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Harald Jeschke

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Archiv: 2025 7 - 12  1 - 6  

Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg an den Karnevalstagen

Duisburgs Karnevalsumzüge 2026:
- Wehofen: Kinderkarnevalsumzug 14. Februar 2026, Aufstellung ab 11.30 Uhr, Zugbeginn 15.11 Uhr, Auflösung ca. 16.45 Uhr

- Homberg/Moers: Nelkensamstagszug 14. Februar 2026, Aufstellung ab 10 Uhr, Zugbeginn 13.11 Uhr

- Hamborn: Kinderkarnevalsumzug 14. Februar 2026, Aufstellung ab 8.30 Uhr, Zugbeginn 11:11 Uhr, Auflösung ca. 14 Uhr

- Serm: Karnevalsumzug 15. Februar 2026, ­Aufstellung ab 12 Uhr, Zugbeginn 14.10 Uhr, Auflösung ca. 16.15 Uhr

- Neumühl: Karnevalsumzug "Die Pilssucher" 16. Februar 2026, Aufstellung ab 8 Uhr, Zugbeginn 9.45 Uhr, Auflösung ca. 11.45 Uhr

- Stadtmitte: Rosenmontagsumzug 16. Februar 2026, Aufstellung ab 10 Uhr, Zugbeginn 13.11 Uhr, Auflösung ca. 17 Uhr

Duisburg, Mitteilung vom 2. Februar 2026 - Mit dem Altweiberdonnerstag am 12. Februar beginnt die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar: Am Rosenmontag, 16. Februar, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.

Dazu zählen auch die städtischen Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und Streetworkbüros, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum.

Auch am Altweiberdonnerstag, 12. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ und das Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster im Stadthaus schließen an Altweiber bereits ab 12 Uhr.

Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Amt für schulische Bildung, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt mit dem Straßenverkehrsamt, das Institut für Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die Dienststelle zur Erteilung von verkehrlichen Sondergenehmigungen und die Bauberatung im Stadthaus, die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.

Auch das Gesundheitsamt schließt an Altweiber für den Publikumsverkehr ab 13 Uhr. Bestehende Termine können wahrgenommen werden. Das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz im Stadthaus nimmt bis 13 Uhr Anträge entgegen. Eine persönliche Beratung findet an diesem Tag nur mit vorheriger Terminabsprache statt.

Städtischer Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes
Der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes ist ab Mittwoch, 11. Februar, 21.30 Uhr aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 16. Februar nicht zu erreichen.

Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt mit einem Notdienst bis 16 Uhr erreichbar.

IGA 2027: Wie wollen wir morgen leben?

Duisburg, 10. Februar 2026 - Duisburg, 10. Februar 2026 - Mit Blick auf die Internationale Gartenausstellung (IGA), die vom 23. April bis zum 17. Oktober 2027 ins Ruhrgebiet lockt, lädt die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Duisburg zu einer Kick-Off-Veranstaltung. Das Auftakttreffen am Montag, 23. Februar, um 16.30 Uhr in der VHS an der Steinschen Gasse 26 in der Innenstadt richtet sich an interessierte Initiativen sowie Menschen, die sich engagieren möchten.

Wie können Interessierte sich an der IGA beteiligen? Wie kann Engagement sichtbar werden? Und welche Angebote und Partizipationsmöglichkeiten bestehen? Fragen wie diese sollen hier beantwortet werden.

C IGA 2027/Stadt Duisburg

Die IGA 2027 steht unter dem Motto „Zukunft.Blüht“ und adressiert globale Zukunftsthemen. Sie rückt nachhaltige Initiativen, Start-Ups und Projektträger ins Rampenlicht und setzt die grünen Highlights der Region in Szene. Es geht um die Frage: „Wie wollen wir morgen leben?“

One Billion Rising – Tanzen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Duisburg, 10. Februar 2026 - One Billion Rising ist einer der weltweit größten Kampagnen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und für Gleichberechtigung. Unter dem Motto „Rise For Empathy“ beteiligt sich Duisburg auch in diesem Jahr wieder an der Aktion. Am Samstag, 14. Februar, um 14 Uhr wird daher in der Innenstadt am Kuhtor erneut einen Tanzprotest als Symbol weltweiter Frauensolidarität stattfinden.

Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn wird die vom Runden Tisch „Gewaltschutz für Duisburg“ organisierte Veranstaltung eröffnen. An der Tanzdemo beteiligen sich das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit, das Frauenhaus Duisburg, die Duisburger Frauenberatungsstelle, die Vereine Mina e.V. und Mabilda e.V., das autonome Frauenhaus sowie der Opferschutz der Duisburger Polizei.

Mit diesem Protesttag rufen die Veranstalterinnen dazu auf, auf die weitverbreitete Gewalt gegen Mädchen und Frauen aufmerksam zu machen und aktiv dagegen anzugehen. Getanzt wird zu dem Lied „Break the Chain – Sprengt die Ketten!“. Wie in den letzten Jahren beteiligt sich auch das ADTV Tanzhaus Duisburg wieder an dem Protest und tritt mit einer Tanzgruppe auf.

„Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Mit One Billion Rising möchten wir das weltweite Ausmaß von Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufzeigen und dagegen protestieren“, teilt das Orga-Team mit und hofft, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger sich an der Aktion beteiligen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es online auf www.onebillionrising.de sowie telefonisch (0203 283-3316) und per E-Mail (frauenbuero@stadt-duisburg.de) beim Frauenbüro der Stadt Duisburg.

Neuer Mietspiegel 2026 für Duisburg in Kraft

Duisburg, 4. Februar 2026 - Zum 1. Februar ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Duisburg in Kraft getreten, welcher eine Übersicht über die in Duisburg gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bietet.

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes für zwei Jahre fortgeschrieben und bietet Mietenden und Vermietenden eine verlässliche Orientierung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient zugleich als rechtliche Grundlage, etwa für Mieterhöhungen. Demnach erhöht sich die monatliche Basis-Nettokaltmiete pro Quadratmeter um 4,55 Prozent.

Für eine beispielhafte 60-Quadratmeter-Wohnung steigt die ortsübliche Basis-Nettokaltmiete damit von 375,60 Euro auf 392,40 Euro. Zusätzlich wirken sich Zu- und Abschläge, etwa für Baualtersklasse, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage, auf die Miethöhe aus. „Die Mietpreise sind gestiegen – das ist auch in Duisburg spürbar. Dennoch bleibt unsere Stadt im Vergleich zu anderen Großstädten weiterhin moderat im Mietniveau und damit attraktiv für bezahlbaren Wohnraum.

Ob Vermietende Mieten anheben, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Der Mietspiegel wurde Ende Januar von der Mietspiegel-AG anerkannt. Hier sind sowohl die örtlichen Mieterschutzvereine als auch die lokalen Haus- und Grund-Verbände vertreten. Zudem bringt die ARGE Duisburg Niederrhein des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die Perspektive der Vermieter ein.

Markus Kansy von der regionalen Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Armin Frenkert vom Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg betonen: „Mit diesem Mietspiegel führen wir ein Format weiter, was sich bereits in den letzten zwei Jahren seiner Anwendung bewährt hat. Die indexbasierte Fortschreibung des Mietspiegels bildet Kostenentwicklungen sachgerecht ab und schafft Planungssicherheit für Vermietende und Mietende. Angesichts deutlich gestiegener Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung ist dieses Verfahren von besonderer Bedeutung.“

„Die Zustimmung des Mietervereins bestätigt, dass wir mit dem Mietspiegel eine ausgewogene Orientierung für Mieten in unserer Kommune bieten. Der Mietspiegel ist transparent aufbereitet und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete sachgerecht ab. Das ist ein wichtiger Schritt, um überhöhten Forderungen vorzubeugen und zugleich die berechtigten Interessen beider Seiten zu berücksichtigen“, so Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr. Der Mietspiegel und weitere Informationen sind online auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de/mietspiegel abrufbar.

