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Start des Beteiligungsverfahrens zum Lärmaktionsplan
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Duisburg, 9. Juli 2024 - Die Stadt
Duisburg hat den Lärmaktionsplan aktualisiert. Von
Montag, 15. Juli 2024 bis Donnerstag, 15. August 2024
haben die Duisburgerinnen und Duisburger die Möglichkeit,
sich über den Planentwurf zu informieren und Anregungen,
Bedenken und Hinweise zum Lärmaktionsplan über die
Internetseite https://beteiligung.nrw.de/portal/Duisburg
im Bereich „Verfahren“ zu äußern.
Eine
Beteiligung ist außerdem über die E-Mail-Adresse
verkehrslaerm@stadt-duisburg.de an die Stadtverwaltung
möglich. Zusätzlich wird der Lärmaktionsplan im Stadthaus
(Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße,
47051 Duisburg) von montags bis donnerstags von 8 bis 12
Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr
öffentlich ausgelegt. Bei Bedarf können zusätzliche
Termine im Stadthaus unter der oben aufgeführten
E-Mail-Adresse oder unter der Rufnummer 0203-283-3271
innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell
vereinbart werden.
Bei dem aktuellen Entwurf
handelt es sich um eine Fortschreibung des bereits
bestehenden Lärmaktionsplans, die gemäß den Vorgaben der
EUUmgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre durchgeführt
wird. Die Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung sind
nur noch bedingt mit denen der vorherigen
Lärmaktionsplanung vergleichbar, da für die aktuelle
Lärmkartierung seitens der EU ein neues
Berechnungsverfahren vorgeschrieben wurde.
Durch die neue Berechnungsvorschrift kommt es stadtweit
zu deutlich höheren Betroffenenzahlen, auch wenn sich die
reale Situation vor Ort gegenüber der letzten Kartierung
nicht oder nur geringfügig verändert hat. Im Duisburger
Stadtgebiet dominiert der Straßenverkehrslärm, aber auch
der Lärm von städtischen und bundeseigenen Schienenwegen
sowie von einigen Industriebetrieben wurde berechnet.
Der Lärmaktionsplan stellt verschiedene
Lärmminderungsmaßnahmen vor, um die Belastungen durch
Umgebungslärm zu reduzieren. Er erklärt die Wirkungsweise
der Maßnahmen und erläutert die notwendigen
Voraussetzungen für ihre Umsetzung. Weitere Informationen
zum Thema gibt es im Internet unter www.duisburg.de,
Stichwort Lärmaktionsplan.
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- Personal der
Einbürgerungsbehörde wurde aufgestockt -
Erneute Offenlage des
Flächennutzungsplan-Entwurfs
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Modernisiertes
Staatsangehörigkeitsgesetz: Personal der
Einbürgerungsbehörde wurde aufgestockt
Duisburg, 27. Juni 2024 - Das Gesetz zur Modernisierung
des Staatsangehörigkeitsrechts tritt heute in Kraft.
Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert
sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren
deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre
bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer
Identität nicht mehr aufzugeben. Änderungen gibt es unter
anderem auch in der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
und die Anforderungen für das Bekenntnis zur
freiheitlichen demokratischen Grundordnung werden
strenger.
Die Stadt Duisburg setzt das vom
Bundestag beschlossene Gesetz ab sofort um und geht davon
aus, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge in den
kommenden Jahren erheblich steigen wird. Um dem zu
erwartenden Anstieg gewachsen zu sein, wurden im Amt für
Integration und Einwanderungsservice 19 zusätzliche, neue
Stellen geschaffen.
„Mit den neuen
Kolleginnen und Kollegen sind wir bestens aufgestellt,
zukünftig eine Vielzahl von Einbürgerungsanträgen
möglichst zügig bearbeiten zu können“, sagt
Oberbürgermeister Sören Link. Viele der neuen
Mitarbeitenden haben bereits ihren Dienst aufgenommen,
einige werden in den nächsten Wochen noch folgen. Die
Zahl der Stellen in dem Bereich wurde mit nunmehr 39
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahezu verdoppelt.
Bereits in den letzten Jahren war ein starker
Anstieg an Einbürgerungen in Duisburg zu verzeichnen: Von
1.230 Menschen im Jahr 2019 stieg sie auf 2.389 in 2023.
Der aktuelle Stand in 2024 liegt bereits bei 1.323. Alle
wesentlichen Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes
können auf der städtischen Internetseite nachgelesen
werden:
https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/Einbuergerung.php
Außerdem wurde ein Formular freigeschaltet, mit dem das
Interesse an einer Einbürgerung geltend gemacht werden
kann. Das Formular ist unter folgenden Link
www.duisburg.de/interessenbekundung zu finden oder über
das Service-Portal der Stadt erreichbar.
