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Eingeschränktes Leistungsangebot
der Stadt Duisburg an den Karnevalstagen
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Duisburgs Karnevalsumzüge 2026:
- Wehofen: Kinderkarnevalsumzug 14. Februar 2026, Aufstellung
ab 11.30 Uhr, Zugbeginn 15.11 Uhr, Auflösung ca. 16.45 Uhr

- Homberg/Moers: Nelkensamstagszug 14. Februar 2026,
Aufstellung ab 10 Uhr, Zugbeginn 13.11 Uhr

- Hamborn: Kinderkarnevalsumzug 14. Februar 2026, Aufstellung
ab 8.30 Uhr, Zugbeginn 11:11 Uhr, Auflösung ca. 14 Uhr

- Serm: Karnevalsumzug 15. Februar 2026, Aufstellung ab 12
Uhr, Zugbeginn 14.10 Uhr, Auflösung ca. 16.15 Uhr

- Neumühl: Karnevalsumzug "Die Pilssucher" 16. Februar 2026,
Aufstellung ab 8 Uhr, Zugbeginn 9.45 Uhr, Auflösung ca. 11.45
Uhr

- Stadtmitte: Rosenmontagsumzug 16. Februar 2026, Aufstellung
ab 10 Uhr, Zugbeginn 13.11 Uhr, Auflösung ca. 17 Uhr

Duisburg, Mitteilung vom 2. Februar 2026 - Mit dem
Altweiberdonnerstag am 12. Februar beginnt die heiße Phase
des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die
Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die
Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar: Am
Rosenmontag, 16. Februar, bleiben alle städtischen
Dienststellen geschlossen.
Dazu zählen auch die
städtischen Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und
Streetworkbüros, die Volkshochschule, die Musik- und
Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die
von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen,
Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die städtischen
Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und
Stadthistorische Museum.
Auch am Altweiberdonnerstag,
12. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein
eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in
der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr
geschlossen. Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt
Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ und
das Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster im
Stadthaus schließen an Altweiber bereits ab 12 Uhr.
Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das
Amt für schulische Bildung, das Rechtsamt, das Bürger- und
Ordnungsamt mit dem Straßenverkehrsamt, das Institut für
Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die Dienststelle zur
Erteilung von verkehrlichen Sondergenehmigungen und die
Bauberatung im Stadthaus, die Geschäftsstellen der
Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern
haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.
Auch das Gesundheitsamt schließt an Altweiber für den
Publikumsverkehr ab 13 Uhr. Bestehende Termine können
wahrgenommen werden. Das Amt für Baurecht und betrieblichen
Umweltschutz im Stadthaus nimmt bis 13 Uhr Anträge entgegen.
Eine persönliche Beratung findet an diesem Tag nur mit
vorheriger Terminabsprache statt.
Städtischer
Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes Der Städtische
Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes ist ab Mittwoch,
11. Februar, 21.30 Uhr aufgrund umfangreicher Kontrollen an
Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis
einschließlich Rosenmontag, 16. Februar nicht zu erreichen.
Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische
Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr
telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Call Duisburg und
Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter „Call Duisburg“
ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt mit einem Notdienst
bis 16 Uhr erreichbar.
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IGA 2027: Wie wollen wir morgen leben?
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Duisburg, 10. Februar 2026 - Duisburg, 10.
Februar 2026 - Mit Blick auf die Internationale
Gartenausstellung (IGA), die vom 23. April bis zum 17.
Oktober 2027 ins Ruhrgebiet lockt, lädt die Stabsstelle
Klimaschutz der Stadt Duisburg zu einer
Kick-Off-Veranstaltung. Das Auftakttreffen am Montag, 23.
Februar, um 16.30 Uhr in der VHS an der Steinschen Gasse 26
in der Innenstadt richtet sich an interessierte Initiativen
sowie Menschen, die sich engagieren möchten.
Wie
können Interessierte sich an der IGA beteiligen? Wie kann
Engagement sichtbar werden? Und welche Angebote und
Partizipationsmöglichkeiten bestehen? Fragen wie diese sollen
hier beantwortet werden.

