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NRW-Feiertagsgesetz an Gründonnerstag und Karfreitag sowie Ladenöffnungsgesetz NRW zum Verkauf am Ostermontag

 Duisburg, 26. März 2024 - Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist auch in diesem Jahr wieder darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz und am Karfreitag ab 0 Uhr bis zum Karsamstag, 6 Uhr, alle musikalischen und sonstigen unterhaltenden Darbietungen jeder Art (einschließlich Tanz) verboten sind. Damit sind beispielsweise auch der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten am Karfreitag nicht zulässig.


Außerdem dürfen nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz NRW) am Ostermontag Verkaufsstellen, deren Warenangebot überwiegend aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- oder Konditorwaren besteht – in der Regel sind dies beispielsweise Bäckereien oder Blumengeschäfte – nicht geöffnet haben.


Um unerwünschte „Osterüberraschungen“ zu vermeiden, bittet das Bürgerund Ordnungsamt um Beachtung dieser Vorschriften. An den genannten Tagen werden stichprobenartige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführt. Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, können diese als Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.


Veterinäramt der Stadt Duisburg informiert über Fütterungsverbot von Tauben

Duisburg, 21. März 2024 - Der Frühling ist Brutzeit. Nicht nur Singvögel, sondern auch die Tauben beginnen überall wieder mit dem Nestbau. Auch in Duisburg ist die Stadttaubenpopulation sehr groß. Natürliche Feinde wie Greifvögel fehlen hier weitgehend. Stattdessen stehen Nahrungsquellen, beispielsweise durch verlorene oder achtlos weggeworfene Lebensmittel, sowie zahlreiche Nistmöglichkeiten zur Verfügung. Neben der Fußgängerzone in der Innenstadt leben auch größere Populationen im Bahnhofsbereich und in Homberg.


Grundsätzlich ist das Füttern von Tauben im gesamten Stadtgebiet verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet werden. Das Füttern mit ungeeignetem Futter, wie beispielsweise unachtsam weggeworfenen Brötchen, stellt keinen sinnvollen Tierschutz dar, sondern führt bei den Tieren unter anderem zu Mangelerkrankungen.


Das gezielte und regelmäßige Füttern mit Getreide ohne begleitende Populationskontrolle ermöglicht den vorhandenen Tauben eine stark erhöhte Aufzuchtrate. Dadurch vergrößern sich die bestehenden Bestände sehr schnell, dies führt zu erhöhter Krankheitsanfälligkeit und Stress unter den Tieren. Außerdem führen große Ansammlungen von Tauben zu Verschmutzungen von Fassaden und Gehwegen durch Taubenkot. Ein wichtiger Baustein hierbei ist, das verbotene Füttern der Tauben zu unterlassen und Lebensmittelreste ordnungsgemäß zu entsorgen.


Die Reduktion einer Taubenpopulation kann nur durch eine deutliche Senkung der Nachzuchtquote erreicht werden. Sie kann daher nur als langfristige Maßnahme einen Erfolg zeigen. Das Ziel des Veterinäramtes sind kleine und gesunde Taubenbestände im Stadtgebiet. Hierzu hat die Stadt Duisburg im vergangenen Mai ein Pilotprojekt in der Nähe des Hauptbahnhofes gestartet, bei dem eine Vogelfutterstation installiert wurde und regelmäßig mit dem Futter befüllt wird. Das Futter ist für die Tiere nicht schädlich, aber die Eientwicklung wird unterbunden. Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend. Aktuell wird die Situation und Entwicklung weiter beobachtet und begutachtet – abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.


Landesweiter Warntag NRW – Erste Ergebnisse - Stadt Duisburg testet Notsendebetrieb

Duisburg, 14. März 2024 - Die Stadt Duisburg hat heute erneut das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung im Gefahrenfall überprüft. Dies erfolgte mit einem stadtweiten Probealarm des Sirenensystems innerhalb des landesweiten Warntags. Die geplante Auslösung der Sirenensignale „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton), nach einer Pause die „Warnung“ (eine Minute auf- und abschwellender Heulton) und nach einer weiteren Pause erneut die „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton) funktionierte grundsätzlich wie erwartet. Die Auslösung der Sirenen wurde durch das Monitoring-System überwacht.


Insgesamt haben 73 von 80 aktiven Sirenen im Stadtgebiet reibungslos funktioniert und einen Warnton abgegeben. Bei zwei Sirenenstandorten (Ruhrorter Straße und „Im Spenskamp“) gab es Störungen in der Kommunikation. Hier kann zurzeit keine Aussage getroffen werden, ob und wie die Sirenen funktioniert haben. Drei Sirenen („Am See“, „Am Lindentor“ und Mattlerstraße) haben gar nicht ausgelöst, zwei Sirenen (Königstraße und Albert-Einstein-Straße) haben nicht vollumfänglich funktioniert. Die Stadt hat sofort damit begonnen, die Gründe für die Fehlfunktionen zu ermitteln.


Die Warn-App Nina wurde für die bundesweite Alarmierung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) pünktlich zum Start des Sirenenalarms ausgelöst. Auch die Funktion des Cell Broadcasts wurde getestet, welches als weiteres Warnmittel durch das BBK letztes Jahr eingeführt wurde.

Warntag NRW – Stadt Duisburg testet Notsendebetrieb
Den heutigen landesweiten Warntag hat die Stadt Duisburg dazu genutzt, neben verschiedenen Warnmitteln auch einen Notsendebetrieb des Lokalradios zu testen. Im Beisein von Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin Murrack sowie des Leiters der Feuerwehr, Oliver Tittmann, wurde auf der Rockelsberghalde in Rheinhausen zu Testzwecken ein mobiler Sendemast errichtet, der von Radio Duisburg bespielt und nach dem erfolgreichen Probelauf wieder abgebaut wurde.
Bilder Ilja Höpping / Stadt Duisburg

„Das A und O im Krisenfall sind verlässliche Informationen, die alle Menschen in unserer Stadt schnell erreichen. Dafür sind wir optimal vorbereitet“, so Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin Murrack. Der 25 Meter hohe Sendemast kann von der Feuerwehr innerhalb von rund 60 Minuten errichtet und einsatzbereit gemacht werden. Durch den erhöhten Standort auf der Halde kann so ein Notsendebetrieb von Radio Duisburg im gesamten Stadtgebiet empfangen werden. Radio Duisburg ist neben anderen regionalen Medien ein wichtiger Multiplikator, um die Duisburgerinnen und Duisburger im Notfall mit Informationen oder Handlungsanweisungen zu versorgen.


Durch die Bereitstellung eines eigenen Notsenders ist die Stadt Duisburg auch bei einem sehr unwahrscheinlichen, aber theoretisch denkbaren BlackoutSzenario oder dem Ausfall wichtiger Datenverbindungen in der Lage, ihre Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern aufrechtzuerhalten. Weitere Informationen gibt es online auf der städtischen Internetseite unter https://duisburg.de/allgemein/fachbereiche/krisenkommunikation.php.



7. Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg

Duisburg, 13. März 2024 - Die Stadt Duisburg und die Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben von Januar bis Dezember 2025 ein Aufenthaltsstipendium für ein Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich Künstlerinnen und Künstler bewerben können. Die Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst. Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inklusive der Betriebskosten. Außerdem wird die Unterbringung in einer Wohnung getragen, dies beinhaltet die Miete, inklusive der Betriebskosten. Mindestens eine Ausstellung wird für das Aufenthaltsstipendium möglich gemacht.


Bewerberinnen und Bewerbung müssen ihre Ausbildung vor mindestens einem Jahr abgeschlossen haben und im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.


Interessierte Künstlerinnen und Künstler können ihre Bewerbung bis zum 31. August 2024 an folgende Adresse senden: Kulturbetriebe der Stadt Duisburg, Kulturbüro, Stichwort „Stipendium“, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg. Weitere Informationen gibt es beim Kulturbüro telefonisch unter (0203) 283- 62269 oder online auf duisburg.de unter: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/aufenthaltsstipendium.php.

Neue Mitarbeiterin verstärkt die Beratungsstelle im Gesundheitsamt für Sexarbeitende

Duisburg, 12. März 2024 - Das Gesundheitsamt nimmt am Dienstag, 19. März, wieder die offene Sprechstunde für in der Sexarbeit tätige Personen auf. Dies ist auch der „Tag des Gesundheitsamtes“, der 2024 unter dem Motto „Soziale Ungleichheit und Gesundheit“ steht. Die Wiederaufnahme der Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) erfolgt dank der Einstellung von Nadescha Neuhaus, die sich neben der Testberatung auch auf die individuelle Beratung von Sexarbeitenden spezialisiert hat.


Ein weiterer Schwerpunkt in der Arbeit von Frau Neuhaus liegt auf der allgemeinen Präventionsarbeit. Sexarbeitende, oft mit niedrigem Sozialstatus, sind eine wichtige Zielgruppe für die Gesundheitsämter. Außerdem gilt eine besondere Aufmerksamkeit den Menschen, die keinen oder nur einen erschwerten Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung haben. „Für viele Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, ist der Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung eine Herausforderung. Unsere offene Sprechstunde stellt eine wichtige Basis für präventive Maßnahmen, Früherkennung und Behandlung von STIs dar", sagt Nadescha Neuhaus.


„Durch das offene Angebot und auch die Wiederaufnahme der aufsuchenden Arbeit wollen wir sicherstellen, dass auch Personen mit sozialer Chancenungleichheit Zugang zu qualitativ hochwertiger Beratung und Unterstützung erhalten.“ Die Beratung erfolgt vertraulich und ist kostenlos. Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, können jeden Dienstagvormittag ohne Terminvereinbarung in die Beratungsstelle an der Universitätsstraße 32 in der Duisburger Innenstadt kommen.


Zudem besteht später die Möglichkeit, das offene Testangebot für diese Bevölkerungsgruppe ganztägig auszuweiten. Außerdem findet in der Beratungsstelle bereits seit längerem wieder die Beratung und Testung für alle Duisburgerinnen und Duisburger sowie speziell für weitere Zielgruppen statt. Hierfür wird gebeten, einen Termin telefonisch (0203 283-7574) oder über das Onlineportal der Stadt Duisburg (https://qtermin.de/stadt-duisburg-aidsberatung) zu vereinbaren.

Beratungsstelle zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen (STI): Universitätsstraße 32, 47051 Duisburg
- Ohne Terminvereinbarung: Offene Sprechstunde für in der Sexarbeit tätige Personen:
Dienstags, 9 bis 12 Uhr
- Mit Terminvereinbarung: Allgemeine Beratung und Testung
Donnerstags, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
- Allgemeine Schnelltest-Sprechstunde: Dienstags, 13 bis 16 Uhr Herzenslust-Checkpoint für Männer, die (auch) Sex mit Männern haben (in Kooperation mit der AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel e.V.)
Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr


Straßenverkehrsamt: Eröffnung am neuen Standort in Duisburg-Neumühl

Duisburg, 12. März 2024 - Das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg wurde heute, 12. März, um 7.30 Uhr am neuen Standort auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in DuisburgNeumühl eröffnet. Ab sofort sind die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Bereich Personen- und Güterverkehr mit insgesamt rund 90 Mitarbeitenden sowie Auszubildenden dort angesiedelt.


„Kurze Wege, geringe Wartezeiten und das alles in einem hochmodernen Ambiente. Wir können allen Duisburgerinnen und Duisburgern hier ein tolles Angebot rund um Verkehrsmobilität in unserer Stadt machen. Dafür gilt mein Dank allen Beteiligten und den Mitarbeitenden, die sich in den vergangenen Monaten so erfolgreich um Neubau und Umzug gekümmert haben“, so Oberbürgermeister Sören Link. Der Neubau verfügt über drei Geschosse auf einer Grundfläche von rund 1.730 Quadratmetern (überbaute Fläche). Die Bruttogeschossfläche wuchs noch einmal um rund 23 Prozent auf nunmehr aktuell rund 4.300 Quadratmeter.

Rundgang durch die neuen Räumlichkeiten des.Straßenverkehrsamtes. Frank van Staa, Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes, Ordnungsdezernent Michael Rüscher, Oberbürgermeister Sören Link, sowie Evelyn.Buchner, Leiterin des Straßenverkehrsamtes,(v.l.) Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg

Direkt am Gebäude gibt es eine Parkfläche für rund 137 Pkw (davon sind fünf Parkplätze mit E-Ladesäulen ausgestattet) und rund 75 Abstellflächen für Fahrräder. „Rund 550 Kundinnen und Kunden bedienen die Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes täglich“, so Ordnungsdezernent Michael Rüscher. „Das Gebäude wurde daher den Ansprüchen der besucherintensiven Bereiche sowohl für Kunden als auch für die Mitarbeitenden angepasst.“


Die beiden besucherintensiven Bereiche Zulassungs- (erste Etage) und Fahrerlaubnisbehörde (zweite Etage) haben getrennte Wartezonen im Erdgeschoss (Zulassungsbehörde) und in der zweiten Etage (Fahrerlaubnisbehörde) bekommen. „Damit haben wir für alle Besucherinnen und Besucher gute Aufenthaltsbedingungen geschaffen, um schnell und unkompliziert alle Dienstleistungen im Straßenverkehrsamt an einem Ort erledigen zu können“, so Frank van Staa, Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes.


Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert sich in der ersten Etage neben der Zulassung von Fahrzeugen unter anderem auch um die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen, der Umkennzeichnung von Fahrzeugen (z.B. bei Verlust des Kennzeichens oder auf ein Wunschkennzeichen), der Umschreibung von Fahrzeugen oder Kfz-Ersatzpapiere. Der Zulassungsbereich verfügt im neuen Gebäude in der ersten Etage über insgesamt 25 Arbeitsplätze mit entsprechenden Kundenplätzen und einer zusätzlichen kleinen Wartezone.

Ein Mitarbeiter des SVA bedient erste Kunden. Foto: Tanja Pickartz

Hinzu kommt ein Sonderbereich mit zwei Büros für die Zuteilung von „Rote Händlerkennzeichen oder Roten Oldtimerkennzeichen“, sowie der Bearbeitung der Anzeige von technischen Mängeln, Rückrufaktionen und der Überschreitung Hauptuntersuchung, sowie Halterauskünfte und allgemeine Informationen. Außerdem wurde dort der Bereich für Händler und Zulassungsdienste mit einem großen Raum angesiedelt, um dort die kontaktlos abgegebenen Mappen der Händler und Zulassungsdienste zu bearbeiten. In der ersten Etage ist zudem der Bereich der „Stilllegung“ mit vier Büros zu finden.


Im Erdgeschoss befindet sich die Außerbetriebsetzung. Hier werden Fahrzeuge abgemeldet und die Kennzeichenschilder der umgeschriebenen oder neuzugelassenen Fahrzeuge mit HU-Plakette und Landeswappen versehen. Fahrerlaubnisbehörde Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise Umtausch, Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig. Der Bereich verfügt im neuen Gebäude über sieben Büros und je zwei Arbeitsplätzen für Publikumsverkehr.


Kundeninnen und Kunden der Fahrerlaubnisbehörde können nach der Anmeldung im Eingangsbereich direkt durchgehen in die zweite Etage, dort ist ein ebenfalls kleiner Warteraum. Hinzu kommt ein neuer Walk-by-Schalter im Erdgeschoss, an dem unkompliziert und ohne Termin beispielsweise die reine Abholung von Führerscheinen, der Ersatz und die Verlängerung von Fahrerkarten ermöglicht wird.


Personen- und Güterverkehr
Das Sachgebiet Personen- und Güterverkehr ist unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Güterverkehr und befindet sich ebenfalls in der zweiten Etage. Hier werden zum Beispiel Genehmigungen/Konzessionen Güterverkehr, Taxi/Mietwagen oder Großraum- und Schwertransporte bearbeitet. Besuch des Straßenverkehrsamtes mit vorher gebuchten OnlineTerminen Grundsätzlich ist ein Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin möglich: www.duisburg.de/termine. Für die Zulassungsbehörde werden täglich neue Termine freigeschaltet.


Die neuen Termine werden, mit jeweils einem Vorlauf von einer Woche, automatisch vom System um ca. 0 Uhr onlinegestellt. Bei der Fahrerlaubnisbehörde werden Termine immer jeweils für einen Zeitraum von zwei Wochen freigegeben. Die Freischaltung der Termine erfolgt immer montags, mittwochs, donnerstags und freitags. In der Regel sind hier auch kurzfristig immer noch vereinzelt Termine verfügbar. „Durch die Online-Terminvergabe können wir sicherstellen, dass die Termine für unsere Kunden in einem überschaubaren Zeitraum buchbar sind. Die Online-Terminvergabe seit April 2020 hat maßgeblich dazu beigetragen, die Wartezeiten vor Ort erheblich zu verringern“, so Evelyn Buchner, Leiterin des Straßenverkehrsamtes.

Straßenverkehrsamt: Ab sofort Online-Termine für den neuen Standort in Duisburg-Neumühl buchbar

Duisburg, 11. März 2024 - Das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg ist in den vergangenen Tagen zum neuen Standort auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl umgezogen. Insgesamt 1.300 Umzugskarton und ein Umzugsvolumen von 435 m³ wurden zum neuen Standort transportiert und rund 100 Arbeitsplätze bzw. Kundenschalter eingerichtet.

Ab dem 12. März, 7.30 Uhr, können Kundinnen und Kunden des Straßenverkehrsamtes die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Bereich Personen- und Güterverkehr am neuen, gemeinsamen Standort mit einem vorher gebuchten Online-Termin besuchen: www.duisburg.de/termine. Dazu werden sukzessive über 3.000 neue, kurzfristige Termine für die nächsten Tage freigeschaltet.

Neues Straßenverkehrsamt.in Duisburg-Neumühl - Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg



Malwettbewerb zum Familienfest des Weltkindertages 2024

Kleine Künstlerinnen und Künstler gesucht:
Duisburg, 11 März 2024 - Das Jugendamt der Stadt Duisburg hat bereits mit den Vorbereitungen für das beliebte Kinder- und Familienfest zum Weltkindertag am 22. September im Innenhafen begonnen. Das Motto dieses Jahr lautet: „Wir sind die Zukunft!“ Es bezieht sich auf den Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in dem steht: „Jedes Kind hat das Recht auf Bildung“. Denn jedes Kind hat das Recht in einem geeigneten Umfeld zu lernen und später die Möglichkeit erhält, einen Beruf zu erlernen.


Dieses Recht schließt die Freiheit ein, die gleichen Chancen zu bekommen und die Zukunft selbst gestalten zu können. Dazu wurde wieder ein Malwettbewerb ins Leben gerufen: „Für das traditionelle Kinderfest gestalten wir jedes Jahr Flyer und Plakate, um auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen. Kleine Duisburger Künstlerinnen und Künstler sind bei unserem Malwettbewerb aufgerufen mitzumachen und ihre selbstgemalten Bilder einzureichen. Ich freue mich schon sehr auf die Kunstwerke“, so Hinrich Köpcke, Leiter des Jugendamtes.

Plakatmotiv aus dem Jahr 2023

Die Plakate werden im gesamten Stadtgebiet zu bewundern sein. Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren dürfen ihre selbstgemalten Bilder unter dem Motto „Wir sind die Zukunft“ einreichen. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Ob Bunt- oder Filzstifte, Wasser- oder Fingerfarben oder Collagen, alle Einsendungen kommen in die Auswahl. Die eingereichten Bilder sollten mindestens im Format A4, besser im Format A3 sein und das ganze Blatt erfassen. Auf der Rückseite des Bildes sollten Name, Alter, Adresse, Schule sowie die Telefonnummer des Kindes vermerkt werden.


Das Jugendamt nimmt die Bilder per Post an Jugendamt der Stadt Duisburg, 51-41 – Jugendförderung, z.H. Jan Wirtgen, Steinsche Gasse 31, 47051 Duisburg entgegen. Einsendeschluss ist Freitag, 3. Mai 2024. Das schönste Bild wird von einer Jury aus Grafikern und Pädagogen im Mai ausgewählt. Es soll dann für die Gestaltung der Werbeträger genutzt werden. Mit einer Auswahl weiterer Bilder wird es eine Ausstellung auf dem Kinderfest am 22. September geben.


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl gesucht

Duisburg, 8. März 2024 - Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welche Parteien für die nächsten fünf Jahre gewählt werden und wie viele Sitze die jeweiligen Parteien im Europaparlament erhalten. Zur Durchführung dieser Wahlen werden rund 4000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 323 Urnenstimmbezirke und 105 Briefwahlbezirke in Duisburg gesucht. Aktuell sind noch rund 1500 Positionen zu besetzen. Die allgemeinen politischen Wahlen in Duisburg werden in Wahllokalen durchgeführt, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.


Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Ein Wahlvorstand besteht aus 8 bis 9 Personen und setzt sich aus einer Wahlvorsteherin/einem Wahlvorsteher, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern zusammen. Weiterhin werden bis zu 4 bis 5 Beisitzerinnen/Beisitzer benötigt. Wahlhelfer/Wahlhelferin zu sein bedeutet ein wichtiges demokratisches Ehrenamt zu übernehmen.


Der Tag dieses „Demokratiehelfers“ sieht wie folgt aus: 7 bis 8 Uhr - Eintreffen am Einsatzort, Kennenlernen des Teams, Einrichten und Vorbereiten des Wahlraumes 8 bis 18 Uhr - Überprüfung der Personalien, Ausgabe der Stimmzettel, Ermittlung der Wahlbeteiligung (meist im Schichtbetrieb) ab 18 Uhr - Auszählung der Stimmen nach den gesetzlichen Vorgaben Es gibt verschiedene Funktionen, die besetzt werden müssen:
• Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 80 Euro)
• Stellvertretender Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Stellvertretender Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Beisitzer/innen (Erfrischungsgeld: 50 Euro)


Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt nach vollständiger Auszählung der jeweiligen Wahl und geleisteter Unterschrift in der Wahlniederschrift. Die Funktionen bedürfen einer vorbereitenden Schulung, welche in Präsenzveranstaltungen, durch eine Online-Lernplattform und VideoKonferenzen durchgeführt werden. Einzelheiten finden sich auch auf der Internetseite www.duisburg.de/wahlhelfer. Erstmalig werden dieses Jahr gezielte Workshops/Schulungen für die Auszählung angeboten.


Wer Interesse an einer dieser Aufgaben hat, mindestens 16 Jahre alt und mindestens drei Monate in Deutschland oder einem anderen EUMitgliedsstaat wohnhaft ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, kann sich entweder über das Bewerbungsformular melden unter www.duisburg.de/wahlhelferbewerbung oder ruft unter 0203/283-4399 an und lässt sich beraten. Außerdem ist eine Anmeldung per E-Mail bei wahlhelfer@stadt-duisburg.de möglich.


Besondere Vorkenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich. Das Erfrischungsgeld wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Das Wahl-Team freut sich über jede Meldung und wird einen passenden Einsatzort für finden.



Vogelbrutzeit: Hinweise zur Tierhaltung

Duisburg, 5. März 2024 - Die Vogelbrutzeit hat in den vergangenen Tagen offiziell begonnen. Die Hauptbrutzeit endet im August, einige Vogelarten brüten aber noch bis Ende September. Neben den Vögeln ziehen auch andere Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen groß. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg bittet daher alle Besitzerinnen und Besitzer von Hunden und Katzen, in den nächsten Monaten – vor allem zwischen Mai und August – verantwortungsvoll zu handeln.

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Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel sollte vor allem im heimischen Garten darauf geachtet werden, dass Jungvögel nicht zum Opfer von Katzen werden. Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen gelassen werden. Bodenbrüter wie beispielsweise der Kiebitz oder die Feldlerche sind in der Brutzeit stark durch freilaufende Hunde gefährdet, da die jungen und kaum flugfähigen Vögel möglicherweise gejagt werden.


Daher gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld, seit Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde. So wird auch vermieden, dass Hunde auf Äcker und Felder gelangen und durch ihre Hinterlassenschaften Futter und Nahrungsmittel für Tier und Mensch verunreinigen. „Die Deiche an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind gute Beispiele für Lebensräume in Duisburg, denen durch die Hinterlassenschaften von Hunden Schaden zugefügt wird“, sagt Dr. Randolph Kricke von der städtischen Unteren Naturschutzbehörde. „Daher gilt auch hier: Hunde an der Leine führen und den Kot möglichst einsammeln und entsorgen“.


Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es in den vergangenen Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und Schafherden. Auch in diesen Fällen bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden. Schafe reagieren schreckhaft auf den freilaufenden Hund und können sich im schlimmsten Fall verletzten. Der größte Teil dieser Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet, sodass Eigentümer und Pächter dort Hausrecht ausüben dürfen. In Duisburg gibt es eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen.


In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Einflussbereich der Hundehaltenden im Bereich der Wege ohne Leine bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, soweit sie keine Park-, Garten- oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen Flächen nichts anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt.


Verstöße gegen Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen zu Hunden in Duisburg gibt es auf der städtischen Internetseite: www.duisburg.de/hunde.


Informationen zu Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) in Duisburg

Duisburg, 5. März 2024 - In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.

Besondere Regeln in Landschaftsschutzgebieten / Naturschutzgebiete
Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Diese ist mit Kosten verbunden. Auch in Naturschutzgebieten ist das Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.


Bei der Verbrennung des Schnittgutes sind folgende Regelungen zu beachten: Es darf lediglich Holz von Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, das trocken und unbehandelt ist. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem Holz wie beispielsweise behandelte Paletten und Schalbretter sowie sonstige Abfälle (zum Beispiel Altreifen) ist verboten. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.