Stadtverwaltung empfiehlt einheitlichen Hebesatz für Grundsteuer B

Duisburg, 3. Februar 2026 - Der Rat der Stadt Duisburg wird in seiner Sitzung am 24. Februar unter anderem über die Empfehlung der Stadtverwaltung zur Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B (alle Immobilien, die nicht land- und fortwirtschaftlich genutzt sind) entscheiden. Vorgesehen ist, den Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar 2026 sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke auf 1.169 v. H. festzulegen.

Bisher galt für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 886 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 1.469 v. H. Mit dieser geplanten Änderung reagiert die Stadt auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. Das Gericht entschied, dass die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen.

Die Gerichtsurteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, doch solange es keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung gibt, besteht aufgrund der Dimension ein erhebliches Risiko für die Leistungsfähigkeit der Stadt. Mit einem einheitlichen Hebesatz werden jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermieden und alle Beteiligten erhalten die nötige Planungssicherheit.

Die im Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze beruhten auf einer Hebesatzempfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich im Nachhinein jedoch nicht als verlässliche Grundlage für eine aufkommensneutrale Festsetzung erwiesen hat. Der Städtetag NRW hatte das Land bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auf rechtliche Risiken hingewiesen.

In einer aktuellen Stellungnahme des Städtetages NRW vom 8. Januar stellt dieser fest, dass es auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.

Seit Erteilung der Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres 2025 wurden mehr als 3.500 Grundsteuerwerte und Messbescheide durch die Finanzämter korrigiert oder aufgehoben. Ursächlich hierfür waren insbesondere fehlerhafte Erklärungen, fehlende Daten sowie Schätzungen der Finanzämter.

Der Haushaltsansatz wurde um rund 11,5 Millionen Euro verfehlt. Für das Jahr 2026 hat die Stadt Duisburg daher eine eigene Berechnung des Hebesatzes auf Basis der aktuell verfügbaren Daten vorgenommen. Um den im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz für 2026 zu erreichen, ist die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes in Höhe von 1.169 v. H. erforderlich.

Da der Rat der Stadt eine mögliche Anpassung des Hebesatzes frühestens am 24. Februar entscheiden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Grundsteuer zunächst weiter zu den bekannten Fälligkeitsterminen (der erste ist am 15. Februar) in der bisherigen Höhe zu zahlen. Bereits erteilte Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig.

Umweltamt Duisburg: Heckenschnitt nur noch bis 28. Februar möglich

Duisburg, 3. Februar 2026 - Hecken und Bäume spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der Artenvielfalt, da zahlreiche Tierarten darin einen Lebensraum finden. Dazu gibt es im Bundesnaturschutzgesetz einige wichtige Regeln zu beachten, die dem Natur- und Artenschutz dienen. Schnitt oder Beseitigung von Hecken und Sträuchern Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, Sträucher, Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden, beispielsweise Efeu, zurückgeschnitten werden dürfen, endet am 28. Februar.

In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Gehölze erlaubt. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen diese Gehölze dann erst wieder ab dem 1. Oktober zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Diese gesetzliche Regelung soll die heimischen Vögel schützen, die bereits im Frühjahr Nistmöglichkeiten suchen und mit dem Brüten beginnen sowie teilweise bis zum Herbst ihre Küken großziehen.

Baumfällungen
Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, muss unbedingt den Artenschutz beachten. Wenn Vögel in den Bäumen brüten oder Fledermäuse in Höhlen oder Spalten ihr Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Vor jeder Fällung ist es verpflichtend zu prüfen, ob Baumhöhlen oder Spalten im Stamm, in dicken Ästen oder der Rinde des Baumes vorhanden sind. Bäume, die innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes wachsen, dürfen nur mit einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans betrifft im Wesentlichen Gebiete, die sich außerhalb der geschlossenen Bebauung befinden. Besonders markante und für das Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt wertvolle Bäume können ein Naturdenkmal sein und unterliegen dann einem hohen Schutz; auch sie dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de zur Verfügung. Bäume können auch den Regelungen des Denkmalschutzes unterliegen, zum Beispiel wenn sie prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal sind. Daher ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten Umgebung eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per E- Mail an denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser gegebenenfalls unter Schutz steht.

Zusätzlich können auf www.duisburg.de („Denkmalliste online“) denkmalgeschützte Gebäude ermittelt werden. Sofern die vorgenannten Regelungen für Bäume nicht zutreffen, dürfen sie auf dem eigenen Grundstück ohne Genehmigung gefällt werden.  Weitere Informationen der Unteren Naturschutzbehörde gibt es auch online auf: https://www.duisburg.de/microsites/umwelt-natur- klima/natur/landschaftspflege/unb/unb.php



Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg an den Karnevalstagen

Duisburg, 2. Februar 2026 - Mit dem Altweiberdonnerstag am 12. Februar beginnt die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar: Am Rosenmontag, 16. Februar, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.

Dazu zählen auch die städtischen Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und Streetworkbüros, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum.

Auch am Altweiberdonnerstag, 12. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ und das Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster im Stadthaus schließen an Altweiber bereits ab 12 Uhr.

Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Amt für schulische Bildung, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt mit dem Straßenverkehrsamt, das Institut für Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die Dienststelle zur Erteilung von verkehrlichen Sondergenehmigungen und die Bauberatung im Stadthaus, die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.

Auch das Gesundheitsamt schließt an Altweiber für den Publikumsverkehr ab 13 Uhr. Bestehende Termine können wahrgenommen werden. Das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz im Stadthaus nimmt bis 13 Uhr Anträge entgegen. Eine persönliche Beratung findet an diesem Tag nur mit vorheriger Terminabsprache statt.

Städtischer Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes
Der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes ist ab Mittwoch, 11. Februar, 21.30 Uhr aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 16. Februar nicht zu erreichen.

Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt mit einem Notdienst bis 16 Uhr erreichbar.

Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen

Duisburg, 2. Februar 2026 -  Das Bürger- und Ordnungsamt führt auch in diesem Jahr bei den Duisburger Karnevalsumzügen sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Walsum sowie auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte Jugendschutzkontrollen durch.

Das Jugendschutzgesetz untersagt besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer hochprozentige Getränke wie Whiskey und Wodka beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift. Gezielte Kontrollen überwachen auch in diesem Jahr die Einhaltung dieser Bestimmung.

Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht eine Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher präsent.

Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.

Die Präsenz des städtischen Außendienstes (SAD) erfolgt in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeitenden stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren. Der SAD ist ab dem 11. Februar, 21.30 Uhr, aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 16. Februar, nicht zu erreichen.

Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/karneval

- Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm - Halteverbote bei Karnevalsumzügen

Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm
Duisburg, 2. Februar 2026 - In der Vergangenheit kam es bei den Karnevalsveranstaltungen in den Duisburger Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr.

Daher wird seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die Karnevalszüge in Wehofen und Serm erlassen. Damit konnte die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot angeordnet.

Das Glasverbot gilt am Samstag, 14. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Marktplatz und angrenzende Straßenabschnitte in Duisburg-Wehofen. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am Sonntag, 15. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen.

Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten.

Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot ausgesprochen. Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg sind online unter www.duisburg.de/karneval abrufbar.





Halteverbote bei Karnevalsumzüge in Duisburg
Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet bald auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).

Bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in der Stadtmitte sind Halteverbote zu beachten:
- Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 8. Februar
- Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 14. Februar
- Karnevalszug Wehofen am Samstag, 14. Februar
- Kinderkarnevalszug Hamborn am Samstag, 14. Februar
- Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 15. Februar
- Viertelzug in Neumühl am Montag, 16. Februar
- Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 16. Februar


Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche ab 0 Uhr autofrei zu halten sind. Städtische Einsatzkräfte kontrollieren die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab 0 Uhr. Sie lassen verbotswidrig parkende Fahrzeuge konsequent abschleppen.

Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere Informationen rund um Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen der Züge gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/karneval

- Stadt Duisburg legt Kommunale Wärmeplanung offen
- Bürgerservice der Stadt: Ausweise rechtzeitig vor den Ferien prüfen

Stadt Duisburg legt Kommunale Wärmeplanung offen
Duisburg, 2. Februar 2026 - Die Stadt Duisburg legt von heute, 2. Februar, bis Sonntag, 8. März, den Entwurf der zukünftigen Kommunalen Wärmeplanung (KWP) öffentlich aus. Dieser bildet die strategische Grundlage, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Wärmewende in Duisburg wirksam umzusetzen.

Interessierte haben die Möglichkeit, den Entwurf online über die Plattform Beteiligung.NRW unter https://beteiligung.nrw.de/k/1014737 abzurufen. Außerdem kann der gedruckte Entwurf von montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr im HOIST-Hochhaus (Raum 3.13 auf der dritten Etage) an der Friedrich-Wilhelm-Straße 96 sowie montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr im Eingangsbereich des Rathauses am Burgplatz 19 in der Stadtmitte eingesehen werden.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Duisburgerinnen und Duisburger sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu beteiligen und haben die Möglichkeit, bis zum 8. März Stellungnahmen und Anregungen online, vor Ort oder per E-Mail an waermeplanung@stadt-duisburg.de einzureichen.

Nach der Offenlage werden die Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und soweit möglich, in der Weiterentwicklung des KWP berücksichtigt. Im zweiten Quartal 2026 soll der Rat der Stadt Duisburg abschließend über den KWP entscheiden.

Das Ziel ist der Aufbau einer klimaneutralen, effizienten und wirtschaftlichen Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Weitere Informationen zur Wärmewende sind online auf www.du-heizt.de abrufbar.

Bürgerservice der Stadt: Ausweise rechtzeitig vor den Ferien prüfen
Duisburg, 2. Februar 2026 - In diesem Jahr beginnen am 30. März in Nordrhein-Westfalen die Osterferien. Der Bürgerservice der Stadt Duisburg empfiehlt Reisenden daher, die für den Urlaub benötigten Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und sich gegebenenfalls frühzeitig um eine Neubeantragung zu kümmern.

Neben den eigenen Dokumenten gilt es, vor allem auch die der Kinder zu überprüfen. Seit dem 1. Januar 2024 werden nämlich keine Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr ausgestellt. Es besteht nur noch die Möglichkeit, einen Personalausweis oder Reisepass für Kinder zu beantragen. Die Gültigkeitsdauer von derzeit noch ausgestellten Kinderreisepässen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) reicht ein Personalausweis.

Sollte das Reiseziel hingegen außerhalb der EU liegen, benötigten Kinder einen Reisepass. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/de/. Weitere Informationen, welche Dokumente für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises benötigt werden, sind online auf der städtischen Internetseite unter https://duisburg.de/reisepass und https://duisburg.de/personalausweis abrufbar.

Die Kosten für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und für Personen ab 24 Jahren 37 Euro. Der Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und für Personen ab 24 Jahren 70 Euro. Aktuell können ausreichend zeitnahe und kurzfristige Termine angeboten werden.

Der Besuch ist nur mit einem vorher gebuchten Online- Termin unter www.duisburg.de/termine möglich. Die Bundesdruckerei fertigt die Ausweisdokumente an. Aufgrund der bundesweit hohen Nachfrage ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit, in der Regel etwa sechs Wochen, zu rechnen.



„Hochfelder Bogen“ schließt die Lücke im Grünen Ring

Duisburg, 30. Januar 2026 - Der „Hochfelder Bogen“, die neue Brücke für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Brückenplatz und dem Platanenhof, ist seit Ende letzten Jahres fertiggestellt. Sie ermöglicht eine sichere und ampelfreie Überquerung der Heerstraße in Duisburg-Hochfeld.

Die rund 30 Meter lange, melonengelbe Brücke verbindet den Grünen Ring mit der Bocksbart-Trasse und schafft so eine durchgängige Fuß- und Radverbindung von der Innenstadt durch den Grünen Ring bis zum RheinPark.

Vertreter aus Politik und Verwaltung besichtigen den „Hochfelder Bogen“, die neue Brücke für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Brückenplatz und dem Platanenhof, ist seit Ende letzten Jahres fertiggestellt. Sie ermöglicht eine sichere und ampelfreie Überquerung der Heerstraße in Duisburg-Hochfeld.

Die rund 30 Meter lange, melonengelbe Brücke verbindet den Grünen Ring mit der Bocksbart-Trasse und schafft so eine durchgängige Fuß- und Radverbindung von der Innenstadt durch den Grünen Ring bis zum RheinPark. Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


„Ob zu Fuß oder mit dem Rad – der Hochfelder Bogen schafft eine sichere und direkte Verbindung zwischen Innenstadt und Rhein. Und gerade mit Blick auf die IGA im kommenden Jahr ist die neue Brücke ein Gewinn für die Stadt und ihre Besucherinnen und Besucher“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Parallel zum Bau der Brücke lief die öffentliche Namenssuche. Aus den 70 eingereichten Vorschlägen wählten die Mitglieder des Stadtteilbeirats Hochfeld fünf Favoriten aus. Bei der anschließenden öffentlichen Abstimmung entschieden sich die meisten der rund 1.500 Teilnehmenden für den Namen „Hochfelder Bogen“.

Dieser Empfehlung hat sich die Bezirksvertretung Mitte angeschlossen und sich formell auf den neuen Namen „Hochfelder Bogen“ festgelegt. Die Errichtung der neuen Stahl-Stabbogenbrücke dauerte rund zweieinhalb Jahre und kostet rund 5,4 Millionen Euro. Der Großteil der Kosten, rund 3,1 Millionen Euro, wird aus Mitteln der Städtebauförderungsprogramme des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen refinanziert.


- Osterferien 2026: Kostenfreie Betreuung für Grundschulkinder
- Eröffnung des Südbades verzögert sich

Osterferien 2026: Kostenfreie Betreuung für Grundschulkinder
Duisburg, 30. Januar 2026 - Das Amt für Schulische Bildung der Stadt Duisburg bietet in Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern in den Osterferien 2026 wieder ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder an. Die Betreuung findet vom 30. März bis zum 10. April (außer an den Feiertagen) jeweils von 8 bis 16 Uhr an 18 verschiedenen Standorten in Duisburg statt.


Unter der Aufsicht von pädagogischen und weiteren Fachkräften werden neben dem täglichen Mittagessen unter anderem Spiele, Sport, kreative und künstlerische Aktionen sowie Ausflüge in die nähere Umgebung angeboten. Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden und ist kostenfrei. Lediglich für das Mittagessen fallen Kosten in Höhe von vier Euro pro Tag an.

Das Online-Anmeldeportal wird unter www.duisburg.de/ferienbetreuung am Montag, 2. Februar, um 12 Uhr freigeschaltet und steht bis Freitag, 13. Februar, 16 Uhr zur Verfügung. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nach verbindlicher Terminbuchung erhalten Erziehungsberechtigte direkt über das Anmeldeportal eine Nachricht, ob ihre Buchung erfolgreich war oder ob sie einen Platz auf der Warteliste erhalten haben.

Anschließend erfolgt noch eine Bestätigung per Mail. Weitere Informationen und eine Auflistung aller Standorte sind ab sofort auch online unter www.duisburg.de/ferienbetreuung abrufbar.