C IGA 2027/Stadt Duisburg
Die IGA 2027 steht unter dem
Motto „Zukunft.Blüht“ und adressiert globale Zukunftsthemen.
Sie rückt nachhaltige Initiativen, Start-Ups und
Projektträger ins Rampenlicht und setzt die grünen Highlights
der Region in Szene. Es geht um die Frage: „Wie wollen wir
morgen leben?“
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One Billion Rising – Tanzen gegen Gewalt an Frauen
und Mädchen
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Duisburg, 10. Februar 2026 - One Billion
Rising ist einer der weltweit größten Kampagnen gegen Gewalt
an Frauen und Mädchen und für Gleichberechtigung. Unter dem
Motto „Rise For Empathy“ beteiligt sich Duisburg auch in
diesem Jahr wieder an der Aktion. Am Samstag, 14. Februar, um
14 Uhr wird daher in der Innenstadt am Kuhtor erneut einen
Tanzprotest als Symbol weltweiter Frauensolidarität
stattfinden.
Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn wird
die vom Runden Tisch „Gewaltschutz für Duisburg“ organisierte
Veranstaltung eröffnen. An der Tanzdemo beteiligen sich das
Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit, das
Frauenhaus Duisburg, die Duisburger Frauenberatungsstelle,
die Vereine Mina e.V. und Mabilda e.V., das autonome
Frauenhaus sowie der Opferschutz der Duisburger Polizei.
Mit diesem Protesttag rufen die Veranstalterinnen dazu
auf, auf die weitverbreitete Gewalt gegen Mädchen und Frauen
aufmerksam zu machen und aktiv dagegen anzugehen. Getanzt
wird zu dem Lied „Break the Chain – Sprengt die Ketten!“. Wie
in den letzten Jahren beteiligt sich auch das ADTV Tanzhaus
Duisburg wieder an dem Protest und tritt mit einer Tanzgruppe
auf.
„Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist eine der
gravierendsten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Mit One
Billion Rising möchten wir das weltweite Ausmaß von Gewalt
gegen Frauen und Mädchen aufzeigen und dagegen protestieren“,
teilt das Orga-Team mit und hofft, dass viele Duisburgerinnen
und Duisburger sich an der Aktion beteiligen.
Weitere
Informationen zur Veranstaltung gibt es online auf
www.onebillionrising.de sowie telefonisch (0203 283-3316) und
per E-Mail (frauenbuero@stadt-duisburg.de) beim Frauenbüro
der Stadt Duisburg.
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Neuer Mietspiegel 2026 für Duisburg in Kraft
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Duisburg, 4. Februar 2026 - Zum 1. Februar
ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Duisburg in
Kraft getreten, welcher eine Übersicht über die in Duisburg
gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und
Lage bietet.
Der qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde
auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen
Bundesamtes für zwei Jahre fortgeschrieben und bietet
Mietenden und Vermietenden eine verlässliche Orientierung zur
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient
zugleich als rechtliche Grundlage, etwa für Mieterhöhungen.
Demnach erhöht sich die monatliche Basis-Nettokaltmiete pro
Quadratmeter um 4,55 Prozent.
Für eine beispielhafte
60-Quadratmeter-Wohnung steigt die ortsübliche
Basis-Nettokaltmiete damit von 375,60 Euro auf 392,40 Euro.
Zusätzlich wirken sich Zu- und Abschläge, etwa für
Baualtersklasse, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage,
auf die Miethöhe aus. „Die Mietpreise sind gestiegen – das
ist auch in Duisburg spürbar. Dennoch bleibt unsere Stadt im
Vergleich zu anderen Großstädten weiterhin moderat im
Mietniveau und damit attraktiv für bezahlbaren Wohnraum.
Ob Vermietende Mieten anheben, hängt vom Einzelfall ab.
Klar ist: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um
maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
steigen“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Der Mietspiegel
wurde Ende Januar von der Mietspiegel-AG anerkannt. Hier sind
sowohl die örtlichen Mieterschutzvereine als auch die lokalen
Haus- und Grund-Verbände vertreten. Zudem bringt die ARGE
Duisburg Niederrhein des Verbands der Wohnungswirtschaft
Rheinland Westfalen die Perspektive der Vermieter ein.
Markus Kansy von der regionalen Arbeitsgemeinschaft der
Wohnungswirtschaft und Armin Frenkert vom Verein der Haus-
und Grundeigentümer Groß-Duisburg betonen: „Mit diesem
Mietspiegel führen wir ein Format weiter, was sich bereits in
den letzten zwei Jahren seiner Anwendung bewährt hat. Die
indexbasierte Fortschreibung des Mietspiegels bildet
Kostenentwicklungen sachgerecht ab und schafft
Planungssicherheit für Vermietende und Mietende. Angesichts
deutlich gestiegener Aufwendungen für Instandhaltung und
Modernisierung ist dieses Verfahren von besonderer
Bedeutung.“
„Die Zustimmung des Mietervereins
bestätigt, dass wir mit dem Mietspiegel eine ausgewogene
Orientierung für Mieten in unserer Kommune bieten. Der
Mietspiegel ist transparent aufbereitet und bildet die
ortsübliche Vergleichsmiete sachgerecht ab. Das ist ein
wichtiger Schritt, um überhöhten Forderungen vorzubeugen und
zugleich die berechtigten Interessen beider Seiten zu
berücksichtigen“, so Sonja Herzberg vom Mieterbund
Rhein-Ruhr. Der Mietspiegel und weitere Informationen sind
online auf der städtischen Internetseite unter
www.duisburg.de/mietspiegel abrufbar.
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Stadtverwaltung empfiehlt einheitlichen Hebesatz für
Grundsteuer B
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Duisburg, 3. Februar 2026 -
Der Rat der Stadt Duisburg wird
in seiner Sitzung am 24. Februar unter anderem über die
Empfehlung der Stadtverwaltung zur Rückkehr zu einem
einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B (alle
Immobilien, die nicht land- und fortwirtschaftlich genutzt
sind) entscheiden. Vorgesehen ist, den Hebesatz rückwirkend
zum 1. Januar 2026 sowohl für Wohngrundstücke als auch für
Nichtwohngrundstücke auf 1.169 v. H. festzulegen.
Bisher galt für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 886 v. H.
und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 1.469 v. H. Mit
dieser geplanten Änderung reagiert die Stadt auf eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.
Dezember 2025. Das Gericht entschied, dass die von den
Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen
festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen
den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit
verstoßen.
Die Gerichtsurteile sind zwar noch nicht
rechtskräftig, doch solange es keine abschließende
höchstrichterliche Entscheidung gibt, besteht aufgrund der
Dimension ein erhebliches Risiko für die Leistungsfähigkeit
der Stadt. Mit einem einheitlichen Hebesatz werden jahrelange
Rechtsstreitigkeiten vermieden und alle Beteiligten erhalten
die nötige Planungssicherheit.
Die im Dezember 2024
beschlossenen Hebesätze beruhten auf einer Hebesatzempfehlung
des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich im Nachhinein jedoch
nicht als verlässliche Grundlage für eine aufkommensneutrale
Festsetzung erwiesen hat. Der Städtetag NRW hatte das Land
bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auf rechtliche
Risiken hingewiesen.
In einer aktuellen Stellungnahme
des Städtetages NRW vom 8. Januar stellt dieser fest, dass es
auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts
faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung
zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.
Seit Erteilung der Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres
2025 wurden mehr als 3.500 Grundsteuerwerte und Messbescheide
durch die Finanzämter korrigiert oder aufgehoben. Ursächlich
hierfür waren insbesondere fehlerhafte Erklärungen, fehlende
Daten sowie Schätzungen der Finanzämter.
Der
Haushaltsansatz wurde um rund 11,5 Millionen Euro verfehlt.
Für das Jahr 2026 hat die Stadt Duisburg daher eine eigene
Berechnung des Hebesatzes auf Basis der aktuell verfügbaren
Daten vorgenommen. Um den im Haushaltsplan vorgesehenen
Ansatz für 2026 zu erreichen, ist die Festsetzung eines
einheitlichen Hebesatzes in Höhe von 1.169 v. H.
erforderlich.
Da der Rat der Stadt eine mögliche
Anpassung des Hebesatzes frühestens am 24. Februar
entscheiden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die
Grundsteuer zunächst weiter zu den bekannten
Fälligkeitsterminen (der erste ist am 15. Februar) in der
bisherigen Höhe zu zahlen. Bereits erteilte
Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig.
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Umweltamt Duisburg: Heckenschnitt nur noch bis 28. Februar
möglich
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Duisburg, 3. Februar 2026 - Hecken und Bäume spielen eine
wichtige Rolle beim Schutz der Artenvielfalt, da zahlreiche
Tierarten darin einen Lebensraum finden. Dazu gibt es im
Bundesnaturschutzgesetz einige wichtige Regeln zu beachten,
die dem Natur- und Artenschutz dienen. Schnitt oder
Beseitigung von Hecken und Sträuchern Die gesetzlich
zugelassene Zeit, in der Hecken, Sträucher, Gebüsche sowie
der Bewuchs an Hausfassaden, beispielsweise Efeu,
zurückgeschnitten werden dürfen, endet am 28. Februar.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind lediglich
schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des
Zuwachses der Gehölze erlaubt. Laut Bundesnaturschutzgesetz
dürfen diese Gehölze dann erst wieder ab dem 1. Oktober
zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Diese gesetzliche
Regelung soll die heimischen Vögel schützen, die bereits im
Frühjahr Nistmöglichkeiten suchen und mit dem Brüten beginnen
sowie teilweise bis zum Herbst ihre Küken großziehen.
Baumfällungen Wer einen Baum im eigenen Garten fällen
möchte, muss unbedingt den Artenschutz beachten. Wenn Vögel
in den Bäumen brüten oder Fledermäuse in Höhlen oder Spalten
ihr Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Vor jeder
Fällung ist es verpflichtend zu prüfen, ob Baumhöhlen oder
Spalten im Stamm, in dicken Ästen oder der Rinde des Baumes
vorhanden sind. Bäume, die innerhalb des Geltungsbereichs des
Landschaftsplanes wachsen, dürfen nur mit einer Genehmigung
der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.
Der
Geltungsbereich des Landschaftsplans betrifft im Wesentlichen
Gebiete, die sich außerhalb der geschlossenen Bebauung
befinden. Besonders markante und für das Landschaftsbild
sowie den Naturhaushalt wertvolle Bäume können ein
Naturdenkmal sein und unterliegen dann einem hohen Schutz;
auch sie dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Unteren
Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de zur
Verfügung. Bäume können auch den Regelungen des
Denkmalschutzes unterliegen, zum Beispiel wenn sie prägend
für eine denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal
sind. Daher ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten
Umgebung eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per E-
Mail an denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob
dieser gegebenenfalls unter Schutz steht.
Zusätzlich
können auf www.duisburg.de („Denkmalliste online“)
denkmalgeschützte Gebäude ermittelt werden. Sofern die
vorgenannten Regelungen für Bäume nicht zutreffen, dürfen sie
auf dem eigenen Grundstück ohne Genehmigung gefällt werden.
Weitere Informationen der Unteren Naturschutzbehörde gibt es
auch online auf:
https://www.duisburg.de/microsites/umwelt-natur-
klima/natur/landschaftspflege/unb/unb.php
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Eingeschränktes Leistungsangebot
der Stadt Duisburg an den Karnevalstagen
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Duisburg, 2. Februar 2026 - Mit dem
Altweiberdonnerstag am 12. Februar beginnt die heiße Phase
des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die
Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die
Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar: Am
Rosenmontag, 16. Februar, bleiben alle städtischen
Dienststellen geschlossen.
Dazu zählen auch die
städtischen Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und
Streetworkbüros, die Volkshochschule, die Musik- und
Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die
von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen,
Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die städtischen
Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und
Stadthistorische Museum.
Auch am Altweiberdonnerstag,
12. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein
eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in
der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr
geschlossen. Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt
Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ und
das Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster im
Stadthaus schließen an Altweiber bereits ab 12 Uhr.
Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das
Amt für schulische Bildung, das Rechtsamt, das Bürger- und
Ordnungsamt mit dem Straßenverkehrsamt, das Institut für
Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die Dienststelle zur
Erteilung von verkehrlichen Sondergenehmigungen und die
Bauberatung im Stadthaus, die Geschäftsstellen der
Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern
haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.
Auch das Gesundheitsamt schließt an Altweiber für den
Publikumsverkehr ab 13 Uhr. Bestehende Termine können
wahrgenommen werden. Das Amt für Baurecht und betrieblichen
Umweltschutz im Stadthaus nimmt bis 13 Uhr Anträge entgegen.
Eine persönliche Beratung findet an diesem Tag nur mit
vorheriger Terminabsprache statt.
Städtischer
Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes Der Städtische
Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes ist ab Mittwoch,
11. Februar, 21.30 Uhr aufgrund umfangreicher Kontrollen an
Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis
einschließlich Rosenmontag, 16. Februar nicht zu erreichen.
Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische
Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr
telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Call Duisburg und
Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter „Call Duisburg“
ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt mit einem Notdienst
bis 16 Uhr erreichbar.
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Kontrollen zur Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
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Duisburg, 2. Februar 2026 - Das
Bürger- und Ordnungsamt führt auch in diesem Jahr bei den
Duisburger Karnevalsumzügen sowie bei den großen
Altweiberfeiern am Kometenplatz in Walsum sowie auf dem
Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte
Jugendschutzkontrollen durch.
Das Jugendschutzgesetz
untersagt besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe
alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren. Wer hochprozentige Getränke wie Whiskey und Wodka
beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet
haben. Dabei ist auch die Weitergabe von Alkohol durch
Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen
diese Vorschrift. Gezielte Kontrollen überwachen auch in
diesem Jahr die Einhaltung dieser Bestimmung.
Für
Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung,
das Alter der Kunden durch deren Ausweispapiere zu
überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen
bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht
eine Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den
Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der
Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur
Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der
Karnevalsbesucher präsent.
Die städtischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle
Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und
auftretenden Gefahren sowie die Beseitigung von
ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen
Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei
wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.
Die Präsenz des städtischen Außendienstes (SAD) erfolgt
in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen
Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeitenden stehen für
Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und
werden die Polizei unverzüglich über entstehende
Gefahrensituationen informieren. Der SAD ist ab dem 11.
Februar, 21.30 Uhr, aufgrund umfangreicher Kontrollen an
Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis
einschließlich Rosenmontag, 16. Februar, nicht zu erreichen.
Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische
Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr
telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Weitere
Informationen rund um den Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter:
www.duisburg.de/karneval
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- Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei
den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm -
Halteverbote bei Karnevalsumzügen
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Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei
den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm
Duisburg, 2. Februar 2026 - In der Vergangenheit kam es bei den
Karnevalsveranstaltungen in den Duisburger Ortsteilen Wehofen und
Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen.
Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener
Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge,
aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr.
Daher wird seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich
begrenztes Glasverbot für die Karnevalszüge in Wehofen und Serm
erlassen. Damit konnte die Situation vor Ort deutlich entschärft
werden. Aus diesem Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes
Verbot angeordnet.
Das Glasverbot gilt am Samstag, 14.
Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Marktplatz und angrenzende
Straßenabschnitte in Duisburg-Wehofen. In Duisburg-Serm gilt das
Glasverbot am Sonntag, 15. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den
Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den
Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte
Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen.
Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die
Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und mit den erforderlichen
Zwangsmitteln durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher
der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten.
Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger
Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot
ausgesprochen. Weitere Informationen rund um den Karneval in
Duisburg sind online unter www.duisburg.de/karneval abrufbar.