Das Brennmaterial muss so trocken sein, dass es unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Vor Entzünden des Feuers sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht verbrannt werden, da die Nester nach dem Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.


Heimat-Preis 2024: Bewerbungen bis 31. Mai 2024 möglich

Duisburg-Heimat hat viele Wurzeln 
Duisburg, 1. März 2024 - Unter dem Motto „Duisburg - Heimat hat viele Wurzeln wird auch in diesem Jahr der Heimat-Preis Duisburg verliehen. „Heimat ist ein Gefühl, Heimat verbindet. Zum Glück gibt es so viele Menschen und Vereine, die sich in Duisburg dafür einsetzen, dass dieses Gefühl gestärkt wird. Der Heimat-Preis ist eine tolle Würdigung für dieses außergewöhnliche Engagement“, so Kulturdezernentin Linda Wagner. Der Heimat-Preis ist eine Initiative des NRW-Ministeriums für Heimat, Bau Kommunales und Digitalisierung, um in den Kommunen herausragendes Engagement von Menschen für die Gestaltung der Heimat vor Ort in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.


Mit dem mit 15.000 Euro dotierten Preis soll ehrenamtliches Engagement mit nachahmenswerten Praxisbeispielen ausgezeichnet werden. Der Preis kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden. Der Rat der Stadt Duisburg hat die Preiskriterien festgelegt. Ausgezeichnet werden sollen demnach Projekte, die von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und unterschiedlicher Herkunft gemeinsam gestaltet werden und die sich durch ein hohes ehrenamtliches Engagement auszeichnen, die generationsübergreifend sind und Zeichen setzen für ein offenes und tolerantes Miteinander.


Die kompletten Richtlinien sowie alle weiteren Informationen zum HeimatPreis Duisburg können auf der Internetseite des Kulturbüros eingesehen werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbuero-duisburg/foerderung/heimatpreis.php Ab sofort können Vorschläge für eine Ehrung mit schriftlicher Begründung an die Stadt Duisburg, Kulturbetriebe, Neckarstraße. 1, 47051 Duisburg oder per E-Mail an kulturbuero@stadt-duisburg.de gerichtet werden.


Gerne kann für Vorschläge auch das auf der Internetseite des Kulturbüros verfügbare Formular (https://ffw.duisburg.de/lip/action/invoke.do?id=100493) genutzt werden. Für Rückfragen steht Anika Huskic telefonisch unter (0203) 283-62188 zur Verfügung. Einsendeschluss ist der 31 Mai 2024. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt.


VHS-Exkursion: EU im Wahljahr hautnah erleben

Duisburg, 1. März 2024 - Im Juni finden die Wahlen zum EU-Parlament statt. Obwohl Brüssel gerade mal drei Autostunden von Duisburg entfernt ist, erscheint die EU-Politik oft weit entfernt. Die Volkshochschule und EuropeDirect Duisburg-Niederrhein möchten interessierten Bürgerinnen und Bürgern die EU näherbringen und organisieren in diesem Frühjahr drei Fahrten zu den wichtigsten EU-Institutionen in Brüssel: Am Mittwoch, 17. April, steht der Besuch des EU-Parlaments an.


Vor Ort gibt es die Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit einem Mitglied des Parlaments. Am Donnerstag, 25. April, wird die EU-Kommission besucht, und am Mittwoch, 15. Mai, steht schließlich der Besuch des Rates an. Alle Busfahrten starten morgens um 7 Uhr und enden zwischen 18 bis 19 Uhr. Das Teilnahmeentgelt beträgt jeweils 20 Euro. Eine rechtzeitige verbindliche Anmeldung bei der VHS ist zwingend erforderlich. Anmeldungen nimmt Joelina Kugler per E-Mail entgegen: joelina.kugler@stadt-duisburg.de

Plenarsaal des EU-Parlaments in Brüssel - Foto Stadt Duisburg


Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören Link

Duisburg, 29. Februar 2024 - Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 19. März, mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen. Termine können am Donnerstag, 7. März, angefragt werden.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283- 6111 ebenfalls möglich.

Änderung bei Kampfmittelfunden

Duisburg, 28. Februar 2024 - Bisher sah das mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmte Verfahren die Einrichtungen einer Evakuierungszone sowie eine Sicherheitszone vor. Innerhalb der Sicherheitszone durften Anwohnerinnen und Anwohner ihre Wohnungen während der Entschärfung nicht verlassen. Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg stellt sich nun bei Kampfmittelfunden strategisch neu auf. Bereits bei den letzten Kampfmittel-Entschärfungen in Duisburg wurde in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst keine Sicherheitszone mehr eingerichtet. Es wurde lediglich eine Evakuierungszone festgelegt und geräumt.


Die neue Maßnahme soll die Evakuierungsmaßnahme beschleunigen und somit die Belastung für alle Beteiligten reduzieren, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherheit zu machen. Auch in Zukunft wird in jedem Einzelfall über die notwendigen Schutzbereiche individuell entschieden. Grundsätzlich soll aber in Zukunft nur noch eine Evakuierungszone eingerichtet werden. Der Radius hängt von der Größe des Blindgängers, aber auch von den lokalen Gegebenheiten, ab. In der Regel beträgt er bei einer 5-Zentner-Bombe 300 Meter und bei einer 10-Zentner-Bombe 600 Meter.


Die Sicherheit von Anwohnerinnen und Anwohner steht immer im Fokus. Daher gilt in der Evakuierungszone auch weiterhin uneingeschränkt: Niemand darf sich während der Entschärfung in dem entsprechenden Radius aufhalten. Bürger- und Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und zahlreiche Hilfsorganisationen organisieren die entsprechende Evakuierung so zügig wie möglich, sind dabei jedoch auf die Mitwirkung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Je eher der Evakuierungsbereich frei von Personen ist, desto früher kann mit der Entschärfung begonnen werden und Anwohnerinnen und Anwohner können in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.


In der Vergangenheit kam es immer durch uneinsichtige Personen bei den Evakuierungsmaßnahmen zu Verzögerungen bei den Entschärfungen. Anwohnende müssen zu ihrem eigenen Schutz den Anweisungen der Ordnungskräfte unbedingt Folge leisten. Die Verweigerung bei den Evakuierungsmaßnahmen kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld zur Folge haben. Bei Bauarbeiten oder bei gezielten Sondierungen im Vorfeld von Bauprojekten werden regelmäßig im Duisburger Stadtgebiet Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt.


Während jeder unschädlich gemachte Blindgänger die Gefahr einer ungeplanten Detonation verringert, bedeutet eine Entschärfung jedoch auch immer eine Gefahr für Menschen, die sich in der Nähe des Blindgängers aufhalten. Mit einem enormen Kräfteaufwand für alle beteiligten und einer Nervenprobe für betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, müssen daher Stadtviertel und Straßenzüge über Stunden gesperrt bleiben und Bewohner dürfen erst nach vielen Stunden und oft am späten Abend in ihre Wohnungen oder Häuser zurückkehren. Wenn Bahngleise oder Autobahnen im betroffenen Gebiet liegen, ist die Belastung der städtischen und überregionalen Infrastruktur noch stärker zu spüren.


Vorschläge gesucht: Ausschreibung des „Fakir Baykurt Kulturpreises“ 2024

Duisburg, 26. Februar 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den 1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr zum sechsten Mal der Fakir-BaykurtKulturpreis vergeben. Dank der Unterstützung der Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro gestiftet hat, kann auch in diesem Jahr wieder eine herausragende kulturelle Leistung im Bereich des interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende aller Nationen, die sich um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben werden.

Fotos Stadt Duisburg


Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür einberufenes Gremium. Der mit 2500 Euro dotierte Preis soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg wohnen oder arbeiten.

Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022 an Hovhannes Margaryan


Auszuzeichnen sind besonderes Engagement um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater, sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte prämiert werden.


Vorschläge können bis spätestens 30. Juni 2024 bei den Kulturbetrieben Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg (E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203/283 62269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung (Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse und ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Die Grundsätze über die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und weitere Informationen können auf der Homepage des Kulturbüros eingesehen werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php



Umweltamt: Tipps und Tricks zum Umgang mit dem Holzofen

Duisburg, 23. Februzar 2024 - Das Umweltamt der Stadt Duisburg führt in Kooperation mit Ofenakademie.de eine Aufklärungs- und Informationskampagne zum effizienten Umgang mit dem Holzofen durch. Nutzerinnen und Nutzer von Kaminen und Öfen können lokale Luftverschmutzung aktiv reduzieren. Ziel ist es, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern.


„Nach aktueller Forschungslage ist es möglich, die Feinstaubbelastung um 50 Prozent, den CO2-Ausstoß um bis zu 35 Prozent und die Menge organischer Schadstoffe um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Vorrausetzung ist es, dass die Holzöfen richtig bedient werden“, so Peter Heise vom Umweltamt. Das ist gerade im Winter besonders wichtig, weil viele Bürgerinnen und Bürger ihre sonst eher selten genutzten Kamine und Öfen anwerfen, um gezielt Gas oder Heizöl zu sparen. Andere hätten sich gerade jetzt erstmalig einen neuen Ofen installieren lassen.


In jedem dritten Haushalt Deutschlands soll es bereits einen holzbetriebenen Ofen geben. Und die sollen in Summe laut Umweltbundesamt für rund 20 Prozent des Feinstaubs verantwortlich sein. Um möglichst viele Besitzerinnen und Besitzer von Holzöfen gleichzeitig informieren zu können, hat sich die Stadt Duisburg für eine Kooperation mit der deutschen Ofenakademie entschlossen: Die Online-Schulungsplattform ist darauf zugeschnitten die rund 11,5 Mio. Ofennutzer in Deutschland schnell und einfach zu informieren und aufzuklären.


Kernstück ist ein etwa 90-minütiger Onlinekurs, in dem Experten und Expertinnen erklären, worauf beim Heizen mit Holz besonders zu achten ist. Das Seminar kann jederzeit begonnen oder unterbrochen und später fortgesetzt werden. Holzofen-Besitzer können dauerhaft Geld sparen, weil sie weniger Holz einsetzen und geringeren Wartungsaufwand haben. Die Haltbarkeit des Ofens wird verlängert und auch die eigene Schadstoffbelastung im Wohnzimmer kann reduziert werden.


Das Umweltamt will in der zweiten Hälfte der Heizperiode die Akzeptanz testen und bietet 150 heimischen Hausbesitzern und Mietern, die einen Holzofen nutzen, einen kostenlosen Gutschein für den Besuch der OnlineAkademie. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können auf der Internetseite www.ofenakademie.de/duisburg einen Zugangscode abfragen. Wer eigenverantwortlich etwas für den Klimaschutz tun will, kann auf der Schulungsplattform www.ofenakademie.de in einem Online-Selbstlernkurs weitere wichtige Informationen erhalten. Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Duisburger Umweltamtes: www.duisburg.de/microsites/umwelt-natur-klima/index.php

(C) Die Ofenakademie


Freiwilligenagentur Duisburg gegründet

Duisburg, 23. Februar 2024 - In Duisburg wird das Ehrenamt künftig noch stärker gefördert: Oberbürgermeister Sören Link hat gestern gemeinsam mit Vertretern der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sowie dem Jugendring und dem Stadtsportbund die Freiwilligenagentur Duisburg ins Leben gerufen. „Das Ehrenamt wird in den kommenden Jahren für unsere Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. Mit der Gründung der Freiwilligenagentur schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle in Duisburg.


Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den beteiligten Verbänden wird die Agentur einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl und den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt leisten“, sagt Oberbürgermeister Sören Link, der zum Vorsitzenden der Freiwilligenagentur gewählt wurde. Der Rat der Stadt Duisburg hatte die Gründung der Agentur durch seinen Beschluss in der Ratssitzung im November 2023 erst möglich gemacht.


Die Freiwilligenagentur ergänzt das bereits vorhandene Angebot der Duisburger Ehrenamtslandschaft und verfolgt das Ziel, das freiwillige Engagement zu fördern und die Anerkennungskultur zu stärken. Durch das erweiterte Angebot sollen Duisburgerinnen und Duisburger die Möglichkeit bekommen, sich einfach und unkompliziert ehrenamtlich im Stadtleben einzubringen. Hauptziel ist es, Menschen zur Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu motivieren.


Durch die Gründung wird es zukünftig auch möglich sein, Fördermittel für Engagementprojekte abzurufen, die speziell auf Freiwilligenagenturen zugeschnitten sind. Die Freiwilligenagentur wird ihre Arbeit nach der Eintragung in das Vereinsregister aufnehmen. An der von der Stadt Duisburg initiierten Gründungsversammlung im Rathaus haben teilgenommen: Diakoniewerk, Caritasverband, AWO, DRK, Der Paritätische, Grafschafter Diakonie, Jugendring und Stadtsportbund.


