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DU 94 00 49 - DU-Fallzahlen Inzidenzstufen - Sonderimpfungen
2G-Regelung für städtische Kultur- und Freizeitveranstaltungen ab dem 1. November


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Dezentrale und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg

Kinderimpfungen und Ausstellung Impfzertifikate  
Duisburg, 28. Dezember 2021 - Die Stadt Duisburg bietet auch in der kommenden Woche wieder dezentrale Impfungen an folgenden Standorten jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr an:  
- Montag, 03.01.: Evangelische Kirchengemeide Alt-Duisburg, Lutherkirche Duissern, Martinstraße 39, 47058 Duisburg
- Dienstag, 04.01.: Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius Walsum, Elisabethstraße 8, 47178 Duisburg
- Mittwoch, 05.01.: Evangelische Kirchengemeinde Rumeln-Kaldenhausen, Ulmenstraße 31, 47239 Duisburg
- Donnerstag, 06.01.: Pfarrzentrum Christus König Rheinhausen, Langestraße 14, 47228 Duisburg
Freitag, 07.01.: Verein City-Wärme, Grabenstraße 180, 47057 Duisburg  

Neben den dezentralen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte von 10.30 bis 17.30 Uhr impfen zu lassen. Achtung: die stationären Standorte sind vom 31.1.2021 bis 2.1.2022 geschlossen.  
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, 47198 Duisburg
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, 47169 Duisburg
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269 Duisburg
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, 47051 Duisburg  


Impfung: Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)  
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.  
Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, werden nicht zurückgewiesen und ebenfalls geimpft,  sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.  

Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.   Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.     Kinderimpfungen
In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen möglich.

Das Kindeimpfzelt ist vom 31.1.2021 bis 2.1.2022 geschlossen  
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden. Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben.
  
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde. Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.  
Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit, als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich. Verbindliche Termine können unter https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de online vereinbart werden.  
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im entsprechenden Zeitraum angeboten.    
- Ausstellung von Impfzertifikaten  
Der Container zur Ausstellung der Impfzertifikate am Theater am Marientor ist in dieser Woche geschlossen. Ab dem kommenden Montag, 3.1.2022, stehen die Kolleginnen und Kollegen wie gewohnt montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr zur Verfügung.  

Neue NRW-Coronaschutzverordnung

Duisburg, 23. Dezember 2021   Die NRW-Landesregierung hat am heutigen Nachmittag eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die am 28.12.2021 inkraft tritt. Diese beinhaltet u.a. eine Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte. Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt, bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern. Die Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich werden ausgeweitet. Detaillierte Infos zu den neuen Regelungen gibt es auf der Seite des Landes unter www.land.nrw  


Krisenstabsleiter Martin Murrack gehen diese Regelungen nicht weit genug: "Im Hinblick auf das zu erwartende Pandemiegeschehen hätte ich mir seitens des Landes eine deutlich klarere und weitergehende Regelung gewünscht. Es kann nicht sein, dass sich im Privatbereich maximal 10 Personen treffen dürfen, aber gleichzeitig Veranstaltungen mit bis zu 750 Teilnehmern stattfinden können."

Er ruft die Duisburgerinnen und Duisburger dazu auf, überall dort, wo es möglich ist, die Kontakte zu reduzieren: "Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Es ist wichtig, dass wir die Ausbreitung der neuen Omikron-Variante möglichst lange hinauszögern. Dazu können wir alle beitragen, in dem wir uns nur mit wenigen Menschen treffen, auch an den Feiertagen auf größere Familientreffen verzichten und vor einem Treffen testen. Ich weiß, wie schwer das für uns alle ist, aber nur so wird es uns gelingen, unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen. Und: lassen Sie sich impfen!"

 

- Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
- Weitere 338 Luftreinigungsgeräte für Duisburger Schulen

Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Duisburg, 23. Dezember 2021 - Zu Beginn des Jahres 2021 wurde mit Mitteln des Bundes und des Landes NRW ein Förderprogramm zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen aufgelegt. Die Stadt Duisburg hat daran erfolgreich teilgenommen und unter Einsatz eines 15 prozentigen Eigenanteils Fördergelder in Höhe von über 6 Millionen Euro verausgabt.

Alle Grundschulen in Duisburg wurden mit entsprechenden Möbeln zu multifunktionalen Klassenräumen ausgestattet, die sowohl im Vormittagsbereich für den Unterricht und im Nachmittagsbereich für Angebote der Offenen Ganztagschule geeignet sind. Es wurden unter anderem 319 festverbaute Schrankwände und über 9.000 Tische und Stühle innerhalb weniger Monate ausgeliefert und aufgebaut. Außerdem wurden zur Verbesserung der Ausstattung der Schulmensen Elektrogeräte im Volumen von über 300.000 Euro verbaut.

Die gesamte Maßnahme wurde durch das Amt für Schulische Bildung begleitet und organisiert. Die äußerst kurze Zeitscheine bis Ende des Jahres 2021 wurde durch das Land NRW vorgegeben und stellte gerade unter den aufgrund der Coronapandemie erschwerten Lieferbedingungen eine besondere Herausforderung dar. Bildungsdezernentin Frau Astrid Neese: „Das Programm so kurzfristig umzusetzen, war ein Kraftakt. Mit der Verbesserung der räumlichen Situation sind wir einen deutlichen Schritt weiter, um die Versorgung mit Plätzen des offenen Ganztags zu erhöhen. Der Bedarf steigt und ab dem Schuljahr 2026/2027 wird es einen Rechtsanspruch gegeben. Daher forcieren wir schon jetzt den Ausbau, denn nur durch eine Ganztagsbetreuung werden die Bildungschancen vieler Kinder steigen.“

Weitere 338 Luftreinigungsgeräte für Duisburger Schulen
Das Immobilien-Management Duisburg (IMD) hat sich auch am zweiten Förderprogramm des Landes NRW zur Beschaffung von Luftreinigungsgeräten beteiligt. Gefördert werden in dieser Runde die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für gemeinschaftlich genutzte Räume in Schulen, in denen sich die Fenster nicht vollständig öffnen lassen (Räume der Kategorie 2). Wie schon beim ersten Förderprogramm hat das IMD nochmals die Schulleitungen aller Duisburger Schulen befragt. Auf Basis der Rückmeldungen wurden dann insgesamt rund 313.000 Euro beim Fördergeber beantragt und bewilligt. Hiervon wurden 338 Geräte für 27 Schulen angeschafft. Im Dezember wurden bereits 85 Geräte ausgeliefert und installiert.

Anfang Januar geht es dann mit der Ausstattung der restlichen Schulen weiter. IMD Geschäftsführer Thomas Krützberg: „Ich freue mich sehr darüber, dass unser Antrag, der die Bedarfslage an den Duisburger Schulen abgebildet hat, zu 100 Prozent bewilligt wurde. Luftfiltergeräte stellen in nicht oder nicht ausreichend zu lüftenden Räumen eine gute Ergänzung zu den anderen Hygienemaßnahmen dar. Daher ist das Einhalten der AHA-Regeln sowie das Stoßlüften weiterhin zwingend und unvermeidbar.“ Zusammen mit den Fördergeldern in Höhe von 440.000 Euro aus der Fördermaßnahme des Jahres 2020 konnten nun insgesamt 438 Geräte für 56 Schulen beschafft werden.

Städtische Impfstationen an beiden kommenden Feiertagswochenenden geschlossen

 
Duisburg, 22. Dezember 2021 - Wie angekündigt bleiben die städtischen Impfstationen an den beiden kommenden Feiertagswochenenden geschlossen. Die Resonanz war zuletzt zurückgegangen. An den übrigen Tagen, auch zwischen Weihnachten und Silvester, sind die Stationen wie gewohnt geöffnet.  

Krisenstabsleiter Martin Murrack: "Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit fast zwei Jahren am Limit und darüber hinaus. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken. Ergänzend zu den Hausarztpraxen bieten wir seit Wochen Impfungen im gesamten Stadtgebiet an, sowohl an vier festen Standorten als auch an wechselnden mobilen Standorten. Wir könnten so pro Tag 4.000 Menschen impfen. Aktuell kommen jedoch pro Tag nicht mehr als 2.000 Personen zu uns. Daher werden die städtischen Impfzentren an den Feiertagen nicht öffnen. Alle, die dort im Einsatz sind, haben sich eine kurze Pause mehr als verdient, um Kraft für die kommenden Wochen zu schöpfen. Ich lade aber alle ein, die Zeit zwischen den Jahren und zu Beginn des neuen Jahres zu nutzen, sich impfen oder boostern zu lassen."  

Die Stadt Duisburg bietet auch weiter stationäre Impfungen an (jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr)  
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, 47198 Duisburg  
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, 47169 Duisburg  
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269 Duisburg  
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, 47051 Duisburg  

Vom 24. bis 26.12.2021 und vom 31.12.2021 bis 2. Januar 2022 werden keine Impfungen durchgeführt!  
Darüber hinaus gibt es in der kommenden Woche ein dezentrales Impfangebot am  
Dienstag, 28.12.: Verein für Jugendhilfe und Soziales Ruhrort, Bergiusstraße 26, 47119 Duisburg                                  Öffnungszeiten 10.30 - 17.30 Uhr  

Verlängerung der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt

Feuerwerksverbot an Silvester  
Duisburg, 21. Dezember 2021 - Um auch weiterhin der epidemiologischen Lage zu begegnen, insbesondere vor dem Hintergrund einer Gefährdung durch die Omikron-Virusvariante, hat die Stadt Duisburg die Allgemeinverfügungen bezüglich der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt verlängert und wie im letzten Jahr ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern an bestimmten Örtlichkeiten ausgesprochen.    

Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten
Auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen besteht vom 22. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 zu den jeweiligen Marktzeiten die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske).    

Maskenpflicht in der Innenstadt
Im Bereich der Innenstadt und des Weihnachtsmarktes besteht vom 22. Dezember bis zum Ablauf des 30. Dezember 2021 montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr, freitags und samstags in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr ebenfalls die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske).
Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.    

Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen.                        

Feuerwerksverbot
In der Silvesternacht und am Neujahrstag besteht wie auch im letzten Jahr an den nachstehenden Örtlichkeiten ein Feuerwerkverbot, um Menschenansammlungen entgegenzuwirken und das Infektionsrisiko zu minimieren:  
- Hamborner Altmarkt
- Marktplatz Hochemmerich
- Platz um die Pauluskirche in Hochfeld
- Kaiserberg
- Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger&Turtle  
Außerdem gilt an den vorgenannten Bereichen am 31. Dezember 2021 ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 3 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.   Generell appelliert die Stadt, auf das Zünden von Feuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr zu verzichten, um so die bereits enorm belasteten Krankenhäuser nicht weiter zu strapazieren.  

Dezentrale und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg

Duisburg, 16. Dezember 2021 - Die Stadt Duisburg bietet auch in den letzten beiden Wochen dieses Jahres wieder Impfungen an. Diese werden an folgenden Standorten jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr angeboten:    
'Montag, 20.12.:           Begegnungszentrum Bruckhausen, Schulstraße 29, 47166 Duisburg.   Dienstag, 21.12.:         Pfarrzentrum St. Marien Rheinhausen, Lindenallee 29, 47229 Duisburg.   Mittwoch, 22.12.:         Dorfkirche Baerl, Denkmalstraße 2, 47199 Duisburg.  
Dienstag, 28.12.:          Verein für Jugendhilfe und Soziales Ruhrort, Bergiusstraße 26, 47119 Duisburg    

Neben den dezentralen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte von 10.30 bis 17.30 Uhr, impfen zu lassen.  
Vom 24. bis 26.12.2021 und vom 31.12.2021 bis 2. Januar 2022 werden an den nachgenannten Standorte keine Impfungen durchgeführt werden!    

- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, 47198 Duisburg
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, 47169 Duisburg
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269 Duisburg
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, 47051 Duisburg    


Hinweise zur Impfung: Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)  

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, werden nicht zurückgewiesen und ebenfalls geimpft,  sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.  


Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.  

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.    


Kinderimpfungen
: In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen möglich.  
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden. Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben.  


Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde. Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.  

Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit, als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich. Verbindliche Termine können unter https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de online vereinbart werden.  
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im entsprechenden Zeitraum angeboten.

 

Impfungen für Kinder in Duisburg  

Duisburg, 14. Dezember 2021 - Die Stadt Duisburg bietet ab dem kommenden Freitag, 17. Dezember, die Möglichkeit an, Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren zu impfen. In einem eigens für die Kinderimpfungen errichteten Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof ist dies von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr möglich.
 
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden. Eltern, deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben, bittet die Stadt Duisburg ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen.  

Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde. Für die Impfung gegen COVID-19 ist entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.  

Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit, als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich. Verbindliche Termine können unter https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de online vereinbart werden. Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im entsprechenden Zeitraum angeboten.

- Zentralbibliothek bleibt Ende Dezember geöffnet
- Betriebsferien im Landschaftspark

 Zentralbibliothek bleibt Ende Dezember geöffnet
Duisburg, 13. Dezember 2021 -
Die Zentralbibliothek im Stadtfenster an der Steinsche Gasse 26 in Duisburg- Mitte bleibt in diesem Jahr zwischen den Feiertagen von Montag, 27. Dezember bis Donnerstag, 30. Dezember geöffnet. Duisburgerinnen und Duisburger können die Bibliothek zu den gewohnten Zeiten besuchen und sich mit Lesestoff, Spielen, Zeitschriften, Filmen und anderen Medien versorgen. Auch der Aufenthalt vor Ort ist möglich.


Die Öffnungszeiten in dieser Zeit sind am Montag von 13 bis 19 Uhr und von Dienstag bis Donnerstag von 11 bis 19 Uhr. Für den Besuch der Bibliothek gilt die 2G-Regel. Ausnahmen sind im Internet unter www.duisburg.de/corona zu finden. Für Abholungen und Rückgaben gilt die 3G-Regel. Außerdem ist das Tragen einer FFP2/KN95-Maske erforderlich. Weitere Informationen gibt es bei der Stadtbibliothek telefonisch unter 0203 283-4218 (montags von 13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr sowie samstags von 11 bis 16 Uhr) und auf der Internetseite unter www.stadtbibliothek-duisburg.de.

 

Betriebsferien im Landschaftspark

Rund um die Weihnachtsfeiertage und an Silvester sind die Geschäftsstellen im Landschaftspark Duisburg-Nord nur eingeschränkt besetzt. Im neuen Jahr meldet die Parkverwaltung sich zurück.
Das Besucherzentrum im Landschaftspark ist während der Weihnachtsfeiertage am 24. Dezember 2021, am 25. Dezember 2021, am 31. Dezember 2021 und an Neujahr geschlossen. An allen übrigen Dezembertagen ist das Besucherzentrum wie gewohnt geöffnet: Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr und Samstag, Sonntag und feiertags von 11 Uhr bis 18 Uhr. Für touristische Angebote gilt die 2G-Regelung. Auch die Leitung des Landschaftsparks macht zum Jahresende eine Pause und geht vom 23. Dezember 2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 in Betriebsferien.

Veranstaltungs- und Drehanfragen werden in dieser Zeit nicht bearbeitet. Das gesamte Team bittet um Verständnis und wünscht ruhige Festtage und Gesundheit und Glück für das kommende Jahr. Ab dem 3. Januar 2022 ist die Parkverwaltung wieder wie gewohnt im Einsatz. Pandemiebedingt bleiben die Jugendherberge und der DAV-Klettergarten weiterhin geschlossen. Das Restaurant Hauptschalthaus ist aufgrund von Betriebsferien ab dem 20. Dezember 2021 bis Ende Januar 2022 geschlossen.


Für Besucher*innen ist das Landschaftsparkgelände jedoch weiterhin rund um die Uhr und kostenfrei geöffnet. Ebenfalls begehbar ist der Hochofen 5 und seine Aussichtsplattform. Dieser wird aus Sicherheitsgründen nur an Silvester ab 12.00 Uhr bis zum Neujahrstag 12.00 Uhr geschlossen. Die Lichtinstallation an den Hochofenanlagen erstrahlt vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 jeden Abend in voller Pracht. Mit durchschnittlich einer Million Besuchern pro Jahr gehört der Landschaftspark Duisburg-Nord zu den beliebtesten Natur- und Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen.

 

„2G-Zugangsbändchen“: Sichere Zugangslösung für Einzelhandel und Weihnachtsmarkt

 Duisburg, 10. Dezember 2021 - Duisburg hat auf die verschärften Corona-Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens reagiert und bietet ab Samstag, 11. Dezember, eine vereinfachte Zugangslösung für Geimpfte und Genesene in der Duisburger Innenstadt an. Hier gilt bekanntlich die 2G-Regelung im Einzelhandel und für den Weihnachtsmarkt.

Ein kostenfreies „2G-Zugangsbändchen“ mit täglich wechselnden Farben ermöglicht Besucherinnen und Besuchern für den jeweiligen Tag den unbeschwerten Zugang zu Geschäften und Ständen. Voraussetzung ist die einmalige Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in Verbindung mit dem gültigen amtlichen Ausweisdokument. Wer das Bändchen am Arm vorweisen kann, muss nicht mehr vor Betreten der Geschäfte aufs Neue seinen 2G- Nachweis erbringen. Auf Wunsch der Duisburger Einzelhändler haben Duisburg Business & Innovation (DBI) und Duisburg Kontor das Konzept gemeinsam mit dem Wirtschaftsdezernat erarbeitet.


Die DBI ist dabei in finanzielle Vorleistung getreten und hat zunächst 300.000 Bändchen bei einem Spezial-Hersteller geordert, die mit dem Logo „Duisburg ist echt“ bedruckt sind. Die Bändchen werden täglich neu ausgegeben und sind für Kundinnen und Kunden kostenlos. Um Missbrauch zu vermeiden, sind sie nicht ohne Schäden am Band vom Handgelenk zu lösbar. Um nicht missbräuchlich weitergegeben werden zu können, müssen sie direkt beim Nachweis des Impfstatus von dem jeweiligen Personal, das die Prüfung der Daten durchführt, angelegt und verschlossen werden. Die Kontrolle der Bändchen erfolgt im Geschäft durch das Vorzeigen des Bandes gegenüber dem Personal an den Eingängen.

Wichtig: Das Bändchen ist keine Pflicht, es erleichtert lediglich die Zugänge – ohne bleibt der Impfnachweis in Geschäften obligatorisch. Erste Ausgabepunkte für die Bänder sind die Einkaufzentren Forum, Galeria und Knüllermarkt sowie Spielwaren Roskothen. Duisburg Kontor übernimmt die Verteilung der Bändchen für den Weihnachtsmarkt.

Rasmus C. Beck, Geschäftsführer der DBI: „Kundinnen und Kunden, die einmal kontrolliert wurden, müssen dank des Bändchens nicht in jedem weiteren Geschäft erneut Impfnachweis und Personalausweis herausholen. Das reduziert im Weihnachtsgeschäft lange Warteschlangen und ermöglicht ein stressfreieres Einkaufserlebnis in Duisburg.“

Andree Haack, Wirtschaftsdezernat: „Der Einzelhandel ist durch Corona ohnehin schwer strapaziert. Jetzt haben wir einen gemeinsamen Weg in Duisburg, wie in der traditionell umsatzstärksten Zeit des Jahres ein Einkaufen gewährleistet werden kann.“

Uwe Kluge, Geschäftsführer von Duisburg Kontor: „Es ist sehr erfreulich, dass für die Duis- burger Innenstadt für alle Kundinnen und Kunden des Weihnachtsmarktes und des Einzelhandels mit den farbigen Bändchen eine Lösung zum bequemeren Shoppen angeboten werden kann. Besonders an den Verzehrständen erleichtert das allen den Umgang.“

Fragen und Antworten auf einen Blick:
- Wo bekomme ich die Bänder?
Zunächst bei den sog. Ankerpunkten Forum, Galeria, Knüllermarkt und Spielwaren Roskothen.
- Wann bekomme ich die Bänder?
Zu den üblichen Öffnungszeiten.
- Was kosten die Bänder? Für Kunden sind sie kostenlos.
- Sind die Bändchen Pflicht?
Nein, sie sind ein freiwilliges Angebot. Neben den Bändchen ist auch weiterhin die individuelle Ausweisung via Impfpass- oder Zertifikat auf dem Smartphone in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis möglich. Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot.

- Ab wann geht es los?
Start ist Samstag, der 11. Dezember.
- Welche Farbe wird an welchem Tag ausgegeben?

An jedem Tag eine andere, beginnend mit neongrün am Samstag, am Sonntag entfällt die
Regelung.

- Wie lange gilt das Band?
Jeweils bis zum Ende des laufenden Tages.
- Wer bekommt ein Band?
Jeder Kunde und jede Kundin nach erfolgtem 2-G-Check.
- Wie ist Missbrauch zu verhindern? Durch persönliches Anlegen vor Ort mit einem ohne Zerstörung nicht ablösbaren Armband.
- Wie lange dauert die Aktion?
Sie ist zunächst geplant bis Jahresende.

IHK ist zwischen den Feiertagen erreichbar

Außenwirtschaftsdokumente werden in dringenden Fällen bearbeitet  
Duisburg, 10. Dezember 2021 - Der internationale Handel steht zwischen den Feiertagen nicht still. Deswegen bleibt die Niederrheinische IHK in der Zeit von Weihnachten bis Neujahr für exportorientierte Unternehmen geöffnet und stellt Beglaubigungen für den Außenwirtschaftsverkehr aus.  

An drei Tagen zwischen den Jahren können Unternehmen sich in dringenden Fällen jeweils von 9 bis 14 Uhr bei der IHK melden. Räumlich ist dieser Service auf die Hauptgeschäftsstelle und die Zweigstellen aufgeteilt: Am Montag, 27. Dezember, stehen die IHK-Experten in Kleve zur Verfügung, am Dienstag, 28. Dezember, in Wesel und am Donnerstag, 30. Dezember, in Duisburg. Sowohl manuell als auch elektronisch eingereichte Dokumente bearbeitet die IHK in diesen Tagen.  

Diese Öffnungszeiten gelten nur für Beglaubigungen im Außenwirtschaftsverkehr, die keinen weiteren Aufschub dulden. Ab dem 3. Januar 2022 stehen sämtliche Ansprechpartner und Services in Duisburg, Wesel und Kleve wie gewohnt wieder zur Verfügung.

(c) Niederrheinische IHK Jacqueline Wardeski

 

Dezentrale und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg

Duisburg, 08. Dezember 2021 - Die Stadt Duisburg bietet nächste Woche wieder dezentrale Impfungen an folgenden Standorten, jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr, kostenlos an:    

Montag, 13.12.: Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius Walsum, Pfarrhaus Kardinal von Galen, Elisabethstraße 8, 47178 Duisburg  

Dienstag, 14.12.: Evangelische Kirchengemeinde Rumeln-Kaldenhausen, Eingang Ulmenstraße 31, 47239 Duisburg  

Mittwoch, 15.12.: Katholische Kirchengemeinde St. Judas Thaddäus Buchholz, Karl-Martin-Haus, Münchener Straße 40A, 47249 Duisburg  

Donnerstag, 16.12.: Friedenskirche Hamborn, Duisburger Straße 174, 47166 Duisburg  

Freitag, 17.12.: Evangelische Gemeinde Hochfeld, Pauluskirche, Paulusstraße 10, 47053 Duisburg    

Neben den dezentralen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr, impfen zu lassen:  

- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, 47198 Duisburg - Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, 47169 Duisburg

- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269 Duisburg - Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, 47051 Duisburg    


Hinweise zur Impfung: Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)  

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.  

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

 

Betriebsferien der Stadtverwaltung Duisburg

Duisburg, 6. Dezember 2021 - Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 27. Dezember bis einschließlich 2. Januar, in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr, das Gesundheitsamt sowie der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes. Diese Dienststellen sind an allen Tagen erreichbar.

- Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet ist für Bestatter im Standesamt West am Körnerplatz 1 in Rheinhausen vom 27. bis 30. Dezember ein Notdienst eingerichtet.
- Die Zentralbibliothek ist von Montag, den 27. Dezember, ab 13 Uhr, bis Donnerstag, 30. Dezember, 19 Uhr, geöffnet.
- Die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule sowie die Bezirks- und Stadtteilbibliotheken bleiben bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Die Onleihe mit mehr als 50.000 E-Medien sowie weitere digitale Angebote sind natürlich während der gesamten Zeit über die Homepage www.stadtbibliothek-duisburg.de mit einem gültigen Bibliotheksausweis nutzbar.
- Die gesamte Verwaltung ist ab dem 3. Januar wieder erreichbar. Mit den Betriebsferien können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.


  Städtische Bäder über Weihnachten und Neujahr geschlossen
Das Rhein-Ruhr-Bad in Hamborn, sowie die Hallenbäder am Toeppersee in Rheinhausen und an der Memelstraße in Neudorf bleiben von Freitag, 24. Dezember 2021 bis einschließlich Samstag, 1. Januar 2022 geschlossen. Das Allwetterbad in Walsum schließt ebenfalls ab dem 24. Dezember, öffnet aufgrund von Wartungsarbeiten jedoch erst wieder am Montag, 10. Januar 2022. Weitere Informationen zu den städtischen Bädern, Öffnungszeiten und Ticketbuchungen gibt es online auf dem Bäderportal unter www.baederportal-duisburg.de.

Maskenpflicht auf Wochenmärkten - 3G-Regelung und verschärfte Maskenpflicht in städtischen Gebäuden  

Maskenpflicht auf Wochenmärkten

Duisburg, 03. Dezember 2021 - Weil das Infektionsgeschehen weiterhin zunimmt, hat die Stadt Duisburg eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Daher gilt ab Montag, 6.12.2021, bis zum Ablauf des 21.12.2021, dass auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie auf allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen zu den jeweiligen Marktzeiten mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen ist.  


3G-Regelung und verschärfte Maskenpflicht in städtischen Gebäuden  
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen gilt in allen städtischen Dienstgebäuden ab sofort die 3G-Regelung und eine verschärfte Maskenpflicht. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher erhöht werden.  

Zugang zu städtischen Einrichtungen haben daher nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Ein bestätigter Schnelltest (Bürgertest) darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Neben vorgenannten Nachweisen ist ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen.  

Für städtische Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport und Freizeitbereich gilt weiterhin die 2G-Regel. Hier ist der Besuch nur für immunisierte Personen möglich, die vollständig geimpft oder genesen sind. Zudem muss in allen städtischen Dienstgebäuden eine FFP2-Maske getragen werden. Das Tragen einer medizinischen Maske reicht nicht mehr aus.   Auf die vorgenannten Bestimmungen wird bereits in Einladungsschreiben und durch entsprechende Aushänge in den Dienstgebäuden hingewiesen.    

Städtische Bäder über Weihnachten und Neujahr geschlossen

Duisburg, 03. Dezember 2021 - Das Rhein-Ruhr-Bad in Hamborn, sowie die Hallenbäder am Toeppersee in Rheinhausen und an der Memelstraße in Neudorf bleiben von Freitag, 24. Dezember 2021 bis einschließlich Samstag, 1. Januar 2022 geschlossen.

Das Allwetterbad in Walsum schließt ebenfalls ab dem 24. Dezember, öffnet aufgrund von Wartungsarbeiten jedoch erst wieder am Montag, 10. Januar 2022. Weitere Informationen zu den städtischen Bädern, Öffnungszeiten und Ticketbuchungen gibt es online auf dem Bäderportal unter www.baederportal-duisburg.de.

3G-Pflicht im ÖPNV ab dem 24. November und wird von DVG, Stadt und Polizei kontrolliert  

Duisburg, 23. November 2021 - Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt ab Mittwoch, 24. November, die 3G-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) appelliert an ihre Fahrgäste, der Verpflichtung nachzukommen und nur noch genesen, geimpft oder getestet Bus und Bahn zu fahren. Die 3G-Regel gilt auch für myBUS.  

„Die Gesundheit und Sicherheit unserer Fahrgäste und Beschäftigten stehen für die DVG an oberster Stelle“, sagt Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der DVG. „Bitte halten Sie sich zur Sicherheit aller daher dringend an die 3G-Pflicht.“ Fahrgäste müssen in Bus und Bahn einen Impf- oder Genesenen-Nachweis, einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, sowie einen Lichtbildausweis mit sich führen. Nur wenn alle Fahrgäste sich an die neue Regelung halten, lässt sich ein reibungsloser Betriebsablauf ermöglichen.  


Die Stadt Duisburg, DVG und Polizei Duisburg werden die Einhaltung der 3G-Pflicht stichprobenartig und zusätzlich mit sogenannten Schwerpunktkontrollen überprüfen. „Wir werden zum Schutze aller Fahrgäste gemeinsam jeden Verstoß gegen die 3G-Pflicht konsequent sanktionieren“, sagt Martin Murrack Stadtdirektor und Krisenstabsleiter der Stadt Duisburg. „Die 3G-Regel in Bus und Bahn ist eine weitere notwendige Maßnahme im Kampf gegen das Corona-Virus. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen sich an die neue Regel zu halten.“  


Ausgenommen von der 3G-Pflicht sind Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren.   Die DVG informiert die Fahrgäste über die 3G-Regel mit Plakaten, Durchsagen und Aufklebern in den Fahrzeugen und an Haltestellen, über Hinweise auf den digitalen Informationstafeln sowie über ihre Internetseite und Social-Media-Kanäle.

Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt

Duisburg, 18. November 2021 - Die Stadt Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden Infektionszahlen und hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Duisburger Bevölkerung erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 19. November, und führt die Maskenpflicht für Teile der Duisburger Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein.  

Durch diese Maßnahme wird der weiterhin besorgniserregenden infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist.  

 

Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen. Eine besondere Frequentierung der Innenstadt ergibt sich daraus, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels sowie Gastronomiebetriebe befinden, die gerade in der Vorweihnachtszeit etwa zum Einkaufen von Geschenken oder zum Flanieren aufgesucht werden.


Verstärkt wird dieser Umstand durch die Durchführung des weit über die Grenzen Duisburgs hinaus beliebten Weihnachtsmarktes. Dieser führt dazu, dass sich viele Menschen in den von der Maskenpflicht erfassten öffentlichen Außenbereiche der Duisburger Innenstadt nicht nur zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, sondern auch noch geraume Zeit danach, insbesondere zum weiteren Verzehr von Speisen und Getränken, aufhalten.

Die Erkenntnisse seit Eröffnung des Weihnachtsmarktes am 11. November haben zudem gezeigt, dass er weitaus stärker besucht wurde als erwartet. Entgegen der ursprünglichen Planung lässt sich infolge des Andrangs in den betreffenden öffentlichen Außenbereichen die Einhaltung des erforderlichen Abstands oftmals nicht einhalten.  

Die Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, 24. November 2021 wie folgt: montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr, freitags und samstags       
in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie sonntags                
in der Zeit von 13 bis 22 Uhr.  
Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske) gilt in den öffentlichen Außenbereichen der Duisburger Innenstadt entsprechend des beigefügten Lageplans.  
Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.    

Aktuelles Impfgeschehen  
Die Stadt Duisburg hat am gestrigen Mittwoch 1700 Impfungen durchgeführt. Rund 80 Prozent davon waren Booster-Impfungen. Aufgrund der großen Nachfrage, aus der sich entsprechend lange Wartezeiten ergeben haben, hat die Stadt Duisburg weitere Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert. Neben den Booster-Impfungen werden an den Impfstationen, deren Übersicht man auch auf der Webseite der Stadt Duisburg unter:  https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php
findet, natürlich auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.  

 "Das Infektionsgeschehen trifft uns im Moment mit voller Wucht. Deshalb ist es gut, dass wir unser Impfangebot ausbauen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter dabei unterstützen können, gemeinsam die vierte Welle zu brechen. Der Blick auf die Intensivstationen, ob in Duisburg oder anderswo, zeigt mehr als deutlich, dass es für den Kampf gegen Corona kein anderes wirksames Mittel gibt, als eine Impfung", sagt Krisenstabsleiter und Stadtdirektor Martin Murrack."  

Hinweise zur Impfung:
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)  

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).  
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.  

Stadt Duisburg passt die Impfangebote an

Duisburg, 17. November 2021 - Die Stadt Duisburg bietet seit Oktober allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an verschiedenen, über das Stadtgebiet verteilten Standorten, gegen das Coronavirus impfen zu lassen (https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php).  

Ab heute gibt es drei weitere dezentrale Angebote, die jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr, an folgenden Standorten Impfungen anbieten:  
Bürger-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Warbruckstraße 51, auf der Fläche gegenüber der Moschee in Marxloh Buscherstraße 66, auf dem ehemaligen Parkplatz von REAL in Großenbaum  

 
Unabhängig von den vorgenannten Örtlichkeiten kann das Impfangebot auch jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr, am Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz) wahrgenommen werden. Ab Freitag werden die Container durch Zelte ersetzt und so die Kapazitäten erhöht. In den Zelten sind dann bis zu sechs Impfkabinen untergebracht (in den Containern vormals zwei). Zudem wird es in dem Zelt einen Wartebereich mit (begrenzten) Sitzgelegenheiten geben.  

Um neben den vorgenannten stationären Standorten auch weiterhin ein flächendeckendes und wohnortnahes Impfangebot sicherzustellen, wurden die Standorte und Uhrzeiten des Impfbusses angepasst. An nachstehenden Standorten ist die kostenlose Impfung jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr möglich:  
Donnerstag, 18.11.:     Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
Freitag, 19.11.:             Bürgermeister-Bongartz-Platz, 47198 Duisburg
Samstag, 20.11.:          Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg  
Montag, 22.11.:            Marktplatz Friemersheim, Kronprinzenstraße, 47229 Duisburg
Dienstag, 23.11.:          Hamborner Altmarkt, 47166 Duisburg
Mittwoch, 24.11.:         Marktplatz Buchholz, Norbert-Spitzer-Platz, 47249 Duisburg
Donnerstag, 25.11.:     Marktplatz Hochemmerich, Gillhausen Straße, 47226 Duisburg
Freitag, 26.11.:             Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg


Neben den kostenlosen Impfungen, die an den verschiedenen Standorten stattfinden, wird in der kommenden Woche noch ein weiterer Termin angeboten:
Dienstag, 23. November, von 10.30 bis 17.30 Uhr, am Petershof an der Mittelstraße 2 in Marxloh    

Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig, so dass es teilweise zu Wartezeiten kommen kann. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)  

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).  

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

 

Stadt Duisburg erweitert bestehende Impfangebote

Duisburg, 11. November 2021 - Die Stadt Duisburg bietet seit Oktober allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an verschiedenen, über das Stadtgebiet verteilten Standorten, gegen das Coronavirus impfen zu lassen (https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php).  