Eröffnung des Südbades verzögert sich
Die geplante Eröffnung des neuen Hallenbads an der Großenbaumer Allee im Duisburger Süden verschiebt sich. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Inbetriebnahme Ende April 2026 ist die Eröffnung nun für Juli 2026 vorgesehen. Grund für die Terminverschiebung sind Verzögerungen bei einzelnen Gewerken, die den Bauablauf verlangsamt haben.

An der Schwimmbaddecke müssen noch über den bisherigen Zeitplan hinaus Trockenbauarbeiten durchgeführt werden, für die das Baugerüst, das sich
zurzeit in den vorbereiteten Schwimmbecken befindet, stehen bleiben muss. Aus diesem Grund können die Abschlussarbeiten an den Becken noch nicht
durchgeführt werden.

Das neue Südbad wird als modernes Hallenbad mit klar getrennten Funktionsbereichen gebaut. Dadurch können der öffentliche Badebetrieb sowie das Schul- und Vereinsschwimmen künftig parallel und ohne gegenseitige Beeinträchtigung stattfinden.

Zum Angebot gehören zwei 25 Meter Becken, eine Sprunganlage, eine Kletterwand, ein Kinder- und Planschbereich sowie ein Lehrschwimmbecken für Kurse und Anfängerschwimmen. Ergänzt wird das Bad durch großzügige Aufenthaltsflächen und
eine Sonnenterrasse.


Stadt Duisburg bringt Abstimmung über Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele auf den Weg

Duisburg, 28. Januar 2026 - Duisburg ist Teil der gemeinsamen Bewerbung der Region unter dem Namen „KölnRheinRuhr“ um Olympische und Paralympische Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044. Der Rat der Stadt Duisburg wird deswegen in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar darüber entscheiden, ob die Bürgerinnen und Bürger in Duisburg über die Teilnahme an der Bewerbung abstimmen können.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rats können dann rund 350.000 abstimmungsberechtigte Duisburgerinnen und Duisburger für oder gegen die Beteiligung votieren. Das Votum ist ein zentraler Schritt, weil die Bewerbung ausdrücklich an die Zustimmung der Bevölkerung geknüpft ist.

„Mit dem Ratsbürgerentscheid legen wir diese Frage bewusst in die Hände der Duisburgerinnen und Duisburger. Das schafft Klarheit und eine breite demokratische Legitimation“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Ich hoffe auf ein positives Votum, weil ich überzeugt bin, dass Duisburg als sportbegeisterte Stadt und mit ihr auch die gesamte Region an Rhein und Ruhr das Potenzial für die Spiele haben.“

Eine Zustimmung zur Bewerbung ist noch keine Entscheidung darüber, ob Olympische oder Paralympische Wettbewerbe tatsächlich in Duisburg stattfinden. Zwischen einer kommunalen Beteiligung und einer möglichen Austragung liegen weitere Auswahl- und Prüfverfahren sowie Entscheidungen auf anderen Ebenen.

So läuft der Ratsbürgerentscheid ab, falls der Rat diesem zustimmt:
• Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief.
• Die Unterlagen werden den Abstimmungsberechtigten automatisch ab Mitte März zugesandt, ein Antrag ist nicht erforderlich.
• Abstimmungsberechtigt sind die Duisburgerinnen und Duisburger, die zu Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, also rund 350.000.
• Als konkrete Frage wird folgende Formulierung festgelegt: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Duisburg an der gemeinsamen Bewerbung der Region KölnRheinRuhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 beteiligt?“

Als Antwort kann nur mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden.
• Als angenommen gilt die Antwort, die die meisten Stimmen erhält, vorausgesetzt, ausreichend Abstimmungsberechtigte haben sich beteiligt. Das sind in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens zehn Prozent.
• Die Abstimmungsunterlagen müssen der Stadt spätestens am Sonntag, 19. April, vorliegen und können postalisch zurückgeschickt oder noch am entsprechenden Sonntag bis 16 Uhr abgegeben werden: im Rathaus (Burgplatz 19, 47051 Duisburg) oder im Wahlamt der Stadt, (In den Haesen 84, 47198 Duisburg).

• Die Abstimmung wird zeitgleich in allen 17 Kommunen durchgeführt, die sich an der Olympia-Bewerbung beteiligen. Die Stimmen werden am 19. April ausgezählt. Das Duisburger Ergebnis wird Sonntagabend u.a. auf duisburg.de und den Social-Media-Kanälen der Stadt veröffentlicht.

Die Stadt Duisburg schätzt die Kosten für den Ratsbürgerentscheid aktuell auf rund 580.000 Euro, wovon 85 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen. Der Eigenanteil der Stadt läge dann bei ca. 87.000 Euro.

Hintergrund:
Duisburg wäre bei Olympischen und Paralympischen Spielen nach derzeitigem Konzept mit folgenden etablierten und international erprobten Sportstätten vertreten: • Regattabahn im Sportpark Duisburg als Austragungsort für die Wettbewerbe im olympischen Rudern sowie im olympischen Kanu und im Para Rudern und Para Kanu. • Schauinsland-Reisen-Arena für das olympische und paralympische Sportklettern.

Vorgesehen sind die Disziplinen Bouldern, Lead und Speed. Die Bewerbung von KölnRheinRuhr hat bereits die zweite Stufe im Prozess des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) erreicht.
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligungen in den 17 beteiligten Kommunen wird der DOSB voraussichtlich am 26. September 2026 die finale Entscheidung über die nationale Bewerbung treffen. Weitere Interessenten sind Berlin, Hamburg und München.

Empfang der neuen Masterstudierenden der NRW-School of Governance

Duisburg, 27. Januar 2026 - Oberbürgermeister Sören Link empfing gestern Studierende der NRW- School of Governance und viele weitere Gäste aus den Reihen der Universität Duisburg-Essen und der Kommunalpolitik in feierlichem Rahmen im Duisburger Rathaus. Als Teil des Direktoriums sprach Prof. Dr. Susanne Pickel zu den geladenen Gästen. Auch zwei Studentinnen hielten Ansprachen.

Neujahrsempfang für die Studierenden im Bereich „Politikwissenschaften“ der NRW SCHOOL OF GOVERNANCE . Fotos Malte Werning / Stadt Duisburg

Rund 30 Studierende haben im Oktober letzten Jahres ihr Studium im Master „Politikmanagement, Public Policy und öffentliche Verwaltung“ in Duisburg aufgenommen. Der Masterstudiengang baut auf den Bachelor-Studiengang „Politikwissenschaft“ der Universität Duisburg-Essen oder einen vergleichbaren Abschluss anderer Hochschulen auf. Dieser wird gemeinsam von der NRW-School of Governance am Institut für Politikwissenschaften der Universität Duisburg-Essen und der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften angeboten.

Es handelt sich um eine interdisziplinär aufgestellte Initiative zur Exzellenzförderung, in der Sozial- und Verwaltungswissenschaftler, Juristen, Kommunikationswissenschaftler und Ökonomen in das Lehr- und Forschungsprogramm eingebunden sind. Ziel ist es, den Studierenden Schlüsselqualifikationen für verantwortungsvolle Tätigkeiten in Verbänden, Unternehmen und der Verwaltung zu vermitteln.

Empfang zum Deutsch-Französischen Tag im Rathaus

Duisburg, 26. Januar 2026 - Die Deutsch-Französische Gesellschaft Duisburg (DFG) feierte am vergangenen Freitag mit einem Empfang im Duisburger Rathaus den Deutsch-Französischen Tag. Gleichzeitig eröffnete sie auch die von ihr veranstaltete französische Woche.

