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Start des Beteiligungsverfahrens zum Lärmaktionsplan

Duisburg, 9. Juli 2024 - Die Stadt Duisburg hat den Lärmaktionsplan aktualisiert. Von Montag, 15. Juli 2024 bis Donnerstag, 15. August 2024 haben die Duisburgerinnen und Duisburger die Möglichkeit, sich über den Planentwurf zu informieren und Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Lärmaktionsplan über die Internetseite https://beteiligung.nrw.de/portal/Duisburg im Bereich „Verfahren“ zu äußern.


Eine Beteiligung ist außerdem über die E-Mail-Adresse verkehrslaerm@stadt-duisburg.de an die Stadtverwaltung möglich. Zusätzlich wird der Lärmaktionsplan im Stadthaus (Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, 47051 Duisburg) von montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr öffentlich ausgelegt. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus unter der oben aufgeführten E-Mail-Adresse oder unter der Rufnummer 0203-283-3271 innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden.


Bei dem aktuellen Entwurf handelt es sich um eine Fortschreibung des bereits bestehenden Lärmaktionsplans, die gemäß den Vorgaben der EUUmgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre durchgeführt wird. Die Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung sind nur noch bedingt mit denen der vorherigen Lärmaktionsplanung vergleichbar, da für die aktuelle Lärmkartierung seitens der EU ein neues Berechnungsverfahren vorgeschrieben wurde.


Durch die neue Berechnungsvorschrift kommt es stadtweit zu deutlich höheren Betroffenenzahlen, auch wenn sich die reale Situation vor Ort gegenüber der letzten Kartierung nicht oder nur geringfügig verändert hat. Im Duisburger Stadtgebiet dominiert der Straßenverkehrslärm, aber auch der Lärm von städtischen und bundeseigenen Schienenwegen sowie von einigen Industriebetrieben wurde berechnet.


Der Lärmaktionsplan stellt verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen vor, um die Belastungen durch Umgebungslärm zu reduzieren. Er erklärt die Wirkungsweise der Maßnahmen und erläutert die notwendigen Voraussetzungen für ihre Umsetzung. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.duisburg.de, Stichwort Lärmaktionsplan.

- Personal der Einbürgerungsbehörde wurde aufgestockt
- Erneute Offenlage des Flächennutzungsplan-Entwurfs

Modernisiertes Staatsangehörigkeitsgesetz: Personal der Einbürgerungsbehörde wurde aufgestockt
Duisburg, 27. Juni 2024 - Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt heute in Kraft. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Änderungen gibt es unter anderem auch in der Sicherstellung des Lebensunterhaltes und die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung werden strenger.


Die Stadt Duisburg setzt das vom Bundestag beschlossene Gesetz ab sofort um und geht davon aus, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge in den kommenden Jahren erheblich steigen wird. Um dem zu erwartenden Anstieg gewachsen zu sein, wurden im Amt für Integration und Einwanderungsservice 19 zusätzliche, neue Stellen geschaffen.


„Mit den neuen Kolleginnen und Kollegen sind wir bestens aufgestellt, zukünftig eine Vielzahl von Einbürgerungsanträgen möglichst zügig bearbeiten zu können“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. Viele der neuen Mitarbeitenden haben bereits ihren Dienst aufgenommen, einige werden in den nächsten Wochen noch folgen. Die Zahl der Stellen in dem Bereich wurde mit nunmehr 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahezu verdoppelt.


Bereits in den letzten Jahren war ein starker Anstieg an Einbürgerungen in Duisburg zu verzeichnen: Von 1.230 Menschen im Jahr 2019 stieg sie auf 2.389 in 2023. Der aktuelle Stand in 2024 liegt bereits bei 1.323. Alle wesentlichen Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes können auf der städtischen Internetseite nachgelesen werden: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/Einbuergerung.php Außerdem wurde ein Formular freigeschaltet, mit dem das Interesse an einer Einbürgerung geltend gemacht werden kann. Das Formular ist unter folgenden Link www.duisburg.de/interessenbekundung zu finden oder über das Service-Portal der Stadt erreichbar.

Oberbürgermeister Sören Link begrüßt die neuen Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde. Die Stadt Duisburg setzt das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ab sofort um und geht davon aus, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge in den kommenden Jahren erheblich steigen wird. Um dem zu erwartenden Anstieg gewachsen zu sein, wurden im Amt für Integration und Einwanderungsservice 19 zusätzliche, neue Stellen geschaffen.. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg



Erneute Offenlage des Flächennutzungsplan-Entwurfs
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Stadt Duisburg geht in eine weitere Beteiligungsrunde: Mithilfe der zahlreichen Anregungen und Stellungnahmen zur ersten Offenlage im Herbst 2023 wurde der FNPEntwurf überarbeitet. Für die geänderten Planbereiche wird daher in der Zeit vom 1. Juli bis zum 29. Juli 2024 eine erneute Beteiligung, d.h. eine zweite Offenlage, durchgeführt. Bei der ersten Offenlage fand im Sommer 2023 bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.


