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Redaktion Harald Jeschke

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 Archiv Juli - Dezember 2024

Verbraucherschtz aktuell

Berlin, 10. Oktber 2024:

Solarpaket I   Ausbau der Solarenergie kommt rasch voran

Haben Sie schon über Balkon-Solar nachgedacht? Mit dem Solarpaket I hat es die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürgern deutlich einfacher gemacht, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Ein voller Erfolg: Schon rund 730.000 neue Balkon-Solaranlagen sind in Deutschland in Betrieb. Weitere Erleichterungen für Wohnungseigentümer und Mieter treten in Kürze in Kraft.    


Aktuelle Kabinettsbeschlüsse zu Verbraucherthemen  
 
Entsorgung alter Elektrogeräte zukünftig einfacher      

Schneller unterwegs dank besserer Nutzung von Verkehrsdaten      

Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau      

Stärkere Sanktionen beim Bürgergeld      

Monatliche Meldepflicht beim Bürgergeld      


Weitere Regierungsthemen    

„Mental Health Coaches“  

Kleines Programm mit großer Wirkung Vor einem Jahr startete das Programm „Mental Health Coaches", das Kindern und Jugendlichen in Schulen ermutigen soll, sich bei psychischen Problemen Hilfe zu holen. Das Programm sei gut angelaufen, ziehen Experten eine erste positive Zwischenbilanz.    

Pflegebegutachtung  
Jetzt auch per Videotelefonie möglich Bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann seit Ende September neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch Videotelefonie eingesetzt werden. Etwa für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für Wiederholungsbegutachtungen.      


Digitale Brieftasche  

Bürger können sich mit Smartphone ausweisen Die Bundesregierung wird eine staatliche digitale Brieftasche für das Smartphone entwickeln, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig digital ausweisen können. Zudem können sie ihre Identitätsdaten und amtliche Dokumente digital speichern, präsentieren, sowie mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen.      


Wohngeld Plus  
1,2 Millionen Haushalte erhalten Wohngeld
Nach der Wohngeldreform 2023 haben 1,2 Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Wohngeld bekommen. Laut Statistischem Bundesamt sind das 80 Prozent mehr als vorher. Anfang kommenden Jahres wird das Wohngeld an die allgemeinen Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht.    


5G-Netze nahezu flächendeckend nutzbar

Nie zuvor wurde eine Mobilfunkgeneration so schnell ausgerollt wie 5G: Im Oktober 2021 betrug die Versorgung noch 53 Prozent – jetzt liegt sie bei 92 Prozent. Aber es soll noch besser werden. Deshalb sorgt die Bundesregierung für kürzere Verfahren, weniger Bürokratie und einfachere Baugenehmigungen.    


Herbstzeit ist Impfzeit    


Impfungen: Alles Wissenswerte auf einen Blick      

FAQs zur Grippeschutz-Impfung      

FAQs zur Corona-Impfung    

FAQ zum Wohnungsbau  

So fördert die Bundesregierung bezahlbare und klimafreundliche Wohnungen Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Deswegen investiert die Bundesregierung massiv in den Bau von Wohnungen. Wie wird der Wohnungsbau gefördert? Und welche Förderprogramme gibt es für Familien? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.    


Service und Fakten  
 
Login-Verfahren: BSI empfiehlt die Nutzung von Passkeys      

Was tun bei Identitätsdiebstahl?      

Neue Instagram Teen-Konten: Mehr Kontrolle für Eltern      

Fit fürs Internet: „Genial Digital“ für Kinder im Grundschulalter      

Warnung vor Abzocke an E-Auto-Ladesäulen mittels Fake-QR-Code      

Warnung vor Fake-QR-Codes angeblicher Banken      

Smarte Produkte: CE-Kennzeichen gibt Auskunft zu Cybersicherheit      

EuGH schiebt Preistricksereien einen Riegel vor      

EU-Schnellwarnsystem: Immer häufiger Cannabinoide in Süßwaren      

Jetzt an Umfrage teilnehmen  

Verbrauchererfahrungen in der Anlageberatung


Welche Erfahrungen haben Sie zuletzt gemacht, wenn Sie sich bei Banken und Sparkassen zur Geldanlage haben beraten lassen? Das möchte die Finanzaufsicht BaFin in einer kürzlich gestarteten Online-Umfrage herausfinden.    

Bundespreis Verbraucherschutz  

Auszeichnung für AlgorithmWatch In diesem Jahr hat AlgorithmWatch den Bundespreis Verbraucherschutz erhalten. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke überreichte den Preis: „Mit AlgorithmWatch zeichnen wir eine Organisation aus, die erfolgreich auf Transparenz und klare Verantwortlichkeiten beim Einsatz von automatisierten Entscheidungssystemen pocht.“       Neue Broschüre  


Radfahren. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.

Diese Praxisfibel wendet sich an Sportvereine, Kommunen, Initiativen, Pflegeeinrichtungen und interessierte Personen, die auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine Teilhabe im Bereich Sport und Bewegung ermöglichen möchten.    

Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentralen  

Themenbeispiele: Barrierefreie Wohnung, Essen auf Rädern, Zahnzusatzversicherungen      


Angebote zur Energieberatung  
Themenbeispiele: Heizungstausch, Heizungsoptimierung      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: KI für ein gutes Altern, Digitale Teilhabe      

Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  

Themenbeispiele: Passwortsicherheit, Fake-News    

Donnerstag, 17. Oktober   Online-Thementag „Digitale Teilhabe – auch wenn das Geld fehlt!“
Anlässlich des „Internationalen Tags für die Beseitigung der Armut" veranstaltet der Digital-Kompass diesen Thementag. Im Rahmen von Online-Veranstaltungen werden Antworten und Hilfestellungen bei finanziellen Schwierigkeiten, etwa beim Erwerb von Smartphones oder Tablets, sowie Informationen zu Beratungsstellen gegeben.    


Für eine starkes Ehrenamt   Kampagne
„Deine Gesellschaft zählt“ gestartet Ehrenamtliches Engagement hat viele positive Effekte - nicht nur für diejenigen, die vom Ehrenamt profitieren, sondern auch für die Freiwilligen selbst. Wer sich engagiert, übernimmt soziale Verantwortung, knüpft wertvolle Kontakte, lernt dazu und kann die Gesellschaft mitgestalten.      


DiscoverEU: Verlosung von Travel-Pässen  

Jetzt bewerben und durch Europa reisen Die EU-Initiative DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen, Europa zu entdecken. Zweimal im Jahr werden rund 35.000 Travel-Pässe an 18-jährige Europäerinnen und Europäer verlost. Die aktuelle Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 16. Oktober 2024.


1047. Sitzung des Bundesrates 

Berlin, 27. September 2024 - Beschlüsse
- Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Eigentümerversammlungen
  Anspruch auf Installation von Steckersolaranlagen
- Bundesrat fordert Ergänzungen beim Schutz von Einsatzkräften
  Neuer Straftatbestand: politisches Stalking
- Mehr Schutz für Schwangere vor Gehsteigbelästigungen 
- Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen
- Stärkung der medizinischen Forschung

Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Eigentümerversammlungen 
Der Bundesrat hat Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die unter anderem das Anbringen von sogenannten Steckersolaranlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke - erleichtern.


Anspruch auf Installation von Steckersolaranlagen
Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.


Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.


Virtuelle Eigentümerversammlungen Eigentümerversammlungen können bisher nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer und Eigentümerinnen darauf verständigt haben. Andernfalls finden sie in Präsenz oder in hybrider Form statt. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sie zukünftig auch rein online durchgeführt werden können, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.


Dadurch sparten viele Eigentümer Zeit und Geld, da sie nicht mehr zu Versammlungen reisen müssten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz.

Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung durchzuführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf.

Inkrafttreten: Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat fordert Ergänzungen beim Schutz von Einsatzkräften
Die Bundesregierung plant, Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 27. September 2024 Stellung genommen.

Ausweitung auf andere Verwaltungseinheiten gefordert
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, den geplanten Schutz noch weiter auszudehnen. So sollen nicht nur Gemeindepolitiker, sondern beispielsweise auch Bezirksverordnetenvertreter in Berlin, wo die einzelnen Bezirke nicht den Rechtsstatus einer Gemeinde haben, in den schützenswerten Personenkreis mit einbezogen werden.


Druck zur Amts- und Mandatsaufgabe
Des Weiteren fordern die Länder, den Straftatbestand der Nötigung des Bundespräsidenten oder von Mitgliedern von Verfassungsorganen zu erweitern. Bisher setzt dieser Tatbestand voraus, dass Druck auf die benannten Personen mit dem Ziel ausgeübt wird, dass sie ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne ausüben.

Strafbar müsse künftig auch sein, Mitglieder von Verfassungsorganen zu nötigen, ihr Amt oder Mandat ganz oder teilweise aufzugeben.

Neuer Straftatbestand: politisches Stalking
Der Bundesrat schlägt auch einen neuen Straftatbestand „Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern“ durch sogenanntes politisches Stalking vor. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat in seiner Juli-Sitzung auf den Weg gebracht. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.


Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden. Was im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht Um Einsatzkräfte und ehrenamtlich Tätige besser zu schützen, plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht. So solle bei der Strafzumessung klargestellt werden, dass auch die Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, strafschärfend berücksichtigt werden kann.

Zudem sollen die Straftatbestände „Nötigung von Verfassungsorganen“ sowie „Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorganes“ ergänzt werden, so dass auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Gerichtshofes der EU erfasst werden. Gleiches gilt für Mitglieder in Gemeindevertretungen, Bürgermeister und Landräte.


Bei den Tatbeständen Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte soll ein besonders schwerer Fall regelmäßig dann vorliegen, wenn die Tat in Form eines hinterlistigen Überfalls begangen wird. Vermehrt Angriffe auf Mandatsträger und ehrenamtlich Tätige Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass für das Gemeinwohl tätige Menschen trotz ihres unverzichtbaren Beitrags für die Gesellschaft immer wieder angegriffen werden.


Dies betreffe Ehrenamtliche ebenso wie Amts- und Mandatsträger sowie weitere Berufe, die Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen übernehmen. Diese Angriffe hätten nicht nur individuelle Folgen für die Opfer, sondern könnten auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern, da sich diese Personen von ihren Tätigkeiten zurückziehen und andere vor einem solchen Engagement zurückschrecken könnten.

Nun entscheidet der Bundestag
Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

Mehr Schutz für Schwangere vor Gehsteigbelästigungen 
Schwangere sollen vor Beratungsstellen und Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner und -gegnerinnen geschützt werden. Eine entsprechende Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat der Bundesrat gebilligt.

Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von 12 Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. Vor entsprechenden Beratungsstellen komme es zunehmend zu Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern. Darauf weist die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, in ihrer Begründung hin. Dabei wirkten die Protestierenden häufig direkt auf Schwangere ein. D


ie Betroffenen würden gezielt belästigt und mit verstörenden Bildern und Schriften konfrontiert und so unter erheblichen psychischen Druck gesetzt und zum Teil nachhaltig verunsichert. Auch Mitarbeitende in den Beratungsstellen würden durch die Gehsteigbelästigungen daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen. Gleiches geschehe vor Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.


100-Meter-Schutzbereich vor Beratungseinrichtungen
Mit der Gesetzesänderung müssen die Länder sicherstellen, dass Schwangere ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen, die solche Eingriffe vornehmen, erhalten. Das Gesetz untersagt es zudem, in einem Eingangsbereich von 100 Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen.


Schwangere dürfen dort nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Ihnen gegenüber dürfen keine unwahren Tatsachen über Schwangerschaftsabbrüche behauptet oder sie mit Materialien konfrontiert werden, die sie stark verwirren oder beunruhigen könnten. Auch darf das Personal nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.


Rücksichtnahme auf besondere Konfliktsituation
Ziel des Gesetzes sei es, Schwangere zu schützen, die sich beim Besuch der Beratungsstellen oder medizinischen Einrichtungen zumeist in einer besonderen psychischen Konfliktsituation befänden, schreibt die Bundesregierung. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft fortzuführen oder abzubrechen, gehöre zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Bei Gehsteigbelästigungen seien die Schwangeren vielfach in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen, das zu schützen auch ein staatlicher Schutzauftrag sei.


Wenn die Beratung gesetzliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch sei, müsse der Gesetzgeber auch einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherstellen. Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


  Bundesrat bringt Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen ein
Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.
Bekämpfung von Kinderpornographie
Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität - insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie - zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.
Vorratsdatenspeicherung derzeit ausgesetzt

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind.

Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.
Begrenzung auf einen Monat

Die Speicherung für einen Monat sei - anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten - ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Bundesregierung und Bundestag am Zug
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Grünes Licht für Stärkung der medizinischen Forschung
Der Bundesrat hat das Medizinforschungsgesetz gebilligt. Es soll die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln verbessern und so die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung steigern, heißt es in der Gesetzesbegründung. So könnten Patientinnen und Patienten auch schneller Zugang zu neuen Therapieoptionen erhalten.


Bessere Zusammenarbeit der Behörden
Das Medizinforschungsgesetz sieht eine verbesserte Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden und eine Spezialisierung und Harmonisierung der Ethik-Kommissionen vor. Es schafft zudem eine Grundlage für verbindliche Standardvertragsklauseln. Die Zulassung von Arzneimitteln sowie die Genehmigung und Durchführung klinischer Prüfungen soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bearbeitungszeit wird dabei auf 26 Tage verkürzt.

Senken der Arzneimittelpreise
Um die Arzneimittelpreise zu senken, werden die Verhandlungsspielräume für diese vergrößert. Pharmazeutischen Unternehmern soll es möglich sein, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu vereinbaren. Das Verfahren wird getrennt: Zunächst sollen die Preisverhandlungen abgeschlossen werden. Danach haben die Hersteller fünf Tage Zeit, sich für vertrauliche oder einsehbare Erstattungsbeträge zu entscheiden.


Ein Erstattungsbetrag ist der Preis, der von den Krankenkassen an die Pharma-Unternehmen gezahlt wird. Wollen Pharmafirmen von der Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge Gebrauch machen, wird ein zusätzlicher Abschlag von neun Prozent auf den zuvor ausgehandelten Preis fällig. Es dürfen aber nur die Pharmaunternehmen die Preise geheim halten, die in Deutschland zu Arzneimitteln forschen und eigene Projekte oder Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in der Arzneimittelforschung hierzulande nachweisen können. Dies gilt zunächst bis zum 30. Juni 2028 und soll Ende 2026 evaluiert werden.

Meldepflichten für medizinisches Personal
Während der Beratungen im Bundestag wurde das Gesetz um Meldepflichten für medizinisches Personal ergänzt. Danach sind Krankenhäuser verpflichtet, quartalsweise detaillierte Daten zur Zuordnung des ärztlichen Personals zu den Leistungsgruppen, die im Rahmen der Krankenhausreform maßgeblich sein sollen, zu übermitteln. Andernfalls sind sie zur Zahlung von 50.000 € verpflichtet.

Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt zum größten Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bundesrat fordert Rücknahme der Meldepflicht für medizinisches Personal In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich auf, die vom Bundestag eingeführte erweiterte Meldepflicht zum ärztlichen Personal wieder zurückzunehmen.


Nach dem Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, soll der medizinische Dienst dies prüfen. Der Bundesrat kritisiert, dass selbst im KHVVG-Entwurf keine quartalsweisen Prüfungen vorgesehen seien. Diese würden einen erheblichen Mehraufwand für Krankenhäuser mit sich bringen.

Der Nutzen dieser Meldungen und ihre rechtssichere Umsetzung sei aber fraglich. Entsprechende Diskussionen würden im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum KHVVG geführt und es sei schwer nachvollziehbar, dass diese Regelung nun im Rahmen eines fachfremden Gesetzes eingeführt werden solle. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.



Was ändert sich im Oktober? Die Neuregelungen im Überblick.

- Pflegebegutachtung ist jetzt per Video möglich
- Die Kosten für RSV-Prophylaxe bei Säuglingen werden übernommen

Berlin, 27. September 2024 - Zeitnähere Pflegebegutachtung durch VideoTelefonie. Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem 26. September möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt.


In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.


Kosten für RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen Neugeborene und Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese Prophylaxe übernehmen seit dem 14. September die gesetzlichen Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern.


Mit Baukostenbegrenzung zu bezahlbarem Wohnraum  

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Berlin, 27. September 2024 - Am 1. Oktober 2024 startet das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt. Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst.


Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an.

Ziel ist es, möglichst viel ‚Graue Energie‘ vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Damit wollen wir einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ anspruchsvoll zu bauen.

Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren. Dass bedeutet, KNN zeichnet vor, was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen können. Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“


Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0% liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 01.10. zu einem Zinssatz von rund 1,0 %. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen.


Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex.


Informationen zum Programm
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude. Die Förderung erfolgt als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude, also z.B. eine Wärmepumpe.


Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen bei der Gebäudeökobilanzierung/LCA-Bilanzierung (Energieberater). Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle, die investieren (Unternehmen, aber auch Privatpersonen bspw.) und jene, die das Haus oder die Eigentumswohnung als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von dem erzielten energetischen Niveau und betragen bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Es sind Kreditlaufzeiten von 4 bis 35 Jahren bei einer Zinsbindung von 10 Jahren möglich. Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.


Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 19. September 2024:

Hochwasser in Deutschland  
 Was tut die Bundesregierung? Was sollten Bürgerinnen und Bürger beachten?  „Jetzt geht es als allererstes um schnelle Hilfe“, erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke angesichts der angespannten Hochwasserlage in Teilen Deutschlands. Zugleich betonte sie, dass Starkregen und Hochwasser durch die Klimakrise häufiger werden. Um die Schäden möglichst gering zu halten, sind starke Deiche, funktionierende Rückhaltebecken und ein gut ausgestatteter Katastrophenschutz notwendig. Lesen Sie hier, was die Bundesregierung dafür tut.        

Was Sie selber tun können: Richtiges Verhalten bei Hochwasser      

Welche Versicherung bei Unwetter und Hoch­wasser zahlt      

Starkregen und Überschwemmungen: Rechte der Urlauber    


 X-Post Bundeskanzler Olaf Scholz, 16. September „Die Bilder aus den Hochwassergebieten in Österreich, Tschechien, Rumänien und Polen sind dramatisch. Wir sind tief betroffen über die Nachrichten von Toten und Vermissten. Unsere Nachbarn in Europa sollen wissen: Wir stehen für Hilfe bereit! Auch in Deutschland steigen die Pegelstände und bedrohen Menschen, Tiere und Häuser. Wir beobachten die Lage sehr aufmerksam. Ich danke allen Rettungskräften und freiwilligen Helfern, die bereit stehen, den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.“  

  Aktuelle Beschlüsse des Kabinetts
 17. Kinder- und Jugendbericht  

Trotz Herausforderungen: Jugend blickt positiv in die Zukunft Auch angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen sind junge Menschen in Deutschland überwiegend zufrieden mit ihrer Lebenssituation. Sie haben das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit, wünschen sich aber mehr Berücksichtigung und Teilhabe. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen entsprechenden Aktionsplan angekündigt.         

Keine Anhebung des Bürgergeldes in 2025       

Betriebsrenten: Bessere Ausgestaltung und für mehr Beschäftigte      

Förderung der E-Mobilität durch steuerliche Verbesserungen       

Nervende Cookies im Internet reduzieren

Neue Heizungsförderung jetzt für alle
Seit Ende August können nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.      

Balkon-PV: Aktuelle Regelungen Balkon-PV ist ein Hit: 2023 wurden rund 500.000 neue Anlagen registriert. Und die Bundesregierung will die Installation noch weiter vereinfachen – durch Änderungen im Wohneigentumsgesetz und zum Mietrecht. Der Bundestag hat die Neuregelungen bereits beschlossen. Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.     Service und Fakten    


Digitaler Zivilprozess: Neues Online-Verfahren wird erprobt      
Kfz: Digitale Fahrzeugzulassung wird sehr gut angenommen      

ePersonalausweis: So nutzen Sie die Vorteile      

Betrugsmasche auf Kleinanzeigen: Vorsicht bei „Sicher bezahlen“      

Social Media: Wie „Junkfluencer“ die Ernährung von Kindern beeinflussen      

So lassen Sie Online-Banking-Betrüger auflaufen      

Rentenversicherung bietet spezielle Reha bei Post-COVID      

Überschuldung: Sucht und Krankheit häufigste Ursache      

Lotto-Lüge: Wie Betrüger das große Los ziehen      

Kuhmilch oder Pflanzendrinks? Neue Position der DGE      

BSI-Cybersicherheitsmonitor Smarthome:   Nutzer schützen sich und ihre Geräte nur unzureichend Ob Smart-TV oder Saugroboter: Drei Viertel der Menschen in Deutschland nutzen Smarthome-Geräte. Dabei bleibt die IT-Sicherheit jedoch oft auf der Strecke: Das zeigt der aktuelle Cybersicherheitsmonitor. Informieren Sie sich hier über die Risiken und welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen sollten.

 UBA-Umwelttipps Woran erkenne ich umweltfreundliche Produkte? Wie kann ich sinnvoll Energie und Kosten sparen? Welchem Siegel kann ich vertrauen? Wie lässt sich Umweltschutz einfach in den Alltag integrieren? Das UBA gibt Antworten: Tipps für „grüne“ Produkte, hilfreiche Links und interessante Hintergrundinformationen.         

Weniger Wärmeverluste, mehr Komfort: Wände und Fenster richtig dämmen      

Energetische Sanierung: Bausubstanz erhalten, Heizkosten sparen, Klima schützen      

Neubau - energieeffizient und ökologisch       Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Asia-Shops und Dark Patterns, Welche Heizung passt zu mir?      

Angebote zur Energieberatung  
Themenbeispiele: Individuelle Sanierungspläne, Gebäude-Energie-Gesetz: Neue Regeln, neue Förderung      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: Digitale Barrierefreiheit, Patientenrechte      

Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  

Themenbeispiele: Erben und vererben, Pflegezeit finanziell planen    

Woche der Demenz: Gemeinsam mutig leben Jährlich finden zur Woche der Demenz bundesweit Veranstaltungen und Aktionen statt, die zu einem aktiven und selbstbestimmten Leben mit Demenz ermutigen. Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf der Kraft der Musik, die Menschen mit Demenz neue Möglichkeiten der sozialen Teilhabe eröffnet.          

Aktionen zum Welt-Alzheimertag am 21. September      
Ratgeber Demenz: Informationen für die häusliche Pflege       

Praxisfibel: Wandern. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.       Kampagnen und Termine       18. September – 8. Oktober  

Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit
Die Aktionstage wollen wieder viele Menschen dazu bewegen, ein Zeichen für eine nachhaltigere Welt zu setzen. Das Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit stellt dieses Jahr das Thema Biodiversität in den Fokus. Entdecken Sie auf der interaktiven Karte, welche Aktionen ganz in Ihrer Nähe angeboten werden.      

29. September – 6. Oktober  
Aktionswoche für mehr Lebensmittelwertschätzung Circa 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen jährlich in Deutschland. Das muss sich ändern. Mit der Aktionswoche soll sensibilisiert und zu einem nachhaltigeren Umgang motiviert werden. Konkret geht es um Tipps und Tricks rund um das Planen von Einkäufen, das Lagern von Lebensmitteln und die Resteverwertung.      

2. – 4. Oktober   Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen, nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis 4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels, mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.   Folgen Sie uns      as Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit. Sie blicken überwiegend positiv in die Zukunft – das zeigundesamt) Demenz (mauritius images / Maskot) Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit 2024 (Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit) Grafik Werde Lebensmittelretter:in Zu gut für die Tonne (gettyimages.de: Francesco Carta fotografo / StockFood: Schäfer, Chris) Logo Tag der Deutschen Einheit 2024 (Tag der Deutschen Einheit)  

Verbaucherschutz aktuell

Brlin, 4. September 2024:

• Bauen wird einfacher
Mit ihrer Baugesetzbuch-Novelle erleichtert die Bundesregierung den Wohnungsbau. Es wird leichter neue Wohnungen aufzustocken. Für mehr bezahlbare Wohnungen wird das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt und der Schutz vor Umwandlung in Eigentumswohnungen verlängert. Zu den wesentlichen neuen Regelungen lesen Sie hier unsere Fragen und Antworten.    


•  Im Kabinett   Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Die Bundesregierung will Anreize schaffen, dass es sich für Ältere noch mehr lohnt über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Die geplanten Maßnahmen sind Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Worum geht es?    


• Gesetzliche Neuregelungen: Das ändert sich im September 2024      
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit      

Fragen und Antworten zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur      

Förderung für klimafreundliche Heizungen wird gut angenommen      

Herausragende Ehrenamtsprojekte in Ostdeutschland ausgezeichnet

 Mobility-as-a-Service: BMVG fördert multimodale Mobilitätsdienste      

• Aktuelles zur Cannabis-Legalisierung    
Fragen und Antworten  

Alles Wissenswerte zur Legalisierung von Cannabis Seit dem 1. Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden – ein Überblick.        

