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Redaktion Harald Jeschke

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Archiv Juli - Dezember 2023

Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2024

Höherer Mindestlohn, gestiegenes Bürgergeld, das E-Rezept: Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft.

Berlin, 29. Dezember 2023 - Ob im Finanzbereich, Gesundheitswesen oder Energiesektor: Zum Jahresbeginn treten einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Welche dies genau sind, erfahren Sie hier: 

Arbeit: Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,84 Euro.  Weitere Informationen

 

Minijobber dürfen mehr verdienen

Ab Januar dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen. Da der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber an. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können. Weitere Informationen


Zuschuss für Eingliederung von Arbeitssuchenden verlängert

Wer Arbeitssuchende einstellt, die stärkere Unterstützung benötigen – etwa aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des Alters – kann auch künftig bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung ist bis Ende 2028 verlängert. Weitere Informationen


Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichten jetzt auch für kleinere Unternehmen

Unternehmen tragen Verantwortung dafür, dass Menschenrechte in globalen Lieferketten eingehalten werden; so schreibt es das sogenannte Lieferkettengesetz vor. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne aber auch der Schutz der Umwelt. Ab 1. Januar 2024 greift das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten – bislang verpflichtete das Gesetz lediglich Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden.

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Soziales: Bürgergeld steigt deutlich

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher.

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Der Arbeitsmarkt wird inklusiver

Um mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sollen Menschen mit Behinderung verstärkt in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Damit dies gelingt, ändern sich zum 1. Januar 2024 die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Weitere Informationen

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt. Weitere Informationen

 

Opfern schneller und besser helfen

Ein neues Sozialgesetzbuch tritt in Kraft. In diesem Gesetzbuch XIV wird das Soziale Entschädigungsrecht klar und transparent strukturiert. Damit kann Opfern von Gewalt – auch von Terror und sexuellem Missbrauch – schneller und zielgerichteter geholfen werden.

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Gesundheit: Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das rosafarbene Papier-Rezept wird durch ein elektronisches abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch per E-Rezept. Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder durch einen Papierausdruck einlösen.

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Erhöhung der Kinderkrankentage

Die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) werden für 2024/2025 auf 15 erhöht. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

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Neuer Grenzwert bei Bisphenol A für Trinkwasser

Damit unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos getrunken werden kann, hat die neue Trinkwasserverordnung einige Grenzwerte verschärft oder neu eingeführt. Ab 12. Januar 2024 gilt ein Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue Grenzwerte werden folgen. Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Chemikalie ist unter anderem in Kunstharzen enthalten, die auch zur Sanierung von Trinkwasserleitungen eingesetzt werden.

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Pflege: Mehr Leistungen

Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge werden um jeweils fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 – statt eines Einmalanspruchs – jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage. Auch der Zuschuss, den die Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, wird erhöht. Weitere Informationen


 

Bessere Bedingungen für Pflegestudierende

Das Pflegestudium soll attraktiver werden: Dazu gehört unter anderem eine Ausbildungsvergütung für Studierende. Zudem ist es einfacher, ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen.

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Energie: Für mehr klimafreundliche Heizungen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet sein wird. eitere Informationen

 

Wärmeplanung für ganz Deutschland

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Zukünftig erfahren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch eine Wärmeplanung vor Ort, wie sie am besten heizen sollten. So fällt es leichter, sich für eine geeignete Heizungsoption zu entscheiden. Weitere Informationen


CO2-Preis steigt auf 45 Euro pro Tonne

Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas steigt auf 45 Euro pro Tonne. Es bleibt bei der Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage für Stromkundinnen und -kunden. Weitere Informationen

 

 

Strompreispaket für produzierende Unternehmen

Die Stromsteuer sinkt für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den EU-weit zulässigen Mindestwert. Dafür wird der bisherige Spitzenausgleich für etwa 9.000 Unternehmen abgeschafft. Die rund 350 am stärksten im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen erhalten einen Ausgleich für die Kosten des deutschen CO2-Emissionshandels. Auch die Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen soll fortgeführt werden.
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Finanzen: Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. So wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer. Auch der Kinderfreibetrag steigt – auf 6.612 Euro. Weitere Informationen




Impuls für neues Wachstum

Mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung – das soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz möglich machen. Start-Ups und Wachstumsunternehmen können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe des Mindestmarktkapitals für einen Börsengang wird von 1,24 Millionen Euro auf eine Million Euro gesenkt – um auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt zu öffnen. Weitere Informationen


Mehr Steuerfairness – Globale Mindestbesteuerung beschlossen

Weltweit hatten sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 darauf verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. In der EU wird die Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt, durch ein Gesetz wurde die Richtlinie in Deutschland umgesetzt.

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Innen: Reform der Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei

Nachrichtendienste dürfen Informationen an die Polizei nur noch dann übermitteln, wenn Leib, Leben und Freiheit einer Person sowie die Sicherheit des Staates bedroht sind. Außerdem sollen BND und Verfassungsschutz besser vor Spionage geschützt werden. Weitere Informationen

 

 

Jüdisches Leben schützen und unterstützen

Die Bundesregierung hat die jährlichen Leistungen an den Zentralrat der Juden von bisher 13 Millionen Euro auf 22 Millionen Euro erhöht. Ziel ist, jüdisches Leben sichtbarer zu machen. Zudem soll die Sicherheit der jüdischen Gemeinschaft weiter gestärkt werden. Weitere Informationen


Republik Moldau und Georgien werden sichere Herkunftsstaaten​

Die Republik Moldau und Georgien werden in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen. 

Weitere Informationen




Innovation: Mehr Handlungsfreiheit für die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND)

Disruptive Innovationen voranbringen – das ist Ziel der „Agentur für Sprunginnovationen“ (SPRIND). Künftig soll die Agentur unabhängiger und freier darüber entscheiden können, wie und welche Ideen sie fördert. Das hilft dabei, dass Deutschland seine Stellung innerhalb der Gruppe der weltweiten Innovationsführer behaupten und ausbauen kann. Weitere Informationen



Justiz: Mehr Geld – weniger Bürokratie für Betreuung

Selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erhalten eine Sonderzahlung. Damit werden inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen abgefedert.

Weitere Informationen



Landwirtschaft: Ökoleistungen der Landwirtinnen und Landwirte

Das seit 2023 geltende GAP-Direktzahlungen-Gesetz sieht vor, dass Landwirtinnen und Landwirte freiwillige Ökoleistungen erbringen und dafür honoriert werden. Das können etwa Blühstreifen auf Ackerland, Agroforst oder der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sein. Damit noch mehr Landwirte dies tun, erhöht der Gesetzgeber die Prämien und vereinfacht die Anforderungen.Weitere Informationen

 

Glyphosat darf weiter eingesetzt werden

Die Bundesregierung hatte entschieden, Glyphosat 2024 vom Markt zu nehmen. Doch nach der erneuten EU-weiten Zulassung darf Glyphosat auch in Deutschland weiterverwendet werden. Geltende Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat bleiben bestehen. So ist es zum Beispiel in Wasserschutzgebieten verboten. Weitere Informationen

 

Tierschutz: Verbot des Kükentötens auf Embryonen ausgeweitet

Seit Januar 2022 ist das Töten von Eintagsküken verboten. Mit der nun beschlossenen Regelung ist es zudem verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten. Weitere Informationen



Umweltschutz: Einwegpfand erweitert auf Milch & Co.

Ab 2024 wird die geltende Einwegpfandpflicht auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das sieht die jüngste Novelle des Verpackungsgesetzes vor. Für diese Produkte wird dann ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.Weitere Informationen




Verkehr: Schnellere Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte werden einfacher und schneller. Weitere Informationen


 

Bundeshaushalt 2024

Berlin. 19. Dezember 2023 - Nach der politischen Einigung von Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner von vergangener Woche zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 werden die Details der Vereinbarung am morgigen Mittwoch (20. Dezember 2023) dem Bundeskabinett zur Kenntnis gegeben. Das Bundesministerium der Finanzen ist derzeit dabei, die Verabredung technisch umzusetzen und gemeinsam mit den betroffenen Bundesministerien die nötigen Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag zügig zu erarbeiten.


Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.
 

Vereinbarung zum Haushalt 2024: Ein Paket für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem weitreichenden Urteil vom 15. November 2023 die Auslegung finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich präzisiert. Das Urteil hat den Kurs der Bundesregierung nicht verändert. Bereits mit den vorherigen Haushalten hat sie die Balance von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen hergestellt.

Im nächsten Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger steuerlich erheblich entlastet: Das Inflationsausgleichsgesetz reduziert die Steuern um 15 Milliarden Euro. Die öffentlichen Investitionen des Bundes werden 2024 bei 54 Milliarden Euro liegen – z. B. für Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz. Gleichzeitig sinkt die deutsche Schuldenquote von 69 Prozent im Jahr 2021 auf voraussichtlich 64 Prozent im nächsten Jahr. Damit liegt die Schuldenquote in Deutschland auf dem niedrigsten Wert der G7-Länder.

Das geplante Strompreispaket mit einem Volumen von rund 7,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 soll umgesetzt werden. Es enthält die Senkung der Stromsteuer für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes (3,25 Milliarden Euro über den Bundeshaushalt) sowie die Beibehaltung und Verbesserung der Strompreiskompensation (2,65 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds - KTF) und des sogenannten Super-Caps für besonders energieintensive Unternehmen (1,18 Milliarden Euro aus dem KTF). Der darüber hinaus geplante einmalige Zuschuss zur Absenkung der Netzentgelte kann nicht mehr finanziert werden.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren Anpassungen für den Haushalt 2024 wie auch den Haushalt 2023 nötig. Die Bundesregierung hat daher zunächst mit dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 Rechtssicherheit für das laufende Jahr geschaffen. Der Deutsche Bundestag hat den Nachtragshaushalt am 15. Dezember 2023 beschlossen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung die nötigen Anpassungen im Klima- und Transformationsfonds für das Jahr 2023 vorgenommen und Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro gestrichen. Das Sondervermögen WSF wurde zum 31. Dezember 2023 geschlossen.


Der Deutsche Bundestag hat auf Vorschlag der Bundesregierung am 15. Dezember darüber hinaus für das Jahr 2023 wegen der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Energiepreise in der Bundesrepublik Deutschland und wegen der Flutkatastrophe des Sommers 2021 einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes beschlossen. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.

Zu Beginn der Beratungen über die Folgen des Urteils auf den Bundeshaushalt 2024 bestand eine Lücke von rund 17 Milliarden Euro. Insgesamt ergab sich für das Jahr 2024 zunächst ein Anpassungsbedarf für den Bundeshaushalt und für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds von fast 30 Milliarden Euro.

Die nach den Anhörungen der Sachverständigen im Deutschen Bundestag und den aktualisierten Wirtschaftsdaten notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 werden insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und die Absenkung der Ausgaben in einzelnen Ressorts, die bessere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und die Reduzierung von Bundeszuschüssen erreicht.

 

Für den Bundeshaushalt 2024 sorgt das vorliegende Maßnahmenpaket dafür, dass die Maßgaben des Verfassungsgerichtsurteils umgesetzt werden. Die grundlegenden Herausforderungen für das Land bleiben auch nach dem Urteil unverändert: Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine fordert Deutschlands Unterstützung für die Ukraine und damit für Freiheit und Frieden in Europa ein. Auch die Folgen des russischen Angriffskriegs für Deutschland müssen abgefedert werden. Dazu gehören die Energieversorgung und die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge.


Die Notwendigkeit der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft hat an Dringlichkeit zugenommen, auch um Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Die aktuell gebremste Konjunktur muss durch gezielte Impulse für Wirtschaftswachstum und insbesondere private Investitionen belebt werden.

 

Mit dem Maßnahmenpaket werden Ausgaben priorisiert und angepasst, klimaschädliche Subventionen abgeschafft und Sozialkürzungen vermieden. Die Kernprojekte des Klima- und Transformationsfonds bleiben erhalten. Entlastungen können weiter finanziert werden. Die Schuldenregeln des Grundgesetzes werden eingehalten. Die gegenwärtigen und zukünftigen Hilfen für die Ukraine sind gesichert. Die Zusagen für die Fluthilfen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen werden eingehalten und rechtssicher geregelt. 

Die Maßnahmen werden nun schnellstmöglich gesetzgeberisch umgesetzt. Ziel ist der Abschluss der Beratungen im Deutschen Bundestag in der zweiten Sitzungswoche Anfang Februar 2024. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

 

Die Maßnahmen im Einzelnen: Beiträge der Bundesministerien

• Die Ausgaben für das internationale Engagement der Bundesrepublik Deutschland werden um insgesamt 800 Millionen Euro abgesenkt. Dabei tragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima jeweils einen Betrag von 200 Millionen Euro und das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 400 Millionen Euro.

• Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird um 380 Millionen Euro abgesenkt.

• Im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgt eine Absenkung des Plafonds um 200 Millionen Euro.

• Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird um 600 Millionen Euro reduziert. Im Rahmen des Rentenpakets II, das im ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, wird ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039 garantiert und das Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen eingeführt.

• Zudem leistet die Bundesagentur für Arbeit einen teilweisen Ausgleich für die während der Corona-Krise erfolgten jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese Rückerstattung für den Ausgleich beträgt 1,5 Milliarden Euro. Um den Beitragssatz mit Blick auf das Ziel des Rücklagenaufbaus stabil zu halten, wird gesetzlich festgelegt, dass die durch eine Verordnung mögliche Beitragssatzsenkung nur dann möglich ist, wenn die Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit eine angemessene Mindesthöhe in Prozent des BIP aufweist.

• Bei den Versteigerungen der Flächen für Windenergie auf See sind unerwartet hohe Erlöse erzielt worden. Ein Teil dieser Mittel soll breiter genutzt werden für Maßnahmen des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

• Bei gleichbleibenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Absenkung der Wohngeldveranschlagung aus dem parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2024 für den Finanzplanungszeitraum um jeweils 250 Millionen Euro jährlich nachgezogen.

• Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst; die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.

 

Abschaffung klimaschädlicher Subventionen

• Mit der Abschaffung der Begünstigung in der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft entstehen Mehreinnahmen von 480 Millionen Euro.

• Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel führt zu Mehreinnahmen von bis zu 440 Millionen Euro.

• Durch die Abschaffung des Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe entstehen 2024 Mehreinnahmen von bis zu 70 Millionen Euro (bis zu 300 Millionen ab 2025). Die Luftverkehrsabgabe wird darüber hinaus jährlich so angepasst, dass sie zusätzliche Einnahmen in Höhe der Privilegierung bei der Energiebesteuerung von Kerosin im nationalen Luftverkehr generiert. Dies würde ab 2024 zu Mehreinnahmen von bis zu 580 Millionen Euro jährlich führen. Das Programm „Klimaneutrales Fliegen“ bleibt im Klima- und Transformationsfonds bestehen.

• Zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 1,4 Milliarden Euro entstehen durch die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU. Diese Kosten werden bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen und sollen nunmehr – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf die Verursacher umgelegt werden.

Arbeitsmarktanreize

• Der sogenannte Job-Turbo bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird ausgeweitet. Hierzu zählen insbesondere die erhöhte Kontakthäufigkeit, die frühzeitige Vermittlung in Arbeit und Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Je mehr Geflüchtete in Arbeit sind, desto weniger sind auf Sozialleistungen angewiesen. Die Maßnahmen führen zu geringeren Ausgaben in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro in 2024 über die bereits vereinbarten Minderausgaben hinaus.

• Durch Veränderungen beim Bürgergeld (Streichung Bürgergeld-Bonus und Sanktionen Totalverweigerer) werden Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro erwirtschaftet.

Anpassungen des Klima- und Transformationsfonds

• Die Programmausgaben des Klima- und Transformationsfonds werden um 12,7 Milliarden Euro reduziert. Wichtige Ausgaben zur Transformation der Wirtschaft und zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei der Modernisierung der Gebäudeenergie bleiben bestehen, ebenso die Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der EEG-Umlage. Andere Subventions-programme entfallen, zum Beispiel dort, wo sich Produkte am Markt etabliert haben. In 2024 kann dadurch auf einen Bundeszuschuss an den Klima- und Transformationsfonds verzichtet werden, für 2025 und 2026 sind Zuschüsse eingeplant.

• Der CO2-Preispfad im BEHG wird ab 2024 wieder auf das 2020 von der Vorgängerregierung beschlossene Niveau angepasst. Der CO2-Preis beträgt damit ab dem 1. Januar 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro. Die Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2023 war im September 2022 um ein Jahr verschoben worden, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der damals stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten.

Nach dem deutlichen Rückgang der Energiepreise in diesem Jahr im Vergleich zu Herbst 2022 kann der CO2-Preis nun wieder auf den ursprünglichen Pfad zurückgeführt werden. Die ebenfalls 2022 beschlossene befristete Erhöhung der Fernpendlerpauschale um drei Cent (von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer) bleibt wie geplant bestehen.

 

Weitere Maßnahmen

• Die Deutsche Bahn soll für dringend nötige Investitionen ausreichend finanzielle Mittel erhalten. Dazu wird das Eigenkapital 2024 und in den Folgejahren um 1,5 Milliarden Euro durch finanzielle Transaktionen erhöht, ähnlich wie dies von der Vorgängerregierung praktiziert wurde. In den Jahren 2024 und 2025 soll eine Mittelzuführung von jeweils bis zu 5,5 Milliarden Euro erfolgen – dazu sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen). Insgesamt sollen der Deutschen Bahn in den nächsten Jahren Eigenkapitalmittel in Höhe von bis zu 20 Milliarden zugeführt werden.

• Der Ansatz für die Regionalisierungsmittel im Haushalt soll um 350 Millionen Euro reduziert werden.

• Die Wiederbeschaffungen durch die Bundeswehr für die an die Ukraine abgegebenen Waffen wird aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert. Dadurch können die ursprünglich vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt für die Ertüchtigung der Ukraine um 520 Millionen Euro abgesenkt werden.

• Die Annahmen für die Zinsausgaben des Bundes werden auf Basis des neuen Emissionskalenders und veränderter Zins- und Inflationsdaten an die im Vergleich zur Aufstellung des Regierungsentwurfes veränderten Marktbedingungen angepasst (2,3 Milliarden Euro). Die Prognose für noch nicht abgerechnete Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das Jahr 2023 wird aktualisiert (400 Millionen Euro).

• Die Rücklagen der nicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Sondervermögen werden genutzt (ca. 3,2 Milliarden Euro).

• Die Bundesregierung wird die Hilfen zur Beseitigung der erheblichen Schäden aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen weiter finanzieren. Im Haushaltsentwurf 2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro vorgesehen – über eine Milliarde Euro mehr als 2023. Nach dem Urteil muss eine neue Rechtssicherheit hergestellt werden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.


Dazu wird auch anhand unabhängiger juristischer Expertise sorgfältig geprüft, ob die Finanzierung weiterhin über die notlagenbedingte Kreditfinanzierung des Sondervermögens erfolgen kann, so wie es von der Vorgängerregierung vorgesehen war. Dazu wäre nunmehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch 2024 ein erneuter Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes notwendig.


Hierzu soll auch das Gespräch mit der größten Oppositionsfraktion gesucht werden, ob ein solcher Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes unterstützt werden kann, damit nicht Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Sollte der Weg über einen solchen Beschluss nach Artikel 115 des Grundgesetzes rechtlich nicht möglich sein, erfolgt die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt.

 

• Die bisher geplante Unterstützung der Ukraine kann aus dem Bundeshaushalt ohne Überschreitensbeschluss geleistet werden. Sollten im Laufe des Jahres 2024 weitere erhebliche finanzielle Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine, auch mit internationalen Partnern, über das bisher veranschlagte Maß hinaus nötig werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zu fassen, der voraussetzt, dass die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wäre.


Die Ukrainerinnen und Ukrainer müssen auch längerfristig in die Lage versetzt werden, sich der Aggression des russischen Präsidenten Putin entgegenzustellen. Das ist eine unverzichtbare, klare Botschaft an den russischen Präsidenten, der offensichtlich darauf setzt, dass die internationale Unterstützung der Ukraine nachlässt.

 

 

Bundesrat billigt Nachtragshaushalt 2023 und Gesetz zur Wärmeplanung

1040. Sitzung des Bundesrates:
Widerspruchslösung für Organspenden

Verkaufsverbot von Himmelslaternen kommt
Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für Betreuer zu
Vermittlungsausschuss soll Gesetz zur virtuellen Justiz überarbeiten


Bundesrat billigt Nachtragshaushalt 2023
Berlin, 15. Dezember 2023 -  © Foto: PantherMedia | Olaf Simon Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 15. Dezember 2023 auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt, ebenso die beiden flankierenden Haushaltsfinanzierungsgesetze für 2023 und 2024. Sie können nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wie geplant in Kraft treten.


Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Nachtragshaushaltsgesetz reagiert auf die vom Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 festgestellte Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 und die entsprechenden Auswirkungen auf den laufenden Bundesetat 2023. Es überträgt die höchstrichterlichen Maßstäbe auf den aktuellen Haushalt sowie die Wirtschaftspläne verschiedener Sondervermögen. Absicherung für Unterstützungsmaßnahmen Unter anderem sichert das Gesetz die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse sowie die Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen, soziale Träger und kulturelle Einrichtungen ab, die bisher im Sondervermögen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds - Teilbereich Energie enthalten waren.


Diese Maßnahmen werden im Jahr 2023 durch Kreditaufnahme des Bundes finanziert. Möglich ist dies, weil der Bundestag die haushaltsrechtliche Notlage erklärt hat, die eine Ausnahme von der grundgesetzlichen Schuldenbremse ermöglicht. Entsprechende Änderungen sieht das Gesetz auch im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds und des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 zur Unterstützung der von der damaligen Flutkatastrophe Betroffenen vor.


Inkrafttreten
Das Nachtragsgesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft, das begleitende Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in weiten Teilen zum 1. Januar 2024.

 

Bundesrat billigt Gesetz zur Wärmeplanung
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze gebilligt, das der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte. Es ergänzt das so genannte Heizungsgesetz und tritt zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft.

Zeitvorgaben für Wärmepläne
Das Gesetz verpflichtet die Länder, für Großstädte bis Ende Juni 2026, für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen.


Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets übertragen - dies werden in den meisten Fällen die Kommunen sein. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind vereinfachte Verfahren möglich. Mehrere Gemeinden können eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Steigende Anteile für Erneuerbare Energien Bis 2030 sollen bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis Ende 2044 100 Prozent.

Investitionssicherheit
Die Wärmeplanung soll das zentrale Planungsinstrument sein, um den Transformationspfad hin zu einer dekarbonisierten Wärmeerzeugung und -versorgung zu entwickeln. Bürgerinnen und Bürger, Energieversorger und weitere Interessensgruppen vor Ort sind in den Planungs- und Strategieprozess der Energieversorgung einzubinden. Ziel ist es, die Investitionssicherheit für Betreiber von Wärme-, Gas- und Stromverteilernetzen, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Gebäudeeigentümerinnen und -Eigentümer zu steigern.

 

Biomasse und Bebauungspläne im Außenbereich
Das Gesetz erleichtert zudem die energetische Nutzung von Biomasse im baurechtlichen Außenbereich. Die entsprechende Privilegierung im Baugesetzbuch für Biomasseanlagen ist bis Ende 2028 befristet. Weitere Änderungen dienen der Beschleunigung von Bebauungsplänen im Außenbereich.

Kostenbelastung für Kommunen
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf offene Finanzierungsfragen hin - gerade auch vor dem Hintergrund des aktuellen Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Das Gesetz belaste die Kommunen mit Kosten, über deren genaue Höhe und Finanzierung keine Klarheit bestehe, kritisiert der Bundesrat. Für das Gelingen der Wärmewende vor Ort sei von besonderer Bedeutung, dass der Bund an seiner Ankündigung festhalte, das Erstellen der Wärmepläne zu fördern.
Diese Finanzierungszusage sei zu konkretisieren, zu operationalisieren und mehrjährig auszugestalten, um Ländern und Kommunen Planungssicherheit bei der Umsetzung zu geben.

Ländervorschläge nur unzureichend berücksichtigt
Der Bundesrat bemängelt, dass der Bundestag zahlreiche Anregungen der Länder aus deren Stellungnahme im ersten Durchgang nicht oder nur unzureichend übernommen hat. Er bittet daher nochmals um einige fachliche Verbesserungen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Bundesrat fordert Widerspruchslösung für Organspenden

Der Bundesrat fordert, im Transplantationsgesetz eine Widerspruchslösung einzuführen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Er appelliert an die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Markante Verbesserungen möglich Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen, wie etwa die nächsten Angehörigen, widersprechen der Organentnahme.

 

Die Einführung einer Widerspruchslösung würde markante Verbesserungen der Organspendesituation erzielen, argumentiert der Bundesrat. Die Organspende wäre dann der grundsätzliche Normalfall, die Situation für Angehörige klarer. Praktisch alle europäischen Länder mit hohem Spendeaufkommen hätten als Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt.

Geltendes Recht unzureichend
Die derzeit geltende „erweiterte Zustimmungslösung“ habe sich in der Praxis nicht bewährt: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau - trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder.

Umfragen zufolge hätte lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und im Organspendeausweis festgehalten. In der Praxis liege sogar bei weniger als 20 Prozent möglicher Spenden-Fälle ein schriftlich dokumentierter Wille vor. Daher müssten oft Angehörige entscheiden, die in der akuten Situation des Todes von nahen Angehörigen mit der Entscheidungslast häufig überfordert seien und eine Spende ablehnten.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die am 15. Dezember 2023 auf Initiative von acht Ländern gefasste Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Forderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

Verkaufsverbot von Himmelslaternen kommt
Künftig ist es bundesweit verboten, so genannte Himmelslaternen zu verkaufen: Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu.

Lückenschluss in der Rechtslage Hintergrund für die Verordnung:
Nach derzeitiger Rechtslage ist zwar die Verwendung von Himmels- oder Wunschlaternen bzw. Glücksballonen verboten, der Verkauf jedoch nicht. Insbesondere im Onlinehandel fehle es an ausreichenden Hinweisen auf das Nutzungsverbot. Verbraucherinnen und Verbraucher gingen häufig davon aus, dass bei legalem Erwerb auch die Verwendung zulässig sei. Diese Lücke soll durch Änderung der 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz künftig geschlossen werden.

Erhebliche Brandgefahr
Die in der Verordnung als unbemannte ballonartige Flugleuchtkörper bezeichneten Laternen erzeugen durch offenes Feuer Heißluft. Sie fliegen unkontrolliert bis zu 500 Meter hoch, je nach Windrichtung mehrere Kilometer weit und bis zu 20 Minuten lang. Aufgrund ihrer Bauart und der verwendeten Materialien gehe von ihnen eine erhebliche Gefahr aus, sie gefährdeten zudem den Flugverkehr, heißt es in der amtlichen Begründung. Die durch sie ausgelösten Brände können schwere Schäden verursachen, wie zum Beispiel in der Silvesternacht 2019/2020 im Krefelder Zoo.

Baldiges Inkrafttreten
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert. Stand: 15.12.2023 Beschlussdrucksache: Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt - 15. ProdSV) (PDF, 88KB, nicht barrierefrei)

Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für Betreuer zu
Selbstständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine können in den Jahren 2024 und 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum Inflationsausgleich geltend machen: Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

 

Anpassung an gestiegene Kosten
Die Sonderzahlung beträgt 7,50 Euro pro Betreuungsfall und Monat. Sie ist grundsätzlich von der betreuten Person zu bezahlen. Ist diese allerdings mittellos, so springt die Staatskasse ein. Der Aufschlag soll die stark gestiegenen Kosten in den Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet- und Sachkosten abfedern. Diese fielen vor allem bei Betreuungsvereinen an, die ihre Mitarbeiter nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen, heißt es in der amtlichen Begründung. Die zeitlich begrenzte Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.

Jahrespauschale für ehrenamtliche Betreuer
Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuern können eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen. Evaluation bis Ende 2024 geplant Die Sonderzahlung erfolgt zeitlich begrenzt auf zwei Jahre, um das Ergebnis der Evaluierung des gesamten Vergütungssystems abzuwarten, die im Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 beschlossen worden war: Bis Ende Dezember 2024 legt das Bundesministerium der Justiz dazu einen Bericht vor.

Kompensation über Gerichtsgebühren
Durch die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung entstehen Kosten für die Länder. Sie sollen durch eine Anhebung der Gerichtsgebühren für Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften über mehrere Jahre hinweg kompensiert werden.

 

Vermittlungsausschuss soll Gesetz zur virtuellen Justiz überarbeiten
Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten soll im Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. Dies hat der Bundesrat am 15. Dezember 2023 beschlossen.

Grundlegende Bedenken der Länder
Zwar unterstützen die Länder das Ziel, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung zu erleichtern. Sie äußern jedoch grundlegende Bedenken gegen die einzelnen Vorgaben des Gesetzes, die den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berührten und die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränkten.

 

Entscheidungsspielraum des Gerichts
Die mündliche Verhandlung als Herzstück eines jeden Gerichtsprozesses sei von herausragender Bedeutung für die Wahrheitsfindung, betont der Bundesrat. Die Vorsitzenden müssten daher nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie Videokonferenz einsetzen wollen. Dies stehe nicht in der Dispositionsbefugnis der Parteien. Der Bundesrat kritisiert zudem die vorgesehene Begründungspflicht, wenn ein Gericht den Einsatz von Videotechnik ablehnt.

Warnung vor Missbrauch rein virtueller Verhandlungen
Auch die Erprobung rein virtueller Verhandlungen, bei denen auch das Gericht per Video zugeschaltet ist, lehnen die Länder ab. Sie fordern, am Grundsatz der Saalöffentlichkeit festzuhalten. Sonst sei weder sicher festzustellen, wer an einer Verhandlung teilnimmt, noch seien wirksame sitzungspolizeiliche Maßnahmen möglich. Der Bundesrat warnt davor, dass Video-Verhandlungen abgefilmt und weiterverarbeitet oder veröffentlicht würden, um Äußerungen aus dem Zusammenhang zu reißen und zu missbräuchlichen Zwecken zu verwenden.

Wenn die Beteiligten und das Gericht befürchten müssen, dass ihre Äußerungen im Internet für eine unbeschränkte Personenanzahl und einen unbegrenzten Zeitraum verfälscht dargestellt würden, bestehe die Gefahr, dass sich Verfahrensbeteiligte nicht mehr unbefangen verhielten.

Zu wenig Zeit
Auch das vorgesehene rasche Inkrafttreten ohne Übergangszeit stößt auf Kritik der Länder - insbesondere wegen der großen technischen und personellen Aufwände für den Einsatz von Videotechnik. Was der Bundestagsbeschluss vorsieht Nach dem Bundestagsbeschluss soll Videokonferenztechnik sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch in weiteren gerichtlichen Terminen - zum Beispiel der Urteilsverkündung - die physische Präsenz an einem bestimmten Ort künftig entbehrlich machen und die vorläufige Protokollaufzeichnung unterstützen.

 Die mündliche Verhandlung soll in geeigneten Fällen per Video stattfinden können. Beantragt ein Verfahrensbeteiligter die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung, soll der Vorsitzende diese anordnen. Die Ablehnung eines solchen Antrags müsste das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls begründen.

 

Optional: Sitzungsleitung aus dem Home Office
Der Bundestagsbeschluss sieht für die Länder die Möglichkeit vor, sogenannte vollvirtuelle Videoverhandlungen in der Zivilgerichtsbarkeit zu erproben: Dabei würde sich auch die oder der Vorsitzende nicht mehr im Sitzungssaal aufhalten, sondern wäre zum Beispiel aus dem Home Office zugeschaltet. Die Verhandlung müsste dann zusätzlich in einen öffentlich zugänglichen Raum im Gericht übertragen werden, damit die Öffentlichkeit teilhaben könnte.



Verbraucherschutz aktuell - Halbzeitbilanz der Bundesregierung

Berlin, 14. Dezember 2023 - Mit der Einführung der Verbandsklage können Verbraucher ihre Rechte jetzt wesentlich besser durchsetzen; bei der neuen Verbraucherkreditrichtlinie wurden deutliche Verbesserungen erzielt; Greenwashing bei Produkten soll künftig verhindert werden und Handys sowie Tablets werden bald besser reparierbar sein.   → mehr erfahren    

Das ändert sich für Sie in 2024 - Neues Jahr, neue Gesetze
Die Verbandsklage tritt in Kraft, das E-Rezept kommt, mehr Mindestlohn, der  Einwegpfand wird ausgeweitet – das neue Jahr bringt für Verbraucher zahlreiche Neuerungen. Hier können Sie sich über die alle wichtigen Änderungen informieren.   → mehr erfahren   

Mehr Informationen beim Autokauf  
Beim Kauf eines Neuwagens können sich Verbraucher künftig besser über dessen Energieeffizienz informieren. Beim Pkw-Label sind sieben farbige CO2-Effizienzklassen vorgesehen: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste).  


  Pharmastrategie sichert bessere Versorgung mit Arzneimitteln  
Mittels der Pharmastrategie soll unter anderem die Forschung erleichtert und Anreize gesetzt werden, um Produktionsstätten nach Deutschland zu holen. Das Ziel: Die Menschen zuverlässig mit Arzneimitteln zu versorgen.                 

  Strategie gegen Einsamkeit  
Viele Menschen fühlen sich einsam. Das hat negative Auswirkungen für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Die Bundesregierung hat daher eine Strategie gegen Einsamkeit beschlossen. Die Maßnahmen und Hilfen für Betroffene im Überblick.  


Ab sofort wieder möglich   Krankschreibung per Telefon  
Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich wieder telefonisch krankschreiben lassen. Das gilt aber nur für Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome.                

  Fortschritte beim Ausbau der Ganztagsbetreuung  
Die Ganztagsbetreuung wird bundesweit ausgebaut. Bis zur Einführung des Rechtsanspruchs darauf im Jahr 2026 braucht es jedoch noch 470.000 Betreuungsplätze. Der Bund unterstützt durch das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“.  

Deutschlandticket für Studierende   Deutschlandweites Semesterticket kommt!  
Morgens Hörsaal, mittags Nebenjob und abends Konzert in der Nachbarstadt? Das geht bald einfacher und günstiger als je zuvor – mit dem Semesterticket. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Deutschlandticket auch als Semesterticket anzubieten.        

Einigung zum Haushalt 2024  
Welche Folgen hat die Einigung für die Verbraucher?  Für die Bundesregierung haben der soziale Zusammenhalt, der Klimaschutz und die Ukraine-Hilfe weiter Priorität. Viele Details sind jedoch noch zu klären. Aber klar ist: Zentrale Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie die Abschaffung der EEG-Umlage und die Unterstützung beim Heizungstausch bleiben erhalten. Zugleich wird die Umweltprämie für E-Autos früher abgeschafft und die CO2-Steuer höher ausfallen, als geplant.   → mehr erfahren      

 

EuGH: Schufa-Score nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit  
Steffi Lemke begrüßt das EuGH-Urteil: „Es ist wichtig, dass der EuGH … die Verbraucherrechte beim Scoring gestärkt hat. Mit dem Urteil wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erweitert: Wer einen Vertrag abschließen will, muss sich darauf verlassen können, dass dieser nicht maßgeblich durch eine Maschine abgelehnt wird.“   → mehr erfahren    

Das Bürgergeld im Faktencheck
Die Debatte um den Bundeshaushalt hat auch Fragen zum Bürgergeld aufgeworfen. Worum es beim Bürgergeld geht, wie die Regelsätze auch mit Blick auf die aktuellen Preissteigerungen fortgeschrieben werden und warum sich Arbeit immer lohnt, lesen Sie hier.   → mehr erfahren    

 

Für 18-Jährige: Mit dem KulturPass die Vielfalt der Kultur erleben      
EU Green Bond Standard: Grün investieren soll leichter werden      
Cybersicherheit 2023: Onlinebetrug kostet Geld, Zeit und Nerven      
Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch      
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Egal ob Konto einrichten, Verträge abschließen oder für das Alter vorsorgen, finanzielle Bildung spielt in jeder Lebensphase eine Rolle. Sie bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum und Wohlstand – und die wollen das BMBF und das BMF nicht länger ungenutzt lassen. Entdecken Sie auf der Webseite der Initiative Angebote, die zu Ihnen passen.   → mehr erfahren    

 

Broschüren und Flyer    
Long COVID – Hilfreiche Informationen für Betroffene, Angehörige und Interessierte      
Der Anerkennungszuschuss: Chancen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nutzen   alleinerziehend – Tipps und Informationen    
  Bio in der Außer-Haus-Verpflegung leicht gemacht      
Proteine – Echte Perlen: Welche Proteinquellen unsere Ernährung mitprägen        

Kindersoftwarepreis TOMMI 2023  
Ausgezeichnete Spiele und Apps für Kinder Videospiele stehen bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel für Weihnachten. Manche Eltern sind sich allerdings unsicher, welche Games für den Nachwuchs geeignet sind. Für sie lohnt sich ein Blick auf die diesjährigen Gewinner des Kindersoftwarepreis TOMMI.   → mehr erfahren      

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„Hallo Mama, hallo Papa!“ Betrug per SMS und Whatsapp
An E-Mails mit offenkundig kriminellen Absichten haben sich viele von uns längst gewöhnt. Doch immer öfter erweisen sich Smartphones als beliebter Angriffspunkt für Betrüger. Und wenn es vermeintlich die eigenen Kinder sind, die sich mit einer unbekannten Nummer bei uns melden, ist Vorsicht geboten.   → mehr erfahren      

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Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland sind eingeladen, sich am Jugendwettbewerb myDigitalWorld 2023/24 zu Künstlicher Intelligenz zu beteiligen. Es geht um kreative Ideen für den sicheren Umgang mit den neuen Technologien. Einsendeschluss ist der 30. April 2024   → mehr erfahren    

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 So gelingt ein sicheres Silvesterfeuerwerk  


Bundesrat billigt Nachtragshaushalt 2023 und Gesetz zur Wärmeplanung

1040. Sitzung des Bundesrates:
Widerspruchslösung für Organspenden

Verkaufsverbot von Himmelslaternen kommt
Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für Betreuer zu
Vermittlungsausschuss soll Gesetz zur virtuellen Justiz überarbeiten


Bundesrat billigt Nachtragshaushalt 2023
Berlin, 15. Dezember 2023 -  © Foto: PantherMedia | Olaf Simon Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 15. Dezember 2023 auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt, ebenso die beiden flankierenden Haushaltsfinanzierungsgesetze für 2023 und 2024. Sie können nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wie geplant in Kraft treten.


Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Nachtragshaushaltsgesetz reagiert auf die vom Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 festgestellte Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 und die entsprechenden Auswirkungen auf den laufenden Bundesetat 2023. Es überträgt die höchstrichterlichen Maßstäbe auf den aktuellen Haushalt sowie die Wirtschaftspläne verschiedener Sondervermögen. Absicherung für Unterstützungsmaßnahmen Unter anderem sichert das Gesetz die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse sowie die Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen, soziale Träger und kulturelle Einrichtungen ab, die bisher im Sondervermögen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds - Teilbereich Energie enthalten waren.


Diese Maßnahmen werden im Jahr 2023 durch Kreditaufnahme des Bundes finanziert. Möglich ist dies, weil der Bundestag die haushaltsrechtliche Notlage erklärt hat, die eine Ausnahme von der grundgesetzlichen Schuldenbremse ermöglicht. Entsprechende Änderungen sieht das Gesetz auch im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds und des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 zur Unterstützung der von der damaligen Flutkatastrophe Betroffenen vor.


Inkrafttreten
Das Nachtragsgesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft, das begleitende Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in weiten Teilen zum 1. Januar 2024.

 

Bundesrat billigt Gesetz zur Wärmeplanung
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze gebilligt, das der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte. Es ergänzt das so genannte Heizungsgesetz und tritt zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft.

Zeitvorgaben für Wärmepläne
Das Gesetz verpflichtet die Länder, für Großstädte bis Ende Juni 2026, für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen.


Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets übertragen - dies werden in den meisten Fällen die Kommunen sein. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind vereinfachte Verfahren möglich. Mehrere Gemeinden können eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Steigende Anteile für Erneuerbare Energien Bis 2030 sollen bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis Ende 2044 100 Prozent.

Investitionssicherheit
Die Wärmeplanung soll das zentrale Planungsinstrument sein, um den Transformationspfad hin zu einer dekarbonisierten Wärmeerzeugung und -versorgung zu entwickeln. Bürgerinnen und Bürger, Energieversorger und weitere Interessensgruppen vor Ort sind in den Planungs- und Strategieprozess der Energieversorgung einzubinden. Ziel ist es, die Investitionssicherheit für Betreiber von Wärme-, Gas- und Stromverteilernetzen, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Gebäudeeigentümerinnen und -Eigentümer zu steigern.

 

Biomasse und Bebauungspläne im Außenbereich
Das Gesetz erleichtert zudem die energetische Nutzung von Biomasse im baurechtlichen Außenbereich. Die entsprechende Privilegierung im Baugesetzbuch für Biomasseanlagen ist bis Ende 2028 befristet. Weitere Änderungen dienen der Beschleunigung von Bebauungsplänen im Außenbereich.

