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Archiv Janar - Juni 2024
Juli - Dezember
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- Personal der
Einbürgerungsbehörde wurde aufgestockt -
Erneute Offenlage des
Flächennutzungsplan-Entwurfs
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Modernisiertes
Staatsangehörigkeitsgesetz: Personal der
Einbürgerungsbehörde wurde aufgestockt
Duisburg, 27. Juni 2024 - Das Gesetz zur Modernisierung
des Staatsangehörigkeitsrechts tritt heute in Kraft.
Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert
sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren
deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre
bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer
Identität nicht mehr aufzugeben. Änderungen gibt es unter
anderem auch in der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
und die Anforderungen für das Bekenntnis zur
freiheitlichen demokratischen Grundordnung werden
strenger.
Die Stadt Duisburg setzt das vom
Bundestag beschlossene Gesetz ab sofort um und geht davon
aus, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge in den
kommenden Jahren erheblich steigen wird. Um dem zu
erwartenden Anstieg gewachsen zu sein, wurden im Amt für
Integration und Einwanderungsservice 19 zusätzliche, neue
Stellen geschaffen.
„Mit den neuen
Kolleginnen und Kollegen sind wir bestens aufgestellt,
zukünftig eine Vielzahl von Einbürgerungsanträgen
möglichst zügig bearbeiten zu können“, sagt
Oberbürgermeister Sören Link. Viele der neuen
Mitarbeitenden haben bereits ihren Dienst aufgenommen,
einige werden in den nächsten Wochen noch folgen. Die
Zahl der Stellen in dem Bereich wurde mit nunmehr 39
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahezu verdoppelt.
Bereits in den letzten Jahren war ein starker
Anstieg an Einbürgerungen in Duisburg zu verzeichnen: Von
1.230 Menschen im Jahr 2019 stieg sie auf 2.389 in 2023.
Der aktuelle Stand in 2024 liegt bereits bei 1.323. Alle
wesentlichen Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes
können auf der städtischen Internetseite nachgelesen
werden:
https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/Einbuergerung.php
Außerdem wurde ein Formular freigeschaltet, mit dem das
Interesse an einer Einbürgerung geltend gemacht werden
kann. Das Formular ist unter folgenden Link
www.duisburg.de/interessenbekundung zu finden oder über
das Service-Portal der Stadt erreichbar.
Oberbürgermeister Sören Link begrüßt die neuen
Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde. Die Stadt Duisburg
setzt das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ab sofort
um und geht davon aus, dass die Anzahl der
Einbürgerungsanträge in den kommenden Jahren erheblich
steigen wird. Um dem zu erwartenden Anstieg gewachsen zu
sein, wurden im Amt für Integration und
Einwanderungsservice 19 zusätzliche, neue Stellen
geschaffen.. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Erneute Offenlage des
Flächennutzungsplan-Entwurfs Die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für die
Stadt Duisburg geht in eine weitere Beteiligungsrunde:
Mithilfe der zahlreichen Anregungen und Stellungnahmen
zur ersten Offenlage im Herbst 2023 wurde der FNPEntwurf
überarbeitet. Für die geänderten Planbereiche wird daher
in der Zeit vom 1. Juli bis zum 29. Juli 2024 eine
erneute Beteiligung, d.h. eine zweite Offenlage,
durchgeführt. Bei der ersten Offenlage fand im Sommer
2023 bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Anregungen
und Stellungnahmen zu geplanten Siedlungsentwicklungen
sowie Hinweise von Behörden und sonstiger Träger
eingegangen, sodass dies zum Anlass genommen wurde, die
siedlungsstrukturelle Eignung einzelner Flächen in
Verbindung mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen
nochmals zu überprüfen und den Flächennutzungsplan sowie
die Begründung mit dem Umweltbericht zu überarbeiten.
So wurde beispielsweise auf die Überplanung von
Wald ebenso wie auf die Darstellung mehrerer bisher
vorgesehener Wohnbauflächen im Freiraum verzichtet. Die
einzelnen vorgenommenen Änderungen können im Detail den
Beteiligungsunterlagen entnommen werden. Es können
ausschließlich zu diesen ergänzten bzw. geänderten
Inhalten Stellungnahmen abgegeben werden. Der
überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans wird mit
der Begründung einschließlich des Umweltberichts während
der Offenlage im Internet unter
www.duisburg.de/fnp-neuaufstellung veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen in diesem
Zeitraum in der Innenstadt im Stadthaus am
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 eingesehen werden. Für
eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden
Unterlagen wird um vorherige telefonische
Terminvereinbarung unter 0203-283-3934 oder 0203-283-4611
gebeten. Alle Duisburger Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen haben die Möglichkeit bis zum 29. Juli 2024
ihre Stellungnahmen und Anregungen zu den geänderten
Teilen des FNP-Entwurfs abzugeben.
Diese
können über das auf der Internetseite verlinkte
Beteiligungsportal des Landes NordrheinWestfalen, per
E-Mail an fnp@stadt-duisburg.de oder per Post an das Amt
für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt
Duisburg, FriedrichAlbert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg
eingereicht werden.
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Aufkommensneutrale Hebesätze:
Stadt Duisburg kritisiert Pläne der Landesregierung zur
Grundsteuerreform
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Duisburg, 26. Juni 2024 - Die Stadt
Duisburg erneuert ihre Kritik an den Plänen zur Umsetzung
der Grundsteuerreform durch die Landesregierung in
Nordrhein-Westfalen. „Das Land wälzt unter dem Deckmantel
der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung seine
Versäumnisse auf die Kommunen ab. Falls das Land NRW die
kommunale Selbstverwaltung stärken wollte, hätte es sich
frühzeitig für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der
Kommunen einsetzen können, anstatt mit den
differenzierten Hebesätzen neue Probleme vor Ort zu
schaffen“, sagt Stadtdirektor und Kämmerer Martin
Murrack.
In der vergangenen Woche hatte die
Finanzverwaltung die sogenannten aufkommensneutralen
Hebesätze für die Kommunen des Landes veröffentlicht, bei
deren Verwendung das Grundsteueraufkommen der Kommunen
vor und nach der Reform gleichbleiben soll. Wie die Stadt
Duisburg bereits deutlich gemacht hat, wird zur Erhaltung
des Grundsteueraufkommens in Duisburg eine
Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B erforderlich sein. Bei
Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes müsste der
Hebesatz von bisher 845 v.H. auf 1071 v.H. angehoben
werden.
Obwohl das entsprechende
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat
das NRW-Finanzministerium ebenfalls berechnet, welche
differenzierten Hebesätze in den jeweiligen Kommunen
gelten müssten. Diese betragen in Duisburg für die Gruppe
der Wohngrundstücke 885 v.H. und für die Gruppe der
Nichtwohngrundstücke 1489 v.H. Diese gesplitteten
Hebesätze stellen die Aufkommensneutralität für die
jeweilige Gruppe separat dar. Die von der
Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen
Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwert zu
verstehen, denn die Grundsteuer wird von der Kommune
erhoben und dieser obliegt auch das Recht, über den
Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen.
„Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die
Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter
Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“,
verdeutlicht Martin Murrack. „Da das rechtliche Risiko
bei der Einführung differenzierter Hebesätze allerdings
ungemein höher ist als bei der Beibehaltung eines
einheitlichen Hebesatzes, wäre es eine Möglichkeit, die
gerichtliche Klärung der differenzierten Hebesätze
abzuwarten. Sollten die differenzierten Hebesätze einer
gerichtlichen Prüfung standhalten, kann der Rat der Stadt
dann auch zu einem späteren Zeitpunkt der Umstellung
zustimmen“, so Murrack weiter.
Auch die
kommunalen Spitzenverbände haben sich eindeutig gegen das
Vorhaben der Landesregierung positioniert, die Einführung
der differenzierten Hebesätze in die Entscheidung der
Städte zu legen. Kritisiert wird, dass aus Sicht der
Kommunen die Regelung der differenzierten Hebesätze
erhebliche administrative und rechtliche Probleme
beinhaltet.
Während die Messzahl-Anpassung
einmalig erfolgen würde, müsste über die differenzierten
Hebesätze in den einzelnen Gemeinden jährlich neu
entschieden werden. Hierdurch wird ein weiteres
Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten in der jeweiligen
Kommune geschaffen. Denn ein differenzierter Hebesatz
muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet
werden. Hinzu kommt für sämtliche Kommunen das Problem,
von ihrem jeweiligen IT-Dienstleister rechtzeitig ein
zertifiziertes Programm zur technischen Umsetzung zur
Verfügung gestellt zu bekommen. „Aus diesen Gründen wird
eine sachgerechte Lösung nur in einer Messzahl-Anpassung
auf Landesebene gesehen“, bekräftigt Stadtkämmerer Martin
Murrack.
Zum Hintergrund: Am 1. Januar 2025
tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Nach einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die Besteuerung
nun auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt werden.
Früh zeichnete sich ab, dass es im Zuge der
Grundsteuerreform nicht allein zu einer Verschiebung und
– vom Bundesverfassungsgericht letztlich auch geforderten
– Neuverteilung des Grundsteueraufkommens auf der Ebene
der einzelnen Grundstücke kommt, sondern sich auch
strukturelle Belastungsverschiebungen von den gewerblich
genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken
ergeben.
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Jetzt bewerben: Nachhaltigkeitspreis 2024 der Stadt Duisburg
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Duisburg, 25. Juni 2024 - Die Stadt
Duisburg verleiht in diesem Jahr den Nachhaltigkeitspreis
der Stadt Duisburg für außergewöhnliches Engagement im
Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Der Preis wird als
Urkunde vergeben und umfasst einen Gesamtwert von 3.000
Euro. Mit der Auszeichnung sollen beispielhafte und
nachahmenswerte Projekte, Initiativen und Ideen zur
Erhaltung und Förderung von Natur und Umwelt in Duisburg
gewürdigt, der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt
gemacht werden.
Aufgerufen sind
Einzelpersonen, Gruppen, Schulen, Vereine, Verbände,
private oder ehrenamtliche Initiativen, innovative
Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich
besonders für den Schutz der Umwelt und Nachhaltigkeit
einsetzen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte
seine Chance nutzen und sich jetzt bewerben. Bewerbungen
müssen bis zum 23. August 2024 beim Umweltamt,
FriedrichWilhelm-Straße 96, 47049 Duisburg, eingereicht
werden.
Die Richtlinien für die Preisvergabe und
das Bewerbungsformular sind auch online unter:
http://www.duisburg.de/nachhaltigkeitspreis abrufbar.
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Badeverbot an Duisburger Seen und im Rhein
beachten
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Duisburg, 24. Juni 2024 - Vor dem
Hintergrund der in den kommenden Tagen zu erwartenden
sommerlichen Temperaturen und dem damit verbundenen
Wunsch nach Abkühlung, macht die Stadt Duisburg wieder
darauf aufmerksam, dass das Baden in allen öffentlich
zugänglichen Seen, Baggerlöchern und teilweise im Rhein,
mit Ausnahme der drei Freibäder, verboten ist. Schon
häufig haben sich an den Gewässern Unfälle ereignet,
teilweise mit tödlichem Ausgang. Ursache ist häufig, dass
unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und
Schwimmer mitreißen.
Darüber hinaus gefährden
Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die
Schwimmer. Auch können aufgrund der Wasserqualität
Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und die
Seen verfügen über keine rettungsdienstliche
Infrastruktur. Aber auch die Gefahren des Rheinstroms
werden leider immer wieder, auch durch erfahrene
Schwimmer, unterschätzt. Die ins Wasser ragende
Kiesflächen und der Eindruck eines niedrigen
Wasserstandes verleiten oft dazu, im Rhein zu waten oder
zu baden.
Die Fließgeschwindigkeit des Rheins
ist vor allem in der Mitte sehr hoch. Soge und Strömungen
machen das Gewässer außerdem unberechenbar.
Vorbeifahrende Schiffe sorgen darüber hinaus für
Rückwellen am Ufer, die teilweise so heftig sind, dass
insbesondere Kinder hiervon umgerissen und abgetrieben
werden können. Wenn jemand Personen im Rhein sieht, die
augenscheinlich in Not geraten sind, wird dringend
empfohlen, nicht selbst ins Wasser zu springen, sondern
sofort die Rettungskräfte/Feuerwehr zu verständigen. Für
ein ungefährdetes Badevergnügen gibt es im gesamten
Stadtgebiet öffentliche Schwimmstätten.
Informationen zu den städtischen Bädern gibt es online
unter www.baederportal-duisburg.de und telefonisch bei
der Hotline (0203/283-4444). Außerdem sind in Duisburg
drei Seen im Bereich der dort ansässigen Freibäder als
Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den
Kruppsee (www.sv-rheinhausen.de), den Wolfssee
(www.freibadwolfssee.de) und den Großenbaumer See
(www.freibad-grossenbaum.de). Dort wird auch regelmäßig
die Wasserqualität untersucht. Die Ergebnisse sind auf
der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und
Verbraucherschutz unter www.badegewaesser.nrw.de
nachzulesen. Alle anderen Seen sind nicht als
Badegewässer zugelassen.
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Stadt, IHK und
Unternehmerverband starten das neue Duisburger Bündnis
für Vereinbarkeit
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Duisburg, 17. Juni 2024 - Die Stadt
Duisburg, die Niederrheinische IHK und der
Unternehmerverband gaben am 14. Juni den Startschuss für
das neu aufgestellte Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit
im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung mit heimischen
Unternehmen im Digitalkontor am Schwanentorufer.
In seiner Eröffnungsrede betonte Duisburgs
Oberbürgermeister Sören Link: „Die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf gehört zu den zentralen
Herausforderungen heutiger Arbeitswelten. Das gemeinsame
Bündnis von Stadt, Unternehmerverband und IHK bietet für
Unternehmen die Möglichkeit, sich auszutauschen und
innerhalb des Netzwerks voneinander zu lernen. Für den
Standort Duisburg ist dies ein weiteres Plus im Kampf um
die besten Fachkräfte.“
Oberbürgermeister Sören Link unterschreibt, neben 35
weiteren Unternehmen die Charta des Bündnis für
Vereinbarkeit. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Das Engagement des Bündnisses bezieht sich auf
einen umfassenden und modernen Ansatz der Vereinbarkeit,
der lebensphasenorientiert Themen wie Beruf, Familie,
Pflege, Ehrenamt und persönliche Lebensgestaltung
einbezieht. Hervorgegangen ist das neue Bündnis für
Vereinbarkeit aus dem „Lokalen Bündnis für Familie
Duisburg“, das bereits seit 2014 Informationen und
Impulse rund um das Thema Familienfreundlichkeit bietet –
und das als weitere Säule des neuen Bündnisses rund um
Netzwerkangebote weiterbestehen wird.
Die
Planungen für das neue Bündnis-Konzept wurden gemeinsam
mit breiter Unterstützung von Unternehmen und
Organisationen vorangetrieben. „Wir möchten damit eine
Netzwerkplattform bieten, auf der sich unsere Unternehmen
austauschen, durch die Duisburger Charta für
Vereinbarkeit und die ausgezeichneten Unternehmen
inspirieren lassen und voneinander lernen können. Über 35
Unternehmen und Institutionen haben beim Kick-off die
Duisburger Charta unterzeichnet. Das ist eine
eindrucksvolle Resonanz aus der hiesigen Wirtschaft, die
ein Zeichen für eine moderne und chancenreiche
Arbeitswelt in unserer Stadt setzt“, so Michael Rüscher,
Wirtschaftsdezernent der Stadt.
Ein zentrales
Standbein des Bündnisses ist die Duisburger Charta für
Vereinbarkeit. Damit das Engagement für Vereinbarkeit
nach innen und außen sichtbar wird, können Duisburger
Unternehmen und Organisationen die „Duisburger Charta für
Vereinbarkeit“ unterzeichnen. Dies ist eine Art
Selbstverpflichtung, die so die eigenen Prinzipien und
Ziele rund um das Thema Vereinbarkeit benennt. „Mit
dieser Charta senden die Unternehmen ein wichtiges Signal
an die eigene Belegschaft; sie können sie aber auch
nutzen, um die eigene Arbeitgebermarke zu stärken“, sagte
Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
des Unternehmerverbandes.
Als Highlight
verleiht das Bündnis alle zwei Jahre die Auszeichnung
„Vorbildliche Vereinbarkeit“ an Unternehmen. „Viele
Unternehmen engagieren sich sehr, sehr stark rund um das
Thema Vereinbarkeit. Das wollen wir auch würdigen“, so
Matthias Wulfert, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer.
„Dabei ist uns wichtig, dass wir nicht Äpfel mit Birnen
vergleichen – deshalb gibt es vier Größenklassen,
gestaffelt nach Beschäftigtenzahl. Die Auszeichnung wirkt
ebenfalls stark in Richtung Employer Branding.“
Unternehmen können sich ab sofort für die
Auszeichnung bewerben – oder sie werden nominiert;
beispielsweise von Mitarbeitenden, Betriebsräten, Kunden
oder Partnern. Das Thema Vereinbarkeit sei für die
Zukunftsfähigkeit von Unternehmen elementar, so der Tenor
von Stadt, IHK und Unternehmerverband. Das neue Bündnis
sei deshalb für den Wirtschaftsstandort Duisburg ein
weiterer wichtiger Mosaikstein. Nach den Sommerferien
solle es erste Netzwerkangebote geben, im Spätherbst sei
dann die erste Auszeichnung von Unternehmen geplant.
Informationen zum Bündnis und zum Thema
Vereinbarkeit: Magdalena Kowalczyk, Stadt Duisburg,
Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein, T: 0203
283-4997, m.kowalczyk@stadt-duisburg.de, Judith Hemeier,
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer, T: 0203
2821- 289, hemeier@niederrhein.ihk.de und Christian
Kleff, Unternehmerverband, T: 0203 99367-225,
kleff@unternehmerverband.org
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- Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des
Impfschutzes - Kampagne „Assistenzhundefreundliche
Kommune“ der Stadt Duisburg gestartet
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Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des
Impfschutzes
Duisburg, 17. Juni 2024 - Im ersten
Halbjahr 2024 sind in Duisburg vermehrt Fälle von
Keuchhusten aufgetreten. Bislang wurden dem
Gesundheitsamt 56 Keuchhustenfälle gemeldet. In den
letzten Jahren waren es in Duisburg im gesamten Jahr nur
knapp über 20 Fälle. Dass die Erkrankung derzeit nicht
nur in Duisburg sehr präsent ist, bestätigt auch die
Statistik des RKI.
Keuchhusten ist ein
hartnäckiger, langwieriger und anfallsweise auftretender
Husten. Er kann mit Atemnot und in schlimmen
Einzelfällen, besonders bei jungen Kindern, sogar zu
einem Atemstillstand führen und ist zudem sehr
ansteckend.
Die Erkrankung muss mit
Antibiotika behandelt werden. Da es sich um eine sehr
ansteckende Erkrankung handelt, dürfen erkrankte Personen
Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen
nicht besuchen. Dies gilt natürlich auch für Erwachsene,
die in diesen Einrichtungen arbeiten. Eine von der STIKO
empfohlene Impfung schützt wirksam gegen die Erkrankung.
„Oft ist nicht bekannt, dass auch Erwachsene
den Impfschutz alle 10 Jahre auffrischen lassen müssen
und eine bereits durchgemachte Erkrankung langfristig
keinen Schutz vor einer Neuerkrankung bietet“, so Dr.
Charlotte Weber, Ärztin für den Bereich Gesundheitsschutz
beim Gesundheitsamt. Es ist daher sinnvoll, den
Impfschutz beim Haus- oder Kinderarzt kontrollieren und
gegebenenfalls auffrischen zu lassen.
Barrierefreiheit und Inklusion: Kampagne
„Assistenzhundefreundliche Kommune“ der Stadt Duisburg
gestartet Die Stadt Duisburg heißt ab sofort
Assistenzhunde offiziell in allen städtischen Gebäuden
willkommen. Als tierische Hilfe dürfen Assistenzhunde
ihre Menschen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise
verboten sind. Oberbürgermeister Sören Link, die
Inklusionsbeauftragte Elisabeth Koal sowie Dr. Hannah
Reuter mit Blindenführhündin Daika und Manja Maserati mit
Kardioassistenzhündin Mascha vom Verein Pfotenpiloten e.
V. stellten die Kampagne am vergangenen Freitag, 14.
Juni, im Rathaus am Burgplatz vor.
„Es ist
wichtig, dass wir Bürgerinnen und Bürger unterstützen,
die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Damit
ermöglichen wir ihnen eigenständig Zugang zu allen
städtischen Gebäuden, um zum Beispiel notwendige
Behördengänge zu erledigen“, so Oberbürgermeister Sören
Link. Während der Blindenführhund den meisten Menschen
ein Begriff ist, sind andere tierische Helfer kaum
bekannt. Das sorgt vielfach für Konflikte im Alltag, denn
wenn nicht bekannt ist, dass es beispielsweise
medizinische Warnhunde gibt oder solche, die Menschen mit
Hörbehinderung assistieren.
Alexander Schmanke, Geschäftsführer der Duisburger
Werkstatt für Menschen mit Behinderung bringt ein Schild
"Assistenzhunde Willkommen" am Concept Store an, daneben
Hannah Reuter mit Blindenhund Daika. Assistenzhunde sind
in allen Städtischen Einrichtungen Willkommen, dies wird
künftig durch ein entsprechendes Schild im jeweiligen
Eingangsbereich symbolisiert. Foto: Tanja Pickartz /
Stadt Duisburg
Assistenzhunde sind
medizinische Hilfsmittel, die bei einer Vielzahl von
Behinderungen und chronischen Beeinträchtigungen
wichtige, oft lebensrettende Aufgaben für ihre Menschen
übernehmen. Sie sind Schlüssel zu mehr Lebensqualität und
Unabhängigkeit im Alltag. Dazu startete heute offiziell
die Kampagne „Assistenzhund willkommen“.
„Wir
freuen uns sehr, dass die Stadt Duisburg diesen wichtigen
Schritt zu mehr Inklusion und Barrierefreiheit für
Assistenzhundteams mit uns gemeinsam geht und hoffen,
dass sich in der Folge auch Einrichtungen des
Einzelhandels, des Kulturbetriebs und des medizinischen
Sektors dem guten Beispiel der Stadtverwaltung
anschließen”, sagte Dr. Hannah Reuter von Pfotenpiloten
e.V.
Die Aktion „Assistenzhundefreundliche
Kommune“ wurde von Pfotenpiloten e.V. ins Leben gerufen,
um über Assistenzhunde und ihre Zutrittsrechte
aufzuklären. Sie ist Teil einer vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales und der Aktion Mensch geförderten
Zutrittskampagne „Assistenzhund Willkommen“. Dazu werden
an den städtischen Gebäude Aufkleber mit der Aufschrift
„Assistenzhund willkommen“ an den Eingangstüren
angebracht, um auf das Zutrittsrecht aufmerksam zu
machen.
Die gekennzeichneten Einrichtungen
werden in die DogMap
(https://map.pfotenpiloten.org/intro) eingetragen, eine
interaktive Onlinekarte, in der der Zutrittsstatus von
Orten weltweit markiert und abgelesen werden kann.
Hundeverbote in Hausordnungen werden um den Zusatz „außer
Assistenzhunde” ergänzt. Der Verein Pfotenpiloten e. V.
ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation mit Sitz
in Frankfurt, die nachhaltige Fundamente im jungen
Assistenzhundsektor etabliert, damit Menschen mit
Behinderung in Zukunft leichter mit einem gut
ausgebildeten Assistenzhund neu durchstarten können.
Assistenzhunde sind in allen Städtischen Einrichtungen
Willkommen, dies wird künftig durch ein entsprechendes
Schild im jeweiligen Eingangsbereich symbolisiert. Foto:
Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
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Fragen und Antworten rund um das Thema Assistenzhunde -
Wie wird ein Hund Assistenzhund und was leisten sie?
Assistenzhunde werden als Welpen sorgfältig ausgewählt,
bevor sie ausgebildet werden. Nach etwa 1,5 Jahren, in
denen sie die Umwelt und Menschen als zutiefst
vertrauenswürdige Wesen kennengelernt haben, werden sie
gesundheitlich gecheckt und einem Wesenstest unterzogen.
Denn: Assistenzhunde müssen nicht nur körperlich topfit,
lernbegierig und arbeitsfreudig sein, sondern auch
unerschütterlich gelassen, friedlich und freundlich.
Danach beginnt die eigentliche Ausbildung, in der
der Hund die spezifischen Assistenzleistungen erlernt,
mit denen er die jeweilige Behinderung seines Menschen
ausgleichen kann. Der bekannteste Assistenzhund ist der
Blindenführhund. Es gibt aber auch Assistenzhunde für
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, einer
Hörbeeinträchtigung oder für ganz verschiedene innere und
neurologische Erkrankungen (Diabetes Typ I, MS,
Epilepsie, bestimmte Herzerkrankungen, FASD, Autismus,
Narkolepsie …).
Im psychiatrischen Bereich
ist besonders der PTBS-Assistenzhund bekannt. Die Hunde
führen also je nach Bedarf des Assistenznehmers ganz
unterschiedliche Tätigkeiten im Alltag aus: Sie öffnen
Türen, heben Heruntergefallenes auf, räumen Wäsche in die
Waschmaschine. Sie führen um Hindernisse herum, suchen
Ampeln, Aufzüge oder freie Sitzplätze und zeigen Treppen,
Straßen und Abgründe an. Sie warnen rechtzeitig vor
Gesundheitskrisen, holen Medikamente und setzen einen
Notruf ab oder machen ihrem Menschen akustische Signale
(wie das Telefonklingeln oder einen heruntergefallenen
Gegenstand) bemerkbar.
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Woran erkennt man einen Assistenzhund? Seit März 2023
gibt es in Deutschland ein offizielles Kennzeichen für
geprüfte Assistenzhunde. Momentan befinden wir uns noch
in einer Übergangszeit. Bis Ende 2025 ist der
Assistenzhund auch wie folgt zu erkennen: 1 Kenndecke
mit „Assistenzhund“ (plus evtl. Ausbildungsstätte)
und/oder 2 Halstuch mit entsprechender Aufschrift.
3 Blindenführhunde haben ein weißes Führgeschirr.
Assistenzhundhalter/innen führen außerdem folgende
Dokumente bei sich, die Sie sich gegebenenfalls vorlegen
lassen könnten: 1) Bestätigung von Bedarf und
Ausbildung (Stiftung Assistenzhund, DBSV, BHV, etc).
2) Falls nicht vorhanden, Nachweise zum Bedarf/
Schwerbehindertenausweis und Ausbildungsbestätigung. Da
eine reine Selbstausbildung erst mit Eintritt des
Assistenzhundgesetzes nicht mehr erlaubt ist, gibt es
möglicherweise derzeit noch Teams ohne
Ausbildungsnachweis. Diesbezüglich gibt es momentan keine
Rechtssicherheit, daher ist das Mindestmaß ein ärztlicher
Nachweis über den Bedarf nach einem Assistenzhund und ein
tadelloses Benehmen des Tieres in der Öffentlichkeit.
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Wie verhält man sich gegenüber einem Assistenzhund-Team?
Auch wenn Assistenzhunde äußerst freundliche, offene
Hunde sind, die es zu streicheln lohnen würde, sollten
sie bei der Arbeit niemals angesprochen, angefasst oder
gar gefüttert werden. Den hoch konzentrierten Hund von
seiner Aufgabe abzulenken kann für seinen Menschen reelle
Gefahr bergen - etwa wenn der kontaktfreudige
Blindenführhund auf Ansprache von außen nicht mehr auf
das Hindernis vor sich achtet oder der medizinische
Warnhund eine drohende Krise übersieht.
Geben
Sie dem Team genug Raum zum Passieren und lassen Sie den
Hund einfach seinen Job machen. Er ist schließlich als
medizinisches Hilfsmittel unterwegs. Wenn Sie selbst
Hundehalter sind, halten Sie Ihren Hund bitte vom
arbeitenden Assistenzhund fern. Der Assistenzhund möchte
im Dienst nicht “Hallo” sagen, er möchte in Ruhe
arbeiten. Viele Assistenzhunde entwickeln sogar
Verhaltensprobleme, nachdem sie im Dienst von anderen
Hunden angegangen wurden. In ihrer Freizeit toben sie
natürlich gern mit Hundefreunden über die Wiese!