Neuer Betreiber für die Duisburger Radstation
Die Duisburger Radstation am Hauptbahnhof bekommt zum 1. März 2024 einen neuen Betreiber: Die PHG Duisburg gGmbH übernimmt zu diesem Zeitpunkt die Radstation mit ihren 450 Abstellplätzen und der Werkstatt, die von Fachpersonal geführt wird. Es wird allerdings noch ein wenig dauern, bis die Werkstatt sämtliche Kundenwünsche erfüllen kann, da die Ausstattung zunächst komplettiert werden muss. Leider hat der bisherige Betreiber der Radstation im Herbst insolvenzbedingt seinen Betrieb eingestellt.


Zwar war das Einstellen von Fahrrädern für Bestandskunden im computergestützten System weiterhin möglich. Die Bewachung der Fahrräder entfiel allerdings, und die Werkstatt wurde geschlossen. Die Stadt Duisburg, in deren Eigentum sich die Radstation befindet, hat damit einen neuen Betreiber gefunden. Das eigene Fahrrad sicher und witterungsgeschützt abstellen zu können, ist auch am Duisburger Hauptbahnhof von besonderer Bedeutung, besonders für Zugpendler. Vor allem wertvollere Fahrräder können hier zu angemessenen Preisen, die von der Dauer von einem Tag bis zu einem Jahr gestaffelt sind, sicher abgestellt werden.


Jugendamt: „New Talents Ruhr“ sucht künstlerische Nachwuchskräfte aus Duisburg

Duisburg, 21. Februar 2024 - „New Talents Ruhr“ (NTR) ist ein Kooperationsprojekt, das der Regionalverband Ruhr (RVR) zusammen mit elf Städten der Metropole Ruhr organisiert. Das Jugendamt der Stadt Duisburg ist als Kooperationspartner an diesem Projekt beteiligt und möchte jungen künstlerischen Talenten aus Duisburg die Chance geben, sich für das Sommercamp im August zu bewerben.


Das umfangreiche Nachwuchsförderprojekt richtet sich an künstlerische Talente ab 16 Jahren aus der Region Ruhr. Nach einer erfolgreichen Bewerbung nehmen die Talente an einem Sommercamp teil und können sich für ein zweijähriges Mentoring qualifizieren. Die künstlerische Leitung des Programms teilen sich die Akademie für Theater und Digitalität des Theaters Dortmund, die Folkwang Universität der Künste, Pottporus e.V., das Theater im Depot e.V. und URBANATIX.


Diese vier Partner setzen die vier Schwerpunkte „Digitale Künste & Perfomance“, „Elektronische Musik“, „Urban Arts“ sowie „Neuer Zirkus“. Wer kann sich bewerben? Künstlerische Talente ab 16 Jahren, die ihren Wohnsitz, oder einen Lebensmittelpunkt in Duisburg oder einer der Partnerstädte haben, sind eingeladen sich auf einen Platz im Programm zu bewerben. Neugier und Offenheit sind für mindestens einen der Schwerpunkte vorhanden, sowie Leidenschaft für künstlerische, kreative Tätigkeiten.


Interessierte können sich über die Internetseite www.newtalents.rvr.ruhr bewerben. Aus den Bewerbungen werden 88 Talente ausgewählt, die in den Sommerferien vom 9. bis 18. August an einem künstlerischen Camp mit Übernachtung und Verpflegung in Dortmund teilnehmen dürfen. Dort werden die Talente angeleitet schwerpunktübergreifend künstlerisch zu arbeiten. Das Camp mündet in einer öffentlichen Abschlussshow am 17. August. Dort werden die Ergebnisse der künstlerischen Zusammenarbeit aus der Camp Woche präsentiert. Zusätzlich bietet NTR im Nachgang zur Campwoche den Talenten weitere Möglichkeiten der Vernetzung und des künstlerischen Austauschs.


Weiterhin sollen Besuche von Kunst- und Kulturveranstaltungen angeboten werden. Insgesamt 32 Teilnehmende erhalten die Chance auf ein zweijähriges Mentoring. Das Mentoring ist eine individuelle Förderung, die neben der (schulischen) Ausbildung/Arbeit umgesetzt werden kann. Es richtet sich an junge Menschen, die ihre künstlerischen Talente intensiv ausbauen möchten und eine berufliche, künstlerische, Zukunft anstreben. Die Inhalte des Mentorings richten sich nach den Bedürfnissen und Zielen der Mentees (Auftritte, Aufnahmeprüfungen, Selbstmarketing o.ä.), sowie einen internationalen Schwerpunkt, der den Talenten Zugang zu Workshops internationaler Künstler*innen ermöglichen soll.


Ein kurzer Auslandsaufenthalt in Manchester im Jahr 2025 ist dabei in Planung. Das komplette Programm ist für die Teilnehmenden kostenlos. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NordrheinWestfalen fördert das Projekt NEW TALENTS RUHR innerhalb von Neue Künste Ruhr. Das Mentoring-Programm wird unterstützt durch die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West. Weitere Informationen unter www.newtalents.rvr.ruhr sowie bei Instagram: @newtalentsruhr

Bürgerservice: Ausweisdokumente rechtzeitig vor den Ferien auf Gültigkeit überprüfen

Duisburg, 21. Februar 2024 - In wenigen Wochen, am 25. März, beginnen die Osterferien in NordrheinWestfalen. Der Bürgerservice der Stadt Duisburg empfiehlt daher, sich frühzeitig um die Neubeantragung von Ausweisdokumenten zu kümmern. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre eigenen Ausweisdokumente und ganz besonders die der Kinder überprüfen. Hierbei gilt es zu beachten, dass seit dem 1. Januar keine Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr ausgestellt werden dürfen.


Es gibt nur noch die Möglichkeit, einen Personalausweis oder Reisepass für Kinder zu beantragen. Die Gültigkeitsdauer von derzeit noch ausgestellten Kinderreisepässen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Aktuell können in den sieben Bürger-Service-Stationen ausreichend zeitnahe Termine angeboten werden. Der Besuch ist nur mit einem vorher gebuchten Online-Termin unter www.duisburg.de/termine möglich. Die Ausweisdokumente werden durch die Bundesdruckerei gefertigt. Dies dauert in der Regel vier Wochen ab Antragsstellung. 

Foto Ilja Höpping/Stadt


Vorübergehende Schließung: Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März neue Räumlichkeiten in Duisburg-Neumühl

Duisburg, 19. Februar 2024 - Das Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März ein neues, modernes Gebäude auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl. Während des sukzessiven Umzuges zum neuen Standort können zeitweise keine Dienstleistungen in der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde angeboten werden und es kommt zur vorübergehenden Schließung: Fahrerlaubnisbehörde Die Fahrerlaubnisbehörde bleibt von Dienstag, 5. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort auf der Daimlerstraße 3 in Duisburg-Neumühl geschlossen und öffnet voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort. Zulassungsbehörde / Personen- und Güterverkehr.

Neues Straßenverkehrsamt.in Duisburg-Neumühl - Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg


Die Zulassungsbehörde und der Bereich Personen- und Güterverkehr bleiben von Donnerstag, 7. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort Ludwig-Krohne-Straße 6 in Duissern geschlossen. Beide Bereiche öffnen voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort. Während der Schließungszeiten finden abschließende Aufbauten, technische Anschlussarbeiten und der gesamte Umzug statt. Außerdem soll zum Ende ein sog. „Belastungstest“ am 11. März durchgeführt werden, bevor dann wieder sukzessive für die folgenden Tage für alle Bereiche des Straßenverkehrsamtes am neuen Standort Online-Termine auf www.duisburg.de freigeschaltet werden.


Der Regelbetrieb von allen Bereichen des Straßenverkehrsamtes „unter einem Dach“ an der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl wird voraussichtlich ab Dienstag, 12. März, wieder aufgenommen. In den vergangenen Monaten wurden die notwendigen Innenausbauten und erforderlichen technischen Vorrichtungen für einen Betrieb des Straßenverkehrsamtes im Neubau abgeschlossen werden. Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität.


Dazu zählen unter anderem die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten sowie Genehmigungen für den gewerblichen Verkehr. Rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes sowie Auszubildende aus den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personen- und Güterverkehr ziehen in das dreigeschossige Gebäude mit 4.350 Quadratmetern.


Qualifizierungsangebot für Ehrenamtliche

Duisburg, 19. Februar 2024 - Das Kommunale Integrationszentrum (KI) und die Volkshochschule Duisburg (VHS) bieten von März bis Ende Juni wieder unterschiedliche Fortbildungen für Ehrenamtliche an. Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft und stärkt das Gemeinwesen. Mit diesen Workshops haben ehrenamtlich Engagierte die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen weiterzuentwickeln. Folgende Themen werden angeboten:
- Ehrenamtliche gewinnen und halten,
- Projekte planen im Ehrenamt,
- Projekte im Team gestalten,
- Empowerment von Geflüchteten,
- Zeit- und Selbstmanagement im Ehrenamt,
- Vielfalt verstehen – zum Umgang mit kultureller Vielfalt,
- sowie 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung – eine Einführung für Ehrenamtliche.


Die Teilnahme ist kostenfrei. Außerdem wird eine Fortbildung zum/zur ehrenamtlichen Sprachbegleiter und Sprachbegleiterin angeboten. Die Teilnahme kostet 20 Euro. Eine vorherige Anmeldung zu den Fortbildungen unter www.vhsduisburg.de oder in einer der VHS-Geschäftsstellen ist erforderlich. Weitere Informationen gibt es bei der VHS bei Marissa Turac telefonisch unter 0203 283-8452 oder per E-Mail unter m.turac@stadt-duisburg.de oder beim KI bei Schewa van Uden telefonisch unter 0203 283-8136 oder per EMail unter s.vanuden@stadt-duisburg.de.


Schulanmeldungen

Insgesamt haben sich in Duisburg bislang 4.237 Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden Schulen angemeldet.
Duisburg, 19. Februar 2024 - In den vierten Klassen der Grundschulen befinden sich aktuell etwa 4.600 Schülerinnen und Schüler.  
Die Verteilung auf die einzelnen Schulformen zeigt sich folgendermaßen:
•             Hauptschule: 5
•             Gesamtschulen: 2.192
•             Sekundarschulen: 139
•             Realschulen: 406
•             Gymnasien: 1.495  


Dabei gilt es zu beachten, dass es sich hierbei um die reinen Anmeldezahlen handelt. Die abschließenden Zahlen, wie viele Schülerinnen und Schüler schlussendlich an den Schulen anfangen, ergeben sich erst nach Start des Schuljahres 2024/25.   In diesem Jahr sind die Duisburger Realschulen vergleichsweise stark nachgefragt - insgesamt 406 Anmeldungen liegen den vier städtischen Realschulen vor. Wegen dieser Entwicklung plant der Schulträger, das Angebot an Realschulplätzen in den kommenden Jahren zu erweitern.  


Bei den Gesamtschulen liegen die Anmeldung unter dem Vorjahreswert. Knapp 2.200 Schülerinnen und Schüler meldeten sich an den 15 Gesamtschulen der Stadt an. Es wird dennoch dazukommen, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler einen Platz an ihrer Wunschschule bekommen, da an einigen Gesamtschulen die Nachfrage höher ist als das Schulplatzangebot. Stark nachgefragt waren in diesem Jahr besonders die Gottfried-Wilhelm-Leibnitz-Gesamtschule in Hamborn und die Lise-Meitner Gesamtschule in Rheinhausen.  


Die Nachfrage an den Gymnasien entspricht trotz steigender Schülerzahlen dem Schulplatzangebot der Stadt. Bislang meldeten sich knapp 1.500 Kinder für die 1530 vorliegenden Plätze an. Die Zahlen liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres. An den beiden sechszügigen Sekundarschulen haben sich bislang Schülerinnen und Schüler für jeweils drei Eingangsklassen angemeldet - hier ist also noch etwa jeder zweite Schulplatz frei. Ende des Monats finden die sogenannten Koordinierungen statt. 


Dabei werden insbesondere bei den Schulen mit Anmeldeüberhang die angemeldeten Schülerinnen und Schüler bestmöglich den vorhandenen Schulplätzen zugeteilt. Mit dem Versand der Aufnahmebescheide oder der Empfehlung der Alternativschule an die Eltern der Kinder ist Mitte März zu rechnen.


Stadt Duisburg bietet weiterhin attraktive Ausbildungs- und Studienplätze an

Verwaltungsbetrieb, IT oder Bauingenieurwesen
Duisburg, 16. Februar 2024 - Die Stadtverwaltung Duisburg bietet für das Jahr 2024 insgesamt 333 Ausbildungs- und Studienplätze an. Die Bewerbungsphase läuft auf Hochtouren und es sind bereits über 3.000 Bewerbungen eingegangen. Für einige Ausbildungsplätze gibt es bereits ausreichend Bewerbungen, beispielsweise für die Verwaltungswirte oder die praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher.