In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Anregungen und Stellungnahmen zu geplanten Siedlungsentwicklungen sowie Hinweise von Behörden und sonstiger Träger eingegangen, sodass dies zum Anlass genommen wurde, die siedlungsstrukturelle Eignung einzelner Flächen in Verbindung mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen nochmals zu überprüfen und den Flächennutzungsplan sowie die Begründung mit dem Umweltbericht zu überarbeiten.


So wurde beispielsweise auf die Überplanung von Wald ebenso wie auf die Darstellung mehrerer bisher vorgesehener Wohnbauflächen im Freiraum verzichtet. Die einzelnen vorgenommenen Änderungen können im Detail den Beteiligungsunterlagen entnommen werden. Es können ausschließlich zu diesen ergänzten bzw. geänderten Inhalten Stellungnahmen abgegeben werden. Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans wird mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts während der Offenlage im Internet unter www.duisburg.de/fnp-neuaufstellung veröffentlicht.


Zusätzlich können die Unterlagen in diesem Zeitraum in der Innenstadt im Stadthaus am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 eingesehen werden. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0203-283-3934 oder 0203-283-4611 gebeten. Alle Duisburger Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben die Möglichkeit bis zum 29. Juli 2024 ihre Stellungnahmen und Anregungen zu den geänderten Teilen des FNP-Entwurfs abzugeben.


Diese können über das auf der Internetseite verlinkte Beteiligungsportal des Landes NordrheinWestfalen, per E-Mail an fnp@stadt-duisburg.de oder per Post an das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt Duisburg, FriedrichAlbert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg eingereicht werden.



Aufkommensneutrale Hebesätze: Stadt Duisburg kritisiert Pläne der Landesregierung zur Grundsteuerreform

Duisburg, 26. Juni 2024 - Die Stadt Duisburg erneuert ihre Kritik an den Plänen zur Umsetzung der Grundsteuerreform durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. „Das Land wälzt unter dem Deckmantel der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung seine Versäumnisse auf die Kommunen ab. Falls das Land NRW die kommunale Selbstverwaltung stärken wollte, hätte es sich frühzeitig für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen einsetzen können, anstatt mit den differenzierten Hebesätzen neue Probleme vor Ort zu schaffen“, sagt Stadtdirektor und Kämmerer Martin Murrack.


In der vergangenen Woche hatte die Finanzverwaltung die sogenannten aufkommensneutralen Hebesätze für die Kommunen des Landes veröffentlicht, bei deren Verwendung das Grundsteueraufkommen der Kommunen vor und nach der Reform gleichbleiben soll. Wie die Stadt Duisburg bereits deutlich gemacht hat, wird zur Erhaltung des Grundsteueraufkommens in Duisburg eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B erforderlich sein. Bei Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes müsste der Hebesatz von bisher 845 v.H. auf 1071 v.H. angehoben werden.


Obwohl das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat das NRW-Finanzministerium ebenfalls berechnet, welche differenzierten Hebesätze in den jeweiligen Kommunen gelten müssten. Diese betragen in Duisburg für die Gruppe der Wohngrundstücke 885 v.H. und für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke 1489 v.H. Diese gesplitteten Hebesätze stellen die Aufkommensneutralität für die jeweilige Gruppe separat dar. Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwert zu verstehen, denn die Grundsteuer wird von der Kommune erhoben und dieser obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen.


„Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“, verdeutlicht Martin Murrack. „Da das rechtliche Risiko bei der Einführung differenzierter Hebesätze allerdings ungemein höher ist als bei der Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes, wäre es eine Möglichkeit, die gerichtliche Klärung der differenzierten Hebesätze abzuwarten. Sollten die differenzierten Hebesätze einer gerichtlichen Prüfung standhalten, kann der Rat der Stadt dann auch zu einem späteren Zeitpunkt der Umstellung zustimmen“, so Murrack weiter.


Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich eindeutig gegen das Vorhaben der Landesregierung positioniert, die Einführung der differenzierten Hebesätze in die Entscheidung der Städte zu legen. Kritisiert wird, dass aus Sicht der Kommunen die Regelung der differenzierten Hebesätze erhebliche administrative und rechtliche Probleme beinhaltet.

Während die Messzahl-Anpassung einmalig erfolgen würde, müsste über die differenzierten Hebesätze in den einzelnen Gemeinden jährlich neu entschieden werden. Hierdurch wird ein weiteres Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten in der jeweiligen Kommune geschaffen. Denn ein differenzierter Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Hinzu kommt für sämtliche Kommunen das Problem, von ihrem jeweiligen IT-Dienstleister rechtzeitig ein zertifiziertes Programm zur technischen Umsetzung zur Verfügung gestellt zu bekommen. „Aus diesen Gründen wird eine sachgerechte Lösung nur in einer Messzahl-Anpassung auf Landesebene gesehen“, bekräftigt Stadtkämmerer Martin Murrack.


