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NRW-Feiertagsgesetz an
Gründonnerstag und Karfreitag sowie Ladenöffnungsgesetz NRW
zum Verkauf am Ostermontag
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Duisburg, 26. März 2024 - Das
Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist auch in
diesem Jahr wieder darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes
über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) am
Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz und am Karfreitag
ab 0 Uhr bis zum Karsamstag, 6 Uhr, alle musikalischen und
sonstigen unterhaltenden Darbietungen jeder Art
(einschließlich Tanz) verboten sind. Damit sind
beispielsweise auch der Betrieb von Spielhallen und die
gewerbliche Annahme von Wetten am Karfreitag nicht zulässig.
Außerdem dürfen nach dem Gesetz zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz NRW) am Ostermontag
Verkaufsstellen, deren Warenangebot überwiegend aus Blumen
und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- oder
Konditorwaren besteht – in der Regel sind dies beispielsweise
Bäckereien oder Blumengeschäfte – nicht geöffnet haben.
Um unerwünschte „Osterüberraschungen“ zu vermeiden,
bittet das Bürgerund Ordnungsamt um Beachtung dieser
Vorschriften. An den genannten Tagen werden stichprobenartige
Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführt. Sollten dabei
Verstöße festgestellt werden, können diese als
Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet
werden.
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Veterinäramt der Stadt Duisburg informiert über
Fütterungsverbot von Tauben |
Duisburg, 21. März 2024 - Der Frühling ist Brutzeit.
Nicht nur Singvögel, sondern auch die Tauben beginnen überall wieder
mit dem Nestbau. Auch in Duisburg ist die Stadttaubenpopulation sehr
groß. Natürliche Feinde wie Greifvögel fehlen hier weitgehend.
Stattdessen stehen Nahrungsquellen, beispielsweise durch verlorene
oder achtlos weggeworfene Lebensmittel, sowie zahlreiche
Nistmöglichkeiten zur Verfügung. Neben der Fußgängerzone in der
Innenstadt leben auch größere Populationen im Bahnhofsbereich und in
Homberg.
Grundsätzlich ist das Füttern von Tauben im
gesamten Stadtgebiet verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot
stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem
Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet werden. Das Füttern mit
ungeeignetem Futter, wie beispielsweise unachtsam weggeworfenen
Brötchen, stellt keinen sinnvollen Tierschutz dar, sondern führt bei
den Tieren unter anderem zu Mangelerkrankungen.
Das
gezielte und regelmäßige Füttern mit Getreide ohne begleitende
Populationskontrolle ermöglicht den vorhandenen Tauben eine stark
erhöhte Aufzuchtrate. Dadurch vergrößern sich die bestehenden
Bestände sehr schnell, dies führt zu erhöhter Krankheitsanfälligkeit
und Stress unter den Tieren. Außerdem führen große Ansammlungen von
Tauben zu Verschmutzungen von Fassaden und Gehwegen durch Taubenkot.
Ein wichtiger Baustein hierbei ist, das verbotene Füttern der Tauben
zu unterlassen und Lebensmittelreste ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Reduktion einer Taubenpopulation kann nur durch eine
deutliche Senkung der Nachzuchtquote erreicht werden. Sie kann daher
nur als langfristige Maßnahme einen Erfolg zeigen. Das Ziel des
Veterinäramtes sind kleine und gesunde Taubenbestände im
Stadtgebiet. Hierzu hat die Stadt Duisburg im vergangenen Mai ein
Pilotprojekt in der Nähe des Hauptbahnhofes gestartet, bei dem eine
Vogelfutterstation installiert wurde und regelmäßig mit dem Futter
befüllt wird. Das Futter ist für die Tiere nicht schädlich, aber die
Eientwicklung wird unterbunden. Die ersten Ergebnisse sind
vielversprechend. Aktuell wird die Situation und Entwicklung weiter
beobachtet und begutachtet – abschließende Ergebnisse liegen noch
nicht vor.
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Landesweiter Warntag NRW – Erste Ergebnisse - Stadt
Duisburg testet Notsendebetrieb |
Duisburg, 14. März 2024 - Die Stadt
Duisburg hat heute erneut das Konzept zur Warnung und
Information der Bevölkerung im Gefahrenfall überprüft. Dies
erfolgte mit einem stadtweiten Probealarm des Sirenensystems
innerhalb des landesweiten Warntags. Die geplante Auslösung
der Sirenensignale „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton), nach
einer Pause die „Warnung“ (eine Minute auf- und
abschwellender Heulton) und nach einer weiteren Pause erneut
die „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton) funktionierte
grundsätzlich wie erwartet. Die Auslösung der Sirenen wurde
durch das Monitoring-System überwacht.
Insgesamt
haben 73 von 80 aktiven Sirenen im Stadtgebiet reibungslos
funktioniert und einen Warnton abgegeben. Bei zwei
Sirenenstandorten (Ruhrorter Straße und „Im Spenskamp“) gab
es Störungen in der Kommunikation. Hier kann zurzeit keine
Aussage getroffen werden, ob und wie die Sirenen funktioniert
haben. Drei Sirenen („Am See“, „Am Lindentor“ und
Mattlerstraße) haben gar nicht ausgelöst, zwei Sirenen
(Königstraße und Albert-Einstein-Straße) haben nicht
vollumfänglich funktioniert. Die Stadt hat sofort damit
begonnen, die Gründe für die Fehlfunktionen zu ermitteln.
Die Warn-App Nina wurde für die bundesweite
Alarmierung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) pünktlich zum Start des Sirenenalarms
ausgelöst. Auch die Funktion des Cell Broadcasts wurde
getestet, welches als weiteres Warnmittel durch das BBK
letztes Jahr eingeführt wurde.
Warntag NRW – Stadt Duisburg testet Notsendebetrieb
Den heutigen landesweiten Warntag hat die Stadt Duisburg dazu
genutzt, neben verschiedenen Warnmitteln auch einen
Notsendebetrieb des Lokalradios zu testen. Im Beisein von
Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin Murrack sowie des
Leiters der Feuerwehr, Oliver Tittmann, wurde auf der
Rockelsberghalde in Rheinhausen zu Testzwecken ein mobiler
Sendemast errichtet, der von Radio Duisburg bespielt und nach
dem erfolgreichen Probelauf wieder abgebaut wurde.
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Bilder Ilja Höpping / Stadt Duisburg
„Das A und O im
Krisenfall sind verlässliche Informationen, die alle Menschen
in unserer Stadt schnell erreichen. Dafür sind wir optimal
vorbereitet“, so Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin
Murrack. Der 25 Meter hohe Sendemast kann von der Feuerwehr
innerhalb von rund 60 Minuten errichtet und einsatzbereit
gemacht werden. Durch den erhöhten Standort auf der Halde
kann so ein Notsendebetrieb von Radio Duisburg im gesamten
Stadtgebiet empfangen werden. Radio Duisburg ist neben
anderen regionalen Medien ein wichtiger Multiplikator, um die
Duisburgerinnen und Duisburger im Notfall mit Informationen
oder Handlungsanweisungen zu versorgen.
Durch die
Bereitstellung eines eigenen Notsenders ist die Stadt
Duisburg auch bei einem sehr unwahrscheinlichen, aber
theoretisch denkbaren BlackoutSzenario oder dem Ausfall
wichtiger Datenverbindungen in der Lage, ihre Kommunikation
zu den Bürgerinnen und Bürgern aufrechtzuerhalten. Weitere
Informationen gibt es online auf der städtischen
Internetseite unter
https://duisburg.de/allgemein/fachbereiche/krisenkommunikation.php.
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7. Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg |
Duisburg, 13. März 2024 - Die Stadt Duisburg und die
Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben von
Januar bis Dezember 2025 ein Aufenthaltsstipendium für ein
Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich
Künstlerinnen und Künstler bewerben können. Die Ausschreibung
erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie,
Illustration, Performance oder Videokunst. Der Umfang des
Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers
inklusive der Betriebskosten. Außerdem wird die Unterbringung
in einer Wohnung getragen, dies beinhaltet die Miete,
inklusive der Betriebskosten. Mindestens eine Ausstellung
wird für das Aufenthaltsstipendium möglich gemacht.
Bewerberinnen und Bewerbung müssen ihre Ausbildung vor
mindestens einem Jahr abgeschlossen haben und im Rahmen ihrer
Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische
Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen.
Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Interessierte Künstlerinnen und Künstler können ihre
Bewerbung bis zum 31. August 2024 an folgende Adresse senden:
Kulturbetriebe der Stadt Duisburg, Kulturbüro, Stichwort
„Stipendium“, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg. Weitere
Informationen gibt es beim Kulturbüro telefonisch unter
(0203) 283- 62269 oder online auf duisburg.de unter:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/aufenthaltsstipendium.php.
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Neue Mitarbeiterin verstärkt die Beratungsstelle im
Gesundheitsamt für Sexarbeitende
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Duisburg, 12. März 2024 - Das
Gesundheitsamt nimmt am Dienstag, 19. März, wieder die offene
Sprechstunde für in der Sexarbeit tätige Personen auf. Dies
ist auch der „Tag des Gesundheitsamtes“, der 2024 unter dem
Motto „Soziale Ungleichheit und Gesundheit“ steht. Die
Wiederaufnahme der Beratung zu HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen (STI) erfolgt dank der Einstellung
von Nadescha Neuhaus, die sich neben der Testberatung auch
auf die individuelle Beratung von Sexarbeitenden
spezialisiert hat.
Ein weiterer Schwerpunkt in
der Arbeit von Frau Neuhaus liegt auf der allgemeinen
Präventionsarbeit. Sexarbeitende, oft mit niedrigem
Sozialstatus, sind eine wichtige Zielgruppe für die
Gesundheitsämter. Außerdem gilt eine besondere Aufmerksamkeit
den Menschen, die keinen oder nur einen erschwerten Zugang
zur regulären Gesundheitsversorgung haben. „Für viele
Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, ist der Zugang zu
angemessener Gesundheitsversorgung eine Herausforderung.
Unsere offene Sprechstunde stellt eine wichtige Basis für
präventive Maßnahmen, Früherkennung und Behandlung von STIs
dar", sagt Nadescha Neuhaus.
„Durch das offene
Angebot und auch die Wiederaufnahme der aufsuchenden Arbeit
wollen wir sicherstellen, dass auch Personen mit sozialer
Chancenungleichheit Zugang zu qualitativ hochwertiger
Beratung und Unterstützung erhalten.“ Die Beratung erfolgt
vertraulich und ist kostenlos. Personen, die in der Sexarbeit
tätig sind, können jeden Dienstagvormittag ohne
Terminvereinbarung in die Beratungsstelle an der
Universitätsstraße 32 in der Duisburger Innenstadt kommen.
Zudem besteht später die Möglichkeit, das offene
Testangebot für diese Bevölkerungsgruppe ganztägig
auszuweiten. Außerdem findet in der Beratungsstelle bereits
seit längerem wieder die Beratung und Testung für alle
Duisburgerinnen und Duisburger sowie speziell für weitere
Zielgruppen statt. Hierfür wird gebeten, einen Termin
telefonisch (0203 283-7574) oder über das Onlineportal der
Stadt Duisburg
(https://qtermin.de/stadt-duisburg-aidsberatung) zu
vereinbaren.
Beratungsstelle zu HIV und sexuell
übertragbaren Infektionen (STI): Universitätsstraße 32, 47051
Duisburg - Ohne Terminvereinbarung: Offene Sprechstunde
für in der Sexarbeit tätige Personen: Dienstags, 9 bis 12
Uhr - Mit Terminvereinbarung: Allgemeine Beratung und
Testung Donnerstags, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr -
Allgemeine Schnelltest-Sprechstunde: Dienstags, 13 bis 16 Uhr
Herzenslust-Checkpoint für Männer, die (auch) Sex mit Männern
haben (in Kooperation mit der AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel
e.V.) Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16
bis 18 Uhr
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Straßenverkehrsamt: Eröffnung am neuen Standort in
Duisburg-Neumühl |
Duisburg, 12. März 2024 -
Das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg wurde heute, 12.
März, um 7.30 Uhr am neuen Standort auf der
Theodor-Heuss-Straße 80 in DuisburgNeumühl eröffnet. Ab
sofort sind die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie
der Bereich Personen- und Güterverkehr mit insgesamt rund 90
Mitarbeitenden sowie Auszubildenden dort angesiedelt.
„Kurze Wege, geringe Wartezeiten und das alles in
einem hochmodernen Ambiente. Wir können allen Duisburgerinnen
und Duisburgern hier ein tolles Angebot rund um
Verkehrsmobilität in unserer Stadt machen. Dafür gilt mein
Dank allen Beteiligten und den Mitarbeitenden, die sich in
den vergangenen Monaten so erfolgreich um Neubau und Umzug
gekümmert haben“, so Oberbürgermeister Sören Link. Der Neubau
verfügt über drei Geschosse auf einer Grundfläche von rund
1.730 Quadratmetern (überbaute Fläche). Die
Bruttogeschossfläche wuchs noch einmal um rund 23 Prozent auf
nunmehr aktuell rund 4.300 Quadratmeter.
Rundgang durch die neuen Räumlichkeiten
des.Straßenverkehrsamtes. Frank van Staa, Amtsleiter des
Bürger- und Ordnungsamtes, Ordnungsdezernent Michael Rüscher,
Oberbürgermeister Sören Link, sowie Evelyn.Buchner, Leiterin
des Straßenverkehrsamtes,(v.l.) Bild Ilja Höpping / Stadt
Duisburg
Direkt am Gebäude gibt es eine Parkfläche für
rund 137 Pkw (davon sind fünf Parkplätze mit E-Ladesäulen
ausgestattet) und rund 75 Abstellflächen für Fahrräder. „Rund
550 Kundinnen und Kunden bedienen die Mitarbeitenden des
Straßenverkehrsamtes täglich“, so Ordnungsdezernent Michael
Rüscher. „Das Gebäude wurde daher den Ansprüchen der
besucherintensiven Bereiche sowohl für Kunden als auch für
die Mitarbeitenden angepasst.“
Die beiden
besucherintensiven Bereiche Zulassungs- (erste Etage) und
Fahrerlaubnisbehörde (zweite Etage) haben getrennte
Wartezonen im Erdgeschoss (Zulassungsbehörde) und in der
zweiten Etage (Fahrerlaubnisbehörde) bekommen. „Damit haben
wir für alle Besucherinnen und Besucher gute
Aufenthaltsbedingungen geschaffen, um schnell und
unkompliziert alle Dienstleistungen im Straßenverkehrsamt an
einem Ort erledigen zu können“, so Frank van Staa, Amtsleiter
des Bürger- und Ordnungsamtes.
Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert
sich in der ersten Etage neben der Zulassung von Fahrzeugen
unter anderem auch um die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen,
Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen, der Umkennzeichnung
von Fahrzeugen (z.B. bei Verlust des Kennzeichens oder auf
ein Wunschkennzeichen), der Umschreibung von Fahrzeugen oder
Kfz-Ersatzpapiere. Der Zulassungsbereich verfügt im neuen
Gebäude in der ersten Etage über insgesamt 25 Arbeitsplätze
mit entsprechenden Kundenplätzen und einer zusätzlichen
kleinen Wartezone.
Ein Mitarbeiter des SVA bedient erste Kunden. Foto: Tanja
Pickartz
Hinzu kommt ein Sonderbereich mit zwei Büros
für die Zuteilung von „Rote Händlerkennzeichen oder Roten
Oldtimerkennzeichen“, sowie der Bearbeitung der Anzeige von
technischen Mängeln, Rückrufaktionen und der Überschreitung
Hauptuntersuchung, sowie Halterauskünfte und allgemeine
Informationen. Außerdem wurde dort der Bereich für Händler
und Zulassungsdienste mit einem großen Raum angesiedelt, um
dort die kontaktlos abgegebenen Mappen der Händler und
Zulassungsdienste zu bearbeiten. In der ersten Etage ist
zudem der Bereich der „Stilllegung“ mit vier Büros zu finden.
Im Erdgeschoss befindet sich die
Außerbetriebsetzung. Hier werden Fahrzeuge abgemeldet und die
Kennzeichenschilder der umgeschriebenen oder neuzugelassenen
Fahrzeuge mit HU-Plakette und Landeswappen versehen.
Fahrerlaubnisbehörde Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle
Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise Umtausch,
Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf
die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie
Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig.
Der Bereich verfügt im neuen Gebäude über sieben Büros und je
zwei Arbeitsplätzen für Publikumsverkehr.
Kundeninnen und Kunden der Fahrerlaubnisbehörde können
nach der Anmeldung im Eingangsbereich direkt durchgehen in
die zweite Etage, dort ist ein ebenfalls kleiner Warteraum.
Hinzu kommt ein neuer Walk-by-Schalter im Erdgeschoss, an dem
unkompliziert und ohne Termin beispielsweise die reine
Abholung von Führerscheinen, der Ersatz und die Verlängerung
von Fahrerkarten ermöglicht wird.
Personen- und
Güterverkehr Das Sachgebiet Personen- und Güterverkehr
ist unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen
Güterverkehr und befindet sich ebenfalls in der zweiten
Etage. Hier werden zum Beispiel Genehmigungen/Konzessionen
Güterverkehr, Taxi/Mietwagen oder Großraum- und
Schwertransporte bearbeitet. Besuch des Straßenverkehrsamtes
mit vorher gebuchten OnlineTerminen Grundsätzlich ist ein
Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des
Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin
möglich: www.duisburg.de/termine. Für die Zulassungsbehörde
werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Die
neuen Termine werden, mit jeweils einem Vorlauf von einer
Woche, automatisch vom System um ca. 0 Uhr onlinegestellt.
Bei der Fahrerlaubnisbehörde werden Termine immer jeweils für
einen Zeitraum von zwei Wochen freigegeben. Die Freischaltung
der Termine erfolgt immer montags, mittwochs, donnerstags und
freitags. In der Regel sind hier auch kurzfristig immer noch
vereinzelt Termine verfügbar. „Durch die Online-Terminvergabe
können wir sicherstellen, dass die Termine für unsere Kunden
in einem überschaubaren Zeitraum buchbar sind. Die
Online-Terminvergabe seit April 2020 hat maßgeblich dazu
beigetragen, die Wartezeiten vor Ort erheblich zu
verringern“, so Evelyn Buchner, Leiterin des
Straßenverkehrsamtes.
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Straßenverkehrsamt: Ab sofort
Online-Termine für den neuen Standort in Duisburg-Neumühl
buchbar
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Duisburg, 11.
März 2024 - Das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg ist in
den vergangenen Tagen zum neuen Standort auf der
Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl umgezogen.
Insgesamt 1.300 Umzugskarton und ein Umzugsvolumen von 435 m³
wurden zum neuen Standort transportiert und rund 100
Arbeitsplätze bzw. Kundenschalter eingerichtet.
Ab dem 12. März, 7.30 Uhr, können
Kundinnen und Kunden des Straßenverkehrsamtes die Zulassungs-
und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Bereich Personen- und
Güterverkehr am neuen, gemeinsamen Standort mit einem vorher
gebuchten Online-Termin besuchen: www.duisburg.de/termine.
Dazu werden sukzessive über 3.000 neue, kurzfristige Termine
für die nächsten Tage freigeschaltet.
Neues Straßenverkehrsamt.in Duisburg-Neumühl - Bild: Ilja
Höpping / Stadt Duisburg
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Malwettbewerb zum Familienfest des Weltkindertages 2024
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Kleine Künstlerinnen und
Künstler gesucht:
Duisburg, 11 März 2024 - Das
Jugendamt der Stadt Duisburg hat bereits mit den
Vorbereitungen für das beliebte Kinder- und Familienfest zum
Weltkindertag am 22. September im Innenhafen begonnen. Das
Motto dieses Jahr lautet: „Wir sind die Zukunft!“ Es bezieht
sich auf den Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in dem
steht: „Jedes Kind hat das Recht auf Bildung“. Denn jedes
Kind hat das Recht in einem geeigneten Umfeld zu lernen und
später die Möglichkeit erhält, einen Beruf zu erlernen.
Dieses
Recht schließt die Freiheit ein, die gleichen Chancen zu
bekommen und die Zukunft selbst gestalten zu können. Dazu
wurde wieder ein Malwettbewerb ins Leben gerufen: „Für das
traditionelle Kinderfest gestalten wir jedes Jahr Flyer und
Plakate, um auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.
Kleine Duisburger Künstlerinnen und Künstler sind bei unserem
Malwettbewerb aufgerufen mitzumachen und ihre selbstgemalten
Bilder einzureichen. Ich freue mich schon sehr auf die
Kunstwerke“, so Hinrich Köpcke, Leiter des Jugendamtes.
Plakatmotiv aus dem Jahr 2023
Die Plakate werden im gesamten
Stadtgebiet zu bewundern sein. Kinder im Alter von fünf bis
zehn Jahren dürfen ihre selbstgemalten Bilder unter dem Motto
„Wir sind die Zukunft“ einreichen. Dabei sind der Kreativität
keine Grenzen gesetzt. Ob Bunt- oder Filzstifte, Wasser- oder
Fingerfarben oder Collagen, alle Einsendungen kommen in die
Auswahl. Die eingereichten Bilder sollten mindestens im
Format A4, besser im Format A3 sein und das ganze Blatt
erfassen. Auf der Rückseite des Bildes sollten Name, Alter,
Adresse, Schule sowie die Telefonnummer des Kindes vermerkt
werden.
Das Jugendamt nimmt die Bilder
per Post an Jugendamt der Stadt Duisburg, 51-41 –
Jugendförderung, z.H. Jan Wirtgen, Steinsche Gasse 31, 47051
Duisburg entgegen. Einsendeschluss ist Freitag, 3. Mai 2024.
Das schönste Bild wird von einer Jury aus Grafikern und
Pädagogen im Mai ausgewählt. Es soll dann für die Gestaltung
der Werbeträger genutzt werden. Mit einer Auswahl weiterer
Bilder wird es eine Ausstellung auf dem Kinderfest am 22.
September geben.
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl
gesucht |
Duisburg, 8. März 2024 - Bei der
Europawahl am 9. Juni 2024 entscheiden die Wählerinnen und
Wähler, welche Parteien für die nächsten fünf Jahre gewählt
werden und wie viele Sitze die jeweiligen Parteien im
Europaparlament erhalten. Zur Durchführung dieser Wahlen
werden rund 4000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 323
Urnenstimmbezirke und 105 Briefwahlbezirke in Duisburg
gesucht. Aktuell sind noch rund 1500 Positionen zu besetzen.
Die allgemeinen politischen Wahlen in Duisburg werden in
Wahllokalen durchgeführt, die über das gesamte Stadtgebiet
verteilt sind.
Für jedes Wahllokal muss ein
Wahlvorstand gebildet werden. Ein Wahlvorstand besteht aus 8
bis 9 Personen und setzt sich aus einer Wahlvorsteherin/einem
Wahlvorsteher, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und
deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern zusammen. Weiterhin
werden bis zu 4 bis 5 Beisitzerinnen/Beisitzer benötigt.
Wahlhelfer/Wahlhelferin zu sein bedeutet ein wichtiges
demokratisches Ehrenamt zu übernehmen.
Der Tag
dieses „Demokratiehelfers“ sieht wie folgt aus: 7 bis 8 Uhr -
Eintreffen am Einsatzort, Kennenlernen des Teams, Einrichten
und Vorbereiten des Wahlraumes 8 bis 18 Uhr - Überprüfung der
Personalien, Ausgabe der Stimmzettel, Ermittlung der
Wahlbeteiligung (meist im Schichtbetrieb) ab 18 Uhr -
Auszählung der Stimmen nach den gesetzlichen Vorgaben Es gibt
verschiedene Funktionen, die besetzt werden müssen: •
Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 80 Euro) •
Stellvertretender Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 60
Euro) • Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Stellvertretender Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60
Euro) • Beisitzer/innen (Erfrischungsgeld: 50 Euro)
Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt nach
vollständiger Auszählung der jeweiligen Wahl und geleisteter
Unterschrift in der Wahlniederschrift. Die Funktionen
bedürfen einer vorbereitenden Schulung, welche in
Präsenzveranstaltungen, durch eine Online-Lernplattform und
VideoKonferenzen durchgeführt werden. Einzelheiten finden
sich auch auf der Internetseite www.duisburg.de/wahlhelfer.
Erstmalig werden dieses Jahr gezielte Workshops/Schulungen
für die Auszählung angeboten.
Wer Interesse an
einer dieser Aufgaben hat, mindestens 16 Jahre alt und
mindestens drei Monate in Deutschland oder einem anderen
EUMitgliedsstaat wohnhaft ist und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen ist, kann sich entweder über das
Bewerbungsformular melden unter
www.duisburg.de/wahlhelferbewerbung oder ruft unter
0203/283-4399 an und lässt sich beraten. Außerdem ist eine
Anmeldung per E-Mail bei wahlhelfer@stadt-duisburg.de
möglich.
Besondere Vorkenntnisse zur Wahrnehmung
dieser Aufgabe sind nicht erforderlich. Das Erfrischungsgeld
wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Das Wahl-Team
freut sich über jede Meldung und wird einen passenden
Einsatzort für finden.
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Vogelbrutzeit: Hinweise zur Tierhaltung |
Duisburg, 5. März 2024 - Die Vogelbrutzeit
hat in den vergangenen Tagen offiziell begonnen. Die
Hauptbrutzeit endet im August, einige Vogelarten brüten aber
noch bis Ende September. Neben den Vögeln ziehen auch andere
Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen groß. Die Untere
Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg bittet daher alle
Besitzerinnen und Besitzer von Hunden und Katzen, in den
nächsten Monaten – vor allem zwischen Mai und August –
verantwortungsvoll zu handeln.
Pixabay-Foto
Während der Brut- und Aufzuchtzeit
der Vögel sollte vor allem im heimischen Garten darauf
geachtet werden, dass Jungvögel nicht zum Opfer von Katzen
werden. Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese
verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der
Setzzeit von Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen
gelassen werden. Bodenbrüter wie beispielsweise der Kiebitz
oder die Feldlerche sind in der Brutzeit stark durch
freilaufende Hunde gefährdet, da die jungen und kaum
flugfähigen Vögel möglicherweise gejagt werden.
Daher gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer
Feld, seit Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde.
So wird auch vermieden, dass Hunde auf Äcker und Felder
gelangen und durch ihre Hinterlassenschaften Futter und
Nahrungsmittel für Tier und Mensch verunreinigen. „Die Deiche
an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind
gute Beispiele für Lebensräume in Duisburg, denen durch die
Hinterlassenschaften von Hunden Schaden zugefügt wird“, sagt
Dr. Randolph Kricke von der städtischen Unteren
Naturschutzbehörde. „Daher gilt auch hier: Hunde an der Leine
führen und den Kot möglichst einsammeln und entsorgen“.
Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es
in den vergangenen Jahren häufiger Konflikte zwischen
freilaufenden Hunden und Schafherden. Auch in diesen Fällen
bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem
Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden. Schafe
reagieren schreckhaft auf den freilaufenden Hund und können
sich im schlimmsten Fall verletzten. Der größte Teil dieser
Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet,
sodass Eigentümer und Pächter dort Hausrecht ausüben dürfen.
In Duisburg gibt es eine Vielzahl von Flächen, auf denen
Hunde frei laufen dürfen.
In den Duisburger
Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im
Einflussbereich der Hundehaltenden im Bereich der Wege ohne
Leine bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger
Landschaftsschutzgebiete, soweit sie keine Park-, Garten-
oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen Flächen
nichts anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber
hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen
eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle
Anleinpflicht nicht gilt.
Verstöße gegen
Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt
Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige
Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit
einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet
werden. Weitere Informationen zu Hunden in Duisburg gibt es
auf der städtischen Internetseite:
www.duisburg.de/hunde.
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Informationen zu Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) in
Duisburg |
Duisburg, 5. März 2024 - In Duisburg
dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als
öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen,
ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim
Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an
veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.
Besondere Regeln in Landschaftsschutzgebieten /
Naturschutzgebiete Für Brauchtumsfeuer in
Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt
wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des
Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per
E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Diese ist mit
Kosten verbunden. Auch in Naturschutzgebieten ist das
Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten
von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu
Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.
Bei der Verbrennung des Schnittgutes sind folgende
Regelungen zu beachten: Es darf lediglich Holz von Baum- und
Strauchschnitt verbrannt werden, das trocken und unbehandelt
ist. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem Holz wie
beispielsweise behandelte Paletten und Schalbretter sowie
sonstige Abfälle (zum Beispiel Altreifen) ist verboten.
Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder
andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur
Unterhaltung des Feuers genutzt werden.
Das
Brennmaterial muss so trocken sein, dass es unter möglichst
geringer Rauchentwicklung verbrennt. Vor Entzünden des Feuers
sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne
Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig
einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden,
da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne
ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten
Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht
verbrannt werden, da die Nester nach dem
Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.