Halteverbote bei Karnevalsumzüge in Duisburg
Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet bald auch in
Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt
wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten
auf den Zug- und Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge
eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen
283).
Bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen
Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem
Rosenmontagszug in der Stadtmitte sind Halteverbote zu beachten:
- Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 8. Februar -
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 14. Februar -
Karnevalszug Wehofen am Samstag, 14. Februar -
Kinderkarnevalszug Hamborn am Samstag, 14. Februar -
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 15. Februar - Viertelzug in
Neumühl am Montag, 16. Februar - Rosenmontagszug in der
Stadtmitte am Montag, 16. Februar
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle
ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche ab 0
Uhr autofrei zu halten sind. Städtische Einsatzkräfte
kontrollieren die Einhaltung der Haltverbote an den
Veranstaltungstagen bereits ab 0 Uhr. Sie lassen
verbotswidrig parkende Fahrzeuge konsequent abschleppen.
Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren
sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den
Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs
zu zahlen. Weitere Informationen rund um Karneval in Duisburg
und den Streckenverläufen der Züge gibt es auf der
Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/karneval
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Stadt Duisburg legt Kommunale Wärmeplanung offen
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Bürgerservice der Stadt: Ausweise rechtzeitig vor
den Ferien prüfen
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Stadt Duisburg legt Kommunale Wärmeplanung offen
Duisburg, 2. Februar 2026 - Die Stadt Duisburg legt von heute, 2.
Februar, bis Sonntag, 8. März, den Entwurf der zukünftigen
Kommunalen Wärmeplanung (KWP) öffentlich aus. Dieser bildet die
strategische Grundlage, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu
beschleunigen und die Wärmewende in Duisburg wirksam umzusetzen.
Interessierte haben die Möglichkeit, den Entwurf online über die
Plattform Beteiligung.NRW unter https://beteiligung.nrw.de/k/1014737
abzurufen. Außerdem kann der gedruckte Entwurf von montags bis
donnerstags von 9 bis 16 Uhr im HOIST-Hochhaus (Raum 3.13 auf der
dritten Etage) an der Friedrich-Wilhelm-Straße 96 sowie montags bis
freitags von 8 bis 16 Uhr im Eingangsbereich des Rathauses am
Burgplatz 19 in der Stadtmitte eingesehen werden.
Eine
vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Duisburgerinnen und
Duisburger sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung einer
zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu beteiligen und haben die
Möglichkeit, bis zum 8. März Stellungnahmen und Anregungen online,
vor Ort oder per E-Mail an waermeplanung@stadt-duisburg.de
einzureichen.
Nach der Offenlage werden die Stellungnahmen
und Anregungen ausgewertet und soweit möglich, in der
Weiterentwicklung des KWP berücksichtigt. Im zweiten Quartal 2026
soll der Rat der Stadt Duisburg abschließend über den KWP
entscheiden.
Das Ziel ist der Aufbau einer klimaneutralen,
effizienten und wirtschaftlichen Wärmeversorgung bis spätestens
2045. Weitere Informationen zur Wärmewende sind online auf
www.du-heizt.de abrufbar.
Bürgerservice der Stadt: Ausweise rechtzeitig vor
den Ferien prüfen Duisburg, 2. Februar 2026 - In diesem Jahr beginnen am 30. März in
Nordrhein-Westfalen die Osterferien. Der Bürgerservice der Stadt
Duisburg empfiehlt Reisenden daher, die für den Urlaub benötigten
Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und sich
gegebenenfalls frühzeitig um eine Neubeantragung zu kümmern.
Neben den eigenen Dokumenten gilt es, vor allem auch die der
Kinder zu überprüfen. Seit dem 1. Januar 2024 werden nämlich keine
Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr ausgestellt. Es besteht
nur noch die Möglichkeit, einen Personalausweis oder Reisepass für
Kinder zu beantragen. Die Gültigkeitsdauer von derzeit noch
ausgestellten Kinderreisepässen bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) reicht ein
Personalausweis.
Sollte das Reiseziel hingegen außerhalb der
EU liegen, benötigten Kinder einen Reisepass. Auskunft über das
jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und
Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
www.auswaertiges-amt.de/de/. Weitere Informationen, welche Dokumente
für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises
benötigt werden, sind online auf der städtischen Internetseite unter
https://duisburg.de/reisepass und
https://duisburg.de/personalausweis abrufbar.
Die Kosten für
einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80
Euro und für Personen ab 24 Jahren 37 Euro. Der Reisepass kostet für
Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und für Personen ab 24 Jahren 70
Euro. Aktuell können ausreichend zeitnahe und kurzfristige Termine
angeboten werden.
Der Besuch ist nur mit einem vorher
gebuchten Online- Termin unter www.duisburg.de/termine möglich. Die
Bundesdruckerei fertigt die Ausweisdokumente an. Aufgrund der
bundesweit hohen Nachfrage ist mit einer mehrwöchigen
Bearbeitungszeit, in der Regel etwa sechs Wochen, zu rechnen.
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„Hochfelder Bogen“ schließt die Lücke im Grünen Ring
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Duisburg, 30. Januar 2026 - Der „Hochfelder Bogen“, die neue Brücke
für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Brückenplatz und dem
Platanenhof, ist seit Ende letzten Jahres fertiggestellt. Sie
ermöglicht eine sichere und ampelfreie Überquerung der Heerstraße in
Duisburg-Hochfeld.
Die rund 30 Meter lange, melonengelbe
Brücke verbindet den Grünen Ring mit der Bocksbart-Trasse und
schafft so eine durchgängige Fuß- und Radverbindung von der
Innenstadt durch den Grünen Ring bis zum RheinPark.
Vertreter aus Politik und Verwaltung besichtigen den „Hochfelder
Bogen“, die neue Brücke für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem
Brückenplatz und dem Platanenhof, ist seit Ende letzten Jahres
fertiggestellt. Sie ermöglicht eine sichere und ampelfreie
Überquerung der Heerstraße in Duisburg-Hochfeld.

