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Archiv Janar - Juni 2024
Juli - Dezember

- Personal der Einbürgerungsbehörde wurde aufgestockt
- Erneute Offenlage des Flächennutzungsplan-Entwurfs

Modernisiertes Staatsangehörigkeitsgesetz: Personal der Einbürgerungsbehörde wurde aufgestockt
Duisburg, 27. Juni 2024 - Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt heute in Kraft. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Änderungen gibt es unter anderem auch in der Sicherstellung des Lebensunterhaltes und die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung werden strenger.


Die Stadt Duisburg setzt das vom Bundestag beschlossene Gesetz ab sofort um und geht davon aus, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge in den kommenden Jahren erheblich steigen wird. Um dem zu erwartenden Anstieg gewachsen zu sein, wurden im Amt für Integration und Einwanderungsservice 19 zusätzliche, neue Stellen geschaffen.


„Mit den neuen Kolleginnen und Kollegen sind wir bestens aufgestellt, zukünftig eine Vielzahl von Einbürgerungsanträgen möglichst zügig bearbeiten zu können“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. Viele der neuen Mitarbeitenden haben bereits ihren Dienst aufgenommen, einige werden in den nächsten Wochen noch folgen. Die Zahl der Stellen in dem Bereich wurde mit nunmehr 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahezu verdoppelt.


Bereits in den letzten Jahren war ein starker Anstieg an Einbürgerungen in Duisburg zu verzeichnen: Von 1.230 Menschen im Jahr 2019 stieg sie auf 2.389 in 2023. Der aktuelle Stand in 2024 liegt bereits bei 1.323. Alle wesentlichen Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes können auf der städtischen Internetseite nachgelesen werden: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/Einbuergerung.php Außerdem wurde ein Formular freigeschaltet, mit dem das Interesse an einer Einbürgerung geltend gemacht werden kann. Das Formular ist unter folgenden Link www.duisburg.de/interessenbekundung zu finden oder über das Service-Portal der Stadt erreichbar.

Oberbürgermeister Sören Link begrüßt die neuen Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde. Die Stadt Duisburg setzt das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ab sofort um und geht davon aus, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge in den kommenden Jahren erheblich steigen wird. Um dem zu erwartenden Anstieg gewachsen zu sein, wurden im Amt für Integration und Einwanderungsservice 19 zusätzliche, neue Stellen geschaffen.. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg



Erneute Offenlage des Flächennutzungsplan-Entwurfs
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Stadt Duisburg geht in eine weitere Beteiligungsrunde: Mithilfe der zahlreichen Anregungen und Stellungnahmen zur ersten Offenlage im Herbst 2023 wurde der FNPEntwurf überarbeitet. Für die geänderten Planbereiche wird daher in der Zeit vom 1. Juli bis zum 29. Juli 2024 eine erneute Beteiligung, d.h. eine zweite Offenlage, durchgeführt. Bei der ersten Offenlage fand im Sommer 2023 bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.


In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Anregungen und Stellungnahmen zu geplanten Siedlungsentwicklungen sowie Hinweise von Behörden und sonstiger Träger eingegangen, sodass dies zum Anlass genommen wurde, die siedlungsstrukturelle Eignung einzelner Flächen in Verbindung mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen nochmals zu überprüfen und den Flächennutzungsplan sowie die Begründung mit dem Umweltbericht zu überarbeiten.


So wurde beispielsweise auf die Überplanung von Wald ebenso wie auf die Darstellung mehrerer bisher vorgesehener Wohnbauflächen im Freiraum verzichtet. Die einzelnen vorgenommenen Änderungen können im Detail den Beteiligungsunterlagen entnommen werden. Es können ausschließlich zu diesen ergänzten bzw. geänderten Inhalten Stellungnahmen abgegeben werden. Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans wird mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts während der Offenlage im Internet unter www.duisburg.de/fnp-neuaufstellung veröffentlicht.


Zusätzlich können die Unterlagen in diesem Zeitraum in der Innenstadt im Stadthaus am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 eingesehen werden. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0203-283-3934 oder 0203-283-4611 gebeten. Alle Duisburger Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben die Möglichkeit bis zum 29. Juli 2024 ihre Stellungnahmen und Anregungen zu den geänderten Teilen des FNP-Entwurfs abzugeben.


Diese können über das auf der Internetseite verlinkte Beteiligungsportal des Landes NordrheinWestfalen, per E-Mail an fnp@stadt-duisburg.de oder per Post an das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt Duisburg, FriedrichAlbert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg eingereicht werden.



Aufkommensneutrale Hebesätze: Stadt Duisburg kritisiert Pläne der Landesregierung zur Grundsteuerreform

Duisburg, 26. Juni 2024 - Die Stadt Duisburg erneuert ihre Kritik an den Plänen zur Umsetzung der Grundsteuerreform durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. „Das Land wälzt unter dem Deckmantel der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung seine Versäumnisse auf die Kommunen ab. Falls das Land NRW die kommunale Selbstverwaltung stärken wollte, hätte es sich frühzeitig für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen einsetzen können, anstatt mit den differenzierten Hebesätzen neue Probleme vor Ort zu schaffen“, sagt Stadtdirektor und Kämmerer Martin Murrack.


In der vergangenen Woche hatte die Finanzverwaltung die sogenannten aufkommensneutralen Hebesätze für die Kommunen des Landes veröffentlicht, bei deren Verwendung das Grundsteueraufkommen der Kommunen vor und nach der Reform gleichbleiben soll. Wie die Stadt Duisburg bereits deutlich gemacht hat, wird zur Erhaltung des Grundsteueraufkommens in Duisburg eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B erforderlich sein. Bei Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes müsste der Hebesatz von bisher 845 v.H. auf 1071 v.H. angehoben werden.


Obwohl das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat das NRW-Finanzministerium ebenfalls berechnet, welche differenzierten Hebesätze in den jeweiligen Kommunen gelten müssten. Diese betragen in Duisburg für die Gruppe der Wohngrundstücke 885 v.H. und für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke 1489 v.H. Diese gesplitteten Hebesätze stellen die Aufkommensneutralität für die jeweilige Gruppe separat dar. Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwert zu verstehen, denn die Grundsteuer wird von der Kommune erhoben und dieser obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen.


„Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“, verdeutlicht Martin Murrack. „Da das rechtliche Risiko bei der Einführung differenzierter Hebesätze allerdings ungemein höher ist als bei der Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes, wäre es eine Möglichkeit, die gerichtliche Klärung der differenzierten Hebesätze abzuwarten. Sollten die differenzierten Hebesätze einer gerichtlichen Prüfung standhalten, kann der Rat der Stadt dann auch zu einem späteren Zeitpunkt der Umstellung zustimmen“, so Murrack weiter.


Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich eindeutig gegen das Vorhaben der Landesregierung positioniert, die Einführung der differenzierten Hebesätze in die Entscheidung der Städte zu legen. Kritisiert wird, dass aus Sicht der Kommunen die Regelung der differenzierten Hebesätze erhebliche administrative und rechtliche Probleme beinhaltet.

Während die Messzahl-Anpassung einmalig erfolgen würde, müsste über die differenzierten Hebesätze in den einzelnen Gemeinden jährlich neu entschieden werden. Hierdurch wird ein weiteres Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten in der jeweiligen Kommune geschaffen. Denn ein differenzierter Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Hinzu kommt für sämtliche Kommunen das Problem, von ihrem jeweiligen IT-Dienstleister rechtzeitig ein zertifiziertes Programm zur technischen Umsetzung zur Verfügung gestellt zu bekommen. „Aus diesen Gründen wird eine sachgerechte Lösung nur in einer Messzahl-Anpassung auf Landesebene gesehen“, bekräftigt Stadtkämmerer Martin Murrack.


Zum Hintergrund: Am 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die Besteuerung nun auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt werden.

Früh zeichnete sich ab, dass es im Zuge der Grundsteuerreform nicht allein zu einer Verschiebung und – vom Bundesverfassungsgericht letztlich auch geforderten – Neuverteilung des Grundsteueraufkommens auf der Ebene der einzelnen Grundstücke kommt, sondern sich auch strukturelle Belastungsverschiebungen von den gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken ergeben.


Jetzt bewerben: Nachhaltigkeitspreis 2024 der Stadt Duisburg

Duisburg, 25. Juni 2024 - Die Stadt Duisburg verleiht in diesem Jahr den Nachhaltigkeitspreis der Stadt Duisburg für außergewöhnliches Engagement im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Der Preis wird als Urkunde vergeben und umfasst einen Gesamtwert von 3.000 Euro. Mit der Auszeichnung sollen beispielhafte und nachahmenswerte Projekte, Initiativen und Ideen zur Erhaltung und Förderung von Natur und Umwelt in Duisburg gewürdigt, der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt gemacht werden.


Aufgerufen sind Einzelpersonen, Gruppen, Schulen, Vereine, Verbände, private oder ehrenamtliche Initiativen, innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich besonders für den Schutz der Umwelt und Nachhaltigkeit einsetzen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte seine Chance nutzen und sich jetzt bewerben. Bewerbungen müssen bis zum 23. August 2024 beim Umweltamt, FriedrichWilhelm-Straße 96, 47049 Duisburg, eingereicht werden.

Die Richtlinien für die Preisvergabe und das Bewerbungsformular sind auch online unter: http://www.duisburg.de/nachhaltigkeitspreis abrufbar.


Badeverbot an Duisburger Seen und im Rhein beachten

Duisburg, 24. Juni 2024 - Vor dem Hintergrund der in den kommenden Tagen zu erwartenden sommerlichen Temperaturen und dem damit verbundenen Wunsch nach Abkühlung, macht die Stadt Duisburg wieder darauf aufmerksam, dass das Baden in allen öffentlich zugänglichen Seen, Baggerlöchern und teilweise im Rhein, mit Ausnahme der drei Freibäder, verboten ist. Schon häufig haben sich an den Gewässern Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang. Ursache ist häufig, dass unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und Schwimmer mitreißen.


Darüber hinaus gefährden Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die Schwimmer. Auch können aufgrund der Wasserqualität Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und die Seen verfügen über keine rettungsdienstliche Infrastruktur. Aber auch die Gefahren des Rheinstroms werden leider immer wieder, auch durch erfahrene Schwimmer, unterschätzt. Die ins Wasser ragende Kiesflächen und der Eindruck eines niedrigen Wasserstandes verleiten oft dazu, im Rhein zu waten oder zu baden.


Die Fließgeschwindigkeit des Rheins ist vor allem in der Mitte sehr hoch. Soge und Strömungen machen das Gewässer außerdem unberechenbar. Vorbeifahrende Schiffe sorgen darüber hinaus für Rückwellen am Ufer, die teilweise so heftig sind, dass insbesondere Kinder hiervon umgerissen und abgetrieben werden können. Wenn jemand Personen im Rhein sieht, die augenscheinlich in Not geraten sind, wird dringend empfohlen, nicht selbst ins Wasser zu springen, sondern sofort die Rettungskräfte/Feuerwehr zu verständigen. Für ein ungefährdetes Badevergnügen gibt es im gesamten Stadtgebiet öffentliche Schwimmstätten.


Informationen zu den städtischen Bädern gibt es online unter www.baederportal-duisburg.de und telefonisch bei der Hotline (0203/283-4444). Außerdem sind in Duisburg drei Seen im Bereich der dort ansässigen Freibäder als Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den Kruppsee (www.sv-rheinhausen.de), den Wolfssee (www.freibadwolfssee.de) und den Großenbaumer See (www.freibad-grossenbaum.de). Dort wird auch regelmäßig die Wasserqualität untersucht. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz unter www.badegewaesser.nrw.de nachzulesen. Alle anderen Seen sind nicht als Badegewässer zugelassen.


Stadt, IHK und Unternehmerverband starten das neue Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit

Duisburg, 17. Juni 2024 - Die Stadt Duisburg, die Niederrheinische IHK und der Unternehmerverband gaben am 14. Juni den Startschuss für das neu aufgestellte Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung mit heimischen Unternehmen im Digitalkontor am Schwanentorufer.


In seiner Eröffnungsrede betonte Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört zu den zentralen Herausforderungen heutiger Arbeitswelten. Das gemeinsame Bündnis von Stadt, Unternehmerverband und IHK bietet für Unternehmen die Möglichkeit, sich auszutauschen und innerhalb des Netzwerks voneinander zu lernen. Für den Standort Duisburg ist dies ein weiteres Plus im Kampf um die besten Fachkräfte.“

Oberbürgermeister Sören Link unterschreibt, neben 35 weiteren Unternehmen die Charta des Bündnis für Vereinbarkeit. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Das Engagement des Bündnisses bezieht sich auf einen umfassenden und modernen Ansatz der Vereinbarkeit, der lebensphasenorientiert Themen wie Beruf, Familie, Pflege, Ehrenamt und persönliche Lebensgestaltung einbezieht. Hervorgegangen ist das neue Bündnis für Vereinbarkeit aus dem „Lokalen Bündnis für Familie Duisburg“, das bereits seit 2014 Informationen und Impulse rund um das Thema Familienfreundlichkeit bietet – und das als weitere Säule des neuen Bündnisses rund um Netzwerkangebote weiterbestehen wird.


Die Planungen für das neue Bündnis-Konzept wurden gemeinsam mit breiter Unterstützung von Unternehmen und Organisationen vorangetrieben. „Wir möchten damit eine Netzwerkplattform bieten, auf der sich unsere Unternehmen austauschen, durch die Duisburger Charta für Vereinbarkeit und die ausgezeichneten Unternehmen inspirieren lassen und voneinander lernen können. Über 35 Unternehmen und Institutionen haben beim Kick-off die Duisburger Charta unterzeichnet. Das ist eine eindrucksvolle Resonanz aus der hiesigen Wirtschaft, die ein Zeichen für eine moderne und chancenreiche Arbeitswelt in unserer Stadt setzt“, so Michael Rüscher, Wirtschaftsdezernent der Stadt.


Ein zentrales Standbein des Bündnisses ist die Duisburger Charta für Vereinbarkeit. Damit das Engagement für Vereinbarkeit nach innen und außen sichtbar wird, können Duisburger Unternehmen und Organisationen die „Duisburger Charta für Vereinbarkeit“ unterzeichnen. Dies ist eine Art Selbstverpflichtung, die so die eigenen Prinzipien und Ziele rund um das Thema Vereinbarkeit benennt. „Mit dieser Charta senden die Unternehmen ein wichtiges Signal an die eigene Belegschaft; sie können sie aber auch nutzen, um die eigene Arbeitgebermarke zu stärken“, sagte Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.


Als Highlight verleiht das Bündnis alle zwei Jahre die Auszeichnung „Vorbildliche Vereinbarkeit“ an Unternehmen. „Viele Unternehmen engagieren sich sehr, sehr stark rund um das Thema Vereinbarkeit. Das wollen wir auch würdigen“, so Matthias Wulfert, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer. „Dabei ist uns wichtig, dass wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen – deshalb gibt es vier Größenklassen, gestaffelt nach Beschäftigtenzahl. Die Auszeichnung wirkt ebenfalls stark in Richtung Employer Branding.“


Unternehmen können sich ab sofort für die Auszeichnung bewerben – oder sie werden nominiert; beispielsweise von Mitarbeitenden, Betriebsräten, Kunden oder Partnern. Das Thema Vereinbarkeit sei für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen elementar, so der Tenor von Stadt, IHK und Unternehmerverband. Das neue Bündnis sei deshalb für den Wirtschaftsstandort Duisburg ein weiterer wichtiger Mosaikstein. Nach den Sommerferien solle es erste Netzwerkangebote geben, im Spätherbst sei dann die erste Auszeichnung von Unternehmen geplant.


Informationen zum Bündnis und zum Thema Vereinbarkeit: Magdalena Kowalczyk, Stadt Duisburg, Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein, T: 0203 283-4997, m.kowalczyk@stadt-duisburg.de, Judith Hemeier, Niederrheinische Industrie- und Handelskammer, T: 0203 2821- 289, hemeier@niederrhein.ihk.de und Christian Kleff, Unternehmerverband, T: 0203 99367-225, kleff@unternehmerverband.org


- Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des Impfschutzes
- Kampagne „Assistenzhundefreundliche Kommune“ der Stadt Duisburg gestartet 

Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des Impfschutzes
Duisburg, 17. Juni 2024 - Im ersten Halbjahr 2024 sind in Duisburg vermehrt Fälle von Keuchhusten aufgetreten. Bislang wurden dem Gesundheitsamt 56 Keuchhustenfälle gemeldet. In den letzten Jahren waren es in Duisburg im gesamten Jahr nur knapp über 20 Fälle. Dass die Erkrankung derzeit nicht nur in Duisburg sehr präsent ist, bestätigt auch die Statistik des RKI.

Keuchhusten ist ein hartnäckiger, langwieriger und anfallsweise auftretender Husten. Er kann mit Atemnot und in schlimmen Einzelfällen, besonders bei jungen Kindern, sogar zu einem Atemstillstand führen und ist zudem sehr ansteckend.


Die Erkrankung muss mit Antibiotika behandelt werden. Da es sich um eine sehr ansteckende Erkrankung handelt, dürfen erkrankte Personen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht besuchen. Dies gilt natürlich auch für Erwachsene, die in diesen Einrichtungen arbeiten. Eine von der STIKO empfohlene Impfung schützt wirksam gegen die Erkrankung.


„Oft ist nicht bekannt, dass auch Erwachsene den Impfschutz alle 10 Jahre auffrischen lassen müssen und eine bereits durchgemachte Erkrankung langfristig keinen Schutz vor einer Neuerkrankung bietet“, so Dr. Charlotte Weber, Ärztin für den Bereich Gesundheitsschutz beim Gesundheitsamt. Es ist daher sinnvoll, den Impfschutz beim Haus- oder Kinderarzt kontrollieren und gegebenenfalls auffrischen zu lassen.




Barrierefreiheit und Inklusion: Kampagne „Assistenzhundefreundliche Kommune“ der Stadt Duisburg gestartet
Die Stadt Duisburg heißt ab sofort Assistenzhunde offiziell in allen städtischen Gebäuden willkommen. Als tierische Hilfe dürfen Assistenzhunde ihre Menschen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise verboten sind. Oberbürgermeister Sören Link, die Inklusionsbeauftragte Elisabeth Koal sowie Dr. Hannah Reuter mit Blindenführhündin Daika und Manja Maserati mit Kardioassistenzhündin Mascha vom Verein Pfotenpiloten e. V. stellten die Kampagne am vergangenen Freitag, 14. Juni, im Rathaus am Burgplatz vor.


„Es ist wichtig, dass wir Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Damit ermöglichen wir ihnen eigenständig Zugang zu allen städtischen Gebäuden, um zum Beispiel notwendige Behördengänge zu erledigen“, so Oberbürgermeister Sören Link. Während der Blindenführhund den meisten Menschen ein Begriff ist, sind andere tierische Helfer kaum bekannt. Das sorgt vielfach für Konflikte im Alltag, denn wenn nicht bekannt ist, dass es beispielsweise medizinische Warnhunde gibt oder solche, die Menschen mit Hörbehinderung assistieren.

Alexander Schmanke, Geschäftsführer der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung bringt ein Schild "Assistenzhunde Willkommen" am Concept Store an, daneben Hannah Reuter mit Blindenhund Daika. Assistenzhunde sind in allen Städtischen Einrichtungen Willkommen, dies wird künftig durch ein entsprechendes Schild im jeweiligen Eingangsbereich symbolisiert. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Assistenzhunde sind medizinische Hilfsmittel, die bei einer Vielzahl von Behinderungen und chronischen Beeinträchtigungen wichtige, oft lebensrettende Aufgaben für ihre Menschen übernehmen. Sie sind Schlüssel zu mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit im Alltag. Dazu startete heute offiziell die Kampagne „Assistenzhund willkommen“.


„Wir freuen uns sehr, dass die Stadt Duisburg diesen wichtigen Schritt zu mehr Inklusion und Barrierefreiheit für Assistenzhundteams mit uns gemeinsam geht und hoffen, dass sich in der Folge auch Einrichtungen des Einzelhandels, des Kulturbetriebs und des medizinischen Sektors dem guten Beispiel der Stadtverwaltung anschließen”, sagte Dr. Hannah Reuter von Pfotenpiloten e.V.


Die Aktion „Assistenzhundefreundliche Kommune“ wurde von Pfotenpiloten e.V. ins Leben gerufen, um über Assistenzhunde und ihre Zutrittsrechte aufzuklären. Sie ist Teil einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Aktion Mensch geförderten Zutrittskampagne „Assistenzhund Willkommen“. Dazu werden an den städtischen Gebäude Aufkleber mit der Aufschrift „Assistenzhund willkommen“ an den Eingangstüren angebracht, um auf das Zutrittsrecht aufmerksam zu machen.


Die gekennzeichneten Einrichtungen werden in die DogMap (https://map.pfotenpiloten.org/intro) eingetragen, eine interaktive Onlinekarte, in der der Zutrittsstatus von Orten weltweit markiert und abgelesen werden kann. Hundeverbote in Hausordnungen werden um den Zusatz „außer Assistenzhunde” ergänzt. Der Verein Pfotenpiloten e. V. ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Frankfurt, die nachhaltige Fundamente im jungen Assistenzhundsektor etabliert, damit Menschen mit Behinderung in Zukunft leichter mit einem gut ausgebildeten Assistenzhund neu durchstarten können.

Assistenzhunde sind in allen Städtischen Einrichtungen Willkommen, dies wird künftig durch ein entsprechendes Schild im jeweiligen Eingangsbereich symbolisiert. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Fragen und Antworten rund um das Thema Assistenzhunde - Wie wird ein Hund Assistenzhund und was leisten sie?
Assistenzhunde werden als Welpen sorgfältig ausgewählt, bevor sie ausgebildet werden. Nach etwa 1,5 Jahren, in denen sie die Umwelt und Menschen als zutiefst vertrauenswürdige Wesen kennengelernt haben, werden sie gesundheitlich gecheckt und einem Wesenstest unterzogen. Denn: Assistenzhunde müssen nicht nur körperlich topfit, lernbegierig und arbeitsfreudig sein, sondern auch unerschütterlich gelassen, friedlich und freundlich.


Danach beginnt die eigentliche Ausbildung, in der der Hund die spezifischen Assistenzleistungen erlernt, mit denen er die jeweilige Behinderung seines Menschen ausgleichen kann. Der bekannteste Assistenzhund ist der Blindenführhund. Es gibt aber auch Assistenzhunde für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, einer Hörbeeinträchtigung oder für ganz verschiedene innere und neurologische Erkrankungen (Diabetes Typ I, MS, Epilepsie, bestimmte Herzerkrankungen, FASD, Autismus, Narkolepsie …).


Im psychiatrischen Bereich ist besonders der PTBS-Assistenzhund bekannt. Die Hunde führen also je nach Bedarf des Assistenznehmers ganz unterschiedliche Tätigkeiten im Alltag aus: Sie öffnen Türen, heben Heruntergefallenes auf, räumen Wäsche in die Waschmaschine. Sie führen um Hindernisse herum, suchen Ampeln, Aufzüge oder freie Sitzplätze und zeigen Treppen, Straßen und Abgründe an. Sie warnen rechtzeitig vor Gesundheitskrisen, holen Medikamente und setzen einen Notruf ab oder machen ihrem Menschen akustische Signale (wie das Telefonklingeln oder einen heruntergefallenen Gegenstand) bemerkbar.


Woran erkennt man einen Assistenzhund?
Seit März 2023 gibt es in Deutschland ein offizielles Kennzeichen für geprüfte Assistenzhunde. Momentan befinden wir uns noch in einer Übergangszeit. Bis Ende 2025 ist der Assistenzhund auch wie folgt zu erkennen:
1 Kenndecke mit „Assistenzhund“ (plus evtl. Ausbildungsstätte) und/oder
2 Halstuch mit entsprechender Aufschrift.
3 Blindenführhunde haben ein weißes Führgeschirr.

Assistenzhundhalter/innen führen außerdem folgende Dokumente bei sich, die Sie sich gegebenenfalls vorlegen lassen könnten:
1) Bestätigung von Bedarf und Ausbildung (Stiftung Assistenzhund, DBSV, BHV, etc).
2) Falls nicht vorhanden, Nachweise zum Bedarf/ Schwerbehindertenausweis und Ausbildungsbestätigung. Da eine reine Selbstausbildung erst mit Eintritt des Assistenzhundgesetzes nicht mehr erlaubt ist, gibt es möglicherweise derzeit noch Teams ohne Ausbildungsnachweis. Diesbezüglich gibt es momentan keine Rechtssicherheit, daher ist das Mindestmaß ein ärztlicher Nachweis über den Bedarf nach einem Assistenzhund und ein tadelloses Benehmen des Tieres in der Öffentlichkeit.