Weitere Informationen zum Thema
www.pfotenpiloten.org/aw
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Wettbewerbsverfahren in
Alt-Hamborn: Bewerbungsphase für die zusätzlichen
beratenden Jurymitglieder wird verlängert
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Duisburg, 13. Juni 2024 - Im Rahmen
des Modellvorhabens „Stark im Norden“ soll der Altmarkt
sowie angrenzende Straßen und das Außengelände der
Volkshochschule umgestaltet werden. Das Interesse bei den
Planungsbüros war groß und nun startet die
Bearbeitungsphase des Wettbewerbs für 12 Planungsbüros.
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Jury als
zusätzliches, beratendes Mitglied wird in den beiden
Wettbewerben bis zum 28. August 2024 verlängert.
Der Wettbewerb zur Umgestaltung geht in
Duisburg-Alt-Hamborn in die „heiße Phase“. Es haben sich
über 30 Büros aus der Fachrichtung Landschaftsarchitektur
beworben. Insgesamt werden hiervon 12 Büros nun am
Wettbewerb teilnehmen und einen Vorentwurf erarbeiten.
Die Anzahl der Büros wurde vorab durch die Stadt Duisburg
im Rahmen der Auslobung festgelegt. Mitte Juni erhalten
die teilnehmenden Büros die Möglichkeit, sich das
Wettbewerbsgebiet vor Ort anzuschauen und Rückfragen zur
Aufgabenstellung gemeinsam mit der stimmberechtigten
Jury, bestehend aus Verwaltung, Ortspolitik, Fördergeber
und Fachplanerinnen und Fachplanern, zu besprechen.
Die strikten Verfahrensgrundsätze der Richtlinien
zu Planungswettbewerben sehen vor, dass dies unter
Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Die
Planungsbüros haben dann bis Mitte August Zeit, einen
Vorentwurf zu erarbeiten. Zum Abschluss des Wettbewerbs
für Alt-Hamborn findet am 25. September 2024 die
Jurysitzung statt, in der über die eingereichten Entwürfe
beraten und der Sieger-Entwurf gewählt wird. Alle
Wettbewerbsarbeiten werden anschließend in einer
öffentlichen Ausstellung einsehbar sein.
Noch
bis zum 28. August 2024 ist es weiterhin möglich sich als
beratendes Jurymitglied für Alt-Hamborn und Marxloh zu
bewerben. Wer ausgelost wird, kann als ortskundige/r
Berater/in mit StadtteilErfahrung in der finalen Sitzung
des Preisgerichts mitdiskutieren, welcher der gezeigten
Entwürfe die beste Lösung für den Stadtteil bietet. Über
den konkreten Ablauf der Veranstaltung gibt es im Vorfeld
eine Information und eine Einladung zu einem gemeinsamen
Gespräch in das jeweilige Stadtteilbüro.
Alle
Informationen dazu gibt es auf der Projekthomepage
www.dustarkimnorden.de oder direkt vor Ort in den beiden
Stadtteilbüros. Die Auslosungen der drei Plätze finden
dann am 29. August um 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in
Alt-Hamborn sowie parallel auf dem AugustBebel-Platz in
Marxloh statt.
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Die doxs!-Jugendjury
vergibt den Preis Duisburgs beim Bundes.Festival.Film. an
„Wolke Z“ von Janina Lutter
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Duisburg, 11.
Juni 2024 - Bei der feierlichen Preisverleihung des
Bundes.Festival.Film. am Samstagabend wurden 30 Filmteams
mit Preisgeldern von über 20.000 Euro ausgezeichnet.
Neben den Auszeichnungen im Deutschen Jugendfilmpreis und
im Deutschen Generationenfilmpreis wurden ebenfalls der
begehrte Publikumspreis sowie erstmalig ein mit 1.000
Euro dotierter Preis der Stadt Duisburg verliehen. Die
fünfköpfige Jugendjury, die bereits mit ihren
Jurykolleg*innen in der letzten doxs!- Festival-Edition
die Große Klappe vergeben hat, hat alle Filme live am
Freitag und Samstag gesichtet und erst kurz vor der
Preisverleihung ihre Entscheidung getroffen.
„Wolke Z“ von Janina Lutter ist ein Kurzfilm über
Grenzverletzungen in Teenagerbeziehungen. Um mit den
Erlebnissen ihrer besten Freundin mitzuhalten, stürzt
sich die Hauptfigur Mila in ihre erste sexuelle Erfahrung
mit einem Mitschüler. Doch als sie merkt, dass sie dafür
doch nicht bereit ist, ist es zu spät. In der
Jurybegründung heißt es: „Wir zeichnen einen Film aus,
der sich von Erwartungen und Klischees löst, um ein
eindrucksvolles Gesamtwerk zu kreieren. (...) Die
gesellschaftlich häufig aufgeworfene Problematik der
Grenzüberschreitung wird trotz der mit ihr verbundenen
Vorurteile und Stigmata sensibel aufgearbeitet.“
Janina Lutter wurde 1999 in Passau geboren. Nach
ihrem Abitur zog sie nach Hessen und studiert dort
aktuell „Motion Pictures“ an der Hochschule Darmstadt.
Die dort entstandenen Filme konnte sie bereits auf
zahlreichen nationalen und internationalen Festivals
präsentieren. Das Bundes.Festival.Film., das an das KJF
(Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum) angegliedert
ist, ist als Wanderfestival in diesem Jahr das erste Mal
in Duisburg zu Gast gewesen. doxs! – dokumentarfilme für
kinder und jugendliche fungierte als Mitveranstalter.
Tanja Tlatlik, Festivalleiterin von doxs!,
resümiert: „Wir freuen uns sehr, dass doxs! als
Kooperationspartner das diesjährige Festivalprogramm
aktiv mitgestalten und dem Bundes.Festival.Film. mit der
Jugendjury sogar einen wichtigen konzeptionellen Baustein
ergänzen konnte. Unser besonderer Dank gilt dabei der
Stadt Duisburg als Stifter des Preises sowie allen
lokalen Partnern für ihre Unterstützung und
Gastfreundschaft.“
Mehrere hundert Menschen
besuchten über das Bundes.Festival.Film. die Stadt und
gastierten in Duisburg. Mit dem umfangreichen
Rahmenprogramm konnten Gäste und Anwohner*innen sich
nicht nur zum Thema Film ausprobieren. doxs! und das KJF
blicken freudig auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr.
Das Bundes.Festival.Film. wird 2025 erneut in Duisburg
gastieren.
|
Fakir Baykurt Kulturpreis 2024 - Bewerbungen noch
bis Ende Juli |
Duisburg, 12.
Juni 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den
1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr
zum sechsten Mal vergeben. Dank der Unterstützung der
Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in Höhe von 2.500
Euro gestiftet hat, wird auch in diesem Jahr wieder eine
herausragende kulturelle Leistung im Bereich des
interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende
aller Nationen, die sich um die positive Gestaltung des
Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben.
Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022
an Hovhannes Margaryan...
...sowie
von vom Straßennamen "Fakir-Baykurt-Platz" in Alt-Homberg
(c) Stadt Duisburg Alle Duisburgerinnen und
Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen
Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen,
Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis
prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben
unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür
einberufenes Gremium. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis
soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung
vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg
wohnen oder arbeiten.
Auszuzeichnen sind
besonderes Engagement um die positive Gestaltung des
Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische
Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können
Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst,
Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater,
sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte
prämiert werden.
Vorschlag Die
Vorschlagsfrist wurde jetzt bis zum 31. Juli 2024
verlängert. Anträge können bei den Kulturbetrieben Stadt
Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg
(E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203-
28362269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte
Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen
Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung
(Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse
und ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und
eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Grundsätze über
die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und
weitere Informationen können auf der Homepage des
Kulturbüros eingesehen werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php
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Baubeginn für den Ersatzneubau der Cölvebrücke zwischen
Duisburg und Moers
|
Duisburg, 4. Juni 2024 - Der
Startschuss für den Neubau der Cölvebrücke sowie für den
Ausbau der Straße „An der Cölve“ ist heute gefallen.
Oberbürgermeister Sören Link und Christoph Fleischhauer,
Bürgermeister der Stadt Moers, ließen sich die Planungen
für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor
Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetriebe
Duisburg, erklären.
Oberbürgermeister Sören Link (rechts), Elisabeth Liß,
Bezirksbürgermeisterin Rheinhausen und Christoph
Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers (links),
ließen sich die Planungen für die neue Verbindung
zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur
Brakowski, Wirtschaftsbetrieben Duisburg (2.v.l.),
erklären...Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Innerhalb der geplanten Bauzeit von rund 22 Monaten
wird ein neues Brückenbauwerk die bedeutende Verbindung
zwischen den Städten Duisburg und Moers und die
Überquerung der Bahngleise in diesem Bereich wieder
ermöglichen. In diesem Zuge wird auch die Straße „An der
Cölve“ ausgebaut und erhält einen beidseitigen Geh- und
Radweg.
„Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer
ist der Baubeginn eine gute Nachricht. Zukünftig wird es
an dieser Stelle wieder eine direkte Verbindung zwischen
unseren beiden Städten geben und lange Umwege der
Vergangenheit angehören,“ so Oberbürgermeister Sören
Link. Die neue Cölvebrücke wird auf der östlichen Seite,
somit auf Duisburger Seite zusammengebaut. Parallel dazu
erfolgt von der Düsseldorfer Straße aus, von der Moerser
Seite aus, die Herstellung der Straßen- und
Entwässerungsanlagen in Richtung der Brücke.
Die Pfahlwiderlager, auf die die Brücke im Nachgang
aufgesetzt wird, werden ebenfalls zeitgleich an jedem
Brückenende errichtet. Sobald diese Anlagen
fertiggestellt sind, wird die Brücke eingeschoben. „Ein
mühevoller und langer Weg liegt hinter uns. Umso schöner,
dass mit dem heutigen Tag die interkommunale
Zusammenarbeit zwischen Duisburg und Moers in diesem
Projekt zum Wohle der Bürgerschaft sichtbar wird“, sagt
Christoph Fleischhauer.
„Mit dem heutigen Tag
startet der Neubau der Cölvebrücke, die nicht nur zwei
Städte, sondern auch Menschen und den innerstädtischen
Verkehr zwischen Duisburg und Moers miteinander verbinden
wird. Der Ausbau der dazugehörigen Straßenverkehrsanlagen
ist ein entscheidender Schritt, um die Infrastruktur zu
modernisieren und die Mobilität zu verbessern,“ so Arthur
Brakowski, Projektleiter der Wirtschaftsbetriebe
Duisburg.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme liegen
bei rund 15,3 Millionen Euro, die unter den Städten
Duisburg und Moers sowie der Deutschen Bahn aufgeteilt
werden. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurden rund
5,9 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.
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Wettbewerbsverfahren in
Alt-Hamborn: Bewerbungsphase für die zusätzlichen
beratenden Jurymitglieder wird verlängert
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Duisburg, 13. Juni 2024 - Im Rahmen
des Modellvorhabens „Stark im Norden“ soll der Altmarkt
sowie angrenzende Straßen und das Außengelände der
Volkshochschule umgestaltet werden. Das Interesse bei den
Planungsbüros war groß und nun startet die
Bearbeitungsphase des Wettbewerbs für 12 Planungsbüros.
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Jury als
zusätzliches, beratendes Mitglied wird in den beiden
Wettbewerben bis zum 28. August 2024 verlängert.
Der Wettbewerb zur Umgestaltung geht in
Duisburg-Alt-Hamborn in die „heiße Phase“. Es haben sich
über 30 Büros aus der Fachrichtung Landschaftsarchitektur
beworben. Insgesamt werden hiervon 12 Büros nun am
Wettbewerb teilnehmen und einen Vorentwurf erarbeiten.
Die Anzahl der Büros wurde vorab durch die Stadt Duisburg
im Rahmen der Auslobung festgelegt. Mitte Juni erhalten
die teilnehmenden Büros die Möglichkeit, sich das
Wettbewerbsgebiet vor Ort anzuschauen und Rückfragen zur
Aufgabenstellung gemeinsam mit der stimmberechtigten
Jury, bestehend aus Verwaltung, Ortspolitik, Fördergeber
und Fachplanerinnen und Fachplanern, zu besprechen.
Die strikten Verfahrensgrundsätze der Richtlinien zu
Planungswettbewerben sehen vor, dass dies unter
Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Die
Planungsbüros haben dann bis Mitte August Zeit, einen
Vorentwurf zu erarbeiten. Zum Abschluss des Wettbewerbs
für Alt-Hamborn findet am 25. September 2024 die
Jurysitzung statt, in der über die eingereichten Entwürfe
beraten und der Sieger-Entwurf gewählt wird. Alle
Wettbewerbsarbeiten werden anschließend in einer
öffentlichen Ausstellung einsehbar sein.
Noch bis zum 28. August 2024 ist es weiterhin möglich
sich als beratendes Jurymitglied für Alt-Hamborn und
Marxloh zu bewerben. Wer ausgelost wird, kann als
ortskundige/r Berater/in mit StadtteilErfahrung in der
finalen Sitzung des Preisgerichts mitdiskutieren, welcher
der gezeigten Entwürfe die beste Lösung für den Stadtteil
bietet. Über den konkreten Ablauf der Veranstaltung gibt
es im Vorfeld eine Information und eine Einladung zu
einem gemeinsamen Gespräch in das jeweilige
Stadtteilbüro.
Alle Informationen dazu gibt es auf der Projekthomepage
www.dustarkimnorden.de oder direkt vor Ort in den beiden
Stadtteilbüros. Die Auslosungen der drei Plätze finden
dann am 29. August um 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in
Alt-Hamborn sowie parallel auf dem AugustBebel-Platz in
Marxloh statt.
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Die doxs!-Jugendjury
vergibt den Preis Duisburgs beim Bundes.Festival.Film. an
„Wolke Z“ von Janina Lutter
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Duisburg, 11.
Juni 2024 - Bei der feierlichen Preisverleihung des
Bundes.Festival.Film. am Samstagabend wurden 30 Filmteams
mit Preisgeldern von über 20.000 Euro ausgezeichnet.
Neben den Auszeichnungen im Deutschen Jugendfilmpreis und
im Deutschen Generationenfilmpreis wurden ebenfalls der
begehrte Publikumspreis sowie erstmalig ein mit 1.000
Euro dotierter Preis der Stadt Duisburg verliehen. Die
fünfköpfige Jugendjury, die bereits mit ihren
Jurykolleg*innen in der letzten doxs!- Festival-Edition
die Große Klappe vergeben hat, hat alle Filme live am
Freitag und Samstag gesichtet und erst kurz vor der
Preisverleihung ihre Entscheidung getroffen.
„Wolke Z“ von Janina Lutter ist ein Kurzfilm über
Grenzverletzungen in Teenagerbeziehungen. Um mit den
Erlebnissen ihrer besten Freundin mitzuhalten, stürzt
sich die Hauptfigur Mila in ihre erste sexuelle Erfahrung
mit einem Mitschüler. Doch als sie merkt, dass sie dafür
doch nicht bereit ist, ist es zu spät. In der
Jurybegründung heißt es: „Wir zeichnen einen Film aus,
der sich von Erwartungen und Klischees löst, um ein
eindrucksvolles Gesamtwerk zu kreieren. (...) Die
gesellschaftlich häufig aufgeworfene Problematik der
Grenzüberschreitung wird trotz der mit ihr verbundenen
Vorurteile und Stigmata sensibel aufgearbeitet.“
Janina Lutter wurde 1999 in Passau geboren. Nach
ihrem Abitur zog sie nach Hessen und studiert dort
aktuell „Motion Pictures“ an der Hochschule Darmstadt.
Die dort entstandenen Filme konnte sie bereits auf
zahlreichen nationalen und internationalen Festivals
präsentieren. Das Bundes.Festival.Film., das an das KJF
(Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum) angegliedert
ist, ist als Wanderfestival in diesem Jahr das erste Mal
in Duisburg zu Gast gewesen. doxs! – dokumentarfilme für
kinder und jugendliche fungierte als Mitveranstalter.
Tanja Tlatlik, Festivalleiterin von doxs!,
resümiert: „Wir freuen uns sehr, dass doxs! als
Kooperationspartner das diesjährige Festivalprogramm
aktiv mitgestalten und dem Bundes.Festival.Film. mit der
Jugendjury sogar einen wichtigen konzeptionellen Baustein
ergänzen konnte. Unser besonderer Dank gilt dabei der
Stadt Duisburg als Stifter des Preises sowie allen
lokalen Partnern für ihre Unterstützung und
Gastfreundschaft.“
Mehrere hundert Menschen
besuchten über das Bundes.Festival.Film. die Stadt und
gastierten in Duisburg. Mit dem umfangreichen
Rahmenprogramm konnten Gäste und Anwohner*innen sich
nicht nur zum Thema Film ausprobieren. doxs! und das KJF
blicken freudig auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr.
Das Bundes.Festival.Film. wird 2025 erneut in Duisburg
gastieren.
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Fakir Baykurt Kulturpreis 2024 - Bewerbungen noch
bis Ende Juli |
Duisburg, 12.
Juni 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den
1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr
zum sechsten Mal vergeben. Dank der Unterstützung der
Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in Höhe von 2.500
Euro gestiftet hat, wird auch in diesem Jahr wieder eine
herausragende kulturelle Leistung im Bereich des
interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende
aller Nationen, die sich um die positive Gestaltung des
Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben.
Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022
an Hovhannes Margaryan...
...sowie
von vom Straßennamen "Fakir-Baykurt-Platz" in Alt-Homberg
(c) Stadt Duisburg Alle Duisburgerinnen und
Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen
Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen,
Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis
prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben
unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür
einberufenes Gremium. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis
soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung
vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg
wohnen oder arbeiten.
Auszuzeichnen sind
besonderes Engagement um die positive Gestaltung des
Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische
Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können
Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst,
Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater,
sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte
prämiert werden.
Vorschlag Die
Vorschlagsfrist wurde jetzt bis zum 31. Juli 2024
verlängert. Anträge können bei den Kulturbetrieben Stadt
Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg
(E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203-
28362269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte
Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen
Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung
(Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse
und ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und
eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Grundsätze über
die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und
weitere Informationen können auf der Homepage des
Kulturbüros eingesehen werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php
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Baubeginn für den Ersatzneubau der Cölvebrücke zwischen
Duisburg und Moers
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Duisburg, 4. Juni 2024 - Der
Startschuss für den Neubau der Cölvebrücke sowie für den
Ausbau der Straße „An der Cölve“ ist heute gefallen.
Oberbürgermeister Sören Link und Christoph Fleischhauer,
Bürgermeister der Stadt Moers, ließen sich die Planungen
für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor
Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetriebe
Duisburg, erklären.
Oberbürgermeister Sören Link (rechts), Elisabeth Liß,
Bezirksbürgermeisterin Rheinhausen und Christoph
Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers (links),
ließen sich die Planungen für die neue Verbindung
zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur
Brakowski, Wirtschaftsbetrieben Duisburg (2.v.l.),
erklären...Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Innerhalb der geplanten Bauzeit von rund 22 Monaten
wird ein neues Brückenbauwerk die bedeutende Verbindung
zwischen den Städten Duisburg und Moers und die
Überquerung der Bahngleise in diesem Bereich wieder
ermöglichen. In diesem Zuge wird auch die Straße „An der
Cölve“ ausgebaut und erhält einen beidseitigen Geh- und
Radweg.
„Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer
ist der Baubeginn eine gute Nachricht. Zukünftig wird es
an dieser Stelle wieder eine direkte Verbindung zwischen
unseren beiden Städten geben und lange Umwege der
Vergangenheit angehören,“ so Oberbürgermeister Sören
Link. Die neue Cölvebrücke wird auf der östlichen Seite,
somit auf Duisburger Seite zusammengebaut. Parallel dazu
erfolgt von der Düsseldorfer Straße aus, von der Moerser
Seite aus, die Herstellung der Straßen- und
Entwässerungsanlagen in Richtung der Brücke.
Die Pfahlwiderlager, auf die die Brücke im Nachgang
aufgesetzt wird, werden ebenfalls zeitgleich an jedem
Brückenende errichtet. Sobald diese Anlagen
fertiggestellt sind, wird die Brücke eingeschoben. „Ein
mühevoller und langer Weg liegt hinter uns. Umso schöner,
dass mit dem heutigen Tag die interkommunale
Zusammenarbeit zwischen Duisburg und Moers in diesem
Projekt zum Wohle der Bürgerschaft sichtbar wird“, sagt
Christoph Fleischhauer.
„Mit dem heutigen Tag
startet der Neubau der Cölvebrücke, die nicht nur zwei
Städte, sondern auch Menschen und den innerstädtischen
Verkehr zwischen Duisburg und Moers miteinander verbinden
wird. Der Ausbau der dazugehörigen Straßenverkehrsanlagen
ist ein entscheidender Schritt, um die Infrastruktur zu
modernisieren und die Mobilität zu verbessern,“ so Arthur
Brakowski, Projektleiter der Wirtschaftsbetriebe
Duisburg.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme liegen
bei rund 15,3 Millionen Euro, die unter den Städten
Duisburg und Moers sowie der Deutschen Bahn aufgeteilt
werden. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurden rund
5,9 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.
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Europawahl am 9. Juni 2024 – Zahlen, Daten,
Fakten in Duisburg |
Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum
zehnten europäischen Parlament statt. In Duisburg sind
rund 322.000 Wahlberechtigte in der Zeit von 8 bis 18 Uhr
aufgerufen zur Urne zu gehen. Das Gebiet der Stadt
Duisburg ist in 323 Wahlbezirke (an 180 Standorten)
eingeteilt. Zusätzlich wurden 105 Briefwahlbezirke
eingerichtet. Bei der Europawahl gibt es keine Aufteilung
des Stadtgebietes in Wahlkreise. Der jeweils zuständige
Wahlraum sowie Angaben zur Barrierefreiheit wurden allen
Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
•
Insgesamt sind bei dieser Wahl 92 Prozent aller Wahlräume
(Wahlbezirke) barrierefrei zugänglich. Eine Liste aller
Duisburger Wahlräume ist auf der Internetseite
https://briefwahl.duisburg.de/IWS/start.do?mb=5112000 zu
finden. Die 105 Briefwahlvorstände treten in der
Erich-Kästner-Gesamtschule, Ehrenstraße 87, 47198
Duisburg (56 Briefwahlvorstände) und in der Gesamtschule
Duisburg Süd, Großenbaumer Allee 168, 47269 Duisburg (49
Briefwahlvorstände) zusammen. Für die Besetzung der
Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.000
ehrenamtliche Helfende berufen. Bis auf etwa 250 freie
„Stellen“ sind alle Wahlvorstände besetzt.
•
Insgesamt sind 321.801 Duisburger (Stand: 24.5.) für die
Europawahl wahlberechtigt. Erstmalig bei einer Europawahl
dürfen 27.900 Bürgerinnen und Bürger wählen, davon sind
14.300 erstmalig überhaupt wahlberechtigt.
Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Deutschen im
Sinne des Art. 116 Abs.1 GG, - die am Wahltag das 16.
Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens drei Monaten
in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung
innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht vom
Wahlrecht ausgeschlossen sind.
•
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der
übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürger/innen), die in der Bundesrepublik
Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich
aufhalten und die am Wahltag: - das 16. Lebensjahr
vollendet haben - seit mindestens 3 Monaten in der
Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung
innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht vom
Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unionsbürger/innen müssen,
wenn sie erstmals in Deutschland an der Wahl zum
Europäischen Parlament teilnehmen wollen, einen Antrag
stellen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
konnten bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden.
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde das
Wählerverzeichnis zum Stichtag 28. April 2024 erstellt,
sodass ab dem 29. April 2024 die Wahlbenachrichtigungen
gedruckt und ab dem 6. Mai 2024 versandt werden konnten.
Wahlberechtigung im Fall von Änderungen des Wohnsitzes
Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 29. April
2024 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt
haben, bleiben sie im Wählerverzeichnis unter ihrer
ursprünglichen Wohnadresse eingetragen und können in dem
mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre
Stimme abgeben.
•
Sollten sie ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem
29. April und 19. Mai 2024 von Duisburg in eine andere
Stadt oder umgekehrt verlegt haben, bleiben sie in dem
Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift
gemeldet, es sei denn, sie beantragen die Aufnahme in das
Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde. Alle Personen,
die zum 28. April 2024 ihren Hauptwohnsitz in Duisburg
hatten, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis
aufgenommen. Personen, die bis zum Wahltag die deutsche
Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund
ihrer Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt waren,
wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis
eingetragen.
•
Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie
dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die
Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis,
Reisepass oder Identitätsausweis. Sollten sie sich nicht
sicher sein, in welches Wahllokal sie müssen, so können
sie diese Information bei Call Duisburg unter der
Rufnummer 0203/94000 erfragen.
•
Briefwahl Seit dem 7. Mai 2024 gibt es die
Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können
mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder
elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt
werden. Briefwahlanträge werden bis einschließlich
Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr entgegengenommen. Ab
Mittwoch, 5. Juni 2024, sollten aber – um die Stimme noch
rechtzeitig abgeben zu können - keine Briefwahlanträge
mehr postalisch oder online gestellt werden. Der sichere
Weg ist die Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten
Briefwahlstellen. Dann erreicht die abgegebene Stimme in
jedem Fall die Auszählung. Ausschließlich bei
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis
zum Wahltag, 15.00 Uhr, beim Wahlamt In den Haesen 84 in
Duisburg-Homberg entgegengenommen.
Die
Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen
ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede
Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl
maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten
darf. Die acht Briefwahlstellen wurden sowohl zentral im
Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg
als auch in allen Bezirksämtern eingerichtet. In allen
Briefwahlstellen ist die Beantragung der Briefwahl vor
Ort möglich und es kann nach entsprechender Beantragung
direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.
•
Alle Briefwahlstellen sind noch entsprechend der
regulären Öffnungszeiten und am Freitag, 7. Juni,
zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet. Wenn nach Freitag, 18
Uhr, noch für die Wahl relevante Post (zum Beispiel
Briefwahl) überbracht werden soll, so ist dies nur noch
direkt bei der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84,
Duisburg-Homberg und das auch nur bis spätestens 18 Uhr
am Wahltag möglich. Die Briefwahlbeteiligung liegt
insgesamt bislang (Stand: 3. Juni, 11 Uhr) bei 59.556. Im
Jahr 2019 lag die Briefwahlbeteiligung zum gleichen
Zeitpunkt bei 36.142.
•
Insgesamt 42.9732 Wähler/innen nutzen dabei den
Onlinezugang zum Briefwahlantrag (OLIWA). Der seit vielen
Jahren zu beobachtende steigende Trend zur Briefwahl hat
sich fortgesetzt. Stimmabgabe am Wahltag Wenn für
Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie
nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen
Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises,
Reisepasses oder Identitätsausweises in jedem Wahlraum
der Stadt Duisburg ihre Stimme abgeben. Ansonsten gilt:
Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seine
Stimme abgeben, wo sie/er in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist. Der zuständige Wahlraum kann der
Wahlbenachrichtigung entnommen werden oder bei Verlust
über Call Duisburg unter 0203/94000 erfragt werden.
•
In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass bei der
Vorsprache im Wahlraum ggf. nicht allein die Vorlage der
Wahlbenachrichtigung genügt, sondern grundsätzlich die
Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder
Identitätsausweises vom Wahlvorstand verlangt werden
kann. Hierauf wurde auch im Text der Wahlbenachrichtigung
hingewiesen. Sollte kein Personalausweis, Reisepass oder
Identitätsausweis vorgelegt werden können, kann der
Wahlvorstand die Person zurückweisen und bitten, gegen
Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen.
Dies dient der Vorbeugung von Missbrauch und somit
ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden
einzelnen Person. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der
Stimmzettel in allen Wahlbezirken. Das vorläufige
amtliche Endergebnis wird voraussichtlich ab etwa 22 Uhr
vorliegen. Es wird durch den Stadtwahlleiter entsprechend
bekannt gemacht. Alle Auszählungen finden öffentlich
statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses
durch den Wahlvorstehenden verkündet und an den zentralen
Ergebnisdienst telefonisch übermittelt. Dabei wird
sichergestellt, dass nur autorisierte Ergebnisse gemeldet
und weitergegeben werden.