Die rund 30 Meter lange, melonengelbe Brücke verbindet den Grünen
Ring mit der Bocksbart-Trasse und schafft so eine durchgängige Fuß-
und Radverbindung von der Innenstadt durch den Grünen Ring bis zum
RheinPark. Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
„Ob zu Fuß oder mit dem Rad – der Hochfelder Bogen
schafft eine sichere und direkte Verbindung zwischen
Innenstadt und Rhein. Und gerade mit Blick auf die IGA im
kommenden Jahr ist die neue Brücke ein Gewinn für die Stadt
und ihre Besucherinnen und Besucher“, so Oberbürgermeister
Sören Link.
Parallel zum Bau der Brücke lief die
öffentliche Namenssuche. Aus den 70 eingereichten Vorschlägen
wählten die Mitglieder des Stadtteilbeirats Hochfeld fünf
Favoriten aus. Bei der anschließenden öffentlichen Abstimmung
entschieden sich die meisten der rund 1.500 Teilnehmenden für
den Namen „Hochfelder Bogen“.
Dieser Empfehlung hat
sich die Bezirksvertretung Mitte angeschlossen und sich
formell auf den neuen Namen „Hochfelder Bogen“ festgelegt.
Die Errichtung der neuen Stahl-Stabbogenbrücke dauerte rund
zweieinhalb Jahre und kostet rund 5,4 Millionen Euro. Der
Großteil der Kosten, rund 3,1 Millionen Euro, wird aus
Mitteln der Städtebauförderungsprogramme des Bundes sowie des
Landes Nordrhein-Westfalen refinanziert.
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- Osterferien 2026: Kostenfreie
Betreuung für Grundschulkinder - Eröffnung des Südbades
verzögert sich
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Osterferien 2026: Kostenfreie
Betreuung für Grundschulkinder Duisburg, 30. Januar
2026 - Das Amt für Schulische Bildung der Stadt Duisburg bietet in
Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern in den Osterferien 2026
wieder ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder an. Die Betreuung
findet vom 30. März bis zum 10. April (außer an den Feiertagen)
jeweils von 8 bis 16 Uhr an 18 verschiedenen Standorten in Duisburg
statt.
Unter der Aufsicht von pädagogischen und
weiteren Fachkräften werden neben dem täglichen Mittagessen unter
anderem Spiele, Sport, kreative und künstlerische Aktionen sowie
Ausflüge in die nähere Umgebung angeboten. Die Ferienbetreuung kann
wochenweise gebucht werden und ist kostenfrei. Lediglich für das
Mittagessen fallen Kosten in Höhe von vier Euro pro Tag an.
Das Online-Anmeldeportal wird unter
www.duisburg.de/ferienbetreuung am Montag, 2. Februar, um 12 Uhr
freigeschaltet und steht bis Freitag, 13. Februar, 16 Uhr zur
Verfügung. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs
der Anmeldungen. Nach verbindlicher Terminbuchung erhalten
Erziehungsberechtigte direkt über das Anmeldeportal eine Nachricht,
ob ihre Buchung erfolgreich war oder ob sie einen Platz auf der
Warteliste erhalten haben.
Anschließend erfolgt noch eine
Bestätigung per Mail. Weitere Informationen und eine
Auflistung aller Standorte sind ab sofort auch online unter
www.duisburg.de/ferienbetreuung abrufbar.
Eröffnung des Südbades verzögert sich
Die geplante Eröffnung des neuen Hallenbads an der
Großenbaumer Allee im Duisburger Süden verschiebt sich.
Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Inbetriebnahme Ende
April 2026 ist die Eröffnung nun für Juli 2026 vorgesehen.
Grund für die Terminverschiebung sind Verzögerungen bei
einzelnen Gewerken, die den Bauablauf verlangsamt haben.
An der Schwimmbaddecke müssen noch über den bisherigen
Zeitplan hinaus Trockenbauarbeiten durchgeführt werden, für
die das Baugerüst, das sich zurzeit in den vorbereiteten
Schwimmbecken befindet, stehen bleiben muss. Aus diesem Grund
können die Abschlussarbeiten an den Becken noch nicht
durchgeführt werden.
Das neue Südbad wird als modernes
Hallenbad mit klar getrennten Funktionsbereichen gebaut.
Dadurch können der öffentliche Badebetrieb sowie das Schul-
und Vereinsschwimmen künftig parallel und ohne gegenseitige
Beeinträchtigung stattfinden.
Zum Angebot gehören
zwei 25 Meter Becken, eine Sprunganlage, eine Kletterwand,
ein Kinder- und Planschbereich sowie ein Lehrschwimmbecken
für Kurse und Anfängerschwimmen. Ergänzt wird das Bad durch
großzügige Aufenthaltsflächen und eine Sonnenterrasse.
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Stadt Duisburg bringt Abstimmung über Bewerbung für
Olympische und Paralympische Spiele auf den Weg
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Duisburg, 28. Januar 2026 - Duisburg ist
Teil der gemeinsamen Bewerbung der Region unter dem Namen
„KölnRheinRuhr“ um Olympische und Paralympische Spiele in den
Jahren 2036, 2040 oder 2044. Der Rat der Stadt Duisburg wird
deswegen in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar darüber
entscheiden, ob die Bürgerinnen und Bürger in Duisburg über
die Teilnahme an der Bewerbung abstimmen können.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rats können dann rund
350.000 abstimmungsberechtigte Duisburgerinnen und Duisburger
für oder gegen die Beteiligung votieren. Das Votum ist ein
zentraler Schritt, weil die Bewerbung ausdrücklich an die
Zustimmung der Bevölkerung geknüpft ist.
„Mit dem
Ratsbürgerentscheid legen wir diese Frage bewusst in die
Hände der Duisburgerinnen und Duisburger. Das schafft
Klarheit und eine breite demokratische Legitimation“, sagt
Oberbürgermeister Sören Link. „Ich hoffe auf ein positives
Votum, weil ich überzeugt bin, dass Duisburg als
sportbegeisterte Stadt und mit ihr auch die gesamte Region an
Rhein und Ruhr das Potenzial für die Spiele haben.“
Eine Zustimmung zur Bewerbung ist noch keine Entscheidung
darüber, ob Olympische oder Paralympische Wettbewerbe
tatsächlich in Duisburg stattfinden. Zwischen einer
kommunalen Beteiligung und einer möglichen Austragung liegen
weitere Auswahl- und Prüfverfahren sowie Entscheidungen auf
anderen Ebenen.
So läuft der Ratsbürgerentscheid ab,
falls der Rat diesem zustimmt: • Die Abstimmung erfolgt
ausschließlich per Brief. • Die Unterlagen werden den
Abstimmungsberechtigten automatisch ab Mitte März zugesandt,
ein Antrag ist nicht erforderlich. •
Abstimmungsberechtigt sind die Duisburgerinnen und
Duisburger, die zu Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, also
rund 350.000. • Als konkrete Frage wird folgende
Formulierung festgelegt: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt
Duisburg an der gemeinsamen Bewerbung der Region
KölnRheinRuhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im
Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 beteiligt?“
Als Antwort kann nur mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt
werden. • Als angenommen gilt die Antwort, die die
meisten Stimmen erhält, vorausgesetzt, ausreichend
Abstimmungsberechtigte haben sich beteiligt. Das sind in
Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
mindestens zehn Prozent. • Die Abstimmungsunterlagen
müssen der Stadt spätestens am Sonntag, 19. April, vorliegen
und können postalisch zurückgeschickt oder noch am
entsprechenden Sonntag bis 16 Uhr abgegeben werden: im
Rathaus (Burgplatz 19, 47051 Duisburg) oder im Wahlamt der
Stadt, (In den Haesen 84, 47198 Duisburg).
• Die
Abstimmung wird zeitgleich in allen 17 Kommunen durchgeführt,
die sich an der Olympia-Bewerbung beteiligen. Die Stimmen
werden am 19. April ausgezählt. Das Duisburger Ergebnis wird
Sonntagabend u.a. auf duisburg.de und den
Social-Media-Kanälen der Stadt veröffentlicht.
Die
Stadt Duisburg schätzt die Kosten für den Ratsbürgerentscheid
aktuell auf rund 580.000 Euro, wovon 85 Prozent vom Land
Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen. Der Eigenanteil
der Stadt läge dann bei ca. 87.000 Euro.
Hintergrund:
Duisburg wäre bei Olympischen und Paralympischen Spielen
nach derzeitigem Konzept mit folgenden etablierten und
international erprobten Sportstätten vertreten: • Regattabahn
im Sportpark Duisburg als Austragungsort für die Wettbewerbe
im olympischen Rudern sowie im olympischen Kanu und im Para
Rudern und Para Kanu. • Schauinsland-Reisen-Arena für das
olympische und paralympische Sportklettern.
Vorgesehen sind die Disziplinen Bouldern, Lead und Speed. Die
Bewerbung von KölnRheinRuhr hat bereits die zweite Stufe im
Prozess des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
erreicht. Nach Abschluss der Bürgerbeteiligungen in den
17 beteiligten Kommunen wird der DOSB voraussichtlich am 26.
September 2026 die finale Entscheidung über die nationale
Bewerbung treffen. Weitere Interessenten sind Berlin, Hamburg
und München.
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Empfang der neuen Masterstudierenden der
NRW-School of Governance |
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Duisburg, 27. Januar 2026 -
Oberbürgermeister Sören Link empfing gestern Studierende der
NRW- School of Governance und viele weitere Gäste aus den
Reihen der Universität Duisburg-Essen und der Kommunalpolitik
in feierlichem Rahmen im Duisburger Rathaus. Als Teil des
Direktoriums sprach Prof. Dr. Susanne Pickel zu den geladenen
Gästen. Auch zwei Studentinnen hielten Ansprachen.

