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Archiv
Juli - Dezember 2024
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Verbraucherschtz aktuell
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Berlin, 10. Oktber
2024:
Solarpaket I
Ausbau der Solarenergie kommt rasch voran
Haben Sie schon über Balkon-Solar nachgedacht? Mit dem
Solarpaket I hat es die Bundesregierung Bürgerinnen und
Bürgern deutlich einfacher gemacht, Photovoltaik-Anlagen zu
installieren und Solarenergie zu nutzen. Ein voller Erfolg:
Schon rund 730.000 neue Balkon-Solaranlagen sind in
Deutschland in Betrieb. Weitere Erleichterungen für
Wohnungseigentümer und Mieter treten in Kürze in Kraft.
Aktuelle
Kabinettsbeschlüsse zu Verbraucherthemen
Entsorgung alter Elektrogeräte zukünftig einfacher
Schneller unterwegs dank besserer Nutzung von Verkehrsdaten
Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau
Stärkere Sanktionen beim Bürgergeld
Monatliche Meldepflicht beim Bürgergeld
Weitere Regierungsthemen
„Mental Health Coaches“
Kleines Programm mit großer Wirkung Vor einem Jahr startete
das Programm „Mental Health Coaches", das Kindern und
Jugendlichen in Schulen ermutigen soll, sich bei psychischen
Problemen Hilfe zu holen. Das Programm sei gut angelaufen,
ziehen Experten eine erste positive Zwischenbilanz.
Pflegebegutachtung
Jetzt auch per Videotelefonie möglich Bei Begutachtungen zur
Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann seit Ende September
neben persönlichen Besuchen und strukturierten
Telefoninterviews auch Videotelefonie eingesetzt werden. Etwa
für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für
Wiederholungsbegutachtungen.
Digitale Brieftasche
Bürger können sich mit Smartphone ausweisen Die
Bundesregierung wird eine staatliche digitale Brieftasche für
das Smartphone entwickeln, mit der sich Bürgerinnen und
Bürger künftig digital ausweisen können. Zudem können sie
ihre Identitätsdaten und amtliche Dokumente digital
speichern, präsentieren, sowie mit der qualifizierten
elektronischen Signatur unterzeichnen.
Wohngeld Plus
1,2 Millionen Haushalte erhalten Wohngeld
Nach der Wohngeldreform 2023 haben 1,2 Millionen Haushalte
mit kleinen Einkommen Wohngeld bekommen. Laut Statistischem
Bundesamt sind das 80 Prozent mehr als vorher. Anfang
kommenden Jahres wird das Wohngeld an die allgemeinen Preis-
und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht.
5G-Netze nahezu flächendeckend nutzbar
Nie zuvor wurde eine Mobilfunkgeneration so schnell
ausgerollt wie 5G: Im Oktober 2021 betrug die Versorgung noch
53 Prozent – jetzt liegt sie bei 92 Prozent. Aber es soll
noch besser werden. Deshalb sorgt die Bundesregierung für
kürzere Verfahren, weniger Bürokratie und einfachere
Baugenehmigungen.
Herbstzeit ist Impfzeit
Impfungen: Alles
Wissenswerte auf einen Blick
FAQs zur Grippeschutz-Impfung
FAQs zur Corona-Impfung
FAQ zum Wohnungsbau
So fördert die Bundesregierung bezahlbare und
klimafreundliche Wohnungen Deutschland braucht mehr
bezahlbaren Wohnraum. Deswegen investiert die Bundesregierung
massiv in den Bau von Wohnungen. Wie wird der Wohnungsbau
gefördert? Und welche Förderprogramme gibt es für Familien?
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Service und Fakten
Login-Verfahren: BSI empfiehlt die Nutzung von Passkeys
Was tun bei Identitätsdiebstahl?
Neue Instagram Teen-Konten: Mehr Kontrolle für Eltern
Fit fürs Internet: „Genial Digital“ für Kinder im
Grundschulalter
Warnung vor Abzocke an E-Auto-Ladesäulen mittels Fake-QR-Code
Warnung vor Fake-QR-Codes angeblicher Banken
Smarte Produkte: CE-Kennzeichen gibt Auskunft zu
Cybersicherheit
EuGH schiebt Preistricksereien einen Riegel vor
EU-Schnellwarnsystem: Immer häufiger Cannabinoide in Süßwaren
Jetzt an Umfrage teilnehmen
Verbrauchererfahrungen in der Anlageberatung
Welche Erfahrungen haben Sie zuletzt gemacht, wenn Sie sich
bei Banken und Sparkassen zur Geldanlage haben beraten
lassen? Das möchte die Finanzaufsicht BaFin in einer kürzlich
gestarteten Online-Umfrage herausfinden.
Bundespreis Verbraucherschutz
Auszeichnung für AlgorithmWatch In diesem Jahr hat
AlgorithmWatch den Bundespreis Verbraucherschutz erhalten.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke überreichte
den Preis: „Mit AlgorithmWatch zeichnen wir eine Organisation
aus, die erfolgreich auf Transparenz und klare
Verantwortlichkeiten beim Einsatz von automatisierten
Entscheidungssystemen pocht.“
Neue Broschüre
Radfahren. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.
Diese Praxisfibel wendet sich an Sportvereine, Kommunen,
Initiativen, Pflegeeinrichtungen und interessierte Personen,
die auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine
Teilhabe im Bereich Sport und Bewegung ermöglichen möchten.
Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Barrierefreie Wohnung, Essen auf Rädern,
Zahnzusatzversicherungen
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Heizungstausch, Heizungsoptimierung
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: KI für ein gutes Altern, Digitale Teilhabe
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele:
Passwortsicherheit, Fake-News
Donnerstag, 17. Oktober
Online-Thementag „Digitale Teilhabe – auch wenn das Geld
fehlt!“
Anlässlich des „Internationalen Tags für die Beseitigung der
Armut" veranstaltet der Digital-Kompass diesen Thementag. Im
Rahmen von Online-Veranstaltungen werden Antworten und
Hilfestellungen bei finanziellen Schwierigkeiten, etwa beim
Erwerb von Smartphones oder Tablets, sowie Informationen zu
Beratungsstellen gegeben.
Für eine starkes Ehrenamt
Kampagne
„Deine Gesellschaft zählt“ gestartet Ehrenamtliches
Engagement hat viele positive Effekte - nicht nur für
diejenigen, die vom Ehrenamt profitieren, sondern auch für
die Freiwilligen selbst. Wer sich engagiert, übernimmt
soziale Verantwortung, knüpft wertvolle Kontakte, lernt dazu
und kann die Gesellschaft mitgestalten.
DiscoverEU: Verlosung von Travel-Pässen
Jetzt bewerben und durch Europa reisen Die EU-Initiative
DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen, Europa zu
entdecken. Zweimal im Jahr werden rund 35.000 Travel-Pässe an
18-jährige Europäerinnen und Europäer verlost. Die aktuelle
Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 16. Oktober 2024.
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1047. Sitzung des Bundesrates
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Berlin, 27. September 2024 - Beschlüsse
- Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle
Eigentümerversammlungen Anspruch auf Installation
von Steckersolaranlagen - Bundesrat fordert Ergänzungen
beim Schutz von Einsatzkräften Neuer
Straftatbestand: politisches Stalking - Mehr Schutz für
Schwangere vor Gehsteigbelästigungen
- Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen -
Stärkung der medizinischen Forschung
•
Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle
Eigentümerversammlungen Der Bundesrat hat
Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die
unter anderem das Anbringen von sogenannten
Steckersolaranlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke -
erleichtern.
Anspruch auf Installation von
Steckersolaranlagen Mit der Gesetzesänderung zählen
Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten
Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen,
die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem
Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können
Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen
zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund
verweigern.
Zwar konnten Eigentümer und
Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren.
Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als
schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch
auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer
Steckersolaranlage.
Virtuelle
Eigentümerversammlungen Eigentümerversammlungen können bisher
nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer
und Eigentümerinnen darauf verständigt haben. Andernfalls
finden sie in Präsenz oder in hybrider Form statt. Die
Gesetzesänderung sieht vor, dass sie zukünftig auch rein
online durchgeführt werden können, wenn dies in der
Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der
abgegebenen Stimmen beschlossen wird.
Dadurch
sparten viele Eigentümer Zeit und Geld, da sie nicht mehr zu
Versammlungen reisen müssten, heißt es in der
Gesetzesbegründung. Es muss allerdings sichergestellt sein,
dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte
genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz.
Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur
für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird
ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen
Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch
mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung
durchzuführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf.
Inkrafttreten: Das Gesetz kann nun ausgefertigt und
verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in
Kraft.
•
Bundesrat fordert Ergänzungen beim Schutz von Einsatzkräften
Die Bundesregierung plant, Polizeibeamte, Rettungskräfte,
Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und
Kommunalpolitiker besser zu schützen. Zu einem entsprechenden
Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 27. September 2024
Stellung genommen.
Ausweitung auf andere
Verwaltungseinheiten gefordert In seiner Stellungnahme
fordert der Bundesrat, den geplanten Schutz noch weiter
auszudehnen. So sollen nicht nur Gemeindepolitiker, sondern
beispielsweise auch Bezirksverordnetenvertreter in Berlin, wo
die einzelnen Bezirke nicht den Rechtsstatus einer Gemeinde
haben, in den schützenswerten Personenkreis mit einbezogen
werden.
Druck zur Amts- und Mandatsaufgabe
Des Weiteren fordern die Länder, den Straftatbestand der
Nötigung des Bundespräsidenten oder von Mitgliedern von
Verfassungsorganen zu erweitern. Bisher setzt dieser
Tatbestand voraus, dass Druck auf die benannten Personen mit
dem Ziel ausgeübt wird, dass sie ihre Befugnisse nicht oder
in einem bestimmten Sinne ausüben.
Strafbar müsse
künftig auch sein, Mitglieder von Verfassungsorganen zu
nötigen, ihr Amt oder Mandat ganz oder teilweise aufzugeben.
Neuer Straftatbestand: politisches Stalking Der
Bundesrat schlägt auch einen neuen Straftatbestand
„Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern“ durch
sogenanntes politisches Stalking vor. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf hatte der Bundesrat in seiner Juli-Sitzung
auf den Weg gebracht. Damit sollen Entscheidungsträger gerade
auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch
bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.
Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen
beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu
deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen
wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst
werden. Was im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht Um
Einsatzkräfte und ehrenamtlich Tätige besser zu schützen,
plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht. So solle
bei der Strafzumessung klargestellt werden, dass auch die
Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht
nur unerheblich zu beeinträchtigen, strafschärfend
berücksichtigt werden kann.
Zudem sollen die
Straftatbestände „Nötigung von Verfassungsorganen“ sowie
„Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines
Verfassungsorganes“ ergänzt werden, so dass auch Mitglieder
des Europäischen Parlaments, der Kommission und des
Gerichtshofes der EU erfasst werden. Gleiches gilt für
Mitglieder in Gemeindevertretungen, Bürgermeister und
Landräte.
Bei den Tatbeständen Widerstand und
tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte soll ein besonders
schwerer Fall regelmäßig dann vorliegen, wenn die Tat in Form
eines hinterlistigen Überfalls begangen wird. Vermehrt
Angriffe auf Mandatsträger und ehrenamtlich Tätige Die
Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass für das
Gemeinwohl tätige Menschen trotz ihres unverzichtbaren
Beitrags für die Gesellschaft immer wieder angegriffen
werden.
Dies betreffe Ehrenamtliche ebenso wie
Amts- und Mandatsträger sowie weitere Berufe, die
Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen übernehmen.
Diese Angriffe hätten nicht nur individuelle Folgen für die
Opfer, sondern könnten auch die Funktionsfähigkeit des
Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern, da sich diese
Personen von ihren Tätigkeiten zurückziehen und andere vor
einem solchen Engagement zurückschrecken könnten.
Nun
entscheidet der Bundestag Als Nächstes befasst sich die
Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie
leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer
Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den
Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es
der Bundesrat abschließend beraten.
•
Mehr Schutz für Schwangere vor Gehsteigbelästigungen
Schwangere sollen vor Beratungsstellen und Kliniken oder
Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen
werden, besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner und
-gegnerinnen geschützt werden. Eine entsprechende Änderung
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat der Bundesrat
gebilligt.
Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal,
wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von 12
Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere
sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten
lassen. Vor entsprechenden Beratungsstellen komme es
zunehmend zu Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und
Abtreibungsgegnern. Darauf weist die Bundesregierung, auf die
das Gesetz zurückgeht, in ihrer Begründung hin. Dabei wirkten
die Protestierenden häufig direkt auf Schwangere ein. D
ie Betroffenen würden gezielt belästigt und mit
verstörenden Bildern und Schriften konfrontiert und so unter
erheblichen psychischen Druck gesetzt und zum Teil nachhaltig
verunsichert. Auch Mitarbeitende in den Beratungsstellen
würden durch die Gehsteigbelästigungen daran gehindert, ihrer
Arbeit nachzugehen. Gleiches geschehe vor Einrichtungen, in
denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
100-Meter-Schutzbereich vor Beratungseinrichtungen
Mit der Gesetzesänderung müssen die Länder sicherstellen,
dass Schwangere ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und
Einrichtungen, die solche Eingriffe vornehmen, erhalten. Das
Gesetz untersagt es zudem, in einem Eingangsbereich von 100
Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder
einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren
oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu
Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen.
Schwangere dürfen dort nicht bedrängt, unter Druck gesetzt
oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der
Schwangerschaft beeinflusst werden. Ihnen gegenüber dürfen
keine unwahren Tatsachen über Schwangerschaftsabbrüche
behauptet oder sie mit Materialien konfrontiert werden, die
sie stark verwirren oder beunruhigen könnten. Auch darf das
Personal nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert
werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu
5.000 € bestraft.
Rücksichtnahme auf besondere
Konfliktsituation Ziel des Gesetzes sei es, Schwangere zu
schützen, die sich beim Besuch der Beratungsstellen oder
medizinischen Einrichtungen zumeist in einer besonderen
psychischen Konfliktsituation befänden, schreibt die
Bundesregierung. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft
fortzuführen oder abzubrechen, gehöre zu den
höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Bei
Gehsteigbelästigungen seien die Schwangeren vielfach in ihrem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen, das zu schützen
auch ein staatlicher Schutzauftrag sei.
Wenn die
Beratung gesetzliche Voraussetzung für einen straffreien
Schwangerschaftsabbruch sei, müsse der Gesetzgeber auch einen
ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherstellen.
Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet
werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Bundesrat bringt Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen
ein Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf des
Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen
zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll,
einzubringen. Bekämpfung von Kinderpornographie Der
Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht
eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern
bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates
europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht
widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung
schwerer Kriminalität dienen.
Die IP-Adresse sei
häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im
Internet schwere Kriminalität - insbesondere beim Verbreiten
von Kinderpornographie - zu verfolgen.
Ohne die
Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die
Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen
Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser
Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer
Benutzerkennung gespeichert hat. Vorratsdatenspeicherung
derzeit ausgesetzt
Die bisher existierenden deutschen
Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit
Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das
Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten
festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach
der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer
Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger
eingriffsintensiv sind.