![](../0Fotos2024/img7A6.jpg)
Oberbürgermeister Sören Link begrüßt die neuen
Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde. Die Stadt Duisburg
setzt das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ab sofort
um und geht davon aus, dass die Anzahl der
Einbürgerungsanträge in den kommenden Jahren erheblich
steigen wird. Um dem zu erwartenden Anstieg gewachsen zu
sein, wurden im Amt für Integration und
Einwanderungsservice 19 zusätzliche, neue Stellen
geschaffen.. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Erneute Offenlage des
Flächennutzungsplan-Entwurfs Die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für die
Stadt Duisburg geht in eine weitere Beteiligungsrunde:
Mithilfe der zahlreichen Anregungen und Stellungnahmen
zur ersten Offenlage im Herbst 2023 wurde der FNPEntwurf
überarbeitet. Für die geänderten Planbereiche wird daher
in der Zeit vom 1. Juli bis zum 29. Juli 2024 eine
erneute Beteiligung, d.h. eine zweite Offenlage,
durchgeführt. Bei der ersten Offenlage fand im Sommer
2023 bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Anregungen
und Stellungnahmen zu geplanten Siedlungsentwicklungen
sowie Hinweise von Behörden und sonstiger Träger
eingegangen, sodass dies zum Anlass genommen wurde, die
siedlungsstrukturelle Eignung einzelner Flächen in
Verbindung mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen
nochmals zu überprüfen und den Flächennutzungsplan sowie
die Begründung mit dem Umweltbericht zu überarbeiten.
So wurde beispielsweise auf die Überplanung von
Wald ebenso wie auf die Darstellung mehrerer bisher
vorgesehener Wohnbauflächen im Freiraum verzichtet. Die
einzelnen vorgenommenen Änderungen können im Detail den
Beteiligungsunterlagen entnommen werden. Es können
ausschließlich zu diesen ergänzten bzw. geänderten
Inhalten Stellungnahmen abgegeben werden. Der
überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans wird mit
der Begründung einschließlich des Umweltberichts während
der Offenlage im Internet unter
www.duisburg.de/fnp-neuaufstellung veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen in diesem
Zeitraum in der Innenstadt im Stadthaus am
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 eingesehen werden. Für
eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden
Unterlagen wird um vorherige telefonische
Terminvereinbarung unter 0203-283-3934 oder 0203-283-4611
gebeten. Alle Duisburger Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen haben die Möglichkeit bis zum 29. Juli 2024
ihre Stellungnahmen und Anregungen zu den geänderten
Teilen des FNP-Entwurfs abzugeben.
Diese
können über das auf der Internetseite verlinkte
Beteiligungsportal des Landes NordrheinWestfalen, per
E-Mail an fnp@stadt-duisburg.de oder per Post an das Amt
für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt
Duisburg, FriedrichAlbert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg
eingereicht werden.
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Aufkommensneutrale Hebesätze:
Stadt Duisburg kritisiert Pläne der Landesregierung zur
Grundsteuerreform
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Duisburg, 26. Juni 2024 - Die Stadt
Duisburg erneuert ihre Kritik an den Plänen zur Umsetzung
der Grundsteuerreform durch die Landesregierung in
Nordrhein-Westfalen. „Das Land wälzt unter dem Deckmantel
der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung seine
Versäumnisse auf die Kommunen ab. Falls das Land NRW die
kommunale Selbstverwaltung stärken wollte, hätte es sich
frühzeitig für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der
Kommunen einsetzen können, anstatt mit den
differenzierten Hebesätzen neue Probleme vor Ort zu
schaffen“, sagt Stadtdirektor und Kämmerer Martin
Murrack.
In der vergangenen Woche hatte die
Finanzverwaltung die sogenannten aufkommensneutralen
Hebesätze für die Kommunen des Landes veröffentlicht, bei
deren Verwendung das Grundsteueraufkommen der Kommunen
vor und nach der Reform gleichbleiben soll. Wie die Stadt
Duisburg bereits deutlich gemacht hat, wird zur Erhaltung
des Grundsteueraufkommens in Duisburg eine
Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B erforderlich sein. Bei
Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes müsste der
Hebesatz von bisher 845 v.H. auf 1071 v.H. angehoben
werden.
Obwohl das entsprechende
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat
das NRW-Finanzministerium ebenfalls berechnet, welche
differenzierten Hebesätze in den jeweiligen Kommunen
gelten müssten. Diese betragen in Duisburg für die Gruppe
der Wohngrundstücke 885 v.H. und für die Gruppe der
Nichtwohngrundstücke 1489 v.H. Diese gesplitteten
Hebesätze stellen die Aufkommensneutralität für die
jeweilige Gruppe separat dar. Die von der
Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen
Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwert zu
verstehen, denn die Grundsteuer wird von der Kommune
erhoben und dieser obliegt auch das Recht, über den
Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen.
„Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die
Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter
Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“,
verdeutlicht Martin Murrack. „Da das rechtliche Risiko
bei der Einführung differenzierter Hebesätze allerdings
ungemein höher ist als bei der Beibehaltung eines
einheitlichen Hebesatzes, wäre es eine Möglichkeit, die
gerichtliche Klärung der differenzierten Hebesätze
abzuwarten. Sollten die differenzierten Hebesätze einer
gerichtlichen Prüfung standhalten, kann der Rat der Stadt
dann auch zu einem späteren Zeitpunkt der Umstellung
zustimmen“, so Murrack weiter.
Auch die
kommunalen Spitzenverbände haben sich eindeutig gegen das
Vorhaben der Landesregierung positioniert, die Einführung
der differenzierten Hebesätze in die Entscheidung der
Städte zu legen. Kritisiert wird, dass aus Sicht der
Kommunen die Regelung der differenzierten Hebesätze
erhebliche administrative und rechtliche Probleme
beinhaltet.