• Seit 22. August: Neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“      

Cannabisprävention: Infos für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte      

Chat-Beratung, Selbstcheck, „Quit the Shit“ und mehr: Angebote der BZgA      

Was Sie zu „Medizinischem Cannabis“ wissen sollten      


• Kaufkraft gestiegen  
Die Löhne steigen und die Inflation sinkt

Anfang 2024 war der Anstieg der Reallöhne sogar so hoch wie seit 16 Jahren nicht. Dafür haben Tariferhöhungen und die Inflationsausgleichsprämien gesorgt. Besonders Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen profitieren.   

Fragen und Antworten 
Inflation unter zwei Prozent Die Inflation war im August 2024 so niedrig wie seit drei Jahren nicht mehr. Die Inflationsrate betrug 1,9 Prozent – im Juli lag sie noch bei 2,3 Prozent.

Welche Produkte wurden wieder günstiger? Wie wird die Inflation berechnet?

Die wichtigsten Fragen und Antworten.    

Fragen und Antworten zum Mpox-Virus      

Heizungscheck: Notwendige Optimierungen bis 15. September ausführen      

Gut beraten – besser saniert. Die Energieberatung für Wohngebäude      

Erfrischende Drinks mit Null Promille      

Videos gegen Cybermobbing & Co.    

Medienkompetent ins neue Schuljahr starten!      

Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie Kontogebühren zurück      

Betrüger versenden E-Mails im Namen von ELSTER      

Autounfall: So wehren Sie sich, wenn Versicherer kürzen      

efährliche elektrische und elektronische Produkte erkennen      

Kinder beim sicheren Gaming begleiten      


• Betrug mit Rufnummern und Daten
Rufnummernmissbrauch, Phishing und Cyberkriminalität – So schützen Sie sich Fast 3.900 Telefonnummern wurden in diesem Jahr laut Bundesnetzagentur wegen Betrugs bereits abgeschaltet. Insgesamt rund 80.000 Beschwerden gingen bei ihr ein. Rufnummernmissbrauch, unerwünschte SMS- und Messenger-Nachrichten sind also ein sehr ernstes Problem. Was Sie gegen Rufnummern- und Datenmissbrauch tun können, wo Sie Informationen über Bedrohungen im Netz finden und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.        

Sicher im Internet – Handy, Tablet und PC schützen      

Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen      

Phishing-Radar: Hier finden Sie alle aktuellen Phishing-Betrugsversuche      

So funktioniert der Fakeshop-Finder      

"Quishing": Falsche QR-Codes in Bank-Briefen und im Straßenverkehr      

Newsletter „Essen und Klimaschutz“ Was hat unser Essen mit dem Klima zu tun?
Nachhaltiger einkaufen – was geht? Warum sind Hülsenfrüchte so wertvoll?
Zu diesen und anderen Schwerpunktthemen hat das Bundeszentrum für Ernährung Bildungsmaterialien für die Grundschule, Sekundarstufe und Kita zusammengestellt.    

Online-Vorträge    
Angebote der Verbraucherzentralen  

Themenbeispiele: Solarenergie für das eigene E-Auto, Küchenhygiene, Pflegegrade      

Angebote zur Energieberatung   Themenbeispiele: Photovoltaik, Innendämmung, Heizungstausch       Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: Altersdiskriminierung durch KI?, Digitale Barrierefreiheit      

Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  

Themenbeispiele: Vollmachen und Verfügungen, Erben und vererben    

• Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen, nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis 4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels, mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.    

•  Mehr über Finanzen erfahren
Das Wissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen über Finanzen in Deutschland ist ausbaufähig und viele wünschen sich bessere Aufklärung. Was man dafür tun kann, erfahren Sie am 15. Oktober 2024 auf dem Festival für Finanzbildung „Mit Geld und Verstand“. Es handelt sich um einen Fachkongress für Lehrkräfte aus allen Schulformen, Mitarbeitende aus der Jugend- und Sozialarbeit, der Schuldenberatung und weiteren Multiplikatoren.  


Reform des Baugesetzbuchs: Leichter Bauen auf eigenem Grund - Verdrängungsschutz für Mieter, grünere Städte und Dörfer  

 Berlin, 4. September 2024 -Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) beschlossen. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner. Es greift das auf, was die Menschen in ihrem Zuhause bewegt. Es macht das Wohnen, Bauen und Leben in Stadt und Land besser. Wer noch einen großen Selbstversorgergarten hat und Kinder und Enkel, die den Traum vom Eigenheim verwirklich wollen, kann mit der neuen Hinterlandbebauung das jetzt für die Familie häufiger möglich machen.

Foto Bundesministerium

Künftig sollen in Gebieten, wo Wohnungen schwer zu bekommen sind, Gebäude leichter erweitert werden können, insbesondere durch Aufstockung, im ganzen Quartier, aber auch stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Viele Mieter, gerade in den Großstädten, sorgen sich vor der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung. Der Umwandlungsschutz wird deshalb verlängert.

• Wir fördern das Wohneigentum und schützen die Mieter vor Verdrängung. Wir machen es schwerer, wenn z.B. alle Eigentumswohnungen in einem Vertrag verkauft werden und damit de facto das Grundstück als Ganzes. Künftig kann die Gemeinde dann in diesem Fall ein bestehendes Vorkaufsrecht nutzen.

• Wir sorgen außerdem für mehr Tempo beim Planen und Bauen. Mit der Sonderregelung im § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Bebauungspläne dürfen auch nicht mehr Jahre dauern. Künftig sollen sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen.


• Umweltberichte sollen kürzer werden, um auch hier wertvolle Zeit zu sparen. Wir begrünen unsere Städte, helfen, Flächen zu entsiegeln, und schützen so die Menschen vor schlimmen Hitzetagen und Überflutungen, indem wir die Fassadenbegrünung leichter ermöglichen und künftig Fristen einführen, bis wann die Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungsmaßnahme vorgenommen haben müssen.


• Zu lebenswerten Städten gehört auch Kultur. Musikclubs sind Kultur. Mit der Novelle des Städtebaurechts führen wir eine eigene Nutzungskategorie für sie ein. Sie können jetzt leichter z.B. in Gewerbegebieten errichtet bzw. von dort nicht mehr so leicht verdrängt werden. Durch die Baugesetzbuchnovelle werden Städte und Dörfer noch lebenswerter und sie wird schnelles und einfaches Bauen von neuem Wohnraum möglich machen.“  


• Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle: Bauturbo
Wir schaffen eine Sonderregelung nur für den schnelleren Wohnungsbau. Mit dem § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Solchen Vorhaben muss jede Kommune, in der darüber diskutiert wird, zustimmen. Der Bauturbo wird noch einmal im Rahmen der BauGB-Novelle eingebracht. Neu ist, dass die jetzige Regelung eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.  


• Aufstockungen
Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss (vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall. Innenentwicklung Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen.


Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten. Bisher scheiterte das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers entspricht.


• Sozialer Flächenbeitrag
Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen Wohnraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB).

Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können. Dann muss sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch nichts.


Eigentümer profitieren weiterhin, denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land. Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Kommunale Vorkaufsrechte nach BauGB können zukünftig ausgeübt werden, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.

• Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.


Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des kulturellen Lebens sind und daher einen kulturellen Bezug aufweisen. Umwandlungsschutz Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen. 

• Fristen für die Bauleitplanung
Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.

• Umweltprüfung und Umweltbericht
Der Umfang des Umweltberichts soll künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Die Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind. Innovationsklausel Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel").

Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.


• Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt. Stärkung der Klimaanpassung Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches.


Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche). 

• Beschleunigung Windenergie und Geothermie
Die Regelungen für die Ausweisung von Windenergiegebieten werden weiterentwickelt. Zudem wird eine ausdrückliche Außenbereichsprivilegierung für Geothermie eingeführt, u.a. um die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen. D.h. Geothermie-Anlagen können künftig dann auch da gebaut werden, wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt bzw. auch außerhalb von Ortsteilen.

• Pflanz- und Maßnahmengebot: Stärkung durch Begrünung
Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist den zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl. § 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger Verwaltungsaufwand der Gemeinde im Rahmen der Prüfung der Umsetzung. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich umgesetzt.  

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.


Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung

 (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG)

Berlin, 4. September 2024 - Mit dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Die neue Pflegeassistenzausbildung Der Referentenentwurf sieht die Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" berechtigt.


• Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor: Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate), es soll gleichzeitig umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger). Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich. 


• Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege, stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.


• Attraktive Ausbildungsbedingungen
Mit der neuen Ausbildung soll die Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Auszubildenden erhalten während der gesamten Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für die Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit, deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen in der Pflege zu arbeiten.
So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau.


• Aufgaben in der Pflege effizienter verteilen
Zur Sicherstellung der Qualität der pflegerischen Versorgung ist es notwendig, dass die Verteilung von pflegerischen Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen weiterentwickelt wird. Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.

Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet; das Personal wird insgesamt effizienter eingesetzt und Wegezeiten gespart.


• Alternativ: Pflegehilfeausbildung mit kürzerer Ausbildungszeit
Als Ergebnis der regierungsinternen Vorberatungen wird im Entwurf in eckigen Klammern alternativ eine zwölfmonatige Ausbildung dargestellt, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegehelferin", "Pflegehelfer" oder "Pflegehilfeperson" führt. Da eine um ein Drittel verkürzte Ausbildung naturgemäß mit einem reduzierten Kompetenzprofil verbunden ist, handelt es sich bei einer solchen um eine Ausbildung, die zu einer Tätigkeit mit entsprechend reduziertem Einsatzbereich befähigt.


Eine abschließende Entscheidung zur Ausbildungsdauer und die dazugehörigen Ausbildungsregelungen soll nach den Rückmeldungen im weiteren Abstimmungsprozess getroffen werden. 

• Empfehlungen von Fachleuten flossen ein 
In Vorbereitung einer bundesgesetzlichen Regelung haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium 
ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes vergeben.

In einer Bund-Länder Expertinnen- und Expertengruppe wurden zudem fachliche Empfehlungen zur Frage der inhaltlichen Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung erarbeitet. Die 18-monatige Ausbildung zur "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.

Dazu der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.:
Ausbildung Pflegeassistenz: Wertvolles Potenzial weiter ungenutzt

Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete und vom Bundesgesundheitsministerium und Familienministerium vorgestellte Gesetz zur Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) ignoriert das im Koalitionsvertrag der Ampelregierung formulierte Ziel, die Pflegeausbildung auch in Reha-Einrichtungen zu ermöglichen.


Erneut bleibt damit im Kampf gegen den Pflegekräftemangel wichtiges Potenzial ungenutzt. Der BDPK appelliert deshalb an die verantwortlichen Politiker:innen, das gemeinsam gesetzte Ziel umzusetzen und auch Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung zuzulassen. Der BDPK hatte bereits im öffentlichen Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es weder fachlich noch sachlich zu begründen ist, die Reha-Einrichtungen von der Pflegeassistenz-Ausbildung auszugrenzen. Gleiches gilt auch für Pflegefachausbildung.


Durch die Einbeziehung von Reha-Einrichtungen könnten bundesweit Tausende neue Pflege-Ausbildungsplätze angeboten werden. Und das wäre dringend erforderlich, denn Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass in zehn Jahren deutschlandweit bereits 90.000 Pflegekräfte fehlen werden. Bis zum Jahr 2049 könnte sich diese Zahl auf 280.000 verdreifachen. Dieser Entwicklung wollte offensichtlich auch die aktuelle Bundesregierung entgegensteuern und legte in ihrem Koalitionsvertrag den Regierungsauftrag fest, dass die Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen werden sollen.


Die zuständigen Bundesministerien sehen sich an diesen Auftrag aber offenbar nicht gebunden, denn in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren, in denen eine Anpassung möglich gewesen wäre, blieben die Reha-Kliniken ausgeschlossen. So auch im heute vorgestellten „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung“ (PflAssEinfG).


Während das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken befürwortet, lehnen das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab. Sie wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, dass 160 Stunden der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert werden können. Als Grund für ihre Ablehnung nennen die beiden Ministerien, dass gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Ausbildungsträger mehr als 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung anbieten soll und nicht durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern.


Zudem gebe es bereits genug Träger für die Pflegeausbildung, weitere würden deshalb nicht benötigt. Wie die Ministerien zu dieser Auffassung gelangen können, ist aus Sicht des BDPK völlig unverständlich. Dass Ausbildungsstätten fehlen, wird durch den offensichtlichen Mangel an Pflegekräften doch schmerzhaft belegt. Auch die willkürliche Grenze von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung hält der BDPK für realitätsfern.

Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in Kooperationen erbringen. Daran wird deutlich, dass ausschließlich das Ziel im Vordergrund stehen muss, dass die vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das am Ende geschieht, ist dagegen nicht erheblich.


Jung kauft Alt: Förderprogramm für den Kauf von Bestandsimmobilien startet

350 Mio. Euro in diesem Jahr zur Unterstützung von Familien beim Eigentumserwerb
Berlin/Duisburg, 2. September 2024 - Am 3. September 2024 startet das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungs­bedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.


Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024 insgesamt 350 Mio. Euro bereit. Zum Start liegt der Zinssatz bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,51% effektiv. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45% aller Wohngebäude zu.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Durch zinsverbilligte Kredite, die deutlich unter dem liegen, was die eigene Hausbank anbietet, kann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 18.000 Euro sparen.

 Familien können so zum Beispiel in die alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und gleichzeitig andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen. Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Regionen vermeiden wir damit Donut-Dörfer, bei denen die historische Bausubstanz im Dorfkern leer steht und die Menschen drumherum im Neubau wohnen.“

Zum Programm
·         Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.

·         Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).

·         Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.

·         Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z.B. Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung – selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

·         Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.

·         Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung)

·         Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.


Rückführungen von Deutschland nach Afghanistan

Berlin, 30. August 2024 - Deutschland hat heute Morgen erstmals seit August 2021 wieder Rückführungen von afghanischen Staatsangehörigen in ihr Herkunftsland durchgeführt. Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen.


Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, um die Wiederaufnahme von Rückführungen in solchen Fällen zu erreichen und hat die hierfür zuständigen Länder zu diesem Zweck unterstützt. Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Rahmenbedingungen hat Deutschland regionale Schlüsselpartner um Unterstützung gebeten, um die Rückführung zu ermöglichen.

Für diese Unterstützung ist die Bundesregierung sehr dankbar. Die Bundesregierung hält daran fest, solche Rückführungen durchzuführen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und Gefährdern.


- BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte
- 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik

BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich“
50,6 Millionen Euro für vorbildliche Projekte

Berlin, 30. August 2024 - Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat heute den Förderaufruf für das Programm „Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich“ gestartet. Mit dem Programm wird das BMWSB ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dafür stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Deutschlands Bauforschung ist hoch innovativ. Jeden Tag werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken verfeinert und digitale Abläufe optimiert. Das sind richtig vielversprechende Lösungen für das klimafreundliche und ressourcenschonende Bauen. Die müssen schnell und, bei Erfolg, skaliert auf der Baustelle kommen.
Die Rede ist hier von Projekten für einfach umzubauende, wartungsarme und langlebige Gebäude oder neue Ansätze, wie Baumaterialen wiederverwertet werden können bzw. Leerstand reaktiviert und wohnbar gemacht werden kann. Dieses Förderprogramm ist das erste seiner Art. Mit ihm unterstützen wir die Baubranche, die dabei ist, mittels Digitalisierung und Innovationen, die Kapazitätsauslastung zu erhöhen und tiefgreifenden Problemen wie dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Das, was hier gefördert werden wird, hat das Zeug, sich am Markt durchzusetzen.“


Bewerben können sich Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere Institutionen mit ihren Bauvorhaben. Die Förderung ist offen für verschiedene Gebäudetypologien. Ein wichtiges Kriterium ist die Zusammenarbeit von Bauherren mit Planenden, Forschenden und gegebenenfalls weiteren Projekt-Beteiligten, wie beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen. Gefördert werden sowohl die frühen Planungsphasen (ab der Phase 0) als auch die bauliche Umsetzung. Ein Teil der Fördersumme pro Projekt ist für die wissenschaftliche Auswertung des Vorhabens vorzusehen.


Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen, ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben vorschlagen. Alle Informationen finden Sie hier:
www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich

17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
Der 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik findet in diesem Jahr in Heidelberg statt und widmet sich dem Thema „Kooperationen in der Stadtentwicklung – Bündnisse für das Gemeinwohl“.   Eine gute und erfolgreiche Stadtentwicklung und -planung braucht gemeinschaftliche Prozesse. Sie lebt vom Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern.  


Der Kongress bietet Interessierten in sieben Zukunftsarenen die Möglichkeit, sich zu zukunftsweisenden Projekten und Best-Practice-Erfahrungen zu den Themen Innenstadt, Umbaukultur, Zukunftsquartiere und Klimaanpassung auszutauschen, innovative Lösungsansätze vorzustellen und zu diskutieren. Zudem wird es 13 „Side-Events“ u.a. zu diesen Themen geben: Kleinstadtakademie, Koproduktion als Impuls für lokale Demokratie, Energie- und Wärmewende im Quartier, „Mehr Grün für die sich verdichtende Stadt!“ und der Einsatz von KI in der räumlichen Planung.  


Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. Bundesministerin Klara Geywitz wird das Thema auf dem Bundeskongress aufgreifen und zur Diskussion stellen, wie wir unsere Stadt- und Ortsteile planen und entwickeln können, um bei der Bewältigung und Prävention von Einsamkeit unterstützen zu können. Zum Thema wird es auch ein Side-Event der Wüstenrot Stiftung geben, in dem praxisorientierte Handlungsansätze vorgestellt werden, wie sich Gemeinschaften in Quartiere gegen Einsamkeit wappnen können. "  
Das komplette Kongressprogramm sowie eine Übersicht zu den verschiedenen Themen der Side-Events und in den Arenen finden Sie hier
https://nsp-kongress.de/

Was ändert sich gesetzlich im September?

Berlin, 29. August 2024 - Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt.    


Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Das Völkerstrafgesetzbuch entstand vor über 20 Jahren. Es stellte sicher, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täterin. Nun werden Lücken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestärkt und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile verbessert.
Weitere Informationen zum Völkerstrafrecht


Weniger Schadstoff-Ausstoß im Straßenverkehr
Für alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die Regelung enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.
Weitere Informationen zur Abgasnorm


Cannabiskonsum im Straßenverkehr geregelt
Seit dem 22. August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis – deshalb gilt für Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Weitere Informationen zum THC-Grenzwert  


Bundeskabinett beschließt Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“

Berlin, 21. August 2024 - Das Bundeskabinett hat heute den Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende – Herausforderungen und Wege der Transformation mit Blick auf die Stadtentwicklung, den Bau- und Bauwerksbereich und die nachhaltige Gestaltung der Mobilität“ beschlossen. Der Bericht dient dazu, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda 2030 weiterzuentwickeln. Mit dem Bericht wird die Schlüsselrolle des in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten Transformationsbereichs „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“ herausgestellt.


Er setzt den stadtentwicklungs-, bau- sowie verkehrspolitischen Rahmen und führt zentrale Herausforderungen, Lösungsansätze und Vorhaben der Bundesregierung in drei Handlungsfeldern auf: nachhaltige Stadtentwicklung, nachhaltige Gebäude und nachhaltige Mobilität. Innerhalb des Bereichs der nachhaltigen Stadtentwicklung zielen die aufgeführten Ansätze und Vorhaben u.a. auf Umbauen statt Abreißen bzw. Neubauen, auf Innen- vor Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen. Gleichzeitig soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und erhalten werden.


Neue Wohnformen in alten Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle wie Co-Working sind hier Ansatzpunkte. Dabei spielt auch die Fortentwicklung von Programmen für den Städtebau und die Dorfentwicklung eine wichtige Rolle.


Für nachhaltiges Bauen fördert der Bund ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen. Unter anderem soll die Verwendung von natürlichen Ressourcen sowie deren Wirkungen auf die Umwelt so ermittelt und kommuniziert werden, dass diese Informationen u. a. bei Miet- und Kaufentscheidungen, der Festlegung von Finanzierungs- und Versicherungskonditionen sowie bei der Wertermittlung und Risikobewertung besser als bisher berücksichtigt werden können.


Zur Förderung nachhaltiger Mobilität stehen die Reduzierung von Luftschadstoff- und Lärmemissionen sowie die Schaffung guter und vielfältiger Angebote für die Verkehrsmittel- und Verkehrswegewahl im Zentrum. Die Ergebnisse des Transformationsberichts fließen bis Ende 2024 in die Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ein.


Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 21. August 2024

Mehr Tempo für Deutschland Mehr Wohnraum, mehr erneuerbare Energie, leistungsfähige Straßen, Schienen und Brücken, klimafreundliches Wirtschaften - all das sind dringende Aufgaben, die die Bundesregierung zusammen mit den Ländern in Angriff genommen hat. Lesen Sie in den folgenden Beiträgen, was sich in Deutschland tut.    

So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum      
So treiben wir den Mobilfunk- und Glasfaserausbau voran      
So bauen wir Schienen, Straßen und Brücken schneller      
So sorgen wir für mehr Strom aus Wind und Sonne      
So beschleunigen wir den Umbau zur klimafreundlichen Industrie      


Am 1. August in Kraft getreten  
Das große Startchancen-Bildungsprogramm Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern stärken – das ist das Ziel des Startchancen-Programms, das am 1. August 2024 gestartet ist. Bund und Länder investieren dafür 20 Milliarden Euro in zehn Jahren. Damit ist das Programm das größte und langfristigste Bildungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland.      


Am 1. August in Kraft getreten  
Mehr Dienstleistungen der Verwaltung online nutzbar    
Im Kabinett beschlossen  
Vier Milliarden Euro für bessere Kitabetreuung    

Im Kabinett beschlossen  
Das Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025    
Neuerungen zum Studienbeginn  
BAföG-Reform: Die wichtigsten Änderungen      
Klimafreundlich heizen  
Heizungsförderung nun für Vermieter möglich
Ab 27. August können auch Eigentümer vermieteter oder nicht selbstgenutzter Einfamilienhäuser bei der KfW Zuschüsse beantragen, wenn die Heizung erneuert werden soll.    


Aktuelles zum Digitalen Verbraucherschutz        
KI-Verordnung in Kraft: Mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger       
Sprache, Buttons, Klickwege: So manipulieren TikTok, Meta, Amazon      
Genug Betrug! Call-Center-Tricks und KI-Maschen clever durchschauen      
Falsche Zahlungsbenachrichtigung im Namen von Paypal      
Schwachstellen in beliebten Dating-Apps      
Tipps für Eltern: Smartphone zum Schulstart – eine gute Idee?      
IT-Sicherheitskennzeichen jetzt auch für Smartphones und Tablets      
Initiative „Zu gut für die Tonne!“  

Tipps & Tricks zur richtigen Lagerung
Lebensmittel passend zu lagern ist eine kleine Wissenschaft. Jedes Lebensmittel hat seinen eigenen Lieblingsplatz. Doch wo genau fühlt sich Fisch am wohlsten? Die XXL-Kühlschrank-Tour von "Zu gut für die Tonne!" vermittelt humorvolle Tipps für mehr Lebensmittelwertschätzung. Alle Standorte der Tour finden Sie auf www.zugutfuerdietonne.de.    


Service und Fakten      
Am besten null Promille: Neue Position der DGE zu Alkohol     
Melatonin in Nahrungsergänzungsmitteln: Eine unbedenkliche Einschlafhilfe?      
Weniger drin, als draufsteht: Darf das sein?      
In der Regel überflüssig: Nahrungsergänzungsmittel für Kinder      
Digitale Stromzähler: Pflichteinbau für Smart Meter startet 2025      
Feinstaubfilter in Kaminen: Müssen Sie bis Ende 2024 nachrüsten?      
Christian Lindner im Video  
So wichtig ist Finanzwissen im Alltag  In Deutschland ist die finanzielle Bildung vergleichsweise schlecht ausgeprägt. Das soll sich mit der Stratgie „Finanzielle Bildung“ ändern. Denn finanzielle Bildung ist der Türöffner für ein selbstbestimmtes Leben voller Chancen und Möglichkeiten.    

Broschüren und Flyer    
Eure Kinderrechte Die Broschüre „Eure Kinderrechte“ gibt anschaulich einen Überblick über die Kinderrechte. Kinder und Jugendliche haben sowohl das Layout als auch den Text mitgestaltet.          Eure Kinderrechte - Macht mit! (Flyer zur Ausstellung)      
Die Ausbildungsgarantie (Flyer)    

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Hitzeschutz, Küchenhygiene, Gebäudesanierung      
Angebote zur Energieberatung Themenbeispiele: Eigener Solarstrom fürs E-Auto, Dachbegrünung, Welche Heizung für mein Haus?     
Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Tipps bei Reisemängeln, Digitale Barrierefreiheit, KI-gefälschte Informationen erkennen    
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“ Themenbeispiele: Vollmachten und Verfügungen, Erben und vererben, die Pflege finanziell planen  


Tipps für Ihren Urlaub  
FAQ zu Fluggastrechten  
Entschädigungen bei Flugärger Annullierte Flüge, beschädigte Gepäckstücke oder spontane Umbuchungen können bei Flugreisen für Ärger und zusätzliche Kosten sorgen. Die Fluggastrechteverordnung steht Reisenden im Fall von Flugärger bei und regelt Ansprüche auf Entschädigungen. Ein Überblick.   
Waldbrände in Griechenland: Was gilt für Touristen?  