Die aktuelle Erlasslage ermöglicht es nun auch, das bereits vorhandene städtische Impfangebot auszuweiten und so die steigende Nachfrage zu bedienen. Daher beabsichtigt die Stadt Duisburg, weitere dezentrale Angebote ab Mittwoch, 17. November, jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr, an folgenden Standorten anzubieten:  
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg Warbruckstraße 51, auf der Fläche gegenüber der Moschee in Marxloh
- Buscherstraße 66, auf dem ehemaligen Parkplatz von REAL in Großenbaum

Unabhängig von den vorgenannten Örtlichkeiten kann das Impfangebot auch jeweils montags bis samstags, von 12 bis 18 Uhr, am Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz) wahrgenommen werden. Ab dem 17. November wird das Angebot auch hier angepasst. Impfungen sind dann montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr möglich.  


Neben den kostenlosen Impfungen, die montags bis freitags an den verschiedenen Standorten stattfinden, werden in der kommenden Woche noch zwei weitere Termine angeboten:
- Montag, 15. und Dienstag, 16. November, jeweils von 12 bis 18 Uhr: Pauluskirche, Wanheimer Straße 80, 47053 Duisburg.
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig, so dass es teilweise zu Wartezeiten kommen kann. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKi heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)  

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).  

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.  

 

Stadt Duisburg bietet zwei weitere Sonderimpfaktionen in der kommenden Woche an

Duisburg, 5. November 2021 - Die Stadt Duisburg bietet auch in diesem Monat wieder allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit an, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.  Die Impfstandorte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt (https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php).  
Neben den kostenlosen Impfungen, die montags bis freitags an den verschiedenen Standorten stattfinden, können noch zwei weitere Termine angeboten werden:  
- Dienstag, 9. November, von 12 bis 18 Uhr:       
EKZ Rheinhausen, Asterlager Straße 90, 47228 Duisburg
- Mittwoch, 10. November, von 12 bis 18 Uhr: Uni Duisburg/Essen, Eingang Lotharstraße, 47057 Duisburg
Unabhängig von den vorgenannten Örtlichkeiten, kann das Impfangebot auch jeweils montags bis samstags, von 12 bis 18 Uhr, am Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz) wahrgenommen werden.  Um Wartezeiten zu verringern und gleichzeitig mehr Menschen impfen zu können, erweitert die Stadt Duisburg zudem ihr Impfangebot: Ab Montag, 8. November, wird sowohl an der Impfstation am Hauptbahnhof, als auch im Impfbus eine zweite Impfkabine eingerichtet, in der ein zweiter Arzt zusätzlich impfen wird.  
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).  
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.  

Kältemaßnahmen für obdach- und wohnungslose Menschen  

Duisburg, 4. November 2021 - Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse weist die zuständige Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg, Astrid Neese, darauf hin, dass wohnungslose Personen nicht ungeschützt den Einflüssen des winterlichen Wetters ausgesetzt sein müssen. Im Rahmen des präventiven Ansatzes im Hilfesystem ist generell die wohnraummäßige Versorgung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen erklärtes Ziel aller Aktivitäten.

„In Duisburg wird niemand, der um einen beheizten Schlafplatz bittet, ohne ein Hilfsangebot abgewiesen. Dieses System gilt in Duisburg unabhängig von der Witterungslage und der Jahreszeit.“   Anlaufstelle für alle Betroffenen ist werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle (ZABV) der Diakoniewerk Duisburg GmbH, Beekstraße 45, in der Duisburger Innenstadt. 

Über diesen Zeitraum hinaus sind jederzeit Vorsprachen in den entsprechenden Notübernachtungsstellen möglich. Für Männer befindet sich diese im Wolfgang-Eigemann-Haus, Ruhrorter Straße 124-126, in 47059 Duisburg; für Frauen in der Paul-Rücker-Str. 52 in 47059 Duisburg.  
Haustiere sind in den Notschlafstellen aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Solange sich ihre Halterinnen und Halter in einer Notschlafeinrichtung befinden, müssen die Tiere im Tierheim untergebracht und versorgt werden.  


Dennoch gibt es einige Personen, die diese Hilfeangebote aus ganz individuellen Gründen ablehnen. Eine witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit steht insbesondere für die Nachtstunden am Hauptbahnhof (Ostseite/Mülheimer Straße/Ecke Neudorfer Straße) mit der geöffneten U-Bahn Station zur Verfügung. Hier besteht während des Aufenthalts Maskenpflicht.  


Hinweise auf obdachlose Personen in unserer Stadt nimmt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern (0203) 2838870, (0203) 2838885 oder über Call-Duisburg (0203) 94000 entgegen. Weitergehende Informationen können auch in der ZABV (0203 9313100), der Notübernachtungsstelle für Männer (0203 992990) oder der Notübernachtungsstelle für Frauen (0203 609680) eingeholt werden.   Udo Horwat, Geschäftsführer der Diakoniewerk Duisburg GmbH, bittet die Duisburger und Duisburgerinnen: „Wer eine obdachlose Person kaum geschützt in der Kälte schlafen sieht, sollte sie ansprechen und fragen, ob sie Hilfe benötigt. Bei unklarem Gesundheitszustand sollte man in jedem Fall einen Krankenwagen rufen.“

Das Diakoniewerk bietet Hilfen mit einem differenzierten Angebot für Wohnungslose und für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote der Wohnungslosenhilfe sind genau aufeinander abgestimmt und ermöglichen es den Klientinnen und Klienten, einen Weg aus der Wohnungslosigkeit zu finden.   Auch der Verein Gemeinsam gegen Kälte Duisburg e. V. wird in der Winterperiode  die aufsuchende Hilfe mit seinem Betreuungsmobil fortsetzen.

 Kurt Schreiber, Vorsitzender des Vereins, erklärt: „Wir sind ganzjährig an den bekannten Anlaufstellen unterwegs. In den Wintermonaten fahren wir Sondereinsätze. Mit an Bord unseres Mobils sind neben warmen Getränken und Essen auch Kleidung, Schlafsäcke und Hygieneartikel. Als Teil und Unterstützer des Duisburger Hilfesystems nutzen wir die persönlichen Gespräche, um die Personen an professionelle Dienste weiterzuleiten.“

Stadt Duisburg setzt Impfangebote im November fort

Duisburg, 28. Oktober 2021 - Die Stadt Duisburg bietet auch im November allen Bürgerinnen und Bürgern wieder die Möglichkeit an, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Über das gesamte Stadtgebiet sind die Impfstandorte verteilt, so dass diese für alle Bürgerinnen und Bürger gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.  


Die kostenlosen Impfungen werden jeweils montags bis samstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr, außer am Montag, 1. November (Allerheiligen), an nachstehenden Standorten angeboten.  
Montag:              Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
Dienstag:            August-Bebel-Platz, 47169 Duisburg
Mittwoch:          Marktplatz Hochemmerich, Atroper Straße, 47226 Duisburg
Donnerstag:      Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
Freitag:                Bürgermeister-Bongartz-Platz, 47198 Duisburg
Samstag:             Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg.

Zusätzlich zu den o.g. Standorten des Impfbusses, werden noch zwei Impftermine bei Kaufland in Hamborn und Ruhrort, jeweils von 12 bis 18 Uhr angeboten:  
Dienstag,   2. November:            Kaufland, Duisburger Straße 303, 47166 Duisburg
Mittwoch,  3. November:           Kaufland, Friedrich-Ebert-Straße 2, 47119 Duisburg    

Unabhängig von den vorgenannten Örtlichkeiten, kann das Impfangebot auch jeweils montags bis samstags, von 12 bis 18 Uhr, am Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz) wahrgenommen werden. Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).  

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

Bürger-Service-Hamborn: Einwöchige Schließung wegen umfangreicher Umbaumaßnahmen 

Duisburg, 25. Oktober 2021 - In der  Bürger-Service-Station Hamborn (im Rathaus Hamborn) werden von Freitag, 5. November bis Freitag, 12. November umfangreiche Umbau- und Verkabelungsarbeiten durchgeführt. Die Bürger-Service-Station bleibt daher geschlossen. Termine wurden für den Schließungszeitraum nicht vergeben. Bürgerinnen und Bürger aus Hamborn können in diesem  Zeitraum Termine in anderen Duisburger Bürger-Service-Stationen über die Online-Terminvergabe zu buchen: https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/terminvereinbarung-buergerservice.php  

Für die Abholung von Ausweisdokumenten, die im Bürger-Service Hamborn beantragt wurden und nach Fertigstellung nur dort abgeholt werden können, bittet die Stadtverwaltung die betreffenden Bürgerinnen und Bürger, die Schließung der Bürger-Service-Station einzuplanen. Sollten dennoch im Umbauzeitraum 5. bis 12. November kurzfristig dringende Aushändigungen von beantragten Ausweisdokumenten erforderlich sein, so kann dies über Call Duisburg unter (0203) 94000 oder unter bss.hamborn@stadt-duisburg.de abgestimmt werden.  
Bei reibungslosem Verlauf der Umbauarbeiten wird der Bürger-Service Hamborn voraussichtlich ab Montag, 15. November, mit neuer Rezeption und Wartezone wieder zur Verfügung stehen.

 

Telefonische Sprechstunde des Instituts für Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern  

Corona und seine Folgen
Duisburg, 20. Oktober 2021 - Corona hat das Familienleben durcheinandergebracht. Wie sind Verhaltensänderungen bei Kindern zu verstehen, wie reagiert man auf ungünstige Entwicklungen oder welche Hilfen gibt es bei besonderen Problemstellungen? Für Antworten auf diese und ähnliche Fragen bietet das Institut für Jugendhilfe am Mittwoch, den 27.Oktober, von 9 Uhr bis 11 Uhr eine Sprechstunde unter der Telefonnummer: 02065/2838413 an.  


Corona und die Folgen im Bereich der Sozialkontakte, das Homeschooling und Homeoffice,  zeitweise sehr kurzfristig wechselnde schulische Anforderungen und Betreuungssituationen und die weiter bestehende Unsicherheit, wie sich die gesamte Situation  in der nächsten Zeit entwickeln wird,  stellen sowohl für die Kinder und Jugendliche als auch für die Eltern nach wie vor eine besondere Herausforderung dar.   Aufgrund des langen Lockdowns sind häufig altersgemäße Entwicklungen, die Entwicklung sozialer Kompetenz, die Loslösung von den Eltern und die gesamte psychische Befindlichkeit beeinträchtigt worden.


Es fehlten der Ausgleich und das soziale Erprobungsfeld durch die Beschränkung der außerfamiliären Kontakte, der Freizeit- und sportlichen Aktivitäten. Manchen Kindern und Jugendlichen fällt es jetzt nach der Wiederöffnung der Kitas und der Schulen schwer, sich wieder auf die Gruppen- oder schulische Situation einzustellen und die dortigen Regeln zu akzeptieren. Es zeigen sich auf einmal soziale Ängste, obwohl die Kinder in der Schule und dem Kindergarten vor dem Lockdown gut eingewöhnt waren.


Einige Kinder und Heranwachsende haben auch Gewohnheiten entwickelt, ein verändertes Essverhalten oder einen erhöhten Medienkonsum und haben jetzt Probleme, sich wieder auf andere Beschäftigungen einzulassen. Andere Kinder reagieren auf einmal aggressiv und verweigern die Mitarbeit, möchten lieber zu Hause bleiben.    

Grundsätzlich ist das Institut für Jugendhilfe Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern bei Fragen zur Entwicklung, zur Erziehung, zum familiären Zusammenleben, bei Krisen Jugendlicher. Es bietet Beratung und therapeutische Unterstützung. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Beratung ist kostenfrei und streng vertraulich. Institut für Jugendhilfe, Heckenstr. 22, 47058 Duisburg; Tel.: 3019860, institut-jugendhilfe@stadt-duisburg.de; www.duisburg.de

Informationen zu Impfaktionen in der 43. Kalenderwoche  
Aufgrund von Umbaumaßnahmen bleibt die stationäre Impfstation am Hauptbahnhof am kommenden Montag, 25. Oktober, geschlossen. Alternativ bietet die Stadt an diesem Tag Impfungen im Forum Duisburg von 12 bis 18 Uhr an. Ab Dienstag wird dann wieder wie gewohnt am Hauptbahnhof geimpft.  
Zusätzlich zu den Impfungen im Impfbus und am Hauptbahnhof bietet die Stadt am Dienstag, 26. Oktober und am Donnerstag, 28. Oktober, jeweils von 12 bis 18 Uhr eine Sonderimpfaktion in der Turnhalle Hitzestr. 25, 47055 Duisburg (Eingang/Einfahrt über Rheintörchenstr.) an.  

Zusätzliche mobile Impfangebote vor Ort in der kommenden Woche

Duisburg, 15. Oktober 2021 - Nach der Schließung des Impfzentrums in Duisburg wird es in der kommenden Wochen zusätzlich zu den bereits bekanntgegebenen Impfangeboten vor dem Hauptbahnhof und per Impfbus weitere Möglichkeiten zur Impfung vor Ort geben:  
- Dienstag, 19. Oktober auf dem Parkplatz Helios St. Anna in 47259 Duisburg (Huckingen)
- Mittwoch, 20. Oktober auf dem Ikea Parkplatz in 47166 Duisburg (Hamborn)  


Die kostenlosen Impfungen sind ohne vorherigen Terminabsprache jeweils in der Zeit zwischen 12 bis 18 Uhr möglich. Montags bis samstags werden außerdem Impfungen vor dem Duisburger Hauptbahnhof angeboten, ebenfalls in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr.  
Der Impfbus hält mit seinem Impfangebot an verschiedenen Standorten in der Stadt, jeweils von 12 bis 18 Uhr:  
- Montags: Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
- Dienstags: August-Bebel-Platz, 47169 Duisburg
- Mittwochs: Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
- Donnerstags: Marktplatz Hochemmerich, Atroper Straße, 47226 Duisburg
- Freitags: Bürgermeister-Wendel-Platz, 47198 Duisburg
- Samstags: Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg

Alle Personen über 16 Jahren können sich im Rahmen der Impfaktionen mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen. Hier ist eine vollständige Immunisierung nur mit einer Zweitimpfung gegeben. Eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren möglich.  
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Meldeadresse in Duisburg zu besitzen. Geimpft werden kann grundsätzlich jeder, der sich ausweisen kann. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Ausstellung von Impf- und Genesenendokumentationen 

Duisburg, 13. Oktober 2021 - In einem Container auf dem Parkplatz des Theaters am Marientor können ab heute Impf- und Genesenendokumentationen ausgestellt werden. 

Folgende Angelegenheiten werden hier bearbeitet:

•         Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten (Impfnachweis und Lichtbildausweis

mitbringen)

•         Ausstellung von digitalen Genesenenzertifikaten (bitte Dokumentation vom

positiven PCR-Test und Lichtbildausweis mitbringen)

•         Impfpassnachtragungen (Impfnachweis - wenn vorhanden - und

Lichtbildausweis mitbringen)

•         Impfpassausstellung (Impfnachweis - wenn vorhanden - und Lichtbildausweis

mitbringen) 


Die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein über die im Impfzentrum Duisburg durchgeführten Impfungen liegen nicht automatisch vor und müssen einzeln abgerufen werden. Dadurch kann es bei der Ausstellung von Impfzertifikaten für im Impfzentrum durchgeführte Impfungen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. 

Ausgestellt werden die Dokumente in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 13 und 13.30 bis 16.30 Uhr. Der Container befindet sich auf dem Parkplatz an der Rückseite des Theaters am Marientor.

Zusätzlich dazu können sich Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen zur Impfdokumentation bei Covid-19 an impfdokumentation@stadt-duisburg.de wenden.

2G-Regelung für städtische Kultur- und Freizeit-veranstaltungen ab dem 1. November

Duisburg, 04. Oktober 2021 - Aktuell sind die Infektionszahlen in Duisburg und NRW rückläufig. Leider erwarten  die meisten Experten allerdings für den fortschreitenden Herbst steigende Infektionszahlen. Die Impfquote ist nach wie vor zu gering, um sicher durch den Winter zu kommen.  

Der überwiegende Teil der aktuell Infizierten ist nicht geimpft, auch in den Kliniken sind die schweren Fälle, gerade die der jüngeren Patientinnen und Patienten, nicht geimpft. Die hohe Inzidenz bei den  Schülerinnen und Schülern mit einem hohen Anteil nicht geimpfter Kinder stützt die These, dass es sich mittlerweile um eine "Pandemie der Ungeimpften" handelt.  
Geimpfte und Genesene haben ein deutlich niedrigeres Risiko, sich erneut anzustecken. In den wenigen Fällen, in denen sich geimpfte Personen wieder infizieren, ist das Risiko einen schweren Krankheitsverlauf erheblich gemindert.  


In Anbetracht dieser Einschätzung hat sich die Stadt Duisburg dazu entschlossen, ab dem 1. November nur noch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher in von ihr ausgerichteten Kultur- und Freizeitveranstaltungen zuzulassen. Das wird zukünftig auch den Zoo und größere Feste wie den Weihnachtsmarkt betreffen. Die Details dazu werden noch geklärt.   Für Angebote im Bildungsbereich (z.B. VHS-Kurse, Lehrgänge, Integrationskurse) gilt die neue Regelung nicht, diese finden unter Beachtung der 3G-Regel statt, d.h. es können auch getestete Personen teilnehmen.


Diese Regelung gilt für alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen. Wegen der besonderen Situation von Schwangeren wird für diese Personengruppe trotz bestehender Impfempfehlung eine Ausnahme gemacht. Für die beiden letztgenannten Personengruppen genügt ein bestätigter negativer Antigen-Schnelltest.  
Oberbürgermeister Sören Link betont: „Wir sind von der Wirksamkeit der 2G-Regel überzeugt und hätten uns vom Land NRW eine umfassende Regelung gewünscht. Diese gibt es bis heute nicht. Die ersten Monate der Krise haben gezeigt, wie unglücklich ein Flickenteppich an verschiedenen kommunalen Lösungen ist.“  

Krisenstabsleiter Martin Murrack ergänzt: „Wir ermuntern ausdrücklich auch private Veranstalter, unserem Beispiel zu folgen und 2G umzusetzen. Jeder hat die Chance, sich kostenfrei impfen zu lassen, sowohl zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Mitmenschen. Nur wenn wir die Impfquote deutlich erhöhen, werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“

Zusätzliche mobile Impfangebote vor Ort in der kommenden Woche

Duisburg, 30. September 2021 - Nach der Schließung des Impfzentrums in Duisburg wird es in der kommenden Wochen zusätzlich zu den bereits bekanntgegebenen Impfangeboten vor dem Hauptbahnhof und per Impfbus weitere Möglichkeiten zur Impfung vor Ort geben:  

- Dienstag, 5. Oktober am Stewes Baumarkt, Holtener Straße 209 47179 Duisburg-Walsum
- Mittwoch, 6. Oktober, Wochenmarkt Vierlinden, Franz-Lenze-Platz 1, 47178 Duisburg  

Die kostenlosen Impfungen sind ohne vorherigen Terminabsprache jeweils in der Zeit zwischen 12 bis 18 Uhr möglich.  

Ab dem 4. Oktober werden montags bis samstags außerdem Impfungen vor dem Duisburger Hauptbahnhof angeboten, ebenfalls in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr. Der Impfbus startet zeitgleich am 4. Oktober mit seinem Impfangebot an verschiedenen Standorten in der Stadt, jeweils von 12 bis 18 Uhr:  
- Montags: Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
- Dienstags: August-Bebel-Platz, 47169 Duisburg
- Mittwochs: Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
- Donnerstags: Marktplatz Hochemmerich, Atroper Straße, 47226 Duisburg
- Freitags: Bürgermeister-Wendel-Platz, 47198 Duisburg
- Samstags: Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg  

Alle Personen über 16 Jahren können sich im Rahmen der Impfaktionen mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen. Hier ist eine vollständige Immunisierung nur mit einer Zweitimpfung gegeben. Eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren möglich.  
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Meldeadresse in Duisburg zu besitzen. Geimpft werden kann grundsätzlich jeder, der sich ausweisen kann. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.  

Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, noch bis heute 17 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen.
Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit Moderna oder BioNTech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht. Auch hier ist eine vollständige Immunisierung nur mit einer Zweitimpfung gegeben. Diese muss dann beim Hausarzt oder bei den mobilen Angeboten erfolgen, da das Impfzentrum dann bereits geschlossen ist.  

Duisburger Impfzentrum schließt nach 232 ununterbrochenen Betriebstagen – mobiler Impfbus ermöglicht niederschwelliges Angebot in Duisburg

Duisburg, 28. September 2021 - Nach 232 Tagen im pausenlosen Einsatz schließt das Duisburger Impfzentrum im ehemaligen Theater am Marientor am Donnerstag, 30. September, um 17 Uhr endgültig. Errichtet worden war es von der Feuerwehr Duisburg im Dezember 2020 innerhalb kürzester Zeit.

Die Schließung der Einrichtung zum jetzigen Stichtag war von der Landesregierung für alle Impfzentren in Nordrhein-Westfalen beschlossen worden. Im Corona-Center-Duisburg hat es mehr als 383.000 Impfungen (Stand 27. September, 20 Uhr, inklusive mobiler Impfungen) gegeben. Zudem haben mobile Impfteams knapp 130 Einrichtungen wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheime oder auch Justizvollzugsanstalten angefahren, um vor Ort zu impfen.

Duisburgs Impfzentrum im Theater am Marientor


Ab 1. Oktober sollen Impfungen in der Hauptsache von niedergelassenen und Ärztinnen und Ärzten übernommen werden. In Duisburg wird es weiterhin das bekannte stationäre Impfangebot vor dem Hauptbahnhof geben. Ergänzt wird dieses durch einen mobilen Impfbus, der regelmäßig an verschiedenen Standorten in Duisburg ein niederschwelliges Angebot bereit hält – um zum Beispiel Menschen ohne Hausarzt oder mit einer vorhandenen Sprachbarriere eine möglichst einfache und unkomplizierte Impfung zu ermöglichen.  

„Vor rund zehn Monaten war das Duisburger Impfzentrum als eines der ersten in unserem Land startbereit. Die dann folgenden mehr als 383.000 Impfungen haben die Impfkampagne in unserer Stadt maßgeblich vorangetrieben“, sagt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg.
„Trotz der teilweise hohen Belastung haben sich alle Beteiligten vor Ort fürsorglich um die Menschen gekümmert, die zum Impfen gekommen sind. Es liegt mir daher sehr am Herzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Helferinnen und Helfern des Impfzentrums für ihre Leistung und Einsatzbereitschaft in dieser herausfordernden Zeit zu danken.“  

Krisenstabsleiter Martin Murrack ergänzt: „Die hohe Zahl der Impfungen zeigt, wie professionell die Impfungen durchgeführt wurden. In Spitzenzeiten waren es mehr als 3.200 Immunisierungen am Tag. Dieser Zuspruch hat uns sehr gefreut, dennoch hätten wir uns gerade in den letzten zwei Monaten deutlich mehr Impfwillige gewünscht.“  

Insgesamt waren im Corona-Center Duisburg rund 1.500 Menschen beschäftigt, davon etwa 300 Ärztinnen und Ärzte und 70 Bundeswehrsoldatinnen und –soldaten. Den reibungslosen Ablauf im Impfzentrum sichergestellt haben auch die vielen medizinischen und pharmazeutischen Fachkräfte, Apothekerinnen und Apotheker, Sicherheitsleute, Parkwächterinnen und Parkwächter, Lageristinnen und Lageristen, Reinigungskräfte und viele weitere. Der Dienst wurde von den Mitarbeitenden in zwei Schichten am Tag vollzogen.  

Stationäres Impfangebot:  
Auf dem Platz vor dem Hauptbahnhof sind weiterhin ohne vorherige Terminabsprache kostenlose Impfungen möglich. Dort werden montags bis samstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr Erst-, Zweit- und falls erforderlich auch Drittimpfungen angeboten. Samstags wird dieses Angebot erstmalig ab 8. Oktober bereit stehen.  

Mobiles Impfangebot:  
In einem eigens dafür umgebauten Bus bietet die Stadt Duisburg wiederkehrend an verschiedenen Standorten ohne vorherige Terminabsprache kostenlose Impfungen an. Dort werden montags bis samstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr Erst-, Zweit- und falls erforderlich auch Drittimpfungen angeboten. Der Impfbus startet ab 4. Oktober mit seiner Tour.  

Vorerst wird die mobile Impfstation an folgenden Standorten betrieben:  
Montags: Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
Dienstags: August-Bebel-Platz, 47169 Duisburg
Mittwochs: Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
Donnerstags: Marktplatz Hochemmerich, Atroper Straße, 47226 Duisburg
Freitags: Bürgermeister-Wendel-Platz, 47198 Duisburg
Samstags: Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg



Bundestagswahl am 26. September 2021

Zahlen, Daten, Fakten  
Allgemeines  
Duisburg, 22. September 2021 - Am Sonntag, 26. September, findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum Bundestag statt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist dazu in 323 Wahlbezirke (an 157 Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden für die Bundestagswahl 105 Briefwahlbezirke eingerichtet (48 mehr als zur Bundestagswahl 2017).  
Die Stimmabgabe ist grundsätzlich in allen 323 Stimmbezirken möglich (vorausgesetzt der/die Wähler/in ist im Wählerverzeichnis eingetragen bzw. legt den entsprechenden Wahlschein vor).  
Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Im Internet findet man das Wahllokal unter https://wahlergebnis.duisburg.de/.  

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.200 ehrenamtliche Helfer*innen berufen.   Insgesamt sind 318.683 Duisburgerinnen und Duisburger für die Bundestagswahl wahlberechtigt. Hiervon sind 165.129 Frauen und 153.554 Männer wahlberechtigt. Erstmalig wählen dürfen bei der Bundestagswahl 8.088 Bürgerinnen und 8.464 Bürger (gegenüber Bundestagswahl 2017).    

Wahlberechtigung für die Bundestagswahl  
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG,
-        die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben 
-        seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
-        nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Man muss in der Regel also seit dem 26.06.2021 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat   Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen   Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 15. August 2021 erstellt, sodass ab dem 23. August 2021 die Wahlbenachrichtigungen versandt werden konnten.  

Personen, die in der Zeit ab dem 16.08.2021 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben.  
Sollten sie ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 15. August und 5. September 2021 von Duisburg in eine andere Stadt oder umgekehrt verlegen, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie beantragen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde.   Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der Wahl teilnehmen.

Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis oder Reisepass. Wer sich nicht sicher ist, in welches Wahllokal er/sie muss, kann diese Information unter https://wahlergebnis.duisburg.de abrufen oder bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.   Briefwahl   Seit dem 23. August 2021 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich, per Mail oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de bzw. per QR- Code) beantragt werden.  

Darüber hinaus wurden sowohl zentral im Wahlzentrum In den Haesen als auch in fast allen Duisburger Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. Ausschließlich im Bezirk Mitte wurde die Briefwahlstelle nicht im Bezirksamt Mitte, sondern im Rathaus Duisburg am Burgplatz (Zimmer 60) eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.  

Die Standorte für die Briefwahl im Einzelnen:
-         Bezirksrathaus Walsum, Zimmer 403
-         Bezirksrathaus Hamborn, Zimmer 102
-         Bezirksrathaus Meiderich/Beeck, Zimmer 216
-         Bezirksrathaus Homberg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 201 – 203
-         Rathaus Burgplatz, Sitzungszimmer 68
-         Bezirksrathaus Rheinhausen, Zimmer 220
-         Bezirksrathaus Süd, Zimmer 11
-         Wahlamt In den Haesen 84, Homberg  
Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, In den Haesen 84, DU-Homberg entgegengenommen.  

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.  

Alle Briefwahlstellen sind noch bis Freitag entsprechend der regulären Öffnungszeiten, am Freitag, 24. September, zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.   An diesem Tag werden um 18 Uhr das letzte Mal vor den Wahlen die Hausbriefkästen bei den Briefwahlstellen geleert. Sollte nach Freitag, 18 Uhr, noch für die Wahlen relevante Post (zum Beispiel Wahlbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik (Wahlamt), In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg, über den Hausbriefkasten des Rathauses Duisburg, Burgplatz 19, Duisburg-Altstadt oder des Bezirksrathauses Homberg, Bismarckplatz 1 in Duisburg-Homberg möglich, und das auch nur bis spätestens 18 Uhr am Wahltag.  

Ab sofort sollten aber – um die Stimme noch rechtzeitig abgeben zu können - keine Briefwahlanträge mehr postalisch gestellt werden. Die letzte Briefkastenleerung mit Zustellung an die Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik erfolgt am Samstag, 25.September! Der sichere Weg ist die Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten Briefwahlstellen. Dann erreicht die abgegebene Stimme in jedem Fall die Auszählung.  

Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises in jedem Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Wahllokal seine Stimme abgeben, wo man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.  

Das Briefwahlinteresse zur Bundestagswahl 2021 ist bis zum Stichtag 21. September 2021 mit 101.910 ausgestellten Wahlscheinen gegenüber 2017 (55.889) deutlich angewachsen.    

Stimmabgabe und Auswirkungen durch die Corona- Pandemie  
Das Wahlrecht ausüben können ohne zusätzliche gesundheitliche Risiken durch die Corona-Pandemie ausgesetzt zu sein, ist die Maxime bei den Vorbereitungen für diese Wahlen im September 2021. Dies gilt nicht nur für die Wählenden sondern natürlich auch für die eingesetzten Wahlhelfer*innen. Der Hygiene-Standard in den Wahllokalen entspricht den aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung. So werden für die Wählenden neben der Möglichkeit, einen eigenen Stift für die Stimmabgabe zu nutzen, auch Schreibstifte bereitgehalten, im Eingangsbereich wird eine Handdesinfektion angeboten und eine Zutrittsregelung wird gewährleistet.

Die Wahlhelfer*innen werden sowohl durch eine Sichtscheibe als auch durch Masken geschützt.   Auch für Wählende gilt im Wahllokal und auf den Zuwegen eine Maskenpflicht!  

Bei der Vorsprache im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, so ist ein Nachweis der Identität zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand kann aber auch trotz Vorlage der Wahlbenachrichtigung bei Zweifeln an der Identität die Vorlage eines Lichtbildausweises verlangen.  

Sollte kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden können, ist der Wahlvorstand gehalten, die Person zurückzuweisen und zu bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist erforderlich, um möglichen Missbrauch zu vermeiden und dient ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.  

Wahltag/Ergebnisse  
Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken und in den beiden Briefwahlzentren Gesamtschule Duisburg-Süd, Großenbaum und Erich-Kästner-Gesamtschule, Homberg.   Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.  

Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter https://wahlergebnis.duisburg.de verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.  
Am 1. Oktober tagt der Wahlausschuss um 13 Uhr öffentlich und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl sowie die in den Wahlkreisen 115 Duisburg I und 116 Duisburg II gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest.  

Stadt bietet nächste Woche Impfungen am Hauptbahnhof an  

Duisburg, 17. September 2021 - Die Stadt bietet in der nächsten Woche wieder Impfungen am Bahnhofsvorplatz/Portsmouthplatz in Duisburg-Mitte an. Hier besteht dann die Möglichkeit, von Montag, 20. bis Freitag, 24. September, jeweils von 12 bis 18 Uhr vom kostenlosen Impfangebot Gebrauch zu machen.  

Alle Personen über 16 Jahren können sich mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen. Eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren möglich.   Eine Impfung mit dem Impfstoff von Moderna bedingt jedoch eine Zweitimpfung, um eine vollständige Immunisierung zu gewährleisten.

Vor Ort wird über die Standorte informiert, bei denen eine Zweitimpfung möglich ist.   Unabhängig vom Standort am Bahnhofsvorplatz besteht noch bis zum 30. September die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis 20 Uhr (am 30. September nur bis 17 Uhr) im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.   Bei Inanspruchnahme einer Zweitimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die Erstimpfung vorzuzeigen. Gleichfalls wird empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.  

 Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 impfen zu lassen. Schützen Sie aber auch sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen.

Stadt Duisburg setzt mobile Impfungen im Oktober fort  

Duisburg, 14. September 2021 - Die Stadt Duisburg wird auch nach Schließung des Impfzentrums zum 30. September das mobile Impfangebot sicherstellen. Die Stadt Duisburg kommt damit dem 1. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen Covid 19 ab Oktober 2021 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nach.  

„Ich bin froh und dem Land NRW sehr dankbar, dass die Hinweise aus dem kommunalen Bereich aufgegriffen wurden und mit diesem Erlass jetzt eine Regelung vorliegt, die uns das niedrigschwellige Impfen ab Oktober pragmatisch ermöglicht“, so Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Martin Murrack.  
Hierzu ist vorerst ein wiederkehrendes Impfangebot an sechs Standorten im Stadtgebiet vorgesehen. Dadurch stellt die Stadt Duisburg für alle Bürgerinnen und Bürger, die bei einer der zahlreichen Impfaktionen im Stadtgebiet eine Erstimpfung erhalten haben, die Möglichkeit der Zweitimpfung sicher. Die Impfstandorte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und so für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.  

Die Impfungen werden im Oktober bis auf weiteres jeweils montags bis samstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr an nachstehenden Standorten angeboten. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.    
Montag:        Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
Dienstag:      August-Bebel-Platz, 47169 Duisburg
Mittwoch:      Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
Donnerstag:  Marktplatz Hochemmerich, Atroper Straße, 47226 Duisburg
Freitag:        Bürgermeister-Wendel-Platz, 47198 Duisburg
Samstag:      Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg        

Neben der Zweitimpfung besteht auch weiterhin die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erstimpfung zu erhalten. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfung wird jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei der Erstimpfung (BioNTech oder Moderna).  
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Für die Zweitimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die Erstimpfung vorzuzeigen. Gleichfalls wird empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.


Und mehrmals täglich grüßt per Schulmail eine erneute Quarantäne-Regelung!

Duisburg, 10. September 2021 - 18 Uhr:, siehe Update „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ von 11.16 Uhr.  

Dazu Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Die Coronapandemie bringt seit mittlerweile eineinhalb Jahren die städtischen Verwaltungen in den besonders stark betroffenen Fachbereichen an ihre Leistungs- und Belastungsgrenzen. Dass die Landesregierung mit ihren zuständigen Ministerien auch nach dieser langen Zeit noch immer nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen zu koordinieren, macht mich fassungslos. Dass die Inhalte aus der Schulmail vom heutigen Tag von den Regelungen des neuen Erlasses des Gesundheitsministeriums abweichen, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Krisenmanagement des Landes einen neuen und traurigen Tiefpunkt erreicht hat.

Leidtragende dieses Versagens sind am Ende die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien, denen an einem Freitagabend neue Regelungen aufgebürdet werden, die schon am nächsten Schul- und Kitatag umzusetzen sind. Dieses rücksichtslose Verhalten der Entscheidungsträger in Düsseldorf zeigt, wie weit sich die Landesregierung mittlerweile nicht nur von ihren Kommunen, sondern auch von den Menschen in Duisburg und vielen anderen Städten in Nordrhein-Westfalen entfernt hat."  