Zum Hintergrund: Am 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die Besteuerung nun auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt werden.

Früh zeichnete sich ab, dass es im Zuge der Grundsteuerreform nicht allein zu einer Verschiebung und – vom Bundesverfassungsgericht letztlich auch geforderten – Neuverteilung des Grundsteueraufkommens auf der Ebene der einzelnen Grundstücke kommt, sondern sich auch strukturelle Belastungsverschiebungen von den gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken ergeben.


Jetzt bewerben: Nachhaltigkeitspreis 2024 der Stadt Duisburg

Duisburg, 25. Juni 2024 - Die Stadt Duisburg verleiht in diesem Jahr den Nachhaltigkeitspreis der Stadt Duisburg für außergewöhnliches Engagement im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Der Preis wird als Urkunde vergeben und umfasst einen Gesamtwert von 3.000 Euro. Mit der Auszeichnung sollen beispielhafte und nachahmenswerte Projekte, Initiativen und Ideen zur Erhaltung und Förderung von Natur und Umwelt in Duisburg gewürdigt, der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt gemacht werden.


Aufgerufen sind Einzelpersonen, Gruppen, Schulen, Vereine, Verbände, private oder ehrenamtliche Initiativen, innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich besonders für den Schutz der Umwelt und Nachhaltigkeit einsetzen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte seine Chance nutzen und sich jetzt bewerben. Bewerbungen müssen bis zum 23. August 2024 beim Umweltamt, FriedrichWilhelm-Straße 96, 47049 Duisburg, eingereicht werden.

Die Richtlinien für die Preisvergabe und das Bewerbungsformular sind auch online unter: http://www.duisburg.de/nachhaltigkeitspreis abrufbar.


Badeverbot an Duisburger Seen und im Rhein beachten

Duisburg, 24. Juni 2024 - Vor dem Hintergrund der in den kommenden Tagen zu erwartenden sommerlichen Temperaturen und dem damit verbundenen Wunsch nach Abkühlung, macht die Stadt Duisburg wieder darauf aufmerksam, dass das Baden in allen öffentlich zugänglichen Seen, Baggerlöchern und teilweise im Rhein, mit Ausnahme der drei Freibäder, verboten ist. Schon häufig haben sich an den Gewässern Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang. Ursache ist häufig, dass unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und Schwimmer mitreißen.


Darüber hinaus gefährden Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die Schwimmer. Auch können aufgrund der Wasserqualität Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und die Seen verfügen über keine rettungsdienstliche Infrastruktur. Aber auch die Gefahren des Rheinstroms werden leider immer wieder, auch durch erfahrene Schwimmer, unterschätzt. Die ins Wasser ragende Kiesflächen und der Eindruck eines niedrigen Wasserstandes verleiten oft dazu, im Rhein zu waten oder zu baden.


Die Fließgeschwindigkeit des Rheins ist vor allem in der Mitte sehr hoch. Soge und Strömungen machen das Gewässer außerdem unberechenbar. Vorbeifahrende Schiffe sorgen darüber hinaus für Rückwellen am Ufer, die teilweise so heftig sind, dass insbesondere Kinder hiervon umgerissen und abgetrieben werden können. Wenn jemand Personen im Rhein sieht, die augenscheinlich in Not geraten sind, wird dringend empfohlen, nicht selbst ins Wasser zu springen, sondern sofort die Rettungskräfte/Feuerwehr zu verständigen. Für ein ungefährdetes Badevergnügen gibt es im gesamten Stadtgebiet öffentliche Schwimmstätten.


Informationen zu den städtischen Bädern gibt es online unter www.baederportal-duisburg.de und telefonisch bei der Hotline (0203/283-4444). Außerdem sind in Duisburg drei Seen im Bereich der dort ansässigen Freibäder als Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den Kruppsee (www.sv-rheinhausen.de), den Wolfssee (www.freibadwolfssee.de) und den Großenbaumer See (www.freibad-grossenbaum.de). Dort wird auch regelmäßig die Wasserqualität untersucht. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz unter www.badegewaesser.nrw.de nachzulesen. Alle anderen Seen sind nicht als Badegewässer zugelassen.


Stadt, IHK und Unternehmerverband starten das neue Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit

Duisburg, 17. Juni 2024 - Die Stadt Duisburg, die Niederrheinische IHK und der Unternehmerverband gaben am 14. Juni den Startschuss für das neu aufgestellte Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung mit heimischen Unternehmen im Digitalkontor am Schwanentorufer.