Wie verhält man sich gegenüber einem Assistenzhund-Team?
Auch wenn Assistenzhunde äußerst freundliche, offene Hunde sind, die es zu streicheln lohnen würde, sollten sie bei der Arbeit niemals angesprochen, angefasst oder gar gefüttert werden. Den hoch konzentrierten Hund von seiner Aufgabe abzulenken kann für seinen Menschen reelle Gefahr bergen - etwa wenn der kontaktfreudige Blindenführhund auf Ansprache von außen nicht mehr auf das Hindernis vor sich achtet oder der medizinische Warnhund eine drohende Krise übersieht.


Geben Sie dem Team genug Raum zum Passieren und lassen Sie den Hund einfach seinen Job machen. Er ist schließlich als medizinisches Hilfsmittel unterwegs. Wenn Sie selbst Hundehalter sind, halten Sie Ihren Hund bitte vom arbeitenden Assistenzhund fern. Der Assistenzhund möchte im Dienst nicht “Hallo” sagen, er möchte in Ruhe arbeiten. Viele Assistenzhunde entwickeln sogar Verhaltensprobleme, nachdem sie im Dienst von anderen Hunden angegangen wurden. In ihrer Freizeit toben sie natürlich gern mit Hundefreunden über die Wiese!
Weitere Informationen zum Thema www.pfotenpiloten.org/aw


Wettbewerbsverfahren in Alt-Hamborn: Bewerbungsphase für die zusätzlichen beratenden Jurymitglieder wird verlängert

Duisburg, 13. Juni 2024 - Im Rahmen des Modellvorhabens „Stark im Norden“ soll der Altmarkt sowie angrenzende Straßen und das Außengelände der Volkshochschule umgestaltet werden. Das Interesse bei den Planungsbüros war groß und nun startet die Bearbeitungsphase des Wettbewerbs für 12 Planungsbüros. Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Jury als zusätzliches, beratendes Mitglied wird in den beiden Wettbewerben bis zum 28. August 2024 verlängert.


Der Wettbewerb zur Umgestaltung geht in Duisburg-Alt-Hamborn in die „heiße Phase“. Es haben sich über 30 Büros aus der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beworben. Insgesamt werden hiervon 12 Büros nun am Wettbewerb teilnehmen und einen Vorentwurf erarbeiten. Die Anzahl der Büros wurde vorab durch die Stadt Duisburg im Rahmen der Auslobung festgelegt. Mitte Juni erhalten die teilnehmenden Büros die Möglichkeit, sich das Wettbewerbsgebiet vor Ort anzuschauen und Rückfragen zur Aufgabenstellung gemeinsam mit der stimmberechtigten Jury, bestehend aus Verwaltung, Ortspolitik, Fördergeber und Fachplanerinnen und Fachplanern, zu besprechen.


Die strikten Verfahrensgrundsätze der Richtlinien zu Planungswettbewerben sehen vor, dass dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Die Planungsbüros haben dann bis Mitte August Zeit, einen Vorentwurf zu erarbeiten. Zum Abschluss des Wettbewerbs für Alt-Hamborn findet am 25. September 2024 die Jurysitzung statt, in der über die eingereichten Entwürfe beraten und der Sieger-Entwurf gewählt wird. Alle Wettbewerbsarbeiten werden anschließend in einer öffentlichen Ausstellung einsehbar sein.


Noch bis zum 28. August 2024 ist es weiterhin möglich sich als beratendes Jurymitglied für Alt-Hamborn und Marxloh zu bewerben. Wer ausgelost wird, kann als ortskundige/r Berater/in mit StadtteilErfahrung in der finalen Sitzung des Preisgerichts mitdiskutieren, welcher der gezeigten Entwürfe die beste Lösung für den Stadtteil bietet. Über den konkreten Ablauf der Veranstaltung gibt es im Vorfeld eine Information und eine Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch in das jeweilige Stadtteilbüro.

Alle Informationen dazu gibt es auf der Projekthomepage www.dustarkimnorden.de oder direkt vor Ort in den beiden Stadtteilbüros. Die Auslosungen der drei Plätze finden dann am 29. August um 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Alt-Hamborn sowie parallel auf dem AugustBebel-Platz in Marxloh statt.


Die doxs!-Jugendjury vergibt den Preis Duisburgs beim Bundes.Festival.Film. an „Wolke Z“ von Janina Lutter

Duisburg, 11. Juni 2024 - Bei der feierlichen Preisverleihung des Bundes.Festival.Film. am Samstagabend wurden 30 Filmteams mit Preisgeldern von über 20.000 Euro ausgezeichnet. Neben den Auszeichnungen im Deutschen Jugendfilmpreis und im Deutschen Generationenfilmpreis wurden ebenfalls der begehrte Publikumspreis sowie erstmalig ein mit 1.000 Euro dotierter Preis der Stadt Duisburg verliehen. Die fünfköpfige Jugendjury, die bereits mit ihren Jurykolleg*innen in der letzten doxs!- Festival-Edition die Große Klappe vergeben hat, hat alle Filme live am Freitag und Samstag gesichtet und erst kurz vor der Preisverleihung ihre Entscheidung getroffen.


„Wolke Z“ von Janina Lutter ist ein Kurzfilm über Grenzverletzungen in Teenagerbeziehungen. Um mit den Erlebnissen ihrer besten Freundin mitzuhalten, stürzt sich die Hauptfigur Mila in ihre erste sexuelle Erfahrung mit einem Mitschüler. Doch als sie merkt, dass sie dafür doch nicht bereit ist, ist es zu spät. In der Jurybegründung heißt es: „Wir zeichnen einen Film aus, der sich von Erwartungen und Klischees löst, um ein eindrucksvolles Gesamtwerk zu kreieren. (...) Die gesellschaftlich häufig aufgeworfene Problematik der Grenzüberschreitung wird trotz der mit ihr verbundenen Vorurteile und Stigmata sensibel aufgearbeitet.“


Janina Lutter wurde 1999 in Passau geboren. Nach ihrem Abitur zog sie nach Hessen und studiert dort aktuell „Motion Pictures“ an der Hochschule Darmstadt. Die dort entstandenen Filme konnte sie bereits auf zahlreichen nationalen und internationalen Festivals präsentieren. Das Bundes.Festival.Film., das an das KJF (Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum) angegliedert ist, ist als Wanderfestival in diesem Jahr das erste Mal in Duisburg zu Gast gewesen. doxs! – dokumentarfilme für kinder und jugendliche fungierte als Mitveranstalter.


Tanja Tlatlik, Festivalleiterin von doxs!, resümiert: „Wir freuen uns sehr, dass doxs! als Kooperationspartner das diesjährige Festivalprogramm aktiv mitgestalten und dem Bundes.Festival.Film. mit der Jugendjury sogar einen wichtigen konzeptionellen Baustein ergänzen konnte. Unser besonderer Dank gilt dabei der Stadt Duisburg als Stifter des Preises sowie allen lokalen Partnern für ihre Unterstützung und Gastfreundschaft.“

Mehrere hundert Menschen besuchten über das Bundes.Festival.Film. die Stadt und gastierten in Duisburg. Mit dem umfangreichen Rahmenprogramm konnten Gäste und Anwohner*innen sich nicht nur zum Thema Film ausprobieren. doxs! und das KJF blicken freudig auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr. Das Bundes.Festival.Film. wird 2025 erneut in Duisburg gastieren.


Fakir Baykurt Kulturpreis 2024 - Bewerbungen noch bis Ende Juli

 Duisburg, 12. Juni 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den 1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr zum sechsten Mal vergeben. Dank der Unterstützung der Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro gestiftet hat, wird auch in diesem Jahr wieder eine herausragende kulturelle Leistung im Bereich des interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende aller Nationen, die sich um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben.

Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022 an Hovhannes Margaryan...

 ...sowie von vom Straßennamen "Fakir-Baykurt-Platz" in Alt-Homberg (c) Stadt Duisburg
 
Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür einberufenes Gremium. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg wohnen oder arbeiten.


Auszuzeichnen sind besonderes Engagement um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater, sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte prämiert werden.

Vorschlag
Die Vorschlagsfrist wurde jetzt bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Anträge können bei den Kulturbetrieben Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg (E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203- 28362269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung (Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse und ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Grundsätze über die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und weitere Informationen können auf der Homepage des Kulturbüros eingesehen werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php

Baubeginn für den Ersatzneubau der Cölvebrücke zwischen Duisburg und Moers

Duisburg, 4. Juni 2024 - Der Startschuss für den Neubau der Cölvebrücke sowie für den Ausbau der Straße „An der Cölve“ ist heute gefallen. Oberbürgermeister Sören Link und Christoph Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers, ließen sich die Planungen für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetriebe Duisburg, erklären.

Oberbürgermeister Sören Link (rechts), Elisabeth Liß, Bezirksbürgermeisterin Rheinhausen und Christoph Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers (links), ließen sich die Planungen für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetrieben Duisburg (2.v.l.), erklären...Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg


Innerhalb der geplanten Bauzeit von rund 22 Monaten wird ein neues Brückenbauwerk die bedeutende Verbindung zwischen den Städten Duisburg und Moers und die Überquerung der Bahngleise in diesem Bereich wieder ermöglichen. In diesem Zuge wird auch die Straße „An der Cölve“ ausgebaut und erhält einen beidseitigen Geh- und Radweg.


„Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer ist der Baubeginn eine gute Nachricht. Zukünftig wird es an dieser Stelle wieder eine direkte Verbindung zwischen unseren beiden Städten geben und lange Umwege der Vergangenheit angehören,“ so Oberbürgermeister Sören Link. Die neue Cölvebrücke wird auf der östlichen Seite, somit auf Duisburger Seite zusammengebaut. Parallel dazu erfolgt von der Düsseldorfer Straße aus, von der Moerser Seite aus, die Herstellung der Straßen- und Entwässerungsanlagen in Richtung der Brücke.


Die Pfahlwiderlager, auf die die Brücke im Nachgang aufgesetzt wird, werden ebenfalls zeitgleich an jedem Brückenende errichtet. Sobald diese Anlagen fertiggestellt sind, wird die Brücke eingeschoben. „Ein mühevoller und langer Weg liegt hinter uns. Umso schöner, dass mit dem heutigen Tag die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Duisburg und Moers in diesem Projekt zum Wohle der Bürgerschaft sichtbar wird“, sagt Christoph Fleischhauer.


„Mit dem heutigen Tag startet der Neubau der Cölvebrücke, die nicht nur zwei Städte, sondern auch Menschen und den innerstädtischen Verkehr zwischen Duisburg und Moers miteinander verbinden wird. Der Ausbau der dazugehörigen Straßenverkehrsanlagen ist ein entscheidender Schritt, um die Infrastruktur zu modernisieren und die Mobilität zu verbessern,“ so Arthur Brakowski, Projektleiter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme liegen bei rund 15,3 Millionen Euro, die unter den Städten Duisburg und Moers sowie der Deutschen Bahn aufgeteilt werden. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurden rund 5,9 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.


Wettbewerbsverfahren in Alt-Hamborn: Bewerbungsphase für die zusätzlichen beratenden Jurymitglieder wird verlängert

Duisburg, 13. Juni 2024 - Im Rahmen des Modellvorhabens „Stark im Norden“ soll der Altmarkt sowie angrenzende Straßen und das Außengelände der Volkshochschule umgestaltet werden. Das Interesse bei den Planungsbüros war groß und nun startet die Bearbeitungsphase des Wettbewerbs für 12 Planungsbüros. Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Jury als zusätzliches, beratendes Mitglied wird in den beiden Wettbewerben bis zum 28. August 2024 verlängert.


Der Wettbewerb zur Umgestaltung geht in Duisburg-Alt-Hamborn in die „heiße Phase“. Es haben sich über 30 Büros aus der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beworben. Insgesamt werden hiervon 12 Büros nun am Wettbewerb teilnehmen und einen Vorentwurf erarbeiten. Die Anzahl der Büros wurde vorab durch die Stadt Duisburg im Rahmen der Auslobung festgelegt. Mitte Juni erhalten die teilnehmenden Büros die Möglichkeit, sich das Wettbewerbsgebiet vor Ort anzuschauen und Rückfragen zur Aufgabenstellung gemeinsam mit der stimmberechtigten Jury, bestehend aus Verwaltung, Ortspolitik, Fördergeber und Fachplanerinnen und Fachplanern, zu besprechen.


Die strikten Verfahrensgrundsätze der Richtlinien zu Planungswettbewerben sehen vor, dass dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Die Planungsbüros haben dann bis Mitte August Zeit, einen Vorentwurf zu erarbeiten. Zum Abschluss des Wettbewerbs für Alt-Hamborn findet am 25. September 2024 die Jurysitzung statt, in der über die eingereichten Entwürfe beraten und der Sieger-Entwurf gewählt wird. Alle Wettbewerbsarbeiten werden anschließend in einer öffentlichen Ausstellung einsehbar sein.


Noch bis zum 28. August 2024 ist es weiterhin möglich sich als beratendes Jurymitglied für Alt-Hamborn und Marxloh zu bewerben. Wer ausgelost wird, kann als ortskundige/r Berater/in mit StadtteilErfahrung in der finalen Sitzung des Preisgerichts mitdiskutieren, welcher der gezeigten Entwürfe die beste Lösung für den Stadtteil bietet. Über den konkreten Ablauf der Veranstaltung gibt es im Vorfeld eine Information und eine Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch in das jeweilige Stadtteilbüro.

Alle Informationen dazu gibt es auf der Projekthomepage www.dustarkimnorden.de oder direkt vor Ort in den beiden Stadtteilbüros. Die Auslosungen der drei Plätze finden dann am 29. August um 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Alt-Hamborn sowie parallel auf dem AugustBebel-Platz in Marxloh statt.


Die doxs!-Jugendjury vergibt den Preis Duisburgs beim Bundes.Festival.Film. an „Wolke Z“ von Janina Lutter

Duisburg, 11. Juni 2024 - Bei der feierlichen Preisverleihung des Bundes.Festival.Film. am Samstagabend wurden 30 Filmteams mit Preisgeldern von über 20.000 Euro ausgezeichnet. Neben den Auszeichnungen im Deutschen Jugendfilmpreis und im Deutschen Generationenfilmpreis wurden ebenfalls der begehrte Publikumspreis sowie erstmalig ein mit 1.000 Euro dotierter Preis der Stadt Duisburg verliehen. Die fünfköpfige Jugendjury, die bereits mit ihren Jurykolleg*innen in der letzten doxs!- Festival-Edition die Große Klappe vergeben hat, hat alle Filme live am Freitag und Samstag gesichtet und erst kurz vor der Preisverleihung ihre Entscheidung getroffen.


„Wolke Z“ von Janina Lutter ist ein Kurzfilm über Grenzverletzungen in Teenagerbeziehungen. Um mit den Erlebnissen ihrer besten Freundin mitzuhalten, stürzt sich die Hauptfigur Mila in ihre erste sexuelle Erfahrung mit einem Mitschüler. Doch als sie merkt, dass sie dafür doch nicht bereit ist, ist es zu spät. In der Jurybegründung heißt es: „Wir zeichnen einen Film aus, der sich von Erwartungen und Klischees löst, um ein eindrucksvolles Gesamtwerk zu kreieren. (...) Die gesellschaftlich häufig aufgeworfene Problematik der Grenzüberschreitung wird trotz der mit ihr verbundenen Vorurteile und Stigmata sensibel aufgearbeitet.“


Janina Lutter wurde 1999 in Passau geboren. Nach ihrem Abitur zog sie nach Hessen und studiert dort aktuell „Motion Pictures“ an der Hochschule Darmstadt. Die dort entstandenen Filme konnte sie bereits auf zahlreichen nationalen und internationalen Festivals präsentieren. Das Bundes.Festival.Film., das an das KJF (Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum) angegliedert ist, ist als Wanderfestival in diesem Jahr das erste Mal in Duisburg zu Gast gewesen. doxs! – dokumentarfilme für kinder und jugendliche fungierte als Mitveranstalter.


Tanja Tlatlik, Festivalleiterin von doxs!, resümiert: „Wir freuen uns sehr, dass doxs! als Kooperationspartner das diesjährige Festivalprogramm aktiv mitgestalten und dem Bundes.Festival.Film. mit der Jugendjury sogar einen wichtigen konzeptionellen Baustein ergänzen konnte. Unser besonderer Dank gilt dabei der Stadt Duisburg als Stifter des Preises sowie allen lokalen Partnern für ihre Unterstützung und Gastfreundschaft.“

Mehrere hundert Menschen besuchten über das Bundes.Festival.Film. die Stadt und gastierten in Duisburg. Mit dem umfangreichen Rahmenprogramm konnten Gäste und Anwohner*innen sich nicht nur zum Thema Film ausprobieren. doxs! und das KJF blicken freudig auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr. Das Bundes.Festival.Film. wird 2025 erneut in Duisburg gastieren.


Fakir Baykurt Kulturpreis 2024 - Bewerbungen noch bis Ende Juli

 Duisburg, 12. Juni 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den 1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr zum sechsten Mal vergeben. Dank der Unterstützung der Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro gestiftet hat, wird auch in diesem Jahr wieder eine herausragende kulturelle Leistung im Bereich des interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende aller Nationen, die sich um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben.

Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022 an Hovhannes Margaryan...

 ...sowie von vom Straßennamen "Fakir-Baykurt-Platz" in Alt-Homberg (c) Stadt Duisburg
 
Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür einberufenes Gremium. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg wohnen oder arbeiten.


Auszuzeichnen sind besonderes Engagement um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater, sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte prämiert werden.

Vorschlag
Die Vorschlagsfrist wurde jetzt bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Anträge können bei den Kulturbetrieben Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg (E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203- 28362269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung (Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse und ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Grundsätze über die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und weitere Informationen können auf der Homepage des Kulturbüros eingesehen werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php

Baubeginn für den Ersatzneubau der Cölvebrücke zwischen Duisburg und Moers

Duisburg, 4. Juni 2024 - Der Startschuss für den Neubau der Cölvebrücke sowie für den Ausbau der Straße „An der Cölve“ ist heute gefallen. Oberbürgermeister Sören Link und Christoph Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers, ließen sich die Planungen für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetriebe Duisburg, erklären.

Oberbürgermeister Sören Link (rechts), Elisabeth Liß, Bezirksbürgermeisterin Rheinhausen und Christoph Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers (links), ließen sich die Planungen für die neue Verbindung zwischen Duisburg und Moers vor Ort von Bauleiter Arthur Brakowski, Wirtschaftsbetrieben Duisburg (2.v.l.), erklären...Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg


Innerhalb der geplanten Bauzeit von rund 22 Monaten wird ein neues Brückenbauwerk die bedeutende Verbindung zwischen den Städten Duisburg und Moers und die Überquerung der Bahngleise in diesem Bereich wieder ermöglichen. In diesem Zuge wird auch die Straße „An der Cölve“ ausgebaut und erhält einen beidseitigen Geh- und Radweg.


„Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer ist der Baubeginn eine gute Nachricht. Zukünftig wird es an dieser Stelle wieder eine direkte Verbindung zwischen unseren beiden Städten geben und lange Umwege der Vergangenheit angehören,“ so Oberbürgermeister Sören Link. Die neue Cölvebrücke wird auf der östlichen Seite, somit auf Duisburger Seite zusammengebaut. Parallel dazu erfolgt von der Düsseldorfer Straße aus, von der Moerser Seite aus, die Herstellung der Straßen- und Entwässerungsanlagen in Richtung der Brücke.


Die Pfahlwiderlager, auf die die Brücke im Nachgang aufgesetzt wird, werden ebenfalls zeitgleich an jedem Brückenende errichtet. Sobald diese Anlagen fertiggestellt sind, wird die Brücke eingeschoben. „Ein mühevoller und langer Weg liegt hinter uns. Umso schöner, dass mit dem heutigen Tag die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Duisburg und Moers in diesem Projekt zum Wohle der Bürgerschaft sichtbar wird“, sagt Christoph Fleischhauer.


„Mit dem heutigen Tag startet der Neubau der Cölvebrücke, die nicht nur zwei Städte, sondern auch Menschen und den innerstädtischen Verkehr zwischen Duisburg und Moers miteinander verbinden wird. Der Ausbau der dazugehörigen Straßenverkehrsanlagen ist ein entscheidender Schritt, um die Infrastruktur zu modernisieren und die Mobilität zu verbessern,“ so Arthur Brakowski, Projektleiter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme liegen bei rund 15,3 Millionen Euro, die unter den Städten Duisburg und Moers sowie der Deutschen Bahn aufgeteilt werden. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurden rund 5,9 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.


Europawahl am 9. Juni 2024 – Zahlen, Daten, Fakten in Duisburg

Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum zehnten europäischen Parlament statt. In Duisburg sind rund 322.000 Wahlberechtigte in der Zeit von 8 bis 18 Uhr aufgerufen zur Urne zu gehen. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist in 323 Wahlbezirke (an 180 Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden 105 Briefwahlbezirke eingerichtet. Bei der Europawahl gibt es keine Aufteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise. Der jeweils zuständige Wahlraum sowie Angaben zur Barrierefreiheit wurden allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.


Insgesamt sind bei dieser Wahl 92 Prozent aller Wahlräume (Wahlbezirke) barrierefrei zugänglich. Eine Liste aller Duisburger Wahlräume ist auf der Internetseite https://briefwahl.duisburg.de/IWS/start.do?mb=5112000 zu finden. Die 105 Briefwahlvorstände treten in der Erich-Kästner-Gesamtschule, Ehrenstraße 87, 47198 Duisburg (56 Briefwahlvorstände) und in der Gesamtschule Duisburg Süd, Großenbaumer Allee 168, 47269 Duisburg (49 Briefwahlvorstände) zusammen. Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.000 ehrenamtliche Helfende berufen. Bis auf etwa 250 freie „Stellen“ sind alle Wahlvorstände besetzt.


Insgesamt sind 321.801 Duisburger (Stand: 24.5.) für die Europawahl wahlberechtigt. Erstmalig bei einer Europawahl dürfen 27.900 Bürgerinnen und Bürger wählen, davon sind 14.300 erstmalig überhaupt wahlberechtigt. Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG, - die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag: - das 16. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unionsbürger/innen müssen, wenn sie erstmals in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen, einen Antrag stellen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis konnten bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden.


Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde das Wählerverzeichnis zum Stichtag 28. April 2024 erstellt, sodass ab dem 29. April 2024 die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und ab dem 6. Mai 2024 versandt werden konnten. Wahlberechtigung im Fall von Änderungen des Wohnsitzes Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 29. April 2024 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben sie im Wählerverzeichnis unter ihrer ursprünglichen Wohnadresse eingetragen und können in dem mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben.


Sollten sie ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 29. April und 19. Mai 2024 von Duisburg in eine andere Stadt oder umgekehrt verlegt haben, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie beantragen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde. Alle Personen, die zum 28. April 2024 ihren Hauptwohnsitz in Duisburg hatten, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Personen, die bis zum Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt waren, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.


Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis. Sollten sie sich nicht sicher sein, in welches Wahllokal sie müssen, so können sie diese Information bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

Briefwahl
Seit dem 7. Mai 2024 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr entgegengenommen. Ab Mittwoch, 5. Juni 2024, sollten aber – um die Stimme noch rechtzeitig abgeben zu können - keine Briefwahlanträge mehr postalisch oder online gestellt werden. Der sichere Weg ist die Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten Briefwahlstellen. Dann erreicht die abgegebene Stimme in jedem Fall die Auszählung. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beim Wahlamt In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg entgegengenommen.


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf. Die acht Briefwahlstellen wurden sowohl zentral im Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg als auch in allen Bezirksämtern eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist die Beantragung der Briefwahl vor Ort möglich und es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.


Alle Briefwahlstellen sind noch entsprechend der regulären Öffnungszeiten und am Freitag, 7. Juni, zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet. Wenn nach Freitag, 18 Uhr, noch für die Wahl relevante Post (zum Beispiel Briefwahl) überbracht werden soll, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, Duisburg-Homberg und das auch nur bis spätestens 18 Uhr am Wahltag möglich. Die Briefwahlbeteiligung liegt insgesamt bislang (Stand: 3. Juni, 11 Uhr) bei 59.556. Im Jahr 2019 lag die Briefwahlbeteiligung zum gleichen Zeitpunkt bei 36.142.


Insgesamt 42.9732 Wähler/innen nutzen dabei den Onlinezugang zum Briefwahlantrag (OLIWA). Der seit vielen Jahren zu beobachtende steigende Trend zur Briefwahl hat sich fortgesetzt. Stimmabgabe am Wahltag Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises in jedem Wahlraum der Stadt Duisburg ihre Stimme abgeben. Ansonsten gilt: Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seine Stimme abgeben, wo sie/er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der zuständige Wahlraum kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden oder bei Verlust über Call Duisburg unter 0203/94000 erfragt werden.

In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass bei der Vorsprache im Wahlraum ggf. nicht allein die Vorlage der Wahlbenachrichtigung genügt, sondern grundsätzlich die Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises vom Wahlvorstand verlangt werden kann. Hierauf wurde auch im Text der Wahlbenachrichtigung hingewiesen. Sollte kein Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis vorgelegt werden können, kann der Wahlvorstand die Person zurückweisen und bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen.