Während die Messzahl-Anpassung
einmalig erfolgen würde, müsste über die differenzierten
Hebesätze in den einzelnen Gemeinden jährlich neu
entschieden werden. Hierdurch wird ein weiteres
Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten in der jeweiligen
Kommune geschaffen. Denn ein differenzierter Hebesatz
muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet
werden. Hinzu kommt für sämtliche Kommunen das Problem,
von ihrem jeweiligen IT-Dienstleister rechtzeitig ein
zertifiziertes Programm zur technischen Umsetzung zur
Verfügung gestellt zu bekommen. „Aus diesen Gründen wird
eine sachgerechte Lösung nur in einer Messzahl-Anpassung
auf Landesebene gesehen“, bekräftigt Stadtkämmerer Martin
Murrack.
Zum Hintergrund: Am 1. Januar 2025
tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Nach einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die Besteuerung
nun auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt werden.
Früh zeichnete sich ab, dass es im Zuge der
Grundsteuerreform nicht allein zu einer Verschiebung und
– vom Bundesverfassungsgericht letztlich auch geforderten
– Neuverteilung des Grundsteueraufkommens auf der Ebene
der einzelnen Grundstücke kommt, sondern sich auch
strukturelle Belastungsverschiebungen von den gewerblich
genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken
ergeben.
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Jetzt bewerben: Nachhaltigkeitspreis 2024 der Stadt Duisburg
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Duisburg, 25. Juni 2024 - Die Stadt
Duisburg verleiht in diesem Jahr den Nachhaltigkeitspreis
der Stadt Duisburg für außergewöhnliches Engagement im
Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Der Preis wird als
Urkunde vergeben und umfasst einen Gesamtwert von 3.000
Euro. Mit der Auszeichnung sollen beispielhafte und
nachahmenswerte Projekte, Initiativen und Ideen zur
Erhaltung und Förderung von Natur und Umwelt in Duisburg
gewürdigt, der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt
gemacht werden.
Aufgerufen sind
Einzelpersonen, Gruppen, Schulen, Vereine, Verbände,
private oder ehrenamtliche Initiativen, innovative
Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich
besonders für den Schutz der Umwelt und Nachhaltigkeit
einsetzen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte
seine Chance nutzen und sich jetzt bewerben. Bewerbungen
müssen bis zum 23. August 2024 beim Umweltamt,
FriedrichWilhelm-Straße 96, 47049 Duisburg, eingereicht
werden.
Die Richtlinien für die Preisvergabe und
das Bewerbungsformular sind auch online unter:
http://www.duisburg.de/nachhaltigkeitspreis abrufbar.
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Badeverbot an Duisburger Seen und im Rhein
beachten
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Duisburg, 24. Juni 2024 - Vor dem
Hintergrund der in den kommenden Tagen zu erwartenden
sommerlichen Temperaturen und dem damit verbundenen
Wunsch nach Abkühlung, macht die Stadt Duisburg wieder
darauf aufmerksam, dass das Baden in allen öffentlich
zugänglichen Seen, Baggerlöchern und teilweise im Rhein,
mit Ausnahme der drei Freibäder, verboten ist. Schon
häufig haben sich an den Gewässern Unfälle ereignet,
teilweise mit tödlichem Ausgang. Ursache ist häufig, dass
unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und
Schwimmer mitreißen.
Darüber hinaus gefährden
Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die
Schwimmer. Auch können aufgrund der Wasserqualität
Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und die
Seen verfügen über keine rettungsdienstliche
Infrastruktur. Aber auch die Gefahren des Rheinstroms
werden leider immer wieder, auch durch erfahrene
Schwimmer, unterschätzt. Die ins Wasser ragende
Kiesflächen und der Eindruck eines niedrigen
Wasserstandes verleiten oft dazu, im Rhein zu waten oder
zu baden.
Die Fließgeschwindigkeit des Rheins
ist vor allem in der Mitte sehr hoch. Soge und Strömungen
machen das Gewässer außerdem unberechenbar.
Vorbeifahrende Schiffe sorgen darüber hinaus für
Rückwellen am Ufer, die teilweise so heftig sind, dass
insbesondere Kinder hiervon umgerissen und abgetrieben
werden können. Wenn jemand Personen im Rhein sieht, die
augenscheinlich in Not geraten sind, wird dringend
empfohlen, nicht selbst ins Wasser zu springen, sondern
sofort die Rettungskräfte/Feuerwehr zu verständigen. Für
ein ungefährdetes Badevergnügen gibt es im gesamten
Stadtgebiet öffentliche Schwimmstätten.
Informationen zu den städtischen Bädern gibt es online
unter www.baederportal-duisburg.de und telefonisch bei
der Hotline (0203/283-4444). Außerdem sind in Duisburg
drei Seen im Bereich der dort ansässigen Freibäder als
Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den
Kruppsee (www.sv-rheinhausen.de), den Wolfssee
(www.freibadwolfssee.de) und den Großenbaumer See
(www.freibad-grossenbaum.de). Dort wird auch regelmäßig
die Wasserqualität untersucht. Die Ergebnisse sind auf
der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und
Verbraucherschutz unter www.badegewaesser.nrw.de
nachzulesen. Alle anderen Seen sind nicht als
Badegewässer zugelassen.
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Stadt, IHK und
Unternehmerverband starten das neue Duisburger Bündnis
für Vereinbarkeit
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Duisburg, 17. Juni 2024 - Die Stadt
Duisburg, die Niederrheinische IHK und der
Unternehmerverband gaben am 14. Juni den Startschuss für
das neu aufgestellte Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit
im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung mit heimischen
Unternehmen im Digitalkontor am Schwanentorufer.