In seiner Eröffnungsrede betonte Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört zu den zentralen Herausforderungen heutiger Arbeitswelten. Das gemeinsame Bündnis von Stadt, Unternehmerverband und IHK bietet für Unternehmen die Möglichkeit, sich auszutauschen und innerhalb des Netzwerks voneinander zu lernen. Für den Standort Duisburg ist dies ein weiteres Plus im Kampf um die besten Fachkräfte.“

Oberbürgermeister Sören Link unterschreibt, neben 35 weiteren Unternehmen die Charta des Bündnis für Vereinbarkeit. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Das Engagement des Bündnisses bezieht sich auf einen umfassenden und modernen Ansatz der Vereinbarkeit, der lebensphasenorientiert Themen wie Beruf, Familie, Pflege, Ehrenamt und persönliche Lebensgestaltung einbezieht. Hervorgegangen ist das neue Bündnis für Vereinbarkeit aus dem „Lokalen Bündnis für Familie Duisburg“, das bereits seit 2014 Informationen und Impulse rund um das Thema Familienfreundlichkeit bietet – und das als weitere Säule des neuen Bündnisses rund um Netzwerkangebote weiterbestehen wird.


Die Planungen für das neue Bündnis-Konzept wurden gemeinsam mit breiter Unterstützung von Unternehmen und Organisationen vorangetrieben. „Wir möchten damit eine Netzwerkplattform bieten, auf der sich unsere Unternehmen austauschen, durch die Duisburger Charta für Vereinbarkeit und die ausgezeichneten Unternehmen inspirieren lassen und voneinander lernen können. Über 35 Unternehmen und Institutionen haben beim Kick-off die Duisburger Charta unterzeichnet. Das ist eine eindrucksvolle Resonanz aus der hiesigen Wirtschaft, die ein Zeichen für eine moderne und chancenreiche Arbeitswelt in unserer Stadt setzt“, so Michael Rüscher, Wirtschaftsdezernent der Stadt.


Ein zentrales Standbein des Bündnisses ist die Duisburger Charta für Vereinbarkeit. Damit das Engagement für Vereinbarkeit nach innen und außen sichtbar wird, können Duisburger Unternehmen und Organisationen die „Duisburger Charta für Vereinbarkeit“ unterzeichnen. Dies ist eine Art Selbstverpflichtung, die so die eigenen Prinzipien und Ziele rund um das Thema Vereinbarkeit benennt. „Mit dieser Charta senden die Unternehmen ein wichtiges Signal an die eigene Belegschaft; sie können sie aber auch nutzen, um die eigene Arbeitgebermarke zu stärken“, sagte Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.


Als Highlight verleiht das Bündnis alle zwei Jahre die Auszeichnung „Vorbildliche Vereinbarkeit“ an Unternehmen. „Viele Unternehmen engagieren sich sehr, sehr stark rund um das Thema Vereinbarkeit. Das wollen wir auch würdigen“, so Matthias Wulfert, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer. „Dabei ist uns wichtig, dass wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen – deshalb gibt es vier Größenklassen, gestaffelt nach Beschäftigtenzahl. Die Auszeichnung wirkt ebenfalls stark in Richtung Employer Branding.“


Unternehmen können sich ab sofort für die Auszeichnung bewerben – oder sie werden nominiert; beispielsweise von Mitarbeitenden, Betriebsräten, Kunden oder Partnern. Das Thema Vereinbarkeit sei für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen elementar, so der Tenor von Stadt, IHK und Unternehmerverband. Das neue Bündnis sei deshalb für den Wirtschaftsstandort Duisburg ein weiterer wichtiger Mosaikstein. Nach den Sommerferien solle es erste Netzwerkangebote geben, im Spätherbst sei dann die erste Auszeichnung von Unternehmen geplant.


Informationen zum Bündnis und zum Thema Vereinbarkeit: Magdalena Kowalczyk, Stadt Duisburg, Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein, T: 0203 283-4997, m.kowalczyk@stadt-duisburg.de, Judith Hemeier, Niederrheinische Industrie- und Handelskammer, T: 0203 2821- 289, hemeier@niederrhein.ihk.de und Christian Kleff, Unternehmerverband, T: 0203 99367-225, kleff@unternehmerverband.org


- Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des Impfschutzes
- Kampagne „Assistenzhundefreundliche Kommune“ der Stadt Duisburg gestartet 

Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des Impfschutzes
Duisburg, 17. Juni 2024 - Im ersten Halbjahr 2024 sind in Duisburg vermehrt Fälle von Keuchhusten aufgetreten. Bislang wurden dem Gesundheitsamt 56 Keuchhustenfälle gemeldet. In den letzten Jahren waren es in Duisburg im gesamten Jahr nur knapp über 20 Fälle. Dass die Erkrankung derzeit nicht nur in Duisburg sehr präsent ist, bestätigt auch die Statistik des RKI.

Keuchhusten ist ein hartnäckiger, langwieriger und anfallsweise auftretender Husten. Er kann mit Atemnot und in schlimmen Einzelfällen, besonders bei jungen Kindern, sogar zu einem Atemstillstand führen und ist zudem sehr ansteckend.