Dies dient der Vorbeugung von Missbrauch und somit ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich ab etwa 22 Uhr vorliegen. Es wird durch den Stadtwahlleiter entsprechend bekannt gemacht. Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Wahlvorstehenden verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt. Dabei wird sichergestellt, dass nur autorisierte Ergebnisse gemeldet und weitergegeben werden.


Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter www.duisburg.de/wahlergebnis verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse nach den Duisburger Stadtbezirken, den Kommunalwahlbezirken und den 323 Wahlbezirken in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden. Am 14. Juni tagt der Stadtwahlausschuss um 15 Uhr öffentlich, um das amtliche Endergebnis der Europawahl festzustellen.


Bürgerspaziergang mit Oberbürgermeister Sören Link

Duisburg, 27. Mai 2024 - Oberbürgermeister Sören Link lädt wieder interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem der beliebten Spaziergänge durch Duisburg ein. Diesmal führt eine Fahrradtour am Samstag, 15. Juni, von 12 bis 15 Uhr, durch die Stadtteile Meiderich und Ruhrort. Die Teilnehmenden erhalten neben wissenswerten Informationen zum jeweiligen Stadtteil auch wieder Einblicke in sonst nicht öffentlich zugängliche Orte.

Anmeldungen sind ab sofort und bis Montag, 10. Juni, per E-Mail an unterwegs.mit.dem.ob@stadt-duisburg.de möglich. Eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen sowie Angaben zum Treffpunkt werden rechtzeitig vorher ebenfalls per E-Mail übersandt.

Europawahl: Wahlamt informiert auch im Duisburger Zoo

Duisburg, 24. Mai 2024 - Die Vorbereitungen für die Durchführung der Europawahl am 9. Juni sind in vollem Gang. Wie bereits angekündigt, ist das Wahlamt an exponierten Orten im Duisburger Stadtgebiet mit einem Infostand vertreten. Die ersten Aktionen sind bereits erfolgreich angelaufen. Der Zoo Duisburg konnte nun als weiterer Partner gewonnen werden. Hier werden am Dienstag, 28. Mai, und am Samstag, 1. Juni, jeweils von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mitarbeitende des Wahlamtes bei der Briefwahlbeantragung behilflich sein, ausgefüllte Briefwahlunterlagen entgegennehmen und Rund um das Thema Wahlen zur Verfügung stehen.


Der „Duisburg Ist Echt“ - Pavillon wird in unmittelbarer Nähe zur Tropenhalle „Rio Negro“ zu finden sein. Für alle Personen, die ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen an den genannten Aktionstagen abgeben, wird jeweils ab 16.30 Uhr freier Eintritt gewährt. Hierzu müssen an der Kasse einfach die ausgefüllten Wahlunterlagen (rosa Wahlbrief) vorgezeigt werden. Wahlleiter Martin Murrack wird am 28. Mai ab 16.30 Uhr vor Ort sein. Die Kasse des Zoos schließt um 17.30 Uhr. Die Stadt Duisburg erhofft sich auch bei dieser Aktion einen hohen Zustrom und freut sich auf alle interessierten Wählerinnen und Wähler.


Die weiteren Termine:
- 25.05. Bauernmarkt Stadt Duisburg; 10:00 -15:00 Uhr
- 29.05. Markt Wedau; 9:00-13:00 Uhr
- 04.06. Markt Homberg; 9:00 – 13:00 Uhr
- 08.06. Landschaftspark Nord; 10:00 - 14:00 Uhr


Allgemeiner Hinweis zur Briefwahl: Briefwahlanträge werden bis einschließlich 7. Juni, 18:00 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum jeweiligen Wahltag um 15:00 Uhr entgegengenommen. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (8. Juni), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein im Wahlamt erteilt werden.


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte sollten bitte daran denken, einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Identitätsausweis mitzuführen. Möglicherweise wird die Vorlage zur Identifikation verlangt. Stand 23. Mai wurden bereits 50.500 Anträge auf Briefwahl gestellt, das ist schon jetzt deutlich mehr als die Gesamtzahl der Anträge zur Europawahl 2019 (39.968).


 Eigenkapital beim Jahresabschluss 2023 steigt auf 315,9 Millionen Euro

Positive Entwicklung der Stadtfinanzen
Duisburg, 22. Mai 2024 - Die Stadt Duisburg schreibt den positiven Trend bei der Entwicklung der Stadtfinanzen fort. Der bilanzielle Überschuss beläuft sich für den Jahresabschluss 2023 auf 115,7 Millionen Euro. Deshalb kann die Stadt Duisburg erstmals zusätzlich zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 117,7 Millionen Euro auch eine sogenannte Ausgleichsrücklage von 143,7 Millionen Euro ausweisen. Diese kann der Stadt helfen, finanziell schwierige Jahre zu überbrücken. Bereits 2022 hatte sich die Stadt aus der Überschuldung befreit. Diese Entwicklung setzt sich nun weiter fort.


Das Eigenkapital steigt auf 315,9 Millionen Euro an. Das Jahresergebnis ist um 106,9 Millionen Euro besser als geplant ausgefallen. Die Verbesserung setzt sich zusammen aus Mehrerträgen in Höhe von 222,7 Millionen Euro, von denen rund 126,5 Millionen Euro auf Mehrerträge bei der Gewerbesteuer entfallen. Auch die Aufwendungen haben sich erhöht, diese Steigerung ist aber mit 56,2 Millionen Euro wesentlich geringer ausgefallen.


Oberbürgermeister Sören Link: „Die beeindruckende Entwicklung unserer Stadtfinanzen haben wir uns über die vergangenen Jahre hart erarbeitet. Auch die gute Zusammenarbeit von Rat und Stadtverwaltung haben dafür gesorgt, dass der Jahresüberschuss 2023 unsere Haushaltslage nochmals erheblich verbessert hat und das Eigenkapital weiter angewachsen ist. Wir können eigenverantwortlich investieren und so zum Beispiel wichtige Stadtentwicklungsprojekte vorantreiben. Zugleich entlasten wir die Duisburgerinnen und Duisburger weiterhin: bei den bereits gesenkten Gebühren für die Kinderbetreuung oder durch die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Senkung der Grund- und Gewerbesteuer.“


Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack: „Die jahrelangen Sparbemühungen tragen Früchte: So konnten seit 2014 allein die Kassenkredite um mehr als eine Milliarde Euro auf rund 753 Millionen Euro verringert werden. Angesichts der derzeit weiterhin steigenden Zinsen war die Entscheidung zur konsequenten Entschuldung richtig. Für die verbliebenen Altschulden ist insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen gefragt, endlich die seit Jahren bestehende Ankündigung wahrzumachen, die Kommunen von den immer noch hohen Altschuldenbeständen zu entlasten.

 Denn nicht nur in Duisburg, sondern überall im Land steht den Kommunen das Wasser bis zum Hals, nicht nur wegen der steigenden Kosten für Zinsen, auch Bauen, Personal und Energie sind deutlich teurer geworden!“ Die aktuelle Mai-Steuerschätzung zeigt zugleich, wie wichtig ein positiver Jahresabschluss ist. Denn künftig wird die Stadt Duisburg zusätzlich zu den erheblichen Kostensteigerungen auch mit deutlich geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Umgestaltung der Düsseldorfer Straße

Duisburg, 22. Mai 2024 - Die Düsseldorfer Straße soll im Bereich zwischen der Friedrich-WilhelmStraße und der Mercatorstraße im Duisburger Dellviertel umgestaltet werden. Dafür findet am Montag, 27. Mai, ab 18 Uhr im Lehmbruck Museum, Friedrich-Wilhelm-Straße 40, eine Veranstaltung statt, in der die Öffentlichkeit beteiligt wird. Die Baumaßnahme ist Teil des „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt („IHI 2022“)“.

Alle Interessierten sind eingeladen, die Veranstaltung zu besuchen und sich an den Planungen zu beteiligen. Einlass ist ab 18 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.



Stadt Duisburg: Bitte Ausweise und Reisepässe vor den Ferien prüfen

Duisburg, 21. Mai 2024 - Mit Blick auf die Sommerferien ab Anfang Juli empfiehlt der Bürgerservice der Stadt Duisburg, die eigenen Ausweisdokumente und ganz besonders die der Kinder zu überprüfen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) reicht ein Personalausweis aus. Soll das Reiseziel hingegen außerhalb der EU liegen, benötigt man für Kinder einen Reisepass.


Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Bei der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen die Lieferzeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden.

Wegen der starken Nachfrage nach Reisepässen – vor allem für Kinder – betragen die Lieferzeiten aktuell beim Reisepass ungefähr vier bis sechs Wochen. Bei Personalausweisen dauert die Fertigung etwa drei Wochen. In Notfällen und bei kurzfristigen Reisen können vorläufige Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.


Brückentag am 31. Mai und Erreichbarkeit der Stadt Duisburg

Duisburg, 17. Mai 2024 - Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 31. Mai (Brückentag nach Fronleichnam), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call Duisburg ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt.

  Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Umweltamt, das Bürger- und Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im Stadthaus (wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte), sowie in großen Teilen das Jugendamt und das Stadtarchiv sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt.

Die für den 31. Mai vereinbarten Eheschließungstermine vom Standesamt finden statt. Bestatter können sich erst am Montag, 3. Juni, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das Standesamt wenden.

  Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant. Die Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse ist am Freitag, 31. Mai, und Samstag, 1. Juni, zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Open Libraries in Beeck, Wanheimerort und Vierlinden können von Freitag bis Sonntag zu den üblichen Zeiten genutzt werden. Alle anderen Zweigstellen der Bibliothek bleiben geschlossen. Der Bücherbus fährt in dieser Zeit nicht. Das OnlineAngebot der Stadtbibliothek kann mit einem gültigen Bibliotheksausweis uneingeschränkt genutzt werden.

  Die städtischen Bäder, das Museum der Deutschen Binnenschifffahrt sowie das Kultur- und Stadthistorische Museum haben an diesem Tag ebenso wie gewohnt geöffnet. Die Geschäftsstellen der Volkshochschule und Musik- und Kunstschule sind geschlossen, die VHS und die MKS bleiben aber telefonisch erreichbar. Der Unterricht an der Volkshochschule und der Musik- und Kunstschule findet statt.

Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 3. Juni, wieder wie gewohnt erreichbar. Am Brückentag können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.

Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de einsehbar oder können telefonisch unter 0203 94000 über Call Duisburg erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort „Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter www.duisburg.de/termine möglich.


- Erneutes Anmeldeverfahren: Betreuungsangebote für Duisburger Grundschulkinder in den Sommerferien
- Stadt Duisburg verteilt kostenlosen Ferienpass

Erneutes Anmeldeverfahren: Betreuungsangebote für Duisburger Grundschulkinder in den Sommerferien
Duisburg, 15. Mai 2024 - In den bevorstehenden Sommerferien bietet das Amt für Schulische Bildung in Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern wieder ein kostenfreies Betreuungsprogramm für Duisburger Grundschulkinder an. Entsprechende Anmeldungen waren grundsätzlich ab heute möglich. Aufgrund einer unvorhersehbaren technischen Störung war das Anmeldeverfahren für die Ferienbetreuung bedauerlicherweise nicht funktionsfähig. Trotz der kurzfristigen Behebung des Problems sind in den ersten Minuten viele Anmeldungen sofort auf eine Warteliste gesetzt worden.


Um für alle Schulkinder Chancengleichheit wiederherzustellen, wurde das heutige Anmeldeverfahren mit sofortiger Wirkung gestoppt. Alle bisher eingegangen Anmeldungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Eltern, die bereits eine Anmeldung vorgenommen haben, werden darüber selbstverständlich gesondert informiert.

Das Anmeldeverfahren für die Ferienbetreuung wird am Mittwoch, 22. Mai, um 12 Uhr unter www.duisburg.de/ferienbetreuung erneut online gestellt. Bis zum Freitag, 7. Juni, 16 Uhr, besteht hier die Möglichkeit, sich anzumelden. Gleichfalls finden sich dort weitere Informationen und eine Auflistung der Standorte.





Für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien: Stadt Duisburg verteilt kostenlosen Ferienpass
Zum Start in die Sommerferien erhalten Kita-Kinder ab fünf Jahren und Schülerinnen und Schüler bis zur Sekundarstufe 2* in Duisburg den neuen Ferienpass von der Stadt. In dem Heft, das kostenlos verteilt wird, sind Gutscheine für zahlreiche Angebote enthalten, die in den Wochen vom 6. Juli bis zum 20. August eingelöst werden können. Der Ferienpass wird über die Tageseinrichtungen und Schulen an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben.


„Ins Freibad gehen, im Zoo Tiere streicheln und Museen besuchen – mit dem Duisburger Ferienpass können Kinder bei freiem Eintritt reichlich erleben“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Bei so vielen spannenden Freizeitaktivitäten sollte in den Sommerferien keine Langeweile aufkommen.“

Der Ferienpass beinhaltet zum Beispiel auch eine kostenlose Gerry-Führung für ein Kind und eine Begleitperson, jeweils einen Eintritt in das Binnenschifffahrtsmuseum, ins Kultur- und Stadthistorische Museum, sowie ins Lehmbruck Museum, kostenfrei für je ein Kind und einen Erwachsenen.


Weiterhin gibt es dreimal freien Eintritt in ein städtisches Schwimmbad nach Wahl sowie einen kostenlosen Besuch im Zoo für Kinder und Jugendliche mit ihrem Ferienpass. Weitere Infos finden sich im Internet auf der Website unter www.duisburg.de/ferienpass. *Berufsschülerinnen und -schüler sind ausgenommen.

Mit dem Ferienpass erhalten Kinder und Jugendliche in den Sommerferien einmal freien Eintritt in den Zoo Duisburg. (c) Zoo Duisburg / M. Appel


- Betreuungsangebot für Grundschulkinder in den Sommerferien
- Stadt Duisburg ist erneut Partner von Rhein Fire

Betreuungsangebot für Grundschulkinder in den Sommerferien
Duisburg, 13. Mai 2024 - In den bevorstehenden Sommerferien bietet das Amt für Schulische Bildung in Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern wieder ein kostenfreies Betreuungsprogramm für Duisburger Grundschulkinder an. An insgesamt 15 Standorten in Duisburg können Kinder vom 8. bis 26. Juli, jeweils täglich von 8 bis 16 Uhr, an vielfältigen Aktivitäten teilnehmen. Unter der Aufsicht erfahrener pädagogischer Fachkräfte können die Schülerinnen und Schüler an spannenden Spielen, sportlichen Aktivitäten, kreativen Workshops und Ausflügen in die nahe Umgebung teilnehmen.



Um sicherzustellen, dass die Kinder auch gestärkt durch den Tag gehen können, wird ein ausgewogenes Mittagessen angeboten. Die Ferienbetreuung steht den Familien wochenweise zur Auswahl und ist kostenfrei. Lediglich für das Mittagessen wird ein Beitrag von vier Euro pro Tag erhoben. Bei einem Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen wird der Beitrag von den Sozialleistungsträgern übernommen. Weitere Informationen und eine Auflistung aller Standorte finden sich auf dem beigefügten Flyer. Interessierte Eltern können ihre Kinder ab Mittwoch, 15. Mai, 12 Uhr bis Freitag, 7. Juni, 16 Uhr, online unter www.duisburg.de/ferienbetreuung anmelden.




Stadt Duisburg ist erneut Partner von Rhein Fire
Nach einer erfolgreichen Saison 2023 verlängern das American-Football-Team Rhein Fire und die Stadt Duisburg ihre Partnerschaft erneut um ein weiteres Jahr. Neben den Heimspielen des amtierenden ELF-Champion in der Duisburger Schauinsland-Reisen-Arena, wird es erstmalig am kommenden Freitag (17. Mai) auch einen offiziellen Empfang durch den Duisburger Oberbürgermeister Sören Link, ein kleines Fanfest und die offizielle Vorstellung der Mannschaft 2024 am Rathaus Duisburg geben.

Highlight des Abends wird die Übergabe der Championship-Ringe an das Rhein Fire Team 2023 sein; genau in der Stadt, wo sie im September letzten Jahres ungeschlagen den Meistertitel erzielen konnten. idr



Wettbewerbsverfahren für Alt-Hamborn und Marxloh im Rahmen von „Stark im Norden“ – Bewerbung als beratendes Mitglied in der Jury möglich

Duisburg, 8. Mai 2024 - Im Rahmen der derzeit laufenden freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Altmarktes in Duisburg-AltHamborn sowie der Neustrukturierung des August-Bebel-Platzes und der Weseler Straße in Duisburg-Marxloh sind interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen sich als zusätzliches, beratendes Jurymitglied in der jeweiligen Preisgerichtssitzung zu bewerben.


Neben den vier Sachpreisrichtern (Landschaftsarchitekten) sowie drei Fachpreisrichtern aus der Ortspolitik, Verwaltung und dem Fördergeber sollen für jeden der beiden Stadtteile drei weitere Plätze als beratende Mitglieder an ortskundige Bürgerinnen und Bürger vergeben werden. In einem Losverfahren wird jeweils eine Person aus den folgenden Lostöpfen in der Jury, ohne Stimmberechtigung, vertreten sein:
Lostopf 1: Personen zwischen 14 und 21 Jahren;
Lostopf 2: Gewerbetreibende Personen;
Lostopf 3: Anwohnerinnen und Anwohner ab 21 Jahren ohne eigenes Gewerbe.


Neben den genannten Anforderungen aus den Lostöpfen müssen zudem die folgenden Bedingungen erfüllt sein, damit man sich für den Ortsteil bewerben kann:
• Wohnhaft in Duisburg-Alt-Hamborn oder Duisburg-Marxloh
• Kein aktuell laufendes, politisches Mandat
• Kein bestehendes Arbeitsverhältnis mit der Stadtverwaltung Duisburg
• Nur eine Bewerbung pro Ortsteil im jeweiligen Topf
• Ganztägige Teilnahme an der jeweiligen Jurysitzung: zum Wettbewerb „Umgestaltung des Altmarktes“ in Alt-Hamborn am 25. September 2024 bzw. zum Wettbewerb „August-Bebel-Platz & Weseler-Straße“ in Marxloh am 23. Oktober 2024


Wer ausgelost wird kann als ortskundige/r Berater/in mit Stadtteil-Erfahrung in der finalen Sitzung des Preisgerichts mitdiskutieren, welcher der gezeigten Entwürfe die beste Lösung für den Stadtteil bietet. Über den konkreten Ablauf der Veranstaltung gibt es im Vorfeld eine Information und eine Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch in das jeweilige Stadtteilbüro.


Die Bewerbungsphase läuft vom 20. Mai bis zum 19. Juni 2024. Am 20. Juni werden die Plätze per Losverfahren vergeben und die so ermittelten Personen kontaktiert. Die Anmeldung zum Losverfahren kann direkt im jeweiligen Stadtteilbüro in Duisburg-Alt-Hamborn (Hamborner Altmarkt 8) oder in Duisburg-Marxloh (Kaiser-Friedrich-Straße 34) während der Sprechstundenzeiten abgeben werden.


Darüber hinaus wäre auch eine Zusendung der Kontaktdaten und die Einordnung zum jeweiligen Lostopf per E-Mail an folgende Adressen möglich: alt-hamborn@du-starkimnorden.de für Duisburg-Alt-Hamborn und marxloh@du-starkimnorden.de für DuisburgMarxloh. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtteilbüros freuen sich auf die Bewerbungen und die Möglichkeit, gemeinsam mit den Interessenten den weiteren Weg zur Umgestaltung und Neustrukturierung in den beiden Stadtteilen zu beschreiten.


Start der Briefwahl für die Europawahl in Duisburg

Duisburg, 6. Mai 2024 - Die Vorbereitungen für die Durchführung der Europawahl am 9. Juni 2024 sind in vollem Gang. Die Wahllokale (323 Urnen- und 105 Briefwahllokale) und die entsprechenden Wahlräumlichkeiten sind festgelegt. Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 28. April 2024 erstellt. Ab 6. Mai werden die insgesamt 321.866 Wahlbenachrichtigungen – nach Übergabe an die Deutsche Post, im Briefverteilzentrum Asterlagen - an die Wählerinnen und Wähler versandt.


Spätestens bis zum 10. Mai werden voraussichtlich alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag genügt der Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis. Bei möglichen Fragen kann das ServiceCenter von Call-Duisburg unter 0203/94000 oder die Wahlrechtshotline unter 0203/283-3333 weiterhelfen.


Mit der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Briefwahlunterlagen können ebenfalls persönlich (nicht telefonisch) oder elektronisch (unter https://briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Auch die Beantragung per E-Mail ist möglich. Hierfür wird um eine E-Mail mit dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, der vollständigen Anschrift sowie einer eventuell abweichenden Versandanschrift an briefwahl@stadt-duisburg.de gebeten.


Ab sofort sind sowohl zentral im Wahlamt im Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg als auch in allen sieben Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort gewählt werden. Briefwahlanträge werden bis einschließlich 7. Juni 2024, 18:00 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum jeweiligen Wahltag um 15:00 Uhr entgegengenommen.


Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (8. Juni 2024), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein im Wahlamt erteilt werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.


Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte sollte bitte daran denken, einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Identitätsausweis mitzuführen. Möglicherweise wird die Vorlage zur Identifikation verlangt. Die Briefwahlstellen im Einzelnen:
Bezirksamt Walsum, Friedrich-Ebert-Str. 152, Raum Bürger-Service,  Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Bezirksamt Hamborn, Duisburger Str. 213, Raum 102, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Bezirksamt Meiderich, Von-der-Mark-Str. 36, Raum 106, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•  Bezirksamt Homberg, Bismarckplatz 1, Raum 15, Dienstag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Montag 8:00 – 18:00 Uhr, Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•  Bezirksamt Mitte, Sonnenwall 73-75, Raum 14, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•  Bezirksamt Rheinhausen, Körnerplatz 1, Raum 220, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, Raum 11, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr.


Am letzten Freitag vor der Wahl (7. Juni) sind alle Briefwahlstellen bis 18:00 Uhr geöffnet. Serviceangebot zur Briefwahlvereinfachung Wie bereits angekündigt, wird das Wahlamt an exponierten Orten mit einem Infostand vertreten sein. Dort wird den Wählenden die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu stellen, ggfs. die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die Wahlbriefe direkt vor Ort zu übergeben. Das Team wird einheitlich gekleidet sein - um als „Team Duisburg“ erkennbar zu sein.


Alle Daten und Standorte zu den geplanten Aktionen:
•  12.05. MSV-Stadion - letztes Heimspiel; 12:00 – 15:00 Uhr (Selfie-Möglichkeit mit dem MSV-Maskottchen Ennatz)
•  15.05. Markt Hochemmerich; 9:00 -13:00 Uhr 17.05. König-Brauerei; 12:00 – 15:00 Uhr (ein alkoholfreies Freigetränk für jeden, der seine Wahlunterlagen dort abgibt oder dort beantragt)
23.05. Markt Hamborn; 9:00 -13:00 Uhr
25.05. Bauernmarkt Stadt Duisburg; 10:00 -15:00 Uhr
29.05. Markt Wedau; 9:00-13:00 Uhr
04.06. Markt Homberg; 9:00 – 13:00 Uhr
•  08.06. Landschaftspark Nord; 10:00 - 14:00 Uhr Weitere Aktionen sind geplant und werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Meldekontrolle am Erlinghagenplatz in Duisburg-Friemersheim: Ergebnisse liegen vor

Duisburg, 3. Mai 2024 - Zur Meldekontrolle am Erlinghagenplatz in Duisburg-Friemersheim im vergangenen Jahr durch die Stabstelle Sozialleistungsbetrug liegen nun weitere Ergebnisse vor. Am 15. August 2023 hatte eine Kontrollaktion an der Adresse Erlinghagenplatz 4-5b in Duisburg-Friemersheim stattgefunden.


Der Gebäudekomplex umfasst 140 Wohneinheiten, in denen seit Jahren eine hohe Fluktuation hinsichtlich der Mieterinnen und Mieter festzustellen ist. Ziel der Maßnahme war es deshalb, den aktuellen Meldebestand mit dem tatsächlichen Bewohnerbestand abzugleichen. Die Meldekontrolle unter Federführung der Stabstelle Sozialleistungsbetrug wurde neben städtischen Akteuren auch durch nichtstädtische Leistungsträger wie die Familienkasse begleitet und mit maßgeblicher Unterstützung der Duisburger Polizei im Rahmen der Amtshilfe durchgeführt.


Seitens der Stadt Duisburg wurden aufgrund der Meldekontrolle und den umfangreichen Nachermittlungen insgesamt 98 Personen von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet. Bei den übrigen damals als abwesend festgestellten 160 Personen konnten neue Anschriften ermittelt werden bzw. haben sich diese Personen zwischenzeitlich eigenständig ab- oder umgemeldet. Von der Familienkasse West wurde im Rahmen der Nachermittlungen bei 51 Kindern überprüft, ob die Voraussetzungen für die (Weiter-) Zahlung des Kindergeldes vorlagen.