Er nennt dabei unter anderem
die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem
konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine
und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut
Notwendige begrenzten Zeitraum. Begrenzung auf einen Monat
Die Speicherung für einen Monat sei - anders als
bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten - ein
auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit
unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare
„Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der
Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die
Gesetzesbegründung.
Bundesregierung und Bundestag am
Zug Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung
dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den
Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt
es hierfür nicht.
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Grünes Licht für Stärkung der medizinischen Forschung Der
Bundesrat hat das Medizinforschungsgesetz gebilligt. Es soll
die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und
Herstellung von Arzneimitteln verbessern und so die
Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der
medizinischen Forschung steigern, heißt es in der
Gesetzesbegründung. So könnten Patientinnen und Patienten
auch schneller Zugang zu neuen Therapieoptionen erhalten.
Bessere Zusammenarbeit der Behörden Das
Medizinforschungsgesetz sieht eine verbesserte Zusammenarbeit
der Arzneimittelzulassungsbehörden und eine Spezialisierung
und Harmonisierung der Ethik-Kommissionen vor. Es schafft
zudem eine Grundlage für verbindliche
Standardvertragsklauseln. Die Zulassung von Arzneimitteln
sowie die Genehmigung und Durchführung klinischer Prüfungen
soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die
Bearbeitungszeit wird dabei auf 26 Tage verkürzt.
Senken der Arzneimittelpreise Um die Arzneimittelpreise
zu senken, werden die Verhandlungsspielräume für diese
vergrößert. Pharmazeutischen Unternehmern soll es möglich
sein, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit
neuen Wirkstoffen zu vereinbaren. Das Verfahren wird
getrennt: Zunächst sollen die Preisverhandlungen
abgeschlossen werden. Danach haben die Hersteller fünf Tage
Zeit, sich für vertrauliche oder einsehbare
Erstattungsbeträge zu entscheiden.
Ein
Erstattungsbetrag ist der Preis, der von den Krankenkassen an
die Pharma-Unternehmen gezahlt wird. Wollen Pharmafirmen von
der Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge Gebrauch
machen, wird ein zusätzlicher Abschlag von neun Prozent auf
den zuvor ausgehandelten Preis fällig. Es dürfen aber nur die
Pharmaunternehmen die Preise geheim halten, die in
Deutschland zu Arzneimitteln forschen und eigene Projekte
oder Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in der
Arzneimittelforschung hierzulande nachweisen können. Dies
gilt zunächst bis zum 30. Juni 2028 und soll
Ende 2026 evaluiert werden.
Meldepflichten für
medizinisches Personal Während der Beratungen im
Bundestag wurde das Gesetz um Meldepflichten für
medizinisches Personal ergänzt. Danach sind Krankenhäuser
verpflichtet, quartalsweise detaillierte Daten zur Zuordnung
des ärztlichen Personals zu den Leistungsgruppen, die im
Rahmen der Krankenhausreform maßgeblich sein sollen, zu
übermitteln. Andernfalls sind sie zur Zahlung von 50.000 €
verpflichtet.
Inkrafttreten Das Gesetz kann nun
ausgefertigt und verkündet werden und tritt zum größten Teil
am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bundesrat fordert
Rücknahme der Meldepflicht für medizinisches Personal In
einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die
Bundesregierung nachdrücklich auf, die vom Bundestag
eingeführte erweiterte Meldepflicht zum ärztlichen Personal
wieder zurückzunehmen.
Nach dem Entwurf des
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das sich
noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, soll der
medizinische Dienst dies prüfen. Der Bundesrat kritisiert,
dass selbst im KHVVG-Entwurf keine quartalsweisen Prüfungen
vorgesehen seien. Diese würden einen erheblichen Mehraufwand
für Krankenhäuser mit sich bringen.
Der Nutzen dieser
Meldungen und ihre rechtssichere Umsetzung sei aber fraglich.
Entsprechende Diskussionen würden im Rahmen des
Gesetzgebungsprozesses zum KHVVG geführt und es sei schwer
nachvollziehbar, dass diese Regelung nun im Rahmen eines
fachfremden Gesetzes eingeführt werden solle. Die
Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.
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Was ändert sich im Oktober? Die
Neuregelungen im Überblick.
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- Pflegebegutachtung ist jetzt per Video
möglich - Die Kosten für RSV-Prophylaxe bei Säuglingen
werden übernommen
Berlin, 27. September 2024 -
Zeitnähere Pflegebegutachtung durch VideoTelefonie.
Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem
26. September möglich. Der Medizinische Dienst kann
Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig,
da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der
Pflegeversicherung gibt.
In welchen Fällen
Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des
Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit
März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung
des Gesundheitswesens.
Kosten für
RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen Neugeborene und
Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen
durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente
mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese
Prophylaxe übernehmen seit dem 14. September die gesetzlichen
Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte
und Todesfälle zu verhindern.
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Mit Baukostenbegrenzung zu bezahlbarem Wohnraum
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Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Berlin, 27. September 2024 - Am 1. Oktober 2024 startet das neue
Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“
(KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische
Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt. Im
Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von
CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der
neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst.
Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur
Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Dazu
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen
zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das
Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der
Entstehung bis zum Betrieb an.
Ziel ist es, möglichst viel
‚Graue Energie‘ vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im
Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in
Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen
und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Damit wollen wir
einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und
Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ
anspruchsvoll zu bauen.
Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden,
entscheiden die Bauherren. Dass bedeutet, KNN zeichnet vor,
was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere
Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen
und Häuser entstehen können. Damit stabilisieren wir weiter
die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren
und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die
Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“
Die
Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der
Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10
Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0% liegen.
Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung
gibt es am 01.10. zu einem Zinssatz von rund 1,0 %.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind
unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards
Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von
fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an
die Treibhausgasemissionen.
Die Kostenobergrenze
ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen
projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo
gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt
wird und vom aktuellen Baupreisindex.
Informationen zum Programm Gefördert werden der Neubau und
der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und
flächeneffizienter Wohngebäude. Die Förderung erfolgt als
Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig
sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für
den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen
technischen Anlagen für das Gebäude, also z.B. eine
Wärmepumpe.
Förderfähig sind auch die Kosten für
Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen
bei der Gebäudeökobilanzierung/LCA-Bilanzierung
(Energieberater). Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle,
die investieren (Unternehmen, aber auch Privatpersonen bspw.)
und jene, die das Haus oder die Eigentumswohnung als
Ersterwerb kaufen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von
dem erzielten energetischen Niveau und betragen bis zu
150.000 Euro pro Wohneinheit. Es sind Kreditlaufzeiten von 4
bis 35 Jahren bei einer Zinsbindung von 10 Jahren möglich.
Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist
grundsätzlich möglich.
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Verbraucherschutz aktuell
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Berlin, 19.
September 2024:
• Hochwasser
in Deutschland
Was
tut die Bundesregierung? Was sollten Bürgerinnen und Bürger
beachten? „Jetzt geht es als allererstes um schnelle Hilfe“,
erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke angesichts der
angespannten Hochwasserlage in Teilen Deutschlands. Zugleich
betonte sie, dass Starkregen und Hochwasser durch die
Klimakrise häufiger werden. Um die Schäden möglichst gering
zu halten, sind starke Deiche, funktionierende
Rückhaltebecken und ein gut ausgestatteter Katastrophenschutz
notwendig. Lesen Sie hier, was die Bundesregierung dafür tut.
Was Sie selber tun können: Richtiges Verhalten bei Hochwasser
Welche Versicherung bei Unwetter und Hochwasser zahlt
Starkregen und Überschwemmungen: Rechte der Urlauber
X-Post
Bundeskanzler Olaf Scholz, 16. September „Die Bilder aus den
Hochwassergebieten in Österreich, Tschechien, Rumänien und
Polen sind dramatisch. Wir sind tief betroffen über die
Nachrichten von Toten und Vermissten. Unsere Nachbarn in
Europa sollen wissen: Wir stehen für Hilfe bereit! Auch in
Deutschland steigen die Pegelstände und bedrohen Menschen,
Tiere und Häuser. Wir beobachten die Lage sehr aufmerksam.
Ich danke allen Rettungskräften und freiwilligen Helfern, die
bereit stehen, den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.“
•
Aktuelle Beschlüsse des Kabinetts
17.
Kinder- und Jugendbericht
Trotz Herausforderungen: Jugend blickt positiv in die Zukunft
Auch angesichts vielfältiger gesellschaftlicher
Herausforderungen sind junge Menschen in Deutschland
überwiegend zufrieden mit ihrer Lebenssituation. Sie haben
das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit, wünschen sich
aber mehr Berücksichtigung und Teilhabe.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen entsprechenden
Aktionsplan angekündigt.
•
Keine Anhebung des Bürgergeldes in 2025
Betriebsrenten: Bessere Ausgestaltung und für mehr
Beschäftigte
Förderung der E-Mobilität durch steuerliche Verbesserungen
Nervende Cookies im Internet reduzieren
•
Neue Heizungsförderung jetzt für alle
Seit Ende August können nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen
und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie
Wohneigentümergemeinschaften (WEG) die Heizungsförderung bei
der KfW beantragen.
•
Balkon-PV: Aktuelle Regelungen Balkon-PV ist ein Hit:
2023 wurden rund 500.000 neue Anlagen registriert. Und die
Bundesregierung will die Installation noch weiter
vereinfachen – durch Änderungen im Wohneigentumsgesetz und
zum Mietrecht. Der Bundestag hat die Neuregelungen bereits
beschlossen. Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.
Service und Fakten
Digitaler Zivilprozess: Neues Online-Verfahren wird erprobt
Kfz: Digitale Fahrzeugzulassung wird sehr gut angenommen
ePersonalausweis: So nutzen Sie die Vorteile
Betrugsmasche auf Kleinanzeigen: Vorsicht bei „Sicher
bezahlen“
Social Media: Wie „Junkfluencer“ die Ernährung von Kindern
beeinflussen
So lassen Sie Online-Banking-Betrüger auflaufen
•
Rentenversicherung bietet spezielle Reha bei Post-COVID
Überschuldung: Sucht und Krankheit häufigste Ursache
Lotto-Lüge: Wie Betrüger das große Los ziehen
Kuhmilch oder Pflanzendrinks? Neue Position der DGE
BSI-Cybersicherheitsmonitor Smarthome:
Nutzer schützen sich und ihre Geräte nur unzureichend Ob
Smart-TV oder Saugroboter: Drei Viertel der Menschen in
Deutschland nutzen Smarthome-Geräte. Dabei bleibt die
IT-Sicherheit jedoch oft auf der Strecke: Das zeigt der
aktuelle Cybersicherheitsmonitor. Informieren Sie sich hier
über die Risiken und welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen
sollten.
•
UBA-Umwelttipps
Woran erkenne ich umweltfreundliche Produkte? Wie kann ich
sinnvoll Energie und Kosten sparen? Welchem Siegel kann ich
vertrauen? Wie lässt sich Umweltschutz einfach in den Alltag
integrieren? Das UBA gibt Antworten: Tipps für „grüne“
Produkte, hilfreiche Links und interessante
Hintergrundinformationen.
Weniger Wärmeverluste, mehr Komfort: Wände und Fenster
richtig dämmen
Energetische Sanierung: Bausubstanz erhalten, Heizkosten
sparen, Klima schützen
Neubau - energieeffizient und ökologisch
Online-Vorträge
•
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Asia-Shops und Dark Patterns, Welche Heizung
passt zu mir?
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Individuelle Sanierungspläne,
Gebäude-Energie-Gesetz: Neue Regeln, neue Förderung
Angebote
der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Digitale Barrierefreiheit, Patientenrechte
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Erben und vererben, Pflegezeit finanziell
planen
•
Woche der Demenz: Gemeinsam mutig leben Jährlich finden zur
Woche der Demenz bundesweit Veranstaltungen und Aktionen
statt, die zu einem aktiven und selbstbestimmten Leben mit
Demenz ermutigen. Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf
der Kraft der Musik, die Menschen mit Demenz neue
Möglichkeiten der sozialen Teilhabe eröffnet.
Aktionen zum Welt-Alzheimertag am 21. September
Ratgeber Demenz: Informationen für die häusliche Pflege
Praxisfibel: Wandern. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.
Kampagnen und Termine
18. September – 8. Oktober
Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit
Die Aktionstage wollen wieder viele Menschen dazu bewegen,
ein Zeichen für eine nachhaltigere Welt zu setzen. Das
Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit stellt dieses Jahr das Thema
Biodiversität in den Fokus. Entdecken Sie auf der
interaktiven Karte, welche Aktionen ganz in Ihrer Nähe
angeboten werden.
•
29. September – 6. Oktober
Aktionswoche für mehr Lebensmittelwertschätzung Circa 11
Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen jährlich in
Deutschland. Das muss sich ändern. Mit der Aktionswoche soll
sensibilisiert und zu einem nachhaltigeren Umgang motiviert
werden. Konkret geht es um Tipps und Tricks rund um das
Planen von Einkäufen, das Lagern von Lebensmitteln und die
Resteverwertung.
•
2. – 4. Oktober
Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und
unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen,
nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis
4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst
und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels,
mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.
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as Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit. Sie blicken
überwiegend positiv in die Zukunft – das zeigundesamt) Demenz
(mauritius images / Maskot) Deutsche Aktionstage
Nachhaltigkeit 2024 (Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit) Grafik
Werde Lebensmittelretter:in Zu gut für die Tonne
(gettyimages.de: Francesco Carta fotografo / StockFood:
Schäfer, Chris) Logo Tag der Deutschen Einheit 2024 (Tag der
Deutschen Einheit)
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Verbaucherschutz aktuell
|
Brlin, 4. September 2024:
• Bauen
wird einfacher
Mit ihrer Baugesetzbuch-Novelle erleichtert die
Bundesregierung den Wohnungsbau. Es wird leichter neue
Wohnungen aufzustocken. Für mehr bezahlbare Wohnungen wird
das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt und der Schutz vor
Umwandlung in Eigentumswohnungen verlängert. Zu den
wesentlichen neuen Regelungen lesen Sie hier unsere Fragen
und Antworten.
•
Im Kabinett
Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Die Bundesregierung will Anreize schaffen, dass es sich für
Ältere noch mehr lohnt über das Renteneintrittsalter hinaus
zu arbeiten. Die geplanten Maßnahmen sind Teil der
Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Worum geht es?
• Gesetzliche
Neuregelungen: Das ändert sich im September 2024
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit
Fragen und Antworten zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Förderung für klimafreundliche Heizungen wird gut angenommen
Herausragende Ehrenamtsprojekte in Ostdeutschland
ausgezeichnet
Mobility-as-a-Service:
BMVG fördert multimodale Mobilitätsdienste
• Aktuelles
zur Cannabis-Legalisierung
Fragen und Antworten
Alles Wissenswerte zur Legalisierung von Cannabis Seit dem 1.
Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in
Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das
Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der
Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt
werden – ein Überblick.
• Seit
22. August: Neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“
Cannabisprävention: Infos für Jugendliche, Eltern und
Lehrkräfte
Chat-Beratung, Selbstcheck, „Quit the Shit“ und mehr:
Angebote der BZgA
Was Sie zu „Medizinischem Cannabis“ wissen sollten
• Kaufkraft
gestiegen
Die Löhne steigen und die Inflation sinkt
Anfang 2024 war der Anstieg der Reallöhne sogar so hoch wie
seit 16 Jahren nicht. Dafür haben Tariferhöhungen und die
Inflationsausgleichsprämien gesorgt. Besonders Bürgerinnen
und Bürger mit kleinem Einkommen profitieren.