Neujahrsempfang für die Studierenden im Bereich
„Politikwissenschaften“ der NRW SCHOOL OF GOVERNANCE . Fotos
Malte Werning / Stadt Duisburg
Rund 30 Studierende
haben im Oktober letzten Jahres ihr Studium im Master
„Politikmanagement, Public Policy und öffentliche Verwaltung“
in Duisburg aufgenommen. Der Masterstudiengang baut auf den
Bachelor-Studiengang „Politikwissenschaft“ der Universität
Duisburg-Essen oder einen vergleichbaren Abschluss anderer
Hochschulen auf. Dieser wird gemeinsam von der NRW-School of
Governance am Institut für Politikwissenschaften der
Universität Duisburg-Essen und der Fakultät für
Gesellschaftswissenschaften angeboten.

Es handelt sich um eine interdisziplinär aufgestellte
Initiative zur Exzellenzförderung, in der Sozial- und
Verwaltungswissenschaftler, Juristen,
Kommunikationswissenschaftler und Ökonomen in das Lehr- und
Forschungsprogramm eingebunden sind. Ziel ist es, den
Studierenden Schlüsselqualifikationen für verantwortungsvolle
Tätigkeiten in Verbänden, Unternehmen und der Verwaltung zu
vermitteln.
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Empfang zum Deutsch-Französischen Tag im Rathaus |
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Duisburg, 26. Januar 2026 - Die
Deutsch-Französische Gesellschaft Duisburg (DFG) feierte am
vergangenen Freitag mit einem Empfang im Duisburger Rathaus
den Deutsch-Französischen Tag. Gleichzeitig eröffnete sie
auch die von ihr veranstaltete französische Woche.
Neben Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn nahm der französische
Generalkonsul (und zugleich Leiter des Institut Français in
Düsseldorf) Dr. Etienne Sur an dem Empfang teil. Im Anschluss
hielt der Landtagspräsident a. D., Regisseur und
Frankreichkenner Oliver Keymis einen launigen Vortrag zum
deutsch- französischen Verhältnis unter dem Motto „Ziemlich
allerbeste Freunde“.

Etienne Sur, Französischer Generalkonsul begrüßt die Gäste.
Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Der
Deutsch-Französische Tag hat eine lange Tradition. Seit 2004
wird er alljährlich in Deutschland und Frankreich (als
Journée franco-allemande) gefeiert, nachdem der damalige
deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische
Staatspräsident Charles de Gaulle am 22. Januar 1963 im
Pariser Élysée-Palast den Deutsch-Französischen
Freundschaftsvertrag unterzeichneten.
Auf
zivilgesellschaftlicher Ebene leisten die Deutsch-
Französischen Gesellschaften seit den 1950er-Jahren einen
wertvollen Beitrag zur grenzüberschreitenden Verständigung.
In dieser Tradition wirkt auch ihr Ableger in Duisburg. Die
französische Woche setzt sich am Montag im filmforum fort.

