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Archiv Januar - Juni 2024
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Was ändert sich im Juli 2024? |
Berlin, 28. Juni 2028 -
Es gibt mehr Rente, die
Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge wird
angehoben, die monatlichen Pfändungsfreigrenzen steigen und
Namensänderungen werden einfacher. Diese und andere
Neuregelungen im Überblick.
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BUND-LÄNDER-EINIGUNG
• Pakt
für schnelleres Planen und Bauen wirkt Mehr erneuerbare
Energie, mehr Wohnraum, eine leistungsfähige Infrastruktur –
der von Bund und Ländern geschlossene Pakt für Planungs-,
Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zeigt Wirkung. Ein
erster Monitoringbericht belegt, dass Bund und Länder zügig
vorankommen. 80 Prozent der Vorhaben wurden bereits auf den
Weg gebracht.
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•
Bürokratieabbau - Die digitalen Arbeitsverträge kommen
Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. So sollen unter
anderem digitale Arbeitsverträge für Entlastungen sorgen.
Darüber hinaus hat insbesondere die vorgeschlagene Einführung
der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Entlastungseffekte für die Wirtschaft.
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• Nationaler
Bildungsbericht - Trendwende voranbringen Das deutsche
Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Um eine
Trendwende zu meistern muss auf verschiedenen Ebenen und
Altersstufen angesetzt werden: von den Kitas bis zu den
Ausbildungsbetrieben.
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•
Nachhaltige Mobilität - Kommunen bei der Mobilitätsplanung
unterstützen Öffentliche und individuelle
Mobilitätsangebote vor Ort sollen verbessert werden. Das
Bundesverkehrsministerium unterstützt dies mit dem Programm
nachhaltig.mobil.planen.
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•
Gegen sexuelle Gewalt - Sexuelle Gewalt und Ausbeutung
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche
sind besonders vor sexueller Gewalt zu schützen. Die
Prävention soll weiter verbessert, Strukturen verstärkt
werden – das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der
Gesetzentwurf sieht auch vor, das Amt des
Missbrauchsbeauftragten gesetzlich zu verankern.
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•
Kinderpornographie - Mindeststrafen werden angepasst
Behörden wird es künftig ermöglicht, im Einzelfall flexibel
zu handeln – und sich so auf die schweren Fälle zu
fokussieren. In der Praxis hatten sich zahlreiche Fälle
ergeben, für die die aktuelle gesetzliche Regelung keine
sachgerechte Lösung bietet.
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•
Sexueller Kindesmissbrauch im Internet - EU will einen Riegel
vorschieben In der EU wird die sogenannte „Chatkontrolle“
diskutiert. Anbieter wie Google, Meta oder Messenger-Dienste
sollen dazu verpflichtet werden, ihre Plattformen nach
Bildern und Videos mit sexualisierter Gewalt an Kindern zu
durchsuchen.
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•
Illegale Inhalte und Jugendschutz - EU verlangt von
Pornoseiten Auskunft Die EU hat Pornoseiten aufgefordert,
detaillierter darüber zu informieren, wie sie die Risiken im
Zusammenhang mit dem Jugendschutz prüfen und mindern.
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Digitales Organspende-Register - Jetzt über das Thema
Organspende nachdenken Das neue Organspende-Register ist
online. Ein guter Grund, sich mit diesem Thema
auseinanderzusetzen. Kann ich mir vorstellen, Organe zu
spenden? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Und
sind meine Daten in dem neuen Register sicher? Die
wichtigsten Antworten im FAQ.
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Lebensmittelwarnungen - Nun auch per Push-Nachricht aufs
Smartphone Schon seit 2011 werden Produktrückrufe auf
lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Nun gibt es eine App,
mit der Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit per
Push-Funktion über neue Meldungen informieren werden können.
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Der Bundes-Klinik-Atlas hat ein
umfassendes Update erhalten
Online-Verkauf gebrauchter Elektronik:
Wer haftet bei Problemen?
Aktuelle Warnungen der
Bundesnetzagentur
EU-Kommision gegen Apple: App-Store-Regeln nicht EU-gerecht
eXit Hate Speech: 47 Organisationen stellen Aktivitäten auf X
ein
Paris 2024: Was Reisende vor den Olympischen Spielen wissen
sollten
Fruchtriegel-Test: Blei, Schimmelpilzgifte und zu viel Zucker
Viele Fleischwaren enthalten weiterhin zu viel Salz
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Reisezeit – Ihre Rechte
Enttäuschte Erwartungen und böse Überraschungen gibt es
immer wieder auf Reisen. Die Liste dessen, was schiefgehen
oder anders sein kann als versprochen, ist lang. Aber in
vielen Fällen haben Verbraucherinnen und Verbraucher starke
Rechte.
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•
Von
Auslandreiseversicherung bis Zahlungsmittel Plötzlich
ändern sich die Reisedaten, ein Nonstopflug bekommt plötzlich
Zwischenlandungen oder der Flieger hebt gar nicht ab: Sie
müssen nicht alles akzeptieren, was Reiseveranstalter ihren
Kundinnen und Kunden mitunter bieten.
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Rechte und Pflichten bei Ärger im Urlaub (einschließlich
Musterbriefe)
Hilfe bei Auslandsreisen für Deutsche
in Notfällen
Schlichtungsstellen für Fernreisen und Nahverkehr in
Deutschland
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Online-Schulungen für
Verbraucher - Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: KI und Desinformation, Fotos mit dem
Smartphone, Umgang mit steigenden Lebensmittelpreisen
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Sieger des Wettbewerbs
„Jugend testet“ ausgezeichnet Chatbots, 3-D-Drucker,
Kondome und vieles mehr Mehr als 3.500 Schüler haben beim
Wettbewerb "Jugend testet“ mitgemacht. Von Fahrradschlössern,
Abschminktüchern und Kondomen bis hin zu barrierefreien
Kinos, Vokabel-Apps und Chatbots – die Tests spiegeln den
jugendlichen Verbraucheralltag wider. Lernen Sie hier die
Siegerinnen und Sieger kennen.
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Hummel-Challenge 2024 -
Mitmachen und Hummeln per App melden Das
Citizen-Science-Projekt „Hummel-Challenge“ soll dabei helfen,
mehr über die Vielfalt und Verbreitung von Hummeln in
Deutschland herauszufinden. Noch bis zum 3. Juli kann jede
und jeder mitmachen und möglichst viele verschiedene Hummeln
fotografieren.
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Weiterentwicklung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeit online mitgestalten
Deutschland soll nachhaltiger werden – und das so konkret und
lebensnah wie möglich. Nutzen Sie die Chance und beteiligen
Sie sich noch bis zum 26. Juli 2024 online. Ihre Beiträge
werden für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
ausgewertet.
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Bundeskanzler Scholz nimmt am Europäischen Rat in
Brüssel teil. |
Sicherheitsvereinbarung mit Ukraine unterzeichnet
Brüssel/Duisburg, 27. Juni 2024 - Auf der
Agenda stehen Beratungen zur weiteren Unterstützung der
Ukraine – mit Präsident Selenskyj wurde ein
Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Außerdem geht es um die
Personalpolitik.
Auf dem Europäische Rat
werden, so Bundeskanzler Olaf Scholz, wichtige Entscheidungen
für die Arbeit Europas getroffen: Neben einer umfassenden
inhaltlichen Agenda befassen sich die EU-Staats- und
Regierungschefinnen und -chefs auch mit wichtigsten
Entscheidungen zur Zukunft der Gemeinschaft. Kanzler Scholz
nannte in seinem Eingangstatement wichtige Themen des
Treffens: Weitere Unterstützung der Ukraine: Die
internationalen Partner – auch die EU – haben der Ukraine
einen 50 Milliarden Euro Kredit zur Finanzierung von
Waffenkäufen und Wiederherstellung der zerstörten
Infrastrutkur bereitgestellt.
Die EU hat nun mit
der von Russland angegriffenen Ukraine eine Vereinbarung zur
Sicherheitskooperation und langfristigen Unterstützung
getroffen. Integration der ukrainischen Flüchlinge: Die
Mitgliedsstaaten der EU haben jeweils unterschiedlich viele
Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Die Mehrzahl ist in
Deutschland, Polen und Tschechien untergekommen. Kanzler
Scholz fordert, dass beim Europäischen Rat über die
finanzielle Beteiligung an Unterbringung und Integration von
den EU-Partnern gesprochen wird.
EU-Spitzenpersonal: Nach der Europawahl und vor Beginn der
neuen Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes haben
sich Vertreterinnen und Vertreter der großen europäischen
Parteifamilien auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der
drei EU-Spitzenpositionen verständigt. Sie haben vereinbart,
António Costa als Präsidenten des Europäischen Rates, Ursula
von der Leyen als Kommissionspräsidentin und Kaja Kallas als
Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik zu
unterstützen. Der Europäische Rat wird darüber befinden.
Mitschrift des Statements: Bundeskanzler Scholz:
Wir kommen hier zum Europäischen Rat zusammen, um jetzt,
unmittelbar nach den europäischen Wahlen, Entscheidungen zu
treffen, die wichtig für die weitere Arbeit Europas sind. Wir
leben in nicht einfachen Zeiten. Wir sind mit großen
Herausforderungen konfrontiert, nicht zuletzt dem furchtbaren
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Deshalb ist es
wichtig, dass sich Europa jetzt für die Aufgaben aufstellt,
die zu bewältigen sind. Das hat zunächst einmal etwas mit der
Herausforderung zu tun, die der russische Krieg mit sich
bringt.
Deshalb ist es wichtig, dass wir hier
Klarheit zeigen, auch mit den Beschlüssen, die wir treffen.
Für mich ist wichtig, dass wir das nachvollziehen, was auch
im Rahmen der G7 besprochen worden ist und wodurch wir
möglich gemacht haben, auch durch die Hebelung von „windfall
profits“ dazu beizutragen, dass wir zusammen mit den USA und
anderen G7-Partnern 50 Milliarden Dollar zur Verfügung
stellen können.
Schnell und zügig, sodass die
Ukraine in der Lage ist, daraus die Dinge zu finanzieren, die
sie in den nächsten Jahren benötigt, zuallererst natürlich
Waffen – das ist klar –, aber selbstverständlich auch Dinge,
die etwas mit wirtschaftlichem Wiederaufbau zu tun haben, mit
der Reparatur der Energieinfrastruktur oder wenn es um
humanitäre Hilfe geht. Das ist ja etwas, das wir als Partner
der USA und unserer G7-Staaten jetzt auch möglich machen
müssen, indem das schnell umgesetzt und fortgesetzt wird.
Es ist deshalb gut, dass wir diese Frage aktuell auch
mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj weiter erörtern,
mit dem wir ein Abkommen unterzeichnen werden – auch das ein
Zeichen der Solidarität in schwieriger Zeit. Zweitens wird es
darum gehen, dass wir dann bei dieser Gelegenheit auch in
Europa unsere Hausaufgaben machen. Wir haben uns schon mit
der Frage beschäftigt, wie man Europa angesichts des Ausfalls
russischer Energielieferungen resilient machen kann. Das ist
weitgehend gelungen, bleibt aber eine Aufgabe. Gleichzeitig
haben wir unzählige Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in
unseren Ländern aufgenommen.
Wir haben gerade
entschieden, dass wir die entsprechende Aufnahmebereitschaft
der Europäischen Union noch einmal verlängern. Gleichzeitig
haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das
jetzt möglich ist. Aber die Frage, wer was macht, ist nicht
klar verteilt. Zum Beispiel haben Deutschland, Polen,
Tschechien und noch einige wenige weitere Länder die meisten
Flüchtlinge aufgenommen.
Deshalb finde ich zusammen
mit meinen Kollegen, dass es jetzt auch an der Zeit ist,
Entscheidungen zu treffen, die, wenn sich die anderen Länder
weniger an der Aufnahme der Flüchtlinge beteiligen, bedeuten,
dass Europa diesen Ländern für die Finanzierung von
Lebensunterhalt, beruflichen Trainings, Sprachkursen und all
den Dingen, die da eine Rolle spielen, finanziell aber ganz
besonders beisteht.
Das habe ich der
Kommissionspräsidentin zusammen mit meinen Kollegen aus Polen
und Tschechien auch geschrieben. Wir werden darüber auch
diskutieren wollen. Ansonsten ist ein wichtiges Thema hier,
damit alles ins Laufen kommt, die Besetzung der zentralen
Funktionen, über die der Rat zu beschließen hat. Das ist die
Frage, wer die nächste Kommissionspräsidentin wird, wer Hohe
Beauftragte wird und wer den Europäischen Rat in Zukunft
führen wird. Sie wissen, dass es eine gemeinsame Position der
Parteifamilien der Konservativen, Sozialdemokraten und
Liberalen gibt. Das ist insofern relevant, als die
Kommissionspräsidentin auch eine Mehrheit im Parlament
braucht.
Insofern ist das nicht nur etwas, worauf
sich 27 Staats- und Regierungschefs einigen müssen, sondern
auch eine Frage, bei der es darum geht, wie die politische
Mehrheit beschaffen ist, die die Kommissionspräsidentin im
Parlament trägt. Unsere Absicht ist, dass die politische
Plattform, die Frau von der Leyen in der Vergangenheit
getragen hat, dies auch in Zukunft tun soll, also EPP, S&D
und Renew Europe.
Die Verständigung auf einen
Vorschlag, den wir gemacht haben, trägt dem Rechnung, dass
eine solche Mehrheit auch gefunden kann, mit Frau von der
Leyen als Kommissionspräsidentin, mit Kaja Kallas als Hoher
Beauftragter und mit António Costa als Präsident des
Europäischen Rates. Jetzt diskutieren wir mit unseren guten
Freunden in Europa. Die klare Hoffnung ist natürlich, dass
alle diesen im Parlament auf eine Mehrheit rechnen könnenden
Vorschlag unterstützen.
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Klimaschutz, Messerkriminalität und Versicherungen
bei Naturkatastrophen |
1045. Sitzung des
Bundesrates am 14. Juni 2024
Berlin, 14. Juni 2024 -M
it vier Rückläufern aus dem Vermittlungsausschuss zu
wichtigen Modernisierungsvorhaben begann das Juni-Plenum des
Bundesrates. Es folgten 32 weitere Punkte, darunter elf
Länderinitiativen.
Schweigeminute Vor dem
Einstieg in die Tagesordnung gedachte der Bundesrat mit einer
Schweigeminute des in Mannheim bei einem Messerangriff
getöteten Polizisten Rouven Laur.
•
Rückläufer aus
dem Vermittlungsausschuss Im Anschluss stellten die
Berichterstatter die Einigungsvorschläge aus dem
Vermittlungsausschuss vom 12. Juni 2024 vor. Der
Bundesrat billigte daraufhin das Gesetz zu
Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und
stimmte den Änderungen am
Bundeschienenwegeausbaugesetz, am
Onlinezugangsgesetz sowie am
Straßenverkehrsgesetz abschließend zu.
•
Zum
Schienenausbau fasste er eine ergänzende
Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert,
die Regionalisierungsmittel zeitnah deutlich zu erhöhen.
Gesetze aus dem Bundestag Grünes Licht gaben die Länder auch
für das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen bei
Kinderpornographie, die Änderung des
Konsumcannabisgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung
des
Klimaschutzes beim Immissionsschutz. Diese können nun
ausgefertigt und verkündet werden und sodann in Kraft treten.
•
Initiativen der
Länder Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzesentwurf zur
Beschränkung der
Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag
einzubringen. Des Weiteren fasste er Entschließungen unter
anderem zur
Bekämpfung der Messerkriminalität, zur Einführung einer
Elementarschaden-Pflichtversicherung sowie zum Ausbau der
deutsch-polnischen Begegnungen. Erstmals vorgestellt
wurde eine Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei der
Organspende.
•
Gesetzentwürfe
und Verordnungen Im sogenannten ersten Durchgang nahm der
Bundesrat zu vier Vorhaben der Bundesregierung Stellung,
unter anderem zur
Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und
Genehmigungsverfahren.
•
Verordnungen
Die Länder stimmten zudem acht Verordnungen aus der Feder der
Bundesregierung zu, darunter die Erhöhung der
Renten zum 1. Juli 2024,
die Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und die Änderung der
Anlage des
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Hierzu fasste der
Bundesrat eine begleitende Entschließung mit dem Ziel, den
Missbrauch von Lachgas als Partydroge zu bekämpfen.
Top 1
Bundesrat billigt Strafmaß-Änderung bei Kinderpornographie
Top 24
Bundesrat billigt Änderungen am Konsumcannabisgesetz
Top 25
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen passiert
den Bundesrat Top 26
Grünes Licht für Verbesserung des Klimaschutzes beim
Immissionsschutz
Landesinitiativen Top 3
Bundesrat für höhere Hürden für die Strafverteidigung durch
juristische Laien Top 4
Bundesrat macht Vorschläge zum Ausbau deutsch-polnischer
Begegnungen Top 6
Bundesrat fordert zügige Maßnahmen gegen Messerkriminalität
Top 27
Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei
Organspenden vorgestellt Top 32
Bundesrat fordert von Bundesregierung erneut
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Rechtsverordnungen Top 14
Bundesrat stimmt Rentenanpassung zu Top 17
Bundesrat fordert Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas
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Bundesrat-Vermittlungsausschuss tagte |
Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum
Bundesschienenwegeausbaugesetz
Berlin, 12. Juni 2024 - Der Vermittlungsausschuss von
Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni
2024 einen Einigungsvorschlag für das
Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgelegt. Dieser betrifft den
Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die
Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Ziel der vierten
Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist es, neue
Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu
schaffen.
Leistungssteigerung im gesamten Netz
Die Einigung sieht eine Leistungssteigerung im gesamten
Schienennetz des Bundes vor: Das Konzept der Sanierung von
besonders stark frequentieren Trassen dürfe nicht zu Lasten
anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten
und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss
stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in
das übrige Schienennetz investiert wird.
Bahnhöfe Teil des Schienennetzes
Der Vorschlag beinhaltet zudem die Regelung, dass
Empfangsgebäude von Bahnhöfen im Rahmen des Förderrechts als
Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten. Sie gehören
demnach zu den Schienenwegen, soweit sie nicht ausschließlich
kommerziell genutzt werden. Kostentragung bei Ersatzverkehr
Eine Einigung fand der Vermittlungsausschuss auch beim Thema
Schienenersatzverkehr.
Hier wurde eine Grundlage für die Kostentragung für straßen-
oder schienengebundenen Ersatzverkehr geschaffen: Bei Fällen,
in denen Strecken aufgrund von Generalsanierungen mehrere
Monate gesperrt werden, müssen sich Bund und Länder an den
Kosten für den Ersatzverkehr beteiligen, die zuvor durch das
Eisenbahn-Bundesamt festgestellt wurden. Finanzielle
Beteiligung des Bundes Der Einigungsvorschlag sieht auch vor,
dass sich der Bund im Rahmen der Digitalisierung der
Schienenwege an infrastruktur- und fahrzeugseitigen Kosten
beteiligt.
Hierzu gehört unter anderem die Ausrüstung mit Systemen,
welche die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleisten und
die Kapazität steigern. Schließlich legte der
Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zur
finanziellen Förderung der Ausrüstung bereits vorhandener
Schienenfahrzeuge mit den notwendigen digitalen
(ETCS)-Bordgeräten vor. Demnach beteiligt sich der Bund an
der Finanzierung sogenannter First of Class und
Serienausstattungen von Fahrzeugen bis zu einem bestimmten
Prozentsatz.
Die operative Steuerung der Digitalisierung soll eine
Koordinierungsstelle übernehmen, die von den
Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Infrastrukturunternehmen
des Bundes, den Ländern und den Aufgabenträgern errichtet und
betrieben und durch das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr unterstützt wird.
Wie es weitergeht
Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser
Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten
Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das
Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim
Straßenverkehrsgesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am
12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag
unterbreitet. Die Bundesregierung hatte am 6. Juni 2024 zu
dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am
24. November 2023 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung
erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.
Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die
Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue
Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr
Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren,
Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz
sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und
Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt,
des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der
städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und
Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.
Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das
Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und
Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur
zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.
Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser
Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten
Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14. Juni 2024
zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im
Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Videokonferenztechnik in Zivilprozessen:
Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juni
2024 einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Förderung des
Einsatzes von Videokonferenztechnik in der
Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
verabschiedet. Zu dem Gesetz hatte der Bundesrat in seiner
Sitzung am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss
angerufen. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchführung
mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
in Zivilprozessen, aber auch vor den Verwaltungs-, Arbeits-,
Finanz- und Sozialgerichten zu erleichtern.
Eignung und ausreichende Kapazitäten
Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass in allen betroffenen
Gerichtsbarkeiten Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn
sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der
Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern
die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen.
Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein
Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen
Einspruch einlegen.
Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der
Vorsitzende dem stattgeben. Verfahrensleitung Der Vorsitzende
leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Nach
dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann er
auch den anderen Mitgliedern des Gerichts die Teilnahme per
Bild- und Tonübertragung gestatten, sofern erhebliche Gründe
vorliegen.
Erprobung der vollvirtuellen Videoverhandlung
Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung und die
Landesregierungen, zum Zwecke der Erprobung vollvirtuelle
Videoverhandlungen zuzulassen. Dies bedeutet, dass alle
Verfahrensbeteiligten und alle Mitglieder des Gerichts an der
Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilnehmen und der
Vorsitzende die Verhandlung nicht vom Sitzungssaal aus
leitet.
Dies soll nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nur
möglich sein, wenn alle Mitglieder des Gerichts damit
einverstanden sind, die Videoverhandlung angeordnet und
dagegen kein Einspruch eingelegt wurde. Das Bundesministerium
der Justiz und die teilnehmenden Länder sollen die Erprobung
nach vier und acht Jahren evaluieren.
Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag wird sich voraussichtlich noch in der laufenden
Woche mit dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses
befassen, der Bundesrat dann in der Plenarsitzung am 14. Juni
2024. Mit der Bestätigung beider Häuser wäre das
parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz
könnte dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und
danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Vermittlungsverfahren zum Onlinezugangsgesetz
abgeschlossen
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in
seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für
das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie
weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung
vorgelegt. Die Bundesregierung hatte ihn am 10. April 2024
angerufen, nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung am 22.
März 2024 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen
Stimmen erhalten hatte.
Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung
benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche
Verwaltungsleistungen. Es soll Strukturen für eine
verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und
eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im
übergreifenden Portalverbund ermöglichen.
Elster-Softwarezertifikat
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass das etablierte
ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel
mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als
Identifizierungs- beziehungsweise
Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet
werden können.
Aus BundID wird DeutschlandID
Die Änderung des
Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass für den
Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und
Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen
Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr
Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer
bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID)
zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die
Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle
erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte
Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit
funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von
Verwaltungsleistungen möglich ist.
Es wird auch vorgeschlagen, das im Onlinezugangsgesetz
geschaffene zentrale Bürgerkonto - die BundID - zu einer
DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der
Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen
durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert
werden. Evaluierung Bund und Länder sollen gemäß dem
Einigungsvorschlag das Gesetz gemeinsam evaluieren.
Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände
ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren
Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.
Begleitende Protokollerklärung
Der Vermittlungsausschuss einigte sich zudem auf eine
begleitende Protokollerklärung. In dieser stellt er unter
anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der
Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig
digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und
Verwaltungsleistungen noch stärker service- und
bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen.
Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips,
das heißt, Daten sollen durch Verwaltungen nicht doppelt
erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher
schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein
Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen
rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.
Wie es weitergeht
Wenn der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser
Woche annimmt, könnte der Bundesrat dem entsprechend
geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag
zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt
verkündet werden.
Vermittlungsausschuss vertagt Beratungen zum
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in
seiner Sitzung am 12. Juni 2024 die Beratungen zum
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz vertagt. Der Bundesrat
hatte am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss
angerufen, um das vom Bundestag am 17. November 2023
verabschiedete Gesetz zur digitalen Dokumentation der
strafrechtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)
grundlegend überarbeiten zu lassen.
Wann der Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu diesem
Gesetz fortsetzt, steht noch nicht fest. 598 Zeichen
Beratungsvorgang:
Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen
Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)
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Verbraucherschutz aktuell |
Berlin, 12.
Juni 2024 - Hochwasser, Insolvenz der FTI Touristik GmbH und
BaFÖG
Fotos Bundespresseamt
• Nach
der Flut: Was Betroffene wissen sollten Starkregen hat in
Süddeutschland große Überschwemmungen verursacht. Menschen
mussten in Sicherheit gebracht, Gebäude müssen wieder
bewohnbar gemacht werden. Was tut die Bundesregierung für die
Gebiete? Was müssen Betroffene wissen? Und wo können
Freiwillige sich melden? Die wichtigsten Fragen und
Antworten.
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•
Überlegt handeln bei Hochwasser
Hochwasserschäden am Haus? Das sollten
Sie jetzt tun
Überschwemmungen im Urlaubsgebiet: Rechte der Urlauber
Richtiges Verhalten bei Hochwasser
•
Startchancen-Programm 20 Milliarden Euro für mehr
Chancengerechtigkeit Schulen mit einem hohen Anteil an sozial
benachteiligten Schülerinnen und Schülern sollen gestärkt
werden. Das ist das Ziel des Startchancen-Programms, das Bund
und Länder nun unterzeichnet haben. Zum Start am 1. August
2024 stehen insgesamt 20 Milliarden Euro dafür bereit.
→ mehr erfahren
•
Jahressteuergesetz 2024 Viele Verbesserungen für
Bürgerinnen und Bürger Das Kabinett hat den Entwurf zum
Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Es enthält etwa 130
Einzelmaßnahmen quer durch das Steuerrecht.
→ mehr erfahren
•
KfW-Förderung Für mehr klimafreundliche Heizungen
Bis Mitte 2028 sollen alle neuen Heizungen mit 65 Prozent
Erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige
Heizungstausch wird staatlich gefördert.
→ mehr erfahren
• Mehr
Neubauten gebraucht Wohnungsbauförderung in Rekordhöhe
Allein 18,15 Milliarden Euro investiert die
Bundesregierung bis 2027 in den sozialen Wohnungsbau.
→ mehr erfahren
•
Bundesnetzagentur – Die neue Aufsicht über digitale Dienste
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucher Die
Bundesnetzagentur stellt sicher, dass sich Online-Dienste an
die neuen EU-Vorgaben gegen Desinformation, Hassrede und
Produktfälschungen halten.