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Heimat-Preis 2024: Bewerbungen bis 31. Mai 2024
möglich
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Duisburg-Heimat hat viele Wurzeln
Duisburg, 1. März 2024 - Unter dem Motto
„Duisburg - Heimat hat viele Wurzeln wird auch in diesem Jahr
der Heimat-Preis Duisburg verliehen. „Heimat ist ein Gefühl,
Heimat verbindet. Zum Glück gibt es so viele Menschen und
Vereine, die sich in Duisburg dafür einsetzen, dass dieses
Gefühl gestärkt wird. Der Heimat-Preis ist eine tolle
Würdigung für dieses außergewöhnliche Engagement“, so
Kulturdezernentin Linda Wagner. Der Heimat-Preis ist eine
Initiative des NRW-Ministeriums für Heimat, Bau Kommunales
und Digitalisierung, um in den Kommunen herausragendes
Engagement von Menschen für die Gestaltung der Heimat vor Ort
in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.
Mit
dem mit 15.000 Euro dotierten Preis soll ehrenamtliches
Engagement mit nachahmenswerten Praxisbeispielen
ausgezeichnet werden. Der Preis kann auf bis zu drei
Preisträger aufgeteilt werden. Der Rat der Stadt Duisburg hat
die Preiskriterien festgelegt. Ausgezeichnet werden sollen
demnach Projekte, die von Menschen mit unterschiedlichen
kulturellen Hintergründen und unterschiedlicher Herkunft
gemeinsam gestaltet werden und die sich durch ein hohes
ehrenamtliches Engagement auszeichnen, die
generationsübergreifend sind und Zeichen setzen für ein
offenes und tolerantes Miteinander.
Die
kompletten Richtlinien sowie alle weiteren Informationen zum
HeimatPreis Duisburg können auf der Internetseite des
Kulturbüros eingesehen werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbuero-duisburg/foerderung/heimatpreis.php
Ab sofort können Vorschläge für eine Ehrung mit schriftlicher
Begründung an die Stadt Duisburg, Kulturbetriebe,
Neckarstraße. 1, 47051 Duisburg oder per E-Mail an
kulturbuero@stadt-duisburg.de gerichtet werden.
Gerne kann für Vorschläge auch das auf der Internetseite des
Kulturbüros verfügbare Formular
(https://ffw.duisburg.de/lip/action/invoke.do?id=100493)
genutzt werden. Für Rückfragen steht Anika Huskic telefonisch
unter (0203) 283-62188 zur Verfügung. Einsendeschluss ist der
31 Mai 2024. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt.
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VHS-Exkursion: EU im Wahljahr
hautnah erleben
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Duisburg, 1. März 2024 - Im Juni finden
die Wahlen zum EU-Parlament statt. Obwohl Brüssel gerade mal
drei Autostunden von Duisburg entfernt ist, erscheint die
EU-Politik oft weit entfernt. Die Volkshochschule und
EuropeDirect Duisburg-Niederrhein möchten interessierten
Bürgerinnen und Bürgern die EU näherbringen und organisieren
in diesem Frühjahr drei Fahrten zu den wichtigsten
EU-Institutionen in Brüssel: Am Mittwoch, 17. April, steht
der Besuch des EU-Parlaments an.
Vor Ort gibt es
die Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit einem Mitglied des
Parlaments. Am Donnerstag, 25. April, wird die EU-Kommission
besucht, und am Mittwoch, 15. Mai, steht schließlich der
Besuch des Rates an. Alle Busfahrten starten morgens um 7 Uhr
und enden zwischen 18 bis 19 Uhr. Das Teilnahmeentgelt
beträgt jeweils 20 Euro. Eine rechtzeitige verbindliche
Anmeldung bei der VHS ist zwingend erforderlich. Anmeldungen
nimmt Joelina Kugler per E-Mail entgegen:
joelina.kugler@stadt-duisburg.de
Plenarsaal des EU-Parlaments in Brüssel - Foto Stadt Duisburg
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Bürgergespräch mit
Oberbürgermeister Sören Link
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Duisburg, 29. Februar 2024 -
Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 19. März,
mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen.
Termine können am Donnerstag, 7. März, angefragt werden.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das
an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter
www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine telefonische
Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283-
6111 ebenfalls möglich.
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Änderung bei
Kampfmittelfunden
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Duisburg, 28. Februar 2024 - Bisher sah
das mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmte
Verfahren die Einrichtungen einer Evakuierungszone sowie eine
Sicherheitszone vor. Innerhalb der Sicherheitszone durften
Anwohnerinnen und Anwohner ihre Wohnungen während der
Entschärfung nicht verlassen. Das Bürger- und Ordnungsamt der
Stadt Duisburg stellt sich nun bei Kampfmittelfunden
strategisch neu auf. Bereits bei den letzten
Kampfmittel-Entschärfungen in Duisburg wurde in Absprache mit
dem Kampfmittelbeseitigungsdienst keine Sicherheitszone mehr
eingerichtet. Es wurde lediglich eine Evakuierungszone
festgelegt und geräumt.
Die neue Maßnahme soll
die Evakuierungsmaßnahme beschleunigen und somit die
Belastung für alle Beteiligten reduzieren, ohne dabei
Kompromisse bei der Sicherheit zu machen. Auch in Zukunft
wird in jedem Einzelfall über die notwendigen Schutzbereiche
individuell entschieden. Grundsätzlich soll aber in Zukunft
nur noch eine Evakuierungszone eingerichtet werden. Der
Radius hängt von der Größe des Blindgängers, aber auch von
den lokalen Gegebenheiten, ab. In der Regel beträgt er bei
einer 5-Zentner-Bombe 300 Meter und bei einer
10-Zentner-Bombe 600 Meter.
Die Sicherheit von
Anwohnerinnen und Anwohner steht immer im Fokus. Daher gilt
in der Evakuierungszone auch weiterhin uneingeschränkt:
Niemand darf sich während der Entschärfung in dem
entsprechenden Radius aufhalten. Bürger- und Ordnungsamt,
Polizei, Feuerwehr und zahlreiche Hilfsorganisationen
organisieren die entsprechende Evakuierung so zügig wie
möglich, sind dabei jedoch auf die Mitwirkung aller
betroffenen Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Je eher der
Evakuierungsbereich frei von Personen ist, desto früher kann
mit der Entschärfung begonnen werden und Anwohnerinnen und
Anwohner können in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.
In der Vergangenheit kam es immer durch
uneinsichtige Personen bei den Evakuierungsmaßnahmen zu
Verzögerungen bei den Entschärfungen. Anwohnende müssen zu
ihrem eigenen Schutz den Anweisungen der Ordnungskräfte
unbedingt Folge leisten. Die Verweigerung bei den
Evakuierungsmaßnahmen kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld zur
Folge haben. Bei Bauarbeiten oder bei gezielten Sondierungen
im Vorfeld von Bauprojekten werden regelmäßig im Duisburger
Stadtgebiet Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt.
Während jeder unschädlich gemachte Blindgänger
die Gefahr einer ungeplanten Detonation verringert, bedeutet
eine Entschärfung jedoch auch immer eine Gefahr für Menschen,
die sich in der Nähe des Blindgängers aufhalten. Mit einem
enormen Kräfteaufwand für alle beteiligten und einer
Nervenprobe für betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, müssen
daher Stadtviertel und Straßenzüge über Stunden gesperrt
bleiben und Bewohner dürfen erst nach vielen Stunden und oft
am späten Abend in ihre Wohnungen oder Häuser zurückkehren.
Wenn Bahngleise oder Autobahnen im betroffenen Gebiet liegen,
ist die Belastung der städtischen und überregionalen
Infrastruktur noch stärker zu spüren.
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Vorschläge gesucht:
Ausschreibung des „Fakir Baykurt Kulturpreises“ 2024
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Duisburg, 26.
Februar 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den
1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr zum
sechsten Mal der Fakir-BaykurtKulturpreis vergeben. Dank der
Unterstützung der Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in
Höhe von 2.500 Euro gestiftet hat, kann auch in diesem Jahr
wieder eine herausragende kulturelle Leistung im Bereich des
interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende aller
Nationen, die sich um die positive Gestaltung des
Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben werden.
Fotos Stadt Duisburg
Alle
Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgefordert, in einem
schriftlichen Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen,
Initiativen, Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den
Preis prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben
unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür einberufenes
Gremium. Der mit 2500 Euro dotierte Preis soll an eine
natürliche Person bzw. Personenvereinigung vergeben werden,
die bzw. deren Mitglieder in Duisburg wohnen oder arbeiten.
Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022 an
Hovhannes Margaryan
Auszuzeichnen sind besonderes Engagement um die positive
Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische
Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können
Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Film/Video,
Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater, sowie
soziokulturelle und multikulturelle Projekte prämiert werden.
Vorschläge können bis spätestens
30. Juni 2024 bei den Kulturbetrieben Stadt Duisburg,
Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg (E-Mail:
c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203/283 62269)
eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte Darstellung
zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen
Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung
(Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse und
ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und eine
Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Die Grundsätze über die
Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und weitere
Informationen können auf der Homepage des Kulturbüros
eingesehen werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php
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Umweltamt: Tipps und Tricks zum Umgang mit dem
Holzofen
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Duisburg, 23. Februzar 2024 - Das Umweltamt der Stadt Duisburg führt in
Kooperation mit Ofenakademie.de eine Aufklärungs- und
Informationskampagne zum effizienten Umgang mit dem Holzofen durch.
Nutzerinnen und Nutzer von Kaminen und Öfen können lokale
Luftverschmutzung aktiv reduzieren. Ziel ist es, die lokale
Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler
privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern.
„Nach aktueller Forschungslage ist es möglich, die
Feinstaubbelastung um 50 Prozent, den CO2-Ausstoß um bis zu 35
Prozent und die Menge organischer Schadstoffe um bis zu 50 Prozent
zu reduzieren. Vorrausetzung ist es, dass die Holzöfen richtig
bedient werden“, so Peter Heise vom Umweltamt. Das ist gerade im
Winter besonders wichtig, weil viele Bürgerinnen und Bürger ihre
sonst eher selten genutzten Kamine und Öfen anwerfen, um gezielt Gas
oder Heizöl zu sparen. Andere hätten sich gerade jetzt erstmalig
einen neuen Ofen installieren lassen.
In jedem dritten
Haushalt Deutschlands soll es bereits einen holzbetriebenen Ofen
geben. Und die sollen in Summe laut Umweltbundesamt für rund 20
Prozent des Feinstaubs verantwortlich sein. Um möglichst viele
Besitzerinnen und Besitzer von Holzöfen gleichzeitig informieren zu
können, hat sich die Stadt Duisburg für eine Kooperation mit der
deutschen Ofenakademie entschlossen: Die Online-Schulungsplattform
ist darauf zugeschnitten die rund 11,5 Mio. Ofennutzer in
Deutschland schnell und einfach zu informieren und aufzuklären.
Kernstück ist ein etwa 90-minütiger Onlinekurs, in dem
Experten und Expertinnen erklären, worauf beim Heizen mit Holz
besonders zu achten ist. Das Seminar kann jederzeit begonnen oder
unterbrochen und später fortgesetzt werden. Holzofen-Besitzer können
dauerhaft Geld sparen, weil sie weniger Holz einsetzen und
geringeren Wartungsaufwand haben. Die Haltbarkeit des Ofens wird
verlängert und auch die eigene Schadstoffbelastung im Wohnzimmer
kann reduziert werden.
Das Umweltamt will in der zweiten
Hälfte der Heizperiode die Akzeptanz testen und bietet 150
heimischen Hausbesitzern und Mietern, die einen Holzofen nutzen,
einen kostenlosen Gutschein für den Besuch der OnlineAkademie. Die
Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können auf der Internetseite
www.ofenakademie.de/duisburg einen Zugangscode abfragen. Wer
eigenverantwortlich etwas für den Klimaschutz tun will, kann auf der
Schulungsplattform www.ofenakademie.de in einem
Online-Selbstlernkurs weitere wichtige Informationen erhalten.
Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Duisburger
Umweltamtes:
www.duisburg.de/microsites/umwelt-natur-klima/index.php
(C) Die Ofenakademie
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Freiwilligenagentur Duisburg gegründet
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Duisburg, 23. Februar 2024 - In Duisburg
wird das Ehrenamt künftig noch stärker gefördert:
Oberbürgermeister Sören Link hat gestern gemeinsam mit
Vertretern der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sowie
dem Jugendring und dem Stadtsportbund die Freiwilligenagentur
Duisburg ins Leben gerufen. „Das Ehrenamt wird in den
kommenden Jahren für unsere Gesellschaft weiter an Bedeutung
gewinnen. Mit der Gründung der Freiwilligenagentur schaffen
wir eine zentrale Anlaufstelle in Duisburg.
Durch
die enge Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den
beteiligten Verbänden wird die Agentur einen wichtigen
Beitrag für das Gemeinwohl und den sozialen Zusammenhalt in
unserer Stadt leisten“, sagt Oberbürgermeister Sören Link,
der zum Vorsitzenden der Freiwilligenagentur gewählt wurde.
Der Rat der Stadt Duisburg hatte die Gründung der Agentur
durch seinen Beschluss in der Ratssitzung im November 2023
erst möglich gemacht.
Die Freiwilligenagentur
ergänzt das bereits vorhandene Angebot der Duisburger
Ehrenamtslandschaft und verfolgt das Ziel, das freiwillige
Engagement zu fördern und die Anerkennungskultur zu stärken.
Durch das erweiterte Angebot sollen Duisburgerinnen und
Duisburger die Möglichkeit bekommen, sich einfach und
unkompliziert ehrenamtlich im Stadtleben einzubringen.
Hauptziel ist es, Menschen zur Aufnahme einer ehrenamtlichen
Tätigkeit zu motivieren.
Durch die Gründung wird
es zukünftig auch möglich sein, Fördermittel für
Engagementprojekte abzurufen, die speziell auf
Freiwilligenagenturen zugeschnitten sind. Die
Freiwilligenagentur wird ihre Arbeit nach der Eintragung in
das Vereinsregister aufnehmen. An der von der Stadt Duisburg
initiierten Gründungsversammlung im Rathaus haben
teilgenommen: Diakoniewerk, Caritasverband, AWO, DRK, Der
Paritätische, Grafschafter Diakonie, Jugendring und
Stadtsportbund.
