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Arbeitszeit: Viel Flexibilität durch Zusammenspiel von Gesetz und Tarifverträgen

Aktuelle Studie des WSI

Düsseldorf/Duisburg, 19. Januar 2026 - Das Zusammenwirken von geltendem Arbeitszeitgesetz und Tarifverträgen lässt Unternehmen viel Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Zugleich sind Regeln für die Gesundheit von Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unerlässlich. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Das Arbeitszeitgesetz steht unter Beschuss: Arbeitgeber haben es schon lange ins Visier genommen, die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, deutlich längere Arbeitstage zu ermöglichen, indem die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit durch eine Regelung für die Wochenarbeitszeit ersetzt wird. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sogar davon, das Arbeitszeitgesetz ganz abzuschaffen.

Das Argument: Die geltende Regelung biete zu wenig Flexibilität. Doch die Kritik blendet aus, dass das geltende Arbeitsgesetz keineswegs starr ist. So kann beispielsweise die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.

Zudem ist das Arbeitszeitgesetz „tarifdispositiv“, das heißt Arbeitgeberverband und Gewerkschaft können Abweichungen per Tarifvertrag aushandeln, die tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Das geschieht regelmäßig, zeigt Dr. Reinhard Bispinck in der Studie. Der ehemalige Leiter des WSI-Tarifarchivs hat analysiert, wie Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit in Tarifverträgen geregelt sind, und sich dabei auf 25 Tarifbereiche quer über alle Branchen konzentriert.

Der Auswertung zufolge verfügen die Unternehmen über erhebliche Spielräume. „Das Flexibilitätspotenzial der tariflichen Arbeitszeitbestimmungen aus Sicht betrieblicher Steuerungsinteressen ist seit langem sehr hoch“, schreibt der Forscher.

Das Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen von Tarifverträgen schafft einen guten Ausgleich zwischen den Flexibilisierungsbedürfnissen der Arbeitgeber*innen und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.



Die könnte leiden, wenn durch Abschaffung der täglichen gesetzlichen Obergrenze zeitweilig Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden möglich würden. Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie drohen erhebliche Nachteile, wie Forschende der Hans-Böckler-Stiftung und anderer Institutionen in verschiedenen Untersuchungen zeigen (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten). „Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder sinnvoll noch erforderlich, wie die Analyse der tariflichen Regelungen unterstreicht“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.



„Die Untersuchung zeigt, dass Unternehmen schon unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung haben. Gleichzeitig werden die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in die Gestaltung miteinbezogen. Das Zusammenspiel von gesetzlichem Rahmen und passgenauen, fair ausgehandelten tariflichen Lösungen ist eine Stärke. Unternehmen müssen sie aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen, wie das zunehmend passiert ist.“ Aktuell hat nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland einen Arbeitgeber, der sich an einen Tarifvertrag gebunden hat.



In der Regel ist in Tarifverträgen eine Wochenarbeitszeit vereinbart, schreibt Bispinck in der Auswertung. In Westdeutschland beläuft sie sich im Schnitt auf 37,6 Stunden, im Osten auf 38,6. Das Spektrum reicht von 35 Stunden wie in der Eisen- und Stahlindustrie bis zu 40 Stunden, etwa in der Landwirtschaft. Pauschale Arbeitszeitreduzierungen hat es in den meisten Branchen seit langem nicht gegeben.

Ein wirkungsvolles Instrument zur Flexibilisierung stellen sogenannte Arbeitszeitkorridore dar. In der chemischen Industrie beispielsweise kann die Wochenarbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder ganze Betriebe mit Zustimmung der Tarifparteien angepasst werden auf einen Wert zwischen 32 und 40 Stunden. Auch die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit für Teile der Belegschaft oder befristete Verkürzungen zur Beschäftigungssicherung sind oft zulässig.



Die meisten Tarifverträge erlauben zudem eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum. In der Regel sind dabei Grenzen vorgegeben, beispielsweise maximal zehn Stunden täglich in der Papierverarbeitung oder 34 bis 60 Stunden pro Woche in der bayerischen Landwirtschaft. Der Ausgleichszeitraum, innerhalb dessen die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss, beträgt meist sechs Monate bis ein Jahr, in Sonderfällen bis zu drei Jahre. Die Vorgaben seien generell im Laufe der Jahre weiter gefasst worden, so Bispinck.

Bei der Ruhezeit nach dem Feierabend sieht das Arbeitszeitgesetz ein Minimum von elf Stunden vor, von dem durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Von dieser Möglichkeit wird in diversen Branchen Gebrauch gemacht. Samstagsarbeit lassen die meisten Tarifverträge in irgendeiner Form zu. Großen Spielraum haben Unternehmen zudem in Sachen Schichtarbeit, die ebenfalls in verschiedenen Formen in allen Tarifbereichen erlaubt ist.

Für Mehrarbeit ist in der Regel eine mehr oder minder großzügige Obergrenze tarifvertraglich festgelegt, vereinzelt – zum Beispiel in der Druckindustrie – gibt es gar keine Begrenzung.

