qm (betrifft nur
Einzelhandel, der nicht
Grundversorgung ist)
|
Wegfall
click & meet, ohne Test, Reduzierung
der Kundenbegrenzung auf 1 Person
pro 20 qm (betrifft nur
Einzelhandel, der nicht
Grundversorgung ist)
|
Messen/
Märkte
|
Keine
Beschränkungen (wenn auch für das
Land Inzidenzstufe 0 gilt)
|
ab
27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte
mit Kirmes-elementen ohne Test
|
Jahr- und
Spezialmärkte mit
Personenbegrenzung, mit Test auch
Kirmeselemente zulässig
|
Messen
und Ausstellungen mit
Personen-begrenzung und
Hygienekonzept
|
Tagungen/
Kongresse
|
Keine
Beschränkungen
|
außen und
innen bis zu 1.000 Personen mit Test
|
außen und
innen bis zu 500 Teil-nehmer mit
Test
|
-
|
Private
Veranstaltungen
|
Bei mehr
als 50 Teilnehmenden Testpflicht,
dann keine Beschränkungen. Ohne Test
müssen Mindestabstände und
Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden
weiter beachtet werden.
|
außen bis
zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu
100 Gäste mit Test
|
außen bis
zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
|
-
|
Partys
|
Bei mehr
als 50 Teilnehmenden Testpflicht,
dann keine Beschränkungen.
|
Bis zu
100 Personen im Freien und 50 in
Innenräumen ohne Abstand und Maske
aber mit Test und Rückverfolgbarkeit
|
-
|
-
|
Große
Festveranstaltungen
|
Mit Test
erlaubt
(wenn auch für das Land die
Inzidenzstufe 0 gilt)
|
ab
27.08.: Volksfeste, Schützenfeste,
Stadtfeste usw. bis zu 1.000
Besucher mit genehmigtem Konzept;
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
ohne Besucherbegrenzung
|
-
|
-
|
Gastronomie
|
Keine
Einschränkungen, solange Abstand
oder Abtrennung zwischen
Tischen;
Bedienpersonal mit Test (Selbsttest
genügt)
oder Maske
|
wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch
Innengastronomie ohne Test
|
Außengastronomie ohne Test
Öffnung von
Innengastronomie mit Test und
Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für
Betriebsangehörige ohne Test)
|
Öffnung
Außen-gastronomie mit Test und
Platz-pflicht
Wegfall
Umkreis-
Verzehrverbot
|
Beherbergung/
Tourismus
|
Kontaktnachverfolgung bleibt
bestehen, Testerfordernis nur noch
bei Gästen aus Gebieten mit einer
Inzidenz über 10
|
Busreisen
ohne
Kapazitätsbegrenzung, wenn alle
Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz
≤ 35 kommen
|
volle
gastronomische Versorgung für
private Gäste
|
„Autarke“
Übernachtungen (Ferienwohnungen,
Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne
Kapazitätsbegrenzung auch für
private Übernachtungen mit
Frühstück, aber ohne weitere
Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und
Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent),
falls nicht aus-schließlich
Geimpfte/Genesene teilnehmen oder
alle Atemschutzmasken tragen
|
Stadt Duisburg bietet wieder
Sonderimpfaktionen an
Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg
werden nächste Woche an verschiedenen
Standorten im Stadtgebiet fortgesetzt. Für
die kostenlosen und freiwilligen
Erstimpfungen stehen die Vakzine von
Johnson&Johnson und Moderna zu Verfügung.
Die Impfung von Moderna bedingt eine
Zweitimpfung, um eine vollständige
Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird
nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle
eine zweite Impfung ausschließlich für
Personen angeboten, die sich am jeweiligen
Standort entsprechend haben impfen lassen.
Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und
Duisburger ab 18 Jahren, die eine
Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als
Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt
werden, aus dem die entsprechende Anschrift
hervorgeht. Empfohlen wird zudem die
Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums sind auch wieder mit
dabei und werden bei der Aufklärung helfen
und die Menschen bei Bedarf in ihren
Herkunftssprachen unterstützen.
Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen
besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich
kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis
20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor
an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte
impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit
erfolgen die Impfungen mit dem Moderna oder
Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit
besteht nicht.
Übersicht der Impfangebote:
- Montag, 2. August Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr Gerätehaus Feuerwehr Mündelheim,
Barberstraße 20, 12 bis 18 Uhr
- Dienstag, 3. August Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr Tafel Duisburg, Gelderblomstraße 2,
Meiderich, 10 bis 13.30 Uhr
- Mittwoch, 4. August Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr Trödelmarkt, Sportpark Duisburg,
Kalkweg/Ecke Kruppstraße, Wedau, 8.30 bis 14
Uhr
- Donnerstag, 5. August Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr Universität Duisburg-Essen, Campus
Duisburg, Forsthausweg 2, 13 bis 19 Uhr
- Freitag, 6. August Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis
18 Uhr Tafel Duisburg, Brückenstraße 30,
Hochfeld 10.30 bis 13.30 Uhr
|
-
Impfung von Kindern und Jugendlichen im
Impfzentrum/Theater am Marientor
- Sonderimpfaktionen am Mercator Center in
Meiderich |
Impfung von Kindern und Jugendlichen
im Impfzentrum/Theater am Marientor
Duisburg, 28. Juli 2021 - Am Samstag, 31.
Juli und Sonntag, 1. August, besteht jeweils
von 10 bis 18 Uhr im Impfzentrum/Theater am
Marientor wieder die Möglichkeit, Kinder und
Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren
ohne vorherigen Termin mit BioNTech impfen
zu lassen. Die schriftliche Einwilligung
aller sorgeberechtigten Erziehungspersonen
muss zwingend zur Impfung vorliegen!
Allerdings reicht es aus, wenn nur ein
Erziehungsberechtigter das Kind/den
Jugendlichen begleitet. Vor der Impfung
erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch
durch den Kinderarzt. Der Termin für die
Zweitimpfung wird ebenfalls im Impfzentrum
stattfinden.
Sonderimpfaktionen am Mercator Center in
Meiderich
Am Freitag, 30. Juli, findet von 14 bis 20
Uhr eine weitere Sonderimpfaktionen der
Stadt Duisburg am Mercator Center an der
Berliner Straße 90 in Meiderich statt. Für
die kostenlosen und freiwilligen
Erstimpfungen stehen die Vakzine von
Johnson&Johnson sowie von Moderna zu
Verfügung. Die Impfung von Moderna bedingt
eine Zweitimpfung, um eine vollständige
Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird
nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle
eine zweite Impfung ausschließlich für
Personen angeboten, die sich am jeweiligen
Standort entsprechend haben impfen lassen.
Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und
Duisburger ab 18 Jahren, die eine
Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als
Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt
werden, aus dem die entsprechende Anschrift
hervorgeht. Empfohlen wird zudem die
Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums sind auch wieder mit
dabei und werden bei der Aufklärung helfen
und die Menschen bei Bedarf in ihren
Herkunftssprachen unterstützen.
Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen
besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich
kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis
20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor
an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte
impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit
erfolgen die Impfungen mit dem mRNA-Vakzin
Moderna oder Biontech. Eine
freie Auswahlmöglichkeit besteht leider
nicht.
Städtische Corona-Schnellteststelle
auf dem Glückaufplatz in Rheinhausen heute
geschlossen
Aufgrund eines Personalengpasses bleibt die
Corona-Schnellteststelle auf dem
Glückaufplatz in Rheinhausen heute
geschlossen. Es wird gebeten, auf eine der
sieben weiteren Teststellen im Bezirk
auszuweichen oder andere Teststationen im
Stadtgebiet zu nutzen. Eine Übersicht findet
sich auf der Internetseite
www.du-testet.de
|
Impfungen - auch für
Kinder und Jugendliche |
Stadt Duisburg bietet wieder
Sonderimpfaktionen an
Duisburg, 23. JUli 2021 - Die
Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden
nächste Woche an verschiedenen Standorten im
Stadtgebiet fortgesetzt. Für die kostenlosen
und freiwilligen Erstimpfungen stehen die
Vakzine von Johnson&Johnson sowie von
Moderna zu Verfügung. Die Impfung von
Moderna bedingt eine Zweitimpfung, um eine
vollständige Immunisierung zu gewährleisten.
Daher wird nach vier Wochen, jeweils an
gleicher Stelle eine zweite Impfung
ausschließlich für Personen angeboten, die
sich am jeweiligen Standort entsprechend
haben impfen lassen.
Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und
Duisburger ab 18 Jahren, die eine
Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als
Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt
werden, aus dem die entsprechende Anschrift
hervorgeht. Empfohlen wird zudem die
Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums sind auch wieder mit
dabei und werden bei der Aufklärung helfen
und die Menschen bei Bedarf in ihren
Herkunftssprachen unterstützen.
Unabhäng von den dezentralen Impfaktionen
besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich
kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis
20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor
an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte
impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit
erfolgen die Impfungen mit dem mRNA-Vakzin
Moderna oder Biontech. Eine freie
Auswahlmöglichkeit besteht leider nicht.
Nachstehend die Übersicht der Impfangebote:
Montag, 26. Juli Vorplatz (Portsmouthplatz)
des Hauptbahnhofes, 9 bis 15 Uhr
Corona-Schnellteststelle,
Marktstraße/Bahnhofstraße, Meiderich, 9 bis
15 Uhr
Dienstag, 27. Juli Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 9 bis
15 Uhr Tafel Duisburg, Brückenstraße 30,
Hochfeld 10.30 bis 13.30 Uhr
Mittwoch, 28. Juli Jobcenter Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Straße 103, Stadtmitte, 8
bis 14 Uhr Tafel Duisburg, Gelderblomstraße
2, Meiderich, 10 bis 13.30 Uhr
Donnerstag, 29. Juli Lifesaver-Brunnen,
Königstraße, Stadtmitte, 11 bis 17 Uhr Tafel
Duisburg, Brückenstraße 30, Hochfeld, 10.30
bis 13.30 Uhr
Samstag, 31. Juli Mc Donalds, Duisburger
Straße 236, Hamborn, 18 bis 23 Uhr
Impfung von Kindern und Jugendlichen im
Impfzentrum/Theater am Marientor
Der aktuelle Erlass zur Impfung der
Bevölkerung ermöglicht es nun auch dem
Impfzentrum, Kindern und Jugendlichen
entsprechende Angebote zu machen. Am
Samstag, 24. und Sonntag, 25. Juli, besteht
jeweils von 10 bis 18 Uhr im
Impfzentrum/Theater am Marientor die
Möglichkeit, Kinder und Jugendliche im Alter
von 12 bis 16 Jahren ohne vorherigen Termin
mit BioNTech impfen zu lassen.
Die schriftliche Einwilligung aller
sorgeberechtigten Erziehungspersonen muss
zwingend zur Impfung vorliegen! Allerdings
reicht es aus, wenn nur ein
Erziehungsberechtigter das Kind/den
Jugendlichen begleitet. Vor der Impfung
erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch
durch den Kinderarzt. Der Termin für die
Zweitimpfung wird ebenfalls im Impfzentrum
stattfinden.
|
Städtische
Corona-Schnellteststellen werden geschlossen
|
Duisburg, 19. JUli
2021 -
Da mittlerweile ausreichend Teststationen
privater Anbieter im Stadtgebiet zur
Verfügung stehen und die Nachfrage stark
zurückgegangen ist, werden sechs
städtischen Corona-Schnellteststellen zum
31. Juli geschlossen.
Über den 31. Juli
hinaus besteht
weiterhin die Möglichkeit, Termine für
Testungen im Theater am Marientor und bei
den privaten Anbietern auf dem Online-Portal
„DU-testet“ (www.du-testet.de)
zu buchen.
Folgende städtische
Schnellteststellen werden geschlossen:
1. Bürgermeister Wendel Platz,
Homberg
2 Glückaufplatz, Rheinhausen
3. August-Bebel-Platz, Hamborn
4. Viktoriastraße/Parallelstraße,
Hamborn
5. Marktstraße/Bahnhofstraße,
Meiderich
6. Buscher Straße, Großenbaum
|
Stadt Duisburg bietet wieder
Sonderimpfaktionen an
|
Duisburg, 16. Juli 2021 -
Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg
werden nächste Woche fortgesetzt. Neben
Terminen auf verschiedenen Wochenmärkten
besteht die Möglichkeit, sich auch bei der
Firma Kaufland in Kaßlerfeld sowie am
Vorplatz des Duisburger Hauptbahnhofs impfen
zu lassen. Für die kostenlosen und
freiwilligen Impfungen stehen täglich rd.
500 Dosen des Impfstoffes von Moderna zur
Verfügung.
Für die Impfungen bei der Firma Kaufland
stehen zusätzlich noch 500 Dosen des
Einmal-Impfstoffes von Johnson&Johnson zu
Verfügung. Die Impfung von Moderna bedingt
eine Zweitimpfung, um eine vollständige
Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird
nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle
eine zweite Impfung ausschließlich für
Personen angeboten, die sich am jeweiligen
Standort entsprechend haben impfen lassen.
Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und
Duisburger ab 18 Jahren, die eine
Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als
Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt
werden, aus dem die entsprechende Anschrift
hervorgeht. Empfohlen wird zudem die
Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums sind auch wieder mit
dabei und werden bei der Aufklärung helfen
und die Menschen bei Bedarf in ihren
Herkunftssprachen unterstützen.
Unabhäng von den dezentralen Impfaktionen
besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich
kostenlos und ohne Termin im
Impfzentrum/Theater am Marientor an der
Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen
zu lassen. Außer am kommenden Montag, 19.
und Mittwoch, 21. Juli, kann täglich von 8
bis 20 Uhr von dem Impfangebot Gebrauch
gemacht werden. Je nach Verfügbarkeit
erfolgen die Impfungen mit dem mRNA-Vakzin
Moderna oder Biontech. Eine freie
Auswahlmöglichkeit besteht leider nicht.
Impfangebote:
WOCHENMÄRKTE
Montag, 19. Juli, von 8 bis 14 Uhr
Hohenzollernplatz, Neumühl
Dienstag, 20. Juli, von 8 bis 14 Uhr
Kaiserstraße/Kronprinzstraße, Friemersheim
Mittwoch, 21. Juli, von 8 bis 14 Uhr
Saarbrücker Straße/Fröbelstraße, Hochfeld
Donnerstag, 22. Juli, von 8 bis 14 Uhr
Dorfplatz, Bissingheim
Freitag, 23. Juli, von 8 bis 14 Uhr
Kometenplatz, Aldenrade
KAUFLAND
Freitag, 23. Juli, 14 bis 20 Uhr Auf der
Höhe 20, Kaßlerfeld
HAUPTBAHNHOF
Montag, 19. bis Mittwoch, 21. Juli, jeweils
von 12 bis 18 Uhr Vorplatz (Portsmouthplatz)
des Hauptbahnhofes
|
Sonderimpfaktion auf dem Rheinhauser
Wochenmarkt und am Lifesaver wegen
Unwetterwarnung abgesagt |
Duisburg, 13. Juli 2021 - Die für morgen
beabsichtigten Impfaktionen auf dem
Rheinhauser Wochenmarkt und auf der
Königstraße am Lifesaver in der Stadtmitte
werden aufgrund der angekündigten schlechten
Wetterlage abgesagt. Alternativ dazu gibt es
jedoch morgen von 10 bis 16 Uhr eine
Impfaktion im FORUM auf der Königstraße 48
in der Stadtmitte.
Die für die kommende Woche geplante Aktion
am Bahnhofsvorplatz/Portsmouthplatz wird
erweitert. Hier besteht dann die
Möglichkeit, von Montag, 19. Juli, bis
Mittwoch, 21. Juli, jeweils von 12 bis 18
Uhr vom kostenlosen Impfangebot Gebrauch zu
machen. Dafür müssen am Montag, 19. Juli,
und am Mittwoch, 21. Juli, im
Impfzentrum/Theater am Marientor die
Impfungen ohne Termin entfallen.
Alle Impfungen im TAM mit vorheriger
Terminabsprache finden wie geplant statt.
Für die Impfungen steht das Vakzin von
Moderna zur Verfügung. Die Impfung von
Moderna bedingt jedoch eine Zweitimpfung, um
eine vollständige Immunisierung zu
gewährleisten. Daher wird bei den
Sonderimpfaktionen nach vier Wochen jeweils
an gleicher Stelle eine zweite Impfung
ausschließlich für die Personen angeboten,
die an den jeweiligen Standort ihre
Erstimpfung erhalten haben.
Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und Duisburger ab 18 Jahren, die
eine Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als
Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt
werden, aus dem die entsprechende Anschrift
hervorgeht. Empfohlen wird zudem die
Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
|
Stadt Duisburg beteiligt sich an der
"Woche des Impfens" |
Duisburg, 12. Juli 2021 -
Die Stadt Duisburg beteiligt sich an der vom
Gesundheitsministerium initiierten "Woche
des Impfens" und wird ebenfalls wieder
dezentrale Sonderimpfaktionen durchführen.
Neben mehreren Impfaktionen auf
Wochenmärkten besteht auch die Möglichkeit,
sich in den Räumlichkeiten der Firma
Kaufland in Hochheide sowie am Vorplatz des
Duisburger Hauptbahnhofs impfen zu lassen.
Für die kostenlosen und freiwilligen
Impfungen stehen täglich rd. 500 Dosen des
Impfstoffes von Moderna zur Verfügung. Die
Impfung von Moderna bedingt jedoch eine
Zweitimpfung, um eine vollständige
Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird
nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle
eine zweite Impfung ausschließlich für
Personen angeboten, die sich am jeweiligen
Standort entsprechend haben impfen lassen.
Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und
Duisburger ab 18 Jahren, die eine
Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als
Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt
werden, aus dem die entsprechende Anschrift
hervorgeht.
Empfohlen wird zudem die Mitnahme des
Impfausweises. Eine vorherige
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums sind auch wieder mit
dabei und werden bei der Aufklärung helfen
und die Menschen bei Bedarf in ihren
Herkunftssprachen unterstützen.
Übersicht der Impfangebote:
WOCHENMÄRKTE:
► Dienstag,
13. Juli, jeweils von 8 bis 14 Uhr
Michaelplatz in Wanheimerort
Altmarkt in Hamborn
► Mittwoch,
14. Juli, jeweils von 8 bis 14 Uhr Atroper
Straße/Hochemmericher Straße in Rheinhausen
Königstraße am Lifesaver in der Stadtmitte
KAUFLAND:
► Donnerstag,
15. Juli, jeweils von 8 bis 14 Uhr
Marktplatz in Beeck
Marktplatz an der Werthstraße/Schillstraße
in Laar
► Freitag,
16. Juli, jeweils von 8 bis 14 Uhr
Spichernplatz in Meiderich
August-Bebel-Platz in Marxloh
HAUPTBAHNHOF:
► Montag,
19. Juli, 12 bis 18 Uhr Vorplatz
(Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes
|
Neue Coronaschutzverordnung
ab 9.
Juli |
Duisburg, 8. Juli 2021 -
Die
Landesregierung passt die
Coronaschutzverordnung ab Freitag, 9. Juli
2021, an. Es wird eine neue „Inzidenzstufe
0“ eingeführt, die die Aufhebung eines
Großteils der bestehenden Regeln und
Maßnahmen zur Eindämmung der
Coronavirus-Pandemie beinhaltet. Diese Stufe
gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die
seit mindestens fünf Tagen eine
7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger
aufweisen.
Da in diesem Zahlenbereich dann schon sehr
kleine Infektionsausbrüche relevante
Schwankungen verursachen können, erfolgt
eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1
erst, wenn der Wert von 10 wieder acht Tage
hintereinander überschritten wird. Wenn ein
dynamischer Anstieg vorliegt, der nicht
lokal begrenzt ist, kann das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales die
Inzidenzstufe auch schon nach drei Tagen des
Überschreitens wieder hochstufen.
Tagesaktuelle
Infos gibt es unter
www.mags.nrw.
Die Inzidenzstufe 0
ermöglicht eine weitgehende Normalisierung
vieler Lebensbereiche. So entfallen dann
beispielsweise die Kontaktbeschränkungen.
Auch die Einhaltung des Mindestabstands zu
anderen Personen wird weitgehend nur noch
empfohlen. Wenn – wie derzeit – auch für das
Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die
Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV
und im Handel und wird ansonsten auch in
Innenbereichen lediglich empfohlen.
Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen
bleibt von den Änderungen unberührt.
In vielen Bereichen kann die Verpflichtung
der Kontaktdatenerfassung entfallen.
Letzteres gilt auch für die Gastronomie. In
der Inzidenzstufe 0 sind ab dem 9. Juli auch
Angebote mit Negativtest und Hygienekonzept
zulässig, deren Wiedereröffnung bisher auf
den 27.08.2021 festgelegt war (zum Beispiel
Diskotheken, Sportveranstaltungen,
Volksfeste etc.).
Von dieser grundsätzlichen Öffnung gelten
dann nur noch vor allem folgende Ausnahmen:
Maskenpflicht
In der Inzidenzstufe 0 gilt die
Maskenpflicht nur noch in Bereichen, auf
deren Nutzung auch Personen, die noch kein
Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend
angewiesen sind, nämlich im öffentlichen
Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und
Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in
Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen.
Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen
können deren Nutzung allerdings weiterhin
vom Tragen einer Maske abhängig machen.
Beschäftigte mit einem besonders nahen
Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher
Dienstleistungen oder Servicekräfte in der
Gastronomie müssen weiterhin eine Maske
tragen oder über einen negativen
Testnachweis verfügen.
Erfassung
von Kontaktdaten
Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten
zur Nachverfolgung kann weitgehend
entfallen. Ausnahmen gelten nur noch in
Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen
Bildungsangeboten und beim Betrieb von
Clubs, Diskotheken und ähnlichen
Einrichtungen in geschlossenen Räumen. Der
Betrieb letzterer ist mit einem negativen
Test und bei Vorliegen eines genehmigten
Hygienekonzeptes ab dem 9. Juli möglich.
Negativtestnachweis
Negative Testnachweise für nicht
immunisierte Personen sind weiterhin
erforderlich beim Besuch von
Kulturveranstaltungen (alternativ:
Sitzordnung mit Mindestabständen oder nach
Schachbrettmuster), von Sportveranstaltungen
in geschlossenen Räumen (alternativ: mit
Mindestabständen oder Sitzordnung
nach Schachbrettmuster mit
höchstens 33 Prozent der Kapazität) und bei
der Beherbergung von Gästen aus Regionen mit
einer Inzidenz über 10. Auch bei
Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche,
bei privaten Feiern ohne Mindestabstände,
Sportfesten, Volksfesten und in Diskotheken
etc. sind Negativteste für alle nicht
geimpften oder genesenen Personen
erforderlich.
Private Feiern und Volksfeste
Bei privaten Veranstaltungen kann auf
Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet
werden, wenn auch landesweit die
Inzidenzstufe 0 gilt und bei Veranstaltungen
mit mehr als 50 Teilnehmenden sämtliche
nicht immunisierten Personen über einen
negativen Testnachweis verfügen. Bei einer
landesweiten Inzidenzstufe 0 sind auch
Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche
Festveranstaltungen wieder möglich, wenn
alle Teilnehmenden über einen negativen
Testnachweis verfügen. Wenn keine
Zugangskontrolle erfolgen, müssen
Veranstalter verpflichtend stichprobenhafte
Kontrollen durchführen und die Besucher über
die Notwendigkeit des Negativtests
informieren.
Großveranstaltungen wie Fußballspiele etc.
Auch Großveranstaltungen sind zulässig, ab
5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern
(inklusive immunisierte Personen) müssen
aber alle nicht immunisierten Personen einen
Negativtest haben. Zudem ist die
Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen,
maximal aber 50 Prozent der Kapazität,
beschränkt, und es muss ein genehmigtes
Hygienekonzept geben. Eine neue Regelung zum
Testen gibt es angesichts der Virusvarianten
gerade im Hinblick auf die nun anstehenden Reise-
und Urlaubsaktivitäten:
Beschäftigte ohne vollständigen
Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach
dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage
aufgrund von Urlaub oder ähnlichen
Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen
nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem
Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis
vorweisen oder vor Ort einen Test
durchführen. Krankheit oder
Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht
aus. Die aktualisierte
Coronaschutzverordnung wird bis
einschließlich 5. August 2021 verlängert.