Die Erkrankung muss mit Antibiotika behandelt werden. Da es sich um eine sehr ansteckende Erkrankung handelt, dürfen erkrankte Personen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht besuchen. Dies gilt natürlich auch für Erwachsene, die in diesen Einrichtungen arbeiten. Eine von der STIKO empfohlene Impfung schützt wirksam gegen die Erkrankung.


„Oft ist nicht bekannt, dass auch Erwachsene den Impfschutz alle 10 Jahre auffrischen lassen müssen und eine bereits durchgemachte Erkrankung langfristig keinen Schutz vor einer Neuerkrankung bietet“, so Dr. Charlotte Weber, Ärztin für den Bereich Gesundheitsschutz beim Gesundheitsamt. Es ist daher sinnvoll, den Impfschutz beim Haus- oder Kinderarzt kontrollieren und gegebenenfalls auffrischen zu lassen.




Barrierefreiheit und Inklusion: Kampagne „Assistenzhundefreundliche Kommune“ der Stadt Duisburg gestartet
Die Stadt Duisburg heißt ab sofort Assistenzhunde offiziell in allen städtischen Gebäuden willkommen. Als tierische Hilfe dürfen Assistenzhunde ihre Menschen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise verboten sind. Oberbürgermeister Sören Link, die Inklusionsbeauftragte Elisabeth Koal sowie Dr. Hannah Reuter mit Blindenführhündin Daika und Manja Maserati mit Kardioassistenzhündin Mascha vom Verein Pfotenpiloten e. V. stellten die Kampagne am vergangenen Freitag, 14. Juni, im Rathaus am Burgplatz vor.


„Es ist wichtig, dass wir Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Damit ermöglichen wir ihnen eigenständig Zugang zu allen städtischen Gebäuden, um zum Beispiel notwendige Behördengänge zu erledigen“, so Oberbürgermeister Sören Link. Während der Blindenführhund den meisten Menschen ein Begriff ist, sind andere tierische Helfer kaum bekannt. Das sorgt vielfach für Konflikte im Alltag, denn wenn nicht bekannt ist, dass es beispielsweise medizinische Warnhunde gibt oder solche, die Menschen mit Hörbehinderung assistieren.

Alexander Schmanke, Geschäftsführer der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung bringt ein Schild "Assistenzhunde Willkommen" am Concept Store an, daneben Hannah Reuter mit Blindenhund Daika. Assistenzhunde sind in allen Städtischen Einrichtungen Willkommen, dies wird künftig durch ein entsprechendes Schild im jeweiligen Eingangsbereich symbolisiert. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Assistenzhunde sind medizinische Hilfsmittel, die bei einer Vielzahl von Behinderungen und chronischen Beeinträchtigungen wichtige, oft lebensrettende Aufgaben für ihre Menschen übernehmen. Sie sind Schlüssel zu mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit im Alltag. Dazu startete heute offiziell die Kampagne „Assistenzhund willkommen“.


„Wir freuen uns sehr, dass die Stadt Duisburg diesen wichtigen Schritt zu mehr Inklusion und Barrierefreiheit für Assistenzhundteams mit uns gemeinsam geht und hoffen, dass sich in der Folge auch Einrichtungen des Einzelhandels, des Kulturbetriebs und des medizinischen Sektors dem guten Beispiel der Stadtverwaltung anschließen”, sagte Dr. Hannah Reuter von Pfotenpiloten e.V.


Die Aktion „Assistenzhundefreundliche Kommune“ wurde von Pfotenpiloten e.V. ins Leben gerufen, um über Assistenzhunde und ihre Zutrittsrechte aufzuklären. Sie ist Teil einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Aktion Mensch geförderten Zutrittskampagne „Assistenzhund Willkommen“. Dazu werden an den städtischen Gebäude Aufkleber mit der Aufschrift „Assistenzhund willkommen“ an den Eingangstüren angebracht, um auf das Zutrittsrecht aufmerksam zu machen.


Die gekennzeichneten Einrichtungen werden in die DogMap (https://map.pfotenpiloten.org/intro) eingetragen, eine interaktive Onlinekarte, in der der Zutrittsstatus von Orten weltweit markiert und abgelesen werden kann. Hundeverbote in Hausordnungen werden um den Zusatz „außer Assistenzhunde” ergänzt. Der Verein Pfotenpiloten e. V. ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Frankfurt, die nachhaltige Fundamente im jungen Assistenzhundsektor etabliert, damit Menschen mit Behinderung in Zukunft leichter mit einem gut ausgebildeten Assistenzhund neu durchstarten können.