Der Verlauf der
Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im
Internet unter
www.duisburg.de/wahlergebnis verfolgt
werden. Dort können die Ergebnisse nach den Duisburger
Stadtbezirken, den Kommunalwahlbezirken und den 323
Wahlbezirken in Grafik- und Tabellenform abgerufen
werden. Am 14. Juni tagt der Stadtwahlausschuss um 15 Uhr
öffentlich, um das amtliche Endergebnis der Europawahl
festzustellen.
|
Bürgerspaziergang mit Oberbürgermeister Sören
Link
|
Duisburg, 27. Mai 2024 -
Oberbürgermeister Sören Link lädt wieder interessierte
Bürgerinnen und Bürger zu einem der beliebten
Spaziergänge durch Duisburg ein. Diesmal führt eine
Fahrradtour am Samstag, 15. Juni, von 12 bis 15 Uhr,
durch die Stadtteile Meiderich und Ruhrort. Die
Teilnehmenden erhalten neben wissenswerten Informationen
zum jeweiligen Stadtteil auch wieder Einblicke in sonst
nicht öffentlich zugängliche Orte.
Anmeldungen
sind ab sofort und bis Montag, 10. Juni, per E-Mail an
unterwegs.mit.dem.ob@stadt-duisburg.de möglich. Eine
Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen sowie
Angaben zum Treffpunkt werden rechtzeitig vorher
ebenfalls per E-Mail übersandt.
|
Europawahl: Wahlamt informiert
auch im Duisburger Zoo
|
Duisburg,
24. Mai 2024 - Die Vorbereitungen für die Durchführung
der Europawahl am 9. Juni sind in vollem Gang. Wie
bereits angekündigt, ist das Wahlamt an exponierten Orten
im Duisburger Stadtgebiet mit einem Infostand vertreten.
Die ersten Aktionen sind bereits erfolgreich angelaufen.
Der Zoo Duisburg konnte nun als weiterer Partner gewonnen
werden. Hier werden am Dienstag, 28. Mai, und am Samstag,
1. Juni, jeweils von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mitarbeitende
des Wahlamtes bei der Briefwahlbeantragung behilflich
sein, ausgefüllte Briefwahlunterlagen entgegennehmen und
Rund um das Thema Wahlen zur Verfügung stehen.
Der „Duisburg Ist Echt“ - Pavillon wird in
unmittelbarer Nähe zur Tropenhalle „Rio Negro“ zu finden
sein. Für alle Personen, die ihre ausgefüllten
Briefwahlunterlagen an den genannten Aktionstagen
abgeben, wird jeweils ab 16.30 Uhr freier Eintritt
gewährt. Hierzu müssen an der Kasse einfach die
ausgefüllten Wahlunterlagen (rosa Wahlbrief) vorgezeigt
werden. Wahlleiter Martin Murrack wird am 28. Mai ab
16.30 Uhr vor Ort sein. Die Kasse des Zoos schließt um
17.30 Uhr. Die Stadt Duisburg erhofft sich auch bei
dieser Aktion einen hohen Zustrom und freut sich auf alle
interessierten Wählerinnen und Wähler.
Die
weiteren Termine: - 25.05. Bauernmarkt Stadt
Duisburg; 10:00 -15:00 Uhr - 29.05. Markt Wedau;
9:00-13:00 Uhr - 04.06. Markt Homberg; 9:00 – 13:00
Uhr - 08.06. Landschaftspark Nord; 10:00 - 14:00 Uhr
Allgemeiner Hinweis zur Briefwahl:
Briefwahlanträge werden bis einschließlich 7. Juni, 18:00
Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener
plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum jeweiligen
Wahltag um 15:00 Uhr entgegengenommen. Versichert ein/e
Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der
Wahl (8. Juni), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein im
Wahlamt erteilt werden.
Die Beantragung von
Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei
ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den
gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen
in dieser Angelegenheit vertreten darf. Jede
Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte sollten bitte
daran denken, einen Personalausweis, einen Reisepass oder
einen Identitätsausweis mitzuführen. Möglicherweise wird
die Vorlage zur Identifikation verlangt. Stand 23. Mai
wurden bereits 50.500 Anträge auf Briefwahl gestellt, das
ist schon jetzt deutlich mehr als die Gesamtzahl der
Anträge zur Europawahl 2019 (39.968).
|
Eigenkapital beim Jahresabschluss 2023
steigt auf 315,9 Millionen Euro |
Positive Entwicklung der Stadtfinanzen Duisburg,
22. Mai 2024 - Die Stadt Duisburg schreibt den positiven Trend bei
der Entwicklung der Stadtfinanzen fort. Der bilanzielle Überschuss
beläuft sich für den Jahresabschluss 2023 auf 115,7 Millionen Euro.
Deshalb kann die Stadt Duisburg erstmals zusätzlich zur allgemeinen
Rücklage in Höhe von 117,7 Millionen Euro auch eine sogenannte
Ausgleichsrücklage von 143,7 Millionen Euro ausweisen. Diese kann
der Stadt helfen, finanziell schwierige Jahre zu überbrücken.
Bereits 2022 hatte sich die Stadt aus der Überschuldung befreit.
Diese Entwicklung setzt sich nun weiter fort.
Das
Eigenkapital steigt auf 315,9 Millionen Euro an. Das Jahresergebnis
ist um 106,9 Millionen Euro besser als geplant ausgefallen. Die
Verbesserung setzt sich zusammen aus Mehrerträgen in Höhe von 222,7
Millionen Euro, von denen rund 126,5 Millionen Euro auf Mehrerträge
bei der Gewerbesteuer entfallen. Auch die Aufwendungen haben sich
erhöht, diese Steigerung ist aber mit 56,2 Millionen Euro wesentlich
geringer ausgefallen.
Oberbürgermeister Sören Link: „Die
beeindruckende Entwicklung unserer Stadtfinanzen haben wir uns über
die vergangenen Jahre hart erarbeitet. Auch die gute Zusammenarbeit
von Rat und Stadtverwaltung haben dafür gesorgt, dass der
Jahresüberschuss 2023 unsere Haushaltslage nochmals erheblich
verbessert hat und das Eigenkapital weiter angewachsen ist. Wir
können eigenverantwortlich investieren und so zum Beispiel wichtige
Stadtentwicklungsprojekte vorantreiben. Zugleich entlasten wir die
Duisburgerinnen und Duisburger weiterhin: bei den bereits gesenkten
Gebühren für die Kinderbetreuung oder durch die im vergangenen Jahr
in Kraft getretene Senkung der Grund- und Gewerbesteuer.“
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack: „Die jahrelangen
Sparbemühungen tragen Früchte: So konnten seit 2014 allein die
Kassenkredite um mehr als eine Milliarde Euro auf rund 753 Millionen
Euro verringert werden. Angesichts der derzeit weiterhin steigenden
Zinsen war die Entscheidung zur konsequenten Entschuldung richtig.
Für die verbliebenen Altschulden ist insbesondere das Land
Nordrhein-Westfalen gefragt, endlich die seit Jahren bestehende
Ankündigung wahrzumachen, die Kommunen von den immer noch hohen
Altschuldenbeständen zu entlasten.
Denn nicht nur in Duisburg, sondern überall im Land steht den
Kommunen das Wasser bis zum Hals, nicht nur wegen der
steigenden Kosten für Zinsen, auch Bauen, Personal und
Energie sind deutlich teurer geworden!“ Die aktuelle
Mai-Steuerschätzung zeigt zugleich, wie wichtig ein
positiver Jahresabschluss ist. Denn künftig wird die
Stadt Duisburg zusätzlich zu den erheblichen
Kostensteigerungen auch mit deutlich geringeren
Steuereinnahmen rechnen müssen.
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Öffentlichkeitsbeteiligung: Umgestaltung der
Düsseldorfer Straße |
Duisburg, 22. Mai 2024 - Die
Düsseldorfer Straße soll im Bereich zwischen der
Friedrich-WilhelmStraße und der Mercatorstraße im
Duisburger Dellviertel umgestaltet werden. Dafür findet
am Montag, 27. Mai, ab 18 Uhr im Lehmbruck Museum,
Friedrich-Wilhelm-Straße 40, eine Veranstaltung statt, in
der die Öffentlichkeit beteiligt wird. Die Baumaßnahme
ist Teil des „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt
(„IHI 2022“)“.
Alle Interessierten sind eingeladen, die Veranstaltung zu
besuchen und sich an den Planungen zu beteiligen. Einlass
ist ab 18 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht
notwendig.
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Stadt Duisburg: Bitte Ausweise und Reisepässe vor
den Ferien prüfen |
Duisburg, 21. Mai 2024 - Mit Blick auf
die Sommerferien ab Anfang Juli empfiehlt der
Bürgerservice der Stadt Duisburg, die eigenen
Ausweisdokumente und ganz besonders die der Kinder zu
überprüfen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union
(EU) reicht ein Personalausweis aus. Soll das Reiseziel
hingegen außerhalb der EU liegen, benötigt man für Kinder
einen Reisepass.
Auskunft über das jeweils
benötigte Reisedokument geben die Reise- und
Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen
Amtes. Bei der Ausstellung eines Personalausweises oder
Reisepasses müssen die Lieferzeiten der Bundesdruckerei
berücksichtigt werden.
Wegen der starken
Nachfrage nach Reisepässen – vor allem für Kinder –
betragen die Lieferzeiten aktuell beim Reisepass ungefähr
vier bis sechs Wochen. Bei Personalausweisen dauert die
Fertigung etwa drei Wochen. In Notfällen und bei
kurzfristigen Reisen können vorläufige Personalausweise
oder Reisepässe beantragt werden.
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Brückentag am 31. Mai und Erreichbarkeit der
Stadt Duisburg |
Duisburg, 17. Mai 2024 - Die
Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 31. Mai
(Brückentag nach Fronleichnam), nur eingeschränkt
erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser
Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der
Feuerwehr, der wie gewohnt erreichbar ist. Das
telefonische Servicecenter Call Duisburg ist nur mit
einem eingeschränkten Notdienst besetzt.
•
Die Bürgerservicestationen, das Amt für
Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und
Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen
Umweltschutz, das Umweltamt, das Bürger- und Ordnungsamt,
die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle
Dienststellen im Stadthaus (wie beispielsweise Erteilung
von Parkausweisen und Katasterauskünfte), sowie in großen
Teilen das Jugendamt und das Stadtarchiv sind am
Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt.
Die für den 31. Mai vereinbarten
Eheschließungstermine vom Standesamt finden statt.
Bestatter können sich erst am Montag, 3. Juni, für die
Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von
Leichenpässen an das Standesamt wenden.
•
Die städtischen
Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den
Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige
Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die
Schließung für diesen Tag eingeplant. Die
Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse ist am
Freitag, 31. Mai, und Samstag, 1. Juni, zu den gewohnten
Zeiten geöffnet. Die Open Libraries in Beeck,
Wanheimerort und Vierlinden können von Freitag bis
Sonntag zu den üblichen Zeiten genutzt werden. Alle
anderen Zweigstellen der Bibliothek bleiben geschlossen.
Der Bücherbus fährt in dieser Zeit nicht. Das
OnlineAngebot der Stadtbibliothek kann mit einem gültigen
Bibliotheksausweis uneingeschränkt genutzt werden.
•
Die städtischen Bäder, das Museum der
Deutschen Binnenschifffahrt sowie das Kultur- und
Stadthistorische Museum haben an diesem Tag ebenso wie
gewohnt geöffnet. Die Geschäftsstellen der
Volkshochschule und Musik- und Kunstschule sind
geschlossen, die VHS und die MKS bleiben aber telefonisch
erreichbar. Der Unterricht an der Volkshochschule und der
Musik- und Kunstschule findet statt.
Die gesamte
Verwaltung ist ab Montag, 3. Juni, wieder wie gewohnt
erreichbar. Am Brückentag können durch den Abbau von
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder
Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten
weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt
werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr)
ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.
Die
Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite
der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de einsehbar oder
können telefonisch unter 0203 94000 über Call Duisburg
erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online
erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der
städtischen Internetseite unter dem Stichwort
„Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der
Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter
www.duisburg.de/termine möglich.
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Erneutes Anmeldeverfahren: Betreuungsangebote für Duisburger
Grundschulkinder in den Sommerferien -
Stadt Duisburg verteilt kostenlosen Ferienpass
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Erneutes Anmeldeverfahren: Betreuungsangebote für Duisburger
Grundschulkinder in den Sommerferien
Duisburg, 15. Mai 2024 - In den
bevorstehenden Sommerferien bietet das Amt für Schulische
Bildung in Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern wieder
ein kostenfreies Betreuungsprogramm für Duisburger
Grundschulkinder an. Entsprechende Anmeldungen waren
grundsätzlich ab heute möglich. Aufgrund einer
unvorhersehbaren technischen Störung war das
Anmeldeverfahren für die Ferienbetreuung
bedauerlicherweise nicht funktionsfähig. Trotz der
kurzfristigen Behebung des Problems sind in den ersten
Minuten viele Anmeldungen sofort auf eine Warteliste
gesetzt worden.
Um für alle Schulkinder
Chancengleichheit wiederherzustellen, wurde das heutige
Anmeldeverfahren mit sofortiger Wirkung gestoppt. Alle
bisher eingegangen Anmeldungen verlieren damit ihre
Gültigkeit. Die Eltern, die bereits eine Anmeldung
vorgenommen haben, werden darüber selbstverständlich
gesondert informiert.
Das Anmeldeverfahren für
die Ferienbetreuung wird am Mittwoch, 22. Mai, um 12 Uhr
unter www.duisburg.de/ferienbetreuung erneut online
gestellt. Bis zum Freitag, 7. Juni, 16 Uhr, besteht hier
die Möglichkeit, sich anzumelden. Gleichfalls finden sich
dort weitere Informationen und eine Auflistung der
Standorte.
Für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien: Stadt
Duisburg verteilt kostenlosen Ferienpass Zum Start in
die Sommerferien erhalten Kita-Kinder ab fünf Jahren und
Schülerinnen und Schüler bis zur Sekundarstufe 2* in Duisburg den
neuen Ferienpass von der Stadt. In dem Heft, das kostenlos verteilt
wird, sind Gutscheine für zahlreiche Angebote enthalten, die in den
Wochen vom 6. Juli bis zum 20. August eingelöst werden können. Der
Ferienpass wird über die Tageseinrichtungen und Schulen an die
Kinder und Jugendlichen ausgegeben.
„Ins Freibad gehen, im Zoo Tiere streicheln und Museen besuchen
– mit dem Duisburger Ferienpass können Kinder bei freiem Eintritt
reichlich erleben“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Bei so
vielen spannenden Freizeitaktivitäten sollte in den Sommerferien
keine Langeweile aufkommen.“
Der Ferienpass beinhaltet zum
Beispiel auch eine kostenlose Gerry-Führung für ein Kind und eine
Begleitperson, jeweils einen Eintritt in das
Binnenschifffahrtsmuseum, ins Kultur- und Stadthistorische Museum,
sowie ins Lehmbruck Museum, kostenfrei für je ein Kind und einen
Erwachsenen.
Weiterhin gibt es dreimal freien Eintritt
in ein städtisches Schwimmbad nach Wahl sowie einen kostenlosen
Besuch im Zoo für Kinder und Jugendliche mit ihrem Ferienpass.
Weitere Infos finden sich im Internet auf der Website unter
www.duisburg.de/ferienpass. *Berufsschülerinnen und -schüler sind
ausgenommen.
Mit dem Ferienpass erhalten Kinder und Jugendliche in den
Sommerferien einmal freien Eintritt in den Zoo Duisburg. (c)
Zoo Duisburg / M. Appel
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- Betreuungsangebot für
Grundschulkinder in den Sommerferien -
Stadt Duisburg ist erneut
Partner von Rhein Fire
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Betreuungsangebot für
Grundschulkinder in den Sommerferien Duisburg,
13. Mai 2024 - In den bevorstehenden Sommerferien bietet
das Amt für Schulische Bildung in Zusammenarbeit mit den
Ganztagsträgern wieder ein kostenfreies
Betreuungsprogramm für Duisburger Grundschulkinder an. An
insgesamt 15 Standorten in Duisburg können Kinder vom 8.
bis 26. Juli, jeweils täglich von 8 bis 16 Uhr, an
vielfältigen Aktivitäten teilnehmen. Unter der Aufsicht
erfahrener pädagogischer Fachkräfte können die
Schülerinnen und Schüler an spannenden Spielen,
sportlichen Aktivitäten, kreativen Workshops und
Ausflügen in die nahe Umgebung teilnehmen.
Um
sicherzustellen, dass die Kinder auch gestärkt durch den
Tag gehen können, wird ein ausgewogenes Mittagessen
angeboten. Die Ferienbetreuung steht den Familien
wochenweise zur Auswahl und ist kostenfrei. Lediglich für
das Mittagessen wird ein Beitrag von vier Euro pro Tag
erhoben. Bei einem Anspruch auf Bildung- und
Teilhabeleistungen wird der Beitrag von den
Sozialleistungsträgern übernommen. Weitere Informationen
und eine Auflistung aller Standorte finden sich auf dem
beigefügten Flyer. Interessierte Eltern können ihre
Kinder ab Mittwoch, 15. Mai, 12 Uhr bis Freitag, 7. Juni,
16 Uhr, online unter www.duisburg.de/ferienbetreuung
anmelden.
Stadt
Duisburg ist erneut Partner von Rhein Fire
Nach einer erfolgreichen
Saison 2023 verlängern das American-Football-Team Rhein
Fire und die Stadt Duisburg ihre Partnerschaft erneut um
ein weiteres Jahr. Neben den Heimspielen des amtierenden
ELF-Champion in der Duisburger Schauinsland-Reisen-Arena,
wird es erstmalig am kommenden Freitag (17. Mai) auch
einen offiziellen Empfang durch den Duisburger
Oberbürgermeister Sören Link, ein kleines Fanfest und die
offizielle Vorstellung der Mannschaft 2024 am Rathaus
Duisburg geben.
Highlight des Abends wird die Übergabe der
Championship-Ringe an das Rhein Fire Team 2023 sein;
genau in der Stadt, wo sie im September letzten Jahres
ungeschlagen den Meistertitel erzielen konnten. idr
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Wettbewerbsverfahren für
Alt-Hamborn und Marxloh im Rahmen von „Stark im Norden“ –
Bewerbung als beratendes Mitglied in der Jury möglich
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Duisburg, 8. Mai 2024 - Im Rahmen der
derzeit laufenden freiraumplanerischen
Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Altmarktes in
Duisburg-AltHamborn sowie der Neustrukturierung des
August-Bebel-Platzes und der Weseler Straße in
Duisburg-Marxloh sind interessierte Bürgerinnen und
Bürger eingeladen sich als zusätzliches, beratendes
Jurymitglied in der jeweiligen Preisgerichtssitzung zu
bewerben.
Neben den vier Sachpreisrichtern
(Landschaftsarchitekten) sowie drei Fachpreisrichtern aus
der Ortspolitik, Verwaltung und dem Fördergeber sollen
für jeden der beiden Stadtteile drei weitere Plätze als
beratende Mitglieder an ortskundige Bürgerinnen und
Bürger vergeben werden. In einem Losverfahren wird
jeweils eine Person aus den folgenden Lostöpfen in der
Jury, ohne Stimmberechtigung, vertreten sein: Lostopf
1: Personen zwischen 14 und 21 Jahren; Lostopf 2:
Gewerbetreibende Personen; Lostopf 3: Anwohnerinnen
und Anwohner ab 21 Jahren ohne eigenes Gewerbe.
Neben den genannten Anforderungen aus den Lostöpfen
müssen zudem die folgenden Bedingungen erfüllt sein,
damit man sich für den Ortsteil bewerben kann: •
Wohnhaft in Duisburg-Alt-Hamborn oder Duisburg-Marxloh
• Kein aktuell laufendes, politisches Mandat •
Kein bestehendes Arbeitsverhältnis mit der
Stadtverwaltung Duisburg • Nur eine Bewerbung pro
Ortsteil im jeweiligen Topf • Ganztägige Teilnahme an
der jeweiligen Jurysitzung: zum Wettbewerb „Umgestaltung
des Altmarktes“ in Alt-Hamborn am 25. September 2024 bzw.
zum Wettbewerb „August-Bebel-Platz & Weseler-Straße“ in
Marxloh am 23. Oktober 2024
Wer ausgelost wird
kann als ortskundige/r Berater/in mit Stadtteil-Erfahrung
in der finalen Sitzung des Preisgerichts mitdiskutieren,
welcher der gezeigten Entwürfe die beste Lösung für den
Stadtteil bietet. Über den konkreten Ablauf der
Veranstaltung gibt es im Vorfeld eine Information und
eine Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch in das
jeweilige Stadtteilbüro.
Die Bewerbungsphase
läuft vom 20. Mai bis zum 19. Juni 2024. Am 20. Juni
werden die Plätze per Losverfahren vergeben und die so
ermittelten Personen kontaktiert. Die Anmeldung zum
Losverfahren kann direkt im jeweiligen Stadtteilbüro in
Duisburg-Alt-Hamborn (Hamborner Altmarkt 8) oder in
Duisburg-Marxloh (Kaiser-Friedrich-Straße 34) während der
Sprechstundenzeiten abgeben werden.
Darüber
hinaus wäre auch eine Zusendung der Kontaktdaten und die
Einordnung zum jeweiligen Lostopf per E-Mail an folgende
Adressen möglich: alt-hamborn@du-starkimnorden.de für
Duisburg-Alt-Hamborn und marxloh@du-starkimnorden.de für
DuisburgMarxloh. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Stadtteilbüros freuen sich auf die Bewerbungen und die
Möglichkeit, gemeinsam mit den Interessenten den weiteren
Weg zur Umgestaltung und Neustrukturierung in den beiden
Stadtteilen zu beschreiten.
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Start der Briefwahl für die Europawahl in Duisburg |
Duisburg, 6. Mai 2024 - Die
Vorbereitungen für die Durchführung der Europawahl am 9.
Juni 2024 sind in vollem Gang. Die Wahllokale (323 Urnen-
und 105 Briefwahllokale) und die entsprechenden
Wahlräumlichkeiten sind festgelegt. Das Wählerverzeichnis
wurde zum Stichtag 28. April 2024 erstellt. Ab 6. Mai
werden die insgesamt 321.866 Wahlbenachrichtigungen –
nach Übergabe an die Deutsche Post, im
Briefverteilzentrum Asterlagen - an die Wählerinnen und
Wähler versandt.
Spätestens bis zum 10. Mai
werden voraussichtlich alle Wahlbenachrichtigungen
zugestellt sein. Sollten Personen wahlberechtigt sein,
jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so
können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen.
Für die Stimmabgabe am Wahltag genügt der
Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis. Bei
möglichen Fragen kann das ServiceCenter von Call-Duisburg
unter 0203/94000 oder die Wahlrechtshotline unter
0203/283-3333 weiterhelfen.
Mit der
Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit,
Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen.
Briefwahlunterlagen können ebenfalls persönlich (nicht
telefonisch) oder elektronisch (unter
https://briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Auch die
Beantragung per E-Mail ist möglich. Hierfür wird um eine
E-Mail mit dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, der
vollständigen Anschrift sowie einer eventuell
abweichenden Versandanschrift an
briefwahl@stadt-duisburg.de gebeten.
Ab
sofort sind sowohl zentral im Wahlamt im
Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg
als auch in allen sieben Bezirksämtern Briefwahlstellen
eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die
Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach
entsprechender Beantragung direkt vor Ort gewählt werden.
Briefwahlanträge werden bis einschließlich 7. Juni 2024,
18:00 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis
zum jeweiligen Wahltag um 15:00 Uhr entgegengenommen.
Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft,
dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann
bis zum Tag vor der Wahl (8. Juni 2024), 12:00 Uhr, ein
neuer Wahlschein im Wahlamt erteilt werden. Die
Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen
ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede
Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl
maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten
darf.
Jede Wahlberechtigte und jeder
Wahlberechtigte sollte bitte daran denken, einen
Personalausweis, einen Reisepass oder einen
Identitätsausweis mitzuführen. Möglicherweise wird die
Vorlage zur Identifikation verlangt. Die Briefwahlstellen
im Einzelnen:
•
Bezirksamt Walsum, Friedrich-Ebert-Str.
152, Raum Bürger-Service, Montag – Donnerstag 8:00
– 16:00 Uhr, Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 –
14:00 Uhr
•
Bezirksamt Hamborn, Duisburger Str.
213, Raum 102, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•
Bezirksamt Meiderich, Von-der-Mark-Str.
36, Raum 106, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr,
Mittwoch 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•
Bezirksamt Homberg, Bismarckplatz 1,
Raum 15, Dienstag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Montag
8:00 – 18:00 Uhr, Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•
Bezirksamt Mitte, Sonnenwall 73-75,
Raum 14, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag
8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•
Bezirksamt Rheinhausen, Körnerplatz 1,
Raum 220, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•
Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee
14, Raum 11, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr,
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr.
Am letzten Freitag vor der Wahl (7. Juni) sind
alle Briefwahlstellen bis 18:00 Uhr geöffnet.
Serviceangebot zur Briefwahlvereinfachung Wie bereits
angekündigt, wird das Wahlamt an exponierten Orten mit
einem Infostand vertreten sein. Dort wird den Wählenden
die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu stellen, ggfs.
die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die Wahlbriefe
direkt vor Ort zu übergeben. Das Team wird einheitlich
gekleidet sein - um als „Team Duisburg“ erkennbar zu
sein.
Alle Daten und Standorte zu den
geplanten Aktionen:
•
12.05. MSV-Stadion - letztes Heimspiel;
12:00 – 15:00 Uhr (Selfie-Möglichkeit mit dem
MSV-Maskottchen Ennatz)
•
15.05. Markt Hochemmerich; 9:00 -13:00
Uhr 17.05. König-Brauerei; 12:00 – 15:00 Uhr (ein
alkoholfreies Freigetränk für jeden, der seine
Wahlunterlagen dort abgibt oder dort beantragt)
•
23.05. Markt Hamborn; 9:00 -13:00 Uhr
•
25.05. Bauernmarkt Stadt Duisburg;
10:00 -15:00 Uhr
•
29.05. Markt Wedau; 9:00-13:00 Uhr
•
04.06. Markt Homberg; 9:00 – 13:00 Uhr
•
08.06. Landschaftspark Nord; 10:00 -
14:00 Uhr Weitere Aktionen sind geplant und werden zu
einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
|
Meldekontrolle am Erlinghagenplatz in
Duisburg-Friemersheim: Ergebnisse liegen vor |
Duisburg, 3. Mai 2024 - Zur
Meldekontrolle am Erlinghagenplatz in
Duisburg-Friemersheim im vergangenen Jahr durch die
Stabstelle Sozialleistungsbetrug liegen nun weitere
Ergebnisse vor. Am 15. August 2023 hatte eine
Kontrollaktion an der Adresse Erlinghagenplatz 4-5b in
Duisburg-Friemersheim stattgefunden.
Der
Gebäudekomplex umfasst 140 Wohneinheiten, in denen seit
Jahren eine hohe Fluktuation hinsichtlich der Mieterinnen
und Mieter festzustellen ist. Ziel der Maßnahme war es
deshalb, den aktuellen Meldebestand mit dem tatsächlichen
Bewohnerbestand abzugleichen. Die Meldekontrolle unter
Federführung der Stabstelle Sozialleistungsbetrug wurde
neben städtischen Akteuren auch durch nichtstädtische
Leistungsträger wie die Familienkasse begleitet und mit
maßgeblicher Unterstützung der Duisburger Polizei im
Rahmen der Amtshilfe durchgeführt.
Seitens
der Stadt Duisburg wurden aufgrund der Meldekontrolle und
den umfangreichen Nachermittlungen insgesamt 98 Personen
von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet. Bei den übrigen
damals als abwesend festgestellten 160 Personen konnten
neue Anschriften ermittelt werden bzw. haben sich diese
Personen zwischenzeitlich eigenständig ab- oder
umgemeldet. Von der Familienkasse West wurde im Rahmen
der Nachermittlungen bei 51 Kindern überprüft, ob die
Voraussetzungen für die (Weiter-) Zahlung des
Kindergeldes vorlagen.