Fragen und Antworten
Inflation unter zwei Prozent Die Inflation war im August 2024
so niedrig wie seit drei Jahren nicht mehr. Die
Inflationsrate betrug 1,9 Prozent – im Juli lag sie noch bei
2,3 Prozent.
Welche Produkte wurden wieder günstiger? Wie wird die
Inflation berechnet?
Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Fragen und Antworten zum Mpox-Virus
Heizungscheck: Notwendige Optimierungen bis 15. September
ausführen
Gut beraten – besser saniert. Die Energieberatung für
Wohngebäude
Erfrischende Drinks mit Null Promille
Videos gegen Cybermobbing & Co.
Medienkompetent ins neue Schuljahr starten!
Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie
Kontogebühren zurück
Betrüger versenden E-Mails im Namen von ELSTER
Autounfall: So wehren Sie sich, wenn Versicherer kürzen
efährliche elektrische und elektronische Produkte erkennen
Kinder beim sicheren Gaming begleiten
• Betrug
mit Rufnummern und Daten
Rufnummernmissbrauch, Phishing und Cyberkriminalität – So
schützen Sie sich Fast 3.900 Telefonnummern wurden in diesem
Jahr laut Bundesnetzagentur wegen Betrugs bereits
abgeschaltet. Insgesamt rund 80.000 Beschwerden gingen bei
ihr ein. Rufnummernmissbrauch, unerwünschte SMS- und
Messenger-Nachrichten sind also ein sehr ernstes Problem. Was
Sie gegen Rufnummern- und Datenmissbrauch tun können, wo Sie
Informationen über Bedrohungen im Netz finden und wie Sie
sich schützen können, erfahren Sie hier.
Sicher im Internet – Handy, Tablet und PC schützen
Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld
zurückzuholen
Phishing-Radar: Hier finden Sie alle aktuellen
Phishing-Betrugsversuche
So funktioniert der Fakeshop-Finder
"Quishing": Falsche QR-Codes in Bank-Briefen und im
Straßenverkehr
Newsletter „Essen und
Klimaschutz“ Was hat unser Essen mit dem Klima zu tun?
Nachhaltiger
einkaufen – was geht? Warum sind Hülsenfrüchte so wertvoll?
Zu diesen und
anderen Schwerpunktthemen hat das Bundeszentrum für Ernährung
Bildungsmaterialien für die Grundschule, Sekundarstufe und
Kita zusammengestellt.
Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Solarenergie für das eigene E-Auto,
Küchenhygiene, Pflegegrade
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Photovoltaik, Innendämmung, Heizungstausch
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Altersdiskriminierung durch KI?, Digitale
Barrierefreiheit
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Vollmachen und Verfügungen, Erben und
vererben
• Bürgerfest
zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und
unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen,
nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis
4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst
und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels,
mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.
•
Mehr über Finanzen erfahren
Das Wissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen über
Finanzen in Deutschland ist ausbaufähig und viele wünschen
sich bessere Aufklärung. Was man dafür tun kann, erfahren Sie
am 15. Oktober 2024 auf dem Festival für Finanzbildung „Mit
Geld und Verstand“. Es handelt sich um einen Fachkongress für
Lehrkräfte aus allen Schulformen, Mitarbeitende aus der
Jugend- und Sozialarbeit, der Schuldenberatung und weiteren
Multiplikatoren.
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Reform des Baugesetzbuchs:
Leichter Bauen auf eigenem Grund -
Verdrängungsschutz für Mieter, grünere Städte und Dörfer
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Berlin, 4. September 2024 -Das
Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Baugesetzbuchnovelle) beschlossen. Dazu Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer,
effizienter und moderner. Es greift das auf, was die Menschen
in ihrem Zuhause bewegt. Es macht das Wohnen, Bauen und Leben
in Stadt und Land besser. Wer noch einen großen
Selbstversorgergarten hat und Kinder und Enkel, die den Traum
vom Eigenheim verwirklich wollen, kann mit der neuen
Hinterlandbebauung das jetzt für die Familie häufiger möglich
machen.
Foto Bundesministerium
Künftig sollen in Gebieten, wo
Wohnungen schwer zu bekommen sind, Gebäude leichter erweitert
werden können, insbesondere durch Aufstockung, im ganzen
Quartier, aber auch stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan
geändert werden muss. Viele Mieter, gerade in den
Großstädten, sorgen sich vor der Umwandlung ihrer Wohnung in
eine Eigentumswohnung. Der Umwandlungsschutz wird deshalb
verlängert.
• Wir
fördern das Wohneigentum und schützen die Mieter vor
Verdrängung. Wir machen es schwerer, wenn z.B. alle
Eigentumswohnungen in einem Vertrag verkauft werden und damit
de facto das Grundstück als Ganzes. Künftig kann die Gemeinde
dann in diesem Fall ein bestehendes Vorkaufsrecht nutzen.
• Wir
sorgen außerdem für mehr Tempo beim Planen und Bauen.
Mit der Sonderregelung im § 246e BauGB wird der Wohnungsbau
in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt,
in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss.
Bebauungspläne dürfen auch nicht mehr Jahre dauern.
Künftig sollen sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des
Beteiligungsverfahrens vorliegen.
• Umweltberichte
sollen kürzer werden, um auch hier wertvolle Zeit zu sparen.
Wir begrünen unsere Städte, helfen, Flächen zu entsiegeln,
und schützen so die Menschen vor schlimmen Hitzetagen und
Überflutungen, indem wir die Fassadenbegrünung leichter
ermöglichen und künftig Fristen einführen, bis wann die
Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungsmaßnahme
vorgenommen haben müssen.
• Zu
lebenswerten Städten gehört auch Kultur. Musikclubs
sind Kultur. Mit der Novelle des Städtebaurechts
führen wir eine eigene Nutzungskategorie für sie ein. Sie
können jetzt leichter z.B. in Gewerbegebieten errichtet bzw.
von dort nicht mehr so leicht verdrängt werden. Durch die
Baugesetzbuchnovelle werden Städte und Dörfer noch
lebenswerter und sie wird schnelles und einfaches Bauen von
neuem Wohnraum möglich machen.“
• Die
wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle: Bauturbo
Wir schaffen eine Sonderregelung nur für den schnelleren
Wohnungsbau. Mit dem § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in
angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in
dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss.
Solchen Vorhaben muss jede Kommune, in der darüber diskutiert
wird, zustimmen. Der Bauturbo wird noch einmal im Rahmen der
BauGB-Novelle eingebracht. Neu ist, dass die jetzige Regelung
eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.
• Aufstockungen
Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden überall und
nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein,
insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder
stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss
(vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit
nur im Einzelfall. Innenentwicklung Es soll leichter
verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf
dem Grundstück oder auf Höfen.
Besitzt also eine
Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus
lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein
eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten. Bisher
scheiterte das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung
häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers
entspricht.
• Sozialer
Flächenbeitrag Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung
können Gemeinden bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke
entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach
Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses
Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen
Wohnraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein
sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB).
Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit
angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung
ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf
Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche
verlangen können. Dann muss sie sich jedoch dazu
verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu
errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch
nichts.
Eigentümer profitieren weiterhin, denn
sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land.
Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Kommunale
Vorkaufsrechte nach BauGB können zukünftig ausgeübt werden,
wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem
gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.
• Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine
eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die
Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren
städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem
vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs
ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11
Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren
planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung
getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des
kulturellen Lebens sind und daher einen kulturellen Bezug
aufweisen. Umwandlungsschutz Das Instrument des
Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027
verlängert. Damit können die Länder in besonders
ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen
Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen einführen.
• Fristen
für die Bauleitplanung Die Aufstellung von
Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen
die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten
nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
• Umweltprüfung
und Umweltbericht Der Umfang des Umweltberichts soll
künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur
Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Die
Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange,
die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes
Vorhaben) bewertbar sind. Innovationsklausel Veraltete
Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden
können ("Innovationsklausel").
Grundsätzlich findet
auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in
der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung
galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für
die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan
förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die
jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog.
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine
Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft
werden können.
• Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen, werden zukünftig digital veröffentlicht. Die
Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird
weiterhin sichergestellt. Stärkung der Klimaanpassung Künftig
sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z.
B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen
auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage
eines Gründaches.
Insbesondere soll eine solche
Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich
(§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des
Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass
sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt.
Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt
werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche).
• Beschleunigung
Windenergie und Geothermie Die Regelungen für die
Ausweisung von Windenergiegebieten werden weiterentwickelt.
Zudem wird eine ausdrückliche Außenbereichsprivilegierung für
Geothermie eingeführt, u.a. um die Umstellung auf eine
klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen. D.h.
Geothermie-Anlagen können künftig dann auch da gebaut werden,
wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt bzw. auch
außerhalb von Ortsteilen.
• Pflanz-
und Maßnahmengebot: Stärkung durch Begrünung Bauherren
müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist den
zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte
Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von
Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl.
§ 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger
Verwaltungsaufwand der Gemeinde im Rahmen der Prüfung der
Umsetzung. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich
umgesetzt.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im
Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im
Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer
bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
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(Pflegeassistenzeinführungsgesetz
– PflAssEinfG)
Berlin, 4. September 2024 - Mit dem
Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges und
einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz
geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll die bisherigen
landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und
Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Die neue
Pflegeassistenzausbildung Der Referentenentwurf sieht die
Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung
vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin",
"Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson"
berechtigt.
• Im
Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor: Die Dauer der
Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate),
es soll gleichzeitig
umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei
beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate
oder weniger). Voraussetzung für die Ausbildung ist
grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist
eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven
Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der
Ausbildung möglich.
• Die
Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen
Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante
Langzeitpflege, stationäre Akutpflege. Der Aufbau der
Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und
macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson
möglich. Es besteht ein Anspruch auf eine
angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund
die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
• Attraktive
Ausbildungsbedingungen Mit der neuen Ausbildung soll die
Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr
Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu
gewinnen. Die Auszubildenden erhalten während der gesamten
Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für
die Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit,
deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen in der Pflege
zu arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives
und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der
Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung
bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau.
• Aufgaben
in der Pflege effizienter verteilen Zur Sicherstellung
der Qualität der pflegerischen Versorgung ist es notwendig,
dass die Verteilung von pflegerischen Aufgaben zwischen
Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen
weiterentwickelt wird. Pflegefachassistenzpersonen sollen
zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute
noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.
Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet;
das Personal wird insgesamt effizienter eingesetzt und
Wegezeiten gespart.
• Alternativ:
Pflegehilfeausbildung mit kürzerer Ausbildungszeit Als
Ergebnis der regierungsinternen Vorberatungen wird im Entwurf
in eckigen Klammern alternativ eine zwölfmonatige Ausbildung
dargestellt, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegehelferin",
"Pflegehelfer" oder "Pflegehilfeperson" führt. Da eine um ein
Drittel verkürzte Ausbildung naturgemäß mit einem reduzierten
Kompetenzprofil verbunden ist, handelt es sich bei einer
solchen um eine Ausbildung, die zu einer Tätigkeit mit
entsprechend reduziertem Einsatzbereich befähigt.
Eine abschließende Entscheidung zur Ausbildungsdauer und
die dazugehörigen Ausbildungsregelungen soll nach den
Rückmeldungen im weiteren Abstimmungsprozess getroffen
werden.
• Empfehlungen
von Fachleuten flossen ein In Vorbereitung einer
bundesgesetzlichen Regelung haben das
Bundesfamilienministerium und das
Bundesgesundheitsministerium ein
verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage einer
Gesetzgebungskompetenz des Bundes vergeben.
In
einer Bund-Länder Expertinnen- und Expertengruppe wurden
zudem fachliche Empfehlungen zur Frage der inhaltlichen
Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung
erarbeitet. Die 18-monatige Ausbildung zur
"Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder
"Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.
Dazu der Bundesverband Deutscher Privatkliniken
e.V.: Ausbildung Pflegeassistenz:
Wertvolles Potenzial weiter ungenutzt
Das heute vom Bundeskabinett
verabschiedete und vom Bundesgesundheitsministerium und
Familienministerium vorgestellte Gesetz zur
Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) ignoriert das im
Koalitionsvertrag der Ampelregierung formulierte Ziel, die
Pflegeausbildung auch in Reha-Einrichtungen zu ermöglichen.
Erneut bleibt damit im Kampf gegen den
Pflegekräftemangel wichtiges Potenzial ungenutzt. Der BDPK
appelliert deshalb an die verantwortlichen Politiker:innen,
das gemeinsam gesetzte Ziel umzusetzen und auch
Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung zuzulassen. Der
BDPK hatte bereits im öffentlichen Anhörungsverfahren zum
Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es weder fachlich noch
sachlich zu begründen ist, die Reha-Einrichtungen von der
Pflegeassistenz-Ausbildung auszugrenzen. Gleiches gilt auch
für Pflegefachausbildung.
Durch die Einbeziehung
von Reha-Einrichtungen könnten bundesweit Tausende neue
Pflege-Ausbildungsplätze angeboten werden. Und das wäre
dringend erforderlich, denn Hochrechnungen des Statistischen
Bundesamtes zeigen, dass in zehn Jahren deutschlandweit
bereits 90.000 Pflegekräfte fehlen werden. Bis zum Jahr 2049
könnte sich diese Zahl auf 280.000 verdreifachen. Dieser
Entwicklung wollte offensichtlich auch die aktuelle
Bundesregierung entgegensteuern und legte in ihrem
Koalitionsvertrag den Regierungsauftrag fest, dass die
Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen werden
sollen.
Die zuständigen Bundesministerien sehen
sich an diesen Auftrag aber offenbar nicht gebunden, denn in
den bisherigen Gesetzgebungsverfahren, in denen eine
Anpassung möglich gewesen wäre, blieben die Reha-Kliniken
ausgeschlossen. So auch im heute vorgestellten „Gesetz über
die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegeassistenzausbildung“ (PflAssEinfG).
Während
das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium
(BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken befürwortet, lehnen
das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab. Sie
wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, dass 160 Stunden
der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert
werden können. Als Grund für ihre Ablehnung nennen die beiden
Ministerien, dass gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
der Ausbildungsträger mehr als 50 Prozent der praktischen
Ausbildung in der eigenen Einrichtung anbieten soll und nicht
durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern.
Zudem gebe es bereits genug Träger für die
Pflegeausbildung, weitere würden deshalb nicht benötigt. Wie
die Ministerien zu dieser Auffassung gelangen können, ist aus
Sicht des BDPK völlig unverständlich. Dass Ausbildungsstätten
fehlen, wird durch den offensichtlichen Mangel an
Pflegekräften doch schmerzhaft belegt. Auch die willkürliche
Grenze von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der
eigenen Einrichtung hält der BDPK für realitätsfern.
Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger
sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in
Kooperationen erbringen. Daran wird deutlich, dass
ausschließlich das Ziel im Vordergrund stehen muss, dass die
vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das
am Ende geschieht, ist dagegen nicht erheblich.
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Jung kauft Alt: Förderprogramm für
den Kauf von Bestandsimmobilien startet
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350 Mio.
Euro in diesem Jahr zur Unterstützung von Familien beim
Eigentumserwerb
Berlin/Duisburg, 2. September 2024 - Am 3. September 2024
startet das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das
Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis
mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von
sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die
Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.
Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024
insgesamt 350 Mio. Euro bereit. Zum Start liegt der Zinssatz
bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen
Zinsbindung bei 1,51% effektiv. Voraussetzung zur
Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb
einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der
Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45%
aller Wohngebäude zu.
Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann
man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen
Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch
Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum
vom Einfamilienhaus erfüllen. Durch zinsverbilligte Kredite,
die deutlich unter dem liegen, was die eigene Hausbank
anbietet, kann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 18.000
Euro sparen.
Familien können so zum Beispiel in die
alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und
gleichzeitig andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen.
Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Regionen vermeiden
wir damit Donut-Dörfer, bei denen die historische Bausubstanz
im Dorfkern leer steht und die Menschen drumherum im Neubau
wohnen.“
Zum Programm · Die Förderung
erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung
als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den
Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht
gefördert werden Kaufnebenkosten.
·
Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und
einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000
Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).
· Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den
Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis)
zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage
muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert
werden.
· Fördervoraussetzung ist, dass das
zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt
wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur
dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z.B.
Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung –
selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf
Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre
zu Wohnzwecken genutzt werden.
· Die
Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die
Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und
betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern
max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000
Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie
Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
· Eine Kombination mit anderen
(Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso
die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung)
· Nicht förderberechtigt sind Personen, die
Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw.
bezogen haben.
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Rückführungen von Deutschland nach Afghanistan
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Berlin, 30. August 2024 - Deutschland hat
heute Morgen erstmals seit August 2021 wieder Rückführungen
von afghanischen Staatsangehörigen in ihr Herkunftsland
durchgeführt. Es handelte sich hierbei um afghanische
Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren,
die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die
Ausweisungsverfügungen vorlagen.
Die
Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten große
Anstrengungen unternommen, um die Wiederaufnahme von
Rückführungen in solchen Fällen zu erreichen und hat die
hierfür zuständigen Länder zu diesem Zweck unterstützt.
Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Rahmenbedingungen
hat Deutschland regionale Schlüsselpartner um Unterstützung
gebeten, um die Rückführung zu ermöglichen.
Für diese
Unterstützung ist die Bundesregierung sehr dankbar. Die
Bundesregierung hält daran fest, solche Rückführungen
durchzuführen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands
überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und
Gefährdern.
|
- BMWSB startet Förderprogramm
„Pilotprojekte
- 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
|
BMWSB
startet Förderprogramm „Pilotprojekte - Innovationen im
Gebäudebereich“
50,6 Millionen Euro für vorbildliche Projekte
Berlin, 30. August 2024 - Das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat heute den
Förderaufruf für das Programm „Pilotprojekte - Innovationen
im Gebäudebereich“ gestartet. Mit dem Programm wird das BMWSB
ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und
marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste,
energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben.
Dafür stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen: „Deutschlands Bauforschung ist hoch innovativ.
Jeden Tag werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken
verfeinert und digitale Abläufe optimiert. Das sind richtig
vielversprechende Lösungen für das klimafreundliche und
ressourcenschonende Bauen. Die müssen schnell und, bei
Erfolg, skaliert auf der Baustelle kommen.
Die Rede ist hier von Projekten für einfach umzubauende,
wartungsarme und langlebige Gebäude oder neue Ansätze, wie
Baumaterialen wiederverwertet werden können bzw. Leerstand
reaktiviert und wohnbar gemacht werden kann. Dieses
Förderprogramm ist das erste seiner Art. Mit ihm unterstützen
wir die Baubranche, die dabei ist, mittels Digitalisierung
und Innovationen, die Kapazitätsauslastung zu erhöhen und
tiefgreifenden Problemen wie dem Arbeitskräftemangel zu
begegnen. Das, was hier gefördert werden wird, hat das Zeug,
sich am Markt durchzusetzen.“
Bewerben können sich Privatpersonen, aber auch Unternehmen,
Genossenschaften, Stiftungen und andere Institutionen mit
ihren Bauvorhaben. Die Förderung ist offen für verschiedene
Gebäudetypologien. Ein wichtiges Kriterium ist die
Zusammenarbeit von Bauherren mit Planenden, Forschenden und
gegebenenfalls weiteren Projekt-Beteiligten, wie
beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen. Gefördert werden
sowohl die frühen Planungsphasen (ab der Phase 0) als auch
die bauliche Umsetzung. Ein Teil der Fördersumme pro Projekt
ist für die wissenschaftliche Auswertung des Vorhabens
vorzusehen.
Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung
Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen,
ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der
Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus
Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem
BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben
vorschlagen. Alle Informationen finden Sie hier:
www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich
17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
Der 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
findet in diesem Jahr in Heidelberg statt und widmet sich dem
Thema „Kooperationen in der Stadtentwicklung – Bündnisse für
das Gemeinwohl“. Eine gute und erfolgreiche
Stadtentwicklung und -planung braucht gemeinschaftliche
Prozesse. Sie lebt vom Austausch zwischen Politik, Verwaltung
und Bürgerinnen und Bürgern.
Der Kongress bietet Interessierten in sieben Zukunftsarenen
die Möglichkeit, sich zu zukunftsweisenden Projekten und
Best-Practice-Erfahrungen zu den Themen Innenstadt,
Umbaukultur, Zukunftsquartiere und Klimaanpassung
auszutauschen, innovative Lösungsansätze vorzustellen und zu
diskutieren. Zudem wird es 13 „Side-Events“ u.a. zu diesen
Themen geben: Kleinstadtakademie, Koproduktion als Impuls für
lokale Demokratie, Energie- und Wärmewende im Quartier, „Mehr
Grün für die sich verdichtende Stadt!“ und der Einsatz von KI
in der räumlichen Planung.
Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die Strategie der
Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen.
Bundesministerin Klara Geywitz wird das Thema auf dem
Bundeskongress aufgreifen und zur Diskussion stellen, wie wir
unsere Stadt- und Ortsteile planen und entwickeln können, um
bei der Bewältigung und Prävention von Einsamkeit
unterstützen zu können. Zum Thema wird es auch ein Side-Event
der Wüstenrot Stiftung geben, in dem praxisorientierte
Handlungsansätze vorgestellt werden, wie sich Gemeinschaften
in Quartiere gegen Einsamkeit wappnen können. "
Das komplette Kongressprogramm sowie eine Übersicht zu den
verschiedenen Themen der Side-Events und in den Arenen finden
Sie hier
https://nsp-kongress.de/
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Was ändert sich gesetzlich im
September?
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Berlin, 29. August
2024 - Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt
Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei
Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die
Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche
THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt.
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Fortentwicklung des Völkerstrafrechts Das
Völkerstrafgesetzbuch entstand vor über 20 Jahren. Es stellte
sicher, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten
verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der
Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täterin. Nun werden
Lücken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestärkt
und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und
Urteile verbessert.
Weitere Informationen zum
Völkerstrafrecht
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Weniger Schadstoff-Ausstoß im Straßenverkehr Für alle
Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt
ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den
CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent
im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus
drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die
Regelung enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide
und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer
mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.
Weitere Informationen zur Abgasnorm
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Cannabiskonsum im Straßenverkehr geregelt Seit dem 22.
August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von
3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im
Blutserum. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für
junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21.
Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und
Cannabis – deshalb gilt für Cannabiskonsumentinnen und
-konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Weitere Informationen zum
THC-Grenzwert
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Bundeskabinett beschließt
Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“
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Berlin, 21. August 2024 - Das
Bundeskabinett hat heute den Transformationsbericht
„Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende – Herausforderungen und
Wege der Transformation mit Blick auf die Stadtentwicklung,
den Bau- und Bauwerksbereich und die nachhaltige Gestaltung
der Mobilität“ beschlossen. Der Bericht dient dazu, die
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda
2030 weiterzuentwickeln. Mit dem Bericht wird die
Schlüsselrolle des in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
festgelegten Transformationsbereichs „Nachhaltiges Bauen und
Verkehrswende“ herausgestellt.
Er setzt den
stadtentwicklungs-, bau- sowie verkehrspolitischen Rahmen und
führt zentrale Herausforderungen, Lösungsansätze und Vorhaben
der Bundesregierung in drei Handlungsfeldern auf: nachhaltige
Stadtentwicklung, nachhaltige Gebäude und nachhaltige
Mobilität. Innerhalb des Bereichs der nachhaltigen
Stadtentwicklung zielen die aufgeführten Ansätze und Vorhaben
u.a. auf Umbauen statt Abreißen bzw. Neubauen, auf Innen- vor
Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen.
Gleichzeitig soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und
erhalten werden.
Neue Wohnformen in alten
Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des
Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden
im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle wie Co-Working
sind hier Ansatzpunkte. Dabei spielt auch die Fortentwicklung
von Programmen für den Städtebau und die Dorfentwicklung eine
wichtige Rolle.
Für nachhaltiges Bauen fördert
der Bund ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen.
Unter anderem soll die Verwendung von natürlichen Ressourcen
sowie deren Wirkungen auf die Umwelt so ermittelt und
kommuniziert werden, dass diese Informationen u. a. bei Miet-
und Kaufentscheidungen, der Festlegung von Finanzierungs- und
Versicherungskonditionen sowie bei der Wertermittlung und
Risikobewertung besser als bisher berücksichtigt werden
können.
Zur Förderung nachhaltiger Mobilität
stehen die Reduzierung von Luftschadstoff- und Lärmemissionen
sowie die Schaffung guter und vielfältiger Angebote für die
Verkehrsmittel- und Verkehrswegewahl im Zentrum. Die
Ergebnisse des Transformationsberichts fließen bis Ende 2024
in die Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
ein.
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Verbraucherschutz aktuell
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Berlin, 21. August 2024
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Mehr Tempo für Deutschland Mehr Wohnraum, mehr erneuerbare
Energie, leistungsfähige Straßen, Schienen und Brücken,
klimafreundliches Wirtschaften - all das sind dringende
Aufgaben, die die Bundesregierung zusammen mit den Ländern in
Angriff genommen hat. Lesen Sie in den folgenden Beiträgen,
was sich in Deutschland tut.
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So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum
So treiben wir den Mobilfunk- und Glasfaserausbau voran
So bauen wir Schienen, Straßen und Brücken schneller
So sorgen wir für mehr Strom aus Wind und Sonne
So beschleunigen wir den Umbau zur klimafreundlichen
Industrie
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Am 1. August in Kraft getreten
Das große Startchancen-Bildungsprogramm Schulen mit einem
hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und
Schülern stärken – das ist das Ziel des
Startchancen-Programms, das am 1. August 2024 gestartet ist.
Bund und Länder investieren dafür 20 Milliarden Euro in zehn
Jahren. Damit ist das Programm das größte und langfristigste
Bildungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland.
Am 1. August in Kraft getreten
Mehr Dienstleistungen der Verwaltung online nutzbar
Im Kabinett beschlossen
Vier Milliarden Euro für bessere Kitabetreuung
Im Kabinett beschlossen
Das Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025
Neuerungen zum Studienbeginn
BAföG-Reform: Die wichtigsten Änderungen
Klimafreundlich heizen
Heizungsförderung nun für Vermieter möglich
Ab 27. August können auch Eigentümer vermieteter oder nicht
selbstgenutzter Einfamilienhäuser bei der KfW Zuschüsse
beantragen, wenn die Heizung erneuert werden soll.
Aktuelles zum Digitalen Verbraucherschutz
KI-Verordnung in Kraft: Mehr Sicherheit für Bürgerinnen und
Bürger
Sprache, Buttons, Klickwege: So manipulieren TikTok, Meta,
Amazon
Genug Betrug! Call-Center-Tricks und KI-Maschen clever
durchschauen
Falsche Zahlungsbenachrichtigung im Namen von Paypal
Schwachstellen in beliebten Dating-Apps
Tipps für Eltern: Smartphone zum Schulstart – eine gute Idee?
IT-Sicherheitskennzeichen jetzt auch für Smartphones und
Tablets
Initiative „Zu
gut für die Tonne!“
Tipps
& Tricks zur richtigen Lagerung
Lebensmittel
passend zu lagern ist eine kleine Wissenschaft. Jedes
Lebensmittel hat seinen eigenen Lieblingsplatz. Doch wo genau
fühlt sich Fisch am wohlsten? Die XXL-Kühlschrank-Tour von
"Zu gut für die Tonne!" vermittelt humorvolle Tipps für mehr
Lebensmittelwertschätzung. Alle Standorte der Tour finden Sie
auf www.zugutfuerdietonne.de.
Service und
Fakten
Am besten null Promille: Neue Position der DGE zu Alkohol
Melatonin in Nahrungsergänzungsmitteln: Eine unbedenkliche
Einschlafhilfe?
Weniger drin, als draufsteht: Darf das sein?
In der Regel überflüssig: Nahrungsergänzungsmittel für Kinder
Digitale Stromzähler: Pflichteinbau für Smart Meter startet
2025
Feinstaubfilter in Kaminen: Müssen Sie bis Ende 2024
nachrüsten?
Christian Lindner im Video
So wichtig ist Finanzwissen im Alltag In Deutschland ist die
finanzielle Bildung vergleichsweise schlecht ausgeprägt. Das
soll sich mit der Stratgie „Finanzielle Bildung“ ändern. Denn
finanzielle Bildung ist der Türöffner für ein
selbstbestimmtes Leben voller Chancen und Möglichkeiten.
Broschüren und Flyer
Eure Kinderrechte Die Broschüre „Eure Kinderrechte“ gibt
anschaulich einen Überblick über die Kinderrechte. Kinder und
Jugendliche haben sowohl das Layout als auch den Text
mitgestaltet.
Eure Kinderrechte - Macht mit! (Flyer zur Ausstellung)
Die Ausbildungsgarantie (Flyer)
Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele:
Hitzeschutz, Küchenhygiene, Gebäudesanierung
Angebote zur Energieberatung Themenbeispiele: Eigener
Solarstrom fürs E-Auto, Dachbegrünung, Welche Heizung für
mein Haus?
Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele:
Tipps bei Reisemängeln, Digitale Barrierefreiheit,
KI-gefälschte Informationen erkennen
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“ Themenbeispiele:
Vollmachten und Verfügungen, Erben und vererben, die Pflege
finanziell planen
Tipps für Ihren Urlaub
FAQ zu Fluggastrechten
Entschädigungen bei Flugärger Annullierte Flüge, beschädigte
Gepäckstücke oder spontane Umbuchungen können bei Flugreisen
für Ärger und zusätzliche Kosten sorgen. Die
Fluggastrechteverordnung steht Reisenden im Fall von
Flugärger bei und regelt Ansprüche auf Entschädigungen. Ein
Überblick.
Waldbrände in Griechenland: Was gilt für Touristen?
Cannabis in der EU weithin illegal: Bei Verstößen drohen hohe
Strafen
Mobilfunk im Ausland: So vermeiden Sie Handy-Kostenfallen
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“
Kampagne
Bio? Na Logo! Auf Bio ist Verlass. Jedes in Deutschland
angebotene Bio-Lebensmittel muss umfangreiche Vorschriften
erfüllen. Bio setzt höchste gesetzliche Umweltstandards für
alle Produktionsschritte. Staatlich zugelassene
Kontrollstellen überprüfen regelmäßig, ob die Vorgaben
eingehalten werden.