Neuer Betreiber für die
Duisburger Radstation Die Duisburger Radstation
am Hauptbahnhof bekommt zum 1. März 2024 einen neuen
Betreiber: Die PHG Duisburg gGmbH übernimmt zu diesem
Zeitpunkt die Radstation mit ihren 450 Abstellplätzen und der
Werkstatt, die von Fachpersonal geführt wird. Es wird
allerdings noch ein wenig dauern, bis die Werkstatt sämtliche
Kundenwünsche erfüllen kann, da die Ausstattung zunächst
komplettiert werden muss. Leider hat der bisherige Betreiber
der Radstation im Herbst insolvenzbedingt seinen Betrieb
eingestellt.
Zwar war das Einstellen von
Fahrrädern für Bestandskunden im computergestützten System
weiterhin möglich. Die Bewachung der Fahrräder entfiel
allerdings, und die Werkstatt wurde geschlossen. Die Stadt
Duisburg, in deren Eigentum sich die Radstation befindet, hat
damit einen neuen Betreiber gefunden. Das eigene Fahrrad
sicher und witterungsgeschützt abstellen zu können, ist auch
am Duisburger Hauptbahnhof von besonderer Bedeutung,
besonders für Zugpendler. Vor allem wertvollere Fahrräder
können hier zu angemessenen Preisen, die von der Dauer von
einem Tag bis zu einem Jahr gestaffelt sind, sicher
abgestellt werden.
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Jugendamt: „New Talents Ruhr“
sucht künstlerische Nachwuchskräfte aus Duisburg
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Duisburg, 21.
Februar 2024 - „New Talents Ruhr“ (NTR) ist ein
Kooperationsprojekt, das der Regionalverband Ruhr (RVR)
zusammen mit elf Städten der Metropole Ruhr organisiert. Das
Jugendamt der Stadt Duisburg ist als Kooperationspartner an
diesem Projekt beteiligt und möchte jungen künstlerischen
Talenten aus Duisburg die Chance geben, sich für das
Sommercamp im August zu bewerben.
Das
umfangreiche Nachwuchsförderprojekt richtet sich an
künstlerische Talente ab 16 Jahren aus der Region Ruhr. Nach
einer erfolgreichen Bewerbung nehmen die Talente an einem
Sommercamp teil und können sich für ein zweijähriges
Mentoring qualifizieren. Die künstlerische Leitung des
Programms teilen sich die Akademie für Theater und
Digitalität des Theaters Dortmund, die Folkwang Universität
der Künste, Pottporus e.V., das Theater im Depot e.V. und
URBANATIX.
Diese vier Partner setzen die
vier Schwerpunkte „Digitale Künste & Perfomance“,
„Elektronische Musik“, „Urban Arts“ sowie „Neuer Zirkus“. Wer
kann sich bewerben? Künstlerische Talente ab 16 Jahren, die
ihren Wohnsitz, oder einen Lebensmittelpunkt in Duisburg oder
einer der Partnerstädte haben, sind eingeladen sich auf einen
Platz im Programm zu bewerben. Neugier und Offenheit sind für
mindestens einen der Schwerpunkte vorhanden, sowie
Leidenschaft für künstlerische, kreative Tätigkeiten.
Interessierte können sich über die Internetseite
www.newtalents.rvr.ruhr bewerben. Aus den Bewerbungen werden
88 Talente ausgewählt, die in den Sommerferien vom 9. bis 18.
August an einem künstlerischen Camp mit Übernachtung und
Verpflegung in Dortmund teilnehmen dürfen. Dort werden die
Talente angeleitet schwerpunktübergreifend künstlerisch zu
arbeiten. Das Camp mündet in einer öffentlichen Abschlussshow
am 17. August. Dort werden die Ergebnisse der künstlerischen
Zusammenarbeit aus der Camp Woche präsentiert. Zusätzlich
bietet NTR im Nachgang zur Campwoche den Talenten weitere
Möglichkeiten der Vernetzung und des künstlerischen
Austauschs.
Weiterhin sollen Besuche von
Kunst- und Kulturveranstaltungen angeboten werden. Insgesamt
32 Teilnehmende erhalten die Chance auf ein zweijähriges
Mentoring. Das Mentoring ist eine individuelle Förderung, die
neben der (schulischen) Ausbildung/Arbeit umgesetzt werden
kann. Es richtet sich an junge Menschen, die ihre
künstlerischen Talente intensiv ausbauen möchten und eine
berufliche, künstlerische, Zukunft anstreben. Die Inhalte des
Mentorings richten sich nach den Bedürfnissen und Zielen der
Mentees (Auftritte, Aufnahmeprüfungen, Selbstmarketing o.ä.),
sowie einen internationalen Schwerpunkt, der den Talenten
Zugang zu Workshops internationaler Künstler*innen
ermöglichen soll.
Ein kurzer Auslandsaufenthalt in
Manchester im Jahr 2025 ist dabei in Planung. Das komplette
Programm ist für die Teilnehmenden kostenlos. Das Ministerium
für Kultur und Wissenschaft des Landes NordrheinWestfalen
fördert das Projekt NEW TALENTS RUHR innerhalb von Neue
Künste Ruhr. Das Mentoring-Programm wird unterstützt durch
die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West.
Weitere Informationen unter www.newtalents.rvr.ruhr sowie bei
Instagram: @newtalentsruhr
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Bürgerservice: Ausweisdokumente
rechtzeitig vor den Ferien auf Gültigkeit überprüfen
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Duisburg, 21. Februar 2024 - In wenigen
Wochen, am 25. März, beginnen die Osterferien in
NordrheinWestfalen. Der Bürgerservice der Stadt Duisburg
empfiehlt daher, sich frühzeitig um die Neubeantragung von
Ausweisdokumenten zu kümmern. Bürgerinnen und Bürger sollten
ihre eigenen Ausweisdokumente und ganz besonders die der
Kinder überprüfen. Hierbei gilt es zu beachten, dass seit dem
1. Januar keine Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr
ausgestellt werden dürfen.
Es gibt nur noch die
Möglichkeit, einen Personalausweis oder Reisepass für Kinder
zu beantragen. Die Gültigkeitsdauer von derzeit noch
ausgestellten Kinderreisepässen bleibt jedoch weiterhin
bestehen. Aktuell können in den sieben
Bürger-Service-Stationen ausreichend zeitnahe Termine
angeboten werden. Der Besuch ist nur mit einem vorher
gebuchten Online-Termin unter www.duisburg.de/termine
möglich. Die Ausweisdokumente werden durch die
Bundesdruckerei gefertigt. Dies dauert in der Regel vier
Wochen ab Antragsstellung.
Foto Ilja Höpping/Stadt
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Vorübergehende Schließung:
Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März neue Räumlichkeiten in
Duisburg-Neumühl
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Duisburg, 19. Februar 2024 - Das
Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März ein neues, modernes
Gebäude auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl.
Während des sukzessiven Umzuges zum neuen Standort können
zeitweise keine Dienstleistungen in der Fahrerlaubnis- und
Zulassungsbehörde angeboten werden und es kommt zur
vorübergehenden Schließung: Fahrerlaubnisbehörde Die
Fahrerlaubnisbehörde bleibt von Dienstag, 5. März, bis
einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort auf
der Daimlerstraße 3 in Duisburg-Neumühl geschlossen und
öffnet voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort.
Zulassungsbehörde / Personen- und Güterverkehr.
Neues Straßenverkehrsamt.in Duisburg-Neumühl - Bild: Ilja
Höpping / Stadt Duisburg
Die Zulassungsbehörde und
der Bereich Personen- und Güterverkehr bleiben von
Donnerstag, 7. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am
bisherigen Standort Ludwig-Krohne-Straße 6 in Duissern
geschlossen. Beide Bereiche öffnen voraussichtlich wieder am
12. März am neuen Standort. Während der Schließungszeiten
finden abschließende Aufbauten, technische Anschlussarbeiten
und der gesamte Umzug statt. Außerdem soll zum Ende ein sog.
„Belastungstest“ am 11. März durchgeführt werden, bevor dann
wieder sukzessive für die folgenden Tage für alle Bereiche
des Straßenverkehrsamtes am neuen Standort Online-Termine auf
www.duisburg.de freigeschaltet werden.
Der
Regelbetrieb von allen Bereichen des Straßenverkehrsamtes
„unter einem Dach“ an der Theodor-Heuss-Straße 80 in
Duisburg-Neumühl wird voraussichtlich ab Dienstag, 12. März,
wieder aufgenommen. In den vergangenen Monaten wurden die
notwendigen Innenausbauten und erforderlichen technischen
Vorrichtungen für einen Betrieb des Straßenverkehrsamtes im
Neubau abgeschlossen werden. Die Zulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des
Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle
Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität.
Dazu zählen unter anderem die Zulassung und Abmeldung von
Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten sowie Genehmigungen
für den gewerblichen Verkehr. Rund 90 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes sowie Auszubildende aus
den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie
Personen- und Güterverkehr ziehen in das dreigeschossige
Gebäude mit 4.350 Quadratmetern.
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Qualifizierungsangebot für
Ehrenamtliche
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Duisburg, 19. Februar 2024 - Das Kommunale
Integrationszentrum (KI) und die Volkshochschule Duisburg
(VHS) bieten von März bis Ende Juni wieder unterschiedliche
Fortbildungen für Ehrenamtliche an. Ehrenamtliches Engagement
ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft und stärkt das
Gemeinwesen. Mit diesen Workshops haben ehrenamtlich
Engagierte die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen
weiterzuentwickeln. Folgende Themen werden angeboten: -
Ehrenamtliche gewinnen und halten, - Projekte planen im
Ehrenamt, - Projekte im Team gestalten, - Empowerment
von Geflüchteten, - Zeit- und Selbstmanagement im
Ehrenamt, - Vielfalt verstehen – zum Umgang mit
kultureller Vielfalt, - sowie 17 Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung – eine Einführung für Ehrenamtliche.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Außerdem wird eine
Fortbildung zum/zur ehrenamtlichen Sprachbegleiter und
Sprachbegleiterin angeboten. Die Teilnahme kostet 20 Euro.
Eine vorherige Anmeldung zu den Fortbildungen unter
www.vhsduisburg.de oder in einer der VHS-Geschäftsstellen ist
erforderlich. Weitere Informationen gibt es bei der VHS bei
Marissa Turac telefonisch unter 0203 283-8452 oder per E-Mail
unter m.turac@stadt-duisburg.de oder beim KI bei Schewa van
Uden telefonisch unter 0203 283-8136 oder per EMail unter
s.vanuden@stadt-duisburg.de.
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Schulanmeldungen
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Insgesamt haben sich in Duisburg
bislang 4.237 Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden
Schulen angemeldet. Duisburg, 19. Februar 2024 -
In den vierten Klassen der Grundschulen befinden sich aktuell
etwa 4.600 Schülerinnen und Schüler. Die Verteilung auf
die einzelnen Schulformen zeigt sich folgendermaßen:
• Hauptschule: 5 • Gesamtschulen:
2.192 • Sekundarschulen: 139
• Realschulen: 406 • Gymnasien:
1.495
Dabei gilt es zu beachten, dass es sich
hierbei um die reinen Anmeldezahlen handelt. Die
abschließenden Zahlen, wie viele Schülerinnen und Schüler
schlussendlich an den Schulen anfangen, ergeben sich erst
nach Start des Schuljahres 2024/25. In diesem Jahr sind die
Duisburger Realschulen vergleichsweise stark nachgefragt -
insgesamt 406 Anmeldungen liegen den vier städtischen
Realschulen vor. Wegen dieser Entwicklung plant der
Schulträger, das Angebot an Realschulplätzen in den kommenden
Jahren zu erweitern.
Bei den Gesamtschulen
liegen die Anmeldung unter dem Vorjahreswert. Knapp 2.200
Schülerinnen und Schüler meldeten sich an den 15
Gesamtschulen der Stadt an. Es wird dennoch dazukommen, dass
nicht alle Schülerinnen und Schüler einen Platz an ihrer
Wunschschule bekommen, da an einigen Gesamtschulen die
Nachfrage höher ist als das Schulplatzangebot. Stark
nachgefragt waren in diesem Jahr besonders die
Gottfried-Wilhelm-Leibnitz-Gesamtschule in Hamborn und die
Lise-Meitner Gesamtschule in Rheinhausen.
Die
Nachfrage an den Gymnasien entspricht trotz steigender
Schülerzahlen dem Schulplatzangebot der Stadt. Bislang
meldeten sich knapp 1.500 Kinder für die 1530 vorliegenden
Plätze an. Die Zahlen liegen damit auf dem Niveau des
Vorjahres. An den beiden sechszügigen Sekundarschulen haben
sich bislang Schülerinnen und Schüler für jeweils drei
Eingangsklassen angemeldet - hier ist also noch etwa jeder
zweite Schulplatz frei. Ende des Monats finden die
sogenannten Koordinierungen statt.
Dabei werden
insbesondere bei den Schulen mit Anmeldeüberhang die
angemeldeten Schülerinnen und Schüler bestmöglich den
vorhandenen Schulplätzen zugeteilt. Mit dem Versand der
Aufnahmebescheide oder der Empfehlung der Alternativschule an
die Eltern der Kinder ist Mitte März zu rechnen.
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Stadt Duisburg bietet weiterhin attraktive
Ausbildungs- und Studienplätze an
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Verwaltungsbetrieb, IT oder
Bauingenieurwesen Duisburg, 16. Februar 2024 -
Die Stadtverwaltung Duisburg bietet für das Jahr 2024
insgesamt 333 Ausbildungs- und Studienplätze an. Die
Bewerbungsphase läuft auf Hochtouren und es sind bereits über
3.000 Bewerbungen eingegangen. Für einige Ausbildungsplätze
gibt es bereits ausreichend Bewerbungen, beispielsweise für
die Verwaltungswirte oder die praxisintegrierte Ausbildung
als Erzieher.
Für andere Berufsbilder besteht für
potenzielle Bewerberinnen und Bewerber noch die Möglichkeit
sich zu bewerben und an einem Auswahlverfahren teilzunehmen.
Dieses besteht aus einem Online-Test und einem persönlichen
Gespräch.
Die Stadt Duisburg bietet vielfältige Berufsbilder an. Neben
den klassischen Berufsbildern, wie beispielsweise dem
Bachelorstudiengang für den Verwaltungsbetrieb, kann man sich
ebenfalls noch für ein duales Studium im Bereich Vermessung
oder Bauingenieurwesen bewerben. Ebenfalls attraktiv und
zukunftssicher ist eine Ausbildung im IT-Bereich. Sowohl
während als auch nach der Ausbildung bietet die Stadt
Duisburg ihren Mitarbeitenden gute Verdienstmöglichkeiten,
einen abwechslungsreichen Berufsalltag, eine gesunde
Work-Life-Balance und einen zukunftssicheren Job.
Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten und zum
Bewerbungsprozess gibt es im Internet unter
www.duisburg.de/ausbildung. Die Bewerbungen werden dort
online entgegengenommen. Einblicke in den Alltag der
Auszubildenden gibt es über die Social-MediaKanäle unter
www.facebook.de/ausbildung.DU oder
www.instagram.com/stadtduisburg_ausbildung
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Jeder kann mitmachen: Projekt „Ich bin von hier!“
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Duisburg, 14. Februar 2024 - Das Projekt
sucht Duisburgerinnen und Duisburger die über ihre
Erfahrungen zum Thema erlebte Diversität und kulturelle
Vielfalt sprechen. Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind
aufgerufen beim Projekt „Ich bin von hier!“ mitzumachen. Das
NRW Kultursekretariat (NRWKS) hat gemeinsam mit seinen
Mitgliedsstädten das Projekt ins Leben gerufen.
„Ich begrüße diese Projektausschreibung ganz ausdrücklich.
Wenn wir zuhören, Gemeinsamkeiten und Unterschiede würdigen,
werden wir zu einer klügeren, zusammenführenden und besseren
Gesellschaft. Eine Ausschreibung, die vielleicht gerade jetzt
zum richtigen Zeitpunkt kommt. Ich bin sehr gespannt, welche
Beiträge uns erreichen werden“, so Kulturdezernentin Linda
Wagner. Interessierte können künstlerisch in Video- oder
Höraufnahmen über erlebte Vielfalt und Diversität im Sinne
von kulturellem Hintergrund und Herkunft im eigenen Umfeld,
in der Stadt und im Stadtteil sprechen: „Wie erlebe und
praktiziere ich kulturelle Vielfalt? Wie lassen sich meine
Erfahrungen mit einem künstlerischen Ansatz ausdrücken?“
Die Video-/Handyfilme und/oder Hörstücke dürfen
maximal fünf Minuten lang sein und es muss der lokale Bezug
zu Duisburg oder einem Stadtteil erkennbar sein. Lediglich
ein repräsentatives Bild als digitales „Titelblatt“ muss
beigefügt werden. Bewerben kann sich jeder, künstlerische
Erfahrungen werden nicht vorausgesetzt. Eine Projektskizze
ist nicht erforderlich. Eine Fachjury wählt den besten
Beitrag aus. Beurteilt werden der thematische Bezug, der
Bezug zur Stadt und zum Viertel, die Qualität des
künstlerischen Ansatzes und dessen kreative Ausführung sowie
die technische Kompatibilität für die digitale
Bildschirmdarstellung. Das Preisgeld beträgt 2000 Euro. Der
Preis wird vom NRW Kultursekretariat gestiftet.
Interessierte Duisburgerinnen und Duisburger können ihre
Beiträge bis zum 31. März via WeTransfer per E-Mail an
kulturbuero@stadt-duisburg.de senden. Mit der Bewerbung wird
das Einverständnis zur Veröffentlichung vorausgesetzt. Die
Einverständniserklärung, die auf der Internetseite des
Kulturbüros Duisburg hinterlegt ist, muss mit eingereicht
werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/aktuelles/inhaltsseiten/ausschreibung-ich-bin-von-hier.php.
Bei Rückfragen steht Daniel Jung vom Kulturbüro
unter (0203) 283-62262 zur Verfügung. Alle Beiträge aus den
20 Mitgliedsstädten findet man ab dem Sommer der Website des
NRWKS unter www.nrw-kultur.de, auf den Social-MediaKanälen
(Instagram, Facebook und Vimeo). Außerdem werden die Videos
beim Festakt zur Preisverleihung (Jubiläumsveranstaltung in
der Oper Wuppertal) am 6. September gezeigt. Die zentrale
Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger aller
beteiligten Mitgliedsstädte erfolgt bis zum 30. Juni.
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Wann und wo de Zoch kütt
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Meiderich Blutwurstsonntagsumzug am 4. Februar
2024
Wehofen Kinderkarnevalszug am 10. Februar
2024
Homberg/Moers Nelkensamstagszug am 10. Februar
2024
Hamborn Kinderkarnevalsumzug am 11. Februar
2024
Serm Karnevalsumzug am 11. Februar 2024
Neumühl Karnevalszug "Die Pilssucher" am 12. Februar
2024
Stadtmitte Rosenmontagszug am 12. Februar
2024
Helau!
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Auswirkungen der Grundsteuerreform
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Duisburg, 6. Februar 2024 - Aufgrund eines
Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wird
die Grundsteuer ab 2025 anhand neuer gesetzlicher Regelungen
des Bundes festgesetzt, die auch in NRW zur Anwendung kommen.
Zur Berechnung der individuellen Grundsteuer wird - wie
bisher - auf Basis des vom Finanzamt festgesetzten
Grundsteuermessbetrages, der sich aus einer Multiplikation
von Grundsteuerwert (bislang Einheitswert) und Messzahl
ergibt, der gemeindliche Hebesatz angewandt.
Aktuell liegen für rund 83 Prozent der Grundstücke in
Duisburg die ab 2025 gültigen Messbeträge vor. Hiernach
zeichnet sich der aktuell in den Medien beschriebene Trend
ab, dass ab dem kommenden Jahr die Eigentümer von
Geschäftsgrundstücken deutlich entlastet werden, während
insbesondere die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
stärker belastet werden. Hochgerechnet liegen die von den
Finanzämtern bisher übermittelten Grundsteuermessbeträge um
16,2 Prozent unter den noch für 2024 für die gleichen
Grundstücke gültigen Messbeträge.
Dies ist
weitestgehend auf eine erhebliche Verminderung der
Messbeträge für Geschäftsgrundstücke zurückzuführen. Bliebe
es dabei, läge ein aufkommensneutraler Hebesatz bei 1009 v.H.
(bisher 845 v.H.). Im Ergebnis würden die Eigentümer von
Geschäftsgrundstücken um rund 37 Prozent entlastet, während
sich für die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
durchschnittlich Erhöhungen um circa 40 Prozent ergeben
würden.
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin
Murrack erläutert: „Für eine gleichmäßigere Verteilung auf
die Steuerzahler müssten die Messbeträge für
Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden, wie es beispielsweise
Sachsen und Saarland auf Grundlage entsprechender
Probeberechnungen sehr frühzeitig umgesetzt haben. Mit dieser
Stellschraube könnte das Grundsteueraufkommen auch in
Duisburg insgesamt bei unverändertem Hebesatz erhalten
werden, wobei die Eigentümer von gewerblichen Grundstücken
dennoch moderat entlastet würden.“
Einen
entsprechenden Appell hat Oberbürgermeister Sören Link
vergangene Woche an Ministerpräsident Hendrik Wüst gerichtet,
mit dem Ansinnen, auch für NRW eine adäquate Lösung zu
finden. Ohne eine Anpassung der Messzahlen durch das Land,
müsste - um eine Belastung für die Grundstücksgruppe der Ein-
und Zweifamilienhäuser in Duisburg gänzlich zu vermeiden -
der Hebesatz so weit abgesenkt werden, dass rund 40 Millionen
Euro im Haushalt 2025 fehlen würden. Damit wäre ein
gesetzeskonformer Haushalt in weite Ferne gerückt. In der
Sitzung am 19. Februar wird der Rat der Stadt Duisburg über
die aktuelle Entwicklung informiert.
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20114395
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Umweltamt der Stadt Duisburg:
Heckenschnitt nur noch bis 29. Februar möglich
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Duisburg, 5. Februar 2024 - Die gesetzlich
zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune und Gebüsche
sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden
dürfen, neigt sich mit dem 29. Februar als letztem möglichen
Tag dem Ende entgegen. In der Zeit von März bis September
sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur
Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Nach dem
Bundesnaturschutzgesetzes dürfen diese Gehölze dann erst
wieder im Herbst ab dem 1. Oktober abgeschnitten oder auf den
Stock gesetzt werden. Durch die gesetzliche Regelung sollen
die heimischen Vögel, die bereits im zeitigen Frühjahr mit
dem Brutgeschäft beginnen, ungestört Nistmöglichkeiten
erhalten und vor Störungen geschützt werden.
•
Baumfällungen Wer einen Baum im eigenen Garten fällen
möchte, muss außerdem den Artenschutz beachten, das heißt
wenn Vögel dort brüten oder Fledermäuse in Höhlungen ihr
Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Ferner dürfen
Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, das bedeutet
im Wesentlichen außerhalb der im Zusammenhang geschlossenen
Bebauung, nach wie vor nicht ohne eine entsprechende
landschaftsrechtliche Befreiung beseitigt werden. Auch können
besonders markante und für das Landschaftsbild und den
Naturhaushalt wertvolle Bäume nach dem
Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmale ausgewiesen sein
und unterliegen demnach ebenfalls einem hohen Schutz.
•
Bäume können auch den Regelungen des Denkmalschutzes
unterliegen, zum Beispiel wenn sie prägend für eine
denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal sind. Daher
ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten Umgebung
eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per EMail an
denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser ggf.
durch den Denkmalschutz geschützt ist. Zusätzlich können
vorab auf der Internetseite der Denkmalbehörde der Stadt
Duisburg über die „Denkmalliste online“ denkmalgeschützte
Gebäude ermittelt werden. Ansonsten ist für die Fällung von
Bäumen im eigenen Garten keine Genehmigung notwendig.
•
Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) Brauchtumsfeuer müssen
beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an
veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.
Schnittgut von Gehölzen wird oftmals bei Osterfeuern
(„Brauchtumsfeuer“) verbrannt. Hierbei gilt es jedoch,
folgende wichtige Hinweise zu beachten: Vor Entzünden des
Feuers sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich
gerne Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden
Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben
werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle
gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen.
Sollten Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig
nicht verbrannt werden, da die Nester nach dem
Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.
•
Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten ist
eine entsprechende Befreiung von den Verboten des
Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per
E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Auch in
Naturschutzgebieten ist das Feuermachen verboten, allerdings
wird hier für das Abhalten von Brauchtumsfeuern im Gegensatz
zu Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.
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Stadtranderholung 2024: Betreuerinnen und Betreuer gesucht
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Duisburg, 5.
Februar 2024 - Die Bewerbungsphase für die Stadtranderholung
des Jugendamtes Duisburg ist eröffnet. Gesucht werden
motivierte junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren, die vom
29. Juli bis 16. August als Betreuerinnen und Betreuer aktiv
werden möchten. Die Stadtranderholung, ein fester Bestandteil
der Duisburger Sommerferien, bietet an 19 verschiedenen
Standorten eine abwechslungsreiche Betreuung für Schulkinder
ab der zweiten Grundschulklasse bis zum 13. Lebensjahr.
Interessierte, die gerne mit Kindern arbeiten und sich in
einem Team junger Leute einbringen möchten, haben jetzt die
Möglichkeit, sich beim Jugendamt Duisburg zu bewerben.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Vorausgesetzt wird lediglich ein Mindestalter von 16 Jahren
und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Vor Beginn
der Stadtranderholung organisiert das Jugendamt
Wochenendschulungen und Erste-Hilfe-Kurse zur Vorbereitung
auf die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer.
Die Teilnahme daran ist
verpflichtend. Für diese Jugendleitertätigkeit wird eine
steuerfreie Vergütung von bis zu 500 Euro gezahlt. Weitere
Informationen zur Stadtranderholung und den Link für die
Online-Bewerbung gibt es im Internet unter
www.duisburg.de/stadtranderholung. Bewerbungsschluss ist
Freitag, 1. März.
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Bürger- und Ordnungsamt informiert
über Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei
Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
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Duisburg, 31.
Januar 2024 - Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam
mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit
die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird,
sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und
Jugendliche nüchtern bleiben. Leider endet die Karnevalsparty
jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt,
auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus.
In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen
schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert
angetroffen. Obwohl die in der Vergangenheit durchgeführten
Kontrollen positive Wirkungen feststellen ließen, wird das
Bürger- und Ordnungsamt anlässlich der Duisburger
Karnevalsumzüge, sowie bei den großen Altweiberfeiern am
Kometenplatz in Duisburg-Walsum und am Gelände des alten
Güterbahnhofs in der Stadtmitte auch in diesem Jahr wieder
Jugendschutzkontrollen durchführen. Das Jugendschutzgesetz
untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe
alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren.
Wer für seine Stimmung gar hochprozentige
Begleiter, wie beispielsweise Whiskey, Wodka, Alkopops,
beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet
haben. Dabei ist zu beachten, dass auch die Weitergabe von
Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen
Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Die Einhaltung
dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte
Kontrollen überwacht. Für Gewerbetreibende besteht in
Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden
durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“
haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu
rechnen.
Im Wiederholungsfall droht sogar eine
Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen
ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und
Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal
für die Sicherheit der Karnevalsbesucher, und Teilnehmerinnen
und Teilnehmer der Duisburger Karnevalsumzüge präsent. Die
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle
Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und
auftretenden Gefahren, sowie die Beseitigung von
ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen
Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei
wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.
Die Präsenz des städtischen Außendienstes erfolgt in
diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen
Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen
und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die
Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen
informieren. Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und
Ordnungsamtes ist aufgrund der umfangreichen Kontrollen an
Altweiber, 8. Februar, sowie von Karnevalsamstag, 10.
Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar, nicht
zu erreichen.
Am Freitag, 9. Februar, ist der SAD
nur eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch
unter (0203) 283 3900 erreichbar. Weitere Informationen rund
Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf
der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg
an den Karnevalstagen
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Duisburg, 31. Januar 2024 -
Mit dem Altweiberdonnerstag am 8. Februar beginnt
die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in
Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft. Wegen des
närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur
eingeschränkt erreichbar:
•
Am Rosenmontag, 12. Februar, bleiben
alle städtischen Dienststellen geschlossen. Dazu zählen
auch die städtischen Kindertageseinrichtungen und
Jugendzentren, die Volkshochschule, die Musik- und
Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen,
die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf,
Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie
die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum
und das Kultur- und Stadthistorische Museum.
•
Auch am Altweiberdonnerstag, 8.
Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein
eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz
in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr
geschlossen. Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen
Außenstellen, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt,
das Institut für Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die
Dienststelle zur Erteilung von Ausnahme-genehmigungen und
Parkerleichterungen im Stadthaus, die Geschäftsstellen der
Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und
Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr
geöffnet.
•
Die Stabsstelle für Wahlen im
Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den
Haesen 84“ schließt an Altweiber bereits ab 12 Uhr.