Assistenzhunde sind in allen Städtischen Einrichtungen Willkommen, dies wird künftig durch ein entsprechendes Schild im jeweiligen Eingangsbereich symbolisiert. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Fragen und Antworten rund um das Thema Assistenzhunde - Wie wird ein Hund Assistenzhund und was leisten sie?
Assistenzhunde werden als Welpen sorgfältig ausgewählt, bevor sie ausgebildet werden. Nach etwa 1,5 Jahren, in denen sie die Umwelt und Menschen als zutiefst vertrauenswürdige Wesen kennengelernt haben, werden sie gesundheitlich gecheckt und einem Wesenstest unterzogen. Denn: Assistenzhunde müssen nicht nur körperlich topfit, lernbegierig und arbeitsfreudig sein, sondern auch unerschütterlich gelassen, friedlich und freundlich.


Danach beginnt die eigentliche Ausbildung, in der der Hund die spezifischen Assistenzleistungen erlernt, mit denen er die jeweilige Behinderung seines Menschen ausgleichen kann. Der bekannteste Assistenzhund ist der Blindenführhund. Es gibt aber auch Assistenzhunde für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, einer Hörbeeinträchtigung oder für ganz verschiedene innere und neurologische Erkrankungen (Diabetes Typ I, MS, Epilepsie, bestimmte Herzerkrankungen, FASD, Autismus, Narkolepsie …).


Im psychiatrischen Bereich ist besonders der PTBS-Assistenzhund bekannt. Die Hunde führen also je nach Bedarf des Assistenznehmers ganz unterschiedliche Tätigkeiten im Alltag aus: Sie öffnen Türen, heben Heruntergefallenes auf, räumen Wäsche in die Waschmaschine. Sie führen um Hindernisse herum, suchen Ampeln, Aufzüge oder freie Sitzplätze und zeigen Treppen, Straßen und Abgründe an. Sie warnen rechtzeitig vor Gesundheitskrisen, holen Medikamente und setzen einen Notruf ab oder machen ihrem Menschen akustische Signale (wie das Telefonklingeln oder einen heruntergefallenen Gegenstand) bemerkbar.


Woran erkennt man einen Assistenzhund?
Seit März 2023 gibt es in Deutschland ein offizielles Kennzeichen für geprüfte Assistenzhunde. Momentan befinden wir uns noch in einer Übergangszeit. Bis Ende 2025 ist der Assistenzhund auch wie folgt zu erkennen:
1 Kenndecke mit „Assistenzhund“ (plus evtl. Ausbildungsstätte) und/oder
2 Halstuch mit entsprechender Aufschrift.
3 Blindenführhunde haben ein weißes Führgeschirr.

Assistenzhundhalter/innen führen außerdem folgende Dokumente bei sich, die Sie sich gegebenenfalls vorlegen lassen könnten:
1) Bestätigung von Bedarf und Ausbildung (Stiftung Assistenzhund, DBSV, BHV, etc).
2) Falls nicht vorhanden, Nachweise zum Bedarf/ Schwerbehindertenausweis und Ausbildungsbestätigung. Da eine reine Selbstausbildung erst mit Eintritt des Assistenzhundgesetzes nicht mehr erlaubt ist, gibt es möglicherweise derzeit noch Teams ohne Ausbildungsnachweis. Diesbezüglich gibt es momentan keine Rechtssicherheit, daher ist das Mindestmaß ein ärztlicher Nachweis über den Bedarf nach einem Assistenzhund und ein tadelloses Benehmen des Tieres in der Öffentlichkeit.


Wie verhält man sich gegenüber einem Assistenzhund-Team?
Auch wenn Assistenzhunde äußerst freundliche, offene Hunde sind, die es zu streicheln lohnen würde, sollten sie bei der Arbeit niemals angesprochen, angefasst oder gar gefüttert werden. Den hoch konzentrierten Hund von seiner Aufgabe abzulenken kann für seinen Menschen reelle Gefahr bergen - etwa wenn der kontaktfreudige Blindenführhund auf Ansprache von außen nicht mehr auf das Hindernis vor sich achtet oder der medizinische Warnhund eine drohende Krise übersieht.


Geben Sie dem Team genug Raum zum Passieren und lassen Sie den Hund einfach seinen Job machen. Er ist schließlich als medizinisches Hilfsmittel unterwegs. Wenn Sie selbst Hundehalter sind, halten Sie Ihren Hund bitte vom arbeitenden Assistenzhund fern. Der Assistenzhund möchte im Dienst nicht “Hallo” sagen, er möchte in Ruhe arbeiten. Viele Assistenzhunde entwickeln sogar Verhaltensprobleme, nachdem sie im Dienst von anderen Hunden angegangen wurden. In ihrer Freizeit toben sie natürlich gern mit Hundefreunden über die Wiese!
Weitere Informationen zum Thema www.pfotenpiloten.org/aw


Wettbewerbsverfahren in Alt-Hamborn: Bewerbungsphase für die zusätzlichen beratenden Jurymitglieder wird verlängert

Duisburg, 13. Juni 2024 - Im Rahmen des Modellvorhabens „Stark im Norden“ soll der Altmarkt sowie angrenzende Straßen und das Außengelände der Volkshochschule umgestaltet werden. Das Interesse bei den Planungsbüros war groß und nun startet die Bearbeitungsphase des Wettbewerbs für 12 Planungsbüros. Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Jury als zusätzliches, beratendes Mitglied wird in den beiden Wettbewerben bis zum 28. August 2024 verlängert.


