Höherer
Mindestlohn, gestiegenes Bürgergeld, das
E-Rezept: Zum Jahreswechsel treten in vielen
Bereichen gesetzliche Neuregelungen in
Kraft.
Berlin, 29. Dezember 2023
- Ob im Finanzbereich, Gesundheitswesen oder
Energiesektor: Zum Jahresbeginn treten
einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft.
Welche dies genau sind, erfahren Sie hier:
Arbeit: Mindestlohn steigt
Der gesetzliche
Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab
Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze
bei 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr
später steigt sie auf 12,84 Euro.
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Minijobber
dürfen mehr verdienen
Ab Januar dürfen
Minijobber 538 Euro im Monat verdienen. Da
der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber
auch die Obergrenze für Minijobber an.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass
Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen
müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn
Stunden in der Woche arbeiten können.
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Zuschuss
für Eingliederung von Arbeitssuchenden
verlängert
Wer Arbeitssuchende
einstellt, die stärkere Unterstützung
benötigen – etwa aufgrund längerer
Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des
Alters – kann auch künftig bis zu 36 Monate
lang einen Eingliederungszuschuss erhalten.
Diese Regelung ist bis Ende 2028 verlängert.
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Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichten
jetzt auch für kleinere Unternehmen
Unternehmen tragen
Verantwortung dafür, dass Menschenrechte in
globalen Lieferketten eingehalten werden; so
schreibt es das sogenannte
Lieferkettengesetz vor. Dazu gehört
beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit,
das Recht auf faire Löhne aber auch der
Schutz der Umwelt. Ab 1. Januar 2024 greift
das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit
mindestens 1.000 Beschäftigten – bislang
verpflichtete das Gesetz lediglich
Unternehmen mit mehr als 3.000
Mitarbeitenden.
Wer auf Sozialhilfe oder
Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar
2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene
erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr
als bisher.
Um mehr gesellschaftliche
Teilhabe zu ermöglichen, sollen Menschen mit
Behinderung verstärkt in den regulären
Arbeitsmarkt integriert werden. Damit dies
gelingt, ändern sich zum 1. Januar 2024 die
Regelungen für Unternehmen, die trotz
Beschäftigungspflicht keinen einzigen
schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
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Neue
Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
Die
Beitragsbemessungsgrenzen in der
gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
steigen. Die Grenzwerte werden jährlich an
die Einkommensentwicklung angepasst. Damit
wird gewährleistet, dass die soziale
Absicherung stabil bleibt.
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Opfern
schneller und besser helfen
Ein neues
Sozialgesetzbuch tritt in Kraft. In diesem
Gesetzbuch XIV wird das Soziale
Entschädigungsrecht klar und transparent
strukturiert. Damit kann Opfern von Gewalt –
auch von Terror und sexuellem Missbrauch –
schneller und zielgerichteter geholfen
werden.
Das rosafarbene
Papier-Rezept wird durch ein elektronisches
abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten
verschreibungspflichtige Arzneimittel
künftig nur noch per E-Rezept. Sie können es
mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte
(eGK), per App oder durch einen
Papierausdruck einlösen.
Die Kinderkrankentage
(pro Kind und Elternteil) werden für
2024/2025 auf 15 erhöht. Vor der
Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage.
Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen,
bekommen sie dafür Kinderkrankengeld. Es
beträgt in der Regel 90 Prozent des
ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Damit unser Trinkwasser
auch weiterhin bedenkenlos getrunken werden
kann, hat die neue Trinkwasserverordnung
einige Grenzwerte verschärft oder neu
eingeführt. Ab 12. Januar 2024 gilt ein
Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue
Grenzwerte werden folgen. Bisphenol A hat
eine hormonähnliche Wirkung und steht im
Verdacht, Krebs zu erregen. Die Chemikalie
ist unter anderem in Kunstharzen enthalten,
die auch zur Sanierung von
Trinkwasserleitungen eingesetzt werden.
Pflegegeld und ambulante
Sachleistungsbeträge werden um jeweils fünf
Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat
ab 2024 – statt eines Einmalanspruchs –
jährlich Anspruch auf
Pflegeunterstützungsgeld für zehn
Arbeitstage. Auch der Zuschuss, den die
Pflegekasse an Pflegebedürftige in
vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt,
wird erhöht.
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Bessere
Bedingungen für Pflegestudierende
Das Pflegestudium soll
attraktiver werden: Dazu gehört unter
anderem eine Ausbildungsvergütung für
Studierende. Zudem ist es einfacher,
ausländische Abschlüsse anerkennen zu
lassen.
Ab dem 1. Januar 2024
müssen in den meisten Neubauten Heizungen
mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie
eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude
gelten großzügige Übergangsfristen und
verschiedene technische Möglichkeiten. Zudem
gibt es eine umfangreiche Förderung, die
stärker sozial ausgerichtet sein wird.
eitere Informationen
Wärmeplanung für ganz Deutschland
Bis 2045 soll Deutschland
klimaneutral heizen. Zukünftig erfahren
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
durch eine Wärmeplanung vor Ort, wie sie am
besten heizen sollten. So fällt es leichter,
sich für eine geeignete Heizungsoption zu
entscheiden.
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CO2-Preis
steigt auf 45 Euro pro Tonne
Der CO2-Preis für Benzin,
Heizöl und Gas steigt auf 45 Euro pro Tonne.
Es bleibt bei der Entlastung durch den
Wegfall der EEG-Umlage für Stromkundinnen
und -kunden.
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Strompreispaket für produzierende
Unternehmen
Die Stromsteuer sinkt für
alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes
auf den EU-weit zulässigen Mindestwert.
Dafür wird der bisherige Spitzenausgleich
für etwa 9.000 Unternehmen abgeschafft. Die
rund 350 am stärksten im internationalen
Wettbewerb stehenden Unternehmen erhalten
einen Ausgleich für die Kosten des deutschen
CO2-Emissionshandels. Auch die Regelung zum
„Super-Cap“ für die rund 90 besonders
stromintensiven Unternehmen soll fortgeführt
werden.
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Finanzen:
Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt
steuerfrei
Mit dem
Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48
Millionen Bürgerinnen und Bürger die
Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit
werden Mehrbelastungen abgefedert. So wird
der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer
ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro
angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag führt
bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
grundsätzlich auch zu einer geringeren
Lohnsteuer. Auch der Kinderfreibetrag steigt
– auf 6.612 Euro.
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Impuls
für neues Wachstum
Mehr privates Kapital für
Investitionen in Klimaschutz und
Digitalisierung – das soll das
Zukunftsfinanzierungsgesetz möglich machen.
Start-Ups und Wachstumsunternehmen können
einfacher an die Börse gehen und haben
besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe
des Mindestmarktkapitals für einen
Börsengang wird von 1,24 Millionen Euro auf
eine Million Euro gesenkt – um auch
kleineren Unternehmen den Weg an den
Kapitalmarkt zu öffnen.
Weitere Informationen
Mehr
Steuerfairness – Globale Mindestbesteuerung
beschlossen
Weltweit hatten sich mehr
als 130 Staaten unter dem Dach von
OECD und
G20
darauf verständigt, eine globale
Mindestbesteuerung einzuführen. In der
EU
wird die Mindestbesteuerung durch eine
EU-Richtlinie
sichergestellt, durch ein Gesetz wurde die
Richtlinie in Deutschland umgesetzt.
Innen: Reform der Zusammenarbeit von
Nachrichtendiensten und Polizei
Nachrichtendienste dürfen
Informationen an die Polizei nur noch dann
übermitteln, wenn Leib, Leben und Freiheit
einer Person sowie die Sicherheit des
Staates bedroht sind. Außerdem sollen BND
und Verfassungsschutz besser vor Spionage
geschützt werden.
Weitere Informationen
Jüdisches
Leben schützen und unterstützen
Die Bundesregierung hat
die jährlichen Leistungen an den Zentralrat
der Juden von bisher 13 Millionen Euro auf
22 Millionen Euro erhöht. Ziel ist,
jüdisches Leben sichtbarer zu machen. Zudem
soll die Sicherheit der jüdischen
Gemeinschaft weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen
Republik
Moldau und Georgien werden sichere
Herkunftsstaaten
Die Republik Moldau und
Georgien werden in die Liste der sicheren
Herkunftsstaaten aufgenommen.
Innovation: Mehr
Handlungsfreiheit für die Agentur für
Sprunginnovationen (SPRIND)
Disruptive Innovationen
voranbringen – das ist Ziel der „Agentur für
Sprunginnovationen“ (SPRIND). Künftig soll
die Agentur unabhängiger und freier darüber
entscheiden können, wie und welche Ideen sie
fördert. Das hilft dabei, dass Deutschland
seine Stellung innerhalb der Gruppe der
weltweiten Innovationsführer behaupten und
ausbauen kann.
Weitere Informationen
Justiz: Mehr Geld – weniger
Bürokratie für Betreuung
Selbstständige berufliche
Betreuerinnen und Betreuer sowie
Betreuungsvereine erhalten eine
Sonderzahlung. Damit werden
inflationsbedingte finanzielle
Mehrbelastungen abgefedert.
Landwirtschaft: Ökoleistungen der
Landwirtinnen und Landwirte
Das seit 2023 geltende
GAP-Direktzahlungen-Gesetz sieht vor, dass
Landwirtinnen und Landwirte freiwillige
Ökoleistungen erbringen und dafür honoriert
werden. Das können etwa Blühstreifen auf
Ackerland, Agroforst oder der Verzicht auf
Pflanzenschutzmittel sein. Damit noch mehr
Landwirte dies tun, erhöht der Gesetzgeber
die Prämien und vereinfacht die
Anforderungen.Weitere
Informationen
Glyphosat
darf weiter eingesetzt werden
Die
Bundesregierung hatte entschieden, Glyphosat
2024 vom Markt zu nehmen. Doch nach
der erneuten
EU-weiten Zulassung darf Glyphosat
auch in Deutschland weiterverwendet werden.
Geltende Beschränkungen zum Einsatz von
Glyphosat bleiben bestehen. So ist es zum
Beispiel in Wasserschutzgebieten verboten.
Weitere Informationen
Tierschutz:
Verbot des Kükentötens auf Embryonen
ausgeweitet
Seit Januar 2022 ist das
Töten von Eintagsküken verboten. Mit der nun
beschlossenen Regelung ist es zudem
verboten, Hühnerembryonen ab dem 13.
Bebrütungstag zu töten.
Weitere Informationen
Umweltschutz: Einwegpfand erweitert
auf Milch & Co.
Ab 2024 wird die geltende
Einwegpfandpflicht auch auf Milch,
Milchmischgetränke und Milchprodukte in
Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das
sieht die jüngste Novelle des
Verpackungsgesetzes vor. Für diese Produkte
wird dann ein Pfand von mindestens 25 Cent
erhoben.Weitere
Informationen
Verkehr:
Schnellere Genehmigungsverfahren im
Verkehrsbereich
Langwierige und
komplizierte Planungs- und
Genehmigungsverfahren für den Ausbau
wichtiger Schienenstrecken und
Straßenprojekte werden einfacher und
schneller.
Weitere Informationen
Bundeshaushalt 2024
Berlin. 19.
Dezember 2023 - Nach der politischen
Einigung von Bundeskanzler Olaf
Scholz, Vizekanzler Dr. Robert
Habeck und Bundesfinanzminister
Christian Lindner von vergangener
Woche zur Aufstellung des
Bundeshaushalts 2024 werden die
Details der Vereinbarung am morgigen
Mittwoch (20. Dezember 2023) dem
Bundeskabinett zur Kenntnis gegeben.
Das Bundesministerium der Finanzen
ist derzeit dabei, die Verabredung
technisch umzusetzen und gemeinsam
mit den betroffenen
Bundesministerien die nötigen
Formulierungshilfen für den
Deutschen Bundestag zügig zu
erarbeiten.
Nach den Planungen der
Koalitionsfraktionen soll der
Haushaltsausschuss des Bundestags
Mitte Januar in einer weiteren
Bereinigungssitzung über den
Bundeshaushalt 2024 beraten. In der
zweiten Sitzungswoche des
Bundestages Ende Januar 2024 soll
nach diesen Planungen der
Bundeshaushalt 2024 beschlossen
werden. Der Bundesrat könnte in
seiner Sitzung am 2. Februar 2024
das Gesetzgebungsverfahren dann
abschließen. Bis dahin gilt die
vorläufige Haushaltsführung.
Vereinbarung zum Haushalt 2024: Ein
Paket für zukunftsfeste Finanzen,
soziale Sicherheit und
Zukunftsinvestitionen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit
seinem weitreichenden Urteil vom 15.
November 2023 die Auslegung
finanzverfassungsrechtlicher
Vorgaben grundsätzlich präzisiert.
Das Urteil hat den Kurs der
Bundesregierung nicht verändert.
Bereits mit den vorherigen
Haushalten hat sie die Balance von
Zukunftsinvestitionen, sozialer
Sicherung, steuerlicher Entlastung
und Konsolidierung der öffentlichen
Finanzen hergestellt.
Im nächsten Jahr
werden die Bürgerinnen und Bürger
steuerlich erheblich entlastet: Das
Inflationsausgleichsgesetz reduziert
die Steuern um 15 Milliarden Euro.
Die öffentlichen Investitionen des
Bundes werden 2024 bei 54 Milliarden
Euro liegen – z. B. für
Infrastruktur, Digitalisierung und
Klimaschutz. Gleichzeitig sinkt die
deutsche Schuldenquote von 69
Prozent im Jahr 2021 auf
voraussichtlich 64 Prozent im
nächsten Jahr. Damit liegt die
Schuldenquote in Deutschland auf dem
niedrigsten Wert der G7-Länder.
Das geplante
Strompreispaket mit einem Volumen
von rund 7,1 Milliarden Euro im Jahr
2024 soll umgesetzt werden. Es
enthält die Senkung der Stromsteuer
für die Unternehmen des
produzierenden Gewerbes (3,25
Milliarden Euro über den
Bundeshaushalt) sowie die
Beibehaltung und Verbesserung der
Strompreiskompensation (2,65
Milliarden Euro aus dem Klima- und
Transformationsfonds - KTF) und des
sogenannten Super-Caps für besonders
energieintensive Unternehmen (1,18
Milliarden Euro aus dem KTF). Der
darüber hinaus geplante einmalige
Zuschuss zur Absenkung der
Netzentgelte kann nicht mehr
finanziert werden.
Durch das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts waren
Anpassungen für den Haushalt 2024
wie auch den Haushalt 2023 nötig.
Die Bundesregierung hat daher
zunächst mit dem Entwurf für einen
Nachtragshaushalt für das Jahr 2023
Rechtssicherheit für das laufende
Jahr geschaffen. Der Deutsche
Bundestag hat den Nachtragshaushalt
am 15. Dezember 2023 beschlossen.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung
die nötigen Anpassungen im Klima-
und Transformationsfonds für das
Jahr 2023 vorgenommen und
Kreditermächtigungen in Höhe von 60
Milliarden Euro gestrichen. Das
Sondervermögen WSF wurde zum 31.
Dezember 2023 geschlossen.
Der Deutsche
Bundestag hat auf Vorschlag der
Bundesregierung am 15. Dezember
darüber hinaus für das Jahr 2023
wegen der Auswirkungen des
russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine auf die Energiepreise in der
Bundesrepublik Deutschland und wegen
der Flutkatastrophe des Sommers 2021
einen Überschreitensbeschluss nach
Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7
des Grundgesetzes beschlossen. Es
handelt sich um eine
außergewöhnliche Notsituation, die
sich der Kontrolle des Staates
entzieht und die staatliche
Finanzlage erheblich beeinträchtigt.
Zu Beginn der
Beratungen über die Folgen des
Urteils auf den Bundeshaushalt 2024
bestand eine Lücke von rund 17
Milliarden Euro. Insgesamt ergab
sich für das Jahr 2024 zunächst ein
Anpassungsbedarf für den
Bundeshaushalt und für den
Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds von fast 30
Milliarden Euro.
Die nach den
Anhörungen der Sachverständigen im
Deutschen Bundestag und den
aktualisierten Wirtschaftsdaten
notwendigen Einsparungen im
Bundeshaushalt 2024 werden
insbesondere durch die Abschaffung
klimaschädlicher Subventionen und
die Absenkung der Ausgaben in
einzelnen Ressorts, die bessere
Integration Geflüchteter in den
Arbeitsmarkt und die Reduzierung von
Bundeszuschüssen erreicht.
Für den
Bundeshaushalt 2024 sorgt das
vorliegende Maßnahmenpaket dafür,
dass die Maßgaben des
Verfassungsgerichtsurteils umgesetzt
werden. Die grundlegenden
Herausforderungen für das Land
bleiben auch nach dem Urteil
unverändert: Der völkerrechtswidrige
Angriff Russlands auf die Ukraine
fordert Deutschlands Unterstützung
für die Ukraine und damit für
Freiheit und Frieden in Europa ein.
Auch die Folgen des russischen
Angriffskriegs für Deutschland
müssen abgefedert werden. Dazu
gehören die Energieversorgung und
die Aufnahme der ukrainischen
Flüchtlinge.
Die Notwendigkeit
der klimaneutralen Transformation
der Wirtschaft hat an Dringlichkeit
zugenommen, auch um
Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung
und Arbeitsplätze zu sichern. Die
aktuell gebremste Konjunktur muss
durch gezielte Impulse für
Wirtschaftswachstum und insbesondere
private Investitionen belebt werden.
Mit dem
Maßnahmenpaket werden Ausgaben
priorisiert und angepasst,
klimaschädliche Subventionen
abgeschafft und Sozialkürzungen
vermieden. Die Kernprojekte des
Klima- und Transformationsfonds
bleiben erhalten. Entlastungen
können weiter finanziert werden. Die
Schuldenregeln des Grundgesetzes
werden eingehalten. Die
gegenwärtigen und zukünftigen Hilfen
für die Ukraine sind gesichert. Die
Zusagen für die Fluthilfen in
Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen werden
eingehalten und rechtssicher
geregelt.
Die Maßnahmen
werden nun schnellstmöglich
gesetzgeberisch umgesetzt. Ziel ist
der Abschluss der Beratungen im
Deutschen Bundestag in der zweiten
Sitzungswoche Anfang Februar 2024.
Bis dahin gilt die vorläufige
Haushaltsführung.
Die
Maßnahmen im Einzelnen:
Beiträge der Bundesministerien
• Die Ausgaben
für das internationale Engagement
der Bundesrepublik Deutschland
werden um insgesamt 800 Millionen
Euro abgesenkt. Dabei tragen das
Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für Wirtschaft und
Klima jeweils einen Betrag von 200
Millionen Euro und das
Bundesministerium für
wirtschaftliche Entwicklung und
Zusammenarbeit 400 Millionen Euro.
• Der Etat des
Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr wird um 380 Millionen Euro
abgesenkt.
• Im Etat des
Bundesministeriums für Bildung und
Forschung erfolgt eine Absenkung des
Plafonds um 200 Millionen Euro.
• Der
Bundeszuschuss an die Gesetzliche
Rentenversicherung wird um 600
Millionen Euro reduziert. Im Rahmen
des Rentenpakets II, das im ersten
Quartal 2024 beschlossen werden
soll, wird ein Rentenniveau von 48
Prozent bis zum Jahre 2039
garantiert und das
Generationenkapital zur Dämpfung von
Beitragssatzsteigerungen eingeführt.
• Zudem leistet
die Bundesagentur für Arbeit einen
teilweisen Ausgleich für die während
der Corona-Krise erfolgten
jährlichen Zuschüsse aus dem
Bundeshaushalt. Diese Rückerstattung
für den Ausgleich beträgt 1,5
Milliarden Euro. Um den Beitragssatz
mit Blick auf das Ziel des
Rücklagenaufbaus stabil zu halten,
wird gesetzlich festgelegt, dass die
durch eine Verordnung mögliche
Beitragssatzsenkung nur dann möglich
ist, wenn die Rücklage im Haushalt
der Bundesagentur für Arbeit eine
angemessene Mindesthöhe in Prozent
des BIP aufweist.
• Bei den
Versteigerungen der Flächen für
Windenergie auf See sind unerwartet
hohe Erlöse erzielt worden. Ein Teil
dieser Mittel soll breiter genutzt
werden für Maßnahmen des
Bundesministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz und des
Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft.
• Bei
gleichbleibenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen wird die Absenkung
der Wohngeldveranschlagung aus dem
parlamentarischen Verfahren zum
Haushalt 2024 für den
Finanzplanungszeitraum um jeweils
250 Millionen Euro jährlich
nachgezogen.
• Der
Gesetzentwurf zur Reform der
Beamtenalimentation wird angepasst;
die im Haushaltsentwurf 2024
kalkulierten Mehrausgaben können
daher um 150 Millionen Euro
abgesenkt werden.
Abschaffung klimaschädlicher
Subventionen
• Mit der
Abschaffung der Begünstigung in der
Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und
Landwirtschaft entstehen
Mehreinnahmen von 480 Millionen
Euro.
• Die Abschaffung
der Steuerbegünstigung beim
Agrardiesel führt zu Mehreinnahmen
von bis zu 440 Millionen Euro.
• Durch die
Abschaffung des
Absenkungsmechanismus bei der
Luftverkehrsabgabe entstehen 2024
Mehreinnahmen von bis zu 70
Millionen Euro (bis zu 300 Millionen
ab 2025). Die Luftverkehrsabgabe
wird darüber hinaus jährlich so
angepasst, dass sie zusätzliche
Einnahmen in Höhe der Privilegierung
bei der Energiebesteuerung von
Kerosin im nationalen Luftverkehr
generiert. Dies würde ab 2024 zu
Mehreinnahmen von bis zu 580
Millionen Euro jährlich führen. Das
Programm „Klimaneutrales Fliegen“
bleibt im Klima- und
Transformationsfonds bestehen.
• Zusätzliche
Einnahmen in Höhe von bis zu 1,4
Milliarden Euro entstehen durch die
Umlegung der Abführungen zur
Plastikabgabe an die EU. Diese
Kosten werden bisher von der
Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler getragen und sollen
nunmehr – wie im Koalitionsvertrag
vereinbart – auf die Verursacher
umgelegt werden.
Arbeitsmarktanreize
• Der sogenannte
Job-Turbo bei der
Arbeitsmarktintegration von
Geflüchteten wird ausgeweitet.
Hierzu zählen insbesondere die
erhöhte Kontakthäufigkeit, die
frühzeitige Vermittlung in Arbeit
und Sanktionen bei
Pflichtverletzungen. Je mehr
Geflüchtete in Arbeit sind, desto
weniger sind auf Sozialleistungen
angewiesen. Die Maßnahmen führen zu
geringeren Ausgaben in Höhe von
weiteren 500 Millionen Euro in 2024
über die bereits vereinbarten
Minderausgaben hinaus.
• Durch
Veränderungen beim Bürgergeld
(Streichung Bürgergeld-Bonus und
Sanktionen Totalverweigerer) werden
Mittel in Höhe von 250 Millionen
Euro erwirtschaftet.
Anpassungen des Klima- und
Transformationsfonds
• Die
Programmausgaben des Klima- und
Transformationsfonds werden um 12,7
Milliarden Euro reduziert. Wichtige
Ausgaben zur Transformation der
Wirtschaft und zur Unterstützung der
Bürgerinnen und Bürger
beispielsweise bei der
Modernisierung der Gebäudeenergie
bleiben bestehen, ebenso die
Entlastung beim Strompreis durch
Übernahme der EEG-Umlage. Andere
Subventions-programme entfallen, zum
Beispiel dort, wo sich Produkte am
Markt etabliert haben. In 2024 kann
dadurch auf einen Bundeszuschuss an
den Klima- und Transformationsfonds
verzichtet werden, für 2025 und 2026
sind Zuschüsse eingeplant.
• Der
CO2-Preispfad im BEHG wird ab 2024
wieder auf das 2020 von der
Vorgängerregierung beschlossene
Niveau angepasst. Der CO2-Preis
beträgt damit ab dem 1. Januar 2024
wie seinerzeit geplant 45 Euro. Die
Erhöhung des CO2-Preises zum 1.
Januar 2023 war im September 2022 um
ein Jahr verschoben worden, um
Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen angesichts der damals
stark gestiegenen Energiepreise zu
entlasten.
Nach dem deutlichen Rückgang der
Energiepreise in diesem Jahr im
Vergleich zu Herbst 2022 kann der
CO2-Preis nun wieder auf den
ursprünglichen Pfad zurückgeführt
werden. Die ebenfalls 2022
beschlossene befristete Erhöhung der
Fernpendlerpauschale um drei Cent
(von 35 auf 38 Cent ab dem 21.
Kilometer) bleibt wie geplant
bestehen.
Weitere
Maßnahmen
• Die Deutsche
Bahn soll für dringend nötige
Investitionen ausreichend
finanzielle Mittel erhalten. Dazu
wird das Eigenkapital 2024 und in
den Folgejahren um 1,5 Milliarden
Euro durch finanzielle Transaktionen
erhöht, ähnlich wie dies von der
Vorgängerregierung praktiziert
wurde. In den Jahren 2024 und 2025
soll eine Mittelzuführung von
jeweils bis zu 5,5 Milliarden Euro
erfolgen – dazu sollen auch
Beteiligungserlöse eingesetzt werden
(konkreter Umfang, Ausgestaltung,
Zeitraum und Unternehmen sind noch
festzulegen). Insgesamt sollen der
Deutschen Bahn in den nächsten
Jahren Eigenkapitalmittel in Höhe
von bis zu 20 Milliarden zugeführt
werden.
• Der Ansatz für
die Regionalisierungsmittel im
Haushalt soll um 350 Millionen Euro
reduziert werden.