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Vereinbarung zum Haushalt 2025
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Berlin, 16. August 2024 - Der
Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Finanzminister haben
Anfang Juli vereinbart, dass bis zur Übermittlung des
Entwurfs des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans bis
2028 an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat Mitte
August 2024 insbesondere verschiedene Optionen zur
Finanzierung von Investitionen geprüft werden sollen.
Die
Prüfung ist nun extern durch ein rechtswissenschaftliches
Gutachten und einen Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie intern durch
weitere Beratungen der betroffenen Ressorts und des
Bundeskanzleramtes abgeschlossen worden.
Die
Bundesregierung wird im Wege eines Beschlusses im
Umlaufverfahren Veränderungen des Haushaltsentwurfs und des
Finanzplans bis 2028 vornehmen. Die Vorgaben der
Schuldenbremse des Grundgesetzes werden weiterhin
eingehalten, eine Umgehung findet nicht statt. Glaubhafte
Fiskalregeln gewährleisten die Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen und die Handlungsfähigkeit des Staates.
Folgende Veränderungen werden vorgenommen:
1. Der Infrastruktursparte der Deutschen
Bahn AG, der DB InfraGO AG (im Folgenden: „Bahn“) wird
zusätzliches Eigenkapital zugeführt. Dieses Eigenkapital
ersetzt im Umfang von 4,5 Milliarden Euro die im bisherigen
Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vorgesehenen Zuschüsse.
Darüber hinaus erhält die Bahn ein Darlehen des Bundes in
Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem Darlehen kann sie
bisher am Markt begebene Anleihen für die Infrastruktur
ablösen.
Die Eigenkapitalerhöhung bleibt ebenso wie
das Darlehen als finanzielle Transaktion bei der Regelgrenze
der Schuldenbremse unberücksichtigt. Die Ausgestaltung des
Darlehens an die Bahn stellt sicher, dass es sich nicht um
einen verdeckten Zuschuss handelt. Die Eigenkapitalerhöhung
und das Darlehen erhöhen die zulässige Nettokreditaufnahme
(NKA) des Bundes um diesen Betrag.
Die Gewährung von
Eigenkapital ist ebenso wie die Gabe von Darlehen seit
Jahrzehnten eine mögliche Form der Finanzierung durch den
Bundeshaushalt. Seit Einführung der Schuldenbremse werden
Darlehen als finanzielle Transaktionen gewertet, wenn die
entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Auch das Instrument
der Beteiligung als finanzielle Transaktion wird genutzt.
Es ist sichergestellt, dass dem Eigenkapital ein
angemessener Ertrag und dem Darlehen ein werthaltiger
Rückzahlungsanspruch gegenübersteht. Die Infrastruktursparte
der Bahn verfügt neben den Zuschüssen des Bundes heute über
eigene Einnahmen (Trassenpreise, Vermietungserlöse für
Personenbahnhöfe, Anlagenvermietung).
Um den hohen
Investitionsbedarf der Bahn zu decken, sind im Haushalt 2025
Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 15,1 Milliarden Euro
für die Schieneninfrastruktur vorgesehen. Neben der bisher
schon enthaltenen Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 5,9
Milliarden Euro werden der Bahn weitere 4,5 Milliarden Euro
für eine Erhöhung des Eigenkapitals zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden 4,7 Milliarden Euro an Zuschüssen
gewährt. Außerdem wird der Bahn ein Darlehen des Bundes in
Höhe von drei Milliarden Euro gewährt, um am Markt begebene
Anleihen abzulösen.
Die Globale Minderausgabe (sog.
Bodensatz-GMA) wird durch diese Maßnahme um 4,5 Milliarden
Euro reduziert.
2. Im Anschreiben in der Kabinettvorlage
des BMF zum Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und des
Finanzplans ist festgehalten, dass die Bodensatz-GMA zunächst
auf 17 Milliarden Euro erhöht wurde. Es ist weiter
festgehalten, dass die Bundesregierung beabsichtigt, bis zur
formalen Zuleitung des Regierungsentwurfs für den
Bundeshaushalt 2025 und des Finanzplans an den Deutschen
Bundestag die Bodensatz-GMA des Jahres 2025 wieder deutlich
zu reduzieren. Durch die Eigenkapital-Erhöhung bei der Bahn
können bisher als Zuschüsse vorgesehene Mittel ersetzt
werden. Dadurch reduziert sich die Bodensatz-GMA auf 12,5
Milliarden Euro. Eine weitere Reduzierung erfolgt durch
folgende zwei Maßnahmen:
a. Rund 300 Millionen Euro
werden durch eine höhere Zahlung des Unternehmens Uniper an
den Bundeshaushalt erbracht. Ursprünglich war für den
Bundeshaushalt 2025 eine Zahlung von 2,6 Milliarden Euro
prognostiziert. Uniper hat zuletzt mehr Mittel für die
Zahlungsverpflichtung an den Bund zurückgestellt, die im
Zusammenhang mit der Beihilfegewährung im Jahr 2022 erwartet
wird. Daher kann nunmehr eine Zahlung von 2,9 Milliarden Euro
veranschlagt werden. Im Zuge der Energiepreis-Krise 2022
wurde das Energieversorgungsunternehmen Uniper verstaatlicht,
um die Energieversorgung für Privathaushalte und die
Wirtschaft zu gewährleisten.
b. Die Vorsorge für den
Ausfall von Steuereinnahmen beim EU-Energiekrisenbeitrag
wird um 200 Millionen Euro abgesenkt. Die positive
Einnahmeentwicklung des Jahres 2024 für die in den
Anwendungsbereich des EU-Energiekrisenbeitragsgesetz
fallenden Unternehmen legt eine entsprechend verbesserte
Einnahmeentwicklung 2025 nahe.
Damit verbleibt eine
insgesamt deutlich reduzierte Bodensatz-GMA in Höhe von 12
Milliarden Euro. Die langjährigen Erfahrungen aus der
Haushaltspraxis zeigen, dass sich im Laufe eines
Haushaltsjahres nicht alle Projekte realisieren lassen. Dies
führt dazu, dass ein „Bodensatz“ von Mitteln übrig bleibt.
Diese Mittel werden mithilfe der Bodensatz-GMA abgeschöpft.
Die GMA ist ein übliches Instrument in der
Haushaltsplanung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren und
auf unvorhergesehene Änderungen im Haushaltsvollzug reagieren
zu können. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die
Bodensatz-GMA unter anderem durch ökonomische Entwicklungen
und Aktualisierungsnotwendigkeiten bis zur Einbringung der
Bereinigungsvorlage weiter reduzieren wird.
3. Für den Bereich Straße stehen Mittel in
Höhe von 9,1 Milliarden Euro an Zuschüssen für Investitionen
aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Davon stammen ca. 4,6
Milliarden Euro aus dem Aufkommen der Lkw-Maut (Aufkommen
insgesamt 2025 rd. 15,2 Milliarden Euro), die für Bau,
Erhaltung und Betrieb der Autobahnen aus dem Bundeshaushalt
zugewiesen werden (weitere 2,4 Milliarden Euro aus den
Mautmitteln erhalten die Länder für die Bundesstraßen).
Nach dem Gutachten von Prof. Hellermann kann ein Darlehen
an die Autobahn GmbH aus Bundesmitteln verfassungskonform als
finanzielle Transaktion im Sinne von Art. 115 Abs. 2 S. 5
Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Art 115-Gesetz
ausgestaltet werden, wenn es kein verdeckter Zuschuss ist.
Der Autobahn GmbH stehen derzeit keine eigenen Einnahmen aus
der Maut zur Verfügung. Um ihr entsprechende eigene Einnahmen
zur Verfügung stellen zu können, wären einfachgesetzliche
Änderungen am Haushaltsgesetz, dem
Bundesfernstraßenmautgesetz und am
Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz nötig. Diese
wären mit Auswirkungen auf den bisherigen
Finanzierungskreislauf verbunden. Dafür bräuchte es
allerdings eine vertiefte Debatte.
Zur Ausgestaltung von
Eigenkapitalzuführung und Darlehen an die Bahn:
Eigenkapitalzuführung
Die Bahn erhält 2025 zusätzlich zu der
bereits vorgesehenen Eigenkapitalzuführung von rund 5,9
Milliarden Euro weitere 4,5 Milliarden Euro Eigenkapital, um
geplante Infrastrukturvorhaben umsetzen zu können. Damit
nutzt die Bundesregierung ein bereits für den Haushalt 2025
eingeplantes und auch in vergangenen Legislaturperioden
eingesetztes Instrument zur Finanzierung von
Infrastrukturinvestitionen. Dieses erhöht die Verschuldung
der Bahn nicht und verbessert das
Eigenkapital-zu-Fremdkapital-Verhältnis. Wenn Eigenkapital
für Investitionen in die Schieneninfrastruktur umgesetzt
wird, ist die Zuführung beihilfekonform.
Zwischen der
Bundesregierung und der Bahn sind Gespräche zur angemessenen
Renditeerwartung im Zusammenhang mit den bereits geplanten
Eigenkapitalzuführungen bereits weit fortgeschritten.
Die Zuführung von Eigenkapital des Bundes an die Bahn ist
eine finanzielle Transaktion im Sinne der Schuldenregel nach
Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3
Artikel 115-Gesetz und erhöht daher die maximal zulässige
Nettokreditaufnahme des Bundes. Im Umfang der
Eigenkapitalzuführung (4,5 Milliarden Euro) werden im
Haushalt 2025 bisher eingeplante Investitionszuschüsse an die
Bahn reduziert und die sog. Bodensatz-GMA abgesenkt.
Darlehen Die Bahn erhält ein Darlehen in
Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem Darlehen kann sie
bisher am Markt begebene Anleihen ablösen. Das führt zu
erheblichen Einsparungen bei den Finanzierungskosten, da die
Bahn sich derzeit mit rund 100 Basispunkten über dem Zins
für Bundesanleihen finanziert.
Der Bund finanziert sich deutlich
günstiger als die Bahn. Die von der Bahn begebenen Anleihen
haben grob vereinfacht derzeit durchschnittlich eine Laufzeit
von 12 Jahren und eine Verzinsung von ca. drei Prozent p.a.
Der Bund muss für sein Darlehen nicht die marktübliche
Verzinsung zu Grunde legen. Nach Auffassung des Gutachters
Prof. Hellermann wären möglicherweise sogar zinslose Darlehen
– wie bei anderen Darlehen in der Vergangenheit – als
finanzielle Transaktionen zu werten.
Die
durchschnittliche Rendite der ausstehenden Bundeswertpapiere
und Kreditmarktmittel, also die durchschnittliche Rendite
der ausstehenden Anleihen des Bundes, liegt bei knapp 1,5
Prozent. Es ist daher jetzt möglich und wirtschaftlich
sinnvoll, die hoch verzinsten Anleihen am Markt durch
günstigere Kredite aus dem Bundeshaushalt abzulösen. Damit
wird die Bahn und auch die Gesellschafterin Bund entlastet.
-
Das Darlehen wird wie folgt
ausgestaltet: 1. Die Laufzeit des Darlehens beträgt
34 Jahre. Das entspricht der durchschnittlichen Dauer der
Abschreibungen der Infrastrukturen der Bahn (die
technische Nutzungsdauer von Infrastrukturanlagen
beträgt bis zu 75 Jahre). Das Darlehen wird mit der
durchschnittlichen Rendite der ausstehenden Anleihen des
Bundes in Höhe von 1,5 Prozent verzinst.
2. Das
Darlehen ist wie die abzulösenden Markt-Anleihen der Bahn
endfällig. Der Bund erhält den Darlehensbetrag am Ende
der Laufzeit vollständig zurück. Die Zinsersparnis bei
abgelösten Anleihen der Bahn am Markt trägt dazu bei,
dass sie die notwendigen Erträge für die vorzunehmende
zusätzliche Eigenkapitalerhöhung erwirtschaften kann.
Im Haushaltsvermerk zu Kapitel 1202 Tit. 861 01 -742, der
haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu Darlehen für
Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes, wird entsprechend angepasst.
3. Das
Darlehen wird vom Bund an die Bahn und ausschließlich zur
Verwendung für Investitionen in der nicht im Wettbewerb
stehenden Infrastruktur ausgereicht. Sie können so die
Kosten für die Infrastruktur entlasten. So ist
sichergestellt, dass die Transaktion beihilferechtlich
unbedenklich ist.
Das Darlehen des Bundes an die
Bahn ist eine finanzielle Transaktion im Sinne der
Schuldenregel nach Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2
Abs. 1, S. 1 und § 3 Artikel 115-Gesetz.
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Kabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar
2025 |
Berlin, 13. August 2024 - Das
Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren die Zweite
Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des
Wohngeldgesetzes beschlossen. Im Wohngeldgesetz ist eine
regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt.
Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis-
und Mietpreisentwicklung in Deutschland.
Die
letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit
Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Dazu Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Das Wohngeld ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Mit
der historisch größten Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023
in Kraft trat, haben wir dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und
Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem
Einkommen bei den Mietzahlungen bzw. den Wohnkosten in der
eigenen Immobilie dauerhaft entlastet werden. Seitdem ist
vieles teurer geworden.
Die Menschen geben heute
deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des
täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch
langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld
zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30
Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und
Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.
Gleichzeitig ist es umso wichtiger, dauerhaft mehr
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit einem neuen
Förderprogramm, das zeitnah starten wird, investieren wir
gerade in den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren
Preissegment. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss zum
Bundeshaushalt 2025 vor, dass die Förderung des sozialen
Wohnungsbaus mit 21,65 Milliarden Euro von 2022 bis 2028
weiter auf Rekordniveau verstetigt wird.“
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- Start des Ausbildungsjahres
2024: jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime - Rund
150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First
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Start des Ausbildungsjahres 2024:
jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime
Berlin. 31. Juli 2024 - Am 1. August startet in den meisten
Betrieben das Ausbildungsjahr 2024. Insbesondere in den
Großstädten ist es derzeit schwierig, eine bezahlbare Wohnung
zu finden. Gerade junge Menschen stellt dies vor große
Herausforderungen, denn Studierende und Auszubildende
verfügen in der Regel nur über geringe Einkommen, mit denen
sie dann mit anderen Menschen um Wohnraum in zentralen Lagen
konkurrieren.
Für viele Auszubildende und dual Studierende ist die
Wohnsituation vor Ort sogar der entscheidende Grund für die
Wahl des Arbeitgebers. Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer mit dem Kopf
mitten in einer Ausbildung steckt und zwischen Baustelle oder
Gastrobetrieb und Berufsschule hin- und herpendelt, soll sich
nicht auch noch um eine bezahlbare Unterkunft sorgen müssen.
Wir haben deshalb im vergangenen Jahr gemeinsam mit den
Ländern das Programm Junges Wohnen, speziell für den Neubau
und die Modernisierung von Studierenden- und Azubiwohnheimen,
auf den Weg gebracht und mit jährlich 500 Millionen Euro
Bundesmitteln ausgestattet.
Wo genau junge
Menschen ihre Ausbildung machen, soll nicht vom Geldbeutel
der Eltern abhängen, die z.B. bei zu hohen Mieten
unterstützen müssen. Mit insgesamt 21,65 Milliarden Euro bis
2028 für den sozialen Wohnungsbau erhöhen wir die
Investitionen in neue, bezahlbare Wohnungen noch einmal
deutlich. Und wir wollen Unternehmen dabei unterstützen, die
gute Tradition des Mitarbeiterwohnens wieder neu aufleben zu
lassen. Deshalb können Arbeitgebende grundsätzlich auch alle
unsere KfW-Förderprogramme in Anspruch nehmen."