Kostenbelastung für Kommunen
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf offene Finanzierungsfragen hin - gerade auch vor dem Hintergrund des aktuellen Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Das Gesetz belaste die Kommunen mit Kosten, über deren genaue Höhe und Finanzierung keine Klarheit bestehe, kritisiert der Bundesrat. Für das Gelingen der Wärmewende vor Ort sei von besonderer Bedeutung, dass der Bund an seiner Ankündigung festhalte, das Erstellen der Wärmepläne zu fördern.
Diese Finanzierungszusage sei zu konkretisieren, zu operationalisieren und mehrjährig auszugestalten, um Ländern und Kommunen Planungssicherheit bei der Umsetzung zu geben.

Ländervorschläge nur unzureichend berücksichtigt
Der Bundesrat bemängelt, dass der Bundestag zahlreiche Anregungen der Länder aus deren Stellungnahme im ersten Durchgang nicht oder nur unzureichend übernommen hat. Er bittet daher nochmals um einige fachliche Verbesserungen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Bundesrat fordert Widerspruchslösung für Organspenden

Der Bundesrat fordert, im Transplantationsgesetz eine Widerspruchslösung einzuführen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Er appelliert an die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Markante Verbesserungen möglich Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen, wie etwa die nächsten Angehörigen, widersprechen der Organentnahme.

 

Die Einführung einer Widerspruchslösung würde markante Verbesserungen der Organspendesituation erzielen, argumentiert der Bundesrat. Die Organspende wäre dann der grundsätzliche Normalfall, die Situation für Angehörige klarer. Praktisch alle europäischen Länder mit hohem Spendeaufkommen hätten als Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt.

Geltendes Recht unzureichend
Die derzeit geltende „erweiterte Zustimmungslösung“ habe sich in der Praxis nicht bewährt: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau - trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder.

Umfragen zufolge hätte lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und im Organspendeausweis festgehalten. In der Praxis liege sogar bei weniger als 20 Prozent möglicher Spenden-Fälle ein schriftlich dokumentierter Wille vor. Daher müssten oft Angehörige entscheiden, die in der akuten Situation des Todes von nahen Angehörigen mit der Entscheidungslast häufig überfordert seien und eine Spende ablehnten.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die am 15. Dezember 2023 auf Initiative von acht Ländern gefasste Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Forderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

Verkaufsverbot von Himmelslaternen kommt
Künftig ist es bundesweit verboten, so genannte Himmelslaternen zu verkaufen: Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu.

Lückenschluss in der Rechtslage Hintergrund für die Verordnung:
Nach derzeitiger Rechtslage ist zwar die Verwendung von Himmels- oder Wunschlaternen bzw. Glücksballonen verboten, der Verkauf jedoch nicht. Insbesondere im Onlinehandel fehle es an ausreichenden Hinweisen auf das Nutzungsverbot. Verbraucherinnen und Verbraucher gingen häufig davon aus, dass bei legalem Erwerb auch die Verwendung zulässig sei. Diese Lücke soll durch Änderung der 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz künftig geschlossen werden.

Erhebliche Brandgefahr
Die in der Verordnung als unbemannte ballonartige Flugleuchtkörper bezeichneten Laternen erzeugen durch offenes Feuer Heißluft. Sie fliegen unkontrolliert bis zu 500 Meter hoch, je nach Windrichtung mehrere Kilometer weit und bis zu 20 Minuten lang. Aufgrund ihrer Bauart und der verwendeten Materialien gehe von ihnen eine erhebliche Gefahr aus, sie gefährdeten zudem den Flugverkehr, heißt es in der amtlichen Begründung. Die durch sie ausgelösten Brände können schwere Schäden verursachen, wie zum Beispiel in der Silvesternacht 2019/2020 im Krefelder Zoo.

Baldiges Inkrafttreten
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert. Stand: 15.12.2023 Beschlussdrucksache: Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt - 15. ProdSV) (PDF, 88KB, nicht barrierefrei)

Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für Betreuer zu
Selbstständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine können in den Jahren 2024 und 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum Inflationsausgleich geltend machen: Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

 

Anpassung an gestiegene Kosten
Die Sonderzahlung beträgt 7,50 Euro pro Betreuungsfall und Monat. Sie ist grundsätzlich von der betreuten Person zu bezahlen. Ist diese allerdings mittellos, so springt die Staatskasse ein. Der Aufschlag soll die stark gestiegenen Kosten in den Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet- und Sachkosten abfedern. Diese fielen vor allem bei Betreuungsvereinen an, die ihre Mitarbeiter nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen, heißt es in der amtlichen Begründung. Die zeitlich begrenzte Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.

Jahrespauschale für ehrenamtliche Betreuer
Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuern können eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen. Evaluation bis Ende 2024 geplant Die Sonderzahlung erfolgt zeitlich begrenzt auf zwei Jahre, um das Ergebnis der Evaluierung des gesamten Vergütungssystems abzuwarten, die im Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 beschlossen worden war: Bis Ende Dezember 2024 legt das Bundesministerium der Justiz dazu einen Bericht vor.

Kompensation über Gerichtsgebühren
Durch die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung entstehen Kosten für die Länder. Sie sollen durch eine Anhebung der Gerichtsgebühren für Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften über mehrere Jahre hinweg kompensiert werden.

 

Vermittlungsausschuss soll Gesetz zur virtuellen Justiz überarbeiten
Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten soll im Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. Dies hat der Bundesrat am 15. Dezember 2023 beschlossen.

Grundlegende Bedenken der Länder
Zwar unterstützen die Länder das Ziel, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung zu erleichtern. Sie äußern jedoch grundlegende Bedenken gegen die einzelnen Vorgaben des Gesetzes, die den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berührten und die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränkten.

 

Entscheidungsspielraum des Gerichts
Die mündliche Verhandlung als Herzstück eines jeden Gerichtsprozesses sei von herausragender Bedeutung für die Wahrheitsfindung, betont der Bundesrat. Die Vorsitzenden müssten daher nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie Videokonferenz einsetzen wollen. Dies stehe nicht in der Dispositionsbefugnis der Parteien. Der Bundesrat kritisiert zudem die vorgesehene Begründungspflicht, wenn ein Gericht den Einsatz von Videotechnik ablehnt.

Warnung vor Missbrauch rein virtueller Verhandlungen
Auch die Erprobung rein virtueller Verhandlungen, bei denen auch das Gericht per Video zugeschaltet ist, lehnen die Länder ab. Sie fordern, am Grundsatz der Saalöffentlichkeit festzuhalten. Sonst sei weder sicher festzustellen, wer an einer Verhandlung teilnimmt, noch seien wirksame sitzungspolizeiliche Maßnahmen möglich. Der Bundesrat warnt davor, dass Video-Verhandlungen abgefilmt und weiterverarbeitet oder veröffentlicht würden, um Äußerungen aus dem Zusammenhang zu reißen und zu missbräuchlichen Zwecken zu verwenden.

Wenn die Beteiligten und das Gericht befürchten müssen, dass ihre Äußerungen im Internet für eine unbeschränkte Personenanzahl und einen unbegrenzten Zeitraum verfälscht dargestellt würden, bestehe die Gefahr, dass sich Verfahrensbeteiligte nicht mehr unbefangen verhielten.

Zu wenig Zeit
Auch das vorgesehene rasche Inkrafttreten ohne Übergangszeit stößt auf Kritik der Länder - insbesondere wegen der großen technischen und personellen Aufwände für den Einsatz von Videotechnik. Was der Bundestagsbeschluss vorsieht Nach dem Bundestagsbeschluss soll Videokonferenztechnik sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch in weiteren gerichtlichen Terminen - zum Beispiel der Urteilsverkündung - die physische Präsenz an einem bestimmten Ort künftig entbehrlich machen und die vorläufige Protokollaufzeichnung unterstützen.

 Die mündliche Verhandlung soll in geeigneten Fällen per Video stattfinden können. Beantragt ein Verfahrensbeteiligter die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung, soll der Vorsitzende diese anordnen. Die Ablehnung eines solchen Antrags müsste das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls begründen.

 

Optional: Sitzungsleitung aus dem Home Office
Der Bundestagsbeschluss sieht für die Länder die Möglichkeit vor, sogenannte vollvirtuelle Videoverhandlungen in der Zivilgerichtsbarkeit zu erproben: Dabei würde sich auch die oder der Vorsitzende nicht mehr im Sitzungssaal aufhalten, sondern wäre zum Beispiel aus dem Home Office zugeschaltet. Die Verhandlung müsste dann zusätzlich in einen öffentlich zugänglichen Raum im Gericht übertragen werden, damit die Öffentlichkeit teilhaben könnte.



Verbraucherschutz aktuell - Halbzeitbilanz der Bundesregierung

Berlin, 14. Dezember 2023 - Mit der Einführung der Verbandsklage können Verbraucher ihre Rechte jetzt wesentlich besser durchsetzen; bei der neuen Verbraucherkreditrichtlinie wurden deutliche Verbesserungen erzielt; Greenwashing bei Produkten soll künftig verhindert werden und Handys sowie Tablets werden bald besser reparierbar sein.   → mehr erfahren    

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  Pharmastrategie sichert bessere Versorgung mit Arzneimitteln  
Mittels der Pharmastrategie soll unter anderem die Forschung erleichtert und Anreize gesetzt werden, um Produktionsstätten nach Deutschland zu holen. Das Ziel: Die Menschen zuverlässig mit Arzneimitteln zu versorgen.                 

  Strategie gegen Einsamkeit  
Viele Menschen fühlen sich einsam. Das hat negative Auswirkungen für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Die Bundesregierung hat daher eine Strategie gegen Einsamkeit beschlossen. Die Maßnahmen und Hilfen für Betroffene im Überblick.  


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Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich wieder telefonisch krankschreiben lassen. Das gilt aber nur für Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome.                

  Fortschritte beim Ausbau der Ganztagsbetreuung  
Die Ganztagsbetreuung wird bundesweit ausgebaut. Bis zur Einführung des Rechtsanspruchs darauf im Jahr 2026 braucht es jedoch noch 470.000 Betreuungsplätze. Der Bund unterstützt durch das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“.  

Deutschlandticket für Studierende   Deutschlandweites Semesterticket kommt!  
Morgens Hörsaal, mittags Nebenjob und abends Konzert in der Nachbarstadt? Das geht bald einfacher und günstiger als je zuvor – mit dem Semesterticket. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Deutschlandticket auch als Semesterticket anzubieten.        

Einigung zum Haushalt 2024  
Welche Folgen hat die Einigung für die Verbraucher?  Für die Bundesregierung haben der soziale Zusammenhalt, der Klimaschutz und die Ukraine-Hilfe weiter Priorität. Viele Details sind jedoch noch zu klären. Aber klar ist: Zentrale Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie die Abschaffung der EEG-Umlage und die Unterstützung beim Heizungstausch bleiben erhalten. Zugleich wird die Umweltprämie für E-Autos früher abgeschafft und die CO2-Steuer höher ausfallen, als geplant.   → mehr erfahren      

 

EuGH: Schufa-Score nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit  
Steffi Lemke begrüßt das EuGH-Urteil: „Es ist wichtig, dass der EuGH … die Verbraucherrechte beim Scoring gestärkt hat. Mit dem Urteil wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erweitert: Wer einen Vertrag abschließen will, muss sich darauf verlassen können, dass dieser nicht maßgeblich durch eine Maschine abgelehnt wird.“   → mehr erfahren    

Das Bürgergeld im Faktencheck
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Für 18-Jährige: Mit dem KulturPass die Vielfalt der Kultur erleben      
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Egal ob Konto einrichten, Verträge abschließen oder für das Alter vorsorgen, finanzielle Bildung spielt in jeder Lebensphase eine Rolle. Sie bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum und Wohlstand – und die wollen das BMBF und das BMF nicht länger ungenutzt lassen. Entdecken Sie auf der Webseite der Initiative Angebote, die zu Ihnen passen.   → mehr erfahren    

 

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Long COVID – Hilfreiche Informationen für Betroffene, Angehörige und Interessierte      
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Kindersoftwarepreis TOMMI 2023  
Ausgezeichnete Spiele und Apps für Kinder Videospiele stehen bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel für Weihnachten. Manche Eltern sind sich allerdings unsicher, welche Games für den Nachwuchs geeignet sind. Für sie lohnt sich ein Blick auf die diesjährigen Gewinner des Kindersoftwarepreis TOMMI.   → mehr erfahren      

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„Hallo Mama, hallo Papa!“ Betrug per SMS und Whatsapp
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Jetzt bewerben! Jugendwettbewerb myDigitalWorld 2023/24
Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland sind eingeladen, sich am Jugendwettbewerb myDigitalWorld 2023/24 zu Künstlicher Intelligenz zu beteiligen. Es geht um kreative Ideen für den sicheren Umgang mit den neuen Technologien. Einsendeschluss ist der 30. April 2024   → mehr erfahren    

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Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2023

1039. Sitzung des Bundesrates am 7. Dezember 2023 - Der Bundesrat hat sich am 7. Dezember 2023 im so genannten ersten Durchgang mit dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2023 befasst - und auf eine Stellungnahme zur Regierungsvorlage verzichtet. Anpassung der Sondervermögen Die Bundesregierung will mit dem Nachtrag für das laufende Haushaltsjahr insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 rechtlich absichern.

Sie passt dazu die Volumina des Bundeshaushalts und der Wirtschaftspläne der Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“, „Wirtschaftsstabilisierungsfonds - Teilbereich Energie“ sowie „Aufbauhilfe 2021“ an.

Der Regierungsentwurf ändert zudem die Ermächtigung zur Kreditaufnahme für den laufenden Bundeshaushalt sowie dessen Haushaltsplan. Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts Die Bundesregierung reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, das den Nachtragsetat 2021 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hatte.

Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf den aktuellen Bundesetat mit den entsprechenden Wirtschaftsplänen der Sondervermögen. Der Nachtrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist, dass der Bundestag eine Notlage nach Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes feststellt.

 

 

Verbraucherschutz aktuell und gesetzliche Neuregelungen Dezember

Schwierige Haushaltslage  
Berlin, 30. November 2023 - „Wir lassen niemanden allein“. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 15. November und der damit einhergehenden angespannten Haushaltssituation sind viele Menschen verunsichert. An sie gewandt betonte Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Regierungserklärung: „Die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass der Staat seine Zusagen ihnen gegenüber einhält.“


Leistungen wie das Kindergeld, BAföG, Rente oder Wohngeld seien sicher. Die Energiepreisbremsen laufen Ende 2023 aus – doch dies sei verkraftbar, da die Preisentwicklung günstig sei.   → mehr erfahren    

Gesetzliche Neuregelungen Dezember   Etliche Verbesserungen für Verbraucher  
Das Bundeskartellamt kann zukünftig besser eingreifen, wo fairer Wettbewerb nicht funktioniert – davon werden Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Außerdem: Ausländische Pflegehilfskräfte in Deutschland zu beschäftigen, wird einfacher.  

Rentenversicherungsbericht 2023   Rentenniveau und Beitragssatz bleiben stabil  
Gute Nachrichten für Rentnerinnen und Rentner: Das Rentenniveau und der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleiben stabil. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2023 hervor. Grund ist die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.                

 

  Im Kabinett beschlossen   Neue Dieselsorten für den Straßenverkehr  
Um den Verbrauch fossiler Energieträger zu reduzieren, werden neue Dieselkraftstoffe eingeführt. Erstmals soll ein Dieselkraftstoff XTL für den Straßenverkehr zugelassen werden, der vollständig ohne fossile Energieträger hergestellt wird.  

 

  Automobilwirtschaft   Es ist zu schaffen: 15 Millionen E-Autos bis 2023  
Es bleibt dabei: Das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 in Deutschland soll schnell erreicht werden. Darauf verständigten sich die Bundesregierung und Vertreter der Autoindustrie bei einem Autogipfel im Kanzleramt.         


  Kanzler Scholz auf Instagram  
Die Community fragt, der Kanzler antwortet Auf seinem Kanal bei Instagram beantwortet der Bundeskanzler Fragen aus der Community. Es geht um Voraussetzungen für künftiges Wirtschaftswachstum, eine realistische Migrationspolitik, gute Löhne – und die Frage, was dem Kanzler eigentlich auf langen Flügen durch den Kopf geht.   → mehr erfahren    

Deutscher Verbrauchertag 2023  
Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Werden gute Lösungen in Zeiten der Krise finden“ Auf dem Deutschen Verbrauchertag betonte Steffi Lemke: „Verbraucherpolitik soll den Alltag der Menschen erleichtern und sie vor Abzocke in Schutz nehmen. Jetzt und in Zukunft. Daran arbeite ich als Verbraucherschutzministerin.“ Welche Ziele und Maßnahmen die Ministerin im Einzelnen verfolgt, können Sie in ihrer Rede nachlesen.   → mehr erfahren    

 

  Service und Fakten    
Amtliche Lebensmittelüberwachung gibt Verbrauchertipps      
Gewalt an Frauen: Innovative App hilft Betroffenen von Gewalt      
Geräteversicherung: Prüfen, ob man sie wirklich braucht      
Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify sind unwirksam      
Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden      
Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post      
Bezahlen für Facebook und Instagram?      
Wann Mieter und Eigentümer Schnee schippen müssen    
 Mutprobe: Extrem scharfe Speisen können gesundheitlich schaden      


BaFin: Tipps für Verbraucher  
Digitale Finanzdienstleistungen: Beliebt, aber nicht ohne Risiken Die meisten Menschen bewegen sich in der digitalen Welt vorsichtig - etwa beim Online-Banking, wie eine Auswertung der BaFin zeigt. Aber schon ein kurzer Moment des Leichtsinns oder kleine Wissenslücken können Probleme verursachen. Was Betroffene im Schadensfall tun können, lesen Sie in diesem Beitrag.   → mehr erfahren      

Neue Broschüren  
Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem digitalen Besitz eines Menschen nach seinem Tod? Wie können Familienangehörige oder Erben auf diese Inhalte zugreifen? Diese und andere Fragen greift die Broschüre auf. Sie gibt einen Überblick über das Thema und will Hinterbliebenen helfen, den digitalen Nachlass zu regeln.   → mehr erfahren        

 Fotos im Internet - Was ist verboten? Was ist erlaubt?      
Verbraucherschutzstrategie der BaFin      
Das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV        

 

   IT-Sicherheitskennzeichen - So checken Sie die IT-Sicherheit
Ihrer Produkte! Beim Kauf neuer Technik und der Auswahl von digitalen Diensten sollten Verbraucher nicht nur auf die neuesten Features achten. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen ist es schnell und einfach möglich, mehr über die IT-Sicherheit der digitalen Produkte zu erfahren. Einfach den QR-Code im Onlineshop oder direkt auf der Verpackung scannen, um die Produktinformationsseite des BSI aufzurufen.   → mehr erfahren    

  ONLINE-SEMINARE für Verbraucher    
Montag, 4. Dezember 2023 - 10:00 bis 11:30 Uhr  
Tag des Kekses – Cookies im Internet   → mehr erfahren    
Mittwoch, 6. Dezember 2023 – 15:00 Uhr   Lesen statt hören – Apps für Menschen mit Hörbehinderung   → mehr erfahren    
Donnerstag, 7. Dezember 2023 – 10:00 bis 11:00 Uhr   Online- und Mobile-Banking   → mehr erfahren    
SPECIAL: Nachhaltige Weihnachten        
Energiesparende Geschenke zu Weihnachten Aktuell sind die Folgen der Energiekrise mit einem Blick auf Strom- und Gasrechnung deutlich spürbar. Um langfristig Kosten zu sparen, bieten sich einige hilfreiche Geräte an, die als Geschenke unter dem Weihnachtsbaum Platz finden können.   → mehr erfahren        
Refurbished und Secondhand: Online kaufen und verkaufen      
Energiesparende Lichterketten: LEDs sind die beste Wahl      
Spielzeug aus nachwachsenden Rohstoffen      
Weihnachtsbaum: Biotanne, Plastikbaum oder selber schlagen?      
Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum!        