• Die
Wiederbeschaffungen durch die
Bundeswehr für die an die Ukraine
abgegebenen Waffen wird aus dem
Sondervermögen Bundeswehr
finanziert. Dadurch können die
ursprünglich vorgesehenen Mittel im
Bundeshaushalt für die Ertüchtigung
der Ukraine um 520 Millionen Euro
abgesenkt werden.
• Die Annahmen
für die Zinsausgaben des Bundes
werden auf Basis des neuen
Emissionskalenders und veränderter
Zins- und Inflationsdaten an die im
Vergleich zur Aufstellung des
Regierungsentwurfes veränderten
Marktbedingungen angepasst (2,3
Milliarden Euro). Die Prognose für
noch nicht abgerechnete Ausgaben des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für
das Jahr 2023 wird aktualisiert (400
Millionen Euro).
• Die Rücklagen
der nicht vom Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
betroffenen Sondervermögen werden
genutzt (ca. 3,2 Milliarden Euro).
• Die
Bundesregierung wird die Hilfen zur
Beseitigung der erheblichen Schäden
aufgrund der Flutkatastrophe im
Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen weiter
finanzieren. Im Haushaltsentwurf
2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro
vorgesehen – über eine Milliarde
Euro mehr als 2023. Nach dem Urteil
muss eine neue Rechtssicherheit
hergestellt werden, um den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts
gerecht zu werden.
Dazu wird auch anhand unabhängiger
juristischer Expertise sorgfältig
geprüft, ob die Finanzierung
weiterhin über die notlagenbedingte
Kreditfinanzierung des
Sondervermögens erfolgen kann, so
wie es von der Vorgängerregierung
vorgesehen war. Dazu wäre nunmehr
nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts auch 2024
ein erneuter Überschreitensbeschluss
nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und
7 des Grundgesetzes notwendig.
Hierzu soll auch das Gespräch mit
der größten Oppositionsfraktion
gesucht werden, ob ein solcher
Überschreitensbeschluss nach Artikel
115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des
Grundgesetzes unterstützt werden
kann, damit nicht
Bevölkerungsgruppen gegeneinander
ausgespielt werden. Sollte der Weg
über einen solchen Beschluss nach
Artikel 115 des Grundgesetzes
rechtlich nicht möglich sein,
erfolgt die Finanzierung aus dem
Bundeshaushalt.
• Die bisher
geplante Unterstützung der Ukraine
kann aus dem Bundeshaushalt ohne
Überschreitensbeschluss geleistet
werden. Sollten im Laufe des Jahres
2024 weitere erhebliche finanzielle
Aufwendungen für die Unterstützung
der Ukraine, auch mit
internationalen Partnern, über das
bisher veranschlagte Maß hinaus
nötig werden, wird die
Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag vorschlagen, einen
Überschreitensbeschluss nach Artikel
115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des
Grundgesetzes zu fassen, der
voraussetzt, dass die staatliche
Finanzlage erheblich beeinträchtigt
wäre.
Die Ukrainerinnen und Ukrainer
müssen auch längerfristig in die
Lage versetzt werden, sich der
Aggression des russischen
Präsidenten Putin entgegenzustellen.
Das ist eine unverzichtbare, klare
Botschaft an den russischen
Präsidenten, der offensichtlich
darauf setzt, dass die
internationale Unterstützung der
Ukraine nachlässt.
Bundesrat
billigt Nachtragshaushalt 2023und Gesetz zur Wärmeplanung
1040. Sitzung des Bundesrates: •
Widerspruchslösung für
Organspenden
•
Verkaufsverbot von Himmelslaternen kommt •
Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für
Betreuer zu •
Vermittlungsausschuss soll Gesetz zur
virtuellen Justiz überarbeiten
Reaktion auf Urteil des
Bundesverfassungsgerichts Das
Nachtragshaushaltsgesetz reagiert auf die
vom Bundesverfassungsgericht am 15. November
2023 festgestellte Nichtigkeit des Zweiten
Nachtragshaushalts 2021 und die
entsprechenden Auswirkungen auf den
laufenden Bundesetat 2023. Es überträgt die
höchstrichterlichen Maßstäbe auf den
aktuellen Haushalt sowie die
Wirtschaftspläne verschiedener
Sondervermögen. Absicherung für
Unterstützungsmaßnahmen Unter anderem
sichert das Gesetz die Finanzierung der
Strom- und Gaspreisbremse sowie die
Härtefallregelungen für kleine und mittlere
Unternehmen, soziale Träger und kulturelle
Einrichtungen ab, die bisher im
Sondervermögen des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds -
Teilbereich Energie enthalten waren.
Diese Maßnahmen werden im Jahr 2023
durch Kreditaufnahme des Bundes finanziert.
Möglich ist dies, weil der Bundestag die
haushaltsrechtliche Notlage erklärt hat, die
eine Ausnahme von der grundgesetzlichen
Schuldenbremse ermöglicht. Entsprechende
Änderungen sieht das Gesetz auch im
Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds und des Sondervermögens
Aufbauhilfe 2021 zur Unterstützung der von
der damaligen Flutkatastrophe Betroffenen
vor.
Bundesrat billigt
Gesetz zur Wärmeplanung Der
Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 das
Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung
der Wärmenetze gebilligt, das der Bundestag
am 17. November 2023 beschlossen hatte. Es
ergänzt das so genannte Heizungsgesetz und
tritt zeitgleich mit diesem am 1. Januar
2024 in Kraft.
Zeitvorgaben für
Wärmepläne Das Gesetz verpflichtet die
Länder, für Großstädte bis Ende Juni 2026,
für kleinere Städte und Gemeinden mit
weniger als 100 000 Einwohnern bis Ende Juni
2028 Wärmepläne zu erstellen.
Die Länder können diese Pflicht auf
Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets
übertragen - dies werden in den meisten
Fällen die Kommunen sein. Für Gemeinden mit
weniger als 10.000 Einwohnern sind
vereinfachte Verfahren möglich. Mehrere
Gemeinden können eine gemeinsame
Wärmeplanung vornehmen. Steigende Anteile
für Erneuerbare Energien Bis 2030 sollen
bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus
erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer
Abwärme oder einer Kombination hieraus
betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der
Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis
Ende 2044 100 Prozent.
Investitionssicherheit
Die Wärmeplanung soll das zentrale
Planungsinstrument sein, um den
Transformationspfad hin zu einer
dekarbonisierten Wärmeerzeugung und
-versorgung zu entwickeln. Bürgerinnen und
Bürger, Energieversorger und weitere
Interessensgruppen vor Ort sind in den
Planungs- und Strategieprozess der
Energieversorgung einzubinden. Ziel ist es,
die Investitionssicherheit für Betreiber von
Wärme-, Gas- und Stromverteilernetzen,
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für
Gebäudeeigentümerinnen und -Eigentümer zu
steigern.
Biomasse und
Bebauungspläne im Außenbereich Das
Gesetz erleichtert zudem die energetische
Nutzung von Biomasse im baurechtlichen
Außenbereich. Die entsprechende
Privilegierung im Baugesetzbuch für
Biomasseanlagen ist bis Ende 2028 befristet.
Weitere Änderungen dienen der Beschleunigung
von Bebauungsplänen im Außenbereich.
Kostenbelastung für
Kommunen In einer begleitenden
Entschließung weist der Bundesrat auf offene
Finanzierungsfragen hin - gerade auch vor
dem Hintergrund des aktuellen
Haushaltsurteils des
Bundesverfassungsgerichts. Das Gesetz
belaste die Kommunen mit Kosten, über deren
genaue Höhe und Finanzierung keine Klarheit
bestehe, kritisiert der Bundesrat. Für das
Gelingen der Wärmewende vor Ort sei von
besonderer Bedeutung, dass der Bund an
seiner Ankündigung festhalte, das Erstellen
der Wärmepläne zu fördern. Diese
Finanzierungszusage sei zu konkretisieren,
zu operationalisieren und mehrjährig
auszugestalten, um Ländern und Kommunen
Planungssicherheit bei der Umsetzung zu
geben.
Ländervorschläge nur
unzureichend berücksichtigt Der
Bundesrat bemängelt, dass der Bundestag
zahlreiche Anregungen der Länder aus deren
Stellungnahme im ersten Durchgang nicht
oder nur unzureichend übernommen hat. Er
bittet daher nochmals um einige fachliche
Verbesserungen. Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich mit dem Appell der Länder
befasst. Feste Fristen gibt es hierfür
nicht.
Bundesrat
fordert Widerspruchslösung für Organspenden
Der Bundesrat fordert, im
Transplantationsgesetz eine
Widerspruchslösung einzuführen, um die Zahl
der Organspenden zu erhöhen. Er appelliert
an die Bundesregierung, einen entsprechenden
Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Markante Verbesserungen möglich Bei einer
Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede
Person Organspenderin beziehungsweise
-spender, es sei denn, diese oder – nach
ihrem Tod – Ersatzpersonen, wie etwa die
nächsten Angehörigen, widersprechen der
Organentnahme.
Die Einführung einer
Widerspruchslösung würde markante
Verbesserungen der Organspendesituation
erzielen, argumentiert der Bundesrat. Die
Organspende wäre dann der grundsätzliche
Normalfall, die Situation für Angehörige
klarer. Praktisch alle europäischen Länder
mit hohem Spendeaufkommen hätten als
Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt.
Geltendes Recht
unzureichend Die derzeit geltende
„erweiterte Zustimmungslösung“ habe sich in
der Praxis nicht bewährt: Die Zahl der
Organspenderinnen und -spender stagniere auf
niedrigem Niveau - trotz intensiver und
langjähriger Aufklärungs- und
Informationskampagnen durch Bund und Länder.
Umfragen zufolge hätte
lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher
eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen
und im Organspendeausweis festgehalten. In
der Praxis liege sogar bei weniger als 20
Prozent möglicher Spenden-Fälle ein
schriftlich dokumentierter Wille vor. Daher
müssten oft Angehörige entscheiden, die in
der akuten Situation des Todes von nahen
Angehörigen mit der Entscheidungslast häufig
überfordert seien und eine Spende ablehnten.
Entscheidung liegt bei
Bundesregierung Die am 15. Dezember 2023
auf Initiative von acht Ländern gefasste
Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
mit der Forderung befasst. Feste Fristen
gibt es hierfür nicht.
Verkaufsverbot
von Himmelslaternen kommt
Künftig ist es bundesweit verboten, so
genannte Himmelslaternen zu verkaufen: Der
Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem
entsprechenden Verordnungsentwurf der
Bundesregierung zu.
Lückenschluss in
der Rechtslage Hintergrund für die
Verordnung: Nach derzeitiger Rechtslage
ist zwar die Verwendung von Himmels- oder
Wunschlaternen bzw. Glücksballonen verboten,
der Verkauf jedoch nicht. Insbesondere im
Onlinehandel fehle es an ausreichenden
Hinweisen auf das Nutzungsverbot.
Verbraucherinnen und Verbraucher gingen
häufig davon aus, dass bei legalem Erwerb
auch die Verwendung zulässig sei. Diese
Lücke soll durch Änderung der 15. Verordnung
zum Produktsicherheitsgesetz künftig
geschlossen werden.
Erhebliche Brandgefahr
Die in der Verordnung als unbemannte
ballonartige Flugleuchtkörper bezeichneten
Laternen erzeugen durch offenes Feuer
Heißluft. Sie fliegen unkontrolliert bis zu
500 Meter hoch, je nach Windrichtung mehrere
Kilometer weit und bis zu 20 Minuten lang.
Aufgrund ihrer Bauart und der verwendeten
Materialien gehe von ihnen eine erhebliche
Gefahr aus, sie gefährdeten zudem den
Flugverkehr, heißt es in der amtlichen
Begründung. Die durch sie ausgelösten Brände
können schwere Schäden verursachen, wie zum
Beispiel in der Silvesternacht 2019/2020 im
Krefelder Zoo.
Bundesrat stimmt
Inflationsausgleich für Betreuer zu
Selbstständige berufliche Betreuer sowie
Betreuungsvereine können in den Jahren 2024
und 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum
Inflationsausgleich geltend machen: Der
Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem
entsprechenden Bundestagsbeschluss zu. Das
Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch
den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2024 in
Kraft treten.
Anpassung an gestiegene
Kosten Die Sonderzahlung beträgt 7,50
Euro pro Betreuungsfall und Monat. Sie ist
grundsätzlich von der betreuten Person zu
bezahlen. Ist diese allerdings mittellos, so
springt die Staatskasse ein. Der Aufschlag
soll die stark gestiegenen Kosten in den
Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet-
und Sachkosten abfedern. Diese fielen vor
allem bei Betreuungsvereinen an, die ihre
Mitarbeiter nach TVöD bezahlen und den
jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen,
heißt es in der amtlichen Begründung. Die
zeitlich begrenzte Sonderzahlung soll sich
an diesem Tarifabschluss orientieren.
Jahrespauschale für
ehrenamtliche Betreuer Ehrenamtlich
tätige Betreuerinnen und Betreuern können
eine Sonderzahlung zum Ausgleich
inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von
24 Euro pro Jahr verlangen. Evaluation bis
Ende 2024 geplant Die Sonderzahlung erfolgt
zeitlich begrenzt auf zwei Jahre, um das
Ergebnis der Evaluierung des gesamten
Vergütungssystems abzuwarten, die im
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und
Vormündervergütung vom 22. Juni 2019
beschlossen worden war: Bis Ende Dezember
2024 legt das Bundesministerium der Justiz
dazu einen Bericht vor.
Kompensation über
Gerichtsgebühren Durch die
Inflationsausgleichs-Sonderzahlung entstehen
Kosten für die Länder. Sie sollen durch eine
Anhebung der Gerichtsgebühren für
Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften über
mehrere Jahre hinweg kompensiert werden.
Vermittlungsausschuss soll Gesetz zur
virtuellen Justiz überarbeiten
Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum
verstärkten Einsatz von
Videokonferenztechnik in Zivil-,
Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und
Sozialgerichten soll im
Vermittlungsausschuss überarbeitet werden.
Dies hat der Bundesrat am 15. Dezember 2023
beschlossen.
Grundlegende Bedenken der
Länder Zwar unterstützen die Länder das
Ziel, die Durchführung mündlicher
Verhandlungen im Wege der Bild- und
Tonübertragung zu erleichtern. Sie äußern
jedoch grundlegende Bedenken gegen die
einzelnen Vorgaben des Gesetzes, die den
Kern des richterlichen Selbstverständnisses
berührten und die Verfahrensleitung der
Vorsitzenden unangemessen einschränkten.
Entscheidungsspielraum
des Gerichts Die mündliche Verhandlung
als Herzstück eines jeden Gerichtsprozesses
sei von herausragender Bedeutung für die
Wahrheitsfindung, betont der Bundesrat. Die
Vorsitzenden müssten daher nach eigenem
Ermessen entscheiden können, ob sie
Videokonferenz einsetzen wollen. Dies stehe
nicht in der Dispositionsbefugnis der
Parteien. Der Bundesrat kritisiert zudem die
vorgesehene Begründungspflicht, wenn ein
Gericht den Einsatz von Videotechnik
ablehnt.
Warnung vor Missbrauch
rein virtueller Verhandlungen Auch die
Erprobung rein virtueller Verhandlungen, bei
denen auch das Gericht per Video
zugeschaltet ist, lehnen die Länder ab. Sie
fordern, am Grundsatz der Saalöffentlichkeit
festzuhalten. Sonst sei weder sicher
festzustellen, wer an einer Verhandlung
teilnimmt, noch seien wirksame
sitzungspolizeiliche Maßnahmen möglich. Der
Bundesrat warnt davor, dass
Video-Verhandlungen abgefilmt und
weiterverarbeitet oder veröffentlicht
würden, um Äußerungen aus dem Zusammenhang
zu reißen und zu missbräuchlichen Zwecken zu
verwenden.
Wenn die Beteiligten und
das Gericht befürchten müssen, dass ihre
Äußerungen im Internet für eine
unbeschränkte Personenanzahl und einen
unbegrenzten Zeitraum verfälscht dargestellt
würden, bestehe die Gefahr, dass sich
Verfahrensbeteiligte nicht mehr unbefangen
verhielten.
Zu wenig Zeit Auch
das vorgesehene rasche Inkrafttreten ohne
Übergangszeit stößt auf Kritik der Länder -
insbesondere wegen der großen technischen
und personellen Aufwände für den Einsatz von
Videotechnik. Was der Bundestagsbeschluss
vorsieht Nach dem Bundestagsbeschluss soll
Videokonferenztechnik sowohl bei der
mündlichen Verhandlung als auch in weiteren
gerichtlichen Terminen - zum Beispiel der
Urteilsverkündung - die physische Präsenz an
einem bestimmten Ort künftig entbehrlich
machen und die vorläufige
Protokollaufzeichnung unterstützen.
Die mündliche
Verhandlung soll in geeigneten Fällen per
Video stattfinden können. Beantragt ein
Verfahrensbeteiligter die Teilnahme per
Bild- und Tonübertragung, soll der
Vorsitzende diese anordnen. Die Ablehnung
eines solchen Antrags müsste das Gericht
unter Berücksichtigung der Umstände des
Einzelfalls begründen.
Optional: Sitzungsleitung
aus dem Home Office Der
Bundestagsbeschluss sieht für die Länder die
Möglichkeit vor, sogenannte vollvirtuelle
Videoverhandlungen in der
Zivilgerichtsbarkeit zu erproben: Dabei
würde sich auch die oder der Vorsitzende
nicht mehr im Sitzungssaal aufhalten,
sondern wäre zum Beispiel aus dem Home
Office zugeschaltet. Die Verhandlung müsste
dann zusätzlich in einen öffentlich
zugänglichen Raum im Gericht übertragen
werden, damit die Öffentlichkeit teilhaben
könnte.
Verbraucherschutz
aktuell - Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Berlin, 14. Dezember 2023
- Mit der Einführung der Verbandsklage
können Verbraucher ihre Rechte jetzt
wesentlich besser durchsetzen; bei der neuen
Verbraucherkreditrichtlinie wurden deutliche
Verbesserungen erzielt; Greenwashing bei
Produkten soll künftig verhindert werden und
Handys sowie Tablets werden bald besser
reparierbar sein.
→ mehr erfahren
Das ändert sich
für Sie in 2024 - Neues Jahr, neue Gesetze
Die Verbandsklage tritt in
Kraft, das E-Rezept kommt, mehr Mindestlohn,
der Einwegpfand wird ausgeweitet – das neue
Jahr bringt für Verbraucher zahlreiche
Neuerungen. Hier können Sie sich über die
alle wichtigen Änderungen informieren.
→ mehr erfahren
•
Mehr Informationen beim Autokauf
Beim Kauf eines Neuwagens können sich
Verbraucher künftig besser über dessen
Energieeffizienz informieren. Beim Pkw-Label
sind sieben farbige CO2-Effizienzklassen
vorgesehen: von „A“ (grün, beste) bis „G“
(rot, schlechteste).
•
Pharmastrategie sichert bessere Versorgung
mit Arzneimitteln Mittels der
Pharmastrategie soll unter anderem die
Forschung erleichtert und Anreize gesetzt
werden, um Produktionsstätten nach
Deutschland zu holen. Das Ziel: Die Menschen
zuverlässig mit Arzneimitteln zu versorgen.
•
Strategie gegen Einsamkeit Viele
Menschen fühlen sich einsam. Das hat
negative Auswirkungen für den Einzelnen und
für die Gesellschaft. Die Bundesregierung
hat daher eine Strategie gegen Einsamkeit
beschlossen. Die Maßnahmen und Hilfen für
Betroffene im Überblick.
•
Ab sofort wieder möglich
Krankschreibung per Telefon Wer an
Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt
ist, kann sich wieder telefonisch
krankschreiben lassen. Das gilt aber nur für
Patienten, die in der Praxis bekannt sind
und bei Krankheiten ohne schwere Symptome.
•
Fortschritte beim Ausbau der
Ganztagsbetreuung Die
Ganztagsbetreuung wird bundesweit ausgebaut.
Bis zur Einführung des Rechtsanspruchs
darauf im Jahr 2026 braucht es jedoch noch
470.000 Betreuungsplätze. Der Bund
unterstützt durch das „Investitionsprogramm
Ganztagsausbau“.
•
Deutschlandticket für Studierende
Deutschlandweites Semesterticket kommt! Morgens Hörsaal, mittags Nebenjob und
abends Konzert in der Nachbarstadt? Das geht
bald einfacher und günstiger als je zuvor –
mit dem Semesterticket. Bund und Länder
haben sich darauf verständigt, das
Deutschlandticket auch als Semesterticket
anzubieten.
•
Einigung zum Haushalt 2024 Welche
Folgen hat die Einigung für die
Verbraucher? Für die Bundesregierung haben
der soziale Zusammenhalt, der Klimaschutz
und die Ukraine-Hilfe weiter Priorität.
Viele Details sind jedoch noch zu klären.
Aber klar ist: Zentrale Entlastungen für die
Bürgerinnen und Bürger, wie die Abschaffung
der EEG-Umlage und die Unterstützung beim
Heizungstausch bleiben erhalten. Zugleich
wird die Umweltprämie für E-Autos früher
abgeschafft und die CO2-Steuer höher
ausfallen, als geplant.
→ mehr erfahren
•
EuGH: Schufa-Score nicht maßgeblich für
Kreditwürdigkeit Steffi Lemke begrüßt
das EuGH-Urteil: „Es ist wichtig, dass der
EuGH … die Verbraucherrechte beim Scoring
gestärkt hat. Mit dem Urteil wird der Schutz
der Verbraucherinnen und Verbraucher
erweitert: Wer einen Vertrag abschließen
will, muss sich darauf verlassen können,
dass dieser nicht maßgeblich durch eine
Maschine abgelehnt wird.“
→ mehr erfahren
•
Das Bürgergeld im Faktencheck Die
Debatte um den Bundeshaushalt hat auch
Fragen zum Bürgergeld aufgeworfen. Worum es
beim Bürgergeld geht, wie die Regelsätze
auch mit Blick auf die aktuellen
Preissteigerungen fortgeschrieben werden und
warum sich Arbeit immer lohnt, lesen Sie
hier.
→ mehr erfahren
Initiative
Finanzielle Bildung“ fördert
Verbraucherwissen Egal ob Konto
einrichten, Verträge abschließen oder für
das Alter vorsorgen, finanzielle Bildung
spielt in jeder Lebensphase eine Rolle. Sie
bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum
und Wohlstand – und die wollen das BMBF und
das BMF nicht länger ungenutzt lassen.
Entdecken Sie auf der Webseite der
Initiative Angebote, die zu Ihnen passen.
→ mehr erfahren
Kindersoftwarepreis TOMMI 2023 Ausgezeichnete Spiele und Apps für
Kinder Videospiele stehen bei vielen Kindern
ganz oben auf dem Wunschzettel für
Weihnachten. Manche Eltern sind sich
allerdings unsicher, welche Games für den
Nachwuchs geeignet sind. Für sie lohnt sich
ein Blick auf die diesjährigen Gewinner des
Kindersoftwarepreis TOMMI.
→ mehr erfahren
PODCAST
•
„Hallo Mama, hallo Papa!“ Betrug per SMS und
Whatsapp An E-Mails mit offenkundig
kriminellen Absichten haben sich viele von
uns längst gewöhnt. Doch immer öfter
erweisen sich Smartphones als beliebter
Angriffspunkt für Betrüger. Und wenn es
vermeintlich die eigenen Kinder sind, die
sich mit einer unbekannten Nummer bei uns
melden, ist Vorsicht geboten.
→ mehr erfahren
•
Jetzt bewerben! Jugendwettbewerb
myDigitalWorld 2023/24 Schülerinnen und
Schüler aus ganz Deutschland sind
eingeladen, sich am Jugendwettbewerb
myDigitalWorld 2023/24 zu Künstlicher
Intelligenz zu beteiligen. Es geht um
kreative Ideen für den sicheren Umgang mit
den neuen Technologien. Einsendeschluss ist
der 30. April 2024
→ mehr erfahren
Weihnachten
und Silvester - Fakeshops, Datenschutz,
Käuferschutz - Tipps zum sicheren
Online-Shopping
→ mehr erfahren
Bundesrat
billigt Nachtragshaushalt 2023und Gesetz zur Wärmeplanung
1040. Sitzung des Bundesrates: •
Widerspruchslösung für
Organspenden
•
Verkaufsverbot von Himmelslaternen kommt
•
Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für
Betreuer zu •
Vermittlungsausschuss soll Gesetz zur
virtuellen Justiz überarbeiten
Reaktion auf Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
Das Nachtragshaushaltsgesetz reagiert auf
die vom Bundesverfassungsgericht am 15.
November 2023 festgestellte Nichtigkeit des
Zweiten Nachtragshaushalts 2021 und die
entsprechenden Auswirkungen auf den
laufenden Bundesetat 2023. Es überträgt die
höchstrichterlichen Maßstäbe auf den
aktuellen Haushalt sowie die
Wirtschaftspläne verschiedener
Sondervermögen. Absicherung für
Unterstützungsmaßnahmen Unter anderem
sichert das Gesetz die Finanzierung der
Strom- und Gaspreisbremse sowie die
Härtefallregelungen für kleine und mittlere
Unternehmen, soziale Träger und kulturelle
Einrichtungen ab, die bisher im
Sondervermögen des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds -
Teilbereich Energie enthalten waren.
Diese Maßnahmen werden im Jahr 2023 durch
Kreditaufnahme des Bundes finanziert.
Möglich ist dies, weil der Bundestag die
haushaltsrechtliche Notlage erklärt hat, die
eine Ausnahme von der grundgesetzlichen
Schuldenbremse ermöglicht. Entsprechende
Änderungen sieht das Gesetz auch im
Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds und des Sondervermögens
Aufbauhilfe 2021 zur Unterstützung der von
der damaligen Flutkatastrophe Betroffenen
vor.