Bürger- und Ordnungsamt: Straßenverkehrsamt,
Fahrerlaubnisbehörde und städtischer Außendienst.
•
Das Straßenverkehrsamt und die
Fahrerlaubnisbehörde schließen an Altweiber um 13 Uhr. Der
städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes
ist ab Mittwoch, 7. Februar, 21 Uhr aufgrund umfangreicher
Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 10.
Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar nicht
zu erreichen.
•
Am Freitag, 9. Februar, ist der
städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis
16.30 Uhr telefonisch erreichbar. Ab Dienstag, 13. Februar
gilt wieder die reguläre Erreichbarkeit von 8 Uhr bis 23
Uhr. Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen
•
Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist
am Altweiberdonnerstag eingeschränkt bis 16 Uhr
erreichbar. Der Bürgerservice Homberg/Ruhrort/Baerl bleibt
an diesem Tag komplett geschlossen, die Bürgerservices
Meiderich/Beeck, Mitte, Rheinhausen und Süd schließen ab
13 Uhr, der Bürgerservice Walsum ab 10 Uhr.
•
Der Bürgerservice im Bezirksamt
Hamborn ist bis 11 Uhr geöffnet.
•
Bäder von DuisburgSport
Das Rhein-Ruhr-Bad hat wegen des Kinderkarnevalszugs
Hamborn auch am Karnevalssonntag, 11. Februar, zu. Ab
Dienstag, 13. Februar, stehen wieder alle Bäder zu den
gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
•
Bibliotheken Die
Zentralbibliothek und die Zweigstellen sind am
Altweiberdonnerstag zu den regulären Öffnungszeiten
geöffnet, nur die Bezirksbibliothek Walsum bleibt an
diesem Tag geschlossen. Die Bezirksbibliothek
HombergHochheide bleibt am Nelkensamstag, 10. Februar,
geschlossen. Die Zentralbibliothek und alle anderen
Bibliotheken bleiben am Rosenmontag geschlossen.
Die Leihfristen für die an den jeweiligen Standorten
entliehenen Medien werden automatisch angepasst. Die
Online-Angebote der Stadtbibliothek können auch an den
Karnevalstagen rund um die Uhr genutzt werden. Theater und
Museen Die Theaterkasse am Stadttheater hat am
Altweiberdonnerstag bis 18.30 Uhr geöffnet.
•
Das Kultur- und Stadthistorische
Museum und das Binnenschifffahrtsmuseum öffnen am
Altweiberdonnerstag regulär bis 17 Uhr. Stadtarchiv,
Volkshochschule, Musik- und Kunstschule und
Studieninstitut Der Lesesaal des Stadtarchivs ist am
Altweiberdonnerstag geschlossen; der Abendvortrag in der
Reihe „Stadtgeschichte donnerstags“ findet aber wie
geplant statt.
•
Der Unterricht an der Volkshochschule
Duisburg findet am Altweiberdonnerstag wie geplant statt.
Die Musik- und Kunstschule bleibt am Veilchendienstag, 13.
Februar, geschlossen.
•
Das Studieninstitut der Stadt
Duisburg hat am Altweiberdonnerstag sowie am Freitag, 9.
Februar, geschlossen. Es findet an beiden Tagen kein
Unterricht für Teilnehmende statt. Weitere Informationen
rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt
es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet
|
Duisburg, 31.
Januar 2024 - Die heiße Phase des rheinischen
Karnevals startet Anfang Februar auch in Duisburg, dann
übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder
zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten
auf den Zugund Aufstellstrecken der Duisburger
Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten
Haltverboten (Verkehrszeichen 283).
Die
Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den
Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm,
Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 10. Februar
Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10. Februar
Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11. Februar
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar Karnevalszug „Die
Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 12. Februar Rosenmontagszug
in der Stadtmitte am Montag, 12. Februar
Das
Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich
darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der
auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zu halten
sind. Auch die geänderte Streckenführung des
Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet
werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der
Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab den frühen
Morgenstunden kontrollieren.
Verbotswidrig
parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in
diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von
den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei
Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere
Informationen rund Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Stadt informiert über das
Glasverbot bei Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und
Serm
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Duisburg, 31.
Januar 2024 - In der Vergangenheit kam es bei den
Karnevalsveranstaltungen in den Ortsteilen Wehofen und Serm
zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen.
Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener
Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der
Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche
Verletzungsgefahr. Daher wird seit einigen Jahren ein
räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die
Karnevalszüge in Serm und Wehofen erlassen. Damit konnte sich
die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem
Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot
angeordnet.
Das Glasverbot gilt am Samstag,
10. Februar, von 8 bis 18 Uhr in Duisburg-Wehofen für den
Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In
Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden Sonntag,
11. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für
die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den
Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher
mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern
entsorgen.
Der städtische Außendienst des Bürger-
und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots
kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen Zwangsmitteln
durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der
Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten.
Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger
Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein
Verbot ausgesprochen.
Weitere Informationen rund
Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf
der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet
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Duisburg, 25. Januar 2024 - Die heiße
Phase des rheinischen Karnevals startet Anfang Februar auch
in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es
gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu
Karneval gelten auf den Zugund Aufstellstrecken der
Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens
aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).
Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den
Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm,
Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
- Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar
- Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 10.
Februar - Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10.
Februar - Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11.
Februar - Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar
- Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 12.
Februar - Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag,
12. Februar
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an
dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle
Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen
angegebenen Zeiten autofrei zu halten sind. Auch die
geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte
sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte
werden die Einhaltung der Haltverbote an den
Veranstaltungstagen bereits ab den frühen Morgenstunden
kontrollieren.
Verbotswidrig parkende Fahrzeuge
werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang
entstehenden Kosten und Gebühren sind von den
verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei
Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere
Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es
auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Neuer Mietspiegel für Duisburg tritt in Kraft
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Duisburg, 24. Januar 2024 - Für die Stadt
Duisburg wird zum 1. Februar ein neuer Mietspiegel in Kraft
treten, welcher als Richtschnur zur Ermittlung der
ortsüblichen Vergleichsmieten in Duisburg dient. Die
ermittelten Mietwerte bieten den Mietparteien eine
Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine
Miethöhe zu vereinbaren. Die Mietspiegelkommission, bestehend
aus Interessenvertretern der Arbeitsgemeinschaft der
Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein, der Haus- und
Grundeigentümervereine und der Mietervereine, hat erstmalig
einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen. Dieser
wurde in der heutigen Sitzung der Kommission beschlossen.
Bislang diente in Duisburg ein einfacher Mietspiegel
mit weniger strengen Anforderungen als Basis für die
Gestaltung der Mieten vor Ort. Der qualifizierte Mietspiegel
ist ein Instrument zur schrittweisen Ermittlung der
ortsüblichen Vergleichsmiete. Durch die Anwendung
wissenschaftlicher Grundsätze erhält der neue Mietspiegel
zudem eine noch höhere Beweiskraft vor Gericht. Mit dem ab
Februar gültigen Mietspiegel wurde die Ermittlung der
ortsüblichen Vergleichsmiete möglichst anwenderfreundlich
gestaltet. Daher steht nun erstmals auch ein
Online-Mitspiegelrechner zur Verfügung, mit welchem sich die
ortsübliche Vergleichsmiete mit adressenscharfer
Lagezuordnung sehr einfach ermitteln lässt.
Durch
den Methodenwechsel und weiteren Anpassungen, wie
beispielsweise einer neuen Einteilung der Baualtersklassen,
ist es jedoch nicht mehr ohne weiteres möglich, eine direkte
Vergleichbarkeit zwischen den Werten bisheriger Mietspiegel
und des neuen herzustellen. Die Mietspiegelbroschüre, der
zugehörige Methodenbericht, der OnlineMietspiegelrechner
sowie weitere Informationen und Ansprechpartner stehen ab dem
1. Februar auf der städtischen Internetseite unter
www.duisburg.de zur Verfügung.
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- Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von
Führerscheinen - Vorübergehende
Schließung des Hallenbades Neudorf
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Straßenverkehrsamt:
Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von
Führerscheinen Die Fahrerlaubnisbehörde des
Straßenverkehrsamtes weist darauf hin, dass alle
Duisburgerinnen und Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis
1970, die noch einen grau- oder rosafarbenen
Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen neuen
EU-Führerschein umtauschen müssen. Der Pflichtumtausch muss
bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Der alte Führerschein
verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit - ähnlich wie
ein Personalausweis.
Bereits jetzt empfiehlt die
Fahrerlaubnisbehörde auch für die kommenden Jahrgänge (ab
1971) sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, ab dem
Frühjahr und insbesondere im Sommer wird es erfahrungsgemäß
hierfür wieder viele freie Termine geben. Der Umtausch ist
nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde in DuisburgNeumühl
möglich. Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen
können über www.duisburg.de/termine („Führerscheinumtausch“)
gebucht werden.
Zum Termin werden der bisherige
Führerschein, ein biometrisches Lichtbild sowie
Personalausweis oder Pass benötigt. Sollte der Führerschein
nicht von der Stadt Duisburg ausgestellt worden sein, wird
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden
Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Die Karteikartenabschrift kann
online bei der ausstellenden Behörde angefordert werden. Die
Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand des neuen
Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post
(Einwurf-Einschreiben).
Symbolfoto mit Führerschein am Montag, den 08.01.24. Foto:
Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Der neue Führerschein
wird innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen nach
Antragsstellung zugestellt. Der bisherige Führerschein wird
bei Antragsstellung mit einer Gültigkeit von zwei Monaten
befristet und verliert mit Erhalt des neuen Führerscheins
seine Gültigkeit. Wer keinen gültigen Führerschein bei sich
führt, muss nach dem Stichtag bei einer Polizeikontrolle mit
einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Hintergrund des Umtausches ist eine neue
EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006.
Die Fristen zum Führerscheinumtausch im
Überblick Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.
Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Vorübergehende Schließung des Hallenbades Neudorf
Wegen notwendiger Arbeiten an der Wasserleitung
bleibt das Hallenbad Neudorf an der Memelstraße von Montag,
15. bis Mittwoch, 17. Januar geschlossen. Die Maßnahmen sind
erforderlich, um die Warmwasserversorgung wiederherzustellen,
da momentan nur kaltes Wasser in den Duschen zur Verfügung
steht. Weitere Informationen zu den Bädern gibt es online
unter www.baederportalduisburg.de und telefonisch bei der
Hotline unter 0203/283-4444.
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- Kältemaßnahmen zum Schutz vor Wind und Wetter
- Feuerwehr: Vollgelaufener Keller – was tun?
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Kältemaßnahmen zum Schutz vor Wind und Wetter
Duisburg, 09. Januar 2024 - Aufgrund der
aktuellen Witterungsverhältnisse weist die Stadt Duisburg
erneut darauf hin, dass wohnungslose Personen nicht
ungeschützt den Einflüssen des winterlichen Wetters
ausgesetzt sein müssen: „In Duisburg erhält jeder, der Hilfe
benötigt, einen Schlafplatz. Das Hilfesystem gewährleistet
diese Unterstützung unabhängig von der Witterungslage und der
Jahreszeit“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Im Rahmen des
präventiven Ansatzes im Hilfesystem ist generell die
wohnraummäßige Versorgung aller von Wohnungslosigkeit
bedrohten oder betroffenen Personen, erklärtes Ziel aller
Aktivitäten.
Anlaufstelle für alle Betroffenen
ist werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die „Zentrale
Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle“ (ZABV) der
Diakoniewerk Duisburg GmbH auf der Beekstraße 45 in der
Innenstadt. Über diesen Zeitraum hinaus stehen jederzeit
Ansprechpersonen in den entsprechenden
Notübernachtungsstellen bereit. Für Männer befindet sich
diese im Wolfgang-Eigemann-Haus an der Ruhrorter Straße 124
bis 126 in Ruhrort und für Frauen in der Paul-Rücker-Straße
52 in Neuenkamp.
Für Personen, die diese
Hilfeangebote aus ganz individuellen Gründen ablehnen, steht
eine witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit insbesondere
für die Nachtstunden am Hauptbahnhof (Ostseite/Mülheimer
Straße/Ecke Neudorfer Straße) mit der geöffneten
U-Bahn-Station durch die DVG zur Verfügung. Pfarrerin Barbara
Montag, Geschäftsführerin der Diakoniewerk Duisburg GmbH,
bittet die Duisburger und Duisburgerinnen: „Wer eine
obdachlose Person kaum geschützt in der Kälte schlafen sieht,
sollte sie ansprechen und fragen, ob sie Hilfe benötigt. Bei
unklarem Gesundheitszustand sollte man in jedem Fall einen
Krankenwagen rufen.“
Das Diakoniewerk bietet
Hilfen mit einem differenzierten Angebot für Wohnungslose und
von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote der
Wohnungslosenhilfe sind genau aufeinander abgestimmt und
ermöglichen es den Klientinnen und Klienten, einen Weg aus
der Wohnungslosigkeit zu finden. Hinweise auf obdachlose
Personen im Stadtgebiet nimmt die Fachstelle für
Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern 0203/283-8870,
0203/283-8885 oder über Call Duisburg 0203/94000 entgegen.
Weitere Informationen können auch in der ZABV 0203/9313100,
der Notübernachtungsstelle für Männer 0203/992990 oder der
Notübernachtungsstelle für Frauen 0203/609680 eingeholt
werden.
Auch der Verein Gemeinsam gegen Kälte
Duisburg e. V. unterstützt hier mit seinem Betreuungsmobil:
„Wir sind ganzjährig an den bekannten Anlaufstellen
unterwegs. Gerne gehen wir bedarfsgerecht individuellen
Hinweisen über mögliche Hilfebedarfe nach und fahren andere
Standorte an. Mit an Bord unseres Mobils sind neben warmen
Getränken und Essen auch Kleidung, Schlafsäcke und
Hygieneartikel. Als Teil und Unterstützer des Duisburger
Hilfesystems nutzen wir die persönlichen Gespräche, um die
Personen an professionelle Dienste weiterzuleiten“, so Bernd
Fastabend, 2. Vorsitzender des Vereins.
Feuerwehr: Vollgelaufener Keller – was tun?
Die Pegel sinken zwar kontinuierlich und Gefahren von
Überschwemmungen gibt es derzeit nicht, aber aufgrund des
Niederschlags der vergangenen Wochen kann der
Grundwasserspiegel weiter ansteigen und insbesondere in der
Nähe des Rheins und anderer Gewässer können Keller voll
Wasser laufen. Die Feuerwehr rät zur Vorsicht und gibt
wichtige Hinweise zum Auspumpen von Kellern, die dringend zu
beachten sind. Vorsicht ist schon deshalb geboten, weil in
Kellern Anschlüsse an das Stromnetz verbaut sind und daher
Wasserflächen in Gebäuden unter Strom stehen können. Hier
besteht Lebensgefahr (Gefahr von Stromschlägen)!