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Hochfeld hat jetzt eine eigene Stadtteil-Website |
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Duisburg, 21. Januar 2026 - Aktuelles aus
Hochfeld, Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement und
vielfältige Entdeckungsmöglichkeiten - unter
www.hochfeld-verbindet.de ist ab sofort alles zu finden, was
den Stadtteil ausmacht. Die Website bietet den Bewohnerinnen
und Bewohnern sowie Interessierten eine zentrale
Anlaufstelle. Sie informiert über Veranstaltungen, gibt
Einblicke in die Stadtteilentwicklung und zeigt, wie jeder
zur Gestaltung des Stadtteils beitragen kann.
Die
wichtigsten Inhalte im Überblick: Aktuelles aus Hochfeld –
Ein Veranstaltungskalender und aktuelle Termine halten die
Bewohner stets auf dem Laufenden. Jede Einrichtung, Gruppe
oder Organisation ist eingeladen, ihre Veranstaltungen
einzutragen.
Hochfeld mitgestalten – Hier finden
Interessierte Informationen zu Arbeitskreisen, dem Forum
„Leben in Hochfeld“ sowie weitere Möglichkeiten sich für
Hochfeld zu engagieren. - Hochfeld entdecken. Mit einer
Akteurskarte und Informationen zur Internationalen
Gartenschau 2027 (IGA27) lädt die Rubrik dazu ein, den
Stadtteil zu entdecken.
Weitere Rubriken und Beiträge
sind in Planung. Stadtteilentwicklung – Informationen über
die aktuellen baulichen Projekte, das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept und das Stadtteilbüro sind hier zu
finden. Die Website lebt vom Mitmachen. „Die Inhalte und
Beiträge aus dem Stadtteil sind entscheidend, um die Seite
lebendig zu halten“, erklärt Laila Binkenstein aus dem
Stadtteilbüro.
„Wir sind auf die Unterstützung der
lokalen Akteure angewiesen, um gemeinsam eine digitale
Plattform zu schaffen, die den Austausch und die Beteiligung
im Stadtteil fördert.“ Ob Veranstaltungen, Projekte oder
Allgemeines – jeder, der etwas beitragen möchte, ist herzlich
eingeladen, sich beim Stadtteilbüro zu melden, um sich
einzubringen. Die Website ist darauf ausgelegt, als ein
gemeinsames Projekt von Hochfeld für Hochfeld zu wachsen.
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Glasfaserausbau – Stadt Duisburg
und Deutsche GigaNetz GmbH beenden Zusammenarbeit
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Duisburg, 20. Januar 2026 - Die Stadt
Duisburg hat die im November 2022 mit einer Absichtserklärung
(Letter of Intent) vereinbarte Zusammenarbeit mit der
Deutsche GigaNetz GmbH beendet, da die Ausbauzusagen bislang
nicht umgesetzt wurden. Durch die damit einhergehende
fehlende Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in
den Stadtteilen Homberg, Baerl und Rheinhausen, hat sich die
Stadt Duisburg nun dazu entschieden, die Zusammenarbeit mit
anderen Partnern zu vertiefen.
In großen Teilen wird
die Duisburg CityCom (DCC) den Ausbau übernehmen, um die
vorhandenen Lücken zu schließen. Für die verbleibenden
Bereiche befindet sich die Stadt Duisburg derzeit in
Gesprächen mit weiteren Netzanbietern, um den Glasfaserausbau
zuverlässig und zügig sicherzustellen.
Die mit der
Deutsche GigaNetz GmbH abgeschlossenen Verträge werden nicht
automatisch beendet. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs
starten die Mindestvertragslaufzeiten der Vorverträge mit dem
Datum des Abschlusses und nicht erst nach erfolgreichem
Anschluss der Immobilie.
Bei überschrittener
Mindestvertragslaufzeit kann daher auch jetzt schon der
Vertrag bei Bedarf monatlich gekündigt werden. Die Stadt
Duisburg bietet zudem am Montag, 2. Februar und am
Donnerstag, 5. März, Sprechstunden zum Glasfaserausbau in den
Bezirksverwaltungen Homberg/Ruhrort/Baerl (Bismarckplatz 1)
und Rheinhausen (Körnerplatz 1) an.
Interessierte
Bürgerinnen und Bürger können sich hier rund um das Thema
Breitbandausbau informieren sowie beraten lassen.
Gigabitkoordinator Falko König von der Stabsstelle
Digitalisierung, wird jeweils von 8 bis 17 Uhr Auskünfte zu
sämtlichen Fragen rund um die Breitbandversorgung geben.
Zusätzlich zu den vor Ort angebotenen Terminen findet an
den beiden Tagen, jeweils von 17.30 bis 18.30 Uhr, auch eine
digitale Sprechstunde via Microsoft Teams statt. Der Link zur
Teilnahme findet sich online auf der städtischen
Internetseite unter https://breitband.duisburg.de. Die
aktuellen Ausbauentwicklungen können jederzeit im
Glasfaseratlas der Stadt Duisburg unter
https://duisburg.de/glasfaser eingesehen werden.
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Jahresbilanz 2025: Straßenverkehrsamt stellt
statistische Zahlen vor |
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Duisburg, 13. Januar 2026 - Zulassungen,
Genehmigungen und mehr: Die Zulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des
Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle
Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität. Wie haben
sich die Zahlen 2025 entwickelt? Das Amt zieht Bilanz.
Fahrerlaubnisbehörde Die Fahrerlaubnisbehörde ist für
alle Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise
Umtausch, Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen,
Verzicht auf die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem
Punktesystem sowie Fahrlehrerlaubnis- und
Fahrschulangelegenheiten zuständig.
Im Jahr 2025
haben die Mitarbeitenden insgesamt 27.911
Fahrerlaubnisanträge bearbeitet (2024: 26.957). Dabei
handelte es sich unter anderem um Anträge auf begleitetes
Fahren ab 17 Jahren, Ersterteilungen, Erweiterungen sowie
Neuerteilungen von Fahrerlaubnissen. Darüber hinaus gab das
Team 1.313 Fahrerkarten aus (2024: 1.565). Diese
personengebundenen Nachweise mit Speicherchip dokumentieren
Fahr- und Arbeitszeiten. Davon entfielen 40 Fahrerkarten auf
Frauen (2024: 42). Die Zahl der Fahrverbote blieb nahezu
konstant.
2025 hat das Amt 1.434 Fahrverbote
registriert, im Vorjahr waren es 1.476. Weiterhin ist ein
deutlicher Anstieg bei den Anträgen auf Fahrerlaubnisse zur
Fahrgastbeförderung (Taxi/Mietwagen) zu verzeichnen.
Insgesamt wurden 1.159 Anträge gestellt (2024: 986; 2023:
852; 2022: 647). Im Jahr 2025 gab es 20.373 persönliche
Vorsprachen bei der Fahrerlaubnisbehörde (2024: 19.302).
Davon entfielen 1.664 auf Notfalltermine.
Deutlich
angestiegen sind zudem die Führerschein-Umtauschvorgänge,
insbesondere im Rahmen des Pflichtumtausches, mit 7.874
Fällen (2024: 5.150). Auch den sogenannten
„Walk-by“-Schalter, an dem Dienstleistungen ohne vorherige
Terminvereinbarung möglich sind, haben die Duisburgerinnen
und Duisburger häufiger genutzt. Mehr als 6.400 nahmen dieses
Angebot in Anspruch (2024: 4.100).
Insgesamt stieg
die Zahl der Vorsprachen damit auf mehr als 28.437 (2024:
23.400). Im Bereich der Fahreignung hat die Behörde 263
Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 372). Zusätzlich verzichteten
300 Personen im Rahmen von Eignungsprüfungen freiwillig auf
ihre Fahrerlaubnis.
Gerichte haben zudem 190
Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 234) sowie weitere 98
Fahrerlaubnisse sichergestellt (2024: 119). In 2.607 Fällen
ordnete die Fahrerlaubnisbehörde medizinisch-psychologische
oder fachärztliche Gutachten an (2024: 1.598). Bei
Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern in der Probezeit hat
das Team insgesamt 1.063 Maßnahmen angeordnet, darunter
Aufbauseminare und Verwarnungen.
Im Rahmen des
Punktebewertungssystems erfolgten 2.202 Maßnahmen, davon
1.814 Ermahnungen (1. Stufe) und 388 Verwarnungen (2. Stufe).
Darüber hinaus gingen über 2.213 Mitteilungen und Anzeigen
von Polizei und Gerichten zur Eignungsüberprüfung ein.
Positiv zu vermerken ist die Entwicklung im Bereich der
Fahrlehrerlaubnisse. Trotz anhaltenden Fahrlehrermangels
konnten im vergangenen Jahr 15 Fahrlehrererlaubnisse erteilt
werden (2024: 20; vor zehn Jahren: 3).
Zulassungsbehörde Die Zulassungsbehörde des
Straßenverkehrsamtes kümmert sich neben der Zulassung von
Fahrzeugen unter anderem auch um die Umschreibung von
Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen,
Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen
oder Kfz-Ersatzpapiere.
In Duisburg gab es im Jahr
2025 insgesamt 69.243 Zulassungen für Pkw, Motorräder,
Roller, Lkw, Busse und andere Fahrzeuge. Im Jahr 2024 waren
es 68.479 Zulassungen. Aktuell sind insgesamt 306.526
Fahrzeuge in Duisburg zugelassen. Zum Vergleich: Im Jahr 2016
waren es 277.514 Fahrzeuge. Insgesamt erfolgten im
vergangenen Jahr 11.545 Neuzulassungen, im Jahr 2024 waren es
13.008.
Abgemeldet wurden 44.274 Fahrzeuge (2024:
38.959). Die Zahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge in
Duisburg hat seit 2016 zugenommen: Im Jahr 2016 gab es nur 79
Elektrofahrzeuge und 598 Hybridfahrzeuge. 2024 zählte die
Zulassungsbehörde 5.583 Elektrofahrzeuge sowie 15.776
Hybridfahrzeuge. Im Jahr 2025 waren es 6.994 Elektrofahrzeuge
sowie 19.957 Hybridfahrzeuge.
Personen- und
Güterverkehr Der Bereich Personen- und Güterverkehr ist
unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen
Güterverkehr. Eine große Herausforderung für die Bearbeitung
der Anträge zur Durchführung von Schwer- und
Großraumtransporten war im vergangenen Jahr die
Baustellensituation im Stadtgebiet Duisburg, wie
beispielsweise die A40- Rheinbrücke, der A3-Brückenneubau am
Kreuz Kaiserberg und die Herabsetzung der Belastbarkeit der A
59 im Bereich der Berliner Brücke, was zur Umfahrung über das
Duisburger Stadtgebiet führte.
Die Mitarbeitenden
mussten aufgrund von vorübergehenden Sperrungen bei der
Streckenführung Umleitungen vorgeben. Insgesamt haben sie
2.583 Anträge genehmigt und 7.121 Anhörungen, beispielsweise
für die Fahrt durch Duisburger Stadtgebiet, bearbeitet.
Zusätzlich hat das Team 768 verkehrsrechtliche Anordnungen
erstellt.
Dabei handelt es sich um spezielle
Regelungen mit Auflagen zum Schutz der Infrastruktur oder der
Verkehrssicherheit. Sie können beispielsweise die Vorgaben
bestimmter Routen, Zeitfenster für die Durchführung des
Transports oder die Begleitung durch Sicherungsfahrzeuge
umfassen.
Online-Termine Grundsätzlich ist ein
Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des
Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin
möglich: www.duisburg.de/termine. Im Straßenverkehrsamt
arbeiten rund 90 Mitarbeitende sowie Auszubildende aus den
Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie
Personenund Güterverkehr.
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Betreuerinnen und Betreuer für die 74. Stadtranderholung
gesucht |
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Duisburg, 12. Januar 2026 - Wir brauchen
Dich! So das Jugendamt Duisburg. Es startet die
Bewerbungsphase für die Stadtranderholung 2026. Gesucht
werden engagierte Jugendliche und junge Erwachsene, die in
den Sommerferien Verantwortung übernehmen und Kindern
unvergessliche Ferien ermöglichen möchten.

Stadtranderholung 2025 auf dem Spielplatz Tempoli. Bilder
Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Für den
Einsatz wird eine steuerfreie Vergütung von 500 Euro gezahlt.
Bewerbungen sind ab dem heutigen 12. Januar 2026 möglich,
Bewerbungsschluss ist der 20. Februar. Die beliebte
Stadtranderholung geht 2026 bereits in ihre 74. Runde.
Vom 10. bis 28. August 2026 erleben Kinder ab der zweiten
Grundschulklasse bis zum 13. Lebensjahr an insgesamt 18
Standorten im gesamten Stadtgebiet ein abwechslungsreiches
und spannendes Ferienprogramm. Gleichzeitig profitieren
Eltern von einer verlässlichen Betreuung ihrer Kinder montags
bis freitags von 8 bis 16 Uhr.
 Angesprochen sind
motivierte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16
bis 25 Jahren, die in der zweiten Hälfte der Sommerferien
Zeit haben, gerne mit Kindern arbeiten und sich gemeinsam mit
vielen anderen jungen Menschen im Team engagieren möchten.
Für die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer sind
keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Voraussetzung
sind ein Mindestalter von 16 Jahren sowie die Bereitschaft,
Verantwortung zu übernehmen. Zur Vorbereitung bietet das
Jugendamt verpflichtende Wochenendschulungen sowie
Erste-Hilfe-Kurse an, die gezielt auf die Aufgaben während
der Stadtranderholung vorbereiten. Weitere Informationen
sowie der Link zur Online-Bewerbung stehen im Internet unter
www.duisburg.de/stadtranderholung bereit.
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- Ideenforum zur Rahmenplanung
für das Gelände der ehemaligen Zeche Fritz in
Duisburg-Rumeln-Kaldenhausen - Bäcker-Innung Rhein-Ruhr
übergab Neujahrsbrezel an OB Sören Link
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Ideenforum zur Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen
Zeche Fritz in Duisburg-Rumeln-Kaldenhausen
Duisburg, 9. Januar 2026 - Die Stadt Duisburg beabsichtigt,
auf der bislang unbebauten Fläche südlich der Rathausallee in
Rumeln-Kaldenhausen ein gemischt genutztes, zeitgemäßes
Wohngebiet sowie einen Grünzug im Bereich der ehemaligen
Bahntrasse Moers-Krefeld zu entwickeln. Um diesen Prozess
gemeinsam zu gestalten, laden die Stadt und das beteiligte
Planungsbüro zu einem offenen Ideenforum im Zuge der
Rahmenplanung ein.
Das
Ideenforum findet am Samstag, 24. Januar 2026, von 16 bis 19
Uhr in der Aula des Albert-Einstein-Gymnasiums, Schulallee 11
in 47239 DuisburgRumeln-Kaldenhausen, statt. Eine vorherige
Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Entwicklung des Areals
der ehemaligen Zeche Fritz bietet eine große Chance für die
Zukunft des Stadtteils: Es soll ein neues Quartier entstehen,
das Wohnen, Leben, Freizeit und Natur miteinander verbindet.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und
Verwaltung sind eingeladen, ihre Ideen und Anregungen für die
zukünftige Entwicklung des Areals einzubringen.
Im
Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragestellungen:
- Wie kann die geplante Nutzung des Geländes verträglich
gestaltet werden?
- Welche Qualitäten sind den
Menschen vor Ort wichtig?
- Wie kann ein lebendiger,
nachhaltiger und zukunftsfähiger Stadtbaustein entstehen?
Das Ideenforum bietet Raum für
Information, Austausch und Beteiligung. Die eingebrachten
Beiträge fließen in die weiteren Planungsschritte ein. Ziel
ist die Erarbeitung einer tragfähigen und breit getragenen
Rahmenplanung. Im Vorfeld der Veranstaltung wird ein
begleiteter Spaziergang über das Plangebiet angeboten. Dieser
beginnt am Samstag, 24. Januar, um 15 Uhr.
Treffpunkt ist die Rathausallee /
Fußweg Potmannstraße (gegenüber Rathausallee 37) in
Rumeln-Kaldenhausen. Das Ideenforum bildet den Auftakt eines
mehrstufigen Beteiligungsprozesses. In dessen weiterem
Verlauf ist auch eine öffentliche Planungswerkstatt
vorgesehen.
Darüber hinaus werden die
kommunalpolitischen Gremien eng in den Prozess eingebunden.
So wird sichergestellt, dass die Anregungen aus der
Bürgerschaft systematisch in die weiteren Planungsschritte
einfließen, transparent weiterverfolgt und einer
konkretisierenden städtebaulichen Planung zugrunde gelegt
werden.
Bäcker-Innung Rhein-Ruhr übergab Neujahrsbrezel an OB Sören
Link Sie symbolisiert Glück, Zusammenhalt und
den Wunsch nach einem gelungenen Start ins neue Jahr: Die
traditionelle Neujahrsbrezel hat bereits zum dritten Mal den
Weg ins Duisburger Rathaus gefunden.

Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Oberbürgermeister Sören Link, die Bürgermeisterinnen
Edeltraud Klabuhn und Sylvia Linn sowie Vertreterinnen und
Vertreter der Stadt nahmen am Donnerstag die Brezel der
Bäcker-Innung Rhein-Ruhr entgegen. Mit dieser Geste wurde
eine deutschlandweit bekannte Tradition auch in Duisburg
erneut gepflegt und gestärkt.
Wie es üblich ist,
teilten die anwesenden Gäste das besondere Gebäck
untereinander und begannen das neue Jahr in Gemeinschaft und
Freude. Die Neujahrsbrezel wird traditionell aus Hefeteig
gebacken und zeichnet sich durch ihre charakteristische, an
eine verschlungene Schleife erinnernde Form aus. Diese steht
sinnbildlich für die Verbindung des alten mit dem neuen Jahr
sowie für die Hoffnung auf Beständigkeit und positive
Veränderungen neuen Jahr.
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IT-Wartungsarbeiten: Stadtbibliothek, Call Duisburg sowie
Bürger- und Ordnungsamt am 17. Januar nicht erreichbar
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Duisburg, 8. Januar 2026 -
An den städtischen IT-Systemen werden am Samstag, 17. Januar,
planmäßige, notwendige Wartungsarbeiten durchgeführt. Aus
diesem Grund kommt es zu Einschränkungen in einigen
städtischen Bereichen: Das Service-Center „Call Duisburg“
sowie die Führungs- und Koordinierungsstelle des Bürger- und
Ordnungsamtes sind an diesem Tag telefonisch und per E-Mail
nicht erreichbar.
Die Einsatzkräfte des Städtischen
Außendienstes sind wie gewohnt im Stadtgebiet unterwegs und
ansprechbar. In Notfällen kann die Polizei Duisburg
kontaktiert werden. Die Zentralbibliothek und alle
Stadtteilbibliotheken sind an diesem Tag nicht geöffnet und
alle geplanten Veranstaltungen wurden abgesagt. Die
„OpenLibraries“ ab 17. Januar nicht zur Verfügung und öffnen
frühstens wieder ab Montag, 19. Januar.
Bürgerinnen
und Bürger können auf www.duisburg.de weiterhin alle
wichtigen Informationen rund um die Stadt Duisburg abrufen.
Auch die Online-Terminbuchung sowie das Serviceportal stehen
uneingeschränkt zur Verfügung.
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Erfolgreiche „Null-Toleranz“-Aktionen im Duisburger
Stadtgebiet |
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Jahresbilanz 2025 Duisburg, 8. Januar 2026 -
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg hat in
Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben Duisburg (WBD) im
Jahr 2025 einmal im Monat in den Duisburger Stadtteilen
„Null-Toleranz“-Aktionen durchgeführt. Die Aktionen fanden
von Januar bis Dezember in den Ortsteilen Altstadt, Beeck,
Bruckhausen, Dellviertel, Hamborn, Homberg, Neumühl,
Obermarxloh, Marxloh, Walsum, Wanheimerort, Rheinhausen,
Hochfeld, Meiderich, Duissern, Innenstadt sowie Neudorf
statt.
Insgesamt wurden im Jahr 2025 über 12.900
Maßnahmen getroffen. „Wer seinen Müll illegal beseitigt, muss
mit Konsequenzen rechnen. Unsere Einsatzkräfte bleiben
weiterhin sichtbar vor Ort, damit Regeln eingehalten,
Missstände beseitigt und Stadtteile nachhaltig aufgewertet
werden. Unser Ziel ist es, dauerhaft für Sauberkeit,
Sicherheit und Ordnung zu sorgen“, betont Oberbürgermeister
Sören Link.
Zahlen der Abfallaufsicht und WBD In
den vergangenen zwölf Monaten waren die Mitarbeitenden der
Abfallaufsicht wochentags und am Wochenende mit einer Früh-
und Spätschicht im jeweiligen Stadtteil präsent. Im Zuge der
Kontrollen wurden insgesamt • 362 wilde Müllkippen
festgestellt und durch die WBD beseitigt (davon konnten 127
Fahrten den jeweiligen Verursachern in Rechnung gestellt
werden), • 131 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
(zum Beispiel für das illegale Entsorgen größerer Müllmengen)
• 195 Schrottfahrzeuge festgestellt
Zahlen des
städtischen Außendienstes (SAD) Bei gleichzeitigen
Kontrollen des SAD wurden • 144
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, • 173
Verwarnungsgelder erhoben, unter anderem wegen Ruhestörungen,
aggressivem Betteln, Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie
wegen freilaufender Hunde, • 67 Gefahren- sowie 181
Schrottfahrzeuge gekennzeichnet.
Zahlen der
städtischen Verkehrsüberwachung Neben Abfallaufsicht und
SAD waren auch verstärkt Mitarbeitende der
Verkehrsüberwachung im Einsatz. So wurden insgesamt 7.648
kostenpflichtige Verwarnungen und Bußgelder wegen
verbotswidrigen Haltens oder Parkens erteilt. Außerdem
mussten 69 Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Im
fließenden Verkehr wurden durch die kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 3.680 kostenpflichtige
Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen
Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen.
Über 85.000 Maßnahmen seit 2016 Das Bürger-
und Ordnungsamt führt seit Ende 2016 in Zusammenarbeit mit
den Wirtschaftsbetrieben Duisburg einmal im Monat in einem
Duisburger Stadtteil eine Aktionswoche unter dem Motto
„Null-Toleranz / ordnungsrechtliche Präsenz im Ortsteil“
durch.
Mit der Aktion soll unter anderem die
zunehmende Müllproblematik in den verschiedenen Stadtteilen
bekämpft sowie Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Insgesamt wurden seit dem Jahr 2016 mehr als 85.000 Maßnahmen
durchgeführt. In den Jahren 2020 bis 2022 fanden keine
„Null-Toleranz“- Aktionen aufgrund der Corona-Pandemie statt.
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Unterstützungsangebote für wohnungslose Menschen vor
Kälte |
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Duisburg, 7. Januar 2026 - Angesichts der
aktuellen Wetterlage weist die Stadt Duisburg nochmals auf
die Hilfsangebote für obdachlose Menschen hin. Hier steht ein
eng verzahntes Hilfesystem bereit, welches von der
Stadtverwaltung, dem Diakoniewerk Duisburg sowie dem Verein
„Gemeinsam gegen Kälte Duisburg“ getragen wird.
Dieses Bündnis stellt sicher, dass niemand schutzlos den
Herausforderungen des Winters ausgeliefert sein muss.
Ansprechpartner für alle Betroffenen ist werktags in der Zeit
von 8 bis 16 Uhr die „Zentrale Anlauf-, Beratungs- und
Vermittlungsstelle“ (ZABV) der Diakoniewerk Duisburg GmbH an
der Beekstraße 45 in der Duisburger Innenstadt.
Weitergehende Informationen gibt es sowohl persönlich als
auch telefonisch bei der ZABV (0203/9313100), der
Notübernachtungsstelle für Männer (0203/992990) oder der
Notübernachtungsstelle für Frauen (0203/609680). Für Männer
befindet sich diese im Wolfgang-Eigemann-Haus an der
Ruhrorter Straße 124-126 in Duisburg- Kaßlerfeld und für
Frauen an der Paul-Rücker-Str. 52 in Duisburg-Neuenkamp.
Unabhängig von Wetterlage oder Tageszeit erhalten
hilfesuchende Personen jederzeit Zugang zu sicheren
Übernachtungsmöglichkeiten. Die Einrichtungen bieten nicht
nur einen Schlafplatz, sondern auch eine Anlaufstelle für
weiterführende Unterstützung und Beratung. Für Personen, die
diese Hilfeangebote nicht annehmen möchten, steht eine
witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit vor allem für die
Nachtstunden am Hauptbahnhof (Ostseite/Mülheimer Straße/Ecke
Neudorfer Straße) mit der geöffneten U-Bahn-Station durch die
DVG zur Verfügung.
Hinweise auf obdachlose Personen
nimmt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle unter den
Rufnummern 0203/283-985035, 0203/283-984964 oder über
Call-Duisburg 0203/94000 entgegen. Insbesondere in der kalten
Jahreszeit intensivieren die engagierten Vereine „Helfer
vonne Platte e.V.“, „Herzenswärme-Duisburg e. V.“ und „Help
for Homeless e. V.“ ihre Präsenz im Stadtgebiet.
Mit
großem Einsatz und menschlicher Zuwendung kümmern sie sich um
obdachlose Menschen und leisten wertvolle Hilfe direkt vor
Ort. Auch der Verein „Gemeinsam gegen Kälte Duisburg e. V.“
setzt die aufsuchende Hilfe mit seinem Betreuungsmobil fort.
Der Verein bietet warme Getränke und Mahlzeiten an. Darüber
hinaus sind Kleidung, Schlafsäcke und Hygieneartikel mit
dabei, um den Grundbedürfnissen der Menschen gerecht zu
werden.
Das Diakoniewerk hält ebenfalls Hilfen mit
einem differenzierten Angebot für Wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen vor. Die Angebote der
Wohnungslosenhilfe sind genau aufeinander abgestimmt und
ermöglichen es den Betroffenen, einen Weg aus der
Wohnungslosigkeit zu finden.
Alle Partner haben im
Rahmen der Winterhilfe 2025 des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Mittel
beantragt, um obdachlose Menschen in der kalten Jahreszeit
gezielt und wirksam zu unterstützen.
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Glücksbringer zu Gast im Rathaus:
Oberbürgermeister empfing Bezirksschornsteinfeger -
Historisches Zentrum Duisburg:
Neuigkeiten zur Stadtgeschichte nun auch per Newsletter
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Glücksbringer zu Gast im Rathaus
Duisburg, 7, Januar 2026 - Es ist eine schöne
Tradition zum Jahresbeginn: der Besuch der Duisburger
Bezirksschornsteinfeger im Rathaus am Burgplatz. 26
Schornsteinfeger kamen heute Mittag im klassischen schwarzen
Kehranzug im Mercatorzimmer zusammen, um der Stadt und ihren
Repräsentanten viel Glück und alles Gute für das Jahr 2026 zu
wünschen.
Oberbürgermeister Sören Link empfing die
Handwerker um den Kreisvorsitzenden Heinz Frütel gemeinsam
mit den Bürgermeisterinnen Edeltraud Klabuhn und Sylvia Linn,
den Landtagsabgeordneten Sarah Philipp und Frank Börner sowie
Mitgliedern des Duisburger Stadtrats.