→ mehr erfahren
• FAQ zur
BAföG-Reform 2024 Die wichtigsten Änderungen beim BAföG
Höhere Grundbedarfsätze und erhöhte Freibeträge: Das Kabinett
hat weitere Verbesserungen des BAföG beschlossen.
→ mehr erfahren
•
Insolvenz der FTI Touristik GmbH - Was die Pleite für
Urlauber bedeutet Europas drittgrößter Reiseveranstalter,
die FTI Touristik GmbH, ist insolvent. Betroffen sind alle
Leistungen und Marken, die Urlauber direkt bei dem
Unternehmen gebucht haben. Was sie jetzt wissen müssen, falls
sie bereits unterwegs sind oder ihre Reise noch bevor steht.
Wichtige Informationen finden Sie beim
Bundesjustizministerium
→ mehr erfahren
CO2-Abgabe: Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern
Vorsicht beim Posten von Bildern und Videos im Netz
Fahrverbote in Innenstädten: Wo Dieselfahrer draußen bleiben
Einfach anmelden und von diesen Sammelklagen profitieren
Olympia 2024 in Paris: Wissenswertes
zum Ticketkauf
Datenlecks: Prüfen Sie schnell und
kostenlos Ihre Ansprüche
Cannabis – legal, aber erst ab 18 (Flyer)
Fragen und Antworten zur Organspende
Ernährungspolitischer Bericht der
Bundesregierung 2024
Ein Projekt von BSI und DsiN
• Die
Cyberfibel Was müssen Verbraucherinnen und Verbrauche
wissen, um sich selbstbestimmt und sicher durch die digitale
Welt bewegen zu können? Das neue Standardwerk gibt
Orientierung in der Aufklärungsarbeit.
→ mehr erfahren
•
Verbraucherzentrale Bundesverband Verbraucherreport 2024 V
erbraucherschutz ist den Menschen so wichtig wie nie. Das
bestätigt der Verbraucherreport 2024. Insbesondere im
Digitalen gibt es Nachholbedarf: Von Fakeshops und
untergeschobenen Verträgen bis zur Regulierung von KI gibt es
viele drängende Verbraucherthemen.
→ mehr erfahren
•
Online-Vorträge für Verbraucher Angebote der
Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Nachhaltige Kleidung,
Spartipps in Krisenzeiten, Digitaler Nachlass
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele:
Betrugsmaschen am Finanzmarkt, Soziale Netzwerke,
KI-gefälschte Bilder
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• Tipps
rund um die Fußball-EM UEFA EURO 2024 Elf Gründe, sich
auf die Spiele zu freuen Übermorgen, am Freitag den 14. Juni,
ist es endlich soweit: Das Eröffnungsspiel Deutschland –
Schottland wird angepfiffen. Bis zum 14. Juli 2024 freut sich
Deutschland auf ein Fußballfest mit spannenden Spielen,
unvergesslichen Erlebnissen und friedlich feiernden Fans.
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Bekommt man noch legale Tickets?
Warnung vor Fakeshops beim Kauf von
Fan-Trikots
Arbeitsrecht: EM-Spiele in der Firma schauen – was ist
erlaubt?
Snack-Ideen zum Spielgenuß
Public Viewing bis in die Nacht
Die offizielle App mit Spielplan und
Live-Updates
Informationen zur Sicherheit rund um die Spiele
•
Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit online mitgestalten Deutschland soll
nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie
möglich. Bis zum 26. Juli 2024 können sich interessierte
Bürgerinnen und Bürger online beteiligen. Die Beiträge werden
dann für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
ausgewertet.
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•
Abstimmung im „Forum gegen Fakes“ gestartet Über die
Hälfte aller Internetnutzer beklagen laut
DsiN-Sicherheitsindex 2023 konkrete Fälle der Desinformation.
Was sollten wir tun, um unsere Demokratie gegen Fakes und
Manipulation zu schützen? Alle sind eingeladen, auf der
Plattform „Forum gegen Fakes“ über entsprechende Vorschläge
abzustimmen.
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• 27.
Juni 2024 DsiN Jahreskongress 2024 Mit dem Thema
"Cyberresilienz für Demokratie und Sicherheit –
Desinformation entgegenwirken" bietet der DsiN-Jahreskongress
auch dieses Jahr einen Raum für Informationsaustausch und
Vernetzung.
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Cannabis-Grenzwert: Änderung der
Bußgeldkatalog-Verordnung
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Berlin, 7. Juni
2024 - Der Bundestag hat neue Regeln zu Cannabis im
Straßenverkehr beschlossen. Wer mit 3,5 Nanogramm
Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter oder mehr unterwegs
ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat
Fahrverbot.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Durch eine
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung soll bei einem
ermittelten THC-Wert von über 3,5 ng/ml ein Bußgeld von 500
Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt
werden können, heißt es im Gesetzentwurf der Koalition. Falls
der Fahrzeugführer zusätzlich noch „ein alkoholisches Getränk
zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines
alkoholischen Getränks angetreten hat“, soll sich das Bußgeld
der Vorlage zufolge auf 1.000 Euro erhöhen.
Die
Unionsfraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen die
Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Im
Sinne der „Vision Zero“ müsse auf die Anhebung verzichtet
werden, verlangen die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für
Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem
THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits
besteht“.
Weitere Vorgaben und Tests Der nun
geplante Wert ist laut der Expertenkommission vom Risiko
vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2
Promille. Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller
Art, wie im Entwurf erläutert wird - also Joints, aber auch
THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte.
Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der
bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten
Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt".
So wirkt Cannabis im Körper Dass Rauschmittel die
Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis
ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So
ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie
es im Entwurf heißt. Sicherheitsrelevante Effekte treten
demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf
und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle
bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen,
die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem
Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis
Wochen im Blut nachweisbar sein.
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Bundeskabinett: Entwurf für ein Jahressteuergesetz
2024 beschlossen |
Berlin, 5. Juni 2024 - Das Bundeskabinett
hat heute den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten
Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das
Artikelgesetz mit Regelungen quer durch das Steuerrecht
enthält eine große Errungenschaft für den Kunsthandel: Für
die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von
Kunstgegenständen gelten nun auch in Deutschland wieder der
ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent. Damit
wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, freie Kulturorte
wie Galerien zu unterstützen, umgesetzt.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Gerade in schwierigen
Zeiten ist der ermäßigte Steuersatz ein wichtiges Signal für
den Kunsthandel und die kulturelle Leistung der Galerien.
Damit fördert die Bundesregierung die Vielfalt der
Galerienlandschaft und stärkt den Kunsthandelsstandort
Deutschland. Mein besonderer Dank geht hier auch an
Bundesfinanzminister Lindner mit dem wir uns auf die
Wiedereinführung einer ermäßigten Umsatzbesteuerung für den
Kunsthandel verständigen konnten.“
Mit dem
Jahressteuergesetz 2024 wird der durch das EU-Recht eröffnete
Handlungsspielraum im Sinne der Förderung des Kunsthandels
genutzt. Seit 2014 bestand die ermäßigte Umsatzsteuer im
Wesentlichen nur noch für Direktverkäufe durch die
Künstlerinnen und Künstler. Das dadurch entstandene
Ungleichgewicht bei der Besteuerung wird nun aufgehoben und
der Kunstmarkt in Deutschland, auch im internationalen
Vergleich, insgesamt gestärkt.
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Dialogfassung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht: Online-Beteiligung
startet
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Berlin, 3. Juni 2024 - Die Bundesregierung
hat die Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
(DNS) veröffentlicht. Diese steht online bereit, um gemeinsam
mit Bürgerinnen und Bürgern und Stakeholdern aus
Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft weiterentwickelt zu
werden. Dazu können Interessierte auf
dialog-nachhaltigkeit.de die Dialogfassung kommentieren und
ihre Ideen für ein nachhaltiges, zukunftsfestes Deutschland
einbringen.
Eine Beteiligung ist bis zum 26. Juli
2024 möglich. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
adressiert die Bundesregierung zentrale Zukunftsfragen: Was
ist erforderlich, damit Politik gleichermaßen den
Bedürfnissen heutiger wie künftiger Generationen gerecht
wird? Wie sichern wir dauerhaft ein gutes Leben für alle
Menschen auf diesem Planeten? Die nun veröffentlichte
Dialogfassung wurde von den Ressorts erarbeitet und aus dem
Bundeskanzleramt von Staatsministerin Sarah Ryglewski
koordiniert.
„Ein nachhaltiges Deutschland ist
die beste Antwort auf Klima-, Energie- und Rohstoffkrisen in
der Welt. Und es ist der richtige Weg, um unseren Wohlstand
nachhaltig zu sichern. Damit das gelingt müssen wir den
sozialen Zusammenhalt stärken und uns alle als Gestalterinnen
und Gestalter des Wandels begreifen. Es ist deshalb heute
wichtiger denn je, ökologische, soziale und wirtschaftliche
Fragen der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Das wollen
wir mit der Weiterentwicklung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie erreichen,“ so Ryglewski.
Auf der von der Bundesregierung eingerichteten
Online-Plattform können Stellungnahmen zu den Kapiteln der
Dialogfassung abgegeben, eingesehen und geliked werden. Eine
Übersicht der einzelnen Themen ist hier zu finden. Die
Beteiligungsplattform beruht auf einer bereits existierenden
und durch das Marinekommando der Deutschen Bundeswehr
weiterentwickelten Inhouse-Lösung und ist ein gelungenes
Beispiel für gelebte ressortübergreifende Nachhaltigkeit.
Alle online eingereichten Beiträge werden von den
Fachministerien und dem Bundeskanzleramt für die
Weiterentwicklung der DNS ausgewertet. Im Anschluss soll die
überarbeitete Strategie bis Ende 2024 vom Bundeskabinett
beschlossen werden. DNS - Fahrplan zur Umsetzung der Agenda
2030 Die DNS bildet den Rahmen für die Umsetzung der von den
Vereinten Nationen in der Agenda 2030 beschlossenen 17 Ziele
für nachhaltige Entwicklung.
Klar ist bereits
jetzt: Alle Staaten werden ihre Anstrengungen deutlich
verstärken müssen, um die von den Vereinten Nationen in der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossenen 17
globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable
Development Goals, SDGs) zu erreichen. Die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie gibt es seit 2002. Sie wird alle
vier Jahre aktualisiert.
Der Beteiligungsprozess zur
Weiterentwicklung hat im letzten Jahr mit den
Dialogkonferenzen am 19. Oktober in Berlin sowie am 7.
Dezember in Bremen begonnen. Weitere Informationen zum
Beteiligungsprozess sowie zur Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie unter
dialog-nachhaltigkeit.de sowie auf unserer Themenseite
Nachhaltigkeit.
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Verbraucherschutz aktuell
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Berlin, 30. Mai
2024
•
Bundes-Klinik-Atlas Mehr Transparenz bei der
Krankenhaussuche Eine Operation steht an und viele
Patientinnen und Patienten fragen sich: In welches
Krankenhaus gehe ich am besten? Der neue bundesweite
Online-Klinik-Atlas sorgt jetzt für bessere Orientierung.
Hier können sich Patienten sowie Angehörige vor einem
geplanten Eingriff darüber informieren, in welchem
Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen wird. Auch
Informationen zur Zahl der Pflegekräfte sind einsehbar.
→ mehr erfahren
•
Im Kabinett beschlossen
Rente
soll für alle Generationen finanzierbar bleiben Wer
ein Leben lang arbeitet und Beiträge zahlt, soll sich im
Alter auf seine Rente verlassen können. Mit dem Rentenpaket
II will die Bundesregierung das Rentenniveau auf lange Sicht
stabilisieren und dafür sorgen, dass die Rente für alle
Generationen finanzierbar bleibt.
•
Hausarztberuf soll attraktiver werden
Hausarztpraxen ohne Nachfolge, weite Wege zum nächsten Arzt –
dieses Problem gibt es oft im ländlichen Raum. Das Kabinett
hat Änderungen beschlossen, die die Arbeitsbedingungen für
Hausärztinnen und -ärzte attraktiver machen.
•
Schnellladepunkte: Pflicht an großen Tanken
Elektromobilität spielt eine zentrale Rolle für den
Klimaschutz. Damit sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger für
ein E-Auto entscheiden, sind ab 2028 rund 8.000 zusätzliche
Schnellladepunkte an Tankstellen vorgesehen.
•
Klimafreundlich
Heizen
-
Erweiterte Förderung für Private und Eigentümergemeinschaften
Ab sofort steht die KfW-Förderung für den Einbau einer
klimafreundlichen Heizung auch Eigentümern von
Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften zur
Verfügung.
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Gesetzliche
Neuregelungen im Juni 2024 -
Einbürgerung, Chancenkarte und Klinik-Atlas Das
Staatsangehörigkeitsrecht wird modernisiert, die Chancenkarte
erleichtert ausländischen Fachkräften die Arbeitsplatzsuche
und Geflüchtete erhalten Leistungen künftig über eine
Bezahlkarte. Diese und andere Neuregelungen im Überblick.
•
Erwerbsminderungsrente Verbesserungen
ab 1. Juli Ab dem 1. Juli werden drei Millionen
Menschen einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente
erhalten. Wie er berechnet und ausgezahlt wird, wer von der
Regelung profitiert und was die Erwerbsminderungsrente genau
ist – hier im Überblick.
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Fragen und
Antworten Alle wichtigen Infos zur Europawahl Am 9.
Juni ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen
an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Wie
funktioniert die Wahl? Wer darf wählen? Wie sicher ist die
Briefwahl? Die Antworten auf diese und andere Fragen finden
Sie hier.
→ mehr erfahren
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Das tut Europa
für Verbraucherinnen und Verbraucher
So erhalten Käuferinnen und Käufer sichere Produkte in der EU
Das sind Ihre EU-Rechte in der digitalen Welt
So hilft die EU Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
So stärkt die EU die Rechte von Frauen
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DESINFORMATION
im WAHLKAMPF Was die Regierung dagegen unternimmt und
was Sie selber tun können Desinformationen oder Fake News
können Ängste schüren, Vorurteile verstärken und
Unsicherheiten auslösen. Gerade mit Blick auf die Europawahl
liegt deshalb ein besonderes Augenmerk der Bundesregierung
auf der Erkennung, Analyse und Abwehr hybrider Bedrohungen.
Was sie tut gegen Falschinformationen erfahren Sie hier. Aber
auch, wie Sie sich selber schützen können.
→ mehr erfahren
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Woran Sie
Falschmeldungen erkennen
→ mehr erfahren
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Test: Wie gut
sind Sie im Umgang mit Nachrichten im Internet?
→ mehr erfahren
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Regulierung
Künstlicher Intelligenz EU schreibt als erste weltweit
umfassende Regeln für KI vor Die EU-Mitgliedstaaten haben das
weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet.
Die Bundesregierung steht für eine Balance zwischen
Innovation und Risikoschutz. Sie muss den AI Act nun in
nationales Recht umsetzen.
→ mehr erfahren
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Interessierte
gesucht Verbraucherschutz für junge Leute im ländlichen
Raum Das Projekt "Verbraucherschutz in ländlichen
Regionen für junge Menschen" der Verbraucherzentralen spricht
ganz gezielt Jugendliche und junge Erwachsene an. Denn gerade
auf dem Lande kann es schwierig sein,
Verbraucherschutz-Informationen zu finden und unabhängige
Auskünfte zu bekommen. Deshalb wollen die
Verbraucherzentralen ganz konkret mit Jugendverbänden und
Vereinen vor Ort kooperieren. Jede und jeder kann mitmachen.
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Service und
Fakten
Über 90 Prozent der deutschen Badegewässer sind
„ausgezeichnet“
HVO 100: Neuer klimafreundlicher Bio-Diesel an den
Tankstellen
Berufsorientierung mit spielerischen interaktiven Tools: Das
neue Portal „zynd“
Schäden durch Hochwasser: Tipps für die Sanierung
Gefährliche TikTok-Challenges: Das sollten Eltern und Lehrer
wissen
Langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte
werden in der EU zur Norm
Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So
widersprechen Sie
Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet
Vorsicht bei Smart Toys: Die Risiken von vernetztem Spielzeug
BGH schiebt „Mogelpackungen“ einen Riegel vor
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Neue BROSCHÜREN
und FLYER Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und
Eltern-Zeit Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015
geboren werden, können das Elterngeld mit dem ElterngeldPlus
und dem Partnerschaftsbonus kombinieren. Die vorliegende
Broschüre erklärt in leichter Sprache die neuen Regelungen
beim Elterngeld und der Elternzeit.
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Keiner da zum Reden? Infokarte „Nummer gegen Kummer“: Projekt
Pausentaste
Jugendfreiwilligendienste – Drei Wege, Neues zu entdecken
(Flyer)
"MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch"
(Flyer)
Erstes Pixi-Buch zur Europäischen Union: „Wir halten
zusammen!“
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PODCAST
#EinfachFragen Christian Lindner antwortet zu Steuerpflicht
und Steuerhinterziehung Stimmt es, dass ausländische Arbeiter
drei Jahre lang keine Steuern zahlen müssen? Und was wird
gegen Steuerhinterziehung von Milliardären unternommen? In
der neuen Folge #EinfachFragen gibt Christian Lindner
Antworten auf diese Fragen.
→ mehr erfahren
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Online-Vorträge
für Verbraucher Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Kinderkost – einfach, schnell, lecker;
Glasfaseranschlüsse, Schutz vor Cybercrime
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Angebote der
Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Steigende
Lebensmittelpreise, KI und Medienkompetenz, BaFin:
Betrugsmaschen
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Angebote der
Initiative „Deutschland sicher im Netz“ Themenbeispiele:
Elektronische Patientenakte und E-Rezept, Clouddienste
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Interview mit
Imker Christian Grune
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Tipps zum
nachhaltigen Honig-Genuss Regionalität liegt bei Verbrauchern
im Trend – unter anderem wegen der hohen Qualität und
Transparenz der Produkte. Worauf sollten sie beim Einkauf
achten? Was hat es mit der neuen EU-Honigdeklaration auf
sich? Und wie gestaltet man den eigenen Garten
bienenfreundlich? Auf diese und weitere Fragen gibt Imker
Christian Grune Auskunft, der einen regionalen
Biohonig-Vertriebesverbund gegründet hat.
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Hör dich fit! –
Der Podcast für Kinder Beim Podcast “Hör dich fit”, dem
Kinderpodcast der Stiftung Kindergesundheit, dreht sich alles
um die Gesundheit von Kindern. Wie erkenne ich, welche
Lebensmittel gesund sind? Warum ist Wasser zu trinken so
wichtig? Und wie viel sollte ich mich eigentlich am Tag
bewegen? In diesem Podcast erfahren Kinder wie wichtig die
tägliche Bewegung ist.
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Abstimmen bis 6.
Juni 2024! Wer wird Energiesparmeister? Im Wettbewerb
um den Energiesparmeister hat eine Expertenjury 16
Landessieger und zwei Sonderpreisträger ausgewählt. Jetzt
geht es um den Bundessieg: Stimmen Sie bis zum 6. Juni für
Ihren Favoriten ab!
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14. Juni bis 14.
Juli 2024 Fußballfieber in Deutschland In zwei Wochen
ist es soweit: Deutschland wird die Fußball-EM austragen.
Damit die Spiele reibungslos verlaufen, koordiniert das
Bundesinnenministerium innerhalb der Bundesregierung die
Aufgaben. Zugleich sind viele Veranstaltungen geplant, die
die zentralen Werte des Turniers unterstreichen: Demokratie,
Zusammenhalt, Respekt, Toleranz, Vielfalt und Fairplay.
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- Fußball-Europameisterschaft
Public Viewing bis in die Nacht - Gute-Kita-Gesetz:
Ländern fordern vom Bund nachhaltige Finanzierungsbeteiligung
- Klimaschutzgesetzänderungen und neues Namensrecht vom
Bundesrat gebilligt
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Berlin, 17. Mai 2024 - 1044.
Sitzung des Bundesrates
Fußball-Europameisterschaft Public Viewing bis in die Nacht
Kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft
macht der Bundesrat den Weg für das sogenannte Public Viewing
frei. Die Länderkammer stimmte in ihrer Plenarsitzung am 17.
Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche
TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren
Anstoßzeiten möglich macht.
•
Fußballübertragungen im öffentlichen Raum Das gemeinsame
Anschauen von Fußball TV-Übertragungen im Freien hat in
Deutschland bei großen Turnieren schon Tradition. Bei der
Europameisterschaft im eigenen Lande werden wieder Tausende
auf öffentlichen Plätzen, in Parks und in oft eigens
angelegten Open-Air-Anlagen die Spiele verfolgen und mit
ihrer Mannschaft mitfiebern. Damit dies im Hinblick auf
bestehende Lärmschutzregeln im rechtssicheren Rahmen erfolgt,
hat die Bundesregierung wie schon bei vorherigen Turnieren
eine Verordnung erlassen, die nun vom Bundesrat bestätigt
wurde.
•
Ausnahmen von Lärmschutz möglich Die Verordnung erklärt
die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur
den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt,
auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für
anwendbar. Sie enthält Vorschriften zum Lärmschutz bei
solchen Veranstaltungen, eröffnet den Behörden aber auch die
Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen, wenn bei der
Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung
gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiegt. Wie es
weitergeht Die Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Verkündung
in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.
Gute-Kita-Gesetz: Ländern fordern vom Bund nachhaltige
Finanzierungsbeteiligung Mit einer am 17. Mai
2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an
der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.
Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der
gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen -
der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche
Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von mehreren
Ländern eingebrachten Entschließung.
Neben einer
dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere
abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur
Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich.
Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes Hintergrund ist das
Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG),
besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die
Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der
Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand.
Auf seiner Grundlage hatten die Länder mit dem Bund
Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin
enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle
Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine
Fortsetzung ist bisher vorgesehen.
Wie es
weitergeht: Die Entschließung wird der Bundesregierung
zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den
Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es
hierfür nicht.
Klimaschutzgesetzänderungen vom Bundesrat gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2024
Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. An den Klimazielen
ändert die Novelle nichts - Deutschland soll weiterhin bis
2045 treibhausneutral bleiben. Klimaziele sektorübergreifend
erreichen Ziel der Änderungen ist es, den Klimaschutz
vorausschauender und effektiver zu gestalten.
So
wird im Bereich der Treibhausgase zukünftig auf eine
mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren
betrifft, damit der Treibhausgasausstoß dort gemindert werden
kann, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind. Der
Fokus soll auch auf den zukünftigen Emissionen liegen und
nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit.
Schließlich wird die Rolle des Expertenrates für Klimafragen
gestärkt, der nun auch die Möglichkeit bekommt, eigene
Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter
Klimaschutzmaßnahmen zu unterbreiten.
•
Bundesrat fordert Nachbesserungen Der Bundesrat
verabschiedete eine begleitende Entschließung. In dieser
fordert er unter anderem einer Nachsteuerungspflicht, wenn
absehbar sei, dass Deutschland seine Klimaziele verfehle.
Zudem weist er darauf hin, dass es sich bei der im Gesetz
vorgesehenen Stärkung und Wiederherstellung natürlicher
Ökosysteme lediglich um eine Maßnahme der Klimaanpassung
handele, deren Erfolg unsicher sei. Für das Erreichen des
Klimaschutzziels seien Anpassungsmaßnahmen allein nicht
ausreichend. Dies könne nur gelingen, wenn auch der
CO²-Ausstoß vermindert würde.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und
tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Neues Namensrecht passiert den Bundesrat Mehr
Flexibilität bei der Namenswahl - der Bundesrat billigte die
Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Doppelnamen
als Familiennamen erlaubt Während es bisher nur einem
Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als
Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach
dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen
möglich.
Die Bildung eines Doppelnamens kann auch
ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen
Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen
gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind
keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen
Doppelnamen.
•
Kindernamen nach Ehescheidung Das neue Namensrecht sieht
zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind
auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen
kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für
einbenannte Stiefkinder.
Nach bisheriger
Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen
Verwaltungsverfahrens erforderlich. Spezialregelungen für
nationale Minderheiten Des Weiteren enthält das Gesetz auch
Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte
Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der
Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen.
Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen
der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen
und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.
Wie es weitergeht
•
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun
verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in
Kraft.
Neue Strafvorschrift: Unzulässige
Interessenwahrnehmung Eine Änderung des
Strafgesetzbuches hat am 17. Mai 2024 den Bundesrat passiert.
Sie schafft einen neuen Straftatbestand: die unzulässige
Interessenwahrnehmung. Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe
werden demnach Mandatsträger bestraft, die für Handlungen,
die sie während des Mandates vornehmen, eine
ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistung fordern, sich
versprechen lassen oder annehmen.
Gleichermaßen
wird bestraft, wer in diesem Szenario die finanzielle
Gegenleistung anbietet, verspricht oder gewährt. Als
Mandatsträger gelten hier Mitglieder einer Volksvertretung
des Bundes oder der Länder, Mitglieder des Europäischen
Parlaments und Mitglieder der parlamentarischen Versammlung
einer internationalen Organisation. Bestechlichkeit von
Mandatsträgern Die neue Vorschrift ergänzt den bereits
bestehenden Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit von
Mandatsträgern.
Bisher ist bereits strafbar, wenn
sich ein Abgeordneter dafür bezahlen ließ, eine bestimmte Tat
bei der Wahrnehmung des Mandates, also direkt bei der
parlamentarischen Arbeit im Plenum oder Ausschuss,
vorzunehmen, also beispielsweise auf Weisung des Zahlenden
abzustimmen.
Der neue Tatbestand der
unzulässigen Interessenwahrnehmung beschränkt sich
nicht auf Taten bei der Wahrnehmung des Mandates, sondern
umfasst beispielsweise auch, wenn ein Abgeordneter gegen
Bezahlung seine Kontakte und Beziehungen oder seine
„Autorität“ nutzt, um Verwaltungsabläufe in seinem Wahlkreis
zu beeinflussen, da dieses Verhalten nach der
Gesetzesbegründung ebenfalls strafwürdig sei.