In seiner Eröffnungsrede betonte Duisburgs
Oberbürgermeister Sören Link: „Die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf gehört zu den zentralen
Herausforderungen heutiger Arbeitswelten. Das gemeinsame
Bündnis von Stadt, Unternehmerverband und IHK bietet für
Unternehmen die Möglichkeit, sich auszutauschen und
innerhalb des Netzwerks voneinander zu lernen. Für den
Standort Duisburg ist dies ein weiteres Plus im Kampf um
die besten Fachkräfte.“
![](../0Fotos2024/img1114.jpg)
Oberbürgermeister Sören Link unterschreibt, neben 35
weiteren Unternehmen die Charta des Bündnis für
Vereinbarkeit. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Das Engagement des Bündnisses bezieht sich auf
einen umfassenden und modernen Ansatz der Vereinbarkeit,
der lebensphasenorientiert Themen wie Beruf, Familie,
Pflege, Ehrenamt und persönliche Lebensgestaltung
einbezieht. Hervorgegangen ist das neue Bündnis für
Vereinbarkeit aus dem „Lokalen Bündnis für Familie
Duisburg“, das bereits seit 2014 Informationen und
Impulse rund um das Thema Familienfreundlichkeit bietet –
und das als weitere Säule des neuen Bündnisses rund um
Netzwerkangebote weiterbestehen wird.
Die
Planungen für das neue Bündnis-Konzept wurden gemeinsam
mit breiter Unterstützung von Unternehmen und
Organisationen vorangetrieben. „Wir möchten damit eine
Netzwerkplattform bieten, auf der sich unsere Unternehmen
austauschen, durch die Duisburger Charta für
Vereinbarkeit und die ausgezeichneten Unternehmen
inspirieren lassen und voneinander lernen können. Über 35
Unternehmen und Institutionen haben beim Kick-off die
Duisburger Charta unterzeichnet. Das ist eine
eindrucksvolle Resonanz aus der hiesigen Wirtschaft, die
ein Zeichen für eine moderne und chancenreiche
Arbeitswelt in unserer Stadt setzt“, so Michael Rüscher,
Wirtschaftsdezernent der Stadt.
Ein zentrales
Standbein des Bündnisses ist die Duisburger Charta für
Vereinbarkeit. Damit das Engagement für Vereinbarkeit
nach innen und außen sichtbar wird, können Duisburger
Unternehmen und Organisationen die „Duisburger Charta für
Vereinbarkeit“ unterzeichnen. Dies ist eine Art
Selbstverpflichtung, die so die eigenen Prinzipien und
Ziele rund um das Thema Vereinbarkeit benennt. „Mit
dieser Charta senden die Unternehmen ein wichtiges Signal
an die eigene Belegschaft; sie können sie aber auch
nutzen, um die eigene Arbeitgebermarke zu stärken“, sagte
Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
des Unternehmerverbandes.
Als Highlight
verleiht das Bündnis alle zwei Jahre die Auszeichnung
„Vorbildliche Vereinbarkeit“ an Unternehmen. „Viele
Unternehmen engagieren sich sehr, sehr stark rund um das
Thema Vereinbarkeit. Das wollen wir auch würdigen“, so
Matthias Wulfert, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer.
„Dabei ist uns wichtig, dass wir nicht Äpfel mit Birnen
vergleichen – deshalb gibt es vier Größenklassen,
gestaffelt nach Beschäftigtenzahl. Die Auszeichnung wirkt
ebenfalls stark in Richtung Employer Branding.“
Unternehmen können sich ab sofort für die
Auszeichnung bewerben – oder sie werden nominiert;
beispielsweise von Mitarbeitenden, Betriebsräten, Kunden
oder Partnern. Das Thema Vereinbarkeit sei für die
Zukunftsfähigkeit von Unternehmen elementar, so der Tenor
von Stadt, IHK und Unternehmerverband. Das neue Bündnis
sei deshalb für den Wirtschaftsstandort Duisburg ein
weiterer wichtiger Mosaikstein. Nach den Sommerferien
solle es erste Netzwerkangebote geben, im Spätherbst sei
dann die erste Auszeichnung von Unternehmen geplant.
Informationen zum Bündnis und zum Thema
Vereinbarkeit: Magdalena Kowalczyk, Stadt Duisburg,
Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein, T: 0203
283-4997, m.kowalczyk@stadt-duisburg.de, Judith Hemeier,
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer, T: 0203
2821- 289, hemeier@niederrhein.ihk.de und Christian
Kleff, Unternehmerverband, T: 0203 99367-225,
kleff@unternehmerverband.org
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- Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des
Impfschutzes - Kampagne „Assistenzhundefreundliche
Kommune“ der Stadt Duisburg gestartet
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Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des
Impfschutzes
Duisburg, 17. Juni 2024 - Im ersten
Halbjahr 2024 sind in Duisburg vermehrt Fälle von
Keuchhusten aufgetreten. Bislang wurden dem
Gesundheitsamt 56 Keuchhustenfälle gemeldet. In den
letzten Jahren waren es in Duisburg im gesamten Jahr nur
knapp über 20 Fälle. Dass die Erkrankung derzeit nicht
nur in Duisburg sehr präsent ist, bestätigt auch die
Statistik des RKI.