Als Ergebnis konnte die Familienkasse nun mitteilen, dass insgesamt 13.320 Euro Kindergeld zu Unrecht ausgezahlt wurden und diese Summe daher von den betroffenen Kindergeldempfängern zurückzufordern ist. Da einmal gewährtes Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich ohne strengen Prüfungsmaßstab weitergezahlt wird, konnte durch die Maßnahme am Erlinghagenplatz laut der Familienkasse zudem die Auszahlung von bis zu weiteren rund 584.000 Euro Kindergeld verhindert werden.


 Oberbürgermeister Sören Link lobt die gemeinsame Zusammenarbeit: „Das Ergebnis der Aktion verdeutlicht, dass auch die Überprüfung von Meldepflichten effektiv dazu beiträgt, geltendes Recht durchzusetzen. Diese Null-Toleranz-Strategie werden wir weiterverfolgen, um den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen auf Kosten der Allgemeinheit zu verhindern.“


Aufgabe der Stabsstelle Sozialleistungsbetrug ist es, den ungerechtfertigten und missbräuchlichen Sozialleistungsbezug zu bekämpfen und dadurch die finanzielle Belastung für den kommunalen Träger zu senken. Sowohl durch die Initiierung struktureller Veränderungen als auch durch die Durchführung von (Präventions-) Maßnahmen soll die gezielte Ausnutzung der Sozialsysteme durch organisierte Formen und Strukturen bekämpft und das Ausmaß des Sozialleistungsbetrugs sowie die mit jeglicher Art von Missbrauch zusammenhängenden sozialen Ungerechtigkeiten reduziert werden.


Bürger- und Ordnungsamt kontrollierte Wohnungsbordelle

Duisburg, 2. Mai 2024 - Das Bürger- und Ordnungsamt führte Ende letzter Woche in Zusammenarbeit mit der Polizei umfassende Kontrollen in fünf Wohnungsbordellen und einem Massagebetrieb in verschiedenen Duisburger Stadtteilen durch. Ziel dieser Maßnahme war es, Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz aufzudecken.


„Wir gehen konsequent gegen illegale Prostitution vor. Mit unseren Kontrollen sorgen wir für die Einhaltung der geltenden Gesetze und den Schutz vor Ausbeutung“, betont Ordnungsdezernent Michael Rüscher. Prostituierte benötigen für die Ausübung der Tätigkeit einen Prostitutionsausweis, während für den Betrieb eines Prostitutionsbetriebs zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz erforderlich ist. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 bzw. 10.000 Euro.


Bei allen kontrollierten Objekten bestätigte sich der vorherige Verdacht, dass dort illegale Prostitution betrieben bzw. sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden. Die Ausübung der Prostitution wurde allen kontrollierten Personen sofort mündlich untersagt und die Einleitung von Bußgeldverfahren aktuell geprüft. Darüber hinaus wurde gegen zwei Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da diese sexuelle Dienstleistungen ohne Benutzung entsprechender Verhütungsmittel sowie Prostitution in einer Privatwohnung angeboten haben, ohne die erforderliche Konzession zu besitzen.

In einem Massagebetrieb wurden zudem sexuelle Dienstleistungen angeboten ohne das hierzu die erforderliche Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz vorlag. Auch in diesem Fall haben die Beschäftigten sowie der Betreiber mit einem Bußgeld zu rechnen.

Task Force Problemimmobilien: Mehrfamilienhäuser in Marxloh nach erfolgreicher Sanierung wieder freigegeben

Duisburg, 2. Mai 2024 - Zwei Mehrfamilienhäuser auf der Rolfstraße sowie der Hagedornstraße in Duisburg-Marxloh konnten am Montag, 29. April, nach erfolgreicher Sanierung wieder freigegeben werden. Die Häuser wurden 2019 und 2020 nach einer Begehung der Task Force Problemimmobilien wegen eklatanter brandschutztechnischer Mängel sowie Verstößen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) für unbewohnbar erklärt worden.


„Den Einsätzen der Task-Force ist es zu verdanken, dass aus zwei weiteren Immobilien, die in einem desolaten Zustand waren, nun attraktiver Wohnraum entstanden ist“, so Oberbürgermeister Sören Link. Die Gebäude wurden nun aufwendig saniert und die damit zum Zeitpunkt der Schließung festgestellten Mängel in Gänze beseitigt. Der Wohnraum wurde wieder attraktiv hergerichtet. Insgesamt konnten bereits 15 Gebäude nach Sanierung durch die Task Force Problemimmobilien wieder freigegeben werden.


Europawahl 2024: Vorstellung des Wahlteams und Stand der Dinge

Duisburg, 30. April 2024 - Stadtwahlleiter und Stadtdirektor Martin Murrack hat heute den aktuellen Stand zur Durchführung der Europawahl in Duisburg am 9. Juni 2024 vorgestellt. „Rund sechs Wochen vor dem Wahltermin sind wir gut aufgestellt, die Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen. Das erfahrene Team um den neuen Stabsstellenleiter Andreas Weinand kennt alle Abläufe und weiß genau, was zu tun ist.“  

Stadtdirektor Martin Murrack (li.) und Andreas Weinand, Stabsstellenleiter Stabsstelle für Wahlen an der Kuvertiermaschine im Wahlamt. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

In Duisburg werden am 9. Juni zum zehnten Mal die Mitglieder für das Europäische Parlament neu gewählt. „Über 322.000 Duisburgerinnen und Duisburger sind zur Wahl aufgerufen“, erläuterte der Stabsstellenleiter Wahlen, Andreas Weinand. Wahlbenachrichtigungen ab 19. KW   Die Wahlbenachrichtigungen werden im Laufe der 19. Kalenderwoche zugestellt, dann kann auch sofort Briefwahl beantragt werden. Zur Vereinfachung ist dies wieder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code möglich. Ebenso kann unter Eingabe der persönlichen Daten online auf „briefwahl.duisburg.de“ die Briefwahl beantragt werden.  


Der Antrag kann außerdem schriftlich - nicht telefonisch - durch die postalische Übersendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrages gestellt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Antragsstellung per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder persönlich in einer der acht Briefwahlstellen in den Bezirksrathäusern Walsum (Zimmer Bürgerservice), Hamborn (Zimmer 102), Meiderich (Zimmer 106), Homberg (Zimmer 15), Mitte (Zimmer 14), Rheinhausen (Zimmer 220), Süd (Zimmer 11) oder der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, in Duisburg-Homberg.  


Erstmalig wurde zu einer Europawahl das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Somit sind 27.900 Wahlberechtigte zum ersten Mal aufgerufen das Europaparlament zu wählen. Die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler, die generell erstmals zu einer politischen Wahl aufgerufen sind, liegt bei 14.256 Personen (Stand: 31.03.2024).   Bürgerinnen und Bürger, die von außerhalb Duisburgs zuziehen, werden nur auf Antrag bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis aufgenommen.


Unionsbürgerinnen und Bürger sowie im Ausland lebende Deutsche, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. In der Zeit vom 20. bis zum 24. Mai besteht noch die Möglichkeit, sich mit Einspruch in das Duisburger Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Alle Anträge liegen in den Bürgerservicestellen aus oder können online auf der Webseite des Wahlamtes unter duisburg.de oder bundeswahlleiterin.de (für Unionsbürger/innen und Auslandsdeutsche) abgerufen werden.   Serviceangebot zur Briefwahlvereinfachung  


Die Stabsstelle Wahlen wird an exponierten Orten mit einem Infostand vertreten sein. Dort wird den Wählenden die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu stellen, die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die Wahlbriefe direkt vor Ort zu übergeben.   Geplant sind hierzu Infostände auf verschiedenen Wochenmärkten, im Landschaftspark Nord, in der Königsbrauerei und vor dem MSV-Stadion. Alle Daten und Standorte werden gesondert bekannt gegeben.  


Wahlhelfende  
Insgesamt werden fast 4.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht; noch rund 750 Stellen davon sind unbesetzt. „Die Zusagen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind zum aktuellen Stand zwar erwartungsgemäß, wir sind aber weiterhin auf Zusagen aus der Bürgerschaft für den Wahltag angewiesen“, erläuterte Andreas Weinand den Stand der Rückmeldungen.  


Mit einem Erfrischungsgeld von 80 bis 50 Euro (je nach Funktion) wird von der Stadt Duisburg ein deutlich höherer Betrag gezahlt als vom Bund vorgesehen. Im Vorfeld wird durch Präsenzschulungen, eine Internet- Lernplattform und Webinare auf die Aufgabe vorbereitet. Erstmalig werden in diesem Jahr auch Auszählungsschulungen für alle Wahlvorstehenden und Schriftführenden sowie ihre Stellvertretenden angeboten. Dabei wird die Auszählung simuliert und das Ausfüllen der wahlrelevanten Dokumentationen durchgespielt.  


Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Urnenwahl interessieren, können sich telefonisch unter (0203) 283-4399, per E-Mail an wahlhelfer@stadt-duisburg.de oder auf der Homepage der Stadt melden. Bei Interesse an einer Tätigkeit bei der Briefwahlauszählung können sie sich telefonisch unter (0203) 283-4422 oder per E-Mail an briefwahlzentrale@stadt-duisburg.de melden und informieren.   Die Stadt geht erneut von einem erhöhten Briefwahlinteresse aus, ähnlich wie es bei der Bundestagswahl 2021 und der Landtagswahl 2022 der Fall war.


Um dieses zu bewältigen, wurden im Wahlzentrum die Druck- und Kuvertierkapazitäten nochmals erhöht und die Abläufe weiter digitalisiert. Ebenso wird die Auszählung der Briefwahlstimmen erneut auf zwei Standorte im Stadtgebiet verteilt.  


Stadtwahlleiter und Stadtdirektor Martin Murrack dazu: „Die besonderen Herausforderungen durch das weltpolitische Geschehen und der noch immer anhaltenden Flüchtlingskrise haben in vielfältiger Weise schon die Vorbereitungen dieser Wahl beeinflusst. Als Stadtwahlleiter stehe ich dafür ein, dass alle Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, ganz gleich, ob sie die Urnenwahl bevorzugen oder die Briefwahl.“  


Erneut einen großen Aufwand bereitete diesmal die Auswahl und Bewerbung der Wahllokale wegen der bewältigten Corona-Pandemie. Schon frühzeitig reagierte das Wahlamt auf die Normalisierung in den Duisburger Alten- und Pflegeheimen und hat diese wieder großflächig in die Liste der Wahllokalstandorte aufgenommen.

Dabei wurde Wert daraufgelegt, dass die Anzahl der Stimmbezirke mit 323 unverändert bleibt. Meistens wurden diese zusätzlichen Wahlörtlichkeiten aus anderen vorhandenen und benachbarten Standorten dorthin verlegt.   Die 323 Stimmbezirke wurden daher von ursprünglich 159 erstmalig auf 180 Standorte verteilt. Ebenso wurden weitere Rampen angeschafft, um die Zugänge zu den Wahlräumen überwiegend barrierefrei zu gestalten.  


Infokampagne auf Social-Media-Kanälen  
Im Vorfeld der Europawahl startet die Stadt Duisburg außerdem die Kampagne #duisburgwählteuropa. Auf den Social-Media-Kanälen der Stadt werden dabei vor allem Erstwähler zu Wort kommen und erklären, warum die Europawahl für sie wichtig ist. Wie die EU in Duisburg spürbar und sichtbar wird, berichtet überdies unsere Social-Media-Botschafterin Lea in diversen Videos.

Die Sharepics und Videos werden im einheitlichen Kampagnenlook ab nächster Woche regelmäßig auf Instagram und Facebook gepostet. Ergänzt wird die digitale Kampagne durch eine Plakataktion, die von Duisburg Kontor Stadtmarketing mit DUISBURG IST ECHT unterstützt wird. Dabei werden im Mai Motive der Kampagne in der Größe A0 stadtweit auf rund 170 Litfaßsäulen sichtbar.


- Brückentag am 10. Mai und die Erreichbarkeit der Stadt Duisburg
- Stadt bekämpft Eichenprozessionsspinner 

Brückentag am 10. Mai und die Erreichbarkeit der Stadt Duisburg
Duisburg, 29 April 2024 - Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 10. Mai (Brückentag nach Christi Himmelfahrt), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr, der wie gewohnt erreichbar ist. Das telefonische Servicecenter Call Duisburg ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt.


Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Umweltamt, das Bürger- und Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im Stadthaus (wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte), sowie in großen Teilen das Jugendamt und das Stadtarchiv sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt. Die für den 10. Mai vereinbarten Eheschließungstermine vom Standesamt finden statt.


Bestatter können sich erst am Montag, 13. Mai, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das Standesamt wenden. Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant. Die Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse ist am Freitag, 10. Mai, und Samstag, 11. Mai, zu den gewohnten Zeiten geöffnet.


Die Open Libraries in Beeck, Wanheimerort und Vierlinden können von Freitag bis Sonntag zu den üblichen Zeiten genutzt werden. Alle anderen Bibliotheken bleiben geschlossen. Der Bücherbus fährt in dieser Zeit nicht. Das Online-Angebot der Stadtbibliothek kann mit einem gültigen Bibliotheksausweis uneingeschränkt genutzt werden.


Die städtischen Bäder, das Museum der Deutschen Binnenschifffahrt sowie das Kultur- und Stadthistorische Museum haben an diesem Tag ebenso wie gewohnt geöffnet. Die Geschäftsstellen der Volkshochschule sind geschlossen, die VHS bleibt aber telefonisch erreichbar. Der Unterricht an der Volkshochschule findet statt.


Die Musik- und Kunstschule hat einen beweglichen Ferientag. Die gesamte Verwaltung ist ab Montag, 13. Mai, wieder wie gewohnt erreichbar. Am Brückentag können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.


Erreichbarkeit und dem Besuch von städtischen Einrichtungen: Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de einsehbar oder können telefonisch unter 0203 94000 über Call Duisburg erfragt werden.

Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort „Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter www.duisburg.de/termine möglich.



Stadt bekämpft Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner befällt wieder Eichenbäume im Stadtgebiet. Die Brennhaare dieser Raupen können ab dem dritten Larvenstadium bei Menschen allergische Reaktionen hervorrufen. Das Umweltamt der Stadt Duisburg beginnt daher in den ersten Mai-Wochen mit der Bekämpfung der Raupen vom Boden aus. Behandelt werden ausschließlich Bäume im Bereich von öffentlichen Wegen, Plätzen und Liegewiesen. Nicht behandelt werden Bereiche, in denen sich normalerweise keine Menschen aufhalten, zum Beispiel in Gehölzflächen abseits von Wegen. Später werden eventuell vorhandene Nester auch manuell entfernt. Betroffen sind vor allem Bäume entlang der Regattabahn, am Business-Park Asterlagen, der Rheinaue Friemersheim und Walsum sowie Bereiche in Neumühl, Obermarxloh, Röttgersbach, Beeck und Stadtmitte. Das verwendete natürliche Spritzmittel wird auch im ökologischen Landbau eingesetzt und ist für Menschen sowie Tiere ungefährlich. Es wirkt lediglich gegen Schmetterlingsraupen. Die Ausbringung des Biozids ist stark von der Witterung und dem Austrieb der Eichen abhängig und wird bis Mitte Mai abgeschlossen sein. Das Absammeln der Nester wird ab Anfang Juni erfolgen

Städtische Bäder starten in die Freibadsaison

Duisburg, 29. April 2024 - DuisburgSport eröffnet am Samstag, 4. Mai, die Freibadsaison und startet im städtischen Freibad Homberg und im Allwetterbad Walsum den Badespaß unter freiem Himmel. In den vergangenen Wochen haben die Bemühungen der Personalakquise von DuisburgSport unter dem Hashtag #RettetDieFreibadsaison, Spannung unter den Freibadfans erzeugt.


Kurz vor dem Start in die Saison kann nun bestätigt werden, dass die Freibäder in Duisburg dank einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Bewerbungen für die Posten der Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer, wie natürlich auch aller notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen auf den Badebetrieb am 4. Mai, planmäßig geöffnet werden können. Die Entscheidung über die Eröffnung der Bäder hängt nun ausschließlich von den Wetterbedingungen ab.


Sollten die Temperaturen für ein Badevergnügen geeignet sein, steht dem Beginn der Freibadsaison nichts im Wege. Ab 18 Uhr gilt in beiden Freibädern der ermäßigte Abendtarif, im Allwetterbad Walsum allerdings nur bei geöffnetem Dach. Erwachsene zahlen dann lediglich 2,50 Euro Eintritt. Die Öffnungszeiten sowie Informationen über mögliche wetterbedingte Verschiebungen und die städtischen Bäder finden sich auf der Internetseite www.baederportal-duisburg.de und gibt es bei der Hotline unter 0203/283- 4444.


Stadt Duisburg mit dem European Energy Award in Silber ausgezeichnet

Duisburg, 25. April 2024 - Die Stadt Duisburg wurde am Dienstag, 24. April, mit dem European Energy Award in Silber ausgezeichnet, einer bedeutenden Anerkennung für die Nachhaltigkeit in der Energie- und Klimaschutzpolitik der Kommune. Die Auszeichnung wurde von Ministerin Mona Neubaur, zuständig für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung überreicht.


Dieses europäische Gütesiegel bestätigt Duisburgs kontinuierliches Engagement für Energieeffizienz und Umweltschutz. Linda Wagner, Beigeordnete für Umwelt- und Klimaschutz, betonte die Bedeutung der Auszeichnung: „Die erneute Verleihung des European Energy Award in Silber an Duisburg unterstreicht unsere fortlaufenden Bemühungen um energieeffiziente Maßnahmen und unser Engagement für eine nachhaltige Zukunft. Wir sind stolz darauf, dass unsere Anstrengungen erneut auf europäischer Ebene anerkannt wurden.“

V.l.n.r. Maximilian Borchardt (Stadtentwicklung), Reiner Tippkötter (eea-Berater), Ilga Schwidder (Bundesgeschäftsstelle eea), Karl-Heinz Frings (Stabsstelle Klimaschutz), Mona Neubaur (Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW), Kathrin Manthei (GEBAG), Nina Eickmeier (DuisburgSport) - Foto European Energy Award


Seit dem Jahr 2006 ist Duisburg Teilnehmer des European Energy Award, einem umsetzungsorientierten Zertifizierungsprogramm, das europaweit in 16 Ländern mehr als 1.500 Kommunen umfasst. Das Verfahren beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem, das es ermöglicht, die Maßnahmen der Kommune in den Bereichen Entwicklungsplanung und Raumordnung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation sowie Kommunikation, Partizipation und Kooperation zu erfassen, zu bewerten und zu steuern.

Im Rahmen des Audits im August des vergangenen Jahres erreichte Duisburg 61,6 Prozent der möglichen Punktzahl und erfüllte damit die Kriterien für die Silbermedaille, die ab einem Erfüllungsgrad von 50 Prozent vergeben wird. Neben Duisburg erhielten 15 weitere Kommunen den Award.


Mehr als 100 Jugendliche erleben Girls’Day und Boys’Day bei der Stadt Duisburg

Duisburg, 25. April 2024 - Wenn der Alarmton in der Feuerwache tönt, dann greifen Feuerwehrmänner und selbstverständlich auch Feuerwehrfrauen schnell nach ihrer Ausrüstung, steigen in den Einsatzwagen und fahren zum Einsatzort. Was außerdem alles zu den Aufgaben auf einer Feuerwache dazugehört, haben heute Mädchen in Duisburg erlebt. Sie gehören zu den mehr als 100 Jugendlichen, die beim bundesweiten Aktionstag zur Berufsorientierung für Mädchen und Jungen bei der Stadt Duisburg mitgemacht und den Arbeitsalltag in verschiedenen Berufsfeldern kennengelernt haben.

Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Koal , Stadtdirektor Martin Murrack, Dezernent Michael Rüscher und Ina Gossner (Ausbildungsleiterin) begrüßten die Schülerinnen und Schüler im Rathaus. Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg


Stadtdirektor Martin Murrack, selbst Vater von drei Kindern, freut sich über die Gelegenheit, jungen Menschen Einblick in das Arbeitsleben geben zu können: „Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es Jugendlichen fallen kann, sich beruflich zu orientieren. Wenn wir die Gelegenheit nutzen, Mädchen für technische Fächer oder praktische Einsatzmöglichkeiten, wie Feuerwehr, Forstamt oder IT und Jungs für Erziehungs- und Verwaltungsaufgaben zu begeistern – am besten noch im #teamduisburg – dann haben wir alles richtig gemacht.“ „Frauen sind in technischen Berufen weiter unterrepräsentiert, ebenso Männer in der Pflege und in der Erziehung“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Koal.


Elisey Tkachenko macht im Rahmen des girls and boys day einen Praktikumstag bei Claudia Fischer im Sekretariat der Grundschule Heinrich-Bongers-Straße. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


„Das spiegelt sich auch in unserer Stadtverwaltung wider. Ich freue mich, dass auch in diesem Jahr junge Frauen als Gipfelstürmerinnen die Chance erhalten, Einblick in die Arbeitsfelder der Verwaltungsführung zu bekommen“, so Koal weiter. In diesem Jahr konnten sich die Mädchen unter anderem im Forst, der IT und auch bei der Berufsfeuerwehr ausprobieren.


Die Jungen hingegen probierten sich im Service-Center „Call Duisburg“, Schulsekretariaten oder in einer städtischen Kindertagesstätte aus. Neben den praktischen Einsätzen für die Mädchen und Jungen informierten Auszubildende der Stadt Duisburg über die verschiedenen Möglichkeiten, eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung zu absolvieren.

Schülerin Melina Galts konnte Oberbürgermeister Sören Link an diesem Tag begleiten..Bild: Ilja Höpping / Stadt 

Mitmacher gesucht: Kommunaler Entwicklungsbeirat zur Mobilität in Hochfeld nimmt Arbeit auf

Duisburg, 24. April 2024 - In Kürze wird der Kommunale Entwicklungsbeirat Duisburg (KEB) seine Arbeit aufnehmen. Er wird den Stadtteil Hochfeld in den Fokus rücken und dabei die Fragen klären, wie wir morgen in dem Stadtteil leben wollen, wie der öffentliche Raum gestaltet und welche Rolle die Mobilität in diesem Zusammenhang spielen wird. Gemeinsam werden Lösungsempfehlungen erarbeitet, die dann dem Rat der Stadt Duisburg zur Entscheidung vorgelegt werden.


Der KEB in Duisburg setzt sich aus maximal 40 Personen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung zusammen, um Empfehlungen zu Zukunftsfragen für die lokale Politik zu erarbeiten. Die Auswahl der Teilnehmenden des KEB erfolgt durch die Mitglieder der Steuerungsgruppe, die erstmals im Februar 2024 tagte. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können mitmachen. Insgesamt 8 Plätze werden per Losverfahren vergeben. Teilnahmebedingungen sind ein Mindestalter von 16 Jahren, ein fester Wohnsitz in Duisburg-Hochfeld oder ein Interesse an dem Stadtteil sowie eine Verpflichtung zur Teilnahme an maximal vier Sitzungen des KEB zwischen Juni und Dezember 2024.


Die Ernennung zur Beirätin/zum Beirat erfolgt persönlich und kann nicht auf andere übertragen werden. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, muss sich zunächst bei der Stadt Duisburg für das Losverfahren anmelden. Anmeldeschluss ist der 12. Mai 2024. Die Anmeldung kann entweder über das Onlineformular auf der Homepage der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/entwicklungsbeirat) oder auf dem Postweg an das Amt für Kommunikation (Rathaus Burgplatz 19, 47051 Duisburg) erfolgen. Die Auslosung der Plätze erfolgt am 17. Mai, die erste Beiratssitzung findet am 15. und 16. Juni 2024 statt.


„Es ist wichtig, den Menschen zuzuhören und sie in wichtige Entscheidungsprozesse einzubinden. Relevante Fragen unserer Zeit können wir nur gemeinsam und transparent beantworten. Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen erarbeiten zusammen Lösungen, die somit von einer breiten Basis getragen werden. Das ist meines Erachtens genau der richtige Weg, um die Menschen mitzunehmen und Akzeptanz für wichtige Entscheidungen zu erlangen,“ so Oberbürgermeister Sören Link.


Kommunaler Entwicklungsbeirat Kommunale Entwicklungen gelingen nur dann, wenn gesamtgesellschaftlich Verantwortung für den Wandel in der Stadt übernommen wird. Dazu wurde von der Berlin Governance Platform das Model des Kommunalen Entwicklungsbeirat (KEB) entwickelt und bereits erfolgreich erprobt. An einer weiteren Ausschreibung hat sich auch Duisburg beworben und den Zuschlag bekommen, so dass nun der Kommunale Entwicklungsbeirat seine Arbeit aufnehmen kann. Kommunale Entwicklungsbeiräte bringen Politik und Verwaltung mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen.


Ziel ist es, gegenseitig Vertrauen aufzubauen und nachhaltige Lösungen für wichtige Zukunftsfragen zu entwickeln sowie durch einen neu geschaffenen Gestaltungsspielraum und Austausch auf Augenhöhe Demokratie erlebbar zu machen. Das erfordert eine gute Planung, Organisation und professionelle Begleitung. Das Ergebnis der Arbeit des KEB sind gemeinwohlorientierte Handlungsempfehlungen, die Visionen, Leitsätze, Ziele, Kriterien und/oder konkrete Maßnahmen enthalten können. Partnerorganisationen & Fördernde Das Projekt wird begleitet von der Berlin Governance Platform und durch die E.ON Stiftung gefördert. Die Urbane Zukunft Ruhr GmbH begleitet und koordiniert den KEB gemeinsam mit der Stadt Duisburg.