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen
Handwerks: „Bezahlbare Wohnraumangebote für Azubis sind ein
wichtiger Teil der Ausbildungsförderung und müssen weiter an
Bedeutung gewinnen. Das Programm Junges Wohnen erleichtert
vielen jungen Menschen den Einstieg in eine duale Ausbildung.
Denn bezahlbarer Wohnraum kann mehr Jugendliche dazu
motivieren, eine Ausbildung auch außerhalb ihrer Heimatregion
zu beginnen. Dadurch lassen sich freie Ausbildungsplätze
besetzen und regionale Probleme auf dem Ausbildungsmarkt
lösen.
Azubis brauchen genauso wie Studierende
Unterstützung beim Wohnen. Um die Gleichwertigkeit zwischen
beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen, war es
daher zweifellos ein wichtiger Schritt, 2023 und 2024 Mittel
für den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen zur
Verfügung zu stellen. Dieses Programm muss 2025 unbedingt
fortgeführt und weiterentwickelt werden. So sind etwa
temporäre Wohnangebote notwendig, damit Azubis auch
länderübergreifende Berufsschulen besuchen können."
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Programm
„Junges Wohnen“ ist und bleibt wichtig, denn es geht hier um
die Zukunft für viele junge Menschen - die Suche nach einem
Ausbildungsplatz darf nicht daran scheitern, dass sie keine
bezahlbare Wohnung finden. Der DGB begrüßt deshalb die
Fortführung des Förderprogramms „Junges Wohnen“ bis 2025.
Allerdings müssen die Fördermittel langfristig verstetigt
werden, um den Anbietern von Jugendwohnen vor Ort
Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig müssen die Länder
sicherstellen, dass die Gelder auch abgerufen und
zielgerichtet eingesetzt werden."
Rund
150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First
Unterstützung von Housing First zur Bekämpfung von Wohnungs-
und Obdachlosigkeit Die Bundesregierung hat im
April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
beschlossen. Als weiteren Schritt nach dem Kabinettsbeschluss
am 24.04.2024 und dem Auftaktkongress des Nationalen Forums
gegen Wohnungslosigkeit am 03.06.2024 erhält nun der
Bundesverband Housing First nach einem Beschluss des
Deutschen Bundestages einen Förderbescheid über knapp 150.000
Euro für das laufende Jahr.
Ziel der Förderung
ist es, den in den USA und Europa sowie zahlreichen deutschen
Kommunen und Ländern erfolgversprechend erprobten Housing
First - Ansatz weiter zu stärken. Hierzu entwickelt der
Bundesverband Housing First in diesem Jahr Webinare, ein
Fortbildungsprogramm sowie eine Wissensplattform. Das Angebot
richtet sich an Expertinnen und Experten in den Ländern,
Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe und soll das Wissen,
wie die Obdach- und Wohnungslosigkeit mit dem Housing First -
Ansatz besser vermieden werden kann, verbreiten.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir haben in Deutschland
bereits ein sehr breites Hilfs- und Unterstützungssystem in
den Kommunen, mit dem wir Menschen helfen, die Obdach- und
Wohnungslosigkeit zu überwinden. Mit dem Housing First -
Ansatz gehen wir noch einen weiteren Schritt in die richtige
Richtung. Damit wird insbesondere jenen Menschen geholfen,
die bereits sehr lange ohne Wohnung leben müssen und kaum
eine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben. Dazu
kommen individuelle Beratungsangebote, um die Rückkehr in ein
geregeltes Leben weiter zu unterstützen. Ich freue mich
darüber, dass die Förderung des Housing First - Ansatzes auch
im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes für 2025 vorgesehen
ist.“
Julia von Lindern, Geschäftsführerin des
Bundesverbands Housing First: „Der Housing First - Ansatz
funktioniert, das wurde in den letzten Jahren vielfach in
Modellprojekten bewiesen. Unsere Aufgabe ist nun, die
zeitlich befristeten Pilotprojekte in dauerhafte Angebote der
Wohnungslosenhilfe zu überführen.
Gemeinsam mit
Ländern und Kommunen, allen relevanten Akteuren, den
Leistungsträgern sowie der Wohnungswirtschaft werden wir
Lösungen entwickeln, um den Housing First - Ansatz unter
deutschen Rahmenbedingungen so umsetzen zu können, dass
obdachlose Menschen langfristig einen Rechtsanspruch auf
diese Form der Hilfe haben. Dabei freuen wir uns über die
Förderung der Politik im Allgemeinen sowie die persönliche
Unterstützung durch die Bundesbauministerin Klara Geywitz im
Besonderen.“
Wohnungsbau verfehlt
Zielmarke Das Münchner Ifo-Institut erwartet in
den nächsten Jahren eine fortgesetzte Talfahrt des Wohnungsbaus in
Deutschland. Die Zahl der neu gebauten Wohnungen könnte
demnach im Jahr 2026 auf nur noch 175.000 absinken, das wären
dann über 40 Prozent weniger als die knapp 300.000 Wohnungen
des Jahres 2022. „Die Prognose ist mit Unsicherheiten
behaftet, aber es ist ziemlich klar, dass wir spätestens 2026
unter die 200.000er-Marke rutschen werden“, sagt
Ifo-Baufachmann Ludwig Dorffmeister der Deutschen
Presse-Agentur.
Das von der Berliner Koalition
beim Amtsantritt 2021 ausgegebene Ziel sind 400.000 neue
Wohnungen pro Jahr. Dieses Ziel rückt offenkundig in immer
weitere Ferne. Wie die Statista-Grafik weiterhin auf Basis
von Daten des Statistischen
Bundesamts zeigt, stagnieren die Zahlen in den letzten
Jahren um die Marke von 300.000 Wohnungen. Die Branche leidet
derzeit unter deutlichen Materialpreissteigerungen. Zudem
haben sich die Bauzinsen verdreifacht. Die Krise betrifft vor
allem den Bau von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen, aber
auch Gewerbeimmobilien und Infrastrukturvorhaben wie Straßen
und Kanalisationen in Städten und Gemeinden. Matthias Janson
Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in
Deutschland? Wohnungskrise - Stand 31.7.2024
Markierte das Jahr 2023 schon einen Tiefstand für
Wohnungs-Baugenehmigungen, verschärft sich die Lage im
laufenden Jahr weiter. So wurden laut Statistischem
Bundesamt hierzulande von Januar bis Mai 71.591
Baugenehmigungen für Wohnnungen in neu zu errichtenden
Wohngebäuden erteilt - das sind 24 Prozent weniger als im
Vorjahreszeitraum und 42 Prozent weniger als im Jahr 2020.
Damit dürfte sich der Wohnungsmangel in Deutschland weiter
verschärfen.
Bereits jetzt wird die von der
Bunderegierung gesetzte Zielmarke von 400.000
fertiggestellten Wohnungen pro Jahr deutlich verfehlt, wie
eine weitere Statista-Grafik zeigt.
Problematisch ist das vor allem für Menschen mit niedrigem
Einkommen und Mieter:innen in Großstädten.
Destatis
zufolge muss in Deutschland im Schnitt 27,8 Prozent des
Einkommens für Miete aufgewendet
werden, sind es in Städten ab 100.000 Einwohner:innen 28,9
Prozent. Bei Haushalten mit einem monatlichen
Haushaltsnettoeinkommen von 1.500 Euro oder weniger steigt
die Belastung auf über 40 Prozent. Mathias Brandt
Kommunale Haushalte: Grundsteueranteil sinkt
Grundsteuer - 31.07.2024 Das
Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsweise der
Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das
Problem war, dass die seit 1964 in den westlichen und 1935 in
den neuen Bundesländern unveränderten Einheitswerte für die
Berechnung zu Wertverzerrungen führen. Ab 2025 greift dann
die neue Grundsteuer-Reform auf Basis der neuen Berechnung
und aktuellen Hebesätzen.
Für die deutschen
Gemeinden ist die Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten
Einnahmequellen. 2016 flossen beispielsweise rund 13,3
Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen -
der Anteil der Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute
Grundstücke) an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden
und Gemeindeverbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14
Prozent. Zusammen mit der deutlich geringeren Grundsteuer A
(Agrar- und Forstwirtschaft) waren es etwa 13,65 Milliarden
Euro, die den Kommunen zugutekamen.
Zuletzt sind
die Steuereinnahmen der
Gemeinden jährlich angestiegen. Im vergangenen Jahr beliefen
sich die Einkünfte aus Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und
Grundsteuer gemeinsam auf rund 143,5 Milliarden Euro. Der
Grundsteueranteil (A+B) lag dabei bei etwa 10,8 Prozent – ein
Zehn-Jahrestief. Vor dem Hintergrund jahrelanger
Unterfinanzierung, ist es kaum verwunderlich, dass viele
Kommunen in Deutschland bei den Hebesätzen der Grundsteuer B
bereits vor 2025 kräftig anziehen. Kommunen werden derzeit
mit nur etwa 23 Prozent an den Landessteuereinnahmen
beteiligt, was zu einer regelrechten Steuerspirale führt.
Letzten Endes tragen die Mieter die Kosten der erhöhten
Grundsteuer, da diese in den meisten Fällen über die
Betriebskosten auf sie umgelegt werden. Renè Bocksch
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Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Baugesetzbuchnovelle) |
Berlin, 30. Juli 2024 - Das
Bundesbauministerium hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung
gegeben. Die Baugesetzbuchnovelle soll zeitnah im Kabinett
beschlossen und bis Ende des Jahres im Deutschen Bundestag
verabschiedet werden.
Dazu Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen: "Das Baugesetzbuch ist eine zentrale rechtliche
Grundlage für das Bauen und die Stadtentwicklung in
Deutschland. Wer modern, schneller und klimaangepasst bauen
will, muss hier ran. Die Novelle ist umfassend angelegt.
Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer. Das
spart Zeit und Kosten. Die Novelle ist damit auch ein kleines
Konjunkturprogramm für die Baubranche.
Wir
vereinfachen die Anwendung des Städtebaurechts durch mehr
Praxisorientierung. Gemeinden können besser auf lokale und
regionale Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller
Baurechte schaffen. Denkbar sind z.B. Baurechte für die
Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, für die
Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten
oder zur Vergrößerung von Einzelhandelsstandorten."
•
Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle:
Aufstockungen Künftig sollen in Gebieten mit angespannten
Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden möglich sein,
insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder
stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsste
(vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit
nur im Einzelfall, der häufig schwer zu begründen war.
•
Innenentwicklung Es soll leichter verdichtet
gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem
Grundstück oder in Höfen. Besitzt also eine Familie einen
großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können
die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus
auf dem Grundstück errichten. Bisher scheitert das daran,
dass eine solche verdichtete Bebauung nicht dem bisherigen
Charakter eines Quartiers entspricht. Das bringt Konflikte
mit sich.
•
Sozialer Flächenbeitrag Mit Hilfe der
sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden Grundstücke
entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach
Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses
Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen
Wohnungsraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung
ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden
(§ 58a BauGB). Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet
mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer
Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die
Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des
Geldes eine Fläche verlangen können.
Dann muss
sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen
Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die
Eigentümer dadurch nichts. Eigentümer profitieren weiterhin,
denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land.
Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Die Einbringung eines
Grundstücks in eine Gesellschaft soll einem Kaufvertrag
gleichgestellt werden.
Dadurch wird das spätere
Unterlaufen kommunaler Vorkaufsrechte durch die Nutzung
sogenannte share deals erschwert. Außerdem sollen die
kommunalen Vorkaufsrechte nach BauGB zukünftig auch dann
ausgeübt werden können, wenn ein in Eigentumswohnungen
geteiltes Gebäude als Ganzes veräußert wird.
•
Musikclubs Mit der großen Novelle des
Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue
Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die
Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren
städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem
vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs
ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11
Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren
planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung
getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des
kulturellen Lebens sein können und daher einen kulturellen
Bezug aufweisen.
•
Umwandlungsschutz Das Instrument des
Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027
verlängert. Damit können die Länder in besonders
ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen
Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen einführen.
•
Fristen für die Bauleitplanung Die Aufstellung
von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig
sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf
Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
Umweltprüfung und Umweltbericht Der Umfang des Umweltberichts
soll künftig nur ein Drittel der Begründung des
Bebauungsplans umfassen.
Die Prüftiefe soll
konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich
auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben)
bewertbar sind.
•
Innovationsklausel Veraltete Bebauungspläne
sollen künftig schneller aktualisiert werden können
("Innovationsklausel"). Grundsätzlich findet auf einen
Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der
Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung
galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für
die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan
förmlich.
Für diese Änderung eines Bestandsplans
auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog.
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine
Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft
werden können.
•
Digitalisierung Die Bekanntmachungen, z. B. zu
Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig auch
digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen
ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt.
•
Stärkung der Klimaanpassung Künftig sollen die
Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die
Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem
Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines
Gründaches.
Insbesondere soll eine solche Möglichkeit
auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens
abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich
das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen
sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden
(z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche).
•
Pflanz- und Maßnahmengebot Bauherren müssen
zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bei den
zuständigen Behörden nachweisen, dass sie sogenannte
Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von
Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl.
§ 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger
Verwaltungsaufwand der Gemeinde. Das "Grün" im Baugebiet wird
verlässlich umgesetzt. Der Gesetzentwurf soll im September
2024 im Bundeskabinett beschlossen werden.
•
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis
Ende 2024 abgeschlossen sein.
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Gestzliche Regelungen
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Was
ändert sich im August 2024?
Berlin, 30. JUli 2024 - Das BAföG steigt. Die
Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen
weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche
Milliarden Euro fließen in eine leistungsfähige
Bahninfrastruktur. Diese und andere Regelungen treten im
August in Kraft.
Bildung
Dienstleistungen
Justiz
Verkehr
Wirtschaft und Klima
Bildung BAföG-Reform Die Grundbedarfssätze steigen um
fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und
die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und
Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen
erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von
1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem
Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für
ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter
BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.
Zur BAföG-Reform die wichtigsten
Fragen und Antworten
Für Jugendliche in Ausbildung Wer trotz umfassender
Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat
ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche
Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt-
und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige
Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den
Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die
umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause
stattfindet.
Weitere Informationen zur Ausbildung
Startchancen-Programm
Mit dem Startchancen-Programm sollen Schulen mit einem hohen
Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern
gestärkt werden. Insgesamt stehen 20 Milliarden Euro bereit,
um etwa 4.000 Schulen in Deutschland zu unterstützen.
Weitere Informationen zum
Startchancen-Programm
Dienstleistungen Mehr Services der Verwaltung
digital nutzen Sich nach dem Umzug ummelden, Elterngeld oder
eine Eheschließung beantragen: Bürgerinnen und Bürger werden
mehr Services der Verwaltung digital nutzen können.
Unternehmensleistungen sollen „digital only“ werden. Das
Onlinezugangsänderungsgesetz schafft dafür die Voraussetzung.