Als Ergebnis konnte
die Familienkasse nun mitteilen, dass insgesamt 13.320
Euro Kindergeld zu Unrecht ausgezahlt wurden und diese
Summe daher von den betroffenen Kindergeldempfängern
zurückzufordern ist. Da einmal gewährtes Kindergeld bis
zum 18. Lebensjahr grundsätzlich ohne strengen
Prüfungsmaßstab weitergezahlt wird, konnte durch die
Maßnahme am Erlinghagenplatz laut der Familienkasse zudem
die Auszahlung von bis zu weiteren rund 584.000 Euro
Kindergeld verhindert werden.
Oberbürgermeister
Sören Link lobt die gemeinsame Zusammenarbeit: „Das
Ergebnis der Aktion verdeutlicht, dass auch die
Überprüfung von Meldepflichten effektiv dazu beiträgt,
geltendes Recht durchzusetzen. Diese
Null-Toleranz-Strategie werden wir weiterverfolgen, um
den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen auf
Kosten der Allgemeinheit zu verhindern.“
Aufgabe der Stabsstelle Sozialleistungsbetrug ist es, den
ungerechtfertigten und missbräuchlichen
Sozialleistungsbezug zu bekämpfen und dadurch die
finanzielle Belastung für den kommunalen Träger zu
senken. Sowohl durch die Initiierung struktureller
Veränderungen als auch durch die Durchführung von
(Präventions-) Maßnahmen soll die gezielte Ausnutzung der
Sozialsysteme durch organisierte Formen und Strukturen
bekämpft und das Ausmaß des Sozialleistungsbetrugs sowie
die mit jeglicher Art von Missbrauch zusammenhängenden
sozialen Ungerechtigkeiten reduziert werden.
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Bürger- und Ordnungsamt kontrollierte Wohnungsbordelle |
Duisburg, 2. Mai 2024 - Das Bürger- und Ordnungsamt
führte Ende letzter Woche in Zusammenarbeit mit der
Polizei umfassende Kontrollen in fünf Wohnungsbordellen
und einem Massagebetrieb in verschiedenen Duisburger
Stadtteilen durch. Ziel dieser Maßnahme war es, Verstöße
gegen das Prostituiertenschutzgesetz aufzudecken.
„Wir gehen konsequent gegen illegale Prostitution
vor. Mit unseren Kontrollen sorgen wir für die Einhaltung
der geltenden Gesetze und den Schutz vor Ausbeutung“,
betont Ordnungsdezernent Michael Rüscher. Prostituierte
benötigen für die Ausübung der Tätigkeit einen
Prostitutionsausweis, während für den Betrieb eines
Prostitutionsbetriebs zusätzlich eine Erlaubnis nach dem
Prostituiertenschutzgesetz erforderlich ist. Bei
Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu
1.000 bzw. 10.000 Euro.
Bei allen
kontrollierten Objekten bestätigte sich der vorherige
Verdacht, dass dort illegale Prostitution betrieben bzw.
sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden. Die Ausübung
der Prostitution wurde allen kontrollierten Personen
sofort mündlich untersagt und die Einleitung von
Bußgeldverfahren aktuell geprüft. Darüber hinaus wurde
gegen zwei Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet, da diese sexuelle Dienstleistungen ohne
Benutzung entsprechender Verhütungsmittel sowie
Prostitution in einer Privatwohnung angeboten haben, ohne
die erforderliche Konzession zu besitzen.
In
einem Massagebetrieb wurden zudem sexuelle
Dienstleistungen angeboten ohne das hierzu die
erforderliche Erlaubnis nach dem
Prostitutionsschutzgesetz vorlag. Auch in diesem Fall
haben die Beschäftigten sowie der Betreiber mit einem
Bußgeld zu rechnen.
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Task Force Problemimmobilien: Mehrfamilienhäuser
in Marxloh nach erfolgreicher Sanierung wieder
freigegeben
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Duisburg, 2. Mai 2024 - Zwei Mehrfamilienhäuser auf der
Rolfstraße sowie der Hagedornstraße in Duisburg-Marxloh
konnten am Montag, 29. April, nach erfolgreicher
Sanierung wieder freigegeben werden. Die Häuser wurden
2019 und 2020 nach einer Begehung der Task Force
Problemimmobilien wegen eklatanter brandschutztechnischer
Mängel sowie Verstößen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz
(WAG NRW) für unbewohnbar erklärt worden.
„Den Einsätzen der Task-Force ist es zu verdanken, dass
aus zwei weiteren Immobilien, die in einem desolaten
Zustand waren, nun attraktiver Wohnraum entstanden ist“,
so Oberbürgermeister Sören Link. Die Gebäude wurden nun
aufwendig saniert und die damit zum Zeitpunkt der
Schließung festgestellten Mängel in Gänze beseitigt. Der
Wohnraum wurde wieder attraktiv hergerichtet. Insgesamt
konnten bereits 15 Gebäude nach Sanierung durch die Task
Force Problemimmobilien wieder freigegeben werden.
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Europawahl 2024: Vorstellung des Wahlteams und Stand der
Dinge |
Duisburg,
30. April 2024 -
Stadtwahlleiter und Stadtdirektor Martin Murrack hat
heute den aktuellen Stand zur Durchführung der Europawahl
in Duisburg am 9. Juni 2024 vorgestellt. „Rund sechs
Wochen vor dem Wahltermin sind wir gut aufgestellt, die
Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen. Das
erfahrene Team um den neuen Stabsstellenleiter Andreas
Weinand kennt alle Abläufe und weiß genau, was zu tun
ist.“
Stadtdirektor Martin Murrack (li.) und Andreas Weinand,
Stabsstellenleiter Stabsstelle für Wahlen an der
Kuvertiermaschine im
Wahlamt. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
In
Duisburg werden am 9. Juni zum zehnten Mal die Mitglieder
für das Europäische Parlament neu gewählt. „Über 322.000
Duisburgerinnen und Duisburger sind zur Wahl aufgerufen“,
erläuterte der Stabsstellenleiter Wahlen, Andreas
Weinand. Wahlbenachrichtigungen ab 19. KW Die
Wahlbenachrichtigungen werden im Laufe der 19.
Kalenderwoche zugestellt, dann kann auch sofort Briefwahl
beantragt werden. Zur Vereinfachung ist dies wieder mit
dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code
möglich. Ebenso kann unter Eingabe der persönlichen Daten
online auf „briefwahl.duisburg.de“ die Briefwahl
beantragt werden.
Der Antrag kann außerdem
schriftlich - nicht telefonisch - durch die postalische
Übersendung des auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrages
gestellt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit der
Antragsstellung per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de
oder persönlich in einer der acht Briefwahlstellen in den
Bezirksrathäusern Walsum (Zimmer Bürgerservice), Hamborn
(Zimmer 102), Meiderich (Zimmer 106), Homberg (Zimmer
15), Mitte (Zimmer 14), Rheinhausen (Zimmer 220), Süd
(Zimmer 11) oder der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen
84, in Duisburg-Homberg.
Erstmalig wurde zu
einer Europawahl das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.
Somit sind 27.900 Wahlberechtigte zum ersten Mal
aufgerufen das Europaparlament zu wählen. Die Zahl der
Erstwählerinnen und Erstwähler, die generell erstmals zu
einer politischen Wahl aufgerufen sind, liegt bei 14.256
Personen (Stand: 31.03.2024). Bürgerinnen und Bürger,
die von außerhalb Duisburgs zuziehen, werden nur auf
Antrag bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis
aufgenommen.
Unionsbürgerinnen und Bürger
sowie im Ausland lebende Deutsche, werden ebenfalls nur
auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. In der
Zeit vom 20. bis zum 24. Mai besteht noch die
Möglichkeit, sich mit Einspruch in das Duisburger
Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Alle Anträge
liegen in den Bürgerservicestellen aus oder können online
auf der Webseite des Wahlamtes unter duisburg.de oder
bundeswahlleiterin.de (für Unionsbürger/innen und
Auslandsdeutsche) abgerufen werden. Serviceangebot zur
Briefwahlvereinfachung
Die Stabsstelle
Wahlen wird an exponierten Orten mit einem Infostand
vertreten sein. Dort wird den Wählenden die Möglichkeit
gegeben, vor Ort Fragen zu stellen, die
Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die Wahlbriefe
direkt vor Ort zu übergeben. Geplant sind hierzu
Infostände auf verschiedenen Wochenmärkten, im
Landschaftspark Nord, in der Königsbrauerei und vor dem
MSV-Stadion. Alle Daten und Standorte werden gesondert
bekannt gegeben.
Wahlhelfende
Insgesamt werden fast 4.000 Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer gesucht; noch rund 750 Stellen davon sind
unbesetzt. „Die Zusagen für Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer sind zum aktuellen Stand zwar erwartungsgemäß,
wir sind aber weiterhin auf Zusagen aus der Bürgerschaft
für den Wahltag angewiesen“, erläuterte Andreas Weinand
den Stand der Rückmeldungen.
Mit einem
Erfrischungsgeld von 80 bis 50 Euro (je nach Funktion)
wird von der Stadt Duisburg ein deutlich höherer Betrag
gezahlt als vom Bund vorgesehen. Im Vorfeld wird durch
Präsenzschulungen, eine Internet- Lernplattform und
Webinare auf die Aufgabe vorbereitet. Erstmalig werden in
diesem Jahr auch Auszählungsschulungen für alle
Wahlvorstehenden und Schriftführenden sowie ihre
Stellvertretenden angeboten. Dabei wird die Auszählung
simuliert und das Ausfüllen der wahlrelevanten
Dokumentationen durchgespielt.
Bürgerinnen
und Bürger, die sich für die Urnenwahl interessieren,
können sich telefonisch unter (0203) 283-4399, per E-Mail
an wahlhelfer@stadt-duisburg.de oder auf der Homepage der
Stadt melden. Bei Interesse an einer Tätigkeit bei der
Briefwahlauszählung können sie sich telefonisch unter
(0203) 283-4422 oder per E-Mail an
briefwahlzentrale@stadt-duisburg.de melden und
informieren. Die Stadt geht erneut von einem erhöhten
Briefwahlinteresse aus, ähnlich wie es bei der
Bundestagswahl 2021 und der Landtagswahl 2022 der Fall
war.
Um dieses zu bewältigen, wurden im
Wahlzentrum die Druck- und Kuvertierkapazitäten nochmals
erhöht und die Abläufe weiter digitalisiert. Ebenso wird
die Auszählung der Briefwahlstimmen erneut auf zwei
Standorte im Stadtgebiet verteilt.
Stadtwahlleiter und Stadtdirektor Martin Murrack dazu:
„Die besonderen Herausforderungen durch das
weltpolitische Geschehen und der noch immer anhaltenden
Flüchtlingskrise haben in vielfältiger Weise schon die
Vorbereitungen dieser Wahl beeinflusst. Als
Stadtwahlleiter stehe ich dafür ein, dass alle
Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch
machen können, ganz gleich, ob sie die Urnenwahl
bevorzugen oder die Briefwahl.“
Erneut
einen großen Aufwand bereitete diesmal die Auswahl und
Bewerbung der Wahllokale wegen der bewältigten
Corona-Pandemie. Schon frühzeitig reagierte das Wahlamt
auf die Normalisierung in den Duisburger Alten- und
Pflegeheimen und hat diese wieder großflächig in die
Liste der Wahllokalstandorte aufgenommen.
Dabei
wurde Wert daraufgelegt, dass die Anzahl der Stimmbezirke
mit 323 unverändert bleibt. Meistens wurden diese
zusätzlichen Wahlörtlichkeiten aus anderen vorhandenen
und benachbarten Standorten dorthin verlegt. Die 323
Stimmbezirke wurden daher von ursprünglich 159 erstmalig
auf 180 Standorte verteilt. Ebenso wurden weitere Rampen
angeschafft, um die Zugänge zu den Wahlräumen überwiegend
barrierefrei zu gestalten.
Infokampagne auf
Social-Media-Kanälen Im Vorfeld der Europawahl
startet die Stadt Duisburg außerdem die Kampagne
#duisburgwählteuropa. Auf den Social-Media-Kanälen der
Stadt werden dabei vor allem Erstwähler zu Wort kommen
und erklären, warum die Europawahl für sie wichtig ist.
Wie die EU in Duisburg spürbar und sichtbar wird,
berichtet überdies unsere Social-Media-Botschafterin Lea
in diversen Videos.
Die Sharepics und Videos
werden im einheitlichen Kampagnenlook ab nächster Woche
regelmäßig auf Instagram und Facebook gepostet. Ergänzt
wird die digitale Kampagne durch eine Plakataktion, die
von Duisburg Kontor Stadtmarketing mit DUISBURG IST ECHT
unterstützt wird. Dabei werden im Mai Motive der Kampagne
in der Größe A0 stadtweit auf rund 170 Litfaßsäulen
sichtbar.
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- Brückentag am 10. Mai und die Erreichbarkeit der
Stadt Duisburg - Stadt bekämpft
Eichenprozessionsspinner
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Brückentag am 10. Mai und die Erreichbarkeit der
Stadt Duisburg
Duisburg, 29 April 2024 - Die Stadtverwaltung Duisburg ist
am Freitag, 10. Mai (Brückentag nach Christi
Himmelfahrt), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne
Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie
beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt
erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call
Duisburg ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst
besetzt.
Die Bürgerservicestationen, das Amt
für Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und
Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen
Umweltschutz, das Umweltamt, das Bürger- und Ordnungsamt,
die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle
Dienststellen im Stadthaus (wie beispielsweise Erteilung
von Parkausweisen und Katasterauskünfte), sowie in großen
Teilen das Jugendamt und das Stadtarchiv sind am
Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt. Die
für den 10. Mai vereinbarten Eheschließungstermine vom
Standesamt finden statt.
Bestatter können
sich erst am Montag, 13. Mai, für die Beurkundung von
Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das
Standesamt wenden. Die städtischen
Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den
Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige
Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die
Schließung für diesen Tag eingeplant. Die
Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse ist am
Freitag, 10. Mai, und Samstag, 11. Mai, zu den gewohnten
Zeiten geöffnet.
Die Open Libraries in Beeck,
Wanheimerort und Vierlinden können von Freitag bis
Sonntag zu den üblichen Zeiten genutzt werden. Alle
anderen Bibliotheken bleiben geschlossen. Der Bücherbus
fährt in dieser Zeit nicht. Das Online-Angebot der
Stadtbibliothek kann mit einem gültigen
Bibliotheksausweis uneingeschränkt genutzt werden.
Die städtischen Bäder, das Museum der Deutschen
Binnenschifffahrt sowie das Kultur- und Stadthistorische
Museum haben an diesem Tag ebenso wie gewohnt geöffnet.
Die Geschäftsstellen der Volkshochschule sind
geschlossen, die VHS bleibt aber telefonisch erreichbar.
Der Unterricht an der Volkshochschule findet statt.
Die Musik- und Kunstschule hat einen beweglichen
Ferientag. Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 13. Mai,
wieder wie gewohnt erreichbar. Am Brückentag können durch
den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von
Energiekosten weitere Einsparungen zur
Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die
CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich
positive Effekte für die Umwelt.
Erreichbarkeit und dem Besuch von städtischen
Einrichtungen: Die Kontaktdaten der Dienststellen sind
auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter
www.duisburg.de einsehbar oder können telefonisch unter
0203 94000 über Call Duisburg erfragt werden.
Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine
Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen
Internetseite unter dem Stichwort „Bürgerportal“. Eine
Online-Terminvergabe im Bereich der
Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter
www.duisburg.de/termine möglich.
Stadt bekämpft Eichenprozessionsspinner Der
Eichenprozessionsspinner befällt wieder Eichenbäume im
Stadtgebiet. Die Brennhaare dieser Raupen können ab dem
dritten Larvenstadium bei Menschen allergische Reaktionen
hervorrufen. Das Umweltamt der Stadt Duisburg beginnt
daher in den ersten Mai-Wochen mit der Bekämpfung der
Raupen vom Boden aus. Behandelt werden ausschließlich
Bäume im Bereich von öffentlichen Wegen, Plätzen und
Liegewiesen. Nicht behandelt werden Bereiche, in denen
sich normalerweise keine Menschen aufhalten, zum Beispiel
in Gehölzflächen abseits von Wegen. Später werden
eventuell vorhandene Nester auch manuell entfernt.
Betroffen sind vor allem Bäume entlang der Regattabahn,
am Business-Park Asterlagen, der Rheinaue Friemersheim
und Walsum sowie Bereiche in Neumühl, Obermarxloh,
Röttgersbach, Beeck und Stadtmitte. Das verwendete
natürliche Spritzmittel wird auch im ökologischen Landbau
eingesetzt und ist für Menschen sowie Tiere ungefährlich.
Es wirkt lediglich gegen Schmetterlingsraupen. Die
Ausbringung des Biozids ist stark von der Witterung und
dem Austrieb der Eichen abhängig und wird bis Mitte Mai
abgeschlossen sein. Das Absammeln der Nester wird ab
Anfang Juni erfolgen
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Städtische Bäder starten in die Freibadsaison |
Duisburg, 29. April 2024 -
DuisburgSport eröffnet am Samstag, 4. Mai, die
Freibadsaison und startet im städtischen Freibad Homberg
und im Allwetterbad Walsum den Badespaß unter freiem
Himmel. In den vergangenen Wochen haben die Bemühungen
der Personalakquise von DuisburgSport unter dem Hashtag
#RettetDieFreibadsaison, Spannung unter den Freibadfans
erzeugt.
Kurz vor dem Start in die Saison
kann nun bestätigt werden, dass die Freibäder in Duisburg
dank einer ausreichenden Anzahl qualifizierter
Bewerbungen für die Posten der Rettungsschwimmerinnen und
Rettungsschwimmer, wie natürlich auch aller notwendigen
Vorbereitungsmaßnahmen auf den Badebetrieb am 4. Mai,
planmäßig geöffnet werden können. Die Entscheidung über
die Eröffnung der Bäder hängt nun ausschließlich von den
Wetterbedingungen ab.
Sollten die
Temperaturen für ein Badevergnügen geeignet sein, steht
dem Beginn der Freibadsaison nichts im Wege. Ab 18 Uhr
gilt in beiden Freibädern der ermäßigte Abendtarif, im
Allwetterbad Walsum allerdings nur bei geöffnetem Dach.
Erwachsene zahlen dann lediglich 2,50 Euro Eintritt. Die
Öffnungszeiten sowie Informationen über mögliche
wetterbedingte Verschiebungen und die städtischen Bäder
finden sich auf der Internetseite
www.baederportal-duisburg.de und gibt es bei der Hotline
unter 0203/283- 4444.
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Stadt Duisburg mit dem European Energy Award in
Silber ausgezeichnet
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Duisburg, 25. April 2024 - Die Stadt
Duisburg wurde am Dienstag, 24. April, mit dem European
Energy Award in Silber ausgezeichnet, einer bedeutenden
Anerkennung für die Nachhaltigkeit in der Energie- und
Klimaschutzpolitik der Kommune. Die Auszeichnung wurde
von Ministerin Mona Neubaur, zuständig für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen, im Rahmen einer feierlichen
Veranstaltung überreicht.
Dieses europäische
Gütesiegel bestätigt Duisburgs kontinuierliches
Engagement für Energieeffizienz und Umweltschutz. Linda
Wagner, Beigeordnete für Umwelt- und Klimaschutz, betonte
die Bedeutung der Auszeichnung: „Die erneute Verleihung
des European Energy Award in Silber an Duisburg
unterstreicht unsere fortlaufenden Bemühungen um
energieeffiziente Maßnahmen und unser Engagement für eine
nachhaltige Zukunft. Wir sind stolz darauf, dass unsere
Anstrengungen erneut auf europäischer Ebene anerkannt
wurden.“
V.l.n.r. Maximilian Borchardt (Stadtentwicklung), Reiner
Tippkötter (eea-Berater), Ilga Schwidder
(Bundesgeschäftsstelle eea), Karl-Heinz Frings
(Stabsstelle Klimaschutz), Mona Neubaur (Ministerin für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
NRW), Kathrin Manthei (GEBAG), Nina Eickmeier
(DuisburgSport) - Foto European Energy Award
Seit dem Jahr 2006 ist Duisburg Teilnehmer des European
Energy Award, einem umsetzungsorientierten
Zertifizierungsprogramm, das europaweit in 16 Ländern
mehr als 1.500 Kommunen umfasst. Das Verfahren beinhaltet
ein Qualitätsmanagementsystem, das es ermöglicht, die
Maßnahmen der Kommune in den Bereichen
Entwicklungsplanung und Raumordnung, kommunale Gebäude
und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität,
interne Organisation sowie Kommunikation, Partizipation
und Kooperation zu erfassen, zu bewerten und zu steuern.
Im Rahmen des Audits im August des vergangenen
Jahres erreichte Duisburg 61,6 Prozent der möglichen
Punktzahl und erfüllte damit die Kriterien für die
Silbermedaille, die ab einem Erfüllungsgrad von 50
Prozent vergeben wird. Neben Duisburg erhielten 15
weitere Kommunen den Award.
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Mehr als 100 Jugendliche erleben Girls’Day und
Boys’Day bei der Stadt Duisburg
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Duisburg, 25. April 2024 - Wenn der
Alarmton in der Feuerwache tönt, dann greifen
Feuerwehrmänner und selbstverständlich auch
Feuerwehrfrauen schnell nach ihrer Ausrüstung, steigen in
den Einsatzwagen und fahren zum Einsatzort. Was außerdem
alles zu den Aufgaben auf einer Feuerwache dazugehört,
haben heute Mädchen in Duisburg erlebt. Sie gehören zu
den mehr als 100 Jugendlichen, die beim bundesweiten
Aktionstag zur Berufsorientierung für Mädchen und Jungen
bei der Stadt Duisburg mitgemacht und den Arbeitsalltag
in verschiedenen Berufsfeldern kennengelernt haben.
Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Koal , Stadtdirektor
Martin Murrack, Dezernent Michael Rüscher und Ina Gossner
(Ausbildungsleiterin) begrüßten die Schülerinnen und
Schüler im Rathaus. Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Stadtdirektor Martin Murrack, selbst Vater von
drei Kindern, freut sich über die Gelegenheit, jungen
Menschen Einblick in das Arbeitsleben geben zu können:
„Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es
Jugendlichen fallen kann, sich beruflich zu orientieren.
Wenn wir die Gelegenheit nutzen, Mädchen für technische
Fächer oder praktische Einsatzmöglichkeiten, wie
Feuerwehr, Forstamt oder IT und Jungs für Erziehungs- und
Verwaltungsaufgaben zu begeistern – am besten noch im
#teamduisburg – dann haben wir alles richtig gemacht.“
„Frauen sind in technischen Berufen weiter
unterrepräsentiert, ebenso Männer in der Pflege und in
der Erziehung“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte
Elisabeth Koal.
Elisey Tkachenko macht im Rahmen des girls and boys day
einen Praktikumstag bei Claudia Fischer im Sekretariat
der Grundschule Heinrich-Bongers-Straße. Foto: Tanja
Pickartz / Stadt Duisburg
„Das spiegelt sich auch in
unserer Stadtverwaltung wider. Ich freue mich, dass auch
in diesem Jahr junge Frauen als Gipfelstürmerinnen die
Chance erhalten, Einblick in die Arbeitsfelder der
Verwaltungsführung zu bekommen“, so Koal weiter. In
diesem Jahr konnten sich die Mädchen unter anderem im
Forst, der IT und auch bei der Berufsfeuerwehr
ausprobieren.
Die Jungen hingegen probierten
sich im Service-Center „Call Duisburg“,
Schulsekretariaten oder in einer städtischen
Kindertagesstätte aus. Neben den praktischen Einsätzen
für die Mädchen und Jungen informierten Auszubildende der
Stadt Duisburg über die verschiedenen Möglichkeiten, eine
Ausbildung bei der Stadtverwaltung zu absolvieren.
Schülerin Melina Galts konnte Oberbürgermeister Sören
Link an diesem Tag begleiten..Bild: Ilja Höpping / Stadt
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Mitmacher gesucht: Kommunaler
Entwicklungsbeirat zur Mobilität in Hochfeld nimmt Arbeit
auf
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Duisburg, 24. April 2024 - In Kürze
wird der Kommunale Entwicklungsbeirat Duisburg (KEB)
seine Arbeit aufnehmen. Er wird den Stadtteil Hochfeld in
den Fokus rücken und dabei die Fragen klären, wie wir
morgen in dem Stadtteil leben wollen, wie der öffentliche
Raum gestaltet und welche Rolle die Mobilität in diesem
Zusammenhang spielen wird. Gemeinsam werden
Lösungsempfehlungen erarbeitet, die dann dem Rat der
Stadt Duisburg zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der KEB in Duisburg setzt sich aus maximal 40
Personen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Politik und
Verwaltung zusammen, um Empfehlungen zu Zukunftsfragen
für die lokale Politik zu erarbeiten. Die Auswahl der
Teilnehmenden des KEB erfolgt durch die Mitglieder der
Steuerungsgruppe, die erstmals im Februar 2024 tagte.
Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können
mitmachen. Insgesamt 8 Plätze werden per Losverfahren
vergeben. Teilnahmebedingungen sind ein Mindestalter von
16 Jahren, ein fester Wohnsitz in Duisburg-Hochfeld oder
ein Interesse an dem Stadtteil sowie eine Verpflichtung
zur Teilnahme an maximal vier Sitzungen des KEB zwischen
Juni und Dezember 2024.
Die Ernennung zur
Beirätin/zum Beirat erfolgt persönlich und kann nicht auf
andere übertragen werden. Wer Interesse an einer
Mitarbeit hat, muss sich zunächst bei der Stadt Duisburg
für das Losverfahren anmelden. Anmeldeschluss ist der 12.
Mai 2024. Die Anmeldung kann entweder über das
Onlineformular auf der Homepage der Stadt Duisburg
(www.duisburg.de/entwicklungsbeirat) oder auf dem Postweg
an das Amt für Kommunikation (Rathaus Burgplatz 19, 47051
Duisburg) erfolgen. Die Auslosung der Plätze erfolgt am
17. Mai, die erste Beiratssitzung findet am 15. und 16.
Juni 2024 statt.
„Es ist wichtig, den
Menschen zuzuhören und sie in wichtige
Entscheidungsprozesse einzubinden. Relevante Fragen
unserer Zeit können wir nur gemeinsam und transparent
beantworten. Akteure aus den unterschiedlichsten
Bereichen erarbeiten zusammen Lösungen, die somit von
einer breiten Basis getragen werden. Das ist meines
Erachtens genau der richtige Weg, um die Menschen
mitzunehmen und Akzeptanz für wichtige Entscheidungen zu
erlangen,“ so Oberbürgermeister Sören Link.
Kommunaler Entwicklungsbeirat Kommunale Entwicklungen
gelingen nur dann, wenn gesamtgesellschaftlich
Verantwortung für den Wandel in der Stadt übernommen
wird. Dazu wurde von der Berlin Governance Platform das
Model des Kommunalen Entwicklungsbeirat (KEB) entwickelt
und bereits erfolgreich erprobt. An einer weiteren
Ausschreibung hat sich auch Duisburg beworben und den
Zuschlag bekommen, so dass nun der Kommunale
Entwicklungsbeirat seine Arbeit aufnehmen kann. Kommunale
Entwicklungsbeiräte bringen Politik und Verwaltung mit
Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen.
Ziel ist es, gegenseitig Vertrauen aufzubauen und
nachhaltige Lösungen für wichtige Zukunftsfragen zu
entwickeln sowie durch einen neu geschaffenen
Gestaltungsspielraum und Austausch auf Augenhöhe
Demokratie erlebbar zu machen. Das erfordert eine gute
Planung, Organisation und professionelle Begleitung. Das
Ergebnis der Arbeit des KEB sind gemeinwohlorientierte
Handlungsempfehlungen, die Visionen, Leitsätze, Ziele,
Kriterien und/oder konkrete Maßnahmen enthalten können.
Partnerorganisationen & Fördernde Das Projekt wird
begleitet von der Berlin Governance Platform und durch
die E.ON Stiftung gefördert. Die Urbane Zukunft Ruhr GmbH
begleitet und koordiniert den KEB gemeinsam mit der Stadt
Duisburg.
Die Berlin Governance Platform ist
eine gemeinnützige Denkfabrik mit Sitz in Berlin. Sie
entwickelt Formate, die darauf abzielen, Menschen aus
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
zusammenzubringen, um gemeinsam kreative und
gemeinwohlorientierte Lösungen für drängende
gesellschaftliche Herausforderungen zu erarbeiten.