  PODCAST  
Nachhaltige Technik – so geht's! Zwar liegen Umweltschutz und nachhaltiger Konsum vielen Menschen am Herzen, auf das aktuellste Smartphone oder die neueste Spielekonsole im Wohnzimmer möchte aber kaum jemand verzichten, der es sich leisten kann. Ein unlösbares Dilemma?   → mehr erfahren        

Schulwettbewerb "Echt kuh-l!" – jetzt mitmachen!
In der neuen Runde des Schulwettbewerbs des Bundeslandwirtschaftsministeriums dreht sich alles um das Thema Wasser: „Wasser ist wertvoll! Was leistet die Bio-Landwirtschaft?“. Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, kuh-le Ideen und spannende Projekte zu entwickeln. Es lockt eine Reise zur Preisverleihung in Berlin. Einsendeschluss ist der 25. März 2024.   → mehr erfahren  


 Bundeskanzler Olaf Scholz zum Bundeshaushalt

Berlin, Freitag, 24. November 2023 - Unser oberstes Gericht hat vergangene Woche ein Grundsatzurteil zur Schuldenbremse verkündet. Sie fragen sich:  Was bedeutet diese Entscheidung für mich konkret? Oder: Wie ist es um unsere Staatsfinanzen bestellt? Manche sorgen sich, ob die Finanzhilfen der Bundesregierung, die die hohen Energiepreise deckeln, weiterfließen dürfen oder zurückgezahlt werden müssen? All das sind sehr berechtigte Fragen.


Die wichtigste Nachricht deshalb gleich zu Beginn: Das Verfassungsgericht hat festgehalten, dass Hilfen in solchen besonderen Notlagen weiterhin möglich sind. Hilfen, wie wir sie während der Corona-Pandemie geschaffen haben, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu stützen. Hilfen, um jenen beizustehen, die das verheerende Hochwasser im Ahrtal um Hab und Gut gebracht hat. Hilfen, mit denen wir die stark gestiegenen Preise für Strom und Gas dämpfen. All solche Hilfen sind weiterhin möglich.


Allerdings gibt es jetzt klare Vorgaben, die zu beachten sind: Der zentrale Punkt: Etwaige Kredite müssen nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden. Das Urteil hat also konkrete Folgen für den Bund und auch für viele Länder – in diesem Jahr wie in den kommenden Jahren. Damit in diesem Jahr die Hilfen gesichert sind, werden wir dem Bundestag für das laufende Jahr vorschlagen, die für solche Fälle im Grundgesetz ermöglichte Ausnahme von der Schuldenbremse erneut zu beschließen.


Den Haushalt für das nächste Jahr werden wir im Lichte des Urteils genau überarbeiten – zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt. Am Dienstag werde ich zu all diesen Fragen eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag abgeben. Die Bundesregierung lässt sich von klaren Zielen leiten: Erstens, wollen wir die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf unser Land abmildern.

Zweitens, wollen wir die Ukraine unterstützen.

Drittens, wollen wir weiterhin den Zusammenhalt in Deutschland stärken.

Viertens, wollen wir unser Land unverändert modernisieren, damit wir auch in Zukunft eine starke Industrie, gute Arbeitsplätze und gute Löhne haben, wenn wir künftig klimaneutral wirtschaften. Und, fünftens, wollen wir, dass Deutschland schneller und digitaler wird. All diese Ziele sind und bleiben richtig! All diese Ziele verfolgen wir weiter. Deshalb schieben wir die nötigen Entscheidungen nicht auf die lange Bank, sondern arbeiten schon in diesem Jahr daran, dass die Bundesregierung und der Bundestag alle Beschlüsse, die für den Haushalt 2024 erforderlich sind, schnell treffen. Das wollte ich Ihnen heute mitteilen.


 Zum Video: https://x.com/Bundeskanzler/status/1728055196603875712?s=20

 

 Grünes Licht für 14 Gesetze und Arbeit für den Vermittlungsausschuss

Berlin, 24. November 2023: 1038. Sitzung des Bundesrates

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig eröffnete die Sitzung des Bundesrates mit ihrer Antrittsrede. Darin warb sie für eine Stärkung der Demokratie und das Herbeiführen von guten Kompromissen. Im Anschluss wählte die Länderkammer Dr. Peter Frank zum neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts (TOP 68) sowie den bayerischen Justizminister Georg Eisenreich erneut zum Schriftführer des Bundesrates (TOP 65).


Der Bundesrat befasste sich mit 17 Gesetzen aus dem Bundestag, unter anderem zu den Themen Pflegestudium (TOP 2), Lobbyregister (TOP 6), Stiftungsfinanzierung (TOP 8) Filmförderung (TOP 9), zu schnelleren Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (TOP 10) und zur Zukunftsfinanzierung (TOP 58). Nach Zustimmung bzw. Billigung der Länder können diese Gesetze nun in Kraft treten.

Wachstumschancen, Krankenhaustransparenz, Straßenverkehr
Das Wachstumschancengesetz (TOP 59) und das Krankenhaustransparenz (TOP 3) überwies der Bundesrat dagegen in den Vermittlungsausschuss. Vom Bundestag beschlossene Änderungen am Straßenverkehrsgesetz (TOP 11a) verfehlten die absolute Mehrheit der Länderstimmen - damit entfiel die Grundlage für die geplante Abstimmung zur Reform der Straßenverkehrsordnung (TOP 11b).


Organspende, Opferschutz, E-Mobilität
Auf den Weg brachte der Bundesrat eigene Entschließungen zum Opferschutz (TOP 17), zum bidirektionalen Laden von E-Autos (TOP 18), zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern (TOP 61) und zur beschleunigten Genehmigung für Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion (TOP 62). Im Plenum vorgestellt wurden Initiativen der Länder zur Organspende (TOP 16) und zur Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen (TOP 60).


Kindergrundsicherung, Abschiebungen, Gasspeicher
Im so genannten 1. Durchgang nahm der Bundesrat zu sieben Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung. Dabei geht es um die Bekämpfung der Finanzkriminalität (TOP 20), die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern (TOP 22), Vereinfachungen für „Balkonkraftwerke“ und virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen (TOP 23) sowie um die Sicherung der Gasversorgung (TOP 24).

Nach ausführlicher Debatte zur geplanten Kindergrundsicherung (TOP 19) beschlossen die Länder umfangreiche Änderungsvorschläge zum Entwurf der Bundesregierung. EU-Medienfreiheit und Finanzrahmen Weiterhin befasste sich der Bundesrat mit 12 Vorlagen aus Brüssel - u.a. zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz (TOP 34) und zum mehrjährigen Finanzrahmen (TOP 63) -, knapp 20 Verordnungsvorschlägen der Bundesregierung sowie mit diversen Mitgliederbenennungen für unterschiedliche Gremien.

Personalien Top 65
Georg Eisenreich als Schriftführer im Bundesrat wiedergewählt
Top 68 Bundesrat wählt neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts  

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Top 2 Bundesrat stimmt Vergütung von Studierenden in der Pflege zu
Top 3 Krankenhaustransparenzgesetz geht in den Vermittlungsausschuss
Top 6 Verschärfungen am Lobbyregister
Top 8 Bundesrat billigt Gesetz zur finanziellen Förderung von Parteistiftungen
Top 11a Änderungen im Straßenverkehrsrecht gestoppt
Top 58 Bundesrat stimmt Zukunftsfinanzierungsgesetz zu
Top 59 Bundesrat verweist Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss  


Landesinitiativen
Top 16 Länderinitiative für Widerspruchslösung bei Organspende
Top 18 Bundesrat: Potential von E-Autos besser nutzen
Top 62 Bundesrat für beschleunigte Genehmigung zur Wasserstoffproduktion


Schneller bezahlbaren Wohnraum schaffen - Deutschlanticket bleibt

Berlin, 15. November 2023 - Bezahlbarer Wohnraum soll dort entstehen, wo er besonders dringend gebraucht wird. Bund und Länder haben sich dazu auf einen Pakt für schnelleres Planen und Bauen verständigt. Durch die vereinbarten Maßnahmen können Baulücken geschlossen, Dächer leichter aufgestockt oder brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden.   → mehr erfahren  

Freiwilligendienste  
Deutliche Verbesserungen beschlossen  
Mehr Taschengeld und bessere Teilzeitmöglichkeiten für alle, die einen Freiwilligendienst absolvieren. Das hat die Bundesregierung im Kabinett beschlossen. Damit soll der Freiwilligendienst noch attraktiver für junge Menschen werden.  

Förderung des Nahverkehrs  
Das Deutschlandticket bleibt!  
Die Erfolgsgeschichte des Deutschlandtickets geht weiter. Bund und Länder haben sich geeinigt: Das bereits 2022 vereinbarte Finanzkonzept bleibt bestehen, so wie die Höhe der Kostenbeteiligung von je 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern.                


Mindestlohn  
Steigerung in zwei Schritten ab 2024  
Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Ab Januar 2024 beträgt die unterste Lohngrenze 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie noch einmal – auf 12,82 Euro je Stunde. Das Kabinett hat damit die Empfehlungen der Mindestlohnkommission beschlossen.  


Fünf-Punkte-Plan  
Schutz vor hormonellen Schadstoffen  
Weichmacher kommen in vielen Alltagsprodukten vor. Sind Menschen diesen aber zu stark ausgesetzt, können sie gesundheitsschädlich sein. Das Kabinett hat nun einen Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonellen Schadstoffen beschlossen.        

Podcast „Aus Regierungskreisen“  
Lemke trifft Hirschhausen: Wie krank macht uns der Klimawandel? In diesem Podcast geht es um eine weitere Facette des Klimawandels: Mittlerweile ist er auch die größte Gesundheitsgefahr des 21. Jahrhunderts. Wie der Mensch leidet und warum das Thema dringend „aus der Bubble“ muss, erklären Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Eckart von Hirschhausen. Dabei geht es um „physikalischen Bullshit“ und zeitraubende „Quatsch-Debatten“, aber auch um politische Lösungen wie ein Millionenprogramm für Moore.   → mehr erfahren    


SPECIAL: Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt      
Kampagne gegen Kindesmissbrauch  
„Schieb deine Verantwortung nicht weg“ Mit einer neuen Kampagne macht die Bundesregierung auf das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufmerksam. Erwachsene sollen hinschauen, nachfragen und bei Bedarf handeln. Unter anderem verdeutlichen TV-Spots und Erklärvideos, was sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wirklich bedeutet und was jede und jeder tun kann, damit sich was ändert.   → mehr erfahren        
Erklärvideos zur Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg“      
Was ist Sexting und was kann dabei schief gehen?    
Hilfsangebot: „Take It Down“ entfernt Nacktbilder aus dem Netz      
Eine Überblick: Hier gibt es Rat und Hilfe      
Broschüre für Eltern: Mutig fragen – besonnen handeln      
Bundesregierung stärkt Rechte von Opfern sexualisierter Gewalt     

 

Podcast des Bundesministeriums für Finanzen  
Finanzisch: Was sind Fonds? Sie haben zu wenig Geld, Expertise oder Zeit, um direkt in einzelne Wertpapiere zu investieren? Sie möchten, dass Expertinnen und Experten nach einer festgelegten Strategie für Sie investieren? Das ist die Idee hinter Fonds. Wie diese funktionieren – das erklärt die neue Folge von Finanzisch.   → mehr erfahren    


Service und Fakten    
Bundesnetzagentur: Sparsamer Gasverbrauch bleibt wichtig      
So können Sie eine Rente aus einer Geldanlage beziehen      
Betrugsversuche bei Booking.com    
Falsche Airline-Hotlines – Vorsicht vor Abzocke!      
Neue AusweisApp – neuer Name, neuer Look      
EU: Versorgungssicherheit bei kritischen Arzneimitteln erhöht      
Dritter angepasster Corona-Impfstoff in der EU zugelassen      
Unzulässige Preiserhöhungen: vzbv verklagt Vodafone      
„Black Friday" und Co. – Sechs Tipps für die Online-Schnäppchenjagd      
Viele Lebensmittel enthalten Vitamin D – trotz Verbots         


„Pauschalreiserecht“ Mit dieser Broschüre können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, ob Ihr geplanter Urlaub als Pauschalreise oder als ein ihr ähnliches Produkt gilt. Zudem erfahren Sie, welche Rechte Ihnen in jedem Fall zustehen.   → mehr erfahren    


Weitere neue Broschüren    
Essen und Trinken bei Gicht      
BMBF: Aktionsplan Künstliche Intelligenz      
Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"        

Podcast  
Versteckte Insekten im Essen? So müssen Speiseinsekten gekennzeichnet sein
Gemahlene Würmer im Brot oder frittierte Grillen als Snack: Speiseinsekten benötigen in der EU eine Zulassung. Trotzdem treibt einige Verbraucher die Sorge um, dass Insekten „heimlich“ in Speisen gemischt werden.

Wie können Sie Insekten in Lebensmitteln sicher erkennen? Und welche Vorteile könnten die Krabbeltiere für Ernährung und Klima bieten? Hier kommen die Antworten.   → mehr erfahren    


Podcast   Leben wir alle in einer Filterblase?
Sie sorgt angeblich dafür, dass wir im Internet nur noch die Inhalte angezeigt bekommen, die unseren Interessen entsprechen. Und sie dient oft als einfache Erklärung für viele gesellschaftliche Probleme, wie politische Radikalisierung. Aber was wäre, wenn es die Filterblase gar nicht gibt? Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut klärt auf, warum wir die Filterblase wohl leider platzen lassen müssen.   → mehr erfahren      


Die Europäische Woche der Abfallvermeidung ist eine jährlich stattfindende Aktionswoche. Sie will durch vielfältige Aktionen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern den nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen unserer Welt praktisch nahebringen. Dieses Jahr steht sie unter dem Motto  „Clever verpacken – Lösungen gegen die Verpackungsflut“. Hier finden Sie Mitmachaktionen und Veranstaltungen in Ihrer unmittelbaren Nähe.   → mehr erfahren    

Weitere Tipps, wie Sie Abfälle vermeiden können
Produkte länger nutzen: Gewährleistung und Neukauf
Durch Reparaturen Umwelt schützen und Geld sparen      
Labelratgeber: TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum          

Jetzt noch anmelden für „Jugend forscht“
Der Nachwuchswettbewerb „Jugend forscht“ ruft junge Menschen auf, eigene Ideen für ein Forschungsprojekt zu entwickeln. Für die 59. Wettbewerbsrunde unter dem Motto „Mach Dir einen Kopf“ können Kinder und Jugendliche ihre Projektideen noch bis zum 30. November 2023 anmelden.   → mehr erfahren    



Umfrage zu Künstlicher Intelligenz in Schulen
Künstliche Intelligenz (KI) hat in den unterschiedlichsten Bereichen Einzug gehalten - auch in den Schulen. KI kann zum Beispiel dabei helfen, den Unterricht zu verbessern. Oder sie kann Schülerinnen und Schüler individuell unterstützen. Doch wie weit ist der Einsatz von KI-Programmen an deutschen Schulen bisher verbreitet? Wie bewerten Lehrkräfte Veränderungen durch KI? Das soll mit einer EU-weiten Online-Umfrage herausgefunden werden.   → mehr erfahren    

4. März 2024: EU-Projekttag  
Europa kommt in die Schule Jedes Jahr gehen deutschlandweit Politikerinnen und Politiker in Schulen und diskutieren mit jungen Menschen über Europa. 2024 ist das rund um den 4. März. Vor Ort oder digital? Das Veranstaltungsformat kann individuell zwischen Schule und Politikerin oder Politiker vereinbart werden. Das Verfahren ist unkompliziert. Machen Sie mit!   → mehr erfahren

 

Strompreispaket für produzierende Unternehmen – Bundesregierung entlastet stromintensive Unternehmen

Berlin, 9. November 2023 - Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich heute auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt. Insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion werden von dem Strompreispaket profitieren, auch das produzierende Gewerbe wird entlastet.


Die Absenkung der Stromsteuer soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Es besteht Einigkeit, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann. Die Bundesregierung geht nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zu, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich beschlossen werden.


Bundeskanzler Olaf Scholz sagte: „Das ist eine sehr gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland in diesen Zeiten: Die Bundesregierung entlastet das produzierende Gewerbe massiv bei den Stromkosten. Wir senken die Stromsteuer radikal, stabilisieren die Netzentgelte und setzen die Strompreiskompensation fort, damit die Unternehmen mit den aktuellen Strompreisen besser zurechtkommen können. Allein im nächsten Jahr sind das Entlastungen in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro. Wichtig auch, dass die Unternehmen nun auf absehbare Zeit Planungssicherheit haben und von Bürokratie befreit werden. Entscheidend bleibt für den Standort Deutschland, dass wir konsequent den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze vorantreiben. Mit dem Deutschland-Pakt haben wir in dieser Woche mehr als 100 konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, damit Planungen früher fertig und Genehmigungen schneller erteilt werden können.“


Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: „Es ist wichtig, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, mit dem wir die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie – von Mittelstand bis großen Konzernen – unterstützen. Die Verständigung gibt für viele einen verlässlichen Rahmen. Wir schaffen mit den Maßnahmen jetzt für die nächsten Jahre eine Strompreisbrücke für die besonders energieintensive Industrie und für das produzierende Gewerbe. Für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gibt es über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen. Das sind gute Schritte.“


Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand ist der Bundesregierung gleichermaßen wichtig. Deshalb senken wir die Steuerlast der energieintensiven Produktionsbetriebe in der Breite. Wir setzen mit dieser Entscheidung auf eine marktwirtschaftliche Lösung mit all ihren Vorteilen. Die Senkung der Stromsteuer können wir im Bundeshaushalt realisieren. Alle Maßnahmen sind im Rahmen der Schuldenbremse finanziert. Das Strompreispaket ist ein weiterer Baustein, um die deutsche Wirtschaft auf einen nachhaltigen Erfolgspfad zu führen.“


Das Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 wird die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt.

In dieser Stromsteuersenkung geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich nutzen konnten, sondern alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten, entfallen zusätzlich die Bürokratiekosten im Zuge des Spitzenausgleichs.


Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im KTF, die für die rund 350 Unternehmen gelten, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern überdies über den Wegfall des so genannten Selbstbehalts nochmals ausgeweitet werden. Dies betrifft auch die bestehende Regelung zum „Super-Cap“, der für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen gilt.

Diese Entlastung soll ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden und durch Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen. Das Strompreispaket wirkt zusätzlich zu den bereits beschlossenen Energiepreisentlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft in ihrer gesamten Breite (Abschaffung der EEG-Umlage; neuerlicher Zuschuss zu den Netzentgelten 2024).

 

- Sonderzahlungen für Betreuer und Betreuerinnen - Einheitliches Ladekabel kommt
- Förderung von Hausbauten verbesser - Heizungswegweiser  

Verbraucherschutz aktuell und gesetzliche Neuregelungen
Berlin, 26. Oktober 2023:

Neue KfW-Förderung von Wohneigentum  
Günstige Hausbau-Kredite für Familien Viele Familien in Deutschland wollen Wohneigentum schaffen – doch diejenigen mit geringen oder mittleren Einkommen können sich das bei den stark gestiegenen Zinsen und Baukosten nur schwer leisten. Mitte Oktober hat die Bundesregierung deshalb die Förderung von Hausbauten verbessert: Familien können nun für den Neubau zinsverbilligte Kredite von 170.000 bis zu 270.000 Euro erhalten.  
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Gesetzliche Neuregelungen  

Neue Verbandsklage stärkt Verbraucherrechte  
Ziel der neuen Regelungen zur Verbandsklage ist es, Verbraucheransprüche einfacher zu klären und durchzusetzen. Außerdem: Die Einwanderung von Fachkräften wird vereinfacht und Braunkohlekraftwerke können befristet weiter genutzt werden.   Im Kabinett beschlossen  

Das einheitliche Ladekabel kommt  
Ab 2024 dürfen nur noch Standard-Ladekabel für Handys und andere Geräte verkauft werden. Das ist gut für die Verbraucher und schont wertvolle Ressourcen. Die Suche nach dem passenden Kabel entfällt und bei vielen neuen Geräten muss kein neues Kabel mehr mitgekauft werden.                 Im Kabinett beschlossen  

 

Sonderzahlung für Betreuerinnen und Betreuer  
Selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine sollen eine Sonderzahlung erhalten. Damit will die Bundesregierung inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen abfedern. Eine entsprechende Regelung hat sie auf den Weg gebracht.  


Startschuss für „Mein Justizpostfach“ Justiz wird für Bürger leichter digital erreichbar  
Seit 13. Oktober können Bürgerinnen und Bürger "Mein Justizpostfach“ nutzen. Der Dienst ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation mit der Justiz. Damit zum Beispiel Klagen bei Gericht rechtswirksam eingereicht oder Dokumente wie Mietverträge an Anwälte übermittelt werden.        