Die Berlin Governance Platform ist eine gemeinnützige Denkfabrik mit Sitz in Berlin. Sie entwickelt Formate, die darauf abzielen, Menschen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um gemeinsam kreative und gemeinwohlorientierte Lösungen für drängende gesellschaftliche Herausforderungen zu erarbeiten. Kommunale Entwicklungsbeiräte sind ein solches Format: Organisationsgründerin Gesine Schwan entwickelte den Ansatz auf Grundlage ihrer wissenschaftlichen Arbeit und praktischen Erfahrungen mit Multi-Akteurs-Dialogformaten.


Das Team der Berlin Governance Platform hat den Ansatz weiter konzeptualisiert. Er findet in bisher zehn Kommunen Anwendung. Die Berlin Governance Platform agiert allparteilich und unabhängig. Die E.ON Stiftung ist die Unternehmensstiftung der E.ON SE mit Sitz in Essen. Sie fördert Projekte, die sich mit der Energiewende und der Transformation hin zum nachhaltigen Wirtschaften beschäftigen. Die Stiftung versteht Beteiligung dabei als Gelingensbedingung und unterstützt daher bereits mit einer zweiten Projektförderung die Umsetzung von Kommunalen Entwicklungsbeiräten. Sie trägt keine inhaltliche Verantwortung für den Prozess.


Die Urbane Zukunft Ruhr GmbH ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Duisburg, vertreten durch die GEBAG, und dem Wirtschaftsverband Initiativkreis Ruhr. Ziel des Projektes ist es, mit den Erfahrungen, Kenntnissen und Ressourcen der Partner den Stadtteil Hochfeld in den Handlungsfeldern Infrastruktur, öffentlicher Raum, Wohnen, Bildung und Soziales, Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu stärken. So sollen den Menschen, die dort wohnen, neue Perspektiven geboten, aber auch die Attraktivität für neue Bewohnerinnen und Bewohner erhöht werden. Die Ergebnisse der Arbeit sollen auch als Blaupause für andere Städte im Ruhrgebiet dienen, die Stadtteile mit ähnlichen Herausforderungen haben.


Altschulden: Lösung statt Schweigen, Gesetz statt Eckpunkte

Duisburg, 24. April 2024 - Das Bundesfinanzministerium hat zum wiederholten Mal die Bedingungen für eine Altschuldenlösung vorgelegt, Nordrhein-Westfalen reagiert darauf bisher als einziges Bundesland nicht. Deshalb fordert die Stadt Duisburg zusammen mit dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, dass nun beide einen großen Schritt machen. Als Sprecher des Aktionsbündnisses sieht Stadtdirektor Martin Murrack die finanzschwachen Kommunen in Deutschland nun an einem Punkt, an dem sie nie sein wollten: der Punkt, an dem die Schulden wieder wachsen.


In den vergangenen Jahren haben Städte wie zum Beispiel Duisburg Personal abgebaut, wichtige Investitionen in ihre Straßen und Gebäude aufgeschoben sowie freiwillige Leistungen gekürzt, um Schulden zu reduzieren. Mit diesen großen Anstrengungen senkten sie ihre Kreditlast um rund 20 Milliarden Euro. Durch Zinssteigerungen und Kostenexplosion verschlechtern sich die Bedingungen nun aber so, dass die Schuldenkurve wieder nach oben deutet. Die Kommunen stecken in einer Finanzkrise. Ein Gesamtdefizit von rund sieben Milliarden Euro in den Haushalten 2023 zeigt dies überdeutlich.


Auf Bundesebene ist eine vorsichtige Reaktion auf diese Lage zu spüren: Der Finanzausschuss des Bundestags treibt das Thema mit Erklärungen und Anfragen voran. Das zuständige Ministerium kündigte eine Fachtagung zu Kommunalfinanzen für den 5. Juli an und legte Mitte April noch einmal seine Eckpunkte für eine Altschuldenlösung unverändert vor. Es bestätigte damit offiziell, zu seinem Angebot zu stehen. Nordrhein-Westfalen, das einzige Bundesland ohne Altschuldenlösung, hat sich dazu bisher nicht verhalten. Die Landesregierung kannte die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums bereits im vergangenen Jahr. Dennoch legte sie eine Lösung ohne substanzielle finanzielle Beteiligung des Landes vor und scheiterte damit krachend.


Die Verantwortlichen pflegen das Narrativ, der Bund sei daran schuld, und lassen bisher nicht erkennen, dass der für dieses Jahr geplante neue Vorschlag eine große Veränderung mit sich bringt. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem sich finanzschwache Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen haben (mehr als 8,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner), hat daher bei seiner Konferenz in Berlin klare Forderungen an beide Ebenen formuliert: Das bevölkerungsreichste Bundesland muss eine Altschuldenlösung vorlegen, mit der es die übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen (mehr als 100 Euro je Einwohner) komplett übernimmt.


Der Bund wird anschließend für die Hälfte davon einstehen. Nordrhein-Westfalen hat also die Chance, seine Kommunen von Krediten in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu befreien. Es selbst muss dafür lediglich einen jährlichen Beitrag von 350 bis 500 Millionen Euro einplanen – das ist die Größenordnung, die es vom Stärkungspakt NRW kennt. Dies ist für die Millionen Betroffenen in Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich – und auch darüber hinaus: Andere Bundesländer mit finanzschwachen Kommunen haben bereits Altschuldenlösungen gefunden. Diese entfalten ihre volle Wirkung aber nur, wenn es auch den Bundesanteil gibt. Diesen blockiert NRW mit seinem Verhalten bisher und sollte auch aus Solidarität mit Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg und dem Saarland endlich den richtigen Weg einschlagen.


Da die Eckpunkte hinlänglich bekannt sind, muss das Bundesfinanzministerium nun einen Gesetzesentwurf einbringen. Die Lösung wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat brauchen. Deshalb muss der Gesetzgebungsprozess nun beginnen, damit die AltschuldenÜbernahme im Bundeshaushalt 2025 erfolgen kann. An den Altschuldenlösungen des Bundes und des Landes NRW werden sich die finanzschwachen Kommunen selbstverständlich beteiligen. Und sie werden sich ebenso selbstverständlich mit voller Kraft dafür einsetzen, dass keine neuen Schulden entstehen.


Dafür braucht es dann weitere Schritte: eine angemessene Finanzausstattung der Städte und Kreise sowie eine Reform der Förderpolitik. Die Mittel müssen einfach und unbürokratisch abrufbar sein und nach Bedürftigkeit verteilt werden. Bisher landet Fördergeld vor allem bei wohlhabenden Städten und nicht bei denen, die mitten in der kommunalen Finanzkrise stecken. Hintergrund-Informationen: Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 70 Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen, in denen rund 8,7 Millionen Menschen leben.


Mitglieder des Aktionsbündnisses sind Bacharach, Bad Schmiedeberg, Bischofsheim, Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Cottbus, Cuxhaven, Landkreis Cuxhaven, Dietzenbach, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Frankenthal, Geestland, Gelsenkirchen, Ginsheim-Gustavsburg, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld, Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz, Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen, Oer-Erkenschwick, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Schwerte, Solingen, Trier, Kreis Unna, Voerde, Völklingen, Waldbröl, Waltrop, Werne, Wesel, Kreis Wesel, Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.


„Für die Würde unserer Städte” hat neun Sprecherinnen und Sprecher: Dr. Rico Badenschier, Oberbürgermeister der Stadt Schwerin, Dirk Glaser, Bürgermeister der Stadt Hattingen, Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Markus Zwick, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens, Barbara Meyer, 1. Bürgermeisterin und Kämmerin der Stadt Saarbrücken, Andrea Pospich, Kreisrätin des Landkreis Cuxhaven, Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Hagen und Martin Murrack, Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Duisburg.


Abschluss des Erörterungstermins zum Ausbau A59

Duisburg, 19. April 2024 - Der Erörterungstermin zum Ausbau der A59 fand heute seinen Abschluss. Vier Tage war Zeit, Einwendungen durch einen persönlichen Redebeitrag nochmals zu bekräftigen. Neben Privatpersonen hat auch die Stadt Duisburg Ihre Forderungen nochmals vorgebracht und unter Beteilung verschiedener Fachbereiche mit Nachdruck untermauert.


Neben einer Überdeckelung der in Troglage verlaufenden Trasse in Hamborn und der Errichtung des sechs-streifigen Ausbaus in Tunnellage in Meiderich wurde auch die Splittung der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte mündlich begründet. Zudem wurde nochmals verdeutlicht, dass die Anbindung des Hafens während des Ausbaus, auch bei den phasenweise unvermeidlichen Sperrungen von Anschlussstellen an der A 59, jederzeit sichergestellt ist.


Darüber hinaus wurde erneut dargestellt, welche gravierenden Auswirkungen die Umsetzung der aktuellen Planungen der Autobahn des Bundes GmbH (AdB) auf die Lebensqualität der unmittelbar betroffenen Anwohnenden haben wird und zwar nicht zuletzt und insbesondere aufgrund der geplanten Erhöhung der Lärmschutzwände und der Verbreiterung der Hochtrasse und damit einer deutlichen Annäherung der Trasse an die bestehende Wohnbebauung.


„Wir haben der AdB mit Nachdruck deutlich gemacht, dass die ursprünglichen Planungen mit uns nicht zu machen sind. Die AdB ist nun in der Pflicht zu reagieren und Lösungen zu finden“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. Von großer Bedeutung ist hierbei zudem, dass aus Sicht der Stadt Duisburg, ohne nachvollziehbare Begründung, eine falsche Entwurfsklasse für die A 59 gewählt wurde: Mit der sogenannten „EKA 3 - Stadtautobahn“ könnte die A 59 im gesamten Verlauf zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg sowie der Anschlussstelle DU-Marxloh um rund 5 Meter schmaler werden. Dadurch würden Eingriffsnotwendigkeiten vermindert und Kosten in zweistelliger Millionenhöhe gespart.


Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport, zeigt sich vor allem enttäuscht davon, dass vom Bundesverkehrsministerium offenbar noch kein Auftrag an die Autobahn GmbH (AdB) erteilt wurde, die Machbarkeit der geforderten Tunnellösung zu prüfen: „Trotz der vom Haushaltsausschuss des Bundestages bereitgestellten Finanzmittel für die Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung, scheint es noch keinen Auftrag für die Überprüfung der Machbarkeit zu geben. Ich hoffe, dass dieser Auftrag zeitnah mit einem mit der Stadt Duisburg abgestimmten Anforderungsprogramm erteilt und umgesetzt wird und somit nicht zu einer weiteren, zeitlichen Verzögerung bei den Planungen führt.“


Die Stadt Duisburg bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Träger öffentlicher Belange, die Ihre Einwendungen gegen die Vorzugsvariante eines Brückenbaus der AdB beim Erörterungstermin bestärkt haben. 


Grundschule Waldstraße in Duisburg-Baerl bleibt konfessionell

Duisburg, 10. April 2024 - Der Rat der Stadt Duisburg hat im Februar dieses Jahres einstimmig beschlossen, dass an der Evangelischen Grundschule Waldstraße in Duisburg-Baerl ein Abstimmungsverfahren zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule durchgeführt werden soll. Dem vorausgangen war ein Beschluss der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl, mittels einer Umwandlung sicherzustellen, dass alle Baerler Kinder, unabhängig von der Konfession, einen wohnortnahen Schulplatz erhalten.


Im Zeitraum vom 8. März bis 6. April wurde nunmehr das Abstimmungsverfahren durchgeführt. Bis zum 26. März konnten alle Eltern, deren Kinder aktuell Schülerin oder Schüler an der Grundschule Waldstraße sind, über die Umwandlung entscheiden. Damit eine solche durchgeführt werden kann, bedurfte es der mehrheitlichen Zustimmung. Mindestens die Hälfte aller Eltern, also 108 „Ja“-Stimmen, hätten sich hier für die Umwandlung entscheiden müssen. Von insgesamt 214 Stimmberechtigten haben 128 Personen eine Stimme abgegeben.


Davon waren 29 Stimmzettel verfristet oder ungültig. Insgesamt wurden demnach 99 gültige Stimmzettel ausgezählt. Hiervon votierten 51 Personen für die Umwandlung und 48 gegen die Umwandlung. Die erforderliche Zahl der „Ja“-Stimmen wurde damit nicht erreicht. Für die Waldschule bedeutet dies, dass als vorrangiges Aufnahmekriterium weiterhin die evangelische Konfession gilt.


Durch die Umnutzung eines noch vorhandenen Raums kann für das nächste Schuljahr einmalig eine Mehrklasse gebildet werden. Somit kann den Baerler Grundschulkindern ein wohnortnaher Schulplatz angeboten werden. Eine Dreizügigkeit geht hierbei allerdings nicht einher und wird derzeit aus schulentwicklungsplanerischer Sicht für die Zukunft auch nicht gesehen.

Schulversammlung der Waldschule - Foto haje

Anmeldestart für Duisburger Schulkinder zur Stadtranderholung 2024

Duisburg, 8. April 2024 - Das Jugendamt bietet auch in diesem Jahr wieder Duisburger Familien die beliebte Ferienmaßnahme „Stadtranderholung“ in der zweiten Sommerferienhälfte, vom 29. Juli bis 16. August, an. Für die Ferienbetreuung stehen insgesamt 1.500 Plätze zur Verfügung. An 19 Standorten wird Kindern, die nach den Schulferien in die zweite Klasse kommen und nicht älter als 13 Jahre sind, ein abwechslungsreiches Ferienprogramm und Eltern eine verlässliche Betreuung von montags bis freitags, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, angeboten.


Die Anmeldung des Kindes erfolgt für die gesamten drei Wochen. Die Standorte der Stadtranderholung, die Kosten und alle weiteren Informationen gibt es online unter www.duisburg.de/stadtranderholung. Dort ist ab Dienstag, 16. April, 10 Uhr, auch der Link zur Online-Anmeldung zu finden. Anmeldungen können bis Dienstag, 8. Mai, 10 Uhr, erfolgen. Eine Online-Zahlung (über PayPal, Kreditkarte, Giropay) sowie eine Zahlung per Rechnung ist möglich.


Bürgergespräch mit dem Oberbürgermeister

Duisburg, 4. April 2024 - Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 23. April, mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen. Termine können am Donnerstag, 11. April, angefragt werden.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283- 6111 ebenfalls möglich.

Ausbau der A59: Erörterungstermin des Fernstraßenbundesamtes steht fest

Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh:
Duisburg, 28. März 2024 - Das Fernstraßenbundesamt (FBA) hat im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle DuisburgMarxloh den Erörterungstermin vom 16. bis voraussichtlich 22. April angesetzt. Dieser Termin dient der Verhandlung der rund 1.400 Einwendungen gegen das Vorhaben, ist damit nur den Verfahrensbeteiligten vorbehalten und deswegen nicht öffentlich.


Am Erörterungstermin nehmen das FBA, die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), die Einwenderinnen und Einwender, die Träger öffentlicher Belange und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen teil. Die Einwender erhalten die Gelegenheit, ihre Betroffenheit persönlich darzulegen und sich mit der AdB auszutauschen. Ziel des Termins ist ein Interessensausgleich. Soweit die Stadt Duisburg selbst von dem Vorhaben betroffen ist, wird sie in dem Verfahren an ihrer bisherigen Position festhalten.


„Unsere Haltung ist klar: Wir brauchen den Tunnel für die A59. Die Menschen haben eine Perspektive für mehr Lebensqualität verdient. 1400 Einwendungen zeigen, dass die Autobahngesellschaft an der Lebenswirklichkeit der Duisburgerinnen und Duisburger vorbeigeplant hat. Das machen wir nicht mit“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.


Martin Linne, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport: „Eine Auseinandersetzung mit der AdB liegt der Stadt Duisburg grundsätzlich fern. Doch stammt die Vorzugsvariante der AdB aus der verkehrsplanerischen Vergangenheit der autogerechten Stadt der 60er/70er Jahre. Sie ist mit gravierenden Nachteilen gegenüber der von der Stadt Duisburg geforderten Variante verbunden und berührt neben den Belangen der von dem Vorhaben betroffenen Bürgerschaft auch die Rechte der Stadt selbst. Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt die Teilung der Planfeststellung, um den notwendigen Neubau der Berliner Brücke zeitgerecht zu ermöglichen und nicht weiter zu verzögern.“


Mit Beschluss vom 28. September 2023 hat sich der Rat der Stadt Duisburg zum wiederholten Male klar positioniert und den sechs-streifigen Ausbau der A 59 in der mit den Entwurfsunterlagen der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) vorgesehenen Form abgelehnt. Bereits am 20. Juni 2022 hatte der Rat einen Forderungskatalog beschlossen, mit dem zehn Mindestanforderungen der Stadt an den sechsstreifigen Ausbau der A 59 formuliert wurden.


Neben einer Überdeckelung der in Troglage verlaufenden Trasse in Hamborn und der Errichtung des sechs-streifigen Ausbaus in Tunnellage in Meiderich forderte der Rat bereits damals die Splittung der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte, damit der unumstrittene Neubau der Berliner Brücke so rechtzeitig in Angriff genommen werden kann, ohne dass die zu erwartenden Auseinandersetzungen um die Trassierung der Autobahn den Baubeginn so stark verzögern, dass eine Teil- oder gar Vollsperrung der A 59 wegen Baufälligkeit der Berliner Brücke befürchtet werden muss.


Die gewählte Vorzugsvariante der AdB entspricht dem Forderungskatalog der Stadt Duisburg nicht einmal ansatzweise. Die derzeitige Planung der AdB lässt die Erfordernisse der Raumordnung, des Städtebaus und der Belange der Bevölkerung außer Acht. Darüber hinaus sieht sie keine Splittung der Planfeststellung vor. Die hiermit verbundene massive Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der Menschen und der städtebaulichen Entwicklung hält die Stadt Duisburg für rechtswidrig.


 Diese Auffassung hat die Stadt in einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme ausführlich begründet und diese fristgerecht am 4. Oktober 2023 beim für die Planfeststellung zuständigen FBA in Bonn eingereicht. Diese Stellungnahme bzw. Einwendung wird Gegenstand der anstehenden Erörterung sein. Mehr Infos dazu unter: www.duisburg.de/verkehr/ausbau-a59/index.php.


NRW-Feiertagsgesetz an Gründonnerstag und Karfreitag sowie Ladenöffnungsgesetz NRW zum Verkauf am Ostermontag

Duisburg, 26. März 2024 - Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist auch in diesem Jahr wieder darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz und am Karfreitag ab 0 Uhr bis zum Karsamstag, 6 Uhr, alle musikalischen und sonstigen unterhaltenden Darbietungen jeder Art (einschließlich Tanz) verboten sind. Damit sind beispielsweise auch der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten am Karfreitag nicht zulässig.


Außerdem dürfen nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz NRW) am Ostermontag Verkaufsstellen, deren Warenangebot überwiegend aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- oder Konditorwaren besteht – in der Regel sind dies beispielsweise Bäckereien oder Blumengeschäfte – nicht geöffnet haben.


Um unerwünschte „Osterüberraschungen“ zu vermeiden, bittet das Bürgerund Ordnungsamt um Beachtung dieser Vorschriften. An den genannten Tagen werden stichprobenartige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführt. Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, können diese als Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.


Veterinäramt der Stadt Duisburg informiert über Fütterungsverbot von Tauben

Duisburg, 21. März 2024 - Der Frühling ist Brutzeit. Nicht nur Singvögel, sondern auch die Tauben beginnen überall wieder mit dem Nestbau. Auch in Duisburg ist die Stadttaubenpopulation sehr groß. Natürliche Feinde wie Greifvögel fehlen hier weitgehend. Stattdessen stehen Nahrungsquellen, beispielsweise durch verlorene oder achtlos weggeworfene Lebensmittel, sowie zahlreiche Nistmöglichkeiten zur Verfügung. Neben der Fußgängerzone in der Innenstadt leben auch größere Populationen im Bahnhofsbereich und in Homberg.


Grundsätzlich ist das Füttern von Tauben im gesamten Stadtgebiet verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet werden. Das Füttern mit ungeeignetem Futter, wie beispielsweise unachtsam weggeworfenen Brötchen, stellt keinen sinnvollen Tierschutz dar, sondern führt bei den Tieren unter anderem zu Mangelerkrankungen.


Das gezielte und regelmäßige Füttern mit Getreide ohne begleitende Populationskontrolle ermöglicht den vorhandenen Tauben eine stark erhöhte Aufzuchtrate. Dadurch vergrößern sich die bestehenden Bestände sehr schnell, dies führt zu erhöhter Krankheitsanfälligkeit und Stress unter den Tieren. Außerdem führen große Ansammlungen von Tauben zu Verschmutzungen von Fassaden und Gehwegen durch Taubenkot. Ein wichtiger Baustein hierbei ist, das verbotene Füttern der Tauben zu unterlassen und Lebensmittelreste ordnungsgemäß zu entsorgen.


Die Reduktion einer Taubenpopulation kann nur durch eine deutliche Senkung der Nachzuchtquote erreicht werden. Sie kann daher nur als langfristige Maßnahme einen Erfolg zeigen. Das Ziel des Veterinäramtes sind kleine und gesunde Taubenbestände im Stadtgebiet. Hierzu hat die Stadt Duisburg im vergangenen Mai ein Pilotprojekt in der Nähe des Hauptbahnhofes gestartet, bei dem eine Vogelfutterstation installiert wurde und regelmäßig mit dem Futter befüllt wird. Das Futter ist für die Tiere nicht schädlich, aber die Eientwicklung wird unterbunden. Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend. Aktuell wird die Situation und Entwicklung weiter beobachtet und begutachtet – abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.


Landesweiter Warntag NRW – Erste Ergebnisse - Stadt Duisburg testet Notsendebetrieb

Duisburg, 14. März 2024 - Die Stadt Duisburg hat heute erneut das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung im Gefahrenfall überprüft. Dies erfolgte mit einem stadtweiten Probealarm des Sirenensystems innerhalb des landesweiten Warntags. Die geplante Auslösung der Sirenensignale „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton), nach einer Pause die „Warnung“ (eine Minute auf- und abschwellender Heulton) und nach einer weiteren Pause erneut die „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton) funktionierte grundsätzlich wie erwartet. Die Auslösung der Sirenen wurde durch das Monitoring-System überwacht.


Insgesamt haben 73 von 80 aktiven Sirenen im Stadtgebiet reibungslos funktioniert und einen Warnton abgegeben. Bei zwei Sirenenstandorten (Ruhrorter Straße und „Im Spenskamp“) gab es Störungen in der Kommunikation. Hier kann zurzeit keine Aussage getroffen werden, ob und wie die Sirenen funktioniert haben. Drei Sirenen („Am See“, „Am Lindentor“ und Mattlerstraße) haben gar nicht ausgelöst, zwei Sirenen (Königstraße und Albert-Einstein-Straße) haben nicht vollumfänglich funktioniert. Die Stadt hat sofort damit begonnen, die Gründe für die Fehlfunktionen zu ermitteln.


Die Warn-App Nina wurde für die bundesweite Alarmierung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) pünktlich zum Start des Sirenenalarms ausgelöst. Auch die Funktion des Cell Broadcasts wurde getestet, welches als weiteres Warnmittel durch das BBK letztes Jahr eingeführt wurde.

Warntag NRW – Stadt Duisburg testet Notsendebetrieb
Den heutigen landesweiten Warntag hat die Stadt Duisburg dazu genutzt, neben verschiedenen Warnmitteln auch einen Notsendebetrieb des Lokalradios zu testen. Im Beisein von Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin Murrack sowie des Leiters der Feuerwehr, Oliver Tittmann, wurde auf der Rockelsberghalde in Rheinhausen zu Testzwecken ein mobiler Sendemast errichtet, der von Radio Duisburg bespielt und nach dem erfolgreichen Probelauf wieder abgebaut wurde.

Bilder Ilja Höpping / Stadt Duisburg

„Das A und O im Krisenfall sind verlässliche Informationen, die alle Menschen in unserer Stadt schnell erreichen. Dafür sind wir optimal vorbereitet“, so Stadtdirektor und Feuerwehrdezernent Martin Murrack. Der 25 Meter hohe Sendemast kann von der Feuerwehr innerhalb von rund 60 Minuten errichtet und einsatzbereit gemacht werden. Durch den erhöhten Standort auf der Halde kann so ein Notsendebetrieb von Radio Duisburg im gesamten Stadtgebiet empfangen werden. Radio Duisburg ist neben anderen regionalen Medien ein wichtiger Multiplikator, um die Duisburgerinnen und Duisburger im Notfall mit Informationen oder Handlungsanweisungen zu versorgen.