Neben Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn nahm der französische Generalkonsul (und zugleich Leiter des Institut Français in Düsseldorf) Dr. Etienne Sur an dem Empfang teil. Im Anschluss hielt der Landtagspräsident a. D., Regisseur und Frankreichkenner Oliver Keymis einen launigen Vortrag zum deutsch- französischen Verhältnis unter dem Motto „Ziemlich allerbeste Freunde“.

Etienne Sur, Französischer Generalkonsul begrüßt die Gäste. Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Der Deutsch-Französische Tag hat eine lange Tradition. Seit 2004 wird er alljährlich in Deutschland und Frankreich (als Journée franco-allemande) gefeiert, nachdem der damalige deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle am 22. Januar 1963 im Pariser Élysée-Palast den Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrag unterzeichneten.

Auf zivilgesellschaftlicher Ebene leisten die Deutsch- Französischen Gesellschaften seit den 1950er-Jahren einen wertvollen Beitrag zur grenzüberschreitenden Verständigung. In dieser Tradition wirkt auch ihr Ableger in Duisburg. Die französische Woche setzt sich am Montag im filmforum fort.


Hochfeld hat jetzt eine eigene Stadtteil-Website

Duisburg, 21. Januar 2026 - Aktuelles aus Hochfeld, Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement und vielfältige Entdeckungsmöglichkeiten - unter www.hochfeld-verbindet.de ist ab sofort alles zu finden, was den Stadtteil ausmacht. Die Website bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Interessierten eine zentrale Anlaufstelle. Sie informiert über Veranstaltungen, gibt Einblicke in die Stadtteilentwicklung und zeigt, wie jeder zur Gestaltung des Stadtteils beitragen kann.

Die wichtigsten Inhalte im Überblick: Aktuelles aus Hochfeld – Ein Veranstaltungskalender und aktuelle Termine halten die Bewohner stets auf dem Laufenden. Jede Einrichtung, Gruppe oder Organisation ist eingeladen, ihre Veranstaltungen einzutragen.

Hochfeld mitgestalten
– Hier finden Interessierte Informationen zu Arbeitskreisen, dem Forum „Leben in Hochfeld“ sowie weitere Möglichkeiten sich für Hochfeld zu engagieren.
- Hochfeld entdecken. Mit einer Akteurskarte und Informationen zur Internationalen Gartenschau 2027 (IGA27) lädt die Rubrik dazu ein, den Stadtteil zu entdecken.

Weitere Rubriken und Beiträge sind in Planung. Stadtteilentwicklung – Informationen über die aktuellen baulichen Projekte, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept und das Stadtteilbüro sind hier zu finden. Die Website lebt vom Mitmachen. „Die Inhalte und Beiträge aus dem Stadtteil sind entscheidend, um die Seite lebendig zu halten“, erklärt Laila Binkenstein aus dem Stadtteilbüro.

„Wir sind auf die Unterstützung der lokalen Akteure angewiesen, um gemeinsam eine digitale Plattform zu schaffen, die den Austausch und die Beteiligung im Stadtteil fördert.“ Ob Veranstaltungen, Projekte oder Allgemeines – jeder, der etwas beitragen möchte, ist herzlich eingeladen, sich beim Stadtteilbüro zu melden, um sich einzubringen. Die Website ist darauf ausgelegt, als ein gemeinsames Projekt von Hochfeld für Hochfeld zu wachsen.

Glasfaserausbau – Stadt Duisburg und Deutsche GigaNetz GmbH beenden Zusammenarbeit

Duisburg, 20. Januar 2026 - Die Stadt Duisburg hat die im November 2022 mit einer Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbarte Zusammenarbeit mit der Deutsche GigaNetz GmbH beendet, da die Ausbauzusagen bislang nicht umgesetzt wurden. Durch die damit einhergehende fehlende Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Homberg, Baerl und Rheinhausen, hat sich die Stadt Duisburg nun dazu entschieden, die Zusammenarbeit mit anderen Partnern zu vertiefen.

In großen Teilen wird die Duisburg CityCom (DCC) den Ausbau übernehmen, um die vorhandenen Lücken zu schließen. Für die verbleibenden Bereiche befindet sich die Stadt Duisburg derzeit in Gesprächen mit weiteren Netzanbietern, um den Glasfaserausbau zuverlässig und zügig sicherzustellen.

Die mit der Deutsche GigaNetz GmbH abgeschlossenen Verträge werden nicht automatisch beendet. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs starten die Mindestvertragslaufzeiten der Vorverträge mit dem Datum des Abschlusses und nicht erst nach erfolgreichem Anschluss der Immobilie.

Bei überschrittener Mindestvertragslaufzeit kann daher auch jetzt schon der Vertrag bei Bedarf monatlich gekündigt werden. Die Stadt Duisburg bietet zudem am Montag, 2. Februar und am Donnerstag, 5. März, Sprechstunden zum Glasfaserausbau in den Bezirksverwaltungen Homberg/Ruhrort/Baerl (Bismarckplatz 1) und Rheinhausen (Körnerplatz 1) an.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier rund um das Thema Breitbandausbau informieren sowie beraten lassen. Gigabitkoordinator Falko König von der Stabsstelle Digitalisierung, wird jeweils von 8 bis 17 Uhr Auskünfte zu sämtlichen Fragen rund um die Breitbandversorgung geben.

Zusätzlich zu den vor Ort angebotenen Terminen findet an den beiden Tagen, jeweils von 17.30 bis 18.30 Uhr, auch eine digitale Sprechstunde via Microsoft Teams statt. Der Link zur Teilnahme findet sich online auf der städtischen Internetseite unter https://breitband.duisburg.de. Die aktuellen Ausbauentwicklungen können jederzeit im Glasfaseratlas der Stadt Duisburg unter https://duisburg.de/glasfaser eingesehen werden.

Jahresbilanz 2025: Straßenverkehrsamt stellt statistische Zahlen vor

Duisburg, 13. Januar 2026 - Zulassungen, Genehmigungen und mehr: Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität. Wie haben sich die Zahlen 2025 entwickelt? Das Amt zieht Bilanz.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise Umtausch, Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig.

Im Jahr 2025 haben die Mitarbeitenden insgesamt 27.911 Fahrerlaubnisanträge bearbeitet (2024: 26.957). Dabei handelte es sich unter anderem um Anträge auf begleitetes Fahren ab 17 Jahren, Ersterteilungen, Erweiterungen sowie Neuerteilungen von Fahrerlaubnissen. Darüber hinaus gab das Team 1.313 Fahrerkarten aus (2024: 1.565). Diese personengebundenen Nachweise mit Speicherchip dokumentieren Fahr- und Arbeitszeiten. Davon entfielen 40 Fahrerkarten auf Frauen (2024: 42). Die Zahl der Fahrverbote blieb nahezu konstant.

2025 hat das Amt 1.434 Fahrverbote registriert, im Vorjahr waren es 1.476. Weiterhin ist ein deutlicher Anstieg bei den Anträgen auf Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (Taxi/Mietwagen) zu verzeichnen. Insgesamt wurden 1.159 Anträge gestellt (2024: 986; 2023: 852; 2022: 647). Im Jahr 2025 gab es 20.373 persönliche Vorsprachen bei der Fahrerlaubnisbehörde (2024: 19.302). Davon entfielen 1.664 auf Notfalltermine.

Deutlich angestiegen sind zudem die Führerschein-Umtauschvorgänge, insbesondere im Rahmen des Pflichtumtausches, mit 7.874 Fällen (2024: 5.150). Auch den sogenannten „Walk-by“-Schalter, an dem Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sind, haben die Duisburgerinnen und Duisburger häufiger genutzt. Mehr als 6.400 nahmen dieses Angebot in Anspruch (2024: 4.100).

Insgesamt stieg die Zahl der Vorsprachen damit auf mehr als 28.437 (2024: 23.400). Im Bereich der Fahreignung hat die Behörde 263 Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 372). Zusätzlich verzichteten 300 Personen im Rahmen von Eignungsprüfungen freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis.