SPECIAL: ENERGIEWENDE  
Was Sie zum neuen „Heizungsgesetz“ wissen sollten Lange hat das „Heizungsgesetz“ für Diskussionen gesorgt. Nun stehen die Details fest: Ab 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung.  
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Energiepreisbremsen: Verlängerung bis April 2024 angestrebt      
Heizungkosten sparen: Zehn einfache Tipps      
Wärmepumpen und PV-Anlagen: Darauf ist beim Kauf in der EU zu achten      
Digitaler Selbstlernkurs „Meine Wohnung – Energie clever nutzen“      

 

Heizungswegweiser  
Erfahren Sie im Heizungswegweiser, welche Schritte jetzt beim Heizen notwendig sind, warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen – und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten es gibt.  
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Special: Entwicklungen in Nahost    
Aktuelle Informationen für deutsche Staatsangehörige      
Reise- und Sicherheitshinweise Israel und Palästinensische Gebiete      

 

Ihre Rechte – Was Reisende jetzt wissen müssen      
Mit Kindern über Terroranschläge sprechen – Informationen für Eltern      
Kriegsbilder und Hetze: So helfen Sie Kindern und Jugendlichen bei der Verarbeitung       Betrügerische Organisationen sammeln Spenden für Israel      
So erkennen Sie seriöse Spenden-Organisationen          

Bankenpleite: Wie sind meine Ersparnisse geschützt?
Sind Gelder auf Giro- und Tagesgeldkonten sicher?
Worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten?
Was bedeuten Einlagensicherung und Anlegerentschädigung?

Über diese und weitere Fragen spricht die Verbraucherschutzexpertin der Finanzaufsicht BaFin, Sabine Reimer, mit dem Bankenaufseher Holger Weustenfeld.  
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Service und Fakten    
Es gibt wieder Zinsen! Darauf müssen Sie bei Sparbriefen achten
Offene Immobilienfonds: Für wen sind sie geeignet?      
„Unsichtbarer“ Elektroschrott in Möbeln, Kleidung und Co.      
Lebensmittel: Strengere Grenzwerte für Nitrite und Nitrate      
Senior Experten Service: Ehrenamtliche unterstützen Azubis      
Jugendliche klären auf: Pornografie, Sexting, Online-Dating  
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung  

Gut geschützt mit der Grippeschutz-Impfung  

Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2024      

Umgang mit Desinformation  
Auch schon auf Fake News reingefallen? Desinformation ist ein weltweites Phänomen und damit eine große Herausforderung. Absichtliche Halbwahrheiten, Desinformationskampagnen, Verschwörungstheorien oder Propaganda: Immer wieder gibt es neue Fälle. Was die Bundesregierung gegen Desinformation macht und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.  
→ mehr erfahren      

Ernährungsreport 2023 - Wissen, was drin steckt
Der aktuelle Ernährungsreport der Bundesregierung zeigt: Immer weniger Menschen essen täglich Fleisch- und Wurstwaren, vegetarische und vegane Ernährung ist beliebt. Und: An die Politik gibt es viele Erwartungen.  
→ mehr erfahren      

Jetzt Ideen einreichen! Jugendwettbewerb KlimaVision 2023
Wie kann die eigene Region auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet werden? Der Wettbewerb "KlimaVision" der Research Group for Earth Observation möchte Zukunftsvisionen vor der eigenen Haustür ermöglichen.  
→ mehr erfahren

- Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche - Mehr Bürgergeld ab Januar 2024
- Bundesrat für Klare Regeln bei Solaranlagen in Schrebergärten
- Reformpläne zum Namensrecht - Länder nehmen Stellung

Berlin, 20. Oktober 2023 - 1037. Sitzung des Bundesrates

Bundesrat bekundet Israel Solidarität und Unterstützung


© Foto: Bundesrat

In der Plenarsitzung am 20. Oktober 2023 fasste der Bundesrat einstimmig eine Entschließung, in der er seine Solidarität mit dem Staat Israel zum Ausdruck bringt. Darin verurteilt der Bundesrat die Anschläge auf das Land als „Akt der Barbarei und des Terrors“. „Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen Terror zu verteidigen. Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson“, heißt es in dem Beschluss. Die Länder verurteilen das Bejubeln und Propagieren von Hamas-Terror auf deutschen Straßen und Schulhöfen als nicht hinnehmbar. Es werde konsequent verfolgt und geahndet. „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit haben in Deutschland keinen Platz.“


Der Bundesrat ruft dazu auf, umgehend die Angriffe auf Israel zu stoppen und die verschleppten Geiseln freizulassen. Er versichert der Bundesregierung seine Unterstützung bei der gemeinsamen Suche mit internationalen Partnern für eine schnelle und friedliche Lösung. Weiter betonen die Länder, dass „Freiheit und Demokratie in Israel, der Ukraine und überall dort, wo diese Werte in Gefahr sind, geschützt und gesichert werden müssen“.

Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer ahnden zu können. Am 20. Oktober 2023 beschloss er auf Anregung von Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts in den Bundestag einzubringen. Strafzumessungsregel erweitern Bei der Strafzumessung, also der Entscheidung, wie hoch eine Strafe im konkreten Fall ausfällt, sollen Gerichte künftig auch solche Auswirkungen der Tat besonders berücksichtigen, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten zu beeinträchtigen.


Schutz für freiwillige Feuerwehr Gemeinnützig tätige Personen - zum Beispiel kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter und Personen im sicherheitsrelevanten Ehrenamt wie Feuerwehr oder Rettungsdienst würden immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Art. Diese Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen könnten gravierende Auswirkungen haben - nicht nur im persönlichen Lebensbereich der konkret geschädigten Personen, sondern auch auf Belange des Gemeinwohls.


Dies müssten die Wertungsnormen des allgemeinen Strafzumessungsrechts berücksichtigen und damit eine gesellschaftliche Wertschätzung ausdrücken, heißt es in der Entwurfsbegründung. Nächste Schritte Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

 Strafen für Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst
Der Bundesrat setzt sich für eine Verschärfung des Strafrechts ein, um effektiver gegen extremistische Chatgruppen im öffentlichen Dienst vorgehen - und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken zu können. Am 20. Oktober 2023 beschlossen die Länder auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.


Schwächen des bisherigen Rechts
Hintergrund der Bundesratsinitiative sind Fälle, in denen extremistische und menschenverachtende Inhalte in sogenannten geschlossenen Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes kursierten. Beteiligt an den internen Chats waren unter anderem Polizeibeamte, Justizvollzugsbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr. Für eine Verurteilung der Beschuldigten fehlte es nach geltendem Recht jedoch regelmäßig am Tatbestandsmerkmal „Verbreiten eines Inhalts“ bzw. am Nachweis, dass die Personen die Inhalte vorsätzlich verbreiten wollten.


Potentielle Gefährdung ausreichend
Der Bundesrat schlägt daher einen neuen Straftatbestand vor, der die Äußerung und das „Zugänglichmachen“ von volksverhetzenden Inhalten und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, sofern die Tathandlung im Zusammenhang mit einer Dienstausübung erfolgt. Künftig würde es ausreichen, dass die Handlung der Amtsträger objektiv dazu geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden zu erschüttern - in tatsächlicher Erfolgseintritt ist nicht notwendig.

Parallel dazu schlägt der Bundesratsentwurf Änderungen im Wehrstrafgesetzbuch vor, um auch extremistische Chatgruppen von Soldaten und Soldatinnen ahnden zu können. Vertrauen in den Rechtsstaat stärken Ziel der Initiative ist es, das Vertrauen in der Allgemeinheit in den öffentlichen Dienst und den Rechtsstaat zu stärken. Der Bundesrat möchte zugleich einer Erosion der rechtsstaatlichen Kultur innerhalb von Behörden und Dienstgruppen vorbeugen, heißt es in der Entwurfsbegründung.


Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

 Mehr Bürgergeld ab Januar 2024
Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Höhere Regelsätze und mehr Geld für Schulbedarf Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher.


Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.


Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende. Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

 Reformpläne zum Namensrecht - Länder nehmen Stellung
Der Bundesrat hat sich am 20. Oktober 2023 zu den Plänen der Bundesregierung für eine Modernisierung des deutschen Namensrechts geäußert. In ihrer Stellungnahme fordert die Länderkammer einige Änderungen am Gesetzentwurf, insbesondere ein späteres Inkrafttreten der Reform, um eine Anpassung der technischen Verfahren der Standesämter zu ermöglichen. Was die Regierung plant: Mehr Möglichkeiten für Doppelnamen Nach den Regierungsplänen sollen künftig für Kinder und beide Ehegatten Doppelnamen möglich sein.


Bislang kann nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden. Derjenige Partner, dessen Name nicht der Ehename ist, kann diesen zwar als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen; allerdings können die Ehegatten nicht einen Doppelnamen aus ihren beiden Namen wählen. Gibt es keinen Ehenamen, so ist bei der Geburt eines Kindes zu entscheiden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Ein Doppelname ist dabei derzeit nicht zulässig.


Einfachere Änderung nach Scheidung der Eltern
Für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe, die den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten haben und nun bei einem Elternteil leben, der den Ehenamen abgelegt hat, soll die Namensänderung erleichtert werden. Bislang waren solche Kinder weiterhin an den Ehenamen gebunden. So genannte einbenannte, also nicht adoptierte Stiefkinder sollen ihren vorherigen Namen zurückerhalten, wenn der Grund für die Einbenennung entfällt. Zudem soll künftig der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption entfallen.


Länderforderung zu nationalen Minderheiten
Überdies sollen - anders als bisher - die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Solche Formen sind insbesondere in Ländern des slawischen Sprachraums und der sorbischen Tradition üblich. Hier fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Beschränkung auf Personen, die noch eine subjektive Verbindung zu diesem Sprach- und Kulturraum haben.


Fortgang des parlamentarischen Verfahrens
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung. Als nächstes berät der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung der Länderkammer.

Bundesrat für klare Regeln bei Solaranlagen in Schrebergärten
Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten stärken. Am 20. Oktober 2023 beschlossen die Länder auf Anregung von Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat schlägt eine entsprechende Änderung des Bundeskleingartengesetzes vor und begründet dies mit der unklaren Rechtslage. So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.

Das uneingeschränkte Verwenden einer Photovoltaikanlage könne aber dazu führen, dass eine Laube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen ist in Kleingartenanlagen nicht erlaubt. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Die Nutzung einer solchen Anlage hätte damit keinen Einfluss mehr auf die Beurteilung, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.


Lkw-Maut künftig nach CO2-Ausstoß gestaffelt
Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 20. Oktober 2023 auch der Bundesrat Änderungen bei der Lkw-Maut gebilligt. Das Gesetz kann daher weitgehend zum 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Befreiung für E-Lkw Künftig enthält die Maut einen Teilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen - zusätzlich zu den bereits geltenden Teilsätzen für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten.


Nach den Vorgaben einer EU-Richtlinie werden Fahrzeuge in Emissionsklassen eingeordnet. Emissionsfreie Lkw sind bis 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten.


Maut ab Juli 2024 für kleinere Lkw
Ab 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten - sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen. Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben aus dem ländlichen Raum, die in Großstädten oder am Stadtrand tätig sind, gibt es Ausnahmen.


Auch Schienenwege profitieren
Das Gesetz regelt die Verwendung der Mauteinnahmen neu: Die Hälfte geht weiterhin zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur für Bundesfernstraßen, daneben profitieren Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität, vor allem Bundesschienenwege.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige Artikel erst zu späteren Zeitpunkten.


Effektivere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung
Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gebilligt. Es kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.

Umgang mit Verdachtsmeldungen
Das Gesetz konkretisiert die Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die 2017 beim Zoll eingerichtet wurde. Diese Behörde nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, filtert bzw. analysiert sie und steuert den Informationsaustausch mit anderen nationalen und internationalen Behörden. Die Zahl der Verdachtsmeldungen zu Finanz-, aber auch zu sonstigen Straftaten, ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen.

Stärkere Filterfunktion
Um das erhöhte Meldeaufkommen bewältigen zu können, soll sich die Behörde künftig auf ihren Kernauftrag konzentrieren und dazu ihre Prozesse konsequent auf Geldwäsche- und Terrorfinanzierung ausrichten, diese entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert sowie digital ausgestalten - zum Beispiel durch automatisierte Verfahren. Das Gesetz stärkt vor allem die Filterfunktion der Zentralstelle, um besser auswählen zu können, welche Meldungen wirklich einer vertieften Analyse bedürfen. Es vereinfacht zudem die Abläufe in der Zusammenarbeit der Zentralstelle mit den Strafverfolgungsbehörden.

Weitere sichere Herkunftsstaaten - Bundesrat hat keine Einwendungen
Georgien und Moldawien sollen als sichere Herkunftsländer im Sinne des Asylrechts eingestuft werden. Zu diesem Vorhaben der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 20. Oktober 2023 im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben.


Beschleunigte Verfahren
Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen dadurch schneller bearbeitet werden. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag soll ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellende aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch allerdings unberührt.


Die Bestimmung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten ist eine sowohl im nationalen Verfassungsrecht als auch im Europarecht vorgesehene Möglichkeit zur Beschleunigung der Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren. In der Vergangenheit habe die Bestimmung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten gemeinsam mit anderen Maßnahmen zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt.



Hintergrund: steigende Asylbewerberzahlen
Seit 2021 steige die zuletzt rückläufige Zahl der Asylsuchenden wieder an, begründet die Bundesregierung ihre Initiative. Im Zeitraum Januar bis Juli 2023 sei eine Zunahme der Erstanträge um 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei durch den Anstieg der Antragszahlen besonders belastet. Ein Großteil der Asylantragstellenden komme aus Herkunftsländern mit hohen Schutzquoten, wie Afghanistan oder Syrien.


Unter den Asylanträgen seien jedoch auch viele, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Dadurch würden Bund, Länder und Kommunen mit der Durchführung der Verfahren sowie der Versorgung der Asylsuchenden erheblich belastet. Dies gehe zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Georgien gehöre seit 2019 zu den 10 zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich, im Jahr 2022 sei Georgien auf Platz 5 der zugangsstärksten Staaten gewesen.


Niedrige Anerkennungsquote Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug jeweils lediglich rund 0,1 Prozent. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der einschlägigen EU-Richtlinie seien bei Antragstellenden aus den beiden Staaten nur in wenigen Einzelfällen erfüllt, heißt es in der amtlichen Begründung.


Bundestag am Zug
Der Bundestag wird nun über den Gesetzentwurf beraten. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss auf die Tagesordnung der Länderkammer, deren Zustimmung erforderlich ist.

Energiesparziele bis 2030
Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie. Vorgaben für die öffentliche Hand Bund, Länder und Kommunen sollen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen.


Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen. Register für energieintensive Unternehmen Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen.


Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Abwärme der Rechenzentren nutzen Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen.


Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom. Mehr Transparenz und Investitionen Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern, heißt es in der Gesetzesbegründung.


Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bundesrat weist auf Kostenfolgen hin In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das neue Energieeffizienzgesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsieht, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalten. Er fordert daher die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene angemessen zu unterstützen, um ihnen die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen. Zudem fordert der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energie
effizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst - feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 5. Oktober 2023

•  Für mehr bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau
Die Bundesregierung will den Bau bezahlbarer Wohnungen massiv ankurbeln: Mit besserer Förderung und einheitlichen Bauordnungen für serielles Bauen. Bundeskanzler Scholz und Bundesbauministerin Geywitz stellten dafür ein Maßnahmenpaket vor. Die wichtigsten Details im Überblick.  
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•  Kinderarmut besser bekämpfen  
Neustart in der Familienförderung: Um Kinder aus der Armut zu holen, hat das Kabinett die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Ab 2025 werden relevante Leistungen für Kinder zu einer zentralen Unterstützung zusammengefasst. Das vereinfacht die finanzielle Unterstützung für Kinder und ihre Familien.  


•  Interaktiver Krankenhaus-Atlas  
Mehr Informationen zur Qualität von Kliniken – dazu soll ein Krankenhaustransparenz-Gesetz beitragen, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Ab 1. April 2024 sollen sich Patientinnen und Patienten auf einem Online-Portal besser über Fachgebiete, Personalausstattung oder Fallzahlen von Kliniken informieren können.                

•   Erleichterungen für Balkonkraftwerke und Eigentümerversammlungen  
Wer in seiner Miet- oder Eigentumswohnung ein Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“) installieren will, soll es künftig einfacher haben. Außerdem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden.  


•   Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer  
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung für finanzielle Mehrbelastungen erhalten. Ein von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf sieht dies für Betreuungsvereine, selbständige berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer vor.                

•  Energiewende   So läuft der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland  
Ein immer größerer Anteil am Bruttostromverbrauch wird durch Windenergie und Photovoltaik gedeckt. Hier erhalten Sie einen Überblick zum Zubau von Solar- und Windenergie, anschaulich in Grafiken und bündig in Artikeln erklärt.  

• Schutz von Umwelt und Gesundheit   Weniger Mikroplastik  
Spielzeug, Pflanzenschutz- oder Waschmittel – in vielen Dingen steckt Mikroplastik. Die EU-Kommission hat den Einsatz von Mikroplastik stark eingeschränkt. Generell verboten ist der Verkauf. Das gilt auch für Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt ist und es bei der Verwendung freigeben - etwa Granulat für Sportplätze und Kosmetik.      

•  SPECIAL: Bauen und Wohnen bezahlbar machen  
Wohngeld & Wohnraumförderung      
Förderprogramme des Bundesbauministeriums im Überblick      
Energieeffizientes Bauen und Sanieren      
KfW – Überblick Privatpersonen: Finden Sie die passende Förderung      
Förderdatenbank Bund, Länder und Kommunen    
Stiftung Warentest: Immobilienfinanzierung, Förderung und Bausparen    
Förderung für energetische Sanierung und Hausbau: Zuschüsse für Bau und Heizung – Familienförderung wird verbessert      
Zuschüsse fürs Eigenheim: So finden Sie das richtige Förderprogramm        

• Podcast „Aus Regierungskreisen“  
Klara Geywitz und Bauunternehmer Jan-Hendrik Goldbeck: Wie schafft man es, bezahlbare Wohnungen schnell zu bauen? Ausreichender, klimagerechter und vor allem bezahlbarer Wohnungsbau. Wie kann das gehen?

Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bauunternehmer Jan-Hendrik Goldbeck sagen, was zu tun ist: Schneller und digital genehmigen, seriell bauen und staatlich finanziell fördern. Bei einem Baugesetzbuch Bund und 16 Bauordnungen der Länder die Quadratur des Kreises. Geywitz: „Alles, was man beim Bauen macht, ist erst zwei Jahre später sichtbar.“   → mehr erfahren    

•  Klimaanpassung  
Leben im Klimawandel gemeinsam meistern – Machen Sie mit Enorme Hitze, Stürme und Starkregen kommen immer häufiger vor: Die Klimakrise wirkt sich bereits spürbar auf unser Alltagsleben aus. Die Bundesregierung hilft deshalb dabei, Klimaanpassungen auf den Weg zu bringen. Beteiligen Sie sich noch bis zum 8. Oktober 2023 am „Dialog KlimaAnpassung“.   → mehr erfahren    

• Service und Fakten    
Jetzt online: der Grippe-Impfcheck      
Glückspielsucht bekämpfen      
Gesetz für fairere Verträge: mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten      
BLEIB SAFE! 5 Tipps für KI im Schulalltag      
Medienmagazin für Kinder: Faszination KI      
Account gehackt: Was können Sie jetzt tun?      
Neue Regeln für digitale Dienste: Was regelt der Digital Services Act?      
Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission bittet um Feedback      
Verbraucherschützer warnen vor dem Onlineshop Temu    
Weniger Lebensmittel wegwerfen – aber wie konkret?      
Sparkassen- und Bankgebühren oft rechtswidrig – so fordern Sie Ihr Geld zurück      

•  Broschüren    
Nachhaltigkeitsprogramm der Bundesregierung zur UEFA EURO 2024™      
Einladende Radverkehrsnetze      
Selbsterntegärten als Einkommensalternative      

• Verbraucherschutz-Podcasts    
Versicherungsaufsicht Auf welche Versicherungen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher keinesfalls verzichten? Warum ist die Aufsicht über Versicherungen so wichtig? Und was genau machen eigentlich Versicherungsaufseher und -aufseherinnen? Über diese und weitere Fragen sprechen BaFin-Verbraucherschutzexpertin Dr. Sabine Reimer und Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor für die Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin.   → mehr erfahren    

• Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?
Wie kommt die SCHUFA an unsere Daten, was macht sie damit und wo sollte sie gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparenter sein? Im Gespräch mit Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird die Arbeitsweise der SCHUFA und anderer Auskunfteien sowie der SCHUFA Score erläutert. Außerdem die Vor- und Nachteile von Bonitätsprüfungen vor Vertragsschlüssen und Ratenzahlungen sowie die Rechte gegenüber Anbietern aufgezeigt.   → mehr erfahren    

• Termine    
12.Oktober 2023   Die elektronische Patientenakte Was verbirgt sich hinter der elektronischen Patientenakte und wie können gesetzlich Versicherte sie sicher nutzen? Wie funktioniert sie und welche Vorteile gibt es? Das erfahren Sie in dieser Online-Veranstaltung des Digitalen Engels.   → mehr erfahren    

19. Oktober 2023   Online Banking Bankbesuch per Internet. Ob Kontoauszüge einsehen, Überweisungen tätigen, Daueraufträge anlegen oder kündigen – dies alles ist auch von zu Hause aus möglich. Dabei stellen sich viele Fragen, die Experten des Digitalen Kompass beantworten.   → mehr erfahren    

24. Oktober 2023  
Alltagshelfer auf mobilen Geräten Barrieren überwinden mit Alltagshelfern auf mobilen Geräten. Schrift zu klein, Schild zu weit weg, Umgebung zu dunkel oder ein Bahnhof total unbekannt? Diese und andere Barrieren können mit einfachen und größtenteils kostenlos Apps auf mobilen Geräten geschickt überwunden werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.   → mehr erfahren      

27. November 2023  

Deutscher Verbrauchertag 2023 Wie werden wir uns in Zukunft fortbewegen? Wie und womit werden wir bezahlen? Wie digital wird der Alltag angesichts von künstlicher Intelligenz und Angeboten wie ChatGPT? Und was hat das alles mit Verbraucherschutz zu tun? Darüber diskutiert der vzbv gemeinsam mit Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke und weiteren prominenten Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Veranstaltung wird im Livestream übertragen.   → mehr erfahren      

18. – 26. November 2023  
Europäische Woche der Abfallvermeidung Die Europäische Woche der Abfallvermeidung findet jährlich im November statt.  Sie will mit vielfältigen Aktionen darauf aufmerksam machen, dass wir mit den Ressourcen unserer Welt nachhaltig umgehen müssen. Die Woche steht dieses Mal unter dem Motto „Clever verpacken – Lösungen gegen die Verpackungsflut“. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Wissenschaft sowie weitere Akteure – alle sind eingeladen mit Ideen und Aktionen mitzumachen.   → mehr erfahren        

• Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben! Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.   → mehr erfahren  



- Kinderreisepass wird abgeschafft  - Neues Klagerecht für Verbraucherverbände  
- Heizungsgesetz kommt - Senkung der Stromsteuer gefordert - Cannabis-Legalisierung

Berlin, 29. September 2023: 1036. Sitzung des Bundesrates

Kinderreisepass wird abgeschafft
Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Dass Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist.

In begründeten Einzelfällen kommt - bei Anerkennung im Reisezielland - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.

Maßnahme gegen Kindesmissbrauch
Die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Personen im Ausland Missbrauchshandlungen begehen würden, können die Behörden einen Pass versagen, den vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise untersagen. Versand von Ausweisdokumenten Behörden dürfen künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch - im Inland - per Post an die antragstellende Person versenden - damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen.


Das Gesetz schafft die Grundlage für entsprechende Verordnungen. Weniger Bürokratie Insgesamt modernisiert das Gesetz Verwaltungsabläufe und reduziert den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Laut Gesetzesbegründung soll es auch die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sichern und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitetet, danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant zu wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Das Heizungsgesetz kommt
Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum. Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Änderungen im Bundestagsverfahren Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte (Drucksache
170/23). Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.


Steigerung der erneuerbaren Energien
Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen - sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung
Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt (vgl.
TOP 46). So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind. Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.


Förderung geplant
Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

 

Bundesrat verlangt weitergehende Fördermaßnahmen
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Bundesrat äußert sich zu Regierungsplänen für kommunale Wärmeplanung
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (vgl.
TOP 46) der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

 


Bundesrat fordert Industriestrompreis und Senkung der Stromsteuer

Der Bundesrat fordert einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen. In einer am 29. September 2023 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, möglichst zeitnah und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission das Konzept für einen Brücken- und Transformationspreis weiter auszuarbeiten.

Internationale Konkurrenz
Der Bundesrat betont, dass durch die Industriestrategie Chinas und den Inflation Reduction Act der USA die Einführung des Industriestrompreises mit dem Ziel der Transformation und Dekarbonisierung umso dringlicher geworden ist. Er warnt davor, dass Deutschland sonst in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen droht. Perspektive für Investitionen Industriebetriebe bräuchten eine klare Perspektive, dass ausreichend sicher und preisgünstig produzierter Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht und sie weiterhin wettbewerbsfähig am Standort produzieren sowie die erforderlichen Investitionen in eine klimafreundliche Transformation rentabel refinanzieren können.

Senkung der Stromsteuer
Der Bundesrat regt außerdem die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß an - als erste sofortige und breit wirkende Maßnahme für alle Unternehmen und Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Reform der Netzentgeltsystematik Erforderlich sei zudem eine gerechte und auskömmliche Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Netzentgeltsystematik vorzulegen. Bundesregierung am Zug Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.


Neues Klagerecht für Verbraucherverbände
Verbraucherverbände erhalten künftig ein neues Instrument, um den Verbraucherschutz gerichtlich durchzusetzen, beispielsweise bei Skandalen wie den manipulierten Diesel-Abgas-Werten. Der Bundesrat billigte am 29. September 2023 die Novelle des Verbandsklagerechts, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Sie setzt eine entsprechende europäische Richtlinie in nationales Recht um.

Verbraucherschutz gegen unlautere Geschäftspraktiken
Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu stärken, um verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen zu beenden und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen zu beschleunigen: Neben den bereits bisher möglichen Unterlassungsklagen gibt es künftig die so genannten Abhilfeklagen. Durch gebündelte Klagen von Verbänden soll sich die Zahl der Individualklagen verringern und so Gerichte, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten.


Neues Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Das Verfahren für Abhilfeklagen, die es bisher im deutschen Recht nicht gibt, regelt ein neues Stammgesetz - das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es integriert zudem die bereits bestehenden Regeln der Zivilprozessordnung zur Musterfeststellungsklage. Die EU-Vorgaben zur Unterlassungsklage werden durch Änderungen verschiedener weiterer bestehender Gesetze umgesetzt, unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Verlängerung für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Der Bundestagsbeschluss verlängert zudem die Geltung des befristeten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bis zum 31. August 2024.

Rasches Inkrafttreten geplant
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Cannabis-Legalisierung - Länder nehmen Stellung
Der Bundesrat hat sich ausführlich zu den Regierungsplänen für eine Cannabis-Legalisierung geäußert. So fordert er unter anderem, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so zu regeln, dass sie keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen.
 
Der Bundesrat verlangt Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten.

Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke soll in Anbauvereinigungen untersagt werden. Außerdem sollen nach dem Willen der Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft werden.
In der Fassung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs sei ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erwarten. Zudem mahnt der Bundesrat die Schließung von Strafbarkeitslücken an.

Was die Regierung vorhat: Verantwortungsvoller Umgang
Konsumentinnen und Konsumenten soll ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert werden. Hierzu will die Regierung privaten Eigenanbau, gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene ermöglichen.

Aufklärung und Prävention Information, Beratungs- und Präventionsangebote sollen gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduzieren. Die Bundesregierung setzt auf cannabisbezogene Aufklärung und Prävention. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die durch den Umgang mit Cannabis auffällig geworden sind, sollen an Frühinterventionsprogrammen teilnehmen.

Darüber hinaus will die Regierung Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums schützen. Gefahren des Schwarzmarkt-Konsums Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen, insbesondere auch unter jungen Menschen, ansteige, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Tetrahydrocanabinol-Gehalt unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten, deren Wirkstärke die Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen könnten.

 

Qualitätskontrolle
Der Entwurf soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, den illegalen Markt für Cannabis eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.

Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.



Nachhaltig mobil planen – neue Förderung des BMDV für Kommunen

Berlin, 28. September 2023 - Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die Kommunen bei der nachhaltigen Mobilitätsplanung mit einem neuen Förderaufruf. Gefördert wird die Erstellung oder Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach den von der EU-Kommission entwickelten „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs). Auch begleitende Maßnahmen wie Verkehrsmodellierung oder Beteiligungsverfahren sind förderfähig. Die Förderquote liegt bei 65 Prozent. Finanzschwache Kommunen können zu 80 Prozent gefördert werden.


In diesem Jahr stehen 6 Millionen Euro zur Verfügung. Bundesminister Dr. Volker Wissing: Unser Anspruch sind leistungsfähige und lebenswerte Kommunen. Dafür brauchen wir ökonomisch effiziente, ökologisch effektive und sozial ausgewogene Mobilitätsangebote. Eine nachhaltige Mobilitätsplanung umfasst alle Verkehrsträger und Verkehrsmittel, berücksichtigt die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und bezieht Stadt, Umland und ländlichen Raum mit ein.

Um die Akzeptanz von Mobilitätsmaßnahmen zu erhöhen, ist eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit entscheidend. Mit SUMPs kann Mobilität emissionsarm und klimaschonend, digital, multimodal, inklusiv, bezahlbar und resilient geplant werden. Dabei arbeiten die zuständigen Stellen eng zusammen, entwickeln ein Leitbild für nachhaltige Mobilität und setzen konkrete kurz- und mittelfristige Maßnahmen auf. Bürgerinnen und Bürger werden eng in den Prozess eingebunden.

Die Förderung ist Teil eines nationalen Unterstützungsprogramms des BMDV. Dieses wird auch Informations- und Beratungsangebote beinhalten. Der Aufruf erfolgt auf Basis des der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (DkV). Antragsberechtigt sind deutsche Städte und Gemeinden. Der Einstieg ist einfach: Kommunen können sich mit einem kurzen und einfachen Skizzenformular bis zum 11.10.2023 bewerben. Informationen unter:
www.bmdv.bund.de/SUMP

Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehrund Überprüfungsordnung

Berlin, 6. September 2023 - Kurzüberblick über die GEG-Novelle: Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65 %erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044.



Die Regelung ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungen zu erfüllen, können die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 %) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie.

Außerdem gibt es die Möglichkeit von sog. "H2-Ready"-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 %Wasserstoff umrüstbar sind, aber nur, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 % Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 % Wasserstoff betrieben werden.

•  Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65 % Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).  Es gibt ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre).

•  Vorübergehend kann eine (ggf. gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren. Aufgenommen wurde auch eine Befreiung von der Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe für hochbetagte Gebäudeeigentümer. Für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen.

•  Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen. Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein.

•  Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften. Ein Förderkonzept erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird sich durch die Kombination aus Förderung und perspektivisch günstigen Betriebskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen. In den entsprechenden Berechnungen des BMWK ist ein Nutzungszeitraum von 18 Jahren zugrunde gelegt.


A. Problem und Ziel
Die Energiewende im Wärmebereich ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für die Reduktion der Abhängigkeit von Importen fossiler Energie. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Dabei dominiert das Erdgas im Gebäudewärmebereich.


Über 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases verbrennen wir jährlich, um unsere Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen jeweils nicht einmal 3 Prozent aus. Die übrigen 6 Prozent entfallen auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse und Kohle. Bei den neu installierten Heizungen betrug der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 sogar 70 Prozent.


 Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch reduzieren. Der Koalitionsvertrag sah daher vor, dass ab dem Jahr 2025 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Regierungskoalition hat vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine entschieden, dass schon ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung diese Vorgabe erfüllen soll.

 

•  Das vorliegende Gesetz verankert diese zentrale Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und gewährleistet damit, dass künftig nur noch moderne, zukunftsfähige Heizungen auf einer Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien in Deutschland eingebaut werden dürfen. Das Gesetz sieht vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann, und ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien.

Die verantwortlichen Eigentümer müssen aber bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein muss und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dieses Gesetz sieht zudem vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten einige Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich vor, die schnell wirken und gewährleisten sollen, dass Heizenergie, egal ob mit fossilen Energien oder mit erneuerbaren Energien erzeugt, effizient genutzt wird.

•  Ergänzend hierzu setzt sich die Bundesregierung derzeit auf der EU-Ebene im Rahmen des Green Deals und der Beratungen zur Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD) für ambitionierte Mindesteffizienzstandards für Gebäude ein, um den Wärmebedarf zu senken und gemeinsam mit der in diesem Gesetz verankerten Vorgabe zur schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung die Wärmewende entscheidend voranzubringen.

Der Umbau der Wärmeversorgung ist aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen Situation der Eigentümer und der Auswirkungen auf die Mieter mit großen und zahlreichen Herausforderungen verbunden. Die derzeitige Krise auf den Energiemärkten und die sprunghaft angestiegenen Preise für Erdgas und andere fossile Brennstoffe zeigen jedoch, dass dieser Umbau nicht nur aus klimapolitischen Gründen, sondern auch aus sozialpolitischen Gründen dringend notwendig ist.

•  Ein Beibehalten der derzeitigen fossil dominierten Versorgungsstrukturen würde aufgrund der Knappheit auf den Märkten für fossile Energieträger und deren Ballung in geopolitischen Konfliktregionen immer wieder zu kaum kalkulierbaren Preissprüngen und damit zu erheblichen sozialen Verwerfungen führen, die nur begrenzt und temporär durch staatliche Hilfsmaßnahmen abgefedert werden können. Eine auf erneuerbaren Energien basierende Wärmeversorgung dürfte mittel- bis langfristig eine sehr viel kalkulierbarere, kostengünstigere und stabilere Wärmeversorgung gewährleisten.

•  Insbesondere der Nutzung der überall kostenlos verfügbaren erneuerbaren Umweltwärme mittels Wärmepumpen und Solarthermie wird dabei eine entscheidende Rolle zukommen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende für die Energieversorgung in Deutschland. Der Wärmebereich ist von dieser Zeitenwende aufgrund der großen Abhängigkeit von Erdgas wie kein anderer Sektor betroffen.

•  Energiesouveränität ist zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Die mit diesem Gesetz forcierte Beschleunigung der Wärmewende ist daher nicht nur klimapolitisch, sondern auch in Anbetracht der aktuellen Krise geopolitisch und ökonomisch geboten. Damit leistet das Gesetz einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 7 und 13 der UN-Agenda 2030, die verlangen, umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen und gleichzeitig den Zugang zu bezahlbarer, nachhaltiger und moderner Energie für alle zu sichern.

B. Lösung
Die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045. Um das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen jedoch alle Gebäude ihre Wärme künftig klimaneutral erzeugen oder klimaneutral erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz beziehen.

•  Mit der Einführung der 65-Prozent-EE-Vorgabe wird zugleich die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Wärmebereich schrittweise mit jedem Heizungswechsel reduziert. Gutachterliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bestätigen, dass das gültige wirtschaftliche Anforderungsniveau nach wie vor das in der EU-Gebäuderichtlinie verankerte Kriterium der Kostenoptimalität erfüllt. Entscheidend für eine gute Klimabilanz und eine kostenverträgliche Wärmeversorgung ist zudem der effiziente Betrieb der Heizungsanlagen, der durch Elemente der Heizungsüberprüfung und Messung transparent gemacht wird und damit eine Optimierung zur weiteren Steigerung der Wirtschaftlichkeit erlaubt.

•  Um die Effizienz von Heizungsanlagen auch im Betrieb möglichst hoch und so den Energieverbrauch von Gebäuden so gering wie möglich zu halten, sind neben einer neuen Vorschrift zur Betriebsprüfung von Wärmepumpen auch die Verstetigung der ordnungsrechtlichen Vorgaben aus der nur befristet geltenden Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) vorgesehen. Diese Vorgaben umfassten eine Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung, die insbesondere auch fossil betriebene Anlagen adressiert.

•  Als wesentliche Optimierungsmaßnahme wird ein hydraulischer Abgleich vorgesehen. Dem derzeit noch bestehenden Mangel an Fachkräften sowie dem hohen bürokratischen Aufwand wird durch die Eingrenzung auf Gebäude mit mehr als sechs vermieteten Wohnungen Rechnung getragen.

Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass spätestens im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind. C. Alternativen Keine. Alternative Lösungen wurden intensiv geprüft. Trotz umfassender Förderung insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden gegenwärtig immer noch bei rund einem Drittel der neuen Gebäude und bei drei Viertel der bestehenden Gebäude fossil betriebene Heizsysteme (insbesondere Erdgas-Kessel) eingebaut.

•  Mit rund 15 Prozent im Jahr 2021 stagniert der Anteil erneuerbarer Energien an der Bereitstellung von Gebäudewärme weitgehend auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher bedarf es einer Anpassung und Weiterentwicklung des bisher gewählten Instrumentenmixes aus freiwilligen informatorischen Maßnahmen, Förderung, marktwirtschaftlichen Ansätzen und ordnungsrechtlichen Vorgaben an die Anforderungen, die sich aus den ambitionierteren Klimazielen für 2030 und 2045 ergeben. Die gesetzliche Regelung ist für die Erreichung der ambitionierten deutschen Klimaziele und zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen erforderlich.


•  Eine Verstärkung klarer ordnungsrechtlicher Vorgaben, begleitet durch weitere Maßnahmen parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren (wie zum Beispiel die Diversifizierung und Neuausrichtung existierender Förderprogramme und die Intensivierung von Qualifikationsmaßnahmen für Handwerkerinnen und Handwerker), geben den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, den Investorinnen und Investoren sowie auch den Herstellern von Heizungsanlagen und Installateurinnen und Installateuren die Planungssicherheit, um die notwendigen Investitionen rechtzeitig umzusetzen, die das Gelingen der Wärmewende sicherstellen.

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die nachstehenden Angaben sind noch nicht vollständig überprüft und unterliegen einem Änderungsvorbehalt. Bund, Ländern und Kommunen entstehen Investitionskosten, um die Vorgabe des Anteils von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden zu erfüllen. Ein finanzieller und (plan-)stellenmäßiger Mehrbedarf im Bereich des Bundes ist unabhängig davon, ob er durch die geplanten Maßnahmen selbst oder durch den die Maßnahmen begleitenden Verwaltungsaufwand hervorgerufen wird, im jeweils betroffenen Einzelplan gegenzufinanzieren. Daneben führt der Vollzug des Gesetzes durch die Länder zu Verfahrenskosten.


Erfüllungsaufwand
Die nachstehenden Angaben sind noch nicht vollständig überprüft und unterliegen einem Änderungsvorbehalt. Im Folgenden wird der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung dargestellt. Dem Erfüllungsaufwand werden im Folgenden jeweils die erzielbaren Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen gegenübergestellt, um eine Orientierung zur Wirtschaftlichkeit der Anforderungen zu geben.

 

Der Erfüllungsaufwand für die Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung kann aufgrund der technologieoffenen Regelung und der großen Spreizung bei den potentiellen Investitionskosten nur grob dargestellt werden. Im Folgenden wird daher jeweils die Bandbreite der möglichen Investitionskosten, aber auch der Auswirkungen auf die Betriebskosten dargestellt. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger (1) Erfüllungsaufwand außer Heizen mit Erneuerbaren-Regelung (a)

•  Zusammenfassung
Durch das Gesetz entsteht für Bürgerinnen und Bürger ein jährlicher Erfüllungsaufwand von insgesamt ca. 50 Millionen Euro. Summiert über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) stehen dem Erfüllungsaufwand jeweils Einsparungen bei den Betriebskosten in Höhe von rund 238 Millionen Euro gegenüber. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca.182 Millionen Euro. Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (fünf bis 20 Jahre) insgesamt ca. 989 Millionen Euro an Einsparungen gegenüber.

 

Im Einzelnen Die Streichung der Vorgaben der §§ 34 bis 45 und der §§ 52 bis 56 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verursacht keine Be- oder Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Änderung von § 51 Absatz 1 Nummer 2 GEG und die Einführung des neuen § 51 Absatz 1 Satz 2 GEG (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau) bewirken einen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 667.800 Euro. Durch die neu eingeführten Heizungsoptimierungspflichten (§§ 60a, 60b und in § 64) entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 2,4 Millionen Euro.


 Für die betroffenen Anlagen ergeben sich Einsparungen, die sich über die Lebensdauer der jeweils betroffenen Anlagen auf rund 6,7 Millionen Euro summieren. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 99,9 Millionen Euro. Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) wiederum Einsparungen von ca. 493 Millionen Euro gegenüber. Die Neuregelung für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme in Anlage 8 bewirkt außerdem einen jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 18,5 Millionen Euro.