Bundesrat billigt
Gesetz zur Wärmeplanung
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 das
Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung
der Wärmenetze gebilligt, das der Bundestag
am 17. November 2023 beschlossen hatte. Es
ergänzt das so genannte Heizungsgesetz und
tritt zeitgleich mit diesem am 1. Januar
2024 in Kraft.
Zeitvorgaben für
Wärmepläne
Das Gesetz verpflichtet die Länder, für
Großstädte bis Ende Juni 2026, für kleinere
Städte und Gemeinden mit weniger als 100 000
Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne zu
erstellen.
Die Länder können diese Pflicht auf
Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets
übertragen - dies werden in den meisten
Fällen die Kommunen sein. Für Gemeinden mit
weniger als 10.000 Einwohnern sind
vereinfachte Verfahren möglich. Mehrere
Gemeinden können eine gemeinsame
Wärmeplanung vornehmen. Steigende Anteile
für Erneuerbare Energien Bis 2030 sollen
bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus
erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer
Abwärme oder einer Kombination hieraus
betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der
Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis
Ende 2044 100 Prozent.
Investitionssicherheit
Die Wärmeplanung soll das zentrale
Planungsinstrument sein, um den
Transformationspfad hin zu einer
dekarbonisierten Wärmeerzeugung und
-versorgung zu entwickeln. Bürgerinnen und
Bürger, Energieversorger und weitere
Interessensgruppen vor Ort sind in den
Planungs- und Strategieprozess der
Energieversorgung einzubinden. Ziel ist es,
die Investitionssicherheit für Betreiber von
Wärme-, Gas- und Stromverteilernetzen,
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für
Gebäudeeigentümerinnen und -Eigentümer zu
steigern.
Biomasse und
Bebauungspläne im Außenbereich
Das Gesetz erleichtert zudem die
energetische Nutzung von Biomasse im
baurechtlichen Außenbereich. Die
entsprechende Privilegierung im
Baugesetzbuch für Biomasseanlagen ist bis
Ende 2028 befristet. Weitere Änderungen
dienen der Beschleunigung von
Bebauungsplänen im Außenbereich.
Kostenbelastung für
Kommunen
In einer begleitenden Entschließung weist
der Bundesrat auf offene Finanzierungsfragen
hin - gerade auch vor dem Hintergrund des
aktuellen Haushaltsurteils des
Bundesverfassungsgerichts. Das Gesetz
belaste die Kommunen mit Kosten, über deren
genaue Höhe und Finanzierung keine Klarheit
bestehe, kritisiert der Bundesrat. Für das
Gelingen der Wärmewende vor Ort sei von
besonderer Bedeutung, dass der Bund an
seiner Ankündigung festhalte, das Erstellen
der Wärmepläne zu fördern.
Diese Finanzierungszusage sei zu
konkretisieren, zu operationalisieren und
mehrjährig auszugestalten, um Ländern und
Kommunen Planungssicherheit bei der
Umsetzung zu geben.
Ländervorschläge nur
unzureichend berücksichtigt
Der Bundesrat bemängelt, dass der Bundestag
zahlreiche Anregungen der Länder aus deren
Stellungnahme im ersten Durchgang nicht
oder nur unzureichend übernommen hat. Er
bittet daher nochmals um einige fachliche
Verbesserungen. Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich mit dem Appell der Länder
befasst. Feste Fristen gibt es hierfür
nicht.
Bundesrat fordert Widerspruchslösung für
Organspenden
Der Bundesrat fordert, im
Transplantationsgesetz eine
Widerspruchslösung einzuführen, um die Zahl
der Organspenden zu erhöhen. Er appelliert
an die Bundesregierung, einen entsprechenden
Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Markante Verbesserungen möglich Bei einer
Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede
Person Organspenderin beziehungsweise
-spender, es sei denn, diese oder – nach
ihrem Tod – Ersatzpersonen, wie etwa die
nächsten Angehörigen, widersprechen der
Organentnahme.
Die Einführung einer
Widerspruchslösung würde markante
Verbesserungen der Organspendesituation
erzielen, argumentiert der Bundesrat. Die
Organspende wäre dann der grundsätzliche
Normalfall, die Situation für Angehörige
klarer. Praktisch alle europäischen Länder
mit hohem Spendeaufkommen hätten als
Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt.
Geltendes Recht
unzureichend
Die derzeit geltende „erweiterte
Zustimmungslösung“ habe sich in der Praxis
nicht bewährt: Die Zahl der
Organspenderinnen und -spender stagniere auf
niedrigem Niveau - trotz intensiver und
langjähriger Aufklärungs- und
Informationskampagnen durch Bund und Länder.
Umfragen zufolge hätte
lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher
eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen
und im Organspendeausweis festgehalten. In
der Praxis liege sogar bei weniger als 20
Prozent möglicher Spenden-Fälle ein
schriftlich dokumentierter Wille vor. Daher
müssten oft Angehörige entscheiden, die in
der akuten Situation des Todes von nahen
Angehörigen mit der Entscheidungslast häufig
überfordert seien und eine Spende ablehnten.
Entscheidung liegt bei
Bundesregierung
Die am 15. Dezember 2023 auf Initiative von
acht Ländern gefasste Entschließung wurde
der Bundesregierung zugeleitet. Sie
entscheidet, wann sie sich mit der Forderung
befasst. Feste Fristen gibt es hierfür
nicht.
Verkaufsverbot
von Himmelslaternen kommt
Künftig ist es bundesweit verboten, so
genannte Himmelslaternen zu verkaufen: Der
Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem
entsprechenden Verordnungsentwurf der
Bundesregierung zu.
Lückenschluss in der Rechtslage Hintergrund
für die Verordnung:
Nach derzeitiger Rechtslage ist zwar die
Verwendung von Himmels- oder Wunschlaternen
bzw. Glücksballonen verboten, der Verkauf
jedoch nicht. Insbesondere im Onlinehandel
fehle es an ausreichenden Hinweisen auf das
Nutzungsverbot. Verbraucherinnen und
Verbraucher gingen häufig davon aus, dass
bei legalem Erwerb auch die Verwendung
zulässig sei. Diese Lücke soll durch
Änderung der 15. Verordnung zum
Produktsicherheitsgesetz künftig geschlossen
werden.
Erhebliche Brandgefahr
Die in der Verordnung als unbemannte
ballonartige Flugleuchtkörper bezeichneten
Laternen erzeugen durch offenes Feuer
Heißluft. Sie fliegen unkontrolliert bis zu
500 Meter hoch, je nach Windrichtung mehrere
Kilometer weit und bis zu 20 Minuten lang.
Aufgrund ihrer Bauart und der verwendeten
Materialien gehe von ihnen eine erhebliche
Gefahr aus, sie gefährdeten zudem den
Flugverkehr, heißt es in der amtlichen
Begründung. Die durch sie ausgelösten Brände
können schwere Schäden verursachen, wie zum
Beispiel in der Silvesternacht 2019/2020 im
Krefelder Zoo.
Bundesrat stimmt
Inflationsausgleich für Betreuer zu
Selbstständige berufliche Betreuer sowie
Betreuungsvereine können in den Jahren 2024
und 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum
Inflationsausgleich geltend machen: Der
Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem
entsprechenden Bundestagsbeschluss zu. Das
Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch
den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2024 in
Kraft treten.
Anpassung an gestiegene
Kosten
Die Sonderzahlung beträgt 7,50 Euro pro
Betreuungsfall und Monat. Sie ist
grundsätzlich von der betreuten Person zu
bezahlen. Ist diese allerdings mittellos, so
springt die Staatskasse ein. Der Aufschlag
soll die stark gestiegenen Kosten in den
Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet-
und Sachkosten abfedern. Diese fielen vor
allem bei Betreuungsvereinen an, die ihre
Mitarbeiter nach TVöD bezahlen und den
jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen,
heißt es in der amtlichen Begründung. Die
zeitlich begrenzte Sonderzahlung soll sich
an diesem Tarifabschluss orientieren.
Jahrespauschale für
ehrenamtliche Betreuer
Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und
Betreuern können eine Sonderzahlung zum
Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in
Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen.
Evaluation bis Ende 2024 geplant Die
Sonderzahlung erfolgt zeitlich begrenzt auf
zwei Jahre, um das Ergebnis der Evaluierung
des gesamten Vergütungssystems abzuwarten,
die im
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und
Vormündervergütung vom 22. Juni 2019
beschlossen worden war: Bis Ende Dezember
2024 legt das Bundesministerium der Justiz
dazu einen Bericht vor.
Kompensation über
Gerichtsgebühren
Durch die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung
entstehen Kosten für die Länder. Sie sollen
durch eine Anhebung der Gerichtsgebühren für
Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften über
mehrere Jahre hinweg kompensiert werden.
Vermittlungsausschuss soll Gesetz zur
virtuellen Justiz überarbeiten
Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum
verstärkten Einsatz von
Videokonferenztechnik in Zivil-,
Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und
Sozialgerichten soll im
Vermittlungsausschuss überarbeitet werden.
Dies hat der Bundesrat am 15. Dezember 2023
beschlossen.
Grundlegende Bedenken der
Länder
Zwar unterstützen die Länder das Ziel, die
Durchführung mündlicher Verhandlungen im
Wege der Bild- und Tonübertragung zu
erleichtern. Sie äußern jedoch grundlegende
Bedenken gegen die einzelnen Vorgaben des
Gesetzes, die den Kern des richterlichen
Selbstverständnisses berührten und die
Verfahrensleitung der Vorsitzenden
unangemessen einschränkten.
Entscheidungsspielraum
des Gerichts
Die mündliche Verhandlung als Herzstück
eines jeden Gerichtsprozesses sei von
herausragender Bedeutung für die
Wahrheitsfindung, betont der Bundesrat. Die
Vorsitzenden müssten daher nach eigenem
Ermessen entscheiden können, ob sie
Videokonferenz einsetzen wollen. Dies stehe
nicht in der Dispositionsbefugnis der
Parteien. Der Bundesrat kritisiert zudem die
vorgesehene Begründungspflicht, wenn ein
Gericht den Einsatz von Videotechnik
ablehnt.
Warnung vor Missbrauch
rein virtueller Verhandlungen
Auch die Erprobung rein virtueller
Verhandlungen, bei denen auch das Gericht
per Video zugeschaltet ist, lehnen die
Länder ab. Sie fordern, am Grundsatz der
Saalöffentlichkeit festzuhalten. Sonst sei
weder sicher festzustellen, wer an einer
Verhandlung teilnimmt, noch seien wirksame
sitzungspolizeiliche Maßnahmen möglich. Der
Bundesrat warnt davor, dass
Video-Verhandlungen abgefilmt und
weiterverarbeitet oder veröffentlicht
würden, um Äußerungen aus dem Zusammenhang
zu reißen und zu missbräuchlichen Zwecken zu
verwenden.
Wenn die Beteiligten und
das Gericht befürchten müssen, dass ihre
Äußerungen im Internet für eine
unbeschränkte Personenanzahl und einen
unbegrenzten Zeitraum verfälscht dargestellt
würden, bestehe die Gefahr, dass sich
Verfahrensbeteiligte nicht mehr unbefangen
verhielten.
Zu wenig Zeit
Auch das vorgesehene rasche Inkrafttreten
ohne Übergangszeit stößt auf Kritik der
Länder - insbesondere wegen der großen
technischen und personellen Aufwände für den
Einsatz von Videotechnik. Was der
Bundestagsbeschluss vorsieht Nach dem
Bundestagsbeschluss soll
Videokonferenztechnik sowohl bei der
mündlichen Verhandlung als auch in weiteren
gerichtlichen Terminen - zum Beispiel der
Urteilsverkündung - die physische Präsenz an
einem bestimmten Ort künftig entbehrlich
machen und die vorläufige
Protokollaufzeichnung unterstützen.
Die mündliche
Verhandlung soll in geeigneten Fällen per
Video stattfinden können. Beantragt ein
Verfahrensbeteiligter die Teilnahme per
Bild- und Tonübertragung, soll der
Vorsitzende diese anordnen. Die Ablehnung
eines solchen Antrags müsste das Gericht
unter Berücksichtigung der Umstände des
Einzelfalls begründen.
Optional: Sitzungsleitung
aus dem Home Office
Der Bundestagsbeschluss sieht für die Länder
die Möglichkeit vor, sogenannte
vollvirtuelle Videoverhandlungen in der
Zivilgerichtsbarkeit zu erproben: Dabei
würde sich auch die oder der Vorsitzende
nicht mehr im Sitzungssaal aufhalten,
sondern wäre zum Beispiel aus dem Home
Office zugeschaltet. Die Verhandlung müsste
dann zusätzlich in einen öffentlich
zugänglichen Raum im Gericht übertragen
werden, damit die Öffentlichkeit teilhaben
könnte.
Verbraucherschutz
aktuell - Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Berlin, 14. Dezember 2023
- Mit der Einführung der Verbandsklage
können Verbraucher ihre Rechte jetzt
wesentlich besser durchsetzen; bei der neuen
Verbraucherkreditrichtlinie wurden deutliche
Verbesserungen erzielt; Greenwashing bei
Produkten soll künftig verhindert werden und
Handys sowie Tablets werden bald besser
reparierbar sein.
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Das ändert sich
für Sie in 2024 - Neues Jahr, neue Gesetze
Die Verbandsklage tritt in
Kraft, das E-Rezept kommt, mehr Mindestlohn,
der Einwegpfand wird ausgeweitet – das neue
Jahr bringt für Verbraucher zahlreiche
Neuerungen. Hier können Sie sich über die
alle wichtigen Änderungen informieren.
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•
Mehr Informationen beim Autokauf
Beim Kauf eines Neuwagens können sich
Verbraucher künftig besser über dessen
Energieeffizienz informieren. Beim Pkw-Label
sind sieben farbige CO2-Effizienzklassen
vorgesehen: von „A“ (grün, beste) bis „G“
(rot, schlechteste).
•
Pharmastrategie sichert bessere Versorgung
mit Arzneimitteln Mittels der
Pharmastrategie soll unter anderem die
Forschung erleichtert und Anreize gesetzt
werden, um Produktionsstätten nach
Deutschland zu holen. Das Ziel: Die Menschen
zuverlässig mit Arzneimitteln zu versorgen.
•
Strategie gegen Einsamkeit Viele
Menschen fühlen sich einsam. Das hat
negative Auswirkungen für den Einzelnen und
für die Gesellschaft. Die Bundesregierung
hat daher eine Strategie gegen Einsamkeit
beschlossen. Die Maßnahmen und Hilfen für
Betroffene im Überblick.
•
Ab sofort wieder möglich
Krankschreibung per Telefon Wer an
Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt
ist, kann sich wieder telefonisch
krankschreiben lassen. Das gilt aber nur für
Patienten, die in der Praxis bekannt sind
und bei Krankheiten ohne schwere Symptome.
•
Fortschritte beim Ausbau der
Ganztagsbetreuung Die
Ganztagsbetreuung wird bundesweit ausgebaut.
Bis zur Einführung des Rechtsanspruchs
darauf im Jahr 2026 braucht es jedoch noch
470.000 Betreuungsplätze. Der Bund
unterstützt durch das „Investitionsprogramm
Ganztagsausbau“.
•
Deutschlandticket für Studierende
Deutschlandweites Semesterticket kommt! Morgens Hörsaal, mittags Nebenjob und
abends Konzert in der Nachbarstadt? Das geht
bald einfacher und günstiger als je zuvor –
mit dem Semesterticket. Bund und Länder
haben sich darauf verständigt, das
Deutschlandticket auch als Semesterticket
anzubieten.
•
Einigung zum Haushalt 2024 Welche
Folgen hat die Einigung für die
Verbraucher? Für die Bundesregierung haben
der soziale Zusammenhalt, der Klimaschutz
und die Ukraine-Hilfe weiter Priorität.
Viele Details sind jedoch noch zu klären.
Aber klar ist: Zentrale Entlastungen für die
Bürgerinnen und Bürger, wie die Abschaffung
der EEG-Umlage und die Unterstützung beim
Heizungstausch bleiben erhalten. Zugleich
wird die Umweltprämie für E-Autos früher
abgeschafft und die CO2-Steuer höher
ausfallen, als geplant.
→ mehr erfahren
•
EuGH: Schufa-Score nicht maßgeblich für
Kreditwürdigkeit Steffi Lemke begrüßt
das EuGH-Urteil: „Es ist wichtig, dass der
EuGH … die Verbraucherrechte beim Scoring
gestärkt hat. Mit dem Urteil wird der Schutz
der Verbraucherinnen und Verbraucher
erweitert: Wer einen Vertrag abschließen
will, muss sich darauf verlassen können,
dass dieser nicht maßgeblich durch eine
Maschine abgelehnt wird.“
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•
Das Bürgergeld im Faktencheck Die
Debatte um den Bundeshaushalt hat auch
Fragen zum Bürgergeld aufgeworfen. Worum es
beim Bürgergeld geht, wie die Regelsätze
auch mit Blick auf die aktuellen
Preissteigerungen fortgeschrieben werden und
warum sich Arbeit immer lohnt, lesen Sie
hier.
→ mehr erfahren
Initiative
Finanzielle Bildung“ fördert
Verbraucherwissen Egal ob Konto
einrichten, Verträge abschließen oder für
das Alter vorsorgen, finanzielle Bildung
spielt in jeder Lebensphase eine Rolle. Sie
bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum
und Wohlstand – und die wollen das BMBF und
das BMF nicht länger ungenutzt lassen.
Entdecken Sie auf der Webseite der
Initiative Angebote, die zu Ihnen passen.
→ mehr erfahren
Kindersoftwarepreis TOMMI 2023 Ausgezeichnete Spiele und Apps für
Kinder Videospiele stehen bei vielen Kindern
ganz oben auf dem Wunschzettel für
Weihnachten. Manche Eltern sind sich
allerdings unsicher, welche Games für den
Nachwuchs geeignet sind. Für sie lohnt sich
ein Blick auf die diesjährigen Gewinner des
Kindersoftwarepreis TOMMI.
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PODCAST
•
„Hallo Mama, hallo Papa!“ Betrug per SMS und
Whatsapp An E-Mails mit offenkundig
kriminellen Absichten haben sich viele von
uns längst gewöhnt. Doch immer öfter
erweisen sich Smartphones als beliebter
Angriffspunkt für Betrüger. Und wenn es
vermeintlich die eigenen Kinder sind, die
sich mit einer unbekannten Nummer bei uns
melden, ist Vorsicht geboten.
→ mehr erfahren
•
Jetzt bewerben! Jugendwettbewerb
myDigitalWorld 2023/24 Schülerinnen und
Schüler aus ganz Deutschland sind
eingeladen, sich am Jugendwettbewerb
myDigitalWorld 2023/24 zu Künstlicher
Intelligenz zu beteiligen. Es geht um
kreative Ideen für den sicheren Umgang mit
den neuen Technologien. Einsendeschluss ist
der 30. April 2024
→ mehr erfahren
Weihnachten
und Silvester - Fakeshops, Datenschutz,
Käuferschutz - Tipps zum sicheren
Online-Shopping
→ mehr erfahren
1039. Sitzung des
Bundesrates am 7. Dezember 2023 - Der
Bundesrat hat sich am 7. Dezember 2023 im so
genannten ersten Durchgang mit dem Entwurf
für einen Nachtragshaushalt 2023 befasst -
und auf eine Stellungnahme zur
Regierungsvorlage verzichtet. Anpassung der
Sondervermögen Die Bundesregierung will mit
dem Nachtrag für das laufende Haushaltsjahr
insbesondere die Finanzierung der Gas- und
Strompreisbremse sowie die Wiederaufbauhilfe
für die Betroffenen der Flutkatastrophe von
2021 rechtlich absichern.
Sie passt
dazu die Volumina des Bundeshaushalts und
der Wirtschaftspläne der Sondervermögen
„Klima- und Transformationsfonds“,
„Wirtschaftsstabilisierungsfonds -
Teilbereich Energie“ sowie „Aufbauhilfe
2021“ an.
Der Regierungsentwurf
ändert zudem die Ermächtigung zur
Kreditaufnahme für den laufenden
Bundeshaushalt sowie dessen Haushaltsplan.
Reaktion auf Urteil des
Bundesverfassungsgerichts Die
Bundesregierung reagiert damit auf das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.
November 2023, das den Nachtragsetat 2021
für verfassungswidrig und damit nichtig
erklärt hatte.
Diese Entscheidung hat
auch Auswirkungen auf den aktuellen
Bundesetat mit den entsprechenden
Wirtschaftsplänen der Sondervermögen. Der
Nachtrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2023
in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist,
dass der Bundestag eine Notlage nach Artikel
115 Absatz 2 des Grundgesetzes feststellt.
Verbraucherschutz
aktuell und gesetzliche Neuregelungen
Dezember
Schwierige Haushaltslage Berlin, 30. November 2023 - „Wir
lassen niemanden allein“. Nach dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts am 15.
November und der damit einhergehenden
angespannten Haushaltssituation sind viele
Menschen verunsichert. An sie gewandt
betonte Bundeskanzler Olaf Scholz in einer
Regierungserklärung: „Die Bürgerinnen und
Bürger können darauf vertrauen, dass der
Staat seine Zusagen ihnen gegenüber
einhält.“
Leistungen wie das
Kindergeld, BAföG, Rente oder Wohngeld seien
sicher. Die Energiepreisbremsen laufen Ende
2023 aus – doch dies sei verkraftbar, da die
Preisentwicklung günstig sei.
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•
Gesetzliche Neuregelungen Dezember
Etliche Verbesserungen für Verbraucher Das Bundeskartellamt kann zukünftig
besser eingreifen, wo fairer Wettbewerb
nicht funktioniert – davon werden
Verbraucherinnen und Verbraucher
profitieren. Außerdem: Ausländische
Pflegehilfskräfte in Deutschland zu
beschäftigen, wird einfacher.
•
Rentenversicherungsbericht 2023
Rentenniveau und Beitragssatz bleiben stabil Gute Nachrichten für Rentnerinnen und
Rentner: Das Rentenniveau und der
Beitragssatz zur Rentenversicherung bleiben
stabil. Das geht aus dem
Rentenversicherungsbericht 2023 hervor.
Grund ist die positive Entwicklung auf dem
Arbeitsmarkt.
•
Im Kabinett beschlossen
Neue Dieselsorten für den Straßenverkehr Um den Verbrauch fossiler
Energieträger zu reduzieren, werden neue
Dieselkraftstoffe eingeführt. Erstmals soll
ein Dieselkraftstoff XTL für den
Straßenverkehr zugelassen werden, der
vollständig ohne fossile Energieträger
hergestellt wird.
•
Automobilwirtschaft
Es ist zu schaffen: 15 Millionen E-Autos bis
2023 Es bleibt dabei: Das Ziel von
15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030
in Deutschland soll schnell erreicht werden.
Darauf verständigten sich die
Bundesregierung und Vertreter der
Autoindustrie bei einem Autogipfel im
Kanzleramt.
•
Kanzler Scholz auf Instagram Die
Community fragt, der Kanzler antwortet Auf
seinem Kanal bei Instagram beantwortet der
Bundeskanzler Fragen aus der Community. Es
geht um Voraussetzungen für künftiges
Wirtschaftswachstum, eine realistische
Migrationspolitik, gute Löhne – und die
Frage, was dem Kanzler eigentlich auf langen
Flügen durch den Kopf geht.
→ mehr erfahren
•
Deutscher Verbrauchertag 2023
Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke:
„Werden gute Lösungen in Zeiten der Krise
finden“ Auf dem Deutschen Verbrauchertag
betonte Steffi Lemke: „Verbraucherpolitik
soll den Alltag der Menschen erleichtern und
sie vor Abzocke in Schutz nehmen. Jetzt und
in Zukunft. Daran arbeite ich als
Verbraucherschutzministerin.“ Welche Ziele
und Maßnahmen die Ministerin im Einzelnen
verfolgt, können Sie in ihrer Rede
nachlesen.
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•
BaFin: Tipps für Verbraucher Digitale
Finanzdienstleistungen: Beliebt, aber nicht
ohne Risiken Die meisten Menschen bewegen
sich in der digitalen Welt vorsichtig - etwa
beim Online-Banking, wie eine Auswertung der
BaFin zeigt. Aber schon ein kurzer Moment
des Leichtsinns oder kleine Wissenslücken
können Probleme verursachen. Was Betroffene
im Schadensfall tun können, lesen Sie in
diesem Beitrag.
→ mehr erfahren
•
Neue Broschüren Digitaler Nachlass:
Was passiert mit dem digitalen Besitz eines
Menschen nach seinem Tod? Wie können
Familienangehörige oder Erben auf diese
Inhalte zugreifen? Diese und andere Fragen
greift die Broschüre auf. Sie gibt einen
Überblick über das Thema und will
Hinterbliebenen helfen, den digitalen
Nachlass zu regeln.
→ mehr erfahren
•
IT-Sicherheitskennzeichen - So checken Sie
die IT-Sicherheit Ihrer Produkte! Beim
Kauf neuer Technik und der Auswahl von
digitalen Diensten sollten Verbraucher nicht
nur auf die neuesten Features achten. Mit
dem IT-Sicherheitskennzeichen ist es schnell
und einfach möglich, mehr über die
IT-Sicherheit der digitalen Produkte zu
erfahren. Einfach den QR-Code im Onlineshop
oder direkt auf der Verpackung scannen, um
die Produktinformationsseite des BSI
aufzurufen.