Ein Überblick zur digitalen Verwaltung
Justiz Videotechnik in
Gerichtsverfahren Der Einsatz von Videokonferenztechnik
in der Zivilgerichtsbarkeit wird die Verfahren beschleunigen
und kostengünstiger machen. Im Sinne einer bürgernahen Justiz
ist es möglich, Anträge und Erklärungen künftig auch per
Bild- und Tonübertragung abzugeben.
Weitere Informationen zur Videotechnik
im Gericht
Weniger Papier vor Gericht Auch die Strafjustiz nimmt die
Digitalisierung weiter in den Blick. So wird die
elektronische Kommunikation erleichtert: Videokonferenzen
sind möglich. Ebenso können Anträge oder Erklärungen online
eingereicht werden. Neu ist auch die Option, einen
Strafantrag digital zu stellen.
Weitere Informationen zur
Digitalisierung der Justiz
Verkehr: Zusätzliche Milliarden Euro für die
Schiene Mit der Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes werden höhere und zügigere
Investitionen in die Schiene möglich. Ziel ist es, die
Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der
Eisenbahninfrastruktur zu steigern.
Weitere Informationen zum
Bundesschienenwegeausbaugesetz
Wirtschaft und Klima
Ein Plan fürs Klima Deutschland soll bis 2045
treibhausgasneutral werden. Eine mehrjährige und
sektorübergreifende Gesamtrechnung ist ausschlaggebend für
weitere Klimaschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen zum
Klimaschutzgesetz
Klimaschutz und schnellere Genehmigungsverfahren
Am 9. Juli ist die Neuregelung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Maßnahmen
nach diesem Gesetz müssen mit dem Klimaschutz vereinbar sein.
Genehmigungsverfahren von Anlagen werden merklich
beschleunigt. So können Anlagen für erneuerbare Energien
schneller geplant und gebaut werden. Auch längere
Genehmigungsfristen sind nicht mehr unbeschränkt möglich.
Weitere Informationen zum
Bundesimmissonsschutzrecht
Weniger Briefe – längere Laufzeit – hohe
Zuverlässigkeit Angesichts sinkender Briefmengen werden die
Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die
Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Den Wettbewerbern der
Deutschen Post wird ein besserer Marktzugang in der
Paketbranche ermöglicht. Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht
sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit
technischer Unterstützung ausgetragen werden.
Weitere Informationen zum Postgesetz
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Das
ist geplant für Bürgerinnen und Bürger
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Berlin, 19. Juli
2024 -
Das Bundeskabinett hat mit den
Entwürfen zum Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative
wichtige Impulse für ein starkes Deutschland beschlossen.
Darin enthalten sind viele Verbesserungen für Bürgerinnen und
Bürger. Sie sollen 2025 und 2026 um insgesamt 23 Milliarden
Euro entlastet werden. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und
der Kindersofortzuschlag werden angehoben. Hier gibt es FAQs
zu allen wichtigen Beschlüssen.
18,15 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau bis 2027
Für mehr Tempo beim Bau von Schienen, Straßen und Brücken
Das Bürgergeld soll treffsicherer werden
Ab August 2024: Die außerbetriebliche Berufsausbildung wird
gestärkt
Preis von 49 Euro für das Deutschlandticket soll 2024 stabil
bleiben
Mit dem Rad zur Bahn: „Fahrrad-Parken“ an Bahnhöfen wird
gefördert
•
Akut- und Notfallversorgung soll effizienter gesteuert werden
•
Schnellere Hilfe bei Organ-Transplantationen durch
„Überkreuz-Lebendnierenspende“ Neues aus
•
Pflegeversicherung
Szenarien zur zukünftigen Finanzierung Wie kann die soziale
Pflegeversicherung auch in Zukunft Pflegebedürftige
angemessen unterstützen? Und wie kann sie finanziert werden?
Das Kabinett hat einen neuen Bericht beraten, der hierzu
verschiedene Szenarien vorstellt.
•
Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte durch neue
Personalbemessung
•
Pflegebedürftige Personen können ihre Pflegeperson jetzt zur
stationären Reha begleiten
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln sollten Sie
kennen Wissenswertes zur eigenen PV-Anlage
•
Neue Regeln für Wohneigentümer und Mieter
•
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Durch Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht soll die
Installation von Steckersolargeräten erleichtert werden.
Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieter können
damit künftig von ihren Eigentümergemeinschaften
beziehungsweise Vermietenden verlangen, die Installation von
Balkonkraftwerken zu gestatten. Der Bundestag hat dem
zugestimmt.
•
Steckersolargeräte – Was Mieterinnen und Mieter beachten
sollten
PV-Anlagen – Was bei der Planung wichtig ist und welche
Förderung es gibt
Was tun bei Liefer- und Montageproblemen
Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?
•
BGH-Urteile zum Prämiensparen
Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen
Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen
haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge
geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise
Tausende Euro nachfordern. Was Sie jetzt tun sollten.
Service und Fakten
•
Wie zuverlässig sind Jugendschutzprogramme für Smartphones?
Neue App
„Kindersicher! – Kinderunfälle vermeiden“
Kinderbilder im Netz – Das sollten Eltern im Urlaub beachten
Podcast: KI im Alltag – Kann sie ältere Menschen
unterstützen?
•
Reisen mit dem Zug: Die DB Bahnhof live App
Vorsicht
vor betrügerischen Jobangeboten auf WhatsApp
Verdacht auf versteckte Spyware in Temu-App
Kryptowerte: Neue Spielregeln für einen neuen Markt
Informationen für Reisende zum Thema Vogelgrippe
•
Neue Broschüren
Pfändungsfreigrenzen
ab 1. Juli 2024
In dieser Broschüre finden Sie die vom 1. Juli 2024 bis zum
30. Juni 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für
Arbeitseinkommen. Die Übersichten sind gestaffelt nach der
Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden
Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der
Schuldner oder die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und
Unterhalt leistet.
Gemeinsam leben – Eine Information für Paare, die ohne Ehe
oder eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben
•
Die Grund-Rente kommt! Ein Heft in Leichter Sprache
Weniger Lebensmittel wegwerfen – So geht’s
•Verbraucherzentrale
Bundesverband – Jahresbericht 2023
Starker
Verbraucherschutz in unsicheren Zeiten
•
Das
Deutschlandticket, die neue Sammelklage oder die dauerhafte
Einführung der telefonischen Krankschreibung – das Jahr 2023
brachte viele Verbesserungen für Verbraucherinnen und
Verbraucher. Zugleich sorgten sich viele über steigende
Lebensmittelpreise; gab es Unsicherheiten rund ums neue
„Heizungsgesetz“. Die Verbraucherzentralen waren und sind
hier kompetente zuverlässige Anlaufstellen für alle Probleme
des Alltags. Online-Schulungen für Verbraucher
•
Angebote der Energieberatung
Themenbeispiele: Welche Heizung für mein Haus? Aktuelle
Fördermittel für Bestandsgebäude
Angebote der
Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: KI im Alltag älterer Menschen, Umgang mit
steigenden Lebensmittelpreisen
Einsteigen bitte!
YouTuber Rezo lädt zu einer spannenden Fahrt ein Fake Train
ist ein neues Streaming-Format, das für einen bewussteren
Umgang mit Desinformationen sensibilisieren will - moderiert
von YouTub-Star Rezo. Je zwei Prominente aus Musik, Comedy
oder Social Media treten während einer Zugfahrt gegeneinander
an und stellen ihr Wissen bei rasanten und innovativen
Spielen auf die Probe. Termine
•13.
bis 15. September: Deutsche Waldtage
16.
bis 20. September: Woche der Klimaanpassung
•18.
September bis 8. Oktober: Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit
•13.
bis 15. September: Deutsche Waldtage
3.
Oktober: Tag der Deutschen Einheit
Jetzt
mitmachen!
Online-Dialog
zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Deutschland soll
nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie
möglich. Bis zum 26. Juli 2024 haben Sie noch die
Möglichkeit, sich online an der Weiterentwicklung der
Nachhaltigkeitsstrategie zu beteiligen.
Sommerzeit ist Reisezeit
Tipps für nachhaltiges Reisen Ob bei der Wahl des Reiseziels,
des Verkehrsmittels oder durch das Verhalten vor Ort – es
gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Umwelt zu schützen und
einen erholsamen und fröhlichen Urlaub zu verleben.
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Düngegesetz abgelehnt - Änderungen bei
Krankenhausreform gefordert
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1046. Sitzung des Bundesrates in Berlin, 5. Juli 2024 •
Neue Grenzwerte zu Cannabis am
Steuer gebilligt •
Organspenden: Bundesrat startet
Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
•
Grünes Licht für Postreform
•
Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
•
Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
•
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches
Stalking
•
BAföG-Reform gebilligt
•
Berufsvalidierung kommt
•
Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz
Neue
Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat
passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli
2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche
Gesetzesänderungen.
THC-Grenzwert Für die
Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das
Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen
Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging
die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml
aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml
THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug
führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis
3.000 € rechnen.
Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von
einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht,
Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach
einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in
der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei
Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen
werden.
Verschärfungen und Ausnahmen Wer den
Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat,
muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen,
die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen
Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die
Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit
Alkohol.
Generelles Verbot in der Probezeit
Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie
jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie
es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt. Die
Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet
werden und treten nach der Verkündung in Kraft.
Neues Düngegesetz abgelehnt Der
Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung dem zweiten Gesetz zur
Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das
Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die
Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung
bilden. Durch erstere sollte die Nährstoffbilanz
landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese
ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig
nachhaltiger und effizienter zu düngen.
Durch das
Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam
die geltenden Düngeregeln sind. Umsetzen von EU-Vorgaben Ziel
des Gesetzes war es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher
Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem
Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte
durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet
werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf
den europäischen Markt gelangen.
Bundesregierung oder
Bundestag haben nun die Möglichkeit, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über
Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.
Länder fordern Änderungen bei Krankenhausreform
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes
zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und
zur Reform der Vergütungsstrukturen diskutiert und nach
ausgiebiger Debatte eine umfassende Stellungnahme
beschlossen. Bundesrat fordert Verbesserungen In dieser
begrüßt er eine grundlegende Krankenhausreform, da zahlreiche
Kliniken in wirtschaftlicher Not seien, und bekräftigt das
Ziel einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die
Länder fordern jedoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen.
Unter anderem sei die vorgesehene Vergütungssystematik
grundsätzlich zu überarbeiten.
Bürokratische
Mehrbelastungen und Doppelstrukturen müssten abgebaut und
Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt
werden. Zudem seien die im Entwurf vorgesehenen Fristen
insgesamt zu verlängern und dabei der Zeitbedarf für die
Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze der
Länder zu beachten. Schließlich sei es notwendig, die
Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
zeitnah weiterzuentwickeln.
Ziele des Gesetzes
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die
Behandlungsqualität in Krankenhäusern sichern und steigern.
Zudem soll eine flächendeckende medizinische Versorgung für
Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Effizienz in
der Krankenhausversorgung gesteigert werden.
Vorhaltevergütung Der Entwurf sieht vor, das bestehende
Abrechnungssystem mit Fallpauschalen durch eine sogenannte
Vorhaltevergütung abzulösen. Dies soll Strukturen in
Krankenhäusern sichern, auch wenn sie vergleichsweise wenige
Behandlungen anbieten.
Krankenhäuser sollen
weniger Anreize für die Erhöhung von Behandlungszahlen haben,
indem sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße
Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten bekommen.
Grundversorgung und Bürokratieabbau Ziel des Gesetzes sei
ferner, die wohnortnahe Grundversorgung auch in
bevölkerungsarmen Regionen sicherzustellen. Hierzu soll der
Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten
Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden.
Um
den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, soll
die Dokumentation verschlankt und das System
entbürokratisiert werden. Wie es weitergeht Die Stellungnahme
des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den
Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und
dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur
abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in
den Bundesrat.
Grünes Licht für Postreform
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli
2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die
Neufassung passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz
an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an.
Verlängerung der Postlaufzeiten Briefe werden auch
zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu
gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung
erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern.
Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit
von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim
Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten
Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent
so gut wie sicher.
Mehr Wettbewerb bei Warensendungen
Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im
Online-Handel - zu stärken, wird der Markt für weitere
Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die
Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um
Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können,
wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.
Pakete mit erhöhtem Gewicht Pakete mit einem Gewicht
von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete
mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das
hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines
Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe
eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.
Nachhaltigkeit Ziel der Novelle ist auch eine höhere
Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein
Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger
nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch
die jeweilige Paketbeförderung war. Bundesrat fordert weitere
Verbesserungen für Beschäftigte In einer begleitenden
Entschließung begrüßt der Bundesrat die Bemühungen, die
Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber
darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der
Beschäftigten bedürfe.
Er schlägt einige
Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher
Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen
Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines
Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag und dass im Rahmen
der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete
und die Arbeitszeit erfasst werden sollen.
Das Gesetz
kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu
großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, für Betroffene von
Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes
einzuführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des
Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurück. Gestaffelter
Schutz Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen
Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen
der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei
Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche
beginnen und sich gestaffelt entsprechend der
Schwangerschaftsdauer verlängern.
Bisherige
Rechtslage Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl-
und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es
sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm
beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In
diesem Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo
hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer
Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein
Anspruch auf Mutterschutz.
Kritik an
Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt Die
aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten
Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer
Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach
ca. 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so
weit entwickelt, dass entbunden werde müsse und Schwangere
einen Geburtsvorgang erlebten.
Für eine Reform des
Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung
psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine
traumatische Erfahrung darstelle. Körperliche Regeneration
Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass
sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche
Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die
ärztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des
Mutterschutzes könne daher vermieden werden, dass sich Frauen
nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz
aussetzten.
Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine
Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den
Krankengeldbezug. Die Entschließung wurde an die
Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob
und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen
dafür gibt es nicht.
Bundesrat verlangt
Strafe für bösartige Deepfakes Der Bundesrat hat
am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen
Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen.
Er geht auf eine Initiative von Bayern zurück. Was sind
Deepfakes? Unter Deepfakes versteht man realistisch wirkende
Medieninhalte, die am Computer - immer häufiger unter
Verwendung von künstlicher Intelligenz - erzeugt werden. Auf
diese Art und Weise können äußerst realistische Fälschungen
von Video-, Bild- und Tonaufnahmen entstehen. So können
beispielsweise Videos eines Ereignisses so manipuliert
werden, dass sie Personen zeigen, die gar nicht zugegen
waren.
Durch sogenanntes Voice-Cloning zur
Nachbildung einer Stimme können bei Tonaufnahmen Aussagen von
Personen wirklichkeitsgetreu generiert werden, die so nie
getroffen wurden. Erhebliche Gefahren Deepfakes bergen nach
der Begründung des Gesetzentwurfs erhebliche Gefahren für
individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber
auch den demokratischen Willensbildungsprozess. In der Praxis
existierten zahlreiche Fälle, in denen zum Beispiel Frauen
und Mädchen durch Manipulation von Bildern und Videos in
einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht
gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden.
Die
persönlichen Auswirkungen für die Opfer unterschieden sich
kaum von denen, die eine unbefugte Verbreitung realer
Nacktaufnahmen mit sich brächte. Weitere Fallkonstellationen
betreffen die Diskreditierung anderer Personen im politischen
Meinungswettstreit oder sogenannte Schock-Anrufe durch
künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger.