Cannabis in der EU weithin illegal: Bei Verstößen drohen hohe Strafen      
Mobilfunk im Ausland: So vermeiden Sie Handy-Kostenfallen      
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“      

Kampagne    
Bio? Na Logo! Auf Bio ist Verlass. Jedes in Deutschland angebotene Bio-Lebensmittel muss umfangreiche Vorschriften erfüllen. Bio setzt höchste gesetzliche Umweltstandards für alle Produktionsschritte. Staatlich zugelassene Kontrollstellen überprüfen regelmäßig, ob die Vorgaben eingehalten werden.


Vereinbarung zum Haushalt 2025

Berlin, 16. August 2024 - Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Finanzminister haben Anfang Juli vereinbart, dass bis zur Übermittlung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans bis 2028 an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat Mitte August 2024 insbesondere verschiedene Optionen zur Finanzierung von Investitionen geprüft werden sollen.

 Die Prüfung ist nun extern durch ein rechtswissenschaftliches Gutachten und einen Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie intern durch weitere Beratungen der betroffenen Ressorts und des Bundeskanzleramtes abgeschlossen worden.

Die Bundesregierung wird im Wege eines Beschlusses im Umlaufverfahren Ver­änderungen des Haushaltsentwurfs und des Finanzplans bis 2028 vornehmen. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes werden weiterhin eingehalten, eine Umgehung findet nicht statt. Glaubhafte Fiskalregeln gewährleisten die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Handlungsfähigkeit des Staates.

Folgende Ver­änderungen werden vorgenommen:

1. Der Infrastruktursparte der Deutschen Bahn AG, der DB InfraGO AG (im Folgenden: „Bahn“) wird zusätzliches Eigenkapital zugeführt. Dieses Eigenkapital ersetzt im Umfang von 4,5 Milliarden Euro die im bisherigen Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vorgesehenen Zuschüsse. Darüber hinaus erhält die Bahn ein Darlehen des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem Darlehen kann sie bisher am Markt begebene Anleihen für die Infrastruktur ablösen.

Die Eigenkapitalerhöhung bleibt ebenso wie das Darlehen als finanzielle Transaktion bei der Regelgrenze der Schuldenbremse unberücksichtigt. Die Ausgestaltung des Darlehens an die Bahn stellt sicher, dass es sich nicht um einen verdeckten Zuschuss handelt. Die Eigenkapitalerhöhung und das Darlehen erhöhen die zulässige Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundes um diesen Betrag.

Die Gewährung von Eigenkapital ist ebenso wie die Gabe von Darlehen seit Jahrzehnten eine mögliche Form der Finanzierung durch den Bundeshaushalt. Seit Ein­führung der Schuldenbremse werden Darlehen als finanzielle Trans­aktionen gewertet, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Auch das Instrument der Beteiligung als finanzielle Transaktion wird genutzt.

Es ist sichergestellt, dass dem Eigenkapital ein angemessener Ertrag und dem Darlehen ein werthaltiger Rückzahlungsanspruch gegen­übersteht. Die Infrastruktursparte der Bahn verfügt neben den Zuschüssen des Bundes heute über eigene Einnahmen (Trassenpreise, Vermietungserlöse für Personenbahnhöfe, Anlagenvermietung).

Um den hohen Investitionsbedarf der Bahn zu decken, sind im Haushalt 2025 Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 15,1 Milliarden Euro für die Schieneninfrastruktur vorgesehen. Neben der bisher schon enthaltenen Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 5,9 Milliarden Euro werden der Bahn weitere 4,5 Milliarden Euro für eine Erhöhung des Eigenkapitals zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden 4,7 Milliarden Euro an Zuschüssen gewährt. Außerdem wird der Bahn ein Darlehen des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro gewährt, um am Markt begebene An­leihen abzulösen.

Die Globale Minderausgabe (sog. Bodensatz-GMA) wird durch diese Maßnahme um 4,5 Milliarden Euro reduziert.

2. Im Anschreiben in der Kabinettvorlage des BMF zum Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans ist festgehalten, dass die Bodensatz-GMA zunächst auf 17 Milliarden Euro erhöht wurde. Es ist weiter festgehalten, dass die Bundes­regierung beabsichtigt, bis zur formalen Zuleitung des Regierungsentwurfs für den Bundes­haushalt 2025 und des Finanzplans an den Deutschen Bundestag die Bodensatz-GMA des Jahres 2025 wieder deutlich zu reduzieren. Durch die Eigenkapital-Erhöhung bei der Bahn können bisher als Zuschüsse vorgesehene Mittel ersetzt werden. Dadurch reduziert sich die Bodensatz-GMA auf 12,5 Milliarden Euro. Eine weitere Reduzierung erfolgt durch folgende zwei Maßnahmen:

a. Rund 300 Millionen Euro werden durch eine höhere Zahlung des Unternehmens Uniper an den Bundeshaushalt erbracht. Ursprünglich war für den Bundeshaushalt 2025 eine Zahlung von 2,6 Milliarden Euro prognostiziert. Uniper hat zuletzt mehr Mittel für die Zahlungsverpflichtung an den Bund zurückgestellt, die im Zusammen­hang mit der Beihilfegewährung im Jahr 2022 erwartet wird. Daher kann nunmehr eine Zahlung von 2,9 Milliarden Euro veranschlagt werden. Im Zuge der Energie­preis-Krise 2022 wurde das Energieversorgungsunternehmen Uniper verstaatlicht, um die Energieversorgung für Privathaushalte und die Wirtschaft zu gewährleisten.

b. Die Vorsorge für den Ausfall von Steuereinnahmen beim EU-Energie­krisen­bei­trag wird um 200 Millionen Euro abgesenkt. Die positive Einnahme­entwicklung des Jahres 2024 für die in den Anwendungsbereich des EU-Energie­krisen­beitrags­gesetz fallenden Unternehmen legt eine entsprechend verbesserte Einnahme­ent­wicklung 2025 nahe.

Damit verbleibt eine insgesamt deutlich reduzierte Bodensatz-GMA in Höhe von 12 Milliarden Euro. Die langjährigen Erfahrungen aus der Haushaltspraxis zeigen, dass sich im Laufe eines Haushaltsjahres nicht alle Projekte realisieren lassen. Dies führt dazu, dass ein „Bodensatz“ von Mitteln übrig bleibt. Diese Mittel werden mithilfe der Bodensatz-GMA abgeschöpft.

Die GMA ist ein übliches Instrument in der Haushaltsplanung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren und auf unvorhergesehene Änderungen im Haushaltsvollzug reagieren zu können. Die Bundes­regierung geht davon aus, dass sich die Bodensatz-GMA unter anderem durch ökonomische Entwicklungen und Aktualisierungsnotwendigkeiten bis zur Einbringung der Bereinigungsvorlage weiter reduzieren wird.
 

3. Für den Bereich Straße stehen Mittel in Höhe von 9,1 Milliarden Euro an Zuschüs­sen für Investitionen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Davon stammen ca. 4,6 Milliarden Euro aus dem Aufkommen der Lkw-Maut (Aufkommen insgesamt 2025 rd. 15,2 Milliarden Euro), die für Bau, Erhaltung und Betrieb der Auto­bahnen aus dem Bundeshaushalt zugewiesen werden (weitere 2,4 Milliarden Euro aus den Mautmitteln erhalten die Länder für die Bundesstraßen).

Nach dem Gutachten von Prof. Hellermann kann ein Darlehen an die Autobahn GmbH aus Bundesmitteln verfassungskonform als finanzielle Transaktion im Sinne von Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Art 115-Gesetz ausgestaltet werden, wenn es kein verdeckter Zuschuss ist. Der Autobahn GmbH stehen derzeit keine eigenen Einnahmen aus der Maut zur Verfügung. Um ihr entsprechende eigene Einnahmen zur Verfügung stellen zu können, wären ein­fach­gesetzliche Änderungen am Haushaltsgesetz, dem Bundesfernstraßenmautgesetz und am Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz nötig. Diese wären mit Aus­­wirkungen auf den bisherigen Finanzierungskreislauf verbunden. Dafür bräuchte es aller­dings eine vertiefte Debatte.


Zur Ausgestaltung von Eigenkapitalzuführung und Darlehen an die Bahn:
Eigenkapitalzuführung

Die Bahn erhält 2025 zusätzlich zu der bereits vorgesehenen Eigenkapitalzuführung von rund 5,9 Milliarden Euro weitere 4,5 Milliarden Euro Eigenkapital, um geplante Infrastrukturvorhaben umsetzen zu können. Damit nutzt die Bundesregierung ein bereits für den Haushalt 2025 eingeplantes und auch in vergangenen Legislaturperioden eingesetztes Instrument zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Dieses erhöht die Verschuldung der Bahn nicht und verbessert das Eigenkapital-zu-Fremd­­kapital-Verhältnis. Wenn Eigenkapital für Investitionen in die Schienen­infra­struktur umgesetzt wird, ist die Zuführung beihilfekonform.

Zwischen der Bundesregierung und der Bahn sind Gespräche zur angemessenen Renditeerwartung im Zusammenhang mit den bereits geplanten Eigen­kapital­zu­führungen bereits weit fortgeschritten.

Die Zuführung von Eigenkapital des Bundes an die Bahn ist eine finanzielle Transaktion im Sinne der Schuldenregel nach Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Artikel 115-Gesetz und erhöht daher die maximal zulässige Nettokreditaufnahme des Bundes. Im Umfang der Eigenkapitalzuführung (4,5 Milliarden Euro) werden im Haushalt 2025 bisher eingeplante Investitionszuschüsse an die Bahn reduziert und die sog. Bodensatz-GMA abgesenkt.

Darlehen
Die Bahn erhält ein Darlehen in Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem Darlehen kann sie bisher am Markt begebene Anleihen ablösen. Das führt zu erheblichen Ein­sparungen bei den Finanzierungskosten, da die Bahn sich derzeit mit rund 100 Basis­punkten über dem Zins für Bundesanleihen finanziert.

Der Bund finanziert sich deutlich günstiger als die Bahn. Die von der Bahn begebenen Anleihen haben grob vereinfacht derzeit durchschnittlich eine Laufzeit von 12 Jahren und eine Verzinsung von ca. drei Prozent p.a. Der Bund muss für sein Darlehen nicht die marktübliche Verzinsung zu Grunde legen. Nach Auffassung des Gutachters Prof. Hellermann wären möglicherweise sogar zinslose Darlehen – wie bei anderen Darlehen in der Vergangenheit – als finanzielle Transaktionen zu werten.


Die durchschnittliche Rendite der ausstehenden Bundeswertpapiere und Kredit­markt­mittel, also die durchschnittliche Rendite der ausstehenden Anleihen des Bundes, liegt bei knapp 1,5 Prozent. Es ist daher jetzt möglich und wirtschaftlich sinnvoll, die hoch verzinsten An­leihen am Markt durch günstigere Kredite aus dem Bundeshaushalt abzulösen. Damit wird die Bahn und auch die Gesellschafterin Bund entlastet.


  1. Das Darlehen wird wie folgt ausgestaltet:
    1. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 34 Jahre. Das entspricht der durchschnittlichen Dauer der Abschreibungen der Infrastrukturen der Bahn (die technische Nutzungs­dauer von Infrastrukturanlagen beträgt bis zu 75 Jahre). Das Darlehen wird mit der durchschnittlichen Rendite der ausstehenden Anleihen des Bundes in Höhe von 1,5 Prozent verzinst.

    2. Das Darlehen ist wie die abzulösenden Markt-Anleihen der Bahn endfällig. Der Bund erhält den Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit vollständig zurück. Die Zinsersparnis bei abgelösten Anleihen der Bahn am Markt trägt dazu bei, dass sie die not­wendigen Erträge für die vorzunehmende zusätzliche Eigenkapitalerhöhung erwirtschaften kann.
    Im Haushaltsvermerk zu Kapitel 1202 Tit. 861 01 -742, der haushaltsrechtlichen Er­mächtigung zu Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, wird entsprechend angepasst.

    3.  Das Darlehen wird vom Bund an die Bahn und ausschließlich zur Verwendung für Investitionen in der nicht im Wettbewerb stehenden Infrastruktur ausgereicht. Sie können so die Kosten für die Infrastruktur entlasten. So ist sichergestellt, dass die Transaktion beihilferechtlich unbedenklich ist.