Ein Novum in der tariflichen Arbeitszeitpolitik der vergangenen Jahre stellen Wahloptionen dar, die es Beschäftigten ermöglichen, individuell zwischen Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung zu entscheiden. Bei der Deutschen Bahn etwa können die Beschäftigten zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen, darunter zwölf zusätzliche Urlaubstage oder eine um zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit statt Entgelterhöhung. In der Eisen- und Stahlindustrie Nordwest kann ein tarifliches Zusatzentgelt von 1000 Euro in bis zu fünf freie Tage umgewandelt werden.

Arbeitszeitkonten sind in der überwiegenden Mehrheit der Tarifbereiche verbreitet, Langzeitkonten, die etwa für Qualifizierung, Teilzeit oder Freistellung vor der Rente genutzt werden können, in sieben Tarifbereichen. In einzelnen Branchen wie der Eisen- und Stahl- oder der Chemieindustrie schreiben Demografie-Tarifverträge die Einrichtung betrieblicher Fonds vor, mit denen sich fest definierte Zwecke wie Altersteilzeit oder eine „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ finanzieren lassen. Altersteilzeit ist hin und wieder auch in speziellen Tarifverträgen geregelt.

Unter dem Strich zeige sich, dass den Unternehmen eine breite Palette von tarifvertraglichen Instrumenten zur Verfügung steht, mit denen sich Arbeitszeit gestalten lässt, so Bispinck. „Die Tarifvertragsparteien entwickeln seit Jahrzehnten – mal mehr, mal weniger konfliktreich – ein branchenspezifisches Regelwerk für die Arbeitszeit und ihre betriebliche Gestaltung. Dabei finden sie immer wieder einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Flexibilitätsforderungen und den Arbeitszeitinteressen der Beschäftigten.“

WSI-Experte: 60 Prozent des Medianlohns sollte als Referenzwert für einen angemessenen Mindestlohn gesetzlich verankert werden

Anhörung im Bundestag
Öffentliche Anhörung a)
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mindestlohngesetz reformieren – 15 Euro pro Stunde sicherstellen BT-Drucksache 21/346
b) Antrag der Fraktion Die Linke Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen BT-Drucksache 21/347

Düsseldorf/Duisburg, 12. Januar 2026 - Die Europäische Union hat sich die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf die Fahne geschrieben. Ein Beitrag dazu ist die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne vom Oktober 2022, die unter anderem nationale Referenzwerte vorsieht. Um diese sinnvolle Vorgabe zu erfüllen, sollte der Deutsche Bundestag den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten auch im Mindestlohngesetz festschreiben. Das geht aus einer Stellungnahme von Dr. Malte Lübker hervor.*
Dr. Malte Lübker, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Der Mindestlohnexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zählt zu den Sachverständigen, die heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales angehört werden. Diese Rechtsklarheit würde auch das Mandat der Mindestlohnkommission stärken, so Lübker.

Die Mindestlohnkommission, die aus Vertreter*innen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besteht und für die Anpassung des Mindestlohns zuständig ist, habe sich in der Vergangenheit – wie derzeit im Gesetz vorgesehen – in erster Linie an der Tarifentwicklung orientiert, so Lübker. Doch dies ändert sich: Der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Kommission 2024 in einem Brief beauftragt, künftig auch den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigen zu berücksichtigen. Auch die Kommission selbst hat sich den neuen Referenzwert in ihre Geschäftsordnung geschrieben. „Die Mindestlohnkommission hat sich damit in einer für sie komplexen Situation als handlungs- und kompromissfähig erwiesen“, so Lübker.

Die Neuerung trägt erste Früchte: Während die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 die Tarifentwicklung nachvollzieht, zeigt sich der Einfluss des Referenzwerts im zweiten Anpassungsschritt auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027. Dies entspricht in etwa 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten – wenn auch mit Stand vom April 2025. Ein gesetzlicher Referenzwert würde die Kommission darin bestärken, diesen Kurs fortzusetzen und es ihr ermöglichen, die Höhe des Mindestlohns eigenständig im Hinblick auf das Lohngefüge zu prüfen, erklärt der WSI-Forscher. Ein erneuter Eingriff wie 2022, als die Erhöhung auf 12 Euro gesetzlich vorgenommen wurde, werde so überflüssig.

Doch die Neuerungen in der Kommission haben auch Kritiker*innen auf den Plan gerufen – die öffentlichen Vorwürfe reichten bis hin zum Verfassungsbruch. Die derzeitige Situation hält der Wissenschaftler deshalb für unzumutbar: Die Kommission sehe sich einerseits mit der Erwartung konfrontiert, das Mindestlohngesetz europarechtskonform auszulegen und den Referenzwert in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Andererseits werde ihr vorgehalten, dass sie genau dies ohne eine vorherige Gesetzesänderung nicht dürfe. Das schwäche ihre Autorität in unnötiger Weise.

Lübkers Empfehlung: Der Bundestag sollte die bisherige Behelfslösung ersetzen und den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten im Mindestlohngesetz verankern. Dies würde „Rechtsklarheit für die künftige Arbeit der Mindestlohnkommission schaffen, diese effektiv vor dem unberechtigten Vorwurf einer Kompetenzüberschreitung schützen und das Mandat der Mindestlohnkommission stärken“.