Mehr Infos zu den Inzidenzstufen nach der
Coronaschutzverordnung ab dem 9. Juli findet
sich hier:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10
|
Impfzentrum bietet allen Duisburgern
Impfungen an |
Duisburg, 7. Juli 2021 -
Die Stadt Duisburg bietet ab morgen allen
Duisburgerinnen und Duisburgern die
Möglichkeit, sich kostenlos und ohne
vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im
Impfzentrum/Theater am Marientor an der
Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen
zu lassen.
Die Impfungen werden mit mRNA-Impfstoffen
(Moderna und Biontech) erfolgen. Je nach
Verfügbarkeit wird einer der beiden Vakzine
verimpft. Eine freie Auswahlmöglichkeit ist
leider nicht möglich.
„Bei den Impfaktionen in den Stadtteilen
haben wir gemerkt, dass viele Bürgerinnen
und Bürger lieber einfach vorbeikommen, als
einen Termin beim Hausarzt oder im
Impfzentrum zu machen. Daher reagieren wir
mit weiteren Vor-Ort Impfaktionen in den
Stadtteilen und jetzt auch mit der Öffnung
des Impfzentrums. Wir hoffen, dass viele
bislang noch nicht geimpfte Duisburgerinnen
und Duisburger diese Angebote wahrnehmen. Je
mehr Menschen sich jetzt impfen lassen,
desto besser“, so Stadtdirektor und
Krisenstabsleiter Martin Murrack.
Aufgrund einer derzeit geringen Auslastung
im Impfzentrum ist es möglich, allen
Duisburgerinnen und Duisburgern eine Impfung
im Impfzentrum/Theater am Marientor
anzubieten. Impfberechtigt sind alle
Personen ab 16 Jahren, die eine Meldeadresse
in Duisburg haben. Als Nachweis muss ein
gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden,
aus dem die entsprechende Meldeadresse
hervorgeht. Empfohlen wird zudem die
Mitnahme des Impfausweises. Personen, die
bereits einen Termin über die
Kassenärztliche Vereinigung erhalten haben,
können diesen auch weiterhin ganz regulär
wahrnehmen. Hierfür steht eine separate
Anmeldung zur Verfügung.
|
Duisburger Impfzentrum passt
Impfangebot an |
Duisburg, 5. Juli 2021 -
Aufgrund der geänderten Empfehlung der
Ständigen Impfkommission (STIKO) wurde auch
im Duisburger Impfzentrum das Angebot zur
Impfung angepasst. Ab sofort können alle
Personen, die über 60 Jahre alt sind und zur
ersten Impfung AstraZeneca erhalten haben,
bei der Zweitimpfung wählen, ob diese wieder
mit AstraZeneca oder BioNTech erfolgen soll.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass der
Abstand zwischen der ersten und der zweiten
Impfung bei der Verwendung eines
mRNA-Impfstoff (BioNTech und Moderna) auf
einen Mindestabstand von vier Wochen
verkürzt wurde. Entsprechend ist es hier
gegebenenfalls möglich, einen Termin für die
Zweitimpfung vorzuziehen, sofern die
Kapazitäten im Impfzentrum dies erlauben.
Die Verschiebung eines Impftermins kann nur
bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Nordrhein (KVNO) erfolgen und muss vor dem
Impftermin durch diese bestätigt werden.
Sollte ein vereinbarter Termin nicht
wahrgenommen werden können, so muss dieser
über die Hotline der KVNO (116117) oder über
das Terminbuchungsportal (https://termin.corona-impfung.nrw)
wieder storniert werden.
|
Bewerbungsstart: Stadt bietet
247 attraktive Ausbildungsplätze für das
Jahr 2022 |
Duisburg, 30. Juni 2021 - Startschuss für
Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz bei
der Stadt Duisburg: insgesamt 247 attraktive
Ausbildungsplätze in 15 verschiedenen
Berufsbildern werden für das
Einstellungsjahr 2022 vergeben. Neben den
verwaltungstypischen Berufsbildern, wie
beispielsweise Verwaltungsfachangestellte
(auch für den kommunalen Ordnungsdienst),
Verwaltungswirte oder dem
Bachelor-Studiengang, bietet die Stadt auch
unterschiedliche Berufe im Bereich Medien
und IT, wie zum Beispiel als
Mediengestalter/in Digital und Print,
Fachrichtung Gestaltung und Technik und/oder
Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt
Systemintegration oder
Anwendungs-entwicklung, an.
Auch im gewerblich-technischen Bereich
werden Auszubildende unter anderem für die
Berufsbilder als Forstwirte oder
Kfz-Mechatroniker bei der Feuerwehr gesucht.
Die benötigten Schulabschlüsse unterscheiden
sich je nach Ausbildungsberuf und reichen
vom Hauptschulabschluss bis zur
Fachhochschulreife (schulischer Teil).
Darüber hinaus sind neben Abiturienten
ausdrücklich auch solche Bewerberinnen und
Bewerber erwünscht, die sich beruflich
umorientieren wollen.
Die Stadt Duisburg ist nicht nur während
einer Pandemie ein attraktiver und
krisensicherer Arbeitgeber. Sie bietet neben
fundierten Ausbildungen in staatlich
anerkannten Ausbildungsberufen vielfältige
Aufgaben, eine enge Betreuung durch die
Ausbilderinnen und Ausbilder sowie
beachtliche Karrierechancen. Auch als
familienfreundliche Arbeitgeberin gibt es
die Möglichkeit bestimmte Ausbildungen in
Teilzeit zu absolvieren, um der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht
werden zu können.
Bewerbungen sind ab sofort möglich. Weitere
Informationen über die einzelnen
Berufsbilder, die Bewerbungsfristen und das
Verfahren sind online unter
www.duisburg.de/ausbildung abrufbar.
Weitere Einblicke in die Ausbildung gibt es
unter
www.facebook.com/ausbildung.DU oder
www.instagram.com/stadtduisburg_ausbildung.
|
- Änderungen der
Coronaschutzverordnung
- Beitragserstattung für die Betreuung im
Offenen Ganztag und Kita-Betreuung
|
Änderungen der
Coronaschutzverordnung
Duisburg, 21. Juni 2021 -
Ab heute gelten neue Regelungen der
Coronaschutzverordnung des Landes, welche
überwiegend die Maskenpflicht in Kreisen und
kreisfreien Städten mit einer Inzidenzstufe
1 betrifft.
Für die Stadt Duisburg bedeutet dies, dass
die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien
nur noch bei einer hohen Personendichte auf
engem Raum gilt. In Warteschlangen sowie an
Ständen, Kassen, Schaltern und bei
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000
Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder
Stehplatzes muss daher eine Maske getragen
werden.
Gleichfalls bleibt die Maskenpflicht in
geschlossenen Räumen grundsätzlich auch
weiterhin bestehen. Die Maske darf nur bei
ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an
festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-,
Kultur-, Sport- und bestimmten anderen
Veranstaltungen abgenommen werden. Dies
jedoch nur unter der Voraussetzung, dass
weitere Schutzmaßnahmen (beispielsweise
negativer Testnachweis, Abstand und
besondere Rückverfolgbarkeit vorliegen).
Die Maskenpflicht im Freien an Schulen wurde
ebenfalls aufgehoben. Die Schülerinnen und
Schüler müssen seit heute auf dem Pausenhof
und auf Sportanlagen keine Maske mehr
tragen. Im Schulgebäude und im Klassenraum
bleibt die Maskenpflicht jedoch zunächst bis
zu den Sommerferien bestehen.
Weitere Regelungen: Für Fahrschulen etc.
reicht nun eine medizinische Maske aus
Kontaktfreier Sport ist mit negativem Test
auch drinnen ohne Mindestabstand möglich Der
Besuch des Zoos kann wieder ohne
Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung
erfolgen Auch Sitzungen, Tagungen und
Kongresse mit über 1.000 Teilnehmern im
Freien, höchstens aber einem Drittel der
regulären Kapazität des Veranstaltungsortes
mit einfacher Rückverfolgbarkeit, sind
nunmehr möglich
Geänderte Öffnungszeiten der städtischen
Teststellen
Die städtischen Teststellen sind ab sofort
nur noch von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Wie
bereits angekündigt werden die Teststandorte
am Steinhof in Huckingen, an der Moschee in
Marxloh, an der Friedrich-Ebert-Straße 12
sowie an der Stadthalle Walsum zum 26. Juni
geschlossen. Ein Überblick über die
verschiedenen Standorte in den
Stadtteilen/Bezirken findet sich auf der
Internetseite
www.du-testet.de
Beitragserstattung für die Betreuung im
Offenen Ganztag und Kita-Betreuung
Die Stadt Duisburg wird den Eltern die
Beiträge für insgesamt zweieinhalb Monate
sowohl für den Offenen Ganztag als auch für
die Kindertagesbetreuung erstatten. Bis zum
31. Mai fand an den Schulstandorten im
Stadtgebiet nur eine pädagogische
Notbetreuung statt. In den
Kindertagesstätten fand bis zum 6. Juni ein
eingeschränkter Regelbetrieb statt.
Die meisten Familien haben ihre Kinder in
dieser Zeit jedoch selbst betreut und sind
damit den Aufforderungen der Bundesregierung
nachgekommen. In Ermangelung einer
landesrechtlichen Regelung wurden die
Elternbeiträge für den Bereich des Offenen
Ganztags seit Februar 2021, mit Ausnahme des
Monats Juni, jedoch auch weiterhin
eingezogen. Für den Bereich der
Kindertagesbetreuung war die Stornierung des
Einzugs dahingegen bereits für die Monate
Mai und Juni möglich.
„Viele Duisburger Familien haben mit der
Organisation der Betreuung ihrer Kinder zu
Hause dazu beigetragen, dass sich das
Infektionsgeschehen derzeit so positiv
entwickelt. Um die Familien daher vor den
Sommerferien finanziell zu entlasten, wird
die Stadt Duisburg mit der
Beitragsaussetzung für den Offenen Ganztag
im Juli erneut in Vorleistung gehen. Ich
freue mich, dass wir außerdem für die
Familien eine finanzielle Entlastung
erreichen konnten, die über das hinausgeht,
was das Land zunächst angeboten hat“, so
Oberbürgermeister Sören Link.
Die Verhandlungen zwischen den kommunalen
Spitzenverbänden und dem Land sowie die
klare Haltung der einzelnen Städte und
Gemeinden hinsichtlich der Eltern-Beiträge
haben sich gelohnt. So können nun auch die
Beiträge für den Offenen Ganztag und für die
Kindertagesbetreuung für die Monate Februar
bis Mai anteilig erstattet werden. Die
Beiträge für den Februar werden vollständig
zurückgezahlt und für März bis Mai ist eine
hälftige Erstattung vorgesehen.
Das Land hatte zunächst nur für zwei Monate
eine Erstattung zugesagt. Nun können die
Eltern darüber hinaus noch mit einem halben
Monat zusätzlicher Beitragsrückerstattung
rechnen, sobald der formelle Beschluss des
Landes vorliegt.
Die Stadt Duisburg ist durch die Aussetzung
der Einziehung der Elternbeiträge für die
Kindertagesbetreuung in den Monaten Mai und
Juni 2021 und für den Offenen Ganztag im
Juni und Juli bereits für zwei Monate in
Vorleistung gegangen. Diese Vorleistung wird
mit der jetzt beabsichtigten Regelung
verrechnet.
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Neues Online-Terminsystem für
Bewohnerparkausweise
|
Duisburg, 15.
Juni 2021 - Ab sofort ist es möglich, einen
Onlinetermin für die Ausstellung von
Bewohnerparkausweisen, Parkausweise für
Schwerbehinderte sowie sonstige
Sonderparkgenehmigungen zu buchen. Zur
Terminvereinbarung gelangt man über die
Internetseite
www.duisburg.de/parkausweise.
Termine können online bis zu vier Wochen im
Voraus gebucht werden. In der Eingabemaske
muss der Name sowie Telefonnummer und
Mailadresse zur Terminbestätigung angegeben
werden. Eine Terminvereinbarung ist
weiterhin auch telefonisch oder per E-Mail
möglich – das neue Angebot wird aber dazu
beitragen, dass sich die Wartezeiten für die
Terminvergaben deutlich reduzieren lassen.
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Neue Inzidenzstufe ab Montag, 14.
Juni 2021
|
Neue Coronaregelungen: Ab heute gilt
Inzidenzstufe 1
Duisburg, 14. Juni 2021 - Die
aktuell gültige Coronaschutzverordnung in
Nordrhein-Westfalen sieht drei
Inzidenzstufen vor:
Stufe 1: Inzidenz bis 35. Stufe 2: Inzidenz
über 35, aber höchstens 50. Stufe 3:
Inzidenz über 50, aber höchstens 100. Die
Coronaregeln sind an diese drei Stufen, bzw.
die Inzidenzen geknüpft und können von
Kommune zu Kommune variieren.
Bisher galt für Duisburg die Stufe 2. Da die
Inzidenz nun bereits seit dem 8. Juni
kontinuierlich unter 35 liegt, gilt ab
heute, Montag, 14. Juni, für Duisburg die
Stufe 1. Damit sind weitere Lockerungen
verbunden, beispielweise:
a) Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum
Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen
dürfen sich nun auch Personen aus bis zu
fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung
treffen. Unabhängig von der Anzahl der
Hausstände können bis zu 100 Personen, die
alle über einen Negativtestnachweis
verfügen, zusammentreffen. In beiden Fällen
dürfen immunisierte Personen zusätzlich
teilnehmen; Kinder bis zum Schuleintritt
sind vom Testerfordernis ausgenommen.
b) Kultur
Kultureinrichtungen (Museen,
Kunstausstellungen, Galerien, Bibliotheken
u.ä.) dürfen auch ohne Terminbuchung besucht
werden; die Personenbegrenzung entfällt, da
auch für das Land mittlerweile die
Inzidenzstufe 1 gilt.
Kulturveranstaltungen im Freien sind - auch
ohne Negativtestnachweis zulässig, wenn
nicht mehr als 200 Personen teilnehmen - mit
bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern
zulässig, wenn ein Negativtestnachweis
vorliegt, besondere Rückverfolgbarkeit
gesichert ist und der Mindestabstand
eingehalten wird - mit mehr als 1.000
Zuschauerinnen und Zuschauern, höchstens
aber einem Drittel der regulären
Zuschauerkapazität, mit einem durch die
zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und
Infektionsschutzkonzept zulässig.
Kulturveranstaltungen in geschlossenen
Räumen sind mit bis zu 1.000 Personen
zulässig, wenn die Räume über eine ständige
Durchlüftung oder eine zertifizierte
Lüftungsanlage verfügen. Auch hier sind ein
Negativtestnachweis, die sichergestellte
besondere Rückverfolgbarkeit und die
Einhaltung des Mindestabstands erforderlich.
Zu beachten: Da auch für das Land die
Inzidenzstufe 1 gilt, dürfen
Kulturveranstaltungen - auch mit bis zu
1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern
wahlweise ohne Mindestabstände zwischen den
Sitzplätzen oder ohne Negativtestnachweise
erfolgen oder - auch mit mehr als 1.000
Zuschauerinnen und Zuschauern mit
Negativtestnachweis, wenn die Vorschriften
zum Mindestabstand eingehalten werden. c)
Sport
Im Freien ist die Ausübung von Kontaktsport
mit bis zu 100 Personen mit sichergestellter
einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. In
geschlossenen Räumen einschließlich
Fitnessstudios ist die Ausübung von
Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit
sichergestellter einfacher
Rückverfolgbarkeit erlaubt. Da auch für das
Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist für die
Sportausübung kein Negativtestnachweis mehr
erforderlich.
Der Zutritt von Zuschauerinnen und
Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien
ist unter Beachtung der übrigen Maßgaben
auch für mehr als 1.000 Personen, höchstens
aber einem Drittel der regulären
Zuschauerkapazität erlaubt.
Der Zutritt von Zuschauerinnen und
Zuschauern zu Sportveranstaltungen in
Innenräumen ist für bis zu 1.000 Personen,
höchstens aber einem Drittel der regulären
Zuschauerkapazität, mit Negativtestnachweis
auf fest zugewiesenen Sitz- oder
Stehplätzen, sichergestellter besonderer
Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und
Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften
zum Mindestabstand gestattet.
d) Freizeit
Der Betrieb von reinen Freibädern ist auch
ohne Negativtestnachweis zulässig.
Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und
ähnlichen Einrichtungen ist im Freien für
bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis
und sichergestellter einfacher
Rückverfolgbarkeit erlaubt. Da auch im Land
die Inzidenzstufe 1 gilt, ist der Betrieb
aller Bereiche von Spielbanken für
Besucherinnen und Besucher unter Einhaltung
der Vorschriften zum Mindestabstand ohne
Negativtestnachweis zulässig.
e) Veranstaltungen
Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind mit
bis zu 1.000 Personen mit
Negativtestnachweis und sichergestellter
besonderer Rückverfolgbarkeit zulässig.
Private Veranstaltungen – mit Ausnahme von
Partys und vergleichbaren Feiern – mit bis
zu 100 Gästen im Freien sind auch ohne
Negativtestnachweis zulässig.
Im Übrigen sind private Veranstaltungen auch
mit bis zu 250 Gästen im Freien und bis zu
100 Gästen in Innenräumen, jeweils mit
Negativtestnachweis und sichergestellter
einfacher Rückverfolgbarkeit, gestattet,
wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske im
Außenbereich und mit Sicherstellung der
besonderen Rückverfolgbarkeit auch an
Tischen im Innenbereich entfällt.
Private Veranstaltungen auch in Form von
Partys und vergleichbaren Feiern ohne
Verpflichtung zur Einhaltung des
Mindestabstand und zum Tragen einer Maske
sind mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis
zu 50 Gästen in Innenräumen, jeweils mit
Negativtestnachweis und sichergestellter
einfacher Rückverfolgbarkeit, gestattet.
f) Gastronomie
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1
gilt, ist die Nutzung der Innengastronomie
auch ohne Negativtestnachweis möglich.
Neue Inzidenzstufe ab Montag, 14.
Juni 2021
Duisburg, 11. Juni 2021 - Die aktuell
gültige Coronaschutzverordnung in
Nordrhein-Westfalen sieht drei
Inzidenzstufen vor. Im Moment gilt in
Duisburg die Stufe 2. Mit dem heutigen Tag
liegt die Inzidenz am vierten Tag in Folge
unter der Grenze von 35. Ist dies auch am
morgigen Samstag der Fall (und auch nur
dann), würde in Duisburg ab dem kommenden
Montag die Stufe 1 gelten und somit weitere
Lockerungen greifen. Informationen hierzu
folgen, sobald die neuen Regelungen inkraft
treten.
Vier städtische Testzentren stellen den
Betrieb Ende Juni ein
Durch weiterhin fallende Inzidenzwerte und
damit einhergehenden Vereinfachungen im
Bezug auf Testnachweise, aber auch durch die
geringen Auslastungen, können die
städtischen Testzentren nach und nach
zurückgebaut werden. Die Stadt Duisburg wird
trotzdem bis mindestens Ende Juli
Schwerpunktzentren in verscheidenen
Stadtbezirken vorhalten.
Zum 26. Juni schließen nachstehende
Testzentren: - Steinhof Huckingen,
Düsseldorfer Landstraße 347 in 47259
Duisburg - Warbruckstruckstraße gegenüber
der Moschee in 47169 Duisburg -
Friedrich-Ebert-Straße 12 in 47119 Duisburg
- Stadthalle Walsum, Waldstraße 50 in 47179
Duisburg Da die ausgestellten
Testzertifikate mittlerweile eine Gültigkeit
von 48 Stunden besitzen, kann auch auf die
verlängerten Öffnungszeiten an verschiedenen
städtischen Zentren verzichtet werden. Ab
dem 19. Juni gelten somit an allen Zentren
die Öffnungszeiten von 10 bis 18 Uhr. Ein
Überblick über die verschiedenen Standorte
in den Stadtteilen/Bezirken findet sich auf
der Internetseite
www.du-testet.de
|
Stufe 2 für Duisburg: Neue Coronaregelungen
ab Freitag, 4. Juni 2021 |
Duisburg, 2. Juni
2021 - Die aktuell gültige
Coronaschutzverordnung in
Nordrhein-Westfalen sieht drei
Inzidenzstufen vor:
Stufe 1: Inzidenz bis 35 Stufe
2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50
Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens
100
Die Coronaregeln sind an diese drei Stufen,
bzw. die Inzidenzen geknüpft und können von
Kommune zu Kommune variieren. Bisher galt
für Duisburg die Stufe 3. Da die Inzidenz
nun bereits seit dem 28. Mai kontinuierlich
unter 50, aber über 35 liegt, gilt
ab dem kommenden Freitag, 4. Juni, für
Duisburg die Stufe 2. Damit sind
weitere Lockerungen verbunden,
beispielweise:
a) Kontaktbeschränkung
Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen
dürfen sich nun auch Personen aus drei
Hausständen ohne Personenbegrenzung treffen.
Unabhängig von der Anzahl der Hausstände
können bis zu zehn Personen, die alle über
einen Negativtestnachweis verfügen,
zusammentreffen. In beiden Fällen dürfen
immunisierte Personen aus weiteren
Hausständen zusätzlich teilnehmen.
b) Kultur
Kultureinrichtungen (Museen,
Kunstausstellungen, Galerien, Bibliotheken
u.ä.) dürfen auch ohne Terminbuchung besucht
werden. Kulturveranstaltungen in
geschlossenen Räumen sind mit bis zu 500
Personen zulässig. Erforderlich ist hierfür
ein Negativtestnachweises, die
Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung des
Mindestabstands müssen sichergestellt sein.
c) Sport
Im Freien ist die Ausübung von kontaktfreiem
Sport ohne Personenbegrenzung zulässig.
Kontaktsport darf mit bis zu 25 Personen,
negativem Testnachweis und sichergestellter
einfacher Rückverfolgbarkeit betrieben
werden. In geschlossenen Räumen
einschließlich Fitnessstudios darf mit
Negativtestnachweis und sichergestellter
einfacher Rückverfolgbarkeit kontaktfreier
Sport ohne Personenbegrenzung unter
Beachtung der Vorschriften zum
Mindestabstand erfolgen. Kontaktsport ist
bei Negativtestnachweis und sichergestellter
einfacher Rückverfolgbarkeit mit bis zu 12
Personen zulässig.
d) Freizeit
Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern,
Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen
ist mit Negativtestnachweis erlaubt, wobei
die Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste
eine Person pro sieben Quadratmeter der für
sie geöffneten Fläche nicht übersteigen
darf.
e)
Einzelhandel
Im Einzelhandel gilt eine Personenbegrenzung
auf eine Person pro angefangene 10
Quadratmeter (bis zu 800 Quadratmeter)
i)
Gastronomie
Bei der Außengastronomie ist der
Negativtestnachweis nicht mehr erforderlich.
Innenbereiche können für Personn mit
Negativtestnachweis öffnen, wobei den Gästen
ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen
ein Stehplatz zugewiesen werden und die
einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt
sein muss. Eine detaillierte Übersicht des
Stufenplans des Landes findet sich hier:
www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
MAGS veröffentlicht für die Kreise und
kreisfreien Städte die dort jeweils
geltenden Inzidenzstufen und veränderte
Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum
sowie die für das Land geltende
Inzidenzstufe täglich aktuell unter
www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.
|
Wiedereröffnung der
Bezirksbibliotheken
|
Duisburg, 1. Juni 2021 -
Die Bezirksbibliotheken Walsum, Hamborn,
Meiderich, Homberg-Hochheide, Rheinhausen
und Buchholz öffnen am Dienstag, 8. Juni,
wieder zu den üblichen Zeiten (dienstags bis
freitags von 10.30 bis 13 Uhr und 14 bis
18.30 Uhr, samstags von 10 bis 13 Uhr).
Kundinnen und Kunden mit einem gültigen
Bibliotheksausweis können dann wieder selbst
Medien an den Regalen aussuchen.