Durch die Bereitstellung eines eigenen Notsenders ist die Stadt Duisburg auch bei einem sehr unwahrscheinlichen, aber theoretisch denkbaren BlackoutSzenario oder dem Ausfall wichtiger Datenverbindungen in der Lage, ihre Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern aufrechtzuerhalten. Weitere Informationen gibt es online auf der städtischen Internetseite unter https://duisburg.de/allgemein/fachbereiche/krisenkommunikation.php.



7. Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg

Duisburg, 13. März 2024 - Die Stadt Duisburg und die Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben von Januar bis Dezember 2025 ein Aufenthaltsstipendium für ein Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich Künstlerinnen und Künstler bewerben können. Die Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst. Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inklusive der Betriebskosten. Außerdem wird die Unterbringung in einer Wohnung getragen, dies beinhaltet die Miete, inklusive der Betriebskosten. Mindestens eine Ausstellung wird für das Aufenthaltsstipendium möglich gemacht.


Bewerberinnen und Bewerbung müssen ihre Ausbildung vor mindestens einem Jahr abgeschlossen haben und im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.


Interessierte Künstlerinnen und Künstler können ihre Bewerbung bis zum 31. August 2024 an folgende Adresse senden: Kulturbetriebe der Stadt Duisburg, Kulturbüro, Stichwort „Stipendium“, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg. Weitere Informationen gibt es beim Kulturbüro telefonisch unter (0203) 283- 62269 oder online auf duisburg.de unter: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/aufenthaltsstipendium.php.

Neue Mitarbeiterin verstärkt die Beratungsstelle im Gesundheitsamt für Sexarbeitende

Duisburg, 12. März 2024 - Das Gesundheitsamt nimmt am Dienstag, 19. März, wieder die offene Sprechstunde für in der Sexarbeit tätige Personen auf. Dies ist auch der „Tag des Gesundheitsamtes“, der 2024 unter dem Motto „Soziale Ungleichheit und Gesundheit“ steht. Die Wiederaufnahme der Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) erfolgt dank der Einstellung von Nadescha Neuhaus, die sich neben der Testberatung auch auf die individuelle Beratung von Sexarbeitenden spezialisiert hat.


Ein weiterer Schwerpunkt in der Arbeit von Frau Neuhaus liegt auf der allgemeinen Präventionsarbeit. Sexarbeitende, oft mit niedrigem Sozialstatus, sind eine wichtige Zielgruppe für die Gesundheitsämter. Außerdem gilt eine besondere Aufmerksamkeit den Menschen, die keinen oder nur einen erschwerten Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung haben. „Für viele Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, ist der Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung eine Herausforderung. Unsere offene Sprechstunde stellt eine wichtige Basis für präventive Maßnahmen, Früherkennung und Behandlung von STIs dar", sagt Nadescha Neuhaus.


„Durch das offene Angebot und auch die Wiederaufnahme der aufsuchenden Arbeit wollen wir sicherstellen, dass auch Personen mit sozialer Chancenungleichheit Zugang zu qualitativ hochwertiger Beratung und Unterstützung erhalten.“ Die Beratung erfolgt vertraulich und ist kostenlos. Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, können jeden Dienstagvormittag ohne Terminvereinbarung in die Beratungsstelle an der Universitätsstraße 32 in der Duisburger Innenstadt kommen.


Zudem besteht später die Möglichkeit, das offene Testangebot für diese Bevölkerungsgruppe ganztägig auszuweiten. Außerdem findet in der Beratungsstelle bereits seit längerem wieder die Beratung und Testung für alle Duisburgerinnen und Duisburger sowie speziell für weitere Zielgruppen statt. Hierfür wird gebeten, einen Termin telefonisch (0203 283-7574) oder über das Onlineportal der Stadt Duisburg (https://qtermin.de/stadt-duisburg-aidsberatung) zu vereinbaren.

Beratungsstelle zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen (STI): Universitätsstraße 32, 47051 Duisburg
- Ohne Terminvereinbarung: Offene Sprechstunde für in der Sexarbeit tätige Personen:
Dienstags, 9 bis 12 Uhr
- Mit Terminvereinbarung: Allgemeine Beratung und Testung
Donnerstags, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
- Allgemeine Schnelltest-Sprechstunde: Dienstags, 13 bis 16 Uhr Herzenslust-Checkpoint für Männer, die (auch) Sex mit Männern haben (in Kooperation mit der AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel e.V.)
Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr


Straßenverkehrsamt: Eröffnung am neuen Standort in Duisburg-Neumühl

Duisburg, 12. März 2024 - Das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg wurde heute, 12. März, um 7.30 Uhr am neuen Standort auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in DuisburgNeumühl eröffnet. Ab sofort sind die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Bereich Personen- und Güterverkehr mit insgesamt rund 90 Mitarbeitenden sowie Auszubildenden dort angesiedelt.


„Kurze Wege, geringe Wartezeiten und das alles in einem hochmodernen Ambiente. Wir können allen Duisburgerinnen und Duisburgern hier ein tolles Angebot rund um Verkehrsmobilität in unserer Stadt machen. Dafür gilt mein Dank allen Beteiligten und den Mitarbeitenden, die sich in den vergangenen Monaten so erfolgreich um Neubau und Umzug gekümmert haben“, so Oberbürgermeister Sören Link. Der Neubau verfügt über drei Geschosse auf einer Grundfläche von rund 1.730 Quadratmetern (überbaute Fläche). Die Bruttogeschossfläche wuchs noch einmal um rund 23 Prozent auf nunmehr aktuell rund 4.300 Quadratmeter.

Rundgang durch die neuen Räumlichkeiten des.Straßenverkehrsamtes. Frank van Staa, Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes, Ordnungsdezernent Michael Rüscher, Oberbürgermeister Sören Link, sowie Evelyn.Buchner, Leiterin des Straßenverkehrsamtes,(v.l.) Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg

Direkt am Gebäude gibt es eine Parkfläche für rund 137 Pkw (davon sind fünf Parkplätze mit E-Ladesäulen ausgestattet) und rund 75 Abstellflächen für Fahrräder. „Rund 550 Kundinnen und Kunden bedienen die Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes täglich“, so Ordnungsdezernent Michael Rüscher. „Das Gebäude wurde daher den Ansprüchen der besucherintensiven Bereiche sowohl für Kunden als auch für die Mitarbeitenden angepasst.“


Die beiden besucherintensiven Bereiche Zulassungs- (erste Etage) und Fahrerlaubnisbehörde (zweite Etage) haben getrennte Wartezonen im Erdgeschoss (Zulassungsbehörde) und in der zweiten Etage (Fahrerlaubnisbehörde) bekommen. „Damit haben wir für alle Besucherinnen und Besucher gute Aufenthaltsbedingungen geschaffen, um schnell und unkompliziert alle Dienstleistungen im Straßenverkehrsamt an einem Ort erledigen zu können“, so Frank van Staa, Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes.


Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert sich in der ersten Etage neben der Zulassung von Fahrzeugen unter anderem auch um die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen, der Umkennzeichnung von Fahrzeugen (z.B. bei Verlust des Kennzeichens oder auf ein Wunschkennzeichen), der Umschreibung von Fahrzeugen oder Kfz-Ersatzpapiere. Der Zulassungsbereich verfügt im neuen Gebäude in der ersten Etage über insgesamt 25 Arbeitsplätze mit entsprechenden Kundenplätzen und einer zusätzlichen kleinen Wartezone.

Ein Mitarbeiter des SVA bedient erste Kunden. Foto: Tanja Pickartz

Hinzu kommt ein Sonderbereich mit zwei Büros für die Zuteilung von „Rote Händlerkennzeichen oder Roten Oldtimerkennzeichen“, sowie der Bearbeitung der Anzeige von technischen Mängeln, Rückrufaktionen und der Überschreitung Hauptuntersuchung, sowie Halterauskünfte und allgemeine Informationen. Außerdem wurde dort der Bereich für Händler und Zulassungsdienste mit einem großen Raum angesiedelt, um dort die kontaktlos abgegebenen Mappen der Händler und Zulassungsdienste zu bearbeiten. In der ersten Etage ist zudem der Bereich der „Stilllegung“ mit vier Büros zu finden.


Im Erdgeschoss befindet sich die Außerbetriebsetzung. Hier werden Fahrzeuge abgemeldet und die Kennzeichenschilder der umgeschriebenen oder neuzugelassenen Fahrzeuge mit HU-Plakette und Landeswappen versehen. Fahrerlaubnisbehörde Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise Umtausch, Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig. Der Bereich verfügt im neuen Gebäude über sieben Büros und je zwei Arbeitsplätzen für Publikumsverkehr.


Kundeninnen und Kunden der Fahrerlaubnisbehörde können nach der Anmeldung im Eingangsbereich direkt durchgehen in die zweite Etage, dort ist ein ebenfalls kleiner Warteraum. Hinzu kommt ein neuer Walk-by-Schalter im Erdgeschoss, an dem unkompliziert und ohne Termin beispielsweise die reine Abholung von Führerscheinen, der Ersatz und die Verlängerung von Fahrerkarten ermöglicht wird.


Personen- und Güterverkehr
Das Sachgebiet Personen- und Güterverkehr ist unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Güterverkehr und befindet sich ebenfalls in der zweiten Etage. Hier werden zum Beispiel Genehmigungen/Konzessionen Güterverkehr, Taxi/Mietwagen oder Großraum- und Schwertransporte bearbeitet. Besuch des Straßenverkehrsamtes mit vorher gebuchten OnlineTerminen Grundsätzlich ist ein Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin möglich: www.duisburg.de/termine. Für die Zulassungsbehörde werden täglich neue Termine freigeschaltet.


Die neuen Termine werden, mit jeweils einem Vorlauf von einer Woche, automatisch vom System um ca. 0 Uhr onlinegestellt. Bei der Fahrerlaubnisbehörde werden Termine immer jeweils für einen Zeitraum von zwei Wochen freigegeben. Die Freischaltung der Termine erfolgt immer montags, mittwochs, donnerstags und freitags. In der Regel sind hier auch kurzfristig immer noch vereinzelt Termine verfügbar. „Durch die Online-Terminvergabe können wir sicherstellen, dass die Termine für unsere Kunden in einem überschaubaren Zeitraum buchbar sind. Die Online-Terminvergabe seit April 2020 hat maßgeblich dazu beigetragen, die Wartezeiten vor Ort erheblich zu verringern“, so Evelyn Buchner, Leiterin des Straßenverkehrsamtes.

Straßenverkehrsamt: Ab sofort Online-Termine für den neuen Standort in Duisburg-Neumühl buchbar

Duisburg, 11. März 2024 - Das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg ist in den vergangenen Tagen zum neuen Standort auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl umgezogen. Insgesamt 1.300 Umzugskarton und ein Umzugsvolumen von 435 m³ wurden zum neuen Standort transportiert und rund 100 Arbeitsplätze bzw. Kundenschalter eingerichtet.

Ab dem 12. März, 7.30 Uhr, können Kundinnen und Kunden des Straßenverkehrsamtes die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Bereich Personen- und Güterverkehr am neuen, gemeinsamen Standort mit einem vorher gebuchten Online-Termin besuchen: www.duisburg.de/termine. Dazu werden sukzessive über 3.000 neue, kurzfristige Termine für die nächsten Tage freigeschaltet.

Neues Straßenverkehrsamt.in Duisburg-Neumühl - Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg



Malwettbewerb zum Familienfest des Weltkindertages 2024

Kleine Künstlerinnen und Künstler gesucht:
Duisburg, 11 März 2024 - Das Jugendamt der Stadt Duisburg hat bereits mit den Vorbereitungen für das beliebte Kinder- und Familienfest zum Weltkindertag am 22. September im Innenhafen begonnen. Das Motto dieses Jahr lautet: „Wir sind die Zukunft!“ Es bezieht sich auf den Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in dem steht: „Jedes Kind hat das Recht auf Bildung“. Denn jedes Kind hat das Recht in einem geeigneten Umfeld zu lernen und später die Möglichkeit erhält, einen Beruf zu erlernen.


Dieses Recht schließt die Freiheit ein, die gleichen Chancen zu bekommen und die Zukunft selbst gestalten zu können. Dazu wurde wieder ein Malwettbewerb ins Leben gerufen: „Für das traditionelle Kinderfest gestalten wir jedes Jahr Flyer und Plakate, um auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen. Kleine Duisburger Künstlerinnen und Künstler sind bei unserem Malwettbewerb aufgerufen mitzumachen und ihre selbstgemalten Bilder einzureichen. Ich freue mich schon sehr auf die Kunstwerke“, so Hinrich Köpcke, Leiter des Jugendamtes.

Plakatmotiv aus dem Jahr 2023

Die Plakate werden im gesamten Stadtgebiet zu bewundern sein. Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren dürfen ihre selbstgemalten Bilder unter dem Motto „Wir sind die Zukunft“ einreichen. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Ob Bunt- oder Filzstifte, Wasser- oder Fingerfarben oder Collagen, alle Einsendungen kommen in die Auswahl. Die eingereichten Bilder sollten mindestens im Format A4, besser im Format A3 sein und das ganze Blatt erfassen. Auf der Rückseite des Bildes sollten Name, Alter, Adresse, Schule sowie die Telefonnummer des Kindes vermerkt werden.


Das Jugendamt nimmt die Bilder per Post an Jugendamt der Stadt Duisburg, 51-41 – Jugendförderung, z.H. Jan Wirtgen, Steinsche Gasse 31, 47051 Duisburg entgegen. Einsendeschluss ist Freitag, 3. Mai 2024. Das schönste Bild wird von einer Jury aus Grafikern und Pädagogen im Mai ausgewählt. Es soll dann für die Gestaltung der Werbeträger genutzt werden. Mit einer Auswahl weiterer Bilder wird es eine Ausstellung auf dem Kinderfest am 22. September geben.


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl gesucht

Duisburg, 8. März 2024 - Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welche Parteien für die nächsten fünf Jahre gewählt werden und wie viele Sitze die jeweiligen Parteien im Europaparlament erhalten. Zur Durchführung dieser Wahlen werden rund 4000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 323 Urnenstimmbezirke und 105 Briefwahlbezirke in Duisburg gesucht. Aktuell sind noch rund 1500 Positionen zu besetzen. Die allgemeinen politischen Wahlen in Duisburg werden in Wahllokalen durchgeführt, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.


Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Ein Wahlvorstand besteht aus 8 bis 9 Personen und setzt sich aus einer Wahlvorsteherin/einem Wahlvorsteher, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern zusammen. Weiterhin werden bis zu 4 bis 5 Beisitzerinnen/Beisitzer benötigt. Wahlhelfer/Wahlhelferin zu sein bedeutet ein wichtiges demokratisches Ehrenamt zu übernehmen.


Der Tag dieses „Demokratiehelfers“ sieht wie folgt aus: 7 bis 8 Uhr - Eintreffen am Einsatzort, Kennenlernen des Teams, Einrichten und Vorbereiten des Wahlraumes 8 bis 18 Uhr - Überprüfung der Personalien, Ausgabe der Stimmzettel, Ermittlung der Wahlbeteiligung (meist im Schichtbetrieb) ab 18 Uhr - Auszählung der Stimmen nach den gesetzlichen Vorgaben Es gibt verschiedene Funktionen, die besetzt werden müssen:
• Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 80 Euro)
• Stellvertretender Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Stellvertretender Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Beisitzer/innen (Erfrischungsgeld: 50 Euro)


Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt nach vollständiger Auszählung der jeweiligen Wahl und geleisteter Unterschrift in der Wahlniederschrift. Die Funktionen bedürfen einer vorbereitenden Schulung, welche in Präsenzveranstaltungen, durch eine Online-Lernplattform und VideoKonferenzen durchgeführt werden. Einzelheiten finden sich auch auf der Internetseite www.duisburg.de/wahlhelfer. Erstmalig werden dieses Jahr gezielte Workshops/Schulungen für die Auszählung angeboten.


Wer Interesse an einer dieser Aufgaben hat, mindestens 16 Jahre alt und mindestens drei Monate in Deutschland oder einem anderen EUMitgliedsstaat wohnhaft ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, kann sich entweder über das Bewerbungsformular melden unter www.duisburg.de/wahlhelferbewerbung oder ruft unter 0203/283-4399 an und lässt sich beraten. Außerdem ist eine Anmeldung per E-Mail bei wahlhelfer@stadt-duisburg.de möglich.


Besondere Vorkenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich. Das Erfrischungsgeld wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Das Wahl-Team freut sich über jede Meldung und wird einen passenden Einsatzort für finden.



Vogelbrutzeit: Hinweise zur Tierhaltung

Duisburg, 5. März 2024 - Die Vogelbrutzeit hat in den vergangenen Tagen offiziell begonnen. Die Hauptbrutzeit endet im August, einige Vogelarten brüten aber noch bis Ende September. Neben den Vögeln ziehen auch andere Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen groß. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg bittet daher alle Besitzerinnen und Besitzer von Hunden und Katzen, in den nächsten Monaten – vor allem zwischen Mai und August – verantwortungsvoll zu handeln.

Pixabay-Foto



Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel sollte vor allem im heimischen Garten darauf geachtet werden, dass Jungvögel nicht zum Opfer von Katzen werden. Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen gelassen werden. Bodenbrüter wie beispielsweise der Kiebitz oder die Feldlerche sind in der Brutzeit stark durch freilaufende Hunde gefährdet, da die jungen und kaum flugfähigen Vögel möglicherweise gejagt werden.


Daher gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld, seit Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde. So wird auch vermieden, dass Hunde auf Äcker und Felder gelangen und durch ihre Hinterlassenschaften Futter und Nahrungsmittel für Tier und Mensch verunreinigen. „Die Deiche an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind gute Beispiele für Lebensräume in Duisburg, denen durch die Hinterlassenschaften von Hunden Schaden zugefügt wird“, sagt Dr. Randolph Kricke von der städtischen Unteren Naturschutzbehörde. „Daher gilt auch hier: Hunde an der Leine führen und den Kot möglichst einsammeln und entsorgen“.


Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es in den vergangenen Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und Schafherden. Auch in diesen Fällen bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden. Schafe reagieren schreckhaft auf den freilaufenden Hund und können sich im schlimmsten Fall verletzten. Der größte Teil dieser Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet, sodass Eigentümer und Pächter dort Hausrecht ausüben dürfen. In Duisburg gibt es eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen.


In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Einflussbereich der Hundehaltenden im Bereich der Wege ohne Leine bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, soweit sie keine Park-, Garten- oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen Flächen nichts anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt.


Verstöße gegen Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen zu Hunden in Duisburg gibt es auf der städtischen Internetseite: www.duisburg.de/hunde.


Informationen zu Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) in Duisburg

Duisburg, 5. März 2024 - In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.

Besondere Regeln in Landschaftsschutzgebieten / Naturschutzgebiete
Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Diese ist mit Kosten verbunden. Auch in Naturschutzgebieten ist das Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.


Bei der Verbrennung des Schnittgutes sind folgende Regelungen zu beachten: Es darf lediglich Holz von Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, das trocken und unbehandelt ist. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem Holz wie beispielsweise behandelte Paletten und Schalbretter sowie sonstige Abfälle (zum Beispiel Altreifen) ist verboten. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.


Das Brennmaterial muss so trocken sein, dass es unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Vor Entzünden des Feuers sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht verbrannt werden, da die Nester nach dem Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.


Heimat-Preis 2024: Bewerbungen bis 31. Mai 2024 möglich

Duisburg-Heimat hat viele Wurzeln 
Duisburg, 1. März 2024 - Unter dem Motto „Duisburg - Heimat hat viele Wurzeln wird auch in diesem Jahr der Heimat-Preis Duisburg verliehen. „Heimat ist ein Gefühl, Heimat verbindet. Zum Glück gibt es so viele Menschen und Vereine, die sich in Duisburg dafür einsetzen, dass dieses Gefühl gestärkt wird. Der Heimat-Preis ist eine tolle Würdigung für dieses außergewöhnliche Engagement“, so Kulturdezernentin Linda Wagner. Der Heimat-Preis ist eine Initiative des NRW-Ministeriums für Heimat, Bau Kommunales und Digitalisierung, um in den Kommunen herausragendes Engagement von Menschen für die Gestaltung der Heimat vor Ort in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.


Mit dem mit 15.000 Euro dotierten Preis soll ehrenamtliches Engagement mit nachahmenswerten Praxisbeispielen ausgezeichnet werden. Der Preis kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden. Der Rat der Stadt Duisburg hat die Preiskriterien festgelegt. Ausgezeichnet werden sollen demnach Projekte, die von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und unterschiedlicher Herkunft gemeinsam gestaltet werden und die sich durch ein hohes ehrenamtliches Engagement auszeichnen, die generationsübergreifend sind und Zeichen setzen für ein offenes und tolerantes Miteinander.


Die kompletten Richtlinien sowie alle weiteren Informationen zum HeimatPreis Duisburg können auf der Internetseite des Kulturbüros eingesehen werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbuero-duisburg/foerderung/heimatpreis.php Ab sofort können Vorschläge für eine Ehrung mit schriftlicher Begründung an die Stadt Duisburg, Kulturbetriebe, Neckarstraße. 1, 47051 Duisburg oder per E-Mail an kulturbuero@stadt-duisburg.de gerichtet werden.


Gerne kann für Vorschläge auch das auf der Internetseite des Kulturbüros verfügbare Formular (https://ffw.duisburg.de/lip/action/invoke.do?id=100493) genutzt werden. Für Rückfragen steht Anika Huskic telefonisch unter (0203) 283-62188 zur Verfügung. Einsendeschluss ist der 31 Mai 2024. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt.


VHS-Exkursion: EU im Wahljahr hautnah erleben

Duisburg, 1. März 2024 - Im Juni finden die Wahlen zum EU-Parlament statt. Obwohl Brüssel gerade mal drei Autostunden von Duisburg entfernt ist, erscheint die EU-Politik oft weit entfernt. Die Volkshochschule und EuropeDirect Duisburg-Niederrhein möchten interessierten Bürgerinnen und Bürgern die EU näherbringen und organisieren in diesem Frühjahr drei Fahrten zu den wichtigsten EU-Institutionen in Brüssel: Am Mittwoch, 17. April, steht der Besuch des EU-Parlaments an.


Vor Ort gibt es die Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit einem Mitglied des Parlaments. Am Donnerstag, 25. April, wird die EU-Kommission besucht, und am Mittwoch, 15. Mai, steht schließlich der Besuch des Rates an. Alle Busfahrten starten morgens um 7 Uhr und enden zwischen 18 bis 19 Uhr. Das Teilnahmeentgelt beträgt jeweils 20 Euro. Eine rechtzeitige verbindliche Anmeldung bei der VHS ist zwingend erforderlich. Anmeldungen nimmt Joelina Kugler per E-Mail entgegen: joelina.kugler@stadt-duisburg.de

Plenarsaal des EU-Parlaments in Brüssel - Foto Stadt Duisburg


Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören Link

Duisburg, 29. Februar 2024 - Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 19. März, mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen. Termine können am Donnerstag, 7. März, angefragt werden.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283- 6111 ebenfalls möglich.

Änderung bei Kampfmittelfunden

Duisburg, 28. Februar 2024 - Bisher sah das mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmte Verfahren die Einrichtungen einer Evakuierungszone sowie eine Sicherheitszone vor. Innerhalb der Sicherheitszone durften Anwohnerinnen und Anwohner ihre Wohnungen während der Entschärfung nicht verlassen. Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg stellt sich nun bei Kampfmittelfunden strategisch neu auf. Bereits bei den letzten Kampfmittel-Entschärfungen in Duisburg wurde in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst keine Sicherheitszone mehr eingerichtet. Es wurde lediglich eine Evakuierungszone festgelegt und geräumt.


Die neue Maßnahme soll die Evakuierungsmaßnahme beschleunigen und somit die Belastung für alle Beteiligten reduzieren, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherheit zu machen. Auch in Zukunft wird in jedem Einzelfall über die notwendigen Schutzbereiche individuell entschieden. Grundsätzlich soll aber in Zukunft nur noch eine Evakuierungszone eingerichtet werden. Der Radius hängt von der Größe des Blindgängers, aber auch von den lokalen Gegebenheiten, ab. In der Regel beträgt er bei einer 5-Zentner-Bombe 300 Meter und bei einer 10-Zentner-Bombe 600 Meter.


Die Sicherheit von Anwohnerinnen und Anwohner steht immer im Fokus. Daher gilt in der Evakuierungszone auch weiterhin uneingeschränkt: Niemand darf sich während der Entschärfung in dem entsprechenden Radius aufhalten. Bürger- und Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und zahlreiche Hilfsorganisationen organisieren die entsprechende Evakuierung so zügig wie möglich, sind dabei jedoch auf die Mitwirkung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Je eher der Evakuierungsbereich frei von Personen ist, desto früher kann mit der Entschärfung begonnen werden und Anwohnerinnen und Anwohner können in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.


In der Vergangenheit kam es immer durch uneinsichtige Personen bei den Evakuierungsmaßnahmen zu Verzögerungen bei den Entschärfungen. Anwohnende müssen zu ihrem eigenen Schutz den Anweisungen der Ordnungskräfte unbedingt Folge leisten. Die Verweigerung bei den Evakuierungsmaßnahmen kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld zur Folge haben. Bei Bauarbeiten oder bei gezielten Sondierungen im Vorfeld von Bauprojekten werden regelmäßig im Duisburger Stadtgebiet Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt.