Keuchhusten ist ein
hartnäckiger, langwieriger und anfallsweise auftretender
Husten. Er kann mit Atemnot und in schlimmen
Einzelfällen, besonders bei jungen Kindern, sogar zu
einem Atemstillstand führen und ist zudem sehr
ansteckend.
Die Erkrankung muss mit
Antibiotika behandelt werden. Da es sich um eine sehr
ansteckende Erkrankung handelt, dürfen erkrankte Personen
Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen
nicht besuchen. Dies gilt natürlich auch für Erwachsene,
die in diesen Einrichtungen arbeiten. Eine von der STIKO
empfohlene Impfung schützt wirksam gegen die Erkrankung.
„Oft ist nicht bekannt, dass auch Erwachsene
den Impfschutz alle 10 Jahre auffrischen lassen müssen
und eine bereits durchgemachte Erkrankung langfristig
keinen Schutz vor einer Neuerkrankung bietet“, so Dr.
Charlotte Weber, Ärztin für den Bereich Gesundheitsschutz
beim Gesundheitsamt. Es ist daher sinnvoll, den
Impfschutz beim Haus- oder Kinderarzt kontrollieren und
gegebenenfalls auffrischen zu lassen.
Barrierefreiheit und Inklusion: Kampagne
„Assistenzhundefreundliche Kommune“ der Stadt Duisburg
gestartet Die Stadt Duisburg heißt ab sofort
Assistenzhunde offiziell in allen städtischen Gebäuden
willkommen. Als tierische Hilfe dürfen Assistenzhunde
ihre Menschen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise
verboten sind. Oberbürgermeister Sören Link, die
Inklusionsbeauftragte Elisabeth Koal sowie Dr. Hannah
Reuter mit Blindenführhündin Daika und Manja Maserati mit
Kardioassistenzhündin Mascha vom Verein Pfotenpiloten e.
V. stellten die Kampagne am vergangenen Freitag, 14.
Juni, im Rathaus am Burgplatz vor.
„Es ist
wichtig, dass wir Bürgerinnen und Bürger unterstützen,
die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Damit
ermöglichen wir ihnen eigenständig Zugang zu allen
städtischen Gebäuden, um zum Beispiel notwendige
Behördengänge zu erledigen“, so Oberbürgermeister Sören
Link. Während der Blindenführhund den meisten Menschen
ein Begriff ist, sind andere tierische Helfer kaum
bekannt. Das sorgt vielfach für Konflikte im Alltag, denn
wenn nicht bekannt ist, dass es beispielsweise
medizinische Warnhunde gibt oder solche, die Menschen mit
Hörbehinderung assistieren.
![](../0Fotos2024/img3C8.jpg)
Alexander Schmanke, Geschäftsführer der Duisburger
Werkstatt für Menschen mit Behinderung bringt ein Schild
"Assistenzhunde Willkommen" am Concept Store an, daneben
Hannah Reuter mit Blindenhund Daika. Assistenzhunde sind
in allen Städtischen Einrichtungen Willkommen, dies wird
künftig durch ein entsprechendes Schild im jeweiligen
Eingangsbereich symbolisiert. Foto: Tanja Pickartz /
Stadt Duisburg
Assistenzhunde sind
medizinische Hilfsmittel, die bei einer Vielzahl von
Behinderungen und chronischen Beeinträchtigungen
wichtige, oft lebensrettende Aufgaben für ihre Menschen
übernehmen. Sie sind Schlüssel zu mehr Lebensqualität und
Unabhängigkeit im Alltag. Dazu startete heute offiziell
die Kampagne „Assistenzhund willkommen“.
„Wir
freuen uns sehr, dass die Stadt Duisburg diesen wichtigen
Schritt zu mehr Inklusion und Barrierefreiheit für
Assistenzhundteams mit uns gemeinsam geht und hoffen,
dass sich in der Folge auch Einrichtungen des
Einzelhandels, des Kulturbetriebs und des medizinischen
Sektors dem guten Beispiel der Stadtverwaltung
anschließen”, sagte Dr. Hannah Reuter von Pfotenpiloten
e.V.
Die Aktion „Assistenzhundefreundliche
Kommune“ wurde von Pfotenpiloten e.V. ins Leben gerufen,
um über Assistenzhunde und ihre Zutrittsrechte
aufzuklären. Sie ist Teil einer vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales und der Aktion Mensch geförderten
Zutrittskampagne „Assistenzhund Willkommen“. Dazu werden
an den städtischen Gebäude Aufkleber mit der Aufschrift
„Assistenzhund willkommen“ an den Eingangstüren
angebracht, um auf das Zutrittsrecht aufmerksam zu
machen.
Die gekennzeichneten Einrichtungen
werden in die DogMap
(https://map.pfotenpiloten.org/intro) eingetragen, eine
interaktive Onlinekarte, in der der Zutrittsstatus von
Orten weltweit markiert und abgelesen werden kann.
Hundeverbote in Hausordnungen werden um den Zusatz „außer
Assistenzhunde” ergänzt. Der Verein Pfotenpiloten e. V.
ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation mit Sitz
in Frankfurt, die nachhaltige Fundamente im jungen
Assistenzhundsektor etabliert, damit Menschen mit
Behinderung in Zukunft leichter mit einem gut
ausgebildeten Assistenzhund neu durchstarten können.