Dabei ist die Aufenthaltsdauer auf 30
Minuten beschränkt, um die zugelassene
Höchstzahl an Personen nicht zu
überschreiten. Ein längerer Aufenthalt zum
Lernen oder Lesen ist noch nicht wieder
möglich. Kinder unter 12 Jahren müssen von
einem Erwachsenen begleitet werden und es
dürfen maximal zwei Personen zusammen
kommen. Das Tragen einer FFP2/KN95-Maske
sowie das Einhalten der Abstandsregeln sind
Pflicht.
Die Rückgabe von Medien kann ohne eine
Registrierung erfolgen.
Zur Vorbereitung des Besuchs wird empfohlen,
die Medien schon vorab online aus dem
Medienkatalog herauszusuchen und dann
gezielt mitzunehmen. Noch einfacher ist es,
die Titel im Katalog durch einen Klick auf
„Vormerken“ zu reservieren, und sie dann
später in der gewünschten Bibliothek
abzuholen. Die Auslieferung per
Medienbotenservice ist weiterhin möglich.
Die Stadtteilbibliotheken bleiben noch
geschlossen, sie folgen zu einem späteren
Zeitpunkt. Gleiches gilt für den Bücherbus.
Ausführliche Informationen sind auf der
Internetseite der Bibliothek unter
www.stadtbibliothek-duisburg.de zu finden.
Auskünfte gibt es auch per E-Mail an
stadtbibliothek@stadt-duisburg.de oder
telefonisch unter 0203/283-4218 (montags von
13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11
bis 19 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr).
|
Brückentag am 4. Juni:
Erreichbarkeit der Stadt Duisburg
|
Duisburg, 28. Mai 2021 -
Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag,
4. Juni (Brückentag nach Fronleichnam), nur
eingeschränkt erreichbar. Einzelne
Dienststellen sind von dieser Regelung
ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf
der Feuerwehr, der wie gewohnt erreichbar
ist. Das telefonische Servicecenter Call
Duisburg ist nur mit einem eingeschränkten
Notdienst besetzt.
►Die
Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales
und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und
Steuern, das Amt für Baurecht und
betrieblichen Umweltschutz, das Bürger- und
Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, das
Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im
Stadthaus, wie beispielsweise Erteilung von
Parkausweisen und Katasterauskünfte, sowie
in großen Teilen das Jugendamt sind am
Brückentag nicht erreichbar, ebenso das
Standesamt.
►Die
für den 4. Juni vereinbarten
Eheschließungstermine vom Standesamt finden
statt. Bestatter können sich erst am Montag,
7. Juni, für die Beurkundung von
Sterbefällen und Ausstellung von
Leichenpässen an das Standesamt wenden.
►Die
städtischen Kindertageseinrichtungen sowie
die Schulen sind von den Betriebsferien an
diesem Tag nicht betroffen. Einige
Einrichtungen haben jedoch bereits im
Vorfeld die Schließung für diesen Tag
eingeplant.
►Alle
städtischen Bäder bleiben weiterhin
geschlossen. Die Geschäftsstellen der
Volkshochschule sind geschlossen, die VHS
bleibt aber telefonisch erreichbar. Der
Unterricht an der Volkshochschule und an der
Musik- und Kunstschule findet online und mit
ersten Angeboten in Präsenz statt.
Die Zentralbibliothek auf der Steinschen
Gasse ist am Freitag (und auch Samstag, 5.
Juni) für Kundinnen und Kunden mit einem
gültigen Bibliotheksausweis zu den üblichen
Zeiten geöffnet.
Durch die Begrenzung der zulässigen
Personenzahl und die erforderliche
Registrierung kann es aber zu Wartezeiten
kommen. Rückgaben und Abholung von Medien
sind möglich. Alle anderen Stadtteil- und
Bezirksbibliotheken sowie die Fahrbibliothek
sind geschlossen. Das Online-Angebot der
Stadtbibliothek kann jedoch mit einem
gültigen Bibliotheksausweis weiterhin
uneingeschränkt an sieben Tagen in der Woche
24 Stunden genutzt werden.
Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 7.
Juni, wieder wie gewohnt erreichbar. Am
Brückentag können durch den Abbau von
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung
von Energiekosten weitere Einsparungen zur
Haushaltskonsolidierung erzielt werden.
Durch die CO2-Reduzierung (Strom,
Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte
für die Umwelt.
Erreichbarkeit und dem Besuch von
städtischen Einrichtungen:
►Die
Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der
Internetseite der Stadt Duisburg unter
www.duisburg.de einsehbar oder können
telefonisch unter (0203) 94000 über Call
Duisburg erfragt werden. Viele Anliegen
lassen sich auch online erledigen. Eine
Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen
Internetseite unter dem Stichwort
„Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im
Bereich der Bürgerservicestationen ist
ausschließlich unter www.duisburg.de/termine
möglich. Das Bezahlen von Dienstleistungen
soll möglichst bargeldlos per EC-Karte
erfolgen.
Für den Besuch der städtischen Einrichtungen
sind einige Regeln zu beachten: Termine
können nur mit einer FFP2-Maske oder einer
medizinischen Gesichtsmaske wahrgenommen
werden, wenn diese zuvor telefonisch oder
per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin
wird kein Einlass gewährt. Überall dort, wo
es möglich ist, sollen die Anliegen nach
Möglichkeit weiterhin telefonisch, per
E-Mail oder per Post geklärt werden. So
können Menschenansammlungen und
Warteschlangen aufgrund der
Ansteckungsgefahr vermieden werden.
|
Neue Coronaschutzverordnung ab
Freitag, 28. Mai 2021
|
Duisburg, 27. Mai 2021 -
In Nordrhein-Westfalen gilt ab morgen eine
neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht
drei Inzidenzstufen vor
►Stufe
1: Inzidenz bis 35
►Stufe
2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50
►Stufe
3: Inzidenz über 50, aber höchstens 99
Die Coronaregeln sind zukünftig an diese
drei Stufen, bzw. die Inzidenzen geknüpft
und können von Kommune zu Kommune variieren.
Eine Übersicht des Stufenplans des Landes
findet sich hier:
www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
Bei einer Inzidenz von 100 oder höher greift
dann wieder die Bundesnotbremse. Aktuell
liegt die Inzidenz in Duisburg in Stufe 3.
Daher gelten ab morgen für Duisburg
insbesondere folgende Regelungen:
a)
Kontaktbeschränkung Es dürfen im
öffentlichen Raum jetzt zwei Hausstände ohne
Personenbegrenzung zusammentreffen. An
diesem Zusammentreffen dürfen zusätzlich
immunisierte Personen (vollständig geimpfte
und genesene Personen) aus weiteren
Hausständen teilnehmen. Zusammentreffen
ausschließlich immunisierter Personen sind
ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder
Hausstände zulässig.
b)
Einzelhandel Im
Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung
dient, entfällt die Pflicht zur Vorlage
eines bestätigten negativen Schnell- oder
Selbsttests.
c)
Gastronomie Das Verbot des
Verzehrs von Speisen und Getränken in einem
Umkreis von 50 Metern um die gastronomische
Einrichtung, in der die Speisen oder
Getränke gekauft wurden, entfällt. Das MAGS
veröffentlicht für die Kreise und
kreisfreien Städte die dort jeweils
geltenden Inzidenzstufen und veränderte
Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum
sowie die für das Land geltende
Inzidenzstufe täglich aktuell unter
www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.
Die neue CoronaSchutzVO tritt am 28. Mai in
Kraft und gilt zunächst bis zum 24. Juni.
Tourist Information Duisburg öffnet wieder
Begünstigt durch die niedrigen Inzidenzwerte
öffnet die Tourist Information Duisburg
erstmals wieder ihre Türen am Freitag den
28. Mai. „Wir freuen uns sehr, dass wir nun
auch wieder vor Ort in der Tourist
Information unseren Gästen touristische
Beratung anbieten können“, sagt Uwe Kluge,
Geschäftsführer der Duisburg Kontor GmbH.
Die Mitarbeiter*innen in der Tourist
Information sind von 10 bis 14 Uhr
erreichbar. Dort erhalten Besucher*innen
umfangreiches Informationsmaterial und
zahlreiche Souvenirartikel – nicht nur für
echte Duisburg-Fans. Im Gebäude dürfen sich
maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig
aufhalten und es gelten die bekannten
AHA-Regeln, außerdem müssen sie einen
negativen Corona-Test nachweisen, genesen
oder geimpft sein.
Tourist Information Duisburg Königstraße 86
47051 Duisburg Öffnungszeiten: Montag –
Freitag von 10 – 14 Uhr Telefon: 0203 285440
|
-
Sonderimpfaktion wird in Rheinhausen
fortgesetzt
- Wiedereröffnung der Zentralbibliothek
|
Sonderimpfaktion wird in Rheinhausen
fortgesetzt
Duisburg, 26. Mai
2021 - Die Stadt Duisburg setzt ihre im
Stadtteil Marxloh sehr erfolgreich
gestartete Impfaktion fort. Ab dem morgigen
Donnerstag, 27. Mai, werden nun Bürgerinnen
und Bürger in Rheinhausen geimpft. Von 10
bis 18 Uhr werden auf dem Glückaufplatz an
der Schwarzenberger Straße Impfungen aus dem
vom Land zur Verfügung gestellten
Sonderkontingent mit dem Einmalimpfstoff von
„Johnson & Johnson“ vorgenommen.
Berechtigt zur Impfung vor Ort sind alle
Duisburgerinnen und Duisburger, die an einer
Adresse mit der Postleitzahl 47226 gemeldet
sind. Sprachmittler des Kommunalen
Integrationszentrums werden erneut bei der
Aufklärung helfen und die Menschen vor Ort
bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen
unterstützen.
Die Stadt Duisburg wird auf dem
Glückaufplatz Zelte errichten – ein Bus der
DVG dient zusätzlich als Wartebereich. Wie
bereits bei der Impfaktion in Marxloh kann
es wegen der großen Nachfrage zu längeren
Wartezeiten kommen.
Wiedereröffnung der Zentralbibliothek
Die
Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26
in der Innenstadt öffnet ab Montag, 31. Mai,
wieder zu den üblichen Zeiten. Kundinnen und
Kunden mit einem gültigen Bibliotheksausweis
können Medien dann wieder selbst an den
Regalen aussuchen. Dabei ist die
Aufenthaltsdauer auf 30 Minuten beschränkt,
um die zugelassene Höchstzahl an Personen
auf den drei Etagen nicht zu überschreiten.
Ein längerer Aufenthalt, auch zum Lernen
oder Lesen, ist noch nicht wieder möglich.
Kinder unter 12
Jahren müssen von einem Erwachsenen
begleitet werden und es dürfen maximal zwei
Personen zusammen kommen. Im Gebäude müssen
FFP2/KN95-Masken getragen werden, und auch
das Einhalten der Abstandsregeln ist
Pflicht.
Zur Vorbereitung des Besuchs empfiehlt die
Bibliothek, die Medien schon vorab online
aus dem Medienkatalog herauszusuchen und
dann gezielt mitzunehmen. Noch einfacher ist
es, die Titel im Katalog durch einen Klick
auf „Vormerken“ zu reservieren und sie dann
später in der Bibliothek abzuholen. Die
Auslieferung per Medienbotenservice ist
weiterhin möglich. Während der
Öffnungszeiten können Medien ohne
Terminvereinbarung zurückgegeben werden.
Auch der Umtausch von Karten für die
ausgefallenen Veranstaltungen des „Vereins
für Literatur“ ist möglich.
Die Bezirksbibliotheken werden
voraussichtlich am Dienstag, 8. Juni, wieder
öffnen. Auch dort kann der „Bib-to-go“- und
der Medienboten-Service weiterhin genutzt
werden. Ausführliche Informationen gibt es
auf der Internetseite der Bibliothek unter
www.stadtbibliothek-duisburg.de sowie
telefonisch unter 0203/283-4218 oder per
E-Mail an stadtbibliothek@stadt-duisburg.de.
Die Öffnungszeiten sind montags von 13 bis
19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19
Uhr und samstags von 11 bis 16 Uhr.
|
-
Lockerungen ab Pfingstmontag erwartet
- Zwei
Testzentren in Bezirken Hamborn und
Duisburg-Süd schließen
|
Lockerungen ab Pfingstmontag erwartet
Duisburg, 21. Mai
2021 - Aufgrund der derzeitigen
Infektionslage in Duisburg (Wert: 64,4;
Stand 21. Mai) wird damit gerechnet, dass
die Inzidenzen in den nächsten Tagen auch
weiterhin abnehmen werden.
Sofern am
Samstag der Inzidenzwert ebenfalls unter 100
liegt (und somit an fünf
aufeinanderfolgenden Werktagen), wird das
Land ab Pfingstmontag, 24. Mai,
entsprechende Lockerungen ermöglichen
können.
Die Stadt Duisburg wird dann die über die
Landesregelungen hinausgehenden Maßnahmen in
der Duisburger Allgemeinverfügung aufheben.
In der Allgemeinverfügung sind u. a.
Maßnahmen in Bezug auf das Tragen von
Masken, Alkoholverboten und der Nutzung von
öffentlichen Spielplätzen enthalten.
Mit Aufhebung der Allgemeinverfügung gelten
dann ausschließlich die Landesregelungen der
Coronaschutzverordnung (https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw).
Vorbehaltlich der Genehmigung des Landes
gilt dann ab dem 24. Mai in Duisburg unter
anderem:
Ausgangssperre
Die Ausgangsbeschränkung entfällt.
Zusammenkünfte mehrerer Personen
Zusammenkünfte sind unter Beteiligung von
einem Hausstand und maximal einer weiteren
Person erlaubt. Darüber hinaus sind
Zusammenkünfte von zwei Hausständen und
einer Gesamtzahl von höchsten fünf Personen
erlaubt.
Bei der Berechnung der Personenzahl werden
die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder
bis zu einem Alter von einschließlich 14
Jahren nicht mitgezählt.
Bei der Zusammenkunft von zwei Hausständen
und der Gesamtzahl von maximal fünf Personen
gelten Paare zudem unabhängig von ihren
Wohnverhältnissen lediglich als ein
Hausstand.
Änderungen für
Geimpfte und Genesene:
Es gilt keine Personenbegrenzung für private
Zusammenkünfte, wenn daran ausschließlich
geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Bei einer privaten Zusammenkunft, an der
andere als geimpfte und genesene Personen
teilnehmen, gelten geimpfte und genesene
Personen nicht als weitere Person.
Gastronomie
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten,
Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen
und anderen gastronomischen Einrichtungen
ist nur im Außenbereich und mit bestätigtem
negativem Schnelltest (Testergebnis darf
nicht älter als 48 Stunden sein) für Gäste
und Bedienung zulässig; Gästen muss ein
Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein
Stehplatz zugewiesen werden.
Hinweis: Die Verpflichtung zur Vorlage eines
bestätigten negativen Schnelltests entfällt
für Geimpfte und Genesene.
Auslieferung von Speisen und Getränken sowie
deren Abverkauf zum Mitnehmen sind zulässig.
Hinweis:
Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen
dürfen nicht am Ort des Erwerbs (Ausnahme:
zulässige Außengastronomie) oder in seiner
näheren Umgebung verzehrt werden.
Beherbungsbetriebe/Übernachtungsangebote
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in
Ferienwohnungen, in Wohnwagen und
Wohnmobilen auf Campingplätzen sind mit
bestätigtem negativem Schnelltests zulässig.
Im Übrigen sind Übernachtungsangebote zu
privaten Zwecken in Hotels, Pensionen,
Jugendherbergen und ähnlichen
Beherbergungsbetrieben nur bis zu 60 Prozent
der regulären Kapazität des Betriebs
zulässig für Gäste mit bestätigtem negativem
Schnell- oder Selbsttest, wobei eine
gastronomische Versorgung über das Frühstück
hinaus nur in der Außengastronomie zulässig
ist.
Hinweis: Die
Verpflichtung zur Vorlage eines bestätigten
negativen Schnelltests entfällt für Geimpfte
und Genesene.
Einzelhandel
Zulässig ist der Betrieb von:
1.
Einrichtungen des Einzelhandels für
Lebensmittel, Direktvermarktungen von
Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten
sowie Getränkemärkten und Kiosken,
2.
Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem
Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des
täglichen Bedarfs einschließlich sonstiger
Verkaufsstände in untergeordneter Anzahl,
3.
Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern,
Babyfachmärkten und Drogerien,
4.
Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie
Poststellen,
5.
Zeitungsverkaufsstellen,
6.
Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,
7.
Blumengeschäften sowie weiteren
Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig
verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie
Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen und den
Verkauf hierauf einschließlich unmittelbaren
Zubehörs beschränken,
8.
Einrichtungen des Großhandels für
Großhandelskunden und, beschränkt auf den
Verkauf von Lebensmitteln, auch für
Endkunden sowie
9.
Abgabe von Lebensmitteln durch soziale
Einrichtungen (z.B. die sog. Tafeln)
Die beiden
städtischen Schnelltestzentren in
Hüttenheim, An der Batterie 18, und im
Bürgerhaus Neumühl, Otto-Hahn-Straße 49,
schließen.
Zum letzten Mal können dort für den Mittwoch
,26. Mai, Testtermine gebucht werden.
Bürgerinnen und Bürger in Duisburg-Süd und
Hamborn können danach auf andere Testzentren
in den beiden betroffenen Bezirken
ausweichen und wie bisher einen Schnelltest
auf der Plattform du-testet.de buchen.
|
Vorbereitungen für die
Bundestagswahl: Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer gesucht
|
Duisburg, 20. Mai
2021 - Die Stadt Duisburg sucht für die
Bundestagswahl am 26. September 2021
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie werden
sich am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr im
Schichtbetrieb um den reibungslosen Ablauf
im Wahllokal kümmern. Zum Aufgabenfeld
gehören:
Überprüfung der Personalien
· Ausgabe der Stimmzettel
· Ermittlung der Wahlbeteiligung
· Auszählung der Stimmzettel
Für die verschiedenen Aufgaben erhalten die
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer eine
Aufwandsentschädigung, das sogenannte
„Erfrischungsgeld“:
· Wahlvorsteher*in (80 Euro)
· Stellv. Wahlvorsteher*in
(60 Euro
· Schriftführer*in (60 Euro)
· Beisitzer*innen (50 Euro)
· Hygienekoordinator*in (50
Euro)
Für Duisburg werden rund 4300
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 323
Urnenstimmbezirke und 105 Briefwahlbezirke
gesucht.
Die Vorbereitungen für die Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer finden durch eine Online-
Lernplattform statt. Erst wenn es das
Infektionsgeschehen zulässt, sind Schulungen
in Form von Präsenzveranstaltungen denkbar.
Einzelheiten zu den Vorbereitungen finden
sich auf:
https://www.duisburg.de/microsites/wahlen/index.php.
Aufgrund der Coronapandemie werden in den
Wahllokalen voraussichtlich besondere
Hygienebedingungen gelten. Diese sind über
die obige Internetseite jederzeit abrufbar.
Weiterhin ist derzeit geplant, zusätzliche
Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen
für besondere Hygienemaßnahmen und zur
Steuerung der Wählerinnen und Wähler
einzusetzen.
Für die Aufgaben am Wahltag können sich nach
den gesetzlichen Vorgaben alle Deutschen
melden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Auf der Homepage der Stadt Duisburg steht
dazu unter:
https://duisburg.de/wahlhelfer ein
entsprechendes Bewerbungsformular bereit.
Bei Rückfragen können sich Bürger
telefonisch unter 0203 283 4399 oder per
Mail
wahlhelfer@stadt-duisburg.de an die
Stadt Duisburg wenden. Das Wahl-Team der
Stadt Duisburg freut sich über jede Meldung
und wird gerne einen passenden Einsatzort
finden.
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Öffnung der Gastronomiebetriebe
eventuell ab Pfingstmontag |
Duisburg, 18. Mai
2021 - Nach
der Coronaschutzverordnung des Landes NRW
dürfen Gastronomiebetriebe am übernächsten
Tag nach Unterschreitung des
Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an fünf
aufeinander folgenden Werktagen (Sonn- und
Feiertage unterbrechen die Zählung nicht)
die Außenbereiche wieder öffnen. Sollte sich
der positive Trend fortsetzen und die
Inzidenz also auch in den nächsten Tagen die
Zahl 100 nicht überschreiten, könnten
Außenbereiche und Biergärten voraussichtlich
am Pfingstmontag, 24. Mai, unter Einhaltung
der geltenden Abstands- und Hygieneregeln
öffnen.
Maßgebend hierfür ist der
Inzidenzwert des gesamten Stadtgebietes,
also nicht der Wert der einzelnen
Stadtteile. Die Coronaschutzverordnung
fordert die Vorlage eines negativen
Testergebnisses oder eines Nachweises über
die Immunisierung zusammen mit einem
amtlichen Ausweisdokument. Diese müssen von
den Personen mitgeführt und den
verantwortlichen Personen vorgelegt werden.
Gastronomiebetreiberinnen und -betreiber
können dabei auch auf die Smartphone-App
Duisburg testet zurückgreifen (gibt es für
iOS und Android). Mit der App können die
Testzertifikate von den städtischen
Schnellteststellen, die Gäste von Biergärten
usw. vorweisen müssen, einfach und
unkompliziert auf eine aktuelle Gültigkeit
kontrolliert werden. Testtermine können auch
an den Wochenenden über
www.du-testet.de vereinbart werden.
|
Verlängerung der Allgemeinverfügung bis
14. Mai - weiter verlängert bis zum 15. Juni |
Allgemeinverfügung weiter verlängert
Duisburg, 12. Mai 2021 -
Die Stadt Duisburg hat die
Allgemeinverfügung ab dem 15. Mai bis zum 4.
Juni 2021 verlängert. Für Duisburg gelten
somit weiterhin die weitergehenden
Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht in
bestimmten Bereichen und in privaten
Fahrzeugen sowie der Nutzung der
Spielplätze.
Duisburg, 27. April 2021 -
Die
Stadt Duisburg hat die Allgemeinverfügung ab
dem 27. April bis zum 14. Mai 2021
verlängert. Die für Duisburg über die
Bestimmungen des § 28b
Infektionsschutzgesetz ("Bundesnotbremse")
hinaus geltenden Regelungen werden neu
gefasst:
· Die Untersagung der
Spielplatznutzung gilt nun in der Zeit von
19 bis 9 Uhr.
· In privaten Fahrzeugen gilt nun
(mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person)
bei der gemeinsamen Nutzung durch Personen
aus verschiedenen Hausständen die Pflicht
zum Tragen einer Atemschutzmaske (mindestens
FFP2 oder vergleichbar).
Für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet
haben, jedoch unter 14 Jahren sind, besteht
lediglich die Pflicht zum Tragen einer
medizinischen Maske; kann eine solche Maske
aufgrund der Passform nicht getragen werden,
ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
· Die Maskenpflicht an den bekannt gegebenen belebten Orten unter
freiem Himmel gilt weiterhin.
· Auch die Maskenpflicht um Schulen und Kitas wird fortgesetzt.
· Die Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von befestigten Wegen
an den bekannt gegebenen Bereichen der
Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der
Regattabahn an Freitagen, Samstagen,
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gilt
nun bis 22:00 Uhr.
· Auch die Maskenpflicht vor den Ein-
und Ausgängen von sakralen Räumen bleibt
bestehen.
· Ebenso die Maskenpflicht auf den
Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz
vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei
Stunden vor / nach Heimspiel MSV sowie das
Alkoholverbot auf den Parkplätzen 1, 2 und
auf dem Stadionvorplatz vor der
Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor /
nach Heimspiel MSV.
· Kontaktbeschränkung: Hier wurde nun
die bislang bestehende Regelung, wonach zwei
Hausstände mit maximal fünf Personen
zusammen kommen durften, an die mit dem IfSG
eingeführte bundesweite Regelung angepasst.
Das bedeutet: Auch in Duisburg gilt, dass
private Zusammenkünfte im privaten oder im
öffentlichen Raum auf den Kreis der
Angehörigen des eigenen Haushaltes mit
maximal einer weiteren nicht im eigenen
Haushalt lebenden Person - einschließlich
der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres
beschränkt sind.
|
Brückentag am 14. Mai und die
Erreichbarkeit der Stadt Duisburg
|
Duisburg, 07. Mai 2021 -
Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag,
14. Mai (Brückentag nach Christi
Himmelfahrt), nur eingeschränkt erreichbar.