Für andere Berufsbilder besteht für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber noch die Möglichkeit sich zu bewerben und an einem Auswahlverfahren teilzunehmen. Dieses besteht aus einem Online-Test und einem persönlichen Gespräch.

Die Stadt Duisburg bietet vielfältige Berufsbilder an. Neben den klassischen Berufsbildern, wie beispielsweise dem Bachelorstudiengang für den Verwaltungsbetrieb, kann man sich ebenfalls noch für ein duales Studium im Bereich Vermessung oder Bauingenieurwesen bewerben. Ebenfalls attraktiv und zukunftssicher ist eine Ausbildung im IT-Bereich. Sowohl während als auch nach der Ausbildung bietet die Stadt Duisburg ihren Mitarbeitenden gute Verdienstmöglichkeiten, einen abwechslungsreichen Berufsalltag, eine gesunde Work-Life-Balance und einen zukunftssicheren Job.

Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten und zum Bewerbungsprozess gibt es im Internet unter www.duisburg.de/ausbildung. Die Bewerbungen werden dort online entgegengenommen. Einblicke in den Alltag der Auszubildenden gibt es über die Social-MediaKanäle unter www.facebook.de/ausbildung.DU oder www.instagram.com/stadtduisburg_ausbildung


Jeder kann mitmachen: Projekt „Ich bin von hier!“

Duisburg, 14. Februar 2024 - Das Projekt sucht Duisburgerinnen und Duisburger die über ihre Erfahrungen zum Thema erlebte Diversität und kulturelle Vielfalt sprechen. Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgerufen beim Projekt „Ich bin von hier!“ mitzumachen. Das NRW Kultursekretariat (NRWKS) hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten das Projekt ins Leben gerufen.


„Ich begrüße diese Projektausschreibung ganz ausdrücklich. Wenn wir zuhören, Gemeinsamkeiten und Unterschiede würdigen, werden wir zu einer klügeren, zusammenführenden und besseren Gesellschaft. Eine Ausschreibung, die vielleicht gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt kommt. Ich bin sehr gespannt, welche Beiträge uns erreichen werden“, so Kulturdezernentin Linda Wagner. Interessierte können künstlerisch in Video- oder Höraufnahmen über erlebte Vielfalt und Diversität im Sinne von kulturellem Hintergrund und Herkunft im eigenen Umfeld, in der Stadt und im Stadtteil sprechen: „Wie erlebe und praktiziere ich kulturelle Vielfalt? Wie lassen sich meine Erfahrungen mit einem künstlerischen Ansatz ausdrücken?“


Die Video-/Handyfilme und/oder Hörstücke dürfen maximal fünf Minuten lang sein und es muss der lokale Bezug zu Duisburg oder einem Stadtteil erkennbar sein. Lediglich ein repräsentatives Bild als digitales „Titelblatt“ muss beigefügt werden. Bewerben kann sich jeder, künstlerische Erfahrungen werden nicht vorausgesetzt. Eine Projektskizze ist nicht erforderlich. Eine Fachjury wählt den besten Beitrag aus. Beurteilt werden der thematische Bezug, der Bezug zur Stadt und zum Viertel, die Qualität des künstlerischen Ansatzes und dessen kreative Ausführung sowie die technische Kompatibilität für die digitale Bildschirmdarstellung. Das Preisgeld beträgt 2000 Euro. Der Preis wird vom NRW Kultursekretariat gestiftet.


Interessierte Duisburgerinnen und Duisburger können ihre Beiträge bis zum 31. März via WeTransfer per E-Mail an kulturbuero@stadt-duisburg.de senden. Mit der Bewerbung wird das Einverständnis zur Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Einverständniserklärung, die auf der Internetseite des Kulturbüros Duisburg hinterlegt ist, muss mit eingereicht werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/aktuelles/inhaltsseiten/ausschreibung-ich-bin-von-hier.php.


Bei Rückfragen steht Daniel Jung vom Kulturbüro unter (0203) 283-62262 zur Verfügung. Alle Beiträge aus den 20 Mitgliedsstädten findet man ab dem Sommer der Website des NRWKS unter www.nrw-kultur.de, auf den Social-MediaKanälen (Instagram, Facebook und Vimeo). Außerdem werden die Videos beim Festakt zur Preisverleihung (Jubiläumsveranstaltung in der Oper Wuppertal) am 6. September gezeigt. Die zentrale Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger aller beteiligten Mitgliedsstädte erfolgt bis zum 30. Juni.


Wann und wo de Zoch kütt

Meiderich Blutwurstsonntagsumzug am 4. Februar 2024
Wehofen Kinderkarnevalszug am 10. Februar 2024
Homberg/Moers Nelkensamstagszug am 10. Februar 2024
Hamborn Kinderkarnevalsumzug am 11. Februar 2024
Serm Karnevalsumzug am 11. Februar 2024  
Neumühl Karnevalszug "Die Pilssucher" am 12. Februar 2024
Stadtmitte Rosenmontagszug am 12. Februar 2024

Helau!

Auswirkungen der Grundsteuerreform

Duisburg, 6. Februar 2024 - Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wird die Grundsteuer ab 2025 anhand neuer gesetzlicher Regelungen des Bundes festgesetzt, die auch in NRW zur Anwendung kommen. Zur Berechnung der individuellen Grundsteuer wird - wie bisher - auf Basis des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages, der sich aus einer Multiplikation von Grundsteuerwert (bislang Einheitswert) und Messzahl ergibt, der gemeindliche Hebesatz angewandt.


Aktuell liegen für rund 83 Prozent der Grundstücke in Duisburg die ab 2025 gültigen Messbeträge vor. Hiernach zeichnet sich der aktuell in den Medien beschriebene Trend ab, dass ab dem kommenden Jahr die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken deutlich entlastet werden, während insbesondere die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern stärker belastet werden. Hochgerechnet liegen die von den Finanzämtern bisher übermittelten Grundsteuermessbeträge um 16,2 Prozent unter den noch für 2024 für die gleichen Grundstücke gültigen Messbeträge.


Dies ist weitestgehend auf eine erhebliche Verminderung der Messbeträge für Geschäftsgrundstücke zurückzuführen. Bliebe es dabei, läge ein aufkommensneutraler Hebesatz bei 1009 v.H. (bisher 845 v.H.). Im Ergebnis würden die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken um rund 37 Prozent entlastet, während sich für die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern durchschnittlich Erhöhungen um circa 40 Prozent ergeben würden.


Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack erläutert: „Für eine gleichmäßigere Verteilung auf die Steuerzahler müssten die Messbeträge für Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden, wie es beispielsweise Sachsen und Saarland auf Grundlage entsprechender Probeberechnungen sehr frühzeitig umgesetzt haben. Mit dieser Stellschraube könnte das Grundsteueraufkommen auch in Duisburg insgesamt bei unverändertem Hebesatz erhalten werden, wobei die Eigentümer von gewerblichen Grundstücken dennoch moderat entlastet würden.“


Einen entsprechenden Appell hat Oberbürgermeister Sören Link vergangene Woche an Ministerpräsident Hendrik Wüst gerichtet, mit dem Ansinnen, auch für NRW eine adäquate Lösung zu finden. Ohne eine Anpassung der Messzahlen durch das Land, müsste - um eine Belastung für die Grundstücksgruppe der Ein- und Zweifamilienhäuser in Duisburg gänzlich zu vermeiden - der Hebesatz so weit abgesenkt werden, dass rund 40 Millionen Euro im Haushalt 2025 fehlen würden. Damit wäre ein gesetzeskonformer Haushalt in weite Ferne gerückt. In der Sitzung am 19. Februar wird der Rat der Stadt Duisburg über die aktuelle Entwicklung informiert. https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20114395


Umweltamt der Stadt Duisburg: Heckenschnitt nur noch bis 29. Februar möglich

Duisburg, 5. Februar 2024 - Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit dem 29. Februar als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes dürfen diese Gehölze dann erst wieder im Herbst ab dem 1. Oktober abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Durch die gesetzliche Regelung sollen die heimischen Vögel, die bereits im zeitigen Frühjahr mit dem Brutgeschäft beginnen, ungestört Nistmöglichkeiten erhalten und vor Störungen geschützt werden.


 • Baumfällungen Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, muss außerdem den Artenschutz beachten, das heißt wenn Vögel dort brüten oder Fledermäuse in Höhlungen ihr Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Ferner dürfen Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, das bedeutet im Wesentlichen außerhalb der im Zusammenhang geschlossenen Bebauung, nach wie vor nicht ohne eine entsprechende landschaftsrechtliche Befreiung beseitigt werden. Auch können besonders markante und für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wertvolle Bäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmale ausgewiesen sein und unterliegen demnach ebenfalls einem hohen Schutz.


 • Bäume können auch den Regelungen des Denkmalschutzes unterliegen, zum Beispiel wenn sie prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal sind. Daher ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten Umgebung eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per EMail an denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser ggf. durch den Denkmalschutz geschützt ist. Zusätzlich können vorab auf der Internetseite der Denkmalbehörde der Stadt Duisburg über die „Denkmalliste online“ denkmalgeschützte Gebäude ermittelt werden. Ansonsten ist für die Fällung von Bäumen im eigenen Garten keine Genehmigung notwendig.


 • Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) Brauchtumsfeuer müssen beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Schnittgut von Gehölzen wird oftmals bei Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) verbrannt. Hierbei gilt es jedoch, folgende wichtige Hinweise zu beachten: Vor Entzünden des Feuers sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht verbrannt werden, da die Nester nach dem Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.


 • Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Auch in Naturschutzgebieten ist das Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.


Stadtranderholung 2024: Betreuerinnen und Betreuer gesucht

Duisburg, 5. Februar 2024 - Die Bewerbungsphase für die Stadtranderholung des Jugendamtes Duisburg ist eröffnet. Gesucht werden motivierte junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren, die vom 29. Juli bis 16. August als Betreuerinnen und Betreuer aktiv werden möchten. Die Stadtranderholung, ein fester Bestandteil der Duisburger Sommerferien, bietet an 19 verschiedenen Standorten eine abwechslungsreiche Betreuung für Schulkinder ab der zweiten Grundschulklasse bis zum 13. Lebensjahr.


Interessierte, die gerne mit Kindern arbeiten und sich in einem Team junger Leute einbringen möchten, haben jetzt die Möglichkeit, sich beim Jugendamt Duisburg zu bewerben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Vorausgesetzt wird lediglich ein Mindestalter von 16 Jahren und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Vor Beginn der Stadtranderholung organisiert das Jugendamt Wochenendschulungen und Erste-Hilfe-Kurse zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer.


Die Teilnahme daran ist verpflichtend. Für diese Jugendleitertätigkeit wird eine steuerfreie Vergütung von bis zu 500 Euro gezahlt. Weitere Informationen zur Stadtranderholung und den Link für die Online-Bewerbung gibt es im Internet unter www.duisburg.de/stadtranderholung. Bewerbungsschluss ist Freitag, 1. März.

Bürger- und Ordnungsamt informiert über Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen

Duisburg, 31. Januar 2024 - Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben. Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus.


In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert angetroffen. Obwohl die in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollen positive Wirkungen feststellen ließen, wird das Bürger- und Ordnungsamt anlässlich der Duisburger Karnevalsumzüge, sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Duisburg-Walsum und am Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte auch in diesem Jahr wieder Jugendschutzkontrollen durchführen. Das Jugendschutzgesetz untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.


Wer für seine Stimmung gar hochprozentige Begleiter, wie beispielsweise Whiskey, Wodka, Alkopops, beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte Kontrollen überwacht. Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen.


Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher, und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Duisburger Karnevalsumzüge präsent. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren, sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.


Die Präsenz des städtischen Außendienstes erfolgt in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren. Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes ist aufgrund der umfangreichen Kontrollen an Altweiber, 8. Februar, sowie von Karnevalsamstag, 10. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar, nicht zu erreichen.


Am Freitag, 9. Februar, ist der SAD nur eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter (0203) 283 3900 erreichbar. Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval

Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg an den Karnevalstagen

Duisburg, 31. Januar 2024 - Mit dem Altweiberdonnerstag am 8. Februar beginnt die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar:

Am Rosenmontag, 12. Februar, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen. Dazu zählen auch die städtischen Kindertageseinrichtungen und Jugendzentren, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum.

•  Auch am Altweiberdonnerstag, 8. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt, das Institut für Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die Dienststelle zur Erteilung von Ausnahme-genehmigungen und Parkerleichterungen im Stadthaus, die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.


•  Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ schließt an Altweiber bereits ab 12 Uhr. Bürger- und Ordnungsamt: Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisbehörde und städtischer Außendienst.

•  Das Straßenverkehrsamt und die Fahrerlaubnisbehörde schließen an Altweiber um 13 Uhr. Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes ist ab Mittwoch, 7. Februar, 21 Uhr aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 10. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar nicht zu erreichen.