Wie es
weitergeht Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet
werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Politisches Stalking: Gesetzesantrag zum Schutz
von Mandatsträgern vorgestellt Sachsen,
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen stellten in der
Bundesratssitzung am 17. Mai 2024 einen Gesetzentwurf für
einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und
Mandatsträgerinnen und -trägern vor. Schutz vor Übergriffen
Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen
ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der
Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte
Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung des Antrages.
Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch
eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit
mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig
voneinander begangener Handlungen erzeugt. Neuer
Straftatbestand Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung
eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und
Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking.
Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf
kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche
Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang
straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder
eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch
das Strafrecht besser erfasst werden.
Der
Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, zwei bereits
bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane
und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor
Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene
zu erweitern. Dadurch soll der großen Bedeutung von
Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen
Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat Rechnung
getragen werden.
Wie es weitergeht Der
Gesetzesantrag wird nun den Ausschüssen zugewiesen und
voraussichtlich in einer der nächsten Plenarsitzungen des
Bundesrates zur Abstimmung stehen.
Bundesrat billigt Selbstbestimmungsgesetz Das
Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtereintrag hat den Bundesrat passiert. Ein Antrag
auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Erklärung gegenüber dem Standesamt Das Gesetz vereinfacht es
transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären
Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister
und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Eine gerichtliche
Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, wie bisher
im Transsexuellengesetz gefordert, sind nun nicht mehr nötig.
Stattdessen erfolgt die Änderung durch Erklärung gegenüber
dem Standesamt, zusammen mit der Versicherung, dass der
gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am
besten entspricht und der Person die Tragweite der Folgen
bewusst ist. Eine spätere erneute Änderung des
Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres
möglich.
•
Offenbarungsverbot Im Rechtsverkehr ist grundsätzlich die
im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe
maßgeblich. Das Gesetz enthält zudem ein bußgeldbewährtes
Offenbarungsverbot als Schutz gegen ein Zwangs-Outing.
Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der
betroffenen Person nicht offenbart werden.
•
Begleitende Entschließung In einer begleitenden
Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu
prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches,
datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies
Datenmanagement gewährleistet werden kann, das sowohl den
Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation
einer Person als auch dem Recht der Betroffenen auf
informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor
Diskriminierung gerecht wird.
Wie es weitergeht Das Gesetz tritt am
1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das
Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft.
Gesetzentwurf des Bundesrates für
Klarheit beim Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf auf
den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Unternehmen nicht
mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise
gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.
Klarstellung im Wettbewerbsrecht Der Gesetzentwurf soll
für Klarheit sorgen: Zwar kann ein Unternehmen grundsätzlich
rechtliche Schritte gegen einen Konkurrenten nach dem UWG
einlegen, wenn es ihm einen Rechtsbruch vorwirft, da ein
solcher immer zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann. Ob in
einem Verfahren nach dem UWG auch ein Datenschutzverstoß
gerügt werden kann, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat
die Frage noch nicht entschieden, sondern dem Europäischen
Gerichtshof vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung
im UWG vor, die für Datenschutzverstöße ausdrücklich die
Mitbewerberklage nach diesem Gesetz ausschließt.
Datenschutz braucht das Wettbewerbsrecht nicht Für die
klarstellende Neuregelung nennt der Gesetzentwurf drei
Gründe: 1. Die Durchsetzung des Datenschutzrechtes über
das UWG sei nicht erforderlich, da die DSGVO selbst genügend
effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stelle.
2. Das Datenschutzrecht diene nicht der Sicherung des
Wettbewerbs, sondern dem Schutz der informellen
Selbstbestimmung. 3. Gerade bei Datenschutzfragen sei die
Gefahr der missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch
Konkurrenten besonders hoch.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet,
die eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Anschließend gehen
beide Vorlagen dem Bundestag zu, der über die
Gesetzesinitiative des Bundesrates entscheidet.
|
Mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher
im Netz |
Berlin, 15. Mai 2024 -
Schutz vor illegalen und gefährlichen
Produkten und ein besseres Vorgehen gegen Hassreden – dafür
sorgt europaweit seit Februar 2024 der Digital Service Act.
Die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert in Deutschland vor
allem die Bundesnetzagentur auf Grundlage des
Digitale-Dienste-Gesetzes. Dieses ist jetzt in Kraft
getreten. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte
durchsetzen können, lesen Sie hier.
→ mehr erfahren
75 Jahre Grundgesetz
Ein Fest für die Demokratie Seit dem 23. Mai
1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre
Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine
Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit.
Daher wollen wir das Grundgesetz feiern!
→ mehr erfahren
•
Digitalstrategie
Digitale Fortschritte in vielen Bereichen
Schnelleres Internet, dank E-Rezept keine Wartezeit beim
Arzt, Behördengänge online erledigen: Deutschland wird
digitaler. Das geht aus dem Fortschrittsbericht zur
Digitalstrategie der Bundesregierung hervor – zentrale
Erfolge finden Sie hier im Überblick.
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Im Kabinett beschlossen
Krankenhausreform auf den Weg gebracht Mit der
Krankenhausreform soll die Klinikversorgung zukunftssicher
gemacht werden. Es geht darum, eine hohe Qualität bei den
Klinikbehandlungen sicherzustellen und dies flächendeckend in
ganz Deutschland. Außerdem soll Bürokratie abgebaut werden.
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Solarpaket I
Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie Ob Balkon-PV
oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Solarpaket I
entbürokratisiert deutlich den Bau und den Betrieb von
Photovoltaikanlagen. So muss etwa bei Balkon-PV nicht mehr
ein Zweirichtungszähler eingebaut werden.
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Klimafreundlich Tanken
Neuer Dieselkraftstoff an den Tankstellen Der neue
Dieselkraftstoff HVO 100 darf seit Mai 2024 an Tankstellen
verkauft werden. HVO 100 wird aus wiederverwertbaren
Abfallstoffen wie Altspeiseölen und Fettresten hergestellt,
wodurch bei Diesel die Treibhausgasemissionen um bis zu 90
Prozent reduziert werden können.
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Gigabitförderung 2.0
Den Glasfaserausbau voranbringen Bis 2030 soll
jeder Haushalt und jedes Unternehmen mit Glasfaser versorgt
werden. Um dies zu erreichen unterstützt die Bundesregierung
im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 auch 2024 die Länder und
Kommunen beim Anschluss an das Glasfasernetz.
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Berufsbildungsbericht 2024
Ausbildungsmarkt erholt sich Mehr Verträge, mehr
Angebote, steigende Nachfrage: Das sind die positiven
Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Gleichzeitig hat aber
auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze einen neuen
Höchststand erreicht. Wie sieht der Ausbildungsmarkt im
Detail aus?
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Künstliche Intelligenz im Verbraucheralltag
Chancen, Risiken und alltägliche Anwendungen Künstliche
Intelligenz (KI) ist längst keine Science-Fiction mehr. Ganz
im Gegenteil: Sie ist aus dem Alltag vieler Verbraucherinnen
und Verbrauchern nicht mehr wegzudenken. Aber wie
funktioniert sie eigentlich? Wir wollen Sie einladen, in die
Welt der KI selbst einzutauchen. Viele Anwendungen können
einfach ausprobiert werden oder Sie entdecken, wie Sie KI
bereits im Alltag nutzen, auch wenn dies nicht immer bewusst
geschieht. Zugleich schildern wir Risiken und geben Tipps zum
Umgang mit KI.
→ mehr erfahren
Interview mit ChatGPT: 13 Fragen an den Chatbot
Jetzt sind Sie dran: Die besten KI-Dienste zum Ausprobieren
Hier können Sie
KI-Anwendungsbereiche spielerisch entdecken
Ein Ausblick: Neue KI-Funktionen in Instagram, Facebook &
WhatsApp Interview zum Forschungsprojekt
„Fake-ID“ Deep Fakes erkennen mit KI KI wird oft in
einem Satz mit all seinen Risiken genannt. Während KI
tatsächlich zu noch nicht komplett absehbaren
Herausforderungen führen kann, birgt sie gleichzeitig enorme
Chancen. Im Fall von Deep Fakes ist KI beides: Das Problem
und die Lösung. Deep Fakes, also gefälschte Bilder und
Videos, verunsichern schon länger viele Verbraucher. Jetzt
kann ausgerechnet KI helfen, diese Manipulationen zu
erkennen.
→ mehr erfahren
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Webseite „Digitaler Fortschritt“ Auf der neuen
Themenseite finden Sie alle aktuellen Informationen zum
Engagement der Bundesregierung in Bezug auf Künstliche
Intelligenz.
→ mehr erfahren
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Ein Jahr Deutschlandticket Ein Ticket für ganz
Deutschland Digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar:
Mit dem Deutschlandticket ist der öffentliche Nahverkehr in
ganz Deutschland für monatlich 49 Euro nutzbar – unabhängig
von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet.
→ mehr erfahren
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Unabhängige Patientenberatung Deutschland Sich im
Gesundheitssystem zurechtfinden Patientinnen und Patienten
sollen informiert, souverän und eigenverantwortlich
Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen können. Dafür
berät und informiert die Stiftung Unabhängige
Patientenberatung Deutschland – unabhängig und kostenfrei.
Ratsuchende finden hier nach einer sechsmonatigen Pause jetzt
wieder eine qualifizierte Beratung für gesundheitliche und
gesundheitsrechtliche Fragen.
→ mehr erfahren
Service und Fakten
So geht’s mit Wärmepumpen – Beispiele für klimafreundliches
Heizen
Energiepreisbremsen: Rechnungen auf Richtigkeit prüfen
Regeln für den Balkon: Grillen, Feiern, Katzennetz
Termin beim Facharzt nach 4 Wochen: Nummer 116 117
WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste
schaffen
Demokratiefeindliche Propaganda auf Discord gefährdet
Jugendliche
Bafög beantragen: Das sollten Sie wissen
Torffrei gärtnern ist Klimaschutz
Nach der Schule ins Ausland – wie bereite ich mich vor?
Reiseversicherungen auf dem Prüfstand
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Neue Broschüren Erben und Vererben Informationen und
Erläuterungen zum Erbrecht Diese Broschüre zum Erbrecht gibt
Antworten auf viele wichtige Fragen. Wie etwa: Wer ist
gesetzlicher Erbe und was habe ich zu beachten, wenn ich ein
Testament machen möchte?
→ mehr erfahren
Jahresbericht Online-Beschwerdestelle: Neuer Höchststand der
Meldungen
Ratgeber Impfen: Alles, was Sie zum Thema Impfen wissen
sollten
Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker,
Fette und Salz in Fertigprodukten
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PODCAST Welchen Einfluss hat die Umwelt auf unsere
Gesundheit? Wie gesund ist eigentlich unsere Bevölkerung?
Dieser und ähnlichen Fragen gehen Dr. Dietrich Plaß und
Chiara Santjer im neuen UBA-Podcast nach. Sie sprechen über
Umwelteinflüsse und wie diese auf unsere Gesundheit wirken
sowie über epidemiologische Konzepte wie die Krankheitslast.
Jetzt einatmen und reinhören.
→ mehr erfahren
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Online-Vorträge für Verbraucher Angebote der
Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Smart Home, Digitale
Vorsorge, Photovoltaik
→ mehr erfahren Angebote der Initiative „Digital
Kompass“ Themenbeispiele: Deep Fakes und KI, Digitale
Barrierefreiheit
→ mehr erfahren
"DigitalPakt Alter"
Ausgezeichnet! Digitale Anwendungen für Seniorinnen und
Senioren Der Unternehmenswettbewerb der Initiative
"DigitalPakt Alter" zeichnet Unternehmen aus, die mit ihren
digitalen Produkten und Services die Teilhabe älterer
Menschen stärken. Lernen Sie hier die ausgezeichneten
Produkte kennen – von seniorengerechten Smartphones,
einfachen Bedienkonzepten für Tablets bis hin zu Bibliotheken
mit interaktiven Videochats und Rundumservice beim
altersgerechten Wohnen.
→ mehr erfahren
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Sommer der Berufsausbildung #AusbildungSTARTEN Bereits
zum vierten Mal ist die Allianz für Aus- und Weiterbildung zu
einem „Sommer der Berufsausbildung" gestartet. Die Initiative
zielt darauf, junge Erwachsene und Ausbildungsbetriebe
zusammenzubringen, damit möglichst viele junge Menschen im
Jahr 2024 eine Berufsausbildung beginnen.
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"Bienen füttern!" Bienen schützen mit
bienenfreundlichen Pflanzen Sie haben im Garten, auf dem
Balkon oder auf der Fensterbank noch etwas Platz? Dann machen
Sie daraus ein Bienenbuffet. Auch Grünflächen und Parks in
Städten und Gemeinden, Schul- und Firmengelände oder
Straßenränder lassen sich bienenfreundlich gestalten.
→ mehr erfahren
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Ausbildung aktuell
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Chancen und
Vielfalt der beruflichen Ausbildung Berlin, 14.
Mai 2024 - „Wer sich für eine Berufsausbildung entscheidet,
liegt auf Medaillen-Kurs“ Die Auswahl bei den
Ausbildungsberufen ist groß und spannend. „Von dieser Anzahl
an Disziplinen können selbst die Olympischen Spiele nur
träumen“, so der Kanzler in seiner Video-Botschaft zum Start
der Initiative „Sommer der Berufsausbildung“. Diese wirbt für
die Chancen und Vielfalt der beruflichen Ausbildung in
Deutschland.
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Berufsbildungsbericht 2024
Ausbildungsmarkt erholt sich langsam Mehr Verträge,
mehr Angebote, steigende Nachfrage: Das sind die positiven
Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Gleichzeitig hat aber
auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze einen neuen
Höchststand erreicht. Wie sieht der Ausbildungsmarkt im
Detail aus? E in Überblick. Auftaktveranstaltung zum
Girls‘ Day MINT-Parcours
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Mehr junge Frauen für technische und naturwissenschaftliche
Berufe begeistern: Das ist das Ziel des bundesweiten Girls‘
Days – auch im Kanzleramt. 24 Schülerinnen trafen den Kanzler
zur Auftaktveranstaltung und präsentierten ihm in einem
Technik-Parcours verschiedene MINT-Modelle.
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Berufliche Aus- und Weiterbildung
Fit für die Arbeit von morgen Neue Arbeitsinhalte,
neue Technologien, neue Werkzeuge: Die Bundesregierung will
Arbeitskräfte fit machen für die Arbeit von morgen und mehr
Jugendliche in Ausbildung bringen. Seit 1. April 2024
profitieren Beschäftigte und künftige Auszubildende von neuen
Fördermöglichkeiten.
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Neue Anreize für den Pflegeberuf
Pflegestudium als Weg in den Beruf Durch ein duales
Studium zur Pflegekraft? Neben einer klassischen
Berufsausbildung ist auch dieser Weg möglich. Besonders
attraktiv: eine angemessene Ausbildungsvergütung,
praxisorientierte Lerninhalte und neue Karrieremöglichkeiten.
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Geschlechterunterschiede in einigen klassischen Frauen- und
Männerberufen nehmen ab Frauen sind in der IT oder Forschung
und Entwicklung nach wie vor unterrepräsentiert, Männer in
Körperpflegeberufen oder im Verkauf von Lebensmitteln. Doch
das ändert sich zunehmend. So ist der Frauenanteil in der
technischen Forschung und Entwicklung im Jahr 2023 auf 18
Prozent gestiegen. Zehn Jahre zuvor lag der Frauenanteil in
diesem Bereich noch bei 11 Prozent. Auch in einigen anderen
klassischen Frauen- und Männerberufen nehmen die Unterschiede
ab.
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FAQ zur BAföG-Reform 2024
Die wichtigsten Änderungen beim BAföG
Studienstarthilfe und höhere Freibeträge: Die BAföG-Reform
soll Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern mehr
Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss ermöglichen. Die
wichtigsten Neuerungen im Überblick. Neue Onlineplattform
„mein NOW“
Mit wenigen Klicks zur beruflichen Weiterbildung „Mein
NOW“ ist das neue nationale Onlineportal für berufliche
Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. Wer übersichtlich
alle Informationen zu einer Weiterbildung sucht, wird dort
fündig.
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Tipps und Fakten
Annerkennung ausländischer Berufsabschlüsse stark nachgefragt
Erstmalige Begabtenförderung für Auszubildende
Grafik: Eine abgeschlossene Ausbildung lohnt sich
Duale
Ausbildungsberufe rund ums Wasser
Podcast AzubiView: Wasserbauer/-in
Geflüchtete und Zugewanderte noch gezielter auf dem Weg in
eine Ausbildung oder berufliche Qualifizierung unterstützen
Statistische Daten: Ausländische Auszubildende in Deutschland
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Erleichterungen für
Balkonkraftwerke, Ladekabel-Standard, Mutterschutz für
Selbständige, Strategie für bessere Versorgung mit
Arzneimitteln gefordert
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Berlin, 26. April 2024: 1043.
Sitzung des Bundesrates
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Verbesserung beim BaFög gefordert
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Bezahlkarte für Asylbewerber
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Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
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Digitale-Dienste-Gesetz abgesegnet
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Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch
vorgeschlagen
Bundesrat billigt Solarpaket I
Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte
Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor
beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften
vor. Es soll nach Angaben der Bundesregierung den jährlichen
Zubau von Photovoltaik verdreifachen - von 7,5 Gigawatt (GW)
im Jahr 2022 auf bis 22 GW in Jahr 2026 - damit bis zum Jahr
2030 schließlich 215 GW erreicht werden können.
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Vereinfachungen enthält das Gesetz für Bürgerinnen und
Bürger, die auf dem heimischen Balkon eine Steckersolaranlage
betreiben wollen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen
zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern
lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt
auch eine höhere Leistung haben als bisher. Mehr
Möglichkeiten bei Gebäudestromanlagen Auch
Gebäudestromanlagen lassen sich zukünftig leichter nutzen.
Die damit gewonnene Energie muss nun nicht mehr
im Gebäude selbst, sondern kann auch in Nebenanlagen, wie
Garagen verbraucht werden. Als Letztverbraucher kommen nicht
mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, Mieter oder
Wohnungseigentümer in Frage, sondern auch sonstige
Letztverbraucher im Gebäude. In einer gemeinschaftlichen
Gebäudeversorgung gewonnener Strom darf nun auch
zwischengespeichert werden.
Duldungspflicht auf
öffentlichen Flächen Die Betreiber von Solaranlagen
dürfen zukünftig ihre Anschlussleitungen über Grundstücke in
öffentlichem Besitz legen und diese zu deren Wartung
betreten. Wie es weitergeht Da der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz nicht angerufen hat, kann
es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt
größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26.
April 2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und
damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht.
Einheitliche Ladegeräte Die Ladeschnittstellen von
kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen
technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader,
Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen
Ladeanschluss aufgeladen werden können.
Dabei
handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der
Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik
entspricht. Geräte, die über eine sogenannte
Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe
Ladeprotokoll verwenden. Kauf auch ohne Ladegeräte möglich
Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass
zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues
Ladenetzteil verkauft werden können.
Auf den
Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu
erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet
ist oder nicht. Umsetzung einer EU-Richtlinie Das Gesetz
setzt eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern
des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und
Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen
die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont
und Elektronikabfälle verhindert werden.
Inkrafttreten Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz
den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit
gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden
und tritt einen Tag später in Kraft.
Bundesrat stimmt Verordnung zur Personalbemessung in
Krankenhäusern zu
Der Bundesrat hat der Verordnung über die Grundsätze der
Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege
(PPBV) der Bundesregierung zugestimmt. Mit der Verordnung
sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen
Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf
Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut
für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln.
Anhand
dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die
vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung
verhält, die mit Hilfe der PPR erfasst wurde. Verbesserung
der Arbeitsbedingungen Mit der Verordnung beabsichtigt die
Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen
und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der
Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern.
So
soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend
Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen.
Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche
Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die
Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des
Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und
dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung
flossen in die Verordnung ein.
Bundesrat fordert
weitere Maßnahmen Der Bundesrat hat auf den Inhalt der
Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, die vor
allem den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen
betreffen, direkt Einfluss genommen. In einer begleitenden
Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die
Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen
gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern
vollständig zu ermitteln.
Zudem kritisiert
er die beschlossenen Regelungen als nicht ausreichend für
bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern
und fordert schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B.
Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte.
Wie es weitergeht Sofern die Bundesregierung mit den
Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist, tritt
die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. In einem späteren
Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau
getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der
Soll-Besetzung erreicht werden.
Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es
ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der
Europäischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in
Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für
digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche
Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation
verhindern.
Zentrale Koordinierungsstelle geplant
Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine
Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur
geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen
und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die
Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen.
Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die
Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und
benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten
wird.
Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit
Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen
im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale
für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll. Der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen
Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel
personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung
verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz
Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den
Digital Services Act.
Das Gesetz kann nun vom
Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden.
Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige
Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der
Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie
Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der
Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine
Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.
Geringer Frauenanteil bei Selbständigen Der
Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch
auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei
Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von
Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.
Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen Die deutsche
Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen,
Beamtinnen und Richterinnen - nicht jedoch für Selbständige.
Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den
Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen.
Daher
sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige
Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung
abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung
von Frauen und Männern zu leisten. Unternehmerinnen im
Handwerk besonders betroffen Gerade junge Unternehmerinnen
hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende
Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft
und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur
Insolvenz führen könnten.
Unternehmerinnen im
Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft
körperlich belastend und in dieser Lebensphase der
Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für
Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden,
die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits
schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern,
verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese
Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines
solidarischen Umlagesystems.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese
entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst.
Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Bundesrat fordert Strategie für bessere Versorgung
mit Arzneimitteln In einer am 26. April 2024
gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und
gesetzlichen Regelungen die Versorgung mit Arzneimitteln -
insbesondere von Kindern und Jugendlichen - nachhaltig zu
verbessern. Die Entschließung geht auf eine Initiative von
Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf
Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter
2022/2023.
Auch heute bestünden weiterhin
zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung.
Mehr Flexibilität bei Beschaffung und Lagerung Um Engpässe
zukünftig zu verhindern, seien Vorschriften für den Import
und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente -
insbesondere für Vor-Ort-Apotheken - zu lockern. Zudem müsse
es möglich sein, dass die Restbestände von nach einem
festgestellten Versorgungsmangel eingeführten Arzneimitteln
auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft
werden dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates brauche es
zusätzlich mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim
Austausch von Arzneimitteln.
Auch sollen
Apotheken in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin
oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen
abweichen dürfen, wenn diese nicht auf der
Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von
Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie
Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer
Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in
Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.
Bessere Planungssicherheit für Produzierende
Darüber hinaus verlangen die Länder eine nationale Strategie
für die Bevorratung von Arzneimitteln und außerdem verstärkte
Anreize für pharmazeutische Unternehmen, um langfristig die
Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer
Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die
Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die
bisherige Rabattvertragsgestaltung.
Bundesregierung
am Zug Die Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den
Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es
hierfür nicht.
Bundesrat ebnet Weg zur
Bezahlkarte für Asylbewerber Die Bezahlkarte für
Asylbewerber kann kommen. Sie ist Teil des Gesetzes zur
Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer-
und Sozialrecht, dem der Bundesrat am 26. April 2024
zugestimmt hat.
Einführung einer Bezahlkarte
Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber
bereits auf Landesebene eingeführt - nun ist sie auch im
Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz
gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits
bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen.
Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer
Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie
die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den
zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung
die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer
Bezahlkarte zu entscheiden.
Datenaustausch zwischen
Ausländerbehörden Das Gesetz verbessert zudem die
Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden
und den Leistungsbehörden, die für die Sicherung des
Existenzminimums sorgen sollen. Es verfolgt das Ziel, die
Behörden durch eine automatisierte Datenübermittlung über das
Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen
Abfragen zu entlasten und einem Leistungsmissbrauch
vorzubeugen.
Das Ausländerzentralregister soll nun
Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, zum Bezugszeitraum
und zur Art der Leistung enthalten, auf die das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die
Leistungsbehörden zugreifen können. Das Gesetz kann nun vom
Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen
Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG
Der Bundesrat beschäftigte sich am 26. April 2024 mit dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Studienstarthilfe für alle In seiner Stellungnahme
kritisierte er, dass der finanzielle Rahmen in Höhe von 150
Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestages
vorgegeben hatte, nicht ausgeschöpft wurde. Es wäre möglich
gewesen, die geplante Studienstarthilfe auf alle
Studienanfänger auszudehnen, da man davon ausgehen könne,
dass jeder, der BAföG beziehe, bedürftig sei.
Das
Prüfen weiterer Voraussetzungen und Nachweise für die Zahlung
der Pauschale koste zusätzlich Geld und Zeit. Geplante Höhe
der Bedarfssätze nicht ausreichend Außerdem bemängelt die
Länderkammer, dass mit der Reform die Bedarfssätze nicht an
die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gerade
junge Menschen seien von der Inflation und den steigenden
Mieten besonders betroffen. Die Bedarfssätze müssten auf
Bürgergeld-Niveau angehoben und die Wohnkostenpauschale
erhöht werden.
Schließlich ist der Bundesrat der
Meinung, die geplante Einführung eines Flexibilitätssemesters
greife zu kurz und erhöhe den Verwaltungsaufwand.
Zielführender sei es, die Förderungshöchstdauer insgesamt um
zwei Semester zu verlängern. Was die Bundesregierung vorhat
Zu den im Regierungsentwurf enthaltenen Neuerungen gehört
unter anderem die Einführung eines so genannten
Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von
Gründen für ein weiteres Semester über die Höchstdauer des
BAföG-Bezugs hinaus gefördert zu werden.
Die
Frist für einen Wechsel der Studienrichtung soll zudem
verlängert werden. Junge Menschen aus besonders
finanzschwachen Familien sollen eine Studienstarthilfe in
Höhe von 1.000 € erhalten. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge
und Maßnahmen für schnellere Bearbeitungszeiten und zum
Bürokratieabbau.
Die Stellungnahme des Bundesrates
wird der Bundesregierung zugeleitet, die darauf reagieren
kann. Der Bundestag entscheidet, ob und in welcher Form er
das Gesetz beschließt. Dann kommt es erneut im Bundesrat auf
die Tagesordnung.
Bundesrat schlägt
Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch vor
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von
Schrottimmobilien stand am 26. April 2024 auf der
Tagesordnung des Bundesrates. Im Fokus stehen Fälle, in denen
Gebäude im Rahmen von Zwangsversteigerungen ersteigert
werden, die Ersteher allerdings nie den Kaufpreis entrichten
und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der
Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen.
Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da bei man
hier bereits mit Erteilung des Zuschlages und nicht erst mit
Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.
Gerichtliche Verwaltung von Grundstücken Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit
eines Antrages auf gerichtliche Verwaltung solcher
Grundstücke eingeräumt wird. Nach der Anordnung der
gerichtlichen Verwaltung sind Miet- und andere Einkünfte aus
dem Grundstück nicht an den Ersteher, sondern an den
gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen.
So
soll dem Anreiz entgegengewirkt werden, überhöhte Gebote auf
Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung
des Kaufpreises aus dem Grundstück Nutzen zu ziehen.
Bundesrat schlägt Einschränkung vor In seiner Stellungnahme
zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat an, Gemeinden nur
dann die Möglichkeit der Beantragung einer gerichtlichen
Verwaltung zu gewähren, wenn die jeweilige Landesregierung
dies durch Erlass einer Rechtsverordnung zugelassen hat.
Hintergrund dieses Vorschlages ist es, dass die Zahl der
Anwendungsfälle für das Gesetz seiner Begründung nach
begrenzt und regional überschaubar ist.
Der
Bundesrat befürchtet, dass es andernfalls im gesamten
Bundesgebiet zu höheren Kosten im Rahmen von
Zwangsversteigerungsverfahren kommen könnte, da stets mit der
Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung
gerechnet werden müsste.
Die Stellungnahme zum
Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die
in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und
dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch
den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal
abschließend damit.
Bundesrat kritisiert
Gesetzentwurf zum Einsatz Verdeckter Ermittler
Der vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich an einem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 und ergänzt
zum einen bestehende Regelungen zu Verdeckten Ermittlern. Zum
anderen sollen erstmals der Einsatz von Vertrauenspersonen
sowie die Voraussetzungen für Tatprovokation durch Verdeckte
Ermittler oder Vertrauenspersonen bei der Strafverfolgung
gesetzlich geregelt werden. Abgrenzung Verdeckte Ermittler /
Vertrauenspersonen Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte,
die unter einer veränderten Identität - sozusagen under cover
- ermitteln.
Vertrauenspersonen hingegen sind
Personen, die keiner Strafverfolgungsbehörde angehören, eine
solche aber über einen längeren Zeitraum bei der Aufklärung
von Straftaten unterstützen - ihre Identität bleibt geheim.
Der Einsatz von Vertrauenspersonen war bisher nicht
ausdrücklich gesetzlich geregelt, galt aber grundsätzlich als
zulässige Ermittlungsmethode.
Voraussetzungen für
Einsatz von Vertrauenspersonen Der Gesetzentwurf sieht
unter anderem vor, dass Vertrauenspersonen nur zur Aufklärung
von Straftaten eingesetzt werden dürfen, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von
erheblicher Bedeutung auf bestimmten Gebieten der
organisierten Kriminalität oder besonderer Schwere begangen
worden ist. Ihr Einsatz bedarf nach dem Gesetzentwurf einer
richterlichen Anordnung.
Tatprovokation zur
Aufklärung von Straftaten Der Gesetzentwurf besagt auch,
dass Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen zur
Aufklärung von Straftaten einen Beschuldigten nur dann zur
Begehung von Straftaten verleiten dürfen, wenn hinreichende
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser generell bereit
ist, solche Taten zu begehen und das Verleiten ohne
erhebliches Einwirken auf ihn erfolgt. Auch dafür ist nach
dem Gesetzentwurf eine richterliche Anordnung nötig.
Weitreichende Kritik am Gesetzentwurf In seiner
Stellungnahme äußert der Bundesrat weitreichende Kritik am
Gesetzentwurf: So gingen die neuen Regelungen über die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, seien aber
dennoch nicht abschließend. Die Einschränkung des Einsatzes
von Vertrauenspersonen auf bestimmte Arten von Straftaten
führe zu weit - erforderlich sei lediglich, dass es sich um
Straftaten von erheblicher Bedeutung handele.
Der
Bundesrat fordert insbesondere weiterhin einen effektiven
Schutz der Identität von Vertrauenspersonen. Starke Zweifel
am Richtervorbehalt Besonders vehement kritisiert die
Länderkammer daher den geplanten Richtervorbehalt für den
Einsatz von Vertrauenspersonen, aber auch für die
Tatprovokation, und fordert dessen Streichung. Den Einsatz
von Vertrauenspersonen von einem vorherigen richterlichen
Beschluss abhängig zu machen, sei verfassungsrechtlich nicht
erforderlich und wirke abschreckend auf zukünftige V-Leute,
da das Risiko einer Enttarnung erhöht werde.
Diese Gefahr bestehe ebenso, wenn - wie geplant - bei der
Vernehmung von Vertrauenspersonen ein Wortprotokoll erstellt
werde, da Sprachstil, Wortwahl und Dialekt leicht
Rückschlüsse auf die vernommene Person zulassen.
Die
Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung
weitergeleitet, die sich dazu äußern kann. Dann entscheidet
der Bundestag. Sollte dieser das Gesetz beschließen, wird es
erneut dem Bundesrat vorgelegt, der die Möglichkeit hat, den
Vermittlungsausschuss anzurufen.
|
Rentenanpassung, Mindestlohn Altenpflege,
Gesundheitsversorgung und mehr... |
Berlin, 24. April 2024:
Verbraucherschutz aktuell
•
Renten steigen zum 1. Juli erneut deutlich Zum 1. Juli
erhöhen sich die Renten um 4,57 Prozent. Die Bundesregierung
hat dazu eine entsprechenden Verordnung beschlossen. Damit
profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in
Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter.
→ mehr erfahren
•
Wohnungsbautag 2024
Schneller mehr Wohnraum Deutschland braucht mehr
und schneller Wohnungen. Beim Wohnungsbautag haben die
Minister Geywitz und Habeck unter anderem festgestellt:
Bürokratische Verfahren und Vorschriften müssen abgebaut
werden; der neue Gebäudetyp E („Einfaches Bauen“) soll
schnell eingeführt werden. Im Kabinett beschlossen
Pakt gegen Wohnungslosigkeit Die
Bundesregierung hat das Ziel, die Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis 2030 zu überwinden. Damit das gelingt, wollen
alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ihre
Maßnahmen und viele Hilfsangebote miteinander vernetzen. Auch
eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist geplant.
•
Bessere Gesundheitsversorgung für alle
Digitalisierung zum Wohle der Patienten Zur
Verbesserung der Gesundheitsversorgung sind zwei Gesetze in
wichtigen Teilen in Kraft getreten: Es wird die elektronische
Patientenakte eingeführt und Gesundheitsdaten sollen für die
Forschung leichter zugänglich sein.
Mindestlohn in der Altenpflege steigt Rund 1,3
Millionen Menschen in Deutschland erhalten ab dem 1. Mai mehr
Geld: Denn die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Eine
Pflegefachkraft erhält dann 19,50 Euro pro Stunde brutto.
Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025.
Die Bundesregierung in den Sozialen Medien Jetzt
auch auf TikTok und mit eigenem WhatApp-Kanal Seit diesem
Monat ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
auch auf TikTok präsent und hat einen eigenen WhatApp-Kanal.
Hier informieren wir – wie schon auf unseren anderen Kanälen
– über die Arbeit des Bundeskanzlers und der Bundesregierung.
Zugleich wollen wir dies zum Anlass nehmen und Ihnen Tipps an
die Hand geben, wie Sie in den Sozialen Medien sicher
agieren. Das BSI schlägt Ihnen einen „Digitalen
Frühjahrsputz“ vor.
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Kanal@TeamBundeskanzler auf
TikTok
→ mehr erfahren Kanal „Bundesregierung“ auf
WhatsApp
→ mehr erfahren
•
Long-COVID Karl Lauterbach „Wir
lassen Betroffene nicht allein“ Long-COVID-Patienten
sollen besser versorgt werden. Das ist das Ziel zweier
Förderprogramme: 81 Millionen Euro gehen in die
Versorgungsforschung und die Vernetzung von
Best-Practice-Modellen. Dazu baut das BMG eine
Koordinierungsstelle auf. Mit weiteren 52 Millionen Euro soll
die Versorgung von Kindern mit Long COVID gefördert werden.
→ mehr erfahren
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Pflegegradrechner Um Leistungen der
Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad
vorliegen. Das wird in einer Begutachtung ermittelt. Diese
erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder den
Gutachterdienst Medicproof. Mit dem neuen kostenlosen
Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie ab
sofort abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse
lohnt.
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Mehr Beschwerden bei der BaFin über Finanzdienstleister
Lebensmittelrettung: Ein Café zum Nachahmen
Barrierefreiheit: Wie Assistenzhunde das Leben leichter
machen
Apple-Warnungen vor Spyware per E-Mail oder SMS sind echt
Betrüger geben sich per E-Mail oder SMS als Finanzamt aus
Sicherheitswarnung für Eltern-Überwachungsapp "Kid Security"
Ozempic, Wegovy, Mounjaro: Der Hype um die Abnehm-Spritzen
Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten
Fragen und Antworten: So funktioniert das neue E-Rezept
Marktcheck zeigt Zuckerfallen bei Essen „to go“
Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen
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Broschüren und Flyer „Talente
finden“ Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und
Willkommenslotsen“ Mit dem Förderprogramm „Passgenaue
Besetzung und Willkommenslotsen“ werden Betriebe individuell
bei der Rekrutierung von Jugendlichen für einen
Ausbildungsplatz sowie bei der betrieblichen Integration von
Geflüchteten und Bewerbern aus Drittstaaten unterstützt.
Somit können neue Bewerbergruppen erschlossen werden, welche
zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen.
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Digitale Medien - Was ist für Kinder dabei wichtig? (in
Leichter Sprache)
Flyer: Hilfe für Opfer von Gewalttaten
Käpt'n Blaubär - Die fantastische Verkehrsfibel (Grundschule)
•
Special "Schutz vor Greenwashing"
Gütesiegel richtig einsetzen Greenwashing, also die
Werbung mit falschen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen,
begegnet Verbrauchern und Verbraucherinnen fast in jeder
Branche. Das macht es schwierig, umweltbewusster zu
konsumieren, zu reisen oder auch Geld anzulegen. Oft wird
hier durch Gütesiegel versucht auf die Entscheidungen der
Konsumenten Einfluss zu nehmen. Die Bundesregierung
unterstützt deswegen das Vorhaben der EU zur Regulierung von
Gütesiegeln.
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Greenwashing bei Geldanlagen
Nachhaltiger Einkauf: Umweltlabels und Biosiegel erklärt
CO2-Kompensation bei Flugreisen
Faire Kleidung
Klimawerbung auf Lebensmitteln
Ab März 2026: Neue EU-Regeln zum Schutz vor Greenwashing und
irreführender Produktinformation
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Reparieren statt Wegwerfen Das
EU-Parlament hat das „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Für
Verbraucherinnen und Verbraucher soll es - nach einer
Übergangsfrist von zwei Jahren – einfacher werden, Geräte
reparieren zu lassen. Unabhängige Werkstätten sollen zudem
gestärkt werden. Verschiedene Webseiten, wie etwa die vom
BMWK geförderte „kaputt.de“ bieten jetzt schon umfangreiche
Hilfe zum „Selber-Reparieren“ oder um geeignete
Reparaturwerkstätten zu finden.
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Online-Vorträge für
Verbraucher Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Barrierefreiheit zuhause, Digitale Vorsorge,
Pflegeheim-Finanzierung
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Angebote der Initiative „Deutschland
sicher im Netz“ Themenbeispiele Erben und Vererben,
Desinformation, Elektronische Patientenakte
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Angebote der Initiative „Digital
Kompass“ Themenbeispiele: Digitaler Nachlass,
Sprachassistenten auf dem Smartphone, Deep Fakes erkennen
→ mehr erfahren
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Noch bis 30. April bewerben
DiscoverEU: Verlosung von Travel-Pässen Die EU-Initiative
DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen Europa zu entdecken.
Zweimal im Jahr werden rund 35.000 Travel-Pässe an 18-jährige
Europäerinnen und Europäer verlost. Die aktuelle
Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 30. April 2024.
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Bis zum 15. Mai bewerben!
Engagement-Wettbewerb „machen!2024“ Der Engagement-Wettbewerb
„machen!2024“ würdigt das vielfältige Engagement in
ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Gesucht werden die
besten 200 Ideen für den Zusammenhalt vor Ort. Damit die
Ideen auch umgesetzt werden können, werden Preisgelder
zwischen 2.500 und 10.000 Euro vergeben.
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„Neue Ziele nach der Schule“
Digitale Fokuswoche für junge Leute 13. – 17. Mai 2024
Erste eigene Wohnung, Versicherungen, ins Ausland gehen,
einen Freiwilligendienst machen oder ein Studium finanzieren:
Hier finden Jugendliche kostenlose Online-Vorträge rund um
den Start in deine Zukunft.
→ mehr erfahren
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- BMDV fördert Umweltschutz an Flughäfen -
Deutschland und China unterzeichnen gemeinsame
Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im
Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren
|
Bundesverkehrsministerium startet 2. Förderaufruf für die
Beschaffung von umweltfreundlichen Bodenstromgeräten für
deutsche Flughäfen
Berlin, 16. April 2024 - Ab dem 13.
Mai 2024 öffnet die zweite Antragsrunde im technologieoffenen
Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Lösungen für
die klima- und umweltfreundliche Versorgung von
Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an deutschen Flughäfen
(Bodenstrom-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr. Nach dem erfolgreichen ersten Investitionsaufruf
vom Juli 2023, gewährt das BMDV nun erneut Zuschüsse für die
Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen zur
Versorgung von Luftfahrzeugen am Boden und für die zum
Betrieb erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Bundesminister Volker Wissing: „Wir wollen die
deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen, dafür
schaffen wir Anreize für Investitionen in Klimaschutz. Unser
erster Förderaufruf war ein voller Erfolg. Deshalb werden wir
die deutschen Flughäfen weiter unterstützen beim Umstieg auf
eine klimafreundliche Stromversorgung von Flugzeugen. Das
verbessert die Luft auf dem Vorfeld und trägt unmittelbar zur
Reduktion von CO2 bei. Der Klimaschutz stellt unsere
Luftfahrt vor besondere Herausforderungen. Mit unserer
Förderung helfen wir ihr, die ehrgeizigen Klimaziele zu
erreichen.“
Kurt-Christoph von Knobelsdorff,
Geschäftsführer und Sprecher der NOW GmbH: „Die starke
Resonanz der Branche auf den ersten Förderaufruf im
vergangenen Jahr hat gezeigt, dass der Wille der Flughäfen
ihren Betrieb klimafreundlich zu gestalten groß ist. Dass die
Bundesregierung ihr Engagement fortsetzt und die deutschen
Verkehrsflughäfen erneut bei der Beschaffung
klimafreundlicher Bodenstromsysteme unterstützt, ist ein
wichtiges, positives Signal: Deutschland geht in Sachen
klimafreundliche Flughäfen voran und festigt seine
Vorreiterrolle mit einer frühzeitigen Teilrealisierung der
europäischen Anforderungen der AFIR.”
Mit einem
Budget von rund 20 Mio. € werden im zweiten Aufruf
ausschließlich Vorhaben adressiert, deren Beginn sich auf das
Haushaltsjahr 2024 bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung für die Beschaffung der umweltfreundlichen
Lösungen. Damit schafft das BMDV Planungssicherheit bei der
Anschaffung klimafreundlicher Technologien. Im ersten Aufruf
konnten durch die Förderung des Bundes 52 mobile
Bodenstromgeräte sowie dazugehörige Ladeinfrastruktur
beschafft werden, was nach ersten Schätzungen dabei hilft,
bis zu 2.600 Tonnen CO2-Äquivalente jährlich einzusparen.
7 Flughäfen haben bisher von der Förderung
profitiert. In einem Online-Seminar am 02.05.2024 informieren
BMDV, BAV und NOW GmbH über den zweiten Förderaufruf. Hier
werden zudem Ergebnisse der Marktstudie “Klimafreundliche
Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen” vorgestellt, die
potenziellen Antragsstellenden eine Akteursübersicht gibt.
Die Anmeldung zum Seminar ist unter dem Link weiter unten
möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische
Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen
Systeme in Deutschland werden.
Die Antragstellung
ist bis zum 14.06.2024 um 15 Uhr möglich. Anträge werden
durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
bewilligt, sie führt auch die Erfolgskontrollen der Projekte
durch. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer
Dienstleister unterstützt die Umsetzung der
Bodenstrom-Richtlinie mit ihrer fachlichen Expertise und
erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.
Ansprechpartner bei der NOW GmbH ist das Team
Klimafreundliche Luftfahrt:
bodenstrom@now-gmbh.de. Zum zweiten Förderaufruf
inklusive Wettbewerbskriterien:
https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/bodenstrom-an-flughaefen-04-2024/
Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zur
Antragstellung sind auf der Internetseite der Bundesanstalt
für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abrufbar:
https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/2_Bodenstrom_Flughaefen/Bodenstrom_node.html
Deutschland und China unterzeichnen
gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die
Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes
Fahren Der Bundesminister für Digitales und
Verkehr, Dr. Volker Wissing, die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, und der chinesische
Minister für Industrie und Informationstechnologie, Jin
Zhuanglong, haben heute eine gemeinsame Absichtserklärung
über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich
automatisiertes und vernetztes Fahren zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China
unterzeichnet.
Bundesminister Dr. Volker Wissing:
„Das autonome und vernetzte Fahren ist verbunden mit der
Hoffnung auf eine sicherere und effizientere Mobilität der
Zukunft. Wir befinden uns derzeit in einer entscheidenden
Entwicklungsphase, in der es darum geht, die Technologie aus
den Laboren auf die Straßen zu bekommen. Der Schlüssel dafür
liegt im fairen Wettbewerb. Dafür sind gemeinsame Standards
und Normen, zu deren Entwicklung unsere gemeinsame
Absichtserklärung beitragen wird, wichtig und nützlich.“
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska
Brantner: „Automatisiertes und vernetztes Fahren wird für die
künftige Mobilität eine zentrale Rolle spielen und der
Automobilindustrie neue Geschäftsmodelle eröffnen.
Gleichzeitig sind wir uns des herausfordernden
Geschäftsumfelds in China bewusst, gerade auch der zunehmend
restriktiven Datengesetzgebung, die insbesondere dem
grenzüberschreitenden Datentransfer zum Teil enge Grenzen
setzt. Hier soll die gemeinsame Absichtserklärung ansetzen
und nicht nur dazu beitragen, die internationale
Standardisierung und den fairen Wettbewerb in diesem Bereich
voranzubringen, sondern auch konkrete Fortschritte beim Thema
des Reziproken Datentransfers zu ermöglichen – und dies in
Respekt nationalen und EU-Datenrechts. Hierzu werden wir uns
für greifbare Ergebnisse einsetzen.“
Das
automatisierte und vernetzte Fahren hat das Potenzial, die
Zukunft der Mobilität tiefgreifend zu verändern. Deutschland
und China möchten das Thema durch die Verbesserung der
Rahmenbedingungen zügig vorantreiben. Die heute
unterzeichnete Erklärung setzt einen Dialog fort, den
Deutschland und China bereits im Jahr 2018 begonnen hatten.
Die Erklärung befasst sich unter anderem mit
Standards und Regeln, die bei der Wirtschaftskommission für
Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und der Internationalen
Organisation für Normung (ISO) abgestimmt werden. Es ist zu
begrüßen, wenn China sich dort konstruktiv einbringt. Globale
Standards helfen der Verkehrssicherheit, dem Verkehr über
Grenzen und dem Handel mit Pkws.
Die Erklärung
bildet aber auch eine Basis, um über Themen zu sprechen, bei
denen kein Konsens besteht. Ein Thema des Austausches soll
etwa der grenzüberschreitende Transfer von Daten aus China
nach Deutschland sein, die von Bedeutung für das
automatisierte und vernetzte Fahren sind. Deutschland wird
sich hier für greifbare Verbesserungen für deutsche und
EU-Unternehmen einsetzen.
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Die Neuregelungen im Überblick |
Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht.
Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen
steuerlich entlasten und sie von
bürokratischen Hürden befreien.
Erwachsene dürfen jetzt legal Cannabis
konsumieren.
•
Finanzen, Wirtschaft und Arbeit -
Haushaltsfinanzierung 2024 Berlin, 1.
April 2024 (kein Aprilscherz) - Die
Bundesregierung hat mit dem zweiten
Haushaltsfinanzierungsgesetz wichtige
Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 auf den
Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter
anderem eine höhere Luftverkehrssteuer,
Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und
den schrittweisen Abbau des begünstigten
Agrardiesels vor.
Weitere Informationen zum
Haushaltsfinanzierungsgesetz
•
Wachstumschancen für Unternehmen
Unternehmen steuerlich entlasten, sie von
bürokratischen Hürden befreien und die
Rahmenbedingungen für Investitionen und
Innovationen verbessern. Das
Wachstumschancengesetz unterstützt
Unternehmen dabei, den Standort Deutschland
für die Zukunft fit zu machen.
Weitere Informationen zum
Wachstumschancengesetz
•
Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von
morgen Neue Arbeitsinhalte, neue
Technologien, neue Werkzeuge – Unternehmen
brauchen Fachkräfte, die sich damit
auskennen. Ab dem 1. April 2024 helfen
Ausbildungsgarantie, Weiterbildungsgesetz
und Qualifizierungsgeld den Unternehmen
Schritt zu halten.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
für die Arbeit
•
Kein Elterngeld bei sehr hohen Einkommen
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen
Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für
Paare und Alleinerziehende für Geburten ab
dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu
versteuerndes Einkommen festgelegt. Zudem
werden die Möglichkeiten für einen
parallelen Bezug von Elterngeld
neugestaltet.
Weitere Informationen zum Elterngeld
•
Gesundheit: Konsum von Cannabis für
Erwachsene legal Für Erwachsene ist der
Cannabiskonsum jetzt legal. Warum die
Bundesregierung das Gesetz initiiert hat,
welche Ziele sie mit der Neuregelung
verfolgt und wie Kinder und Jugendliche
geschützt werden sollen – ein Überblick.
Weitere Informationen zu Cannabis
•
Neues Organspende-Register online Das
neue Organspende-Register speichert die
Entscheidung für oder gegen eine Spende in
einem zentralen Online-Verzeichnis. Die
Entscheidung zur Organspende ist damit
rechtlich verbindlich dokumentiert.
Organspendeausweis und Patientenverfügung
bleiben erhalten.
Weitere Informationen zur Organspende
•
Inneres: Für einen demokratischen
Öffentlichen Dienst Wer den Staat
ablehnt, kann ihm nicht dienen –
Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeinde
im Öffentlichen Dienst können nun
beschleunigt werden.
Weitere Informationen zum Öffentlichen
Dienst
Das neue
Organspende-Register ist online und es gibt
neue Fördermöglichkeiten für die berufliche
Aus- und Fortbildung.
•
Das 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht
eine höhere Luftverkehrssteuer vor,
Sanktionen beim Bürgergeld und den Abbau des
begünstigten Agrardiesels. Das
Wachstumschancengesetz soll Unternehmen
steuerlich entlasten und von Bürokratie
befreien.
→ mehr erfahren
•
Einfacher zum neuen Ausweis oder Pass
Bürgerinnen und Bürger sollen sich
zukünftig aufwändige Wege zum Amt sparen
können. Die Beantragung von
Ausweisdokumenten soll bundesweit
einheitlich unkomplizierter und komfortabler
werden. Und: Bürger sollen per Mail
Erinnerungen an den Ablauf von Dokumenten
erhalten können.
•
Schnellere Musterverfahren bei
Anlegerschäden „Deutschland soll
ein attraktiver Anlagestandort mit einer
starken Anlegerkultur sein“, betonte
Bundesminister Marco Buschmann. Dazu gehört
es, dass Anleger ihre Rechte im Schadensfall
wirksam und zügig durchsetzen können. Das
ist Ziel der Reform des
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes.
•
Für bessere Bedingungen in der
Medizin-Forschung Ein wichtiges
Signal für die medizinische Forschung am
Standort Deutschland: Ein neues
Medizinforschungsgesetz soll
Genehmigungsverfahren für klinische
Prüfungen oder Zulassungsverfahren von
Arzneimitteln beschleunigen und vereinfachen
– ohne Einbußen für die Sicherheit.
•
Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung
Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung
für alle Kinder gehören zu den wichtigsten
Zukunftsaufgaben. Bundesministerin Lisa Paus
und die Ministerinnen und Minister der
Länder wollen die Kindertagesbetreuung
qualitativ voranbringen. Dazu haben sie
einen "Letter of Intent" vereinbart.
•
Was sich sonst noch im April
2024 ändert
Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer für Gas und
Fernwärme
Deutschlandticket vielerorts für Studierende
und Azubis günstiger
Zinsen auf KfW-Studienkredite leicht
reduziert
Registrierung von Balkonkraftwerken
vereinfacht
Podcast
Wie verhindern wir den
Bürokratie-Burnout, Marco Buschmann?
Asterix und Reinhard Mey dürfte nicht allzu
viel verbinden – außer vielleicht ihre
schmerzlichen Erfahrungen mit der
Bürokratie.
Gut für Letzteren:
Deutschland ist fest entschlossen,
Papierberge hinter sich zu lassen und
reißende Antragsströme zu bändigen. Dabei
hilft das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Im
Podcast erklärt der Bundesjustizminister an
welchen Stellschrauben dieses dreht. Ein
weiteres Thema: Die ewige Frage nach der
Föderalismusreform.
→ mehr erfahren
•
EU untersucht Umsetzung des Digital Markets
Acts (DMA)
•
Im Visier: Alphabet, Apple und Meta Seit
zwei Wochen ist der DMA vollumfänglich
wirksam. Nun hat die EU-Kommission erste
Untersuchungen wegen Nichteinhaltung
eingeleitet. Es geht um Alphabets Regeln zur
Lenkung in Google Play und zur
Selbstreferenzierung in der Google-Suche,
Apples Regeln zur Lenkung im App Store und
zur Auswahl von Browsern, zur Änderung von
Standardeinstellungen sowie Metas “Bezahl-
oder Zustimmungsmodell“.
→ mehr erfahren
PODCAST
•
"Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?"