Fotos Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Die Anwesenden
verabschiedeten zudem mit großem Dank
Bezirksschornsteinfegermeister Dietmar Bartemes nach 48
Dienstjahren – 26 davon in Duisburg zuletzt in Walsum –
offiziell in den wohlverdienten Ruhestand.
Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind aber
natürlich weit mehr als Glücksbringer. Sie leisten einen
unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und zum Brandschutz in
Gebäuden.

Das Berufsbild hat sich im Laufe der Zeit deutlich gewandelt
und präsentiert sich moderner denn je: Neben dem Kehren von
Kaminen sowie der Reinigung und Wartung von Lüftungsanlagen
sind sie inzwischen auch als Energieberater und
Energiedienstleister gefragt.
Der Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks besteht aus 16
Landesinnungsverbänden, 7600 Innungsbetrieben und 51
Schornsteinfegerinnungen mit insgesamt rund 20.000
Beschäftigten sowie 2200 Auszubildenden. In Duisburg sind
derzeit 28 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger tätig.
Historisches Zentrum
Duisburg: Neuigkeiten zur Stadtgeschichte nun auch per
Newsletter Das Historische Zentrum Duisburg,
welches die am Innenhafen ansässigen Institutionen
Stadtarchiv, Kultur- und Stadthistorisches Museum sowie das
Zentrum für Erinnerungskultur umfasst, bietet ab sofort die
Möglichkeit, Neuigkeiten und aktuelle Informationen aus den
drei Bereichen nun auch als Newsletter zu erhalten.
Gemeinsam widmen sich die Institutionen der Bewahrung und
Vermittlung der Geschichte Duisburgs und seiner kulturellen
und gesellschaftlichen Entwicklung. Der Newsletter informiert
einmal monatlich daher nicht nur über aktuelle Ausstellungen,
sondern bietet auch spannende Einblicke in die
Stadtgeschichte und macht auf besondere Veranstaltungen
aufmerksam.
„Mit diesem Schritt möchten wir unsere
Kommunikationswege modernisieren und die Duisburger sowie
alle geschichtsinteressierten Menschen noch direkter
ansprechen“, betont Dr. Susanne Sommer, Direktorin des
Kultur- und Stadthistorischen Museums. Dr. Andreas Pilger,
Leiter des Stadtarchivs Duisburg, ergänzt: „Wir freuen uns,
mit unserem neuen Newsletter ein weiteres digitales Angebot
zu schaffen, das es unseren Besuchern ermöglicht, jederzeit
auf dem Laufenden zu bleiben und die vielseitige Geschichte
unserer Stadt zu entdecken.“
Die Anmeldung ist
kostenlos und datenschutzkonform. Interessierte können sich
über die Internetseite des Historischen Zentrums Duisburg
unter www.historischeszentrum-duisburg.de/newsletter mit
ihrer E-Mail-Adresse für den Newsletter registrieren.
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Beliebteste Vornamen, Geburtsbeurkundungen und
Eheschließungen |
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Zahlen und Daten des
Standesamtes der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2025
Duisburg, 6. Januar 2926 -
Das Standesamt der Stadt Duisburg hat die
wichtigsten Zahlen aus dem Jahr 2025 rund um die beliebtesten
Vornamen für Neugeborene, Geburtsbeurkundungen und
Eheschließungen zusammengefasst: „Marie“ bei den Mädchen
sowie „Noah“ bei den Jungen waren im vergangenen Jahr die
Vornamen, die Duisburger Eltern für ihre Kinder am häufigsten
auswählten.
2024 teilten sich bei den Mädchen die
Namen „Emma“ und „Lina“ den ersten Platz, bei den Jungen war
es schon damals „Noah“. Insgesamt 1206 Neugeborene haben 2025
zwei Vornamen erhalten, 58 sogar drei. Kinder, die mehr als
drei Vornamen erhalten haben, registrierte das Standesamt
insgesamt fünf Mal. Die beliebtesten Vornamen 2025:

Geburtsbeurkundungen Das Standesamt hat im vergangenen
Jahr insgesamt 3650 Geburten beurkundet. Davon 1.710 Mädchen
und 1.940 Jungen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr
etwas gesunken: 2024 lag sie noch bei 3929 Geburten (2.020
Mädchen und 1.909 Jungen).
Eheschließungen In den drei Standesämtern in Duisburg
haben die Standesbeamtinnen und - beamten 2025 insgesamt
1.304 Ehen geschlossen. Darunter 37 zwischen
gleichgeschlechtlichen Ehepartnern. 15-mal gaben sich
Männerpaare das Jawort, 22-mal gingen Frauenpaare den Bund
der Ehe ein. Damit ist die Zahl der Eheschließungen im
Vergleich zum Vorjahr gestiegen: 2024 registrierten die Ämter
insgesamt 1.248 Ehen, davon 46 zwischen
gleichgeschlechtlichen Paaren. Erstellt von Diego Tenore
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