•  Am Freitag, 9. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar. Ab Dienstag, 13. Februar gilt wieder die reguläre Erreichbarkeit von 8 Uhr bis 23 Uhr. Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen

•  Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt bis 16 Uhr erreichbar. Der Bürgerservice Homberg/Ruhrort/Baerl bleibt an diesem Tag komplett geschlossen, die Bürgerservices Meiderich/Beeck, Mitte, Rheinhausen und Süd schließen ab 13 Uhr, der Bürgerservice Walsum ab 10 Uhr.

•  Der Bürgerservice im Bezirksamt Hamborn ist bis 11 Uhr geöffnet.
Bäder von DuisburgSport
Das Rhein-Ruhr-Bad hat wegen des Kinderkarnevalszugs Hamborn auch am Karnevalssonntag, 11. Februar, zu. Ab Dienstag, 13. Februar, stehen wieder alle Bäder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

•  Bibliotheken
Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen sind am Altweiberdonnerstag zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet, nur die Bezirksbibliothek Walsum bleibt an diesem Tag geschlossen. Die Bezirksbibliothek HombergHochheide bleibt am Nelkensamstag, 10. Februar, geschlossen. Die Zentralbibliothek und alle anderen Bibliotheken bleiben am Rosenmontag geschlossen.

Die Leihfristen für die an den jeweiligen Standorten entliehenen Medien werden automatisch angepasst. Die Online-Angebote der Stadtbibliothek können auch an den Karnevalstagen rund um die Uhr genutzt werden. Theater und Museen Die Theaterkasse am Stadttheater hat am Altweiberdonnerstag bis 18.30 Uhr geöffnet.

•  Das Kultur- und Stadthistorische Museum und das Binnenschifffahrtsmuseum öffnen am Altweiberdonnerstag regulär bis 17 Uhr. Stadtarchiv, Volkshochschule, Musik- und Kunstschule und Studieninstitut Der Lesesaal des Stadtarchivs ist am Altweiberdonnerstag geschlossen; der Abendvortrag in der Reihe „Stadtgeschichte donnerstags“ findet aber wie geplant statt.

•  Der Unterricht an der Volkshochschule Duisburg findet am Altweiberdonnerstag wie geplant statt. Die Musik- und Kunstschule bleibt am Veilchendienstag, 13. Februar, geschlossen.

•  Das Studieninstitut der Stadt Duisburg hat am Altweiberdonnerstag sowie am Freitag, 9. Februar, geschlossen. Es findet an beiden Tagen kein Unterricht für Teilnehmende statt. Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval


Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet

Duisburg, 31. Januar 2024 - Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet Anfang Februar auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zugund Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).


Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten: Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 10. Februar Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10. Februar Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11. Februar Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 12. Februar Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 12. Februar


Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zu halten sind. Auch die geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab den frühen Morgenstunden kontrollieren.


Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval

Stadt informiert über das Glasverbot bei Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm

Duisburg, 31. Januar 2024 - In der Vergangenheit kam es bei den Karnevalsveranstaltungen in den Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr. Daher wird seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die Karnevalszüge in Serm und Wehofen erlassen. Damit konnte sich die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot angeordnet.

Das Glasverbot gilt am Samstag, 10. Februar, von 8 bis 18 Uhr in Duisburg-Wehofen für den Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden Sonntag, 11. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen.


Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot ausgesprochen.

Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval


Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet

Duisburg, 25. Januar 2024 - Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet Anfang Februar auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zugund Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).


Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
- Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar
- Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 10. Februar
- Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10. Februar
- Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11. Februar
- Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar
- Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 12. Februar
- Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 12. Februar


Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zu halten sind. Auch die geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab den frühen Morgenstunden kontrollieren.


Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval


Neuer Mietspiegel für Duisburg tritt in Kraft

Duisburg, 24. Januar 2024 - Für die Stadt Duisburg wird zum 1. Februar ein neuer Mietspiegel in Kraft treten, welcher als Richtschnur zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten in Duisburg dient. Die ermittelten Mietwerte bieten den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe zu vereinbaren. Die Mietspiegelkommission, bestehend aus Interessenvertretern der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein, der Haus- und Grundeigentümervereine und der Mietervereine, hat erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen. Dieser wurde in der heutigen Sitzung der Kommission beschlossen.


Bislang diente in Duisburg ein einfacher Mietspiegel mit weniger strengen Anforderungen als Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Der qualifizierte Mietspiegel ist ein Instrument zur schrittweisen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Durch die Anwendung wissenschaftlicher Grundsätze erhält der neue Mietspiegel zudem eine noch höhere Beweiskraft vor Gericht. Mit dem ab Februar gültigen Mietspiegel wurde die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete möglichst anwenderfreundlich gestaltet. Daher steht nun erstmals auch ein Online-Mitspiegelrechner zur Verfügung, mit welchem sich die ortsübliche Vergleichsmiete mit adressenscharfer Lagezuordnung sehr einfach ermitteln lässt.


Durch den Methodenwechsel und weiteren Anpassungen, wie beispielsweise einer neuen Einteilung der Baualtersklassen, ist es jedoch nicht mehr ohne weiteres möglich, eine direkte Vergleichbarkeit zwischen den Werten bisheriger Mietspiegel und des neuen herzustellen. Die Mietspiegelbroschüre, der zugehörige Methodenbericht, der OnlineMietspiegelrechner sowie weitere Informationen und Ansprechpartner stehen ab dem 1. Februar auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de zur Verfügung.


- Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
- Vorübergehende Schließung des Hallenbades Neudorf

Straßenverkehrsamt: Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes weist darauf hin, dass alle Duisburgerinnen und Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis 1970, die noch einen grau- oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen müssen. Der Pflichtumtausch muss bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit - ähnlich wie ein Personalausweis.


Bereits jetzt empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde auch für die kommenden Jahrgänge (ab 1971) sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, ab dem Frühjahr und insbesondere im Sommer wird es erfahrungsgemäß hierfür wieder viele freie Termine geben. Der Umtausch ist nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde in DuisburgNeumühl möglich. Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können über www.duisburg.de/termine („Führerscheinumtausch“) gebucht werden.


Zum Termin werden der bisherige Führerschein, ein biometrisches Lichtbild sowie Personalausweis oder Pass benötigt. Sollte der Führerschein nicht von der Stadt Duisburg ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Die Karteikartenabschrift kann online bei der ausstellenden Behörde angefordert werden. Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post (Einwurf-Einschreiben).

Symbolfoto mit Führerschein am Montag, den 08.01.24. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Der neue Führerschein wird innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen nach Antragsstellung zugestellt. Der bisherige Führerschein wird bei Antragsstellung mit einer Gültigkeit von zwei Monaten befristet und verliert mit Erhalt des neuen Führerscheins seine Gültigkeit. Wer keinen gültigen Führerschein bei sich führt, muss nach dem Stichtag bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Hintergrund des Umtausches ist eine neue EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006.

Die Fristen zum Führerscheinumtausch im Überblick Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:


Vorübergehende Schließung des Hallenbades Neudorf
Wegen notwendiger Arbeiten an der Wasserleitung bleibt das Hallenbad Neudorf an der Memelstraße von Montag, 15. bis Mittwoch, 17. Januar geschlossen. Die Maßnahmen sind erforderlich, um die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, da momentan nur kaltes Wasser in den Duschen zur Verfügung steht. Weitere Informationen zu den Bädern gibt es online unter www.baederportalduisburg.de und telefonisch bei der Hotline unter 0203/283-4444.

 

- Kältemaßnahmen zum Schutz vor Wind und Wetter
- Feuerwehr: Vollgelaufener Keller – was tun?

Kältemaßnahmen zum Schutz vor Wind und Wetter
Duisburg, 09. Januar 2024 - Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse weist die Stadt Duisburg erneut darauf hin, dass wohnungslose Personen nicht ungeschützt den Einflüssen des winterlichen Wetters ausgesetzt sein müssen: „In Duisburg erhält jeder, der Hilfe benötigt, einen Schlafplatz. Das Hilfesystem gewährleistet diese Unterstützung unabhängig von der Witterungslage und der Jahreszeit“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Im Rahmen des präventiven Ansatzes im Hilfesystem ist generell die wohnraummäßige Versorgung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, erklärtes Ziel aller Aktivitäten.


Anlaufstelle für alle Betroffenen ist werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die „Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle“ (ZABV) der Diakoniewerk Duisburg GmbH auf der Beekstraße 45 in der Innenstadt. Über diesen Zeitraum hinaus stehen jederzeit Ansprechpersonen in den entsprechenden Notübernachtungsstellen bereit. Für Männer befindet sich diese im Wolfgang-Eigemann-Haus an der Ruhrorter Straße 124 bis 126 in Ruhrort und für Frauen in der Paul-Rücker-Straße 52 in Neuenkamp.


Für Personen, die diese Hilfeangebote aus ganz individuellen Gründen ablehnen, steht eine witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit insbesondere für die Nachtstunden am Hauptbahnhof (Ostseite/Mülheimer Straße/Ecke Neudorfer Straße) mit der geöffneten U-Bahn-Station durch die DVG zur Verfügung. Pfarrerin Barbara Montag, Geschäftsführerin der Diakoniewerk Duisburg GmbH, bittet die Duisburger und Duisburgerinnen: „Wer eine obdachlose Person kaum geschützt in der Kälte schlafen sieht, sollte sie ansprechen und fragen, ob sie Hilfe benötigt. Bei unklarem Gesundheitszustand sollte man in jedem Fall einen Krankenwagen rufen.“



Das Diakoniewerk bietet Hilfen mit einem differenzierten Angebot für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote der Wohnungslosenhilfe sind genau aufeinander abgestimmt und ermöglichen es den Klientinnen und Klienten, einen Weg aus der Wohnungslosigkeit zu finden. Hinweise auf obdachlose Personen im Stadtgebiet nimmt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern 0203/283-8870, 0203/283-8885 oder über Call Duisburg 0203/94000 entgegen. Weitere Informationen können auch in der ZABV 0203/9313100, der Notübernachtungsstelle für Männer 0203/992990 oder der Notübernachtungsstelle für Frauen 0203/609680 eingeholt werden.


Auch der Verein Gemeinsam gegen Kälte Duisburg e. V. unterstützt hier mit seinem Betreuungsmobil: „Wir sind ganzjährig an den bekannten Anlaufstellen unterwegs. Gerne gehen wir bedarfsgerecht individuellen Hinweisen über mögliche Hilfebedarfe nach und fahren andere Standorte an. Mit an Bord unseres Mobils sind neben warmen Getränken und Essen auch Kleidung, Schlafsäcke und Hygieneartikel. Als Teil und Unterstützer des Duisburger Hilfesystems nutzen wir die persönlichen Gespräche, um die Personen an professionelle Dienste weiterzuleiten“, so Bernd Fastabend, 2. Vorsitzender des Vereins.


Feuerwehr: Vollgelaufener Keller – was tun?
Die Pegel sinken zwar kontinuierlich und Gefahren von Überschwemmungen gibt es derzeit nicht, aber aufgrund des Niederschlags der vergangenen Wochen kann der Grundwasserspiegel weiter ansteigen und insbesondere in der Nähe des Rheins und anderer Gewässer können Keller voll Wasser laufen. Die Feuerwehr rät zur Vorsicht und gibt wichtige Hinweise zum Auspumpen von Kellern, die dringend zu beachten sind. Vorsicht ist schon deshalb geboten, weil in Kellern Anschlüsse an das Stromnetz verbaut sind und daher Wasserflächen in Gebäuden unter Strom stehen können. Hier besteht Lebensgefahr (Gefahr von Stromschlägen)!


Außerdem kann das Wasser in Kellern Fäkalien aus dem Abwassernetz und damit entsprechende Krankheitserreger enthalten. Auch im Keller gelagerte Gefahrstoffe wie Lacke, Farben und Öl aus Ölheizungen können im Wasser enthalten sein. Nur wer diese Gefahren ausschließen kann, sollte zu Beginn nur etwa ein Drittel des Wassers aus dem Keller herauspumpen und einige Stunden abwarten, denn durch zu frühes oder falsches Auspumpen kann die Gebäudestruktur beschädigt werden. Bei stark nachströmendem oder trübem Wasser die Pumpmaßnahmen sofort beenden.


Das abgepumpte Wasser sollte nach Möglichkeit in die Kanalisation eingeleitet und nicht einfach ins Freie gepumpt werden (dadurch kann auch ein Zurückfließen ins Gebäude verhindert werden). Ölhaltiges Wasser muss durch eine Fachfirma abgepumpt und entsorgt werden. Auf keinen Fall sollten Aggregate zum Betrieb von Pumpen oder Pumpen mit Motorantrieb in geschlossenen Räumen betrieben werden, denn dann besteht Vergiftungsgefahr! Pumparbeiten in der Nähe von Deichen sind vorher mit dem jeweiligen Deicheigentümer und der Aufsichtsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 54 Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz) abzustimmen. Durch unsachgemäße Pumparbeiten können Schäden an Deichen entstehen. Wer unsicher ist oder die Gefahrenlage nicht klar einschätzen kann, wendet sich an die Feuerwehr über den Notruf 112.