Kommunale Entwicklungsbeiräte sind ein solches Format:
Organisationsgründerin Gesine Schwan entwickelte den
Ansatz auf Grundlage ihrer wissenschaftlichen Arbeit und
praktischen Erfahrungen mit Multi-Akteurs-Dialogformaten.
Das Team der Berlin Governance Platform hat
den Ansatz weiter konzeptualisiert. Er findet in bisher
zehn Kommunen Anwendung. Die Berlin Governance Platform
agiert allparteilich und unabhängig. Die E.ON Stiftung
ist die Unternehmensstiftung der E.ON SE mit Sitz in
Essen. Sie fördert Projekte, die sich mit der
Energiewende und der Transformation hin zum nachhaltigen
Wirtschaften beschäftigen. Die Stiftung versteht
Beteiligung dabei als Gelingensbedingung und unterstützt
daher bereits mit einer zweiten Projektförderung die
Umsetzung von Kommunalen Entwicklungsbeiräten. Sie trägt
keine inhaltliche Verantwortung für den Prozess.
Die Urbane Zukunft Ruhr GmbH ist ein
Gemeinschaftsprojekt der Stadt Duisburg, vertreten durch
die GEBAG, und dem Wirtschaftsverband Initiativkreis
Ruhr. Ziel des Projektes ist es, mit den Erfahrungen,
Kenntnissen und Ressourcen der Partner den Stadtteil
Hochfeld in den Handlungsfeldern Infrastruktur,
öffentlicher Raum, Wohnen, Bildung und Soziales,
Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu stärken. So sollen
den Menschen, die dort wohnen, neue Perspektiven geboten,
aber auch die Attraktivität für neue Bewohnerinnen und
Bewohner erhöht werden. Die Ergebnisse der Arbeit sollen
auch als Blaupause für andere Städte im Ruhrgebiet
dienen, die Stadtteile mit ähnlichen Herausforderungen
haben.
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Altschulden: Lösung statt Schweigen, Gesetz statt
Eckpunkte
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Duisburg, 24. April 2024 - Das
Bundesfinanzministerium hat zum wiederholten Mal die
Bedingungen für eine Altschuldenlösung vorgelegt,
Nordrhein-Westfalen reagiert darauf bisher als einziges
Bundesland nicht. Deshalb fordert die Stadt Duisburg
zusammen mit dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer
Städte“, dass nun beide einen großen Schritt machen. Als
Sprecher des Aktionsbündnisses sieht Stadtdirektor Martin
Murrack die finanzschwachen Kommunen in Deutschland nun
an einem Punkt, an dem sie nie sein wollten: der Punkt,
an dem die Schulden wieder wachsen.
In den
vergangenen Jahren haben Städte wie zum Beispiel Duisburg
Personal abgebaut, wichtige Investitionen in ihre Straßen
und Gebäude aufgeschoben sowie freiwillige Leistungen
gekürzt, um Schulden zu reduzieren. Mit diesen großen
Anstrengungen senkten sie ihre Kreditlast um rund 20
Milliarden Euro. Durch Zinssteigerungen und
Kostenexplosion verschlechtern sich die Bedingungen nun
aber so, dass die Schuldenkurve wieder nach oben deutet.
Die Kommunen stecken in einer Finanzkrise. Ein
Gesamtdefizit von rund sieben Milliarden Euro in den
Haushalten 2023 zeigt dies überdeutlich.
Auf
Bundesebene ist eine vorsichtige Reaktion auf diese Lage
zu spüren: Der Finanzausschuss des Bundestags treibt das
Thema mit Erklärungen und Anfragen voran. Das zuständige
Ministerium kündigte eine Fachtagung zu Kommunalfinanzen
für den 5. Juli an und legte Mitte April noch einmal
seine Eckpunkte für eine Altschuldenlösung unverändert
vor. Es bestätigte damit offiziell, zu seinem Angebot zu
stehen. Nordrhein-Westfalen, das einzige Bundesland ohne
Altschuldenlösung, hat sich dazu bisher nicht verhalten.
Die Landesregierung kannte die Eckpunkte des
Bundesfinanzministeriums bereits im vergangenen Jahr.
Dennoch legte sie eine Lösung ohne substanzielle
finanzielle Beteiligung des Landes vor und scheiterte
damit krachend.
Die Verantwortlichen pflegen
das Narrativ, der Bund sei daran schuld, und lassen
bisher nicht erkennen, dass der für dieses Jahr geplante
neue Vorschlag eine große Veränderung mit sich bringt.
Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem
sich finanzschwache Kommunen aus acht Bundesländern
zusammengeschlossen haben (mehr als 8,7 Millionen
Einwohnerinnen und Einwohner), hat daher bei seiner
Konferenz in Berlin klare Forderungen an beide Ebenen
formuliert: Das bevölkerungsreichste Bundesland muss eine
Altschuldenlösung vorlegen, mit der es die übermäßigen
Liquiditätskredite der Kommunen (mehr als 100 Euro je
Einwohner) komplett übernimmt.
Der Bund wird
anschließend für die Hälfte davon einstehen.
Nordrhein-Westfalen hat also die Chance, seine Kommunen
von Krediten in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu
befreien. Es selbst muss dafür lediglich einen jährlichen
Beitrag von 350 bis 500 Millionen Euro einplanen – das
ist die Größenordnung, die es vom Stärkungspakt NRW
kennt. Dies ist für die Millionen Betroffenen in
Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich – und auch
darüber hinaus: Andere Bundesländer mit finanzschwachen
Kommunen haben bereits Altschuldenlösungen gefunden.
Diese entfalten ihre volle Wirkung aber nur, wenn es auch
den Bundesanteil gibt. Diesen blockiert NRW mit seinem
Verhalten bisher und sollte auch aus Solidarität mit
Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Brandenburg und dem Saarland endlich den
richtigen Weg einschlagen.
Da die Eckpunkte
hinlänglich bekannt sind, muss das
Bundesfinanzministerium nun einen Gesetzesentwurf
einbringen. Die Lösung wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im
Bundestag und im Bundesrat brauchen. Deshalb muss der
Gesetzgebungsprozess nun beginnen, damit die
AltschuldenÜbernahme im Bundeshaushalt 2025 erfolgen
kann. An den Altschuldenlösungen des Bundes und des
Landes NRW werden sich die finanzschwachen Kommunen
selbstverständlich beteiligen. Und sie werden sich ebenso
selbstverständlich mit voller Kraft dafür einsetzen, dass
keine neuen Schulden entstehen.
Dafür braucht
es dann weitere Schritte: eine angemessene
Finanzausstattung der Städte und Kreise sowie eine Reform
der Förderpolitik. Die Mittel müssen einfach und
unbürokratisch abrufbar sein und nach Bedürftigkeit
verteilt werden. Bisher landet Fördergeld vor allem bei
wohlhabenden Städten und nicht bei denen, die mitten in
der kommunalen Finanzkrise stecken.
Hintergrund-Informationen: Im Aktionsbündnis „Für die
Würde unserer Städte“ haben sich 70 Kommunen aus acht
Bundesländern zusammengeschlossen, in denen rund 8,7
Millionen Menschen leben.
Mitglieder des
Aktionsbündnisses sind Bacharach, Bad Schmiedeberg,
Bischofsheim, Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Cottbus,
Cuxhaven, Landkreis Cuxhaven, Dietzenbach, Dinslaken,
Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen,
Frankenthal, Geestland, Gelsenkirchen,
Ginsheim-Gustavsburg, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen,
Herne, Herten, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld,
Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz,
Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach,
Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der
Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen,
Oer-Erkenschwick, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen,
Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter,
Schwerin, Schwerte, Solingen, Trier, Kreis Unna, Voerde,
Völklingen, Waldbröl, Waltrop, Werne, Wesel, Kreis Wesel,
Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.
„Für die Würde unserer Städte” hat neun
Sprecherinnen und Sprecher: Dr. Rico Badenschier,
Oberbürgermeister der Stadt Schwerin, Dirk Glaser,
Bürgermeister der Stadt Hattingen, Burkhard Mast-Weisz,
Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, Prof. Dr. Uwe
Schneidewind, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal,
Markus Zwick, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens,
Barbara Meyer, 1. Bürgermeisterin und Kämmerin der Stadt
Saarbrücken, Andrea Pospich, Kreisrätin des Landkreis
Cuxhaven, Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer der Stadt Hagen und Martin Murrack,
Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Duisburg.
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Abschluss des Erörterungstermins zum Ausbau A59
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Duisburg,
19. April 2024 - Der Erörterungstermin zum Ausbau der A59
fand heute seinen Abschluss. Vier Tage war Zeit,
Einwendungen durch einen persönlichen Redebeitrag
nochmals zu bekräftigen. Neben Privatpersonen hat auch
die Stadt Duisburg Ihre Forderungen nochmals vorgebracht
und unter Beteilung verschiedener Fachbereiche mit
Nachdruck untermauert.
Neben einer
Überdeckelung der in Troglage verlaufenden Trasse in
Hamborn und der Errichtung des sechs-streifigen Ausbaus
in Tunnellage in Meiderich wurde auch die Splittung der
Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte mündlich
begründet. Zudem wurde nochmals verdeutlicht, dass die
Anbindung des Hafens während des Ausbaus, auch bei den
phasenweise unvermeidlichen Sperrungen von
Anschlussstellen an der A 59, jederzeit sichergestellt
ist.
Darüber hinaus wurde erneut dargestellt,
welche gravierenden Auswirkungen die Umsetzung der
aktuellen Planungen der Autobahn des Bundes GmbH (AdB)
auf die Lebensqualität der unmittelbar betroffenen
Anwohnenden haben wird und zwar nicht zuletzt und
insbesondere aufgrund der geplanten Erhöhung der
Lärmschutzwände und der Verbreiterung der Hochtrasse und
damit einer deutlichen Annäherung der Trasse an die
bestehende Wohnbebauung.
„Wir haben der AdB
mit Nachdruck deutlich gemacht, dass die ursprünglichen
Planungen mit uns nicht zu machen sind. Die AdB ist nun
in der Pflicht zu reagieren und Lösungen zu finden“, sagt
Oberbürgermeister Sören Link. Von großer Bedeutung ist
hierbei zudem, dass aus Sicht der Stadt Duisburg, ohne
nachvollziehbare Begründung, eine falsche Entwurfsklasse
für die A 59 gewählt wurde: Mit der sogenannten „EKA 3 -
Stadtautobahn“ könnte die A 59 im gesamten Verlauf
zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg sowie der
Anschlussstelle DU-Marxloh um rund 5 Meter schmaler
werden. Dadurch würden Eingriffsnotwendigkeiten
vermindert und Kosten in zweistelliger Millionenhöhe
gespart.
Martin Linne, Dezernent für
Stadtentwicklung, Mobilität und Sport, zeigt sich vor
allem enttäuscht davon, dass vom
Bundesverkehrsministerium offenbar noch kein Auftrag an
die Autobahn GmbH (AdB) erteilt wurde, die Machbarkeit
der geforderten Tunnellösung zu prüfen: „Trotz der vom
Haushaltsausschuss des Bundestages bereitgestellten
Finanzmittel für die Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung,
scheint es noch keinen Auftrag für die Überprüfung der
Machbarkeit zu geben. Ich hoffe, dass dieser Auftrag
zeitnah mit einem mit der Stadt Duisburg abgestimmten
Anforderungsprogramm erteilt und umgesetzt wird und somit
nicht zu einer weiteren, zeitlichen Verzögerung bei den
Planungen führt.“
Die Stadt Duisburg bedankt
sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den
Vertreterinnen und Vertretern der Träger öffentlicher
Belange, die Ihre Einwendungen gegen die Vorzugsvariante
eines Brückenbaus der AdB beim Erörterungstermin bestärkt
haben.
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Grundschule Waldstraße in
Duisburg-Baerl bleibt konfessionell
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Duisburg, 10. April 2024 - Der Rat der
Stadt Duisburg hat im Februar dieses Jahres einstimmig
beschlossen, dass an der Evangelischen Grundschule
Waldstraße in Duisburg-Baerl ein Abstimmungsverfahren zur
Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule durchgeführt
werden soll. Dem vorausgangen war ein Beschluss der
Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl, mittels einer
Umwandlung sicherzustellen, dass alle Baerler Kinder,
unabhängig von der Konfession, einen wohnortnahen
Schulplatz erhalten.
Im Zeitraum vom 8. März
bis 6. April wurde nunmehr das Abstimmungsverfahren
durchgeführt. Bis zum 26. März konnten alle Eltern, deren
Kinder aktuell Schülerin oder Schüler an der Grundschule
Waldstraße sind, über die Umwandlung entscheiden. Damit
eine solche durchgeführt werden kann, bedurfte es der
mehrheitlichen Zustimmung. Mindestens die Hälfte aller
Eltern, also 108 „Ja“-Stimmen, hätten sich hier für die
Umwandlung entscheiden müssen. Von insgesamt 214
Stimmberechtigten haben 128 Personen eine Stimme
abgegeben.
Davon waren 29 Stimmzettel
verfristet oder ungültig. Insgesamt wurden demnach 99
gültige Stimmzettel ausgezählt. Hiervon votierten 51
Personen für die Umwandlung und 48 gegen die Umwandlung.
Die erforderliche Zahl der „Ja“-Stimmen wurde damit nicht
erreicht. Für die Waldschule bedeutet dies, dass als
vorrangiges Aufnahmekriterium weiterhin die evangelische
Konfession gilt.
Durch die Umnutzung eines
noch vorhandenen Raums kann für das nächste Schuljahr
einmalig eine Mehrklasse gebildet werden. Somit kann den
Baerler Grundschulkindern ein wohnortnaher Schulplatz
angeboten werden. Eine Dreizügigkeit geht hierbei
allerdings nicht einher und wird derzeit aus
schulentwicklungsplanerischer Sicht für die Zukunft auch
nicht gesehen.
Schulversammlung der Waldschule - Foto haje
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Anmeldestart für Duisburger Schulkinder zur
Stadtranderholung 2024
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Duisburg, 8. April 2024 - Das Jugendamt bietet auch in
diesem Jahr wieder Duisburger Familien die beliebte
Ferienmaßnahme „Stadtranderholung“ in der zweiten
Sommerferienhälfte, vom 29. Juli bis 16. August, an. Für
die Ferienbetreuung stehen insgesamt 1.500 Plätze zur
Verfügung. An 19 Standorten wird Kindern, die nach den
Schulferien in die zweite Klasse kommen und nicht älter
als 13 Jahre sind, ein abwechslungsreiches Ferienprogramm
und Eltern eine verlässliche Betreuung von montags bis
freitags, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, angeboten.
Die Anmeldung des Kindes erfolgt für die gesamten
drei Wochen. Die Standorte der Stadtranderholung, die
Kosten und alle weiteren Informationen gibt es online
unter www.duisburg.de/stadtranderholung. Dort ist ab
Dienstag, 16. April, 10 Uhr, auch der Link zur
Online-Anmeldung zu finden. Anmeldungen können bis
Dienstag, 8. Mai, 10 Uhr, erfolgen. Eine Online-Zahlung
(über PayPal, Kreditkarte, Giropay) sowie eine Zahlung
per Rechnung ist möglich.
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Bürgergespräch mit dem Oberbürgermeister
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Duisburg, 4. April 2024 - Oberbürgermeister
Sören Link möchte am Dienstag, 23. April, mit den
Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen. Termine
können am Donnerstag, 11. April, angefragt werden.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an
diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter
www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine telefonische
Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283- 6111
ebenfalls möglich.
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Ausbau der A59: Erörterungstermin des
Fernstraßenbundesamtes steht fest
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Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahnkreuz
Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh:
Duisburg, 28. März 2024 - Das Fernstraßenbundesamt (FBA)
hat im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens für
den sechsstreifigen Ausbau der A 59 zwischen dem
Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle
DuisburgMarxloh den Erörterungstermin vom 16. bis
voraussichtlich 22. April angesetzt. Dieser Termin dient der
Verhandlung der rund 1.400 Einwendungen gegen das Vorhaben,
ist damit nur den Verfahrensbeteiligten vorbehalten und
deswegen nicht öffentlich.
Am Erörterungstermin
nehmen das FBA, die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), die
Einwenderinnen und Einwender, die Träger öffentlicher Belange
und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen teil. Die Einwender
erhalten die Gelegenheit, ihre Betroffenheit persönlich
darzulegen und sich mit der AdB auszutauschen. Ziel des
Termins ist ein Interessensausgleich. Soweit die Stadt
Duisburg selbst von dem Vorhaben betroffen ist, wird sie in
dem Verfahren an ihrer bisherigen Position festhalten.
„Unsere Haltung ist klar: Wir brauchen den Tunnel für
die A59. Die Menschen haben eine Perspektive für mehr
Lebensqualität verdient. 1400 Einwendungen zeigen, dass die
Autobahngesellschaft an der Lebenswirklichkeit der
Duisburgerinnen und Duisburger vorbeigeplant hat. Das machen
wir nicht mit“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.
Martin Linne, Beigeordneter für Stadtentwicklung,
Mobilität und Sport: „Eine Auseinandersetzung mit der AdB
liegt der Stadt Duisburg grundsätzlich fern. Doch stammt die
Vorzugsvariante der AdB aus der verkehrsplanerischen
Vergangenheit der autogerechten Stadt der 60er/70er Jahre.
Sie ist mit gravierenden Nachteilen gegenüber der von der
Stadt Duisburg geforderten Variante verbunden und berührt
neben den Belangen der von dem Vorhaben betroffenen
Bürgerschaft auch die Rechte der Stadt selbst. Deshalb
fordern wir in einem ersten Schritt die Teilung der
Planfeststellung, um den notwendigen Neubau der Berliner
Brücke zeitgerecht zu ermöglichen und nicht weiter zu
verzögern.“
Mit Beschluss vom 28. September 2023
hat sich der Rat der Stadt Duisburg zum wiederholten Male
klar positioniert und den sechs-streifigen Ausbau der A 59 in
der mit den Entwurfsunterlagen der Autobahn GmbH des Bundes
(AdB) vorgesehenen Form abgelehnt. Bereits am 20. Juni 2022
hatte der Rat einen Forderungskatalog beschlossen, mit dem
zehn Mindestanforderungen der Stadt an den sechsstreifigen
Ausbau der A 59 formuliert wurden.
Neben einer
Überdeckelung der in Troglage verlaufenden Trasse in Hamborn
und der Errichtung des sechs-streifigen Ausbaus in Tunnellage
in Meiderich forderte der Rat bereits damals die Splittung
der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte, damit der
unumstrittene Neubau der Berliner Brücke so rechtzeitig in
Angriff genommen werden kann, ohne dass die zu erwartenden
Auseinandersetzungen um die Trassierung der Autobahn den
Baubeginn so stark verzögern, dass eine Teil- oder gar
Vollsperrung der A 59 wegen Baufälligkeit der Berliner Brücke
befürchtet werden muss.
Die gewählte
Vorzugsvariante der AdB entspricht dem Forderungskatalog der
Stadt Duisburg nicht einmal ansatzweise. Die derzeitige
Planung der AdB lässt die Erfordernisse der Raumordnung, des
Städtebaus und der Belange der Bevölkerung außer Acht.
Darüber hinaus sieht sie keine Splittung der Planfeststellung
vor. Die hiermit verbundene massive Beeinträchtigung der
Lebensverhältnisse der Menschen und der städtebaulichen
Entwicklung hält die Stadt Duisburg für rechtswidrig.
Diese Auffassung hat die Stadt in einer
umfangreichen schriftlichen Stellungnahme ausführlich
begründet und diese fristgerecht am 4. Oktober 2023 beim für
die Planfeststellung zuständigen FBA in Bonn eingereicht.
Diese Stellungnahme bzw. Einwendung wird Gegenstand der
anstehenden Erörterung sein. Mehr Infos dazu unter:
www.duisburg.de/verkehr/ausbau-a59/index.php.
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NRW-Feiertagsgesetz an
Gründonnerstag und Karfreitag sowie Ladenöffnungsgesetz NRW
zum Verkauf am Ostermontag
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Duisburg, 26. März 2024 - Das
Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist auch in
diesem Jahr wieder darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes
über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) am
Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz und am Karfreitag
ab 0 Uhr bis zum Karsamstag, 6 Uhr, alle musikalischen und
sonstigen unterhaltenden Darbietungen jeder Art
(einschließlich Tanz) verboten sind. Damit sind
beispielsweise auch der Betrieb von Spielhallen und die
gewerbliche Annahme von Wetten am Karfreitag nicht zulässig.
Außerdem dürfen nach dem Gesetz zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz NRW) am Ostermontag
Verkaufsstellen, deren Warenangebot überwiegend aus Blumen
und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- oder
Konditorwaren besteht – in der Regel sind dies beispielsweise
Bäckereien oder Blumengeschäfte – nicht geöffnet haben.
Um unerwünschte „Osterüberraschungen“ zu vermeiden,
bittet das Bürgerund Ordnungsamt um Beachtung dieser
Vorschriften. An den genannten Tagen werden stichprobenartige
Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführt. Sollten dabei
Verstöße festgestellt werden, können diese als
Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet
werden.
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Veterinäramt der Stadt Duisburg informiert über
Fütterungsverbot von Tauben |
Duisburg, 21. März 2024 - Der Frühling ist Brutzeit.
Nicht nur Singvögel, sondern auch die Tauben beginnen überall wieder
mit dem Nestbau. Auch in Duisburg ist die Stadttaubenpopulation sehr
groß. Natürliche Feinde wie Greifvögel fehlen hier weitgehend.
Stattdessen stehen Nahrungsquellen, beispielsweise durch verlorene
oder achtlos weggeworfene Lebensmittel, sowie zahlreiche
Nistmöglichkeiten zur Verfügung. Neben der Fußgängerzone in der
Innenstadt leben auch größere Populationen im Bahnhofsbereich und in
Homberg.
Grundsätzlich ist das Füttern von Tauben im
gesamten Stadtgebiet verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot
stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem
Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet werden. Das Füttern mit
ungeeignetem Futter, wie beispielsweise unachtsam weggeworfenen
Brötchen, stellt keinen sinnvollen Tierschutz dar, sondern führt bei
den Tieren unter anderem zu Mangelerkrankungen.
Das
gezielte und regelmäßige Füttern mit Getreide ohne begleitende
Populationskontrolle ermöglicht den vorhandenen Tauben eine stark
erhöhte Aufzuchtrate. Dadurch vergrößern sich die bestehenden
Bestände sehr schnell, dies führt zu erhöhter Krankheitsanfälligkeit
und Stress unter den Tieren. Außerdem führen große Ansammlungen von
Tauben zu Verschmutzungen von Fassaden und Gehwegen durch Taubenkot.
Ein wichtiger Baustein hierbei ist, das verbotene Füttern der Tauben
zu unterlassen und Lebensmittelreste ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Reduktion einer Taubenpopulation kann nur durch eine
deutliche Senkung der Nachzuchtquote erreicht werden. Sie kann daher
nur als langfristige Maßnahme einen Erfolg zeigen. Das Ziel des
Veterinäramtes sind kleine und gesunde Taubenbestände im
Stadtgebiet. Hierzu hat die Stadt Duisburg im vergangenen Mai ein
Pilotprojekt in der Nähe des Hauptbahnhofes gestartet, bei dem eine
Vogelfutterstation installiert wurde und regelmäßig mit dem Futter
befüllt wird. Das Futter ist für die Tiere nicht schädlich, aber die
Eientwicklung wird unterbunden. Die ersten Ergebnisse sind
vielversprechend. Aktuell wird die Situation und Entwicklung weiter
beobachtet und begutachtet – abschließende Ergebnisse liegen noch
nicht vor.
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Landesweiter Warntag NRW – Erste Ergebnisse - Stadt
Duisburg testet Notsendebetrieb |
Duisburg, 14. März 2024 - Die Stadt
Duisburg hat heute erneut das Konzept zur Warnung und
Information der Bevölkerung im Gefahrenfall überprüft. Dies
erfolgte mit einem stadtweiten Probealarm des Sirenensystems
innerhalb des landesweiten Warntags. Die geplante Auslösung
der Sirenensignale „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton), nach
einer Pause die „Warnung“ (eine Minute auf- und
abschwellender Heulton) und nach einer weiteren Pause erneut
die „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton) funktionierte
grundsätzlich wie erwartet. Die Auslösung der Sirenen wurde
durch das Monitoring-System überwacht.
Insgesamt
haben 73 von 80 aktiven Sirenen im Stadtgebiet reibungslos
funktioniert und einen Warnton abgegeben. Bei zwei
Sirenenstandorten (Ruhrorter Straße und „Im Spenskamp“) gab
es Störungen in der Kommunikation. Hier kann zurzeit keine
Aussage getroffen werden, ob und wie die Sirenen funktioniert
haben. Drei Sirenen („Am See“, „Am Lindentor“ und
Mattlerstraße) haben gar nicht ausgelöst, zwei Sirenen
(Königstraße und Albert-Einstein-Straße) haben nicht
vollumfänglich funktioniert. Die Stadt hat sofort damit
begonnen, die Gründe für die Fehlfunktionen zu ermitteln.
Die Warn-App Nina wurde für die bundesweite
Alarmierung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) pünktlich zum Start des Sirenenalarms
ausgelöst. Auch die Funktion des Cell Broadcasts wurde
getestet, welches als weiteres Warnmittel durch das BBK
letztes Jahr eingeführt wurde.
Warntag NRW – Stadt Duisburg testet Notsendebetrieb
Den heutigen landesweiten Warntag hat die Stadt Duisburg dazu
genutzt, neben verschiedenen Warnmitteln auch einen
Notsendebetrieb des Lokalradios zu testen. Im Beisein von
Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin Murrack sowie des
Leiters der Feuerwehr, Oliver Tittmann, wurde auf der
Rockelsberghalde in Rheinhausen zu Testzwecken ein mobiler
Sendemast errichtet, der von Radio Duisburg bespielt und nach
dem erfolgreichen Probelauf wieder abgebaut wurde.
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Bilder Ilja Höpping / Stadt Duisburg
„Das A und O im
Krisenfall sind verlässliche Informationen, die alle Menschen
in unserer Stadt schnell erreichen. Dafür sind wir optimal
vorbereitet“, so Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin
Murrack. Der 25 Meter hohe Sendemast kann von der Feuerwehr
innerhalb von rund 60 Minuten errichtet und einsatzbereit
gemacht werden. Durch den erhöhten Standort auf der Halde
kann so ein Notsendebetrieb von Radio Duisburg im gesamten
Stadtgebiet empfangen werden. Radio Duisburg ist neben
anderen regionalen Medien ein wichtiger Multiplikator, um die
Duisburgerinnen und Duisburger im Notfall mit Informationen
oder Handlungsanweisungen zu versorgen.
Durch die
Bereitstellung eines eigenen Notsenders ist die Stadt
Duisburg auch bei einem sehr unwahrscheinlichen, aber
theoretisch denkbaren BlackoutSzenario oder dem Ausfall
wichtiger Datenverbindungen in der Lage, ihre Kommunikation
zu den Bürgerinnen und Bürgern aufrechtzuerhalten. Weitere
Informationen gibt es online auf der städtischen
Internetseite unter
https://duisburg.de/allgemein/fachbereiche/krisenkommunikation.php.
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7. Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg |
Duisburg, 13. März 2024 - Die Stadt Duisburg und die
Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben von
Januar bis Dezember 2025 ein Aufenthaltsstipendium für ein
Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich
Künstlerinnen und Künstler bewerben können. Die Ausschreibung
erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie,
Illustration, Performance oder Videokunst. Der Umfang des
Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers
inklusive der Betriebskosten. Außerdem wird die Unterbringung
in einer Wohnung getragen, dies beinhaltet die Miete,
inklusive der Betriebskosten. Mindestens eine Ausstellung
wird für das Aufenthaltsstipendium möglich gemacht.
Bewerberinnen und Bewerbung müssen ihre Ausbildung vor
mindestens einem Jahr abgeschlossen haben und im Rahmen ihrer
Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische
Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen.
Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Interessierte Künstlerinnen und Künstler können ihre
Bewerbung bis zum 31. August 2024 an folgende Adresse senden:
Kulturbetriebe der Stadt Duisburg, Kulturbüro, Stichwort
„Stipendium“, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg. Weitere
Informationen gibt es beim Kulturbüro telefonisch unter
(0203) 283- 62269 oder online auf duisburg.de unter:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/aufenthaltsstipendium.php.