    Das Darlehen des Bundes an die Bahn ist eine finanzielle Transaktion im Sinne der Schulden­regel nach Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Artikel 115-Gesetz.




Kabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Berlin, 13. August 2024 - Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes beschlossen. Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland.


Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Das Wohngeld ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Mit der historisch größten Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, haben wir dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen bei den Mietzahlungen bzw. den Wohnkosten in der eigenen Immobilie dauerhaft entlastet werden. Seitdem ist vieles teurer geworden.

Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.

Gleichzeitig ist es umso wichtiger, dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit einem neuen Förderprogramm, das zeitnah starten wird, investieren wir gerade in den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2025 vor, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 21,65 Milliarden Euro von 2022 bis 2028 weiter auf Rekordniveau verstetigt wird.“


- Start des Ausbildungsjahres 2024: jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime
- Rund 150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First   

Start des Ausbildungsjahres 2024: jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime
Berlin. 31. Juli 2024 - Am 1. August startet in den meisten Betrieben das Ausbildungsjahr 2024. Insbesondere in den Großstädten ist es derzeit schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Gerade junge Menschen stellt dies vor große Herausforderungen, denn Studierende und Auszubildende verfügen in der Regel nur über geringe Einkommen, mit denen sie dann mit anderen Menschen um Wohnraum in zentralen Lagen konkurrieren.


Für viele Auszubildende und dual Studierende ist die Wohnsituation vor Ort sogar der entscheidende Grund für die Wahl des Arbeitgebers. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer mit dem Kopf mitten in einer Ausbildung steckt und zwischen Baustelle oder Gastrobetrieb und Berufsschule hin- und herpendelt, soll sich nicht auch noch um eine bezahlbare Unterkunft sorgen müssen. Wir haben deshalb im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Ländern das Programm Junges Wohnen, speziell für den Neubau und die Modernisierung von Studierenden- und Azubiwohnheimen, auf den Weg gebracht und mit jährlich 500 Millionen Euro Bundesmitteln ausgestattet.


Wo genau junge Menschen ihre Ausbildung machen, soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, die z.B. bei zu hohen Mieten unterstützen müssen. Mit insgesamt 21,65 Milliarden Euro bis 2028 für den sozialen Wohnungsbau erhöhen wir die Investitionen in neue, bezahlbare Wohnungen noch einmal deutlich. Und wir wollen Unternehmen dabei unterstützen, die gute Tradition des Mitarbeiterwohnens wieder neu aufleben zu lassen. Deshalb können Arbeitgebende grundsätzlich auch alle unsere KfW-Förderprogramme in Anspruch nehmen."


Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Bezahlbare Wohnraumangebote für Azubis sind ein wichtiger Teil der Ausbildungsförderung und müssen weiter an Bedeutung gewinnen. Das Programm Junges Wohnen erleichtert vielen jungen Menschen den Einstieg in eine duale Ausbildung. Denn bezahlbarer Wohnraum kann mehr Jugendliche dazu motivieren, eine Ausbildung auch außerhalb ihrer Heimatregion zu beginnen. Dadurch lassen sich freie Ausbildungsplätze besetzen und regionale Probleme auf dem Ausbildungsmarkt lösen.


Azubis brauchen genauso wie Studierende Unterstützung beim Wohnen. Um die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen, war es daher zweifellos ein wichtiger Schritt, 2023 und 2024 Mittel für den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen zur Verfügung zu stellen. Dieses Programm muss 2025 unbedingt fortgeführt und weiterentwickelt werden. So sind etwa temporäre Wohnangebote notwendig, damit Azubis auch länderübergreifende Berufsschulen besuchen können."


Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Programm „Junges Wohnen“ ist und bleibt wichtig, denn es geht hier um die Zukunft für viele junge Menschen - die Suche nach einem Ausbildungsplatz darf nicht daran scheitern, dass sie keine bezahlbare Wohnung finden. Der DGB begrüßt deshalb die Fortführung des Förderprogramms „Junges Wohnen“ bis 2025. Allerdings müssen die Fördermittel langfristig verstetigt werden, um den Anbietern von Jugendwohnen vor Ort Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig müssen die Länder sicherstellen, dass die Gelder auch abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden."


Rund 150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First  
Unterstützung von Housing First zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit  

Die Bundesregierung hat im April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Als weiteren Schritt nach dem Kabinettsbeschluss am 24.04.2024 und dem Auftaktkongress des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit am 03.06.2024 erhält nun der Bundesverband Housing First nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages einen Förderbescheid über knapp 150.000 Euro für das laufende Jahr.  


Ziel der Förderung ist es, den in den USA und Europa sowie zahlreichen deutschen Kommunen und Ländern erfolgversprechend erprobten Housing First - Ansatz weiter zu stärken. Hierzu entwickelt der Bundesverband Housing First in diesem Jahr Webinare, ein Fortbildungsprogramm sowie eine Wissensplattform. Das Angebot richtet sich an Expertinnen und Experten in den Ländern, Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe und soll das Wissen, wie die Obdach- und Wohnungslosigkeit mit dem Housing First - Ansatz besser vermieden werden kann, verbreiten.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir haben in Deutschland bereits ein sehr breites Hilfs- und Unterstützungssystem in den Kommunen, mit dem wir Menschen helfen, die Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden. Mit dem Housing First - Ansatz gehen wir noch einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Damit wird insbesondere jenen Menschen geholfen, die bereits sehr lange ohne Wohnung leben müssen und kaum eine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben. Dazu kommen individuelle Beratungsangebote, um die Rückkehr in ein geregeltes Leben weiter zu unterstützen. Ich freue mich darüber, dass die Förderung des Housing First - Ansatzes auch im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes für 2025 vorgesehen ist.“  


Julia von Lindern, Geschäftsführerin des Bundesverbands Housing First: „Der Housing First - Ansatz funktioniert, das wurde in den letzten Jahren vielfach in Modellprojekten bewiesen. Unsere Aufgabe ist nun, die zeitlich befristeten Pilotprojekte in dauerhafte Angebote der Wohnungslosenhilfe zu überführen.

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, allen relevanten Akteuren, den Leistungsträgern sowie der Wohnungswirtschaft werden wir Lösungen entwickeln, um den Housing First - Ansatz unter deutschen Rahmenbedingungen so umsetzen zu können, dass obdachlose Menschen langfristig einen Rechtsanspruch auf diese Form der Hilfe haben. Dabei freuen wir uns über die Förderung der Politik im Allgemeinen sowie die persönliche Unterstützung durch die Bundesbauministerin Klara Geywitz im Besonderen.“


Wohnungsbau verfehlt Zielmarke
Das Münchner Ifo-Institut erwartet in den nächsten Jahren eine fortgesetzte Talfahrt des Wohnungsbaus in Deutschland. Die Zahl der neu gebauten Wohnungen könnte demnach im Jahr 2026 auf nur noch 175.000 absinken, das wären dann über 40 Prozent weniger als die knapp 300.000 Wohnungen des Jahres 2022. „Die Prognose ist mit Unsicherheiten behaftet, aber es ist ziemlich klar, dass wir spätestens 2026 unter die 200.000er-Marke rutschen werden“, sagt Ifo-Baufachmann Ludwig Dorffmeister der Deutschen Presse-Agentur.


Das von der Berliner Koalition beim Amtsantritt 2021 ausgegebene Ziel sind 400.000 neue Wohnungen pro Jahr. Dieses Ziel rückt offenkundig in immer weitere Ferne. Wie die Statista-Grafik weiterhin auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts zeigt, stagnieren die Zahlen in den letzten Jahren um die Marke von 300.000 Wohnungen. Die Branche leidet derzeit unter deutlichen Materialpreissteigerungen. Zudem haben sich die Bauzinsen verdreifacht. Die Krise betrifft vor allem den Bau von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen, aber auch Gewerbeimmobilien und Infrastrukturvorhaben wie Straßen und Kanalisationen in Städten und Gemeinden. Matthias Janson
Infografik: Wohnungsbau verfehlt Zielmarke | Statista

Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in Deutschland? Wohnungskrise - Stand 31.7.2024
Markierte das Jahr 2023 schon einen Tiefstand für Wohnungs-Baugenehmigungen, verschärft sich die Lage im laufenden Jahr weiter. So wurden laut Statistischem Bundesamt hierzulande von Januar bis Mai 71.591 Baugenehmigungen für Wohnnungen in neu zu errichtenden Wohngebäuden erteilt - das sind 24 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum und 42 Prozent weniger als im Jahr 2020. Damit dürfte sich der Wohnungsmangel in Deutschland weiter verschärfen.


Bereits jetzt wird die von der Bunderegierung gesetzte Zielmarke von 400.000 fertiggestellten Wohnungen pro Jahr deutlich verfehlt, wie eine weitere Statista-Grafik zeigt. Problematisch ist das vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen und Mieter:innen in Großstädten.

Destatis zufolge muss in Deutschland im Schnitt 27,8 Prozent des Einkommens für Miete aufgewendet werden, sind es in Städten ab 100.000 Einwohner:innen 28,9 Prozent. Bei Haushalten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 1.500 Euro oder weniger steigt die Belastung auf über 40 Prozent. Mathias Brandt
Infografik: Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in Deutschland? | Statista


Kommunale Haushalte: Grundsteueranteil sinkt Grundsteuer - 31.07.2024
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsweise der Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das Problem war, dass die seit 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern unveränderten Einheitswerte für die Berechnung zu Wertverzerrungen führen. Ab 2025 greift dann die neue Grundsteuer-Reform auf Basis der neuen Berechnung und aktuellen Hebesätzen.


Für die deutschen Gemeinden ist die Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen. 2016 flossen beispielsweise rund 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen - der Anteil der Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent. Zusammen mit der deutlich geringeren Grundsteuer A (Agrar- und Forstwirtschaft) waren es etwa 13,65 Milliarden Euro, die den Kommunen zugutekamen.


Zuletzt sind die Steuereinnahmen der Gemeinden jährlich angestiegen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einkünfte aus Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Grundsteuer gemeinsam auf rund 143,5 Milliarden Euro. Der Grundsteueranteil (A+B) lag dabei bei etwa 10,8 Prozent – ein Zehn-Jahrestief. Vor dem Hintergrund jahrelanger Unterfinanzierung, ist es kaum verwunderlich, dass viele Kommunen in Deutschland bei den Hebesätzen der Grundsteuer B bereits vor 2025 kräftig anziehen. Kommunen werden derzeit mit nur etwa 23 Prozent an den Landessteuereinnahmen beteiligt, was zu einer regelrechten Steuerspirale führt. Letzten Endes tragen die Mieter die Kosten der erhöhten Grundsteuer, da diese in den meisten Fällen über die Betriebskosten auf sie umgelegt werden. Renè Bocksch
Infografik: Kommunale Haushalte - Grundsteueranteil sinkt | Statista

Infografik: Großfamilien leben vor allem im DACH-Raum in Mietwohnungen | Statista


Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle)

Berlin, 30. Juli 2024 - Das Bundesbauministerium hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Baugesetzbuchnovelle soll zeitnah im Kabinett beschlossen und bis Ende des Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.


Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Das Baugesetzbuch ist eine zentrale rechtliche Grundlage für das Bauen und die Stadtentwicklung in Deutschland. Wer modern, schneller und klimaangepasst bauen will, muss hier ran. Die Novelle ist umfassend angelegt. Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer. Das spart Zeit und Kosten. Die Novelle ist damit auch ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche.

Wir vereinfachen die Anwendung des Städtebaurechts durch mehr Praxisorientierung. Gemeinden können besser auf lokale und regionale Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller Baurechte schaffen. Denkbar sind z.B. Baurechte für die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, für die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten oder zur Vergrößerung von Einzelhandelsstandorten."


Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle:
Aufstockungen
Künftig sollen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsste (vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall, der häufig schwer zu begründen war.


•  Innenentwicklung
Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder in Höfen. Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf dem Grundstück errichten. Bisher scheitert das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung nicht dem bisherigen Charakter eines Quartiers entspricht. Das bringt Konflikte mit sich.


•  Sozialer Flächenbeitrag
Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen Wohnungsraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB). Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können.


Dann muss sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch nichts. Eigentümer profitieren weiterhin, denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land. Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Die Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft soll einem Kaufvertrag gleichgestellt werden.


Dadurch wird das spätere Unterlaufen kommunaler Vorkaufsrechte durch die Nutzung sogenannte share deals erschwert. Außerdem sollen die kommunalen Vorkaufsrechte nach BauGB zukünftig auch dann ausgeübt werden können, wenn ein in Eigentumswohnungen geteiltes Gebäude als Ganzes veräußert wird.