Das MAGS NRW hat am Freitagnachmittag per Erlass die Quarantäne in Schulen und Kitas neu geregelt. Hinsichtlich Quarantäne und Testung gibt das Ministerium nun neue Regelungen vor, die zum Ziel haben, die Anzahl der durch Quarantäne vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schüler zu verringern. Grundsätzlich gilt weiterhin: Um Infektionen zu vermeiden gelten uneingeschränkt die AHA+L-Regeln.  

Es wurden im Vergleich zur Schulmail von heute Vormittag folgende Neuregelungen für den Bereich der Schulen getroffen:
„Freitestung“ von Kontaktpersonen  
Kommt es innerhalb der Klasse zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR oder Schnelltest (kein Selbsttest) am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person).  

Für Lehrpersonal oder andere in der Schule tätige Personen gelten die Regelungen der TestQuarantäneVO mit Gültigkeit vom 11.09.2021. Zudem wurden folgende Neuregelungen für den Bereich der Kitas getroffen:
1) Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen  
Die Quarantäne ist hauptsächlich auf die infizierten Personen zu beschränken.   In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung erweitern. Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen.  

2) Zusätzliche Testungen  
 Um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern sind bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in den folgenden 14 Tagen drei Antigenselbsttests pro Woche durch die Eltern durchzuführen. Das nicht immunisierte oder genesene Personal der betroffenen Einrichtung muss sich in gleicher Frequenz testen lassen. Vor dem erneuten Besuch der Kita muss ein negatives, schriftliches Testergebnis dort vorgelegt werden.  

3) „Freitestung“ von Kontaktpersonen  
Kommt es innerhalb der Gruppe zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person). Eine Freitestung mittels Schnelltest (kein Selbsttest) kann frühestens am 7. Tag der Quarantäne (entsprechend dem 8. Tag nach Kontakt zur infizierten Person erfolgen).  

Für Personal der Kindertagesbetreuung oder andere in der Kita tätige Personen gelten die Regelungen der TestQuarantäneVO mit Gültigkeit vom 11.09.2021. Die Freitestung findet nicht in der Kita und nicht im Theater am Marientor statt. Sie kann bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem privaten Testzentrum durchgeführt werden. Kinder, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung Gebrauch machen. Bei positivem PCR-Test kann die Quarantäne weder verkürzt noch beendet werden.

 

Stadt beteiligt sich an der Aktionswoche #HierWirdGeimpft

Duisburg, 10. September 2021 - Die Stadt Duisburg beteiligt sich vom 13. bis 19. September an der bundesweiten Impfwoche #HierWirdGeimpft. Gemeinsam mit dem Stadtsportbund (SSB) und Sportvereinen, wie beispielsweise dem MSV, Einzelhändlern und weiteren Akteuren, bietet die Stadt hierzu Sonderimpfaktionen an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet an.

Für die kostenlosen und freiwilligen Impfungen stehen die Vakzine von Johnson&Johnson (Einmalimpfungen) und  Moderna (Erst- und Zweitimpfungen) zur Verfügung.  Bei einer Erstimpfung mit Moderna erhalten die betroffenen Personen nach vier Wochen ihre Zweitimpfung. Hierbei ist zu beachten, dass bei diesem Impfstoff nur mit einer Zweitimpfung eine vollständige Immunisierung gewährleistet werden kann! Diese ist entsprechend des neusten Impferlasses bei den niedergelassenen Ärzten oder durch mobile Angebote möglich. Über die mobilen Standorte, an denen die Zweitimpfungen nach Schließung der Impfzentren vorgenommen werden können, wird in der nächsten Woche zunächst jeweils an den nachstehenden Örtlichkeiten informiert.  

„Ich bin froh und dem Land NRW sehr dankbar, dass die Hinweise aus dem kommunalen Bereich aufgegriffen wurden und mit dem ‘1. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen Covid 19 ab Oktober 2021‘ jetzt eine Regelung vorliegt, die uns das niedrigschwellige Impfen ab Oktober pragmatisch ermöglicht“, so Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Martin Murrack. Alle Personen über 16 Jahren können sich im Rahmen der Impfaktionen mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen. Eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren möglich.  

Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren können sich noch bis zum 30. September im Impfzentrum (TaM) und darüber hinaus auch bei Kinderärzten/Hausärzten impfen lassen. Mindestens eine sorgeberechtigte Person sollte die Kinder bzw. Jugendlichen begleiten. Eine unterschriebene Einwilligungserklärung von mindestens einem Elternteil oder sorgeberechtigten Person ist vorzulegen.  

Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Meldeadresse in Duisburg zu besitzen. Geimpft werden kann grundsätzlich jeder, der sich ausweisen kann. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bei der Aktion werden Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.  


Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, noch bis zum 30. September, täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit Moderna oder BioNTech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht. Auch hier ist eine vollständige Immunisierung nur mit einer Zweitimpfung gegeben. Diese muss dann beim Hausarzt erfolgen, da das Impfzentrum dann bereits geschlossen ist.  

Übersicht der Impfangebote:  
Montag, 13. September
- Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- Stewes Baumarkt, Holtener Straße 209, Walsum, 14.30 bis 19 Uhr
- MTV Union Hamborn, Warbruckstraße 181, 15 bis 21 Uhr
- Penny, Essenbergerstraße/Javastraße 1-5, Neuenkamp, 14 bis 20 Uhr
- GSG Großenbaum, Großenbaumer Allee 201, 14 bis 20 Uhr  

Dienstag, 14. September
- Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- EDEKA, Düsseldorfer Landstraße 107, Buchholz, 14 bis 20 Uhr
- TV Walsum, Schulstraße 11, 14 bis 20 Uhr
- Freibad Wolfssee, Kalkweg 262, Wedau, 12 bis 18 Uhr
- VfB Homberg, Rheindeichstraße 50, 15 bis 20 Uhr
- Petershof, Mittelstraße 2,  Marxloh, 11 bis 15 Uhr  
- Mittwoch, 15. September Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Kupferhütte 10, Hochfeld, 13 bis 17 Uhr
- MTV Union Hamborn, Warbruckstraße 181, 15 bis 21 Uhr
- Universität Duisburg-Essen, Gebäude LK, Lotharstraße 65, Neudorf, 13 bis 19 Uhr
- DSC Preußen, Futterstraße 30, Duissern, 15 bis 20 Uhr
- MSV Duisburg, Schauinslandreisen-Arena, Margaretenstraße 5-7, Wanheimerort/Wedau, 10 bis 15 Uhr

Donnerstag, 16. September
- Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- Wochenmarkt „Spätschicht“, Königstraße, Stadtmitte, 16 bis 22 Uhr
- TV Rumeln, Am Sportplatz 15, 17.30 bis 20 Uhr
- Universität Duisburg-Essen, Gebäude LK, Lotharstraße 65, Neudorf, 13 bis 19 Uhr
- MC Donalds, Asterlager Straße 59, Rheinhausen, 16 bis 22 Uhr
- DSV 1900, Düsseldorfer Straße 590, Wanheimerort, 15 bis 21 Uhr
- MSV Duisburg, Schauinslandreisen-Arena, Margaretenstraße 5-7, Wanheimerort/Wedau, 10 bis 15 Uhr  

Freitag, 17. September
- Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 8 bis 20 Uhr
- Ditib Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, Hamborn, 14 bis 17 Uhr
- SC Genc Osman, Oberhauser Allee 14,  Neumühl, 15 bis 22 Uhr
- EDEKA, Schulstraße 4, Baerl, 14 bis 20 Uhr OSC Rheinhausen, Gartenstraße 9, 15 bis 20 Uhr

Anmeldung zur Einschulung der Schulanfänger  

Duisburg, 10. September 2021 - Kinder, die im kommenden Jahr (2022) schulpflichtig werden, müssen im Zeitraum 4. bis 8. Oktober 2021 an den Duisburger Grundschulen angemeldet werden. Wegen der besonderen Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Anmeldungen in diesem Jahr - nach Kontaktaufnahme mit der gewünschten Grundschule - an fest zugewiesenen Terminen. Das Betreten des Schulgebäudes ist nur unter Beachtung der geltenden Regeln der Corona-Betreuungsverordnung möglich.  

Schulpflichtig für das kommende Schuljahr 2022/23 sind Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geboren wurden. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden hierüber in Kürze vom Schulamt  informiert. Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren wurden, können auf Antrag ebenfalls angemeldet werden. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Beim Termin ist das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtennachweis des Kindes vorzulegen. Alle anzumeldenden Kinder sollten bei der Anmeldung in der Schule vorgestellt werden.  

 

Land regelt Quarantäne in Schulen neu - Erweiterte Möglichkeiten der Freitestung  

Duisburg, 10. September 2021 - Hinsichtlich Quarantäne und Testung gibt das Ministerium für Schule und Bildung neue Regelungen vor, die zum Ziel haben, die Anzahl der durch Quarantäne vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schüler zu verringern. Grundsätzlich gilt weiterhin:  Um Infektionen zu vermeiden gelten uneingeschränkt die AHA+L-Regeln. Es wurden folgende Neuregelungen getroffen:  


1) Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen   Die Quarantäne ist hauptsächlich auf infizierte Personen zu beschränken. In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung erweitern.   Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen.     

2) Zusätzliche Testungen an weiterführenden Schulen   An den weiterführenden Schulen werden zukünftig drei statt zwei  Tests pro Woche durchgeführt. Die Testungen finden Montag, Mittwoch und Freitag ab dem 20.September 2021 statt. 
Diese Änderung betrifft nicht die Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, in denen das Lolli-Test-Verfahren durchgeführt wird.    

3) „Freitestung“ von Kontaktpersonen   Kommt es innerhalb der Klasse zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung nach dem 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person).   Die Freitestung findet nicht in der Schule und nicht im Theater am Marientor statt. Sie kann bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem privaten Testzentrum, das PCR-Testungen anbietet, durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung Gebrauch machen.   
Die oben erläuterte Regelung gilt nicht für Quarantäneanordnungen, die in nicht-schulischem, z. B. privatem Kontext erfolgten. Bei positivem PCR-Test kann die Quarantäne weder verkürzt noch beendet werden.     

4) Zugangsbeschränkung bei Verweigerung von Maske oder Test  
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schüler*innen als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sieht die Landesregelung vor, Schülerinnen und Schüler, die sich weigern eine Maske zu tragen oder der Testpflicht nachzukommen, vom Unterricht und vom Aufenthalt im Schulgebäude auszuschließen.   

Hiervon ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler, die  ärztlich attestiert von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit sind.     

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 impfen zu lassen. Schützen Sie aber auch sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen.
Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

Neuer Stadtgutschein vorgestellt  

Duisburg, 09. September 2021 - Oberbürgermeister Sören Link stellte heute gemeinsam mit Wirtschaftsdezernent Andree Haack und DBI-Geschäftsführer Rasmus C. Beck den neuen Stadtgutschein vor. Ziel des Stadtgutscheins ist es, den Umsatz und Gewinn im Einzelhandel anzukurbeln. Dies gilt besonders für das Vorweihnachtsgeschäft, um lockdown-bedingte Umsatzeinbußen abzufedern. Besucherinnen und Besucher sollen wieder Geschäfte, Gastronomie und kulturelle Einrichtungen er- und beleben.  

Der Gutschein kann in mehreren Wertgrößen erworben und bei den an der Aktion teilnehmenden Einzelhändlern, Gastronomen oder im Kulturbereich eingelöst werden. Jeder Interessierte hat die Möglichkeit, bis zu drei Gutscheine pro Woche im Aktionszeitraum zu erwerben. Gutscheine, die bis Heiligabend 2021 an den teilnehmenden Verkaufsstellen gekauft werden, haben bei Einlösung bis zum 31. Dezember 2021 einen Mehrwert von 20 Prozent (maximal 20 Euro). Den Mehrwert bezahlen die Stadt Duisburg und mehrere Stadttöchter. Der bis 31. Dezember 2021 gewährte Bonus beläuft sich auf die stattliche Summe von 500.000 Euro.  

Der Gutschein ist eine Initiative der Stadt Duisburg und der kommunalen Unternehmen Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) mbH, GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH, Sparkasse Duisburg AöR und Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR. Die DBI Duisburg Business & Innovation GmbH koordiniert das Projekt.  

„Vom Stadtgutschein geht ein wichtiges Signal aus. In Duisburg wird nicht geredet, in Duisburg wird gehandelt. Der Stadtgutschein ist ein Gewinn für alle: für Kunden sowie für die besonders von der Pandemie „gebeutelten“ stationären Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen und Kulturschaffenden“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.   Wirtschaftsdezernent Andree Haack ergänzt: „Ich freue mich auf und über die konzertierte Aktion von Stadt, DBI Duisburg Business & Innovation sowie weiterer Stadttöchter. In Zeiten wie diesen muss man schnell und mutig neue Wege gehen, damit aus Gegenwind Rückenwind wird.“  

DBI-Geschäftsführer Rasmus C. Beck hält den Stadtgutschein für „ein wirksames Instrument, um den Konsum im Einzelhandel anzukurbeln. Daher ermuntern wir alle Einzelhändler, Gastronomen und Kulturschaffenden zum Mitmachen. Denn mitzumachen ist nicht nur einfach, sondern zahlt sich auch aus. Dabei schnell zu sein, lohnt sich.“  

Der Stadtgutschein kann ab Samstag, 11. September, an vier Verkaufsstellen erworben werden: Dazu zählen die Tourist-Info, die Kioske im Forum und in der Königsgalerie, sowie die Buchhandlung Scheuermann. Der Wertscheck kann mittlerweile an rund 50 Akzeptanzstellen im gesamten Duisburger Stadtgebiet eingelöst werden. Eine detaillierte Übersicht finden Interessierte im Internet unter www.stadtgutschein-duisburg.de. Wer als Unternehmer ebenfalls zu einer Verkaufs- oder Akzeptanzstelle des Stadtgutscheins werden möchte, erhält dort ebenfalls ausführliche Informationen.

DBI-Geschäftsführer Rasmus C. Beck, Oberbürgermeister Sören Link und Wirtschaftsdezernent Andree Haack präsentieren den neuen Stadtgutschein Duisburg

Neue Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft

Duisburg, 06. September 2021 - Gestiegene Mietkosten führen für Sozialleistungsempfänger zu einer Anpassung der Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Grundlage für die Anhebung ist ein wissenschaftliches Gutachten, das die Stadt Duisburg bei dem Hamburger Unternehmen Analyse & Konzepte in Auftrag gegeben hatte.

 

Wohnungs- und Sozialdezernentin Astrid Neese erläutert: „In Duisburg lässt es sich für eine Großstadt vergleichsweise preiswert wohnen. Gleichwohl haben die Mieten in den letzten Jahren angezogen, das hat uns die Mietwerterhebung gezeigt, die Basis des Gutachtens war. Unsere örtlichen Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft passen wir folgerichtig nun an die Marktentwicklung an. Das halte ich nicht nur für rechtlich, sondern auch für sozial geboten.“

 

„Mieterhöhungen von Bestandmieterinnen und Bestandsmietern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, werden nun besser aufgefangen. Für wohnungssuchende Leistungsempfänger, insbesondere für große Haushalte, steigt außerdem die Chance, eine angemessene Wohnung zu finden“, so Michael Fechner, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen, zu den Auswirkungen der Anpassung.

 

Anträge sind nicht erforderlich. Für Leistungsempfänger, die zum Beispiel die bisherigen Mietobergrenzen überschritten haben, erfolgt die Umstellung automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt. Bisherige und neue Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete ohne Heizung):

 

Personenanzahl in der Bedarfsgemeinschaft

Angemessene Bruttokaltmiete

ab 01.08.2021

Angemessene Bruttokaltmiete

seit 01.08.2019

Erhöhung von

2019 auf 2021

1

396,00 €

371,00 €

6,7 %

2

471,90 €

443,95 €

6,3 %

3

564,00 €

545,60 €

3,4 %

4

687,80 €

637,45 €

7,9 %

5

819,50 €

723,80 €

13,2 %

Stadt Duisburg bietet wieder Sonderimpfaktionen an

Duisburg, 03. September 2021 - Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden nächste Woche an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet fortgesetzt. Für die kostenlosen und freiwilligen Impfungen stehen die Vakzine von Johnson&Johnson und Moderna zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass sich ausschließlich Personen vor Ort zweitimpfen lassen können, die auch bereits eine Erstimpfung mit einem mRNA Impfstoff an gleicher Stelle erhalten haben. 

Bei einer neuen Erstimpfung mit Moderna erhalten die betroffenen Personen nach vier Wochen ihre Zweitimpfung ausschließlich bei den Hausärzten, da das Impfzentrum (TAM) bis zu diesem Zeitpunkt bereits  geschlossen ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei diesem Impfstoff nur mit einer Zweitimpfung eine vollständige Immunisierung gewährleistet werden kann.

Alle Personen über 16 Jahren können sich im Rahmen der Impfaktionen mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen. Eine Impfung mit dem Vakazin von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren möglich.  

Eine Impfung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist ausschließlich bei Hausärzten, und im Impfzentrum noch bis zum 30. September, möglich.
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Meldeadresse in Duisburg zu besitzen. Geimpft werden kann grundsätzlich jeder der sich ausweisen kann.
Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums werden wie bisher bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.
Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin,
bis zum 30. September, täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem Moderna oder BioNTech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht.

Die Impfangebote:
Montag,
6. September
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung) 

Dienstag, 7. September

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung) 

Mittwoch, 8. September

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

UDE Campus, Gebäude LK, 13 bis 19 Uhr (Zweitimpfungen) 

Donnerstag, 9. September

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

MSV Stadion, Bildungsmesse, 10 bis 15 Uhr 

Achtung Besonderheit: Es wird im Rahmen der Bildungsmesse an der SLR-Arena zusätzlich zum Impfstoff Johnson&Johnson mit BioNTech (anstelle von Moderna) geimpft.

Alle Personen, die an diesem Tage mit dem Impfstoff BioNTech geimpft werden, können am 30.09.2021, noch ihre Zweitimpfung im Impfzentrum erhalten. 

Freitag, 10. September
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)

Duisburg und akute Coronafälle

Duisburg, 31. August 2021 - In den vergangenen Tagen hat das Duisburger Gesundheitsamt insbesondere an den Schulen eine Vielzahl neuer Coronafälle registriert. Waren es vor einer Woche noch 16 Fälle, so sind es am gestrigen Montag bereits 166. Mit dieser erheblichen Zunahme an Infektionen geht auch eine Vielzahl an Quarantäneanordnungen einher. So befanden sich gestern aufgrund eines Kontakts in Schulen rund 270 Grundschülerinnen und Grundschüler sowie 430 Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen in Quarantäne - die Zahl der durch private Kontakte in Quarantäne befindlichen Kinder und Jugendlichen nicht mit eingerechnet.


Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Um den Präsenzunterricht nach den Vorgaben des Landes NRW weiter aufrechtzuerhalten, setzen wir die Vorgaben des Ministeriums um und ordnen daher nur bei Sitznachbarn der positiv getesteten Person eine Quarantäne an. Sollten allerdings mehrere Kinder in einem Klassenverband positiv sein, sind in Einzelfällen weitergehende Maßnahmen erforderlich. Auch bei einem Positivfall im offenen Ganztag werden derzeit nur die besonders engen Kontakte zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet.

Die Möglichkeit die Quarantäne durch Nachweis eines negativen Testes zu verkürzen besteht nicht. Einzelfallentscheidung bei speziellen Fallkonstellationen bleiben dem Gesundheitsamt dabei immer vorbehalten. In Kindertageseinrichtungen trifft die Quarantäne derzeit im Regelfall nur die Kinder der betroffenen Gruppe. "Wir versuchen mit großem Einsatz, einen vertretbaren Kompromiss zwischen dem Gesundheitsschutz und dem berechtigten Wunsch der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nach einer regelmäßigen Beschulung gerecht zu werden. Das sehr lebhafte Infektionsgeschehen sorgt jedoch dafür, dass dieser Balanceakt leider nicht immer gelingen kann", sagt Ludwig Hoeren, Leiter des Duisburger Gesundheitsamts.      

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 impfen zu lassen. Schützen Sie aber auch sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen.

Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.  


Corona-Schutzimpfungen: Buchungen von Einzelterminen ab sofort möglich

Über das Online-Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein (https://termin.corona-impfung.nrw/home) ist ab sofort die Buchung eines einzelnen Impftermins in einem Impfzentrum im Rheinland möglich – sowohl für eine Erst-, Zweit- als auch für eine Genesenenimpfung. Die Einzeltermine können auch telefonisch unter der Rufnummer 0800 116 117 01 gebucht werden. Bislang mussten Bürgerinnen und Bürger, die nur eine Impfung benötigten, zunächst den üblichen Doppeltermin (Erst- und Zweitimpfung) buchen und den Folgetermin später stornieren. Dies ist nun nicht mehr notwendig.
 
Online-Termine auch für Personen ab 12 Jahren buchbar
Die Einzeltermine in einem hiesigen Zentrum können je nach individuellem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger gebucht und verwaltet werden. Weiterhin im Buchungssystem möglich bleibt zudem die Buchung eines doppelten Impftermins für Paare. Ebenso können nun auch Personen ab dem 12. Lebensjahr ihre Impftermine online oder telefonisch über die KV Nordrhein für ein hiesiges Impfzentrum buchen.


- Stadt Duisburg bietet wieder Sonderimpfaktionen (24. - 28. August) an
- Impfangebot für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahre
 

Impfangebot für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahre 
Duisburg, 19. August 2021 - Für alle Schülerinnen und Schüler im Alter ab 12 Jahren gibt es ab sofort im Theater am Marientor (TaM) ein Impfangebot gegen das Coronavirus. Auch die zweite Impfung im Abstand von drei Wochen wird im TaM erfolgen.  
Darüber hinaus besteht ab Montag, 23. August, für alle Schulen die Möglichkeit ihre Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahre impfen zu lassen. Hierfür erhält jede Schule feste Termine. Für Schülerinnen und Schüler, denen es nicht möglich ist, selbst zum TaM zu fahren, wird pro Schule ein Bus zur Verfügung gestellt, der die Impflinge in der Zeit zwischen 9 und 16 Uhr zum TaM und wieder zur Schule transportiert. Begleitende Lehrkräfte oder Eltern können dieses Angebot ebenfalls nutzen. Unabhängig von diesem Angebot können sich alle Schüler und Eltern an sieben Tagen in der Woche im TaM impfen lassen. Das Impfzentrum ist dazu in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geöffnet.
 
Astrid Neese, Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales: „Ich freue mich sehr, dass wir nach der Entscheidung der Stiko und der Positionierung des Landes jetzt vor Ort den Schulunterricht in Präsenz sicherer machen können. Denn nun erreichen wir mit unserem Angebot alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren.“
 
Krisenstabsleiter Martin Murrack: "Wir machen seit Monaten viele niederschwellige Impfangebote vor Ort. Daher ist es selbstverständlich, dass wir auch für die Schülerinnen und Schüler solche Impfangebote machen. Darüber hinaus begrüße ich die Entscheidung der Stiko sehr, dass jetzt auch Kinder ab 12 geimpft werden können. Je mehr Duisburgerinnen und Duisburger sich impfen lassen, desto schneller kommen wir in die Nähe von Normalität."
 
Geimpft wird vor Ort mit dem mRNA Impfstoff von Biontech/Pfizer; dieser ist  bereits für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen und muss zweimal im Abstand von mindestens 21 Tagen verimpft werden. Ergänzend steht der Vektorimpfstoff von Johnson und Johnson zur Verfügung, welcher nur einmalig verimpft wird. Dieser Impfstoff besitzt jedoch erst eine Zulassung ab dem 18. Lebensjahr.
 
Die Einwilligung zur Impfung kann bei sicherer Einwilligungsfähigkeit und Reife ab dem Alter von 16 Jahren durch den/die Schüler*in selbst erfolgen. Es ist jedoch ratsam, eine Einwilligungserklärung der Eltern mitzuführen. Für eine Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist zwingend die mindestens von einem sorgeberechtigten Elternteil unterschriebene Einwilligungserklärung vorzulegen.
 
Eine Begleitung der Minderjährigen durch eine sorgeberechtigte Person ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch vom Impfzentrum dringend empfohlen. Sofern keine Begleitung zum Impftermin erfolgt, vergewissern sich die impfenden Ärztinnen und Ärzte im Zweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des bzw. der Minderjährigen. 
 
Zur Impfberatung und für mögliche Fragen zur Impfung minderjähriger Schülerinnen und Schüler steht im TaM ein Kinderarzt zur Verfügung. Die Einwilligungserklärung der Eltern sowie der Anamnesebogen müssen ausgefüllt und unterschrieben am Impftag vorgelegt werden. Die Formulare finden sich aktuell unter den Seiten des RKI: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html
Unabhängig von dieser städtischen Impfaktion kann die Impfung selbstverständlich auch durch Kinderärzte oder viele andere Ärzte vorgenommen werden.

 


Stadt Duisburg bietet wieder Sonderimpfaktionen (24. - 28. August) an
Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden nächste Woche an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet fortgesetzt. Für die kostenlosen und freiwilligen Erstimpfungen stehen die Vakzine von Johnson&Johnson und für Erst- oder Zweitimpfungen Moderna zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass sich ausschließlich Personen vor Ort zweitimpfen lassen können, die auch bereits eine Erstimpfung mit einem mRNA Impfstoff an gleicher Stelle erhalten haben. 
Bei einer neuen Erstimpfung mit Moderna erhalten die betroffenen Personen nach vier Wochen ihre Zweitimpfung im Duisburger Impfzentrum (TAM). Bitte beachten Sie, dass bei diesem Impfstoff nur mit einer Zweitimpfung eine vollständige Immunisierung gewährleistet werden kann.
Impfberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die sich ausweisen können. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums werden wie bisher bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen. Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem Moderna oder Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht.
Übersicht der Impfangebote:
Montag, 23. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Marktplatz Meiderich, Marktstraße 12, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
 
Dienstag, 24. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Tafel Duisburg, Brückenstraße 30, Hochfeld 10.30 bis 13.30 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
 
Mittwoch, 25. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Tafel Duisburg, Gelderblomstraße 2, Meiderich, 10 bis 13.30 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Jobcenter Friedrich-Wilhelm-Str. 103, 8 bis 14 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
 
Donnerstag, 26. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Königstraße, Livesafer - Brunnen, 11 bis 17 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Tafel Duisburg, Brückenstraße 30, Hochfeld 10.30 bis 13.30 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
 
Freitag, 27. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Mercator Center, Berliner Str. 90, Meiderich, 14 bis 20 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
 
Samstag, 28. August
MC Donalds Hamborn, Duisburger Str. 236, 18 bis 23 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

 

Land NRW: Neue Corona-Schutzverordnung

NRW mit 3G-Regel und einer Inzidenz von 35 oder mehr
Düsseldorf, 17. August 2021 - Die neue und angepasste NRW-Corona-Schutzverordnung tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Freitag, 17. September 2021. Die Corona-Schutzverordnung mit neuer Systematik enthält keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.
Inzidenzwert
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Corona-Schutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.  

3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche: Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept) Sport in Innenräumen Innengastronomie körpernahe Dienstleistungen Beherbergung Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen).
Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Zur Erläuterung: 3G = Geimpft, genesen, getestet.    

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

#duisburgimpft: Stadt wirbt mit Kampagne für Corona-Impfung

Duisburg, 17. August 2021 - Die Impfbereitschaft nimmt landesweit ab und auch in Duisburg ist die Zahl der Erstimpfungen im Vergleich zu den vorherigen Monaten deutlich gesunken. Gleichzeitig stecken sich wieder mehr Menschen mit COIVD19 an, was unter anderem an der Verbreitung stark infektiöser Virusmutationen wie zum Beispiel der Deltavariante liegt. Mit der morgen startenden Social Media-Kampagne „#duisburgimpft!“ möchte die Stadt Duisburg erneut dafür sensibilisieren, wie wichtig eine Corona-Impfung im Kampf gegen die Pandemie ist.

In der visuell getragenen Kampagne kommen Duisburgerinnen und Duisburger zu Wort, die bereits geimpft sind. Sie erklären in kurzen Statements, warum sie sich haben immunisieren lassen. Transportiert werden die Botschaften durch mit dem Hashtag #duisburgimpft gekennzeichnete Sharepics und Videos auf den Social Media-Kanälen der Stadt und ihrer Tochterunternehmen. In Kooperation mit der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH werden die Motive auch auf den Fahrgast-Screens in Bussen und Bahnen zu sehen sein. Begleitet wird die Kampagne außerdem durch Plakatwerbung in verschiedenen städtischen Einrichtungen.
 
„Wir können die Pandemie nicht aussitzen, weil das Coronavirus nicht einfach wieder verschwinden wird. Wer sich nicht impfen lässt, wird sich früher oder später sehr wahrscheinlich mit dem Virus anstecken und könnte daran dann auch schwer erkranken“, sagt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. Eine hohe Impfquote bedeutet, Krankheitsverläufe abzumildern und Todesfälle zu verhindern.
 
War zu Beginn der Impfkampagne der Impfstoff lange Zeit Mangelware, gibt es aktuell auch in Duisburg ausreichend davon. Impfungen sind zum Beispiel im Corona Center Duisburg im ehemaligen Theater am Marientor an allen Tagen zwischen 8 und 20 Uhr ohne Termin möglich. Für Kurzentschlossene werden auch in dieser Woche wieder Sonderimpfaktionen vor dem Hauptbahnhof und in vielen verschiedenen Stadtteilen angeboten. „Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, sich impfen zu lassen, weil es so einfach ist wie noch nie“, sagt Martin Murrack, Leiter des Duisburger Krisenstabs. „Wer sich jetzt für eine Impfung entscheidet, hilft uns allen, dass wir mit Blick auf das Infektionsgeschehen gut gerüstet in den Herbst starten können.“
 
 

Serviceportal Duisburg erweitert digitale Verwaltungsdienstleistungen

Duisburg, 17. August 2021 - Mit dem Start der Internetseite service.duisburg.de hat die Stadt Duisburg einen wesentlichen Grundstein für die digitale Verwaltung gelegt. Vor genau einem Jahr ging das Serviceportal Duisburg online und baut seitdem stetig das Kontingent der Online-Dienstleistungen aus.
 
„Die Digitalisierung in Duisburg hat ordentlich Fahrt aufgenommen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Partnerunternehmen engagieren sich täglich, um das Thema in Duisburg voranzubringen, nicht erst seit der Coronapandemie. Dem Serviceportal kommt dabei eine besondere Bedeutung zu“, so Oberbürgermeister Sören Link.
 
Das Serviceportal bündelt viele digitale Verwaltungsdienstleistungen bequem und sicher auf einer Plattform. Durch Authentifizierung und Verschlüsselung werden die Daten nach den hohen Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes erhoben und verarbeitet. Als zentrale Plattform für den Zugriff auf alle online verfügbaren Leistungen, arbeitet die Stadtverwaltung daran, immer mehr Leistungen vollständig digital abrufbar zu gestalten.
Ganz ohne Behördengang abzuwickeln sind seit Beginn die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und die Beantragung aller Urkunden. In den vergangenen zwölf Monaten wurde beispielsweise bereits ein Drittel der in Duisburg ausgestellten Bewohnerparkausweise über das Serviceportal beantragt, bezahlt und sofort zum Selbstausdrucken am heimischen PC ausgestellt.
 
Stadtdirektor und Digitalisierungsdezernent Martin Murrack bestätigt den Erfolg des Serviceportal: „Die Bürgerinnen und Bürger haben das Angebot der Stadtverwaltung gut angenommen. Die Möglichkeit Behördengänge bequem und praktisch online zu erledigen, war grade in der Pandemie ein wichtiger Zugang zur Verwaltung. Dieses Angebot wollen wir sukzessive ausbauen.“  
 
Neben der Übersicht zu allen digitalen Leistungen, wie auch Online-Terminvereinbarungen und Formulare, ist die Nutzung von Online-Bezahlmöglichkeiten ein zentraler Vorteil für Duisburgerinnen und Duisburger. Deutlich zeigt sich auch, dass die städtischen Mitarbeiter von den Mehrwerten profitieren. Der Publikumsverkehr nimmt durch die Verlagerung der Vorgänge ab, sodass auch ein besserer Service für Bürger und Einwohner, die Anliegen vor Ort erledigen müssen, möglich ist.
 
Beigeordnete Kerstin Wittmeier, die auch für die e-Government-Strategie der Stadt Duisburg zuständig ist, erklärt: „Das Serviceportal ist ein zentraler Baustein der e-Government-Aktivitäten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Fachbereiche betreiben einen hohen Aufwand, um weitere Leistungen in allen Bereichen digital zu integrieren.“ Das Serviceportal Duisburg versteht sich allerdings nicht als Insellösung. Angestrebt ist ebenfalls die Implementierung von auf Duisburg angepassten Leistungen, die Deutschland- und NRW-weit entwickelt werden.
 
Langfristig sollen alle städtischen Verfahren online über das Serviceportal zugänglich gemacht werden. Dabei werden für alle Prozesse auch die Optimierung und Digitalisierung der Prozesse im Hintergrund angestrebt. Zuletzt wurde die Beantragung der Übernahme von Schülerfahrtkosten an das Serviceportal angebunden. Die Digitalisierung der verwaltungsseitigen Vorgänge bei der Musikschule steht vor dem Abschluss. Hier wird unter anderem das An- und Abmelden bei der Duisburger Musikschule vollständig digital ermöglicht. Weitere Informationen online auf service.duisburg.de und www.duisburgsmartcity.de.

Stadt Duisburg bietet wieder Sonderimpfaktionen an

Duisburg, 12. August 2021 - Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden nächste Woche an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet fortgesetzt. Für die kostenlosen und freiwilligen Erstimpfungen stehen die Vakzine von Johnson&Johnson und für Erst- oder Zweitimpfungen Moderna zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass sich ausschließlich Personen vor Ort zweitimpfen lassen können, die auch bereits eine Erstimpfung mit einem mRNA Impfstoff an gleicher Stelle erhalten haben. 
Bei einer neuen Erstimpfung mit Moderna erhalten die betroffenen Personen nach vier Wochen ihre Zweitimpfung im Duisburger Impfzentrum (TAM). Bei diesem Impfstoff kann nur mit einer Zweitimpfung eine vollständige Immunisierung gewährleistet werden.
Impfberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die sich ausweisen können. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums werden wie bisher bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.

Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem Moderna oder Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht.
Übersicht der Impfangebote:
Montag, 16. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erst- oder Zweitimpfung)

Marxloh August-Bebel-Platz, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Neumühl Hohenzollernplatz, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

 

Dienstag, 17. August

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Friemersheim Kaiser-/Kronprinzenstraße, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

 

Mittwoch, 18. August

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Hochfelder Markt, Trautenaustraße, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

 

Donnerstag, 19. August

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erstimpfung)

Duisburger Werkkiste Bruckhausen, Schulstraße 29, 9 bis 14 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Bissingheim Marktplatz, Dorfplatz 1, 8 bis 14 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Universität Duisburg-Essen Gebäude LK - Seminarräume Campus Duisburg, Lotharstraße 65, 13 bis 19 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

 

Freitag, 20. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erstimpfung)

Kaufland Kaßlerfeld, Auf der Höhe 20, 14 bis 20 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Walsum Marktplatz, Kometenplatz, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

 

Impfung von Kindern und Jugendlichen im Impfzentrum/Theater am Marientor  

Am Samstag, 14. August und Sonntag, 15. August, besteht jeweils von 10 bis 18 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor wieder die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren ohne vorherigen Termin mit BioNTech impfen zu lassen. Die schriftliche Einwilligung aller sorgeberechtigten Erziehungspersonen muss zwingend zur Impfung vorliegen!

Allerdings reicht es aus, wenn nur ein Erziehungsberechtigter das Kind/den Jugendlichen begleitet. Vor der Impfung erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch durch den Kinderarzt. Der Termin für die Zweitimpfung wird ebenfalls im Impfzentrum stattfinden.     
Außerirdische Unterstützung kommt am Wochenende vom weltgrößten Kostümclub einer berühmten Science Fiction-Filmreihe des Medienunternehmens Disney, German Garrison
-  Foto-Bildrecht Michael Schmitz. Die kostümierten Charaktere "aus einer weit entfernten Galaxis" stehen in der Zeit von 12 bis 16 Uhr für gemeinsame Fotos mit ihren Fans bereit.
  

Sprengung des Weißen Riesen am 5. September 2021

Duisburg, 05. August 2021 - Der zweite Weiße Riese an der Ottostraße 24 - 30 in Duisburg-Hochheide wird am Sonntag, 5. September 2021, gesprengt. Die Sprengung ist planmäßig für 12 Uhr vorgesehen. Der Bereich rund um diesen Einsatzort wird großräumig abgesperrt und der Verkehr umgeleitet.  

Für die Dauer der Sprengung werden folgende Straßenabschnitte für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt:
      Moerser Straße (zwischen Kirchstraße und Kreuzung Rheinpreußen-/Lauerstraße), lageangepasst beginnt die Sperrung zwischen 08:00 und 10:00 Uhr
       Ottostraße (zwischen Moerser Straße und Husemannstraße), ab 08:00 Uhr
       Husemannstraße (zwischen Kirchstraße und Lauerstraße), ab 08:00 Uhr  


Von den Verkehrssperrungen sind die Buslinien 911 und 929 der NIAG und die Linien 916, 917 und 926 der DVG betroffen. Auch die genannten Buslinien werden umgeleitet. Daher werden am 5.September die Haltestellen „Ottostraße“ (Linien 911, 916, 917, 926, 929), Hochheide Markt (916, 917, 926, 929) und „Prinzenstraße“ (Linie 926) ab 08:00 Uhr nicht mehr angefahren. Bei der Linie 926 halten die Busse in Fahrtrichtung Duisburg an der gleichnamigen Haltestelle der Linie 912 auf der Friedhofsallee.  
 Weitere Informationen zu den Busumleitungen finden Sie bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen (
www.niag-online.de und www.dvg-duisburg.de) zu entnehmen.
 

Der erste „Weiße Riese“  auf der Friedrich-Ebert-Straße 10-16 in Duisburg-Hochheide ist am 24. März 2019 gesprengt worden

Spektakuläres Ereignis und

mit grandioser Präzision fiel der erste Weiße Riese in sich zusammen

   

 Evakuierungszone  
In der Evakuierungszone wohnen ca. 1.750 Personen. Am Tag der Sprengung müssen alle innerhalb der Evakuierungszone (umrandete Zone im anliegenden Kartenausschnitt)  lebenden Bewohner ihre Wohnungen bzw. Häuser und somit auch die Sperrzone bis 8 Uhr verlassen. Dies betrifft die Adressen:  Paula-Echter-Straße         11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29                        
Husemannstraße              7, 9, 33, 35, 37, 39, 41
Ottostraße                       1a - 13b, 15-52
Hanielstraße                     17, 19, 21, 36, 38, 40, 42
Lindenstraße                    23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 40, 42, 44
Moerser Straße                180  

Hilfebedürftige (Bettlägerige, Rollstuhlfahrer, Blinde etc.) werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0203/283-2000 zu melden. Ein Aufenthaltsraum steht in der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule an der Hamborner Straße 274 - 278 in 47166 Duisburg zur Verfügung. Vor Ort gibt es ausreichend Parkplätze. Es wird aber auch ein Shuttle-Service zum Aufenthaltsraum in der Hamborner Gesamtschule angeboten. Die Busse stehen am Tag der Sprengung ab 7.30 Uhr für den Transport an den DVG- Haltestellen „Prinzenstraße“ und „Ottostraße“ sowie an der Ecke Husemannstraße/Lauerstraße bereit (im Lageplan mit H markiert).

Einsatzkräfte des Bürger- und Ordnungsamtes stehen betroffenen Anwohnern an den beiden Haltestellen für Rückfragen zur Verfügung. Die Transporte werden von städtischen Ordnungskräften auch organisiert und begleitet.    


Halteverbote
 
In der gesamten Evakuierungszone wird ein absolutes Halteverbot (StVO Zeichen 283) eingerichtet, das schrittweise ab Freitag, 3. September, gilt:  
Freitag, 3. September: Ottostraße, Aufstellfläche Sprengmeister und Einsatzleitung  
Samstag, 4. September Glückaufstraße, Bürgermeister-Bongartz-Platz  
Sonntag, 5. September Husemannstraße, Ottostraße, Lindenstraße, Hanielstraße, Moerser Straße, Kichstraße, Parkplatz Dr.-Kolb-Straße (Glückauhalle), Marktplatz Hochheide  

Achtung: Fahrzeuge, die im Halteverbot halten bzw. parken, werden abgeschleppt.    

Sprengsignale  
Vor und nach der Sprengung werden gut vernehmbare Sprengsignale gegeben:  
       Ein langer Ton – Erstes Sprengsignal: Sofort in Deckung gehen!
       Zwei kurze Töne – Zweites Sprengsignal: Es wird gezündet!
       Drei kurze Töne – Drittes Sprengsignal: Die Sprengung ist beendet (noch keine Entwarnung!) oder unterbrochen!  

Nach dem ersten Sprengsignal haben alle Personen, die sich im Sprengbereich befinden, sofort in Deckungsräume zu gehen oder den Sprengbereich zu verlassen.   Das zweite Sprengsignal darf erst gegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass sich alle Personen in Deckungsräumen oder außerhalb des Sprengbereichs befinden – mit Ausnahme des Sprengberechtigten oder die Hilfskraft, der die Sprengsignale gibt.  

Nach dem zweiten Sprengsignal haben sich auch die Sprengberechtigten und Hilfskräfte, die die Signale gegeben haben, in Deckungsräume zu begeben oder den Sprengbereich zu verlassen. Erst dann dürfen die Sprengladungen gezündet werden.  

Das dritte Sprengsignal darf erst gegeben werden, wenn sich der Sprengberechtigte nach dem Zünden vom Ergebnis der Sprengung überzeugt hat. Dabei hat er auch auf eventuell vorhandene „Versager“ zu achten. Das dritte Sprengsignal kann auch gegeben werden, wenn die Sprengung unterbrochen worden ist. Erst nach dem dritten Sprengsignal dürfen auch die anderen Personen die Deckungsräume verlassen und die Absperrung des Sprengbereichs aufgehoben werden.    


Entwarnung / Freigabe der Zonen  
Zusätzlich zu den Signalen zur Sprengung wird nach der Freigabe der Sicherheitszone durch den Sprengmeister und die Feuerwehr eine Entwarnung durch das städtische Sirenensystem im direkten Umfeld gegeben (einminütiger Dauerton). Erst nach diesem Sirenenton können die Anwohner wieder in ihre Häuser zurück. Dies wird erfahrungsgemäß ca. ein bis zwei Stunden nach der eigentlichen Sprengung der Fall sein. Die in den Sperrzonen angeordneten Haltverbote enden mit Aufhebung der Sperrmaßnahmen.    


Aufgaben der Feuerwehr und des Bürger- und Ordnungsamtes  

Die Feuerwehr ist am Tag der Sprengung mit rund 250 Kräften im Einsatz, die aus Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr und dem Rettungsdienst bestehen. Ihr obliegt die Gesamteinsatzleitung aller eingesetzten Kräfte und die Organisation der Betreuungsmaßnahmen für evakuierte Personen.  

Das Bürger- und Ordnungsamt wird ab Anfang August 2021 verstärkt mit Kräften des städtischen Außendienstes und der Verkehrsüberwachung im Umfeld des Sprengobjekts präsent sein. Die Bewohner*innen in der Evakuierungszone werden nach Möglichkeit persönlich über die bevorstehenden Maßnahmen und damit verbundenen Einschränkungen informiert. Auch auf dem Hochheider Wochenmarkt  (mittwochs und samstags) steht das Bürger- und Ordnungsamt mit einem Infostand für Rückfragen im Zusammenhang mit der Sprengung ab dem 11. August bereit.  

Am Tag der Sprengung werden für das Bürger- und Ordnungsamt ca. 200 Mitarbeiter*innen im Einsatz sein, die ab 8 Uhr insbesondere die Räumung der Evakuierungszone kontrollieren.   Viele Mitarbeiter werden an den Sperren im Umfeld des „Weißen Riesen“ eingesetzt. Diese Einsatzkräfte haben die Aufgabe, Personen und Kraftfahrzeuge am verbotenen Betreten und Befahren der Evakuierungszone zu hindern. Die Sperrmaßnahmen werden in enger Abstimmung und mit Unterstützung der Polizei durchgeführt.    

Bitte keine Besucher!  
Wegen der weiträumigen Absperrungen, der Verkehrssituation und da es praktisch keinen Sichtmöglichkeiten auf das Sprengobjekt gibt, bittet die Stadt Duisburg von einer Anreise abzusehen. Stattdessen bietet sich die Live-Übertragung im WDR-Fernsehen an.   Es wird vor Ort keinerlei Verpflegungsstände (Getränke/Imbiss) und keinerlei Toiletten geben. Das Bürger- und Ordnungsamt wird auch Versuche von mobilen Händlern, die am Tag der Sprengung vor Ort Waren anbieten möchten, unterbinden.    

Weitere Informationsmöglichkeiten  
Homepage der Stadt Duisburg www.duisburg.de Hashtag #sprengungweisseriesen Homepage „www.diesprengung.de“ und Mailadresse info@diesprengung.de.
Informationsblätter werden durch den städtischen Außendienst ab 5. August 2021 in der Evakuierungszone verteilt. Call Duisburg unter 0203/283-2000.
Informationsstand des Bürger- und Ordnungsamtes auf dem Wochenmarkt Hochheide (mittwochs bzw. samstags) zwischen dem 11. August und dem 1.September automatischer Infotext unter 0800/112 1313 (nur am 5. September ab 8 Uhr)

Am 5. September regelmäßige Updates über die Social Media Kanäle der Stadt Duisburg  
Darüber hinaus gilt wie üblich, dass bei medizinischen Notfällen oder Bränden die 112 gewählt werden soll. Bei Verkehrsunfällen, Straftaten, usw. ist die Duisburger Polizei über den Notruf 110 erreichbar.     Beschwerden  

Beschwerden in Zusammenhang mit der Sprengung können an info@diesprengung.de oder an die P&Z GmbH unter der Rufnummer 01800 – 5000167 gerichtet werden.    

 Der Einsatz von Drohnen ist im gesamten Einsatzbereich  untersagt. Gemäß § 21 b) Ziffer 2 der Luftverkehrs-Ordnung dürfen Drohnen nicht über Einsatzorten von Behörden (und über Menschen­ansammlungen) betrieben werden. Zu derartigen Einsatzgebieten ist ein seitlicher Abstand von 100 m einzuhalten. Der Drohnenverbotsbereich in Hochheide erstreckt sich somit über den gesamten, behördlichen Einsatzbereich und noch 100 Meter darüber hinaus.   Für den Bereich außerhalb des Einsatzbereichs ist der Einsatz von Drohnen grundsätzlich nach den Gesetzesbestimmungen zu handhaben.

 

Sonderimpfaktionen in der kommenden Woche

Duisburg, 5. August 2021 - Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden nächste Woche an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet fortgesetzt. Für die kostenlosen und freiwilligen Erstimpfungen stehen die Vakzine von Johnson&Johnson und für Erst- oder Zweitimpfungen Moderna zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass sich ausschließlich Personen vor Ort zweitimpfen lassen können, die auch bereits eine Erstimpfung mit einem mRNA Impfstoff an gleicher Stelle erhalten haben. 

Bei einer neuen Erstimpfung mit Moderna erhalten die betroffenen Personen nach vier Wochen ihre Zweitimpfung im Duisburger Impfzentrum (TAM). Bitte beachten Sie, dass bei diesem Impfstoff nur mit einer Zweitimpfung eine vollständige Immunisierung gewährleistet werden kann.Impfberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die sich ausweisen können. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums werden wie bisher bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.

Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen.
Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem Moderna oder Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht. Nachstehend die Übersicht der Impfangebote:
Montag, 9. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erstimpfung)

Dienstag, 10. August

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erstimpfung)

Hamborner Altmarkt, 8 bis 12 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Wanheimerort Michaelsplatz, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)
Mittwoch, 11. August

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erstimpfung)

Universität Duisburg-Essen Gebäude LK - Seminarräume Campus Duisburg, Lotharstraße 65, 13 bis 19 Uhr (Erstimpfung)

Forum Duisburg, 10 bis 14 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung) 

Donnerstag, 12. August

Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr (Erstimpfung)

Wochenmarkt Laar, Schillstraße, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Wochenmarkt Beeck, Marktplatz 1, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Kaufland Hochheide, Kirchstraße 96, 10 bis 16 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung) 

Freitag, 13. August
Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr
(Erstimpfung)

Marxloh August-Bebel-Platz, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Untermeiderich Spichernplatz, 8 bis 13 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

Kaufland Hochheide, Kirchstraße 96, 14 bis 20 Uhr (Erst- oder Zweitimpfung)

 

- Ab Samstag gelten Regeln der lokalen Inzidenzstufe 1 in Duisburg
- Stadt Duisburg bietet wieder Sonderimpfaktionen an

Ab Samstag gelten Regeln der lokalen Inzidenzstufe 1 in Duisburg  
Duisburg, 30. Juli 2021 - Gemäß den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes greift in Duisburg aller Voraussicht nach ab Samstag, 31. Juli, die lokale Inzidenzstufe 1. Grund dafür ist, dass die Inzidenzgrenze 10 mit dem gestrigen Donnerstag an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, demnach gelten ab dem übernächsten Tag festgelegte Verschärfungen. Diese betreffen beispielsweise die Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht, den Freizeit-, Kultur und Sportbereich sowie die Gastronomie.  
Weitere Informationen zu einzelnen Regelungen sind auf auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden.
Im Detail können die Regelungen in der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab 30. Juli) des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link (PDF) nachgelesen werden:   https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210729
_coronaschvo_ab_30.07.2021_lesefassung.pdf   Hinweis: Verbindlich gelten die neuen Regelungen der lokalen Inzidenzstufe 1, wenn das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw veröffentlicht.

Inzidenstufen
Zur Absicherung für den Fall eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch ansteckendere Virusvarianten oder Reisetätigkeiten greifen bei Inzidenzwerten über 10 weiterhin die bekannten und im wesentlichen unveränderten Regelungen der Inzidenzstufen 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), 2 (über 35 bis 50) und 3 (über 50).

 

Stufe 1 - Inzidenz 10,1 ≤ 35

Kontakt-
beschrän-
kungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Außerschulische
Bildung

ohne Maske am
festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder-/
Jugend-
arbeit

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
 
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Kultur

Veranstaltungen
außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten

ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Sport

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
 
Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test
 
ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.

Freizeit

Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
 
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test
 
ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Disko-theken auch Innen-bereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Einzelhandel

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Messen/
Märkte

ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-elementen ohne Test

Tagungen/
Kongresse

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Private Veranstaltungen
 

außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Partys

Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit

Große Festveranstaltungen

ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Gastronomie

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Beherbergung/
Tourismus

Busreisen ohne
Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen


 Inzidenzstufen

Stufe 0
Inzidenz 0-10

Stufe 1
Inzidenz 10,1 ≤ 35

Stufe 2
Inzidenz 35,1-50

Stufe 3
Inzidenz ≥ 50

Kontakt-
beschrän-
kungen

Keine Beschränkungen
 
Mindestabstände als Empfehlung

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten

Außerschulische
Bildung

Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen

ohne Maske am
festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
 
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test

Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
 
Musikunterricht mit Gesang/Blasinst-
rumenten innen mit 5 Personen

Kinder-/
Jugend-
arbeit

Bei Ferienfrei-zeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des An-gebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
 
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske

Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
 
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Kultur

Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
 
Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
 
Besuch von
Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
 
Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08.
zulässig
 

Veranstaltungen
außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten

ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
 
Museen usw. ohne Termin

Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrett-muster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrett-muster
 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente

Sport

Sportausübung ohne Beschränkungen
 
Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
 
Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
 
Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
 

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
 
Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test
 
ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test
 
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
 
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
 
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
 
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitz-plan, ohne pro-zentuale Kapazi-tätsbegrenzung

Freizeit

Keine
Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben
(wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
 
Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test

Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
 
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test
 
ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Disko-theken auch Innen-bereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
 
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
 
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test

Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
 
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
 
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Einzelhandel

Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist)

Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist)

Messen/
Märkte

Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)

ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-elementen ohne Test

Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig

Messen und Ausstellungen mit Personen-begrenzung und Hygienekonzept

Tagungen/
Kongresse

Keine Beschränkungen

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

außen und innen bis zu 500 Teil-nehmer mit Test

-

Private Veranstaltungen
 

Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden  weiter beachtet werden.

außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test

-

Partys

Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen.
 

Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit

-

-

Große Festveranstaltungen

Mit Test erlaubt
(wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)

ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

-

-

Gastronomie

Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen
Tischen;
 
Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt)
oder Maske

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Außengastronomie ohne Test
Öffnung von
Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

Öffnung Außen-gastronomie mit Test und Platz-pflicht
 
Wegfall
Umkreis-
Verzehrverbot

Beherbergung/
Tourismus

Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10

Busreisen ohne
Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

volle gastronomische Versorgung für private Gäste

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht aus-schließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen



Stadt Duisburg bietet wieder Sonderimpfaktionen an

Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden nächste Woche an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet fortgesetzt. Für die kostenlosen und freiwilligen Erstimpfungen stehen die Vakzine von Johnson&Johnson und Moderna zu Verfügung. Die Impfung von Moderna bedingt eine Zweitimpfung, um eine vollständige Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle eine zweite Impfung ausschließlich für Personen angeboten, die sich am jeweiligen Standort entsprechend haben impfen lassen.  

Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und Duisburger ab 18 Jahren, die eine Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden, aus dem die entsprechende Anschrift hervorgeht. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums sind auch wieder mit dabei und werden bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.

Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem Moderna oder Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht nicht.

Übersicht der Impfangebote:
- Montag, 2. August Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr Gerätehaus Feuerwehr Mündelheim, Barberstraße 20, 12 bis 18 Uhr  
- Dienstag, 3. August Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr Tafel Duisburg, Gelderblomstraße 2, Meiderich, 10 bis 13.30 Uhr
- Mittwoch, 4. August Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr Trödelmarkt, Sportpark Duisburg,  Kalkweg/Ecke Kruppstraße, Wedau, 8.30 bis 14 Uhr
- Donnerstag, 5. August Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr Universität Duisburg-Essen, Campus Duisburg, Forsthausweg 2, 13 bis 19 Uhr  
- Freitag, 6. August Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 12 bis 18 Uhr Tafel Duisburg, Brückenstraße 30, Hochfeld 10.30 bis 13.30 Uhr



- Impfung von Kindern und Jugendlichen im Impfzentrum/Theater am Marientor
- Sonderimpfaktionen am Mercator Center in Meiderich

Impfung von Kindern und Jugendlichen im Impfzentrum/Theater am Marientor  
Duisburg, 28. Juli 2021 - Am Samstag, 31. Juli und Sonntag, 1. August, besteht jeweils von 10 bis 18 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor wieder die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren ohne vorherigen Termin mit BioNTech impfen zu lassen. Die schriftliche Einwilligung aller sorgeberechtigten Erziehungspersonen muss zwingend zur Impfung vorliegen! Allerdings reicht es aus, wenn nur ein Erziehungsberechtigter das Kind/den Jugendlichen begleitet. Vor der Impfung erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch durch den Kinderarzt. Der Termin für die Zweitimpfung wird ebenfalls im Impfzentrum stattfinden.      


Sonderimpfaktionen am Mercator Center in Meiderich

Am Freitag, 30. Juli, findet von 14 bis 20 Uhr eine weitere Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg am Mercator Center an der Berliner Straße 90 in Meiderich statt. Für die kostenlosen und freiwilligen Erstimpfungen stehen die Vakzine von Johnson&Johnson sowie von Moderna zu Verfügung. Die Impfung von Moderna bedingt eine Zweitimpfung, um eine vollständige Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle eine zweite Impfung ausschließlich für Personen angeboten, die sich am jeweiligen Standort entsprechend haben impfen lassen.  
Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und Duisburger ab 18 Jahren, die eine Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden, aus dem die entsprechende Anschrift hervorgeht. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums sind auch wieder mit dabei und werden bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.

Unabhängig von den dezentralen Impfaktionen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem mRNA-Vakzin Moderna oder Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht leider nicht.    

Städtische Corona-Schnellteststelle auf dem Glückaufplatz in Rheinhausen heute geschlossen  
Aufgrund eines Personalengpasses bleibt die Corona-Schnellteststelle auf dem Glückaufplatz in Rheinhausen heute geschlossen. Es wird gebeten, auf eine der sieben weiteren Teststellen im Bezirk auszuweichen oder andere Teststationen im Stadtgebiet zu nutzen. Eine Übersicht findet sich auf der Internetseite www.du-testet.de

 

Impfungen - auch für Kinder und Jugendliche

Stadt Duisburg bietet wieder Sonderimpfaktionen an
Duisburg, 23. JUli 2021 - Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden nächste Woche an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet fortgesetzt. Für die kostenlosen und freiwilligen Erstimpfungen stehen die Vakzine von Johnson&Johnson sowie von Moderna zu Verfügung. Die Impfung von Moderna bedingt eine Zweitimpfung, um eine vollständige Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle eine zweite Impfung ausschließlich für Personen angeboten, die sich am jeweiligen Standort entsprechend haben impfen lassen.  

Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und Duisburger ab 18 Jahren, die eine Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden, aus dem die entsprechende Anschrift hervorgeht. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums sind auch wieder mit dabei und werden bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.
Unabhäng von den dezentralen Impfaktionen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin, täglich von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem mRNA-Vakzin Moderna oder Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht leider nicht.

Nachstehend die Übersicht der Impfangebote:  
Montag, 26. Juli Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 9 bis 15 Uhr
Corona-Schnellteststelle, Marktstraße/Bahnhofstraße, Meiderich, 9 bis 15 Uhr    
Dienstag, 27. Juli Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes, 9 bis 15 Uhr Tafel Duisburg, Brückenstraße 30, Hochfeld 10.30 bis 13.30 Uhr    
Mittwoch, 28. Juli Jobcenter Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Straße 103, Stadtmitte, 8 bis 14 Uhr Tafel Duisburg, Gelderblomstraße 2, Meiderich, 10 bis 13.30 Uhr    
Donnerstag, 29. Juli Lifesaver-Brunnen, Königstraße, Stadtmitte, 11 bis 17 Uhr Tafel Duisburg, Brückenstraße 30, Hochfeld, 10.30 bis 13.30 Uhr    
Samstag, 31. Juli Mc Donalds, Duisburger Straße 236, Hamborn, 18 bis 23 Uhr      

 
Impfung von Kindern und Jugendlichen im Impfzentrum/Theater am Marientor  

Der aktuelle Erlass zur Impfung der Bevölkerung ermöglicht es nun auch dem Impfzentrum, Kindern und Jugendlichen entsprechende Angebote zu machen. Am Samstag, 24. und Sonntag, 25. Juli, besteht jeweils von 10 bis 18 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren ohne vorherigen Termin mit BioNTech impfen zu lassen.

Die schriftliche Einwilligung aller sorgeberechtigten Erziehungspersonen muss zwingend zur Impfung vorliegen! Allerdings reicht es aus, wenn nur ein Erziehungsberechtigter das Kind/den Jugendlichen begleitet. Vor der Impfung erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch durch den Kinderarzt. Der Termin für die Zweitimpfung wird ebenfalls im Impfzentrum stattfinden.

 

Städtische Corona-Schnellteststellen werden geschlossen

Duisburg, 19. JUli 2021 - Da mittlerweile ausreichend Teststationen privater Anbieter im Stadtgebiet zur Verfügung stehen und die Nachfrage stark zurückgegangen ist, werden sechs städtischen Corona-Schnellteststellen zum 31. Juli geschlossen.

Über den 31. Juli hinaus besteht
weiterhin die Möglichkeit, Termine für Testungen im Theater am Marientor und bei den privaten Anbietern auf dem Online-Portal „DU-testet“ (www.du-testet.de) zu buchen.
 Folgende städtische Schnellteststellen werden geschlossen:
1.         Bürgermeister Wendel Platz, Homberg
2         Glückaufplatz, Rheinhausen
3.         August-Bebel-Platz, Hamborn
4.         Viktoriastraße/Parallelstraße, Hamborn
5.         Marktstraße/Bahnhofstraße, Meiderich
6.         Buscher Straße, Großenbaum

Stadt Duisburg bietet wieder Sonderimpfaktionen an

Duisburg, 16. Juli 2021 - Die Sonderimpfaktionen der Stadt Duisburg werden nächste Woche fortgesetzt. Neben Terminen auf verschiedenen Wochenmärkten besteht die Möglichkeit, sich auch bei der Firma Kaufland in Kaßlerfeld sowie am Vorplatz des Duisburger Hauptbahnhofs impfen zu lassen. Für die kostenlosen und freiwilligen Impfungen stehen täglich rd. 500 Dosen des Impfstoffes von Moderna zur Verfügung.

Für die Impfungen bei der Firma Kaufland stehen zusätzlich noch 500 Dosen des Einmal-Impfstoffes von Johnson&Johnson zu Verfügung. Die Impfung von Moderna bedingt eine Zweitimpfung, um eine vollständige Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle eine zweite Impfung ausschließlich für Personen angeboten, die sich am jeweiligen Standort entsprechend haben impfen lassen.

Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und Duisburger ab 18 Jahren, die eine Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden, aus dem die entsprechende Anschrift hervorgeht. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums sind auch wieder mit dabei und werden bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.

Unabhäng von den dezentralen Impfaktionen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen. Außer am kommenden Montag, 19. und Mittwoch, 21. Juli, kann täglich von 8 bis 20 Uhr von dem Impfangebot Gebrauch gemacht werden. Je nach Verfügbarkeit erfolgen die Impfungen mit dem mRNA-Vakzin Moderna oder Biontech. Eine freie Auswahlmöglichkeit besteht leider nicht.
Impfangebote:
WOCHENMÄRKTE
Montag, 19. Juli, von 8 bis 14 Uhr Hohenzollernplatz, Neumühl  
Dienstag, 20. Juli, von 8 bis 14 Uhr Kaiserstraße/Kronprinzstraße, Friemersheim
Mittwoch, 21. Juli, von 8 bis 14 Uhr Saarbrücker Straße/Fröbelstraße, Hochfeld   Donnerstag, 22. Juli, von 8 bis 14 Uhr Dorfplatz, Bissingheim
Freitag, 23. Juli, von 8 bis 14 Uhr Kometenplatz, Aldenrade
KAUFLAND
Freitag, 23. Juli, 14 bis 20 Uhr Auf der Höhe 20, Kaßlerfeld
HAUPTBAHNHOF
Montag, 19. bis Mittwoch, 21. Juli, jeweils von 12 bis 18 Uhr Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes    


Sonderimpfaktion auf dem Rheinhauser Wochenmarkt und am Lifesaver wegen Unwetterwarnung abgesagt

Duisburg, 13. Juli 2021 - Die für morgen beabsichtigten Impfaktionen auf dem Rheinhauser Wochenmarkt und auf der Königstraße am Lifesaver in der Stadtmitte werden aufgrund der angekündigten schlechten Wetterlage abgesagt. Alternativ dazu gibt es jedoch morgen von 10 bis 16 Uhr eine Impfaktion im FORUM auf der Königstraße 48 in der Stadtmitte.

Die für die kommende Woche geplante Aktion am Bahnhofsvorplatz/Portsmouthplatz wird erweitert. Hier besteht dann die Möglichkeit, von Montag, 19. Juli, bis Mittwoch, 21. Juli, jeweils von 12 bis 18 Uhr vom kostenlosen Impfangebot Gebrauch zu machen. Dafür müssen am Montag, 19. Juli, und am Mittwoch, 21. Juli, im Impfzentrum/Theater am Marientor die Impfungen ohne Termin entfallen.

Alle Impfungen im TAM mit vorheriger Terminabsprache finden wie geplant statt. Für die Impfungen steht das Vakzin von Moderna zur Verfügung. Die Impfung von Moderna bedingt jedoch eine Zweitimpfung, um eine vollständige Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird bei den Sonderimpfaktionen nach vier Wochen jeweils an gleicher Stelle eine zweite Impfung ausschließlich für die Personen angeboten, die an den jeweiligen Standort ihre Erstimpfung erhalten haben.  

 Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und Duisburger ab 18 Jahren, die eine Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden, aus dem die entsprechende Anschrift hervorgeht. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Stadt Duisburg beteiligt sich an der "Woche des Impfens"

Duisburg, 12. Juli 2021 - Die Stadt Duisburg beteiligt sich an der vom Gesundheitsministerium initiierten "Woche des Impfens" und wird ebenfalls wieder dezentrale Sonderimpfaktionen durchführen. Neben mehreren Impfaktionen auf Wochenmärkten besteht auch die Möglichkeit, sich in den Räumlichkeiten der Firma Kaufland in Hochheide sowie am Vorplatz des Duisburger Hauptbahnhofs impfen zu lassen.

Für die kostenlosen und freiwilligen Impfungen stehen täglich rd. 500 Dosen des Impfstoffes von Moderna zur Verfügung. Die Impfung von Moderna bedingt jedoch eine Zweitimpfung, um eine vollständige Immunisierung zu gewährleisten. Daher wird nach vier Wochen, jeweils an gleicher Stelle eine zweite Impfung ausschließlich für Personen angeboten, die sich am jeweiligen Standort entsprechend haben impfen lassen.
Impfberechtigt sind alle Duisburgerinnen und Duisburger ab 18 Jahren, die eine Meldeadresse im Stadtgebiet haben. Als Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden, aus dem die entsprechende Anschrift hervorgeht.
Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums sind auch wieder mit dabei und werden bei der Aufklärung helfen und die Menschen bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.

Übersicht der Impfangebote:
WOCHENMÄRKTE:
 Dienstag, 13. Juli, jeweils von 8 bis 14 Uhr Michaelplatz in Wanheimerort
Altmarkt in Hamborn
 Mittwoch, 14. Juli, jeweils von 8 bis 14 Uhr Atroper Straße/Hochemmericher Straße in Rheinhausen Königstraße am Lifesaver in der Stadtmitte
KAUFLAND:
 Donnerstag, 15. Juli, jeweils von 8 bis 14 Uhr Marktplatz in Beeck
Marktplatz an der Werthstraße/Schillstraße in Laar
 Freitag, 16. Juli, jeweils von 8 bis 14 Uhr Spichernplatz in Meiderich August-Bebel-Platz in Marxloh
HAUPTBAHNHOF:
 Montag, 19. Juli, 12 bis 18 Uhr Vorplatz (Portsmouthplatz) des Hauptbahnhofes


Neue Coronaschutzverordnung ab 9. Juli

Duisburg, 8. Juli 2021 - Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung ab Freitag, 9. Juli 2021, an. Es wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt, die die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beinhaltet. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen.

Da in diesem Zahlenbereich dann schon sehr kleine Infektionsausbrüche relevante Schwankungen verursachen können, erfolgt eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Wert von 10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird. Wenn ein dynamischer Anstieg vorliegt, der nicht lokal begrenzt ist, kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Inzidenzstufe auch schon nach drei Tagen des Überschreitens wieder hochstufen.

Tagesaktuelle Infos gibt es unter www.mags.nrw.

Die Inzidenzstufe 0  ermöglicht eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche. So entfallen dann beispielsweise die Kontaktbeschränkungen. Auch die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen wird weitgehend nur noch empfohlen. Wenn – wie derzeit – auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen. Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt.

In vielen Bereichen kann die Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung entfallen. Letzteres gilt auch für die Gastronomie. In der Inzidenzstufe 0 sind ab dem 9. Juli auch Angebote mit Negativtest und Hygienekonzept zulässig, deren Wiedereröffnung bisher auf den 27.08.2021 festgelegt war (zum Beispiel Diskotheken, Sportveranstaltungen, Volksfeste etc.).

Von dieser grundsätzlichen Öffnung gelten dann nur noch vor allem folgende Ausnahmen: Maskenpflicht
In der Inzidenzstufe 0 gilt die Maskenpflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen.
Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen. Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.

 
Erfassung von Kontaktdaten

Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung kann weitgehend entfallen. Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen. Der Betrieb letzterer ist mit einem negativen Test und bei Vorliegen eines genehmigten Hygienekonzeptes ab dem 9. Juli möglich.

Negativtestnachweis
Negative Testnachweise für nicht immunisierte Personen sind weiterhin erforderlich beim Besuch von Kulturveranstaltungen (alternativ: Sitzordnung mit Mindestabständen oder nach Schachbrettmuster), von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen (alternativ: mit Mindestabständen oder Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit höchstens 33 Prozent der Kapazität) und bei der Beherbergung von Gästen aus Regionen mit einer Inzidenz über 10. Auch bei Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche, bei privaten Feiern ohne Mindestabstände, Sportfesten, Volksfesten und in Diskotheken etc. sind Negativteste für alle nicht geimpften oder genesenen Personen erforderlich.

Private Feiern und Volksfeste
Bei privaten Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, wenn auch landesweit die Inzidenzstufe 0 gilt und bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sämtliche nicht immunisierten Personen über einen negativen Testnachweis verfügen. Bei einer landesweiten Inzidenzstufe 0 sind auch Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen wieder möglich, wenn alle Teilnehmenden über einen negativen Testnachweis verfügen. Wenn keine Zugangskontrolle erfolgen, müssen Veranstalter verpflichtend stichprobenhafte Kontrollen durchführen und die Besucher über die Notwendigkeit des Negativtests informieren.  

 
Großveranstaltungen wie Fußballspiele etc.