Gerichte haben zudem 190 Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 234) sowie weitere 98 Fahrerlaubnisse sichergestellt (2024: 119). In 2.607 Fällen ordnete die Fahrerlaubnisbehörde medizinisch-psychologische oder fachärztliche Gutachten an (2024: 1.598). Bei Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern in der Probezeit hat das Team insgesamt 1.063 Maßnahmen angeordnet, darunter Aufbauseminare und Verwarnungen.

Im Rahmen des Punktebewertungssystems erfolgten 2.202 Maßnahmen, davon 1.814 Ermahnungen (1. Stufe) und 388 Verwarnungen (2. Stufe). Darüber hinaus gingen über 2.213 Mitteilungen und Anzeigen von Polizei und Gerichten zur Eignungsüberprüfung ein. Positiv zu vermerken ist die Entwicklung im Bereich der Fahrlehrerlaubnisse. Trotz anhaltenden Fahrlehrermangels konnten im vergangenen Jahr 15 Fahrlehrererlaubnisse erteilt werden (2024: 20; vor zehn Jahren: 3).

Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert sich neben der Zulassung von Fahrzeugen unter anderem auch um die Umschreibung von Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder Kfz-Ersatzpapiere.

In Duisburg gab es im Jahr 2025 insgesamt 69.243 Zulassungen für Pkw, Motorräder, Roller, Lkw, Busse und andere Fahrzeuge. Im Jahr 2024 waren es 68.479 Zulassungen. Aktuell sind insgesamt 306.526 Fahrzeuge in Duisburg zugelassen. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 waren es 277.514 Fahrzeuge. Insgesamt erfolgten im vergangenen Jahr 11.545 Neuzulassungen, im Jahr 2024 waren es 13.008.

Abgemeldet wurden 44.274 Fahrzeuge (2024: 38.959). Die Zahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge in Duisburg hat seit 2016 zugenommen: Im Jahr 2016 gab es nur 79 Elektrofahrzeuge und 598 Hybridfahrzeuge. 2024 zählte die Zulassungsbehörde 5.583 Elektrofahrzeuge sowie 15.776 Hybridfahrzeuge. Im Jahr 2025 waren es 6.994 Elektrofahrzeuge sowie 19.957 Hybridfahrzeuge.

Personen- und Güterverkehr
Der Bereich Personen- und Güterverkehr ist unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Güterverkehr. Eine große Herausforderung für die Bearbeitung der Anträge zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten war im vergangenen Jahr die Baustellensituation im Stadtgebiet Duisburg, wie beispielsweise die A40- Rheinbrücke, der A3-Brückenneubau am Kreuz Kaiserberg und die Herabsetzung der Belastbarkeit der A 59 im Bereich der Berliner Brücke, was zur Umfahrung über das Duisburger Stadtgebiet führte.

Die Mitarbeitenden mussten aufgrund von vorübergehenden Sperrungen bei der Streckenführung Umleitungen vorgeben. Insgesamt haben sie 2.583 Anträge genehmigt und 7.121 Anhörungen, beispielsweise für die Fahrt durch Duisburger Stadtgebiet, bearbeitet. Zusätzlich hat das Team 768 verkehrsrechtliche Anordnungen erstellt.

Dabei handelt es sich um spezielle Regelungen mit Auflagen zum Schutz der Infrastruktur oder der Verkehrssicherheit. Sie können beispielsweise die Vorgaben bestimmter Routen, Zeitfenster für die Durchführung des Transports oder die Begleitung durch Sicherungsfahrzeuge umfassen.

Online-Termine
Grundsätzlich ist ein Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin möglich: www.duisburg.de/termine. Im Straßenverkehrsamt arbeiten rund 90 Mitarbeitende sowie Auszubildende aus den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personenund Güterverkehr.

Betreuerinnen und Betreuer für die 74. Stadtranderholung gesucht

Duisburg, 12. Januar 2026 - Wir brauchen Dich! So das Jugendamt Duisburg. Es startet die Bewerbungsphase für die Stadtranderholung 2026. Gesucht werden engagierte Jugendliche und junge Erwachsene, die in den Sommerferien Verantwortung übernehmen und Kindern unvergessliche Ferien ermöglichen möchten.

Stadtranderholung 2025 auf dem Spielplatz Tempoli. Bilder Ilja Höpping / Stadt Duisburg

Für den Einsatz wird eine steuerfreie Vergütung von 500 Euro gezahlt. Bewerbungen sind ab dem heutigen 12. Januar 2026 möglich, Bewerbungsschluss ist der 20. Februar. Die beliebte Stadtranderholung geht 2026 bereits in ihre 74. Runde.

Vom 10. bis 28. August 2026 erleben Kinder ab der zweiten Grundschulklasse bis zum 13. Lebensjahr an insgesamt 18 Standorten im gesamten Stadtgebiet ein abwechslungsreiches und spannendes Ferienprogramm. Gleichzeitig profitieren Eltern von einer verlässlichen Betreuung ihrer Kinder montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr.

Angesprochen sind motivierte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 25 Jahren, die in der zweiten Hälfte der Sommerferien Zeit haben, gerne mit Kindern arbeiten und sich gemeinsam mit vielen anderen jungen Menschen im Team engagieren möchten.

Für die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 16 Jahren sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Zur Vorbereitung bietet das Jugendamt verpflichtende Wochenendschulungen sowie Erste-Hilfe-Kurse an, die gezielt auf die Aufgaben während der Stadtranderholung vorbereiten.
Weitere Informationen sowie der Link zur Online-Bewerbung stehen im Internet unter www.duisburg.de/stadtranderholung bereit. 

- Ideenforum zur Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Zeche Fritz in Duisburg-Rumeln-Kaldenhausen
- Bäcker-Innung Rhein-Ruhr übergab Neujahrsbrezel an OB Sören Link

Ideenforum zur Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Zeche Fritz in Duisburg-Rumeln-Kaldenhausen
Duisburg, 9. Januar 2026 - Die Stadt Duisburg beabsichtigt, auf der bislang unbebauten Fläche südlich der Rathausallee in Rumeln-Kaldenhausen ein gemischt genutztes, zeitgemäßes Wohngebiet sowie einen Grünzug im Bereich der ehemaligen Bahntrasse Moers-Krefeld zu entwickeln. Um diesen Prozess gemeinsam zu gestalten, laden die Stadt und das beteiligte Planungsbüro zu einem offenen Ideenforum im Zuge der Rahmenplanung ein.


Das Ideenforum findet am Samstag, 24. Januar 2026, von 16 bis 19 Uhr in der Aula des Albert-Einstein-Gymnasiums, Schulallee 11 in 47239 DuisburgRumeln-Kaldenhausen, statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Entwicklung des Areals der ehemaligen Zeche Fritz bietet eine große Chance für die Zukunft des Stadtteils: Es soll ein neues Quartier entstehen, das Wohnen, Leben, Freizeit und Natur miteinander verbindet.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung sind eingeladen, ihre Ideen und Anregungen für die zukünftige Entwicklung des Areals einzubringen.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragestellungen:
- Wie kann die geplante Nutzung des Geländes verträglich gestaltet werden?
- Welche Qualitäten sind den Menschen vor Ort wichtig?
- Wie kann ein lebendiger, nachhaltiger und zukunftsfähiger Stadtbaustein entstehen?

Das Ideenforum bietet Raum für Information, Austausch und Beteiligung. Die eingebrachten Beiträge fließen in die weiteren Planungsschritte ein. Ziel ist die Erarbeitung einer tragfähigen und breit getragenen Rahmenplanung. Im Vorfeld der Veranstaltung wird ein begleiteter Spaziergang über das Plangebiet angeboten. Dieser beginnt am Samstag, 24. Januar, um 15 Uhr.

