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Politik des Bundes und mehr

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Redaktion Harald Jeschke

 EU •  NRW-Landtag Politik in Duisburg 
Archiv: 2023 7/12 2023 01/6 2022 2021 09/12 2021 05/08 2021 01/04 2020 2013 - 2019






Archiv Januar - Juni 2024

Was ändert sich im Juli 2024?

Berlin, 28. Juni 2028 - Es gibt mehr Rente, die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge wird angehoben, die monatlichen Pfändungsfreigrenzen steigen und Namensänderungen werden einfacher. Diese und andere Neuregelungen im Überblick.   → mehr erfahren    


 BUND-LÄNDER-EINIGUNG
 Pakt für schnelleres Planen und Bauen wirkt
Mehr erneuerbare Energie, mehr Wohnraum, eine leistungsfähige Infrastruktur – der von Bund und Ländern geschlossene Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zeigt Wirkung. Ein erster Monitoringbericht belegt, dass Bund und Länder zügig vorankommen. 80 Prozent der Vorhaben wurden bereits auf den Weg gebracht.  
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Bürokratieabbau - Die digitalen Arbeitsverträge kommen
Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. So sollen unter anderem digitale Arbeitsverträge für Entlastungen sorgen. Darüber hinaus hat insbesondere die vorgeschlagene Einführung der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Entlastungseffekte für die Wirtschaft.  
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 Nationaler Bildungsbericht  - Trendwende voranbringen
Das deutsche Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Um eine Trendwende zu meistern muss auf verschiedenen Ebenen und Altersstufen angesetzt werden: von den Kitas bis zu den Ausbildungsbetrieben.   → mehr erfahren    


Nachhaltige Mobilität - Kommunen bei der Mobilitätsplanung unterstützen
Öffentliche und individuelle Mobilitätsangebote vor Ort sollen verbessert werden. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt dies mit dem Programm nachhaltig.mobil.planen.  
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Gegen sexuelle Gewalt  - Sexuelle Gewalt und Ausbeutung  
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche sind besonders vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Prävention soll weiter verbessert, Strukturen verstärkt werden – das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, das Amt des Missbrauchsbeauftragten gesetzlich zu verankern.   
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Kinderpornographie -  Mindeststrafen werden angepasst
Behörden wird es künftig ermöglicht, im Einzelfall flexibel zu handeln – und sich so auf die schweren Fälle zu fokussieren. In der Praxis hatten sich zahlreiche Fälle ergeben, für die die aktuelle gesetzliche Regelung keine sachgerechte Lösung bietet.  
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Sexueller Kindesmissbrauch im Internet - EU will einen Riegel vorschieben
In der EU wird die sogenannte „Chatkontrolle“ diskutiert. Anbieter wie Google, Meta oder Messenger-Dienste sollen dazu verpflichtet werden, ihre Plattformen nach Bildern und Videos mit sexualisierter Gewalt an Kindern zu durchsuchen.  
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Illegale Inhalte und Jugendschutz - EU verlangt von Pornoseiten Auskunft
Die EU hat Pornoseiten aufgefordert, detaillierter darüber zu informieren, wie sie die Risiken im Zusammenhang mit dem Jugendschutz prüfen und mindern.  
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Digitales Organspende-Register - Jetzt über das Thema Organspende nachdenken
Das neue Organspende-Register ist online. Ein guter Grund, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Und sind meine Daten in dem neuen Register sicher? Die wichtigsten Antworten im FAQ.  
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Lebensmittelwarnungen - Nun auch per Push-Nachricht aufs Smartphone
Schon seit 2011 werden Produktrückrufe auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Nun gibt es eine App, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit per Push-Funktion über neue Meldungen informieren werden können.  
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Der Bundes-Klinik-Atlas hat ein umfassendes Update erhalten

Online-Verkauf gebrauchter Elektronik: Wer haftet bei Problemen?

Aktuelle Warnungen der Bundesnetzagentur      

EU-Kommision gegen Apple: App-Store-Regeln nicht EU-gerecht      

eXit Hate Speech: 47 Organisationen stellen Aktivitäten auf X ein      

Paris 2024: Was Reisende vor den Olympischen Spielen wissen sollten      

Fruchtriegel-Test: Blei, Schimmelpilzgifte und zu viel Zucker      

Viele Fleischwaren enthalten weiterhin zu viel Salz  

•  Reisezeit – Ihre Rechte
Enttäuschte Erwartungen und böse Überraschungen gibt es immer wieder auf Reisen. Die Liste dessen, was schiefgehen oder anders sein kann als versprochen, ist lang. Aber in vielen Fällen haben Verbraucherinnen und Verbraucher starke Rechte.   → mehr erfahren      

•  Von Auslandreiseversicherung bis Zahlungsmittel
Plötzlich ändern sich die Reisedaten, ein Nonstopflug bekommt plötzlich Zwischenlandungen oder der Flieger hebt gar nicht ab: Sie müssen nicht alles akzeptieren, was Reiseveranstalter ihren Kundinnen und Kunden mitunter bieten.  
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Rechte und Pflichten bei Ärger im Urlaub (einschließlich Musterbriefe)    

Hilfe bei Auslandsreisen für Deutsche in Notfällen      

Schlichtungsstellen für Fernreisen und Nahverkehr in Deutschland      


•  Online-Schulungen für Verbraucher  - Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: KI und Desinformation, Fotos mit dem Smartphone, Umgang mit steigenden Lebensmittelpreisen   → mehr erfahren      

•  Sieger des Wettbewerbs „Jugend testet“ ausgezeichnet  
Chatbots, 3-D-Drucker, Kondome und vieles mehr Mehr als 3.500 Schüler haben beim Wettbewerb "Jugend testet“ mitgemacht. Von Fahrradschlössern, Abschminktüchern und Kondomen bis hin zu barrierefreien Kinos, Vokabel-Apps und Chatbots – die Tests spiegeln den jugendlichen Verbraucheralltag wider. Lernen Sie hier die Siegerinnen und Sieger kennen.  
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•  Hummel-Challenge 2024 - Mitmachen und Hummeln per App melden
Das Citizen-Science-Projekt „Hummel-Challenge“ soll dabei helfen, mehr über die Vielfalt und Verbreitung von Hummeln in Deutschland herauszufinden. Noch bis zum 3. Juli kann jede und jeder mitmachen und möglichst viele verschiedene Hummeln fotografieren.  
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Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeit online mitgestalten Deutschland soll nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie möglich. Nutzen Sie die Chance und beteiligen Sie sich noch bis zum 26. Juli 2024 online. Ihre Beiträge werden für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ausgewertet.   → mehr erfahren



Bundeskanzler Scholz nimmt am Europäischen Rat in Brüssel teil.

Sicherheitsvereinbarung mit Ukraine unterzeichnet  
Brüssel/Duisburg, 27. Juni 2024 - Auf der Agenda stehen Beratungen zur weiteren Unterstützung der Ukraine – mit Präsident Selenskyj wurde ein Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Außerdem geht es um die Personalpolitik.  


Auf dem Europäische Rat werden, so Bundeskanzler Olaf Scholz, wichtige Entscheidungen für die Arbeit Europas getroffen: Neben einer umfassenden inhaltlichen Agenda befassen sich die EU-Staats- und Regierungschefinnen und -chefs auch mit wichtigsten Entscheidungen zur Zukunft der Gemeinschaft. Kanzler Scholz nannte in seinem Eingangstatement wichtige Themen des Treffens: Weitere Unterstützung der Ukraine: Die internationalen Partner – auch die EU – haben der Ukraine einen 50 Milliarden Euro Kredit zur Finanzierung von Waffenkäufen und Wiederherstellung der zerstörten Infrastrutkur bereitgestellt.


Die EU hat nun mit der von Russland angegriffenen Ukraine eine Vereinbarung zur Sicherheitskooperation und langfristigen Unterstützung getroffen. Integration der ukrainischen Flüchlinge: Die Mitgliedsstaaten der EU haben jeweils unterschiedlich viele Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Die Mehrzahl ist in Deutschland, Polen und Tschechien untergekommen. Kanzler Scholz fordert, dass beim Europäischen Rat über die finanzielle Beteiligung an Unterbringung und Integration von den EU-Partnern gesprochen wird. 


EU-Spitzenpersonal: Nach der Europawahl und vor Beginn der neuen Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes haben sich Vertreterinnen und Vertreter der großen europäischen Parteifamilien auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der drei EU-Spitzenpositionen verständigt. Sie haben vereinbart, António Costa als Präsidenten des Europäischen Rates, Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin und Kaja Kallas als Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik zu unterstützen. Der Europäische Rat wird darüber befinden.


Mitschrift des Statements:
Bundeskanzler Scholz: Wir kommen hier zum Europäischen Rat zusammen, um jetzt, unmittelbar nach den europäischen Wahlen, Entscheidungen zu treffen, die wichtig für die weitere Arbeit Europas sind. Wir leben in nicht einfachen Zeiten. Wir sind mit großen Herausforderungen konfrontiert, nicht zuletzt dem furchtbaren Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Deshalb ist es wichtig, dass sich Europa jetzt für die Aufgaben aufstellt, die zu bewältigen sind. Das hat zunächst einmal etwas mit der Herausforderung zu tun, die der russische Krieg mit sich bringt.


Deshalb ist es wichtig, dass wir hier Klarheit zeigen, auch mit den Beschlüssen, die wir treffen. Für mich ist wichtig, dass wir das nachvollziehen, was auch im Rahmen der G7 besprochen worden ist und wodurch wir möglich gemacht haben, auch durch die Hebelung von „windfall profits“ dazu beizutragen, dass wir zusammen mit den USA und anderen G7-Partnern 50 Milliarden Dollar zur Verfügung stellen können.


Schnell und zügig, sodass die Ukraine in der Lage ist, daraus die Dinge zu finanzieren, die sie in den nächsten Jahren benötigt, zuallererst natürlich Waffen – das ist klar –, aber selbstverständlich auch Dinge, die etwas mit wirtschaftlichem Wiederaufbau zu tun haben, mit der Reparatur der Energieinfrastruktur oder wenn es um humanitäre Hilfe geht. Das ist ja etwas, das wir als Partner der USA und unserer G7-Staaten jetzt auch möglich machen müssen, indem das schnell umgesetzt und fortgesetzt wird.


Es ist deshalb gut, dass wir diese Frage aktuell auch mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj weiter erörtern, mit dem wir ein Abkommen unterzeichnen werden – auch das ein Zeichen der Solidarität in schwieriger Zeit. Zweitens wird es darum gehen, dass wir dann bei dieser Gelegenheit auch in Europa unsere Hausaufgaben machen. Wir haben uns schon mit der Frage beschäftigt, wie man Europa angesichts des Ausfalls russischer Energielieferungen resilient machen kann. Das ist weitgehend gelungen, bleibt aber eine Aufgabe. Gleichzeitig haben wir unzählige Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in unseren Ländern aufgenommen.


Wir haben gerade entschieden, dass wir die entsprechende Aufnahmebereitschaft der Europäischen Union noch einmal verlängern. Gleichzeitig haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das jetzt möglich ist. Aber die Frage, wer was macht, ist nicht klar verteilt. Zum Beispiel haben Deutschland, Polen, Tschechien und noch einige wenige weitere Länder die meisten Flüchtlinge aufgenommen.

Deshalb finde ich zusammen mit meinen Kollegen, dass es jetzt auch an der Zeit ist, Entscheidungen zu treffen, die, wenn sich die anderen Länder weniger an der Aufnahme der Flüchtlinge beteiligen, bedeuten, dass Europa diesen Ländern für die Finanzierung von Lebensunterhalt, beruflichen Trainings, Sprachkursen und all den Dingen, die da eine Rolle spielen, finanziell aber ganz besonders beisteht.


Das habe ich der Kommissionspräsidentin zusammen mit meinen Kollegen aus Polen und Tschechien auch geschrieben. Wir werden darüber auch diskutieren wollen. Ansonsten ist ein wichtiges Thema hier, damit alles ins Laufen kommt, die Besetzung der zentralen Funktionen, über die der Rat zu beschließen hat. Das ist die Frage, wer die nächste Kommissionspräsidentin wird, wer Hohe Beauftragte wird und wer den Europäischen Rat in Zukunft führen wird. Sie wissen, dass es eine gemeinsame Position der Parteifamilien der Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen gibt. Das ist insofern relevant, als die Kommissionspräsidentin auch eine Mehrheit im Parlament braucht.


Insofern ist das nicht nur etwas, worauf sich 27 Staats- und Regierungschefs einigen müssen, sondern auch eine Frage, bei der es darum geht, wie die politische Mehrheit beschaffen ist, die die Kommissionspräsidentin im Parlament trägt. Unsere Absicht ist, dass die politische Plattform, die Frau von der Leyen in der Vergangenheit getragen hat, dies auch in Zukunft tun soll, also EPP, S&D und Renew Europe.


Die Verständigung auf einen Vorschlag, den wir gemacht haben, trägt dem Rechnung, dass eine solche Mehrheit auch gefunden kann, mit Frau von der Leyen als Kommissionspräsidentin, mit Kaja Kallas als Hoher Beauftragter und mit António Costa als Präsident des Europäischen Rates. Jetzt diskutieren wir mit unseren guten Freunden in Europa. Die klare Hoffnung ist natürlich, dass alle diesen im Parlament auf eine Mehrheit rechnen könnenden Vorschlag unterstützen.


Klimaschutz, Messerkriminalität und Versicherungen bei Naturkatastrophen

1045. Sitzung des Bundesrates am 14. Juni 2024

Berlin, 14. Juni 2024 -M it vier Rückläufern aus dem Vermittlungsausschuss zu wichtigen Modernisierungsvorhaben begann das Juni-Plenum des Bundesrates. Es folgten 32 weitere Punkte, darunter elf Länderinitiativen.


Schweigeminute
Vor dem Einstieg in die Tagesordnung gedachte der Bundesrat mit einer Schweigeminute des in Mannheim bei einem Messerangriff getöteten Polizisten Rouven Laur.


Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss Im Anschluss stellten die Berichterstatter die Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss vom 12. Juni 2024 vor. Der Bundesrat billigte daraufhin das Gesetz zu Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und stimmte den Änderungen am Bundeschienenwegeausbaugesetz, am Onlinezugangsgesetz sowie am Straßenverkehrsgesetz abschließend zu.


Zum Schienenausbau fasste er eine ergänzende Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert, die Regionalisierungsmittel zeitnah deutlich zu erhöhen. Gesetze aus dem Bundestag Grünes Licht gaben die Länder auch für das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen bei Kinderpornographie, die Änderung des Konsumcannabisgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz. Diese können nun ausgefertigt und verkündet werden und sodann in Kraft treten.


Initiativen der Länder
Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzesentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen. Des Weiteren fasste er Entschließungen unter anderem zur Bekämpfung der Messerkriminalität, zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung sowie zum Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen. Erstmals vorgestellt wurde eine Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende.


Gesetzentwürfe und Verordnungen
Im sogenannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat zu vier Vorhaben der Bundesregierung Stellung, unter anderem zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren.


Verordnungen
Die Länder stimmten zudem acht Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung zu, darunter die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2024, die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und die Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Hierzu fasste der Bundesrat eine begleitende Entschließung mit dem Ziel, den Missbrauch von Lachgas als Partydroge zu bekämpfen.

Top 1
Bundesrat billigt Strafmaß-Änderung bei Kinderpornographie
Top 24
Bundesrat billigt Änderungen am Konsumcannabisgesetz
Top 25 Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen passiert den Bundesrat
Top 26 Grünes Licht für Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz  

Landesinitiativen
Top 3 Bundesrat für höhere Hürden für die Strafverteidigung durch juristische Laien
Top 4 Bundesrat macht Vorschläge zum Ausbau deutsch-polnischer Begegnungen
Top 6 Bundesrat fordert zügige Maßnahmen gegen Messerkriminalität
Top 27 Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden vorgestellt
Top 32 Bundesrat fordert von Bundesregierung erneut Pflichtversicherung gegen Elementarschäden  

Rechtsverordnungen
Top 14 Bundesrat stimmt Rentenanpassung zu
Top 17 Bundesrat fordert Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas


 
Bundesrat-Vermittlungsausschuss tagte

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum Bundesschienenwegeausbaugesetz
Berlin, 12. Juni 2024 - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für das Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgelegt. Dieser betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Ziel der vierten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen.


Leistungssteigerung im gesamten Netz
Die Einigung sieht eine Leistungssteigerung im gesamten Schienennetz des Bundes vor: Das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen dürfe nicht zu Lasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.


Bahnhöfe Teil des Schienennetzes
Der Vorschlag beinhaltet zudem die Regelung, dass Empfangsgebäude von Bahnhöfen im Rahmen des Förderrechts als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten. Sie gehören demnach zu den Schienenwegen, soweit sie nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden. Kostentragung bei Ersatzverkehr Eine Einigung fand der Vermittlungsausschuss auch beim Thema Schienenersatzverkehr.


Hier wurde eine Grundlage für die Kostentragung für straßen- oder schienengebundenen Ersatzverkehr geschaffen: Bei Fällen, in denen Strecken aufgrund von Generalsanierungen mehrere Monate gesperrt werden, müssen sich Bund und Länder an den Kosten für den Ersatzverkehr beteiligen, die zuvor durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt wurden. Finanzielle Beteiligung des Bundes Der Einigungsvorschlag sieht auch vor, dass sich der Bund im Rahmen der Digitalisierung der Schienenwege an infrastruktur- und fahrzeugseitigen Kosten beteiligt.


Hierzu gehört unter anderem die Ausrüstung mit Systemen, welche die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleisten und die Kapazität steigern. Schließlich legte der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zur finanziellen Förderung der Ausrüstung bereits vorhandener Schienenfahrzeuge mit den notwendigen digitalen (ETCS)-Bordgeräten vor. Demnach beteiligt sich der Bund an der Finanzierung sogenannter First of Class und Serienausstattungen von Fahrzeugen bis zu einem bestimmten Prozentsatz.


Die operative Steuerung der Digitalisierung soll eine Koordinierungsstelle übernehmen, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Infrastrukturunternehmen des Bundes, den Ländern und den Aufgabenträgern errichtet und betrieben und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt wird.


Wie es weitergeht
Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Die Bundesregierung hatte am 6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 24. November 2023 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.


Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.


Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14. Juni 2024 zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Videokonferenztechnik in Zivilprozessen: Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten verabschiedet. Zu dem Gesetz hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in Zivilprozessen, aber auch vor den Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten zu erleichtern.


Eignung und ausreichende Kapazitäten
Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass in allen betroffenen Gerichtsbarkeiten Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.


Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben. Verfahrensleitung Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Nach dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann er auch den anderen Mitgliedern des Gerichts die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten, sofern erhebliche Gründe vorliegen.

Erprobung der vollvirtuellen Videoverhandlung
Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung und die Landesregierungen, zum Zwecke der Erprobung vollvirtuelle Videoverhandlungen zuzulassen. Dies bedeutet, dass alle Verfahrensbeteiligten und alle Mitglieder des Gerichts an der Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilnehmen und der Vorsitzende die Verhandlung nicht vom Sitzungssaal aus leitet.


Dies soll nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nur möglich sein, wenn alle Mitglieder des Gerichts damit einverstanden sind, die Videoverhandlung angeordnet und dagegen kein Einspruch eingelegt wurde. Das Bundesministerium der Justiz und die teilnehmenden Länder sollen die Erprobung nach vier und acht Jahren evaluieren.


Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag wird sich voraussichtlich noch in der laufenden Woche mit dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses befassen, der Bundesrat dann in der Plenarsitzung am 14. Juni 2024. Mit der Bestätigung beider Häuser wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Vermittlungsverfahren zum Onlinezugangsgesetz abgeschlossen
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt. Die Bundesregierung hatte ihn am 10. April 2024 angerufen, nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen Stimmen erhalten hatte.


Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen. Es soll Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen.


Elster-Softwarezertifikat
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können.

Aus BundID wird DeutschlandID

Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist.


Es wird auch vorgeschlagen, das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto - die BundID - zu einer DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden. Evaluierung Bund und Länder sollen gemäß dem Einigungsvorschlag das Gesetz gemeinsam evaluieren.
Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.


Begleitende Protokollerklärung
Der Vermittlungsausschuss einigte sich zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. In dieser stellt er unter anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen.


Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.

Wie es weitergeht
Wenn der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche annimmt, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Vermittlungsausschuss vertagt Beratungen zum Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 die Beratungen zum Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz vertagt. Der Bundesrat hatte am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen, um das vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedete Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG) grundlegend überarbeiten zu lassen.