Neben einer gesetzlichen Verankerung des Referenzwertes gibt es bei der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie noch weiteren dringenden Handlungsbedarf, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Der in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene nationale Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung ist inzwischen überfällig und sollte dringend vom Kabinett verabschiedet werden.“

Wirtschaftspolitik 2026: Deutschlands industriellen Kern erhalten, Verunsicherung vermeiden als zentrale Aufgaben

Jahresausblick des IMK

(C) Hans-Böckler Stiftung

Düsseldorf/Duisburg, 7. Januar 2026 - Die deutsche Wirtschaft befindet sich an einem kritischen Punkt. Zwar dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach mehreren Jahren der Schwäche 2026 wieder nennenswert wachsen – um 1,2 Prozent, so die aktuelle Prognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Das ist vor allem auf Impulse durch das Sondervermögen Infrastruktur, Ausgaben für Verteidigung, Entlastungen durch das Investitionssofortprogramm für Unternehmen und den Industriestrompreis zurückzuführen.

„Zugleich stellt sich die wirtschaftliche Lage jedoch noch düsterer dar als vor einem Jahr geahnt“, heißt es in der neuen IMK-Analyse zu den aktuellen wirtschafspolitischen Herausforderungen zum Jahresbeginn.* Grund dafür seien vor allem geoökonomische Verschiebungen wie die wachsende Rivalität zwischen den USA und China sowie die offensive Handels- und Industriepolitik der beiden Großmächte, unter der die deutsche Industrie zunehmend leidet. „Zügiges und strategisches Handeln ist erforderlich“, folgern die IMK-Forscher*innen.

Um den künftigen Wohlstand des Landes zu sichern, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Ökonom*innen mehrere Herausforderungen gleichzeitig meistern: Erstens drohen irreparable Schäden am Kern der deutschen Wirtschaft, wenn die Industrieproduktion weiter zurückgeht. Zweitens muss sich Deutschland einem internationalen Wettbewerb stellen, in dem Sicherheits- und Machtinteressen höchste Priorität haben. Während die USA und China die Handelspolitik strategisch einsetzen und bei wichtigen Technologien nach Vorherrschaft streben, könnten Deutschland und die EU abgehängt werden.

Drittens muss die sozial-ökologische Transformation weiter vorangetrieben werden. Ohne staatliche Unterstützung werde es kaum möglich sein, Fortschritte beim Klimaschutz zu erreichen und gleichzeitig bezahlbare Energie bereitzustellen. Viertens wirke sich der hohe Veränderungsdruck bei gleichzeitig geringem Wachstum zwangsläufig auf den Arbeitsmarkt aus. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung ist es laut IMK wichtig, die Erwerbsbeteiligung zu steigern, gute Arbeitsplätze zu schaffen und ein umfassendes System der lebenslangen Weiterbildung zu etablieren.

„Bisher hat es die Bundesregierung versäumt, in der Bevölkerung und bei den Unternehmen eine Aufbruchstimmung zu erzeugen. Stattdessen haben die ständigen Forderungen nach Einschnitten im Sozialstaat in Kombination mit dem Aufschieben zuvor versprochener Entlastungen für Verunsicherung gesorgt und die Konsumfreude gedämpft.

Damit hat die schwarz-rote Koalition die wichtigen Fortschritte bei Schuldenbremse und Investitionen erheblich konterkariert“, umreißt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK, die aktuelle Situation. „In einer zugespitzten geoökonomischen Situation, in der es auf die Binnennachfrage ankommt, weil vom Außenhandel erstmal keine großen Impulse kommen können, ist das ein besonders großes Problem.“

In ihrer Analyse leuchten Dullien und seine Forscherkolleg*innen die Problemlagen detailliert aus: Zunächst seien die Haushalte bei der Förderung der Elektromobilität übergangen und dann zusätzlich enttäuscht worden, da die in Aussicht gestellte Senkung der Stromsteuer nur für Teile der Unternehmenslandschaft gilt. Anstatt die Pendlerpauschale zu erhöhen und die Mehrwertsteuer in der Gastronomie zu reduzieren – Maßnahmen, von denen einkommensstarke Haushalte stärker profitieren –, hätte die Bundesregierung die Stromsteuer für private Haushalte senken sollen, so das IMK.



Die privaten Haushalte durch „eine völlig überflüssige Rentendebatte zu verunsichern“, sei ein weiterer schwerer Fehler gewesen, analysieren die Expert*innen. Das deutsche Rentensystem sei stabil, zeige bei systematischer Betrachtung keine Generationenungerechtigkeit und habe bereits in der Vergangenheit größere Alterungsschübe verkraftet.