→ mehr erfahren
•
PODCAST Nachhaltige Technik – so
geht's! Zwar liegen Umweltschutz und
nachhaltiger Konsum vielen Menschen am
Herzen, auf das aktuellste Smartphone oder
die neueste Spielekonsole im Wohnzimmer
möchte aber kaum jemand verzichten, der es
sich leisten kann. Ein unlösbares Dilemma?
→ mehr erfahren
•
Schulwettbewerb "Echt kuh-l!" – jetzt
mitmachen! In der neuen Runde des
Schulwettbewerbs des
Bundeslandwirtschaftsministeriums dreht sich
alles um das Thema Wasser: „Wasser ist
wertvoll! Was leistet die
Bio-Landwirtschaft?“. Schülerinnen und
Schüler sind aufgerufen, kuh-le Ideen und
spannende Projekte zu entwickeln. Es lockt
eine Reise zur Preisverleihung in Berlin.
Einsendeschluss ist der 25. März 2024.
→ mehr erfahren
Bundeskanzler Olaf Scholz zum
Bundeshaushalt
Berlin, Freitag, 24.
November 2023 - Unser oberstes Gericht hat
vergangene Woche ein Grundsatzurteil zur
Schuldenbremse verkündet. Sie fragen sich:
Was bedeutet diese Entscheidung für mich
konkret? Oder: Wie ist es um unsere
Staatsfinanzen bestellt? Manche sorgen sich,
ob die Finanzhilfen der Bundesregierung, die
die hohen Energiepreise deckeln,
weiterfließen dürfen oder zurückgezahlt
werden müssen? All das sind sehr berechtigte
Fragen.
Die wichtigste Nachricht
deshalb gleich zu Beginn: Das
Verfassungsgericht hat festgehalten, dass
Hilfen in solchen besonderen Notlagen
weiterhin möglich sind. Hilfen, wie wir sie
während der Corona-Pandemie geschaffen
haben, um Arbeitsplätze zu schützen und
Unternehmen zu stützen. Hilfen, um jenen
beizustehen, die das verheerende Hochwasser
im Ahrtal um Hab und Gut gebracht hat.
Hilfen, mit denen wir die stark gestiegenen
Preise für Strom und Gas dämpfen. All solche
Hilfen sind weiterhin möglich.
Allerdings gibt es jetzt klare Vorgaben, die
zu beachten sind: Der zentrale Punkt:
Etwaige Kredite müssen nun jedes Jahr vom
Bundestag neu beschlossen werden. Das Urteil
hat also konkrete Folgen für den Bund und
auch für viele Länder – in diesem Jahr wie
in den kommenden Jahren. Damit in diesem
Jahr die Hilfen gesichert sind, werden wir
dem Bundestag für das laufende Jahr
vorschlagen, die für solche Fälle im
Grundgesetz ermöglichte Ausnahme von der
Schuldenbremse erneut zu beschließen.
Den Haushalt für das nächste Jahr
werden wir im Lichte des Urteils genau
überarbeiten – zügig, aber mit der gebotenen
Sorgfalt. Am Dienstag werde ich zu all
diesen Fragen eine Regierungserklärung im
Deutschen Bundestag abgeben. Die
Bundesregierung lässt sich von klaren Zielen
leiten: Erstens, wollen wir die Folgen des
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
und seine Auswirkungen auf unser Land
abmildern.
Zweitens, wollen wir die
Ukraine unterstützen.
Drittens, wollen wir
weiterhin den Zusammenhalt in Deutschland
stärken.
Viertens, wollen wir unser
Land unverändert modernisieren, damit wir
auch in Zukunft eine starke Industrie, gute
Arbeitsplätze und gute Löhne haben, wenn wir
künftig klimaneutral wirtschaften. Und,
fünftens, wollen wir, dass Deutschland
schneller und digitaler wird. All diese
Ziele sind und bleiben richtig! All diese
Ziele verfolgen wir weiter. Deshalb schieben
wir die nötigen Entscheidungen nicht auf die
lange Bank, sondern arbeiten schon in diesem
Jahr daran, dass die Bundesregierung und der
Bundestag alle Beschlüsse, die für den
Haushalt 2024 erforderlich sind, schnell
treffen. Das wollte ich Ihnen heute
mitteilen.
Grünes
Licht für 14 Gesetze und Arbeit für den
Vermittlungsausschuss
Berlin, 24. November
2023: 1038. Sitzung des Bundesrates
Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig
eröffnete die Sitzung des Bundesrates mit
ihrer Antrittsrede. Darin warb sie für eine
Stärkung der Demokratie und das Herbeiführen
von guten Kompromissen. Im Anschluss wählte
die Länderkammer Dr. Peter Frank zum neuen
Richter des Bundesverfassungsgerichts
(TOP 68) sowie den bayerischen
Justizminister Georg Eisenreich erneut zum
Schriftführer des Bundesrates
(TOP 65).
Der Bundesrat
befasste sich mit 17 Gesetzen aus dem
Bundestag, unter anderem zu den Themen
Pflegestudium (TOP
2), Lobbyregister (TOP
6), Stiftungsfinanzierung (TOP
8) Filmförderung (TOP
9), zu schnelleren Genehmigungsverfahren
im Verkehrsbereich (TOP
10) und zur Zukunftsfinanzierung
(TOP 58). Nach Zustimmung bzw. Billigung
der Länder können diese Gesetze nun in Kraft
treten.
•
Wachstumschancen, Krankenhaustransparenz,
Straßenverkehr Das
Wachstumschancengesetz
(TOP 59) und das Krankenhaustransparenz
(TOP
3) überwies der Bundesrat dagegen in den
Vermittlungsausschuss. Vom Bundestag
beschlossene Änderungen am
Straßenverkehrsgesetz
(TOP 11a) verfehlten die absolute
Mehrheit der Länderstimmen - damit entfiel
die Grundlage für die geplante Abstimmung
zur Reform der Straßenverkehrsordnung
(TOP 11b).
•
Organspende, Opferschutz, E-Mobilität Auf
den Weg brachte der Bundesrat eigene
Entschließungen zum Opferschutz (TOP
17), zum bidirektionalen Laden von
E-Autos
(TOP 18), zur wirtschaftlichen Sicherung
von Krankenhäusern (TOP
61) und zur beschleunigten Genehmigung
für Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion
(TOP
62). Im Plenum vorgestellt wurden
Initiativen der Länder zur Organspende
(TOP 16) und zur Strafbarkeit der
Sympathiewerbung für terroristische
Vereinigungen (TOP
60).
•
Kindergrundsicherung, Abschiebungen,
Gasspeicher Im so genannten 1. Durchgang
nahm der Bundesrat zu sieben Gesetzentwürfen
der Bundesregierung Stellung. Dabei geht es
um die Bekämpfung der Finanzkriminalität (TOP
20), die Rückführung von
ausreisepflichtigen Ausländern (TOP
22), Vereinfachungen für
„Balkonkraftwerke“ und virtuellen
Wohnungseigentümerversammlungen (TOP
23) sowie um die Sicherung der
Gasversorgung (TOP
24).
Nach ausführlicher Debatte
zur geplanten Kindergrundsicherung (TOP
19) beschlossen die Länder umfangreiche
Änderungsvorschläge zum Entwurf der
Bundesregierung. EU-Medienfreiheit und
Finanzrahmen Weiterhin befasste sich der
Bundesrat mit 12 Vorlagen aus Brüssel - u.a.
zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz (TOP
34) und zum mehrjährigen Finanzrahmen (TOP
63) -, knapp 20 Verordnungsvorschlägen
der Bundesregierung sowie mit diversen
Mitgliederbenennungen für unterschiedliche
Gremien.
Berlin, 15. November 2023
- Bezahlbarer Wohnraum soll dort entstehen,
wo er besonders dringend gebraucht wird.
Bund und Länder haben sich dazu auf einen
Pakt für schnelleres Planen und Bauen
verständigt. Durch die vereinbarten
Maßnahmen können Baulücken geschlossen,
Dächer leichter aufgestockt oder
brachliegende Flächen in Wohnraum
umgewandelt werden.
→ mehr erfahren
•Freiwilligendienste
Deutliche Verbesserungen beschlossen Mehr Taschengeld und bessere
Teilzeitmöglichkeiten für alle, die einen
Freiwilligendienst absolvieren. Das hat die
Bundesregierung im Kabinett beschlossen.
Damit soll der Freiwilligendienst noch
attraktiver für junge Menschen werden.
•
Förderung des Nahverkehrs
Das Deutschlandticket bleibt! Die
Erfolgsgeschichte des Deutschlandtickets
geht weiter. Bund und Länder haben sich
geeinigt: Das bereits 2022 vereinbarte
Finanzkonzept bleibt bestehen, so wie die
Höhe der Kostenbeteiligung von je 1,5
Milliarden Euro von Bund und Ländern.
•
Mindestlohn
Steigerung in zwei Schritten ab 2024 Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Ab
Januar 2024 beträgt die unterste Lohngrenze
12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später
steigt sie noch einmal – auf 12,82 Euro je
Stunde. Das Kabinett hat damit die
Empfehlungen der Mindestlohnkommission
beschlossen.
•
Fünf-Punkte-Plan
Schutz vor hormonellen Schadstoffen Weichmacher kommen in vielen
Alltagsprodukten vor. Sind Menschen diesen
aber zu stark ausgesetzt, können sie
gesundheitsschädlich sein. Das Kabinett hat
nun einen Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor
hormonellen Schadstoffen beschlossen.
•
Podcast „Aus Regierungskreisen“ Lemke
trifft Hirschhausen: Wie krank macht uns der
Klimawandel? In diesem Podcast geht es um
eine weitere Facette des Klimawandels:
Mittlerweile ist er auch die größte
Gesundheitsgefahr des 21. Jahrhunderts. Wie
der Mensch leidet und warum das Thema
dringend „aus der Bubble“ muss, erklären
Bundesumweltministerin Steffi Lemke und
Eckart von Hirschhausen. Dabei geht es um
„physikalischen Bullshit“ und zeitraubende
„Quatsch-Debatten“, aber auch um politische
Lösungen wie ein Millionenprogramm für
Moore.
→ mehr erfahren
•
Podcast des Bundesministeriums für Finanzen
Finanzisch: Was sind Fonds? Sie haben
zu wenig Geld, Expertise oder Zeit, um
direkt in einzelne Wertpapiere zu
investieren? Sie möchten, dass Expertinnen
und Experten nach einer festgelegten
Strategie für Sie investieren? Das ist die
Idee hinter Fonds. Wie diese funktionieren –
das erklärt die neue Folge von Finanzisch.
→ mehr erfahren
•
„Pauschalreiserecht“ Mit dieser Broschüre
können Sie sich einen Überblick darüber
verschaffen, ob Ihr geplanter Urlaub als
Pauschalreise oder als ein ihr ähnliches
Produkt gilt. Zudem erfahren Sie, welche
Rechte Ihnen in jedem Fall zustehen.
→ mehr erfahren
•
Podcast Versteckte Insekten im Essen?
So müssen Speiseinsekten gekennzeichnet sein
Gemahlene Würmer im Brot oder frittierte
Grillen als Snack: Speiseinsekten benötigen
in der EU eine Zulassung. Trotzdem treibt
einige Verbraucher die Sorge um, dass
Insekten „heimlich“ in Speisen gemischt
werden.
Wie können Sie Insekten in
Lebensmitteln sicher erkennen? Und welche
Vorteile könnten die Krabbeltiere für
Ernährung und Klima bieten? Hier kommen die
Antworten.
→ mehr erfahren
•
Podcast Leben wir alle in einer
Filterblase? Sie sorgt angeblich dafür,
dass wir im Internet nur noch die Inhalte
angezeigt bekommen, die unseren Interessen
entsprechen. Und sie dient oft als einfache
Erklärung für viele gesellschaftliche
Probleme, wie politische Radikalisierung.
Aber was wäre, wenn es die Filterblase gar
nicht gibt? Stephan Dreyer vom
Hans-Bredow-Institut klärt auf, warum wir
die Filterblase wohl leider platzen lassen
müssen.
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•
Die Europäische Woche der Abfallvermeidung
ist eine jährlich stattfindende
Aktionswoche. Sie will durch vielfältige
Aktionen den europäischen Bürgerinnen und
Bürgern den nachhaltigen Umgang mit den
Ressourcen unserer Welt praktisch
nahebringen. Dieses Jahr steht sie unter dem
Motto „Clever verpacken – Lösungen gegen
die Verpackungsflut“. Hier finden Sie
Mitmachaktionen und Veranstaltungen in Ihrer
unmittelbaren Nähe.
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•
Jetzt noch anmelden für „Jugend forscht“
Der Nachwuchswettbewerb „Jugend forscht“
ruft junge Menschen auf, eigene Ideen für
ein Forschungsprojekt zu entwickeln. Für die
59. Wettbewerbsrunde unter dem Motto „Mach
Dir einen Kopf“ können Kinder und
Jugendliche ihre Projektideen noch bis zum
30. November 2023 anmelden.
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•
Umfrage zu Künstlicher Intelligenz in
Schulen Künstliche Intelligenz (KI) hat
in den unterschiedlichsten Bereichen Einzug
gehalten - auch in den Schulen. KI kann zum
Beispiel dabei helfen, den Unterricht zu
verbessern. Oder sie kann Schülerinnen und
Schüler individuell unterstützen. Doch wie
weit ist der Einsatz von KI-Programmen an
deutschen Schulen bisher verbreitet? Wie
bewerten Lehrkräfte Veränderungen durch KI?
Das soll mit einer EU-weiten Online-Umfrage
herausgefunden werden.
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•
4. März 2024: EU-Projekttag Europa
kommt in die Schule Jedes Jahr gehen
deutschlandweit Politikerinnen und Politiker
in Schulen und diskutieren mit jungen
Menschen über Europa. 2024 ist das rund um
den 4. März. Vor Ort oder digital? Das
Veranstaltungsformat kann individuell
zwischen Schule und Politikerin oder
Politiker vereinbart werden. Das Verfahren
ist unkompliziert. Machen Sie mit!
→ mehr erfahren
Strompreispaket für produzierende
Unternehmen – Bundesregierung entlastet
stromintensive Unternehmen
Berlin, 9. November 2023
- Bundeskanzler Olaf Scholz,
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck
und Bundesfinanzminister Christian Lindner
haben sich heute auf zusätzliche
Entlastungen für Unternehmen in Deutschland
für die nächsten fünf Jahre verständigt.
Insbesondere Unternehmen mit besonders
stromintensiver Produktion werden von dem
Strompreispaket profitieren, auch das
produzierende Gewerbe wird entlastet.
Die Absenkung der Stromsteuer soll
für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich
geregelt werden. Es besteht Einigkeit, dass
die Absenkung weitere drei Jahre gelten
soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028
eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt
dargestellt werden kann. Die Bundesregierung
geht nun unverzüglich auf den Gesetzgeber
zu, damit die Maßnahmen so schnell wie
möglich beschlossen werden.
Bundeskanzler Olaf Scholz sagte: „Das ist
eine sehr gute Nachricht für den
Wirtschaftsstandort Deutschland in diesen
Zeiten: Die Bundesregierung entlastet das
produzierende Gewerbe massiv bei den
Stromkosten. Wir senken die Stromsteuer
radikal, stabilisieren die Netzentgelte und
setzen die Strompreiskompensation fort,
damit die Unternehmen mit den aktuellen
Strompreisen besser zurechtkommen können.
Allein im nächsten Jahr sind das
Entlastungen in Höhe von bis zu 12
Milliarden Euro. Wichtig auch, dass die
Unternehmen nun auf absehbare Zeit
Planungssicherheit haben und von Bürokratie
befreit werden. Entscheidend bleibt für den
Standort Deutschland, dass wir konsequent
den Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Stromnetze vorantreiben. Mit dem
Deutschland-Pakt haben wir in dieser Woche
mehr als 100 konkrete Maßnahmen auf den Weg
gebracht, damit Planungen früher fertig und
Genehmigungen schneller erteilt werden
können.“
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck:
„Es ist wichtig, dass wir einen gemeinsamen
Weg gefunden haben, mit dem wir die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie – von
Mittelstand bis großen Konzernen –
unterstützen. Die Verständigung gibt für
viele einen verlässlichen Rahmen. Wir
schaffen mit den Maßnahmen jetzt für die
nächsten Jahre eine Strompreisbrücke für die
besonders energieintensive Industrie und für
das produzierende Gewerbe. Für relevante
Teile der sehr energieintensiven Betriebe
gibt es über das Zusammenspiel der
Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung.
Die Stromsteuersenkung für das produzierende
Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen.
Das sind gute Schritte.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die
Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und
Mittelstand ist der Bundesregierung
gleichermaßen wichtig. Deshalb senken wir
die Steuerlast der energieintensiven
Produktionsbetriebe in der Breite. Wir
setzen mit dieser Entscheidung auf eine
marktwirtschaftliche Lösung mit all ihren
Vorteilen. Die Senkung der Stromsteuer
können wir im Bundeshaushalt realisieren.
Alle Maßnahmen sind im Rahmen der
Schuldenbremse finanziert. Das
Strompreispaket ist ein weiterer Baustein,
um die deutsche Wirtschaft auf einen
nachhaltigen Erfolgspfad zu führen.“
Das Strompreispaket besteht aus
mehreren Teilen. Neben der bereits
beschlossenen Stabilisierung der
Übertragungsnetzentgelte für das erste
Halbjahr 2024 wird die Stromsteuer für alle
Unternehmen des produzierenden Gewerbes
massiv gesenkt, und zwar auf den
Mindestwert, den die Europäische Union
zulässt. Die Steuer wird durch eine Erhöhung
des Entlastungsbetrages in § 9b
Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37
Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh
bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt.
In dieser
Stromsteuersenkung geht der bisherige
Spitzenausgleich auf und wird damit
verstetigt. Davon profitieren nicht nur die
Unternehmen, die bislang den
Spitzenausgleich nutzen konnten, sondern
alle Unternehmen des produzierenden
Gewerbes. Für die Unternehmen, die bislang
den Spitzenausgleich geltend machen konnten,
entfallen zusätzlich die Bürokratiekosten im
Zuge des Spitzenausgleichs.
Die
bestehenden Regelungen für die
Strompreiskompensation im KTF, die für die
rund 350 Unternehmen gelten, die am
stärksten im internationalen Wettbewerb
stehen, sollen nicht nur für fünf Jahre
verlängert, sondern überdies über den
Wegfall des so genannten Selbstbehalts
nochmals ausgeweitet werden. Dies betrifft
auch die bestehende Regelung zum
„Super-Cap“, der für die rund 90 besonders
stromintensiven Unternehmen gilt.
Diese Entlastung soll
ebenfalls für die nächsten fünf Jahre
fortgeführt werden und durch Entfall des
Sockelbetrags ausgeweitet werden. Mit der
Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“
werden die Unternehmen von den Summen
entlastet, die im Zusammenhang mit
emissionshandelsbedingten indirekten
CO2-Kosten entstehen. Das Strompreispaket
wirkt zusätzlich zu den bereits
beschlossenen Energiepreisentlastungen für
alle Bürgerinnen und Bürger und für die
Wirtschaft in ihrer gesamten Breite
(Abschaffung der EEG-Umlage; neuerlicher
Zuschuss zu den Netzentgelten 2024).
- Sonderzahlungen
für Betreuer und Betreuerinnen -
Einheitliches Ladekabel kommt -
Förderung von Hausbauten verbesser -
Heizungswegweiser
Verbraucherschutz aktuell und
gesetzliche Neuregelungen
Berlin, 26. Oktober 2023:
Neue KfW-Förderung von Wohneigentum Günstige Hausbau-Kredite für Familien
Viele Familien in Deutschland wollen
Wohneigentum schaffen – doch diejenigen mit
geringen oder mittleren Einkommen können
sich das bei den stark gestiegenen Zinsen
und Baukosten nur schwer leisten. Mitte
Oktober hat die Bundesregierung deshalb die
Förderung von Hausbauten verbessert:
Familien können nun für den Neubau
zinsverbilligte Kredite von 170.000 bis zu
270.000 Euro erhalten.
→ mehr erfahren
Gesetzliche Neuregelungen
Neue Verbandsklage stärkt Verbraucherrechte Ziel der neuen Regelungen zur
Verbandsklage ist es, Verbraucheransprüche
einfacher zu klären und durchzusetzen.
Außerdem: Die Einwanderung von Fachkräften
wird vereinfacht und Braunkohlekraftwerke
können befristet weiter genutzt werden. Im
Kabinett beschlossen
•
Das einheitliche Ladekabel kommt Ab 2024 dürfen nur noch
Standard-Ladekabel für Handys und andere
Geräte verkauft werden. Das ist gut für die
Verbraucher und schont wertvolle Ressourcen.
Die Suche nach dem passenden Kabel entfällt
und bei vielen neuen Geräten muss kein neues
Kabel mehr mitgekauft werden.
Im Kabinett beschlossen
•
Sonderzahlung für Betreuerinnen und Betreuer Selbstständige berufliche
Betreuerinnen und Betreuer sowie
Betreuungsvereine sollen eine Sonderzahlung
erhalten. Damit will die Bundesregierung
inflationsbedingte finanzielle
Mehrbelastungen abfedern. Eine entsprechende
Regelung hat sie auf den Weg gebracht.
• Startschuss für „Mein
Justizpostfach“
Justiz wird für Bürger leichter digital
erreichbar Seit 13. Oktober können Bürgerinnen
und Bürger "Mein Justizpostfach“ nutzen. Der
Dienst ermöglicht eine digitale,
rechtssichere und kostenfreie Kommunikation
mit der Justiz. Damit zum Beispiel Klagen
bei Gericht rechtswirksam eingereicht oder
Dokumente wie Mietverträge an Anwälte
übermittelt werden.
• SPECIAL:
ENERGIEWENDE Was Sie zum neuen
„Heizungsgesetz“ wissen sollten Lange hat
das „Heizungsgesetz“ für Diskussionen
gesorgt. Nun stehen die Details fest: Ab 1.
Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten
Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer
Energie eingebaut werden. Für alle anderen
Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen
und verschiedene technologische
Möglichkeiten. Zudem gibt es eine
umfangreiche Förderung.
→ mehr erfahren
•
Heizungswegweiser Erfahren Sie im
Heizungswegweiser, welche Schritte jetzt
beim Heizen notwendig sind, warum es
sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung
auszutauschen – und welche Förder- und
Beratungsmöglichkeiten es gibt.
→ mehr erfahren
•
Bankenpleite: Wie sind meine Ersparnisse
geschützt? Sind Gelder auf Giro- und
Tagesgeldkonten sicher? Worauf sollten
Verbraucherinnen und Verbraucher achten?
Was bedeuten Einlagensicherung und
Anlegerentschädigung?
Über diese und
weitere Fragen spricht die
Verbraucherschutzexpertin der Finanzaufsicht
BaFin, Sabine Reimer, mit dem Bankenaufseher
Holger Weustenfeld.
→ mehr erfahren
• Umgang mit Desinformation
Auch schon auf Fake News reingefallen?
Desinformation ist ein weltweites Phänomen
und damit eine große Herausforderung.
Absichtliche Halbwahrheiten,
Desinformationskampagnen,
Verschwörungstheorien oder Propaganda: Immer
wieder gibt es neue Fälle. Was die
Bundesregierung gegen Desinformation macht
und wie Sie sich schützen können, erfahren
Sie hier.
→ mehr erfahren
•
Ernährungsreport 2023 - Wissen, was drin
steckt Der aktuelle Ernährungsreport der
Bundesregierung zeigt: Immer weniger
Menschen essen täglich Fleisch- und
Wurstwaren, vegetarische und vegane
Ernährung ist beliebt. Und: An die Politik
gibt es viele Erwartungen.
→ mehr erfahren
• Jetzt Ideen einreichen!
Jugendwettbewerb KlimaVision 2023 Wie
kann die eigene Region auf die Folgen des
Klimawandels vorbereitet werden? Der
Wettbewerb "KlimaVision" der Research Group
for Earth Observation möchte
Zukunftsvisionen vor der eigenen Haustür
ermöglichen.
→ mehr erfahren
- Härtere Strafen
für Angriffe auf Ehrenamtliche - Mehr
Bürgergeld ab Januar 2024 - Bundesrat für
Klare Regeln bei Solaranlagen in
Schrebergärten - Reformpläne zum
Namensrecht - Länder nehmen Stellung
Berlin, 20. Oktober 2023 - 1037. Sitzung des
Bundesrates Bundesrat
bekundet Israel Solidarität und
Unterstützung
In der Plenarsitzung am 20. Oktober 2023
fasste der Bundesrat einstimmig eine
Entschließung, in der er seine Solidarität
mit dem Staat Israel zum Ausdruck bringt.
Darin verurteilt der Bundesrat die Anschläge
auf das Land als „Akt der Barbarei und des
Terrors“. „Israel hat das völkerrechtlich
verbriefte Recht, sich gegen Terror zu
verteidigen. Die Sicherheit Israels ist
deutsche Staatsräson“, heißt es in dem
Beschluss. Die Länder verurteilen das
Bejubeln und Propagieren von Hamas-Terror
auf deutschen Straßen und Schulhöfen als
nicht hinnehmbar. Es werde konsequent
verfolgt und geahndet. „Antisemitismus und
Israelfeindlichkeit haben in Deutschland
keinen Platz.“
Der Bundesrat
ruft dazu auf, umgehend die Angriffe auf
Israel zu stoppen und die verschleppten
Geiseln freizulassen. Er versichert der
Bundesregierung seine Unterstützung bei der
gemeinsamen Suche mit internationalen
Partnern für eine schnelle und friedliche
Lösung. Weiter betonen die Länder, dass
„Freiheit und Demokratie in Israel, der
Ukraine und überall dort, wo diese Werte in
Gefahr sind, geschützt und gesichert werden
müssen“.