Auch Großveranstaltungen sind zulässig, ab 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern (inklusive immunisierte Personen) müssen aber alle nicht immunisierten Personen einen Negativtest haben. Zudem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität, beschränkt, und es muss ein genehmigtes Hygienekonzept geben. Eine neue Regelung zum Testen gibt es angesichts der Virusvarianten gerade im Hinblick auf die nun anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten:
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung wird bis einschließlich 5. August 2021 verlängert. Mehr Infos zu den Inzidenzstufen nach der Coronaschutzverordnung ab dem 9. Juli findet sich hier: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10  

Impfzentrum bietet allen Duisburgern Impfungen an    

Duisburg, 7. Juli 2021 - Die Stadt Duisburg bietet ab morgen allen Duisburgerinnen und Duisburgern die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte impfen zu lassen.  
Die Impfungen werden mit mRNA-Impfstoffen (Moderna und Biontech) erfolgen. Je nach Verfügbarkeit wird einer der beiden Vakzine verimpft. Eine freie Auswahlmöglichkeit ist leider nicht möglich.

„Bei den Impfaktionen in den Stadtteilen haben wir gemerkt, dass viele Bürgerinnen und Bürger lieber einfach vorbeikommen, als einen Termin beim Hausarzt oder im Impfzentrum zu machen. Daher reagieren wir mit weiteren Vor-Ort Impfaktionen in den Stadtteilen und jetzt auch mit der Öffnung des Impfzentrums. Wir hoffen, dass viele bislang noch nicht geimpfte Duisburgerinnen und Duisburger diese Angebote wahrnehmen. Je mehr Menschen sich jetzt impfen lassen, desto besser“, so Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Martin Murrack.  

Aufgrund einer derzeit geringen Auslastung im Impfzentrum ist es möglich, allen Duisburgerinnen und Duisburgern eine Impfung im Impfzentrum/Theater am Marientor anzubieten. Impfberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, die eine Meldeadresse in Duisburg haben. Als Nachweis muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden, aus dem die entsprechende Meldeadresse hervorgeht. Empfohlen wird zudem die Mitnahme des Impfausweises. Personen, die bereits einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung erhalten haben, können diesen auch weiterhin ganz regulär wahrnehmen. Hierfür steht eine separate Anmeldung zur Verfügung.

Duisburger Impfzentrum passt Impfangebot an

Duisburg, 5. Juli 2021 - Aufgrund der geänderten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurde auch im Duisburger Impfzentrum das Angebot zur Impfung angepasst. Ab sofort können alle Personen, die über 60 Jahre alt sind und zur ersten Impfung AstraZeneca erhalten haben, bei der Zweitimpfung wählen, ob diese wieder mit AstraZeneca oder BioNTech erfolgen soll. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung bei der Verwendung eines mRNA-Impfstoff (BioNTech und Moderna) auf einen Mindestabstand von vier Wochen verkürzt wurde. Entsprechend ist es hier gegebenenfalls möglich, einen Termin für die Zweitimpfung vorzuziehen, sofern die Kapazitäten im Impfzentrum dies erlauben.  

Die Verschiebung eines Impftermins kann nur bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) erfolgen und muss vor dem Impftermin durch diese bestätigt werden. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, so muss dieser über die Hotline der KVNO (116117) oder über das Terminbuchungsportal (https://termin.corona-impfung.nrw) wieder storniert werden.  

Bewerbungsstart: Stadt  bietet 247 attraktive Ausbildungsplätze für das Jahr 2022

Duisburg, 30. Juni 2021 - Startschuss für Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Duisburg: insgesamt 247 attraktive Ausbildungsplätze in 15 verschiedenen Berufsbildern werden für das Einstellungsjahr 2022 vergeben. Neben den verwaltungstypischen Berufsbildern, wie beispielsweise Verwaltungsfachangestellte (auch für den kommunalen Ordnungsdienst), Verwaltungswirte oder dem Bachelor-Studiengang, bietet die Stadt auch unterschiedliche Berufe im Bereich Medien und IT, wie zum Beispiel als Mediengestalter/in Digital und Print, Fachrichtung Gestaltung und Technik und/oder Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Systemintegration oder Anwendungs-entwicklung, an.

Auch im gewerblich-technischen Bereich werden Auszubildende unter anderem für die Berufsbilder als Forstwirte oder Kfz-Mechatroniker bei der Feuerwehr gesucht. Die benötigten Schulabschlüsse unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf und reichen vom Hauptschulabschluss bis zur Fachhochschulreife (schulischer Teil). Darüber hinaus sind neben Abiturienten ausdrücklich auch solche Bewerberinnen und Bewerber erwünscht, die sich beruflich umorientieren wollen.  

Die Stadt Duisburg ist nicht nur während einer Pandemie ein attraktiver und krisensicherer Arbeitgeber. Sie bietet neben fundierten Ausbildungen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen vielfältige Aufgaben, eine enge Betreuung durch die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie beachtliche Karrierechancen. Auch als familienfreundliche Arbeitgeberin gibt es die Möglichkeit bestimmte Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren, um der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht werden zu können.   

Bewerbungen sind ab sofort möglich. Weitere Informationen über die einzelnen Berufsbilder, die Bewerbungsfristen und das Verfahren sind online unter www.duisburg.de/ausbildung abrufbar. Weitere Einblicke in die Ausbildung gibt es unter www.facebook.com/ausbildung.DU oder www.instagram.com/stadtduisburg_ausbildung.

 

- Änderungen der Coronaschutzverordnung
- Beitragserstattung für die Betreuung im Offenen Ganztag und Kita-Betreuung   

Änderungen der Coronaschutzverordnung
Duisburg, 21. Juni 2021 - Ab heute gelten neue Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes, welche überwiegend die Maskenpflicht in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenzstufe 1 betrifft.  
Für die Stadt Duisburg bedeutet dies, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien nur noch bei einer hohen Personendichte auf engem Raum gilt. In Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen, Schaltern und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes muss daher eine Maske getragen werden.  

Gleichfalls bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen grundsätzlich auch weiterhin bestehen. Die Maske darf nur bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und bestimmten anderen Veranstaltungen abgenommen werden. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass weitere Schutzmaßnahmen (beispielsweise negativer Testnachweis, Abstand und besondere Rückverfolgbarkeit vorliegen).  


Die Maskenpflicht im Freien an Schulen wurde ebenfalls aufgehoben. Die Schülerinnen und Schüler müssen seit heute auf dem Pausenhof und auf Sportanlagen keine Maske mehr tragen. Im Schulgebäude und im Klassenraum bleibt die Maskenpflicht jedoch zunächst bis zu den Sommerferien bestehen.  


Weitere Regelungen: Für Fahrschulen etc. reicht nun eine medizinische Maske aus Kontaktfreier Sport ist mit negativem Test auch drinnen ohne Mindestabstand möglich Der Besuch des Zoos kann wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung erfolgen Auch Sitzungen, Tagungen und Kongresse mit über 1.000 Teilnehmern im Freien, höchstens aber einem Drittel der regulären Kapazität des Veranstaltungsortes mit einfacher Rückverfolgbarkeit, sind nunmehr möglich      


Geänderte Öffnungszeiten der städtischen Teststellen  
Die städtischen Teststellen sind ab sofort nur noch von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Wie bereits angekündigt werden die Teststandorte am Steinhof in Huckingen, an der Moschee in Marxloh, an der Friedrich-Ebert-Straße 12 sowie an der Stadthalle Walsum zum 26. Juni geschlossen. Ein Überblick über die verschiedenen Standorte in den Stadtteilen/Bezirken findet sich auf der Internetseite www.du-testet.de


Beitragserstattung für die Betreuung im Offenen Ganztag und Kita-Betreuung    
            Die Stadt Duisburg wird den Eltern die Beiträge für insgesamt zweieinhalb Monate sowohl für den Offenen Ganztag als auch für die Kindertagesbetreuung erstatten. Bis zum 31. Mai fand an den Schulstandorten im Stadtgebiet nur eine pädagogische Notbetreuung statt. In den Kindertagesstätten fand bis zum 6. Juni ein eingeschränkter Regelbetrieb statt.
Die meisten Familien haben ihre Kinder in dieser Zeit jedoch selbst betreut und sind damit den Aufforderungen der Bundesregierung nachgekommen. In Ermangelung einer landesrechtlichen Regelung wurden die Elternbeiträge für den Bereich des Offenen Ganztags seit Februar 2021, mit Ausnahme des Monats Juni, jedoch auch weiterhin eingezogen. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung war die Stornierung des Einzugs dahingegen bereits für die Monate Mai und Juni möglich.  

„Viele Duisburger Familien haben mit der Organisation der Betreuung ihrer Kinder zu Hause dazu beigetragen, dass sich das Infektionsgeschehen derzeit so positiv entwickelt. Um die Familien daher vor den Sommerferien finanziell zu entlasten, wird die Stadt Duisburg mit der Beitragsaussetzung für den Offenen Ganztag im Juli erneut in Vorleistung gehen. Ich freue mich, dass wir außerdem für die Familien eine finanzielle Entlastung erreichen konnten, die über das hinausgeht, was das Land zunächst angeboten hat“, so Oberbürgermeister Sören Link.  

Die Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land sowie die klare Haltung der einzelnen Städte und Gemeinden hinsichtlich der Eltern-Beiträge haben sich gelohnt. So können nun auch die Beiträge für den Offenen Ganztag und für die Kindertagesbetreuung für die Monate Februar bis Mai anteilig erstattet werden. Die Beiträge für den Februar werden vollständig zurückgezahlt und für März bis Mai ist eine hälftige Erstattung vorgesehen.   

Das Land hatte zunächst nur für zwei Monate eine Erstattung zugesagt. Nun können die Eltern darüber hinaus noch mit einem halben Monat zusätzlicher Beitragsrückerstattung rechnen, sobald der formelle Beschluss des Landes vorliegt.  
Die Stadt Duisburg ist durch die Aussetzung der Einziehung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in den Monaten Mai und Juni 2021 und für den Offenen Ganztag im Juni und Juli bereits für zwei Monate in Vorleistung gegangen. Diese Vorleistung wird mit der jetzt beabsichtigten Regelung verrechnet.   





Neues Online-Terminsystem für Bewohnerparkausweise

Duisburg, 15. Juni 2021 - Ab sofort ist es möglich, einen Onlinetermin für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen, Parkausweise für Schwerbehinderte sowie sonstige Sonderparkgenehmigungen zu buchen. Zur Terminvereinbarung gelangt man über die Internetseite www.duisburg.de/parkausweise.  

Termine können online bis zu vier Wochen im Voraus gebucht werden. In der Eingabemaske muss der Name sowie Telefonnummer und Mailadresse zur Terminbestätigung angegeben werden. Eine Terminvereinbarung ist weiterhin auch telefonisch oder per E-Mail möglich – das neue Angebot wird aber dazu beitragen, dass sich die Wartezeiten für die Terminvergaben deutlich reduzieren lassen.

 

Neue Inzidenzstufe ab Montag, 14. Juni 2021  

Neue Coronaregelungen: Ab heute gilt  Inzidenzstufe 1
Duisburg, 14. Juni 2021 - Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen sieht drei Inzidenzstufen vor:
Stufe 1: Inzidenz bis 35. Stufe 2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50. Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 100. Die Coronaregeln sind an diese drei Stufen, bzw. die Inzidenzen geknüpft und können von Kommune zu Kommune variieren.
Bisher galt für Duisburg die Stufe 2. Da die Inzidenz nun bereits seit dem 8. Juni kontinuierlich unter 35 liegt, gilt ab heute, Montag, 14. Juni, für Duisburg die Stufe 1. Damit sind weitere Lockerungen verbunden, beispielweise:    
a) Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum  
Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen dürfen sich nun auch Personen aus bis zu fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung treffen. Unabhängig von der Anzahl der Hausstände können bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, zusammentreffen. In beiden Fällen dürfen immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen; Kinder bis zum Schuleintritt sind vom Testerfordernis ausgenommen.    
b) Kultur  
Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Bibliotheken u.ä.) dürfen auch ohne Terminbuchung besucht werden; die Personenbegrenzung entfällt, da auch für das Land mittlerweile die Inzidenzstufe 1 gilt.  
Kulturveranstaltungen im Freien sind - auch ohne Negativtestnachweis zulässig, wenn nicht mehr als 200 Personen teilnehmen - mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig, wenn ein Negativtestnachweis vorliegt, besondere Rückverfolgbarkeit gesichert ist und der Mindestabstand eingehalten wird - mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zulässig.  
Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 1.000 Personen zulässig, wenn die Räume über eine ständige Durchlüftung oder eine zertifizierte Lüftungsanlage verfügen. Auch hier sind ein Negativtestnachweis, die sichergestellte besondere Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung des Mindestabstands erforderlich.  

Zu beachten: Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, dürfen Kulturveranstaltungen - auch mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestabstände zwischen den Sitzplätzen oder ohne Negativtestnachweise erfolgen oder - auch mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern mit Negativtestnachweis, wenn die Vorschriften zum Mindestabstand eingehalten werden.   c) Sport  
Im Freien ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. In geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist für die Sportausübung kein Negativtestnachweis mehr erforderlich.  

Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien ist unter Beachtung der übrigen Maßgaben auch für mehr als 1.000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität erlaubt.  
Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen in Innenräumen ist für bis zu 1.000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand gestattet.    
d) Freizeit  
Der Betrieb von reinen Freibädern ist auch ohne Negativtestnachweis zulässig.  
Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist im Freien für bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. Da auch im Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist der Betrieb aller Bereiche von Spielbanken für Besucherinnen und Besucher unter Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand ohne Negativtestnachweis zulässig.      

e) Veranstaltungen  
Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind mit bis zu 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit zulässig.  Private Veranstaltungen – mit Ausnahme von Partys und vergleichbaren Feiern – mit bis zu 100 Gästen im Freien sind auch ohne Negativtestnachweis zulässig.  
Im Übrigen sind private Veranstaltungen auch mit bis zu 250 Gästen im Freien und bis zu 100 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, gestattet, wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske im Außenbereich und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenbereich entfällt.  
Private Veranstaltungen auch in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstand und zum Tragen einer Maske sind mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, gestattet.    
f) Gastronomie  
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist die Nutzung der Innengastronomie auch ohne Negativtestnachweis möglich.  

 

Neue Inzidenzstufe ab Montag, 14. Juni 2021  
Duisburg, 11. Juni 2021 - Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen sieht drei Inzidenzstufen vor. Im Moment gilt in Duisburg die Stufe 2. Mit dem heutigen Tag liegt die Inzidenz am vierten Tag in Folge unter der Grenze von 35. Ist dies auch am morgigen Samstag der Fall (und auch nur dann), würde in Duisburg ab dem kommenden Montag die Stufe 1 gelten und somit weitere Lockerungen greifen. Informationen hierzu folgen, sobald die neuen Regelungen inkraft treten.    

Vier städtische Testzentren stellen den Betrieb Ende Juni ein  
Durch weiterhin fallende Inzidenzwerte und damit einhergehenden Vereinfachungen im Bezug auf Testnachweise, aber auch durch die geringen Auslastungen, können die städtischen Testzentren nach und nach zurückgebaut werden. Die Stadt Duisburg wird trotzdem bis mindestens Ende Juli Schwerpunktzentren in verscheidenen Stadtbezirken vorhalten.  
Zum 26. Juni schließen nachstehende Testzentren: - Steinhof Huckingen, Düsseldorfer Landstraße 347 in 47259 Duisburg - Warbruckstruckstraße gegenüber der Moschee in 47169 Duisburg - Friedrich-Ebert-Straße 12 in 47119 Duisburg - Stadthalle Walsum, Waldstraße 50 in 47179 Duisburg   Da die ausgestellten Testzertifikate mittlerweile eine Gültigkeit von 48 Stunden besitzen, kann auch auf die verlängerten Öffnungszeiten an verschiedenen städtischen Zentren verzichtet werden. Ab dem 19. Juni gelten somit an allen Zentren die Öffnungszeiten von 10 bis 18 Uhr.   Ein Überblick über die verschiedenen Standorte in den Stadtteilen/Bezirken findet sich auf der Internetseite www.du-testet.de  

Stufe 2 für Duisburg: Neue Coronaregelungen ab Freitag, 4. Juni 2021

Duisburg, 2. Juni 2021 - Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen sieht drei Inzidenzstufen vor:
Stufe 1: Inzidenz bis 35 Stufe
2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50
Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 100

Die Coronaregeln sind an diese drei Stufen, bzw. die Inzidenzen geknüpft und können von Kommune zu Kommune variieren. Bisher galt für Duisburg die Stufe 3. Da die Inzidenz nun bereits seit dem 28. Mai kontinuierlich unter 50, aber über 35 liegt, gilt ab dem kommenden Freitag, 4. Juni, für Duisburg die Stufe 2. Damit sind weitere Lockerungen verbunden, beispielweise:
a) Kontaktbeschränkung
Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen dürfen sich nun auch Personen aus drei Hausständen ohne Personenbegrenzung treffen. Unabhängig von der Anzahl der Hausstände können bis zu zehn Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, zusammentreffen. In beiden Fällen dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen zusätzlich teilnehmen.

b) Kultur
Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Bibliotheken u.ä.) dürfen auch ohne Terminbuchung besucht werden. Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 500 Personen zulässig. Erforderlich ist hierfür ein Negativtestnachweises, die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung des Mindestabstands müssen sichergestellt sein.

c) Sport
Im Freien ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung zulässig. Kontaktsport darf mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit betrieben werden. In geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios darf mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand erfolgen. Kontaktsport ist bei Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit mit bis zu 12 Personen zulässig.

d) Freizeit
Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen ist mit Negativtestnachweis erlaubt, wobei die Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste eine Person pro sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen darf.

e) Einzelhandel
Im Einzelhandel gilt eine Personenbegrenzung auf eine Person pro angefangene 10 Quadratmeter (bis zu 800 Quadratmeter)  

i) Gastronomie
Bei der Außengastronomie ist der Negativtestnachweis nicht mehr erforderlich. Innenbereiche können für Personn mit Negativtestnachweis öffnen, wobei den Gästen ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden und die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss. Eine detaillierte Übersicht des Stufenplans des Landes findet sich hier:
www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

MAGS veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter
www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.  

 

Wiedereröffnung der Bezirksbibliotheken

Duisburg, 1. Juni 2021 - Die Bezirksbibliotheken Walsum, Hamborn, Meiderich, Homberg-Hochheide, Rheinhausen und Buchholz öffnen am Dienstag, 8. Juni, wieder zu den üblichen Zeiten (dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr, samstags von 10 bis 13 Uhr). Kundinnen und Kunden mit einem gültigen Bibliotheksausweis können dann wieder selbst Medien an den Regalen aussuchen.

Dabei ist die Aufenthaltsdauer auf 30 Minuten beschränkt, um die zugelassene Höchstzahl an Personen nicht zu überschreiten. Ein längerer Aufenthalt zum Lernen oder Lesen ist noch nicht wieder möglich. Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden und es dürfen maximal zwei Personen zusammen kommen. Das Tragen einer FFP2/KN95-Maske sowie das Einhalten der Abstandsregeln sind Pflicht.
Die Rückgabe von Medien kann ohne eine Registrierung erfolgen.  
Zur Vorbereitung des Besuchs wird empfohlen, die Medien schon vorab online aus dem Medienkatalog herauszusuchen und dann gezielt mitzunehmen. Noch einfacher ist es, die Titel im Katalog durch einen Klick auf „Vormerken“ zu reservieren, und sie dann später in der gewünschten Bibliothek abzuholen. Die Auslieferung per Medienbotenservice ist weiterhin möglich.  
 
Die Stadtteilbibliotheken bleiben noch geschlossen, sie folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Gleiches gilt für den Bücherbus.  Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite der Bibliothek unter www.stadtbibliothek-duisburg.de zu finden. Auskünfte gibt es auch per E-Mail an stadtbibliothek@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203/283-4218 (montags von 13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr).

Brückentag am 4. Juni: Erreichbarkeit der Stadt Duisburg

Duisburg, 28. Mai 2021 - Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 4. Juni (Brückentag nach Fronleichnam), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call Duisburg ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt.
  
Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Bürger- und Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im Stadthaus, wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte, sowie in großen Teilen das Jugendamt sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt.  

Die für den 4. Juni vereinbarten Eheschließungstermine vom Standesamt finden statt. Bestatter können sich erst am Montag, 7. Juni, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das Standesamt wenden.  
Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant.  
Alle städtischen Bäder bleiben weiterhin geschlossen. Die Geschäftsstellen der Volkshochschule sind geschlossen, die VHS bleibt aber telefonisch erreichbar. Der Unterricht an der Volkshochschule und an der Musik- und Kunstschule findet online und mit ersten Angeboten in Präsenz statt.

Die Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse ist am Freitag (und auch Samstag, 5. Juni) für Kundinnen und Kunden mit einem gültigen Bibliotheksausweis zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Durch die Begrenzung der zulässigen Personenzahl und die erforderliche Registrierung kann es aber zu Wartezeiten kommen. Rückgaben und Abholung von Medien sind möglich. Alle anderen Stadtteil- und Bezirksbibliotheken sowie die Fahrbibliothek sind geschlossen. Das Online-Angebot der Stadtbibliothek kann jedoch mit einem gültigen Bibliotheksausweis weiterhin uneingeschränkt an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden genutzt werden.  
  
Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 7. Juni, wieder wie gewohnt erreichbar. Am Brückentag können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.        

Erreichbarkeit und dem Besuch von städtischen Einrichtungen:  
Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de einsehbar oder können telefonisch unter (0203) 94000 über Call Duisburg erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort „Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte erfolgen.  

Für den Besuch der städtischen Einrichtungen sind einige Regeln zu beachten: Termine können nur mit einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Gesichtsmaske wahrgenommen werden, wenn diese zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt. Überall dort, wo es möglich ist, sollen die Anliegen nach Möglichkeit weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden. So können Menschenansammlungen und Warteschlangen aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden werden.  

 

Neue Coronaschutzverordnung ab Freitag, 28. Mai 2021

Duisburg, 27. Mai 2021 - In Nordrhein-Westfalen gilt ab morgen eine neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht drei Inzidenzstufen vor
Stufe 1: Inzidenz bis 35
Stufe 2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50
Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 99  
Die Coronaregeln sind zukünftig an diese drei Stufen, bzw. die Inzidenzen geknüpft und können von Kommune zu Kommune variieren. Eine Übersicht des Stufenplans des Landes findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
Bei einer Inzidenz von 100 oder höher greift dann wieder die Bundesnotbremse. Aktuell liegt die Inzidenz in Duisburg in Stufe 3.

Daher gelten ab morgen für Duisburg insbesondere folgende Regelungen:                                
a) Kontaktbeschränkung Es dürfen im öffentlichen Raum jetzt zwei Hausstände ohne Personenbegrenzung zusammentreffen. An diesem Zusammentreffen dürfen zusätzlich immunisierte Personen (vollständig geimpfte und genesene Personen) aus weiteren Hausständen teilnehmen. Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen sind ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände zulässig.

b) Einzelhandel Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, entfällt die Pflicht zur Vorlage eines bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttests.

c) Gastronomie Das Verbot des Verzehrs von Speisen und Getränken in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung, in der die Speisen oder Getränke gekauft wurden, entfällt. Das MAGS veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.  
Die neue CoronaSchutzVO tritt am 28. Mai in Kraft und gilt zunächst bis zum 24. Juni.

Tourist Information Duisburg öffnet wieder  

Begünstigt durch die niedrigen Inzidenzwerte öffnet die Tourist Information Duisburg erstmals wieder ihre Türen am Freitag den 28. Mai. „Wir freuen uns sehr, dass wir nun auch wieder vor Ort in der Tourist Information unseren Gästen touristische Beratung anbieten können“, sagt Uwe Kluge, Geschäftsführer der Duisburg Kontor GmbH.

Die Mitarbeiter*innen in der Tourist Information sind von 10 bis 14 Uhr erreichbar. Dort erhalten Besucher*innen umfangreiches Informationsmaterial und zahlreiche Souvenirartikel – nicht nur für echte Duisburg-Fans. Im Gebäude dürfen sich maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig aufhalten und es gelten die bekannten AHA-Regeln, außerdem müssen sie einen negativen Corona-Test nachweisen, genesen oder geimpft sein.  
Tourist Information Duisburg Königstraße 86 47051 Duisburg Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 10 – 14 Uhr Telefon: 0203 285440

- Sonderimpfaktion wird in Rheinhausen fortgesetzt  
- Wiedereröffnung der Zentralbibliothek  

Sonderimpfaktion wird in Rheinhausen fortgesetzt  
Duisburg, 26. Mai 2021 - Die Stadt Duisburg setzt ihre im Stadtteil Marxloh sehr erfolgreich gestartete Impfaktion fort. Ab dem morgigen Donnerstag, 27. Mai, werden nun Bürgerinnen und Bürger in Rheinhausen geimpft. Von 10 bis 18 Uhr werden auf dem Glückaufplatz an der Schwarzenberger Straße Impfungen aus dem vom Land zur Verfügung gestellten Sonderkontingent mit dem Einmalimpfstoff von „Johnson & Johnson“ vorgenommen.

Berechtigt zur Impfung vor Ort sind alle Duisburgerinnen und Duisburger, die an einer Adresse mit der Postleitzahl 47226 gemeldet sind. Sprachmittler des Kommunalen Integrationszentrums werden erneut bei der Aufklärung helfen und die Menschen vor Ort bei Bedarf in ihren Herkunftssprachen unterstützen.
Die Stadt Duisburg wird auf dem Glückaufplatz Zelte errichten – ein Bus der DVG dient zusätzlich als Wartebereich. Wie bereits bei der Impfaktion in Marxloh kann es wegen der großen Nachfrage zu längeren Wartezeiten kommen.

Wiedereröffnung der Zentralbibliothek  
Die Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26 in der Innenstadt öffnet ab Montag, 31. Mai, wieder zu den üblichen Zeiten. Kundinnen und Kunden mit einem gültigen Bibliotheksausweis können Medien dann wieder selbst an den Regalen aussuchen. Dabei ist die Aufenthaltsdauer auf 30 Minuten beschränkt, um die zugelassene Höchstzahl an Personen auf den drei Etagen nicht zu überschreiten.  Ein längerer Aufenthalt, auch zum Lernen oder Lesen, ist noch nicht wieder möglich.

Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden und es dürfen maximal zwei Personen zusammen kommen. Im Gebäude müssen  FFP2/KN95-Masken getragen werden, und auch das Einhalten der Abstandsregeln ist Pflicht.  

Zur Vorbereitung des Besuchs empfiehlt die Bibliothek, die Medien schon vorab online aus dem Medienkatalog herauszusuchen und dann gezielt mitzunehmen. Noch einfacher ist es, die Titel im Katalog durch einen Klick auf „Vormerken“ zu reservieren und sie dann später in der Bibliothek abzuholen. Die Auslieferung per Medienbotenservice ist weiterhin möglich.   Während der Öffnungszeiten können Medien ohne Terminvereinbarung zurückgegeben werden. Auch der Umtausch von Karten für die ausgefallenen Veranstaltungen des „Vereins für Literatur“ ist möglich.  

Die Bezirksbibliotheken werden voraussichtlich am Dienstag, 8. Juni, wieder öffnen. Auch dort kann der „Bib-to-go“- und der Medienboten-Service weiterhin genutzt werden.   Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite der Bibliothek unter www.stadtbibliothek-duisburg.de sowie telefonisch unter 0203/283-4218 oder per E-Mail an stadtbibliothek@stadt-duisburg.de. Die Öffnungszeiten sind montags von 13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr und samstags von 11 bis 16 Uhr.  
 


 

- Lockerungen ab Pfingstmontag erwartet
- Zwei Testzentren in Bezirken Hamborn und Duisburg-Süd schließen

Lockerungen ab Pfingstmontag erwartet
Duisburg, 21. Mai 2021 - Aufgrund der derzeitigen Infektionslage in Duisburg (Wert: 64,4; Stand 21. Mai) wird damit gerechnet, dass die Inzidenzen in den nächsten Tagen auch weiterhin abnehmen werden.
Sofern am Samstag der Inzidenzwert ebenfalls unter 100 liegt (und somit an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen), wird das Land ab Pfingstmontag, 24. Mai, entsprechende Lockerungen ermöglichen können.

Die Stadt Duisburg wird dann die über die Landesregelungen hinausgehenden Maßnahmen in der Duisburger Allgemeinverfügung aufheben.
In der Allgemeinverfügung sind u. a. Maßnahmen in Bezug auf das Tragen von Masken, Alkoholverboten und der Nutzung von öffentlichen Spielplätzen enthalten.
Mit Aufhebung der Allgemeinverfügung gelten dann ausschließlich die Landesregelungen der Coronaschutzverordnung (https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw).
Vorbehaltlich der Genehmigung des Landes gilt dann ab dem 24. Mai in Duisburg unter anderem:


Ausgangssperre
Die Ausgangsbeschränkung entfällt.


Zusammenkünfte mehrerer Personen
Zusammenkünfte sind unter Beteiligung von einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Darüber hinaus sind Zusammenkünfte von zwei Hausständen und einer Gesamtzahl von höchsten fünf Personen erlaubt.
Bei der Berechnung der Personenzahl werden die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt.
Bei der Zusammenkunft von zwei Hausständen und der Gesamtzahl von maximal fünf Personen gelten Paare zudem unabhängig von ihren Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand.
Änderungen für Geimpfte und Genesene:
Es gilt keine Personenbegrenzung für private Zusammenkünfte, wenn daran ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. 
Bei einer privaten Zusammenkunft, an der andere als geimpfte und genesene Personen teilnehmen, gelten geimpfte und genesene Personen nicht als weitere Person.



Gastronomie
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist nur im Außenbereich und mit bestätigtem negativem Schnelltest (Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein) für Gäste und Bedienung zulässig; Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden.
Hinweis: Die Verpflichtung zur Vorlage eines bestätigten negativen Schnelltests entfällt für Geimpfte und Genesene.  
Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sind zulässig.
Hinweis: Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs (Ausnahme: zulässige Außengastronomie) oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden.


Beherbungsbetriebe/Übernachtungsangebote
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Ferienwohnungen, in Wohnwagen und Wohnmobilen auf Campingplätzen sind mit bestätigtem negativem Schnelltests zulässig. Im Übrigen sind Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben nur bis zu 60 Prozent der regulären Kapazität des Betriebs zulässig für Gäste mit bestätigtem negativem Schnell- oder Selbsttest, wobei eine gastronomische Versorgung über das Frühstück hinaus nur in der Außengastronomie zulässig ist.
Hinweis: Die Verpflichtung zur Vorlage eines bestätigten negativen Schnelltests entfällt für Geimpfte und Genesene.  


Einzelhandel


Zulässig ist der Betrieb von:

1.        Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten und Kiosken,

2.        Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs einschließlich sonstiger Verkaufsstände in untergeordneter Anzahl,

3.        Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,

4.        Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,

5.        Zeitungsverkaufsstellen,

6.        Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,

7.        Blumengeschäften sowie weiteren Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen und den Verkauf hierauf einschließlich unmittelbaren Zubehörs beschränken,

8.        Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und, beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln, auch für Endkunden sowie

9.        Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (z.B. die sog. Tafeln)


 Die beiden städtischen Schnelltestzentren in Hüttenheim, An der Batterie 18, und im Bürgerhaus Neumühl, Otto-Hahn-Straße 49, schließen.
Zum letzten Mal können dort für den Mittwoch ,26. Mai, Testtermine gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger in Duisburg-Süd und Hamborn können danach auf andere Testzentren in den beiden betroffenen Bezirken ausweichen und wie bisher einen Schnelltest auf der Plattform du-testet.de buchen.

 

Vorbereitungen für die Bundestagswahl: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Duisburg, 20. Mai 2021 - Die Stadt Duisburg sucht für die Bundestagswahl am 26. September 2021 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie werden sich am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr im Schichtbetrieb um den reibungslosen Ablauf im Wahllokal kümmern. Zum Aufgabenfeld gehören:  
Überprüfung der Personalien
·       Ausgabe der Stimmzettel
·       Ermittlung der Wahlbeteiligung
·       Auszählung der Stimmzettel  
Für die verschiedenen Aufgaben erhalten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“:  
·                 Wahlvorsteher*in (80 Euro)
·                 Stellv. Wahlvorsteher*in (60 Euro
·                 Schriftführer*in (60 Euro)
·                 Beisitzer*innen (50 Euro)
·                 Hygienekoordinator*in (50 Euro)  
Für Duisburg werden rund 4300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 323 Urnenstimmbezirke und 105 Briefwahlbezirke gesucht. 
Die Vorbereitungen für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden durch eine Online- Lernplattform statt. Erst wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sind Schulungen in Form von Präsenzveranstaltungen denkbar.
Einzelheiten zu den Vorbereitungen finden sich auf: https://www.duisburg.de/microsites/wahlen/index.php. Aufgrund der Coronapandemie werden in den Wahllokalen voraussichtlich besondere Hygienebedingungen gelten. Diese sind über die obige Internetseite jederzeit abrufbar. Weiterhin ist derzeit geplant, zusätzliche Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen für besondere Hygienemaßnahmen und zur Steuerung der Wählerinnen und Wähler einzusetzen.  

Für die Aufgaben am Wahltag können sich nach den gesetzlichen Vorgaben alle Deutschen melden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Auf der Homepage der Stadt Duisburg steht dazu unter: https://duisburg.de/wahlhelfer ein entsprechendes Bewerbungsformular bereit. Bei Rückfragen können sich Bürger telefonisch unter 0203 283 4399 oder per Mail wahlhelfer@stadt-duisburg.de an die Stadt Duisburg wenden. Das Wahl-Team der Stadt Duisburg freut sich über jede Meldung und wird gerne einen passenden Einsatzort finden.

Öffnung der Gastronomiebetriebe eventuell ab Pfingstmontag

Duisburg, 18. Mai 2021 - Nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen Gastronomiebetriebe am übernächsten Tag nach Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) die Außenbereiche wieder öffnen. Sollte sich der positive Trend fortsetzen und die Inzidenz also auch in den nächsten Tagen die Zahl 100 nicht überschreiten, könnten Außenbereiche und Biergärten voraussichtlich am Pfingstmontag, 24. Mai, unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln öffnen.

Maßgebend hierfür ist der Inzidenzwert des gesamten Stadtgebietes, also nicht der Wert der einzelnen Stadtteile. Die Coronaschutzverordnung fordert die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eines Nachweises über die Immunisierung zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument. Diese müssen von den Personen mitgeführt und den verantwortlichen Personen vorgelegt werden.

Gastronomiebetreiberinnen und -betreiber können dabei auch auf die Smartphone-App Duisburg testet zurückgreifen (gibt es für iOS und Android). Mit der App können die Testzertifikate von den städtischen Schnellteststellen, die Gäste von Biergärten usw. vorweisen müssen, einfach und unkompliziert auf eine aktuelle Gültigkeit kontrolliert werden. Testtermine können auch an den Wochenenden über www.du-testet.de vereinbart werden.