Die Verbraucherzentralen bringen Licht ins
Dunkel der "Blackbox SCHUFA". In dem Podcast
wird die Arbeitsweise der SCHUFA und anderer
Auskunfteien erörtert, Vor- und Nachteile
von Bonitätsprüfungen vor Vertragsschlüssen
und Ratenzahlungen erläutert und dem
kryptischen SCHUFA Score auf den Grund
gegangen.
→ mehr erfahren
•
ZAHL DES TAGES 2,2 Prozent Laut
Statistischem Bundesamt wird die
Inflationsrate in Deutschland wird im März
2024 voraussichtlich +2,2 Prozent betragen.
Das ist der niedrigste Wert seit April 2021.
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Mehr Sicherheit für Kinder durch digitalen
Verkehrsassistent
Jahresbericht zu Breitbandmessung: 5G auf
28,5 Prozent gestiegen
Fragen und Antworten zur
Erwerbsminderungsrente
Falsche Schufa-Warnungen als
Täuschungsmanöver
Betrugsmasche zielt auf neue Nutzer bei
Kleinanzeigen-Plattformen
Was sollten Eltern bei
Virtual-Reality-Spielen beachten?
In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller
Spielspaß teuer wird
Private Drohnen: Tipps zu Versicherung und
Rechtslage
Online-Marktplatz Temu abgemahnt
Blauer Engel für Kaminöfen
•
Neue Broschüren und Flyer Bessere
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit,
Familienpflegezeit und mehr: Die Broschüre
informiert und erläutert geltende
gesetzliche Regelungen.
→ mehr erfahren
Deutschland wird barrierefrei! Das Magazin
zur Bundesinitiative Barrierefreiheit
Sicherheit auf dem Wasser
Kurzcheck: Geflüchtete im Betrieb
integrieren (Online-Infoblatt)
FAQ - Schutz der Europawahl vor hybriden
Bedrohungen einschließlich Desinformation
(Online-Infoblatt)
Zusammen gegen Manipulation einschließlich
Desinformation (Online-Infoblatt)
•
Nachhaltig Reisen Urlaub mal
anders Viele Menschen planen jetzt den
Sommerurlaub. Nachhaltiges Reisen verspricht
ungewöhnlich, spannend und manchmal sogar
köstlich zu sein. Wer Lust auf einen solchen
Urlaub hat, den erwartet zudem eine Zeit,
die den Horizont erweitert. Verschiedene mit
Bundesmitteln geförderte Initiativen zeigen
auf, wie Reisen mit Umweltschutz vereinbar
ist.
→ mehr erfahren
Sicher im Ausland: Reise- und
Sicherheitshinweise, Krisenvorsorgeliste
„Elefand“
Abzocke mit falschen Tickets und
Unterkünften: So erkennen Sie Fakes
Reiserücktrittsversicherung: Das Wichtigste
in Kürze
Richtige Ernährung auf Fernreisen: Schutz
vor Montezumas Rache
Fahrrad, E-Bike & Co: Tipps fürs Ausland
•
Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Verbraucherinsolvenzen,
Digitaler Nachlass, Dachbegrünung plus
Photovoltaik
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Deutschland sicher
im Netz“ Themenbeispiele: Pflegezeit
finanziell planen, Vollmachten und
Verfügungen
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Smartphone-Anwendungen,
Social Bots und Wahlen, Patientenrechte
→ mehr erfahren
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Mädchen-Zukunftstag 2024 Machen Sie
mit beim Girls'Day! Geben Sie Mädchen einen
Einblick in Ihren Berufsalltag! Fördern Sie
den Nachwuchs – frei von
Geschlechterklischees! Der Girls'Day
vermittelt praktische Erfahrungen in Berufen
und Studienfächern, in denen der
Frauenanteil bislang unter 40 Prozent liegt.
Unter girls-day.de können Sie Ihr Angebot
eintragen.
→ mehr erfahren
|
Bundesrat stimmte
Wachstumschancengesetz, Zweitem
Haushaltsfinanzierungsgesetz,
Krankenhaustransparenzgesetz und
Cannabisgesetz zu
|
Berlin, 22. März 2024 -
1042. Sitzung des Bundesrates: -
Bundesrat verlangt Verbesserungen
beim Ausbau des Schienennetzes -
Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung
des Klimageldes
- Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens
in Ausweisdokumenten - Bundesrat
bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur
Kfz-Haftpflicht - Grünes
Licht für 2.
Haushaltsfinanzierungsgesetz - höhere
Steuern, weniger Subventionen
•
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz
zugestimmt und damit einen
Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Einigungsvorschlag angenommen
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses
wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz
vorgenommen, darunter: Einführung einer
degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA)
für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
Einführung einer degressiven AfA auf
bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
auf vier Jahre befristete Anhebung des
Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne
Gewerbesteuer) sowie, Ausweitung der
steuerlichen Forschungsförderung.
Die geplante
Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht
mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.
Wettbewerbsfähigkeit soll steigen Das Gesetz
hat zum Ziel, mit steuerlichen
Investitionsanreizen die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Deutschland zu stärken und soll in der
geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe
von 3,2 Milliarden Euro führen.
Inkrafttreten Das Wachstumschancengesetz war
17. November 2023 vom Bundestag
verabschiedet worden. Am 24. November 2023
hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem
Bundestag und Bundesrat dem
Änderungsvorschlag des
Vermittlungsausschusses nun zugestimmt
haben, kann es nach Ausfertigung und
Verkündung in Kraft treten.
„Das Wachstumschancengesetz enttäuscht“
Niederrheinische IHK fordert wirksame
Entlastungen Der Bundesrat
hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Um 3,2 Milliarden sollen deutsche
Unternehmen finanziell entlastet werden,
damit sie mehr investieren. Leider fällt die
Summe geringer aus als angekündigt. Sie
hilft den Unternehmen nur wenig bis gar
nicht, kritisiert Dr. Stefan Dietzfelbinger,
Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen
IHK: „3,2 Milliarden Euro können unsere
Unternehmen nicht ansatzweise entlasten.
Zum Vergleich: Nicht einmal zwei der
acht Hochöfen in Duisburg könnten damit
durch die zukunftsfähige
Wasserstoff-Technologie ersetzt werden. Das
Wachstumschancengesetz enttäuscht. Es hat
eher Alibi-Charakter. Viele Unternehmer
fragen sich, ob die Ampel in Berlin den
Ernst der Lage erkannt hat. Die Betriebe
kämpfen mit den Energiepreisen, zu hohen
Steuern und zu viel Bürokratie. Wir fordern
deswegen mehr und wirksame Entlastung.“
Deutscher
Mittselstandsbund DMB dazu:
Wachstumschancengesetz nur kleinster
gemeinsamer Nenner – Mittelstand braucht
weitere Entlastung Das heute
im Bundesrat angenommene
Wachstumschancengesetz schafft zwar in
seiner abgespeckten Version
Investitionsimpulse für KMU. Aus Sicht des
Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB) sind
aber weitere Maßnahmen nötig, um die
Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandortes Deutschland zu
stärken.
Der DMB begrüßt
es zunächst, dass heute die Länderchefs
dem Wachstumschancengesetz zugestimmt
haben. Zuvor hatte der Verband an
die Regierungsparteien
und Ministerpräsidenten appelliert, ihre
Differenzen, insbesondere beim Streitpunkt
der finanziellen Belastung der
Kommunen, beizulegen. Wichtige Vorhaben der
Ampel-Koalition, die dem Mittelstand
zugutekommen, können nun umgesetzt werden.
Dazu zählen Investitionsimpulse wie eine
Verbesserung von Abschreibungsbedingungen
oder eine optimierte Verlustverrechnung.
Grundsätzlich zu kritisieren ist
allerdings, dass die beiden
Investitionsprämien sowohl für
Digitalisierung als auch für
Klimaschutzmaßnahmen nicht im Gesetzestext
verankert wurden. Vor allem die
Klima-Investitionsprämie, die während der
Verhandlungen zwischen Regierung und
Bundesländern im Vermittlungsausschuss
gestrichen wurde, wäre eine zielführende
Maßnahme gewesen.
„Die
Streichung dieser Prämie ist nicht nur ein
Rückschlag für die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen,
sondern auch für die Bemühungen um die
ökologische Transformation in Deutschland",
so Marc S. Tenbieg, geschäftsführender
Vorstand des DMB. Aus dem Entlastungspaket
ist ein "Paketchen" geworden Durch den
Wegfall der Klima-Investitionsprämie sinkt
das Entlastungsvolumen des Gesetzes von
geplanten knapp sieben Milliarden Euro
jährlich auf rund drei Milliarden Euro.
„Aus dem erhofften großen
Entlastungspaket ist ein Paketchen geworden.
Das Wachstumschancengesetz kann daher nur
ein erster Aufschlag sein, dem die
Ampel-Koalition dringend weitere Maßnahmen
folgen lassen muss.“, sagt Tenbieg.
Entscheidend hierbei sei, dass diese den
gesamten Mittelstand abdecken. “Punktuelle
Förderprogramme wie beispielsweise die
Klimaschutzverträge, die nur
energieintensive Branchen betreffen, sind
nicht ausreichend. Die breite Masse geht
leer aus”, betont der DMB-Chef.
Eine wirksamere, weil flächendeckende,
Alternative stellen aus Sicht des Verbandes
Steuergutschriften dar. In den USA werden
sogenannte “Tax Credits” längst pragmatisch
umgesetzt und tragen dazu bei, den dortigen
Standort wettbewerbsfähig zu halten.
“Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
hatte bereits davon gesprochen, dass ein
solches Modell auch für Deutschland
erfolgversprechend sei. Es wäre im Sinne des
Mittelstands, wenn Habeck seinen Worten
schnell Taten folgen ließe”, sagt Tenbieg.
•
Bundesrat billigt
Krankenhaustransparenzgesetz Der
Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März
2024 entschieden, gegen das
Krankenhaustransparenzgesetz keinen
Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom
Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen
worden. Der Bundesrat hatte in seiner
Sitzung am 2. Februar 2024 den
Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser
hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen
zu bestätigen.
Einführung von
Transparenzverzeichnissen Das
Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern
auf die Einführung eines
Transparenzverzeichnisses, durch das die
Bevölkerung über die Qualität von
Krankenhäusern und verfügbare Leistungen
informiert werden soll. Patienten sollen so
in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte
und qualitätsorientierte
Auswahlentscheidungen für die gewünschte
Behandlung zu treffen. Das Gesetz kann nun
nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft
treten.
Bundesrat fordert
umfassende und verständliche Informationen
In einer begleitenden Entschließung bittet
der Bundesrat die Bundesregierung, in der
praktischen Umsetzung oder bei der nächsten
Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen,
dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich
alle Kriterien und Informationen enthält,
die für Patienten und Angehörige wesentlich
sind und dass diese in einer für Laien
verständlichen und zugänglichen Weise
aufbereitet sind. Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugeleitet.
Bundesrat billigt Cannabisgesetz
Der Bundesrat hat das
Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf
Einberufung des Vermittlungsausschusses
fanden keine Mehrheit. Legaler Besitz und
Konsum begrenzter Mengen Das Gesetz sieht
eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es
erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in
den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g
Cannabis. Auch der Anbau von drei
Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird
legal, wobei das dabei geerntete Cannabis
nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und
nicht weitergegeben werden darf.
Verbot gilt weiter für Minderjährige
Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum
von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart
dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich
nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in
Sichtweite von Schulen und
Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen
vor 20 Uhr.
Anbauvereinigungen
statt legalem An- und Verkauf Ebenfalls
verboten bleiben der An- und Verkauf von
Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen
anbauen möchte, kann dies in
Anbauvereinigungen tun. Diese sind als
eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine
oder Genossenschaften organisiert und dürfen
nicht mehr als 500 Mitglieder haben.
Minderjährigen ist die Mitgliedschaft
untersagt.
Volljährige dürfen
nur in einer einzigen Anbauvereinigung
Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau
mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft,
die einzig auf den Erwerb von Cannabis
gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.
Inkrafttreten Nachdem das Gesetz
den Bundesrat passiert hat, können
überwiegende Teile des Gesetzes nach
Ausfertigung und Verkündung zum 1. April
2024 in Kraft treten.
TÜV-Pressemitteilung zu "Bundesrat stimmt
für Cannabisgesetz". -
Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung
stehen im Konflikt mit den Zielen der
Verkehrssicherheit und Vision Zero. -
Notwendig sind klare Regelungen und
Präventionsmaßnahmen, um die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bundesrat hat dem Cannabisgesetz
heute zugestimmt. Auch die geplanten
Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung
bezüglich des Konsums von Cannabis wurden
durch den Verkehrsausschuss des Bundesrats
akzeptiert. Dazu sagt Richard Goebelt,
Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität
beim TÜV-Verband: „Der Konsum von
Cannabis birgt erhebliche Risiken für die
Verkehrssicherheit. Die Entscheidung des
Verkehrsausschusses des Bundesrats,
Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in
Bezug auf Cannabiskonsum untätig passieren
zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar
und steht im Widerspruch zur Vision Zero,
der sich die Bundesregierung verpflichtet
hat. Strenge Vorschriften und Grenzwerte in
Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum für alle
Verkehrsteilnehmer:innen sind unerlässlich,
um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
zu gewährleisten.
Der THC-Grenzwert
sollte auf wissenschaftlichen und
medizinischen Erkenntnissen basieren, nicht
auf politischen Manövern. Für
Fahranfänger:innen und
Berufskraftfahrer:innen muss ein absolutes
Cannabisverbot gelten. Zudem ist eine
umfangreiche Präventionsarbeit notwendig, um
die Öffentlichkeit über die Gefahren des
Cannabiskonsums im Straßenverkehr
aufzuklären. Die Annahme, dass regelmäßiger
Cannabiskonsum mit der Fahreignung vereinbar
ist, ist irreführend und gefährlich.
Eine voreilige Änderung geltender
und bisher bewährter Vorschriften ohne
fundierte Grundlage und adäquate
Risikobewertung ist inakzeptabel. Hier gilt
es besonnen abzuwägen zwischen individuellen
Freiheiten und der Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer.“
Der
TÜV-Verband hatte im Vorfeld der Beratungen
dafür geworben, die Vorschläge der
Fachgesellschaften von DGVM und DGVP zur
Änderung des Paragraphen 13a Ziff.2 (neu)
FeV Gesetzgebungsverfahren zu
berücksichtigen: Eine Überprüfung des
Trennungsvermögens beim Konsum von Cannabis
und der Teilnahme am Straßenverkehr durch
ein medizinisch-psychologisches Gutachten
muss erfolgen, 1. wenn nach dem
ärztlichen Gutachten zwar keine
Cannabisabhängigkeit besteht, jedoch aus
sonstigen Gründen Anzeichen für nicht
adäquates Trennverhalten vorliegen oder
sonst Tatsachen die Annahme von nicht
adäquatem Trennverhalten begründen, 2.
Cannabis unter Missachtung des § 3 KCanG
konsumiert wurde, wodurch ein Vergehen nach
§ 34 KCanG oder eine Ordnungswidrigkeit nach
§ 36 KCanG vorlag, 3.
eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter
Cannabiseinfluss begangen wurde, 4.
ein chronischer oder häufig übermäßiger
Substanzkonsum oder eine gleichzeitige bzw.
wirkungsverstärkende Einnahme einer weiteren
zentral wirksamen Substanz inkl. Alkohol
vorliegt, 5 die Fahrerlaubnis aus einem
der unter den Buchstaben a bis d genannten
Gründen durch ein Gericht oder eine
Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden ist,
6 sonst zu klären ist, ob ein adäquates
Trennverhalten nunmehr besteht oder ob bei
Abhängigkeit eine stabile Abstinenz
vorliegt.
Bundesrat gibt
grünes Licht für Zweites
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Der Bundesrat hat das Zweite
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt.
Ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Reaktion auf Karlsruher Urteil Das Gesetz
beruht auf einer Initiative der
Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion
auf die haushaltspolitischen Folgen des
Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.
November 2023. Es soll die aus dem Urteil
resultierenden Finanzierungslücken für den
Bundeshaushalt 2024 schließen.
Höhere Steuern, weniger Subventionen Das
Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen:
- Höhere Luftverkehrssteuer Die
Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von
einem deutschen Flughafen zahlen müssen,
erhöhen sich ab 1. Mai 2024.
-
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Damit werden die Einnahmen aus den
Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023
breiter verwendet. Ein Teil fließt in den
Bundeshaushalt.
- Absenken der
Subventionen beim Agrardiesel Die
Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für
Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt
schrittweise und entfällt ab 2026
vollständig.
- Abschaffung des
Bürgergeldbonus Er war für
Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern
eingeführt worden, die nicht auf einen
Berufsabschluss abzielen, und entfällt
zukünftig. Verschärfte Sanktionen beim
Bürgergeld
- Jobcenter dürfen
Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer
zumutbaren Arbeit willentlich verweigern,
den Regelbedarf vollständig für einen
Zeitraum von zwei Monaten streichen. Die
Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben
hiervon ausgenommen.
- Geringerer
Zuschuss für die Rentenversicherung Der
Bundeszuschuss zur gesetzlichen
Rentenversicherung wird in den Jahren 2024
bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro
abgesenkt. Das Gesetz kann nun nach
Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat bestätigt
Umsetzung der Richtlinie zur
Kfz-Haftpflicht. Der Bundesrat
hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem
Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.
Empfehlung des Vermittlungsausschusses Er
folgte dabei einem Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses, der von der
Bundesregierung am 7. Februar 2024 angerufen
wurde, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024
im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte.
Der Vermittlungsausschuss schlug
in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor,
auf die Versicherungspflicht für
zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler
mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu
verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil
des Gesetzes.
Gesetz setzt
EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung
um Mit dem Gesetz wird die europäische
Richtlinie über die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und
die Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht in deutsches Recht
umgesetzt.
Das Gesetz enthält
Regelungen zur Harmonisierung der
Schadensverlaufsbescheinigungen der
Versicherten und Vorgaben für die
Schadensfreiheitsrabattpolitik der
Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein
Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei
Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers
absichern.
Inkrafttreten Nachdem
der Bundestag den Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses bereits am 23.
Februar 2024 bestätigt hat, kann das Gesetz
nun nach Ausfertigung und Verkündung in
Kraft treten.
Doktortitel nicht mehr
Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten
Der Bundesrat hat am 22. März
2024 der Verordnung zur Aktualisierung von
Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und
ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines
Doktortitels.
Separates Feld für
Doktortitel Durch die Verordnung des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat
werden neue Muster für die Reisepässe,
Dienst- und Diplomatenpässe, für den
Personalausweis sowie für die Reiseausweise
für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
in die jeweiligen Verordnungen mit
aufgenommen.
Diese neuen Muster
weisen ein separates Datenfeld für den
Doktorgrad aus. Zu den bisher aufgetretenen
Verwechslungen und Irrtümern hinsichtlich
des Nachnamens soll es somit nicht mehr
kommen.
Doktorgrad in Namensfeld
sorgt für Verwirrung Bisher erfolgt die
Eintragung eines Doktorgrades in Pässen und
Ausweisen durch das Voranstellen der
Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen. Dies
führe bei Grenzkontrollen in anderen Staaten
häufig zu Komplikationen, da die Abkürzung
oft für einen Teil des Nachnamens gehalten
wird, heißt es in der Verordnungsbegründung.
Zudem sehe der Standard für Reisedokumente
der internationalen Luftfahrtorganisation
für das Datenfeld „Name“ keine weiteren
Eintragungen als den Nachnamen vor. Nach der
Zustimmung des Bundesrates soll die
Verordnung zum 2. Mai 2024 in Kraft treten.
Bundesrat verlangt
Verbesserungen beim Ausbau des
Schienennetzes Der Bundesrat
hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das
vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz
zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den
Vermittlungsausschuss überwiesen. Ziel des
Gesetzes ist es, neue
Investitionsmöglichkeiten in das
Schienennetz des Bundes zu schaffen.
Kostentragung für Schienenersatzverkehr
bei Vollsperrung Der Bundesrat fordert
eine gesetzliche Verpflichtung der
Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der
Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren.
Wenn die am stärksten frequentierten
Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter
mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert
werden, sei ein sehr gut funktionierender
Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer
dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von
der Schiene vorzubeugen. Dieser
Ersatzverkehr müsse durch den Bund
mitfinanziert werden.
Förderung
für Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge
Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude
von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil
der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und
die Förderung der Ausrüstung von
Schienenfahrzeugen mit digitalen
(ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild
des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich
zu verankern.
Sanierung nicht
nur der Hauptstrecken Schließlich
fordert der Bundesrat, dass eine
Leistungssteigerung im gesamten Netz
sichergestellt werden müsse und Sanierungen
nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt
werden dürften. Andernfalls bestünde die
Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum,
die bereits jetzt heruntergekommen sind,
qualitativ und technisch noch mehr als
bisher schon ins Hintertreffen geraten.
Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht Das Gesetz wird jetzt
dem
Vermittlungsausschuss, der aus je 16
Mitgliedern des Bundestages und des
Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein
Sitzungstermin steht noch nicht fest.
Bundesrat fordert
Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum
Klimageld gefasst. Voraussetzungen noch 2024
schaffen Darin fordert er die
Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die
rechtlichen und technischen Voraussetzungen
zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von
Direktzahlungen an Privatpersonen zu
schaffen.
Das Auszahlen des
Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um
die Bürgerinnen und Bürger von den
Kostensteigerungen aufgrund steigender
CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu
entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein,
dass die Auszahlung in automatisierter Weise
durch den Bund erfolge und nicht die
Behörden und Stellen der Länder damit
betraut werden.
Fehlender
Auszahlungsmechanismus während der Pandemie
Schon bei der Auszahlung von
Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und
dann der Energiekrise habe sich gezeigt,
dass es an einem Auszahlungsmechanismus
fehle. Ohne einen solchen Mechanismus
gestalteten sich die Prozesse zur gezielten
Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten
häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt
es in der Entschließung. Daher müsse
schnellstmöglich ein Auszahlungssystem
entwickelt werden, damit dieses im nächsten
Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.
Bundesregierung am Zug Die
Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
mit den Länderforderungen befasst. Feste
Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Keine Zustimmung im
Bundesrat für Novelle des
Onlinezugangsgesetzes Das
„Gesetz zur Änderung des
Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer
Vorschriften zur Digitalisierung der
Verwaltung“ blieb im Bundesrat ohne die
notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso
wie ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses.
Digitale
Kommunikation mit der Verwaltung
Ziel des Gesetzes ist es,
behördliche Verwaltungsleistungen auch
digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Es schafft Strukturen für eine verbesserte
Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll
eine einfache, moderne und digitale
Verfahrensabwicklung im übergreifenden
Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die
Kommunikation mit der Verwaltung ist die
BundID - ein zentrales digitales
Bürgerkonto- in Verbindung mit der
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
(eID) zur Identifikation.
Außerdem soll ein schriftformersetzendes
qualifiziertes elektronisches Siegel und
eine Regelung zu Digital-Only für
Unternehmensleistungen eingeführt werden.
Vermittlungsverfahren möglich Nachdem der
Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat,
haben nun Bundestag und Bundesregierung die
Möglichkeit den Vermittlungsausschuss
einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür
nicht.
|
Was tut die Bundesregierung für den
Verbraucherschutz? |
Renten steigen zum 1. Juli um 4,57
Prozent
Berlin, 20.
März 2024 - Die
Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele
für den Verbraucherschutz gestellt. Vieles
wurde bereits umgesetzt, etwa die neue
Verbandsklage, das Deutschlandticket und die
Förderungen zum Heizungstausch und zum
klimafreundlichen Bauen. Anderes ist noch in
Arbeit. Aus Anlass des Weltverbrauchertages
am vergangenen Freitag, dem 15. März, finden
Sie hier einen Überblick.
→ mehr erfahren
• Neues
Organspende-Register online
Organspende – die wichtigsten Fragen und
Antworten Seit dem 18. März ist
das neue Organspende-Register online. Ein
guter Grund, sich mit diesem Thema zu
beschäftigen. Kann ich mir vorstellen,
Organe zu spenden? Gilt der bisherige
Organspendeausweis weiterhin? Und sind meine
Daten in dem neuen Register sicher?
• Deutsches
Baugewerbe
Den Wohnungsbau stabilisieren Zum
125. Jahrestag des Zentralverbands des
Deutschen Baugewerbes wirbt der
Bundeskanzler für mehr bezahlbaren Wohnraum.
„Wir investieren. Wir fördern. Und wir
machen Tempo“. Beispiele sind die
Kreditförderungen für Familien und
klimafreundlichen Neubau.
•
Wissenschaftliche Politikberatung
ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“
Wie können Gesundheitswesen und
Gesellschaft künftigen Gesundheitskrisen
bestmöglich begegnen? Mit dieser Frage
beschäftigt sich der ExpertInnenrat
„Gesundheit und Resilienz“ auf
wissenschaftlicher Basis. Er ist das
Nachfolgegremium des Corona-ExpertInnenrats.
•
Fußball-Europameisterschaft
Public Viewing bis in die Nacht möglich
Die Vorfreude auf die
Fußball-Europameisterschaft in Deutschland
ist groß. Public Viewing wird wieder möglich
sein, auch bei späteren Anstoßzeiten. Das
Bundeskabinett hat einer Verordnung
zugestimmt, die während der Wettkämpfe
Ausnahmen von den geltenden
Lärmschutz-Regeln zulässt.
• Gesetz
zum Abbau von Bürokratie Die
Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger
entlasten Die Bundesregierung will den
bürokratischen Aufwand verringern und damit
mehr unternehmerischen Freiraum schaffen
sowie uns alle von bürokratischen
Verpflichtungen entlasten. Dafür hat das
Kabinett das Bürokratieentlastungsgesetz auf
den Weg gebracht.
→ mehr erfahren
• Beispiele
für Bürokratieabbau Von
Aufbewahrungsfristen bis Hotelmeldepflicht
→ mehr erfahren
•
Podcast „KanzlerKompakt“ Bürokratie
abbauen – Wirtschaft entlasten
→ mehr erfahren
•
Desinformation als Herausforderung in
Krisenzeiten Desinformation ist kein neues
Phänomen. Aber in den letzten Jahren hat sie
eine neue Dimension erreicht. Die
stellvertretende Regierungssprecherin,
Christiane Hoffmann, ist im HOPCAST zu Gast
und berichtet über ihre Erfahrungen mit dem
Thema.