Außerdem zeigt ein Blick in die aktuellsten Statistiken zum Sozialstaat: Die Gesamtausgaben für soziale Sicherung sind in Deutschland nicht auffällig groß und nicht auffällig gestiegen. Gemessen an der gesamtwirtschaftlich relevanten Größe, der Wirtschaftsleistung, sind die Ausgaben in zentralen Bereichen wie Rente, Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung sogar unverändert bzw. niedriger als vor 15 oder vor 20 Jahren.**




Insgesamt seien die öffentlichen Debatten stark von irreführenden Annahmen geprägt. Während vor allem über angeblich erdrückende Bürokratie, hohe Steuern und übermäßige Sozialausgaben diskutiert werde, bleibe der wahre Grund für die Stagnation unterbelichtet – nämlich dass die Wirtschaft aufgrund rückläufiger Exporte und verhaltener privater Konsum- und Investitionsausgaben an einer zu geringen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage leidet.

Da die Konjunktur auch im Euroraum insgesamt verhalten ist, sollte die Europäische Zentralbank ihren geldpolitischen Spielraum nutzen und stützend wirken. Insbesondere sei aber die Bundesregierung in der Verantwortung:

Aufgabe 1: Industrie erhalten und Binnennachfrage stärken
Je länger die wirtschaftliche Stagnation und insbesondere der Rückgang der Industrieproduktion andauern, desto stärker seien bestehende und durchaus produktive Strukturen gefährdet, warnt das IMK. Zum Beispiel, wenn Fachkräfte in die Arbeitslosigkeit oder den Vorruhestand entlassen werden.

Um den Abbau industrieller Kapazitäten aufzuhalten, muss nach Ansicht der Forscher*innen die Binnennachfrage gestärkt werden. Denn anders als in den frühen 2000er-Jahren ist nicht mit einem starken globalen Aufschwung zu rechnen, der der deutschen Industrie ein exportgetragenes Wachstum ermöglicht.

Wichtig sei deshalb eine schnelle Erhöhung der staatlichen Investitionen in die Infrastruktur – von Schienen und Straßen über Breitband- und Stromnetze bis hin zu Bildungseinrichtungen. Diese Investitionen könnten einen doppelten Nutzen bringen: Zum einen würden sie die Binnennachfrage anregen, zum anderen die Standortbedingungen verbessern.

Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz in Höhe von 500 Milliarden Euro wurden dafür laut den Forschenden Voraussetzungen geschaffen. Allerdings bleibe das Programm hinter den Erfordernissen zurück. Zum einen wäre in den kommenden zehn Jahren eine deutlich höhere Summe für öffentliche Investitionen nötig. Zum anderen müsste es sich dabei um zusätzliche Ausgaben handeln.

Ein erster Blick des IMK auf die Haushaltsplanung für 2026 zeigt, dass das nur zum Teil der Fall ist: Manchen Ausgaben aus dem Sondervermögen stehen Rückgänge im Kernhaushalt und in anderen Sondervermögen – insbesondere beim Klima- und Transformationsfonds – gegenüber. Das IMK fordert verbindliche Regeln, die sicherstellen, dass das Sondervermögen zusätzlich investiert und nicht mit anderen Posten verrechnet wird.

Die massive Lockerung der Schuldenbremse ermöglicht Bund und Ländern eine strukturelle Verschuldung von insgesamt rund 4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) während der Laufzeit des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität. Dass dabei aber die Spielräume für höhere Verteidigungsausgaben durch praktisch unbegrenzte Kredite im Rahmen einer „Bereichsausnahme“ deutlich größer sind als für Investitionen, die auch längerfristig für mehr Wirtschaftsleistung sorgen, ist aus Sicht der Forschenden problematisch.

Um das NATO-Ziel bei den Verteidigungsausgaben zu erreichen, wäre allein für die Bereichsausnahme eine jährliche Neuverschuldung von über 2,5 Prozent des BIP erforderlich. Simulationen des IMK zeigen, dass vor allem die dauerhafte Kreditaufnahme für Verteidigung in diesem Umfang den Schuldenstand des Staates sowie die Zinszahlungen permanent ansteigen lassen. Bis zum Jahr 2040 könnte die Schuldenquote auf rund 90 Prozent des BIP steigen. Auf die Dauer wäre das nicht tragfähig.

„Es wird deutlich, dass die hastigen Schuldenbremsenreformen des Frühjahrs 2025 nicht unverändert bestehen bleiben können“, heißt es in dem Report. „An Steuererhöhungen zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben führt kein Weg vorbei. Diese sollten von allen Mitgliedern der Gesellschaft nach ihrer Leistungsfähigkeit getragen werden, was bedeutet, dass ein substanzieller Anteil durch eine progressive Besteuerung von Einkommen und Vermögen aufgebracht werden sollte.“

Aufgabe 2: Interessen durchsetzen und Abhängigkeiten verringern
Eine expansive Ausrichtung der Fiskalpolitik und gezielte staatliche Investitionen sind wichtig, sie allein reichten aber nicht aus, betonen die Forschenden. Deutschland brauche zusätzlich eine Industriepolitik für zentrale Zukunfts- und Schlüsselbranchen. Schließlich haben sich die Rahmenbedingungen für das exportorientierte Geschäftsmodell Deutschlands in den vergangenen Jahren drastisch verändert.