Bürgerservice der Stadt Duisburg informiert über die Abschaffung der Kinderreisepässe

Duisburg, 05. Januar 2024 - Wer mit dem Kind verreisen möchte, braucht in der Regel für das Kind einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass – letzterer wird jedoch aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung im Herbst 2023 – seit dem 1. Januar nicht mehr ausgestellt und auch nicht verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist .


Der städtische Bürgerservice weist darauf hin, dass für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein Personalausweis ausreicht. Soll das Reiseziel hingegen außerhalb der EU liegen, benötigt man für Kinder einen Reisepass. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Bei der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen die Lieferzeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden.


Diese betragen aktuell beim Personalausweis etwa zwei bis drei Wochen und beim Reisepass circa drei bis vier Wochen. In Notfällen und bei kurzfristigen Reisen können vorläufige Personalausweise bzw. Reisepässe beantragt werden. Weitere Informationen, welche Dokumente für die Beantragung eines Reisepasses benötigt werden, sind online abrufbar unter www.duisburg.de (Stichwort: „Reisepass“).


Der Personalausweis kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro, für Personen ab 24 Jahren 37 Euro. Der Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro, für Personen ab 24 Jahren 70 Euro. Die Ausweisdokumente können in allen sieben Bürger-Service-Stationen beantragt werden. Für den Besuch einer Bürger-Service-Station ist ein vorab gebuchter Online-Termin notwendig. Aktuell stehen den Bürgerinnen und Bürgern Termine für jede Dienstleistung in einer der sieben Bürger-ServiceStationen für den darauffolgenden Tag zur Verfügung: www.duisburg.de/termine


Übrigens zählen zu den meistgebuchten Dienstleistungen vor allem die Beantragung von unterschiedlichen Ausweisdokumenten. Die BürgerService-Stationen haben im Jahr 2023 insgesamt 266.877 Termine für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Im Vorjahr 2022 wurden 262.160 Termine wahrgenommen. Die Bürger-Service-Stationen bieten insgesamt über 30 verschiedene Dienstleistungen an.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Künftig brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren einen "normalen" Reisepass..Die Ausweisdokumente können in allen sieben Bürger-Service-Stationen im gesamten Stadtgebiet beantragt werden. Foto Ilja Höpping / Stadt Duisburg



Hallenbad Toeppersee hat am 8. Januar geschlossen

Duisburg, 04. Januar 2024 - Wegen notwendiger Arbeiten an der Hauptwasserleitung durch die Stadtwerke Duisburg bleibt das Hallenbad Toeppersee am Montag, 8. Januar, geschlossen. Dafür muss die Wasserversorgung unterbrochen werden, so dass Duschen und Toiletten an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen. Aktuelle Informationen gibt es im Internet unter www.baederportalduisburg.de.

 

Zahlen und Daten des Standesamtes der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2023

Beliebteste Vornamen, Geburtsbeurkundungen und Eheschließungen
Duisburg, 02. Januar 2024 - Emilia“ und „Noah“ waren im Jahr 2023 die beliebtesten Vornamen, die Duisburger Eltern für ihre Kinder am häufigsten auswählten. Während der Vorname „Emilia“ im Jahr 2022 noch Platz 4 belegte, war der Vorname „Noah“ im Jahr 2022 nicht in der Top 10 vertreten. Die beliebtesten Vornamen des Vorjahres 2022, „Marie“ und „Hamza“, wurden somit abgelöst und belegten im vergangenen Jahr Platz 3 der häufigsten Vornamen in Duisburg.

Die Top 10 der beliebtesten Vornamen 2023


Geburtsbeurkundungen
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Im Jahr 2023 beurkundete das Standesamt insgesamt 4.430 Geburten (2.127 Mädchen und 2.303 Jungen). Die hohe Anzahl von Geburtsbeurkundungen zum Vorjahr (Jahr 2022: 3.764 Geburtsbeurkundungen) ist auf den Abbau des Rückstandes aus dem Vorjahr zurückzuführen.

Eheschließungen
Von den drei Duisburger Standesämtern wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.330 Ehen geschlossen. Hiervon waren 50 Eheschließungen mit gleichgeschlechtlichen Ehepartnern. Von den 50 Eheschließungen mit gleichgeschlechtlichen Ehepartnern fanden 20 Eheschließungen mit männlichen Ehepartnern und 30 Eheschließungen mit weiblichen Ehepartnerinnen statt.

Im Vorjahr 2022 wurden 1.329 Eheschließungen (davon insgesamt 41 gleichgeschlechtliche Ehen) geschlossen. Weitere Informationen zum Thema „Heiraten in Duisburg“ online unter https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/32-1/heiraten-induisburg.php


Deich in Duisburg-Homberg ab sofort gesperrt

Duisburg, 26. Dezember 2023 - Bei einer routinemäßigen Begehung der Deiche bei Hochwasser, ist am Deich Homberg eine Sickerstelle durch Deichläufer der Wirtschaftsbetriebe Duisburg festgestellt worden. Aufgrund dessen muss der Deich von der Zufahrt des PCC-Stadions bis zur Rheindeichstraße Höhe Haus-Nr. 111 gesperrt werden. An einer Stelle am Fuße des Deiches ist diese Austrittsquelle festgestellt worden. Zum jetzigen Zeitpunkt geht keine Gefahr durch das austretende Wasser aus.


Um jedoch weitere Schäden am Deichkörper zu verhindern, wird eine Quellkade um die Austrittsstelle gelegt. Eine Quellkade ist ein mit wassergefüllter Ring, der einen Gegendruck erzeugt, der wiederum den Wasserfluss stoppen bzw. verringern soll. Die Quellkade wird durch die Feuerwehr Duisburg aufgebaut. Um den Deich weiterhin zu schützen, ist ein Betreten des Deiches ausdrücklich untersagt. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg bitten diese Vorsichtsmaßnahme unbedingt einzuhalten.

Steigende Pegelstände: Stadt informiert zum Hochwasserschutz  

Montag, 25. Dezember 2023 - Die starken Regenfälle der vergangenen Tage lassen die Pegelstände an Rhein und Ruhr weiter ansteigen. Die gesättigten Böden können das zusätzliche Wasser nicht mehr aufnehmen, so dass es unmittelbar in die Bäche und Flüsse gelangt. Aktuell wird für den 27. Dezember in Ruhrort für den Rhein ein Pegelhöchststand von knapp 10,00 m erwartet, in den Folgetagen soll der Pegel dann wieder sinken. Auch kleinere Gewässer führen viel Wasser, auch entlang der Bäche ist Vorsicht geboten.

 

So tritt beispielsweise der Dickelsbach an einigen Stellen über die Ufer. Bisher geht von diesen Überschwemmungen aber keine Gefahr aus. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat sich heute getroffen und die Hochwasserlage im Blick. Gemeinsam mit den Deichverantwortlichen im Stadtgebiet werden die kritischen Bereiche beobachtet. Bisher gibt es an den Deichen keine Auffälligkeiten.  

Auf Grund der steigenden Wasserstände kommt es an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet zur Sperrung von Straßen und Wegen, insbesondere im Deichvorland und in unmittelbarer Nähe zu den Hochwasserschutzanlagen. Eine Übersicht über die geplanten Sperrungen bei steigendem Wasserstand finden Sie auf dem Hochwasserprotal der Stadt unter www.duisburg.de/hochwasser.


Hier gibt es darüber hinaus alle Informationen rund um das Thema Hochwassergefahren und Hochwasservorsorge. Das Portal informiert darüber, welche Bereiche im Stadtgebiet durch Hochwasser gefährdet sind. Außerdem erfährt man, wie man sich selbst und sein Wohngebäude vor den schädlichen Auswirkungen von Hochwasser schützen kann.  


Hochwassersaison von November bis März
Am 1. November beginnt die Hochwassersaison, die bis Ende März gilt. In dieser Zeit, meist zwischen Weihnachten und Karneval, erreicht der Rhein seine jährlichen Höchststände. Der Hochwasserschutz spielt in der Stadt eine wichtige Rolle. Mehr als 300.000 Einwohner Duisburgs sowie Sachgüter, deren geschätzter Wert im Bereich von 30 Milliarden Euro liegt, werden in Duisburg durch Hochwasserschutzanlagen vor Überschwemmungsschäden geschützt. Der höchste Pegelstand des Rheins wurde mit einer Höhe von 13,00 m am 2. Januar 1926 gemessen.

Betriebsferien der Stadtverwaltung Duisburg zum Jahreswechsel

Duisburg, 1./19. Dezember 2023 - Die Duisburger Stadtverwaltung, einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen, wird auch in diesem Jahr in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 27. Dezember bis einschließlich 1. Januar, in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr und der Städtische Außendienst des Bürgerund Ordnungsamtes.

Diese Dienststellen sind an allen Tagen erreichbar. Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet ist für Bestatter im Standesamt West am Körnerplatz 1 in Duisburg-Rheinhausen vom 27. bis 29. Dezember ein Notdienst eingerichtet. Die Volkshochschule und die Musik- und Kunstschule bleiben bis einschließlich 1. Januar geschlossen.


Das Museum der Deutschen Binnenschifffahrt ist am zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, geöffnet. Am 24., 25. und 31. Dezember sowie 1. Januar bleibt das Museum geschlossen. An den übrigen Tagen öffnet das Binnenschifffahrtsmuseum zu den gewohnten Öffnungszeiten (10 bis 17 Uhr). Die Zentralbibliothek ist einschließlich der Kinder- und Jugendbibliothek vom 27. Dezember bis 30. Dezember zu den bekannten Zeiten geöffnet (11 bis 19 Uhr, am Samstag von 11 bis 16 Uhr). Die Open Libraries in Wanheimerort und Vierlinden stehen Kundinnen und Kunden mit Bibliotheksausweis vom 27. bis 30. Dezember täglich von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung.

Darüber hinaus bleiben alle weiteren Bibliotheken vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Der Bücherbus fährt nicht. Selbstverständlich können alle Online-Angebote, wie beispielsweise die Onleihe, filmfriend und tigerbooks durchgängig genutzt werden. Die gesamte Stadtverwaltung ist ab dem 2. Januar wieder erreichbar. Der Lesesaal des Stadtarchivs öffnet erst am 9. Januar wieder.

Mit den Betriebsferien können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr) ergeben sich weitere positive Effekte für die Umwelt.

 

DVG-Sonderfahrten und Erreichbarkeit des Kundenservices der Stadtwerke Duisburg

Sonderfahrplan für Busse, Bahnen und myBUS an den Feiertagen  
Duisburg, 18. Dezember 2023 - Wie fahren die Busse und Bahnen am 24. Dezember, an den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr? Die Antworten auf diese Fragen gibt wie jedes Jahr der Sonderfahrplan der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG).  


Am 24. Dezember gilt für alle Linien der übliche Sonntagsfahrplan. Die letzten Fahrten starten je nach Linie zwischen circa 15 und 17 Uhr von den Endhaltestellen. Die DVG setzt zusätzlich zwischen circa 17.30 und 7.30 Uhr am folgenden Tag Nachtexpressbusse ein, die alle 60 Minuten auf den bekannten Strecken in Duisburg fahren.  

Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag gilt ebenfalls der Sonntagsfahrplan. Davon abweichend startet am 25. Dezember auch die U79 erst ab 7.30 Uhr.

In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember ist die DVG zudem von circa 23.30 bis 7.30 Uhr mit ihren Nachtexpressbussen unterwegs. Am 26. Dezember gilt der Sonntagsfahrplan. Aufgrund des Weihnachtsmarktes fahren die Linien 901 und 903 an dem Tag im 15-Minuten Takt.  

Am 31. Dezember fahren die Busse und Bahnen nach dem üblichen Sonntagsfahrplan. Die U79 fährt bis 00.30 Uhr nach dem Sonntagsfahrplan und zusätzlich im Anschluss bis circa 3 Uhr in der Silvesternacht. Die Nachtexpresslinien fahren zwischen circa 23.30 und 7.30 Uhr jeweils stündlich. Am Neujahrstag gilt der Sonntagsfahrplan. Die U79 fährt erst ab 7.30 Uhr.  


Fahrplan myBUS
Am 24. Dezember sowie vom 1. auf den 2. Weihnachtstag fährt myBUS jeweils von 18 bis 7.30 Uhr am folgenden Tag. Am 26. Dezember fährt myBUS von 18 bis 2.30 Uhr am folgenden Tag.  
- An Silvester fährt myBUS von 18 bis 7.30 Uhr und Neujahr von 18 Uhr bis 2.30 Uhr am folgenden Tag.  