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Neue Mitarbeiterin verstärkt die Beratungsstelle im
Gesundheitsamt für Sexarbeitende
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Duisburg, 12. März 2024 - Das
Gesundheitsamt nimmt am Dienstag, 19. März, wieder die offene
Sprechstunde für in der Sexarbeit tätige Personen auf. Dies
ist auch der „Tag des Gesundheitsamtes“, der 2024 unter dem
Motto „Soziale Ungleichheit und Gesundheit“ steht. Die
Wiederaufnahme der Beratung zu HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen (STI) erfolgt dank der Einstellung
von Nadescha Neuhaus, die sich neben der Testberatung auch
auf die individuelle Beratung von Sexarbeitenden
spezialisiert hat.
Ein weiterer Schwerpunkt in
der Arbeit von Frau Neuhaus liegt auf der allgemeinen
Präventionsarbeit. Sexarbeitende, oft mit niedrigem
Sozialstatus, sind eine wichtige Zielgruppe für die
Gesundheitsämter. Außerdem gilt eine besondere Aufmerksamkeit
den Menschen, die keinen oder nur einen erschwerten Zugang
zur regulären Gesundheitsversorgung haben. „Für viele
Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, ist der Zugang zu
angemessener Gesundheitsversorgung eine Herausforderung.
Unsere offene Sprechstunde stellt eine wichtige Basis für
präventive Maßnahmen, Früherkennung und Behandlung von STIs
dar", sagt Nadescha Neuhaus.
„Durch das offene
Angebot und auch die Wiederaufnahme der aufsuchenden Arbeit
wollen wir sicherstellen, dass auch Personen mit sozialer
Chancenungleichheit Zugang zu qualitativ hochwertiger
Beratung und Unterstützung erhalten.“ Die Beratung erfolgt
vertraulich und ist kostenlos. Personen, die in der Sexarbeit
tätig sind, können jeden Dienstagvormittag ohne
Terminvereinbarung in die Beratungsstelle an der
Universitätsstraße 32 in der Duisburger Innenstadt kommen.
Zudem besteht später die Möglichkeit, das offene
Testangebot für diese Bevölkerungsgruppe ganztägig
auszuweiten. Außerdem findet in der Beratungsstelle bereits
seit längerem wieder die Beratung und Testung für alle
Duisburgerinnen und Duisburger sowie speziell für weitere
Zielgruppen statt. Hierfür wird gebeten, einen Termin
telefonisch (0203 283-7574) oder über das Onlineportal der
Stadt Duisburg
(https://qtermin.de/stadt-duisburg-aidsberatung) zu
vereinbaren.
Beratungsstelle zu HIV und sexuell
übertragbaren Infektionen (STI): Universitätsstraße 32, 47051
Duisburg - Ohne Terminvereinbarung: Offene Sprechstunde
für in der Sexarbeit tätige Personen: Dienstags, 9 bis 12
Uhr - Mit Terminvereinbarung: Allgemeine Beratung und
Testung Donnerstags, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr -
Allgemeine Schnelltest-Sprechstunde: Dienstags, 13 bis 16 Uhr
Herzenslust-Checkpoint für Männer, die (auch) Sex mit Männern
haben (in Kooperation mit der AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel
e.V.) Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16
bis 18 Uhr
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Straßenverkehrsamt: Eröffnung am neuen Standort in
Duisburg-Neumühl |
Duisburg, 12. März 2024 -
Das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg wurde heute, 12.
März, um 7.30 Uhr am neuen Standort auf der
Theodor-Heuss-Straße 80 in DuisburgNeumühl eröffnet. Ab
sofort sind die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie
der Bereich Personen- und Güterverkehr mit insgesamt rund 90
Mitarbeitenden sowie Auszubildenden dort angesiedelt.
„Kurze Wege, geringe Wartezeiten und das alles in
einem hochmodernen Ambiente. Wir können allen Duisburgerinnen
und Duisburgern hier ein tolles Angebot rund um
Verkehrsmobilität in unserer Stadt machen. Dafür gilt mein
Dank allen Beteiligten und den Mitarbeitenden, die sich in
den vergangenen Monaten so erfolgreich um Neubau und Umzug
gekümmert haben“, so Oberbürgermeister Sören Link. Der Neubau
verfügt über drei Geschosse auf einer Grundfläche von rund
1.730 Quadratmetern (überbaute Fläche). Die
Bruttogeschossfläche wuchs noch einmal um rund 23 Prozent auf
nunmehr aktuell rund 4.300 Quadratmeter.
Rundgang durch die neuen Räumlichkeiten
des.Straßenverkehrsamtes. Frank van Staa, Amtsleiter des
Bürger- und Ordnungsamtes, Ordnungsdezernent Michael Rüscher,
Oberbürgermeister Sören Link, sowie Evelyn.Buchner, Leiterin
des Straßenverkehrsamtes,(v.l.) Bild Ilja Höpping / Stadt
Duisburg
Direkt am Gebäude gibt es eine Parkfläche für
rund 137 Pkw (davon sind fünf Parkplätze mit E-Ladesäulen
ausgestattet) und rund 75 Abstellflächen für Fahrräder. „Rund
550 Kundinnen und Kunden bedienen die Mitarbeitenden des
Straßenverkehrsamtes täglich“, so Ordnungsdezernent Michael
Rüscher. „Das Gebäude wurde daher den Ansprüchen der
besucherintensiven Bereiche sowohl für Kunden als auch für
die Mitarbeitenden angepasst.“
Die beiden
besucherintensiven Bereiche Zulassungs- (erste Etage) und
Fahrerlaubnisbehörde (zweite Etage) haben getrennte
Wartezonen im Erdgeschoss (Zulassungsbehörde) und in der
zweiten Etage (Fahrerlaubnisbehörde) bekommen. „Damit haben
wir für alle Besucherinnen und Besucher gute
Aufenthaltsbedingungen geschaffen, um schnell und
unkompliziert alle Dienstleistungen im Straßenverkehrsamt an
einem Ort erledigen zu können“, so Frank van Staa, Amtsleiter
des Bürger- und Ordnungsamtes.
Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert
sich in der ersten Etage neben der Zulassung von Fahrzeugen
unter anderem auch um die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen,
Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen, der Umkennzeichnung
von Fahrzeugen (z.B. bei Verlust des Kennzeichens oder auf
ein Wunschkennzeichen), der Umschreibung von Fahrzeugen oder
Kfz-Ersatzpapiere. Der Zulassungsbereich verfügt im neuen
Gebäude in der ersten Etage über insgesamt 25 Arbeitsplätze
mit entsprechenden Kundenplätzen und einer zusätzlichen
kleinen Wartezone.
Ein Mitarbeiter des SVA bedient erste Kunden. Foto: Tanja
Pickartz
Hinzu kommt ein Sonderbereich mit zwei Büros
für die Zuteilung von „Rote Händlerkennzeichen oder Roten
Oldtimerkennzeichen“, sowie der Bearbeitung der Anzeige von
technischen Mängeln, Rückrufaktionen und der Überschreitung
Hauptuntersuchung, sowie Halterauskünfte und allgemeine
Informationen. Außerdem wurde dort der Bereich für Händler
und Zulassungsdienste mit einem großen Raum angesiedelt, um
dort die kontaktlos abgegebenen Mappen der Händler und
Zulassungsdienste zu bearbeiten. In der ersten Etage ist
zudem der Bereich der „Stilllegung“ mit vier Büros zu finden.
Im Erdgeschoss befindet sich die
Außerbetriebsetzung. Hier werden Fahrzeuge abgemeldet und die
Kennzeichenschilder der umgeschriebenen oder neuzugelassenen
Fahrzeuge mit HU-Plakette und Landeswappen versehen.
Fahrerlaubnisbehörde Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle
Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise Umtausch,
Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf
die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie
Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig.
Der Bereich verfügt im neuen Gebäude über sieben Büros und je
zwei Arbeitsplätzen für Publikumsverkehr.
Kundeninnen und Kunden der Fahrerlaubnisbehörde können
nach der Anmeldung im Eingangsbereich direkt durchgehen in
die zweite Etage, dort ist ein ebenfalls kleiner Warteraum.
Hinzu kommt ein neuer Walk-by-Schalter im Erdgeschoss, an dem
unkompliziert und ohne Termin beispielsweise die reine
Abholung von Führerscheinen, der Ersatz und die Verlängerung
von Fahrerkarten ermöglicht wird.
Personen- und
Güterverkehr Das Sachgebiet Personen- und Güterverkehr
ist unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen
Güterverkehr und befindet sich ebenfalls in der zweiten
Etage. Hier werden zum Beispiel Genehmigungen/Konzessionen
Güterverkehr, Taxi/Mietwagen oder Großraum- und
Schwertransporte bearbeitet. Besuch des Straßenverkehrsamtes
mit vorher gebuchten OnlineTerminen Grundsätzlich ist ein
Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des
Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin
möglich: www.duisburg.de/termine. Für die Zulassungsbehörde
werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Die
neuen Termine werden, mit jeweils einem Vorlauf von einer
Woche, automatisch vom System um ca. 0 Uhr onlinegestellt.
Bei der Fahrerlaubnisbehörde werden Termine immer jeweils für
einen Zeitraum von zwei Wochen freigegeben. Die Freischaltung
der Termine erfolgt immer montags, mittwochs, donnerstags und
freitags. In der Regel sind hier auch kurzfristig immer noch
vereinzelt Termine verfügbar. „Durch die Online-Terminvergabe
können wir sicherstellen, dass die Termine für unsere Kunden
in einem überschaubaren Zeitraum buchbar sind. Die
Online-Terminvergabe seit April 2020 hat maßgeblich dazu
beigetragen, die Wartezeiten vor Ort erheblich zu
verringern“, so Evelyn Buchner, Leiterin des
Straßenverkehrsamtes.
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Straßenverkehrsamt: Ab sofort
Online-Termine für den neuen Standort in Duisburg-Neumühl
buchbar
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Duisburg, 11.
März 2024 - Das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg ist in
den vergangenen Tagen zum neuen Standort auf der
Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl umgezogen.
Insgesamt 1.300 Umzugskarton und ein Umzugsvolumen von 435 m³
wurden zum neuen Standort transportiert und rund 100
Arbeitsplätze bzw. Kundenschalter eingerichtet.
Ab dem 12. März, 7.30 Uhr, können
Kundinnen und Kunden des Straßenverkehrsamtes die Zulassungs-
und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Bereich Personen- und
Güterverkehr am neuen, gemeinsamen Standort mit einem vorher
gebuchten Online-Termin besuchen: www.duisburg.de/termine.
Dazu werden sukzessive über 3.000 neue, kurzfristige Termine
für die nächsten Tage freigeschaltet.
Neues Straßenverkehrsamt.in Duisburg-Neumühl - Bild: Ilja
Höpping / Stadt Duisburg
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Malwettbewerb zum Familienfest des Weltkindertages 2024
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Kleine Künstlerinnen und
Künstler gesucht:
Duisburg, 11 März 2024 - Das
Jugendamt der Stadt Duisburg hat bereits mit den
Vorbereitungen für das beliebte Kinder- und Familienfest zum
Weltkindertag am 22. September im Innenhafen begonnen. Das
Motto dieses Jahr lautet: „Wir sind die Zukunft!“ Es bezieht
sich auf den Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in dem
steht: „Jedes Kind hat das Recht auf Bildung“. Denn jedes
Kind hat das Recht in einem geeigneten Umfeld zu lernen und
später die Möglichkeit erhält, einen Beruf zu erlernen.
Dieses
Recht schließt die Freiheit ein, die gleichen Chancen zu
bekommen und die Zukunft selbst gestalten zu können. Dazu
wurde wieder ein Malwettbewerb ins Leben gerufen: „Für das
traditionelle Kinderfest gestalten wir jedes Jahr Flyer und
Plakate, um auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.
Kleine Duisburger Künstlerinnen und Künstler sind bei unserem
Malwettbewerb aufgerufen mitzumachen und ihre selbstgemalten
Bilder einzureichen. Ich freue mich schon sehr auf die
Kunstwerke“, so Hinrich Köpcke, Leiter des Jugendamtes.
Plakatmotiv aus dem Jahr 2023
Die Plakate werden im gesamten
Stadtgebiet zu bewundern sein. Kinder im Alter von fünf bis
zehn Jahren dürfen ihre selbstgemalten Bilder unter dem Motto
„Wir sind die Zukunft“ einreichen. Dabei sind der Kreativität
keine Grenzen gesetzt. Ob Bunt- oder Filzstifte, Wasser- oder
Fingerfarben oder Collagen, alle Einsendungen kommen in die
Auswahl. Die eingereichten Bilder sollten mindestens im
Format A4, besser im Format A3 sein und das ganze Blatt
erfassen. Auf der Rückseite des Bildes sollten Name, Alter,
Adresse, Schule sowie die Telefonnummer des Kindes vermerkt
werden.
Das Jugendamt nimmt die Bilder
per Post an Jugendamt der Stadt Duisburg, 51-41 –
Jugendförderung, z.H. Jan Wirtgen, Steinsche Gasse 31, 47051
Duisburg entgegen. Einsendeschluss ist Freitag, 3. Mai 2024.
Das schönste Bild wird von einer Jury aus Grafikern und
Pädagogen im Mai ausgewählt. Es soll dann für die Gestaltung
der Werbeträger genutzt werden. Mit einer Auswahl weiterer
Bilder wird es eine Ausstellung auf dem Kinderfest am 22.
September geben.
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl
gesucht |
Duisburg, 8. März 2024 - Bei der
Europawahl am 9. Juni 2024 entscheiden die Wählerinnen und
Wähler, welche Parteien für die nächsten fünf Jahre gewählt
werden und wie viele Sitze die jeweiligen Parteien im
Europaparlament erhalten. Zur Durchführung dieser Wahlen
werden rund 4000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 323
Urnenstimmbezirke und 105 Briefwahlbezirke in Duisburg
gesucht. Aktuell sind noch rund 1500 Positionen zu besetzen.
Die allgemeinen politischen Wahlen in Duisburg werden in
Wahllokalen durchgeführt, die über das gesamte Stadtgebiet
verteilt sind.
Für jedes Wahllokal muss ein
Wahlvorstand gebildet werden. Ein Wahlvorstand besteht aus 8
bis 9 Personen und setzt sich aus einer Wahlvorsteherin/einem
Wahlvorsteher, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und
deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern zusammen. Weiterhin
werden bis zu 4 bis 5 Beisitzerinnen/Beisitzer benötigt.
Wahlhelfer/Wahlhelferin zu sein bedeutet ein wichtiges
demokratisches Ehrenamt zu übernehmen.
Der Tag
dieses „Demokratiehelfers“ sieht wie folgt aus: 7 bis 8 Uhr -
Eintreffen am Einsatzort, Kennenlernen des Teams, Einrichten
und Vorbereiten des Wahlraumes 8 bis 18 Uhr - Überprüfung der
Personalien, Ausgabe der Stimmzettel, Ermittlung der
Wahlbeteiligung (meist im Schichtbetrieb) ab 18 Uhr -
Auszählung der Stimmen nach den gesetzlichen Vorgaben Es gibt
verschiedene Funktionen, die besetzt werden müssen: •
Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 80 Euro) •
Stellvertretender Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 60
Euro) • Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Stellvertretender Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60
Euro) • Beisitzer/innen (Erfrischungsgeld: 50 Euro)
Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt nach
vollständiger Auszählung der jeweiligen Wahl und geleisteter
Unterschrift in der Wahlniederschrift. Die Funktionen
bedürfen einer vorbereitenden Schulung, welche in
Präsenzveranstaltungen, durch eine Online-Lernplattform und
VideoKonferenzen durchgeführt werden. Einzelheiten finden
sich auch auf der Internetseite www.duisburg.de/wahlhelfer.
Erstmalig werden dieses Jahr gezielte Workshops/Schulungen
für die Auszählung angeboten.
Wer Interesse an
einer dieser Aufgaben hat, mindestens 16 Jahre alt und
mindestens drei Monate in Deutschland oder einem anderen
EUMitgliedsstaat wohnhaft ist und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen ist, kann sich entweder über das
Bewerbungsformular melden unter
www.duisburg.de/wahlhelferbewerbung oder ruft unter
0203/283-4399 an und lässt sich beraten. Außerdem ist eine
Anmeldung per E-Mail bei wahlhelfer@stadt-duisburg.de
möglich.
Besondere Vorkenntnisse zur Wahrnehmung
dieser Aufgabe sind nicht erforderlich. Das Erfrischungsgeld
wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Das Wahl-Team
freut sich über jede Meldung und wird einen passenden
Einsatzort für finden.
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Vogelbrutzeit: Hinweise zur Tierhaltung |
Duisburg, 5. März 2024 - Die Vogelbrutzeit
hat in den vergangenen Tagen offiziell begonnen. Die
Hauptbrutzeit endet im August, einige Vogelarten brüten aber
noch bis Ende September. Neben den Vögeln ziehen auch andere
Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen groß. Die Untere
Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg bittet daher alle
Besitzerinnen und Besitzer von Hunden und Katzen, in den
nächsten Monaten – vor allem zwischen Mai und August –
verantwortungsvoll zu handeln.
Pixabay-Foto
Während der Brut- und Aufzuchtzeit
der Vögel sollte vor allem im heimischen Garten darauf
geachtet werden, dass Jungvögel nicht zum Opfer von Katzen
werden. Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese
verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der
Setzzeit von Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen
gelassen werden. Bodenbrüter wie beispielsweise der Kiebitz
oder die Feldlerche sind in der Brutzeit stark durch
freilaufende Hunde gefährdet, da die jungen und kaum
flugfähigen Vögel möglicherweise gejagt werden.
Daher gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer
Feld, seit Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde.
So wird auch vermieden, dass Hunde auf Äcker und Felder
gelangen und durch ihre Hinterlassenschaften Futter und
Nahrungsmittel für Tier und Mensch verunreinigen. „Die Deiche
an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind
gute Beispiele für Lebensräume in Duisburg, denen durch die
Hinterlassenschaften von Hunden Schaden zugefügt wird“, sagt
Dr. Randolph Kricke von der städtischen Unteren
Naturschutzbehörde. „Daher gilt auch hier: Hunde an der Leine
führen und den Kot möglichst einsammeln und entsorgen“.
Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es
in den vergangenen Jahren häufiger Konflikte zwischen
freilaufenden Hunden und Schafherden. Auch in diesen Fällen
bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem
Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden. Schafe
reagieren schreckhaft auf den freilaufenden Hund und können
sich im schlimmsten Fall verletzten. Der größte Teil dieser
Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet,
sodass Eigentümer und Pächter dort Hausrecht ausüben dürfen.
In Duisburg gibt es eine Vielzahl von Flächen, auf denen
Hunde frei laufen dürfen.
In den Duisburger
Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im
Einflussbereich der Hundehaltenden im Bereich der Wege ohne
Leine bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger
Landschaftsschutzgebiete, soweit sie keine Park-, Garten-
oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen Flächen
nichts anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber
hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen
eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle
Anleinpflicht nicht gilt.
Verstöße gegen
Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt
Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige
Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit
einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet
werden. Weitere Informationen zu Hunden in Duisburg gibt es
auf der städtischen Internetseite:
www.duisburg.de/hunde.
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Informationen zu Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) in
Duisburg |
Duisburg, 5. März 2024 - In Duisburg
dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als
öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen,
ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim
Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an
veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.
Besondere Regeln in Landschaftsschutzgebieten /
Naturschutzgebiete Für Brauchtumsfeuer in
Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt
wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des
Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per
E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Diese ist mit
Kosten verbunden. Auch in Naturschutzgebieten ist das
Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten
von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu
Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.
Bei der Verbrennung des Schnittgutes sind folgende
Regelungen zu beachten: Es darf lediglich Holz von Baum- und
Strauchschnitt verbrannt werden, das trocken und unbehandelt
ist. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem Holz wie
beispielsweise behandelte Paletten und Schalbretter sowie
sonstige Abfälle (zum Beispiel Altreifen) ist verboten.
Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder
andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur
Unterhaltung des Feuers genutzt werden.
Das
Brennmaterial muss so trocken sein, dass es unter möglichst
geringer Rauchentwicklung verbrennt. Vor Entzünden des Feuers
sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne
Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig
einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden,
da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne
ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten
Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht
verbrannt werden, da die Nester nach dem
Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.
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Heimat-Preis 2024: Bewerbungen bis 31. Mai 2024
möglich
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Duisburg-Heimat hat viele Wurzeln
Duisburg, 1. März 2024 - Unter dem Motto
„Duisburg - Heimat hat viele Wurzeln wird auch in diesem Jahr
der Heimat-Preis Duisburg verliehen. „Heimat ist ein Gefühl,
Heimat verbindet. Zum Glück gibt es so viele Menschen und
Vereine, die sich in Duisburg dafür einsetzen, dass dieses
Gefühl gestärkt wird. Der Heimat-Preis ist eine tolle
Würdigung für dieses außergewöhnliche Engagement“, so
Kulturdezernentin Linda Wagner. Der Heimat-Preis ist eine
Initiative des NRW-Ministeriums für Heimat, Bau Kommunales
und Digitalisierung, um in den Kommunen herausragendes
Engagement von Menschen für die Gestaltung der Heimat vor Ort
in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.
Mit
dem mit 15.000 Euro dotierten Preis soll ehrenamtliches
Engagement mit nachahmenswerten Praxisbeispielen
ausgezeichnet werden. Der Preis kann auf bis zu drei
Preisträger aufgeteilt werden. Der Rat der Stadt Duisburg hat
die Preiskriterien festgelegt. Ausgezeichnet werden sollen
demnach Projekte, die von Menschen mit unterschiedlichen
kulturellen Hintergründen und unterschiedlicher Herkunft
gemeinsam gestaltet werden und die sich durch ein hohes
ehrenamtliches Engagement auszeichnen, die
generationsübergreifend sind und Zeichen setzen für ein
offenes und tolerantes Miteinander.
Die
kompletten Richtlinien sowie alle weiteren Informationen zum
HeimatPreis Duisburg können auf der Internetseite des
Kulturbüros eingesehen werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbuero-duisburg/foerderung/heimatpreis.php
Ab sofort können Vorschläge für eine Ehrung mit schriftlicher
Begründung an die Stadt Duisburg, Kulturbetriebe,
Neckarstraße. 1, 47051 Duisburg oder per E-Mail an
kulturbuero@stadt-duisburg.de gerichtet werden.
Gerne kann für Vorschläge auch das auf der Internetseite des
Kulturbüros verfügbare Formular
(https://ffw.duisburg.de/lip/action/invoke.do?id=100493)
genutzt werden. Für Rückfragen steht Anika Huskic telefonisch
unter (0203) 283-62188 zur Verfügung. Einsendeschluss ist der
31 Mai 2024. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt.
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VHS-Exkursion: EU im Wahljahr
hautnah erleben
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Duisburg, 1. März 2024 - Im Juni finden
die Wahlen zum EU-Parlament statt. Obwohl Brüssel gerade mal
drei Autostunden von Duisburg entfernt ist, erscheint die
EU-Politik oft weit entfernt. Die Volkshochschule und
EuropeDirect Duisburg-Niederrhein möchten interessierten
Bürgerinnen und Bürgern die EU näherbringen und organisieren
in diesem Frühjahr drei Fahrten zu den wichtigsten
EU-Institutionen in Brüssel: Am Mittwoch, 17. April, steht
der Besuch des EU-Parlaments an.
Vor Ort gibt es
die Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit einem Mitglied des
Parlaments. Am Donnerstag, 25. April, wird die EU-Kommission
besucht, und am Mittwoch, 15. Mai, steht schließlich der
Besuch des Rates an. Alle Busfahrten starten morgens um 7 Uhr
und enden zwischen 18 bis 19 Uhr. Das Teilnahmeentgelt
beträgt jeweils 20 Euro. Eine rechtzeitige verbindliche
Anmeldung bei der VHS ist zwingend erforderlich. Anmeldungen
nimmt Joelina Kugler per E-Mail entgegen:
joelina.kugler@stadt-duisburg.de
Plenarsaal des EU-Parlaments in Brüssel - Foto Stadt Duisburg
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Bürgergespräch mit
Oberbürgermeister Sören Link
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Duisburg, 29. Februar 2024 -
Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 19. März,
mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen.
Termine können am Donnerstag, 7. März, angefragt werden.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das
an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter
www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine telefonische
Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283-
6111 ebenfalls möglich.
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Änderung bei
Kampfmittelfunden
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Duisburg, 28. Februar 2024 - Bisher sah
das mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmte
Verfahren die Einrichtungen einer Evakuierungszone sowie eine
Sicherheitszone vor. Innerhalb der Sicherheitszone durften
Anwohnerinnen und Anwohner ihre Wohnungen während der
Entschärfung nicht verlassen. Das Bürger- und Ordnungsamt der
Stadt Duisburg stellt sich nun bei Kampfmittelfunden
strategisch neu auf. Bereits bei den letzten
Kampfmittel-Entschärfungen in Duisburg wurde in Absprache mit
dem Kampfmittelbeseitigungsdienst keine Sicherheitszone mehr
eingerichtet. Es wurde lediglich eine Evakuierungszone
festgelegt und geräumt.
Die neue Maßnahme soll
die Evakuierungsmaßnahme beschleunigen und somit die
Belastung für alle Beteiligten reduzieren, ohne dabei
Kompromisse bei der Sicherheit zu machen. Auch in Zukunft
wird in jedem Einzelfall über die notwendigen Schutzbereiche
individuell entschieden. Grundsätzlich soll aber in Zukunft
nur noch eine Evakuierungszone eingerichtet werden. Der
Radius hängt von der Größe des Blindgängers, aber auch von
den lokalen Gegebenheiten, ab. In der Regel beträgt er bei
einer 5-Zentner-Bombe 300 Meter und bei einer
10-Zentner-Bombe 600 Meter.
Die Sicherheit von
Anwohnerinnen und Anwohner steht immer im Fokus. Daher gilt
in der Evakuierungszone auch weiterhin uneingeschränkt:
Niemand darf sich während der Entschärfung in dem
entsprechenden Radius aufhalten. Bürger- und Ordnungsamt,
Polizei, Feuerwehr und zahlreiche Hilfsorganisationen
organisieren die entsprechende Evakuierung so zügig wie
möglich, sind dabei jedoch auf die Mitwirkung aller
betroffenen Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Je eher der
Evakuierungsbereich frei von Personen ist, desto früher kann
mit der Entschärfung begonnen werden und Anwohnerinnen und
Anwohner können in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.
In der Vergangenheit kam es immer durch
uneinsichtige Personen bei den Evakuierungsmaßnahmen zu
Verzögerungen bei den Entschärfungen. Anwohnende müssen zu
ihrem eigenen Schutz den Anweisungen der Ordnungskräfte
unbedingt Folge leisten. Die Verweigerung bei den
Evakuierungsmaßnahmen kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld zur
Folge haben. Bei Bauarbeiten oder bei gezielten Sondierungen
im Vorfeld von Bauprojekten werden regelmäßig im Duisburger
Stadtgebiet Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt.
Während jeder unschädlich gemachte Blindgänger
die Gefahr einer ungeplanten Detonation verringert, bedeutet
eine Entschärfung jedoch auch immer eine Gefahr für Menschen,
die sich in der Nähe des Blindgängers aufhalten. Mit einem
enormen Kräfteaufwand für alle beteiligten und einer
Nervenprobe für betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, müssen
daher Stadtviertel und Straßenzüge über Stunden gesperrt
bleiben und Bewohner dürfen erst nach vielen Stunden und oft
am späten Abend in ihre Wohnungen oder Häuser zurückkehren.
Wenn Bahngleise oder Autobahnen im betroffenen Gebiet liegen,
ist die Belastung der städtischen und überregionalen
Infrastruktur noch stärker zu spüren.
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Vorschläge gesucht:
Ausschreibung des „Fakir Baykurt Kulturpreises“ 2024
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Duisburg, 26.
Februar 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den
1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr zum
sechsten Mal der Fakir-BaykurtKulturpreis vergeben. Dank der
Unterstützung der Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in
Höhe von 2.500 Euro gestiftet hat, kann auch in diesem Jahr
wieder eine herausragende kulturelle Leistung im Bereich des
interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende aller
Nationen, die sich um die positive Gestaltung des
Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben werden.