→ mehr erfahren
•
Initiative „Jahr der Nachricht“
Informationen auf einen Klick – alles
richtig und wahr? In Zeiten von
Desinformation und Deepfakes will die
Initiative „Jahr der Nachricht“ jungen
Menschen mehr Orientierung bieten. Das Ziel
des Projekts von #UseTheNews: Seriösen
Medien eine Plattform schaffen und den
kompetenten Umgang mit Nachrichten stärken.
→ mehr erfahren
•
Neue Serie „Das tut die EU für mich“
So schützt die EU Verbraucherinnen und
Verbraucher Was macht die EU eigentlich für
mich? Ob Finanzierung von Radwegen, strenge
Vorgaben für hohe Lebensmittelstandards oder
großzügige Rückgaberechte für Kundinnen und
Kunden – in der neuen Serie des
Bundespresseamtes „Das tut die EU für mich“
lernen Sie ganz konkrete Beispiele kennen.
Lesen Sie hier, in diesem ersten Beitrag,
was die EU im Bereich des digitalen
Verbraucherschutzes bereits umgesetzt oder
geplant hat.
→ mehr erfahren
•
So erhalten Käuferinnen und Käufer sichere
Produkte in der EU
Das bietet die EU jungen Menschen
So stärkt die EU die Rechte von Frauen
EU-Programme für Auszubildende und junge
Berufstätige
•
PODCAST #Finanzisch: Was ist die
Arbeitnehmer-Sparzulage? Wie
funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Wer kann die staatliche Prämie nutzen und
vor allem wofür? Das erklärt das
Bundesfinanzministerium in der neuen Folge
von #Finanzisch.
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Renten steigen zum 1. Juli um 4,57
Prozent
Angebot für Frauen: Intensivgespräche zur
Altersvorsorge
Für faire Bedingungen bei der Fernwärme
Girokontenvergleich: Testseiten startet
Anfang April
Bundesnetzagentur erweitert Mobilfunk-Karte
Kosmetik-Artikel: Alle Inhaltsstoffe müssen
geprüft sein
Nahrungsergänzungsmittel: Worauf man achten
sollte
Wasser trinken im Schulalltag: Am 22. März
ist Weltwassertag
Video: CO2-neutrale Lebensmittel? Die Tricks
mit der Klima-Werbung
Genug Betrug: Augen auf beim Online-Kauf!
Wasser trinken im Schulalltag: Am
22. März ist Weltwassertag
•
Digitaler Verbraucherschutz:
BSI-Jahresrückblick Im
BSI-Jahresrückblick werden unter anderem
IT-Sicherheitsvorfälle und Trendthemen mit
Bedrohungspotenzial des vergangenen Jahres
2023 näher beleuchtet. So zählten Datenleaks
bei Unternehmen und öffentlichen
Einrichtungen sowie Phishing-Angriffe auf
Verbraucherinnen und Verbraucher zu den
häufigsten Bedrohungen.
→ mehr erfahren
Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher
Neustart
Lebensmittel spenden: Ein Leitfaden für die
Weitergabe von Lebensmitteln
Versicherungsschutz in der gesetzlichen
Unfallversicherung (Informationsblatt)
•
Online-Vorträge für
Verbraucher Angebote der
Verbraucherzentralen Themenbeispiele:
Verbraucherinsolvenzen, Barrierefreiheit
zuhause, Smart Home
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative
„Deutschland sicher im Netz“
•
Themenbeispiele:
Kurznachrichten und Soziale Netzwerke,
Pflegezeit finanziell planen
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative
„Digital Kompass“ Themenbeispiele: Betrug am
Finanzmarkt, barrierefreie Infografik,
Digitale Gesundheit
→ mehr erfahren
•
Tipps für ein nachhaltiges
Osterfest Bunte Eier aus dem
Supermarkt: Darauf sollten Sie achten Eier
in der Osterzeit können einen bitteren
Beigeschmack haben. Millionen Hennen legen
für die Osterzeit Eier. Dabei werden die
Tiere nicht immer artgerecht gehalten. Warum
Sie bei den gefärbten Eiern aus dem
Supermarkt aufpassen sollten.
→ mehr erfahren
So gelingt ein restefreies Osterfest
Osterbäckerei mit Kindern
Teure Süßigkeiten zu Ostern: Achtung vor
Preisaufschlägen
•
75 Jahre Grundgesetz
24.–26. Mai: Ein Fest für die Demokratie
Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz
unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit,
Frieden und Demokratie in Deutschland – eine
Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine
Selbstverständlichkeit. Daher wollen wir das
Grundgesetz feiern!
→ mehr erfahren
Anmeldeportal geöffnet
•
20. Deutscher
IT-Sicherheitskongress Mit dem Start der
Anmeldung beginnt der Countdown für den 20.
Deutschen IT-Sicherheitskongress des
Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI). Der Kongress
findet in diesem Jahr unter dem Motto
„Cybernation Deutschland: Kooperation
gewinnt“ wieder in digitaler Form statt.
→ mehr erfahren
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Verbraucherschutz aktuell und
gesetzliche Neuregelungen
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Gesetz für Erneuerbares Heizen
Berlin, 7. März 2024: Förderung
klimafreundlicher Heizungen gestartet
Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle neuen
Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer
Energie betrieben werden. Der dafür
notwendige Heizungstausch wird staatlich
gefördert. Seit dem 27. Februar können
Eigenheimbesitzer dafür Anträge bei der KfW
stellen.
→ mehr erfahren
•
Im Kabinett beschlossen
Die wichtigsten Änderungen beim BAföG
Höhere Freibeträge, weniger Bürokratie:
Die BAföG-Reform soll Studierenden sowie
Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität
auf ihrem Weg zum Abschluss ermöglichen. Die
wichtigsten Neuerungen im Überblick.
•
Im Kabinett
beschlossen
Digitalisierung der Justiz – Weniger Papier,
mehr Flexibilität Die Justiz nimmt
die Digitalisierung weiter in den Blick: Die
elektronische Kommunikation soll leichter
werden. Alle Beteiligten in einem
Strafverfahren sollen davon profitieren.
•
Gleichstellung von Männern und Frauen
Was muss noch getan werden? Seit
75 Jahren sichert das Grundgesetz Männern
und Frauen gleiche Rechte. Wir blicken
zurück: Was ist seitdem geschehen? Und wir
schauen nach vorn: Was muss noch erreicht
werden? Ein Überblick.
•
Im Kabinett beschlossen
Berufsanerkennung stark gefragt
Die Anträge auf Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse steigen – eine gute
Nachricht für Unternehmen, die Fachkräfte
suchen. Fast 80 Prozent der Anträge
entfielen auf das Gesundheitswesen.
•
Rentenkürzungen – Nicht mit mir „Kürzungen
bei der Rente kommen für mich nicht in
Betracht. Für mich ist das eine Frage des
Anstands und des Respekts gegenüber
aktuellen Rentnerinnen und Rentnern und
gegenüber der jüngeren Generation“, so
Kanzler Scholz in der neuen Folge von
Kanzler kompakt.
→ mehr erfahren
•
Gesetzliche Neuregelungen Was
ändert sich für Sie im März 2024?
Der März bringt Verbraucherinnen und
Verbrauchern etliche Verbesserungen. So
können Frauen künftig bis zum 75. Lebensjahr
an der Brustkrebs-Früherkennung teilnehmen;
in Kühlschränken, Klimaanlagen und
Wärmepumpen müssen klimaschädliche
flourierte Gase reduziert werden und der
Kauf eines energieeffizienten Auto wird
erleichtert. Ein Überblick.
→ mehr erfahren
•
Vom Bundestag verabschiedet
FAQ zur Legalisierung von Cannabis
Ab dem 1. April soll in Deutschland der
Cannabiskonsum für Erwachsene legal werden.
Warum die Bundesregierung das Gesetz
initiiert hat, welche Ziele sie mit der
Neuregelung verfolgt und wie Kinder und
Jugendliche geschützt werden sollen. Ein
Überblick.
→ mehr erfahren
•
Gesetz über digitale Märkte Was bringt
das Gesetz den Verbrauchern? Seit heute, dem
7. März, gelten neue Regeln für
marktbeherrschende Onlinedienste, wie etwa
Apple, Meta, Google oder Amazon – insgesamt
22 Dienste. Vieles ändert sich für
Verbraucher: So sollen etwa
Messenger-Dienste und Plattformen
interoperabel werden. Das heißt, die Nutzer
können Chatnachrichten zwischen
verschiedenen Diensten hin und her schicken.
Beiträge in Online-Diensten sollen auch auf
anderen Plattformen angezeigt werden können.
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Streik am Flughafen, bei der Bahn, im ÖPNV:
Das sind Ihre Rechte
Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?
So verbreitet sind TikTok-Challenges bei
Kindern
Sora von OpenAI – KI erstellt
fotorealistische Videos
EU-Kommission verhängt Strafe gegen Apple
Bei der Personensuche im Internet nicht in
Abofalle tappen
Stromspar-Check hilft Verbrauchern beim
Energie- und Geldsparen
Neue App für Menschen mit Behinderungen:
Hilfe bei Cybermobbing
Ebenfalls neu: BAföG-App und BAföG-Rechner
Neue Empfehlungen der DGE für gutes Essen
und Trinken
•
Neue Broschüren
Elterngeld
und Elternzeit
Die vorliegende
Broschüre informiert Sie ausführlich und in
bürgerfreundlicher Sprache über die
gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld
und zur Elternzeit.
Sie finden
außerdem anschauliche Beispiele und
hilfreiche Tipps, die Ihnen Ihre
individuelle Planung erleichtern können.
→ mehr erfahren
Mindestlohn in der Pflege: Fragen und
Antworten
Der Mindestlohn: Fragen und Antworten
Eure Kinderrechte: Das Arbeitsheft zur
Broschüre
Betrug beim Onlinebanking: Checkliste für
den Ernstfall
•
Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Energieberatung der
Verbraucherzentralen Themenbeispiele:
Fördermittel fürs Haus, Welche Heizung ist
die richtige?
→ mehr erfahren
Angebote
der Initiative „Digital Kompass“ – Gemeinsam
Barrieren überwinden Themenbeispiele: Bilder
erstellen mit KI, das E-Rezept, das digitale
Büro
→ mehr erfahren
Angebote
der Initiative „Digitaler Engel“ – Aktiv im
Alter Themenbeispiele: Kurznachrichten
&Soziale Netzwerke, Elektronische
Patientenakte
→ mehr erfahren
PODCAST
•
Wo kommt das Fleisch, das ich kaufe,
eigentlich her? Verbraucherinnen und
Verbraucher wollen wissen, wo ihre
Lebensmittel herkommen. Mit der
Herkunftskennzeichnung wird jetzt
Transparenz geschaffen. Seit dem 1. Februar
gilt die Kennzeichnungspflicht nicht nur für
vorverpacktes sondern auch für
unverarbeitetes Fleisch – etwa an der
Fleischtheke oder beim Metzger.
→ mehr erfahren
•
Weltverbrauchertag 15. März „Pass auf
deine Mäuse auf“ - Wirtschaftlicher
Verbraucherschutz wird immer wichtiger: So
etwa ist Online-Shopping wunderbar bequem –
aber hat auch eine Kehrseite. Beschwerden zu
Fakeshops haben stark zugenommen. Auch so
genannte „Buy now, Pay later“-Finanzierungen
verleiten Kaufende dazu, ihr persönliches
Limit zu überschreiten. Die
Verbraucherzentralen informieren zum
Weltverbrauchertag unter dem Motto „Pass auf
deine Mäuse auf“ über sicheres Einkaufen im
Internet.
→ mehr erfahren
•
Jetzt bewerben! Förderpreis "Helfende
Hand"
Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz können
sich bis Ende Juni mit ihrem Projekt auf den
diesjährigen Förderpreis "Helfende Hand"
bewerben. Mit der Auszeichnung werden
jährlich Projekte von Hilfsorganisationen,
Unternehmen sowie Einzelpersonen gewürdigt,
die sich auf besondere Weise ehrenamtlich im
Bevölkerungsschutz engagiert haben.
→ mehr erfahren
|
Der
Countdown läuft: Noch 100 Tage bis zum
„Heimspiel für Europa“
|
Berlin, 6. März 2024 - Am Rande einer
Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den
Countdown zum Start der Fußball-EM 2024 in
Deutschland gestartet. In exakt 100 Tagen
wird das Eröffnungsspiel angepfiffen
– Deutschland freut sich auf das „Heimspiel
für Europa“.
Exakt 100
Tage vor Beginn der
Fußballeuropameisterschaft ist die Vorfreude
auf das Turnier im Bundeskanzleramt deutlich
spür- und sichtbar. Im Kabinettssaal sind
schon die offiziellen Spielbälle der
„Heim-EM“ ausgelegt. Eine Gelegenheit, die
die Ministerinnen und Minister sich nicht
nehmen lassen. Bereits vor Beginn der
Kabinettssitzung kicken sie sich vor dem
Saal kurz Bälle zu, bevor es zum offiziellen
Fototermin geht. Die Bundesregierung
stellt sich auch geschlossen hinter die
Vision für das Turnier – und sie will die
Vorfreude 100 Tage vor dem Beginn der
Europameisterschaft entfachen. Die EM soll
ein „Heimspiel für Europa“ werden: Vom 14.
Juni bis zum 14. Juli 2024 wird Deutschland
bis zu 2,7 Millionen Fans in den Stadien und
bis zu zwölf Millionen Besucherinnen und
Besucher auf den Fanmeilen im ganzen Land
begrüßen können. Unterstützung des Turniers
im Koalitionsvertrag verankert Bereits im
Koalitionsvertrag hatte sich die
Bundesregierung auf die Unterstützung der
Fußball-EM verständigt.
Quelle: Bundesregierung / Güngör
Die
Vorbereitungen für das Turnier sind nun auf
der Zielgeraden. Sie wurden seitens der
Bundesregierung unter Federführung des
Bundesinnenministeriums getroffen. Von dem
Turnier soll ein nachhaltiges Signal für
Sportgroßveranstaltungen in Deutschland
ausgehen, denn als Gastgeber- und
Ausrichterland ist das Ziel, auch über den
eigentlichen Turnierzeitraum hinaus zu
profitieren. Countdown auch im
Bundesinnenministerium Bundesinnenministerin
Nancy Faeser legte im Kabinett einen kurzen
Bericht zu den Turniervorbereitungen und dem
Planungsstand zur Europameisterschaft vor.
Für den Nachmittag hat sie als
Sportministerin außerdem zu einem
presseöffentlichen Countdown-Event
eingeladen. Dort gibt sie gemeinsam mit dem
Sportdirektor des Deutschen Fußball Bunds
(DFB), Rudi Völler, dem Turnierdirektor der
UEFA EURO 2024, Philipp Lahm, und
Turnierbotschafterin Celia Šašić einen
Ausblick auf die Chancen des Turniers für
die Bundesrepublik. Außerdem geht es um
ausgewählte Projekte des
BMI-Begleitprogramms zur EURO 2024. Weitere
Informationen finden Sie auch beim
Bundesinnenministerium:
Fußball-Europameisterschaft – Deutschland
begrüßt Europa.
|
Gesetzentwurf der
Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang
mit Cannabis“ vom Bundestag gebilligt.
|
155. Sitzung des
Bundestages
Berlin. 23. Februar 2024 - Nach langer
politischer Auseinandersetzung hat der
Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum
kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/8704, 20/8763)
gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen
künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm
Cannabis - Foto Pixabay - für den
Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden.
Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze
bei 25 Gramm liegen.
In namentlicher Abstimmung votierten 407
Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten
dagegen und vier enthielten sich ihrer
Stimme. Zur Abstimmung hatten der
Gesundheitsausschuss eine
Beschlussempfehlung (20/10426)
und der Haushaltsausschuss einen Bericht
nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/10427)
vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss hatte in
einer teils turbulenten und emotionalen
Sitzung am Mittwoch, 21. Februar, noch
einige Änderungen am Ursprungsentwurf
beschlossen.
Anträge der CDU/CSU (20/8735)
und der AfD (20/8869),
die beide den Stopp der geplanten
Legalisierung forderten, fanden beide keine
Mehrheit. Gegen den Antrag der AfD stimmten
alle übrigen Fraktionen des Hauses, für den
Antrag der Union stimmte auch die AfD. Auch
zu diesen Vorlagen hatte der
Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen
abgegeben (20/10426).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die bisher illegale Droge Cannabis soll
unter bestimmten Bedingungen für den
privaten Konsum legalisiert werden. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den
legalen Besitz und Konsum von Cannabis für
Erwachsene vor. Ermöglicht werden sollen der
private Eigenanbau, der gemeinschaftliche
nichtgewerbliche Eigenanbau und die
kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch
Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetzentwurf
werde ein verantwortungsvoller Umgang mit
Cannabis erleichtert, heißt es in der
Vorlage. Der Entwurf zielt den Angaben
zufolge darauf ab, zu einem verbesserten
Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung
und Prävention zu stärken, den illegalen
Markt für Cannabis einzudämmen sowie den
Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.
Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der
Konsum von Cannabis trotz der bestehenden
Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom
Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit
einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden,
da der Gehalt des Wirkstoffs
Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und
giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie
synthetische Cannabinoide enthalten sein
könnten.
Privater Cannabis-Anbau
Möglich werden soll zudem der private
Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen
zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis
muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und
Jugendliche geschützt werden. Außerdem
dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen
Cannabis künftig anbauen und an ihre
Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.
Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden
für die Anbauvereinigungen maximal 500
Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
haben müssen. Zulässig ist nur die
Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In
den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in
begrenztem Umfang an Mitglieder
weitergegeben werden, wobei die
Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen
sind.
Begrenzte Ausgabe von Cannabis
An Mitglieder weitergegeben werden dürfen
maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro
Monat. Die Ausgabe von Cannabis an
Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist
auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung
des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig.
Konsumcannabis darf als Haschisch oder
Marihuana nur in kontrollierter Qualität und
in Reinform weitergegeben werden. In einer
Schutzzone von 100 Metern um
Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder-
und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen
und öffentlich zugängliche Sportstätten wird
der Konsum von Cannabis verboten.
Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der
Droge zu schützen, gilt ein allgemeines
Werbe- und Sponsoringverbot für
Konsumcannabis und Anbauvereinigungen.
Geplant ist außerdem eine Stärkung der
Prävention durch eine Aufklärungskampagne
der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und
Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach
vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen
Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt
bei der Verschreibungspflicht für
Medizinalcannabis. Geplant ist ein gestuftes
Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz
insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten.
Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen
Eigenanbau in den sogenannten
Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli
2024 in Kraft treten.
Stellungnahme des Bundesrates
In einer Stellungnahme brachte zuvor der
Bundesrat seine Befürchtung vor hohen
finanziellen Folgebelastungen der Länder
durch Kontroll- und Vollzugs- sowie
Präventions- und Interventionsaufgaben zum
Ausdruck (20/8704).
Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle
der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat
bezweifelt auch die wirksame Kontrolle des
zulässigen Höchstwertes von THC
(Tetrahydrocannabinol) und hält neue,
hochpotente Cannabis-Sorten für möglich. Die
praktische Umsetzung der geplanten
Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und
Schutzvorkehrungen im privaten Raum ist nach
Einschätzung der Länderkammer ebenfalls
kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich
ein strukturelles Vollzugsdefizit an.
Schließlich wies der Bundesrat auf die
Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für
THC im Straßenverkehr festzulegen.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung teilt die Bedenken des
Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie
aus der entsprechenden Unterrichtung (20/8763)
hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach
fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von
3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die
Länder könnten die Personal- und
Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen.
Zudem erwartet der Bund mit der
Entkriminalisierung hohe Einsparungen der
Länder durch weniger Strafanzeigen und
weniger Strafverfahren. Die eingesparten
Mittel könnten für die Überwachung der
Anbauvereinigungen sowie für die
Suchtprävention eingesetzt werden.
Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche
Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen
zu einem umfassenden Gesundheits- und
Jugendschutz bei, heißt es in der
Unterrichtung weiter. Was den zulässigen
THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe
eine interdisziplinäre Expertengruppe des
Bundesverkehrsministeriums das Ziel,
Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der
Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu
bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit
ausreichend gewahrt bleibe.
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Verbraucherschutz
aktuell
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Berlin, 22. Februar 2024
•
KfW-Bauförderung wieder gestartet Die
Bundesregierung investiert Milliarden in den
Bau neuer, bezahlbarer und klimafreundlicher
Wohnungen. Bundesbauministerin Geywitz zeigt
sich mit Blick auf den Wohnungsmarkt
zuversichtlich und die KfW nimmt ab sofort
wieder Förderanträge an.
→ mehr erfahren
•
Bundesdatenschutzgesetz Mehr
Transparenz und Verbraucherschutz beim
Scoring Die Bundesregierung will
die Rechte von Verbraucherinnen und
Verbrauchern gegenüber
Wirtschaftsauskunfteien, wie der Schufa,
stärken. Betroffene sollen künftig ohne
Umwege erfahren, welche Daten sich auf ihren
Scorewert auswirken und welche Aussagekraft
diese haben.
•
Ladeinfrastruktur
90.000 öffentliche Ladepunkte in Betrieb
Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur
II setzt die Bundesregierung 68 Maßnahmen
für den Aufbau einer flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen
Ladeinfrastruktur um. Inzwischen sind über
90.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in
Betrieb.
•
Startchancen-Programm
Milliardenprogramm für Brennpunkt-Schulen
Etwa 4000 Schulen mit einem hohen
Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen
und Schüler stärken: Das ist das Ziel des
Startchancen-Programms. Bund und Länder
haben sich jetzt dazu abschließend
verständigt. Das Programm kann damit zum 1.
August 2024 starten. Insgesamt stehen 20
Milliarden Euro dafür bereit.
•
Menschen mit Behinderungen
Mehr Teilhabe in allen Lebensbereichen
Menschen mit intellektuellen
Beeinträchtigungen erfahren noch immer
Ausgrenzung. Was kann die Politik daran
ändern? Jürgen Dusel, Beauftragter der
Bundesregierung für die Belange von Menschen
mit Behinderungen, hat seine Empfehlungen
für eine inklusivere Gesellschaft an die
Bundesregierung übergeben.
•
Cybersicherheit
Neues IT-Lagezentrum eröffnet
Spezialistinnen und Spezialisten des BSI
behalten im neuen IT-Lagezentrum die
Cybersicherheitslage für Deutschland rund um
die Uhr im Blick. Das Lagezentrum empfängt
pro Jahr von 22 Meldestellen rund 2.800
Meldungen zu IT-Sicherheitsvorfällen und
Sicherheitslücken.
•
Kinderpornografie
Mindeststrafen angepasst Sexueller
Missbrauch und Kinderpornografie müssen
konsequent bekämpft werden. Das Kabinett hat
einen Gesetzentwurf beschlossen, der es den
Behörden ermöglicht, im Einzelfall flexibel
zu handeln – und sich so auf die schweren
Fälle zu fokussieren.
•
SPECIAL: Digital Service Act Was Sie
jetzt wissen sollten Seit dem 17. Februar
ist der Digital Service Act (DSA)
vollständig in Kraft. Mit dem Gesetz können
illegale Inhalte – etwa Hassrede oder
gefälschte Produkte – schneller entfernt
werden. Die Grundrechte von Nutzerinnen und
Nutzern im Internet werden umfassender
geschützt. Während die EU-Kommission sehr
große Plattformen und Suchmaschinen
beaufsichtigt, sind nationale Koordinatoren
für kleinere Plattformen zuständig und
dienen als zentrale Beschwerdestelle für
Bürgerinnen und Bürger.
→ mehr erfahren
Das regelt der DSA für Verbraucherinnen und
Verbraucher
Umsetzung des DSA in Deutschland: Das
Digitale Dienste Gesetz
Bundesnetzagentur: Künftig die zentrale
Anlaufstelle
BKA: Derzeit Meldestelle für Entgegennahme
von DSA-Meldungen
•
Ausbildung aktuell Der Fachkräftemangel
ist allerorten in Deutschland zu spüren. Die
Bundesregierung will dem gegensteuern und
mehr junge Leute für die Berufsausbildung
gewinnen. Lesen Sie in diesem Newsletter,
welche guten Gründe es für eine duale
Ausbildung gibt, wie die
Ausbildungsvergütungen angestiegen sind und
was sich sonst noch auf dem Ausbildungsmarkt
tut.
→ mehr erfahren
•
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi
Lemke zu den massiven Preiserhöhungen bei
Fernwärme: „Menschen sind auf eine warme
Wohnung und auf bezahlbare Heizkosten
angewiesen. Die Monopolstruktur der
Fernwärme darf nicht zulasten der
Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. …
Deswegen wollen wir die Verordnung, die die
Versorgungsbedingungen regelt, zeitnah
überarbeiten.“
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Polizei warnt vor Betrug beim
Kleinanzeigenverkauf im Netz
Bundesnetzagentur: Millionen Produkte nicht
gesetzeskonform
EU-Kommission leitet förmliches Verfahren
gegen TikTok ein
Betrug mit Festgeld im Netz: Wie Sie
unseriöse Anbieter erkennen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur
Corona-Impfung
Abo für Facebook und Instagram: Meta muss
nachbessern
Inflationsrate so niedrig wie seit Sommer
2021 nicht mehr
Sinkende Energiepreise: Das müssen Sie beim
Anbieterwechsel beachten
Salmonellen sind häufige Ursache für
Lebensmittel-Rückrufe
Betrug auf Karrierenetzwerken wie LinkedIn
und Xing
Social Media: Influencer verstoßen gegen
Kennzeichnungspflicht
•
Quiz: Wie sicher sind Sie im Netz unterwegs?
Künstliche Intelligenz eröffnet neue,
faszinierende Angebote. Zugleich nehmen Fake
News und Desinformation zu. Umso wichtiger
ist es, auf Sicherheit im Netz zu achten.
Wie erkennen Sie Online-Angebote mit
verlässlichen Inhalten? Was ist ein Deep
Fake und wie können Sie Ihre Daten schützen?
Testen Sie Ihr Wissen im Quiz.