DVG erhöht die Sicherheitsmaßnahmen im ÖPNV an Silvester  
Die DVG wird ihre Sicherheitsmaßnahmen im ÖPNV am 31. Dezember deutlich erhöhen. Grund dafür sind die Vorkommnisse in den vorangegangenen Jahren, als es immer wieder Angriffe gegen Fahrzeuge gab. „Die Sicherheit unserer Fahrgäste, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Fahrzeuge haben oberste Priorität. Leider sind wir nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre dazu gezwungen, die Sicherheitsmaßnahmen an Silvester den Erfordernissen anzupassen“, sagt Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der DVG.  


Daher wird die DVG verstärkt im gesamten Stadtgebiet Sicherheitspersonal an den Haltestellen einsetzen. Darüber hinaus sind mobile Sicherheitsteams den ganzen Tag, am Abend und in der Nacht im Einsatz und können schnell vor Ort sein, sollte es zu Zwischenfällen kommen. Außerdem wird die DVG auch in den Fahrzeugen verstärkt Sicherheitspersonal einsetzen, um Übergriffe in den Fahrzeugen zu verhindern. Die DVG wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um gegen Angriffe aller Art vorzugehen.  

 

Erreichbarkeit des Kundenservice der DVG an den Feiertagen  
Rund um die kommenden Feiertage können Kundinnen und Kunden die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) zu folgenden Zeiten erreichen:  
- Kundencenter Hauptbahnhof, Harry-Epstein-Platz 10 an den Weihnachtsfeiertagen sowie Neujahr geschlossen  
- Telefonischer Kundenservice (0203 60 44 555) Weihnachtsfeiertage und Neujahr nicht erreichbar

Zudem ist die Schlaue Nummer für Fahrplan- und Tarifauskünfte rund um die Uhr und gebührenfrei unter 08006 50 40 30 erreichbar.  

Verkehrsinformationen zu Bus und Bahn gibt es im Internet unter www.dvg-duisburg.de, bei der DVG-Telefonhotline unter der Rufnummer 0203 60 44 555 und in der myDVG Bus&Bahn-App. Die myDVG Bus&Bahn-App steht für die gängigen iPhones und Android-Smartphones in den jeweiligen Stores kostenlos zum Download bereit. Aktuelle Informationen finden Sie auch bei Facebook unter facebook.de/dvgduisburg.


Erreichbarkeit des Kundenservice der Stadtwerke Duisburg an den Feiertagen  
Rund um die kommenden Feiertage können Kunden die Stadtwerke Duisburg zu folgenden Zeiten erreichen: Telefonischer Kundenservice (0203 393939)
·    Heiligabend, Weihnachtsfeiertage, Silvester und Neujahr: nicht erreichbar
·    27. bis 29. Dezember: 8 bis 20 Uhr erreichbar  

Online jederzeit erreichbar Selbstverständlich jederzeit erreichbar ist der Online-Kundenservice der Stadtwerke Duisburg unter mein.swdu.de. Hier können Kunden fast alles rund um ihre Verträge ganz bequem von Zuhause erledigen. Sie haben beispielsweise Zugriff auf Rechnungs- und Adressdaten und können diese komfortabel verwalten.    

Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten jetzt online möglich

Duisburg, 15. Dezember 2023 - Die Stadt Duisburg bietet ab sofort die Möglichkeit an, Mandate für SEPALastschriftverfahren nun auch online zu erteilen. Mit Hilfe von SEPA-Mandaten wird es möglich, wiederkehrende Zahlungen wie beispielsweise Steuern, Elternbeiträge oder andere kommunale Abgaben direkt über das Internet zu autorisieren. Diese Neuerung vermindert nicht nur den bisherigen manuellen Aufwand, sondern bietet auch eine zeitgemäße und sichere Alternative zum herkömmlichen Verfahren.

Das Formular zur Übermittlung des Lastschriftmandats ist benutzerfreundlich gestaltet, um stellt so eine einfache Handhabung sicher. „Mit dieser Initiative unterstreichen wir unser Bestreben zur kontinuierlichen Verbesserung der Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalisierten Zukunft und erweitert das Angebot an bürgernahen Dienstleistungen. Besonders freut mich, dass durch das neue Vorgehen nicht nur Ressourcen eingespart, sondern auch die Bearbeitungszeiten verkürzt werden können“, so Stadtdirektor und Digitalisierungsdezernent Martin Murrack. Weitere Informationen und das Formular zur Erteilung von SEPALastschriftmandaten finden Sie unter www.duisburg.de/sepa

 

Großbaustelle Duisburg-Ruhrort / KaßlerfeId: Öffnung des OB-Karl-Lehr-Brückenzuges

Großbaustelle Duisburg-Ruhrort / KaßlerfeId: Öffnung des OB-Karl-Lehr-Brückenzuges Duisburg, 15. Dezember 2023 - Nach knapp drei Monaten nähern sich die aktuellen Arbeiten an der Großbaustelle Karl-Lehr-Brücke dem Ende. Bereits zwei Wochen früher als geplant wird der Brückenzug ab dem kommenden Montag, 18. Dezember 2023, für alle Verkehrsteilnehmer geöffnet. Somit können dann auch wieder Fußgänger, Radfahrer und der Individualverkehr die Brücke passieren. Auch die Straßenbahnen der DVG sollen dann wieder über die Brücke fahren können.

Nach knapp drei Monaten nähern sich die aktuellen Arbeiten an der Großbaustelle Karl-Lehr-Brücke dem Ende...Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg

 

Hierfür findet am kommenden Sonntag, 17. Dezember, noch eine finale Testfahrt statt. Die DVG wird in einer separaten Pressemitteilung über Details informieren. „Die Arbeiten zum zweiten Bauabschnitt konnten schneller abgeschlossen werden als geplant. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg, bedanken. Es ist für alle Verkehrsteilnehmer eine große Erleichterung, dass die Brücke nun wieder genutzt werden kann,“ so Oberbürgermeister Sören Link.


Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg


Stadtentwicklungsdezernent Martin Linne ergänzt: „Durch die nun nutzbaren neuen Brückenbauwerke des OB-Karl-Lehr-Brückenzuges sind wir der Fertigstellung der gesamten Sanierung des Brückenzuges einen großen Schritt nähergekommen. Die Erneuerung dieser wichtigen Verbindung im Duisburger Straßennetz stellt für alle Duisburgerinnen und Duisburger zukünftig eine signifikante Verbesserung des Verkehrsflusses sicher und ich bedanke mich für die Geduld und das Verständnis aller Betroffenen im Zusammenhang mit dieser Maßnahme.“

Der Kreisverkehr Kasslerfeld. Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg

 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses wird der Kreisverkehr Kaßlerfeld einspurig befahrbar sein. Daher wird die Ruhrorter Straße kurz vor dem Kreisverkehr auf eine Fahrspur verengt und für die Einfahrt von der Brücke in den Kaßlerfelder Kreisel (aus Fahrtrichtung Ruhrort kommend) ist ein frühzeitiges Einreihen in die Richtung der jeweiligen Weiterfahrt, insbesondere zur A40, erforderlich. Auf der Straße „Ruhrdeich“ wird vor dem Kreisverkehr Kaßlerfeld eine temporäre Ampelanlage installiert.

 

Zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs ist eine Querung der Straßen im Bereich des Anschlusses Kreisverkehr Kaßlerfeld / Brückenzug nicht möglich. Die offizielle Umleitung für den Radverkehr beginnt auf der Straße Ruhrdeich und führt über die Max-Peters-Straße und Auf der Höhe sowie weiter über die Kaßlerfelder Straße bis zur Kreuzung Am Brink.

Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg

Eine entsprechende Beschilderung ist vorhanden. Fußgänger können den Bereich an der Ampelanlage Am Brink queren. Die Baumaßnahme ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Jahr werden die alten Brücken zurückgebaut. Dann müssen die endgültigen Pfeiler und Widerlager neu hergestellt werden. Im Jahr 2025 können so die neuen Brücken an die dafür vorgesehenen Positionen quer verschoben werden.


Karl-Lehr-Brücke: Straßenbahnen können wieder durch Ruhrort fahren  

Ab Montag, 18. Dezember, ist der Oberbürgermeister Karl-Lehr-Brückenzug (OBKL) wieder für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer geöffnet. Das bedeutet für die Fahrgäste der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG), dass die Straßenbahnen der Linie 901 wieder den Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen „Landesarchiv NRW“ und „Scholtenhofstraße“ befahren können. Eine letzte Testfahrt steht am Sonntag, 17. Dezember, aus. Sollte diese positiv verlaufen, fahren die Bahnen ab dem 18. Dezember wieder über die Brücke.  

 

Damit wird der Shuttlebus auf dem Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen „Landesarchiv“ und „Scholtenhofstraße“ aufgehoben. Auch der Weihnachtsmarkt-Shuttle wird eingestellt. Die Straßenbahnen fahren in der Zeit des Weihnachtsmarktes im 15-Minuten-Takt (siehe hierzu auch die Medieninformation vom 13. November).  


Was bedeutet der Neubau der OBKL-Brücke für die DVG? Der durch die Stadt und Wirtschaftsbetriebe Duisburg neu gebaute Brückenzug erstreckt sich über eine Gesamtlänge von rund 650 Metern. Die DVG hat hierbei rund 1.300 Meter an neuen Gleis- und Fahrleitungsanlagen verlegt. Es gibt ab sofort eine eigene Spur für die Bahnen, sodass sie zukünftig schneller und verkehrsunabhängiger unterwegs sein werden.  

Ausschreibung „Ich bin von hier!“ Erlebte Diversität in den Mitgliedsstädten des NRWKS

Duisburg, 15. Dezember 2023 - Das NRW Kultursekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten das Projekt „Ich bin von hier“ aus. Thema der Ausschreibung ist die im eigenen Umfeld, in der Stadt und im Stadtteil erlebte Vielfalt und Diversität im Sinne von kulturellem Hintergrund und Herkunft: Wie erlebe und praktiziere ich kulturelle Vielfalt? Wie lassen sich meine Erfahrungen mit einem künstlerischen Ansatz ausdrücken?

Alle Einwohnerinnen und Einwohner in Duisburg sind aufgerufen, ihre persönlichen Erfahrungen zur erlebten Diversität in der lebensräumlichen Umgebung künstlerisch mit einem Video-/Handyfilm und/oder Hörstück von maximal fünf Minuten Dauer festzuhalten und zu vermitteln. Der lokale Bezug zu Duisburg oder einem Stadtteil Duisburgs muss erkennbar sein. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich mit dem Film bzw. dem Hörstück, ohne Projektskizze. Hinzuzufügen ist ein repräsentatives Bild als digitales „Titelblatt“.

Bewerben kann sich jeder, künstlerische Erfahrungen werden nicht vorausgesetzt. Alle Teilnehmenden schicken ihren Beitrag bis zum 15. Februar 2024 via WeTransfer an die E-Mail-Adresse kulturbuero@stadt-duisburg.de. Mit der Bewerbung wird das Einverständnis zur Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Einverständniserklärung, die auf der Internetseite des Kulturbüros Duisburg www.duisburg.de hinterlegt ist, muss mit eingereicht werden. Eine Fachjury wählt den besten Beitrag aus. Beurteilt werden der thematische Bezug, der Bezug zur Stadt und zum Viertel, die Qualität des künstlerischen Ansatzes und dessen kreative Ausführung sowie die technische Kompatibilität für die digitale Bildschirmdarstellung.


Das Preisgeld beträgt 2000 Euro. Der Preis wird vom NRW Kultursekretariat gestiftet. „Ich begrüße diese Projektausschreibung ganz ausdrücklich. Wenn wir zuhören, Gemeinsamkeiten und Unterschiede würdigen, werden wir zu einer klügeren, zusammenführenden und besseren Gesellschaft. Eine Ausschreibung, die vielleicht gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt kommt. Ich bin sehr gespannt, welche Beiträge uns erreichen werden“, so Kulturdezernentin Linda Wagner. Alle Beiträge aus den 20 Mitgliedsstädten findet man ab Sommer nächsten Jahres auf der Website des NRWKS.


Am 6. September 2024 werden alle Arbeiten anlässlich des Festaktes zum 50jährigen Bestehen des NRWKS im Foyer der Oper Wuppertal auf Screens zu erleben sein. Die Videos werden auf der Homepage des NRWKS www.nrw-kultur.de , auf den Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook und Vimeo) und beim Festakt zur Preisverleihung (Jubiläumsveranstaltung in der Oper Wuppertal) veröffentlicht. Mit der Bewerbung wird das Einverständnis zur Veröffentlichung durch das NRWKS vorausgesetzt Die zentrale Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger aller beteiligten Mitgliedsstädte erfolgt bis zum 30. Juni 2024.