Die beiden wichtigsten Handelspartner außerhalb Europas – die USA und China – nutzten Abhängigkeiten gezielt aus, um ihren Einfluss auszuweiten. Beispiele dafür sind Chinas verschärfte Ausfuhrkontrollen für Seltene Erden oder Magnete, aber auch das Handelsabkommen zwischen den USA und der EU, das einseitig zugunsten der Vereinigten Staaten ausgefallen sei.

China hat in Branchen, die den Kern der deutschen Industrie bilden, Kompetenzen und enorme Produktionskapazitäten aufgebaut und wird dauerhaft weniger dieser Güter aus Deutschland importieren. Gleichzeitig konkurrieren chinesische Firmen stärker mit deutschen Unternehmen auf Drittmärkten. Und die hohen US-Einfuhrzölle gepaart mit einer schwachen Binnennachfrage in China haben dazu geführt, dass chinesische Hersteller verstärkt auf den europäischen Markt drängen, wo sie deutsche Produzenten zusätzlich unter Druck setzen.

„In einer Welt, in der China und die USA nach eigenen Regeln spielen, muss die EU einseitige Abhängigkeiten reduzieren, und zwar in jeglicher Hinsicht: wirtschaftlich, technologisch, militärisch und bei der Energieversorgung“, schreiben die IMK-Expert*innen. In Ansätzen sei bereits eine industriepolitische Strategie in den Bereichen Elektromobilität, Batterieproduktion und Halbleiterfertigung erkennbar.

Es sind nach Analyse des IMK jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, um den Fortbestand strategisch wichtiger Branchen, wie beispielsweise der europäischen Stahlindustrie, zu sichern und gleichzeitig die richtigen Anreize für Investitionen zu schaffen. Diese Investitionen sollten eine zukunftsfähige Produktion von innovativen Gütern und Dienstleistungen in Europa ermöglichen – vorzugsweise in Bereichen, die dazu beitragen, das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Aufgabe 3: Erneuerbare Energien und Klimaschutz ausbauen
Die Energieversorgung muss sicher und bezahlbar sein. Schon heute ist absehbar, dass der Strombedarf in den kommenden Jahren stark steigen wird und fossile Brennstoffe sich aufgrund der CO₂-Bepreisung verteuern werden. Deshalb müssten Europa und insbesondere Deutschland den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben, so die Wissenschaftler*innen. Um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müsse zudem massiv in das Stromnetz investiert werden. Während Wind- und Solarenergie durch geringe Gestehungskosten mittel- bis langfristig die Strompreise senken, können Netzausbauinvestitionen die Preise erhöhen.

Die Klimaschutzziele und -maßnahmen infrage zu stellen, wie es im Moment teilweise geschieht, halten die Ökonom*innen für völlig falsch: „Es wäre ein Fehler, das Tempo der wirtschaftlichen Transformation zur Klimaneutralität zu verlangsamen, und zwar nicht nur mit Blick auf die Erderwärmung, sondern auch auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.“ Investitionen in veraltete Technologien würden das Land nicht nach vorne bringen. Europa drohe zudem von China abgehängt zu werden, das sich auch im Bereich der klimafreundlichen Technologien zu einem Marktführer entwickelt.

Von entscheidender Bedeutung ist für das IMK, dass die Regierung den Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin fördert. Dabei sei es teilweise günstiger, eine staatliche Beteiligung an Strom- und Wasserstoffnetzen einzugehen oder auszuweiten statt private Investoren – mit erheblichen Renditeerwartungen – zu fördern. In der Übergangsphase seien Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten sinnvoll, wie etwa Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten, der Industriestrompreis und eine allgemeine Senkung der Stromsteuer. Wichtig sei dabei eine längere Planungssicherheit beim Industriestrompreis. Den Import von Flüssigerdgas, insbesondere aus den USA, bewerten die Forschenden als falschen Weg, da es das Klima stärker belaste als Kohle und die EU sich damit ohne Not bei der Energieversorgung von den USA abhängig mache.

Daneben müsse die Nachfrage nach grünen Produkten aus Deutschland und der EU stimuliert werden, beispielsweise durch eine sozial gestaffelte Förderung von Wärmepumpen und Elektroautos oder durch verbindliche Vorgaben für Gebäude und den Verkehrssektor. Um den Absatz grüner Produkte zu sichern, sollten die öffentliche Beschaffung auf klimafreundliche Güter umgestellt und Subventionen an den Einsatz grüner Materialien gekoppelt werden.