Außerdem kann das Wasser in Kellern Fäkalien aus dem
Abwassernetz und damit entsprechende Krankheitserreger
enthalten. Auch im Keller gelagerte Gefahrstoffe wie Lacke,
Farben und Öl aus Ölheizungen können im Wasser enthalten
sein. Nur wer diese Gefahren ausschließen kann, sollte zu
Beginn nur etwa ein Drittel des Wassers aus dem Keller
herauspumpen und einige Stunden abwarten, denn durch zu
frühes oder falsches Auspumpen kann die Gebäudestruktur
beschädigt werden. Bei stark nachströmendem oder trübem
Wasser die Pumpmaßnahmen sofort beenden.
Das
abgepumpte Wasser sollte nach Möglichkeit in die Kanalisation
eingeleitet und nicht einfach ins Freie gepumpt werden
(dadurch kann auch ein Zurückfließen ins Gebäude verhindert
werden). Ölhaltiges Wasser muss durch eine Fachfirma
abgepumpt und entsorgt werden. Auf keinen Fall sollten
Aggregate zum Betrieb von Pumpen oder Pumpen mit Motorantrieb
in geschlossenen Räumen betrieben werden, denn dann besteht
Vergiftungsgefahr! Pumparbeiten in der Nähe von Deichen sind
vorher mit dem jeweiligen Deicheigentümer und der
Aufsichtsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 54
Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz) abzustimmen. Durch
unsachgemäße Pumparbeiten können Schäden an Deichen
entstehen. Wer unsicher ist oder die Gefahrenlage nicht klar
einschätzen kann, wendet sich an die Feuerwehr über den
Notruf 112.
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Bürgerservice der Stadt Duisburg informiert über die
Abschaffung der Kinderreisepässe
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Duisburg, 05. Januar 2024 - Wer mit dem Kind verreisen möchte,
braucht in der Regel für das Kind einen Personalausweis, Reisepass
oder Kinderreisepass – letzterer wird jedoch aufgrund einer
Gesetzesänderung der Bundesregierung im Herbst 2023 – seit dem 1.
Januar nicht mehr ausgestellt und auch nicht verlängert. Bereits
ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer
regulären Ablauffrist .
Der städtische Bürgerservice
weist darauf hin, dass für Reisen innerhalb der Europäischen Union
(EU) ein Personalausweis ausreicht. Soll das Reiseziel hingegen
außerhalb der EU liegen, benötigt man für Kinder einen Reisepass.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise-
und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bei der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen
die Lieferzeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden.
Diese betragen aktuell beim Personalausweis etwa zwei bis drei
Wochen und beim Reisepass circa drei bis vier Wochen. In Notfällen
und bei kurzfristigen Reisen können vorläufige Personalausweise bzw.
Reisepässe beantragt werden. Weitere Informationen, welche Dokumente
für die Beantragung eines Reisepasses benötigt werden, sind online
abrufbar unter www.duisburg.de (Stichwort: „Reisepass“).
Der Personalausweis kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80
Euro, für Personen ab 24 Jahren 37 Euro. Der Reisepass kostet für
Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro, für Personen ab 24 Jahren 70
Euro. Die Ausweisdokumente können in allen sieben
Bürger-Service-Stationen beantragt werden. Für den Besuch einer
Bürger-Service-Station ist ein vorab gebuchter Online-Termin
notwendig. Aktuell stehen den Bürgerinnen und Bürgern Termine für
jede Dienstleistung in einer der sieben Bürger-ServiceStationen für
den darauffolgenden Tag zur Verfügung:
www.duisburg.de/termine
Übrigens zählen zu den meistgebuchten Dienstleistungen
vor allem die Beantragung von unterschiedlichen
Ausweisdokumenten. Die BürgerService-Stationen haben im Jahr
2023 insgesamt 266.877 Termine für Bürgerinnen und Bürger
angeboten. Im Vorjahr 2022 wurden 262.160 Termine
wahrgenommen. Die Bürger-Service-Stationen bieten insgesamt
über 30 verschiedene Dienstleistungen an.
Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Künftig brauchen auch
Kinder unter zwölf Jahren einen "normalen" Reisepass..Die
Ausweisdokumente können in allen sieben
Bürger-Service-Stationen im gesamten Stadtgebiet beantragt
werden. Foto Ilja Höpping / Stadt Duisburg
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Hallenbad Toeppersee hat am 8. Januar geschlossen
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Duisburg, 04. Januar 2024 - Wegen
notwendiger Arbeiten an der Hauptwasserleitung durch die
Stadtwerke Duisburg bleibt das Hallenbad Toeppersee am
Montag, 8. Januar, geschlossen. Dafür muss die
Wasserversorgung unterbrochen werden, so dass Duschen und
Toiletten an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen. Aktuelle
Informationen gibt es im Internet unter
www.baederportalduisburg.de.
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Zahlen und Daten des Standesamtes der Stadt Duisburg aus dem
Jahr 2023
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Beliebteste Vornamen, Geburtsbeurkundungen und
Eheschließungen Duisburg, 02. Januar 2024 -
„Emilia“ und „Noah“ waren im Jahr 2023 die
beliebtesten Vornamen, die Duisburger Eltern für ihre Kinder am
häufigsten auswählten. Während der Vorname „Emilia“ im Jahr 2022
noch Platz 4 belegte, war der Vorname „Noah“ im Jahr 2022 nicht in
der Top 10 vertreten. Die beliebtesten Vornamen des Vorjahres 2022,
„Marie“ und „Hamza“, wurden somit abgelöst und belegten im
vergangenen Jahr Platz 3 der häufigsten Vornamen in Duisburg.
Die Top 10 der beliebtesten Vornamen 2023
Geburtsbeurkundungen Die Geburt eines Kindes ist beim
Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Im Jahr 2023
beurkundete das Standesamt insgesamt 4.430 Geburten (2.127
Mädchen und 2.303 Jungen). Die hohe Anzahl von
Geburtsbeurkundungen zum Vorjahr (Jahr 2022: 3.764
Geburtsbeurkundungen) ist auf den Abbau des Rückstandes aus
dem Vorjahr zurückzuführen.
Eheschließungen Von
den drei Duisburger Standesämtern wurden im Jahr 2023
insgesamt 1.330 Ehen geschlossen. Hiervon waren 50
Eheschließungen mit gleichgeschlechtlichen Ehepartnern. Von
den 50 Eheschließungen mit gleichgeschlechtlichen Ehepartnern
fanden 20 Eheschließungen mit männlichen Ehepartnern und 30
Eheschließungen mit weiblichen Ehepartnerinnen statt.
Im Vorjahr 2022 wurden 1.329 Eheschließungen (davon
insgesamt 41 gleichgeschlechtliche Ehen) geschlossen. Weitere
Informationen zum Thema „Heiraten in Duisburg“ online unter
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/32-1/heiraten-induisburg.php
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Deich in Duisburg-Homberg ab sofort gesperrt
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Duisburg, 26. Dezember 2023 - Bei einer
routinemäßigen Begehung der Deiche bei Hochwasser, ist am
Deich Homberg eine Sickerstelle durch Deichläufer der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg festgestellt worden. Aufgrund
dessen muss der Deich von der Zufahrt des PCC-Stadions bis
zur Rheindeichstraße Höhe Haus-Nr. 111 gesperrt werden. An
einer Stelle am Fuße des Deiches ist diese Austrittsquelle
festgestellt worden. Zum jetzigen Zeitpunkt geht keine Gefahr
durch das austretende Wasser aus.
Um jedoch
weitere Schäden am Deichkörper zu verhindern, wird eine
Quellkade um die Austrittsstelle gelegt. Eine Quellkade ist
ein mit wassergefüllter Ring, der einen Gegendruck erzeugt,
der wiederum den Wasserfluss stoppen bzw. verringern soll.
Die Quellkade wird durch die Feuerwehr Duisburg aufgebaut. Um
den Deich weiterhin zu schützen, ist ein Betreten des Deiches
ausdrücklich untersagt. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg
bitten diese Vorsichtsmaßnahme unbedingt einzuhalten.
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Steigende Pegelstände: Stadt informiert zum Hochwasserschutz
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Montag, 25. Dezember 2023 - Die starken Regenfälle der vergangenen
Tage lassen die Pegelstände an Rhein und Ruhr weiter ansteigen. Die
gesättigten Böden können das zusätzliche Wasser nicht mehr
aufnehmen, so dass es unmittelbar in die Bäche und Flüsse gelangt.
Aktuell wird für den 27. Dezember in Ruhrort für den Rhein ein
Pegelhöchststand von knapp 10,00 m erwartet, in den Folgetagen soll
der Pegel dann wieder sinken. Auch kleinere Gewässer führen viel
Wasser, auch entlang der Bäche ist Vorsicht geboten.
So tritt beispielsweise der Dickelsbach an einigen Stellen
über die Ufer. Bisher geht von diesen Überschwemmungen aber
keine Gefahr aus. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat sich
heute getroffen und die Hochwasserlage im Blick. Gemeinsam
mit den Deichverantwortlichen im Stadtgebiet werden die
kritischen Bereiche beobachtet. Bisher gibt es an den Deichen
keine Auffälligkeiten.
Auf Grund der steigenden
Wasserstände kommt es an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet
zur Sperrung von Straßen und Wegen, insbesondere im
Deichvorland und in unmittelbarer Nähe zu den
Hochwasserschutzanlagen. Eine Übersicht über die geplanten
Sperrungen bei steigendem Wasserstand finden Sie auf dem
Hochwasserprotal der Stadt unter
www.duisburg.de/hochwasser.
Hier gibt es
darüber hinaus alle Informationen rund um das Thema
Hochwassergefahren und Hochwasservorsorge. Das Portal
informiert darüber, welche Bereiche im Stadtgebiet durch
Hochwasser gefährdet sind. Außerdem erfährt man, wie man sich
selbst und sein Wohngebäude vor den schädlichen Auswirkungen
von Hochwasser schützen kann.
Hochwassersaison
von November bis März Am 1. November beginnt die
Hochwassersaison, die bis Ende März gilt. In dieser Zeit,
meist zwischen Weihnachten und Karneval, erreicht der Rhein
seine jährlichen Höchststände. Der Hochwasserschutz spielt in
der Stadt eine wichtige Rolle. Mehr als 300.000 Einwohner
Duisburgs sowie Sachgüter, deren geschätzter Wert im Bereich
von 30 Milliarden Euro liegt, werden in Duisburg durch
Hochwasserschutzanlagen vor Überschwemmungsschäden geschützt.
Der höchste Pegelstand des Rheins wurde mit einer Höhe von
13,00 m am 2. Januar 1926 gemessen.
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Betriebsferien der Stadtverwaltung Duisburg zum
Jahreswechsel
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Duisburg, 1./19. Dezember 2023 - Die Duisburger Stadtverwaltung,
einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen, wird auch
in diesem Jahr in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 27.
Dezember bis einschließlich 1. Januar, in weiten Bereichen
geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung
ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr und der Städtische
Außendienst des Bürgerund Ordnungsamtes.
Diese Dienststellen sind an allen Tagen erreichbar.
Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus
dem gesamten Stadtgebiet ist für Bestatter im
Standesamt West am Körnerplatz 1 in
Duisburg-Rheinhausen vom 27. bis 29. Dezember ein
Notdienst eingerichtet. Die Volkshochschule und die
Musik- und Kunstschule bleiben bis einschließlich 1.
Januar geschlossen.
Das Museum der
Deutschen Binnenschifffahrt ist am zweiten
Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, geöffnet. Am 24.,
25. und 31. Dezember sowie 1. Januar bleibt das
Museum geschlossen. An den übrigen Tagen öffnet das
Binnenschifffahrtsmuseum zu den gewohnten
Öffnungszeiten (10 bis 17 Uhr). Die
Zentralbibliothek ist einschließlich der Kinder- und
Jugendbibliothek vom 27. Dezember bis 30. Dezember
zu den bekannten Zeiten geöffnet (11 bis 19 Uhr, am
Samstag von 11 bis 16 Uhr). Die Open Libraries in
Wanheimerort und Vierlinden stehen Kundinnen und
Kunden mit Bibliotheksausweis vom 27. bis 30.
Dezember täglich von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung.
Darüber hinaus bleiben alle weiteren Bibliotheken
vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Der
Bücherbus fährt nicht. Selbstverständlich können
alle Online-Angebote, wie beispielsweise die
Onleihe, filmfriend und tigerbooks durchgängig
genutzt werden. Die gesamte Stadtverwaltung ist ab
dem 2. Januar wieder erreichbar. Der Lesesaal des
Stadtarchivs öffnet erst am 9. Januar wieder.
Mit den Betriebsferien können durch den Abbau von
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder
Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von
Energiekosten weitere Einsparungen zur
Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die
CO2-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr)
ergeben sich weitere positive Effekte für die
Umwelt.
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DVG-Sonderfahrten und Erreichbarkeit des Kundenservices
der Stadtwerke Duisburg
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Sonderfahrplan für Busse, Bahnen und myBUS an den Feiertagen
Duisburg, 18. Dezember 2023 - Wie fahren die Busse und Bahnen am 24. Dezember, an
den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr? Die Antworten auf
diese Fragen gibt wie jedes Jahr der Sonderfahrplan der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG).
Am 24. Dezember gilt
für alle Linien der übliche Sonntagsfahrplan. Die letzten Fahrten
starten je nach Linie zwischen circa 15 und 17 Uhr von den
Endhaltestellen. Die DVG setzt zusätzlich zwischen circa 17.30 und
7.30 Uhr am folgenden Tag Nachtexpressbusse ein, die alle 60 Minuten
auf den bekannten Strecken in Duisburg fahren.
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Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag gilt ebenfalls der Sonntagsfahrplan.
Davon abweichend startet am 25. Dezember auch die U79 erst ab 7.30
Uhr.
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In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember ist die DVG zudem von
circa 23.30 bis 7.30 Uhr mit ihren Nachtexpressbussen unterwegs. Am
26. Dezember gilt der Sonntagsfahrplan. Aufgrund des
Weihnachtsmarktes fahren die Linien 901 und 903 an dem Tag im
15-Minuten Takt.