Einzelne Dienststellen sind von dieser
Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der
Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt
erreichbar ist. Das telefonische
Servicecenter Call Duisburg ist nur mit
einem eingeschränkten Notdienst besetzt.
►
Die Bürgerservicestationen, das Amt für
Soziales und Wohnen, das Amt für
Rechnungswesen und Steuern, das Amt für
Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das
Bürger- und Ordnungsamt, die
Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt,
alle Dienststellen im Stadthaus, wie
beispielsweise Erteilung von Parkausweisen
und Katasterauskünfte, sowie in großen
Teilen das Jugendamt sind am Brückentag
nicht erreichbar, ebenso das Standesamt.
►
Die für den 14. Mai vereinbarten
Eheschließungstermine vom Standesamt finden
statt.
►
Bestatter können sich erst am Montag, 17.
Mai, für die Beurkundung von Sterbefällen
und Ausstellung von Leichenpässen an das
Standesamt wenden.
►
Die städtischen Kindertageseinrichtungen
sowie die Schulen sind von den
Betriebsferien an diesem Tag nicht
betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch
bereits im Vorfeld die Schließung für diesen
Tag eingeplant.
►In
der Volkshochschule und der Musik- und
Kunstschule findet Online-Unterricht statt.
Alle städtischen Bäder bleiben weiterhin
geschlossen.
►
Die Bibliotheken bleiben coronabedingt
weiterhin geschlossen. Das reichhaltige
Online-Angebot der Stadtbibliothek kann
jedoch mit einem gültigen Bibliotheksausweis
weiterhin uneingeschränkt an sieben Tagen in
der Woche 24 Stunden genutzt werden.
Bis zum 31. Mai ist dies mit dem kostenlosen
DigiPass möglich. Außerdem bietet die
Zentralbibliothek am Freitag, 14. Mai und
Samstag, 15. Mai den „Bib to go“-Service
und den Medienbotenservice an. Alle anderen
Bibliotheken und die Fahrbibliothek bleiben
an diesen beiden Brückentagen geschlossen.
Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 17.
Mai, wieder wie gewohnt erreichbar.
Am Brückentag können durch den Abbau von
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung
von Energiekosten weitere Einsparungen zur
Haushaltskonsolidierung erzielt werden.
Durch die CO2-Reduzierung (Strom,
Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte
für die Umwelt.
Erreichbarkeit und Besuch von städtischen
Einrichtungen:
Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf
der Internetseite der Stadt Duisburg unter
www.duisburg.de einsehbar oder können
telefonisch unter (0203) 94000 über Call
Duisburg erfragt werden. Viele Anliegen
lassen sich auch online erledigen. Eine
Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen
Internetseite unter dem Stichwort
„Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im
Bereich der Bürgerservicestationen ist
ausschließlich unter
www.duisburg.de/termine möglich. Das
Bezahlen von Dienstleistungen soll möglichst
bargeldlos per EC-Karte erfolgen.
Für den Besuch der städtischen Einrichtungen
sind einige Regeln zu beachten: Termine
können nur mit einer FFP2-Maske oder einer
medizinischen Gesichtsmaske wahrgenommen
werden, wenn diese zuvor telefonisch oder
per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin
wird kein Einlass gewährt. Überall dort, wo
es möglich ist, sollen die Anliegen nach
Möglichkeit weiterhin telefonisch, per
E-Mail oder per Post geklärt werden. So
können Menschenansammlungen und
Warteschlangen aufgrund der
Ansteckungsgefahr vermieden werden.
|
Schulen und Kitas
öffnen am Montag, wenn Inzidenz stabil unter
165 bleibt
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Duisburg, 06. Mai 2021 -
Die 7-Tage-Inzidenz für Duisburg wird voraussichtlich
am Samstag, den 8. Mai, an fünf Tagen
hintereinander den Wert von 165
unterschritten haben, so dass -vorbehaltlich
der Allgemeinverfügung des MAGS - ab Montag,
den 10. Mai, alle Schulen in Duisburg wieder
in den Wechselunterricht gehen müssen. So
sieht es das MAGS vor.
Für
Kindertageseinrichtungen gilt dann ebenso
die Rückkehr in den eingeschränkten
Regelbetrieb. Bei landesweit um 10 Stunden
pro Woche gekürzte Betreuungszeiten sind
alle Kinder wieder eingeladen, in ihre
festen Gruppen in die Kindertagesbetreuung
zu kommen.
Stadtdirektor Martin Murrack hätte sich eine
Schulöffnung ab dem 17. Mai gewünscht:
"Gerne hätten wir etwas mehr Vorlauf für die
Schulleitungen, die Lehrer und Schüler zur
Vorbereitung gehabt. Zumal in der nächsten
Woche durch den Feiertag nur verkürzter
Unterricht möglich ist."
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Terminbuchungen für erste Angehörige der
Prio-Gruppe 3
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Impfungen in
Hotspots
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Online-Beteiligung: Die Zukunft der
Duisburger Altstadt
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Corona-Schutzimpfungen: Terminbuchungen für
erste Angehörige der Prio-Gruppe 3
Duisburg, 05. Mai 2021 -
Durch einen am 5. Mai vom
NRW-Gesundheitsministerium (MAGS)
veröffentlichten Erlass sind ab dem morgigen
Donnerstag, den 6. Mai, 8 Uhr, nun auch
Terminbuchungen für eine
Corona-Schutzimpfung für bestimmte Personen
der Prioritätsgruppe 3 möglich. Die Termine
für die Impfung in einem der Impfzentren im
Rheinland können über die Buchungsoptionen
der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
Nordrhein vereinbart werden - entweder
telefonisch unter 0800 116 117 01 oder unter
https://termin.corona-impfung.nrw/home
Folgende
Personenkreise haben durch den heutigen
Erlass des MAGS eine Impfberechtigung
erhalten: · Kontaktpersonen von
Pflegebedürftigen und Schwangeren (maximal
zwei Kontaktpersonen je Schwangerer und
Pflegebedürftigen) · Eltern von
pflegebedürftigen Minderjährigen
· Steuerfahnderinnen und
Steuerfahnder · Beschäftigte im
Lebensmitteleinzelhandel und in
Drogeriemärkten: Dazu zählen
grundsätzlich alle beschäftigten inkl. der
Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder
Minijobber. · Lehrerinnen und
Lehrer sowie weitere Beschäftigte an
weiterführenden Schulen ·
Beschäftigte im Justizvollzug mit
Gefangenenkontakten ·
Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher
· Beschäftigte in den
Servicebereichen der Gerichte und
Justizbehörden, Richterinnen und Richter
sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
· Beschäftigte im Ambulanten
Sozialen Dienst der Justiz
„„Wir
begrüßen die Entscheidung des MAGS, jetzt in
die Impfungen der Prio-Gruppe 3 einzutreten,
da der hervorragende Impffortschritt im
Rheinland sich damit weiter beschleunigen
kann. Ebenso macht es aus unserer Sicht
Sinn, dass Minister Laumann heute den über
60-Jährigen eine Impfung bevorzugt in den
Praxen der niedergelassenen Haus- und
Fachärzten insbesondere mit AstraZeneca
nahegelegt hat. Unsere Mitglieder können die
Dringlichkeit einer Impfung individuell am
besten einordnen – auch für den Fall einer
Impfung bei Personen unter 60-Jahren, die ja
ebenfalls grundsätzlich möglich ist“,
kommentiert Dr. med. Frank Bergmann,
Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein die
heutige Entscheidung des MAGS.
So
wird die Impfberechtigung nachgewiesen:
Der Nachweis der Impfberechtigung erfolgt
nicht im Rahmen des Buchungsprozesses. Die
entsprechenden Unterlagen müssen am Tag der
Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden,
andernfalls findet dort keine Impfung statt.
Als Nachweis für Kontaktpersonen ist
das offizielle Formular des MAGS zu
verwenden, dieses kann über die Homepage des
MAGS bezogen werden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/formular_kontaktpersonen_
pflegende_angehoerige_und_schwangere_beschreibbar.pdf
Kontaktpersonen von Schwangeren haben
ebenfalls eine Kopie des Mutterpasses
beizubringen. Kontaktpersonen von nicht in
einer Pflegeeinrichtung lebenden
pflegebedürftigen Personen haben zusätzlich
eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse
über den Pflegegrad der pflegebedürftigen
Person beizubringen. Die Kontaktpersonen von
Pflegebedürftigen müssen nicht als
Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt
sein. Das Alter und die Art der
Vorerkrankung der pflegebedürftigen Person
sind für die Impfberechtigung unerheblich.
Eltern von minderjährigen Kindern
mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr.
2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft
werden können, werden durch den Erlass den
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist aber
eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die
bestätigt, dass das Kind der Personengruppe
nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV angehört.
Diese Bescheinigung können Eltern kostenlos
über den Haus- oder Facharzt erhalten.
Der Nachweis für die Beschäftigen
im Lebensmitteleinzelhandel und der weiteren
nun berechtigten Beschäftigtengruppen
erfolgt durch eine ausgefüllte
Arbeitgeberbescheinigung, diese ist
ebenfalls online abrufbar unter:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_23042021.pdf
Impfungen in Hotspots: Impfungen für
Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels
Wie die Landesregierung
mitteilte, sollen die Kommunen nun die
Möglichkeit erhalten, die Menschen in sozial
benachteiligten Stadtteilen mit einem
erhöhten Infektionsgeschehen zu impfen.
Hierzu wird es vom MAGS noch einen
gesonderter Erlass geben, in dem weitere
Rahmenbedingungen und Details geregelt
werden. Parallel dazu bereiten wir uns
bereits auf Impfungen in den Bezirken vor.
Für die Realisierung sind mobile
Lösungen angedacht. Hierbei sollen nach
Möglichkeit lokalen Strukturen genutzt
werden. Das können auch Multiplikatoren und
Kooperationspartner vor Ort sein, wie
beispielsweise der Petershof, die DITIB
Merkez-Moschee in Marxloh, Vereine oder auch
Schulen, die ihre Bereitschaft zu Mitwirkung
bereits signalisiert haben. Aber auch die
Nutzung vorhandener Testzentren in den
entsprechenden Stadtteilen oder des
städtischen Impfzentrums im Theater am
Marientor als stationärer Standort sind
angedacht.
Begleitet werden die
Aktionen durch das Kommunale
Integrationszentrum (KI), um eine schnelle
und unmittelbare Informationsweitergabe über
die Impfmöglichkeit etwa via
Messenger-Diensten und den Sozialen Medien
an Vereine, Communities und Multiplikatoren
zu gewährleisten. Darüber hinaus werden
kultur- und fremdsprachenkompetenten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KI und
des Sprachmittlerpools an den jeweiligen
mobilen Impfstationen eingebunden, um
Sprachbarrieren zu vermeiden und beim
Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen
behilflich zu sein.
Beabsichtigt ist
zunächst die Impfung in Bezirken/Stadtteilen
mit hohen Inzidenzen. Die Möglichkeit, den
dortigen Personenkreis tagesaktuell zu
impfen, ist jedoch immer abhängig von den
uns zur Verfügung stehenden Impfstoffen.
Krisenstabsleiter Martin Murrack dazu: "Ich
bin sehr froh darüber, dass das Land unsere
Vorschläge aufgegriffen hat, die Menschen in
besonderen Wohnsituationen und in
Stadtteilen mit hohen Inzidenzwerten nun
planmäßig impfen zu können. Dies wird uns
dabei helfen, die Pandemie in der Stadt in
den Griff zu bekommen und die Inzidenz auch
dauerhaft zu senken. Wichtig war mir an
dieser Stelle auch die Aufnahme der
Personengruppe des Lebensmitteleinzelhandels
in die Priorisierung, die täglich eine
Vielzahl an Kontakten haben und daher
unbedingt geschützt werden müssen. Mein Dank
gilt dem Land für die schnelle Umsetzung."
Online-Beteiligung: Die Zukunft der
Duisburger Altstadt Die
zukünftige Entwicklung der Duisburger
Altstadt ist das Thema einer
Onlinebeteiligung, an der alle Duisburger
Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können.
Von Mittwoch, 12. Mai, bis einschließlich
Freitag, 21. Mai, können sich alle
Interessierten auf der Webseite
www.duisburg.de/Zukunftsbilderaltstadt über
mögliche Zukunftsbilder informieren und
eigene Vorschläge machen.
Hintergrund ist die
Entwicklung der Altstadt, in der es seit
einigen Jahren zu einem starken Rückgang an
Einzelhandelsbetrieben kommt. Um diesen
negativen Trend zu stoppen, hat die Stadt
Duisburg das Büro Pesch Partner Architekten
Stadtplaner (Dortmund) in Kooperation mit
dem Büro Junker + Kruse Stadtforschung
Planung (Dortmund) beauftragt, einen
Rahmenplan für die Duisburger Altstadt zu
erarbeiten. Mit Hilfe dieses Plans soll die
weitere Entwicklung in eine positive
Richtung gesteuert werden. Bisher wurden
Analysen und drei mögliche Zukunftsbilder
(„Szenarien“), entwickelt. Hierzu ist die
Meinung der Duisburgerinnen und Duisburger
gefragt.
Ergänzend findet am
Dienstag, 18. Mai, um 19 Uhr eine
Online-Veranstaltung statt. Das Team der
Dortmunder Planungsbüros wird die Szenarien
vorstellen und erläutern. Im Anschluss gibt
es die Möglichkeit, sich auszutauschen,
Fragen zu stellen und Ideen zur Zukunft des
Quartiers vorzutragen. Alle weiteren Infos
und wie an der Abendveranstaltung am 18. Mai
teilgenommen werden kann, sind ab 12. Mai
auf www.duisburg.de/Zukunftsbilderaltstadt
zu finden.
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Ausfall der Notrufleitung 112
Duisburg |
11 Uhr:
Servicecenter „Call Duisburg“ wieder
erreichbar
Das
Servicecenter „Call Duisburg“ ist wieder wie
gewohnt erreichbar. Die Störungen auf den
Rufnummern 94000, 940049 (Corona-Hotline)
sowie die Servicenummern 283-3000 und
283-5000 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
sind behoben.
10 Uhr: Die
Störung bei der Notrufnummer 112 der
Feuerwehr Duisburg ist behoben. Alle Notrufe
können wieder wie gewohnt über die
Leitstelle der Feuerwehr entgegen genommen
werden.
06:52 Uhr: Ausfall der Notrufleitung 112 in
Duisburg
Duisburg, 03. Mai 2021 - Die
Notrufnummer 112 der Feuerwehr Duisburg ist
aktuell für das gesamte Stadtgebiet aufgrund
einer Störung nur sehr schlecht erreichbar.
Momentan ist nur eine von 30 Leitungen aktiv
und es ist mit langen Wartezeiten zu
rechnen. Im Notfall können Bürgerinnen und
Bürger bei der Polizei unter der Rufnummer
110 anrufen.
Zusätzlich stehen an den nächstgelegenen
Feuerwachen sowie den sieben Bezirksämtern
Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Die
Feuerwachen der Berufsfeuerwehr und
Freiwilligen Feuerwehr sind besetzt und
können bei Bedarf angefahren werden. Die
Feuerwehr Duisburg fährt zudem ab sofort in
allen Stadtteilen Streife und kann dort
angesprochen werden.
Servicecenter „Call Duisburg“
aktuell nicht erreichbar
Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist
aktuell aufgrund einer Störung der
Telefonanlage nicht erreichbar. Betroffen
sind die Rufnummern 94000, 940049
(Corona-Hotline) sowie die Servicenummern
283-3000 und 283-5000 der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Es wird mit
Hochdruck an der Behebung der Störung
gearbeitet. Anrufer werden gebeten zu einem
späteren Zeitpunkt anzurufen.
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Informationen
zu vorschulischen Fördermöglichkeiten für
Eltern |
Duisburg, 30. April 2021 - Eltern wünschen
sich für ihr Kind eine gute Zukunft und
einen erfolgreichen Bildungsweg. Die Stadt
Duisburg, die Kindertageseinrichtungen, die
Schulaufsicht und die Grundschulen möchten
Familien auf diesem Weg unterstützen und
bieten Eltern und Erziehungsberechtigten von
vierjährigen Kindern in der Regel im
Frühjahr Informationsveranstaltungen zu
vorschulischen Fördermöglichkeiten an.
Im letzten Jahr mussten diese
Beratungstermine im Zuge des ersten
Lockdowns im März 2020 abgesagt werden. Auch
die für Frühjahr 2021 vorgesehenen
Veranstaltungen können nicht in Präsenz
stattfinden. Um Familien dennoch umfassend
zu informieren, stellt das Büro
Bildungsregion Duisburg die Inhalte der
Veranstaltungen online in digitaler Form zur
Verfügung.
Auf der Internetseite der Bildungsregion
Duisburg finden Eltern, deren Kinder in 2022
oder 2023 in die Schule kommen, umfassende
Informationen zum erfolgreichen Schulstart.
Die Seite
www.duisburg.de/info36
bietet Hinweise und Ratschläge, wie Eltern
ihre Kinder in ihrer Entwicklung
unterstützen können. Weiterführende Links zu
vorschulischen Fördermöglichkeiten sowie
Terminübersichten und Kontaktdaten von
Ansprechpersonen sorgen für umfassende
Information.
Alle Eltern, deren Kinder in den Jahren 2022
und 2023 in die Schule kommen, werden
derzeit von der Stadt Duisburg
angeschrieben und über das digitale Angebot
informiert. Über QR-Codes können die
Familien auch direkt auf Informationsseiten
in sechs verschiedenen Sprachen gelangen. Da
die Inhalte fortlaufend aktualisiert werden,
empfiehlt das Büro Bildungsregion Duisburg,
das Onlineportal regelmäßig zu besuchen.
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Festival TRAUMZEIT auf September
verschoben
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Erneute
Absage des internationalen „Euro
Rock“-Projekts
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Festival
TRAUMZEIT auf September verschoben
Duisburg, 30. April 2021 - Angesichts der
weiterhin hohen Infektionszahlen mit dem
Coronavirus wird die TRAUMZEIT auf das
Wochenende vom 24. Bis 26. September 2021
verschoben. Ursprünglich sollte das Festival
vom 18. Bis 20. Juni im Landschaftspark
Duisburg-Nord stattfinden. „Wir haben uns zu
diesem Schritt entschlossen, weil für uns
die Gesundheit unseres Publikums, der
Musikerinnen und Musiker und der gesamten
Crew absolut im Vordergrund steht“,
erläutert Kulturdezernentin Astrid Neese.
Gemeinsam mit den Kulturbetrieben der Stadt
Duisburg arbeitet das Organisationsteam des
Landschaftsparks intensiv daran, das
Festival zu einem musikalischen und
emotionalen Höhepunkt des Spätsommers zu
machen. „Unser Ziel ist es, dass wir der
künstlerischen Qualität und der Atmosphäre
des geplanten Programms so nah wie möglich
kommen – wenn auch sicher noch unter
gewissen Auflagen und im Rahmen
unabwendbarer Schutz- und Hygiene-Konzepte“,
so Festivalleiter Frank Jebavy. Seinen
Optimismus begründet er nicht nur mit der
steigenden Zahl der Impfungen, sondern auch
mit den Reaktionen der Musikerinnen und
Musiker.
Giant Rooks,
Leoniden, Fortuna Ehrenfeld, Swutscher, Yin
Yin und die Duisburger Bands Fools Errant
und Resistanzen2 haben sofort zugesagt, auch
im September zur TRAUMZEIT zu kommen.
Gespräche mit anderen Bands sind ebenfalls
auf einem guten Weg. Ermutigend ist auch
die Reaktion der Sparkasse Duisburg, die das
Festival seit Jahren als Partner
unterstützt. „Wir stehen weiter an der Seite
des Festivals und werden uns auch für eine
TRAUMZEIT im September voll engagieren“,
betont Dr. Joachim Bonn,
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse
Duisburg. „Wir drücken die Daumen, dass das
einzigartige Festival mit seinem Publikum
ein traumhaftes Wochenende im September
erleben kann.“
Für die schon bereits
gekauften Tickets gibt es drei Optionen:
Sie behalten für das neue Festivalwochenende
vom 24. Bis 26. September ihre Gültigkeit.
Alternativ können sie aber auch für das
Festival im Juni 2022 genutzt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, das Ticket
bis zum 11. Juni beim Ticketpartner Reservix
zu stornieren (tickets@reservix.de).
„Ich möchte an dieser Stelle allen
Freundinnen und Freunden des Festivals
danken, die bereits ein Ticket gekauft und
ihr Ticket von der abgesagten TRAUMZEIT 2020
behalten haben. Ihr habt uns das Gefühl
gegeben, dass euch die TRAUMZEIT wichtig ist
und uns damit den Rücken gestärkt“, wendet
sich Frank Jebavy an alle Fans der
TRAUMZEIT. Alle Infos zu Programm und
Tickets unter
www.traumzeit-festival.de
Erneute
Absage des internationalen „Euro
Rock“-Projekts Duisburg,
29. April 2021 - Schweren
Herzens müssen die Kooperationspartner Peter
Bursch und das Kulturbüro der Stadt Duisburg
die diesjährige Ausgabe des „Euro
Rock“-Projekts absagen. Bereits im letzten
Jahr konnte das internationale Projekt nicht
stattfinden. Kulturdezernentin Astrid Neese:
„Die erneute Absage steht exemplarisch für
eine Zeit voller schwieriger Momente in der
Kulturlandschaft. Ich hoffe aber sehr, dass
wir im nächsten Jahr dieses europäische
Begegnungs- und Musikprojekt wieder werden
erleben können.“ Peter Bursch,
Erfinder und musikalischer Leiter, zeigt
sich enttäuscht: „Ich bin wirklich
niedergeschlagen. ‚Euro Rock‘ fällt damit
zum zweiten Mal hintereinander aus. Leider
sind wir dazu aufgrund der allgemeinen Lage
jedoch gezwungen. Ich hätte es mir ganz
anders gewünscht, die Gesundheit Aller geht
jedoch einfach vor.“ In diesem Jahr
sollte das Projekt vom 16. bis 25. Juli in
Duisburg stattfinden und die Bands unter
anderem beim Duisburger Stadtfest auftreten.
Die Pandemielage lässt aber eine
professionelle Vorbereitung und Durchführung
nicht zu. Die Partnerstädte waren darüber
hinaus nicht in der Lage, Bands zu benennen.
Hinzu kommt, dass Reisen ins Ausland
teilweise mit Beschränkungen und Quarantäne
einhergehen. „Euro Rock“ hat seit 1992
einen festen Platz im Duisburger
Musikkalender und sich zu einer prägnanten
Marke in der Musikszene entwickelt. Die
Stadt Duisburg lädt dafür junge Bands aus
ihren Partnerstädten Calais, Portsmouth,
Vilnius und Perm nach Duisburg ein. Ebenso
eine Band aus dem befreundeten Nijmegen
sowie eine gastgebende Band aus Duisburg.
Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören
Link
Oberbürgermeister Sören
Link möchte sich am Dienstag, 18. Mai, mit
Duisburgerinnen und Duisburgern in einem
persönlichen Dialog austauschen. Aufgrund
der aktuellen Situation wird das
Bürgergespräch in Form eines Telefon- oder
Videogespräches stattfinden. Termine
können am Donnerstag, 6. Mai, angefragt
werden. Interessierten Bürgerinnen und
Bürgern steht hierfür das an diesem Tag
freigeschaltete Kontaktformular unter
www.duisburg.de/dialog
zur Verfügung. Eine telefonische
Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr
unter (0203) 283-6111 ebenfalls möglich.
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Stadt erhebt im Mai keine Eltern-
und Verpflegungsbeiträge für
Kindertagesbetreuung
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Amt für
Soziales und Wohnen: Fragebögen zur
Mietwerterhebung in Duisburg
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Veterinäramt
der Stadt Duisburg informiert: Warnung vor
illegalem Hundehandel
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Duisburg erhebt im Mai keine Eltern-
und Verpflegungsbeiträge für
Kindertagesbetreuung
Duisburg, 29.