Wann der Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu diesem Gesetz fortsetzt, steht noch nicht fest. 598 Zeichen Beratungsvorgang: Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)


Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 12. Juni 2024 - Hochwasser, Insolvenz der FTI Touristik GmbH und BaFÖG

Fotos Bundespresseamt

Nach der Flut: Was Betroffene wissen sollten
Starkregen hat in Süddeutschland große Überschwemmungen verursacht. Menschen mussten in Sicherheit gebracht, Gebäude müssen wieder bewohnbar gemacht werden. Was tut die Bundesregierung für die Gebiete? Was müssen Betroffene wissen? Und wo können Freiwillige sich melden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.  
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Überlegt handeln bei Hochwasser  
Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun  
Überschwemmungen im Urlaubsgebiet: Rechte der Urlauber  
Richtiges Verhalten bei Hochwasser      


Startchancen-Programm  
20 Milliarden Euro für mehr Chancengerechtigkeit Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern sollen gestärkt werden. Das ist das Ziel des Startchancen-Programms, das Bund und Länder nun unterzeichnet haben. Zum Start am 1. August 2024 stehen insgesamt 20 Milliarden Euro dafür bereit.  
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Jahressteuergesetz 2024  
Viele Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger
Das Kabinett hat den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Es enthält etwa 130 Einzelmaßnahmen quer durch das Steuerrecht.   
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KfW-Förderung  
Für mehr klimafreundliche Heizungen
Bis Mitte 2028 sollen alle neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige Heizungstausch wird staatlich gefördert.  
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Mehr Neubauten gebraucht  
Wohnungsbauförderung in Rekordhöhe
Allein 18,15 Milliarden Euro investiert die Bundesregierung bis 2027 in den sozialen Wohnungsbau.  
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Bundesnetzagentur – Die neue Aufsicht über digitale Dienste  
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucher Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass sich Online-Dienste an die neuen EU-Vorgaben gegen Desinformation, Hassrede und Produktfälschungen halten.  
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FAQ zur BAföG-Reform 2024  
Die wichtigsten Änderungen beim BAföG Höhere Grundbedarfsätze und erhöhte Freibeträge: Das Kabinett hat weitere Verbesserungen des BAföG beschlossen.  
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Insolvenz der FTI Touristik GmbH  - Was die Pleite für Urlauber bedeutet
Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH, ist insolvent. Betroffen sind alle Leistungen und Marken, die Urlauber direkt bei dem Unternehmen gebucht haben. Was sie jetzt wissen müssen, falls sie bereits unterwegs sind oder ihre Reise noch bevor steht. Wichtige Informationen finden Sie beim
Bundesjustizministerium   → mehr erfahren    

CO2-Abgabe: Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern      


Vorsicht beim Posten von Bildern und Videos im Netz      

Fahrverbote in Innenstädten: Wo Dieselfahrer draußen bleiben      

Einfach anmelden und von diesen Sammelklagen profitieren      

Olympia 2024 in Paris: Wissenswertes zum Ticketkauf      

Datenlecks: Prüfen Sie schnell und kostenlos Ihre Ansprüche      

Cannabis – legal, aber erst ab 18 (Flyer)      

Fragen und Antworten zur Organspende      

Ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung 2024      
Ein Projekt von BSI und DsiN  

Die Cyberfibel
Was müssen Verbraucherinnen und Verbrauche wissen, um sich selbstbestimmt und sicher durch die digitale Welt bewegen zu können? Das neue Standardwerk gibt Orientierung in der Aufklärungsarbeit.  
→ mehr erfahren      

Verbraucherzentrale Bundesverband  Verbraucherreport 2024 V
erbraucherschutz ist den Menschen so wichtig wie nie. Das bestätigt der Verbraucherreport 2024. Insbesondere im Digitalen gibt es Nachholbedarf: Von Fakeshops und untergeschobenen Verträgen bis zur Regulierung von KI gibt es viele drängende Verbraucherthemen.  
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Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Nachhaltige Kleidung, Spartipps in Krisenzeiten, Digitaler Nachlass  
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•  Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Betrugsmaschen am Finanzmarkt, Soziale Netzwerke, KI-gefälschte Bilder  
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Tipps rund um die Fußball-EM UEFA EURO 2024  
Elf Gründe, sich auf die Spiele zu freuen Übermorgen, am Freitag den 14. Juni, ist es endlich soweit: Das Eröffnungsspiel Deutschland – Schottland wird angepfiffen. Bis zum 14. Juli 2024 freut sich Deutschland auf ein Fußballfest mit spannenden Spielen, unvergesslichen Erlebnissen und friedlich feiernden Fans.  
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Bekommt man noch legale Tickets?      

Warnung vor Fakeshops beim Kauf von Fan-Trikots      

Arbeitsrecht: EM-Spiele in der Firma schauen – was ist erlaubt?      


Snack-Ideen zum Spielgenuß      

Public Viewing bis in die Nacht      

Die offizielle App mit Spielplan und Live-Updates      

Informationen zur Sicherheit rund um die Spiele        

Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie  
Nachhaltigkeit online mitgestalten Deutschland soll nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie möglich. Bis zum 26. Juli 2024 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger online beteiligen. Die Beiträge werden dann für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ausgewertet.  
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Abstimmung im „Forum gegen Fakes“ gestartet
Über die Hälfte aller Internetnutzer beklagen laut DsiN-Sicherheitsindex 2023 konkrete Fälle der Desinformation. Was sollten wir tun, um unsere Demokratie gegen Fakes und Manipulation zu schützen? Alle sind eingeladen, auf der Plattform „Forum gegen Fakes“ über entsprechende Vorschläge abzustimmen.  
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27. Juni 2024 DsiN Jahreskongress 2024
Mit dem Thema "Cyberresilienz für Demokratie und Sicherheit – Desinformation entgegenwirken" bietet der DsiN-Jahreskongress auch dieses Jahr einen Raum für Informationsaustausch und Vernetzung.  
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Cannabis-Grenzwert: Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Berlin, 7. Juni 2024 - Der Bundestag hat neue Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr beschlossen. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Durch eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung soll bei einem ermittelten THC-Wert von über 3,5 ng/ml ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt werden können, heißt es im Gesetzentwurf der Koalition. Falls der Fahrzeugführer zusätzlich noch „ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten hat“, soll sich das Bußgeld der Vorlage zufolge auf 1.000 Euro erhöhen.


Die Unionsfraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Im Sinne der „Vision Zero“ müsse auf die Anhebung verzichtet werden, verlangen die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“.

Weitere Vorgaben und Tests
Der nun geplante Wert ist laut der Expertenkommission vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Entwurf erläutert wird - also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt".


So wirkt Cannabis im Körper Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt. Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.


Bundeskabinett: Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen

Berlin, 5. Juni 2024 - Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das Artikelgesetz mit Regelungen quer durch das Steuerrecht enthält eine große Errungenschaft für den Kunsthandel: Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gelten nun auch in Deutschland wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent. Damit wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, freie Kulturorte wie Galerien zu unterstützen, umgesetzt.


Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Gerade in schwierigen Zeiten ist der ermäßigte Steuersatz ein wichtiges Signal für den Kunsthandel und die kulturelle Leistung der Galerien. Damit fördert die Bundesregierung die Vielfalt der Galerienlandschaft und stärkt den Kunsthandelsstandort Deutschland. Mein besonderer Dank geht hier auch an Bundesfinanzminister Lindner mit dem wir uns auf die Wiedereinführung einer ermäßigten Umsatzbesteuerung für den Kunsthandel verständigen konnten.“


Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird der durch das EU-Recht eröffnete Handlungsspielraum im Sinne der Förderung des Kunsthandels genutzt. Seit 2014 bestand die ermäßigte Umsatzsteuer im Wesentlichen nur noch für Direktverkäufe durch die Künstlerinnen und Künstler. Das dadurch entstandene Ungleichgewicht bei der Besteuerung wird nun aufgehoben und der Kunstmarkt in Deutschland, auch im internationalen Vergleich, insgesamt gestärkt.

Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht: Online-Beteiligung startet

Berlin, 3. Juni 2024 - Die Bundesregierung hat die Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) veröffentlicht. Diese steht online bereit, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern und Stakeholdern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft weiterentwickelt zu werden. Dazu können Interessierte auf dialog-nachhaltigkeit.de die Dialogfassung kommentieren und ihre Ideen für ein nachhaltiges, zukunftsfestes Deutschland einbringen.


Eine Beteiligung ist bis zum 26. Juli 2024 möglich. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie adressiert die Bundesregierung zentrale Zukunftsfragen: Was ist erforderlich, damit Politik gleichermaßen den Bedürfnissen heutiger wie künftiger Generationen gerecht wird? Wie sichern wir dauerhaft ein gutes Leben für alle Menschen auf diesem Planeten? Die nun veröffentlichte Dialogfassung wurde von den Ressorts erarbeitet und aus dem Bundeskanzleramt von Staatsministerin Sarah Ryglewski koordiniert.


„Ein nachhaltiges Deutschland ist die beste Antwort auf Klima-, Energie- und Rohstoffkrisen in der Welt. Und es ist der richtige Weg, um unseren Wohlstand nachhaltig zu sichern. Damit das gelingt müssen wir den sozialen Zusammenhalt stärken und uns alle als Gestalterinnen und Gestalter des Wandels begreifen. Es ist deshalb heute wichtiger denn je, ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Das wollen wir mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen,“ so Ryglewski.


Auf der von der Bundesregierung eingerichteten Online-Plattform können Stellungnahmen zu den Kapiteln der Dialogfassung abgegeben, eingesehen und geliked werden. Eine Übersicht der einzelnen Themen ist hier zu finden. Die Beteiligungsplattform beruht auf einer bereits existierenden und durch das Marinekommando der Deutschen Bundeswehr weiterentwickelten Inhouse-Lösung und ist ein gelungenes Beispiel für gelebte ressortübergreifende Nachhaltigkeit.


Alle online eingereichten Beiträge werden von den Fachministerien und dem Bundeskanzleramt für die Weiterentwicklung der DNS ausgewertet. Im Anschluss soll die überarbeitete Strategie bis Ende 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden. DNS - Fahrplan zur Umsetzung der Agenda 2030 Die DNS bildet den Rahmen für die Umsetzung der von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 beschlossenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung.


Klar ist bereits jetzt: Alle Staaten werden ihre Anstrengungen deutlich verstärken müssen, um die von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossenen 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu erreichen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gibt es seit 2002. Sie wird alle vier Jahre aktualisiert.

Der Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung hat im letzten Jahr mit den Dialogkonferenzen am 19. Oktober in Berlin sowie am 7. Dezember in Bremen begonnen. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess sowie zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie unter dialog-nachhaltigkeit.de sowie auf unserer Themenseite Nachhaltigkeit.

Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 30. Mai 2024    

Bundes-Klinik-Atlas  
Mehr Transparenz bei der Krankenhaussuche Eine Operation steht an und viele Patientinnen und Patienten fragen sich: In welches Krankenhaus gehe ich am besten? Der neue bundesweite Online-Klinik-Atlas sorgt jetzt für bessere Orientierung. Hier können sich Patienten sowie Angehörige vor einem geplanten Eingriff darüber informieren, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen wird. Auch Informationen zur Zahl der Pflegekräfte sind einsehbar.  
→ mehr erfahren    

Im Kabinett beschlossen  
 Rente soll für alle Generationen finanzierbar bleiben  
Wer ein Leben lang arbeitet und Beiträge zahlt, soll sich im Alter auf seine Rente verlassen können. Mit dem Rentenpaket II will die Bundesregierung das Rentenniveau auf lange Sicht stabilisieren und dafür sorgen, dass die Rente für alle Generationen finanzierbar bleibt.  

Hausarztberuf soll attraktiver werden  
Hausarztpraxen ohne Nachfolge, weite Wege zum nächsten Arzt – dieses Problem gibt es oft im ländlichen Raum. Das Kabinett hat Änderungen beschlossen, die die Arbeitsbedingungen für Hausärztinnen und -ärzte attraktiver machen.                  

Schnellladepunkte: Pflicht an großen Tanken  
Elektromobilität spielt eine zentrale Rolle für den Klimaschutz. Damit sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger für ein E-Auto entscheiden, sind ab 2028 rund 8.000 zusätzliche Schnellladepunkte an Tankstellen vorgesehen.  

Klimafreundlich Heizen   - Erweiterte Förderung für Private und Eigentümergemeinschaften  
Ab sofort steht die KfW-Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auch Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften zur Verfügung.                

Gesetzliche Neuregelungen im Juni 2024  - Einbürgerung, Chancenkarte und Klinik-Atlas  
Das Staatsangehörigkeitsrecht wird modernisiert, die Chancenkarte erleichtert ausländischen Fachkräften die Arbeitsplatzsuche und Geflüchtete erhalten Leistungen künftig über eine Bezahlkarte. Diese und andere Neuregelungen im Überblick.  

Erwerbsminderungsrente  Verbesserungen ab 1. Juli   
Ab dem 1. Juli werden drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente erhalten. Wie er berechnet und ausgezahlt wird, wer von der Regelung profitiert und was die Erwerbsminderungsrente genau ist – hier im Überblick.        

Fragen und Antworten  
Alle wichtigen Infos zur Europawahl Am 9. Juni ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Wie funktioniert die Wahl? Wer darf wählen? Wie sicher ist die Briefwahl? Die Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.   → mehr erfahren    

Das tut Europa für Verbraucherinnen und Verbraucher    
So erhalten Käuferinnen und Käufer sichere Produkte in der EU      

Das sind Ihre EU-Rechte in der digitalen Welt      

So hilft die EU Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern      

So stärkt die EU die Rechte von Frauen      

DESINFORMATION im WAHLKAMPF  
Was die Regierung dagegen unternimmt und was Sie selber tun können Desinformationen oder Fake News können Ängste schüren, Vorurteile verstärken und Unsicherheiten auslösen. Gerade mit Blick auf die Europawahl liegt deshalb ein besonderes Augenmerk der Bundesregierung auf der Erkennung, Analyse und Abwehr hybrider Bedrohungen. Was sie tut gegen Falschinformationen erfahren Sie hier. Aber auch, wie Sie sich selber schützen können.   → mehr erfahren    

Woran Sie Falschmeldungen erkennen   → mehr erfahren    

Test: Wie gut sind Sie im Umgang mit Nachrichten im Internet?   → mehr erfahren      


Regulierung Künstlicher Intelligenz  
EU schreibt als erste weltweit umfassende Regeln für KI vor Die EU-Mitgliedstaaten haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet. Die Bundesregierung steht für eine Balance zwischen Innovation und Risikoschutz. Sie muss den AI Act nun in nationales Recht umsetzen.   → mehr erfahren    

Interessierte gesucht  
Verbraucherschutz für junge Leute im ländlichen Raum  
Das Projekt "Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen" der Verbraucherzentralen spricht ganz gezielt Jugendliche und junge Erwachsene an. Denn gerade auf dem Lande kann es schwierig sein, Verbraucherschutz-Informationen zu finden und unabhängige Auskünfte zu bekommen. Deshalb wollen die Verbraucherzentralen ganz konkret mit Jugendverbänden und Vereinen vor Ort kooperieren. Jede und jeder kann mitmachen.   → mehr erfahren    

Service und Fakten    
Über 90 Prozent der deutschen Badegewässer sind „ausgezeichnet“      

HVO 100: Neuer klimafreundlicher Bio-Diesel an den Tankstellen      

Berufsorientierung mit spielerischen interaktiven Tools: Das neue Portal „zynd“      

Schäden durch Hochwasser: Tipps für die Sanierung      

Gefährliche TikTok-Challenges: Das sollten Eltern und Lehrer wissen      

Langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte werden in der EU zur Norm      

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie      

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet      

Vorsicht bei Smart Toys: Die Risiken von vernetztem Spielzeug      

BGH schiebt „Mogelpackungen“ einen Riegel vor        

Neue BROSCHÜREN und FLYER  
Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und Eltern-Zeit 
Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können das Elterngeld mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus kombinieren. Die vorliegende Broschüre erklärt in leichter Sprache die neuen Regelungen beim Elterngeld und der Elternzeit.   → mehr erfahren        

Keiner da zum Reden? Infokarte „Nummer gegen Kummer“: Projekt Pausentaste      

Jugendfreiwilligendienste – Drei Wege, Neues zu entdecken (Flyer)      

"MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch" (Flyer)      

Erstes Pixi-Buch zur Europäischen Union: „Wir halten zusammen!“        

PODCAST  
#EinfachFragen Christian Lindner antwortet zu Steuerpflicht und Steuerhinterziehung Stimmt es, dass ausländische Arbeiter drei Jahre lang keine Steuern zahlen müssen? Und was wird gegen Steuerhinterziehung von Milliardären unternommen? In der neuen Folge #EinfachFragen gibt Christian Lindner Antworten auf diese Fragen.   → mehr erfahren    

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Kinderkost – einfach, schnell, lecker; Glasfaseranschlüsse, Schutz vor Cybercrime   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Steigende Lebensmittelpreise, KI und Medienkompetenz, BaFin: Betrugsmaschen   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“ Themenbeispiele: Elektronische Patientenakte und E-Rezept, Clouddienste   → mehr erfahren      

Interview mit Imker Christian Grune  

Tipps zum nachhaltigen Honig-Genuss Regionalität liegt bei Verbrauchern im Trend – unter anderem wegen der hohen Qualität und Transparenz der Produkte. Worauf sollten sie beim Einkauf achten? Was hat es mit der neuen EU-Honigdeklaration auf sich? Und wie gestaltet man den eigenen Garten bienenfreundlich? Auf diese und weitere Fragen gibt Imker Christian Grune Auskunft, der einen regionalen Biohonig-Vertriebesverbund gegründet hat.   → mehr erfahren        

Hör dich fit! – Der Podcast für Kinder Beim Podcast “Hör dich fit”, dem Kinderpodcast der Stiftung Kindergesundheit, dreht sich alles um die Gesundheit von Kindern. Wie erkenne ich, welche Lebensmittel gesund sind? Warum ist Wasser zu trinken so wichtig? Und wie viel sollte ich mich eigentlich am Tag bewegen? In diesem Podcast erfahren Kinder wie wichtig die tägliche Bewegung ist.   → mehr erfahren      

Abstimmen bis 6. Juni 2024!  
Wer wird Energiesparmeister? Im Wettbewerb um den Energiesparmeister hat eine Expertenjury 16 Landessieger und zwei Sonderpreisträger ausgewählt. Jetzt geht es um den Bundessieg: Stimmen Sie bis zum 6. Juni für Ihren Favoriten ab!   → mehr erfahren      

14. Juni bis 14. Juli 2024  
Fußballfieber in Deutschland In zwei Wochen ist es soweit: Deutschland wird die Fußball-EM austragen. Damit die Spiele reibungslos verlaufen, koordiniert das Bundesinnenministerium innerhalb der Bundesregierung die Aufgaben. Zugleich sind viele Veranstaltungen geplant, die die zentralen Werte des Turniers unterstreichen: Demokratie, Zusammenhalt, Respekt, Toleranz, Vielfalt und Fairplay.   → mehr erfahren


- Fußball-Europameisterschaft Public Viewing bis in die Nacht
- Gute-Kita-Gesetz: Ländern fordern vom Bund nachhaltige Finanzierungsbeteiligung
- Klimaschutzgesetzänderungen und neues Namensrecht vom Bundesrat gebilligt  

Berlin, 17. Mai 2024 - 1044. Sitzung des Bundesrates

Fußball-Europameisterschaft Public Viewing bis in die Nacht
Kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft macht der Bundesrat den Weg für das sogenannte Public Viewing frei. Die Länderkammer stimmte in ihrer Plenarsitzung am 17. Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht.


Fußballübertragungen im öffentlichen Raum
Das gemeinsame Anschauen von Fußball TV-Übertragungen im Freien hat in Deutschland bei großen Turnieren schon Tradition. Bei der Europameisterschaft im eigenen Lande werden wieder Tausende auf öffentlichen Plätzen, in Parks und in oft eigens angelegten Open-Air-Anlagen die Spiele verfolgen und mit ihrer Mannschaft mitfiebern. Damit dies im Hinblick auf bestehende Lärmschutzregeln im rechtssicheren Rahmen erfolgt, hat die Bundesregierung wie schon bei vorherigen Turnieren eine Verordnung erlassen, die nun vom Bundesrat bestätigt wurde.