![](../0Fotos2024/img3F15.jpg)
Assistenzhunde sind in allen Städtischen Einrichtungen
Willkommen, dies wird künftig durch ein entsprechendes
Schild im jeweiligen Eingangsbereich symbolisiert. Foto:
Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
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Fragen und Antworten rund um das Thema Assistenzhunde -
Wie wird ein Hund Assistenzhund und was leisten sie?
Assistenzhunde werden als Welpen sorgfältig ausgewählt,
bevor sie ausgebildet werden. Nach etwa 1,5 Jahren, in
denen sie die Umwelt und Menschen als zutiefst
vertrauenswürdige Wesen kennengelernt haben, werden sie
gesundheitlich gecheckt und einem Wesenstest unterzogen.
Denn: Assistenzhunde müssen nicht nur körperlich topfit,
lernbegierig und arbeitsfreudig sein, sondern auch
unerschütterlich gelassen, friedlich und freundlich.
Danach beginnt die eigentliche Ausbildung, in der
der Hund die spezifischen Assistenzleistungen erlernt,
mit denen er die jeweilige Behinderung seines Menschen
ausgleichen kann. Der bekannteste Assistenzhund ist der
Blindenführhund. Es gibt aber auch Assistenzhunde für
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, einer
Hörbeeinträchtigung oder für ganz verschiedene innere und
neurologische Erkrankungen (Diabetes Typ I, MS,
Epilepsie, bestimmte Herzerkrankungen, FASD, Autismus,
Narkolepsie …).
Im psychiatrischen Bereich
ist besonders der PTBS-Assistenzhund bekannt. Die Hunde
führen also je nach Bedarf des Assistenznehmers ganz
unterschiedliche Tätigkeiten im Alltag aus: Sie öffnen
Türen, heben Heruntergefallenes auf, räumen Wäsche in die
Waschmaschine. Sie führen um Hindernisse herum, suchen
Ampeln, Aufzüge oder freie Sitzplätze und zeigen Treppen,
Straßen und Abgründe an. Sie warnen rechtzeitig vor
Gesundheitskrisen, holen Medikamente und setzen einen
Notruf ab oder machen ihrem Menschen akustische Signale
(wie das Telefonklingeln oder einen heruntergefallenen
Gegenstand) bemerkbar.
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Woran erkennt man einen Assistenzhund? Seit März 2023
gibt es in Deutschland ein offizielles Kennzeichen für
geprüfte Assistenzhunde. Momentan befinden wir uns noch
in einer Übergangszeit. Bis Ende 2025 ist der
Assistenzhund auch wie folgt zu erkennen: 1 Kenndecke
mit „Assistenzhund“ (plus evtl. Ausbildungsstätte)
und/oder 2 Halstuch mit entsprechender Aufschrift.
3 Blindenführhunde haben ein weißes Führgeschirr.
Assistenzhundhalter/innen führen außerdem folgende
Dokumente bei sich, die Sie sich gegebenenfalls vorlegen
lassen könnten: 1) Bestätigung von Bedarf und
Ausbildung (Stiftung Assistenzhund, DBSV, BHV, etc).
2) Falls nicht vorhanden, Nachweise zum Bedarf/
Schwerbehindertenausweis und Ausbildungsbestätigung. Da
eine reine Selbstausbildung erst mit Eintritt des
Assistenzhundgesetzes nicht mehr erlaubt ist, gibt es
möglicherweise derzeit noch Teams ohne
Ausbildungsnachweis. Diesbezüglich gibt es momentan keine
Rechtssicherheit, daher ist das Mindestmaß ein ärztlicher
Nachweis über den Bedarf nach einem Assistenzhund und ein
tadelloses Benehmen des Tieres in der Öffentlichkeit.
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Wie verhält man sich gegenüber einem Assistenzhund-Team?
Auch wenn Assistenzhunde äußerst freundliche, offene
Hunde sind, die es zu streicheln lohnen würde, sollten
sie bei der Arbeit niemals angesprochen, angefasst oder
gar gefüttert werden. Den hoch konzentrierten Hund von
seiner Aufgabe abzulenken kann für seinen Menschen reelle
Gefahr bergen - etwa wenn der kontaktfreudige
Blindenführhund auf Ansprache von außen nicht mehr auf
das Hindernis vor sich achtet oder der medizinische
Warnhund eine drohende Krise übersieht.
Geben
Sie dem Team genug Raum zum Passieren und lassen Sie den
Hund einfach seinen Job machen. Er ist schließlich als
medizinisches Hilfsmittel unterwegs. Wenn Sie selbst
Hundehalter sind, halten Sie Ihren Hund bitte vom
arbeitenden Assistenzhund fern. Der Assistenzhund möchte
im Dienst nicht “Hallo” sagen, er möchte in Ruhe
arbeiten. Viele Assistenzhunde entwickeln sogar
Verhaltensprobleme, nachdem sie im Dienst von anderen
Hunden angegangen wurden. In ihrer Freizeit toben sie
natürlich gern mit Hundefreunden über die Wiese!
Weitere Informationen zum Thema
www.pfotenpiloten.org/aw
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Wettbewerbsverfahren in
Alt-Hamborn: Bewerbungsphase für die zusätzlichen
beratenden Jurymitglieder wird verlängert
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Duisburg, 13. Juni 2024 - Im Rahmen
des Modellvorhabens „Stark im Norden“ soll der Altmarkt
sowie angrenzende Straßen und das Außengelände der
Volkshochschule umgestaltet werden. Das Interesse bei den
Planungsbüros war groß und nun startet die
Bearbeitungsphase des Wettbewerbs für 12 Planungsbüros.