April 2021 - Seit dem 26. April gilt in
allen Kindertageseinrichtungen aufgrund der
steigenden Inzidenzen eine
bedarfsorientierte Notbetreuung. Eltern
sollen die Kinderbetreuung nur dann in
Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht
anderweitig sichergestellt werden kann.
Vorher galt ein eingeschränkter
Pandemiebetrieb. Viele Duisburger Eltern
handeln sehr verantwortlich und betreuen
ihre Kinder schon seit längerem nach
Möglichkeit zu Hause. Sie leisten damit
einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der
Pandemie.
Angesichts der Einschränkungen in der
Kindertagesbetreuung hat sich
Oberbürgermeister Sören Link schon
frühzeitig gegenüber dem Land dafür
eingesetzt, die Familien finanziell zu
entlasten und gefordert, für die Zeit der
Betreuungseinschränkungen auf die Erhebung
von Eltern- und Verpflegungsbeiträgen zu
verzichten. Oberbürgermeister Sören Link:
„Als Stärkungspaktkommune ist die Stadt auf
die Entscheidung des Landes angewiesen.
Diese hat viel zu lange auf sich warten
lassen. Jetzt hat das Land den Kommunen
endlich die kommunalrechtliche Möglichkeit
eröffnet, von einer Beitragserhebung für die
Kindertagesbetreuung absehen zu können. Ich
freue mich daher den Duisburger Eltern
mitteilen zu können, dass zunächst die
Einziehung der Beiträge für Mai ausgesetzt
wird.“
Die Stadt Duisburg geht hier in Vorleistung,
da es zu einer Landesbeteiligung noch kein
abschließendes Verhandlungsergebnis gibt.
Das Land hat den Kommunen angeboten, für
zwei Monate keine Elternbeiträge zu erheben
und sich hälftig zu beteiligen. Dies
allerdings nur unter der Bedingung, dass es
darüber hinaus keine weitere Erstattung bis
zum Ende des Kindergartenjahres geben soll.
Das allerdings ist für Oberbürgermeister
Sören Link nicht akzeptabel: „Das Angebot
ist angesichts der seit Anfang des Jahres
bestehenden und voraussichtliche Fortsetzung
der Einschränkungen mindestens in den
kommenden Wochen nicht ausreichend. Den
hohen Belastungssituationen der Familien
wird das Land mit seiner zurückhaltenden
Haltung nicht gerecht. Ich unterstütze daher
das Vorgehen der kommunalen Spitzenverbände,
mit dem Land über eine Erstattung für zwei
Monate hinaus zu verhandeln und fordere die
Landesregierung nochmals auf, den
berechtigten Forderungen der Eltern für eine
weitergehende Erstattung nachzukommen.“
Amt für
Soziales und Wohnen: Fragebögen zur
Mietwerterhebung in Duisburg
Das Amt für
Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg hat
als Träger der Sozialhilfe das
Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus
Hamburg mit einer Untersuchung zur
Mietwerterhebung beauftragt. Das Ziel der
Untersuchung ist es, das Mietpreisniveau im
Stadtgebiet zuverlässig und repräsentativ
mit aktueller und möglichst breiter
Datengrundlage zu ermitteln.
Sozialdezernentin Astrid Neese wirbt für
eine rege Beteiligung: „Die Datenerhebung
liegt damit nicht nur im Interesse der
Leistungsberechtigten, sondern auch im
Interesse der Vermieter und aller
Steuerzahlenden.“
In den nächsten Tagen werden rund 5.000
städtische Schreiben und Fragebögen zur
Mietwerterhebung versendet. „Hierzu lassen
wir zum einen die bekannten
Wohnungsunternehmen im Stadtgebiet befragen.
Wir benötigen aber auch die Unterstützung
von Privatvermietern, die nach einem
Zufallsprinzip befragt werden“, erklärt
Michael Fechner, Leiter des Amtes für
Soziales und Wohnen.
Je höher der Rücklauf
der versandten Fragebögen ist, desto
verlässlicher kann das aktuelle
Mietpreisniveau im Stadtgebiet abgebildet
werden. Auf dieser Basis können in der Stadt
Duisburg zukünftig die Leistungen für die
Unterkunftskosten angepasst und in
angemessenem Umfang gewährt werden. Darüber
erfolgt auch ein wichtiger Schritt zur
Versorgung der Leistungsberechtigten mit
Wohnraum.
Die Daten werden anonymisiert erhoben und
die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt
keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder
Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder
Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist
selbstverständlich freiwillig und kostenlos.
Veterinäramt der Stadt Duisburg informiert:
Warnung vor illegalem Hundehandel
Aufmerksame Bürger beobachteten vor einigen
Tagen einen Welpenverkauf auf offener Straße
im Duisburger Norden und alarmierten die
Polizei. Das städtische Veterinäramt wurde
benachrichtigt und stellte daraufhin sechs
viel zu junge und mangelhaft versorgte
Hundewelpen sicher. Ein Welpe war so
geschwächt, dass er trotz intensiver
tierärztlicher Versorgung kurz darauf
verstarb.
Die Corona-Pandemie hat auch bei vielen
Duisburgerinnen und Duisburgern den Wunsch
nach einem Haustier verstärkt, sodass die
Nachfrage besonders für Hunde stark
gestiegen ist. Die dadurch immens
gestiegenen Verkaufspreise haben dazu
geführt, dass der illegale Hundehandel,
häufig mit Welpen aus dem Ausland, zurzeit
sehr beliebt ist. Mit wenigen Mausklicks im
Internet ist es möglich, einen Hund zu
kaufen und erst im Anschluss wird den neuen
Eigentümern bewusst, dass es die falsche
Entscheidung war.
Die Welpen sind oft viel zu jung,
durch Parasiten geschwächt und krank. Trotz
intensiver und kostspieliger Therapien
können sie oftmals nicht gerettet werden.
Kommen Hunde oder Katzen ohne
Tollwutimpfschutz aus dem Ausland, müssen
sie sichergestellt und auf Kosten der neuen
Besitzer in Quarantäne genommen werden. Die
tierschutzwidrige Aufzucht und die frühe
Trennung von der Mutter und den
Wurfgeschwistern führen häufig zu
Verhaltensproblemen. So folgt der Freude
über den neuen Hausgenossen schnell eine
große Enttäuschung. Häufig wenden sich
Bürgerinnen und Bürger erst danach an das
Veterinäramt.
Nachermittlungen sind oft aussichtslos, da
die Täter organisiert vorgehen. Anzeigen
können beispielsweise auf Onlineportalen
praktisch anonym eingestellt werden. Die
Übergabe der Welpen erfolgt dann oft auf
öffentlichen Plätzen oder vor einer
vereinbarten Adresse, in der die Verkäufer
jedoch nicht wohnen. Ein Kaufvertrag wird
entweder gar nicht erstellt oder die
Personalien der Verkäufer sind frei
erfunden. Oft werden auch die Welpen nach
Hause gebracht. Unterstützt wird damit eine
tierschutzwidrige Massenproduktion von
Welpen, vor allem in Osteuropa. So ist es
zumeist unmöglich die Verantwortlichen
aufzuspüren.
Das Veterinäramt rät daher, die Anschaffung
von Hunden und anderen Haustieren sorgfältig
zu planen. Hunde werden rund zwölf bis 15
Jahre alt und müssen auch bei Reisen
ausreichend versorgt werden. Tipps beim
Haustierkauf des Veterinäramtes:
►Kritische
Betrachtung von Haustieranzeigen auf
Onlineportalen.
►
Kein Tier kaufen, wenn das Muttertier nicht
vor Ort ist. Vorsicht: Manche Verkäufer
präsentieren einfach eine Hündin derselben
Rasse als Muttertier.
►Welpen
dürfen frühestens mit acht Wochen von der
Mutter getrennt werden.
►Überprüfung
des Gesundheitszustandes (einschließlich
Impfungen) der angebotenen Welpen und der
Haltungsbedingungen beim Verkäufer.
►Ein
Kauf aus Mitleid aus einer schlechten
Haltung ist nicht sinnvoll: Für das eine
Tier, das vermeintlich gerettet wurden,
werden sehr schnell die nächsten dort
leiden.
►Von
Käufen bei einem Verkäufer mit zweifelhafter
Identität wird abgeraten; ein Kaufvertrag
ist wichtig aber wertlos, wenn die
Personalien der Verkäufer nicht überprüft
wurden.
►Auch
ein Besuch der Tierheimen in Duisburg und
Umgebung ist eine Option: hier warten viele
Tiere auf ein neues Zuhause. Weiterführende
Informationen:
www.wuehltischwelpen.de
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Impfung mit Astra Zeneca
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Terminbuchungen für die Corona-Schutzimpfung
und Impfbrücke
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Impfung mit Astra Zeneca
Duisburg, 28. April 2021 - Duisburgerinnen
und Duisburger, die 60 Jahre oder älter
sind, können ab dem morgigen Donnerstag, 29.
April, bis zum 12. Mai auf
https://impfzentrum-terminvereinbarung-ueber60.duisburg.de
einen Impftermin mit Astra Zeneca
vereinbaren. Die Impfungen für alle
Bürgerinnen und Bürger sind kostenlos und
freiwillig. Das Impfzentrum befindet sich im
Corona–Center Duisburg, (Theater am
Marientor) Plessingstr. 20, 47051 Duisburg.
Für Autos gibt es ausreichend Parkplätze im
Parkhaus Theater am Marientor, Heerstraße
24, 47053 Duisburg.
Terminbuchungen für die Corona-Schutzimpfung
Gemäß dem
aktuellen 17. Erlass zur Impfung der
Bevölkerung gegen Covid-19 sind ab Freitag,
30. April, keine neuen Partnerbuchung, also
Terminbuchungen für eine weitere
anspruchsberechtigte Person, über das
Terminvergabesystem der Kassenärztlichen
Vereinigung mehr möglich. Impfberechtigte
Personen können Termine jedoch auch
weiterhin über das Vergabesystem der
Kassenärztlichen Vereinigung oder ihren
Hausarzt buchen.
Um Doppelvergaben (also Termine bei der KV
und dem Hausarzt) zu vermeiden, wird darum
gebeten, immer nur eine Auswahl zu treffen
und im Zweifelsfall nicht genutzteTermine zu
stornieren. Darüber hinaus können ab Freitag
nun auch Personen mit chronischen
(Vor)Erkrankungen - gemäß § 3 CoronaImpfV -
telefonisch unter der Rufnummer 116 117
einen Impftermin bei der Kassenärztlichen
Vereinigung vereinbaren.
Impfbrücke
Die Impfbrücke Duisburg hilft
dabei, Impfdosen, die im Impfzentrum
Duisburg übrig bleiben, zügig und einfach an
andere Personen der Priorisierungsgruppen 1,
2 und 3 zu verimpfen. Ab sofort können sich
Personen der vorgenannten
Priorisierungsgruppen jetzt auch online über
die Internetseite
https://duisburg.impfbruecke.de
registrieren. Zu beachten ist, dass die
Registrierung nicht mit einem sofortigem
Impfangebot gleichzusetzen ist.
Um die Zugehörigkeit zu einem der
vorgenannten Personenkreise nachzuweisen,
muss zum Impftermin der Personalausweis,
ggf. Impfpass, Krankenkassenkarte, das
ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt und der
ausgefüllte Einwilligungsbogen sowie Belege
zur entsprechenden
Priorisierungsgruppe (z.B.
Arbeitgeber-Bescheinigung, Bestätigung des
Tätigkeitsfeldes, Bestätigung der
Einrichtung, ärztliches Attest etc.)
vorgelegt werden. Weitere Informationen zur
Registrierung und zum Ablauf des Verfahrens
sind der Internetseite
https://duisburg.impfbruecke.de zu
entnehmen.
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Notbremse:
Neues Infektionsschutzgesetz in Duisburg ab
24. April gültig |
Ab Montag nur noch bedarfsorientierte
Notbetreuung in den Kitas und in der
Kindertagespflege
Duisburg, 23. April 2021 - Mit der Änderung
des Infektionsschutzgesetzes verbunden ist
eine Bundesnotbremse in der
Kindertagesbetreuung. In Kommunen, in denen
die Wocheninzidenz von 165 an drei
aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wird,
ist ab dem übernächsten Tag nur noch eine
bedarfsorientierte Notbetreuung möglich. Die
Regelungen für die Notbetreuung trifft das
Land. Das bedeutet: Ab Montag, 26. April,
bieten die Duisburger Kitas und die
Kindertagespflege nur noch eine Notbetreuung
an.
Diese gilt für Kinder, für die der Besuch
eines Betreuungsangebotes aus Gründen des
Kinderschutzes erforderlich ist. Kinder, die
als besondere Härtefälle gelten. In diesen
Fällen ist eine Absprache mit dem Jugendamt
erforderlich. Kinder aus belasteten
Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf.
mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die
einen besonderen individuellen Bedarf haben.
Diese Familien werden von den
Kindertagesbetreuungen aktiv angesprochen
und eingeladen. Kinder mit Behinderungen und
Kinder, die von wesentlichen Behinderungen
bedroht sind, und bei denen dies von einem
Träger der Eingliederungshilfe festgestellt
wurde.
Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf
andere Weise sicherstellen können,
insbesondere, wenn sie ihrer
Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Eltern
sollen die Kinderbetreuung nur dann in
Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht
anderweitig sichergestellt werden kann. Für
den Fall, dass die Betreuung in Anspruch
genommen wird, müssen die Eltern eine
Eigenerklärung vorlegen, mit der sie
bestätigen, dass sie auf die Notbetreuung
angewiesen sind. Die Absenkung der
wöchentlichen Betreuungszeit um 10 Stunden
bleibt für die Kinder in der Notbetreuung
bestehen.
Aufgrund des
Infektionsschutzgesetzes werden insbesondere
folgende Regelungen im Vergleich zur
bisherigen CoronaSschutzVO neu geregelt:
- In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt
eine Ausgangsbeschränkung.
- Die kontaktlose Ausübung von
Individualsportarten, die allein, zu zweit
oder mit den Angehörigen des eigenen
Hausstandes ausgeübt werden, ist zulässig.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ist die kontaktlose Ausübung
von Sport im Freien auch in Gruppen von
höchstens fünf Kindern zulässig;
Anleitungspersonen müssen auf Anforderung
vor der Sportausübung einen negativen Test
vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden
ist.
- Die Öffnung von
Wettannahmestellen ist untersagt. - Sofern
Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr
geöffnet sein dürfen, erfolgt eine
Begrenzung der Kundenzahl, und zwar bis 800
Quadratmeter ein Kunde je 20 Quadratmeter
Verkaufsfläche, ab 800 Quadratmeter ein
Kunde je 40 Quadratmeter.
- Die Testpflicht vor
Friseurdienstleistungen und
nichtmedizinischer Fußpflege ist nun im
Infektionsschutzgesetz geregelt. Unverändert
weiter gelten für Duisburg folgende
Regelungen: - Kontaktbeschränkung: Die Zahl
von Personen aus unterschiedlichen
Hausständen, die sich im Privatraum treffen
dürfen, ist auf maximal fünf Personen
begrenzt.
- Maskenpflicht an den bekannt gegebenen
belebten Orten unter freiem Himmel
- Maskenpflicht um Schulen und Kitas
- Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von
befestigten Wegen an den bekannt gegebenen
Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des
Rheinparks und der Regattabahn
- Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen
von sakralen Räumen
- Maskenpflicht (medizinische Maske) in
privaten Fahrzeugen (mit Ausnahme der
fahrzeugführenden Person)
- Maskenpflicht auf den Parkplätzen 1, 2 und
auf dem Stadionvorplatz vor der
Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor /
nach Heimspiel MSV
- Alkoholverbot auf den Parkplätzen 1, 2 und
auf dem Stadionvorplatz vor der
Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor /
nach Heimspiel MSV
- Untersagung der Spielplatznutzung in der
Zeit von 18 bis 9 Uhr Zum Zoo: Der
Krisenstab hat beschlossen, dass der Zoo
durch Einzelverfügung geschlossen bleibt.
Duisburg, 22. April 2021 - Die Regelungen
des heute verabschiedeten
Infektionsschutzgesetzes werden für die
Stadt Duisburg am 24. April 2021 um 0:00 Uhr
in Kraft treten. Das heißt insbesondere,
dass künftig in Duisburg nach den Vorgaben
des Bundes von 22 bis 5 Uhr eine
Ausgangsbeschränkung gilt. Dies bedeutet,
dass erstmals in der Nacht von Freitag, 23.
April, auf Samstag, 24. April, ab 0:00 Uhr
die Ausgangsbeschränkung einzuhalten ist.
Während der
Distanzunterricht in den Schulen fortgeführt
wird, werden in Duisburg zudem die
Kindertageseinrichtungen ab Montag, 26.
April, in einen Notbetrieb wechseln. Darüber
hinaus sind die bestehenden Regelungen der
Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie
der städtischen Allgemeinverfügung,
insbesondere die Maskenpflicht, weiterhin zu
beachten.
DVG: Verschärfte Maskenpflicht für
Fahrgäste
Mit Inkrafttreten des neuen
Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung
verschärfen sich auch die Regelungen zur
Maskenpflicht im öffentlichen
Personennahverkehr: Ab Samstag, 24. April,
sind ausschließlich FFP2-Masken oder
vergleichbare Masken (KN95 und N95) in
Bussen, Bahnen, an Haltestellen und im
Kundencenter der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) erlaubt.
Medizinische Mund-Nasen-Masken, sogenannte
OP-Masken, genügen dann nicht mehr, da eine
medizinische OP-Maske keine vergleichbare
Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske hat.
Die DVG appelliert daher dringend an ihre
Fahrgäste, eine FF2P-Maske oder
vergleichbare Maske zu tragen. Die DVG
informiert die Fahrgäste über die neuen
Regelungen mit Plakaten in allen Fahrzeugen
und an allen Haltestellen, über Hinweise auf
den digitalen Informationstafeln, sowie über
ihre Homepage und Social-Media-Kanäle im
Internet. Weitere Informationen zum Thema
gibt es auf der DVG-Internetseite unter
www.dvg-duisburg.de/corona.
|
Neue
Allgemeinverfügung |
Regelungen für die
Stadt Duisburg bis 26. April 2021
Duisburg, 16.
April 2021 -
Die Stadt
Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden
Infektionszahlen und erlässt mit Wirkung zum
19. April 2021 eine neue Allgemeinverfügung
zum Schutz der Duisburger Bevölkerung. Die
bislang geltenden Öffnungsmöglichkeiten bei
tagesaktuell bestätigtem, negativem Ergebnis
durch einen Schnell- oder Selbsttest, werden
im Hinblick auf die hohen Inzidenzwerte
(212,2, Stand 16. April 2021) aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst
bis zum 26. April:
- Die Erbringung von Dienst- und
Handwerksleistungen, bei denen ein
Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden
nicht eingehalten werden kann, sind
untersagt; ausgenommen sind medizinisch
notwendige Leistungen,
Friseurdienstleistungen und Leistungen der
nichtmedizinischen Fußpflege sowie der
berufsmäßigen Personenbeförderung. Die
Nutzung von Friseurdienstleistungen und
nichtmedizinischer Fußpflege ist von einem
tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis
eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4
Absatz 4 CoronaSchVO abhängig. Das bedeutet:
Das negative Ergebnis muss von einer
Teststelle schriftlich oder digital
bestätigt werden und ist bei der
Inanspruchnahme des Angebots mitzuführen.
- Der Betrieb von Verkaufsstellen des
Einzelhandels (ausgenommen sind die in § 11
Abs. 1 CoronaSchVO genannten Verkaufsstellen
zur Abdeckung des täglichen Bedarfs) sowie
von Einrichtungen zum Vertrieb von
Reiseleistungen mit Ausnahme des
Versandhandels und der Auslieferung und
Abholung bestellter Waren (Click and
Collect) ist untersagt. Dasselbe gilt für
den Betrieb von Bau- und Garten(bau)märkten.
Auch diese dürfen von Kundinnen und Kunden
nur für den Kauf von Blumen und anderen
kurzfristig verderblichen Waren betreten
werden, im Übrigen ist nur die Auslieferung
und Abholung bestellter Waren zulässig.
- Der Verkauf von nicht mit
handwerklichen Leistungen oder
Dienstleistungen verbundenen Waren in
Einrichtungen des Handwerks und des
Dienstleistungsgewerbes ist unzulässig;
ausgenommen ist der Verkauf von Zubehör. In
Geschäftslokalen von Telefondienstleistern
sind nur die Störungsannahme sowie die
Reparatur oder der Austausch defekter Geräte
zulässig. Der Verkauf von Waren auch im
Zusammenhang mit der Vermittlung von
Dienstleistungsverträgen ist unzulässig.
- Die Gruppengröße für Kinder bis zum
Alter von einschließlich 14 Jahren, die
gemeinsam auf Sportanlagen unter freiem
Himmel Sport machen dürfen, wird auf zehn
Kinder zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs-
und Aufsichtspersonen begrenzt.
- Der Betrieb von Bibliotheken
einschließlich der Hochschulbibliotheken
sowie Archiven wird auf die Abholung und
Auslieferung bestellter oder automatisch
abholbarer Medien sowie deren Rückgabe
beschränkt.
- Der Betrieb von Museen,
Kunstausstellungen, Galerien und ähnlichen
Einrichtungen ist unzulässig.
Zu den Schulen:
Zudem hat das Land heute entschieden, auf
Landesebene für Kommunen mit einer Inzidenz
über 200 eine Regelung in der
Betreuungsverordnung mit einer
entsprechenden Allgemeinverfügung zu
erlassen. Demnach werden auch in Duisburg
die Regelungen zum Schulbetrieb, die in
dieser Woche galten, fortgesetzt; das heißt
es bleibt bei der Aussetzung des
Präsenzunterrichts mit Ausnahme der
Abschlussklassen sowie einer Notbetreuung.
Zu den Kitas:
Die Stadt Duisburg setzt am Montag den
eingeschränkten Pandemiebetrieb fort. Wir
streben den Notbetrieb der Kitas an, haben
aber dazu noch keine Bestätigung von Land.
Beabsichtigt ist, den Notbetrieb dann -
falls das Land zustimmt - mit einer
Vorlaufzeit von zwei Tagen umzusetzen, damit
Eltern Zeit haben, sich mit ihrem
Arbeitgeber abzustimmen. Die Stadt
appelliert schon jetzt an alle Eltern, ihre
Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen.
Zum Zoo:
Außerdem hat der Krisenstab durch
Einzelverfügung beschlossen, dass der Zoo ab
Montag, 19. April, geschlossen bleibt.
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Neue
Coronaschutzverordnung |
Regelungen für die
Stadt Duisburg Duisburg, 27.
März 2021 - Die neue
Coronaschutzverordnung des Landes, die am
26. März veröffentlicht wurde und am
kommenden Montag in Kraft tritt, sieht für
alle Kreise und kreisfreien Städten mit
einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in
Folge die sogenannte Corona-Notbremse vor.
Dies bedeutet, dass die zum 8. März 2021
vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig
gemacht werden. Davon können allerdings
Kommunen mit einer Inzidenz über 100
Ausnahmen machen, wenn sie über ausreichende
Testkapazitäten verfügen.
Da
Schnelltests mittlerweile an vielen
dezentralen Standorten im gesamten
Stadtgebiet angeboten werden, hat der
Krisenstab der Stadt deshalb in Abstimmung
mit dem Land beschlossen, diese Option zu
nutzen. Das bedeutet: Aufgrund der in
Duisburg vorhandenen
Schnelltestinfrastruktur (www.du-testet.de)
können Duisburgerinnen und Duisburger mit
einem tagesaktuellen negativen Schnelltest,
der nicht älter als 24 Stunden sein darf,
die durch die Corona-Notbremse betroffenen
Angebote (beispielsweise Bibliotheken,
Museen, Zoo, Verkaufsstellen des
Einzelhandels, Verkauf von Waren in
Einrichtungen des Handwerkes und des
Dienstleistungsgewerbes, körpernahe Dienst-
und Handwerksleistungen) weiter nutzen.