Ausnahmen von Lärmschutz möglich
Die Verordnung erklärt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt, auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für anwendbar. Sie enthält Vorschriften zum Lärmschutz bei solchen Veranstaltungen, eröffnet den Behörden aber auch die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen, wenn bei der Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiegt. Wie es weitergeht Die Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.


Gute-Kita-Gesetz: Ländern fordern vom Bund nachhaltige Finanzierungsbeteiligung
Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen. Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen - der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von mehreren Ländern eingebrachten Entschließung.


Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich. Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand.


Auf seiner Grundlage hatten die Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher vorgesehen.


Wie es weitergeht: Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Klimaschutzgesetzänderungen vom Bundesrat gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2024 Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. An den Klimazielen ändert die Novelle nichts - Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausneutral bleiben. Klimaziele sektorübergreifend erreichen Ziel der Änderungen ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten.


So wird im Bereich der Treibhausgase zukünftig auf eine mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren betrifft, damit der Treibhausgasausstoß dort gemindert werden kann, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind. Der Fokus soll auch auf den zukünftigen Emissionen liegen und nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit. Schließlich wird die Rolle des Expertenrates für Klimafragen gestärkt, der nun auch die Möglichkeit bekommt, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu unterbreiten.

Bundesrat fordert Nachbesserungen
Der Bundesrat verabschiedete eine begleitende Entschließung. In dieser fordert er unter anderem einer Nachsteuerungspflicht, wenn absehbar sei, dass Deutschland seine Klimaziele verfehle. Zudem weist er darauf hin, dass es sich bei der im Gesetz vorgesehenen Stärkung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme lediglich um eine Maßnahme der Klimaanpassung handele, deren Erfolg unsicher sei. Für das Erreichen des Klimaschutzziels seien Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend. Dies könne nur gelingen, wenn auch der CO²-Ausstoß vermindert würde.

Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Neues Namensrecht passiert den Bundesrat
Mehr Flexibilität bei der Namenswahl - der Bundesrat billigte die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Doppelnamen als Familiennamen erlaubt Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich.


Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Kindernamen nach Ehescheidung
Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder.


Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich. Spezialregelungen für nationale Minderheiten Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen.


Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Wie es weitergeht
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.

Neue Strafvorschrift: Unzulässige Interessenwahrnehmung
Eine Änderung des Strafgesetzbuches hat am 17. Mai 2024 den Bundesrat passiert. Sie schafft einen neuen Straftatbestand: die unzulässige Interessenwahrnehmung. Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe werden demnach Mandatsträger bestraft, die für Handlungen, die sie während des Mandates vornehmen, eine ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.


Gleichermaßen wird bestraft, wer in diesem Szenario die finanzielle Gegenleistung anbietet, verspricht oder gewährt. Als Mandatsträger gelten hier Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder, Mitglieder des Europäischen Parlaments und Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. Bestechlichkeit von Mandatsträgern Die neue Vorschrift ergänzt den bereits bestehenden Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern.


Bisher ist bereits strafbar, wenn sich ein Abgeordneter dafür bezahlen ließ, eine bestimmte Tat bei der Wahrnehmung des Mandates, also direkt bei der parlamentarischen Arbeit im Plenum oder Ausschuss, vorzunehmen, also beispielsweise auf Weisung des Zahlenden abzustimmen.

Der neue Tatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung beschränkt sich nicht auf Taten bei der Wahrnehmung des Mandates, sondern umfasst beispielsweise auch, wenn ein Abgeordneter gegen Bezahlung seine Kontakte und Beziehungen oder seine „Autorität“ nutzt, um Verwaltungsabläufe in seinem Wahlkreis zu beeinflussen, da dieses Verhalten nach der Gesetzesbegründung ebenfalls strafwürdig sei.

Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Politisches Stalking: Gesetzesantrag zum Schutz von Mandatsträgern vorgestellt
Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen stellten in der Bundesratssitzung am 17. Mai 2024 einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern vor. Schutz vor Übergriffen Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung des Antrages.


Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener Handlungen erzeugt. Neuer Straftatbestand Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking.


Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.


Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene zu erweitern. Dadurch soll der großen Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat Rechnung getragen werden.


Wie es weitergeht
Der Gesetzesantrag wird nun den Ausschüssen zugewiesen und voraussichtlich in einer der nächsten Plenarsitzungen des Bundesrates zur Abstimmung stehen.


Bundesrat billigt Selbstbestimmungsgesetz
Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag hat den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Erklärung gegenüber dem Standesamt Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.

Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, wie bisher im Transsexuellengesetz gefordert, sind nun nicht mehr nötig. Stattdessen erfolgt die Änderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, zusammen mit der Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht und der Person die Tragweite der Folgen bewusst ist. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.


Offenbarungsverbot
Im Rechtsverkehr ist grundsätzlich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe maßgeblich. Das Gesetz enthält zudem ein bußgeldbewährtes Offenbarungsverbot als Schutz gegen ein Zwangs-Outing. Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden.

Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, das sowohl den Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation einer Person als auch dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor Diskriminierung gerecht wird.

Wie es weitergeht
Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft.


Gesetzentwurf des Bundesrates für Klarheit beim Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht  
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.

Klarstellung im Wettbewerbsrecht
Der Gesetzentwurf soll für Klarheit sorgen: Zwar kann ein Unternehmen grundsätzlich rechtliche Schritte gegen einen Konkurrenten nach dem UWG einlegen, wenn es ihm einen Rechtsbruch vorwirft, da ein solcher immer zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann. Ob in einem Verfahren nach dem UWG auch ein Datenschutzverstoß gerügt werden kann, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat die Frage noch nicht entschieden, sondern dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung im UWG vor, die für Datenschutzverstöße ausdrücklich die Mitbewerberklage nach diesem Gesetz ausschließt.


Datenschutz braucht das Wettbewerbsrecht nicht
Für die klarstellende Neuregelung nennt der Gesetzentwurf drei Gründe:
1. Die Durchsetzung des Datenschutzrechtes über das UWG sei nicht erforderlich, da die DSGVO selbst genügend effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stelle.
2. Das Datenschutzrecht diene nicht der Sicherung des Wettbewerbs, sondern dem Schutz der informellen Selbstbestimmung.
3. Gerade bei Datenschutzfragen sei die Gefahr der missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Konkurrenten besonders hoch.

Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Anschließend gehen beide Vorlagen dem Bundestag zu, der über die Gesetzesinitiative des Bundesrates entscheidet.

Mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz

Berlin, 15. Mai 2024 - Schutz vor illegalen und gefährlichen Produkten und ein besseres Vorgehen gegen Hassreden – dafür sorgt europaweit seit Februar 2024 der Digital Service Act. Die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur auf Grundlage des Digitale-Dienste-Gesetzes. Dieses ist jetzt in Kraft getreten. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchsetzen können, lesen Sie hier.   → mehr erfahren    

75 Jahre Grundgesetz  
Ein Fest für die Demokratie Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Daher wollen wir das Grundgesetz feiern!   → mehr erfahren

  Digitalstrategie   Digitale Fortschritte in vielen Bereichen  
Schnelleres Internet, dank E-Rezept keine Wartezeit beim Arzt, Behördengänge online erledigen: Deutschland wird digitaler. Das geht aus dem Fortschrittsbericht zur Digitalstrategie der Bundesregierung hervor – zentrale Erfolge finden Sie hier im Überblick.  


Im Kabinett beschlossen   Krankenhausreform auf den Weg gebracht  
Mit der Krankenhausreform soll die Klinikversorgung zukunftssicher gemacht werden. Es geht darum, eine hohe Qualität bei den Klinikbehandlungen sicherzustellen und dies flächendeckend in ganz Deutschland. Außerdem soll Bürokratie abgebaut werden.                

Solarpaket I   Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie  
Ob Balkon-PV oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Solarpaket I entbürokratisiert deutlich den Bau und den Betrieb von Photovoltaikanlagen. So muss etwa bei Balkon-PV nicht mehr ein Zweirichtungszähler eingebaut werden.   

Klimafreundlich Tanken   Neuer Dieselkraftstoff an den Tankstellen  
Der neue Dieselkraftstoff HVO 100 darf seit Mai 2024 an Tankstellen verkauft werden. HVO 100 wird aus wiederverwertbaren Abfallstoffen wie Altspeiseölen und Fettresten hergestellt, wodurch bei Diesel die Treibhausgasemissionen um bis zu 90 Prozent reduziert werden können.                

Gigabitförderung 2.0   Den Glasfaserausbau voranbringen  
Bis 2030 soll jeder Haushalt und jedes Unternehmen mit Glasfaser versorgt werden. Um dies zu erreichen unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 auch 2024 die Länder und Kommunen beim Anschluss an das Glasfasernetz.  

Berufsbildungsbericht 2024   Ausbildungsmarkt erholt sich  
Mehr Verträge, mehr Angebote, steigende Nachfrage: Das sind die positiven Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Gleichzeitig hat aber auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze einen neuen Höchststand erreicht. Wie sieht der Ausbildungsmarkt im Detail aus?      

Künstliche Intelligenz im Verbraucheralltag       
Chancen, Risiken und alltägliche Anwendungen
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Science-Fiction mehr. Ganz im Gegenteil: Sie ist aus dem Alltag vieler Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr wegzudenken. Aber wie funktioniert sie eigentlich? Wir wollen Sie einladen, in die Welt der KI selbst einzutauchen. Viele Anwendungen können einfach ausprobiert werden oder Sie entdecken, wie Sie KI bereits im Alltag nutzen, auch wenn dies nicht immer bewusst geschieht. Zugleich schildern wir Risiken und geben Tipps zum Umgang mit KI.   → mehr erfahren        

Interview mit ChatGPT: 13 Fragen an den Chatbot      

Jetzt sind Sie dran: Die besten KI-Dienste zum Ausprobieren      

Hier können Sie KI-Anwendungsbereiche spielerisch entdecken      

Ein Ausblick: Neue KI-Funktionen in Instagram, Facebook & WhatsApp        
Interview zum Forschungsprojekt „Fake-ID“  
Deep Fakes erkennen mit KI KI wird oft in einem Satz mit all seinen Risiken genannt. Während KI tatsächlich zu noch nicht komplett absehbaren Herausforderungen führen kann, birgt sie gleichzeitig enorme Chancen. Im Fall von Deep Fakes ist KI beides: Das Problem und die Lösung. Deep Fakes, also gefälschte Bilder und Videos, verunsichern schon länger viele Verbraucher. Jetzt kann ausgerechnet KI helfen, diese Manipulationen zu erkennen.   → mehr erfahren    

Webseite „Digitaler Fortschritt“ 
Auf der neuen Themenseite finden Sie alle aktuellen Informationen zum Engagement der Bundesregierung in Bezug auf Künstliche Intelligenz.    → mehr erfahren      

Ein Jahr Deutschlandticket  
Ein Ticket für ganz Deutschland Digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar: Mit dem Deutschlandticket ist der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland für monatlich 49 Euro nutzbar – unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet.   → mehr erfahren      

Unabhängige Patientenberatung Deutschland  
Sich im Gesundheitssystem zurechtfinden Patientinnen und Patienten sollen informiert, souverän und eigenverantwortlich Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen können. Dafür berät und informiert die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – unabhängig und kostenfrei. Ratsuchende finden hier nach einer sechsmonatigen Pause jetzt wieder eine qualifizierte Beratung für gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen.   → mehr erfahren    

Service und Fakten    
So geht’s mit Wärmepumpen – Beispiele für klimafreundliches Heizen      

Energiepreisbremsen: Rechnungen auf Richtigkeit prüfen      

Regeln für den Balkon: Grillen, Feiern, Katzennetz      

Termin beim Facharzt nach 4 Wochen: Nummer 116 117      

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen      

Demokratiefeindliche Propaganda auf Discord gefährdet Jugendliche      

Bafög beantragen: Das sollten Sie wissen      

Torffrei gärtnern ist Klimaschutz      

Nach der Schule ins Ausland – wie bereite ich mich vor?      

Reiseversicherungen auf dem Prüfstand        

Neue Broschüren  
Erben und Vererben Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht Diese Broschüre zum Erbrecht gibt Antworten auf viele wichtige Fragen. Wie etwa: Wer ist gesetzlicher Erbe und was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte?   → mehr erfahren        

Jahresbericht Online-Beschwerdestelle: Neuer Höchststand der Meldungen      

Ratgeber Impfen: Alles, was Sie zum Thema Impfen wissen sollten      

Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten        

PODCAST  
Welchen Einfluss hat die Umwelt auf unsere Gesundheit? Wie gesund ist eigentlich unsere Bevölkerung? Dieser und ähnlichen Fragen gehen Dr. Dietrich Plaß und Chiara Santjer im neuen UBA-Podcast nach. Sie sprechen über Umwelteinflüsse und wie diese auf unsere Gesundheit wirken sowie über epidemiologische Konzepte wie die Krankheitslast. Jetzt einatmen und reinhören.   → mehr erfahren    

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Smart Home, Digitale Vorsorge, Photovoltaik   → mehr erfahren     Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Deep Fakes und KI, Digitale Barrierefreiheit   → mehr erfahren      

"DigitalPakt Alter"   Ausgezeichnet! Digitale Anwendungen für Seniorinnen und Senioren Der Unternehmenswettbewerb der Initiative "DigitalPakt Alter" zeichnet Unternehmen aus, die mit ihren digitalen Produkten und Services die Teilhabe älterer Menschen stärken. Lernen Sie hier die ausgezeichneten Produkte kennen – von seniorengerechten Smartphones, einfachen Bedienkonzepten für Tablets bis hin zu Bibliotheken mit interaktiven Videochats und Rundumservice beim altersgerechten Wohnen.    → mehr erfahren      

Sommer der Berufsausbildung  
#AusbildungSTARTEN Bereits zum vierten Mal ist die Allianz für Aus- und Weiterbildung zu einem „Sommer der Berufsausbildung" gestartet. Die Initiative zielt darauf, junge Erwachsene und Ausbildungsbetriebe zusammenzubringen, damit möglichst viele junge Menschen im Jahr 2024 eine Berufsausbildung beginnen.   → mehr erfahren      

"Bienen füttern!"  
Bienen schützen mit bienenfreundlichen Pflanzen Sie haben im Garten, auf dem Balkon oder auf der Fensterbank noch etwas Platz? Dann machen Sie daraus ein Bienenbuffet. Auch Grünflächen und Parks in Städten und Gemeinden, Schul- und Firmengelände oder Straßenränder lassen sich bienenfreundlich gestalten.   → mehr erfahren      


 

Ausbildung aktuell

Chancen und Vielfalt der beruflichen Ausbildung  
Berlin, 14. Mai 2024 - „Wer sich für eine Berufsausbildung entscheidet, liegt auf Medaillen-Kurs“ Die Auswahl bei den Ausbildungsberufen ist groß und spannend. „Von dieser Anzahl an Disziplinen können selbst die Olympischen Spiele nur träumen“, so der Kanzler in seiner Video-Botschaft zum Start der Initiative „Sommer der Berufsausbildung“. Diese wirbt für die Chancen und Vielfalt der beruflichen Ausbildung in Deutschland.  
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Berufsbildungsbericht 2024   Ausbildungsmarkt erholt sich langsam  
Mehr Verträge, mehr Angebote, steigende Nachfrage: Das sind die positiven Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Gleichzeitig hat aber auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze einen neuen Höchststand erreicht. Wie sieht der Ausbildungsmarkt im Detail aus? E
in Überblick. Auftaktveranstaltung zum Girls‘ Day  MINT-Parcours  


Mehr junge Frauen für technische und naturwissenschaftliche Berufe begeistern: Das ist das Ziel des bundesweiten Girls‘ Days – auch im Kanzleramt. 24 Schülerinnen trafen den Kanzler zur Auftaktveranstaltung und präsentierten ihm in einem Technik-Parcours verschiedene MINT-Modelle.                

Berufliche Aus- und Weiterbildung   Fit für die Arbeit von morgen  
Neue Arbeitsinhalte, neue Technologien, neue Werkzeuge: Die Bundesregierung will Arbeitskräfte fit machen für die Arbeit von morgen und mehr Jugendliche in Ausbildung bringen. Seit 1. April 2024 profitieren Beschäftigte und künftige Auszubildende von neuen Fördermöglichkeiten.  

Neue Anreize für den Pflegeberuf   Pflegestudium als Weg in den Beruf  
Durch ein duales Studium zur Pflegekraft? Neben einer klassischen Berufsausbildung ist auch dieser Weg möglich. Besonders attraktiv: eine angemessene Ausbildungsvergütung, praxisorientierte Lerninhalte und neue Karrieremöglichkeiten.      

Geschlechterunterschiede in einigen klassischen Frauen- und Männerberufen nehmen ab Frauen sind in der IT oder Forschung und Entwicklung nach wie vor unterrepräsentiert, Männer in Körperpflegeberufen oder im Verkauf von Lebensmitteln. Doch das ändert sich zunehmend. So ist der Frauenanteil in der technischen Forschung und Entwicklung im Jahr 2023 auf 18 Prozent gestiegen. Zehn Jahre zuvor lag der Frauenanteil in diesem Bereich noch bei 11 Prozent. Auch in einigen anderen klassischen Frauen- und Männerberufen nehmen die Unterschiede ab.   → mehr erfahren      


FAQ zur BAföG-Reform 2024   Die wichtigsten Änderungen beim BAföG  
Studienstarthilfe und höhere Freibeträge: Die BAföG-Reform soll Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss ermöglichen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.   Neue Onlineplattform „mein NOW“   Mit wenigen Klicks zur beruflichen Weiterbildung   „Mein NOW“ ist das neue nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. Wer übersichtlich alle Informationen zu einer Weiterbildung sucht, wird dort fündig.      


Tipps und Fakten    
Annerkennung ausländischer Berufsabschlüsse stark nachgefragt    

Erstmalige Begabtenförderung für Auszubildende      

Grafik: Eine abgeschlossene Ausbildung lohnt sich    

Duale Ausbildungsberufe rund ums Wasser      

Podcast AzubiView: Wasserbauer/-in      

Geflüchtete und Zugewanderte noch gezielter auf dem Weg in eine Ausbildung oder berufliche Qualifizierung unterstützen      

Statistische Daten: Ausländische Auszubildende in Deutschland    


 

Erleichterungen für Balkonkraftwerke, Ladekabel-Standard, Mutterschutz für Selbständige, Strategie für bessere Versorgung mit Arzneimitteln gefordert

Berlin, 26. April 2024: 1043. Sitzung des Bundesrates

Verbesserung beim BaFög gefordert
Bezahlkarte für Asylbewerber
Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
Digitale-Dienste-Gesetz abgesegnet
Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch vorgeschlagen

Bundesrat billigt Solarpaket I
Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Es soll nach Angaben der Bundesregierung den jährlichen Zubau von Photovoltaik verdreifachen - von 7,5 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 auf bis 22 GW in Jahr 2026 - damit bis zum Jahr 2030 schließlich 215 GW erreicht werden können.


Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Vereinfachungen enthält das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger, die auf dem heimischen Balkon eine Steckersolaranlage betreiben wollen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher. Mehr Möglichkeiten bei Gebäudestromanlagen Auch Gebäudestromanlagen lassen sich zukünftig leichter nutzen.


Die damit gewonnene Energie muss nun nicht mehr im Gebäude selbst, sondern kann auch in Nebenanlagen, wie Garagen verbraucht werden. Als Letztverbraucher kommen nicht mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, Mieter oder Wohnungseigentümer in Frage, sondern auch sonstige Letztverbraucher im Gebäude. In einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gewonnener Strom darf nun auch zwischengespeichert werden.

Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen
Die Betreiber von Solaranlagen dürfen zukünftig ihre Anschlussleitungen über Grundstücke in öffentlichem Besitz legen und diese zu deren Wartung betreten. Wie es weitergeht Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz nicht angerufen hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26. April 2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht. Einheitliche Ladegeräte Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können.


Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden. Kauf auch ohne Ladegeräte möglich Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können.


Auf den Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht. Umsetzung einer EU-Richtlinie Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden.

Inkrafttreten
Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft.


Bundesrat stimmt Verordnung zur Personalbemessung in Krankenhäusern zu
Der Bundesrat hat der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt. Mit der Verordnung sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln.

 Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält, die mit Hilfe der PPR erfasst wurde. Verbesserung der Arbeitsbedingungen Mit der Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern.


So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen. Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein.