Aufgabe 4: Erwerbsbeteiligung steigern und Weiterbildung ausbauen

Dem Arbeitsmarkt fehlen positive konjunkturelle Impulse. Dadurch ist die Arbeitslosigkeit weiter angestiegen und auch die Erwerbstätigkeit war in der zweiten Jahreshälfte 2025 rückläufig. Seit Längerem wachsen allein die Teilzeitbeschäftigung – getragen von einem Anstieg in den Dienstleistungsbereichen – und die geringfügige Beschäftigung in Nebenjobs. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ist seit dem Höchststand Mitte 2023 – auch infolge des anhaltenden Stellenabbaus in der Industrie – um rund 250.000 zurückgegangen. Hinzu kommt, dass es aufgrund der Alterung der Gesellschaft in den kommenden Jahren deutlich weniger Erwerbspersonen geben wird. „Angesichts dieser demografischen Entwicklung und der weiterhin sinkenden Geburtenrate kann es sich Deutschland nicht leisten, auf ausländische Fachkräfte zu verzichten“, so die IMK-Expert*innen. „Daher braucht es ein klares Bekenntnis zu einer gezielten und gesteuerten Arbeitsmigration“.

Darüber hinaus müssten die vorhandenen einheimischen Arbeitskräftepotenziale viel besser erschlossen werden. Es gilt, so das IMK, Jugendliche ohne Schulabschluss sowie Personen ohne Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die Erwerbsbeteiligung von Frauen – insbesondere solche ohne deutsche Staatsbürgerschaft – und älteren Menschen zu erhöhen sowie die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten in Richtung einer vollzeitnahen Teilzeit auszuweiten. Dazu ist unter anderem eine verlässliche und flächendeckende Kinderbetreuung für alle Kinder bis zur weiterführenden Schule notwendig. Der Ausbau der Tagespflege könnte pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – spürbar entlasten und somit die Teilnahme am Arbeitsmarkt erleichtern. Es müssten außerdem Fehlanreize im Steuer- und Abgabensystem beseitigt werden, die einer Ausweitung des Arbeitsvolumens im Wege stehen, wie Minijobs oder das Ehegattensplitting.

Eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze wird aktuell vor allem von Arbeitgeberseite gefordert. Das sei zu kurz gesprungen, kritisiert das IMK. Entscheidend sei, möglichst viele Menschen lange und produktiv in guter Arbeit zu halten, um die Lücke zwischen dem tatsächlichen Renteneintritt und der Regelaltersgrenze zu verringern. Dies erfordert verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen, damit möglichst viele Beschäftigte die Regelaltersgrenze bei guter Gesundheit erreichen können.

Gleichzeitig müsse verhindert werden, dass ältere Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz über Altersteilzeit- und Abfindungsprogramme verlieren, dem Arbeitsmarkt dauerhaft entzogen sind. „Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht können wir es uns nicht leisten, auf diese Arbeitskräfte vorzeitig zu verzichten”, schreiben die Autor*innen. Aus ihrer Sicht sind die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung, wie die geplante Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen oder die Aktivrente, nicht geeignet, Fachkräfte zu sichern oder dafür zu sorgen, dass insgesamt mehr gearbeitet wird. Sie sind kostenintensiv und kommen nur begrenzten Personengruppen zugute. Es wäre effektiver und kostengünstiger, das freiwillige Weiterarbeiten im Alter zu erleichtern.

Die geplante Neugestaltung des Bürgergelds basiere auf der falschen Annahme, dass anhaltende Arbeitslosigkeit vor allem auf mangelnde Einsatzbereitschaft zurückzuführen ist, so die kritische Analyse der Ökonom*innen. Der eigentliche Grund sei jedoch die unzureichende gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Ein immer häufiger auftretendes Problem ist, dass die verfügbaren Jobs nicht zum Qualifikationsniveau der Arbeitslosen passen. Qualifizierung und Weiterbildung müssten daher breiter und flexibler gedacht werden. Gerade für ältere Menschen und Personen ohne Berufsausbildung ist Weiterbildung von entscheidender Bedeutung, um ihre Chancen auf nachhaltige Beschäftigung zu erhöhen.

Deutsche Schuldenquote könnte durch Kredite für Verteidigung bis 2050 auf fast 100 Prozent steigen – gezielte Steuerfinanzierung sinnvoller

Düsseldorf/Duisburg, 5. Januar 2026 - Mit der im Frühjahr 2025 in das Grundgesetz eingeführten sogenannten Bereichsausnahme, durch die die geplante starke Ausweitung der Verteidigungsausgaben über neue Kredite finanziert werden darf, droht der Schuldenstand des deutschen Staates bis 2050 auf fast 100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigen.

Foto Hans Böckler Stiftung

Das kreditfinanzierte Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) erhöht die Schuldenquote, also die Schulden der öffentlichen Hand im Verhältnis zum BIP, dagegen nur moderat und vorübergehend.

Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Der Unterschied in der Wirkung der beiden Instrumente liegt darin, dass der Umfang des Sondervermögens wesentlich geringer ist als die neu geschaffenen Spielräume zur Finanzierung von Verteidigungsausgaben. Außerdem schaffen die Investitionen aus dem SVIK zusätzliches Wirtschaftswachstum und höhere Produktionskapazitäten, die die Schuldenquote wieder senken.



Dieser positive Effekt ist umso größer, je mehr von den 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen auch wirklich in zusätzliche Investitionen fließt. Deutlich anders sieht es bei der so genannten Bereichsausnahme aus, über die die starke Ausweitung der Verteidigungsausgaben finanziert werden soll. Wird sie über die kommenden Jahre so genutzt wie vorgesehen, ist sie der zentrale Faktor dafür, dass die staatliche Schuldenstandsquote von heute knapp 65 Prozent des BIP kontinuierlich auf 90 Prozent 2040 ansteigt und Ende der 2040er Jahre rund 96 Prozent erreicht.