Zudem gelten aufgrund der neuen
Coronaschutzverordnung folgende Regelungen
für Duisburg: Kontaktbeschränkung: Es darf
sich nur der eigene Hausstand (ohne
Personenbegrenzung) mit höchstens einer
weiteren Person aus einem anderen Hausstand
treffen, wobei Kinder bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung
der Personenzahl nicht mitgezählt werden.
Paare gelten unabhängig von den
Wohnverhältnissen lediglich als ein
Hausstand.
Lediglich zu Ostern, also
in der Zeit vom 1. April bis einschließlich
5. April, dürfen auch Personen eines
Hausstandes mit mehreren Personen aus einem
anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl
von höchstens fünf Personen zusammentreffen.
Auch hier werden Kinder bis einschließlich
14 Jahre nicht mitgezählt. Sport: Freizeit-
und Amateursport ist unter freiem Himmel bei
Einhaltung der oben genannten
Kontaktbeschränkung zulässig. Bei
Vorliegen eines tagesaktuellen negativen
Schnelltests können auch Gruppen von bis zu
höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von
einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu
zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
zusammen Sport (auch Kontaktsport) treiben.
Unverändert weiter gelten:
•
Maskenpflicht an den bekannt gegebenen
belebten Orten unter freiem Himmel
•
Maskenpflicht um Schulen und Kitas
•
Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von
befestigten Wegen an den bekannt gegebenen
Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des
Rheinparks und der Regattabahn
•
Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen von
sakralen Räumen
•
Maskenpflicht (medizinische Maske) in
privaten Fahrzeugen (mit Ausnahme der
fahrzeugführenden Person)
•
Untersagung der Spielplatznutzung in der
Zeit von 18 bis 9 Uhr.
•
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 18.
April 2021.
|
Neue Allgemeinverfügung mit verschärften
Maßnahmen |
Krisenstab
beschließt neue Allgemeinverfügung mit
verschärften Maßnahmen sowie eingeschränkten
Pandemiebetrieb für die
Kindertageseinrichtungen und die
Kindertagespflege
Neue Allgemeinverfügung mit verschärften
Maßnahmen
Duisburg, 19. März 2021 - Der Krisenstab hat
zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die der
in Duisburg angestiegenen Inzidenz von über
100 entgegenwirken sollen. Die
Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20.
März. Im Einzelnen wurde geregelt:
1.
Kontaktregel:
Die bisher
geltende Lockerung in der CoronaSchVO des
Landes, wonach der Mindestabstand
unterschritten werden darf beim
Zusammentreffen von Personen eines
Hausstandes mit mehreren Personen aus einem
anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl
von höchstens fünf Personen, findet in
Duisburg keine Anwendung mehr. Das bedeutet,
dass in Duisburg nur das Zusammentreffen von
Personen eines Hausstandes mit maximal einer
weiteren Person, die von zu betreuenden
Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden
kann, erlaubt ist.
2. Die
Maskenpflicht wird ausgeweitet:
- Bei der
gemeinsamen Nutzung von privaten Fahrzeugen
durch Personen aus verschiedenen Hausständen
besteht für alle Personen – mit Ausnahme für
den Fahrzeugführer – die Pflicht zum Tragen
einer medizinischen Maske.
- In einem
Radius von 50 Meter um Ein- und Ausgänge vor
sakralen Räumen ist von den Besuchenden
mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.
3. Sport:
-
Kontaktsport ist im Anwendungsbereich des §
9 Abs. 1 Satz 2 CoronaSchVO ausnahmslos
untersagt. Dies bedeutet, dass der
Kontaktsport im Freizeitbereich wieder
verboten ist.
- Auf
Sportanlagen unter freiem Himmel ist der
Sport von Gruppen von höchstens fünf Kindern
unter 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei
Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.
Alle anderen,
über die CoronaschutzVO des Landes hinaus
geltenden Maßnahmen in Duisburg bleiben
bestehen:
Freitags in
der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an
Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen in der Zeit von 9 bis 19 Uhr gilt
beim Verweilen außerhalb befestigter Wege in
bestimmten öffentlichen Außenbereichen der
Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der
Regattabahn die Pflicht zum Tragen einer
Alltagsmaske.
Dies gilt auch beim Verweilen auf Bänken in
diesen Bereichen. So lange man in Bewegung
ist (z.B. beim Spazierengehen, Radfahren
oder Joggen), muss man keine Maske tragen.
Die Nutzung
öffentlicher Spielplätze ist nun in der Zeit
von 18 bis 9 Uhr untersagt.
In bestimmten
öffentlichen Außenbereichen der Stadtbezirke
gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen
einer Alltagsmaske - täglich in der Zeit von
7 bis 20 Uhr.
In einem
Radius von 150 Metern um die besuchte Schule
oder Kindertageseinrichtung gilt für
Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie
Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter
ebenfalls weiterhin die Verpflichtung zum
Tragen einer Alltagsmaske.
Ab Montag
eingeschränkter Pandemiebetrieb für die
Kindertageseinrichtungen und die
Kindertagespflege
Der
Krisenstab der Stadt Duisburg hat zudem nach
Zustimmung des MAGS NRW entschieden, dass ab
Montag, 22. März, in allen Duisburger
Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegen der „eingeschränkte
Pandemiebetrieb“ verfügt wird. Diese
Entscheidung ist auf Grund des weiterhin
stetigen Anstiegs des Infektionsgeschehens
in Duisburg notwendig.
Damit
verbunden ist der dringende Appell an alle
Eltern, die Kindertagesbetreuung nur dann zu
nutzen, wenn es dafür zwingende berufliche
Gründe und familiäre Überlastungssituationen
gibt. Es ist unbedingt erforderlich, dass
die Kontakte minimiert werden, um die
Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Die
Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege bleiben jedoch
grundsätzlich geöffnet. Die Eltern
entscheiden in eigener Verantwortung. Die
wöchentliche Betreuungszeit in den
Kindertageseinrichtungen bleibt weiterhin um
10 Stunden abgesenkt, die Betreuung erfolgt
in festen Gruppen.
In der
Kindertagespflege orientiert sich die
Betreuungszeit an den mit den Eltern
geschlossenen Verträgen. Beim Bringen und
Abholen der Kinder gilt auch weiterhin die
Maskenpflicht 150 Meter um die Einrichtung.
|
Software-Umstellung bei der Stadtbibliothek
|
Duisburg, 15.
März 2021 - Die Stadtbibliothek wird in der
Zeit von Montag, 22. März, bis Ostermontag,
5. April, die Umstellung auf ein neues
Bibliotheksmanagementsystem vornehmen.
Deshalb sind in diesem Zeitraum keine
Bestellungen, Abholungen und Rückgaben von
Medien möglich. Auch der Medienkatalog OPAC
steht dann nicht zur Verfügung.
Die Online-Angebote der Stadtbibliothek
können während der Umstellung grundsätzlich
weiter genutzt werden. Allerdings kann es
zeitweise zu Einschränkungen kommen. Titel
aus der Onleihe sollten in jedem Fall vorher
heruntergeladen werden, damit sie nutzbar
bleiben. Die Bestellung von Medien im
Rahmen von „Bib-to-go“ oder des
Medienbotenservice ist noch bis Donnerstag,
18. März, möglich. Die Leihfristen für alle
entliehenen Medien und die Gültigkeit der
Bibliotheksausweise werden automatisch
entsprechend verlängert.
Die Kundinnen und Kunden dürfen sich auf die
erweiterten Funktionen des neuen
Medienkatalogs und dessen
benutzerfreundlichen Zugang freuen. So
können sie nun auch nach Genres suchen,
erhalten detailliertere Informationen und
konkrete Vorschläge, welche Titel für sie zu
einem bestimmten Thema von Interesse sein
könnten. Im neuen System können nun endlich
auch Bibliotheksausweise online beantragt
und verlängert werden.
Ausführliche Informationen zu allen Fragen
rund um die Bibliothek sind auf der
Internetseite
www.stadtbibliothek-duisburg.de zu finden.
Für weitere Auskünfte ist die Bibliothek
auch während der Umstellungsphase montags
bis freitags von 10 bis 16 Uhr telefonisch
unter der Rufnummer 0203/283-4218 oder per
E-Mail unter
stadtbibliothek@stadt-duisburg.de zu
erreichen.
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Schnellteststandorte für Altenheime
schließen
|
Neue
Standorte übernehmen Tests von Besuchern
Duisburg, 12. März 2021 - Die vor Weihnachten
eingerichteten dezentralen Teststationen für
Seniorenzentren sind nur noch am heutigen
Freitag (10 bis 17 Uhr) in Betrieb und
werden dann am Samstag abgebaut.
Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen
können auf die Testmöglichkeiten an den
neuen Standorten zurückgreifen. Wer Besuche
in Pflegeheimen machen möchte, kann sich
dort mehrmals wöchentlich kostenlos testen
lassen. Die entsprechenden Testtermine
müssen vorab auf dem Portal
www.du-testet.de gebucht werden.
Geschlossen werden die folgenden sechs
Teststandorte: Bezirk Walsum:
Seniorenzentrum Jupiterstraße, Jupiterstr.
28, 47179 Duisburg Bezirk Hamborn: Sana
Seniorenzentrum Aachener Straße, Aachener
Str. 27, 47169 Duisburg Bezirk
Meiderich: Christophoruswerk Duisburg,
Gelände Bonhoefferstraße, 47138 Duisburg
Bezirk Homberg: Malteserstift St. Johannes,
Marienstraße 11, 47198 Duisburg Bezirk
Rheinhausen: Sana Seniorenzentrum
Rheinhausen, Lindenallee 23, 47229 Duisburg
Bezirk Süd: Fliedner Pflege und Wohnen am
Park, Zu den Tannen 10-12, 47269 Duisburg
Infos zu den
Standorten der neuen Schnelltest-Stationen
stehen auf der Website der Stadt Duisburg
unter:
www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/schnelltestzentren.php
Die Einrichtung der Teststandorte für die
Heime hatte der Krisenstab der Stadt
Duisburg im Dezember des vergangenen Jahres
mit Blick auf die damals hohe Zahl an
Infizierten und Todesopfern insbesondere in
Alten- und Senioreneinrichtungen
beschlossen. Damit sollte allen Mitarbeitern
und Besuchern der Heime auf unkomplizierte
Weise ein täglicher Schnelltest angeboten
werden, um die Gefahr eines Viruseintrags in
diese Einrichtungen so weit wie möglich zu
reduzieren.
Sturmtief "Klaus" über Duisburg
Nach erstem Rückblick traf das Sturmtief
"Klaus" das Stadtgebiet Duisburg nicht so
hart wie erwartet. Durch die frühzeitigen
Meldungen des Deutschen Wetterdienstes
konnte sich die Feuerwehr Duisburg, durch
Rüstarbeiten an den Gerätschaften und
Überprüfung der taktischen Rückfallebenen,
gut auf das Sturmtief vorbereiten. Nach
24 Stunden Orkan/Sturm/Wind kann
festgestellt werden, dass bislang keine
verletzten Personen zu beklagen sind. Die
Feuerwehr war mit den 27 Einsatzstellen
nicht überfordert, da die Meldungen über den
Tag verteilt in der Leitstelle der Feuerwehr
Duisburg aufliefen. Insgesamt waren zur
Abarbeitung 118 Einsatzkräfte mit
entsprechendem Gerät notwendig. Für ein
kleines Verkehrschaos sorgte ein Einsatz am
Am Blumenkampshof, wo die Unterstützung des
Feuerwehrkrans, zur Absicherung eines Baumes
notwendig wurde und der windschiefe Baum von
oben nach unten mit Motorkettensägen
abgetragen werden musste. Einige Einsätze
werden für den heutigen Tag noch erwartet,
wenn Passanten lose Äste in den Bäumen
endecken, die es zu sichern gilt.
Krisenstabsleiter Andree Haack
kritisiert Debatte um mehr Impfstoffe für
Grenzregionen
Der Appell der
NRW-Grenzkreise für mehr Impfstoff stößt in
Duisburg auf Unverständnis. „Es ist schon
irritierend, welche Stilblüten der Wettkampf
um mehr Impfstoff nun auch in der kommunalen
Familie auslöst“, meint Krisenstabsleiter
Andree Haack. "Wenn schon, dann müsste
man die Verteilung des Impfstoffes an den
Inzidenzwerten oder gar den Todesfallzahlen
festmachen, und nicht an der Lage im
Grenzgebiet. Städte mit hohen Inzidenzwerten
haben mindestens genauso Verflechtungen zu
Ihren Nachbarn, wie das im Grenzgebiet zu
den Niederlanden oder Belgien der Fall ist.
Auch die kommunalen Vertreter täten gut
daran, nicht noch mehr Unruhe in die
Impfmittelverteilung zu bringen. Es ist zu
wenig Impfstoff da – das ist das
Hauptproblem und dieses wird auch nicht
durch eine Verteilungsdiskussion gelöst. Mit
den vorhandenen Mengen muss es das
vordringliche Ziel sein, besonders
gefährdete Bevölkerungsgruppen zuerst zu
impfen. Das gilt für Städte und Kreise -
Grenzlagen und in Ballungsräumen."
Anmeldungen für Schnelltest sind jetzt online
möglich / Videotutorial
Duisburg, 11. März 2021 - Ab heute können sich die
Duisburgerinnen und Duisburger auf dem
Buchungsportal du-testet.de für einen
Corona-Schnelltest, der einmal in der Woche
kostenlos ist, anmelden. Wie das
Anmeldeverfahren funktioniert, wird in einem
kurzen Videotutorial erklärt. Zu sehen ist
das auf den städtischen Social Media-Kanälen
und auf der Website der Stadt Duisburg unter
duisburg.de/coronavirus
Probealarm Warnkonzept – Erste
Ergebnisse
Die Stadt Duisburg hat heute
erneut ihr Warnkonzept mit einem
Sirenenprobealarm getestet. Dieses geschah
im Rahmen eines landesweiten Probealarms.
Die geplante Auslösung der Sirenensignale
„Entwarnung“ (1 Minute Dauerton), nach einer
Pause die „Warnung“ (1 Minute auf- und
abschwellender Heulton) und nach einer
weiteren Pause erneut die „Entwarnung“
(1 Minute Dauerton) funktionierte
grundsätzlich wie erwartet.
Die
Auslösung der Sirenen wurde durch das
vorhandene Monitoring-System überwacht.
Demnach haben 81 von 82 Sirenen einen
Warnton abgegeben. 79 Sirenen (ca. 96
Prozent) liefen reibungslos, bei zwei
Sirenen erfolgten nicht alle drei
Auslösungen (Standort Königstraße/Forum und
Albert-Einstein-Straße in Neumühl). Die
Sirene am Standort „Am See“ in Wedau gab
keinen Signalton ab. Seitens der Stadt wurde
umgehend damit begonnen, die Gründe hierfür
zu ermitteln.
Die Stadt Duisburg
bittet die Bevölkerung um weitere
Rückmeldungen zur Wahrnehmung der Sirenen.
Über die städtische Internetseite
(www.duisburg.de) besteht die Möglichkeit,
Rückmeldungen zum Erreichungsgrad der
Sirenen abzugeben. Zudem kann heute noch bis
16 Uhr bei Call Duisburg (0203/283-2000) ein
telefonisches Feedback zur Hörbarkeit der
Sirenentöne abgegeben werden. Für die
Bewertung der Flächenabdeckung des Systems
sind die Rückmeldungen besonders von
Bedeutung.
Absperrung des Geländes des
ehemaligen Schacht Thyssen 4/8
Die Stadt Duisburg muss die Zugänge zum
Gelände des ehemaligen Schacht Thyssen 4/8
im Landschaftspark Duisburg-Nord ab sofort
sperren. Durch Geländeabsenkungen sind
Hohlräume sichtbar geworden, die potentielle
Unfallgefahren darstellen. Es ist nicht
auszuschließen, dass sich im Untergrund des
Geländes weitere Abbauprozesse vollziehen
und es zu Einstürzen kommen kann. Zum
Schutz der Öffentlichkeit müssen diese
Sicherungsmaßnahmen kurzfristig ergriffen
werden. Das Gelände bleibt abgesperrt, bis
die Ursachen ermittelt und eine Gefahr für
die Allgemeinheit ausgeschlossen werden
kann.
Probealarm des
Duisburger Sirenensystems
Die Stadt Duisburg überprüft erneut die Technik zur
Warnung und Information der Bevölkerung im
Gefahrenfall. Dies erfolgt mit einem stadtweiten
Probealarm des Sirenensystems am Donnerstag, 11.
März, um 11.15 Uhr. Der Probealarm findet im Zuge
eines landesweiten Testlaufs statt. Dabei werden in
ganz Nordrhein-Westfalen alle verfügbaren Warnmittel
erprobt, mit dem Ziel, die Bevölkerung für das
Themenfeld „Warnung“ zu sensibilisieren, um im
Ernstfall richtig reagieren zu können. Der Beginn
des Probealarms wird mit einem einminütigen Dauerton
für die Entwarnung ausgelöst. Es folgt der
einminütige auf- und abschwellende Heulton für die
Warnung. Zum Abschluss erfolgt wieder das
Entwarnungssignal. Der Probealarm findet
für Duisburg mit einem 15-minütigem Zeitversatz zu
den Nachbarstädten statt, da es an den Stadtgrenzen
einige veränderte Sirenenstandorte gibt. Bei diesen
sollen Lautstärkemessungen vor Ort stattfinden und
mögliche Sirenensignale aus den Nachbarstädten
könnten bei gleichzeitiger Auslösung zu falschen
Messwerten führen. Bei der Auswertung des
aktuellen Probealarms bittet die Stadt auch diesmal
wieder um Mithilfe der Bevölkerung. Auf der
städtischen Internetseite wird es erneut eine
Online-Umfrage geben. Auch Call Duisburg nimmt
Rückmeldungen unter der Rufnummer 0203/283-2000
entgegen. Dies ist am Tag der Sirenenprobe im
Anschluss an die Alarmierung bis 16 Uhr möglich.
Über den Sirenentest informiert am Tag des
Probealarms auch die städtische Internetseite (www.duisburg.de),
das kostenlose Gefahrentelefon der Stadt Duisburg
unter (0800/112-1313) sowie die Warn-App NINA sowie
das Ministerium des Inneren des Landes
Nordrhein-Westfalen auf der Internetseite
www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung.
Bürgergespräch mit
Oberbürgermeister Sören Link
Oberbürgermeister Sören Link möchte sich am
Dienstag, 23. März, mit Duisburgerinnen und
Duisburgern in einem persönlichen Dialog
austauschen. Aufgrund der aktuellen
Situation wird das Bürgergespräch in Form
eines Telefon- oder Videogespräches
stattfinden. Termine können am Montag,
15. März, angefragt werden. Interessierten
Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an
diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular
unter
www.duisburg.de/dialog
zur Verfügung. Eine telefonische
Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr
unter (0203) 283-6111 ebenfalls möglich.
Corona:
Stadt Duisburg bringt 14 Schnelltestzentren
in den Bezirken an den Start
Die Stadt Duisburg bietet ab
dem kommenden Freitag, 12. März, kostenlose
Coronaschnelltests an. Dafür wurden im
gesamten Stadtgebiet 14 Schnelltestzentren
für Duisburgerinnen und Duisburger
eingerichtet. Termine können ab Donnerstag,
11. März, gebucht werden. Damit an den
Schnelltestzentren keine unnötigen
Wartezeiten entstehen, muss jeder, der sich
testen lassen möchte, im Internet unter
www.du-testet.de einen Termin ausmachen.
Die Schnelltestzentren sind – mit wenigen
Ausnahmen – täglich, von Montag bis Sonntag
in der Zeit von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Abweichende Öffnungszeiten sind auf der
Buchungsseite erkennbar.
Auf der
Webseite können, zum Beispiel für Familien,
auch gemeinsame Termine gebucht werden.
Hierzu ist es notwendig, dass Namen,
Adressen und Telefonnummern der zu Testenden
mitgeteilt werden. Wenn eine Mailadresse
hinterlegt ist, kommt die Terminbestätigung
via Mail. Ansonsten besteht die Möglichkeit,
die Terminbestätigung auszudrucken oder sich
die Registrierungsnummer zu notieren. Für
Bürgerinnen und Bürger, die das Internet
nicht nutzen, besteht in diesem Ausnahmefall
die Möglichkeit, von Montag bis Freitag in
der Zeit von 8 bis 16 Uhr über die
Corona-Hotline 940049 einen Termin zu
vereinbaren. Obwohl das Callcenter seit
Tagen seine Kapazitäten ausweitet, ist
trotzdem davon auszugehen, dass es zu Beginn
zu Wartezeiten kommen kann.
„Obwohl wir zur Umsetzung der
Schnelltestzentren aus Berlin praktisch
keine Vorlaufzeit hatten, ist es uns in
einem großen Kraftakt gelungen, die gesamte
Logistik schnell an den Start zu bringen.
Dafür möchte ich mich bei allen
Mitarbeitenden herzlich bedanken. Dass Bund
und Land seit mittlerweile einem Jahr noch
immer nicht in der Lage sind, ihre
Corona-Maßnahmen angemessen vorzubereiten
und die Verantwortung jedes Mal bei den
Kommunen abladen, macht mich fassungslos und
auch ein Stück wütend“, sagt
Oberbürgermeister Sören Link. „Wir
müssen gemeinsam einen Weg finden, wie wir
so schnell, so effektiv und so sicher wie
möglich zurück in die Normalität finden.
Dazu gehört auf der einen Seite das Impfen,
auf der anderen Seite aber auch intensives
Testen. Wir versprechen uns von den
Testzentren in den Bezirken, die für jeden
Duisburger gut zu erreichen sind, das
Infektionsgeschehen noch besser zu verstehen
und in den Griff zu bekommen“, sagt
Krisenstabsleiter Andree Haack.
Für
alle Duisburgerinnen und Duisburger, die
künftig einen solchen Schnelltesttermin
wahrnehmen, sind folgende Hinweise wichtig:
Zum Testtermin bringen Sie bitte die
Terminbestätigung und Ihren Personalausweis
zur Anmeldung mit. Kurz danach erfolgt dann
der Schnelltest. Das Ergebnis Ihres Tests
bekommen Sie schriftlich vor Ort nach etwa
15 Minuten mitgeteilt. Sollte Ihr
Schnelltest ein positives Ergebnis
aufweisen, wird in der Regel direkt ein
PCR-Test genommen. Bis zum endgültigen
Ergebnis müssen Sie sich dann in Quarantäne
begeben. Wenn ein PCR-Test vor Ort nicht
möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte
umgehend an Ihren Hausarzt oder suchen Sie
das Corona-Center Duisburg im Theater am
Marientor auf. An den ersten drei Tagen
wird der Betrieb zunächst mit einer
Kapazität von rund 70 Prozent starten, um
die Abläufe zu überprüfen und ggf. weiter zu
optimieren. Ab Montag werden dann alle
Termine voll buchbar sein. Damit es bei
der Corona-Hotline der Stadt Duisburg nicht
zu längeren Wartezeiten kommt, bitten wir
ausdrücklich darum, den Termin für einen
Schnelltest über
www.du-testet.de auszumachen und nur in
Ausnahmefällen über die 940049 zu
vereinbaren.
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100 mobile Lüftungsgeräte für
Duisburger Schulen
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Stadtbibliothek führt neue Software ein
- Offenlage im Planfeststellungsverfahren
Umbau des Autobahnkreuzes Kaiserberg
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100 mobile Lüftungsgeräte für
Duisburger Schulen
Duisburg, 19. Februar 2021 - Das
Immobilienmanagement Duisburg (IMD) hat vom
Land die Förderzusage von 440.000 Euro für
die Beschaffung von 100 mobilen
Lüftungsgeräten erhalten. Für Räume, die
nicht oder nicht ausreichend mit Frischluft
belüftet werden können, erhalten 29 Schulen
noch im Frühjahr hochwertige Geräte.