Während jeder unschädlich gemachte Blindgänger die Gefahr einer ungeplanten Detonation verringert, bedeutet eine Entschärfung jedoch auch immer eine Gefahr für Menschen, die sich in der Nähe des Blindgängers aufhalten. Mit einem enormen Kräfteaufwand für alle beteiligten und einer Nervenprobe für betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, müssen daher Stadtviertel und Straßenzüge über Stunden gesperrt bleiben und Bewohner dürfen erst nach vielen Stunden und oft am späten Abend in ihre Wohnungen oder Häuser zurückkehren. Wenn Bahngleise oder Autobahnen im betroffenen Gebiet liegen, ist die Belastung der städtischen und überregionalen Infrastruktur noch stärker zu spüren.


Vorschläge gesucht: Ausschreibung des „Fakir Baykurt Kulturpreises“ 2024

Duisburg, 26. Februar 2024 - Der Fakir-Baykurt-Kulturpreis erinnert an den 1999 verstorbenen Schriftsteller und wird in diesem Jahr zum sechsten Mal der Fakir-BaykurtKulturpreis vergeben. Dank der Unterstützung der Sparkasse Duisburg, die das Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro gestiftet hat, kann auch in diesem Jahr wieder eine herausragende kulturelle Leistung im Bereich des interkulturellen Dialogs an Duisburger Kulturschaffende aller Nationen, die sich um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen verdient gemacht haben, vergeben werden.

Fotos Stadt Duisburg


Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür einberufenes Gremium. Der mit 2500 Euro dotierte Preis soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg wohnen oder arbeiten.

Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises im Jahr 2022 an Hovhannes Margaryan


Auszuzeichnen sind besonderes Engagement um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater, sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte prämiert werden.


Vorschläge können bis spätestens 30. Juni 2024 bei den Kulturbetrieben Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg (E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203/283 62269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung (Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse und ein kurzer Lebenslauf der/des Kunstschaffenden und eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Die Grundsätze über die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und weitere Informationen können auf der Homepage des Kulturbüros eingesehen werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/fakir-baykurt.php



Umweltamt: Tipps und Tricks zum Umgang mit dem Holzofen

Duisburg, 23. Februzar 2024 - Das Umweltamt der Stadt Duisburg führt in Kooperation mit Ofenakademie.de eine Aufklärungs- und Informationskampagne zum effizienten Umgang mit dem Holzofen durch. Nutzerinnen und Nutzer von Kaminen und Öfen können lokale Luftverschmutzung aktiv reduzieren. Ziel ist es, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern.


„Nach aktueller Forschungslage ist es möglich, die Feinstaubbelastung um 50 Prozent, den CO2-Ausstoß um bis zu 35 Prozent und die Menge organischer Schadstoffe um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Vorrausetzung ist es, dass die Holzöfen richtig bedient werden“, so Peter Heise vom Umweltamt. Das ist gerade im Winter besonders wichtig, weil viele Bürgerinnen und Bürger ihre sonst eher selten genutzten Kamine und Öfen anwerfen, um gezielt Gas oder Heizöl zu sparen. Andere hätten sich gerade jetzt erstmalig einen neuen Ofen installieren lassen.


In jedem dritten Haushalt Deutschlands soll es bereits einen holzbetriebenen Ofen geben. Und die sollen in Summe laut Umweltbundesamt für rund 20 Prozent des Feinstaubs verantwortlich sein. Um möglichst viele Besitzerinnen und Besitzer von Holzöfen gleichzeitig informieren zu können, hat sich die Stadt Duisburg für eine Kooperation mit der deutschen Ofenakademie entschlossen: Die Online-Schulungsplattform ist darauf zugeschnitten die rund 11,5 Mio. Ofennutzer in Deutschland schnell und einfach zu informieren und aufzuklären.


Kernstück ist ein etwa 90-minütiger Onlinekurs, in dem Experten und Expertinnen erklären, worauf beim Heizen mit Holz besonders zu achten ist. Das Seminar kann jederzeit begonnen oder unterbrochen und später fortgesetzt werden. Holzofen-Besitzer können dauerhaft Geld sparen, weil sie weniger Holz einsetzen und geringeren Wartungsaufwand haben. Die Haltbarkeit des Ofens wird verlängert und auch die eigene Schadstoffbelastung im Wohnzimmer kann reduziert werden.


Das Umweltamt will in der zweiten Hälfte der Heizperiode die Akzeptanz testen und bietet 150 heimischen Hausbesitzern und Mietern, die einen Holzofen nutzen, einen kostenlosen Gutschein für den Besuch der OnlineAkademie. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können auf der Internetseite www.ofenakademie.de/duisburg einen Zugangscode abfragen. Wer eigenverantwortlich etwas für den Klimaschutz tun will, kann auf der Schulungsplattform www.ofenakademie.de in einem Online-Selbstlernkurs weitere wichtige Informationen erhalten. Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Duisburger Umweltamtes: www.duisburg.de/microsites/umwelt-natur-klima/index.php

(C) Die Ofenakademie


Freiwilligenagentur Duisburg gegründet

Duisburg, 23. Februar 2024 - In Duisburg wird das Ehrenamt künftig noch stärker gefördert: Oberbürgermeister Sören Link hat gestern gemeinsam mit Vertretern der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sowie dem Jugendring und dem Stadtsportbund die Freiwilligenagentur Duisburg ins Leben gerufen. „Das Ehrenamt wird in den kommenden Jahren für unsere Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. Mit der Gründung der Freiwilligenagentur schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle in Duisburg.


Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den beteiligten Verbänden wird die Agentur einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl und den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt leisten“, sagt Oberbürgermeister Sören Link, der zum Vorsitzenden der Freiwilligenagentur gewählt wurde. Der Rat der Stadt Duisburg hatte die Gründung der Agentur durch seinen Beschluss in der Ratssitzung im November 2023 erst möglich gemacht.


Die Freiwilligenagentur ergänzt das bereits vorhandene Angebot der Duisburger Ehrenamtslandschaft und verfolgt das Ziel, das freiwillige Engagement zu fördern und die Anerkennungskultur zu stärken. Durch das erweiterte Angebot sollen Duisburgerinnen und Duisburger die Möglichkeit bekommen, sich einfach und unkompliziert ehrenamtlich im Stadtleben einzubringen. Hauptziel ist es, Menschen zur Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu motivieren.


Durch die Gründung wird es zukünftig auch möglich sein, Fördermittel für Engagementprojekte abzurufen, die speziell auf Freiwilligenagenturen zugeschnitten sind. Die Freiwilligenagentur wird ihre Arbeit nach der Eintragung in das Vereinsregister aufnehmen. An der von der Stadt Duisburg initiierten Gründungsversammlung im Rathaus haben teilgenommen: Diakoniewerk, Caritasverband, AWO, DRK, Der Paritätische, Grafschafter Diakonie, Jugendring und Stadtsportbund.


Neuer Betreiber für die Duisburger Radstation
Die Duisburger Radstation am Hauptbahnhof bekommt zum 1. März 2024 einen neuen Betreiber: Die PHG Duisburg gGmbH übernimmt zu diesem Zeitpunkt die Radstation mit ihren 450 Abstellplätzen und der Werkstatt, die von Fachpersonal geführt wird. Es wird allerdings noch ein wenig dauern, bis die Werkstatt sämtliche Kundenwünsche erfüllen kann, da die Ausstattung zunächst komplettiert werden muss. Leider hat der bisherige Betreiber der Radstation im Herbst insolvenzbedingt seinen Betrieb eingestellt.


Zwar war das Einstellen von Fahrrädern für Bestandskunden im computergestützten System weiterhin möglich. Die Bewachung der Fahrräder entfiel allerdings, und die Werkstatt wurde geschlossen. Die Stadt Duisburg, in deren Eigentum sich die Radstation befindet, hat damit einen neuen Betreiber gefunden. Das eigene Fahrrad sicher und witterungsgeschützt abstellen zu können, ist auch am Duisburger Hauptbahnhof von besonderer Bedeutung, besonders für Zugpendler. Vor allem wertvollere Fahrräder können hier zu angemessenen Preisen, die von der Dauer von einem Tag bis zu einem Jahr gestaffelt sind, sicher abgestellt werden.


Jugendamt: „New Talents Ruhr“ sucht künstlerische Nachwuchskräfte aus Duisburg

Duisburg, 21. Februar 2024 - „New Talents Ruhr“ (NTR) ist ein Kooperationsprojekt, das der Regionalverband Ruhr (RVR) zusammen mit elf Städten der Metropole Ruhr organisiert. Das Jugendamt der Stadt Duisburg ist als Kooperationspartner an diesem Projekt beteiligt und möchte jungen künstlerischen Talenten aus Duisburg die Chance geben, sich für das Sommercamp im August zu bewerben.


Das umfangreiche Nachwuchsförderprojekt richtet sich an künstlerische Talente ab 16 Jahren aus der Region Ruhr. Nach einer erfolgreichen Bewerbung nehmen die Talente an einem Sommercamp teil und können sich für ein zweijähriges Mentoring qualifizieren. Die künstlerische Leitung des Programms teilen sich die Akademie für Theater und Digitalität des Theaters Dortmund, die Folkwang Universität der Künste, Pottporus e.V., das Theater im Depot e.V. und URBANATIX.


Diese vier Partner setzen die vier Schwerpunkte „Digitale Künste & Perfomance“, „Elektronische Musik“, „Urban Arts“ sowie „Neuer Zirkus“. Wer kann sich bewerben? Künstlerische Talente ab 16 Jahren, die ihren Wohnsitz, oder einen Lebensmittelpunkt in Duisburg oder einer der Partnerstädte haben, sind eingeladen sich auf einen Platz im Programm zu bewerben. Neugier und Offenheit sind für mindestens einen der Schwerpunkte vorhanden, sowie Leidenschaft für künstlerische, kreative Tätigkeiten.


Interessierte können sich über die Internetseite www.newtalents.rvr.ruhr bewerben. Aus den Bewerbungen werden 88 Talente ausgewählt, die in den Sommerferien vom 9. bis 18. August an einem künstlerischen Camp mit Übernachtung und Verpflegung in Dortmund teilnehmen dürfen. Dort werden die Talente angeleitet schwerpunktübergreifend künstlerisch zu arbeiten. Das Camp mündet in einer öffentlichen Abschlussshow am 17. August. Dort werden die Ergebnisse der künstlerischen Zusammenarbeit aus der Camp Woche präsentiert. Zusätzlich bietet NTR im Nachgang zur Campwoche den Talenten weitere Möglichkeiten der Vernetzung und des künstlerischen Austauschs.


Weiterhin sollen Besuche von Kunst- und Kulturveranstaltungen angeboten werden. Insgesamt 32 Teilnehmende erhalten die Chance auf ein zweijähriges Mentoring. Das Mentoring ist eine individuelle Förderung, die neben der (schulischen) Ausbildung/Arbeit umgesetzt werden kann. Es richtet sich an junge Menschen, die ihre künstlerischen Talente intensiv ausbauen möchten und eine berufliche, künstlerische, Zukunft anstreben. Die Inhalte des Mentorings richten sich nach den Bedürfnissen und Zielen der Mentees (Auftritte, Aufnahmeprüfungen, Selbstmarketing o.ä.), sowie einen internationalen Schwerpunkt, der den Talenten Zugang zu Workshops internationaler Künstler*innen ermöglichen soll.


Ein kurzer Auslandsaufenthalt in Manchester im Jahr 2025 ist dabei in Planung. Das komplette Programm ist für die Teilnehmenden kostenlos. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NordrheinWestfalen fördert das Projekt NEW TALENTS RUHR innerhalb von Neue Künste Ruhr. Das Mentoring-Programm wird unterstützt durch die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West. Weitere Informationen unter www.newtalents.rvr.ruhr sowie bei Instagram: @newtalentsruhr

Bürgerservice: Ausweisdokumente rechtzeitig vor den Ferien auf Gültigkeit überprüfen

Duisburg, 21. Februar 2024 - In wenigen Wochen, am 25. März, beginnen die Osterferien in NordrheinWestfalen. Der Bürgerservice der Stadt Duisburg empfiehlt daher, sich frühzeitig um die Neubeantragung von Ausweisdokumenten zu kümmern. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre eigenen Ausweisdokumente und ganz besonders die der Kinder überprüfen. Hierbei gilt es zu beachten, dass seit dem 1. Januar keine Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr ausgestellt werden dürfen.


Es gibt nur noch die Möglichkeit, einen Personalausweis oder Reisepass für Kinder zu beantragen. Die Gültigkeitsdauer von derzeit noch ausgestellten Kinderreisepässen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Aktuell können in den sieben Bürger-Service-Stationen ausreichend zeitnahe Termine angeboten werden. Der Besuch ist nur mit einem vorher gebuchten Online-Termin unter www.duisburg.de/termine möglich. Die Ausweisdokumente werden durch die Bundesdruckerei gefertigt. Dies dauert in der Regel vier Wochen ab Antragsstellung. 

Foto Ilja Höpping/Stadt


Vorübergehende Schließung: Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März neue Räumlichkeiten in Duisburg-Neumühl

Duisburg, 19. Februar 2024 - Das Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März ein neues, modernes Gebäude auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl. Während des sukzessiven Umzuges zum neuen Standort können zeitweise keine Dienstleistungen in der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde angeboten werden und es kommt zur vorübergehenden Schließung: Fahrerlaubnisbehörde Die Fahrerlaubnisbehörde bleibt von Dienstag, 5. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort auf der Daimlerstraße 3 in Duisburg-Neumühl geschlossen und öffnet voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort. Zulassungsbehörde / Personen- und Güterverkehr.

Neues Straßenverkehrsamt.in Duisburg-Neumühl - Bild: Ilja Höpping / Stadt Duisburg


Die Zulassungsbehörde und der Bereich Personen- und Güterverkehr bleiben von Donnerstag, 7. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort Ludwig-Krohne-Straße 6 in Duissern geschlossen. Beide Bereiche öffnen voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort. Während der Schließungszeiten finden abschließende Aufbauten, technische Anschlussarbeiten und der gesamte Umzug statt. Außerdem soll zum Ende ein sog. „Belastungstest“ am 11. März durchgeführt werden, bevor dann wieder sukzessive für die folgenden Tage für alle Bereiche des Straßenverkehrsamtes am neuen Standort Online-Termine auf www.duisburg.de freigeschaltet werden.


Der Regelbetrieb von allen Bereichen des Straßenverkehrsamtes „unter einem Dach“ an der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl wird voraussichtlich ab Dienstag, 12. März, wieder aufgenommen. In den vergangenen Monaten wurden die notwendigen Innenausbauten und erforderlichen technischen Vorrichtungen für einen Betrieb des Straßenverkehrsamtes im Neubau abgeschlossen werden. Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität.


Dazu zählen unter anderem die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten sowie Genehmigungen für den gewerblichen Verkehr. Rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes sowie Auszubildende aus den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personen- und Güterverkehr ziehen in das dreigeschossige Gebäude mit 4.350 Quadratmetern.


Qualifizierungsangebot für Ehrenamtliche

Duisburg, 19. Februar 2024 - Das Kommunale Integrationszentrum (KI) und die Volkshochschule Duisburg (VHS) bieten von März bis Ende Juni wieder unterschiedliche Fortbildungen für Ehrenamtliche an. Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft und stärkt das Gemeinwesen. Mit diesen Workshops haben ehrenamtlich Engagierte die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen weiterzuentwickeln. Folgende Themen werden angeboten:
- Ehrenamtliche gewinnen und halten,
- Projekte planen im Ehrenamt,
- Projekte im Team gestalten,
- Empowerment von Geflüchteten,
- Zeit- und Selbstmanagement im Ehrenamt,
- Vielfalt verstehen – zum Umgang mit kultureller Vielfalt,
- sowie 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung – eine Einführung für Ehrenamtliche.


Die Teilnahme ist kostenfrei. Außerdem wird eine Fortbildung zum/zur ehrenamtlichen Sprachbegleiter und Sprachbegleiterin angeboten. Die Teilnahme kostet 20 Euro. Eine vorherige Anmeldung zu den Fortbildungen unter www.vhsduisburg.de oder in einer der VHS-Geschäftsstellen ist erforderlich. Weitere Informationen gibt es bei der VHS bei Marissa Turac telefonisch unter 0203 283-8452 oder per E-Mail unter m.turac@stadt-duisburg.de oder beim KI bei Schewa van Uden telefonisch unter 0203 283-8136 oder per EMail unter s.vanuden@stadt-duisburg.de.


Schulanmeldungen

Insgesamt haben sich in Duisburg bislang 4.237 Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden Schulen angemeldet.
Duisburg, 19. Februar 2024 - In den vierten Klassen der Grundschulen befinden sich aktuell etwa 4.600 Schülerinnen und Schüler.  
Die Verteilung auf die einzelnen Schulformen zeigt sich folgendermaßen:
•             Hauptschule: 5
•             Gesamtschulen: 2.192
•             Sekundarschulen: 139
•             Realschulen: 406
•             Gymnasien: 1.495  


Dabei gilt es zu beachten, dass es sich hierbei um die reinen Anmeldezahlen handelt. Die abschließenden Zahlen, wie viele Schülerinnen und Schüler schlussendlich an den Schulen anfangen, ergeben sich erst nach Start des Schuljahres 2024/25.   In diesem Jahr sind die Duisburger Realschulen vergleichsweise stark nachgefragt - insgesamt 406 Anmeldungen liegen den vier städtischen Realschulen vor. Wegen dieser Entwicklung plant der Schulträger, das Angebot an Realschulplätzen in den kommenden Jahren zu erweitern.  


Bei den Gesamtschulen liegen die Anmeldung unter dem Vorjahreswert. Knapp 2.200 Schülerinnen und Schüler meldeten sich an den 15 Gesamtschulen der Stadt an. Es wird dennoch dazukommen, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler einen Platz an ihrer Wunschschule bekommen, da an einigen Gesamtschulen die Nachfrage höher ist als das Schulplatzangebot. Stark nachgefragt waren in diesem Jahr besonders die Gottfried-Wilhelm-Leibnitz-Gesamtschule in Hamborn und die Lise-Meitner Gesamtschule in Rheinhausen.  


Die Nachfrage an den Gymnasien entspricht trotz steigender Schülerzahlen dem Schulplatzangebot der Stadt. Bislang meldeten sich knapp 1.500 Kinder für die 1530 vorliegenden Plätze an. Die Zahlen liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres. An den beiden sechszügigen Sekundarschulen haben sich bislang Schülerinnen und Schüler für jeweils drei Eingangsklassen angemeldet - hier ist also noch etwa jeder zweite Schulplatz frei. Ende des Monats finden die sogenannten Koordinierungen statt. 


Dabei werden insbesondere bei den Schulen mit Anmeldeüberhang die angemeldeten Schülerinnen und Schüler bestmöglich den vorhandenen Schulplätzen zugeteilt. Mit dem Versand der Aufnahmebescheide oder der Empfehlung der Alternativschule an die Eltern der Kinder ist Mitte März zu rechnen.


Stadt Duisburg bietet weiterhin attraktive Ausbildungs- und Studienplätze an

Verwaltungsbetrieb, IT oder Bauingenieurwesen
Duisburg, 16. Februar 2024 - Die Stadtverwaltung Duisburg bietet für das Jahr 2024 insgesamt 333 Ausbildungs- und Studienplätze an. Die Bewerbungsphase läuft auf Hochtouren und es sind bereits über 3.000 Bewerbungen eingegangen. Für einige Ausbildungsplätze gibt es bereits ausreichend Bewerbungen, beispielsweise für die Verwaltungswirte oder die praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher.

Für andere Berufsbilder besteht für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber noch die Möglichkeit sich zu bewerben und an einem Auswahlverfahren teilzunehmen. Dieses besteht aus einem Online-Test und einem persönlichen Gespräch.

Die Stadt Duisburg bietet vielfältige Berufsbilder an. Neben den klassischen Berufsbildern, wie beispielsweise dem Bachelorstudiengang für den Verwaltungsbetrieb, kann man sich ebenfalls noch für ein duales Studium im Bereich Vermessung oder Bauingenieurwesen bewerben. Ebenfalls attraktiv und zukunftssicher ist eine Ausbildung im IT-Bereich. Sowohl während als auch nach der Ausbildung bietet die Stadt Duisburg ihren Mitarbeitenden gute Verdienstmöglichkeiten, einen abwechslungsreichen Berufsalltag, eine gesunde Work-Life-Balance und einen zukunftssicheren Job.

Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten und zum Bewerbungsprozess gibt es im Internet unter www.duisburg.de/ausbildung. Die Bewerbungen werden dort online entgegengenommen. Einblicke in den Alltag der Auszubildenden gibt es über die Social-MediaKanäle unter www.facebook.de/ausbildung.DU oder www.instagram.com/stadtduisburg_ausbildung


Jeder kann mitmachen: Projekt „Ich bin von hier!“

Duisburg, 14. Februar 2024 - Das Projekt sucht Duisburgerinnen und Duisburger die über ihre Erfahrungen zum Thema erlebte Diversität und kulturelle Vielfalt sprechen. Alle Duisburgerinnen und Duisburger sind aufgerufen beim Projekt „Ich bin von hier!“ mitzumachen. Das NRW Kultursekretariat (NRWKS) hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten das Projekt ins Leben gerufen.


„Ich begrüße diese Projektausschreibung ganz ausdrücklich. Wenn wir zuhören, Gemeinsamkeiten und Unterschiede würdigen, werden wir zu einer klügeren, zusammenführenden und besseren Gesellschaft. Eine Ausschreibung, die vielleicht gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt kommt. Ich bin sehr gespannt, welche Beiträge uns erreichen werden“, so Kulturdezernentin Linda Wagner. Interessierte können künstlerisch in Video- oder Höraufnahmen über erlebte Vielfalt und Diversität im Sinne von kulturellem Hintergrund und Herkunft im eigenen Umfeld, in der Stadt und im Stadtteil sprechen: „Wie erlebe und praktiziere ich kulturelle Vielfalt? Wie lassen sich meine Erfahrungen mit einem künstlerischen Ansatz ausdrücken?“


Die Video-/Handyfilme und/oder Hörstücke dürfen maximal fünf Minuten lang sein und es muss der lokale Bezug zu Duisburg oder einem Stadtteil erkennbar sein. Lediglich ein repräsentatives Bild als digitales „Titelblatt“ muss beigefügt werden. Bewerben kann sich jeder, künstlerische Erfahrungen werden nicht vorausgesetzt. Eine Projektskizze ist nicht erforderlich. Eine Fachjury wählt den besten Beitrag aus. Beurteilt werden der thematische Bezug, der Bezug zur Stadt und zum Viertel, die Qualität des künstlerischen Ansatzes und dessen kreative Ausführung sowie die technische Kompatibilität für die digitale Bildschirmdarstellung. Das Preisgeld beträgt 2000 Euro. Der Preis wird vom NRW Kultursekretariat gestiftet.


Interessierte Duisburgerinnen und Duisburger können ihre Beiträge bis zum 31. März via WeTransfer per E-Mail an kulturbuero@stadt-duisburg.de senden. Mit der Bewerbung wird das Einverständnis zur Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Einverständniserklärung, die auf der Internetseite des Kulturbüros Duisburg hinterlegt ist, muss mit eingereicht werden: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/aktuelles/inhaltsseiten/ausschreibung-ich-bin-von-hier.php.


Bei Rückfragen steht Daniel Jung vom Kulturbüro unter (0203) 283-62262 zur Verfügung. Alle Beiträge aus den 20 Mitgliedsstädten findet man ab dem Sommer der Website des NRWKS unter www.nrw-kultur.de, auf den Social-MediaKanälen (Instagram, Facebook und Vimeo). Außerdem werden die Videos beim Festakt zur Preisverleihung (Jubiläumsveranstaltung in der Oper Wuppertal) am 6. September gezeigt. Die zentrale Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger aller beteiligten Mitgliedsstädte erfolgt bis zum 30. Juni.


Wann und wo de Zoch kütt

Meiderich Blutwurstsonntagsumzug am 4. Februar 2024
Wehofen Kinderkarnevalszug am 10. Februar 2024
Homberg/Moers Nelkensamstagszug am 10. Februar 2024
Hamborn Kinderkarnevalsumzug am 11. Februar 2024
Serm Karnevalsumzug am 11. Februar 2024  
Neumühl Karnevalszug "Die Pilssucher" am 12. Februar 2024
Stadtmitte Rosenmontagszug am 12. Februar 2024

Helau!

Auswirkungen der Grundsteuerreform

Duisburg, 6. Februar 2024 - Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wird die Grundsteuer ab 2025 anhand neuer gesetzlicher Regelungen des Bundes festgesetzt, die auch in NRW zur Anwendung kommen. Zur Berechnung der individuellen Grundsteuer wird - wie bisher - auf Basis des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages, der sich aus einer Multiplikation von Grundsteuerwert (bislang Einheitswert) und Messzahl ergibt, der gemeindliche Hebesatz angewandt.