•  Durch die zusätzliche Dämmung werden über 20 Jahre ca. 91,5 Millionen Euro eingespart. Insgesamt ergibt sich für die verpflichtend vorgesehene Messausstattung und Gebäudeautomation von neu eingebauten Heizungsanlagen nach § 71a Absatz 1 bis 3 GEG ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 3,7 Millionen Euro pro Jahr. Durch die Vorgaben für die Gebäudeautomation nach § 71a Absatz 4 bis 7 entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 11,7 Millionen Euro. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 138 Millionen Euro.

•  Dem jährlichen Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15 Jahre) von 17 Millionen Euro gegenüber. Dem einmaligen Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15 Jahre) von ca. 396 Millionen Euro gegenüber. Die Änderung der Heizkostenverordnung (Streichung der Ausnahme der Erfassungs- und Abrechnungspflicht nach Verbrauch bei Wärmepumpen) verursacht einen jährlichen - 5 - Erfüllungsaufwand von ca. 13,4 Millionen Euro. Dem stehen Einsparungen von ca. 67 Millionen Euro über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (20 Jahre) gegenüber.


 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Die Vorhaben führen im Saldo zu einem „In“ von ca. 453.000 Euro jährlich für die Wirtschaft (Bürokratiekosten aus Informationspflichten). Für die Nachweispflichten für die Begründung einer Ausnahme nach § 60b Absatz 7 entsteht für die Wirtschaft ein Zeitaufwand von ca. 18.127 Euro pro Jahr. Zudem verursacht die monatliche Mitteilung der fernabgelesenen Ergebnisse der Erfassung für Wärmepumpen nach der Heizkostenverordnung Kosten in Höhe von 355.200 Euro pro Jahr und die Erstellung der verbrauchsabhängigen Abrechnung nach der Heizkostenverordnung Kosten in Höhe von ca. 79.704 Euro pro Jahr.

•  Das Gesetz dient teilweise der Umsetzung einzelner noch nicht umgesetzter Vorgaben der Gebäuderichtlinie 2010/31/EU (EPBD). Die Belastungen aus der 1:1-Umsetzung von EUVorgaben sind (§ 71a Absätze 4 bis 7) im Rahmen der „One-in-one-out“-Regelung nicht zu beachten. Der Erfüllungsaufwand für Bürokratiekosten aus Informationspflichten wird durch andere Einsparungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz kompensiert. KMUs sind vor allem als Gebäudeeigentümer von den Gesetzesänderungen betroffen. Der für sie entstehende Erfüllungsaufwand ist im Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft enthalten.

•  Die Reglungen zur Gebäudeautomation betreffen sie nur, wenn sie in ihren Nichtwohngebäuden Heizungsanlagen oder kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlagen/Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt betreiben. Die Betroffenheit von den Gesetzesänderungen ist allgemein von den Gebäuden, die Unternehmen für ihre Geschäfte nutzen, und nicht von der Größe des Unternehmens abhängig (der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen und dem Jahresumsatz des Unternehmens).


•  Von der Heizen-mit Erneuerbaren-Regelung sind sie nicht mehr betroffen als größere Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung, da die Vorgaben für den Einbau oder das Aufstellen von neuen Heizungsanlagen für alle gelten. Die Regelung bietet verschiedene Erfüllungsoptionen, sodass KMUs eine für ihre Bedürfnisse passenden Lösung finden können. Da viele Handwerksbetriebe KMUs sind, profitieren sie davon, dass durch die neuen Regelungen für sie eine höhere Nachfrage nach  ihren Dienstleistungen generiert werden kann und sie zudem neue Dienstleistungen anbieten können (vgl. § 60a, § 60b und § 64 GEG) (1) Erfüllungsaufwand außer Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung (a)

Zusammenfassung
Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft ein jährlicher Erfüllungsaufwand von insgesamt ca. 1,12 Milliarden. Euro. Summiert über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) stehen dem jeweils Einsparungen bei den Betriebskosten in Höhe von rund 1,558 Milliarden Euro gegenüber. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 12,472 Milliarden Euro. Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) insgesamt rund 35,903 Milliarden Euro gegenüber. (b) Im Einzelnen Die Streichung der Vorgaben der §§ 34 bis 45 und der §§ 52 bis 56 GEG verursacht keine Be- oder Entlastungen der Wirtschaft.

 

•  Die Änderung von § 51 Absatz 1 Nummer 2 GEG und die Einführung des neuen § 51 Absatz 1 Satz 2 GEG (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau) bewirken einen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 60,1 Millionen Euro. Durch die neu eingeführten Heizungsoptimierungspflichten (§§ 60a, 60b und in § 64) entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 540.000 Euro. Für die betroffenen Anlagen ergeben sich Einsparungen, die sich über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) auf insgesamt rund 2,3 Millionen Euro summieren.

•  Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 72 Millionen Euro. Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (3 bis 20 Jahre) wiederum Einsparungen von ca. 203 Millionen Euro gegenüber. Daneben entstehen jährliche Fortbildungskosten von ca. 3,9 Millionen Euro und einmalige Fortbildungskosten von ca. 38,5 Millionen Euro. Die Neuregelung für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme in Anlage 8 bewirkt außerdem einen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von 2 Millionen Euro.

•  Durch die zusätzliche Dämmung werden über 20 Jahre ca. 10,4 Millionen Euro eingespart. Insgesamt ergibt sich für die verpflichtend vorgesehene Messausstattung und Gebäudeautomation von neu eingebauten Heizungsanlagen nach § 71a Absatz 1 bis 3 GEG ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 517.000 Euro pro Jahr. Durch die Vorgaben für die Gebäudeautomation nach § 71a Absatz 4 bis 7 entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 1,052 Milliarden Euro. Zusätzlich einsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 12,4 Milliarden Euro.

•  Dem jährlichen Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15 Jahre) von rund 1,538 Milliarden Euro gegenüber. Dem einmaligen Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15 Jahre) von ca. 35,7 Milliarden Euro gegenüber. Die Änderung der Heizkostenverordnung (Streichung der Ausnahme der Erfassungs- und Abrechnungspflicht nach Verbrauch bei Wärmepumpen) verursacht einen jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 1,5 Millionen Euro. Dem stehen Einsparungen von ca. 8,4 Millionen Euro über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (20 Jahre) gegenüber.


Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz GEG

Am Freitag, 8. September verabschiedet der Deutsche Bundestag nach langwierigen und kontroversen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen endlich das Gebäudeenergiegesetz GEG sowie damit zusammenhängende Gesetze. Der VDI begrüßt, dass damit auch die Wärmewende ein wichtiges Stück vorankommt. Ohne eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Wärmesektor ist das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nicht zu erreichen.

Die Wärme- und Kälteversorgung weist mit 56 % den größten Teil am Endenergiebedarf auf. Bislang ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung mit 17,4 % noch sehr gering.   Gas- und Ölheizungen sollen sukzessive nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Symbolbild: Standret/Shutterstock.com Grundlage der notwendigen Transformation des Wärmesektors ist daher eine möglichst flächendeckende kommunale Wärmeplanung.

Dies hat die Bundesregierung mit der aktuellen Gesetzesinitiative zur kommunalen Wärmeplanung sowie den entsprechenden Anpassungen des GEG-Entwurfs aus Sicht des VDI sehr gut reflektiert. GEG gewährleistet Technologieoffenheit Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt wurde mit dem GEG ein Gesetz entwickelt, dass zum einen frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt sowie stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt und zum anderen Technologieoffenheit gewährleistet.

Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten.  Der VDI begrüßt daher, dass es nun auch bei bestehenden Gebäuden mehr um Klimaschutz geht. Allerdings suggeriert die Technologieoffenheit des GEG den Eigentümern eine große Wahlmöglichkeit, die in der Praxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht erkennbar ist. Aktuell ist der Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen immer noch die sinnvollste Alternative.

Ob eine Beheizung mit Wasserstoff im Jahr 2035 wirtschaftlicher ist als die Umrüstung auf Wärmepumpen, kann aus Sicht des VDI aktuell noch nicht beurteilt werden. Einbau von Wärmepumpen bedarf einer Analyse Es ist darauf zu achten, dass vor dem Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude eine detaillierte Analyse erfolgt. Der dazu erforderliche verpflichtende hydraulische Abgleich wird vom VDI ausdrücklich als notwendig begrüßt. Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus Biogasanlagen.

Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen. Die bauphysikalischen Eigenschaften wie Wärmedämmung, Dichtheit und Fensterqualität beeinflussen erheblich die Heizleistung. Für die Effizienz der Wärmepumpe ist die Art der Wärmeeinbringung und die Wärmequelle ausschlaggebend. Die Höhe der Betriebskosten ist wesentlich auch vom Strompreis abhängig. „Bei aller Diskussion um das Thema Energieeinsparung stehen die Menschen im Mittelpunkt und diese müssen sich in den Gebäuden wohlfühlen“, sagt Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.

Gas- und Ölheizungen sollen sukzessive nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Symbolbild: Standret/Shutterstock.com

Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist noch nicht ausreichend Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im Strom- noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen. Es sind somit neben dem GEG weitere gesetzliche, regulative und ökonomische Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Als Instrumente kommen beispielsweise die Verteuerung von fossilen Energien durch eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der CO₂-Abgabe und die Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung im GEG infrage. “Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger oder die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert”, so Jochen Theloke.



Gebäudeenergiegesetz am 8. September im Bundestag
Wärmewende: Mehrheit für Austauschpflicht kaputter Öl- und Gasheizungen

TÜV-Verband Umfrage: 59 Prozent der Bundesbürger:innen befürworten Ersatz durch nachhaltigere Alternativen. Auch Immobilienbesitzer unterstützen entsprechende Vorgaben mehrheitlich. 
 Trotz des monatelangen politischen Streits und der daraus folgenden Verunsicherung hält eine Mehrheit der Bevölkerung den Kern des Heizungsgesetzes für richtig: 59 Prozent der Bundesbürger:innen befürworten es, dass kaputte Öl- und Gasheizungen verpflichtend durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden müssen.

29 Prozent sind nicht dieser Meinung und 12 Prozent sind unentschlossen. Das hat eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren ergeben. Die Umfrage hat vom 28. Juli bis 8. August 2023 stattgefunden. „Eine Mehrheit unterstützt die generelle Stoßrichtung des Gebäudeenergiegesetzes – den Ersatz kaputter Öl- und Gasheizungen durch umweltfreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder künftig auch Wasserstoffanlagen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

„Mit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes endet eine monatelange Hängepartie. Private Hauseigentümer und gewerbliche Vermieter bekommen jetzt Planungssicherheit und können die energetische Sanierung ihrer Immobilien vorantreiben.“


Laut der Umfrage befürworten sogar 64 Prozent der Immobilienbesitzer eine Austauschpflicht für kaputte Öl- und Gasheizungen. Bei den Mietern sind es dagegen nur 53 Prozent. Jetzt gelte es, das Gesetz zügig in der Praxis umzusetzen. Bühler: „Es lohnt sich für Hauseigentümer, die neuen Vorgaben gründlich zu studieren, da es viele Fördermöglichkeiten und Ausnahmetatbestände gibt.“ 

Ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen lehnt dagegen 60 Prozent der Befragten ab. Aber immerhin 31 Prozent befürworten auch eine solch drastische Maßnahme und 9 Prozent haben dazu keine Meinung. Bühler: „Aus dem monatelangen Streit um das Heizungsgesetz, sollten wir Lehren ziehen, wie Klimaschutzmaßnahmen politisch umsetzbar sind. Die Mehrheit ist bereit, etwas für den Klimaschutz zu tun. Reine Verbote und Zwang werden aber als Bevormundung wahrgenommen.“

Politisch weitgehend unstrittig ist die Vorgabe, dass neu installierte Heizungsanlagen in Neubauten künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. „Wir müssen die Wärmewände vorantreiben, um damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können“, sagte Bühler. Dabei müssten verstärkt die gesamte Klimabilanz von Heizungen betrachtet werden, von der Herstellung über die Nutzung bis zum Rückbau und Recycling der Anlagen.  Die Umfrageergebnisse sind Teil der TÜV-Nachhaltigkeitsstudie, die am 20. September 2023 veröffentlicht wird. Am 21. September findet die „TÜV Sustainability Conference“ in Berlin statt. 

 

 


Ausbildung aktuell: Berufsausbildung ist wichtig für Deutschland

Berlin, 8. September 2023 - „Wir brauchen gut qualifizierte junge Leute.“ Bundeskanzler Scholz hat die Bedeutung der Berufsausbildung für jeden Einzelnen und für die Zukunft des gesamten Landes hervorgehoben. Ziel sei es, die duale Ausbildung auch für junge Menschen aus dem Ausland attraktiv zu machen, so Scholz bei seinem Besuch des neuen Ausbildungscampus der Berliner Verkehrsbetriebe.   → mehr erfahren    
Interview: „Eine Ausbildung ist das Beste, was mir passieren konnte“  
Die angehende Kfz-Mechatronikerin Emily Nikolay und der Ausbilder Ahmad Mohammad Sharef berichten über die Ausbildung bei den Berliner Verkehrsbetrieben. Ein Interview zum Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz im neuen Ausbildungscampus der BVG.  

Neues Ausbildungsjahr gestartet   Auszubildende sind Fachkräfte von morgen   Zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2023 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr eine höhere Mindestvergütung. Ziel der Bundesregierung ist, die Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung weiter zu stärken – und so mehr junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern.      

Ausländische Berufsabschlüsse: Elf Prozent mehr Anerkennungen im Jahr 2022
In Deutschland werden immer mehr im Ausland erworbene Berufsabschlüsse anerkannt: Im vergangenen Jahr gab es mit 52.300 elf Prozent mehr Anerkennungen als 2021. Auch die Zahl der Neuanträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses stieg 2022 im Vorjahresvergleich deutlich, und zwar um 13 Prozent auf 49.500 (2021: 43.900). Wie in den Vorjahren betrafen auch 2022 rund zwei Drittel aller anerkannten Berufsabschlüsse medizinische Gesundheitsberufe.    → mehr erfahren      


Auszubildender des Monats  „Eine Ausbildung ist wirklich Gold wert“  
Große Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sowie besonders gute Leistungen: Til Mühlisch aus Oranienburg ist „Auszubildender des Monats“. Der angehende Anlagenmechaniker für Heizungstechnik begeistert sich für seinen Beruf – und rät anderen jungen Leuten: „Eine Ausbildung ist hoch angesehen und bietet eine gute Perspektive“.   

Ausbildungsförderung   Die BAföG-Reform zeigt eine erste positive Wirkung   Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der durch BAföG geförderten Studierenden im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um knapp fünf Prozent gestiegen. Die Zahlen zeigten, dass die zum Wintersemester 2022/23 in Kraft getretene BAföG-Reform eine erste positive Wirkung entfaltete, erklärte dazu Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.                

Grenzüberschreitende Berufsausbildung  Deutsch-französisches Abkommen   
Mehr junge Menschen für eine grenzüberschreitende Berufsausbildung in Deutschland und Frankreich gewinnen – das ist das Ziel eines neuen Abkommens zwischen den beiden Ländern. "Damit sichern wir die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige und effektive Berufsausbildung und machen sie gleichzeitig attraktiver", so Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.  

Berufliche Ausbildung  Initiative Bildungsketten:  von der Schule ins Berufsleben  
Die Initiative „Bildungsketten“ unterstützt junge Menschen auf ihrem Weg von der Schule ins Berufsleben. Alle Jugendlichen, die eine Ausbildung machen möchten, sollen bis zum erfolgreichen Abschluss derselben begleitet werden. Ein flüssiger Übergang von der Schule in den Beruf ist von wesentlicher Bedeutung. Damit er leichter gelingt, gibt es diese Initiative.      


Tipps und Fakten    
Dein Weg zu den Sternen – spannende Möglichkeiten in der dualen Berufsausbildung      
Angebote zur Berufsberatung und Berufsorientierung wahrnehmen      
Bundesbildungsministerium fördert überbetriebliche Berufsbildungsstätten    
Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nutzen      
Ausbildung gemeinsam meistern durch Netzwerkarbeit      
Neue Förderrichtlinie zur Exzellenzinitiative Berufliche Bildung      
Duale Berufsausbildung: Zahl neuer Ausbildungsverträge stagniert 2022 auf niedrigem Niveau       Berufsfeld Kita und Ganztagsgrundschule: Bundesweite Hotline berät       
Pflegeausbildung: Angebot übersteigt Nachfrage    

Gesetzliche Neuregelungen September 2023

Bundesregierung - Wiesbaden/Duisburg, 1. September 2023 - Ab dem 1. September können Kfz digital zugelassen werden – und dann sofort auf die Straße. Außerdem wird ein Tierhaltungskennzeichen eingeführt. Für Batterien gelten künftig strengere Regeln, Leuchtstofflampen mit Quecksilber dürfen nicht mehr hergestellt werden. Zudem haben im Notall Energietransporte auf der Schiene weiter Vorrang.

Wirtschaft und Energie eForms - Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
Öffentliche Aufträge werden zukünftig in elektronischen Standardformularen digital bekanntgegeben. Die „eForms-Bekanntmachungen“ vereinfachen die Ausschreibungssuche für die Unternehmen. Die entsprechende Verordnung trat am 24. August in Kraft. 
Weitere Informationen

Im Notfall Vorrang für Energietransporte auf der Schiene
Um die Energieversorgung zu sichern, können Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng wird. Die Verordnung für den priorisierten Energietransport wird bis zum 31. März 2024 verlängert. Weitere Informationen

Umweltbonus
Die Bundesregierung will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen. Sie hat die Förderung zudem stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Mit dem Umweltbonus werden seit Januar 2023 nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Ab dem 1. September können nur noch private Käufer den Umweltbonus beantragen. Weitere Informationen

Verkehr i-Kfz Stufe 4: Online zulassen und sofort losfahren
Ab September können Kfz sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid. Weitere Informationen

Landwirtschaft und Ernährung
Einführung des Tierhaltungskennzeichens

Lebensmittel tierischer Herkunft müssen künftig mit der Haltungsform der Tiere gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist zunächst freiwillig, nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wird es verpflichtend. Zunächst gelten die Vorschriften für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Weitere Tierarten werden folgen. Weitere Informationen

Küken-Töten nur bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt
Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 bis zum 7. Bebrütungstag gestattet, männliche Hühnerembryonen zu töten. Das am 24. August 2023 in Kraft getretene Gesetz regelt, dass dies künftig bis zum 12. Bebrütungstag möglich ist. Ab dem 13. Tag gilt ein Tötungsverbot. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein. Weitere Informationen

Umwelt- und Verbraucherschutz
EU-Batterieverordnung

Batterien sollen nachhaltiger werden. Das sieht die neue EU-Batterieverordnung vor, die am 17. August in Kraft getreten ist. Erstmals wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes zusammen gedacht und geregelt. Ab dem kommenden Jahr ist vorgesehen, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden. Weitere Informationen

Aus für Leuchtstoffröhren - EU-Ausnahmegenehmigung endet
Quecksilber darf seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Es ist ein giftiges Schwermetall, das umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab dem 1. September gilt das Produktionsverbot auch für Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9), die die Effizienzmindestanforderungen nicht mehr erfüllen. Weitere Informationen



Kabinetbeschlüsse - Änderungen für Verbraucher

Berlin, 23. August 2023

Solarpaket I im Kabinett beschlossen: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie
Zukünftig wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaikanlagen (PV) auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren. Auch die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll unkomplizierter werden.    → mehr erfahren    

Leitentscheidungen beim BGH   Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Justiz  
Der BGH soll künftig Leitentscheidungen in Massenverfahren treffen können. Dies entlastet Gerichte von massenhaften Einzelklagen gleichgelagerter Ansprüche, wie etwa bei den Verfahren zum Diesel-Skandal oder solchen wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudioverträgen.  

Entlastungspaket der Bundesregierung   Energiepreisbremsen wirken  
Die Energiepreisbremsen dämpfen Energiekosten und somit auch die Inflation. Sie entlasten wirksam Haushalte von den stark gestiegenen Energiekosten. Gerade auch diejenigen profitieren, die mit niedrigem Einkommen in Wohnungen mit schlechten Sanierungszustand leben. Das zeigt der erste Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen.                

Sondervermögen „KTF“   Milliardeninvestitionen in die Transformation  
Ob energetische Gebäudesanierung, Dekarbonisierung der Industrie oder der Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur – mit dem „Klima- und Transformationsfonds“ werden für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbare Investitionen angeschoben.  

Klimaneutrale Fernwärme   Wärmeplanung für ganz Deutschland  
Eine zukünftig flächendeckende kommunale Wärmeplanung soll Bürgern und Unternehmen aufzeigen, ob es vor Ort eine  Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird. Das hilft bei Investitionsentscheidungen für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen.                