Der Wettbewerb zur Umgestaltung geht in Duisburg-Alt-Hamborn in die „heiße Phase“. Es haben sich über 30 Büros aus der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beworben. Insgesamt werden hiervon 12 Büros nun am Wettbewerb teilnehmen und einen Vorentwurf erarbeiten. Die Anzahl der Büros wurde vorab durch die Stadt Duisburg im Rahmen der Auslobung festgelegt. Mitte Juni erhalten die teilnehmenden Büros die Möglichkeit, sich das Wettbewerbsgebiet vor Ort anzuschauen und Rückfragen zur Aufgabenstellung gemeinsam mit der stimmberechtigten Jury, bestehend aus Verwaltung, Ortspolitik, Fördergeber und Fachplanerinnen und Fachplanern, zu besprechen.


Die strikten Verfahrensgrundsätze der Richtlinien zu Planungswettbewerben sehen vor, dass dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Die Planungsbüros haben dann bis Mitte August Zeit, einen Vorentwurf zu erarbeiten. Zum Abschluss des Wettbewerbs für Alt-Hamborn findet am 25. September 2024 die Jurysitzung statt, in der über die eingereichten Entwürfe beraten und der Sieger-Entwurf gewählt wird. Alle Wettbewerbsarbeiten werden anschließend in einer öffentlichen Ausstellung einsehbar sein.


Noch bis zum 28. August 2024 ist es weiterhin möglich sich als beratendes Jurymitglied für Alt-Hamborn und Marxloh zu bewerben. Wer ausgelost wird, kann als ortskundige/r Berater/in mit StadtteilErfahrung in der finalen Sitzung des Preisgerichts mitdiskutieren, welcher der gezeigten Entwürfe die beste Lösung für den Stadtteil bietet. Über den konkreten Ablauf der Veranstaltung gibt es im Vorfeld eine Information und eine Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch in das jeweilige Stadtteilbüro.

Alle Informationen dazu gibt es auf der Projekthomepage www.dustarkimnorden.de oder direkt vor Ort in den beiden Stadtteilbüros. Die Auslosungen der drei Plätze finden dann am 29. August um 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Alt-Hamborn sowie parallel auf dem AugustBebel-Platz in Marxloh statt.


Die doxs!-Jugendjury vergibt den Preis Duisburgs beim Bundes.Festival.Film. an „Wolke Z“ von Janina Lutter

Duisburg, 11. Juni 2024 - Bei der feierlichen Preisverleihung des Bundes.Festival.Film. am Samstagabend wurden 30 Filmteams mit Preisgeldern von über 20.000 Euro ausgezeichnet. Neben den Auszeichnungen im Deutschen Jugendfilmpreis und im Deutschen Generationenfilmpreis wurden ebenfalls der begehrte Publikumspreis sowie erstmalig ein mit 1.000 Euro dotierter Preis der Stadt Duisburg verliehen. Die fünfköpfige Jugendjury, die bereits mit ihren Jurykolleg*innen in der letzten doxs!- Festival-Edition die Große Klappe vergeben hat, hat alle Filme live am Freitag und Samstag gesichtet und erst kurz vor der Preisverleihung ihre Entscheidung getroffen.


„Wolke Z“ von Janina Lutter ist ein Kurzfilm über Grenzverletzungen in Teenagerbeziehungen. Um mit den Erlebnissen ihrer besten Freundin mitzuhalten, stürzt sich die Hauptfigur Mila in ihre erste sexuelle Erfahrung mit einem Mitschüler. Doch als sie merkt, dass sie dafür doch nicht bereit ist, ist es zu spät. In der Jurybegründung heißt es: „Wir zeichnen einen Film aus, der sich von Erwartungen und Klischees löst, um ein eindrucksvolles Gesamtwerk zu kreieren. (...) Die gesellschaftlich häufig aufgeworfene Problematik der Grenzüberschreitung wird trotz der mit ihr verbundenen Vorurteile und Stigmata sensibel aufgearbeitet.“


Janina Lutter wurde 1999 in Passau geboren. Nach ihrem Abitur zog sie nach Hessen und studiert dort aktuell „Motion Pictures“ an der Hochschule Darmstadt. Die dort entstandenen Filme konnte sie bereits auf zahlreichen nationalen und internationalen Festivals präsentieren. Das Bundes.Festival.Film., das an das KJF (Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum) angegliedert ist, ist als Wanderfestival in diesem Jahr das erste Mal in Duisburg zu Gast gewesen. doxs! – dokumentarfilme für kinder und jugendliche fungierte als Mitveranstalter.