Verlängerung der Allgemeinverfügung bis 14. Mai - weiter verlängert bis zum 15. Juni

Allgemeinverfügung weiter verlängert

Duisburg, 12. Mai 2021 - Die Stadt Duisburg hat die Allgemeinverfügung ab dem 15. Mai bis zum 4. Juni 2021 verlängert. Für Duisburg gelten somit weiterhin die weitergehenden Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen und in privaten Fahrzeugen sowie der Nutzung der Spielplätze.



Duisburg, 27. April 2021 - Die Stadt Duisburg hat die Allgemeinverfügung ab dem 27. April bis zum 14. Mai 2021 verlängert. Die für Duisburg über die Bestimmungen des § 28b Infektionsschutzgesetz ("Bundesnotbremse") hinaus geltenden Regelungen werden neu gefasst:
·        Die Untersagung der Spielplatznutzung gilt nun in der Zeit von 19 bis 9 Uhr.
·        In privaten Fahrzeugen gilt nun (mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person) bei der gemeinsamen Nutzung durch Personen aus verschiedenen Hausständen die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (mindestens FFP2 oder vergleichbar).
Für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, jedoch unter 14 Jahren sind, besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; kann eine solche Maske aufgrund der Passform nicht getragen werden, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

 ·        Die Maskenpflicht an den bekannt gegebenen belebten Orten unter freiem Himmel gilt weiterhin.
 ·        Auch die Maskenpflicht um Schulen und Kitas wird fortgesetzt.
 ·        Die Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von befestigten Wegen an den bekannt gegebenen Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gilt nun bis 22:00 Uhr.
·        Auch die Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen von sakralen Räumen bleibt bestehen.
·        Ebenso die Maskenpflicht auf den Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor / nach Heimspiel MSV sowie das Alkoholverbot auf den Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor / nach Heimspiel MSV.
·        Kontaktbeschränkung: Hier wurde nun die bislang bestehende Regelung, wonach zwei Hausstände mit maximal fünf Personen zusammen kommen durften, an die mit dem IfSG eingeführte bundesweite Regelung angepasst. Das bedeutet: Auch in Duisburg gilt, dass private Zusammenkünfte im privaten oder im öffentlichen Raum auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person - einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beschränkt sind.


Brückentag am 14. Mai und die Erreichbarkeit der Stadt Duisburg  

Duisburg, 07. Mai 2021 - Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 14. Mai (Brückentag nach Christi Himmelfahrt), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call Duisburg ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt.  

Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Bürger- und Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im Stadthaus, wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte, sowie in großen Teilen das Jugendamt sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt.  

Die für den 14. Mai vereinbarten Eheschließungstermine vom Standesamt finden statt.
Bestatter können sich erst am Montag, 17. Mai, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das Standesamt wenden.  
Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant.  

In der Volkshochschule und der Musik- und Kunstschule findet Online-Unterricht statt. Alle städtischen Bäder bleiben weiterhin geschlossen.
Die Bibliotheken bleiben coronabedingt weiterhin geschlossen. Das reichhaltige Online-Angebot der Stadtbibliothek kann jedoch mit einem gültigen Bibliotheksausweis weiterhin uneingeschränkt an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden genutzt werden.
Bis zum 31. Mai ist dies mit dem kostenlosen DigiPass möglich. Außerdem bietet die  Zentralbibliothek am Freitag, 14. Mai und Samstag, 15. Mai  den „Bib to go“-Service und den Medienbotenservice an. Alle anderen Bibliotheken und die Fahrbibliothek bleiben an diesen beiden Brückentagen geschlossen.

Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 17. Mai, wieder wie gewohnt erreichbar.  
Am Brückentag können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genom­menen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.  

Erreichbarkeit und Besuch von städtischen Einrichtungen:  
Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de einsehbar oder können telefonisch unter (0203) 94000 über Call Duisburg erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort „Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte erfolgen.  

Für den Besuch der städtischen Einrichtungen sind einige Regeln zu beachten: Termine können nur mit einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Gesichtsmaske wahrgenommen werden, wenn diese zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt. Überall dort, wo es möglich ist, sollen die Anliegen nach Möglichkeit weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden. So können Menschenansammlungen und Warteschlangen aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden werden.


Schulen und Kitas öffnen am Montag, wenn Inzidenz stabil unter 165 bleibt

Duisburg, 06. Mai 2021 - Die 7-Tage-Inzidenz für Duisburg wird voraussichtlich am Samstag, den 8. Mai, an fünf Tagen hintereinander den Wert von 165 unterschritten haben, so dass -vorbehaltlich der Allgemeinverfügung des MAGS - ab Montag, den 10. Mai, alle Schulen in Duisburg wieder in den Wechselunterricht gehen müssen. So sieht es das MAGS vor.

Für Kindertageseinrichtungen gilt dann ebenso die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb. Bei landesweit um 10 Stunden pro Woche gekürzte Betreuungszeiten sind alle Kinder wieder eingeladen, in ihre festen Gruppen in die Kindertagesbetreuung zu kommen.

Stadtdirektor Martin Murrack hätte sich eine Schulöffnung ab dem 17. Mai gewünscht: "Gerne hätten wir etwas mehr Vorlauf für die Schulleitungen, die Lehrer und Schüler zur Vorbereitung gehabt. Zumal in der nächsten Woche durch den Feiertag nur verkürzter Unterricht möglich ist."

- Terminbuchungen für erste Angehörige der Prio-Gruppe 3
- Impfungen in Hotspots
- Online-Beteiligung: Die Zukunft der Duisburger Altstadt

Corona-Schutzimpfungen: Terminbuchungen für erste Angehörige der Prio-Gruppe 3
Duisburg, 05. Mai 2021 - Durch einen am 5. Mai vom NRW-Gesund­heitsministerium (MAGS) veröffentlichten Erlass sind ab dem morgigen Donnerstag, den 6. Mai, 8 Uhr, nun auch Terminbuchungen für eine Corona-Schutzimpfung für bestimmte Personen der Prioritätsgruppe 3 möglich. Die Termine für die Impfung in einem der Impfzentren im Rheinland können über die Buchungsoptionen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein vereinbart werden - entweder telefonisch unter 0800 116 117 01 oder unter
https://termin.corona-impfung.nrw/home  

Folgende Personenkreise haben durch den heutigen Erlass des MAGS eine Impfberechtigung erhalten:
·         Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren (maxi­mal zwei Kontaktpersonen je Schwangerer und Pflegebedürftigen)
·         Eltern von pflegebedürftigen Minderjährigen
·         Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
·         Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten:
Dazu zählen grundsätzlich alle beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
·         Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
·         Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
·         Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher
·         Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
·         Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz    

„„Wir begrüßen die Entscheidung des MAGS, jetzt in die Impfungen der Prio-Gruppe 3 einzutreten, da der hervorragende Impffortschritt im Rhein­land sich damit weiter beschleunigen kann. Ebenso macht es aus unserer Sicht Sinn, dass Minister Laumann heute den über 60-Jährigen eine Impfung bevorzugt in den Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzten insbesondere mit AstraZeneca nahegelegt hat. Unsere Mitglieder können die Dringlichkeit einer Impfung individuell am besten einordnen – auch für den Fall einer Impfung bei Personen unter 60-Jahren, die ja ebenfalls grundsätzlich möglich ist“, kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein die heutige Entscheidung des MAGS.  

So wird die Impfberechtigung nachgewiesen:
Der Nachweis der Impfberechtigung erfolgt nicht im Rahmen des Buchungsprozesses. Die entsprechenden Unterlagen müssen am Tag der Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden, andernfalls findet dort keine Impfung statt.  
Als Nachweis für Kontaktpersonen ist das offizielle Formular des MAGS zu verwenden, dieses kann über die Homepage des MAGS bezogen werden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/formular_kontaktpersonen_
pflegende_angehoerige_und_schwangere_beschreibbar.pdf  
Kontaktpersonen von Schwangeren haben ebenfalls eine Kopie des Mutterpasses beizubringen.   Kontaktpersonen von nicht in einer Pflegeeinrichtung lebenden pflegebedürftigen Personen haben zusätzlich eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person beizubringen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der Vorerkrankung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.  

Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, werden durch den Erlass den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist aber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV angehört. Diese Bescheinigung können Eltern kostenlos über den Haus- oder Facharzt erhalten.  

 Der Nachweis für die Beschäftigen im Lebensmitteleinzelhandel und der weiteren nun berechtigten Beschäftigtengruppen erfolgt durch eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung, diese ist ebenfalls online abrufbar unter:  
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_23042021.pdf    


Impfungen in Hotspots: Impfungen für Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels
Wie die Landesregierung mitteilte, sollen die Kommunen nun die Möglichkeit erhalten, die Menschen in sozial benachteiligten Stadtteilen mit einem erhöhten Infektionsgeschehen zu impfen. Hierzu wird es vom MAGS noch einen gesonderter Erlass geben, in dem weitere Rahmenbedingungen und Details geregelt werden. Parallel dazu bereiten wir uns bereits auf Impfungen in den Bezirken vor.

Für die Realisierung sind mobile Lösungen angedacht. Hierbei sollen nach Möglichkeit lokalen Strukturen genutzt werden. Das können auch Multiplikatoren und Kooperationspartner vor Ort sein, wie beispielsweise der Petershof, die DITIB Merkez-Moschee in Marxloh, Vereine oder auch Schulen, die ihre Bereitschaft zu Mitwirkung bereits signalisiert haben. Aber auch die Nutzung vorhandener Testzentren in den entsprechenden Stadtteilen oder des städtischen Impfzentrums im Theater am Marientor als stationärer Standort sind angedacht.  


Begleitet werden die Aktionen durch das Kommunale Integrationszentrum (KI), um eine schnelle und unmittelbare Informationsweitergabe über die Impfmöglichkeit etwa via Messenger-Diensten und den Sozialen Medien an Vereine, Communities und Multiplikatoren zu gewährleisten. Darüber hinaus werden kultur- und fremdsprachenkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KI und des Sprachmittlerpools an den jeweiligen mobilen Impfstationen eingebunden, um Sprachbarrieren zu vermeiden und beim Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen behilflich zu sein.

Beabsichtigt ist zunächst die Impfung in Bezirken/Stadtteilen mit hohen Inzidenzen. Die Möglichkeit, den dortigen Personenkreis tagesaktuell zu impfen, ist jedoch immer abhängig von den uns zur Verfügung stehenden Impfstoffen. Krisenstabsleiter Martin Murrack dazu: "Ich bin sehr froh darüber, dass das Land unsere Vorschläge aufgegriffen hat, die Menschen in besonderen Wohnsituationen und in Stadtteilen mit hohen Inzidenzwerten nun planmäßig impfen zu können. Dies wird uns dabei helfen, die Pandemie in der Stadt in den Griff zu bekommen und die Inzidenz auch dauerhaft zu senken. Wichtig war mir an dieser Stelle auch die Aufnahme der Personengruppe des Lebensmitteleinzelhandels in die Priorisierung, die täglich eine Vielzahl an Kontakten haben und daher unbedingt geschützt werden müssen. Mein Dank gilt dem Land für die schnelle Umsetzung."


Online-Beteiligung: Die Zukunft der Duisburger Altstadt

Die zukünftige Entwicklung der Duisburger Altstadt ist das Thema einer Onlinebeteiligung, an der alle Duisburger Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Von Mittwoch, 12. Mai, bis einschließlich Freitag, 21. Mai, können sich alle Interessierten auf der Webseite www.duisburg.de/Zukunftsbilderaltstadt über mögliche Zukunftsbilder informieren und eigene Vorschläge machen.  

Hintergrund ist die Entwicklung der Altstadt, in der es seit einigen Jahren zu einem starken Rückgang an Einzelhandelsbetrieben kommt. Um diesen negativen Trend zu stoppen, hat die Stadt Duisburg das Büro Pesch Partner Architekten Stadtplaner (Dortmund) in Kooperation mit dem Büro Junker + Kruse Stadtforschung Planung (Dortmund) beauftragt, einen Rahmenplan für die Duisburger Altstadt zu erarbeiten. Mit Hilfe dieses Plans soll die weitere Entwicklung in eine positive Richtung gesteuert werden. Bisher wurden Analysen und drei mögliche Zukunftsbilder („Szenarien“), entwickelt. Hierzu ist die Meinung der Duisburgerinnen und Duisburger gefragt.  

Ergänzend findet am Dienstag, 18. Mai, um 19 Uhr eine Online-Veranstaltung statt. Das Team der Dortmunder Planungsbüros wird die Szenarien vorstellen und erläutern. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, sich auszutauschen, Fragen zu stellen und Ideen zur Zukunft des Quartiers vorzutragen.   Alle weiteren Infos und wie an der Abendveranstaltung am 18. Mai teilgenommen werden kann, sind ab 12. Mai auf www.duisburg.de/Zukunftsbilderaltstadt zu finden.  



 

Ausfall der Notrufleitung 112 Duisburg

11 Uhr: Servicecenter „Call Duisburg“ wieder erreichbar  
Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist wieder wie gewohnt erreichbar. Die Störungen auf den Rufnummern 94000, 940049 (Corona-Hotline) sowie die Servicenummern 283-3000 und 283-5000 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg sind behoben.

10 Uhr: Die Störung bei der Notrufnummer 112 der Feuerwehr Duisburg ist behoben. Alle Notrufe können wieder wie gewohnt über die Leitstelle der Feuerwehr entgegen genommen werden.


06:52 Uhr: Ausfall der Notrufleitung 112 in Duisburg

Duisburg, 03. Mai 2021 - Die Notrufnummer 112 der Feuerwehr Duisburg ist aktuell für das gesamte Stadtgebiet aufgrund einer Störung nur sehr schlecht erreichbar. Momentan ist nur eine von 30 Leitungen aktiv und es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Im Notfall können Bürgerinnen und Bürger bei der Polizei unter der Rufnummer 110 anrufen.  

Zusätzlich stehen an den nächstgelegenen Feuerwachen sowie den sieben Bezirksämtern Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr sind besetzt und können bei Bedarf angefahren werden. Die Feuerwehr Duisburg fährt zudem ab sofort in allen Stadtteilen Streife und kann dort angesprochen werden.

Servicecenter „Call Duisburg“ aktuell nicht erreichbar  
Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist aktuell aufgrund einer Störung der Telefonanlage nicht erreichbar. Betroffen sind die Rufnummern 94000, 940049 (Corona-Hotline) sowie die Servicenummern 283-3000 und 283-5000 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Es wird mit Hochdruck an der Behebung der Störung gearbeitet. Anrufer werden gebeten zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen. 

 

Informationen zu vorschulischen Fördermöglichkeiten für Eltern  

Duisburg, 30. April 2021 - Eltern wünschen sich für ihr Kind eine gute Zukunft und einen erfolgreichen Bildungsweg. Die Stadt Duisburg, die Kindertageseinrichtungen, die Schulaufsicht und die Grundschulen möchten Familien auf diesem Weg unterstützen und bieten Eltern und Erziehungsberechtigten von vierjährigen Kindern in der Regel im Frühjahr Informationsveranstaltungen zu vorschulischen Fördermöglichkeiten an.  

Im letzten Jahr mussten diese Beratungstermine im Zuge des ersten Lockdowns im März 2020 abgesagt werden. Auch die für Frühjahr 2021 vorgesehenen Veranstaltungen können nicht in Präsenz stattfinden. Um Familien dennoch umfassend zu informieren, stellt das Büro Bildungsregion Duisburg die Inhalte der Veranstaltungen online in digitaler Form zur Verfügung.  

Auf der Internetseite der Bildungsregion Duisburg finden Eltern, deren Kinder in 2022 oder 2023 in die Schule kommen, umfassende Informationen zum erfolgreichen Schulstart. Die Seite
www.duisburg.de/info36 bietet Hinweise und Ratschläge, wie Eltern ihre Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen können. Weiterführende Links zu vorschulischen Fördermöglichkeiten sowie Terminübersichten und Kontaktdaten von Ansprechpersonen sorgen für umfassende Information.  

Alle Eltern, deren Kinder in den Jahren 2022 und 2023 in die Schule kommen, werden derzeit von  der Stadt Duisburg angeschrieben und über das digitale Angebot informiert. Über QR-Codes können die Familien auch direkt auf Informationsseiten in sechs verschiedenen Sprachen gelangen. Da die Inhalte fortlaufend aktualisiert werden, empfiehlt das Büro Bildungsregion Duisburg, das Onlineportal regelmäßig zu besuchen.

- Festival TRAUMZEIT auf September verschoben  
- Erneute Absage des internationalen „Euro Rock“-Projekts  

Festival TRAUMZEIT auf September verschoben  
Duisburg, 30. April 2021 - Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus wird die TRAUMZEIT auf das Wochenende vom 24. Bis 26. September 2021 verschoben. Ursprünglich sollte das Festival vom 18. Bis 20. Juni im Landschaftspark Duisburg-Nord stattfinden. „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, weil für uns die Gesundheit unseres Publikums, der Musikerinnen und Musiker und der gesamten Crew absolut im Vordergrund steht“, erläutert Kulturdezernentin Astrid Neese.  

Gemeinsam mit den Kulturbetrieben der Stadt Duisburg arbeitet das Organisationsteam des Landschaftsparks intensiv daran, das Festival zu einem musikalischen und emotionalen Höhepunkt des Spätsommers zu machen. „Unser Ziel ist es, dass wir der künstlerischen Qualität und der Atmosphäre des geplanten Programms so nah wie möglich kommen – wenn auch sicher noch unter gewissen Auflagen und im Rahmen unabwendbarer Schutz- und Hygiene-Konzepte“, so Festivalleiter Frank Jebavy. Seinen Optimismus begründet er nicht nur mit der steigenden Zahl der Impfungen, sondern auch mit den Reaktionen der Musikerinnen und Musiker.

Giant Rooks, Leoniden, Fortuna Ehrenfeld, Swutscher, Yin Yin und die Duisburger Bands Fools Errant und Resistanzen2 haben sofort zugesagt, auch im September zur TRAUMZEIT zu kommen. Gespräche mit anderen Bands sind ebenfalls auf einem guten Weg.   Ermutigend ist auch die Reaktion der Sparkasse Duisburg, die das Festival seit Jahren als Partner unterstützt. „Wir stehen weiter an der Seite des Festivals und werden uns auch für eine TRAUMZEIT im September voll engagieren“, betont Dr. Joachim Bonn, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Duisburg. „Wir drücken die Daumen, dass das einzigartige Festival mit seinem Publikum ein traumhaftes Wochenende im September erleben kann.“  

Für die schon bereits gekauften Tickets gibt es drei Optionen:  
Sie behalten für das neue Festivalwochenende vom 24. Bis 26. September ihre Gültigkeit. Alternativ können sie aber auch für das Festival im Juni 2022 genutzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Ticket bis zum 11. Juni beim Ticketpartner Reservix zu stornieren (
tickets@reservix.de).  
„Ich möchte an dieser Stelle allen Freundinnen und Freunden des Festivals danken, die bereits ein Ticket gekauft und ihr Ticket von der abgesagten TRAUMZEIT 2020 behalten haben. Ihr habt uns das Gefühl gegeben, dass euch die TRAUMZEIT wichtig ist und uns damit den Rücken gestärkt“, wendet sich Frank Jebavy an alle Fans der TRAUMZEIT. Alle Infos zu Programm und Tickets unter
www.traumzeit-festival.de


Erneute Absage des internationalen „Euro Rock“-Projekts  

Duisburg, 29. April 2021 - Schweren Herzens müssen die Kooperationspartner Peter Bursch und das Kulturbüro der Stadt Duisburg die diesjährige Ausgabe des „Euro Rock“-Projekts absagen. Bereits im letzten Jahr konnte das internationale Projekt nicht stattfinden. Kulturdezernentin Astrid Neese: „Die erneute Absage steht exemplarisch für eine Zeit voller schwieriger Momente in der Kulturlandschaft. Ich hoffe aber sehr, dass wir im nächsten Jahr dieses europäische Begegnungs- und Musikprojekt wieder werden erleben können.“  
Peter Bursch, Erfinder und musikalischer Leiter, zeigt sich enttäuscht: „Ich bin wirklich niedergeschlagen. ‚Euro Rock‘ fällt damit zum zweiten Mal hintereinander aus. Leider sind wir dazu aufgrund der allgemeinen Lage jedoch gezwungen. Ich hätte es mir ganz anders gewünscht, die Gesundheit Aller geht jedoch einfach vor.“  
In diesem Jahr sollte das Projekt vom 16. bis 25. Juli in Duisburg stattfinden und die Bands unter anderem beim Duisburger Stadtfest auftreten. Die Pandemielage lässt aber eine professionelle Vorbereitung und Durchführung nicht zu. Die Partnerstädte waren darüber hinaus nicht in der Lage, Bands zu benennen. Hinzu kommt, dass Reisen ins Ausland teilweise mit Beschränkungen und Quarantäne einhergehen.  
„Euro Rock“ hat seit 1992 einen festen Platz im Duisburger Musikkalender und sich zu einer prägnanten Marke in der Musikszene entwickelt. Die Stadt Duisburg lädt dafür junge Bands aus ihren Partnerstädten Calais, Portsmouth, Vilnius und Perm nach Duisburg ein. Ebenso eine Band aus dem befreundeten Nijmegen sowie eine gastgebende Band aus Duisburg.

Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören Link  

Oberbürgermeister Sören Link möchte sich am Dienstag, 18. Mai, mit Duisburgerinnen und Duisburgern in einem persönlichen Dialog austauschen. Aufgrund der aktuellen Situation wird das Bürgergespräch in Form eines Telefon- oder Videogespräches stattfinden.  
Termine können am Donnerstag, 6. Mai, angefragt werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter
www.duisburg.de/dialog zur Verfügung.   Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283-6111 ebenfalls möglich.

- Stadt erhebt im Mai keine Eltern- und Verpflegungsbeiträge für Kindertagesbetreuung

- Amt für Soziales und Wohnen: Fragebögen zur Mietwerterhebung in Duisburg  
- Veterinäramt der Stadt Duisburg informiert: Warnung vor illegalem Hundehandel  

Duisburg erhebt im Mai keine Eltern- und Verpflegungsbeiträge für Kindertagesbetreuung
Duisburg, 29. April 2021 - Seit dem 26. April gilt in allen Kindertageseinrichtungen aufgrund der steigenden Inzidenzen eine bedarfsorientierte Notbetreuung. Eltern sollen die Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Vorher galt ein eingeschränkter Pandemiebetrieb. Viele Duisburger Eltern handeln sehr verantwortlich und betreuen ihre Kinder schon seit längerem nach Möglichkeit zu Hause. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie.  

Angesichts der Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung hat sich Oberbürgermeister Sören Link  schon frühzeitig gegenüber dem Land dafür eingesetzt, die Familien finanziell zu entlasten und gefordert, für die Zeit der Betreuungseinschränkungen auf die Erhebung von Eltern- und Verpflegungsbeiträgen zu verzichten. Oberbürgermeister Sören Link: „Als Stärkungspaktkommune ist die Stadt auf die Entscheidung des Landes angewiesen. Diese hat viel zu lange auf sich warten lassen. Jetzt hat das Land den Kommunen endlich die kommunalrechtliche Möglichkeit eröffnet, von einer Beitragserhebung für die Kindertagesbetreuung absehen zu können. Ich freue mich daher den Duisburger Eltern mitteilen zu können, dass zunächst die Einziehung der Beiträge für Mai ausgesetzt wird.“  

Die Stadt Duisburg geht hier in Vorleistung, da es zu einer Landesbeteiligung noch kein abschließendes Verhandlungsergebnis gibt.  Das Land hat den Kommunen angeboten, für zwei Monate keine Elternbeiträge zu erheben und sich hälftig zu beteiligen. Dies allerdings nur unter der Bedingung, dass es darüber hinaus keine weitere Erstattung bis zum Ende des Kindergartenjahres geben soll.   Das allerdings ist für Oberbürgermeister Sören Link nicht akzeptabel: „Das Angebot ist angesichts der seit Anfang des Jahres bestehenden und voraussichtliche Fortsetzung der Einschränkungen mindestens in den kommenden Wochen nicht ausreichend. Den hohen Belastungssituationen der Familien wird das Land mit seiner zurückhaltenden Haltung nicht gerecht. Ich unterstütze daher das Vorgehen der kommunalen Spitzenverbände, mit dem Land über eine Erstattung für zwei Monate hinaus zu verhandeln und fordere die Landesregierung nochmals auf, den berechtigten Forderungen der Eltern für eine weitergehende Erstattung nachzukommen.“


Amt für Soziales und Wohnen: Fragebögen zur Mietwerterhebung in Duisburg  
Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg hat als Träger der Sozialhilfe das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg mit einer Untersuchung zur Mietwerterhebung beauftragt. Das Ziel der Untersuchung ist es, das Mietpreisniveau im Stadtgebiet zuverlässig und repräsentativ mit aktueller und möglichst breiter Datengrundlage zu ermitteln. Sozialdezernentin Astrid Neese wirbt für eine rege Beteiligung: „Die Datenerhebung liegt damit nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse der Vermieter und aller Steuerzahlenden.“  
In den nächsten Tagen werden rund 5.000 städtische Schreiben und Fragebögen zur Mietwerterhebung versendet. „Hierzu lassen wir zum einen die bekannten Wohnungsunternehmen im Stadtgebiet befragen. Wir benötigen aber auch die Unterstützung von Privatvermietern, die nach einem Zufallsprinzip befragt werden“, erklärt Michael Fechner, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen.  

Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Stadtgebiet abgebildet werden. Auf dieser Basis können in der Stadt Duisburg zukünftig die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem Umfang gewährt werden. Darüber erfolgt auch ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit Wohnraum.  
Die Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und kostenlos.  


Veterinäramt der Stadt Duisburg informiert: Warnung vor illegalem Hundehandel  

Aufmerksame Bürger beobachteten vor einigen Tagen einen Welpenverkauf auf offener Straße im Duisburger Norden und alarmierten die Polizei. Das städtische Veterinäramt wurde benachrichtigt und stellte daraufhin sechs viel zu junge und mangelhaft versorgte Hundewelpen sicher. Ein Welpe war so geschwächt, dass er trotz intensiver tierärztlicher Versorgung kurz darauf verstarb.  

Die Corona-Pandemie hat auch bei vielen Duisburgerinnen und Duisburgern den Wunsch nach einem Haustier verstärkt, sodass die Nachfrage besonders für Hunde stark gestiegen ist. Die dadurch immens gestiegenen Verkaufspreise haben dazu geführt, dass der illegale Hundehandel, häufig mit Welpen aus dem Ausland, zurzeit sehr beliebt ist. Mit wenigen Mausklicks im Internet ist es möglich, einen Hund zu kaufen und erst im Anschluss wird den neuen Eigentümern bewusst, dass es die falsche Entscheidung war.  

 Die Welpen sind oft viel zu jung, durch Parasiten geschwächt und krank. Trotz intensiver und kostspieliger Therapien können sie oftmals nicht gerettet werden.  Kommen Hunde oder Katzen ohne Tollwutimpfschutz aus dem Ausland, müssen sie sichergestellt und auf Kosten der neuen Besitzer in Quarantäne genommen werden. Die tierschutzwidrige Aufzucht und die frühe Trennung von der Mutter und den Wurfgeschwistern führen häufig zu Verhaltensproblemen. So folgt der Freude über den neuen Hausgenossen schnell eine große Enttäuschung. Häufig wenden sich Bürgerinnen und Bürger erst danach an das Veterinäramt.  

Nachermittlungen sind oft aussichtslos, da die Täter organisiert vorgehen. Anzeigen können beispielsweise auf Onlineportalen praktisch anonym eingestellt werden. Die Übergabe der Welpen erfolgt dann oft auf öffentlichen Plätzen oder vor einer vereinbarten Adresse, in der die Verkäufer jedoch nicht wohnen. Ein Kaufvertrag wird entweder gar nicht erstellt oder die Personalien der Verkäufer sind frei erfunden. Oft werden auch die Welpen nach Hause gebracht. Unterstützt wird damit eine tierschutzwidrige Massenproduktion von Welpen, vor allem in Osteuropa. So ist es zumeist unmöglich die Verantwortlichen aufzuspüren.  
Das Veterinäramt rät daher, die Anschaffung von Hunden und anderen Haustieren sorgfältig zu planen. Hunde werden rund zwölf bis 15 Jahre alt und müssen auch bei Reisen ausreichend versorgt werden.   Tipps beim Haustierkauf des Veterinäramtes:  
Kritische Betrachtung von Haustieranzeigen auf Onlineportalen.
Kein Tier kaufen, wenn das Muttertier nicht vor Ort ist. Vorsicht: Manche Verkäufer präsentieren einfach eine Hündin derselben Rasse als Muttertier.
Welpen dürfen frühestens mit acht Wochen von der Mutter getrennt werden.
Überprüfung des Gesundheitszustandes (einschließlich Impfungen) der angebotenen Welpen und der Haltungsbedingungen beim Verkäufer.
Ein Kauf aus Mitleid aus einer schlechten Haltung ist nicht sinnvoll: Für das eine Tier, das vermeintlich gerettet wurden, werden sehr schnell die nächsten dort leiden.
Von Käufen bei einem Verkäufer mit zweifelhafter Identität wird abgeraten; ein Kaufvertrag ist wichtig aber wertlos, wenn die Personalien der Verkäufer nicht überprüft wurden.
Auch ein Besuch der Tierheimen in Duisburg und Umgebung ist eine Option: hier warten viele Tiere auf ein neues Zuhause. Weiterführende Informationen: www.wuehltischwelpen.de

 

- Impfung mit Astra Zeneca
- Terminbuchungen für die Corona-Schutzimpfung und Impfbrücke

Impfung mit Astra Zeneca
Duisburg, 28. April 2021 - Duisburgerinnen und Duisburger, die 60 Jahre oder älter sind, können ab dem morgigen Donnerstag, 29. April, bis zum 12. Mai auf https://impfzentrum-terminvereinbarung-ueber60.duisburg.de einen Impftermin mit Astra Zeneca vereinbaren. Die Impfungen für alle Bürgerinnen und Bürger sind kostenlos und freiwillig. Das Impfzentrum befindet sich im Corona–Center Duisburg, (Theater am Marientor) Plessingstr. 20, 47051 Duisburg. Für Autos gibt es ausreichend Parkplätze im Parkhaus Theater am Marientor, Heerstraße 24, 47053 Duisburg.

 


Terminbuchungen für die Corona-Schutzimpfung
Gemäß dem aktuellen 17. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 sind ab Freitag, 30. April, keine neuen Partnerbuchung, also Terminbuchungen für eine weitere anspruchsberechtigte Person, über das Terminvergabesystem der Kassenärztlichen Vereinigung mehr möglich.   Impfberechtigte Personen können Termine jedoch auch weiterhin über das Vergabesystem der Kassenärztlichen Vereinigung oder ihren Hausarzt buchen.
Um Doppelvergaben (also Termine bei der KV und dem Hausarzt) zu vermeiden, wird darum gebeten, immer nur eine Auswahl zu treffen und im Zweifelsfall nicht genutzteTermine zu stornieren. Darüber hinaus können ab Freitag nun auch Personen mit chronischen (Vor)Erkrankungen - gemäß § 3 CoronaImpfV -  telefonisch unter der Rufnummer 116 117 einen Impftermin bei der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren.

Impfbrücke
Die Impfbrücke Duisburg hilft dabei, Impfdosen, die im Impfzentrum Duisburg übrig bleiben, zügig und einfach an andere Personen der Priorisierungsgruppen 1, 2 und 3 zu verimpfen. Ab sofort können sich Personen der vorgenannten Priorisierungsgruppen jetzt auch online über die Internetseite https://duisburg.impfbruecke.de registrieren. Zu beachten ist, dass die Registrierung nicht mit einem sofortigem Impfangebot gleichzusetzen ist.
Um die Zugehörigkeit zu einem der vorgenannten Personenkreise nachzuweisen, muss zum Impftermin der Personalausweis, ggf. Impfpass, Krankenkassenkarte, das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt und der ausgefüllte Einwilligungsbogen sowie Belege zur entsprechenden Priorisierungsgruppe (z.B. Arbeitgeber-Bescheinigung, Bestätigung des Tätigkeitsfeldes, Bestätigung der Einrichtung, ärztliches Attest etc.) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Registrierung und zum Ablauf des Verfahrens sind der Internetseite https://duisburg.impfbruecke.de zu entnehmen.

Notbremse: Neues Infektionsschutzgesetz in Duisburg ab 24. April gültig

  Ab Montag nur noch bedarfsorientierte Notbetreuung in den Kitas und in der Kindertagespflege

Duisburg, 23. April 2021 - Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes verbunden ist eine Bundesnotbremse in der Kindertagesbetreuung. In Kommunen, in denen die Wocheninzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wird, ist ab dem übernächsten Tag nur noch eine bedarfsorientierte Notbetreuung möglich. Die Regelungen für die Notbetreuung trifft das Land. Das bedeutet: Ab Montag, 26. April, bieten die Duisburger Kitas und die Kindertagespflege nur noch eine Notbetreuung an.

Diese gilt für Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist. Kinder, die als besondere Härtefälle gelten. In diesen Fällen ist eine Absprache mit dem Jugendamt erforderlich. Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungen aktiv angesprochen und eingeladen. Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.

Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung. Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Eltern sollen die Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, müssen die Eltern  eine Eigenerklärung vorlegen, mit der sie bestätigen, dass sie auf die Notbetreuung angewiesen sind. Die Absenkung der wöchentlichen Betreuungszeit um 10 Stunden bleibt für die Kinder in der Notbetreuung bestehen.

Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes werden insbesondere folgende Regelungen im Vergleich zur bisherigen CoronaSschutzVO neu geregelt:
-  In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung.
- Die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden, ist zulässig. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien auch in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung vor der Sportausübung einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

- Die Öffnung von Wettannahmestellen ist untersagt. - Sofern Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr geöffnet sein dürfen, erfolgt eine Begrenzung der Kundenzahl, und zwar bis 800 Quadratmeter ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, ab 800 Quadratmeter ein Kunde je 40 Quadratmeter.
- Die Testpflicht vor Friseurdienstleistungen und nichtmedizinischer Fußpflege ist nun im Infektionsschutzgesetz geregelt. Unverändert weiter gelten für Duisburg folgende Regelungen: - Kontaktbeschränkung: Die Zahl von Personen aus unterschiedlichen Hausständen, die sich im Privatraum treffen dürfen, ist auf maximal fünf Personen begrenzt.
- Maskenpflicht an den bekannt gegebenen belebten Orten unter freiem Himmel
- Maskenpflicht um Schulen und Kitas
- Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von befestigten Wegen an den bekannt gegebenen Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn
- Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen von sakralen Räumen
- Maskenpflicht (medizinische Maske) in privaten Fahrzeugen (mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person)
- Maskenpflicht auf den Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor / nach Heimspiel MSV
- Alkoholverbot auf den Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor / nach Heimspiel MSV
- Untersagung der Spielplatznutzung in der Zeit von 18 bis 9 Uhr Zum Zoo: Der Krisenstab hat beschlossen, dass der Zoo durch Einzelverfügung geschlossen bleibt.