Bundesrat fordert weitere Maßnahmen
Der Bundesrat hat auf den Inhalt der Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, die vor allem den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen betreffen, direkt Einfluss genommen. In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln.


 Zudem kritisiert er die beschlossenen Regelungen als nicht ausreichend für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und fordert schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B. Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte. Wie es weitergeht Sofern die Bundesregierung mit den Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist, tritt die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden.

Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der Europäischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.


Zentrale Koordinierungsstelle geplant
Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.


Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit
Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den Digital Services Act.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.


Geringer Frauenanteil bei Selbständigen
Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen - nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen.


 Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten. Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten.


Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Bundesrat fordert Strategie für bessere Versorgung mit Arzneimitteln
In einer am 26. April 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Versorgung mit Arzneimitteln - insbesondere von Kindern und Jugendlichen - nachhaltig zu verbessern. Die Entschließung geht auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023.


Auch heute bestünden weiterhin zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung. Mehr Flexibilität bei Beschaffung und Lagerung Um Engpässe zukünftig zu verhindern, seien Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente - insbesondere für Vor-Ort-Apotheken - zu lockern. Zudem müsse es möglich sein, dass die Restbestände von nach einem festgestellten Versorgungsmangel eingeführten Arzneimitteln auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft werden dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates brauche es zusätzlich mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln.


Auch sollen Apotheken in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.


Bessere Planungssicherheit für Produzierende
Darüber hinaus verlangen die Länder eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln und außerdem verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, um langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Bundesrat ebnet Weg zur Bezahlkarte für Asylbewerber
Die Bezahlkarte für Asylbewerber kann kommen. Sie ist Teil des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, dem der Bundesrat am 26. April 2024 zugestimmt hat.


Einführung einer Bezahlkarte
Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt - nun ist sie auch im Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen.


Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden.

Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden
Das Gesetz verbessert zudem die Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden, die für die Sicherung des Existenzminimums sorgen sollen. Es verfolgt das Ziel, die Behörden durch eine automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen Abfragen zu entlasten und einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen.

Das Ausländerzentralregister soll nun Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, zum Bezugszeitraum und zur Art der Leistung enthalten, auf die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die Leistungsbehörden zugreifen können. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG
Der Bundesrat beschäftigte sich am 26. April 2024 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Studienstarthilfe für alle In seiner Stellungnahme kritisierte er, dass der finanzielle Rahmen in Höhe von 150 Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestages vorgegeben hatte, nicht ausgeschöpft wurde. Es wäre möglich gewesen, die geplante Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger auszudehnen, da man davon ausgehen könne, dass jeder, der BAföG beziehe, bedürftig sei.


Das Prüfen weiterer Voraussetzungen und Nachweise für die Zahlung der Pauschale koste zusätzlich Geld und Zeit. Geplante Höhe der Bedarfssätze nicht ausreichend Außerdem bemängelt die Länderkammer, dass mit der Reform die Bedarfssätze nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gerade junge Menschen seien von der Inflation und den steigenden Mieten besonders betroffen. Die Bedarfssätze müssten auf Bürgergeld-Niveau angehoben und die Wohnkostenpauschale erhöht werden.


Schließlich ist der Bundesrat der Meinung, die geplante Einführung eines Flexibilitätssemesters greife zu kurz und erhöhe den Verwaltungsaufwand. Zielführender sei es, die Förderungshöchstdauer insgesamt um zwei Semester zu verlängern. Was die Bundesregierung vorhat Zu den im Regierungsentwurf enthaltenen Neuerungen gehört unter anderem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester über die Höchstdauer des BAföG-Bezugs hinaus gefördert zu werden.


Die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung soll zudem verlängert werden. Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien sollen eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € erhalten. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und Maßnahmen für schnellere Bearbeitungszeiten und zum Bürokratieabbau.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zugeleitet, die darauf reagieren kann. Der Bundestag entscheidet, ob und in welcher Form er das Gesetz beschließt. Dann kommt es erneut im Bundesrat auf die Tagesordnung.


Bundesrat schlägt Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch vor
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien stand am 26. April 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Im Fokus stehen Fälle, in denen Gebäude im Rahmen von Zwangsversteigerungen ersteigert werden, die Ersteher allerdings nie den Kaufpreis entrichten und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen.


Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da bei man hier bereits mit Erteilung des Zuschlages und nicht erst mit Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird. Gerichtliche Verwaltung von Grundstücken Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit eines Antrages auf gerichtliche Verwaltung solcher Grundstücke eingeräumt wird. Nach der Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sind Miet- und andere Einkünfte aus dem Grundstück nicht an den Ersteher, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen.


So soll dem Anreiz entgegengewirkt werden, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises aus dem Grundstück Nutzen zu ziehen. Bundesrat schlägt Einschränkung vor In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat an, Gemeinden nur dann die Möglichkeit der Beantragung einer gerichtlichen Verwaltung zu gewähren, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Erlass einer Rechtsverordnung zugelassen hat. Hintergrund dieses Vorschlages ist es, dass die Zahl der Anwendungsfälle für das Gesetz seiner Begründung nach begrenzt und regional überschaubar ist.


Der Bundesrat befürchtet, dass es andernfalls im gesamten Bundesgebiet zu höheren Kosten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren kommen könnte, da stets mit der Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung gerechnet werden müsste.

Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.


Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf zum Einsatz Verdeckter Ermittler
Der vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 und ergänzt zum einen bestehende Regelungen zu Verdeckten Ermittlern. Zum anderen sollen erstmals der Einsatz von Vertrauenspersonen sowie die Voraussetzungen für Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler oder Vertrauenspersonen bei der Strafverfolgung gesetzlich geregelt werden. Abgrenzung Verdeckte Ermittler / Vertrauenspersonen Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die unter einer veränderten Identität - sozusagen under cover - ermitteln.


Vertrauenspersonen hingegen sind Personen, die keiner Strafverfolgungsbehörde angehören, eine solche aber über einen längeren Zeitraum bei der Aufklärung von Straftaten unterstützen - ihre Identität bleibt geheim. Der Einsatz von Vertrauenspersonen war bisher nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, galt aber grundsätzlich als zulässige Ermittlungsmethode.


Voraussetzungen für Einsatz von Vertrauenspersonen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Vertrauenspersonen nur zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung auf bestimmten Gebieten der organisierten Kriminalität oder besonderer Schwere begangen worden ist. Ihr Einsatz bedarf nach dem Gesetzentwurf einer richterlichen Anordnung.


Tatprovokation zur Aufklärung von Straftaten
Der Gesetzentwurf besagt auch, dass Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen zur Aufklärung von Straftaten einen Beschuldigten nur dann zur Begehung von Straftaten verleiten dürfen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser generell bereit ist, solche Taten zu begehen und das Verleiten ohne erhebliches Einwirken auf ihn erfolgt. Auch dafür ist nach dem Gesetzentwurf eine richterliche Anordnung nötig.


Weitreichende Kritik am Gesetzentwurf
In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat weitreichende Kritik am Gesetzentwurf: So gingen die neuen Regelungen über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, seien aber dennoch nicht abschließend. Die Einschränkung des Einsatzes von Vertrauenspersonen auf bestimmte Arten von Straftaten führe zu weit - erforderlich sei lediglich, dass es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handele.

Der Bundesrat fordert insbesondere weiterhin einen effektiven Schutz der Identität von Vertrauenspersonen. Starke Zweifel am Richtervorbehalt Besonders vehement kritisiert die Länderkammer daher den geplanten Richtervorbehalt für den Einsatz von Vertrauenspersonen, aber auch für die Tatprovokation, und fordert dessen Streichung. Den Einsatz von Vertrauenspersonen von einem vorherigen richterlichen Beschluss abhängig zu machen, sei verfassungsrechtlich nicht erforderlich und wirke abschreckend auf zukünftige V-Leute, da das Risiko einer Enttarnung erhöht werde.


Diese Gefahr bestehe ebenso, wenn - wie geplant - bei der Vernehmung von Vertrauenspersonen ein Wortprotokoll erstellt werde, da Sprachstil, Wortwahl und Dialekt leicht Rückschlüsse auf die vernommene Person zulassen.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich dazu äußern kann. Dann entscheidet der Bundestag. Sollte dieser das Gesetz beschließen, wird es erneut dem Bundesrat vorgelegt, der die Möglichkeit hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

 

Rentenanpassung, Mindestlohn Altenpflege, Gesundheitsversorgung und mehr...

Berlin, 24. April 2024: Verbraucherschutz aktuell

Renten steigen zum 1. Juli erneut deutlich Zum 1. Juli erhöhen sich die Renten um 4,57 Prozent. Die Bundesregierung hat dazu eine entsprechenden Verordnung beschlossen. Damit profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter.   → mehr erfahren    

Wohnungsbautag 2024   Schneller mehr Wohnraum  
Deutschland braucht mehr und schneller Wohnungen. Beim Wohnungsbautag haben die Minister Geywitz und Habeck unter anderem festgestellt: Bürokratische Verfahren und Vorschriften müssen abgebaut werden; der neue Gebäudetyp E („Einfaches Bauen“) soll schnell eingeführt werden.    Im Kabinett beschlossen  

Pakt gegen Wohnungslosigkeit  
 Die Bundesregierung hat das Ziel, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Damit das gelingt, wollen alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ihre Maßnahmen und viele Hilfsangebote miteinander vernetzen. Auch eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist geplant.                 

Bessere Gesundheitsversorgung für alle   Digitalisierung zum Wohle der Patienten  
Zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung sind zwei Gesetze in wichtigen Teilen in Kraft getreten: Es wird die elektronische Patientenakte eingeführt und Gesundheitsdaten sollen für die Forschung leichter zugänglich sein.  

Mindestlohn in der Altenpflege steigt  
Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland erhalten ab dem 1. Mai mehr Geld: Denn die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 Euro pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025.      

Die Bundesregierung in den Sozialen Medien        
Jetzt auch auf TikTok und mit eigenem WhatApp-Kanal Seit diesem Monat ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auch auf TikTok präsent und hat einen eigenen WhatApp-Kanal. Hier informieren wir – wie schon auf unseren anderen Kanälen – über die Arbeit des Bundeskanzlers und der Bundesregierung. Zugleich wollen wir dies zum Anlass nehmen und Ihnen Tipps an die Hand geben, wie Sie in den Sozialen Medien sicher agieren. Das BSI schlägt Ihnen einen „Digitalen Frühjahrsputz“ vor.   → mehr erfahren    

Kanal@TeamBundeskanzler auf TikTok   → mehr erfahren    
Kanal „Bundesregierung“ auf WhatsApp   → mehr erfahren    


Long-COVID  
Karl Lauterbach „Wir lassen Betroffene nicht allein“
Long-COVID-Patienten sollen besser versorgt werden. Das ist das Ziel zweier Förderprogramme: 81 Millionen Euro gehen in die Versorgungsforschung und die Vernetzung von Best-Practice-Modellen. Dazu baut das BMG eine Koordinierungsstelle auf. Mit weiteren 52 Millionen Euro soll die Versorgung von Kindern mit Long COVID gefördert werden.   → mehr erfahren        

 
•  Pflegegradrechner
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen. Das wird in einer Begutachtung ermittelt. Diese erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder den Gutachterdienst Medicproof. Mit dem neuen kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie ab sofort abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.   → mehr erfahren    

Mehr Beschwerden bei der BaFin über Finanzdienstleister      

Lebensmittelrettung: Ein Café zum Nachahmen      

Barrierefreiheit: Wie Assistenzhunde das Leben leichter machen      

Apple-Warnungen vor Spyware per E-Mail oder SMS sind echt      

Betrüger geben sich per E-Mail oder SMS als Finanzamt aus      

Sicherheitswarnung für Eltern-Überwachungsapp "Kid Security"      

Ozempic, Wegovy, Mounjaro: Der Hype um die Abnehm-Spritzen      

Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten      

Fragen und Antworten: So funktioniert das neue E-Rezept      

Marktcheck zeigt Zuckerfallen bei Essen „to go“      

Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen        

•  Broschüren und Flyer  
„Talente finden“ Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“
Mit dem Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ werden Betriebe individuell bei der Rekrutierung von Jugendlichen für einen Ausbildungsplatz sowie bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten und Bewerbern aus Drittstaaten unterstützt. Somit können neue Bewerbergruppen erschlossen werden, welche zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen.   → mehr erfahren        

Digitale Medien - Was ist für Kinder dabei wichtig? (in Leichter Sprache)      

Flyer: Hilfe für Opfer von Gewalttaten      

Käpt'n Blaubär - Die fantastische Verkehrsfibel (Grundschule)      


Special "Schutz vor Greenwashing"      
Gütesiegel richtig einsetzen Greenwashing, also die Werbung mit falschen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, begegnet Verbrauchern und Verbraucherinnen fast in jeder Branche. Das macht es schwierig, umweltbewusster zu konsumieren, zu reisen oder auch Geld anzulegen. Oft wird hier durch Gütesiegel versucht auf die Entscheidungen der Konsumenten Einfluss zu nehmen. Die Bundesregierung unterstützt deswegen das Vorhaben der EU zur Regulierung von Gütesiegeln.   → mehr erfahren        
Greenwashing bei Geldanlagen  

Nachhaltiger Einkauf: Umweltlabels und Biosiegel erklärt      

CO2-Kompensation bei Flugreisen      

Faire Kleidung      
Klimawerbung auf Lebensmitteln      
Ab März 2026: Neue EU-Regeln zum Schutz vor Greenwashing und irreführender Produktinformation      

Reparieren statt Wegwerfen
Das EU-Parlament hat das „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es - nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren – einfacher werden, Geräte reparieren zu lassen. Unabhängige Werkstätten sollen zudem gestärkt werden. Verschiedene Webseiten, wie etwa die vom BMWK geförderte „kaputt.de“ bieten jetzt schon umfangreiche Hilfe zum „Selber-Reparieren“ oder um geeignete Reparaturwerkstätten zu finden.   → mehr erfahren    

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Barrierefreiheit zuhause, Digitale Vorsorge, Pflegeheim-Finanzierung   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele Erben und Vererben, Desinformation, Elektronische Patientenakte   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Digitaler Nachlass, Sprachassistenten auf dem Smartphone, Deep Fakes erkennen   → mehr erfahren      


•  Noch bis 30. April bewerben  
DiscoverEU: Verlosung von Travel-Pässen Die EU-Initiative DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen Europa zu entdecken. Zweimal im Jahr werden rund 35.000 Travel-Pässe an 18-jährige Europäerinnen und Europäer verlost. Die aktuelle Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 30. April 2024.   → mehr erfahren      


Bis zum 15. Mai bewerben!  
Engagement-Wettbewerb „machen!2024“ Der Engagement-Wettbewerb „machen!2024“ würdigt das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Gesucht werden die besten 200 Ideen für den Zusammenhalt vor Ort. Damit die Ideen auch umgesetzt werden können, werden Preisgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro vergeben.   → mehr erfahren      


 „Neue Ziele nach der Schule“  
Digitale Fokuswoche für junge Leute 13. – 17. Mai 2024 Erste eigene Wohnung, Versicherungen, ins Ausland gehen, einen Freiwilligendienst machen oder ein Studium finanzieren: Hier finden Jugendliche kostenlose Online-Vorträge rund um den Start in deine Zukunft.   → mehr erfahren  


- BMDV fördert Umweltschutz an Flughäfen
- Deutschland und China unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren

Bundesverkehrsministerium startet 2. Förderaufruf für die Beschaffung von umweltfreundlichen Bodenstromgeräten für deutsche Flughäfen

Berlin, 16. April 2024 - Ab dem 13. Mai 2024 öffnet die zweite Antragsrunde im technologieoffenen Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Lösungen für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an deutschen Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Nach dem erfolgreichen ersten Investitionsaufruf vom Juli 2023, gewährt das BMDV nun erneut Zuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen am Boden und für die zum Betrieb erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.


Bundesminister Volker Wissing: „Wir wollen die deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen, dafür schaffen wir Anreize für Investitionen in Klimaschutz. Unser erster Förderaufruf war ein voller Erfolg. Deshalb werden wir die deutschen Flughäfen weiter unterstützen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Stromversorgung von Flugzeugen. Das verbessert die Luft auf dem Vorfeld und trägt unmittelbar zur Reduktion von CO2 bei. Der Klimaschutz stellt unsere Luftfahrt vor besondere Herausforderungen. Mit unserer Förderung helfen wir ihr, die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.“


Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer und Sprecher der NOW GmbH: „Die starke Resonanz der Branche auf den ersten Förderaufruf im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass der Wille der Flughäfen ihren Betrieb klimafreundlich zu gestalten groß ist. Dass die Bundesregierung ihr Engagement fortsetzt und die deutschen Verkehrsflughäfen erneut bei der Beschaffung klimafreundlicher Bodenstromsysteme unterstützt, ist ein wichtiges, positives Signal: Deutschland geht in Sachen klimafreundliche Flughäfen voran und festigt seine Vorreiterrolle mit einer frühzeitigen Teilrealisierung der europäischen Anforderungen der AFIR.”


Mit einem Budget von rund 20 Mio. € werden im zweiten Aufruf ausschließlich Vorhaben adressiert, deren Beginn sich auf das Haushaltsjahr 2024 bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für die Beschaffung der umweltfreundlichen Lösungen. Damit schafft das BMDV Planungssicherheit bei der Anschaffung klimafreundlicher Technologien. Im ersten Aufruf konnten durch die Förderung des Bundes 52 mobile Bodenstromgeräte sowie dazugehörige Ladeinfrastruktur beschafft werden, was nach ersten Schätzungen dabei hilft, bis zu 2.600 Tonnen CO2-Äquivalente jährlich einzusparen.


7 Flughäfen haben bisher von der Förderung profitiert. In einem Online-Seminar am 02.05.2024 informieren BMDV, BAV und NOW GmbH über den zweiten Förderaufruf. Hier werden zudem Ergebnisse der Marktstudie “Klimafreundliche Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen” vorgestellt, die potenziellen Antragsstellenden eine Akteursübersicht gibt. Die Anmeldung zum Seminar ist unter dem Link weiter unten möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme in Deutschland werden.


Die Antragstellung ist bis zum 14.06.2024 um 15 Uhr möglich. Anträge werden durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bewilligt, sie führt auch die Erfolgskontrollen der Projekte durch. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer Dienstleister unterstützt die Umsetzung der Bodenstrom-Richtlinie mit ihrer fachlichen Expertise und erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.


Ansprechpartner bei der NOW GmbH ist das Team Klimafreundliche Luftfahrt:
bodenstrom@now-gmbh.de.
Zum zweiten Förderaufruf inklusive Wettbewerbskriterien: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/bodenstrom-an-flughaefen-04-2024/
Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abrufbar: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/2_Bodenstrom_Flughaefen/Bodenstrom_node.html



Deutschland und China unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren
Der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, und der chinesische Minister für Industrie und Informationstechnologie, Jin Zhuanglong, haben heute eine gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China unterzeichnet.


Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Das autonome und vernetzte Fahren ist verbunden mit der Hoffnung auf eine sicherere und effizientere Mobilität der Zukunft. Wir befinden uns derzeit in einer entscheidenden Entwicklungsphase, in der es darum geht, die Technologie aus den Laboren auf die Straßen zu bekommen. Der Schlüssel dafür liegt im fairen Wettbewerb. Dafür sind gemeinsame Standards und Normen, zu deren Entwicklung unsere gemeinsame Absichtserklärung beitragen wird, wichtig und nützlich.“


Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner: „Automatisiertes und vernetztes Fahren wird für die künftige Mobilität eine zentrale Rolle spielen und der Automobilindustrie neue Geschäftsmodelle eröffnen. Gleichzeitig sind wir uns des herausfordernden Geschäftsumfelds in China bewusst, gerade auch der zunehmend restriktiven Datengesetzgebung, die insbesondere dem grenzüberschreitenden Datentransfer zum Teil enge Grenzen setzt. Hier soll die gemeinsame Absichtserklärung ansetzen und nicht nur dazu beitragen, die internationale Standardisierung und den fairen Wettbewerb in diesem Bereich voranzubringen, sondern auch konkrete Fortschritte beim Thema des Reziproken Datentransfers zu ermöglichen – und dies in Respekt nationalen und EU-Datenrechts. Hierzu werden wir uns für greifbare Ergebnisse einsetzen.“


Das automatisierte und vernetzte Fahren hat das Potenzial, die Zukunft der Mobilität tiefgreifend zu verändern. Deutschland und China möchten das Thema durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen zügig vorantreiben. Die heute unterzeichnete Erklärung setzt einen Dialog fort, den Deutschland und China bereits im Jahr 2018 begonnen hatten.