Tanja Tlatlik, Festivalleiterin von doxs!, resümiert: „Wir freuen uns sehr, dass doxs! als Kooperationspartner das diesjährige Festivalprogramm aktiv mitgestalten und dem Bundes.Festival.Film. mit der Jugendjury sogar einen wichtigen konzeptionellen Baustein ergänzen konnte. Unser besonderer Dank gilt dabei der Stadt Duisburg als Stifter des Preises sowie allen lokalen Partnern für ihre Unterstützung und Gastfreundschaft.“

Mehrere hundert Menschen besuchten über das Bundes.Festival.Film. die Stadt und gastierten in Duisburg. Mit dem umfangreichen Rahmenprogramm konnten Gäste und Anwohner*innen sich nicht nur zum Thema Film ausprobieren. doxs! und das KJF blicken freudig auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr. Das Bundes.Festival.Film. wird 2025 erneut in Duisburg gastieren.


Fakir Baykurt Kulturpreis 2024 - Bewerbungen noch bis Ende Juli

 Duisburg, 12. Juni 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den 1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr zum sechsten Mal vergeben. Dank der Unterstützung der Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro gestiftet hat, wird auch in diesem Jahr wieder eine herausragende kulturelle Leistung im Bereich des interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende aller Nationen, die sich um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben.

Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022 an Hovhannes Margaryan...

 ...sowie von vom Straßennamen "Fakir-Baykurt-Platz" in Alt-Homberg (c) Stadt Duisburg
 
Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür einberufenes Gremium. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg wohnen oder arbeiten.


Auszuzeichnen sind besonderes Engagement um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater, sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte prämiert werden.

Vorschlag
Die Vorschlagsfrist wurde jetzt bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Anträge können bei den Kulturbetrieben Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg (E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203- 28362269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung (Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse und ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Grundsätze über die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und weitere Informationen können auf der Homepage des Kulturbüros eingesehen werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php

Baubeginn für den Ersatzneubau der Cölvebrücke zwischen Duisburg und Moers

Duisburg, 4. Juni 2024 - Der Startschuss für den Neubau der Cölvebrücke sowie für den Ausbau der Straße „An der Cölve“ ist heute gefallen. Oberbürgermeister Sören Link und Christoph Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers, ließen sich die Planungen für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetriebe Duisburg, erklären.

Oberbürgermeister Sören Link (rechts), Elisabeth Liß, Bezirksbürgermeisterin Rheinhausen und Christoph Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers (links), ließen sich die Planungen für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetrieben Duisburg (2.v.l.), erklären...Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg


Innerhalb der geplanten Bauzeit von rund 22 Monaten wird ein neues Brückenbauwerk die bedeutende Verbindung zwischen den Städten Duisburg und Moers und die Überquerung der Bahngleise in diesem Bereich wieder ermöglichen. In diesem Zuge wird auch die Straße „An der Cölve“ ausgebaut und erhält einen beidseitigen Geh- und Radweg.


„Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer ist der Baubeginn eine gute Nachricht. Zukünftig wird es an dieser Stelle wieder eine direkte Verbindung zwischen unseren beiden Städten geben und lange Umwege der Vergangenheit angehören,“ so Oberbürgermeister Sören Link. Die neue Cölvebrücke wird auf der östlichen Seite, somit auf Duisburger Seite zusammengebaut. Parallel dazu erfolgt von der Düsseldorfer Straße aus, von der Moerser Seite aus, die Herstellung der Straßen- und Entwässerungsanlagen in Richtung der Brücke.


Die Pfahlwiderlager, auf die die Brücke im Nachgang aufgesetzt wird, werden ebenfalls zeitgleich an jedem Brückenende errichtet. Sobald diese Anlagen fertiggestellt sind, wird die Brücke eingeschoben. „Ein mühevoller und langer Weg liegt hinter uns. Umso schöner, dass mit dem heutigen Tag die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Duisburg und Moers in diesem Projekt zum Wohle der Bürgerschaft sichtbar wird“, sagt Christoph Fleischhauer.


„Mit dem heutigen Tag startet der Neubau der Cölvebrücke, die nicht nur zwei Städte, sondern auch Menschen und den innerstädtischen Verkehr zwischen Duisburg und Moers miteinander verbinden wird. Der Ausbau der dazugehörigen Straßenverkehrsanlagen ist ein entscheidender Schritt, um die Infrastruktur zu modernisieren und die Mobilität zu verbessern,“ so Arthur Brakowski, Projektleiter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme liegen bei rund 15,3 Millionen Euro, die unter den Städten Duisburg und Moers sowie der Deutschen Bahn aufgeteilt werden. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurden rund 5,9 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.