Duisburg, 22. April 2021 - Die Regelungen des heute verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes werden für die Stadt Duisburg am 24. April 2021 um 0:00 Uhr in Kraft treten. Das heißt insbesondere, dass künftig in Duisburg nach den Vorgaben des Bundes von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung gilt. Dies bedeutet, dass erstmals in der Nacht von Freitag, 23. April, auf Samstag, 24. April, ab 0:00 Uhr die Ausgangsbeschränkung einzuhalten ist.

Während der Distanzunterricht in den Schulen fortgeführt wird, werden in Duisburg zudem die Kindertageseinrichtungen ab Montag, 26. April, in einen Notbetrieb wechseln. Darüber hinaus sind die bestehenden Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie der städtischen Allgemeinverfügung, insbesondere die Maskenpflicht, weiterhin zu beachten.


DVG: Verschärfte Maskenpflicht für Fahrgäste  
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung verschärfen sich auch die Regelungen zur Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr: Ab Samstag, 24. April, sind ausschließlich FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95 und N95) in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und im Kundencenter der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) erlaubt. Medizinische Mund-Nasen-Masken, sogenannte OP-Masken, genügen dann nicht mehr, da eine medizinische OP-Maske keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske hat.  
Die DVG appelliert daher dringend an ihre Fahrgäste, eine FF2P-Maske oder vergleichbare Maske zu tragen. Die DVG informiert die Fahrgäste über die neuen Regelungen mit Plakaten in allen Fahrzeugen und an allen Haltestellen, über Hinweise auf den digitalen Informationstafeln, sowie über ihre Homepage und Social-Media-Kanäle im Internet. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der DVG-Internetseite unter www.dvg-duisburg.de/corona
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Neue Allgemeinverfügung

Regelungen für die Stadt Duisburg bis 26. April 2021

Duisburg, 16. April 2021 - Die Stadt Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden Infektionszahlen und erlässt mit Wirkung zum 19. April 2021 eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Duisburger Bevölkerung. Die bislang geltenden Öffnungsmöglichkeiten bei tagesaktuell bestätigtem, negativem Ergebnis durch einen Schnell- oder Selbsttest, werden im Hinblick auf die hohen Inzidenzwerte (212,2, Stand 16. April 2021) aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 26. April:

-        Die Erbringung von Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind untersagt; ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der berufsmäßigen Personenbeförderung. Die Nutzung von Friseurdienstleistungen und nichtmedizinischer Fußpflege ist von einem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO abhängig. Das bedeutet: Das negative Ergebnis muss von einer Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden und ist bei der Inanspruchnahme des Angebots mitzuführen.

-        Der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels (ausgenommen sind die in § 11 Abs. 1 CoronaSchVO genannten Verkaufsstellen zur Abdeckung des täglichen Bedarfs) sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen mit Ausnahme des Versandhandels und der Auslieferung und Abholung bestellter Waren (Click and Collect) ist untersagt. Dasselbe gilt für den Betrieb von Bau- und Garten(bau)märkten. Auch diese dürfen von Kundinnen und Kunden nur für den Kauf von Blumen und anderen kurzfristig verderblichen Waren betreten werden, im Übrigen ist nur die Auslieferung und Abholung bestellter Waren zulässig.

-        Der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes ist unzulässig; ausgenommen ist der Verkauf von Zubehör. In Geschäftslokalen von Telefondienstleistern sind nur die Störungsannahme sowie die Reparatur oder der Austausch defekter Geräte zulässig. Der Verkauf von Waren auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen ist unzulässig.

-        Die Gruppengröße für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, die gemeinsam auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport machen dürfen, wird auf zehn Kinder zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- und Aufsichtspersonen begrenzt.

-        Der Betrieb von Bibliotheken einschließlich der Hochschulbibliotheken sowie Archiven wird auf die Abholung und Auslieferung bestellter oder automatisch abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt.

-        Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.

Zu den Schulen:
Zudem hat das Land heute entschieden, auf Landesebene für Kommunen mit einer Inzidenz über 200 eine Regelung in der Betreuungsverordnung mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zu erlassen. Demnach werden auch in Duisburg die Regelungen zum Schulbetrieb, die in dieser Woche galten, fortgesetzt; das heißt es bleibt bei der Aussetzung des Präsenzunterrichts mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie einer Notbetreuung.

Zu den Kitas:
Die Stadt Duisburg setzt am Montag den eingeschränkten Pandemiebetrieb fort. Wir streben den Notbetrieb der Kitas an, haben aber dazu noch keine Bestätigung von Land. Beabsichtigt ist, den Notbetrieb dann - falls das Land zustimmt - mit einer Vorlaufzeit von zwei Tagen umzusetzen, damit Eltern Zeit haben, sich mit ihrem Arbeitgeber abzustimmen. Die Stadt appelliert schon jetzt an alle Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen.

Zum Zoo:
Außerdem hat der Krisenstab durch Einzelverfügung beschlossen, dass der Zoo ab Montag, 19. April, geschlossen bleibt.


 

Neue Coronaschutzverordnung

Regelungen für die Stadt Duisburg
Duisburg, 27. März 2021 - Die neue Coronaschutzverordnung des Landes, die am 26. März veröffentlicht wurde und am kommenden Montag in Kraft tritt, sieht für alle Kreise und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in Folge die sogenannte Corona-Notbremse vor. Dies bedeutet, dass die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Davon können allerdings Kommunen mit einer Inzidenz über 100 Ausnahmen machen, wenn sie über ausreichende Testkapazitäten verfügen.

Da Schnelltests mittlerweile an vielen dezentralen Standorten im gesamten Stadtgebiet angeboten werden, hat der Krisenstab der Stadt deshalb in Abstimmung mit dem Land beschlossen, diese Option zu nutzen. Das bedeutet: Aufgrund der in Duisburg vorhandenen Schnelltestinfrastruktur (
www.du-testet.de) können Duisburgerinnen und Duisburger mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, die durch die Corona-Notbremse betroffenen Angebote (beispielsweise Bibliotheken, Museen, Zoo, Verkaufsstellen des Einzelhandels, Verkauf von Waren in Einrichtungen des Handwerkes und des Dienstleistungsgewerbes, körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen) weiter nutzen.

Zudem gelten aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung folgende Regelungen für Duisburg: Kontaktbeschränkung: Es darf sich nur der eigene Hausstand (ohne Personenbegrenzung) mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand treffen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand.

Lediglich zu Ostern, also in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 5. April, dürfen auch Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen zusammentreffen. Auch hier werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. Sport: Freizeit- und Amateursport ist unter freiem Himmel bei Einhaltung der oben genannten Kontaktbeschränkung zulässig.
Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Schnelltests können auch Gruppen von bis zu höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zusammen Sport (auch Kontaktsport) treiben.
Unverändert weiter gelten:
Maskenpflicht an den bekannt gegebenen belebten Orten unter freiem Himmel
Maskenpflicht um Schulen und Kitas
Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von befestigten Wegen an den bekannt gegebenen Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn
Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen von sakralen Räumen
Maskenpflicht (medizinische Maske) in privaten Fahrzeugen (mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person)
Untersagung der Spielplatznutzung in der Zeit von 18 bis 9 Uhr.
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 18. April 2021.

Neue Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen

Krisenstab beschließt neue Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen sowie eingeschränkten Pandemiebetrieb für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege

Neue Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen
Duisburg, 19. März 2021 - Der Krisenstab hat zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die der in Duisburg angestiegenen Inzidenz von über 100 entgegenwirken sollen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20. März. Im Einzelnen wurde geregelt:


1. Kontaktregel:
Die bisher geltende Lockerung in der CoronaSchVO des Landes, wonach der Mindestabstand unterschritten werden darf beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen, findet in Duisburg keine Anwendung mehr. Das bedeutet, dass in Duisburg nur das Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit maximal einer weiteren Person, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, erlaubt ist.

2. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet:
- Bei der gemeinsamen Nutzung von privaten Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht für alle Personen – mit Ausnahme für den Fahrzeugführer – die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- In einem Radius von 50 Meter um Ein- und Ausgänge vor sakralen Räumen ist von den Besuchenden mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.

3. Sport:
- Kontaktsport ist im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 2 CoronaSchVO ausnahmslos untersagt. Dies bedeutet, dass der Kontaktsport im Freizeitbereich wieder verboten ist.
- Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist der Sport von Gruppen von höchstens fünf Kindern unter 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.

Alle anderen, über die CoronaschutzVO des Landes hinaus geltenden Maßnahmen in Duisburg bleiben bestehen:
Freitags in der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 9 bis 19 Uhr gilt beim Verweilen außerhalb befestigter Wege in bestimmten öffentlichen Außenbereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske.
Dies gilt auch beim Verweilen auf Bänken in diesen Bereichen. So lange man in Bewegung ist (z.B. beim Spazierengehen, Radfahren oder Joggen), muss man keine Maske tragen.

Die Nutzung öffentlicher Spielplätze ist nun in der Zeit von 18 bis 9 Uhr untersagt.
In bestimmten öffentlichen Außenbereichen der Stadtbezirke gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske - täglich in der Zeit von 7 bis 20 Uhr.
In einem Radius von 150 Metern um die besuchte Schule oder Kindertageseinrichtung gilt für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter ebenfalls weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.


Ab Montag eingeschränkter Pandemiebetrieb für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege
Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat zudem nach Zustimmung des MAGS NRW entschieden, dass ab Montag, 22. März, in allen Duisburger Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen der „eingeschränkte Pandemiebetrieb“ verfügt wird. Diese Entscheidung ist auf Grund des weiterhin stetigen Anstiegs des Infektionsgeschehens in Duisburg notwendig.
Damit verbunden ist der dringende Appell an alle Eltern, die Kindertagesbetreuung nur dann zu nutzen, wenn es dafür zwingende berufliche Gründe und familiäre Überlastungssituationen gibt. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Kontakte minimiert werden, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Die Eltern entscheiden in eigener Verantwortung. Die wöchentliche Betreuungszeit in den Kindertageseinrichtungen bleibt weiterhin um 10 Stunden abgesenkt, die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.
In der Kindertagespflege orientiert sich die Betreuungszeit an den mit den Eltern geschlossenen Verträgen. Beim Bringen und Abholen der Kinder gilt auch weiterhin die Maskenpflicht 150 Meter um die Einrichtung.

Software-Umstellung bei der Stadtbibliothek  

Duisburg, 15. März 2021 - Die Stadtbibliothek wird in der Zeit von Montag, 22. März, bis Ostermontag, 5. April, die Umstellung auf ein neues Bibliotheksmanagementsystem vornehmen. Deshalb sind in diesem Zeitraum keine Bestellungen, Abholungen und Rückgaben von Medien möglich. Auch der Medienkatalog OPAC steht dann nicht zur Verfügung.  
Die Online-Angebote der Stadtbibliothek können während der Umstellung grundsätzlich weiter genutzt werden. Allerdings kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen. Titel aus der Onleihe sollten in jedem Fall vorher heruntergeladen werden, damit sie nutzbar bleiben.   Die Bestellung von Medien im Rahmen von „Bib-to-go“ oder des Medienbotenservice ist noch bis Donnerstag, 18. März, möglich. Die Leihfristen für alle entliehenen Medien und die Gültigkeit der Bibliotheksausweise werden automatisch entsprechend verlängert.
 
Die Kundinnen und Kunden dürfen sich auf die erweiterten Funktionen des neuen Medienkatalogs und dessen benutzerfreundlichen Zugang freuen. So können sie nun auch nach Genres suchen, erhalten detailliertere Informationen und konkrete Vorschläge, welche Titel für sie zu einem bestimmten Thema von Interesse sein könnten. Im neuen System können nun endlich auch Bibliotheksausweise online beantragt und verlängert werden.  
Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um die Bibliothek sind auf der Internetseite www.stadtbibliothek-duisburg.de zu finden. Für weitere Auskünfte ist die Bibliothek auch während der Umstellungsphase montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0203/283-4218 oder per E-Mail unter stadtbibliothek@stadt-duisburg.de zu erreichen.
 

Schnellteststandorte für Altenheime schließen

Neue Standorte übernehmen Tests von Besuchern
Duisburg, 12. März 2021 - Die vor Weihnachten eingerichteten dezentralen Teststationen für Seniorenzentren sind nur noch am heutigen Freitag (10 bis 17 Uhr) in Betrieb und werden dann am Samstag abgebaut. Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen können auf die Testmöglichkeiten an den neuen Standorten zurückgreifen. Wer Besuche in Pflegeheimen machen möchte, kann sich dort mehrmals wöchentlich kostenlos testen lassen. Die entsprechenden Testtermine müssen vorab auf dem Portal www.du-testet.de gebucht werden.

Geschlossen werden die folgenden sechs Teststandorte:
Bezirk Walsum: Seniorenzentrum Jupiterstraße, Jupiterstr. 28, 47179 Duisburg
Bezirk Hamborn: Sana Seniorenzentrum Aachener Straße, Aachener Str. 27, 47169 Duisburg
Bezirk Meiderich: Christophoruswerk Duisburg, Gelände Bonhoefferstraße, 47138 Duisburg
Bezirk Homberg: Malteserstift St. Johannes, Marienstraße 11, 47198 Duisburg
Bezirk Rheinhausen: Sana Seniorenzentrum Rheinhausen, Lindenallee 23, 47229 Duisburg
Bezirk Süd: Fliedner Pflege und Wohnen am Park, Zu den Tannen 10-12, 47269 Duisburg

Infos zu den Standorten der neuen Schnelltest-Stationen stehen auf der Website der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/schnelltestzentren.php
Die Einrichtung der Teststandorte für die Heime hatte der Krisenstab der Stadt Duisburg im Dezember des vergangenen Jahres mit Blick auf die damals hohe Zahl an Infizierten und Todesopfern insbesondere in Alten- und Senioreneinrichtungen beschlossen. Damit sollte allen Mitarbeitern und Besuchern der Heime auf unkomplizierte Weise ein täglicher Schnelltest angeboten werden, um die Gefahr eines Viruseintrags in diese Einrichtungen so weit wie möglich zu reduzieren.


Sturmtief "Klaus" über Duisburg
Nach erstem Rückblick traf das Sturmtief "Klaus" das Stadtgebiet Duisburg nicht so hart wie erwartet. Durch die frühzeitigen Meldungen des Deutschen Wetterdienstes konnte sich die Feuerwehr Duisburg, durch Rüstarbeiten an den Gerätschaften und Überprüfung der taktischen Rückfallebenen, gut auf das Sturmtief vorbereiten.
Nach 24 Stunden Orkan/Sturm/Wind kann festgestellt werden, dass bislang keine verletzten Personen zu beklagen sind. Die Feuerwehr war mit den 27 Einsatzstellen nicht überfordert, da die Meldungen über den Tag verteilt in der Leitstelle der Feuerwehr Duisburg aufliefen. Insgesamt waren zur Abarbeitung 118 Einsatzkräfte mit entsprechendem Gerät notwendig.
Für ein kleines Verkehrschaos sorgte ein Einsatz am Am Blumenkampshof, wo die Unterstützung des Feuerwehrkrans, zur Absicherung eines Baumes notwendig wurde und der windschiefe Baum von oben nach unten mit Motorkettensägen abgetragen werden musste. Einige Einsätze werden für den heutigen Tag noch erwartet, wenn Passanten lose Äste in den Bäumen endecken, die es zu sichern gilt.



Krisenstabsleiter Andree Haack kritisiert Debatte um mehr Impfstoffe für Grenzregionen
Der Appell der NRW-Grenzkreise für mehr Impfstoff stößt in Duisburg auf Unverständnis. „Es ist schon irritierend, welche Stilblüten der Wettkampf um mehr Impfstoff nun auch in der kommunalen Familie auslöst“, meint Krisenstabsleiter Andree Haack.  
"Wenn schon, dann müsste man die Verteilung des Impfstoffes an den Inzidenzwerten oder gar den Todesfallzahlen festmachen, und nicht an der Lage im Grenzgebiet. Städte mit hohen Inzidenzwerten haben mindestens genauso Verflechtungen zu Ihren Nachbarn, wie das im Grenzgebiet zu den Niederlanden oder Belgien der Fall ist. Auch die kommunalen Vertreter täten gut daran, nicht noch mehr Unruhe in die Impfmittelverteilung zu bringen. Es ist zu wenig Impfstoff da – das ist das Hauptproblem und dieses wird auch nicht durch eine Verteilungsdiskussion gelöst. Mit den vorhandenen Mengen muss es das vordringliche Ziel sein, besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zuerst zu impfen. Das gilt für Städte und Kreise - Grenzlagen und in Ballungsräumen."


Anmeldungen für Schnelltest sind jetzt online möglich / Videotutorial
Duisburg, 11. März 2021 - Ab heute können sich die Duisburgerinnen und Duisburger auf dem Buchungsportal du-testet.de für einen Corona-Schnelltest, der einmal in der Woche kostenlos ist, anmelden. Wie das Anmeldeverfahren funktioniert, wird in einem kurzen Videotutorial erklärt. Zu sehen ist das auf den städtischen Social Media-Kanälen und auf der Website der Stadt Duisburg unter duisburg.de/coronavirus


Probealarm Warnkonzept – Erste Ergebnisse
Die Stadt Duisburg hat heute erneut ihr Warnkonzept mit einem Sirenenprobealarm getestet. Dieses geschah im Rahmen eines landesweiten Probealarms. Die geplante Auslösung der Sirenensignale „Entwarnung“ (1 Minute Dauerton), nach einer Pause die „Warnung“ (1 Minute auf- und abschwellender Heulton) und nach einer weiteren Pause erneut die „Entwarnung“ (1 Minute Dauerton) funktionierte grundsätzlich wie erwartet.

Die Auslösung der Sirenen wurde durch das vorhandene Monitoring-System überwacht. Demnach haben 81 von 82 Sirenen einen Warnton abgegeben. 79 Sirenen (ca. 96 Prozent) liefen reibungslos, bei zwei Sirenen erfolgten nicht alle drei Auslösungen (Standort Königstraße/Forum und Albert-Einstein-Straße in Neumühl). Die Sirene am Standort „Am See“ in Wedau gab keinen Signalton ab. Seitens der Stadt wurde umgehend damit begonnen, die Gründe hierfür zu ermitteln.

Die Stadt Duisburg bittet die Bevölkerung um weitere Rückmeldungen zur Wahrnehmung der Sirenen. Über die städtische Internetseite (www.duisburg.de) besteht die Möglichkeit, Rückmeldungen zum Erreichungsgrad der Sirenen abzugeben. Zudem kann heute noch bis 16 Uhr bei Call Duisburg (0203/283-2000) ein telefonisches Feedback zur Hörbarkeit der Sirenentöne abgegeben werden. Für die Bewertung der Flächenabdeckung des Systems sind die Rückmeldungen besonders von Bedeutung
.  


Absperrung des Geländes des ehemaligen Schacht Thyssen 4/8  

Die Stadt Duisburg muss die Zugänge zum Gelände des ehemaligen Schacht Thyssen 4/8 im Landschaftspark Duisburg-Nord ab sofort sperren. Durch Geländeabsenkungen sind Hohlräume sichtbar geworden, die potentielle Unfallgefahren darstellen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Untergrund des Geländes weitere Abbauprozesse vollziehen und es zu Einstürzen kommen kann.  
Zum Schutz der Öffentlichkeit müssen diese Sicherungsmaßnahmen kurzfristig ergriffen werden. Das Gelände bleibt abgesperrt, bis die Ursachen ermittelt und eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeschlossen werden kann.


Probealarm des Duisburger Sirenensystems  
Die Stadt Duisburg überprüft erneut die Technik zur Warnung und Information der Bevölkerung im Gefahrenfall. Dies erfolgt mit einem stadtweiten Probealarm des Sirenensystems am Donnerstag, 11. März, um 11.15 Uhr.  Der Probealarm findet im Zuge eines landesweiten Testlaufs statt. Dabei werden in ganz Nordrhein-Westfalen alle verfügbaren Warnmittel erprobt, mit dem Ziel, die Bevölkerung für das Themenfeld „Warnung“ zu sensibilisieren, um im Ernstfall richtig reagieren zu können.   Der Beginn des Probealarms wird mit einem einminütigen Dauerton für die Entwarnung ausgelöst. Es folgt der einminütige auf- und abschwellende Heulton für die Warnung. Zum Abschluss erfolgt wieder das Entwarnungssignal.  
Der Probealarm findet für Duisburg mit einem 15-minütigem Zeitversatz zu den Nachbarstädten statt, da es an den Stadtgrenzen einige veränderte Sirenenstandorte gibt. Bei diesen sollen Lautstärkemessungen vor Ort stattfinden und mögliche Sirenensignale aus den Nachbarstädten könnten bei gleichzeitiger Auslösung zu falschen Messwerten führen.  
Bei der Auswertung des aktuellen Probealarms bittet die Stadt auch diesmal wieder um Mithilfe der Bevölkerung. Auf der städtischen Internetseite wird es erneut eine Online-Umfrage geben. Auch Call Duisburg nimmt Rückmeldungen unter der Rufnummer 0203/283-2000 entgegen. Dies ist am Tag der Sirenenprobe im Anschluss an die Alarmierung bis 16 Uhr möglich.  
Über den Sirenentest informiert am Tag des Probealarms auch die städtische Internetseite (www.duisburg.de), das kostenlose Gefahrentelefon der Stadt Duisburg unter (0800/112-1313) sowie die Warn-App NINA sowie das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Internetseite www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung.  

Ton bei Gefahr


Ton bei EntwarnungStadt Duisburg

 


Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören Link  

Oberbürgermeister Sören Link möchte sich am Dienstag, 23. März, mit Duisburgerinnen und Duisburgern in einem persönlichen Dialog austauschen. Aufgrund der aktuellen Situation wird das Bürgergespräch in Form eines Telefon- oder Videogespräches stattfinden.
Termine können am Montag, 15. März, angefragt werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter
www.duisburg.de/dialog zur Verfügung.   Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283-6111 ebenfalls möglich.

Corona: Stadt Duisburg bringt 14 Schnelltestzentren in den Bezirken an den Start  
Die Stadt Duisburg bietet ab dem kommenden Freitag, 12. März, kostenlose Coronaschnelltests an. Dafür wurden im gesamten Stadtgebiet 14 Schnelltestzentren für Duisburgerinnen und Duisburger eingerichtet. Termine können ab Donnerstag, 11. März, gebucht werden.  
Damit an den Schnelltestzentren keine unnötigen Wartezeiten entstehen, muss jeder, der sich testen lassen möchte, im Internet unter www.du-testet.de einen Termin ausmachen. Die Schnelltestzentren sind – mit wenigen Ausnahmen – täglich, von Montag bis Sonntag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten sind auf der Buchungsseite erkennbar.

Auf der Webseite können, zum Beispiel für Familien, auch gemeinsame Termine gebucht werden. Hierzu ist es notwendig, dass Namen, Adressen und Telefonnummern der zu Testenden mitgeteilt werden. Wenn eine Mailadresse hinterlegt ist, kommt die Terminbestätigung via Mail. Ansonsten besteht die Möglichkeit, die Terminbestätigung auszudrucken oder sich die Registrierungsnummer zu notieren. Für Bürgerinnen und Bürger, die das Internet nicht nutzen, besteht in diesem Ausnahmefall die Möglichkeit, von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr über die Corona-Hotline 940049 einen Termin zu vereinbaren. Obwohl das Callcenter seit Tagen seine Kapazitäten ausweitet, ist trotzdem davon auszugehen, dass es zu Beginn zu Wartezeiten kommen kann.  

„Obwohl wir zur Umsetzung der Schnelltestzentren aus Berlin praktisch keine Vorlaufzeit hatten, ist es uns in einem großen Kraftakt gelungen, die gesamte Logistik schnell an den Start zu bringen. Dafür möchte ich mich bei allen Mitarbeitenden herzlich bedanken. Dass Bund und Land seit mittlerweile einem Jahr noch immer nicht in der Lage sind, ihre Corona-Maßnahmen angemessen vorzubereiten und die Verantwortung jedes Mal bei den Kommunen abladen, macht mich fassungslos und auch ein Stück wütend“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.  
„Wir müssen gemeinsam einen Weg finden, wie wir so schnell, so effektiv und so sicher wie möglich zurück in die Normalität finden. Dazu gehört auf der einen Seite das Impfen, auf der anderen Seite aber auch intensives Testen. Wir versprechen uns von den Testzentren in den Bezirken, die für jeden Duisburger gut zu erreichen sind, das Infektionsgeschehen noch besser zu verstehen und in den Griff zu bekommen“, sagt Krisenstabsleiter Andree Haack.

Für alle Duisburgerinnen und Duisburger, die künftig einen solchen Schnelltesttermin wahrnehmen, sind folgende Hinweise wichtig:   Zum Testtermin bringen Sie bitte die Terminbestätigung und Ihren Personalausweis zur Anmeldung mit. Kurz danach erfolgt dann der Schnelltest. Das Ergebnis Ihres Tests bekommen Sie schriftlich vor Ort nach etwa 15 Minuten mitgeteilt. Sollte Ihr Schnelltest ein positives Ergebnis aufweisen, wird in der Regel direkt ein PCR-Test genommen. Bis zum endgültigen Ergebnis müssen Sie sich dann in Quarantäne begeben.
Wenn ein PCR-Test vor Ort nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt oder suchen Sie das Corona-Center Duisburg im Theater am Marientor auf.   An den ersten drei Tagen wird der Betrieb zunächst mit einer Kapazität von rund 70 Prozent starten, um die Abläufe zu überprüfen und ggf. weiter zu optimieren. Ab Montag werden dann alle Termine voll buchbar sein.   Damit es bei der Corona-Hotline der Stadt Duisburg nicht zu längeren Wartezeiten kommt, bitten wir ausdrücklich darum, den Termin für einen Schnelltest über www.du-testet.de auszumachen und nur in Ausnahmefällen über die 940049 zu vereinbaren.


- 100 mobile Lüftungsgeräte für Duisburger Schulen
- Stadtbibliothek führt neue Software ein  
- Offenlage im Planfeststellungsverfahren Umbau des Autobahnkreuzes Kaiserberg

100 mobile Lüftungsgeräte für Duisburger Schulen  
Duisburg, 19. Februar 2021 - Das Immobilienmanagement Duisburg (IMD) hat vom Land die Förderzusage von 440.000 Euro für die Beschaffung von 100 mobilen Lüftungsgeräten erhalten. Für Räume, die nicht oder nicht ausreichend mit Frischluft belüftet werden können, erhalten 29 Schulen noch im Frühjahr hochwertige Geräte.  

IMD Geschäftsführer Thomas Krützberg betont: „Prinzipiell gilt aber weiterhin, dass eine Stoßlüftung, im besten Fall verbunden mit einer Querlüftung, das Mittel gegen mögliche Infektionen ist. Ohne Frischluftzufuhr kommt es zu einer Erhöhung der CO2 Konzentration, welche vermieden werden muss. Zur besseren Einschätzung der Situation haben wir bereits im vergangenen Jahr jeder Schule eine CO2 Ampel zur Verfügung gestellt. Die neuen Lüftungsgeräte sind ausschließlich für Räume bewilligt worden, die nicht ausreichend gelüftet werden können.“  

Von den neuen Lüftungsgeräten profitieren vor allem die Schulen, wo es nicht möglich war, Fenster zu reparieren oder auszutauschen. Mit Hilfe des Förderprogramms wird jetzt noch einmal ganz punktuell da nachgesteuert, wo es unbedingt erforderlich ist.
Bereits im November hatte das Land NRW ein Förderprogramm von insgesamt 50 Millionen Euro verabschiedet. Das IMD hatte daraufhin alle Duisburger Schulen angeschrieben und aufgefordert alle pädagogischen Räume zu benennen, bei denen aus ihrer Sicht keine natürliche oder technische Lüftung zugeführt werden kann.

Für 29 Standorte wurde einen entsprechenden Bedarf in Höhe von 440.000 Euro befürwortet. Parallel begannen die Ausschreibungsarbeiten für auf dem Markt erhältliche Geräte mit der entsprechenden technischen Qualifikation. Derzeit wird das schnellstmögliche aber zwingend notwendige Vergabeverfahren durchgeführt, damit voraussichtlich Ende März die Geräte in Betrieb genommen werden können.  Aktuell liefert das IMD zudem insgesamt weitere 1.500 CO2 Ampeln aus, so dass jede Schule in Duisburg mindestens acht Stück zur Verfügung hat.

Stadtbibliothek führt neue Software ein  
Die Stadtbibliothek wird in der Zeit von Montag, 22. März, bis Sonntag, 4. April, die Umstellung auf ein neues Bibliotheksmanagementsystem vornehmen. Deshalb sind in diesem Zeitraum keine Bestellungen, Abholungen, Rückgaben und Vormerkungen von Medien möglich. Auch der Medienkatalog OPAC steht dann nicht zur Verfügung.  
„Die Überlegungen und Vorbereitungen für die Umstellung haben bereits 2019 begonnen“, erläutert Dr. Jan-Pieter Barbian, Direktor der Stadtbibliothek Duisburg. „Die 1999 eingeführte Software BIBDIA entsprach nach zwanzig Jahren der Nutzung nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße, moderne Technologie und erfüllte auch nicht mehr die gestiegenen Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden nach umfangreichen Recherchemöglichkeiten im Medienkatalog.“  

Das Bibliotheksmanagementsystem ist das wichtigste Arbeitsinstrument für die Mitarbeitenden der Bibliothek. Hier werden alle Medien elektronisch erfasst und katalogisiert. Aufgrund der knapp 600.000 Medien im Bestand, zu denen neben den physischen auch eine ständig wachsende Anzahl online abrufbarer digitaler Medien gehören, muss ein solches System besondere Anforderungen erfüllen. Mit der Umstellung erfolgt auch die intensive Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  

Die Kundinnen und Kunden dürfen sich auf die erweiterten Funktionen des neuen Medienkatalogs und dessen benutzerfreundlichen Zugang freuen. So können sie nun auch nach Genres suchen. Außerdem erhalten sie detailliertere Informationen und konkrete Vorschläge, wenn sie sich für ein bestimmtes Thema interessieren. Bibliotheksausweise können im neuen System nun auch online beantragt und verlängert werden.  
Während der Umstellung bleiben die Online-Angebote der Stadtbibliothek grundsätzlich nutzbar. Allerdings kann es auch hier zeitweise zu Einschränkungen kommen. Titel aus der „Onleihe“ mit ihren rund 50.000 E-Medien sollten in jedem Fall heruntergeladen werden, damit sie nutzbar bleiben. Die Bestellung von Medien im Rahmen des Bib-to-go-Service ist noch bis Donnerstag, 18. März, möglich. Danach ruhen alle Ausleihmöglichkeiten bis zum 6. April. Die Leihfristen für alle entliehenen Medien und die Gültigkeit der Bibliotheksausweise werden automatisch verlängert.  

Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um die Bibliothek sind auf der Internetseite www.stadtbibliothek-duisburg.de zu finden. Für weitere Auskünfte ist die Bibliothek auch während der Umstellungsphase montags bis freitags erreichbar: von 10 bis 16 Uhr telefonisch unter 0203/283-4218 oder per E-Mail an stadtbibliothek@stadt-duisburg.de.

Offenlage im Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahnkreuzes Kaiserberg 
Die Autobahn GmbH hat für den Umbau des Autobahnkreuzes Kaiserberg die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Bei diesem Verfahren steht der Plan, der Zeichnungen und Erläuterungen umfasst, sowie die dafür erstellten Gutachten im Zeitraum von Montag, 22. Februar, bis einschließlich Montag, 22. März, im Internet bereit.
Auf der Website der Bezirksregierung Münster stehen die Unterlagen unter www.brms.nrw.de/go/verfahren im Bereich „Planfeststellung Straße“, Stichwort „Umbau des AK Kaiserberg (A3/A40)“, zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.  
Zeitgleich liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 während der Öffnungszeiten aus. Bitte melden Sie sich vor einer Einsichtnahme beim Pförtner über den Eingang Moselstraße an.  
Die Informationen sind darüber hinaus für die Dauer der Offenlage auch im Internet auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/stadtentwicklung unter „Aktuelles“ einsehbar.

Service der Stadtbibliothek während der Schließung  

Duisburg, 15. Februar 2021 - Die Stadtbibliothek muss weiterhin geschlossen bleiben. Viele Angebote stehen ihren Kundinnen und Kunden aber dennoch zur Verfügung.  Wer einen gültigen Bibliotheksausweis hat, kann telefonisch oder per E-Mail Medien bestellen und nach Terminvereinbarung abholen oder per Medienboten nach Hause liefern lassen. Dieser Service ist kostenlos. Die Übergabe der Medien erfolgt kontaktlos und entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Welche Medien zur Verfügung stehen, kann online im Medienkatalog der Stadtbibliothek eingesehen werden.  
Daneben stehen allen Kundinnen und Kunden online zahlreiche Medien zur Nutzung zur Verfügung. In der „Onleihe“ findet sich neben Romanen, Hörbüchern und Sachliteratur auch eine große Auswahl an Zeitschriften. Der PressReader bietet tagesaktuelle Zeitungen in vielen Sprachen aus der ganzen Welt. Kinder werden bei „tigerbooks“ fündig. Schülerinnen und Schüler können in den Datenbanken der Anbieter Munzinger und Brockhaus zu Unterrichtsthemen recherchieren. Der Video Streaming-Dienst „filmfriend“ und Sprachkurse über Rosetta Stone runden das Angebot ab.  

Die Gültigkeit der Ausweise, die während der Schließung abgelaufen sind oder noch ablaufen, wird automatisch verlängert. Die Rückgabe von Medien ist nach Terminvereinbarung möglich. Da aber auch die Leihfristen für die Medien, die während der Schließung fällig wurden, großzügig verlängert wurden, ist keine Eile geboten. Informationen über die Gültigkeit des Ausweises und Leihfristen der ausgeliehenen Medien finden sich im Kundenkonto.  

Wer keinen Bibliotheksausweis hat, kann sich für den kostenlosen „DigiPass“ anmelden und so die Online-Angebote nutzen. Dieses Angebot wurde nun bis zum Dienstag, 6. April 2021, verlängert.   Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um die Bibliothek sind auf der Internetseite www.stadtbibliothek-duisburg.de zu finden. Für weitere Auskünfte ist die Bibliothek montags bis freitags telefonisch von 10 bis 16 Uhr unter 0203/283-4218 oder per E-Mail unter stadtbibliothek@stadt-duisburg.de zu erreichen.
 