Treffpunkt ist die Rathausallee / Fußweg Potmannstraße (gegenüber Rathausallee 37) in Rumeln-Kaldenhausen. Das Ideenforum bildet den Auftakt eines mehrstufigen Beteiligungsprozesses. In dessen weiterem Verlauf ist auch eine öffentliche Planungswerkstatt vorgesehen.
Darüber hinaus werden die kommunalpolitischen Gremien eng in den Prozess eingebunden. So wird sichergestellt, dass die Anregungen aus der Bürgerschaft systematisch in die weiteren Planungsschritte einfließen, transparent weiterverfolgt und einer konkretisierenden städtebaulichen Planung zugrunde gelegt werden.

Bäcker-Innung Rhein-Ruhr übergab Neujahrsbrezel an OB Sören Link
Sie symbolisiert Glück, Zusammenhalt und den Wunsch nach einem gelungenen Start ins neue Jahr: Die traditionelle Neujahrsbrezel hat bereits zum dritten Mal den Weg ins Duisburger Rathaus gefunden.
Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Oberbürgermeister Sören Link, die Bürgermeisterinnen Edeltraud Klabuhn und Sylvia Linn sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadt nahmen am Donnerstag die Brezel der Bäcker-Innung Rhein-Ruhr entgegen. Mit dieser Geste wurde eine deutschlandweit bekannte Tradition auch in Duisburg erneut gepflegt und gestärkt.

Wie es üblich ist, teilten die anwesenden Gäste das besondere Gebäck untereinander und begannen das neue Jahr in Gemeinschaft und Freude. Die Neujahrsbrezel wird traditionell aus Hefeteig gebacken und zeichnet sich durch ihre charakteristische, an eine verschlungene Schleife erinnernde Form aus. Diese steht sinnbildlich für die Verbindung des alten mit dem neuen Jahr sowie für die Hoffnung auf Beständigkeit und positive Veränderungen neuen Jahr.

IT-Wartungsarbeiten: Stadtbibliothek, Call Duisburg sowie Bürger- und Ordnungsamt am 17. Januar nicht erreichbar

Duisburg, 8. Januar 2026 - An den städtischen IT-Systemen werden am Samstag, 17. Januar, planmäßige, notwendige Wartungsarbeiten durchgeführt. Aus diesem Grund kommt es zu Einschränkungen in einigen städtischen Bereichen: Das Service-Center „Call Duisburg“ sowie die Führungs- und Koordinierungsstelle des Bürger- und Ordnungsamtes sind an diesem Tag telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar.

Die Einsatzkräfte des Städtischen Außendienstes sind wie gewohnt im Stadtgebiet unterwegs und ansprechbar. In Notfällen kann die Polizei Duisburg kontaktiert werden. Die Zentralbibliothek und alle Stadtteilbibliotheken sind an diesem Tag nicht geöffnet und alle geplanten Veranstaltungen wurden abgesagt. Die „OpenLibraries“ ab 17. Januar nicht zur Verfügung und öffnen frühstens wieder ab Montag, 19. Januar.

Bürgerinnen und Bürger können auf www.duisburg.de weiterhin alle wichtigen Informationen rund um die Stadt Duisburg abrufen. Auch die Online-Terminbuchung sowie das Serviceportal stehen uneingeschränkt zur Verfügung.


Erfolgreiche „Null-Toleranz“-Aktionen im Duisburger Stadtgebiet

Jahresbilanz 2025
Duisburg, 8. Januar 2026 - Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg hat in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben Duisburg (WBD) im Jahr 2025 einmal im Monat in den Duisburger Stadtteilen „Null-Toleranz“-Aktionen durchgeführt. Die Aktionen fanden von Januar bis Dezember in den Ortsteilen Altstadt, Beeck, Bruckhausen, Dellviertel, Hamborn, Homberg, Neumühl, Obermarxloh, Marxloh, Walsum, Wanheimerort, Rheinhausen, Hochfeld, Meiderich, Duissern, Innenstadt sowie Neudorf statt.

Insgesamt wurden im Jahr 2025 über 12.900 Maßnahmen getroffen. „Wer seinen Müll illegal beseitigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Unsere Einsatzkräfte bleiben weiterhin sichtbar vor Ort, damit Regeln eingehalten, Missstände beseitigt und Stadtteile nachhaltig aufgewertet werden. Unser Ziel ist es, dauerhaft für Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung zu sorgen“, betont Oberbürgermeister Sören Link.

Zahlen der Abfallaufsicht und WBD
In den vergangenen zwölf Monaten waren die Mitarbeitenden der Abfallaufsicht wochentags und am Wochenende mit einer Früh- und Spätschicht im jeweiligen Stadtteil präsent. Im Zuge der Kontrollen wurden insgesamt
• 362 wilde Müllkippen festgestellt und durch die WBD beseitigt (davon konnten 127 Fahrten den jeweiligen Verursachern in Rechnung gestellt werden),
• 131 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (zum Beispiel für das illegale Entsorgen größerer Müllmengen)
• 195 Schrottfahrzeuge festgestellt

Zahlen des städtischen Außendienstes (SAD)
Bei gleichzeitigen Kontrollen des SAD wurden
• 144 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet,
• 173 Verwarnungsgelder erhoben, unter anderem wegen Ruhestörungen, aggressivem Betteln, Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie wegen freilaufender Hunde,
• 67 Gefahren- sowie 181 Schrottfahrzeuge gekennzeichnet.

Zahlen der städtischen Verkehrsüberwachung
Neben Abfallaufsicht und SAD waren auch verstärkt Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung im Einsatz. So wurden insgesamt 7.648 kostenpflichtige Verwarnungen und Bußgelder wegen verbotswidrigen Haltens oder Parkens erteilt. Außerdem mussten 69 Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Im fließenden Verkehr wurden durch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 3.680 kostenpflichtige Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen.

Über 85.000 Maßnahmen seit 2016
Das Bürger- und Ordnungsamt führt seit Ende 2016 in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben Duisburg einmal im Monat in einem Duisburger Stadtteil eine Aktionswoche unter dem Motto „Null-Toleranz / ordnungsrechtliche Präsenz im Ortsteil“ durch.

Mit der Aktion soll unter anderem die zunehmende Müllproblematik in den verschiedenen Stadtteilen bekämpft sowie Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2016 mehr als 85.000 Maßnahmen durchgeführt. In den Jahren 2020 bis 2022 fanden keine „Null-Toleranz“- Aktionen aufgrund der Corona-Pandemie statt.


Unterstützungsangebote für wohnungslose Menschen vor Kälte

Duisburg, 7. Januar 2026 - Angesichts der aktuellen Wetterlage weist die Stadt Duisburg nochmals auf die Hilfsangebote für obdachlose Menschen hin. Hier steht ein eng verzahntes Hilfesystem bereit, welches von der Stadtverwaltung, dem Diakoniewerk Duisburg sowie dem Verein „Gemeinsam gegen Kälte Duisburg“ getragen wird.

Dieses Bündnis stellt sicher, dass niemand schutzlos den Herausforderungen des Winters ausgeliefert sein muss. Ansprechpartner für alle Betroffenen ist werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die „Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle“ (ZABV) der Diakoniewerk Duisburg GmbH an der Beekstraße 45 in der Duisburger Innenstadt.

Weitergehende Informationen gibt es sowohl persönlich als auch telefonisch bei der ZABV (0203/9313100), der Notübernachtungsstelle für Männer (0203/992990) oder der Notübernachtungsstelle für Frauen (0203/609680). Für Männer befindet sich diese im Wolfgang-Eigemann-Haus an der Ruhrorter Straße 124-126 in Duisburg- Kaßlerfeld und für Frauen an der Paul-Rücker-Str. 52 in Duisburg-Neuenkamp.