Fotos Stadt Duisburg
Alle
Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgefordert, in einem
schriftlichen Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen,
Initiativen, Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den
Preis prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben
unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür einberufenes
Gremium. Der mit 2500 Euro dotierte Preis soll an eine
natürliche Person bzw. Personenvereinigung vergeben werden,
die bzw. deren Mitglieder in Duisburg wohnen oder arbeiten.
Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022 an
Hovhannes Margaryan
Auszuzeichnen sind besonderes Engagement um die positive
Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen
Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische
Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können
Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Film/Video,
Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater, sowie
soziokulturelle und multikulturelle Projekte prämiert werden.
Vorschläge können bis spätestens
30. Juni 2024 bei den Kulturbetrieben Stadt Duisburg,
Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg (E-Mail:
c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203/283 62269)
eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte Darstellung
zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen
Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung
(Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse und
ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und eine
Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Die Grundsätze über die
Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und weitere
Informationen können auf der Homepage des Kulturbüros
eingesehen werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php
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Umweltamt: Tipps und Tricks zum Umgang mit dem
Holzofen
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Duisburg, 23. Februzar 2024 - Das Umweltamt der Stadt Duisburg führt in
Kooperation mit Ofenakademie.de eine Aufklärungs- und
Informationskampagne zum effizienten Umgang mit dem Holzofen durch.
Nutzerinnen und Nutzer von Kaminen und Öfen können lokale
Luftverschmutzung aktiv reduzieren. Ziel ist es, die lokale
Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler
privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern.
„Nach aktueller Forschungslage ist es möglich, die
Feinstaubbelastung um 50 Prozent, den CO2-Ausstoß um bis zu 35
Prozent und die Menge organischer Schadstoffe um bis zu 50 Prozent
zu reduzieren. Vorrausetzung ist es, dass die Holzöfen richtig
bedient werden“, so Peter Heise vom Umweltamt. Das ist gerade im
Winter besonders wichtig, weil viele Bürgerinnen und Bürger ihre
sonst eher selten genutzten Kamine und Öfen anwerfen, um gezielt Gas
oder Heizöl zu sparen. Andere hätten sich gerade jetzt erstmalig
einen neuen Ofen installieren lassen.
In jedem dritten
Haushalt Deutschlands soll es bereits einen holzbetriebenen Ofen
geben. Und die sollen in Summe laut Umweltbundesamt für rund 20
Prozent des Feinstaubs verantwortlich sein. Um möglichst viele
Besitzerinnen und Besitzer von Holzöfen gleichzeitig informieren zu
können, hat sich die Stadt Duisburg für eine Kooperation mit der
deutschen Ofenakademie entschlossen: Die Online-Schulungsplattform
ist darauf zugeschnitten die rund 11,5 Mio. Ofennutzer in
Deutschland schnell und einfach zu informieren und aufzuklären.
Kernstück ist ein etwa 90-minütiger Onlinekurs, in dem
Experten und Expertinnen erklären, worauf beim Heizen mit Holz
besonders zu achten ist. Das Seminar kann jederzeit begonnen oder
unterbrochen und später fortgesetzt werden. Holzofen-Besitzer können
dauerhaft Geld sparen, weil sie weniger Holz einsetzen und
geringeren Wartungsaufwand haben. Die Haltbarkeit des Ofens wird
verlängert und auch die eigene Schadstoffbelastung im Wohnzimmer
kann reduziert werden.
Das Umweltamt will in der zweiten
Hälfte der Heizperiode die Akzeptanz testen und bietet 150
heimischen Hausbesitzern und Mietern, die einen Holzofen nutzen,
einen kostenlosen Gutschein für den Besuch der OnlineAkademie. Die
Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können auf der Internetseite
www.ofenakademie.de/duisburg einen Zugangscode abfragen. Wer
eigenverantwortlich etwas für den Klimaschutz tun will, kann auf der
Schulungsplattform www.ofenakademie.de in einem
Online-Selbstlernkurs weitere wichtige Informationen erhalten.
Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Duisburger
Umweltamtes:
www.duisburg.de/microsites/umwelt-natur-klima/index.php
(C) Die Ofenakademie
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Freiwilligenagentur Duisburg gegründet
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Duisburg, 23. Februar 2024 - In Duisburg
wird das Ehrenamt künftig noch stärker gefördert:
Oberbürgermeister Sören Link hat gestern gemeinsam mit
Vertretern der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sowie
dem Jugendring und dem Stadtsportbund die Freiwilligenagentur
Duisburg ins Leben gerufen. „Das Ehrenamt wird in den
kommenden Jahren für unsere Gesellschaft weiter an Bedeutung
gewinnen. Mit der Gründung der Freiwilligenagentur schaffen
wir eine zentrale Anlaufstelle in Duisburg.
Durch
die enge Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den
beteiligten Verbänden wird die Agentur einen wichtigen
Beitrag für das Gemeinwohl und den sozialen Zusammenhalt in
unserer Stadt leisten“, sagt Oberbürgermeister Sören Link,
der zum Vorsitzenden der Freiwilligenagentur gewählt wurde.
Der Rat der Stadt Duisburg hatte die Gründung der Agentur
durch seinen Beschluss in der Ratssitzung im November 2023
erst möglich gemacht.
Die Freiwilligenagentur
ergänzt das bereits vorhandene Angebot der Duisburger
Ehrenamtslandschaft und verfolgt das Ziel, das freiwillige
Engagement zu fördern und die Anerkennungskultur zu stärken.
Durch das erweiterte Angebot sollen Duisburgerinnen und
Duisburger die Möglichkeit bekommen, sich einfach und
unkompliziert ehrenamtlich im Stadtleben einzubringen.
Hauptziel ist es, Menschen zur Aufnahme einer ehrenamtlichen
Tätigkeit zu motivieren.
Durch die Gründung wird
es zukünftig auch möglich sein, Fördermittel für
Engagementprojekte abzurufen, die speziell auf
Freiwilligenagenturen zugeschnitten sind. Die
Freiwilligenagentur wird ihre Arbeit nach der Eintragung in
das Vereinsregister aufnehmen. An der von der Stadt Duisburg
initiierten Gründungsversammlung im Rathaus haben
teilgenommen: Diakoniewerk, Caritasverband, AWO, DRK, Der
Paritätische, Grafschafter Diakonie, Jugendring und
Stadtsportbund.
Neuer Betreiber für die
Duisburger Radstation Die Duisburger Radstation
am Hauptbahnhof bekommt zum 1. März 2024 einen neuen
Betreiber: Die PHG Duisburg gGmbH übernimmt zu diesem
Zeitpunkt die Radstation mit ihren 450 Abstellplätzen und der
Werkstatt, die von Fachpersonal geführt wird. Es wird
allerdings noch ein wenig dauern, bis die Werkstatt sämtliche
Kundenwünsche erfüllen kann, da die Ausstattung zunächst
komplettiert werden muss. Leider hat der bisherige Betreiber
der Radstation im Herbst insolvenzbedingt seinen Betrieb
eingestellt.
Zwar war das Einstellen von
Fahrrädern für Bestandskunden im computergestützten System
weiterhin möglich. Die Bewachung der Fahrräder entfiel
allerdings, und die Werkstatt wurde geschlossen. Die Stadt
Duisburg, in deren Eigentum sich die Radstation befindet, hat
damit einen neuen Betreiber gefunden. Das eigene Fahrrad
sicher und witterungsgeschützt abstellen zu können, ist auch
am Duisburger Hauptbahnhof von besonderer Bedeutung,
besonders für Zugpendler. Vor allem wertvollere Fahrräder
können hier zu angemessenen Preisen, die von der Dauer von
einem Tag bis zu einem Jahr gestaffelt sind, sicher
abgestellt werden.
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Jugendamt: „New Talents Ruhr“
sucht künstlerische Nachwuchskräfte aus Duisburg
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Duisburg, 21.
Februar 2024 - „New Talents Ruhr“ (NTR) ist ein
Kooperationsprojekt, das der Regionalverband Ruhr (RVR)
zusammen mit elf Städten der Metropole Ruhr organisiert. Das
Jugendamt der Stadt Duisburg ist als Kooperationspartner an
diesem Projekt beteiligt und möchte jungen künstlerischen
Talenten aus Duisburg die Chance geben, sich für das
Sommercamp im August zu bewerben.
Das
umfangreiche Nachwuchsförderprojekt richtet sich an
künstlerische Talente ab 16 Jahren aus der Region Ruhr. Nach
einer erfolgreichen Bewerbung nehmen die Talente an einem
Sommercamp teil und können sich für ein zweijähriges
Mentoring qualifizieren. Die künstlerische Leitung des
Programms teilen sich die Akademie für Theater und
Digitalität des Theaters Dortmund, die Folkwang Universität
der Künste, Pottporus e.V., das Theater im Depot e.V. und
URBANATIX.
Diese vier Partner setzen die
vier Schwerpunkte „Digitale Künste & Perfomance“,
„Elektronische Musik“, „Urban Arts“ sowie „Neuer Zirkus“. Wer
kann sich bewerben? Künstlerische Talente ab 16 Jahren, die
ihren Wohnsitz, oder einen Lebensmittelpunkt in Duisburg oder
einer der Partnerstädte haben, sind eingeladen sich auf einen
Platz im Programm zu bewerben. Neugier und Offenheit sind für
mindestens einen der Schwerpunkte vorhanden, sowie
Leidenschaft für künstlerische, kreative Tätigkeiten.
Interessierte können sich über die Internetseite
www.newtalents.rvr.ruhr bewerben. Aus den Bewerbungen werden
88 Talente ausgewählt, die in den Sommerferien vom 9. bis 18.
August an einem künstlerischen Camp mit Übernachtung und
Verpflegung in Dortmund teilnehmen dürfen. Dort werden die
Talente angeleitet schwerpunktübergreifend künstlerisch zu
arbeiten. Das Camp mündet in einer öffentlichen Abschlussshow
am 17. August. Dort werden die Ergebnisse der künstlerischen
Zusammenarbeit aus der Camp Woche präsentiert. Zusätzlich
bietet NTR im Nachgang zur Campwoche den Talenten weitere
Möglichkeiten der Vernetzung und des künstlerischen
Austauschs.
Weiterhin sollen Besuche von
Kunst- und Kulturveranstaltungen angeboten werden. Insgesamt
32 Teilnehmende erhalten die Chance auf ein zweijähriges
Mentoring. Das Mentoring ist eine individuelle Förderung, die
neben der (schulischen) Ausbildung/Arbeit umgesetzt werden
kann. Es richtet sich an junge Menschen, die ihre
künstlerischen Talente intensiv ausbauen möchten und eine
berufliche, künstlerische, Zukunft anstreben. Die Inhalte des
Mentorings richten sich nach den Bedürfnissen und Zielen der
Mentees (Auftritte, Aufnahmeprüfungen, Selbstmarketing o.ä.),
sowie einen internationalen Schwerpunkt, der den Talenten
Zugang zu Workshops internationaler Künstler*innen
ermöglichen soll.
Ein kurzer Auslandsaufenthalt in
Manchester im Jahr 2025 ist dabei in Planung. Das komplette
Programm ist für die Teilnehmenden kostenlos. Das Ministerium
für Kultur und Wissenschaft des Landes NordrheinWestfalen
fördert das Projekt NEW TALENTS RUHR innerhalb von Neue
Künste Ruhr. Das Mentoring-Programm wird unterstützt durch
die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West.
Weitere Informationen unter www.newtalents.rvr.ruhr sowie bei
Instagram: @newtalentsruhr
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Bürgerservice: Ausweisdokumente
rechtzeitig vor den Ferien auf Gültigkeit überprüfen
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Duisburg, 21. Februar 2024 - In wenigen
Wochen, am 25. März, beginnen die Osterferien in
NordrheinWestfalen. Der Bürgerservice der Stadt Duisburg
empfiehlt daher, sich frühzeitig um die Neubeantragung von
Ausweisdokumenten zu kümmern. Bürgerinnen und Bürger sollten
ihre eigenen Ausweisdokumente und ganz besonders die der
Kinder überprüfen. Hierbei gilt es zu beachten, dass seit dem
1. Januar keine Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr
ausgestellt werden dürfen.
Es gibt nur noch die
Möglichkeit, einen Personalausweis oder Reisepass für Kinder
zu beantragen. Die Gültigkeitsdauer von derzeit noch
ausgestellten Kinderreisepässen bleibt jedoch weiterhin
bestehen. Aktuell können in den sieben
Bürger-Service-Stationen ausreichend zeitnahe Termine
angeboten werden. Der Besuch ist nur mit einem vorher
gebuchten Online-Termin unter www.duisburg.de/termine
möglich. Die Ausweisdokumente werden durch die
Bundesdruckerei gefertigt. Dies dauert in der Regel vier
Wochen ab Antragsstellung.
Foto Ilja Höpping/Stadt
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Vorübergehende Schließung:
Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März neue Räumlichkeiten in
Duisburg-Neumühl
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Duisburg, 19. Februar 2024 - Das
Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März ein neues, modernes
Gebäude auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl.
Während des sukzessiven Umzuges zum neuen Standort können
zeitweise keine Dienstleistungen in der Fahrerlaubnis- und
Zulassungsbehörde angeboten werden und es kommt zur
vorübergehenden Schließung: Fahrerlaubnisbehörde Die
Fahrerlaubnisbehörde bleibt von Dienstag, 5. März, bis
einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort auf
der Daimlerstraße 3 in Duisburg-Neumühl geschlossen und
öffnet voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort.
Zulassungsbehörde / Personen- und Güterverkehr.
Neues Straßenverkehrsamt.in Duisburg-Neumühl - Bild: Ilja
Höpping / Stadt Duisburg
Die Zulassungsbehörde und
der Bereich Personen- und Güterverkehr bleiben von
Donnerstag, 7. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am
bisherigen Standort Ludwig-Krohne-Straße 6 in Duissern
geschlossen. Beide Bereiche öffnen voraussichtlich wieder am
12. März am neuen Standort. Während der Schließungszeiten
finden abschließende Aufbauten, technische Anschlussarbeiten
und der gesamte Umzug statt. Außerdem soll zum Ende ein sog.
„Belastungstest“ am 11. März durchgeführt werden, bevor dann
wieder sukzessive für die folgenden Tage für alle Bereiche
des Straßenverkehrsamtes am neuen Standort Online-Termine auf
www.duisburg.de freigeschaltet werden.
Der
Regelbetrieb von allen Bereichen des Straßenverkehrsamtes
„unter einem Dach“ an der Theodor-Heuss-Straße 80 in
Duisburg-Neumühl wird voraussichtlich ab Dienstag, 12. März,
wieder aufgenommen. In den vergangenen Monaten wurden die
notwendigen Innenausbauten und erforderlichen technischen
Vorrichtungen für einen Betrieb des Straßenverkehrsamtes im
Neubau abgeschlossen werden. Die Zulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des
Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle
Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität.
Dazu zählen unter anderem die Zulassung und Abmeldung von
Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten sowie Genehmigungen
für den gewerblichen Verkehr. Rund 90 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes sowie Auszubildende aus
den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie
Personen- und Güterverkehr ziehen in das dreigeschossige
Gebäude mit 4.350 Quadratmetern.
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Qualifizierungsangebot für
Ehrenamtliche
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Duisburg, 19. Februar 2024 - Das Kommunale
Integrationszentrum (KI) und die Volkshochschule Duisburg
(VHS) bieten von März bis Ende Juni wieder unterschiedliche
Fortbildungen für Ehrenamtliche an. Ehrenamtliches Engagement
ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft und stärkt das
Gemeinwesen. Mit diesen Workshops haben ehrenamtlich
Engagierte die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen
weiterzuentwickeln. Folgende Themen werden angeboten: -
Ehrenamtliche gewinnen und halten, - Projekte planen im
Ehrenamt, - Projekte im Team gestalten, - Empowerment
von Geflüchteten, - Zeit- und Selbstmanagement im
Ehrenamt, - Vielfalt verstehen – zum Umgang mit
kultureller Vielfalt, - sowie 17 Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung – eine Einführung für Ehrenamtliche.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Außerdem wird eine
Fortbildung zum/zur ehrenamtlichen Sprachbegleiter und
Sprachbegleiterin angeboten. Die Teilnahme kostet 20 Euro.
Eine vorherige Anmeldung zu den Fortbildungen unter
www.vhsduisburg.de oder in einer der VHS-Geschäftsstellen ist
erforderlich. Weitere Informationen gibt es bei der VHS bei
Marissa Turac telefonisch unter 0203 283-8452 oder per E-Mail
unter m.turac@stadt-duisburg.de oder beim KI bei Schewa van
Uden telefonisch unter 0203 283-8136 oder per EMail unter
s.vanuden@stadt-duisburg.de.
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Schulanmeldungen
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Insgesamt haben sich in Duisburg
bislang 4.237 Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden
Schulen angemeldet. Duisburg, 19. Februar 2024 -
In den vierten Klassen der Grundschulen befinden sich aktuell
etwa 4.600 Schülerinnen und Schüler. Die Verteilung auf
die einzelnen Schulformen zeigt sich folgendermaßen:
• Hauptschule: 5 • Gesamtschulen:
2.192 • Sekundarschulen: 139
• Realschulen: 406 • Gymnasien:
1.495
Dabei gilt es zu beachten, dass es sich
hierbei um die reinen Anmeldezahlen handelt. Die
abschließenden Zahlen, wie viele Schülerinnen und Schüler
schlussendlich an den Schulen anfangen, ergeben sich erst
nach Start des Schuljahres 2024/25. In diesem Jahr sind die
Duisburger Realschulen vergleichsweise stark nachgefragt -
insgesamt 406 Anmeldungen liegen den vier städtischen
Realschulen vor. Wegen dieser Entwicklung plant der
Schulträger, das Angebot an Realschulplätzen in den kommenden
Jahren zu erweitern.
Bei den Gesamtschulen
liegen die Anmeldung unter dem Vorjahreswert. Knapp 2.200
Schülerinnen und Schüler meldeten sich an den 15
Gesamtschulen der Stadt an. Es wird dennoch dazukommen, dass
nicht alle Schülerinnen und Schüler einen Platz an ihrer
Wunschschule bekommen, da an einigen Gesamtschulen die
Nachfrage höher ist als das Schulplatzangebot. Stark
nachgefragt waren in diesem Jahr besonders die
Gottfried-Wilhelm-Leibnitz-Gesamtschule in Hamborn und die
Lise-Meitner Gesamtschule in Rheinhausen.
Die
Nachfrage an den Gymnasien entspricht trotz steigender
Schülerzahlen dem Schulplatzangebot der Stadt. Bislang
meldeten sich knapp 1.500 Kinder für die 1530 vorliegenden
Plätze an. Die Zahlen liegen damit auf dem Niveau des
Vorjahres. An den beiden sechszügigen Sekundarschulen haben
sich bislang Schülerinnen und Schüler für jeweils drei
Eingangsklassen angemeldet - hier ist also noch etwa jeder
zweite Schulplatz frei. Ende des Monats finden die
sogenannten Koordinierungen statt.
Dabei werden
insbesondere bei den Schulen mit Anmeldeüberhang die
angemeldeten Schülerinnen und Schüler bestmöglich den
vorhandenen Schulplätzen zugeteilt. Mit dem Versand der
Aufnahmebescheide oder der Empfehlung der Alternativschule an
die Eltern der Kinder ist Mitte März zu rechnen.
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Stadt Duisburg bietet weiterhin attraktive
Ausbildungs- und Studienplätze an
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Verwaltungsbetrieb, IT oder
Bauingenieurwesen Duisburg, 16. Februar 2024 -
Die Stadtverwaltung Duisburg bietet für das Jahr 2024
insgesamt 333 Ausbildungs- und Studienplätze an. Die
Bewerbungsphase läuft auf Hochtouren und es sind bereits über
3.000 Bewerbungen eingegangen. Für einige Ausbildungsplätze
gibt es bereits ausreichend Bewerbungen, beispielsweise für
die Verwaltungswirte oder die praxisintegrierte Ausbildung
als Erzieher.
Für andere Berufsbilder besteht für
potenzielle Bewerberinnen und Bewerber noch die Möglichkeit
sich zu bewerben und an einem Auswahlverfahren teilzunehmen.
Dieses besteht aus einem Online-Test und einem persönlichen
Gespräch.
Die Stadt Duisburg bietet vielfältige Berufsbilder an. Neben
den klassischen Berufsbildern, wie beispielsweise dem
Bachelorstudiengang für den Verwaltungsbetrieb, kann man sich
ebenfalls noch für ein duales Studium im Bereich Vermessung
oder Bauingenieurwesen bewerben. Ebenfalls attraktiv und
zukunftssicher ist eine Ausbildung im IT-Bereich. Sowohl
während als auch nach der Ausbildung bietet die Stadt
Duisburg ihren Mitarbeitenden gute Verdienstmöglichkeiten,
einen abwechslungsreichen Berufsalltag, eine gesunde
Work-Life-Balance und einen zukunftssicheren Job.
Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten und zum
Bewerbungsprozess gibt es im Internet unter
www.duisburg.de/ausbildung. Die Bewerbungen werden dort
online entgegengenommen. Einblicke in den Alltag der
Auszubildenden gibt es über die Social-MediaKanäle unter
www.facebook.de/ausbildung.DU oder
www.instagram.com/stadtduisburg_ausbildung
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Jeder kann mitmachen: Projekt „Ich bin von hier!“
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Duisburg, 14. Februar 2024 - Das Projekt
sucht Duisburgerinnen und Duisburger die über ihre
Erfahrungen zum Thema erlebte Diversität und kulturelle
Vielfalt sprechen. Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind
aufgerufen beim Projekt „Ich bin von hier!“ mitzumachen. Das
NRW Kultursekretariat (NRWKS) hat gemeinsam mit seinen
Mitgliedsstädten das Projekt ins Leben gerufen.
„Ich begrüße diese Projektausschreibung ganz ausdrücklich.
Wenn wir zuhören, Gemeinsamkeiten und Unterschiede würdigen,
werden wir zu einer klügeren, zusammenführenden und besseren
Gesellschaft. Eine Ausschreibung, die vielleicht gerade jetzt
zum richtigen Zeitpunkt kommt. Ich bin sehr gespannt, welche
Beiträge uns erreichen werden“, so Kulturdezernentin Linda
Wagner. Interessierte können künstlerisch in Video- oder
Höraufnahmen über erlebte Vielfalt und Diversität im Sinne
von kulturellem Hintergrund und Herkunft im eigenen Umfeld,
in der Stadt und im Stadtteil sprechen: „Wie erlebe und
praktiziere ich kulturelle Vielfalt? Wie lassen sich meine
Erfahrungen mit einem künstlerischen Ansatz ausdrücken?“
Die Video-/Handyfilme und/oder Hörstücke dürfen
maximal fünf Minuten lang sein und es muss der lokale Bezug
zu Duisburg oder einem Stadtteil erkennbar sein. Lediglich
ein repräsentatives Bild als digitales „Titelblatt“ muss
beigefügt werden. Bewerben kann sich jeder, künstlerische
Erfahrungen werden nicht vorausgesetzt. Eine Projektskizze
ist nicht erforderlich. Eine Fachjury wählt den besten
Beitrag aus. Beurteilt werden der thematische Bezug, der
Bezug zur Stadt und zum Viertel, die Qualität des
künstlerischen Ansatzes und dessen kreative Ausführung sowie
die technische Kompatibilität für die digitale
Bildschirmdarstellung. Das Preisgeld beträgt 2000 Euro. Der
Preis wird vom NRW Kultursekretariat gestiftet.
Interessierte Duisburgerinnen und Duisburger können ihre
Beiträge bis zum 31. März via WeTransfer per E-Mail an
kulturbuero@stadt-duisburg.de senden. Mit der Bewerbung wird
das Einverständnis zur Veröffentlichung vorausgesetzt. Die
Einverständniserklärung, die auf der Internetseite des
Kulturbüros Duisburg hinterlegt ist, muss mit eingereicht
werden:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/aktuelles/inhaltsseiten/ausschreibung-ich-bin-von-hier.php.
Bei Rückfragen steht Daniel Jung vom Kulturbüro
unter (0203) 283-62262 zur Verfügung. Alle Beiträge aus den
20 Mitgliedsstädten findet man ab dem Sommer der Website des
NRWKS unter www.nrw-kultur.de, auf den Social-MediaKanälen
(Instagram, Facebook und Vimeo). Außerdem werden die Videos
beim Festakt zur Preisverleihung (Jubiläumsveranstaltung in
der Oper Wuppertal) am 6. September gezeigt. Die zentrale
Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger aller
beteiligten Mitgliedsstädte erfolgt bis zum 30. Juni.
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Wann und wo de Zoch kütt
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Meiderich Blutwurstsonntagsumzug am 4. Februar
2024
Wehofen Kinderkarnevalszug am 10. Februar
2024
Homberg/Moers Nelkensamstagszug am 10. Februar
2024
Hamborn Kinderkarnevalsumzug am 11. Februar
2024
Serm Karnevalsumzug am 11. Februar 2024
Neumühl Karnevalszug "Die Pilssucher" am 12. Februar
2024
Stadtmitte Rosenmontagszug am 12. Februar
2024
Helau!
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Auswirkungen der Grundsteuerreform
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Duisburg, 6. Februar 2024 - Aufgrund eines
Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wird
die Grundsteuer ab 2025 anhand neuer gesetzlicher Regelungen
des Bundes festgesetzt, die auch in NRW zur Anwendung kommen.
Zur Berechnung der individuellen Grundsteuer wird - wie
bisher - auf Basis des vom Finanzamt festgesetzten
Grundsteuermessbetrages, der sich aus einer Multiplikation
von Grundsteuerwert (bislang Einheitswert) und Messzahl
ergibt, der gemeindliche Hebesatz angewandt.
Aktuell liegen für rund 83 Prozent der Grundstücke in
Duisburg die ab 2025 gültigen Messbeträge vor. Hiernach
zeichnet sich der aktuell in den Medien beschriebene Trend
ab, dass ab dem kommenden Jahr die Eigentümer von
Geschäftsgrundstücken deutlich entlastet werden, während
insbesondere die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
stärker belastet werden. Hochgerechnet liegen die von den
Finanzämtern bisher übermittelten Grundsteuermessbeträge um
16,2 Prozent unter den noch für 2024 für die gleichen
Grundstücke gültigen Messbeträge.
Dies ist
weitestgehend auf eine erhebliche Verminderung der
Messbeträge für Geschäftsgrundstücke zurückzuführen. Bliebe
es dabei, läge ein aufkommensneutraler Hebesatz bei 1009 v.H.
(bisher 845 v.H.). Im Ergebnis würden die Eigentümer von
Geschäftsgrundstücken um rund 37 Prozent entlastet, während
sich für die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
durchschnittlich Erhöhungen um circa 40 Prozent ergeben
würden.
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin
Murrack erläutert: „Für eine gleichmäßigere Verteilung auf
die Steuerzahler müssten die Messbeträge für
Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden, wie es beispielsweise
Sachsen und Saarland auf Grundlage entsprechender
Probeberechnungen sehr frühzeitig umgesetzt haben. Mit dieser
Stellschraube könnte das Grundsteueraufkommen auch in
Duisburg insgesamt bei unverändertem Hebesatz erhalten
werden, wobei die Eigentümer von gewerblichen Grundstücken
dennoch moderat entlastet würden.“
Einen
entsprechenden Appell hat Oberbürgermeister Sören Link
vergangene Woche an Ministerpräsident Hendrik Wüst gerichtet,
mit dem Ansinnen, auch für NRW eine adäquate Lösung zu
finden. Ohne eine Anpassung der Messzahlen durch das Land,
müsste - um eine Belastung für die Grundstücksgruppe der Ein-
und Zweifamilienhäuser in Duisburg gänzlich zu vermeiden -
der Hebesatz so weit abgesenkt werden, dass rund 40 Millionen
Euro im Haushalt 2025 fehlen würden. Damit wäre ein
gesetzeskonformer Haushalt in weite Ferne gerückt. In der
Sitzung am 19. Februar wird der Rat der Stadt Duisburg über
die aktuelle Entwicklung informiert.