Für Bestellungen und Terminvereinbarungen sind die Stadtbibliothek-Mitarbeiter montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr wie folgt erreichbar:  
Zentralbibliothek Stadtmitte, 0203/283-4212, bestellung-zb@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Walsum, 0203/4829988, stabi-walsum@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Hamborn, 0203/283-5373, stabi-hamborn@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Meiderich, 0203/4499366, stabi-meiderich@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Homberg-Hochheide, 02066/34650, stabi-homberg-hochheide@stadt-duisburg.de Bezirksbibliothek Rheinhausen, 02065/905-8467, stabi-rheinhausen@stadt-duisburg.de
Bezirksbibliothek Buchholz, 0203/283-7284, stabi-buchholz@stadt-duisburg.de


Stadt Duisburg öffnet Dienststellen am Rosenmontag  

Duisburg, 25. Januar 2021 - Die Stadt Duisburg hat üblicherweise am Rosenmontag geschlossen, da auch in Duisburg der Karneval mit seinem Rosenmontagsumzug zu einem der größten Brauchtumsfeste zählt.  
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden bereits sämtliche Veranstaltungen der Karnevalssession 2020 / 2021 abgesagt. Daher hat die Verwaltungsführung entschieden, dass der Rosenmontag (15. Februar) in diesem Jahr für die Stadtverwaltung ein normaler Arbeitstag ist. Gleiches gilt auch für den traditionellen Altweiberdonnerstag (11. Februar), an dem in den Vorjahren einige Bereiche der Stadt ihre Öffnungszeiten verkürzt hatten.  

Die Dienststellen der Verwaltung sind somit für Duisburgerinnen und Duisburger wie an anderen Werktagen innerhalb der Öffnungszeiten zu erreichen. Persönliche Vorsprachen sind allerdings weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch) und unter Einhaltung der Corona Schutzmaßnahmen möglich.

 

Schnelltestzentrum im Theater am Marientor ist künftig am Wochenende nicht geöffne

Duisburg, 21. Januar 2021 - Von Montag bis Freitag können dort jedoch wie gewohnt zwischen 8 und 16 Uhr Coronatests durchgeführt werden. Tests sind am Wochenende weiterhin an den bekannten Standort zwischen 10 und 14 Uhr sowie von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 17 Uhr möglich:

- Bezirk Walsum: Seniorenzentrum Jupiterstraße, Jupiterstr. 28, 47179 Duisburg
- Bezirk Hamborn: Sana Seniorenzentrum Aachener Straße, Aachener Str. 27, 47169 Duisburg
- Bezirk Meiderich: Christophoruswerk Duisburg, Gelände Bonhoefferstraße, 47138 Duisburg
- Bezirk Homberg: Malteserstift St. Johannes, Marienstraße 11, 47198 Duisburg
- Bezirk Rheinhausen: Sana Seniorenzentrum Rheinhausen, Lindenallee 23, 47229 Duisburg
- Bezirk Süd: Fliedner Pflege und Wohnen am Park, Zu den Tannen 10-12, 47269 Duisburg 

Rat der Stadt Duisburg entscheidet über Aussetzung der Parkgebühren

Duisburg, 07. Dezember 2020 - Update: Rat stimmt der Aussetzung der Parkgebühren zu!
Duisburg, 05. Dezember 2020 - Der Rat der Stadt Duisburg entscheidet in seiner Sitzung am Montag, 7. Dezember, über die Aussetzung der Parkgebühren vom 8. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember auf allen mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet.  
Mit diesem starken Signal soll in der Weihnachtszeit gezielt der Einzelhandel in Duisburg unterstützt werden. Das kostenlose Parkangebot schafft einen zusätzlichen Anreiz für die Einkäufe vor Ort und kann gleichzeitig dazu beitragen, die weihnachtlichen Angebote der Innenstadt, der Nebenzentren und die festliche Dekoration der Händler in aller Ruhe erleben zu können.  
Oberbürgermeister Sören Link erklärt: „Das Weihnachtsgeschäft ist von enormer Bedeutung für unsere lokalen Händler. Gemeinsam mit dem Rat der Stadt Duisburg möchten wir deshalb so viel Hilfestellung leisten, wie möglich.“  

Zwar wird sich diese Maßnahme erheblich auf den städtischen Haushalt auswirken, doch der kurzzeitige Verzicht auf diese Gebühreneinnahmen soll insbesondere auch dazu beitragen, spätere negative Folgen wie Insolvenzen und gewerbliche Leerstände abzuwenden. Durch den Verzicht auf die Parkgebühren rechnet die Stadt Duisburg mit Einnahmeverlusten in Höhe von rund 120.000 Euro.  

Die von Privateigentümern betriebenen Parkhäuser sind von der beschriebenen Regelung ausgenommen.  

Anschreiben zum Start der Impfungen der Über-80-Jährigen
Nach der bereits angelaufenen Impfung der Bewohner der Alten- und Pflegeheime und des dortigen Personals beginnt das Land NRW voraussichtlich zum 8. Februar mit der Impfung der Über-80-Jährigen. Dazu erhalten in Duisburg knapp 32.000 Menschen in den nächsten Tagen Post von der Stadt.
Neben den ausführlichen Hinweisen zum gesamten Impfverfahren in einem Schreiben von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann erhalten sie ein Begleitschreiben der Stadt mit dem Hinweis, dass die Betroffenen ab Montag, 25. Januar 2021, unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 116 117 01 oder auch über das Internet auf der Webseite www.116117.de einen Impftermin vereinbaren können.

Eine Impfung ist nur mit einem Termin möglich. Wer also angeschrieben wurde, sollte deshalb nur dann zum Impfzentrum kommen, wenn er vorher einen Termin vereinbart hat. Das Impfzentrum befindet sich im „Theater am Marientor“ auf der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte. Oberbürgermeister Sören Link wendet sich im Schreiben mit einer persönlichen Anmerkung an die Betroffenen: „Was mir sehr am Herzen liegt: Die Impfung ist freiwillig.
Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass fast jede Duisburgerin und jeder Duisburger weiß, wie wichtig eine flächendeckende Impfung bei der Bekämpfung des Coronavirus ist. Unsere Stadt ist seit jeher von großem Gemeinschaftsgefühl und solidarischem Verhalten getragen. Lassen Sie uns dieser Geschichte, auf die wir zu Recht stolz sein können, ein weiteres Kapitel hinzufügen.“


Sprengung des zweiten Weißen Riesen muss verschoben werden  
Der ursprünglich geplante Termin für die Sprengung des zweiten Weißen Riesen an der Ottostraße 24-30 muss verschoben werden. Grund hierfür sind die noch immer zu hohen Corona-Inzidenzen und die damit verbundenen Schutzbestimmungen. Da eine Prognose der weiteren Entwicklung in den nächsten Wochen unmöglich ist, blieb den Verantwortlichen der Stadt Duisburg keine andere Wahl. 2.000 Menschen wären im Evakuierungsbereich unter Einhaltung strengster Abstands- und Hygienemaßnahmen betroffen gewesen.

Nicht kalkulierbar wäre zudem, wie viele unter Quarantäne stehende und pflegebedürftige Menschen in diesem Zeitraum untergebracht werden müssten. Das Risiko für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die eingesetzten Hilfskräfte wäre unter Pandemiebedingungen zu groß.  
Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, betont: „Die bisherigen Vorbereitungen sind planmäßig und reibungslos verlaufen, letztlich gibt es jedoch keine Alternative zur Verlegung des Termins. Wir bedauern dies außerordentlich, aber die Sicherheit aller Beteiligten steht für uns an erster Stelle. Wir avisieren nun eine Sprengung im Spätsommer, auch wenn wir den Termin aktuell noch nicht weiter konkretisieren können. Fest steht jedoch: auch dieser Weiße Riese wird fallen. “

 

Stadt Duisburg setzt Sondernutzungsgebühren weiterhin aus

Duisburg, 04. Dezember 2020 - Die Stadt Duisburg wird in diesen herausfordernden Zeiten die Gastronomiebetriebe weiterhin mit allen Mitteln unterstützen und die Sondernutzungsgebühren für die Gastronomiebetriebe bis Ende Juni 2021 erlassen. Nach den ersten Lockerungen im Mai wurden den Gastronomiebetrieben zudem erweiterte Außenbereiche gebührenfrei genehmigt, um den Gaststätten und Geschäften wegen der Kontaktbeschränkungen draußen noch mehr Freiraum zu geben. Diese Erweiterungsmöglichkeiten bleiben ebenfalls bis Ende Juni 2021 gebührenfrei.

„Wir werden uns weiterhin mit voller Kraft dafür einsetzen, die betroffenen Betriebe, Gastronomen und Händler in dieser schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.

Die Sondernutzungsgebühren fallen beispielsweise an, wenn öffentliche Flächen, Plätze, Straßen oder Gehsteige für Außengastronomie, Baustellen oder andere Nutzung in Anspruch genommen werden. Für die Gastronomiebetriebe ist die der Außenbereich gerade in den Zeiten milder Witterung ein elementarer Bestandteil des Geschäftsmodells, auch aufgrund der dadurch gegebenen Erweiterung des Bewirtungsraums.

Unabhängig von den vorgenannten Gebührenbefreiungen bleiben weiterhin alle Nutzungen des öffentlichen Raums genehmigungspflichtig.

 

Duisburgs OB Sören Link ruft das Land Nordrhein-Westfalen zu einheitlicher Feuerwerksregelung auf

Duisburg, 20. November 2020 - "Dass die Landesregierung nun auch bei der Diskussion um ein mögliches Feuerwerksverbot an Silvester die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt, ist bezeichnend. Es ist eine weitere traurige Momentaufnahme, die leider allzu gut in das Gesamtbild passt, das die Landesregierung mit ihrem Corona-Krisenmanagement abgibt. Wir brauchen hier dringend einheitliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Es darf keinen Flickenteppich geben, der dazu führt, dass einzelne Kommunen sogar mit noch mehr Feiernden rechnen müssen. Das gilt auch für den Verkauf von Böllern."

 

Rhein-Ruhr-Bad am Tag der Deutschen Einheit geöffnet  

Duisburg, 28. September 2020 - Das Rhein-Ruhr-Bad an der Kampstraße 2 in Hamborn steht den Badegästen am Samstag, 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 20 Uhr zur Verfügung. Die Tickets für eines der Zeitfenster müssen vorher im Onlineportal auf www.duisburgsport.de gebucht werden.  
Die Hallenbäder Neudorf und Toeppersee sowie das Allwetterbad in Walsum bleiben an diesem Tag geschlossen.   Telefonische Informationen gibt es unter der Bäder-Hotline (0203)  283-4444.

 

Duisburg ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet  

Duisburg, 25. September 2020 - Wie vielerorts steigt die Zahl der Coronainfektionen seit einigen Tagen auch in Duisburg wieder. Am Donnerstag waren 132 Personen infiziert, was einer Inzidenz von 21,9 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage je 100.000 Einwohner entspricht. Sollte die Inzidenz über den Wert von 35 steigen, greifen strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Darauf hat sich der Krisenstab der Stadt Duisburg  am Donnerstag geeinigt.

So könnte die maximale Teilnehmerzahl bei privaten Feiern auf 50 begrenzt werden. Derzeit sind bei Festen aus herausragendem Anlass wie zum Beispiel Jubiläen, Hochzeits-,Tauf-, Geburtstags- und Abschlussfeiern gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung bis zu 150 Gäste erlaubt. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass bei derartigen Feiern das Ansteckungsrisiko besonders hoch ist.
Daher sind auch geringere Teilnehmerzahlen als in der Verordnung des Landes vorgesehen sinnvoll.  Auch könnte bei einer noch höheren Inzidenz eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum ausgesprochen werden. Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wird in jedem Fall einzeln vom Krisenstab beschlossen und richtet sich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen.  

Oberbürgermeister Sören Link begrüßt die Pläne zum Schutz der in Duisburg lebenden und arbeitenden Menschen und appelliert an jeden Einzelnen: „Wir  haben es selbst in der Hand, dass sich das Virus nicht noch mehr ausbreitet. Dafür müssen wir uns alle an die Abstands- und Hygieneregeln halten.“  
Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Ich möchte unbedingt einen erneuten Lockdown und damit eine Einschränkung der Bewegungs- und Geschäftstätigkeit in Duisburg vermeiden. Die meisten Bürgerinnen und Bürger stimmen uns in diesem Punkt zu und halten sich an die geltenden Regeln. Steigen die Zahlen allerdings weiter, sind entsprechende Schutzmaßnahmen leider unumgänglich.“


DVG wird am 29. September ganztägig bestreikt  
Für kommenden Dienstag, 29. September, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ihre Mitglieder im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst zu Warnstreiks aufgerufen. Auch die Fahrerinnen und Fahrer der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) sind ganztägig von den Gewerkschaften zum Streik aufgerufen worden, so dass keine Busse und Bahnen fahren werden. Die DVG bittet die Fahrgäste, sich um Alternativen wie Fahrgemeinschaften zu bemühen oder auf S-Bahnen und Regionalzüge auszuweichen.  
Das DVG-Kundencenter am Duisburger Hauptbahnhof ist von dem Streik nicht betroffen.   Verkehrsinformationen zu Bus und Bahn gibt es im Internet unter www.dvg-duisburg.de, bei der DVG-Telefonhotline unter der Rufnummer 0203 60 44 555 und in der myDVG-App. Die DVG-App steht für die gängigen iPhones und Android-Smartphones in den jeweiligen Stores kostenlos zum Download bereit. Aktuelle Informationen finden Sie auch in den sozialen Medien bei Facebook unter facebook.de/dvgduisburg oder bei Twitter unter twitter.com/dvg_verkehr.


Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören Link  
Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 13. Oktober, mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen. Termine können am Donnerstag, 1. Oktober, angefragt werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283-6111 ebenfalls möglich.


Nach Verdi-Klage keine Sonntagsöffnung  
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat Klage gegen die von der Stadt Duisburg beschlossene Verordnung für Sonntagsöffnungen eingereicht. Im Hinblick auf die ausschließlich erfolgreichen Klagen beim Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) gegen zusätzliche Sonntagsöffnungszeiten hält der Einzelhandelsverband nicht mehr an seinem Antrag fest. Trotz der weiterhin geltenden Bedarfe des Einzelhandels sieht er keine Chance mehr, auf dieser Grundlage diesen Wunsch auch rechtlich umzusetzen. Der Oberbürgermeister wird deshalb den Beschluss des Rates formal beanstanden und so die Verordnung außer Kraft setzen. Die geplanten verkaufsoffenen Sonntage können daher nicht stattfinden.  
Der Weg, den das Wirtschaftsministerium im Rahmen der Coronakrise für zusätzliche Sonntagsöffnungen eröffnete hat, griff den Wunsch des Einzelhandels auf und sollte die Folgen der Krise für den Handel etwas abfedern. Einzelhandelsverband und Stadt bedauern, dass Verdi mit seiner Klage das Vorhaben konterkariert und die Not des Einzelhandels ignoriert. Der Handelsverband bedankt sich ausdrücklich bei den Ratsfraktionen, die sich trotz der schwierigen rechtlichen Fragen mit ihrer Entscheidung klar hinter die Wünsche aus der Wirtschaft gestellt hatten. Nur so konnte diese Möglichkeit überhaupt eröffnet werden. Gleichzeitig wird die Landesregierung aufgefordert, weiterhin unterstützende Aktivitäten zu entwickeln, die auch rechtlichen Bestand haben.


Maskenpflicht: Rund 10.500 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 94 Bußgelder
 
Die DVG und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.  
In dieser Woche wurden insgesamt 10.436 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat 94 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.  
Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 363 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. 19 Fahrgäste, das entspricht 0,18 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen werden. An Haltestellen: 558 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.  
Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.  
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse: 349 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen die Beanstandungsquote betrug 3,34 Prozent  


Sicherungsmaßnahmen am Hamborner Rathaus  
Der Turm des Hamborner Rathauses wird zurzeit auf lockere Steinteile, Mörtelfugen und Oberflächenabplatzungen überprüft. Bei einer Hubsteigerbefahrung der Fassade wurde festgestellt, dass einige Tuffsteine der Fassade keine feste Verbindung mehr mit dem tragenden Mauerwerk haben. Aus diesem Grund wird an der Duisburger Straße als auch der nordwestlichen Fassadenseite ein Schutzgerüst mit Fußgängertunnel aufgebaut, damit der Gehwegbereich entlang des Gebäudes gefahrlos passiert werden kann.  
Der Turm der Bezirksverwaltung in Hamborn wird zurzeit untersucht, um den Sanierungsaufwand abzuschätzen. Aufgrund der starken Schädigung wird kurzfristig unter Einbeziehung des Denkmalschutzes mit den Sanierungsarbeiten begonnen. Hierfür muss der gesamte Turm eingerüstet werden. Angestrebt wird ein Abschluss der Arbeiten für die nordwestlichen und nordöstlichen Fassadenseiten noch in diesem Jahr. Der Haupteingang der Bezirksverwaltung an der Duisburger Straße muss aus Sicherheitsgründen bis Freitag, 25. September, gesperrt bleiben.


 


Landesgeförderte Ferienangebote auch in den Herbstferien in Duisburg    

Die Duisburger Schülerinnen und Schüler können sich in den Herbstferien (12. bis 23. Oktober, jeweils von 8 bis 15 Uhr, montags bis freitags) auf ein tolles, kostenloses Ferienprogramm freuen. In Kooperation mit den Ganztagsträgern gibt es für Grundschulkinder an 15 über das Stadtgebiet verteilten Schulstandorten ein abwechslungsreiches Ferienprogramm mit Spiel, Sport, Lernprogrammen, kreative und künstlerische Aktionen und Ausflügen. Lediglich für das warme Mittagessen wird ein Kostenbeitrag von 15 Euro pro Woche und Kind erhoben, der aber bei bestehendem BuT-Anspruch von den Sozialleistungsträgern übernommen wird. Gefördert wird das Angebot durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.  
Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden. An jedem Standort können maximal 45 Kinder in 3 Gruppen betreut werden, so dass von dem Angebot bis zu 1.350 Duisburger Grundschulkinder profitieren können. Wichtig: Die Anmeldefrist endet am Dienstag, 29. September.  
„Wir können an unsere erfolgreiche Aktion im Sommer nahtlos anknüpfen und auch in den Herbstferien vielfältige Angebote für Duisburger Schulkinder bieten. Uns ist es wichtig, die Familien in Coronazeiten so weit wie möglich zu entlasten und damit auch den Eltern etwas Zeit für Entspannung zu ermöglichen. In unserem aktiven Netzwerk ist das wieder einmal reibungslos gelungen, dafür meine Dank an alle Akteure “, so Schuldezernentin Astrid Neese.  
 Weitere Informationen zu den Standorten und die entsprechenden Anmeldeformulare finden sich auf der städtischen Internetseite www.duisburg.de unter dem Suchbegriff „Ferienbetreuung“. Die Anmeldefrist endet am 29.09.2020. Dieses Angebot gilt vorbehaltlich eventuell neu zu treffender Regelungen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens.


 

Erreichbarkeit der Stadt Duisburg am Brückentag 12. Juni

Duisburg, 5. Juni 2020 - Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 12. Juni (Brückentag), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call Duisburg ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt. 

Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Bürger- und Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im Stadthaus, wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte, sowie in großen Teilen das Jugendamt sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt. Die für den 12. Juni vereinbarten Eheschließungstermine finden statt. Bestatter können sich erst am Montag, 15. Juni, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das Standesamt wenden.

 

Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant. 

In der Volkshochschule und der Musik- und Kunstschule findet Unterricht statt. Die Zentralbibliothek sowie die Bezirksbibliotheken Rheinhausen, Homberg-Hochheide, Meiderich, Hamborn und Walsum bleiben regulär geöffnet. In der Bezirksbibliothek Buchholz wird zu den Öffnungszeiten der „Bib to go“-Service nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.  

Das Kultur- und Stadthistorische Museum sowie das Binnenschifffahrtsmuseum sind zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.  

Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle städtischen Bäder sowie die Stadtteilbibliotheken geschlossen.

Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 15. Juni, wieder wie gewohnt erreichbar.  

Am Brückentag können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genom­menen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.  

 

Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit und dem Besuch von städtischen Einrichtungen:

Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg einsehbar oder können telefonisch über das Servicecenter Call Duisburg unter (0203) 94000 erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort „Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte erfolgen.

 

Für den Besuch der städtischen Einrichtungen sind einige Regeln zu beachten: Termine können nur mit einem Mund-Nasenschutz bzw. einer Schutzmaske wahrgenommen werden, wenn diese zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt. Überall dort, wo es möglich ist, sollen die Anliegen nach Möglichkeit weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden. So können Menschenansammlungen und Warteschlangen aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden werden.

- Weitere Bereiche der Stadtverwaltung öffnen
- Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrum zur Glückauf-Halle in Homberg

Nach Terminvereinbarung: Öffnung des Amtes für Soziales und Wohnen  
Auch beim Amt für Soziales und Wohnen sind zwingend notwendige, persönliche Vorsprachen - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - ab Dienstag, dem 2. Juni 2020 wieder möglich.  
Die in den städtischen Dienststellen für alle Besucher geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MSN) und die allgemein geltenden hygienischen Hinweise sowie die Hinweise innerhalb der Dienstgebäude sind dringend zu beachten.
Am Tag der Vorsprache muss die Termineinladung mitgebracht werden. Das Einladungsschreiben sichert Ihnen den Zugang zum Dienstgebäude. Die Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin unter den bekannten Telefonnummern oder online zur persönlichen Beratung und Klärung zur Verfügung. Weitere Informationen auf www.duisburg.de.


Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg geht in die dritte Runde  

25. Mai - Die Stadt Duisburg und die Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben von Januar bis Dezember 2021 ein Aufenthaltsstipendium für ein Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich Künstlerinnen und Künstler bewerben können. Die Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst.  
Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inklusive der Betriebskosten. Zusätzlich wird kostenlos eine Mietwohnung von der Gebag zur Verfügung gestellt.   Bewerber müssen ihre Ausbildung vor mindestens einem Jahr abgeschlossen haben und in ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.  
 Interessierte Künstler können ihre Bewerbung bis zum 31. August 2020 an folgende Adresse senden:   Kulturbetriebe Stadt Duisburg, Kulturbüro,  Neckarstr. 1, 47051 Duisburg Weitere Informationen erhalten Sie im Kulturbüro unter  0203-283 62269 oder im Internet unter https://www2.duisburg.de/micro2/kulturbetriebe


Neuregelung Kitas
Ab dem 28. Mai 2020 dürfen alle Kinder, die am 1. August 2020 schulpflichtig oder im Schuljahr 2020/2021 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wieder in den Kindertageseinrichtungen , Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen betreut werden.

Weitere Bereiche der Stadtverwaltung öffnen
Duisburg, 19. Mai 2020 - Neben den bisher bekannten Dienststellen der Stadt Duisburg öffnet für Bürger ab dem kommenden Montag, 25. Mai, auch wieder das Amt für Schulische Bildung. Die Teilbereiche des Amtes sind nach vorheriger notwendiger Terminabstimmung wie folgt zu erreichen:  
- Schülerfahrtkosten Tel: 0203-283/5846   E-Mail: schuelerfahrtkosten@stadt-duisburg.de  
- Ausbildungsförderung / BaföG Tel: 0203-283/3933    E-Mail: bafoeg@stadt-duisburg.de  
- Schulisches Beratungszentrum für Zugewanderte Tel: 0203-283/7453
 E-Mail: seiteneinsteiger@stadt-duisburg.de    

Das Konzept zu den Bürgerhäusern sieht vor, diese ab dem 30. Mai wieder zu eröffnen. Weitere Informationen zu den Bürgerhäusern gibt es auf www.duisburg.de.  
Im Bereich des Gesundheitsamts bleiben große Teile auch weiterhin bis zum 1. August geschlossen. Zur stufenweisen Öffnung der Abteilungen wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Mögliche Teilöffnungen sind abhängig von der weiteren Entwicklung und der Bewältigung der Corona-Pandemie.

Das Betreten der Dienstgebäude ist nur unter Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregeln sowie mit einem Mund-Nasenschutz oder einer Schutzmaske möglich.  


Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrum zur Glückauf-Halle in Homberg
Das zentrale Sichtungs- und Probezentrum zieht ab Montag, 25. Mai, von der "schauinsland-reisen-arena" in die Glückauf Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg  um. Das Zentrum ist montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Zukünftig wird es gemeinsam von der Stadt Duisburg und der KV-Nordrhein betrieben.
Getestet werden Patientinnen und Patienten nach vorheriger Rücksprache mit ihrem zuständigen Hausarzt und erfolgter Überweisung. Ziel ist es weiterhin, eine Verschleppung oder Infizierung mit Covid-19 in den Hausarztpraxen zu vermeiden. Damit das Zentrum pünktlich in der nächsten Woche öffnen kann, erfolgt der Umzug bereits vor dem Wochenende. Am kommenden Freitag, 22. Mai, wird daher am bisherigen Standort am Haupteingang der "schauinsland-reisen-arena" nur noch eine mobile Einheit eingesetzt (Öffnungszeiten 9 bis 17 Uhr).
Seit mehr als zwei Monaten betreibt die Stadt Duisburg in einem enormen Kraftakt mit Unterstützung der Duisburger Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ambulante Erst-Versorgung, Technisches Hilfswerk) sowie der freiwilligen Feuerwehr und Spontanhelfern an verschiedenen Standorten Sichtungs- und Probenzentren. Oberbürgermeister Sören Link nutzt die Gelegenheit, sich noch einmal bei den vielen Helfern zu bedanken: „Ohne den unermüdlichen Einsatz wäre uns der Betrieb der Zentren nicht möglich gewesen. Viele sind über ihre eigenen Grenzen gegangen, haben das Gemeinwohl jeden Tag aufs Neue zur Maxime ihres Handelns gemacht, egal, wie gut das Wetter war, egal, ob eigentlich Wochenende war. Ich kann gar nicht genug zum Ausdruck bringen, wie tief mich Ihre Arbeit beeindruckt hat und bedanke mich dafür ausdrücklich."
 Die Stadt Duisburg führt außerdem ergänzend weiterhin prophylaktische Reihentestungen durch. Hierfür stehen Teams für mobile Tests zur Verfügung, die bis zu 1.000 Tests pro Tag durchführen können.

Erreichbarkeit der Stadt - Absagen Stadtranderholung und Familienfest

Brückentag am 22. Mai: Erreichbarkeit der Stadt Duisburg  
Duisburg, 15. Mai 2020 - Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 22. Mai (Brückentag), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call Duisburg ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt.  
 
- Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Bürger- und Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im Stadthaus, wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte, sowie in großen Teilen das Jugendamt sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt. Die für den 22. Mai vereinbarten Eheschließungstermine finden statt.
- Bestatter können sich erst am Montag, 25. Mai, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das Standesamt wenden.
 - Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant.  
- In der Volkshochschule und der Musik- und Kunstschule findet Unterricht statt. Die Zentralbibliothek sowie die Bezirksbibliotheken Rheinhausen, Homberg-Hochheide, Meiderich, Hamborn und Walsum bleiben regulär geöffnet. In der Bezirksbibliothek Buchholz wird zu den Öffnungszeiten der „Bib to go“-Service nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.  
- Das Kultur- und Stadthistorische Museum sowie das Binnenschifffahrtsmuseum sind zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.  
Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle städtischen Bäder, die Kulturbetriebe sowie die Stadtteilbibliotheken geschlossen. Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 25. Mai, wieder wie gewohnt erreichbar.  
- Am Brückentag können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genom­menen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO²-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.  
Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit und dem Besuch von städtischen Einrichtungen:  
Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg einsehbar oder können telefonisch über das Servicecenter Call Duisburg unter (0203) 94000 erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort Bürgerportal. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte erfolgen.  
 
Für den Besuch der städtischen Einrichtungen sind einige Regeln zu beachten: Termine können nur mit einem Mund-Nasenschutz bzw. einer Schutzmaske wahrgenommen werden und wenn diese zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt. Überall dort, wo es möglich ist, sollen die Anliegen nach Möglichkeit weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden. So können Menschenansammlungen und Warteschlangen aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden werden.  


Absage der beliebten Stadtranderholung - Ferienspaß@DU kommt
 
Die beliebte Stadtranderholung muss in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Für Familien in denen mindestens ein Elternteil in den systemrelevanten Bereichen der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, bietet das Jugendamt aber ein kleineres Ferienformat an: ferienspaß@DU. Eine Anmeldung für die Dauer einer Woche im Zeitraum vom 20. Juli bis 7. August ist möglich.   Unter Beachtung des Infektionsschutzes können maximal 15 Kinder pro Standort betreut werden. Die Angebote sind dabei bunt und vielfältig.
„Ich finde es einerseits sehr schade, dass die über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Stadtranderholung nach fast 70 Jahren das erste Mal ausfallen muss. Umso mehr freue ich mich aber darüber, dass das Jugendamt schnell und flexibel ein neues Konzept erarbeitet hat, damit wir auch in diesem Jahr für Kinder in Duisburg ein Ferienangebot haben. Für Kinder und Eltern bieten wir damit eine echte Entlastung nach intensiven Wochen, in der wenige Aktivitäten möglich waren“, so Astrid Neese, Beigeordnete für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.  

Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke ergänzt: „Wir verteilen die Kinder auf viele - auch neue - Standorte, um den Infektionsschutz bestmöglich zu gewährleisten. Um dabei möglichst vielen Familien eine Entlastung zu bieten, wird die Teilnahme eines Kindes für jeweils eine Woche möglich sein.“ Die tägliche Betreuungszeit bleibt dabei unverändert von 8 bis 16 Uhr.   
Die Standorte sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung werden ab dem 3. Juni über die Webseite der Stadtranderholung www.duisburg.de/stadtranderholung bereitgestellt. Zur Nachvollziehbarkeit der Unabkömmlichkeit des Elternteils ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsgebers analog zur Notbetreuung in Kitas und Schulen vorzulegen. Diese wird ebenfalls online gestellt.

Absage des Familienfests zum Weltkindertag  
Das alljährliche Familienfest zum „Weltkindertag“ im Innenhafen am 20. September muss in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Zwar gilt das bundesweit ausgesprochene Veranstaltungsverbot aktuell zunächst mindestens bis zum 31. August, der Weltkindertag stünde jedoch in direkter zeitlicher Nähe zu diesem Datum. Das Fest zählt jährlich bis zu 20.000 Besucher, davon 10.000 Kinder. Hygienevorgaben und Abstandsregeln sind bei dieser offenen Art der Veranstaltung nicht einzuhalten.  
 „Die Absage verkünden wir schweren Herzens, denn das Fest ist eines der ganz besonderen Angebote für Duisburger Familien. Dennoch können wir unter den gegebenen Voraussetzungen keine Großveranstaltung dieser Dimension für September planen. Die Absage ist eine unverzichtbare Sicherheitsmaßnahme für die Gesundheit alle Beteiligten", sagt Astrid Neese, Beigeordnete für  Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales diese Entscheidung. „Wir schauen optimistisch nach vorne und hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder ein unbeschwertes Familienfest zum Weltkindertag anbieten können.“ Das Jugendamt dankt allen Kooperationspartnern für ihr Verständnis und Engagement.


Pflanzwettbewerb „Wir tun was für Bienen“  
Das Umweltamt der Stadt Duisburg möchte alle Bienen- und Naturfreunde auf den diesjährigen Pflanzwettbewerb der bundesweiten Initiative „Deutschland summt“  aufmerksam machen sowie die Bürger in Duisburg inspirieren, mobilisieren und anregen, selbst aktiv zu werden. Bereits zum fünften Mal lädt die Initiative der Stiftung für Mensch und Umwelt wieder ein, kleine und große Flächen bienenfreundlich und naturnah zu gestalten.
Man kann sich beispielsweise beteiligen, indem triste Flächen in ein Blütenmeer verwandelt werden und somit neuer Lebensraum und Nahrungsangebote für die Bestäuberinsekten geschaffen wird. Alle Interessierten finden unter www.wir-tun-was-fuer-bienen.de weitere Details sowie die Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb.
Die Teilnahme ist ab sofort bis zum 31. Juli möglich. Es werden Geldpreise im Wert von bis zu 400 Euro in verschiedenen Wettbewerbskategorien prämiert. Jetzt heißt es: An die Schaufeln, fertig, los!   Unter dem Dach von „Deutschland summt“, eine Initiative der Stiftung für Mensch und Umwelt, sind inzwischen 32 Städte und Landkreise vernetzt. Die Stadt Duisburg ist seit diesem Jahr ebenfalls Mitglied bei dieser bundesweiten Aktion.
Unter dem Motto „Duisburg summt“ soll am Beispiel der Wild- und Honigbienen viel Aufmerksamkeit für Bienen und Stadtnatur erzielt und den Menschen den Bürgerinnen und Bürgern die Wichtigkeit der biologischen Vielfalt vor Augen geführt werden. Zudem ist es dringend notwendig, heimische Bienenarten wie Hosenbiene und Seidenbiene zu schützen. Von den ursprünglich 585 Wildbienenarten sind bereits 39 ausgestorben.



Online-Vorträge der VHS gehen in die fünfte Woche  

Die kostenlosen Online-Vorträge der Volkshochschule Duisburg gehen in die fünfte Woche. Montags bis freitags schalten sich um 19 Uhr über die auf der VHS-Homepage oder den Social-Media-Kanälen veröffentlichten Links regelmäßig 50 bis 100 interessierte Zuhörer ein, um sich über ein interessantes Thema von fachkundigen Referenten ins Bild setzen zu lassen. Die Vorträge dauern ungefähr 20 Minuten, an die sich eine etwa zehnminütige Fragerunde über eine Chatfunktion anschließt.  
In der kommenden Woche berichtet Waltraud Schleser, Vorsitzende der Deutsch-Französischen-Gesellschaft Duisburg, über „Frankreichs Wege aus der Krise“. Axel Voss gibt eine Einführung in die „Semiotik in 20 Minuten“. Wolfgang Schwarzer entführt sein Publikum nach Saint-Paul-de-Vence am Fuß der französischen Alpen oberhalb der Côte d’Azur. Und Thomas Heine wirft mit „Städte im Jahr 2030“ einen Blick in die Zukunft.  
„100 Jahre Wissen teilen“ war der Slogan der VHS Duisburg bei ihrem Gründungsjubiläum im vergangenen Jahr. Das Motto gilt auch für die Zukunft: Deswegen lädt die Volkshochschule Duisburgerinnen und Duisburger ein, ihr spezifisches Wissen in dieser Reihe weiterzugeben. Wer ein Thema hat, zu dem er oder sie einen Vortrag halten möchte, kann sich an Josip Sosic (0203/283-3725) oder Axel Voss (0203/283-2064) wenden.