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Jury als
zusätzliches, beratendes Mitglied wird in den beiden
Wettbewerben bis zum 28. August 2024 verlängert.
Der Wettbewerb zur Umgestaltung geht in
Duisburg-Alt-Hamborn in die „heiße Phase“. Es haben sich
über 30 Büros aus der Fachrichtung Landschaftsarchitektur
beworben. Insgesamt werden hiervon 12 Büros nun am
Wettbewerb teilnehmen und einen Vorentwurf erarbeiten.
Die Anzahl der Büros wurde vorab durch die Stadt Duisburg
im Rahmen der Auslobung festgelegt. Mitte Juni erhalten
die teilnehmenden Büros die Möglichkeit, sich das
Wettbewerbsgebiet vor Ort anzuschauen und Rückfragen zur
Aufgabenstellung gemeinsam mit der stimmberechtigten
Jury, bestehend aus Verwaltung, Ortspolitik, Fördergeber
und Fachplanerinnen und Fachplanern, zu besprechen.
Die strikten Verfahrensgrundsätze der Richtlinien
zu Planungswettbewerben sehen vor, dass dies unter
Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Die
Planungsbüros haben dann bis Mitte August Zeit, einen
Vorentwurf zu erarbeiten. Zum Abschluss des Wettbewerbs
für Alt-Hamborn findet am 25. September 2024 die
Jurysitzung statt, in der über die eingereichten Entwürfe
beraten und der Sieger-Entwurf gewählt wird. Alle
Wettbewerbsarbeiten werden anschließend in einer
öffentlichen Ausstellung einsehbar sein.
Noch
bis zum 28. August 2024 ist es weiterhin möglich sich als
beratendes Jurymitglied für Alt-Hamborn und Marxloh zu
bewerben. Wer ausgelost wird, kann als ortskundige/r
Berater/in mit StadtteilErfahrung in der finalen Sitzung
des Preisgerichts mitdiskutieren, welcher der gezeigten
Entwürfe die beste Lösung für den Stadtteil bietet. Über
den konkreten Ablauf der Veranstaltung gibt es im Vorfeld
eine Information und eine Einladung zu einem gemeinsamen
Gespräch in das jeweilige Stadtteilbüro.
Alle
Informationen dazu gibt es auf der Projekthomepage
www.dustarkimnorden.de oder direkt vor Ort in den beiden
Stadtteilbüros. Die Auslosungen der drei Plätze finden
dann am 29. August um 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in
Alt-Hamborn sowie parallel auf dem AugustBebel-Platz in
Marxloh statt.
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Die doxs!-Jugendjury
vergibt den Preis Duisburgs beim Bundes.Festival.Film. an
„Wolke Z“ von Janina Lutter
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Duisburg, 11.
Juni 2024 - Bei der feierlichen Preisverleihung des
Bundes.Festival.Film. am Samstagabend wurden 30 Filmteams
mit Preisgeldern von über 20.000 Euro ausgezeichnet.
Neben den Auszeichnungen im Deutschen Jugendfilmpreis und
im Deutschen Generationenfilmpreis wurden ebenfalls der
begehrte Publikumspreis sowie erstmalig ein mit 1.000
Euro dotierter Preis der Stadt Duisburg verliehen. Die
fünfköpfige Jugendjury, die bereits mit ihren
Jurykolleg*innen in der letzten doxs!- Festival-Edition
die Große Klappe vergeben hat, hat alle Filme live am
Freitag und Samstag gesichtet und erst kurz vor der
Preisverleihung ihre Entscheidung getroffen.
„Wolke Z“ von Janina Lutter ist ein Kurzfilm über
Grenzverletzungen in Teenagerbeziehungen. Um mit den
Erlebnissen ihrer besten Freundin mitzuhalten, stürzt
sich die Hauptfigur Mila in ihre erste sexuelle Erfahrung
mit einem Mitschüler. Doch als sie merkt, dass sie dafür
doch nicht bereit ist, ist es zu spät. In der
Jurybegründung heißt es: „Wir zeichnen einen Film aus,
der sich von Erwartungen und Klischees löst, um ein
eindrucksvolles Gesamtwerk zu kreieren. (...) Die
gesellschaftlich häufig aufgeworfene Problematik der
Grenzüberschreitung wird trotz der mit ihr verbundenen
Vorurteile und Stigmata sensibel aufgearbeitet.“
Janina Lutter wurde 1999 in Passau geboren. Nach
ihrem Abitur zog sie nach Hessen und studiert dort
aktuell „Motion Pictures“ an der Hochschule Darmstadt.
Die dort entstandenen Filme konnte sie bereits auf
zahlreichen nationalen und internationalen Festivals
präsentieren. Das Bundes.Festival.Film., das an das KJF
(Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum) angegliedert
ist, ist als Wanderfestival in diesem Jahr das erste Mal
in Duisburg zu Gast gewesen. doxs! – dokumentarfilme für
kinder und jugendliche fungierte als Mitveranstalter.