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Am 31. Dezember fahren die Busse und Bahnen nach dem üblichen
Sonntagsfahrplan. Die U79 fährt bis 00.30 Uhr nach dem
Sonntagsfahrplan und zusätzlich im Anschluss bis circa 3 Uhr in der
Silvesternacht. Die Nachtexpresslinien fahren zwischen circa 23.30
und 7.30 Uhr jeweils stündlich. Am Neujahrstag gilt der
Sonntagsfahrplan. Die U79 fährt erst ab 7.30 Uhr.
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Fahrplan myBUS Am 24. Dezember sowie vom 1. auf den 2.
Weihnachtstag fährt myBUS jeweils von 18 bis 7.30 Uhr am folgenden
Tag. Am 26. Dezember fährt myBUS von 18 bis 2.30 Uhr am folgenden
Tag. - An Silvester fährt myBUS von 18 bis 7.30 Uhr und
Neujahr von 18 Uhr bis 2.30 Uhr am folgenden Tag.
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DVG erhöht die Sicherheitsmaßnahmen im ÖPNV an Silvester Die
DVG wird ihre Sicherheitsmaßnahmen im ÖPNV am 31. Dezember deutlich
erhöhen. Grund dafür sind die Vorkommnisse in den vorangegangenen
Jahren, als es immer wieder Angriffe gegen Fahrzeuge gab. „Die
Sicherheit unserer Fahrgäste, unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie unserer Fahrzeuge haben oberste Priorität. Leider
sind wir nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre dazu gezwungen,
die Sicherheitsmaßnahmen an Silvester den Erfordernissen
anzupassen“, sagt Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der DVG.
Daher wird die DVG verstärkt im gesamten Stadtgebiet
Sicherheitspersonal an den Haltestellen einsetzen. Darüber hinaus
sind mobile Sicherheitsteams den ganzen Tag, am Abend und in der
Nacht im Einsatz und können schnell vor Ort sein, sollte es zu
Zwischenfällen kommen. Außerdem wird die DVG auch in den Fahrzeugen
verstärkt Sicherheitspersonal einsetzen, um Übergriffe in den
Fahrzeugen zu verhindern. Die DVG wird alle ihr zur Verfügung
stehenden Mittel einsetzen, um gegen Angriffe aller Art vorzugehen.
Erreichbarkeit des Kundenservice der DVG an den
Feiertagen Rund um die kommenden Feiertage
können Kundinnen und Kunden die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) zu folgenden Zeiten erreichen:
- Kundencenter Hauptbahnhof, Harry-Epstein-Platz 10 an
den Weihnachtsfeiertagen sowie Neujahr geschlossen -
Telefonischer Kundenservice (0203 60 44 555)
Weihnachtsfeiertage und Neujahr nicht erreichbar
Zudem ist die Schlaue Nummer für Fahrplan- und
Tarifauskünfte rund um die Uhr und gebührenfrei unter 08006
50 40 30 erreichbar.
Verkehrsinformationen zu Bus und Bahn gibt es im Internet
unter
www.dvg-duisburg.de, bei der DVG-Telefonhotline unter
der Rufnummer 0203 60 44 555 und in der myDVG Bus&Bahn-App.
Die myDVG Bus&Bahn-App steht für die gängigen iPhones und
Android-Smartphones in den jeweiligen Stores kostenlos zum
Download bereit. Aktuelle Informationen finden Sie auch bei
Facebook unter
facebook.de/dvgduisburg.
Erreichbarkeit des Kundenservice der Stadtwerke Duisburg an
den Feiertagen Rund um die kommenden Feiertage können
Kunden die Stadtwerke Duisburg zu folgenden Zeiten erreichen:
Telefonischer Kundenservice (0203 393939) · Heiligabend,
Weihnachtsfeiertage, Silvester und Neujahr: nicht erreichbar
· 27. bis 29. Dezember: 8 bis 20 Uhr erreichbar
Online
jederzeit erreichbar Selbstverständlich jederzeit erreichbar ist der
Online-Kundenservice der Stadtwerke Duisburg unter
mein.swdu.de. Hier können Kunden fast alles rund um ihre
Verträge ganz bequem von Zuhause erledigen. Sie haben beispielsweise
Zugriff auf Rechnungs- und Adressdaten und können diese komfortabel
verwalten.
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Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten jetzt online möglich
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Duisburg, 15. Dezember 2023 - Die Stadt Duisburg bietet ab sofort
die Möglichkeit an, Mandate für SEPALastschriftverfahren nun auch
online zu erteilen. Mit Hilfe von SEPA-Mandaten wird es möglich,
wiederkehrende Zahlungen wie beispielsweise Steuern, Elternbeiträge
oder andere kommunale Abgaben direkt über das Internet zu
autorisieren. Diese Neuerung vermindert nicht nur den bisherigen
manuellen Aufwand, sondern bietet auch eine zeitgemäße und sichere
Alternative zum herkömmlichen Verfahren.
Das Formular zur Übermittlung des Lastschriftmandats ist
benutzerfreundlich gestaltet, um stellt so eine einfache
Handhabung sicher. „Mit dieser Initiative unterstreichen wir
unser Bestreben zur kontinuierlichen Verbesserung der
Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Sie ist ein
wichtiger Schritt in Richtung einer digitalisierten Zukunft
und erweitert das Angebot an bürgernahen Dienstleistungen.
Besonders freut mich, dass durch das neue Vorgehen nicht nur
Ressourcen eingespart, sondern auch die Bearbeitungszeiten
verkürzt werden können“, so Stadtdirektor und
Digitalisierungsdezernent Martin Murrack. Weitere
Informationen und das Formular zur Erteilung von
SEPALastschriftmandaten finden Sie unter
www.duisburg.de/sepa
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Großbaustelle Duisburg-Ruhrort / KaßlerfeId: Öffnung des
OB-Karl-Lehr-Brückenzuges
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Großbaustelle Duisburg-Ruhrort / KaßlerfeId: Öffnung des
OB-Karl-Lehr-Brückenzuges Duisburg, 15. Dezember 2023 -
Nach knapp drei Monaten nähern sich die aktuellen Arbeiten an der
Großbaustelle Karl-Lehr-Brücke dem Ende. Bereits zwei Wochen früher
als geplant wird der Brückenzug ab dem kommenden Montag, 18.
Dezember 2023, für alle Verkehrsteilnehmer geöffnet. Somit können
dann auch wieder Fußgänger, Radfahrer und der Individualverkehr die
Brücke passieren. Auch die Straßenbahnen der DVG sollen dann wieder
über die Brücke fahren können.
Nach knapp drei Monaten nähern sich die aktuellen Arbeiten an der
Großbaustelle Karl-Lehr-Brücke dem Ende...Bild Ilja Höpping / Stadt
Duisburg
Hierfür findet am kommenden Sonntag, 17. Dezember, noch eine
finale Testfahrt statt. Die DVG wird in einer separaten
Pressemitteilung über Details informieren. „Die Arbeiten zum
zweiten Bauabschnitt konnten schneller abgeschlossen werden
als geplant. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten,
insbesondere bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg, bedanken.
Es ist für alle Verkehrsteilnehmer eine große Erleichterung,
dass die Brücke nun wieder genutzt werden kann,“ so
Oberbürgermeister Sören Link.
Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Stadtentwicklungsdezernent Martin Linne ergänzt: „Durch die
nun nutzbaren neuen Brückenbauwerke des
OB-Karl-Lehr-Brückenzuges sind wir der Fertigstellung der
gesamten Sanierung des Brückenzuges einen großen Schritt
nähergekommen. Die Erneuerung dieser wichtigen Verbindung im
Duisburger Straßennetz stellt für alle Duisburgerinnen und
Duisburger zukünftig eine signifikante Verbesserung des
Verkehrsflusses sicher und ich bedanke mich für die Geduld
und das Verständnis aller Betroffenen im Zusammenhang mit
dieser Maßnahme.“
Der Kreisverkehr Kasslerfeld. Bild: Ilja Höpping / Stadt
Duisburg
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Gewährleistung eines
reibungslosen Verkehrsflusses wird der Kreisverkehr
Kaßlerfeld einspurig befahrbar sein. Daher wird die Ruhrorter
Straße kurz vor dem Kreisverkehr auf eine Fahrspur verengt
und für die Einfahrt von der Brücke in den Kaßlerfelder
Kreisel (aus Fahrtrichtung Ruhrort kommend) ist ein
frühzeitiges Einreihen in die Richtung der jeweiligen
Weiterfahrt, insbesondere zur A40, erforderlich. Auf der
Straße „Ruhrdeich“ wird vor dem Kreisverkehr Kaßlerfeld eine
temporäre Ampelanlage installiert.
Zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs ist eine
Querung der Straßen im Bereich des Anschlusses Kreisverkehr
Kaßlerfeld / Brückenzug nicht möglich. Die offizielle
Umleitung für den Radverkehr beginnt auf der Straße Ruhrdeich
und führt über die Max-Peters-Straße und Auf der Höhe sowie
weiter über die Kaßlerfelder Straße bis zur Kreuzung Am
Brink.
Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Eine entsprechende Beschilderung ist vorhanden. Fußgänger
können den Bereich an der Ampelanlage Am Brink queren. Die
Baumaßnahme ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Im nächsten
Jahr werden die alten Brücken zurückgebaut. Dann müssen die
endgültigen Pfeiler und Widerlager neu hergestellt werden. Im
Jahr 2025 können so die neuen Brücken an die dafür
vorgesehenen Positionen quer verschoben werden.
Karl-Lehr-Brücke: Straßenbahnen können wieder
durch Ruhrort fahren Ab Montag, 18. Dezember,
ist der Oberbürgermeister Karl-Lehr-Brückenzug (OBKL) wieder
für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer geöffnet.
Das bedeutet für die Fahrgäste der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG), dass die Straßenbahnen der
Linie 901 wieder den Streckenabschnitt zwischen den
Haltestellen „Landesarchiv NRW“ und „Scholtenhofstraße“
befahren können. Eine letzte Testfahrt steht am Sonntag, 17.
Dezember, aus. Sollte diese positiv verlaufen, fahren die
Bahnen ab dem 18. Dezember wieder über die Brücke.
Damit wird der Shuttlebus auf dem Streckenabschnitt zwischen
den Haltestellen „Landesarchiv“ und „Scholtenhofstraße“
aufgehoben. Auch der Weihnachtsmarkt-Shuttle wird
eingestellt. Die Straßenbahnen fahren in der Zeit des
Weihnachtsmarktes im 15-Minuten-Takt (siehe hierzu auch die
Medieninformation vom 13. November).
Was bedeutet der Neubau der OBKL-Brücke für die DVG? Der
durch die Stadt und Wirtschaftsbetriebe Duisburg neu gebaute
Brückenzug erstreckt sich über eine Gesamtlänge von rund 650
Metern. Die DVG hat hierbei rund 1.300 Meter an neuen Gleis-
und Fahrleitungsanlagen verlegt. Es gibt ab sofort eine
eigene Spur für die Bahnen, sodass sie zukünftig schneller
und verkehrsunabhängiger unterwegs sein werden.
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Ausschreibung
„Ich bin von hier!“ Erlebte Diversität in den
Mitgliedsstädten des NRWKS
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Duisburg, 15. Dezember 2023 - Das NRW
Kultursekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen
Mitgliedsstädten das Projekt „Ich bin von hier“ aus. Thema
der Ausschreibung ist die im eigenen Umfeld, in der Stadt und
im Stadtteil erlebte Vielfalt und Diversität im Sinne von
kulturellem Hintergrund und Herkunft: Wie erlebe und
praktiziere ich kulturelle Vielfalt? Wie lassen sich meine
Erfahrungen mit einem künstlerischen Ansatz ausdrücken?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner in Duisburg sind
aufgerufen, ihre persönlichen Erfahrungen zur erlebten
Diversität in der lebensräumlichen Umgebung künstlerisch mit
einem Video-/Handyfilm und/oder Hörstück von maximal fünf
Minuten Dauer festzuhalten und zu vermitteln. Der lokale
Bezug zu Duisburg oder einem Stadtteil Duisburgs muss
erkennbar sein. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich mit dem
Film bzw. dem Hörstück, ohne Projektskizze. Hinzuzufügen ist
ein repräsentatives Bild als digitales „Titelblatt“.
Bewerben kann sich jeder, künstlerische Erfahrungen werden
nicht vorausgesetzt. Alle Teilnehmenden schicken ihren
Beitrag bis zum 15. Februar 2024 via WeTransfer an die
E-Mail-Adresse kulturbuero@stadt-duisburg.de. Mit der
Bewerbung wird das Einverständnis zur Veröffentlichung
vorausgesetzt. Die Einverständniserklärung, die auf der
Internetseite des Kulturbüros Duisburg www.duisburg.de
hinterlegt ist, muss mit eingereicht werden. Eine Fachjury
wählt den besten Beitrag aus. Beurteilt werden der
thematische Bezug, der Bezug zur Stadt und zum Viertel, die
Qualität des künstlerischen Ansatzes und dessen kreative
Ausführung sowie die technische Kompatibilität für die
digitale Bildschirmdarstellung.
Das Preisgeld
beträgt 2000 Euro. Der Preis wird vom NRW Kultursekretariat
gestiftet. „Ich begrüße diese Projektausschreibung ganz
ausdrücklich. Wenn wir zuhören, Gemeinsamkeiten und
Unterschiede würdigen, werden wir zu einer klügeren,
zusammenführenden und besseren Gesellschaft. Eine
Ausschreibung, die vielleicht gerade jetzt zum richtigen
Zeitpunkt kommt. Ich bin sehr gespannt, welche Beiträge uns
erreichen werden“, so Kulturdezernentin Linda Wagner. Alle
Beiträge aus den 20 Mitgliedsstädten findet man ab Sommer
nächsten Jahres auf der Website des NRWKS.
Am 6.
September 2024 werden alle Arbeiten anlässlich des Festaktes
zum 50jährigen Bestehen des NRWKS im Foyer der Oper Wuppertal
auf Screens zu erleben sein. Die Videos werden auf der
Homepage des NRWKS www.nrw-kultur.de , auf den
Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook und Vimeo) und beim
Festakt zur Preisverleihung (Jubiläumsveranstaltung in der
Oper Wuppertal) veröffentlicht. Mit der Bewerbung wird das
Einverständnis zur Veröffentlichung durch das NRWKS
vorausgesetzt Die zentrale Bekanntgabe der Preisträgerinnen
und Preisträger aller beteiligten Mitgliedsstädte erfolgt bis
zum 30. Juni 2024.
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