Aktuell liegen für rund 83 Prozent der Grundstücke in Duisburg die ab 2025 gültigen Messbeträge vor. Hiernach zeichnet sich der aktuell in den Medien beschriebene Trend ab, dass ab dem kommenden Jahr die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken deutlich entlastet werden, während insbesondere die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern stärker belastet werden. Hochgerechnet liegen die von den Finanzämtern bisher übermittelten Grundsteuermessbeträge um 16,2 Prozent unter den noch für 2024 für die gleichen Grundstücke gültigen Messbeträge.


Dies ist weitestgehend auf eine erhebliche Verminderung der Messbeträge für Geschäftsgrundstücke zurückzuführen. Bliebe es dabei, läge ein aufkommensneutraler Hebesatz bei 1009 v.H. (bisher 845 v.H.). Im Ergebnis würden die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken um rund 37 Prozent entlastet, während sich für die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern durchschnittlich Erhöhungen um circa 40 Prozent ergeben würden.


Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack erläutert: „Für eine gleichmäßigere Verteilung auf die Steuerzahler müssten die Messbeträge für Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden, wie es beispielsweise Sachsen und Saarland auf Grundlage entsprechender Probeberechnungen sehr frühzeitig umgesetzt haben. Mit dieser Stellschraube könnte das Grundsteueraufkommen auch in Duisburg insgesamt bei unverändertem Hebesatz erhalten werden, wobei die Eigentümer von gewerblichen Grundstücken dennoch moderat entlastet würden.“


Einen entsprechenden Appell hat Oberbürgermeister Sören Link vergangene Woche an Ministerpräsident Hendrik Wüst gerichtet, mit dem Ansinnen, auch für NRW eine adäquate Lösung zu finden. Ohne eine Anpassung der Messzahlen durch das Land, müsste - um eine Belastung für die Grundstücksgruppe der Ein- und Zweifamilienhäuser in Duisburg gänzlich zu vermeiden - der Hebesatz so weit abgesenkt werden, dass rund 40 Millionen Euro im Haushalt 2025 fehlen würden. Damit wäre ein gesetzeskonformer Haushalt in weite Ferne gerückt. In der Sitzung am 19. Februar wird der Rat der Stadt Duisburg über die aktuelle Entwicklung informiert. https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20114395


Umweltamt der Stadt Duisburg: Heckenschnitt nur noch bis 29. Februar möglich

Duisburg, 5. Februar 2024 - Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit dem 29. Februar als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes dürfen diese Gehölze dann erst wieder im Herbst ab dem 1. Oktober abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Durch die gesetzliche Regelung sollen die heimischen Vögel, die bereits im zeitigen Frühjahr mit dem Brutgeschäft beginnen, ungestört Nistmöglichkeiten erhalten und vor Störungen geschützt werden.


 • Baumfällungen Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, muss außerdem den Artenschutz beachten, das heißt wenn Vögel dort brüten oder Fledermäuse in Höhlungen ihr Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Ferner dürfen Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, das bedeutet im Wesentlichen außerhalb der im Zusammenhang geschlossenen Bebauung, nach wie vor nicht ohne eine entsprechende landschaftsrechtliche Befreiung beseitigt werden. Auch können besonders markante und für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wertvolle Bäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmale ausgewiesen sein und unterliegen demnach ebenfalls einem hohen Schutz.


 • Bäume können auch den Regelungen des Denkmalschutzes unterliegen, zum Beispiel wenn sie prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal sind. Daher ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten Umgebung eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per EMail an denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser ggf. durch den Denkmalschutz geschützt ist. Zusätzlich können vorab auf der Internetseite der Denkmalbehörde der Stadt Duisburg über die „Denkmalliste online“ denkmalgeschützte Gebäude ermittelt werden. Ansonsten ist für die Fällung von Bäumen im eigenen Garten keine Genehmigung notwendig.


 • Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) Brauchtumsfeuer müssen beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Schnittgut von Gehölzen wird oftmals bei Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) verbrannt. Hierbei gilt es jedoch, folgende wichtige Hinweise zu beachten: Vor Entzünden des Feuers sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht verbrannt werden, da die Nester nach dem Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.


 • Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Auch in Naturschutzgebieten ist das Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.


Stadtranderholung 2024: Betreuerinnen und Betreuer gesucht

Duisburg, 5. Februar 2024 - Die Bewerbungsphase für die Stadtranderholung des Jugendamtes Duisburg ist eröffnet. Gesucht werden motivierte junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren, die vom 29. Juli bis 16. August als Betreuerinnen und Betreuer aktiv werden möchten. Die Stadtranderholung, ein fester Bestandteil der Duisburger Sommerferien, bietet an 19 verschiedenen Standorten eine abwechslungsreiche Betreuung für Schulkinder ab der zweiten Grundschulklasse bis zum 13. Lebensjahr.


Interessierte, die gerne mit Kindern arbeiten und sich in einem Team junger Leute einbringen möchten, haben jetzt die Möglichkeit, sich beim Jugendamt Duisburg zu bewerben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Vorausgesetzt wird lediglich ein Mindestalter von 16 Jahren und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Vor Beginn der Stadtranderholung organisiert das Jugendamt Wochenendschulungen und Erste-Hilfe-Kurse zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer.


Die Teilnahme daran ist verpflichtend. Für diese Jugendleitertätigkeit wird eine steuerfreie Vergütung von bis zu 500 Euro gezahlt. Weitere Informationen zur Stadtranderholung und den Link für die Online-Bewerbung gibt es im Internet unter www.duisburg.de/stadtranderholung. Bewerbungsschluss ist Freitag, 1. März.

Bürger- und Ordnungsamt informiert über Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen

Duisburg, 31. Januar 2024 - Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben. Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus.


In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert angetroffen. Obwohl die in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollen positive Wirkungen feststellen ließen, wird das Bürger- und Ordnungsamt anlässlich der Duisburger Karnevalsumzüge, sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Duisburg-Walsum und am Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte auch in diesem Jahr wieder Jugendschutzkontrollen durchführen. Das Jugendschutzgesetz untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.


Wer für seine Stimmung gar hochprozentige Begleiter, wie beispielsweise Whiskey, Wodka, Alkopops, beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte Kontrollen überwacht. Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen.


Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher, und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Duisburger Karnevalsumzüge präsent. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren, sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.


Die Präsenz des städtischen Außendienstes erfolgt in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren. Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes ist aufgrund der umfangreichen Kontrollen an Altweiber, 8. Februar, sowie von Karnevalsamstag, 10. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar, nicht zu erreichen.


Am Freitag, 9. Februar, ist der SAD nur eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter (0203) 283 3900 erreichbar. Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval

Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg an den Karnevalstagen

Duisburg, 31. Januar 2024 - Mit dem Altweiberdonnerstag am 8. Februar beginnt die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar:

Am Rosenmontag, 12. Februar, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen. Dazu zählen auch die städtischen Kindertageseinrichtungen und Jugendzentren, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum.

•  Auch am Altweiberdonnerstag, 8. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt, das Institut für Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die Dienststelle zur Erteilung von Ausnahme-genehmigungen und Parkerleichterungen im Stadthaus, die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.


•  Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ schließt an Altweiber bereits ab 12 Uhr. Bürger- und Ordnungsamt: Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisbehörde und städtischer Außendienst.

•  Das Straßenverkehrsamt und die Fahrerlaubnisbehörde schließen an Altweiber um 13 Uhr. Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes ist ab Mittwoch, 7. Februar, 21 Uhr aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 10. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar nicht zu erreichen.

•  Am Freitag, 9. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar. Ab Dienstag, 13. Februar gilt wieder die reguläre Erreichbarkeit von 8 Uhr bis 23 Uhr. Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen

•  Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt bis 16 Uhr erreichbar. Der Bürgerservice Homberg/Ruhrort/Baerl bleibt an diesem Tag komplett geschlossen, die Bürgerservices Meiderich/Beeck, Mitte, Rheinhausen und Süd schließen ab 13 Uhr, der Bürgerservice Walsum ab 10 Uhr.

•  Der Bürgerservice im Bezirksamt Hamborn ist bis 11 Uhr geöffnet.
Bäder von DuisburgSport
Das Rhein-Ruhr-Bad hat wegen des Kinderkarnevalszugs Hamborn auch am Karnevalssonntag, 11. Februar, zu. Ab Dienstag, 13. Februar, stehen wieder alle Bäder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

•  Bibliotheken
Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen sind am Altweiberdonnerstag zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet, nur die Bezirksbibliothek Walsum bleibt an diesem Tag geschlossen. Die Bezirksbibliothek HombergHochheide bleibt am Nelkensamstag, 10. Februar, geschlossen. Die Zentralbibliothek und alle anderen Bibliotheken bleiben am Rosenmontag geschlossen.

Die Leihfristen für die an den jeweiligen Standorten entliehenen Medien werden automatisch angepasst. Die Online-Angebote der Stadtbibliothek können auch an den Karnevalstagen rund um die Uhr genutzt werden. Theater und Museen Die Theaterkasse am Stadttheater hat am Altweiberdonnerstag bis 18.30 Uhr geöffnet.

•  Das Kultur- und Stadthistorische Museum und das Binnenschifffahrtsmuseum öffnen am Altweiberdonnerstag regulär bis 17 Uhr. Stadtarchiv, Volkshochschule, Musik- und Kunstschule und Studieninstitut Der Lesesaal des Stadtarchivs ist am Altweiberdonnerstag geschlossen; der Abendvortrag in der Reihe „Stadtgeschichte donnerstags“ findet aber wie geplant statt.

•  Der Unterricht an der Volkshochschule Duisburg findet am Altweiberdonnerstag wie geplant statt. Die Musik- und Kunstschule bleibt am Veilchendienstag, 13. Februar, geschlossen.

•  Das Studieninstitut der Stadt Duisburg hat am Altweiberdonnerstag sowie am Freitag, 9. Februar, geschlossen. Es findet an beiden Tagen kein Unterricht für Teilnehmende statt. Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval


Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet

Duisburg, 31. Januar 2024 - Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet Anfang Februar auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zugund Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).


Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten: Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 10. Februar Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10. Februar Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11. Februar Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 12. Februar Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 12. Februar


Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zu halten sind. Auch die geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab den frühen Morgenstunden kontrollieren.


Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval

Stadt informiert über das Glasverbot bei Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm

Duisburg, 31. Januar 2024 - In der Vergangenheit kam es bei den Karnevalsveranstaltungen in den Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr. Daher wird seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die Karnevalszüge in Serm und Wehofen erlassen. Damit konnte sich die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot angeordnet.

Das Glasverbot gilt am Samstag, 10. Februar, von 8 bis 18 Uhr in Duisburg-Wehofen für den Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden Sonntag, 11. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen.


Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot ausgesprochen.

Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval


Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet

Duisburg, 25. Januar 2024 - Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet Anfang Februar auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zugund Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).


Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
- Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar
- Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 10. Februar
- Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10. Februar
- Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11. Februar
- Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar
- Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 12. Februar
- Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 12. Februar


Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zu halten sind. Auch die geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab den frühen Morgenstunden kontrollieren.


Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval


Neuer Mietspiegel für Duisburg tritt in Kraft

Duisburg, 24. Januar 2024 - Für die Stadt Duisburg wird zum 1. Februar ein neuer Mietspiegel in Kraft treten, welcher als Richtschnur zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten in Duisburg dient. Die ermittelten Mietwerte bieten den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe zu vereinbaren. Die Mietspiegelkommission, bestehend aus Interessenvertretern der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein, der Haus- und Grundeigentümervereine und der Mietervereine, hat erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen. Dieser wurde in der heutigen Sitzung der Kommission beschlossen.


Bislang diente in Duisburg ein einfacher Mietspiegel mit weniger strengen Anforderungen als Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Der qualifizierte Mietspiegel ist ein Instrument zur schrittweisen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Durch die Anwendung wissenschaftlicher Grundsätze erhält der neue Mietspiegel zudem eine noch höhere Beweiskraft vor Gericht. Mit dem ab Februar gültigen Mietspiegel wurde die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete möglichst anwenderfreundlich gestaltet. Daher steht nun erstmals auch ein Online-Mitspiegelrechner zur Verfügung, mit welchem sich die ortsübliche Vergleichsmiete mit adressenscharfer Lagezuordnung sehr einfach ermitteln lässt.


Durch den Methodenwechsel und weiteren Anpassungen, wie beispielsweise einer neuen Einteilung der Baualtersklassen, ist es jedoch nicht mehr ohne weiteres möglich, eine direkte Vergleichbarkeit zwischen den Werten bisheriger Mietspiegel und des neuen herzustellen. Die Mietspiegelbroschüre, der zugehörige Methodenbericht, der OnlineMietspiegelrechner sowie weitere Informationen und Ansprechpartner stehen ab dem 1. Februar auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de zur Verfügung.


- Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
- Vorübergehende Schließung des Hallenbades Neudorf

Straßenverkehrsamt: Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes weist darauf hin, dass alle Duisburgerinnen und Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis 1970, die noch einen grau- oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen müssen. Der Pflichtumtausch muss bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit - ähnlich wie ein Personalausweis.


Bereits jetzt empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde auch für die kommenden Jahrgänge (ab 1971) sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, ab dem Frühjahr und insbesondere im Sommer wird es erfahrungsgemäß hierfür wieder viele freie Termine geben. Der Umtausch ist nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde in DuisburgNeumühl möglich. Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können über www.duisburg.de/termine („Führerscheinumtausch“) gebucht werden.


Zum Termin werden der bisherige Führerschein, ein biometrisches Lichtbild sowie Personalausweis oder Pass benötigt. Sollte der Führerschein nicht von der Stadt Duisburg ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Die Karteikartenabschrift kann online bei der ausstellenden Behörde angefordert werden. Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post (Einwurf-Einschreiben).

Symbolfoto mit Führerschein am Montag, den 08.01.24. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Der neue Führerschein wird innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen nach Antragsstellung zugestellt. Der bisherige Führerschein wird bei Antragsstellung mit einer Gültigkeit von zwei Monaten befristet und verliert mit Erhalt des neuen Führerscheins seine Gültigkeit. Wer keinen gültigen Führerschein bei sich führt, muss nach dem Stichtag bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Hintergrund des Umtausches ist eine neue EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006.

Die Fristen zum Führerscheinumtausch im Überblick Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:


Vorübergehende Schließung des Hallenbades Neudorf
Wegen notwendiger Arbeiten an der Wasserleitung bleibt das Hallenbad Neudorf an der Memelstraße von Montag, 15. bis Mittwoch, 17. Januar geschlossen. Die Maßnahmen sind erforderlich, um die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, da momentan nur kaltes Wasser in den Duschen zur Verfügung steht. Weitere Informationen zu den Bädern gibt es online unter www.baederportalduisburg.de und telefonisch bei der Hotline unter 0203/283-4444.

 

- Kältemaßnahmen zum Schutz vor Wind und Wetter
- Feuerwehr: Vollgelaufener Keller – was tun?

Kältemaßnahmen zum Schutz vor Wind und Wetter
Duisburg, 09. Januar 2024 - Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse weist die Stadt Duisburg erneut darauf hin, dass wohnungslose Personen nicht ungeschützt den Einflüssen des winterlichen Wetters ausgesetzt sein müssen: „In Duisburg erhält jeder, der Hilfe benötigt, einen Schlafplatz. Das Hilfesystem gewährleistet diese Unterstützung unabhängig von der Witterungslage und der Jahreszeit“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Im Rahmen des präventiven Ansatzes im Hilfesystem ist generell die wohnraummäßige Versorgung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, erklärtes Ziel aller Aktivitäten.


Anlaufstelle für alle Betroffenen ist werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die „Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle“ (ZABV) der Diakoniewerk Duisburg GmbH auf der Beekstraße 45 in der Innenstadt. Über diesen Zeitraum hinaus stehen jederzeit Ansprechpersonen in den entsprechenden Notübernachtungsstellen bereit. Für Männer befindet sich diese im Wolfgang-Eigemann-Haus an der Ruhrorter Straße 124 bis 126 in Ruhrort und für Frauen in der Paul-Rücker-Straße 52 in Neuenkamp.


Für Personen, die diese Hilfeangebote aus ganz individuellen Gründen ablehnen, steht eine witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit insbesondere für die Nachtstunden am Hauptbahnhof (Ostseite/Mülheimer Straße/Ecke Neudorfer Straße) mit der geöffneten U-Bahn-Station durch die DVG zur Verfügung. Pfarrerin Barbara Montag, Geschäftsführerin der Diakoniewerk Duisburg GmbH, bittet die Duisburger und Duisburgerinnen: „Wer eine obdachlose Person kaum geschützt in der Kälte schlafen sieht, sollte sie ansprechen und fragen, ob sie Hilfe benötigt. Bei unklarem Gesundheitszustand sollte man in jedem Fall einen Krankenwagen rufen.“



Das Diakoniewerk bietet Hilfen mit einem differenzierten Angebot für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote der Wohnungslosenhilfe sind genau aufeinander abgestimmt und ermöglichen es den Klientinnen und Klienten, einen Weg aus der Wohnungslosigkeit zu finden. Hinweise auf obdachlose Personen im Stadtgebiet nimmt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern 0203/283-8870, 0203/283-8885 oder über Call Duisburg 0203/94000 entgegen. Weitere Informationen können auch in der ZABV 0203/9313100, der Notübernachtungsstelle für Männer 0203/992990 oder der Notübernachtungsstelle für Frauen 0203/609680 eingeholt werden.


Auch der Verein Gemeinsam gegen Kälte Duisburg e. V. unterstützt hier mit seinem Betreuungsmobil: „Wir sind ganzjährig an den bekannten Anlaufstellen unterwegs. Gerne gehen wir bedarfsgerecht individuellen Hinweisen über mögliche Hilfebedarfe nach und fahren andere Standorte an. Mit an Bord unseres Mobils sind neben warmen Getränken und Essen auch Kleidung, Schlafsäcke und Hygieneartikel. Als Teil und Unterstützer des Duisburger Hilfesystems nutzen wir die persönlichen Gespräche, um die Personen an professionelle Dienste weiterzuleiten“, so Bernd Fastabend, 2. Vorsitzender des Vereins.


Feuerwehr: Vollgelaufener Keller – was tun?
Die Pegel sinken zwar kontinuierlich und Gefahren von Überschwemmungen gibt es derzeit nicht, aber aufgrund des Niederschlags der vergangenen Wochen kann der Grundwasserspiegel weiter ansteigen und insbesondere in der Nähe des Rheins und anderer Gewässer können Keller voll Wasser laufen. Die Feuerwehr rät zur Vorsicht und gibt wichtige Hinweise zum Auspumpen von Kellern, die dringend zu beachten sind. Vorsicht ist schon deshalb geboten, weil in Kellern Anschlüsse an das Stromnetz verbaut sind und daher Wasserflächen in Gebäuden unter Strom stehen können. Hier besteht Lebensgefahr (Gefahr von Stromschlägen)!


Außerdem kann das Wasser in Kellern Fäkalien aus dem Abwassernetz und damit entsprechende Krankheitserreger enthalten. Auch im Keller gelagerte Gefahrstoffe wie Lacke, Farben und Öl aus Ölheizungen können im Wasser enthalten sein. Nur wer diese Gefahren ausschließen kann, sollte zu Beginn nur etwa ein Drittel des Wassers aus dem Keller herauspumpen und einige Stunden abwarten, denn durch zu frühes oder falsches Auspumpen kann die Gebäudestruktur beschädigt werden. Bei stark nachströmendem oder trübem Wasser die Pumpmaßnahmen sofort beenden.


Das abgepumpte Wasser sollte nach Möglichkeit in die Kanalisation eingeleitet und nicht einfach ins Freie gepumpt werden (dadurch kann auch ein Zurückfließen ins Gebäude verhindert werden). Ölhaltiges Wasser muss durch eine Fachfirma abgepumpt und entsorgt werden. Auf keinen Fall sollten Aggregate zum Betrieb von Pumpen oder Pumpen mit Motorantrieb in geschlossenen Räumen betrieben werden, denn dann besteht Vergiftungsgefahr! Pumparbeiten in der Nähe von Deichen sind vorher mit dem jeweiligen Deicheigentümer und der Aufsichtsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 54 Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz) abzustimmen. Durch unsachgemäße Pumparbeiten können Schäden an Deichen entstehen. Wer unsicher ist oder die Gefahrenlage nicht klar einschätzen kann, wendet sich an die Feuerwehr über den Notruf 112.



Bürgerservice der Stadt Duisburg informiert über die Abschaffung der Kinderreisepässe

Duisburg, 05. Januar 2024 - Wer mit dem Kind verreisen möchte, braucht in der Regel für das Kind einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass – letzterer wird jedoch aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung im Herbst 2023 – seit dem 1. Januar nicht mehr ausgestellt und auch nicht verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist .


Der städtische Bürgerservice weist darauf hin, dass für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein Personalausweis ausreicht. Soll das Reiseziel hingegen außerhalb der EU liegen, benötigt man für Kinder einen Reisepass. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Bei der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen die Lieferzeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden.


Diese betragen aktuell beim Personalausweis etwa zwei bis drei Wochen und beim Reisepass circa drei bis vier Wochen. In Notfällen und bei kurzfristigen Reisen können vorläufige Personalausweise bzw. Reisepässe beantragt werden. Weitere Informationen, welche Dokumente für die Beantragung eines Reisepasses benötigt werden, sind online abrufbar unter www.duisburg.de (Stichwort: „Reisepass“).


Der Personalausweis kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro, für Personen ab 24 Jahren 37 Euro. Der Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro, für Personen ab 24 Jahren 70 Euro. Die Ausweisdokumente können in allen sieben Bürger-Service-Stationen beantragt werden. Für den Besuch einer Bürger-Service-Station ist ein vorab gebuchter Online-Termin notwendig. Aktuell stehen den Bürgerinnen und Bürgern Termine für jede Dienstleistung in einer der sieben Bürger-ServiceStationen für den darauffolgenden Tag zur Verfügung: www.duisburg.de/termine


Übrigens zählen zu den meistgebuchten Dienstleistungen vor allem die Beantragung von unterschiedlichen Ausweisdokumenten. Die BürgerService-Stationen haben im Jahr 2023 insgesamt 266.877 Termine für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Im Vorjahr 2022 wurden 262.160 Termine wahrgenommen. Die Bürger-Service-Stationen bieten insgesamt über 30 verschiedene Dienstleistungen an.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Künftig brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren einen "normalen" Reisepass..Die Ausweisdokumente können in allen sieben Bürger-Service-Stationen im gesamten Stadtgebiet beantragt werden. Foto Ilja Höpping / Stadt Duisburg



Hallenbad Toeppersee hat am 8. Januar geschlossen

Duisburg, 04. Januar 2024 - Wegen notwendiger Arbeiten an der Hauptwasserleitung durch die Stadtwerke Duisburg bleibt das Hallenbad Toeppersee am Montag, 8. Januar, geschlossen. Dafür muss die Wasserversorgung unterbrochen werden, so dass Duschen und Toiletten an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen. Aktuelle Informationen gibt es im Internet unter www.baederportalduisburg.de.

 

Zahlen und Daten des Standesamtes der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2023

Beliebteste Vornamen, Geburtsbeurkundungen und Eheschließungen
Duisburg, 02. Januar 2024 - Emilia“ und „Noah“ waren im Jahr 2023 die beliebtesten Vornamen, die Duisburger Eltern für ihre Kinder am häufigsten auswählten. Während der Vorname „Emilia“ im Jahr 2022 noch Platz 4 belegte, war der Vorname „Noah“ im Jahr 2022 nicht in der Top 10 vertreten. Die beliebtesten Vornamen des Vorjahres 2022, „Marie“ und „Hamza“, wurden somit abgelöst und belegten im vergangenen Jahr Platz 3 der häufigsten Vornamen in Duisburg.

Die Top 10 der beliebtesten Vornamen 2023


Geburtsbeurkundungen
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Im Jahr 2023 beurkundete das Standesamt insgesamt 4.430 Geburten (2.127 Mädchen und 2.303 Jungen). Die hohe Anzahl von Geburtsbeurkundungen zum Vorjahr (Jahr 2022: 3.764 Geburtsbeurkundungen) ist auf den Abbau des Rückstandes aus dem Vorjahr zurückzuführen.

Eheschließungen
Von den drei Duisburger Standesämtern wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.330 Ehen geschlossen. Hiervon waren 50 Eheschließungen mit gleichgeschlechtlichen Ehepartnern. Von den 50 Eheschließungen mit gleichgeschlechtlichen Ehepartnern fanden 20 Eheschließungen mit männlichen Ehepartnern und 30 Eheschließungen mit weiblichen Ehepartnerinnen statt.

Im Vorjahr 2022 wurden 1.329 Eheschließungen (davon insgesamt 41 gleichgeschlechtliche Ehen) geschlossen. Weitere Informationen zum Thema „Heiraten in Duisburg“ online unter https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/32-1/heiraten-induisburg.php