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20114395
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Umweltamt der Stadt Duisburg:
Heckenschnitt nur noch bis 29. Februar möglich
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Duisburg, 5. Februar 2024 - Die gesetzlich
zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune und Gebüsche
sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden
dürfen, neigt sich mit dem 29. Februar als letztem möglichen
Tag dem Ende entgegen. In der Zeit von März bis September
sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur
Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Nach dem
Bundesnaturschutzgesetzes dürfen diese Gehölze dann erst
wieder im Herbst ab dem 1. Oktober abgeschnitten oder auf den
Stock gesetzt werden. Durch die gesetzliche Regelung sollen
die heimischen Vögel, die bereits im zeitigen Frühjahr mit
dem Brutgeschäft beginnen, ungestört Nistmöglichkeiten
erhalten und vor Störungen geschützt werden.
•
Baumfällungen Wer einen Baum im eigenen Garten fällen
möchte, muss außerdem den Artenschutz beachten, das heißt
wenn Vögel dort brüten oder Fledermäuse in Höhlungen ihr
Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Ferner dürfen
Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, das bedeutet
im Wesentlichen außerhalb der im Zusammenhang geschlossenen
Bebauung, nach wie vor nicht ohne eine entsprechende
landschaftsrechtliche Befreiung beseitigt werden. Auch können
besonders markante und für das Landschaftsbild und den
Naturhaushalt wertvolle Bäume nach dem
Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmale ausgewiesen sein
und unterliegen demnach ebenfalls einem hohen Schutz.
•
Bäume können auch den Regelungen des Denkmalschutzes
unterliegen, zum Beispiel wenn sie prägend für eine
denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal sind. Daher
ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten Umgebung
eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per EMail an
denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser ggf.
durch den Denkmalschutz geschützt ist. Zusätzlich können
vorab auf der Internetseite der Denkmalbehörde der Stadt
Duisburg über die „Denkmalliste online“ denkmalgeschützte
Gebäude ermittelt werden. Ansonsten ist für die Fällung von
Bäumen im eigenen Garten keine Genehmigung notwendig.
•
Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) Brauchtumsfeuer müssen
beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an
veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.
Schnittgut von Gehölzen wird oftmals bei Osterfeuern
(„Brauchtumsfeuer“) verbrannt. Hierbei gilt es jedoch,
folgende wichtige Hinweise zu beachten: Vor Entzünden des
Feuers sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich
gerne Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden
Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben
werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle
gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen.
Sollten Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig
nicht verbrannt werden, da die Nester nach dem
Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.
•
Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten ist
eine entsprechende Befreiung von den Verboten des
Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per
E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Auch in
Naturschutzgebieten ist das Feuermachen verboten, allerdings
wird hier für das Abhalten von Brauchtumsfeuern im Gegensatz
zu Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.
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Stadtranderholung 2024: Betreuerinnen und Betreuer gesucht
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Duisburg, 5.
Februar 2024 - Die Bewerbungsphase für die Stadtranderholung
des Jugendamtes Duisburg ist eröffnet. Gesucht werden
motivierte junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren, die vom
29. Juli bis 16. August als Betreuerinnen und Betreuer aktiv
werden möchten. Die Stadtranderholung, ein fester Bestandteil
der Duisburger Sommerferien, bietet an 19 verschiedenen
Standorten eine abwechslungsreiche Betreuung für Schulkinder
ab der zweiten Grundschulklasse bis zum 13. Lebensjahr.
Interessierte, die gerne mit Kindern arbeiten und sich in
einem Team junger Leute einbringen möchten, haben jetzt die
Möglichkeit, sich beim Jugendamt Duisburg zu bewerben.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Vorausgesetzt wird lediglich ein Mindestalter von 16 Jahren
und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Vor Beginn
der Stadtranderholung organisiert das Jugendamt
Wochenendschulungen und Erste-Hilfe-Kurse zur Vorbereitung
auf die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer.
Die Teilnahme daran ist
verpflichtend. Für diese Jugendleitertätigkeit wird eine
steuerfreie Vergütung von bis zu 500 Euro gezahlt. Weitere
Informationen zur Stadtranderholung und den Link für die
Online-Bewerbung gibt es im Internet unter
www.duisburg.de/stadtranderholung. Bewerbungsschluss ist
Freitag, 1. März.
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Bürger- und Ordnungsamt informiert
über Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei
Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
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Duisburg, 31.
Januar 2024 - Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam
mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit
die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird,
sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und
Jugendliche nüchtern bleiben. Leider endet die Karnevalsparty
jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt,
auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus.
In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen
schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert
angetroffen. Obwohl die in der Vergangenheit durchgeführten
Kontrollen positive Wirkungen feststellen ließen, wird das
Bürger- und Ordnungsamt anlässlich der Duisburger
Karnevalsumzüge, sowie bei den großen Altweiberfeiern am
Kometenplatz in Duisburg-Walsum und am Gelände des alten
Güterbahnhofs in der Stadtmitte auch in diesem Jahr wieder
Jugendschutzkontrollen durchführen. Das Jugendschutzgesetz
untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe
alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren.
Wer für seine Stimmung gar hochprozentige
Begleiter, wie beispielsweise Whiskey, Wodka, Alkopops,
beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet
haben. Dabei ist zu beachten, dass auch die Weitergabe von
Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen
Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Die Einhaltung
dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte
Kontrollen überwacht. Für Gewerbetreibende besteht in
Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden
durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“
haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu
rechnen.
Im Wiederholungsfall droht sogar eine
Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen
ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und
Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal
für die Sicherheit der Karnevalsbesucher, und Teilnehmerinnen
und Teilnehmer der Duisburger Karnevalsumzüge präsent. Die
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle
Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und
auftretenden Gefahren, sowie die Beseitigung von
ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen
Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei
wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.
Die Präsenz des städtischen Außendienstes erfolgt in
diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen
Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen
und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die
Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen
informieren. Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und
Ordnungsamtes ist aufgrund der umfangreichen Kontrollen an
Altweiber, 8. Februar, sowie von Karnevalsamstag, 10.
Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar, nicht
zu erreichen.
Am Freitag, 9. Februar, ist der SAD
nur eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch
unter (0203) 283 3900 erreichbar. Weitere Informationen rund
Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf
der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg
an den Karnevalstagen
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Duisburg, 31. Januar 2024 -
Mit dem Altweiberdonnerstag am 8. Februar beginnt
die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in
Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft. Wegen des
närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur
eingeschränkt erreichbar:
•
Am Rosenmontag, 12. Februar, bleiben
alle städtischen Dienststellen geschlossen. Dazu zählen
auch die städtischen Kindertageseinrichtungen und
Jugendzentren, die Volkshochschule, die Musik- und
Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen,
die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf,
Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie
die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum
und das Kultur- und Stadthistorische Museum.
•
Auch am Altweiberdonnerstag, 8.
Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein
eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz
in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr
geschlossen. Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen
Außenstellen, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt,
das Institut für Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die
Dienststelle zur Erteilung von Ausnahme-genehmigungen und
Parkerleichterungen im Stadthaus, die Geschäftsstellen der
Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und
Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr
geöffnet.
•
Die Stabsstelle für Wahlen im
Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den
Haesen 84“ schließt an Altweiber bereits ab 12 Uhr.
Bürger- und Ordnungsamt: Straßenverkehrsamt,
Fahrerlaubnisbehörde und städtischer Außendienst.
•
Das Straßenverkehrsamt und die
Fahrerlaubnisbehörde schließen an Altweiber um 13 Uhr. Der
städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes
ist ab Mittwoch, 7. Februar, 21 Uhr aufgrund umfangreicher
Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 10.
Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar nicht
zu erreichen.
•
Am Freitag, 9. Februar, ist der
städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis
16.30 Uhr telefonisch erreichbar. Ab Dienstag, 13. Februar
gilt wieder die reguläre Erreichbarkeit von 8 Uhr bis 23
Uhr. Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen
•
Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist
am Altweiberdonnerstag eingeschränkt bis 16 Uhr
erreichbar. Der Bürgerservice Homberg/Ruhrort/Baerl bleibt
an diesem Tag komplett geschlossen, die Bürgerservices
Meiderich/Beeck, Mitte, Rheinhausen und Süd schließen ab
13 Uhr, der Bürgerservice Walsum ab 10 Uhr.
•
Der Bürgerservice im Bezirksamt
Hamborn ist bis 11 Uhr geöffnet.
•
Bäder von DuisburgSport
Das Rhein-Ruhr-Bad hat wegen des Kinderkarnevalszugs
Hamborn auch am Karnevalssonntag, 11. Februar, zu. Ab
Dienstag, 13. Februar, stehen wieder alle Bäder zu den
gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
•
Bibliotheken Die
Zentralbibliothek und die Zweigstellen sind am
Altweiberdonnerstag zu den regulären Öffnungszeiten
geöffnet, nur die Bezirksbibliothek Walsum bleibt an
diesem Tag geschlossen. Die Bezirksbibliothek
HombergHochheide bleibt am Nelkensamstag, 10. Februar,
geschlossen. Die Zentralbibliothek und alle anderen
Bibliotheken bleiben am Rosenmontag geschlossen.
Die Leihfristen für die an den jeweiligen Standorten
entliehenen Medien werden automatisch angepasst. Die
Online-Angebote der Stadtbibliothek können auch an den
Karnevalstagen rund um die Uhr genutzt werden. Theater und
Museen Die Theaterkasse am Stadttheater hat am
Altweiberdonnerstag bis 18.30 Uhr geöffnet.
•
Das Kultur- und Stadthistorische
Museum und das Binnenschifffahrtsmuseum öffnen am
Altweiberdonnerstag regulär bis 17 Uhr. Stadtarchiv,
Volkshochschule, Musik- und Kunstschule und
Studieninstitut Der Lesesaal des Stadtarchivs ist am
Altweiberdonnerstag geschlossen; der Abendvortrag in der
Reihe „Stadtgeschichte donnerstags“ findet aber wie
geplant statt.
•
Der Unterricht an der Volkshochschule
Duisburg findet am Altweiberdonnerstag wie geplant statt.
Die Musik- und Kunstschule bleibt am Veilchendienstag, 13.
Februar, geschlossen.
•
Das Studieninstitut der Stadt
Duisburg hat am Altweiberdonnerstag sowie am Freitag, 9.
Februar, geschlossen. Es findet an beiden Tagen kein
Unterricht für Teilnehmende statt. Weitere Informationen
rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt
es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet
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Duisburg, 31.
Januar 2024 - Die heiße Phase des rheinischen
Karnevals startet Anfang Februar auch in Duisburg, dann
übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder
zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten
auf den Zugund Aufstellstrecken der Duisburger
Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten
Haltverboten (Verkehrszeichen 283).
Die
Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den
Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm,
Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 10. Februar
Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10. Februar
Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11. Februar
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar Karnevalszug „Die
Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 12. Februar Rosenmontagszug
in der Stadtmitte am Montag, 12. Februar
Das
Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich
darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der
auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zu halten
sind. Auch die geänderte Streckenführung des
Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet
werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der
Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab den frühen
Morgenstunden kontrollieren.
Verbotswidrig
parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in
diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von
den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei
Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere
Informationen rund Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Stadt informiert über das
Glasverbot bei Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und
Serm
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Duisburg, 31.
Januar 2024 - In der Vergangenheit kam es bei den
Karnevalsveranstaltungen in den Ortsteilen Wehofen und Serm
zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen.
Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener
Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der
Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche
Verletzungsgefahr. Daher wird seit einigen Jahren ein
räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die
Karnevalszüge in Serm und Wehofen erlassen. Damit konnte sich
die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem
Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot
angeordnet.
Das Glasverbot gilt am Samstag,
10. Februar, von 8 bis 18 Uhr in Duisburg-Wehofen für den
Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In
Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden Sonntag,
11. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für
die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den
Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher
mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern
entsorgen.
Der städtische Außendienst des Bürger-
und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots
kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen Zwangsmitteln
durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der
Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten.
Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger
Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein
Verbot ausgesprochen.
Weitere Informationen rund
Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf
der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet
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Duisburg, 25. Januar 2024 - Die heiße
Phase des rheinischen Karnevals startet Anfang Februar auch
in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es
gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu
Karneval gelten auf den Zugund Aufstellstrecken der
Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens
aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).
Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den
Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm,
Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
- Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar
- Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 10.
Februar - Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10.
Februar - Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11.
Februar - Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar
- Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 12.
Februar - Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag,
12. Februar
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an
dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle
Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen
angegebenen Zeiten autofrei zu halten sind. Auch die
geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte
sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte
werden die Einhaltung der Haltverbote an den
Veranstaltungstagen bereits ab den frühen Morgenstunden
kontrollieren.
Verbotswidrig parkende Fahrzeuge
werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang
entstehenden Kosten und Gebühren sind von den
verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei
Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere
Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es
auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval
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Neuer Mietspiegel für Duisburg tritt in Kraft
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Duisburg, 24. Januar 2024 - Für die Stadt
Duisburg wird zum 1. Februar ein neuer Mietspiegel in Kraft
treten, welcher als Richtschnur zur Ermittlung der
ortsüblichen Vergleichsmieten in Duisburg dient. Die
ermittelten Mietwerte bieten den Mietparteien eine
Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine
Miethöhe zu vereinbaren. Die Mietspiegelkommission, bestehend
aus Interessenvertretern der Arbeitsgemeinschaft der
Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein, der Haus- und
Grundeigentümervereine und der Mietervereine, hat erstmalig
einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen. Dieser
wurde in der heutigen Sitzung der Kommission beschlossen.
Bislang diente in Duisburg ein einfacher Mietspiegel
mit weniger strengen Anforderungen als Basis für die
Gestaltung der Mieten vor Ort. Der qualifizierte Mietspiegel
ist ein Instrument zur schrittweisen Ermittlung der
ortsüblichen Vergleichsmiete. Durch die Anwendung
wissenschaftlicher Grundsätze erhält der neue Mietspiegel
zudem eine noch höhere Beweiskraft vor Gericht. Mit dem ab
Februar gültigen Mietspiegel wurde die Ermittlung der
ortsüblichen Vergleichsmiete möglichst anwenderfreundlich
gestaltet. Daher steht nun erstmals auch ein
Online-Mitspiegelrechner zur Verfügung, mit welchem sich die
ortsübliche Vergleichsmiete mit adressenscharfer
Lagezuordnung sehr einfach ermitteln lässt.
Durch
den Methodenwechsel und weiteren Anpassungen, wie
beispielsweise einer neuen Einteilung der Baualtersklassen,
ist es jedoch nicht mehr ohne weiteres möglich, eine direkte
Vergleichbarkeit zwischen den Werten bisheriger Mietspiegel
und des neuen herzustellen. Die Mietspiegelbroschüre, der
zugehörige Methodenbericht, der OnlineMietspiegelrechner
sowie weitere Informationen und Ansprechpartner stehen ab dem
1. Februar auf der städtischen Internetseite unter
www.duisburg.de zur Verfügung.
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- Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von
Führerscheinen - Vorübergehende
Schließung des Hallenbades Neudorf
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Straßenverkehrsamt:
Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von
Führerscheinen Die Fahrerlaubnisbehörde des
Straßenverkehrsamtes weist darauf hin, dass alle
Duisburgerinnen und Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis
1970, die noch einen grau- oder rosafarbenen
Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen neuen
EU-Führerschein umtauschen müssen. Der Pflichtumtausch muss
bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Der alte Führerschein
verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit - ähnlich wie
ein Personalausweis.
Bereits jetzt empfiehlt die
Fahrerlaubnisbehörde auch für die kommenden Jahrgänge (ab
1971) sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, ab dem
Frühjahr und insbesondere im Sommer wird es erfahrungsgemäß
hierfür wieder viele freie Termine geben. Der Umtausch ist
nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde in DuisburgNeumühl
möglich. Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen
können über www.duisburg.de/termine („Führerscheinumtausch“)
gebucht werden.
Zum Termin werden der bisherige
Führerschein, ein biometrisches Lichtbild sowie
Personalausweis oder Pass benötigt. Sollte der Führerschein
nicht von der Stadt Duisburg ausgestellt worden sein, wird
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden
Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Die Karteikartenabschrift kann
online bei der ausstellenden Behörde angefordert werden. Die
Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand des neuen
Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post
(Einwurf-Einschreiben).
Symbolfoto mit Führerschein am Montag, den 08.01.24. Foto:
Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Der neue Führerschein
wird innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen nach
Antragsstellung zugestellt. Der bisherige Führerschein wird
bei Antragsstellung mit einer Gültigkeit von zwei Monaten
befristet und verliert mit Erhalt des neuen Führerscheins
seine Gültigkeit. Wer keinen gültigen Führerschein bei sich
führt, muss nach dem Stichtag bei einer Polizeikontrolle mit
einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Hintergrund des Umtausches ist eine neue
EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006.
Die Fristen zum Führerscheinumtausch im
Überblick Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.
Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Vorübergehende Schließung des Hallenbades Neudorf
Wegen notwendiger Arbeiten an der Wasserleitung
bleibt das Hallenbad Neudorf an der Memelstraße von Montag,
15. bis Mittwoch, 17. Januar geschlossen. Die Maßnahmen sind
erforderlich, um die Warmwasserversorgung wiederherzustellen,
da momentan nur kaltes Wasser in den Duschen zur Verfügung
steht. Weitere Informationen zu den Bädern gibt es online
unter www.baederportalduisburg.de und telefonisch bei der
Hotline unter 0203/283-4444.
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- Kältemaßnahmen zum Schutz vor Wind und Wetter
- Feuerwehr: Vollgelaufener Keller – was tun?
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Kältemaßnahmen zum Schutz vor Wind und Wetter
Duisburg, 09. Januar 2024 - Aufgrund der
aktuellen Witterungsverhältnisse weist die Stadt Duisburg
erneut darauf hin, dass wohnungslose Personen nicht
ungeschützt den Einflüssen des winterlichen Wetters
ausgesetzt sein müssen: „In Duisburg erhält jeder, der Hilfe
benötigt, einen Schlafplatz. Das Hilfesystem gewährleistet
diese Unterstützung unabhängig von der Witterungslage und der
Jahreszeit“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Im Rahmen des
präventiven Ansatzes im Hilfesystem ist generell die
wohnraummäßige Versorgung aller von Wohnungslosigkeit
bedrohten oder betroffenen Personen, erklärtes Ziel aller
Aktivitäten.
Anlaufstelle für alle Betroffenen
ist werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die „Zentrale
Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle“ (ZABV) der
Diakoniewerk Duisburg GmbH auf der Beekstraße 45 in der
Innenstadt. Über diesen Zeitraum hinaus stehen jederzeit
Ansprechpersonen in den entsprechenden
Notübernachtungsstellen bereit. Für Männer befindet sich
diese im Wolfgang-Eigemann-Haus an der Ruhrorter Straße 124
bis 126 in Ruhrort und für Frauen in der Paul-Rücker-Straße
52 in Neuenkamp.
Für Personen, die diese
Hilfeangebote aus ganz individuellen Gründen ablehnen, steht
eine witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit insbesondere
für die Nachtstunden am Hauptbahnhof (Ostseite/Mülheimer
Straße/Ecke Neudorfer Straße) mit der geöffneten
U-Bahn-Station durch die DVG zur Verfügung. Pfarrerin Barbara
Montag, Geschäftsführerin der Diakoniewerk Duisburg GmbH,
bittet die Duisburger und Duisburgerinnen: „Wer eine
obdachlose Person kaum geschützt in der Kälte schlafen sieht,
sollte sie ansprechen und fragen, ob sie Hilfe benötigt. Bei
unklarem Gesundheitszustand sollte man in jedem Fall einen
Krankenwagen rufen.“
Das Diakoniewerk bietet
Hilfen mit einem differenzierten Angebot für Wohnungslose und
von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote der
Wohnungslosenhilfe sind genau aufeinander abgestimmt und
ermöglichen es den Klientinnen und Klienten, einen Weg aus
der Wohnungslosigkeit zu finden. Hinweise auf obdachlose
Personen im Stadtgebiet nimmt die Fachstelle für
Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern 0203/283-8870,
0203/283-8885 oder über Call Duisburg 0203/94000 entgegen.
Weitere Informationen können auch in der ZABV 0203/9313100,
der Notübernachtungsstelle für Männer 0203/992990 oder der
Notübernachtungsstelle für Frauen 0203/609680 eingeholt
werden.
Auch der Verein Gemeinsam gegen Kälte
Duisburg e. V. unterstützt hier mit seinem Betreuungsmobil:
„Wir sind ganzjährig an den bekannten Anlaufstellen
unterwegs. Gerne gehen wir bedarfsgerecht individuellen
Hinweisen über mögliche Hilfebedarfe nach und fahren andere
Standorte an. Mit an Bord unseres Mobils sind neben warmen
Getränken und Essen auch Kleidung, Schlafsäcke und
Hygieneartikel. Als Teil und Unterstützer des Duisburger
Hilfesystems nutzen wir die persönlichen Gespräche, um die
Personen an professionelle Dienste weiterzuleiten“, so Bernd
Fastabend, 2. Vorsitzender des Vereins.
Feuerwehr: Vollgelaufener Keller – was tun?
Die Pegel sinken zwar kontinuierlich und Gefahren von
Überschwemmungen gibt es derzeit nicht, aber aufgrund des
Niederschlags der vergangenen Wochen kann der
Grundwasserspiegel weiter ansteigen und insbesondere in der
Nähe des Rheins und anderer Gewässer können Keller voll
Wasser laufen. Die Feuerwehr rät zur Vorsicht und gibt
wichtige Hinweise zum Auspumpen von Kellern, die dringend zu
beachten sind. Vorsicht ist schon deshalb geboten, weil in
Kellern Anschlüsse an das Stromnetz verbaut sind und daher
Wasserflächen in Gebäuden unter Strom stehen können. Hier
besteht Lebensgefahr (Gefahr von Stromschlägen)!
Außerdem kann das Wasser in Kellern Fäkalien aus dem
Abwassernetz und damit entsprechende Krankheitserreger
enthalten. Auch im Keller gelagerte Gefahrstoffe wie Lacke,
Farben und Öl aus Ölheizungen können im Wasser enthalten
sein. Nur wer diese Gefahren ausschließen kann, sollte zu
Beginn nur etwa ein Drittel des Wassers aus dem Keller
herauspumpen und einige Stunden abwarten, denn durch zu
frühes oder falsches Auspumpen kann die Gebäudestruktur
beschädigt werden. Bei stark nachströmendem oder trübem
Wasser die Pumpmaßnahmen sofort beenden.
Das
abgepumpte Wasser sollte nach Möglichkeit in die Kanalisation
eingeleitet und nicht einfach ins Freie gepumpt werden
(dadurch kann auch ein Zurückfließen ins Gebäude verhindert
werden). Ölhaltiges Wasser muss durch eine Fachfirma
abgepumpt und entsorgt werden. Auf keinen Fall sollten
Aggregate zum Betrieb von Pumpen oder Pumpen mit Motorantrieb
in geschlossenen Räumen betrieben werden, denn dann besteht
Vergiftungsgefahr! Pumparbeiten in der Nähe von Deichen sind
vorher mit dem jeweiligen Deicheigentümer und der
Aufsichtsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 54
Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz) abzustimmen. Durch
unsachgemäße Pumparbeiten können Schäden an Deichen
entstehen. Wer unsicher ist oder die Gefahrenlage nicht klar
einschätzen kann, wendet sich an die Feuerwehr über den
Notruf 112.
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Bürgerservice der Stadt Duisburg informiert über die
Abschaffung der Kinderreisepässe
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Duisburg, 05. Januar 2024 - Wer mit dem Kind verreisen möchte,
braucht in der Regel für das Kind einen Personalausweis, Reisepass
oder Kinderreisepass – letzterer wird jedoch aufgrund einer
Gesetzesänderung der Bundesregierung im Herbst 2023 – seit dem 1.
Januar nicht mehr ausgestellt und auch nicht verlängert. Bereits
ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer
regulären Ablauffrist .
Der städtische Bürgerservice
weist darauf hin, dass für Reisen innerhalb der Europäischen Union
(EU) ein Personalausweis ausreicht. Soll das Reiseziel hingegen
außerhalb der EU liegen, benötigt man für Kinder einen Reisepass.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise-
und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bei der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen
die Lieferzeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden.
Diese betragen aktuell beim Personalausweis etwa zwei bis drei
Wochen und beim Reisepass circa drei bis vier Wochen. In Notfällen
und bei kurzfristigen Reisen können vorläufige Personalausweise bzw.
Reisepässe beantragt werden. Weitere Informationen, welche Dokumente
für die Beantragung eines Reisepasses benötigt werden, sind online
abrufbar unter www.duisburg.de (Stichwort: „Reisepass“).
Der Personalausweis kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80
Euro, für Personen ab 24 Jahren 37 Euro. Der Reisepass kostet für
Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro, für Personen ab 24 Jahren 70
Euro. Die Ausweisdokumente können in allen sieben
Bürger-Service-Stationen beantragt werden. Für den Besuch einer
Bürger-Service-Station ist ein vorab gebuchter Online-Termin
notwendig. Aktuell stehen den Bürgerinnen und Bürgern Termine für
jede Dienstleistung in einer der sieben Bürger-ServiceStationen für
den darauffolgenden Tag zur Verfügung:
www.duisburg.de/termine
Übrigens zählen zu den meistgebuchten Dienstleistungen
vor allem die Beantragung von unterschiedlichen
Ausweisdokumenten. Die BürgerService-Stationen haben im Jahr
2023 insgesamt 266.877 Termine für Bürgerinnen und Bürger
angeboten. Im Vorjahr 2022 wurden 262.160 Termine
wahrgenommen. Die Bürger-Service-Stationen bieten insgesamt
über 30 verschiedene Dienstleistungen an.
Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Künftig brauchen auch
Kinder unter zwölf Jahren einen "normalen" Reisepass..Die
Ausweisdokumente können in allen sieben
Bürger-Service-Stationen im gesamten Stadtgebiet beantragt
werden. Foto Ilja Höpping / Stadt Duisburg
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Hallenbad Toeppersee hat am 8. Januar geschlossen
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Duisburg, 04. Januar 2024 - Wegen
notwendiger Arbeiten an der Hauptwasserleitung durch die
Stadtwerke Duisburg bleibt das Hallenbad Toeppersee am
Montag, 8. Januar, geschlossen. Dafür muss die
Wasserversorgung unterbrochen werden, so dass Duschen und
Toiletten an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen. Aktuelle
Informationen gibt es im Internet unter
www.baederportalduisburg.de.
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Zahlen und Daten des Standesamtes der Stadt Duisburg aus dem
Jahr 2023
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Beliebteste Vornamen, Geburtsbeurkundungen und
Eheschließungen Duisburg, 02. Januar 2024 -
„Emilia“ und „Noah“ waren im Jahr 2023 die
beliebtesten Vornamen, die Duisburger Eltern für ihre Kinder am
häufigsten auswählten. Während der Vorname „Emilia“ im Jahr 2022
noch Platz 4 belegte, war der Vorname „Noah“ im Jahr 2022 nicht in
der Top 10 vertreten. Die beliebtesten Vornamen des Vorjahres 2022,
„Marie“ und „Hamza“, wurden somit abgelöst und belegten im
vergangenen Jahr Platz 3 der häufigsten Vornamen in Duisburg.
Die Top 10 der beliebtesten Vornamen 2023
Geburtsbeurkundungen Die Geburt eines Kindes ist beim
Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Im Jahr 2023
beurkundete das Standesamt insgesamt 4.430 Geburten (2.127
Mädchen und 2.303 Jungen). Die hohe Anzahl von
Geburtsbeurkundungen zum Vorjahr (Jahr 2022: 3.764
Geburtsbeurkundungen) ist auf den Abbau des Rückstandes aus
dem Vorjahr zurückzuführen.
Eheschließungen Von
den drei Duisburger Standesämtern wurden im Jahr 2023
insgesamt 1.330 Ehen geschlossen. Hiervon waren 50
Eheschließungen mit gleichgeschlechtlichen Ehepartnern. Von
den 50 Eheschließungen mit gleichgeschlechtlichen Ehepartnern
fanden 20 Eheschließungen mit männlichen Ehepartnern und 30
Eheschließungen mit weiblichen Ehepartnerinnen statt.
Im Vorjahr 2022 wurden 1.329 Eheschließungen (davon
insgesamt 41 gleichgeschlechtliche Ehen) geschlossen. Weitere
Informationen zum Thema „Heiraten in Duisburg“ online unter
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/32-1/heiraten-induisburg.php
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