Härtere Strafen für Angriffe auf
Ehrenamtliche Der Bundesrat
setzt sich dafür ein, Angriffe auf
gemeinnütziges Engagement schärfer ahnden zu
können. Am 20. Oktober 2023 beschloss er auf
Anregung von Bayern, einen entsprechenden
Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts
in den Bundestag einzubringen.
Strafzumessungsregel erweitern Bei der
Strafzumessung, also der Entscheidung, wie
hoch eine Strafe im konkreten Fall ausfällt,
sollen Gerichte künftig auch solche
Auswirkungen der Tat besonders
berücksichtigen, die geeignet sind,
gemeinnütziges Engagement des Geschädigten
zu beeinträchtigen.
Schutz für freiwillige Feuerwehr
Gemeinnützig tätige Personen - zum Beispiel
kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer,
Schiedsrichter und Personen im
sicherheitsrelevanten Ehrenamt wie Feuerwehr
oder Rettungsdienst würden immer wieder zum
Ziel von Angriffen sowohl physischer als
auch psychischer Art. Diese Angriffe und die
darin zum Ausdruck kommenden
Verrohungstendenzen könnten gravierende
Auswirkungen haben - nicht nur im
persönlichen Lebensbereich der konkret
geschädigten Personen, sondern auch auf
Belange des Gemeinwohls.
Dies
müssten die Wertungsnormen des allgemeinen
Strafzumessungsrechts berücksichtigen und
damit eine gesellschaftliche Wertschätzung
ausdrücken, heißt es in der
Entwurfsbegründung. Nächste Schritte Der
Entwurf wurde der Bundesregierung
zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und
anschließend beide Dokumente dem Bundestag
zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen,
wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst,
gibt es nicht. Sollte das Parlament das
Gesetz verabschieden, würde sich der
Bundesrat noch einmal abschließend damit
befassen.
Strafen
für Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst
Der Bundesrat setzt sich für
eine Verschärfung des Strafrechts ein, um
effektiver gegen extremistische Chatgruppen
im öffentlichen Dienst vorgehen - und damit
das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken zu
können. Am 20. Oktober 2023 beschlossen die
Länder auf Anregung von Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein, einen entsprechenden
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag
einzubringen.
Schwächen des
bisherigen Rechts Hintergrund der
Bundesratsinitiative sind Fälle, in denen
extremistische und menschenverachtende
Inhalte in sogenannten geschlossenen
Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen
Dienstes kursierten. Beteiligt an den
internen Chats waren unter anderem
Polizeibeamte, Justizvollzugsbedienstete
oder Soldaten der Bundeswehr. Für eine
Verurteilung der Beschuldigten fehlte es
nach geltendem Recht jedoch regelmäßig am
Tatbestandsmerkmal „Verbreiten eines
Inhalts“ bzw. am Nachweis, dass die Personen
die Inhalte vorsätzlich verbreiten wollten.
Potentielle Gefährdung
ausreichend Der Bundesrat schlägt daher
einen neuen Straftatbestand vor, der die
Äußerung und das „Zugänglichmachen“ von
volksverhetzenden Inhalten und das Verwenden
von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen unter Strafe stellt, sofern
die Tathandlung im Zusammenhang mit einer
Dienstausübung erfolgt. Künftig würde es
ausreichen, dass die Handlung der Amtsträger
objektiv dazu geeignet ist, das Vertrauen
der Allgemeinheit in rechtsstaatliches
Handeln von Behörden zu erschüttern - in
tatsächlicher Erfolgseintritt ist nicht
notwendig.
Parallel dazu
schlägt der Bundesratsentwurf Änderungen im
Wehrstrafgesetzbuch vor, um auch
extremistische Chatgruppen von Soldaten und
Soldatinnen ahnden zu können. Vertrauen in
den Rechtsstaat stärken Ziel der Initiative
ist es, das Vertrauen in der Allgemeinheit
in den öffentlichen Dienst und den
Rechtsstaat zu stärken. Der Bundesrat möchte
zugleich einer Erosion der rechtsstaatlichen
Kultur innerhalb von Behörden und
Dienstgruppen vorbeugen, heißt es in der
Entwurfsbegründung.
Der Entwurf
wurde der Bundesregierung zugeleitet, die
dazu Stellung nimmt und anschließend beide
Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung
vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit
dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte
das Parlament das Gesetz verabschieden,
würde sich der Bundesrat noch einmal
abschließend damit befassen.
Mehr
Bürgergeld ab Januar 2024 Die
Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe
steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent.
Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023
einer entsprechenden Verordnung der
Bundesregierung zu. Sie kann daher wie
geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.
Höhere Regelsätze und mehr Geld für
Schulbedarf Alleinstehende Erwachsene
erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro –
61 Euro mehr als bisher.
Auch
die Beträge für den persönlichen Schulbedarf
erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im
ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130
Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58
Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum
Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner
oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim
persönlichen Schulbedarf ist Teil des
sogenannten Bildungspakets für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene, die
Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder
deren Eltern den Kinderzuschlag oder
Wohngeld beziehen.
Parallel
steigen auch die Sätze der Geldleistungen
für Asylsuchende. Existenzminimum an
Preisentwicklung anpassen Der Anspruch auf
staatliche Leistungen dient der Sicherung
des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich
auf Grundlage der durchschnittlichen Preis-
und Nettolohnentwicklung überprüft und
angepasst.
Reformpläne
zum Namensrecht - Länder nehmen Stellung Der Bundesrat hat sich am 20. Oktober
2023 zu den Plänen der Bundesregierung für
eine Modernisierung des deutschen
Namensrechts geäußert. In ihrer
Stellungnahme fordert die Länderkammer
einige Änderungen am Gesetzentwurf,
insbesondere ein späteres Inkrafttreten der
Reform, um eine Anpassung der technischen
Verfahren der Standesämter zu ermöglichen.
Was die Regierung plant: Mehr Möglichkeiten
für Doppelnamen Nach den Regierungsplänen
sollen künftig für Kinder und beide
Ehegatten Doppelnamen möglich sein.
Bislang kann nur der Geburtsname oder
der aktuell geführte Name eines Ehegatten
zum Ehenamen bestimmt werden. Derjenige
Partner, dessen Name nicht der Ehename ist,
kann diesen zwar als Begleitnamen vor oder
nach dem Ehenamen führen; allerdings können
die Ehegatten nicht einen Doppelnamen aus
ihren beiden Namen wählen. Gibt es keinen
Ehenamen, so ist bei der Geburt eines Kindes
zu entscheiden, welchen Geburtsnamen das
Kind trägt. Ein Doppelname ist dabei derzeit
nicht zulässig.
Einfachere
Änderung nach Scheidung der Eltern Für
minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe,
die den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen
erhalten haben und nun bei einem Elternteil
leben, der den Ehenamen abgelegt hat, soll
die Namensänderung erleichtert werden.
Bislang waren solche Kinder weiterhin an den
Ehenamen gebunden. So genannte einbenannte,
also nicht adoptierte Stiefkinder sollen
ihren vorherigen Namen zurückerhalten, wenn
der Grund für die Einbenennung entfällt.
Zudem soll künftig der Zwang zur
Namensänderung nach einer
Erwachsenenadoption entfallen.
Länderforderung zu nationalen Minderheiten
Überdies sollen - anders als bisher -
die namensrechtlichen Traditionen der in
Deutschland anerkannten nationalen
Minderheiten und im Hinblick auf
geschlechtsangepasste Formen des
Familiennamens auch von Personen mit
Migrationshintergrund berücksichtigt werden.
Solche Formen sind insbesondere in Ländern
des slawischen Sprachraums und der
sorbischen Tradition üblich. Hier fordert
der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine
Beschränkung auf Personen, die noch eine
subjektive Verbindung zu diesem Sprach- und
Kulturraum haben.
Fortgang des
parlamentarischen Verfahrens Die
Stellungnahme des Bundesrates wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst
dazu eine Gegenäußerung. Als nächstes berät
der Bundestag über den Gesetzentwurf der
Bundesregierung. Spätestens drei Wochen,
nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der
Gesetzesbeschluss zur abschließenden
Beratung auf die Tagesordnung der
Länderkammer.
Bundesrat für klare Regeln bei
Solaranlagen in Schrebergärten
Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit
bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in
Kleingärten stärken. Am 20. Oktober 2023
beschlossen die Länder auf Anregung von
Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf
in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der
Bundesrat schlägt eine entsprechende
Änderung des Bundeskleingartengesetzes vor
und begründet dies mit der unklaren
Rechtslage. So sei die Nutzung von
Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder
ausdrücklich erlaubt noch verboten.
Das uneingeschränkte Verwenden einer
Photovoltaikanlage könne aber dazu führen,
dass eine Laube mit dieser Ausstattung als
Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen
ist in Kleingartenanlagen nicht erlaubt. Der
Gesetzentwurf sieht daher vor,
Photovoltaikanlagen bis zu einer
installierten Leistung von 800 Watt zur
Eigenversorgung des Kleingartens zu
erlauben. Die Nutzung einer solchen Anlage
hätte damit keinen Einfluss mehr auf die
Beurteilung, ob es sich um eine Gartenlaube
oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.
Der Entwurf wurde der
Bundesregierung zugeleitet, die dazu
Stellung nimmt und anschließend beide
Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung
vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit
dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte
das Parlament das Gesetz verabschieden,
würde sich der Bundesrat noch einmal
abschließend damit befassen.
Lkw-Maut künftig nach CO2-Ausstoß
gestaffelt Unmittelbar nach dem
Bundestag hat am 20. Oktober 2023 auch der
Bundesrat Änderungen bei der Lkw-Maut
gebilligt. Das Gesetz kann daher weitgehend
zum 1. Dezember 2023 in Kraft treten.
Befreiung für E-Lkw Künftig enthält die Maut
einen Teilsatz für verkehrsbedingte
CO2-Emissionen - zusätzlich zu den bereits
geltenden Teilsätzen für Infrastruktur-
sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten.
Nach den Vorgaben einer
EU-Richtlinie werden Fahrzeuge in
Emissionsklassen eingeordnet. Emissionsfreie
Lkw sind bis 31. Dezember 2025 von der
Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten
sie einen um 75 Prozent reduzierten
Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm-
und Luftverschmutzungskosten.
Maut ab Juli 2024 für kleinere Lkw
Ab 1. Juli 2024 müssen alle
Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die
Benutzung von Bundesfernstraßen Maut
entrichten - sowohl Solofahrzeuge als auch
Fahrzeugkombinationen. Für Fahrzeuge von
Handwerksbetrieben aus dem ländlichen Raum,
die in Großstädten oder am Stadtrand tätig
sind, gibt es Ausnahmen.
Auch
Schienenwege profitieren Das Gesetz
regelt die Verwendung der Mauteinnahmen neu:
Die Hälfte geht weiterhin zweckgebunden in
die Verkehrsinfrastruktur für
Bundesfernstraßen, daneben profitieren
Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität, vor
allem Bundesschienenwege.
Das Gesetz
wird nun über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag
nach der Verkündung in Kraft treten, einige
Artikel erst zu späteren Zeitpunkten.
Effektivere Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorfinanzierung Der
Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 ein vom
Bundestag beschlossenes Gesetz zur
effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung gebilligt. Es kann
nach Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt
verkündet werden und am Tag darauf in Kraft
treten.
Umgang mit
Verdachtsmeldungen Das Gesetz
konkretisiert die Arbeitsweise der
Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen, die 2017
beim Zoll eingerichtet wurde. Diese Behörde
nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, filtert
bzw. analysiert sie und steuert den
Informationsaustausch mit anderen nationalen
und internationalen Behörden. Die Zahl der
Verdachtsmeldungen zu Finanz-, aber auch zu
sonstigen Straftaten, ist in den letzten
Jahren erheblich angestiegen.
Stärkere Filterfunktion Um das erhöhte
Meldeaufkommen bewältigen zu können, soll
sich die Behörde künftig auf ihren
Kernauftrag konzentrieren und dazu ihre
Prozesse konsequent auf Geldwäsche- und
Terrorfinanzierung ausrichten, diese
entsprechend internationalen und
europäischen Empfehlungen risikobasiert
sowie digital ausgestalten - zum Beispiel
durch automatisierte Verfahren. Das Gesetz
stärkt vor allem die Filterfunktion der
Zentralstelle, um besser auswählen zu
können, welche Meldungen wirklich einer
vertieften Analyse bedürfen. Es vereinfacht
zudem die Abläufe in der Zusammenarbeit der
Zentralstelle mit den
Strafverfolgungsbehörden.
Weitere
sichere Herkunftsstaaten - Bundesrat hat
keine Einwendungen Georgien und
Moldawien sollen als sichere Herkunftsländer
im Sinne des Asylrechts eingestuft werden.
Zu diesem Vorhaben der Bundesregierung hat
der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 20.
Oktober 2023 im ersten Durchgang keine
Einwendungen erhoben.
Beschleunigte Verfahren Asylverfahren
von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen
dadurch schneller bearbeitet werden. Im
Anschluss an eine negative Entscheidung über
den Asylantrag soll ihr Aufenthalt in
Deutschland schneller beendet werden.
Deutschland werde dadurch als Zielland für
aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte
Asylanträge weniger attraktiv, heißt es in
der Begründung zum Gesetzentwurf. Der
Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für
Asylantragstellende aus Georgien und der
Republik Moldau bleibe dadurch allerdings
unberührt.
Die Bestimmung von
Staaten als sichere Herkunftsstaaten ist
eine sowohl im nationalen Verfassungsrecht
als auch im Europarecht vorgesehene
Möglichkeit zur Beschleunigung der
Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren. In
der Vergangenheit habe die Bestimmung der
Westbalkanstaaten als sichere
Herkunftsstaaten gemeinsam mit anderen
Maßnahmen zu einem erheblichen Rückgang der
Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt.
Hintergrund:
steigende Asylbewerberzahlen Seit 2021
steige die zuletzt rückläufige Zahl der
Asylsuchenden wieder an, begründet die
Bundesregierung ihre Initiative. Im Zeitraum
Januar bis Juli 2023 sei eine Zunahme der
Erstanträge um 67 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr zu verzeichnen. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge sei durch den
Anstieg der Antragszahlen besonders
belastet. Ein Großteil der
Asylantragstellenden komme aus
Herkunftsländern mit hohen Schutzquoten, wie
Afghanistan oder Syrien.
Unter
den Asylanträgen seien jedoch auch viele,
die von vornherein sehr geringe
Erfolgsaussichten haben. Dadurch würden
Bund, Länder und Kommunen mit der
Durchführung der Verfahren sowie der
Versorgung der Asylsuchenden erheblich
belastet. Dies gehe zu Lasten der
tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden,
da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung
stehen. Georgien gehöre seit 2019 zu den 10
zugangsstärksten Herkunftsländern. Die
Antragszahlen stiegen jährlich, im Jahr 2022
sei Georgien auf Platz 5 der
zugangsstärksten Staaten gewesen.
Niedrige Anerkennungsquote Die
Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus
Georgien und der Republik Moldau im Jahr
2022 betrug jeweils lediglich rund 0,1
Prozent. Die Voraussetzungen für die
Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder
subsidiärem Schutz nach der einschlägigen
EU-Richtlinie seien bei Antragstellenden aus
den beiden Staaten nur in wenigen
Einzelfällen erfüllt, heißt es in der
amtlichen Begründung.
Bundestag
am Zug Der Bundestag wird nun über den
Gesetzentwurf beraten. Spätestens drei
Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat,
kommt der Gesetzesbeschluss auf die
Tagesordnung der Länderkammer, deren
Zustimmung erforderlich ist.
Energiesparziele
bis 2030 Am 20. Oktober 2023 hat
der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag
gebilligt, das Einsparziele beim
Energieverbrauch von öffentlichen Stellen
und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht.
Hintergrund ist die Novelle der europäischen
Energieeffizienzrichtlinie. Vorgaben für die
öffentliche Hand Bund, Länder und Kommunen
sollen Vorbilder bei der Energieeffizienz
werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte
Endenergieeinsparung von 2 Prozent
erreichen, dazu Energie- und
Umweltmanagementsysteme einführen.
Bis 2030 soll der Bund jährlich 45
Terawattstunden, die Länder 3
Terawattstunden Energie einsparen, die sie
durch strategische Maßnahmen in den
Bereichen Information, Beratung, Bildung und
Förderung bewirken müssen. Register für
energieintensive Unternehmen Für
energieintensive Unternehmen mit einem
durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr
als 7,5 Gigawattstunden gibt es künftig ein
öffentliches Register und die Pflicht,
Energie- und Umweltmanagementsystemen
einzuführen.
Firmen mit einem
durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5
Gigawattstunden müssen innerhalb von drei
Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen
Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und
veröffentlichen. Abwärme der Rechenzentren
nutzen Rechenzentren sollen bisher
ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung
und effizienten Kühlung durch
Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen.
Potenzielle Wärmelieferanten und
Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt
kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches
Register geplant, zudem die verstärkte
Nutzung von erneuerbarem Strom. Mehr
Transparenz und Investitionen Ziel des
Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen
und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten
transparenter machen und verstärkt in
energieeffiziente Technologien investieren.
Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und
den Klimaschutz fördern, heißt es in der
Gesetzesbegründung.
Unterzeichnung -
Verkündung - Inkrafttreten Das Gesetz
wird nun über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet. Es tritt am Tag nach der
Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Bundesrat weist auf Kostenfolgen hin In
einer begleitenden Entschließung weist der
Bundesrat darauf hin, dass das neue
Energieeffizienzgesetz für die Länder
umfangreiche Pflichten vorsieht, die auch
die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen
beinhalten. Er fordert daher die
Bundesregierung auf, die Länder bei der
Finanzierung der Mehraufwendungen auf
Landes- und auf kommunaler Ebene angemessen
zu unterstützen, um ihnen die kurzfristige
Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen. Zudem
fordert der Bundesrat, den Vollzug der
Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes
zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten. Die
Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
damit befasst - feste Fristen gibt es
hierfür nicht.
Verbraucherschutz aktuell
Berlin, 5. Oktober 2023
•
Für mehr bezahlbaren und klimagerechten
Wohnungsbau Die Bundesregierung will den
Bau bezahlbarer Wohnungen massiv ankurbeln:
Mit besserer Förderung und einheitlichen
Bauordnungen für serielles Bauen.
Bundeskanzler Scholz und Bundesbauministerin
Geywitz stellten dafür ein Maßnahmenpaket
vor. Die wichtigsten Details im Überblick.
→ mehr erfahren
•
Kinderarmut besser bekämpfen
Neustart in der Familienförderung: Um Kinder
aus der Armut zu holen, hat das Kabinett die
Einführung einer Kindergrundsicherung
beschlossen. Ab 2025 werden relevante
Leistungen für Kinder zu einer zentralen
Unterstützung zusammengefasst. Das
vereinfacht die finanzielle Unterstützung
für Kinder und ihre Familien.
•
Interaktiver Krankenhaus-Atlas
Mehr Informationen zur Qualität von Kliniken
– dazu soll ein
Krankenhaustransparenz-Gesetz beitragen, das
die Bundesregierung auf den Weg gebracht
hat. Ab 1. April 2024 sollen sich
Patientinnen und Patienten auf einem
Online-Portal besser über Fachgebiete,
Personalausstattung oder Fallzahlen von
Kliniken informieren können.
•
Erleichterungen für Balkonkraftwerke und
Eigentümerversammlungen Wer in
seiner Miet- oder Eigentumswohnung ein
Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“)
installieren will, soll es künftig einfacher
haben. Außerdem soll die Durchführung
virtueller Wohnungseigentümerversammlungen
erleichtert werden.
•
Inflationsausgleich für Betreuerinnen und
Betreuer Rechtliche Betreuerinnen
und Betreuer sollen eine Sonderzahlung für
finanzielle Mehrbelastungen erhalten. Ein
von der Bundesregierung beschlossener
Gesetzentwurf sieht dies für
Betreuungsvereine, selbständige berufliche
sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und
Betreuer vor.
•
Energiewende
So läuft der Ausbau der Erneuerbaren
Energien in Deutschland Ein immer
größerer Anteil am Bruttostromverbrauch wird
durch Windenergie und Photovoltaik gedeckt.
Hier erhalten Sie einen Überblick zum Zubau
von Solar- und Windenergie, anschaulich in
Grafiken und bündig in Artikeln erklärt.
• Schutz
von Umwelt und Gesundheit
Weniger Mikroplastik Spielzeug,
Pflanzenschutz- oder Waschmittel – in vielen
Dingen steckt Mikroplastik. Die
EU-Kommission hat den Einsatz von
Mikroplastik stark eingeschränkt. Generell
verboten ist der Verkauf. Das gilt auch für
Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt ist
und es bei der Verwendung freigeben - etwa
Granulat für Sportplätze und Kosmetik.
• Podcast
„Aus Regierungskreisen“ Klara Geywitz
und Bauunternehmer Jan-Hendrik Goldbeck: Wie
schafft man es, bezahlbare Wohnungen schnell
zu bauen? Ausreichender, klimagerechter und
vor allem bezahlbarer Wohnungsbau. Wie kann
das gehen?
Bundesbauministerin Klara Geywitz und
Bauunternehmer Jan-Hendrik Goldbeck sagen,
was zu tun ist: Schneller und digital
genehmigen, seriell bauen und staatlich
finanziell fördern. Bei einem Baugesetzbuch
Bund und 16 Bauordnungen der Länder die
Quadratur des Kreises. Geywitz: „Alles, was
man beim Bauen macht, ist erst zwei Jahre
später sichtbar.“
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•
Klimaanpassung Leben im Klimawandel
gemeinsam meistern – Machen Sie mit Enorme
Hitze, Stürme und Starkregen kommen immer
häufiger vor: Die Klimakrise wirkt sich
bereits spürbar auf unser Alltagsleben aus.
Die Bundesregierung hilft deshalb dabei,
Klimaanpassungen auf den Weg zu bringen.
Beteiligen Sie sich noch bis zum 8. Oktober
2023 am „Dialog KlimaAnpassung“.
→ mehr erfahren
• Verbraucherschutz-Podcasts
Versicherungsaufsicht Auf welche
Versicherungen sollten Verbraucherinnen und
Verbraucher keinesfalls verzichten? Warum
ist die Aufsicht über Versicherungen so
wichtig? Und was genau machen eigentlich
Versicherungsaufseher und -aufseherinnen?
Über diese und weitere Fragen sprechen
BaFin-Verbraucherschutzexpertin Dr. Sabine
Reimer und Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor
für die Versicherungs- und
Pensionsfondsaufsicht der BaFin.
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• Was
macht die SCHUFA mit meinen Daten? Wie
kommt die SCHUFA an unsere Daten, was macht
sie damit und wo sollte sie gegenüber
Verbraucherinnen und Verbrauchern
transparenter sein? Im Gespräch mit
Christine Steffen, Juristin bei der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird
die Arbeitsweise der SCHUFA und anderer
Auskunfteien sowie der SCHUFA Score
erläutert. Außerdem die Vor- und Nachteile
von Bonitätsprüfungen vor Vertragsschlüssen
und Ratenzahlungen sowie die Rechte
gegenüber Anbietern aufgezeigt.
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• Termine
12.Oktober 2023 Die elektronische
Patientenakte Was verbirgt sich hinter der
elektronischen Patientenakte und wie können
gesetzlich Versicherte sie sicher nutzen?
Wie funktioniert sie und welche Vorteile
gibt es? Das erfahren Sie in dieser
Online-Veranstaltung des Digitalen Engels.
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19. Oktober
2023 Online Banking Bankbesuch per
Internet. Ob Kontoauszüge einsehen,
Überweisungen tätigen, Daueraufträge anlegen
oder kündigen – dies alles ist auch von zu
Hause aus möglich. Dabei stellen sich viele
Fragen, die Experten des Digitalen Kompass
beantworten.
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24. Oktober
2023 Alltagshelfer auf mobilen Geräten
Barrieren überwinden mit Alltagshelfern auf
mobilen Geräten. Schrift zu klein, Schild zu
weit weg, Umgebung zu dunkel oder ein
Bahnhof total unbekannt? Diese und andere
Barrieren können mit einfachen und
größtenteils kostenlos Apps auf mobilen
Geräten geschickt überwunden werden. Wie das
funktioniert, erfahren Sie hier.
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27.
November 2023
Deutscher Verbrauchertag 2023 Wie werden wir
uns in Zukunft fortbewegen? Wie und womit
werden wir bezahlen? Wie digital wird der
Alltag angesichts von künstlicher
Intelligenz und Angeboten wie ChatGPT? Und
was hat das alles mit Verbraucherschutz zu
tun? Darüber diskutiert der vzbv gemeinsam
mit Bundesverbraucherschutzministerin Steffi
Lemke und weiteren prominenten Gästen aus
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die
Veranstaltung wird im Livestream übertragen.
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18. – 26.
November 2023
Europäische Woche der Abfallvermeidung Die
Europäische Woche der Abfallvermeidung
findet jährlich im November statt. Sie will
mit vielfältigen Aktionen darauf aufmerksam
machen, dass wir mit den Ressourcen unserer
Welt nachhaltig umgehen müssen. Die Woche
steht dieses Mal unter dem Motto „Clever
verpacken – Lösungen gegen die
Verpackungsflut“. Bürgerinnen und Bürger,
Wirtschaft, Wissenschaft sowie weitere
Akteure – alle sind eingeladen mit Ideen und
Aktionen mitzumachen.
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• Auszeichnung
als Verbraucherschule: Jetzt bewerben! Die
Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine
neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft
Alltagskompetenzen vermitteln, können sich
ab sofort als Verbraucherschule bewerben.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1.