Tanja Tlatlik, Festivalleiterin von doxs!,
resümiert: „Wir freuen uns sehr, dass doxs! als
Kooperationspartner das diesjährige Festivalprogramm
aktiv mitgestalten und dem Bundes.Festival.Film. mit der
Jugendjury sogar einen wichtigen konzeptionellen Baustein
ergänzen konnte. Unser besonderer Dank gilt dabei der
Stadt Duisburg als Stifter des Preises sowie allen
lokalen Partnern für ihre Unterstützung und
Gastfreundschaft.“
Mehrere hundert Menschen
besuchten über das Bundes.Festival.Film. die Stadt und
gastierten in Duisburg. Mit dem umfangreichen
Rahmenprogramm konnten Gäste und Anwohner*innen sich
nicht nur zum Thema Film ausprobieren. doxs! und das KJF
blicken freudig auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr.
Das Bundes.Festival.Film. wird 2025 erneut in Duisburg
gastieren.
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Fakir Baykurt Kulturpreis 2024 - Bewerbungen noch
bis Ende Juli |
Duisburg, 12.
Juni 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den
1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr
zum sechsten Mal vergeben. Dank der Unterstützung der
Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in Höhe von 2.500
Euro gestiftet hat, wird auch in diesem Jahr wieder eine
herausragende kulturelle Leistung im Bereich des
interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende
aller Nationen, die sich um die positive Gestaltung des
Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben.
![](../0Fotos2024/img1C8.jpg)
Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022
an Hovhannes Margaryan...
![](../0Fotos2024/img1E17.jpg) ...sowie
von vom Straßennamen "Fakir-Baykurt-Platz" in Alt-Homberg
(c) Stadt Duisburg Alle Duisburgerinnen und
Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen
Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen,
Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis
prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben
unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür
einberufenes Gremium. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis
soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung
vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg
wohnen oder arbeiten.
Auszuzeichnen sind
besonderes Engagement um die positive Gestaltung des
Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische
Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können
Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst,
Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater,
sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte
prämiert werden.
Vorschlag Die
Vorschlagsfrist wurde jetzt bis zum 31. Juli 2024
verlängert. Anträge können bei den Kulturbetrieben Stadt
Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg
(E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203-
28362269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte
Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen
Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung
(Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse
und ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und
eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Grundsätze über
die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und
weitere Informationen können auf der Homepage des
Kulturbüros eingesehen werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php
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Baubeginn für den Ersatzneubau der Cölvebrücke zwischen
Duisburg und Moers
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Duisburg, 4. Juni 2024 - Der
Startschuss für den Neubau der Cölvebrücke sowie für den
Ausbau der Straße „An der Cölve“ ist heute gefallen.
Oberbürgermeister Sören Link und Christoph Fleischhauer,
Bürgermeister der Stadt Moers, ließen sich die Planungen
für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor
Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetriebe
Duisburg, erklären.
![](../0Fotos2024/imgC42.jpg)
Oberbürgermeister Sören Link (rechts), Elisabeth Liß,
Bezirksbürgermeisterin Rheinhausen und Christoph
Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers (links),
ließen sich die Planungen für die neue Verbindung
zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur
Brakowski, Wirtschaftsbetrieben Duisburg (2.v.l.),
erklären...Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Innerhalb der geplanten Bauzeit von rund 22 Monaten
wird ein neues Brückenbauwerk die bedeutende Verbindung
zwischen den Städten Duisburg und Moers und die
Überquerung der Bahngleise in diesem Bereich wieder
ermöglichen. In diesem Zuge wird auch die Straße „An der
Cölve“ ausgebaut und erhält einen beidseitigen Geh- und
Radweg.
„Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer
ist der Baubeginn eine gute Nachricht. Zukünftig wird es
an dieser Stelle wieder eine direkte Verbindung zwischen
unseren beiden Städten geben und lange Umwege der
Vergangenheit angehören,“ so Oberbürgermeister Sören
Link. Die neue Cölvebrücke wird auf der östlichen Seite,
somit auf Duisburger Seite zusammengebaut. Parallel dazu
erfolgt von der Düsseldorfer Straße aus, von der Moerser
Seite aus, die Herstellung der Straßen- und
Entwässerungsanlagen in Richtung der Brücke.
Die Pfahlwiderlager, auf die die Brücke im Nachgang
aufgesetzt wird, werden ebenfalls zeitgleich an jedem
Brückenende errichtet. Sobald diese Anlagen
fertiggestellt sind, wird die Brücke eingeschoben. „Ein
mühevoller und langer Weg liegt hinter uns. Umso schöner,
dass mit dem heutigen Tag die interkommunale
Zusammenarbeit zwischen Duisburg und Moers in diesem
Projekt zum Wohle der Bürgerschaft sichtbar wird“, sagt
Christoph Fleischhauer.
„Mit dem heutigen Tag
startet der Neubau der Cölvebrücke, die nicht nur zwei
Städte, sondern auch Menschen und den innerstädtischen
Verkehr zwischen Duisburg und Moers miteinander verbinden
wird. Der Ausbau der dazugehörigen Straßenverkehrsanlagen
ist ein entscheidender Schritt, um die Infrastruktur zu
modernisieren und die Mobilität zu verbessern,“ so Arthur
Brakowski, Projektleiter der Wirtschaftsbetriebe
Duisburg.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme liegen
bei rund 15,3 Millionen Euro, die unter den Städten
Duisburg und Moers sowie der Deutschen Bahn aufgeteilt
werden. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurden rund
5,9 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.
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