„Mit der Bereichsausnahme Verteidigung ist die Schuldenbremse im Grundgesetz alleine nicht mehr in der Lage, Schuldentragfähigkeit für Deutschland zu gewährleisten“, erläutert Prof. Dr. Sebastian Dullien, der Wissenschaftliche Direktor des IMK. „Oder anders ausgedrückt: Ohne eine neue Reform der Schuldenbremse verfehlt diese ihr ursprüngliches Ziel.“

Die Forschenden empfehlen daher, „dauerhaft hohe Verteidigungsausgaben – so sie denn politisch notwendig und gewünscht sind – nicht allein über Aufnahme neuer Schulden zu finanzieren, sondern zu einem erheblichen Teil über Steuern. Ausschließlich bei zusätzlichen investiven Ausgaben des Staates sollte eine langfristige Schuldenfinanzierung ermöglicht werden“, schreiben Dr. Christoph Paetz, Dr. Katja Rietzler und PD Dr. Sebastian Watzka im Fazit ihrer Studie. Geeignet für eine teilweise Steuerfinanzierung höherer Verteidigungsausgaben sei beispielsweise eine zweckgebundene einmalige Sonderabgabe auf sehr große Vermögen.

Insbesondere die neuen Spielräume in der Schuldenbremse für Investitionen durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz sieht das IMK dagegen positiv. Seit Jahren fordert das Institut – auch auf Basis gemeinsamer Studien mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) – eine Investitionsoffensive und eine entsprechende Reform der Schuldenregeln.

Simulationen mit dem renommierten Weltwirtschaftsmodell des National Institute of Economic and Social Research, NiGEM, haben in einer IMK-Studie von Februar 2025 gezeigt, dass ein 2024 von IMK und IW vorgeschlagenes kreditfinanziertes Investitionsprogramm mit einem Volumen von knapp 600 Milliarden Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands erheblich verbessern würde, ohne die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gefährden.

Im Gegenteil: Ein starker Zugewinn an Wirtschaftsleistung würde die durch die Kreditaufnahme für das Programm zunächst höheren staatlichen Defizite längerfristig überkompensieren, so dass zur Jahrhundertmitte die Schuldenquote des Staates sogar niedriger liegen könnte als im Vergleichsszenario ohne massive Investitionen.

Mit den Grundgesetzänderungen vom März 2025 haben Bundestag und Bundesrat zusätzliche Verschuldungsspielräume geschaffen, die weit über die 600 Milliarden Euro der IMK/IW-Empfehlung hinausgehen. Allerdings entfällt ein Großteil davon auf die Bereichsausnahme für Verteidigung. Dagegen ist der investive Anteil von vornherein deutlich geringer als der von den beiden Instituten ermittelte Bedarf.

Denn rechnet man ein, dass die nominal 500 Milliarden Euro des Sondervermögens über 12 Jahre ausgegeben werden sollen und dementsprechend der Inflation unterliegen, fällt das reale Volumen des Investitionstopfs nochmal deutlich geringer aus.

Bei einer angenommenen jährlichen Preissteigerung von zwei Prozent und über die Jahre gleichen Aufteilung der Investitionsausgaben wären es bezogen auf das Referenzjahr 2024 real 441 Milliarden Euro. Und bei Infrastruktur- und Bauprojekten liegt die anzunehmende Preissteigerungsrate sogar noch etwas höher, was den realen Wert weiter schmälert. „Dies legt nahe, dass die Investitionsausgaben aus dem SVIK – selbst, wenn alle Mittel aus dem Sondervermögen in vollem Umfang in zusätzliche Investitionen fließen würden – deutlich hinter den Bedarfen zurückbleiben dürften“, schreiben Paetz, Rietzler und Watzka.



Deutlich größer ist der Spielraum für kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben durch die sogenannte Bereichsausnahme. Danach dürfen der direkte Verteidigungsetat, die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten wie der Ukraine sowie Ausgaben für Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, soweit sie ein Prozent des BIP übersteigen, ohne Obergrenze und dauerhaft durch Kredite finanziert werden. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Verteidigungsausgaben auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Anders als Infrastrukturinvestitionen haben Rüstungsausgaben in der Regel keinen gesonderten Effekt auf den produktiven Kapitalstock einer Ökonomie und verstärken damit das langfristige Wachstum nur wenig. Sie gelten ökonomisch als „öffentlicher Konsum“.

Es sei also anzunehmen, dass ein Großteil der zusätzlichen kreditfinanzierten Ausgaben eher konsumtiver Natur ist, während wachstumsfördernde öffentliche Investitionen den kleineren Teil der Maßnahmen ausmachen, analysieren die Forschenden. In ihrer neuen Studie berechnen sie, wie sich das langfristig – auch im Unterschied zum bereits simulierten IMK/IW-Investitionsprogramm – auf die Wirtschaftsentwicklung und die öffentlichen Finanzen in Deutschland auswirkt.