Die Erklärung befasst sich unter anderem mit Standards und Regeln, die bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO) abgestimmt werden. Es ist zu begrüßen, wenn China sich dort konstruktiv einbringt. Globale Standards helfen der Verkehrssicherheit, dem Verkehr über Grenzen und dem Handel mit Pkws.


Die Erklärung bildet aber auch eine Basis, um über Themen zu sprechen, bei denen kein Konsens besteht. Ein Thema des Austausches soll etwa der grenzüberschreitende Transfer von Daten aus China nach Deutschland sein, die von Bedeutung für das automatisierte und vernetzte Fahren sind. Deutschland wird sich hier für greifbare Verbesserungen für deutsche und EU-Unternehmen einsetzen.



Die Neuregelungen im Überblick

Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht.
Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten und sie von bürokratischen Hürden befreien.
Erwachsene dürfen jetzt legal Cannabis konsumieren.
     
Finanzen, Wirtschaft und Arbeit - Haushaltsfinanzierung 2024
Berlin, 1. April 2024 (kein Aprilscherz) - Die Bundesregierung hat mit dem zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz wichtige Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor.
Weitere Informationen zum Haushaltsfinanzierungsgesetz


Wachstumschancen für Unternehmen
Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern. Das Wachstumschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, den Standort Deutschland für die Zukunft fit zu machen. Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz


Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von morgen
Neue Arbeitsinhalte, neue Technologien, neue Werkzeuge – Unternehmen brauchen Fachkräfte, die sich damit auskennen. Ab dem 1. April 2024 helfen Ausbildungsgarantie, Weiterbildungsgesetz und Qualifizierungsgeld den Unternehmen Schritt zu halten. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Arbeit

Kein Elterngeld bei sehr hohen Einkommen
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neugestaltet. Weitere Informationen zum Elterngeld


Gesundheit: Konsum von Cannabis für Erwachsene legal
Für Erwachsene ist der Cannabiskonsum jetzt legal. Warum die Bundesregierung das Gesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden sollen – ein Überblick. Weitere Informationen zu Cannabis


Neues Organspende-Register online
Das neue Organspende-Register speichert die Entscheidung für oder gegen eine Spende in einem zentralen Online-Verzeichnis. Die Entscheidung zur Organspende ist damit rechtlich verbindlich dokumentiert. Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben erhalten. Weitere Informationen zur Organspende

Inneres: Für einen demokratischen Öffentlichen Dienst
Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen – Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeinde im Öffentlichen Dienst können nun beschleunigt werden. Weitere Informationen zum Öffentlichen Dienst


Das neue Organspende-Register ist online und es gibt neue Fördermöglichkeiten für die berufliche Aus- und Fortbildung.

Das 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz  sieht eine höhere Luftverkehrssteuer vor, Sanktionen beim Bürgergeld und den Abbau des begünstigten Agrardiesels. Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten und von Bürokratie befreien.   → mehr erfahren    


Einfacher zum neuen Ausweis oder Pass  
Bürgerinnen und Bürger sollen sich zukünftig aufwändige Wege zum Amt sparen können. Die Beantragung von Ausweisdokumenten soll bundesweit einheitlich unkomplizierter und komfortabler werden. Und: Bürger sollen per Mail Erinnerungen an den Ablauf von Dokumenten erhalten können.   

  Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden  
„Deutschland soll ein attraktiver Anlagestandort mit einer starken Anlegerkultur sein“, betonte Bundesminister Marco Buschmann. Dazu gehört es, dass Anleger ihre Rechte im Schadensfall wirksam und zügig durchsetzen können. Das ist Ziel der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes.  
Für bessere Bedingungen in der Medizin-Forschung  
Ein wichtiges Signal für die medizinische Forschung am Standort Deutschland: Ein neues Medizinforschungsgesetz soll Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen oder Zulassungsverfahren von Arzneimitteln beschleunigen und vereinfachen – ohne Einbußen für die Sicherheit.  

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung  
Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben. Bundesministerin Lisa Paus und die Ministerinnen und Minister der Länder wollen die Kindertagesbetreuung qualitativ voranbringen. Dazu haben sie einen "Letter of Intent" vereinbart.

Was sich sonst noch im April 2024 ändert    
Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme      
Deutschlandticket vielerorts für Studierende und Azubis günstiger      
Zinsen auf KfW-Studienkredite leicht reduziert      
Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht        


Podcast
Wie verhindern wir den Bürokratie-Burnout, Marco Buschmann?
Asterix und Reinhard Mey dürfte nicht allzu viel verbinden – außer vielleicht ihre schmerzlichen Erfahrungen mit der Bürokratie.

Gut für Letzteren: Deutschland ist fest entschlossen, Papierberge hinter sich zu lassen und reißende Antragsströme zu bändigen. Dabei hilft das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Im Podcast erklärt der Bundesjustizminister an welchen Stellschrauben dieses dreht. Ein weiteres Thema: Die ewige Frage nach der Föderalismusreform.   → mehr erfahren    

EU untersucht Umsetzung des Digital Markets Acts (DMA)  
Im Visier: Alphabet, Apple und Meta Seit zwei Wochen ist der DMA vollumfänglich wirksam. Nun hat die EU-Kommission erste Untersuchungen wegen Nichteinhaltung eingeleitet. Es geht um Alphabets Regeln zur Lenkung in Google Play und zur Selbstreferenzierung in der Google-Suche, Apples Regeln zur Lenkung im App Store und zur Auswahl von Browsern, zur Änderung von Standardeinstellungen sowie Metas “Bezahl- oder Zustimmungsmodell“.   → mehr erfahren      


PODCAST  
"Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?"
Die Verbraucherzentralen bringen Licht ins Dunkel der "Blackbox SCHUFA". In dem Podcast wird die Arbeitsweise der SCHUFA und anderer Auskunfteien erörtert, Vor- und Nachteile von Bonitätsprüfungen vor Vertragsschlüssen und Ratenzahlungen erläutert und dem kryptischen SCHUFA Score auf den Grund gegangen.   → mehr erfahren    


ZAHL DES TAGES   2,2 Prozent Laut Statistischem Bundesamt wird die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2024 voraussichtlich +2,2 Prozent betragen. Das ist der niedrigste Wert seit April 2021.   → mehr erfahren    

Service und Fakten    
Mehr Sicherheit für Kinder durch digitalen Verkehrsassistent      
Jahresbericht zu Breitbandmessung: 5G auf 28,5 Prozent gestiegen      
Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente      
Falsche Schufa-Warnungen als Täuschungsmanöver      
Betrugsmasche zielt auf neue Nutzer bei Kleinanzeigen-Plattformen      
Was sollten Eltern bei Virtual-Reality-Spielen beachten?      
In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller Spielspaß teuer wird      
Private Drohnen: Tipps zu Versicherung und Rechtslage      
Online-Marktplatz Temu abgemahnt    
Blauer Engel für Kaminöfen        

Neue Broschüren und Flyer  
Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit und mehr: Die Broschüre informiert und erläutert geltende gesetzliche Regelungen.   → mehr erfahren        
Deutschland wird barrierefrei! Das Magazin zur Bundesinitiative Barrierefreiheit      
Sicherheit auf dem Wasser      
Kurzcheck: Geflüchtete im Betrieb integrieren (Online-Infoblatt)      
FAQ - Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation (Online-Infoblatt)      
Zusammen gegen Manipulation einschließlich Desinformation (Online-Infoblatt)      

 Nachhaltig Reisen  
Urlaub mal anders Viele Menschen planen jetzt den Sommerurlaub. Nachhaltiges Reisen verspricht ungewöhnlich, spannend und manchmal sogar köstlich zu sein. Wer Lust auf einen solchen Urlaub hat, den erwartet zudem eine Zeit, die den Horizont erweitert. Verschiedene mit Bundesmitteln geförderte Initiativen zeigen auf, wie Reisen mit Umweltschutz vereinbar ist.   → mehr erfahren        
Sicher im Ausland: Reise- und Sicherheitshinweise, Krisenvorsorgeliste „Elefand“      
Abzocke mit falschen Tickets und Unterkünften: So erkennen Sie Fakes       Reiserücktrittsversicherung: Das Wichtigste in Kürze      
Richtige Ernährung auf Fernreisen: Schutz vor Montezumas Rache      
Fahrrad, E-Bike & Co: Tipps fürs Ausland      

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Verbraucherinsolvenzen, Digitaler Nachlass, Dachbegrünung plus Photovoltaik   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“ Themenbeispiele: Pflegezeit finanziell planen, Vollmachten und Verfügungen   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Smartphone-Anwendungen, Social Bots und Wahlen, Patientenrechte   → mehr erfahren      

Mädchen-Zukunftstag 2024  
Machen Sie mit beim Girls'Day! Geben Sie Mädchen einen Einblick in Ihren Berufsalltag! Fördern Sie den Nachwuchs – frei von Geschlechterklischees! Der Girls'Day vermittelt praktische Erfahrungen in Berufen und Studienfächern, in denen der Frauenanteil bislang unter 40 Prozent liegt. Unter girls-day.de können Sie Ihr Angebot eintragen.   → mehr erfahren

 

Bundesrat stimmte Wachstumschancengesetz,  Zweitem Haushaltsfinanzierungsgesetz, Krankenhaustransparenzgesetz und Cannabisgesetz zu

Berlin, 22. März 2024 - 1042. Sitzung des Bundesrates:
- Bundesrat verlangt Verbesserungen beim Ausbau des Schienennetzes
- Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes

- Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten 
- Bundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht
- Grünes Licht für 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz - höhere Steuern, weniger Subventionen


Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.

Einigungsvorschlag angenommen
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter: Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent, Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate, auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie, Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.


Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes. Wettbewerbsfähigkeit soll steigen Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Inkrafttreten Das Wachstumschancengesetz war 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

„Das Wachstumschancengesetz enttäuscht“ Niederrheinische IHK fordert wirksame Entlastungen  
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Um 3,2 Milliarden sollen deutsche Unternehmen finanziell entlastet werden, damit sie mehr investieren. Leider fällt die Summe geringer aus als angekündigt. Sie hilft den Unternehmen nur wenig bis gar nicht, kritisiert Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK: „3,2 Milliarden Euro können unsere Unternehmen nicht ansatzweise entlasten.

Zum Vergleich: Nicht einmal zwei der acht Hochöfen in Duisburg könnten damit durch die zukunftsfähige Wasserstoff-Technologie ersetzt werden. Das Wachstumschancengesetz enttäuscht. Es hat eher Alibi-Charakter. Viele Unternehmer fragen sich, ob die Ampel in Berlin den Ernst der Lage erkannt hat. Die Betriebe kämpfen mit den Energiepreisen, zu hohen Steuern und zu viel Bürokratie. Wir fordern deswegen mehr und wirksame Entlastung.“

 

 

Deutscher Mittselstandsbund DMB dazu: Wachstumschancengesetz nur kleinster gemeinsamer Nenner – Mittelstand braucht weitere Entlastung  
Das heute im Bundesrat angenommene Wachstumschancengesetz schafft zwar in seiner abgespeckten Version Investitionsimpulse für KMU. Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB) sind aber weitere Maßnahmen nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken.  

Der DMB begrüßt es zunächst, dass heute die Länderchefs dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben. Zuvor hatte der Verband an die Regierungsparteien und Ministerpräsidenten appelliert, ihre Differenzen, insbesondere beim Streitpunkt der finanziellen Belastung der Kommunen, beizulegen. Wichtige Vorhaben der Ampel-Koalition, die dem Mittelstand zugutekommen, können nun umgesetzt werden. Dazu zählen Investitionsimpulse wie eine Verbesserung von Abschreibungsbedingungen oder eine optimierte Verlustverrechnung.  


Grundsätzlich zu kritisieren ist allerdings, dass die beiden Investitionsprämien sowohl für Digitalisierung als auch für Klimaschutzmaßnahmen nicht im Gesetzestext verankert wurden. Vor allem die Klima-Investitionsprämie, die während der Verhandlungen zwischen Regierung und Bundesländern im Vermittlungsausschuss gestrichen wurde, wäre eine zielführende Maßnahme gewesen.


„Die Streichung dieser Prämie ist nicht nur ein Rückschlag für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, sondern auch für die Bemühungen um die ökologische Transformation in Deutschland", so Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB.  Aus dem Entlastungspaket ist ein "Paketchen" geworden Durch den Wegfall der Klima-Investitionsprämie sinkt das Entlastungsvolumen des Gesetzes von geplanten knapp sieben Milliarden Euro jährlich auf rund drei Milliarden Euro.

„Aus dem erhofften großen Entlastungspaket ist ein Paketchen geworden. Das Wachstumschancengesetz kann daher nur ein erster Aufschlag sein, dem die Ampel-Koalition dringend weitere Maßnahmen folgen lassen muss.“, sagt Tenbieg. Entscheidend hierbei sei, dass diese den gesamten Mittelstand abdecken. “Punktuelle Förderprogramme wie beispielsweise die Klimaschutzverträge, die nur energieintensive Branchen betreffen, sind nicht ausreichend. Die breite Masse geht leer aus”, betont der DMB-Chef.  

Eine wirksamere, weil flächendeckende, Alternative stellen aus Sicht des Verbandes Steuergutschriften dar. In den USA werden sogenannte “Tax Credits” längst pragmatisch umgesetzt und tragen dazu bei, den dortigen Standort wettbewerbsfähig zu halten. “Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte bereits davon gesprochen, dass ein solches Modell auch für Deutschland erfolgversprechend sei. Es wäre im Sinne des Mittelstands, wenn Habeck seinen Worten schnell Taten folgen ließe”, sagt Tenbieg.

Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Einführung von Transparenzverzeichnissen
Das Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen. Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.


Bundesrat fordert umfassende und verständliche Informationen
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. 


Bundesrat billigt Cannabisgesetz
Der Bundesrat hat das Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit. Legaler Besitz und Konsum begrenzter Mengen Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.


Verbot gilt weiter für Minderjährige
Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.


Anbauvereinigungen statt legalem An- und Verkauf
Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt.


Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.

Inkrafttreten
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, können überwiegende Teile des Gesetzes nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April 2024 in Kraft treten.

TÜV-Pressemitteilung zu "Bundesrat stimmt für Cannabisgesetz".
- Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung stehen im Konflikt mit den Zielen der Verkehrssicherheit und Vision Zero.
- Notwendig sind klare Regelungen und Präventionsmaßnahmen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Der Bundesrat hat dem Cannabisgesetz heute zugestimmt. Auch die geplanten Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung bezüglich des Konsums von Cannabis wurden durch den Verkehrsausschuss des Bundesrats akzeptiert. Dazu sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband: 
 „Der Konsum von Cannabis birgt erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit. Die Entscheidung des Verkehrsausschusses des Bundesrats, Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in Bezug auf Cannabiskonsum untätig passieren zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zur Vision Zero, der sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Strenge Vorschriften und Grenzwerte in Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum für alle Verkehrsteilnehmer:innen sind unerlässlich, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Der THC-Grenzwert sollte auf wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen basieren, nicht auf politischen Manövern. Für Fahranfänger:innen und Berufskraftfahrer:innen muss ein absolutes Cannabisverbot gelten. Zudem ist eine umfangreiche Präventionsarbeit notwendig, um die Öffentlichkeit über die Gefahren des Cannabiskonsums im Straßenverkehr aufzuklären. Die Annahme, dass regelmäßiger Cannabiskonsum mit der Fahreignung vereinbar ist, ist irreführend und gefährlich.


Eine voreilige Änderung geltender und bisher bewährter Vorschriften ohne fundierte Grundlage und adäquate Risikobewertung ist inakzeptabel. Hier gilt es besonnen abzuwägen zwischen individuellen Freiheiten und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.“


Der TÜV-Verband hatte im Vorfeld der Beratungen dafür geworben, die Vorschläge der Fachgesellschaften von DGVM und DGVP zur Änderung des Paragraphen 13a Ziff.2 (neu) FeV Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen:
Eine Überprüfung des Trennungsvermögens beim Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten muss erfolgen,
1. wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit besteht, jedoch aus sonstigen Gründen Anzeichen für nicht adäquates Trennverhalten vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von nicht adäquatem Trennverhalten begründen,
2. Cannabis unter Missachtung des § 3 KCanG konsumiert wurde, wodurch ein Vergehen nach § 34 KCanG oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 KCanG vorlag,
3. eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurde,
4. ein chronischer oder häufig übermäßiger Substanzkonsum oder eine gleichzeitige bzw. wirkungsverstärkende Einnahme einer weiteren zentral wirksamen Substanz inkl. Alkohol vorliegt,
5 die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis d genannten Gründen durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden ist,
6 sonst zu klären ist, ob ein adäquates Trennverhalten nunmehr besteht oder ob bei Abhängigkeit eine stabile Abstinenz vorliegt.

Bundesrat gibt grünes Licht für Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Der Bundesrat hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Reaktion auf Karlsruher Urteil Das Gesetz beruht auf einer Initiative der Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion auf die haushaltspolitischen Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Es soll die aus dem Urteil resultierenden Finanzierungslücken für den Bundeshaushalt 2024 schließen.


Höhere Steuern, weniger Subventionen
Das Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen:
- Höhere Luftverkehrssteuer
Die Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von einem deutschen Flughafen zahlen müssen, erhöhen sich ab 1. Mai 2024.

- Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Damit werden die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023 breiter verwendet. Ein Teil fließt in den Bundeshaushalt.

- Absenken der Subventionen beim Agrardiesel
Die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt schrittweise und entfällt ab 2026 vollständig.


- Abschaffung des Bürgergeldbonus
Er war für Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern eingeführt worden, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, und entfällt zukünftig. Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld

- Jobcenter dürfen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern, den Regelbedarf vollständig für einen Zeitraum von zwei Monaten streichen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben hiervon ausgenommen.

- Geringerer Zuschuss für die Rentenversicherung
Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro abgesenkt. Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.


Bundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Empfehlung des Vermittlungsausschusses Er folgte dabei einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der von der Bundesregierung am 7. Februar 2024 angerufen wurde, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte.


Der Vermittlungsausschuss schlug in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.


Gesetz setzt EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung um
Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt.


Das Gesetz enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Inkrafttreten
Nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 23. Februar 2024 bestätigt hat, kann das Gesetz nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.


Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines Doktortitels.


Separates Feld für Doktortitel
Durch die Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat werden neue Muster für die Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe, für den Personalausweis sowie für die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose in die jeweiligen Verordnungen mit aufgenommen.


Diese neuen Muster weisen ein separates Datenfeld für den Doktorgrad aus. Zu den bisher aufgetretenen Verwechslungen und Irrtümern hinsichtlich des Nachnamens soll es somit nicht mehr kommen.


Doktorgrad in Namensfeld sorgt für Verwirrung
Bisher erfolgt die Eintragung eines Doktorgrades in Pässen und Ausweisen durch das Voranstellen der Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen. Dies führe bei Grenzkontrollen in anderen Staaten häufig zu Komplikationen, da die Abkürzung oft für einen Teil des Nachnamens gehalten wird, heißt es in der Verordnungsbegründung. Zudem sehe der Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation für das Datenfeld „Name“ keine weiteren Eintragungen als den Nachnamen vor. Nach der Zustimmung des Bundesrates soll die Verordnung zum 2. Mai 2024 in Kraft treten.


Bundesrat verlangt Verbesserungen beim Ausbau des Schienennetzes
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen.

Kostentragung für Schienenersatzverkehr bei Vollsperrung
Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden.


Förderung für Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge
Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern.


Sanierung nicht nur der Hauptstrecken
Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr als bisher schon ins Hintertreffen geraten.

Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht Das Gesetz wird jetzt dem Vermittlungsausschuss, der aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest.



Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Klimageld gefasst. Voraussetzungen noch 2024 schaffen Darin fordert er die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen.


Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.


Fehlender Auszahlungsmechanismus während der Pandemie
Schon bei der Auszahlung von Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und dann der Energiekrise habe sich gezeigt, dass es an einem Auszahlungsmechanismus fehle. Ohne einen solchen Mechanismus gestalteten sich die Prozesse zur gezielten Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt es in der Entschließung. Daher müsse schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieses im nächsten Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.


Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Keine Zustimmung im Bundesrat für Novelle des Onlinezugangsgesetzes
Das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ blieb im Bundesrat ohne die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso wie ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Digitale Kommunikation mit der Verwaltung
Ziel des Gesetzes ist es, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es schafft Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die Kommunikation mit der Verwaltung ist die BundID - ein zentrales digitales Bürgerkonto- in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zur Identifikation.


Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden. Vermittlungsverfahren möglich Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, haben nun Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Was tut die Bundesregierung für den Verbraucherschutz?

Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent  

Berlin, 20. März 2024 - Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele für den Verbraucherschutz gestellt. Vieles wurde bereits umgesetzt, etwa die neue Verbandsklage, das Deutschlandticket und die Förderungen zum Heizungstausch und zum klimafreundlichen Bauen. Anderes ist noch in Arbeit. Aus Anlass des Weltverbrauchertages am vergangenen Freitag, dem 15. März, finden Sie hier einen Überblick.   → mehr erfahren    


 • Neues Organspende-Register online   Organspende – die wichtigsten Fragen und Antworten  
Seit dem 18. März ist das neue Organspende-Register online. Ein guter Grund, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Und sind meine Daten in dem neuen Register sicher?  


• Deutsches Baugewerbe   Den Wohnungsbau stabilisieren  
Zum 125. Jahrestag des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes wirbt der Bundeskanzler für mehr bezahlbaren Wohnraum. „Wir investieren. Wir fördern. Und wir machen Tempo“. Beispiele sind die Kreditförderungen für Familien und klimafreundlichen Neubau.                


•  Wissenschaftliche Politikberatung   ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“  
Wie können Gesundheitswesen und Gesellschaft künftigen Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“ auf wissenschaftlicher Basis. Er ist das Nachfolgegremium des Corona-ExpertInnenrats.  


•  Fußball-Europameisterschaft   Public Viewing bis in die Nacht möglich  
Die Vorfreude auf die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ist groß. Public Viewing wird wieder möglich sein, auch bei späteren Anstoßzeiten. Das Bundeskabinett hat einer Verordnung zugestimmt, die während der Wettkämpfe Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt.        


• Gesetz zum Abbau von Bürokratie  
Die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger entlasten Die Bundesregierung will den bürokratischen Aufwand verringern und damit mehr unternehmerischen Freiraum schaffen sowie uns alle von bürokratischen Verpflichtungen entlasten. Dafür hat das Kabinett das Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht.   → mehr erfahren    

• Beispiele für Bürokratieabbau   Von Aufbewahrungsfristen bis Hotelmeldepflicht   → mehr erfahren    
•  Podcast „KanzlerKompakt“   Bürokratie abbauen – Wirtschaft entlasten   → mehr erfahren        

•  Desinformation als Herausforderung in Krisenzeiten Desinformation ist kein neues Phänomen. Aber in den letzten Jahren hat sie eine neue Dimension erreicht. Die stellvertretende Regierungssprecherin, Christiane Hoffmann, ist im HOPCAST zu Gast und berichtet über ihre Erfahrungen mit dem Thema.   → mehr erfahren      


•  Initiative „Jahr der Nachricht“  
Informationen auf einen Klick – alles richtig und wahr? In Zeiten von Desinformation und Deepfakes will die Initiative „Jahr der Nachricht“ jungen Menschen mehr Orientierung bieten. Das Ziel des Projekts von #UseTheNews: Seriösen Medien eine Plattform schaffen und den kompetenten Umgang mit Nachrichten stärken.   → mehr erfahren      


•  Neue Serie „Das tut die EU für mich“  
So schützt die EU Verbraucherinnen und Verbraucher  Was macht die EU eigentlich für mich? Ob Finanzierung von Radwegen, strenge Vorgaben für hohe Lebensmittelstandards oder großzügige Rückgaberechte für Kundinnen und Kunden – in der neuen Serie des Bundespresseamtes „Das tut die EU für mich“ lernen Sie ganz konkrete Beispiele kennen. Lesen Sie hier, in diesem ersten Beitrag, was die EU im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes bereits umgesetzt oder geplant hat.   → mehr erfahren        


•  So erhalten Käuferinnen und Käufer sichere Produkte in der EU      
Das bietet die EU jungen Menschen      
So stärkt die EU die Rechte von Frauen      
EU-Programme für Auszubildende und junge Berufstätige        


•  PODCAST   #Finanzisch: Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Wie funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage? Wer kann die staatliche Prämie nutzen und vor allem wofür? Das erklärt das Bundesfinanzministerium in der neuen Folge von #Finanzisch.   → mehr erfahren    


•  Service und Fakten
Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent      
Angebot für Frauen: Intensivgespräche zur Altersvorsorge      
Für faire Bedingungen bei der Fernwärme      
Girokontenvergleich: Testseiten startet Anfang April      
Bundesnetzagentur erweitert Mobilfunk-Karte      
Kosmetik-Artikel: Alle Inhaltsstoffe müssen geprüft sein      
Nahrungsergänzungsmittel: Worauf man achten sollte      
Wasser trinken im Schulalltag: Am 22. März ist Weltwassertag      
Video: CO2-neutrale Lebensmittel? Die Tricks mit der Klima-Werbung      
Genug Betrug: Augen auf beim Online-Kauf!     
Wasser trinken im Schulalltag: Am 22. März ist Weltwassertag      

Digitaler Verbraucherschutz: BSI-Jahresrückblick
Im BSI-Jahresrückblick werden unter anderem IT-Sicherheitsvorfälle und Trendthemen mit Bedrohungspotenzial des vergangenen Jahres 2023 näher beleuchtet. So zählten Datenleaks bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie Phishing-Angriffe auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu den häufigsten Bedrohungen.   → mehr erfahren        

Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart      
Lebensmittel spenden: Ein Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln      
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Informationsblatt)      


Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Verbraucherinsolvenzen, Barrierefreiheit zuhause, Smart Home   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Kurznachrichten und Soziale Netzwerke, Pflegezeit finanziell planen   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Betrug am Finanzmarkt, barrierefreie Infografik, Digitale Gesundheit   → mehr erfahren      

Tipps für ein nachhaltiges Osterfest  
Bunte Eier aus dem Supermarkt: Darauf sollten Sie achten Eier in der Osterzeit können einen bitteren Beigeschmack haben. Millionen Hennen legen für die Osterzeit Eier. Dabei werden die Tiere nicht immer artgerecht gehalten. Warum Sie bei den gefärbten Eiern aus dem Supermarkt aufpassen sollten.   → mehr erfahren        
So gelingt ein restefreies Osterfest      
Osterbäckerei mit Kindern      
Teure Süßigkeiten zu Ostern: Achtung vor Preisaufschlägen    
      


75 Jahre Grundgesetz  
24.–26. Mai: Ein Fest für die Demokratie Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Daher wollen wir das Grundgesetz feiern!   → mehr erfahren      

Anmeldeportal geöffnet  
20. Deutscher IT-Sicherheitskongress
Mit dem Start der Anmeldung beginnt der Countdown für den 20. Deutschen IT-Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Kongress findet in diesem Jahr unter dem Motto „Cybernation Deutschland: Kooperation gewinnt“ wieder in digitaler Form statt.   → mehr erfahren

Verbraucherschutz aktuell und gesetzliche Neuregelungen

Gesetz für Erneuerbares Heizen 


Berlin, 7. März 2024: Förderung klimafreundlicher Heizungen gestartet

Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige Heizungstausch wird staatlich gefördert. Seit dem 27. Februar können Eigenheimbesitzer dafür Anträge bei der KfW stellen.   → mehr erfahren    

Im Kabinett beschlossen   Die wichtigsten Änderungen beim BAföG  
Höhere Freibeträge, weniger Bürokratie: Die BAföG-Reform soll Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss ermöglichen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.  


Im Kabinett beschlossen   Digitalisierung der Justiz – Weniger Papier, mehr Flexibilität  
Die Justiz nimmt die Digitalisierung weiter in den Blick: Die elektronische Kommunikation soll leichter werden. Alle Beteiligten in einem Strafverfahren sollen davon profitieren.                


Gleichstellung von Männern und Frauen   Was muss noch getan werden?  
Seit 75 Jahren sichert das Grundgesetz Männern und Frauen gleiche Rechte. Wir blicken zurück: Was ist seitdem geschehen? Und wir schauen nach vorn: Was muss noch erreicht werden? Ein Überblick.  


Im Kabinett beschlossen   Berufsanerkennung stark gefragt  
Die Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse steigen – eine gute Nachricht für Unternehmen, die Fachkräfte suchen. Fast 80 Prozent der Anträge entfielen auf das Gesundheitswesen.         


Rentenkürzungen – Nicht mit mir „Kürzungen bei der Rente kommen für mich nicht in Betracht. Für mich ist das eine Frage des Anstands und des Respekts gegenüber aktuellen Rentnerinnen und Rentnern und gegenüber der jüngeren Generation“, so Kanzler Scholz in der neuen Folge von Kanzler kompakt.   → mehr erfahren    


Gesetzliche Neuregelungen  
Was ändert sich für Sie im März 2024?

Der März bringt Verbraucherinnen und Verbrauchern etliche Verbesserungen. So können Frauen künftig bis zum 75. Lebensjahr an der Brustkrebs-Früherkennung teilnehmen; in Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen müssen klimaschädliche flourierte Gase reduziert werden und der Kauf eines energieeffizienten Auto wird erleichtert. Ein Überblick.   → mehr erfahren      


Vom Bundestag verabschiedet  
FAQ zur Legalisierung von Cannabis
Ab dem 1. April soll in Deutschland der Cannabiskonsum für Erwachsene legal werden. Warum die Bundesregierung das Gesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden sollen. Ein Überblick.   → mehr erfahren    


Gesetz über digitale Märkte  
Was bringt das Gesetz den Verbrauchern? Seit heute, dem 7. März, gelten neue Regeln für marktbeherrschende Onlinedienste, wie etwa Apple, Meta, Google oder Amazon – insgesamt 22 Dienste. Vieles ändert sich für Verbraucher: So sollen etwa Messenger-Dienste und Plattformen interoperabel werden. Das heißt, die Nutzer können Chatnachrichten zwischen verschiedenen Diensten hin und her schicken. Beiträge in Online-Diensten sollen auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können.   → mehr erfahren    


 Service und Fakten    
Streik am Flughafen, bei der Bahn, im ÖPNV: Das sind Ihre Rechte      

Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?  

So verbreitet sind TikTok-Challenges bei Kindern    

Sora von OpenAI – KI erstellt fotorealistische Videos      

EU-Kommission verhängt Strafe gegen Apple      

Bei der Personensuche im Internet nicht in Abofalle tappen      

Stromspar-Check hilft Verbrauchern beim Energie- und Geldsparen      

Neue App für Menschen mit Behinderungen: Hilfe bei Cybermobbing    

Ebenfalls neu: BAföG-App und BAföG-Rechner      

Neue Empfehlungen der DGE für gutes Essen und Trinken        


Neue Broschüren  
Elterngeld und Elternzeit

Die vorliegende Broschüre informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit.

Sie finden außerdem anschauliche Beispiele und hilfreiche Tipps, die Ihnen Ihre individuelle Planung erleichtern können.   → mehr erfahren  


Mindestlohn in der Pflege: Fragen und Antworten    

Der Mindestlohn: Fragen und Antworten      

Eure Kinderrechte: Das Arbeitsheft zur Broschüre      

Betrug beim Onlinebanking: Checkliste für den Ernstfall  

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Energieberatung der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Fördermittel fürs Haus, Welche Heizung ist die richtige?   → mehr erfahren    


Angebote der Initiative „Digital Kompass“ – Gemeinsam Barrieren überwinden Themenbeispiele: Bilder erstellen mit KI, das E-Rezept, das digitale Büro   → mehr erfahren    


Angebote der Initiative „Digitaler Engel“ – Aktiv im Alter Themenbeispiele: Kurznachrichten &Soziale Netzwerke, Elektronische Patientenakte   → mehr erfahren      


PODCAST  
•  Wo kommt das Fleisch, das ich kaufe, eigentlich her?
Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Mit der Herkunftskennzeichnung wird jetzt Transparenz geschaffen. Seit dem 1. Februar gilt die Kennzeichnungspflicht nicht nur für vorverpacktes sondern auch für unverarbeitetes Fleisch – etwa an der Fleischtheke oder beim Metzger.   → mehr erfahren      


•  Weltverbrauchertag 15. März  
„Pass auf deine Mäuse auf“ - Wirtschaftlicher Verbraucherschutz wird immer wichtiger: So etwa ist Online-Shopping wunderbar bequem – aber hat auch eine Kehrseite. Beschwerden zu Fakeshops haben stark zugenommen. Auch so genannte „Buy now, Pay later“-Finanzierungen verleiten Kaufende dazu, ihr persönliches Limit zu überschreiten. Die Verbraucherzentralen informieren zum Weltverbrauchertag unter dem Motto „Pass auf deine Mäuse auf“ über sicheres Einkaufen im Internet.    → mehr erfahren      


Jetzt bewerben!   Förderpreis "Helfende Hand"

Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz können sich bis Ende Juni mit ihrem Projekt auf den diesjährigen Förderpreis "Helfende Hand" bewerben. Mit der Auszeichnung werden jährlich Projekte von Hilfsorganisationen, Unternehmen sowie Einzelpersonen gewürdigt, die sich auf besondere Weise ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagiert haben.   → mehr erfahren  


Der Countdown läuft: Noch 100 Tage bis zum „Heimspiel für Europa“

Berlin, 6. März 2024 - Am Rande einer Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den Countdown zum Start der Fußball-EM 2024 in Deutschland gestartet. In exakt 100 Tagen wird das Eröffnungsspiel angepfiffen – Deutschland freut sich auf das „Heimspiel für Europa“.  


Exakt 100 Tage vor Beginn der Fußballeuropameisterschaft ist die Vorfreude auf das Turnier im Bundeskanzleramt deutlich spür- und sichtbar. Im Kabinettssaal sind schon die offiziellen Spielbälle der „Heim-EM“ ausgelegt. Eine Gelegenheit, die die Ministerinnen und Minister sich nicht nehmen lassen. Bereits vor Beginn der Kabinettssitzung kicken sie sich vor dem Saal kurz Bälle zu, bevor es zum offiziellen Fototermin geht.
Die Bundesregierung stellt sich auch geschlossen hinter die Vision für das Turnier – und sie will die Vorfreude 100 Tage vor dem Beginn der Europameisterschaft entfachen. Die EM soll ein „Heimspiel für Europa“ werden: Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 wird Deutschland bis zu 2,7 Millionen Fans in den Stadien und bis zu zwölf Millionen Besucherinnen und Besucher auf den Fanmeilen im ganzen Land begrüßen können. Unterstützung des Turniers im Koalitionsvertrag verankert Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung auf die Unterstützung der Fußball-EM verständigt.

Quelle: Bundesregierung / Güngör

Die Vorbereitungen für das Turnier sind nun auf der Zielgeraden. Sie wurden seitens der Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministeriums getroffen. Von dem Turnier soll ein nachhaltiges Signal für Sportgroßveranstaltungen in Deutschland ausgehen, denn als Gastgeber- und Ausrichterland ist das Ziel, auch über den eigentlichen Turnierzeitraum hinaus zu profitieren. Countdown auch im Bundesinnenministerium Bundesinnenministerin Nancy Faeser legte im Kabinett einen kurzen Bericht zu den Turniervorbereitungen und dem Planungsstand zur Europameisterschaft vor.


Für den Nachmittag hat sie als Sportministerin außerdem zu einem presseöffentlichen Countdown-Event eingeladen. Dort gibt sie gemeinsam mit dem Sportdirektor des Deutschen Fußball Bunds (DFB), Rudi Völler, dem Turnierdirektor der UEFA EURO 2024, Philipp Lahm, und Turnierbotschafterin Celia Šašić einen Ausblick auf die Chancen des Turniers für die Bundesrepublik. Außerdem geht es um ausgewählte Projekte des BMI-Begleitprogramms zur EURO 2024. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesinnenministerium: Fußball-Europameisterschaft – Deutschland begrüßt Europa.

Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ vom Bundestag gebilligt. 

155. Sitzung des Bundestages


Berlin. 23. Februar 2024 - Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/870420/8763) gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis - Foto Pixabay - für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen.

In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme. Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10426) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/10427) vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss hatte in einer teils turbulenten und emotionalen Sitzung am Mittwoch, 21. Februar, noch einige Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen.


Anträge der CDU/CSU (20/8735) und der AfD (20/8869), die beide den Stopp der geplanten Legalisierung forderten, fanden beide keine Mehrheit. Gegen den Antrag der AfD stimmten alle übrigen Fraktionen des Hauses, für den Antrag der Union stimmte auch die AfD. Auch zu diesen Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (20/10426).


Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die bisher illegale Droge Cannabis soll unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum legalisiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht werden sollen der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetzentwurf werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Vorlage. Der Entwurf zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.


Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.


Privater Cannabis-Anbau
Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.


Begrenzte Ausgabe von Cannabis
An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.


Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis. Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten. 


Stellungnahme des Bundesrates
In einer Stellungnahme brachte zuvor der Bundesrat seine Befürchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck (20/8704). Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelt auch die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabis-Sorten für möglich. Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum ist nach Einschätzung der Länderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.


Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung teilt die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der entsprechenden Unterrichtung (20/8763) hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden.


Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, heißt es in der Unterrichtung weiter. Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe.

Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 22. Februar 2024

KfW-Bauförderung wieder gestartet
Die Bundesregierung investiert Milliarden in den Bau neuer, bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnungen. Bundesbauministerin Geywitz zeigt sich mit Blick auf den Wohnungsmarkt zuversichtlich und die KfW nimmt ab sofort wieder Förderanträge an.   → mehr erfahren    


Bundesdatenschutzgesetz  Mehr Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring  
Die Bundesregierung will die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien, wie der Schufa, stärken. Betroffene sollen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten sich auf ihren Scorewert auswirken und welche Aussagekraft diese haben.  


Ladeinfrastruktur   90.000 öffentliche Ladepunkte in Betrieb  
Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II setzt die Bundesregierung 68 Maßnahmen für den Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur um. Inzwischen sind über 90.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Betrieb.                


Startchancen-Programm   Milliardenprogramm für Brennpunkt-Schulen  
Etwa 4000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler stärken: Das ist das Ziel des Startchancen-Programms. Bund und Länder haben sich jetzt dazu abschließend verständigt. Das Programm kann damit zum 1. August 2024 starten. Insgesamt stehen 20 Milliarden Euro dafür bereit.  


Menschen mit Behinderungen   Mehr Teilhabe in allen Lebensbereichen  
Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen erfahren noch immer Ausgrenzung. Was kann die Politik daran ändern? Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat seine Empfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft an die Bundesregierung übergeben.                


Cybersicherheit   Neues IT-Lagezentrum eröffnet  
Spezialistinnen und Spezialisten des BSI behalten im neuen IT-Lagezentrum die Cybersicherheitslage für Deutschland rund um die Uhr im Blick. Das Lagezentrum empfängt pro Jahr von 22 Meldestellen rund 2.800 Meldungen zu IT-Sicherheitsvorfällen und Sicherheitslücken.  


Kinderpornografie   Mindeststrafen angepasst  
Sexueller Missbrauch und Kinderpornografie müssen konsequent bekämpft werden. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der es den Behörden ermöglicht, im Einzelfall flexibel zu handeln – und sich so auf die schweren Fälle zu fokussieren.      