Existierende Straftatbestände nicht ausreichend Das
bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes
bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen
Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch
digitale Fälschung“ erforderlich sei. Mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren soll bestraft werden, wer eine
computertechnisch hergestellte oder veränderte, aber
wirklichkeitsgetreu wirkende Aufnahme, verbreitet und dadurch
das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt.
Bei öffentlicher Verbreitung oder Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs soll die
Höchststrafe fünf Jahre betragen. Erkennung und
Kennzeichnung von Deepfakes In einer begleitenden
Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung,
Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf
den Weg zu bringen und zu unterstützen. Zudem sei die
regelmäßige Evaluierung der Gesetze zu künstlicher
Intelligenz wünschenswert.
Schließlich schlägt die
Länderkammer vor, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten,
die kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der
Deepfake-Erkennung und -kennzeichnung unterstützt.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag
eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die
die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches
Stalking Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf
für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und
Mandatsträgerinnen und -trägern auf den Weg gebracht. Er geht
auf die Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein zurück. Schutz vor Übergriffen
Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen
ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der
Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte
Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung.
Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne
Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch
von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener
Handlungen erzeugt. Neuer Straftatbestand Im Kern schafft der
Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Beeinflussung von
Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches
Stalking.
Damit sollen Entscheidungsträger gerade
auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch
bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.
Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt
immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen
damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.
Besonders schwere Fälle Der Entwurf sieht auch vor, dass
die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische
Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere
Strafen sind auch für politisches Stalking von Personen unter
21 Jahren vorgesehen. Erweiterung auf kommunale und
europäische Ebene Der Gesetzentwurf erweitert zudem zwei
bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur
Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und
Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und
europäische Ebene.
Dadurch soll die große Bedeutung
von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der
europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat
unterstrichen werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates
wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet.
Vorher erhält die Bundesregierung die Gelegenheit zur
Stellungnahme.
Bundesrat billigt BAföG-Reform
Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli
2024 den Bundesrat passiert. Erhöhung der Unterstützung Das
Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf
475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in
deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro
pro Monat für die Miete erhalten.
Auch die Kranken-
und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.
Flexibilitätssemester Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen
gehört zudem die Einführung eines so genannten
Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von
Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso
soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung
verlängert werden.
Studienstarthilfe für
finanzschwache Studierende Junge Menschen aus besonders
finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe
von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines
Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für
eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende
ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines
Minijobs nebenbei arbeiten können.
Mehr Effizienz bei
der Verwaltung Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen
zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es
ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen
für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von
Formblättern der BAföG-Anträge.
Stärkere Einbindung
der Länder In einer begleitenden Entschließung fordert
der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen
Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden
und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes
verpflichtet seien und ein enger Austausch über die
Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der
Verwaltung unerlässlich sei.
Die Änderungen am
Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der
Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch
Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.
Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur
Widerspruchslösung Das Transplantationsgesetz
soll geändert werden, um die Widerspruchslösung bei
Organspenden einzuführen. Im Plenum am 5. Juli 2024 hat der
Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf
beim Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen mehr
Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein
lebensrettendes Organ erhalten.
Widerspruch statt
Zustimmung Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen
eine Organspende zu entscheiden, bleibt weiterhin
ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten
Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als
Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer
Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise
zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen.
Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung
und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine
Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.
Art
des Widerspruchs Der Widerspruch kann im
Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer
Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten
werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher
Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die
Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert
hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern
der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum
Ausdruck gebracht hat. Der mutmaßliche Wille der
minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.
Großer Mangel an Spenderorganen Die Zahl der
Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn
Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine
Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und
Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien
jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in
Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu
einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die
Länder.
Aufklärung und Information der Bevölkerung
Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten
werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um
diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert
der Bundesrat mehr Aufklärung und Information der
Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete
Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme
sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf wird in den
Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet, nachdem die
Bundesregierung zu der Initiative Stellung nehmen konnte.
Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Berufsvalidierung kommt Der Bundesrat hat in
seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs-
und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Anerkennung von
Berufserfahrung auch ohne Ausbildung Mit dem Gesetz sollen
Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne
vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal
festgestellt und bescheinigt werden.
Ziel dieser
Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu
machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene
Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im
bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu
finden.
Mindestalter 25 Jahre Die Validierung
setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum
gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der
Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am
Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im
Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es
Befürchtungen, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze
könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen
Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu
Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.
Digitale
Bildung Des Weiteren soll mit dem Gesetz die
Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben
werden, indem konsequent digitale Dokumente und
medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung
ermöglicht werden.
Begleitende Entschließung In
einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass
der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25
Jahren gefolgt ist. Er kritisiert jedoch, dass sein
Vorschlag, Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der
Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde.
Die Länderkammer bekräftigt ihre Forderung, die Schaffung
des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 1.
Januar 2026 zu verschieben. Nur so sei die rechtssichere
Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal
die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen
Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit
bräuchten.
Nach Ausfertigung und Verkündung kann das
Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft
treten.
Umfangreiche Stellungnahme zum
Tierschutzgesetz Der Bundesrat hat die von der
Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes
geprüft und in seiner Sitzung eine Stellungnahme zu dem
Vorhaben abgegeben. Vorschläge des Bundesrates Zur
Verbesserung des Gesetzentwurfs unterbreitet der Bundesrat
zahlreiche punktuelle Änderungsvorschläge. So setzt er sich
beispielsweise für eine Registrierungspflicht von Hunden und
Katzen ein und möchte die Kennzeichnung freilaufender Katzen
per Ohrspitzmarkierung erlauben, damit die Tiere für die
Kastration nicht mehrfach eingefangen werden müssen. Außerdem
soll der Betrieb von Gnadenhöfen und Pflegestellen
genehmigungspflichtig werden, um den dortigen Tierschutz
sicherzustellen.
Die Länderkammer bittet die
Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von
KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den
Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in
Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die
Bereitstellung ausreichender Mittel, um die
Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer
Nebenprodukte umsetzen zu können.
Ziel: Tierschutz in
Deutschland stärken Mit dem Gesetzentwurf möchte die
Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des
Tierschutzes schließen und die bestehenden Regelungen an
aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel sei
es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren
umfassend zu stärken. Die Änderungen betreffen nahezu alle
Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit
ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim-
und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von
Wildtieren in reisenden Zirkussen.
Folgende
Änderungen und Ergänzungen stehen aus Sicht der
Bundesregierung dabei im Mittelpunkt: das Verbot Tiere, wie
Esel, Ziegen und Rinder angebunden zu halten, die Reduzierung
der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie
beispielsweise das Schwänzekupieren, die Pflicht zur
Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel mit
Heimtieren, die Einführung einer Videoüberwachung in
tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen, das
Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit
Qualzuchtmerkmalen, wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot,
wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei
den Tieren führen, das Verbot des Haltens und der
Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, wie
etwa Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde in reisenden
Zirkussen.
Bundestag am Zug Als Nächstes
befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des
Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf
zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des
Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das
Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.
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Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 und die
Wachstumsinitiative |
Berlin. 4. Juli 2024 - Der Bundeskanzler,
der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben
sich heute zur Aufstellung des Regierungsentwurfs für den
Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 und eine
umfassende Wachstumsinitiative geeinigt. Die technische
Umsetzung und Ressortabstimmung des Haushaltsentwurfs 2025
und Finanzplans bis 2028 werden bis zur Kabinettbefassung am
17. Juli 2024 ausgearbeitet und dann wie üblich im Detail
vorgestellt.
Die Bundesregierung setzt mit den
Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative neue Impulse für
ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges
Deutschland. Dabei werden die Vorgaben der Schuldenbremse
eingehalten; der in ihrem Rahmen mögliche reguläre
Verschuldungsspielraum wird genutzt. Der Haushalt setzt so
klare Prioritäten: mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren,
gesellschaftlicher Zusammenhalt, steuerliche Entlastungen für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ambitionierter
Klimaschutz und mehr wirtschaftliches Wachstum.
•
Die Investitionen des Bundes sind auf Rekordniveau. Sie
steigen im Jahr 2025 weiter an. Im kommenden Jahr wird der
Bund seine Investitionsausgaben auf rund 57 Milliarden Euro
erhöhen. 2024 lagen sie bei 53 Milliarden Euro. Hinzu kommen
Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie
Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (EEG-Umlage) in Höhe
von rund 40 Milliarden Euro. Insgesamt stehen rund 100
Milliarden Euro für investive Ausgaben zur Verfügung. Der
Bund setzt zudem die richtigen Rahmenbedingungen für eine
verlässliche Energieinfrastruktur insbesondere durch das
Kraftwerksicherheitsgesetz.
Der Bund investiert
konkret dort, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen
und Bürger wichtig ist: Bei Schienen, Straßen, Nahverkehr und
digitaler Infrastruktur. Deshalb gibt der Bund
Baukostenzuschüsse und erhöht das Eigenkapital der Deutschen
Bahn deutlich. Um eine Erweiterung der
Investitionsmöglichkeiten für Schiene und Straße zu
ermöglichen, wird eine Darlehensvergabe (als finanzielle
Transaktion) sowohl an die Deutsche Bahn AG wie auch an die
Auto- 2 bahn GmbH geprüft. Für eine leistungsfähige Straße
stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung.
• Investitionen in die äußere Sicherheit. Das ist die
richtige Konsequenz aus dem völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Wegen der
Zeitenwende werden die Anstrengungen für die
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas im Angesicht
der Bedrohungslagen fortgesetzt. Deshalb wird weiter in die
Bundeswehr investiert.
Die NATO-Quote
von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sowohl im
Jahr 2025 als auch in den kommenden Jahren bis einschließlich
2028 übertroffen, sie beträgt dann 80 Milliarden Euro. Die
Ukraine wird weiterhin gemeinsam mit den europäischen und
internationalen Partnern auf hohem Niveau und solange wie
nötig unterstützt. Deutschland bleibt verantwortungsvoller
Partner in den internationalen Organisationen und eines der
größten Geberländer in der Entwicklungszusammenarbeit wie bei
der humanitären Hilfe.
• Investitionen in die
Innere Sicherheit. Für die Sicherheitsbehörden werden rund
eine Milliarde Euro mehr als bislang vorgesehen zur Verfügung
gestellt. Dies dient der Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger in Deutschland. Das ist ein wichtiges Zeichen in
unruhigen Zeiten.
Der Katastrophenschutz, das
Technische Hilfswerk und der Zoll werden besser ausgestattet.
Für die Anpassung an den Klimawandel und den Agrar- und
Küstenschutz werden ebenfalls mehr Mittel als ursprünglich
vorgesehen zur Verfügung gestellt.
• Steuerliche
und sonstige Entlastungen. für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen: Durch den Abbau der sog. kalten Progression und
andere Maßnahmen werden die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler allein in den Jahren 2025 und 2026 um 23
Milliarden Euro entlastet. In der Wachstumsinitiative sind
weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und
Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
vereinbart; etwa bei den Abschreibungen, der
Forschungszulage, Förderung der Elektro-Mobilität,
Verlängerung der Stromsteuersenkung und der
Strompreiskompensation sowie bei Mehrarbeit und für
ausländische Fachkräfte. Die Abschaffung der EEG-Umlage
entlastet auch im Jahr 2025 Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe; für 2024 sichert
ein Nachtragshaushalt diese Entlastung.
•
Gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Kinder, Jugendliche
und Familien erhalten konkrete Leistungsverbesserungen. So
wird der Kinder- und Grundfrei- 3 betrag in 2024 und 2025 und
zugleich das Kindergeld zum 1. Januar 2025 erhöht. Ab 2026
wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und
Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Um berufstätige
Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, wird für den
Kinderzuschlag ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro
zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der bestehende
Kindersofortzuschlag wird erhalten und erhöht.
Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit
einer Milliarde Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen
Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und
schafft so mehr Chancen für bessere Bildung. Das
Kita-Qualitätsgesetz wird mit rund zwei Milliarden Euro
fortgesetzt; damit unterstützt der Bund eine gute
Kinderbetreuung. Zur Verbesserung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts und für die Demokratie werden weitere Mittel
bereitgestellt, ebenso für Freiwilligendienste, den
Bundesfreiwilligendienst und den Kinder- und Jugendplan. Die
Zivilgesellschaft wird ebenso wie jüdische Einrichtungen
unterstützt. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 ermöglicht der
Bund die Umsetzung des Rentenpakets II und damit ein
verlässliches Rentenniveau und die künftige Stabilisierung
der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung durch
Erträge aus einem steigenden Kapitalstock
(Generationenkapital).
• Zielsicheres Bürgergeld. Im Rahmen der
Verabredungen zur Wachstumsinitiative wird die Effizienz beim
Bürgergeld erhöht (zum Beispiel durch erhöhte
Mitwirkungspflichten). Missbrauch und Schwarzarbeit werden
bekämpft. Gleichzeitig werden die Anreize zur Aufnahme einer
Beschäftigung erhöht.
• Mehr und bezahlbarer
Wohnraum. Damit in Deutschland mehr und bezahlbarer Wohnraum
zur Verfügung steht, setzt der Bund die soziale
Wohnraumförderung langfristig fort. Bis 2028 sind mehr als 20
Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund unterstützt Familien mit
einer zusätzlichen Milliarde Euro beim klimaneutralen Neubau
im unteren und mittleren Preissegment. Die Städtebauförderung
wird auf hohem Niveau fortgeführt. Die Mietpreisbremse und
der Schutz von Mietern bei Umwandlung der Mietwohnung in eine
Eigentumswohnung werden verlängert. Auch das unterstützt
bezahlbaren Wohnraum. • Klima- und Transformationsfonds.
Dieser bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz,
Energiewende und Transformation. Die Finanzierung der
geplanten Ausgaben wird für das Jahr 2024 und für das Jahr
2025 sichergestellt.
4 • Zukunftstechnologien und
Innovation. Für Forschungsvorhaben werden rund drei
Milliarden Euro bereitgestellt. Die Mittel für die
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) werden erhöht,
über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund im
Jahr 2025 rund acht Milliarden Euro für die großen
Wissenschaftsorganisationen zur Verfügung. Deutschland bleibt
führend bei den Zukunftstechnologien, wie zum Beispiel der
Halbleiterindustrie. Das sichert und schafft gute, gut
bezahlte und sichere Arbeitsplätze.
• Deutschland
braucht mehr Wachstum. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und
der Bundesminister der Finanzen haben sich deshalb zeitgleich
mit dem Haushaltsentwurf auf umfassende Maßnahmen
verständigt, die der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse
für mehr wirtschaftliche Dynamik geben werden. Vor allem wird
mit den beschlossenen Maßnahmen das langfristige
Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft substantiell
erhöht und so der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen
Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessert. Der Energiemarkt
wird weiterentwickelt und an die Herausforderungen der
Dekarbonisierung angepasst.
• Bürokratie abbauen, Deutschland
beschleunigen. Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger leiden
unter immer mehr Bürokratie, behördliche Verfahren dauern
viel zu lange. Daher sorgt die Bundesregierung für mehr Tempo
bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen. Durch die
Priorisierung der Ausgaben ist die notwenige
Schwerpunktsetzung im Haushaltsentwurf gelungen. Die
Zinsbelastungen werden zukünftig periodengerecht
veranschlagt.
Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative werden
einerseits zu mehr Steuereinnahmen und
Sozialversicherungsbeiträgen führen und andererseits Ausgaben
einsparen. Zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird der
Entwurf eines Nachtragshaushalts für dieses Jahr auf den Weg
gebracht, der die höheren Bedarfe berücksichtigt.
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