IMD Geschäftsführer Thomas Krützberg betont:
„Prinzipiell gilt aber weiterhin, dass eine
Stoßlüftung, im besten Fall verbunden mit
einer Querlüftung, das Mittel gegen mögliche
Infektionen ist. Ohne Frischluftzufuhr kommt
es zu einer Erhöhung der CO2 Konzentration,
welche vermieden werden muss. Zur besseren
Einschätzung der Situation haben wir bereits
im vergangenen Jahr jeder Schule eine CO2
Ampel zur Verfügung gestellt. Die neuen
Lüftungsgeräte sind ausschließlich für Räume
bewilligt worden, die nicht ausreichend
gelüftet werden können.“
Von den neuen Lüftungsgeräten profitieren
vor allem die Schulen, wo es nicht möglich
war, Fenster zu reparieren oder
auszutauschen. Mit Hilfe des Förderprogramms
wird jetzt noch einmal ganz punktuell da
nachgesteuert, wo es unbedingt erforderlich
ist.
Bereits im November hatte das Land NRW ein
Förderprogramm von insgesamt 50 Millionen
Euro verabschiedet. Das IMD hatte daraufhin
alle Duisburger Schulen angeschrieben und
aufgefordert alle pädagogischen Räume zu
benennen, bei denen aus ihrer Sicht keine
natürliche oder technische Lüftung zugeführt
werden kann.
Für 29 Standorte wurde einen entsprechenden
Bedarf in Höhe von 440.000 Euro befürwortet.
Parallel begannen die Ausschreibungsarbeiten
für auf dem Markt erhältliche Geräte mit der
entsprechenden technischen Qualifikation.
Derzeit wird das schnellstmögliche aber
zwingend notwendige Vergabeverfahren
durchgeführt, damit voraussichtlich Ende
März die Geräte in Betrieb genommen werden
können. Aktuell liefert das IMD zudem
insgesamt weitere 1.500 CO2 Ampeln aus, so
dass jede Schule in Duisburg mindestens acht
Stück zur Verfügung hat.
Stadtbibliothek führt neue Software ein
Die Stadtbibliothek wird in der
Zeit von Montag, 22. März, bis Sonntag, 4.
April, die Umstellung auf ein neues
Bibliotheksmanagementsystem vornehmen.
Deshalb sind in diesem Zeitraum keine
Bestellungen, Abholungen, Rückgaben und
Vormerkungen von Medien möglich. Auch der
Medienkatalog OPAC steht dann nicht zur
Verfügung.
„Die Überlegungen und Vorbereitungen für die
Umstellung haben bereits 2019 begonnen“,
erläutert Dr. Jan-Pieter Barbian, Direktor
der Stadtbibliothek Duisburg. „Die 1999
eingeführte Software BIBDIA entsprach nach
zwanzig Jahren der Nutzung nicht mehr den
Anforderungen an eine zeitgemäße, moderne
Technologie und erfüllte auch nicht mehr die
gestiegenen Bedürfnisse unserer Kundinnen
und Kunden nach umfangreichen
Recherchemöglichkeiten im Medienkatalog.“
Das Bibliotheksmanagementsystem ist das
wichtigste Arbeitsinstrument für die
Mitarbeitenden der Bibliothek. Hier werden
alle Medien elektronisch erfasst und
katalogisiert. Aufgrund der knapp 600.000
Medien im Bestand, zu denen neben den
physischen auch eine ständig wachsende
Anzahl online abrufbarer digitaler Medien
gehören, muss ein solches System besondere
Anforderungen erfüllen. Mit der Umstellung
erfolgt auch die intensive Schulung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Kundinnen und Kunden dürfen sich auf die
erweiterten Funktionen des neuen
Medienkatalogs und dessen
benutzerfreundlichen Zugang freuen. So
können sie nun auch nach Genres suchen.
Außerdem erhalten sie detailliertere
Informationen und konkrete Vorschläge, wenn
sie sich für ein bestimmtes Thema
interessieren. Bibliotheksausweise können im
neuen System nun auch online beantragt und
verlängert werden.
Während der Umstellung bleiben die
Online-Angebote der Stadtbibliothek
grundsätzlich nutzbar. Allerdings kann es
auch hier zeitweise zu Einschränkungen
kommen. Titel aus der „Onleihe“ mit ihren
rund 50.000 E-Medien sollten in jedem Fall
heruntergeladen werden, damit sie nutzbar
bleiben. Die Bestellung von Medien im Rahmen
des Bib-to-go-Service ist noch bis
Donnerstag, 18. März, möglich. Danach ruhen
alle Ausleihmöglichkeiten bis zum 6. April.
Die Leihfristen für alle entliehenen Medien
und die Gültigkeit der Bibliotheksausweise
werden automatisch verlängert.
Ausführliche Informationen zu allen Fragen
rund um die Bibliothek sind auf der
Internetseite
www.stadtbibliothek-duisburg.de zu finden.
Für weitere Auskünfte ist die Bibliothek
auch während der Umstellungsphase montags
bis freitags erreichbar: von 10 bis 16 Uhr
telefonisch unter 0203/283-4218 oder per
E-Mail an stadtbibliothek@stadt-duisburg.de.
Offenlage im Planfeststellungsverfahren für
den Umbau des Autobahnkreuzes Kaiserberg
Die Autobahn GmbH hat für den Umbau des
Autobahnkreuzes Kaiserberg die Durchführung
eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Bei diesem Verfahren steht der Plan, der
Zeichnungen und Erläuterungen umfasst, sowie
die dafür erstellten Gutachten im Zeitraum
von Montag, 22. Februar, bis einschließlich
Montag, 22. März, im Internet bereit.
Auf der Website der Bezirksregierung Münster
stehen die Unterlagen unter
www.brms.nrw.de/go/verfahren im Bereich
„Planfeststellung Straße“, Stichwort „Umbau
des AK Kaiserberg (A3/A40)“, zur allgemeinen
Einsichtnahme zur Verfügung.
Zeitgleich liegen die Unterlagen als
zusätzliches Informationsangebot im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement am
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 während der
Öffnungszeiten aus. Bitte melden Sie sich
vor einer Einsichtnahme beim Pförtner über
den Eingang Moselstraße an.
Die Informationen sind darüber hinaus für
die Dauer der Offenlage auch im Internet auf
der Internetseite der Stadt Duisburg unter
www.duisburg.de/stadtentwicklung unter
„Aktuelles“ einsehbar.
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Service
der Stadtbibliothek während der Schließung
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Duisburg, 15.
Februar 2021 - Die Stadtbibliothek muss weiterhin
geschlossen bleiben. Viele Angebote stehen ihren
Kundinnen und Kunden aber dennoch zur Verfügung.
Wer einen gültigen Bibliotheksausweis hat, kann
telefonisch oder per E-Mail Medien bestellen und
nach Terminvereinbarung abholen oder per Medienboten
nach Hause liefern lassen. Dieser Service ist
kostenlos. Die Übergabe der Medien erfolgt
kontaktlos und entsprechend der aktuellen
Corona-Schutzverordnung. Welche Medien zur Verfügung
stehen, kann online im Medienkatalog der
Stadtbibliothek eingesehen werden.
Daneben stehen allen Kundinnen und Kunden online
zahlreiche Medien zur Nutzung zur Verfügung. In der
„Onleihe“ findet sich neben Romanen, Hörbüchern und
Sachliteratur auch eine große Auswahl an
Zeitschriften. Der PressReader bietet tagesaktuelle
Zeitungen in vielen Sprachen aus der ganzen Welt.
Kinder werden bei „tigerbooks“ fündig. Schülerinnen
und Schüler können in den Datenbanken der Anbieter
Munzinger und Brockhaus zu Unterrichtsthemen
recherchieren. Der Video Streaming-Dienst
„filmfriend“ und Sprachkurse über Rosetta Stone
runden das Angebot ab.
Die Gültigkeit der Ausweise, die während der
Schließung abgelaufen sind oder noch ablaufen, wird
automatisch verlängert. Die Rückgabe von Medien ist
nach Terminvereinbarung möglich. Da aber auch die
Leihfristen für die Medien, die während der
Schließung fällig wurden, großzügig verlängert
wurden, ist keine Eile geboten. Informationen über
die Gültigkeit des Ausweises und Leihfristen der
ausgeliehenen Medien finden sich im Kundenkonto.
Wer keinen Bibliotheksausweis hat, kann sich für den
kostenlosen „DigiPass“ anmelden und so die
Online-Angebote nutzen. Dieses Angebot wurde nun bis
zum Dienstag, 6. April 2021, verlängert.
Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um
die Bibliothek sind auf der Internetseite
www.stadtbibliothek-duisburg.de zu finden. Für
weitere Auskünfte ist die Bibliothek montags bis
freitags telefonisch von 10 bis 16 Uhr unter
0203/283-4218 oder per E-Mail unter
stadtbibliothek@stadt-duisburg.de zu erreichen.
Für Bestellungen und Terminvereinbarungen sind die
Stadtbibliothek-Mitarbeiter montags bis freitags von
10 bis 16 Uhr wie folgt erreichbar:
Zentralbibliothek Stadtmitte, 0203/283-4212,
bestellung-zb@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Walsum, 0203/4829988,
stabi-walsum@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Hamborn, 0203/283-5373,
stabi-hamborn@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Meiderich, 0203/4499366,
stabi-meiderich@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Homberg-Hochheide, 02066/34650,
stabi-homberg-hochheide@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Rheinhausen, 02065/905-8467,
stabi-rheinhausen@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Buchholz, 0203/283-7284,
stabi-buchholz@stadt-duisburg.de
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Stadt Duisburg öffnet Dienststellen am Rosenmontag |
Duisburg, 25. Januar 2021 - Die Stadt Duisburg hat
üblicherweise am Rosenmontag geschlossen, da auch in
Duisburg der Karneval mit seinem Rosenmontagsumzug
zu einem der größten Brauchtumsfeste zählt.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden bereits sämtliche
Veranstaltungen der Karnevalssession 2020 / 2021
abgesagt. Daher hat die Verwaltungsführung
entschieden, dass der Rosenmontag (15. Februar) in
diesem Jahr für die Stadtverwaltung ein normaler
Arbeitstag ist. Gleiches gilt auch für den
traditionellen Altweiberdonnerstag (11. Februar), an
dem in den Vorjahren einige Bereiche der Stadt ihre
Öffnungszeiten verkürzt hatten.
Die Dienststellen der Verwaltung sind somit für
Duisburgerinnen und Duisburger wie an anderen
Werktagen innerhalb der Öffnungszeiten zu erreichen.
Persönliche Vorsprachen sind allerdings weiterhin
nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder
telefonisch) und unter Einhaltung der Corona
Schutzmaßnahmen möglich.
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Schnelltestzentrum im
Theater am Marientor ist künftig am Wochenende nicht
geöffne |
Duisburg, 21. Januar 2021 - Von Montag bis Freitag können dort
jedoch wie gewohnt zwischen 8 und 16 Uhr Coronatests
durchgeführt werden. Tests sind am Wochenende weiterhin an
den bekannten Standort zwischen 10 und 14 Uhr sowie von
Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 17 Uhr möglich:
- Bezirk Walsum: Seniorenzentrum Jupiterstraße,
Jupiterstr. 28, 47179 Duisburg - Bezirk Hamborn: Sana
Seniorenzentrum Aachener Straße, Aachener Str. 27, 47169
Duisburg - Bezirk Meiderich: Christophoruswerk Duisburg,
Gelände Bonhoefferstraße, 47138 Duisburg - Bezirk
Homberg: Malteserstift St. Johannes, Marienstraße 11, 47198
Duisburg - Bezirk Rheinhausen: Sana Seniorenzentrum
Rheinhausen, Lindenallee 23, 47229 Duisburg - Bezirk
Süd: Fliedner Pflege und Wohnen am Park, Zu den Tannen
10-12, 47269 Duisburg
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Rat der Stadt Duisburg
entscheidet über Aussetzung der Parkgebühren
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Duisburg, 07. Dezember 2020
- Update: Rat stimmt der Aussetzung der
Parkgebühren zu!
Duisburg, 05. Dezember 2020
- Der Rat der Stadt Duisburg entscheidet in seiner
Sitzung am Montag, 7. Dezember, über die Aussetzung
der Parkgebühren vom 8. Dezember 2020 bis zum 31.
Dezember auf allen mit Parkscheinautomaten
bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im
Stadtgebiet.
Mit diesem starken Signal soll in der Weihnachtszeit
gezielt der Einzelhandel in Duisburg unterstützt
werden. Das kostenlose Parkangebot schafft einen
zusätzlichen Anreiz für die Einkäufe vor Ort und
kann gleichzeitig dazu beitragen, die
weihnachtlichen Angebote der Innenstadt, der
Nebenzentren und die festliche Dekoration der
Händler in aller Ruhe erleben zu können.
Oberbürgermeister Sören Link erklärt: „Das
Weihnachtsgeschäft ist von enormer Bedeutung für
unsere lokalen Händler. Gemeinsam mit dem Rat der
Stadt Duisburg möchten wir deshalb so viel
Hilfestellung leisten, wie möglich.“
Zwar wird sich diese Maßnahme erheblich auf den
städtischen Haushalt auswirken, doch der kurzzeitige
Verzicht auf diese Gebühreneinnahmen soll
insbesondere auch dazu beitragen, spätere negative
Folgen wie Insolvenzen und gewerbliche Leerstände
abzuwenden. Durch den Verzicht auf die Parkgebühren
rechnet die Stadt Duisburg mit Einnahmeverlusten in
Höhe von rund 120.000 Euro.
Die von Privateigentümern betriebenen Parkhäuser
sind von der beschriebenen Regelung ausgenommen.
Anschreiben zum Start der Impfungen der Über-80-Jährigen
Nach der bereits angelaufenen Impfung der Bewohner der
Alten- und Pflegeheime und des dortigen Personals beginnt
das Land NRW voraussichtlich zum 8. Februar mit der Impfung
der Über-80-Jährigen. Dazu erhalten in Duisburg knapp 32.000
Menschen in den nächsten Tagen Post von der Stadt. Neben
den ausführlichen Hinweisen zum gesamten Impfverfahren in
einem Schreiben von Landesgesundheitsminister Karl-Josef
Laumann erhalten sie ein Begleitschreiben der Stadt mit dem
Hinweis, dass die Betroffenen ab Montag, 25. Januar 2021,
unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 116 117 01 oder auch
über das Internet auf der Webseite
www.116117.de einen Impftermin vereinbaren können.
Eine Impfung ist nur mit einem Termin möglich. Wer also
angeschrieben wurde, sollte deshalb nur dann zum Impfzentrum
kommen, wenn er vorher einen Termin vereinbart hat. Das
Impfzentrum befindet sich im „Theater am Marientor“ auf der
Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte. Oberbürgermeister Sören
Link wendet sich im Schreiben mit einer persönlichen
Anmerkung an die Betroffenen: „Was mir sehr am Herzen liegt:
Die Impfung ist freiwillig. Dennoch bin ich fest davon
überzeugt, dass fast jede Duisburgerin und jeder Duisburger
weiß, wie wichtig eine flächendeckende Impfung bei der
Bekämpfung des Coronavirus ist. Unsere Stadt ist seit jeher
von großem Gemeinschaftsgefühl und solidarischem Verhalten
getragen. Lassen Sie uns dieser Geschichte, auf die wir zu
Recht stolz sein können, ein weiteres Kapitel hinzufügen.“
Sprengung des zweiten Weißen
Riesen muss verschoben werden Der
ursprünglich geplante Termin für die Sprengung des zweiten
Weißen Riesen an der Ottostraße 24-30 muss verschoben
werden. Grund hierfür sind die noch immer zu hohen
Corona-Inzidenzen und die damit verbundenen
Schutzbestimmungen. Da eine Prognose der weiteren
Entwicklung in den nächsten Wochen unmöglich ist, blieb den
Verantwortlichen der Stadt Duisburg keine andere Wahl. 2.000
Menschen wären im Evakuierungsbereich unter Einhaltung
strengster Abstands- und Hygienemaßnahmen betroffen gewesen.
Nicht kalkulierbar wäre zudem, wie viele unter
Quarantäne stehende und pflegebedürftige Menschen in diesem
Zeitraum untergebracht werden müssten. Das Risiko für die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die eingesetzten
Hilfskräfte wäre unter Pandemiebedingungen zu groß.
Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt,
betont: „Die bisherigen Vorbereitungen sind planmäßig und
reibungslos verlaufen, letztlich gibt es jedoch keine
Alternative zur Verlegung des Termins. Wir bedauern dies
außerordentlich, aber die Sicherheit aller Beteiligten steht
für uns an erster Stelle. Wir avisieren nun eine Sprengung
im Spätsommer, auch wenn wir den Termin aktuell noch nicht
weiter konkretisieren können. Fest steht jedoch: auch dieser
Weiße Riese wird fallen. “
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Stadt Duisburg setzt
Sondernutzungsgebühren weiterhin aus
|
Duisburg, 04. Dezember 2020
- Die Stadt Duisburg wird
in diesen herausfordernden Zeiten die
Gastronomiebetriebe weiterhin mit allen Mitteln
unterstützen und die Sondernutzungsgebühren für die
Gastronomiebetriebe bis Ende Juni 2021 erlassen.
Nach den ersten Lockerungen im Mai wurden den
Gastronomiebetrieben zudem erweiterte Außenbereiche
gebührenfrei genehmigt, um den Gaststätten und
Geschäften wegen der Kontaktbeschränkungen draußen
noch mehr Freiraum zu geben. Diese
Erweiterungsmöglichkeiten bleiben ebenfalls bis Ende
Juni 2021 gebührenfrei.
„Wir werden uns weiterhin mit voller Kraft dafür
einsetzen, die betroffenen Betriebe, Gastronomen und
Händler in dieser schwierigen Situation bestmöglich
zu unterstützen“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.
Die Sondernutzungsgebühren fallen beispielsweise an,
wenn öffentliche Flächen, Plätze, Straßen oder
Gehsteige für Außengastronomie, Baustellen oder
andere Nutzung in Anspruch genommen werden. Für die
Gastronomiebetriebe ist die der Außenbereich gerade
in den Zeiten milder Witterung ein elementarer
Bestandteil des Geschäftsmodells, auch aufgrund der
dadurch gegebenen Erweiterung des Bewirtungsraums.
Unabhängig
von den vorgenannten Gebührenbefreiungen bleiben
weiterhin alle Nutzungen des öffentlichen Raums
genehmigungspflichtig.
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Duisburgs OB Sören
Link ruft das Land Nordrhein-Westfalen zu
einheitlicher Feuerwerksregelung auf
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Duisburg, 20. November
2020 - "Dass die Landesregierung nun auch bei der
Diskussion um ein mögliches Feuerwerksverbot an
Silvester die Verantwortung auf die Kommunen
abschiebt, ist bezeichnend. Es ist eine weitere
traurige Momentaufnahme, die leider allzu gut in das
Gesamtbild passt, das die Landesregierung mit ihrem
Corona-Krisenmanagement abgibt. Wir brauchen hier
dringend einheitliche Regelungen in
Nordrhein-Westfalen. Es darf keinen Flickenteppich
geben, der dazu führt, dass einzelne Kommunen sogar
mit noch mehr Feiernden rechnen müssen. Das gilt
auch für den Verkauf von Böllern."
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Rhein-Ruhr-Bad am Tag der Deutschen Einheit geöffnet
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Duisburg, 28. September
2020 - Das Rhein-Ruhr-Bad an der Kampstraße 2 in
Hamborn steht den Badegästen am Samstag, 3. Oktober
(Tag der Deutschen Einheit), von 9 bis 13 Uhr sowie
von 15 bis 20 Uhr zur Verfügung. Die Tickets für
eines der Zeitfenster müssen vorher im Onlineportal
auf
www.duisburgsport.de gebucht werden.
Die Hallenbäder Neudorf und Toeppersee sowie das
Allwetterbad in Walsum bleiben an diesem Tag
geschlossen. Telefonische Informationen gibt es
unter der Bäder-Hotline (0203) 283-4444.
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Duisburg ist auf steigende
Infektionszahlen vorbereitet |
Duisburg, 25. September 2020 -
Wie vielerorts steigt die Zahl der Coronainfektionen
seit einigen Tagen auch in Duisburg wieder. Am
Donnerstag waren 132 Personen infiziert, was einer
Inzidenz von 21,9 Neuinfektionen innerhalb der
vergangenen sieben Tage je 100.000 Einwohner
entspricht. Sollte die Inzidenz über den Wert von 35
steigen, greifen strengere Maßnahmen zur Eindämmung
des Coronavirus. Darauf hat sich der Krisenstab der
Stadt Duisburg am Donnerstag geeinigt.
So
könnte die maximale Teilnehmerzahl bei privaten
Feiern auf 50 begrenzt werden. Derzeit sind bei
Festen aus herausragendem Anlass wie zum Beispiel
Jubiläen, Hochzeits-,Tauf-, Geburtstags- und
Abschlussfeiern gemäß der aktuellen
Corona-Schutzverordnung bis zu 150 Gäste erlaubt.
Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben jedoch
gezeigt, dass bei derartigen Feiern das
Ansteckungsrisiko besonders hoch ist. Daher sind
auch geringere Teilnehmerzahlen als in der
Verordnung des Landes vorgesehen sinnvoll. Auch
könnte bei einer noch höheren Inzidenz eine
allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum
ausgesprochen werden. Die Umsetzung der vorgesehenen
Maßnahmen wird in jedem Fall einzeln vom Krisenstab
beschlossen und richtet sich nach dem aktuellen
Infektionsgeschehen.
Oberbürgermeister Sören
Link begrüßt die Pläne zum Schutz der in Duisburg
lebenden und arbeitenden Menschen und appelliert an
jeden Einzelnen: „Wir haben es selbst in der Hand,
dass sich das Virus nicht noch mehr ausbreitet.
Dafür müssen wir uns alle an die Abstands- und
Hygieneregeln halten.“ Stadtdirektor und
Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Ich möchte
unbedingt einen erneuten Lockdown und damit eine
Einschränkung der Bewegungs- und Geschäftstätigkeit
in Duisburg vermeiden. Die meisten Bürgerinnen und
Bürger stimmen uns in diesem Punkt zu und halten
sich an die geltenden Regeln. Steigen die Zahlen
allerdings weiter, sind entsprechende
Schutzmaßnahmen leider unumgänglich.“
DVG wird am 29. September ganztägig
bestreikt Für kommenden Dienstag, 29.
September, hat die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ihre Mitglieder im
Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen im
Öffentlichen Dienst zu Warnstreiks aufgerufen. Auch
die Fahrerinnen und Fahrer der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) sind ganztägig von den
Gewerkschaften zum Streik aufgerufen worden, so dass
keine Busse und Bahnen fahren werden. Die DVG bittet
die Fahrgäste, sich um Alternativen wie
Fahrgemeinschaften zu bemühen oder auf S-Bahnen und
Regionalzüge auszuweichen. Das
DVG-Kundencenter am Duisburger Hauptbahnhof ist von
dem Streik nicht betroffen. Verkehrsinformationen
zu Bus und Bahn gibt es im Internet unter
www.dvg-duisburg.de, bei der DVG-Telefonhotline
unter der Rufnummer 0203 60 44 555 und in der
myDVG-App. Die DVG-App steht für die gängigen
iPhones und Android-Smartphones in den jeweiligen
Stores kostenlos zum Download bereit. Aktuelle
Informationen finden Sie auch in den sozialen Medien
bei Facebook unter facebook.de/dvgduisburg oder bei
Twitter unter twitter.com/dvg_verkehr.
Bürgergespräch mit
Oberbürgermeister Sören Link
Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 13.
Oktober, mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins
Gespräch kommen. Termine können am Donnerstag, 1.
Oktober, angefragt werden. Interessierten
Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an diesem
Tag freigeschaltete Kontaktformular unter
www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine
telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr
unter (0203) 283-6111 ebenfalls möglich.