→ mehr erfahren
•
Neue Broschüren - Ratgeber für
Patientenrechte Wie und worüber muss Sie
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufklären? Wer
entscheidet über die Therapie? Und was
gehört in die Patientenakte? Diese und viele
weitere Fragen werden im Ratgeber
Patientenrechte einfach und verständlich
beantwortet.
→ mehr erfahren
Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher
Neustart
Digitale Spiele – Pädagogisch beurteilt,
Ausgabe 2023 / 2024
Hilfe und Unterstützung in der
Schwangerschaft
Wenn das Altwerden zur Last wird -
Suizidprävention im Alter
Demenz und Berufstätigkeit - Neue
Perspektiven für Unternehmen und Behörden
Merkblatt für Opfer einer Straftat
•
Podcast Woran erkenne ich nachhaltige
Handys, Tablets & Co.? Immer mehr
Lebensbereiche unseres Alltags werden
digital. Zugleich steckt der Nachweis von
Nachhaltigkeit bei Informations- und
Kommunikationstechnologie noch in den
Kinderschuhen. Doch jetzt tut sich endlich
was.
→ mehr erfahren
•
Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Energieberatung der
Verbraucherzentralen: Themenbeispiele: Hilfe
im Förderdschungel, Photovoltaik, Wärmepumpe
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Digital Kompass –
Gemeinsam digitale Barrieren überwinden"
Themenbeispiele: Das neue E-Rezept,
Whatsapp, Signal, Theema und Co, Digitale
Gesundheit
→ mehr erfahren
•
Termine
27.
bis 29. Mai 2024 re:publica
22. August 2024 gamescom congress
•
Wer gewinnt den Deutschen Fachkräftepreis?
Mit dem Deutschen Fachkräftepreis
würdigt die Bundesregierung Unternehmen, die
neue Wege gehen, um Fachkräfte zu finden
oder im Betrieb zu halten. Am 26. Februar
zeichnet Bundesarbeitsminister Heil die
Gewinner aus. Ihre Ideen können Vorbild
sein.
→ mehr erfahren
|
Bundesrat: 3.
Sitzung des Vermittlungsausschusses
|
Vermittlungsausschuss bestätigt
Krankenhaustransparenzgesetz
Berlin, 21. Februar 2024 - In seiner Sitzung
am 21. Februar 2024 einigte sich der
Vermittlungsausschuss darauf, das vom
Bundestag beschlossene
Krankenhaustransparenzgesetz zu bestätigen.
Das Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur
Förderung der Qualität der stationären
Versorgung durch Transparenz ist beendet:
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat empfiehlt, das Gesetz ohne
Änderungen zu bestätigen.
Im
nächsten Schritt kann der Bundesrat
entscheiden, ob er dennoch Einspruch einlegt
oder dem Einigungsvorschlag folgt. Ziel:
Mehr Durchblick für Patienten Das
Krankenhaustransparenzgesetz
(Drucksachen in DIP) wurde vom Bundestag
am 19. Oktober 2023 beschlossen und zielt im
Kern auf die Einführung eines
Transparenzverzeichnisses, welches die
Bevölkerung über verfügbare Leistungen und
die Qualität von Krankenhäusern informiert.
Das soll Patienten helfen, eine
selbstbestimmte und qualitätsorientierte
Auswahlentscheidung für die jeweilige
Behandlung zu treffen. Der Bundesrat hatte
am 24. November 2023 das Gesetz in den
Vermittlungsausschuss überwiesen.
Einigung bei Änderung des
Kfz-Haftpflichtrechts
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag
und Bundesrat haben sich am 21. Februar 2024
auf einen Kompromiss bei der Änderung des
Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die
vorgesehene Versicherungspflicht für
bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Stapler soll nunmehr entfallen. Die
Bundesregierung hatte am 7. Februar 2024 zu
dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/2118 im Hinblick auf die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und
die Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht und zur Änderung
anderer versicherungsrechtlicher
Vorschriften den Vermittlungsausschuss
angerufen, nachdem es am 2. Februar 2024 im
Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit
erhalten hatte.
Kritik an
Ausweitung der Versicherungspflicht Mit
dem Gesetz will der Bundestag eine
Richtlinie der Europäischen Union zur
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
umsetzen. Der Bundestagsbeschluss sieht
unter anderem vor, dass ab dem 1. Januar
2025 auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Stapler mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h über die
Kfz-Haftpflichtversicherung versichert
werden müssen. Bisher sind diese Fahrzeuge
davon befreit. An dieser Regelung kam im
Bundesratsverfahren und während der
Plenardebatte Kritik auf (Redevideo
TOP 9 vom 2. Februar 2024).
Danach wird die Einbeziehung dieser
Fahrzeugtypen in die Versicherungspflicht
als nicht erforderlich angesehen, da ihr
Gebrauch der normalen
Haftpflichtversicherung unterfällt und
mögliche Schäden durch diese ausreichend
abgesichert seien.
Kfz-Haftpflicht
gilt weiterhin nicht für SAM Der
Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die
Neuregelung zu streichen und den bisher
geltenden Ausschluss der
Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge
beizubehalten. Nächste Schritte Als nächstes
stimmt nun der Bundestag über den Vorschlag
des Vermittlungsausschusses ab. Bestätigt
anschließend auch der Bundesrat in seiner
Sitzung am 22. März 2024 den Vorschlag, kann
das geänderte Gesetz in Kraft treten.
Beratungen zu Justizreform
vertagt Der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.
Februar 2024 die Beratungen zum
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz sowie
zum Gesetz zum Einsatz von Videokonferenzen
in Gerichtsverfahren vertagt.
Der Bundesrat hatte am 15. Dezember 2023 den
Vermittlungsausschuss angerufen, um das vom
Bundestag am 17. November 2023
verabschiedete Gesetz zur digitalen
Dokumentation der strafrechtlichen
Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer
Vorschriften
(Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz -
DokHVG) sowie das am gleichen Tage
beschlossene Gesetz zur Förderung des
Einsatzes von Videokonferenztechnik in der
Zivilgerichtsbarkeit und den
Fachgerichtsbarkeiten grundlegend
überarbeiten zu lassen. Wann der
Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu
beiden Gesetzen wieder aufnimmt, steht noch
nicht fest.
Kompromiss
beim Wachstumschancengesetz Der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen
zum umstrittenen Wachstumschancengesetz
vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen
von 3,2 Milliarden Euro führen. Das
Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl
von Maßnahmen, wie die Einführung einer
degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA)
für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
Einführung einer degressiven AfA auf
bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate, auf
vier Jahre befristete Anhebung des
Verlustvortrags auf 70% (ohne
Gewerbesteuer), Ausweitung der steuerlichen
Forschungsförderung. Außerdem sind u.a.
Maßnahmen zur Vereinfachung des
Steuersystems und zum Bürokratieabbau
enthalten.
Der
Vermittlungsausschuss hat außerdem
beschlossen, aus dem Wachstumschancengesetz
u.a. die Einführung einer
Klimaschutz-Investitionsprämie und die
Mitteilungspflichten innerstaatlicher
Steuergestaltungen zu streichen.
Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
erforderlich Im nächsten Schritt stimmt
der Bundestag am 23. Februar 2024 über das
geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft
treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in
seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024
zustimmen.
|
- Antisemitismus
bekämpfen - 2. Jahrestag des Angriffs auf
die Ukraine - Billigung Haushalt
2024, Kritik an Etatkürzung für
Bildungsfahrten - Welpenschutz - Effektivere
Rückführungen - Schnellere Einbürgerung -
Leiharbeit in der Pflegebranche
|
1041. Sitzung des
Bundesrates am 2. Februar 2024
Bundesrat will Leiharbeit in der
Pflegebranche reduzieren Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege
sowohl im Krankenhaus als auch in
stationären und ambulanten Einrichtungen
wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die
Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu
verbessern. Am 2. Februar 2024 fasste er auf
Initiative von Bayern eine entsprechende
Entschließung und übersandte sie der
Bundesregierung. Springerpools In zehn
Punkten zeigt der Bundesrat
Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf
und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor.
Beispielhaft nennt er die
Etablierung von Springerpools oder
vergleichbarer Ausfallkonzepte - diese
sollten gezielt unterstützt werden.
Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht
den Pflegebedürftigen obliegen. Für
Krankenhäuser solle die Vergütung in
Springerpools gesichert refinanziert werden
- beispielsweise über das Pflegebudget.
Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten
trägerübergreifende Springerkonzepte
ermöglicht werden.
Gleichbehandlung
der Beschäftigtengruppen Die
Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung
zwischen Stammpersonal und
Leiharbeitskräften stärker als bisher
gewährleisten, entgegenstehende Abreden für
unzulässig erklären und Verstöße
sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob
bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils
an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote
qualifizierter dauerhaft Beschäftigter
möglich wäre.
Zu prüfen sei
auch, ob und auf welche Weise
Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der
Pflegeausbildung und Fortbildung des
Personals einbezogen werden können. Ein
maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu
beitragen, die Patientenversorgung zu
sichern. Es zeige sich jedoch immer
deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von
Leiharbeit unerwünschte Folgen habe - sowohl
für die Versorgungsqualität als auch die
Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der
Bundesrat seine Entschließung.
Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große
Zugeständnisse bei Bezahlung und
Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies
führe zu Ungleichbehandlung und
Schlechterstellung der Stammbelegschaft.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Der Appell der Länder wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich damit befasst. Feste
Fristvorgaben gibt es dafür nicht.
Antisemitismus bekämpfen - Existenzrecht
Israels schützen Der Bundesrat
verurteilt jegliche Form des Antisemitismus
auf das Schärfste. In einer am 2. Februar
2024 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein einstimmig gefassten
Entschließung bekräftigt er, dass sowohl das
Existenzrecht Israels als auch die
Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland
zur deutschen Staatsräson gehören. Mit Sorge
sehen die 16 Länder, dass es nach dem
Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7.
Oktober 2023 zu einer Zunahme
antisemitischer Vorfälle sowie zu
antiisraelischen Hassdemonstrationen
gekommen ist, bei denen das Existenzrecht
Israel geleugnet und zur Beseitigung des
israelischen Staates aufgerufen wurde.
Voraussetzung für Einbürgerung:
Bekenntnis zum Existenzrecht Wer das
Existenzrecht Israels leugne, wende sich
gegen die Grundlagen der Bundesrepublik
Deutschland und könne daher nicht deutscher
Staatsbürger werden, betont der Bundesrat.
Er hält es daher für notwendig, dass ein
glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des
Staates Israel als Ausprägung deutscher
Staatsräson Voraussetzung für die
Einbürgerung ist.
Volksverhetzung auf Demonstrationen
bekämpfen Aufrufe zur Beseitigung
Israels bei Demonstrationen müssen aus Sicht
des Bundesrates effektiv und konsequent
bekämpft werden. Einsatzkräfte der Polizei
benötigten mehr Klarheit darüber, wann sie
eingreifen können. Der Bundesrat fordert
deshalb die Bundesregierung auf, zu prüfen,
wie der Straftatbestand der Volksverhetzung
ausdrücklich auf Störungen des öffentlichen
Friedens erweitert werden kann, die sich aus
der Leugnung des Existenzrechts Israels
ergeben.
Der Bundesregierung
solle zeitnah in Abstimmung mit den Innen-
und Justizministern der Länder entsprechende
Vorschläge zur Änderung des Straf- und
Staatsangehörigkeitsrechts entwickeln,
verlangt der Bundesrat. Bundesregierung am
Zug Der einstimmige Appell der 16 Länder
wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie
entscheidet, wann sie sich mit den
Forderungen befasst. Feste Fristvorgaben
hierzu gibt es nicht.
Bundesrat äußert sich zum 2. Jahrestag des
Angriffs auf die Ukraine Der
Bundesrat verurteilt erneut aufs Schärfste
den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen
Föderation gegen die Ukraine als eklatanten
Verstoß gegen das Völkerrecht. Er fordert
Russland auf, sofort jegliche
Angriffshandlungen einzustellen und sich aus
dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine
zurückzuziehen.
Einstimmig
fasste der Bundesrat am 2. Februar 2024 eine
entsprechende Entschließung anlässlich des
2. Jahrestags des Angriffs auf die Ukraine.
Auch im letzten Jahr hatte er sich
entsprechend geäußert (Drs.
80/22). Respekt, Anerkennung und
Unterstützung für die Ukraine Alle 16 Länder
verurteilen die Angriffshandlungen und
Bombardierungen auf die Ukraine und die
damit einhergehenden Todesopfer und
Verletzten, die Zerstörung von ukrainischen
Kulturstätten sowie der Infrastruktur.
Gleichzeitig zollen sie dem
entschlossenen Kampf der Ukrainerinnen und
Ukrainer großen Respekt und Anerkennung. Die
Ukraine sei Teil der europäischen Familie.
Erforderlich sei daher, dass Deutschland
gemeinsam mit der Europäischen Union seine
humanitäre, politische und militärische
Unterstützung für die Ukraine fortführe. Der
Bundesrat begrüßt den Beschluss der
europäischen Staats- und Regierungschefs,
EU-Beitrittsverhandlungen unter anderem mit
der Ukraine zu eröffnen. Dies sei ein
wichtiger Schritt, um der Ukraine eine
positive Perspektive zu geben und wichtige
Reformen umzusetzen.
Die Ukraine
habe seit der Verleihung des
Kandidatenstatus am 23. Juni 2022 bedeutende
Reformschritte unternommen, die ihr
Engagement und ihre Einsatzbereitschaft für
den europäischen Weg unter Beweis stellen,
betont der Bundesrat. Partnerschaften
ausbauen Die Länder wollen die
partnerschaftlichen Beziehungen zu den
Menschen in der Ukraine weiter ausbauen. Zu
begrüßen sei, dass bereits viele Kommunen
und einige deutsche Länder Regional- und
Städtepartnerschaften geschlossen haben und
weitere Kommunen und Länder solche
anstreben.
Dies könne
kurzfristig mit dazu beitragen, dauerhafte
Verbindungen zwischen den Menschen zu
etablieren und in der jetzigen Notsituation
akut zu helfen. Integration in den
Arbeitsmarkt Der Bundesrat würdigt die
großen Anstrengungen von Bund, Ländern und
Kommunen, aus der Ukraine geflüchtete
Menschen aufzunehmen. Er unterstützt das
Ziel, die Integration der geflüchteten
Menschen aus der Ukraine weiter
voranzubringen. Immer mehr Ukrainerinnen und
Ukrainer fänden als Fachkräfte Zugang zum
deutschen Arbeitsmarkt.
Billigung für Haushalt 2024 - Entschließung
zum Etat des Bundesrates
Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 2.
Februar 2024 auch der Bundesrat den Haushalt
für das bereits laufende Jahr 2024
gebilligt. Das Gesetz kann nach
Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
in Kraft treten.
Kritik an
Etatkürzung für Bildungsfahrten In einer
begleitenden Entschließung kritisieren die
Länder allerdings Kürzungen im Etat des
Bundesrates, die der Bundestag kurzfristig
beschlossen hatte: Sie betreffen Mittel zur
Unterstützung von Bildungsfahrten für
Schüler- und Besuchergruppen, die sich im
Bundesrat über Funktion und Abläufe des
Verfassungsorgans informieren wollen. Gerade
in Zeiten, in denen immer mehr Menschen das
Vertrauen in die Demokratie verlieren, sei
es umso wichtiger, die herausragende
Bedeutung demokratischer Strukturen und
Prozesse aufzuzeigen, betont der Bundesrat.
Aufgrund der überraschenden
Mittelkürzung fehle nun bei vielen
Schulklassen die nötige Planungssicherheit
für Besuche des Bundesrates im laufenden
Jahr. Der Bundesrat fordert daher, die
Kürzung zurückzunehmen - spätestens im
nächsten Haushaltsjahr. Knapp 477 Milliarden
Euro Ausgaben Der vom Bundestag
verabschiedete Haushalt sieht Ausgaben in
Höhe von 476,81 Milliarden Euro vor. Die
Nettokreditaufnahme liegt bei 39,03
Milliarden Euro und damit im Rahmen der
Schuldenbremse des Grundgesetzes.
Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die
Ausgaben um 3,4 Prozent: 2023 lag das Soll
bei 461,21 Milliarden Euro, die
Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden
Euro. Fast 378 Milliarden Einnahmen Die
Steuereinnahmen taxiert der Bundestat auf
377,61 Milliarden Euro - 2,27 Milliarden
Euro mehr als im ursprünglichen
Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen
liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38
Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf.
Grund hierfür ist unter anderem eine höhere
Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich
geworden, weil der vorläufige
Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv
ausgefallen war, heißt es in der amtlichen
Begründung.
Reaktion auf
Karlsruher Urteil Mit dem
Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition
auch auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 15. November
2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als
Folge des Urteils ist unter anderem der
Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds angepasst worden. Zudem
reflektiert der Haushalt 2024
Umschichtungen, die sich aus der Auflösung
des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum
Jahresende 2023 ergeben haben.
Effektivere Rückführungen: Bundesrat
billigt Bundestagsbeschluss Das
so genannte Rückführungsverbesserungsgesetz
hat die letzte Hürde genommen: Am 2. Februar
2024 billigte der Bundesrat das Gesetz aus
dem Bundestag, indem er auf die Anrufung des
Vermittlungsausschusses verzichtete. Nach
Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten.
Identitätsklärung Es enthält
eine Reihe von Maßnahmen, um
Abschiebeverfahren zu effektivieren und die
Ausreisepflicht von Personen ohne
Bleiberecht besser durchsetzen zu können. So
erhalten Behörden mehr Möglichkeiten,
ausreisepflichtige Personen aufzufinden,
ihre Identität anhand von Dokumenten zu
klären und das Untertauchen zu verhindern.
Dazu dürfen Behörden beispielsweise in
Gemeinschaftsunterkünften auch andere
Räumlichkeiten als das Zimmer der
Abzuschiebenden betreten.
28
Tage Ausreisegewahrsam Die Höchstdauer
des Ausreisegewahrsams beträgt künftig 28
statt wie bisher 10 Tage. In gerichtlichen
Verfahren zu Abschiebungshaft oder
Ausreisegewahrsam haben Betroffene Anspruch
auf anwaltliche Vertretung. Minderjährige
und Familien mit Minderjährigen sollen
grundsätzlich nicht in Abschiebehaft
genommen werden - Ausnahmen gibt es für
minderjährige Gefährder oder
Jugendstraftäter.
Fortdauer und
Anordnung von Abschiebungshaft ist künftig
unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen
möglich, auch bei Folgeanträgen. Abschiebung
von Straftätern und Gefährdern Insbesondere
Straftäter, Gefährder und Schleuser sollen
künftig schneller abgeschoben werden. Für
den Bereich der Organisierten Kriminalität
gilt ein Ausweisungstatbestand, der an die
Angehörigkeit zu Strukturen der
Organisierten Kriminalität anknüpft und
unabhängig von einer strafrechtlichen
Verurteilung ausgestaltet ist.
Höhere Strafen für Schleuser Zur
Bekämpfung der Schleusungskriminalität
verschärft das Gesetz die bisherige
Strafandrohung für entsprechende Delikte.
Zugleich stellt es klar, dass die Rettung
Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar
ist. Rasches Inkrafttreten Das Gesetz tritt
im Wesentlichen am Tag nach Veröffentlichung
im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bedenken aus
der Praxis In einer begleitenden
Entschließung äußert der Bundesrat fachliche
Bedenken zur gesetzlichen Pflicht,
Betroffenen bei richterlichen Anordnungen
von Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam von
Amts wegen einen Anwalt zu bestellen.
Er weist auf Schwierigkeiten
in der Vollzugspraxis und auf das unklare
Verhältnis zu einer bereits existierenden
Norm im Gesetz über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit hin, die in
erforderlichen Fällen die Bestellung eines
Verfahrensbevollmächtigten regelt. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung daher,
die Anwendung der neuen Regelung in der
Praxis zu prüfen und - soweit erforderlich -
das Verhältnis der beiden Normen gesetzlich
klarzustellen. Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich damit befasst - feste
Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Schnellere Einbürgerung nur bei
Bekenntnis zur deutschen Verantwortung
Die vom Bundestag am 19. Januar
2024 verabschiedete Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts fand am 2.
Februar 2024 auch die Billigung des
Bundesrates. Sie wird nun über die
Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet und kann danach
wie geplant in Kraft treten.
Schnellere Einbürgerung Das Gesetz
erleichtert den Erwerb der deutschen
Staatangehörigkeit: Künftig ist die
Einbürgerung bereits nach fünf Jahren
möglich - bisher waren es acht. Bei
besonderen Integrationsleistungen kann sich
die Zeit auf bis zu drei Jahre verkürzen.
Generell zugelassen ist dabei die
Mehrstaatigkeit - Betroffene müssen sich
also nicht mehr zwischen zwei
Staatsangehörigkeiten entscheiden.
Bekenntnis zur historischen
Verantwortung Deutschlands Neben dem
Bekenntnis zu den Werten einer
freiheitlichen Gesellschaft müssen
Bewerberinnen und Bewerber sich zusätzlich
auch zur besonderen historischen
Verantwortung Deutschlands für die
nationalsozialistische Unrechtsherrschaft
und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz
jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen
Zusammenleben der Völker und dem Verbot der
Führung eines Angriffskrieges bekennen. Dies
sei ein elementarer in der Bundesrepublik
Deutschland geltender Grundsatz, heißt es in
der Gesetzesbegründung.
Gesetzliche Ausschlussgründe
Ausgeschlossen ist die Einbürgerung im Fall
einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr
Verhalten zeigen, dass sie die im
Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung
von Mann und Frau missachten. Besserer
Informationsaustausch Die Behörden erhalten
künftig Informationen darüber, ob
Antragstellerinnen und Antragsteller wegen
Taten verurteilt wurden, denen
antisemitische, rassistische,
fremdenfeindliche oder sonstige
menschenverachtende Beweggründe zugrunde
lagen. Das Verfahren der Sicherheitsabfrage
wird digitalisiert und beschleunigt.
Öffentliche Einbürgerungsfeier
Einbürgerungsurkunden sollen grundsätzlich
in einem feierlichen Rahmen in einer
öffentlichen Feier ausgehändigt werden.
Inkrafttreten in einigen Monaten Das Gesetz
tritt im Wesentlichen drei Monate nach
Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Bundesrat drängt auf
Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel
Der Bundesrat appelliert an die
Bundesregierung, den illegalen
Online-Tierhandel zu bekämpfen. Er fordert,
Vertriebskanäle für illegale Anbieter zu
schließen, eine bessere länderübergreifende
Überwachung und Nachverfolgung zu
realisieren sowie Sanktionen bei Verstößen
zu verschärfen. Anonyme Angebote ohne
Kontrolle Insbesondere seit der
Corona-Pandemie habe der Online-Handel mit
Tieren stark zugenommen, heißt es in der
Begründung einer am 2. Februar 2024 auf
Initiative von Schleswig-Holstein gefassten
Entschließung.
Kleinanzeigen-Portale seien für den
illegalen Tierhandel zu wichtigen
Umschlagplätzen geworden. Anonym oder auch
unter falschem Namen könnten Händlerinnen
und Händler dort verschiedene Tierarten ohne
jegliche Kontrolle zum Kauf anbieten.
Illegaler Welpenhandel Gerade der illegale
Welpenhandel sei ein großes Problem: Oft
würden kranke und ungeimpfte Tiere verkauft,
die unter widrigsten hygienischen und
gesundheitlichen Bedingungen gezüchtet und
gehalten worden sind. Solche vermeintlich
preisgünstig erworbenen Tiere verursachten
häufig enorme Folgekosten und
Haltungsprobleme: Viele der Tiere würden
aufgrund von Überforderung in sowieso schon
überfüllten Tierheimen abgegeben.
Mafiöse Strukturen Um das zu
verhindern, müsse die Bundesregierung eine
zentrale Stelle zur Recherche und Aufklärung
von illegalem Tierhandel einrichten, um
endlich effektiv und länderübergreifend
gegen die mafiösen Strukturen der
internationalen Tierproduzenten vorzugehen.
Bislang würden Verkäuferinnen und Verkäufer,
die illegal mit Tieren handeln, meist nur
vereinzelt und zufällig erwischt und zur
Verantwortung gezogen.
Onlineplattformen in der Verantwortung
Der Bundesrat drängt die Bundesregierung,
endlich Maßnahmen von den
Onlineportale-Betreibern einzufordern, die
den illegalen Handel mit Tieren massiv
erschweren. Dazu gehöre die Einführung einer
Verkäufer-Identitätspflicht für den Handel
mit Wirbeltieren. Die Onlineplattformen
sollten außerdem über die Risiken und
Missstände durch illegalen Welpenhandel
informieren müssen. Würden sie gegen die
Eigenkontrollpflicht verstoßen, sollte das
Sanktionen zur Folge haben, verlangt der
Bundesrat.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich mit den Länderforderungen
befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür
nicht.
Bundesrat stimmt
Änderungen bei Kfz-Haftpflicht nicht zu
Vom Bundestag beschlossene
Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten
am 2. Februar 2024 keine Zustimmung im
Bundesrat - sie können daher nicht in Kraft
treten. Bundestag und Bundesregierung haben
nun die Möglichkeit, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um über
einen Kompromiss zu verhandeln. Was der
Bundestagsbeschluss vorsieht Mit dem Gesetz
will der Bundestag eine EU-Richtlinie zur
Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen
umsetzen.
Ab 1. Januar 2025 soll
eine Versicherungspflicht für den Gebrauch
von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM
und Staplern mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gelten.
Bisher waren diese Geräte allgemein von der
Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.
Insolvenzfonds zur Absicherung
Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland
zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer
finanzieren, soll künftig Verkehrsopfer auch
bei Insolvenz des
Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Er
träte an die Stelle der bisherigen deutschen
Entschädigung durch den Verein
Verkehrsopferhilfe e.V. Der
Bundestagsbeschluss will zudem die
Schadensverlaufsbescheinigung der
Versicherten harmonisieren und Vorgaben für
die Schadensfreiheitsrabattpolitik der
Versicherer regeln.
Bundesrat für Nachbesserungen bei geplanter
Postreform Der Bundesrat hat
sich in seiner Sitzung am 2. Februar 2024
mit der Novelle des Postgesetzes befasst. In
einer umfangreichen Stellungnahme fordert er
zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf
der Bundesregierung. So müsse beispielsweise
bei der geplanten Verlängerung der
Brieflaufzeiten sichergestellt sein, dass
tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften
trotzdem weiterhin am Erscheinungstag bei
den Abonnentinnen und Abonnenten ankommen.