Das tun Paetz, Rietzler und Watzka erneut mit dem NiGEM-Modell, das viele Forschungsinstitute und auch Zentralbanken nutzen. In ihren Simulationsrechnungen beleuchten sie drei Szenarien: In Szenario 1 werden die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität und der Bereichsausnahme für Verteidigung simuliert. Szenario 2 betrachtet nur die Wirkungen des SVIK, wobei angenommen wird, dass lediglich die Hälfte der Mittel für investive Zwecke genutzt wird.

Die Quote halten die Forschenden – wie andere Expert*innen auch – zumindest für das Jahr 2026 anhand der Haushaltsplanung für plausibel. Szenario 3 berücksichtigt wie Szenario 2 nur das Sondervermögen, aber unterstellt, dass es vollständig investiv genutzt wird. Verglichen werden die Szenarien mit einer „Basislinie“ ganz ohne SVIK und Bereichsausnahme. Der Simulationszeitraum reicht von 2026 bis 2050.

1,4 Prozent mehr Wirtschaftsleistung, wenn Sondervermögen vollständig in zusätzliche Investitionen fließt
Mit Blick auf die Entwicklung der Wirtschaftsleistung zeigen die Berechnungen mit NiGEM, dass die kreditfinanzierten öffentlichen Investitionen durch das Sondervermögen spürbare positive Wirkungen haben, und das nicht nur kurzfristig, sondern vor allem langfristig. Im Szenario 3 steigt die positive prozentuale Abweichung im Vergleich zur Basislinie stetig an und erreicht Mitte der 2040er-Jahre einen Höchstwert: Das BIP fällt dann 1,4 Prozent höher aus als ohne kreditfinanzierte zusätzliche Investitionen.



Dieser Anstieg ist zu einem erheblichen Teil auch auf zusätzliche private Investitionen zurückzuführen, die durch die öffentlichen Investitionsausgaben animiert werden. Die Investitionen erhöhen über den vergrößerten Kapitalstock das BIP-Potenzial dauerhaft, zusätzlich zu ihrer direkten Nachfragewirkung auf das BIP. In den Szenarien 1 und 2 ist der Effekt ebenfalls positiv, aber weniger stark, weil der verstärkte öffentliche Konsum, vor allem die deutlich höheren Verteidigungsausgaben, nur kurzfristig auf das BIP wirkt. Die Wirtschaftsleistung fällt dann im Vergleich zur Basislinie moderat um ein halbes bis ein Prozent höher aus.



Entsprechend unterschiedlich entwickelt sich auch die Schuldenstandsquote. In den Szenarien 2 und 3, in denen allein das Sondervermögen simuliert wird, steigen die Schulden im Verhältnis zum BIP nur vorübergehend und moderat an auf knapp 74 Prozent Anfang der zweiten Hälfte der 2030er Jahre. Im Vergleich zur Basislinie ist die Schuldenstandsquote um maximal etwa 11 Prozentpunkte höher. Bereits mit Auslaufen des Sondervermögens beginnt die Schuldenquote dann aber wieder zu fallen.



Demgegenüber verschlechtert sich im Szenario 1, in dem zusätzlich auch die Bereichsausnahme für Verteidigung dauerhaft schuldenfinanziert wird, die finanzielle Lage für den deutschen Fiskus erheblich. Die Schuldenquote steigt kontinuierlich – auf über 90 Prozent des BIP ab 2040, am Ende des Simulationszeitraums 2050 hat sie 96 Prozent erreicht.
Bemerkenswert ist nach Analyse der Forschenden zudem, dass in diesem Szenario die privaten Investitionen hinter der Basislinie, also der hypothetischen Situation ohne zusätzliche Kreditspielräume, zurückbleiben. Ursache dafür ist, dass mit der dauerhaft hohen Neuverschuldung für Verteidigungsausgaben auch die Zinsen steigen und damit private Investitionen unattraktiver werden.

Die hohe Verschuldung für zusätzlichen öffentlichen, verteidigungsbezogenen Konsum in Szenario 1 bringe somit nicht nur Gefahren für die Stabilität der deutschen Staatsfinanzen, sondern auch für das langfristige Wirtschaftswachstum mit sich, warnen Paetz, Rietzler und Watzka. Nach Analyse der Forschenden ein zusätzliches starkes Argument dafür, den Ausbau der Verteidigung nicht dauerhaft allein über Kredite zu finanzieren, sondern über gezielt generierte Steuermittel.

„Ökonomisch ist die Schuldenbremsenreform vom Frühjahr 2025 genau falsch herum aufgezogen worden: Eigentlich hätte man großzügig Kredite für Investitionen erlauben und vorübergehend Spielräume für Verteidigung schaffen sollen“, so IMK-Direktor Dullien. „Stattdessen hat man begrenzte Spielräume für Investitionen und eine unbegrenzte Kreditaufnahmemöglichkeit für Verteidigung ins Grundgesetz geschrieben.“