Dezember 2023.
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Berlin, 29.
September 2023: 1036. Sitzung des
Bundesrates
Kinderreisepass wird abgeschafft Am 29.
September 2023 hat der Bundesrat Änderungen
im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag
im Juli verabschiedet hatte. Dass Gesetz
sieht insbesondere die Abschaffung des
Kindereisepasses vor. An dessen Stelle kann
ein elektronischer Reisepass mit längerer
Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für
weltweite Reisen nutzbar ist.
In
begründeten Einzelfällen kommt - bei
Anerkennung im Reisezielland - auch die
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in
Betracht, der in der Regel sofort
ausgestellt werden kann.
Maßnahme gegen Kindesmissbrauch Die Einführung eines neuen
Passversagungsgrundes soll zudem
Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Wenn
bestimmte Tatsachen die Annahme begründen,
dass Personen im Ausland
Missbrauchshandlungen begehen würden, können
die Behörden einen Pass versagen, den
vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise
untersagen. Versand von Ausweisdokumenten
Behörden dürfen künftig Pässe,
Personalausweise, elektronische
Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch -
im Inland - per Post an die antragstellende
Person versenden - damit entfällt die
Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf
dem Amt abzuholen.
Das Gesetz
schafft die Grundlage für entsprechende
Verordnungen. Weniger Bürokratie Insgesamt
modernisiert das Gesetz Verwaltungsabläufe
und reduziert den Aufwand für Pass-,
Ausweis- und Ausländerbehörden sowie
Bürgerinnen und Bürger. Laut
Gesetzesbegründung soll es auch die
Sicherheit und Integrität der Daten in
Pässen, Personalausweisen und elektronischen
Aufenthaltstiteln sichern und somit das
Vertrauen in diese Dokumente
aufrechterhalten.
Nach Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz
jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung
zugleitetet, danach im Bundesgesetzblatt
verkündet werden und dann wie geplant zu
wesentlichen Teilen am Tag nach der
Verkündung in Kraft treten.
Das
Heizungsgesetz
kommt Das so genannte
Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8.
September 2023 verabschiedet hatte, hat die
letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat
genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in
den Vermittlungsausschuss zu überweisen,
fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im
Plenum. Damit ist das Gesetz, das der
Zustimmung der Länder nicht bedurfte,
automatisch gebilligt. Es wird nun über die
Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im
Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Es soll in weiten Teilen am 1. Januar
2024 in Kraft treten. Änderungen im
Bundestagsverfahren Das Gesetz beruht auf
einem Entwurf der Bundesregierung vom April,
zu dem der Bundesrat im Mai Stellung
genommen hatte (Drucksache 170/23).
Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im
Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich
verändert.
Steigerung der
erneuerbaren Energien Um die
Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu
reduzieren und zugleich die Energieeffizienz
im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das
Gesetz Vorgaben für neu einzubauende
Heizungen - sie müssen ihren Wärmebedarf zu
mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren
Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken.
Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie
Wärmepumpen oder
Wärmepumpen-Hybridheizungen,
Stromdirektheizungen, solarthermische
Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
Verzahnung mit kommunaler
Wärmeplanung Die Vorgaben sind eng mit
den künftigen Anforderungen zur kommunalen
Wärmeplanung verzahnt (vgl. TOP 46).
So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für
Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden
ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung
vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in
großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.
Das Gesetz sieht eine
Beratungspflicht vor dem Einbau neuer
Heizungen vor, die mit festen, flüssigen
oder gasförmigen Brennstoffen betrieben
werden. Vermieter können zehn Prozent der
Modernisierungskosten auf die Mieter
umlegen, wobei maximal 50 Cent pro
Quadratmeter umlagefähig sind. Der
Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen
zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von
Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und
Pelletheizungen sowie zu verbundenen
Gebäuden, so genannten Quartieren.
Förderung geplant Zur finanziellen
Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger
kündigte die Bundesregierung Änderungen an
der Richtlinie für die Bundesförderung
effiziente Gebäude an. Für besondere
Härtefälle oder das Vorliegen besonderer
persönlicher Umstände sind
Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Bundesrat verlangt
weitergehende Fördermaßnahmen In einer
begleitenden Entschließung fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge
der nächsten Novellierung des
Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle
Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die
lediglich gesetzlichen Anforderungen
erfüllen, aber nicht über dieses
hinausgehen, sollen künftig förderfähig
sein.
Bundesrat äußert sich zu
Regierungsplänen für kommunale Wärmeplanung
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
für die Wärmeplanung und zur
Dekarbonisierung der Wärmenetze (vgl. TOP 46)
der mit dem Heizungsgesetz in engem
Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29.
September 2023 im so genannten ersten
Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge
formuliert. Diese Stellungnahme wurde der
Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine
Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt
sie beide Dokumente dem Bundestag zur
Entscheidung vor.
Bundesrat fordert
Industriestrompreis und Senkung der
Stromsteuer Der Bundesrat fordert einen international
wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für
energieintensive und außenhandelsabhängige
Unternehmen. In einer am 29. September 2023
gefassten Entschließung bittet er die
Bundesregierung, möglichst zeitnah und in
Abstimmung mit der Europäischen Kommission
das Konzept für einen Brücken- und
Transformationspreis weiter auszuarbeiten.
Internationale Konkurrenz Der
Bundesrat betont, dass durch die
Industriestrategie Chinas und den Inflation
Reduction Act der USA die Einführung des
Industriestrompreises mit dem Ziel der
Transformation und Dekarbonisierung umso
dringlicher geworden ist. Er warnt davor,
dass Deutschland sonst in der
internationalen Standortkonkurrenz
zurückzufallen droht. Perspektive für
Investitionen Industriebetriebe bräuchten
eine klare Perspektive, dass ausreichend
sicher und preisgünstig produzierter Strom
aus erneuerbaren Energien zur Verfügung
steht und sie weiterhin wettbewerbsfähig am
Standort produzieren sowie die
erforderlichen Investitionen in eine
klimafreundliche Transformation rentabel
refinanzieren können.
Senkung der
Stromsteuer Der Bundesrat regt außerdem
die Senkung der Stromsteuer auf das
europäische Mindestmaß an - als erste
sofortige und breit wirkende Maßnahme für
alle Unternehmen und Entlastung für die
Verbraucherinnen und Verbraucher. Reform der
Netzentgeltsystematik Erforderlich sei zudem
eine gerechte und auskömmliche Finanzierung
der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der
Energiewende.
Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der
im Koalitionsvertrag vereinbarten
Neuregelung der Netzentgeltsystematik
vorzulegen. Bundesregierung am Zug Die
Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
mit den Forderungen des Bundesrates befasst.
Feste Fristen hierfür gibt es nicht.
Neues
Klagerecht
für Verbraucherverbände
Verbraucherverbände erhalten künftig ein
neues Instrument, um den Verbraucherschutz
gerichtlich durchzusetzen, beispielsweise
bei Skandalen wie den manipulierten
Diesel-Abgas-Werten. Der Bundesrat billigte
am 29. September 2023 die Novelle des
Verbandsklagerechts, die der Bundestag im
Juli verabschiedet hatte. Sie setzt eine
entsprechende europäische Richtlinie in
nationales Recht um.
Verbraucherschutz gegen unlautere
Geschäftspraktiken Ziel der
Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz
europaweit zu stärken, um
verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken
von Unternehmen zu beenden und die
gerichtliche Durchsetzung von
Verbraucherinteressen zu beschleunigen:
Neben den bereits bisher möglichen
Unterlassungsklagen gibt es künftig die so
genannten Abhilfeklagen. Durch gebündelte
Klagen von Verbänden soll sich die Zahl der
Individualklagen verringern und so Gerichte,
Unternehmen sowie Verbraucherinnen und
Verbraucher entlasten.
Neues Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Das Verfahren für
Abhilfeklagen, die es bisher im deutschen
Recht nicht gibt, regelt ein neues
Stammgesetz - das
Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es
integriert zudem die bereits bestehenden
Regeln der Zivilprozessordnung zur
Musterfeststellungsklage. Die EU-Vorgaben
zur Unterlassungsklage werden durch
Änderungen verschiedener weiterer
bestehender Gesetze umgesetzt, unter anderem
im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Verlängerung für
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Der Bundestagsbeschluss
verlängert zudem die Geltung des befristeten
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bis
zum 31. August 2024.
Rasches Inkrafttreten geplant Das Gesetz
wird nun über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zu Unterzeichnung
zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag
nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in
Kraft treten.
Cannabis-Legalisierung - Länder nehmen
Stellung Der Bundesrat
hat sich ausführlich zu den Regierungsplänen
für eine Cannabis-Legalisierung geäußert. So
fordert er unter anderem, die Kontroll- und
Vollzugsaufgaben für die Länder so zu
regeln, dass sie keinen zusätzlichen
Personal- und Finanzbedarf erzeugen.
Der
Bundesrat verlangt Maßnahmen der
Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von
Standards für die Sicherung von
Anbaueinrichtungen und gesetzlich
vorgeschriebene Mindeststandards für die
Erstellung von Gesundheits- und
Jugendschutzkonzepten.
Ausschank,
Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke
soll in Anbauvereinigungen untersagt werden.
Außerdem sollen nach dem Willen der
Länderkammer im weiteren
Gesetzgebungsverfahren die
jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre
Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit
überprüft werden. In der Fassung des von
der Bundesregierung vorgelegten
Gesetzentwurfs sei ein strukturelles
Vollzugsdefizit zu erwarten. Zudem mahnt der
Bundesrat die Schließung von
Strafbarkeitslücken an.
Was die
Regierung vorhat: Verantwortungsvoller
Umgang Konsumentinnen und Konsumenten
soll ein verantwortungsvoller Umgang mit
Cannabis erleichtert werden. Hierzu will die
Regierung privaten Eigenanbau,
gemeinschaftlichen nichtgewerblichen
Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe
von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen
an Erwachsene ermöglichen.
Aufklärung und Prävention Information,
Beratungs- und Präventionsangebote sollen
gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen
und Konsumenten von Konsumcannabis
reduzieren. Die Bundesregierung setzt auf
cannabisbezogene Aufklärung und Prävention.
Insbesondere Kinder und Jugendliche, die
durch den Umgang mit Cannabis auffällig
geworden sind, sollen an
Frühinterventionsprogrammen teilnehmen.
Darüber hinaus will die Regierung
Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis
konsumieren, vor den direkten und indirekten
Folgen des Cannabiskonsums schützen.
Gefahren des Schwarzmarkt-Konsums Aktuelle
Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von
Cannabis trotz der bestehenden
Verbotsregelungen, insbesondere auch unter
jungen Menschen, ansteige, heißt es in der
Entwurfsbegründung.
Der Konsum von
Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen
werde, sei häufig mit einem erhöhten
Gesundheitsrisiko verbunden, da der
Tetrahydrocanabinol-Gehalt unbekannt sei und
giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie
synthetische Cannabinoide enthalten sein
könnten, deren Wirkstärke die Konsumentinnen
und Konsumenten nicht abschätzen könnten.
Qualitätskontrolle Der Entwurf soll zu
einem verbesserten Gesundheitsschutz
beitragen, den illegalen Markt für Cannabis
eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz
stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und
Konsumenten soll die Qualität von
Konsumcannabis kontrolliert und die
Weitergabe verunreinigter Substanzen
verhindert werden.
Weiteres Verfahren Die Stellungnahme des
Bundesrates wurde der Bundesregierung
zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu
verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung
vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so
befasst sich der Bundesrat noch einmal
abschließend damit.
Nachhaltig mobil planen – neue
Förderung des BMDV für Kommunen
Berlin, 28. September
2023 - Das Bundesministerium für Digitales
und Verkehr (BMDV) unterstützt die Kommunen
bei der nachhaltigen Mobilitätsplanung mit
einem neuen Förderaufruf. Gefördert wird die
Erstellung oder Fortschreibung von
nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach
den von der EU-Kommission entwickelten
„Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs).
Auch begleitende Maßnahmen wie
Verkehrsmodellierung oder
Beteiligungsverfahren sind förderfähig. Die
Förderquote liegt bei 65 Prozent.
Finanzschwache Kommunen können zu 80 Prozent
gefördert werden.
In diesem Jahr
stehen 6 Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesminister Dr. Volker Wissing: Unser
Anspruch sind leistungsfähige und
lebenswerte Kommunen. Dafür brauchen wir
ökonomisch effiziente, ökologisch effektive
und sozial ausgewogene Mobilitätsangebote.
Eine nachhaltige Mobilitätsplanung umfasst
alle Verkehrsträger und Verkehrsmittel,
berücksichtigt die Mobilitätsbedürfnisse der
Menschen und bezieht Stadt, Umland und
ländlichen Raum mit ein.
Um die
Akzeptanz von Mobilitätsmaßnahmen zu
erhöhen, ist eine breite Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern und der
Öffentlichkeit entscheidend. Mit SUMPs kann
Mobilität emissionsarm und klimaschonend,
digital, multimodal, inklusiv, bezahlbar und
resilient geplant werden. Dabei arbeiten die
zuständigen Stellen eng zusammen, entwickeln
ein Leitbild für nachhaltige Mobilität und
setzen konkrete kurz- und mittelfristige
Maßnahmen auf. Bürgerinnen und Bürger werden
eng in den Prozess eingebunden.
Die
Förderung ist Teil eines nationalen
Unterstützungsprogramms des BMDV. Dieses
wird auch Informations- und
Beratungsangebote beinhalten. Der Aufruf
erfolgt auf Basis des der Förderrichtlinie
„Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“
(DkV). Antragsberechtigt sind deutsche
Städte und Gemeinden. Der Einstieg ist
einfach: Kommunen können sich mit einem
kurzen und einfachen Skizzenformular bis zum
11.10.2023 bewerben. Informationen unter:
www.bmdv.bund.de/SUMP
Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der
Heizkostenverordnung und zur Änderung der
Kehrund Überprüfungsordnung
Berlin, 6. September 2023 - Kurzüberblick
über die GEG-Novelle: Grundsätzlich muss ab
dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute
Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden,
Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens
65 %erneuerbare Energie nutzen. Bestehende
Heizungen sind nicht betroffen und können
weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind
weiter möglich. Enddatum für die Nutzung
fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der
31. Dezember 2044.
•
Die Regelung ist
technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung
von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in
neu eingebauten Heizungen zu erfüllen,
können die Eigentümer entweder eine
individuelle Lösung umsetzen und den
Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 %) rechnerisch
nachweisen oder zwischen verschiedenen
gesetzlich vorgesehenen pauschalen
Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an
ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe,
Stromdirektheizung, Hybridheizung
(Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und
Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis
von Solarthermie.
Außerdem gibt es
die Möglichkeit
von sog. "H2-Ready"-Gasheizungen, also
Heizungen, die auf 100 %Wasserstoff
umrüstbar sind, aber nur, wenn es einen
rechtsverbindlichen Investitions- und
Transformationsplan für Wasserstoffnetze
gibt und diese Heizungen ab 2030 mit
mindestens 50 % Biomethan oder anderen
grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit
mindestens 65 % Wasserstoff betrieben
werden.
•
Für bestehende Gebäude sind
weitere Optionen vorgesehen:
Biomasseheizung, Gasheizung, die
nachweislich erneuerbare Gase nutzt
(mindestens zu 65 % Biomethan, biogenes
Flüssiggas oder Wasserstoff). Es gibt
ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen:
Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr
repariert werden – so genannte
Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen
(3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre).
•
Vorübergehend kann eine (ggf. gebrauchte)
fossil betriebene Heizung eingebaut werden.
Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz
absehbar ist, gelten Übergangsfristen von
bis zu 10 Jahren. Aufgenommen wurde auch
eine Befreiung von der
Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe für
hochbetagte Gebäudeeigentümer. Für
Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet
haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs
Wohnungen selbst bewohnen, soll im
Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf
Erneuerbares Heizen entfallen.
•
Gleiches gilt beim Austausch
für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer,
die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung
selbst bewohnen. Das Gebäudeenergiegesetz
enthält eine allgemeine Härtefallregelung,
die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im
Einzelfall wird dabei berücksichtigt, ob die
notwendigen Investitionen in einem
angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in
einem angemessenen Verhältnis zum Wert des
Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten
und Preisentwicklungen fließen hier ein.
•
Für den
Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es
finanzielle Unterstützung in Form von
Zuschüssen, Krediten oder den bereits
vorhanden Möglichkeiten für
Steuergutschriften. Ein Förderkonzept
erneuerbares Heizen wurde in der
Bundesregierung geeint und passt die
Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz
an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien
wird sich durch die Kombination aus
Förderung und perspektivisch günstigen
Betriebskosten für Verbraucherinnen und
Verbraucher rechnen. In den entsprechenden
Berechnungen des BMWK ist ein
Nutzungszeitraum von 18 Jahren zugrunde
gelegt.
A. Problem und
Ziel Die Energiewende im
Wärmebereich ist ein zentraler
Schlüsselbereich für die Erreichung der
klimapolitischen Ziele und für die Reduktion
der Abhängigkeit von Importen fossiler
Energie. Mehr als ein Drittel des gesamten
Energiebedarfs in Deutschland wird zum
Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung
mit Warmwasser verbraucht. Über 80 Prozent
der Wärmenachfrage wird noch durch die
Verbrennung von fossilen Energieträgern
gedeckt. Dabei dominiert das Erdgas im
Gebäudewärmebereich.
•
Über 40 Prozent des in
Deutschland verbrauchten Erdgases verbrennen
wir jährlich, um unsere Gebäude zu beheizen
und mit Warmwasser zu versorgen. Von den
rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland
heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas,
gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und
Fernwärme mit gut 14 Prozent.
Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen
jeweils nicht einmal 3 Prozent aus. Die
übrigen 6 Prozent entfallen auf
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie
Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse und
Kohle. Bei den neu installierten Heizungen
betrug der Anteil von Gasheizungen im Jahr
2021 sogar 70 Prozent.
•
Ohne ein schnelles
Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann
Deutschland weder die Klimaziele erreichen
noch die Abhängigkeit von fossilen
Rohstoffen rasch reduzieren. Der
Koalitionsvertrag sah daher vor, dass ab dem
Jahr 2025 jede neu eingebaute Heizung auf
Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien
betrieben werden soll. Die
Regierungskoalition hat vor dem Hintergrund
des russischen Angriffs auf die Ukraine
entschieden, dass schon ab 2024 möglichst
jede neu eingebaute Heizung diese Vorgabe
erfüllen soll.
•
Das
vorliegende Gesetz verankert diese zentrale
Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und
gewährleistet damit, dass künftig nur noch
moderne, zukunftsfähige Heizungen auf einer
Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren
Energien in Deutschland eingebaut werden
dürfen. Das Gesetz sieht vor, dass diese
Pflicht technologieneutral auf
unterschiedlichen Wegen erreicht werden
kann, und ermöglicht auch beim Einbau von
neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch
die partielle Nutzung von fossilen Energien.
•
Die
verantwortlichen Eigentümer müssen aber bei
jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass
spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von
fossilen Energieträgern beendet sein muss
und danach alle Heizungen vollständig mit
erneuerbaren Energien betrieben werden
müssen. Dieses Gesetz sieht zudem vor dem
Hintergrund der angespannten Lage auf den
Energiemärkten einige Vorgaben für die
Erhöhung der Energieeffizienz im
Gebäudeenergiebereich vor, die schnell
wirken und gewährleisten sollen, dass
Heizenergie, egal ob mit fossilen Energien
oder mit erneuerbaren Energien erzeugt,
effizient genutzt wird.
•
Ergänzend hierzu setzt sich
die Bundesregierung derzeit auf der EU-Ebene
im Rahmen des Green Deals und der Beratungen
zur Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD) für
ambitionierte Mindesteffizienzstandards für
Gebäude ein, um den Wärmebedarf zu senken
und gemeinsam mit der in diesem Gesetz
verankerten Vorgabe zur schrittweisen
Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung die
Wärmewende entscheidend voranzubringen.
•
Der Umbau der Wärmeversorgung
ist aufgrund der großen Vielfalt an
unterschiedlichen Gebäuden, der
unterschiedlichen Situation der Eigentümer
und der Auswirkungen auf die Mieter mit
großen und zahlreichen Herausforderungen
verbunden. Die derzeitige Krise auf den
Energiemärkten und die sprunghaft
angestiegenen Preise für Erdgas und andere
fossile Brennstoffe zeigen jedoch, dass
dieser Umbau nicht nur aus klimapolitischen
Gründen, sondern auch aus sozialpolitischen
Gründen dringend notwendig ist.
•
Ein Beibehalten der
derzeitigen fossil dominierten
Versorgungsstrukturen würde aufgrund der
Knappheit auf den Märkten für fossile
Energieträger und deren Ballung in
geopolitischen Konfliktregionen immer wieder
zu kaum kalkulierbaren Preissprüngen und
damit zu erheblichen sozialen Verwerfungen
führen, die nur begrenzt und temporär durch
staatliche Hilfsmaßnahmen abgefedert werden
können. Eine auf erneuerbaren Energien
basierende Wärmeversorgung dürfte mittel-
bis langfristig eine sehr viel
kalkulierbarere, kostengünstigere und
stabilere Wärmeversorgung gewährleisten.
•
Insbesondere der Nutzung der
überall kostenlos verfügbaren erneuerbaren
Umweltwärme mittels Wärmepumpen und
Solarthermie wird dabei eine entscheidende
Rolle zukommen. Der russische Angriffskrieg
auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende
für die Energieversorgung in Deutschland.
Der Wärmebereich ist von dieser Zeitenwende
aufgrund der großen Abhängigkeit von Erdgas
wie kein anderer Sektor betroffen.
•
Energiesouveränität ist zu einer Frage der
nationalen und europäischen Sicherheit
geworden. Die mit diesem Gesetz forcierte
Beschleunigung der Wärmewende ist daher
nicht nur klimapolitisch, sondern auch in
Anbetracht der aktuellen Krise geopolitisch
und ökonomisch geboten. Damit leistet das
Gesetz einen Beitrag zur Erreichung der
Nachhaltigkeitsziele 7 und 13 der UN-Agenda
2030, die verlangen, umgehend Maßnahmen zur
Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen und
gleichzeitig den Zugang zu bezahlbarer,
nachhaltiger und moderner Energie für alle
zu sichern.
B. Lösung Die
Einführung einer Pflicht zur Nutzung von
mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
bei möglichst jedem Einbau einer neuen
Heizung in neuen oder in bestehenden
Gebäuden ist ein zentraler Schritt auf dem
Weg zur Treibhausgasneutralität in
Deutschland im Jahr 2045. Um das Ziel der
Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen
jedoch alle Gebäude ihre Wärme künftig
klimaneutral erzeugen oder klimaneutral
erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz beziehen.
•
Mit der Einführung der
65-Prozent-EE-Vorgabe wird zugleich die hohe
Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im
Wärmebereich schrittweise mit jedem
Heizungswechsel reduziert. Gutachterliche
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
bestätigen, dass das gültige wirtschaftliche
Anforderungsniveau nach wie vor das in der
EU-Gebäuderichtlinie verankerte Kriterium
der Kostenoptimalität erfüllt. Entscheidend
für eine gute Klimabilanz und eine
kostenverträgliche Wärmeversorgung ist zudem
der effiziente Betrieb der Heizungsanlagen,
der durch Elemente der Heizungsüberprüfung
und Messung transparent gemacht wird und
damit eine Optimierung zur weiteren
Steigerung der Wirtschaftlichkeit erlaubt.
•
Um die Effizienz von
Heizungsanlagen auch im Betrieb möglichst
hoch und so den Energieverbrauch von
Gebäuden so gering wie möglich zu halten,
sind neben einer neuen Vorschrift zur
Betriebsprüfung von Wärmepumpen auch die
Verstetigung der ordnungsrechtlichen
Vorgaben aus der nur befristet geltenden
Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
(EnSimiMaV) vorgesehen. Diese Vorgaben
umfassten eine Heizungsprüfung und
Heizungsoptimierung, die insbesondere auch
fossil betriebene Anlagen adressiert.
•
Als wesentliche
Optimierungsmaßnahme wird ein hydraulischer
Abgleich vorgesehen. Dem derzeit noch
bestehenden Mangel an Fachkräften sowie dem
hohen bürokratischen Aufwand wird durch die
Eingrenzung auf Gebäude mit mehr als sechs
vermieteten Wohnungen Rechnung getragen.
•
Der
Gesetzentwurf stellt sicher, dass spätestens
im Jahr 2045 keine fossil betriebenen
Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind. C.
Alternativen Keine. Alternative Lösungen
wurden intensiv geprüft. Trotz umfassender
Förderung insbesondere durch die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
werden gegenwärtig immer noch bei rund einem
Drittel der neuen Gebäude und bei drei
Viertel der bestehenden Gebäude fossil
betriebene Heizsysteme (insbesondere
Erdgas-Kessel) eingebaut.
•
Mit rund 15 Prozent im Jahr
2021 stagniert der Anteil erneuerbarer
Energien an der Bereitstellung von
Gebäudewärme weitgehend auf einem sehr
niedrigen Niveau. Daher bedarf es einer
Anpassung und Weiterentwicklung des bisher
gewählten Instrumentenmixes aus freiwilligen
informatorischen Maßnahmen, Förderung,
marktwirtschaftlichen Ansätzen und
ordnungsrechtlichen Vorgaben an die
Anforderungen, die sich aus den
ambitionierteren Klimazielen für 2030 und
2045 ergeben. Die gesetzliche Regelung ist
für die Erreichung der ambitionierten
deutschen Klimaziele und zur Reduktion der
Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen
erforderlich.