Nach Verdi-Klage keine Sonntagsöffnung
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat Klage
gegen die von der Stadt Duisburg beschlossene
Verordnung für Sonntagsöffnungen eingereicht. Im
Hinblick auf die ausschließlich erfolgreichen Klagen
beim Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) gegen
zusätzliche Sonntagsöffnungszeiten hält der
Einzelhandelsverband nicht mehr an seinem Antrag
fest. Trotz der weiterhin geltenden Bedarfe des
Einzelhandels sieht er keine Chance mehr, auf dieser
Grundlage diesen Wunsch auch rechtlich umzusetzen. Der Oberbürgermeister wird deshalb den Beschluss des
Rates formal beanstanden und so die Verordnung außer
Kraft setzen. Die geplanten verkaufsoffenen Sonntage
können daher nicht stattfinden. Der Weg, den
das Wirtschaftsministerium im Rahmen der Coronakrise
für zusätzliche Sonntagsöffnungen eröffnete hat,
griff den Wunsch des Einzelhandels auf und sollte
die Folgen der Krise für den Handel etwas abfedern.
Einzelhandelsverband und Stadt bedauern, dass Verdi
mit seiner Klage das Vorhaben konterkariert und die
Not des Einzelhandels ignoriert. Der
Handelsverband bedankt sich ausdrücklich bei den
Ratsfraktionen, die sich trotz der schwierigen
rechtlichen Fragen mit ihrer Entscheidung klar
hinter die Wünsche aus der Wirtschaft gestellt
hatten. Nur so konnte diese Möglichkeit überhaupt
eröffnet werden. Gleichzeitig wird die
Landesregierung aufgefordert, weiterhin
unterstützende Aktivitäten zu entwickeln, die auch
rechtlichen Bestand haben.
Maskenpflicht: Rund 10.500 Fahrgäste
kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 94 Bußgelder
Die DVG und die Stadt Duisburg kontrollieren
seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der
Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren
der DVG unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes
verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz
oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein
Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit
weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der
Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor. In
dieser Woche wurden insgesamt 10.436 Fahrgäste in
den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie
an den Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt
hat 94 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen verhängt. Die
weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen: In
Bussen und Bahnen: 363 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht
angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig,
folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und
legten den Schutz sofort korrekt an. 19 Fahrgäste,
das entspricht 0,18 Prozent, mussten aus Bus oder
Bahn verwiesen werden. An Haltestellen: 558
Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt
oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren
einsichtig, folgten der Aufforderung der
DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt
an. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in
Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz.
Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden
die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von
150 Euro. Darüber hinaus kontrollierte die DVG
die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse: 349
Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis
angetroffen die Beanstandungsquote betrug 3,34
Prozent
Sicherungsmaßnahmen am Hamborner Rathaus
Der Turm des Hamborner Rathauses wird zurzeit
auf lockere Steinteile, Mörtelfugen und
Oberflächenabplatzungen überprüft. Bei einer
Hubsteigerbefahrung der Fassade wurde festgestellt,
dass einige Tuffsteine der Fassade keine feste
Verbindung mehr mit dem tragenden Mauerwerk haben.
Aus diesem Grund wird an der Duisburger Straße als
auch der nordwestlichen Fassadenseite ein
Schutzgerüst mit Fußgängertunnel aufgebaut, damit
der Gehwegbereich entlang des Gebäudes gefahrlos
passiert werden kann. Der Turm der
Bezirksverwaltung in Hamborn wird zurzeit
untersucht, um den Sanierungsaufwand abzuschätzen.
Aufgrund der starken Schädigung wird kurzfristig
unter Einbeziehung des Denkmalschutzes mit den
Sanierungsarbeiten begonnen. Hierfür muss der
gesamte Turm eingerüstet werden. Angestrebt wird ein
Abschluss der Arbeiten für die nordwestlichen und
nordöstlichen Fassadenseiten noch in diesem Jahr.
Der Haupteingang der Bezirksverwaltung an der
Duisburger Straße muss aus Sicherheitsgründen bis
Freitag, 25. September, gesperrt bleiben.
Landesgeförderte Ferienangebote auch in
den Herbstferien in Duisburg Die
Duisburger Schülerinnen und Schüler können sich in
den Herbstferien (12. bis 23. Oktober, jeweils von 8
bis 15 Uhr, montags bis freitags) auf ein tolles,
kostenloses Ferienprogramm freuen. In Kooperation
mit den Ganztagsträgern gibt es für Grundschulkinder
an 15 über das Stadtgebiet verteilten
Schulstandorten ein abwechslungsreiches
Ferienprogramm mit Spiel, Sport, Lernprogrammen,
kreative und künstlerische Aktionen und Ausflügen.
Lediglich für das warme Mittagessen wird ein
Kostenbeitrag von 15 Euro pro Woche und Kind
erhoben, der aber bei bestehendem BuT-Anspruch von
den Sozialleistungsträgern übernommen wird.
Gefördert wird das Angebot durch das Ministerium für
Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht
werden. An jedem Standort können maximal 45 Kinder
in 3 Gruppen betreut werden, so dass von dem Angebot
bis zu 1.350 Duisburger Grundschulkinder profitieren
können. Wichtig: Die Anmeldefrist endet am Dienstag,
29. September. „Wir können an unsere
erfolgreiche Aktion im Sommer nahtlos anknüpfen und
auch in den Herbstferien vielfältige Angebote für
Duisburger Schulkinder bieten. Uns ist es wichtig,
die Familien in Coronazeiten so weit wie möglich zu
entlasten und damit auch den Eltern etwas Zeit für
Entspannung zu ermöglichen. In unserem aktiven
Netzwerk ist das wieder einmal reibungslos gelungen,
dafür meine Dank an alle Akteure “, so
Schuldezernentin Astrid Neese. Weitere
Informationen zu den Standorten und die
entsprechenden Anmeldeformulare finden sich auf der
städtischen Internetseite www.duisburg.de unter dem
Suchbegriff „Ferienbetreuung“. Die Anmeldefrist
endet am 29.09.2020. Dieses Angebot gilt
vorbehaltlich eventuell neu zu treffender Regelungen
aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens.
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Erreichbarkeit der Stadt Duisburg
am Brückentag 12. Juni |
Duisburg, 5. Juni 2020 - Die
Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 12. Juni
(Brückentag), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne
Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie
beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt
erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call Duisburg
ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt.
Die Bürgerservicestationen, das Amt
für Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und
Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen
Umweltschutz, das Bürger- und Ordnungsamt, die
Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen
im Stadthaus, wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen
und Katasterauskünfte, sowie in großen Teilen das Jugendamt
sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt.
Die für den 12. Juni vereinbarten Eheschließungstermine
finden statt. Bestatter können sich erst am Montag, 15.
Juni, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung
von Leichenpässen an das Standesamt wenden.
Die städtischen
Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den
Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige
Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung
für diesen Tag eingeplant.
In der Volkshochschule und der
Musik- und Kunstschule findet Unterricht statt. Die
Zentralbibliothek sowie die Bezirksbibliotheken Rheinhausen,
Homberg-Hochheide, Meiderich, Hamborn und Walsum bleiben
regulär geöffnet. In der Bezirksbibliothek Buchholz wird zu
den Öffnungszeiten der „Bib to go“-Service nach vorheriger
Terminvereinbarung angeboten.
Das Kultur- und Stadthistorische
Museum sowie das Binnenschifffahrtsmuseum sind zu den
normalen Öffnungszeiten geöffnet.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind
alle städtischen Bäder sowie die Stadtteilbibliotheken
geschlossen.
Die gesamte Verwaltung ist ab
Montag, 15. Juni, wieder wie gewohnt erreichbar.
Am Brückentag können durch den
Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder
Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten
weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt
werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom,
Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.
Wichtiger Hinweis zur
Erreichbarkeit und dem Besuch von städtischen Einrichtungen:
Die Kontaktdaten der Dienststellen
sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg einsehbar oder
können telefonisch über das Servicecenter Call Duisburg
unter (0203) 94000 erfragt werden. Viele Anliegen lassen
sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es
auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort
„Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der
Bürgerservicestationen ist ausschließlich
unter
www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von
Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte
erfolgen.
Für den Besuch der städtischen
Einrichtungen sind einige Regeln zu beachten: Termine können
nur mit einem Mund-Nasenschutz bzw. einer Schutzmaske
wahrgenommen werden, wenn diese zuvor telefonisch oder per
E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin wird kein Einlass
gewährt. Überall dort, wo es möglich ist, sollen die
Anliegen nach Möglichkeit weiterhin telefonisch, per E-Mail
oder per Post geklärt werden. So können Menschenansammlungen
und Warteschlangen aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden
werden.
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- Weitere Bereiche der Stadtverwaltung öffnen
- Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrum zur
Glückauf-Halle in Homberg |
Nach Terminvereinbarung: Öffnung des Amtes für
Soziales und Wohnen
Auch beim Amt für Soziales und Wohnen sind
zwingend notwendige, persönliche Vorsprachen - nach
vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - ab
Dienstag, dem 2. Juni 2020 wieder möglich. Die
in den städtischen Dienststellen für alle Besucher
geltende Pflicht zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes (MSN) und die allgemein
geltenden hygienischen Hinweise sowie die Hinweise
innerhalb der Dienstgebäude sind dringend zu
beachten. Am Tag der Vorsprache muss die
Termineinladung mitgebracht werden. Das
Einladungsschreiben sichert Ihnen den Zugang zum
Dienstgebäude. Die Mitarbeiter stehen Ihnen
selbstverständlich weiterhin unter den bekannten
Telefonnummern oder online zur persönlichen Beratung
und Klärung zur Verfügung. Weitere Informationen auf
www.duisburg.de.
Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg
geht in die dritte Runde 25. Mai
- Die Stadt
Duisburg und die Interessengemeinschaft der
Duisburger Künstler schreiben von Januar bis
Dezember 2021 ein Aufenthaltsstipendium für ein
Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich
Künstlerinnen und Künstler bewerben können. Die
Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst,
Fotografie, Illustration, Performance oder
Videokunst. Der Umfang des Stipendiums umfasst
die kostenlose Vergabe eines Ateliers inklusive der
Betriebskosten. Zusätzlich wird kostenlos eine
Mietwohnung von der Gebag zur Verfügung gestellt.
Bewerber müssen ihre Ausbildung vor mindestens einem
Jahr abgeschlossen haben und in ihrer Bewerbung
überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische
Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder
fortsetzen wollen. Studierende sind von einer
Bewerbung ausgeschlossen. Interessierte
Künstler können ihre Bewerbung bis zum 31. August
2020 an folgende Adresse senden: Kulturbetriebe
Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstr. 1, 47051
Duisburg Weitere Informationen erhalten Sie im
Kulturbüro unter 0203-283 62269 oder im Internet
unter
https://www2.duisburg.de/micro2/kulturbetriebe
Neuregelung Kitas
Ab dem 28. Mai 2020 dürfen alle Kinder, die
am 1. August 2020 schulpflichtig oder im Schuljahr
2020/2021 vorzeitig in die Schule aufgenommen
werden, wieder in den Kindertageseinrichtungen ,
Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen
Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Weitere Bereiche der Stadtverwaltung öffnen
Duisburg, 19. Mai 2020 - Neben den bisher
bekannten Dienststellen der Stadt Duisburg öffnet für Bürger
ab dem kommenden Montag, 25. Mai, auch wieder das Amt für
Schulische Bildung. Die Teilbereiche des Amtes sind nach
vorheriger notwendiger Terminabstimmung wie folgt zu
erreichen:
- Schülerfahrtkosten Tel: 0203-283/5846 E-Mail:
schuelerfahrtkosten@stadt-duisburg.de
- Ausbildungsförderung / BaföG Tel: 0203-283/3933
E-Mail:
bafoeg@stadt-duisburg.de
- Schulisches Beratungszentrum für Zugewanderte Tel:
0203-283/7453
E-Mail:
seiteneinsteiger@stadt-duisburg.de
Das Konzept zu den Bürgerhäusern sieht vor, diese ab dem 30.
Mai wieder zu eröffnen. Weitere Informationen zu den
Bürgerhäusern gibt es auf
www.duisburg.de.
Im Bereich des Gesundheitsamts bleiben große Teile auch
weiterhin bis zum 1. August geschlossen. Zur stufenweisen
Öffnung der Abteilungen wird derzeit ein Konzept erarbeitet.
Mögliche Teilöffnungen sind abhängig von der weiteren
Entwicklung und der Bewältigung der Corona-Pandemie.
Das Betreten der Dienstgebäude ist nur unter Einhaltung der
Hygienevorgaben und Abstandsregeln sowie mit einem
Mund-Nasenschutz oder einer Schutzmaske möglich.
Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrum zur
Glückauf-Halle in Homberg
Das zentrale Sichtungs- und Probezentrum zieht ab
Montag, 25. Mai, von der "schauinsland-reisen-arena" in die
Glückauf Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg um.
Das Zentrum ist montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr
geöffnet. Zukünftig wird es gemeinsam von der Stadt Duisburg
und der KV-Nordrhein betrieben.
Getestet werden Patientinnen und Patienten nach vorheriger
Rücksprache mit ihrem zuständigen Hausarzt und erfolgter
Überweisung. Ziel ist es weiterhin, eine Verschleppung oder
Infizierung mit Covid-19 in den Hausarztpraxen zu vermeiden.
Damit das Zentrum pünktlich in der nächsten Woche öffnen
kann, erfolgt der Umzug bereits vor dem Wochenende. Am
kommenden Freitag, 22. Mai, wird daher am bisherigen
Standort am Haupteingang der "schauinsland-reisen-arena" nur
noch eine mobile Einheit eingesetzt (Öffnungszeiten 9 bis 17
Uhr).
Seit mehr als zwei Monaten betreibt die Stadt Duisburg in
einem enormen Kraftakt mit Unterstützung der Duisburger
Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz,
Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Deutsche
Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ambulante Erst-Versorgung,
Technisches Hilfswerk) sowie der freiwilligen Feuerwehr und
Spontanhelfern an verschiedenen Standorten Sichtungs- und
Probenzentren. Oberbürgermeister Sören Link nutzt die
Gelegenheit, sich noch einmal bei den vielen Helfern zu
bedanken: „Ohne den unermüdlichen Einsatz wäre uns der
Betrieb der Zentren nicht möglich gewesen. Viele sind über
ihre eigenen Grenzen gegangen, haben das Gemeinwohl jeden
Tag aufs Neue zur Maxime ihres Handelns gemacht, egal, wie
gut das Wetter war, egal, ob eigentlich Wochenende war. Ich
kann gar nicht genug zum Ausdruck bringen, wie tief mich
Ihre Arbeit beeindruckt hat und bedanke mich dafür
ausdrücklich."
Die Stadt Duisburg führt außerdem ergänzend weiterhin prophylaktische
Reihentestungen durch. Hierfür stehen Teams für mobile Tests
zur Verfügung, die bis zu 1.000 Tests pro Tag durchführen
können.
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Erreichbarkeit der Stadt - Absagen Stadtranderholung
und Familienfest |
Brückentag am 22. Mai:
Erreichbarkeit der Stadt Duisburg
Duisburg, 15. Mai 2020 - Die Stadtverwaltung Duisburg ist am
Freitag, 22. Mai (Brückentag), nur eingeschränkt erreichbar.
Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen,
wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt
erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call Duisburg
ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt.
- Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und
Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für
Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Bürger- und
Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt,
alle Dienststellen im Stadthaus, wie beispielsweise
Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte, sowie in
großen Teilen das Jugendamt sind am Brückentag nicht
erreichbar, ebenso das Standesamt. Die für den 22. Mai
vereinbarten Eheschließungstermine finden statt.
- Bestatter können sich erst am Montag, 25. Mai, für die
Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von
Leichenpässen an das Standesamt wenden.
- Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die
Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht
betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im
Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant.
- In der Volkshochschule und der Musik- und Kunstschule
findet Unterricht statt. Die Zentralbibliothek sowie die
Bezirksbibliotheken Rheinhausen, Homberg-Hochheide,
Meiderich, Hamborn und Walsum bleiben regulär geöffnet. In
der Bezirksbibliothek Buchholz wird zu den Öffnungszeiten
der „Bib to go“-Service nach vorheriger Terminvereinbarung
angeboten.
- Das Kultur- und Stadthistorische Museum sowie das
Binnenschifffahrtsmuseum sind zu den normalen Öffnungszeiten
geöffnet.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle
städtischen Bäder, die Kulturbetriebe sowie die
Stadtteilbibliotheken geschlossen. Die gesamte Verwaltung
ist ab Montag, 25. Mai, wieder wie gewohnt erreichbar.
- Am Brückentag können durch den Abbau von Rückstellungen
für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie
die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur
Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die
CO²-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive
Effekte für die Umwelt.
Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit und dem Besuch von
städtischen Einrichtungen:
Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der
Internetseite der Stadt Duisburg einsehbar oder können
telefonisch über das Servicecenter Call Duisburg unter
(0203) 94000 erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch
online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der
städtischen Internetseite unter dem Stichwort Bürgerportal.
Eine Online-Terminvergabe im Bereich der
Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter
www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von
Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte
erfolgen.
Für den Besuch der städtischen Einrichtungen sind einige
Regeln zu beachten: Termine können nur mit einem
Mund-Nasenschutz bzw. einer Schutzmaske wahrgenommen werden
und wenn diese zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbart
wurden. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt. Überall dort,
wo es möglich ist, sollen die Anliegen nach Möglichkeit
weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt
werden. So können Menschenansammlungen und Warteschlangen
aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden werden.
Absage der beliebten Stadtranderholung - Ferienspaß@DU kommt
Die beliebte Stadtranderholung muss in diesem Jahr aufgrund
der Corona-Pandemie abgesagt werden. Für Familien in denen
mindestens ein Elternteil in den systemrelevanten Bereichen
der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, bietet das
Jugendamt aber ein kleineres Ferienformat an: ferienspaß@DU.
Eine Anmeldung für die Dauer einer Woche im Zeitraum vom 20.
Juli bis 7. August ist möglich. Unter Beachtung des
Infektionsschutzes können maximal 15 Kinder pro Standort
betreut werden. Die Angebote sind dabei bunt und vielfältig.
„Ich finde es einerseits sehr schade, dass die über die
Stadtgrenzen hinaus bekannte Stadtranderholung nach fast 70
Jahren das erste Mal ausfallen muss. Umso mehr freue ich
mich aber darüber, dass das Jugendamt schnell und flexibel
ein neues Konzept erarbeitet hat, damit wir auch in diesem
Jahr für Kinder in Duisburg ein Ferienangebot haben. Für
Kinder und Eltern bieten wir damit eine echte Entlastung
nach intensiven Wochen, in der wenige Aktivitäten möglich
waren“, so Astrid Neese, Beigeordnete für Familie, Bildung
und Kultur, Arbeit und Soziales.
Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke ergänzt: „Wir verteilen die
Kinder auf viele - auch neue - Standorte, um den
Infektionsschutz bestmöglich zu gewährleisten. Um dabei
möglichst vielen Familien eine Entlastung zu bieten, wird
die Teilnahme eines Kindes für jeweils eine Woche möglich
sein.“ Die tägliche Betreuungszeit bleibt dabei unverändert
von 8 bis 16 Uhr.
Die Standorte sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung
werden ab dem 3. Juni über die Webseite der
Stadtranderholung www.duisburg.de/stadtranderholung
bereitgestellt. Zur Nachvollziehbarkeit der Unabkömmlichkeit
des Elternteils ist eine entsprechende Bescheinigung des
Arbeitsgebers analog zur Notbetreuung in Kitas und Schulen
vorzulegen. Diese wird ebenfalls online gestellt.
Absage des Familienfests zum Weltkindertag
Das alljährliche Familienfest zum „Weltkindertag“ im
Innenhafen am 20. September muss in diesem Jahr aufgrund der
Corona-Pandemie abgesagt werden. Zwar gilt das bundesweit
ausgesprochene Veranstaltungsverbot aktuell zunächst
mindestens bis zum 31. August, der Weltkindertag stünde
jedoch in direkter zeitlicher Nähe zu diesem Datum. Das Fest
zählt jährlich bis zu 20.000 Besucher, davon 10.000 Kinder.
Hygienevorgaben und Abstandsregeln sind bei dieser offenen
Art der Veranstaltung nicht einzuhalten.
„Die Absage verkünden wir schweren Herzens, denn das Fest ist eines der
ganz besonderen Angebote für Duisburger Familien. Dennoch
können wir unter den gegebenen Voraussetzungen keine
Großveranstaltung dieser Dimension für September planen. Die
Absage ist eine unverzichtbare Sicherheitsmaßnahme für die
Gesundheit alle Beteiligten", sagt Astrid Neese,
Beigeordnete für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und
Soziales diese Entscheidung. „Wir schauen optimistisch nach
vorne und hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder ein
unbeschwertes Familienfest zum Weltkindertag anbieten
können.“ Das Jugendamt dankt allen Kooperationspartnern für
ihr Verständnis und Engagement.
Pflanzwettbewerb „Wir
tun was für Bienen“
Das Umweltamt der Stadt Duisburg möchte alle Bienen- und
Naturfreunde auf den diesjährigen Pflanzwettbewerb der
bundesweiten Initiative „Deutschland summt“ aufmerksam
machen sowie die Bürger in Duisburg inspirieren,
mobilisieren und anregen, selbst aktiv zu werden. Bereits
zum fünften Mal lädt die Initiative der Stiftung für Mensch
und Umwelt wieder ein, kleine und große Flächen
bienenfreundlich und naturnah zu gestalten.
Man kann sich beispielsweise beteiligen, indem triste
Flächen in ein Blütenmeer verwandelt werden und somit neuer
Lebensraum und Nahrungsangebote für die Bestäuberinsekten
geschaffen wird. Alle Interessierten finden unter
www.wir-tun-was-fuer-bienen.de weitere Details sowie die
Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb.
Die Teilnahme ist ab sofort bis zum 31. Juli möglich. Es
werden Geldpreise im Wert von bis zu 400 Euro in
verschiedenen Wettbewerbskategorien prämiert. Jetzt heißt
es: An die Schaufeln, fertig, los! Unter dem Dach von
„Deutschland summt“, eine Initiative der Stiftung für Mensch
und Umwelt, sind inzwischen 32 Städte und Landkreise
vernetzt. Die Stadt Duisburg ist seit diesem Jahr ebenfalls
Mitglied bei dieser bundesweiten Aktion.
Unter dem Motto „Duisburg summt“ soll am Beispiel der Wild-
und Honigbienen viel Aufmerksamkeit für Bienen und
Stadtnatur erzielt und den Menschen den Bürgerinnen und
Bürgern die Wichtigkeit der biologischen Vielfalt vor Augen
geführt werden. Zudem ist es dringend notwendig, heimische
Bienenarten wie Hosenbiene und Seidenbiene zu schützen. Von
den ursprünglich 585 Wildbienenarten sind bereits 39
ausgestorben.
Online-Vorträge der VHS gehen in die fünfte Woche
Die kostenlosen Online-Vorträge der Volkshochschule Duisburg
gehen in die fünfte Woche. Montags bis freitags schalten
sich um 19 Uhr über die auf der VHS-Homepage oder den
Social-Media-Kanälen veröffentlichten Links regelmäßig 50
bis 100 interessierte Zuhörer ein, um sich über ein
interessantes Thema von fachkundigen Referenten ins Bild
setzen zu lassen. Die Vorträge dauern ungefähr 20 Minuten,
an die sich eine etwa zehnminütige Fragerunde über eine
Chatfunktion anschließt.
In der kommenden Woche berichtet Waltraud Schleser,
Vorsitzende der Deutsch-Französischen-Gesellschaft Duisburg,
über „Frankreichs Wege aus der Krise“. Axel Voss gibt eine
Einführung in die „Semiotik in 20 Minuten“. Wolfgang
Schwarzer entführt sein Publikum nach Saint-Paul-de-Vence am
Fuß der französischen Alpen oberhalb der Côte d’Azur. Und
Thomas Heine wirft mit „Städte im Jahr 2030“ einen Blick in
die Zukunft.
„100 Jahre Wissen teilen“ war der Slogan der VHS Duisburg
bei ihrem Gründungsjubiläum im vergangenen Jahr. Das Motto
gilt auch für die Zukunft: Deswegen lädt die Volkshochschule
Duisburgerinnen und Duisburger ein, ihr spezifisches Wissen
in dieser Reihe weiterzugeben. Wer ein Thema hat, zu dem er
oder sie einen Vortrag halten möchte, kann sich an Josip
Sosic (0203/283-3725) oder Axel Voss (0203/283-2064) wenden.
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