SPECIAL: Digital Service Act
Was Sie jetzt wissen sollten Seit dem 17. Februar ist der Digital Service Act (DSA) vollständig in Kraft. Mit dem Gesetz können illegale Inhalte – etwa Hassrede oder gefälschte Produkte – schneller entfernt werden. Die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet werden umfassender geschützt. Während die EU-Kommission sehr große Plattformen und Suchmaschinen beaufsichtigt, sind nationale Koordinatoren für kleinere Plattformen zuständig und dienen als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger.   → mehr erfahren        


Das regelt der DSA für Verbraucherinnen und Verbraucher    
Umsetzung des DSA in Deutschland: Das Digitale Dienste Gesetz      
Bundesnetzagentur: Künftig die zentrale Anlaufstelle      
BKA: Derzeit Meldestelle für Entgegennahme von DSA-Meldungen      


Ausbildung aktuell
Der Fachkräftemangel ist allerorten in Deutschland zu spüren. Die Bundesregierung will dem gegensteuern und mehr junge Leute für die Berufsausbildung gewinnen. Lesen Sie in diesem Newsletter, welche guten Gründe es für eine duale Ausbildung gibt, wie die Ausbildungsvergütungen angestiegen sind und was sich sonst noch auf dem Ausbildungsmarkt tut.   → mehr erfahren    


Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke zu den massiven Preiserhöhungen bei Fernwärme: „Menschen sind auf eine warme Wohnung und auf bezahlbare Heizkosten angewiesen. Die Monopolstruktur der Fernwärme darf nicht zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. … Deswegen wollen wir die Verordnung, die die Versorgungsbedingungen regelt, zeitnah überarbeiten.“   → mehr erfahren    


Service und Fakten  
Polizei warnt vor Betrug beim Kleinanzeigenverkauf im Netz      

Bundesnetzagentur: Millionen Produkte nicht gesetzeskonform      

EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen TikTok ein      

Betrug mit Festgeld im Netz: Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen      

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung    

Abo für Facebook und Instagram: Meta muss nachbessern      

Inflationsrate so niedrig wie seit Sommer 2021 nicht mehr      

Sinkende Energiepreise: Das müssen Sie beim Anbieterwechsel beachten      

Salmonellen sind häufige Ursache für Lebensmittel-Rückrufe      

Betrug auf Karrierenetzwerken wie LinkedIn und Xing      

Social Media: Influencer verstoßen gegen Kennzeichnungspflicht      


Quiz: Wie sicher sind Sie im Netz unterwegs?
Künstliche Intelligenz eröffnet neue, faszinierende Angebote. Zugleich nehmen Fake News und Desinformation zu. Umso wichtiger ist es, auf Sicherheit im Netz zu achten. Wie erkennen Sie Online-Angebote mit verlässlichen Inhalten? Was ist ein Deep Fake und wie können Sie Ihre Daten schützen? Testen Sie Ihr Wissen im Quiz.   → mehr erfahren      


Neue Broschüren - Ratgeber für Patientenrechte
Wie und worüber muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufklären? Wer entscheidet über die Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? Diese und viele weitere Fragen werden im Ratgeber Patientenrechte einfach und verständlich beantwortet.   → mehr erfahren        

Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart      

Digitale Spiele – Pädagogisch beurteilt, Ausgabe 2023 / 2024      

Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft      

Wenn das Altwerden zur Last wird - Suizidprävention im Alter      

Demenz und Berufstätigkeit - Neue Perspektiven für Unternehmen und Behörden      

Merkblatt für Opfer einer Straftat      

Podcast  
Woran erkenne ich nachhaltige Handys, Tablets & Co.? Immer mehr Lebensbereiche unseres Alltags werden digital. Zugleich steckt der Nachweis von Nachhaltigkeit bei Informations- und Kommunikationstechnologie noch in den Kinderschuhen. Doch jetzt tut sich endlich was.   → mehr erfahren    

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Energieberatung der Verbraucherzentralen: Themenbeispiele: Hilfe im Förderdschungel, Photovoltaik, Wärmepumpe   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Digital Kompass – Gemeinsam digitale Barrieren überwinden" Themenbeispiele: Das neue E-Rezept, Whatsapp, Signal, Theema und Co, Digitale Gesundheit   → mehr erfahren    

Termine
 27. bis 29. Mai 2024 re:publica      

22. August 2024 gamescom congress          

Wer gewinnt den Deutschen Fachkräftepreis?
Mit dem Deutschen Fachkräftepreis würdigt die Bundesregierung Unternehmen, die neue Wege gehen, um Fachkräfte zu finden oder im Betrieb zu halten. Am 26. Februar zeichnet Bundesarbeitsminister Heil die Gewinner aus. Ihre Ideen können Vorbild sein.   → mehr erfahren


Bundesrat: 3. Sitzung des Vermittlungsausschusses

Vermittlungsausschuss bestätigt Krankenhaustransparenzgesetz
Berlin, 21. Februar 2024 - In seiner Sitzung am 21. Februar 2024 einigte sich der Vermittlungsausschuss darauf, das vom Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz zu bestätigen. Das Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz ist beendet: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat empfiehlt, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.


Im nächsten Schritt kann der Bundesrat entscheiden, ob er dennoch Einspruch einlegt oder dem Einigungsvorschlag folgt. Ziel: Mehr Durchblick für Patienten Das Krankenhaustransparenzgesetz (Drucksachen in DIP) wurde vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen und zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, welches die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Der Bundesrat hatte am 24. November 2023 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen.


Einigung bei Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 21. Februar 2024 auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nunmehr entfallen. Die Bundesregierung hatte am 7. Februar 2024 zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 2. Februar 2024 im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hatte.


Kritik an Ausweitung der Versicherungspflicht
Mit dem Gesetz will der Bundestag eine Richtlinie der Europäischen Union zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umsetzen. Der Bundestagsbeschluss sieht unter anderem vor, dass ab dem 1. Januar 2025 auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Bisher sind diese Fahrzeuge davon befreit. An dieser Regelung kam im Bundesratsverfahren und während der Plenardebatte Kritik auf (Redevideo TOP 9 vom 2. Februar 2024).


Danach wird die Einbeziehung dieser Fahrzeugtypen in die Versicherungspflicht als nicht erforderlich angesehen, da ihr Gebrauch der normalen Haftpflichtversicherung unterfällt und mögliche Schäden durch diese ausreichend abgesichert seien.

Kfz-Haftpflicht gilt weiterhin nicht für SAM
Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge beizubehalten. Nächste Schritte Als nächstes stimmt nun der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab. Bestätigt anschließend auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 den Vorschlag, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten.


Beratungen zu Justizreform vertagt
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 die Beratungen zum Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz sowie zum Gesetz zum Einsatz von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren vertagt.


Der Bundesrat hatte am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen, um das vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedete Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG) sowie das am gleichen Tage beschlossene Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten grundlegend überarbeiten zu lassen. Wann der Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu beiden Gesetzen wieder aufnimmt, steht noch nicht fest.


Kompromiss beim Wachstumschancengesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen. Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent, Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate, auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer), Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten.


Der Vermittlungsausschuss hat außerdem beschlossen, aus dem Wachstumschancengesetz u.a. die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen zu streichen.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat erforderlich
Im nächsten Schritt stimmt der Bundestag am 23. Februar 2024 über das geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen.


- Antisemitismus bekämpfen - 2. Jahrestag des Angriffs auf die Ukraine 
- Billigung Haushalt 2024, Kritik an Etatkürzung für Bildungsfahrten - Welpenschutz
- Effektivere Rückführungen - Schnellere Einbürgerung - Leiharbeit in der Pflegebranche

1041. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2024


Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2. Februar 2024 fasste er auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und übersandte sie der Bundesregierung. Springerpools In zehn Punkten zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor.


Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte - diese sollten gezielt unterstützt werden. Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden - beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.

Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen
Die Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre.


Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können. Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe - sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der Bundesrat seine Entschließung.


Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft. Entscheidung liegt bei der Bundesregierung Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht.


Antisemitismus bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen
Der Bundesrat verurteilt jegliche Form des Antisemitismus auf das Schärfste. In einer am 2. Februar 2024 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einstimmig gefassten Entschließung bekräftigt er, dass sowohl das Existenzrecht Israels als auch die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur deutschen Staatsräson gehören. Mit Sorge sehen die 16 Länder, dass es nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zu einer Zunahme antisemitischer Vorfälle sowie zu antiisraelischen Hassdemonstrationen gekommen ist, bei denen das Existenzrecht Israel geleugnet und zur Beseitigung des israelischen Staates aufgerufen wurde.


Voraussetzung für Einbürgerung: Bekenntnis zum Existenzrecht
Wer das Existenzrecht Israels leugne, wende sich gegen die Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und könne daher nicht deutscher Staatsbürger werden, betont der Bundesrat. Er hält es daher für notwendig, dass ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Ausprägung deutscher Staatsräson Voraussetzung für die Einbürgerung ist.


Volksverhetzung auf Demonstrationen bekämpfen
Aufrufe zur Beseitigung Israels bei Demonstrationen müssen aus Sicht des Bundesrates effektiv und konsequent bekämpft werden. Einsatzkräfte der Polizei benötigten mehr Klarheit darüber, wann sie eingreifen können. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie der Straftatbestand der Volksverhetzung ausdrücklich auf Störungen des öffentlichen Friedens erweitert werden kann, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts Israels ergeben.


Der Bundesregierung solle zeitnah in Abstimmung mit den Innen- und Justizministern der Länder entsprechende Vorschläge zur Änderung des Straf- und Staatsangehörigkeitsrechts entwickeln, verlangt der Bundesrat. Bundesregierung am Zug Der einstimmige Appell der 16 Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.


Bundesrat äußert sich zum 2. Jahrestag des Angriffs auf die Ukraine
Der Bundesrat verurteilt erneut aufs Schärfste den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine als eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht. Er fordert Russland auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzuziehen.


Einstimmig fasste der Bundesrat am 2. Februar 2024 eine entsprechende Entschließung anlässlich des 2. Jahrestags des Angriffs auf die Ukraine. Auch im letzten Jahr hatte er sich entsprechend geäußert (Drs. 80/22). Respekt, Anerkennung und Unterstützung für die Ukraine Alle 16 Länder verurteilen die Angriffshandlungen und Bombardierungen auf die Ukraine und die damit einhergehenden Todesopfer und Verletzten, die Zerstörung von ukrainischen Kulturstätten sowie der Infrastruktur.


Gleichzeitig zollen sie dem entschlossenen Kampf der Ukrainerinnen und Ukrainer großen Respekt und Anerkennung. Die Ukraine sei Teil der europäischen Familie. Erforderlich sei daher, dass Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union seine humanitäre, politische und militärische Unterstützung für die Ukraine fortführe. Der Bundesrat begrüßt den Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs, EU-Beitrittsverhandlungen unter anderem mit der Ukraine zu eröffnen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um der Ukraine eine positive Perspektive zu geben und wichtige Reformen umzusetzen.


Die Ukraine habe seit der Verleihung des Kandidatenstatus am 23. Juni 2022 bedeutende Reformschritte unternommen, die ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft für den europäischen Weg unter Beweis stellen, betont der Bundesrat. Partnerschaften ausbauen Die Länder wollen die partnerschaftlichen Beziehungen zu den Menschen in der Ukraine weiter ausbauen. Zu begrüßen sei, dass bereits viele Kommunen und einige deutsche Länder Regional- und Städtepartnerschaften geschlossen haben und weitere Kommunen und Länder solche anstreben.


Dies könne kurzfristig mit dazu beitragen, dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen zu etablieren und in der jetzigen Notsituation akut zu helfen. Integration in den Arbeitsmarkt Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufzunehmen. Er unterstützt das Ziel, die Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine weiter voranzubringen. Immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer fänden als Fachkräfte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Billigung für Haushalt 2024 - Entschließung zum Etat des Bundesrates
Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 2. Februar 2024 auch der Bundesrat den Haushalt für das bereits laufende Jahr 2024 gebilligt. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.


Kritik an Etatkürzung für Bildungsfahrten
In einer begleitenden Entschließung kritisieren die Länder allerdings Kürzungen im Etat des Bundesrates, die der Bundestag kurzfristig beschlossen hatte: Sie betreffen Mittel zur Unterstützung von Bildungsfahrten für Schüler- und Besuchergruppen, die sich im Bundesrat über Funktion und Abläufe des Verfassungsorgans informieren wollen. Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Menschen das Vertrauen in die Demokratie verlieren, sei es umso wichtiger, die herausragende Bedeutung demokratischer Strukturen und Prozesse aufzuzeigen, betont der Bundesrat.


Aufgrund der überraschenden Mittelkürzung fehle nun bei vielen Schulklassen die nötige Planungssicherheit für Besuche des Bundesrates im laufenden Jahr. Der Bundesrat fordert daher, die Kürzung zurückzunehmen - spätestens im nächsten Haushaltsjahr. Knapp 477 Milliarden Euro Ausgaben Der vom Bundestag verabschiedete Haushalt sieht Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 39,03 Milliarden Euro und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes.


Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben um 3,4 Prozent: 2023 lag das Soll bei 461,21 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro. Fast 378 Milliarden Einnahmen Die Steuereinnahmen taxiert der Bundestat auf 377,61 Milliarden Euro - 2,27 Milliarden Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war, heißt es in der amtlichen Begründung.


Reaktion auf Karlsruher Urteil
Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben.


Effektivere Rückführungen: Bundesrat billigt Bundestagsbeschluss
Das so genannte Rückführungsverbesserungsgesetz hat die letzte Hürde genommen: Am 2. Februar 2024 billigte der Bundesrat das Gesetz aus dem Bundestag, indem er auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten.


Identitätsklärung
Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um Abschiebeverfahren zu effektivieren und die Ausreisepflicht von Personen ohne Bleiberecht besser durchsetzen zu können. So erhalten Behörden mehr Möglichkeiten, ausreisepflichtige Personen aufzufinden, ihre Identität anhand von Dokumenten zu klären und das Untertauchen zu verhindern. Dazu dürfen Behörden beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer der Abzuschiebenden betreten.


28 Tage Ausreisegewahrsam
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams beträgt künftig 28 statt wie bisher 10 Tage. In gerichtlichen Verfahren zu Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam haben Betroffene Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden - Ausnahmen gibt es für minderjährige Gefährder oder Jugendstraftäter.


Fortdauer und Anordnung von Abschiebungshaft ist künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich, auch bei Folgeanträgen. Abschiebung von Straftätern und Gefährdern Insbesondere Straftäter, Gefährder und Schleuser sollen künftig schneller abgeschoben werden. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität gilt ein Ausweisungstatbestand, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist.


Höhere Strafen für Schleuser
Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität verschärft das Gesetz die bisherige Strafandrohung für entsprechende Delikte. Zugleich stellt es klar, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist. Rasches Inkrafttreten Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bedenken aus der Praxis In einer begleitenden Entschließung äußert der Bundesrat fachliche Bedenken zur gesetzlichen Pflicht, Betroffenen bei richterlichen Anordnungen von Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam von Amts wegen einen Anwalt zu bestellen.


 Er weist auf Schwierigkeiten in der Vollzugspraxis und auf das unklare Verhältnis zu einer bereits existierenden Norm im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hin, die in erforderlichen Fällen die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten regelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Anwendung der neuen Regelung in der Praxis zu prüfen und - soweit erforderlich - das Verhältnis der beiden Normen gesetzlich klarzustellen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst - feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Schnellere Einbürgerung nur bei Bekenntnis zur deutschen Verantwortung
Die vom Bundestag am 19. Januar 2024 verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fand am 2. Februar 2024 auch die Billigung des Bundesrates. Sie wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach wie geplant in Kraft treten.


Schnellere Einbürgerung
Das Gesetz erleichtert den Erwerb der deutschen Staatangehörigkeit: Künftig ist die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren möglich - bisher waren es acht. Bei besonderen Integrationsleistungen kann sich die Zeit auf bis zu drei Jahre verkürzen. Generell zugelassen ist dabei die Mehrstaatigkeit - Betroffene müssen sich also nicht mehr zwischen zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden.


Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands
Neben dem Bekenntnis zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft müssen Bewerberinnen und Bewerber sich zusätzlich auch zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen. Dies sei ein elementarer in der Bundesrepublik Deutschland geltender Grundsatz, heißt es in der Gesetzesbegründung.


Gesetzliche Ausschlussgründe
Ausgeschlossen ist die Einbürgerung im Fall einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten. Besserer Informationsaustausch Die Behörden erhalten künftig Informationen darüber, ob Antragstellerinnen und Antragsteller wegen Taten verurteilt wurden, denen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde lagen. Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt.

Öffentliche Einbürgerungsfeier
Einbürgerungsurkunden sollen grundsätzlich in einem feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden. Inkrafttreten in einigen Monaten Das Gesetz tritt im Wesentlichen drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


Bundesrat drängt auf Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel
Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, den illegalen Online-Tierhandel zu bekämpfen. Er fordert, Vertriebskanäle für illegale Anbieter zu schließen, eine bessere länderübergreifende Überwachung und Nachverfolgung zu realisieren sowie Sanktionen bei Verstößen zu verschärfen. Anonyme Angebote ohne Kontrolle Insbesondere seit der Corona-Pandemie habe der Online-Handel mit Tieren stark zugenommen, heißt es in der Begründung einer am 2. Februar 2024 auf Initiative von Schleswig-Holstein gefassten Entschließung.


Kleinanzeigen-Portale seien für den illegalen Tierhandel zu wichtigen Umschlagplätzen geworden. Anonym oder auch unter falschem Namen könnten Händlerinnen und Händler dort verschiedene Tierarten ohne jegliche Kontrolle zum Kauf anbieten. Illegaler Welpenhandel Gerade der illegale Welpenhandel sei ein großes Problem: Oft würden kranke und ungeimpfte Tiere verkauft, die unter widrigsten hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen gezüchtet und gehalten worden sind. Solche vermeintlich preisgünstig erworbenen Tiere verursachten häufig enorme Folgekosten und Haltungsprobleme: Viele der Tiere würden aufgrund von Überforderung in sowieso schon überfüllten Tierheimen abgegeben.


Mafiöse Strukturen
Um das zu verhindern, müsse die Bundesregierung eine zentrale Stelle zur Recherche und Aufklärung von illegalem Tierhandel einrichten, um endlich effektiv und länderübergreifend gegen die mafiösen Strukturen der internationalen Tierproduzenten vorzugehen. Bislang würden Verkäuferinnen und Verkäufer, die illegal mit Tieren handeln, meist nur vereinzelt und zufällig erwischt und zur Verantwortung gezogen.


Onlineplattformen in der Verantwortung
Der Bundesrat drängt die Bundesregierung, endlich Maßnahmen von den Onlineportale-Betreibern einzufordern, die den illegalen Handel mit Tieren massiv erschweren. Dazu gehöre die Einführung einer Verkäufer-Identitätspflicht für den Handel mit Wirbeltieren. Die Onlineplattformen sollten außerdem über die Risiken und Missstände durch illegalen Welpenhandel informieren müssen. Würden sie gegen die Eigenkontrollpflicht verstoßen, sollte das Sanktionen zur Folge haben, verlangt der Bundesrat.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Bundesrat stimmt Änderungen bei Kfz-Haftpflicht nicht zu

Vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten am 2. Februar 2024 keine Zustimmung im Bundesrat - sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln. Was der Bundestagsbeschluss vorsieht Mit dem Gesetz will der Bundestag eine EU-Richtlinie zur Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen umsetzen.


Ab 1. Januar 2025 soll eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.

Insolvenzfonds zur Absicherung
Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer finanzieren, soll künftig Verkehrsopfer auch bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Er träte an die Stelle der bisherigen deutschen Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. Der Bundestagsbeschluss will zudem die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisieren und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer regeln.


Bundesrat für Nachbesserungen bei geplanter Postreform
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 mit der Novelle des Postgesetzes befasst. In einer umfangreichen Stellungnahme fordert er zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. So müsse beispielsweise bei der geplanten Verlängerung der Brieflaufzeiten sichergestellt sein, dass tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften trotzdem weiterhin am Erscheinungstag bei den Abonnentinnen und Abonnenten ankommen.


Keine Benachteiligung ländlicher Räume
Außerdem besteht die Sorge, dass einzelne Regelungen des Postgesetzes das Ziel einer angemessenen und gleichermaßen flächendeckenden Versorgung aller Regionen aufweichen könnten. Eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume beim Zugang zu universalen Postdienstleistungen müsse verhindert werden.


Zustellung schwerer Pakete nur durch zwei Personen
Der Bundesrat kritisiert die Pläne zur Zustellung schwerer Pakete mit technischen Hilfsmitteln. Diese hätten sich in der Praxis nicht bewährt. Um die Paketzustellerinnen und -zusteller vor in der Branche häufig auftretenden Muskel-Skelett-Erkrankungen zu schützen, fordert er ausnahmslos die Zustellung schwerer Sendungen durch zwei Personen.


Ziele des Gesetzentwurfs
Mit der Reform will die Bundesregierung das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen anpassen. Wegen des deutlich gesunkenen Briefaufkommens soll sich der Zeitdruck bei der Briefbeförderung reduzieren. Um unfairen Wettbewerb zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterbinden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich alle Postdienstleistungsunternehmen zukünftig im Rahmen eines „digitalen Marktzugangsverfahrens“ bei der Bundesnetzagentur registrieren, die umfangreiche Kontrollrechte erhält.