•  Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.


Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des kulturellen Lebens sein können und daher einen kulturellen Bezug aufweisen.


•  Umwandlungsschutz
Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen. 


Fristen für die Bauleitplanung
Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Umweltprüfung und Umweltbericht Der Umfang des Umweltberichts soll künftig nur ein Drittel der Begründung des Bebauungsplans umfassen.

Die Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind.


Innovationsklausel
Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel"). Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich.


Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.


Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig auch digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt.


Stärkung der Klimaanpassung
Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches.

Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche). 


Pflanz- und Maßnahmengebot
Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bei den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl. § 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger Verwaltungsaufwand der Gemeinde. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich umgesetzt. Der Gesetzentwurf soll im September 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein.


Gestzliche Regelungen

 Was ändert sich im August 2024?  
Berlin, 30. JUli 2024 - Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden Euro fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese und andere Regelungen treten im August in Kraft.    

Bildung Dienstleistungen Justiz Verkehr Wirtschaft und Klima

Bildung BAföG-Reform Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.
Zur BAföG-Reform die wichtigsten Fragen und Antworten

Für Jugendliche in Ausbildung
Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag –  Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.
Weitere Informationen zur Ausbildung


Startchancen-Programm
Mit dem Startchancen-Programm sollen Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gestärkt werden. Insgesamt stehen 20 Milliarden Euro bereit, um etwa 4.000 Schulen in Deutschland zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Startchancen-Programm


Dienstleistungen
Mehr Services der Verwaltung digital nutzen Sich nach dem Umzug ummelden, Elterngeld oder eine Eheschließung beantragen: Bürgerinnen und Bürger werden mehr Services der Verwaltung digital nutzen können. Unternehmensleistungen sollen „digital only“ werden. Das Onlinezugangsänderungsgesetz schafft dafür die Voraussetzung.
Ein Überblick zur digitalen Verwaltung


Justiz Videotechnik in Gerichtsverfahren
Der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit wird die Verfahren beschleunigen und kostengünstiger machen. Im Sinne einer bürgernahen Justiz ist es möglich, Anträge und Erklärungen künftig auch per Bild- und Tonübertragung abzugeben.
Weitere Informationen zur Videotechnik im Gericht


Weniger Papier vor Gericht
Auch die Strafjustiz nimmt die Digitalisierung weiter in den Blick. So wird die elektronische Kommunikation erleichtert: Videokonferenzen sind möglich. Ebenso können Anträge oder Erklärungen online eingereicht werden. Neu ist auch die Option, einen Strafantrag digital zu stellen.
Weitere Informationen zur Digitalisierung der Justiz


Verkehr: Zusätzliche Milliarden Euro für die Schiene
Mit der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes werden höhere und zügigere Investitionen in die Schiene möglich. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern.
Weitere Informationen zum Bundesschienenwegeausbaugesetz


Wirtschaft und Klima
Ein Plan fürs Klima Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden. Eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ist ausschlaggebend für weitere Klimaschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz Klimaschutz und schnellere Genehmigungsverfahren


Am 9. Juli ist die Neuregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Maßnahmen nach diesem Gesetz müssen mit dem Klimaschutz vereinbar sein. Genehmigungsverfahren von Anlagen werden merklich beschleunigt. So können Anlagen für erneuerbare Energien schneller geplant und gebaut werden. Auch längere Genehmigungsfristen sind nicht mehr unbeschränkt möglich.
Weitere Informationen zum Bundesimmissonsschutzrecht


Weniger Briefe – längere Laufzeit – hohe Zuverlässigkeit Angesichts sinkender Briefmengen werden die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Den Wettbewerbern der Deutschen Post wird ein besserer Marktzugang in der Paketbranche ermöglicht. Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.
Weitere Informationen zum Postgesetz 


Das ist geplant für Bürgerinnen und Bürger

Berlin, 19. Juli 2024 - Das Bundeskabinett hat mit den Entwürfen zum Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative wichtige Impulse für ein starkes Deutschland beschlossen. Darin enthalten sind viele Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen 2025 und 2026 um insgesamt 23 Milliarden Euro entlastet werden. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der Kindersofortzuschlag werden angehoben. Hier gibt es FAQs zu allen wichtigen Beschlüssen.  

18,15 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau bis 2027      

Für mehr Tempo beim Bau von Schienen, Straßen und Brücken      

Das Bürgergeld soll treffsicherer werden      

Ab August 2024: Die außerbetriebliche Berufsausbildung wird gestärkt      

Preis von 49 Euro für das Deutschlandticket soll 2024 stabil bleiben      

Mit dem Rad zur Bahn: „Fahrrad-Parken“ an Bahnhöfen wird gefördert      

Akut- und Notfallversorgung soll effizienter gesteuert werden      

Schnellere Hilfe bei Organ-Transplantationen durch „Überkreuz-Lebendnierenspende“       Neues aus
Pflegeversicherung  
Szenarien zur zukünftigen Finanzierung Wie kann die soziale Pflegeversicherung auch in Zukunft Pflegebedürftige angemessen unterstützen? Und wie kann sie finanziert werden? Das Kabinett hat einen neuen Bericht beraten, der hierzu verschiedene Szenarien vorstellt.        

Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte durch neue Personalbemessung      
Pflegebedürftige Personen können ihre Pflegeperson jetzt zur stationären Reha begleiten       Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln sollten Sie kennen       Wissenswertes zur eigenen PV-Anlage    

Neue Regeln für Wohneigentümer und Mieter  

Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Durch Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht soll die Installation von Steckersolargeräten erleichtert werden. Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieter können damit künftig von ihren Eigentümergemeinschaften beziehungsweise Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten. Der Bundestag hat dem zugestimmt.        

Steckersolargeräte – Was Mieterinnen und Mieter beachten sollten      
PV-Anlagen – Was bei der Planung wichtig ist und welche Förderung es gibt      
Was tun bei Liefer- und Montageproblemen      
Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?      


BGH-Urteile zum Prämiensparen  
Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen
Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise Tausende Euro nachfordern. Was Sie jetzt tun sollten.      Service und Fakten    

Wie zuverlässig sind Jugendschutzprogramme für Smartphones?      

Neue App „Kindersicher! – Kinderunfälle vermeiden“      

Kinderbilder im Netz – Das sollten Eltern im Urlaub beachten      

Podcast: KI im Alltag – Kann sie ältere Menschen unterstützen?      

Reisen mit dem Zug: Die DB Bahnhof live App      

 Vorsicht vor betrügerischen Jobangeboten auf WhatsApp      

Verdacht auf versteckte Spyware in Temu-App      

Kryptowerte: Neue Spielregeln für einen neuen Markt      

Informationen für Reisende zum Thema Vogelgrippe      

Neue Broschüren  

 Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2024
In dieser Broschüre finden Sie die vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die Übersichten sind gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner oder die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.         Gemeinsam leben – Eine Information für Paare, die ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben      

Die Grund-Rente kommt! Ein Heft in Leichter Sprache      

Weniger Lebensmittel wegwerfen – So geht’s      

Verbraucherzentrale Bundesverband – Jahresbericht 2023  

 Starker Verbraucherschutz in unsicheren Zeiten

Das Deutschlandticket, die neue Sammelklage oder die dauerhafte Einführung der telefonischen Krankschreibung – das Jahr 2023 brachte viele Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zugleich sorgten sich viele über steigende Lebensmittelpreise; gab es Unsicherheiten rund ums neue „Heizungsgesetz“. Die Verbraucherzentralen waren und sind hier kompetente zuverlässige Anlaufstellen für alle Probleme des Alltags.     Online-Schulungen für Verbraucher  

Angebote der Energieberatung   Themenbeispiele: Welche Heizung für mein Haus? Aktuelle Fördermittel für Bestandsgebäude    

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: KI im Alltag älterer Menschen, Umgang mit steigenden Lebensmittelpreisen         Einsteigen bitte!  

YouTuber Rezo lädt zu einer spannenden Fahrt ein Fake Train ist ein neues Streaming-Format, das für einen bewussteren Umgang mit Desinformationen sensibilisieren will - moderiert von YouTub-Star Rezo. Je zwei Prominente aus Musik, Comedy oder Social Media treten während einer Zugfahrt gegeneinander an und stellen ihr Wissen bei rasanten und innovativen Spielen auf die Probe.     Termine    

13. bis 15. September: Deutsche Waldtage      

 16. bis 20. September: Woche der Klimaanpassung      

18. September bis 8. Oktober: Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit      

13. bis 15. September: Deutsche Waldtage      

3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit      

Jetzt mitmachen!  
Online-Dialog zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Deutschland soll nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie möglich. Bis zum 26. Juli 2024 haben Sie noch die Möglichkeit, sich online an der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie zu beteiligen.    

Sommerzeit ist Reisezeit   Tipps für nachhaltiges Reisen Ob bei der Wahl des Reiseziels, des Verkehrsmittels oder durch das Verhalten vor Ort – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Umwelt zu schützen und einen erholsamen und fröhlichen Urlaub zu verleben.


Düngegesetz abgelehnt - Änderungen bei Krankenhausreform  gefordert

1046. Sitzung des Bundesrates in Berlin, 5. Juli 2024
Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
Grünes Licht für Postreform

Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches Stalking
BAföG-Reform gebilligt
Berufsvalidierung kommt
Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz


Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen.

THC-Grenzwert
Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.


Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.

Verschärfungen und Ausnahmen
Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.

Generelles Verbot in der Probezeit Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt. Die Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet werden und treten nach der Verkündung in Kraft.


Neues Düngegesetz  abgelehnt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden. Durch erstere sollte die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig nachhaltiger und effizienter zu düngen.


Durch das Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Umsetzen von EU-Vorgaben Ziel des Gesetzes war es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.

Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.

Länder fordern Änderungen bei Krankenhausreform
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen diskutiert und nach ausgiebiger Debatte eine umfassende Stellungnahme beschlossen. Bundesrat fordert Verbesserungen In dieser begrüßt er eine grundlegende Krankenhausreform, da zahlreiche Kliniken in wirtschaftlicher Not seien, und bekräftigt das Ziel einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die Länder fordern jedoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Unter anderem sei die vorgesehene Vergütungssystematik grundsätzlich zu überarbeiten.


Bürokratische Mehrbelastungen und Doppelstrukturen müssten abgebaut und Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Zudem seien die im Entwurf vorgesehenen Fristen insgesamt zu verlängern und dabei der Zeitbedarf für die Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze der Länder zu beachten. Schließlich sei es notwendig, die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterzuentwickeln.


Ziele des Gesetzes
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Behandlungsqualität in Krankenhäusern sichern und steigern. Zudem soll eine flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Effizienz in der Krankenhausversorgung gesteigert werden. Vorhaltevergütung Der Entwurf sieht vor, das bestehende Abrechnungssystem mit Fallpauschalen durch eine sogenannte Vorhaltevergütung abzulösen. Dies soll Strukturen in Krankenhäusern sichern, auch wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.


Krankenhäuser sollen weniger Anreize für die Erhöhung von Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten bekommen. Grundversorgung und Bürokratieabbau Ziel des Gesetzes sei ferner, die wohnortnahe Grundversorgung auch in bevölkerungsarmen Regionen sicherzustellen. Hierzu soll der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden.


Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, soll die Dokumentation verschlankt und das System entbürokratisiert werden. Wie es weitergeht Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in den Bundesrat.

Grünes Licht für Postreform
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Neufassung passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an.

Verlängerung der Postlaufzeiten
Briefe werden auch zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern.

Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent so gut wie sicher.

Mehr Wettbewerb bei Warensendungen
Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im Online-Handel - zu stärken, wird der Markt für weitere Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können, wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.


Pakete mit erhöhtem Gewicht
Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.

Nachhaltigkeit Ziel der Novelle ist auch eine höhere Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung war. Bundesrat fordert weitere Verbesserungen für Beschäftigte In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten bedürfe.


Er schlägt einige Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag und dass im Rahmen der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete und die Arbeitszeit erfasst werden sollen.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Betroffene von Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes einzuführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurück. Gestaffelter Schutz Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlängern.

Bisherige Rechtslage
Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl- und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In diesem Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.

Kritik an Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt
Die aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach ca. 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so weit entwickelt, dass entbunden werde müsse und Schwangere einen Geburtsvorgang erlebten.

Für eine Reform des Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle. Körperliche Regeneration Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die ärztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des Mutterschutzes könne daher vermieden werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten.

Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den Krankengeldbezug.
Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen dafür gibt es nicht.


Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen. Er geht auf eine Initiative von Bayern zurück. Was sind Deepfakes? Unter Deepfakes versteht man realistisch wirkende Medieninhalte, die am Computer - immer häufiger unter Verwendung von künstlicher Intelligenz - erzeugt werden. Auf diese Art und Weise können äußerst realistische Fälschungen von Video-, Bild- und Tonaufnahmen entstehen. So können beispielsweise Videos eines Ereignisses so manipuliert werden, dass sie Personen zeigen, die gar nicht zugegen waren.


Durch sogenanntes Voice-Cloning zur Nachbildung einer Stimme können bei Tonaufnahmen Aussagen von Personen wirklichkeitsgetreu generiert werden, die so nie getroffen wurden. Erhebliche Gefahren Deepfakes bergen nach der Begründung des Gesetzentwurfs erhebliche Gefahren für individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber auch den demokratischen Willensbildungsprozess. In der Praxis existierten zahlreiche Fälle, in denen zum Beispiel Frauen und Mädchen durch Manipulation von Bildern und Videos in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden.


Die persönlichen Auswirkungen für die Opfer unterschieden sich kaum von denen, die eine unbefugte Verbreitung realer Nacktaufnahmen mit sich brächte. Weitere Fallkonstellationen betreffen die Diskreditierung anderer Personen im politischen Meinungswettstreit oder sogenannte Schock-Anrufe durch künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger.

Existierende Straftatbestände nicht ausreichend
Das bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ erforderlich sei. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll bestraft werden, wer eine computertechnisch hergestellte oder veränderte, aber wirklichkeitsgetreu wirkende Aufnahme, verbreitet und dadurch das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt.


Bei öffentlicher Verbreitung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs soll die Höchststrafe fünf Jahre betragen. Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf den Weg zu bringen und zu unterstützen. Zudem sei die regelmäßige Evaluierung der Gesetze zu künstlicher Intelligenz wünschenswert.

Schließlich schlägt die Länderkammer vor, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, die kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der Deepfake-Erkennung und -kennzeichnung unterstützt.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches Stalking
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf den Weg gebracht. Er geht auf die Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zurück. Schutz vor Übergriffen Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung.


Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener Handlungen erzeugt. Neuer Straftatbestand Im Kern schafft der Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking.

Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.

Besonders schwere Fälle
Der Entwurf sieht auch vor, dass die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere Strafen sind auch für politisches Stalking von Personen unter 21 Jahren vorgesehen. Erweiterung auf kommunale und europäische Ebene Der Gesetzentwurf erweitert zudem zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene.

Dadurch soll die große Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat unterstrichen werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet. Vorher erhält die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Bundesrat billigt BAföG-Reform
Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert. Erhöhung der Unterstützung Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten.

Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst. Flexibilitätssemester Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Studienstarthilfe für finanzschwache Studierende
Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Mehr Effizienz bei der Verwaltung
Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

Stärkere Einbindung der Länder
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
Das Transplantationsgesetz soll geändert werden, um die Widerspruchslösung bei Organspenden einzuführen. Im Plenum am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.


Widerspruch statt Zustimmung
Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt weiterhin ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.


Art des Widerspruchs
Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat.
Der mutmaßliche Wille der minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.

Großer Mangel an Spenderorganen
Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

Aufklärung und Information der Bevölkerung
Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert der Bundesrat mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet, nachdem die Bundesregierung zu der Initiative Stellung nehmen konnte. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Berufsvalidierung kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Anerkennung von Berufserfahrung auch ohne Ausbildung Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden.

Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Mindestalter 25 Jahre
Die Validierung setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es Befürchtungen, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.

Digitale Bildung
Des Weiteren soll mit dem Gesetz die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden, indem konsequent digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung ermöglicht werden.

Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren gefolgt ist. Er kritisiert jedoch, dass sein Vorschlag, Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde.

Die Länderkammer bekräftigt ihre Forderung, die Schaffung des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Nur so sei die rechtssichere Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit bräuchten.

Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft treten.


Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz
Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes geprüft und in seiner Sitzung eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben. Vorschläge des Bundesrates Zur Verbesserung des Gesetzentwurfs unterbreitet der Bundesrat zahlreiche punktuelle Änderungsvorschläge. So setzt er sich beispielsweise für eine Registrierungspflicht von Hunden und Katzen ein und möchte die Kennzeichnung freilaufender Katzen per Ohrspitzmarkierung erlauben, damit die Tiere für die Kastration nicht mehrfach eingefangen werden müssen. Außerdem soll der Betrieb von Gnadenhöfen und Pflegestellen genehmigungspflichtig werden, um den dortigen Tierschutz sicherzustellen.


Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die Bereitstellung ausreichender Mittel, um die Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte umsetzen zu können.

Ziel: Tierschutz in Deutschland stärken
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel sei es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken. Die Änderungen betreffen nahezu alle Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen.


Folgende Änderungen und Ergänzungen stehen aus Sicht der Bundesregierung dabei im Mittelpunkt: das Verbot Tiere, wie Esel, Ziegen und Rinder angebunden zu halten, die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie beispielsweise das Schwänzekupieren, die Pflicht zur Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel mit Heimtieren, die Einführung einer Videoüberwachung in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen, das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen, das Verbot des Haltens und der Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, wie etwa Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde in reisenden Zirkussen.


Bundestag am Zug
Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 und die Wachstumsinitiative

Berlin. 4. Juli 2024 - Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben sich heute zur Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 und eine umfassende Wachstumsinitiative geeinigt. Die technische Umsetzung und Ressortabstimmung des Haushaltsentwurfs 2025 und Finanzplans bis 2028 werden bis zur Kabinettbefassung am 17. Juli 2024 ausgearbeitet und dann wie üblich im Detail vorgestellt.

Die Bundesregierung setzt mit den Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative neue Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland. Dabei werden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten; der in ihrem Rahmen mögliche reguläre Verschuldungsspielraum wird genutzt. Der Haushalt setzt so klare Prioritäten: mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren, gesellschaftlicher Zusammenhalt, steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ambitionierter Klimaschutz und mehr wirtschaftliches Wachstum.


• Die Investitionen des Bundes sind auf Rekordniveau. Sie steigen im Jahr 2025 weiter an. Im kommenden Jahr wird der Bund seine Investitionsausgaben auf rund 57 Milliarden Euro erhöhen. 2024 lagen sie bei 53 Milliarden Euro. Hinzu kommen Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (EEG-Umlage) in Höhe von rund 40 Milliarden Euro. Insgesamt stehen rund 100 Milliarden Euro für investive Ausgaben zur Verfügung. Der Bund setzt zudem die richtigen Rahmenbedingungen für eine verlässliche Energieinfrastruktur insbesondere durch das Kraftwerksicherheitsgesetz.


Der Bund investiert konkret dort, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist: Bei Schienen, Straßen, Nahverkehr und digitaler Infrastruktur. Deshalb gibt der Bund Baukostenzuschüsse und erhöht das Eigenkapital der Deutschen Bahn deutlich. Um eine Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten für Schiene und Straße zu ermöglichen, wird eine Darlehensvergabe (als finanzielle Transaktion) sowohl an die Deutsche Bahn AG wie auch an die Auto- 2 bahn GmbH geprüft. Für eine leistungsfähige Straße stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung.


• Investitionen in die äußere Sicherheit. Das ist die richtige Konsequenz aus dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Wegen der Zeitenwende werden die Anstrengungen für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas im Angesicht der Bedrohungslagen fortgesetzt. Deshalb wird weiter in die Bundeswehr investiert.


Die NATO-Quote von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sowohl im Jahr 2025 als auch in den kommenden Jahren bis einschließlich 2028 übertroffen, sie beträgt dann 80 Milliarden Euro. Die Ukraine wird weiterhin gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern auf hohem Niveau und solange wie nötig unterstützt. Deutschland bleibt verantwortungsvoller Partner in den internationalen Organisationen und eines der größten Geberländer in der Entwicklungszusammenarbeit wie bei der humanitären Hilfe.


• Investitionen in die Innere Sicherheit. Für die Sicherheitsbehörden werden rund eine Milliarde Euro mehr als bislang vorgesehen zur Verfügung gestellt. Dies dient der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das ist ein wichtiges Zeichen in unruhigen Zeiten.


Der Katastrophenschutz, das Technische Hilfswerk und der Zoll werden besser ausgestattet. Für die Anpassung an den Klimawandel und den Agrar- und Küstenschutz werden ebenfalls mehr Mittel als ursprünglich vorgesehen zur Verfügung gestellt.


• Steuerliche und sonstige Entlastungen. für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen: Durch den Abbau der sog. kalten Progression und andere Maßnahmen werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler allein in den Jahren 2025 und 2026 um 23 Milliarden Euro entlastet. In der Wachstumsinitiative sind weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart; etwa bei den Abschreibungen, der Forschungszulage, Förderung der Elektro-Mobilität, Verlängerung der Stromsteuersenkung und der Strompreiskompensation sowie bei Mehrarbeit und für ausländische Fachkräfte. Die Abschaffung der EEG-Umlage entlastet auch im Jahr 2025 Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe; für 2024 sichert ein Nachtragshaushalt diese Entlastung.


• Gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Kinder, Jugendliche und Familien erhalten konkrete Leistungsverbesserungen. So wird der Kinder- und Grundfrei- 3 betrag in 2024 und 2025 und zugleich das Kindergeld zum 1. Januar 2025 erhöht. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Um berufstätige Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, wird für den Kinderzuschlag ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der bestehende Kindersofortzuschlag wird erhalten und erhöht.


Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit einer Milliarde Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und schafft so mehr Chancen für bessere Bildung. Das Kita-Qualitätsgesetz wird mit rund zwei Milliarden Euro fortgesetzt; damit unterstützt der Bund eine gute Kinderbetreuung. Zur Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für die Demokratie werden weitere Mittel bereitgestellt, ebenso für Freiwilligendienste, den Bundesfreiwilligendienst und den Kinder- und Jugendplan. Die Zivilgesellschaft wird ebenso wie jüdische Einrichtungen unterstützt. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 ermöglicht der Bund die Umsetzung des Rentenpakets II und damit ein verlässliches Rentenniveau und die künftige Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Erträge aus einem steigenden Kapitalstock (Generationenkapital).


• Zielsicheres Bürgergeld. Im Rahmen der Verabredungen zur Wachstumsinitiative wird die Effizienz beim Bürgergeld erhöht (zum Beispiel durch erhöhte Mitwirkungspflichten). Missbrauch und Schwarzarbeit werden bekämpft. Gleichzeitig werden die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung erhöht.


• Mehr und bezahlbarer Wohnraum. Damit in Deutschland mehr und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, setzt der Bund die soziale Wohnraumförderung langfristig fort. Bis 2028 sind mehr als 20 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund unterstützt Familien mit einer zusätzlichen Milliarde Euro beim klimaneutralen Neubau im unteren und mittleren Preissegment. Die Städtebauförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt. Die Mietpreisbremse und der Schutz von Mietern bei Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung werden verlängert. Auch das unterstützt bezahlbaren Wohnraum. • Klima- und Transformationsfonds. Dieser bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz, Energiewende und Transformation. Die Finanzierung der geplanten Ausgaben wird für das Jahr 2024 und für das Jahr 2025 sichergestellt.


4 • Zukunftstechnologien und Innovation. Für Forschungsvorhaben werden rund drei Milliarden Euro bereitgestellt. Die Mittel für die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) werden erhöht, über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund im Jahr 2025 rund acht Milliarden Euro für die großen Wissenschaftsorganisationen zur Verfügung. Deutschland bleibt führend bei den Zukunftstechnologien, wie zum Beispiel der Halbleiterindustrie. Das sichert und schafft gute, gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze.


• Deutschland braucht mehr Wachstum. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben sich deshalb zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf auf umfassende Maßnahmen verständigt, die der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben werden. Vor allem wird mit den beschlossenen Maßnahmen das langfristige Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft substantiell erhöht und so der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessert. Der Energiemarkt wird weiterentwickelt und an die Herausforderungen der Dekarbonisierung angepasst.

• Bürokratie abbauen, Deutschland beschleunigen. Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger leiden unter immer mehr Bürokratie, behördliche Verfahren dauern viel zu lange. Daher sorgt die Bundesregierung für mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen. Durch die Priorisierung der Ausgaben ist die notwenige Schwerpunktsetzung im Haushaltsentwurf gelungen. Die Zinsbelastungen werden zukünftig periodengerecht veranschlagt.


Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative werden einerseits zu mehr Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen führen und andererseits Ausgaben einsparen. Zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird der Entwurf eines Nachtragshaushalts für dieses Jahr auf den Weg gebracht, der die höheren Bedarfe berücksichtigt.