Gesellschaftliche Modernisierung   Mehr Wahlmöglichkeiten beim Namensrecht  
Das Namensrecht soll liberalisiert und an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anpasst werden. Namensänderungen können die Autonomie stärken und identitätsstiftende wie integrative Wirkung entfalten.  

Achtung geschlechtlicher Identität   Selbst übers eigene Geschlecht bestimmen  
Zur Menschenwürde und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Das nun beschlossene Selbstbestimmungsgesetz soll das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz ablösen.      

Reparieren statt Wegwerfen  - Recht auf Reparatur kommt 
So viele Produkte wie möglich sollen haltbarer und dafür reparierbar werden. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und die Müllmenge zu verringern. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit.   → mehr erfahren    

Hitze, Starkregen, Dürre  - Den Folgen von Extremwetter vorbeugen
Enorme Hitze, Starkregen, Dürre und tennisballgroße Hagelkörner im Sommer – Extremwetterlagen werden häufiger. Wichtig ist, sich darauf einzustellen und vorbeugend zu handeln. Die Bundesregierung schafft den politischen Rahmen, damit Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum und in den Kommunen besserer Schutz geboten werden kann.   → mehr erfahren    

SPECIAL: Wissenswertes zu Cannabis  - Vom Bundeskabinett beschlossen  
Fragen und Antworten zur Legalisierung Mit dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis will die Bundesregierung neue Wege hin zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis gehen. Warum sie diesen Schritt macht, und welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt – lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.   → mehr erfahren        
Hinweise für Patientinnen und Patienten zu Cannabis als Medizin      
Gesundheitliche Aufklärung zu Cannabis      
Vorsicht bei Produkten aus Hanfpflanzen: Nahrungsergänzungsmittel, Aromaöle, Kosmetika      

Podcast Social Trading
Was steckt dahinter? Kryptowerte, Hebelprodukte und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs): Anlegerinnen und Anleger brauchen ein vertieftes Finanzwissen, um solche komplizierten Produkte zu verstehen und zu beurteilen. Insbesondere wenn sie unerfahren sind, kann es ihnen attraktiv erscheinen, die Investitionsstrategien anderer zu kopieren. Im Podcast werden Chancen und Risiken beleuchtet.   → mehr erfahren      

Podcast Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger Was bedeutet „börsennotiert“? Was bedeutet es eigentlich, wenn Unternehmen „börsennotiert“ sind? Das erklärt der Podcast des Bundesfinanzministeriums.   → mehr erfahren    

SERVICE UND FAKTEN    
Urlaubs-Souvenirs und ihre Tücken      
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“      
200 Euro Einmalzahlung für Studierende – Anträge jetzt noch möglich      
So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas      
Fragen und Antworten zum E-Rezept      
Tipps für Eltern: Smartphone zum Schulstart – eine gute Idee?      
Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert      
Erlaubt: Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ – aber trotzdem gesüßt      
Warnung vor falschen PayPal-Anrufen      
Vorsicht bei unerwartetem Anruf von der Verbraucherzentrale          

Der Webzeugkoffer ist da – Die Schatzkiste für Online-Wissen!
Wie funktioniert ChatGPT? Wie plane ich am besten meine Social-Media-Strategie? Worauf muss ich beim Online-Stellen von Bildern achten? Diese Fragen und viele mehr beantwortet der Webzeugkoffer. Hier gibt es Anleitungen, Empfehlungen und Tipps zu Social Media-Kanälen und diversen Tools zur Zusammenarbeit. Stöbern Sie einfach durch!     → mehr erfahren    

 BROSCHÜREN UND FLYER  
Familienleistungen: informieren, berechnen, beantragen!      
Pflegeleistungen zum Nachschlagen      
Dein Vormund vertritt dich … und was macht ein Vormund?      
Wiedereinstiegsrechner: Prüfen Sie Ihre finanzielle Perspektive      
Instagram – Tipps für Jugendliche      
Urheberrecht in Schulen: Ein Überblick für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler      
Aufstiegs-BAföG: Machen Sie Ihre Karriere zum Highlight!        

​​​15. BIS 29. SEPTEMBER 2023  Faire Woche 2023
„Fair. Und kein Grad mehr!“ Von A wie Ausstellung bis Z wie Zukunftswerkstatt: Kennzeichnend für die Faire Woche, die größte Aktionswoche des Fairen Handels in Deutschland, ist die große Vielfalt an Veranstaltungen. Es sind niedrigschwellige Mitmachangebote, die alle Menschen dazu einladen, den Fairen Handel kennenzulernen und mehr über seine Hintergründe zu erfahren.     → mehr erfahren    

15. bis 17. September 2023 Deutsche Waldtage 2023
„Gesunder Wald. Gesunde Menschen!“   → mehr erfahren    

18. September bis 8. Oktober 2023 Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit   → mehr erfahren     29. September bis 6. Oktober 2023 Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“   → mehr erfahren  

Gesetzliche Änderungen im August

Berlin, 2. August 2023

  Zuverlässigere Versorgung mit Arzneimitteln
Ob wichtige Krebsmedikamente oder Fiebersäfte für Kinder – in der Vergangenheit gab es manche Lieferengpässe. Ein neues Gesetz sorgt nun für eine bessere Bereitstellung von Medikamenten. Außerdem: Aromen, wie Melonen- oder Erdbeergeschmack, sind jetzt auch in Tabakerhitzern verboten. Informieren Sie sich hier über diese und weitere Regelungen, die im August in Kraft traten.   → mehr erfahren    

  Im Bundestag beschlossen   Verbraucher kommen einfacher zu ihrem Recht  
Mit der Einführung der Verbandsklage können Verbraucherverbände gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ein Unternehmen gerichtlich einklagen. So müssen Verbraucher nicht selbst klagen. Die Justiz wird entlastet.  

  Berufsausbildung    Höhere Vergütung für Auszubildende  
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2023 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr eine höhere Mindestvergütung. So soll die Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung weiter gestärkt und mehr junge Menschen für eine Ausbildung begeistert werden.                

  Mobilfunk   So werden die letzten Funklöcher geschlossen  
'Flächendeckende Mobilfunkabdeckung ohne Funklöcher? Für eine digitale Zukunft ohne „weiße Flecken“ sorgt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft. Im Fokus: die vernachlässigten Regionen.  
Ein Jahr Gigabitstrategie   Zwischenbilanz: Gigabitausbau nimmt Fahrt auf  

  Home-Office, Streaming im ICE und Empfang auf der Berghütte müssen endlich problemlos möglich sein. Dazu schafft die Bundesregierung jetzt die Bedingungen, so Bundesminister Wissing in seiner Zwischenbilanz.                

  Im Kabinett beschlossen   Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch  
Ab Anfang 2024 muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Verbraucher können sich so über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch informieren. Bisher galt dies nur für vorverpacktes Fleisch.   

  Im Bundesrat zugestimmt   Für mehr Bioangebote in der Kantine  
Wer in die Kantine geht, soll sich über die Bio-Qualität der Gerichte besser informieren können. Dies soll durch ein Logo gekennzeichnet werden. Ziel ist, auf diese Weise eine erhöhte Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu erreichen, durch die mehr Nachhaltigkeit in den Landbau einkehren soll.        
 
Kennzeichnung von Schweinefleisch  
So erkennen Sie, wie die Tiere gehalten wurden Künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher anhand eines neuen Kennzeichens erkennen, aus welcher Haltungsform die Tiere stammen. In einem ersten Schritt werden Händler verpflichtet, frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen. Fünf Haltungsformen wird es geben: Vom „Stall“ bis zu „Bio“.   → mehr erfahren    

  Die Digitale Rentenübersicht ist online!
Mit der Digitalen Rentenübersicht können Sie sich über ihre individuellen Ansprüche im Alter informieren. Unter rentenuebersicht.de können Sie Informationen zu ihren persönlichen Altersvorsorge­ansprüchen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung online abrufen.   → mehr erfahren    

  Sommerzeit - Reisezeit     Urlaub gebucht – und jetzt ist Streik angekündigt. Was tun?      
Neuer, kostenloser Online-Ratgeber zu den Bahngastrechten      
Waldbrände im Mittelmeerraum: Welche Rechte haben Feriengäste?      
Festivals und Konzerte: Ihre Rechte bei Ausfall, Abbruch und Co.      
Urlaubsfotos im Netz: Fünf Tipps für einen sicheren Umgang      
Urlaub mal anders: Nachhaltiges Reisen      
Radnetz Deutschland: Mit dem Fahrrad quer durchs Land      

  Inflation und steigende Zinsen  
Was wird aus Ihrem Geld? Die Inflation hat viele Auswirkungen: auf Kredite und Spareinlagen, Geldanlagen, auf Versicherungen und die Altervorsorge. Informieren Sie sich hier, von welchen konkreten Auswirkungen Sie betroffen sind und wie Sie reagieren sollten. Ein Informationsblatt der BaFin gibt Auskunft.   → mehr erfahren

- Lieferengpässe bei Arzneimitteln - Bundesrat billigt Gegenmaßnahmen
- Reform der Fachkräfteeinwanderung kommt

Berlin, 7. Juli 2023 - 1035. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2023


Lieferengpässe bei Arzneimitteln - Bundesrat billigt Gegenmaßnahmen (TOP 6)

Der Bundesrat hat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz am 7. Juli 2023 gebilligt. Frühwarnsystem Die Zahl der Produktions-und Lieferengpässe bei Arzneimitteln sei in den letzten Jahren deutlich angestiegen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Insbesondere patentfreie Arzneimittel seien davon betroffen - unter anderem Antibiotika sowie Fiebersäfte für Kinder. Weil dadurch die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zeitweise nicht hinreichend sichergestellt war, sieht das Gesetz ein Frühwarnsystem im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor.

Pflicht zur Lagerhaltung
Darüber hinaus enthält es strukturelle Maßnahmen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und der Versorgung mit Kinderarzneimitteln. Zur Kompensation kurzfristiger und kurzzeitiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitig gesteigerter Mehrbedarfe bei patentfreien Arzneimitteln wird zudem eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt. Um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern zu sichern, sind erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für Krankenhausapotheken für bestimmte Arzneimittel in der intensivmedizinischen Versorgung enthalten. Auch bei Krebsmedikamenten soll eine stärkere Bevorratung erfolgen.


Abgabepreise bei Reserveantibiotika
Für anerkannte Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen können Hersteller den bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten beibehalten. Drug Checking Neben Vorschriften zur Arzneimittelversorgung enthält das Gesetz auch rechtliche Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking in den Ländern. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Konsumenten sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden.

  Krankschreibung nach telefonischer Anamnese
Außerdem führt das Gesetz die in der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese fort. Für Apotheken werden einige bürokratische Vorschriften gelockert, das gilt etwa für Austauschregelungen bei nicht verfügbaren Medikamenten. Die sogenannte Retaxation, die bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt, dass Krankenkassen nicht zahlen, wird zugunsten der Apotheken angepasst.


Ausfertigung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einzelne Regelungen werden bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.

Reform der Fachkräfteeinwanderung kommt (TOP 8a)
Ausländische Fachkräfte werden künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 7. Juli 2023 durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt hat. Das Gesetz soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken.

  Was sich ändern wird: Drei-Säulen-System
Die Fachkräfteeinwanderung baut künftig auf drei Säulen auf - der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Fachkräftesäule Die Fachkräftesäule bildet dabei das zentrale Element. Im Mittelpunkt steht der Fachkräftebegriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.

Das Gesetz senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert die Bedingungen für Berufsanfänger - ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug. Es setzt die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU-, sowie für Fachkräfte und deren Familienangehörige herab. Ausländische Studierende erhalten erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz vereinfacht zudem den Wechsel zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und zu Erwerbszwecken.


Erfahrungssäule
Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss wird für alle Berufsgruppen geöffnet. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.


Potenzialsäule
Das Gesetz führt die sogenannte „Chancenkarte“ als neuen Aufenthaltstitel ein, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen. Das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird anhand festgelegter Kriterien wie u.a. Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt.

  Verordnung der Bundesregierung
Der Bundesrat hat in der Plenarsitzung auch einer Verordnung zugestimmt, die das Gesetz ergänzt und umsetzt. Weitere Schritte Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einzelne Regelungen werden bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.

Die umfassende Reform des Sanktionenrechts (TOP 9) halbiert
den Umrechnungsmaßstab bei Ersatzfreiheitsstrafen: Künftig entsprechen zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe, um die Haftanstalten zu entlasten. In der Strafzumessung können Gerichte Tatmotive, die sich speziell gegen die sexuelle Orientierung zum Beispiel von LSBTI-Personen richten, als menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich strafschärfend berücksichtigen.

Ein staatliches Label zur Tierhaltungskennzeichnung (TOP2a) für Frischfleisch vom Schwein informiert Verbraucherinnen und Verbraucher künftig darüber, aus welcher der fünf definierten Haltungsformen - von Stall bis Bio - das Tier stammt. Flankierend erleichtert ein Gesetz entsprechende Stallumbauten (TOP 2b).

Das Öko-Landbaugesetz (TOP 3) regelt die Kontrolle für Öko-Siegel und enthält zusätzlich Änderungen beim seit 2022 geltenden Verbot, männliche Küken zu töten: Ab 1. Januar 2024 sind Eingriffe zur Bestimmung des Geschlechts im Hühnerei ab dem 13. Bebrütungstag verboten - bislang galt dafür eine 7-Tage-Höchstgrenze.

Das geänderte Tabakerzeugnisgesetz (TOP 5a) dehnt das Verbot von charakteristischen Aromen und Aromastoffen auf Tabakerhitzer aus - bisher galt es nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. In einer zugehörigen Verordnung (TOP 5b) finden sich ergänzende Detailregelungen. - Bei Wahlen zum Europäischen Parlament (TOP 11) soll es künftig eine Zwei-Prozent-Hürde geben. Der Bundestagsbeschluss, dem der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt hat, sieht die Zustimmung Deutschlands zu einem entsprechenden EU-Beschluss vor.


Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz (TOP 49) dienen dazu, den Bau eines schwimmenden Terminals im Hafen von Mukran auf Rügen zu vereinfachen, so dass der Standort schon ab Winter 2023/24 zur Sicherung der Energieversorgung mit Gas beitragen kann - vor allem für Ostdeutschland und Bayern. Die Kommunen erhalten mehr Spielraum, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen.


Zahlreiche eher technische Anpassungen der im letzten Jahr eingeführten Energiepreisbremsen (TOP 10) sollen die Maßnahmen zur Entlastung von Wirtschaft und Verbrauchern weiterentwickeln und die Praxiserfahrungen mit den seit einigen Monaten geltenden Regeln umsetzen. Initiativen aus den Ländern In zwei eigenen Entschließungen erinnert der Bundesrat an das 75. Jubiläum der UN-Erklärung der Menschenrechte (TOP 17) und fordert die Bundesregierung auf, die Kosten für Umweltstatistiken (TOP 18) zu reduzieren.

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Finanzierung von Wissenschaftseinrichtungen (TOP 15) und von Jobcentern (TOP 16) sowie zur steuerlichen Förderung von Klimaschutzmaßnahmen (TOP 47). Änderungswünsche an Regierungsplänen Der Bundesrat formulierte Änderungswünsche an Gesetzentwürfen, die ihm die Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt hatte - unter anderem zum Sozialrecht (TOP 19) zur Stärkung des Pflegestudiums (TOP 20), zum Onlinezugangsgesetz (TOP 21), zur digitalen Dokumentation von Strafprozessen (TOP 22), zu Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit (TOP 23), zu Regulierungsbefugnissen im Energiewirtschaftsrecht (TOP 26) und zur Ausweitung der Lkw-Maut (TOP 25).

Mit den teils umfangreichen und detaillierten Stellungnahmen befasst sich nun die Bundesregierung, bevor der Bundestag über die Vorhaben entscheidet. Stellungnahmen zu EU-Vorschlägen Ebenfalls umfangreich äußerte sich der Bundesrat zu EU-Vorlagen mit Vorschlägen zu den Themen Wirtschaftspolitik (TOP 28a), Defizitverfahren (TOP 28b), Korruptionsbekämpfung (TOP 29) sowie Verbraucherschutz bei Chemikalien in Reinigungsmitteln (TOP31).

Zustimmung zu Regierungsverordnungen 13 Verordnungen der Bundesregierung fanden die Zustimmung des Bundesrates - zum Teil allerdings nur unter der Maßgabe von Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnungen in Kraft setzten. Einige Vorlagen ergänzen die vom Bundestag beschlossenen Gesetze um Detailvorgaben für die Umsetzung in der Praxis, zum Beispiel bei der Fachkräfteeinwanderung (TOP 8b), der Lebensmittelkennzeichnung (TOP 34, TOP 36), beim Aromenverbot für Tabakerhitzer (TOP 5b) und beim Öko-Landbau (TOP 35).

Weitere Verordnungen regeln Fahrgastrechte für Bahnkunden (TOP 40), die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (TOP 33) und das Recycling von Materialien in der Ersatzbaustoffverordnung (TOP 39).


Ausbildung aktuell: „Betriebe müssen zunehmend um Auszubildende werben“

Berlin, 6. Juli 2023 - Unternehmen suchen händeringend Auszubildende, gleichzeitig sind junge Leute aufgefordert, bei der Berufswahl flexibel zu sein: so die Lage kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres. Doch wie können Unternehmen konkret ihren Fachkräftebedarf sichern? Und was genau können Jugendliche tun, die einen Ausbildungsplatz suchen? Antworten gibt der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, Professor Esser.   → mehr erfahren      

Berufliche Weiterbildung   Fit für die Arbeit von morgen  
Neue Arbeitsinhalte, neue Technologien, neue Werkzeuge: Viele Arbeitskräfte stehen heute vor großen Herausforderungen. Um sie fit zu machen für die Arbeit von morgen, muss Weiterbildung leichter zugänglich werden und allen Beschäftigten offenstehen. Darauf zielt das Weiterbildungsgesetz.  Außerdem enthält das Gesetz eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen.  

Fachkräfteeinwanderung   Deutschland wird ein modernes Einwanderungsland  
Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeeinwanderung sollen bestehende Hürden abgebaut und die Verdienstgrenze für die Blaue Karte abgesenkt werden. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu eingeführt wird eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.      

Aufstiegs-BAföG 2022: Erstmals mehr als eine Milliarde investiert
2022 ist erstmals mehr als eine Milliarde Euro Aufstiegs-BAföG ausgezahlt worden. Das Fördervolumen lag acht Prozent höher als im Vorjahr. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192.000 nahezu unverändert.  Mit dem Aufstiegs-BAföG wird die berufliche Fortbildung finanziell unterstützt. Derzeit profitieren davon besonders Erzieherinnen und Erzieher.     → mehr erfahren      

Sommer der Berufsausbildung   „Wer eine Ausbildung erfolgreich absolviert, ist gefragt“  
Mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu begeistern – das ist Ziel des „Sommers der Berufsausbildung“. Was eine Berufsausbildung so wertvoll macht? Sie ist ein tolles Sprungbrett für ein erfolgreiches Berufsleben – und bietet weitere Pluspunkte.  

Allianz für Aus- und Weiterbildung   Gemeinsam die duale Ausbildung stärken  
Bundesregierung, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften haben eine Vereinbarung zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ unterzeichnet. Mehr Berufsorientierung, ein besserer Übergang von der Schule ins Arbeitsleben und weniger Ausbildungsabbrüche: Dies und mehr will die Allianz bis 2026 erreichen.  

11. Nationaler MINT-Gipfel in Berlin   Deutschland sucht dringend MINT-Fachkräfte   Bundeskanzler Scholz hat auf die hohe Bedeutung von MINT-Berufen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands hingewiesen. Gerade mit Blick auf die Energiewende würden MINT-Fachleute gebraucht, sagte der Kanzler anlässlich des 11. Nationalen MINT-Gipfels in Berlin.   

Im Kabinett   Bessere Bedingungen für Pflegestudierende  
Das Pflegestudium soll attraktiver werden: Eine Ausbildungsvergütung für Studierende sowie die vereinfachte Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind nur zwei der neuen Regelungen. Das Kabinett hat den Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes beschlossen.      

Tipps und Fakten    
Leistungen zur Ausbildungsförderung      
Neue Regelung beim Bügergeld: Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit       Broschüre: Berufliche Orientierung für Zugewanderte      
Broschüre: Elternratgeber für Zugewanderte – Ausbildung in Deutschland      
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-innen mit neuer Fachrichtung      
Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print modernisiert      
Ausbildungsordnung für Glasapparatebauer/-innen modernisiert      
Ausbildung beim Zoll: „Du im Team für mehr Gerechtigkeit in Deutschland“      
Studie: Mobilität beim Übergang Jugendlicher in die Berufsausbildung