Keine Benachteiligung ländlicher
Räume Außerdem besteht die Sorge, dass
einzelne Regelungen des Postgesetzes das
Ziel einer angemessenen und gleichermaßen
flächendeckenden Versorgung aller Regionen
aufweichen könnten. Eine Ungleichbehandlung
und Benachteiligung ländlicher Räume beim
Zugang zu universalen Postdienstleistungen
müsse verhindert werden.
Zustellung schwerer Pakete nur durch zwei
Personen Der Bundesrat kritisiert die
Pläne zur Zustellung schwerer Pakete mit
technischen Hilfsmitteln. Diese hätten sich
in der Praxis nicht bewährt. Um die
Paketzustellerinnen und -zusteller vor in
der Branche häufig auftretenden
Muskel-Skelett-Erkrankungen zu schützen,
fordert er ausnahmslos die Zustellung
schwerer Sendungen durch zwei Personen.
Ziele des Gesetzentwurfs Mit der
Reform will die Bundesregierung das aus den
90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten
mit rückläufigen Briefsendungen anpassen.
Wegen des deutlich gesunkenen
Briefaufkommens soll sich der Zeitdruck bei
der Briefbeförderung reduzieren. Um unfairen
Wettbewerb zu Lasten der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zu unterbinden, sieht der
Gesetzentwurf vor, dass sich alle
Postdienstleistungsunternehmen zukünftig im
Rahmen eines „digitalen
Marktzugangsverfahrens“ bei der
Bundesnetzagentur registrieren, die
umfangreiche Kontrollrechte erhält.
Weiterhin sind zum Schutz der
Paketzusteller und -zustellerinnen schwere
Pakete (über 10 kg) zukünftig zu
kennzeichnen. Pakete über 20 kg sollen nur
noch durch zwei Personen oder mit einem
technischen Hilfsmittel bewegt werden.
Bundestag am Zug Als Nächstes befasst sich
die Bundesregierung mit der Stellungnahme,
anschließend der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so
wird die Länderkammer in einer der nächsten
Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal
abschließend beraten.
|
Verbraucherschutz-Newsletter 31. Januar 2024
|
Das ändert sich für Sie im Februar
Berlin. 31. Januar 2024 -
Die Zuzahlung bei Medikamenten wird
vereinfacht; Batterien enthalten mehr
recycelte Metalle und bei Fleisch von der
Ladentheke muss angegeben werden, wo es
herkommt. Hier erhalten Sie einen Überblick
über die gesetzlichen Neuregelungen zum
Februar 2024.
→ mehr erfahren
•
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte
Schwangere vor Beratungsstellen und
Arztpraxen wirksamer vor Belästigung von
Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern
schützen: Das ist das Ziel der Reform des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das im
Kabinett beschlossen wurde.
•
Klima- und
Transformationsfond (KTF)
Förderprogramme wieder gestartet
Die Antrags- und Bewilligungspause für
KTF-Förderprogramme, die nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erforderlich war,
ist aufgehoben. Damit können wieder Anträge
in den Förderprogrammen gestellt werden.
•
Kita-Betreuung
Erfreulicher Zuwachs an Personal
Die Zahl des pädagogischen Personals in
Kitas ist in den letzten zehn Jahren um über
50 Prozent gestiegen. Rund 702.000
Betreuungskräfte arbeiteten zum 1. März 2023
hier. Die Zahl der betreuten Kinder ist im
selben Zeitraum um 22 Prozent gestiegen.
•
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Neue Impulse in der Verbraucherbildung
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Verbraucherbildung hat ihre Arbeit
aufgenommen. Ziel ist, Menschen ihre Rechte
besser zu vermitteln. Verbraucherfragen
sollen in Schulen und in der
außerschulischen Bildung gestärkt werden.
•
Ernährungsstrategie der
Bundesregierung
Gesundes Essen für Deutschland
Immer mehr Menschen möchten sich gesund und
nachhaltig ernähren – das zeigen viele
Studien. Die Bundesregierung will dies
unterstützen und die Bedingungen so
gestalten, dass eine gute Ernährung allen
gleichermaßen möglich ist. Dazu hat das
Bundeskabinett eine Ernährungsstrategie
beschlossen.
•
„Allianz der Chancen“
Fachkräftesicherung gelingt nur gemeinsam
Die Bundesregierung unterstützt
Unternehmen dabei, den Wandel in der
Arbeitswelt zu bewältigen. Das hat
Bundeskanzler Scholz auch auf dem
Netzwerktreffen der „Allianz der Chancen“
betont. Die Bundesregierung hat viele Hürden
gesenkt. Die Unternehmen sollten alle
Potenziale nutzen. Konferenz am 6.
Februar 2024
•
„Fit & fair by design –
Braucht der europäische Verbraucherschutz
ein Update?“ Die fortschreitende
Digitalisierung stellt neue
Herausforderungen an die Verbraucherrechte.
Es geht um faire Marktbedingungen und darum,
dass Technologien besser
verbraucherschützend eingebunden werden. Die
EU-Kommission hat dazu eine Konsultation
gestartet. Dem Thema widmet sich auch die
Konferenz von BMUV und Bitcom e.V. zum Safer
Internet Day. Anmeldungen sind noch bis 1.
Februar möglich.
→ mehr erfahren
•
Safer Internet Day der
Initiative „klicksafe“: „Let's talk about
Porno“
→ mehr erfahren Fünf Tipps für mehr
Schutz im Netz
→ mehr erfahren
•
SPECIAL: Kampf gegen
Desinformation - Forum gegen Fakes
Digitale Bürgerbeteiligung zum Umgang mit
Desinformation Haben Sie sich auch schon
gefragt, wie man Meinungsfreiheit leben,
sich aber vor Desinformation schützen kann?
Wie wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt
stärken können? Die Einflussnahme durch
fremde Staaten verhindern, zum Beispiel auf
unsere Wahlen? Dann beteiligen Sie sich beim
digitalen „Forum gegen Fakes – Gemeinsam für
eine starke Demokratie“. Wie Sie mitmachen
können, erfahren Sie hier.
→ mehr erfahren
Desinformation und Deepfakes: Das Ringen um
die Wahrheit im Superwahljahr 2024
Der Digital Services Act und der Umgang mit
Fake News
Prebunking, Deepfakes, Fake News und anders
– was ist das und wie damit umgehen?
•
Digitale
Rentenübersicht - Altersvorsorge auf einen
Blick Für viele Menschen ist es nicht
leicht, angesichts von möglichen Ansprüchen
aus gesetzlicher, privater und betrieblicher
Vorsorge, den Überblick über ihre
finanzielle Absicherung im Alter zu
behalten. Dabei hilft seit dem 30. Juni 2023
ein Online-Portal der Deutschen
Rentenversicherung: Die Digitale
Rentenübersicht.
→ mehr erfahren
•
Service und
Fakten
Den KulturPass für 18-Jährige gibt es auch
2024
Deutschlandticket: Der Preis bleibt bei 49
Euro pro Monat
Lebensmittel nur gering mit
Pflanzenschutzmitteln belastet
Nahrungsergänzungsmittel für Kinder –
(k)eine gute Idee?!
Antibiotika-Resistenzen verhindern
Fragen und Antworten zu Bürgergeld
und Sozialhilfe
So funktioniert das neue E-Rezept
Verbraucherzentrale rät vom Einbau neuer
Gas- und Ölheizungen ab
Warnung vor falschen Amazon- und
PayPal-Anrufen
Betrugsversuche bei Booking.com
Flightright, Conny und Co: Schildern Sie
ihre Erfahrungen mit Legal Tech
•
Von hier oder doch weit gereist? Wie
mit regionalen Lebensmitteln getrickst wird
Im Podcast von „Klar Tisch!“ geht es um
regionale Lebensmittel und wie mit
Regionalwerbung getrickst wird. Sie
erfahren, was „regional“ eigentlich genau
heißt, wo „regionale“ Produkte unter
Umständen wirklich herkommen und was hinter
den verschiedenen Regionalitätssiegeln
steckt.
→ mehr erfahren
•
PODCAST #Finanzisch –
Online-Schnäppchen aus dem Ausland
Schnäppchen im EU-Ausland bestellen?
Kann teurer werden als gedacht. Welche
Kosten anfallen und was es zu beachten gibt,
erklären wir in einer neuen Folge
#Finanzisch.
→ mehr erfahren
•
Neue Broschüren
Das Eherecht
Kündigungsschutz
Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
Knietzsche und die Demenz – Ein Buch für
Kinder
Für Schulen: "Wo kommt unser Essen her?" und
"Tierfutter – Muss es Soja aus Übersee
sein?"
Sicherheit auf dem Wasser
•
Online-Vorträge für
Verbraucher Angebote der
Energieberatung der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Photovoltaik, Heizen mit
Holz, Wärmedämmung
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative
„Digital Kompass – Gemeinsam digitale
Barrieren überwinden" Themenbeispiele:
Hilfreiche Apps, Alltagshelfer auf mobilen
Geräten, digitale Finanzgeschäfte
→ mehr erfahren Anmeldung bis 11.
März
•
Werde zum Changemaker
im Klimaschutz Schülerinnen und Schüler im
Alter von 13 bis 18 Jahren sind eingeladen,
am Changemaker Programm 2024 teilzunehmen.
Über 100 junge Menschen aus ganz Deutschland
haben die Möglichkeit, am 19. und 20. April
2024 online zusammenzukommen, um gemeinsam
in digitalen Workshops Klimaschutzprojekte
für ihre Schule zu planen.
→ mehr erfahren
•
Bis zum 20. März
bewerben! Energiesparmeister gesucht!
Jugendliche pflanzen Bäume, rappen die
besten Heiztipps oder organisieren eine
Umweltmesse? Dann sollten sie diese
Klimaschutzprojekte beim
Energiesparmeister-Wettbewerb einreichen.
Noch bis zum 20. März können Schülerinnen
und Schüler sich mit ihren Ideen für eine
nachhaltigere Schule bewerben.
NEU:
Dieses Jahr gibt es auch einen Sonderpreis
für Fußballvereine.
→ mehr erfahren Bewerbung bis 30.
April
•
Bundespreis
Verbraucherschutz Die Deutsche Stiftung
Verbraucherschutz würdigt Menschen oder
Organisationen, die sich für die Rechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen.
Kennen Sie geeignete Projekte oder
Organisationen? Dann schlagen Sie sie für
den Bundespreis vor.
→ mehr erfahren
|
- Angriffe der
Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt
durch das Rote Meer - Erklärung der
Bundesregierung zur Verhandlung am
Internationalen Strafgerichtshof
|
Angriffe der
Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt
durch das Rote Meer Gemeinsame
Erklärung der Regierungen Australiens,
Bahrains, Dänemarks, Deutschlands, Kanadas,
der Niederlande, Neuseelands, der Republik
Korea, des Vereinigten Königreichs und der
Vereinigten Staaten
Berlin,
Freitag, 12. Januar 2024 - In Anerkennung
des breiten Konsenses, wie er von 44 Ländern
weltweit am 19. Dezember 2023 zum Ausdruck
gebracht wurde, sowie der Erklärung des
VN-Sicherheitsrats vom 1. Dezember 2023, in
der die Angriffe der Huthi auf
Handelsschiffe bei ihrer Fahrt durch das
Rote Meer verurteilt werden, haben unsere
Regierungen am 3. Januar 2024 eine
Gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der
sie ein sofortiges Ende illegaler Angriffe
forderten und warnten, dass böswillige
Akteure zur Rechenschaft gezogen würden,
sollten sie weiterhin Menschenleben, die
Weltwirtschaft und den freien Verkehr von
Waren auf den zentralen Seewegen der Region
bedrohen.
Ungeachtet dieser
deutlichen Warnung wurden die Angriffe im
Roten Meer fortgeführt; unter anderem wurden
am 9. Januar 2024 zahlreiche Raketen und
Einweg-Angriffsluftfahrzeuge auf Schiffe im
Roten Meer abgefeuert, darunter
US-amerikanische Schiffe und Schiffe des
Vereinigten Königreichs. Am 10. Januar 2024
verabschiedete der VN-Sicherheitsrat
Resolution 2722, in der diese Angriffe
ebenfalls verurteilt werden und ihr Ende
gefordert wird.
Als Reaktion auf
die fortgeführten illegalen, gefährlichen
und destabilisierenden Angriffe der Huthi
auf Schiffe auch der Handelsschifffahrt bei
ihrer Fahrt durch das Rote Meer haben die
Streitkräfte der Vereinigten Staaten und des
Vereinigten Königreichs mit Unterstützung
der Niederlande, Kanadas, Bahrains und
Australiens im Einklang mit dem
naturgegebenen Recht auf individuelle und
kollektive Selbstverteidigung, das mit der
VN-Charta in Übereinstimmung steht,
gemeinsame Schläge gegen eine Reihe von
Zielen in von den Huthi kontrollierten
Gebieten in Jemen durchgeführt.
Durch diese Präzisionsschläge sollten
die Fähigkeiten, die die Huthi nutzen, um
den Welthandel und das Leben internationaler
Seeleute auf einem der weltweit wichtigsten
Seewege zu bedrohen, gestört und geschwächt
werden. Die mehr als zwei Dutzend Angriffe,
die die Huthi seit Mitte November auf
Handelsschiffe verübt haben, stellen eine
internationale Herausforderung dar. Die
heutige Maßnahme bezeugt ein gemeinsames
Bekenntnis zur Freiheit der Schifffahrt, zum
Welthandel und zur Verteidigung des Lebens
von Seeleuten vor illegalen und nicht zu
rechtfertigenden Angriffen.
Unser Ziel ist nach wie vor der Abbau von
Spannungen und die Wiederherstellung von
Stabilität im Roten Meer, aber unsere
Botschaft ist klar und deutlich: Wir werden
im Angesicht fortdauernder Bedrohungen nicht
zögern, Menschenleben zu verteidigen und den
freien Verkehr von Waren auf einem der
weltweit wichtigsten Seewege zu schützen.
Erklärung der
Bundesregierung zur Verhandlung am
Internationalen Strafgerichtshof
Am 7. Oktober 2023 haben Terroristen der
Hamas unschuldige Menschen in Israel brutal
überfallen, gequält, getötet und entführt.
Das Ziel der Hamas ist es, Israel
auszulöschen. Israel verteidigt sich seitdem
gegen den menschenverachtenden Angriff der
Hamas. Angesichts der deutschen Geschichte
und des Menschheitsverbrechens der Shoa
sieht sich die Bundesregierung der
Konvention gegen Völkermord besonders
verbunden. Diese Konvention ist ein
zentrales Instrument des Völkerrechts, um
das "nie wieder" umzusetzen.
Einer politischen Instrumentalisierung
treten wir entschieden entgegen. Wir wissen,
dass verschiedene Länder die Operation
Israels im Gazastreifen unterschiedlich
bewerten. Den nun vor dem Internationalen
Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf
des Völkermords weist die Bundesregierung
aber entschieden und ausdrücklich zurück.
Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage. Die
Bundesregierung unterstützt den
Internationalen Gerichtshof in seiner
Arbeit, so wie sie es seit vielen
Jahrzehnten tut. Die Bundesregierung
intendiert, in der Hauptverhandlung als
Drittpartei zu intervenieren.
|
Geplante
Veränderungen für Verbraucher
|
Berlin, 11. Januar 2024 -
Die Bundesregierung hat Vorschläge zum
Bundeshaushalt 2024 gemacht. Nun müssen
diese im Bundestag beraten werden. Für die
Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin
deutliche Entlastungen vorgesehen –
insgesamt in Höhe von 15 Milliarden Euro.
Einige Förderprogramme werden reduziert und
verschiedene Ausgaben gestrichen. Die
nachfolgenden FAQs geben einen Überblick
über die wichtigsten Änderungen.
→ mehr erfahren
•
Was gilt aktuell?
Energiepreise: Entlastung von EEG-Umlage,
Ende der Energiepreisbremsen
CO2-Preis: Steigerung auf 45 Euro pro Tonne
Neue Förderung von klimafreundlichen
Heizungen
Förderung für klimafreundliches Bauen und
Sanieren
•
Hochwasserschäden
Wichtige Fragen und Antworten für
Betroffene Das aktuelle Hochwasser hat
in vielen Regionen Deutschlands große
Schäden angerichtet. Hier erfahren
Betroffene, wo es Hilfen gibt und welche
Schritte jetzt wichtig sind.
→ mehr erfahren
•
Steuerliche Entlastungen für
48 Millionen Menschen Mehr Netto vom
Brutto Seit Januar 2024 werden Bürgerinnen
und Bürger bei der Lohn- und Einkommensteuer
weiter entlastet – durch höhere Freibeträge,
die Anpassung des Steuertarifs und die
Erhöhung der Soli-Freigrenze.
→ mehr erfahren
•
Bundesnetzagentur
Fortschritte beim 5G-Ausbau Der
Ausbau der 5G-Netze ist 2023 stark
vorangeschritten. Das zeigen die Ergebnisse
des Mobilfunk-Monitorings der
Bundesnetzagentur. Die Versorgung mit 5G
durch mindestens einen Netzbetreiber ist auf
90 Prozent des Bundesgebiets angestiegen.
•
Im Kabinett beschlossen
Digitale-Dienste-Gesetz für mehr Sicherheit
im Netz Nutzerinnen und Nutzer von
Onlineplattformen und Suchmaschinen sollen
den Inhalten im Internet vertrauen können.
Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere
Produkte sollen aus dem Netz verschwinden.
•
Im Kabinett beschlossen
Naturgefahrenportal wird aufgebaut
Frühzeitige Warnung vor Naturgefahren und
Informationen über Vorsorgemaßnahmen: Der
Deutsche Wetterdienst plant ein Portal zum
Thema Naturgefahren. Dafür hat die
Bundesregierung jetzt die erforderliche
Gesetzesgrundlage geschaffen.
•
Deutsche Bahn
Für ein leistungsfähiges Schienennetz
Mit der DB InfraGO AG ist zum
Jahreswechsel das größte
Infrastrukturprogramm in der Geschichte der
Deutschen Bahn gestartet. Welche Ziele
verfolgt die InfraGO AG und wie will sie
diese erreichen? Die wichtigsten Fragen und
Antworten im Überblick.
•
Teilhabe
Alle Bundesländer treten dem DigitalPakt
Alter bei Ein großer Erfolg: Ende
2023 ist dem Bündnis DigitalPakt Alter ein
Schulterschluss aller Bundesländer gelungen.
Ob Datenschutz, digitaler Kompetenzerwerb
oder die wohnortnahe Begleitung Älterer in
digitalen Fragen – alle Bündnispartner
ziehen an einem Strang.
•
Im Kabinett beschlossen
Für eine gute Postversorgung – überall in
Deutschland Die sichere
Postversorgung muss auch in Zeiten
rückläufiger Briefmengen sichergestellt
sein. Dafür hat die Bundesregierung nun das
Postrecht modernisiert. Damit stärkt sie die
Grundversorgung, verbessert die
Arbeitsbedingungen und sorgt für mehr
Nachhaltigkeit.
•
Das plant die Europäische
Union 2024 Zehn Reformen für den
Verbraucherschutz Kundenservice
verpflichtend auf Deutsch,
Auszahlungspflicht für Reisegutscheine und
ein Recht auf Reparatur – das sind einige
der Reformvorhaben, die die Europäische
Union 2024 auf den Weg bringen möchte. Das
Europäische Verbraucherzentrum Deutschland
stellt die Maßnahmen vor.
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Ein gesundes neues Jahr! So klappt es mit
den guten Vorsätzen!
Vollwertig essen und trinken nach den 10
Regeln der DGE
Mit Digital Detox ins neue Jahr
Bahnstreik: Diese Rechte habe
Fahrgäste
So vereinbaren Sie Pflege und Beruf
DDR-Renten: Antragsfrist an Härtefallfonds
endet am 31. Januar 2024
Das müssen Eltern über die neue App Threads
wissen
Mehr Transparenz in den AGB von PayPal
Phishing-Mails und falsche SMS von
Ministerien und Behörden
Aktuelle Verbraucherwarnungen der BaFin
Geldanlage: Top-Renditen durch
Finanz-Coachings aus dem Internet?
•
Fakt oder Fake? Neue Quiz-Show
zum Thema Desinformation. In der Quiz-Show
„For Your Information“ geht es darum, Fake
News zu erkennen. Die Teilnehmenden
recherchieren zum Teil echte, zum Teil
gefälschte Schlagzeilen, Fotografien,
Collagen und Ähnliches. Dann müssen sie sich
entscheiden – ist es eine Information oder
Desinformation? Das Besondere dabei: Auch
die Zuschauerinnen und Zuschauer lernen,
worauf es beim Erkennen von Fake News
ankommt.
→ mehr erfahren
•
Broschüren und Flyer
Mindestlohn für Studierende – Fragen und
Antworten
Merkblatt Kindergeld
Merkblatt Kinderzuschlag
Das erste Smartphone: Wie kann ich mein Kind
vor sexueller Gewalt im Internet schützen?
Woher kommt die Schokolade?
Flyer:
"MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung
starten durch“
Nationale Demenzstrategie (Kurzfassung)
Strategie
der Bundesregierung gegen Einsamkeit
•
Zwei Jahre Bundesregierung Hier
bekommen Sie den Überblick! Über den
Regierungsmonitor können Sie verfolgen,
woran die Bundesregierung gerade arbeitet.
Dort sehen Sie, was hinter den Maßnahmen
steckt und welche Gesetze und Vorhaben
bereits in Kraft getreten sind. Der aktuelle
Stand: Von insgesamt 338 Maßnahmen ist
bereits die Hälfte (169) abgeschlossen. 127
werden gerade umgesetzt und 42 vorbereitet.
→ mehr erfahren
•
Termine 18. bis 28. Januar
Internationale Grüne Woche 13.
bis 16. Februar
BIOFACH – Die Weltleitmesse für
Bio-Lebensmittel
•
Jetzt mitmachen! „bunt statt blau –
Kunst gegen Komasaufen“ Bunte Bilder
gegen Alkoholmissbrauch: Der
Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert,
und die DAK haben die Kampagne „bunt statt
blau – Kunst gegen Komasaufen“ gestartet.
Bereits zum 15. Mal werden die besten
Plakate gegen das Rauschtrinken gesucht.
Einsendeschluss ist der 31. März 2024.
→ mehr erfahren
|
Verständigung
zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz,
Vizekanzler Dr. Robert Habeck und
Bundesfinanzminister Christian Lindner auf
Änderungen zur Aufstellung des Haushalts
2024
|
Berlin, 04. Januar 2024 -
Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr.
Robert Habeck und Bundesfinanzminister
Christian Lindner haben sich heute auf
Änderungen zur Vereinbarung vom 15. Dezember
2023 zur Aufstellung des Bundeshaushalts
2024 verständigt. Die Vereinbarung vom 15.
Dezember 2023 wurde dem Bundeskabinett wie
bekannt am 20. Dezember 2023 zur Kenntnis
gegeben.
Mit diesen Änderungen
reagiert die Bundesregierung insbesondere
auf Erkenntnisse, die sich im Rahmen der
Erarbeitung der konkreten
Formulierungshilfen für den Deutschen
Bundestag ergeben haben. Im Vergleich zur
Einigung vom 15. Dezember 2023 wurden
konkret folgende Änderungen vereinbart:
•
Auf die Abschaffung der
Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für
Forst- und Landwirtschaft wird verzichtet.
Dies insbesondere um den zum Teil
erheblichen bürokratischen Aufwand für die
betroffenen Unternehmen zu vermeiden.
•
Die Abschaffung der
Steuerbegünstigung beim Agrardiesel wird
nicht in einem Schritt vollzogen.
Stattdessen erfolgt eine schrittweise
Reduzierung der Begünstigung, um den
betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur
Anpassung zu geben.
Im Jahr 2024 erfolgt
eine Reduzierung des Entlastungssatzes um
40%. In den Jahren 2025 und 2026 wird
jeweils eine weitere Reduzierung um 30%
erfolgen, so dass für im Jahr 2026
verbrauchte Mengen keine Subvention mehr
erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023
verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt
unverändert.
•
Die Umlegung der Abführungen
zur Plastikabgabe an die EU, deren Kosten
bisher von der Allgemeinheit der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen
werden und die zukünftig - wie im
Koalitionsvertrag vereinbart - auf die
Verursacher umgelegt werden sollen, wird ab
dem 1. Januar 2025 umgesetzt. Dies ist
erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung
einer effizienten und möglichst
bürokratiearmen Lösung zu gewinnen.
•
Als ein Beitrag zur Deckung
des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der
Deutschen Bahn soll die Deutsche Bahn im
Zeitraum bis 2029 mit Eigenkapitalerhöhungen
im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Euro
gestärkt werden. In den Jahren 2024 und 2025
sind dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen
von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen - dazu
sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt
werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung,
Zeitraum und Unternehmen sind noch
festzulegen).
Die Änderungen führen
in 2024 zu geringeren Entlastungen im
Bundeshaushalt in einer Größenordnung von
rund 2,5 Milliarden Euro. Diese können durch
die Festlegung einer breiteren Verwendung
der Einnahmen aus der
Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 im
Wind-auf-See-Gesetz auch für den allgemeinen
Bundeshaushalt (780 Millionen Euro), durch
einen zusätzlichen Einsparbeitrag des
Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft in Höhe von 100 Millionen
Euro sowie durch Spielräume, die sich aus
aktualisierten Wirtschafts- und
Haushaltsdaten im Bundeshaushalt ergeben
haben, ausgeglichen werden.
Das
Bundesministerium der Finanzen ist derzeit
gemeinsam mit den anderen betroffenen
Bundesministerien dabei, die
Formulierungshilfen für den Deutschen
Bundestag für die bereits im Dezember
vereinbarten Maßnahmen und die sich nun
ergebenden Veränderungen zu finalisieren.
Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen
soll der Haushaltsausschuss des Bundestags
dann Mitte Januar in einer weiteren
Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt
2024 beraten.
In der zweiten
Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar
2024 soll nach diesen Planungen der
Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der
Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2.
Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann
abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige
Haushaltsführung.
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