•
Eine Verstärkung klarer
ordnungsrechtlicher Vorgaben, begleitet
durch weitere Maßnahmen parallel zu diesem
Gesetzgebungsverfahren (wie zum Beispiel die
Diversifizierung und Neuausrichtung
existierender Förderprogramme und die
Intensivierung von Qualifikationsmaßnahmen
für Handwerkerinnen und Handwerker), geben
den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern,
den Investorinnen und Investoren sowie auch
den Herstellern von Heizungsanlagen und
Installateurinnen und Installateuren die
Planungssicherheit, um die notwendigen
Investitionen rechtzeitig umzusetzen, die
das Gelingen der Wärmewende sicherstellen.
•
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die nachstehenden Angaben sind noch nicht
vollständig überprüft und unterliegen einem
Änderungsvorbehalt. Bund, Ländern und
Kommunen entstehen Investitionskosten, um
die Vorgabe des Anteils von 65 Prozent
erneuerbaren Energien bei Heizungsanlagen in
öffentlichen Gebäuden zu erfüllen. Ein
finanzieller und (plan-)stellenmäßiger
Mehrbedarf im Bereich des Bundes ist
unabhängig davon, ob er durch die geplanten
Maßnahmen selbst oder durch den die
Maßnahmen begleitenden Verwaltungsaufwand
hervorgerufen wird, im jeweils betroffenen
Einzelplan gegenzufinanzieren. Daneben führt
der Vollzug des Gesetzes durch die Länder zu
Verfahrenskosten.
•
Erfüllungsaufwand Die
nachstehenden Angaben sind noch nicht
vollständig überprüft und unterliegen einem
Änderungsvorbehalt. Im Folgenden wird der
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und
Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung
dargestellt. Dem Erfüllungsaufwand werden im
Folgenden jeweils die erzielbaren
Einsparungen über die Lebensdauer der
betroffenen Anlagen gegenübergestellt, um
eine Orientierung zur Wirtschaftlichkeit der
Anforderungen zu geben.
•
Der
Erfüllungsaufwand für die
Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung kann
aufgrund der technologieoffenen Regelung und
der großen Spreizung bei den potentiellen
Investitionskosten nur grob dargestellt
werden. Im Folgenden wird daher jeweils die
Bandbreite der möglichen Investitionskosten,
aber auch der Auswirkungen auf die
Betriebskosten dargestellt. E.1
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
(1) Erfüllungsaufwand außer Heizen mit
Erneuerbaren-Regelung (a)
•
Zusammenfassung Durch das
Gesetz entsteht für Bürgerinnen und Bürger
ein jährlicher Erfüllungsaufwand von
insgesamt ca. 50 Millionen Euro. Summiert
über die jeweilige Lebensdauer der
betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre)
stehen dem Erfüllungsaufwand jeweils
Einsparungen bei den Betriebskosten in Höhe
von rund 238 Millionen Euro gegenüber.
Zusätzlich entsteht ein einmaliger
Erfüllungsaufwand von ca.182 Millionen Euro.
Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer
der betroffenen Anlagen (fünf bis 20 Jahre)
insgesamt ca. 989 Millionen Euro an
Einsparungen gegenüber.
•
Im
Einzelnen Die Streichung der Vorgaben der §§
34 bis 45 und der §§ 52 bis 56 des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verursacht
keine Be- oder Entlastungen der Bürgerinnen
und Bürger. Die Änderung von § 51 Absatz 1
Nummer 2 GEG und die Einführung des neuen §
51 Absatz 1 Satz 2 GEG (Anforderungen an ein
bestehendes Gebäude bei Erweiterung und
Ausbau) bewirken einen jährlichen
Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 667.800
Euro. Durch die neu eingeführten
Heizungsoptimierungspflichten (§§ 60a, 60b
und in § 64) entsteht ein jährlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 2,4
Millionen Euro.
•
Für die betroffenen
Anlagen ergeben sich Einsparungen, die sich
über die Lebensdauer der jeweils betroffenen
Anlagen auf rund 6,7 Millionen Euro
summieren. Zusätzlich entsteht ein
einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 99,9
Millionen Euro. Dem stehen über die
jeweilige Lebensdauer der betroffenen
Anlagen (drei bis 20 Jahre) wiederum
Einsparungen von ca. 493 Millionen Euro
gegenüber. Die Neuregelung für
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und
Klimakältesysteme in Anlage 8 bewirkt
außerdem einen jährlichen Erfüllungsaufwand
von ca. 18,5 Millionen Euro.
•
Durch
die zusätzliche Dämmung werden über 20 Jahre
ca. 91,5 Millionen Euro eingespart.
Insgesamt ergibt sich für die verpflichtend
vorgesehene Messausstattung und
Gebäudeautomation von neu eingebauten
Heizungsanlagen nach § 71a Absatz 1 bis 3
GEG ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe
von ca. 3,7 Millionen Euro pro Jahr. Durch
die Vorgaben für die Gebäudeautomation nach
§ 71a Absatz 4 bis 7 entsteht ein jährlicher
Erfüllungsaufwand von ca. 11,7 Millionen
Euro. Zusätzlich entsteht ein einmaliger
Erfüllungsaufwand von ca. 138 Millionen
Euro.
•
Dem
jährlichen Erfüllungsaufwand stehen
Einsparungen über die Lebensdauer der
betroffenen Anlagen (15 Jahre) von 17
Millionen Euro gegenüber. Dem einmaligen
Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über
die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15
Jahre) von ca. 396 Millionen Euro gegenüber.
Die Änderung der Heizkostenverordnung
(Streichung der Ausnahme der Erfassungs- und
Abrechnungspflicht nach Verbrauch bei
Wärmepumpen) verursacht einen jährlichen - 5
- Erfüllungsaufwand von ca. 13,4 Millionen
Euro. Dem stehen Einsparungen von ca. 67
Millionen Euro über die Lebensdauer der
betroffenen Anlagen (20 Jahre) gegenüber.
•
Erfüllungsaufwand für
die Wirtschaft Die Vorhaben führen im
Saldo zu einem „In“ von ca. 453.000 Euro
jährlich für die Wirtschaft
(Bürokratiekosten aus
Informationspflichten). Für die
Nachweispflichten für die Begründung einer
Ausnahme nach § 60b Absatz 7 entsteht für
die Wirtschaft ein Zeitaufwand von ca.
18.127 Euro pro Jahr. Zudem verursacht die
monatliche Mitteilung der fernabgelesenen
Ergebnisse der Erfassung für Wärmepumpen
nach der Heizkostenverordnung Kosten in Höhe
von 355.200 Euro pro Jahr und die Erstellung
der verbrauchsabhängigen Abrechnung nach der
Heizkostenverordnung Kosten in Höhe von ca.
79.704 Euro pro Jahr.
•
Das
Gesetz dient teilweise der Umsetzung
einzelner noch nicht umgesetzter Vorgaben
der Gebäuderichtlinie 2010/31/EU (EPBD). Die
Belastungen aus der 1:1-Umsetzung von
EUVorgaben sind (§ 71a Absätze 4 bis 7) im
Rahmen der „One-in-one-out“-Regelung nicht
zu beachten. Der Erfüllungsaufwand für
Bürokratiekosten aus Informationspflichten
wird durch andere Einsparungen im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz kompensiert. KMUs
sind vor allem als Gebäudeeigentümer von den
Gesetzesänderungen betroffen. Der für sie
entstehende Erfüllungsaufwand ist im
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
enthalten.
•
Die Reglungen zur
Gebäudeautomation betreffen sie nur, wenn
sie in ihren Nichtwohngebäuden
Heizungsanlagen oder kombinierte
Raumheizungs- und
Lüftungsanlagen/Klimaanlagen oder
kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit
einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt
betreiben. Die Betroffenheit von den
Gesetzesänderungen ist allgemein von den
Gebäuden, die Unternehmen für ihre Geschäfte
nutzen, und nicht von der Größe des
Unternehmens abhängig (der Anzahl der
Beschäftigten im Unternehmen und dem
Jahresumsatz des Unternehmens).
•
Von der Heizen-mit
Erneuerbaren-Regelung sind sie nicht mehr
betroffen als größere Unternehmen, die
Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung,
da die Vorgaben für den Einbau oder das
Aufstellen von neuen Heizungsanlagen für
alle gelten. Die Regelung bietet
verschiedene Erfüllungsoptionen, sodass KMUs
eine für ihre Bedürfnisse passenden Lösung
finden können. Da viele Handwerksbetriebe
KMUs sind, profitieren sie davon, dass durch
die neuen Regelungen für sie eine höhere
Nachfrage nach
•
ihren Dienstleistungen
generiert werden kann und sie zudem neue
Dienstleistungen anbieten können (vgl. §
60a, § 60b und § 64 GEG) (1)
Erfüllungsaufwand außer
Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung (a)
•
Zusammenfassung Durch das Gesetz
entsteht für die Wirtschaft ein jährlicher
Erfüllungsaufwand von insgesamt ca. 1,12
Milliarden. Euro. Summiert über die
jeweilige Lebensdauer der betroffenen
Anlagen (drei bis 20 Jahre) stehen dem
jeweils Einsparungen bei den Betriebskosten
in Höhe von rund 1,558 Milliarden Euro
gegenüber. Zusätzlich entsteht ein
einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 12,472
Milliarden Euro. Dem stehen über die
jeweilige Lebensdauer der betroffenen
Anlagen (drei bis 20 Jahre) insgesamt rund
35,903 Milliarden Euro gegenüber. (b) Im
Einzelnen Die Streichung der Vorgaben der §§
34 bis 45 und der §§ 52 bis 56 GEG
verursacht keine Be- oder Entlastungen der
Wirtschaft.
•
Die
Änderung von § 51 Absatz 1 Nummer 2 GEG und
die Einführung des neuen § 51 Absatz 1 Satz
2 GEG (Anforderungen an ein bestehendes
Gebäude bei Erweiterung und Ausbau) bewirken
einen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe
von ca. 60,1 Millionen Euro. Durch die neu
eingeführten Heizungsoptimierungspflichten
(§§ 60a, 60b und in § 64) entsteht ein
jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca.
540.000 Euro. Für die betroffenen Anlagen
ergeben sich Einsparungen, die sich über die
jeweilige Lebensdauer der betroffenen
Anlagen (drei bis 20 Jahre) auf insgesamt
rund 2,3 Millionen Euro summieren.
•
Zusätzlich entsteht ein
einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 72
Millionen Euro. Dem stehen über die
jeweilige Lebensdauer der betroffenen
Anlagen (3 bis 20 Jahre) wiederum
Einsparungen von ca. 203 Millionen Euro
gegenüber. Daneben entstehen jährliche
Fortbildungskosten von ca. 3,9 Millionen
Euro und einmalige Fortbildungskosten von
ca. 38,5 Millionen Euro. Die Neuregelung für
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und
Klimakältesysteme in Anlage 8 bewirkt
außerdem einen jährlichen Erfüllungsaufwand
in Höhe von 2 Millionen Euro.
•
Durch
die zusätzliche Dämmung werden über 20 Jahre
ca. 10,4 Millionen Euro eingespart.
Insgesamt ergibt sich für die verpflichtend
vorgesehene Messausstattung und
Gebäudeautomation von neu eingebauten
Heizungsanlagen nach § 71a Absatz 1 bis 3
GEG ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe
von ca. 517.000 Euro pro Jahr. Durch die
Vorgaben für die Gebäudeautomation nach §
71a Absatz 4 bis 7 entsteht ein jährlicher
Erfüllungsaufwand von ca. 1,052 Milliarden
Euro. Zusätzlich einsteht ein einmaliger
Erfüllungsaufwand von ca. 12,4 Milliarden
Euro.
•
Dem jährlichen
Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über
die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15
Jahre) von rund 1,538 Milliarden Euro
gegenüber. Dem einmaligen Erfüllungsaufwand
stehen Einsparungen über die Lebensdauer der
betroffenen Anlagen (15 Jahre) von ca. 35,7
Milliarden Euro gegenüber. Die Änderung der
Heizkostenverordnung (Streichung der
Ausnahme der Erfassungs- und
Abrechnungspflicht nach Verbrauch bei
Wärmepumpen) verursacht einen jährlichen
Erfüllungsaufwand von ca. 1,5 Millionen
Euro. Dem stehen Einsparungen von ca. 8,4
Millionen Euro über die Lebensdauer der
betroffenen Anlagen (20 Jahre) gegenüber.
Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz GEG
Am Freitag, 8. September verabschiedet der Deutsche Bundestag nach
langwierigen und kontroversen politischen und gesellschaftlichen
Diskussionen endlich das Gebäudeenergiegesetz GEG sowie damit
zusammenhängende Gesetze. Der VDI begrüßt, dass damit auch die
Wärmewende ein wichtiges Stück vorankommt. Ohne eine erfolgreiche
Umsetzung der Energiewende im Wärmesektor ist das Ziel der
Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nicht zu erreichen.
Die
Wärme- und Kälteversorgung weist mit 56 % den größten Teil am
Endenergiebedarf auf. Bislang ist der Anteil der erneuerbaren
Energien an der Wärmeversorgung mit 17,4 % noch sehr gering. Gas-
und Ölheizungen sollen sukzessive nachgerüstet oder ausgetauscht
werden. Symbolbild: Standret/Shutterstock.com Grundlage der
notwendigen Transformation des Wärmesektors ist daher eine möglichst
flächendeckende kommunale Wärmeplanung.
Dies hat die
Bundesregierung mit der aktuellen Gesetzesinitiative zur kommunalen
Wärmeplanung sowie den entsprechenden Anpassungen des GEG-Entwurfs
aus Sicht des VDI sehr gut reflektiert. GEG gewährleistet
Technologieoffenheit Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit
fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt wurde mit dem GEG ein
Gesetz entwickelt, dass zum einen frühzeitig den Einstieg in
klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt sowie
stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt und zum anderen
Technologieoffenheit gewährleistet.
Eine schrittweise
Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch sinnvoll, um
die Transformation sozialverträglich zu gestalten. Der VDI begrüßt
daher, dass es nun auch bei bestehenden Gebäuden mehr um Klimaschutz
geht. Allerdings suggeriert die Technologieoffenheit des GEG den
Eigentümern eine große Wahlmöglichkeit, die in der Praxis unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht erkennbar ist. Aktuell
ist der Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen immer noch die
sinnvollste Alternative.
Ob eine Beheizung mit Wasserstoff
im Jahr 2035 wirtschaftlicher ist als die Umrüstung auf Wärmepumpen,
kann aus Sicht des VDI aktuell noch nicht beurteilt werden. Einbau
von Wärmepumpen bedarf einer Analyse Es ist darauf zu achten, dass
vor dem Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude eine
detaillierte Analyse erfolgt. Der dazu erforderliche verpflichtende
hydraulische Abgleich wird vom VDI ausdrücklich als notwendig
begrüßt. Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder
Biokraftstoffe ist dann denkbar, wenn die ausreichende und
nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen
wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus
Biogasanlagen.
Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von
Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit
gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz
kommen. Die bauphysikalischen Eigenschaften wie Wärmedämmung,
Dichtheit und Fensterqualität beeinflussen erheblich die
Heizleistung. Für die Effizienz der Wärmepumpe ist die Art der
Wärmeeinbringung und die Wärmequelle ausschlaggebend. Die Höhe der
Betriebskosten ist wesentlich auch vom Strompreis abhängig. „Bei
aller Diskussion um das Thema Energieeinsparung stehen die Menschen
im Mittelpunkt und diese müssen sich in den Gebäuden wohlfühlen“,
sagt Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie
und Umwelt.
Gas- und Ölheizungen sollen sukzessive nachgerüstet oder
ausgetauscht werden. Symbolbild: Standret/Shutterstock.com
Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist noch nicht
ausreichend Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren
Energien ist weder im Strom- noch im Wärmesektor ausreichend, um die
politischen Zielsetzungen zu erreichen. Es sind somit neben dem GEG
weitere gesetzliche, regulative und ökonomische Rahmenbedingungen zu
schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen
erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Als Instrumente
kommen beispielsweise die Verteuerung von fossilen Energien durch
eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der CO₂-Abgabe und die
Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung im
GEG infrage. “Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger oder
die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert”,
so Jochen Theloke.
Gebäudeenergiegesetz am 8. September im Bundestag
Wärmewende: Mehrheit für Austauschpflicht kaputter Öl- und
Gasheizungen TÜV-Verband Umfrage: 59 Prozent der
Bundesbürger:innen befürworten Ersatz durch nachhaltigere
Alternativen. Auch Immobilienbesitzer unterstützen entsprechende
Vorgaben mehrheitlich. Trotz des monatelangen
politischen Streits und der daraus folgenden Verunsicherung hält
eine Mehrheit der Bevölkerung den Kern des Heizungsgesetzes für
richtig: 59 Prozent der Bundesbürger:innen befürworten es, dass
kaputte Öl- und Gasheizungen verpflichtend durch nachhaltige
Alternativen ersetzt werden müssen.
29 Prozent sind nicht
dieser Meinung und 12 Prozent sind unentschlossen. Das hat eine
repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000
Personen ab 16 Jahren ergeben. Die Umfrage hat vom 28. Juli bis 8.
August 2023 stattgefunden. „Eine Mehrheit unterstützt die generelle
Stoßrichtung des Gebäudeenergiegesetzes – den Ersatz kaputter Öl-
und Gasheizungen durch umweltfreundliche Alternativen wie
Wärmepumpen, Pelletheizungen oder künftig auch Wasserstoffanlagen“,
sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
„Mit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes endet eine monatelange
Hängepartie. Private Hauseigentümer und gewerbliche Vermieter
bekommen jetzt Planungssicherheit und können die energetische
Sanierung ihrer Immobilien vorantreiben.“
Laut der Umfrage befürworten sogar 64 Prozent der
Immobilienbesitzer eine Austauschpflicht für kaputte Öl- und
Gasheizungen. Bei den Mietern sind es dagegen nur 53 Prozent. Jetzt
gelte es, das Gesetz zügig in der Praxis umzusetzen. Bühler: „Es
lohnt sich für Hauseigentümer, die neuen Vorgaben gründlich zu
studieren, da es viele Fördermöglichkeiten und Ausnahmetatbestände
gibt.“
Ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen lehnt
dagegen 60 Prozent der Befragten ab. Aber immerhin 31 Prozent
befürworten auch eine solch drastische Maßnahme und 9 Prozent haben
dazu keine Meinung. Bühler: „Aus dem monatelangen Streit um das
Heizungsgesetz, sollten wir Lehren ziehen, wie Klimaschutzmaßnahmen
politisch umsetzbar sind. Die Mehrheit ist bereit, etwas für den
Klimaschutz zu tun. Reine Verbote und Zwang werden aber als
Bevormundung wahrgenommen.“
Politisch weitgehend unstrittig
ist die Vorgabe, dass neu installierte Heizungsanlagen in Neubauten
künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben
werden müssen. „Wir müssen die Wärmewände vorantreiben, um damit
einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können“, sagte
Bühler. Dabei müssten verstärkt die gesamte Klimabilanz von
Heizungen betrachtet werden, von der Herstellung über die Nutzung
bis zum Rückbau und Recycling der Anlagen. Die Umfrageergebnisse
sind Teil der TÜV-Nachhaltigkeitsstudie, die am 20. September 2023
veröffentlicht wird. Am 21. September findet die „TÜV
Sustainability Conference“ in Berlin statt.
Ausbildung aktuell: Berufsausbildung
ist wichtig für Deutschland
Berlin, 8. September 2023 - „Wir brauchen gut qualifizierte junge
Leute.“ Bundeskanzler Scholz hat die Bedeutung der Berufsausbildung
für jeden Einzelnen und für die Zukunft des gesamten Landes
hervorgehoben. Ziel sei es, die duale Ausbildung auch für junge
Menschen aus dem Ausland attraktiv zu machen, so Scholz bei seinem
Besuch des neuen Ausbildungscampus der Berliner Verkehrsbetriebe.
→ mehr erfahren Interview: „Eine
Ausbildung ist das Beste, was mir passieren konnte“ Die
angehende Kfz-Mechatronikerin Emily Nikolay und der Ausbilder Ahmad
Mohammad Sharef berichten über die Ausbildung bei den Berliner
Verkehrsbetrieben. Ein Interview zum Besuch von Bundeskanzler Olaf
Scholz im neuen Ausbildungscampus der BVG.
•
Neues Ausbildungsjahr gestartet
Auszubildende sind Fachkräfte von morgen Zum Start des neuen
Ausbildungsjahres 2023 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr
eine höhere Mindestvergütung. Ziel der Bundesregierung ist, die
Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung weiter zu stärken
– und so mehr junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern.
•
Ausländische Berufsabschlüsse: Elf Prozent mehr Anerkennungen
im Jahr 2022 In Deutschland werden immer mehr im Ausland
erworbene Berufsabschlüsse anerkannt: Im vergangenen Jahr gab es mit
52.300 elf Prozent mehr Anerkennungen als 2021. Auch die Zahl der
Neuanträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
stieg 2022 im Vorjahresvergleich deutlich, und zwar um 13
Prozent auf 49.500 (2021: 43.900). Wie in den Vorjahren betrafen
auch 2022 rund zwei Drittel aller anerkannten Berufsabschlüsse
medizinische Gesundheitsberufe.
→ mehr erfahren
•
Auszubildender des Monats
„Eine
Ausbildung ist wirklich Gold wert“ Große Freundlichkeit
und Hilfsbereitschaft sowie besonders gute Leistungen: Til Mühlisch
aus Oranienburg ist „Auszubildender des Monats“. Der angehende
Anlagenmechaniker für Heizungstechnik begeistert sich für seinen
Beruf – und rät anderen jungen Leuten: „Eine Ausbildung ist hoch
angesehen und bietet eine gute Perspektive“.
•
Ausbildungsförderung
Die BAföG-Reform zeigt eine erste positive
Wirkung
Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl
der durch BAföG geförderten Studierenden im
Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um knapp
fünf Prozent gestiegen. Die Zahlen zeigten,
dass die zum Wintersemester 2022/23 in Kraft
getretene BAföG-Reform eine erste positive
Wirkung entfaltete, erklärte dazu
Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger.
•
Grenzüberschreitende Berufsausbildung
Deutsch-französisches
Abkommen Mehr junge Menschen für
eine grenzüberschreitende Berufsausbildung
in Deutschland und Frankreich gewinnen – das
ist das Ziel eines neuen Abkommens zwischen
den beiden Ländern. "Damit sichern wir die
Rahmenbedingungen für eine qualitativ
hochwertige und effektive Berufsausbildung
und machen sie gleichzeitig attraktiver", so
Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger.
•
Berufliche Ausbildung
Initiative
Bildungsketten: von der Schule ins
Berufsleben Die Initiative
„Bildungsketten“ unterstützt junge Menschen
auf ihrem Weg von der Schule ins
Berufsleben. Alle Jugendlichen, die eine
Ausbildung machen möchten, sollen bis zum
erfolgreichen Abschluss derselben begleitet
werden. Ein flüssiger Übergang von der
Schule in den Beruf ist von wesentlicher
Bedeutung. Damit er leichter gelingt, gibt
es diese Initiative.
Bundesregierung - Wiesbaden/Duisburg, 1.
September 2023 - Ab dem 1. September können
Kfz digital zugelassen werden – und dann
sofort auf die Straße. Außerdem wird ein
Tierhaltungskennzeichen eingeführt. Für
Batterien gelten künftig strengere Regeln,
Leuchtstofflampen mit Quecksilber dürfen
nicht mehr hergestellt werden. Zudem haben
im Notall Energietransporte auf der Schiene
weiter Vorrang.
Wirtschaft und Energie eForms-
Digitalisierung der öffentlichen
Auftragsvergabe Öffentliche
Aufträge werden zukünftig in elektronischen
Standardformularen digital bekanntgegeben.
Die „eForms-Bekanntmachungen“ vereinfachen
die Ausschreibungssuche für die Unternehmen.
Die entsprechende Verordnung trat am 24.
August in Kraft.Weitere
Informationen
Im Notfall Vorrang für Energietransporte auf
der Schiene
Um die Energieversorgung zu sichern, können
Kohle und Mineralöl vorrangig auf der
Schiene transportiert werden, wenn es beim
Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt
eng wird. Die Verordnung für den
priorisierten Energietransport wird bis zum
31. März 2024 verlängert.Weitere
Informationen
Umweltbonus
Die Bundesregierung will der
Elektromobilität weiteren Schub verleihen.
Sie hat die Förderung zudem stärker auf
Klimaschutz ausgerichtet. Mit dem
Umweltbonus werden seit Januar 2023 nur noch
reine Elektrofahrzeuge gefördert. Ab dem 1.
September können nur noch private Käufer den
Umweltbonus beantragen.Weitere
Informationen
Verkehr i-Kfz Stufe 4: Online zulassen und
sofort losfahren
Ab September können Kfz sofort nach der
digitalen Zulassung am Straßenverkehr
teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen
nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente
und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen
bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als
Nachweis reicht der vorläufige digitale
Zulassungsbescheid.Weitere
Informationen
Landwirtschaft und Ernährung
Einführung des Tierhaltungskennzeichens
Lebensmittel tierischer Herkunft müssen
künftig mit der Haltungsform der Tiere
gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist
zunächst freiwillig, nach einer
Übergangszeit von zwei Jahren wird es
verpflichtend. Zunächst gelten die
Vorschriften für frisches, unverarbeitetes
Schweinefleisch. Weitere Tierarten werden
folgen.Weitere
Informationen
Küken-Töten nur bis zum 12. Bebrütungstag
erlaubt
Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1.
Januar 2024 bis zum 7. Bebrütungstag
gestattet, männliche Hühnerembryonen zu
töten. Das am 24. August 2023 in Kraft
getretene Gesetz regelt, dass dies künftig
bis zum 12. Bebrütungstag möglich ist. Ab
dem 13. Tag gilt ein Tötungsverbot. Nach
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen
setzt das Schmerzempfinden bei
Hühnerembryonen nicht vor dem 13.