Weiterhin sind zum Schutz der Paketzusteller und -zustellerinnen schwere Pakete (über 10 kg) zukünftig zu kennzeichnen. Pakete über 20 kg sollen nur noch durch zwei Personen oder mit einem technischen Hilfsmittel bewegt werden. Bundestag am Zug Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme, anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.


Verbraucherschutz-Newsletter 31. Januar 2024

Das ändert sich für Sie im Februar

Berlin. 31. Januar 2024 -  Die Zuzahlung bei Medikamenten wird vereinfacht; Batterien enthalten mehr recycelte Metalle und bei Fleisch von der Ladentheke muss angegeben werden, wo es herkommt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen zum Februar 2024.   → mehr erfahren    

 

•  Schwangerschaftskonfliktgesetz   Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte  
Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen wirksamer vor Belästigung von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern schützen: Das ist das Ziel der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das im Kabinett beschlossen wurde.  


•  Klima- und Transformationsfond (KTF)   Förderprogramme wieder gestartet  
Die Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich war, ist aufgehoben. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden.                


•  Kita-Betreuung   Erfreulicher Zuwachs an Personal  
Die Zahl des pädagogischen Personals in Kitas ist in den letzten zehn Jahren um über 50 Prozent gestiegen. Rund 702.000 Betreuungskräfte arbeiteten zum 1. März 2023 hier. Die Zahl der betreuten Kinder ist im selben Zeitraum um 22 Prozent gestiegen.  


Bund-Länder-Arbeitsgruppe   Neue Impulse in der Verbraucherbildung  
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbraucherbildung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist, Menschen ihre Rechte besser zu vermitteln. Verbraucherfragen sollen in Schulen und in der außerschulischen Bildung gestärkt werden.                


•  Ernährungsstrategie der Bundesregierung   Gesundes Essen für Deutschland  
Immer mehr Menschen möchten sich gesund und nachhaltig ernähren – das zeigen viele Studien. Die Bundesregierung will dies unterstützen und die Bedingungen so gestalten, dass eine gute Ernährung allen gleichermaßen möglich ist. Dazu hat das Bundeskabinett eine Ernährungsstrategie beschlossen.  


•  „Allianz der Chancen“   Fachkräftesicherung gelingt nur gemeinsam  
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen dabei, den Wandel in der Arbeitswelt zu bewältigen. Das hat Bundeskanzler Scholz auch auf dem Netzwerktreffen der „Allianz der Chancen“ betont. Die Bundesregierung hat viele Hürden gesenkt. Die Unternehmen sollten alle Potenziale nutzen.         Konferenz am 6. Februar 2024  


•  „Fit & fair by design – Braucht der europäische Verbraucherschutz ein Update?“
Die fortschreitende Digitalisierung stellt neue Herausforderungen an die Verbraucherrechte. Es geht um faire Marktbedingungen und darum, dass Technologien besser verbraucherschützend eingebunden werden. Die EU-Kommission hat dazu eine Konsultation gestartet. Dem Thema widmet sich auch die Konferenz von BMUV und Bitcom e.V. zum Safer Internet Day. Anmeldungen sind noch bis 1. Februar möglich.   → mehr erfahren    


•  Safer Internet Day der Initiative „klicksafe“: „Let's talk about Porno“   → mehr erfahren     Fünf Tipps für mehr Schutz im Netz   → mehr erfahren    


•  SPECIAL: Kampf gegen Desinformation - Forum gegen Fakes  
Digitale Bürgerbeteiligung zum Umgang mit Desinformation Haben Sie sich auch schon gefragt, wie man Meinungsfreiheit leben, sich aber vor Desinformation schützen kann? Wie wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken können? Die Einflussnahme durch fremde Staaten verhindern, zum Beispiel auf unsere Wahlen? Dann beteiligen Sie sich beim digitalen „Forum gegen Fakes – Gemeinsam für eine starke Demokratie“. Wie Sie mitmachen können, erfahren Sie hier.   → mehr erfahren        
Desinformation und Deepfakes: Das Ringen um die Wahrheit im Superwahljahr 2024      

Der Digital Services Act und der Umgang mit Fake News      

Prebunking, Deepfakes, Fake News und anders – was ist das und wie damit umgehen?      


Digitale Rentenübersicht - Altersvorsorge auf einen Blick
Für viele Menschen ist es nicht leicht, angesichts von möglichen Ansprüchen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge, den Überblick über ihre finanzielle Absicherung im Alter zu behalten. Dabei hilft seit dem 30. Juni 2023 ein Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung: Die Digitale Rentenübersicht.   → mehr erfahren    

 Service und Fakten    
Den KulturPass für 18-Jährige gibt es auch 2024      
Deutschlandticket: Der Preis bleibt bei 49 Euro pro Monat  
Lebensmittel nur gering mit Pflanzenschutzmitteln belastet  
Nahrungsergänzungsmittel für Kinder – (k)eine gute Idee?!
Antibiotika-Resistenzen verhindern  
Fragen und Antworten zu Bürgergeld und Sozialhilfe  
So funktioniert das neue E-Rezept    
Verbraucherzentrale rät vom Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab

Warnung vor falschen Amazon- und PayPal-Anrufen      

Betrugsversuche bei Booking.com      

Flightright, Conny und Co: Schildern Sie ihre Erfahrungen mit Legal Tech  

 

Von hier oder doch weit gereist?  
Wie mit regionalen Lebensmitteln getrickst wird Im Podcast von „Klar Tisch!“ geht es um regionale Lebensmittel und wie mit Regionalwerbung getrickst wird. Sie erfahren, was „regional“ eigentlich genau heißt, wo „regionale“ Produkte unter Umständen wirklich herkommen und was hinter den verschiedenen Regionalitätssiegeln steckt.   → mehr erfahren    


•  PODCAST   #Finanzisch – Online-Schnäppchen aus dem Ausland Schnäppchen im EU-Ausland bestellen?
Kann teurer werden als gedacht. Welche Kosten anfallen und was es zu beachten gibt, erklären wir in einer neuen Folge #Finanzisch.   → mehr erfahren    

Neue Broschüren  
Das Eherecht      
Kündigungsschutz      
Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung      
Knietzsche und die Demenz – Ein Buch für Kinder      
Für Schulen: "Wo kommt unser Essen her?" und "Tierfutter – Muss es Soja aus Übersee sein?"       Sicherheit auf dem Wasser      


•  Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Energieberatung der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Photovoltaik, Heizen mit Holz, Wärmedämmung   → mehr erfahren    

•  Angebote der Initiative „Digital Kompass – Gemeinsam digitale Barrieren überwinden" Themenbeispiele: Hilfreiche Apps, Alltagshelfer auf mobilen Geräten, digitale Finanzgeschäfte   → mehr erfahren       Anmeldung bis 11. März  

•  Werde zum Changemaker im Klimaschutz Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 bis 18 Jahren sind eingeladen, am Changemaker Programm 2024 teilzunehmen. Über 100 junge Menschen aus ganz Deutschland haben die Möglichkeit, am 19. und 20. April 2024 online zusammenzukommen, um gemeinsam in digitalen Workshops Klimaschutzprojekte für ihre Schule zu planen.   → mehr erfahren      

•  Bis zum 20. März bewerben! Energiesparmeister gesucht!
Jugendliche pflanzen Bäume, rappen die besten Heiztipps oder organisieren eine Umweltmesse? Dann sollten sie diese Klimaschutzprojekte beim Energiesparmeister-Wettbewerb einreichen. Noch bis zum 20. März können Schülerinnen und Schüler sich mit ihren Ideen für eine nachhaltigere Schule bewerben.

NEU: Dieses Jahr gibt es auch einen Sonderpreis für Fußballvereine.   → mehr erfahren       Bewerbung bis 30. April  

•  Bundespreis Verbraucherschutz
Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen oder Organisationen, die sich für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen. Kennen Sie geeignete Projekte oder Organisationen? Dann schlagen Sie sie für den Bundespreis vor.   → mehr erfahren  


 

- Angriffe der Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt durch das Rote Meer
- Erklärung der Bundesregierung zur Verhandlung am Internationalen Strafgerichtshof  

Angriffe der Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt durch das Rote Meer
Gemeinsame Erklärung der Regierungen Australiens, Bahrains, Dänemarks, Deutschlands, Kanadas, der Niederlande, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten  


Berlin, Freitag, 12. Januar 2024 - In Anerkennung des breiten Konsenses, wie er von 44 Ländern weltweit am 19. Dezember 2023 zum Ausdruck gebracht wurde, sowie der Erklärung des VN-Sicherheitsrats vom 1. Dezember 2023, in der die Angriffe der Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt durch das Rote Meer verurteilt werden, haben unsere Regierungen am 3. Januar 2024 eine Gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der sie ein sofortiges Ende illegaler Angriffe forderten und warnten, dass böswillige Akteure zur Rechenschaft gezogen würden, sollten sie weiterhin Menschenleben, die Weltwirtschaft und den freien Verkehr von Waren auf den zentralen Seewegen der Region bedrohen.


Ungeachtet dieser deutlichen Warnung wurden die Angriffe im Roten Meer fortgeführt; unter anderem wurden am 9. Januar 2024 zahlreiche Raketen und Einweg-Angriffsluftfahrzeuge auf Schiffe im Roten Meer abgefeuert, darunter US-amerikanische Schiffe und Schiffe des Vereinigten Königreichs.  Am 10. Januar 2024 verabschiedete der VN-Sicherheitsrat Resolution 2722, in der diese Angriffe ebenfalls verurteilt werden und ihr Ende gefordert wird.


Als Reaktion auf die fortgeführten illegalen, gefährlichen und destabilisierenden Angriffe der Huthi auf Schiffe auch der Handelsschifffahrt bei ihrer Fahrt durch das Rote Meer haben die Streitkräfte der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs mit Unterstützung der Niederlande, Kanadas, Bahrains und Australiens im Einklang mit dem naturgegebenen Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung, das mit der VN-Charta in Übereinstimmung steht, gemeinsame Schläge gegen eine Reihe von Zielen in von den Huthi kontrollierten Gebieten in Jemen durchgeführt. 


Durch diese Präzisionsschläge sollten die Fähigkeiten, die die Huthi nutzen, um den Welthandel und das Leben internationaler Seeleute auf einem der weltweit wichtigsten Seewege zu bedrohen, gestört und geschwächt werden. Die mehr als zwei Dutzend Angriffe, die die Huthi seit Mitte November auf Handelsschiffe verübt haben, stellen eine internationale Herausforderung dar. Die heutige Maßnahme bezeugt ein gemeinsames Bekenntnis zur Freiheit der Schifffahrt, zum Welthandel und zur Verteidigung des Lebens von Seeleuten vor illegalen und nicht zu rechtfertigenden Angriffen.


Unser Ziel ist nach wie vor der Abbau von Spannungen und die Wiederherstellung von Stabilität im Roten Meer, aber unsere Botschaft ist klar und deutlich: Wir werden im Angesicht fortdauernder Bedrohungen nicht zögern, Menschenleben zu verteidigen und den freien Verkehr von Waren auf einem der weltweit wichtigsten Seewege zu schützen.


Erklärung der Bundesregierung zur Verhandlung am Internationalen Strafgerichtshof  
Am 7. Oktober 2023 haben Terroristen der Hamas unschuldige Menschen in Israel brutal überfallen, gequält, getötet und entführt. Das Ziel der Hamas ist es, Israel auszulöschen. Israel verteidigt sich seitdem gegen den menschenverachtenden Angriff der Hamas. Angesichts der deutschen Geschichte und des Menschheitsverbrechens der Shoa sieht sich die Bundesregierung der Konvention gegen Völkermord besonders verbunden. Diese Konvention ist ein zentrales Instrument des Völkerrechts, um das "nie wieder" umzusetzen. 


Einer politischen Instrumentalisierung treten wir entschieden entgegen. Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück. Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage. Die Bundesregierung unterstützt den Internationalen Gerichtshof in seiner Arbeit, so wie sie es seit vielen Jahrzehnten tut. Die Bundesregierung intendiert, in der Hauptverhandlung als Drittpartei zu intervenieren.


Geplante Veränderungen für Verbraucher

Berlin, 11. Januar 2024 - Die Bundesregierung hat Vorschläge zum Bundeshaushalt 2024 gemacht. Nun müssen diese im Bundestag beraten werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin deutliche Entlastungen vorgesehen – insgesamt in Höhe von 15 Milliarden Euro. Einige Förderprogramme werden reduziert und verschiedene Ausgaben gestrichen. Die nachfolgenden FAQs geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.   → mehr erfahren    


Was gilt aktuell?
Energiepreise: Entlastung von EEG-Umlage, Ende der Energiepreisbremsen       CO2-Preis: Steigerung auf 45 Euro pro Tonne       Neue Förderung von klimafreundlichen Heizungen       Förderung für klimafreundliches Bauen und Sanieren

Hochwasserschäden   Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene
Das aktuelle Hochwasser hat in vielen Regionen Deutschlands große Schäden angerichtet. Hier erfahren Betroffene, wo es Hilfen gibt und welche Schritte jetzt wichtig sind.   → mehr erfahren    


Steuerliche Entlastungen für 48 Millionen Menschen  
Mehr Netto vom Brutto Seit Januar 2024 werden Bürgerinnen und Bürger bei der Lohn- und Einkommensteuer weiter entlastet – durch höhere Freibeträge, die Anpassung des Steuertarifs und die Erhöhung der Soli-Freigrenze.   → mehr erfahren    


Bundesnetzagentur   Fortschritte beim 5G-Ausbau  
Der Ausbau der 5G-Netze ist 2023 stark vorangeschritten. Das zeigen die Ergebnisse des Mobilfunk-Monitorings der Bundesnetzagentur. Die Versorgung mit 5G durch mindestens einen Netzbetreiber ist auf 90 Prozent des Bundesgebiets angestiegen.  


Im Kabinett beschlossen   Digitale-Dienste-Gesetz für mehr Sicherheit im Netz  
Nutzerinnen und Nutzer von Onlineplattformen und Suchmaschinen sollen den Inhalten im Internet vertrauen können. Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere Produkte sollen aus dem Netz verschwinden.                


Im Kabinett beschlossen   Naturgefahrenportal wird aufgebaut  
Frühzeitige Warnung vor Naturgefahren und Informationen über Vorsorgemaßnahmen: Der Deutsche Wetterdienst plant ein Portal zum Thema Naturgefahren. Dafür hat die Bundesregierung jetzt die erforderliche Gesetzesgrundlage geschaffen.  


Deutsche Bahn   Für ein leistungsfähiges Schienennetz  
Mit der DB InfraGO AG ist zum Jahreswechsel das größte Infrastrukturprogramm in der Geschichte der Deutschen Bahn gestartet. Welche Ziele verfolgt die InfraGO AG und wie will sie diese erreichen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.                


Teilhabe   Alle Bundesländer treten dem DigitalPakt Alter bei  
Ein großer Erfolg: Ende 2023 ist dem Bündnis DigitalPakt Alter ein Schulterschluss aller Bundesländer gelungen. Ob Datenschutz, digitaler Kompetenzerwerb oder die wohnortnahe Begleitung Älterer in digitalen Fragen – alle Bündnispartner ziehen an einem Strang.  


Im Kabinett beschlossen   Für eine gute Postversorgung – überall in Deutschland  
Die sichere Postversorgung muss auch in Zeiten rückläufiger Briefmengen sichergestellt sein. Dafür hat die Bundesregierung nun das Postrecht modernisiert. Damit stärkt sie die Grundversorgung, verbessert die Arbeitsbedingungen und sorgt für mehr Nachhaltigkeit.        
 


Das plant die Europäische Union 2024  
Zehn Reformen für den Verbraucherschutz Kundenservice verpflichtend auf Deutsch, Auszahlungspflicht für Reisegutscheine und ein Recht auf Reparatur – das sind einige der Reformvorhaben, die die Europäische Union 2024 auf den Weg bringen möchte. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland stellt die Maßnahmen vor.   → mehr erfahren    



Service und Fakten    
Ein gesundes neues Jahr! So klappt es mit den guten Vorsätzen!      
Vollwertig essen und trinken nach den 10 Regeln der DGE      
Mit Digital Detox ins neue Jahr      
Bahnstreik: Diese Rechte habe Fahrgäste      
So vereinbaren Sie Pflege und Beruf      
DDR-Renten: Antragsfrist an Härtefallfonds endet am 31. Januar 2024      
Das müssen Eltern über die neue App Threads wissen      
Mehr Transparenz in den AGB von PayPal      
Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden      
Aktuelle Verbraucherwarnungen der BaFin    
Geldanlage: Top-Renditen durch Finanz-Coachings aus dem Internet?        


Fakt oder Fake?  
Neue Quiz-Show zum Thema Desinformation. In der Quiz-Show „For Your Information“ geht es darum, Fake News zu erkennen. Die Teilnehmenden recherchieren zum Teil echte, zum Teil gefälschte Schlagzeilen, Fotografien, Collagen und Ähnliches. Dann müssen sie sich entscheiden – ist es eine Information oder Desinformation? Das Besondere dabei: Auch die Zuschauerinnen und Zuschauer lernen, worauf es beim Erkennen von Fake News ankommt.   → mehr erfahren    


Broschüren und Flyer    
Mindestlohn für Studierende – Fragen und Antworten      
Merkblatt Kindergeld      
Merkblatt Kinderzuschlag      
Das erste Smartphone: Wie kann ich mein Kind vor sexueller Gewalt im Internet schützen?      
Woher kommt die Schokolade?      

 Flyer: "MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“      
Nationale Demenzstrategie (Kurzfassung)       
 Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit        

Zwei Jahre Bundesregierung  
Hier bekommen Sie den Überblick! Über den Regierungsmonitor können Sie verfolgen, woran die Bundesregierung gerade arbeitet. Dort sehen Sie, was hinter den Maßnahmen steckt und welche Gesetze und Vorhaben bereits in Kraft getreten sind. Der aktuelle Stand: Von insgesamt 338 Maßnahmen ist bereits die Hälfte (169) abgeschlossen. 127 werden gerade umgesetzt und 42 vorbereitet.   → mehr erfahren    


Termine   18. bis 28. Januar   Internationale Grüne Woche    
13. bis 16. Februar   BIOFACH – Die Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel        

Jetzt mitmachen!   „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“
Bunte Bilder gegen Alkoholmissbrauch: Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert, und die DAK haben die Kampagne „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ gestartet. Bereits zum 15. Mal werden die besten Plakate gegen das Rauschtrinken gesucht. Einsendeschluss ist der 31. März 2024.   → mehr erfahren


Verständigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner auf Änderungen zur Aufstellung des Haushalts 2024

Berlin, 04. Januar 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich heute auf Änderungen zur Vereinbarung vom 15. Dezember 2023 zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 verständigt. Die Vereinbarung vom 15. Dezember 2023 wurde dem Bundeskabinett wie bekannt am 20. Dezember 2023 zur Kenntnis gegeben.

 


Mit diesen Änderungen reagiert die Bundesregierung insbesondere auf Erkenntnisse, die sich im Rahmen der Erarbeitung der konkreten Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag ergeben haben. Im Vergleich zur Einigung vom 15. Dezember 2023 wurden konkret folgende Änderungen vereinbart:
•  Auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft wird verzichtet. Dies insbesondere um den zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden.


Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel wird nicht in einem Schritt vollzogen. Stattdessen erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben.


Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40%. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30% erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert.

 

Die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU, deren Kosten bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen werden und die zukünftig - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - auf die Verursacher umgelegt werden sollen, wird ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt. Dies ist erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen.


•  Als ein Beitrag zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der Deutschen Bahn soll die Deutsche Bahn im Zeitraum bis 2029 mit Eigenkapitalerhöhungen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Euro gestärkt werden. In den Jahren 2024 und 2025 sind dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen - dazu sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen).


Die Änderungen führen in 2024 zu geringeren Entlastungen im Bundeshaushalt in einer Größenordnung von rund 2,5 Milliarden Euro. Diese können durch die Festlegung einer breiteren Verwendung der Einnahmen aus der Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 im Wind-auf-See-Gesetz auch für den allgemeinen Bundeshaushalt (780 Millionen Euro), durch einen zusätzlichen Einsparbeitrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Höhe von 100 Millionen Euro sowie durch Spielräume, die sich aus aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten im Bundeshaushalt ergeben haben, ausgeglichen werden.


Das Bundesministerium der Finanzen ist derzeit gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesministerien dabei, die Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag für die bereits im Dezember vereinbarten Maßnahmen und die sich nun ergebenden Veränderungen zu finalisieren. Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags dann Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten.


In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.