Unabhängig von Wetterlage oder Tageszeit erhalten hilfesuchende Personen jederzeit Zugang zu sicheren Übernachtungsmöglichkeiten. Die Einrichtungen bieten nicht nur einen Schlafplatz, sondern auch eine Anlaufstelle für weiterführende Unterstützung und Beratung. Für Personen, die diese Hilfeangebote nicht annehmen möchten, steht eine witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit vor allem für die Nachtstunden am Hauptbahnhof (Ostseite/Mülheimer Straße/Ecke Neudorfer Straße) mit der geöffneten U-Bahn-Station durch die DVG zur Verfügung.

Hinweise auf obdachlose Personen nimmt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern 0203/283-985035, 0203/283-984964 oder über Call-Duisburg 0203/94000 entgegen. Insbesondere in der kalten Jahreszeit intensivieren die engagierten Vereine „Helfer vonne Platte e.V.“, „Herzenswärme-Duisburg e. V.“ und „Help for Homeless e. V.“ ihre Präsenz im Stadtgebiet.

Mit großem Einsatz und menschlicher Zuwendung kümmern sie sich um obdachlose Menschen und leisten wertvolle Hilfe direkt vor Ort. Auch der Verein „Gemeinsam gegen Kälte Duisburg e. V.“ setzt die aufsuchende Hilfe mit seinem Betreuungsmobil fort. Der Verein bietet warme Getränke und Mahlzeiten an. Darüber hinaus sind Kleidung, Schlafsäcke und Hygieneartikel mit dabei, um den Grundbedürfnissen der Menschen gerecht zu werden.

Das Diakoniewerk hält ebenfalls Hilfen mit einem differenzierten Angebot für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen vor. Die Angebote der Wohnungslosenhilfe sind genau aufeinander abgestimmt und ermöglichen es den Betroffenen, einen Weg aus der Wohnungslosigkeit zu finden.

Alle Partner haben im Rahmen der Winterhilfe 2025 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Mittel beantragt, um obdachlose Menschen in der kalten Jahreszeit gezielt und wirksam zu unterstützen.

Glücksbringer zu Gast im Rathaus: Oberbürgermeister empfing Bezirksschornsteinfeger
- Historisches Zentrum Duisburg: Neuigkeiten zur Stadtgeschichte nun auch per Newsletter

Glücksbringer zu Gast im Rathaus
Duisburg, 7, Januar 2026 - Es ist eine schöne Tradition zum Jahresbeginn: der Besuch der Duisburger Bezirksschornsteinfeger im Rathaus am Burgplatz. 26 Schornsteinfeger kamen heute Mittag im klassischen schwarzen Kehranzug im Mercatorzimmer zusammen, um der Stadt und ihren Repräsentanten viel Glück und alles Gute für das Jahr 2026 zu wünschen.

Oberbürgermeister Sören Link empfing die Handwerker um den Kreisvorsitzenden Heinz Frütel gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen Edeltraud Klabuhn und Sylvia Linn, den Landtagsabgeordneten Sarah Philipp und Frank Börner sowie Mitgliedern des Duisburger Stadtrats.

Fotos Ilja Höpping / Stadt Duisburg

Die Anwesenden verabschiedeten zudem mit großem Dank Bezirksschornsteinfegermeister Dietmar Bartemes nach 48 Dienstjahren – 26 davon in Duisburg zuletzt in Walsum – offiziell in den wohlverdienten Ruhestand. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind aber natürlich weit mehr als Glücksbringer. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und zum Brandschutz in Gebäuden.

Das Berufsbild hat sich im Laufe der Zeit deutlich gewandelt und präsentiert sich moderner denn je: Neben dem Kehren von Kaminen sowie der Reinigung und Wartung von Lüftungsanlagen sind sie inzwischen auch als Energieberater und Energiedienstleister gefragt.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks besteht aus 16 Landesinnungsverbänden, 7600 Innungsbetrieben und 51 Schornsteinfegerinnungen mit insgesamt rund 20.000 Beschäftigten sowie 2200 Auszubildenden. In Duisburg sind derzeit 28 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger tätig.

Historisches Zentrum Duisburg: Neuigkeiten zur Stadtgeschichte nun auch per Newsletter
Das Historische Zentrum Duisburg, welches die am Innenhafen ansässigen Institutionen Stadtarchiv, Kultur- und Stadthistorisches Museum sowie das Zentrum für Erinnerungskultur umfasst, bietet ab sofort die Möglichkeit, Neuigkeiten und aktuelle Informationen aus den drei Bereichen nun auch als Newsletter zu erhalten.

Gemeinsam widmen sich die Institutionen der Bewahrung und Vermittlung der Geschichte Duisburgs und seiner kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung. Der Newsletter informiert einmal monatlich daher nicht nur über aktuelle Ausstellungen, sondern bietet auch spannende Einblicke in die Stadtgeschichte und macht auf besondere Veranstaltungen aufmerksam.

„Mit diesem Schritt möchten wir unsere Kommunikationswege modernisieren und die Duisburger sowie alle geschichtsinteressierten Menschen noch direkter ansprechen“, betont Dr. Susanne Sommer, Direktorin des Kultur- und Stadthistorischen Museums. Dr. Andreas Pilger, Leiter des Stadtarchivs Duisburg, ergänzt: „Wir freuen uns, mit unserem neuen Newsletter ein weiteres digitales Angebot zu schaffen, das es unseren Besuchern ermöglicht, jederzeit auf dem Laufenden zu bleiben und die vielseitige Geschichte unserer Stadt zu entdecken.“

Die Anmeldung ist kostenlos und datenschutzkonform. Interessierte können sich über die Internetseite des Historischen Zentrums Duisburg unter www.historischeszentrum-duisburg.de/newsletter mit ihrer E-Mail-Adresse für den Newsletter registrieren.


Beliebteste Vornamen, Geburtsbeurkundungen und Eheschließungen

Zahlen und Daten des Standesamtes der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2025
Duisburg, 6. Januar 2926 - Das Standesamt der Stadt Duisburg hat die wichtigsten Zahlen aus dem Jahr 2025 rund um die beliebtesten Vornamen für Neugeborene, Geburtsbeurkundungen und Eheschließungen zusammengefasst: „Marie“ bei den Mädchen sowie „Noah“ bei den Jungen waren im vergangenen Jahr die Vornamen, die Duisburger Eltern für ihre Kinder am häufigsten auswählten.

2024 teilten sich bei den Mädchen die Namen „Emma“ und „Lina“ den ersten Platz, bei den Jungen war es schon damals „Noah“. Insgesamt 1206 Neugeborene haben 2025 zwei Vornamen erhalten, 58 sogar drei. Kinder, die mehr als drei Vornamen erhalten haben, registrierte das Standesamt insgesamt fünf Mal.
Die beliebtesten Vornamen 2025:

Geburtsbeurkundungen
Das Standesamt hat im vergangenen Jahr insgesamt 3650 Geburten beurkundet. Davon 1.710 Mädchen und 1.940 Jungen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken: 2024 lag sie noch bei 3929 Geburten (2.020 Mädchen und 1.909 Jungen).

Eheschließungen
In den drei Standesämtern in Duisburg haben die Standesbeamtinnen und - beamten 2025 insgesamt 1.304 Ehen geschlossen. Darunter 37 zwischen gleichgeschlechtlichen Ehepartnern. 15-mal gaben sich Männerpaare das Jawort, 22-mal gingen Frauenpaare den Bund der Ehe ein. Damit ist die Zahl der Eheschließungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen: 2024 registrierten die Ämter insgesamt 1.248 Ehen, davon 46 zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Erstellt von Diego Tenore