Bebrütungstag ein.Weitere
Informationen
Umwelt- und Verbraucherschutz
EU-Batterieverordnung
Batterien sollen nachhaltiger werden. Das
sieht die neue EU-Batterieverordnung vor,
die am 17. August in Kraft getreten ist.
Erstmals wird der gesamte Lebenszyklus eines
Produktes zusammen gedacht und geregelt. Ab
dem kommenden Jahr ist vorgesehen, dass
Batterien nur ein Minimum an schädlichen
Substanzen enthalten, einen geringen
CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe
benötigen und in Europa gesammelt,
wiederverwendet und recycelt werden.Weitere
Informationen
Aus für Leuchtstoffröhren -
EU-Ausnahmegenehmigung endet
Quecksilber darf seit über 15 Jahren nicht
mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten
verwendet werden. Es ist ein giftiges
Schwermetall, das umwelt- und
gesundheitsschädlich ist. Bisher gab es noch
Ausnahmen für einige Typen von
Leuchtstofflampen. Ab dem 1. September gilt
das Produktionsverbot auch für Halogen-Pins
(G4, GY6.35 und G9), die die
Effizienzmindestanforderungen nicht mehr
erfüllen.Weitere
Informationen
Kabinetbeschlüsse -
Änderungen für Verbraucher
Berlin, 23. August 2023
•
Solarpaket I im Kabinett beschlossen: Mehr
Solarstrom, weniger Bürokratie
Zukünftig wird es für Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen deutlich einfacher und
unbürokratischer, Photovoltaikanlagen (PV)
auf dem Dach oder in der Fläche zu
installieren. Auch die Inbetriebnahme von
Balkon-PV-Anlagen soll unkomplizierter
werden.
→ mehr erfahren
•
Leitentscheidungen beim BGH
Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der
Justiz Der BGH soll künftig
Leitentscheidungen in Massenverfahren
treffen können. Dies entlastet Gerichte von
massenhaften Einzelklagen gleichgelagerter
Ansprüche, wie etwa bei den Verfahren zum
Diesel-Skandal oder solchen wegen
unzulässiger Klauseln in
Fitnessstudioverträgen.
•
Entlastungspaket
der Bundesregierung
Energiepreisbremsen wirken Die
Energiepreisbremsen dämpfen Energiekosten
und somit auch die Inflation. Sie entlasten
wirksam Haushalte von den stark gestiegenen
Energiekosten. Gerade auch diejenigen
profitieren, die mit niedrigem Einkommen in
Wohnungen mit schlechten Sanierungszustand
leben. Das zeigt der erste Bericht zur
Wirkung der Energiepreisbremsen.
•
Sondervermögen
„KTF“
Milliardeninvestitionen in die
Transformation Ob energetische
Gebäudesanierung, Dekarbonisierung der
Industrie oder der Ausbau der Erneuerbaren
Energien, der Elektromobilität und der
Ladeinfrastruktur – mit dem „Klima- und
Transformationsfonds“ werden für
Verbraucherinnen und Verbraucher spürbare
Investitionen angeschoben.
•
Klimaneutrale
Fernwärme
Wärmeplanung für ganz Deutschland
Eine zukünftig flächendeckende kommunale
Wärmeplanung soll Bürgern und Unternehmen
aufzeigen, ob es vor Ort eine
Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird.
Das hilft bei Investitionsentscheidungen für
kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen.
•
Gesellschaftliche Modernisierung
Mehr Wahlmöglichkeiten beim Namensrecht Das Namensrecht soll liberalisiert und
an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und
Bürger anpasst werden. Namensänderungen
können die Autonomie stärken und
identitätsstiftende wie integrative Wirkung
entfalten.
•
Achtung
geschlechtlicher Identität
Selbst übers eigene Geschlecht bestimmen Zur Menschenwürde und zum Recht auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört
auch das Recht auf geschlechtliche
Selbstbestimmung. Das nun beschlossene
Selbstbestimmungsgesetz soll das nicht mehr
zeitgemäße Transsexuellengesetz ablösen.
•
Reparieren statt
Wegwerfen - Recht auf Reparatur kommt
So viele Produkte wie möglich sollen
haltbarer und dafür reparierbar werden. Ziel
ist es, Ressourcen zu schonen und die
Müllmenge zu verringern. Die Bundesregierung
unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission
für Kreislaufwirtschaft und mehr
Nachhaltigkeit.
→ mehr erfahren
•
Hitze,
Starkregen, Dürre - Den Folgen von
Extremwetter vorbeugen Enorme Hitze,
Starkregen, Dürre und tennisballgroße
Hagelkörner im Sommer – Extremwetterlagen
werden häufiger. Wichtig ist, sich darauf
einzustellen und vorbeugend zu handeln. Die
Bundesregierung schafft den politischen
Rahmen, damit Bürgerinnen und Bürgern im
öffentlichen Raum und in den Kommunen
besserer Schutz geboten werden kann.
→ mehr erfahren
•
Podcast Social
Trading Was steckt dahinter? Kryptowerte,
Hebelprodukte und finanzielle
Differenzkontrakte (Contracts for Difference
– CFDs): Anlegerinnen und Anleger brauchen
ein vertieftes Finanzwissen, um solche
komplizierten Produkte zu verstehen und zu
beurteilen. Insbesondere wenn sie unerfahren
sind, kann es ihnen attraktiv erscheinen,
die Investitionsstrategien anderer zu
kopieren. Im Podcast werden Chancen und
Risiken beleuchtet.
→ mehr erfahren
•
Podcast
Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger
Was bedeutet „börsennotiert“? Was bedeutet
es eigentlich, wenn Unternehmen
„börsennotiert“ sind? Das erklärt der
Podcast des Bundesfinanzministeriums.
→ mehr erfahren
•
Der
Webzeugkoffer ist da – Die Schatzkiste für
Online-Wissen! Wie funktioniert ChatGPT?
Wie plane ich am besten meine
Social-Media-Strategie? Worauf muss ich beim
Online-Stellen von Bildern achten? Diese
Fragen und viele mehr beantwortet der
Webzeugkoffer. Hier gibt es Anleitungen,
Empfehlungen und Tipps zu Social
Media-Kanälen und diversen Tools zur
Zusammenarbeit. Stöbern Sie einfach durch!
→ mehr erfahren
•
15. BIS 29.
SEPTEMBER 2023 Faire Woche 2023
„Fair. Und kein Grad mehr!“ Von A wie
Ausstellung bis Z wie Zukunftswerkstatt:
Kennzeichnend für die Faire Woche, die
größte Aktionswoche des Fairen Handels in
Deutschland, ist die große Vielfalt an
Veranstaltungen. Es sind niedrigschwellige
Mitmachangebote, die alle Menschen dazu
einladen, den Fairen Handel kennenzulernen
und mehr über seine Hintergründe zu
erfahren.
→ mehr erfahren
•
15. bis 17.
September 2023 Deutsche Waldtage
2023 „Gesunder Wald. Gesunde
Menschen!“
→ mehr erfahren
•
18. September
bis 8. Oktober 2023 Deutsche
Aktionstage Nachhaltigkeit
→ mehr erfahren•
29. September
bis 6. Oktober 2023 Aktionswoche
„Deutschland rettet Lebensmittel“
→ mehr erfahren
Gesetzliche
Änderungen im August
Berlin, 2. August 2023
•
Zuverlässigere Versorgung mit Arzneimitteln
Ob wichtige Krebsmedikamente oder
Fiebersäfte für Kinder – in der
Vergangenheit gab es manche Lieferengpässe.
Ein neues Gesetz sorgt nun für eine bessere
Bereitstellung von Medikamenten. Außerdem:
Aromen, wie Melonen- oder Erdbeergeschmack,
sind jetzt auch in Tabakerhitzern verboten.
Informieren Sie sich hier über diese und
weitere Regelungen, die im August in Kraft
traten.
→ mehr erfahren
•
Im Bundestag beschlossen
Verbraucher kommen einfacher zu ihrem Recht Mit der Einführung der Verbandsklage
können Verbraucherverbände gleichartige
Ansprüche von Verbraucherinnen und
Verbraucher gegen ein Unternehmen
gerichtlich einklagen. So müssen Verbraucher
nicht selbst klagen. Die Justiz wird
entlastet.
•
Berufsausbildung
Höhere Vergütung für Auszubildende
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2023
erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr
eine höhere Mindestvergütung. So soll die
Qualität und Attraktivität der beruflichen
Bildung weiter gestärkt und mehr junge
Menschen für eine Ausbildung begeistert
werden.
•
Home-Office, Streaming im ICE und Empfang
auf der Berghütte müssen endlich problemlos
möglich sein. Dazu schafft die
Bundesregierung jetzt die Bedingungen, so
Bundesminister Wissing in seiner
Zwischenbilanz.
•
Im Kabinett beschlossen
Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch Ab Anfang 2024 muss unverpacktes
Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und
Geflügel eine Herkunftskennzeichnung
aufweisen. Verbraucher können sich so über
die Herkunft von jedem frischem, gekühltem
und gefrorenem Stück Fleisch informieren.
Bisher galt dies nur für vorverpacktes
Fleisch.
•
Im Bundesrat zugestimmt
Für mehr Bioangebote in der Kantine Wer in die Kantine geht, soll sich über
die Bio-Qualität der Gerichte besser
informieren können. Dies soll durch ein Logo
gekennzeichnet werden. Ziel ist, auf diese
Weise eine erhöhte Nachfrage nach
Bio-Lebensmitteln zu erreichen, durch die
mehr Nachhaltigkeit in den Landbau einkehren
soll.
•
Kennzeichnung von Schweinefleisch So
erkennen Sie, wie die Tiere gehalten wurden
Künftig können Verbraucherinnen und
Verbraucher anhand eines neuen Kennzeichens
erkennen, aus welcher Haltungsform die Tiere
stammen. In einem ersten Schritt werden
Händler verpflichtet, frisches,
unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf
entsprechend zu kennzeichnen. Fünf
Haltungsformen wird es geben: Vom „Stall“
bis zu „Bio“.
→ mehr erfahren
•
Die Digitale Rentenübersicht ist online!
Mit der Digitalen Rentenübersicht können Sie
sich über ihre individuellen Ansprüche im
Alter informieren. Unter rentenuebersicht.de
können Sie Informationen zu ihren
persönlichen Altersvorsorgeansprüchen aus
der gesetzlichen, betrieblichen und privaten
Alterssicherung online abrufen.
→ mehr erfahren
•
Inflation und steigende Zinsen Was
wird aus Ihrem Geld? Die Inflation hat viele
Auswirkungen: auf Kredite und Spareinlagen,
Geldanlagen, auf Versicherungen und die
Altervorsorge. Informieren Sie sich hier,
von welchen konkreten Auswirkungen Sie
betroffen sind und wie Sie reagieren
sollten. Ein Informationsblatt der BaFin
gibt Auskunft.
→ mehr erfahren
- Lieferengpässe bei Arzneimitteln -
Bundesrat billigt Gegenmaßnahmen -
Reform der Fachkräfteeinwanderung kommt
Berlin, 7. Juli
2023 - 1035. Sitzung des
Bundesrates am 7. Juli 2023
Lieferengpässe bei Arzneimitteln - Bundesrat
billigt Gegenmaßnahmen (TOP
6) Der Bundesrat hat das
Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz am 7. Juli
2023 gebilligt. Frühwarnsystem Die Zahl der
Produktions-und Lieferengpässe bei
Arzneimitteln sei in den letzten Jahren
deutlich angestiegen, heißt es in der
Gesetzesbegründung. Insbesondere patentfreie
Arzneimittel seien davon betroffen - unter
anderem Antibiotika sowie Fiebersäfte für
Kinder. Weil dadurch die Versorgung mit
Arzneimitteln in Deutschland zeitweise nicht
hinreichend sichergestellt war, sieht das
Gesetz ein Frühwarnsystem im Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte vor.
•
Pflicht zur Lagerhaltung Darüber hinaus
enthält es strukturelle Maßnahmen im Bereich
der Festbeträge, Rabattverträge und der
Versorgung mit Kinderarzneimitteln. Zur
Kompensation kurzfristiger und kurzzeitiger
Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitig
gesteigerter Mehrbedarfe bei patentfreien
Arzneimitteln wird zudem eine Pflicht zur
mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt. Um
eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung
in Krankenhäusern zu sichern, sind erhöhte
Bevorratungsverpflichtungen für
Krankenhausapotheken für bestimmte
Arzneimittel in der intensivmedizinischen
Versorgung enthalten. Auch bei
Krebsmedikamenten soll eine stärkere
Bevorratung erfolgen.
•
Abgabepreise bei Reserveantibiotika Für
anerkannte Reserveantibiotika mit neuen
Wirkstoffen können Hersteller den bei
Markteinführung gewählten Abgabepreis auch
über den Zeitraum von sechs Monaten
beibehalten. Drug Checking Neben
Vorschriften zur Arzneimittelversorgung
enthält das Gesetz auch rechtliche
Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum
sogenannten Drug-Checking in den Ländern.
Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre
Inhaltsstoffe hin untersucht. Konsumenten
sollen so vor gefährlichen Substanzen, die
Drogen beigemischt sein könnten, besser
geschützt werden.
•
Krankschreibung nach telefonischer Anamnese
Außerdem führt das Gesetz die in der
Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung
zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach
telefonischer Anamnese fort. Für Apotheken
werden einige bürokratische Vorschriften
gelockert, das gilt etwa für
Austauschregelungen bei nicht verfügbaren
Medikamenten. Die sogenannte Retaxation, die
bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt,
dass Krankenkassen nicht zahlen, wird
zugunsten der Apotheken angepasst.
•
Ausfertigung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Einzelne Regelungen werden bereits am Tag
nach der Verkündung in Kraft treten, andere
Teile zu späteren Zeitpunkten.
Reform der Fachkräfteeinwanderung
kommt (TOP
8a) Ausländische
Fachkräfte werden künftig leichter nach
Deutschland kommen können. Dies sieht ein
Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den
der Bundesrat am 7. Juli 2023 durch Verzicht
auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt hat.
Das Gesetz soll dem aktuellen
Fachkräftemangel entgegenwirken.
•
Was sich ändern wird: Drei-Säulen-System
Die Fachkräfteeinwanderung baut künftig auf
drei Säulen auf - der Fachkräftesäule, der
Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.
Fachkräftesäule Die Fachkräftesäule bildet
dabei das zentrale Element. Im Mittelpunkt
steht der Fachkräftebegriff, der eine
Gleichwertigkeit der ausländischen
Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann
eine Fachkraft jede qualifizierte
Beschäftigung ausüben.
Das Gesetz
senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der
Blauen Karte EU ab und erleichtert die
Bedingungen für Berufsanfänger - ebenso die
Regelungen zur Mobilität und zum
Familiennachzug. Es setzt die erforderliche
Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der
Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer
Blauen Karte EU-, sowie für Fachkräfte und
deren Familienangehörige herab. Ausländische
Studierende erhalten erweiterte
Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz
vereinfacht zudem den Wechsel zwischen
Aufenthalten zu Bildungs- und zu
Erwerbszwecken.
Erfahrungssäule Die Einreise und die
Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung
ohne einen in Deutschland formal anerkannten
Abschluss wird für alle Berufsgruppen
geöffnet. Voraussetzung ist eine zweijährige
einschlägige Berufserfahrung, ein
Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland
staatlich anerkannte mindestens zweijährige
Ausbildung.
Potenzialsäule
Das Gesetz führt die sogenannte
„Chancenkarte“ als neuen Aufenthaltstitel
ein, der auf einem Punktesystem basiert und
Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen
gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt
ermöglicht. Dafür müssen Arbeitskräfte
zunächst eine Vorqualifikation nachweisen
und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem
Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse
auf dem Niveau B 2 verfügen. Das Potenzial
für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration
wird anhand festgelegter Kriterien wie u.a.
Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse,
Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt.
•
Verordnung der Bundesregierung Der
Bundesrat hat in der Plenarsitzung auch
einer
Verordnung zugestimmt, die das Gesetz
ergänzt und umsetzt. Weitere Schritte Nach
Abschluss des parlamentarischen Verfahrens
wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Einzelne Regelungen werden bereits am Tag
nach der Verkündung in Kraft treten, andere
Teile zu späteren Zeitpunkten.
• Die
umfassende Reform des Sanktionenrechts (TOP
9) halbiert den Umrechnungsmaßstab bei
Ersatzfreiheitsstrafen: Künftig entsprechen
zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag
Freiheitsstrafe, um die Haftanstalten zu
entlasten. In der Strafzumessung können
Gerichte Tatmotive, die sich speziell gegen
die sexuelle Orientierung zum Beispiel von
LSBTI-Personen richten, als
menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich
strafschärfend berücksichtigen.
•Ein
staatliches Label zur
Tierhaltungskennzeichnung (TOP2a)
für Frischfleisch vom Schwein
informiert Verbraucherinnen und Verbraucher
künftig darüber, aus welcher der fünf
definierten Haltungsformen - von Stall bis
Bio - das Tier stammt. Flankierend
erleichtert ein Gesetz entsprechende
Stallumbauten (TOP
2b).
• Das
Öko-Landbaugesetz (TOP
3) regelt die Kontrolle für Öko-Siegel
und enthält zusätzlich Änderungen beim seit
2022 geltenden Verbot, männliche Küken zu
töten: Ab 1. Januar 2024 sind Eingriffe zur
Bestimmung des Geschlechts im Hühnerei ab
dem 13. Bebrütungstag verboten - bislang
galt dafür eine 7-Tage-Höchstgrenze.
• Das geänderte
Tabakerzeugnisgesetz (TOP
5a) dehnt das Verbot von
charakteristischen Aromen und Aromastoffen
auf Tabakerhitzer aus - bisher galt es nur
für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.
In einer zugehörigen Verordnung (TOP
5b) finden sich ergänzende
Detailregelungen. - Bei Wahlen zum
Europäischen Parlament (TOP
11) soll es künftig eine
Zwei-Prozent-Hürde geben. Der
Bundestagsbeschluss, dem der Bundesrat mit
Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt hat, sieht
die Zustimmung Deutschlands zu einem
entsprechenden EU-Beschluss vor.
•
Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz (TOP
49) dienen dazu, den Bau eines
schwimmenden Terminals im Hafen von Mukran
auf Rügen zu vereinfachen, so dass der
Standort schon ab Winter 2023/24 zur
Sicherung der Energieversorgung mit Gas
beitragen kann - vor allem für
Ostdeutschland und Bayern. Die Kommunen
erhalten mehr Spielraum, zusätzliche Flächen
für die Windenergienutzung auszuweisen.
•
Zahlreiche eher technische Anpassungen der
im letzten Jahr eingeführten
Energiepreisbremsen (TOP
10) sollen die Maßnahmen zur Entlastung
von Wirtschaft und Verbrauchern
weiterentwickeln und die Praxiserfahrungen
mit den seit einigen Monaten geltenden
Regeln umsetzen. Initiativen aus den Ländern
In zwei eigenen Entschließungen erinnert der
Bundesrat an das 75. Jubiläum der
UN-Erklärung der Menschenrechte (TOP
17) und fordert die Bundesregierung auf,
die Kosten für Umweltstatistiken (TOP
18) zu reduzieren.
Neu
vorgestellt wurden Landesinitiativen zur
Finanzierung von Wissenschaftseinrichtungen
(TOP
15) und von Jobcentern (TOP
16) sowie zur steuerlichen Förderung von
Klimaschutzmaßnahmen (TOP
47). Änderungswünsche an
Regierungsplänen Der Bundesrat formulierte
Änderungswünsche an Gesetzentwürfen, die ihm
die Bundesregierung zur Stellungnahme
vorgelegt hatte - unter anderem zum
Sozialrecht (TOP
19) zur Stärkung des Pflegestudiums (TOP
20), zum Onlinezugangsgesetz (TOP
21), zur digitalen Dokumentation von
Strafprozessen (TOP
22), zu Videokonferenztechnik in der
Zivilgerichtsbarkeit (TOP
23), zu Regulierungsbefugnissen im
Energiewirtschaftsrecht (TOP
26) und zur Ausweitung der Lkw-Maut (TOP
25).
Mit den teils umfangreichen
und detaillierten Stellungnahmen befasst
sich nun die Bundesregierung, bevor der
Bundestag über die Vorhaben entscheidet.
Stellungnahmen zu EU-Vorschlägen Ebenfalls
umfangreich äußerte sich der Bundesrat zu
EU-Vorlagen mit Vorschlägen zu den Themen
Wirtschaftspolitik (TOP
28a), Defizitverfahren (TOP
28b), Korruptionsbekämpfung (TOP
29) sowie Verbraucherschutz bei
Chemikalien in Reinigungsmitteln (TOP31).
Zustimmung zu Regierungsverordnungen
13 Verordnungen der Bundesregierung fanden
die Zustimmung des Bundesrates - zum Teil
allerdings nur unter der Maßgabe von
Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese
um, kann sie die Verordnungen in Kraft
setzten. Einige Vorlagen ergänzen die vom
Bundestag beschlossenen Gesetze um
Detailvorgaben für die Umsetzung in der
Praxis, zum Beispiel bei der
Fachkräfteeinwanderung (TOP
8b), der Lebensmittelkennzeichnung (TOP
34,
TOP 36), beim Aromenverbot für
Tabakerhitzer (TOP
5b) und beim Öko-Landbau (TOP
35).
Weitere Verordnungen regeln
Fahrgastrechte für Bahnkunden (TOP
40), die Anzeige von Versicherungsfällen
in der gesetzlichen Unfallversicherung (TOP
33) und das Recycling von Materialien in
der Ersatzbaustoffverordnung (TOP
39).
Ausbildung aktuell: „Betriebe müssen
zunehmend um Auszubildende werben“
Berlin, 6. Juli
2023 - Unternehmen suchen händeringend
Auszubildende, gleichzeitig sind junge Leute
aufgefordert, bei der Berufswahl flexibel zu
sein: so die Lage kurz vor Beginn des neuen
Ausbildungsjahres. Doch wie können
Unternehmen konkret ihren Fachkräftebedarf
sichern? Und was genau können Jugendliche
tun, die einen Ausbildungsplatz suchen?
Antworten gibt der Präsident des
Bundesinstituts für Berufsbildung, Professor
Esser.
→ mehr erfahren
Berufliche
Weiterbildung
Fit für die Arbeit von morgen Neue
Arbeitsinhalte, neue Technologien, neue
Werkzeuge: Viele Arbeitskräfte stehen heute
vor großen Herausforderungen. Um sie fit zu
machen für die Arbeit von morgen, muss
Weiterbildung leichter zugänglich werden und
allen Beschäftigten offenstehen. Darauf
zielt das Weiterbildungsgesetz. Außerdem
enthält das Gesetz eine
Ausbildungsgarantie für junge Menschen.
Fachkräfteeinwanderung
Deutschland wird ein modernes
Einwanderungsland Fachkräfte
sollen schneller und unbürokratischer in
Deutschland arbeiten können. Mit
einem Gesetz zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeeinwanderung sollen bestehende
Hürden abgebaut und die Verdienstgrenze für
die Blaue Karte abgesenkt werden. Wer zwei
Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im
Heimatland hat, kann als Fachkraft nach
Deutschland kommen. Neu eingeführt wird eine
Chancenkarte mit einem Punktesystem.
Aufstiegs-BAföG 2022: Erstmals mehr
als eine Milliarde investiert 2022 ist
erstmals mehr als eine Milliarde Euro
Aufstiegs-BAföG ausgezahlt worden. Das
Fördervolumen lag acht Prozent höher als im
Vorjahr. Dabei blieb die Zahl der
geförderten Personen mit 192.000 nahezu
unverändert. Mit dem Aufstiegs-BAföG wird
die berufliche Fortbildung finanziell
unterstützt. Derzeit profitieren davon
besonders Erzieherinnen und Erzieher.
→ mehr erfahren
•
Sommer der Berufsausbildung
„Wer eine Ausbildung erfolgreich absolviert,
ist gefragt“ Mehr junge Menschen
für eine berufliche Ausbildung zu begeistern
– das ist Ziel des „Sommers der
Berufsausbildung“. Was eine Berufsausbildung
so wertvoll macht? Sie ist ein tolles
Sprungbrett für ein erfolgreiches
Berufsleben – und bietet weitere Pluspunkte.
•
Allianz für Aus- und Weiterbildung
Gemeinsam die duale Ausbildung stärken Bundesregierung, Wirtschaftsverbände und
Gewerkschaften haben eine Vereinbarung zur
„Allianz für Aus- und Weiterbildung“
unterzeichnet. Mehr Berufsorientierung, ein
besserer Übergang von der Schule ins
Arbeitsleben und weniger
Ausbildungsabbrüche: Dies und mehr will die
Allianz bis 2026 erreichen.
•
11. Nationaler MINT-Gipfel in Berlin
Deutschland sucht dringend MINT-Fachkräfte
Bundeskanzler Scholz hat auf die hohe
Bedeutung von MINT-Berufen für die
Zukunftsfähigkeit Deutschlands hingewiesen.
Gerade mit Blick auf die Energiewende würden
MINT-Fachleute gebraucht, sagte der Kanzler
anlässlich des 11. Nationalen MINT-Gipfels
in Berlin.
•
Im Kabinett
Bessere Bedingungen für Pflegestudierende Das Pflegestudium soll attraktiver
werden: Eine Ausbildungsvergütung für
Studierende sowie die vereinfachte
Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind
nur zwei der neuen Regelungen. Das Kabinett
hat den Entwurf des
Pflegestudiumstärkungsgesetzes beschlossen.